K+S Aktiengesellschaft

Kassel

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG a.F.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss zum Abschlussstichtag 30.06.2020 und Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2020 der K+S Aktiengesellschaft, Kassel, fehlerhaft sind:

1. Für den Zwischenabschluss der K+ S Aktiengesellschaft zum 30.06.2020 wurde keine Wertminderungsprüfung für den Nettobuchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und Magnesiumprodukte (i.H.v. 5.196,8 Mio. Euro, 51,7% der Konzernbilanzsumme) durchgeführt, obwohl Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass das Nettovermögen wertgemindert sein könnte. Anhaltspunkte waren insbesondere die negative Kalipreisentwicklung sowie der weitere Rückgang der Marktkapitalisierung unterhalb des Nettovermögens des Unternehmens. Die unterlassene Wertminderungsprüfung verstößt gegen IAS 36.9 i.V.m. IAS 36.12 und IAS 34.28.

2. Im Zwischenlagebericht der K+S Aktiengesellschaft für das 1. Halbjahr 2020 wurden wesentliche Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Finanzlage und deren Entwicklung nicht ausreichend deutlich dargestellt. Insbesondere kommt nicht zum Ausdruck, dass der im 1. Halbjahr 2020 erzielte Freie Cashflow von 166,2 Mio. Euro in voller Höhe auf nicht operative Maßnahmen, im Wesentlichen auf das in 2020 als Working Capital Management Maßnahme eingeführte Factoring, zurückzuführen ist. Dies verstößt gegen § 115 (4) WpHG i.V.m. DRS 16.40 ff. (z.B. DRS 16.41, interne Ereignisse g)).

Die K+S Aktiengesellschaft hat diese Fehlerfeststellung auch mit Adhoc-Mitteilung vom 25. November 2021 veröffentlicht.