![]() KHD Humboldt Wedag International AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Geschäftsbericht 2015Colonia-Allee 3 51067 KölnHRB Köln 36688WKN 657800 ISIN DE0006578008 Abkürzungsverzeichnisscroll
Geschäftsbericht der KHD Humboldt Wedag International AG für das Geschäftsjahr 20151 Lagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG für das Geschäftsjahr 20151.1 GesellschaftDer Konzern der KHD Humboldt Wedag International AG mit Sitz in Köln (im Folgenden auch "KHD", "Gesellschaft" oder "wir" genannt) zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Ausrüstung und Dienstleistungen für Zementproduzenten. Das Leistungsspektrum umfasst die Prozesstechnik, die Konstruktion, das Engineering, das Projektmanagement, die Lieferung der technischen Ausrüstung sowie die Überwachung der Montage und Inbetriebnahme von Zementanlagen und von dazugehörigen Maschinen. Kundendienstleistungen wie die Lieferung von Ersatzteilen, die Optimierung von Anlagen und die Ausbildung von Anlagenmitarbeitern runden die Angebotspalette ab. Wir fokussieren uns dabei im Wesentlichen auf die wissensintensiven Bereiche, insbesondere die Konstruktion und das Engineering der Kernkomponenten einer Zementanlage (Zerkleinerung, Ofenlinie, Systemautomatisierung), die Verfahrenstechnik, den Kundenservice und das Training. Die Produktion der Anlagenkomponenten ist nahezu vollständig an qualitätsgeprüfte externe Hersteller vergeben, die nach den Vorgaben von KHD fertigen. Konzernstruktur und BeteiligungenKHD hält in ihrer Eigenschaft als verwaltende Konzernholding 100 % der Anteile an der KHD Humboldt Wedag GmbH, die als Holding ohne operativen Geschäftsbetrieb fungiert. KHD erbringt zentrale Dienstleistungen des Konzernmanagements sowie Rechts- und Beratungsleistungen für die übrigen Konzernunternehmen. Im Rahmen eines Bond Arrangement Agreement stellt die KHD darüber hinaus den operativen Gesellschaften mit mehreren Banken bilateral vereinbarte Avallinien zur Verfügung. Die 13 Konzerngesellschaften der KHD konzentrieren sich auf den Industrieanlagenbau und zugehörige Dienstleistungen. Die Konzernstruktur des KHD Konzerns stellt sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt dar: Seit Ende 2010 besteht zwischen KHD und der in Peking ansässigen AVIC International Beijing Company Limited (AVIC Beijing) eine strategische Partnerschaft, die durch die Kapitalbeteiligungen der AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd. (AVIC Engineering) und der Max Glory Industries Limited (Max Glory) an KHD untermauert ist. Seit Februar 2011 besteht die 20 % Beteiligung der Max Glory. Auf Basis der mehrheitlichen Übernahme der KHD im Januar 2014 durch eine Bietergruppe unter Teilnahme der AVIC Engineering hat sich die indirekte Beteiligung der AVIC Beijing zwischenzeitlich auf fast 90 % erhöht. Die strategische Zusammenarbeit der Unternehmen wurde durch die Übernahme weiter gefestigt. KHD und AVIC beteiligen sich insbesondere gemeinsam an Projektausschreibungen. Wichtige Vorgänge im GeschäftsjahrÄnderung im Vorstand und AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2015 hat sich KHD mit einem neuen Vorstandsteam neu aufgestellt. So ist seit dem 1. Januar 2015 Daniel Uttelbach als Vorstand für das Ressort Vertrieb & Technologie verantwortlich. Im Februar 2015 wurde Johan Cnossen mit Wirkung zum 1. Mai 2015 zum neuen Mitglied des Vorstands bestellt. Herr Cnossen hat den Posten des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen. Mit Wirkung zum 10. April 2015 wurde Jürgen Luckas als Finanzvorstand (CFO) zum neuen Mitglied des Vorstands bestellt. Des Weiteren ist Yizhen Zhu (Executive Vice President) unverändert als Vorstandsmitglied u.a. für das Ressort Global Supply Chain Management tätig. Die durch den Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die wesentlichen Grundlagen der Vorstandsarbeit. Die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Auf der Hauptversammlung der KHD am 28. Mai 2015 haben die Aktionäre einen Beschluss zur Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von drei auf sechs gefasst. Neben den bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Hubert Keusch, Frau Eliza Suk Ching Yuen und Herrn Kangning Zou wurden Herr Xiaofeng Liu, Frau Yiqiong Zhang und Herr Tao Xing von den Aktionären neu in den Aufsichtsrat gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 3. Juli 2015 wurde Herr Keusch in seinem Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Herr Liu gewählt. Darlehensvertrag mit der Bank of China Limited, Zweigniederlassung FrankfurtAm 30. September 2015 haben die KHD und die Bank of China Limited, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, einen Kreditrahmenvertrag in Höhe von € 25 Mio. unterzeichnet. Im Oktober 2015 hat die KHD den Kreditrahmen durch die Aufnahme eines Bankdarlehens in Höhe von € 25 Mio. in vollem Umfang in Anspruch genommen. Das Darlehen hat eine fest vereinbarte Laufzeit von drei Jahren sowie das Recht auf eine kurzfristige Kündigung. Wird die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit nicht ausgeübt, ist das Darlehen im Oktober 2018 zur Rückzahlung fällig. Die variable Verzinsung des Bankdarlehens liegt deutlich unter dem Zinssatz, den die KHD auf ihre an die AVIC International (HK) Group Ltd. gewährten Darlehen erhält. 1.2 Geschäftsverlauf im AnlagenbauKonjunkturelles UmfeldFür das Jahr 2015 hat der Internationale Währungsfonds (IWF) gemäß der Prognose vom Dezember 2015 ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,1 % (Vorjahr: 3,4 %) vorausgesagt. Dies entspricht einem Rückgang von 0,2 Prozentpunkten gegenüber der vorherigen Prognose. Schwächere Rohstoffpreise, das Sinken von Kapitalzuflüssen in Entwicklungsländer und der damit zusammenhängende Druck auf deren jeweilige Währungen sind die wesentlichen Gründe für diesen Rückgang. Die Analyse des IWF zeigt, dass sich die regionalen Wachstumsraten stark voneinander unterscheiden. Im Vergleich zum Vorjahr kam es in den entwickelten Volkswirtschaften zu einer leichten Erholung. Dagegen blieb das Wachstum in den Entwicklungsländern auch im fünften Jahr in Folge auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Dieses hatte unterschiedliche Auswirkungen auf die wesentlichen Absatzmärkte der KHD:
Der IWF warnt vor geopolitischen Risiken und anhaltenden Entwicklungen in der Ukraine, dem Nahen Osten und Teilen von Afrika, die zu einer Eskalation der Spannungen und zunehmenden Störungen in Bezug auf den globalen Handel und Finanztransaktionen führen können. Störungen im Energiemarkt sowie anderen Rohstoffmärkten sind besonders kritisch, da sie die Möglichkeit künftiger starker Preisanstiege bergen, die abhängig von deren Dauer zu wesentlich niedrigeren Realeinkommen und einer sinkenden Nachfrage in den Importländern führen können. Allgemein könnte eine Zunahme dieser Spannungen zu einem Vertrauensverlust führen. Branchenspezifisches UmfeldIm Jahr 2015 kam es erstmalig seit 2008 wieder zu einer Schrumpfung des globalen Zementmarktes. Nach Schätzung des Marktforschungsinstituts CW Group sank die weltweite Zementnachfrage von 4,1 Milliarden Tonnen im Jahr 2014 auf 4,0 Milliarden Tonnen im Jahr 2015. Dies ist insbesondere eine Folge der geopolitischen Spannungen in vielen Teilen dieser Welt sowie eines Rückgangs der Zementnachfrage in China. Die Schlüsselmärkte der KHD zeigten in Bezug auf den Zementverbrauch sehr unterschiedliche Tendenzen:
Gemäß Exane BNP Paribas haben die sinkenden Rohstoffpreise, verursacht durch den Abschwung in China, auch die Währungen der Schwellenländer unter Druck gesetzt und daher die Investitionen in deren Infrastruktur negativ beeinflusst. Die rückläufigen Wachstumsraten in der globalen Zementindustrie und die fortschreitende Expansion von chinesischen Zementanlagenbauern in Regionen außerhalb von China haben zu einem zunehmend härteren Wettbewerb um die wenigen verfügbaren Aufträge geführt. Auch die Fusion von LafargeHolcim sowie die angekündigte Fusion von Italcementi und Heidelberger Zement führen zu zusätzlichen Verzögerungen bei Investitionen in neue Kapazitäten. Langfristig werden Infrastrukturinvestitionen von Entwicklungs- und Schwellenländern einer der wichtigsten Wachstumstreiber der Zementindustrie bleiben. Investitionsaktivitäten in neue Zementanlagen werden weltweit auch künftig durch das Preisniveau für Zement, die Kapazitätsauslastungen der vorhandenen Anlagen, das Zinsniveau sowie die Verfügbarkeit von Investitionskapital bestimmt. Aufgrund des Abschwungs in China spielt zudem die Möglichkeit von Zement- und/oder Klinkerimporten eine wichtige Rolle. 1.3 Lage der GesellschaftGesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen LageDer Vorstand der KHD beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr als zufriedenstellend. Aufgrund der für 2016 auch weiterhin ganzjährig anfallenden Zinserträge aus den an die AVIC HK gewährten Darlehen rechnet die Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2016 mit einem zufriedenstellenden Geschäftsergebnis. VermögenslageDie Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr nochmals von T€ 179.337 um T€ 24.421 auf T€ 203.758 erhöht. Grund für diesen Anstieg ist insbesondere die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 25 Mio. Das Darlehen wurde für die Erhöhung der Kapitalrücklage der KHD HW verwendet. Die KHD HW hat die Finanzmittel zur Stärkung des operativen Geschäftsbetriebs der US-amerikanischen Tochtergesellschaft, HW Inc., eingesetzt. Die wesentlichsten Vermögensgegenstände der Gesellschaft, die als reine Management Holding fungiert, sind die Anteile an der KHD HW in Höhe von nunmehr € 51 Mio. (Vorjahr: € 26 Mio.) sowie die bereits im Vorjahr gewährten Darlehen in Höhe von € 100 Mio. an die AVIC HK. Der Wert dieser Finanzanlagen beläuft sich insgesamt auf 74,3 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 70,5 %). Die Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruht vor allem auf der Erhöhung eines Darlehens von T€ 20.989 um T€ 5.348 auf T€ 26.337, welches die KHD einem verbundenen Tochterunternehmen gewährt hat. Dagegen haben sich die sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 2.484 im Vorjahr um T€ 1.191 auf T€ 1.293 vermindert. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von T€ 1.184 (Vorjahr: T€ 2.333). Die Verminderung der Guthaben bei Kreditinstituten um T€ 4.495 auf T€ 23.981 (Vorjahr: T€ 28.476) resultiert vorwiegend aus der Erhöhung der Forderungen gegen verbundenen Unternehmen. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich um T€ 1.483 von T€ 120.744 auf T€ 122.227 erhöht. Ursächlich für den Anstieg des Eigenkapitals ist der im Geschäftsjahr erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.483. Trotz des Eigenkapitalanstiegs sinkt die Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr in Folge der erhöhten Bilanzsumme auf 60,0 % (Vorjahr: 67,3 %). Die Verminderung der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme von sonstigen Rückstellungen. Gegenläufig stiegen die Rückstellungen für Steuern. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten von T€ 55.859 um T€ 22.845 auf T€ 78.704 wurde im Wesentlichen durch die Aufnahme eines Bankdarlehens verursacht. Das variable verzinste Darlehen ist nach einer festen Laufzeit von drei Jahren im Oktober 2018 zur Rückzahlung fällig. Als Folge der Darlehensaufnahme erhöht sich der Verschuldungsgrad (Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital) der KHD auf 66,7 % (Vorjahr: 48,5 %). Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr passive latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz in der vorliegenden Handelsbilanz und der Steuerbilanz in Höhe von T€ 576 gebildet. ErtragslageDie KHD hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von T€ 2.366 (Vorjahr: T€ 2.374) erwirtschaftet. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegt damit auf dem Niveau des Vorjahres aber unter der Vorjahresprognose. Grund für die Abweichung zur letztjährigen Prognose ist trotz des Anstiegs der Zinserträge vor allem der deutliche Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge. Sie sind von T€ 7.114 auf von T€ 5.006 gesunken. Ursächlich für den Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist das rückläufige Geschäftsvolumen in den operativen Tochtergesellschaften. So haben die Tochtergesellschaften der KHD im Geschäftsjahr 2015 in geringerem Umfang Konzerndienstleistungen bei der KHD abgefragt. In der Folge sanken vor allem die Erträge aus dem Service & Cost Allocation Agreement um T€ 1.397 auf T€ 1.202 sowie aus dem Bond Arrangement Agreement um T€ 1.026 auf T€ 1.638. Den Erträgen aus dem Bond Arrangement Agreement stehen Avalgebühren von Banken gegenüber, die unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen sind. Des Weiteren beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge realisierte und unrealisierte Wechselkursgewinne in Höhe von T€ 1.822 (Vorjahr: T€ 1.400) sowie Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 228 (Vorjahr: T€ 62). Bei den Personalaufwendungen handelt es sich vor allem um die Vorstandsvergütung. Aufgrund der personellen Wechsel im Vorstand wurden Aufwendungen für Abfindungen erfasst. Zudem führte die Erhöhung der Anzahl der Vorstände von drei auf vier Mitglieder zu einem Anstieg des Personalaufwands. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Devisentermingeschäften in Höhe von T€ 1.563. Diesen Aufwendungen stehen Wechselkursgewinne gegenüber, die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Aufsichtsratsvergütung, Konzernumlagen, Kosten der Hauptversammlung, Kosten für Investor Relations sowie sonstige Kosten der Verwaltung. Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beinhalten ausschließlich die Zinsen in Höhe von 6 % p.a. aus den an die AVIC HK gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt € 100 Mio. Daneben fielen Zinserträge aus einem Darlehen an ein verbundenes Unternehmen aus dem KHD Konzern an. Der Zinsaufwand von T€ 3.789 (Vorjahr: T€ 2.372) resultiert im Wesentlichen aus Zinsen für Darlehen, die bei zwei operativen Tochtergesellschaften aufgenommen wurden (T€ 3.042, Vorjahr: T€ 436) sowie Bank- und Garantiekosten aus Avalen. Ab Oktober des Geschäftsjahrs werden zusätzlich die Zinsaufwendungen aus einem Bankdarlehen über € 25 Mio. erfasst. Nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von T€ 883 (Vorjahr: T€ 768) ergibt sich ein Jahresüberschuss von T€ 1.483 (Vorjahr: T€ 1.606), der unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages des Vorjahres von T€ 6.241 zu einem Bilanzgewinn von T€ 7.724 geführt hat. Das Ausschüttungspotential der KHD wird nicht nur bestimmt durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn der Gesellschaft, sondern auch durch die Fähigkeit der operativ tätigen Beteiligungsgesellschaften der KHD, positive Periodenergebnisse zu erwirtschaften. Die Ergebnissituation der operativen Beteiligungsgesellschaften war im abgelaufenen Geschäftsjahr stark durch die wirtschaftlich angespannte Situation im Zementanlagenbau geprägt. So konnten wesentliche Budgetvorgaben in einzelnen Beteiligungsgesellschaften nicht erreicht werden. Insbesondere mussten die Humboldt Wedag GmbH sowie die Humboldt Wedag, Inc. aufgrund von Schwierigkeiten in der Abwicklung einzelner Großprojekte deutlich negative Periodenergebnisse hinnehmen. Das Ausschüttungspotential der Tochtergesellschaften sowie indirekt auch der KHD ist dadurch entsprechend gesunken. FinanzlageDie Finanzierung der Gesellschaft ist aufgrund der verfügbaren Liquidität zum Jahresende 2015, aber auch aufgrund der bei Bedarf abrufbaren Mittel und des Ausschüttungspotenzials der Beteiligungsgesellschaften des KHD Konzerns gesichert. Trotz des negativen Periodenergebnisses in einzelnen operativen Tochtergesellschaften sind die Liquidität und das Ausschüttungspotential der Tochtergesellschaften insgesamt zufriedenstellend. Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag belaufen sich auf T€ 23.981. Insoweit wurde die Vorjahresprognose erreicht. Als reine Holdinggesellschaft hat die KHD keinen operativen Geschäftsbetrieb. Allerdings koordiniert die Gesellschaft über Darlehen von und an verbundene Unternehmen die Finanzlage und Liquiditätsausstattung im KHD Konzern. Zudem kann bei einem weiteren Liquiditätsbedarf das im Juli 2014 an die AVIC HK gewährte Darlehen in Höhe von € 50 Mio. innerhalb von 30 Tagen fällig gestellt werden. Zum 31. Dezember 2015 liegt die Eigenkapitalquote bei 60,0 % und damit unter dem Vorjahreswert von 67,3 %. Grund für den Rückgang der Eigenkapitalquote ist die Erhöhung der Bilanzsumme als Folge des bei der Bank of China aufgenommen Bankdarlehens. Trotz des Rückgangs der Eigenkapitalquote ist das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2015 um T€ 1.483 auf T€ 122.227 gestiegen und verbleibt weiterhin auf hohem Niveau. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:Bei der KHD handelt es sich um eine Managementholding ohne operativen Geschäftsbetrieb, die daher nicht unmittelbar auf Basis der für den Konzern maßgeblichen operativen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren gesteuert wird. Bei den bedeutsamen und in der internen Steuerung der KHD verwendeten relevanten Leistungsindikatoren handelt es sich um
Die KHD als reine Managementholding wird - anders als die operativen Konzerngesellschaften - nicht zusätzlich auf Basis nicht-finanzieller Leistungsindikatoren gesteuert. 1.4 NachtragsberichtMit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde Herr Tao Xing zum Vorstand der KHD bestellt. Er ist schwerpunktmäßig für den Ausbau und die Erweiterung des KHD Geschäfts in China, Asia-Pacific und Amerika verantwortlich. Vom 3. Juli 2015 bis 29. Dezember 2015 war Herr Tao Xing Mitglied des Aufsichtsrats der KHD. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde Herr Yizhen Zhu für weitere drei Jahre zum Vorstand der KHD bestellt. Er wird weiterhin zuständig sein für das Ressort Global Supply Chain Management und für den weltweiten Ausbau der Kooperation mit unserem strategischen Partner AVIC. Die seit Dezember 2013 rechtshängigen Schiedsgerichtsklagen sind durch Urteil des Schiedsgerichts im Januar 2016 beschieden worden. Das Urteil des Schiedsgerichts hat wertaufhellenden Charakter für das Geschäftsjahr 2015. Danach wurden Humboldt Wedag, Inc., Norcross (Georgia), und KHD Humboldt Wedag International AG als Gesamtschuldner zur Zahlung an den Kunden aus Südamerika in Höhe von umgerechnet ca. € 10 Mio. plus Zinsen verurteilt. Die ergebniswirksamen Effekte aus dem Schiedsgerichtsurteil wurden bereits im Geschäftsjahr 2015 in vollem Umfang erfasst. Weitere wesentliche Ereignisse nach dem 31. Dezember 2015 hat es nicht gegeben. 1.5 VergütungsberichtDer Vergütungsbericht stellt die Grundzüge, die Struktur und die Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung im KHD Konzern dar. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK"). Er enthält auch die entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB erforderlichen Angaben; eine zusätzliche Darstellung dieser Angaben im Anhang erfolgt in Übereinstimmung mit § 315 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 HGB daher nicht. Vergütungssystem für die Mitglieder des VorstandsEine transparente und verständliche Darstellung der Vorstandsvergütung ist für KHD ein Element guter Corporate Governance. Der Aufsichtsrat hat sich mit den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ("VorstAG") und den Empfehlungen des DCGK intensiv beschäftigt. Die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat beschlossen und wird ebenso wie die Höhe der Vergütung von diesem einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die Vorstandsvergütung ist bei der KHD so bemessen, dass sie international wettbewerbsfähig ist und Anreiz für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes in einem dynamischen Umfeld bietet. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden zum einen die internationale Tätigkeit des KHD Konzerns, die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche und finanzielle Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des KHD Konzerns, zum anderen die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die sonst im Konzern gilt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht grundsätzlich aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgs- und leistungsbezogenen) Komponenten. Die festen Bezüge werden als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestehen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der privaten Nutzung der Dienstwagen, aus individuellen Versicherungsleistungen, sonstigen Sachbezügen sowie sonstigen Nebenleistungen. Für die Herren Luckas, Uttelbach und Quellmalz wird bzw. wurde zusätzlich ein Zuschuss zur Altersversorgung gewährt. Dieser Betrag wird ebenso wie die Sachbezüge und sonstigen Nebenleistungen in der Vergütungsübersicht unter "Nebenleistungen" gezeigt. Die variable Vergütung (Bonus), die in der Höhe bei jedem Vorstandsmitglied beschränkt ist (Cap), richtet sich grundsätzlich nach dem geschäftlichen Erfolg des KHD Konzerns sowie nach der auf Basis definierter Leistungsfaktoren bestimmten persönlichen Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds. Bei der Beurteilung der persönlichen Leistung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch den individuellen Beitrag zur mittel- und langfristigen Entwicklung des Konzerns. Durch Änderungen der Vorstandsdienstverträge hat der Aufsichtsrat die variable Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2015 vertraglich neu geregelt und hierzu separat mit den Vorstandsmitgliedern Zielvereinbarungen mit eindeutig bestimmten, anspruchsvollen Zielen abgeschlossen. Die Zielvereinbarungen sind auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Gemäß den Zielvereinbarungen entfallen auf individuelle Ziele 30 % des maximalen Bonusanspruchs, während auf finanzielle (quantitative, kennzahlenbasierte) Ziele 70 % des maximalen Bonusanspruchs entfallen. Den finanziellen Zielen liegt ein mehrjähriger Bemessungszeitraum zugrunde. Die variable Vergütungskomponente für die finanziellen Ziele wird anhand von vier festgelegten Stufen (0 % / 20 % / 50 % / 100 %) bestimmt. Bei der Bemessung der variablen Vergütung wird jedes quantitative Ziel separat betrachtet, d.h. die Überschreitung einer Zielgröße (Zielerreichung> 100 %) kann nicht zur Kompensation bei einer anderen Zielgröße (Zielerreichung < 100 %) verwendet werden. Für jedes quantitative Ziel wurde eine Untergrenze festgelegt. Bei Erreichen der jeweiligen Untergrenze beläuft sich der Bonus auf 20 % des korrespondierenden Bonusanteils; bei Zielverfehlungen (Nicht-Erreichen der Zieluntergrenze - kumuliert für den mehrjährigen Beurteilungszeitraum) entfällt der entsprechende Teil der variablen Vergütung vollständig. Um die variablen Vergütungskomponenten auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten und mit einer langfristigen Anreizwirkung auszustatten, liegt den finanziellen Zielen ein zweijähriger Beurteilungszeitraum zugrunde. Erst nach Ablauf des zweijährigen Beurteilungszeitraums wird über die Erreichung der gestellten Ziele endgültig befunden. Maßgeblich ist der für das einzelne Ziel über den gesamten Beurteilungszeitraum ermittelte durchschnittliche Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2015 haben die Vorstände Luckas, Zhu und Uttelbach freiwillig auf ihre Ansprüche auf eine variable Vergütung verzichtet. Für den mit Wirkung zum 1. Mai 2015 neu bestellten Vorstandsvorsitzenden Johan Cnossen hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 einen Fixbonus festgelegt sowie eine im Dezember 2015 bzw. Dezember 2016 zu zahlende Signing Fee gewährt. Die Signing Fee dient als Ausgleich von Ansprüchen, die Herr Cnossen aufgrund seines Wechsels zu KHD aufgegeben hat. In dem Vorstandsdienstvertrag mit dem ehemaligen CEO, Jouni Salo, hatte der Aufsichtsrat die für das Geschäftsjahr 2015 zu gewährenden variablen Bezüge als einmalig zu gewährenden zeitanteiligen Fixbonus vereinbart. Zusagen an Vorstandsmitglieder für den Fall der Beendigung der TätigkeitSofern ein Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund erfolgt, der zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt, endet der Dienstvertrag fristlos. Bei einem sonstigen Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund ist die Gesellschaft zur ordentlichen Kündigung des Vorstandsdienstvertrags berechtigt. Der Dienstvertrag endet dann mit der jeweiligen Kündigungsfrist bzw. zum vertraglich vereinbarten Endtermin des Vorstandsdienstvertrags, falls dieser früher liegt. Bei den amtierenden Mitgliedern des Vorstands beträgt diese Frist zwölf Monate. Für Herrn Salo beläuft sich die durch die Gesellschaft zu zahlende Abfindung durch vorzeitige Beendigung des ursprünglich bis zum 10. Dezember laufenden Vorstandsdienstvertrags auf eine Jahresfestvergütung (€ 375.000). Für die zu zahlende Abfindung hat KHD bereits in den Vorjahren eine Rückstellung gebildet, so dass im Geschäftsjahr 2015 kein zusätzlicher Aufwand gebucht werden musste. Gemäß der mit Herrn Salo geschlossenen Aufhebungsvereinbarung war die Abfindung erst im Januar 2016 zur Zahlung fällig. Zum 31. Dezember 2015 beläuft sich der für Herrn Salo zurückgestellte Betrag daher auf € 375.000. Die nach der Abberufung bis zum Ausscheiden am 22. Mai 2015 an Herrn Salo geleisteten weiteren Zahlungen aus dem Dienstvertrag in Höhe von € 22.177 werden in der Vergütungsübersicht als "Abfindung / Zuführung zur Rückstellung" gezeigt. Der Aufsichtsrat hat den ehemaligen Finanzvorstand, Herrn Quellmalz mit Wirkung zum 9. April 2015 als Vorstand abberufen und mit ihm eine Aufhebungsvereinbarung in Bezug auf den Vorstandsdienstvertrag geschlossen. In der Aufhebungsvereinbarung wurden bestimmte Zahlungen bzw. Leistungen als Kompensation für die vorzeitige Beendigung des ursprünglich bis zum 30. April 2016 laufenden Vorstandsdienstvertrags vereinbart. Sämtliche nach dem 9. April 2015 gewährten Zahlungen und Leistungen über insgesamt € 266.482 werden in der Vergütungsübersicht als "Abfindung / Zuführung zur Rückstellung" gezeigt. Die Dienstverträge der Herren Cnossen, Luckas, Zhu, Uttelbach und Xing enthalten keine Abfindungsregelung. Gesamtbezüge der Mitglieder des VorstandsÜberblick über wesentliche Daten der Vorstände (im Geschäftsjahr 2015): scroll
Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurde Herr Tao Xing durch Beschluss des Aufsichtsrats für die Dauer von drei Jahren bis zum 31. Dezember 2018 zum weiteren ordentlichen Mitglied des Vorstands der KHD Humboldt Wedag International AG bestellt. Die gesamten Bezüge der aktiven und ehemaligen Mitglieder des Vorstands der KHD betrugen im Geschäftsjahr 2015 T€ 1.964 (Vorjahr: T€ 1.340). Die Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds ist unter Namensnennung, aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsteilen, in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 gewährten Zuwendungen ergeben sich aus der folgenden Übersicht: scroll
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Für das Geschäftsjahr 2015 wurde ein freiwilliger
Verzicht auf einen Bonus ausgesprochen. Die angegebene variable Vergütung (gewährte Zuwendungen) entspricht dem im Geschäftsjahr 2015 als Aufwand erfassten Betrag. Im Unterschied zu den gewährten Zuwendungen weist die nachfolgende Tabelle den tatsächlichen Zufluss der Vorstandsvergütung in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 aus: scroll
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Die für das Geschäftsjahr 2014 auf Basis der Erreichung bestimmter finanzieller sowie individueller Ziele gewährte variable Vergütung wurden im Geschäftsjahr 2015 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die für das Geschäftsjahr 2013 gewährten Fixboni wurden im Geschäftsjahr 2014 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Vergütung der Mitglieder des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Über die Verteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss. Bei der Verteilung der Aufsichtsratsvergütung wird neben dem Vorsitz und dem stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat auch die Funktion als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied mit besonderen Kenntnissen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren berücksichtigt. Die Gesamtvergütung eines jeden Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2015 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll
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Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die Gesamtvergütung eines jeden Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2014 ist unter Namensnennung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll
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Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender
des Personal- und Nominierungsausschusses bis zum 27. Mai 2014, Mitglied
des Prüfungsausschusses bis zum 27. Mai 2014. 1.6 Bericht über Risiken und ChancenDie nachfolgende Darstellung der wesentlichen Risiken und Chancen bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf die KHD als Holdinggesellschaft, sondern auf den gesamten KHD Konzern. Die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung der KHD als Holdinggesellschaft weichen jedoch von den Risiken und Chancen des KHD Konzerns nicht ab. Insoweit können die Risiken und Chancen des Konzerns grundsätzlich auf die KHD übertragen werden. RisikomanagementDer KHD Konzern ist als weltweit operierendes Anlagenbau- und Serviceunternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl unterschiedlichster Risiken ausgesetzt. Durch die Bereitschaft, kalkulierbare unternehmerische Wagnisse bewusst einzugehen, kann KHD Chancen zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts nutzen. Der Vorstand von KHD hat ein umfassendes, systematisches und wirksames Risikomanagementsystem implementiert, dessen Grundsätze in einer Risk Policy festgeschrieben sind. Im KHD Konzern beruht das Risikomanagement auf dem COSO-ERM Rahmenkonzept. Neben dem systematischen Ansatz zur Identifizierung, Erfassung und Bewertung von Risiken sind die Aktivitäten zur Risikobewältigung, d.h. die Definition und die Umsetzung von Maßnahmen als Antwort auf festgestellte Risiken, entscheidende Komponenten unseres Risikomanagementsystems. Risikomanagement ist eine unternehmensweite und kontinuierliche Aufgabe, die integraler Bestandteil aller Entscheidungen und Geschäftsprozesse im KHD Konzern ist. Eine Erfassung und Bewertung von Chancen erfolgt nicht als separate Kategorie des Risikomanagementsystems. Das Risikomanagement im KHD Konzern berücksichtigt allerdings neben der Reduzierung der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit von negativen Ereignissen auch die bestmögliche Ausnutzung von Chancen als positive Zielabweichung aufgrund erfolgreicher Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenpläne. Durch ein wirksames und effizientes Risikomanagement können wir somit Geschäftschancen zum Vorteil unserer Anteilseigner, Kunden und Mitarbeiter identifizieren und ergreifen. Das Management von Risiken und Chancen ist ein wesentlicher Baustein für die Steuerung des Konzerns; die Unternehmensstrategie bildet die Basis für eine systematische Risikofrüherkennung. Da im Rahmen des Planungsprozesses die Unternehmensziele und die zugehörigen Erfolgsfaktoren festgelegt werden, bestehen unmittelbare Wechselbeziehungen zwischen Risikomanagement einerseits und der strategischen Planung und Mittelfristplanung andererseits. Das Eingehen potenziell bestandsgefährdender Risiken wird grundsätzlich vermieden. Im KHD Konzern bedeutet das insbesondere, dass bei Aufträgen die Haftung für Folgeschäden vertraglich ausgeschlossen wird. Das Risikomanagementsystem ist im KHD Konzern in das interne Kontrollsystem eingebettet. Das Risikomanagement beschränkt sich nicht auf das Risikofrüherkennungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG (bestandsgefährdende Risiken), sondern umfasst sämtliche wesentliche Risiken des KHD Konzerns (operative, strategische, finanzielle und Compliance-Risiken). Die kontinuierliche Verbesserung des Risikomanagements beinhaltet eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der relevanten internen Kontrollen, um einen funktionsfähigen und effizienten Prozess sicherzustellen. Prozessverbesserungen bzw. -korrekturen werden fortlaufend identifiziert und umgesetzt. Organisation, Zuständigkeiten, Instrumente und Berichterstattung des RisikomanagementsDer KHD Konzern unterscheidet zwischen Risiken, die den gesamten Konzern betreffen bzw. nur auf Ebene der Konzernleitung gemanagt werden können ("Group Risks"), und Risiken, die aus den Aktivitäten der operativen Geschäftseinheiten resultieren ("CSC Risks"). Group Risks werden von den Vorstandsmitgliedern und Leitern der konzernübergreifenden Zentralfunktionen ("Global Functional Heads") identifiziert und durch Risikoverantwortliche ("Risk Owner"), die entsprechend bestimmt werden, gesteuert. CSC Risks werden von den Verantwortlichen der operativen Bereiche in den Customer Service Centers (CSCs) bzw. in den Tochtergesellschaften geführt. Die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den operativen Geschäftseinheiten sind für den systematischen Umgang mit den CSC Risks verantwortlich. Um eine konzernweit einheitliche Identifizierung und Bewertung der Risiken zu unterstützen und zu koordinieren, hat KHD für das Risikomanagement Verantwortliche auf Ebene der operativen Geschäftseinheiten bestimmt. Die Risikomanager sind auch für die Überwachung und Nachverfolgung der Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten zur Risikobewältigung zuständig. Das zentrale Risikomanagement wird unmittelbar vom Vorstandsvorsitzenden geleitet, der durch einen Risikomanagementkoordinator unterstützt wird. Alle wesentlichen Risiken werden in Risikoregistern erfasst. Diese dokumentieren auch die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Schadenshöhe für jedes Risiko sowie die vorhandenen und geplanten Maßnahmen zur Risikobewältigung in komprimierter und übersichtlicher Form. Die Risikoregister werden regelmäßig aktualisiert und bieten so den Entscheidungsträgern einen Überblick über die gesamte Risikolage. Die für das Risikomanagement verantwortlichen Mitarbeiter führen sowohl mit den Leitern der konzernübergreifenden Zentralfunktionen als auch mit den Führungsteams der operativen Einheiten Risikoworkshops zur Identifikation und Bewertung von Risiken sowie zur Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung durch. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch ein in die operativen Prozesse eingebundenes Risikomanagement Rechnung getragen. Hierbei werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen vor dem Vertragsabschluss durch die Experten in unseren Fachabteilungen beurteilt, um das Eingehen unkalkulierter oder nicht beherrschbarer Risiken zu verhindern. Das projektbezogene Risikomanagement setzt sich in der Phase der Auftragsabwicklung fort, wobei das Projektmanagement insbesondere auf Risiken in Bezug auf Überschreitung des Kosten- oder Zeitbudgets, technische Schwierigkeiten sowie finanzielle Aspekte achtet. Falls bewertete Auftragsrisiken die Wesentlichkeitsgrenze der operativen Einheit überschreiten, sind diese zusätzlich in das lokale Risikoregister aufzunehmen. Bei einem wirksamen Risikomanagement kommt dem Berichtswesen eine besondere Bedeutung zu. Es stellt sicher, dass alle wesentlichen Risiken nach einheitlichen Kriterien abgebildet und den Führungskräften im Rahmen ihres Entscheidungsprozesses erläutert werden. Im halbjährlichen Turnus erläutert der Vorstandsvorsitzende die Risikosituation anhand der Risikoregister detailliert gegenüber dem Aufsichtsrat. Zudem stellt er die Effektivität des Risikomanagementsystems gegenüber dem Gesamtvorstand und dem Aufsichtsrat der KHD dar. Darüber hinaus beurteilt der Abschlussprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB und berichtet über das Ergebnis seiner Prüfung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. RisikobewertungDie mögliche Schadenshöhe wird für jede operative Geschäftseinheit auf Basis einer berechneten lokalen Wesentlichkeit klassifiziert. Um das Risikopotenzial zu verdeutlichen und um das Risikobewusstsein zu steigern, ist im Risikoregister zwingend eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Schadenshöhe ohne (Bruttorisiken) sowie mit (Nettorisiken) Berücksichtigung der Maßnahmen und Kontrollen zur Risikobewältigung vorzunehmen. Zudem besteht die Verpflichtung, dass sowohl beim Konzern als auch bei den operativen Geschäftseinheiten potenziell bestandsgefährdende Risiken identifiziert und in dem Risikoregister entsprechend dokumentiert werden. Die Skala zur Messung der Eintrittswahrscheinlichkeit ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll
Die Skalierung der Eintrittswahrscheinlichkeiten ist konsistent zu der für Zwecke der Rechnungslegung angewendeten Methodik, d.h. die Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 4 entspricht dem Fachterminus "eher wahrscheinlich denn nicht". Die Skala zur Messung der potenziellen Schadenshöhe ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll
Die zusammengefasste Risikobewertung ergibt sich auf Basis folgender Risikobewertung: scroll
Risikomanagement bezogen auf FinanzinstrumenteAls weltweit agierender Konzern ist KHD verschiedenen finanziellen Risiken (Währungs-, Zins-, Ausfall-, Kredit- und Liquiditätsrisiken) ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Ziel des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements im KHD Konzern ist es, finanzielle Risiken durch den geeigneten Einsatz von Sicherungsinstrumenten einschließlich derivativer Finanzinstrumente abzudecken bzw. zu reduzieren. Bei den Wechselkursrisiken ist einerseits zwischen Währungsrisiken im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aufträgen in verschiedenen Währungsgebieten und aus der Gewährung von Darlehen in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung sowie andererseits den Risiken, die sich aus der Währungsumrechnung für einzelne Gesellschaften zu verschiedenen Stichtagen ergeben, zu unterscheiden. Im Rahmen der Auftragsabwicklung sowie der Darlehensgewährung werden Wechselkursrisiken grundsätzlich auf Basis geplanter Zahlungsströme bestimmt und durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten minimiert. Bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich ausschließlich um Devisentermingeschäfte. Da die abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente nicht die strengen Anforderungen des Hedge Accounting erfüllen, wird die ökonomische Sicherungsbeziehung im Konzernabschluss nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehung abgebildet. Das Zinsrisiko tritt durch marktbedingte Schwankungen der Zinssätze auf. Zum Bilanzstichtag weist der KHD Konzern neben einem weiterhin hohen Bestand an liquiden Mitteln sowie hohen Darlehen an den AVIC Konzern auch wesentliche zinstragende Verbindlichkeiten aus. Im vierten Quartal 2015 hat die KHD ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer variablen Verzinsung aufgenommen. Da die KHD bis zur Fälligkeit des Bankdarlehens nicht mit einem wesentlichen Anstieg des Zinsniveaus rechnet, wurde kein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Aufgrund des gegenläufigen Zinsrisikos in Bezug auf Schwankungen der Zinssätze für kurzfristige Termingelder und Tagesgeld besteht in gewissen Umfang eine natürliche Absicherung des Zinsrisikos aus dem variabel verzinsten Bankdarlehen. Für die Darlehen an den AVIC Konzern ist der Zinssatz für die entsprechende Laufzeit fest vereinbart. Ein Zinsrisiko besteht insoweit nicht. Das Risiko einer Kreditkonzentration in Bezug auf Forderungen ist durch die Kundenstruktur des Konzerns grundsätzlich geografisch weltweit gestreut. Das Kreditrisiko wird weiterhin dadurch verringert, dass der Konzern mit den Kunden Zahlungsmodalitäten, im Besonderen Anzahlungen und Zahlungen auf Teilabrechnungen, vereinbart, um einen hohen Bestand an offenen Forderungen zu vermeiden. Interne Richtlinien stellen sicher, dass grundsätzlich Produkte nur an Kunden mit angemessener Kredithistorie verkauft werden. Basis für die Steuerung des Adressenausfallrisikos ist eine laufende regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur. Forderungen im Exportgeschäft sind im KHD Konzern in hohem Umfang durch bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie durch Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen (z.B. Hermes) gegen Ausfallrisiken abgesichert. Der KHD Konzern verfolgt seit Jahren eine konservative und vorausschauende Politik der Liquiditätssicherung und verfügt über einen soliden Bestand an liquiden Mitteln. Auf Basis einer Finanz- und Liquiditätsplanung werden liquide Mittel so disponiert, dass der KHD Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit in vollem Umfang nachkommen kann. Zur Absicherung des weiteren Wachstumskurses wurden mit Banken Avalkreditlinien abgeschlossen, die es den einzelnen Gesellschaften des KHD Konzerns erlauben, Vertragsgarantien für ihre Kunden weltweit herauszulegen. Rechnungslegungsbezogenes internes KontrollsystemDas interne Kontrollsystem ("IKS") des KHD Konzerns umfasst neben dem Risikomanagementsystem insbesondere auch umfangreiche Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und der Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Das IKS ist auf die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe ausgerichtet. Im KHD Konzern beruht das interne Kontrollsystem ebenso wie das Risikomanagement auf dem COSO-ERM Rahmenkonzept. Einrichtung, Überwachung und Weiterentwicklung sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit des IKS liegen in der Verantwortung des Vorstands. In das IKS von KHD sind alle konsolidierten Tochtergesellschaften eingebunden. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und der Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen im Wesentlichen automatisierte Kontrollen, wie z. B. Systemzugangskontrollen auf Basis eines Berechtigungskonzepts oder Plausibilitätsprüfungen des Zahlenwerks sowie manuelle Kontrollen, wie z. B. Abweichungs- und Trendanalysen auf Grundlage definierter Kennzahlen und Vergleiche mit Budgetzahlen. Das gesamte rechnungslegungsbezogene IKS ist bei KHD und wesentlichen Tochtergesellschaften durch Prozessbeschreibungen dokumentiert. Wesentliche Kontrollen ("Key Controls") wurden dabei für jeden Prozess identifiziert und in einer Risikokontrollmatrix ("RCM") zusammengefasst. Die zuständigen Prozessverantwortlichen überwachen fortlaufend die Durchführung wesentlicher Kontrollaktivitäten sowie die Erstellung einer angemessenen Dokumentation. Die Erfassung von buchhalterischen Vorgängen erfolgt durch die KHD und ihre Tochtergesellschaften. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des IKS stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und sonstigen regulatorischen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin wird sichergestellt, dass Vermögenswerte und Schulden zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Das Vier-Augen-Prinzip sowie die Funktionstrennung ("Segregation of Duties") sind Grundprinzipien des IKS im KHD Konzern; hierdurch wird auch die Möglichkeit zu dolosen Handlungen reduziert. Die lokal erfassten Monatsabschlüsse werden durch ergänzende Informationen zu einem Konzernberichtspaket erweitert und über ein konzernweit einheitliches Berichtssystem an die zentrale Konsolidierungsabteilung gemeldet. Der Prozess zur Erstellung des Konzernabschlusses wird zentral durchgeführt und überwacht. Konzerneinheitliche Richtlinien zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung stellen die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften sicher. Gesamtaussage zur Risikosituation des KHD KonzernsHinsichtlich der in diesem Bericht erläuterten Risiken wurde im Geschäftsjahr 2015, soweit erforderlich, bilanzielle Vorsorge über die Bildung von Rückstellungen getroffen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die identifizierten Risiken weder einzeln noch in Kombination den Fortbestand des KHD Konzerns gefährden. Organisatorisch sind alle Voraussetzungen geschaffen, um frühzeitig über sich abzeichnende Veränderungen der Risikosituationen Kenntnis zu erlangen. RisikofelderIm nachfolgenden Abschnitt werden wesentliche Risikofelder, die Strategie zur Risikobewältigung sowie die zusammengefasste Risikobewertung ("hoch", "mittel", "niedrig") unter Berücksichtigung der Maßnahmen und Kontrollen zur Risikobewältigung (Nettorisiken) beschrieben. Die Risikofelder bündeln eine Vielzahl von Einzelrisiken. Die dargestellte Strategie zur Risikobewältigung setzt sich wiederum aus einer Vielzahl von spezifischen Einzelmaßnahmen und Aktivitäten zusammen. Die Risikofelder betreffen grundsätzlich die Segmente Capex und Plant Services, allerdings sind die Beschaffungs-, Innovations- und Projektrisiken für das Segment Capex von erheblich höherer Bedeutung. Soweit bei den jeweiligen Einzelrisiken nicht explizit darauf hingewiesen wird, sind die Nettorisiken im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Risiken aus wirtschaftlichen RahmenbedingungenAls global agierender Konzern ist KHD von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Als Lieferant der technischen Ausrüstung für Zementanlagen besteht insbesondere die Abhängigkeit von der zyklischen Entwicklung der Nachfrage nach Zement. Zudem besteht aufgrund des harten Wettbewerbs das Risiko des Verlusts von Marktanteilen sowie des Rückgangs der erzielbaren Margen. Der KHD Konzern ist in vielen Ländern und Regionen als Anlagenbauer tätig, so dass sich eine Risikominderung aufgrund geografischer Diversifizierung ergibt. Durch den gezielten Ausbau unseres Servicegeschäfts (inkl. Ersatzteilgeschäft) sowie den systematischen Ausbau unserer Position in Wachstumsmärkten und Märkten mit bisher schwacher Präsenz werden diese Risiken zusätzlich gemindert. Wir begegnen dem Wettbewerbsrisiko durch eine kontinuierliche Analyse unseres Marktumfelds und unserer Konkurrenzsituation. Stetiger Kundenkontakt zusammen mit dem Ausbau unseres Account Managements und die daraus resultierende Marktnähe liefern uns wichtige Informationen über die Anforderungen unserer Kunden. Die gewonnenen Informationen ermöglichen uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten sowie unsere Wettbewerbsposition zu verbessern. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" eingestuft. LänderrisikenDer KHD Konzern ist als ein global operierender Konzern Länderrisiken ausgesetzt. Diese umfassen rechtliche Risiken, Kapitaltransferverbote, sonstige regulatorische Beschränkungen, Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Krieg sowie sonstige Unruhen. Bei den Länderrisiken ergeben sich für KHD Auswirkungen hauptsächlich aufgrund gestiegener politischer Risiken. Um diese Risiken zu managen, werden einzelne Projekte bereits in der Angebotsphase unter Berücksichtigung von Länderrisiken bewertet. Ausfallrisiken für Exportgeschäfte werden bewertet und gegebenenfalls durch Deckungszusagen von Exportkreditagenturen (bspw. Hermes-Bürgschaften) begrenzt. Grundsätzlich werden verbleibende Länderrisiken als "niedrig" eingestuft. In Bezug auf Russland steht KHD in engem Kontakt mit den Kunden und unterstützt diese bei der Projektfinanzierung. Angesichts der geringen Einflussmöglichkeit der KHD auf die weitere Entwicklung und aufgrund der Bedeutung des russischen Marktes für den Auftragseingang der KHD wird das verbleibende Länderrisiko für Russland seit dem Geschäftsjahr 2014 als "hoch" eingestuft. BeschaffungsrisikenDie zuverlässige Verfügbarkeit der beschafften Produkte und Dienstleistungen in geeigneter Qualität, Menge und zu marktgerechten Preisen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Störungen im Beschaffungsprozess stellen daher für den KHD Konzern ein wesentliches Risiko dar. Zur Risikominderung verfolgt der Einkauf eine globale Strategie basierend auf der systematischen Analyse der Qualität, Lieferperformance und Preisstruktur bestehender und potenzieller neuer Lieferanten. Um die vorhandenen Kenntnisse über die lokalen Beschaffungsmärkte bei der Entwicklung der Einkaufsstrategie zu nutzen, sind die Einkaufsorganisationen der operativen Geschäftseinheiten in ein Global Supply Chain Management eingebunden. Unterstützend werden Elemente der strategischen Beschaffung konzernweit angewendet. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" eingestuft. InnovationsrisikenInnovationsstärke ist für ein Technologieunternehmen wie den KHD Konzern ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dabei ist es wichtig, neben den Anforderungen der Kunden auch die zunehmenden Anforderungen des Umweltschutzes bei der Entwicklung unserer Produkte zu berücksichtigen. Zusätzlich richten sich unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten insbesondere auf die Standardisierung von Komponenten, die für kundenspezifische Lösungen verwendet werden können, sowie auf Verbesserungen und Kostenreduzierung bestehender Produkte aus. Der permanente Austausch mit der Vertriebsabteilung sowie bereichsübergreifende Teams stellen eine möglichst hohe Marktnähe der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sicher. Durch einen Entwicklungsprozess mit definierten Meilensteinen und vorgegebenem Budget für einzelne Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden Zielabweichungen früh identifiziert und entsprechende Korrekturmaßnahmen veranlasst. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" eingestuft. BeteiligungsrisikenIn ihrer Funktion als Mutterunternehmen des KHD Konzerns hält KHD Beteiligungen an Konzernunternehmen. Die Beteiligungsbuchwerte unterliegen dem Risiko der Wertminderung für den Fall, dass sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen und letztlich die Profitabilität dieser Konzernunternehmen negativ verändern. In diesem Fall kann es zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der KHD kommen. Durch ein aktives Beteiligungscontrolling überwacht KHD fortlaufend die wirtschaftliche Entwicklung der Konzernunternehmen. Im Fall einer unbefriedigenden Entwicklung sowie im Fall von erheblichen Abweichungen von Budget und Mittelfristplanung leitet das lokale Management in enger Abstimmung mit dem Konzernmanagement Gegenmaßnahmen ein. Zudem werden die Beteiligungsbuchwerte der Konzernunternehmen einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Das verbleibende Risiko wird weiterhin als "mittel" eingestuft. ProjektrisikenKomplexe Großprojekte im Anlagenbau stellen besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Unsere Aufträge haben regelmäßig eine Vertragslaufzeit von deutlich mehr als 12 Monaten. Das Vertragsvolumen einzelner Aufträge ist nicht nur für einzelne Tochtergesellschaften, sondern auch aus Sicht des KHD Konzerns wesentlich. Typischerweise handelt es sich bei Großaufträgen um die Planung, das Engineering und die Lieferung aller wesentlichen Teile der Ausrüstung eines Zementwerks. Potenzielle Projektrisiken entstehen dabei in der mit Unsicherheiten behafteten Kalkulation, unerwarteten technischen Problemen, Lieferengpässen oder Qualitätsproblemen bei Lieferanten wichtiger Komponenten, Verzögerungen bei der Projektdurchführung, Ausbleiben geplanter Cashflows und unvorhersehbaren Entwicklungen bei der Montage und Inbetriebnahme vor Ort. Nach der Inbetriebnahme bestehen zudem Gewährleistungsrisiken. Grundsätzlich ist eine zunehmende Komplexität der vertraglichen Verpflichtungen verbunden mit der Ausweitung von Leistungsverpflichtungen und wachsenden Anforderungen der Kunden festzustellen. Für das Risikomanagement ist es besonders wichtig, mögliche Kostenabweichungen frühzeitig zu identifizieren, den Einfluss auf die noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung abzuschätzen und frühzeitig gegenzusteuern. Zum Management der Risiken im Anlagenbau wenden wir daher bereits in der Angebotsphase bewährte Methoden an, um das Eingehen unkalkulierter oder nicht beherrschbarer Risiken zu verhindern. In der Phase der Auftragsabwicklung werden die vor Vertragsunterschrift identifizierten und bewerteten Risikofaktoren systematisch weiterbearbeitet und minimiert. Die eingesetzten Methoden des Projektmanagements und des Projektcontrollings zur Risikoidentifizierung, Risikobewertung und Risikominimierung unterliegen zusammen mit den organisatorischen und prozessualen Vorkehrungen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Für die während der Gewährleistungsphase möglicherweise auftretenden Mängel wird über die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge getroffen. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der vertraglichen Verpflichtungen verbunden mit der Ausweitung von Leistungsverpflichtungen und wachsenden Anforderungen der Kunden hat der neu zusammengesetzte Vorstand im ersten Halbjahr 2015 alle wesentlichen Aufträge einer kritischen Durchsicht und geänderten Risikoevaluierung unterzogen sowie wesentliche Verbesserungen im Projektmanagement umgesetzt. Das nach Risikominderung verbleibende Risiko ist demnach geringer als im Vorjahr und wird nunmehr als "mittel" eingestuft. PersonalrisikenKHD zeichnet sich durch eine Unternehmenskultur aus, die auf Vertrauen basiert. Eigenverantwortliches, unternehmerisch orientiertes Denken und Handeln unserer Mitarbeiter stehen dabei im Vordergrund. Der Erfolg des KHD Konzerns ist unmittelbar vom Engagement, von der Motivation und von den Fähigkeiten seiner Mitarbeiter sowie von effizienter und wirksamer Führung abhängig. Risiken bestehen insbesondere dann, wenn Führungspositionen nicht zeitnah und qualifiziert besetzt werden können. Personalrisiken begegnen wir durch Identifikation und Förderung insbesondere von Leistungsträgern. KHD strebt eine langfristige Bindung der Führungskräfte und Mitarbeiter an den Konzern an. Auf Basis einer systematischen Einschätzung der Kompetenzen leiten wir individuelle Maßnahmen zur Personalentwicklung ab. Aufgrund von Verbesserungen in Bezug auf die Führung sowie die verlässliche Einschätzung der Kompetenzen der Mitarbeiter wurde gegenüber dem Vorjahr eine Verminderung des verbleibenden Risikos erreicht. Das nach Risikominderung verbleibende Risiko wird nunmehr als "mittel" eingestuft. Rechtliche RisikenAls international tätiges Unternehmen ist der KHD Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Gewährleistung, Verletzung von Vertragsklauseln, Wettbewerbs- und Patentrecht sowie Steuerrecht gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden. Bestehende und drohende Rechtsstreitigkeiten werden kontinuierlich identifiziert und analysiert sowie bezüglich ihrer potenziellen juristischen und finanziellen Auswirkungen qualitativ und/oder quantitativ bewertet. Auf Basis dieser Bewertung leitet das Management angemessene Maßnahmen zeitnah ein und trifft gegebenenfalls über die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" eingestuft. Steuerliche RisikenDie Gesellschaften des KHD Konzerns müssen eine Vielzahl internationaler und landesspezifischer Gesetze und Anweisungen von Finanzverwaltungen berücksichtigen. Abgabenrechtliche Risiken können entstehen, falls nach Auffassung der Finanzverwaltung Steuergesetze und andere Regelungen nicht oder nicht in vollem Umfang beachtet wurden. Insbesondere steuerliche Außenprüfungen können zu einer Belastung aufgrund von Steuernachzahlungen, Zinsen und Strafen führen. Der KHD Konzern trägt steuerlichen Risiken durch die permanente Überwachung der aktuellen und der sich ändernden Steuergesetzgebung sowie durch das Einholen externer steuerlicher Beratung Rechnung. Sofern eine verlässliche Schätzung steuerlicher Risiken möglich ist, wird über die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge getroffen. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" eingestuft. IT-RisikenAlle wesentlichen Geschäftsprozesse (Rechnungswesen, Projektmanagement, Einkauf, Engineering, Vertrieb etc.) des KHD Konzerns sind auf die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten IT-Systeme angewiesen. Störungen beim Betrieb der Systeme ziehen daher Störungen in Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen nach sich. Um einen unterbrechungs- und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, wird der Verfügbarkeit der IT-Ressourcen und IT-Systeme große Aufmerksamkeit gewidmet. Zudem achten wir stets darauf, dass die Integrität und Vertraulichkeit wichtiger Informationen gewährleistet wird (Datenschutz). Bei den im KHD Konzern eingesetzten Software-Lösungen achten wir permanent auf ihre Wirksamkeit und Effizienz im Hinblick auf unsere Geschäftsprozesse. Im Rahmen der IT-Strategie werden Maßnahmen zur Aktualisierung bzw. zum Ersetzen von Software-Lösungen und Hardware festgelegt. Das verbleibende Risiko wird als "niedrig" eingestuft. Ausfallrisiken aufgrund gewährter DarlehenIm Geschäftsjahr 2014 hat die KHD mit der AVIC HK. als Darlehensnehmer Darlehensverträge mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren in Höhe von insgesamt € 100 Mio. abgeschlossen. Mögliche Ausfallrisiken sind durch die fortlaufende Überwachung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers sowie durch eine gegenüber KHD gewährte Konzerngarantie der AVIC wirksam minimiert. Das nach wirksamer Risikominderung verbleibende Risiko wird als "niedrig" eingestuft. ChancenGrundsätzlich stellen die dargestellten Risiken bei erfolgreicher Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenpläne dem Grunde nach Chancen für die künftige Entwicklung des KHD Konzerns dar. Diese Chancen resultieren beispielsweise aus der Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsposition aufgrund der Entwicklung von kostengünstigen Produkten, der weiteren Optimierung unserer Beschaffungsaktivitäten oder aus einer optimierten Auftragsabwicklung. Auch der Ausbau unserer Serviceleistungen (inkl. Ersatzteilgeschäft) sowie der systematische Ausbau unserer Position in Wachstumsmärkten sowie Märkten mit bisher schwacher Präsenz sind wesentliche Chancen. Nachfolgend gehen wir auf wesentliche Chancen und Potenziale für die künftige Entwicklung gesondert ein. Eine erwartete Erholung der Weltwirtschaft wirkt sich mit der typischen zeitlichen Verzögerung auf den Märkten für langfristige Investitionsgüter aus. Aus der fortschreitenden Urbanisierung und dem forcierten Ausbau der Infrastruktur resultiert insbesondere in den Schwellenländern eine steigende Nachfrage nach Zement. Produktionskapazitäten werden ausgebaut und bestehende Zementanlagen modernisiert und/oder erweitert. Durch eine starke Marktposition in Schwellenländern sieht der KHD Konzern insbesondere in Russland, in Indien und in Afrika südlich der Sahara Chancen für ein weiteres Wachstum. Auch aus dem Ausbau des CSC in Peking für China sowie die Asien-Pazifik-Region sowie aus dem Ausbau der Marktaktivitäten in südamerikanischen Ländern erwarten wir positive Auswirkungen auf die künftige Entwicklung. Zunehmende Auflagen der Behörden zur Reduzierung der Auswirkungen von Zementanlagen auf die Umwelt, wie beispielsweise Bestimmungen der Environmental Protection Agency ("EPA") in den USA oder die Betonung von Umweltaspekten im aktuellen chinesischen Fünfjahresplan, begreifen wir als Chance. Der KHD Konzern bietet seinen Kunden umweltfreundliche Lösungen, indem wir die Umweltauswirkungen des Produktionsprozesses für Zement bereits in der Angebotsphase berücksichtigen. Unsere Produkte werden zudem auch im Hinblick auf Umweltaspekte fortlaufend weiter entwickelt; dabei konzentrieren wir uns auf die Reduzierung von Emissionen sowie auf den effizienten Einsatz von Ressourcen, Materialien und Energie. Bereits im Dezember 2010 hat KHD eine strategische Partnerschaft mit der AVIC abgeschlossen. Infolge der erfolgreichen Übernahme durch die AVIC ergibt sich nunmehr zusätzlich eine stabile Aktionärsstruktur mit einem sehr deutlichen Mehrheitsbesitz. Aus der Partnerschaft mit AVIC zusammen mit den KHD Aktivitäten des Global Supply Chain Management streben wir einen einfacheren und umfassenderen Zugriff auf den chinesischen Beschaffungsmarkt an. Über die AVIC wird uns der Zugang zu kostengünstigen, qualitativ hochwertigen Fertigungskapazitäten in China erheblich erleichtert. Des Weiteren ergeben sich verbesserte Möglichkeiten für Kooperationen mit Fertigungsbetrieben in China. Über den Kostenvorteil der Fertigung bestehender Produkte hinaus ergeben sich weitere Chancen durch die Anpassung der KHD Produkte an die lokalen Fertigungsmaterialien und Fertigungsstandards. Durch gezielte Akquisitionen und Kooperationen ist der KHD Konzern ständig bestrebt, seine Technologieführerschaft zu verstärken, zusätzliche Marktpotenziale zu erschließen oder sein Produkt- und Leistungsportfolio weiterzuentwickeln. Wir beobachten kontinuierlich unsere gegenwärtigen und künftigen Märkte hinsichtlich Chancen für strategische Akquisitionen oder Kooperationen, die unser organisches Wachstum ergänzen können. Der KHD Konzern investiert fortlaufend in die Entwicklung neuer und die Verbesserung bestehender Technologien, Produkte und Dienstleistungen, die nach unserer Erwartung den aktuellen und künftigen Anforderungen der Kunden in vollem Umfang gerecht werden. Durch die Berücksichtigung der Faktoren Effizienz, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Anlagen, Umwelt- und Klimaschutz, Standardisierung sowie Bedienerfreundlichkeit bereits in der Entwicklungsphase bieten sich dem KHD Konzern hier erhebliche Chancen. 1.7 Angaben nach § 289 Abs. 4 HGBZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2015 € 49.703.573 und ist eingeteilt in 49.703.573 nennwertlose Stückaktien. Alle Aktien sind auf den Inhaber lautende Stammaktien und gewähren die gleichen Rechte. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenBeschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreitenDirekte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, werden gehalten von (Zurechnung von Stimmrechten nach den Regelungen des § 22 WpHG):
Dabei werden die direkten Beteiligungen am Kapital von der AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd. In Höhe von 69,02 % und von der Max Glory Industries Limited in Höhe von 20,00 % gehalten. Weitere Aktionäre, deren Stimmrechte zum Stichtag 31. Dezember 2015 oder bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung direkt oder indirekt 10 % überschreiten, sind dem Vorstand nicht zur Kenntnis gebracht worden Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenEine Beteiligung von Arbeitnehmern im Sinne des § 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB besteht nicht. Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Änderungen der SatzungDer Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann eines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. In Ausnahmefällen kann ein Vorstandsmitglied gemäß § 85 AktG gerichtlich bestellt werden. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstand und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands gemäß § 84 Abs. 3 AktG widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Satzung kann gemäß §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG nur durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133 AktG, § 18 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst. Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 20 der Satzung beschließen. Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufenDer Vorstand der Gesellschaft war bis zum 22. März 2015 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 10.255 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 10.255 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Diese Ermächtigung wurde nicht verlängert. Die Gesellschaft ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung wurde mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Oktober 2012 wirksam und gilt bis zum 4. Oktober 2017. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenVereinbarungen im Hinblick auf einen Kontrollwechsel sind in den bilateralen Avallinien mit der Deutschen Bank AG und der österreichischen Raiffeisen Bank International AG getroffen worden. Für den Fall eines Kontrollwechsels im Sinne dieser Vereinbarung wird die Gesellschaft den Kontrollwechsel den Banken unverzüglich anzeigen und mit den Banken in Verhandlungen über die Fortführung der Avallinien eintreten. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sindEntschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, und wesentlichen Auswirkungen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben, bestehen nicht. 1.8 Corporate GovernanceDie Unternehmensführung und -kontrolle von KHD orientieren sich an den im Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") festgelegten Standards. Wesentliche Aspekte der Corporate Governance bei KHD sind in der Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG) dargestellt. Im Bericht zur Corporate Governance (vgl. Ziffer 3.10. des DCGK) sind weitere Angaben zur Unternehmensführung gemacht. Die Entsprechenserklärung sowie der Corporate Governance Bericht (einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB) stehen auf der Internetseite von KHD (http://www.khd.com/entsprechenserklaerung.html) zur Verfügung. 1.9 Beziehungen zu verbundenen UnternehmenFür das Geschäftsjahr 2015 hat der Vorstand der KHD einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.- Abhängigkeitsbericht - nach § 312 AktG aufgestellt. Der Vorstand der KHD hat den Abhängigkeitsbericht der Gesellschaft mit der folgenden Schlusserklärung abgeschlossen: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht des Geschäftsjahrs 2015 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Sonstige Rechtsgeschäfte oder andere Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens haben im Geschäftsjahr 2015 nicht vorgelegen." 1.10 PrognoseberichtAusblickFür das Geschäftsjahr 2016 rechnet die Gesellschaft nach heutigem Planungsstand mit einem Jahresergebnis vor Berücksichtigung von Beteiligungserträgen in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahrs 2015. Dieser Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass die operativen Tochtergesellschaften in dem geplanten Umfang Leistungen aus dem Bond Arrangement Agreement über die KHD beziehen und die Konzernumlagen für die erbrachten (Managementaufgaben der Vorstände bei Tochtergesellschaften) und empfangenen Leistungen sich nicht wesentlich ändern. Des Weiteren unterstellt die Prognose, dass aus der vorhandenen frei verfügbaren Liquidität sowie den gewährten Darlehen ein Zinsergebnis erwirtschaftet werden kann, das mindestens auf dem Vorjahresniveau liegt. Die Finanzierung der Gesellschaft ist aufgrund der soliden Liquidität, aber vor allem aufgrund des weiterhin vorhandenen Ausschüttungspotenzials der Beteiligungsgesellschaften des KHD Konzerns auch im Geschäftsjahr 2016 gesichert. Liquiditätssichernd wirken auch die Konditionen des Darlehens an die AVIC HK. So ist das im Juli 2014 ausgereichte Darlehen an die AVIC HK jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündbar. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 eine ausreichende Liquidität, die jedoch voraussichtlich unter dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Chancen und Risiken im Hinblick auf die Prognose für das Geschäftsjahr 2016Ein Risiko im Hinblick auf die Prognose ist die Fähigkeit der AVIC HK, die vertraglichen Zins- und Tilgungsdienste für das gewährte Darlehen zu bedienen. Ein Ausfall des Darlehens hätte erhebliche Auswirkung sowohl auf die Ergebnis- als auch Liquiditätssituation der Gesellschaft. Daher überwacht der Vorstand laufend die Bonität des Darlehensnehmers sowie des Garantiegebers. Chancen und Risiken für die Prognose der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 stellt auch die Notwendigkeit dar, für die weiterhin frei verfügbare Liquidität der KHD eine unter Risiko- und Renditeaspekten angemessene Anlage zu finden. Gleichzeitig hat auch eine mögliche Veränderung des Zinsniveaus Auswirkungen auf die Prognose. Die zukünftige Liquidität der Gesellschaft ist auch abhängig vom operativen Ergebnis der Tochterunternehmen der KHD und damit auch von der Fähigkeit dieser Gesellschaften, zukünftig ausschüttungsfähige Jahresüberschüsse zu erwirtschaften. Abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochterunternehmen kann daher die zukünftig verfügbare Liquidität der KHD steigen oder sinken.
Köln, 2. März 2016 Der Vorstand gez. Johan Cnossen gez. Jürgen Luckas gez. Yizhen Zhu gez. Daniel Uttelbach gez. Tao Xing 2 Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva scroll
3 Gewinn- und Verlustrechnung 2015scroll
4 Anhang 20154.1 Allgemeine ErläuterungenRechnungslegungDer Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG (KHD), Köln, für das Geschäftsjahr 2015 ist nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie den Vorschriften des AktG aufgestellt worden. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vergleichszahlen werden grundsätzlich in Tausend Euro (T€) angegeben, sofern nichts anderes angegeben wird. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Bei der KHD handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 i. V. m. § 264d HGB. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden gesetzlich in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehene davon-Angaben teilweise im Anhang aufgeführt. 4.2 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAnlagevermögenDas Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen tatsächlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) linear abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu € 150 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben; der bestandsmäßige Abgang erfolgt fiktiv im Jahr des Zugangs. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von € 150 bis zu € 1.000 werden im Jahr der Anschaffung in einen Sammelposten in analoger Anwendung von § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear planmäßig abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Eine Abschreibung der Anschaffungskosten auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert erfolgt bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung. UmlaufvermögenForderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Latente SteuernIn der Bilanz werden passive latente Steuern für sich ergebende Steuerbelastungen aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Das Wahlrecht, eine sich aus solchen Differenzen insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht ausgeübt. Die Bewertung der sich ergebenden Steuerbelastungen erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital entspricht der Satzung und dem Handelsregistereintrag und ist zum Nennwert bilanziert. Sonstige RückstellungenAlle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sind durch Rückstellungen in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. WährungsumrechnungVerbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden grundsätzlich mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden gemäß § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen dem Finanzinstrument und dem Grundgeschäft besteht. Die Zeitwertänderungen des Sicherungsgeschäfts und des Grundgeschäfts werden gegenübergestellt (sog. Einfrierungsmethode). Der Betrag der Unwirksamkeit wird imparitätisch aufwandswirksam erfasst und als Rückstellung gebucht. Soweit die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten zwischen Derivat und den jeweiligen Grundgeschäften nicht erfüllt sind, erfolgt die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Danach werden derivative Finanzinstrumente als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht bilanziert. Eine Bilanzierung hat lediglich dann zu erfolgen, wenn aus dem Finanzinstrument zum Stichtag ein drohender Verlust resultiert. 4.3 Erläuterungen zu der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung1. AnlagevermögenZur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die als Anlage zum Anhang beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen vor allem eine Darlehensforderung in Höhe von T€ 26.337 (Vorjahr: T€ 20.989) gegen ein verbundenes Tochterunternehmen. Außerdem beinhalten die Forderungen gegen Unternehmen des KHD Konzerns zum 31. Dezember 2015 abgerechnete Dienstleistungen auf Basis des Service & Cost Allocation sowie des Bond Arrangement Agreements in Höhe von insgesamt T€ 132 (Vorjahr: T€ 283). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von T€ 1.184 (Vorjahr: T€ 2.333) ausgewiesen. Innerhalb der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft stehen der Humboldt Wedag GmbH (HW), Köln, und der ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau (ZAB), Dessau, Erstattungsansprüche über insgesamt T€ 1.155 (Vorjahr: T€ 1.134) zu. Dieser Betrag ist daher in gleicher Höhe unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Alle Beträge haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Guthaben bei KreditinstitutenDie Verminderung der Guthaben bei Kreditinstituten um T€ 4.495 auf T€ 23.981 (Vorjahr: T€ 28.476) resultiert im Wesentlichen aus Auszahlungen aufgrund der Erhöhung eines Darlehens an eine Tochtergesellschaft um T€ 5.348. 4. EigenkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 49.703.573 und ist in 49.703.573 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesellschaft ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung wurde mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Oktober 2012 wirksam und gilt bis zum 4. Oktober 2017. Eigenkapitalentwicklung im Geschäftsjahr 2015scroll
Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2015 wurde der zum 31. Dezember 2014 ausgewiesene Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen. Im Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2015 ist ein Gewinnvortrag von T€ 6.241 (Vorjahr: T€ 4.635) enthalten. 5. Rückstellungenscroll
In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für personalbezogene Kosten (T€ 699), Jahresabschlusskosten (T€ 109) sowie für ausstehende Eingangsrechnungen (T€ 368) enthalten. Die im Vorjahr ausgewiesenen Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von T€ 492 wurden in Anspruch genommen. 6. Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus von der ZAB und HW gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 50.000. Die Darlehensaufnahme bei den Tochterunternehmen dient zur Finanzierung eines von der KHD selbst an die AVIC HK gewährten Darlehens über T€ 50.000. Den Tochtergesellschaften wurde die gleiche Verzinsung (6 % p.a.) eingeräumt, die die KHD aus ihrem Darlehen an die AVIC HK erzielt. Darüber hinaus betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wie bereits im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber der HW und der ZAB aus der umsatzsteuerlichen Organschaft. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilanziert die KHD ein im Oktober 2015 aufgenommenes Bankdarlehen in Höhe von € 25 Mio. Das Darlehen ist im Oktober 2018 zur Rückzahlung fällig und hat daher eine Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren; alle anderen zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 7. HaftungsverhältnisseDie KHD hat Konzerngarantien, Patronatserklärungen sowie Konzernbürgschaften in Höhe von € 164,1 Mio. (Vorjahr: € 178,7 Mio.) für verbundene Unternehmen herausgelegt. Davon bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.) und Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von € 163,8 Mio. (Vorjahr: € 178,4 Mio.). Des Weiteren entfallen zum 31. Dezember 2015 T€ 32.967 (Vorjahr: T€ 54.084) auf Haftungsverhältnisse gegenüber Banken aufgrund von Avalen, die im Rahmen bestehender Avalkreditrahmen für die Gesellschaften des KHD Konzerns herausgelegt wurden. Davon bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften in Höhe von T€ 1.593 (Vorjahr: T€ 857) und Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von T€ 31.374 (Vorjahr: T€ 53.227). Auf Basis der Unternehmensplanungen der betroffenen Gesellschaften des KHD Konzerns ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen. Für eine Subsidiärhaftung gegenüber der Unterstützungsgesellschaft mbH der Maschinenfabrik Fahr AG in Höhe von T€ 232 (Vorjahr: T€ 232) besteht eine Freistellungserklärung der DEUTZ AG, Köln, für die KHD. Für die Sicherung der Erfüllung durch die DEUTZ AG aus diesem Sachverhalt besteht eine Bürgschaft der HypoVereinsbank AG, München, ein Unternehmen der UniCredit Group. 8. Sonstige finanzielle VerpflichtungenBei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von T€ 731 (Vorjahr: T€ 1.099) handelt es sich um Verpflichtungen aus Beratungsverträgen (T€ 600), Leasingverträgen (T€ 54) sowie Mietverträgen (T€ 77) bei einer Restlaufzeit der Verträge von bis zu 3 Jahren. 9. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten (§ 254 HGB)scroll
Die derivativen Finanzinstrumente betreffen ausschließlich Devisentermingeschäfte. Sie dienen der Absicherung von Währungsrisiken aus Darlehenstranchen in Höhe von TUSD 29.000 (Vorjahr: TUSD 27.000), die einem verbundenen Unternehmen gewährt wurden. Zum 31. Dezember 2015 sind diese in Höhe von T€ 26.337 (Vorjahr: T€ 20.989) als Forderungen gegen verbundene Unternehmen bilanziert. Die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte sichern den Nominalwert der Grundgeschäfte (TUSD 29.000, Vorjahr: TUSD 27.000) in vollem Umfang ab. Die Devisentermingeschäfte werden mit den Grundgeschäften in Micro-Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum 31. Dezember 2015 stehen positiven Wertänderungen bei den Grundgeschäften in Höhe von T€ 340 (Vorjahr: T€ 1.204) negative Wertänderungen bei den Devisentermingeschäften in Höhe von T€ 340 (Vorjahr: T€ 1287) gegenüber. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte zum 31. Dezember 2015 ergeben sich aus den Bestätigungen von Kreditinstituten. Bei Bewertungseinheiten erfolgt sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch zu jedem darauffolgenden Bilanzstichtag, an dem diese Sicherungsbeziehung besteht, eine Messung der Wirksamkeit. Der prospektive Effektivitätstest wurde auf Basis des Critical Terms Match durchgeführt. Da Nominalbetrag und Laufzeit (Fälligkeit) der Grund- und Sicherungsgeschäfte einander entsprechen, werden sich die gegenläufigen Wertänderungen künftig voraussichtlich ausgleichen. Die Wertermittlung zum Nachweis der Effektivität wird anhand der Dollar-Offset-Methode vorgenommen. Die Bilanzierung erfolgt nach der sogenannten "Einfrierungsmethode". Die im Vorjahr aufgrund eines negativen Saldos gebildete Drohverlustverlustrückstellung in Höhe von T€ 83 wurde vollständig in Anspruch genommen. Die bestehenden Sicherungsbeziehungen haben im Wesentlichen eine Laufzeit von unter 12 Monaten. 10. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen den Ertrag aus den Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen gemäß dem Service & Cost Allocation Agreement in Höhe von T€ 1.202 (Vorjahr: T€ 2.599) und dem Bond Arrangement Agreement in Höhe von T€ 1.638 (Vorjahr: T€ 2.663). Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge Wechselkursgewinne in Höhe von T€ 1.822 (Vorjahr: T€ 1.400) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 228 (Vorjahr: T€ 62). 11. PersonalaufwandDer Personalaufwand betrifft im Wesentlichen die Vergütung der aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. 12. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Sommer 2015 prüfungsnahe Beratungsleistungen in Zusammenhang mit dem bei der KHD Humboldt Wedag, Inc. festgestellten Fehler bei der Bilanzierung und Bewertung einzelner Projekte, der sich auf den Konzernabschluss der KHD für das Geschäftsjahr 2014 auswirkte, erbracht. Dem Aufwand für die von der KHD beauftragten Beratungsleistungen in Höhe von T€ 48 steht ein korrespondierender Erstattungsanspruch gegen die AVIC Bejing gegenüber. 13. Zinsergebnisscroll
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von T€ 6.083 resultieren aus Zinserträgen (6 % p.a.) der im Juli 2014 und im November 2014 an die AVIC HK ausgereichten Darlehen in Höhe von jeweils € 50 Mio. Die Darlehen haben eine dreijährige Laufzeit, wobei das im Juli 2014 ausgezahlte Darlehen jederzeit innerhalb von 30 Tagen durch KHD fällig gestellt werden kann. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten Zinserträge für Festgelder in Höhe von T€ 15 (Vorjahr: T€ 117) sowie Zinsen für die Gewährung eines Darlehens an ein Unternehmen des KHD Konzerns in Höhe von T€ 1.886 (Vorjahr: T€ 1.051). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 3.042 (Vorjahr: T€ 400) für die von der HW und der ZAB gewährten Darlehen. Den Tochtergesellschaften wurde die gleiche Verzinsung (6 % p.a.) eingeräumt, die die KHD aus ihrem Darlehen an die AVIC HK erzielt. Zusätzlich werden Avalgebühren in Höhe von T€ 656 (Vorjahr: T€ 1.936) sowie seit Oktober 2015 Zinsaufwendungen aus dem bei der Bank of China, Branch Frankfurt, aufgenommen Darlehen erfasst. 14. RechtsstreitigkeitenSchiedsgerichtsklagen gegen einen Kunden aus Südamerika und Klage des gleichen Kunden gegen HW Inc. und KHD:Die seit Dezember 2013 rechtshängigen Schiedsgerichtsklagen sind durch Urteil des Schiedsgerichts im Januar 2016 beschieden worden. Danach wurden Humboldt Wedag, Inc., Norcross (Georgia), und KHD Humboldt Wedag International AG als Gesamtschuldner zur Zahlung an den Kunden aus Südamerika in Höhe von umgerechnet ca. € 10 Mio. plus Zinsen verurteilt. Die ergebniswirksamen Effekte aus dem Schiedsgerichtsurteil wurden bereits im Geschäftsjahr 2015 in vollem Umfang erfasst. Im Rahmen der bilanziellen Berücksichtigung dieses Schiedsspruchs wurden insgesamt Aufwendungen in Höhe von umgerechnet ca. € 15 Mio. erfasst. Die KHD prüft derzeit gemeinsam mit rechtsberatenden Anwälten erfolgsversprechende Möglichkeiten gegen dieses Urteil vorzugehen. 15. Sonstige AngabenMitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 1 Angestellten (Vorjahr: 2). Die Gesellschaft beschäftigt keine gewerblichen Arbeitnehmer. Latente SteuernGemäß § 274 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft verpflichtet, passive latente Steuern zu bilanzieren, soweit sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Passive latente Steuern ergaben sich aus der Stichtagskursbewertung eines Fremdwährungsdarlehens. Der sich dabei ergebende passive Überhang wurde mit einem Steuersatz von 32,45 % für den Ansatz der latenten Steuern berücksichtigt. Die sich ergebende passive latente Steuer beträgt T€ 576 (Vorjahr: T€ 158). 16. Anteilsbesitzscroll
Das in fremder Währung ausgewiesene Eigenkapital und Jahresergebnis der Blake (USD), HWAUS (AUD), HW Inc. (USD), HW India (INR), HW Bejing (CNY), KHD OOO (RUB), HW Malaysia (MYR) sowie der HW Do Brasil (BRL) wurde zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 20151 Euro entspricht: scroll
4.4 Mitglieder des Aufsichtsrats und des VorstandsMitglieder des AufsichtsratsHubert KeuschVorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der ContiLink Services Limited Xiaofeng Liu(Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 15. Juni 2015) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit dem 3. Juli 2015) Chief Executive Officer der Hong Kong Jinyuan International Development Ltd. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
Eliza Suk Ching YuenStellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (bis zum 3. Juli 2015) Direktorin bei der HLM CPA Limited Kangning ZouPresident AVIC International Bejing Co. Limited Yiqiong Zhang(Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 15. Juni 2015) Chief Financial Officer der AVIC International Bejing Co. Limited Tao Xing(Mitglied des Aufsichtsrats vom 15. Juni bis zum 29. Dezember 2015) Vice President AVIC International Bejing Co. Limited Mitglieder des VorstandsJohan Cnossen, Ingenieur - (Vorsitzender des Vorstands)Vorstandsvorsitzender der KHD (seit dem 1. Mai 2015) Mitglied im Board of Directors der HW Inc. Mitglied im Board of Directors der HW India Jürgen Luckas, Diplom-KaufmannFinanzvorstand der KHD (seit dem 10. April 2015) Vorsitzender des Aufsichtsrats der KIS AG Mitglied im Board of Directors der HW India Yizhen Zhu, IngenieurExecutive Vice President der KHD Daniel Uttelbach, IngenieurExecutive Vice President Sales & Technology der KHD (seit dem 1 Januar 2015) Mitglied des Aufsichtsrats der KIS AG Tao Xing, IngenieurExecutive Vice President der KHD (seit dem 1. Januar 2016) Jouni Salo, Ingenieur - (Vorsitzender des Vorstands)Vorstandsvorsitzender der KHD (bis zum 30. April 2015) Ralph Quellmalz, Diplom-KaufmannFinanzvorstand der KHD (bis zum 9. April 2015) 4.5 Gesamtbezüge des Vorstands sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Gesamtbezüge der Mitglieder des AufsichtsratsDen aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands der KHD wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 insgesamt Bezüge in Höhe von T€ 1.964 (Vorjahr: T€ 1.340) gewährt. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr wurden Gesamtbezüge in Höhe von T€ 1.675 (Vorjahr: T€ 1.340) gewährt. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf T€ 289 (Vorjahr T€ 0), davon entfielen T€ 289 (Vorjahr T€ 0) auf Abfindungen. Für ihre Tätigkeit wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Gesamtbezüge in Höhe von T€ 221 (Vorjahr: T€ 217) gewährt. Früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats und ihren Hinterbliebenen wurden nach dem Ausscheiden aus dem Gremium keine Bezüge gewährt. Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestehen nicht. Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und stellt auch die Grundzüge des Vergütungssystems dar. 4.6 Mutterunternehmen und KonzernabschlussDie Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der zu konsolidierenden Gesellschaften auf. Der Konzernabschluss der KHD wird auf ihrer Internetseite (www.khd.com) sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für den größten Kreis der konsolidierten Gesellschaften stellt die Aviation Industry Corporation of China den Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss für den größten Kreis ist am Sitz der Gesellschaft in Peking erhältlich. 4.7 Mitgeteilte BeteiligungsverhältnisseNach den dem Vorstand gem. § 21 WpHG zugegangenen schriftlichen Mitteilungen bestehen folgende Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG an der KHD Humboldt Wedag International AG, Colonia-Allee 3, 51067 Köln: Die Volksrepublik China1, Peking, China, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 7. Januar 2014 die Schwellen von 50 % und 75 % überschritten hat und ihre Stimmrechte 76,47 % (entsprechend 38.004.767 Stimmrechte) betragen. Der Volksrepublik China sind die Stimmrechte der folgenden Gesellschaften zuzurechnen:
Herr Peter Kellogg hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und ihm am 16. Juni 2010 5,70 % der Stimmrechte (entsprechend 1.888.314 Stimmrechte) über die IAT Reinsurance Company Ltd., Hamilton, Bermuda, zuzurechnen waren. 4.8 Honorar des AbschlussprüfersÜber das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss berichtet. 4.9 Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der KHD haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 24. Februar 2016 abgegeben und - ebenso wie die Erklärung der Vorjahre - den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.khd.com/entsprechenserklaerung.html) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 4.10 Verwendung des BilanzgewinnesVorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2016 vorschlagen, den nach HGB ermittelten Bilanzgewinn der KHD Humboldt Wedag International AG in Höhe von € 7,7 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, den 2. März 2016 Der Vorstand gez. Johan Cnossen gez. Jürgen Luckas gez. Yizhen Zhu gez. Daniel Uttelbach gez. Tao Xing 5. Anlage zum AnhangEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015scroll
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6 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Köln, den 2. März 2016 Der Vorstand gez. Johan Cnossen gez. Jürgen Luckas gez. Yizhen Zhu gez. Daniel Uttelbach gez. Tao Xing 7 Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 7. März 2016 PricewaterhouseCoopers gez. Bernd Boritzki, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Gerd Tolls, Wirtschaftsprüfer 8 Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag International AG hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben umfassend wahrgenommen. Er überwachte und beriet den Vorstand kontinuierlich und stimmte sich mit ihm in zahlreichen Sitzungen sowie Kontakten außerhalb von Sitzungen ab. Regelmäßig, zeitnah und umfassend ließ er sich durch den Vorstand schriftlich und mündlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Geschäftsentwicklung und Rentabilität des Konzerns und der wesentlichen Konzerngesellschaften sowie über die strategische Ausrichtung und den Stand der Strategieumsetzung berichten. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den KHD Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand war gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und hat mit ihm die Unternehmensstrategie, die Risikolage und das Risikomanagement beraten. Über außergewöhnliche Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung des KHD Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand stets unverzüglich informiert. Veränderungen in Vorstand und AufsichtsratMit Wirkung zum 1. Januar 2015 hat der Aufsichtsrat Herrn Daniel Uttelbach zum Mitglied des Vorstands bestellt. Als Executive Vice President Sales & Technology ist er im Konzern für die Ressorts Vertrieb und Angebotsbearbeitung sowie für Technologie / Forschung und Entwicklung verantwortlich. Der Aufsichtsrat hat Herrn Johan Cnossen mit Wirkung zum 1. Mai 2015 zum neuen Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Herr Cnossen hat den Posten des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernommen. Als erfahrene Führungspersönlichkeit mit nachgewiesenen Erfolgen in der globalen Engineering Industrie sowie bei schlüsselfertigen Anlagen (EPC) hat Herrn Cnossen wichtige Beiträge bei der Umsetzung von Verbesserungen und in Bezug auf den Turnaround des KHD Konzerns geleistet. Nachdem Herr Cnossen am 11. März 2016 aus persönlichen Gründen sein Amt als Vorstand niedergelegt hat, hat der Aufsichtsrat unmittelbar mit der Suche nach einem Nachfolger begonnen. Für eine Übergangszeit haben die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben ihres ausgeschiedenen Kollegen mit übernommen. Nachdem der vormalige Finanzvorstand, Herr Ralph Quellmalz, sich zum Rücktritt entschlossen hatte, wurde Herr Jürgen Luckas mit Wirkung zum 10. April 2015 durch den Aufsichtsrat zum neuen Finanzvorstand bestellt. Herr Luckas übernimmt in einem herausfordernden Umfeld unter anderem die wichtige Aufgabe, die für die erfolgreiche Steuerung des KHD Konzerns essenziellen Auswertungen und Analysen qualitativ zu verbessern und die operativen Funktionen umfänglich zu unterstützen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 hat der Aufsichtsrat Herrn Tao Xing zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt. Als Executive Vice President übernimmt Herr Xing die Verantwortung für die Verbesserung und den Ausbau der KHD Geschäftsaktivitäten in China, Asia-Pacific und Amerika. Dabei wird er sich schwerpunktmäßig um eine verbesserte Nutzung der umfassenden Möglichkeiten des Engineerings und der Produktion in China zum Vorteil von KHD kümmern. Die Hauptversammlung hat am 28. Mai 2015 beschlossen, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von drei auf sechs Personen zu erhöhen und die Satzung entsprechend zu ändern. Mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister am 15. Juni 2015 wurde die Wahl von Frau Yiqiong Zhang, Herrn Xiaofeng Liu und Herrn Tao Xing in den Aufsichtsrat wirksam. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. Juli 2015 wurde Herr Hubert Keusch als Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt und Herr Xiaofeng Liu zum Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Herr Tao Xing legte sein Aufsichtsratsmandat am 29. Dezember 2015 nieder und wurde, wie oben dargestellt, mit Wirkung zum 1. Januar 2016 durch den Aufsichtsrat zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt. Sitzungen und Beschlussfassungen des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2015 trat der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf Präsenzsitzungen zusammen, bei denen er sich umfänglich mit allen Fragen befasste, die für den KHD Konzern von grundlegender Bedeutung sind. Außerdem fanden acht Sitzungen per Telefonkonferenz statt. Darüber hinaus wurden sieben Beschlüsse auf schriftlichem Wege im Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und in Gegenwart der Abschlussprüfer sowie des Vorstands mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2014. In der Bilanzsitzung am 17. März 2015 erörterte der Aufsichtsrat eingehend den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der KHD Humboldt Wedag International AG, billigte diese und stimmte dem Gewinnverwendungsvorschlag zu. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung. Die Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats im Februar, März, August, Oktober und Dezember hatten unter anderem die Berichterstattung über den Geschäftsverlauf sowie über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen, das Budget 2016 und die Mittelfristplanung 2017-20, die Erörterung des Halbjahresberichts vor der Veröffentlichung, die Besprechung der Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung, das interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem, Erörterungen zur Corporate Governance sowie organisatorische Angelegenheiten des Aufsichtsrats zum Gegenstand. Die Ursachen der identifizierten Fehler im Konzernjahresabschluss 2014 sowie die Notwendigkeit einer Fehlerkorrektur wurden ebenfalls umfassend erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2015 waren die Erörterung der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklungsperspektiven, organisatorische Veränderungen sowie weitere operative Themen. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit Angelegenheiten in Bezug auf den Vorstand einschließlich notwendiger Veränderungen im Vergütungssystem. Die Sitzungen per Telefonkonferenz im Januar, April, Mai, Juni, Juli, September, Oktober und November dienten neben der Beschlussfassung in Bezug auf zustimmungspflichtige Geschäfte insbesondere der Erörterung der Fehlerkorrektur für den Konzernabschluss 2014, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Abweichungen von der ursprünglichen Planung. Zudem wurde der Inhalt der Zwischenmitteilungen vor deren Veröffentlichung mit dem Vorstands diskutiert. Beschlüsse im Umlaufverfahren betrafen unter anderem zustimmungspflichtige Geschäfte, die Bestellung von Vorständen sowie den Abschluss von Vorstandsdienstverträgen bzw. Aufhebungsverträgen sowie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufgaben nach § 107 Abs. 3 AktGDie Aufgaben, die sonst an einen Prüfungsausschuss übertragen werden, werden von dem Gesamtaufsichtsrat erledigt. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Ferner überwachte der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Leistungen. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit Corporate-Governance-Fragen einschließlich der Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich anhand der Darstellungen durch den Vorstand mit dem internen Kontrollsystem und ließ sich über die Wirksamkeit und die Weiterentwicklung des konzernweit implementierten Risikomanagementsystems unterrichten. Wesentliche Chancen und Risiken einschließlich der Risikolage, -erfassung und -überwachung wurden ebenso wie Compliance-Strukturen und Compliance-Themen im KHD Konzern erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems beurteilt. Corporate Governance und EntsprechenserklärungIm Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands aufgetreten. Dem Aufsichtsrat hat nach seiner Einschätzung im Berichtszeitraum jederzeit eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angehört. Der Aufsichtsrat beobachtet fortlaufend die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der KHD Humboldt Wedag International AG. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2016 die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese wurden zwischenzeitlich veröffentlicht und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.khd.com dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate Governance Bericht zu finden, der ebenfalls auf der Internetseite abgerufen werden kann. Jahres- und KonzernabschlussDer Vorstand hat den Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG einschließlich des Lageberichts zum 31. Dezember 2015 nach HGB-Grundsätzen und den Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2015 nach IFRS-Grundsätzen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, zeitnah aufgestellt. Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2015 gewählte Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Köln, hat sowohl den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts als auch den Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Vorschriften des § 91 Abs. 2 AktG entspricht; bestandsgefährdende Risiken waren nicht erkennbar. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems wurden vom Abschlussprüfer nicht berichtet. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Sie waren Gegenstand intensiver Beratungen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2016. An der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats nahmen sowohl der Abschlussprüfer als auch der Vorstand teil. Der Abschlussprüfer berichtete über die Prüfungsschwerpunkte und wesentliche Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte sowie die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich des Lageberichts und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich des Konzernlageberichts sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2015 unter Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Der Aufsichtsrat hat sämtliche Vorlagen und Prüfungsberichte geprüft und eingehend diskutiert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015; der Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stimmt der Aufsichtsrat zu. Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind." Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt, der diesen seinerseits ebenfalls geprüft hat. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und gegen das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer keine Einwendungen. DankDer Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Vorstand für ihre in einem schwierigen Umfeld geleistete Arbeit.
Köln, 15. März 2016 gez. Hubert Keusch, Vorsitzender des Aufsichtsrats 9 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS der KHD Humboldt Wedag International AG gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"Vorstand und Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag International AG erklären hiermit, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 27. Februar 2015 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex") in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:
Die Gesellschaft und der Aufsichtsrat sind sich in vollem Umfang den Anforderungen in Bezug auf Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds bewusst und sind diesen verpflichtet, aber sie sind der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und Verantwortungsbereitschaft zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.
Die Aufgaben, die sonst an Ausschüsse übertragen werden, werden von allen Aufsichtsratsmitgliedern gemeinsam erledigt, wobei jedes Aufsichtsratsmitglied an den gesamten Aufsichtsrat über die Erledigung der Aufgaben berichtet, die ihm aufgrund besonderer fachlicher Qualifikation vorrangig übertragen werden.
Es wird auf die Ausführungen in Bezug auf Ziffer 5.3.1 des Kodex verwiesen. Die Zielsetzung von Ziffer 5.3.2 des Kodex wird dennoch erreicht, weil ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats, das kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist, über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt.
Es wird auf die Ausführungen in Bezug auf Ziffer 5.3.1 des Kodex verwiesen. Die Zielsetzung von Ziffer 5.3.3 des Kodex wird dennoch erreicht, weil alle Aufsichtsratsmitglieder Vertreter der Anteilseigner sind.
Der Aufsichtsrat erachtet umfangreiche Geschäftserfahrung, die im Laufe einer langen beruflichen Laufbahn gewonnen wurde, als vorteilhaft für die Kompetenz des Aufsichtsrats und die Interessen der Gesellschaft. Eine langjährige Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist ebenfalls von großem Vorteil für die Gesellschaft, da hierdurch ein besseres Verständnis in Bezug auf die Komplexität des Geschäfts sowie Expertenwissen über spezifische Belange der Gesellschaft gewonnen werden. Daher hat sich der Aufsichtsrat entschieden, keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festzulegen.
Köln, 24. Februar 2016 Für den Vorstand gez. Johan Cnossen gez. Jürgen Luckas gez. Yizhen Zhu gez. Daniel Uttelbach gez. Tao Xing Für den Aufsichtsrat gez. Hubert Keusch |
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