KHD Humboldt Wedag International AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

JAHRESBERICHT 2022

Abkürzungsverzeichnis

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AVIC AVIC International Holding Corporation, Peking, Volksrepublik China
AVIC Beijing AVIC International Beijing Company Limited, Peking, China
AVIC Kairong AVIC International Kairong Limited, Hongkong
Blake Blake International Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln
HWG Humboldt Wedag GmbH, Köln
HW Do Brasil Humboldt Wedag Do Brasil Servicos Technicos Ltda., Belo Horizonte, Brasilien
HW Inc. Humboldt Wedag, Inc., Norcross /​ Georgia, USA
HW India Humboldt Wedag India Private Ltd., Neu Delhi, Indien
KHD AG KHD Humboldt Wedag International AG, Köln
KHD Beijing KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd., Peking, Volksrepublik China
KHD GmbH KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln
KHD OOO KHD Humboldt Engineering OOO, Moskau, Russland
KHD VV KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, Köln
ZAB ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau, Dessau

Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2022

der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln

1. Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, sowie des Konzerns

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG sind nach § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der KHD Humboldt Wedag International AG für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht.

Der Geschäftsbericht der KHD Humboldt Wedag International AG kann auf der Internetseite der KHD Humboldt Wedag International AG (https:/​/​www.khd.com/​de/​ir/​mitteilungen-berichte/​ finanzberichte) abgerufen werden.

2. Bilanz zum 31. Dezember 2022

der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln

Aktiva

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31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Software 24 30
  24 30
II. Sachanlagen    
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 5
  4 5
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 70.410 70.410
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 85.000 95.000
  155.410 165.410
  155.438 165.445
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.966 1.785
2. Sonstige Vermögensgegenstände 2.449 2.512
  4.415 4.297
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.709 3.809
  6.124 8.106
C. Rechnungsabgrenzungsposten 84 180
  161.646 173.731

Passiva

   
31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 49.704 49.704
II. Kapitalrücklage 61.493 61.493
III. Gewinnrücklagen    
1. Gesetzliche Rücklage 1.538 1.538
2. Andere Gewinnrücklagen 1.768 1.768
  3.306 3.306
IV. Bilanzverlust -8.918 -8.365
  105.585 106.138
B. Rückstellungen    
1. Steuerrückstellungen 640 431
2. Sonstige Rückstellungen 1.766 1.576
  2.406 2.007
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.024 25.020
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 122 23
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 28.447 40.529
4. Sonstige Verbindlichkeiten 62 14
davon aus Steuern T€ 43 (Vorjahr: T€ 0)    
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 0 (Vorjahr: T€ 12)    
  53.655 65.586
  161.646 173.731

3. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln

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2022
T€
2021
T€
1. Umsatzerlöse 3.245 2.151
2. Sonstige betriebliche Erträge 711 239
davon Erträge aus der Währungsumrechnung T€ 341 (Vorjahr: T€ 73)    
3. Materialaufwand    
Aufwendungen für bezogene Leistungen -623 -441
4. Personalaufwand    
a) Gehälter -2.319 -1.973
b) Soziale Abgaben -97 -72
  -2.416 -2.045
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögengegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -19 -9
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.404 -3.312
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung T€ 599 (Vorjahr: T€ 821)    
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 4.708 4.869
davon aus verbundenen Unternehmen T€ 4.708 (Vorjahr: T€ 4.869)    
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 60 55
davon aus verbundenen Unternehmen T€ 60 (Vorjahr: T€ 55)    
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.676 -2.855
davon an verbundene Unternehmen T€ 1.786 (Vorjahr: T€ 2.172)    
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -139 85
11. Ergebnis nach Steuern -553 -1.263
12. Jahresfehlbetrag -553 -1.263
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.365 -7.102
14. Bilanzverlust -8.918 -8.365

4. Anhang für das Geschäftsjahr 2022

der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln

4.1 Allgemeine Erläuterungen

Zusammengefasster Lagebericht:

Der Lagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG ("KHD AG"), Köln, und der Konzernlageberichtsind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2022 des KHD Konzerns veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der KHD AG für das Geschäftsjahr 2022 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der KHD AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 stehen auch im Internet zur Verfügung unter https:/​/​www.khd.com/​de/​ir/​mitteilungen-berichte/​ finanzberichte.

Rechnungslegung

Die KHD AG wird beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 36688 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Von-der-Wettern-Straße 4a in Köln. Der Jahresabschluss der KHD AG für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie den Vorschriften des AktG aufgestellt worden. Alle Beträge einschließlich der Vergleichszahlen werden grundsätzlich in Tausend Euro (T€) angegeben, sofern nichts anderes angegeben wird. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Bei der KHD AG handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 i. V. m. § 264d HGB.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden gesetzlich in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehene davon-Angaben teilweise im Anhang aufgeführt.

4.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Angewendet werden die Rechnungslegungsgrundsätze unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögengegenstände (Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet nach der Maßgabe der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht zum Ansatz selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten, und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) linear abgeschrieben. Eine Abschreibung der Anschaffungskosten auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert erfolgt bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu € 250 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben; der bestandsmäßige Abgang erfolgt fiktiv im Jahr des Zugangs. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von € 250 bis zu € 1.000 werden im Jahr der Anschaffung in einen Sammelposten in analoger Anwendung von § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und planmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Eine Abschreibung der Anschaffungskosten auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert erfolgt bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz der Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen basiert auf einer Fünfjahres-Mittelfristplanung. Die zugrundeliegenden Planungen basieren auf Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Die Ermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW RS HFA 10 unter Anwendung des Ertragswertverfahrens.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern

In der Bilanz werden passive latente Steuern für sich ergebende Steuerbelastungen aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Das Wahlrecht, eine sich aus solchen Differenzen und aus steuerlichen Verlustvorträgen insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht ausgeübt. Die Bewertung der sich ergebenden Steuerbelastungen erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Betrag gemäß der Satzung und dem Handelsregistereintrag und ist zum Nennwert bilanziert.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen werden unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen in Höhe der erwarteten Nachzahlungen gebildet.

Sonstige Rückstellungen

Alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind durch Rückstellungen in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Währungsumrechnung

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden grundsätzlich mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird auf Basis von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente berechnet und betrug am Bilanzstichtag T€ -170 (Vorjahr: T€ -62). Derivative Finanzinstrumente werden als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht bilanziert. Eine Bilanzierung erfolgt lediglich dann, wenn aus dem jeweiligen Finanzinstrument zum Stichtag ein drohender Verlust erwartet wird.

Das Wahlrecht, derivative Finanzinstrumente gemäß § 254 HGB als Bewertungseinheit mit Grundgeschäften zusammenzufassen, wird von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen. Folglich erfolgt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach den allgemeinen Ansatz- und Bewertungsregeln.

4.3 Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die als Anlage zum Anhang beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022.

Das Finanzanlagevermögen umfasst unverändert zum Vorjahr die Anteile an der KHD Humboldt Wedag GmbH ("KHD GmbH") in Höhe von T€ 70.410 (Vorjahr: T€ 70.410).

Am 14. August 2020 haben die KHD AG und die AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd, Singapur ("AVIC Engineering"), ein Share Purchase Agreement (SPA) sowie ein Trust Agreement über 51 % der Anteile an der KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd. ("KHD Beijing"), Peking, China, geschlossen, welches am 17. Juni 2021 wirksam wurde. Aufgrund des SPA ist die AVIC Engineering rechtlicher Eigentümer von 51 % der Anteile an der KHD Beijing. Das Trust Agreement begründet in Bezug auf diese 51 % der Anteile an der KHD Beijing zwischen der KHD AG (als Treugeber) und AVIC Engineering (als Treuhänder) eine fiduziarische Treuhandschaft. Das wirtschaftliche Eigentum ist entsprechend unverändert der KHD AG zuzurechnen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen umfassen zwei Darlehen (€ 50 Mio. sowie € 35 Mio.) an die AVIC International Kairong Limited ("AVIC Kairong"), Hongkong, als Darlehensnehmer. Das erste Darlehen (€ 35 Mio., Vorjahr: € 45 Mio.) ist im Juli 2023 und das zweite Darlehen (€ 50 Mio., Vorjahr: € 50 Mio.) im November 2023 zur Rückzahlung fällig. Die Darlehen sind durch eine Konzerngarantie der AVIC besichert und werden mit 5 % p.a. verzinst.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf T€ 1.966 und liegen damit über dem Betrag des Vorjahres (T€ 1.785).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum 31. Dezember 2022 betreffen neben der Darlehensgewährung an die KHD GmbH in Höhe von T€ 1.126 (Vorjahr: T€ 800) insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 592 (Vorjahr: T€ 581) und Forderungen aus abgerechneten Dienstleistungen gegen Unternehmen des KHD Konzerns auf Basis des Service & Cost Allocation Agreements sowie des Bond Arrangement Agreements in Höhe von insgesamt T€ 248 (Vorjahr: T€ 403).

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 2.449. Diese betreffen Umsatzsteuererstattungsansprüche gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 1.120 (Vorjahr T€ 1.440). Innerhalb der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft stehen den Tochtergesellschaften Humboldt Wedag GmbH ("HWG") und ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau ("ZAB") Erstattungsansprüche über insgesamt T€ 1.093 (Vorjahr: T€ 1.382) zu. Dieser Betrag ist daher in gleicher Höhe unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Des Weiteren sind Vorauszahlungen auf Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 1.321 (Vorjahr: T€ 1.050) enthalten.

Alle Beträge haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Minderung der Guthaben bei Kreditinstituten um T€ 2.100 auf T€ 1.709 (Vorjahr: T€ 3.809) resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung der Darlehen an die HW Inc. und die ZAB.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist mit T€ 84 (Vorjahr: T€ 180) deutlich niedriger als im Vorjahr. Er betrifft im Wesentlichen Ausgaben für gewährte Garantiezusagen, die erst zukünftig zu Aufwand führen.

5. Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 49.703.573 (Vorjahr: € 49.703.573) und ist in 49.703.573 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt.

Eigenkapitalentwicklung im Geschäftsjahr 2022

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T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzverlust Total
Stand 31.12.2021 49.704 61.493 1.538 1.768 -8.365 106.138
Jahresfehlbetrag 2022 0 0 0 0 -553 -553
Stand 31.12.2022 49.704 61.493 1.538 1.768 -8.918 105.585

Der zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Bilanzverlust wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Durch den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von T€ 553 ergibt sich zum 31. Dezember 2022 ein Bilanzverlust von T€ 8.918.

6. Rückstellungen

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31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Veränderung
T€
Steuerrückstellungen 640 431 209
Sonstige Rückstellungen 1.766 1.576 190
  2.406 2.007 399

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen erwartete Steueraufwendungen für die Jahre 2019 bis 2022.

In den sonstigen Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für personalbezogene Aufwendungen (T€ 956, Vorjahr: T€ 656), Jahresabschlusskosten (T€ 325, Vorjahr: T€ 153), Rückstellungen für drohende Verluste aus Devisentermingeschäften (T€ 83; Vorjahr: T€ 62) und für ausstehende Eingangsrechnungen (T€ 402, Vorjahr: T€ 653) enthalten.

7. Verbindlichkeiten

Mit Wirkung zum 12. November 2021 wurde ein Darlehen über € 25 Mio. von der Bank of China Limited, Zweigniederlassung Frankfurt, an die KHD AG gewährt. Dieses lief zunächst bis zum 10. Oktober 2022, wurde aber am 28. Oktober 2022 um zwei Jahre bis zum 10. Oktober 2024 verlängert. Das Darlehen ist variabel verzinst basierend auf dem EURIBOR zuzüglich eines fixen Aufschlags.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen T€ 28.447 (Vorjahr: T€ 40.529) und resultieren im Wesentlichen aus von Konzerngesellschaften gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 26.200 (Vorjahr: T€ 38.350) und darauf entfallende Zinsverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 467 (Vorjahr: T€ 461). Den Tochtergesellschaften wurde die gleiche Verzinsung (5,0 % p.a.) eingeräumt, die die KHD AG aus ihren Darlehen an die AVIC Kairong erzielt. Darüber hinaus betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber der HWG und der ZAB aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von insgesamt T€ 1.093 (Vorjahr: T€ 1.382) sowie Verbindlichkeiten aus dem Leistungsaustausch (T€ 688; Vorjahr T€ 797).

Zum 31. Dezember 2022 haben Verbindlichkeiten in Höhe von. T€ 28.655 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 25.000 eine Laufzeit von einem bis zu fünf Jahren.

8. Passive Latente Steuern

Steuerbelastungen aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, fielen im Berichtsjahr nicht an (Vorjahr: T€ 0). Der Steuersatz zur Berechnung latenter Steuern liegt bei 32,45 %.

9. Haftungsverhältnisse

Die KHD AG hat für eine Tochtergesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben sowie Konzerngarantien und Konzernbürgschaften in Höhe von € 18 Mio. (Vorjahr: € 53,7 Mio.) für verbundene Unternehmen herausgelegt. Davon bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.) und Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von € 17,7 Mio. (Vorjahr: € 53,4 Mio.).

Des Weiteren entfallen zum 31. Dezember 2022 € 63,1 Mio. (Vorjahr: € 55,8 Mio.) auf Haftungsverhältnisse gegenüber Banken aufgrund von Avalen, die im Rahmen bestehender Avalkreditrahmen für die Gesellschaften des KHD Konzerns herausgelegt wurden. Davon bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften in Höhe von € 2,8 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.) und Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von € 60,3 Mio. (Vorjahr: € 53,9 Mio.).

Auf Basis der Unternehmensplanungen der betroffenen Gesellschaften des KHD Konzerns ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen. Im Rahmen des Geschäftsmodells der KHD Gesellschaften ist es üblich, dass das Mutterunternehmen für Verträge der Tochtergesellschaften Garantien abgibt.

Für eine Subsidiärhaftung gegenüber der Unterstützungsgesellschaft mbH der Maschinenfabrik Fahr AG in Höhe von T€ 43 (Vorjahr: T€ 51) besteht eine Freistellungserklärung der DEUTZ AG, Köln, für die KHD AG. Für die Sicherung der Erfüllung durch die DEUTZ AG aus diesem Sachverhalt besteht eine Bürgschaft der HypoVereinsbank AG, München, ein Unternehmen der UniCredit Group.

10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von T€ 271 (Vorjahr: T€ 301) handelt es sich um Verpflichtungen aus Beratungsverträgen (T€ 264; Vorjahr: T€ 294) und Leasingverträgen (T€ 7; Vorjahr: T€ 7) bei einer Restlaufzeit der Verträge von bis zu zwei Jahren.

11. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus der Erbringung zentraler Dienstleistungen an verbundene Unternehmen gemäß des Service & Cost Allocation Agreements in Höhe von T€ 2.697 (Vorjahr: T€ 1.728) und von Finanzdienstleistungen aus dem Bond Arrangement Agreement in Höhe von T€ 467 (Vorjahr: T€ 422) sowie sonstigen internen Leistungen.

Die Umsatzerlöse werden mit Konzerngesellschaften erzielt, die in den folgenden geographischen Märkten ihren Sitz haben:

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Umsatz nach Regionen 2022
T€
2021
T€
Veränderung
T€
Indien 1.602 758 844
Deutschland 825 398 427
USA 716 967 -251
China 102 28 74
  3.245 2.151 1.094

12. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit einem Betrag von T€ 711 deutlich über dem Niveau des Vorjahres (T€ 239). Ausschlaggebend dafür waren Erträge aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 333, die im Vorjahr nicht anfielen. Hinzu kommen Erträge aus Devisentermingeschäften und Währungskursgewinnen T€ 340, (Vorjahr: T€ 239). Periodenfremde Erträge fielen im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 38 (Vorjahr: T€ 0) an.

13. Aufwendungen für bezogene Leistungen

KHD AG weist Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 623 (Vorjahr: T€ 441) aus. Diese Aufwendungen beinhalten Leistungen Dritter in Zusammenhang mit den konzernintern erbrachten Umsatzerlösen.

14. Personalaufwand

Der Personalaufwand in Höhe von T€ 2.416 (Vorjahr: T€ 2.045) enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie von Angestellten der Gesellschaft. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 sind bei der Gesellschaft sechs Angestellte beschäftigt (Vorjahr: Sechs Angestellte).

15. Abschreibungen

Die Abschreibungen umfassen im Geschäftsjahr 2022 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von T€ 19 (Vorjahr: T€ 9).

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2022
T€
2021
T€
Veränderung
T€
Konzernumlagen 1.282 1.374 -92
Wechselkursverluste 599 821 -222
Prüfungshonorar/​Steuerberatungskosten 371 283 88
Sonstige Beratung 308 216 92
Aufsichtsratsvergütung 180 180 0
Rechtsberatungskosten 99 101 -2
Kosten der Börsennotierung 80 75 5
Übrige 485 262 223
  3.404 3.312 92

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen war ein deutlicher Rückgang der Effekte aus Wechselkursen und der Bewertung von Devisentermingeschäften zu verzeichnen. Der Rückgang der Konzernumlagen um T€ 92 ist im Wesentlichen durch geringere von der HWG berechnete Dienstleistungen auf Basis des Service & Cost Allocation Agreements bedingt.

17. Finanzergebnis

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2022
T€
2021
T€
Veränderung
T€
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 4.708 4.869 -161
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 60 55 5
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.676 -2.855 -179
  2.092 2.069 -335

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beinhalten Zinserträge in Höhe von T€ 4.708 (Vorjahr: T€ 4.869) aus zwei mit der AVIC International Kairong Limited, Hongkong, abgeschlossen Darlehensverträgen. Seit dem 23. Juli /​14. November 2020 beträgt der Zinssatz einheitlich für beide Darlehen 5,0 % p.a. Die KHD AG hat das Recht, die Rückzahlung eines der Darlehen jederzeit vor dem Fälligkeitstag mit einer Frist von 30 Tagen zu verlangen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 902 (Vorjahr: T€ 935) für von der ZAB gewährte Darlehen. Der HWG wurden Zinsen in Höhe von T€ 475 (Vorjahr: T€ 858) gutgeschrieben. Zudem sind hier Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 265 (Vorjahr: T€ 263) für das von der KHD VV gewährte Darlehen enthalten. Für unterjährige Inanspruchnahmen aus einer mit der HW Inc. vereinbarten Kreditlinie wurden der HW Inc. Zinsen in Höhe von T€ 144 (Vorjahr: T€ 115) gutgeschrieben. Den Tochtergesellschaften wurde die gleiche Verzinsung (5,0 % p.a.) eingeräumt, die die KHD AG aus ihren Darlehen an die AVIC Kairong erzielt. Die Zinsaufwendungen aus einem Bankdarlehen (T€ 557, Vorjahr: T€ 402) sowie Avalgebühren in Höhe von T€ 334 (Vorjahr: T€ 281) sind ebenfalls unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst.

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Ertragsteuern in Höhe von T€ 139erfasst, während im Vorjahr Erträge aus der Erstattung von Ertragsteuern in Höhe von T€ 85 gebucht wurden.

19. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt sechs Angestellte (Vorjahr: fünf Angestellte). Die Gesellschaft beschäftigt keine gewerblichen Arbeitnehmer.

Finanzinstrumente

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2022 derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften zum Verkauf von erwarteten USD-Zahlungseingängen in Höhe von insgesamt TUSD 1.840 kontrahiert. Die Fälligkeiten liegen zwischen November 2023 und Dezember 2023. Die in den jeweiligen Derivateverträgen festgelegten Zahlungsbedingungen sehen eine Ausführung des Grundgeschäftes in bar zu einem festlegten Zeitpunkt vor. Die Höhe der Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse schwankt dabei in Abhängigkeit von Währungskursänderungen.

20. Anteilsbesitz

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Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Währung Eigenkapital Jahresergebnis
Tochterunternehmen KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln unmittelbar 100,00 T€ 51.452 -1.010
Humboldt Wedag GmbH, Köln mittelbar 100,00 T€ -16.067 -2.778
ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau, Dessau mittelbar 100,00 T€ 16.488 -884
Blake International Ltd., Road Town, Britische Jungferninseln mittelbar 100,00 T€ 4.511 107
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltung-AG, Köln mittelbar 91,26 T€ 5.429 33
Humboldt Wedag Inc., Norcross, USA mittelbar 100,00 T€ -4.177 -1.724
Humboldt Wedag India Private Ltd., Neu-Delhi, Indien * mittelbar 100,00 T€ 45.058 3.838
KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd., Beijing, Volksrepublik China unmittelbar 100,00 T€ 818 -492
KHD Humboldt Engineering OOO, Moskau, Russland mittelbar 100,00 T€ 408 -307
Humboldt Wedag Malaysia Sdn.Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia mittelbar 100,00 T€ 6 58
Humboldt Wedag Do Brasil Servicos Technicos Ltda, Belo Horizonte, Brasilien mittelbar 100,00 T€ -46 0

* Jahresabschluss zum 31. März 2022

Das in fremder Währung ausgewiesene Eigenkapital und Jahresergebnis der Blake (USD), HW Inc. (USD), HW India (INR), KHD Beijing (CNY), KHD OOO (RUB), HW Malaysia (MYR) sowie der HW Brasil (BRL) wurde zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2022 1 Euro entspricht:

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INR 88,3259
USD 1,0674
RUB 77,9165
CNY 7,4224
MYR 4,7022
BRL 5,6425

4.4 Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

Mitglieder des Aufsichtsrats

Jiayan Gong

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Chairman des Board of Directors der AVIC International Beijing Co. Limited

Gerhard Beinhauer

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

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BIEGLO Holding GmbH & Co. KGaA, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Gold Cache Inc., Thunder Bay, Kanada, non-executive Member of the Board

Xiaodong Wu

Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Co. Limited

Jingnan Yang

President der AVIC International Beijing Co. Limited

Mitglieder des Vorstands

Jianlong Shen, Ingenieur

Vorstandsvorsitzender der KHD AG

Jürgen Luckas, Dipl.-Kaufmann

Finanzvorstand der KHD AG

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Vorsitzender des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG

Mitglied im Board of Directors der Humboldt Wedag India Private Ltd., Neu-Delhi, Indien

Mitglied im Board of Directors der KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd., Peking, China

Mitglied im Board of Directors der Humboldt Wedag, Inc., Norcross, USA

Dr. Matthias Jochem, Dr. Ingenieur

Chief Operating Officer der KHD AG

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Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG

Tao Xing, Ingenieur

Executive Vice President der KHD AG

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Vorsitzender des Board of Directors der Humboldt Wedag, Inc., Norcross, USA

Vorsitzender des Board of Directors der KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd., Peking, China

Matthias Mersmann, Dipl.-Ingenieur

Chief Technology Officer der KHD AG

4.5 Gesamtbezüge des Vorstands sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats

Für die Mitglieder des Vorstands der KHD AG wurden im Geschäftsjahr 2022 Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB in Höhe von T€ 1.261 (Vorjahr: T€ 1.147) als Aufwand erfasst. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr wurden Gesamtbezüge in Höhe von T€ 1.261 (Vorjahr: T€ 1.147) als Aufwand erfasst. Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind, beliefen sich auf T€ 0 (Vorjahr: T€ 0).

Für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 wurden Gesamtbezüge in Höhe von T€ 180 (Vorjahr: T€ 180) als Aufwand erfasst.

Früheren Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats und ihren Hinterbliebenen wurden nach dem Ausscheiden aus dem Gremium keine Bezüge gewährt. Pensionsverpflichtungen gegenüber diesen Personengruppen bestehen nicht.

Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Dieser wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​www.khd.com/​de/​ir/​mitteilungen-berichte/​ verguetungsberichte öffentlich zugänglich gemacht.

4.6 Nachtragsbericht

Im Februar 2023 trat die im Geschäftsjahr 2022 mit der Deutsche Bank AG abgeschlossene Erhöhung der Avalkreditlinie von € 55 Mio. um € 15 Mio. auf nunmehr € 70 Mio. in Kraft. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage haben könnten, liegen nicht vor.

4.7 Mutterunternehmen und Konzernabschluss

Für den kleinsten und größten Kreis der konsolidierten Gesellschaften stellt die Aviation Industry Corporation of China, Peking, Volksrepublik China, einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Peking erhältlich.

4.8 Mitgeteilte Beteiligungsverhältnisse

Nach den dem Vorstand gem. § 33 WpHG zugegangenen schriftlichen Mitteilungen bestehen folgende Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG an der KHD Humboldt Wedag International AG, Von-der-Wettern-Str.4a, 51149 Köln:

Die Volksrepublik China 1, Peking, China, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 7. Januar 2014 die Schwellen von 50 % und 75 % überschritten hat und ihre Stimmrechte 76,47 % (entsprechend 38.004.767 Stimmrechte) betragen. Der Volksrepublik China sind die Stimmrechte der folgenden Gesellschaften zuzurechnen:

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Aviation Industry Corporation of China 1, Peking, Volksrepublik China,

AVIC International Holding Corporation 1, Peking, Volksrepublik China,

AVIC International Shenzhen Company Limited 1, Shenzhen, Volksrepublik China,

AVIC International Holdings Limited 1, Shenzhen, Volksrepublik China,

AVIC International Beijing Co. Limited 1, Peking, Volksrepublik China,

AVIC International Kairong Limited 1, Hongkong, Hongkong,

Kaihang Industrial Limited 1, Road Town, Britische Jungferninseln,

Golden Prosperity Group Limited 1, Road Town, Britische Jungferninseln,

Goldimax Group Limited 1, Road Town, Britische Jungferninseln,

AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd. 1, Singapur, Singapur,

Max Glory Industries Limited 1, Hongkong, Hongkong.

1 In der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG vom 16. Januar 2014 wurde mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil insgesamt 89,02 % (entsprechend 44.244.113 Stimmrechte) beträgt. Dem Vorstand wurde mitgeteilt, dass 20,00 % (entsprechend 9.940.715 Stimmrechte) von der Max Glory Industries Limited sowie 69,02 % (entsprechend 34.303.398 Stimmrechte) von der AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd. jeweils gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gehalten werden. Die nicht direkt gehaltenen Stimmrechte werden den Meldepflichtigen gemäß § 22 Abs. 1 WpHG zugerechnet.

Herr Peter Kellogg hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und ihm am 16. Juni 2010 5,70 % der Stimmrechte (entsprechend 1.888.314 Stimmrechte) über die IAT Reinsurance Company Ltd., Hamilton, Bermuda, zuzurechnen waren.

4.9 Honorar des Abschlussprüfers

Über das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss berichtet.

4.10 Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der KHD AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung am 6. Februar 2023 abgegeben und - ebenso wie die Erklärungen der Vorjahre - den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https:/​/​www.khd.com/​de/​ir/​corporate-governance/​ entsprechenserklaerung) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

4.11 Verwendung des Bilanzverlustes

Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 553 und einen Bilanzverlust von T€ 8.918 aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2023 vorschlagen, den nach HGB ermittelten Jahresfehlbetrag der KHD Humboldt Wedag International AG auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Köln, den 06. März 2023

Der Vorstand

Jianlong Shen, Vorsitzender

Jürgen Luckas

Dr. Matthias Jochem

Tao Xing

Matthias Mersmann

Anlage zum Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

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Anschaffungskosten
Stand am 01.01.2022
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
Stand am 31.12.2022
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
Software 36 9 0 46
  36 9 0 46
II. Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 21 1 0 23
  21 1 0 23
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 70.410 0 0 70.410
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 95.000 0 10.000 85.000
  165.410 0 10.000 155.410
  165.467 10 10.000 155.479
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kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte
Stand am Stand am Stand am
01.01.2022
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.2022
T€
31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände            
Software 6 16 0 23 24 30
  6 16 0 23 24 30
  6          
II. Sachanlagen            
Betriebs- und Geschäftsausstattung 16 3 0 18 4 5
  16 3 0 18 4 5
III. Finanzanlagen            
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 70.410 70.410
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0 85.000 95.000
  0 0 0 0 155.410 165.410
  22 19 0 41 155.438 165.445

5. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KHD Humboldt Wedag International AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Köln, den 6. März 2023

Der Vorstand

Jianlong Shen, Vorsitzender

Jürgen Luckas

Dr. Matthias Jochem

Tao Xing

Matthias Mersmann

6. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Zu dem Jahresabschluss, dem Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, und zu den ESEF-Unterlagen haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die KHD Humboldt Wedag International AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der im Lagebericht angegebenen Internetseite der veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB sowie dem aktienrechtlichen Vergütungsbericht nach § 162 AktG, die Bestandteil des Lageberichts sind, ab.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung und dem oben genannten aktienrechtlichen Vergütungsbericht ab.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen im Jahresabschluss der Gesellschaft einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände dar. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Erträge, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Ertragswertverfahren ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der Finanzanlagen.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war diese im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem von der Gesellschaft etablierten Planungsprozess befasst sowie das Vorgehen zur Ermittlung der beizulegenden Werte methodisch nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere beurteilt, ob die Ermittlung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen mittels Ertragswertverfahren den relevanten Bewertungsstandards entspricht. Dabei haben wir unter Hinzuziehung unserer Bewertungsexperten die wesentlichen Werttreiber mit den gesetzlichen Vertretern erörtert sowie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen. Zudem haben wir das Budget des kommenden Jahres und die Mittelfristplanung der Gesellschaft mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget und der genehmigten Mittelfristplanung verglichen. Außerdem wurden die Planungen hinsichtlich Ihrer Konsistenz mit anderen Erwartungen des Vorstands, wie zum Beispiel mit den Angaben zu den Prognosen im Lagebericht, verglichen. Darüber hinaus haben wir die in den vergangenen Perioden aufgestellten Planungen den tatsächlich eingetreten Ergebnissen gegenübergestellt, um die Genauigkeit der Prognosen zu analysieren. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des Ertragswertes der verbundenen Unternehmen haben können, haben wir dessen Ermittlung methodisch nachvollzogen und untersucht, ob die darin einfließenden Parameter mit externen Marktdaten übereinstimmen. Zudem haben wir das Berechnungsschema in Stichproben rechnerisch nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Abschnitt 3.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:

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die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere:

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den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 AktG.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei [2022_​KHD_​AG_​Jahresabschluss-Lagebericht.zip] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Mai 2022 zum Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der KHD Humboldt Wedag International AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht:

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Prüfung des Vergütungsberichts

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Titus Zwirner."

 

Köln, 13. März 2023

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Zwirner, Wirtschaftsprüfer

Ormanns, Wirtschaftsprüfer

7. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2022 der KHD Humboldt Wedag International AG war ein Jahr voller (ungeplanter) Herausforderungen. Der Beginn des Kriegs in der Ukraine am 24. Februar 2022 ist nicht nur geopolitisch als "Zeitenwende" zu sehen, seine mittelbaren Auswirkungen hinterließen - nicht zuletzt in Form von Abschreibungen auf den Goodwill für unsere russische Tochtergesellschaft - leider auch tiefe Spuren im Abschluss unseres KHD Konzerns. Massive Störungen in der Lieferkette, ein deutlicher Anstieg bei den Beschaffungspreisen und der sehr starke Anstieg der Inflation sind ebenfalls im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu sehen.

Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, wie wichtig die Anstrengungen der Vergangenheit in Bezug auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage waren und immer noch sind. Der KHD Konzern erzielte in einem schwierigen Umfeld abermals ein positives Ergebnis vor Steuern und erstmals seit dem Geschäftsjahr 2013 auch wieder einen Konzernjahresüberschuss!

Der Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag International AG hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben umfassend wahrgenommen. Dabei orientierte sich der Aufsichtsrat am Deutschen Corporate Governance Kodex. Er überwachte und beriet den Vorstand kontinuierlich und stimmte sich mit ihm in Sitzungen sowie zahlreichen Kontakten außerhalb von Sitzungen ab. Regelmäßig, zeitnah und umfassend ließ er sich durch den Vorstand schriftlich und mündlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Geschäftsentwicklung und Rentabilität des Konzerns und der wesentlichen Konzerngesellschaften sowie über die strategische Ausrichtung und den Stand der Strategieumsetzung berichten.

In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den KHD Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand war jederzeit gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden und hat mit ihm die Unternehmensstrategie, die Risikolage und das Risikomanagement beraten. Über außergewöhnliche Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung des KHD Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand stets unverzüglich informiert.

Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats

Die Beschränkungen bei der Gewährung von Visa für die chinesischen Mitglieder des Aufsichtsrats verbunden mit den Beschränkungen des Reiseverkehrs von und nach China ermöglichten im Geschäftsjahr 2022 abermals keine Präsenzsitzungen. Im Jahr 2022 trat der Aufsichtsrat daher zu den vier Sitzungen per Videokonferenz zusammen. Er befasste sich umfänglich mit allen Fragen, die für den KHD Konzern von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus wurden 14 Beschlüsse per Telefon-/​Videokonferenz gefasst. Zu einzelnen Themen tauschte sich der Aufsichtsrat in Video- oder Telefonkonferenzen auch ohne Mitglieder des Vorstands aus. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen per Videokonferenz sowie den Beschlussfassungen teil. Die Teilnahmequote der Mitglieder des Aufsichtsrats lag im Berichtsjahr insgesamt bei 100 %.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder

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Aufsichtsratssitzungen Aufsichtsratsbeschlüsse
Anzahl Teilnahmequote Anzahl Teilnahmequote
Herr Jiayan Gong (Vorsitzender) 4/​4 100% 14/​14 100%
Herr Gerhard Beinhauer (stellvertretender Vorsitzender) 4/​4 100% 14/​14 100%
Herr Xiaodong Wu 4/​4 100% 14/​14 100%
Herr Jingnan Yang 4/​4 100% 14/​14 100%

Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und in Gegenwart der Abschlussprüfer sowie des Vorstands mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2021. In der Bilanzsitzung am 8. März 2022 erörterte der Aufsichtsrat eingehend den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der KHD Humboldt Wedag International AG und billigte diese. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats per Videokonferenz im März, Juni, August und Oktober hatten unter anderem die Berichterstattung über den Geschäftsverlauf sowie über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen, das Budget 2023 und die Mittelfristplanung 2024-27, die Erörterung des Halbjahresberichts vor der Veröffentlichung, die Festlegung der Bonusziele für den Vorstand, die Beurteilung der Performance der Mitglieder des Vorstands sowie weitere Vorstandsangelegenheiten, die Besprechung der Tagesordnung für die Hauptversammlung, das interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem, Erörterungen zur Corporate Governance sowie organisatorische Angelegenheiten des Aufsichtsrats zum Gegenstand. Besondere Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2022 waren das Forschungs- und Entwicklungsprogramm und die Strategie in Bezug auf wesentliche Angebote. Zusätzlich wurden mit dem Vorstand abermals die strategische Weiterentwicklung des Konzerns, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsperspektiven erörtert. Bei den operativen Themen standen insbesondere das Risikomanagement in Bezug auf wesentliche Aufträge sowie Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine im Fokus.

Die Beschlüsse per Telefon-/​Videokonferenz betrafen unter anderem zustimmungspflichtige Geschäfte, die Festsetzung des Bonus für die Mitglieder des Vorstands, Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (CSR-Bericht) 2021.

Aufgaben nach § 107 Abs. 3 AktG

Die Aufgaben, die sonst an einen Prüfungsausschuss übertragen werden, werden von dem Gesamtaufsichtsrat erledigt. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Ferner überwachte der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Leistungen. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit Corporate-Governance-Fragen einschließlich der Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich anhand der Darstellungen durch den Vorstand mit dem internen Kontrollsystem und ließ sich über die Wirksamkeit und die Weiterentwicklung des konzernweit implementierten Risikomanagementsystems unterrichten. Wesentliche Chancen und Risiken einschließlich der Risikolage, -erfassung und -überwachung wurden ebenso wie Compliance-Strukturen und Compliance-Themen im KHD Konzern erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beurteilt.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands aufgetreten. Dem Aufsichtsrat hat nach seiner Einschätzung im Berichtszeitraum jederzeit eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angehört.

Der Aufsichtsrat beobachtet fortlaufend die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der KHD Humboldt Wedag International AG. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2023 die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese wurde am 6. Februar 2023 veröffentlicht und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.khd.com/​de/​ir/​corporate-governance/​ entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind in der Erklärung zur Unternehmensführung i.S.d. Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 zu finden, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde.

Die KHD unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung, indem eine Liste mit den wichtigsten Aufgaben erläutert und wichtige Kerndokumente, beispielsweise die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie für den Vorstand sowie die Liste der zustimmungspflichtigen Geschäfte, übergeben werden. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden insbesondere Neuerungen erläutert. Hierbei standen die Implikationen des geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Fokus.

Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht

Der Vorstand hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 315b Abs. 3 HGB erstellt. Der Aufsichtsrat hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 171 Abs. 1 AktG vor der Veröffentlichung geprüft.

Jahres- und Konzernabschluss

Der Vorstand hat den Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG zum 31. Dezember 2022 nach HGB-Grundsätzen und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 nach IFRS-Grundsätzen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 zeitnah aufgestellt. Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2022 gewählte Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Köln, hat sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss einschließlich des zusammengefassten Lageberichts geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Vorschriften des § 91 Abs. 2 AktG entspricht; bestandsgefährdende Risiken waren nicht erkennbar.

Die Abschlussunterlagen wurden bereits in der Aufsichtsratssitzung am 8. März 2023 im Detail besprochen. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte waren Gegenstand intensiver Beratungen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2023. Sowohl an der Sitzung am 8. März 2023 als auch an der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2023 nahmen der Abschlussprüfer und der Vorstand teil. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und ging dabei insbesondere auf die wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) ein. Der Abschlussprüfer stand während der Aufsichtsratssitzungen für ergänzende Auskünfte sowie die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts unter Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Bei seiner Prüfung beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters). Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022; der Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG ist damit festgestellt.

Vergütungsbericht

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemeinsam den Vergütungsbericht entsprechend den Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer im Sinne der gesetzlich erforderlichen formellen Prüfung (Angaben gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG) gesondert geprüft. Der Vergütungsbericht ist zusammen mit dem Vermerk über die Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt, der diesen seinerseits geprüft hat. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und gegen das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer keine Einwendungen.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KHD für ihre in einem schwierigen Umfeld geleistete erfolgreiche Arbeit. Der Dank gilt gleichermaßen dem Vorstand, der die KHD mit großem Engagement durch ein Jahr voller Herausforderungen geführt hat, das mit einem Konzernjahresüberschuss abgeschlossen werden konnte.

 

Köln, 15. März 2023

Jiayan Gong, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mitglieder des Aufsichtsrats

Jiayan Gong

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Chairman des Board of Directors der AVIC International Beijing Co. Limited

Gerhard Beinhauer

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

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BIEGLO Holding GmbH & Co. KGaA, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Gold Cache Inc., Thunder Bay, Kanada, non-executive Member of the Board

Xiaodong Wu

Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Co. Limited

Jingnan Yang

President der AVIC International Beijing Co. Limited

KHD Humboldt Wedag International AG

Von-der-Wettern-Straße 4a 51149 Cologne - Germany

khd.com