KHD Humboldt Wedag International AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Abkürzungsverzeichnisscrollen
Jahresbericht der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, für das Geschäftsjahr 20241. Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, sowie des KonzernsDer Lagebericht und der Konzernlagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG ("KHD AG"), Köln, sind nach § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der KHD AG für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht der KHD AG kann auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.khd.com/de/ir/mitteilungen-berichte/#finanzberichte) abgerufen werden. 2. Bilanz zum 31. Dezember 2024der KHD Humboldt Wedag International AG, KölnAktiva scrollen
3. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024der KHD Humboldt Wedag International AG, Kölnscrollen
4. Anhang für das Geschäftsjahr 2024der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln4.1 Allgemeine ErläuterungenZusammengefasster Lagebericht:Der Lagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG ("KHD AG"), Köln, und der Konzernlageberichtsind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2024 des KHD Konzerns veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der KHD AG für das Geschäftsjahr 2024 werden beim Unternehmensregister eingereicht. Der Jahresbericht der KHD AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 stehen auch im Internet zur Verfügung unter https://www.khd.com/de/ir/mitteilungen-berichte/#finanzberichte. RechnungslegungDie KHD AG wird beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 36688 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Von-der-Wettern-Straße 4a in Köln. Der Jahresabschluss der KHD AG für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie den Vorschriften des AktG aufgestellt worden. Alle Beträge einschließlich der Vergleichszahlen werden grundsätzlich in Tausend Euro (T€) angegeben, sofern nichts anderes angegeben wird. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Bei der KHD AG handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 i. V. m. § 264d HGB. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden gesetzlich in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehene davon-Angaben teilweise im Anhang aufgeführt. 4.2 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Angewendet werden die Rechnungslegungsgrundsätze unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. AnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögengegenstände (Software) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet nach der Maßgabe der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht zum Ansatz selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten, und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) linear abgeschrieben. Eine Abschreibung der Anschaffungskosten auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert erfolgt bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von bis zu € 250 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben; der bestandsmäßige Abgang erfolgt fiktiv im Jahr des Zugangs. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Netto-Anschaffungskosten von € 250 bis zu € 1.000 werden im Jahr der Anschaffung in einen Sammelposten in analoger Anwendung von § 6 Abs. 2a EStG eingestellt und planmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Eine Abschreibung der Anschaffungskosten auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert erfolgt bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz der Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen basiert auf einer Fünfjahres-Mittelfristplanung. Die zugrundeliegenden Planungen basieren auf Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Die Ermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW RS HFA 10 unter Anwendung des Ertragswertverfahrens. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag ausgewiesen. RechnungsabgrenzungspostenAls aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Latente SteuernIn der Bilanz werden passive latente Steuern für sich ergebende Steuerbelastungen aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Das Wahlrecht, eine sich aus solchen Differenzen und aus steuerlichen Verlustvorträgen insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht ausgeübt. Die Bewertung der sich ergebenden Steuerbelastungen erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. Zum Bilanzstichtag 2024 wurden keine latenten Steuern angesetzt. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital entspricht dem Betrag gemäß der Satzung und dem Handelsregistereintrag und ist zum Nennwert bilanziert. SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen werden unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen in Höhe der erwarteten Steuerzahlungen gebildet. Sonstige RückstellungenAlle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind durch Rückstellungen in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. WährungsumrechnungVerbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden grundsätzlich mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte) werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird auf Basis von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente berechnet. Derivative Finanzinstrumente werden als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht bilanziert. Eine Bilanzierung erfolgt lediglich dann, wenn aus dem jeweiligen Finanzinstrument zum Stichtag ein drohender Verlust erwartet wird. Zum 31. Dezember 2024 hatte die Gesellschaft keine Derivate im Bestand. Das Wahlrecht, derivative Finanzinstrumente gemäß § 254 HGB als Bewertungseinheit mit Grundgeschäften zusammenzufassen, wurde von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen. Folglich erfolgte die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach den allgemeinen Ansatz- und Bewertungsregeln. 4.3 Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung1. AnlagevermögenZur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die als Anlage zum Anhang beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024. Das Finanzanlagevermögen umfasst unverändert zum Vorjahr die Anteile an der KHD Humboldt Wedag GmbH ("KHD GmbH") in Höhe von T€ 70.410 (Vorjahr: T€ 70.410). Am 14. August 2020 haben die KHD AG und die AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd, Singapur ("AVIC Engineering"), ein Share Purchase Agreement ("SPA") sowie ein Trust Agreement über 51 % der Anteile an der KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd. ("KHD Beijing"), Peking, Volksrepublik China, geschlossen, welches am 17. Juni 2021 wirksam wurde. Aufgrund des SPA ist die AVIC Engineering rechtlicher Eigentümer von 51 % der Anteile an der KHD Beijing. Das Trust Agreement begründet in Bezug auf diese 51 % der Anteile an der KHD Beijing zwischen der KHD AG (als Treugeber) und AVIC Engineering (als Treuhänder) eine fiduziarische Treuhandschaft. Das wirtschaftliche Eigentum ist entsprechend der KHD AG zuzurechnen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen umfassen zwei Darlehen (€ 50 Mio. sowie € 10 Mio.) an die AVIC International Kairong Limited ("AVIC Kairong"), Hongkong, als Darlehensnehmer. Mit Verträgen vom 19. Juli 2024 wurden die sonst zur Rückzahlung fälligen Darlehen verlängert, das Darlehen über € 10 Mio. mit einer Laufzeit bis zum 22. Juli 2027, das Darlehen über € 50 Mio. bis zum 13. November 2027. Das Darlehen über € 10,0 Mio. kann die KHD AG innerhalb von 30 Tagen fällig stellen. Die Darlehen sind durch eine Konzerngarantie der AVIC besichert und werden mit 5 % p.a. verzinst. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf T€ 1.538 nach T€ 1.674 zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum 31. Dezember 2024 betreffen neben der Darlehensgewährung an die KHD GmbH in Höhe von T€ 1.076 (Vorjahr: T€ 1.076) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 462 (Vorjahr: T€ 544) und Forderungen aus abgerechneten Dienstleistungen gegen Unternehmen des KHD Konzerns auf Basis des Service & Cost Allocation Agreements sowie des Bond Arrangement Agreements in Höhe von insgesamt T€ 0 (Vorjahr: T€ 54). Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 514 (Vorjahr T€ 1.251). Diese betreffen in Höhe von T€ 328 (Vorjahr: T€ 818) Umsatzsteuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt. Innerhalb der bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft stehen den Tochtergesellschaften Humboldt Wedag GmbH ("HWG"), Köln und ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau ("ZAB"), Dessau daraus Erstattungsansprüche über insgesamt T€ 284 (Vorjahr: T€ 797) zu. Dieser Betrag ist daher in gleicher Höhe unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Des Weiteren sind im Wesentlichen Vorauszahlungen auf Gewerbe- und Körperschaftsteuer enthalten. Alle Beträge haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Wertpapiere des UmlaufvermögensUnter den sonstigen Wertpapieren werden zum Bilanzstichtag börsennotierte Anleihen in Höhe von T€ 553 (Vorjahr: T€ 0) ausgewiesen, welche auf Rechnung der HWG gehalten werden. Die Verbindlichkeit gegenüber der HWG in gleicher Höhe wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. 4. Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von T€ 1.197 liegen stichtagsbedingt leicht über dem Wert des Vorjahres von T€ 1.031. 5. RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich auf T€ 179 (Vorjahr: T€ 224) und betrifft im Wesentlichen Ausgaben für gewährte Garantiezusagen, die erst zukünftig zu Aufwand führen. 6. EigenkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 49.703.573 (Vorjahr: € 49.703.573) und ist in 49.703.573 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Eigenkapitalentwicklung im Geschäftsjahr 2024scrollen
Der zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Jahresüberschuss wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Durch den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von T€ 865 ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Bilanzverlust von T€ 9.774. 7. Rückstellungenscrollen
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen erwartete Steuerzahlungen für die Jahre 2021 bis 2024. In den sonstigen Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für personalbezogene Aufwendungen (T€ 1.071 Vorjahr: T€ 829), Jahresabschlusskosten (T€ 219, Vorjahr: T€ 220), und für ausstehende Eingangsrechnungen (T€ 732, Vorjahr: T€ 546) enthalten. 8. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen T€ 27.335 (Vorjahr: T€ 26.820) und resultieren im Wesentlichen aus von Konzerngesellschaften gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 26.120 (Vorjahr: T€ 25.302) und darauf entfallende Zinsverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 30 (Vorjahr: T€ 30). Den Tochtergesellschaften wurde die gleiche Verzinsung (5,0 % p.a.) eingeräumt, die die KHD AG aus ihren Darlehen an die AVIC Kairong erzielt. Darüber hinaus betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber der HWG und der ZAB aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von insgesamt T€ 284 (Vorjahr: T€ 797) sowie Verbindlichkeiten aus dem Leistungsaustausch (T€ 217, Vorjahr: T€ 691). Des Weiteren sind Verbindlichkeiten gegenüber der HWG in Höhe von T€ 553 enthalten, welche aus auf Rechnung der HWG gehaltenen Wertpapieren resultieren. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu "3. Wertpapieren des Umlaufvermögens". Zum 31. Dezember 2024 haben alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 9. Passive Latente SteuernSteuerbelastungen aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, fielen im Berichtsjahr, ebenso wie im Vorjahr nicht an. 10. HaftungsverhältnisseDie KHD AG hat für eine Tochtergesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben sowie Konzerngarantien und Konzernbürgschaften in Höhe von € 9,6 Mio. (Vorjahr: € 12,3 Mio.) für verbundene Unternehmen herausgelegt. Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften bestanden zum Abschlussstichtag nicht (Vorjahr: € 0 Mio.). Des Weiteren entfallen zum 31. Dezember 2024 € 52,5 Mio. (Vorjahr: € 72,4 Mio.) auf Haftungsverhältnisse gegenüber Banken aufgrund von Avalen, die im Rahmen bestehender Avalkreditrahmen für die Gesellschaften des KHD Konzerns herausgelegt wurden. Davon bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften in Höhe von € 1,4 Mio. (Vorjahr: € 0,6 Mio.) und Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von € 51,1 Mio. (Vorjahr: € 71,8 Mio.). Auf Basis der Unternehmensplanungen der betroffenen Gesellschaften des KHD Konzerns ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen. Im Rahmen des Geschäftsmodells der KHD Gesellschaften ist es üblich, dass das Mutterunternehmen für Verträge der Tochtergesellschaften Garantien abgibt. Für eine Subsidiärhaftung gegenüber der Unterstützungsgesellschaft mbH der Maschinenfabrik Fahr AG in Höhe von T€ 41 (Vorjahr: T€ 43) besteht eine Freistellungserklärung der DEUTZ AG, Köln, für die KHD AG. Für die Sicherung der Erfüllung durch die DEUTZ AG aus diesem Sachverhalt besteht eine Bürgschaft der HypoVereinsbank AG, München, ein Unternehmen der UniCredit Group. 11. Sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanziellen Verpflichtungen ergeben sich aus einem Leasingvertrag (T€ 1; Vorjahr: T€ 5) und aus Beratungsverträgen in Höhe von T€ 524 p.a. (Vorjahr: T€ 444 p.a.). Beraterverträge über T€ 264 p.a. sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, während ein Beratervertrag in Höhe von T€ 260 p.a. bis zum 31. Juli 2026 befristet ist. 12. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse werden mit Konzerngesellschaften erzielt, die in den folgenden geographischen Märkten ihren Sitz haben: scrollen
Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus der Erbringung zentraler Dienstleistungen an verbundene Unternehmen gemäß dem Service & Cost Allocation Agreement in Höhe von T€ 2.184 (Vorjahr: T€ 2.893) und von Finanzdienstleistungen aus dem Bond Arrangement Agreement in Höhe von T€ 312 (Vorjahr: T€ 431) sowie aus sonstigen internen Leistungen. 13. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit einem Betrag von T€ 207 unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 825). Im Vorjahr fielen Erträge aus Währungskursgewinnen und Devisentermingeschäften in Höhe von insgesamt T€ 445 an, welche im Berichtsjahr nur mit einem Betrag von T€ 166 zu verzeichnen waren. Des Weiteren wurden Erträge aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen mit einem Betrag von T€ 3 vereinnahmt (Vorjahre: T€ 340). Periodenfremde Erträge fielen im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 38) an. 14. Aufwendungen für bezogene LeistungenKHD AG weist Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 564 (Vorjahr: T€ 616) aus. Diese Aufwendungen beinhalten Leistungen Dritter in Zusammenhang mit den konzernintern erbrachten Umsatzerlösen. 15. PersonalaufwandDer Personalaufwand in Höhe von T€ 2.270 (Vorjahr: T€ 2.339) enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie von Angestellten der Gesellschaft. 16. AbschreibungenDie Abschreibungen umfassen im Geschäftsjahr 2024 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von T€ 11 (Vorjahr: T€ 18). 17. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Rückgang der Konzernumlagen um T€ 123 ist im Wesentlichen durch geringere von der KHD GmbH berechnete Dienstleistungen bedingt. Des Weiteren waren deutlich geringere Effekte aus Wechselkursen sowie niedrigere Versicherungsaufwendungen zu verzeichnen. 18. Finanzergebnisscrollen
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen Zinserträge in Höhe von T€ 3.050 (Vorjahr: T€ 3.611) aus zwei mit der AVIC International Kairong Limited, Hongkong, abgeschlossen Darlehensverträgen. Der Zinssatz für beide Darlehen beträgt einheitlich 5,0 % p.a. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 770 (Vorjahr: T€ 924) für von der ZAB gewährte Darlehen. Der HWG wurden Zinsen in Höhe von T€ 220 (Vorjahr: T€ 100) gutgeschrieben. Zudem sind hier Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 266 (Vorjahr: T€ 263) für das von der KHD VV gewährte Darlehen enthalten. Die mit der HW Inc. vereinbarte Kreditlinie wurde im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. Entsprechend fielen keine Zinsen an (Vorjahr: T€ 31). Den Tochtergesellschaften wurde die gleiche Verzinsung (5,0 % p.a.) eingeräumt, die die KHD AG aus ihren Darlehen an die AVIC Kairong erzielt. Avalgebühren in Höhe von T€ 141 (Vorjahr: T€ 210) sind unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. Im Vorjahr waren zudem Zinsaufwendungen für ein Bankdarlehen in Höhe von T€ 525 hier ausgewiesen. 19. Steuern vom Einkommen und vom ErtragIm Geschäftsjahr 2024 wurden Ertragsteuern in Höhe von T€ 601 erfasst (Vorjahr: T€ 130). Die Gesellschaft ist in Ländern tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend den Vorgaben der OECD ("Säule 2-Gesetzgebung") erlassen haben. Das Mindeststeuergesetz trat am 28. Dezember 2023 in Kraft. Die Gesellschaft hat die Auswirkungen dieser Steuergesetze auf die Gesellschaft analysiert und rechnet hieraus mit keinen Auswirkungen. 20. Sonstige AngabenMitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt sechs (Vorjahr: sechs) Angestellte. Die Gesellschaft beschäftigt keine gewerblichen Arbeitnehmer. FinanzinstrumenteDie Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2024 keine derivativen Finanzinstrumente kontrahiert. 21. Anteilsbesitzscrollen
* Jahresabschluss zum 31. März 2024
Das in fremder Währung ausgewiesene Eigenkapital und Jahresergebnis der Blake (USD), HW Inc. (USD), HW India (INR), KHD Beijing (CNY), sowie der HW Brasil (BRL) wurde zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2024scrollen
4.4 Mitglieder des Aufsichtsrats und des VorstandsMitglieder des AufsichtsratsJiayan Gong Vorsitzender des Aufsichtsrats Chairman des Board of Directors der AVIC International Beijing Co. Limited Gerhard Beinhauer Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien: scrollen
Xiaodong Wu Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Co. Limited Jingnan Yang President der AVIC International Beijing Co. Limited Mitglieder des VorstandsJianlong Shen, Ingenieur Vorstandsvorsitzender der KHD AG Jürgen Luckas, Dipl.-Kaufmann Finanzvorstand der KHD AG scrollen
Dr. Matthias Jochem, Dr. Ingenieur Chief Operating Officer der KHD AG scrollen
Matthias Mersmann, Dipl.-Ingenieur Chief Technology Officer der KHD AG 4.5 Gesamtbezüge des Vorstands sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Gesamtbezüge der Mitglieder des AufsichtsratsFür die Mitglieder des Vorstands der KHD AG wurden im Geschäftsjahr 2024 Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB in Höhe von T€ 1.448 (Vorjahr: T€ 1.312) als Aufwand erfasst. Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind, beliefen sich auf T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 wurden Gesamtbezüge in Höhe von T€ 180 (Vorjahr: T€ 180) als Aufwand erfasst. Früheren Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats und ihren Hinterbliebenen wurden nach dem Ausscheiden aus dem Gremium keine Bezüge gewährt. Pensionsverpflichtungen gegenüber diesen Personengruppen bestehen nicht. Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Dieser wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.khd.com/de/ir/mitteilungen-berichte/#verguetungsberichte öffentlich zugänglich gemacht. 4.6 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage haben könnten, liegen nicht vor. 4.7 Mutterunternehmen und KonzernabschlussFür den kleinsten Kreis der konsolidierten Gesellschaften stellt die KHD AG einen Konzernabschluss auf, der im Unternehmensregister eingesehen werden kann. Für den größten Kreis der konsolidierten Gesellschaften stellt die Aviation Industry Corporation of China, Peking, Volksrepublik China, einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Peking erhältlich. 4.8 Mitgeteilte BeteiligungsverhältnisseNach den dem Vorstand gem. § 33 WpHG zugegangenen schriftlichen Mitteilungen bestehen folgende Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG an der KHD Humboldt Wedag International AG, Von-der-Wettern-Str. 4a, 51149 Köln: Die Volksrepublik China 1 , Peking, China, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 7. Januar 2014 die Schwellen von 50 % und 75 % überschritten hat und ihre Stimmrechte 76,47 % (entsprechend 38.004.767 Stimmrechte) betragen. Der Volksrepublik China sind die Stimmrechte der folgenden Gesellschaften zuzurechnen: scrollen
Herr Peter Kellogg hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und ihm am 16. Juni 2010 5,70 % der Stimmrechte (entsprechend 1.888.314 Stimmrechte) über die IAT Reinsurance Company Ltd., Hamilton, Bermuda, zuzurechnen waren. 4.9 Honorar des AbschlussprüfersÜber das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss der KHD AG berichtet. 4.10 Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der KHD AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung am 6. Februar 2025 abgegeben und - ebenso wie die Erklärungen der Vorjahre - den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.khd.com/de/ir/corporate-governance/#entsprechenserklaerung) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 4.11 Verwendung des BilanzgewinnsDer Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 865 und einen Bilanzverlust von T€ 9.774 aus. Insofern ist auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2025 kein Beschluss über die Verwendung eines Bilanzgewinns zu fassen.
Köln, den 21. März 2025 Der Vorstand Jianlong Shen, Vorsitzender Jürgen Luckas Dr. Matthias Jochem Matthias Mersmann Herr Mersmann kann aufgrund höherer Gewalt auf absehbare Zeit seine Unterschrift nicht leisten. Anlage zum Anhang
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Anschaffungskosten | ||||
Stand am 01.01.2024
T€ |
Zugänge
T€ |
Abgänge
T€ |
Stand am 31.12.2024
T€ |
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Software | 46 | 0 | 0 | 46 |
46 | 0 | 0 | 46 | |
II. Sachanlagen | ||||
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 26 | 1 | 0 | 27 |
26 | 1 | 0 | 27 | |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 70.410 | 0 | 0 | 70.410 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 60.000 | 0 | 0 | 60.000 |
130.410 | 0 | 0 | 130.410 | |
130.482 | 1 | 0 | 130.483 |
kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwerte | |||||
Stand am 01.01.2024
T€ |
Zugänge
T€ |
Abgänge
T€ |
Stand am 31.12.2024
T€ |
Stand am 31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
Software | 38 | 8 | 0 | 46 | 0 | 8 |
38 | 8 | 0 | 46 | 0 | 8 | |
II. Sachanlagen | ||||||
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 21 | 3 | 0 | 24 | 3 | 5 |
21 | 3 | 0 | 24 | 3 | 5 | |
III. Finanzanlagen | ||||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 70.410 | 70.410 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 60.000 | 60.000 |
0 | 0 | 0 | 0 | 130.410 | 130.410 | |
59 | 11 | 0 | 70 | 130.413 | 130.423 |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KHD Humboldt Wedag International AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Köln, den 21. März 2025
Der Vorstand
Jianlong Shen, Vorsitzender
Jürgen Luckas
Dr. Matthias Jochem
Matthias Mersmann
Herr Mersmann kann aufgrund höherer Gewalt auf absehbare Zeit seine Unterschrift nicht leisten.
An die KHD Humboldt Wedag International AG
Wir haben den Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung sowie zu dem oben genannten Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts ab. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen im Jahresabschluss der Gesellschaft einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände dar. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Erträge, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Ertragswertverfahren ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der Finanzanlagen.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war diese im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem von der Gesellschaft etablierten Planungsprozess befasst sowie das Vorgehen zur Ermittlung der beizulegenden Werte methodisch nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere beurteilt, ob die Ermittlung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen mittels Ertragswertverfahren den relevanten Bewertungsstandards entspricht. Dabei haben wir unter Hinzuziehung unserer Bewertungsexperten die wesentlichen Werttreiber mit den gesetzlichen Vertretern erörtert sowie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen. Zudem haben wir das Budget des kommenden Jahres und die Mittelfristplanung der Gesellschaft mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget und der genehmigten Mittelfristplanung verglichen. Außerdem wurden die Planungen hinsichtlich Ihrer Konsistenz mit anderen Erwartungen des Vorstands, wie zum Beispiel mit den Angaben zu den Prognosen im Lagebericht, verglichen. Darüber hinaus haben wir die in den vergangenen Perioden aufgestellten Planungen den tatsächlich eingetreten Ergebnissen gegenübergestellt, um die Genauigkeit der vergangenen Prognosen zu analysieren. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des Ertragswertes der verbundenen Unternehmen haben können, haben wir dessen Ermittlung methodisch nachvollzogen und untersucht, ob die darin einfließenden Parameter mit externen Marktdaten übereinstimmen. Zudem haben wir das Berechnungsschema in Stichproben rechnerisch nachvollzogen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.
Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Abschnitt 4.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die oben genannten im Lagebericht im Abschnitt "Corporate Governance" enthaltenen lageberichtsfremden Angaben. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen den nichtfinanziellen Bericht, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
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die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB, |
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die "Kennzahlen", "Zahlen und Fakten" sowie das Vorwort des Vorstands und |
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den Bericht des Aufsichtsrats, |
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der [2024_KHD_AG_Jahresabschluss-Lagebericht.zip] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt; |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 zum Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. August 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der KHD Humboldt Wedag International AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht:
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Prüfung des Vergütungsberichts |
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hans Jörg Galden.
Köln, 26. März 2025
EY
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Galden, Wirtschaftsprüfer
Ormanns, Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2024 der KHD Humboldt Wedag International AG war - insbesondere in Bezug auf den erzielten Gewinn - ein sehr erfolgreiches Jahr. Leider sind die geopolitischen Krisen und Unwägbarkeiten keineswegs verschwunden. Neben dem andauernden Krieg in der Ukraine und den bewaffneten Konflikten im Krisenherd Naher Osten wirken sich Spannungen aufgrund unterschiedlicher politischer Systeme zunehmend auf die Entwicklung der Weltwirtschaft aus.
Gerade unter der Prämisse anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen wird deutlich, wie wichtig die Anstrengungen der Vergangenheit in Bezug auf Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der KHD waren und mit welch hoher Konsequenz und Aufmerksamkeit die weitere Umsetzung unserer Strategie erfolgen muss.
Der Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag International AG hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Dabei orientierte sich der Aufsichtsrat am Deutschen Corporate Governance Kodex. Er überwachte und beriet den Vorstand kontinuierlich und stimmte sich mit ihm in Sitzungen sowie zahlreichen Kontakten außerhalb von Sitzungen ab. Regelmäßig, zeitnah und umfassend ließ er sich durch den Vorstand schriftlich und mündlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Geschäftsentwicklung und Rentabilität des Konzerns und der wesentlichen Konzerngesellschaften sowie über die strategische Ausrichtung und den Stand der Strategieumsetzung berichten. Daneben gewinnen Informationen rund um Nachhaltigkeitsthemen im Austausch mit dem Vorstand zunehmend an Bedeutung.
In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den KHD Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.
Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand war jederzeit gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden und beriet mit ihm die Unternehmensstrategie, die Risikolage und das Risikomanagement. Über außergewöhnliche Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung des KHD Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand stets unverzüglich informiert.
Im Jahr 2024 trat der Aufsichtsrat zu vier Sitzungen zusammen. Die Sitzungen am 8. März und am 16. Mai wurden als Präsenzsitzungen durchgeführt. Der Aufsichtsrat befasste sich umfänglich mit allen Fragen, die für den KHD Konzern von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus wurden insgesamt 18 einzelne Beschlüsse per Telefon-/Videokonferenz gefasst. Zu einzelnen Themen tauschte sich der Aufsichtsrat in den beiden Präsenzsitzungen sowie in Video- oder Telefonkonferenzen auch ohne Mitglieder des Vorstands aus. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Präsenzsitzungen, den Sitzungen per Videokonferenz sowie den Beschlussfassungen teil. Die Teilnahmequote der Mitglieder des Aufsichtsrats lag im Berichtsjahr insgesamt bei 100 %.
Aufsichtsratssitzungen | Aufsichtsratsbeschlüsse | |||
Anzahl | Teilnahmequote | Anzahl | Teilnahmequote | |
Herr Jiayan Gong (Vorsitzender) | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Herr Gerhard Beinhauer (stellvertretender Vorsitzender) | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Herr Xiaodong Wu | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Herr Jingnan Yang | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und in Gegenwart der Abschlussprüfer sowie des Vorstands mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2023. In der Sitzung am 8. März 2024 erörterte der Aufsichtsrat eingehend den Entwurf des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023. Mit Beschluss vom 14. März 2024 billigte der Aufsichtsrat den geprüften Jahresabschluss und den geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der KHD Humboldt Wedag International AG.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats im März, Mai, August und November hatten unter anderem die Berichterstattung über den Geschäftsverlauf sowie über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen, das Budget 2025 und die Mittelfristplanung 2026-29, die Erörterung des Halbjahresberichts vor der Veröffentlichung, Änderungen des Geschäftsverteilungsplans für die Vorstände, die Beurteilung der Performance der Mitglieder des Vorstands sowie sonstige Vorstandsangelegenheiten, die Besprechung der Tagesordnung für die Hauptversammlung, das interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem, Erörterungen zur Corporate Governance, die Entscheidung zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2025 sowie organisatorische Angelegenheiten des Aufsichtsrats zum Gegenstand. Besondere Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2024 waren der Fortschritt bei den Handlungsfeldern zur Strategieumsetzung, das Forschungs- und Entwicklungsprogramm und die Strategie in Bezug auf wesentliche Angebote. Zusätzlich wurden mit dem Vorstand abermals die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsperspektiven erörtert. Bei den operativen Themen stand insbesondere das Risikomanagement in Bezug auf wesentliche Aufträge im Fokus.
Die Beschlüsse per Telefon-/Videokonferenz betrafen unter anderem zustimmungspflichtige Geschäfte, Personalthemen der Vorstandsmitglieder (inklusive der Bewertung der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Definition von Bonuszielen für das Geschäftsjahr 2024), Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (CSR-Bericht) 2023.
Die Aufgaben, die sonst an einen Prüfungsausschuss übertragen werden, werden von dem Gesamtaufsichtsrat erledigt. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Ferner überwachte der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Leistungen. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit Corporate-Governance-Fragen einschließlich der Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich anhand der Darstellungen durch den Vorstand mit dem internen Kontrollsystem und ließ sich über die Wirksamkeit und die Weiterentwicklung des konzernweit implementierten Risikomanagementsystems unterrichten. Wesentliche Chancen und Risiken einschließlich der Risikolage, -erfassung und -Überwachung wurden ebenso wie Compliance-Strukturen und Compliance-Themen im KHD Konzern erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beurteilt.
Im Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands auf. Dem Aufsichtsrat gehörte nach seiner Einschätzung im Berichtszeitraum jederzeit eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex an.
Der Aufsichtsrat beobachtet fortlaufend die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der KHD Humboldt Wedag International AG. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2025 die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese wurde am 6. Februar 2025 veröffentlicht und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.khd.com/de/ir/corporate-governance/#entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind in der Erklärung zur Unternehmensführung i.S.d. Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 zu finden, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde.
Die KHD unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung, indem eine Liste mit den wichtigsten Aufgaben erläutert und wichtige Kerndokumente, beispielsweise die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie für den Vorstand sowie die Liste der zustimmungspflichtigen Geschäfte, übergeben werden. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insbesondere Inhalte und Pflichten des Aufsichtsrats rund um Nachhaltigkeitsthemen erläutert. Hierbei standen die Implikationen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Fokus.
Der Vorstand hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 315b Abs. 3 HGB erstellt. Der Aufsichtsrat hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 171 Abs. 1 AktG vor der Veröffentlichung geprüft.
Wie im Bundesanzeiger am 23. September 2024 veröffentlicht, hat sich der Aufsichtsrat entschieden, gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 das Mandat zur Prüfung des Einzelabschlusses (HGB) und Konzernabschlusses (IFRS) und des zusammengefassten Lageberichts der KHD Humboldt Wedag International AG für das zum 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr auszuschreiben. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Sichtung und Bewertung der von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erhaltenen Angebotsunterlagen und tauschte sich mit dem Finanzvorstand während des Ausschreibungsverfahrens regelmäßig aus. Das Ergebnis der Bewertung des Ausschreibungsverfahrens wurde auf Basis der festgelegten Beurteilungskriterien dokumentiert. In der Sitzung vom 27. März 2025 beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 vorzuschlagen.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG zum 31. Dezember 2024 nach HGB-Grundsätzen und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 nach IFRS-Grundsätzen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 zeitnah aufgestellt. Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2024 gewählte Abschlussprüfer, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Köln, hat sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss einschließlich des zusammengefassten Lageberichts geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Vorschriften des § 91 Abs. 2 AktG entspricht; bestandsgefährdende Risiken waren nicht erkennbar.
Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Die Abschlussunterlagen wurden bereits in der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2025 im Detail besprochen. Die Prüfungsberichte waren Gegenstand von Beratungen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. März 2025. An der Sitzung am 20. März 2025 nahmen sowohl der Abschlussprüfer als auch der Vorstand teil. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und ging dabei insbesondere auf die wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) ein. Der Abschlussprüfer stand während der Aufsichtsratssitzung für ergänzende Auskünfte sowie die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts unter Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Bei seiner Prüfung beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters). Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024; der Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG ist damit festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemeinsam den Vergütungsbericht entsprechend den Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer im Sinne der gesetzlich erforderlichen formellen Prüfung (Angaben gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG) gesondert geprüft. Der Vergütungsbericht ist zusammen mit dem Vermerk über die Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt, der diesen seinerseits geprüft hat. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und gegen das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KHD für ihren tatkräftigen Einsatz und die geleistete erfolgreiche Arbeit. Der Dank gilt gleichermaßen für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand, der die KHD mit großem Engagement durch ein Geschäftsjahr geführt hat, das mit einem bemerkenswert positiven operativen Ergebnis abgeschlossen werden konnte.
Köln, 27. März 2025
Jiayan Gong, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jiayan Gong Vorsitzender des Aufsichtsrats Chairman des Board of Directors der AVIC International Beijing Co. Limited
Gerhard Beinhauer
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
― |
BIEGLO Holding GmbH & Co. KGaA, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Xiaodong Wu
Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Co. Limited
Jingnan Yang
President der AVIC International Beijing Co. Limited