![]() KHD Humboldt Wedag International AGKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Konzern-Geschäfts-Bericht 2024For the sake of improved readability, in this report KHD may occasionally make reference to people using grammatically masculine terminology. These references to persons in general apply to all genders equally: masculine, feminine, or other. Please note that rounding differences can result from the use of rounded amounts and percentages in accordance with commercial rounding practices. Kennzahlen im Überblickscrollen
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+ Investitionszurückhaltung der Kunden führte zu nicht befriedigendem Auftragseingang im Segment Capex + Voll befriedigende Ertragslage -Bruttoergebnis € 44,0 Mio. und EBIT € 10,4 Mio. + Eigenkapitalquote weiter verbessert und weiterhin gute Liquidität Umsatz![]() Bereinigtes Bruttoergebnis![]() Mitarbeiter
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237 Europa | 944 Gesamt weltweit | Indien 663 |
22 Nord- und Südamerika | China 22 |
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Kunden, Geschäftspartner und Freunde der KHD,
Das Geschäftsjahr 2024 war wiederum durch geopolitische Unsicherheiten wie den andauernden Krieg in der Ukraine und die bewaffneten Konflikte im Krisenherd Naher Osten negativ beeinflusst. Zusätzlich beeinflussen zunehmende Spannungen zwischen wichtigen Volkswirtschaften die Entwicklung der Weltwirtschaft. Für den KHD Konzern wirkten sich diese Faktoren nicht zuletzt als Zurückhaltung der Kunden in Bezug auf Investitionsentscheidungen aus. Zudem sind die Märkte für grüne Technologien von Unsicherheit und Zurückhaltung geprägt und konnten noch nicht die erhoffte Dynamik entfalten. Die grüne Transformation der Zementindustrie erfordert bei unseren Kunden sehr hohe Investitionen, die unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten derzeit oft nur dann durchgeführt werden, wenn hierfür Fördermittel oder sonstige Anreize gewährt werden.
Aufgrund der widrigen Rahmenbedingungen blieb der Auftragseingang im Segment Capex - mit Ausnahme der für die KHD besonders wichtigen Marktregion Indien - hinter unseren Erwartungen zurück. Zusammen mit dem anhaltend hohen Margendruck führt das dazu, dass wir trotz einer insgesamt guten Entwicklung im Segment Plant Services für das Geschäftsjahr 2025 nur eine zurückhaltende Ergebnisprognose abgeben können.
Gemessen an der Steuerungsgröße Auftragseingang war die Geschäftsentwicklung der KHD im Jahr 2024 nicht in vollem Umfang zufriedenstellend. Mit einem Volumen von € 175 Mio. entspricht der Auftragseingang nicht dem Potenzial, das unsere Produkte und unsere Vertriebstätigkeiten der KHD erschließen sollten. Das Segment Capex wurde durch die Zurückhaltung der Kunden bei Investitionen in Technologien zur CO 2 -Reduzierung und einen harten Preiskampf getroffen, so dass der Auftragseingang nur € 125 Mio. erreichte. Mit dem guten Auftragseingang von € 50 Mio. im Segment Plant Services konnten wir dagegen von unserer weiter ausgebauten Serviceorientierung und Kundennähe profitieren. Trotz des zum Jahresende 2024 niedrigen Auftragsbestands haben wir den Personalstand weiter gezielt verstärkt. Wir haben mit 944 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den höchsten Stand an Beschäftigten seit vielen Jahren. Beim Aufbau unseres Mitarbeiterstamms beachten wir stets die notwendige Balance zwischen der Sicherung der technologischen Kompetenz am Stammsitz in Köln und einem wirtschaftlich sinnvollen Ausbau unserer Kapazitäten insbesondere in Indien.
Die Umsatzerlöse betrugen € 218 Mio. (Vorjahr: € 225 Mio.) und zeigen, dass wir in enger Abstimmung mit unseren Kunden den Fertigungsfortschritt bei den laufenden Aufträgen planmäßig vorantreiben konnten. Aufgrund unserer guten Auftragsabwicklung konnten bei mehreren Aufträgen nach erfolgreichem Leistungstest bzw. schon während der Abwicklung erhebliche Reduzierungen der geschätzten Gesamtkosten erreicht werden, so dass KHD ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von € 44,0 erzielen konnte. Im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete KHD mit € 10,4 Mio. ein sehr gutes operatives Ergebnis (EBIT); Anfang November 2024 konnten wir den Kapitalmarkt darüber informieren, dass KHD die Ergebnisprognose anhebt. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 abermals, es erreichte mit € 15,9 Mio. (Vorjahr: € 6,4 Mio.) einen in vollem Umfang zufriedenstellenden Wert. Trotz der zurückhaltenden Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 fühlen wir uns nach wie vor dazu verpflichtet, auch in Zukunft eine nachhaltig positive Rendite für unsere Aktionäre zu erwirtschaften. Die Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit aller KHD Gesellschaften genießt dabei unverändert höchste Priorität.
KHD arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der während der Hauptversammlung 2023 erstmals vorgestellten Strategie:
1. Profitieren von der "Green Transition";
2. Go China/India und Verbesserung der Präsenz auf ausgewählten Märkten;
3. EPC (Engineering, Procurement, Construction) mit strategischen Partnern;
4. Erweiterung des Service Portfolios und Digitalisierung;
5. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf der Kostenseite und Exzellenz in der Abwicklung.
Auch wenn wir unser traditionelles Geschäft nicht vernachlässigen dürfen, treiben wir die Transformation der KHD in Richtung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen mit großer Entschlossenheit voran. Die Zukunftsfähigkeit der KHD basiert auf unseren Chancen im Zusammenhang mit der grünen Transformation der Zementindustrie. Die derzeitige Zurückhaltung unserer Kunden bei Investitionen in grüne Technologien ist schmerzhaft, wird uns aber nicht von unserem Weg abbringen. KHD stand und steht für innovative Spitzentechnologie. Zudem sind Langfristigkeit sowie Nachhaltigkeit Teil unserer DNA. Trotz anhaltend herausfordernder Rahmenbedingungen sind wir davon überzeugt, KHD in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.
Die Eigenkapitalquote der KHD von 42 % und die hohe Liquidität (einschließlich der Bankeinlagen und Finanzanlagen bei verbundenen Unternehmen) von € 140 Mio. bieten eine gute Basis für die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie und damit für ein nachhaltiges Wachstum. Der Fokus der Vertriebsaktivitäten liegt unverändert sowohl auf Projekten mit neuer Technologie (z.B. Tonkalzinierung, Oxyfuel und Pyrorotor) als auch auf dem Ausbau unserer Position in den für KHD relevanten Märkten. Obwohl die Einführung neuer Technologien immer auch mit höheren Risiken verbunden ist, bleibt ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil bei unseren Aufträgen ein zentraler Aspekt.
Unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung - € 5,7 Mio. im Geschäftsjahr 2024 - sind der höchste Wert seit unserem Börsengang im Jahr 2010. Mit innovativen Produkten und Lösungen untermauert KHD den Anspruch, Technologieführer in der Zementindustrie zu sein. Bei KHD sind wir stolz auf unser verfahrenstechnisches Know-how und unsere Innovationskraft, die bei dem Umbau der Zementindustrie hin zur Klimaneutralität unseren Kunden entscheidend helfen. Die Ziele Emissionsreduktion, Energieeffizienz und Reduzierung der Betriebskosten stehen im Fokus der Zementindustrie - und KHD bietet hierfür die passenden Lösungen.
Wir danken unseren Kunden und Geschäftspartnern für ihr Vertrauen und ihre professionelle Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024. Besonderer Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und den hohen Einsatz. Zudem möchten wir uns explizit bei Ihnen, unseren Aktionären - nicht zuletzt unserem Mehrheitsaktionär AVIC -, und dem Aufsichtsrat bedanken.
Als Vorstand fühlen wir uns verpflichtet, die mit dem Thema Nachhaltigkeit der Zementindustrie verbundenen Potenziale für Wachstum und Profitabilität der KHD zu heben!
Der Vorstand - KHD Humboldt Wedag International AG
das Geschäftsjahr 2024 der KHD Humboldt Wedag International AG war - insbesondere in Bezug auf den erzielten Gewinn - ein sehr erfolgreiches Jahr. Leider sind die geopolitischen Krisen und Unwägbarkeiten keineswegs verschwunden. Neben dem andauernden Krieg in der Ukraine und den bewaffneten Konflikten im Krisenherd Naher Osten wirken sich Spannungen aufgrund unterschiedlicher politischer Systeme zunehmend auf die Entwicklung der Weltwirtschaft aus.
Gerade unter der Prämisse anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen wird deutlich, wie wichtig die Anstrengungen der Vergangenheit in Bezug auf Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der KHD waren und mit welch hoher Konsequenz und Aufmerksamkeit die weitere Umsetzung unserer Strategie erfolgen muss.
Der Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag International AG hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Dabei orientierte sich der Aufsichtsrat am Deutschen Corporate Governance Kodex. Er überwachte und beriet den Vorstand kontinuierlich und stimmte sich mit ihm in Sitzungen sowie zahlreichen Kontakten außerhalb von Sitzungen ab. Regelmäßig, zeitnah und umfassend ließ er sich durch den Vorstand schriftlich und mündlich über die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Geschäftsentwicklung und Rentabilität des Konzerns und der wesentlichen Konzerngesellschaften sowie über die strategische Ausrichtung und den Stand der Strategieumsetzung berichten. Daneben gewinnen Informationen rund um Nachhaltigkeitsthemen im Austausch mit dem Vorstand zunehmend an Bedeutung.
In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den KHD Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.
Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand war jederzeit gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden und beriet mit ihm die Unternehmensstrategie, die Risikolage und das Risikomanagement. Über außergewöhnliche Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und der Entwicklung des KHD Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand stets unverzüglich informiert.
Im Jahr 2024 trat der Aufsichtsrat zu vier Sitzungen zusammen. Die Sitzungen am 8. März und am 16. Mai wurden als Präsenzsitzungen durchgeführt. Der Aufsichtsrat befasste sich umfänglich mit allen Fragen, die für den KHD Konzern von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus wurden insgesamt 18 einzelne Beschlüsse per Telefon-/Videokonferenz gefasst. Zu einzelnen Themen tauschte sich der Aufsichtsrat in den beiden Präsenzsitzungen sowie in Video- oder Telefonkonferenzen auch ohne Mitglieder des Vorstands aus. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Präsenzsitzungen, den Sitzungen per Videokonferenz sowie den Beschlussfassungen teil. Die Teilnahmequote der Mitglieder des Aufsichtsrats lag im Berichtsjahr insgesamt bei 100 %.
Aufsichtsratssitzungen | Aufsichtsratsbeschlüsse | |||
Anzahl | Teilnahmequote | Anzahl | Teilnahmequote | |
Herr Jiayan Gong (Vorsitzender) | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Herr Gerhard Beinhauer | ||||
(stellvertretender Vorsitzender) | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Herr Xiaodong Wu | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Herr Jingnan Yang | 4/4 | 100% | 18/18 | 100% |
Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und in Gegenwart der Abschlussprüfer sowie des Vorstands mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2023. In der Sitzung am 8. März 2024 erörterte der Aufsichtsrat eingehend den Entwurf des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023. Mit Beschluss vom 14. März 2024 billigte der Aufsichtsrat den geprüften Jahresabschluss und den geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der KHD Humboldt Wedag International AG.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats im März, Mai, August und November hatten unter anderem die Berichterstattung über den Geschäftsverlauf sowie über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen, das Budget 2025 und die Mittelfristplanung 2026-29, die Erörterung des Halbjahresberichts vor der Veröffentlichung, Änderungen des Geschäftsverteilungsplans für die Vorstände, die Beurteilung der Performance der Mitglieder des Vorstands sowie sonstige Vorstandsangelegenheiten, die Besprechung der Tagesordnung für die Hauptversammlung, das interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem, Erörterungen zur Corporate Governance, die Entscheidung zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2025 sowie organisatorische Angelegenheiten des Aufsichtsrats zum Gegenstand. Besondere Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2024 waren der Fortschritt bei den Handlungsfeldern zur Strategieumsetzung, das Forschungs- und Entwicklungsprogramm und die Strategie in Bezug auf wesentliche Angebote. Zusätzlich wurden mit dem Vorstand abermals die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsperspektiven erörtert. Bei den operativen Themen stand insbesondere das Risikomanagement in Bezug auf wesentliche Aufträge im Fokus.
Die Beschlüsse per Telefon-/Videokonferenz betrafen unter anderem zustimmungspflichtige Geschäfte, Personalthemen der Vorstandsmitglieder (inklusive der Bewertung der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Definition von Bonuszielen für das Geschäftsjahr 2024), Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung, die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (CSR-Bericht) 2023.
Die Aufgaben, die sonst an einen Prüfungsausschuss übertragen werden, werden von dem Gesamtaufsichtsrat erledigt. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Ferner überwachte der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Leistungen. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit Corporate-Governance-Fragen einschließlich der Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich anhand der Darstellungen durch den Vorstand mit dem internen Kontrollsystem und ließ sich über die Wirksamkeit und die Weiterentwicklung des konzernweit implementierten Risikomanagementsystems unterrichten. Wesentliche Chancen und Risiken einschließlich der Risikolage, -erfassung und -überwachung wurden ebenso wie Compliance-Strukturen und Compliance-Themen im KHD Konzern erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beurteilt.
Im Berichtsjahr traten keine Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands auf. Dem Aufsichtsrat gehörte nach seiner Einschätzung im Berichtszeitraum jederzeit eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex an.
Der Aufsichtsrat beobachtet fortlaufend die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der KHD Humboldt Wedag International AG. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Februar 2025 die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Diese wurde am 6. Februar 2025 veröffentlicht und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.khd.com/de/ir/corporate-governance/#entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind in der Erklärung zur Unternehmensführung i.S.d. Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 zu finden, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wurde.
Die KHD unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung, indem eine Liste mit den wichtigsten Aufgaben erläutert und wichtige Kerndokumente, beispielsweise die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie für den Vorstand sowie die Liste der zustimmungspflichtigen Geschäfte, übergeben werden. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insbesondere Inhalte und Pflichten des Aufsichtsrats rund um Nachhaltigkeitsthemen erläutert. Hierbei standen die Implikationen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Fokus.
Der Vorstand hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 315b Abs. 3 HGB erstellt. Der Aufsichtsrat hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 171 Abs. 1 AktG vor der Veröffentlichung geprüft.
Wie im Bundesanzeiger am 23. September 2024 veröffentlicht, hat sich der Aufsichtsrat entschieden, gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 das Mandat zur Prüfung des Einzelabschlusses (HGB) und Konzernabschlusses (IFRS) und des zusammengefassten Lageberichts der KHD Humboldt Wedag International AG für das zum 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr auszuschreiben. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Sichtung und Bewertung der von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erhaltenen Angebotsunterlagen und tauschte sich mit dem Finanzvorstand während des Ausschreibungsverfahrens regelmäßig aus. Das Ergebnis der Bewertung des Ausschreibungsverfahrens wurde auf Basis der festgelegten Beurteilungskriterien dokumentiert. In der Sitzung vom 27. März 2025 beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 vorzuschlagen.
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG zum 31. Dezember 2024 nach HGB-Grundsätzen und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 nach IFRS-Grundsätzen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 zeitnah aufgestellt. Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2024 gewählte Abschlussprüfer, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Köln, hat sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss einschließlich des zusammengefassten Lageberichts geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Vorschriften des § 91 Abs. 2 AktG entspricht; bestandsgefährdende Risiken waren nicht erkennbar.
Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Die Abschlussunterlagen wurden bereits in der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2025 im Detail besprochen. Die Prüfungsberichte waren Gegenstand von Beratungen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. März 2025. An der Sitzung am 20. März 2025 nahmen sowohl der Abschlussprüfer als auch der Vorstand teil. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und ging dabei insbesondere auf die wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) ein. Der Abschlussprüfer stand während der Aufsichtsratssitzung für ergänzende Auskünfte sowie die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts unter Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Bei seiner Prüfung beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters). Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung der von Vorstand und Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024; der Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG ist damit festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemeinsam den Vergütungsbericht entsprechend den Anforderungen des § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer im Sinne der gesetzlich erforderlichen formellen Prüfung (Angaben gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG) gesondert geprüft. Der Vergütungsbericht ist zusammen mit dem Vermerk über die Prüfung durch den Abschlussprüfer auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt, der diesen seinerseits geprüft hat. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und gegen das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KHD für ihren tatkräftigen Einsatz und die geleistete erfolgreiche Arbeit. Der Dank gilt gleichermaßen für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand, der die KHD mit großem Engagement durch ein Geschäftsjahr geführt hat, das mit einem bemerkenswert positiven operativen Ergebnis abgeschlossen werden konnte.
Köln, 27. März 2025
Jiayan Gong, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Chairman des Board of Directors der AVIC International Beijing Co. Limited
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
― |
BIEGLO Holding GmbH & Co. KGaA, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Co. Limited
President der AVIC International Beijing Co. Limited
Der vorliegende Lagebericht fasst den Konzernlagebericht und den Lagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG ("KHD AG") zusammen. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der KHD AG. Die Informationen zur KHD AG sind im Wirtschaftsbericht in einem eigenen Abschnitt mit Angaben nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) enthalten. Der Deutsche Rechnungslegungsstandard 20 (DRS 20) "Konzernlagebericht" wurde angewendet.
KHD unterliegt der nichtfinanziellen Berichterstattung und erstellt einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB. Der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird nicht in den Konzernlagebericht integriert, sondern als gesonderter Bericht auf der Internetseite der KHD unter https://www.khd.eom/de/ir/mitteilungen-berichte/#nachhaltigkeit veröffentlicht.
Der Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 wird auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.khd.eom/de/ir/mitteilungen-beriehte//#verguetungsberiehte) öffentlich zugänglich gemacht.
Mit ihren Tochtergesellschaften in Europa, Amerika und Asien zählt die KHD Humboldt Wedag International AG mit Sitz in Köln (im Folgenden auch "KHD" oder "Konzern") zu den weltweit tätigen Anbietern von Ausrüstung und Dienstleistungen für Zementproduzenten. Das Leistungsspektrum umfasst die Prozesstechnik, die Konstruktion, das Engineering, das Projektmanagement, die Lieferung der technischen Ausrüstung sowie die Überwachung der Montage und Inbetriebnahme von Zementanlagen und den dazugehörigen Maschinen. Hinzu kommen Kundendienstleistungen wie die Lieferung von Ersatzteilen, die Optimierung, Wartung und Instandsetzung von Anlagen, die Erstellung von Studien und die Ausbildung von Anlagenmitarbeitern. In ausgewählten Einzelfällen bietet die KHD ihren Kunden auch EPC (Engineering, Procurement, Construction) Lösungen an. Hierbei arbeitet die KHD mit Bau- und Montagepartnern im Rahmen eines Konsortiums ober übernimmt bei kleineren EPC Aufträgen die Rolle als Generalunternehmer. KHD fokussiert sich im Zementanlagenbau im Wesentlichen auf die wissensintensiven Bereiche. Die Produktion der Anlagenkomponenten wird überwiegend an qualitätsgeprüfte externe Hersteller vergeben, die nach den Vorgaben von KHD fertigen. Ausgewählte Produkte werden auch durch eigene Fertigungskapazitäten in Faridabad, Indien, erstellt.
Die KHD AG hält in ihrer Eigenschaft als verwaltende Konzernholding 100 % der Anteile an der KHD Humboldt Wedag GmbH ("KHD GmbH"), Köln, die als Holding ohne operativen Geschäftsbetrieb fungiert. Die 9 (Vorjahr: 10) Tochtergesellschaften der KHD konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Industrieanlagenbau und zugehörige Dienstleistungen. Die KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG ("KHD VV"), Köln, fokussiert sich ausschließlich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Humboldt Wedag do Brasil Servicos Technicos Ltda., hatte im Geschäftsjahr 2024 keinen operativen Geschäftsbetrieb. Die Humboldt Wedag Malaysia Sdn., Bhd., Kuala Lumpur, wurde im Geschäftsjahr 2024 liquidiert.
Seit Januar 2014 ist die KHD AG eine Konzerngesellschaft der in Peking ansässigen AVIC International Beijing Co. Limited ("AVIC Beijing"). Die AVIC Beijing wiederum ist Teil des im Besitz der Volksrepublik China stehenden Konzerns der Aviation Industry Corporation of China Ltd. Die Anteile an der KHD AG werden direkt von der AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd. ("AVIC Engineering"), in Höhe von 69,02 % und von der Max Glory Industries Limited ("Max Glory"), in Höhe von 20,00 % gehalten.
Zu den Kunden von KHD zählen Zementhersteller in aller Welt. Der enge Kontakt mit dieser Zielgruppe ist für den Konzern eine wichtige Basis für den Geschäftserfolg. Über einen zielgerichteten Vertrieb stellen wir sicher, dass unsere Kunden entsprechend ihrer spezifischen Bedürfnisse betreut werden. Die unmittelbare Betreuung der Kunden stellt KHD über Tochtergesellschaften in den jeweiligen Vertriebsgebieten sicher.
Vorteil unserer Struktur ist die technologische Führung durch die Humboldt Wedag GmbH ("HW GmbH"), Köln, die operative Gesellschaft am Kölner Stammsitz, verbunden mit der Nähe der regionalen Tochtergesellschaften zu den jeweiligen Kunden und Kenntnissen des lokalen Marktumfeldes. Um Zugang zu den Märkten zu erhalten, in denen der Konzern nicht mit eigenen Vertriebsmitarbeitern vertreten ist, beauftragt der KHD Konzern zudem Vertriebsagenten.
Innerhalb des KHD Konzerns übernimmt die HW GmbH neben der technologischen Führung durch das Center of Excellence ("CoE") auch wichtige Zentralfunktionen und dient als Ansprechpartner für spezifische fachliche und organisatorische Fragen. Die Märkte in Europa, dem Nahen und Mittleren Osten, Nordafrika sowie Asia Pacific (mit Ausnahme von China) werden direkt von der HW GmbH aus Köln betreut. Die übrigen Regionen - Indien und Nachbarstaaten, Amerikas, Russland/GUS sowie China - werden jeweils durch Tochtergesellschaften vor Ort betreut.
Die Humboldt Wedag India Private Ltd. ("HW India"), Neu-Delhi, ist für den wichtigen indischen Markt, die angrenzenden Staaten Nepal, Bangladesch, Bhutan und Sri Lanka sowie Indonesien, Myanmar und Subsahara-Afrika zuständig. Mit ca. 350 Ingenieuren zum 31. Dezember 2024 übernimmt die HW India nicht nur die Abwicklung der eigenen Aufträge, sondern unterstützt auch die anderen KHD Tochtergesellschaften in zunehmendem Maße. Die HW India verfügt in Faridabad in der Nähe von Neu-Delhi über eine eigene Fertigung zur Produktion von Schlüsselkomponenten sowie zur Aufbereitung von Rollenpressen.
Die ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau ("ZAB"), Dessau-Roßlau, deckt die 15 Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion zuzüglich der Mongolei und Vietnam ab. Dabei liegt der Fokus neben Neuanlagen auch auf der Ausnutzung des Potenzials für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen. Die Abwicklung großer Aufträge wird in Zusammenarbeit mit der HW GmbH durchgeführt. Die Geschäftsaktivitäten in Russland sind aufgrund des Angriffskriegs gegen die Ukraine und der in der Folge verhängten Sanktionen stark eingeschränkt. Der KHD Konzern hat die Geschäftsbeziehungen zu russischen Kunden zwar nicht vollständig abgebrochen, allerdings halten sich alle Gesellschaften des KHD Konzerns strikt an bestehende Restriktionen und Sanktionen, d.h. die Buchung und Abwicklung von Aufträgen ist derzeit nicht möglich.
Die für den gesamten amerikanischen Doppelkontinent verantwortliche Humboldt Wedag, Inc. ("HW Inc.") hat ihren Sitz in den USA in Peachtree Corners in der Nähe von Atlanta, Georgia. Die HW Inc. wird bei der Abwicklung von großen Aufträgen durch die HW GmbH, die HW India sowie die KHD Beijing unterstützt.
Die KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd. ("KHD Beijing"), Peking, spielt eine wichtige Rolle bei der zunehmenden Erschließung des chinesischen Absatz- und Beschaffungsmarktes. Neben dem Standort in Peking betreibt die KHD Beijing einen Standort mit Ingenieuren in Nanjing. Mitarbeiter der KHD Beijing unterstützen andere KHD Gesellschaften beim Engineering und bei der Nutzung von Kosten- und Effizienzvorteilen des chinesischen Marktes. Derzeit erfolgen viele Aktivitäten gemeinsam bzw. mit Unterstützung durch die AVIC Beijing, die HW GmbH und die HW India.
Das Leistungsspektrum der KHD umfasst die Segmente Projektgeschäft (Capex) und Plant Services.
Das Leistungsspektrum im Segment Capex umfasst die Prozesstechnik, die Konstruktion, das Engineering, das Projektmanagement und die Lieferung der technischen Ausrüstungen (Zerkleinerung, Ofenlinie, Systemautomatisierung). Auch die mit dem Projektgeschäft direkt verbundene Überwachung der Montage und Inbetriebnahme von Zementanlagen und von dazugehörigen Maschinen (Field Services) ist diesem Segment zugeordnet. Darüber hinaus organisiert KHD Schulungen für das in den Zementwerken eingesetzte Personal. Dabei greift KHD vor allem auf das eigens entwickelte E-Learning-Programm SIMULEX ® zurück, mit dem alle Prozesse in einem Zementwerk simuliert und von den Kursteilnehmern gesteuert werden können. Spezielle E-Learning Programme zum Pyroprozess erweitern die Schulungsangebote. Das Segment Capex umfasst alle Lieferungen und Leistungen, die direkt mit einem Anlagenbauprojekt verbunden sind.
Zum Kernsortiment der von KHD gelieferten Ausrüstungen gehören Anlagen für die Mahltechnik (Grinding Systems), für die Brenntechnologie (Pyro Systems) sowie für Elektrik und Automation, was von grundsätzlicher Bedeutung in jeder Zementanlage ist. Die Mahltechnologie findet Anwendung bei der Zerkleinerung von Rohmaterialien, Klinker und Klinkerersatzstoffen und beinhaltet Mahl- und Zerkleinerungsanlagen sowie Sichter und Ventilatoren. Die KHD-Ausrüstungen für die Brenntechnologie (Pyro Systems) umfassen alle wesentlichen Komponenten der Ofenlinie wie Wärmetauscher, Kalzinator, Brenner, Prozessventilator, Drehrohrofen und Klinkerkühler. Als Weiterentwicklung der traditionellen Kalzinator-Technologie bietet KHD mit dem PYROROTOR ® auch technologische Lösungen an, mit denen sehr grobe und schlecht aufbereitete Sekundärbrennstoffe für die Zementherstellung genutzt werden können. Mit den Lösungen zur Kalzinierung von Ton (insbesondere dem Flash Calciner) schafft KHD für die Zementproduzenten die Grundlage zur Reduzierung des Klinkerfaktors. KHD hat außerdem eine Reihe von Systemautomatisierungsprodukten entwickelt, die zur Verfahrenskontrolle sowie Anlagenoptimierung eingesetzt werden.
Unsere Produkte zeichnen sich grundsätzlich durch einen geringen Energieverbrauch, einen niedrigen Instandhaltungsaufwand, wenig Vibrationen und Lärmemissionen sowie geringen Verschleiß aus.
Das Spektrum der von KHD angebotenen Leistungen umfasst die Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie diverse Anlagenservices. Hierzu zählen Wartungsleistungen wie die Aufbereitung von Rollenpressen, technische Inspektionen und Audits sowie Beratungs- und Assistenzleistungen. Zunehmend wichtig ist dabei die Beratung einschließlich der Erstellung von Machbarkeitsstudien im Hinblick auf Energieeffizienz, Emissionsreduzierung (insbesondere CO 2 ) und Betriebskostensenkung (beispielsweise Brennstoffsubstitution durch alternative Brennstoffe) bei Anlagenmodernisierungen. Das Portfolio an (digitalen) Service-Produkten wird konsequent ausgebaut. Mit KHD ProMax® werden bestehende Daten und Systeme von Zementwerken in unsere Cloud-basierte Suite digitaler Optimierungslösungen integriert. KHD ProMax® basiert auf modernsten Technologien für digitale Zwillinge und maschinellem Lernen und ermöglicht so den optimierten Betrieb von Zementanlagen. KHD verfolgt konsequent das Ziel niedrigerer Kosten, reduzierter Emissionen sowie eines geringeren Energieverbrauchs.
KHD unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes, den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung. Gemäß dem dualen Führungssystem verantwortet der Vorstand die Führung der Geschäfte, während der Aufsichtsrat Beratungs- und Überwachungsfunktionen ausübt. Beide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen mit dem Ziel, für eine nachhaltige Wertschöpfung unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Mitarbeiter und sonstiger Stakeholder zu sorgen.
Die durch den Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die wesentlichen Grundlagen der Vorstandsarbeit. Die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Zum 31. Dezember 2024 bestand der Vorstand der KHD unverändert aus vier (Vorjahr: vier) Mitgliedern.
Die Arbeit des Aufsichtsrats wird in der Geschäftsordnung geregelt. Im Aufsichtsrat gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Änderungen.
Die Unternehmensführung und -kontrolle von KHD orientieren sich an den im Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") festgelegten Standards. Wesentliche Aspekte der Corporate Governance bei KHD sind in der Erklärung zur Unternehmensführung (einschließlich der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG) dargestellt. Die Entsprechenserklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung stehen auf der Internetseite von KHD unter den Links www.khd.com/de/ir/corporate-govemance/#erklaerung-zur-untemehmensfuehrung und www.khd.com/de/ir/corporate-governance/#entsprechenserklaerung zur Verfügung. Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält auch die erforderlichen Angaben gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1a HGB. Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG ist unter www.khd.com/de/ir/mitteilungen-berichte/#verguetungsberichte verfügbar. Eine vollständige Beschreibung des Vergütungssystems des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG ist als Teil der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021 unter www.khd.Com/de/ir/hauptversammlung/#2021 und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist unter www.khd.Com/de/ir/hauptversammlung/#2021 öffentlich zugänglich.
Die KHD versteht sich als Komplettanbieter für Zementanlagen und kann die wesentlichen Schlüsselkomponenten eines kompletten Zementwerks oder einer separaten Mahlanlage mit eigenen Produkten darstellen.
Hierbei differenziert sich die KHD seit Ihrer Gründung vor mehr als 160 Jahren durch in Deutschland entwickelte, technologisch führende Maschinen und Anlagen. Besondere Schwerpunkte bei der Produktentwicklung legt KHD neben dem überragenden Thema CO 2 -Reduzierung auf Energieeffizienz, saubere Anlagen mit minimalem Schadstoffausstoß, lange Lebensdauer und große Wartungsfreundlichkeit.
Der KHD Konzern arbeitet konsequent an den fünf (vorher: sechs) Handlungsfeldern zur Strategieumsetzung, die bereits in der Hauptversammlung im Mai 2023 vorgestellt wurden:
1. Profitieren von der "Green Transition";
2. Go China/India und Verbesserung der Präsenz auf ausgewählten Märkten;
3. EPC (Engineering, Procurement, Construction);
4. Erweiterung des Service Portfolios und Digitalisierung;
5. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf der Kostenseite und Exzellenz in der Abwicklung;
Das Strategiepaket "Modernisierung / Umbau von Zementanlagen" wurde nicht selbständig fortgeführt, sondern in die anderen Pakete integriert. Die fünf Handlungsfelder sind eng miteinander verzahnt und sichern bei erfolgreicher Umsetzung die Zukunftsfähigkeit des KHD Konzerns. Insbesondere bei der Go China Initiative sowie der Umsetzung unseres EPC Konzepts erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der AVIC Beijing.
Als schlanke Organisation können wir flexibel auf individuelle Kundenanforderungen eingehen und effiziente Lösungen schaffen.
Die Strategie von KHD findet ihren Niederschlag auch in der Steuerung des Konzerns. Über ein konzernweit einheitliches System von finanziellen Zielen wird ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Messung von Erfolg sichergestellt. Die bedeutsamsten steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren für die Bestimmung der Zielerreichung von KHD werden monatlich auf Basis von Kennzahlen ermittelt. Die Ermittlung dieser Steuerungsgrößen erfolgt konsistent und stetig, um eine periodenübergreifende Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Bei diesen Steuerungsgrößen handelt es sich teils um sog. alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures), die nicht nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS Accounting Standards) definiert sind.
Die Definition und Herleitung der wichtigsten steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren ergeben sich wie folgt:
Maßgeblich für die Erfassung als Auftragseingang ist die Freigabe zur Auftragsbearbeitung. Dabei sind neben der rechtsverbindlichen Inkraftsetzung eines Kundenvertrags regelmäßig auch weitere Bedingungen zu erfüllen. Zu diesen Bedingungen zählen beispielsweise der Eingang einer Anzahlung oder die wirksame Eröffnung eines Akkreditivs. Liegen die jeweiligen Voraussetzungen vor, erfolgt die Erfassung des Vertragswerts im Auftragseingang. Mit der Erfassung des Auftragseingangs erhöht sich korrespondierend der Auftragsbestand. Der Auftragsbestand stellt damit die Summe der verbindlich geschlossenen Verträge dar, deren Abarbeitung durch KHD noch aussteht. Er verändert sich kontinuierlich durch die erfassten Auftragseingänge sowie die fortlaufende Abarbeitung (Umsatzrealisierung nach dem Fertigungsfortschritt) des vorhandenen Bestands. Reduzierungen bzw. Stornierungen von Auftragswerten sowie Effekte aus Wechselkursänderungen werden als Veränderung des Auftragsbestands gezeigt. Der Auftragseingang stellt damit unmittelbar das gewonnene Neugeschäft des Geschäftsjahres dar.
Die Ermittlung des Konzernumsatzes erfolgt in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS 15.
Das EBIT gibt Auskunft über die operative Profitabilität des Konzerns und enthält alle Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die operative Leistung beziehen. Es ermittelt sich als Konzernjahresergebnis zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteueraufwand. Die EBIT-Marge ist eine relative Kennzahl, die zum Vergleich der operativen Ertragskraft verwendet wird. Zur Ermittlung der Kennzahl wird das EBIT ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen gesetzt. Für Zwecke der Konzernsteuerung (nicht jedoch für die Segmente) bereinigt die KHD das EBIT gegebenenfalls um Sondereffekte. Sondereffekte sind einmalige bzw. in ihrer Art und / oder Höhe besondere Effekte, wie zum Beispiel Restrukturierungsaufwendungen, Kosten einer Reorganisation, Kosten von Rechtsstreitigkeiten, Kosten einer Unterauslastung oder Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Das bereinigte EBIT ist besser dazu geeignet, die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg zu vergleichen und ermittelt sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
in € Mio. | 2024 | 2023 |
EBIT vor Bereinigungen | 10,4 | 1,9 |
Entkonsolidierungsergebnis | 0,0 | 0,4 |
Bereinigtes EBIT | 10,4 | 2,3 |
Die Ermittlung des operativen Cashflows (oder auch Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit) erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß IAS 7 und umfasst alle Zahlungsflüsse, die nicht dem Investitions- und Finanzierungsbereich zuzuordnen sind.
Auch im Geschäftsjahr 2024 bestimmten die folgenden Trends -- insbesondere getrieben durch die notwendige Dekarbonisierung -- weiterhin die Zementindustrie:
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Reduktion der CO 2 -Intensität des Prozesses mit dem Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Zementproduktion, |
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Reduzierung des Klinkerfaktors durch Einsatz von Klinkerersatzstoffen, |
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Digitale Lösungen und Anwendungen zur Verbesserung der Betriebsleistung, |
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Verwendung alternativer Brennstoffe, |
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Bedarf an energieeffizienten Anlagen zur Reduzierung der operativen Kosten, |
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Höhere Anforderungen an die Begrenzung von Emissionen, |
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Verbesserungen der Zementqualität durch verbesserte Mahltechnik. |
Bei KHD fokussieren sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Entwicklung überzeugender Antworten zu den oben genannten Trends. Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf € 5,7 Mio. (Vorjahr: € 4,1 Mio.). Dies entspricht 2,6 % (Vorjahr: 1,8 %) des Umsatzes.
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 14 Schutzrechte (Vorjahr: 10 Schutzrechte) angemeldet. Zum Jahresende verfügte KHD über insgesamt 1.021 Schutzrechte, die auf 439 (Vorjahr: 368) Patente, 573 (Vorjahr: 574) Marken und 9 (Vorjahr: 9) Gebrauchsmuster entfielen.
Von überragender Bedeutung für die Zukunft der Zementindustrie bleibt die Entwicklung von überzeugenden Konzepten zur drastischen Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes von Zementwerken. Zur Minimierung des CO 2 -Footprints investiert KHD weiterhin in die Entwicklung neuer Technologien. Ein bedeutender Fortschritt in diesem Bereich ist die Beteiligung an zwei EU-geförderten Projekten:
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Im Rahmen des ACCSESS-Projekts arbeitet KHD an innovativen Lösungen zur CO 2 -Abscheidung und -Nutzung. Diese Technologie ist von entscheidender Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele der Zementindustrie. |
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Das ELECTRA-Projekt fokussiert sich auf die Elektrifizierung der Zement- und Brandkalkherstellung. Diese zukunftsweisende Initiative ermöglicht es KHD, an der Entwicklung CO 2 -armer Produktionsprozesse mitzuwirken und unsere Expertise im Bereich der elektrischen Beheizung des Brennprozess weiter auszubauen. |
Wichtige Meilensteine bei unseren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind die geplante Inbetriebnahme eines Tonkalzinators im halbtechnischen Maßstab sowie einer neuen Kreislaufmahlanlage in unserem Technikum im Jahr 2025. Umfangreiche Vorarbeiten hierfür wurden bereits im Geschäftsjahr 2024 durchgeführt.
Zu den weiteren Schwerpunkten unserer Entwicklungsaktivitäten zählen:
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Oxyfuel-Anlagen, |
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Gesteigerte Verwendung von alternativen Brennstoffen, |
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Re-Karbonatisierung von Alt-Betonen und anderen mineralischen Stoffen, |
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CCUS (Carbon Capture, Utilization and Storage = Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO 2 ). |
Bei digitalen Lösungen und Anwendungen stehen der Real-Time-Optimizer ("RTO") unter Einbindung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Verbesserung der Betriebsleistung von Zementanlagen, IIOT/Cloud-Lösungen zur Datennutzung sowie die Digitalisierung des Engineering Lifecycle Managements im Fokus. Mit KHD PROMAX ® kann KHD den Kunden eine Digital-Twin-Suite mit weitreichenden Funktionen zur Optimierung der Produktion sowie der Wartung der gesamten Zementproduktionslinie sowie des Ersatzteilmanagements anbieten.
Zur Substitution des CO 2 -intensiven klassischen Zementklinkers fragen unsere Kunden vermehrt nach Lösungen zur Verwendung von alternativen Rohmaterialien und Reststoffen, um den sehr hohen CO 2 -Ausstoss aus dem Kalkstein zu vermeiden. Die geplante Inbetriebnahme des Tonkalzinators im Technikum unterstreicht die gute Positionierung der KHD in diesem zukunftsweisenden Bereich. Auf der Basis der seit Jahrzehnten beständig weiterentwickelten Technologien der Strömungsrohrkalzinatoren und der Drehofentechnik bietet der KHD Konzern Lösungen zur Kalzinierung von Alternativstoffen an.
Mit einer Vielzahl effizienzsteigernder Maßnahmen, Modernisierungskonzepten und Verbesserungen sowie Dienstleistungen für Anlagen richtet sich der KHD Konzern weiter gemäß den Kundenanforderungen aus, hin zu umweltfreundlichen Lösungen bei gleichzeitiger Senkung der operativen Betriebskosten für die Kunden.
Die Anforderungen des Marktes in Bezug auf einen höheren Einsatz von alternativen Brennstoffen erfüllt KHD mit dem PYROROTOR ® Verbrennungsreaktor. Die permanente Weiterentwicklung dieser Technologie auf der Basis fortschreitender Erkenntnisse ist ebenso Teil unserer Entwicklungstätigkeiten wie auch die Entwicklung neuer Baugrößen des PYROROTOR ®.
Gemäß Ausblick im Januar 2025 erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für die globale Wirtschaft im Jahr 2024 ein Wachstum in Höhe von 3,2 %. Gemäß Ausblick des IWF werden für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026 auf Basis eines vorsichtig positiven Ausblicks Wachstumsraten von je 3,3 % erwartet. Für Deutschland prognostizierte der IWF dagegen für das Jahr 2024 eine Schrumpfung der Wirtschaft um 0,2 % und einen nur leichten Anstieg um 0,3 % im Jahr 2025.
Die Stabilität der Weltwirtschaft wird beeinflusst durch unterschiedliche Entwicklungen in den großen Volkswirtschaften. Die Inflation bleibt in vielen Ländern hartnäckig, was die Konsumausgaben einschränkt. Außerdem beeinträchtigen geopolitische Spannungen, einschließlich des Krieges in der Ukraine und der Konflikte im Nahen Osten, weiterhin den Handel und die Energieversorgung. Klimatische Herausforderungen und politische Ungewissheit behindern auch den wirtschaftlichen Fortschritt in Schwellenländern, was langfristig erhebliche Risiken mit sich bringt.
Laut CW Research ("Global Cement Volume Forecasts Report 2H2024 extended update" erschienen im Dezember 2024) wird für die weltweite Zementnachfrage im Jahr 2024 ein weiterer Rückgang um 5,7 % und ein Volumen von 3,8 Milliarden Tonnen prognostiziert.
Der KHD Konzern ist indirekt abhängig von der Entwicklung der weltweiten Zementproduktion sowie vom Zementverbrauch. Die Schlüsselmärkte des KHD Konzerns zeigten im Geschäftsjahr 2024 in Bezug auf den Zementverbrauch die folgenden Tendenzen:
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Für Westeuropa prognostiziert CW Research nach einer um 1,9 % rückläufigen Nachfrage nach Zement im Jahr 2023 auch für das Berichtsjahr 2024 einen Rückgang (-1,3 %). Der Grund hierfür liegt in den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf einige Volkswirtschaften. Aufgrund des schwachen Bausektors in Deutschland wird nach einer Verminderung der Zementnachfrage im Jahr 2023 um 6,6 % für das Jahr 2024 von einem Rückgang um 4,0 % ausgegangen. Ein schwacher Bausektor ist auch der Grund dafür, dass für Spanien eine rückläufige Nachfrage nach Zement erwartet wird (-4,1 %). |
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Der Bausektor in der Türkei entwickelt sich positiv. CW Research erwartet entsprechend für das Jahr 2024 erneut einen Anstieg der Zementnachfrage (+5,5 %). Im Jahr 2023 war die Nachfrage um 6,0 % angestiegen. |
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Für das Berichtsjahr 2024 erwartet CW Research für Indien einen Anstieg der Zementnachfrage von 7,3 % (Vorjahr: 8,0 %) auf ein Gesamtvolumen von 442,1 Mio. Tonnen. Dabei entwickelte sich der indische Bausektor erneut positiv. Für die Jahre 2025 - 2029 wird erwartet, dass sich die Nachfrage nach Zement mit einer jährlichen durchschnittlichen Steigerungsrate von 6,8 % positiv entwickeln wird. |
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Für die USA wird erwartet, dass die Nachfrage nach Zement im Berichtsjahr 2024 um 1,7 % auf 107,4 Mio. Tonnen zurückgehen wird. Mittel- bis langfristig geht CW Research jedoch davon aus, dass der Zementverbrauch aufgrund der Staatsinvestitionen in Infrastrukturprojekte wieder steigen wird. |
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Die Prognose der Zementnachfrage in den ASEAN-Staaten sieht für das Jahr 2024 unterschiedlich aus. Für die Philippinen wird ein Wachstum von 5,0 % erwartet. Für Südkorea erwartet CW Research dagegen eine rückläufige Zementnachfrage von 12,3 % im Jahr 2024, mittelfristig allerdings eine durchschnittliche Wachstumsrate um 1,2 %. Auch für Thailand wird für das Jahr 2024 eine rückläufige Nachfrage erwartet (-7,1 %). Für China wird für das Jahr 2024 ein um nahezu 12 % rückläufiger Zementverbrauch erwartet, nachdem die Nachfrage bereits im Jahr 2023 rückläufig war (-2,9 %). China strebt an, das Land bis zum Jahr 2060 kohlenstoffneutral zu machen. Staatlich verordnete Produktionsbeschränkungen aufgrund von Umweltauflagen wirken sich negativ aus. Darüber hinaus belastet die Instabilität des Immobilienmarktes die Entwicklung der Zementbranche. Im Jahr 2023 entfielen 51,6 % der weltweiten Nachfrage nach Zement auf China. Im Jahr 2024 wird dieser Anteil erwartungsgemäß auf 48,2 % zurückgehen. |
Das Geschäftsergebnis von KHD wird aufgrund der globalen Präsenz unter anderem durch Wechselkurseffekte beeinflusst. Relevant sind für den KHD Konzern hier vor allem die Entwicklung der indischen Rupie und des US-Dollars.
Verglichen mit dem Schlusskurs des Vorjahres hat die indische Rupie zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Euro um 3,56 % aufgewertet. Der Jahresdurchschnittskurs lag mit 90,42 Rupien je Euro dagegen um 1,14 % unter dem Niveau des Vorjahres (89,40 Rupien je Euro). Wie die indische Rupie wertete der US-Dollar im Jahresschlusskurs gegenüber dem Euro auf (um 6,34 %). Der Durchschnittskurs lag mit 1,08 US-Dollar je Euro auf dem Vorjahresniveau (1,08 US-Dollar je Euro). Zum 31. Dezember 2024 lag der Kurs des chinesischen Yuan gegenüber dem Euro um 3,64 % über dem Wert zum Ende des Vorjahres, der Durchschnittskurs dagegen um 1,07 % unter dem Vorjahresdurchschnittskurs. Insgesamt haben sich die Wechselkursveränderungen im Berichtsjahr aufgrund der Umrechnung lokaler Abschlüsse in Euro in der Gewinn- und Verlustrechnung negativ auf den KHD Konzern ausgewirkt.
Das Geschäftsjahr 2024 war abermals durch geopolitische Spannungen belastet. Neben dem andauernden Krieg in der Ukraine und den bewaffneten Konflikten im Krisenherd Naher Osten wirken sich Spannungen aufgrund unterschiedlicher politischer Systeme zunehmend negativ auf die Entwicklung der Weltwirtschaft aus. In den meisten für KHD relevanten Absatzmärkten ist die Zurückhaltung der Kunden in Bezug auf Investitionsentscheidungen unverändert deutlich spürbar. Gemessen an der Steuerungsgröße Umsatz war die Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2024 insgesamt befriedigend und die Profitabilität übertraf sogar deutlich unsere Erwartungen. Das bereinigte EBIT verbesserte sich signifikant von € 2,3 Mio. im Vorjahr auf € 10,4 Mio. im Geschäftsjahr 2024. Auch das EBT erreichte mit € 15,9 Mio. einen deutlich höheren Wert als im Vorjahr (€ 6,4 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss erreichte € 10,6 Mio. nach € 4,3 Mio. im Geschäftsjahr 2023.
Unsere Prognose ging von einem Auftragseingang auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 aus. Mit einem Volumen von € 175,4 Mio. lag der Auftragseingang aufgrund der Abschwächung der Nachfrage allerdings unter dem Vorjahreswert von € 198,4 Mio. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 beträgt € 176,4 Mio. und liegt aufgrund des Fertigungsfortschritts der laufenden Aufträge entsprechend unserer Prognose unter dem Niveau des Vorjahres (€ 219,5 Mio.).
Die Umsatzerlöse beliefen sich auf € 218,1 Mio. nach € 224,7 Mio. im Vorjahr und lagen damit leicht unterhalb unserer Prognose.
Insgesamt erreichte der Konzern ein EBIT von € 10,4 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.) und ein bereinigtes EBIT von € 10,4 Mio. (Vorjahr: € 2,3 Mio.). Die EBIT-Marge lag bei 4,8 % (Vorjahr: 0,8 %), die bereinigte EBIT-Marge erreichte ebenfalls 4,8 % (Vorjahr: 1,0 %). Damit übertrafen sowohl das EBIT und die EBIT-Marge als auch das bereinigte EBIT und die bereinigte EBIT-Marge deutlich unsere auf Basis einer eher konservativen Planung abgegebene Prognose. Wesentlicher Treiber für das signifikant über der Planung liegende EBIT waren die Bruttoergebnismargen in beiden Segmenten, die besser als erwartet ausfielen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag mit € 13,2 Mio. leicht unter dem Betrag des Vorjahres (€ 16,6 Mio.), aber aufgrund eines gegenüber der Planung signifikant niedrigeren Net Working Capitals deutlich oberhalb unserer Prognose, in der wir von einem negativen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit im einstelligen Millionenbereich ausgegangen waren.
Wie geplant war die Finanz- und Vermögenslage des KHD Konzerns aufgrund der auskömmlichen Liquidität sowie der hohen Eigenkapitalquote weiterhin stabil und damit voll befriedigend.
Im Segment Capex betrug der Auftragseingang € 125,6 Mio. nach € 157,5 Mio. im Jahr 2023 und konnte damit unsere Prognose (in etwa auf dem Niveau des Vorjahres) nicht erreichen. Der Umsatz des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von € 168,6 Mio. lag zwar leicht über dem Niveau des Vorjahres von € 167,5 Mio., konnte die von uns erwartete deutliche Steigerung allerdings nicht erreichen. Das bereinigte EBIT in Höhe von € -0,7 Mio. war erwartungsgemäß negativ, verbesserte sich allerdings gegenüber dem Vorjahreswert von € -11,1 Mio. sehr deutlich. Damit konnte das Segment Capex unsere Prognose bezüglich des bereinigten EBIT (negativ, aber wenige Prozentpunkte besser als im Geschäftsjahr 2023) klar übertreffen. Aufgrund der guten Auftragsabwicklung konnte KHD eine deutlich über dem Planwert liegende Bruttoergebnismarge erreichen. Bei mehreren Aufträgen konnten nach erfolgreichem Leistungstest bzw. schon während der Abwicklung erhebliche Reduzierungen der geschätzten Gesamtkosten erreicht werden.
Erfreulicherweise lag im Geschäftsbereich Plant Services der Auftragseingang mit € 49,8 Mio. entgegen unserer Prognose deutlich über dem Niveau des Vorjahres (€ 40,8 Mio.). KHD hatte eine leichte Reduzierung des Auftragseingangs erwartet. Mit einem Betrag von € 49,5 Mio. lagen die Umsatzerlöse des Segments wie erwartet deutlich unter dem Volumen des Vorjahreszeitraums (€ 57,2 Mio.). Die Margen im Segment Plant Services entwickelten sich deutlich besser als erwartet, so dass sich das bereinigtes EBIT zwar auf € 11,1 Mio. nach € 13,4 Mio. im Vorjahr reduzierte, aber klar über unserer Planung (weniger als € 5,0 Mio.) lag. Auch im Segment Plant Services war die gegenüber der Planung signifikant bessere Bruttoergebnismarge die wesentliche Ursache für das gute EBIT, das deutlich über unseren Erwartungen lag.
Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der KHD Konzern einen Auftragseingang von € 175,4 Mio., der entgegen der Planung unter dem Volumen des Vorjahres (€ 198,4 Mio.) lag.
Im Segment Capex erreichte der Konzern einen Auftragseingang von € 125,6 Mio. (Vorjahr: € 157,5 Mio.). Die Märkte der HW India (insbesondere Indien) trugen mit erneut deutlich über der Planung liegenden Werten signifikant zum Auftragseingang bei. Die anderen Regionen (EMENA, Asia-Pacific, Americas, China und GUS) blieben hinter den Erwartungen zurück.
Der Auftragseingang im Ersatzteil- und Servicegeschäft (Plant Services) lag mit € 49,8 Mio. deutlich über dem Wert des Vorjahres (€ 40,8 Mio.). Dies ist insbesondere auf den Auftragseingang in den Regionen Indien und EMENA zurückzuführen, der deutlich über dem Vorjahr lag. Auf das Segment Plant Services entfielen im Geschäftsjahr 2024 28,4 % (Vorjahr: 20,6 %) des gesamten Auftragseingangs.
Da die Umsatzerlöse mit € 218,1 Mio. deutlich über den Auftragseingängen (€ 175,4 Mio.) lagen, verminderte sich der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 auf € 176,4 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von € 219,5 Mio. Die Anpassungen aus der Reduzierung bzw. Stornierung von Auftragswerten, welche als Veränderung des Auftragsbestands gezeigt werden, beliefen sich auf € 5,9 Mio. (Vorjahr: € 2,2 Mio.). Effekte aus Wechselkursänderungen beeinflussten den Auftragsbestand in Höhe von € 5,5 Mio. (Vorjahr: € -5,7 Mio.).
Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von € 218,1 Mio. nach € 224,7 Mio. im Vorjahreszeitraum. Den größten Anteil an den Umsatzerlösen hatten wie im Vorjahr Projekte in Indien sowie in den USA.
Die Herstellungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt € 174,1 Mio. (Vorjahr: € 192,7 Mio.). Das Bruttoergebnis vom Umsatz erreichte im Geschäftsjahr 2024 mit € 44,0 Mio. einen gegenüber dem Vorjahr (€ 32,0 Mio.) deutlich verbesserten Wert. Wesentlicher hierfür war die Bruttoergebnismarge im Segment Capex, die deutlich besser als im Vorjahr ausfiel.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit € 2,6 Mio. unter dem Vorjahreswert (€ 4,0 Mio.). Sie enthalten wie auch im Vorjahr Erträge aus Wechselkurseffekten in Höhe von € 1,6 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.).
Mit einem Wert in Höhe von € 12,1 Mio. lagen die Vertriebsaufwendungen ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (€ 12,2 Mio.).
Die Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf € 15,8 Mio. und lagen damit leicht über dem Wert des Vorjahres (€ 15,0 Mio.). In den Kosten der allgemeinen Verwaltung sind insbesondere Rechts- und Beratungskosten, Buchhaltungskosten, Kosten der IT, Vorstandsbezüge, Aufsichtsratsvergütungen und Kosten der Börsennotierung enthalten.
Die sonstigen Aufwendungen, bei denen mit einem Wert von € 8,2 Mio. ein Anstieg zum Vorjahreswert von € 7,0 Mio. zu verzeichnen war, enthalten Aufwendungen aus Wechselkursänderungen und Marktwertänderungen von Devisentermingeschäften zur Absicherung von Fremdwährungsforderungen von € 1,7 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.) sowie insbesondere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von € 5,7 Mio. (Vorjahr: € 4,1 Mio.). Der signifikante Anstieg reflektiert die intensivierten Aktivitäten für Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 und verdeutlicht die Anstrengungen des KHD Konzerns, seine Technologiekompetenz weiter auszubauen.
Der Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2024 ein deutlich verbessertes EBIT von € 10,4 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.). Die EBIT-Marge verbesserte sich von 0,8 % auf 4,8 %.
Das Finanzergebnis des Konzerns erhöhte sich von € 4,5 Mio. im Vorjahr auf € 5,6 Mio. im Berichtsjahr. Es enthält insbesondere Zinserträge in Höhe von € 3,1 Mio. (Vorjahr: € 3,6 Mio.) aus den der AVIC Kairong gewährten Darlehen. Diese valutierten zum Bilanzstichtag mit € 60,0 Mio. (Vorjahr: € 60,0 Mio.) und werden unverändert mit 5,0 % p.a. verzinst. Die Zinserträge aus Bankguthaben und Zahlungsmitteläquivalenten konnten von € 2,2 Mio. auf € 3,2 Mio. gesteigert werden. Größte Einzelpositionen bei den Finanzaufwendungen, die sich auf € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 1,4 Mio.) summieren, sind der Effekt aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen (€ 0,5 Mio.; Vorjahr: € 0,5 Mio.) sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten (€ 0,2 Mio., Vorjahr: € 0,3 Mio.). Aufgrund der Rückzahlung im Geschäftsjahr 2023 fielen die im Vorjahr für ein Bankdarlehen erfassten Zinsaufwendungen in Höhe € 0,5 Mio. nicht mehr an.
Das Berichtsjahr 2024 schließt mit einem positiven Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von € 15,9 Mio. ab und verbesserte sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 (€ 6,4 Mio.) deutlich.
Im Konzern fiel im Geschäftsjahr 2024 ein Ertragsteueraufwand in Höhe von € 5,4 Mio. (Vorjahr: € 2,2 Mio.) an. Der Steueraufwand ist Folge der unterschiedlichen Profitabilität der KHD Tochterunternehmen. Während einige Gesellschaften positive Ergebnisse erzielten, die zu einem Ertragsteueraufwand führten, fielen bei anderen Tochtergesellschaften Verluste an. Auf temporäre Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge bilanzierte KHD nur in begrenztem Umfang zusätzlich aktive latente Steuern, so dass sich nur ein geringer kompensierender Effekt auf den Aufwand aus laufenden Ertragsteuern ergab.
Im Ergebnis resultiert ein Konzernjahresüberschuss von € 10,6 Mio. (Vorjahr: € 4,3 Mio.). Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie verbesserte sich auf € 0,21 (Vorjahr: € 0,09).
Der Umsatz des Segments Capex lag mit € 168,6 Mio. leicht über dem Wert des Vorjahres (€ 167,5 Mio.). Bei mehreren Aufträgen konnten nach erfolgreichem Leistungstest bzw. schon während der Abwicklung erhebliche Reduzierungen der geschätzten Gesamtkosten erreicht werden. Aufgrund dieser guten Auftragsabwicklung verbesserten sich die Margen, so dass das Bruttoergebnis vom Umsatz im Geschäftsbereich Capex deutlich von € 12,8 Mio. im Vorjahr auf € 27,4 Mio. im Geschäftsjahr 2024 gesteigert werden konnte. Das klar verbesserte Bruttoergebnis spiegelt sich in einer höheren Bruttoergebnismarge (16,2 % nach 7,6 % im Vorjahr) wider.
Dem Geschäftsbereich Capex wurden im Geschäftsjahr 2024 sonstige betriebliche Erträge in Höhe von € 2,6 Mio. (Vorjahr: € 4,0 Mio.) zugerechnet. Hierin sind Erträge aus Wechselkurseffekten in Höhe von € 1,6 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.) enthalten. Die Vertriebsaufwendungen des Segments beliefen sich auf € 9,8 Mio. (Vorjahr: € 9,4 Mio.). Die Verwaltungsaufwendungen lagen bei € 12,6 Mio. nach € 11,9 Mio. im Vorjahr. Die sonstigen Aufwendungen des KHD Konzerns in einer Gesamthöhe von € 8,2 Mio. (Vorjahr: € 7,0 Mio.) wurden im Berichtsjahr vollständig dem Geschäftsbereich Capex zugeordnet (Vorjahr: € 6,7 Mio.). Das EBIT im Segment Capex erreichte € -0,7 Mio. nach € -11,2 Mio. im Vorjahr. Die EBIT-Marge lag bei -0,4 % nach -6,7 % im Geschäftsjahr 2023.
Im Segment Plant Services erreichte der KHD Konzern Umsatzerlöse in Höhe von € 49,5 Mio. und liegt damit unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 (€ 57,2 Mio.). Das Bruttoergebnis vom Umsatz in diesem Geschäftsbereich lag bei € 16,6 Mio. (Vorjahr: € 19,2 Mio.). Die Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen des Segments Plant Services lagen mit € 5,5 Mio. leicht unter dem Wert des Vorjahres (€ 5,9 Mio.). Der Geschäftsbereich Plant Services erzielte ein EBIT von € 11,1 Mio. nach € 13,1 Mio. im Vorjahr und eine EBIT-Marge von 22,4 % (Vorjahr: 22,8 %).
Die Finanzstrategie des KHD Konzerns ist weiterhin durch eine solide Liquiditätsposition sowie eine starke Eigenkapitalbasis gekennzeichnet. Für das angestrebte Wachstum, das auch Investitionen in neue Technologien und die Erweiterung des Geschäftsmodells einschließt, ist die solide Finanzlage eine wichtige Grundlage.
Die KHD AG steuert das Finanzmanagement des Konzerns und stellt den Konzerngesellschaften bei Bedarf ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, so dass die Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen, jederzeit gegeben ist. Die für den Geschäftsbetrieb nicht notwendige Liquidität wurde in Form von zwei Darlehen in Höhe von insgesamt € 60,0 Mio. der AVIC Kairong zur Verfügung gestellt.
Gemäß der Finanzstrategie der KHD sind die Konzerngesellschaften über das Ansammeln von Liquiditätsüberschüssen für die Deckung ihres Finanzierungsbedarfs primär selbst verantwortlich (Grundsatz der internen Finanzierung). Allerdings stellt die KHD ihren Tochtergesellschaften bei Bedarf die zusätzlich benötigte Liquidität zur Verfügung.
Mit dem Projektgeschäft bewegt sich KHD in einem sehr zyklischen Marktumfeld, das von Einzelaufträgen mit hohen Volumina und unterschiedlicher Finanzierungsstruktur gekennzeichnet ist.
Um jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Erfüllung des operativen Finanzbedarfs der Konzerngesellschaften zur Verfügung zu haben, ist eine vergleichsweise hohe Liquiditätsposition notwendig. Die finanzielle Sicherheit wird über den operativen Cashflow gesteuert und im Wesentlichen über frei verfügbare Liquidität und die Kennzahl Eigenkapitalquote gemessen.
Eine Avallinie besteht mit der Deutsche Bank AG in Höhe von insgesamt € 70,0 Mio. und steht für verschiedene Sicherungsinstrumente wie Garantien oder Bürgschaften zur Verfügung. Von dieser Linie ist ein Teilbetrag in Höhe von INR 4,9 Mrd. (€ 55,3 Mio.) der HW India zugewiesen. Der verbleibende Betrag steht den anderen operativen Gesellschaften des KHD Konzerns zur Verfügung. Die HW India hat zusätzlich eine lokale Avalkreditlinie über INR 2,0 Mrd. (€ 22,6 Mio.) abgeschlossen. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2024 Avale in Höhe von € 52,5 Mio. (Vorjahr: € 72,4 Mio.) herausgelegt.
Verträge sowohl mit Kunden als auch mit Lieferanten werden überwiegend in der lokalen Währung der jeweiligen KHD Gesellschaft abgeschlossen. Wechselkursrisiken werden grundsätzlich durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Devisentermingeschäfte.
Die Summe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lag mit € 59,9 Mio. zum 31. Dezember 2024 oberhalb des Vorjahreswerts (€ 46,1 Mio.). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der KHD Konzern zum Bilanzstichtag Bankeinlagen in Höhe von € 20,6 Mio. (31. Dezember 2023: € 20,2 Mio.), die nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gezeigt werden, unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausweist. Liquide Mittel bei der HW India in Höhe von umgerechnet € 21,9 Mio. (Vorjahr: € 15,3 Mio.) können nur im Wege der Gewinnausschüttung für den Konzern verfügbar gemacht werden. Gewinnausschüttungen unterliegen der landesüblichen Besteuerung. Neben den liquiden Mitteln als kurzfristig zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln und den Termineinlagen bei Banken kann KHD bei einem weiteren Liquiditätsbedarf ein an die AVIC Kairong gewährtes Darlehen über € 10,0 Mio. innerhalb von 30 Tagen fällig stellen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit war im Berichtsjahr 2024 in Höhe von € 13,2 Mio. positiv (Vorjahr: € 16,6 Mio.) und spiegelt das positive operative Ergebnis des Konzerns wider.
Weitere Einzelheiten zum operativen Cashflow gemäß dem internen Berichtsformat sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Einzelheiten zum operativen Cashflow für das Geschäftsjahr 2024 | in T€ |
Cashflow aus Kundenverträgen mit zeitraumbezogener Erlösrealisierung | 7.771 |
Cashflow aus laufenden Verbindlichkeiten und Eingangsrechnungen | 6.163 |
Cashflow aus der Veränderung von Kundenforderungen | -12.277 |
Cashflow aus der Veränderung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten | 5.467 |
Zahlungseingänge aus dem Ergebnis (EBITDA) | 13.659 |
Nettowert aus Steuerzahlungen und Steuererstattungen | -4.733 |
Sonstige Zahlungsein- und -ausgänge | -2.835 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 13.215 |
Die obige Darstellung liefert weitere Informationen zum Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, die aus der Kapitalflussrechnung nicht in dieser Form erkennbar sind. Die Größe "Sonstige Zahlungsein- und -ausgänge" ist eine Saldogröße, um die Summe des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit darzustellen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von € 0,5 Mio. (Vorjahr: € 17,3 Mio.) enthält vor allem erhaltene Zinszahlungen für die an die AVIC Kairong gewährten Darlehen (€ 3,1 Mio., Vorjahr: € 3,6 Mio.). In Höhe von € 0,5 Mio. (Vorjahr: € 8,8 Mio.) wurden kurzfristige Geldanlagen getätigt. Zahlungsausgänge für laufende Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte führten zu einem Cash-Abfluss in Höhe von € 2,1 Mio. (Vorjahr: € 2,7 Mio.). Im Vorjahr waren hier zusätzlich Zahlungseingänge von € 25,0 Mio. aus der teilweisen Rückzahlung eines Darlehens durch die AVIC Kairong enthalten.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist in Höhe von € -1,8 Mio. (Vorjahr: € -27,2 Mio.) negativ und umfasst im Wesentlichen die Tilgungszahlungen der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € -1,8 Mio. (Vorjahr: € -1,6 Mio.). Im Vorjahr waren hier zusätzlich Zahlungsausgänge von € 25,0 Mio. aufgrund der vollständigen Tilgung eines Bankdarlehens enthalten.
Die Bilanzsumme des Konzerns erhöhte sich gegenüber dem Wert zum Bilanzstichtag 2023 (€ 237,5 Mio.) um € 17,6 Mio. auf € 255,1 Mio. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf um € 4,2 Mio. höhere Vorräte, um € 4,1 Mio. gestiegene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie die um € 13,8 Mio. höheren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag überwog das kurzfristige Vermögen in Höhe von € 179,6 Mio. das langfristige Vermögen in Höhe von € 75,4 Mio. und machte 70,4 % (Vorjahr: 89,3 %) des Gesamtvermögens aus.
Die langfristigen Vermögenswerte liegen mit € 75,4 Mio. deutlich über dem Wert des Vorjahres (€ 25,5 Mio.), wobei die Sachanlagen (€ 14,6 Mio., Vorjahr € 13,7 Mio.) und sonstigen immateriellen Vermögenswerte (€ 1,0 Mio., Vorjahr € 0,9 Mio.) fast auf dem Niveau zum 31. Dezember 2023 liegen. Im Berichtsjahr 2024 wurden die der AVIC Kairong gewährten Darlehen von insgesamt € 60,0 Mio. (Vorjahr: € 60,0 Mio.) um drei Jahre bis zum Jahr 2027 verlängert. Für das Darlehen über € 50,0 Mio. erfolgt der Ausweis abweichend zum Vorjahr nunmehr unter den langfristigen Vermögenswerten. Das Darlehen über € 10,0 Mio. wird trotz der Laufzeit bis Juli 2027 unverändert unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen, da KHD dieses Darlehen innerhalb von 30 Tagen fällig stellen kann. Der Wert der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" betrug zum Bilanzstichtag € 6,0 Mio. (Vorjahr: € 7,6 Mio.).
Neben den kurzfristigen Geldanlagen bei Banken über € 20,6 Mio. (Vorjahr: € 20,2 Mio.), dem Darlehen über € 10,0 Mio. an die AVIC Kairong und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (€ 59,9 Mio., Vorjahr: € 46,1 Mio.) betreffen die kurzfristigen Vermögenswerte unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von € 51,8 Mio. (Vorjahr: € 47,7 Mio.). Die Vertragsvermögenswerte für Kundenaufträge mit einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung lagen mit einem Wert von € 15,6 Mio. leicht unter dem Vorjahreswert (€ 17,8 Mio.) und ergeben sich aus Aufträgen, bei denen die bis Ende 2024 angefallenen Auftragskosten zuzüglich der erfassten anteiligen Gewinne die gestellten Teilabrechnungen übersteigen. Der Stichtagswert ist dabei grundsätzlich die Folge des Bearbeitungsstatus sowie der vertraglich vereinbarten Konditionen zum Stellen von Teilabrechnungen dieser Aufträge. Die Vorräte erhöhten sich von € 8,1 Mio. auf € 12,3 Mio., wogegen die geleisteten Vorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahreswert von € 9,6 Mio. auf € 7,4 Mio. zurückgingen.
Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Vorjahres (€ 95,0 Mio.) um € 12,5 Mio. auf € 107,5 Mio. Die Eigenkapitalquote lag bei einer höheren Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 bei 42,2 % nach 40,0 % im Vorjahr und liegt damit zum Bilanzstichtag auf einem voll zufriedenstellenden Niveau.
Die langfristigen Schulden lagen am Bilanzstichtag mit € 26,3 Mio. unter dem Wert zum 31. Dezember 2023 (€ 27,6 Mio.). Sie umfassen neben Pensionsverpflichtungen (€ 11,0 Mio., Vorjahr: € 11,7 Mio.) im Wesentlichen langfristige Rückstellungen (€ 10,5 Mio., Vorjahr: € 6,4 Mio.) sowie Leasingverbindlichkeiten (€ 4,9 Mio., Vorjahr: € 6,4 Mio.).
Bei den kurzfristigen Schulden ist bei einem Gesamtbetrag von € 121,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr (€ 114,9 Mio.) ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Wesentlich hierfür sind deutlich höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (€ 61,9 Mio., Vorjahr: € 51,7 Mio.) sowie höhere Rückstellungen (€ 32,3 Mio., Vorjahr: € 27,9 Mio.). Die Vertragsverbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen reduzierten sich dagegen von € 34,2 Mio. auf € 25,5 Mio.
Das Net Working Capital - die Differenz von kurzfristigen Vermögenswerten (abzüglich liquider Mittel, Bankeinlagen sowie kurzfristig fälliger Darlehensforderungen) und kurzfristigen Schulden (abzüglich kurzfristiger Bankdarlehen) - verbesserte sich auf € -32,1 Mio. (31. Dezember 2023: € -29,2 Mio.).
Insgesamt ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KHD Konzerns in vollem Umfang zufriedenstellend.
Zu den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zählen Mitarbeiterentwicklung, Kundenzufriedenheit, Auswirkung unserer Produkte auf die Umwelt, Produktqualität sowie individuelle mitarbeiterbezogene Kennzahlen.
KHD verfügt über ein standardisiertes Verfahren zur Mitarbeiterbeurteilung und -entwicklung über das wichtige Kompetenzen wie u.a. Leistungs- und Ergebnisorientierung, Durchsetzungsfähigkeit und Kommunikation beurteilt werden. Die Ergebnisse stellen dabei eine Grundlage für die Besprechung individueller Entwicklungsmaßnahmen sowie der langfristigen Personal- und Nachfolgeplanung dar. Mit Hilfe unterschiedlicher Instrumente, z.B. durch die jährliche Mitarbeiterbeurteilung, durch die Erfassung der Kundenzufriedenheit oder durch die systematische Erfassung von Emissionswerten und Energieverbrauch einzelner Produkte wird die Zielerreichung bezogen auf nicht-finanzielle Leistungsindikatoren erfasst. Wertorientierte Steuerung im KHD Konzern bedeutet, dass beispielsweise die Kundenzufriedenheit oder die Minimierung der Auswirkungen unserer Produkte auf die Umwelt gegenüber einer kurzfristigen Gewinnmaximierung im Vordergrund stehen.
KHD beschäftigte zum Bilanzstichtag 2024 konzernweit 944 Mitarbeiter und liegt damit um 64 Mitarbeiter über dem Vorjahreswert von 880. In der Zahl der Mitarbeiter sind 233 gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr: 171 gewerbliche Arbeitnehmer) enthalten, die auf Basis von Zeitverträgen beschäftigt werden. Der Aufwand für diese Mitarbeiter ist nicht in den Personalkosten enthalten, sondern wird als Teil der Herstellungskosten berichtet. Während sich die Anzahl der Mitarbeiter bei den Gesellschaften in den USA und China kaum veränderte, wurden insbesondere in der indischen Tochtergesellschaft 66 weitere Mitarbeiter eingestellt. An den deutschen Standorten erhöhte sich die Mitarbeiterzahl um 3 Personen. Von allen Mitarbeitern waren zum Jahresende 2024 rund 25 % in Deutschland und 70 % in Indien beschäftigt.
Der Personalaufwand der KHD belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf € 42,7 Mio. nach € 41,3 Mio. im Vorjahreszeitraum.
Unsere Mitarbeiter durchlaufen diverse interne und externe Trainings. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Arbeitsweise an das sich ständig verändernde Umfeld und die wachsende Erwartungshaltung der Kunden angepasst werden. Zu den internen Qualifizierungen gehören auch Seminare für unsere Führungskräfte. Interne Feedbackrunden zur Beurteilung und Entwicklung von Mitarbeitern wurden auch im Jahr 2024 durchgeführt.
Die KHD Humboldt Wedag International AG ("KHD AG") ist die Obergesellschaft des KHD Konzerns und fungiert als Konzernholding ohne operativen Geschäftsbetrieb. Der Vorstand der KHD AG ist für die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns verantwortlich. Dies umfasst vor allem die Festlegung und Umsetzung der Konzernstrategie sowie das Finanzmanagement. Der Jahresabschluss der KHD AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt; der Lagebericht ist mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst. Der Einzelabschluss dient der Ermittlung des Bilanzgewinns und damit der möglichen Ausschüttungshöhe.
Die Geschäftsentwicklung und -lage der KHD AG wird im Wesentlichen durch die geschäftliche Entwicklung und den Erfolg der Tochtergesellschaften und damit durch die Entwicklung des gesamten KHD Konzerns bestimmt. Insoweit wird auf die entsprechenden Abschnitte des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.
Für die KHD AG sind die Liquidität sowie das Ergebnis vor Steuern (vor Berücksichtigung von Beteiligungserträgen) die bedeutsamen relevanten Steuerungsgrößen. Die KHD AG als reine Managementholding wird - anders als die operativen Konzerngesellschaften - nicht zusätzlich auf Basis nicht-finanzieller Leistungsindikatoren gesteuert. Das Ergebnis vor Steuern in Höhe von T€ -264 im Geschäftsjahr 2024 entsprach den Erwartungen (Verlust vor Steuern von weniger als € 1,0 Mio. vor Berücksichtigung von Beteiligungserträgen). Aufgrund von deutlich niedrigeren Umsatzerlösen, welche aus Erträgen aus an Tochterunternehmen erbrachten Leistungen resultieren, sowie geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen konnten die Aufwendungen - trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr - nicht vollständig gedeckt werden. Entsprechend schloss das Geschäftsjahr 2024 wie erwartet mit einem Jahresfehlbetrag ab.
Die voraussichtliche Entwicklung der KHD AG im Geschäftsjahr 2025 hängt wesentlich vom operativen Erfolg und von der Ausschüttungspolitik bei den direkten und indirekten Tochterunternehmen und damit von der Entwicklung des KHD Konzerns ab. Die Aussagen im Prognosebericht des Konzerns gelten insoweit indirekt auch für die künftige Entwicklung der KHD AG. In Bezug auf die maßgeblichen Steuerungsgrößen erwartet die KHD AG für das Ergebnis vor Steuern (vor Berücksichtigung von Beteiligungserträgen) im Geschäftsjahr 2025 einen negativen Wert (Verlust < € 1,0 Mio.). Dieser Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass die operativen Tochtergesellschaften weiterhin in dem geplanten Umfang Leistungen aus dem Bond Arrangement Agreement über die KHD AG beziehen und die Konzernumlagen für die erbrachten Managementaufgaben bei Tochtergesellschaften und empfangenen Leistungen sich nicht wesentlich ändern. Die Liquidität und die Finanzierung der KHD AG sind nach wie vor in vollem Umfang gesichert.
Die Risiken und Chancen der KHD AG entsprechen im Wesentlichen denen des Konzerns. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichtes dargestellt. Zusätzlich zu den dort dargestellten Risiken ist die KHD AG in ihrer Funktion als Managementholding spezifischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen Beteiligungsrisiken, insbesondere in Form einer Wertminderung der Beteiligungsbuchwerte, aber auch Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen in Folge der Beziehungen zu den Tochterunternehmen. Durch ein aktives Beteiligungscontrolling überwacht die KHD AG fortlaufend die wirtschaftliche Entwicklung der Konzernunternehmen. Das verbleibende Risiko wird weiterhin als "mittel" eingestuft.
Die von der KHD AG im Geschäftsjahr 2024 erwirtschafteten Umsatzerlöse beliefen sich auf T€ 2.552 (Vorjahr: T€ 3.459) und resultierten ausschließlich aus konzerninternen Leistungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit einem Betrag von T€ 207 deutlich unter dem Vorjahreswert (T€ 825). Im Vorjahr fielen Erträge aus Währungskursgewinnen und Devisentermingeschäften in Höhe von T€ 445 an, welche im Berichtsjahr nur mit einem Betrag von T€ 165 zu erfassen waren. Des Weiteren wurden Erträge aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen mit einem Betrag von T€ 3 vereinnahmt, welche sich im vorangegangenen Geschäftsjahr auf T€ 340 beliefen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 564 (Vorjahr: T€ 616) umfassten im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen externe Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den konzernintern erbrachten Umsatzerlösen.
Der Personalaufwand belief sich auf T€ 2.270 (Vorjahr: T€ 2.339) und enthielt die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie von Angestellten der Gesellschaft. Im Jahresdurchschnitt waren bei der KHD AG sechs Angestellte (Vorjahr: sechs Angestellte) beschäftigt.
Unter anderem durch geringere Konzernumlagen im Geschäftsjahr 2024 konnte bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein deutlicher Rückgang von T€ 2.789 im Vorjahr auf nunmehr T€ 1.894 verzeichnet werden. Deutlich geringere Effekte aus Wechselkursen und Devisentermingeschäften sowie niedrigere Versicherungsaufwendungen trugen ebenfalls zu diesem Rückgang bei. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren neben den genannten Aufwendungen im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Aufsichtsratsvergütung, Kosten der Börsennotierung und sonstige Kosten der Verwaltung enthalten.
Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf T€ 3.050 nach T€ 3.611 im Vorjahr und entsprachen den Zinsen aus den an die AVIC Kairong gewährten Darlehen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen von insgesamt T€ 1.403 (Vorjahr: T€ 2.064) resultierten im Wesentlichen aus Zinsen für Darlehen, die bei Tochtergesellschaften aufgenommen wurden (T€ 1.255, Vorjahr: T€ 1.318). Das Finanzergebnis des Vorjahres war zusätzlich durch Zinsaufwendungen aus einem Bankdarlehen in Höhe von T€ 525 belastet, die im Berichtsjahr nicht mehr anfielen.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 601 (Vorjahr: T€ 130) erfasst. Darin enthalten sind Effekte aus einer Betriebsprüfung für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von T€ 229. Nach Steuern ergab sich für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 865, nachdem das Vorjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 9 abgeschlossen hatte.
Das Vermögen der Gesellschaft, welche unverändert als reine Managementholding fungiert, verblieb zum Bilanzstichtag auf dem Niveau des Vorjahres (T€ 134.394, Vorjahr: T€ 134.603) und wird unverändert durch das Finanzanlagevermögen (T€ 130.410, Vorjahr: T€ 130.410) dominiert.
Die wesentlichen Vermögensgegenstände der KHD AG waren - wie auch in den Vorjahren - die Anteile an der KHD GmbH in unveränderter Höhe von € 70,4 Mio. sowie die beiden an die AVIC Kairong gewährten Darlehen, welche zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr mit insgesamt € 60,0 Mio. valutierten. Damit machte das Finanzanlagevermögen 97,0 % (Vorjahr: 96,9 %) der Bilanzsumme aus.
Das Umlaufvermögen belief sich am Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 auf T€ 3.802 nach T€ 3.956 im Vorjahr. Dabei reduzierten sich die sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 1.251 im Vorjahr auf T€ 514 im Berichtsjahr. Des Weiteren wurden zum Bilanzstichtag auf Rechnung einer Tochtergesellschaft gehaltene Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von T€ 553 (Vorjahr: T€ 0) ausgewiesen.
Das Geschäftsjahr 2024 schloss mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 865 ab (Vorjahr: Jahresüberschuss T€ 9), so dass in der Folge das Eigenkapital der KHD AG von T€ 105.594 auf T€ 104.729 zurückging. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft betrug damit 77,9 % nach 78,4 % zum Vorjahresstichtag und liegt konstant auf einem sehr hohen Niveau.
Die sonstigen Rückstellungen, welche zum 31. Dezember 2024 wie auch zum Vorjahresstichtag im Wesentlichen für ausstehende Eingangsrechnungen, Tantiemen und Boni, nicht genommene Urlaubstage sowie für Prüfungskosten gebildet wurden, erhöhten sich von T€ 1.595 zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf T€ 2.022 zum 31. Dezember 2024. Ursächlich für den Anstieg waren höhere Rückstellungen für Tantiemen und Boni sowie für nicht genommene Urlaubstage als auch für ausstehende Eingangsrechnungen. Die Verbindlichkeiten beliefen sich am Bilanzstichtag auf T€ 27.386 nach T€ 26.969 im Vorjahr und umfassten am 31. Dezember 2024 nahezu ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 27.335 (Vorjahr: T€ 26.820).
Die Finanzierung der KHD AG ist aufgrund der verfügbaren Liquidität zum Jahresende 2024, der Möglichkeit, ein an die AVIC Kairong gewährtes Darlehen über € 10,0 Mio. innerhalb von 30 Tagen fällig zu stellen, sowie des weiterhin vorhandenen Ausschüttungspotenzials von Gesellschaften im KHD Konzern unverändert in vollem Umfang gesichert. Als Managementholding mit zentraler Finanzierungsfunktion kann die Gesellschaft bei Bedarf liquide Mittel aus anderen Konzerngesellschaften heranziehen.
Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Vorstand der KHD AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen - Abhängigkeitsbericht - nach § 312 AktG aufgestellt. Der Vorstand der KHD AG hat den Abhängigkeitsbericht der Gesellschaft mit der folgenden Schlusserklärung versehen:
"Unsere Gesellschaft hat bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Des Weiteren wurde unsere Gesellschaft dadurch, dass die aufgeführten Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt. Sonstige Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens lagen nicht vor."
Der Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von T€ 865 und einen Bilanzverlust von T€ 9.774 aus. Aufgrund des nach HGB ermittelten Bilanzverlusts ist kein Beschluss über die Verwendung eines Bilanzgewinns zu fassen.
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der KHD AG werden in Kurzfassung dargestellt:
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Anlagevermögen | 130.413 | 130.423 |
Umlaufvermögen | ||
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2.052 | 2.925 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens | 553 | 0 |
Guthaben bei Kreditinstituten | 1.197 | 1.031 |
3.802 | 3.956 | |
Rechnungsabgrenzungsposten | 179 | 224 |
Summe der Aktiva | 134.394 | 134.603 |
Passiva |
||
31.12.2024
T€ |
31.12.2023
T€ |
|
Eigenkapital | ||
Gezeichnetes Kapital | 49.704 | 49.704 |
Rücklagen | 64.799 | 64.799 |
Bilanzverlust | (9.774) | (8.909) |
104.729 | 105.594 | |
Rückstellungen | ||
Steuerrückstellungen | 257 | 445 |
Sonstige Rückstellungen | 2.022 | 1.595 |
2.279 | 2.040 | |
Verbindlichkeiten | ||
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 27.335 | 26.820 |
Übrige Verbindlichkeiten | 51 | 149 |
27.386 | 26.969 | |
Summe der Passiva | 134.394 | 134.603 |
2024
T€ |
2023
T€ |
|
Umsatzerlöse | 2.552 | 3.459 |
Sonstige betriebliche Erträge | 207 | 825 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | (564) | (616) |
Personalaufwand | (2.270) | (2.339) |
Abschreibungen | (11) | (18) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | (1.894) | (2.789) |
Finanzergebnis | 1.716 | 1.617 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (601) | (130) |
Jahresfehlbetrag / -überschuss | (865) | 9 |
Verlustvortrag aus dem Vorjahr | (8.909) | (8.918) |
Bilanzverlust | (9.774) | (8.909) |
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 € 49.703.573 und ist eingeteilt in 49.703.573 nennwertlose Stückaktien. Alle Aktien sind auf den Inhaber lautende Stammaktien und gewähren die gleichen Rechte. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, werden gehalten von (Zurechnung von Stimmrechten nach den Regelungen des § 22 WpHG):
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AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd., Singapur, Singapur; |
― |
Max Glory Industries Ltd., Hongkong, Hongkong; |
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AVIC International Beijing Co. Limited, Peking, Volksrepublik China; |
― |
AVIC International Holdings Limited, Shenzhen, Volksrepublik China; |
― |
AVIC Innovation Holding Limited, Shenzhen, Volksrepublik China; |
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AVIC International Holding Corporation, Peking, Volksrepublik China; |
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Aviation Industry Corporation of China, Peking, Volksrepublik China; |
― |
Volksrepublik China, Peking, Volksrepublik China. |
Dabei werden die direkten Beteiligungen am Kapital von der AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd. in Höhe von 69,02 % und von der Max Glory Industries Limited in Höhe von 20,00 % gehalten.
Weitere Aktionäre, deren Stimmrechte zum Stichtag 31. Dezember 2024 oder bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung direkt oder indirekt 10 % überschreiten, sind dem Vorstand nicht zur Kenntnis gebracht worden.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
Eine Beteiligung von Arbeitnehmern im Sinne des § 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB besteht nicht.
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann eines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. In Ausnahmefällen kann ein Vorstandsmitglied gemäß § 85 AktG gerichtlich bestellt werden. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstand und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands gemäß § 84 Abs. 3 AktG widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Satzung kann gemäß §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG nur durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133 AktG, § 18 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst. Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 20 der Satzung beschließen. Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Es bestehen keine Befugnisse oder Ermächtigungen des Vorstandes zur Ausgabe oder zum Rückkauf eigener Aktien.
Vereinbarungen im Hinblick auf einen Kontrollwechsel sind in den bilateralen Avallinien mit der Deutsche Bank AG und der österreichischen Raiffeisen Bank International AG getroffen worden. Für den Fall eines Kontrollwechsels im Sinne dieser Vereinbarung wird die Gesellschaft den Kontrollwechsel den Banken unverzüglich anzeigen und mit den Banken in Verhandlungen über die Fortführung der Avallinien eintreten. Vergleichbare Regelungen sieht der Darlehensvertrag mit der Bank of China vor. Nach der Anzeige über einen Kontrollwechsel entscheidet die Bank über die Fortführung ihres Engagements.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.
Der aktienrechtliche Vergütungsbericht nach § 162 AktG ist einschließlich des Vermerks des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach §162 Abs.3 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.khd.eom/de/ir/mitteilungen-berichte/#verguetungsberichte veröffentlicht.
Im März 2025 unterzeichnete die HW India mit einem indischen Kunden ein Auftragspaket über ein Großprojekt. Das Vertragspaket bezieht sich auf eine neue Zementanlage mit einer Produktionskapazität von 10.000 Tagestonnen und umfasst ein Auftragsvolumen von umgerechnet mehr als € 100 Mio. Weitere wesentliche Entwicklungen oder Ereignisse von besonderer Bedeutung sind nach dem Stichtag 31. Dezember 2024 nicht eingetreten.
Der KHD Konzern ist als weltweit operierendes Anlagenbau- und Serviceunternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl unterschiedlichster Risiken ausgesetzt. Durch die Bereitschaft, kalkulierbare unternehmerische Wagnisse bewusst einzugehen, kann KHD Chancen zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts nutzen.
Der Vorstand von KHD hat ein umfassendes, systematisches und wirksames Risikomanagementsystem implementiert, dessen Grundsätze in einer Risk Policy festgeschrieben sind. Im KHD Konzern beruht das Risikomanagement auf dem COSO-ERM Rahmenkonzept. Neben dem systematischen Ansatz zur frühzeitigen Identifizierung, Erfassung und Bewertung von Risiken sind die Aktivitäten zur Risikobewältigung, d.h. die Definition und die Umsetzung von Maßnahmen als Antwort auf festgestellte Risiken, entscheidende Komponenten unseres Risikomanagementsystems. Risikomanagement ist eine unternehmensweite und kontinuierliche Aufgabe, die integraler Bestandteil aller Entscheidungen und Geschäftsprozesse im KHD Konzern ist.
Eine Erfassung und Bewertung von Chancen erfolgt nicht als separate Kategorie des Risikomanagementsystems. Das Risikomanagement im KHD Konzern berücksichtigt allerdings neben der Reduzierung der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit von negativen Ereignissen auch die bestmögliche Ausnutzung von Chancen als positive Zielabweichung aufgrund erfolgreicher Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenpläne. Durch ein wirksames und effizientes Risikomanagement können wir somit Geschäftschancen zum Vorteil unserer Anteilseigner, Kunden und Mitarbeiter identifizieren und ergreifen.
Das Management von Risiken und Chancen ist ein wesentlicher Baustein für die Steuerung des KHD Konzerns. Die Unternehmensstrategie und das Risikomanagement sind insbesondere im Hinblick auf eine systematische Risikofrüherkennung eng miteinander verzahnt. Da im Rahmen des Planungsprozesses die Unternehmensziele und die zugehörigen Erfolgsfaktoren festgelegt werden, bestehen unmittelbare Wechselbeziehungen zwischen Risikomanagement einerseits und der strategischen Planung und Mittelfristplanung andererseits. Das Eingehen potenziell bestandsgefährdender Risiken wird grundsätzlich vermieden. Im KHD Konzern bedeutet das insbesondere, dass bei Aufträgen die Haftung für Folgeschäden vertraglich ausgeschlossen wird.
Das Risikomanagementsystem ist im KHD Konzern in das interne Kontrollsystem eingebettet. Das Risikomanagement beschränkt sich nicht auf das Risikofrüherkennungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG (bestandsgefährdende Risiken), sondern umfasst sämtliche wesentliche Risiken der Gesellschaft bzw. des KHD Konzerns (operative, strategische, finanzielle und Compliance-Risiken). Die kontinuierliche Verbesserung des Risikomanagements beinhaltet eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der relevanten internen Kontrollen, um einen funktionsfähigen und effizienten Prozess sicherzustellen. Prozessverbesserungen bzw. -korrekturen werden fortlaufend identifiziert und umgesetzt.
Der KHD Konzern unterscheidet zwischen Risiken, die den gesamten Konzern betreffen bzw. nur auf Ebene der Konzernleitung gemanagt werden können ("Group Risks"), und Risiken, die von den operativen Geschäftseinheiten gesteuert werden ("Entity Risks"). Group Risks werden sowohl von der lokalen Geschäftsführung als auch von Vorstandsmitgliedern identifiziert und durch Risikoverantwortliche ("Risk Owner"), die entsprechend bestimmt werden, gemanagt. Die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den operativen Geschäftseinheiten sind dagegen für den systematischen Umgang mit den Entity Risks verantwortlich.
Um eine konzernweit einheitliche Identifizierung und Bewertung der Risiken zu unterstützen und zu koordinieren, hat KHD für das Risikomanagement Verantwortliche auf Ebene der operativen Geschäftseinheiten bestimmt. Die Risikomanager sind auch für die Überwachung und Nachverfolgung der Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten zur Risikobewältigung zuständig. Das zentrale Risikomanagement wird unmittelbar vom Vorstand geleitet, der durch einen Risikomanagementkoordinator unterstützt wird.
Alle wesentlichen Risiken werden in Risikoregistern erfasst. Diese dokumentieren auch die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Schadenshöhe für jedes wesentliche Risiko sowie die vorhandenen und geplanten Maßnahmen zur Risikobewältigung in komprimierter und übersichtlicher Form. Die Risikoregister werden regelmäßig aktualisiert und bieten so den Entscheidungsträgern einen Überblick über die gesamte Risikolage.
Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch ein in die operativen Prozesse eingebundenes Risikomanagement Rechnung getragen. Hierbei werden wesentliche Eckpunkte in der Angebotsphase vor dem Vertragsabschluss durch Experten aus den Fachabteilungen beurteilt, um das Eingehen unkalkulierter oder nicht beherrschbarer Risiken zu verhindern. Das projektbezogene Risikomanagement setzt sich in der Phase der Auftragsabwicklung fort, wobei das Projektmanagement insbesondere auf Risiken in Bezug auf Überschreitung des Kosten- oder Zeitbudgets, technische Schwierigkeiten sowie finanzielle Aspekte achtet.
Bei einem wirksamen Risikomanagement kommt dem Berichtswesen eine besondere Bedeutung zu. Es stellt sicher, dass alle wesentlichen Risiken nach einheitlichen Kriterien abgebildet und den Führungskräften im Rahmen ihres Entscheidungsprozesses erläutert werden.
Im halbjährlichen Turnus erläutert der Vorstand die Risikosituation anhand der Risikoregister detailliert gegenüber dem Aufsichtsrat. Zudem stellt er die Effektivität des Risikomanagementsystems gegenüber dem Aufsichtsrat der KHD dar. Darüber hinaus beurteilt der Abschlussprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB und berichtet über das Ergebnis seiner Prüfung an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Die mögliche Schadenshöhe wird für jede operative Geschäftseinheit auf Basis einer berechneten lokalen Wesentlichkeit klassifiziert. Um das Risikopotenzial zu verdeutlichen und um das Risikobewusstsein zu steigern, ist im Risikoregister zwingend eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Schadenshöhe ohne (Bruttorisiken) sowie mit (Nettorisiken) Berücksichtigung der Maßnahmen und Kontrollen zur Risikobewältigung vorzunehmen. Zudem besteht die Verpflichtung, dass sowohl beim Konzern als auch bei den operativen Geschäftseinheiten potenziell bestandsgefährdende Risiken identifiziert und in dem Risikoregister entsprechend dokumentiert werden.
Die Skala zur Messung der Eintrittswahrscheinlichkeit ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Klasse | Eintrittswahrscheinlichkeit | Beschreibung |
1 | 1 - 10 % | Sehr niedrig / sehr unwahrscheinlich |
2 | 11 - 25 % | Niedrig / unwahrscheinlich |
3 | 26 - 50 % | Mäßig |
4 | 51 - 75 % | Hoch / wahrscheinlich |
5 | 76 - 99 % | Sehr hoch / sehr wahrscheinlich |
Die Skalierung der Eintrittswahrscheinlichkeiten ist konsistent zu der für Zwecke der Rechnungslegung angewendeten Methodik, d.h. die Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 4 entspricht dem Fachterminus "eher wahrscheinlich denn nicht".
Die Skala zur Messung der potenziellen Schadenshöhe ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Klasse | Auswirkung | Beschreibung |
1 | Niedrig | Unerhebliche negative Auswirkungen |
2 | Mäßig | Begrenzte negative Auswirkungen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze (€ 1,5 Mio.) |
3 | Wesentlich | Erhebliche negative Auswirkungen, welche die Wesentlichkeitsgrenze (€ 1,5 Mio.) übersteigen |
4 | Sehr wesentlich | Negative Auswirkungen übersteigen das Doppelte der Wesentlichkeitsgrenze (€ 3,0 Mio.) |
5 | Katastrophal | Negative Auswirkungen führen zu einer potenziellen Bestandsgefährdung |
Die zusammengefasste Risikobewertung ergibt sich auf Basis folgender Risikobewertung:
Eintrittswahrscheinlichkeit | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Auswirkung | |||||
1 | niedrig | niedrig | niedrig | niedrig | niedrig |
2 | niedrig | niedrig | niedrig | mittel | mittel |
3 | niedrig | niedrig | mittel | mittel | hoch |
4 | niedrig | mittel | mittel | hoch | hoch |
5 | mittel | mittel | hoch | hoch | hoch |
Als weltweit agierender Konzern ist KHD verschiedenen finanziellen Risiken (Währungs-, Zins-, Ausfall-, Kredit- und Liquiditätsrisiken) ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns haben können. Ziel des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements im KHD Konzern ist es, finanzielle Risiken durch den geeigneten Einsatz von Sicherungsinstrumenten einschließlich derivativer Finanzinstrumente abzudecken bzw. zu reduzieren. Zum Stichtag des Berichtsjahres bestehen keine derivativen Finanzinstrumente.
Bei den Wechselkursrisiken ist einerseits zwischen Währungsrisiken im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aufträgen in verschiedenen Währungsgebieten und aus der Gewährung von Darlehen in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung sowie andererseits den Risiken, die sich aus der Währungsumrechnung für einzelne Gesellschaften zu verschiedenen Stichtagen ergeben, zu unterscheiden. Im Rahmen der Auftragsabwicklung sowie der Darlehensgewährung werden Wechselkursrisiken grundsätzlich auf Basis geplanter Zahlungsströme bestimmt und durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten minimiert. Bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich derzeit ausschließlich um Devisentermingeschäfte. Da die abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente nicht die strengen Anforderungen des Hedge Accounting erfüllen, wird die ökonomische Sicherungsbeziehung im Jahres- bzw. Konzernabschluss nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehung abgebildet. Zum 31. Dezember 2024 hatte die KHD keine Derivate im Bestand.
Das Zinsrisiko tritt durch marktbedingte Schwankungen der Zinssätze auf. Zum Bilanzstichtag weist der KHD Konzern neben einem weiterhin hohen Bestand an liquiden Mitteln sowie hohen Darlehen an den AVIC Konzern keine wesentlichen zinstragenden Verbindlichkeiten aus. Für die Darlehen an den AVIC Konzern ist der Zinssatz für die entsprechende Laufzeit fest vereinbart. Ein Zinsrisiko besteht insoweit nicht.
Das Risiko einer Kreditkonzentration in Bezug auf Forderungen ist durch die Kundenstruktur des Konzerns grundsätzlich geografisch weltweit gestreut. Mit den wesentlichen Kunden bestehen langjährige Geschäftsbeziehungen. In der Vergangenheit kam es bei diesen Kunden nicht zu bonitätsbedingten Forderungsausfällen. Zudem liegen derzeit keine Indikatoren über erhöhte Bonitätsrisiken vor. Das Kreditrisiko wird weiterhin dadurch verringert, dass der Konzern mit den Kunden Zahlungsmodalitäten, im Besonderen Anzahlungen und Zahlungen auf Teilabrechnungen, vereinbart, um einen hohen Bestand an offenen Forderungen zu vermeiden. Interne Richtlinien stellen sicher, dass grundsätzlich Produkte nur an Kunden mit angemessener Kredithistorie verkauft werden. Basis für die Steuerung des Adressenausfallrisikos ist eine laufende regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur. Forderungen im Exportgeschäft sind im KHD Konzern in hohem Umfang durch bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie durch Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen (z.B. Hermes) gegen Ausfallrisiken abgesichert.
Der KHD Konzern verfolgt seit Jahren eine konservative und vorausschauende Politik der Liquiditätssicherung und verfügt über einen soliden Bestand an liquiden Mitteln. Auf Basis einer Finanz- und Liquiditätsplanung werden liquide Mittel so disponiert, dass die Gesellschaft bzw. der KHD Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit in vollem Umfang nachkommen kann. Mit Banken wurden Avalkreditlinien abgeschlossen, die es den einzelnen Gesellschaften des KHD Konzerns erlauben, Vertragsgarantien für ihre Kunden weltweit herauszulegen.
Das interne Kontrollsystem ("IKS") des KHD Konzerns umfasst neben dem Risikomanagementsystem insbesondere auch umfangreiche Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und der Verlässlichkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Das IKS ist auf die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe ausgerichtet. Im KHD Konzern beruht das interne Kontrollsystem ebenso wie das Risikomanagement auf dem COSO-ERM Rahmenkonzept.
Einrichtung, Überwachung und Weiterentwicklung sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit des IKS liegen in der Verantwortung des Vorstands. In das IKS von KHD sind alle konsolidierten Tochtergesellschaften eingebunden.
Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und der Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen im Wesentlichen automatisierte Kontrollen, wie z. B. Systemzugangskontrollen auf Basis eines Berechtigungskonzepts oder Plausibilitätsprüfungen des Zahlenwerks sowie manuelle Kontrollen, wie z. B. Abweichungs- und Trendanalysen auf Grundlage definierter Kennzahlen und Vergleiche mit Budgetzahlen.
Das gesamte rechnungslegungsbezogene IKS ist bei KHD und wesentlichen Tochtergesellschaften durch Prozessbeschreibungen dokumentiert. Wesentliche Kontrollen ("Key Controls") wurden dabei für jeden Prozess identifiziert und in einer Risikokontrollmatrix ("RCM") zusammengefasst. Die zuständigen Prozessverantwortlichen überwachen fortlaufend die Durchführung wesentlicher Kontrollaktivitäten sowie die Erstellung einer angemessenen Dokumentation.
Die Erfassung von buchhalterischen Vorgängen erfolgt durch die KHD und ihre Tochtergesellschaften. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des IKS stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und sonstigen regulatorischen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin wird sichergestellt, dass Vermögenswerte und Schulden zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Das Vier-Augen-Prinzip sowie die Funktionstrennung ("Segregation of Duties") sind Grundprinzipien des IKS im KHD Konzern; hierdurch wird auch die Möglichkeit zu dolosen Handlungen reduziert.
Die lokal erfassten Monatsabschlüsse werden durch ergänzende Informationen zu einem Konzernberichtspaket erweitert und über ein konzernweit einheitliches Berichtssystem an die zentrale Konsolidierungsabteilung gemeldet. Der Prozess zur Erstellung des Konzernabschlusses wird zentral durchgeführt und überwacht. Konzerneinheitliche Richtlinien zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung stellen die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften sicher.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die identifizierten Risiken weder einzeln noch in Kombination den Fortbestand der Gesellschaft und des KHD Konzerns gefährden. Organisatorisch sind alle Voraussetzungen geschaffen, um frühzeitig über sich abzeichnende Veränderungen der Risikosituationen Kenntnis zu erlangen. Insgesamt hat sich die Risikosituation gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Hinsichtlich konkretisierter Risiken wurde im Geschäftsjahr 2024, soweit erforderlich, bilanzielle Vorsorge über den Ansatz von Wertberichtigungen und über die Bildung von Rückstellungen getroffen.
Im nachfolgenden Abschnitt werden wesentliche Risikofelder, die Strategie zur Risikobewältigung sowie die zusammengefasste Risikobewertung ("hoch", "mittel", "niedrig") unter Berücksichtigung der Maßnahmen und Kontrollen zur Risikobewältigung (Nettorisiken) beschrieben. Die Risikofelder bündeln eine Vielzahl von Einzelrisiken. Die dargestellte Strategie zur Risikobewältigung setzt sich wiederum aus einer Vielzahl von spezifischen Einzelmaßnahmen und Aktivitäten zusammen. Die Risikofelder betreffen grundsätzlich die Segmente Capex und Plant Services, allerdings sind die Beschaffungs-, Innovations- und Projektrisiken für das Segment Capex von erheblich höherer Bedeutung. Soweit bei den jeweiligen Einzelrisiken nicht explizit darauf hingewiesen wird, sind die Nettorisiken im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Als global agierender Konzern ist KHD von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Als Lieferant der technischen Ausrüstung für Zementanlagen besteht insbesondere die Abhängigkeit von der zyklischen Entwicklung der Nachfrage nach Zement. Zudem besteht aufgrund des harten Wettbewerbs das Risiko des Verlusts von Marktanteilen sowie des Rückgangs der erzielbaren Margen.
Der KHD Konzern ist in vielen Ländern und Regionen als Anlagenbauer tätig, so dass sich eine Risikominderung aufgrund geografischer Diversifizierung ergibt. Durch den gezielten Ausbau unseres Servicegeschäfts (inkl. Ersatzteilgeschäft) sowie den systematischen Ausbau unserer Position in Wachstumsmärkten und Märkten mit bisher schwacher Präsenz sollen diese Risiken gemindert werden. Wir begegnen dem Wettbewerbsrisiko durch eine kontinuierliche Analyse unseres Marktumfelds und unserer Konkurrenzsituation. Stetiger Kundenkontakt zusammen mit dem Ausbau unseres Vertriebs und die daraus resultierende Marktnähe liefern uns wichtige Informationen über die Anforderungen unserer Kunden. Die gewonnenen Informationen ermöglichen es uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten sowie unsere Wettbewerbsposition zu verbessern. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" (Vorjahr: "mittel") eingestuft.
Der KHD Konzern ist als ein global operierender Konzern Länderrisiken ausgesetzt. Diese umfassen rechtliche Risiken, Kapitaltransferverbote, sonstige regulatorische Beschränkungen, Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Krieg sowie sonstige Unruhen. Bei den Länderrisiken ergeben sich für KHD Auswirkungen aufgrund anhaltend hoher politischer Risiken.
Um diese Risiken zu managen, werden einzelne Projekte bereits in der Angebotsphase unter Berücksichtigung von Länderrisiken bewertet. Ausfallrisiken für Exportgeschäfte werden bewertet und gegebenenfalls durch Deckungszusagen von Exportkreditagenturen (bspw. Hermes-Bürgschaften) begrenzt. Grundsätzlich werden verbleibende Länderrisiken als "niedrig" eingestuft. In Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine resultieren schwerwiegende Einschränkungen der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten in Russland. Derzeit sind die Geschäftsaktivitäten der KHD in Russland auf einem im Mehrjahresvergleich niedrigen Niveau. Das Einstellen der Geschäftsbeziehungen zu russischen Kunden wird von KHD nicht als verantwortungsvolles Handeln gesehen. Allerdings halten sich alle KHD Gesellschaften strikt an bestehende Sanktionen und Restriktionen. Angesichts der geringen Einflussmöglichkeit der KHD auf die weitere Entwicklung und aufgrund der potenziellen Bedeutung des russischen Marktes für den Auftragseingang der KHD wird das verbleibende Länderrisiko für Russland trotz der eher geringen Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des KHD Konzerns bereits seit dem Geschäftsjahr 2014 als "hoch" (Vorjahr: "hoch") eingestuft.
Die zuverlässige Verfügbarkeit der beschafften Produkte und Dienstleistungen in geeigneter Qualität, Menge und zu marktgerechten Preisen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Störungen im Beschaffungsprozess stellen daher für den KHD Konzern ein wesentliches Risiko dar.
Zur Risikominderung verfolgt der Einkauf eine globale Strategie basierend auf der systematischen Analyse der Qualität, Lieferperformance und Preisstruktur bestehender und potenzieller neuer Lieferanten. Um die vorhandenen Kenntnisse über die lokalen Beschaffungsmärkte bei der Entwicklung der Einkaufsstrategie zu nutzen, sind die Einkaufsorganisationen der operativen Geschäftseinheiten in ein Global Supply Chain Management eingebunden. Unterstützend werden Elemente der strategischen Beschaffung konzernweit angewendet. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" (Vorjahr: "mittel") eingestuft.
Innovationsstärke ist für ein Technologieunternehmen wie den KHD Konzern ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dabei ist es wichtig, neben den Anforderungen der Kunden auch die zunehmenden Anforderungen des Umweltschutzes bei der Entwicklung unserer Produkte zu berücksichtigen. Zusätzlich richten sich unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten insbesondere auf Verbesserungen und Kostenreduzierung bestehender Produkte, die für kundenspezifische Lösungen verwendet werden.
Der permanente Austausch mit der Vertriebsabteilung sowie bereichsübergreifende Teams stellen eine möglichst hohe Marktnähe der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sicher. Durch einen Entwicklungsprozess mit definierten Meilensteinen und vorgegebenem Budget für einzelne Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden Zielabweichungen früh identifiziert und entsprechende Korrekturmaßnahmen veranlasst. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" (Vorjahr: "mittel") eingestuft.
Komplexe Großprojekte im Anlagenbau stellen besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Unsere Aufträge haben regelmäßig eine Vertragslaufzeit von deutlich mehr als 12 Monaten. Das Vertragsvolumen einzelner Aufträge ist nicht nur für einzelne Tochtergesellschaften, sondern auch aus Sicht des KHD Konzerns wesentlich. Typischerweise handelt es sich bei Großaufträgen um die Planung, das Engineering und die Lieferung aller wesentlichen Teile der Ausrüstung eines Zementwerks. Potenzielle Projektrisiken entstehen dabei in der mit Unsicherheiten behafteten Kalkulation, unerwarteten technischen Problemen, Lieferengpässen oder Qualitätsproblemen bei Lieferanten wichtiger Komponenten, Verzögerungen bei der Projektdurchführung, Ausbleiben geplanter Cashflows und unvorhersehbaren Entwicklungen bei der Montage und Inbetriebnahme vor Ort. Nach der Inbetriebnahme bestehen zudem Gewährleistungsrisiken. Grundsätzlich ist in den letzten Jahren eine zunehmende Komplexität der vertraglichen Verpflichtungen verbunden mit der Ausweitung von Leistungsverpflichtungen und wachsenden Anforderungen der Kunden festzustellen.
Für das Risikomanagement ist es besonders wichtig, mögliche Kostenabweichungen frühzeitig zu identifizieren, den Einfluss auf die noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung abzuschätzen und frühzeitig gegenzusteuern. Zum Management der Risiken im Anlagenbau wenden wir daher bereits in der Angebotsphase bewährte Methoden an, um das Eingehen unkalkulierbarer oder nicht beherrschbarer Risiken zu verhindern. In der Phase der Auftragsabwicklung werden, die vor Vertragsunterschrift identifizierten und bewerteten Risikofaktoren systematisch weiterbearbeitet und minimiert. Die eingesetzten Methoden des Projektmanagements und des Projektcontrollings zur Risikoidentifizierung, Risikobewertung und Risikominimierung unterliegen zusammen mit den organisatorischen und prozessualen Vorkehrungen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Für die während der Gewährleistungsphase möglicherweise auftretenden Mängel wird über die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge getroffen. Das nach Risikominderung verbleibende Risiko wird als "mittel" (Vorjahr: "mittel") eingestuft.
KHD zeichnet sich durch eine Unternehmenskultur aus, die auf Vertrauen basiert. Eigenverantwortliches, unternehmerisch orientiertes Denken und Handeln unserer Mitarbeiter stehen dabei im Vordergrund. Der Erfolg des KHD Konzerns ist unmittelbar vom Engagement, von der Motivation und von den Fähigkeiten seiner Mitarbeiter sowie von effizienter und wirksamer Führung abhängig. Risiken bestehen auch dann, wenn Führungspositionen nicht zeitnah und qualifiziert besetzt werden können.
Personalrisiken begegnen wir durch Identifikation und Förderung insbesondere von Leistungsträgern. KHD strebt eine langfristige Bindung der Führungskräfte und Mitarbeiter an den Konzern an. Auf Basis einer systematischen Einschätzung der Kompetenzen leiten wir individuelle Maßnahmen zur Personalentwicklung ab. Das nach Risikominderung verbleibende Risiko wird als "mittel" (Vorjahr: "mittel") eingestuft.
Als international tätiges Unternehmen ist der KHD Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Gewährleistung, Verletzung von Vertragsklauseln, Wettbewerbs- und Patentrecht sowie Steuerrecht gehören. Risiken bestehen aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Zudem können Risiken aus behördlichen Verfahren resultieren. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können wegen der mit Rechtsstreitigkeiten stets verbundenen Unwägbarkeiten in aller Regel nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden.
Bestehende und drohende Rechtsstreitigkeiten werden kontinuierlich identifiziert und analysiert sowie bezüglich ihrer potenziellen juristischen und finanziellen Auswirkungen qualitativ und/oder quantitativ bewertet. Auf Basis dieser Bewertung leitet das Management angemessene Maßnahmen zeitnah ein und trifft gegebenenfalls für den Fall eines ungünstigen Ausgangs über die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" (Vorjahr: "mittel") eingestuft.
Die Gesellschaften des KHD Konzerns müssen eine Vielzahl internationaler und landesspezifischer Gesetze und Anweisungen von Finanzverwaltungen berücksichtigen. Abgabenrechtliche Risiken können entstehen, falls nach Auffassung der Finanzverwaltung Steuergesetze und andere Regelungen nicht oder nicht in vollem Umfang beachtet wurden. Insbesondere steuerliche Außenprüfungen können zu einer Belastung aufgrund von Steuernachzahlungen, Zinsen und Strafen führen.
Der KHD Konzern trägt steuerlichen Risiken durch die permanente Überwachung der aktuellen und der sich ändernden Steuergesetzgebung sowie durch das Einholen externer steuerlicher Beratung Rechnung. Sofern eine verlässliche Schätzung steuerlicher Risiken möglich ist, wird über die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge getroffen. Das verbleibende Risiko wird als "mittel" (Vorjahr: "mittel") eingestuft.
Alle wesentlichen Geschäftsprozesse (Rechnungswesen, Projektmanagement, Einkauf, Engineering, Vertrieb etc.) des KHD Konzerns sind auf die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der eingesetzten IT-Systeme angewiesen. Störungen beim Betrieb der Systeme ziehen daher Störungen in Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen nach sich. Zudem nimmt weltweit die Zahl der Angriffe auf die IT-Infrastruktur ("Cyber Threats") weiter zu.
Um einen unterbrechungs- und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, wird der Verfügbarkeit der IT-Ressourcen und IT-Systeme große Aufmerksamkeit gewidmet. Zur Abwehr von Angriffen auf unsere IT-Infrastruktur werden die eingesetzten Sicherheitstechnologien konsequent weiterentwickelt. Zudem achten wir stets darauf, dass die Integrität und Vertraulichkeit wichtiger Informationen gewährleistet wird (Datenschutz). Bei den im KHD Konzern eingesetzten Software-Lösungen achten wir permanent auf ihre Wirksamkeit und Effizienz im Hinblick auf unsere Geschäftsprozesse. Im Rahmen der IT-Strategie werden Maßnahmen zur Aktualisierung bzw. zum Ersetzen von Software-Lösungen und Hardware festgelegt. Das verbleibende Risiko wird als "niedrig" (Vorjahr: "niedrig") eingestuft.
Im Geschäftsjahr 2024 hat die KHD mit der AVIC Kairong als Darlehensnehmer die Laufzeit der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen und zunächst im Berichtsjahr 2024 fälligen Darlehensverträge um drei Jahre bis zum Jahr 2027 verlängert. Zum 31. Dezember 2024 valutieren die beiden Darlehen in Summe mit € 60,0 Mio. (Vorjahr: € 60,0 Mio.).
Mögliche Ausfallrisiken sind durch die fortlaufende Überwachung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers sowie durch eine gegenüber KHD von einer übergeordneten Gesellschaft des AVIC Konzerns gewährte Konzerngarantie wirksam minimiert. Das nach wirksamer Risikominderung verbleibende Risiko wird als "niedrig" (Vorjahr: "niedrig") eingestuft.
Grundsätzlich stellen die dargestellten Risiken bei erfolgreicher Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenpläne dem Grunde nach Chancen für die künftige Entwicklung der Gesellschaft und des KHD Konzerns dar. Diese Chancen resultieren beispielsweise aus der Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsposition aufgrund der Entwicklung von kostengünstigen Produkten, der weiteren Optimierung unserer Beschaffungsaktivitäten oder aus einer optimierten Auftragsabwicklung. Auch der Ausbau unserer Serviceleistungen (inkl. Ersatzteilgeschäft) sowie der systematische Ausbau unserer Position in Wachstumsmärkten sowie Märkten mit bisher schwacher Präsenz sind wesentliche Chancen. Um Chancen nutzen zu können, arbeitet der KHD Konzern konsequent an den fünf (vorher: sechs) Handlungsfeldern zur Strategieumsetzung, die bereits in der Hauptversammlung im Mai 2023 vorgestellt wurden:
1. Profitieren von der "Green Transition";
2. Go China/India und Verbesserung der Präsenz auf ausgewählten Märkten;
3. EPC (Engineering, Procurement, Construction) mit strategischen Partnern;
4. Erweiterung des Service Portfolios und Digitalisierung;
5. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf der Kostenseite und Exzellenz in der Abwicklung;
Nachfolgend gehen wir auf einzelne Aspekte wesentlicher Chancen und Potenziale für die künftige Entwicklung gesondert ein. Von überragender Bedeutung für die Zukunft der Zementindustrie bleibt die Entwicklung von überzeugenden Konzepten zur drastischen Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes von Zementwerken. Um Chancen nutzen zu können, investiert KHD weiterhin in die Entwicklung neuer Technologien zur Minimierung des CO 2 -Footprints. KHD sieht im Wesentlichen für die folgenden neuen Technologien erhebliche Marktpotenziale:
― |
Techniken zur Kalzinierung von CO 2 -günstigen Alternativstoffen zu Kalkstein, insbesondere Kalzinierung von Ton, |
― |
Oxyfuel-Anlagen, |
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Elektrifizierung der Zement- und Brandkalkherstellung, |
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CCUS (Carbon Capture, Utilization and Storage = Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO 2 ) |
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Re-Karbonatisierung von Alt-Betonen und anderen mineralischen Stoffen. |
Zunehmende Auflagen der Behörden zur Reduzierung der Auswirkungen von Zementanlagen auf die Umwelt, wie beispielsweise die Betonung von Umweltaspekten im aktuellen chinesischen Fünfjahresplan, begreifen wir als Chance. Der KHD Konzern bietet seinen Kunden umweltfreundliche Lösungen, indem er die Umweltauswirkungen des Produktionsprozesses für Zement bereits in der Angebotsphase berücksichtigt. Unsere Produkte werden zudem auch im Hinblick auf Umweltaspekte fortlaufend weiterentwickelt; dabei konzentrieren wir uns auf die Reduzierung von Emissionen sowie auf den effizienten Einsatz von Ressourcen, Materialien und Energie.
Der KHD Konzern investiert fortlaufend in die Entwicklung neuer und die Verbesserung bestehender Technologien, Produkte und Dienstleistungen, die nach unserer Erwartung den aktuellen und künftigen Anforderungen der Kunden in vollem Umfang gerecht werden. Durch die Berücksichtigung der Faktoren Effizienz, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Anlagen, Umwelt- und Klimaschutz, Standardisierung sowie Bedienerfreundlichkeit bereits in der Entwicklungsphase bieten sich dem KHD Konzern hier erhebliche Chancen.
Bereits im Dezember 2010 hat KHD eine strategische Partnerschaft mit der AVIC abgeschlossen. Infolge der erfolgreichen Übernahme durch die AVIC ergibt sich eine stabile Aktionärsstruktur mit einem sehr deutlichen Mehrheitsbesitz. Aus der Partnerschaft mit AVIC ergeben sich große Vorteile bei der Umsetzung unserer "Go China" Strategie und erhebliche Chancen beim Ausbau unserer Marktaktivitäten in China. Des Weiteren ergeben sich verbesserte Möglichkeiten für Kooperationen mit kostengünstigen, qualitativ hochwertigen Fertigungsbetrieben in China. Über den Kostenvorteil der Fertigung bestehender Produkte hinaus ergeben sich weitere Chancen durch die Anpassung der KHD Produkte an die lokalen Fertigungsmaterialien und Fertigungsstandards.
Ein Wachstum der Weltwirtschaft wirkt sich mit der typischen zeitlichen Verzögerung auf den Märkten für langfristige Investitionsgüter aus. Aus der fortschreitenden Urbanisierung und dem forcierten Ausbau der Infrastruktur resultiert insbesondere in den Schwellenländern eine steigende Nachfrage nach Zement. Produktionskapazitäten werden ausgebaut und bestehende Zementanlagen modernisiert und/oder erweitert. Durch eine starke Marktposition sieht der KHD Konzern insbesondere in Indien sowie den benachbarten Ländern Wachstumschancen.
Durch gezielte Akquisitionen und Kooperationen ist der KHD Konzern ständig bestrebt, seine Position als technologisch führendes Unternehmen zu verstärken, zusätzliche Marktpotenziale zu erschließen und sein Produkt- und Leistungsportfolio weiterzuentwickeln. Wir beobachten kontinuierlich unsere gegenwärtigen und künftigen Märkte hinsichtlich Chancen für strategische Akquisitionen oder Kooperationen, die unser organisches Wachstum ergänzen können.
Der IWF rechnet in seinem World Economic Outlook 1 für die Jahre 2025 und 2026 mit einem Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung von geschätzten 3,3 %. Die weltweite Inflationsrate wird sich gemäß IWF auf 4,2 % im Jahr 2025 und auf 3,5 % im Jahr 2026 reduzieren.
Für das Jahr 2025 wird gemäß CW Research mit einem weltweiten Wachstum des Zementverbrauchs von 1,4 % gerechnet. Das weltweite Wachstum des Zementverbrauchs ohne China wird allerdings mit 3,7 % prognostiziert. In den von uns betrachteten Regionen oder Ländern ist im Jahr 2025 grundsätzlich mit einer steigenden Nachfrage nach Zement zu rechnen, allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. Für Westeuropa werden 0,9 %, für Zentral- und Osteuropa 3,3 % und für die Türkei 5,8 % an Steigerungsraten erwartet. Während im Nahen Osten ein Anstieg des Zementverbrauchs um 2,9 % prognostiziert wird, soll das Wachstum in Nordamerika (1,9 %) und Lateinamerika (1,7 %) eher moderat ausfallen. In asiatischen Ländern wie Indien geht CW Research von einer Steigerungsrate von 6,7 % und für die Philippinen von 5,5 % aus. Für Russland wird ein Anstieg des Zementverbrauchs um 3,0 % erwartet, wobei dieser Markt von KHD derzeit nicht bedient werden kann.
Für das Geschäftsjahr 2025 plant KHD wiederum ein positives Ergebnis vor Steuern. Seit dem Geschäftsjahr 2019 wurden sukzessive die Grundlagen geschaffen, um nachhaltig wieder positive Ergebnisse erwirtschaften zu können, was sich in einem seit dem Geschäftsjahr 2021 positiven Ergebnis vor Steuern manifestiert.
KHD wird auch im Jahr 2025 die Vertriebsaktivitäten zielgerichtet bei den sich bietenden Geschäftschancen in Bezug auf Aufträge, bei denen die technologische Position der KHD adäquat zur Geltung kommt, einsetzen. Insgesamt werden die Vertriebsaktivitäten, wie schon in den vorangegangenen Geschäftsjahren, weiter intensiviert. Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir einen Auftragseingang, der um mehr als 30 % über dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 (€ 175 Mio.) liegen soll. Der Auftragsbestand zum Jahresende 2025 soll gemäß unserer Planung bei Umsatzerlösen, die um weniger als 10 % unterhalb des Wertes des Geschäftsjahres 2024 liegen, um mehr als 30 % über dem Wert zum 31. Dezember 2024 (€ 176 Mio.) liegen.
Aufgrund des anhaltend harten Wettbewerbs und Margendrucks war aus Sicht der KHD weder das Auftragsvolumen noch die Margenqualität der im Geschäftsjahr 2024 neu gewonnenen Aufträge voll befriedigend. Gemäß Planung wird der Umsatz im Jahr 2025 aufgrund des niedrigen Auftragsbestands zu Beginn des Geschäftsjahres um weniger als 10 % unterhalb des Vorjahresniveaus (€ 218 Mio.) liegen. Der KHD Konzern erwartet bei der bereinigten Bruttoergebnismarge einen weiterhin nicht voll befriedigenden Wert. Die durch einige positive Sondereffekte beeinflusste sehr gute Bruttoergebnismarge aus dem Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 20 % werden wir im Geschäftsjahr 2025 nicht erreichen können.
Gemäß unserer Planung wird das Bruttoergebnis aus den aus Sicht der KHD weiterhin nicht voll befriedigenden Auftragsmargen im aktuellen Auftragsbestand nicht ausreichen, um die gesamten Kosten des KHD Konzerns zu decken. Das operative Ergebnis des Geschäftsjahres 2025 wurde daher beim EBIT mit leicht negativen Werten (besser als € -5 Mio.) geplant. In der Folge wird auch die EBIT-Marge leicht negativ erwartet. Unter Einbeziehung des positiven Finanzergebnisses (etwa € 5 Mio.) verbleibt gemäß unserer Planung ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT), das im unteren einstelligen Millionen Euro Bereich liegen wird.
Für den operativen Cashflow erwarten wir im Jahr 2025 einen negativen Wert im einstelligen Millionenbereich. Hauptgrund für die geplanten operativen Mittelabflüsse ist, dass das Net Working Capital voraussichtlich nicht auf dem sehr guten Niveau zum Ende des Geschäftsjahres 2024 gehalten werden kann.
Insgesamt erwartet KHD im Geschäftsjahr 2025 aufgrund nach wie vor herausfordernder Marktbedingungen eine nicht voll befriedigende Ertragslage. Nach dem deutlich positiven operativen Ergebnis im abgelaufenen Jahr ist ein leicht negatives EBIT im Geschäftsjahr 2025 unbefriedigend. Allerdings zeigt unsere Planung Potenziale für ein abermals positives operatives Ergebnis. Für das Ziel, beim EBIT nachhaltig positive Ergebnisse zu erwirtschaften, wird neben der Verbesserung der Margenqualität bei den Auftragseingängen sowie guten Abläufe in der Auftragsbearbeitung die konsequente und erfolgreiche Umsetzung in den fünf Handlungsfeldern unserer Strategie entscheidend sein.
Gemäß unserer Prognose bleibt die Finanz- und Vermögenslage des KHD Konzerns weiterhin stabil und wird sich im Geschäftsjahr 2025 im Vergleich zum abgelaufenen Jahr voraussichtlich nicht wesentlich verändern. Die nach wie vor auskömmliche Liquiditätssituation sowie die hohe Eigenkapitalquote verleihen uns die Möglichkeit, unsere Strategie umzusetzen, unser Leistungs- und Produktportfolio kontinuierlich weiterzuentwickeln und Chancen auf internes und externes Wachstum zu nutzen.
Die Investitionsbudgets vieler Kunden für traditionelle Technologie für Zementwerke werden oft gekürzt, zudem besteht eine unverändert starke Zurückhaltung - mit Ausnahme von Indien - im Hinblick auf neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen erwarten wir aufgrund eines sehr guten Auftragseingangs in den ersten beiden Monaten im Segment Capex einen Auftragseingang, der um mehr als 40 % über dem Niveau des Vorjahres (€ 126 Mio.) liegen wird. KHD wird auch im Jahr 2025 sich bietende Geschäftschancen zielgerichtet in Bezug auf die Aufträge nutzen, bei denen unsere technologisch führende Position adäquat zur Geltung kommt. Aufgrund der (finanz-) wirtschaftlichen und politischen Unwägbarkeiten sind Vergabeentscheidungen der Kunden aber nach wie vor mit Unsicherheiten behaftet. Aufgrund der Auftragseingangsplanung und der Umsatzrealisierung in Relation zum geplanten Fertigungsfortschritt wird der Auftragsbestand zum Jahresende 2025 sehr deutlich (mehr als 30 %) über dem Niveau des Vorjahres (€ 151 Mio.) liegen.
Auf Basis des aktuellen Auftragsbestands sowie der erwarteten Auftragseingänge erwartet der KHD Konzern im Geschäftsjahr 2025 im Segment Capex einen Umsatz, der in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2024 (€ 168 Mio.) liegen wird.
Trotz der in den Vorjahren durchgeführten Maßnahmen zur Kostenoptimierung ergeben sich gemäß unserer Planung im Segment Capex insbesondere aufgrund der niedrigen Margen im Auftragsbestand ein negatives EBIT und eine negative EBIT-Marge. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 das EBIT mit € -0,7 Mio. und die EBIT-Marge mit -0,4 % deutlich über der ursprünglichen Planung lagen, erwartet die KHD bei der EBIT-Marge im laufenden Geschäftsjahr einen um wenige Prozentpunkte schlechteren Wert.
In Bezug auf Ersatzteile und Services plant KHD im Geschäftsjahr 2025 die Marktposition in diesem Bereich erfolgreich zu behaupten. Allerdings macht sich bei den Ersatzteilen zunehmend die Konkurrenz durch Billiganbieter und nachgebaute Teile bemerkbar, so dass wir die sehr guten Werte aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr nicht mehr erreichen können. Gemäß unserer Planung erwarten wir für das Segment Plant Services gegenüber dem hervorragenden Wert des Geschäftsjahres 2024 (€ 50 Mio.) eine Reduzierung des Auftragseingangs in der Größenordnung von 10-20 %.
Auf Basis des Auftragsbestands zu Beginn des Jahres 2025 und des aus Sicht der KHD im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich rückläufigen Auftragseingangs planen wir im Segment Plant Services im Geschäftsjahr 2025 eine deutliche Reduzierung der Umsatzerlöse um mehr als 10 %. Beim EBIT soll im Geschäftsbereich Plant Services wiederum ein klar positives Ergebnis im einstelligen Millionenbereich erzielt werden, das allerdings deutlich unter dem außergewöhnlich guten Wert des Geschäftsjahres 2024 (€ 11,1 Mio.). erwartet wird.
Während das Risikomanagementsystem dem Grunde nach mittel- und langfristig ausgerichtet ist, werden die Chancen und Risiken, die sich innerhalb des Prognosezeitraums auswirken können, in besonderem Maße im Budgeterstellungsprozess berücksichtigt. Aufgrund der Besonderheiten des langfristigen Anlagenbaus können Risiken und Chancen auch bei kurzfristigen Prognosen zu wesentlichen Abweichungen von den Plangrößen führen.
Bei dem prognostizierten Auftragseingang ergeben sich insbesondere im Segment Capex gegenüber dem prognostizierten Wert hohe Risiken und Chancen. Die Vergabe einzelner Großaufträge an KHD kann den Auftragseingang im Geschäftsjahr 2025 wesentlich beeinflussen. Trotz enger Zusammenarbeit mit den Kunden im Rahmen des Prozesses der Angebotserstellung ist die Realisierung durch die Kunden und die Vergabe einzelner Projekte an KHD nur mit erheblichen Unsicherheiten zu prognostizieren, so dass sich sowohl ein wesentlich höherer als auch ein wesentlich niedrigerer Auftragseingang ergeben kann.
Die Umsatzprognose beruht insbesondere auf dem Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 sowie erwarteten Auftragseingängen in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2025 im Segment Capex sowie auf der Planung des Geschäfts im Segment Plant Services. Insbesondere in Bezug auf die erwarteten Auftragseingänge in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2025 bestehen erhebliche Risiken und Chancen in Bezug auf die geplante Umsatzgröße. Das Ausbleiben bzw. die zeitlichen Verschiebungen von geplanten neuen Aufträgen bzw. zusätzliche Auftragseingänge, die nicht im Budget enthalten sind, haben neben Verzögerungen oder Beschleunigungen in der Auftragsabwicklung einen unmittelbaren Effekt auf den Umsatz des Geschäftsjahres.
Neben den Auswirkungen durch das Umsatzvolumen wird die prognostizierte Ergebnisgröße (EBIT) wesentlich durch auftragsbezogene Risiken beeinflusst. Diese resultieren aus unerwarteten technischen Problemen, Lieferengpässen oder Qualitätsproblemen bei Lieferanten wichtiger Komponenten, Verzögerungen bei der Projektdurchführung, Rechtsstreitigkeiten sowie aus unvorhersehbaren Entwicklungen bei der Montage und Inbetriebnahme vor Ort. Nach der Inbetriebnahme bestehen zudem Gewährleistungsrisiken. Andererseits resultieren aus einer verbesserten Auftragsbearbeitung, aus Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten bezüglich der Erhöhung von Auftragswerten bzw. der Weiterbelastung von Mehrkosten sowie aus der Reduzierung von Aufwendungen während der Gewährleistungsphase Chancen zu einer gegenüber der Planung wesentlichen Verbesserung des EBIT.
Köln, dem 21. März 2025
Der Vorstand
Jianlong Shen, Vorsitzender
Jürgen Luckas
Dr. Matthias Jochem
Matthias Mersmann
Herr Mersmann kann aufgrund höherer Gewalt auf absehbare Zeit seine Unterschrift nicht leisten.
in T€ | Anhang Nr. | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse | 20 | 218.130 | 224.677 |
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 21 | (174.089) | (192.719) |
Bruttoergebnis vom Umsatz | 44.041 | 31.958 | |
Sonstige betriebliche Erträge | 22 | 2.585 | 3.987 |
Vertriebsaufwendungen | 23 | (12.144) | (12.224) |
Verwaltungsaufwendungen | 24 | (15.792) | (14.956) |
Sonstige Aufwendungen | 25 | (8.180) | (6.984) |
At Equity Ergebnis und Abschreibung | (116) | 116 | |
Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis (EBIT) | 10.394 | 1.897 | |
Finanzerträge | 26 | 6.326 | 5.947 |
Finanzaufwendungen | 26 | (776) | (1.405) |
Finanzergebnis | 5.550 | 4.542 | |
Ergebnis vor Steuern (EBT) | 15.944 | 6.439 | |
Ertragsteueraufwand | 27 | (5.359) | (2.159) |
Konzernjahresüberschuss | 10.585 | 4.280 | |
Davon entfallen auf: | |||
Gesellschafter des Mutterunternehmens | 10.570 | 4.275 | |
Nicht beherrschende Anteile | 15 | 5 | |
10.585 | 4.280 |
2024 | 2023 | |
Aktionären zuzuordnender Konzernjahresüberschuss (in T€) | 10.570 | 4.275 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien | 49.703.573 | 49.703.573 |
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 0,21 | 0,09 |
in T€ | 2024 | 2023 |
Konzernjahresüberschuss | 10.585 | 4.280 |
Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
Währungsumrechnungsdifferenzen | 1.942 | (1.541) |
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen abzüglich darauf entfallender latenter Steuern | 32 | (162) |
Sonstiges Konzernergebnis | 1.974 | (1.703) |
Konzern-Gesamtergebnis | 12.559 | 2.577 |
Davon entfallen auf: | ||
Gesellschafter des Mutterunternehmens | 12.544 | 2.572 |
Nicht beherrschende Anteile | 15 | 5 |
12.559 | 2.577 |
Ertragsteuern auf Währungsumrechnungsdifferenzen sind, wie im Vorjahr, nicht angefallen.
Die im sonstigen Konzernergebnis erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste mindern sich grundsätzlich um die darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern, die ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste enthalten im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keine latenten Steuern.
AKTIVA
in T€ | Anhang Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Langfristige Vermögenswerte | |||
Sachanlagen | 5 | 14.572 | 13.700 |
Geschäfts- oder Firmenwerte | 6 | 2.127 | 2.127 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 6 | 1.046 | 934 |
Nutzungsrechte | 6 | 5.956 | 7.555 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 7 | 145 | 44 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 7 | 50.000 | - |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 11 | - | 116 |
Aktive latente Steuern | 8 | 1.581 | 1.049 |
Summe langfristige Vermögenswerte | 75.427 | 25.525 | |
Kurzfristige Vermögenswerte | |||
Vorräte | 9 | 12.322 | 8.118 |
Vertragsvermögenswerte | 10 | 15.571 | 17.762 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 7 | 51.792 | 47.690 |
Geleistete Vorauszahlungen | 10 | 7.423 | 9.634 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 7 | 32.281 | 81.296 |
Forderungen aus Ertragsteuern | 372 | 1.379 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12 | 59.877 | 46.050 |
Summe kurzfristige Vermögenswerte | 179.638 | 211.929 | |
Aktiva Gesamt | 255.065 | 237.454 | |
PASSIVA |
|||
in T€ | Anhang Nr. | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Eigenkapital | |||
Gezeichnetes Kapital | 49.704 | 49.704 | |
Kapitalrücklage | 61.097 | 61.097 | |
Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag | |||
aus der Währungsumrechnung | (12.498) | (14.440) | |
Sonstige Rücklagen | 8.710 | (1.891) | |
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens | |||
zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | 107.013 | 94.470 | |
Nicht beherrschende Anteile | 504 | 502 | |
Summe Eigenkapital | 13 | 107.517 | 94.972 |
Langfristige Schulden | |||
Sonstige Verbindlichkeiten | 16 | - | 3.023 |
Leasingverbindlichkeiten | 16 | 4.906 | 6.404 |
Pensionsverpflichtungen | 14 | 10.958 | 11.664 |
Rückstellungen | 15 | 10.475 | 6.422 |
Passive latente Steuern | 8 | - | 41 |
Summe langfristige Schulden | 26.339 | 27.554 | |
Kurzfristige Schulden | |||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 16 | 61.912 | 51.720 |
Vertragsverbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen | 17 | 25.486 | 34.150 |
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 16 | 1.525 | 1.178 |
Rückstellungen | 15 | 32.286 | 27.880 |
Summe kurzfristige Schulden | 121.209 | 114.928 | |
Passiva Gesamt | 255.065 | 237.454 |
in T€ | Anhang Nr. | 2024 | 2023 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
Konzernjahresüberschuss | 10.585 | 4.280 | |
Erfolgswirksam erfasster Ertragsteueraufwand | 5.359 | 2.159 | |
Erfolgswirksam erfasstes Finanzergebnis | (5.550) | (4.542) | |
Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis (EBIT) | 10.394 | 1.897 | |
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 3.264 | 3.095 | |
Buchgewinn (-) / -verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens | (7) | 1 | |
Veränderung der Bewertung von Beteiligungen nach der Equity-Methode | 116 | (116) | |
Zunahme (-) / Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und finanzieller Vermögenswerte | (3.910) | (2.315) | |
Zunahme (-) / Abnahme der Vorräte und Vertragsvermögenswerte | (2.013) | 3.261 | |
Zunahme (-) / Abnahme geleisteter Vorauszahlungen und sonstiger finanzieller Vermögenswerte | 1.704 | 3.543 | |
Zunahme (+) / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten und der Vertragsverbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen | 1.615 | (5.455) | |
Zunahme (+) / Abnahme der Pensionsverpflichtungen | (1.155) | (1.199) | |
Zunahme (+) / Abnahme von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten | 5.431 | 13.327 | |
Veränderung des Konsolidierungskreises | - | 415 | |
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | (175) | 578 | |
Sonstige Umrechnungsdifferenzen | 67 | (800) | |
Erhaltene Zinsen | 2.890 | 1.956 | |
Gezahlte Zinsen | (274) | (326) | |
Gezahlte Ertragsteuern | (4.733) | (1.235) | |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 13.214 | 16.627 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
Erhaltene Dividenden | 50 | 30 | |
Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte | (495) | (282) | |
Auszahlungen für Sachanlagen | (1.636) | (2.458) | |
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen | 12 | 215 | |
Zinseinzahlungen aus Darlehen an nahestehende Unternehmen | 3.050 | 3.611 | |
Einzahlungen aus Rückzahlungen von nahestehenden Unternehmen gewährten Darlehen | - | 25.000 | |
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition | (478) | (8.839) | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | 503 | 17.277 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
Auszahlungen für die Tilgung von Bankdarlehen | - | (25.000) | |
Zahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten | (1.752) | (1.645) | |
Gezahlte Dividenden | (13) | - | |
Gezahlte Darlehenszinsen | - | (550) | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | (1.765) | (27.195) | |
Veränderung des Finanzmittelfonds | 11.952 | 6.709 | |
Finanzmittelfonds zu Beginn des Jahres | 46.050 | 40.670 | |
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | - | (198) | |
Wechselkurseffekte | 1.875 | (1.131) | |
Finanzmittelfonds am Ende des Jahres | 12 | 59.877 | 46.050 |
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | |||
Kontokorrentguthaben bei Banken und Kassenbestand | 31.939 | 34.456 | |
Kurzfristig verfügbare Bankeinlagen | 27.938 | 11.594 | |
Summe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 59.877 | 46.050 | |
Finanzmittelfonds am Ende des Jahres | 12 | 59.877 | 46.050 |
in T€ | Anhang Nr. | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage |
31.12.2022 / 01.01.2023 | 49.704 | 61.097 | |
Konzernjahresüberschuss | - | - | |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und andere Effekte des sonstigen Konzernergebnisses | - | - | |
Währungsumrechnungsdifferenzen | - | - | |
Konzern-Gesamtergebnis | - | - | |
Sonstige Veränderungen | - | - | |
31.12.2023 / 01.01.2024 | 49.704 | 61.097 | |
Konzernjahresüberschuss | - | - | |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und andere Effekte des sonstigen Konzernergebnisses | - | - | |
Währungsumrechnungsdifferenzen | - | - | |
Konzern-Gesamtergebnis | - | - | |
Sonstige Veränderungen | - | - | |
Dividendenzahlungen | - | - | |
31.12.2024 | 13 | 49.704 | 61.097 |
in T€ | Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | Sonstige Rücklagen | Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital |
31.12.2022 / 01.01.2023 | (12.899) | (6.003) | 91.899 |
Konzernjahresüberschuss | - | 4.275 | 4.275 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und andere Effekte des sonstigen Konzernergebnisses | - | (162) | (162) |
Währungsumrechnungsdifferenzen | (1.541) | - | (1.541) |
Konzern-Gesamtergebnis | (1.541) | 4.113 | 2.572 |
Sonstige Veränderungen | - | (1) | (1) |
31.12.2023 / 01.01.2024 | (14.440) | (1.891) | 94.470 |
Konzernjahresüberschuss | - | 10.570 | 10.570 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und andere Effekte des sonstigen Konzernergebnisses | - | 32 | 32 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 1.942 | - | 1.942 |
Konzern-Gesamtergebnis | 1.942 | 10.602 | 12.544 |
Sonstige Veränderungen | - | (1) | (1) |
Dividendenzahlungen | - | - | |
31.12.2024 | (12.498) | 8.710 | 107.013 |
in T€ | Nicht beherrschende Anteile | Gesamt |
31.12.2022 / 01.01.2023 | 497 | 92.396 |
Konzernjahresüberschuss | 5 | 4.280 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und andere Effekte des sonstigen Konzernergebnisses | - | (162) |
Währungsumrechnungsdifferenzen | - | (1.541) |
Konzern-Gesamtergebnis | 5 | 2.577 |
Sonstige Veränderungen | - | (1) |
31.12.2023 / 01.01.2024 | 502 | 94.972 |
Konzernjahresüberschuss | 15 | 10.585 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und andere Effekte des sonstigen Konzernergebnisses | - | 32 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | - | 1.942 |
Konzern-Gesamtergebnis | 15 | 12.559 |
Sonstige Veränderungen | - | (1) |
Dividendenzahlungen | (13) | (13) |
31.12.2024 | 504 | 107.517 |
Die KHD Humboldt Wedag International AG mit Sitz in der Von-der-Wettern-Straße 4a, 51149 Köln, Deutschland ist eingetragen im Handelsregister Köln in der Abteilung B unter der Nummer 36688. Die Aktien der Gesellschaft werden im Regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die KHD und ihre Konzernunternehmen werden im Folgenden als "Konzern" oder "KHD Konzern" bezeichnet. Das unmittelbar herrschende Mutterunternehmen der KHD ist die AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd. ("AVIC Engineering"), Singapur, Singapur, die 69,02 % der Anteile an der KHD hält. Die AVIC Engineering selbst veröffentlicht nach Kenntnis des Vorstands keinen konsolidierten Abschluss. Oberstes Mutterunternehmen des KHD Konzerns ist die Aviation Industry Corporation of China, Peking, Volksrepublik China, deren Eigentümer wiederum die Volksrepublik China ist.
Der Konzernabschluss der KHD ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den gültigen IFRS Accounting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt und steht im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen, die für kapitalmarktorientierte, berichtspflichtige Unternehmen nach § 315e Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung aktueller internationaler Rechnungslegungsstandards in der jeweils gültigen Fassung (IAS-VO), gelten. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Beträge einschließlich der Vergleichszahlen des Vorjahres werden grundsätzlich in Tausend Euro (T€) angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Das Geschäftsjahr der KHD und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Eine Ausnahme hierzu ist die Humboldt Wedag India Private Limited ("HW India"), Neu-Delhi, Indien, deren Geschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. März läuft. Für Zwecke des KHD Konzernabschlusses stellt die HW India Zwischenabschlüsse auf den 31. Dezember auf.
Tochtergesellschaften sind die Beteiligungsunternehmen, bei denen die KHD die Verfügungsmacht ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann. Dies ist bei der KHD regelmäßig der Fall, wenn KHD direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt oder auf sonstige Weise die Geschäftstätigkeit kontrolliert. Diese Gesellschaften werden grundsätzlich vollkonsolidiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Datum konsolidiert, an dem die tatsächliche Kontrolle auf die KHD übertragen wird, und werden ab dem Datum nicht mehr konsolidiert, an dem die Kontrolle nicht mehr besteht.
Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen Konzerngesellschaften werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Tochtergesellschaften nach lokalem Recht werden angepasst, um die Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen des KHD Konzerns zu gewährleisten. Nicht beherrschende Anteile werden separat ausgewiesen und erläutert. Die Tochtergesellschaften des Konzerns werden unter Punkt 2 im Anhang aufgeführt.
In Fremdwährungen gebundene monetäre Posten werden in den Einzelabschlüssen mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet und an jedem Stichtag an den jeweiligen Stichtagskurs angepasst. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Einzelabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden nach dem Prinzip der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen, die Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs, die Aufwendungen und Erträge zum Jahres-Durchschnittskurs umgerechnet. Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro.
Die angewandten Wechselkurse sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Währung | Stichtagskurs zum 31.12.2024 | Durchschnittskurs 01.01.-31.12.2024 | |
1 Euro = | |||
Indien | INR | 88,6304 | 90,4177 |
USA | USD | 1,0351 | 1,0794 |
Malaysia | MYR | 4,6300 | 4,9227 |
Brasilien | BRL | 6,4018 | 5,8956 |
China | CNY | 7,5556 | 7,7629 |
Russland | RUB | 117,7426 | 101,5775 |
Angewandte Wechselkurse des vorangegangenen Geschäftsjahrs:
Währung | Stichtagskurs zum 31.12.2023 | Durchschnittskurs 01.01.-31.12.2023 | |
1 Euro = | |||
Indien | INR | 91,8935 | 89,4023 |
USA | USD | 1,1052 | 1,0827 |
Malaysia | MYR | 5,0718 | 4,9395 |
Brasilien | BRL | 5,3628 | 5,3996 |
China | CNY | 7,8414 | 7,6809 |
Russland | RUB | 98,9635 | 93,0817 |
Im erstmaligen Konzernabschluss nach IFRS wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund der Erleichterungen nach IFRS 1 zu den Buchwerten übernommen, die sich nach den vorher angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen (§ 301 HGB) ergeben hatten.
Für alle nach diesem Zeitpunkt erfolgten Erwerbe entspricht der Geschäfts- oder Firmenwert dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten für einen Unternehmenszusammenschluss und den erworbenen neu bewerteten Vermögenswerten und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten, der nach Durchführung einer Kaufpreisallokation, insbesondere der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten, bestehen bleibt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als separater Bilanzposten unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Er unterliegt jährlichen bzw. anlassbezogenen Impairment Tests und wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den niedrigeren erzielbaren Betrag bilanziert.
Seit Inkrafttreten der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 ab dem 1. Januar 2019 werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen bilanziert, wenn ein Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmen Zeitraum zu kontrollieren. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Die Kosten der Nutzungsrechte beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei der oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und der erwarteten Nutzungsdauer des Leasingverhältnisses abgeschrieben.
Der KHD Konzern wendet auf kurzfristige Leasingverträge sowie Leasingverhältnisse für Vermögenswerte mit geringem Wert die Vereinfachungsmöglichkeiten des IFRS 16 an. Für diese Leasingverhältnisse wird kein Nutzungsrecht aktiviert, stattdessen wird der Leasingaufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Korrespondierend zum Ansatz eines Nutzungsrechts bilanziert der KHD Konzern eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Bei der Berechnung des Barwertes der Leasingverbindlichkeit verwendet KHD den Grenzfremdkapitalzinssatz, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Im Rahmen der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderung des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Änderungen der Leasingzahlungen neu bewertet.
Die Bilanzierung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Softwarelizenzen werden linear über eine geschätzte Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahre abgeschrieben.
Ausgaben für Entwicklungen werden aktiviert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten sind wie im Vorjahr nicht angefallen. Forschungskosten werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgemäß als Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem Kaufpreis auch die direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Die Nutzungsdauer beträgt bei Betriebs- und Geschäftsausstattung und anderen Anlagen in der Regel drei bis zehn Jahre. Die Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Einbauten in gemieteten Gebäuden werden über die Mietlaufzeit abgeschrieben. Gewinne und Verluste bei Abgängen von Sachanlagevermögen werden in Bezug auf ihren Buchwert ermittelt und erfolgswirksam gebucht.
Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich in der Periode des Anfalls aufwandswirksam erfasst. Eine Aktivierung größerer Ausgaben erfolgt für Erneuerungen und Verbesserungen, wenn wahrscheinlich ist, dass zusätzlich zum ursprünglich erfassten Leistungsstandard der bestehenden Sachanlage künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Konzern zufließt.
Langfristige Vermögenswerte einschließlich immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Wertminderung geprüft, sobald Ereignisse oder Änderungen von Umständen darauf schließen lassen, dass der Buchwert solcher Vermögenswerte nicht mehr erzielbar ist. In den Fällen, in denen der Buchwert größer ist als der ermittelte erzielbare Betrag, wird der Vermögenswert auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Gemäß IFRS 9 erfolgt die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte anhand der Charakteristika der mit den finanziellen Vermögenswerten einhergehenden Cashflows (Zahlungsstrombedingungen) sowie des zugrundeliegenden Geschäftsmodells (Geschäftsmodellbedingung). Hieraus ergeben sich drei mögliche Bewertungskategorien:
― |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten für Schuldinstrumente, |
― |
Erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Schuldinstrumente (mit Recycling) und für Eigenkapitalinstrumente (ohne Recycling), |
― |
Erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente. |
Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt nach den Regeln der jeweiligen Bewertungskategorie. Der wesentliche Teil der finanziellen Vermögenswerte wird im KHD Konzern zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Lediglich diejenigen finanziellen Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, die Anteile an anderen Gesellschaften, über die keine Beherrschung vorliegt, sowie für Sicherungszwecke erworbene Derivate werden der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" zugeordnet. Von der Fair Value Option wurde im Konzern bislang keinen Gebrauch gemacht.
Finanzielle Vermögenswerte im KHD Konzern betreffen grundsätzlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Darlehen und Forderungen, Eigenkapitalinstrumente sowie derivative Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken.
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um originäre finanzielle Vermögenswerte. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände sowie sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten, Einlagen auf Abruf bei Banken und Geldmarktanlagen ohne Kontokorrentkredite, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt und die zum Nennwert bilanziert werden. Dispositionskredite werden, soweit sie kurzfristig zur Rückzahlung fällig sind, in die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eingerechnet. Nicht frei verfügbare Zahlungsmittel werden unter der Position "Sonstige finanzielle Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
- Darlehen und Forderungen
Darlehen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie umfassen Darlehensforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte. Sie entstehen, wenn der KHD Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, mit Ausnahme solcher, die erst nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden oder die nach ihrer wirtschaftlichen Gestaltung als langfristig klassifiziert werden. Diese werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht werden oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen.
- Eigenkapitalinstrumente
Der Konzern hält in begrenztem Umfang zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte sowie Anteile an anderen Gesellschaften, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
- Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente regelmäßig zur Reduzierung des Fremdwährungsrisikos von bilanzierten Vermögenswerten und Schulden oder von geplanten Transaktionen in Fremdwährung ein. Es werden ausschließlich Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Diese werden erstmals am Tag des Vertragsabschlusses mit ihrem Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert von Derivaten wird auf Basis von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente berechnet. Die ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehungen im Sinne des Hedge Accountings abgebildet. Das Wahlrecht des IFRS 9 zur bilanziellen Bildung von Sicherungsbeziehungen wird nicht in Anspruch genommen. In der Folge werden die Wertänderungen der abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 betreffen finanzielle Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Finanzielle Schulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, unter Einschluss von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Eine erfolgswirksame Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt nur für derivative Finanzinstrumente. Die Fair Value Option wird nicht in Anspruch genommen.
Im Wertminderungsmodell des IFRS 9 werden nicht nur eingetretene Verluste, sondern auch bereits erwartete Verluste (expected Loss Modell) erfasst. Der KHD Konzern ermittelt den erwarteten Kreditausfall auf Basis extern verfügbarer Informationen zur Kreditwürdigkeit der jeweiligen Schuldner sowie der Bonitätseinschätzung externer Auskunfteien.
Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Bilanzstichtag auf das Vorhandensein von Indikatoren für eine Wertminderung (wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Markts für den finanziellen Vermögenswert, eine bedeutende Veränderung des technologischen, ökonomischen und rechtlichen Umfelds sowie des Marktumfelds des Emittenten oder ein andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten) untersucht.
Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst.
Verringert sich die Höhe der Wertminderung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertminderung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.
Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. mangelnde Bonität des Schuldners), wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn diese als uneinbringlich eingestuft werden. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte werden durch direkte Minderungen der Buchwerte berücksichtigt.
Vorräte werden am Abschlussstichtag mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Vorräte werden am Abschlussstichtag mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Zur Ermittlung des Bilanzansatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Methode des gleitenden Durchschnitts angewendet. Die Nettoveräußerungswerte setzen sich aus dem geschätzten Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich der geschätzten Kosten der Fertigstellung und des Verkaufsaufwands zusammen. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende, zwingend vorzunehmende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands erfasst.
Ansprüche oder Verpflichtungen aus Kundenverträgen mit einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung werden gemäß den Regelungen des IFRS 15 ermittelt. In diesen Fällen bestimmt der KHD Konzern das Ergebnis und den Umsatz nach dem Fertigstellungsgrad des jeweiligen Kundenauftrags entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten des Auftrags zu den geschätzten Gesamtauftragskosten. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung bei Kundenverträgen entspricht damit der Gewinnrealisierung entsprechend des Leistungsfortschritts. Ein erwarteter Verlust aus Kundenverträgen wird in vollem Umfang sofort als Aufwand erfasst. Kundenverträge mit zeitraumbezogener Erlösrealisierung werden je nach Höhe der Teilabrechnungen unter den Vertragsvermögenswerten bzw. den Vertragsverbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Sie sind zu Herstellungskosten zuzüglich eines anteiligen Gewinns entsprechend dem erreichten Fertigstellungsgrad bewertet. Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Teilabrechnungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Kundenverträge unter den Vertragsvermögenswerten. Verbleibt nach Abzug der Teilabrechnungen ein negativer Saldo, wird dieser unter den Vertragsverbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen passivisch ausgewiesen. Zu erwartende Auftragsverluste werden durch Abwertungen bzw. Rückstellungen gedeckt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken ermittelt. Verluste aus belastenden Kundenverträgen werden ausschließlich nach den Regeln des IAS 37 ausgewiesen und nicht als Teil der Vertragsvermögenswerte oder der Vertragsverbindlichkeiten.
Die in der Bilanz erfassten Pensionsverpflichtungen stellen den Barwert der Verpflichtung aus leistungsorientierten Plänen zum Bilanzstichtag dar. Hierbei handelt es sich um sogenannte Defined-Benefit-Pläne. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich durch unabhängige Versicherungsmathematiker anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei der Berechnung des Barwertes wird neben der Sterbewahrscheinlichkeit der Pensionsberichtigten auch der erwartete künftige Rententrend berücksichtigt. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, werden unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Konzernergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Sonstigen Rücklagen und werden in späteren Perioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Im Personalaufwand einiger Konzerngesellschaften sind Leistungen für beitragsorientierte Versorgungspläne enthalten. Hierbei handelt es sich um sogenannte Defined-Contribution-Pläne. Die Zahlungen erfolgen an Pensionsversicherungen auf einer vertraglichen Basis. Die Unternehmen gehen über die Entrichtung von Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein. Für die beitragsorientierten Pläne wurde kein (spezifisches) Nettovermögen gebildet.
Daneben besteht für alle Mitarbeiter der Konzerngesellschaften in Deutschland ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung mit einem für 2024 unverändert gültigen Arbeitgeberbeitragssatz in Höhe von 9,30 % (Vorjahr: 9,30 %).
Rückstellungen werden erfasst, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten infolge von Ereignissen in der Vergangenheit hat und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann.
Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.
Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung bestimmt. Die Schätzung über die erwartete Höhe der Mittelabflüsse für alle Produkte mit Gewährleistungszusicherungen nimmt der Konzern zum Bilanzstichtag vor. Für die Rückstellungsermittlung wurden einzelne bekannte Gewährleistungsverpflichtungen mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % berücksichtigt. Zusätzlich werden Rückstellungen auf der Grundlage von in der Vergangenheit angefallenen Aufwendungen und aktuellen Einschätzungen des Gewährleistungsrisikos ermittelt.
Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist. Erstattungsansprüche werden nicht mit Rückstellungen saldiert, sondern getrennt aktiviert, wenn deren Realisation so gut wie sicher ist.
Die Ertragsteuern umfassen sowohl die tatsächlichen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag als auch die latenten Steuern. Die Steuerverbindlichkeiten und -forderungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen und Ansprüche aus in- und ausländischen Ertragsteuern. Diese umfassen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen und Ansprüche aus Vorjahren. Die steuerlichen Verbindlichkeiten und Forderungen werden auf Basis der lokalen steuerlichen Vorschriften ermittelt.
Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern erfolgt nach IAS 12. Aktive und passive latente Steuern werden als separate Posten in der Bilanz dargestellt, um die künftige steuerliche Wirkung aus zeitlichen Unterschieden zwischen den bilanziellen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden sowie dem steuerlich beizumessenden Wert zu berücksichtigen.
Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steueransprüche nur angesetzt, wenn ihre Realisierung in der Zukunft wahrscheinlich ist oder entsprechend verrechenbare latente Steuerverpflichtungen bestehen. Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre unter Verwendung des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes berücksichtigt.
Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich zeitpunktbezogen und erst dann, wenn die Leistung erbracht ist bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind und damit der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt und Erträge aus Nutzungsüberlassungen linear über den Zeitraum der zugrunde liegenden Vereinbarung erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt der Verursachung als Aufwand erfasst.
Zinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit Kundenverträgen, die die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung nach IFRS 15.35 erfüllen, werden entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Erträge und Aufwendungen erfasst. Ein erwarteter Verlust durch den Fertigungsauftrag wird sofort als Aufwand erfasst. Aufgrund der hohen Kundenindividualität erfüllen die Verträge grundsätzlich die Voraussetzungen des IFRS 15.35b. Ein Teil der Verträge erfüllt zusätzlich auch die Voraussetzungen des IFRS 15.35c.
KHD gewährt sowohl im Projektgeschäft als auch im Ersatzteilgeschäft mechanische, leistungsabhängige sowie verschleißbezogene Garantiezusagen. Die gewährten Garantiezusagen gehen in Bezug auf Dauer und Umfang nicht über das gesetzliche bzw. branchenübliche Maß hinaus und stellen grundsätzlich keine eigenständig zu bilanzierenden Leistungsverpflichtungen i.S.d. IFRS 15 dar.
In Fällen, in denen KHD den Kunden über eine Option wesentliche Rechte gewährt, werden diese als separate Leistungsverpflichtung dargestellt. Der Transaktionspreis wird auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen umfassen in erster Linie Kosten für bezogene Waren und Dienstleistungen, Transportkosten, Löhne und Gehälter, fertigungsbezogene Gemeinkosten, Provisionen und Zölle sowie erwartete Gewährleistungsaufwendungen.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert zu einem gewissen Grad Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualschulden zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Die vorgenommenen Schätzungen beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Solche Schätzungen können sich im Zeitablauf verändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KHD Konzerns haben. Bei der Beurteilung dieser Schätzungen und Annahmen hat der KHD Konzern alle Ermessensentscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer möglichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs in sich tragen, werden im Nachfolgenden erläutert:
Der KHD Konzern ist im langfristigen Anlagenbau tätig und bestimmt den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen bei Kundenaufträgen mit einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung entsprechend dem Leistungsfortschritt. Dabei ermittelt sich der Zeitpunkt der Umsatz- und Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad. Die Bestimmung des Fertigstellungsgrades erfolgt im KHD Konzern auf Basis der sog. Cost-to-Cost-Methode, die aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten den Fertigstellungsgrad bestimmt. Die Bestimmung des Leistungsfortschritts auf Basis der inputorientierten Cost-to-Cost-Methode gibt nach Einschätzung des Managements ein realistisches und getreues Bild der Übertragung der Güter und Dienstleistungen auf den Kunden wieder, da die eingesetzten Kosten dem gegenüber dem Kunden erbrachten Output entsprechen.
Bei der Cost-to-Cost-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Liefer- und Leistungsumfang beinhalten. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen auch die Gesamtauftragserlöse, die Gesamtauftragskosten, die Auftragsrisiken und andere maßgebliche Größen.
Die Gesamtauftragserlöse ergeben sich im KHD Konzern über die vertraglich vereinbarten Festpreisverträge. Hier kann sich der Vertragswert aufgrund von vereinbarten Liquidated Damages (pauschalierter Schadenersatz) vermindern. Sonstige variable Erlösvereinbarungen, die durch Schätzung beeinflusst werden, existieren regelmäßig nicht. Eine Aufteilung des Gesamterlöses auf mehrere Leistungskomponenten kann aufgrund der spezifischen Merkmale des Anlagenbaugeschäftes des KHD Konzerns unterbleiben, da einzelne Komponenten einer Anlage als Güter und Leistungen nicht separat identifizierbar im Sinne des IFRS 15 sind.
Besondere Bedeutung kommt der Schätzung der Gesamtauftragskosten sowie der Auftragsrisiken zu. Die Schätzung der Gesamtauftragskosten ist in hohem Maße von der technischen und fachlichen Einschätzung der zuständigen projektverantwortlichen Mitarbeiter beeinflusst. Schätzungsänderungen können zu einer Erhöhung oder Verminderung der Umsatzerlöse führen. Alle Einschätzungen in Zusammenhang mit solchen Kundenaufträgen werden durch den KHD Konzern kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei werden die getroffenen Schätzungen der zuständigen projektverantwortlichen Mitarbeiter durch projektunabhängige Personen auf Plausibilität und Verlässlichkeit in einem standardisierten Prozess überprüft und fortlaufend angepasst.
Für Kundenaufträge, bei denen die Erfüllung der Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindet, erfolgt die Umsatzrealisierung bei Verschaffung der Verfügungsmacht auf Basis der Lieferdokumente. Signifikante Ermessensentscheidung gibt es bei diesen Aufträgen grundsätzlich nicht.
Der KHD Konzern überprüft einmal jährlich bzw. anlassbezogen die Geschäfts- oder Firmenwerte auf mögliche Wertminderungen in Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 36. Die Bestimmung des erzielbaren Betrages der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen der künftigen Zahlungsströme und deren Abzinsung sowie der künftigen Wachstumsrate verbunden. Der sich auf Basis dieser Schätzungen ergebende erzielbare Betrag wird u.a. von der Volatilität auf den Kapitalmärkten, der Zinsentwicklung sowie der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Die Ermittlung des erzielbaren Betrages i.S.d. IAS 36.30ff. erfolgt auf Basis von Discounted-Cashflow Bewertungen. Diesen diskontierten Zahlungsströmen liegt eine fünfjährige Mittelfristplanung zugrunde, die auf Finanzprognosen aufbauen. Die Prognosen der zukünftigen Zahlungsströme berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der bestmöglichen Einschätzung künftiger Entwicklungen. Zahlungsströme jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung von Wachstumsraten extrapoliert. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrages basiert, beinhalten geschätzte Wachstumsraten, gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze und Steuersätze. Diese Schätzungen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte für den erzielbaren Betrag und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben.
Die im vorliegenden Abschluss erfassten aktiven und passiven Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie der einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch den Steuerpflichtigen einerseits und die lokalen Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen als Ergebnis von Betriebsprüfungen können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen. Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Effekte aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuergestaltungsmöglichkeiten mit einbezogen. Auf Basis des geplanten künftigen zu versteuernden Einkommens beurteilt der KHD Konzern zum jeweiligen Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind, sind Annahmen zur Schätzung von künftigem steuerpflichtigem Einkommen sowie über den Zeitpunkt der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzgrößen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für deren Anpassung vorliegen.
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von Verpflichtungen für Pensionen und sonstige Leistungen werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Diese Bewertungen beruhen auf wesentlichen Annahmen, unter anderem zu Abzinsungssätzen, Gehalts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten. Die angesetzten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen mit entsprechender Laufzeit erzielt werden. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschaft- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Das kann wesentliche Auswirkungen auf die Verpflichtungen für Pensionen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben. Aus Zinsänderungen resultierende Differenzen werden vollständig in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Bewertung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, von Gewährleistungsrückstellungen und Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten ist in erheblichem Maße mit Einschätzungen verbunden. Der KHD Konzern bildet Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten, die aus dem jeweiligen Vertrag zu erwartenden Umsatzerlöse übersteigen. Diese Einschätzungen können sich infolge neuer Informationen mit zunehmendem Projektfortschritt ändern. Verlustaufträge identifiziert der KHD Konzern in der Startkalkulation bzw. durch laufende Kontrolle des Projektfortschritts und die Aktualisierung der kalkulierten Gesamtkosten. Bei der Bewertung von Gewährleistungsrückstellungen sind in erheblichem Maße Einschätzungen in Bezug auf künftige Aufwendungen für Reparaturen, Umbauten oder andere Leistungen erforderlich.
Der KHD Konzern kann in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren konfrontiert sein. Diese Verfahren können dazu führen, dass der Konzern möglichen straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen, Geldbußen, Schadensersatzansprüchen und anderen Ansprüchen oder Vorteilsabschöpfungen ausgesetzt ist. Der KHD Konzern bildet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zusammenhang mit diesen Verfahren eine Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu künftigen Mittelabflüssen führen wird und hinsichtlich ihrer Höhe verlässlich schätzbar ist. Den Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, die mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind.
Entsprechend liegt der Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige Verpflichtung als Ergebnis eines Ereignisses in der Vergangenheit besteht und ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, ein erhebliches Ermessen zugrunde. Der KHD Konzern beurteilt den jeweiligen Stand eines Verfahrens regelmäßig unter Einbeziehung von Experten sowie interner und externer Anwälte. Eine Beurteilung kann aufgrund neuer Informationen zu ändern sein. Es kann notwendig werden, dass die Höhe einer Rückstellung für ein laufendes Verfahren in Zukunft aufgrund neuer Entwicklungen angepasst werden muss. Veränderungen von Schätzungen und Prämissen im Zeitablauf können eine wesentliche Auswirkung auf die künftige Ertragslage haben.
Auch wenn der KHD Konzern weiterhin 100 % der Anteile an der KHD OOO hält, liegt ein maßgeblicher Einfluss nicht mehr vor, da aufgrund bestehender Sanktionen und Restriktionen die Möglichkeit, an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben, nicht mehr besteht. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden nicht mehr als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode ausgewiesen und entsprechend bewertet, sondern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und unter den Sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten bilanziert.
In der Berichtsperiode hat der Konzern alle verpflichtend anzuwendenden IFRS Accounting Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewendet, sofern diese bereits von der EU in europäisches Recht übernommen wurden.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden die folgenden Regelungen und Änderungen in EU-Recht übernommen:
― |
Änderungen des IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, Veröffentlichung im Januar 2020, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2024. |
― |
Änderung des IAS 1: Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen, Veröffentlichung im Oktober 2022, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2024. |
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Änderungen des IAS 7 sowie IFRS 7: Änderungen in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, Veröffentlichung im Mai 2023, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2024. |
― |
Änderung IFRS 16: Änderungen zur Klarstellung der Folgebewertung von Sale-and-lease-back-Transaktionen durch einen Verkäufer-Leasingnehmer, Veröffentlichung im September 2022, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2024. |
Aus der Anwendung dieser Regelungen und Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Im aktuellen Berichtszeitraum hat das IASB eine Vielzahl von Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in EU-Recht erfordert:
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Änderungen des IFRS 7: Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, Veröffentlichung im Mai 2024, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2026. |
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Änderung IFRS 9: Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten; Veröffentlichung im Mai 2024, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2026. |
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IFRS 18: Darstellung und Angaben im Abschluss, Veröffentlichung im April 2024, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2027. |
― |
IFRS 19: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben, Veröffentlichung im Mai 2024, erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2027. |
Der KHD Konzern wird mit Inkrafttreten der Standards diese anwenden. Der Konzern erwartet aus diesen Änderungen und den Kosten der Einführung dieser Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns.
Der neue Standard IFRS 18 ersetzt IAS 1 und ist für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2027 erstmalig anzuwenden. KHD plant keine vorzeitige Anwendung. IFRS 18 verlangt insbesondere zusätzliche Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Überleitungen zu von der Unternehmensleitung festgelegten Leistungskennzahlen. Die erstmalige Anwendung von IFRS 18 wird auch Auswirkungen auf KHD haben, wobei das konkrete Ausmaß derzeit noch analysiert wird.
Name des Unternehmens | Sitz | Hauptgeschäft | Stimmrechtsund Kapitalanteile in % 31.12.2024 | Stimmrechtsund Kapitalanteile in % 31.12.2023 | Währung | Gezeichnetes Kapital 31.12.2024 |
KHD Humboldt Wedag GmbH | Köln, Deutschland | Holdingfunktion | 100,00 | 100,00 D | € | 15.339.300 |
Humboldt Wedag GmbH | Köln, Deutschland | Anlagenbau | 100,00 | 100,00 I | € | 7.000.000 |
ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau | Dessau-Roßlau, Deutschland | Anlagenbau | 100,00 | 100,00 I | € | 2.000.000 |
Blake International Ltd. | Road Town, Britische Jungferninseln | Holdingfunktion | 100,00 | 100,00 I | USD | 1.000 |
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG | Köln, Deutschland | Vermögensverwaltung | 91,26 | 91,26 I | € | 3.600.000 |
Humboldt Wedag Inc. | Peachtree Corners, USA | Anlagenbau | 100,00 | 100,00 I | USD | 1.000 |
Humboldt Wedag India Private Ltd. * | Neu-Delhi, Indien | Anlagenbau | 100,00 | 100,00 I | INR | 19.200.000 |
KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd | Peking, China | Anlagenbau | 100,00 | 100,00 D | USD | 2.100.000 |
Humboldt Wedag Do Brasil Servicos Technicos Ltda | Belo Horizonte, Brasilien | Vertrieb | 100,00 | 100,00 I | BRL | 801.847 |
Name des Unternehmens | Gezeichnetes Kapital 31.12.2023 |
KHD Humboldt Wedag GmbH | 15.339.300 |
Humboldt Wedag GmbH | 7.000.000 |
ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau | 2.000.000 |
Blake International Ltd. | 1.000 |
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG | 3.600.000 |
Humboldt Wedag Inc. | 1.000 |
Humboldt Wedag India Private Ltd. * | 19.200.000 |
KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd | 2.100.000 |
Humboldt Wedag Do Brasil Servicos Technicos Ltda | 801.847 |
D = unmittelbar im Besitz
I = mittelbar im Besitz
* Gezeichnetes Kapital der HW India per
31.03.2024 bzw. 31.03.2023
Am 14. August 2020 haben die KHD und die AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd, ("AVIC Engineering"), Singapur, ein Share Purchase Agreement ("SPA") sowie ein Trust Agreement über 51 % der Anteile an der KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd. ("KHD Beijing") geschlossen, welches am 17. Juni 2021 wirksam geworden ist. Aufgrund des SPA ist die AVIC Engineering rechtlicher Eigentümer von 51 % der Anteile an der KHD Beijing. Das Trust Agreement begründet in Bezug auf diese 51 % der Anteile an der KHD Beijing zwischen der KHD (als Treugeber) und AVIC Engineering (als Treuhänder) eine fiduziarische Treuhandschaft. Das wirtschaftliche Eigentum ist entsprechend unverändert zu 100 % der KHD zuzurechnen.
Der Konsolidierungskreis umfasst zum 31. Dezember 2024 neben der KHD vier inländische (Vorjahr: vier) und fünf (Vorjahr: sechs) ausländische Tochterunternehmen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Liquidation für die Humboldt Wedag Malaysia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia, abgeschlossen.
Einziges Konzernunternehmen, an dem nicht beherrschende Anteile bestehen, ist die KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG ("KHD VV"):
Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile | Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn oder Verlust | Kumulierte nicht beherrschende Anteile | ||||
Name des Unternehmens | Sitz |
31.12.2024
in % |
31.12.2023
in % |
31.12.2024
in T€ |
31.12.2023
in T€ |
31.12.2024
in T€ |
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG | Köln, Deutschland | 8,74 | 8,74 | 15 | 5 | 504 |
Name des Unternehmens |
Kumulierte nicht beherrschende Anteile 31.12.2023
in T€ |
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG | 502 |
Zur Veränderung des Konsolidierungskreises der KHD verweisen wir auf Punkt 2. des Anhangs.
Die Berichterstattung der KHD erfolgt in zwei getrennten Segmenten. Dabei wird zwischen dem Segment Capex (Projektgeschäft) sowie dem Segment Plant Services unterschieden. Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der konzerninternen Unternehmenssteuerung sowie der internen Finanzberichterstattung (Management Approach).
Die Geschäftstätigkeit der beiden zum 31. Dezember 2024 berichtspflichtigen Segmente umfasst die folgenden Leistungen:
Im Segment Capex fasst KHD alle Umsatzerlöse und Aufwendungen zusammen, die aus der Lieferung von Ausrüstung und damit direkt in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen für Zementanlagen bestehen. Dies umfasst einerseits die Prozesstechnik, die Konstruktion, das Engineering, das Projektmanagement sowie die Lieferung der technischen Ausrüstung.
Andererseits werden auch die Überwachung der Montage sowie Inbetriebnahme von Zementanlagen diesem Segment zugeordnet. Verwaltungsaufwendungen, Vertriebsaufwendungen sowie sonstige Aufwendungen (insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten) werden dem Segment entsprechend zugeordnet.
Das Segment Plant Services umfasst alle Umsatzerlöse und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Ersatzteilen und der Erbringung von Services für bestehende Zementanlagen. Die Dienstleistungen beinhalten die Optimierung von Anlagen, Wartungsleistungen, die Durchführung von Anlagenprüfungen, das Vorab-Engineering, das Erstellen von Machbarkeitsstudien und Optimierungskonzepten und die Ausbildung von Anlagenmitarbeitern. Verwaltungsaufwendungen, Vertriebsaufwendungen sowie sonstige Aufwendungen werden dem Segment entsprechend zugeordnet.
Die Unternehmenssteuerung erfolgt insbesondere auf Basis von Kennzahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Für die berichtspflichtigen Segmente werden allerdings lediglich Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Auftragseingang, nicht jedoch Kennzahlen für die Bilanz ermittelt. Der Vorstand in seiner Funktion als oberstes Entscheidungsgremium beurteilt die Ertragskraft der Segmente anhand des operativen Ergebnisses (Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis - EBIT).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Geschäftsverlauf für die Geschäftsjahre 2024 und 2023:
in T€ | Capex 01.01.-31.12.2024 | Plant Services 01.01.- 31.12.2024 | Summe Konzern 01.01.- 31.12.2024 | Capex 01.01. - 31.12.2023 | Plant Services 01.01. - 31.12.2023 | Summe Konzern 01.01. - 31.12.2023 |
Auftragseingang | 125.604 | 49.815 | 175.419 | 157.544 | 40.808 | 198.352 |
Umsatzerlöse | 168.594 | 49.536 | 218.130 | 167.460 | 57.217 | 224.677 |
Herstellungskosten des Umsatzes | (141.198) | (32.891) | (174.089) | (154.700) | (38.019) | (192.719) |
Bruttoergebnis vom Umsatz | 27.396 | 16.645 | 44.041 | 12.760 | 19.198 | 31.958 |
Sonstige betriebliche Erträge | 2.585 | - | 2.585 | 3.987 | - | 3.987 |
Vertriebsaufwendungen | (9.835) | (2.309) | (12.144) | (9.381) | (2.843) | (12.224) |
Verwaltungsaufwendungen | (12.611) | (3.181) | (15.792) | (11.938) | (3.018) | (14.956) |
Sonstige Aufwendungen | (8.180) | - | (8.180) | (6.725) | (259) | (6.984) |
At Equity Ergebnis und Abschreibung | (58) | (58) | (116) | 58 | 58 | 116 |
Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis (EBIT) | (703) | 11.097 | 10.394 | (11.239) | 13.136 | 1.897 |
Finanzergebnis | 5.550 | 4.542 | ||||
Ergebnis vor Steuern | 15.944 | 6.439 | ||||
Ertragsteueraufwand | (5.359) | (2.159) | ||||
Konzernjahresüberschuss | 10.585 | 4.280 | ||||
nachrehtlich : Abschreibungen | (3.264) | (3.095) |
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die berichtspflichtigen Segmente entsprechen den oben beschriebenen Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden nach den IFRS Accounting Standards. Umsatzerlöse und segmentbezogene Aufwendungen werden den jeweiligen Segmenten direkt zugerechnet. Aufwendungen und Erträge, die sich den Segmenten nicht direkt zurechnen lassen (bspw. allgemeine Verwaltungskosten), werden nach sachgerechten Schlüsseln auf die Segmente verteilt. Die planmäßigen Abschreibungen sind in Höhe von T€ 3.139 (Vorjahr: T€ 2.923) dem Segment Capex und in Höhe von T€ 125 (Vorjahr: T€ 172) dem Segment Plant Services zuzurechnen.
Erfassung von Umsatzerlösen in den Segmenten:
Bei den realisierten Umsätzen im Bereich Capex (Projektgeschäft) handelt es sich aufgrund der Vertragsgegebenheiten überwiegend um Umsatzerlöse, die zeitraumbezogen auf Basis des Fertigstellungsgrades unter Anwendung der Cost-to-Cost Methode realisiert werden. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt daher in Abhängigkeit von dem von KHD erbrachten Leistungsfortschritt, der sich methodisch aus den angefallenen internen und externen Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten ableitet. Die Zahlungsbedingungen im Projektgeschäft sind an vertraglich vereinbarte Meilensteine geknüpft. Mit dem Erreichen der vereinbarten Meilensteine stellt KHD Teilrechnungen, die vertragsindividuell innerhalb von 14 bis 90 Tagen zur Zahlung fällig sind.
Die Umsatzerlöse im Segment Plant Services entfallen auf Ersatzteilgeschäfte sowie Serviceleistungen. Umsatzerlöse im Ersatzteilbereich werden entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen realisiert. Kundenindividuelle Ersatzteilgeschäfte erfüllen mitunter die Voraussetzung für eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung. Für Ersatzteilgeschäfte von standardisierten Produkten erfolgt dagegen immer eine Erlösrealisierung zeitpunktbezogen bei Kontrollübergang auf den Kunden. Serviceleistungen im Segment Plant Services werden zeitraumbezogen in dem Maße realisiert, wie die Leistung erbracht wird. Die Zahlungsbedingungen für Ersatzteillieferungen und Dienstleistungen sind kundenindividuell vereinbart und variieren von Vorkasse-Vereinbarungen bis zu Zahlungszielen von 90 Tagen.
KHD berichtet in ihrem Segmentreporting ausschließlich Umsatzerlöse mit externen Kunden, d.h. Umsatzerlöse zwischen den beiden Segmenten sind bereits eliminiert. Die Segmentstruktur führt dazu, dass im Geschäftsjahr wie im Vorjahr das Segment Plant Services keine Umsätze mit dem Segment Capex getätigt hat. Wie im Vorjahr wurden im Segment Capex auch keine Umsätze mit dem Segment Plant Services erbracht.
Die geografische Zuordnung der folgenden Projektdaten erfolgte gemäß dem Erfüllungsort der erbrachten Lieferungen und Leistungen.
Umsatz | Langfristige Vermögenswerte | |||
in T€ | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Indien | 147.153 | 117.960 | 13.581 | 13.032 |
Nordamerika | 24.029 | 44.847 | 414 | 559 |
Rest Asien | 18.986 | 24.043 | - | - |
Rest Europa | 9.770 | 9.269 | - | - |
Afrika | 4.407 | 1.471 | - | - |
Australien | 4.231 | 657 | - | - |
Naher und Mittlerer Osten | 4.024 | 16.183 | - | - |
China | 2.742 | 2.675 | 26 | 41 |
Deutschland | 2.610 | 1.524 | 9.680 | 10.684 |
Südamerika | 178 | 2.248 | - | |
Russland | - | 3.800 | - | 116 |
218.130 | 224.677 | 23.701 | 24.432 |
Die den Segmenten zugeordneten Langfristigen Vermögenswerte (T€ 23.701) zuzüglich sonstiger langfristiger Forderungen in Höhe von T€ 145, sonstiger finanzieller Vermögenswerte von T€ 50.000 und aktiven latenten Steuern (T€ 1.581) ergeben den Gesamtwert der langfristigen Vermögenswerte des Konzerns in Höhe von T€ 75.427.
Auftragseingang | Auftragsbestand | |||
in T€ | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Indien | 121.715 | 134.788 | 113.947 | 135.236 |
Afrika | 12.582 | 2.924 | 14.775 | 6.597 |
Nordamerika | 10.890 | 15.868 | 4.165 | 16.027 |
Rest Asien | 9.399 | 13.922 | 19.713 | 28.506 |
Naher und Mittlerer Osten | 6.093 | 4.115 | 7.945 | 5.876 |
Rest Europa | 5.851 | 15.460 | 7.359 | 11.438 |
Australien | 4.087 | 1.332 | 1.646 | 1.789 |
Deutschland | 3.625 | 1.574 | 2.332 | 1.317 |
China | 926 | 5.719 | 4.358 | 6.162 |
Südamerika | 251 | 2.188 | 131 | 1.470 |
Russland | - | 462 | - | 5.120 |
175.419 | 198.352 | 176.371 | 219.538 |
Zum 31. Dezember 2024 beläuft sich der Auftragsbestand, d.h. der Betrag der aus den jeweiligen Verträgen noch zu erfassenden Umsatzerlöse, auf T€ 176.371 (Vorjahr: T€ 219.538). Dabei entfällt ein Auftragsbestand von T€ 151.184 (Vorjahr: T€ 192.323) auf das Segment Capex und ein Auftragsbestand von T€ 25.187 (Vorjahr: T€ 27.215) auf das Segment Plant Services. KHD wird den vorhandenen Auftragsbestand als Umsatz in dem Maße realisieren, in dem die projektspezifischen Lieferungen und Leistungen erbracht werden. Im Segment Capex wird gemäß Planung ca. 75-85 % des Auftragsbestandes in den nächsten zwölf Monaten als Umsatzerlöse realisiert. Für die verbleibenden 15-25 % wird die Umsatzrealisierung innerhalb der folgenden 24 Monate erwartet. Für das Segment Plant Services ist mit einer mehr als 90 %igen Umsatzrealisierung des aktuellen Auftragsbestands innerhalb der nächsten zwölf Monate zu rechnen. KHD macht von dem praktischen Behelf des IFRS 15.121 keinen Gebrauch.
Von den Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten entfallen auf die Segmente:
in T€ | Capex 31.12.2024 | Plant Services 31.12.2024 | Summe Konzern 31.12.2024 | Capex 31.12.2023 | Plant Services 31.12.2023 | Summe Konzern 31.12.2023 |
Vertragsvermögenswerte | 15.531 | 40 | 15.571 | 17.568 | 194 | 17.762 |
Vertragsverbindlichkeiten | (21.791) | (371) | (22.162) | (24.494) | (217) | (24.711) |
Im Geschäftsjahr entfielen Umsatzerlöse auf einen Kunden, mit dem mindestens 10 % des Konzernumsatzes erzielt wurde, in Höhe von insgesamt € 58,3 Mio. (Vorjahr: Umsatzerlöse mit vier Kunden in Höhe von € 160,9 Mio.). Rechtlich selbständige Gesellschaften eines Konzerns werden als ein Hauptkunde zusammengefasst. Die Umsatzerlöse mit Hauptkunden wurden in beiden Segmenten erzielt und verteilen sich wie folgt:
Kunde 1: T€ 58.263
Im Vorjahr war die Verteilung wie folgt:
Kunde 1: T€ 63.979
Kunde 2: T€ 48.274
Kunde 3: T€ 25.173
Kunde 4: T€ 23.448
in T€ | Grundstücke | Gebäude und Mietereinbauten | Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie technische Anlagen | Gesamt |
ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||||
31.12.2022 / 01.01.2023 | 4.989 | 3.722 | 13.756 | 22.467 |
Zugänge | - | 827 | 1.631 | 2.458 |
Abgänge | - | (182) | (94) | (276) |
Währungsumrechnung und Umgliederung | (194) | (104) | (225) | (523) |
31.12.2023 | 4.795 | 4.263 | 15.068 | 24.126 |
Zugänge | - | 43 | 1.593 | 1.636 |
Abgänge | - | - | (214) | (214) |
Währungsumrechnung und Umgliederung | 177 | 136 | 310 | 623 |
31.12.2024 | 4.972 | 4.442 | 16.757 | 26.171 |
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN | ||||
31.12.2022 / 01.01.2023 | - | 1.014 | 8.496 | 9.510 |
Zugänge | - | 180 | 904 | 1.084 |
Abgänge | - | - | (60) | (60) |
Währungsumrechnung | - | (21) | (87) | (108) |
31.12.2023 | - | 1.173 | 9.253 | 10.426 |
Zugänge | - | 212 | 985 | 1.197 |
Abgänge | - | - | (210) | (210) |
Währungsumrechnung und Umgliederung | - | 39 | 147 | 186 |
31.12.2024 | - | 1.424 | 10.175 | 11.599 |
NETTOBUCHWERT | ||||
31.12.2023 | 4.795 | 3.090 | 5.815 | 13.700 |
31.12.2024 | 4.972 | 3.018 | 6.582 | 14.572 |
Die Zugänge des Geschäftsjahres im Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 1.636 betreffen, wie auch im vorangegangenen Geschäftsjahr, im Wesentlichen Investitionen in Ein- und Ausbauten in gemieteten Gebäuden, technische Anlagen und Maschinen der Fertigungsstätten in Indien sowie Ersatzinvestitionen in EDV-Hardware.
in T€ ANSCHAFFUNGSKOSTEN | Geschäfts- oder Firmenwert | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Nutzungsrechte | Gesamt |
31.12.2022 / 01.01.2023 | 5.162 | 9.438 | 14.641 | 29.241 |
Zugänge | - | 282 | 214 | 496 |
Abgänge | (3.035) | - | (1.978) | (5.013) |
Währungsumrechnung und Umgliederungen | - | (35) | (105) | (140) |
31.12.2023 | 2.127 | 9.685 | 12.772 | 24.584 |
Zugänge | - | 495 | 78 | 573 |
Abgänge | - | (54) | (71) | (125) |
Währungsumrechnung und Umgliederungen | - | 24 | 223 | 247 |
31.12.2024 | 2.127 | 10.150 | 13.002 | 25.279 |
AUFGELAUFENE WERTMINDERUNGEN/ ABSCHREIBUNGEN | ||||
31.12.2022 / 01.01.2023 | 2.933 | 8.476 | 5.523 | 16.932 |
Zugänge | - | 310 | 1.701 | 2.011 |
Abgänge | (2.933) | - | (1.939) | (4.872) |
Währungsumrechnung und Umgliederungen | - | (35) | (68) | (103) |
31.12.2023 | - | 8.751 | 5.217 | 13.968 |
Zugänge | - | 383 | 1.684 | 2.067 |
Abgänge | - | (54) | (29) | (83) |
Währungsumrechnung und Umgliederungen | - | 24 | 174 | 198 |
31.12.2024 | - | 9.104 | 7.046 | 16.150 |
NETTOBUCHWERT | ||||
31.12.2023 | 2.127 | 934 | 7.555 | 10.616 |
31.12.2024 | 2.127 | 1.046 | 5.956 | 9.129 |
Unter den Zugängen der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Investitionen in Software enthalten. Als Nutzungsrechte sind Nutzungsrechte unter Anwendung des IFRS 16 ausgewiesen.
Die erfassten Nutzungsrechte entfallen im Wesentlichen auf Nutzungsrechte an gemieteten Immobilien. Daneben sind hier auch Nutzungsrechte auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen. Die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
in T€ | Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | Immobilien | Summe |
ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||
Stand 31.12.2023 | 373 | 12.399 | 12.772 |
Zugänge | 19 | 59 | 78 |
Abgänge | (21) | (50) | (71) |
Währungsumrechnung und Umgliederung | 2 | 221 | 223 |
Stand 31.12.2024 | 373 | 12.629 | 13.002 |
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN | |||
Stand 31.12.2023 | 119 | 5.098 | 5.217 |
Zugänge | 84 | 1.600 | 1.684 |
Abgänge | (21) | (8) | (29) |
Währungsumrechnung und Umgliederung | - | 174 | 174 |
Stand 31.12.2024 | 182 | 6.864 | 7.046 |
NETTOBUCHWERT 31.12.2024 | 191 | 5.765 | 5.956 |
Die Leasingverträge für die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren abgeschrieben. Die Leasingverträge für Immobilen haben Laufzeiten von bis zu zehn Jahren.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Abschreibungen auf Nutzungsrechte von insgesamt T€ 1.684 (Vorjahr: T€ 1.701) unter den Aufwendungen innerhalb des operativen Ergebnisses erfasst. Zusätzlich fielen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten von T€ 222 (Vorjahr: T€ 323) an. Der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert ist im Geschäftsjahr unwesentlich. Der erfolgswirksam erfasste Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen betrug in Summe T€ 1.906 (Vorjahr: T€ 2.024).
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf T€ 1.752 (Vorjahr: T€ 1.645).
Bei einzelnen Leasingverträgen von Immobilien bestanden im Geschäftsjahr zugunsten des KHD Konzerns Verlängerungsoptionen, die bei der Ermittlung der Laufzeit der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2024 nicht berücksichtigt wurden, da die Ausübung dieser Verlängerungsoptionen als nicht hinreichend wahrscheinlich erachtet wurde. Die undiskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Perioden zum Ausübungszeitpunkt der Verlängerungsoptionen betrugen ca. € 4,3 Mio. (Vorjahr: ca. € 4,5 Mio.).
Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsanalyse zum Jahresende ergab sich keine Wertminderung (Vorjahr: T€ 0) der Geschäfts- oder Firmenwerte. Der Nettobuchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt T€ 2.127 (Vorjahr: T€ 2.127). Zum 31. Dezember 2024 entfallen die Geschäfts- oder Firmenwerte auf eine zahlungsmittelgenerierende Einheit:
ZGE |
Buchwert des der ZGE zugeordneten Firmenwertes
in T€ |
Anteil am Gesamtfirmenwert |
Diskontierungszinssatz (vor Steuern)
in % |
Plant Services HWG | 2.127 | 100,0% | 10,0% |
ZGE |
Wachstumsrate
in % |
Beschreibung der Grundannahmen für die Unternehmensbewertung | Darlegung der Vorgehnsweise zur Wertbestimmung der Grundannahmen |
Plant Services HWG | 1,0% | - Wachstumsraten der jeweiligen Märkte - branchenspezifische Zyklen - Absatzpreise - Beschaffungspreise | - Konzerninterne Einschätzung der verantwortlichen Verkaufs- und Einkaufsabteilungen - Durch KHD AG erwartete volkswirtschaftliche Rahmendaten sowie externe Marktstudien |
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich im Rahmen der Abschlusserstellung durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts) mit dem erzielbaren Betrag auf seine Werthaltigkeit geprüft. Der erzielbare Betrag wird hierbei als interner Nutzungswert nach dem "Discounted-Cash-Flow"-Verfahren in Form des "Flow-to-Equity"-Ansatzes ermittelt.
Die berücksichtigten Zahlungsströme (vor Steuern) basieren auf der vom Management verabschiedeten Mittelfristplanung, die einen 5-Jahreszeitraum umfasst. Der Kapitalisierungszins wurde auf der Grundlage von Marktdaten unter Berücksichtigung der Risikosituation der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive Berücksichtigung unterschiedlicher Länderrisikozuschläge entwickelt.
Eine Veränderung der wesentlichen Bewertungsparameter in Form einer Minderung der erwarteten Zahlungsströme um 10 % sowie einer Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes um 20 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Plant Services HWG" zu keinem Wertberichtigungsbedarf führen.
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 48.200 | 44.809 |
abzüglich Wertberichtigungen für Wertminderungen von Forderungen | (2.385) | (2.672) |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) | 45.815 | 42.137 |
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | 2.101 | 1.097 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 32.281 | 81.296 |
Finanzielle Forderungen | 3.114 | 2.820 |
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 83.311 | 127.350 |
Übrige Forderungen | 762 | 1.636 |
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und übrige Forderungen | 84.073 | 128.986 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 145 | 44 |
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 50.000 | - |
Nach der Equity Methode bilanzierte Finanzanlagen | - | 116 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 50.145 | 160 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto - vor Abzug von Wertberichtigungen) erhöhten sich im Geschäftsjahr von T€ 44.809 um T€ 3.391 auf T€ 48.200. Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen erhöhten sich von T€ 1.097 um T€ 1.004 auf T€ 2.101 zum 31. Dezember 2024.
Der wesentliche Anteil an den Wertberichtigungen betrifft Kunden aus Indien (Vorjahr: Argentinien, Nepal und Russland). In Bezug auf die nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht der Konzern aufgrund der Bonität der Schuldner von ihrer Werthaltigkeit aus.
Wie im Vorjahr resultieren die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen überwiegend aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Gesellschaften des AVIC Konzerns. In den kurzfristigen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen sind Fremdwährungsforderungen (CNY und USD) gegen ein indirektes Mutterunternehmen im Gegenwert von T€ 1.995 (Vorjahr: T€ 937) enthalten.
Unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Bankeinlagen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 20.640 (31. Dezember 2023: T€ 20.161) ausgewiesen, die nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gezeigt werden.
Die finanziellen Forderungen erhöhten sich von T€ 2.820 um T€ 294 auf T€ 3.114. Zum 31. Dezember 2024 umfassen die finanziellen Forderungen im Wesentlichen aktive Rechnungsabgrenzungsposten, noch nicht abgerechnete Lizenzerlöse, Forderungen aus Ausgleichsansprüchen, Zinsforderungen, Kautionen und sonstige finanzielle Forderungen. Die übrigen Forderungen resultieren aus Vorsteuererstattungsansprüchen in Höhe von T€ 762 (Vorjahr: T€ 1.636).
Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ist ein Darlehen an die AVIC Kairong über T€ 50.000 (Vorjahr: T € 0) bilanziert, das im Vorjahr in den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen war. Das zweite Darlehen über T€ 10.000 ist unter kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten bilanziert (Vorjahr T € 60.000). Die Darlehen waren ursprünglich im Geschäftsjahr 2024 zur Rückzahlung fällig, wurden aber um jeweils drei Jahre verlängert. Beide Darlehen werden nunmehr im Laufe des Jahres 2027 fällig. Die Darlehen werden mit jeweils 5 % p.a. verzinst. Für das Darlehen über € 10,0 Mio. hat KHD das Recht, jederzeit vor dem Fälligkeitstag die Rückzahlung des gesamten Betrages oder eines Teilbetrages mit einer Frist von 30 Tagen zu verlangen. Beide Darlehen sind durch eine Konzerngarantie einer übergeordneten Gesellschaft des AVIC Konzerns besichert. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten darüber hinaus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 145 (Vorjahr: T€ 44).
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
61 bis 90 Tage | 2.945 | 2.898 |
91 bis 180 Tage | 5.064 | 2.610 |
181 bis 365 Tage | 1.892 | 1.894 |
über 365 Tage | 978 | 1.516 |
Summe | 10.879 | 8.918 |
Nach Verrechnung mit den gebildeten Wertberichtigungen verbleiben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 10.879 (Vorjahr: T€ 8.918), die zum Bilanzstichtag mehr als 61 Tage überfällig waren. Monatsweise erfolgt eine Überprüfung der überfälligen Forderungen. Bei Vorliegen von objektiven Hinweisen auf Wertminderung werden einzelfallbezogene Wertberichtigungen gebildet. Die zusätzlichen Wertberichtigungen nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste (expected credit loss model) werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Für den Nettobetrag von T€ 10.879 wurden keine zusätzlichen Wertberichtigungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge zu rechnen ist. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Kapitel 31.
in T€ | 2024 | 2023 |
Wertberichtigungen zum 01.01. | 2.672 | 2.728 |
Zugang | 1.939 | 1.809 |
Verbrauch | (892) | (928) |
Währungsdifferenzen | (89) | (48) |
Auflösung | (1.245) | (889) |
Wertberichtigungen zum 31.12. | 2.385 | 2.672 |
Die Wertberichtigungen entsprechen dem Nettowert (ohne Umsatzsteuer) der jeweiligen Wertminderung der wertberichtigten Forderung. KHD hat im Geschäftsjahr Wertberichtigungen auf Forderungen aufgrund erwarteter Kreditausfälle gemäß IFRS 9 in Höhe von T€ 188 (Vorjahr: T€ 260) unter den Wertberichtigungen erfasst.
Der Konzern bilanziert latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen der IFRS- und der Steuerbilanz sowie latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Der Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern wurden die lokalen Steuersätze zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. In Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungsstandard IAS 12 wurde berücksichtigt, inwieweit überzeugende substanzielle Hinweise für zukünftige steuerpflichtige Gewinne vorliegen.
Der KHD Konzern verfügt zum 31. Dezember 2024 über einen Gesamtbetrag von steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 144,3 Mio. (Vorjahr: € 165,5 Mio.) für die Körperschaftsteuer sowie vergleichbare ausländische Ertragsteuern. Für die Gewerbesteuer beträgt der Gesamtbetrag der Verlustvorträge € 104,6 Mio. (Vorjahr: € 103,6 Mio.). Sofern künftige zu versteuernde Ergebnisse wahrscheinlich zur Verfügung stehen werden, werden aktive latente Steuern in dem Umfang aktiviert, wie sich auf Basis der 5-jährigen Unternehmensplanung zu versteuernde Ergebnisse ergeben. Aktive latente Steuern werden jedoch mindestens in dem Umfang aktiviert, wie entsprechend hohe passive latente Steuern angesetzt werden. Zum 31. Dezember 2024 wurden für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern Verlustvorträge in Höhe von € 1,5 Mio. (Vorjahr: € 3,7 Mio.) für die Körperschaftsteuer und vergleichbare ausländische Ertragsteuern sowie € 1,4 Mio. (Vorjahr: € 3,5 Mio.) für die Gewerbesteuer berücksichtigt.
Die Ermittlung der wahrscheinlichen künftigen zu versteuernden Ergebnisse erfolgt für das jeweilige Tochterunternehmen auf der Basis der Konzernplanungsrechnung. Die temporären Differenzen, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, betrugen € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.). Auf die oben dargestellten Verlustvorträge, deren künftige Nutzung nicht hinreichend sicher ist, wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich grundsätzlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist regelmäßig zeitlich begrenzt. Nicht genutzte Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften in Höhe von T€ 27.452 verfallen in den Jahren 2037 bis 2038 (Vorjahr: Verfall von T€ 54.350 in den Jahren 2032 bis 2043)
Die in Vorjahren über das sonstige Ergebnis erfassten aktiven latenten Steuern auf versicherungsmathematische Verluste aus Neubewertung von Pensionsplänen betragen zum 31. Dezember 2024 T€ 307 (Vorjahr: T€ 307).
Für temporäre Differenzen in Höhe von € 14,3 Mio. (Vorjahr: € 18,9 Mio.), die im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen stehen und sich in absehbarer Zeit nicht umkehren werden, wurden keine latenten Steuern bilanziert.
Aktive und passive latente Steuern ergeben sich aus den folgenden Positionen:
in T€ Aktive latente Steuern | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Rückstellungen | 2.428 | 2.016 |
Steuerliche Verlustvorträge | 234 | 586 |
Verrechnung mit passiven latenten Steuern | (1.081) | (1.553) |
1.581 | 1.049 | |
Passive latente Steuern | ||
Fertigungsaufträge mit zeitraumbezogener Erlösrealisierung | (1.081) | (1.594) |
Verrechnung mit aktiven latenten Steuern | 1.081 | 1.553 |
- | (41) |
Von den ausgewiesenen aktiven latenten Steuern auf Rückstellungen in Höhe von T€ 2.428 entfallen T€ 1.081 auf aktive latente Steuern für Pensionsverpflichtungen.
Die KHD saldiert grundsätzlich latente Steueransprüche und latente Steuerschulden, wenn KHD ein Recht auf Aufrechnung hat und sich die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden auf dieselbe Steuerbehörde beziehen.
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 11.259 | 6.765 |
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 5.059 | 3.260 |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 50 | 19 |
Wertminderungen auf den Nettoveräußerungspreis | (4.046) | (1.926) |
2.322 | 8.118 |
Im Geschäftsjahr wurden Vorräte in Höhe von T€ 12.550 (Vorjahr: T€ 10.878) als Teil der Herstellungskosten erfasst. Die Wertminderungen auf Nettoveräußerungswerte der Vorräte betragen zum 31. Dezember 2024 T€ 4.046 (Vorjahr: T€ 1.926). Die Wertminderungen entfallen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Bruttobuchwert T€ 4.370 (Vorjahr: T€ 2.021) beträgt.
Die Darstellung von Ansprüchen oder Verpflichtungen aus Kundenverträgen mit einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung erfolgt unter den Bilanzposten Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen.
Die Vertragsvermögenswerte stellen bedingte Ansprüche auf eine Gegenleistung des Kunden für die Erfüllung der vertraglichen Leistung dar. Forderungen werden erst dann erfasst, wenn der Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn vertraglich vereinbarte Meilensteine zur Abrechnung erreicht werden. Bei Erreichen dieser Meilensteine werden in Höhe der jeweiligen Teilabrechnungen die Vertragsvermögenswerte in die Forderungen umgegliedert.
Die Vertragsverbindlichkeiten entstehen, wenn Kundenzahlungen auf Basis der vereinbarten Meilensteine die bereits erfüllte Leistungsverpflichtung übersteigen. Die Vertragsverbindlichkeiten werden erst dann als Umsatzerlöse erfasst, wenn KHD die vertragliche Leistung erbringt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 22.956 (Vorjahr: T€ 18.512) erfasst, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.
Bei der Bewertung der Verträge mit zeitraumbezogener Erlösrealisierung werden Herstellungskosten zuzüglich anteiliger Gewinne entsprechend des Fertigstellungsgrades abzüglich Teilabrechnungen berücksichtigt.
Die Entwicklung der Vertragssalden aus Kundenverträgen stellt sich wie folgt dar:
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten | ||
Vertragsvermögenswerte | 15.571 | 17.762 |
Vertragsverbindlichkeiten | (22.162) | (24.711) |
(6.591) | (6.949) | |
Vertragsverbindlichkeiten | (22.162) | (24.711) |
Erhaltene Anzahlungen aus Kundenverträgen | ||
ohne Leistungserbringung | (3.324) | (9.439) |
Vertragsverbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen | (25.486) | (34.150) |
Geleistete Vorauszahlungen | 7.423 | 9.634 |
Die Kundenverträge sind grundsätzlich so ausgestaltet, dass die Erfüllung der Leistungsverpflichtung den vertraglichen vereinbarten Teilabrechnungen und Kundenzahlungen entspricht. In Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsstatus sowie dem individuell vereinbarten Abrechnungsplan weisen Aufträge zum Stichtag im Saldo einen Vertragsvermögenswert bzw. eine Vertragsverbindlichkeit gegenüber dem jeweiligen Kunden aus.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 hat sich der Saldo der Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aufgrund des Fortschritts in der Auftragsbearbeitung bzw. des Status der gestellten Teilabrechnungen in Summe von T€ -6.949 um T€ 358 auf T€ -6.591 verändert.
Von den in der Berichtsperiode gebuchten Umsätzen in Höhe von T€ 218.130 (Vorjahr: T€ 224.677) entfallen T€ 166.451 (Vorjahr: T€ 175.489) auf Umsätze aus Kundenverträgen mit einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad.
Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte für erwartete bonitätsbedingte Ausfälle gemäß IFRS 9 sind unwesentlich.
Die geleisteten Vorauszahlungen verminderten sich von T€ 9.634 um T€ 2.211 auf T€ 7.423. Es handelt sich bei den geleisteten Vorauszahlungen im Wesentlichen um Anzahlungen an Lieferanten aus dem Projektgeschäft.
Die im Vorjahr in Höhe von T€ 116 nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an der KHD OOO werden in der Konzernbilanz des Geschäftsjahres unter "Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen, da kein maßgeblicher Einfluss mehr besteht. Die Bewertung erfolgte mit einem Erinnerungswert in Höhe von € 1.
Der Konzern weist Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von T€ 59.877 (Vorjahr: T€ 46.050) aus.
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Bankguthaben und Kassenbestand | 31.939 | 34.456 |
Kurzfristig verfügbare Bankeinlagen | 27.938 | 11.594 |
59.877 | 46.050 |
Liquide Mittel bei der HW India in Höhe von umgerechnet T€ 21.935 (Vorjahr: T€ 15.271) können nur im Wege der Gewinnausschüttung für den Konzern verfügbar gemacht werden. Gewinnausschüttungen unterliegen der landesüblichen Besteuerung.
Bei den im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesenen Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition in Höhe von T€ 478 (Vorjahr: T€ 8.839) handelt es sich um Bankeinlagen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 49.703.573 und ist in 49.703.573 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die KHD Humboldt Wedag International AG.
Ermächtigungen zum Erwerb von eigenen Aktien bestehen nicht.
Die sonstigen Rücklagen in Höhe von T€ 8.710 (Vorjahr: T€ -1.891) enthalten neben den Gewinnrücklagen sowie den aufgelaufenen Gewinnen des Konzerns auch erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen, welche zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern sind. Die sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen entfallen auf Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährung und werden in einem separaten Posten innerhalb des Eigenkapitals gezeigt.
Die nicht beherrschenden Anteile betreffen ausschließlich die Minderheitsaktionäre bei der Tochtergesellschaft KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG in Höhe von 8,74 % (Vorjahr: 8,74 %).
Die Pensionsverpflichtungen aus gewährter betrieblicher Altersversorgung im Konzern entfallen zum 31. Dezember 2024 ausschließlich auf zwei Konzerngesellschaften in Deutschland. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt über leistungsorientierte Pensionspläne, die durch die Bildung von Pensionsverpflichtungen finanziert werden. Nach dem Einfrieren der Pensionspläne im Jahr 1996 besteht für die Mitarbeiter keine Möglichkeit mehr, zusätzliche Pensionsanwartschaften zu erwerben. Die Ansprüche auf Auszahlung der zugesagten und unverfallbaren Versorgungsleistungen aus den Pensionsplänen entstehen auf Antrag seitens des Pensionsberechtigten mit Nachweis des Bezugs der gesetzlichen Rente. Die Pensionspläne der zwei Konzerngesellschaften sind identisch. Sie sehen als Leistungen Altersrente, vorgezogene Altersrente, Witwen- bzw. Witwerrente und Waisengelder vor. Die Leistungen an den jeweiligen Mitarbeiter sind abhängig vom Eintrittsdatum, von der Dienstzeit sowie vom Einkommen.
Die Pensionsverpflichtungen des Konzerns zum 31. Dezember 2024 betragen T€ 12.214 (Vorjahr: T€ 12.952), davon werden T€ 1.256 (Vorjahr: T€ 1.287) unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Durch die Pensionspläne ist der Konzern üblicherweise den folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt:
Inflationsrisiko: | Eine Erhöhung der Inflation führt mittelfristig zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. |
Zinsänderungsrisiko: | Ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. |
Langlebigkeitsrisiko: | Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung der begünstigten Arbeitnehmer führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. |
Der Gegenwert der Pensionsverpflichtungen ist nicht in einem Fonds oder in Form von Planvermögen hinterlegt, sondern ausschließlich innenfinanziert.
Die wichtigsten angewandten versicherungsmathematischen Annahmen:
in % | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Abzinsungssatz | 3,50 | 3,65 |
Rentendynamik | 2,20 | 2,20 |
Fluktuationsrate | 0,00 | 0,00 |
Für das Geschäftsjahr stellen die Sterbetafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck die biometrische Rechnungsgrundlage dieser Verpflichtungen dar. In Folge der Verwendung der Sterbetafeln kam es im Geschäftsjahr zu keinen versicherungsmathematischen Verlusten aus demographischen Änderungen (Vorjahr: T€ 0).
Die oben dargestellten Annahmen spiegeln realistische Erwartungen zum jeweiligen Bilanzstichtag wider. Eine Veränderung der oben genannten Parameter kann zu Änderungen des Bilanzansatzes führen. Die Auswirkungen von Änderungen der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen auf den Verpflichtungsumfang zum Bilanzstichtag können auf Basis der folgenden Sensitivitätsanalysen verdeutlicht werden:
― |
Steigt der Abzinsungssatz um 0,5 %, sinken die Pensionsverpflichtungen um T€ 436 (Vorjahr: T€ 472). Sinkt dagegen der Abzinsungssatz um 0,5 %, steigen die Pensionsverpflichtungen um T€ 467 (Vorjahr: T€ 506). |
― |
Bei einer Erhöhung der Rentendynamik um 0,25 % steigt die Pensionsverpflichtung um T€ 231 (Vorjahr: T€ 251). Sinkt die Rentendynamik um 0,25 % fällt die Pensionsverpflichtung um T€ 224 (Vorjahr: T€ 243). |
― |
Bei einer Erhöhung der Lebenserwartung für Männer und Frauen um ein Jahr, steigt die Pensionsverpflichtung um T€ 760 (Vorjahr: T€ 775). |
Die vorstehende Sensitivitätsanalyse dürfte nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sein. Es ist als unwahrscheinlich anzusehen, dass Abweichungen von den getroffenen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen.
Außerdem wurde der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen in der vorstehenden Sensitivitätsanalyse nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien zum Bilanzstichtag ermittelt, dieselbe Methode, nach der die in der Konzernbilanz erfasste, leistungsorientierte Verbindlichkeit berechnet wurde.
Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung stellt sich wie folgt dar:
in T€ | 2024 | 2023 |
Anfangsbestand der leistungsorientierten Verpflichtung zum 01.01. | 12.952 | 13.469 |
Zinsaufwand | 449 | 520 |
Tatsächlich gezahlte Leistungen (gesamt) | (1.155) | (1.199) |
Versicherungsmathematische Verluste / (Gewinne) aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 134 | 390 |
Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste aufgrund finanzieller Parameteränderungen | (166) | (228) |
Endbestand der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31.12. | 12.214 | 12.952 |
Da kein Planvermögen existiert, entspricht der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen der Nettoschuld zum Bilanzstichtag.
Zum 31. Dezember 2024 entfallen von den Gesamtverpflichtungen in Höhe von T€ 12.214 (Vorjahr: T€ 12.952) auf die aktiven Anwärter T€ 35 (Vorjahr: T€ 61), auf die ausgeschiedenen Anwärter T€ 777 (Vorjahr: T€ 816) und auf Rentner bzw. Hinterbliebene T€ 11.402 (Vorjahr: T€ 12.075).
in T€ | 2024 | 2023 |
Anfangsbestand - Kumulierte Neubewertungen Gewinne (-) / Verluste zum 01.01. | 4.976 | 4.814 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste | (32) | 162 |
Endbestand Neubewertungen Gewinne (-) / Verluste zum 31.12. | 4.944 | 4.976 |
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember 2024 beträgt 7,19 Jahre (Vorjahr: 7,41 Jahre).
in T€ | 2024 | 2023 |
Ergebniskomponenten der Leistungspläne Erfolgswirksam erfasster Nettozinsaufwand | 449 | 520 |
Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste aus Veränderungen von erfahrungsbedingten Anpassungen | 134 | 390 |
Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste aufgrund finanzieller Parameteränderungen | (166) | (228) |
Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne / Verluste | (32) | 162 |
Gesamtergebnis aus Leistungsplänen | 417 | 682 |
In den Finanzaufwendungen des Geschäftsjahres sind Zinsaufwendungen auf Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 449 (Vorjahr: T€ 520) ausgewiesen.
in T€ | 2024 | 2023 |
in 2024 | - | 1.291 |
in 2025 | 1.256 | 1.249 |
in 2026 | 1.210 | 1.202 |
in 2027 | 1.156 | 1.151 |
in 2028 | 1.099 | 1.097 |
in 2029 | 1.040 | - |
ab 2030 (Vorjahr: ab 2029) | 6.453 | 6.962 |
Die leistungsorientierten Pläne werden aus dem laufenden Cashflow finanziert.
Der Anteil der Pensionsverpflichtungen, für den Zahlungen im folgenden Geschäftsjahr erwartet werden, wird in Höhe von T€ 1.256 (Vorjahr: T€ 1.291) unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
in T€ | Garantie | Steuer- und Prozessrisiken | Drohverlust | Pensionsverpflichtungen | Gesamt |
Rückstellungen | 31.563 | 1.077 | 375 | 1.287 | 34.302 |
zum 01.01.2024 Bildungen | 13.294 | - | 1.505 | - | 14.799 |
Auflösungen | (5.445) | - | (299) | - | (5.744) |
Effekte aus | 1.394 | 17 | 12 | 1.423 | |
Währungsumrechnungen Inanspruchnahme | (2.666) | (595) | (56) | (31) | (3.348) |
Umgliederungen | 1.329 | - | - | - | 1.329 |
Rückstellungen zum 31.12.2024 | 39.469 | 499 | 1.537 | 1.256 | 42.761 |
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Langfristig (Garantie) | 10.475 | 6.422 |
Kurzfristig | 32.286 | 27.880 |
42.761 | 34.302 |
Die Rückstellungen für Garantien decken alle erkennbaren Risiken aus Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen ab. Die Rückstellungen werden je Auftrag nach bestmöglicher Einschätzung bewertet. Die als langfristig ausgewiesenen Beträge umfassen Gewährleistungsverpflichtungen von über einem Jahr. Die erwarteten Fälligkeiten liegen zwischen einem Jahr und vier Jahren. Der Zinseffekt aus der Abzinsung der Rückstellungen ist im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Effekte aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 1.423 (Vorjahr: T€ -321) sind wie im Vorjahr im Wesentlichen der Umrechnung der lokalen Währung der HW India und der HW Inc. zuzuordnen.
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 51.096 | 40.271 |
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen | 96 | 257 |
Kurzfristige finanzielle Schulden | - | 1.528 |
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 8.612 | 7.466 |
Leasingverbindlichkeiten | 1.586 | 1.673 |
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 61.390 | 51.195 |
Sonstige Verbindlichkeiten | ||
Steuern und Sozialversicherungsabgaben | 522 | 525 |
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 1.525 | 1.178 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 2.047 | 1.703 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 63.437 | 52.898 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
Leasingverbindlichkeiten | 4.906 | 6.404 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.906 | 6.404 |
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | - | 3.023 |
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten | - | 3.023 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 4.906 | 9.427 |
Bezüglich der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.
Unter den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2024 Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 in Höhe von T€ 4.906 (Vorjahr: T€ 6.404) ausgewiesen.
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Buchwerte entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Unter diesem Posten sind die unter Anwendung von IFRS 15 ermittelten und in der Anhangangabe 10. bereits dargestellten Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen erfasst. Darüber hinaus enthält dieser Posten die unter IFRS 15 zu bilanzierenden erhaltenen Anzahlungen, die nach Auftragsannahme vom Kunden gezahlt wurden, sofern bei entsprechenden Aufträgen noch keine Leistungserbringung seitens des KHD Konzerns gegenübersteht.
in T€ | 2024 | 2023 |
Löhne und Gehälter | 36.606 | 35.665 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen einschließlich Pensionskosten | 6.064 | 5.601 |
42.670 | 41.266 |
Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Anzahl der Mitarbeiter 944 (Vorjahr: 880). Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 929 Mitarbeiter, davon 233 gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr: 827 Mitarbeiter, davon 171 gewerbliche Arbeitnehmer), beschäftigt. Die gewerblichen Arbeitnehmer werden auf Basis von Zeitverträgen beschäftigt. Der Aufwand für diese Mitarbeiter ist daher nicht in den oben aufgeführten Personalkosten enthalten, sondern wird als Teil der Herstellungskosten berichtet.
Im Personalaufwand sind Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von T€ 1.765 (Vorjahr: T€ 1.701) sowie Aufwendungen für andere vertragliche sogenannte Defined-Contribution-Pläne in Höhe von T€ 875 (Vorjahr: T€ 801) enthalten.
Die Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen - bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat -betrug im Geschäftsjahr 2024 T€ 1.644 (Vorjahr: T€ 1.802).
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der KHD betrug im Geschäftsjahr 2024 T€ 1.464 (Vorjahr: T€ 1.622) und entfällt auf die folgenden Kategorien nach IAS 24.17:
― |
T€ 1.193 (Vorjahr: T€ 1.387) - kurzfristig fällige Leistungen, |
― |
T€ 271 (Vorjahr: T€ 235) - andere langfristig fällige Leistungen. |
Für die Mitglieder des Vorstands der KHD wurden im Geschäftsjahr 2024 Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Höhe von T€ 1.464 (Vorjahr: T€ 1.622) als Aufwand erfasst. Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Konzernabschluss angegeben worden sind, lagen nicht vor (Vorjahr: T€ 0).
In der Vergütung der Mitglieder des Vorstands sind Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für variable Vergütung sowie freiwillige Tantiemen von T€ 625 (Vorjahr: T€ 512) enthalten. Von der Vergütung des Vorstands für das jeweilige Geschäftsjahr ist zum 31. Dezember 2024 wie zum Bilanzstichtag des Vorjahres der Betrag, der den Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für variable Vergütung sowie freiwillige Tantiemen entspricht, zur Zahlung ausstehend.
Der Vorstand Herr Dr. Matthias Jochem erhält keine Vorstandsvergütung. Die KHD hat im Geschäftsjahr 2019 mit der 4-stream consulting GmbH, Roetgen, einer Gesellschaft, die in Bezug auf das Vorstandsmitglied Herr Dr. Jochem als nahestehendes Unternehmen gilt, einen Beratervertrag geschlossen. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung wurden von der KHD im Geschäftsjahr 2024 T€ 295 (Vorjahr: T€ 284) für erbrachte Beratungsleistungen als Aufwand erfasst.
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wurde für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung in Höhe von T€ 180 (Vorjahr: T€ 180) als Aufwand erfasst. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 entfällt in voller Höhe von T€ 180 (Vorjahr: T€ 180) auf kurzfristig fällige Leistungen. Von der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum 31. Dezember 2024 ein Betrag von insgesamt T€ 421 (Vorjahr: T€ 306) zur Zahlung ausstehend. Von den zur Zahlung ausstehenden Beträgen entfallen T€ 135 (Vorjahr: T€ 140) auf das jeweilige Geschäftsjahr.
Früheren Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats und ihren Hinterbliebenen wurden nach dem Ausscheiden aus dem Gremium keine Bezüge gewährt. Pensionsverpflichtungen gegenüber diesen Personengruppen bestehen nicht.
Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Der Vergütungsbericht stellt auch die Grundzüge des Vergütungssystems dar. Der Vergütungsbericht der KHD für das Geschäftsjahr 2024 wird auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.khd.eom/de/ir/mitteilungen-berichte/#verguetungsberichte) öffentlich zugänglich gemacht.
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 betragen T€ 218.130 (Vorjahr: T€ 224.677) und teilen sich auf in das Segment Capex (Projektgeschäft) mit T€ 168.594 (Vorjahr: T€ 167.460) sowie das Segment Plant Services mit T€ 49.536 (Vorjahr: T€ 57.217). Die Umsatzerlöse des Segmentes Capex enthalten Lizenzumsätze in Höhe von T€ 2.062 (Vorjahr: T€ 1.426). Zur weiteren Aufgliederung der Umsatzerlöse wird auf den Segmentbericht unter Kapitel 4. verwiesen.
Bei der Ermittlung und Abgrenzung der Umsatzerlöse wendet KHD praktische Behelfe an. So verzichtet KHD darauf, Kosten der Vertragsanbahnung zu aktivieren, wenn der maßgebliche Projektzeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. Diese Vertragsanbahnungskosten werden im Zeitpunkt der Entstehung direkt als Aufwand erfasst.
Die Herstellungskosten für die erbrachten Leistungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf T€ 174.089 (Vorjahr: T€ 192.719).
in T€ | 2024 | 2023 |
Herstellungskosten i.e.S. | 174.089 | 192.719 |
174.089 | 192.719 |
in T€ | 2024 | 2023 |
Wechselkursgewinne und Erträge aus Devisentermingeschäften | 1.600 | 1.707 |
Übrige Erträge | 985 | 2.280 |
2.585 | 3.987 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Wechselkursgewinne in Höhe von T€ 1.600 (Vorjahr: T€ 1.707 aus Wechselkursgewinnen und Devisentermingeschäften) enthalten. Die Wechselkursgewinne resultierten im Wesentlichen aus der Wechselkursänderung des US-Dollars und der Indischen Rupie im Verhältnis zum Euro. Diese umfassen sowohl realisierte als auch unrealisierte Wechselkurseffekte.
Die Vertriebsaufwendungen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 12.224 um T€ 80 auf T€ 12.144. Die Vertriebsaufwendungen enthalten Kosten für die Angebotsbearbeitung von T€ 6.564 (Vorjahr: T€ 6.725). Des Weiteren enthalten die Vertriebsaufwendungen Kosten der Vertriebsmitarbeiter, Kosten für Messeauftritte und Kundenevents sowie weitere vertriebsbezogene Aufwendungen.
Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich von T€ 14.956 im Vorjahr um T€ 836 auf T€ 15.792 im laufenden Geschäftsjahr. Die Verwaltungsaufwendungen enthalten neben den Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung insbesondere auch die Aufwendungen für Vorstandsbezüge, Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschlusskosten, Aufsichtsratsvergütung und Kosten für Investor Relations.
in T€ | 2024 | 2023 |
Forschung und Entwicklung | 5.660 | 4.088 |
Wechselkursverluste | 1.716 | 1.798 |
Entkonsolidierungsergebnis | - | 415 |
Übrige Aufwendungen | 804 | 683 |
8.180 | 6.984 |
Die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 6.984 um T€ 1.196 auf T€ 8.180. Hierin enthalten sind Aufwendungen für Wechselkursverluste, die sich von T€ 1.798 im Vorjahr um T€ 82 auf T€ 1.716 verminderten.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erhöhten sich von T€ 4.088 im Vorjahr um T€ 1.572 auf T€ 5.660. Auch im Geschäftsjahr 2024 erfolgte weiterhin eine klare Fokussierung auf Erweiterung und Verbesserungen des Produktportfolios (insbesondere im Hinblick auf CO 2 -Reduzierung) sowie weitere erfolgsversprechende Entwicklungsprojekte.
Die übrigen sonstigen Aufwendungen erhöhten sich von T€ 683 um T€ 121 auf T€ 804. In den übrigen sonstigen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für nicht anrechenbare Steuern, Gebühren, Dienstleistungen und Versicherungen enthalten.
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
in T€ | 2024 | 2023 |
Zinserträge | 6.235 | 5.766 |
Summe Zinserträge | 6.235 | 5.766 |
Einnahmen aus Dividenden | 50 | 30 |
Kursgewinne aus Wertpapieren | 41 | 151 |
Finanzerträge | 6.326 | 5.947 |
Zinseffekt aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen, Rückstellungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten | (502) | (527) |
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten | (222) | (323) |
Zinsaufwendungen | (52) | (555) |
Finanzaufwendungen | (776) | (1.405) |
Finanzergebnis | 5.550 | 4.542 |
Die gesamten Zinserträge erhöhten sich von T€ 5.766 um T€ 469 auf T€ 6.235. Die Zinserträge entfallen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die Bewertung einer Aktienposition führte im Geschäftsjahr aufgrund der Kursentwicklung zu einem Gewinn von T€ 41 (Vorjahr: Gewinn von T€ 151). In den Zinserträgen sind im Wesentlichen Zinserträge aus Bankguthaben und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von T€ 3.164 (Vorjahr: T€ 2.155) sowie Zinserträge aus Darlehen an ein nahestehendes Unternehmen in Höhe von T€ 3.050 (Vorjahr: T€ 3.611) enthalten.
Unter den Finanzaufwendungen ist die Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen mit T€ 449 (Vorjahr: T€ 520) enthalten. Im Geschäftsjahr fielen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 52 (Vorjahr: T€ 7) an. Für ein Bankdarlehen wurden Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 525) erfasst.
Der im Geschäftsjahr 2024 gebuchte Aufwand aus Ertragsteuern in Höhe von T€ 5.359 (Vorjahr: T€ 2.159) setzt sich wie folgt zusammen:
in T€ | 2024 | 2023 |
Aufwand aus laufenden Steuern | (5.891) | (2.092) |
Ertrag (+) / Aufwand aus latenten Steuern | 532 | (67) |
Steueraufwand des Jahres | (5.359) | (2.159) |
Der erwartete Steueraufwand lässt sich auf den tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten:
in T€ | 2024 | 2023 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | 15.944 | 6.439 |
Ertragsteuerergebnis bei einem Steuersatz von 32,45 % (Vorjahr: 32,45 %) | (5.174) | (2.089) |
Auswirkungen steuerfreier Erträge | 120 | 108 |
Auswirkungen steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen | (773) | (75) |
Auswirkungen von ungenutzten und nicht als latente Steueransprüche erfassten steuerlichen Verlusten und Aufrechnungsmöglichkeiten | 1.238 | (21) |
Auswirkungen von ursprünglich nicht erfassten und ungenutzten steuerlichen Verlusten und Aufrechnungsmöglichkeiten, die jetzt als latente Steueransprüche bilanziert werden, sowie Auswirkungen aus Veränderungen von Verlustvorträgen | - | (9) |
Auswirkungen abweichender Steuersätze bei Tochterunternehmen | 971 | 358 |
In der laufenden Periode erfasste Anpassungen für Steuern der Vorjahre | (1.119) | 200 |
Sonstige nicht steuerwirksame Zu- und Abrechnungen | (622) | (631) |
Steueraufwand des Jahres | (5.359) | (2.159) |
Vom durchschnittlichen Konzernsteuersatz abweichende lokale Steuersätze sind wie im Vorjahr vor allem den Tochtergesellschaften in den USA und Indien zuzuordnen.
Der effektive Konzernsteuersatz beträgt 33,61 % (Vorjahr: 33,53 %).
Der Steueraufwand im KHD Konzern ist Folge der unterschiedlichen Profitabilität der Tochterunternehmen. Während einige Tochterunternehmen steuerliche Gewinne erzielten, verzeichneten andere Tochterunternehmen steuerliche Verluste.
Der KHD Konzern ist in Ländern tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend den Vorgaben der OECD ("Säule 2-Gesetzgebung") erlassen haben. Die KHD hat die Auswirkungen dieser Steuergesetze auf den Konzern analysiert und rechnet hieraus mit keinen Auswirkungen.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien betrug wie im Vorjahr 49.703.573 Stück.
2024 | 2023 | |
Aktionären zuzuordnender Konzernjahresgewinn (in T€) | 10.570 | 4.275 |
Gewichtete durchschn. Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien | 49.703.573 | 49.703.573 |
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 0,21 | 0,09 |
Laut Satzung beschließt die Hauptversammlung der KHD über die Verwendung eines Bilanzgewinns nach HGB. Der Jahresabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von T€ 865 und einen Bilanzverlust von T€ 9.774 aus. Insofern ist kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns zu fassen.
Abschlussprüfer des Geschäftsjahrs 2024, wie bereits auch im Vorjahr, ist die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).
Das von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Honorar für das Geschäftsjahr 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
in T€ | 2024 | 2023 |
Abschlussprüfungsleistungen | 536 | 562 |
536 | 562 |
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 beträgt T€ 536 (Vorjahr: T€ 562). Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen die Honorare für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der KHD AG sowie die Jahresabschlussprüfung von zwei weiteren deutschen Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2024 sind Aufwendungen für Prüfungsleistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von T€ 50 enthalten (Vorjahr: T€ 113 in Bezug auf die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022).
Der Gesamtbetrag der künftigen Mindestzahlungen für unkündbare Operating-Leasing-Verträge und Mietverträge resultiert im Wesentlichen aus Mietverträgen für Gebäude:
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
innerhalb eines Jahres | 2.731 | 1.843 |
über 1 Jahr bis fünf Jahren | 4.639 | 4.144 |
nach fünf Jahren | 2.098 | 2.379 |
Gesamte Leasing- und Mietverpflichtungen | 9.468 | 8.366 |
Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gebuchte Aufwand für geleaste und gemietete Büroräume sowie Geschäftsausstattung beträgt im Geschäftsjahr 2024 T€ 2.137 (Vorjahr: T€ 2.157).
Zum 31. Dezember 2024 bestehen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 1.024 (Vorjahr: T€ 560). Es bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Verträgen in Höhe von T€ 524 (Vorjahr: T€ 494). Die Vorjahresangabe wurde entsprechend angepasst.
Bei den Eventualverbindlichkeiten des KHD Konzerns handelt es sich um Verpflichtungen, bei denen die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses nicht unwahrscheinlich ist, die jedoch nicht die Voraussetzungen zur Erfassung einer Rückstellung erfüllen.
Zum Bilanzstichtag bestehen Eventualverbindlichkeiten aus einer möglichen Inanspruchnahme aus gewährten Garantien oder gegen den KHD Konzern geltend gemachten Ansprüchen, welche den durch die Erfassung als Rückstellung abgedeckten Umfang übersteigen. Zu den gegen den KHD Konzern geltend gemachten Ansprüchen zählen auch gerichtliche, schiedsgerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten. Gerichtliche, schiedsgerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Konzern haben können, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Für weitere Ausführungen zu den Eventualverpflichtungen verweisen wir auf die Erläuterungen unter "Liquiditätsrisiko" in Kapitel 31.
Bei erforderlichen Angaben gemäß IAS 37.86 zur Art der Verpflichtung, zu Unsicherheiten hinsichtlich Betrags und des Zeitpunktes des Mittelabflusses wird auf eine Offenlegung gemäß IAS 37.91 verzichtet.
Bei Eventualforderungen handelt es sich um Ansprüche des KHD Konzerns, bei denen ein Zufluss von wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich, die Realisierung von Erträgen jedoch nicht so gut wie sicher ist.
Die Eventualforderungen resultieren aus Ansprüchen gegen Kunden aufgrund von nachträglichen Auftragsänderungen infolge kundenseitig verursachter Mehrkosten sowie aus Rückbelastungsansprüchen gegen Unterlieferanten.
Sowohl die Entwicklung der Eventualforderungen als auch der Eventualverbindlichkeiten wird fortwährend überwacht. Sobald sich die entsprechenden Ansprüche bzw. Verpflichtungen konkretisieren, erfolgt deren Erfassung im laufenden Periodenergebnis. Aus Gründen der Praktikabilität wird hierbei kein Betrag angegeben.
Als weltweit agierender Konzern ist die KHD verschiedenen finanziellen Risiken (Währungs-, Zins-, Ausfall-, Kredit- und Liquiditätsrisiken) ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können.
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des KHD Konzerns ist sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz erhalten bleiben.
Die finanzielle Sicherheit wird im Wesentlichen mit der Kennzahl Eigenkapitalquote gemessen. Bestandteile dieser Kenngröße sind das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital sowie die Bilanzsumme des Konzernabschlusses. Die Eigenkapitalquote wird als eine wichtige Kenngröße gegenüber Investoren, Analysten, Banken und Ratingagenturen verwendet.
Die Steuerung der Kapitalstruktur kann grundsätzlich durch KHD mittels Ausschüttung von Dividenden, Kapitalherabsetzungen bzw. Emissionen neuer Anteile sowie der Ausgabe von Finanzinstrumenten, die nach IFRS als Eigenkapital qualifiziert werden, erfolgen. Angestrebt wird eine dem Geschäftsrisiko angemessene Kapitalstruktur.
KHD unterliegt den aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften in Deutschland. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird laufend überwacht. Im Jahr 2024 wurden die Anforderungen eingehalten.
in T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Eigenkapital | 107.517 | 94.972 |
Bilanzsumme | 255.065 | 237.454 |
Eigenkapitalquote (in %) | 42,2 | 40,0 |
Die Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr von 40,0 % um 2,2 Prozentpunkte auf 42,2 % erhöht.
Bei den Währungskursrisiken ist zwischen Währungsrisiken im Zusammenhang mit der Abwicklung von Aufträgen in verschiedenen Währungsgebieten und den Risiken, die sich aus der Währungsumrechnung für einzelne Gesellschaften zu verschiedenen Stichtagen ergeben, zu unterscheiden. Im Rahmen der Auftragsabwicklung werden Wechselkursrisiken auf Basis geplanter Zahlungsströme bestimmt und durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten minimiert. Bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich ausschließlich um Devisentermingeschäfte.
Der Konzern hat Vermögenswerte und Schulden auf fremde Währung zu Buchwerten in Höhe von umgerechnet T€ 1.944 (Vorjahr: T€ 4.746) bilanziert. Fremde Währung in diesem Zusammenhang bedeutet, dass bei Gesellschaften des KHD Konzerns Vermögenswerte und Schulden in einer Währung bestehen, die von der jeweiligen funktionalen Währung des Tochterunternehmens abweicht. Eine Veränderung der Währungskurse um 10 % würde das Ergebnis des Konzerns um T€ 131 (Vorjahr: T€ 321) verändern.
Die Einzelabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden nach dem Prinzip der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Die Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden aus der funktionalen Währung der ausländischen Tochterunternehmen in die Berichtswährung des Konzerns können die angefallenen Währungsdifferenzen die Höhe des Konzerneigenkapitals verändern. Bei einer Veränderung der Fremdwährungskurse in Höhe von 10 % würde sich das Konzerneigenkapital um T€ 5.947 (Vorjahr: T€ 4.773) verändern.
Der Konzern bilanziert Wertpapiere und ist dem marktüblichen Preisrisiko in Bezug auf Wertpapiere ausgesetzt. Der Konzern ist aufgrund der einzelvertraglichen Regelung von Leistung und Preis keinem Warenpreisrisiko ausgesetzt.
Das Risiko einer Kreditkonzentration in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch die Kundenstruktur des Konzerns grundsätzlich geografisch weltweit gestreut. Mit den wesentlichen Kunden bestehen langjährige Geschäftsbeziehungen. In der Vergangenheit kam es bei diesen Kunden nicht zu bonitätsbedingten Forderungsausfällen. Zudem liegen derzeit keine Indikatoren über erhöhte Bonitätsrisiken vor. Das Kreditrisiko wird weiterhin dadurch verringert, dass der Konzern mit den Kunden Zahlungsmodalitäten, vor allem Teilabrechnungen und Anzahlungen, vereinbart, die einen hohen Bestand an offenen Forderungen vermeiden. Interne Richtlinien stellen sicher, dass Produkte grundsätzlich an Kunden mit angemessener Kredithistorie verkauft werden. Basis für die Steuerung des Adressenausfallrisikos ist eine regelmäßige Überwachung sowie die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur. Forderungen im Exportgeschäft sind im KHD Konzern in hohem Umfang durch Akkreditive sowie durch Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen (z. B. Hermes) gegen Ausfallrisiken abgesichert.
Im Geschäftsjahr lagen keine Sicherheiten für Forderungen vor (Vorjahr: T€ 0).
Zum 31. Dezember 2024 hat die KHD gegenüber der AVIC International Kairong Limited als Darlehensnehmer zwei Darlehensforderungen von € 10,0 Mio. sowie von € 50,0 Mio. bilanziert. Mögliche Ausfallrisiken sind durch die fortlaufende Überwachung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers sowie durch eine gegenüber der KHD von einer übergeordneten Gesellschaft des AVIC Konzerns gewährte Konzerngarantie wirksam minimiert. Zudem hat KHD das Recht, die Rückzahlung des ersten Darlehens über € 10,0 Mio. jederzeit vor dem Fälligkeitstag mit einer Frist von 30 Tagen zu verlangen.
Grundsätzlich besteht das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in der Höhe des jeweiligen positiven Buchwerts. Diesem Risiko wird durch die vorgenommenen Wertberichtigungen für Forderungsausfälle Rechnung getragen.
Der KHD Konzern verfolgt seit Jahren eine konservative und vorausschauende Politik der Liquiditätssicherung und verfügt über einen ausreichenden Bestand an liquiden Mitteln.
Zur Vermeidung finanzieller Risiken aus dem Anlagengeschäft werden die Aufträge durch Teilabrechnungen und Kundenanzahlungen abgewickelt, die zum Bilanzstichtag die laufenden Aufträge zu einem wesentlichen Teil finanziert haben. Auf Basis der Finanz- und Liquiditätsplanung werden liquide Mittel so disponiert, dass der KHD Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit in vollem Umfang nachkommen kann. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 51.192 (Vorjahr: T€ 40.528) sind überwiegend innerhalb von 60 Tagen zur Zahlung fällig.
In Bezug auf die Fälligkeit der Pensionsverpflichtungen wird auf Kapitel 14. verwiesen. Die unter den langfristigen Schulden ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. Die Laufzeit dieser Schulden wird im Wesentlichen durch die gewährten Garantiefristen bestimmt.
Der Konzern hat im Rahmen seiner üblichen Geschäftstransaktionen Verpflichtungen aus herausgelegten Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien. Neben den bilanzierten Rückstellungen erwartet der KHD Konzern keine materiellen Auszahlungen aus diesen Verpflichtungen. Mit Banken bestehen Avalkreditlinien in Höhe von € 92,6 Mio. (Vorjahr: € 82,0 Mio.), die es den einzelnen Gesellschaften des Konzerns erlauben, ihren Kunden Bankgarantien weltweit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Avalkreditlinien hat der Konzern Bankgarantien für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit in Höhe von € 52,5 Mio. (Vorjahr: € 72,4 Mio.) herausgelegt.
Der Konzern verfügt über Vermögenswerte, die im Zeitablauf bei Wiederanlage durch Änderungen der Marktzinssätze beeinflusst werden. Bei einer Erhöhung oder Verringerung des Markzinsniveaus zum 31. Dezember 2024 um 50 Basispunkte wäre das Konzernergebnis um T€ 202 (Vorjahr: T€ 156) höher bzw. niedriger gewesen. Für die mit der AVIC Kairong abgeschlossenen Darlehen ist der Zinssatz für die Darlehenslaufzeit von jeweils drei Jahren fest vereinbart, so dass sich hieraus kein Zinsänderungsrisiko ergibt.
Die Nettoergebnisse entfallen auf die einzelnen Klassen finanzieller Vermögenswerte und Schulden wie folgt:
2024 | Finanzielle Vermögenswerte | Finanzielle Schulden | Gesamt | ||
in T€ | zu Handelszwecken gehalten | EK Instrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Kredite und Forderungen | zu fortgeführten Anschaffungskosten | |
Aufwendungen aus der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte | - | (116) | (1.939) | - | (2.055) |
Zinsergebnis | - | - | 6.235 | (52) | 6.183 |
Übriges Nettoergebnis | 41 | - | 1.136 | - | 1.177 |
Nettoergebnis | 41 | (116) | 5.432 | (52) | 5.305 |
2023 | Finanzielle Vermögenswerte | Finanzielle Schulden | Gesamt | ||
in T€ | zu Handelszwecken gehalten | EK Instrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | Kredite und Forderungen | zu fortgeführten Anschaffungskosten | |
Aufwendungen aus der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte | - | - | (1.809) | - | (1.809) |
Zinsergebnis | - | - | 5.764 | (553) | 5.211 |
Übriges Nettoergebnis | 317 | - | 632 | - | 949 |
Nettoergebnis | 317 | - | 4.587 | (553) | 4.351 |
Das Nettoergebnis beinhaltet insbesondere Zinserträge, Erträge und Aufwendungen aus der Umrechnung monetärer Fremdwährungsposten, Marktwertänderungen von Wertpapieren sowie Aufwendungen aus der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte.
31.12.2024 | Finanzielle Vermögenswerte Bewertung nach IFRS 9 | Finanzielle Schulden Bewertung nach IFRS 9 | ||||
in T€ | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Fortgeführte Anschaffungskosten | Bewertung nach anderen IFRS | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - | 50.145 | - | - | - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | - | 45.815 | - | - | - |
Forderungen gegen nahestehende | - | - | 2.101 | - | - | - |
Unternehmen Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 1.442 | 30.839 | - | - | - |
Sonstige Forderungen | - | - | 3.114 | 762 | - | - |
Zahlungsmittel und -äquivalente | - | - | 59.877 | - | - | - |
Summe finanzieller Vermögenswerte | - | 1.442 | 191.891 | 762 | - | - |
Sonstige Verbindlichkeiten | - | - | - | - | - | 8.612 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - | - | 51.192 |
Summe finanzieller Schulden | - | - | - | - | - | 59.804 |
31.12.2024 | Finanzielle Schulden Bewertung nach IFRS 9 | ||
in T€ | Bewertung nach anderen IFRS | Buchwert 31.12.2024 | beizulegender Zeitwert 31.12.2024 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 50.145 | 50.073 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 45.815 | - |
Forderungen gegen nahestehende | - | 2.101 | - |
Unternehmen Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 32.281 | 11.571 |
Sonstige Forderungen | - | 3.876 | - |
Zahlungsmittel und -äquivalente | - | 59.877 | - |
Summe finanzieller Vermögenswerte | - | 194.095 | 61.644 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 8.612 | - | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 51.192 | - | |
Summe finanzieller Schulden | - | 59.804 | - |
31.12.2023 | Finanzielle Vermögenswerte Bewertung nach IFRS 9 | |||
in T€ | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Fortgeführte Anschaffungskosten | Bewertung nach anderen IFRS |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - | 44 | - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | - | 42.137 | - |
Forderungen gegen nahestehende | - | - | 1.097 | - |
Unternehmen Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 849 | 80.447 | - |
Sonstige Forderungen | - | - | 2.826 | 1.636 |
Zahlungsmittel und -äquivalente | - | - | 46.050 | - |
Summe finanzieller Vermögenswerte | - | 849 | 172.601 | 1.636 |
Finanzverbindlichkeiten | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - |
Summe finanzieller Schulden | - | - | - | - |
31.12.2023 | Finanzielle Schulden Bewertung nach IFRS 9 | |
in T€ | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
Forderungen gegen nahestehende | - | - |
Unternehmen Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | - |
Sonstige Forderungen | - | - |
Zahlungsmittel und -äquivalente | - | - |
Summe finanzieller Vermögenswerte | - | - |
Finanzverbindlichkeiten | 1.528 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | - | 7.466 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 40.528 |
Summe finanzieller Schulden | - | 49.522 |
31.12.2023 | Finanzielle Schulden Bewertung nach IFRS 9 | ||
in T€ | Bewertung nach anderen IFRS | Buchwert 31.12.2023 | beizulegender Zeitwert 31.12.2023 |
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 44 | - |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 42.137 | - |
Forderungen gegen nahestehende | - | 1.097 | - |
Unternehmen Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 81.296 | 58.273 |
Sonstige Forderungen | - | 4.462 | - |
Zahlungsmittel und -äquivalente | - | 46.050 | - |
Summe finanzieller Vermögenswerte | - | 175.086 | 58.273 |
Finanzverbindlichkeiten | - | 1.528 | - |
Sonstige Verbindlichkeiten | 3.023 | 10.489 | - |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 40.528 | - |
Summe finanzieller Schulden | 3.023 | 52.545 | - |
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Buchwerte entsprechen - soweit keine explizit andere Angabe erfolgt - im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Der beizulegende Zeitwert in Höhe von T€ 50.073 innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie in Höhe von T € 10.129 innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (Vorjahr: T € 58.273 innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte) resultiert aus der Bewertung der in Höhe von T € 50.000 (Vorjahr: T€ 0) sowie T € 10.000 (Vorjahr: T€ 60.000) in der Bilanz ausgewiesenen Darlehensforderungen.
Die beizulegenden Zeitwerte der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden wurden mittels folgender Verfahren ermittelt:
― |
Die beizulegenden Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden unter Bezugnahme auf die notierten Marktpreise bestimmt. |
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten | Beizulegender Zeitwert | Hierarchie | Bewertungsverfahren | Bedeutende nicht beobachtbare Eingangsparameter | |
31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
Börsennotierte Wertpapiere | Vermögenswerte: T€ 1.442 | Vermögenswerte: T€ 849 | Stufe 1 | Notierte Kurse an einem aktivem Markt | N/A |
Der beizulegende Zeitwert der zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere beträgt T€ 1.442 (Vorjahr: T€ 849). Eine Veränderung des Marktpreises um 10 % würde das Ergebnis des Konzerns um T€ 137 (Vorjahr: T€ 81) verändern.
Von den Gesamtforderungen des Konzerns ist einschließlich der wertberichtigten Forderungen ein Teilbetrag von T€ 12.614 (Vorjahr: T€ 10.853) überfällig. Nach Abzug von Sicherheiten (Akkreditive und Hermesdeckungen) beziffert der Konzern das hieraus resultierende Risiko mit T€ 12.614 (Vorjahr: T€ 10.853). Die wertberichtigten Forderungen sind im Wesentlichen zu mehr als 90 Tagen überfällig.
Im KHD Konzern bestehen für derivative Finanzinstrumente Aufrechnungsvereinbarungen mit den entsprechenden Kreditinstituten. Gemäß diesen Rahmenbedingungen werden die Beträge, die von jeder Gegenpartei im Hinblick auf die noch ausstehenden Transkationen in gleicher Währung an einem bestimmten Fälligkeitstag geschuldet werden, zu einem Nettobetrag zusammengefasst.
Zu den nahestehenden Unternehmen im Sinne des. IAS 24 zählen neben den Tochterunternehmen der KHD auch diejenigen Unternehmen, welche die KHD beherrschen, gemeinschaftlich führen oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben sowie die mit diesen verbundenen sonstigen nahestehenden Unternehmen des AVIC Konzerns. Da im Rahmen der Konsolidierung Geschäftsvorfälle zwischen der KHD und ihren konsolidierten Tochterunternehmen eliminiert werden, werden im Folgenden nur die nicht eliminierten Geschäftsvorfälle mit direkten und indirekten Mutterunternehmen der KHD sowie sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Geschäftsvorfälle mit Gesellschaften des AVIC Konzerns sowie mit den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats. Die Geschäftsvorfälle mit indirekten Mutterunternehmen betreffen die AVIC INTL und AVIC Beijing. Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Unternehmen erfolgten mit AVIC Kairong.
Seit Ende 2010 besteht ein Kooperationsvertrag mit AVIC Beijing, der seit Februar 2011 durch eine Kapitalbeteiligung der Max Glory Industries Limited (Max Glory), einer Konzerngesellschaft der AVIC Beijing, an KHD in Höhe von 20 % untermauert ist. Als Folge eines öffentlichen Übernahmeangebotes hat die AVIC Beijing ihren indirekten Anteil an der KHD im Geschäftsjahr 2014 weiter erhöht. Zum 31. Dezember 2024 hält die AVIC Beijing indirekt mit 89,02 % (unverändert zum Vorjahr) die Mehrheit der KHD-Anteile. Die strategische Partnerschaft zwischen AVIC und KHD mündete unter anderem in zahlreichen gemeinsamen Projekten in unterschiedlichen Vertriebsregionen weltweit. Schwerpunkt der Zusammenarbeit in den letzten Jahren war die zunehmende Erschließung des chinesischen Absatzmarktes für die Technologie des KHD Konzerns.
Nach dem Verlust des maßgeblichen Einflusses auf die russische Gesellschaft KHD OOO, die im Vorjahr nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen war, werden die Anteile im Berichtsjahr unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. In dem vorangegangenen Geschäftsjahr galt die KHD OOO als nahestehendes Unternehmen.
Die KHD hat im Geschäftsjahr 2019 mit der 4-stream consulting GmbH, Roetgen, einer Gesellschaft, die in Bezug auf das Vorstandsmitglied Herr Dr. Jochem als nahestehendes Unternehmen gilt, einen Beratervertrag geschlossen. Gemäß der vertraglichen Vereinbarung wurden von der KHD im Geschäftsjahr 2024 T€ 295 (Vorjahr: T€ 285) als Aufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2024 belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber der 4-stream consulting GmbH auf T€ 21 (Vorjahr: T€ 48). Es bestehen sonstige finanziellen Verpflichtungen aus Beraterverträgen mit der 4-stream consulting GmbH in Höhe von T€ 260 p.a. (Vorjahr: T€ 230 p.a.).
Zum 31. Dezember 2024 hat die KHD gegenüber der AVIC International Kairong Limited als Darlehensnehmer zwei Darlehensforderungen von T€ 10.000 (Vorjahr: T€ 10.000) sowie von T€ 50.000 (Vorjahr: T€ 50.000) bilanziert. Beide Darlehen werden unverändert zum Vorjahr mit 5 % p.a. verzinst.
Für das erste Darlehen (T€ 10.000) hat KHD das Recht, jederzeit vor dem Fälligkeitstag die Rückzahlung des gesamten Betrages oder eines Teilbetrages mit einer Frist von 30 Tagen zu verlangen. Beide Darlehen sind durch eine Konzerngarantie einer übergeordneten Gesellschaft des AVIC Konzerns besichert.
Mit nahestehenden Unternehmen des AVIC Konzerns gab es im Berichtsjahr die folgenden geschäftlichen Transaktionen:
in T€ | 2024 | 2023 |
Indirekte Mutterunternehmen | 6.072 | 2.550 |
sonstige nahestehende Unternehmen | 3.050 | 3.611 |
9.122 | 6.161 |
Die Erträge mit indirekten Mutterunternehmen betragen im Geschäftsjahr T€ 6.072 (Vorjahr: T€ 2.550). Die Erträge des laufenden Jahres betreffen überwiegend Erträge aus dem Projektgeschäft. Unter den Erträgen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen sind Zinserträge aus den Darlehen an die AVIC Kairong in Höhe von T€ 3.050 (Vorjahr: T€ 3.611) ausgewiesen.
in T€ | 2024 | 2023 |
Indirekte Mutterunternehmen | 1.500 | - |
Assoziierte Unternehmen | - | 230 |
1.500 | 230 |
Die Aufwendungen mit indirekten Mutterunternehmen betragen im Geschäftsjahr T€ 1.500 (Vorjahr: T€ 0). Die Aufwendungen mit assoziierten Unternehmen betragen im Geschäftsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ 230).
Im Geschäftsjahr bestanden kurzfristige Vermögenswerte gegen die Gesellschaften des AVIC Konzerns in Höhe von T€ 2.087 (Vorjahr: T€ 1.087). Diese resultieren ausschließlich aus Forderungen im Rahmen des Projektgeschäftes. Im Vorjahr resultierten diese ausschließlich aus Forderungen im Rahmen des Projektgeschäftes und Zinsforderungen.
in T€ | 2024 | 2023 |
Indirekte Mutterunternehmen | 2.087 | 1.087 |
Assoziierte Unternehmen | - | 14 |
2.087 | 1.101 |
Darüber hinaus sind zwei Darlehen an nahestehende Unternehmen in Höhe von T€ 50.000 unter den langfristigen Vermögenswerten sowie in Höhe von T€ 10.000 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (Vorjahr: T€ 60.000 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten) zum Bilanzstichtag bilanziert.
Unter den Verbindlichkeiten aus Projektaufträgen sind Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von T€ 812 gegenüber nahestehenden Unternehmen bilanziert (Vorjahr: T€ 0). Gegenüber indirekten Mutterunternehmen sind Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 1.682 ausgewiesen (Vorjahr: T€ 3.997).
in T€ | 2024 | 2023 |
Indirekte Mutterunternehmen | 2.494 | 3.997 |
Assoziierte Unternehmen | - | 90 |
2.494 | 4.087 |
Nahestehende Personen umfassen die aktuellen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der KHD und deren Familienangehörige.
Die nach IAS 24 anzugebende Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Zur laufenden Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Vergütung in Zusammenhang mit der Beendigung von Tätigkeiten von Vorständen wird auf den Kapitel 19 verwiesen.
Vorstand und Aufsichtsrat der KHD haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 6. Februar 2025 abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.khd.eom/de/ir/corporate-governance/#entsprechenserklaerung) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Konzerngesellschaft KHD VV die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 24. Januar 2025 abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Internetseite der KHD VV (https://www.khdw.de/corporate-governance) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Im März 2025 unterzeichnete die HW India mit einem indischen Kunden ein Auftragspaket über ein Großprojekt. Das Vertragspaket bezieht sich auf eine neue Zementanlage mit einer Produktionskapazität von 10.000 Tagestonnen und umfasst ein Auftragsvolumen von umgerechnet mehr als € 100 Mio. Weitere wesentliche Entwicklungen oder Ereignisse von besonderer Bedeutung sind nach dem Stichtag 31. Dezember 2024 nicht eingetreten.
Die Billigung des aufgestellten Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat soll in der Aufsichtsratssitzung am 27. März 2025 erfolgen.
Köln, den 21. März 2025
Der Vorstand
Jianlong Shen, Vorsitzender
Jürgen Luckas
Dr. Matthias Jochem
Matthias Mersmann
Herr Mersmann kann aufgrund höherer Gewalt auf absehbare Zeit seine Unterschrift nicht leisten.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 21. März 2025
Der Vorstand
Jianlong Shen, Vorsitzender
Jürgen Luckas
Dr. Matthias Jochem
Matthias Mersmann
Herr Mersmann kann aufgrund höherer Gewalt auf absehbare Zeit seine Unterschrift nicht leisten.
An die KHD Humboldt Wedag International AG
Wir haben den Konzernabschluss der KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der KHD Humboldt Wedag International AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch nach DRS 20 gefordert sind.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung sowie zu dem oben genannten Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts ab. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Die Realisierung der Umsatzerlöse aus langfristigen Fertigungsaufträgen erfolgt zeitraumbezogen in Abhängigkeit des Leistungsfortschritts, der nach dem Verhältnis der tatsächlich angefallenen Auftragskosten zu den geplanten Gesamtkosten ("Cost to Cost"-Methode) bestimmt wird. Insbesondere bei der Bestimmung der zu erwartenden Gesamtkosten sind Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sofern die geplanten Gesamtkosten die zu erzielenden Gesamterlöse übersteigen, sind Rückstellungen für drohende Verluste aus Verpflichtungen durch belastende Verträge zu erfassen.
Aufgrund der möglichen Schätzunsicherheiten und den hieraus resultierenden Fehlerrisiken, die sich bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts von langfristigen Fertigungsaufträgen sowie der Bemessung von Auftragserlösen und Auftragskosten ergeben, waren die Realisierung von Umsatzerlösen sowie die Bewertung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus belastenden Verträgen im Zusammenhang mit langfristigen Fertigungsaufträgen im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst mit den von der Gesellschaft für den Konzern eingerichteten Prozessen zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads von langfristigen Fertigungsaufträgen befasst. Wir haben die Höhe sowie die sachliche Zuordnung der erfassten Ist-Kosten, die im Wesentlichen aus Material- und Lohnkosten bestehen, nachvollzogen, indem wir unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen und im Rahmen einer nach mathematisch-statistischen Grundsätzen erhobenen Stichprobe Bestätigungen Dritter eingeholt bzw. Belege eingesehen und diese mit der Auftragskalkulation abgeglichen haben. Die Höhe sowie die sachliche Abgrenzung der geplanten Gesamtkosten einzelner Aufträge haben wir in Stichproben durch Einsichtnahme in Verträge sowie Projektkalkulationen und Erörterung des Projektfortschritts und der geschätzten Kosten bis zur Auftragsfertigstellung mit den Projektverantwortlichen beurteilt. Zudem haben wir die Bewertung bzw. die Notwendigkeit zur Dotierung oder Anpassung einer Rückstellung für Verpflichtungen aus belastenden Verträgen für solche Fertigungsprojekte analysiert, bei denen der Fertigstellungsgrad, die erwarteten Projektkosten oder die geplante Marge wesentlich von der ursprünglichen Projektkalkulation abweichen. In diesem Zusammenhang haben wir die ursprüngliche Projektkalkulation mit der aktuellen, fortlaufenden Projektkalkulation verglichen und die sich ergebenden Abweichungen mit den Projektverantwortlichen erörtert. Des Weiteren haben wir die Projektkalkulationen in Stichproben rechnerisch nachvollzogen und die zu erfassenden Umsatzerlöse sowie die Rückstellungen für Verpflichtungen aus belastenden Verträgen mit der Finanzbuchhaltung der Gesellschaft abgeglichen. Durch Abgleich der Projektkalkulationen mit Nachweisen aus dem Vorjahr haben wir zudem analysiert, ob die angewandten Verfahren im Zeitablauf konsistent und stetig angewendet wurden.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Realisierung von Umsatzerlösen sowie der Bewertung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus belastenden Verträgen bei langfristigen Fertigungsaufträgen ergeben.
Die Angaben der Gesellschaft zur Realisierung von Umsatzerlösen sowie zur Bewertung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus belastenden Verträgen sind in den Abschnitten 1 "Zusammenfassung der wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" unter "Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen mit einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung" und 20 "Umsatzerlöse und Erfassung von Umsatzerlösen" des Konzernanhangs enthalten.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird durch die gesetzlichen Vertreter mindestens jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Dabei wir dem Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts der erzielbare Betrag, welcher sich als Barwert der erwarteten künftigen Netto-Zahlungsströme vor Steuern im Rahmen eines Discounted Cash-Flow-Modells ermittelt, gegenübergestellt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren sowie der Wachstumsraten berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels eines gewichteten Kapitalkostensatzes (vor Steuern).
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen sowie Wachstumsraten und ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität des Werthaltigkeitstest sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume und Schätzunsicherheiten ist der Geschäfts- und Firmenwert, der einen wesentlichen Bilanzposten darstellt, im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. .
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie dem von der Gesellschaft etablierten Planungsprozess befasst.
Daneben haben wir das Vorgehen zur Ermittlung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit methodisch nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere beurteilt, ob die Ermittlung der Nutzungswerte mittels Discounted-Cash-Flow Verfahren den Anforderungen von IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten, entspricht.
Dabei haben wir unter Hinzuziehung unserer Bewertungsexperten die wesentlichen Werttreiber mit den gesetzlichen Vertretern erörtert sowie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen. Zudem haben wir das Budget des kommenden Jahres und die Mittelfristplanung der Gesellschaft mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget und der genehmigten Mittelfristplanung verglichen. Außerdem wurden die Planungen hinsichtlich ihrer Konsistenz mit den Angaben der gesetzlichen Vertreter im Prognoseberichtsteil des Lageberichts verglichen. Zudem haben wir das zur Ermittlung des erzielbaren Betrages verwendete Discounted Cash-Flow-Bewertungsmodell methodisch und rechnerisch nachvollzogen.
Um die Genauigkeit der Prognosen und die Planungstreue zu analysieren, haben wir die in den vergangenen Perioden prognostizierten künftige Zahlungsströme den tatsächlich eingetreten Ergebnissen gegenübergestellt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit haben können, haben wir dessen Ermittlung methodisch nachvollzogen und untersucht, ob die darin einfließenden Parameter mit externen Marktdaten übereinstimmen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich des Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwerts keine Einwendungen ergeben.
Die Angaben der Gesellschaft zum Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts sind im Abschnitt "6. Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die oben genannten im Lagebericht im Abschnitt "Corporate Governance" enthaltenen lageberichtsfremden Angaben. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen den nichtfinanziellen Bericht, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
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die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
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die "Kennzahlen", "Zahlen und Fakten" sowie das Vorwort des Vorstands und |
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den Bericht des Aufsichtsrats. |
aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
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planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei (2024_KHD_AG_Konzernabschluss-Lagebericht.zip) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. August 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der KHD Humboldt Wedag International AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
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Prüfung des Vergütungsberichts |
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hans Jörg Galden.
Köln, 26. März 2025
EY
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Galden, Wirtschaftsprüfer
Ormanns, Wirtschaftsprüfer
AVIC Beijing | AVIC International Beijing Company Limited, Peking, Volksrepublik China |
AVIC Kairong | AVIC International Kairong Limited, Hongkong, Hongkong |
AVIC Engineering | AVIC International Engineering Holding Pte. Ltd., Singapur, Singapur |
AVIC INTL | AVIC International Holdings Limited, Shenzhen, Volksrepublik China |
HWG | Humboldt Wedag GmbH, Köln |
HW Inc. | Humboldt Wedag, Inc., Peachtree Corners (Georgia), USA |
HW India | Humboldt Wedag India Private Ltd., Neu-Delhi, Indien |
KHD | KHD Humboldt Wedag International AG, Köln, - Konzern |
KHD AG | KHD Humboldt Wedag International AG, Köln |
KHD Beijing | KHD Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) Co. Ltd., Peking, Volksrepublik China |
KHD GmbH | KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln |
KHD OOO | KHD Humboldt Engineering OOO, Moskau, Russland |
KHD VV | KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, Köln |
Max Glory | Max Glory Industries Ltd., Hongkong, Hongkong |
SPA | Share Purchase Agreement |
ZAB | ZAB Zementanlagenbau GmbH Dessau, Dessau-Roßlau |