![]() Klassik Radio AGAugsburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Konzernabschluss 2018Für den Zeitraum 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018scroll
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ausweisbedingte Anpassung Vorjahr Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018scroll
Konzern-Eigenkapitalentwicklung zum 31. Dezember 2018Entwicklung des Konzern Eigenkapitals zum 31. Dezember 2018scroll
Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018Allgemeine GrundlagenDie Klassik Radio AG (die Gesellschaft) und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der Klassik Radio Konzern) sind fokussiert auf das Medium Hörfunk in Deutschland. Sie sind im Bereich der Produktion, Ausstrahlung und Vermarktung des Senders Klassik Radio, der Vermarktung der Marke Klassik Radio, des Merchandisings, dem Vertrieb von Sonderwerbeformen im Hörfunk und von Unterhaltungsnachrichten tätig. Bei Klassik Radio handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, gegründet und ansässig in Deutschland. Die Adresse des im Handelsregister Augsburg (HRB 2090) eingetragenen Sitzes lautet Imhofstraße 12, 86159 Augsburg. Das Unternehmen ist seit dem 15. Dezember 2004 an der Frankfurter Wertpapierbörse im General Standard gelistet. Die Klassik Radio AG stellt ihren Konzernabschluss unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Im Konzernabschluss werden grundsätzlich alle bis zum Bilanzstichtag verpflichtend in Kraft getretenen IFRS sowie alle Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet. Die Klassik Radio AG, stellt den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Beträge werden, soweit nicht anderweitig vermerkt, in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Konzernabschluss umfasst das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 mit einer Vergleichsperiode. Am 30. April 2019 hat der Vorstand der Klassik Radio AG den Konzernabschluss zur Weitergabe an den Aufsichtsrat der Gesellschaft freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Die Billigung des Abschlusses erfolgt in der Sitzung des Aufsichtsrates am 30. April.2019 Erstmals angewendete RechnungslegungsvorschriftenDas IASB hat Änderungen bei bestehenden Standards verabschiedet, die für am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden sind. Die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen sind zum 01. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden:
Die Art und die Auswirkung der Änderungen infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 sind im Folgenden beschrieben. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenKlassik Radio hat im Geschäftsjahr 2018 den neuen Standard zur Umsatzrealisierung, IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden", erstmalig nach dem modifizierten rückwirkenden Ansatz angewendet. Die Vergleichsperiode ist daher nach den bis dahin gültigen Rechnungslegungsgrundsätzen dargestellt. IFRS 15 ersetzt vollständig die bisherigen Vorschriften zur Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" einschließlich der entsprechenden Interpretationen. Umsatzerlöse sind nunmehr zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung anzusetzen, den das Unternehmen voraussichtlich erhalten wird. Der neue Standard sieht ein fünfstufiges Verfahren vor, wonach die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Realisierung zu ermitteln ist. Das Modell stellt sich wie folgt dar: Identifikation des Vertrags mit dem Kunden, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung des Transaktionspreises, Allokation des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen sowie Realisierung der Umsätze bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen. IFRS 15 hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung, da der weit überwiegende Teil der Umsätze im Konzernabschluss auf Grund von Routinetransaktionen (Erlösrealisation im Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht) realisiert wird. Umsatzerlöse aus Werbeausstrahlungen oder dem Verkauf von Konzerttickets werden am Tag der jeweiligen Ausstrahlung oder Veranstaltung realisiert. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden in der Regel bei Lieferung realisiert. Anpassungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von nicht-monetären Tauschgeschäften ergaben sich nicht. Es liegen darüber hinaus im Konzern keine Vereinbarungen vor, die mehrere Leistungen innerhalb eines Vertrages oder innerhalb mehrerer Verträge regeln (Multielement-Arrangements). Klassik Radio ist zu dem Schluss gekommen, dass er bei fast allen seinen Umsatztransaktionen als Auftraggeber oder Prinzipal handelt, da er die Verfügungsgewalt bei allen Umsatztransaktionen besitzt, die Preise festsetzt und das Ausfallrisiko trägt. Bis zum 31.12.2017 wurden Umsatzerlöse auf Basis des IAS 18 "Umsatzerlöse" bilanziert. Umsatzerlöse wurden realisiert, wenn die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden konnte, wenn es wahrscheinlich war, dass der künftige Nutzen dem Unternehmen unabhängig von der eigentlichen Zahlung und wenn Bestandsrisiken und Chancen auf den Kunden übertragen sind. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für zukünftige Leistungsverpflichtungen werden nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Im Vorjahr wurden die erhaltenen Anzahlungen unter den Übrigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. IFRS 9 FinanzinstrumenteFinanzinstrumente des Konzerns umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und übrige finanzielle Verbindlichkeiten. IFRS 9 ersetzt vollständig die Vorschriften des IAS 39. IFRS 9 sieht einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vor, der sich grundsätzlich an dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Zahlungsströmen des Finanzinstruments orientiert. Darüber hinaus beinhaltet IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell, nach dem nicht nur bereits eingetretene Verluste, sondern auch bereits erwartete Ausfälle zu erfassen sind, sowie neue Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der Standard wurde erstmalig retrospektiv zum 01.01.2018 angewendet, ohne die Vergleichsperiode anzupassen. Der Konzern hat die Merkmale der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte analysiert und festgestellt, dass sie mit einer Ausnahme die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllen. Nach IAS 39 wurden finanzielle Vermögenswerte als Kredite und Forderungen klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Folgende Reklassifizierung auf Basis der Bilanzierung zum Vorjahr (nach IAS 39) wurde vorgenommen: scroll
Die im Vorjahr als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Beteiligungen, die nicht konsolidiert oder nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, wurden zum Erstanwendungszeitpunkt in die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte umgegliedert. Für diese Beteiligung liegt kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vor, so dass der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann; daher erfolgt die Bewertung weiterhin zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, der annahmegemäß im Wesentlichem dem Fair Value entspricht. Die Änderungen des IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klassifizierung oder Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten für den Konzern. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Für die Erfassung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte führt IFRS 9 das Modell der erwarteten Verluste ein. Dies bedeutet, dass eine Risikovorsorge bereits vor Eintritt von Ausfallereignissen aus Basis von historischen Ausfallquoten zu erfassen ist, welche am Bilanzstichtag um aktuelle Informationen und Erwartungen anzupassen sind. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wendet Klassik Radio das vereinfachte Wertminderungsmodell des über die Gesamtlaufzeit entstehenden Kreditverlusts an. Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 führte dabei zu keiner wesentlichen Anpassung der erfassten Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dementsprechend ergab sich kein Anpassungsbedarf in den Gewinnrücklagen. Auf sonstige finanzielle Vermögenswerte wirkte sich das neue Wertberichtigungsmodel des IFRS 9 nicht wesentlich aus. Erlassene, noch nicht angewendete RechnungslegungsvorschriftenFolgende neue oder überarbeitete für den Konzernabschluss der Klassik Radio AG möglicherweise relevanten Standards und Interpretationen, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren oder noch nicht von der Europäischen Kommission übernommen wurden, werden nicht vorzeitig angewandt: scroll
Der Konzern beabsichtigt diese Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens abzuwenden. Die Untersuchung der Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 16 auf den Konzernabschluss ist abgeschlossen. Auf Basis der am 31.12.2018 bestehenden Leasingverhältnisse wird Klassik Radio mit der Erstanwendung am 01.01.2019 erstmalig Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten von voraussichtlich rund TEUR 300 in der Konzernbilanz erfassen. Anstelle von Leasingaufwendungen werden durch die Änderungen von IFRS 16 in der Folge zukünftig Abschreibungen und Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - mit entsprechend positiver Auswirkung auf das EBITDA in Höhe eines geringen sechsstelligen Betrages. Durch die erstmalige Anwendung wird sich in 2019 der operative Cash Flow leicht erhöhen und gegenläufig der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit belastet. Die Auswirkungen der weiteren Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klassik-Konzerns werden noch geprüft und werden voraussichtlich insgesamt von untergeordneter Bedeutung sein. Darüber hinaus sind weitere Standards und Interpretationen verabschiedet worden, die aus heutiger Sicht keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden. KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 besteht aus der Klassik Radio AG als Mutterunternehmen sowie fünf deutschen Tochtergesellschaften und einer ausländischen Tochtergesellschaft, die nach der Vollkonsolidierungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Als Tochterunternehmen gilt ein Unternehmen, das von der Klassik Radio AG beherrscht wird. Beherrschung liegt vor, wenn der Klassik Radio Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht, sie endet, wenn diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist. Für die in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaft Klassik Radio GmbH & Co. KG, Hamburg, werden die Befreiungsvorschriften nach § 264b HGB in Anspruch genommen. Beteiligungsstruktur der Klassik Radio AG:Stand: Dezember 2018 Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen:scroll
KonsolidierungsgrundsätzeDie Klassik Radio AG leitet alle auf Basis der nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse der im Konsolidierungskreis befindlichen Tochterunternehmen auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Basis einen Konzernabschluss. Der Konzernabschluss ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Bei allen Tochterunternehmen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 "Business Combinations". Die Anschaffungskosten ergeben sich dabei aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Die Anschaffungskosten werden mit den erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerten sowie den übernommenen Schulden verrechnet. Dabei werden Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten mit ihren Zeitwerten angesetzt. Verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert. Negative Unterschiedsbeträge werden nach kritischer Überprüfung erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Umsatzerlöse sind ebenso wie alle konzerninternen Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen ohne Erfolgswirkung verrechnet. Die angewandten Konsolidierungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr (31. Dezember 2017) nicht geändert. Wesentliche Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Fristigkeit. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb eines Geschäftszyklus fällig werden oder sie primär zu Handelszwecken gehalten werden. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr oder länger als einen Geschäftszyklus im Konzern verbleiben. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden als langfristig dargestellt. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips. Der Geschäfts- und Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich gemäß IAS 36, sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und gegebenenfalls auf seinen erzielbaren Betrag abgewertet (Impairment-only-approach). Wertaufholungen sind unzulässig. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf cash-generierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen cash-generierenden units bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Goodwill entstanden ist, Nutzen ziehen. Die Sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben aufgedeckten stillen Reserven bei Geschäftserwerben im Wesentlichen erworbene Software und Lizenzen, die zu ihren Anschaffungskosten erfasst werden. Sie haben eine bestimmte Nutzungsdauer und werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über eine geschätzte Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren. Die bei Geschäftserwerben aufgedeckten stillen Reserven hinsichtlich Kundenbeziehungen, Kundenlisten und Lizenzen werden über die geschätzte Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Sachanlagen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zu Grunde: scroll
An jedem Stichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines nicht finanziellen Vermögenswertes im Sinne von IAS 36 vorliegen. Sofern derartige Anhaltspunkte vorliegen bzw. wenn ein jährlicher Impairment-Test notwendig ist, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt. Ein jährlicher Impairment-Test ist nicht nur bei Geschäfts- oder Firmenwerten, sondern auch bei immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer bzw. immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, erforderlich. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zu betrachtenden Gruppe von Vermögenswerten den erzielbaren Betrag übersteigt. Die Wertminderung ist erfolgswirksam zu erfassen. Der erzielbare Betrag ermittelt sich als der höhere Wert aus Netto-Veräußerungspreis und Nutzungswert. Der Netto-Veräußerungspreis ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Barwert der künftigen Zahlungsströme, die durch die fortlaufende Nutzung eines Vermögenswertes und durch dessen Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Sofern für einen Vermögenswert keine Zahlungsströme direkt zugeordnet werden können, wird der erzielbare Betrag der cashgenerierenden Einheiten ermittelt, zu der der Vermögenswert gehört. Wenn sich die Annahmen hinsichtlich des erzielbaren Betrages ändern, werden die Abwertungsverluste aus Wertminderungen im Rahmen einer Wertaufholung, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, entsprechend neutralisiert. Die Wertaufholung erfolgt bis zu dem Buchwert, der sich ergeben hätte, wenn der Vermögenswert ohne Wertminderung planmäßig abgeschrieben worden wäre. Es bestehen im Konzern Miet- und Leasingverhältnisse für Gewerberäume, Kraftfahrzeuge und Kopierer, bei denen dem Konzern kein wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen ist. Diese werden als Operating Leasing klassifiziert. Die Aufwendungen aus Operating-Lease-Verhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Konzern schließt teilweise Untermietverhältnisse für diese Gewerberäume ab. Die vereinnahmten Leasingraten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bilanziert. Latente Steueransprüche/-schulden werden gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf sämtliche temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gebildet. Latente Steuern aus Konsolidierungsvorgängen werden gesondert ermittelt und angesetzt. Die aktiven latenten Steuern umfassen Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung in einem Planungszeitraum von 3 Jahren mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die Berechnung der latenten Steuern wird unverändert ein Steuersatz von 31,05% herangezogen, der sich aus der Belastung mit Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag von 15,83% sowie Gewerbeertragsteuer von 15,22% ergibt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert. Dabei werden neben direkt zuordenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten berücksichtigt. Die Fremdkapitalkosten werden im Aufwand erfasst. Finanzinstrumente des Konzerns umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzschulden und übrige finanzielle Verbindlichkeiten. Beim erstmaligen bilanziellen Ansatz werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Transaktionspreis, alle übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitwert angesetzt. Transaktionskosten werden einbezogen, sofern die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Anderenfalls sind sie sofort aufwandswirksam zu erfassen. Erstmalige bilanzielle Erfassung und Abgang marktüblicher Verkäufe und Käufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag vorgenommen. IFRS 9 sieht für die Klassifizierung und Folgebewertung die folgenden drei Bewertungskategorien vor:
Sofern ein Vermögenswert zur Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Tilgungs- und Zinszahlungen gehalten wird, erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Wird ein Vermögenswert darüber hinaus auch für einen möglichen Verkauf gehalten, wird dieser erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In allen anderen Fällen erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Amortisierung mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil des Finanzergebnisses enthalten. Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 berücksichtigt erwartete Kreditverluste, sog. expected credit losses (ECL). Das Modell erfordert Einschätzungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Frage wie sich die Änderungen wirtschaftlicher Faktoren auf erwartete Kreditverluste auswirken. Dazu werden Annahmen auf Basis belastbarer gewichteter Informationen vorgenommen. Klassik Radio wendet das Modell für finanzielle Vermögenswerte an, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert werden. Klassik Radio wendet den vereinfachten Ansatz an, um Ausfallrisiken zu bewerten und berechnet die erwartenden Kreditverluste über eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste, unabhängig davon wann das Ausfallereignis eintritt. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Um die Risikovorsorge abzubilden, hat der Konzern eine Analyse erstellt, die auf historischen Ausfallereignissen basiert. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Objektive Hinweise, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, sind unter anderem:
Finanzielle Vermögenswerte werden wertgemindert, wenn die Eindringlichkeit als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Der Wertberichtigungsbedarf wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Forderungen, welche 90 Tage und älter sind, werden grundsätzlich zu 100 % wertberichtigt. Finanzielle Vermögenswerte werden nur dann ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausläuft oder an Dritte übertragen wird oder wenn der Konzern sich verpflichtet hat, die eingenommenen Zahlungsströme an einen Dritten weiterzuleiten und diesem die Risiken und Chancen oder die Kontrolle über den Vermögenswert zu übertragen. Finanzielle Verbindlichkeiten, die im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie finanzielle Verbindlichkeiten und Darlehen umfassen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sofern die Verpflichtung, die der jeweiligen Verbindlichkeit zugrunde liegt, entweder erloschen, aufgehoben oder bereits erfüllt ist. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung, Wertberichtigungen sowie Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts vorgesehen ist, wird die nachfolgend beschriebene Bewertungshierarchie verwendet:
Die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren wird bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts möglichst hoch und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst geringgehalten. Am Ende jeder Berichtsperiode wird die Einordnung der verschiedenen Bemessungsverfahren in die einzelnen Stufen überprüft. Bei den Bartergeschäften erbringt die Gesellschaft einen Teil ihrer Sendeleistungen und ihres Merchandisings im Austausch gegen Dienstleistungen, im Wesentlichen gegen Werbeleistungen (Hinweis auf (17) Umsatzerlöse). Umsatzerlöse aus dem Tausch von Dienstleistungen werden nur dann erfolgswirksam realisiert, wenn art- und wertmäßig unterschiedliche Dienstleistungen getauscht werden und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bewertet werden kann. Leistungen und Verpflichtungen aus den Bartergeschäften gleichen sich in Summe aus, so dass grundsätzlich kein Ergebnis aus diesen Geschäften entsteht. Forderungen aus Bartergeschäften werden grundsätzlich unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als nicht finanzielle Forderungen ausgewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaft in Summe mehr Sendeleistungen vorab erbringt, kann es zu einem Überhang an Forderungen aus den Bartergeschäften zum Bilanzstichtag kommen. Es handelt sich jedoch hierbei um Jahresvereinbarungen, so dass zum Bilanzstichtag keine Forderungen, bzw. in seltenen Fällen Verpflichtungen, aus dem Überhang bestehen. Ein entsprechender Überhang wird insofern zum Bilanzstichtag ausgebucht. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals können der Eigenkapitalveränderungsrechnung bzw. den Erläuterungen zur Bilanz entnommen werden. Die Rückstellungen gem. IAS 37 berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach unsicher sind. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für zukünftige Leistungsverpflichtungen werden nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Im Vorjahr wurden die erhaltenen Anzahlungen als Übrige nicht finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn ein Vertrag mit einem Kunden wirksam zustande gekommen ist, die OnAir-Leistung, Vertriebsleistung oder sonstige Dienstleistung erbracht wurde, ein Preis bestimmbar und vereinbart ist und dessen Bezahlung oder Gegenleistung wahrscheinlich ist. Bei dem Verkauf von Handelswaren und Druckerzeugnissen ist die Leistung erbracht, wenn die mit den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein. Die im Vorverkaufszeitraum vereinnahmten Ticketgelder für die Konzerte werden als Vertragsverbindlichkeiten passivisch abgegrenzt. Mit Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Umbuchung der Vertragsverbindlichkeiten in die Umsatzerlöse und entsprechend die Ertragsrealisation. Für die Vermarktung von Werbezeiten sind die Rechnungen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Vereinnahmung von Shopumsätzen, Ticketgelder und Streamingdienst erfolgt direkt bei Vorauskasse oder über Dienstleister / Banksysteme innerhalb eines Zeitraumr von 2 bis 4 Wochen. Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Rücknahmen, Erlösschmälerungen (Rabatte und Skonti) und Gutschriften ausgewiesen. Das Ergebnis je Aktie, welches unter der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen wird, wird ermittelt, indem das Konzernergebnis, das den Anteilseignern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, durch die gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl des Geschäftsjahres dividiert wird. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch so genannte potentielle Aktien (insbesondere Aktienoptionen und Wandelanleihen) auftreten. Zu einem gewissen Grad müssen im Konzernabschluss Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Davon können die Vermögenswerte und Schulden sowie die Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag ebenso wie die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres betroffen sein. Diese Schätzungen wurden vom Vorstand und Management unter Berücksichtigung aller bekannten Tatsachen nach bestem Wissen vorgenommen. Dennoch können die tatsächlichen Beträge von diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche wesentliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen könnten, werden im Folgenden erörtert: • Wertminderung des GoodwillsDer Konzern untersucht einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, im Einklang mit der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt (Impairment-Test). Der erzielbare Betrag von cash-generierenden Einheiten wurde basierend auf den geschätzten zukünftigen Cash-Zuflüssen ermittelt. Der Buchwert des Goodwills beträgt TEUR 5.497 (i. Vj. TEUR 5.497). • Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und LeistungenKlassik Radio wendet den vereinfachten Ansatz an, um Ausfallrisiken zu bewerten und berechnet die erwartenden Kreditverluste (ECL) über eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste, unabhängig davon wann das Ausfallereignis eintritt. Über die Laufzeit erwartete Kreditveruste sind Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Das Modell erfordert Einschätzungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Frage wie sich die Änderungen wirtschaftlicher Faktoren auf erwartete Kreditverluste auswirken. Dazu werden Annahmen auf Basis belastbarer gewichteter Informationen vorgenommen. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt vor Wertberichtigung TEUR 3.255 (i. Vj. TEUR 2.131). • RückstellungenDer Konzern ermittelt fortlaufend den Rückstellungsbedarf für erkennbare Verpflichtungen aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten. Die Rückstellungen sind in Höhe der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs bewertet. Der Buchwert der Rückstellungen beträgt TEUR 42 (i. Vj. TEUR 50) • Ertragsteuern / aktive latente SteuernFür die Bestimmung der Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragsteuern müssen weitreichende Einschätzungen vorgenommen werden. Einige dieser Einschätzungen basieren auf der Auslegung der bestehenden Steuergesetze und Verordnungen. Das Management ist der Ansicht, dass die Einschätzungen angemessen sind und die Unsicherheiten bei den Ertragsteuern in den bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausreichend berücksichtigt wurden. Zahlreiche interne und externe Faktoren können günstige und ungünstige Auswirkungen auf die Guthaben und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern haben. Diese Faktoren umfassen (nicht abschließend) sowohl Änderungen der Steuergesetzgebung und Verordnungen sowie deren Auslegung als auch Änderungen der Steuersätze und des künftigen Gewinns aufgrund von Planungsannahmen vor Steuern. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in den zukünftigen Berichtsperioden bilanzierten Guthaben und Verbindlichkeiten aus laufenden und latenten Ertragsteuern haben. Die aktiven latenten Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern beträgt TEUR 1.423 (i. Vj. TEUR 1.142). Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in den Angaben zur Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung erläutert. Erläuterungen zur Bilanz(1) Geschäfts- und Firmenwerte und Sonstige immaterielle VermögenswerteDie Entwicklung der Geschäfts- und Firmenwerte und der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: scroll
Der Klassik Radio Konzern weist innerhalb dieses Aktivpostens sowohl Geschäfts- und Firmenwerte aus, die aus der Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen entstanden sind, als auch Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss übernommen wurden. Der Geschäfts- und Firmenwert repräsentiert für Unternehmenszusammenschlüsse die verbleibende aktivische Differenz, nachdem die Akquisitionskosten der Beteiligung mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital verrechnet wurden. Der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Goodwill in Höhe von TEUR 5.497 (i. Vj. TEUR 5.497) entfällt mit TEUR 4.213 (i. Vj. TEUR 4.213) auf die Klassik Radio GmbH & Co. KG und mit TEUR 1.284 (i. Vj. TEUR 1.284) auf die Klassik Radio Direkt GmbH. Die Klassik Radio AG überprüft die Werthaltigkeit ihrer Geschäfts- und Firmenwerte einmal jährlich bzw. bei Eintritt wesentlicher Ereignisse oder veränderter Verhältnisse im Rahmen eines Impairment-Tests. Zu diesem Zweck werden die Geschäfts- und Firmenwerte einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die analog zur internen Steuerung des Konzerns den Geschäftsbereichen entspricht. Die Zahlungsmittel generierende Einheit umfasst den Radiosender mit den Gesellschaften Klassik Radio GmbH & Co. KG und der Klassik Radio Direkt GmbH. Für den Impairment-Test wird der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten mit dem Buchwert des Geschäfts- und Firmenwertes verglichen. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Verkaufskosten wurde eine auf Erfahrungswerten basierende Cash Flow Prognose für den Zeitraum bis 2022 erstellt. Im Planungszeitraum wurden die Cash Flows aus einer detaillierten bottom-up Planung abgeleitet. Für die in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zusammengefassten Gesellschaften wird für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt ein leicht erhöhter Umsatz unterstellt. Für die folgenden Jahre werden bei den Gesellschaften Wachstumsraten von 3,0 bzw. 14,41 % (Vorjahrestest 2,5 % bzw. 12,5 %) zu Grunde gelegt, denen in der Regel Kostensteigerungen von 1,0 bzw. 11,63 % (Vorjahrestest 2,0 % bzw. 5,50 %) gegenüberstehen. Ab dem nachhaltigen Jahr wurde ein Wachstum von 1,0 % (Vorjahrestest 1,0 %) unterstellt. Die ermittelten Cash Flows wurden mit einem risikoadjustierten Zinssatz, dem WACC (weighted average cost of capital) von 6,05 % (Vorjahrestest 5,81%) abgezinst. Der WACC basiert auf einer freien Verzinsung und einem Risikoaufschlag für die cash-generierende Einheit, der das Risiko der Einheit und der peergroup widerspiegelt (Bewertungshierarchie Stufe 3). Die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte ist gegeben, wenn der erzielbare Betrag nicht geringer ist als der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit. Aus dieser Überprüfung ergab sich im Berichtsjahr kein Wertberichtigungsbedarf. Auch bei einer Erhöhung des WACC um 1 %-Punkt ergäben sich keine Anzeichen für eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte enthalten folgende wesentliche immaterielle Vermögenswerte: scroll
(2) SachanlagenDie Entwicklung der Sachanlagen ergibt sich aus nachfolgenden Aufstellung: scroll
(3) BeteiligungenEs handelt sich um eine Beteiligung in Höhe von TEUR 20 (i. Vj. TEUR 20). (4) Latente Steueransprüche/-schuldenDie aktiven latenten Steuern betragen TEUR 1.423 (i. Vj. TEUR 1.142) und entfallen ausschließlich auf steuerliche Verlustvorträge. Die latenten Steuerverbindlichkeiten aufgrund von steuerpflichtigen, temporären Differenzen in Höhe von TEUR 21 (i. Vj. TEUR 27) entfallen auf immaterielle Vermögenswerte. Per 31. Dezember 2018 verfügte der Klassik Radio Konzern über körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von Mio. EUR 10,0 (i. Vj. Mio. EUR 11,1) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von Mio. EUR 10,0 (i. Vj. Mio. EUR 11,4). Darauf wurden aktive latente Steuern von insgesamt TEUR 1.423 (i. Vj. TEUR 1.142) angesetzt, deren Höhe innerhalb eines 3 Jahresplanungszeitraums als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden. Aufgrund geringer Realisationsmöglichkeiten wurden auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von Mio. EUR 4,6 (i. Vj. Mio. EUR 6,4) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von Mio. EUR 6,3 (i. Vj. Mio. EUR 8,7) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Latente Steuern auf einbehaltene Gewinne bei Tochtergesellschaften wurden nicht berechnet, da nicht vorgesehen ist, diese Gewinne in naher Zukunft an die Muttergesellschaft auszuschütten. Von einer Ermittlung der potentiellen steuerlichen Auswirkung wurde wegen unverhältnismäßig hohen Aufwands abgesehen. (5) VorräteDie Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Vorräte bestehen aus zur Vermarktung vorgehaltener CD's, DVD's und Bücher. Die Bestände wurden auf Basis einer Verkaufseinschätzung um TEUR 219 (i. Vj. TEUR 183) wertberichtigt. Der Buchwert der abgewerteten Vorräte beträgt TEUR 245 (i. Vj. TEUR 313). Aufgrund einer erhöhten Gängigkeit einzelner Vorräte erfolgte im Geschäftsjahr eine Wertaufholung von TEUR 22 (i. Vj. TEUR 21). (6) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenSämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt vor Wertberichtigung TEUR 3.255 (i. Vj. TEUR 2.131). Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Im ersten Schritt werden in einer Einzelfallbetrachtung wesentliche Forderungen von Kunden hinsichtlich des zu erwartenden Kreditausfalls beurteilt. Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden bei denen der Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, beträgt TEUR 167 (i. Vj. TEUR 221). Dabei werden überfälligen Forderungen, welche zur gerichtlichen Eintreibung anstehen, unmittelbar zu 100 % einzelwertberichtigt. Forderungen, welche 90 Tage und älter sind, werden grundsätzlich zu 100 % wertberichtigt. Für das Portfolio der nicht in diesem Sinne "einzelwertberichtigten" Forderungen wurde ein erwarteter Kreditverlust der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 21 ermittelt. Bei der Erstanwendung des Wertminderungsmodells des IFRS 9 zum 01. Januar 2018 kam es zu keinen wesentlichen Änderungen der erfassten Wertberichtigungen gegenüber den nach IAS 39 ermittelten Werten zum 31. Dezember 2017, auf eine Anpassung der Vorjahreswerte zum 01.01.2018 wurde daher verzichtet Im Geschäftsjahr 2018 wurden Einzelwertberichtigungen durch Einschätzungen des jeweiligen Einzelfalls gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine pauschalierte Einzelwertberichtigung (TEUR 12) berücksichtigt. (7) Übrige Forderungen und sonstige VermögenswerteDie übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt in finanziell und nicht finanziell zusammen: scroll
Die geleisteten Vorauszahlungen betreffen zum Stichtag insbesondere Versicherungsbeiträge, Sendeverbreitungskosten und KFZ-Leasing. Die Darlehensforderung ist in Höhe von TEUR 147 (i. Vj. TEUR 124) unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. (8) SteueransprücheDie Steueransprüche in Höhe von TEUR 12 (i. Vj. TEUR 21) betreffen überwiegend Erstattungsansprüche aus im Voraus bezahlter Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. (9) ZahlungsmittelDie kurzfristigen Zahlungsmittel (Laufzeit von weniger als drei Monaten) in Höhe von TEUR 591 (i. Vj. TEUR 328) umfassen Bankguthaben sowie Kassenbestände. (10) EigenkapitalDie Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in einer separaten Anlage dargestellt. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.825.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.825.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Es ist vollständig einbezahlt. KapitalrücklagenDie negative Kapitalrücklage beruht im Wesentlichen auf einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Jahr 2004. Aufgrund der Kapitalerhöhung vom 31. Mai 2010 konnte die negative Kapitalrücklage zum 30.09.2010 in Höhe von TEUR 2.527 um TEUR 1.690 verringert werden. Mit der Kapitalerhöhung wurden die Kosten in Höhe von TEUR 82, welche im direkten Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung entstanden sind, sowie die sich daraus ergebende latente Steuer in Höhe von TEUR 26 gebucht. Weiterhin wurde aufgrund des ermittelten Eigenkapitalanteils für die Verlängerung der Wandelschuldverschreibung TEUR 12 gebucht. Damit beträgt die Kapitalrücklage nunmehr seit 30.09.2010 TEUR -881. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 5.516 setzt sich aus den aufgelaufenen Gewinnen sowie dem Periodenergebnis für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 1.595 zusammen. Genehmigtes Kapital 2016Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. August 2021 um insgesamt bis zu EUR 2.412.500,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.412.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
Soweit das Bezugsrecht nach den vorstehenden Bedingungen nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht den Aktionären, sofern dies vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmt wird, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts und im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden. Bedingtes Kapital 2016Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.412.500,00 durch Ausgabe von bis zu 2.412.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2016 bis zum 11. August 2021 von der Gesellschaft oder unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie Wandlungspflichten erfüllt werden, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. KapitalmanagementDas Vermögen, das Kapital und die Schulden betrugen zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017: scroll
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Die Gesellschaft unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Das primäre Ziel des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement besteht darin, die finanzielle Flexibilität auf Grundlage einer soliden Kapitalstruktur sicherzustellen. Dabei steht eine ausreichende Kapitalausstattung im Vordergrund, um die laufende Geschäftstätigkeit zu finanzieren und geplante Investitionen durchführen zu können. Diese Liquidität setzt sich aus Mittelzuflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit, vorhandenen Barmitteln und verfügbaren Kreditlinien in Höhe von TEUR 1.200 zusammen. (11) FinanzschuldenDie Finanzschulden bestehen aus Darlehen in Höhe von TEUR 80 (i. Vj TEUR 165). Die Darlehen haben eine Restlaufzeit bis 2019 und sind daher vollständig (i. Vj TEUR 82) unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen. (12) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zum 31.12.2018 betragen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von bis zu 30 Tagen TEUR 568, mit einer Fälligkeit von über 30 Tagen TEUR 25. (13) RückstellungenDie Rückstellungen entwickelten sich wie folgt und haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr: scroll
(14) VertragsverbindlichkeitenUnter diesem Posten werden die von Kunden vereinnahmten Gelder für Werbeausstrahlungen (TEUR 665), Konzerttickets (TEUR 111) und für die Nutzung unseres Streamingdienstes Klassik Radio Select (TEUR 16) nach dem Bilanzstichtag ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeiten werden am Tag der jeweiligen Ausstrahlung oder Veranstaltung bzw. über die Laufzeit des Abonnements, alle innerhalb des nächsten Jahres ertragswirksam. Die zum 31.12.2017 erfassten erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 117 (nach IFRS 15: Vertragsverbindlichkeiten) sind im vollen Umfang in den Umsatzerlösen des Berichtsjahres enthalten. (15) Übrige VerbindlichkeitenDie übrigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt in finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten: scroll
In den sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten ist eine Restkaufpreisverpflichtung in Höhe von insgesamt TEUR 68 (i. Vj. TEUR 68) enthalten. Diese betrifft die Euro Klassik GmbH und kann als Medialeistung erbracht werden. Zur Sicherung dieser Verbindlichkeit (Rest der 4. Kaufpreisrate aus dem Erwerb der Anteile der Klassik Radio GmbH & Co.KG) wurden Anteile der Euro Klassik GmbH (ehem. KR Holding GmbH) an die Verkäufer verpfändet. Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt setzen sich überwiegend aus Umsatzsteuer sowie Lohn- und Kirchensteuer zusammen. Das letzte vom Vorstand gewährte Darlehen wurde in 2018 vollständig zurückgezahlt. Sämtliche übrige Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die finanziellen übrigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 300 eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen und in Höhe von TEUR 77 eine Fälligkeit von über 30 Tagen. (16) SteuerschuldenDie Steuerschulden betreffen GewSt in Höhe von TEUR 79 (i. Vj. TEUR 103) und Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 130 (i. Vj. TEUR 40). Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung(17) UmsatzerlöseDie Konzernumsatzerlöse mit Dritten setzen sich aus den Segmenten zusammen, welche in der Segmentberichterstattung dargestellt sind. scroll
In den Umsätzen sind zu Marktpreisen erfasste Umsätze aus Bartergeschäften in Höhe von TEUR 2.992 (i. Vj. TEUR 2.839) enthalten. Die Gegenposten der Bartergeschäfte zu diesen Umsätzen verteilen sich innerhalb des Aufwands wie folgt: scroll
Die Umsätze lassen sich in Dienstleistungen und Verkauf wie folgt gliedern: scroll
(18) Sonstige ErträgeDie Sonstigen Erträge im Berichtsjahr entfallen auf: scroll
Bei den ausgebuchten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Aufwendungen aus den vergangenen Geschäftsjahren, die im Geschäftsjahr 2018 endabgerechnet wurden oder verjährt sind. (19) Aufwand für bezogene Leistungen und WarenDiese Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
(20) Aufwand für Personalscroll
Der Aufwand für Personal im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 4.126 (i. Vj. TEUR 3.550) entfällt auf durchschnittlich 63 Angestellte (i. Vj. 54). Zusätzlich war am Bilanzstichtag 1 (i. Vj. 1) Vorstand bestellt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer für 2018 betragen TEUR 237 (i. Vj. TEUR 217). (21) Andere AufwendungenDie anderen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 sind Leasingkosten in Höhe von insgesamt TEUR 260 (i. Vj. TEUR 248) entstanden. (22) Aufwand für planmäßige AbschreibungenDie planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 337 (i. Vj. TEUR 198) betreffen ausschließlich immaterielle Vermögenswerte mit TEUR 222 (i. Vj. TEUR 91) sowie Sachanlagen mit TEUR 115 (i. Vj. TEUR 107). (23) Zinsen und ähnliche AufwendungenIm Wesentlichen handelt es sich bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen um die Zinsaufwendungen für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 11 (i.Vj. TEUR 39) und Bankzinsen in Höhe von TEUR 36 (i. Vj. TEUR 38). (24) Steuererträge/ -aufwendungenDie Ertragsteuern entfallen auf: scroll
Der Berechnung liegen die nach der derzeitigen Rechtslage zum Realisierungszeitpunkt geltenden oder erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten, gesetzlichen Regelungen. Der Körperschaftsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag in Deutschland beträgt 15,83% (i. Vj. 15,83%). Für die Gewerbesteuer findet bei dem Klassik Radio Konzern ein durchschnittlicher Hebesatz von 435% (i.Vj. 435%) Anwendung. Daraus ermittelt sich ein kombinierter Steuersatz von 31,05% (i. Vj. 31,05%). Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steuerertrag bzw. -aufwand im Konzern ermitteln sich wie folgt: scroll
(25) Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 in der folgenden Tabelle hergeleitet: scroll
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus dem den Aktionären der Klassik Radio AG zuzurechnenden Anteil am Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Es gab im Berichtszeitraum keine Maßnahmen, die zu Verwässerungseffekten geführt haben. (26) Klassifizierung und Berichterstattung zu FinanzinstrumentenDie finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9 (in 2017: IAS 39) und IFRS 7 in unterschiedliche Klassen von Finanzinstrumenten aufzugliedern. Der Wertansatz erfolgt bei allen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die finanziellen Vermögenswerte gestalten sich wie folgt: scroll
In 2018 und 2017 haben Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige finanzielle Vermögenswerte überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und gestalten sich wie folgt: scroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige finanziellen Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, so dass die bilanzierten Werte ebenfalls näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte darstellen. Die Buchwerte der nunmehr kurzfristigen Darlehen entsprechen näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind folgende Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne gemäß IFRS 7.20 erfasst: scroll
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Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 7.22-23 wurden im Geschäftsjahr 2018 nicht eingesetzt. (27) RisikomanagementDie Risikopolitik des Klassik Radio Konzerns zielt auf das frühzeitige Erkennen von bestandsgefährdenden bzw. wesentlichen Unternehmensrisiken und den verantwortungsvollen Umgang mit ihnen ab. Im Rahmen einer Risikoanalyse werden Risiken beim Klassik Radio Konzern auf Ebene der Geschäftsbereiche, Gesellschaften und des Konzerns regelmäßig nach den Kriterien Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe klassifiziert, bewertet und im Rahmen einer Risikomatrix eingeordnet. Alle Risiken werden in diesem Zusammenhang einem Verantwortlichen zugeordnet. Der Risikobericht wird quartalsweise zwischen den Verantwortlichen sowie Vorstand und Aufsichtsrat diskutiert, sodass Maßnahmen zur Abwendung von bzw. Minimierung der Risiken frühzeitig geschaffen werden können. Für bestandsgefährdende Risiken werden im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems Frühwarnindikatoren definiert, deren Veränderungen bzw. Entwicklung kontinuierlich überprüft und in Risikomanagementmeetings diskutiert werden. Die regelmäßig stattfindenden Risikomanagementmeetings zwischen Vorstand und Risikobeauftragtem stellen ein dauerhaftes und zeitnahes Controlling bestehender und zukünftiger Risiken sicher. Weitere Informationen zum Risikomanagement von Finanzrisiken enthält der Risikobericht im Lagebericht. Finanzierungs- und LiquiditätsrisikoDer Klassik Radio Konzern verfügt mit fast 70 % über eine hohe Eigenkapitalausstattung. In den vergangenen Jahren erfolgte eine Fremdfinanzierung durch gewährte Darlehen des Vorstandes Ulrich R. J. Kubak. Diese Darlehen wurde bis zum 31.12.2018 verlängert und wurde zu marktüblichen Konditionen verzinst. Das Darlehen wurde bis zum 31.12.2018 zurückgezahlt. Im Jahr 2016 wurden aufgrund von Investitionen ins Anlagevermögen und lukrativen Zinsangeboten unterschiedlicher Banken drei Darlehen in einem Gesamtvolumen von TEUR 247 aufgenommen. Somit wurde die operative Liquidität nur minimal belastet. Der Konzern ist bei eventuell kurzfristigen operativen Liquiditätsengpässen aufgrund vorhandener Kontokorrentlinien in Höhe von TEUR 1.200 abgesichert. Zum 31.12.2018 wurden keine Kontokorrentlinien in Anspruch genommen. Die verbleibende freie Kontokorrentlinie zum 31.12.2018 beträgt somit noch TEUR 1.200 (i. Vj. TEUR 1.056). Die Inanspruchnahme der KK-Linien soll in den folgenden Geschäftsjahren weiter niedrig gehalten werden. Die Klassik Radio AG arbeitet in allen Bereichen an Cash-Optimierungen und Kostensenkungen, dies strebt zusätzliche Margen- und damit Liquiditätsverbesserung an. Insofern bei Inanspruchnahme eine Reduzierung kurzfristiger KK-Linien nicht wie geplant aus dem laufenden Cash-Flow vorgenommen werden kann, besteht das Risiko einer kurzfristigen Rückzahlungsverpflichtung aufgrund fehlender langfristiger Finanzierungsbindung der Kreditinstitute. Vor dem Hintergrund der Ergebnis- und Eigenkapitalsituation sowie der Unternehmensplanung gehen wir jedoch davon aus, dass eine kurz- oder langfristige Finanzierung des Konzerns in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt wird. Der Vorstand der Klassik Radio AG überwacht und steuert die Liquidität für den gesamten Konzern. Das Monitoring der Liquiditätssituation findet wöchentlich für einen 6-Monatszeitraum statt, um zeitnah auf eventuelle Engpässe reagieren zu können. Mit den finanzierenden Banken besteht ein kontinuierlicher Informationsaustausch, darüber hinaus bestehen aktive Kontakte zu anderen Finanzinstituten und dem Kapitalmarkt, um im Bedarfsfall auftretenden Finanzierungsbedarf abdecken zu können. Zielsetzung des Liquiditätsmonitorings ist stets die Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie auf einen maximalen Zeitraum von 3 Monaten im Geschäftsjahr zu beschränken und diese auch nur bis zu einer maximalen Höhe von 40% in diesem Zeitraum in Anspruch nehmen zu müssen. Für eine Darstellung der Fälligkeiten der Verbindlichkeiten verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen bei den entsprechenden Bilanzpositionen. AusfallrisikenEin Ausfallrisiko besteht für den Klassik Radio Konzern, wenn Kontrahenten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Minimierung des Risikos wird die Bonität einzelner Kunden bzw. Geschäftspartner mit großem Auftragsvolumen überprüft. Die Ausfallrisiken bewegen sich im marktüblichen Rahmen; eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen trägt dem Rechnung. Grundsätzlich ist das Debitoren-Kreditrisiko aufgrund der breiten Kundenstruktur gering. Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei ausgesetzt. Das theoretisch maximale Ausfallrisiko stellt sich wie folgt dar:
Die überfälligen Forderungen, die nicht einzelwertberichtigt wurden, belaufen sich insgesamt auf TEUR 893 (i. Vj. TEUR 636), hiervon sind TEUR 485 weniger als 15 Tage überfällig, TEUR 236 weniger als 30 Tage überfällig, TEUR 98 weniger als 60 Tage überfällig und TEUR 74 weniger als 90 Tage überfällig. Der Vorstand geht davon aus, dass die nicht wertgeminderten und nicht überfälligen Forderungen zu 100 % werthaltig sind. MarktrisikenWährungsrisiken/ WechselkursrisikenDie Unternehmen des Konzerns Klassik Radio wickeln nahezu ausschließlich ihre Geschäfte in Euro ab. Daher bestehen keine wesentlichen Währungsrisiken. ZinsrisikenDurch die Finanzierung mit fest vereinbarten Zinsen ist Klassik Radio von Zinsrisiken nur in geringem Umfang betroffen. Zinsschwankungen wirkten sich in der Vergangenheit bisher nur in geringem Umfang auf das Jahresergebnis aus. Das Zinsrisiko im Sinne eines Marktwertänderungsrisikos wird als nicht relevant eingestuft. Es existiert ein Risikomanagementsystem für die Optimierung von Zinsrisiken, bestehend aus einer laufenden Beobachtung des Marktzinsniveaus und der eigenen Zinskonditionen. Eine konkrete Planung von Zinssicherungsgeschäften erfolgt derzeit nicht und ist nur bei starken Schwankungen vorgesehen. (28) KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 "Cash Flow Statements" werden Zahlungsströme eines Geschäftsjahres erfasst, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Unternehmens darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Dabei verwendet die Gesellschaft die indirekte Methode. Die kurzfristige Veränderung der Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie wird im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt, da sich der Konzern über die Kontokorrentlinie maßgeblich finanziert. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit enthält den Abgang von liquiden Mitteln im Zusammenhang mit den Investitionen in das Anlagevermögen, welches in der gesonderten Anlage dargestellt wurde. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit enthält die Einzahlungen aus der Aufnahme bzw. die Auszahlungen für die Tilgung von Finanzschulden (11). Die Zinsaufwendungen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit Finanzierungsmaßnahmen stehen, wurden im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Zahlungsmittel. Dieser Zahlungsmittelbestand beträgt am Ende der Periode TEUR 591 (i. Vj. TEUR 328). Der Zahlungsmittelbestand unterliegt zum Bilanzstichtag keinen Verfügungsbeschränkungen. (29) SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung nach IFRS 8 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Sie hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Zugleich soll ein Einblick in die Chancen-Risiko-Struktur gewährt werden. Die Segmentierung der Unternehmensbereiche im Klassik Radio Konzern folgt der internen Steuerung und Berichterstattung. Die Steuerung des Konzerns ist auf zwei operative Segmente Radiosender und Merchandising abgestellt. Da die Firmengruppe fast ausschließlich innerhalb Deutschlands tätig ist, wurde auf eine Darstellung nach geographischen Merkmalen verzichtet. Die Definition der einzelnen Segmente entspricht der Definition, wie sie auch für die Konzernsteuerung zu Grunde gelegt wird. Die Überleitung zu den entsprechenden Werten der Firmengruppe für die Segmentdaten erfolgt über die Spalte Konsolidierung. Die Umsätze innerhalb des Konzerns werden grundsätzlich nur zu marktüblichen Konditionen, wie sie auch bei Geschäften mit Konzernfremden verwendet werden, abgewickelt. Gemäß IFRS 8.23 besteht eine Pflicht zur Angabe der Vermögenswerte und Schulden für jedes berichtspflichtige Segment, sofern die Berichterstattung darüber an den Hauptentscheidungsträger regelmäßig erfolgt. Die Segmentangaben zu den Vermögenswerten, Schulden und Investitionen werden nicht berichtet, da die Steuerung in diesen Bereichen nur auf Gesamtunternehmensebene erfolgt. Die Segmentdaten wurden in Übereinstimmung mit den Ansatz- und Bewertungsmethoden im Konzernabschluss ermittelt. Konzern-Segmentberichterstattung per 31. Dezember 2018 (ausgewählte Positionen) Anhang 29scroll
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(30) Eventualschulden und finanzielle VerpflichtungenHaftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde VerbindlichkeitenZur Sicherung der 4. Kaufpreisrate aus dem Erwerb der Anteile der Klassik Radio GmbH & Co. KG, die zum Bilanzstichtag mit TEUR 68 (i.Vj. TEUR 68) valutiert, wurden Anteile der Euro Klassik GmbH (ehem. KR Holding GmbH) an die Verkäufer verpfändet. Diese 4. Kaufpreisrate kann in Werbezeit abgerufen werden. Diese wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Die finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen, Sendekosten, Programm- und Produktionskosten sowie anderen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 sind in nachstehender Übersicht dargestellt: scroll
Leasingverhältnisse:Der Konzern hat Operate-Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen abgeschlossen. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge liegt zwischen drei und fünf Jahren. Die Leasingverträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen. Dem Leasingnehmer wurden keine Beschränkungen durch die Leasingvereinbarungen auferlegt. Der Konzern hat jährlich Mieteinnahmen aus Untermietverträgen von TEUR 63. Der Untermietvertrag wurde in 2018 mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12.2019 verlängert. EventualschuldenBei einem Tochterunternehmen der Klassik Radio AG hat eine Prüfung des Sozialversicherungs-Trägers stattgefunden. Dieser hat in einem ersten Anhörungsschreiben seine Feststellungen mitgeteilt, aus denen sich eine Forderung im höheren 6-stelligen Bereich ergibt. Der Klassik Radio Konzern sowie seine rechtlichen Berater sehen die vom Sozialversicherungs-Träger aktuell vorgebrachten Argumente als rechtlich nicht zutreffend und somit als unbegründet an. Die in Vorjahren regelmäßig durchgeführten Sozialversicherungs-Betriebsprüfungen haben zu keinen Beanstandungen im Hinblick auf die aktuellen Feststellungen geführt. Basierend auf den vorläufigen Feststellungen des Sozialversicherungs-Trägers hat das Finanzamt für die betreffende Tochtergesellschaft der Klassik Radio AG geänderte Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2009 bis 2013 erlassen. Gegen die Bescheide, mit denen Forderungen im niedrigeren sechsstelligen Bereich geltend gemacht werden, wurde Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung gewährt. Entsprechend der Beurteilung der Feststellungen des Sozialversicherungs-Trägers durch den Klassik Radio Konzern sowie seiner rechtlichen Berater, schätzt der Vorstand auch hier das Risiko einer Zahlungsverpflichtung als sehr gering ein. Eine bilanzielle Abbildung im Konzernabschluss zum 31.12.2018 erfolgte aus diesem Grund nicht. (31) Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenNach IAS 24 müssen Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die den Klassik Radio Konzern beherrschen oder maßgeblich beeinflussen, sowie Beziehungen zu Unternehmen, die vom Klassik Radio Konzern beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, angegeben werden. Dabei ist nur über diejenigen Beziehungen und Geschäftsvorfälle zu berichten, die nicht konsolidiert sind. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind als nahe stehende Personen im Sinne des IAS 24 anzusehen. Der Vorstand Herr Ulrich R. J. Kubak gewährte der Klassik Radio AG in Vorjahren zwei Darlehen, von denen nunmehr auch das zweite Darlehen im Geschäftsjahr vollständig zurückgezahlt wurde. Es bestehen keinerlei Darlehensverbindlichkeiten mehr gegenüber dem Vorstand. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen unter (15) Übrige Verbindlichkeiten und (23) Zinsen und ähnliche Aufwendungen). Die Vorsitzende des Aufsichtsrates Frau Dr. Dorothee Hallerbach ist bei der Kanzlei Epple, Dr. Hörmann & Kollegen, Steuerberater, Rechtsanwälte angestellt, welche für den Klassik Radio Konzern Steuer- und Rechtsberatung erbringt. Die Geschäftsbeziehungen mit der genannten Kanzlei sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich nicht von den Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Die Honorare für rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 87 (i. Vj. TEUR 97). Die noch zu bezahlenden Rechnungen an die Kanzlei belaufen sich zum Stichtag 31.12.2018 auf TEUR 1 (i. Vj. TEUR 15) und sind innerhalb eines Monats fällig. Zum Stichtag 31.12.2018 wurden für noch nicht abgerechnete Leistungen der Kanzlei in Höhe von TEUR 50 Verbindlichkeiten erfasst. Darüber hinaus haben mit nahe stehenden Unternehmen und Personen keine Transaktionen stattgefunden. (32) OrganeDer Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt zusammen: Herr Ulrich R. J. Kubak, Kaufmann (Vorstandsvorsitzender), Augsburg Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2018 gemäß § 11 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen: Frau Prof. Dr. Dorothee Hallerbach Rechtsanwältin (Vorsitzende) Frau Prof. Dr. Dorothee Hallerbach ist auch Mitglied im Aufsichtsrat bei
Herr Philippe Graf von Stauffenberg Kaufmann (stellvertretender Vorsitzender) Herr Philippe Graf von Stauffenberg ist auch Director bei
Herr Dr. Reinhold Schorer Rechtsanwalt (33) Angabe von BezügenDer Vorstandsvorsitzende Herr Ulrich R. J. Kubak erhielt für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Mutterunternehmen und Tochterunternehmen ein Fixum in Höhe von TEUR 252 (i. Vj. TEUR 252) und Nebenleistungen in Höhe von TEUR 16 (i. Vj. TEUR 16). Für den Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2018 erfolgsunabhängige Vergütungen, erfolgsabhängige sowie ausstehende Reisekosten in Höhe von insgesamt TEUR 42 (i. Vj. TEUR 50) zurückgestellt. Frau Dr. Hallerbach, erhält eine jährliche, erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von TEUR 15 (i. Vj. TEUR 15), Herr von Stauffenberg eine jährliche, erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von TEUR 11 (i. Vj. TEUR 11) und Herr Dr. Schorer eine jährliche, erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von TEUR 7 (i. Vj. TEUR 7). Daneben wird für den Aufsichtsrat eine erfolgsabhängige Vergütung von insgesamt TEUR 3 (i. Vj. TEUR 3) erwartet. Für Herrn von Stauffenberg und Herrn Dr. Schorer werden Reisekosten in Höhe von insgesamt TEUR 5 (i. Vj. TEUR 14) erwartet. (34) Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 WpHG / § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGGemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind wir gehalten, den Inhalt der uns zugegangenen Mitteilungen nach § 40 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes wiederzugeben. Zu diesen Mitteilungen sind Personen verpflichtet, deren Stimmrechte an der Klassik Radio AG durch Erwerb, Veräußerung oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % erreichen oder über- oder unterschreiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Mitteilungen jeweils auf den in der Mitteilung genannten Stichtag beziehen. Der Aktienbesitz der Mitteilungspflichtigen kann sich bis zum Bilanzstichtag verändert haben, ohne dass eine erneute Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG erforderlich war, sofern keine relevante Meldeschwelle berührt wurde. Zudem können nach dem Bilanzstichtag weitere Änderungen im meldepflichtigen Anteilsbesitz eingetreten sein, die in den nachfolgend wiedergegebenen Mitteilungen nicht enthalten sind. Bis zur Aufstellung des Abschlusses haben wir folgende Mitteilungen erhalten: Am 15. Dezember 2004 hat Herr Ulrich R. J. Kubak der Klassik Radio AG gemeldet, dass am selben Tag sein Stimmrechtsanteil die Schwelle von 50 % überschritten hat und dieser nunmehr 68,75 % beträgt (Anzahl der Aktien: 3.093.750 vom Grundkapital 4.500.000). Am 08. Januar 2013 hat die UK Media Invest GmbH der Klassik Radio AG gemeldet, dass am 08. Januar 2013 ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 15 % überschritten hat und nunmehr 15,33 % (Anzahl der Aktien: 739.537 vom Grundkapital 4.825.000) beträgt. Laut § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG ist dieser Aktienbesitz Herrn Ulrich R. J. Kubak zuzurechnen. Am 29. April 2014 hat Herr Philippe v. Stauffenberg der Klassik Radio AG gemeldet, dass am 25. April 2014 sein Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3 % unterschritten hat und dieser nunmehr 1,88 % beträgt (Anzahl der Aktien: 90.845 vom Grundkapital 4.825.000). Am 31. Januar 2018 hat die SPEZIALWERTE AG der Klassik Radio AG gemeldet, dass am 31. Januar 2018 ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 3 % unterschritten hat und nunmehr 2,93 % (Anzahl der Aktien: 141.196 vom Grundkapital 4.825.000) beträgt. (35) Honorar des AbschlussprüfersDas im abgelaufenen Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Konzernabschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, gliedert sich wie folgt:
Neben den Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sind in 2018 Aufwendungen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens sowie weitere Abschlussprüfungsleistungen, die unmittelbar durch die Abschlussprüfung veranlasst sind oder im Rahmen der Abschlussprüfung genutzt werden, angefallen, die gemäß den zugrundeliegenden Vorschriften den Abschlussprüfungsleistungen zuzurechnen sind. (36) Ereignisse nach dem BilanzstichtagKeine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (37) Corporate GovernanceAuf Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 161 AktG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat am 30. April 2019 eine Entsprechenserklärung abgegeben und im Internet (www.klassikradioag.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
Augsburg, den 30. April 2019 Der Vorstand Ulrich R. J. Kubak Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Augsburg, den 30. April 2019 Der Vorstand Ulrich R. J. Kubak Lagebericht & KonzernlageberichtFür den Zeitraum 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018Grundlagen der Gesellschaft und des KonzernsDie Klassik Radio AG ist Deutschlands einzige börsennotierte Radio-Holding. Sie ist seit dem 15. Dezember 2004 an der Börse notiert und wird im geregelten Markt in Frankfurt (General Standard) sowie im Freiverkehr in Berlin-Bremen, München und Stuttgart gehandelt. Mit dem Fokus auf Hörfunk, Musik und digitale Geschäftsmodelle befinden sich unter ihrem Dach einer der weltweit größten Klassik-Sender "Klassik Radio", sowie die beiden sich ergänzenden Vertriebsunternehmen Euro Klassik und Klassik Radio Direkt. Der Schwerpunkt der Euro Klassik ist die Akquise von Werbeaufträgen im Key Account Bereich und der Akquise nationaler Radiospendings, welche über Mediaagenturen und Direktkundenansprachen vergeben werden. Die Klassik Radio Direkt hat ihren Schwerpunkt auf dem regionalen Radiowerbemarkt und vermarktet die Werbeflächen des Senders durch Direktverkauf per Telefon. Die Klassik Radio Direkt ist der größte deutsche Anbieter von Radio-Verbundwerbung und bietet so auch kleineren Unternehmen einen preisgünstigen Einstieg in Radiowerbung bei Klassik Radio. Die FM Radio Network entwickelt und betreibt seit Dezember 2017 mit Klassik Radio Select, einen eigenen innovativen Streamingdienst. Mit einem monatlich kündbaren Abonnement erhält man das Programm von Klassik Radio werbefrei sowie über 150 weitere, von Stars und Experten kuratierte Radiosender für Fans von Klassik, Oper, Filmmusik, Jazz und Lounge. Die Vertriebsaktivitäten der Euro Klassik und der Klassik Radio Direkt sind gemeinsam mit dem Radiosender und dem Streamingdienst im Segment Radiosender zusammengefasst. Neben dem Segment Radiosender besteht noch das Segment Merchandising. RadiosenderKlassik Radio ist Deutschlands meistverbreitetes Privatradio mit einem einzigartigen Programm. Die besondere Mischung aus den schönsten Klassik-Hits, der besten Filmmusik und den außergewöhnlichen New Classics bildet ein unverwechselbares Klangerlebnis und sorgt neben nahbaren Moderatorinnen und Moderatoren für eine besondere Hörerbindung. Angereichert mit den wichtigsten aktuellen Meldungen aus der Klassik-Welt, sowie Nachrichten und Infos aus Wirtschaft, Börse, Medien und Kultur aus den Metropolen Deutschlands bietet Klassik Radio ein einmaliges Format in der europäischen Radiolandschaft. Rund 2 Millionen Hörer genießen täglich das Live-Programm von Klassik Radio. Für die Werbewirtschaft ist Klassik Radio eine sehr attraktive Premiumzielgruppe. Mit Klassik Radio Select verfügt Klassik Radio seit Mitte Dezember 2017 über einen eigenen innovativen Streamingdienst, welcher werbefrei die Vorteile von Radio und Streaming mit über 150 von Hand kuratierten Radiosender von Künstlern wie Rolando Villazòn, James Newton Howard, Andrè Rieu oder Till Brönner für Fans von Klassik, Oper, Filmmusik, Jazz und Lounge verbindet. Klassik Radio setzt den Weg zum digitalen 360 Grad Musikunternehmen konsequent fort. Klassik Radio wird über UKW, deutschlandweit im Kabel, europaweit über Satellit sowie weltweit via Internet und mit allen gängigen Smartphones über kostenfreie Apps empfangen. Zudem ist Klassik Radio seit 2011 über DAB+ in ganz Deutschland zu hören. Durch die Klassik Radio Austria GmbH hält Klassik Radio die Sendelizenz über 2 UKW-Standorte in der bedeutendsten europäischen Festspielmetropole Salzburg. Damit verfügt Klassik Radio neben den drei Standorten im Raum Innsbruck über eine weitere sehr attraktive kaufkräftige Senderegion. VertriebDer Radiowerbemarkt wird seit Jahren dominiert von einem Duopol der beiden nationalen Vermarkter: Radio Marketing Services GmbH & Co. KG und ARD Sales & Services. Beide teilen sich seit vielen Jahren den wesentlichen Teil des Gesamtwerbemarkts. In diesem verteilten Markt hat sich Klassik Radio zusätzlich für eine Vermarktung durch die ARD Sales & Services entschieden und ist somit bei jeder gebuchten Radiokampagne eines Werbetreibenden in einer der entscheidenden nationalen Radiokombinationen der ARD Sales & Services berücksichtigt. Klassik Radio vermarktet sich bewusst auch weiterhin vor allem selbst über die konzerneigenen Vermarkter Euro Klassik und Klassik Radio Direkt, welche sich als Vertriebsgesellschaften bei der Erschließung des deutschen Radiowerbemarktes optimal ergänzen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Euro Klassik bei der Akquise von Werbeaufträgen im Key Account Bereich und der Akquise nationaler Radiospendings, welche über Mediaagenturen und Direktkundenansprachen vergeben werden. Die Euro Klassik erhält hierfür eine gruppeninterne Vertriebsprovision. Die Klassik Radio Direkt akquiriert für Klassik Radio erfolgreich Kunden in den regionalen Werbemärkten wie Hamburg/ Schleswig-Holstein, Berlin/Brandenburg, Hannover, Bayern und Baden-Württemberg und eröffnet mit attraktiven Preispaketen auch Kunden mit kleineren Werbebudgets den Zugang zur exklusiven Klassik Radio Zielgruppe. MerchandisingNeben der Vermarktung von Werbezeiten generiert die Euro Klassik attraktive Zusatzgeschäfte über das Segment Merchandising. Der Bereich Digitalradios mit innovativen Markengeräten im Premiumsegment und limitierte Kunsteditionen runden das Musiksortiment ab. Vertrieben werden die Produkte online über den Klassik Radio Shop. Seit Oktober 2017 wird der Klassik Radio Onlineshop um das Klassik Radio Auszeit Online-Portal erweitert. Eine Auktionsplattform für exklusive Kurzurlaube, Wellnessaufenthalte, kulturelle Erlebnisse, die in einer spannenden Rückwärtsauktion ersteigert werden können. Die in 2016 neu gestartete Konzerttour "Klassik Radio live in Concert" ist seit 2016 dem Bereich Merchandising zugeordnet. Die Konzerte fanden in 2018 in 8 Städten in Deutschlands schönsten Konzerthäusern statt und haben bis jetzt insgesamt knapp 200.000 Konzertbesucher begeistert. Für 2019 planen wir daher erneut mit 10 Konzerten. 1. Wirtschaftsbericht1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Klassik Radio AG ist hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung im Wesentlichen von zwei Hauptfaktoren abhängig: Zum einen von allgemeinen, wirtschaftlichen Tendenzen und Entwicklungen, zum anderen von den Entwicklungen des Radio-, Werbe- und Musikmarktes. Wirtschaftliches UmfeldLaut dem Statistischen Bundesamt war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2018 um 1,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist 2018 zwar langsamer gewachsen, aber dafür das neunte Jahr in Folge. Vor allem aus dem Inland kamen in 2018 Positive Wachstumsimpulse. Im Wesentlichen wurde das Wirtschaftswachstum von der Binnenkonjunktur und dem privaten Konsum getragen, der von einem starken Beschäftigungsaufbau und kräftigen Lohnsteigerungen profitierte. Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes in 2018 ist der Umsatz im Einzelhandel im Jahr 2018 real zwischen 1,4 und 1,5 Prozent gewachsen. Dieser macht rund ein Drittel des privaten Konsums aus. Der Außenhandel fiel als Wachstumstreiber hingegen aus. Der Export von Waren und Dienstleistungen stieg auch in 2018 (plus 2,4 Prozent), aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren. Der internationale Währungsfonds (IWF) hat zu Jahresbeginn die Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft und den Euroraum nach unten korrigiert. Für das Jahr 2019 wird ein reales Plus von 3,5 Prozent (Vorjahr: + 3,7 Prozent) bzw. 1,6 Prozent (Vorjahr: + 1,8 Prozent) erwartet. Für 2019 hat das ifo Institut seine Wachstumsprognose von 1,1 Prozent auf 0,6 Prozent gekappt. Wiederum wurde sie aber für 2020 von 1,6 auf 1,8 Prozent erhöht. Dennoch soll sich ein Aufwärtstrend fortsetzen, im Wesentlichen gestützt durch die robuste Binnenkonjunktur. Die EZB korrigierte ihre Konjunkturprognose für 2019 ebenfalls deutlich nach unten. Für die Euro-Zone erwartet die Notenbank aktuell noch ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,1 Prozent. Die Prognose für die Entwicklung der Verbraucherpreise korrigierte die Notenbank auch nach unten. Die Teuerung dürfte in 2019 demnach bei 1,2 Prozent liegen und damit deutlich niedriger als im Dezember 2018 vorhergesagt (1,6 Prozent). RadiomarktRadio ist in der Funktion als Werbemedium für Effizienz bekannt und ist durch sein Preis-Leistungsverhältnis gegenüber anderen Werbeträgern im Vorteil: Das Radio zählt nach wie vor zu den beliebtesten Informations- und Unterhaltungsmedien in Deutschland und weist weiterhin eine konstant hohe Reichweite auf. "Radio hat das Vertrauen der Hörer", so wundert es nicht, dass das Radio 2017 das mit Abstand wachstumsstärkste Massenmedium war. 2017 war ein erfolgreiches Jahr für den deutschen Hörfunkmarkt. Die Werbeeinnahmen zeigten dabei eine anhaltende positive Entwicklung. Der Trend der Vorjahre setzt sich weiterhin positiv bei der Onlinewerbeeinnahmen fort. Bei der Onlinewerbung findet die Branche immer mehr Formen und Formate, für den Verkauf von weiteren Sendezeiten bzw. Spots. Der Anteil der Onlinewerbeeinnahmen stieg somit im Jahr 2017 um 3,7 Prozent an. UKW ist laut dem Jahresbericht des Verbandes Privater Medien e.V. (Vaunet) unverändert der wichtigste Übertragungsweg für Radio in Deutschland. Analoge Terrestrik wird von 92,9 Prozent der Haushalte für den Radioempfang genutzt. Trotz besserer Klangqualität von DAB +, besserer Empfangssicherheit, multimedialen Zusatzinformationen wird es nur von 15,7 Prozent der Haushalte genutzt. Für über zwei Drittel der Radio hörenden Personen (48,5 Mio.) in Deutschland bildet UKW immer noch die meistgenutzte Radioempfangsart. Zukünftig soll jedes in der EU verkaufte Fahrzeug ab Werk einen Zugang zu DAB/DAB + haben. Die DAB + Pflicht sollte ursprünglich für alle Radiogeräte gelten, nun soll die Richtlinie nur auf Autoradios Anwendung finden. Sollte diese Richtlinie vom EU-Parlament abgesegnet werden, wäre dies ein wichtiger Schritt für die Durchsetzung des Digitalradios. Der Verkauf des UKW-Antennennetzes durch die Media Broadcast führte zu Unstimmigkeiten, die durch die Einschaltung der Politik und Bundesnetzagentur ausgeräumt werden konnte, um die Abschaltung des UKW-Netzes zu verhindern. Im Juni 2018 gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die Eckpunkte für eine vertragliche Lösung bezüglich der Kosten von UKW zwischen Sendenetzbetreibern und Antennenbesitzern stattgefunden hat. Der Radio- und Musikkonsum der Onlineaudionutzer in Deutschland wird immer häufiger mobil stattfinden und weiterhin wachsen. Die Radiobranche wird zukünftig als eine der klassischen Mediengattungen von der Digitalisierung nachhaltig profitieren. Zunehmende Digitalisierung liefert neue werberelevante Touchpoints - vor allem auch für junge Zielgruppen. Dieses Potential wurde vom Markt erkannt und dadurch wird verstärkt in Audiowerbung investiert. Für das Wachstum spricht trotz des erhöhten Wettbewerbs die anhaltende Beliebtheit des Radios als Informationsmedium. 95 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung schaltet regelmäßig Radio/Audio ein. In der Welt der Hörer spielt der Empfangsweg ob via UKW oder via Web kaum noch eine Rolle. Wichtiger ist das, was rauskommt, auch Radio ist. Im Leben der Menschen hat Radio und Audio einen festen Platz. Unverändert schalten 77,6 Prozent der Deutschen täglich ein (Tagesreichweite, Mo-Fr) und dies für über 4 Stunden lang (Verweildauer, Mo-Fr.). Dies wurde durch die MA 2018 Audio II bestätigt. Seit Jahren manifestiert sich diese feste Größe im Alltag der Menschen. Die Bedeutung des Radioprogrammes für die Menschen wird dadurch deutlich. Mit Bravour meistert das Radio die Aufgabe, die Menschen mit Moderation, Musik, Information und Unterhaltung durch den Tag begleiten zu lassen. Insgesamt gehen Marktanalysten, wie zum Beispiel PricewaterhouseCoopers (PwC) davon aus, dass die Radiowerbeeinnahmen bis 2022 jährlich um durchschnittlich 2,1 Prozent steigen werden. Bis 2022 werden die Einnahmen aus der traditionellen Radiowerbung steigen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Wachstum von 1,9 Prozent. Onlinewerbeeinnahmen werden durchschnittlich um 22,3 Prozent im Jahr 2022 anwachsen. Unterhaltungs- und MedienmarktDie Medien- und Unterhaltungsbranche profitiert weiterhin von einer soliden Gesamtkonjunktur. In den kommenden fünf Jahren wird sich der deutsche Medien- und Unterhaltungsmarkt nach Erwartungen von Marktanalysten wie zum Beispiel PricewaterhouseCoopers (PwC) weiterhin robust entwickeln. Für das Jahr 2018 wurde mit einem Zuwachs von 2 Prozent gerechnet. Die Wachstumskurve dürfte sich danach aber etwas abflachen. Für die deutsche Unterhaltungs- und Medienbranche wird bis 2022 von einem stetigen Wachstum von 1,8 Prozent ausgegangen. Auf den Werbeumsatz bezogen wird mit einem durchschnittlichen Wachstum von 2,6 Prozent gerechnet. Wachstumstreiber sind die digitalen Werbeeinnahmen. Die Zuwachsraten sinken dahingehend allmählich. In 2018 wird somit mit einem Plus von 8 Prozent gerechnet, 2022 werden es noch 4,6 Prozent sein. Klassische Werbeerlöse werden ihr Niveau bis 2022 halten. Das jährliche Wachstum beläuft sich im Durchschnitt auf 0,1 Prozent. Der Digitalisierungstrend spiegelt sich bei der Entwicklung des Werbemarktes wider. Das Radio wird den moderaten Wachstumskurs fortsetzen können. Wie die digitalen Werbeerlöse dürfte sich auch der digitale Vertrieb in den kommenden Jahren positiv entwickeln. InternetDie Standardisierungsgremien arbeiten seit 2012 an der Entwicklung der Einführung des Mobilfunkstandards 5G, um den steigenden Anforderungen an die mobile Datennutzung, insbesondere aus dem Bereich des Internets oder der Realisierung von Echtzeitanwendungen gerecht werden zu können. Die Einführung der Mobilfunkgeneration 5 G wurde in 2018 weiter forciert. Es werden mehr Frequenzen nachgefragt als verfügbar sind, deswegen will die BNetzA in einigen Frequenzbereichen die Nutzungsrechte versteigern. Die Vergabe soll an Ausbauauflagen gekoppelt werden, damit eine flächendeckende Bereitstellung der Netze sichergestellt wird. Die Auktion zur Vergabe der Frequenzen ist für Anfang 2019 geplant. Seit Mai 2018 senden im Netz der Deutschen Telekom in Berlin die ersten 5 G Antennen unter realen Bedingungen. Die größten Datenmengen (mobiles Datenvolumen sowie WLAN) werden künftig über Smartphones genutzt. Pro Smartphone wird für das Jahr 2022 beim Datenkonsum bereits ein Wert von 273,7 GB erwartet. Im Vergleich zu 2018 bedeutet dies einen Zuwachs von 166,6 GB und einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 26,2 Prozent. Das größte Datenvolumen wird bei der Nutzung von Smartphones für das Herunterladen oder Streamen von Videoinhalten verbraucht. Deutlich weniger Datenvolumen fällt für andere Inhalte wie Spiele, Musik oder Kommunikation an. 2018 werden es nur 100 Millionen GB für Spiele, 332 Millionen GB für Musik und 174 Millionen GB für Kommunikation sein. Insgesamt gehen Marktanalysten, wie zum Beispiel PricewaterhouseCoopers (PwC) davon aus, dass alle drei Inhalte bis 2022 durchschnittliche jährliche Wachstumsraten von über 20 Prozent erreichen. In Deutschland werden bis Ende 2018 rund 34 Millionen Tablets benutzt. Bis 2022 wird die Zahl weiter steigen. Es wird eine Nutzung von rund 35,7 Millionen Tablets bis 2022 erwartet. Bis Ende 2018 werden 12 Prozent der insgesamt konsumierten Daten übers Tablet genutzt. Bis 2022 wird eine Datennutzung von 7,5 Milliarden GB prognostiziert. Die durchschnittliche Wachstumsrate wird somit auf 26,7 Prozent geschätzt. OnlinewerbungIm Jahr 2017 hat sich der deutsche Markt für Onlinewerbung erneut positiv entwickelt. Dabei wuchs der Markt um 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wurden maßgeblich die verschiedenen Kanäle von zwei zentralen Themen beeinflusst. Eine anhaltende Verschiebung in Richtung "Mobile first" war zum einen zu beobachten. Es wurde als zweites deutlich, dass bewegte Bilder (Videos) im Vergleich zu statischen Werbebannern (Displays) immer stärker an Bedeutung gewinnen. Der größte Wachstumstreiber im Onlinemarkt war 2017 -wie im Jahr 2016 - die mobile Onlinewerbung mit einem Anstieg um 35 Prozent. Am gesamten Werbemix wächst mobile Werbung somit um mehr als zwei Prozentpunkte auf 11,1 Prozent. Künftig wird die Onlinewerbung maßgeblich von neuen datengetriebenen Werbemöglichkeiten und -formate geprägt. Durch neue Regularien ergeben sich Veränderungen im Markt, die durch die Datenschutzgrundverordnung notwendig geworden sind. Die DSGVO wirkt sich aktuell vornehmlich auf das Sammeln und nutzen persönlicher Daten aus. Anfänglich wurde dies als große Bürde und Bedrohung der Werbemöglichkeiten angesehen, wandelt sich aber immer mehr zu der Möglichkeit einer auf gegenseitigem Vertrauen basierende Kommunikation zwischen dem Kunden zu entwickeln. Datengetriebenes Marketing erlaubt es, die Werbeformate und -maßnahmen im Hinblick auf ihren Return on Marketing Investment immer genauer zu analysieren. Die Werbeeffizienz wird durch ein intelligentes datengetriebenes Marketing gemessen, somit nicht nur mittels herkömmlicher Benchmarks, wie etwa der Click-Through-Rate. In einer übergreifenden Gesamtrechnung werden auch die Kosten für die Produktion der Werbemittel mit einbezogen und von der Effektivität einzelner Kampagnen ein differenziertes Bild zu erhalten. Aus den immer differenzierteren Leistungen verschiedener Agenturen ist dieser Trend auch ableitbar. So wird nicht nur der Einkauf von Medialeistungen über agentureigene Media Trading Desks angeboten, sondern auch das Erstellen von Kreativleistungen rückt stärker in den Vordergrund. Das Thema Werbemittel und Contentgestaltung rückt somit wieder stärker in den Fokus der Werbetreibenden. Der Gesamtmarkt für Onlinewerbung wird bis 2022 mit einer durchschnittlichen jährlichen Rate von 5,7 Prozent wachsen. HandelDie Geschäftslage und die Erwartungen im Einzelhandel sind weiterhin positiv. Für 2019 rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) im Einzelhandel nur mit einem Umsatzwachstum von 2 Prozent im Vorjahresvergleich. Der Online-Handel bleibt auch für die Zukunft weiterhin der Wachstumstreiber. Für den Handel fordert der HDE weiter einen fairen Wettbewerbsrahmen und weiterhin finanzielle Spielräume für die Digitalisierung. MusikmarktIn 2017 bewegt sich der deutsche Musikmarkt auf dem Vorjahresniveau. Der Umsatz aus dem Musikvertrieb ist 4 Jahre in Folge zwischen 1,2 Prozent und 4,6 Prozent gewachsen. In 2017 hat er sich annähernd auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert (-0,3 Prozent). Der Verkauf von physischen Tonträgern ist seit Jahren rückläufig, trotzdem hat er im Jahr 2017 mit 53,4 Prozent immer noch den größten Anteil am Musikvertrieb. Als Haupttreiber für künftige Umsatzsteigerungen im Musikmarkt ist die weitere Entwicklung des Streamings zu sehen. Musikstreaming wächst weiterhin dynamisch. Vor dem Hintergrund der positiven Aussichten im Musikstreamingmarkt ist zu erwarten, dass sich der Wettbewerbsdruck vor allem durch die Marktgrößen Apple, Alphabet/Google und Amazon weiter erhöhen wird. Nach der Stabilisierung des Marktes in 2017, einer weiteren Seitwärtsbewegung in 2018, wird ab 2019 wieder ein Wachstum erwartet. In den nächsten fünf Jahren wird ein Wachstum im digitalen Markt von durchschnittlich 11,3 Prozent erwartet. Der Wandel hin zum digitalen Musikkonsum geht einher mit einem stetigen Rückgang des physischen Geschäftes. Bei den Leistungsschutzrechten wird von einem durchschnittlichen Wachstum von 3,4 Prozent ausgegangen. Das Wachstum des digitalen Segments wird den Rückgang im Bereich der physischen Tonträger über den Betrachtungszeitraum insgesamt leicht überkompensieren, so dass für den Musikvertrieb ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 0,5 Prozent diagnostiziert wird. Gegen Ende des Prognosezeitraumes 2022 wird ein Anteil des digitalen Vertriebs am gesamten Musikvertrieb von ca. 78 Prozent erwartet. Der Musikmarkt stellt sich insgesamt somit auch weiterhin als ein Zukunftsmarkt mit andauerndem Wachstum dar, indem die Bedeutung digitaler Vertriebskanäle weiterhin zunehmen wird. Klassik Radio ist mit dem neuen Musik Streamingdienst auch zukünftig auf diese Entwicklung bestens vorbereitet. Quellen: German Entertainment & Media Outlook 2018-2022, AGOF, Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, Bundeswirtschaftsministerium der Bundesrepublik Deutschland, Internationaler Währungsfonds, ifW Kiel, Ifo-Institut Konjunkturprognose München, Nielsen Media Research, ma Audio 2018 II, ma Audio 2018 I, ma Audio 2019 I, Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Goldmedia-Prognose, Handelsverband Deutschland (HDE), EZB, IKB, Bundesverband des deutschen Versandhandels, Nielsen Deutschland, Institut für Weltwirtschaft-Kiel, Radiozentrale.de) 1.2. GeschäftsverlaufKonzernhighlights
Segment Radiosender
Segment Merchandising
2. Lage des Konzerns2.1. Ertragslage des Klassik Radio Konzernsscroll
Die Umsatzerlöse sind entsprechend der Prognose im Geschäftsjahr 2018 moderat gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.226 auf TEUR 15.584 gestiegen. Die Zunahme resultiert im Wesentlichen aus höheren Umsatzerlösen aus Vermarktung von Klassik Radio Werbezeiten im Radiosender, Erlöse aus Lizenz- und Leistungsschutzrechten und aus der Audio-Vermarktung durch die RMS in Höhe von insgesamt TEUR 13.889 (i. Vj. TEUR 12.524). Die Umsatzerlöse enthalten darüber hinaus im Wesentlichen Konzerterlöse von TEUR 1.097 bei 8 Konzerten (i. Vj. TEUR 1.193 bei 10 Konzerten), Shoperlöse von TEUR 535 (i. Vj. TEUR 576). Gleichzeitig erfolgte erstmalig in 2018 der Ausweis einer Agenturprovision im Aufwand für bezogene Leistungen und Waren, die im Vorjahr noch umsatzmindernd ausgewiesen worden war. Der Vorjahreswert wurde entsprechend angepasst. Die ergebnisneutralen Umsätze aus Gegengeschäften sind um TEUR 153 auf TEUR 2.992 (i. Vj. TEUR 2.839) gestiegen. Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Werbekostenzuschüsse, sowie Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten und der Auflösung von Wertberichtigungen, welche beide ihren Ursprung in vergangenen Geschäftsjahren hatten. Im Aufwand für bezogene Leistungen und Waren sind neben dem Wareneinsatz des Merchandisings, Provisionen, Honorare und Lizenzen auch die höheren Sende- und Verbreitungskosten des Radiosenders als größte Position erfasst. Der Personalaufwand ist um TEUR 576 auf TEUR 4.126 zum Geschäftsjahr 2017 gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem weiteren Ausbau mit zusätzlichen neuen erfahrenen Mitarbeitern im Vertrieb und dem Team-Aufbau für Klassik Radio Select. Die anderen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Werbekosten, Aufwendungen aus Gegengeschäften, Raumkosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Verwaltungskosten. Die anderen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um TEUR 278 auf TEUR 5.233 (i. Vj. TEUR 4.955) gestiegen. Dieser Anstieg resultiert aus den höheren Aufwendungen für Gegengeschäfte von TEUR 153 und angestiegenen Wertberichtigungen auf Forderungen. Das Finanzergebnis in Höhe von TEUR 40 (i. Vj. TEUR 74) setzt sich im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen aus Bankzinsen in Höhe von TEUR 36 (i. Vj. TEUR 38) und Zinsen für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 11 (i. Vj. TEUR 39) zusammen. In der Steuerposition sind ertragswirksame latente Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 286 und Ertragsteuern in Höhe von TEUR -175 enthalten. Das Gesamtperiodenergebnis liegt im Geschäftsjahr 2018 bei TEUR 1.595 (i. Vj. TEUR 1.269). Die in 2017 getroffene Prognose einer moderaten Umsatzsteigerung konnte vollständig eingehalten werden. Die in 2017 getroffene Prognose eines sinkenden, aber deutlich positiven, operativen EBITDA aufgrund der strategischen Wachstums- und Anschubinvestitionen wurde übertroffen. Dies wurde auch bereits in der Prognoseanhebung im Dezember 2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Umsatzerlöse des Konzerns werden in den Bereichen Radiosender und Merchandising erwirtschaftet. Die Entwicklung der Segmente im Einzelnen: Umsatzerlöse mit Dritten nach Segmentenscroll
Segment RadiosenderDie Umsatzerlöse im Segment Radiosender betrugen TEUR 15.183 nach TEUR 13.638 im Geschäftsjahr 2017. Die Umsatzerlöse aus Vermarktung von Klassik Radio Werbezeiten Erlöse aus Lizenz- und Leistungsschutzrechten und aus der Audio-Vermarktung durch die RMS betragen TEUR 10.897 (i. Vj. TEUR 9.685). Die Umsätze aus Gegengeschäften sind um gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um 5,4 % gestiegen auf TEUR 2.992. Es konnten somit Umsätze mit Dritten in Höhe von TEUR 13.889 (i. Vj. TEUR 12.524) erzielt werden. Der Anstieg der Umsatzerlöse mit anderen Segmenten resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung der gruppeninternen Vertriebsprovision. Nach Aufwendungen für Sendebetrieb, Programm, Vermarktung, den Personalkosten sowie den sonstigen Aufwendungen wurde im Segment Radiosender ein EBITDA von TEUR 2.101 (i. Vj. TEUR 1.545) erwirtschaftet. Das Gesamtperiodenergebnis betrug TEUR 2.233 (i. Vj. TEUR 1.298). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren, sowie die Aufwendungen für Personal sind im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.052 gestiegen. Die sonstigen Aufwendungen sind ebenso im Geschäftsjahr 2018 um TEUR 483 angestiegen. In diesen Kosten sind die ergebnisneutralen Aufwendungen aus Gegengeschäften in Höhe von TEUR 2.992 (i.Vj. TEUR 2.839) enthalten. Der neue Musik Streamingdienst ging am 14. Dezember 2017 an den Start. In den Streamingdienst sind in 2018 nochmals über TEUR 1.100 investiert worden. Ein Drittel dieser Kosten wurde zusammen mit bereits in 2016 und 2017 entstandenen Investitionen aktiviert worden. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgte aus dem operativen Cash-Flow. Die Prognose des Vorjahres für das Segment Radiosender, moderat steigende Umsätze zu erzielen, wurde eingehalten. Die in 2017 getroffene Prognose sinkendes aber deutliches positives, operatives EBITDA aufgrund der strategischen Wachstumsinvestitionen in den neuen Musik-Streamingdienst und in den Vertriebsausbau wurde übertroffen. Dies wurde auch bereits in der Prognoseanhebung im Dezember 2018 öffentlich bekannt gemacht. Segment MerchandisingDas Merchandising-Geschäft erwirtschaftete Umsätze mit Dritten in Höhe von TEUR 1.632 (i. Vj. TEUR 1.770). Dies setzen sich aus den neuen Konzerterlösen in Höhe von TEUR 1.097 (i. Vj. TEUR 1.193) und den Shoperlösen in Höhe von TEUR 535 (i. Vj. TEUR 577) zusammen. Die Konzerterlöse wurden in 2018 nur mit 8 Konzerten erzielt (i. Vj. 10). Das neue Auszeitportal konnte den weiteren Umsatzrückgang im Bereich der CD-Umsätze fast kompensieren. Der Aufwand für bezogene Leistungen und Waren ist in 2018 auf TEUR 975 (i. Vj. TEUR 796) gestiegen. Die Personalaufwendungen haben sich ebenfalls um TEUR 71 auf TEUR 160 (i Vj. TEUR 89) erhöht. Die anderen Aufwendungen betrugen inkl. des konzerninternen Einkaufs von Klassik Radio Werbung TEUR 939 (i. Vj. TEUR 892). Die konzerninternen Werbeaufwendungen haben sich in 2018 aufgrund verstärkter Werbemaßnahmen für die Konzerte und das neue Auszeitportal erhöht. Das Segment weist ein negatives EBITDA in Höhe von TEUR -436 (i. Vj. TEUR 44) aus. Das Gesamtperiodenergebnis betrug TEUR -476 nach TEUR 41 im Vorjahr. Die Prognose des Vorjahres in etwa gleiche Umsätze zu erzielen, wurde somit nahezu eingehalten. Im Vorjahreszeitraum sind die Konzerterlöse für 10 Konzerte erzielt worden und nur um TEUR 96 höher als in 2018. Die Prognose ein EBITDA auf Vorjahresniveau zu erzielen konnte aufgrund höherer Aufwendungen und insbesondere gezielten höheren Werbeaufwendungen für die Konzerte nicht eingehalten werden. 2.2. Vermögenslage des Klassik Radio KonzernsDie langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von TEUR 5.497 (i. Vj. TEUR 5.497), sowie latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 1.423 (i. Vj. TEUR 1.142). Die kurzfristigen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.486 auf TEUR 4.988 (i. Vj. TEUR 3.502) gestiegen. Dabei haben sich insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt auf TEUR 3.068 (i. Vj. TEUR 1.898) erhöht. Die Zahlungsmittel betragen zum 31.12.2018 TEUR 591 (i. Vj. TEUR 328). scroll
Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote von 69,9 % aus (i. Vj 68,3 %). Die Erhöhung der Eigenkapitalquote resultiert aus dem positiven Gesamtperiodenergebnis in Höhe von TEUR 1.595 in 2018 bei gleichzeitig gestiegener Bilanzsumme. Der Klassik Radio Konzern zeigt somit weiterhin eine überdurchschnittlich starke Eigenkapitalausstattung. Die langfristigen Schulden beinhalten in 2018 nur noch passive latente Steuern in Höhe von TEUR 21 (i. Vj. TEUR 27). Die kurzfristigen Finanzschulden bestehen aus Darlehen in Höhe von TEUR 80. Der Konzern ist bei eventuell kurzfristigen operativen Liquiditätsengpässen aufgrund vorhandener freier Kontokorrentlinien in Höhe von TEUR 1.200 abgesichert. 2.3. Finanzlage des Klassik Radio Konzernsscroll
Die Kapitalflussrechnung zeigt für das abgelaufene Geschäftsjahr einen positiven Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 1.189 (i. Vj. TEUR 1.601). Im Cash Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -580 (i. Vj. TEUR -505) sind im Wesentlichen die Investitionen in den neuen Streaming-Service sowie Sendetechnik und Geschäftsausstattung enthalten. Der Free-Cashflow ist von TEUR 1.096 im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 609 im Geschäftsjahr 2018 gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem hohen Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR -346 betrifft: im Wesentlichen die Auszahlung für Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und geleisteten Zinsen in Höhe von insgesamt TEUR -329 (i. Vj. TEUR -683). Der Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2018 betrug TEUR 591 (zum 31.12.2017 TEUR 328). 2.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des UnternehmensDas Geschäftsjahr 2018 wurde erneut ein Rekordjahr für Klassik Radio. So konnte das beste Ergebnis in der Geschichte des Unternehmens erzielt werden. Der Konzernumsatz wurde in 2018 um 10,1 % bzw. um TEUR 1.433 auf TEUR 15.584 zu TEUR 14.358 im Vorjahr gesteigert. Das EBITDA Ergebnis ist auf TEUR 1.861 (zu TEUR 1.716 im Vorjahr) und damit um 8,5 Prozent gestiegen. Das mit TEUR 326 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.269) höhere Periodenergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der aktivierten latenten Steuern im Vergleich zum Vorjahr. In diesem Ergebnis sind vollumfänglich die Investitionen und die laufenden Kosten für den Aufbau des eigenen innovativen Musik-Streamingdienstes "Klassik Radio Select" enthalten. Die Prognosen für das Geschäftsjahr 2018 für den Konzern konnte für die Umsatzerlöse eingehalten werden. Gleichzeitig wurde die Prognoseanhebung vom Dezember 2018 mit einem leicht über dem Vorjahr liegenden EBITDA ebenso erzielt. 2.5. Die Klassik Radio AG nach HGBDie Klassik Radio AG ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und Steuerung des Klassik Radio Konzerns sowie für zentrale Aufgaben und alle wesentlichen Querschnittsfunktionen in der Gruppe. Hierunter fallen das Personalwesen, das Marketing, IT, die Verwaltung und alle Bilanzierungs- und Finanzierungsfragen der operativen Tochtergesellschaften sowie die Finanzierung und Investor-Relations-Aufgaben des Konzerns. Die Klassik Radio AG hält per 31.12.2018 direkt oder indirekt zu 100 % die Beteiligungen an den Tochterunternehmen. Ihre Ertragslage ist nicht direkt von der Entwicklung der Märkte abhängig. Sie finanziert sich durch Weiterverrechnung der umlagefähigen Kosten auf die operativen Tochtergesellschaften. Der Einzelabschluss der Klassik Radio AG ist auf www.klassikradioag.de/konzern/investor-relations/finanzberichte veröffentlicht. Auf Anfrage wird er auch gerne per Post zur Verfügung gestellt. Finanzielle Kennzahlen der Klassik Radio AG (HGB)scroll
2.6. Wesentliche Veränderungen der Ertrags-, Vermögens und Finanzlage der Klassik Radio AGDie Klassik Radio AG erzielt die Umsatzerlöse aus Leistungsabrechnungen innerhalb der Firmengruppe. Die Leistungsabrechnung basiert auf einer Kostendeckung zuzüglich eines Gewinnaufschlages. Diese Verrechnungsmodalität wird jährlich, so auch im Geschäftsjahr 2018 den zugrunde liegenden Tatbeständen angepasst. Die Leistungsabrechnungen sind in den Umsatzerlösen abgebildet. Bedingt durch die Beteiligungserträge von TEUR 1.000 ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 1.042 zum 31.12.2018 und somit ein Bilanzgewinn von TEUR 1.934 nach TEUR 892 im Vorjahr, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals führt. Aufgrund der Erhöhung des Eigenkapitals in Verbindung mit einer Erhöhung der Bilanzsumme, ist die Eigenkapitalquote zum 31.12.2018 minimal gesunken. Der Erhöhung der Bilanzsumme resultiert aus Forderungen und Verbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen. Die Aktiva sind bestimmt durch den Wertansatz der von der Klassik Radio AG gehaltenen Beteiligungen in Höhe von TEUR 9.926 (i.Vj. TEUR 9.926). Die Beteiligungsquoten betragen zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres ausnahmslos 100 %. Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen eine Beteiligung von unter 1 % der Stückaktien. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.665 (i. Vj. TEUR 459) betreffen die Verrechnung der allgemein anfallenden Verwaltungskosten, welche für alle Tochtergesellschaften des Klassik Radio AG Konzerns getragen und mit einer monatlichen Pauschale weiter verrechnet werden. Die Liquiden Mittel haben sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 66 (i. Vj. TEUR 9) erhöht und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich auf TEUR 80 (i. Vj. TEUR 401) vermindert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich zum 31.12.2018 auf TEUR 1.024 (i. Vj. TEUR 150) erhöht. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich zum 31.12.2018 auf TEUR 256 vermindert (i. Vj. TEUR 591). 2.7. MitarbeiterAm 31. Dezember 2018 waren 63 (i. Vj. 54) Mitarbeiter im Klassik Radio AG Konzern tätig. Am Geschäftsjahresende war 1 (i.Vj. 1) Vorstand bestellt. Der Aufwand für Personal belief sich auf TEUR 4.126 (i. Vj. TEUR 3.550). Klassik Radio schätzt seine Mitarbeiter mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Talenten, die sie in das Unternehmen einbringen. 2.8. VergütungsberichtAm Ende des Geschäftsjahres 2018 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen: Herr Ulrich R. J. Kubak, Kaufmann (Vorstandsvorsitzender), Augsburg Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2018 gemäß § 11 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen: scroll
Die Vergütungsgrundsätze für Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 nicht geändert. Vergütungsgrundsätze VorstandDie Klassik Radio AG folgt bezüglich der Ausweisung der Vorstandsbezüge nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung nicht den Vorgaben der Ziff. 4.2.3 des deutschen Corporate Governance Kodex. Der Vorstand Ulrich R. J. Kubak erhält lediglich eine Fixvergütung, da er als derzeitiger Hauptaktionär das überwiegende unternehmerische Risiko selbst trägt und damit ausreichend kurzfristige wie auch langfristige Leistungsanreize gegeben sind. Über den Aktienkurs wirken sich auch die negativen Entwicklungen des Unternehmens unmittelbar auf ihn aus. . Auch konnte zum Zeitpunkt des Abschlusses des derzeit laufenden Vorstandsvertrages entgegen Ziff. 4.2.2 des deutschen Corporate Governance Kodex noch nicht das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt berücksichtigt werden. Die Angaben der Vorstandsvergütung werden individualisiert veröffentlicht, Kriterien für die Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds. Der Vorstand Ulrich R. J. Kubak ist zugleich Geschäftsführer aller Tochtergesellschaften und erhält für diese Tätigkeit keine Bezüge, so dass seine Vergütung an den dadurch erweiterten Aufgaben, die auch der Aktiengesellschaft zugutekommen, zu messen ist. Die AG ihrerseits profitiert vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaften. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden im Internet veröffentlicht. Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen erhielt Herr Ulrich R. J. Kubak im Geschäftsjahr 2018 ein Fixum in Höhe von TEUR 252 (i. Vj. TEUR 252) und Nebenleistungen in Höhe von TEUR 16 (i. Vj. TEUR 16). Die Nebenleistungen an den Vorstand beinhalten Versicherungsprämien (auch für Direktversicherungen), nichtgeldliche Leistungen wie PKW oder die Übernahme bestimmter Steuern. Über die Verpflichtung zur Übernahme bereits bestehender Direktversicherungen hinaus wurden keine Versorgungszusagen gemacht. Gleiches gilt für Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied. Vergütungsgrundsätze AufsichtsratDie Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 19 der Satzung geregelt, der durch die Hauptversammlung angepasst werden kann. Die Vergütung des Aufsichtsrates umfasst neben einer fixen Vergütung eine erfolgsabhängige Komponente, die sich am langfristigen Unternehmenserfolg bemisst. Für den Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2018 erfolgsunabhängige Vergütungen, erfolgsabhängige, sowie ausstehende Reisekosten in Höhe von insgesamt TEUR 42 (i. Vj. TEUR 50) zurückgestellt. Frau Prof. Dr. Hallerbach, erhält eine jährliche, erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von TEUR 15 (i. Vj. TEUR 15), Herr von Stauffenberg eine jährliche, erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von TEUR 11 (i. Vj. TEUR 11) und Herr Dr. Schorer eine jährliche, erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von TEUR 7 (i. Vj. TEUR 7). Für den Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 eine erfolgsabhängige Vergütung von insgesamt TEUR 3 (im Vj. TEUR 3) erwartet. Daneben werden für Herrn von Stauffenberg und Herrn Dr. Schorer Reisekosten in Höhe von insgesamt TEUR 5 (i. Vj. TEUR 14) erwartet. 2.9. Konzerninternes SteuerungssystemDer Vorstand der Klassik Radio AG nutzt verschiedene Instrumente, um die aktuelle Geschäftsentwicklung zu bewerten und die Unternehmensstrategie konsequent umzusetzen. Im Fokus steht die nachhaltige Steigerung der Profitabilität. Für Klassik Radio sind die Umsatzerlöse und das EBITDA (definiert als Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) die wesentlichen operativen Kennzahlen zur Profitabilitätssteuerung auf Konzern- und Segmentebene. Sie messen die Qualität unserer Umsatzentwicklung und zeigt wie effizient wir unser operatives Geschäft steuern. Für die Finanzplanung ist der Free Cashflow als finanzwirtschaftlicher Überschuss eine wichtige Steuerungsgröße zur Beurteilung der Finanzkraft des Konzerns. Er wird ermittelt als die Summe der im operativen Geschäft erwirtschafteten liquiden Mittel abzüglich des Saldos der im Rahmen der Investitionstätigkeit verwendeten und erwirtschafteten Mittel. Die Kennzahl zeigt, wie viel Liquidität dem Konzern und den einzelnen Tochterunternehmen einer Periode zur Verfügung steht. Das Unternehmen bewegt sich in einem Branchenumfeld, das von einem dynamischen Veränderungsprozess geprägt ist. Zu diesen konzerneigenen Leistungsindikatoren umfasst der konzernweite Steuerungs- und Planungsprozess externe Kennzahlen. Aktuelle Konjunkturdaten wie die Entwicklung des privaten Konsums, der Auftragseingänge und der Einzelhandelsumsätze sowie das Bruttoinlandsprodukt dienen zum Beispiel als relevante Indikatoren für die Investitionsbereitschaft der werbungtreibenden Unternehmen. Ein weiterer wesentlicher Leistungsindikator sind die Reichweitendaten im Hörfunk Dies werden zweimal jährlich im Rahmen der Media-Analyse Audio erhoben. Die für die Preisbildung 2019 relevanten Zahlen wurden im Juli 2018 veröffentlicht. Dementsprechend werden die für die Preisbildung 2020 relevanten Zahlen im Juli 2019 veröffentlicht. 6,1 Millionen Menschen in Deutschland hören Klassik Radio. 2.10. Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGBDas Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 4.825.000,00. Es ist eingeteilt in EUR 4.825.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Dem Vorstand sind keine weiteren Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 28 Satz 1 des WpHG Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 21 und 22 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt werden. Der Vorstand Ulrich R.J. Kubak hält direkt und/oder indirekte mehr als 10 von Hundert der Stimmrechte: per 31.12.2018 (3.267.082 Stück bzw. 67,71%) Es gibt keine Aktien der Gesellschaft, die mit Sonderrechten ausgestattet sind, die Kontrollbefugnisse verleihen. Soweit Arbeitnehmer am Kapital der Klassik Radio AG beteiligt sind, üben diese ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Die Mitglieder des Vorstands werden nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung bestellt und abberufen. Danach ist hierfür der Aufsichtsrat zuständig. Ernennungen erfolgen jeweils für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig, wobei der Beschluss frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit gefasst werden darf. Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnisse zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen. Genehmigtes Kapital 2016Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. August 2021 um insgesamt bis zu EUR 2.412.500,00 einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.412.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
Soweit das Bezugsrecht nach den vorstehenden Bedingungen nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht den Aktionären, sofern dies vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmt wird, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts und im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihre Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden. Bedingtes Kapital 2016Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.412.500,00 durch Ausgabe von bis zu 2.412.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber oder Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. August 2016 bis zum 11. August 2021 von der Gesellschaft oder unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von den Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie Wandlungspflichten erfüllt werden, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Klassik Radio AG hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. 3. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem in Bezug auf den Konzernrechnungslegungsprozess3.1. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessZiel des Risikomanagements im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken, die sich auf die Regelungskonformität des Jahres- und des Konzernabschlusses negativ auswirken könnten. Die zutreffende Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von rechnungslegungsrelevanten Sachverhalten und deren angemessene Übernahme in die einzelnen Instrumente der Rechnungslegung soll sichergestellt werden. Wesentliche Strukturen, Prozesse und Kontrollen, die für die Rechnungslegung und Konsolidierung von Bedeutung sind, werden nachstehend aufgeführt:
3.2. Das Risikomanagementsystem bei Klassik RadioDer Klassik Radio Konzern ist durch sein unternehmerisches Handeln mit seinen verschiedenen Segmenten unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Es ist die Aufgabe des implementierten Risikomanagementsystems, verantwortungsvoll mit den Unsicherheiten des Umfeldes umzugehen, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu systematisieren und dem Management zu kommunizieren. Damit wird die Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zur Abwendung bzw. Minimierung von Risiken geschaffen. Ausgehend von der jährlich überarbeiteten Planung erfolgt das Controlling auf Ebene der Segmente, Gesellschaften und des Konzerns mit einem monatlichen Berichtswesen. Daneben unterstützen wöchentliche Controllingauswertungen des Auftragseinganges, Disposition und Liquidität, kurzfristige Maßnahmen und Entscheidungen. Die konzernweit abgestimmten Planungs-, Reporting- und Controllingsysteme unterstützen eine ganzheitliche Risikoanalyse und Steuerung. Das Risikomanagement bildet einen entscheidenden Bestandteil der Steuerungssysteme. Die operativen Geschäftsfelder steuern die in ihrem Verantwortungsbereich auftretenden Risiken eigenständig. Risiken der Geschäftsfelder, die sich im Konzernverbund möglicherweise addieren, werden zentral erfasst und gesteuert. Die eingerichteten Systeme sichern den Informationsfluss zu den Prozessverantwortlichen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Die Auswertungen sind Basis regelmäßiger und intensiver Diskussionen. 4. Risiken und Chancen4.1. Die RisikenMarktrisikenKonjunkturelle Entwicklung im Werbemarkt und HandelDer Klassik Radio Konzern bewegt sich mit dem Radiosender und Klassik Radio im starken konjunkturellen Schwankungen unterworfenen Werbemarkt und mit Merchandising im kaufkraftabhängigen Handelsumfeld sowie im Musikmarkt, insbesondere der Tonträgervermarktung. Beide Markteinheiten sind von der gesamtwirtschaftlichen Lage abhängig. Das Risiko der Konjunkturschwäche bedeutet für den Klassik Radio Konzern, dass der Markt kein ausreichendes Potenzial für die nachhaltige Erlöserzielung generiert. Andererseits kann das Unternehmen von positiven Entwicklungen in diesen Bereichen profitieren. Klassik Radio begegnet aktiv den Marktrisiken durch Alleinstellungsmerkmale, Branding, Hörerbindung und Zielgruppenorientierung. Branchen- und unternehmensspezifische RisikenZwei Vermarkter teilen sich den RadiowerbemarktDer Radiowerbemarkt wird seit Jahren dominiert von einem Duopol der beiden nationalen Vermarkter Radio Marketing Services GmbH & Co. KG und ARD Sales & Services. Beide teilen sich seit vielen Jahren den wesentlichen Teil des mit 6,4 % vom Gesamtwerbemarkt ohnehin kleinen Radio-Werbemarkt . (Quelle: The Nielsen Company) In diesem verteilten Markt muss sich Klassik Radio mit den beiden Vertriebsunternehmen Euro Klassik und Klassik Radio Direkt seinen Marktanteil mühevoll herausarbeiten. Im wettbewerbsintensiven und konjunkturell schwankenden Werbemarkt birgt dies das für den Konzern bedeutsame Risiko von Umsatzrückgängen und Ertragseinbußen. Der direkte Kundenkontakt mit enger Kundenbindung sowie die gleichzeitige Betreuung der Mediaagenturen aus einer Hand sollen zusätzlich die Abhängigkeit von Marktentwicklungen verringern. Die breite Basis der regionalen Kleinkunden der Klassik Radio Direkt reduziert die Abhängigkeit von Großkunden. Marktsättigung und Kaufkraft im MerchandisingDer allgemeine Markttrend Musik digital zu konsumieren und der unternehmenseigene Streamingservice "Klassik Radio Select", der die Lösung für diesen neuen Trend bietet, lässt die Hauptumsatzsäule des Klassik Radio Shops, den Verkauf von CDs zurückgehen. Die Umsätze in diesem Bereich bewegen sich im Abwärtstrend. Um diese Einbrüche aufzufangen wurde der Shop um Digitalradios und die Klassik Radio Auszeit - ein Online Portal mit hochwertigen Kurzurlauben, Luxushotels und Kulturerlebnissen erweitert. Im Akquise-Prozess von Hotelpartnern für die Klassik Radio Auszeit misst sich Klassik Radio mit großen Playern aus der Online-Reisebranche. Ein hohes Servicelevel und einfache schnelle Geschäftsprozesse mit den Hotels sollen hierbei in der Klassik Radio Auszeit überzeugen. Aufgrund des Risikos der Marktsättigung am mittlerweile großen Angebot an Konzerten verschiedenster Filmmusik-Konzerte hat sich Klassik Radio für die eigenen Konzerte dazu entschieden, das Motto und auch die Tournee gezielt im letzten Quartal des Jahres durchzuführen. Eine klare Qualitätsprofilierung und der Ausbau der Vertriebskanäle sollen dem Risiko proaktiv entgegenwirken. Werthaltigkeit der aktivierten Geschäfts- und FirmenwerteIm Falle von sich verschlechterndem konjunkturellem Klima besteht das Risiko, dass die Erträge der einzelnen Segmente hinter den prognostizierten Plandaten bleiben, mit der Folge, dass sich die Notwendigkeit einer Wertminderung auf den aktivierten Geschäfts- und Firmenwerten einstellen könnte. Der Konzern untersucht einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt (Impairment-Test). Daneben erfolgt eine regelmäßige Analyse der prognostizierten Plandaten anhand der IST-Zahlen. Personalunion von Hauptaktionär und AlleinvorstandHerr Ulrich R. J. Kubak prägt als Gründer, Alleinvorstand und Hauptaktionär (67,71%) die Geschäfte der Unternehmensgruppe in wesentlicher Weise. In dieser starken Position steht Herr Kubak im Innen- wie auch Außenverhältnis für die strategische Ausrichtung des Konzerns. In der operativen Verantwortung ist er im Konzern und den Tochtergesellschaften alleinverantwortlich. DAB+Im August 2011 wurde mit der Aufschaltung von DAB+ mit der bundesweiten Ausstrahlung von Digitalradio in Deutschland begonnen. Als bundesweiter Sender ist Klassik Radio bei diesem innovativen Verbreitungsweg, mit Chance auf den neuen Radiostandard, von Anfang an dabei. Als Privatsender muss Klassik Radio die hohen zusätzlichen, parallelen Verbreitungskosten aus der laufenden Werbezeitenvermarktung finanzieren. Es ist unklar ob sich die Technologie insbesondere gegenüber Streaming am Markt durchsetzen wird. Dies bedeutet für Klassik Radio eine enorme Investition in die Zukunft, die derzeit in den Erlösen noch nicht messbar ist. Klassik Radio wird hauptsächlich über UKW, Kabel, Satellit und Streaming Media empfangen. Durch diese Verbreitungsstrategie besteht derzeit keine Abhängigkeit von DAB+. SozialversicherungBei einem Tochterunternehmen der Klassik Radio AG hat in Vorjahren eine Prüfung des Sozialversicherungs-Trägers stattgefunden. Dieser hatte in einem ersten Anhörungsschreiben seine Feststellungen mitgeteilt, aus denen sich eine Forderung im höheren 6-stelligen Bereich ergibt. Der Klassik Radio Konzern sowie seine rechtlichen Berater sehen die vom Sozialversicherungs-Träger damals vorgebrachten Argumente als rechtlich nichtzutreffend und somit als unbegründet an. Die in Vorjahren regelmäßig durchgeführten Sozialversicherungs-Betriebsprüfungen hatten zu keinen Beanstandungen im Hinblick auf die aktuellen Feststellungen geführt. Im Geschäftsjahr hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Der Vorstand schätzt das Risiko einer Zahlungsverpflichtung aufgrund der Aussagen seiner rechtlichen Berater daher als weiterhin sehr gering ein. Eine bilanzielle Abbildung im Konzernabschluss zum 31.12.2018 erfolgte daher nicht. UmsatzsteuerBasierend auf den vorläufigen Feststellungen des Sozialversicherungs-Trägers hat das Finanzamt für die betreffende Tochtergesellschaft der Klassik Radio AG geänderte Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2009 bis 2013 erlassen. Gegen die Bescheide, mit denen Forderungen im niedrigeren sechsstelligen Bereich geltend gemacht wurden, wurde Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung gewährt. Entsprechend der Beurteilung der Feststellungen des Sozialversicherungs-Trägers durch den Klassik Radio Konzern sowie seiner rechtlichen Berater, schätzt der Vorstand auch hier das Risiko einer Zahlungsverpflichtung als sehr gering ein. Eine bilanzielle Abbildung im Konzernabschluss zum 31.12.2018 erfolgte aus diesem Grund ebenfalls nicht. Rechtliche RisikenRundfunkrechtliche AuflagenDie rundfunkrechtlichen Genehmigungen ("Sendelizenzen") sind in Deutschland zeitlich befristet erteilt. Klassik Radio GmbH & Co. KG hält eine entsprechende Sendelizenz der Hamburgischen Anstalt für neue Medien zur Verbreitung über Satellit, welche bis 2029 verlängert wurde. Daneben verfügt der Sender über terrestrische UKW-Stützfrequenzen, die je nach Bundesland gestaffelt bis 2026 befristet sind. Diese UKW-Frequenzen sind der mit Abstand wichtigste Verbreitungsweg von Klassik Radio. Eine Verlängerung der Fristen wird in der Regel gewährt, jedoch ohne Garantie. Die Lizenzen und Genehmigungen beinhalten zum Teil auch Auflagen, deren Nichtbefolgung die Landesmedienanstalten auch während der Laufzeit zu einem Widerruf berechtigen. Reichweiten- und Frequenzmarketing sind in einer Stabsstelle mit direkter Berichtsverantwortung an den Vorstand gebündelt. Finanzierungs- und LiquiditätsrisikoKlassik Radio verfügt mit TEUR 9.460 (i. Vj. TEUR 7.865) über eine hohe Eigenkapitalausstattung sowie mit TEUR 80 (i. Vj. TEUR 327) über eine geringe Verschuldung bei Kreditinstituten über aufgenommene Darlehen. Die Liquiden Mittel haben sich zum Bilanzstichtag um TEUR 263 auf TEUR 591 erhöht. Eventuelle kurzfristige operative Liquiditätsengpasse sind im Konzern aufgrund vorhandener KK-Linien in Höhe von in Summe 1,2 Mio. Euro abgesichert. Zum 31.12.2018 wurden die KK-Linien nicht in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der KK-Linien soll in den folgenden Geschäftsjahren weiter niedrig gehalten werden. Das Liquiditätsrisiko wird insgesamt als gering angesehen. Die Klassik Radio AG arbeitet weiterhin in allen Bereichen an Cash-Optimierungen und Kostensenkungen, dies strebt eine zusätzliche Margen- und damit Liquiditätsverbesserung an. Insofern bei Inanspruchnahme eine Reduzierung kurzfristiger KK-Linien nicht wie geplant aus dem laufenden Cash-Flow vorgenommen werden kann, besteht das Risiko einer kurzfristigen Rückzahlungsverpflichtung aufgrund fehlender langfristiger Finanzierungsbindung der Kreditinstitute. Vor dem Hintergrund der Ergebnis- und Eigenkapitalsituation sowie der Unternehmensplanung gehen wir jedoch davon aus, dass eine kurz- oder langfristige Finanzierung des Konzerns in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt wird. Der Vorstand der Klassik Radio AG überwacht und steuert die Liquidität für den gesamten Konzern. Das Monitoring der Liquiditätssituation findet wöchentlich statt, um zeitnah auf eventuelle Engpässe reagieren zu können. Mit den finanzierenden Banken besteht ein kontinuierlicher Informationsaustausch, darüber hinaus bestehen aktive Kontakte zu anderen Finanzinstituten und dem Kapitalmarkt, um im Bedarfsfall auftretenden Finanzierungsbedarf abdecken zu können. 4.2. GesamtrisikoIm Klassik Radio Konzern wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine bestandsgefährdenden Risiken identifiziert. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind nicht erkennbar. 4.3. Die ChancenVermarktung von Klassik RadioDer zunehmende Bekanntheitsgrad von Klassik Radio und steigende Reichweiten stärken die Vermarktung. Darüber hinaus entwickelt sich ein Trend weg von breitangelegten hin zu qualitativen Werbeplänen. Zielgruppen wie "Best Ager", "Entscheider" und "Topverdiener" gewinnen im Werbemarkt zunehmend an Bedeutung. Auch durch diese Entwicklungen wird die Klassik Radio Premium-Zielgruppe im Radiowerbemarkt immer attraktiver. Klassik Radio bietet im Gegensatz zu den beiden anderen Vermarktern als einziger nationaler Radiosender ein bundesweit einheitliches Programmumfeld. Klassik Radio verfügt über zwei strategisch gut aufgestellte, eigene Vertriebsunternehmen mit immer besser werdenden Zugängen zu den relevanten Werbekunden. Zusätzlich werden über den strategischen Vertriebskanal der in Deutschland vermarkteten Radiokombinationen der ARD Sales & Services relevante Werbeerlöse von nationalen Werbetreibenden erwirtschaftet. Radionutzung DAB+Durch die bundesweite Verbreitung über DAB+ eröffnen sich für Klassik Radio neue Hörerregionen, die bislang aufgrund von fehlender oder geringer UKW-Verbreitung nicht erreicht werden konnten. Damit erschließt Klassik Radio u.a. das bisher nicht über UKW versorgte und bevölkerungsreichste Bundesland NRW. Radionutzung WebradioDie Radionutzung im Internet und Mobile verzeichnet einen sprunghaften Zuwachs. Auch durch diesen Verbreitungsweg können neue Hörer für Klassik Radio hinzugewonnen und bestehenden Hörern mehr Auswahl geboten werden. Zusätzlich zum Hauptprogramm bietet Klassik Radio mittlerweile ein attraktives und breites Angebot frei empfangbarer digitaler werbefinanzierter Free-Channels unter anderem wie Klassik am Morgen, Feel Good, Klassik, Movie, Filmklassiker, New Classics, Weinabend, Klassik zum Kochen, Barock ,Mozart, Bach, Beethoven, Verdi, Piano, Oper, Klassik für Kinder, Klassik Rock, Klassik meets Rock / PopMusical, Lounge Beat, Schiller Lounge, Die Till Brönner Show, Smooth Jazz und viele weitere Channels für neue Hörer und innovative Vermarktungsmöglichkeiten an. Online-ShopDie hochwertigen und nicht im Handel erhältlichen Musik-Exklusivprodukte bieten attraktive Zusatzerlöse unabhängig vom Radiowerbemarkt. Mit diesem Produktsegment konnten treue und langjährige Kundenbeziehungen aufgebaut werden. Die bestehenden Kundenbeziehungen können jederzeit für eine Erweiterung des Produktangebotes bzw. von themenaffinen Angeboten genutzt werden. Die erfolgreiche Einführung der Digitalradios und der Klassik Radio Auszeit zeigen, dass hier das Potential für weitere Cross-Selling Umsätze groß ist. Perspektivisch ist denkbar den Klassik Radio Shop mit jeweils diversifizierten aber immer zielgruppenaffinen Produktangeboten auszubauen. KonzerteKlassik Radio startete 2016 wieder mit einem großen Erfolg die Konzerte "Klassik Radio live in Concert". Unternehmensziel ist Klassik Radio live in Concert als Konzertserie zu etablieren, so dass der Besuch des Klassik Radio Konzertes zum festen Konzerttermin der Klassik Radio Hörer wird. Musik StreamingdienstKlassik Radio ist weltweit einer der ersten Radiosender mit einem eigenen Bezahl-Musik Streamingdienst. Mit Klassik Radio Select verfügt Klassik Radio seit Mitte Dezember 2017 über einen innovativen Streamingdienst, welcher werbefrei die Vorteile von Radio und Streaming mit mittlerweile über 150 von Hand kuratierten Radiosender mit Künstlern wie Rolando Villazon, James Newton Howard, Andre Rieu oder Till Brönner für Fans von Klassik, Oper, Filmmusik, Jazz und Lounge verbindet. Ebenso befinden sich im Angebot Sender, die speziell auf Stimmungen der Hörerschaft eingehen, beispielsweise Musik zum Entspannen oder für den Sport. Mit Klassik für Kinder spricht Klassik Radio ein jüngeres Publikum an. So liefert Klassik Radio Select auf Knopfdruck den passenden Soundtrack zu jeder Situation, egal ob per iOS oder Android App, Webplayer oder über externe Bluetooth Speaker und untermalt jede Stimmung mit einer darauf perfekt abgestimmten Musikauswahl. Durch die konzerneigenen vielschichtigen Werbemöglichkeiten im Wert von Millionen Euro pro Jahr, besteht eine große Chance viele Abonnenten aus den über sechs Millionen Hörern zu gewinnen. Dies hat sich bereits eindrucksvoll bei den Klassik Radio Live in Concert Tourneen in der Vergangenheit gezeigt. Dies wäre ein in der Musik- und Medienindustrie weltweit Beachtung findender Erfolg, der den Unternehmenswert der Klassik Radio AG mit hoher Wahrscheinlichkeit signifikant steigern würde. 5. Ausblick und PrognoseEin wichtiger Indikator für die Entwicklung des laufenden Geschäftsjahres ist der Auftragsbestand an Werbeaufträgen. "Bereits im April 2019 liegt dieser gut 1,5 Millionen Euro über dem Vorjahresvergleichswert, inklusive der ab 2019 gestarteten Vermarktung durch die ARD Tochter AS&S. Im Vorjahr, dem bisher besten Geschäftsjahr, lag dieser Wert bei 0,5 Millionen Euro. Die vollumfassende Vermarktung von Klassik Radio über alle Kanäle, inklusive der im Januar 2019 gestarteten Zusammenarbeit mit der ARD Tochter, AS&S, funktioniert einwandfrei und trägt immer mehr Früchte. Der Musik-Streamingdienst Klassik Radio Select ist seit 14 Monaten am Markt. Mittlerweile sind neben der starken Webplayernutzung die APP-Installationen von 80.000 im Vorjahresvergleich auf 130.000 Installationen im April 2019 angestiegen. Die Kündigungsrate der zahlenden Abonnenten liegt bei kleiner 7 %, das ist ein außergewöhnlich guter Wert. Die Anzahl zahlender Kunden hat einen mittleren vierstelligen Bereich erzielt und wächst kontinuierlich weiter. In der MA 2019 Audio I konnten wir unsere hohe Gesamt-Reichweite (weitester Hörerkreis) auf 6,1 Million Hörer leicht erhöhen. Die Stunden-Netto-Reichweite ist von 291.000 auf 254.000 pro Stunde um 12,7 % zurückgegangen. Wir erwarten im Segment Radiosender für 2019 deutlich steigende Umsätze und ein deutlich steigendes EBITDA. Trotz der laufenden Kosten und zukünftiger Investitionen für den Aufbau des Musik-Streamingdienstes. Im Segment Merchandising bewegen wir uns mit dem Klassik Radio Shop in einem Marktumfeld mit kontinuierlich sinkenden CD-Verkäufen. Aus diesem Grund haben wir die Produktion von neuen CD-Produkten weiter deutlich reduziert. Der hauseigene Streamingdienst Klassik Radio Select wird zukünftig dieses Umsatz-Potential digital ersetzen. Für die Rückwärts-Auktionsplattform Klassik Radio Auszeit erwarten wir ein deutliches Wachstum das hilft, die sinkenden CD Umsätze zu kompensieren. Für Klassik Radio live in Concert 2019 liegt der aktuelle Ticketverkauf im April 2019 bei ca. TEUR 500 ein Plus von 24 % zum Vorjahresvergleich. Für das Geschäftsjahr 2019 gehen wir im Segment Merchandising davon aus, dass wir gegenüber 2018 moderat steigende Umsätze und ein leicht besseres EBITDA erzielen werden. Für den Konzern erwarten wir für 2019 deutlich steigende Umsätze und ein deutlich steigendes EBITDA. Für die Klassik Radio AG Einzelgesellschaft (Holding) wird wie in den Vorjahren ein ausgeglichenes EBITDA angestrebt. Der Vorstand weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den obigen Erwartungen abweichen können. Angesichts des unsicheren wirtschaftlichen Umfelds und des engen Musik- und Radiowerbemarktes ist die Prognose deutlich erschwert. Im gesamten Unternehmen werden Anstrengungen unternommen die Erwartungen zu erfüllen. 6. Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB und Corporate Governance-BerichtDie gemäß §§ 289f und 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung haben wir für die Klassik Radio AG und den Konzern zusammengefasst. Die Erklärung zur Unternehmensführung, die insbesondere die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken, sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen enthält, sowie der Corporate Governance Bericht sind unter http://www.klassikradioag.de/cg.html zugänglich gemacht. 7. Schlusserklärung des AbhängigkeitsberichtsDie Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2018 nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum nicht getroffen oder unterlassen.
Augsburg, den 30. April 2019 Klassik Radio AG Der Vorstand Ulrich R. J. Kubak Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Klassik Radio AG, Augsburg:Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Klassik Radio AG, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Klassik Radio AG, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Bezug genommen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteZugehörige Informationen im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsZu den bezüglich der Geschäfts- oder Firmenwerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Geschäfts- und Firmenwert)". Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Quellen von Schätzungsunsicherheit verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Schätzungen)". Für quantitative Angaben verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (1) "Geschäfts- und Firmenwerte und Sonstige immaterielle Vermögenswerte". Dort sind auch Angaben zu Sensitivität enthalten. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungIm Konzernabschluss der Klassik Radio AG werden Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 5.497 ausgewiesen. Die Geschäfts- und Firmenwerte stellen damit 64 % der Langfristigen Vermögenswerte und 41 % der Bilanzsumme dar. Die Geschäfts- und Firmenwerte werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Aufgrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume ist die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Klassik Radio AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der erzielbaren Beträge von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen der Gesellschaft bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf Vereinbarkeit mit IAS 36 gewürdigt. Wir haben die Unternehmensplanungen durch einen Vergleich mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnissen und aktuellen Entwicklungen der Geschäftszahlen analysiert. Die wesentlichen Annahmen der Unternehmensplanungen zum Wachstum und Geschäftsverlauf haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit den gesetzlichen Vertretern der Klassik Radio AG ausführlich diskutiert haben. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt. Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, wurden mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Durch Sensitivitätsanalysen haben wir Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte begründet und ausgewogen sind. UmsatzrealisierungZugehörige Informationen im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsZu den bezüglich der Umsatzrealisierung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Umsatzerlöse)". Für Angaben zu den Auswirkungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS 15 verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften (IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden)". Für die in Zusammenhang mit Bartergeschäften stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Bartergeschäfte)". Für quantitative Angaben zu den Umsatzerlösen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt (17) "Umsatzerlöse". Sachverhalt und Risiko für die PrüfungIm Konzernabschluss der Klassik Radio AG werden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 15.584 ausgewiesen. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Werbezeiten sowie aus dem Verkauf von Tickets für Konzerte und Erlösen aus dem Online-Shop (Merchandising). In den Umsatzerlösen sind T€ 2.992 aus Bartergeschäften enthalten. Durch die große Anzahl unterschiedlicher vertraglicher Vereinbarungen für die unterschiedlichen Leistungen in den beiden Segmenten im Konzernabschluss der Klassik Radio AG erachten wir die Umsatzrealisierung als komplex. Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung und der Komplexität der Umsatzrealisierungssachverhalte erachten wir die Umsatzrealisierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Klassik Radio AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Umsatzschmälerungen anhand der in IFRS 15 definierten Kriterien gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die wesentlichen Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 unter anderem daraufhin analysiert, ob eine Korrelation mit den dazugehörigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit Zahlungseingängen besteht. Ferner haben wir die Umsatzrealisierung anhand der vertraglichen Vereinbarungen stichprobenhaft im Hinblick auf die Anforderungen des IFRS 15 an die Umsatzrealisierung nachvollzogen. Wir haben die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 im Hinblick auf die Periodenabgrenzung in Stichproben durch Einzelfallprüfungen zu Umsatztransaktionen kurz vor und nach dem Bilanzstichtag geprüft. Darüber hinaus haben wir in Stichproben Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Umsatzrealisierung begründet und ausgewogen ist. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich: den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2018 Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008/2009 als Abschlussprüfer der Klassik Radio AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist David Reinhard.
Berlin, 30. April 2019 Mazars GmbH & Co. KG Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer David Reinhard, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2018Sehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat informiert Sie im folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 ("Geschäftsjahr 2018"), dabei werden insbesondere der kontinuierliche Dialog mit dem Vorstand, die Beratungsschwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats und die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses erörtert. Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr die nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen intensiv mit der Lage, der Strategie und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit einigen Sonderthemen befasst. Die Geschäftsführung des Vorstandes wurde sorgfältig und regelmäßig überwacht und der Vorstand wurde im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und bei der Entscheidung über wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Grundlage für Überwachung und Beratung waren die ausführlichen in schriftlicher sowie mündlicher Form erstatteten Quartalsberichte des Vorstandes sowie die zwischendurch erfolgenden telefonischen Kontakte und persönlichen Gespräche. Diese erfolgten nicht nur mit der Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern auch mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern auch außerhalb der Sitzungen. Die Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle die Strategie, die Planung, die Risikolage und die Compliance des Unternehmens informiert. Schwerpunktthemen der Beratungen des Aufsichtsrates waren die Markt- und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Segmente, die Unternehmensplanung, die getätigten Investitionen, das Kostenmanagement, die laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung bei Tochterunternehmen, die Liquiditätssituation und Finanz- und Investitionsplanung, potentielle sowie durchgeführte Akquisitionsprojekte, die Risikolage und das Risikokontrollsystem der Gesellschaft sowie die Vorstandsangelegenheiten selbst. Sonderthema war die weitere Entwicklung des Streaming Dienstes. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 regelmäßig, zeitnah und umfassend zu unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, strategischen Maßnahmen sowie über wichtige Geschäftsvorgänge und -vorhaben informiert. Rechtzeitig vor den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichte zu den einzelnen Segmenten übersandt und vom Aufsichtrat geprüft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat unter Angaben von Gründen erläutert und vom Aufsichtsrat diskutiert. Soweit in Einzelsegmenten Probleme auftraten, wurden diese sowie Strategien zur Lösung zeitnah präsentiert und erörtert. Je nach Erfordernis wurde der Vorstand beauftragt, Lösungskonzepte zu entwickeln. Soweit nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlich, hat der Aufsichtsrat nach gründlicher eigener Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Bedeutende Maßnahmen des Vorstandes erfolgten mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrates in regelmäßigem Kontakt und hat sie über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle informiert. Aufsichtsratssitzungen:Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2018 zu vier Sitzungen zusammengetreten, die von der Vorsitzenden jeweils vorbereitet wurden. Dabei fanden zwei Sitzungen je Halbjahr statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder waren jeweils in den Sitzungen anwesend. In allen Sitzungen wurden jeweils unter Vorlage umfangreichen Zahlenmaterials der Verlauf des abgelaufenen Quartals und die aktuelle Geschäftssituation erläutert und einschließlich der Entwicklungsperspektiven des Unternehmens und einzelner Segmente für den jeweiligen Bereich eingehend diskutiert. Der Aufsichtsrat konnte die Plausibilität der vorgelegten Zahlen aufgrund eigener Sachkenntnis und Kenntnis des Unternehmens überprüfen und war anhand des vorgelegten Materials in der Lage, die Situation des Unternehmens einzuschätzen und eventuelle Schwachstellen zu analysieren. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, der qualitativ hervorragenden Buchhaltung und der gründlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat davon abgesehen, weitere Prüfungen durchzuführen, zumal dafür kein Anlass gegeben war. In der Sitzung vom 25. April 2018 ging es um den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017, der vom Vorstand präsentiert wurde. Der verantwortliche Abschlussprüfer stand für Fragen zu den Abschlüssen zur Verfügung. Außerdem wurde die Hochrechnung für das I. Quartal und I. Halbjahr 2018 erörtert. Weitere wesentliche Themen waren die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Liquiditätssituation sowie der Stand des Auswahlverfahrens für die Wahl des Abschlussprüfers. In der Sitzung vom 25. Juni 2018 stand die am selben Tag anstehende Hauptversammlung im Mittelpunkt. In der Sitzung vom 25. September 2018 wurde vom Vorstand über die Hochrechnung und die aktuelle Geschäftsentwicklung im III. Quartal 2018 im Konzern berichtet. Erörtert wurde auch die Liquiditätssituation. In der Sitzung vom 12. Dezember 2018 wurde vom Vorstand über die Hochrechnung und die aktuelle Geschäftsentwicklung für das Kalenderjahr 2018 im Konzern berichtet. Erörtert wurden auch die Liquiditätssituation sowie die Planung für das Kalenderjahr 2019. Weitere Themen waren die aktuelle und geplante Vertriebsstruktur sowie die weitere Entwicklung des Streamingsdienstes. Effizienzprüfung:Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effizienzprüfung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Angesichts der Größe des Unternehmens und der unkomplizierten Informationsflüsse zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde die Effizienzprüfung ohne externen Berater durchgeführt. Die Untersuchung kam zu einem positiven Ergebnis. Soweit sich unterjährig Effizienzmängel gezeigt haben, wurden diese unmittelbar behoben. Corporate Governance:Von Bedeutung waren auch die Anforderungen des deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex mit wenigen Ausnahmen, die durch die Größe der Gesellschaft bedingt sind, zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen dies als wichtigen Schritt zur Transparenz, Unternehmensführung und Kontrolle. In der Sitzung vom 30. April 2019 hat der Aufsichtsrat die Corporate Governance thematisiert im Anschluss wurde die neue gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gem. § 161 AktG beschlossen, die zusammen mit den alten Entsprechenserklärungen auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Zu den Ausnahmen vom Corporate Governance Kodex gehört, dass die Gesellschaft nur einen Alleinvorstand hat. Zusammensetzung Aufsichtsrat:Der Aufsichtrat setzte sich im vergangenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scroll
Interessenskonflikte wurden nicht mitgeteilt. Mit Frau Prof. Dr. Hallerbach und Herrn Dr. Schorer gehören dem Aufsichtsrat zwei unabhängige Mitglieder an, die gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Jahres- und Konzernabschluss:Die von der Hauptversammlung des vergangenen Jahres zum Abschlussprüfer gewählte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, hat die Buchführung, den Jahresabschluss der Klassik Radio AG und den Konzernabschluss einschließlich des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. An der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keine Zweifel, dieser hat die geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex zum Auftragsverhältnis zwischen Unternehmer und Abschlussprüfer sind erfüllt. Über das Ergebnis der Prüfung für das Geschäftsjahr 2018 hat der Abschlussprüfer in der Sitzung vom 30. April 2019 berichtet, dabei lagen die vollständigen Jahresabschlüsse des Konzerns und aller Tochtergesellschaften sowie der Bericht über die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Einzelabschlusses der AG vor. Außerdem wurde der Impairment Test vorgelegt. Der Prüfer stand darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung. Die zu prüfenden Unterlagen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis unserer eigenen Prüfung entspricht vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hatte keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung und die vorgelegten Abschlüsse zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Klassik Radio AG festgestellt und den Konzernabschluss einschließlich des Lageberichtes am 30. April 2019 gebilligt, der Jahresabschluss der Klassik Radio AG ist damit festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Jahresergebnisses hat der Aufsichtsrat geprüft, er schließt sich dem Vorschlag an. Abhängigkeitsbericht:Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellt. Der Bericht enthält die Schlusserklärung des Vorstands, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht rechtzeitig erhalten und geprüft. Der Abschlussprüfer hat an den entsprechenden Verhandlungen teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat teilt die Auffassung des Abschlussprüfers, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft; Hamburg, der diesen Bericht am 30. April 2019 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen hat: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Auch nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern des Konzerns für ihren Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr.
Augsburg, den 30. April 2019 Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Dorothee Hallerbach Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB und Corporate Governance Bericht der Klassik Radio AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 20181. Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGBDie gemäß §§ 289f und 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung haben wir für die Klassik Radio AG und den Konzern zusammengefasst. Die Ausführungen gelten demgemäß für die Klassik Radio AG und den Konzern, soweit nachfolgend nicht anders dargestellt. Die Erklärung zur Unternehmensführung umfasst die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sowie die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Empfehlung in Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, haben wir zudem den Corporate Governance Bericht in die Erklärung zur Unternehmensführung integriert. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der Klassik Radio AG erklären gem. § 161 AktG, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im April 2018 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen wird: Ziffer 3.8 Abs. 3:Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Selbstbehalt vor. Die Vereinbarung eines freiwilligen Selbstbehalts ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat weder geeignet noch erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Pflichten ordnungsgemäß wahrnehmen. Ziffer 4.1.3:Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Angesichts der Größe der Gesellschaft sowie der Stellung des Vorstands als derzeitiger Hauptaktionär der Klassik Radio AG, wurde hierfür kein gesondertes Compliance-Management-System eingerichtet, da nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Kosten der Einrichtung eines solchen Compliance-Management-Systems in keinem angemessenen Verhältnis zu dessen Nutzen stehen würde. Auch wurde keine speziell geschützte Hinweisgebermöglichkeit für Beschäftigte im Unternehmen eingerichtet (Whistleblowing). Vorstand und Aufsichtsrat sind auch hier der Auffassung, dass aufgrund der Größe der Gesellschaft sowie der unternehmensinternen Vertrauenskultur etwaige Rechtsverstöße direkt kommuniziert werden. Ziffer 4.1.5:Der Vorstand begrüßt ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. Bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen lässt sich der Vorstand ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten und misst dem Geschlecht in diesem Zusammenhang keine primäre Entscheidungsrelevanz zu. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand Zielgrößen und Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festgelegt, die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Ziffer 4.2.1:Angesichts der Größe der Gesellschaft wird die Gesellschaft auch in Zukunft nur ein Vorstandsmitglied haben, aus diesem Grund enthält die Geschäftsordnung keine Regelung der Ressortzuständigkeiten. Ein Gesamtvorstand existiert nicht. Ziffer 4.2.2 Abs. 2:Der Aufsichtsrat berücksichtigt für die Frage, welche Vorstandsvergütung angemessen ist nicht das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch nicht in der zeitlichen Entwicklung. Der Aufsichtsrat legt dementsprechend für den Vergleich auch nicht fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen ist. Die entsprechende Empfehlung des Kodex erscheint wenig praktikabel und darüber hinaus auch nicht geeignet, um zu gewährleisten, dass die Vorstandsvergütung in jedem Fall angemessen ist. Ziffer 4.2.3 Abs. 2:Die Vergütung des Vorstands enthält mit Rücksicht auf dessen Stellung als derzeitiger Hauptaktionär der Klassik Radio AG keine variablen Bestandteile. Insofern trägt die variable Vergütung für den Vorstand auch etwaigen negativen Entwicklungen nicht in der Weise Rechnung, dass auch reale Verluste am Einkommen eintreten können. Demgemäß wird auch von Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 und Satz 9 abgewichen, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine zukunftsbezogene mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen und mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile nicht vorzeitig ausbezahlt werden sollen. Mangels variabler Vergütungsbestandteile wurde im Vergütungsbericht auch von einer Verwendung der zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen (vgl. Ziffer 4.2.5.) abgesehen. Ziffer 4.2.3 Abs. 4:Der Vorstandsvertrag sieht keinen Abfindungs-Cap für den Fall einer vorzeitigen Beendigung vor. Eine solche Regelung zusätzlich zu den gesetzlich anwendbaren Bestimmungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsverträge erscheint nicht erforderlich, um die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu wahren. Ziffer 5.1.2 Abs. 1:Der Aufsichtsrat begrüßt ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. Bei der Zusammensetzung des Vorstands legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation, weitere Eigenschaften wie das Geschlecht oder die nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung ohne Bedeutung. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat Zielgrößen und Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festgelegt, die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Ziffer 5.1.2 Abs. 2:Der Aufsichtsrat hat keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da kein zwingender Zusammenhang zwischen einem bestimmten Alter eines Vorstandsmitglieds und seiner Leistungsfähigkeit besteht. Ziffer 5.3:In Anbetracht der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (drei) werden keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen ist nach Ansicht des Aufsichtsrats nicht zweckmäßig und führt - anders als bei einem größeren Plenum - nicht zu einer Effizienzsteigerung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass beschließende Ausschüsse mindestens drei Mitglieder erfordern. Alle relevanten Sachverhalte werden daher von sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats behandelt. Ziffer 5.4.1 Abs. 1 bis Abs. 4:Der Aufsichtsrat ist derzeit so besetzt, dass die Grundsätze der Vielfalt und potenzielle Interessenskonflikte berücksichtigt sind. Angesichts der gesetzlichen Vorgaben des AktG, das in § 100 AktG die persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Aufsichtsrat und in § 111 AktG die Aufgaben des Aufsichtsrats beschreibt und damit zugleich ebenso wie der Kodex die Zielvorgaben für die Vorschläge zur Neuwahl des Aufsichtsrats festlegt, sieht der Aufsichtsrat davon ab, für die Neuwahl des Aufsichtsrats, konkrete Ziele für die Zusammensetzung zu benennen. Die Festlegung einer Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sieht der Aufsichtsrat im Hinblick auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz als problematisch an und wird eine solche nicht festlegen. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ist nicht festgesetzt, da aufgrund einer solchen Einschränkung die Gesellschaft von der Beratungsexpertise einzelner Personen unnötigerweise abgeschnitten wäre. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat Zielgrößen und Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festgelegt, die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat soll neben konkreten Zielen für seine Zusammensetzung nunmehr auch ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Die Gesellschaft weicht von dieser Empfehlung ab, da der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Größe des Aufsichtsrats der Gesellschaft und den gesetzlichen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder kein darüber hinausgehendes Bedürfnis sieht, ein gesondertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium zu erarbeiten. Dies gilt vor allem mit Blick auf § 100 Abs. 5 AktG, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein müssen. Ziffer 5.4.1 Abs. 6:Der Aufsichtsrat legt bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung nicht die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen. Die Empfehlung des Kodex begründet nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht unerhebliche rechtliche Risiken; ihr zu entsprechen liegt daher nicht im Interesse der Gesellschaft. Ziffer 5.4.2:Die Regelung, wonach bei der Anzahl unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat die Eigentümerstruktur Berücksichtigung finden soll, konnte bei den vergangenen Neuwahlen des Aufsichtsrats noch nicht berücksichtigt werden, bei zukünftigen Wahlen werden sie aber Berücksichtigung finden. Ziffer 7.1.2:Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres werden nicht binnen 90 Tagen, sondern binnen 120 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Zwischenabschlüsse werden nicht binnen 45 Tagen, sondern binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Von der Erstellung von Quartalsfinanzberichten wird nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie am 26. November 2015 abgesehen. Entsprechend Ziffer 7.1.1 Satz 2 wird die Gesellschaft die Aktionäre unterjährig in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie Risikosituation informieren. Praktiken der UnternehmensführungÜber die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden von der Klassik Radio AG keine besonderen Unternehmenspraktiken angewandt. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDas Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Aufgabenverteilung werden in den jeweiligen Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Diese Geschäftsordnungen werden laufend auf ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des Kodex überprüft und ggf. angepasst. Abweichungen vom Kodex, insbesondere bei der Gründung von Ausschüssen, hängen mit der Unternehmensgröße oder der Struktur bzw. der Größe der Verwaltungsorgane zusammen. Angesichts der Größe der Gesellschaft bestand der Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 entgegen Ziff. 4.2.1 des Kodex nicht aus mehreren Personen. Auch im laufenden Geschäftsjahr wird der Vorstand lediglich mit einer Person besetzt sein. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich eine Regelung der Ressortzuständigkeiten. Ein Gesamtvorstand existiert nicht. Die D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder der Klassik Radio AG enthält keinen Selbstbehalt, obwohl der Kodex dies in Ziffer 3.8 vorsieht. Die Motivation und das hohe Maß an Verantwortung, mit der die Aufsichtsratsmitglieder derzeit ihre Aufgaben wahrnehmen, wird nicht dadurch beeinflusst oder gemindert, dass eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt vereinbart ist. Kein Vorstandsmitglied ist Mitglied eines Aufsichtsrates außerhalb des Konzernverbundes. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass ihm eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder angehört. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung, die dem Ende des Geschäftsjahres 2021 folgt. Ausschüsse wurden angesichts der Größe des Aufsichtsrates nicht gebildet. Der Aufsichtsrat weicht insofern von den Vorgaben des Kodex ab, im Übrigen auch dadurch, dass er keine Ziele für die Neuwahl des Aufsichtsrats festlegt. Der Aufsichtsrat ist derzeit so besetzt, dass die Grundsätze der Vielfalt, potenzielle Interessenskonflikte berücksichtigt sind. Internationalität ist gewahrt. Angesichts der gesetzlichen Vorgaben des AktG, das in § 100 die persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Aufsichtsrat und in § 111 die Aufgaben des Aufsichtsrats beschreibt und damit zugleich ebenso wie Ziff. 5.4.1 Satz 2 und Ziff. 5.4.2 des Kodex die Zielvorgaben für die Vorschläge zur Neuwahl des Aufsichtsrates festlegt, sieht der Aufsichtsrat die Festlegung von Zielen für nicht erforderlich an. Die Festlegung einer Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sieht der Aufsichtsrat im Hinblick auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz als problematisch an und wird eine solche nicht festlegen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Gegenstand der Effizienzprüfung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Angesichts der Größe des Unternehmens und der unkomplizierten Informationsflüsse zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde die Effizienzprüfung ohne externen Berater in kritischen Gesprächen durchgeführt. Die Untersuchung kam zu einem positiven Ergebnis. Soweit sich unterjährig Effizienzmängel gezeigt haben, wurden diese unmittelbar behoben. Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand, Aufsichtsrat und in FührungspositionenAm 1. Mai 2015 ist das "Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten, das für den Ausbau des Frauenanteils in den Führungsebenen neue Pflichten für den Aufsichtsrat und den Vorstand der Klassik Radio AG begründet hat. Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben für die Klassik Radio AG Zielgrößen bis zum 30. Juni 2017 festgelegt, über deren Zielerreichung nachfolgend berichtet wird. Gleichzeitig wurden neue, bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgrößen festgelegt: Der Aufsichtsrat hat bei der erstmaligen Zielfestsetzung im Jahr 2015 die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand mit 0% und für den Frauenanteil im Aufsichtsrat mit 33% festgelegt. Diese Zielgrößen waren insbesondere dem Umstand geschuldet, dass das Unternehmen in einer äußerst spezialisierten Branche tätig ist, so dass es ohnehin schwierig ist, für zentrale Positionen qualifizierte Bewerber zu finden. Zum Stichtag des 30. Juni 2017 gehörte dem Vorstand keine Frau und dem Aufsichtsrat eine Frau an, was bei der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats einer Quote von 33% entspricht. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde unter Berücksichtigung des seinerzeitigen status quo vom Vorstand eine Zielgröße von 50% festgesetzt. Zum Stichtag des 30. Juni 2017 wurde ein Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Klassik Radio AG von 50% erreicht. Die Klassik Radio AG strebt grundsätzlich eine Anhebung des Frauenanteils innerhalb der Gesellschaft und auch innerhalb der relevanten Führungsgremien an. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich branchentypisch für die Klassik Radio AG die Suche nach geeigneten Bewerbern und vor allem Bewerberinnen als eher schwierig gestaltet, sodass der Frauenanteil innerhalb der Klassik Radio AG insgesamt und insbesondere in Führungspositionen gering ist. Bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat, den Vorstand sowie die erste Führungsebene lässt sich die Klassik Radio AG ausschließlich von der zur Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Person leiten. Eigenschaften wie das Geschlecht waren und sind bei der Personalauswahl von nachrangiger Bedeutung. Aus den vorstehende Gründen hat der Aufsichtsrat hinsichtlich des Frauenanteils im Vorstand vorsorglich eine Zielgröße von 0% und hinsichtlich des Frauenanteils im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 33% jeweils bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Gleichermaßen hat der Vorstand für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 50% festgelegt. Die Verwaltung hat mit diesen Zielsetzungen den Ausblick verbunden, langfristig eine Stärkung von Führungspositionen durch qualifizierte Frauen zu beabsichtigen. 2. Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der Klassik Radio AG haben nach Vorlage der Empfehlungen des Kodex beschlossen, das Regelwerk des Kodex unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der Struktur der Verwaltungsorgane in der Klassik Radio AG umzusetzen und einzuhalten. Die Klassik Radio AG unterstreicht damit, dass wirkungsvolle Corporate Governance Teil unseres Selbstverständnisses ist. Der Kodex regelt folgende Bereiche der Unternehmensführung und -überwachung:
Aktionärsrechte und TransparenzDie Aktionäre der Klassik Radio AG stellen das Kapital für das Unternehmen zur Verfügung und tragen damit die Hauptlast des unternehmerischen Risikos. Die Interessen der Aktionäre werden daher vom Vorstand in besonderer Weise berücksichtigt, indem großer Wert auf Transparenz und zeitnahe Information der Aktionäre gelegt wird. In vollem Umfang gewährleistet sind die Beachtung der Aktionärsrechte, systematisches Risikomanagement, die Einhaltung der Börsenregeln und die Beteiligung der Aktionäre an grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens sowie Satzungsänderungen, Ausgabe neuer Aktien und wesentlicher Strukturveränderungen. Durch Veröffentlichung aller Unternehmensinformationen, insbesondere von Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen im Internet wird die Gleichbehandlung aller Aktionäre gewährleistet. Auf der Internetseite des Unternehmens www.klassikradioag.de werden auch alle Finanzberichte der Gesellschaft veröffentlicht. Die Aktionäre finden einen Finanzkalender, der sie über wesentliche Termine unterrichtet. Vorstand und Aufsichtsrata) Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratsmitgliedernAm 29. April 2019 setzt sich der mittelbare und unmittelbare individuelle Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Ulrich R. J. Kubak: 3.267.082 Stück, dies entspricht 67,71 % aller ausstehenden Aktien, davon werden 2.527.545 Stück selbst und 739.537 Stück über die UK Media Invest GmbH mit dem Sitz in Augsburg gehalten. Am 29. April 2019 setzt sich der individuelle Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt zusammen: Philippe von Stauffenberg: 10.845 Stück, dies entspricht 0,22 % aller ausstehenden Aktien. b) Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' Transactions)Vom 28. April 2018 bis zum 29. April 2019 wurden folgende Transaktionen gemeldet: Es wurden keine Transaktionen gemeldet. c) InteressenskonflikteWeder Aufsichtsrat noch Vorstand haben im vergangenen Geschäftsjahr 2018 Interessenskonflikte gemeldet. Berater- und Dienstleistungs- bzw. Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Zwischen der Klassik Radio AG und der Kanzlei der Aufsichtsratsvorsitzenden besteht ein Beratungsvertrag über rechtliche und steuerliche Beratung, der vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. d) VergütungsberichtDie Vergütungsgrundsätze haben sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 nicht geändert. aa) VorstandDie Klassik Radio AG folgt bezüglich der Ausweisung der Vorstandsbezüge nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung nicht den Vorgaben der Ziff. 4.2.3 des Kodex. Der Vorstand Ulrich R. J. Kubak erhält lediglich eine Fixvergütung, da er als derzeitiger Hauptaktionär über seinen Aktienbesitz am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft partizipiert. Der Aufsichtsrat berücksichtigt für die Frage, welche Vorstandsvergütung angemessen ist entgegen Ziff. 4.2.2 Abs. 2 des Kodex nicht das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch nicht in der zeitlichen Entwicklung. Der Aufsichtsrat legt dementsprechend für den Vergleich auch nicht fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen ist. Die entsprechende Empfehlung des Kodex erscheint wenig praktikabel und darüber hinaus auch nicht geeignet, um zu gewährleisten, dass die Vorstandsvergütung in jedem Fall angemessen ist. Die Angaben der Vorstandsgehälter werden individualisiert veröffentlicht, Kriterien für die Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds. Der Vorstand Ulrich R. J. Kubak ist zugleich Geschäftsführer aller Tochtergesellschaften und erhält für diese Tätigkeit keine Bezüge, so dass seine Vergütung an den dadurch erweiterten Aufgaben, die auch der Aktiengesellschaft zugute kommen, zu messen ist. Die AG ihrerseits profitiert vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaften. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden im Internet veröffentlicht. Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen erhielt Herr Ulrich R. J. Kubak im Geschäftsjahr 2018 ein Fixum in Höhe von TEUR 252 (im Geschäftsjahr 2017 TEUR 252) und Nebenleistungen in Höhe von TEUR 16 (im Geschäftsjahr 2017 TEUR 16). Eine variable Vergütung war nicht veranlasst, da Ulrich R. J. Kubak als Hauptaktionär das überwiegende unternehmerische Risiko selbst trägt und damit ausreichend kurzfristige wie auch langfristige Leistungsanreize gegeben sind. Über den Aktienkurs wirken sich auch die negativen Entwicklungen des Unternehmens unmittelbar auf ihn aus. Die Nebenleistungen an den Vorstand beinhalten Versicherungsprämien (auch für Direktversicherungen), nicht-geldliche Leistungen wie PKW oder die Übernahme bestimmter Steuern. Über die Verpflichtung zur Übernahme bereits bestehender Direktversicherungen hinaus wurden keine Versorgungszusagen gemacht. Gleiches gilt für Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied. bb) AufsichtsratDie Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 19 der Satzung geregelt, der durch die Hauptversammlung angepasst werden kann. Der Aufsichtsrat bezog lediglich eine Festvergütung. Die Aufsichtsratsvorsitzende erhielt eine Vergütung von TEUR 15, Herr von Stauffenberg eine Vergütung von TEUR 11 und Herr Dr. Schorer erhielt eine Vergütung von TEUR 8. Erstattet werden die darauf entfallende Umsatzsteuer und sämtliche Barauslagen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Rechtsberatungs- und Steuerberatungsleistungen der Kanzlei Epple, Dr. Hörmann & Kollegen, an der die Aufsichtsratsvorsitzende beteiligt ist, wurden im Geschäftsjahr 2018 mit TEUR 87 (im Geschäftsjahr 2017 TEUR 97) honoriert. Zum Stichtag waren Rechnungen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 1 (Geschäftsjahr 2017 TEUR 15) noch nicht beglichen. Zum Stichtag 31.12.2018 wurden für noch nicht abgerechnete Leistungen der Kanzlei in Höhe von TEUR 50 Verbindlichkeiten erfasst. Die Beratungsleistungen betrafen die Erstellung der Steuererklärungen, Personalabrechnungen sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung, kapitalmarktrechtliche Beratung und rechtliche Beratung. RisikomanagementDer Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise werden finanzwirtschaftliche Risiken, wie Liquiditäts- und Kreditausfallrisiken besonders in den Blick genommen. Das systematische Risikomanagement gewährleistet, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet sowie Risikopositionen optimiert werden. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung wird der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig unterrichtet. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats besteht kein eigener Prüfungsausschuss, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems sowie die Überwachung der Abschlussprüfung werden vom Gesamtaufsichtsrat übernommen. Das interne Kontrollsystem, das Risikomanagement- und das interne Revisionssystem werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDer Konzernabschluss und die Zwischenberichte der Klassik Radio AG werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Klassik Radio AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den einschlägigen Vorschriften des AktG erstellt. Während des Geschäftsjahres informiert die Gesellschaft mit Zwischenberichten über den aktuellen Geschäftsverlauf. Die Klassik Radio AG orientiert sich bei der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses und der Zwischenberichte aus Gründen der Öffentlichkeitswirksamkeit an der gesetzlichen Vorgabe von 120 bzw. 60 Tagen.
Augsburg, den 30. April 2019 Für den Vorstand Ulrich R.J. Kubak Mit dem Abschlussprüfer, der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wurde auch für das Berichtsjahr vereinbart, dass der Aufsichtsrat über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sofort unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll unverzüglich auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben.
Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Dorothee Hallerbach EntsprechenserklärungErklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Klassik Radio AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("Entsprechenserklärung")Vorstand und Aufsichtsrat der Klassik Radio AG erklären gem. § 161 AktG, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im April 2018 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen wird: Ziffer 3.8 Abs. 3:Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Selbstbehalt vor. Die Vereinbarung eines freiwilligen Selbstbehalts ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat weder geeignet noch erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Pflichten ordnungsgemäß wahrnehmen. Ziffer 4.1.3:Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Angesichts der Größe der Gesellschaft sowie der Stellung des Vorstands als derzeitiger Hauptaktionär der Klassik Radio AG, wurde hierfür kein gesondertes Compliance-Management-System eingerichtet, da nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Kosten der Einrichtung eines solchen Compliance-Management-Systems in keinem angemessenen Verhältnis zu dessen Nutzen stehen würde. Auch wurde keine speziell geschützte Hinweisgebermöglichkeit für Beschäftigte im Unternehmen eingerichtet (Whistleblowing). Vorstand und Aufsichtsrat sind auch hier der Auffassung, dass aufgrund der Größe der Gesellschaft sowie der unternehmensinternen Vertrauenskultur etwaige Rechtsverstöße direkt kommuniziert werden. Ziffer 4.1.5:Der Vorstand begrüßt ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. Bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen lässt sich der Vorstand ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten und misst dem Geschlecht in diesem Zusammenhang keine primäre Entscheidungsrelevanz zu. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand Zielgrößen und Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festgelegt, die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Ziffer 4.2.1:Angesichts der Größe der Gesellschaft wird die Gesellschaft auch in Zukunft nur ein Vorstandsmitglied haben, aus diesem Grund enthält die Geschäftsordnung keine Regelung der Ressortzuständigkeiten. Ein Gesamtvorstand existiert nicht. Ziffer 4.2.2 Abs. 2:Der Aufsichtsrat berücksichtigt für die Frage, welche Vorstandsvergütung angemessen ist nicht das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch nicht in der zeitlichen Entwicklung. Der Aufsichtsrat legt dementsprechend für den Vergleich auch nicht fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen ist. Die entsprechende Empfehlung des Kodex erscheint wenig praktikabel und darüber hinaus auch nicht geeignet, um zu gewährleisten, dass die Vorstandsvergütung in jedem Fall angemessen ist. Ziffer 4.2.3 Abs. 2:Die Vergütung des Vorstands enthält mit Rücksicht auf dessen Stellung als derzeitiger Hauptaktionär der Klassik Radio AG keine variablen Bestandteile. Insofern trägt die variable Vergütung für den Vorstand auch etwaigen negativen Entwicklungen nicht in der Weise Rechnung, dass auch reale Verluste am Einkommen eintreten können. Demgemäß wird auch von Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 und Satz 9 abgewichen, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine zukunftsbezogene mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen und mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile nicht vorzeitig ausbezahlt werden sollen. Mangels variabler Vergütungsbestandteile wurde im Vergütungsbericht auch von einer Verwendung der zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen (vgl. Ziffer 4.2.5.) abgesehen. Ziffer 4.2.3 Abs. 4:Der Vorstandsvertrag sieht keinen Abfindungs-Cap für den Fall einer vorzeitigen Beendigung vor. Eine solche Regelung zusätzlich zu den gesetzlich anwendbaren Bestimmungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsverträge erscheint nicht erforderlich, um die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu wahren. Ziffer 5.1.2 Abs. 1:Der Aufsichtsrat begrüßt ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern. Bei der Zusammensetzung des Vorstands legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation, weitere Eigenschaften wie das Geschlecht oder die nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung ohne Bedeutung. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat Zielgrößen und Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festgelegt, die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Ziffer 5.1.2 Abs. 2:Der Aufsichtsrat hat keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da kein zwingender Zusammenhang zwischen einem bestimmten Alter eines Vorstandsmitglieds und seiner Leistungsfähigkeit besteht. Ziffer 5.3:In Anbetracht der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (drei) werden keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen ist nach Ansicht des Aufsichtsrats nicht zweckmäßig und führt - anders als bei einem größeren Plenum - nicht zu einer Effizienzsteigerung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass beschließende Ausschüsse mindestens drei Mitglieder erfordern. Alle relevanten Sachverhalte werden daher von sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats behandelt. Ziffer 5.4.1 Abs. 1 bis Abs. 4:Der Aufsichtsrat ist derzeit so besetzt, dass die Grundsätze der Vielfalt und potenzielle Interessenskonflikte berücksichtigt sind. Angesichts der gesetzlichen Vorgaben des AktG, das in § 100 AktG die persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Aufsichtsrat und in § 111 AktG die Aufgaben des Aufsichtsrats beschreibt und damit zugleich ebenso wie der Kodex die Zielvorgaben für die Vorschläge zur Neuwahl des Aufsichtsrats festlegt, sieht der Aufsichtsrat davon ab, für die Neuwahl des Aufsichtsrats, konkrete Ziele für die Zusammensetzung zu benennen. Die Festlegung einer Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sieht der Aufsichtsrat im Hinblick auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz als problematisch an und wird eine solche nicht festlegen. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ist nicht festgesetzt, da aufgrund einer solchen Einschränkung die Gesellschaft von der Beratungsexpertise einzelner Personen unnötigerweise abgeschnitten wäre. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat Zielgrößen und Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festgelegt, die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat soll neben konkreten Zielen für seine Zusammensetzung nunmehr auch ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Die Gesellschaft weicht von dieser Empfehlung ab, da der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Größe der Aufsichtsrats der Gesellschaft und den gesetzlichen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder kein darüber hinausgehendes Bedürfnis sieht, ein gesondertes Kompetenzprofil für das Gesamtgremium zu erarbeiten. Dies gilt vor allem mit Blick auf § 100 Abs. 5 AktG, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein müssen. Ziffer 5.4.1 Abs. 6:Der Aufsichtsrat legt bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung nicht die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen. Die Empfehlung des Kodex begründet nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht unerhebliche rechtliche Risiken; ihr zu entsprechen liegt daher nicht im Interesse der Gesellschaft. Ziffer 5.4.2:Die Regelung, wonach bei der Anzahl unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat die Eigentümerstruktur Berücksichtigung finden soll, konnte bei den vergangenen Neuwahlen des Aufsichtsrats noch nicht berücksichtigt werden, bei zukünftigen Wahlen werden sie aber Berücksichtigung finden. Ziffer 7.1.2:Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres werden nicht binnen 90 Tagen, sondern binnen 120 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Zwischenabschlüsse werden nicht binnen 45 Tagen, sondern binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Von der Erstellung von Quartalsfinanzberichten wird nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie am 26. November 2015 abgesehen. Entsprechend Ziffer 7.1.1 Satz 2 wird die Gesellschaft die Aktionäre unterjährig in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie Risikosituation informieren.
Augsburg, im April 2019 Klassik Radio AG Für den Vorstand Ulrich R.J. Kubak Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Dorothee Hallerbach Klassik Radio AGMediatower Imhofstraße 12 86159 Augsburg Tel.: +49 821 / 5070-0 E-Mail: ir@klassikradioag.de Web: www.klassikradioag.de |
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