Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbHMünchenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Von der Befreiung der Offenlegungsverpflichtung nach §264 Abs. 3 HGB für das Tochterunternehmen Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH für das Jahr 2008 wird Gebrauch gemacht.
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