Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH

München

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Von der Befreiung der Offenlegungsverpflichtung nach §264 Abs. 3 HGB für das Tochterunternehmen Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH für das Jahr 2008 wird Gebrauch gemacht.

 

Die Geschäftsführung