Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

München

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB

Als Mutterunternehmen macht die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 42031, für

die Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 91181,

die Knorr-Bremse Services GmbH (Firmierung bis zum 31.08.2017: Knorr-Bremse IT-Services GmbH) mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 167268, und

die Hasse & Wrede GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 53147,

(nachfolgend als „Tochtergesellschaften“ bezeichnet) bekannt, dass die Tochtergesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016 in Anspruch genommen haben.

Die Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften haben jeweils einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016 zugestimmt.

Aufgrund von (a) Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und den Tochtergesellschaften oder (b) einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zwischen mit der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen und der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und/oder Vereinbarungen zur Verlustübernahme besteht eine unmittelbare oder mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaften gemäß § 302 AktG (unmittelbar oder in entsprechender Anwendung).

Die Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.

 

München, den 12.03.2018

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

Ralph Heuwing, Member of the Executive Board

ppa. Dr. Ilkin Karakaya, Senior Vice President - Corporate Legal