KB Media GmbH Marketing und Werbung

München

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB

Als Mutterunternehmen macht die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 42031, für

die KB Media GmbH Marketing und Werbung mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 107565,

(nachfolgend als „Tochtergesellschaft“ bezeichnet) bekannt, dass die Tochtergesellschaft die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 in Anspruch nimmt, was die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft einstimmig beschlossen hat.

Zwischen der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und der Tochtergesellschaft besteht, vermittelt durch die Knorr-Bremse Investment GmbH, die sämtliche Anteile an der Tochtergesellschaft hält, eine lückenlose Kette von Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen und damit eine mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Knorr-Bremse AG zugunsten der Tochtergesellschaft gem. § 302 AktG.

Die Tochtergesellschaft ist in den Konzernabschluss der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft einbezogen und die Befreiungen sind im Anhang angegeben.

 

München, im Oktober 2018

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

Der Vorstand