KB Media GmbH Marketing und WerbungMünchenBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGBAls Mutterunternehmen macht die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 42031, für
(nachfolgend als „Tochtergesellschaft“ bezeichnet) bekannt, dass die Tochtergesellschaft die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 in Anspruch nimmt, was die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft einstimmig beschlossen hat. Zwischen der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und der Tochtergesellschaft besteht, vermittelt durch die Knorr-Bremse Investment GmbH, die sämtliche Anteile an der Tochtergesellschaft hält, eine lückenlose Kette von Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen und damit eine mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Knorr-Bremse AG zugunsten der Tochtergesellschaft gem. § 302 AktG. Die Tochtergesellschaft ist in den Konzernabschluss der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft einbezogen und die Befreiungen sind im Anhang angegeben.
München, im Oktober 2018 Knorr-Bremse Aktiengesellschaft Der Vorstand |
||