![]() Knorr-Bremse Powertech GmbHBerlinBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGBAls Mutterunternehmen macht die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 42031, für die Knorr-Bremse Powertech GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 108715, (nachfolgend als „Tochtergesellschaften“ bezeichnet) bekannt, dass die Tochtergesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 in Anspruch genommen haben. Die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft hat einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 zugestimmt. Aufgrund von einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zwischen mit der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen und der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und/oder Vereinbarungen zur Verlustübernahme besteht eine unmittelbare oder mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaft gemäß § 302 AktG (unmittelbar oder in entsprechender Anwendung). Die Tochtergesellschaft werden in den Konzernabschluss der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.
München, den 13.12.2018 Knorr-Bremse Aktiengesellschaft Ralph Heuwing, Member of the Executive Board ppa. Dr. Ilkin Karakaya, Senior Vice President - Corporate Legal |