Knorr-Bremse AktiengesellschaftMünchenBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGBAls Mutterunternehmen macht die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 42031, für
(nachfolgend als „Tochtergesellschaften“ bezeichnet) bekannt, dass die Tochtergesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 in Anspruch genommen haben. Die Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften haben jeweils einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 zugestimmt. Aufgrund von (a) Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und den Tochtergesellschaften oder (b) einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zwischen mit der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen und der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft und/oder Vereinbarungen zur Verlustübernahme besteht eine unmittelbare oder mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft zugunsten der Tochtergesellschaften gemäß § 302 AktG (unmittelbar oder in entsprechender Anwendung). Die Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft einbezogen und die Befreiungen im Anhang angegeben.
München, den 25.11.2019 Knorr-Bremse Aktiengesellschaft Ralph Heuwing, Member of the Executive Board ppa. Andreas Peth, Vice President Accounting and Taxes |
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