Minerva Versicherungs-AktiengesellschaftBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht1. Geschäftsmodell Die Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden „MINERVA“ genannt) ist als Traditionsunternehmen seit dem Jahr 1959 ausschließlich im Geschäftsfeld Transportversicherung als Erstversicherer tätig. Im Berichtsjahr lag der Schwerpunkt in der Beteiligung an Policen inländischer Kaskoversicherungen für See- und Binnenschiffe. Anbieter sind grundsätzlich spezialisierte Vermittler mit hoher Sachkompetenz in der Transportversicherung. Über die Zeichnungswürdigkeit von angebotenen Risiken entscheidet der Vorstand insbesondere anhand offerierter Konditionen und des historischen Schadenverlaufs. Der Vorstand ist ebenfalls in das Risiko- und Kapitalanlagenmanagement eingebunden. Als Ziel wird ein positives versicherungstechnisches Ergebnis und Kapitalergebnis angestrebt. 2. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Mit dem leichten Wachstum des Welthandels nahm auch in 2024 der Weltseeverkehr zu. Dabei standen dem internationalen Seehandel zum Teil erhebliche Herausforderungen gegenüber. Geopolitische und handelspolitische Spannungen belasteten den Seeschiffsverkehr ebenso wie die rebellischen Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer, die zwangsläufig zu verlängerten Schifffahrtsrouten auf sicheren Seewegen führten. Die internationale Seekasko-Versicherung verzeichnete in 2024 ein recht moderates Schadenumfeld. Trotz einiger Großbrände hatten keine größeren Wetterereignisse oder Schiffsunfälle zu einer außergewöhnlichen Belastung der Sparte geführt. Allerdings blieben die Schiffsreparaturkosten trotz sinkender Inflationsrate auf hohem Niveau. (International Union of Marine Insurance (IUMI): IUMI ́s 2024 analysis of the global marine insurance market). Auskömmliche Prämienraten ließen sich am Markt nicht durchsetzen, was wiederum zu einem erhöhten Druck auf die versicherungstechnischen Ergebnisse führte. Aufgrund anhaltender geopolitischer Konflikte, vor allem der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, schwächte sich das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,9 % im Jahr 2023 auf 2,7 % im Jahr 2024 weiter ab. Dabei blieb das BIP-Wachstum in den Industrieländern bei 1,8 %, wobei sich der Euroraum leicht auf 0,5% erholen konnte. Deutschlands BIP ging um 0,2 % zurück. Vorwiegend in Europa bewirkte die Verunsicherung über das volatile politische Umfeld eine anhaltende Zurückhaltung bei Investoren und Konsumenten. Die im historischen Vergleich immer noch hohen Energiekosten, der Investitionsrückstand und die ungünstige demografische Entwicklung schwächten die Wettbewerbsfähigkeit Europas und Deutschlands strukturell. Viele Aktienindizes erreichten im Jahresverlauf neue Allzeithöchststände. So übersprang der Index der größten deutschen Aktiengesellschaften DAX im Dezember erstmals die Marke von 20.000 Punkten und beendete das Jahr mit einem Kursplus von knapp 19% bei 19.909 Punkten. Allerdings verzeichnete der MDAX, welcher den industrie- und exportlastigen Mittelstand repräsentiert, ein Minus von 5,7%. Die EZB hat den Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft dieses Jahr in vier Schritten von 4,25% auf 3,15% reduziert, die US-Notenbank den Leitzins in drei Schritten von 5,5% auf 4,5%. Die geldpolitischen Entscheidungen wirkten sich allerdings vor allem auf die kürzeren Laufzeiten aus, die im Jahresverlauf sinkende Zinssätze verzeichneten. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen verlief recht volatil zwischen 1,9% und über 2,7% und betrug am Jahresende 2,4%. 3. Geschäftsverlauf der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft 3.1 Transportversicherung / Ertragslage Seit dem 01.01.2023 liegt der Schwerpunkt unserer Zeichnungspolitik auf einer höheren Risikostreuung und einer Rückzeichnung großer Anteile. Dadurch verminderten sich erwartungsgemäß auch im Geschäftsjahr 2024 die Bruttobeitragseinnahmen auf 1.760 (1.802) TEUR, während die Einnahmen für eigene Rechnung erfreulicherweise um 31% auf 1.279 (975) TEUR stiegen. Unsere Schadenaufwendungen sanken brutto zwar um 33,8% auf 1.576 (2.380) TEUR, erhöhten sich für eigene Rechnung aber leicht um 1,9% auf 1.075 (1.055) TEUR. Die Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle verminderte sich um 7% auf 2.488 (2.674) TEUR. Insgesamt erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung auf 1.464 (611) TEUR und führten somit zu einem Rückgang des versicherungstechnischen Ergebnisses. Die Brutto-Schadenquote, d.h. die Aufwendungen für Versicherungsfälle im Verhältnis zu den verdienten Brutto-Beiträgen, verbesserte sich im Geschäftsjahr auf 89,5% (132,1%). Für eigene Rechnung betrug die Schadenquote des Geschäftsjahres 84,0% (108,1%). Im Vergleich zum Vorjahr wurde die MINERVA von weniger Großschäden betroffen. Hingegen stieg die Anzahl an kleinen und mittleren Schäden. Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb bezogen auf die Bruttobeiträge betrugen 18% (15%) und stiegen damit gegenüber dem Vorjahr. Für eigene Rechnung lagen die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb bei 24,6% (23,2%). Die kombinierte Schaden-/ Kostenquote betrug 109% (131%). Versicherungstechnisches Ergebnis Unsere versicherungstechnische Rechnung schloss im Berichtsjahr mit einem Defizit von 499,6 TEUR. (Überschuss 138 TEUR) ab. Nach Entnahme der Schwankungsrückstellung in Höhe von 327,8 TEUR (Zuführung 256 TEUR) betrug das versicherungstechnische Defizit für eigene Rechnung 171,8 (118) TEUR. Geschäftsergebnis Die Erträge aus Kapitalanlagen blieben konstant 175 (175) TEUR. Den Gewinnen aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 342 (570) TEUR standen Abschreibungen und Verluste von 67 (60) TEUR gegenüber. Die Erträge aus Zuschreibungen beliefen sich auf 36 (26) TEUR. Das Ergebnis aus Kapitalanlagen betrug im Berichtsjahr 482 (706) TEUR. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen beläuft sich auf 3,7%. Die sonstigen Aufwendungen reduzierten sich von 176 TEUR auf 175 TEUR. Unser Jahresüberschuss lag bei 126 (425) TEUR. Nach einem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2023 von 135 TEUR schloss das Geschäftsjahr mit einem Bilanzgewinn von 261 (435) TEUR ab. 3.2 Vermögens- und Finanzlage Die Änderung der Rückversicherungsstruktur führte zu einem Rückgang bei den Brutto-Prämieneinahmen, wobei die Höhe der Netto-Prämieneinnahmen anstieg und sich die Netto-Schadenaufwendungen wie im Vorjahr verhielten. Die Brutto-Schadenaufwendungen sowie der Anteil der Rückversicherer gingen aufgrund der veränderten Rückversicherungsstruktur deutlich zurück. Der Buchwert der Kapitalanlagen sank gegenüber dem Vorjahr auf 4.739 (4.844) TEUR. Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen sanken auf 977 (1.282) TEUR. Gemessen am Buchwert unseres gesamten Anlagebestands entspricht dies einem Anteil von 20,6% (26,5%). Aktien, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gem. § 341 Abs. 2 HGB bewertet. Unsere Kapitalanlagen setzen sich insbesondere aus Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und Geldmarktfonds zusammen. Wertpapiere aus ABS, CDO und MBS-Transaktionen sowie sonstige Kreditstrukturen zählen nicht zu unserem Portfolio. Auf der Aktivseite stiegen insbesondere die liquiden Mittel von 266 TEUR auf 583 TEUR.
Auf der Passivseite stiegen die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft von 27 TEUR auf 217 TEUR. Die versicherungstechnischen Rückstellungen für eigene Rechnung erhöhen sich von insgesamt 1.765 TEUR auf 1.826 TEUR. Die Netto-Rückstellung stieg von 1.403 TEUR auf 1.792 TEUR, da aufgrund der Nullstellung die nicht verbrauchte Prämie in Höhe von 389 TEUR zugeführt wurde. Die Schwankungsrückstellung verminderte sich von 362 TEUR auf 34 TEUR. Die Bilanzsumme stieg (infolge der genannten Effekte) von insgesamt 5.378 TEUR auf 5.422 TEUR. Unser Eigenkapital betrug einschließlich Bilanzgewinn 3.261 (3.435) TEUR und entsprach 255% (352,1%) der gebuchten Nettobeitragseinnahmen. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 60,2% (63,9%). Das Geschäftsjahr 2024 wurde einerseits durch das verminderte versicherungstechnische Ergebnis geprägt, und auf der anderen Seite wurden trotz der positiven Börsenentwicklung weniger Kursgewinne realisiert, was maßgeblich zum Geschäftsergebnis beigetragen hat. Insgesamt bewerten wir die Geschäftsentwicklung als noch nicht zufriedenstellend. 4. Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die vertriebs- und teilweise verwaltungsmäßige Abwicklung der Geschäfte ist vertraglich der Firma Drewes & Runge GmbH & Co. KG übertragen. Diese erhielt für ihre Bearbeitung eine angemessene Vergütung. Die Firma Carl Drewes & Focke KG hat angezeigt, dass sie mehrheitlich am Kapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Im Hinblick hierauf hat der Vorstand einen Bericht gemäß § 312 Aktiengesetz (Beziehungen zu verbundenen Unternehmen) erstellt, in welchem die Tätigkeit des verbundenen Unternehmens Drewes & Runge GmbH & Co. KG für die Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft geschildert wird. Der Bericht enthält zum Schluss folgende Erklärung: „Nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in welchem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, hat die Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung erhalten.“ Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht wurde erteilt. 5. Sonstige Angaben Unsere Gesellschaft ist Mitglied folgender Verbände: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Berlin Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. (VHT), Bremen/Hamburg 6. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagement Die Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft setzt die seit dem 1. April 2020 geltenden Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo) für kleine Versicherungsunternehmen um. Dabei ist das Risikomanagement als ein integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung in die Unternehmensstrategie eingebettet. Unser Risikomanagement-System verbindet die Einzelrisiken der jeweiligen Geschäftsabläufe zu einer ganzheitlichen Dokumentation und Auswertung. Wesentliche Risiken werden in unserem internen Kontrollsystem erfasst und regelmäßig überprüft. Hierdurch erkennen wir frühzeitig mögliche Abweichungen, um bewusst geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Firma Drewes & Runge GmbH & Co. KG ist in den Risikomanagementprozess der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft eingebunden. Der Vorstand der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft trägt die übergreifende Verantwortung für das gesamte Risikomanagement, die Implementierung von Kontrollmaßnahmen und deren Überwachung. Als weitere Kontrollorgane wirken der Aufsichtsrat sowie, im Rahmen des Jahresabschlusses, auch der Wirtschaftsprüfer. Risikobericht Als Risiken sehen wir alle Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele und im Extremfall auf den Fortbestand des Unternehmens auswirken können. Unser Risikomanagement als integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung und Unternehmensstrategie konzentriert sich im Wesentlichen auf folgende Risiken:
Zum Berichtszeitpunkt sind mit Blick auf den definierten Risikohorizont und das gewählte Sicherheitsniveau keine Risiken erkennbar, die mit unserer Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen verknüpft sind und unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig negativ beeinflussen oder den Fortbestand der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft gefährden. Die Gesellschaft weist weiterhin eine starke Kapitalausstattung auf und hält die regulatorischen Solvency-Kapitalanforderungen ein. Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet. Chancenbericht Unsere Chancen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Weiterentwicklung als Spezialversicherer von Seekasko-Risiken liegen in der Fortführung der selektiven und gewinnorientierten Zeichnungspolitik, einer positiven Entwicklung der Aktienmärkte sowie steigenden Zinsen. Unser Risikomanagement trägt durch gezieltes Abwägen von Risiken und Chancen zur Wertschöpfung des Unternehmens bei. Ausblick Wir werden unser Risikomanagement als ein wichtiges Element der Unternehmenssteuerung kontinuierlich weiterentwickeln und ausbauen, um auch künftigen Änderungen interner und externer Rahmenbedingungen, die Auswirkungen auf unsere Risikolage haben, mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Unser Geschäft wollen wir weiterhin umweltverträglich, sozial verantwortlich und ökonomisch erfolgreich betreiben. Hier sehen wir uns auch in der Verantwortung der aktuellen und nachfolgenden Generationen. 7. Prognosebericht Nachdem sich in 2024 die Nettobeitragseinnahmen deutlich höher als angenommen entwickelt haben, rechnen wir für das Geschäftsjahr 2025, trotz unserer restriktiven Zeichnungspolitik, mit einer geringen Steigerung der Nettobeitragseinnahmen um ca. 10% sowie einem Rückgang der Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung. Dies führt allerdings zu einer Erhöhung der Rückstellungen. Daher rechnen wir mit einem ausgeglichenen oder leicht negativen versicherungstechnischen Ergebnis für eigene Rechnung. Für das wirtschaftliche Umfeld haben wir, infolge der zollpolitischen Maßnahmen insbesondere der USA, eine zurückhaltende Entwicklung und eine leicht steigende Preissteigerungsrate unterstellt. Mit einer konjunkturellen Erholung rechnen wir erst im Folgejahr. Die Aktienmärkte bleiben weiterhin sehr volatil. Wir erwarten nach unseren Erkenntnissen der aktuellen Wirtschaftslage dennoch ein positives Kapitalanlageergebnis. Der Jahresüberschuss wird sich daher voraussichtlich auf der Höhe des Berichtsjahres bewegen. Gleichwohl ist diese Prognose mit hohen Unsicherheiten behaftet, die insbesondere von den Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten sowie möglichen konjunkturellen Einbrüchen herrühren. Auch können unvorhersehbare große Schadenereignisse unser prognostiziertes versicherungstechnisches Ergebnis negativ beeinflussen. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31.Dezember 2024
Anhang1. Geschäftstätigkeit und Rechnungslegungsvorschriften Die Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Bremen, Herrlichkeit 6, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 4946. Die Gesellschaft erstellt den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände (A) und Sachanlagen (D.I.) erfolgt mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige (lineare) Abschreibungen. Die Bewertung der Kapitalanlagen erfolgt grundsätzlich gemäß § 341b Absatz 2 HGB in Verbindung mit § 253 HGB zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag (gemildertes Niederstwertprinzip). Aus unterschiedlichen Anschaffungskosten gleicher Wertpapiere ist ein Durchschnittsanschaffungswert gebildet worden. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen mussten nicht vorgenommen werden. Unter den anderen Vermögensgegenständen werden Steuererstattungsansprüche ausgewiesen. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft resultieren u. a. aus der Abrechnung des aktuellen vierten Quartals. Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden nach den Erfordernissen des HGB und der RechVersV gebildet. Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden gem. § 341 e Abs. 1 HGB nicht abgezinst. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen und sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. 3. Erläuterungen zur Jahresbilanz Entwicklung der Aktivposten A., B. 1.-3. im Geschäftsjahr 2024
Zeitwert der sonstigen Kapitalanlagen gemäß §§ 54, 56 RechVersV
Die Ermittlung erfolgt anhand der Börsenschlusskurse per 31. Dezember 2024. Der Zeitwert der Aktien beläuft sich auf 4.192 (4.699) TEUR, der Zeitwert der festverzinslichen Wertpapiere auf 1.248 (1.126) TEUR. Der Zeitwert der Einlagen bei Kreditinstituten entspricht dem Buchwert. Restlaufzeiten der Forderungen Sämtliche ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital (Passiva, Pos. A. I.-II.)
Es ist eingeteilt in 80.000 Stückaktien. Aktienstücke wurden bisher nicht ausgegeben.
Im Berichtszeitraum wurde eine Dividende in Höhe von 300.000 Euro ausgezahlt und der verbliebene Bilanzgewinn von 135.342,02 Euro auf neue Rechnung vorgetragen. Versicherungstechnische Rückstellungen In der Transportversicherung ist die Rückstellung für Beitragsüberträge, die aufgrund der Zah-lungsvereinbarungen nur in unwesentlichem Umfang anfallen, in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten.
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind nach einem in der Transportversicherung zulässigen Pauschalverfahren (§ 27 RechVersV) ermittelt worden, wobei hinsichtlich einiger Großschäden auch Einzelreservierungen stattgefunden haben. Nach dem Berechnungssystem der sog. Nullstellung wird für das Berichtsjahr die gesamte für das Zeichnungsjahr 2024 im Geschäftsjahr 2024 bezogene Nettoprämie nach Abzug der für das Zeichnungsjahr 2024 bezahlten Schäden in die Schadenreserve eingestellt. Für Vorjahre erfolgt die Schadenreservierung mit aus Erfahrungswerten der Vergangenheit abgeleiteten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Prozentsätzen der für die jeweiligen Zeichnungsjahre bezogenen kumulierten Nettoprämien. Eine eigenständige Rückstellung für Spätschäden wird aufgrund der beschriebenen Methodik nicht gebildet. Die Anteile der Rückversicherer an diesen Rückstellungen sind den Rückversicherungsvereinbarungen entsprechend ermittelt worden.
Die Vorschriften zur Bildung von Schwankungsrückstellungen (Anlage zur Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen - RechVersV - vom 8. November 1994 - in der Fassung vom 17. Juli 2015) wurden beachtet. Im Berichtsjahr ist eine Entnahme aus der Schwankungsrückstellung von 327,8 TEUR erfolgt.
Die anderen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen Steuererklärungen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung wurde im Berichtsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Sämtliche anderen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Geschäftsverlauf im versicherungstechnischen Geschäft
*)
- = zugunsten des Rückversicherers Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers, den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und der Veränderung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle. Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge Die Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft betrug im Berichtsjahr 318 (265).
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten neben den Personalkosten überwiegend Verwaltungs-kosten, Aufsichtsratsbezüge und Beiträge. II. Geschäftsverlauf im nichtversicherungstechnischen Geschäft Die Zins- und Dividendenerträge aus Kapitalanlagen blieben fast unverändert 175 (175) TEUR, während die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren auf 342 (570) TEUR sanken. Die Erträge aus Zuschreibungen betrugen 36 (26) TEUR. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen stiegen auf 72 (65) TEUR. Hiervon betrug der Anteil der außerplanmäßigen Abschreibungen 66 (59) TEUR. 5. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Im Zusammenhang mit zwei Versicherungsfällen in 2021 und 2024 haben wir als beteiligter Versicherer Garantien in Höhe von 353 TEUR abgegeben. Der über den Eigenanteil der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft hinausgehende Betrag ist durch den Rückversicherungsvertrag in Höhe von 218 TEUR gedeckt. Das Risiko der Inanspruchnahme schätzen wir unverändert als sehr gering ein. Anzahl der Mitarbeiter Unsere Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 1 (1,2) Mitarbeiterin. Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats obliegt gemäß § 10 unserer Satzung der Hauptversammlung. Für das Jahr 2024 haben wir hierfür einen Betrag von 22.500,00 (22.500,00) Euro vorgesehen. Der Vorstand hatte keine Bezüge. Forderungen aus der Gewährung von Krediten an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die nach § 89 und § 115 des Aktiengesetzes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsrats gewährt werden dürfen sowie Forderungen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern sind nicht vorhanden. Organe der Gesellschaft Dies sind die hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands gemäß § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB erforderlichen Angaben:
Beteiligungen Die Firma Carl Drewes & Focke KG hat angezeigt, dass sie mehrheitlich am Kapital unseres Unternehmens beteiligt ist. Honorare des Abschlussprüfers Das zu erwartende Honorar des Abschlussprüfers ist in den sonstigen Rückstellungen in Höhe von ca. 24.200,00 EUR enthalten und betrifft ausschließlich Prüfungsleistungen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Bilanzstichtag und vor Genehmigung des Jahresabschlusses traten keine Ereignisse auf, die materielle Auswirkungen auf die Ergebnisse der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft haben könnten. 7. Vorschlag zur GewinnverwendungWir schlagen der Hauptversammlung vor, über die Verwendung des Gewinns wie folgt zu beschließen:
Bremen, 28. April 2025
DER VORSTAND Mahn Stegemann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft, Bremen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Sachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Sachverhalt und Problemstellung Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle“ versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von (brutto) EUR 2,5 Mio. bzw. abzüglich des Anteils für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft (netto) in Höhe von EUR 1,8 Mio. (33% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfordert von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Die Rückstellungen werden nach einem Pauschalverfahren ermittelt, welches ggf. um Einzelreservierungen für angefallene Großschäden ergänzt wird. Die Ermittlung der Rückstellungen erfordert in hohem Maße Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich des Umfangs zukünftiger Regulierungsnotwendigkeiten. Es besteht das Risiko, dass der tatsächliche Schadenumfang von den geschätzten Größen abweicht. Aufgrund der mit der Ermittlung der Schadenrückstellungen verbundenen Ermessensspielräume und der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war die Bewertung der Schadensrückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit ausgewählter Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung von Annahmen und zur Vornahme von Schätzungen für die Bewertung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beurteilt. Darüber hinaus haben wir die ermittelten Rückstellungsbeträge nachvollzogen und die Abwicklung von Schadenfällen aus Vorjahren in unsere Prüfung einbezogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Be-wertung der versicherungstechnischen Rückstellungen insgesamt geeignet sind. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ sowie „Erläuterungen zur Jahresbilanz“, Unterabschnitt „Versicherungstechnische Rückstellungen", des Anhangs enthalten. Risikoangaben zu versicherungstechnischen Risiken sind im Lagebericht (Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitt „Risikobericht") enthalten. Bewertung der Kapitalanlagen Sachverhalt und Problemstellung Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in Höhe von EUR 4,7 Mio. (87% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Kapitalanlagen werden nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und nach Maßgabe einer internen Anlagerichtlinie angelegt. Die Bewertung der Kapitalanlagen erfolgte mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Kapitalanlagen sind nach Qualifizierung der Gesellschaft dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und deshalb dem Anlagevermögen zugeordnet worden. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war deren Bewertung für uns im Rahmen der Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben die Angemessenheit der für den Bewertungsprozess eingerichteten internen Kontrollen beurteilt und uns durch Funktionsprüfungen von deren Wirksamkeit überzeugt. Wir haben außerdem die Ordnungsmäßigkeit der Bewertung der Kapitalanlagen einzelfallorientiert unter Einsatz geeigneter Prüfungshandlungen geprüft. Dabei haben wir unter anderem die Wertansätze sowie Buchgewinne und -verluste anhand von Kauf- und Verkaufsabrechnungen sowie anhand von Depotauszügen geprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Bewertung der Kapitalanlagen insgesamt angemessen erfolgte. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung und Entwicklung der Finanzanlagen sind in den Abschnitten „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ sowie „Erläuterungen zur Jahresbilanz“, Unterabschnitte „Entwicklung der Aktivposten A., B. 1.-3. im Geschäftsjahr 2024" sowie „Zeitwert der sonstigen Kapitalanlagen gemäß § 54, 56 RechVersV", des Anhangs enthalten. Risikoangaben zu Markt- und Kreditrisiken sind im Lagebericht (Abschnitt „Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitt „Risikobericht") enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. November 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der Minerva Versicherungs-Aktiengesellschaft, Bremen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Tobias Reiter.
Hamburg, 26. Juni 2025 WIRTSCHAFTSRAT GMBH Eckard Siemers, Wirtschaftsprüfer Dr. Tobias Reiter, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht, indem er sich in Sitzungen mit dem Vorstand sowie durch dessen schriftliche und mündliche Berichte über die Lage der Gesellschaft und wichtige geschäftliche Vorkommnisse unterrichtet hat. Das Gremium trat 2024 zu drei turnusmäßigen Sitzungen zusammen. Die WIRTSCHAFTSRAT GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, hat den Jahresabschluss, die ihm zugrundeliegende Buchführung und den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teil. Er berichtete über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung und beantwortete Fragen zur Bilanz und zum Prüfungsbericht. Der Prüfungsbericht wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen, den Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft und keine Einwendungen erhoben. Demgemäß hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der heutigen Bilanzsitzung gebilligt und damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand gemäß § 312 Aktiengesetz vorgelegten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Beanstandungen haben sich weder hierbei noch bei der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer ergeben. Der Abschlussprüfer hat diesem Bericht folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Der Aufsichtsrat hat gegen die den Bericht gemäß § 312 Aktiengesetz abschließende Erklärung des Vorstands keine Einwendungen zu erheben.
Bremen, 26. Juni 2025 DER AUFSICHTSRAT Datum der Feststellung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 26. Juni 2025 festgestellt. Ergebnisverwendung Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2025 wird der Bilanzgewinn in Höhe von € 261.234,65 wie folgt verteilt:
Verwaltung der Gesellschaft Aufsichtsrat Jürgen Bentlage, Vorsitzender ehem. Vorstandsmitglied der Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft, Bremen und Hamburg Sven-Michael Edye, stellvertretender Vorsitzender persönlich haftender Gesellschafter der Rob. M. Sloman & Co. oHG, Hamburg Carl-Ulfert Stegmann Alleinvorstand der AG Reederei Norden-Frisia, Norden Vorstand Robert Mahn, Bremen Max F. Stegemann, Bremen Prokurist Patrick Mahn, Bremen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||