Other Capital Market Information | 18 December 2007 18:56
HAITEC AG / Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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HAITEC AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
(ersetzt die Bekanntmachung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG vom 28.11.2007)
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat im Rahmen der Prüfung
des Konzernabschlusses der HAITEC AG, München, zum Abschlussstichtag
30.09.2006 folgende Feststellungen getroffen:
Fehlende Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
Der Konzernabschluss zum 30. September 2006 der HAITEC AG weist aktive
latente Steuern aus temporären Differenzen in Höhe von TEUR 4.674 aus. Da
es nicht als wahrscheinlich angesehen werden kann, dass ein ausreichendes
zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige
temporäre Differenz verwendet werden kann, dürfen gemäß IAS 12.56 keine
aktiven latenten Steuern bilanziert werden.
Fehlerhafter Ausweis der stillen Beteiligung als Eigenkapital
Eine stille Beteiligung in Höhe von TEUR 6.913 wird im Konzernabschluss der
HAITEC AG zum 30. September 2006 als Eigenkapital ausgewiesen. IAS 32.16
fordert für den Eigenkapitalausweis das uneingeschränkte Recht, sich der
Abgabe von flüssigen Mitteln entziehen zu können. Das gesetzliche
Kündigungsrecht mit Abfindungsanspruch schließt demnach einen Ausweis als
Eigenkapital aus, IAS 32.16, IAS 32.18 (b).
München, 18.12.2007
HAITEC AG
Der Vorstand
Ende der Mitteilung
18.12.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: HAITEC AG
Alois-Wolfmüller-Straße 8
80939 München
Deutschland
Internet: www.haitec.de
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