INFRONT Consulting & Management GmbHHamburgBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018Die KPS AG mit Sitz in Unterföhring ist alleinige Gesellschafterin der INFRONT Consulting & Management GmbH („Gesellschaft“). Unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse über die Einberufung, Ankündigung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft fasst die KPS AG folgenden Gesellschafterbeschluss der Gesellschaft: Die Gesellschaft wurde gemäß §§ 300 ff. HGB voll in den Konzernabschluss der KPS AG zum 30. September 2018 einbezogen. Der Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft zum 30. Juni 2018 wurde zugestimmt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf:
Die KPS AG hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet sicherzustellen, dass diese finanziell und kapitalmäßig so ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, ihren gesamten bis zum 30. Juni 2018 bestehenden Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgerecht nachzukommen. Diese Einstandspflicht ist gültig bis zum 30. September 2018 und endet nach Ablauf dieses Tages.
Leonardo Musso, Alleinvorstand der KPS AG |
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