![]() KPS AGUnterföhringHalbjahresbericht zum 31.03.2020KONZERN HALBJAHRESBERICHT1 WIRTSCHAFTSBERICHT1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungEntwicklung der Weltwirtschaft Nachdem sich die globale Konjunktur bereits im Jahr 2018 mit einem BlP-Wachstum von
3,6% im Vergleich zu 2017 mit einem Wachstum von 3,8% weniger dynamisch gezeigt hat,
erreichte laut dem lWF das globale Wirtschaftswachstum mit 3,0% in 2019 den niedrigsten
Wert seit der Finanzkrise. Treiber des Rückgangs der wirtschaftlichen Dynamik waren
insbesondere eine deutliche Verlangsamung der Produktion im verarbeitenden Gewerbe
sowie im globalen Handel, ausgelöst durch neue Zollbarrieren und Unsicherheiten über
die zukünftige Handelspolitik. ln seiner Prognose vom Oktober 2019 ging der lWF für
2020 noch von einer leichten weltweiten wirtschaftlichen Belebung aus und prognostizierte
eine Beschleunigung des weltweiten Wirtschaftswachstums auf 3,6%. Die weltweite Ausbreitung des neuartigen COVID-19 Virus in Verbindung mit weitreichenden
lock-down- und Eindämmungsmaßnahmen der Regierungen als Reaktion auf das neue Corona-Virus
führte zu plötzlichen globalen gleichzeitigen Angebots- und Nachfrageschocks, die
in nahezu allen Regionen in der Welt in einem massiven Einbruch der wirtschaftlichen
Aktivität resultierten. Entsprechend hat der IWF seine Erwartungen an die globale
Konjunkturentwicklung für das Jahr 2020 massiv nach unten korrigiert. In dem neuen Basisszenario vom April 2020 geht der IWF nun davon aus, dass das globale
BIP um -3% einbrechen wird, was dem größten ökonomischen Schock seit der großen Depression
in den 1930er Jahren entspricht. In dem Basisszenario unterstellt der IWF zwei Phasen,
die Eindämmungs- und Stabilisierungsphase sowie die Erholungsphase. Des Weiteren wird
im Basisszenario eine kräftige BIP Erholung in Höhe von 5,8% im Jahr 2021 erwartet.
Hierfür wird unterstellt, dass spätestens im zweiten Halbjahr 2020 die globale Konjunktur
in die Erholungsphase übergeht. Es wird betont, dass das Basisszenario mit sehr hohen
Unsicherheiten behaftet ist, da die weitere Entwicklung von vielen Faktoren und Fragen
abhängt, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostiziert werden können:
Wann stehen weitreichende therapeutische Mittel zur Behandlung zu Verfügung, kann
ein Impfstoff entwickelt und schnell global eingesetzt werden, kommt es zu einer zweiten
Welle, wie stark fällt die erwartete Erholung aus, kann eine Transmission der Gesundheitskrise
auf das globale Finanzsystem verhindert werden? Daher hat der IWF neben dem Basisszenarien
drei weitere Szenarien durchgerechnet, bei denen verschiedene Annahmen wie Ausbleiben
der Erholung 2021, Aufkommen einer zweiten massiven Infektionswelle in 2021 unterstellt
werden. Im schlechtesten Fall könnte nach derzeitigen Berechnungen die globale Konjunkturentwicklung
nahezu 8% in 2021 unter dem Basisszenario sein.1 Entwicklung im Euroraum Die Konjunktur kühlte sich im Euroraum in 2019 nach Aussagen der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose2 und des IWF weiter ab. So erreichte der Euroraum in 2019 ein Wirtschaftswachstum
von 1,2% nachdem in 2018 noch ein Wachstum von 1,9% erzielt wurde. Gemäß dem Kieler
Institut für Weltwirtschaft3 befand sich in 2019 die Industrie bereits in einer Rezession, insbesondere durch
die ausgeprägte Schwächephase im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland. Zudem trugen
die in 2019 noch vorhandenen Unsicherheiten über den Brexit sowie die anhaltenden
Handelskonflikte insbesondere zwischen den USA und China zu der Schwächephase der
Industrie bei. In den übrigen Wirtschaftsbereichen war die Dynamik weiter aufwärtsgerichtet. Die Ausbreitung des Corona-Virus in Europa zu Beginn 2020, sowie die umfangreichen
lockdown-Maßnahmen als Reaktion der europäischen Regierungen zur Eindämmung der Ausbreitung
des Virus, verschlechterten schlagartig das Konjunkturbild im Euroraum und leitete
eine tiefgreifende Rezession ein. So erwartet der IWF in seiner im April veröffentlichten
Prognose einen Einbruch der Wirtschaftsleistung um 7,5% im Jahr 2020 sowie eine kräftige
Erholung im darauffolgenden Jahr 2021 mit einem BIP-Wachstum von 4,5%. Entwicklung in Deutschland Gemäß dem Kieler Institut für Weltwirtschaft stand 2019 im Zeichen des Abschwungs,
der durch die Entwicklung in der Industrie ausgelöst wurde. Die Produktion ist im
Trend seit 17 Monaten rückläufig und die Auslastung nahm in 2019 entsprechend um 4,5%
ab. Gegenläufig entwickelten sich die konsumnahen Bereiche sowie die Bauwirtschaft,
die weiterhin auf Wachstumskurs geblieben sind.4 Laut dem IMF lag das BIP-Wachstum in Deutschland in 2019 bei 0,6%. Das Konjunkturbild hat sich spätestens zum März 2020 mit der Verschärfung der COVID-19-Pandemie
stark verändert und im Einklang mit anderen europäischen Ländern wird ein massiver
Wirtschaftseinbruch sowie ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet. Der IWF
geht im Jahr 2020 von einem Einbruch der Wirtschaftsleistung in Höhe von -7,6% aus.
Anfang Mai 2020 befand sich jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland in Kurzarbeit. Exkurs COVID-19-Pandemie In Nahezu allen Ländern weltweit haben die Regierungen ähnliche Maßnahmen in unterschiedlich
starker Ausprägung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eingeleitet: In einer ersten
Phase der Eindämmung und Verlangsamung der Virusausbreitung sowie Infektionszahlen
wurden massive Ausgangsbeschränkungen, Kontaktsperren, social distancing Strategien,
Öffnungsverbote für Einzelhandel, Gastronomie und weitere gewerbliche Betriebe erlassen.
Die Eindämmungsmaßnahmen der Regierungen führten zu einer starken Unterbrechung der
globalen Lieferketten, einen weltweiten Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu einem
erwarteten globalen massiven Wirtschaft sein bruch in 2020. Die Unsicherheiten über
die weiteren Entwicklungen und Auswirkungen werden hoch bleiben und hängen insbesondere
von verbesserten Therapiemöglichkeiten sowie von der Entwicklung eines Impfstoffes
gegen das Corona-Virus ab. Um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern
und ein Abgleiten in eine Depression zu verhindern, haben weltweit Regierungen massive
Stützungsprogramme bestehend aus insbesondere direkten Zahlungen an private Haushalte
und Unternehmen, Kreditgarantien sowie Eigenkapitalbeteiligungen aufgelegt. Mit einem
Gesamtvolumen von 3,3 Billionen US-Dollar an direkten Zahlungen und fiskalischen Maßnahmen
sowie weiteren 4,5 Billionen US-Dollar an Eigenkapitalspritzen, Garantien und Krediten
übersteigt der Umfang deutlich die Regierungsmaßnahmen während der Finanzkrise.5 Als Folge geht der IMF für 2020 von einem deutlichen Anstieg der Budgetdefizite aus.
In 2019 lag weltweit das aggregierte Budgetdefizit der Länder bei -3,7%. Die Stützungsmaßnahmen
der Regierungen dürften zu einem Anstieg auf -10,7% in 2020 führen. Entsprechend werden
die Staatsverschuldungen gemessen am BIP dramatisch ansteigen. Beispielsweise erwartet
der IWF für die USA einen Anstieg der Staatsschuldenquote von 109% in 2019 auf 131%
in 2020, für Frankreich von 98% auf 115%, für Deutschland von 60% auf 69% und für
Italien von 135% auf 156%.6
1
IMF, World Economic Outlock, April 2020 1.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen In 2019 ist gemäß dem Bundesverband der Unternehmensberater der deutsche Consulting-Markt
um 5,7% auf 35,7 Mio. Euro gewachsen.7 Mit dem Aufkommen der Corona-Krise trübte sich die Stimmungslage unter den Unternehmensberatungen
stark ein. Der BDU-Geschäftsklimaindex ging per Ende März 2020 gegenüber der Umfrage
im Dezember 2019 deutlich um 29,9 Punkte auf 70,4 Punkte zurück.8 1.3 Geschäftsverlauf Im ersten Halbjahr 2019/2020 steigerte die KPS gegenüber dem Vorjahreszeitraum (91,3
Mio. Euro) ihren Konzernumsatz um 3,2% auf 94,2 Mio. Euro. Wesentlicher Treiber war
das Segment Produkte und Lizenzen. Der Segmentumsatz stieg um 3,0 Mio. Euro auf 8,5
Mio. Euro (Vorjahr: 5,5 Mio. Euro). Im Kerngeschäft Transformationsberatung erzielte
die KPS einen Umsatz auf Vorjahresniveau (85,0 Mio. Euro). Die Umsatzentwicklung lag
im Rahmen der Erwartungen des KPS-Vorstands, obwohl seit Anfang März 2020 mit der
Verschärfung der COVID-19-Pandemie in Europa und der darauffolgenden lockdown-Maßnahmen
die Umsatzentwicklung leicht negativ beeinflusst wurde. Das EBITDA im ersten Halbjahr 2019/2020 blieb mit 13,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum
nahezu unverändert (13,2 Mio. Euro). Im EBITDA ist ein positiver Effekt aus der erstmaligen
Anwendung von IFRS 16 ("Leasing") in Höhe von 2,5 Mio. Euro berücksichtigt. Auf Grund
der deutlich besser als antizipierten Entwicklung insbesondere bei der spanischen
Tochtergesellschaft ICE mussten zusätzliche earn-out-Rückstellungen in Höhe von 1,1
Mio. Euro (Vorjahr 0,7 Mio. Euro) gebildet und ergebniswirksam berücksichtigt werden. Infolge der Corona-Pandemie erhöhte KPS die Pauschalwertberichtigungen in der Berichtsperiode
um 0,8 Mio. Euro., die ergebniswirksam zu erfassen sind. Ohne Berücksichtigung der Einmaleffekte IFRS16, Pauschalwertberichtigung und Earn-Out
Verpflichtungen würde sich ein bereinigtes EBITDA von 12,5 Mio. Euro (Vorjahr: 13,9
Mio. Euro) ergeben. Maßnahmen der KPS auf den Ausbruch der COVID-19-Pandemie KPS hat schnell und umfassend auf die Corona-Krise reagiert, um Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, externe Dienstleister sowie ihre Kunden bestmöglich zu schützen.
Zu Gute kam hier, dass alle Beraterinnen und Berater sowie nahezu alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit Laptops, mobilen Kommunikationsmöglichkeiten und entsprechenden
VPN-Lösungen ausgestattet sind. Darüber hinaus ist ein integraler Bestandteil der
KPS-Strategie, Transformationsprojekte verstärkt durch Remote-Lösungen beziehungsweise
durch ein kombiniertes Liefermodell bestehend aus Beratung vor Ort und tLab, d.h.
Dienstleistungen ortsungebunden zuzuliefern, durchzuführen. Damit lässt sich die Zahl
der Berater vor Ort beim Kunden deutlich verringern. Daher war KPS in der Lage, im März 2020 für ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter schnell Home-Office Konzepte auszuarbeiten, sie ins Home-Office zu
senden und laufende Kundenprojekte weiter zu betreuen sowie durchzuführen. Gleichzeitig
hat das KPS-Management Anfang März umfangreiche Regelungen zum social distancing,
Gesundheitsschutz und Home-Office erlassen. Beispielsweise wurden Dienst- und Geschäftsreisen
auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt, Verhaltensregeln an den Bürostandorten eingeführt
und umfangreiche Hygienemaßnahmen getroffen.
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IMF, World Economic Outlock, April 2020 1.4 Finanz-, Vermögens- und Ertragslage1.4.1 Ertragslage KPS-KonzernGewinn- und Verlustrechnung KPS-Konzern nach IFRS (Kurzfassung)scroll
*
entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Umsatzerlöse Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/2020 stiegen die Umsatzerlöse im Vergleich
zum Vorjahr um 3,2% auf 94,2 (Vorjahr: 91,3) Mio. Euro. Damit lag der Umsatz im Rahmen
der Erwartungen des Managements, obwohl es bereits seit Anfang März Auswirkungen auf
den Geschäftsverlauf durch die Verschärfung der COVID-19- Pandemie gegeben hatte. Aktivierte Eigenleistungen Im Geschäftshalbjahr wurden 0,9 (Vorjahr: 1,3) Mio. Euro Eigenleistungen aktiviert.
Es handelt sich hierbei um selbst entwickelte immaterielle Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Berichtszeitraum wie auch im Vorjahreszeitraum
Erträge aus betriebsbedingten Nebenleistungen. Dazu zählen beispielsweise Weiterberechnungen
und Erträge von Rückstellungsauflösungen. Insgesamt sind die sonstigen betrieblichen
Erträge gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 0,2 Mio. Euro auf 0,6 Mio.
Euro gestiegen. Materialaufwand Im Berichtszeitraum hat sich Materialaufand um 8,1% bzw. um 2,6 Mio. Euro auf 34,8
Mio. Euro (Vorjahr: 32,2 Mio. Euro) erhöht. Entsprechend ist die Materialaufwandsquote
im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr von 35,3% auf 37,0% gestiegen. Die Steigerung
geht nahezu vollständig auf gestiegene Aufwendungen für zugekaufte Software zurück.
Diese haben sich gegenüber dem Berichtszeitraum 2018/2019 von 0,8 Mio. Euro auf 2,9
Mio. Euro erhöht, da eine größere Softwareanschaffung für ein Kundenprojekt durchgeführt
wurde. Die Aufwendungen für Fremdleistungen, die die Aufwendungen für Fremdberater
umfassen, blieben mit 31 Mio. Euro nahezu konstant. Personalaufwand Der Personalaufwand belief sich auf 33,9 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (33,8
Mio. Euro). Die Personalaufwandsquote ging von 37,0% auf 36,0% zurück. Zum 31. März
2020 waren im KPS-Konzern 636 (Stichtag 30. 09. 2019) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum
um 2,5% auf 14,0 (Vorjahr: 13,6) Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Reise- und
KFZ-Kosten, nicht projektbezogene Fremdleistungen sowie Betriebskosten. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen sind durch die erstmalige Anwendung durch IFRS16 ("Leasing")
positiv beeinflusst. Ohne die Anwendung von IFRS16 hätten die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen bei rund 16,5 Mio. Euro gelegen und wären damit um +20% bzw. um 2,9 Mio.
Euro gestiegen. Abschreibungen Die Abschreibungen waren durch die erstmalige Anwendung von IFRS16 ("Leasing") in
Höhe von 2,3 Mio. Euro beeinflusst. Insgesamt erhöhten sich die Abschreibungen von
1,7 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2018/19 um 2,2 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro im Berichtszeitraum
2019/20. Der Anteil der darin enthaltenen M&A-bedingten Abschreibungen lag bei 0,6
(Vorjahr: 1,2) Mio. Euro. Finanzergebnis Das Finanzergebnis des Konzerns lag im ersten Halbjahr 2019/2020 bei -0,9 Mio. Euro
(Vorjahr: - 0,2 Mio. Euro). Ergebnis nach Ertragsteuern Der Periodenüberschuss reduzierte sich von 7,4 Mio. Euro um 20% auf 5,9 Mio. Euro.
Die Steuerquote lag im Berichtszeitraum bei 29,3% und damit deutlich unter der Steuerquote
von 34,4% im Vorjahreszeitraum. EBITDA und EBIT Das EBITDA lag in den ersten sechs Monaten 2019/20 mit 13,1 Mio. Euro auf dem Niveau
des Vorjahreszeitraums (13,2 Mio. Euro). Die EBITDA-Marge betrug im ersten Halbjahr
2019/2020 entsprechend 13,9% und lag damit 0,6 Prozentpunkte unterhalb der EBITDA-Marge
des Vorjahres (14,5%). Durch die erstmalige Anwendung von IFRS16 ("Leasing") ist das
EBITDA des aktuellen Berichtszeitraums in Höhe von 2,5 Mio. Euro positiv beeinflusst. Auf der EBIT-Ebene neutralisiert sich der positive Effekt aus der erstmaligen Anwendung
von IFRS16 nahezu. KPS erzielte im ersten Halbjahr 2019/20 ein EBIT in Höhe von 9,2
Mio. Euro gegenüber 11,5 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang von 2,3 Mio.
Euro bzw. von 20,0% basiert im Wesentlichen auf dem Anstieg der Materialaufwandsquote
(37,0% gegenüber 35,3%) sowie auf höheren earn-out Verpflichtungen und sonstigen betrieblichen
Aufwendungen gegenüber dem Vorjahreszeitraums. Ergebnis je Aktie Das verwässerte wie auch das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug in der ersten
Hälfte des Geschäftsjahres 2019/2020 0,16 Euro gegenüber 0,20 Euro im Vorjahr. Die
durchschnittliche Anzahl der Aktien hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert
und beträgt weiterhin 37.412.100. 1.4.2 Vermögenslage und Kapitalstruktur KPS Konzern (Kurzfassung)scroll
Wertorientierte Konzernsteuerung Im KPS-Konzern besteht ein Kontroll- und Steuerungssystem, das auf die Wertsteigerung
des Gesamtkonzerns abzielt. Hieraus abgeleitet ergeben sich die Zielsetzungen für
die einzelnen Segmente und Konzernunternehmen. Die Steuerung erfolgt ausgehend vom
Konzern über die Segmente bis auf die einzelnen Profit-Center-Ebenen. Die periodische
Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung
definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für die
Steuerung werden neben dem Umsatz und EBITDA bestimmte segment- und Profit Center-bezogene
Kennzahlen verwendet. Finanzlage und Investitionen Das Finanzmanagement bei KPS hat grundsätzlich das Ziel, die Liquidität des Unternehmens
jederzeit sicherzustellen. Es umfasst Kapitalstruktur-, Cash- und Liquiditätsmanagement. Mit den im Berichtshalbjahr erwirtschafteten Ergebnissen ist es gelungen, die erforderlichen
liquiden Mittel für den laufenden Betrieb der KPS in ausreichendem Umfang zur Verfügung
zu stellen. Der KPS-Konzern verfügte zum 31. März 2020 über Zahlungsmittel in Höhe von 6,9 (30.09.2019:
9,9) Mio. Euro. Es bestanden Bankverbindlichkeiten in Höhe von 21,4 (30.09.2019: 17,4)
Mio. Euro. Damit ergibt sich eine direkte Nettoverschuldung gerechnet auf Basis Zahlungsmittel
abzüglich Bankverbindlichkeiten in Höhe von 14,5 Mio. Euro zum Stichtag 31.03.2020
(30.09.2019: 7,5 Mio. Euro). Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit lag im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres
2019/2020 bei 3,0 Mio. Euro gegenüber 9,4 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang ist vornehmlich
auf die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 5,6 Mio. Euro auf
46,3 Mio. Euro um Stichtag 31.03.2020 zurückzuführen (30.09.2019: 40,7 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit in der Berichtsperiode 2019/20 belief sich
auf -7,3 (Vorjahr: -4,3) Mio. Euro. Die Erhöhung des Mittelabflusses resultiert im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus höheren Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang aus
den in den Vorjahren erworbenen Gesellschaften ICE Consultants Europe, S.L., Spanien,
der Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg sowie der Envoy Digital Limited,
England von insgesamt 2,7 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr 2019/20 lagen die Investitionen
in Sachanlagen bei 1,0 Mio. Euro und damit um 0,9 Mio. Euro höher im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum (0,1 Mio. Euro). Die Investitionen in immaterielles Anlagevermögen
gingen um 0,7 Mio. Euro auf 1,0 Mio. zurück. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im ersten Halbjahr 1,3 (Vorjahr: -0,2)
Mio. Euro. Vermögenslage Der KPS-Konzern verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Die Bilanzsumme lag zum Ende der Berichtsperiode 31.03.2020 bei 172,1 Mio. Euro was
einem Anstieg von 29,9 Mio. Euro gegenüber 30.09.2019 entspricht (142,3 Mio. Euro).
Der Anstieg geht im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung von IFRS16 ("Leasing")
zurück. KPS hat zum 31.03.2020 Nutzungsrechte aus Leasingverträgen in Höhe von 26,9
Mio. Euro aktiviert. Darüber hinaus konnte das Eigenkapital von 64,2 Mio. Euro zum
Ende September 2019 auf 70,2 Mio. Euro zum 31.03.2020 durch den in der Berichtsperiode
erwirtschafteten Bilanzgewinns gesteigert werden. Entwicklung Vermögenswerte Die langfristigen Vermögenswerte belaufen sich zum Stichtag 31. März 2020 auf 112,0
(Vorjahr: 84,4) Mio. Euro. Die Erhöhung resultiert aus der erstmaligen Anwendung von
IFRS16 ("Leasing"), die zu einer Aktivierung von Nutzungsrechten aus Leasingverträgen
in Höhe von 26,9 Mio. Euro führten. Zudem sind darin die Geschäfts- bzw. Firmenwerte
aus Unternehmenserwerben der KPS AG in Höhe von 62,5 (Vorjahr: 62,5) Mio. Euro enthalten. Die kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 60,0 Mio. Euro zum Stichtag 31.03.2020
setzen sich vorwiegend aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
46,3 Mio. Euro (30.09.2019: 40,8 Mio. Euro) sowie den Zahlungsmitteln in Höhe von
6,9 Mio. Euro zusammen. Entwicklung Eigenkapital Das den Aktionären der KPS AG zuzurechnende Eigenkapital hat sich im Vergleich zum
Stichtag 30.09.2019 um 6,0 Mio. Euro erhöht und weist zum 31. März 2020 einen Wert
in Höhe von 70,2 (30.09.2019: 64,2) Mio. Euro aus. Die Eigenkapitalquote lag zum Ende
des Berichtszeitraumes 31.03.2020 bei 40,8%. Der Rückgang um 4,4 Prozentpunkte gegenüber
dem Stichtag 30.09.2019 (45,2%) ist hauptsächlich auf die erstmalige Anwendung von
IFRS16 ("Leasing") zurückzuführen, wodurch sich die Bilanzsumme um 26,9 Mio. Euro
erhöhte. Entwicklung Schulden Die langfristigen Schulden lagen zum Stichtag 31.03.2020 bei 42,6 Mio. Euro und damit
18,5 Mio. Euro höher im Vergleich zum Stichtag 30.09.2019 (24,1 Mio. Euro). Treiber
war vornehmlich die erstmalige Anwendung von IFRS16 ("Leasing"), wodurch langfristige
Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 22,5 Mio. Euro auszuweisen waren. Neben den langfristigen
Leasingverbindlichkeiten inkludieren die langfristigen Schulden unter anderem ein
Bankdarlehen in Höhe von 8,5 Mio. Euro sowie Verbindlichkeiten für earn-out Zahlungen. Die kurzfristigen Schulden nahmen gegenüber dem Stichtag 30.09.2019 um rund 10% auf
59,3 Mio. Euro zu, vorwiegend auf Grund der erstmaligen Berücksichtigung der kurzfristigen
Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 4,2 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 1,9 Mio. Euro
auf 12,4 (Vorjahr: 10,5) Mio. Euro. 1.4.3 Alternative Leistungskennzahlen Die KPS AG verwendet im Rahmen ihrer Regel- und Pflichtpublikationen alternative
Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures (APM)), die nicht nach IFRS
definiert sind. Die Definitionen der alternativen Leistungskennzahlen wurden auf der
Website unter www.kps.com/de/investor-relations.html öffentlich zugänglich gemacht. 1.5 MitarbeiterZusatzbericht Personal Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen unsere Kunden durch ein fundiertes
Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzen eine hohe fachliche
Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung unserer Mitarbeiter voraus. Diese
Maßstäbe setzen wir auch bei der Neueinstellung von Mitarbeitern an. Unsere zentralen
Leitmotive sind eine bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft,
Sicherung und Verbesserung unserer Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld. Zum 31. März 2020 waren im KPS-Konzern 636 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Im ersten Halbjahr 2019/2020 erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um 14 verglichen
mit 618 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Geschäftsjahresende 2018/2019. In Deutschland beschäftigten wir 462 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 449).
Dies entspricht einem Anteil von 72,6% (Vorjahr: 74,6 %) im Gesamtkonzern. Die Anzahl
der Berater belief sich im Berichtszeitraum auf 541 (Vorjahr: 518). Der Personalaufwand belief sich auf 33,9 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (33,8
Mio. Euro). Die Personalaufwandsquote ging von 37,0% auf 36,0% zurück. Mitarbeiterkennzahlen Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Mitarbeiterzahl
nach Regionen und nach Funktionen gegliedert. Mitarbeiter KPS-Konzernscroll
Neben den in der obigen Darstellung genannten Geschäftsführern ist auch der Vorstand
der KPS AG, Herr Leonardo Musso, (bei insgesamt sechzehn Gesellschaften) als Geschäftsführer
bestellt. Somit sind fünfzehn Personen als Geschäftsführer im KPS-Konzern per 31.
März 2020 tätig. 1.6 NachtragsberichtBerichtspflichtige Ereignisse Insgesamt sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernlageberichts keine
berichtspflichtigen Ereignisse oder Veränderungen eingetreten, die das im vorliegenden
Konzernabschluss vermittelte Bild der Lage für die Berichtsperiode 01.10.2019 bis
31.03.2020 des Konzerns beeinflussen. KPS weist jedoch auf die ad-hoc vom 27.04.2020
hin, in der die KPS AG bekannt gegeben hat, dass der Vorstand nicht verlässlich abschätzen
kann, wie sich die andauernde COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage von bestehenden
und potenziellen Kunden der KPS-Gruppe und deren Nachfrageverhalten auswirkt. Entsprechend
wurde die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 zurückgenommen. Veränderungen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Seit dem 31. März 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten,
die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der im Konzernabschluss
dargestellten Lage für die Berichtsperiode 01.10.2019 bis 31.03.2020 erwarten lassen. Wie bereits im Abschnitt Berichtspflichtige Ereignisse dargestellt, hat der KPS Vorstand
die Prognose für Umsatz und EBITDA für das laufende Geschäftsjahr zurückgenommen,
da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Nachfrageverhalten von Kunden nicht
abgeschätzt werden kann. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die ursprünglichen
Erwartungen an die Erträge für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 mit hoher Wahrscheinlichkeit
nicht erreicht werden können. Einschätzung des Vorstands zur aktuellen Entwicklung Der KPS-Konzern konnte die für das erste Geschäftshalbjahr 2019/2020 von Aufsichtsrat
und Vorstand vorgegebenen Unternehmensziele auf der Umsatzebene erreichen, obwohl
die Berichtsperiode im Monat März 2020 von der Corona-Pandemie bereits betroffen war. Mit der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Europa und die damit einhergehenden
von Regierungen vorgegebenen lockdown und social distancing Maßnahmen sind Unsicherheiten
und Risiken für die aktuelle Entwicklung gestiegen. Der Vorstand hat unmittelbar umfangreiche
Maßnahmen erlassen, um für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Geschäftspartner
und Kunden der KPS-Gruppe Sorge zu tragen sowie gleichzeitig den laufenden Geschäftsbetrieb
bestmöglich fortsetzen zu können. Bereits vor der Ausbreitung der Pandemie waren nahezu
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KPS-Gruppe umfangreich mit mobilen Kommunikationsmitteln
und entsprechender Hard- sowie Software ausgestattet, um mobil bzw. aus dem Home-Office
arbeiten zu können. Entsprechend konnte KPS die Prozesse schnell umstellen und die
social distancing Maßnahmen zum Schutz aller Stakeholder realisieren. Das Kerngeschäft
der KPS ist die Beratung und Durchführung von digitalen Transformationsprojekten.
Ein Großteil der erbrachten Services lassen sich Remote durchführen, so dass nach
Umsetzung der social distancing Maßnahmen innerhalb der KPS-Gruppe an Kundenprojekten
weitgehend weitergearbeitet werden konnte. Der Vorstand kann aktuell jedoch nicht abschätzen, wie sich die andauernde CO-VID-19-Pandemie
auf die wirtschaftliche Lage von bestehenden und potenziellen Kunden sowie deren Nachfrageverhalten
auswirkt. Insgesamt sieht der Vorstand der KPS finanziell, technologisch, von der
Kundenstruktur, aus Basis der herausragenden Qualifikation der Mitarbeiter sowie vom
Produktangebot sehr gut aufgestellt, um die aktuellen Herausforderungen durch die
COVID-19-Pandemie bewerkstelligen zu können. 2 RISIKO- UND CHANCENBERICHT Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland sowie in unseren wichtigsten europäischen
Märkten und die damit einhergehende Veränderung des Investitionsverhaltens haben einen
wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage sowie die Vermögenslage des
KPS-Konzerns. Im Rahmen unserer Research-Aktivitäten werten wir regelmäßig Studien
und Prognosen der Wirtschaftsinstitute aus, um über die voraussichtliche Entwicklung
der Konjunktur in den für uns relevanten Märkten den erforderlichen Überblick zu erhalten. Die Ausbreitung des Corona-Virus Ende Februar in Europa wird gemäß den Erwartungen
sämtlicher Wirtschaftsforschungsinstitute sowie multinationaler Organisationen zu
einem dramatischen Wirtschaftseinbruch mit stark steigenden Arbeitslosenzahlen führen.
Wie bereits in den vorangegangenen Abschnitten ausgeführt, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass dies negative Auswirkungen im Nachfrageverhalten von bestehenden und
potenziellen Kunden nach Dienstleistungen der KPS-Gruppe haben wird. Daher stellt
die COVID-19-Pandemie kurzfristig ein Risiko für die Umsatz- und Gewinnentwicklung
der KPS-Gruppe dar. Zur Darstellung und Beurteilung weiterer Einzelrisiken verweisen wir auf den ausführlichen
Bericht im Geschäftsbericht 2018/2019. Es haben sich seither keine wesentlichen Veränderungen
ergeben. 3 PROGNOSEBERICHT Vorstand und Aufsichtsrat der KPS AG beurteilen die Lage insgesamt positiv, allerdings
ist sie aktuell stark durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst, was zu Unsicherheiten
im Nachfrageverhalten von Bestandkunden und potenziellen Neukunden führt. Für die
Herausforderungen der Zukunft sehen sie den KPS-Konzern, insbesondere durch die fortschreitende
Internationalisierung der Unternehmensgruppe, die gesteigerte Innovationskraft, exzellent
aufgestellt. Auch vor diesem Hintergrund verfügt die KPS über eine solide Finanzstruktur
und Ertragslage. Darüber hinaus verfügt die KPS über engagierte und hoch qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen.
Schließlich könnte die COVID-19-Pandemie den Trend zur Digitalisierung beschleunigen,
woraus sich neue Chancen für KPS ergeben können. Da Vorstand und Aufsichtsrat der KPS derzeit nicht verlässlich abschätzen können,
wie sich die andauernde COVID-19-Pandemie auf das Nachfrageverhalten bestehender sowie
potenzieller Kunden auswirkt und damit Umsatz und Ergebnisentwicklung der KPS-Gruppe
betroffen werden könnten, wurde am 27. April 2020 per ad-hoc die Prognose für die
Umsatzerwartung (181 - 191 Mio. Euro) und die EBIT-DA-Erwartung (28-36 Mio. Euro)
für das Geschäftsjahr 2019/20 zurückgenommen. Der Vorstand sieht aufgrund der Dynamik
und Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie bis auf Weiteres davon
ab, eine neue Prognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 abzugeben. Diese in diesem Abschnitt getätigten Einschätzungen basieren auf heute bekannten
Fakten und Vorhersagen über die zukünftigen wirtschaftlichen sowie konjunkturellen
Entwicklungen. Sollte es bei den wirtschaftlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen
zu größeren, aus heutiger Sicht nicht vorhersehbaren Veränderungen kommen, besteht
ein Risiko, dass die getätigten Einschätzungen revidiert werden könnten. Unterföhring, im Mai 2020 Der Vorstand KPS AG Konzernzwischenabschluss nach IFRSGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01. Oktober 2019 bis 31. März 2020scroll
*
bereinigt um Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aufgedeckten
Vermögenswerte und auf die übernommenen Kundenbeziehungen (M&A bedingt) KPS AG Konzernzwischenabschluss nach IFRSGESAMTERGEBNIS für die Zeit vom 01. Oktober 2019 bis 31. März 2020scroll
KENNZAHLEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
KPS AG Konzernzwischenabschluss nach IFRSKONZERNBILANZ zum 31. März 2020AKTIVAscroll
PASSIVAscroll
KPS AG Konzernzwischenabschluss nach IFRSKONSOLIDIERTE KAPITALFLUSSRECHNUNG für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020scroll
ZUSAMMENSETZUNG FINANZMITTELFONDSscroll
KPS AG Konzernzwischenabschluss nach IFRSEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
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KPS AG Konzernzwischenabschluss nach IFRSSEGMENTBERICHTERSTATTUNG 1. HALBJAHR 2019/2020scroll
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Entscheidungskriterien für die Konzernführung sind Umsatz und EBITDA. Andere Grundlagen
sind nicht relevant. KONZERN AUSGEWÄHLTE ANHANGANGABEN1 INFORMATIONEN ZU GESELLSCHAFT UND KONZERN Die KPS Aktiengesellschaft (KPS AG) ist ein in Deutschland ansässiges, international
aufgestelltes Unternehmen mit Sitz in der Beta-Straße 10H, 85774 Unterföhring. Die
Gesellschaft ist mit der Registernummer HRB 123013 beim Amtsgericht München eingetragen. Die KPS AG ist ein erfolgreiches Unternehmen für Business Transformationsberatung
und Prozessoptimierung im Handel und Konsumgüterbereich. Wir beraten unsere Kunden
in Strategie-, Prozess- und Technologiefragen und implementieren mit Erfolg ganzheitliche
Lösungen, die ihre Leistungsfähigkeit nachhaltig sichern. 2 GRUNDLAGEN UND METHODEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG Der von der KPS AG aufgestellte Konzernzwischenabschluss für den Zeitraum vom 01.
Oktober 2019 bis zum 31. März 2020 wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 "Zwischenberichterstattung"
aufgestellt. Der Konzernzwischenabschluss sollte in Zusammenhang mit dem Konzernabschluss
zum 30. September 2019 gelesen werden. 3 ÄNDERUNG WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN3.1 Leasingverhältnisse Zum 1. Oktober 2019 wurde IFRS 16 erstmalig angewendet, es wurde die retrospektive
Methode gewählt. Daher wurden die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2018/2019 nicht angepasst,
das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt.
Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt.
Darüber hinaus wurden die Angabepflichten in IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen
angewendet. 3.1.1 Definition eines Leasingverhältnisses Bisher wurde bei Vertragsbeginn bestimmt, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4 (Feststellung,
ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält) ein Leasingverhältnis enthielt.
Nun wird beurteilt, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses, wie in
Anhangsangabe 5 erläutert, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Beim Übergang auf IFRS 16 wurde die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der
Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, genutzt. IFRS 16 wird
nur auf Verträge angewendet, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden.
Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert
wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt.
Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge
angewendet, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. 3.1.2 Leasingverhältnisse, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden Als Leasingnehmer least KPS Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Kraftfahrzeuge
und Büroausstattung. Die Leasingverhältnisse wurden bisher als Operating-Leasingverhältnis
eingestuft, basierend auf der Einschätzung, ob der Leasinggeber im Wesentlichen alle
mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen
trägt. Gemäß IFRS 16 werden für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte
und Leasingverbindlichkeiten bilanziert, das heißt, diese Leasingverträge sind in
der Bilanz ausgewiesen. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags,
der eine Leasingkomponente enthält, wird das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis
der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Für Kraftfahrzeuge und Büroausstattung wurde jedoch beschlossen, von einer Trennung
der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und damit verbundene
Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Bisher wurden Immobilien, Kraftfahrzeug und Büroausstattung-Leasingverhältnisse nach
IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten
für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet,
abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Oktober 2019. Nutzungsrechte
werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet. KPS hat ihre Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderung geprüft
und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der
Nutzungsrechte vorliegen. Es wurden eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16
auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhält-nisse
eingestuft wurden. Im Einzelnen wurden:
3.1.3 Auswirkungen auf den Abschluss im Zeitpunkt des Übergangs Beim Übergang auf IFRS 16 wurden zusätzliche Nutzungsrechte und zusätzliche Leasingverbindlichkeiten
erfasst. Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst. scroll
Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhält-nissen
wurden die Leasingzahlungen mit dem ermittelten Grenzfremdkapitalzins-satz zum 1.
Oktober 2019 abgezinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz beträgt 0,70%. scroll
4 NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN4.1 Leasingverhältnisse In dieser Anhangsangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in
denen KPS Leasingnehmer ist. 4.1.1 In der Bilanz erfasste Beträge In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen
ausgewiesen: Nutzungsrechtscroll
Zugänge zu Nutzungsrechtenscroll
Leasingverbindlichkeitenscroll
4.1.2 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen: Abschreibung des Nutzungsrechtsscroll
Zinsaufwandscroll
Praktische Behelfescroll
In der Kapitalflussrechnung betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse
im Berichtszeitraum 2.457 TEuro. 4.1.3 Leasingaktivitäten des Konzerns und ihre bilanzielle Behandlung KPS mietet verschiedene Bürogebäude, Geschäftsausstattung und Fahrzeuge. Mietverträge
werden in der Regel für feste Zeiträume bis zu 13 Jahren abgeschlossen, können jedoch
Verlängerungsoptionen aufweisen, wie im Abschnitt 2.1.4 unten beschrieben. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Für
die Geschäftsausstattungs- und Fahrzeugleasingverhältnisse wird von dem Wahlrecht
Gebrauch gemacht, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen,
sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand zur Nutzung
zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten
erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen
aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt.
Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers abgezinst,
d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel
aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert
mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit
unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet KPS die Konditionen der
mit Dritten aufgenommene Finanzierungen. KPS ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt,
welche sich aus einer Änderung eines Indexes ergeben können. Diese möglichen Änderungen
der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit
berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Indexes oder Zins(satz)es sich auf die Leasingraten
auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Leasingraten
werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit
des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein
konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte
werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer
und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung
einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung
über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts. 4.1.4 Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Eine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungs-
und Kündigungsoptionen. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können
nur durch den Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Kritische Schätzungen bei der Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung
sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von
Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus
der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen
werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung
einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Im Zusammenhang mit dem Leasing von
Immobilien gelten bei der Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nachfolgende
Überlegungen:
Die meisten Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Bürogebäuden
wurden nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit
einbezogen, da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentliche Kosten oder Betriebsunterbrechungen
ersetzt werden könnten. Zum 31. März 2020 wurden mögliche zukünftige Mittelzuflüsse i. H. v. TEUR 8.262 (undiskontiert)
nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist,
dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Die Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt
(oder nicht ausgeübt) wird bzw. die KPS verpflichtet ist, dies zu tun. Eine Neubeurteilung
der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis
oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/ die die bisherige Beurteilung
beeinflussen kann - sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. In der
laufenden Berichtsperiode ergab sich keine diesbezüglichen Anpassungen der Vertragslaufzeiten. 5 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN5.1 Leasingverhältnisse IFRS 16 Leasingverhältnisse wurde für Geschäftsjahre angewendet, die ab dem 1. Oktober
2019 beginnen. Bei Abschluss eines Vertrags wird festgestellt, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis
ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag
ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch
für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Kontrolle
der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, wird geprüft, ob:
Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält,
wird die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage
ihrer relativen Einzelpreise zugeordnet. Bei Leasingverhältnissen für Geschäftsausstattung
und Fahrzeuge bei denen KPS Leasingnehmer ist, wird von der Trennung von Nichtleasing-
und Leasingkomponenten abgesehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit
verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente bilanziert. Am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses wird ein Nutzungsrecht und eine
Leasingverbindlichkeit erfasst. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten
bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt
um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses,
zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der
Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts
oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder
bis zum Ende seiner Nutzungsdauer - oder sollte dieses früher eintreten - bis zum
Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten
mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt.
Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert
und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst. Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem
Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem dem
Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres
bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen
wird der Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz verwendet. Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen
setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode
bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund
einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung
des Konzerns hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer
Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die Einschätzung geändert wird, ob eine
Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung
der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts
des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst,
wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde. In der Bilanz werden Nutzungsrechte als Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten
als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte
oder die kürzere Leasingdauer wie folgt: scroll
6 BILANZIERUNG UND BEWERTUNGSMETHODEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG Grundlage für diesen Zwischenbericht sind die nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsregeln zum 31. März 2020 aufgestellten Halbjahresabschlüsse der Gesellschaften.
Für den Konzernzwischenabschluss werden mit Ausnahme der beschriebenen geänderten
Rechnungslegungsmethoden für Leasingverhältnisse nach IFRS 16 die gleichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wie für den Konzernabschluss zum 30. September 2019 angewandt.
Die in diesem Zwischenbericht enthaltenen Werte wurden unter Anwendung der International
Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Der unterjährige Ertragssteueraufwand
wurde auf Grundlage des geschätzten effektiven Ertragssteuersatzes für das Gesamtjahr
ermittelt. Der Zwischenbericht wurde vom Abschlussprüfer nicht geprüft und auch keiner
prüferischen Durchsicht unterzogen. 7 KONSOLIDIERUNGSKREIS UND BETEILIGUNGEN Der Konzernabschluss umfasst neben dem rechtlichen und wirtschaftlichen Mutterunternehmen
des Konzerns alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die KPS AG die
Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat, um daraus entsprechenden
Nutzen ziehen zu können. Neben der KPS AG als rechtliches Mutterunternehmen umfasst der Konsolidierungskreis
folgende Gesellschaften, an denen die KPS AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist, und die auf Basis der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden. scroll
(1) Die KPS Sweden AB, Stockholm, wurde mit der Eintragung ins Handelsregister am
30.01.2020 gegründet. Das Eigenkapital beträgt TSEK 500 und wurde am 19.12.2019 vollständig
eingezahlt. 8 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Bezüglich der Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
verweisen wir auf den Konzernabschluss zum 30. September 2019. Es haben sich zum 31.
März 2020 keine wesentlichen Änderungen ergeben. 9 CORPORATE GOVERNANCE Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde abgegeben und ist über unsere
Internetseite https://www.kps.com/de/investor-relations.html dauerhaft zugänglich. 10 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag vor, die
eine wesentliche Auswirkung auf den Geschäftsverlauf des KPS-Konzerns haben werden. Unterföhring, im Mai 2020 KPS AG Der Vorstand KPS AG Konzernzwischenabschluss nach IFRSENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS (BRUTTODARSTELLUNG)scroll
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VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung Der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KPS-Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des KPS-Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen
Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des KPS-Konzerns im verbleibenden
Geschäftsjahr beschrieben sind. Unterföhring, im Mai 2020 KPS AG Der Vorstand IMPRESSUM Herausgeber KPS AG Beta-Str. 10H 85774 Unterföhring Deutschland WEITERE INFORMATIONEN Investor Relations Telefon: +49-8935631-0 E-Mail: ir@kps.com KPS AG im Internet kps.com |
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