KPS AGUnterföhringKonzernabschluss zum 30.09.2020AN DIE AKTIONÄREDER KPS AUFSICHTSRATSehr geehrte Aktionär * Innen,der Aufsichtsrat informiert im folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020. Dabei werden insbesondere der kontinuierliche Dialog mit dem Vorstand, die Beratungsschwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats und die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses erörtert. Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großem Engagement wahrgenommen. Er hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und zahlreicher informeller Treffen mit dem Vorstand sowie weiteren Mitgliedern des Managements und Mitarbeitern intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit verschiedenen Sonderthemen befasst. Die Geschäftsführung des Vorstands wurde sorgfältig und regelmäßig überwacht. Darüber hinaus wurde der Vorstand im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und bei der Entscheidung über wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Grundlagen für Überwachung und Beratung waren die Monatsberichte des Vorstands sowie regelmäßige persönliche und telefonische Besprechungen. Grundsätzliche und regelmäßige Schwerpunktthemen des Aufsichtsrats waren die laufende Überprüfung der Markt- und Geschäftsentwicklung des Unternehmens bzw. der verschiedenen Beratungssegmente, die rollierende Unternehmens-, Finanz- und Investitionsplanung, die Risikolage, das Risikokontrollsystem der Gesellschaft sowie Vorstandsangelegenheiten. Insbesondere das Krisenmanagement und die Steuerung der entsprechenden Task Forces ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben die vergangenen Monate geprägt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats möchte ich mich bei dieser Gelegenheit für den außerordentlichen Einsatz aller Aufsichtsratsmitglieder, bei dem Vorstand, den Führungskräften und nicht zuletzt bei den Mitarbeitern * innen bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation bedanken! Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019/2020 regelmäßig, zeitnah und umfassend zu unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, strategischen Maßnahmen sowie über wichtige Geschäftsvorgänge und -vorhaben informiert. Rechtzeitig vor den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichte zu den einzelnen Segmenten vorbereitet und vom Aufsichtsrat geprüft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat unter Angaben von Gründen erläutert und vom Aufsichtsrat diskutiert. Zu den Abweichungen im Geschäftsverlauf gehören insbesondere die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der Geschäftsleitung überzeugt. Bedeutende Maßnahmen des Vorstands erfolgten nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem Aufsichtsrat. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt und hat diesen über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle stets unverzüglich informiert. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2019/2020 neben zahlreichen informellen Treffen, Telefonaten und Videokonferenzen zu acht offiziellen Sitzungen zusammengetreten. Bei den Aufsichtsratssitzungen am 21. November 2019 sowie am 25. September 2020 waren die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand persönlich anwesend. Alle übrigen Aufsichtsratssitzungen wurden aus Sicherheitsgründen in Form von Videokonferenzen abgehalten. In den Sitzungen wurden jeweils der Verlauf der abgelaufenen Perioden und die aktuelle Geschäftssituation beleuchtet; die Maßnahmen der jeweils aktualisierten Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Krise sowie einzelne Segmente mit negativer Planabweichung wurden eingehend diskutiert. In der Sitzung vom 21. November 2019 wurden insbesondere die Ergebnisse der zugekauften Tochtergesellschaften mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt. Ferner wurden die Verschmelzung der Tochtergesellschaften KPS Solutions GmbH und KPS Digital GmbH (die bisher noch nicht durchgeführt wurde), die Gründung einer Tochtergesellschaft der KPS AG in Stockholm (Schweden) sowie die Schließung der KPS in Arlington (USA) entschieden. Am 16. Januar 2020 wurde der Status der Aktivitäten zum Jahres- und Konzernabschluss 2018/2019 vom Vorstand und von den Wirtschaftsprüfern vorgestellt. Die noch offenen Themen wurden diskutiert und für den endgültigen Jahresabschluss aufbereitet. Am 23. Januar 2020 fand die Aufsichtsratssitzung zum Jahresabschluss 2018/2019 statt. Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zum Jahres- und Konzernabschluss wurden analysiert. Der Aufsichtsrat konnte die Plausibilität der vorgelegten Zahlen aufgrund eigener Sachkenntnis und Kenntnis des Unternehmens überprüfen und war anhand der vorgelegten Unterlagen in der Lage, die Situation des Unternehmens einzuschätzen und eventuelle Schwachstellen zu prüfen. Es wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss nebst Lagebericht und damit die Feststellung des Jahresabschlusses, sowie den Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht zu billigen. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, der qualitativ hervorragenden Buchhaltung und der gründlichen Prüfung durch die Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat davon abgesehen, weitere Prüfungen durchzuführen, zumal dafür kein Anlass gegeben war. Ferner wurde der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 gebilligt. In der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 06. Februar 2020 wurden die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die ursprünglich auf den 20. März 2020 terminierte Hauptversammlung entschieden. In der Sitzung am 15. März 2020 trat der Aufsichtsrat erneut zu einer Sitzung zusammen, um kurzfristig über die dramatische Entwicklung des Infektionsgeschehens in unseren europäischen Märkten sowie den daraus resultierenden Maßnahmen der Regierungen sowie der KPS AG zu diskutieren. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die Hauptversammlung im Interesse der Gesundheit der Unternehmensorgane und Aktionäre zu verschieben. In der Aufsichtsratssitzung am 04. Juni 2020 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über das Halbjahresergebnis sowie detailliert über das Corona-bedingte Maßnahmenpaket für die KPS. Konkret wurde das Ausmaß der Projekteinstellungen und zeitlichen Verschiebungen durch einzelne Kunden, tatsächliche und potentielle Zahlungsausfälle von Kunden sowie die Auswirkung auf die Gesamtjahresplanung erläutert. Zur Absicherung des Unternehmens wurden neben der Gesundheitsvorsorge für alle Mitarbeiter * Innen die Erhaltung der Liquidität und ein striktes Kostenregime als oberste Ziele in der Krise formuliert. Dabei wurde auch geprüft, die anstehende Hauptversammlung gemäß der neuen Gesetzeslage erstmals in virtueller Form durchzuführen. Die nächste Sitzung des Aufsichtsrats fand am 26. August 2020 statt. In dieser Sitzung wurde die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre am 25. September 2020 vom Vorstand vorgeschlagen und vom Aufsichtsrat gebilligt. Ferner wurde entschieden, die Unternehmensliquidität weiter abzusichern und die ursprüngliche geplante Dividendenausschüttung von 35 Cent pro Aktie auf 17 Cent pro Aktie zu senken. Die letzte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/2020 fand am 25. September 2020 im Anschluss an die Hauptversammlung statt. Der Vorstand informierte über den erwarteten Umsatz und das erwartete EBITDA sowie das erwartete EBIT für das laufende Geschäftsjahr. Er zeigte auch den Planungsstatus für das Geschäftsjahr 2020/2021 auf. Eine Verabschiedung der Planung fand diesbezüglich noch nicht statt. Ein weiterer Punkt war der Umfang der offenen Forderungen und die in diesem Zusammenhang angestrengten juristischen Verfahren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei werden Sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Im Berichtszeitraum wurden die Aufsichtsratsmitglieder von den Rechtsberatern der Gesellschaft zu aktuellen rechtlichen Änderungen, insbesondere zum Gesetz der Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II), geschult. Selbstbeurteilung:Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Angesichts der Größe des Unternehmens und der unkomplizierten Informationsflüsse zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde die Selbstbeurteilung ohne externen Berater durchgeführt. Die Untersuchung kam wie auch im Vorjahr zu einem positiven Ergebnis. Corporate Governance:Von Bedeutung waren auch die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit verschiedenen Ausnahmen, die durch die Größe der Gesellschaft bedingt sind, zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen den Kodex als wichtigen Schritt zur Transparenz, Unternehmensführung und Kontrolle. Am 16. Januar 2020 hat der Aufsichtsrat die Corporate Governance turnusmäßig thematisiert und die neue gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand für das Jahr 2020 gemäß § 161 AktG beschlossen, die zusammen mit der alten Entsprechenserklärung auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Zu einer der Ausnahmen des Corporate Governance Kodex gehört, dass der Aufsichtsrat größenbedingt keine gesonderten Ausschüsse bildet. In der genannten Sitzung wurden ebenfalls turnusgemäß die konzerninternen Compliance-Fragen thematisiert und geprüft. Zusammensetzung Aufsichtsrat:Dem Aufsichtsrat gehörten im gesamten Geschäftsjahr 2019/2020 die nachfolgenden Personen an: Herr Michael Tsifidaris, Vorsitzender Herr Hans-Werner Hartmann, stellvertretender Vorsitzender Herr Uwe Grünewald Mit Herrn Hans-Werner Hartmann gehört dem Aufsichtsrat ein Mitglied an, das gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner im Aufsichtsrat im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex angemessen, der unabhängige Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat ist Herr Hans-Werner Hartmann. Prüfung möglicher Interessenkonflikte:Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offen. Solche Interessenkonflikte sind jedoch im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Jahres- und Konzernabschluss 2019/2020:Die von der Hauptversammlung am 25. September 2020 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählte Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat die Buchführung, den Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2019/2020 geprüft und jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. An der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keine Zweifel, dieser hat die geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex zum Auftragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer sind erfüllt. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer ausführlich berichtet, dabei lagen die vollständigen Jahresabschlüsse des Konzerns und aller Tochtergesellschaften sowie der Bericht über die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Einzelabschlusses der KPS AG vor. Der Prüfer stand darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. Januar 2021 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis unserer eigenen (stichprobenhaften) Prüfung entspricht dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hatte keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung und die vorgelegten Abschlüsse zu erheben. Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eingehenden Prüfung und Diskussion mit dem Abschlussprüfer sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte am 21. Januar 2021 gebilligt, der Jahresabschluss der KPS AG ist damit festgestellt. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde dabei ebenfalls verabschiedet. Dem vom Vorstand zugeleiteten und erläuterten Gewinnverwendungsvorschlag hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzlage der Gesellschaft angeschlossen. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiter * Innen des Konzerns für ihr außerordentliches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr, das durch die Corona-Pandemie geprägt war.
Der Aufsichtsrat Michael Tsifidaris, Aufsichtsratsvorsitzender ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS1.1 Geschäftsmodell und MethodenkompetenzUnternehmen sind auf verschiedenen Ebenen und in vielen Bereichen Innovationen und beschleunigtem technologischen sowie sich veränderndem Kundenverhalten ausgesetzt. Sie müssen auf den technologischen Wandel und auf das sich verändernde Kunden verhalten mit einer maßgeschneiderten Digitalisierungsstrategie reagieren. Mit einer proaktiven Digitalisierungsstrategie können Unternehmen den Wandel aktiv gestalten und positiv für ihre Gesamtstrategie sowie im Wettbewerb nutzen. Digitalisierungsstrategie bedeutet, eine Strategie zu entwerfen, um die wesentlichen Unternehmens- und Geschäftsprozesse ganzheitlich zu digitalisieren und die Systemlandschaft des Unternehmens entsprechend der entworfenen Digitalisierungsstrategie zu transformieren. Die Herausforderungen der digitalen Transformation von Unternehmensprozessen bilden den Kern des Geschäftsmodells der KPS. KPS ist darauf spezialisiert, ihre Kunden in Strategie-, Prozess-, Applikations- und Technologiefragen der digitalen Transformation zu beraten, sowie in der Umsetzung und Implementierung zu begleiten. Es werden ganzheitliche branchenspezifische sowie schlüsselfertige Lösungen mit Produkten gängiger Softwarehersteller wie beispielsweise SAP, Hybris, Adobe und Intershop geliefert. Dabei verfolgt KPS einen integrativen, sogenannten End-to-end- beziehungsweise one-stop-shop Ansatz, der das gesamte Leistungsspektrum entlang der Wertschöpfungskette umfasst: die klassische Waren- und Filialwirtschaft, die Finanzen, den B2B- und B2C-Commerce sowie das digitale Kundenmanagement im Marketing und Vertrieb. Für die schnelle und effiziente Realisierung von Kundenprojekten hat KPS eine eigene Projektmanagementmethode "KPS Rapid-Transformation" entwickelt. Die Methode basiert auf den Kernüberzeugungen, dass digitale Transformationsprojekte sich in vielen Fällen am besten umsetzen lassen, wenn mit vielen Teilaufgaben und Teilprojekten parallel und gleichzeitig begonnen wird. Zudem lassen sich mit dieser Methode Transformationsprojekte im laufenden Betrieb realisieren. Darüber hinaus werden Standard-Softwarestacks der Technologiepartner von KPS verwendet. Diese werden auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten und als entsprechende Prozessketten geliefert. Die Methode unterscheidet sich zu gängigen klassischen Ansätzen, bei denen einzelne Projektschritte nacheinander abgehalten werden und als "waterfall method" bezeichnet werden. Ein wesentlicher Vorteil für die Kunden besteht darin, dass Medienbrüche zwischen Strategie, Prozess und Umsetzung in der Software-Lösung umgangen und vermieden werden können. Dadurch lassen sich Komplexität und Risiken reduzieren sowie Projektlaufzeiten verkürzen. Mit der seit Jahren konsequenten Anwendung und Umsetzung der hauseigenen KPS Rapid-Transformation®-Methode hat die KPS eine solide Referenzkundenbasis insbesondere in den Branchen Handel und Konsumgüter aufgebaut. Neben der Projektmanagement-Methode bilden langjährige Erfahrung der Beraterinnen und Berater sowie ihre tiefen Branchenkenntnisse eine weitere wesentliche Säule des Erfolgs. 1.2 StrategieDie Strategie der KPS bilden die drei Säulen Internationalisierung, Innovation und Industrialisierung. Im Geschäftsjahr 2019/2020 blieben die internationalen Geschäftsaktivitäten auf hohem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lag im Geschäftsjahr 2019/2020 der internationale Umsatzbeitrag bei 82,9 Mio. Euro und entspricht damit 49,8% des Konzernumsatzes (Vorjahreszeitraum: 77,0 Mio. Euro, 42,6% Anteil am Konzernumsatz). Für KPS nimmt Innovation einen bedeutenden Stellenwert ein. Die Technologie-Teams von KPS befassen sich ständig mit aktuellen technologischen Entwicklungen und überlegen, wie diese möglichst effizient bei Kunden eingesetzt werden können. Der Fokus auf Innovation stellt sicher, dass KPS ihre Kunden auf Basis neuester technologischer Standards beraten kann. Das Konzept der Industrialisierung: In der klassischen Beratung werden für jeden Kunden spezifische Projektteams gebildet, die in der Regel am Standort des Kunden Lösungen erarbeiten und umsetzen. Oftmals werden für die einzelnen Teilabschnitte Strategieberatung, Konzeption, Implementierung und Übergabe verschiedene Beratungsgesellschaften beauftragt. Die KPS folgt einem eigenen, zu der klassischen Herangehensweise konträren Ansatz. Dabei werden innovative, standardisierte technologische Konzepte sowie Prozessketten in den KPS-Designzentren entwickelt, die für mehrere Projekte verwendet werden können. Daraus ergeben sich mehrere Vorteile für die Kunden und Mitarbeiter * Innen der KPS. Zum einen lassen sich Projektlaufzeiten erheblich verkürzen, wenn auf bereits vorhandene Prozessketten zurückgegriffen werden kann. Zum anderen können Teile des Projekts am Standort von KPS anstatt vor Ort bei Kunden realisiert werden. Dadurch verringert sich der Ressourceneinsatz für die Projekte. Ihre strategische Positionierung kam der KPS bei der Bewältigung der Herausforderungen der COVID-19 Krise zu gute. So konnte die KPS mit der Verschärfung der COVID-19 Pandemie schnell in einen Remote-Modus umstellen, Mitarbeiter * Innen aus dem Home Office arbeiten lassen und Kunden nahezu ohne Unterbrechungen über Remote-Lösungen weiter die KPS-Services in gewohnter Qualität liefern. 1.3 KundenstrukturDie KPS-Gruppe hat ihre Position als führendes Management-Beratungsunternehmen für den Handel und die Konsumgüterindustrie im vergangenen Jahr weiter gefestigt und parallel dazu seine Kompetenz in anderen Branchen verstärkt ausgebaut. Wir verfügen über eine solide Kundenreferenzbasis in den Bereichen Fashion, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Chemie, Arzneimittel, Möbelhandel, Sportartikel, Konsumgüter sowie im Dienstleistungssektor und in der Industrie. Zum Kundenportfolio zählen u.a. auch Energieversorger sowie Unternehmen der öffentlichen Verwaltung, genauso wie Industriebetriebe oder Maschinenbauer im B2B-Geschäft. Darüber hinaus hat KPS die Kundenstruktur in den letzten Jahren stark internationalisiert. Veränderungen erfolgreich zu gestalten bei gleichzeitiger Sicherstellung des optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses, definiert die hohe Beratungsqualität, von der unsere Kunden aus den verschiedensten Sektoren in großem Maße profitieren. 1.4 Beratungs- und ServiceportfolioDie innovativere Lösung entscheidet im Wettbewerb der Zukunft. Bereits in der Gegenwart ist eine unternehmensweite digitale Transformations- und Omnichannel-Strategie die Voraussetzung zur Bewältigung der komplexesten Herausforderungen. Personalisierung und Unternehmenssteuerung in Echtzeit erfordern das grundlegende operationale und kulturelle Umdenken der gesamten Organisation. Im weltweiten Markt für Beratungs- und Servicedienstleistungen ist die Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle mit innovativen IT-Technologien daher die Königsdisziplin. Die KPS-Gruppe berät ihre Kunden in strategischen Fragen der digitalen Transformation wie Geschäftsmodellstrategien und Innovations-Ökosystemen. In der Business Transformation, der Umsetzung im Unternehmen, liefert KPS für die jeweilige Branche integrierte, auf den Kunden ausgerichtete End-to-end-Prozessketten und implementiert diese mit den entsprechenden Technologien. KPS berät seine Kunden von Anfang an auch im erforderlichen Change-Management. Im Produktivbetrieb unterstützt KPS seine Kunden im Applikations- und Site Management sowie im Support. Die Expert * Innen von KPS haben das Wissen, die Erfahrung und den Branchenhintergrund, der hierfür erforderlich ist und dieser Vorsprung wird durch kontinuierliche Investitionen in Werkzeuge, Menschen und Technologien gesichert. KPS-Berater * Innen und Spezialisten * Innen berücksichtigen bei ihrer Arbeit stets die internationalen und technologischen Bedürfnisse unserer Kunden. Alles in einer Hand, damit Ziele nicht immer nur Ziele bleiben, lautet unser Credo. Die Transformationsberater und Spezialisten der KPS fokussieren auf die tatsächliche Umsetzung von Handlungsempfehlungen und Lösungen. Dadurch unterscheiden wir uns erkennbar von der traditionellen Strategie- und Prozessberatung der Mitbewerber. 1.5 Forschung und EntwicklungKPS investiert im Bereich Forschung und Entwicklung vor allem in Verbesserungen der technischen Integration verschiedener Softwareplattformen wie SAP und Hybris, für die wir uns als Marktführer unter den Managementberatungen verstehen, sowie in die Entwicklung neuer Bedienkonzepte von Software-Anwendungen. Seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 wird intensiv Entwicklungsarbeit zur Standardisierung von SAP-Prozessstrecken geleistet. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden hierfür 1,0 (Vorjahr: 2,0) Mio. Euro Eigenleistungen aktiviert. Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag nur zum Teil fertig gestellt. Es fielen Abschreibungen in Höhe von 0,9 (Vorjahr: 0,4) Mio. Euro an. Weitere Entwicklungsleistungen werden für die Digitalisierung und für die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle erbracht. Es wird kontinuierlich ein Team von mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben eingesetzt. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweilig mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben betraut. 1.6 Konzernstruktur und NiederlassungenDie KPS AG ist die rechtliche Muttergesellschaft des KPS-Konzerns, die mit rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften in Deutschland und im europäischen Ausland tätig ist. Der Vorstand der KPS AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen mit eingebunden, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind. Der Sitz der KPS AG ist Unterföhring. Wichtige Tochtergesellschaften befinden sich in Barcelona (Spanien), Hamburg (Deutschland), Kopenhagen (Dänemark) und London (Großbritannien). Im Berichtsjahr konnte die KPS ihre europäische Ausrichtung und Marktposition weiter stärken. 1.7 Standort und Mitarbeiter * InnenKPS-Mitarbeiter * Innen überzeugen ihre Kunden durch ein fundiertes Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzt eine hohe fachliche Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung aller Mitarbeiter voraus. Diese Maßstäbe setzt KPS auch bei der Neueinstellung von Mitarbeiter * Innen an. Die zentralen Leitmotive sind eine bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung der KPS-Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld. Die hohe Motivation und die ausgezeichnete Qualifikation der Mitarbeiter * Innen der KPS-Gruppe haben eine schnelle und nahezu reibungslose Umstellung der Prozesse auf Remote und Home Office als Reaktion auf die COVID-19 Krise ermöglicht. Am 30. September 2020 beschäftigte der KPS-Konzern insgesamt 619 Mitarbeiter * Innen (Vorjahr: 618). Damit ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2019/2020 nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr 2018/2019. In Deutschland beschäftigt KPS 447 (Vorjahr 448) Mitarbeiter * Innen. dies entspricht einem Anteil von 72,2 % (Vorjahr: 72,5 %) im Gesamtkonzern. Der Personalaufwand lag Geschäftsjahr 2019/2020 bei 67,5 Mio. Euro und damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (66,4 Mio. Euro) Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach Regionen und Funktionen gegliedert. Mitarbeiter * Innen KPS-Konzernscrollen
Neben den in der obigen Darstellung genannten Geschäftsführern ist auch der Vorstand der KPS AG, Herr Leonardo Musso (bei insgesamt 15 weiteren Gesellschaften) als Geschäftsführer bestellt. Somit sind 15 Personen als Geschäftsführer im KPS-Konzern per 30. September 2020 tätig. 1.8 KonzernsteuerungssystemIm KPS-Konzern besteht ein Kontroll- und Steuerungssystem, das auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns abzielt. Hieraus abgeleitet ergeben sich die Zielsetzungen für die einzelnen Segmente und das Konzernunternehmen. Die Steuerung erfolgt ausgehend vom Konzern über die Segmente bis auf die einzelnen Profit-Center-Ebenen. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für die Steuerung werden neben dem Umsatz und dem EBITDA bestimmte segment- und profitcenterbezogene Kennzahlen verwendet. Das vom KPS-Management eingeführte Maßnahmenpaket als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie wurde temporär um projektbezogene liquiditätsbezogene und aufwandsbezogene Kennzahlen erweitert. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT DES KPS-KONZERNS2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung2.1.1 Entwicklung der WeltwirtschaftDie Corona-Pandemie traf auf bereits nachlassendes WirtschaftswachstumNach zwei Jahren des Aufschwungs verlor 2019 das globale Wirtschaftswachstum spürbar an Dynamik. Nach 3,8 % 2017 1 und 3,6 % im Jahr 2018 2 , wuchs das globale Bruttoinlandsprodukt laut Internationalem Währungsfonds (IWF) nur noch um 2,8 %. 3 Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA mit China und der EU sowie die wachsenden Unsicherheiten bezüglich der geopolitischen Lage. Hinzu kam die Verlangsamung des Wachstums in Europa vor dem Hintergrund des Brexits. 4 Für das Jahr 2020 rechnet das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) infolge der Corona-Pandemie und der weitreichenden eindämmenden Maßnahmen mit einem weltweiten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,6 %. 5 Der IWF ist noch pessimistischer und rechnet mit einem Rückgang von 4,4 %. 6 2.1.2 Entwicklung in EuropaÖffentliche Programme und Fiskalpolitik mindern Folgen der PandemieDas Wachstum innerhalb der Währungsunion begann sich laut der Experten des IfW Kiel bereits seit Mitte 2018 abzuschwächen. Dies war maßgeblich schwächeren Impulsen aus dem internationalen Umfeld und in der Folge binnenwirtschaftlichen Faktoren wie beispielsweise der schwächelnden Automobilindustrie geschuldet. 7 Die weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben im Jahr 2020 zum größten Einbruch der Wirtschaftsaktivitäten seit Gründung der Währungsunion geführt. Nachdem im ersten Halbjahr 2020 ein historischer Rückgang des BIP um 15 % dokumentiert wurde, prognostiziert das IfW für das Gesamtjahr 2020 einen Einbruch der Wirtschaftsleistung im Euroraum von 7,1 %. 8 Aufgrund der hohen Dynamik des Infektionsgeschehens in einigen Mitgliedsländern besteht allerdings trotz der zuletzt sehr deutlichen Erholung große Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Pandemie. Die Nach- und Folgewirkungen der drastischen Umsatz- und Einkommensverluste aus dem bisherigen Krisenverlauf drohen erst nach und nach sichtbar zu werden. Laut IWF waren es primär die beispiellose und facettenreiche Reaktion der Regierungen, die verhinderten, dass die Krise schlimmere Auswirkungen in Europa hatte. Dazu gehören die in ganz Europa eingesetzten umfangreichen Steuerpakete zur Unterstützung von Haushalten und Unternehmen sowie die von den Zentralbanken eingeleiteten Maßnahmen zur Lockerung der Geldpolitik, was den Kreditfluss unterstützte und größere Störungen an den Finanzmärkten verhinderte. Auch die EU lockerte bestehende Regeln, um steigenden Haushaltsdefiziten Rechnung zu tragen und mobilisierte auch supranationale Ressourcen, um neue Einrichtungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu finanzieren und die nationale Finanzpolitik der Mitgliedsstaaten zu ergänzen. 9
1
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2019/10/01/world-economic-outlook-october-2019
2.1.3 Entwicklung in DeutschlandRückgang der Wirtschaftsleistung durch Corona-PandemieNachdem die Wirtschaftswachstumsrate in Deutschland in den Jahren 2018 und 2019 noch 1,3 % und 0,6 %10 11 12 betrug, ist im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie laut Gemeinschaftsdiagnose der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mit einem Produktionsrückgang von 5,4 % zu rechnen (-6,0 % laut IMF).1112 Damit korrigieren die Wirtschaftsexperten ihre Prognosen vom Frühjahr auf Basis aktueller Daten nach unten. Während der Rückgang der Wertschöpfung im ersten Halbjahr recht genau prognostiziert wurde gehen die Experten für die zweite Jahreshälfte von einer etwas langsameren Erholung aus. Sowohl der Binnenmarkt als auch der Außenhandel litten stark unter der Corona-Pandemie. Die globale Rezession belastet die für Deutschland wichtigen Exporte. Besonders die ohnehin stark angeschlagene deutsche Industrie war stark von den eindämmenden Maßnahmen wie beispielsweise Betriebsschließungen betroffen. Besonders aufgrund des im November 2020 eingeleiteten erneuten Lockdowns befinden sich bestimmte Branchen wie Gastronomie und Tourismus weiterhin spürbar in der Krise, ohne Aussicht auf baldige Erholung. Auch gilt es den Experten als wahrscheinlich, dass sich Unternehmen wegen der Unberechenbarkeit des Infektionsgeschehens mit Investitionen vorerst zurückhalten. 13
9
https://www.imf.org/en/Publications/REO/EU/Issues/2020/10/19/REO-EUR-1021
2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen2.2.1 COVID-19 Pandemie führt zu uneinheitlicher Entwicklung in der Consulting-BrancheVerhaltener Optimismus in Zeiten der KriseNachdem 2018 gemäß dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) der Umsatz in der Consultingbranche noch um 7,2 % auf 33,8 Mrd. Euro anstieg, sank 2019 das Wachstum der Branche mit einem Gesamtumsatz von 35,7 Mrd. Euro auf 5,7 %. Die Prognose von rund 7 % konnte damit nicht ganz erreicht werden. 14 Im Wesentlichen beruht dies auf verschiedenen Unsicherheiten über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Beispielsweise scheute die deutsche Industrie, die in besonderem Maße von globalen Handelskonflikten betroffen ist, Neuinvestitionen. Dies wirkte sich entsprechend negativ auf die Nachfrage nach Beratungsdienstleistungen aus. 15 Über ein Drittel der Marktteilnehmer geht laut BDU für das Kalenderjahr 2020 insgesamt von einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % aus. Für den Gesamtmarkt ergibt sich eine Prognose in der Spanne zwischen -5 % und -10 %. Der BDU geht davon aus, dass das Gesamtmarktniveau von Ende 2019 voraussichtlich erst im Jahr 2022 erreicht kann. 16 Der Geschäftsklimaindex für die Consultingbranche ist im Dezember 2020 laut BDU zum vierten Mal in Folge gestiegen und liegt jetzt nach 91,9 Punkten im September wieder bei 94,5 Punkten. Innerhalb der Branche gestaltet sich die Entwicklung allerdings sehr uneinheitlich. Während die großen Beratungshäuser der Pandemie in bemerkenswerter Weise trotzen, kämpfen einige kleinere Beratungen sogar um ihre Existenz. Rund ein Drittel der Marktteilnehmer bezeichnet die derzeitige Geschäftslage als gut, während gleichzeitig 27 % eine schlechte Geschäftssituation beklagen. Die großen Consultingfirmen melden zu 41 % eine gute Geschäftssituation mit nur jedem zehnten Marktteilnehmer unter dem Budget. Bei den kleineren Beratungen mit weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz laufen die Geschäfte bei rund der Hälfte schlecht. 17 Besonders Unternehmen, die vornehmlich Kunden aus von der Pandemie stark betroffenen Branchen beraten kommen aktuell nur schwer an neue Projekte. IT-Berater verzeichnen den größten Stimmungsaufschwung. Der Geschäftsklimawert ist hier von 4,0 im September auf jetzt 15,0 gestiegen. Ausschlaggebend hierfür ist vor allem die durch die Corona-Pandemie nochmals gewachsenen Anforderungen an die Digitalisierung in den Unternehmen.
14
https://www.bdu.de/der-bdu/unsere-branche/consultingwirtschaft-deutschland/
2.2.2 Positionierung des KPS-KonzernsDie Corona-Pandemie hat die ohnehin voranschreitende Digitalisierung in vielen Branchen beschleunigt. Dazu zählen insbesondere die für die KPS Gruppe relevanten Sektoren wie beispielsweise der stationäre Handel. Zusätzlich forcieren auch Komplexität und zunehmende Kurzfristigkeit des Geschäfts die Notwendigkeit der Kunden zur digitalen Transformation und damit den Bedarf an spezialisierter Beratung. Um dem zunehmenden Innovationsdruck erfolgreich begegnen zu können, bedarf es eines hohen Einsatzes an Ressourcen wie Personal, Know-how und monetärer Mittel. Nicht jedes Unternehmen kann mit dieser hohen Dynamik Schritt halten. An dieser Stelle setzen IT-Beratungsunternehmen an, um Kunden beim Transformationsprozess von Geschäftsmodellen in die digitale Welt zur Seite zu stehen. Big Data, Omnichannel-Lösungen und Supply-Chain-Management sind nur einige Felder, auf denen durch kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen schnelle und nachhaltige Erfolge erzielt werden können. Beratungshäuser wie die KPS Gruppe mit seiner Rapid Transformation®-Methode, die Projekte im Umfeld von Service-, Produkt- und Prozessinnovationen aktiv und prompt umsetzen, verfügen dabei über einen Wettbewerbsvorteil. Das Branchenranking der Marktforscher von Lünendonk & Hossenfelder sieht KPS auch 2020 wieder unter den Top 10 der Deutschen Management-Beratungsunternehmen. 18 Zudem unterstreicht die von Lünendonk & Hossenfelder publizierte Studie zum deutschen Consulting-Markt die ausgezeichnete Positionierung von KPS. Die Marktforscher beobachten, dass Kunden zunehmend hohe Anforderungen an das End-to-End Angebot und Know-how in Sachen Digitalisierung der Beratungsunternehmen stellen. 19
18 Lünendonk, Lünendonk-Liste 2020,
20.05.2020,
https://www.luenendonk.de/produkte/listen/luenendonk-liste-
2.3 GeschäftsverlaufIn dem vorliegenden Kapitel werden im Text zur Darstellung und Erläuterung der Entwicklungen von Finanzzahlen Veränderungen in Prozent verwendet. Damit eine einheitliche Darstellung der prozentualen Veränderungen von Finanzzahlen an verschiedenen Stellen gewährleistet werden kann, wird die prozentuale Veränderung auf Basis der Einheit TEUR (Tausend Euro) berechnet. UmsatzentwicklungDer KPS-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Umsatz in Höhe von 166,4 Mio. Euro, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -7,9% entspricht. Das Vertrauen namhafter Kunden aus den Bereichen Handel, Konsumgüterindustrie und weiteren Branchen wie insbesondere Energie und Pharma in unsere hoch integrierten, digitalen Transformationslösungen weiterhin hoch. Der Ausbruch der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Lockdown und Social Distancing Maßnahmen führten bei einigen bestehenden und potentiellen Neukunden zu erhöhten Unsicherheiten. Als Folge wurde bei der KPS nach Projektpausen und Projektverschiebungen gefragt. KPS hat mit Kunden individuelle und flexible Lösungen erarbeitet, um die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in enger Zusammenarbeit mit Kunden bewältigen zu können. Im Berichtsjahr haben sich Projekte mit einem größeren Kunden weiterhin in einer Übergangsphase befunden. Entsprechend war der Umsatz mit diesem Kunden um 12,3 Mio. Euro rückläufig und betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 16,6 (Vorjahr: 28,9) Mio. Euro. Geschäftsverlauf und Umsatz nach Segmenten sowie RegionenIm strategisch wichtigsten Segment Management Consulting und Transformationsberatung wurden 92,2 % (Vorjahr: 94,2 %) erwirtschaftet. Im Segment Systemintegration konnten 0,7 % (Vorjahr: 1,1 %) des Umsatzes generiert werden, 7,0 % (Vorjahr: 4,7 %) des Umsatzes stammen aus dem Geschäft mit Produkten und Lizenzen. Trotz der negativen Effekte durch die COVID-19 Pandemie konnte KPS die internationalen Geschäftsaktivitäten in der Berichtsperiode ausweiten. Der im Ausland erzielte Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2019/2020 um 7,7% auf 82,8 (Vorjahr: 77,0) Mio. Euro. Damit lag der Umsatzbeitrag unserer ausländischen Aktivitäten bei 49,8% (Vorjahr: 42,6%). Im gleichen Zeitraum ging der im Geschäftsjahr 2019/2020 in Deutschland erwirtschaftete Umsatz auf 83,6 (Vorjahr: 103,7) Mio. Euro zurück. Die Aufteilung der Umsatzerlöse in der Berichtsperiode nach Regionen ergibt für das Geschäftsjahr 2019/2020 folgendes Bild: Hauptumsatzträger war weiterhin Deutschland mit 83,6 (Vorjahr: 103,7) Mio. Euro bzw. 50,2% (Vorjahr: 57,4 %), gefolgt von Skandinavien mit einem Volumen von 37,6 (Vorjahr: 40,8) Mio. Euro oder einem Anteil am Gesamtumsatz von 22,6 % (Vorjahr: 22,6 %). In Spanien wurde ein Umsatz von 8,8 (Vorjahr: 12,3) Mio. Euro erzielt. In der Region BE-NE-LUX erzielte die KPS einen Umsatz von 15,2 (Vorjahr: 10,0) Mio. Euro. bzw. 9,1 % (Vorjahr: 6,8 %) des Konzernumsatzes. In Großbritannien lag der in der Berichtsperiode erwirtschaftete Umsatz bei 12,5 (Vorjahr: 9,7) Mio. Euro oder 7,5 % (Vorjahr: 5,4 %) und in der Schweiz bei 8,3 (Vorjahr: 3,1) Mio. Euro bzw. 5,0 % (Vorjahr: 1,7 %) des Umsatzes der KPS-Gruppe. EBITDA- und EBIT EntwicklungDas EBITDA konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 bei 22,7 Mio. Euro und entspricht damit nahezu dem Wert der Vergleichsperiode 2018/2019 (22,6 Mio. Euro). Das EBITDA des abgelaufenen Geschäftsjahres ist jedoch nur eingeschränkt mit dem EBITDA des Geschäftsjahres 2018/2019 vergleichbar, da in 2019/2020 erstmalig IFRS16 ("Leasing") zur Anwendung kam und zu einem einmaligen positiven Sondereffekt in Höhe von 5,3 Mio. Euro geführt hat. Auf der Ebene des EBIT neutralisiert sich der positive Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS16 ("Leasing") nahezu vollständig über die entsprechenden zu bildenden Abschreibungen auf aktivierte Leasing-Nutzungsrechte. In der Berichtsperiode 2019/2020 erwirtschaftete die KPS ein EBIT in Höhe von 14,1 Mio. Euro (Marge: 8,5 % und lag damit unter dem Wert des Vorjahreszeitraumes in Höhe von 18,8 Mio. Euro (Marge: 10,4%). Das EBIT war im Wesentlichen durch den Rückgang des Umsatzes negativ beeinflusst. Der Umsatzrückgang konnte teilweise durch rückläufige Materialaufwendungen (2019/2020: 58,4 Mio. Euro; 2018/19: 62,7 Mio. Euro) und rückläufige sonstige betriebliche Aufwendungen (2019/2020: 20,3 Mio. Euro, 2018/2019: 32,1 Mio. Euro) kompensiert werden. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist zu beachten, dass in dieser Position der einmalige positive IFRS16 ("Leasing") Effekt inkludiert ist. 2.4 Ertragslage, Kapitalstruktur und VermögenslageErtragslage, Kapitalstruktur und Vermögenslage im Überblickscrollen
2.4.1 Ertragslage des KPS-KonzernsIn den nachfolgenden Abschnitten werden unter anderem Finanzzahlen der Berichtsperiode mit der Vorjahresperiode verglichen und die Veränderung in Prozent dargestellt. Die Berechnung der prozentualen Veränderung wird durchgehend in der Einheit TEuro (Tausend Euro) durchgeführt, auch dann, wenn die Finanzzahl in Mio. Euro dargestellt ist, um Vergleichbarkeit im dem vorliegenden Dokument zu gewährleisten. Das Geschäftsjahr 2019/20 war geprägt durch die Effekte, Einflüsse und der Bewältigung der COVID-19 Pandemie. Ende Februar 2020 hat die KPS als Reaktion auf die beginnende COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Social Distancing und Lockdown Regelungen konzernweit weitreichende und ein umfassendes Maßnahmenpaket eingeführt. Im Vordergrund standen der Schutz der Mitarbeiter * Innen, Lieferanten, Service Provider und Geschäftspartner der KPS. Daher wurden nahezu alle Mitarbeiter * Innen ins Home Office geschickt und die die Arbeitsprozesse wurden auf Remote umgestellt. Dabei kam der KPS-Gruppe ihre strategische Ausrichtung zu Gute, Digitalisierungs- und Transformationsleistungen verstärkt remote zu liefern. Daher waren bereits zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Pandemie die Mitarbeiter * Innen sehr gut mit modernen Kommunikationsmitteln, Laptops und entsprechender Software ausgestattet. Insgesamt konnte die KPS schnell und nahezu reibungslos laufende Projekte in den remote-Modus überführen und Kunden Serviceleistungen ohne Unterbrechung zu Verfügung stellen. Bedingt durch die Folgen der COVID-19 Pandemie fragten Kunden in einigen Fällen nach Projektpausen oder Projektverschiebungen. Zudem verzögerten sich Pandemie-bedingt der Start einzelner neuer Projekte. Entsprechend waren die Umsatzerlöse des KPS-Konzerns in der Berichtsperiode gegenüber dem Vorjahreszeitraum (180,7 Mio. Euro) um 7,9% auf 166,4 Mio. Euro rückläufig. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) lag in der Berichtsperiode nahezu unverändert bei 22,7 Mio. Euro (Vorjahr: 22,6 Mio. Euro). Das EBITDA der Berichtsperiode ist mit dem Vorjahreszeitraum nur eingeschränkt vergleichbar, da im Geschäftsjahr 2019/2020 erstmalig IFRS16 ("Leasing") zur Anwendung kam. Die erstmalige Anwendung von IFRS16 führte zu einem einmaligen positiven Effekt in Höhe von 5,3 Mio. Euro. Das EBIT reduzierte sich in der Berichtsperiode um 25,0 % auf 14,1 (Vorjahr: 18,8) Mio. Euro. Auf der Ebene des EBIT ist der einmalige IFRS16 Effekt nahezu ausgeglichen, da sich der positive Effekt im EBITDA auf der EBIT-Ebene über die Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte für Leasing nahezu neutralisiert. Gewinn- und Verlustrechnung im Überblickscrollen
* entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
UmsatzerlöseWie eingangs des Kapitals bereits erläutert, reduzierten sich die Umsatzerlöse im Wesentlichen bedingt durch die negativen Effekte im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie im Vergleich zum Vorjahr um 7,9 % auf 166,4 (Vorjahr: 180,7) Mio. Euro. Zu berücksichtigen ist dabei, dass KPS die im Geschäftsbericht 2018/2019 veröffentlichte Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 in Höhe von 181-191 Mio. Euro am 27.04.2020 zurückgenommen hat. Zu diesem Zeitpunkt konnte der Vorstand der KPS nicht mehr verlässlich abschätzen, wie sich die andauernde COVID-19 Pandemie auf die wirtschaftliche Lage von bestehenden und potentiellen Kunden der KPS-Gruppe und der Nachfragverhalten auswirkt. Aktivierte EigenleistungenIm Geschäftsjahr 2019/2020 wurden 1,4 (Vorjahr: 2,4) Mio. Euro Eigenleistungen aktiviert. Es handelt sich im Wesentlichen um selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) für SAP-Prozessstrecken und um selbsterstellte Software. Es wurde der Gesamtbetrag, der im Geschäftsjahr 2019/2020 angefallenen Entwicklungsaufwendungen aktiviert. Forschungsarbeit wurde nicht durchgeführt. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten wie im Vorjahr Erträge aus betriebsbedingten Nebenleistungen, wie beispielsweise Erträge aus Kursdifferenzen, Erträge aus Rückstellungsauflösungen oder Skontoerträge. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 56,3 % auf 1,0 (Vorjahr: 0,6) Mio. Euro gestiegen. MaterialaufwandDer Materialaufwand ging in der Berichtsperiode um 6,9% bzw. um 4,3 Mio. auf 58,4 (Vorjahr: 62,7) Mio. Euro zurück. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) lag bei 35,1% (Vorjahr: 34,7%). Als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie konnte KPS den projektbezogenen Materialaufwand, der im Wesentlichen die Kosten für zugekaufte Fremdleistungen beinhaltet, um 11,8% bzw. um 7,2 Mio. Euro auf 53,4 (Vorjahr: 60,5) Mio. Euro reduzieren. Die Aufwendungen für zugekaufte Hard- und Software erhöhten sich in der Berichtsperiode um 2,9 Mio. Euro auf 5,0 (Vorjahr: 2,1) Mio. Euro. Im Rahmen von Projektabwicklungen ist die Nachfrage nach Hard- und Software gestiegen. PersonalaufwandIn der Berichtsperiode 2019/2020 belief sich der Personalaufwand auf 67,7 Mio. Euro und war damit etwas höher im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (66,4 Mio. Euro). Zum Ende des Geschäftsjahres 2019/2020 waren im KPS-Konzern 619 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Damit lag die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Niveau des Vorjahrs (618). Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zu den Umsatzerlösen) erhöhte sich auf Grund der rückläufigen Umsatzerlöse in der Berichtsperiode auf 40,5% (Vorjahr: 36,8%). Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 36,7 % auf 20,3 (Vorjahr: 32,1) Mio. Euro zurück. Sie enthalten im Wesentlichen Reisekosten, nicht projektbezogene Fremdleistungen sowie Betriebskosten. In der Berichtsperiode sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS16 ("Leasing") in Höhe von 5,3 Mio. Euro positiv beeinflusst. Entsprechend hätten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne die Anwendung von IFRS16 bei 25,6 Mio. Euro gelegen. Bedingt durch die COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen der KPS zum Schutz der Mitarbeiter * Innen, Kunden, Lieferanten und Dienstleister reduzierten sich die Reisekosten in der Berichtsperiode um 45,7 % auf 4,4 (Vorjahr: 8,0) Mio. Euro. Darüber hinaus lagen die Aufwendungen für Rückstellungen im Zusammenhang mit möglichen zukünftigen Earn-Out Zahlungen bei 1,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum in Höhe von 4,8 Mio. Euro. AbschreibungenDie Abschreibungen (Abschreibungen auf materielles und materielles Vermögen sowie M&A bedingte Abschreibungen) erhöhten sich von 3,7 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum auf 8,6 Mio. Euro in der Berichtsperiode. Darin enthalten sind Effekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS16 ("Leasing") in Höhe von 5,0 Mio. Euro. Die M&A bedingten Abschreibungen lagen bei 1,3 (Vorjahr: 2,3) Mio. Euro. FinanzergebnisDas Finanzergebnis des Konzerns beläuft sich auf -1,8 (Vorjahr: -0,9) Mio. Euro. Das negative Finanzergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen für Bankdarlehen sowie den Aufzinsungen der Earn-Out-Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf der Infront Consulting & Management GmbH, der KPS Digital Limited und der ICE Consultants Europe S.L. ErtragsteuernDie Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 4,1 (Vorjahr: 5,7) Mio. Euro beinhalten hauptsächlich laufende Aufwendungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, sowie im Geschäftsjahr 2019/2020 latente Steuern in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Ergebnis nach ErtragsteuernDer Konzernperiodenüberschuss lag bei 8,1 (Vorjahr: 12,2) Mio. Euro. 2.4.2 KapitalstrukturDas Finanzmanagement bei KPS hat grundsätzlich das Ziel, die Liquidität des Unternehmens jederzeit sicherzustellen. Es umfasst Kapitalstruktur-, Cash- und Liquiditätsmanagement. Wie auch in den voran gegangen Kapiteln werden Finanzzahlen zur Kapitalstruktur zum großen Teil in der Einheit Mio. Euro dargestellt. Die Veränderung einer Finanzzahl in Prozent sowie das Verhältnis aus zwei Finanzzahlen wird auf Basis von TEuro gerechnet, damit die Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt und Rundungsdifferenzen nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Entwicklung EigenkapitalDas den Aktionär * Innen der KPS zuzurechnende Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mio. Euro erhöht und weist zum 30. September 2020 einen Wert von 66,3 (Vorjahr: 64,2) Mio. Euro aus. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 45,2 % auf 38,1 %. Dies ist u.a. auf eine Veränderung der Bilanzstruktur zurückzuführen. In der Berichtsperiode wurde erstmalig IFRS16 ("Leasing") angewendet. Dadurch werden zum 30.09.2020 erstmalig langfristige Leasingverbindlichkeiten von 24,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Euro) und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten von 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Euro) bilanziert. Insgesamt erhöhte sich die Bilanzsumme von 142,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018/2019 zum Stichtag 30. September 2020 auf 174,0 Mio. Euro. Wesentlicher Treiber hierfür war die erstmalige Verpflichtung, Leasingverbindlichkeiten zu aktivieren. Entwicklung SchuldenIn der Berichtsperiode erhöhten sich die langfristigen Schulden von 24,1 Mio. Euro (Stichtag 30.09.2019) auf 43,9 Mio. Euro (Stichtag 30.09.2020). Wesentlicher Faktor für die die Veränderung der langfristigen Schulden war der oben im Abschnitt Entwicklung Eigenkapital erläuterte Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS16 ("Leasing"). Die langfristigen Schulden setzen sich zum Stichtag 30.09.2020 im Wesentlichen aus den langfristigen Leasingverbindlichkeiten (24,1 Mio. Euro) sowie den langfristigen Finanzschulden (9,3 Mio. Euro, Vorjahr: 8,6 Mio. Euro) zusammen. Bei den kurzfristigen Schulden ergab sich gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Anstieg um 9,9 Mio. Euro auf 63,9 (Vorjahr: 53,9) Mio. Euro. Dabei stiegen zum Stichtag 30.09.2020 gegenüber dem Stichtag 30.09.2019 die kurzfristigen Finanzschulden um 14,5 Mio. Euro an. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme kurzfristiger Geldmarktkredite zur Sicherstellung der Liquidität. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind um 1,8 Mio. Euro auf 15,4 (Vorjahr: 17,2) Mio. Euro zurück gegangen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 3,5 Mio. auf 7,0 Mio. Euro reduziert. Der Rückgang ist auf Stichtagseffekte sowie auf den reduzierten Bezug von Fremdleistungen zurückzuführen. Darüber hinaus werden in Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS16 zum Bilanzstichtag kurzfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 4,6 Mio. Euro ausgewiesen. Entwicklung LiquiditätIm abgelaufenen Geschäftsjahr legte das Management der KPS vor dem Hintergrund der durch die COVID-19 Pandemie resultierenden hohen Unsicherheiten insbesondere einen starken Fokus auf die Stärkung und Sicherung der Liquidität. Die Liquiditätsplanung wird laufend angepasst und überwacht. Seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie wurde das Monitoring der Liquidität weiter verstärkt und ausgebaut. Zum 30.09.2020 verfügte der KPS-Konzern über liquide Mittel (=Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 20,1 (Vorjahr: 9,9) Mio. Euro. Am Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten mit einem Gesamtvolumen von 32,6 (Vorjahr: 17,4) Mio. Euro. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme zusätzlicher kurzfristiger Bankdarlehen in Höhe von 14,5 Mio. Euro. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 22,0 Mio. Euro gegenüber 24,0 Mio. Euro im Vorjahr 2018/2019. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -14,8 (Vorjahr: 5,9) Mio. Euro und betrifft die getätigten Investitionen in das Anlagevermögen sowie weitere Kaufpreiszahlungen für getätigte Unternehmenserwerbe. Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren Kaufpreiszahlungen für ICE, Infront und Envoy in Höhe von 11,4 Mio. Euro fällig (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro für ICE und Envoy). Die Investitionen in Sachanlagen erhöhten sich um 1,2 Mio. Euro auf 1,9 Mio. Euro und die Investitionen in immaterielles Vermögen gingen um 1,2 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro in der Berichtsperiode zurück. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 3,1 (Vorjahr: -17,2) Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 16,0 Mio. Euro. 2.4.3 VermögenslageVermögenslage und Kapitalstruktur KPS-Konzern (Kurzfassung)scrollen
Der KPS-Konzern verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur. Der Anstieg der Bilanzsumme von 142,3 Mio. Euro (Stichtag 30.09.2020) um 31,7 Mio. Euro auf 174,0 Mio. Euro (Stichtag 30.09.2020) ist zum großen Teil auf die erstmalige Anwendung von IFRS16 ("Leasing") sowie auf die Erhöhung der kurzfristigen Finanzschulden und damit der Zahlungsmittel zurückzuführen. Die erstmalige Anwendung von IFRS16 führte zu langfristig aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverträgen in Höhe von 29,0 Mio. Euro zum Stichtag 30.09.2020. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (liquide Mittel) erhöhten sich um 10,3 Mio. Euro auf 20,1 Mio. Euro zum Stichtag 30.09.2020 (30.09.2019: 9,9 Mio. Euro). Entwicklung VermögenswerteDie im langfristig gebundenen Vermögen ausgewiesenen Werte belaufen sich zum Stichtag der Berichtsperiode auf 112,6 (Vorjahr: 84,6) Mio. Euro. Hierin enthalten sind die Geschäfts- bzw. Firmenwerte aus früheren getätigten Erwerben der KPS AG in Höhe von 62,6 (Vorjahr: 62,6) Mio. Euro. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerten lagen im Berichtszeitraum bei 14,1 (Vorjahr: 15,7) Mio. Euro. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS16 werden Nutzungsrechte aus Leasingverträgen in Höhe von 29,0 Mio. Euro zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden in Sachanlagen 1,9 (Vorjahr: 3,9) Mio. Euro investiert. Gegenläufig wirkten die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Somit betrugen die Sachanlagen zum Stichtag 30.09.2020 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1.7 Mio. Euro). Zum Stichtag 30.09.2020 werden Investitionsverpflichtungen für bedingte Kaufpreisverpflichtungen in Höhe von 10,9 Mio. Euro ausgewiesen. Die aktivierten latenten Steueransprüche belaufen sich auf 4,2 (Vorjahr: 4,8) Mio. Euro. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Stichtag 30.09.2020 leicht um 3,8 Mio. Euro auf 61,4 Mio. Euro. Die Forderungen, aus Lieferungen und Leistungen gingen um 10,6 Mio. Euro auf 30,1 Mio. Euro zum Stichtag 30.09.2020 zurück. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den in der Berichtsperiode reduzierten Geschäftsumfangs zurückzuführen. Der KPS Konzern hatte zum Stichtag 30.09.2020 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 20,1 Mio. Euro. Das entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt in Höhe von 10,3 Mio. Euro. 2.4.4 ErgebnisverwendungDas Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Berichtszeitraum auf 8,1 (Vorjahr: 12,2) Mio. Euro. Auf Grund der COVID-19 Pandemie fand die Hauptversammlung der KPS über das Geschäftsjahr 2018/2019 am 25. September 2020 statt. Es wurde eine Dividende in Höhe von 0,17 Euro beschlossen. Das entspricht einer Ausschüttungssumme von 6,4 Mio. Euro und einer Ausschüttungsquote von 52,5 %. Dieser Dividendenvorschlag berücksichtigt die Ertragskraft der KPS sowie die Herausforderungen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie. 2.5 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der KPS AG2.5.1 ErtragslageDie Geschäftstätigkeit der KPS AG bestand im Geschäftsjahr 2019/2020 wie im Vorjahr in Holdingfunktionen. In diesem Rahmen wurden Führungs-, Aufsichts- und Verwaltungstätigkeiten sowie Controlling und Finanzierung für die operativen Einheiten des KPS-Konzerns durchgeführt. Analog dem Vorjahr wurden die bei der KPS AG angefallenen Kosten im Wege einer Konzernumlage mit einem Risiko- und Gewinnaufschlag von 15 % den Tochterunternehmen belastet. Die Personalaufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 4.533 (i.V. 4.579) TEuro. Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren bei der KPS AG durchschnittlich 65 (i.V. 62) Mitarbeiter beschäftigt. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen betragen im Berichtsjahr 431 (i.V. 337) TEuro. Des Weiteren wurden außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze der KPS digital GmbH und der KPS Business Transformation GmbH in Höhe von 20.120 (i.V. 0) TEuro vorgenommen, da Projekte in anderen, insbesondere ausländischen KPS-Gesellschaften, durchgeführt werden. Dies wirkt sich auf die geplanten, zukünftigen Ergebnisse der beiden genannten Gesellschaften aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 220 (i.V. 198) TEuro. Darin enthalten sind im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, wie Miet- und Nebenkosten. Die Beteiligungserträge in Höhe von 11.680 (i.V. 9.961) TEuro beruhen auf vorgenommenen Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen. Die Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von 350 TEUR betrifft die KPS digital GmbH. Der Aufwand aus Verlustübernahme in Höhe von 2.380 TEUR betrifft die KPS Business Transformation GmbH. Die Zinserträge beruhen im Wesentlichen auf Abzinsungen von langfristigen Rückstellungen sowie aus der Bewertung eines Zinsswaps und vertraglichen Vereinbarungen mit der KPS Business Transformation GmbH. Unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung hat sich der Körperschaft- und Gewerbesteueraufwand von 407 TEuro auf 46 TEuro reduziert. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 erwirtschaftete die KPS AG einen Jahresfehlbetrag von -8.272 TEUR gegenüber einem Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von 13.570. 2.5.2 FinanzlageDie KPS AG verfügt zum 30. September 2020 über Zahlungsmittel in Höhe von 6.506 (i.V. 3.599) TEuro. Im Vergleich zum 30. September 2019 hat die Nettoliquidität um 2.907 TEuro zugenommen. Zum Ende des Berichtsjahres bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 32.600 TEuro (i.V. 17.405 TEuro). Diese resultieren zum einem aus einem in 2018 aufgenommenen langfristigen Kredit mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren und einer Gesamthöhe von 20.000 TEuro zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen der zum Stichtag 30.9.2020 8.600 (i.V. 12.400) TEuro beträgt. Darüber hinaus aus der Neuaufnahme eines langfristigen Kredits in 2020 mit einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren und einer Gesamthöhe von 6.000 TEuro zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen der zum Stichtag 30.9.2020 6.000 TEuro beträgt. Des Weiteren bestehen kurzfristigen Geldmarktkrediten zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von 18.000 (i.V. 5.005) TEuro. Die KPS AG hat im Rahmen mehrerer Unternehmensakquisitionen in 2018 einen langfristigen Kredit in Höhe von 20 Mio. Euro aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio. Euro abgeschlossen, der zum Stichtag 4,3 Mio. Euro beträgt. Angesicht der mehrjährigen Laufzeit des Zins-Swaps hängt der beizulegende Zeitwert unter anderem von der zukünftigen Entwicklung der EURIBOR Zinssätze ab. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle. Das am Bewertungsstichtag bestehende Zinsrisiko in Höhe 57 (i.V. 106) TEuro wurde als sonstige Verbindlichkeit berücksichtigt. Der Finanzmittelfonds zum Stichtag setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
2.5.3 VermögenslageDie Aktivseite der KPS AG ist im Wesentlichen durch den Wertansatz ihrer Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Höhe von 91.090 (i.V. 98.222) TEuro und Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 16.765 (i.V. 10.357) TEuro geprägt. Am 19. Dezember 2019 wurde die KPS Sweden AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, gegründet. Die Zusammensetzung der Beteiligungsunternehmen gemäß § 285 Nr.11 HGB ist im Anhang dargestellt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Konzernumlagen und konzerninternen Verrechnungen, wie z.B. Umsatzsteuern aufgrund bestehender Organschaftsverhältnisse und Ergebnisabführungen. Der Zuwachs der sonstigen Vermögensgegenstände von 278 TEuro im Vorjahr um 525 TEuro auf 803 TEuro resultiert im Wesentlichen durch eine Zunahme von Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 661 TEuro sowie einem Rückgang der debitorischen Kreditoren in Höhe von 207 TEuro. Das Eigenkapital der Gesellschaft reduzierte sich von 80.756 TEuro im Vorjahr um 14.632 TEuro auf 66.124 TEuro am 30. September 2020. Das Grundkapital der Gesellschaft veränderte sich im Geschäftsjahr nicht und beträgt weiterhin 37.412.100 Euro. Der Bilanzgewinn reduzierte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 30.804 TEuro um 14.632 TEuro auf 16.172 TEuro. Die Eigenkapitalquote beträgt 55,9 % und ist gegenüber dem Vorjahr um 14,0 Prozentpunkte gesunken. Die Steuerrückstellungen betragen 80 (i.V. 497) TEuro und beinhalten im Wesentlichen den laufenden Steueraufwand 2019/2020 für Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen betragen 4.550 (i.V. 5.676) TEuro und beruhen im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus dem Personalbereich. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich von 4.396 TEuro um 2.914 TEuro auf 7.310 TEuro. Sie stellen im Wesentlichen den Saldo des im KPS-Konzern eingerichteten Cash-Pooling dar. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von 32.600 (i.V. 17.405) TEuro und resultieren zum einem aus der Aufnahme eines langfristigen Kredits in 2018 mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren und einer Gesamthöhe von 20.000 TEuro zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen welcher zum Stichtag 30.9.2020 8.600 (i.V. 12.400) TEuro beträgt und aus der Neuaufnahme eines langfristigen Kredits in 2020 mit einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren und einer Gesamthöhe von 6.000 TEuro zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen welcher zum Stichtag 30.9.2020 6.000 TEuro beträgt. Des Weiteren bestehen kurzfristigen Geldmarktkrediten zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von 18.000 (i.V. 5.005) TEuro. Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1.420 TEuro auf 7.277 TEuro (i.V. 5.857 TEuro). Darin enthalten sind im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2020/2021 fälligen Kaufpreisverpflichtungen für die Beteiligungserwerbe an der KPS Digital Limited, der ICE Consultants Europe S.L. und der Infront Consulting & Management GmbH in Höhe von 7.044 (i.V. 5.533) TEuro. Die Verbindlichkeiten aus Steuern haben sich um 38 TEuro erhöht. 2.5.4 ErgebnisverwendungDas Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Berichtszeitraum auf -8,3 (i.V. 13,6) Mio. Euro und reduzierte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 21,9 Mio. Euro. Die vorgeschlagene Dividende beträgt wie im Vorjahr 6,4 (Vorjahr: 6,4) Mio. Euro bzw. 0,17 Euro pro Aktien. Dieser Dividendenvorschlag berücksichtigt die Ertragskraft sowie die zuverlässige Ausschüttungskontinuität der KPS AG. 2.6 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren2.6.1 Ermittlung des EBITDAIm Geschäftsjahr 2019/2020 lag das EBITDA des KPS-Konzerns bei 22,7 Mio. Euro und damit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes, in dem ein EBITDA in Höhe von 22,6 Mio. Euro erzielt wurde. Das EBITDA des Geschäftsjahres 2019/2020 ist jedoch mit dem EBITDA des Geschäftsjahres 2018/2019 nur eingeschränkt vergleichbar. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde erstmalig IFRS16 ("Leasing") angewendet, was zu einem einmaligen positiven Effekt in Höhe von 5,3 Mio. Euro führte. Ohne Berücksichtigung des positiven Einmaleffekts durch die Erstanwendung von IFRS16 hätte das vergleichbare EBITDA bei 17,4 Mio. Euro gelegen und wäre damit um -23,0 % rückläufig gewesen. Im Berichtszeitraum lag die EBITDA-Marge bezogen auf das EBITDA von 22,7 Mio. Euro bei 13,6 %. Ohne Berücksichtigung des positiven IFRS16 Effekts würde die EBITDA-Marge bei 10,5 % liegen (EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2018/2019: 12,5 %). Der im Januar 2020 gegebene Prognose-Korridor für das erwartete EBITDA im Geschäftsjahr 2019/2020 von 28 - 36 Mio. Euro wurde am 27. April 2020 zurückgenommen. Im April 2020 konnte der Vorstand nicht mehr verlässlich abschätzen, wie sich die andauernde COVID-19 Pandemie auf die wirtschaftliche Lage von bestehenden und potentiellen Kunden der KPS-Gruppe auf deren Nachfrageverhalten auswirkt, da in der Folge mit Kunden und potentiellen Kunden teilweise Projektverschiebungen und Projektpausen vereinbart wurden. 2.6.2 Ermittlung des UmsatzesAls Standardgröße zum Branchenvergleich mit Wettbewerbern sowie zur Messung der Entwicklung der KPS dienen der erzielte Nettoumsatz aus Sicht der gesamten KPS sowie insbesondere die im Segment Managementconsulting und Transformationsberatung erwirtschafteten Nettoerlöse. In der Berichtsperiode 2019/2020 erwirtschafte der KPS-Konzern einen Umsatz in Höhe von EUR 166,4 Mio. Gegenüber der Vorjahresperiode 2018/2019 gingen die Umsatzerlöse um 7,9 % zurück. Der Rückgang ist größtenteils auf Effekte der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen hohen Unsicherheiten, wirtschaftlichen Einbrüchen und Lockdown-Maßnahmen zurückzuführen. Ursprünglich erwartete die KPS-Gruppe einen Umsatz von 181 - 191 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019/2020. Am 27. April 2020 hat der Vorstand der KPS diese Prognose zurück genommen, da er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr verlässlich abschätzen konnte, wie sich die andauernde COVID-19 Pandemie auf die wirtschaftliche Lage von bestehenden und potentiellen Kunden der KPS-Gruppe und deren Nachfrageverhalten auswirkt. Mit einem Volumen von 153,5 (Vorjahr: 170,2) Mio. Euro erwirtschaftet der KPS-Konzern mit der Management- und Transformationsberatung 92,2% der Konzernerlöse bei namhaften Kunden im Bereich Handel, Konsumgüterindustrie, Pharma, Energieerzeuger sowie aus weiteren Sektoren. Der Anteil der ausländischen Umsätze lag im Berichtszeitraum bei 49,8%. 2.6.3 PersonalUnsere Mitarbeiter * Innen überzeugen unsere Kunden durch ein fundiertes Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzt eine hohe fachliche Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung unserer Mitarbeiter * Innen voraus. Diese Maßstäbe setzen wir auch bei der Neueinstellung von Mitarbeiter * Innen an. Unsere zentralen Leitmotive sind eine bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung unserer Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld. Am 30. September 2020 beschäftigte der KPS-Konzern insgesamt 619 Mitarbeiter * Innen (Vorjahr: 618). Damit ist die Zahl der Mitarbeiter * Innen im Geschäftsjahr 2019/2020 im Vergleich zum 30.09.2019 nahezu unverändert. In Deutschland beschäftigten wir 447 Mitarbeiter * Innen (Vorjahr: 448). Dies entspricht einem Anteil von 72,2 % (Vorjahr: 77,3 %) im Gesamtkonzern. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter belief sich im Berichtszeitraum auf 617 (Vorjahr: 586) ohne Vorstände und Geschäftsführer. Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2019/2020 bei 67,5 Mio. Euro und damit leicht über dem Wert des Vorjahreszeitraumes (66,4 Mio. Euro). 2.7 Alternative LeistungskennzahlenDas EBIT als Kenngröße des gesamten, operativen und nicht-operativen Unternehmensergebnisses hat sich von 18,8 Mio. Euro im Vorjahr um 4,7 Mio. Euro bzw. um -25,0 % auf 14,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019/2020 reduziert. Zur Erhöhung der Transparenz wird neben dem EBIT auch ein bereinigtes EBIT (Operatives Ergebnis bereinigt) ausgewiesen, welches das operative Ergebnis (EBIT) vor den "Abschreibungen M&A bedingt" darstellt und sich in der Berichtsperiode auf 15,4 (Vorjahr 21,1) Mio. Euro belief. Bezogen auf den Umsatz von 166,4 (Vorjahr: 180,7) Mio. Euro ging die EBIT-Marge um 1,9 Prozentpunkte auf 8,5 % zurück. Auf der Ebene des EBIT ist der einmalige positive Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS16 ("Leasing") über die Abschreibungen nahezu neutralisiert. Der Umsatzrückgang in der Berichtsperiode konnte teilweise über Kostensenkungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Bezug von Fremdleistungen und Reisekosten teilweise kompensiert werden. Damit konnten die negativen Umsatzeffekte auf das EBIT zum Teil abgefedert werden. Insgesamt ist der EBIT-Rückgang im Geschäftsjahr 2019/2020 zum größten Teil auf den Umsatzrückgang bedingt durch die COVID-19 Krise zurückzuführen. 2.8 Gesamteinschätzung des Vorstands und VorjahresvergleichDie weltweite COVID-19 Pandemie führte zu wirtschaftlichen Verwerfungen und zur Disruption von weltweiten Lieferketten. Die KPS-Gruppe konnte sich nicht vollständig den daraus resultierenden Effekten entziehen. Auf Kundenseite sind die Unsicherheiten vereinzelt stark gestiegen. Daher konnte die KPS ihre ursprünglichen Ziele und Prognosen für das Geschäftsjahr nicht erreichen und hat am 27. April 2020 die Prognose für das Geschäftsjahr 2019/2020 zurückgenommen. Jedoch hat der Vorstand schnell und umfassend auf den Pandemie-Ausbruch reagiert und einen umfassendes COVID-19 Maßnahmenpaket geschnürt. Im Vordergrund stand der Schutz der Mitarbeiter * Innen, Kunden, Geschäftspartner, und Lieferanten. Zudem fokussierte sich die KPS-Gruppe darauf, den Geschäftsbetrieb und Geschäftsprozesse umfassend in einen Remote-Modus umzustellen, um Kunden weiterhin reibungslos und mit der gewohnten Qualität bedienen zu können. Auch wurde der Sicherung der Liquidität, der Ertragskraft und der operativen Rentabilität eine hohe Bedeutung beigemessen. Insgesamt beurteilt der Vorstand das erreichte Umsatz- und Gewinnniveau gegebenen der Voraussetzungen und Umstände unter COVID-19 als zufriedenstellend. Mit einer Eigenkapitalquote von 38,1 % (Vorjahr: 45,2 %), einer geringen finanziellen Nettoverschuldung in Höhe von 12,5 (Vorjahr: 7,6) Mio. Euro sowie von liquiden Mitteln in Höhe von 20,1 Mio. Euro steht KPS weiterhin auf einer soliden Finanzbasis. Auf Grund der guten Finanzbasis und der getätigten Investitionen in Entwicklungsleistungen sind die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft geschaffen. 3. RISIKO- UND CHANCENBERICHTDie nachfolgend beschriebenen Chancen und Risiken gelten für alle berichteten Segmente des KPS Konzerns gleichermaßen. 3.1 Risikomanagementziele und -methoden des KPS KonzernsKPS geht Risiken nur dann ein, wenn diese als beherrschbar angesehen werden und die damit einhergehenden Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. KPS versteht unter einem Risiko negative Ereignisse oder ungünstige Auswirkungen auf ein Projekt zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt mit den entsprechenden negativen Folgen auf Umsatz, Ertrag und Liquidität der KPS Gruppe. Darüber hinaus können negative, exogene Ereignisse, die sich nicht unmittelbar auf Projekte auswirken, Risiken für die KPS Gruppe darstellen und negative Effekte auf Umsatz, Ertrag, Vermögen und Liquidität des KPS Konzerns haben. Durch etablierte Kontrollverfahren und vorgegebene Abläufe, verankert in der KPS Rapid-Transformation®-Methode, kann auf unerwartete Ereignisse zeitnah reagiert und rechtzeitig gegengesteuert werden. Basierend auf innovativen Reporting-Instrumenten wurde ein effizientes Management-Informationssystem etabliert, das kontinuierlich an die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens angeglichen und weiterentwickelt wird. Um Risiken, denen KPS ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und zu steuern, steht dem Management ein umfassendes Finance- und Controlling-System zur Verfügung, das alle erforderlichen Informationen tagesaktuell in hoher Qualität bereitstellt. Die Risikoidentifikation erfolgt durch erfahrene Projektmanager in turnusmäßigen Reviews mit den Vice-Presidents und dem Vorstand. Mit der weltweiten Verschärfung der COVID-19 Pandemie Ende Februar 2020 hat das KPS-Management ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der Mitarbeiter * Innen, Kunden, Lieferanten und Service Provider eingeführt. Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere die Beobachtung und Identifikation der zusätzlichen Risiken resultierend aus den COVID-19 Pandemiefolgen für laufende, neue und potentielle Projekte sowie auf die Liquidität des Konzerns. 3.2 Einzelne Chancen und Risiken3.2.1 Gesamtwirtschaftliche Chancen und RisikenDas Investitionsverhalten und die Veränderung des Investitionserhaltens von Unternehmen insbesondere in den Bereichen IT, Digitalisierung und Software haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanz- und Ertragslage des KPS-Konzerns. Das für die KPS-Gruppe relevante Investitionsverhalten und die Veränderung des Investitionsverhalten wird maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland, in den europäischen Märkten der KPS-Gruppe sowie in wichtigen globalen Märkten Asiens und Amerikas beeinflusst. Risiken aus der COVID-19 Pandemie für die Weltwirtschaft, die europäische und deutsche KonjunkturDer Internationale Währungsfonds (IWF) schreibt in der Veröffentlichung vom Oktober 2020 (World Economic Outlook) , dass in Folge der COVID-19 Pandemie die meisten Länder einen länger anhaltenden Schaden an ihrem Produktionspotential erfahren werden, ausgelöst durch die Spuren der heftigen Rezessionen im Jahr 2020. Die längerfristigen Output-Verluste implizieren einen deutlichen Rückgang des Lebensstandards relativ zudem, was vor der Pandemie erwartet wurde. 20 Entsprechend erwartet der IWF einen Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von -4,4 %, des Outputs (= BIP) im Euroraum von -8,3 % und der deutschen Konjunktur gemessen am BIP von -6,0 % im Jahr 2020. 21 Für 2021 erwartet der IWF eine Erholung der globalen Konjunktur und ein globales Output-Wachstum (gemessen am BIP) in Höhe von 5,2 %. Der IWF bewertet die Risiken für die erwartete Erholung als ungewöhnlich hoch. Die Vorhersage basiert auf Faktoren und Annahmen über die öffentliche Gesundheitsversorgung und ökonomischen Variablen, die inhärent schwierig zu prognostizieren sind. 22 Mögliche Risiken für die KPS: Aus den hohen Risiken und Unsicherheiten der COVID-19 Pandemie für die globale, europäische und deutsche Konjunktur resultieren entsprechende hohe Risiken und Unsicherheiten auf das Nachfrageverhalten nach Dienstleistungen der KPS-Gruppe bestehender und potenzieller Kunden mit potenziellen negativen Effekten auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung des KPS-Konzerns. Social Distancing und Lockdown Maßnahmen seitens der Politik haben starke negative wirtschaftliche Auswirkungen auf den stationären Einzelhandel in Deutschland und in den von KPS adressierten europäischen Märkten. Weitere Eintrübungen der Investitionsbereitschaft im Einzelhandel könnten sich negativ auf die Ertrags-, Gewinn-, und Finanzlage der KPS-Gruppe auswirken.
20 IWF, World Economic Outlook Oktober 2020,
hattps://www.imf.org/eng.Publications/WEO/Issues/2020/09/30/world
economic-outlook-october-2020; Seite XIV
Risiken für Weltwirtschaft aus Handelskonflikten und BrexitDas handelspolitische Klima wird nach Einschätzung der wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsforschungsinstitute rauer. In den USA zeigt sich, dass protektionistische Drohungen auch umgesetzt werden und die Verhinderung neuer Zollschranken oftmals nur auf Kosten neuer nichttarifärer Handelshemmnisse zu erkaufen ist. Fortdauernde Konflikte mit China und der EU stellen diesbezüglich weiterhin Abwärtsrisiken dar. Ende Dezember 2020 haben sich die EU Kommission und Großbritannien auf ein Austrittsabkommen und entsprechenden Nachfolgeregelungen geeinigt. Großbritannien hat damit den Austritt aus der EU vollzogen. Aus Sicht der KPS kann der vollzogene Austritt Großbritanniens aus der EU ein deutliches Risiko für die Investitionsbereitschaft von Unternehmen darstellen und sich somit negativ auf die Ertrags-, Gewinn- und Finanzlage der KPS auswirken. Wesentliche Risiken für die deutsche und europäische KonjunkturDie konjunkturelle Entwicklung in Deutschland sowie in den wichtigsten europäischen Märkten und die damit einhergehende Veränderung des Investitionsverhaltens haben einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage sowie die Vermögenslage des KPS-Konzerns. Im Rahmen der Research-Aktivitäten wertet KPS regelmäßig Studien und Prognosen der Wirtschaftsinstitute aus, um über die voraussichtliche Entwicklung der Konjunktur in den für KPS relevanten Märkten den erforderlichen Überblick zu bekommen. Die hohen Risiken und Unsicherheiten der COVID-19 Pandemie auf die Umsatz-, Gewinn- und Finanzlage der KPS-Gruppe wurden bereits im Abschnitt "Risiken aus der COVID-19 Pandemie für die Weltwirtschaft, die europäische und deutsche Konjunktur" erläutert. Der IWF erwartet in wichtigen europäischen Märkten einen deutlichen Rückgang des Outputs und geht davon aus, dass sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 in Italien (gemessen am BIP) um -10,6 %, in Großbritannien um -9,8 %, in Spanien um -12,8 % und in Frankreich um -9,8 % reduziert. Für Deutschland geht der IWF von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um -6,0 % aus. 23 In vielen Ländern Europas und in Deutschland waren die Infektionszahlen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts (Januar 2021) anhaltend hoch. Regierungen und Behörden versuchen mit teilweise harten Social distancing und Lockdown Maßnahmen die COVID-19 Krise einzudämmen. Die daraus resultierenden hohen Unsicherheiten könnten sich negativ auf die Investitionsbereitschaft von Unternehmen und damit negativ auf die Ertrags-, Gewinn- und Finanzlage der KPS auswirken. 3.2.2 Branchenspezifische Chancen und RisikenKPS zählt führende große und mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen und internationalen Raum zu seinen Kunden und verfügt über hervorragende Referenzen. Die fortschreitende digitale Transformation von Unternehmen erfordert innovative, agile und schnell umsetzbare Beratungsansätze, um Unternehmen bei der grundlegenden operativen und kulturellen Neuausrichtung der Organisation strategisch, prozessual sowie auf der technologischen Ebene zu unterstützen. Dies erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, beginnend bei der klassischen Warenwirtschaft über das Onlinegeschäft bis zum digitalen Marketing sowie die Bereiche Mobile und Analytics (Big Data). KPS investierte bereits sehr früh in digitale Beratungsbereiche und ist heute als eine der wenigen Unternehmensberatungen in der Lage, ganzheitliche, unternehmensweite (End-to-end), digitale Prozessketten für die Unternehmenssteuerung in Echtzeit zu liefern und diese mittels standardisierter Software-Lösungen von beispielsweise SAP, SAP Hybris, Adobe oder Intershop zu implementieren. Besonders durch die Herausforderungen der digitalen Transformation erwartet die KPS deutliche Wachstumsimpulse im Omnichannel, im B2B- aber auch im B2C-Bereich nicht nur im Handel, sondern auch im Dienstleistungs- und Industriebereich. Die KPS beobachtet, dass die Beschaffungsstrukturen in Unternehmen sich verändern und Entscheidungsträger sich nicht mehr nur im traditionellen IT- oder Finanzbereich finden, sondern Budgets vermehrt in den Marketing- oder E-Commerce-Bereich der Unternehmen wandern. Vertriebs- und Marketingaktivitäten, aber auch allgemein der Beratungsansatz, müssen auf diese zusätzlichen, neuen Ansprechpartner in den jeweiligen Branchen angepasst werden. Die Projektzyklen der KPS-Kunden werden durch die Geschwindigkeit der fortschreitenden Digitalisierung kürzer. Die KPS erlebt daher, dass Unternehmen bei der Auswahl des Beratungspartners auch zunehmend Gewicht auf dessen Kompetenzen und Fähigkeiten legen, Transformationsprojekte so begleiten zu können, dass durch entsprechende Change-Management-Impulse und -Maßnahmen auch die Mitarbeiter der einzelnen Fachabteilungen mitgenommen und im Change-Prozess begleitet werden. So können Unternehmen einen schnellen Projekt-ROI erzielen und in hart umkämpften Märkten agil bleiben. KPS hat deshalb im vergangenen Geschäftsjahr weiter in die Industrialisierung des Beratungsansatzes investiert: Strategisches Alignment, Prozesse, Change-Management und die Implementierung von Standard-Technologien können nun noch schneller umgesetzt und innovative Geschäftsideen und Konzepte noch rascher realisiert werden. Branchenspezifische Risiken die aus der COVID-19 Pandemie resultierenAuf der einen Seite sollte der disruptive Schock der COVID-19 Pandemie die digitale Transformation von Unternehmen beschleunigen. Die KPS-Gruppe mit ihrer Kernkompetenz, digitale Transformationsdienstleistungen end-to-end anzubieten, sollte von einer solchen Beschleunigung deutlich profitieren. Auf der anderen Seite erfordert ein digitaler Umbau der Prozesse eines Unternehmens, die Etablierung von Omni-Channel Strategien und Lösungen eine hohe und positive Investitionsbereitschaft von Unternehmen. Der COVID-19 Schock hat für viele Unternehmen die Unsicherheiten erhöht und die Investitionsbereitschaft temporär reduziert. Daher sieht die KPS ein branchenspezifisches Risiko durch die COVID-19 Pandemie einhergehend mit möglichen negativen Folgen für Ertrag, Gewinn und Liquidität der KPS-Gruppe. Da es sich bei der COVID-19 Pandemie um ein bereits eingetretenes Ereignis handelt und der weitere Verlauf der COVID-19 Pandemie mit Unsicherheit behaftet ist, werden die branchenspezifischen COVID-19 Risiken als mittel bis hoch eingestuft. 3.2.3 Risiken aus dem Austritt Großbritanniens aus der EUEnde Dezember 2020 haben EU und Großbritannien sich auf ein Abkommen zum Austritt Großbritanniens aus der EU zum 01.01.2021 geeinigt und entsprechende Nachfolgeregelungen vereinbart. Der Austritt Großbritanniens im Januar 2021 stellen für die KPS verschiedene regulatorische Risiken dar, Großbritannien nun als nicht-EU-Ausland gilt. Über eine Tochtergesellschaft betreibt die KPS AG einen Standort in London, an dem auch eines von drei KPS Innovation Centers angesiedelt ist. Mögliche Auswirkungen auf den Transfer von Mitarbeiter * Innen zwischen diesem und anderen Standorten sowie der Import und Export von Dienstleistungen auf Grund des vereinbarten Abkommens sind zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts noch in der Prüfung. Daher können derzeit mögliche Risiken und Auswirkungen auf die KPS vom Vorstand noch nicht abschließend beurteilt werden. Die KPS Digital Limited erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019/2020 Umsatzerlöse von rd. 12,5 Mio. Euro. Daher stuft der Vorstand die Risiken des vollzogenen Austritts Großbritanniens aus der EU als gering bis mittel ein. 3.2.4 Chancen und Risiken in der AuftragsabwicklungMit der agilen KPS Rapid-Transformation®-Methode setzt KPS bewährte Technologie der Spitzenklasse in der Umsetzung von Projekten ein. Dabei verbinden die Berater von KPS die klassische Welt der Strategie- und Prozessberatung mit der Implementierungsberatung, um durch die Realisierung von Synergiepotenzialen in den Beratungssegmenten optimale Transformationsprozesse zu erzielen. Das Einführungsrisiko wird so erheblich reduziert. Die Planung und Umsetzung von Projekten sind größtenteils umfangreich und komplex. Zusätzliche Anforderungen von Kunden führen dann zu Änderungen im Projektaufbau oder -ablauf. Das bedeutet ein Risiko vor allem für Werkverträge mit Festpreisvereinbarungen. Projekte, die nach Arbeitszeit und -aufwand abgerechnet werden, stellen aus Sicht der KPS kein bestandsgefährdendes Risiko dar, da Änderungsanforderungen zu entsprechenden Anpassungen des Projektbudgets führen. Risiken aus Festpreisvereinbarungen stellen ihrer Art nach ein mittleres Risiko für die KPS dar. Die Wahrscheinlichkeit einer Kostenüberschreitung aufgrund zusätzlicher Anforderungen der Kunden ist nicht vernachlässigbar. Allerdings geht KPS bisher nur in wenigen Fällen Festpreisvereinbarungen ein. Daher waren und sind aus diesem Risiko keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ergebnissituation zu erwarten. Durch die Komplexität der Projekte und Besonderheiten in den Branchen, in denen die Kunden der KPS tätig sind, kann es zu fachlichen und/oder qualitativen Fragestellungen, Herausforderungen und Problemen kommen, die von den zugeteilten Projektmitarbeitern nicht gelöst werden können. Risiken aus fachlichen und/oder qualitativen Fragestellungen, Herausforderungen und Problemen werden als eher gering eingestuft. In der Vergangenheit konnten derartige Situationen regelmäßig in einem für die Gesellschaft angemessenen Zeitraum gelöst werden. Da sich die KPS bei den Kundenprojekten immer wieder mit neuen, hochkomplexen Fragestellungen, Herausforderungen sowie Fragestellungen zu auftretenden Problemen konfrontiert sieht, sind Situationen denkbar, in denen auftretende, hochkomplexe Herausforderungen und Probleme nicht oder nur mit hohem zeitlichen sowie finanziellen Einsatz lösbar sind. Risiken aus temporären Belastungen aus Vertragskündigungen werden als mittel bis gering eingestuft. Die Wahrscheinlichkeit der Kündigung oder Nichtverlängerung eines Kundenvertrags nach der ersten Prototypenphase aufgrund von Fehlern der Mitarbeiter sowie aufgrund von anderen Ereignissen ist erfahrungsgemäß eher gering. Wenn sich dieses Risiko realisiert, sind insbesondere bei größeren Projekten vorübergehende Ergebnisbelastungen zu erwarten, da die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter zumindest kurzfristig vielfach nicht anderweitig eingesetzt werden können. KPS beobachtet zunehmende Versuche von Mitbewerbern, das erfolgreiche Modell nachzubilden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mittlere oder große Beratungsunternehmen damit versuchen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber KPS zu erzielen. Zudem hat die COVID-19 Pandemie dazu geführt, dass einige Kunden nach Projektpausen und Projektverschiebungen gefragt haben. Entsprechend wurde in diesen Fällen die Projekt- und Auftragsentwicklung unterbrochen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf Umsatz und Gewinn der KPS. Je nachdem, wie die COVID-19 Pandemie sich weiter entwickelt, könnten bestehende oder potentielle Kunden der KPS nach zusätzlichen Projektpausen und Projektverschiebungen fragen. Dies hätte weitere negative Auswirkungen auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung zur Folge. Die KPS schätzt mögliche, durch die COVID-19 Pandemie bedingte Projektverschiebungen und Projektpausen als mittleres Risiko ein. 3.2.5 Chancen und Risiken aus SkaleneffektenDurch die aktuelle Unternehmensgröße mit einem Jahresumsatz von nun 166 Mio. Euro und einer stabil wachsenden Beratungsmannschaft und gegenwärtig 619 Mitarbeiter * Innen ist das Interesse von großen Unternehmen an den Beratungsleistungen von KPS weitergewachsen. Die zunehmende Attraktivität von KPS steigert die Chancen, von Großkunden als Generalunternehmer beauftragt zu werden. Aufgrund der Komplexität der Beratungsinitiativen und der Unternehmensgröße der Kunden kann die KPS gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl an Großprojekten bedienen. Bei Ausfall (Zahlungsunfähigkeit) eines oder mehrerer dieser Großkunden wäre eine Gefährdung des Fortbestands von KPS nicht ausgeschlossen. Bei den Großkunden der KPS handelt es sich durchgängig um namhafte Kunden, die in hohem Maße als kreditwürdig und finanzstark gelten. Eine Reihe von Kunden der KPS-Gruppe kommen aus dem Bereich stationärer Einzelhandel. Durch die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen sind in Deutschland Einzelhändler außerhalb des Bereichs Baumärkte, Drogerie und Lebensmittel im besonders starken Maße negativ betroffen. Daher stuft die KPS dieses Risiko temporär und COVID-19 Pandemie bedingt als hoch ein. 3.2.6 PersonalrisikoDas Unternehmenswissen ist im Humankapital der KPS und damit bei den Mitarbeiter * Innen verankert. Die Abwanderung von qualifizierten Führungskräft * Innen und Berater * Innen an Konkurrenzunternehmen kann zu einem Knowhow-Verlust führen und stellt daher ein Risiko für die KPS dar. Der Verlust von Mitarbeiter * Innen kann sich negativ auf die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten sowie auf wesentliche Finanzkennzahlen auswirken. Die KPS sieht sich diesem Risiko im Vergleich zu den Wettbewerbern weder in besonders hohem noch in besonders niedrigem Umfang ausgesetzt. Das gerade in der Beratungsbranche typische Risiko wird von KPS als mittleres Risiko eingeschätzt. 3.2.7 Chancen und Risiken in der Investition und FinanzierungDurch die Expansion ins europäische "Nicht-Euro-Ausland" insbesondere nach Dänemark, Schweden, Großbritannien und Norwegen bestehen Währungsrisiken im begrenzten Umfang. Die Liquiditäts- und Zinsrisiken bewertet KPS auf Grund der soliden Kapital- und Finanzierungsstruktur als begrenzt. Das Geschäftsmodell der KPS bringt es mit sich, dass relativ wenige, aber sehr umfangreiche Projekte gleichzeitig bearbeitet werden. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Der Ausfall eines Kunden kann eine sehr negative Auswirkung auf die Liquiditätssituation der KPS haben. Ein Kreditrisiko/Ausfallrisiko besteht für KPS AG dahingehend, dass Kunden oder sonstige Schuldner ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit größeren Umsatzvolumen unterliegt der regelmäßigen Überprüfung. Die Außenstände werden ständig überwacht. Sowohl die Projektverantwortlichen als auch das Top-Management erhalten monatlich eine Übersicht mit den überfälligen Posten je Kunden. Damit kann die KPS kurzfristig auf ein sich verändertes Zahlungsverhalten reagieren. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Durch die COVID-19 Pandemie und die dadurch entstehenden Unsicherheiten und Risiken hat die KPS die Überwachung des Zahlungsverhaltens von Kunden und das Management der Liquidität weiter verstärkt. Das zusätzliche Risiko aus der COVID-19 Pandemie für das Zahlungsverhalten einzelner Kunden wird als mittleres Risiko eingestuft. Auswirkungen von Wechselkursentwicklungen werden aufgrund der Kundenstruktur als geringes Risiko eingestuft. 3.2.8 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko wird als Risiko definiert, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können. Dazu gehören das Refinanzierungsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko. Ein Marktliquiditätsrisiko (Risiko, aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen bzw. glattstellen zu können) liegt bei der KPS nicht vor. Unter dem Refinanzierungsrisiko wird das Risiko verstanden, bei Bedarf nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen Liquidität beschaffen zu können. Der KPS stehen ausreichend hohe Kreditlinien zu Verfügung, um einen möglichen nichtvorsehbaren Finanzierungsbedarf zu decken. Eingeschlossen dabei sind die zusätzlichen Risiken aus der COVID-19 Pandemie. Die KPS stuft das Liquiditätsrisiko als gering ein. 3.2.9 Steuerliche Chancen und RisikenDem Vorstand sind derzeit keine wesentlichen steuerlichen Risiken bekannt. Daher wird das steuerliche Risiko als gering eingestuft. 3.2.10 Technologische Chancen und RisikenTechnische Risiken durch Fehler von Mitarbeitern der KPS können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mögliche daraus folgende kurzfristige Kündigungen von Dienstleistungs-, Betreuungs- oder Lieferverträgen können temporäre Belastungen auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung hervorrufen. 3.2.11 Chancen und Risiken aus der Holdingfunktion der KPS AGDie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KPS AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen abhängig. 3.3 Gesamtaussage zu Chancen und RisikenDas Risikofrüherkennungssystem unterstützt das Management dabei, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungssystem wurde im Rahmen der Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der uns heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis: Danach sind Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- und Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des KPS-Konzerns derzeit nicht erkennbar. 3.4 Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (Bericht gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB)Das Rechnungswesen und Controlling des KPS-Konzerns arbeitet auf Basis eines rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet und alle Konzerngesellschaften einbezieht. Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken und Fehlentwicklungen frühestmöglich zu identifizieren, zu minimieren bzw. vollständig zu vermeiden. Durch diese Maßnahmen sollen mögliche Schäden und eine potenzielle Bestandsgefährdung vom KPS-Konzern abgewendet werden. Risiken, die sich aus der Auftragsabwicklung ergeben, werden durch das Controlling frühzeitig erkannt. Ableitbare drohende Risiken werden den verantwortlichen Vice-Presidents und Managing Partnern unverzüglich mitgeteilt, in internen Führungsmeetings besprochen und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die Verantwortlichkeiten sind klar abgegrenzt; die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und der Einsatz von strengen IT-Berechtigungskonzepten sind essenzielle Bestandteile unseres internen Rechnungswesens und Controlling-Systems. Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Umstellungen der Prozesse auf Remote, der resultierenden Unsicherheiten auf Seiten der Kunden wurden im internen Kontroll- und Risikomanagement-System berücksichtigt. So wurden die Übermittlungszeiten von projektbezogenen Informationen stark verkürzt und für das Management der zusätzlichen Risiken weitere Daten verwendet. Die Abschlusserstellung der Konzerngesellschaften nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erfolgt zentral von unserem Firmensitz in Unterföhring aus. Hierbei wird ein konzerneinheitlicher Kontenplan verwendet, der für alle Gesellschaften maßgeblich ist. Nach Überleitung der Einzelabschlüsse auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (HB II) erfolgt über unser SAP Finance & Controlling-System eine Konsolidierung auf den Konzernabschluss. Hierbei werden konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt. Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden - soweit wesentlich oder gesetzlich erforderlich - einer externen Jahresabschlussprüfung unterzogen, deren Ergebnisse mit den Abschlussprüfern besprochen werden. 4. PROGNOSEBERICHT4.1 Gesamtwirtschaftliche PrognoseRobuste Erholung für die Weltwirtschaft in 2021 erwartetNach dem schwierigen Jahr 2020, mit -4,0% weltweiten Wirtschaftswachstum, sagen die Experten der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für die Jahre 2021 und 2022 wieder einen Aufschwung voraus. 2021 wird mit 5,9 % Wachstum durch die Erholung von der durch COVID19 ausgelösten Rezession geprägt sein, in 2022 geht das Wachstum dann auf 3,7 % zurück. 24 Dabei erwarten die Experten eine deutliche Aufholbewegung der Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2020, bei konstant gehaltenen Einschränkungen. Davon betroffen sind besonders Wirtschaftszweige wie Gastronomie und Verkehrsdienstlistungen. Weiter nehmen die Experten an, dass im Jahresverlauf 2021 die Pandemie zurückgedrängt werden kann, so dass Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben werden können. Trotzdem sind Investitionen in Unternehmen und größere Anschaffungen in Privathaushalten aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten durch umfassende Zurückhaltung betroffen. Der Konsum wird zwar durch aufgestaute Kaufkraft gestützt, vielerorts aber auch durch Arbeitslosigkeit ausgebremst. Die Rückkehr zu den Wachstumstrends, die vor der Krise erwartet wurden, wird einige Zeit dauern und in der Krise abgebaute Arbeitsplätze werden erst nach und nach an anderer Stelle wieder entstehen. 25 Der Welthandel expandierte zuletzt zügig, wird für 2020 aber trotzdem 6,6 % unter dem Vorjahresniveau erwartet. 2021 und 2022 wird hier jeweils eine Zunahme um 5,9 % bzw. 3,3 % vorausgesagt. Der Ölpreis dürfte mit einer Zunahme von 41 US-Dollar auf 43 US-Dollar je Barrel Brent nur leicht zu nehmen. 26 Europäische Volkswirtschaften mit erwarteter deutlicher AufholbewegungFür die europäischen Volkswirtschaften erwarten die Wirtschaftswissenschaftler einen ähnlichen Verlauf wie für die globale Wirtschaft. Nach dem durch COVID19 geprägten 2020, mit erwarteten -7,0 % Wachstum in den EU-27 Ländern, bzw. -7,4 % im Euroraum, folgt 2021 und 2022 die Aufholbewegung mit 5,5 % (Euroraum: 5,6 %) Wachstum in 2021 und 3,1 % (Euroraum: 3,0 %) im Folgejahr. 27 Die europäischen Staaten stemmen sich mit umfassenden Maßnahmen gegen die COVID-19 Krise und konnten zum Beispiel einen raschen, starken Anstieg der Arbeitslosenzahlen weitgehend verhindern. Mit dem Auslaufen von Kurzarbeitsprogrammen dürfte sich jedoch die Arbeitslosenquote erhöhen, nach 8,1 % Arbeitslosenquote im Euroraum für 2020, werden für die Folgejahre 9,0 % und 8,2 % prognostiziert. 28
24 Erholung verliert an Fahrt - Wirtschaft und
Politik weiter im Zeichen der Pandemie,
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Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2020,
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Schwaches Wirtschaftswachstum für Deutschland erwartetDie führenden Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten auch für Deutschland nach 2020 mit -5,4 % in den Folgejahren ein aufholen der Wirtschaft: 2021 werden 4,7 % Wachstum erwartet, 2022 2,7 %. Grund für den, insbesondere im Vergleich zur Großen Rezession raschen Wiederaufschwung ist die weltweit zügige Erholung. Die Pandemie traf die Weltwirtschaft nach Meinung der Experten als exogener Schock, der die Produktionsstrukturen wesentlich weniger in Frage stellen dürfte. Allerdings wird sich der Aufholprozess mit der Zeit verlangsamen, so dass ein Aufschließen auf Vorkrisenniveau nach etwa acht Quartalen erwartet wird. Die Zahl der Erwerbstätigen erlitt im zweiten Quartal einen Einbruch um 609.000 Personen, der höchste Einbruch seit Beginn der vierteljährlichen Statistik im Jahr 1970. Seit Juli nimmt die Zahl der Erwerbstätigen wieder zu. Diese Erholung dürfte sich jedoch wieder verlangsamen. Zum einen da die zuvor herrschende extrem niedrige Arbeitslosigkeit aus die Überauslastung der vergangenen Jahre zurückzuführen gewesen sein dürfte. Aber auch, da die Krise zu einer Verschiebung der Arbeitskräftenachfrage zwischen Branchen führen dürfte, die laut Experten einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Gegensatz zum Euroraum insgesamt dürfte die Zahl die Arbeitslosenquote 2021 mit 5,9 % im Vergleich zu 2020 unverändert bleiben und 2022 wieder auf 5,5 % zurückgehen. 4.2 Branchenspezifische PrognoseDeutlicher Umsatzrückgang in der Consulting-Branche erwartetNachdem der vom Bundeverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) ermittelte Geschäftsklimaindex für die Consultingbranche im März auf 70,4 Punkte eingebrochen war, legte er bis Dezember wieder auf 94,5 Punkte zu. Die Unternehmensberater sehen damit insgesamt positiv in die Zukunft. 29 Allerdings gestalte sich die Entwicklung innerhalb der Branche recht uneinheitlich. Die großen Consultingfirmen melden dem BDU zu 41 % eine gute Geschäftslage, gleichzeitig beschreiben 27 % ihre Situation als schlecht, unter Budget liegt nur etwa jeder zehnte. Kleinere Beratungsfirmen und Einzelberater haben deutlich mehr zu kämpfen - bei den Beratungen unter 250.000 Euro Jahresumsatz melden rund 50 % eine schlechte, nur 19 % eine gute Geschäftslage. 30
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Nach Spezialisierung melden IT-Berater den größten Stimmungsaufschwung. Sie profitieren von den in der Krise erneut gewachsenen Herausforderungen an die Digitalisierung in den Unternehmen, und dem sich auflösenden Investitionsstau. Bei den Organisations- und Prozessberater verschlechterte sich die Stimmung leicht, HR- und Personalberater stehen vor den größten Herausforderungen. 31 Für 2020 rechnet über ein Drittel der Marktteilnehmer mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 %, der Gesamtmarkt wird demnach einen Umsatzrückgang zwischen 5 % und 10 % sehen. Der BDU geht von einer Erholung bis auf das Umsatzniveau von 2019 erst bis 2022 aus. 32 Laut Lünendonk Studie 2020 zur Marktentwicklung bei IT-Beratung und IT-Service in Deutschland hat sich die Visibilität im Markt im Zuge der Coronakrise deutlich verringert. Die Studie 2020 veröffentlicht daher keine Umsatzprognosen der Marktteilnehmer. Insgesamt lassen sich aber Unterschiede zwischen den einzelnen Beratungsfirmen feststellen, die sich ungleich schnell und reibungslos auf Remote Work einstellen konnten. 33
31 Geschäftsklima Consulting - Dezember
2020, BDU Pressemitteilung,
https://www.bdu.de/news/consultingmarkt-entwickelt-sich-je-nach-unternehmensgroesse-oder-branchenfokussierung-sehr-uneinheitlich/
4.3 Erwartete Geschäftsentwicklung des KPS-Konzerns und der KPS AGGrundlage für die Einschätzung für das Geschäftsjahr 2020/2021 bilden die Entwicklung vergangener Berichtszeiträume, die Ergebnisse der vergangenen Monate, das Beratungsportfolio bestehend aus Bestandsprojekten und neu hinzu gewonnen Projekten. Die anhaltende COVID-19 Pandemie, die in vielen Ländern Europas weiterhin hohen Infektionszahlen und der damit verbundenen Social Distancing und Lockdown Maßnahmen führen zu zusätzlichen Unsicherheiten bei der Einschätzung zur möglichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2020/2021. Der Vorstand und das Management der KPS AG können zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts weiterhin nicht verlässlich abschätzen, wie sich die andauernde COVID-19 Pandemie auf die wirtschaftliche Lage von bestehenden und potentiellen Kunden der KPS-Gruppe und deren Nachfrageverhalten auswirkt. Damit sind auch die sich daraus ergebenden Effekte auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2020/2021 schwer zu quantifizieren und mit hohen Unsicherheiten behaftet. Für die Herausforderungen der Zukunft und die Chancen in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen gut aufgestellt. Darüber hinaus verfügt die KPS über eine sehr solide Finanzstruktur und Ertragslage. Im Geschäftsjahr 2020/2021 fokussiert sich Vorstand und Management insbesondere konsequent auf die weitere Ertragsoptimierung sowie die Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie. Auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts vorliegenden Informationen und Daten schätzt der Vorstand der KPS AG im Geschäftsjahr 2020/2021 Umsatzerlöse auf einem vergleichbarem Niveau wie im Geschäftsjahr 2019/2020 zu erwirtschaften. Darüber hinaus ist geplant, ein moderat steigendes EBITDA zu erzielen. Diese Planung beruht darauf, dass die geplanten Projekte durchgeführt werden können und Kosteneinsparungen insbesondere bei den Materialaufwendungen für bezogene Leitungen erzielt werden können. Unsere Prognose basiert auf den heute bekannten Fakten und Vorhersagen über die zukünftigen wirtschaftlichen sowie konjunkturellen Entwicklungen. Aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Veränderungen der antizipierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Effekte aus dem weiteren Verlauf der COVID-19 Pandemie bei laufenden Projekten, beim aktuellen Auftragsbestand sowie bei sonstigen externen oder internen Faktoren könnten wesentliche negative Effekte auf unsere Umsatz- und Ergebniserwartungen haben, so dass die in diesem Bericht gemachten Schätzungen nicht erreicht werden können. 5. VERGÜTUNGSBERICHT5.1 VorstandsvergütungDie Vergütung setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Als Fixum ist ein Jahresfestbezug vereinbart, der in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar ist. Die variable Komponente ist eine auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete, leistungsbezogene Bonuszahlung, die über einen Bemessungszeitraum von insgesamt drei Geschäftsjahren (das jeweilige Ausgangsjahr und die beiden Folgegeschäftsjahre) berechnet wird. Die Auszahlung des Bonus hängt vom Erreichen bestimmter im Ausgangsjahr festgelegter Zielvorgaben ab. Für jedes Jahr des Bemessungszeitraums werden verschiedene Bandbreiten an quantitativen und ggf. qualitativen Kriterien festgelegt, denen jeweils ein Bonus- oder Malusbetrag gegenübersteht. Das Vorstandsmitglied erhält nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres des relevanten Bemessungszeitraums eine jährliche Abschlagszahlung, deren Höhe sich nach dem Saldo der bis dahin erzielten Bonus- und Malusbeträge richtet. Nach Feststellung des endgültigen Bonus ist das Vorstandsmitglied verpflichtet, eine etwaige Differenz zwischen den Abschlagszahlungen und dem endgültig festgestellten Bonus an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Die fixe und variable Vergütung betrug für den Alleinvorstand für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 insgesamt 420 (Vorjahr: 573) TEuro, wobei der variable Anteil 29 % (Vorjahr: 42 %) der Gesamtbezüge betrug. Dem Vorstand wird zudem ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft für den Vorstand eine Unfallversicherung und eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Der Vorstand erhält seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erstattet und hat Anspruch auf Zahlung des bei Beschäftigung eines Arbeitnehmers üblichen Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Aufwendungen hierfür betrugen im Geschäftsjahr 2019/2020 63 (Vorjahr: 63) TEuro. 5.2 Vergütungen für die Mitglieder des AufsichtsratsIn der Hauptversammlung am 9. Mai 2008 wurde die derzeitige Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats beschlossen. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von 15 TEuro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 25 TEuro. Die Vergütung wird nach der Hauptversammlung zahlbar. Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf insgesamt 55 (Vorjahr: 55) TEuro. Im Geschäftsjahr 2019/2020 betrugen die Aufsichtsratvergütungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Michael Tsifidaris 25 (Vorjahr: 25) TEuro, für Herrn Uwe Grünewald 15 (Vorjahr: 15) TEuro und für Herrn Hans-Werner Hartmann 15 (Vorjahr: 15) TEuro. 6. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGB UND ERLÄUTERNDER BERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/20206.1 Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsZum 30. September 2020 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 37.412.100 Euro. Es ist eingeteilt in 37.412.100 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 Euro am Grundkapital. Alle Aktien enthalten gleiche Rechte und Pflichten. Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien gekauft oder veräußert. Die Gesellschaft hält zum 30. September 2020 keine eigenen Aktien (Vorjahr: 0). 6.2 Stimmrechts- und ÜbertragungsbeschränkungenDem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen zur Übertragung von Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 44 Abs. 1 WpHG Anwendung findet. Verstöße gegen Mitteilungspflichten i.S.d. §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 WpHG können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen der Stimmrechte sind uns nicht bekannt. 6.3 Kapitalbeteiligungen größer 10 ProzentDirekte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 30. September 2020 nach Kenntnis des Vorstands wie folgt: scrollen
Der KPS AG sind im Geschäftsjahr 2019/2020 keine weiteren Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft über die oben dargestellte Auflistung hinaus keine Meldung vor, die eine Beteiligung über 10 % der Stimmrechte beinhaltet. 6.4 Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihenEs gibt keine Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. 6.5 Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmerbeteiligungenArbeitnehmer, die am Kapital der KPS AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. 6.6 Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und Änderungen der SatzungDie Mitglieder des Vorstands werden nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung bestellt bzw. abberufen. Hierfür ist der Aufsichtsrat zuständig. Ernennungen erfolgen jeweils für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig, wobei der Beschluss frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit gefasst werden darf. Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. 6.7 Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder dem Rückkauf von AktienDer Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnisse zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. September 2020 wurde die von der Hauptversammlung am 07. April 2017 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2017/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2020/I in Höhe von 18.706.050,00 Euro geschaffen. Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. September 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 18.706.050,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2020/I ist im Geschäftsjahr 2019/2020 nicht erfolgt. Durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. September 2020 wurde das Grundkapital um bis zu 2.000.000,00 Euro auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand bis 24. September 2024 ermächtigt wurde. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. September 2020 und der Ersetzung des Beschlusses durch die Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder sonstigen Andienungsrechts erfolgt. Danach kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben und veräußern. Dieser Beschluss ist wirksam ab der Hauptversammlung und endet mit Ablauf des 24. September 2025. Die Bedingungen zum Erwerb, der Verwendung und des Bezugsrechtsausschlusses wurden explizit geregelt. Zum Bilanzstichtag ist kein Bestand an eigenen Aktien vorhanden, im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine Aktien gekauft oder verkauft. 6.8 Wesentliche Vereinbarungen unter Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines ÜbernahmeangebotesIm Falle eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots erhält der derzeitige Alleinvorstand bei Ausübung des vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts innerhalb von 12 Monaten nach dem Kontrollwechsel eine Abfindung in Höhe von 75 % zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ihm zustehenden Jahresbruttoeinkommens. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre, die derzeit alleine oder gemeinsam nicht mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt sind, alleine oder gemeinsam mehr als 50 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erwerben oder die Gesellschaft durch den Abschluss eines Unternehmensvertrags i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird. Dem gleichgestellt ist der Fall der Verschmelzung der Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen. Den Vice-Presidents wurde für diesen Fall eine verlängerte Kündigungsfrist eingeräumt. Im Falle der Eigenkündigung durch den Vice-President kann dieser den Verzicht des Wettbewerbsverbots verlangen. 7. RECHTLICHE ANGABEN7.1 Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d, 289f HGBDie Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f HGB einschließlich der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist öffentlich zugänglich unter: https://www.kps.com/de/investor-relations/corporate-governance.html. 7.2 Angaben zur nichtfinanziellen Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289b bis 289e HGBDie KPS AG hat die Aktivitäten des KPS Konzerns im Bereich Nachhaltigkeit in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (Nachhaltigkeitsbericht) offengelegt. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist unter https://www.kps.com/de/investor-relations/financial-publications.html zugänglich.
Unterföhring, den 15. Januar 2021 KPS AG Konzernabschluss nach IFRSGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01. Oktober 2019 bis 30. September 2020scrollen
*) bereinigt um Abschreibungen auf die im Rahmen
von Unternehmenszusammenschlüssen aufgedeckten
Vermögenswerte und auf die übernommenen
Kundenbeziehungen (M&A bedingt)
GESAMTERGEBNIS für die Zeit vom 01. Oktober 2019 bis 30. September 2020scrollen
KENNZAHLEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscrollen
KONZERNBILANZ zum 30. September 2020Aktiva scrollen
KONSOLIDIERTE KAPITALFLUSSRECHNUNG für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020scrollen
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EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscrollen
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KONZERN ANHANG1. INFORMATIONEN ZU GESELLSCHAFT UND KONZERNDie KPS AG ist eine in Deutschland ansässige, international aufgestellte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Beta-Straße 10h, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft ist mit der Registernummer HRB 123013 beim Amtsgericht München eingetragen. Die KPS AG wurde 1998 gegründet. Die Aktien der KPS AG wurden am 15. Juli 1999 zum geregelten Handel am Neuen Markt zugelassen. Im Jahr 2002 wechselte die Gesellschaft in das Börsensegment "Geregelter Markt" (General Standard), im Dezember 2016 erfolgte die Aufnahme in den Prime Standard. Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden. Die KPS AG ist ein erfolgreiches Unternehmen für Business Transformationsberatung und Prozessoptimierung im Handel und Konsumgüterbereich. Wir beraten unsere Kunden in Strategie-, Prozess- und Technologiefragen und implementieren mit Erfolg ganzheitliche Lösungen, die ihre Leistungsfähigkeit nachhaltig sichern. 1.1 Grundlagen der RechnungslegungDer von der KPS AG aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2020 wurde im Einklang mit den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), erstellt. Die Fassung des IASB über den Konzernabschluss nach den IFRS stimmt mit der Ansicht der Europäischen Union überein, da bis zum 30. September 2020 alle geltenden Standards und Interpretationen, die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten, übernommen wurden. Das Geschäftsjahr des Konzerns weicht vom Kalenderjahr ab und erstreckte sich vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Der Konzernabschluss wurde in Euro (€) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2019/2020 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Darstellung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Vorstand der KPS AG stellte den Konzernabschluss am 15. Januar 2021 auf und legte ihn dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. 1.2 Änderung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden1.2.1 LeasingverhältnisseZum 1. Oktober 2019 hat KPS erstmalig IFRS 16 angewendet. IFRS 16 wurde nach der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Daher wurden die Vergleichsinformationen für 2018/2019 nicht angepasst, das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt. Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten in IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen angewendet. 1.2.2 Definition eines LeasingverhältnissesBisher wurde bei Vertragsbeginn bestimmt, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4 vorlag. Nun wird basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses wie in einem der folgenden Abschnitte erläutert, festgelegt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich KPS, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. KPS wendete IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. 1.2.3 Leasingverhältnisse, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurdenAls Leasingnehmer least KPS Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Kraftfahrzeuge und Büroausstattung. Die Leasingverhältnisse waren bisher als Operating-Leasingverhältnis eingestuft, basierend auf der Einschätzung, ob der Leasinggeber im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen trägt. Gemäß IFRS 16 bilanziert KPS für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, wird das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Für Kraftfahrzeuge und Büroausstattung wurde festgelegt, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und damit verbundene Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Bisher wurden Immobilien, Kraftfahrzeug- und Büroausstattung-Leasingverhältnisse nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Oktober 2019. Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet. Die Nutzungsrechte wurden zum Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderung geprüft, dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Nutzungsrechte. Es wurden eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Diese Erleichterungen sind im Einzelnen: scrollen
1.2.4 Auswirkungen auf den Abschluss im Zeitpunkt des ÜbergangsBeim Übergang auf IFRS 16 wurden zusätzliche Nutzungsrechte und zusätzliche Leasingverbindlichkeiten erfasst. Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst. scrollen
Bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen wurden die Leasingzahlungen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Oktober 2019 abgezinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz beträgt 0,70%. scrollen
1.3 Nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten1.3.1 LeasingverhältnisseIn dieser Anhangsangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen KPS Leasingnehmer ist. Angaben zu Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasinggeber ist, werden in Anhangangabe 1.3.6 gegeben. 1.3.2 In der Bilanz erfasste BeträgeIn der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen: scrollen
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1.3.3 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste BeträgeDie Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen: scrollen
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In der Kapitalflussrechnung betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 5.441 TEUR. 1.3.4 Leasingaktivitäten des Konzerns und ihre bilanzielle BehandlungKPS mietet verschiedene Bürogebäude, Geschäftsausstattung und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume bis zu 13 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen aufweisen, wie im folgenden Abschnitt beschrieben. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Für die Geschäftsausstattungs- und Fahrzeugleasingverhältnisse wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen: scrollen
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers abgezinst, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden die Konditionen der mit Dritten aufgenommenen Finanzierungen verwendet. KPS ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Indexes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Bei einem langfristigen Gebäudemietvertrag sind die zukünftigen Leasingzahlungen an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Eine solche Ausgestaltung der Miete ist bei Gewerbeimmobilien in Deutschland üblich. Im folgenden Geschäftsjahr 2020/2021 kann vertragsgemäß keine Anpassung der Leasingzahlungen erfolgen. Sobald Änderungen eines Indexes oder Zins(satz)es sich auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen: scrollen
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht der KPS hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse von Fahrzeugen und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert beinhalten IT-Ausstattung. 1.3.5 Verlängerungs- und KündigungsoptionenEine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können nur durch KPS und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Kritische Schätzungen bei der Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Im Zusammenhang mit dem Leasing von Immobilien gelten bei der Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nachfolgende Überlegungen: scrollen
Die meisten Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Bürogebäuden wurden nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit einbezogen, da diese Vermögenswerte ohne wesentliche Kosten oder Betriebsunterbrechungen ersetzt werden könnten. Zum 30. September 2020 wurden mögliche zukünftige Mittelabflüsse i. H. v. TEUR 9.400 (undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Die Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt (oder nicht ausgeübt) wird bzw. KPS verpflichtet ist, dies zu tun. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann - sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. In der laufenden Berichtsperiode ergab sich keine diesbezüglichen Anpassungen der Vertragslaufzeiten. 1.3.6 KPS als LeasinggeberDie KPS AG hat Teile eines durch sie angemieteten Bürogebäudes weitervermietet. Dadurch ist sie ein Untermietverhältnis (sub-lease) eingegangen, wodurch die Gesellschaft als Leasinggeber operiert. Das Leasingverhältnis wurde als operatives Leasing eingestuft. Die Leasingerträge für das Geschäftsjahr 2019/2020 betragen TEUR 184. Es handelt sich bei der Weitervermietung um die Vermietung nicht genutzter Bürofläche. Es handelt sich hierbei um den einzigen Sachverhalt in dem die Gesellschaft als Leasinggeber operiert. Die Gesellschaft sichert sich gegen alle Ansprüche gegen den Mieter durch Kaution in Form einer Bankbürgschaft. Der Mietvertrag sieht eine feste Mietzeit von drei Jahren vor. scrollen
1.4 Nicht angewandte IFRS StandardsDie folgenden veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben: scrollen
2. GRUNDLAGEN UND METHODEN SOWIE UNSICHERHEITEN AUFGRUND VON SCHÄTZUNGEN2.1 Verwendung von Ermessensentscheidungen und SchätzungenIm Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Im Folgenden werden die Hauptanwendungsbereiche, in denen Schätzungen angewandt werden, dargestellt: scrollen
Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die einer Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs vorsieht. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes entweder auf unabhängige Gutachten zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen Cashflows ist. Die Bewertungen basieren auf den Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat sowie der unterstellten Veränderungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes. Jene im Rahmen der Kaufpreisaufteilung vorgenommenen Schätzungen können die zukünftigen Konzernergebnisse signifikant beeinflussen. Die Rückstellung für Bonuszahlungen an die Vice-Presidents der KPS wurde unter der Prämisse ermittelt, dass die anspruchsberechtigten Personen bis zur Auszahlung der Boni im Unternehmen verbleiben. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines oder mehrerer Vice-Presidents müssten Teile der Rückstellung aufgelöst werden. Für zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf Forderungen sind die Struktur der Fälligkeit der Forderungssalden, Erfahrungen bezüglich der Ausfallwahrscheinlichkeit externer Kundenratings, die Einschätzung der Kundenbonität sowie Veränderungen im Zahlungsverhalten. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von überarbeiteten und neuen Standards erfolgen rückwirkend, sofern für einen Standard keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode werden so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewendet worden wären. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das geschäftliche und wirtschaftliche Umfeld der KPS durch die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) nachteilig beeinflusst, wobei sich abmildernde Effekte aus den verschiedenen Maßnahmen ergaben, die seitens der KPS oder der Regierungen und Staaten weltweit ergriffen wurden, auch in Form finanzieller Unterstützung. Sowohl Auftragseingang, als auch Umsatzerlöse und Gewinn nach Steuern waren im abgelaufenen Geschäftsjahr durch COVID-19 beeinträchtigt. Die Auswirkungen von COVID-19 unterschieden sich dabei je nach Region und Kundenbranche erheblich. Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Virus ist es derzeit kaum möglich, Dauer und Umfang der daraus resultierenden Auswirkungen auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Ergebnisse und Cashflows von KPS vorherzusagen. Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. September 2020 getroffenen beziehungsweise unterstellten abschlussrelevanten Schätzungen und Annahmen basierten auf dem seinerzeit vorhandenen Wissensstand und den besten verfügbaren Informationen. KPS unterstellte dabei, dass die seinerzeitige COVID-19-Situation nicht von langfristiger Dauer sein würde. Entsprechend geht KPS davon aus, dass die Auswirkungen daraus auf den Konzernabschluss nicht wesentlicher, ernsthafter Natur sein werden. COVID-19-bedingte Auswirkungen auf den Konzernabschluss können sich weiterhin ergeben durch eine sich verschlechternden Kreditwürdigkeit, Zahlungsausfälle oder verspätete Zahlungen, Verzögerungen im Auftragseingang und ebenso bei der Auftragsausführung beziehungsweise Vertragserfüllung, Vertragsauflösungen, angepassten oder modifizierten Umsatzerlös- und Kostenstrukturen oder der Schwierigkeit, Vorhersagen und Prognosen aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt von Zahlungsflüssen zu treffen. In geringerem Masse können sich auch Zinsanpassungen in verschiedenen Ländern sowie eine zunehmende Volatilität der Fremdwährungskurse auswirken. Diese Faktoren können sich auf beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Höhe und Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung sowie die Zahlungsflüsse auswirken. Es besteht die Möglichkeit, dass im nächsten Geschäftsjahr Anpassungen von Annahmen und Buchwerten notwendig sein werden. KPS geht davon aus, dass die unterstellten Annahmen die Lage zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen widerspiegelten. 3. KONSOLIDIERUNGSKREISDer Konzernabschluss umfasst neben dem rechtlichen und wirtschaftlichen Mutterunternehmen des Konzerns alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die KPS AG die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat, um daraus entsprechenden Nutzen ziehen zu können. Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die KPS AG über eine Beherrschungsmöglichkeit bzw. Verfügungsgewalt verfügt, einer Risikobelastung durch schwankende Renditen ausgesetzt ist sowie diese Verfügungsgewalt zur Beeinflussung der Höhe der Renditen der Beteiligungsunternehmen ausnutzen kann. Diese beruht in der Regel auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der KPS AG. In der Regel manifestiert sich die Stimmrechtsmehrheit durch einen Anteilsbesitz von mehr als 50 %. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Neben der KPS AG als rechtliches Mutterunternehmen umfasst der Konsolidierungskreis folgende Gesellschaften, an denen die KPS AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, und die auf Basis der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden: scrollen
1.) Das Jahresergebnis 2019/2020 wurde aufgrund
des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags an die
KPS AG abgeführt.
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen gab es weder im Geschäftsjahr noch in der Vergleichsperiode. Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zum 30. September 2020 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse sind von Abschlussprüfern geprüft und testiert, beziehungsweise wurden im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen. 4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie Derivate und bedingte Kaufpreisverpflichtungen. 4.1 WährungsumrechnungDie funktionale Währung und die Berichtswährung der KPS AG ist der Euro (€). Transaktionen in Fremdwährung werden zum Transaktionszeitpunkt mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. Die Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche in der Regel der Landeswährung entspricht, in die Konzernberichtswährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt dabei nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Das bedeutet die Umrechnung der Posten der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Bilanzstichtagskurs, die der GuV zum Jahresdurchschnittskurs. Der Jahresdurchschnittskurs wird aus Monatsdurchschnittskursen errechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung ergebende Währungsunterschied wird erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis des Eigenkapitals erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis erfolgswirksam aufgelöst. 4.2 UmsatzrealisierungDie Umsatzerlöse enthalten die Erbringung von Dienstleistungen und den Verkauf von Soft- und Hardware. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt anhand des Five-Step-Models: Schritt 1: Identifizierung des Vertrags mit einem KundenEin Vertrag liegt zu dem Zeitpunkt vor, zu dem eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet. Schritt 2: Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung in dem VertragSobald der Konzern den Vertrag mit einem Kunden bestimmt hat, werden die Vertragsbedingungen und die üblichen Geschäftspraktiken geprüft, um alle versprochenen Waren oder Dienstleistungen im Vertrag zu identifizieren und zu bestimmen, welche der versprochenen Waren oder Dienstleistungen als eigenständige Leistungsverpflichtungen behandelt werden. Eine Ware oder eine Dienstleistung ist eigenständig abgrenzbar, wenn dem Kunden aus den zugesagten Waren oder Dienstleistungen direkt oder im Zusammenspiel mit anderen, aus dem ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen ein Nutzen entsteht und die zugesagten Waren und Dienstleistungen von anderen zugesagten Waren oder Dienstleistungen des gleichen Vertrags trennbar sind. Schritt 3: Bestimmung des TransaktionspreisesDer gesamte Transaktionspreis für einen Vertrag wird zuerst festgestellt und dann auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Der Transaktionspreis ist der Betrag, auf den die KPS Gruppe im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Bei dem Betrag der Gegenleistung sind die Auswirkungen variabler Vergütungen, bedeutender Finanzierungskomponenten, von nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und von an den Kunden zu zahlenden Gegenleistungen zu berücksichtigen. Die Gruppe hat jedoch keine wesentlichen variablen Vergütungen identifiziert. Der KPS Konzern verzichtet darauf, seine zugesagten Gegenleistungen um eine Finanzierungskomponente zu reduzieren, sofern die Forderungslaufzeit maximal ein Jahr beträgt. Übersteigt die Forderungslaufzeit ein Jahr, werden die Umsatzerlöse mittels Abzinsung auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Schritt 4: Verteilung des Transaktionspreises auf die LeistungsverpflichtungenDer Transaktionspreis wird jeder Leistungsverpflichtung in der Höhe zugeordnet, die den Betrag der Gegenleistung darstellen, auf die KPS Gruppe voraussichtlich Anspruch hat. Die Regelungen zur Aufteilung des Transaktionspreises sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag nur eine einzige Leistungsverpflichtung umfasst. Der Transaktionspreis wird jeder Leistungsverpflichtung auf einer relativen Einzelveräußerungsbasis (standalone selling price) zugeordnet. Schritt 5: Erlöserfassung bei Erfüllung der LeistungsverpflichtungenDer Erlös wird erfasst, wenn durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden die Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung wird über einen bestimmten Zeitraum übertragen, erfüllt somit eine Leistungsverpflichtung und erfasst den Erlös über einen bestimmten Zeitraum, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: a. dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung, während diese erbracht wird; b. durch die Leistung wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert und der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert, während dieser erstellt oder verbessert wird; oder c. durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist und die KPS hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen. Wird die Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt, wird die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden übertragen. Die nachfolgenden Arten von Erlösen und Verträgen liegen beim KPS Konzern vor: Verkauf von Waren und ErzeugnissenUmsatzerlöse aus dem Verkauf von Soft- und Hardware werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung, ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Rabatten und Skonti ausgewiesen. Weiterhin müssen sowohl die Höhe der Umsatzerlöse als auch die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden. Verkäufe von Gütern werden erfasst, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Soft- und Hardware an den Kunden übergeben wird. Beim Verkauf von Soft- und Hardware liegen in der Regel Leistungsverpflichtungen vor, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Diesbezüglich ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der früheren Bilanzierung nach IAS 18. Die Gegenleistung ist gewöhnlich fix vereinbart und enthält keine variablen Komponenten. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind in den Verträgen in der Regel nicht enthalten. Die Fakturierung an den Kunden erfolgt mit Erlöserfassung. Rechnungen sind in der Regel innerhalb von bis zu 30 Tagen zahlbar. DienstleistungsvertragUmsatzerlöse aus Dienstleistungsverträgen sind zeitraumbezogen zu erfassen, da die geleisteten Einheiten von der Gesellschaft nicht anderweitig genutzt werden können und die Gesellschaft einen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen besitzt. Die Umsatzerlöse werden auf Basis inputbasierter Methoden zur Messung des Leistungsfortschritts erfasst, sofern das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts verlässlich geschätzt werden kann. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Dienstleistungsvertrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Ein erwarteter Verlust aus einem Dienstleistungsvertrag ist als Aufwand zu erfassen, sobald dieser Verlust wahrscheinlich ist. Die Fakturierung an den Kunden erfolgt gewöhnlich mit der Erlöserfassung. Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. LizenzerträgeErträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden dann erfasst, wenn die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde. Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden nach Übergang der Verfügungsmacht abgerechnet. Lizenzerlöse für Softwarepflege und Support werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Lizenzerlöse für Softwarepflege und Support werden jährlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet. Rahmenverträge werden ohne die Verpflichtung einer festgelegten Mindestabnahmemenge mit Kunden geschlossen. Vertragsanbahnungskosten gemäß IFRS 15.91 wie Verkaufsprovisionen, die der Gesellschaft ohne Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden nicht entstanden wären, gab es im Geschäftsjahr 2019/2020 nicht. 4.3 Immaterielle VermögenswerteForschungs- und EntwicklungskostenFür die Zwecke der Rechnungslegung werden Forschungsaufwendungen als Kosten im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Untersuchungen definiert, die neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und Einsichten liefern sollen. Entwicklungsaufwendungen werden als Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Forschungsergebnissen oder Fachkenntnissen in der Produktentwicklung, den Produktionsverfahren, den Leistungen oder Waren vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Verwendung definiert. Forschungskosten sind im Geschäftsjahr beim KPS-Konzern nicht angefallen. Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. Im Geschäftsjahr wurde die Nutzungsdauer der aktivierten Entwicklungskosten mit zehn Jahren angenommen. Geschäfts- und FirmenwerteEin Geschäfts- und Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Er wird mit seinen Anschaffungskosten bewertet, die als Überschuss des Kaufpreises für das erworbene Unternehmen über das erworbene anteilige Nettovermögen hergeleitet werden. Das Nettovermögen entspricht dem Saldo aus den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Details zu den jährlichen Impairment Tests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert. Auf abgeschriebene Geschäfts- und Firmenwerte besteht ein striktes Wertaufholungsverbot. Sonstige immaterielle VermögenswerteEin sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. ein Patent, eine Marke, ein Vermarktungsrecht), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- und Firmenwert handelt. Er wird gemäß IAS 38 aktiviert, wenn sowohl die Kriterien der Definition eines Immateriellen Vermögenswerts zutreffen und der künftig zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert wahrscheinlich zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten und deren zeitlicher Verteilung innerhalb dieses Zeitraums. Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. Bei Vorliegen eines Hinweises einer möglichen Wertminderung wird ein Impairment Test durchgeführt. Details zu den jährlichen Impairment Tests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, welche die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt. 4.4 SachanlagenDie Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist. Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt: scrollen
Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden separat bilanziert und abgeschrieben. Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. Sofern eine Wertminderung erforderlich ist, können die Details dafür im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen entnommen werden. Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Kosten für laufende Unterhalts- und Wartungsaufwendungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. 4.5 LeasingverhältnisseIFRS 16 wurde für Leasingverhältnisse für Geschäftsjahre angewendet, die ab dem 1. Oktober 2019 beginnen. Bei Abschluss eines Vertrags wird geprüft, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, wird geprüft, ob: scrollen
Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, wird die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zugeordnet. Bei Leasingverhältnissen für Geschäftsausstattung und Fahrzeuge bei denen KPS Leasingnehmer ist, wurde festgelegt, von der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. KPS erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer - oder sollte dieses früher eintreten - bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst. Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen wird der Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz verwendet. Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn sich die Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde. In der Bilanz werden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in separaten Bilanzpositionen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Leasingdauer wie folgt: scrollen
4.6 Vorgehensweise und Auswirkungen der WerthaltigkeitsprüfungenNeben den Werthaltigkeitsprüfungen (Impairment Tests) bei einzelnen Sachanlagevermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten werden Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sogenannten Cash Generating Units - CGU) durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im Vorjahr wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der strategischen Geschäftseinheiten wie auch einzelner Gesellschaften überwacht. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde eine Reorganisation der internen Berichtstruktur durchgeführt, wodurch sich die Überwachung der Goodwill-tragenden Einheiten änderte. Die Prüfung nach IAS 36.72 ergab eine notwendige Änderung der Ebene der zahlungsmittel-generierenden Einheiten. Unter Berücksichtigung der organisatorischen Veränderungen wurden die drei Geschäftsbereiche Managementconsulting / Transformationsberatung, System Integration und Produkte / Lizenzen als zahlungsmittelgenerierende Einheiten festgelegt. Der Goodwill wurde nach IAS 36.87 auf Basis relativer Werte neu zugeordnet. Durch die Beibehaltung der drei genannten berichtspflichtigen Segmente ergab sich in der Folge keine Auswirkung auf die Segmentberichterstattung. Im KPS-Konzern werden die Geschäfts- oder Firmenwerte folglich auf Ebene der drei Geschäftssegmente, die als zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert wurden, überwacht. Der Konzern überprüft jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Dabei wurde der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgrund von Nutzungswert-Berechnungen ermittelt, die den Einsatz von Annahmen erfordern. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden in ihrer bisherigen Nutzung bewertet. Die Berechnungen verwenden Cashflow-Prognosen, die auf den von der Geschäftsleitung genehmigten Finanzplänen basieren und in der Regel einen Zeitraum von fünf Jahren abdecken. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre und stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar. Der für die Werthaltigkeitsprüfungen der Firmenwerte verwendete und zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogene Kapitalkostensatz (WACC) der drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beträgt zum Stichtag 6,75 %. Spezifische Länderrisiken wurden im Kapitalkostensatz gewichtet berücksichtigt. Der im Vorjahr auf Ebene der einzelnen Ländergesellschaften ermittelte Kapitalkostensatz betrug 6,0 % für Deutschland. Die Kapitalisierungszinssätze der ausländischen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten lagen zwischen 6,0 % bis 7,7 %. Bei der Ermittlung der ewigen Rente wurde auf den ermittelten Kapitalkostensatz ein Wachstumsfaktor von 1 % verwendet. 4.7 FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald KPS Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. KPS legt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen wurde ("trade date accounting"). Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Die finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: scrollen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die Bewertung des zu erwarteten Kreditverlustes erfolgt gemäß der Vereinfachungsmethode nach IFRS 9 B5.5.35 mittels Wertberichtigungstabelle. Diese Wertminderungsmatrix basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungen mit Kreditverlusten sowie aktuellen Daten überfälliger Forderungen. Ausstehende Forderungen werden darüber hinausgehend kontinuierlich auf lokaler und zentraler Ebene dahingehend überwacht, inwieweit objektive Hinweise vorliegen, dass die entsprechenden Forderungen in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Für den erwarteten Kreditausfall aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge ("Expected Credit Loss Model") angewandt, wonach der Kreditausfall auf Basis der Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen. Die Ermittlung der Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfolgt basierend auf dem kundengruppenspezifischen Fälligkeitsprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden in Bänder nach Risikograd und Überfälligkeit gruppiert. Die hierfür angewandten historischen Ausfallraten werden um zukunftsgerichtete Informationen wie ökonomische Marktbedingungen und allgemeine zukünftige Risiken adjustiert. Im Einzelfall werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin einzelwertberichtigt, sofern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten von Kunden oder ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall von Zahlungen vorliegen. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: scrollen
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)Beim erstmaligen Ansatz kann KPS unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Unternehmen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder im Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten Die finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn KPS weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, wird der verbleibende Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge erfasst. Für den Fall, dass KPS im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, wird weiterhin der finanzielle Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung erfasst. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. KPS setzt derivative Finanzinstrumente ein, um Risiken aus Zinsänderungen entgegenzuwirken, die im Rahmen von Investitions- und Finanztransaktionen entstehen können. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Wenn derivative Finanzinstrumente nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Das bestehende derivative Finanzinstrument (Zins Swap), erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Hedge-Accounting und wird deshalb den zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten zugeordnet und sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten (insbesondere Earn Out Verpflichtungen gem. IFRS 3.58b ii), die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn und Verlustrechnung erfasst. Die bedingten Gegenleistungen (Earn-Out-Verpflichtungen) wurden aufgrund unternehmensindividueller Planungen anhand des Discounted-Cashflow Verfahrens ermittelt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen zum 30. September 2020 wurden WACCs zwischen 6,7% und 7,7% verwendet. Diese Zinssätze beinhalten länderspezifische Risiken. Im Berichtsjahr 2019/2020 wurden 1.278 (i.V. 4.759) TEUR aus der Neubewertung dieser Verpflichtungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für möglich gehaltenes Szenario, dass das geplante EBIT in 2020/2021 um 15% höher liegt, würde zu einer unwesentlichen erfolgswirksamen Zuführung zum beizulegenden Zeitwert der Earn Out Verpflichtung von 5 TEUR führen. FolgebewertungDie Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Darlehen werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Darlehen gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. AusbuchungEine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. 4.8 ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich bezahlt werden müssen. Gemäß IAS 12 (Income Taxes) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte (bzw. quasi-permanente) Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlustvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als dass es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger steuerlicher Nutzen entsteht. Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden können unter den Voraussetzungen von IAS 12.71 ff. saldiert werden, falls ein Überhang von aktiven latenten Steuern besteht. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam. Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u.a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und der durch die zur Verfügung stehenden Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken. 4.9 Eigene AktienBei Erwerb / Veräußerung eigener Aktien erfolgt eine Verrechnung des Nennwertes der Aktien mit dem gezeichneten Kapital sowie des Agios mit dem Gewinnvortrag / Kapitalrücklage. 4.10 RückstellungenRückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich (mit einer Wahrscheinlichkeit größer 50 %) zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) und nach IAS 19 (Employee Benefits). Soweit bei Verpflichtungen, mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderung aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren. Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen, gehören insbesondere Verpflichtungen für Rabatte und Skonti, sowie erhaltene Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Für anhängige bzw. künftige juristische Verfahren wird, vorbehaltlich einer entsprechenden Einzelfallprüfung, durch den Ansatz von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bilanzielle Vorsorge getroffen. In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen und variable und individuelle Einmalzahlungen getroffen. 4.11 PensionsrückstellungenDie Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wird der Barwert der künftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag von den Arbeitnehmern anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Der Barwert wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. - aufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert bzw. der Nettoverpflichtung zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens und die DBO und somit auch die Zinserträge aus dem Planvermögen sowie die Zinsaufwendungen auf die DBO werden bei wesentlichen Ereignissen (z.B. Sonderdotierungen, Planänderungen) angepasst. Die DBO enthält den Barwert der vom Versorgungsplan zu tragenden Steuern auf Beiträge oder Leistungen in Zusammenhang mit bereits erbrachten Dienstzeiten. Sind die Pensionsverpflichtungen nicht durch Planvermögen gedeckt, wird eine Pensionsrückstellung in Höhe der DBO erfasst. Sind die Verpflichtungen durch Planvermögen gedeckt, verrechnet die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens mit der DBO und passiviert den Nettobetrag, angepasst um Auswirkungen aus der Vermögensbegrenzung, unter den Pensionsrückstellungen. Die laufenden und nachzuberechnenden Dienstzeitaufwendungen für Pensionsverpflichtungen sowie sonstige Verwaltungskosten, die nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängen, werden im Personalaufwand erfasst. Die nachzuberechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Kosten für die Verwaltung und Steuern, die in direktem Zusammenhang mit dem Planvermögen stehen, werden (erfolgsneutral) im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die z.B. aus der Anpassung des Abzinsungssatzes entstehen, werden unter Berücksichtigung latenter Steuern (erfolgsneutral) im Posten Sonstiges Ergebnis erfasst. Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u. a. versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungszinssatz, erwarteter Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehaltssteigerungen und Sterblichkeitsraten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen. 4.12 UnternehmenserwerbeUnternehmenszusammenschlüsse werden seit 2016/2017 nach der Akquisitionsmethode gemäß IFRS 3 bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt bemessen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter Verbindlichkeiten) werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, sind erfolgswirksam zu erfassen. 4.13 KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 10 Konzernabschlüsse. Das anteilige Eigenkapital des Tochterunternehmens wird zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung mit dem Beteiligungsbuchwert des Mutterunternehmens verrechnet. Die Effekte der konzerninternen Geschäftsvorfälle werden in Form der Schulden- und Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Zudem erfolgt eine Zwischenergebniseliminierung. Die angewandten Konsolidierungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. 5. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG - ERLÄUTERUNG5.1 UmsatzerlöseIn den Umsatzerlösen werden die den Kunden berechneten Entgelte für Lieferungen und Leistungen - vermindert um Erlösschmälerungen und Skonti - ausgewiesen. Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und Wartung werden zeitraumbezogen, der Verkauf von Soft- und Hardware wird zeitpunktbezogen realisiert. Kunden sind grundsätzlich nur gewerbliche Endabnehmer und zu einem geringen Anteil öffentliche Auftraggeber. Alle dargestellten Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus Verträgen mit Kunden. Bezüglich der Verteilung der Umsatzlöse auf die einzelnen Segmente verweisen wir auf den Segmentbericht. Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die einzelnen Umsatzträger wie folgt: scrollen
Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 174 (i.V. 2.081) TEUR erfasst, die Einzahlungen aus früheren Perioden betreffen. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine wesentlichen Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt wurden, erfasst. Aus Wartungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu 3,5 Jahren resultieren Transaktionspreise, die noch nicht als Umsatzerlöse erfasst wurden. Die voraussichtlich zu erfassenden Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt: scrollen
5.2 Aktivierte EigenleistungenIm Geschäftsjahr wurden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Diese setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
5.3 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
5.4 MaterialaufwandDer Materialaufwand betrug 58.381 TEUR (Vorjahr: 62.678TEUR) und beinhaltet Aufwendungen für bezogene Hard- und Software in Höhe von 4.965 TEUR (Vorjahr: 2.137 TEUR) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 53.416 TEUR (Vorjahr: 60.541 TEUR). 5.5 Personalaufwand und MitarbeiterDie Personalaufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 67.455 TEUR (Vorjahr: 66.410 TEUR). Davon entfallen auf Löhne und Gehälter 59.402 TEUR (Vorjahr: 58.783 TEUR) und auf Sozialaufwendungen 8.053 TEUR (Vorjahr: 7.627 TEUR). Die im Personalaufwand enthaltenen Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne beliefen sich auf 215 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR). Im Jahresdurchschnitt wurden 632 (Vorjahr: 586) Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer), davon 530 (Vorjahr: 504) Berater und 87 (Vorjahr: 77) Verwaltungsangestellte beschäftigt. scrollen
5.6 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
5.7 AbschreibungenDie Abschreibungen des Geschäftsjahres betrugen insgesamt 8.569 TEUR (Vorjahr: 3.747 TEUR). Davon entfallen 2.236 (i.V. 1.414) TEUR auf Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, 1.294 (i.V. 2.333) TEUR auf Abschreibungen von Auftragsbestand und Kundenbeziehungen sowie 5.039 (i.V. 0) TEUR auf Abschreibungen für Nutzungsrechte. Bei den Abschreibungen von Auftragsbestand und Kundenbeziehung handelt es sich um Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokationen früherer Transaktionen angesetzt wurden. Diese Abschreibungen sowie das operative Ergebnis (EBIT) vor dieser Abschreibung werden jeweils separat in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, um den Effekt der Akquisitionen gesondert zu zeigen. 5.8 FinanzergebnisDie sonstigen finanziellen Erträge beliefen sich auf 103 TEUR (Vorjahr: 77 TEUR) und resultieren größtenteils aus der Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten. Die sonstigen finanziellen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
5.9 ErtragsteuernDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lassen sich aus der folgenden Darstellung entnehmen: scrollen
Die latenten Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und den Wertansätzen in der Konzernbilanz entsprechend der Liability-Methode. Zum 30. September 2020 bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 14.532 (i.V. 16.106) TEuro für Körperschaftsteuer und in Höhe von 23.093 (i.V. 24.240) TEuro für Gewerbesteuer. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die lokalen Steuersätze der betroffenen Ländergesellschaften zum Ansatz gebracht, diese liegen zwischen 14,8 % und 30,4 %. Der Betrag der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt für Körperschaftsteuer 1.211 (i.V. 3.688) TEuro und für Gewerbesteuer 15.090 (i.V. 10.730) TEuro. Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung des erwarteten Steueraufwands, ausgehend vom deutschen kombinierten Ertragsteuersatz der Gesellschaft von derzeit 30,4 % (Vorjahr: 30,1 %) auf die tatsächliche Steuerbelastung. Der kombinierte Ertragsteuersatz für das Berichtsjahr setzt sich zusammen aus Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % (Vorjahr: 15,0 %) zuzüglich 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer in Höhe von 14,6 % (Vorjahr: 14,3 %). scrollen
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Von den aktiven latenten Steuern haben 2.177 (i.V. 2.223) TEuro eine Fristigkeit von über einem Jahr. Von den passiven latenten Steuern sind 1.652 (i.V. 1.575) TEuro langfristig und 596 (i.V. 94) TEuro kurzfristig. Die passiven latenten Steuern in Höhe von 13 (i.V. 70) TEuro betreffen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste von Pensionsrückstellungen und sind direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. 5.10 Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der KPS AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Es bestehen keine Verwässerungseffekte im aktuellen Jahr. Die KPS AG hatte im gesamten Geschäftsjahr keine eigenen Aktien im Bestand, weshalb die Zahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien 37.412.100 betrug. 6. BILANZ - ERLÄUTERUNG6.1 SachanlagenDer Posten umfasst im Wesentlichen Büroeinrichtungen sowie selbstgenutzte EDV-Hardware. Zur Entwicklung der nachfolgend erläuterten langfristigen Vermögenswerte verweisen wir auf den Konzernanlagespiegel. 6.2 Geschäfts- und Firmenwerte sowie sonstige immaterielle VermögenswerteDie Position beinhaltet Software und damit verbundene Lizenzen, die sowohl teilweise selbst erstellt als auch entgeltlich erworben wurden. scrollen
Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten, die die Kriterien von IAS 38.57 erfüllen, von insgesamt 1.412 TEUR (Vorjahr: 2.449 TEUR) aktiviert. Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag teilweise fertiggestellt, die gebuchten Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 1.667 TEUR (Vorjahr: 729 TEUR). Die Entwicklungskosten werden, sobald die Vermögensgegenstände verwendet werden können, über die voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren abgeschrieben. Des Weiteren werden unter den immateriellen Vermögenswerten Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen, die ausschließlich aus Kapitalkonsolidierungen stammen. Im Vorjahr wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene der strategischen Geschäftseinheiten wie auch einzelner Gesellschaften überwacht. Im Rahmen der Umstrukturierung innerhalb der KPS-Gruppe wurde im gleichen Zuge die interne Berichtstruktur angepasst, wodurch sich die Überwachung der Goodwill-tragenden Einheiten änderte. Die Prüfung nach IAS 36.72 ergab eine notwendige Änderung der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Unter Berücksichtigung der organisatorischen Veränderungen wurden die drei Geschäftsbereiche Managementconsulting / Transformationsberatung, System Integration und Produkte / Lizenzen als zahlungsmittelgenerierende Einheiten festgelegt. Der Goodwill wurde nach IAS 36.87 auf Basis relativer Werte neu zugeordnet. Im KPS-Konzern werden die Geschäfts- oder Firmenwerte folglich auf Ebene der drei Geschäftssegmente, die als zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert wurden, überwacht. Der bilanzierte Geschäfts- und Firmenwert beträgt 62.546 TEUR (Vorjahr: 62.546 TEUR) und verteilt sich unter Berücksichtigung der vorgenommenen Allokation auf folgende zahlungsmittelgenerierende Einheiten: scrollen
Die jährlichen Impairment-Tests Geschäfts- und Firmenwerte werden zum 30.09. durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2019/20 ergab sich hieraus kein Wertminderungsbedarf. 6.3 Aktive latente SteuernDie aktiven latenten Steueransprüche beliefen sich auf 4.247 (Vorjahr: 4.777) TEuro und spiegeln im Wesentlichen die Höhe der voraussichtlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der KPS AG, der KPS Consulting GmbH & Co. KG, der KPS Services GmbH und der KPS Solutions GmbH wider. 6.4 VertragsvermögenswerteBei Werkverträgen (Festpreisprojekte) hat die KPS Anspruch auf Abschlagszahlungen, sobald bestimmte leistungsbezogene Meilensteine erreicht sind und die Abnahme durch den Kunden erfolgte. Bis dahin werden die erbrachten Leistungen als Vertragsvermögenswerte aktiviert. Als Vertragsvermögenswert ausgewiesene Beträge in Höhe von 8.172 (i.V. 4.100) TEUR werden zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden in Rechnung gestellt werden, in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgebucht. Vertragsvermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig. Der deutliche Anstieg der Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr 2019/2020 ist auf eine Erhöhung der Anzahl der Festpreisprojekte zurückzuführen. Die KPS bestimmt die Wertberichtigung auf Vertragsvermögenswerte in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit unter Berücksichtigung der historischen Ausfallerfahrung daraus entstehender Forderungen und der Zukunftsaussichten in der EDV-Dienstleistungsbranche. Keine der am Stichtag bestehenden Ansprüche gegenüber Kunden sind überfällig. In der laufenden Berichtsperiode gab es hinsichtlich der Bestimmung der Wertberichtigungen keine Änderungen der Schätzungsmethoden oder der wesentlichen Annahmen. Die folgende Tabelle zeigt das Risikoprofil der Vertragsvermögenswerte auf Basis der Wertberichtigungsmatrix des Konzerns. Da die historischen Erfahrungen bei den Ausfällen des Konzerns im Hinblick auf die verschiedenen Kundensegmente keine signifikanten Unterschiede aufweisen, wird die auf Überfälligkeit basierende Wertberichtigung nicht weiter zwischen den verschiedenen Kundengruppen des Konzerns unterschieden. scrollen
Es gab keine wesentlichen Änderungen der Bruttobuchwerte der Vertragsvermögenswerte, die zu Veränderungen der Wertberichtigung beigetragen haben. 6.5 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach Abzug von Wertberichtigungen für zweifelhafte Positionen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag setzen sie sich wie folgt zusammen: scrollen
6.6 Sonstige ForderungenDie sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
6.7 Erstattungsansprüche aus ErtragsteuernAm Bilanzstichtag bestanden Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern in Höhe von 1.440 TEUR (Vorjahr: 1.022 TEUR). 6.8 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Guthaben bei Kreditinstituten und Kasse betrugen am Bilanzstichtag 20.115 TEUR (Vorjahr: 9.855 TEUR). Die Entwicklung des Bestands an flüssigen Mitteln wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt. 6.9 EigenkapitalBezüglich der Entwicklung des Konzerneigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. 6.9.1 Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der KPS AG betrug zum Bilanzstichtag 37.412.100 EUR (Vorjahr: 37.412.100 EUR) und verteilte sich insgesamt auf 37.412.100 Stück (Vorjahr: 37.412.100 Stück) mit jeweils 1 EUR Nennwert. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien ge- oder verkauft. Zum Stichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: 0 Aktien). 6.9.2 Genehmigtes KapitalDurch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. September 2020 wurde die von der Hauptversammlung am 07. April 2017 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2017/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2020/I in Höhe von 18.706.050,00 Euro geschaffen. Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. September 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 18.706.050,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2020/I ist im Geschäftsjahr 2019/2020 nicht erfolgt. 6.9.3 Bedingtes KapitalDurch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. September 2020 wurde das Grundkapital um bis zu 2.000.000,00 EUR auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand bis 24. September 2025 ermächtigt wurde. 6.9.4 KapitalrücklageDer negative Anfangsbestand ergibt sich überwiegend aus der im Geschäftsjahr 2007/2008 vorgenommenen Reverse Acquisition im Zuge der Darstellung des Grundkapitals der KPS AG. Weiterhin sind in der Kapitalrücklage die Differenzbeträge zwischen den Kurswerten der aus der Erhöhung des Grundkapitals ausgegebenen neuen Aktien sowie der abgegebenen eigenen Aktien und deren Nennwerten eingestellt. scrollen
6.9.5 GewinnrücklagenDie Gewinnrücklage ist dadurch entstanden, dass die Vesting Period für das Aktienoptionsprogramm aus 2004 im Geschäftsjahr 2006/2007 endete. Gemäß IFRS 2.23 darf der Bestand der Aktienoptionen nach dem Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit nicht mehr verändert werden. Sich ergebende Veränderungen, beispielsweise aus Fluktuation oder Auslaufen des Ausübungsrechts, wurden in der Gewinnrücklage abgebildet. Aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns der Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Zuführung eines Betrags in Höhe von 3.000.000 EUR in die anderen Gewinnrücklagen erfolgt. Durch Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung aus dem Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von 1.000.000 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. April 2016 wurde ein Betrag von 3.401.100 EUR aus der Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt. 6.9.6 Sonstiges ErgebnisDas sonstige Ergebnis setzt sich zusammen aus der Verpflichtung aus einem als leistungsorientierten Versorgungsplan zu klassifizierenden vollversicherten BVG-Plan der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz sowie aus Umrechnungsdifferenzen von Abschlüssen, die in Fremdwährung erstellt wurden: scrollen
6.9.7 BilanzgewinnDie Entwicklung des zum 30. September 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns lässt sich wie folgt darstellen: scrollen
Vor Veröffentlichung des Abschlusses hat der Vorstand eine Dividende von 0,17 EUR je dividendenberechtigte Aktie vorgeschlagen 6.9.8 Eigene AktienMit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. September 2020 und der Ersetzung des Beschlusses durch die Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder sonstigen Andienungsrechts erfolgt. Danach kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben und veräußern. Dieser Beschluss ist wirksam ab der Hauptversammlung und endet mit Ablauf des 24. September 2025. Die Bedingungen zum Erwerb, der Verwendung und des Bezugsrechtsausschlusses wurden explizit geregelt. Zum Bilanzstichtag ist kein Bestand an eigenen Aktien vorhanden, im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine Aktien gekauft oder verkauft. 6.10 Langfristige RückstellungenDie Entwicklung der langfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die langfristigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus Verpflichtungen für Bonuszahlungen aus einem Führungskräftebindungsprogramm in Höhe von 2.734 TEUR und aus Verpflichtungen für weitere Boni aus einem Altersteilzeitvertrag in Höhe von 539 TEUR. Bei der Berechnung der Verpflichtung für Bonuszahlungen wurde keine Fluktuation berücksichtigt, da die Gesellschaft von der Erfüllung der vertraglichen Vorgaben ausgeht. Die Rückstellung für Pensionen betrifft die KPS Consulting AG, Schweiz. Es handelt sich um einen sogenannten vollversicherten BVG-Plan. Dieser ist als leistungsorientierter Plan im Sinne von IAS 19 zu klassifizieren. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die Altersrente ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Das Rentenalter wird mit 65 Jahren (Männer) und 64 Jahren (Frauen) erreicht. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer sind zum Teil durch Planvermögen gedeckt. Das Planvermögen wird von der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur, verwaltet. Die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge garantiert die nach Schweizer Recht geforderte Abdeckung. Alle Risiken wie beispielsweise Invalidität oder Tod werden abgedeckt. Als ein Hauptrisiko wurde die Kündigung bzw. die Nichtverlängerung des Altersversorgungsplans durch die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge identifiziert. In diesem Fall müsste die KPS Consulting AG zu einem anderen Versorgungswerk wechseln, was den Verlust eines Teils des Versicherungsschutzes bzw. zusätzliche Prämien zur Folge haben könnte. Die nach IAS 19 geforderten Angaben sind aus dem nachfolgendem Tabellenteil ersichtlich. scrollen
6.11 Sonstige langfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten bestehen aus folgenden Positionen: scrollen
Der Zins Swap hat zum 30. September 2020 einen negativen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 57 (i.V. 106 TEUR). 6.12 Langfristige FinanzschuldenDie langfristigen Finanzschulden belaufen sich auf 9.300 TEUR (i.V. 8.600) TEUR. Dieser Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus einem Darlehen in Höhe von 4.800 (i.V. 8.600) TEUR mit einer Restlaufzeit von 2,5 Jahren sowie eines weiteren Darlehens in Höhe von 4.500 TEUR mit einer Restlaufzeit von 3 Jahren. Beide Darlehen dienen zur Finanzierung von Unternehmenskäufen. Im Rahmen dieser Darlehensverträge hat die KPS eine Verpflichtungserklärung betreffend die Anteile an der ICE Consultants Europe SL, Barcelona, Spanien, der Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg und der KPS Digital Ltd., London, Großbritannien (vormals: Envoy Digital Ltd., London, Großbritannien) als Sicherheit abgegeben. 6.13 Latente SteuerverbindlichkeitenDie passiven latenten Steuern betrugen 2.248 (Vorjahr: 1.669) TEuro. 6.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 7.009 TEUR (Vorjahr: 10.523 TEUR) und resultieren vorwiegend aus eingekauften Beratungsleistungen. 6.15 FinanzschuldenZum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 23.300 TEUR (Vorjahr: 8.805 TEUR) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 6.16 VertragsverbindlichkeitenDie Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 200 (i.V. 174) TEUR enthalten von Kunden vereinnahmte Vorauszahlungen für die zukünftige Erbringung von Dienstleistungen. 6.17 Sonstige RückstellungenDie Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, soweit die Höhe oder die Fälligkeit noch ungewiss ist. Die erwarteten Fälligkeiten bewegen sich im kurzfristigen Rahmen. Die Rückstellung für Personalverpflichtungen betrifft Tantiemen bzw. Boni, ausstehende Urlaubsansprüche, Verpflichtungen aus einem Altersteilzeitvertrag und noch abzuführende Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen beruht auf Zahlungsverpflichtungen für erhaltene Leistungen, deren Höhe am Abschlussstichtag noch nicht endgültig feststand. Die Rückstellung für Abschlusskosten betrifft Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 6.18 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt: scrollen
6.19 Verbindlichkeiten aus ErtragsteuernDie Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2.013 TEUR (Vorjahr: 5.388 TEUR) setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Körperschaftsteuern 1.836 TEUR (Vorjahr: 4.534 TEUR) und Verbindlichkeiten aus Gewerbesteuern 177 TEUR (Vorjahr: 854 TEUR). 6.20 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten6.20.1 Informationen zu Finanzinstrumenten nach KategorienFür die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden stuft das Management diese bei Zugang abhängig von der Art und Verwendungsabsicht in einer der folgenden Kategorien ein: scrollen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Kategorien von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente scrollen
Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9 und IFRS 7 in die unterschiedlichen Klassen von Finanzinstrumenten aufgegliedert. Die Bewertungskategorien sind zusätzlich aggregiert dargestellt. scrollen
Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie die sonstigen Forderungen haben überwiegend Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Analog haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten regelmäßig Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die Buchwerte der kurzfristigen Finanzschulden entsprechen näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Nettogewinne und -verluste gemäß IFRS 7.20 stellen sich wie folgt dar: scrollen
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Bei den Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Nettogewinne beziehungsweise -verluste Währungskursdifferenzen, Wertminderungen, Wertaufholungen, realisierte Abgangserfolge und nachträgliche Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen. Die Nettogewinne beziehungsweise -verluste der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entstehen durch Währungskursdifferenzen, die Ausbuchung der Verbindlichkeiten oder aus Zinsaufwendungen beziehungsweise -erträge aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert: Für die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert in Stufe 3 bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten hat sich der Wert im Berichtsjahr wie folgt verändert: scrollen
Mit den Verkäufern der ICE Consultants Europe S.L., Barcelona, Spanien, wurde im Februar 2020 eine Vereinbarung geschlossen und die ursprüngliche Earn-Out Vereinbarung aus dem Unternehmenserwerb gegen die Verpflichtung zu Zahlung eines festen Betrages von TEUR 10.329 aufgehoben. Dieser Betrag wird in drei Tranchen gezahlt. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden TEUR 6.000 ausgezahlt. Der beizulegende Zeitwert der oben genannten finanziellen Verbindlichkeiten in der Stufen 3 wurde in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen bestimmt. Wesentlicher Eingangsparameter ist der Abzinsungssatz, der das Ausfallrisiko der Gegenparteien berücksichtigt. Die gesamten Gewinne und Verluste, die während des Geschäftsjahres erfolgswirksam erfasst wurden, enthalten Verluste aus der Zuführung von Earn Out Verbindlichkeiten (Kategorie FVTPL) in Höhe von 1.278 (Vorjahr: 4.759) TEUR, Zinsaufwendungen (Kategorie FVTPL) in Höhe von 1.399 (Vorjahr: 550) TEUR und Gewinne aus der Bewertung eines Zinsswaps (Kategorie FVTPL) in Höhe von 49 (Vorjahr: Verlust 55) TEUR 6.20.2 Derivative Finanzinstrumente und SicherungsbeziehungenDer KPS Konzern setzt ein derivatives Finanzinstrument in Form eines Zinsswaps ein. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte und dient der Reduzierung von Zinsrisiken. Die KPS AG hat im Rahmen der Unternehmensakquisitionen einen langfristigen Kredit in Höhe von 20 Mio. Euro aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde in 2018/19 ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio. Euro abgeschlossen. Der abgesicherte Teil beträgt zum 30. September 2020 noch 4,3 Mio. EUR. Angesichts der mehrjährigen Laufzeit des Zinsswaps hängt der beizulegende Zeitwert unter anderem von der zukünftigen Entwicklung der EURIBOR Zinssätze ab. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle. Zum Bilanzstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert -57 TEUR, der als sonstige Verbindlichkeit erfasst ist. Da die Voraussetzungen für die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting gemäß IFRS 9 nicht erfüllt sind, erfolgt ein Ausweis der derivativen Finanzinstrumente als Derivate ohne Sicherungsbeziehung. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der Tabelle zu den Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten dargestellt. 6.20.3 FinanzrisikomanagementDer KPS Konzern ist als Beratungsunternehmen Finanzrisiken ausgesetzt. Hierbei werden im Wesentlichen unterschieden: scrollen
Die Steuerung, Überwachung und Absicherung der Finanzrisiken liegen im Verantwortungsbereich des Vorstands, der hierbei durch die Verantwortlichen im Rechnungswesen unterstützt wird. Ziel dabei ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und diese durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Kapitalmanagement bemisst sich nach der Nettoliquidität. Die Unternehmensleitung verfolgt das Ziel einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) betrug 38,1 % per 30. September 2020 (Vorjahr: 45,2 %). In dem langfristigen Darlehensvertrag der KPS AG wurde ein Verschuldungsgrad von maximal 2,5 vereinbart. Die Formel zur Ermittlung des Verschuldungsgrades lautet: Nettofinanzverschuldung / EBITDA. Die Einhaltung der Covenants wird im Rahmen des Kapitalrisikomanagements regelmäßig überwacht. Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde der maximale Verschuldungsgrad eingehalten. Als Folge einer Nichteinhaltung der Covenants könnte der Kapitalgeber weitere Auszahlungen verweigern und nach seiner Wahl die bankmäßigen Sicherheiten verlangen. 6.20.4 LiquiditätsrisikoLiquiditätsrisiken können durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts und als Folge von Kredit und Marktpreisrisiken entstehen. Der KPS Konzern steuert das Liquiditätsrisiko unter Einbindung einer kurz- und langfristigen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung von bestehenden Kreditlinien. Die Liquiditätsplanung wird laufend überwacht. Über die Hausbanken bestehen Cash-Pool-Vereinbarungen mit den inländischen Tochtergesellschaften der KPS AG. Zusätzlich verfügt KPS über nicht ausgenutzte Kreditlinien, die unbefristet zur Verfügung stehen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten: scrollen
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Die Liquiditätsplanung wird für die einzelnen Monate erstellt. Dabei werden die Fälligkeiten von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten anhand der vereinbarten Zahlungsziele geplant. Für die Verbindlichkeiten werden die Zahlungsabflüsse entsprechend den Zahlungszielen und den vereinbarten Fälligkeiten geplant. Für den laufenden Monat und den Folgemonat werden taggenaue Liquiditätsbetrachtungen vorgenommen und die Planung an die tatsächlichen Zahlungsströme angepasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtlichen Auszahlungen aus dem Zins Swap für die Folgeperioden. 30.09.2020scrollen
30.09.2019scrollen
6.20.5 Kredit- und AusfallrisikenEin Kreditrisiko besteht für die KPS Gruppe dahingehend, dass der Wert der Vermögenswerte beeinträchtigt werden könnte, wenn Kunden oder sonstige Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Minimierung der Kreditrisiken wird die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit hohem Auftragsvolumen überprüft. Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese finanziellen Vermögenswerte sind entsprechende Risikovorsorgen gebildet worden. Es wird eine Risikokonzentration für einen europäische Großkunden i.S.d. IFRS 8.34 ermittelt. Die offenen Forderungen hieraus belaufen sich auf 2.238 TEUR (Vorjahr: 5.276 TEUR). Im operativen Geschäft werden die Forderungen fortlaufend überwacht. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand einer Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Darüber hinaus werden bei Bekanntwerden von Insolvenz die Forderungen ohne Zahlungserwartung zu 100 % beziehungsweise entsprechend der mitgeteilten Insolvenzquote wertberichtigt. Hieraus gab es im Berichtsjahr 2019/2020 keine wesentlichen Wertberichtigungen. Die Ausfallrisikoanalyse erfolgt im Rahmen einer multifaktoriellen und ganzheitlichen Analyse des Schuldners und des Finanzinstruments. KPS stützt sich bei der Beurteilung ob ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos vorliegt, unter anderem auf einzelne qualitative Faktoren, die in IFRS 9 dargestellt sind und die auf eine Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten hindeuten. Zum 30. September 2020 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass über die gebuchten Wertberichtigungen hinausgehende Risiken bestehen. Sollte bei einer Zahlungsverpflichtung eine Überfälligkeit von 30 Tage vorliegen, kann die Vermutung der signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos widerlegt werden. Dies erfolgt über Nachweise in Form von angemessenen und belastbaren Informationen, welche belegen, dass es nicht aus Zahlungsschwierigkeiten des Kontrahenten resultiert. Das maximale Ausfallrisiko zu Bruttobuchwerten stellt sich wie folgt dar: Geschäftsjahrscrollen
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In den wertberichtigten Forderungen sind nominale Forderungsbeträge in Höhe von 4.209 TEUR (Vorjahr: 4.557 TEUR) enthalten, die um 907 TEUR (Vorjahr: 526 TEUR) wertberichtigt wurden. Die Fälligkeit der Bruttobuchwerte überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte ergibt sich aus folgender Übersicht: Geschäftsjahrscrollen
Vorjahrscrollen
In der laufenden Berichtsperiode gab es hinsichtlich der Bestimmung der Wertberichtigungen der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste für Forderungen keine Änderungen der Schätzmethoden oder der wesentlichen Annahmen im Vergleich zu der im Vorjahr ermittelten und nachrichtlich im Anhang dargestellten Wertberichtigung. Forderungen werden (vollständig) wertberichtigt, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Zahlung besteht. Die folgende Tabelle zeigt das Risikoprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne die bereits wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) auf Basis der Wertberichtigungsmatrix der KPS. Da die historischen Erfahrungen bei den Ausfällen im Hinblick auf die verschiedenen Kundensegmente keine signifikanten Unterschiede aufweisen, wird die auf die Überfälligkeit basierende Wertberichtigung nicht weiter zwischen den verschiedenen Kundengruppen des Konzerns unterschieden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.09.2020 - Tage überfälligscrollen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.09.2019 - Tage überfälligscrollen
Im Vorjahr wurde zusätzlich zu den Wertberichtigung nach Stufe 1 und Stufe 2 eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste nach Stufe 3 in Höhe von 190 TEUR gebildet, so dass sich insgesamt eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste in Höhe von 330 TEUR ergab. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste, die für die jeweiligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des vereinfachten Modells nach IFRS 9, erfasst wurden: scrollen
Die Bewertungsanpassungen in Höhe von 527 (i.V. 0) TEUR betreffen überfällige Forderungen, für die nur ein teilweiser Zahlungseingang erwartet wird. Dieser resultiert nicht aus einer beeinträchtigten Bonität der Schuldner sondern aus Divergenzen betreffend der Abrechnung von bestimmten Leistungen. Von den zum 30. September 2020 überfälligen und wertberichtigten Forderungen in Höhe von 4.209 (i.V. 4.557) TEUR stammen 1.570 (i.V. 1.899) TEUR aus dem Geschäftsjahr 2017/2018 und 2.639 TEUR aus dem Geschäftsjahr 2018/2019. Die Ansprüche der KPS AG sind nach Auskunft des Rechtsanwalts der Gesellschaft vollständig begründet. Sämtliche Wertberichtigungen betreffen das Segment Managementconsulting/Transformationsberatung und werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Darüber hinaus wurden 217 (i.V. 0) TEUR uneinbringliche Forderungen im Berichtsjahr 2019/2020 ausgebucht. Diese betreffen ebenfalls das Segment Managementconsulting/Transformationsberatung und werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Sollte die aktuelle COVID 19 Situation zu einern anhaltenden Rezession mit verzögertem Erholungsprozess führen, könnten die Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten um einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag ansteigen. 6.20.6 MarktrisikenWährungsrisiken / WechselkursrisikenDie Gesellschaften der KPS Gruppe wickeln ihre Geschäfte größtenteils in Euro, Dänischen Kronen, US Dollar, Britischen Pfund, Schweizer Franken, Norwegische und Schwedische Kronen ab. Die Geschäftstätigkeit in Britischen Pfund, US Dollar, Schweizer Franken, Schwedischen und Norwegischen Kronen wurden in einem untergeordneten Umfang getätigt. Bei einer Ausweitung des Geschäftsumfangs bestehen deshalb zukünftig Währungsrisiken. Da die Entwicklung der Dänischen Krone sehr stabil ist, wird auf die Angabe einer Sensitivitätsanalyse betreffend der Dänischen Krone verzichtet. ZinsrisikenDie Finanzierung des Konzerns erfolgt, sofern erforderlich, mit kurzfristigen Kontokorrentkrediten, die unbefristet zur Verfügung stehen. Die Zinsen werden regelmäßig vom Kreditgeber angepasst. Daneben wurden kurzfristig zeitlich begrenzte Kredite aufgenommen, für die ein Festzins vereinbart war. Die im Berichtsjahr 2017/2018 vorgenommenen Unternehmensakquisitionen wurden durch die Aufnahme eines Darlehens mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren mit variablem Zinssatz finanziert. Das daraus entstehende Risiko von steigenden Zinsen wurde zu 50 % durch einen Zins Swap vermindert. Bei dem bestehenden Zins Swap tauscht der KPS Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Zinsstrukturkurven zum Stichtag und des mit dem Vertrag verbundenen Kreditrisikos bestimmt. Das Zinsrisiko im Sinne eines Marktwertänderungsrisikos wird als nicht relevant angesehen. Die Finanzverbindlichkeiten des KPS Konzerns werden zu Anschaffungskosten bilanziert, so dass sich eine mögliche Marktwertänderung in der Bilanz nicht niederschlägt. Darüber hinaus hätte eine hypothetische Erhöhung des Marktzinsniveaus von 100 Basispunkten keine wesentliche Auswirkung auf das Finanzergebnis aus dem nicht gesicherten Teil des langfristigen Darlehens. PreisrisikenEine Änderung von Risikoparametern hätte keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert gehabt. 6.20.7 LeasingverhältnisseIn dieser Anhangsangabe werden Informationen zu Leasingverhältnissen gegeben, in denen der Konzern Leasingnehmer ist. 6.20.8 In der Bilanz erfasste BeträgeIn der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen: scrollen
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6.20.9 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste BeträgeDie Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen: scrollen
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In der Kapitalflussrechnung betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 5.441 TEUR. 6.20.10 Leasingaktivitäten des Konzerns und ihre bilanzielle BehandlungDer Konzern mietet verschiedene Bürogebäude, Geschäftsausstattung und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume bis zu 13 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen aufweisen. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der Konzern macht für seine Geschäftsausstattungs- und Fahrzeugleasingverhältnisse von dem Wahlrecht Gebrauch, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen: scrollen
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers abgezinst, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet der Konzern die Konditionen der mit Dritten aufgenommene Finanzierungen. Der Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Indexes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Indexes oder Zins(satz)es sich auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen: scrollen
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts. 6.20.11 Verlängerungs- und KündigungsoptionenEine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können nur durch den Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Kritische Schätzungen bei der Bestimmung der Laufzeit der LeasingverhältnisseBei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Im Zusammenhang mit dem Leasing von Immobilien gelten bei der Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nachfolgende Überlegungen: scrollen
Die meisten Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Bürogebäuden wurden nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit einbezogen, da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentliche Kosten oder Betriebsunterbrechungen ersetzt werden könnten. Zum 30. September 2020 wurden mögliche zukünftige Mittelabflüsse i. H. v. TEUR 9.400 (undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden. Die Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt (oder nicht ausgeübt) wird bzw. der Konzern verpflichtet ist, dies zu tun. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann - sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. In der laufenden Berichtsperiode ergab sich keine diesbezüglichen Anpassungen der Vertragslaufzeiten. 7. KAPITALFLUSSRECHNUNG - ERLÄUTERUNGIn der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme eines Geschäftsjahres erfasst, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Konzerns darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Zur Darstellung des operativen Cashflows verwendet der Konzern die indirekte Methode. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Zahlungsmittel unter Abzug von laufenden Bankverbindlichkeiten als Teil des Zahlungsmittelfonds. Dieser Zahlungsmittelbestand beträgt am Ende der Periode 20.116 TEUR (Vorjahr: 9.855 TEUR). Zum Ende der Periode bestanden kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 23.300 TEUR (Vorjahr: 8.805 TEUR) und langfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 9.300 TEUR (Vorjahr: 8.600 TEUR). Die im Vorjahresvergleich gestiegene Nettoliquidität ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Nettozufluss aus Finanzierungstätigkeiten zurückzuführen. Darunter fallen die Aufnahmen von kurz- und langfristigen Finanzkrediten. Ein weiterer positiver Effekt ergab sich durch die Reduzierung der Dividendenausschüttung. Der Mittelabfluss aus operativer Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Periodenergebnisses. Die Mittelabflüsse für Investitionen in das langfristig gebundene Vermögen beliefen sich auf -14.839 TEUR (Vorjahr: -5.948 TEUR). Durch eine geänderte Earn-Out-Vereinbarung ergab sich ein zusätzlicher Mittelabfluss in Höhe von -6.000 TEUR. 7.1 Zu- / Abfluss aus operativer GeschäftstätigkeitDer Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von 23.979 TEUR um 1.939 TEUR auf 22.040 TEUR zurückgegangen. Diese Veränderung ergibt sich hauptsächlich aus der Veränderung des Working Capital iHv 3.797, der Reduzierung von nicht Cashflow-wirksamen Erhöhungen der Rückstellungen für Earn-Out-Zahlungen in Höhe von TEUR 1.277 sowie aus der Erhöhung der gezahlten Steuern um TEUR 2.916. 7.2 Zu- / Abfluss aus InvestitionstätigkeitenDer Cashflow aus Investitionstätigkeit veränderte sich im Geschäftsjahr von -5.948 TEUR um -8.891 TEUR auf -14.839 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden neben Investitionen in Entwicklungsleistungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte auch Earn-Out-Zahlungen für Unternehmensakquisitionen vorgenommen. 7.3 Zu- / Abfluss aus FinanzierungstätigkeitDie Veränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 20.320 TEUR auf 3.060 (i.V. -17.260) TEUR resultiert hauptsächlich aus der Aufnahme und Tilgung von lang- und kurzfristigen Darlehen in Höhe von 15.195 TEUR, der Auszahlung für die Tilgung Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5.441 TEUR sowie einer Dividendenzahlung in Höhe von 6.360 TEUR. Die folgende Überleitung zeigt die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit, einschließlich Veränderungen durch Cashflows und nicht zahlungswirksamen Veränderungen: Geschäftsjahrscrollen
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8. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG - ERLÄUTERUNGDas KPS Beratungsportfolio kann in die nachfolgend dargestellten drei berichtspflichtigen Segmente eingeteilt werden, die einer regelmäßigen Bewertung durch den Vorstand unterliegen. Die Segmentierung erfolgt in Übereinstimmung mit der internen Ausrichtung ausschließlich nach Geschäftsfeldern. Folgende Segmente werden unterschieden: 8.1 Managementconsulting / TransformationsberatungIn diesem Segment steht die "Transformationsberatung", bei der die KPS Gruppe eine führende Position im Beratungsmarkt einnimmt. Im Rahmen der Transformationsberatung werden die Kunden bei der Umsetzung komplexer Unternehmensinitiativen unterstützt und Konzepte und Lösungen unter Beachtung von prozesstechnischen, organisatorischen, logistischen, finanztechnischen sowie systemtechnischen Rahmenbedingungen entwickelt. Das Beratungsangebot schließt die vorhandene Lücke zwischen den klassischen Strategie- und Prozessberatern auf der einen Seite und den Implementierungspartnern und Systemintegratoren auf der anderen Seite. Zusätzlich umfasst dieses Beratungssegment die Implementierungsberatung sowie das Leistungsportfolio der KPS Gruppe als SAP-Beratungspartner. 8.2 System IntegrationIm Mittelpunkt dieses Beratungssegments steht die Prozess- und Implementierungsberatung im Technologiebereich. Der KPS Konzern deckt dabei sowohl das Feld der Non-SAP-Technologien wie das der SAP-Technologien ab. Schwerpunkte im SAP-Technologiebereich sind vor allem die Themenbereiche SOA und Netweaver, im Non-SAP-Bereich die Themen Hochverfügbarkeit-, Security- und Storagelösungen. Da eine sichere und hochverfügbare Systemlandschaft die Basis für erfolgreiche Unternehmen darstellt, sichert sich der KPS Konzern mit dezidierten Lösungen die nahtlose Integration sämtlicher Prozesse im heterogenen Systemumfeld. Der Konzern unterstützt die Kunden bei der Analyse der Ist-Situation und dem Aufbau einer IT-Infrastruktur, in der sämtliche betriebliche Funktionsbereiche transparent werden. 8.3 Produkte / LizenzenZur Abrundung ihres Leistungsspektrums vertreibt die KPS Gruppe in bestimmten Bereichen als zertifiziertes Systemhaus bzw. zertifizierter Vertriebspartner Softwarelizenzen, Wartungsverträge sowie Hardwarekomponenten. Dabei handelt es sich um Produkte namhafter Hersteller, insbesondere SAP, IBM und SAPERION, mit denen der Konzern eine langjährige Zusammenarbeit und diverse Beratungs- und Vertriebspartnerschaften verbindet. Die Aufgliederung der Vermögens- und Ertragslage entsprechend IFRS 8 ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich und entspricht der internen Berichtsstruktur: scrollen
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Die dargestellten Umsatzerlöse beinhalten ausschließlich Umsätze mit externen Kunden. Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Die Aufteilung des Steueraufwands auf die einzelnen Segmente wurde anhand der EBITs der Segmente vorgenommen. Im Segment "übrige" werden im Wesentlichen Ertrags- und Aufwandsinformationen der KPS AG als Holding dargestellt. Bei der KPS AG sind im Wesentlichen der Umsatz und das EBITDA die Grundlage für Unternehmensentscheidungen. Für Beurteilungen sind weitere Informationen (Vermögen, Verbindlichkeiten) größtenteils nicht relevant. Die im Rahmen der Segmentberichterstattung angewandten Bewertungsgrundlagen entsprechen den Bewertungsgrundlagen des Gesamtunternehmens. Geografische AngabenDie Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen erfolgt nach dem Sitz des Auftraggebers und stellt sich wie folgt dar: Abhängigkeit von wichtigen KundenIm Segment "Managementconsulting / Transformationsberatung" ist ein Großkunde (Vorjahr: zwei) im Sinne des IFRS 8.34 enthalten, die erzielten Umsatzerlöse betragen 18,0 Mio. EUR (Vorjahr: 25,6 Mio. EUR). scrollen
9. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN9.1 HaftungsverhältnisseZur Absicherung von Kontokorrent- und Geldmarktkreditlinien besteht eine Höchstbetragsbürgschaft der KPS Services GmbH in Höhe von 30.000 TEUR. Zum Bilanzstichtag bestanden Kontokorrent- und Geldmarktkreditverbindlichkeiten in Höhe von 18.000 (Vorjahr: 5.005) TEUR. Ein Rangrücktritt besteht gegenüber der KPS Consulting AG, Zürich, in Höhe von 738 TCHF sowie gegenüber der KPS Strategie-, Prozess- und IT-Consulting GmbH in Höhe von 100 TEUR. Die KPS AG hat sich für die KPS Business Transformation GmbH, die KPS digital GmbH, die KPS Solutions GmbH, die KPS Services GmbH sowie die Infront Consulting & Management GmbH im Rahmen der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB dazu verpflichtet, für die gesamten, bis zum 30. September 2020 bestehenden Verpflichtungen dieser Gesellschaften gegenüber deren Gläubigern einzustehen. Diese Einstandspflicht ist bis einschließlich 30. September 2021 gültig. 9.2 Akquisitionen und Gründungen nach dem BilanzstichtagAkquisitionen und Gründungen nach dem Bilanzstichtag gab es nicht. 9.3 Desinvestitionen und zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteDesinvestitionen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte gab es weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr. 9.4 Honorare des AbschlussprüfersFür die erbrachten Dienstleistungen der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, sind Honorare in Höhe von 157 TEUR (Vorjahr: 142 TEUR) als Aufwand für Abschlussprüfungsleistungen erfasst worden. Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der KPS AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Honorare für prüfungsnahe Dienstleistungen oder weitere Tätigkeiten wurden an die Baker Tilly GmbH & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nur im unten angegebenen Umfang geleistet. Honorare des Abschlussprüfers: scrollen
9.5 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahe stehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die KPS AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die KPS AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem der Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss haben, in Betracht. Daneben werden die sogenannten Managing Partner des Konzerns zum erweiterten Management gezählt. Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen hat die KPS AG nicht. Geschäfte mit Organmitgliedern der KPS AG werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind. 9.5.1 Gesellschafter der KPS Business Transformation GmbHDie Alt-Gesellschafter der KPS Business Transformation GmbH halten folgende Aktien- und Stimmrechtsanteile an der KPS AG: Michael Tsifidaris: 9.080.050 Aktien (Vorjahr: 9.080.050 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 24,27 % (Vorjahr: ca. 24,27 %) Dietmar Müller: 4.162.486 Aktien (Vorjahr: 4.162.486 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 11,13 % (Vorjahr: ca. 11,13 %) Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien (Vorjahr: 4.103.084 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,97 % (Vorjahr: ca. 10,97 %) Uwe Grünewald: 4.052.390 Aktien (Vorjahr: 4.052.390 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,83 % (Vorjahr: ca. 10,83 %). Die Gesamtbezüge der Alt-Gesellschafter aus bestehenden Arbeitsverträgen mit Konzernunternehmen beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.380 TEUR (Vorjahr: 1.800 TEUR). Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Alt-Gesellschaftern bestanden im Geschäfts- und Vorjahr nicht. 9.5.2 VorstandMitglieder des Vorstands der KPS AG halten folgende Aktienanteile an der KPS AG: Herr Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien (Vorjahr: 4.103.084 Aktien) Die aufwandswirksam erfassten Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/2020 auf 455 TEUR (i.V. 573 TEUR) , davon 120 (i.V. 240) TEUR variable Komponente. Sie setzen sich aus fixen und variablen Bezügen zusammen und sind kurzfristig fällig. Herr Leonardo Musso ist in allen Gesellschaften der KPS Gruppe Mitglied der Geschäftsführung sowie Verwaltungsrat der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz. 9.5.3 Erweitertes ManagementDem erweiterten Management gehörten zum Stichtag 81 (Vorjahr: 80) Personen an. Die Bezüge des erweiterten Managements betreffen kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer. Dem erweiterten Management wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von insgesamt 19.406 TEUR (Vorjahr: 18.918 TEUR) gewährt. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2012/2013 eingeführten Funktion des Vice-Presidents sind für fünf Personen des erweiterten Managements Aufwendungen für künftige leistungsorientierte Ansprüche in Höhe von 2.736 TEUR (Vorjahr: 2.822 TEUR) zurückgestellt worden. 9.5.4 AufsichtsratDie Bezüge der Aufsichtsräte für ihre Aufsichtsratstätigkeiten belaufen sich auf 55 TEUR (Vorjahr: 55 TEUR). Mit Herrn Tsifidaris und Herrn Grünewald bestehen Anstellungsverträge mit der KPS Business Transformation GmbH. Der Aufwand des Geschäftsjahres 2019/2020 betrug 925 TEUR (Vorjahr: 1.228 TEUR) und beinhaltet fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die Bezüge des Verwaltungsbeirates der KPS Consulting AG, Zürich, belaufen sich auf 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). 9.5.5 Sonstige nahestehende PersonenMit Frau Veronika König, Tochter von Herrn Uwe Grünewald (Aufsichtsrat), bestand im Geschäftsjahr ein Anstellungsvertrag. Die geleisteten Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 7 TEUR (Vorjahr: 99 TEUR). 9.6 Organe der Gesellschaft9.6.1 VorstandZum alleinvertretungsberechtigten Vorstand war im Berichtsjahr bestellt: Herr Leonardo Musso, Vorstand KPS AG, Berg. 9.6.2 AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzt sich unverändert zum Vorjahr zusammen aus: Herrn Michael Tsifidaris (Vorsitz), Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Hamburg, Herrn Uwe Grünewald, (stellvertretender Vorsitz) Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Münster, Herrn Hans-Werner Hartmann, Rechtsanwalt, Grassau-Mietenkam. Herr Uwe Grünewald ist Mitglied des Board of Directors bei der KPS Consulting A/S, Virum, Dänemark. 9.7 Gewährte Kredite an Vorstand und AufsichtsratMit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bestanden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Kreditverhältnisse. 10. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGDie KPS AG hat eine Rangrücktrittserklärung gegenüber der KPS Schweden AB in Höhe von 400.000 EUR abgegeben. 11. CORPORATE GOVERNANCEDer Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.kps.com) dauerhaft zugänglich gemacht. 12. MELDUNG NACH § 160 ABS.1 NR. 8 AKTGEine Aufstellung der Meldungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist im Geschäftsbericht veröffentlicht 13. KONZERNVERHÄLTNISSE / BEFREIUNGEN NACH § 264 ABS. 3, § 264B HGBDie KPS AG, Unterföhring, erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss zum 30. September 2020. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Folgende Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3, 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen: scrollen
Unterföhring, den 15. Januar 2021 Der Vorstand Leonardo Musso ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS (BRUTTODARSTELLUNG)scrollen
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MELDUNGEN NACH § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTGNachfolgend eine Aufstellung der Meldung nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG: scrollen
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VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Unterföhring, den 15. Januar 2021 Der Vorstand Leonardo Musso ALTERNATIVE LEISTUNGSKENNZAHLEN DES KPS-KONZERNSDer Lagebericht und der Abschluss des KPS-Konzerns werden nach den geltenden IFRS-Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den durch diese Standards geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht KPS alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM),die diesen Regulierungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. KPS ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Bilanz- oder Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Positionen auswirken. Die so ermittelten alternativen Leistungskennzahlen gelten für alle Perioden und werden sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung des Unternehmens durch Analysten, Investoren und Ratingagenturen eingesetzt. KPS ermittelt folgende APM: scrollen
Die Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an. Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT wird wie folgt ermittelt: Überleitungsrechnung EBITscrollen
Die EBIT-Marge ermittelt sich aus dem EBIT im Verhältnis zum Umsatz. Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Überleitungsrechnung EBITDAscrollen
Das EBIT (Bereinigt) zeigt die Entwicklung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Abschreibungen aus Mergers & Acquisitions-Vorgängen. Bei der Berechnung dieser Kennzahl wird das EBIT um diese Abschreibungen erhöht. Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Eigenkapital / Gesamtkapital X 100 Der Cashflow zeigt den Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode. Der operative Cashflow zeigt den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit während einer Periode. Operativer Cashflowscrollen
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigt die Auszahlungen für den Erwerb von Anlagevermögen und die Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen während einer Periode. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt, wie die Investitionen der Berichtsperiode finanziert wurden. Cashflow aus Finanzierungstätigkeitscrollen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KPS AG, Unterföhring VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der KPS AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der KPS AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: scrollen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: scrollen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1. Im Konzernabschluss der KPS AG werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 62,5 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 36 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist. 2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: scrollen
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 6.2 des Anhangs enthalten. Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern1. Die KPS AG zeigt in ihrem Konzernabschluss unter dem Bilanzposten "latente Steueransprüche" aktive latente Steuern von insgesamt EUR 4,2 Mio., darin sind latente Steuerforderungen aufgrund steuerlicher Verlustvorträge in Höhe von EUR 3,1 Mio. enthalten. Die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste genutzt werden können. Dazu werden Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Für die Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und mit Unsicherheit behaftet sind. 2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: scrollen
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zum Ansatz und der Bewertung der latenten Steuern nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in Textziffer 6.3 und 5.9 des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende, geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 25. September 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 als Konzernabschlussprüfer der KPS AG, Unterföhring, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Joachim Weilandt.
München, den 15. Januar 2021 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Hund, Wirtschaftsprüfer Weilandt, Wirtschaftsprüfer IMPRESSUMHerausgeberKPS AG Beta-Str. 10H 85574 Unterföhring Deutschland Weitere InformationenInvestor Relations Telefon: +49-8935631-0 E-Mail: ir@kps.com KPS AG im InternetKps.com |
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