KPS Consulting GmbH & Co. KGUnterföhringBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021Alleinige Komplementärin der KPS Consulting GmbH & Co. KG ("Gesellschaft") ist die KPS Consulting Verwaltungs GmbH. Alleinige Kommanditistin der Gesellschaft ist die KPS Services GmbH. Herr Leonardo Musso ist bei der KPS Consulting Verwaltungs GmbH und der KPS Services GmbH einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft wurde gemäß §§ 300 ff. HGB voll in den Konzernabschluss der KPS AG zum 30. September 2021 einbezogen. Der Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB für den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft zum 30. September 2021 wurde zugestimmt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf: a) die Verpflichtungen betreffend der Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts, die sich aus den §§ 264 - 289f HGB ergeben; b) die Verpflichtung, den Jahresabschluss und Lagebericht entsprechend den §§ 316 - 324a HGB durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen; c) die Verpflichtung, den Jahresabschluss und Lagebericht entsprechend den §§ 325 - 329 HGB offenzulegen. Leonardo Musso, Geschäftsführer der KPS Consulting Verwaltungs GmbH und der KPS Services GmbH
Die persönlich haftende Gesellschafterin |