KPS AGUnterföhring
Infront Consulting & Management GmbH
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| Leonardo Musso, Alleinvorstand der KPS AG |
Die KPS AG mit Sitz in Unterföhring ist alleinige
Gesellschafterin der KPS Consulting GmbH ("Gesellschaft").
Unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und
satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse
über die Einberufung, Ankündigung und Abhaltung
einer Gesellschafterversammlung und die Fassung von
Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft fasst die
KPS AG folgenden Gesellschafterbeschluss der Gesellschaft:
Die Gesellschaft wurde gemäß §§ 300
ff. HGB voll in den Konzernabschluss der KPS AG zum 30.
September 2023 einbezogen. Der Anwendung der
Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für den
Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft zum
30. September 2023 wurde zugestimmt. Dies gilt insbesondere
im Hinblick auf:
a) die Verpflichtungen betreffend der Aufstellung des
Jahresabschlusses und Lageberichts, die sich aus den
§§ 264 - 289f HGB ergeben;
b) die Verpflichtung, den Jahresabschluss und
Lagebericht entsprechend den §§ 316 - 324a HGB
durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen;
c) die Verpflichtung, den Jahresabschluss und
Lagebericht entsprechend den §§ 325 - 329 HGB
offenzulegen.
Die KPS AG hat sich gegenüber der Gesellschaft
verpflichtet sicherzustellen, dass diese finanziell und
kapitalmäßig so ausgestattet wird, dass sie
stets in der Lage ist, ihren gesamten bis zum 30. September
2023 bestehenden Verpflichtungen gegenüber ihren
Gläubigern fristgerecht nachzukommen. Diese
Einstandspflicht ist gültig bis zum 30. September 2024
und endet nach Ablauf dieses Tages.
| Leonardo Musso, Alleinvorstand der KPS AG |
Die KPS AG mit Sitz in Unterföhring ist alleinige
Gesellschafterin der KPS Transformation GmbH
("Gesellschaft"). Unter Verzicht auf sämtliche
gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und
Fristerfordernisse über die Einberufung,
Ankündigung und Abhaltung einer
Gesellschafterversammlung und die Fassung von
Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft fasst die
KPS AG folgenden Gesellschafterbeschluss der Gesellschaft:
Die Gesellschaft wurde gemäß §§ 300
ff. HGB voll in den Konzernabschluss der KPS AG zum 30.
September 2023 einbezogen. Der Anwendung der
Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für den
Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft zum
30. September 2023 wurde zugestimmt. Dies gilt insbesondere
im Hinblick auf:
a) die Verpflichtungen betreffend der Aufstellung des
Jahresabschlusses und Lageberichts, die sich aus den
§§ 264 - 289f HGB ergeben;
b) die Verpflichtung, den Jahresabschluss und
Lagebericht entsprechend den §§ 316 - 324a HGB
durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen;
c) die Verpflichtung, den Jahresabschluss und
Lagebericht entsprechend den §§ 325 - 329 HGB
offenzulegen.
Die KPS AG hat sich gegenüber der Gesellschaft
verpflichtet sicherzustellen, dass diese finanziell und
kapitalmäßig so ausgestattet wird, dass sie
stets in der Lage ist, ihren gesamten bis zum 30. September
2023 bestehenden Verpflichtungen gegenüber ihren
Gläubigern fristgerecht nachzukommen. Diese
Einstandspflicht ist gültig bis zum 30. September 2024
und endet nach Ablauf dieses Tages.
| Leonardo Musso, Alleinvorstand der KPS AG |