Ad-hoc | 7 May 1997 10:07
Ad hoc-Service: MagnaMedia Vlg. AG
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Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der am
24.06.1997 stattfindenden Hauptversammlung vorschlagen, die
Gesellschaft gemäß Paragraph 262 I 2 AktG aufzulösen und dem
Verkauf des ganzen Gesellschaftsvermögens an die WEKA
Firmengruppe GmbH & Co. KG (‘WEKA’) gemäß Paragraph 179 a AktG
zuzustimmen.
Die Gesellschaft hat am 06.05.1997 mit WEKA einen Vertrag
geschlossen, mit dem sie vorbehaltlich der Zustimmung der
Hauptversammlung und mit Wirkung zum 01.07.1997 ihr ganzes
Gesellschaftsvermögen mit allen Aktiven und Passiven im Zuge der
Auflösung der Gesellschaft zum Preis von DM 51.000.000,- an WEKA
verkauft und überträgt.
Ende der Mitteilung