ALBIS Leasing AGHamburgKonzernjahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20091 Allgemeine Lage1.1 Wirtschaftliches UmfeldDas wirtschaftliche Umfeld war im Jahr 2009 weiterhin geprägt von der globalen Wirtschaftskrise. Mit dem Beginn der Bankenkrise im Herbst 2008 verschlechterten sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen deutlich. In der Folge ging die Wirtschaftsleistung im ersten Halbjahr 2009 signifikant zurück, bevor im dritten Quartal eine leichte Erholung zu beobachten war. Im Gesamtjahr 2009 schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) infolgedessen um 5%. Die Erholungstendenzen, die sich im zweiten Halbjahr 2009 abzeichneten, sind vor allem auf die eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte sowie auf nationale Konjunkturprogramme zurückzuführen. Zudem hatte die Entwicklung der Energiepreise einen positiven Effekt. Der Außenhandel war neben dem stark beschädigten Vertrauen in den Finanzsektor der zentrale Übertragungskanal, über den sich die Rezessionsimpulse weltweit verbreiteten und gegenseitig verstärkten. Dadurch wurden die sehr stark auf den Weltmarkt ausgerichteten Großunternehmen von der schwersten Rezession der Weltwirtschaft seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zuallererst und besonders stark in Mitleidenschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund hat sich aber auch das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen, die die Zielgruppe der ALBIS Leasing Gruppe darstellen, das zweite Jahr in Folge massiv verschlechtert. Der Indikator des KfW MittelstandsMonitors zur aktuellen Geschäftslage verlor so viel wie noch nie innerhalb eines Jahres, und fiel im Gesamtjahr 2009 tief in den negativen Bereich, nachdem er 2008 noch mehrheitlich positiv gewesen war. Im Vergleich zu den Großunternehmen bewerteten die mittelständischen Firmen ihr Geschäftsklima in 2009 aber weniger negativ, nachdem sie von 2000 bis 2008 durchgängig schlechtere Einschätzungen abgegeben hatten. Die negative Ertragslageeinschätzung führte aber zu einer weiterhin niedrigen Investitionsbereitschaft im Mittelstand. Für die Leasing-Branche war das Jahr 2009 daher auch ein enttäuschendes Jahr, das in der gesamten Leasingbranche einen Einbruch des Neugeschäftes in einem bisher nicht gekannten Ausmaß mit sich brachte. Die Anschaffungswerte des Neugeschäfts Mobilien gingen nach Information des Bundesverbands deutscher Leasingunternehmen (BDL) im Geschäftsjahr 2009 um 23% gegenüber dem Vorjahr zurück. Besonders stark betroffen waren dabei die Neugeschäfte in den für die ALBIS Leasing Gruppe relevanten Objektgruppen 'Maschinen für die Produktion' mit -34% und 'Busse, Lkw und Anhänger' mit -31%. Die unabhängigen Leasinggesellschaften, zu denen die ALBIS Leasing Gruppe zählt, mussten dabei mit durchschnittlich -35% einen im Vergleich hohen Rückgang hinnehmen. Die bankennahen Leasinggesellschaften lagen dagegen mit -27% nur leicht über dem Durchschnitt, die herstellernahen Gesellschaften mit -18% unter dem Durchschnitt. In diesem negativen Umfeld mussten auch die Unternehmen der ALBIS Leasing Gruppe in allen Geschäftsfeldern Rückgänge des Neugeschäfts hinnehmen. Zwar konnten in allen Bereichen die Margen gesteigert und die Kosten gesenkt werden, insgesamt konnten damit aber die entgangenen Margen aus dem rückläufigen Neugeschäft nicht bei allen Gesellschaften kompensiert werden. Neben der rückgängigen Wirtschafts- und Investitionstätigkeit belasten die Leasingindustrie weiterhin die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Refinanzierungsmöglichkeiten für Leasinggesellschaften. Wesentliche Marktteilnehmer haben sich aus dem Geschäft der Refinanzierung von Leasinggesellschaften zurückgezogen, bestehende Verbriefungsprogramme wurden vielfach nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verlängert und neue ABS-Programme konnten nur vereinzelt abgeschlossen werden. Die ALBIS Leasing AG hat auf diese Entwicklung im Juni 2009 mit dem Erwerb einer Option auf den Kauf der Gallinat-Bank AG, Essen, reagiert und sich damit eine ergänzende Refinanzierungsoption geschaffen. Mit dem Erwerb wurde die Möglichkeit geschaffen, zukünftig einen Teil des Leasinggeschäftes der ALBIS Leasing Gruppe über die Gallinat-Bank AG zu refinanzieren. Erste Forfaitierungen wurden bereits im Geschäftsjahr 2009 abgewickelt. 1.2 Geschäftsentwicklung nach Geschäftsfeldern1.2.1 Leasing für Lkw (schwere Klasse)NL Mobil Lease GmbH / UTA Leasing GmbH (NL Gruppe)Das Kerngeschäft der NL Mobil Lease GmbH (NL–Gruppe) als unabhängige Leasinggesellschaft ist die Finanzierung von Nutzfahrzeugen der schweren Klasse unter der Marke „UTA Leasing“ (UTA). Hierzu gehören insbesondere Lkw ab 7,5 Tonnen und dazugehörige Auflieger / Anhänger aller in Deutschland gehandelten Marken. Daneben werden unter der Marke „NL“ aber auch Busse, Pkw, Flurförderzeuge und Agrarmaschinen finanziert, soweit dies im wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens ist. Gegenüber dem gesamtwirtschaftlichen Rückgang der Wirtschaftstätigkeit in Höhe von -5% war die Transport- und Logistikbranche im Geschäftsjahr 2009 mit einem Rückgang der Transportleistung in Höhe von -12% überproportional stark betroffen. In der Folge gingen auch die Neuzulassungen bei Nutzfahrzeugen über 16 Tonnen über 40% gegenüber dem Vorjahr zurück, die gezogenen Einheiten (Auflieger, Anhänger, Containerchassis und Kühlauflieger) waren sogar mit einem Rückgang von fast 70% von dieser Entwicklung betroffen. Die NL Gruppe musste daher einen Rückgang des Neugeschäfts in Höhe von ca. 30% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. Dagegen entwickelte sich die durchschnittliche Barwertmarge erfreulich und konnte gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Trotz des nicht erreichten Volumenziels konnte damit das budgetierte Barwertziel fast erreicht werden. Das Jahresergebnis ist im Wesentlichen geprägt durch die noch nie in der Firmenhistorie aufgetretene Insolvenzrate des Kundenportfolios, verbunden mit einem dramatischen Rückgang der Gebrauchtpreise für die Leasinggüter. Die NL Gruppe hat frühzeitig auf diese Entwicklungen reagiert. Zum einen wurden in kürzester Zeit die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Verwertung der sichergestellten Objekte selbst durchzuführen, da die bis dahin bestehenden Verwertungskanäle nicht (mehr) aufnahmefähig waren. Durch die Einbindung aller Mitarbeiter konnte dadurch ein Großteil der notleidend gewordenen Engagements im eigenen Kundenkreis verwertet und der Ausfall minimiert werden. Zum anderen wurden die Kriterien für das Neugeschäft überprüft und angepasst. Darüber hinaus wurden die bereits auf einem niedrigen Niveau befindlichen Verwaltungsaufwendungen weiter reduziert. Die NL Gruppe schließt das Geschäftsjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab, nachdem das negative betriebswirtschaftliche Ergebnis durch einen Forderungsverzicht der Muttergesellschaft ALBIS Finance AG in Höhe von € 3 Mio. ausgeglichen wurde. 1.2.2 Mengengeschäft / FinanzierungslösungenALBIS HiTec Leasing AGDie ALBIS HiTec Leasing AG (ALBIS HiTec) ist im Segment Small-Ticket, d.h. Investitionsobjekte für die gewerbliche Verwendung im Wert zwischen € 500,- und € 50.000,- tätig. Sie hat ihren Schwerpunkt bei Objekten aus dem Bereich IT / EDV, Kfz-Werkstatttechnik sowie Gastronomie- und Großküchentechnik. Darüber hinaus arbeitet sie mit Handelspartnern im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, im Bereich Arbeits- und Produktionsgeräte sowie im Geschäftsfeld Fitness und Medizin zusammen. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich (zu ca. 95%) um das sogenannte Vertriebsleasing, d.h. dass Leasingverträge über Handelspartner vermittelt werden. Im Geschäftsjahr 2009 erzielte die Gesellschaft mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von T€ 20.755 ein Neugeschäft, das ca. 22% unter dem des Vorjahres und damit im Branchendurchschnitt lag. Trotz des Rückgangs im Neugeschäft erzielte die Gesellschaft ein operatives Ergebnis, das leicht über dem des Vorjahres liegt. Bedingt wurde dieses positive Ergebnis durch eine Erhöhung der erzielten Barwertmargen im Neugeschäft sowie verbesserte Einkaufskonditionen im Versicherungsbereich und Erlöse aus Verwertungen und Vertragsverlängerungen. Im Juni 2009 hat die ALBIS HiTec einen Kapitalanteil in Höhe von 79% an der Gallinat-Leasing GmbH, Essen, und damit mittelbar ebenfalls 79% an deren Tochtergesellschaft ProGaLease GmbH, Essen, erworben. Mit dem Erwerb der Gallinat-Leasing GmbH erreicht die ALBIS HiTec eine nennenswerte Ausweitung des Geschäftsvolumens und eine zusätzlichen Risikodiversifikation; beide Ziele wären über organisches Wachstum nur mittel- bis langfristig erreichbar gewesen. Durch die Übernahme wird bei der ALBIS HiTec das Vertriebsnetz über neue Partner gestärkt und eine effizientere Auslastung der bestehenden Infrastruktur erreicht. Die Nutzung der gleichen IT-Systeme stellt eine reibungslose Prozessintegration sicher. Im Januar 2010 konnten die Refinanzierungslinien bei zwei Partnern ausgebaut und ein neuer Refinanzierungspartner gewonnen werden, so dass die Refinanzierung des geplanten Neugeschäftes für 2010 sichergestellt ist. Gallinat-Leasing GmbH / ProGaLease GmbHDie Gallinat-Leasing GmbH (Gallinat-Leasing) hat sich auf das Leasing von mobilen Gütern − vornehmlich Büromaschinen, Kraftfahrzeuge, Maschinen und Anlagen sowie Medizintechnik − spezialisiert. Daneben betreibt sie das Mietkaufgeschäft für mobile Güter. Über ihre Tochtergesellschaft, die ProGaLease GmbH (ProGaLease), bietet die Gesellschaft sogenannte Full-Service-Leasing- und Mietmodelle an. Die Gesellschaft hat die anhaltende Wirtschaftskrise in 2009 genutzt, um die Umstrukturierung weiter fortzusetzen. Die Gallinat-Leasing konnte zusammen mit ihrer Tochter, der ProGaLease, das Rumpfgeschäftsjahr 2009 (01.07.-31.12.2009) mit einem Neugeschäftsvolumen von € 17 Mio. abschließen. Bedingt durch die Wirtschaftskrise ist das Neugeschäft der Gruppe gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 um 12,9% rückläufig. Der Umsatzrückgang der ProGaLease GmbH betrug 15,3%, in Anbetracht des Marktumfeldes, in dem die Gesellschaft arbeitet, ist dieses dennoch als verträglich zu werten. Die Gesellschaft betreibt durch das Full Service Geschäft im höheren Maße Projektgeschäft, in dem festzustellen ist, dass die Kunden in hohem Umfang geplante Projekte in die Zukunft verschoben haben. Die Ertragslage war in 2009 geprägt durch einen Umsatzrückgang, der im Vergleich aber unter Marktdurchschnitt lag. Die Überschüsse im operativen Geschäft hingegen haben sich mit + 23,5% zum Vorjahr erfreulich entwickelt. Das Ergebnis wurde dennoch beeinflusst durch Personalabfindungen sowie Altlasten. Die Gesellschaften schließen das Geschäftsjahr 2009 mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. ALBIS Capital AG & Co. KGDie ALBIS Capital AG & Co. KG (ALBIS Capital) bietet mittelständischen Leasingunternehmen eine zuverlässige und nachhaltige Ergänzung zu ihrer herkömmlichen Finanzierung. Im Rahmen dieses Geschäftsmodells erwirbt die ALBIS Capital die Leasinggeschäfte durch Ankauf des Leasingobjektes und Eintritt in den Leasingvertrag. Die Geschäftsentwicklung der ALBIS Capital litt im Geschäftsjahr 2009 unter den Restriktionen einer in Abwicklung befindlichen ABS-Refinanzierungs-Struktur sowie der besonderen Zurückhaltung potentieller Refinanzierungsbanken. Angesichts der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise und der zu erwartenden Verschlechterung der Bonitäten mittelständischer Unternehmen wurden die Anforderungen an neu einzureichendes Leasinggeschäft ab dem 2. Quartal teilweise erheblich verschärft. Gleichzeitig wurden zur Reduzierung und Vermeidung von Ausfallrisiken Verfahrensweisen überprüft und geändert sowie vermehrt Revisionen bei den refinanzierenden Leasinggesellschaften vorgenommen. Zur Mitte des Jahres wurden Liquiditätsprobleme bei zwei refinanzierenden Leasinggesellschaften festgestellt. Im Rahmen der unverzüglich vorgenommenen Offenlegung der Verträge musste festgestellt werden, dass in etlichen Fällen Leasingverträge zum Ankauf angetragen wurden, die gefälscht waren. In den betroffenen Fällen ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Die ALBIS Capital unterstützt diese Ermittungen in vollem Umfang. Darüber hinaus wurden zwei namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Untersuchung der Vorgänge beauftragt. Bei der weiteren Aufarbeitung der Betrugs- und Insolvenzfälle wurde festgestellt, dass von den Leasinggesellschaften abzuführende Ablösebeträge vertragswidrig nicht an ALBIS Capital weitergeleitet wurden. In den folgenden Monaten verschärfte sich die Liquiditätsproblematik bei weiteren Leasinggesellschaften, so dass bis zum Jahresende die von insgesamt neun Leasinggesellschaften angekauften Vertragsbestände mit einem Vertragsvolumen von rd. € 55 Mio. und 2.750 Verträgen in die eigene Abwicklung übernommen worden sind. Die ALBIS Capital hat mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, unterstützt durch kompetente Rechtsanwälte und Mitarbeiter der ALBIS Leasing Gruppe, alle notwendigen und möglichen Maßnahmen zum weiteren Schutz des Vermögens der Gesellschaft ergriffen. Die Unterstützung durch die ALBIS Leasing Gruppe hat über Monate erhebliche Mitarbeiterkapazitäten gebunden. Der Vorstand hat daher zur Mitte des Jahres das Neugeschäft eingestellt und zunächst den Fokus ausschließlich auf die Aufarbeitung der Problemleasinggesellschaften und die Übernahme der von diesen angekauften Forderungs- und Vertragsbestände gelegt; gleichzeitig wurden Untersuchungen dieser Gesellschaften durch interne und externe Prüfungen eingeleitet und durchgeführt. Das dadurch reduzierte Neugeschäft im Geschäftsjahr, aber insbesondere die Ausfälle aus den Betrugsfällen haben das Ergebnis der Gesellschaft stark belastet. Darüber hinaus entstanden hohe außerordentliche Aufwendungen für interne und externe Ressourcen im Rahmen der Aufarbeitung der Betrugsfälle sowie stark erhöhte Verwaltungsaufwendungen durch die Übernahme der Vertragsverwaltung. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr daher mit einem stark negativen Ergebnis. KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbHDie Schwerpunkte des Neugeschäfts der KML Kurpfalz Mobilien-Leasing GmbH (KML) lagen im Berichtsjahr erneut in den Sparten Kraftfahrzeugleasing und Maschinen für das metallverarbeitende Gewerbe. Das Neugeschäftsvolumen lag im Geschäftsjahr 2009 ca. 25% unter dem Vorjahresniveau und damit im Durchschnitt der gesamten Leasingbranche. Der Rückgang des Neugeschäftsvolumens war einerseits bedingt durch die Investitionszurückhaltung und damit niedrigerer Nachfrage der Kunden. Andererseits führte auch die der allgemeinen Risikosituation geschuldete restriktive Haltung im Entscheidungsbereich zu einer Verringerung. Wie in den anderen Gesellschaften konnte auch die KML eine Verbesserung der Margen durchsetzen. Dadurch blieb der erwirtschaftete Rohertrag lediglich 8% unter Plan. Die KML verfügt über ausreichend Refinanzierungslinien mit langjährigen Refinanzierungspartnern, um das geplante Neugeschäft auch im Geschäftsjahr 2010 vollständig finanzieren zu können. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem leicht positiven Ergebnis. PS AutoLeasing GmbHDie PS AutoLeasing GmbH (PS AutoLeasing) hat im Geschäftsjahr 2009 ca. 500 Pkw-Leasingverträge aus der Übernahme von Verträgen innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe, insbesondere aber auch aus der Sicherheitenverwertung externer Portfolien, verwaltet. In der Zukunft plant die Gesellschaft, weitere in der ALBIS Leasing Gruppe bestehende Teilportfolien im Bereich Pkw zur Verwaltung zu übernehmen sowie auch Neugeschäft zu initiieren. Im Mittelpunkt soll dabei das Full-Service Leasing von Neu- und Jahreswagen stehen. Zur Vermarktung der übernommenen Fahrzeuge nach Auslauf der Leasingverträge hat die Gesellschaft eine internet-basierte Vermarktungsplattform erstellt, über die die Vermarktung europaweit an ca. 60.000 Fahrzeughändler möglich ist. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Bereich der Service-Elemente eine Vereinbarung mit der Reparaturkette ATU getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann die Gesellschaft ihren Kunden die Reparatur, Wartung, Reifen und die Behebung von Glasschäden über ein flächendeckendes Werkstättennetz anbieten. Weiterhin wird die PS AutoLeasing im Rahmen ihrer Service-Komponenten auch Versicherungsleistungen anbieten. Der Firmensitz des Unternehmens wurde von Edingen-Neckarhausen nach Hamburg verlegt und die Marke PS AutoLeasing registriert. Neuer Gesellschafter der PS AutoLeasing wurde im Geschäftsjahr 2009 durch Übernahme der Geschäftsanteile von der ALBIS Capital AG & Co. KG die ALBIS Finance AG. Die Gesellschaft hat trotz negativer Entwicklung der Vermarktungsmärkte das Geschäftsjahr 2009 mit einem leicht positiven Ergebnis geschlossen. ALBIS Securitisation AGDie ALBIS Securitisation AG ist in den Geschäftsfeldern Beratung und Strukturierung von Verbriefungsprogrammen, IT-Dienstleistungen für Portfoliosteuerung und Monitoring tätig. Angesichts des angespannten Marktumfeldes und konzerninterner Anforderungen lag der Fokus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in 2009 auf der Sicherstellung der Konzernrefinanzierung der ALBIS Leasing Gruppe sowie der Unterstützung der Konzerngesellschaften bei der Umsetzung der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Meldewesen und Portfolioreporting. Die Akquise von Dritt-Mandaten wurde vor dem Hintergrund entsprechender Beschlusslagen in 2009 nicht aktiv betrieben. Dennoch konnten in 2009 insgesamt fünf externe Mandate gewonnen werden. Diese externen Beratungs- und Erweiterungsmandate, die auf direkte Ansprache der Gesellschaft durch die Interessenten selbst zurück zu führen waren, wurden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2009 mit einem leicht negativen Ergebnis ab. 1.3 Mitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Jahr 2010 waren im Konzern durchschnittlich 209 Mitarbeiter (Vorjahr: 163) beschäftigt. Durch den Zugang der Gallinat-Leasing GmbH und der ProGaLease GmbH zum Konsolidierungskreis hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr um 35 erhöht. 2 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage2.1 ErtragslageBei der Beurteilung der Ertragslage ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr der Geschäftsbereich Pkw aufgegeben wurde. Der Geschäftsbereich bestand aus dem LeaseTrend Teilkonzern, dem DSK Teilkonzern, der AutoBank und der ALAG-Gruppe. Die Unternehmen sind im Laufe des Jahres 2008 aus dem Konzern ausgeschieden, ihre Erträge und Aufwendungen sind im Jahr 2009 nicht mehr in der Ertragslage enthalten. Die Vorjahresvergleichszahlen sind nur unter Berücksichtigung dieser erheblichen Veränderung im Konzern aussagekräftig. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2008 ist, neben dem Gesamtkonzern (inklusive Geschäftsbereich Pkw), der fortgeführte Bereich jedoch gesondert dargestellt, der Vergleich der Werte des abgelaufenen Geschäftsjahres sollte mit den Werten des fortgeführten Bereiches stattfinden. Die Konzerngesamtleistung des Jahres 2008 belief sich auf € 163,1 Mio. Die Gesamtleistung des fortgeführten Bereiches belief sich in 2008, daraus anteilig, auf € 52,6 Mio. und ist im abgelaufenen Geschäftsjahr auf € 52,1 Mio. gesunken. Das Verhältnis von Gesamtleistung zum Materialaufwand belief sich im Gesamtkonzern auf 60,4%, 2008 im fortgeführten Bereich jedoch nur auf 8,34% und ist in 2009 auf 11,8% gestiegen. Die erhebliche Abweichung dieser Quote im fortgeführten Bereich gegenüber dem aufgegeben Bereich liegt in dem spezifischen Pkw-Vermietgeschäft der ALAG begründet. Dieses Geschäft ist in 2009 nicht mehr im Materialaufwand enthalten. Die Personalkosten sind mit € 16,5 Mio. gegenüber € 16,9 Mio. im Vorjahr leicht gesunken, obwohl die Anzahl der Mitarbeiter von 163 im Vorjahr auf 209 im Jahr 2009 gestiegen ist. Hiervon sind allein 35 Mitarbeiter durch den Erwerb der Gallinat Leasing und der ProGaLease hinzugewonnen worden. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sanken von € 11,2 Mio. auf € 5,4 Mio., allerdings stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von € 35,5 Mio. auf € 56,1 Mio. Diese Veränderung ist maßgeblich durch den erheblichen Anstieg der Aufwendungen aus der „Zuführung zu Wertberichtigungen zu Forderungen“ und durch Forderungsverluste verursacht. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich von minus € 16,2 Mio. auf minus € 31,3 Mio. verschlechtert. Der Konzerneigenanteil am Jahresergebnis hat sich von minus € 0,9 Mio. auf minus € 4,8 Mio. verschlechtert. Während sich die Folgen der schlechten wirtschaftlichen Lage des Leasingmarktes bei den Ergebnissen der Kommanditisten und der stillen Gesellschafter bemerkbar machten, wurde der Konzerneigenanteil insbesondere durch nachlaufende Aufwendungen für eine ehemalige Tochtergesellschaft (ALAG € 3,1 Mio.) und den Ergebnisanteil der EUROKAUTION (€ 0,5 Mio.) beeinflusst. 2.2 Vermögenslage und KapitalstrukturDie Konzernbilanz 2009 zeigt eine deutliche Veränderung der Vermögensstruktur. Die Konzernbilanzsumme sank deutlich in Folge der Entkonsolidierung der Zorro Finance No. 1 Inc., Grand Cayman, die zum 31. Dezember 2008 mit € 949 Mio. sowohl die Aktiva als auch die Passiva erhöhte. Die Zorro Finance No. 1 Inc. befindet sich seit Mitte 2009 in Abwicklung. Zum 31. Dezember 2009 hatte die Gesellschaft kein operatives Geschäft mehr und wurde daher nicht mehr konsolidiert. Das kurzfristig gebundene Vermögen sank um rund € 1.067 Mio., die langfristigen Vermögenswerte sanken um € 208,0 Mio.. Gleichzeitig haben sich die langfristigen Schulden um € 107,0 Mio. sowie die kurzfristigen Schulden um € 1.122,0 Mio. vermindert. Die langfristigen Vermögenswerte erreichen einen Anteil von 59,8% (Vorjahr: 32,7%) an der Konzernbilanzsumme. Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen € 77,6 Mio. auf Sachanlagen und € 5,3 Mio. auf Finanzanlagen sowie € 7,1 Mio. auf Geschäfts- und Firmenwerte. Langfristige Leasingforderungen werden in Höhe von € 351 Mio. und andere langfristige Vermögenswerte in Höhe von € 12,5 Mio. ausgewiesen. Das Leasing- / Vermietvermögen nahm von ursprünglich € 76,4 Mio. im Geschäftsjahr 2008 auf nunmehr € 75,3 Mio. ab. Das Eigenkapital einschließlich des kündigungsfähigen Kommanditkapitals und der Einlagen/Kapitalkonten atypisch stiller Gesellschafter veränderte sich im Berichtsjahr von € 104,9 Mio. auf € 60,5 Mio. und finanzierte das Konzernvermögen mit 7,9%. 2.3 Finanz- und LiquiditätslageDie Zahlungsfähigkeit der Konzernunternehmen war im Geschäftsjahr stets gegeben. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr von € 106,1 Mio. auf € 55,9 Mio. vermindert. Die Gesellschaften des Konzerns waren jederzeit in der Lage, alle fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Der in der Konzernbilanz bzw. der Kapitalflussrechnung dokumentierte Bestand an Finanzmitteln ist nicht der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, sondern im Wesentlichen den nach SIC 12 konsolidierten Special Purpose Vehicles (ABS-Strukturen) sowie den Gesellschaften, an denen Stille Gesellschafter beteiligt sind. Die Finanzmittel dieser Gesellschaften unterliegen Transferbeschränkungen. 3 Angaben zu den Vergütungssystemen und zu § 315 Abs. 4 HGB3.1 Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsDie in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des DCGK und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei finden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft Beachtung. Im Hinblick auf den zweiten Punkt wurde die Vorstandsvergütung bei der erneuten Bestellung von Herrn Mahn im Sommer 2009 abgesenkt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen. Besondere Nebenleistungen werden nicht gewährt. Die Hauptversammlung hat am 20. Juli 2006 beschlossen, dass die Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung bis einschließlich 2010 zu unterbleiben haben. Für die Wahrnehmung der Aufgaben bei der ALBIS Leasing AG und in den Tochtergesellschaften wurden dem Vorstand im Konzerngeschäftsjahr T€ 1.194 gezahlt. Die Vorstandsvergütung für das Jahr 2009 enthält variable Bestandteile, die abhängig waren vom Jahresergebnis 2008. Vorstand und Aufsichtsrat sind bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten der Gesellschaft gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Gemäß der Übergangsvorschrift des § 23 Abs. 1 VorstAG ist die Regelung des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG über den Selbstbehalt der Vorstandsmitglieder ab dem 1. Juli 2010 auch auf Versicherungsverträge anzuwenden, die vor dem 5. August 2009 abgeschlossen wurden. Das heißt, dass alle Versicherungsverträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits laufen, grundsätzlich bis zum 30. Juni 2010 an die Neuregelung anzupassen sind. Entsprechend besteht ab diesem Zeitpunkt für den Vorstand nur eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jeweilige Jahresfestvergütung von € 14.500,00, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats hiervon das Anderthalbfache, also € 21.750,00 der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Zweifache, also € 29.000,00, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit solche anfällt. Ferner übernimmt die Gesellschaft angemessenen Auslagenersatz, pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme für jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats. Außerdem trägt die Gesellschaft die Prämien für angemessenen Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit (D&O-Versicherung). Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der ALBIS Leasing AG erhielten für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandanten bei der ALBIS Leasing AG und in den Tochtergesellschaften eine Vergütung von insgesamt T€ 115. 4 Angaben nach §289 Abs. 4 HGB bzw. §315 Abs. 4 HGB4.1 § 315 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 HGB1. Das Grundkapital der ALBIS Leasing AG ist eingeteilt in 15.327.552 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nennwert von € 1,00. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht bekannt. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, liegen bei der Manus Vermögensverwaltung GmbH (25% der Stimmrechte), bei der Lupus Holding AG (25% der Stimmrechte) und bei Herrn Johann G. Wolbert (10% der Stimmrechte) vor. Weitere Stimmrechte, die über 10% liegen, sind nicht bekannt. 4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten gibt es nicht. 5. Es gibt keine Arten von Stimmrechtskontrollen, die vorliegen, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. 6. Die Vorschriften der Satzung, die die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Änderung der Satzung betreffen, entsprechen den gesetzlichen Regelungen. 7. „Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 7. Juli 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2012 durch die Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000,00 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden, (a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; (b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen; (c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10%-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen; (d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie (e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Vorstand ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2008 weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2012 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (im Folgenden gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu € 50.000.000,00 zu begeben. Den Inhabern der Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe der Wandel- oder Optionsanleihebedingungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu € 7.650.000,00 eingeräumt werden. Die Schuldverschreibungen können ausschließlich in Euro begeben werden. Die Emissionen werden in jeweils unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen eingeteilt. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu. Hierbei können die Schuldverschreibungen auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (i)für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; (ii)soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte zustehen würde; (iii)sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden zu ermittelnden theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital, der weder insgesamt 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Berechnung der 10%-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Aktien aus einem genehmigten Kapital) einzubeziehen. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft und kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden. Ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Des Weiteren kann vorgesehen werden, Spitzen zusammenzulegen und/oder in Geld auszugleichen. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der Optionsbedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibung (gegebenenfalls zuzüglich einer baren Zuzahlung) nicht übersteigen. Der Wandlungs- bzw. Optionspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft wird in Euro festgelegt. Er muss mindestens 80% des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder eines vergleichbaren Nachfolgesystems) in den 20 Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung des Vorstands über die Begebung der Emission betragen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann der Wandlungs- oder Optionspreis aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Wandel- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandel- oder Optionsanleihen begibt und den Inhabern von Wandel- oder Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- oder Optionsrechte zustehen würde. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Werts der Wandel- bzw. Optionsrechte führen können, eine wertwahrende Anpassung des Wandel- bzw. Optionspreises vorsehen. Eine Ermäßigung des Wandlungs- oder Optionspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechtes oder die Ermäßigung einer etwaigen Zuzahlung bewirkt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. Wandlungszeitraum sowie im vorgenannten Rahmen den Wandlungs- und Optionspreis zu bestimmen. Das Grundkapital ist um bis zu € 7.650.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.650.000 neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2008). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juli 2008 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“ 8. Es gibt keine Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 9. Es gibt keine besonderen Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen wurden. 4.2 Angaben nach §289 Abs. 4 HGB i.V.m §21 WpHGAm 16. März 2009 hat uns die Wolbert & Cie. Gesellschaft für Leasingwerte mbH (ehem. Blitz F06-644 GmbH), Frankfurt am Main, Deutschland, mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG am 13. März 2009 die Schwelle von 3% überschritten hat. Die Stimmrechtsanteile sind Herrn Johann G. Wolbert, Frankfurt am Main, Deutschland, zuzurechnen. Am 16. März 2009 hat uns Herr Johann G. Wolbert, Frankfurt am Main, Deutschland, mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG am 13. März 2009 die Schwelle von 3% überschritten hat. 3,38% dieser Stimmrechtsanteile sind Herrn Johann G. Wolbert über die Wolbert & Cie. Gesellschaft für Leasingwerte mbH (ehem. Blitz F06-644 GmbH) zuzurechnen. Am 17. März 2009 hat uns Herr Johann G. Wolbert, Frankfurt am Main, Deutschland, mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG am 17. März 2009 die Schwelle von 5% überschritten hat. 4,54% dieser Stimmrechtsanteile sind Herrn Johann G. Wolbert über die Wolbert & Cie. Gesellschaft für Leasingwerte mbH (ehem. Blitz F06-644 GmbH) zuzurechnen. Am 20. März 2009 hat uns die Wolbert & Cie. Gesellschaft für Leasingwerte mbH (ehem. Blitz F06-644 GmbH), Frankfurt am Main, Deutschland, mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG am 20. März 2009 die Schwelle von 5% überschritten hat. Die Stimmrechtsanteile sind Herrn Johann G. Wolbert zuzurechnen. Am 20. März 2009 hat uns Herr Johann G. Wolbert, Frankfurt am Main, Deutschland, mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG am 20. März 2009 die Schwelle von 10% überschritten hat. 9,44% dieser Stimmrechtsanteile sind Herrn Johann G. Wolbert über die Wolbert & Cie. Gesellschaft für Leasingwerte mbH (ehem. Blitz F06-644 GmbH) zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns die Lupus Holding AG, Zug, Schweiz, mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 10. Juli 2009 die Grenze von 25% unterschritten hat. Am 16. Juli 2009 hat uns die Lupus Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG am 10. Juli 2009 die Grenze von 25% unterschritten hat. Die Stimmrechtsanteile sind ihr von der Lupus Holding AG, Zug, Schweiz, zuzurechnen. Am 16. Juli 2009 hat uns Herr Rüdiger Wolff, Deutschland, mitgeteilt, das sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG am 10. Juli 2009 die Grenze von 25% unterschritten hat. Die Stimmrechtsanteile sind ihm über die Lupus Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Deutschland, dieser wiederum über die Lupus Holding AG, Zug, Schweiz, zuzurechnen. 5 Besondere Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie ALBIS Leasing AG hat mit Vertrag vom 9. Dezember 2009 zum 1. Januar 2010 100% der Anteile an der ASG Alster Services GmbH (ASG) von den bisherigen Eigentümern erworben. Die ASG war bereits zuvor konsolidiert, da die Anteile mehrheitlich von Tochtergesellschaften gehalten wurden, eine Veränderung im Konsolidierungskreis gab es deshalb nicht. 6 Risiken der zukünftigen Entwicklung6.1 Risikopolitischer RahmenDas Risiko-Management ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik in der ALBIS Leasing Gruppe und soll eine einheitliche, vergleichende Risikobetrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen. Ziel des Risikomanagements ist die Erhaltung und Steigerung des Unternehmenswertes durch risikobewusste Entscheidungen. Im Vordergrund steht dabei die Erreichung einer möglichst hohen Risikotransparenz, die ein bewusstes Eingehen von Risiken aufgrund der Kenntnis von Risiko-Ursachen und Wirkungszusammenhängen ermöglicht. Hierdurch soll erreicht werden, dass potenziell bestandsgefährdende Bedrohungen aus Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um dadurch das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern bzw. Verluste zu vermeiden. Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist der Vorstand der Gesellschaft verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – damit den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Hierfür hat die ALBIS Leasing AG in 2006 als Überwachungsinstrument ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Managementsystem (RCMS) implementiert, welches auch zur Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG sowie deren Konzernunternehmen dient. Das RCMS dient der ALBIS Leasing als Instrument der Unternehmenssteuerung und verfolgt die Identifikation, Analyse, Quantifizierung, Steuerung und Kommunikation sämtlicher im Sinne des KonTraG relevanter Risiken sowie wahrnehmbarer Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing Maßnahmen, Verfahren und Systeme, die konzernweit zur Überwachung dieser Risiken und Chancen zur Anwendung kommen. Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 sind nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) auch Leasinggesellschaften, die das Finanzierungsleasing betreiben, und Factoringgesellschaften Finanzdienstleistungsinstitute. Sie unterliegen damit der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie den von dieser aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Alle Unternehmen der ALBIS Leasing Gruppe, die das Finanzierungsleasing und / oder das Factoring betreiben, wurden im Jahr 2009 bei der BaFin angemeldet. Für das Jahr 2009 hat der Gesetzgeber den Leasingunternehmen eine Übergangsfrist zur Umsetzung der MaRisk eingeräumt. Eine vollständige Umsetzung muss im Jahr 2010 erfolgen. Die Leasinggesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe haben die MaRisk bereits im Geschäftsjahr 2009 weitgehend umgesetzt. Diese Mindestanforderungen beinhalten qualitative Anforderungen an das Risikomanagement, die von den Instituten unter Berücksichtigung der Größe sowie der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt ihrer Geschäfte umzusetzen sind. Die von den MaRisk verlangten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken wurden bereits in 2009 umgesetzt und werden in 2010 weiter ausgebaut und adjustiert. 6.2 RisikomanagementsystemMit dem in der ALBIS Leasing Gruppe implementierten IT-basierten Erfassungssystem werden die Risiken der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften strukturiert erfasst, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Durch den Einbezug von Führungskräften und Mitarbeitern unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften in das konzernweite Risiko- / Chancen-Management (RCM) soll dem Bestreben des Vorstands Rechnung getragen werden, ein einheitliches Risikogrundverständnis zu erzeugen. Zielsetzung ist es somit, das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein zu stärken und die Aspekte der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen zu berücksichtigen. Der gesamte RCM-Prozess wird durch eine Software mit dem Ziel unterstützt, den Aufwand für das Systemhandling bei Risiko-Inventuren und die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/Importfunktion etc.) zu reduzieren und einen schnellen Datenzugriff zu ermöglichen. Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften bzw. Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Das implementierte Risikomanagementsystem ist dabei so aufgebaut, dass die Risikodefinition und –bewertung in den Gesellschaften erfolgt, von denen auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung definiert werden. Die Gesellschaften handeln dabei innerhalb des von ihnen definierten Risikorahmens. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstellung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden aufgrund der Konzernstruktur, die durch eigenständige Gesellschaften und damit dem Ausschluss eines Risikotransfers geprägt ist, nicht erstellt. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2009 ein Steuerungsinstrumentarium auf der Ebene des Teilkonzerns ALBIS Finance aufgebaut. Die ALBIS Finance AG ist Institutsobergesellschaft aller Leasingunternehmen der ALBIS Leasing Gruppe, die als Finanzdienstleistungsinstitute zu qualifizieren sind. Die aufgebauten Steuerungsinstrumente beinhalten eine zentrale Überwachung der Forderungsportfolien nach Struktur und Ausfallrisiken sowie die integrierte Planung und Überwachung der Geschäftsergebnisse der Gesellschaften. Die Ermittlung der Risikodeckungsmasse und des Risikopotentials im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt auf der Ebene der Einzelgesellschaften bzw. Teilkonzerne, die die jeweilige Fondsphäre bilden. 6.3 Risikokategorien und -entwicklung6.3.1 Kreditrisiken / AdressenausfallrisikenDas Adressenausfallrisiko ist das Risiko aus Verlusten oder entgangenem Gewinn aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieses Risikos. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht. Für alle wesentlichen Leasing- und Kredit-Portfolien in den Gesellschaften haben diese Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlage der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten auch externe Informationen, insbesondere solche der Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen. Ziel der eingesetzten Systeme ist es, die Steuerung der Ausfallrisiken unter gleichzeitiger Optimierung der Annahmequoten zu ermöglichen. Zur Überwachung der Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Bonitätsbeurteilungssysteme überwachen die Gesellschaften diese in einem regelmäßigen Monitoring. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2009 ein monatliches Portfoliomonitoring eingerichtet, im Rahmen dessen Portfoliostrukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle regelmässig überwacht werden. Die Adressenausfallrisiken sind in der Berichtsperiode bei allen operativen Gesellschaften gestiegen. Grund hierfür waren die aktuelle Konjunkturlage und daraus entstehende höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten. Erschwerend kommt, insbesondere im Lkw-Bereich, die sich verschlechternde Lage auf den Verwertungsmärkten hinzu. Hieraus entstehende Risiken aus potentiellen Verwertungsverlusten wurde mit einer Intensivierung der eigenen Verwertungsaktivitäten begegnet, deren Schwerpunkt die weitere Vermietung statt Verkauf der Verwertungsobjekte ist. Das Ausfallrisiko in den operativen Gesellschaften ist durch die Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzt. Darüber hinaus findet im Rahmen der Refinanzierung durch Verbriefung und damit dem Verkauf der Forderungen ein Risikotransfer statt. Aufgrund der konjunkturellen Anspannung in 2009, die auch in 2010 zu Zahlungsausfällen und Insolvenzen der Kunden führen können, ist ein weiter erhöhtes Ausfallrisiko in 2010 nicht auszuschließen. Die Überwachung der Adressenausfallrisiken wird in 2010 weiter intensiviert und die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung analysiert und adjustiert. 6.3.2 MarktpreisrisikenDas Marktrisiko umfasst die mögliche negative Wertänderung durch die Veränderung von Marktpreisen, z.B. die Zinsrisiken sowie die Aktien- und Devisenkursrisiken. Die wesentlichen Marktpreisrisiken der ALBIS Leasing Gruppe bestehen in den Zinsrisiken aus den i.d.R. fest verzinslichen Leasinggeschäften und der Refinanzierung zu variablen Zinssätzen. Wesentliche Aktienkursrisiken bestehen in der Gruppe nicht. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren. Zur Sicherung der Zinsrisiken schließen die Gesellschaften entweder Refinanzierungsgeschäfte mit festen Zinssätzen in Form von Forfaitierung, Darlehen oder Verbriefungstransaktionen oder sichern die im Rahmen von Verbriefungstransaktionen aus variablen Zinskonditionen entstehenden Risiken über entsprechende Zinssicherungsgeschäfte (SWAPS) ab. Zinsrisiken werden darüber hinaus auch durch die im Rahmen von Verbriefungsstrukturen vereinbarten Risikoobergrenzen für das refinanzierte Portfolio beschränkt. Im Berichtsjahr wurden die Zinsrisiken von den Gesellschaften vor dem Hintergrund der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte als nicht kritisch bewertet. Zur weiteren Überwachung der Zinsrisiken unter Einbezug der Gesamtfinanzierungskosten wird das Reporting der Gesellschaften daher weiter intensiviert. Als wesentliche Maßnahme zur Risikoreduzierung hat die ALBIS Leasing Gruppe darüber hinaus in 2009 eine konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten initiiert, die auch in 2010 weiter ausgebaut werden soll. 6.3.3 LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe entstehen überwiegend aus der Refinanzierung des Leasinggeschäftes. Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und auf der Ebene der Muttergesellschaft überwacht. Hierzu besteht ein differenziertes Steuerungsinstrumentarium, in dessen Mittelpunkt die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien stehen. Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist in allen Gesellschaften durchfinanziert, wesentliche Risiken sind hieraus nicht erkennbar und sind von den Gesellschaften auch nicht gemeldet worden. Für das Neugeschäft hingegen bestehen wesentliche Risiken aus der in allen Gesellschaften erkennbaren oder bereits eingetretenen Verringerung der Refinanzierungslinien durch das Ausscheiden von wichtigen Marktteilnehmern. Geeignete Gegenmaßnahmen wurden bereits mit der Initiierung einer gruppenweiten Refinanzierungsplattform eingeleitet. Von der mit der Etablierung einer konzernweiten Refinanzierung beauftragten ALBIS Securitisation wurden die kurz- und mittelfristigen Refinanzierungsbedarfe der Gesellschaften erhoben und Konzepte für eine konzernweite Finanzierungsstruktur entwickelt. Soweit die Refinanzierungslinien nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang ersetzt bzw. aufgebaut werden können, entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn Neugeschäft ohne entsprechende laufzeitkongruente Refinanzierung geschlossen wird. Als mittelbares Risiko ist aber der durch ausfallendes oder geringeres Neugeschäft sinkende Rohertrag zu sehen, der bei gleicher oder nicht ausreichend angepasster Kostenstruktur zu einer Verschlechterung der Ergebnisse der Gesellschaften führen kann. 6.3.4 Geschäfts- und BetriebsrisikenAls Geschäftsrisiko ist in der ALBIS Leasing Gruppe das Risiko von Verlusten durch negative Abweichung der Erträge und Kosten von den Planzahlen definiert. Das Geschäftsrisiko wird sowohl durch die Geschäftsstrategie als auch durch geänderte Rahmenbedingungen wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologische Entwicklung beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert. Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden mit der implementierten Software von den Gesellschaften systematisch erfasst und bewertet sowie die beschlossenen Maßnahmen zur Risikoreduzierung oder -verlagerung zugeordnet. Zur Erfassung und Bewertung der Risiken wurde neben der Kategorisierung der Risiken auch eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen, auf Basis derer die Risikoinventur durchgeführt wird. Durch die gesellschaftsübergreifende Definition können die Risiken zwischen den Gesellschaften verglichen und Abweichungen in der Risikostruktur bei gleichen Geschäftsfeldern identifiziert werden. Bei den Geschäftsrisiken liegt das Hauptaugenmerk auf der kontinuierlichen Überwachung des Marktumfeldes der Gesellschaften, so dass frühzeitig auf Marktveränderungen reagiert werden kann. Insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und –partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen werden laufend beobachtet, so dass frühzeitig gegengesteuert werden kann. Wesentliche Geschäftsrisiken entstanden bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäftes. Diese Risiken sind im Geschäftsjahr 2009 bei allen Gesellschaften, aber in unterschiedlichem Ausmaß, eingetreten und haben zu Ausfällen in Form von entgangenem Ertrag geführt. Bei den operationellen Risiken stehen weiterhin die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtungen. Aufgrund der Abhängigkeit der operativ tätigen Gesellschaften von der IT, insbesondere der Gesellschaften, die sich im Massengeschäft bewegen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme bedingen, werden diese Risiken mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet und bewertet. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter. Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft von dem zugrunde liegenden Geschäft. Die bei der ALBIS Capital eingetretenen Ausfälle aus angekauften Verträgen sind daher auch nicht unmittelbar vergleichbar mit den Risiken der anderen Gesellschaften, die das direkte Geschäft betreiben. Trotzdem wurden die bestehenden Sicherungsmaßnahmen auch in diesen Gesellschaften überprüft und – soweit möglich – weiter optimiert. Die ALBIS Leasing Gruppe ist zudem aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft auf ein nachhaltiges Niveau von Neugeschäft angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, kommt es zu „Leerstandskosten“, die mit zeitlichem Verzug abgebaut werden müssen. Dies wiederum beeinträchtigt die Fähigkeit auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen ist kosten- und zeitintensiv und fällt im Falle einer Marktbelebung in einen Zeitraum in dem eben Zeit die knappe Ressource ist. Die ALBIS versucht daher, die Leistungsbereitschaft mit anorganischem Wachstum aufrecht zu erhalten und setzt hierbei auf das Ausscheiden von Mitbewerbern im Markt. 6.4 Risiken für die Vermögens- und FinanzlageWie in den Vorjahren bestehen bei der ALBIS Leasing Gruppe Risiken für die künftige Vermögens- und Finanzlage primär in dem Refinanzierungsrisiko. Die ALBIS Leasing Gruppe ist auf die Zugänglichkeit und die Funktionstüchtigkeit ihrer Refinanzierungsmärkte angewiesen. Nach dem Verlauf des Jahres 2009 ist auch im Jahr 2010 mit einer andauernden Zurückhaltung der Refinanzierungspartner zu rechnen. Der Bankensektor ist infolge der in seinem Bereich realisierten Verluste in der Kapazität der möglichen Refinanzierungen beschränkt. Banken reagierten infolge dieser Beschränkung verschiedentlich mit der strategischen Entscheidung, ihr Engagement im Bereich der Leasingrefinanzierung zu reduzieren. Es wurde in diesem Zuge jedoch nicht vorgetragen, dass diese Entscheidung mit besonderen Risiken im Bereich des Leasing im Zusammenhang steht. Die ALBIS Leasing Gruppe nahm obige Entwicklung zum Anlass eine Kooperation mit der Gallinat-Bank AG aufzubauen. Die Gallinat Bank AG ist im Bereich der Leasingrefinanzierung versiert und erfahren, sie hat dieses Know-How auch aus der langjährigen Zusammenarbeit mit eigenen Leasing-Tochtergesellschaften erworben, die jetzt Tochtergesellschaften der ALBIS HiTec Leasing AG sind. Anders als viele andere Leasingrefinanzierer plant die Gallinat-Bank AG den Bereich der Leasingrefinanzierung auszubauen und sieht die Chance, in diesem Kerngeschäftsfeld Marktanteile zu gewinnen. Eine weitere wichtige Refinanzierungsmöglichkeit des Konzerns sind unverändert die weltweiten ABS-Märkte. Auch auf diesen Märkten ist eine Entspannung der Situation nach den krisenhaften Entwicklungen der letzten Jahre nicht nachhaltig zu erkennen. Die ALBIS Securitisation AG (Securitisation) ist der Spezialist des Konzerns an diesen Märkten. Die Securitisation ist laufend mit der Strukturierung weiterer ABS-Transaktionen beauftragt. Sobald eine Belebung der Märkt spürbar wird, ist die ALBIS Leasing Gruppe in der Position hiervon zu profitieren. Es ist aus heutiger Sicht schwer einzuschätzen, wann sich die Konsum- und Investitionsneigung nachhaltig beleben wird. Die Beeinträchtigung des Bankensektors ist ebenso schwer einzuschätzen wie die Auswirkung der Verschuldung diverser Staatshaushalte im Euroraum. Es ist insbesondere kaum einzuschätzen, wie nachhaltig diese Einflüsse sein werden und welche konjunkturellen Entwicklungen daraus resultieren werden. Für die ALBIS Leasing Gruppe ist diese Entwicklung auch wichtig, weil hierin entscheidende Determinanten für die Entwicklung der Schuldnerbonität zu sehen sind. Diese Risiken sind bei normaler wirtschaftlicher Entwicklung, aufgrund der Auswahl der Schuldner mit leistungsfähigen Entscheidungsprozessen bei den operativen Gesellschaften, gut einschätzbar. Bei einer krisenhaften Entwicklung kommt es zu einer allgemeinen Verschlechterung der Schuldnerbonität, die schwer antizipierbar ist und sich in Forderungsverlusten und Wertberichtigungsbedarf manifestiert, wie im abgelaufenen Geschäftsjahr zu beobachten. 7 AusblickBasierend auf den Prognosen der Wirtschaftinstitute erwartet die ALBIS Leasing Gruppe für das Geschäftsjahr 2010 eine Stabilisierung des Neugeschäftes. Abhängig von der Entwicklung der konjunkturellen Rahmenbedingungen könnte auch ein moderates Wachstum auf Basis der Vorjahreswerte erreichbar sein. Die veröffentlichten Prognosen der Wirtschaftinstitute für das Jahr 2010 untermauern diese Einschätzungen. Für das Jahr 2011 wird ebenfalls mit einem moderten Wachstum gerechnet, wobei die Einschätzungen etwas positiver sind als für das Jahr 2010. Das im Auftrags des Bundesministeriums für Wirtschaft erstellte Konjunkturgutachten des 'Projektteams Gemeinschaftsprognose' geht davon aus, dass in der Grundtendenz die Konjunktur nach dem tiefen Einbruch infolge der Finanzkrise weiterhin aufwärtsgerichtet ist. Die Auftragseingänge sind zu Jahresbeginn kräftig gestiegen und die Ausfuhren erholen sich weiter. Von der Wirtschaftspolitik dürften im Geschäftsjahr 2010 allerdings gegenläufige Wirkungen auf die Konjunktur ausgehen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Wirtschaftsinstitute in ihrem Gutachten, dass sich die Belebung der Konjunktur zwar fortsetzt, aber moderat verlaufen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe erwartet die Fortsetzung dieses Trends im Jahr 2011. Das ifo-Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft hat sich im April 2010 zum zweiten Mal kräftig verbessert und auch hinsichtlich des weiteren Geschäftsverlaufs sind die Befragungsteilnehmer optimistischer als im Vormonat. Der Bankensektor dagegen ist von der Krise der vergangenen Jahre gezeichnet, die langfristigen Folgen sind nicht absehbar. Eine deutliche Verbesserung der Refinanzierung für Leasinggesellschaften ist deshalb gegenwärtig nicht erkennbar. Die ALBIS Leasing Gruppe hat sich im Geschäftsjahr 2009 frühzeitig auf das veränderte Marktumfeld ausgerichtet, so dass auch in einem lediglich moderat wachsenden Wirtschaftsumfeld in 2010 auskömmliche Margenvolumen erwirtschaftet werden können. In der Kooperation mit der Gallinat-Bank AG, die im Bereich der Refinanzierung des Leasinggeschäftes erfahren ist und ihr Know-how, vorhandene Refinanzierungskapazität und ihren Marktzugang als Bank einbringt, um den operativen Leasinggesellschaften eine Ergänzung ihrer Refinanzierungsmöglichkeiten aufzubauen, sieht die ALBIS Leasing Gruppe die Möglichkeit, ihre Refinanzierung deutlich zu verbessern. Darüber hinaus wurde im Jahr 2009 in den Gesellschaften intensiv an der Optimierung der internen Prozesse gearbeitet, um bestehendes Effizienzpotential zu heben und die Gesellschaften auf sich verändernde Marktverhältnisse vorzubereiten. Dazu wurden sowohl auf der Seite der Außenkonditionen Anpassungen vorgenommen als auch die internen Strukturen und Prozesse verbessert, um die Vertragsverwaltungskosten zu optimieren. Zur Unterstützung der operativen Leasinggesellschaften hat die ALBIS Leasing Gruppe im Jahr 2009 zudem begonnen, eine zentrale Servicefunktion für die Leasing-Vertragsverwaltung aufzubauen, die in der ASG Alster Services GmbH (ASG) angesiedelt wurde. Die operativen Leasinggesellschaften sollen damit von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, so dass sie ihre Ressourcen auf ihr spezialisiertes Leasinggeschäft und die Erfordernisses und Bedürfnisse von Markt und Kunden ausrichten können. Die in den Gesellschaften dezentral vorhandenen Mitarbeiter in der Verwaltung von Leasingverträgen werden unter dem Dach der ASG zusammengefasst. In der gesamten ALBIS Leasing Gruppe werden dadurch Synergien im Bereich der Prozesse und damit eine Kostendegression erwartet. Die ALBIS Leasing AG erwartet aufgrund dieser Einschätzung gegenüber dem Jahr 2009 ein leicht steigendes Neugeschäftsvolumen und eine leichte Verbesserung der Gesamtleistung. Der Konzerneigenanteil am Ergebnis des Jahres 2010 wird sich gegenüber dem Jahr 2009 deutlich verbessern jedoch negativ bleiben. Für das Jahr 2011 wird bei moderatem Wachstum eine weitere Verbesserung des Neugeschäftsvolumens und der Gesamtleistung geplant. Der Konzerneigenanteil am Jahresergebnis wird mit positivem Vorzeichen im niedrigen einstelligen Millionenbereich erwartet. Die ALBIS Leasing Gruppe geht damit gestärkt in eine Zukunft, in der auch sich aus den verändernden Rahmenbedingungen entstehende Chancen genutzt werden können. In dem gegenwärtigen Marktumfeld ist zu beobachten und auch weiterhin zu erwarten, dass Anbieter von Leasingdienstleistungen aus dem Markt ausscheiden. Die ALBIS Leasing Gruppe sieht hierin die Chance, Neugeschäft durch den Erwerb bestehender Leasingportfolien anderer Leasinggesellschaften zu erwerben und selbst bei mäßiger Entwicklung des Gesamtmarktes Marktanteile durch ausscheidende Mitbewerber zu gewinnen. Mit der Sicherung und dem weiteren Ausbau der Refinanzierungsmöglichkeiten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auch durch die strategische Partnerschaft mit der Gallinat-Bank, ist die ALBIS Leasing Gruppe gut gerüstet, sich bietende Chancen aus der Übernahme von Portfolien und/oder Leasinggesellschaften zu finanzieren. Die bereits im Jahr 2009 begonnene Optimierung der Systeme und Prozesse versetzt die ALBIS Leasing Gruppe darüber hinaus in die Lage, übernommene Portfolien mit geringem zusätzlichem Aufwand zu verwalten und abzuwickeln.
Hamburg, 27. April 2010 Der Vorstand Mahn Dähling BilanzeidErklärung nach § 297 Abs. 2 S. 4 HGBFür die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ist der Vorstand der ALBIS Leasing AG verantwortlich. Der Konzernabschluss wurde unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. „Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“
Hamburg, den 27. April 2010 Der Vorstand Mahn Dähling Konzernbilanz
Konzern-Gesamteinkommensrechnung und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Konzernanlagenspiegel 2009
Konzernanlagenspiegel 2008
Konzernkapitalflussrechnung
Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 20091. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die ALBIS Leasing AG (im Folgenden auch „Muttergesellschaft“, „Gesellschaft“ oder „AG“ genannt) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäftes tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Die ALBIS Leasing AG ist seit dem 30. August 1999 im Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (General Standard) notiert. Dieser Abschluss wurde durch den Vorstand in seiner Sitzung vom 27. April 2010 aufgestellt, zur Veröffentlichung freigegeben und wird dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. April 2010 zur Billigung vorgelegt. 2. Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierung 2.1 Rechnungslegungsgrundsätze Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2009 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) bzw. International Accounting Standards (IAS) sowie den Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) bzw. Interpretationen des Nachfolgegremiums International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, die zum 31. Dezember 2009 verpflichtend anzuwenden sind. Im Berichtsjahr wurden erstmalig folgende Vorschriften angewandt: - IFRS 8 („Geschäftssegmente”), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderung zu IAS 1 („Darstellung des Abschlusses“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderung zu IAS 23 („Fremdkapitalkosten“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderung zu IFRS 1 und IAS 27 („Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderung zu IFRS 2 („Ausübungsbedingungen und Annullierungen“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderung zu IFRS 7 („Finanzinstrumente“), erstmals Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderung zu IAS 32 und IFRS 7 („Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 („Umgliederung finanzieller Vermögenswerte“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Juli 2008 oder danach beginnen. - IFRIC 13 („Kundenbindungsprogramme“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Juli 2008 oder danach beginnen. - IFRIC 16 („Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - IFRIC 15 („Verträge über die Errichtung von Immobilien“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2009 oder danach beginnen. - Änderungen zu IFRS 2 ("Aktienbasierte Vergütungen"). Die Änderungen sind rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die erstmalige Anwendung hat keine Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Ergebnis je Aktie, sondern betrifft Angabepflichten im Konzernanhang. Folgende Standards und Interpretationen, die erst nach dem 31. Dezember 2009 anzuwenden sind, wurden nicht vorzeitig angewendet: - IFRS 3 („Unternehmenszusammenschlüsse“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Juli 2009 oder danach beginnen. - IAS 27 („Konzern- und separate Einzelabschlüsse“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Juli 2009 oder danach beginnen. - Änderung des IAS 39 („Geeignete Grundgeschäfte“). erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 30. Juni 2009 oder danach beginnen. - IFRIC 17 („Sachdividenden an Eigentümer“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Juli 2009 oder danach beginnen. - IFRIC 18 („Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Juli 2009 oder danach beginnen. - Änderungen zu IFRIC 9 und IAS 39 („Eingebettete Derivate“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 30. Juni 2009 oder danach beginnen. - Änderung zu IAS 32 („Einstufung von Bezugsrechten“), erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am 1. Februar 2010 oder danach beginnen. Diese neuen bzw. geänderten Standards wurden auf den Abschluss des Konzerns zum 31. Dezember 2009 nicht vorzeitig angewendet bzw. sind nicht einschlägig. Eine vorzeitige Anwendung der Standards und Interpretationen ist nicht vorgesehen. Materielle und qualitative Auswirkungen auf die Berichterstattung ergeben sich daraus voraussichtlich nicht. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht erfolgte nach den IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Stichtag des Konzernabschlusses bzw. der Stichtag der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2009. Der Konzernabschluss ist in € aufgestellt. Angaben im Anhang werden in T€ gemacht, soweit nicht anders bezeichnet. 2.2 Konsolidierungsgrundsätze / -kreis Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden entsprechend IAS 27 einheitlich nach den für die Konzernobergesellschaft ALBIS Leasing AG anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Gesellschaften erfolgt grundsätzlich nach der Erwerbsmethode. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigen die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Anteile von Minderheitsanteilseignern werden zu dem den Minderheitsanteil entsprechenden Teil der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. Anschließend werden etwaige, den Minderheitsanteilen zurechenbare Verluste, die den Minderheitsanteil übersteigen, direkt mit den Anteilen der Muttergesellschaft verrechnet. Die Ergebnisse des im Laufe des Jahres erworbenen Tochterunternehmens werden entsprechend vom effektiven Erwerbszeitpunkt in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung einbezogen. Der Geschäfts- und Firmenwert unterliegt keiner Abschreibung. Anstelle einer planmäßigen linearen Abschreibung erfolgt einmal im Jahr ein Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach IAS 36, in dessen Rahmen die Werthaltigkeit des Ansatzes nachgewiesen werden muss. Sofern Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind unabhängig von dem verpflichtend einmal jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstest erneute Überprüfungen vorzunehmen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüber standen. Eventualverbindlichkeiten sind im erforderlichen Umfang konsolidiert worden. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften einbezogener Unternehmen wurden eliminiert. Als Folge der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften waren Steuerabgrenzungen vorzunehmen, die mit den Steuerabgrenzungen aus den Einzelabschlüssen zusammengefasst wurden. Der Konzernabschluss enthält die ALBIS Leasing AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Diese Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die ALBIS Leasing AG direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte des gezeichneten Kapitals eines Unternehmens hält bzw. auf andere geeignete Weise einen beherrschenden Einfluss auf die Tochtergesellschaften ausübt und damit die Finanz- und Geschäftspolitik dieses Unternehmens zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil bestimmen kann. Zweckgesellschaften werden von der ALBIS Leasing Gruppe für die Verbriefung von Finanzinstrumenten gegründet. Ob eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist oder nicht, unterliegt der Vermutung über die Beherrschung der Gesellschaft gemäß IAS 27 i.V.m. SIC 12. Danach ist unter anderem zu untersuchen, ob bei wirtschaftlicher Betrachtung das Unternehmen über das Recht verfügt, die Mehrheit des Nutzens aus der Zweckgesellschaft zu ziehen und deshalb unter Umständen Risiken ausgesetzt ist, die mit der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft verbunden sind. Neben der ALBIS Leasing AG sind folgende Tochterunternehmen sowie sechs Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) in den Konzernabschluss 2009 einbezogen worden:
5. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften gem. § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Weitere Angaben zu einbezogenen Unternehmen Mit Aktienkaufvertrag vom 17. Juli 2009 hat die ALBIS Leasing AG zu der bestehenden 95%igen Beteiligung an der ALBIS Finance AG eine Beteiligung von 5% hinzu erworben und hält nun 100% des Aktienkapitals der ALBIS Finance AG. Der Kaufpreis betrug unter Berücksichtigung von Erwerbsnebenkosten T€ 50. Der Erwerb erfolgte aufgrund der Ausübung einer Kaufoption der ALBIS Leasing AG gegenüber dem Verkäufer. Der Kaufpreis ergab sich aus dem Optionsrecht und ist nicht durch Marktbewertung ermittelt worden. Infolge dieses Erwerbes erhöhen sich auch die „indirekten“ Beteiligungsquoten an sämtlichen Tochterunternehmen der ALBIS Finance AG. Die Anfang des Jahres noch konzernextern gehaltenen 20% an der ALBIS Capital Verwaltung AG, hat die ALBIS Finance AG Mitte 2009 hinzu erworben. Die ALBIS Finance AG hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 eine weitere 10%ige Beteiligung an der ALBIS Securitisation AG, Hamburg erworben und hält nun 100% an der Gesellschaft. Darüber hinaus hat die ALBIS Finance AG mit Vertrag vom 23. September 2009, die Anteile an der PS AutoLeasing GmbH aus dem Portfolio der ALBIS Capital AG & Co. KG erworben. Mit Kauf- und Übereignungsvertrag vom 20. Mai 2009 hat die ALBIS Leasing AG sämtliche Anteile der Hanseatische Grundstücksvermietung Ifflandstraße GmbH von der ALBIS Finance AG erworben. Die Anschaffungskosten betrugen T€ 40. Die GmbH ist die Komplementärin der Hanseatischen Grundstücksvermietung Objekt Ifflandstraße 4 GmbH & Co. KG, die bereits im Eigentum der ALBIS Leasing AG stand. Aus verwaltungstechnischen Gründen war es sinnvoll, beide Gesellschaften unter die Verwaltung der ALBIS Leasing AG zu stellen. Durch die Einbeziehung der ALBIS Finance AG, der NL Mobil Lease GmbH und der NL Real Estate Lease GmbH in den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG wurde für die ALBIS Finance AG, die NL Mobil Lease GmbH und die NL Real Estate Lease GmbH hinsichtlich der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreiend Rechnung gelegt. Weitere Angaben zu assoziierten Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf welches der Konzern durch die Möglichkeit der Mitwirkung an dessen finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen maßgeblich Einfluss nehmen kann und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture des Konzerns darstellt. Die Ergebnisse sowie Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen wurden in diesen Konzernabschluss unter Anwendung der Equity-Methode einbezogen. Anteile an assoziierten Unternehmen wurden mit den historischen Anschaffungskosten bilanziert und an im Nachgang des Erwerbs entstehende Änderungen des Konzernanteils am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens angepasst sowie um Wertminderungen der einzelnen Anteile verringert. Verluste von assoziierten Unternehmen, die die Anteile des Konzerns an diesen Unternehmen übersteigen, wurden nicht erfasst. Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen braucht gemäß IAS 28 nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Angaben zu assoziierten Unternehmen gem. IAS 28.37 (b)
Mit Vertrag vom 24. September 2009 hat die ALBIS Leasing AG an einer Kapitalerhöhung der EUROKAUTION Service EKS GmbH, Hamburg teilgenommen und die Beteiligungsquote von 25,01% auf 37,45% erhöht. Mit Vertrag vom 18. Dezember 2009 hat die ALBIS Leasing AG einen Anteil von 4,15% ihrer Beteiligung veräußert. Zum 31. Dezember 2009 besteht die Beteiligung mit einer Quote von 33,30%. Die ALBIS Leasing AG übt keinen maßgeblichen Einfluss auf dieses Unternehmen aus (IAS 28.37 (d)). 2.3 Veränderungen des Konsolidierungskreises 2.3.1 ErstkonsolidierungIm Geschäftsjahr 2009 wurden die Gallinat-Leasing GmbH, Essen, die ProGaLease GmbH, Essen, die Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH, Göttingen, und die Oktarin Beteiligungsverwaltungs GmbH, Göttingen, erstmals konsolidiert. Die Anschaffungskosten der erstmalig konsolidierten Unternehmen beliefen sich auf insgesamt T€ 5.254 und beinhalten diesen direkt zurechenbare Kosten.
Die ProGaLease GmbH ist 100%ige Tochter der Gallinat-Leasing GmbH und ist in den Anschaffungskosten dieser Gesellschaft enthalten. Die Erstkonsolidierung der Gallinat-Leasing GmbH und der ProGaLease GmbH erfolgte zum Anschaffungszeitpunkt auf den 30. Juni 2009. Mit Kauf- und Übereignungsvertrag vom 8. Mai 2009 hat die ALBIS Leasing AG sämtliche Anteile an der Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH, Göttingen, erworben. Die Anschaffungskosten betrugen T€ 27. Die Centauri ist bestimmt, atypisch stille Beteiligungen der ALBIS Finance AG zu erwerben. Die Centauri erhält die hierzu erforderlichen Mittel von der ALBIS Leasing AG. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Anschaffungszeitpunkt, dem 8. Mai 2009. Mit Kauf- und Übereignungsvertrag vom 23. Juni 2009 hat die ALBIS Leasing AG sämtliche Anteile an der Oktarin Beteiligungsverwaltungs GmbH, Göttingen, erworben. Die Anschaffungskosten betrugen T€ 27. Die Oktarin hatte im Jahr 2009 keine relevanten Geschäftsvorfälle zu verzeichnen. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Anschaffungszeitpunkt, dem 23. Juni 2009. 2.3.2 Aufgegebener Geschäftsbereich / Entkonsolidierung Im Geschäftsjahr 2009 hat sich die ALBIS Finance AG mit Wirkung zum 1. Juni 2009 von der Beteiligung an der Actio Forderungsmanagement GmbH, Oststeinbek, getrennt. Der Verkaufspreis betrug T€ 215. Die ALBIS Finance AG realisierte einen Veräußerungsgewinn von T€ 15. Die Gesellschaft wurde zum Veräußerungszeitpunkt entkonsolidiert. Die ALBIS Finance AG hat sich zudem von ihrer Minderheitsbeteiligung an der Truckport Dienstleistungsgesellschaft für Nutzfahrzeuge GmbH, Stockstadt / Main (mit Vertrag vom 29. April 2009 zum 1. Januar 2009) getrennt. Diese war nicht konsolidiert und ist hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Die ALBIS Leasing AG hat, nach der Veräußerung der Kommanditanteile an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, Hamburg, im Dezember 2008, am 13. März 2009 auch die Anteile an der ALAG GmbH, Hamburg, verkauft. Die ALAG war zum 31. Dezember 2008 nach ihrer Entkonsolidierung, bereits unter den zum Verkauf bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen. Die ALBIS Capital AG & Co. KG hat im Jahr 2009 die bestehende 50% Beteiligung an der AutoBank AG, Wien plangemäß veräußert. Die AutoBank war zum 31. Dezember 2008 nach ihrer Entkonsolidierung zum 1. Juli 2008, unter den zum Verkauf bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen. Mit dem Verkauf der AutoBank war die Special Purpose Vehicle Momentum Inc., Grand Cayman zu entkonsolidieren. Die entkonsolidierte Momentum wird gesellschaftsrechtlich nicht mehr von der ALBIS gehalten und finanziert nun auch konzernfremdes Vermögen. Die Entkonsolidierung erfolgt zu 1. Januar 2009. Der Buchwert der AutoBank AG betrug € 7,4 Mio., der Veräußerungspreis entsprach dem Buchwert, das Veräußerungsergebnis betrug € 0. Die Special Purpose Vehicle Zorro Finance Inc., Grand Cayman befindet sich seit Mitte 2009 in Abwicklung. Zum 31. Dezember 2009 hatte die Gesellschaft kein operatives Geschäft mehr. Die Zorro wurde am 1. Juli 2009 entkonsolidiert. Die Kaufpreise für die genannten Beteiligungen wurden teilweise durch Zahlungsmitteläquivalente in Form einer Aufrechnung mit bestehenden Verbindlichkeiten und zum Teil durch Überweisung erbracht. Weitere Veränderungen des Konsolidierungskreises haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben. 2.3.3 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die ALBIS Leasing AG hat mit Vertrag vom 9. Dezember 2009 zum 1. Januar 2010 100% der Anteile an der ASG Alster Services GmbH von den bisherigen Eigentümern erworben. Die ASG war bereits zuvor konsolidiert, da die Anteile mehrheitlich von Tochtergesellschaften gehalten wurden, eine Veränderung im Konsolidierungskreis gab es deshalb nicht. 2.4 Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse Die Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse in fremder Währung wird nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 vorgenommen. Die Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Gesellschaften werden zum Stichtagskurs, die Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet, da diese Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig sind. Differenzen aus der Währungsumrechnung werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Dem Konzernabschluss liegt das Anschaffungskostenprinzip zugrunde. Im Geschäftsjahr 2009 gab es keine Umrechnungen, es lagen daher keine Umrechnungsdifferenzen vor. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 3.1 Anschaffungskostenprinzip Dem Konzernabschluss liegt das Anschaffungskostenprinzip zugrunde. Falls nichts anderes vermerkt ist, sind die Aktiva und Passiva zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen angesetzt. 3.2 Immaterielle Vermögenswerte 3.2.1 Lizenzen und Software Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Diese werden ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bemessen werden können. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres geprüft. Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert betrachtet, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Kosten, die entstanden sind, um den wirtschaftlichen Nutzen vorhandener Softwaresysteme zu erhalten, werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeiten zur Erhaltung ausgeführt werden. 3.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der auf das entsprechende Unternehmen entfallene Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns oder Verlustes aus der Veräußerung mit einbezogen. 3.3 Sachanlagevermögen Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert, und der aus dem Verkauf resultierende Ertrag oder Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die ursprünglichen Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzoll und nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nach Beginn der Nutzungsdauer entstehen (z. B. Wartungs-, Instandhaltungs- und Überholungskosten) werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der die Kosten entstanden sind. Führen Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglichen bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, so werden diese Aufwendungen als zusätzliche Kosten der Sachanlagen aktiviert. Die Abschreibungssätze basieren auf folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern: Betriebs- und Geschäftsausstattung EDV-Hardware 3 Jahre Fuhrpark 4–5 Jahre Mietereinbauten 10 Jahre Sonstige (Büroeinrichtung) 3 – 20 Jahre Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen. Der Beginn des Abschreibungszeitraums wird durch den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft festgelegt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit erforderlich wurde auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 3.4 Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Verkaufspreis im normalen Geschäftsgang. 3.5 Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer auf Grund von Ereignissen oder Änderungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzwert. Der Nettoveräußerungswert ist der durch einen Verkauf des Vermögenswertes erzielbare Betrag aus einer marktüblichen Transaktion, während man unter Nutzwert den Barwert des geschätzten künftigen Cashflows versteht, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet wird. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert geschätzt oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass eine Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird diese Wertaufholung als Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 3.6 Bilanzierung des Leasinggeschäftes Die zum 31. Dezember 2009 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern sind gemäß IAS 17 zu bilanzieren. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten liegen bei durchschnittlich 30 Monaten. Hierbei handelt es sich um Teil- und Vollamortisationsverträge sowie um Mietkaufverträge. In der Konzernbilanz der ALBIS Leasing AG werden sowohl Finance- als auch Operate-Leasingverträge ausgewiesen. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt (IAS 17.8). Der Leasingnehmer erwirbt den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gebrauch des Leasinggegenstandes für den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und verpflichtet sich im Gegenzug, für dieses Recht bestimmte Leasingraten zu entrichten, die dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstandes und den Finanzierungskosten in etwa entsprechen. Im Gegensatz dazu liegt ein Operate-Leasingverhältnis im Sinne einer Negativdefinition immer dann vor, wenn ein Leasingverhältnis nicht als Finanzierungsleasing klassifiziert werden kann. In diesem Fall behält der Leasinggeber das wirtschaftliche Eigentum. Die Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden in der Bilanz als Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, d. h. des Barwertes der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjektes vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden gegen die Erträge über die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrages verrechnet, indem die nicht realisierten Finanzerträge anteilig um den Betrag dieser anfänglichen Kosten gekürzt werden. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird. Die Gegenstände aus Operate-Leasingverhältnissen sind in der Bilanz entsprechend der Art dieser Vermögenswerte ausgewiesen und werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses realisiert. Nach Ablauf des ursprünglichen Leasingvertrages besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertragsverhältnisses bzw. des Abschlusses eines Anschlussvertrages. Dies führt zu einer Neubeurteilung des Leasingverhältnisses. 3.7 Liquide Mittel Liquide Mittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. - Der in der Konzernbilanz bzw. der Kapitalflussrechnung dokumentierte Bestand an Finanzmitteln ist nicht der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, sondern im Wesentlichen den nach SIC 12 konsolidierten Special Purpose Vehicles (ABS-Strukturen) sowie den Gesellschaften, an denen Stille Gesellschafter und Kommanditisten beteiligt sind. Hiervon unterliegen T€ 24.058 (Vorjahr: T€ 80.439) Transferbeschränkungen. 3.8 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Nach erstmaliger Bilanzierung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten mit einer festen Laufzeit erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen, wobei die Effektivzinsmethode verwendet wird. Forderungen mit kurzer Laufzeit und sonstige Vermögenswerte ohne festen Zinssatz werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet, soweit die Auswirkung einer kalkulatorischen Abzinsung unwesentlich ist. Diejenigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die keine feste Laufzeit haben, werden zu Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet. Alle Forderungen und sonstigen Vermögenswerte unterliegen einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen. Sonstige Vermögenswerte, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen. 3.9 Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt jährlich durch einen qualifizierten unabhängigen Versicherungsmathematiker gemäß der Regelung des IAS 19. Die Verpflichtungen und der Pensionsaufwand werden auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projekt-Unit-Credit-Method) ermittelt. Dabei führt jede Leistungsperiode zu einem Anstieg des erdienten Anspruchs. Aus der individuellen Bewertung ergibt sich ein kumulierter Gesamtanspruch. Gewinne oder Verluste aus Beschränkungen oder Übertragungen von Ansprüchen werden berücksichtigt, wenn die Beschränkung oder die Übertragung eintritt. Die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste geschieht zeitanteilig auf der Grundlage der erwarteten durchschnittlichen Restlebensarbeitszeit der Mitarbeiter, soweit der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10% des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt (Defined Benefit Liability) übersteigt. Die Pensionsverpflichtung wird zum Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows auf Basis eines Zinssatzes für Industrieanleihen derselben Währung und derselben Laufzeit, die auch die Pensionsverpflichtungen aufweisen, ermittelt. Die Pensionsrückstellungen werden unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,25% p.a. und unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck ermittelt. 3.10 Rückstellungen Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ergebnisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst. 3.11 Verbindlichkeiten Nach der erstmaligen Erfassung werden alle Finanzverbindlichkeiten, die keine derivativen Verbindlichkeiten sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 3.12 Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung der Leasingforderungen Diese Verbindlichkeiten entstehen aus dem Verkauf eines Teils der Leasingforderungen an einen Refinanzierer. Der Bewertungsansatz erfolgt in Höhe des Barwertes der noch zu leistenden Zahlungen an die Refinanzierer. Als Diskontierungszins wird bei fest verzinslichen Darlehen der ursprünglich vereinbarte Zinssatz verwendet. Bei der Rückzahlung sind die regelmäßigen Zahlungen in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. 3.13 Fremdwährungen Fremdwährungsgeschäfte werden in der Berichtswährung erfasst, indem der Fremdwährungsbetrag mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Umrechnungskurs zwischen Berichts- und Fremdwährung umgerechnet wird. Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung monetärer Posten sowie aus der Stichtagsbewertung zu Kursen, die sich von den ursprünglich während der Periode erfassten unterscheiden, werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst. Im Geschäftsjahr 2009 sind keine Umrechnungsdifferenzen entstanden. 3.14 Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden als Aufwand behandelt. 3.15 Erlösrealisierung Umsatzerlöse werden bei Erbringung der Leistungen beziehungsweise bei Nutzungsüberlassung realisiert. Sie werden ohne Verbrauchsteuern ausgewiesen. Dabei werden erwartete Rabatte oder sonstige Preisnachlässe abgegrenzt beziehungsweise in Abzug gebracht. Bei bestimmten Lieferungen ist eine Übernahmebestätigung durch den Erwerber notwendig. Bei diesen Lieferungen wird der Umsatz nach erfolgter Zustimmung des Käufers realisiert. Zu erwartende Verluste werden durch Abwertungen auf niedrigere beizulegende Zeitwerte berücksichtigt. 3.16 Zinserträge Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen unter Verwendung der Effektivzinsmethode entstanden sind. 3.17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag/Latente Steuern Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des jährlichen Periodenergebnisses und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mit Hilfe der bilanzorientierten Liability-Methode ermittelt. Latente Steuern spiegeln den Nettosteueraufwand/- ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen wieder. Die Bemessung latenter Steueransprüche und –schulden erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung am Stichtag voraussichtlich resultieren werden. Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, an dem sich die temporären Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren. Ein latenter Steueranspruch ist für alle ertragsteuerlich relevanten temporären Unterschiede in dem Maße zu bilanzieren, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruches gestatten wird. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruches in vollem Umfang vermindert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch entweder zum Teil oder insgesamt zu nutzen. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede bilanziert, sofern die latenten Steuerschulden keinem Geschäfts- oder Firmenwert entstammen, dessen Abschreibung steuerlich nicht abzugsfähig ist. Es sind wie im Vorjahr keine latenten Steuern auf den Anteil am Jahresergebnis gebildet worden, welcher die Sphären konzernfremder Kapitalgeber (der Kommanditisten und der stillen Gesellschafter) betrifft. Dieser Anteil schlägt sich nicht in Steuern für den Konzern nieder. 3.18 Wesentliche Ermessungsentscheidungen Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen, welche die Ansätze und Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen. Nicht berücksichtigt werden dabei solche Entscheidungen, die Schätzungen beinhalten: Die Konzerngesellschaften nutzen im Zuge der Refinanzierung des Leasinggeschäftes verschiedene ABS-Programme (vgl. sonstige Angaben – ABS-Programme). Hierbei handelt es sich um Zweckgesellschaften, die Leasingforderungen von Konzerngesellschaften ankaufen, diese bündeln und dann zur eigenen Refinanzierung kurzfristige Commercial Papers (CPs) ausgeben. Soweit CPs nicht am Markt platziert werden können – was aufgrund der Marktlage derzeit verbreitet der Fall ist – wird zum Ausgleich die Liquidität der Zweckgesellschaften durch entsprechende Kreditlinien, die von den das jeweilige Programm begleitenden Banken eingeräumt wurden, gesichert. Die von den Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG unterhaltenen ABS-Programme sowie die für Dritte arrangierten Programme werden nach IFRS / SIC 12 im Konzernabschluss konsolidiert, da die Zweckgesellschaften als Tochtergesellschaften der ALBIS Securitisation Holding Inc. durch die ALBIS Securitisation AG aufgrund der nach IFRS anzuwendenden Kriterien beherrscht werden. Das Beherrschungsverhältnis entsteht durch die von der ALBIS Securitisation AG gehaltenen Optionen, bei der ALBIS Securitisation Holding Inc. eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altgesellschafter (Trust) auf erstes Anfordern durchzuführen. 3.19 Verwendung von Annahmen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus gekündigten Verträgen, den Ansatz von erzielbaren Restwerten im Bereich des Leasingvermögens, die Festsetzung der Parameter zur Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Schätzunsicherheiten und die damit verbunden Angabepflichten bestehen in den nachfolgend dargestellten Bereichen: - Annahmen im Rahmen des Werthaltigkeitstests bei der Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte. - Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus gekündigten beziehungsweise rückständigen Leasingverträgen auf Basis des Werterhaltungssatzes. - Berücksichtigung von kalkulierten Restwerten am Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Ermittlung des Barwertes von Leasingforderungen. - Ansatz von Leasinggegenständen in Verwertung zu kalkulierten Restwerten. - Ansatz und Bewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge. Die der Discounted-Cashflow-Bewertung zur Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und internen Planungen, wobei von einem Planungshorizont von fünf Jahren ausgegangen wird. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen getroffen. Dabei wurden künftige Investitionen in das operative Geschäft der Gesellschaft auf Basis bisheriger Erfahrungswerte angenommen und bisher erzielte Ertragsverläufe in die Zukunft projiziert. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen führen. Die Forderungen aus gekündigten beziehungsweise rückständigen Leasingverträgen sind zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der erforderlichen Wertberichtigungen wird anhand von Prozentsätzen und Bearbeitungsklassen ermittelt. Die Prozentsätze werden einmal jährlich auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Die Bearbeitungsstände sind in Bearbeitungsklassen zusammengefasst, die unter Risikogesichtspunkten gebildet wurden. Kalkulierte Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwertes der Leasingforderungen berücksichtigt. Die kalkulierten Restwerte umfassen dabei neben den erwarteten Verwertungserlösen insbesondere auch die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können. Die Restwerte werden bei Abschluss der entsprechend zugrunde liegenden Leasingverträge auf Basis der erwarteten Werte berücksichtigt. Erlöse werden dabei anhand statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Falle eines Absinkens der tatsächlich im Nachgeschäft erzielbaren Erlöse wird eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt, wohingegen ein Anstieg unberücksichtigt bleibt. Bei der Berechung der Leasingforderungen werden nicht garantierte Restwerte gemäß der Definition aus IAS 17 berücksichtigt. Diese werden mithilfe von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und statistischen Verfahren berechnet. Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Erläuterungen zur Konzernbilanz 4. Latente Steuern Zum Bilanzstichtag hat der Konzern aktivisch latente Steuern aus der Entstehung bzw. Umkehrung temporärer Unterschiede in Höhe von T€ 302 ausgewiesen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um latente Steuern gemäß IAS 12, die im Zusammenhang mit der Neubewertung der Pensionsrückstellungen stehen. Wie im Vorjahr sind im Geschäftsjahr 2009 keine latenten Steuern auf nicht den Konzerneigenanteil am Jahresergebnis betreffende Sphären konzernfremder Kapitalgeber gebildet worden. Für die Berechnung der erwarteten Steuern wird ein Steuersatz von 31,8% verwendet. Dieser setzt sich zusammen aus der Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 15,8% sowie der Gewerbesteuer von rund 16%. Der erwartete Steuersatz von 31,8% berücksichtigt die Anrechnung der Gewerbesteuer für Zwecke der Körperschaftsteuerermittlung. 5. Ausstehende Einlagen anderer Gesellschafter Die ausstehenden Einlagen betreffen ausschließlich konzernfremde Gesellschafter in Immobilienleasinggesellschaften. 6. Immaterielle Vermögenswerte 6.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Die immateriellen Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden linear über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. 6.2 Geschäfts- und Firmenwerte Der Geschäfts- und Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung hat sich wie folgt entwickelt:
Nach IFRS 3 wird für den Geschäfts- oder Firmenwert eine unbestimmte Restnutzungsdauer angenommen. Zum Bilanzstichtag sind die immateriellen Vermögenswerte weder durch Verfügungsbeschränkungen noch durch Pfandrechte Dritter belastet. Zum Erwerbszeitpunkt wurden für die beiden wesentlichen Erwerbe die folgenden Vermögenswert, Schulden und Eigenkapitalbestandteile übernommen:
Wären die Gallinat-Leasing GmbH und die ProGaLease GmbH zum 1. Januar 2009 konsolidiert worden, so wäre die Konzerngesamtleistung um T€ 1.700 auf T€ 53.837 gestiegen, der Konzernjahresfehlbetrag hätte sich um T€ 639 auf T€ -32.377 verbessert. Der Geschäfts- und Firmenwert beschreibt den Mehrbetrag des Kaufpreises über die Summe der erworbenen Vermögensgegenstände abzüglich der erworbenen Verbindlichkeiten. Bei dem Ansatz der Vermögenswerte wurde eine Bestimmung der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Bewertung aller Vermögensgegenstände erfolgte zum Zeitwert per Datum des Erwerbs. Um den Wertansatz der in 2009 erworbenen Gesellschaften zu bestimmen, wurden Kaufpreisallokationen nach IFRS 3 durchgeführt. Als Immaterielle Vermögenswerte wurden insbesondere der Substanzwert der schwebenden Verträge und die Kundenbeziehungen identifiziert und mittels Residual-Methode bewertet. Für die Abzinsung der Cash-Flows kam ein Diskontierungszinssatz von 7,75% zum Ansatz. 7. Sachanlagen 7.1 Leasingobjekte des Sachanlagevermögens Das Leasingvermögen besteht im Wesentlichen aus Immobilien sowie darüber hinaus aus Pkw, die im Rahmen von Operate-Leasingverträgen zu aktivieren sind. Die Vermögenswerte werden linear über die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung der geschätzten Restbuchwerte abgeschrieben. Die durchschnittliche Restlaufzeit im Immobilienbereich liegt bei 120 Monaten, die durchschnittliche Restlaufzeit im Mobilienbereich liegt bei etwa 30 Monaten. 7.2 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Vermögensgegenstände der anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 2 bis 15 Jahren abgeschrieben. 8. Finanzanlagen Die Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
Die in der Spalte „Abschreibungen 2009“ vorgenommenen Ansätze mit negativem Vorzeichen sind Zuschreibungen auf die Hesse Newman Capital AG Aktien. Die Zuschreibungen wurden aufgrund des Börsenkurses am 31. Dezember 2009 vorgenommen, um die Aktien mit dem Fair Value anzusetzen. Es wurden folgende Ergebnisse assoziierter Unternehmen At Equity berücksichtigt und als Abgänge in 2009 dargestellt: EUROKAUTION Service EKS GmbH, Hamburg, T€ -445. Der Verlust der EUROKAUTION Service EKS GmbH beträgt für das Geschäftsjahr 2009 T€ -1.859, bei einer Beteiligungsquote von 33,30% beträgt der Anteil der ALBIS Leasing AG hiervon T€ -619, hiervon sind durch den At Equity Ansatz T€ -174 nicht aufwandswirksam berücksichtigt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2009 T€ -1.611, bei einer Beteiligungsquote von 33,30% beträgt der Anteil der ALBIS Leasing AG hiervon T€ -536. Die Ausleihung gegenüber der Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG resultiert aus einem Forderungsankauf. Zur Sicherung der Forderungen wurde ein Sicherheitsabschlag in Höhe von T€ 1.618 einbehalten, der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Gegen diesen Sicherheitsabschlag werden alle Forderungsausfälle verrechnet. Die Ausleihungen werden mit einem Zinssatz von 5,09% verzinst. Die Tilgung der Darlehen erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit. Die Ausleihungen gegenüber der Gallinat-Bank AG resultieren aus übernommenen Genußrechten der Bank. Die gegenwärtig ausgewiesenen Genußrechte laufen bis zum 31. Dezember 2014, die Genußrechte werden mit einem festen Zins von 7,5% verzinst.
9. Forderungen 9.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Leasing- und Vermietvermögen Der Ausweis der (lang- und kurzfristigen) Leasing- und Mietkaufforderungen erfolgt netto von nicht verdienten, kontrahierten Zinsen, die mit den annuitätischen Ratenzahlungen der Kunden dem Konzern zufließen. Dieses entspricht dem Zeitwert. Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung zu den Bruttoleasingforderungen stellt sich wie folgt dar:
9.2 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Zum 31. Dezember 2009 wurden keine Vermögenswerte zur Veräußerung gehalten. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte im Jahr 2008 betrafen in Höhe von T€ 64.253 die Gesellschaften des Teilkonzerns ALAG. Der Ansatz erfolgte insoweit zum Buchwert. Unter den Passiva erfolgte ein Ausweis in entsprechender Höhe, siehe auch in den notes unter „Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“. In Höhe von T€ 7.477, bezog sich der Ausweis auf die AutoBank AG, Wien. Der Ansatz erfolgte mit dem Veräußerungspreis.
10. Eigenkapital / Gezeichnetes Kapital Bezüglich der Veränderung des Eigenkapitals verweisen wir neben den folgenden Ausführungen auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist im amtlichen Handel notiert an den Börsen Frankfurt/Main und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 15.327.552,00 ist in Stammaktien zum Nennwert von je € 1,00 aufgeteilt. Verschiedene Aktiengattungen gibt es nicht. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt. Aktionärsstruktur:
Die Vorschriften der Satzung, die die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Änderung der Satzung betreffen, entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2012 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000,00 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden, (a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; - (b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen; (c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10%-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (z. B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen; (d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie (e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu € 7.650.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.650.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2008). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juli 2008 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Es gibt keine Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Es gibt keine besonderen Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen wurden. Die Minderung der Gewinnrücklage resultiert aus der Entnahme der ALBIS Leasing AG aus der gesetzlichen Rücklage. Der entnommene Betrag diente zur Verrechnung mit dem Jahresfehlbetrag.
Die IFRS Neubewertungsrücklage entwickelte sich wie folgt:
Über die Veränderung der gesetzlichen Rücklagen hinaus ergaben sich keine weiteren Veränderungen der im Eigenkapital erfassten Beträge (IAS 1.96). 11./12. Kapitalkonten atypisch stiller Gesellschafter bzw. der Publikums-Kommanditisten Publikums-Kommanditisten werden gemäß IAS 32 unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Ausweis in der Sonderposition vor den Verbindlichkeiten trägt dem besonderen Charakter der Kapitalkonten der Fondszeichner als Mitunternehmer der Fondsgesellschaften des ALBIS-Konzerns Rechnung. In die Kapitalkonten wurde der Ergebnisanteil der stillen Gesellschafter bei den Fondsgesellschaften der ALBIS Finance AG und der ALBIS HiTec Leasing AG einbezogen. Es werden zum 31. Dezember 2009 T€ 31.400 (Vorjahr: T€ 51.932) in der Sonderposition ausgewiesen. Die Kapitalkonten wurden entsprechend den Zeitwerten angesetzt unter Vernachlässigung etwaiger bei Fälligkeit ermittelter zusätzlicher Abfindungsansprüche, die erst im Zeitpunkt des Ausscheidens der Gesellschafter, unter Zugrundelegung des weiteren Geschäftsverlaufes der Fondsgesellschaften, zuverlässig ermittelt werden können. Im Einzelnen sind passivierte Einlagen stiller Gesellschafter, die bis zum Jahresultimo 2009 kündigungsfähig sind, in folgender Zusammensetzung enthalten:
* Berücksichtigung der Ergebniszuweisung bis einschließlich 2008 (Vorjahr: 2007) Sofern die betroffenen stillen Gesellschafter tatsächlich kündigen, ist die Rückzahlung zum Jahresultimo des übernächsten Geschäftsjahres vereinbart. Die Kommanditeinlagen der Publikums-KG-Fondsgesellschaft ALBIS Capital AG & Co. KG weisen in den nächsten Geschäftsjahren noch keine Kündigungsmöglichkeiten auf. Es werden zum 31. Dezember 2009 T€ 26.757 (Vorjahr: T€ 45.233) in der Sonderposition ausgewiesen. 13. Pensionsrückstellungen Drei Konzerngesellschaften verfügen, nach dem Zugang der Gallinat Leasing GmbH, über einen Pensionsplan für berechtigte Mitarbeiter. Die Pensionsrückstellung betrifft im Wesentlichen (T€ 2.849) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG. Darüber hinaus wurden zwei individuelle Zusagen erteilt. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8% des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 5,25% (Vorjahr: 5,5%). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik von 2,0% pro Jahr zugrunde gelegt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung und der Ermittlung der Pensionskosten wird grundsätzlich die 10%-Korridor-Regelung angewendet. Versicherungs-mathematische Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt, soweit sie 10% des Verpflichtungsumfangs übersteigen. Der den Korridor übersteigende Betrag wird dabei durch die Restdienstzeit der Anspruchsberechtigten dividiert, um die anteilig zu erfassenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zu ermitteln.
In dem Wert der Versorgungsverpflichtung zum 1. Januar 2009 ist der Wert der Gallinat Leasing GmbH in Höhe von EUR 171.383 (Zugang 30. Juni 2009) erstmals enthalten. Die Gallinat Leasing GmbH gehört ab dem Jahr 2009 zum Konsolidierungskreis, der Wert der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2008 stimmt daher um diesen Betrag nicht mit dem Wert zu 1. Januar 2009 überein. Die Werte der LT Portfolio Gesellschaft mbH sind in den Vorjahresvergleichszahlen bis 2007 weiter enthalten. Entwicklung 2009:
Die DBO liegt mit € 2.886.682 (Vorjahr: € 2.605.918) um € 238.112 (Vorjahr. € 328.298) unter der bilanzierten Pensionsverpflichtung. Entwicklung 2008:
14. Abgrenzung Operating Leasingverhältnisse sowie Verbindlichkeiten Finanzinstitute Die Position enthält Erlösabgrenzungen aus der Forfaitierung von Leasing- und Verwertungserlösen T€ 3.785 (Vorjahr: T€ 4.689) sowie übrige transitorische Posten T€ 62.591 (Vorjahr: T€ 67.542). 15. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. 16. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristig und wurden nicht abgezinst. 17. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten Zum 31. Dezember 2009 gab es keine Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten. Die im Vorjahr ausgewiesenen Werte bezogen sich auf den Teilkonzern ALAG:
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungInfolge der Entkonsolidierung des Teilkonzerns ALAG ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahresvergleichszahlen nur eingeschränkt möglich. Diese Einschränkung resultiert aus der unterschiedlichen Darstellung des Operate- und Financial-Lease Geschäftes. Mit der Entkonsolidierung des Teilkonzerns ALAG, ist der überwiegende Teil der Leasingerlöse aus dem Operate-Lease Geschäft entfallen. 18. Umsatz-, Verwertungserlöse und Zinsüberschuss Die Umsatz-, Verwertungserlöse und der Zinsüberschuss des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
19. Sonstige betriebliche Erträge
Im Vorjahr waren unter den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“ neben den Erträgen aus abgeschriebenen Forderungen und den Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auch die zu diesem Bereich der Forderungsabwicklung gehörenden Aufwendungen, also das zusammengefasste „Ergebnis aus Forderungsabwicklung operatives Geschäft“, ausgewiesen. Ab 2009 werden die zu diesem Bereich gehörende Erträge unter den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“, die zu diesem Bereich gehörenden Aufwendungen unter den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ ausgewiesen. Die Veränderung der Darstellung dient, im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Wertberichtigungen und Forderungsverluste im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Anspannung, der sachgerechteren Würdigung. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden angepasst. Die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen des Vorjahres saldierten Aufwendungen in Höhe von T€ 4.801 wurden im Vorjahresausweis angepasst und nunmehr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
20. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Ausweis ist im Vergleich zum Vorjahr verändert worden. Die Veränderung ist unter Pkt. 19. erläutert. 21. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge setzen sich wie folgt zusammen:
22. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Höhe des Zinsaufwandes im Vorjahr war durch das Erfordernis der Wertanpassung der laufenden Zins-Swaps an den Marktwert zum 31. Dezember 2008 begründet. Die im Jahr 2008 gesunkenen Marktzinsen hatten einen Wertanpassungsbedarf von T€ -16.446 ausgelöst. Einen ähnlichen Effekt gab es in 2009 nicht. Im Teilkonzern NL Mobil Lease ergab sich aus den Wertanpassungen der SWAPS ein Ertrag von T€ 550, bei der ALBIS Capital AG & Co. KG ergab sich per Saldo ein Verlust aus Wertanpassungen von T€ -337. Das Ergebnis der Wertanpassungen aus den geschlossenen SWAPS belief sich am 31. Dezember 2009 auf T€ 213. 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der IFRS–Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG hat keine Zahlungsbemessungsfunktion hinsichtlich einer steuerlichen Gewinnermittlung, sondern nur eine Informationsfunktion. Da mit dem Steuerabgrenzungskonzept der „liability method“ kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand angestrebt wird, weicht der erwartete Steueraufwand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig von dem tatsächlichen Steueraufwand ab. Aufgrund dieser Tatsache verlangt der IAS 12.81c eine steuerliche Überleitungsrechnung. Durch das Geschäftsmodell der ALBIS Leasing Gruppe werden den konzernfremden Gesellschaftern (Kommanditisten und stillen Gesellschaftern) ertragsteuerrelevante Ergebnisse zugewiesen. Der Ausweis der Ertragsteuern ist beeinflusst durch die nach deutschem Steuerrecht geltende Mindestbesteuerung. Dieses ist eine temporäre Differenz, die sich auf Ebene der konzernfremden Gesellschafter zukünftig auswirkt. Aus diesem Grund wurde auf die Bilanzierung latenter Steuern auf der Sphäre konzernfremder Kapitalgeber verzichtet. Der Steueraufwand auf den Eigenanteil am Konzernergebnis betrifft nur einen kleinen Teilbereich aus dem Gesamtkonzern. Eine Überleitung dieses Teilbereichs würde nicht zu einer Erhöhung der Aussagekraft führen. Insofern wurde auf eine Darstellung nach IAS 12 verzichtet.
Es bestehen Verlustvorträge in Höhe von T€ 17.224 Körperschaftsteuer (Vorjahr T€ 15.036) bzw. T€ 20.238 Gewerbesteuer (Vorjahr T€ 17.128) die nicht den Kommanditisten oder den stillen Gesellschaftern zuzurechnen sind. Hierauf wurden aus Vorsichtsgründen keine aktiven latenten Steuern gebildet. Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Steueraufwand:
24. Aufteilung Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis
Infolge der großen Bedeutung des Konzernfremdanteils am Jahresergebnis, der auf die Publikums-KG-Fonds bezogen ist, wurde ein gesonderter Ausweis „Konzerneigenanteil am Jahresergebnis“ vorgenommen. 25. Der Konzernbilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
Eine Dividendenausschüttung für das Jahr 2009 ist nicht vorgesehen. 26. Sonstige Angaben 26.1 Übersicht über die ABS-Programme der ALBIS Leasing AG Konzerngesellschaften Der ALBIS Leasing AG Konzern hat zum 31.12.2009 drei aktive Asset Backed Securities Programme (ABS-Programme) unterhalten. Zwar werden rechtlich gesehen alle Rechte auf den Erhalt der Zahlungsströme auf die entsprechenden Zweckgesellschaften übertragen, wirtschaftlich verbleibt jedoch die Mehrheit der Chancen und Risiken bei der Gruppe, so dass keine Ausbuchung der übertragenden finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 7.13 erfolgt. Die zum 31.12.2009 bestehenden aktiven ABS-Programme mit Eurydike Funding Inc., Orpheus Funding Ltd. und Isaria No. 1 Inc. erlauben ausschließlich den Ankauf von Forderungen von Konzerngesellschaften der ALBIS Leasing AG die auf Euro lauten, so dass kein Währungsrisiko besteht. Da die Höhe der bereitgestellten Finanzierungen immer exakt dem Bestand an verkauften Forderungen (abzgl. der Abschläge, Programmkosten usw.) entspricht, muss sich eine Zins-Absicherungsstrategie am verkauften Forderungsbestand orientieren. Es besteht keine Zinskongruenz zwischen den festverzinslichen Zinsanteilen in den verkauften Forderungen und den variablen Zinskosten der ABS-Programme, da sich die Refinanzierung der SPVs am 1-Monats-EURIBOR plus einer Marge orientiert. Zur Absicherung eines insoweit bestehenden Zinsrisikos werden entsprechende Zins-Swaps abgeschlossen. Alle derzeit bestehenden aktiven Ankaufgesellschaften (Spezial Purpose Vehicles/ SPVs) sind 100%ige Tochtergesellschaften der ALBIS Securitisation Holding Inc., Grand Cayman. Die Nachrangfinanzierung dieser SPVs wird jeweils über die ALBIS Special Finance Inc., Grand Cayman, dargestellt. Zum 31. Dezember 2009 waren die Konzerngesellschaften der ALBIS Leasing AG mit folgenden Investments an der Finanzierung der aktiven ABS-Programme der ALBIS Leasing Gruppe direkt oder indirekt über die Finanzierung der ALBIS Special Finance Inc. beteiligt:
Die Ausnutzung der ABS-Programme der ALBIS Leasing Gruppe stellte sich zum 31. Dezember 2009 wie folgt dar:
Darüber hinaus waren ALBIS Leasing AG Konzerngesellschaften an folgenden sonstigen ABS-Programmen beteiligt, deren Ausnutzung sich zum 31. Dezember 2009 wie folgt darstellte:
Zum 31. Dezember 2009 waren die Konzerngesellschaften der ALBIS Leasing AG mit folgenden Investments an der Finanzierung dieser Programme direkt oder indirekt über die Finanzierung der ALBIS Special Finance Inc. beteiligt:
26.2 Derivative Finanzinstrumente Zinsderivate Das Zinsrisiko der ALBIS Leasing Gruppe äußert sich im Wesentlichen in Marktwertschwankungen der Leasingforderungen, die sich im eigenen Portfolio befinden. Der Marktwert der Leasingforderungen, die auf Grundlage eines für die Laufzeit des Leasinggeschäftes fixierten Zinssatzes kalkuliert und abgeschlossen werden, reagiert auf Schwankungen des Marktzinsniveaus. Dieses Risiko zeigt sich, wenn entweder die Leasingforderungen während der Laufzeit noch veräußert werden sollen oder aber insbesondere, wenn die Refinanzierung der Leasingforderungen zu variablen Zinssätzen abgeschlossen werden. In diesem Fall steht den, aus den Leasingforderungen unveränderten Zinserträgen ein veränderlicher Zinsaufwand, ungünstigen Falles ein höherer Zinsaufwand, gegenüber. Das Leasinggeschäft, betrachtet man es als Gesamtheit einschließlich seiner Refinanzierung, kann also während der Laufzeit eine Verschlechterung seines Wertes infolge einer Marktzinserhöhung erfahren. Zinsswap-Geschäfte, bei denen eine Zinszahlungsreihe zu festen Zinsen gegen eine Zinszahlungsreihe zu variablen Zinsen getauscht wird, haben bei zielgerechter Gestaltung eine zu obigem Leasinggeschäft inverse Risikostruktur und sind somit geeignet, die Wertveränderungen im Portfolio der Leasingforderungen zu kompensieren. Das Zinsrisiko innerhalb eines zu variablen Zinsen refinanzierten Portfolios kann somit zu einem erheblichen Teil abgesichert werden. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio selbstständig gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind Gesellschaften angewiesen, eine weitestgehend durchgängige Absicherung der Zinsrisiken sicherzustellen. Soweit die Refinanzierung über ABS-Programme erfolgt, wird der Sicherungsumfang vertraglich vorgegeben. Zinssicherungsgeschäfte sollen bei der ALBIS Leasing Gruppe nur abgeschlossen werden, soweit ein Grundgeschäft zu einer entsprechenden offenen Risikoposition führt; spekulative Swap-Geschäfte sollen nicht abgeschlossen werden. Die Konzerngesellschaften hatten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 folgende Swap-Geschäfte geschlossen, als Marktwerte ergaben sich die ausgewiesenen Werte:
26.3 Währungsderivate Das Währungsrisiko spielt bei der ALBIS Leasing Gruppe keine wesentliche Rolle, die Leasingverträge werden in Euro abgeschlossen und refinanziert. Der im Vorjahr ausgewiesene Cross-Currency-Swap der ALBIS Capital AG & Co. KG wurde im Jahr 2009 geschlossen. Zum 31. Dezember 2009 bestehen keine offenen Positionen. 26.4 Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1.124Ziel der Kapitalsteuerung ist es sicher zu stellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufweist. Insbesondere in der Refinanzierung des Leasinggeschäftes sind diese beiden Faktoren von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist das Rating des Konzerns auch für die Refinanzierung auf der Ebene der Tochtergesellschaften von hoher Bedeutung für den Zugang und die Kosten der Refinanzierung. Zum anderen sind ausreichende Eigenmittel im Rahmen von ABS-Progammen Voraussetzung für den Abschluss von Refinanzierungsstrukturen. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der erweiterten Kapitalquote, dem Verhältnis zwischen erweitertem Haftungskapital und den Risikoaktiva. Regulativen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalquote unterliegt die ALBIS Leasing Gruppe nicht. Bei der Berechung des Kapitals wird analog zu nach KWG berichtenden Gesellschaften zwischen Kern- und Ergänzungskapital unterschieden. Der besonderen Struktur der ALBIS Leasing Gruppe entsprechend werden die so bestimmten haftenden Eigenmittel um das Kommanditkapital und die Kapitalkonten der atypische stillen Gesellschafter ergänzt und die Gesamtsumme als erweitertes Haftungskapital dargestellt. 26.5 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten gem. IFRS 7 Angaben 2009 Finanzinstrumente
Die Buchwerte stellen eine angemessene Näherung zum Zeitwert dar, gem. IFRS 7.20 1) die sonstigen Vermögenswerte enthalten:
2) die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
L&R – Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen) oL – Other Liabilities (Andere Verbindlickeiten) FV – At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) oZ – ohne Zuordnung zu den Kategorien Nettogewinne und -verluste aus den Kategorien nach IAS 39 und IFRS 7.20
Angaben 2008 Finanzinstrumente
Die Buchwerte stellen eine angemessene Näherung zum Zeitwert dar, gem. IFRS 7.20 1) die sonstigen Vermögenswerte enthalten:
2) die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
L&R – Loans & Receivables (Darlehen und Forderungen) oL – Other Liabilities (Andere Verbindlickeiten) FV – At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) oZ – ohne Zuordnung zu den Kategorien Nettogewinne und -verluste aus den Kategorien nach IAS 39 und IFRS 7.20
Art und Ausmaß der sich aus Finanzinstrumenten ergebenden Risiken (IFRS 31-42) Die Risikositutation der ALBIS Leasing Gruppe ist geprägt durch die spezielle Struktur des Konzerns mit der Beteiligung atypisch stiller Gesellschafter bzw. Publikums-Kommanditisten im Rahmen von geschlossenen Fonds bei den Tochtergesellschaften. Diese Fonds partizipieren maßgeblich an den Chancen und Risiken dieser Unternehmungen, an denen Beteiligungsverhältnisse der ALBIS Leasing AG bestehen. Das Fondskapital wird in Folge der Kündigungsfähigkeit nicht als Eigenkapital bilanziert. Insofern liegen die Adressenausfall-, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken bei den atypisch stillen Gesellschaftern bzw. Publikums-Kommanditisten und sind nicht als Konzernrisiken zu betrachten. Zur Darstellung des Managements dieser Risiken verweisen wir auf den Abschnitt 5 des Lageberichts (IFRS 7 B6). Wesentliche Risiken in der konzerneigenen Sphäre ergeben sich aus den ergebnisunabhängigen fondsbezogenen Haftungsvergütungen, die als Dividende an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, sowie aus den möglichen Abwertungen von Geschäfts- und Firmenwerten. Mögliche Ausfälle aus Haftungsvergütungen stellen sowohl Liquiditäts- als auch Ertragsrisiken der Konzernmuttergesellschaft dar. Die maximale Ausfallposition entspricht dem Gesamtbetrag der Vergütungen. Zwischen den Positionen besteht keine wesentliche Korrelation.
Obige Beteiligungserträge aus dem Einzelabschluss der Konzernmuttergesellschaft entsprechen nahezu vollständig dem Konzerneigenanteil am Jahresergebnis des fortgeführten Geschäftsbereiches. Risiken in Zusammenhang mit den Geschäfts- und Firmenwerten entstehen aus notwendigen Abwertungen auf Basis der durchgeführten Impairment Tests. Eine Abwertung ist derzeit nicht vorzunehmen.
26.6 Ergebnis pro Aktie Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie ist mittels Division des den Aktionären zustehenden Periodenergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien zu ermitteln. Zur Berechnung eines verwässerten Ergebnisses je Aktie ist der den Aktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, zu bereinigen. Die Anzahl der Stammaktien ist gleich der gewichteten Durchschnittszahl der Stückaktien plus der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien, welche aufgrund der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien ausgegeben würden. Die Umwandlung von Aktienbezugsrechten in Stammaktien gilt an dem Tag, an dem die Bezugsrechte gewährt werden, als erfolgt. Im Geschäftsjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie sowie auch das Ergebnis je Aktie für den aufgegebenen Geschäftsbereich (IAS 33.68) ist in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 26.7 Segmentberichterstattung Die Steuerung des Unternehmens erfolgt intern auf Basis der legalen Einheiten. Für Zwecke der Segmentberichterstattung wurden diese nach IFRS 8.12 zu zwei berichtspflichtigen Segmenten zusammengefasst. Die Segmente bestehen in „Mengengeschäft / Finanzierungslösungen“, „LKW (schwere Klasse)“ und „Holding“. Diese stellen – mit Ausnahme der Holding, die als Konzernspitze fungiert - strategische Konzerngeschäftsfelder dar, die sich in ihren Diensten und Produkten, den relevanten Teilmärkten und Kundenprofilen unterscheiden. Das Segment „Holding“ beinhaltet Aufwendungen aus dem At Equity Ansatz der EUROKAUTION Service EKS GmbH in Höhe von T€ -445. Weitere Gewinne oder Verluste aus assoziierten Unternehmen sind nicht enthalten. Die berichtspflichtigen Angaben zu den einzelnen Segmenten stellen sich wie folgt dar:
Eine Verteilung nach geografischen Regionen erfolgt nicht. Es bestehen keine geographischer Märkte deren Unterteilung zu einer besseren Information führen würde. Sonstige Angaben zur primären Segmentberichterstattung
26.8 Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden im Zusammenhang mit der Forfaitierung von Leasingforderungen eingegangen. Im Zuge einer derartigen leasingtypischen Refinanzierung der Objektbeschaffung durch regresslose Forderungsverkäufe ist eine Besicherung der Forfaitierung durch Sicherheitsübereignung der Leasingobjekte üblich. Die ALBIS Finance AG hat gegenüber diversen Banken Patronatserklärungen für die NL Mobil Lease GmbH übernommen. Aus diesen Patronatserklärungen ergeben sich Eventualverbindlichkeiten von bis zu T€ 53.616. Im Rahmen der Veräußerung der Anteile an der Hesse Newmann Capital AG (ehem. FHR Finanzhaus AG) hat die ALBIS Leasing AG die Verpflichtung zur Übernahme von Steuerschulden übernommen, die für die Zeit vor dem Anteilsverkauf noch nachträglich veranlagt werden. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Menteny Beteiligungsverwaltungs GmbH, Göttingen, eine Patronatserklärung zur Aufrechterhaltung der Kapitalausstattung bis zu einem Höchstbetrag von T€ 100 abgegeben. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der EUROKAUTION Service EKS GmbH, Hamburg, eine Patronatserklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen der EKS gegenüber dem Vertragspartner Immobilien Scout GmbH übernommen. Die Patronatserklärung bezieht sich auf Verpflichtungen, die im Zeitraum vom 1. Januar - 30. September 2010 entstehen und ist auf einen Höchstbetrag von T€ 225 beschränkt. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Gallinat-Bank AG eine Bürgschaft bis zu einem Betrag von T€ 400 übernommen. Die Bürgschaft besteht für Forderungen der Gallinat-Bank AG gegenüber der CCI Immobilienverwaltung und Beteiligungs GmbH, Essen. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen betreffen darüber hinaus Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträge, die zwischen 2010 und 2021 enden. Es besteht zudem ein Betreuungsvertrag zwischen der ALBIS Finance AG, der ALBIS HiTec Leasing AG und der ALBIS Capital AG &Co. KG mit der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH (HFT) vom 22. August 1996 in der Fassung vom 5. August 1997: Die HFT erhält Vergütungen für die Vertragsverwaltung der stillen Gesellschafter. Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag vom 21. Dezember 2005 mit der KG CDL Leasing GmbH & Co., Hamburg. Für die Verwaltung von Leasing- und Mietkaufverträgen erhält die CDL eine monatliche Vergütung. Die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH erhält für Ihre Tätigkeit als Treuhandkommanditist der ALBIS Capital AG & Co. KG eine Vergütung von 0,1% des gezeichneten Emissionsvolumens. Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
26.9 Anmerkung zu § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB Die nach § 161 AktG i.V.m. § 289a HGB vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurden durch den Vorstand und den Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der ALBIS Leasing AG (www.albis-leasing.de) zugänglich gemacht. 26.10 Beratungs- und Prüfungskosten Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
Die Honorare für Abschlussprüfungen umfassen vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der ALBIS Leasing AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Honorare für sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen beziehen sich in erster Linie auf die Prüfung der Substanzwertrechnungen der Leasinggesellschaften und der Bewertungsleistungen im Zuge des Erwerbs der Gallinat Leasing GmbH. Die sonstigen Leistungen beziehen sich auf Beratungen im Zusammenhang mit Anteilserwerben, Kooperationen und Ermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Forderungsausfällen bei der Capital. Soweit im Jahr 2009 entkonsolidierte Gesellschaften Honorare an die BDO als Aufwand erfasst haben, sind diese hier nicht angegeben. 26.11 Mitarbeiterzahlen Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar:
Dem Vorstand gehören an: Hans Otto Mahn, Kaufmann, HamburgAufsichtsratsmandate:
Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Hamburg (seit 01. März 2010) Aufsichtsratsmandate: ALBIS HiTec Leasing AG Dem Aufsichtsrat gehören an: Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitz) Weiter Aufsichtsratsmandate:
Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (stellv. Vorsitz seit 25. Februar 2009) Weitere Aufsichtsratsmandate:
Dr. Peter-Jörg Klein, Rechtsanwalt, Berlin (seit 25. Februar 2009) Weitere Aufsichtsratsmandate
An Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands gezahlte VergütungenDie Hauptversammlung hat am 20. Juli 2006 beschlossen, dass die Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütungen gemäß § 286 Absatz 5 HGB bzw. §314 Abs. 2 S. 2 HGB für die Geschäftsjahre 2006 bis einschließlich 2010 unterbleiben. Dem Vorstand wurde im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 1.195 gezahlt. Das Vergütungssystem des Vorstandes enthält für das Geschäftjahr 2009 fixe und variable Bestandteile. Die Gesamtbezüge entfallen zu erheblichem Teil auf variable Bestandteile die sich aus dem Ergebnis des Jahres 2008 ergeben, die jedoch erst im Jahr 2009 zahlungswirksam wurden. die Vorstandsvergütung ist bei der erneuten Bestellung des Vorstandes im Sommer 2009 abgesenkt worden. Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochtergesellschaften wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 115 gezahlt. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrates enthält gemäß der Satzung nur fixe Bestandteile. Für ehemalige Vorstandsmitglieder ist eine Pensionsrückstellung von T€ 518 (Vorjahr: T€ 503) gebildet. Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 18. Juni 2009) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15a WpHG, erfordern Veröffentlichungen von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrats und deren nahestehenden natürlichen sowie juristischen Personen in ALBIS Leasing Aktien. Nach beiden Regularien sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite. Im Geschäftsjahr 2009 gab es keine Mitteilungspflichtigen Geschäfte. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties) Nach IAS 24 „Related Party Disclosure“ ergeben sich Offenlegungsanforderungen zum einen hinsichtlich der Beziehungen mit Unternehmen, die nicht voll konsolidiert werden, und zum anderen mit nahestehenden Personen. Wesentliche nicht konsolidierte Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie gleichartige Geschäfte mit nahestehenden Personen liegen im Geschäftsjahr folgenderweise vor: Dem Vorstandsvorsitzenden ist ein Kreditrahmen von T€ 500, längstens bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt. Der jeweils in Anspruch genommene Teil des Kreditrahmens ist mit 6% p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind vierteljährlich fällig. Die Inanspruchnahme ist durch Abtretung der Gehalts- und Vergütungsansprüche des Vorstandes besichert. Zum 31. Dezember 2009 beläuft sich die Inanspruchnahme auf T€ 500. Darüber hinaus bestehen Forderungen aufgrund von Darlehensgewährungen an einen Gesellschafter in Höhe von T€ 757, längstens bis zum 30. November 2011. Die Darlehen verzinsen sich mit 5,5% - 6%. Die Darlehen sind teilweise u.a. durch Grundschulden besichert. Die ALBIS Leasing AG hat einem, zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung aktiven Vorstand einer Tochtergesellschaft, ein Darlehen in Höhe von T€ 1.300 gewährt. Das Darlehen lief 40 Tage und wurde getilgt. Die ALBIS Vermögensverwaltung GmbH gewährte einem zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung aktiven Vorstand einer Tochtergesellschaft Darlehen in Höhe von T€ 1.775, längstens bis zum 31. Dezember 2013. Die Darlehen verzinsen sich mit 5,5%. Es bestanden diverse Beratungsverträge, darunter ein Vertrag mit einem inzwischen ausgeschiedenen Vorstand und Aufsichtsrat diverser Tochtergesellschaften. Die unter diesen Verträgen im Jahr 2009 gezahlten Beratungshonorare beliefen sich auf T€ 1.497. Aus den Verträgen bestehen gegenwärtig noch Verpflichtungen von insgesamt T€ 7. Nahestehende Personen haben im Jahr 2009 Aktien an der Gallinat-Bank AG erwoben. Diese nahestehenden Personen haben sich verpflichtet, die Aktien auf die ALBIS Leasing zu übertragen, sobald die aufsichtsrechtlich notwendigen Bedingungen geschaffen wurden. Die ALBIS Leasing AG hat im Jahr 2009 eine Beteiligung an der ALBIS Capital Verwaltung AG von einer nahestehenden Person erworben, die konzernintern, Zug um Zug, an die ALBIS Finance AG weiterveräußert wurde. Der EUROKAUTION Service EKS GmbH sind Darlehen in Höhen von T€ 1.800 gewährt worden, längstens bis 31. Dezember 2011, die Darlehen verzinsen sich mit 6% - 7%. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der EUROKAUTION Service EKS GmbH, Hamburg, eine Patronatserklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen der EKS gegenüber dem Vertragspartner Immobilien Scout GmbH übernommen. Die Patronatserklärung bezieht sich auf Verpflichtungen die im Zeitraum vom 01. Januar - 30. September 2010 entstehen und ist auf einen Höchstbetrag von T€ 225 beschränkt. Die ALBIS Leasing AG hat an der Kapitalerhöhung der Eurokaution Service EKS GmbH teilgenommen. Es wurde eine Stammeinlage von T€ 20 und ein Agio von T€ 180 übernommen. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Gallinat-Bank AG eine Bürgschaft bis zu einem Betrag von T€ 400 übernommen. Die Bürgschaft besteht für Forderungen der Gallinat-Bank AG gegenüber der CCI Immobilienverwaltung und Beteiligungs GmbH, Essen, einer hundertprozentigen Tochter der Gallinat-Bank AG Die Forderungen gegen sonstige konzernfremde Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 86 gegenüber atypisch stillen Beteiligten, die ihrer ratierlichen Einlagenerbringung nicht nachgekommen sind. Aus Sicht der derzeitigen IFRS stellen die LeaseFonds- Zeichner als atypisch stille Beteiligte bzw. Publikumsfonds-Kommanditisten keine Mitunternehmer dar. Infolge der Kündigungsfähigkeit der geleisteten Einlagen werden diese als Fremdkapital ausgewiesen. Infolge dessen gelten diese Gesellschafter im engeren Sinne nicht zu den Related Parties. Aktionärsstruktur Die Angaben zur Aktionärsstruktur wurde oben unter „10. Eigenkapital / Gezeichnetes Kapital“ Mitglieder des Aufsichtsrats halten insgesamt weniger als 1 % der Aktien der ALBIS Leasing AG.
Hamburg, 27. April 2010 Der Vorstand Mahn Dähling Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Albis Leasing AG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss — bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn‑ und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang — sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, 27. April 2010 BDO Deutsche Warentreuhand Dr. Probst, Wirtschaftsprüfer ppa. Glaser, Wirtschaftsprüfer |
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