Albis Leasing AGHamburgJahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017Lageberichtder ALBIS Leasing AGA. Grundlagen der Gesellschaftiel 1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, strebt die ALBIS Leasing AG ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert. Zwischen der ALBIS Leasing AG (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) (beherrschte Gesellschaft) wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) wird seit dem zweiten Halbjahr 2014 in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG, Hamburg, einbezogen. Zwischen der ALBIS Leasing AG (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS Service GmbH (beherrschte Gesellschaft) wurde mit Wirkung ab dem 30. April 2013 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS Service GmbH wird seit dem Jahr 2013 in eine umsatz- und ertragsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG, Hamburg, einbezogen. 2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich neun Angestellte und vier Vorstände (Vorjahr zehn Angestellte und zwei Vorstände). Am 31. Dezember 2017 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen. 3. Steuerungssystem Die Steuerung der ALBIS Leasing AG erfolgt anhand der Beteiligungsergebnisse der Tochtergesellschaften. Hierzu wird jährlich eine Mehrjahresplanung der ALBIS Leasing AG unter Einbeziehung der Planungen der Tochtergesellschaften erstellt. Zudem wird eine Verbesserung der Eigenkapitalquote angestrebt, um Spielraum bei der Eigen- und Fremdfinanzierung des Leasinggeschäfts zu gewinnen. Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in das Segment „Vertriebsleasing“ mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH sowie das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ mit der ALBIS Mobil Lease GmbH aufgeteilt. Die Leasingportfolien unterliegen einem permanenten, konzerneinheitlichen Monitoring auf Vertragsebene und auf aggregiertem Niveau mit mindestens monatlichem Reporting. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge, die Entwicklung der durchschnittlichen Mittelbindung der Leasingverträge, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert. Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert. Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden permanent überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen. Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt. Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken. Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen dem Vorstand das Jahresergebnis, die Eigenkapitalquote und die Personalkosten (siehe Abschnitt D. 1. Prognose-, Chancen- und Risikobericht; Prognosebericht) der ALBIS Leasing AG sowie die Beteiligungserträge der Tochtergesellschaften (siehe B. 2. Wirtschaftsbericht; Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr und B. 3.1 Wirtschaftsbericht; Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage; Ertragslage). Die Prognose und die Analyse der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr erfolgt im Prognosebericht. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden auch intern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verwendet. Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland hat weiter Fahrt aufgenommen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wuchs die deutsche Wirtschaft im Jahr 2017 das achte Mal in Folge. Das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahresdurchschnitt 2017 um 2,2 % höher als im vergangenen Jahr und damit über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 1,3 %. Die positiven Impulse kamen primär aus dem Inland: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 2,0 % höher als ein Jahr zuvor, die Konsumausgaben des Staates stiegen mit + 1,4 % unterdurchschnittlich. In Ausrüstungen – darunter fallen hauptsächlich Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde mit + 3,5 % ebenfalls etwas mehr investiert als noch ein Jahr zuvor / Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 11 vom 11. Januar 2018). Laut Deutscher Bundesbank befand sich die deutsche Wirtschaft in 2017 in „einem starken Aufschwung“. Die deutsche Wirtschaft wuchs kalenderbereinigt um 2,6 %. Die Industrie konnte – angetrieben durch eine lebhafte Nachfrage aus dem Ausland – ihre Wertschöpfung kräftig erhöhen. Dadurch stieg die Kapazitätsauslastung weiter an und die Unternehmen investierten mehr als zuvor in Sachanlagen. Mit viel Rückenwind von der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt wurde auch der private Konsum deutlich ausgeweitet. Die Deutsche Bundesbank erwartet, dass das gegenwärtig hohe Expansionstempo mittelfristig nachlässt, weil die Exporte weniger dynamisch zunehmen. Vor allem die stark ausgelasteten Kapazitäten und der bereits in einigen Branchen spürbare Fachkräftemangel begrenzen die weiteren Wachstumsmöglichkeiten. In diesem Szenario könnte die deutsche Wirtschaft in 2018 kalenderbereinigt um 2,5 % wachsen und in den Jahren 2019 sowie 2020 mit niedrigeren Raten von 1,7 % beziehungsweise 1,5 % zulegen. Angesichts der florierenden Industriekonjunktur, der zunehmenden Kapazitätsauslastung im verarbeitenden Gewerbe, der anhaltend günstigen Finanzierungskonditionen und der steigenden Nachfrage dürfte sich die lebhafte gewerbliche Investitionstätigkeit zunächst jedoch fortsetzen (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2017). Entwicklung des deutschen Leasingmarkts Nach dem vergangenen Rekordjahr boomt das Neugeschäft der Leasingwirtschaft weiter und wuchs 2017 um 6,0 %. Sowohl das Neugeschäft als auch der Leasingmarktanteil konnten erneut ausgebaut werden. Für € 67 Mrd. realisierten die Leasinggesellschaften 2017 in Deutschland Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter, davon € 8,5 Mrd. mittels Mietkauf. Das Mobilien-Leasing wuchs um 6,5 % auf € 57,3 Mrd., während die gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen um 2,3 % stiegen. Damit erhöhte sich der Leasinganteil an den Ausrüstungsinvestitionen auf 24,1 % (BDL, Pressemitteilung vom 22. November 2017). Treiber des Leasing-Wachstums war 2017 vor allem das Fahrzeugleasing, mit einem Plus von 6 %. Ebenfalls ausbauen konnten die Leasingunternehmen ihre Anteile im Maschinensektor. Das Neugeschäft des zweitstärksten Leasingsegments stieg um 4,5 % und damit höher als die Auftragseingänge des Maschinenbaus im Inland. Das Leasing von Büromaschinen, Computern, Servern und IT-Ausstattungen blieb in 2017 (+ 0,3 %) nahezu unverändert (BDL, Pressemitteilung vom 22. November 2017). Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland soll sich 2018 auch in der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Investitionen niederschlagen. Der Sachverständigenrat prognostiziert für das kommende Jahr ein Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen von 5,1 % (BDL, Pressemitteilung vom 22. November 2017). Und der VDMA hofft, „dass sich der seit langem aufgebaute Investitionsstau nach und nach auflöst“, denn „viele der älteren Maschinen und Anlagen im Markt dürften die fortschreitende Digitalisierung nicht hinreichend meistern“ (VDMA, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2017). Experten schätzen, dass bis 2020 jährlich ca. € 40 Mrd. Investitionen allein für Industrieunternehmen nötig sind, um den Wirtschaftsstandort Deutschland voranzutreiben. Die Leasingwirtschaft hat dies erkannt: Sie ist in Aufbruchsstimmung und geht den digitalen Wandel an (BDL, Jahresbericht 2017). 2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr Die Hauptversammlung am 20. Juli 2017 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten. Das entsprach einem Anteil von T€ 674 am Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von insgesamt T€ 1.263. Die Hauptversammlung stimmte ebenfalls zu, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von T€ 16.860 durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um T€ 1.686 auf T€ 18.546 zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurde ein Teilbetrag der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 1.686 in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Die Aktien wurden als sogenannte Gratisaktien im Verhältnis 10:1 (auf zehn alte Aktien entfällt eine neue Aktie) ausgegeben. Am 16. November 2016 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie Lindenallee 64 – 66 mit einem Interessenten geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 1.300 und entsprach dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt und das Gebäude wurde an den Erwerber übergeben. Die Immobilie Lindenallee 60 – 62 war seit Frühjahr 2017 weitgehend vermietet. Am 30. August 2017 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 3.700, der Buchwert belief sich auf T€ 2.165. Aus dem Immobilienabgang wurde somit ein Buchgewinn von T€ 1.535 erzielt. Der Kaufpreis wurde am 10. Oktober 2017 bezahlt und das Gebäude wurde an den Erwerber übergeben. Im Zuge der Vermietung der Immobilie in der Lindenallee 60 – 62 an das Landgericht Essen wurden zusätzliche Erhaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 538 fällig. Im Zuge der Veräußerung mussten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit langer Laufzeit abgelöst werden. Es entstanden Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von T€ 284, die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen sind. Der wirtschaftliche Erfolg aus dem Verkauf der in Essen belegenen ehemaligen Bankimmobilien der Gesellschaft belief sich somit auf T€ 713. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe, bestehend aus der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, der ALBIS Direct Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, hat das Geschäftsjahr mit einem deutlich positiven Ergebnis auf Planniveau abgeschlossen. An der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) ist die ALBIS Leasing AG mit 100 % beteiligt. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) schließt das Jahr 2017 mit einem Ergebnis von T€ 3.748 (Vorjahr T€ 2.612) ab. Das Ergebnis wird unter dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag an die ALBIS Leasing AG abgeführt. An der ALBIS Mobil Lease GmbH ist die ALBIS Leasing AG mit 100 % beteiligt. Die bestehenden Leasingportfolien der ALBIS Mobil Lease GmbH sowie die damit im Zusammenhang stehenden Refinanzierungen werden plangemäß abgewickelt. Die ALBIS Mobil Lease GmbH schließt das Jahr 2017 mit einem Ergebnis in Höhe von T€ 749 (Vorjahr T€ 619). Die Gewinnausschüttung an die ALBIS Leasing AG soll T€ 1.000 betragen. An der ALBIS Service GmbH ist die ALBIS Leasing AG mittelbar über die ALBIS Mobil Lease GmbH mit 100 % beteiligt. Die ALBIS Service GmbH schließt das Jahr 2017 mit einem positiven Ergebnis ab. Der Ergebnisabführungsvertrag der ALBIS Leasing AG mit der ALBIS Service GmbH bestand letztmalig für das Jahr 2017. Der für das Geschäftsjahr 2017 abgeführte Gewinn beträgt T€ 454 (Vorjahr T€ 453). Die ALBIS Leasing AG hat im Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis in Höhe von T€ 3.055 (Vorjahr T€ 2.526) erwirtschaftet. Der Vorstand sieht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 gut aufgestellt. 3. Ertrags -, Finanz- und Vermögenslage 3.1 E rtragslage Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gliederungsschema des BilRUG aufgestellt. Ferner wurden die Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung an das BilRUG angepasst. So wurde der Vorjahresausweis der Umsatzerlöse, der Aufwendungen aus bezogenen Leistungen, der Sonstigen betrieblichen Erträge und der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen angepasst. Bei den Anpassungen in Berichtsjahr und Vorjahr handelt es sich lediglich um Ausweisänderungen, die zu keinen Ergebnisauswirkungen geführt haben. Die ALBIS Leasing AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) mit ihren wesentlichen Tochtergesellschaften ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH sowie an der ALBIS Mobil Lease GmbH mit ihrer wesentlichen Tochtergesellschaft ALBIS Service GmbH. Mit ihren Beteiligungen hat die ALBIS Leasing AG folgende Erträge erzielt: scroll
Seit Mitte 2013 besteht ein Gewinnabführungsvertrag der ALBIS Leasing AG mit der ALBIS Service GmbH und seit Mitte 2014 mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG). Die Umsatzerlöse sind von T€ 1.434 auf T€ 1.545 gestiegen. Im Einzelnen: Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Darüber hinaus erzielte die ALBIS Leasing AG als Vermieterin der Immobilie Lindenallee in Essen Mieterlöse. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Mieten in Höhe von T€ 1.329 (Vorjahr T€ 1.186) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 96), Erlöse aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 72 (Vorjahr T€ 104) und Erlöse aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48). Die Sonstigen betrieblichen Erträge machen T€ 3.037 (Vorjahr T€ 3.861) aus. Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.330 (Vorjahr T€ 402). Seit Anfang 2017 beziehen die Vorstände der ALBIS Leasing AG ihr Gehalt ausschließlich von der ALBIS Leasing AG, obwohl sie auch für die anderen Gesellschaften der Gruppe geschäftsführend tätig sind. Hieraus folgende Personalaufwendungen werden anteilig und verursachungsgerecht an die Tochtergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) weiterbelastet. Die Erträge aus Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften sind daher deutlich gestiegen. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG T€ 33 (Vorjahr T€ 11) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie T€ 44 (Vorjahr T€ 35) aus Sachbezügen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 95 (Vorjahr T€ 210) ergaben sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen betreffend die Gebäude und aus Versicherungserstattungen. Aus der Veräußerung der Immobilien Lindenallee 60 – 62 und 64 – 66 ergab sich ein Buchwertabgang in Höhe von T€ 3.465 bei einem Veräußerungserlös von T€ 5.000. Somit entstand ein Buchgewinn aus dem Verkauf der ehemaligen Bankgebäude in Essen von T€ 1.535. Im Vorjahr realisierte die ALBIS Leasing AG aus einer Zahlungs-, Aufrechnungs- und Verzichtsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe einen Ertrag in Höhe von T€ 3.203. Ziel war es, bestehende wechselseitige Zahlungsansprüche beziehungsweise Verbindlichkeiten, die auf unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen und ehemaligen Konzernverflechtungen beruhten, zu erledigen. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2017 betrugen T€ 2.466 (Vorjahr T€ 1.646). Die Personalkosten ohne Vorstandstantiemen in Höhe von T€ 236 (Vorjahr T€ 324) betrugen T€ 2.230 (Vorjahr € 1.322). Seit Anfang 2017 beziehen die Vorstände der ALBIS Leasing AG, wie bereits dargestellt, ihr Gehalt ausschließlich von der ALBIS Leasing AG. Zudem sind Abfindungen an einen Vorstand in Höhe von T€ 362 angefallen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.131 (Vorjahr T€ 906). Im Wesentlichen resultieren die Aufwendungen in Höhe von T€ 1.082 inklusive Nebenkosten (Vorjahr T€ 860) aus dem Mietverhältnis mit der Central Krankenversicherung AG für den Standort in der Ifflandstraße 4. Der Anstieg des Mietaufwands resultiert aus einer Mieterhöhung seitens des Vermieters Central Krankenversicherung AG im Berichtsjahr. Aufwand in Höhe von T€ 49 (Vorjahr T€ 46) resultiert aus der Auslagerung der Internen Revision an die CASIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf T€ 2.247 (Vorjahr T€ 1.747). Die größten Aufwandsposten sind Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von T€ 267 (Vorjahr T€ 276) sowie die allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung in Höhe von T€ 234 (Vorjahr T€ 350). Weitere wesentliche Positionen sind Miete, Neben- und Hausverwaltungskosten des Standorts Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 390 (Vorjahr T€ 331), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von T€ 152 (Vorjahr T€ 121), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von T€ 135 (Vorjahr T€ 126), Abschlussprüfungskosten in Höhe von T€ 122 (Vorjahr T€ 125), Betriebskosten für die Gebäude Lindenallee in Essen in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 136), Kosten für die Hauptversammlung, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes in Höhe von T€ 79 (Vorjahr T€ 98), Aufwand aufgrund von Weiterbelastungen seitens der Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 54 (Vorjahr T€ 2), Fahrzeugkosten in Höhe von T€ 27 (Vorjahr T€ 45), Reisekosten von Arbeitnehmern und Vorständen in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 11), Beiträge in Höhe von T€ 19 (Vorjahr T€ 5) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von T€ 111 (Vorjahr T€ 121). Im Zuge der Vermietung der Immobilie in der Lindenallee an das Landgericht Essen wurden im Berichtsjahr zusätzliche Erhaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 538 fällig. Bei der Beurteilung der angefallenen Holdingkosten ist hinsichtlich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 2.247 zu berücksichtigen, dass diese zu einem erheblichen Teil nicht auf den laufenden Betrieb der Holding entfallen. Das betrifft insbesondere die Kosten für das Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg. Es handelt sich überwiegend um Kosten für vermietete Teile des Gebäudes. Die flächenanteiligen Kosten, die auf die Nutzung durch die ALBIS Leasing AG entfallen, betragen etwa T€ 160. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten darüber hinaus Kosten für den Konzernabschluss und diverse Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten sind teilweise den Tochtergesellschaften zuzurechnen und werden weiterbelastet. Des Weiteren bündelt die ALBIS Leasing AG gegenüber externen Anbietern die Nachfrage des Konzerns, um Vorteile bei den Konditionen zu realisieren. Dies gilt beispielsweise für Mitgliedsbeiträge an Berufsorganisationen und Versicherungen. Diese Kosten sind unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, werden den Tochtergesellschaften weiterbelastet und führen zu Sonstigen betrieblichen Erträgen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beliefen sich auf T€ 0 (Vorjahr T€ 1.363). Die Abschreibungen entfielen im Vorjahr mit T€ 1.350 auf den Beteiligungsansatz der ALBIS Mobil Lease GmbH. Infolge einer Zahlungs-, Aufrechnungs- und Verzichtsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe reduzierte sich der innere Wert der ALBIS Mobil Lease GmbH in entsprechender Höhe. Dem wurde durch eine entsprechende Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes Rechnung getragen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen mit T€ 107 die Gewerbesteuer 2017, mit T€ 89 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2017. Die Erstattungen betreffen mit T€ 3 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag aus Vorjahren (§ 285 Nr. 32 HGB). Das Zinsergebnis beläuft sich auf minus T€ 648 (Vorjahr minus T€ 558). Die Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 649 (Vorjahr T€ 560) resultieren mit T€ 98 (Vorjahr T€ 102) aus der planmäßigen Aufzinsung der Pensionsrückstellung, in Höhe von T€ 284 aus gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund der vorzeitigen Ablösung von Darlehen bei der Sparkasse Baden-Baden sowie der Volksbank Rhein-Ruhr, mit T€ 265 (Vorjahr T€ 410) aus der Verzinsung von Darlehen, in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 6) aus Zinsen zu Steuern. Im Vorjahr betrafen zusätzlich T€ 42 die Verzinsung der ALBIS Anleihe. Die Zinserträge betrugen im Berichtsjahr T€ 1, die Zinsaufwendungen T€ 649. Der Jahresüberschuss beträgt T€ 3.055 (Vorjahr T€ 2.526). Nach der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen mit T€ 1.528 (Vorjahr T€ 1.263) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 2.116 (Vorjahr T€ 1.263). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktien auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.003 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als gut. Die ALBIS Leasing AG ist nach Einschätzung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 gut aufgestellt. 3.2 Finanzlage Wesentliche Investitionen sind für das Geschäftsjahr 2018 nicht geplant. In Folgejahren sind Investitionen in die Institutsbasissoftware geplant. Ihren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing AG stets nachkommen. Die ALBIS Leasing AG überwacht ihre Liquidität und ihre Liquiditätsplanung mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt. Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet. Die Eigenkapitalquote ist angemessen. 3.3 Vermögenslage Vom Anlagevermögen entfallen T€ 35.886 (Vorjahr T€ 39.975) entsprechend 85,1 % (Vorjahr 87,8 %) der Bilanzsumme auf das Finanzanlagevermögen. Das Finanzanlagevermögen besteht ausschließlich aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Das restliche Anlagevermögen teilt sich auf in die Immateriellen Vermögensgegenstände mit T€ 2 (Vorjahr T€ 8) und die Sachanlagen mit T€ 7 (Vorjahr T€ 7). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf T€ 3 nach T€ 20 im Vorjahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie folgt: scroll
Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden mit T€ 1.077 ausgewiesen: scroll
Die Forderungen aus Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Die Steuererstattungsansprüche enthielten im Vorjahr ein Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 KStG in Höhe von T€ 17. In 2017 wurde die letzte Rate des Guthabens vom Finanzamt ausgeglichen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten beliefen sich auf T€ 538 (Vorjahr T€ 256). Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 10 (Vorjahr T€ 225) besteht im Wesentlichen für 2018 fällige Umlagen an die BaFin sowie Versicherungen (T€ 8). Im Vorjahr betraf der Rechnungsabgrenzungsposten vorzeitig bezahlte Versicherungen (T€ 124) sowie eine vorzeitig gezahlte Mietzahlung an die Central Krankenversicherung AG (T€ 97) für das Gebäude in der Ifflandstraße 4. Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG betrug zum 31. Dezember 2017 71,2 % der Bilanzsumme, gegenüber 59,5 % im Vorjahr. Die Aktivseite wird im Wesentlichen finanziert aus dem Eigenkapital (T€ 26.924, Vorjahr T€ 24.362), den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (T€ 3.766, Vorjahr T€ 9.136), den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 3.215, Vorjahr T€ 3.381), den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 385, Vorjahr T€ 613) und den Sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 96, Vorjahr T€ 137). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus Darlehen und Zinsen gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG, Frankfurt am Main, (€ 3,8 Mio.). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfällt mit € 2,8 Mio. der größte Anteil auf ein Darlehen von der ALBIS Mobil Lease GmbH. Die Sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus Verbindlichkeiten aus Betriebskostenabrechnungen (T€ 60) sowie aus Lohn- und Kirchensteuer (T€ 32). Die Verbindlichkeiten insgesamt sanken um T€ 5.805 auf € 7.463 (Vorjahr T€ 13.268). Die deutliche Verringerung ist auf die Ablösung des Darlehens bei der Sparkasse Baden-Baden in Höhe von € 1,6 Mio. und des Darlehens bei der NIBC Bank in Höhe von € 3,8 Mio. zurückzuführen. Die Tilgung erfolgte im Wesentlichen aus dem Veräußerungserlös für die Immobilien in der Lindenallee. Die Verbindlichkeit gegenüber der NIBC Bank ist durch Verpfändung der Geschäftsanteile der ALBIS Mobil Lease GmbH und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) besichert. Es wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 3.365 (Vorjahr T€ 3.339) gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche in Höhe von T€ 2.583 (Vorjahr T€ 2.581) betreffen ausschließlich unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (frühere Firma der ALBIS Leasing AG). Pensionszusagen an aktive Mitarbeiter bestehen nicht. Die Steuerrückstellungen betreffen mit T€ 50 die Gewerbesteuer 2016 und mit T€ 108 die Gewerbesteuer 2017, mit T€ 36 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2016. In Höhe von T€ 89 wurden Rückstellungen für die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2017 gebildet. Darüber hinaus wurden Sonstige Rückstellungen gebildet für: scroll
Die Vermögenslage beurteilt der Vorstand als geordnet. C . Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognose bericht Die ALBIS Leasing AG hat im Geschäftsjahr 2017 ein Ergebnis in Höhe von T€ 3.055 (Vorjahr T€ 2.526) erwirtschaftet und konnte ihr prognostiziertes Ergebnis von € 2,75 Mio. übertreffen. Die ALBIS Leasing AG erwartet – ausgehend von der bereits guten Entwicklung im Jahr 2017– für das Jahr 2018 eine Ergebnissteigerung im zweistelligen Prozentbereich. Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG betrug zum 31. Dezember 2017 71,18 % der Bilanzsumme, gegenüber 59,5 % im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote wurde damit plangemäß über das Jahresergebnis 2017 gesteigert. Ziel ist es, auf Ebene der ALBIS Leasing AG die Eigenkapitalquote weiter zu erhöhen, um Spielraum bei der Eigen- und Fremdfinanzierung des Leasinggeschäfts zu gewinnen. Der Vorstand erwartet für das Jahr 2018 wieder eine leichte Steigerung. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2017 betrugen T€ 2.466 (Vorjahr T€ 1.646). Entsprechend der Prognose im Vorjahreslagebericht ist von leicht steigenden Personalkosten auf Ebene der ALBIS Leasing AG, vor Berücksichtigung variabler Vergütungsbestandteile, auszugehen gewesen. In den Personalaufwendungen des Jahres 2017 ist eine Abfindung an einen Vorstand in Höhe von T€ 362 enthalten. Ohne variable Vergütungsbestandteile in Höhe von T€ 236 liegen die Personalkosten bei T€ 2.230, unter Berücksichtigung der Abfindung bei T€ 1.868, und wären damit leicht gestiegen. Ursache der Planabweichung ist im Wesentlichen die Abfindung an einen Vorstand. Bei der Beurteilung der Personalaufwendungen ist zu berücksichtigen, dass Entgeltbestandteile der Vorstände anteilig und verursachungsgerecht an die Tochtergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) weiterbelastet werden und daher im Zusammenhang mit Erträgen aus Weiterbelastungen zu sehen sind. Die ALBIS Leasing AG rechnet für das Jahr 2018 mit einem Rückgang der Personalaufwendungen. 2. Risikobericht 2.1. Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch zur Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing AG. Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So soll erreicht werden, dass potenziell bestandsgefährdende Bedrohungen aus Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden. Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden nach den in Abschnitt „3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten“ beschriebenen Kategorien systematisiert, erfasst und mit dem IT-basierten RCMS nach den in Abschnitt „2.2 Risikomanagementsystem“ beschriebenen Kriterien analysiert, quantifiziert, gesteuert und kommuniziert. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite RCMS einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden. Da die wirtschaftliche Lage der ALBIS Leasing AG durch die Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften bestimmt wird, werden diese Tochtergesellschaften im Rahmen der Risikosteuerung des Konzerns erfasst und gesteuert. Der gesamte RCMS-Prozess wird von einer Software begleitet, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/ Importfunktion etc.) zu reduzieren. Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme, die zur Überwachung dieser Risiken und Chancen angewendet werden. Der Vorstand erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den einzelnen Gesellschaften. 2.2 Risikomanagementsystem Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des RCMS in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium „Höhe der Auswirkung“ wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ auf der Y-Achse. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab „Höhe der Auswirkung“ in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode): scroll
Die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt: scroll
Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden. Per 31. Dezember 2017 bestand demnach kein wesentliches Risiko. Das Risikoprofil der ALBIS Leasing AG ist hinsichtlich Ertrag und Liquidität einerseits bestimmt durch die Kosten der Holding und die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen aufgenommenen Verbindlichkeiten sowie andererseits durch die Ertragskraft und die Risikostruktur des Beteiligungsportfolios. Das nachhaltige und zeitgerechte Anfallen von Beteiligungserträgen zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen charakterisiert die Risikolage. Die Geschäftsführung sieht angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollen eine normale Risikolage und keine wesentlichen oder bestandsgefährdenden Risiken. 3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten 3.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von „Defaults“ (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Die ALBIS Leasing AG betreibt kein operatives Geschäft. Adressenausfallrisiken bestehen daher im Wesentlichen aufgrund der Beteiligungen. Darüber hinaus beschränken sich die Adressenausfallrisiken auf im Rahmen von Beteiligungen oder zur Förderung von Tochtergesellschaften gewährte Darlehen. Die Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG unterliegen einem mindestens monatlichen Monitoring hinsichtlich der Geschäftsentwicklung und ihrer Liquidität. 3.2 Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken können zu Verlusten führen, wenn sich, hervorgerufen durch Marktpreisschwankungen, negative Wertänderungen von Vermögenspositionen ergeben. Wesentliche Vermögenspositionen bilden bei der ALBIS Leasing AG die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften. Es besteht das Risiko, dass die Buchwerte der Tochtergesellschaften bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden können. Dies hätte Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze zur Folge. Die Beteiligungsbewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dem Vorstand der ALBIS Leasing AG stehen zur Überwachung und Steuerung der Tochtergesellschaften jährliche und monatliche Reportings zur Verfügung. Diese enthalten die Neugeschäftsplanung, die Ergebnisplanung, die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, die aktuelle Bilanz, Plan-Ist Vergleiche, die Entwicklung der offenen Posten und Rücklastschriften sowie die Entwicklung des Neugeschäfts. Darüber hinaus steht dem Vorstand monatlich eine Gesamtportfolioanalyse, die die Entwicklung des Bestands aufzeigt, zur Verfügung. Durch die genannten Vorkehrungen ist der Vorstand jederzeit in der Lage, kurzfristig auf Veränderungen zu reagieren. Der Austausch mit der ALBIS Leasing AG erfolgt regelmäßig unterjährig. Seit dem Jahr 2017 besteht Personenidentität zwischen dem Vorstand der ALBIS Leasing AG und den Geschäftsleitungsorganen der wesentlichen Tochtergesellschaften (mit Ausnahme der ALBIS Mobil Lease GmbH). Zinsänderungsrisiken resultieren aus den von der NIBC Bank Deutschland AG herausgelegten Darlehen. Diese sind, in Abhängigkeit vom EURIBOR, variabel verzinslich. Währungsrisiken werden nicht eingegangen. Die Geschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Das gilt auch für die Refinanzierung. 3.3 Beteiligungsrisiken /Haftungsrisiken Die Beteiligungsrisiken/Haftungsrisiken beschreiben – ergänzend zum Marktpreisrisiko – Verluste, die aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder Haftungsrisiken (zum Beispiel aus Patronatserklärungen) entstehen können. Die ALBIS Leasing AG hat Ergebnisabführungsverträge mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) und der ALBIS Service GmbH geschlossen. Die Risiken werden im Rahmen des unter „3.2 Marktpreisrisiken“ beschriebenen Beteiligungscontrollings überwacht und gesteuert. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS Mobil Lease GmbH – für deren Refinanzierung – abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 7,7 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS Mobil Lease GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2017 nicht. 3.4 Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können zu Verlusten führen, wenn liquide Mittel zur termingerechten Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und zu ungünstigen Konditionen beschafft werden müssen. Die kurzfristige Liquiditätsplanung umfasst die Steuerung der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf täglicher Basis. Über die kurzfristige Liquiditätsplanung wird mindestens wöchentlich an den Vorstand berichtet. Die mittelfristige Liquiditätsplanung basiert auf der Steuerung der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf monatlicher Basis über einen Zeitraum von 24 Monaten. Über die mittelfristige Liquiditätsplanung wird mindestens monatlich an den Vorstand berichtet. Die langfristige Liquiditätsplanung basiert auf einer Mehrjahresplanung. Die Mehrjahresplanung wird jährlich, im Bedarfsfall oder infolge strategischer Unternehmensentscheidungen aber auch häufiger aktualisiert. Jeder Planungsstand wird an den Vorstand berichtet. Die Liquiditätsrisiken werden in der Gesellschaft als wesentlich angesehen und laufend überwacht. Die Zahlungsfähigkeit wird durch vorhandene Liquidität abgedeckt. Die Guthaben bei Kreditinstituten zum 31. Dezember 2017 beliefen sich auf € 0,5 Mio. Das Verhältnis der Zahlungsmittel und kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, bezogen auf Fälligkeiten bis zu einem Jahr, beträgt 55 % (Vorjahr 64 %). Der zum 30. September 2018 erwartete Bestand an Guthaben bei Kreditinstituten beträgt € 1,0 Mio. 3.5 Operationelle Risiken / Geschäftsrisiken Operationelle Risiken umfassen Verluste, die entstehen können, wenn interne Prozesse oder technische Einrichtungen (z.B. IT-Struktur) versagen oder wenn Verluste infolge menschlichen Versagens, höherer Gewalt oder vorsätzlich schädigender Handlungen entstehen. Die Operationellen Risiken der ALBIS Leasing AG als Holdinggesellschaft beziehen sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des für das Beteiligungscontrolling und die Rechnungslegung notwendigen Datenmaterials. Hierzu hat die ALBIS Leasing AG ein strukturiertes, IT-gestütztes Reporting der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft etabliert, das durch die schriftlich fixierte Ordnung geregelt ist und internen Kontrollen bezüglich der Anforderungen an die Datenqualität unterliegt. Wesentliche IT-Risiken bestehen nur auf Ebene der Tochtergesellschaften. Geschäftsrisiken beschreiben negative Entwicklungen des Marktumfelds, die Auswirkungen auf die Ertragskraft der Gesellschaft haben. Die ALBIS Leasing AG ist als Holding selbst aber nicht systematisch am Markt tätig. Die Risiken, denen sie wegen der Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, zeigen sich auf Holdingebene im Bereich der Beteiligungswerte und sind den Marktpreisrisiken (siehe 3.2 Marktpreisrisiken) zugeordnet. 3.6 Weitere Risiken Die Ertrags- und Liquiditätssituation der ALBIS Leasing AG ist, wie bei einer Holding üblich, von den Beteiligungserträgen der Tochtergesellschaften abhängig. Die Beteiligungserträge aus der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG), mit ihren operativen Tochterunternehmen ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig. Die Beteiligungserträge aus der ALBIS Mobil Lease GmbH sind, nach Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“, von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartete Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing AG beeinträchtigen. Die Entscheidungen der ALBIS Leasing AG, als Holding der Gruppe, basieren auf rechtzeitigen, vollständigen und sachlich zutreffenden Informationen, die ihr die Gesellschaften der Gruppe liefern. Entsprechen die verfügbaren Informationen nicht den Anforderungen, kann es vorkommen, dass Entscheidungen nicht rechtzeitig oder auf Basis nicht ausreichender Informationen getroffen werden. Hieraus können sich Risiken ergeben. Die Schlüsselpositionen für die Informationsaufbereitung sind qualifiziert besetzt. Die Prozesse und die zur Informationsaufbereitung eingesetzten IT-Systeme werden laufend optimiert und überprüft. Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4. Es obliegt ihr, für die Vermietung des Gebäudes zu sorgen. Leerstandskosten treffen die ALBIS Leasing AG. Gegenwärtig gibt es keine relevanten Leerstände in der Ifflandstraße 4. 4. Chancen bericht Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind angesichts der notwendigen Investitionen in Industrie 4.0-Projekte und des erwarteten “Comebacks der Ausrüstungsinvestitionen” (Rede des Präsidenten Kai Ostermann auf der Jahrespressekonferenz des BDL, 22. November 2017) weiterhin sehr gut. Die Belebung der Anlageinvestitionen, die Folge der zunehmenden Kapazitätsauslastung im Inland ist, wird auch von der VDMA erwartet (VDMA, Pressemittelung vom 12. Dezember 2017). Der seit langem aufgebaute Investitionsstau sollte sich nach und nach auflösen und damit die Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung an die Produktionsprozesse zunehmend umgesetzt werden. Im wachsenden Markt Deutschland (die Deutsche Bundesbank prognostiziert für das Jahr 2018 ein preisbereinigtes BIP von 2,5 % und für die Jahre 2019 beziehungsweise 2020 eine etwas niedrigere Rate von 1,7 %; Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2017) wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Entsprechend wird die ALBIS Leasing Gruppe, als spezialisierter Leasinganbieter für den deutschen Mittelstand, an der positiven Entwicklung des Markts teilhaben. Die ALBIS Leasing AG ist seit 2014 unmittelbar an den operativen Leasinggesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) und ALBIS Mobil Lease GmbH beteiligt. Das Ergebnis aus Beteiligungen hat sich seither deutlich verbessert. Mit der Positionierung der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) und der ALBIS Mobil Lease GmbH und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften direkt unter der ALBIS Leasing AG besteht eine klare Konzernstruktur. Die Entstehung und Zurechnung der operativen Ergebnisse ist transparent. Zusammen mit der Straffung des Beteiligungsportfolios ergibt sich eine übersichtlich strukturierte Gruppe. Die Kapitalmärkte haben diese Neuordnung positiv aufgenommen, was der Vorstand aus der Kursentwicklung der ALBIS Leasing AG Aktie (ISIN DE0006569403) seit Mitte 2014 ableitet. Die Resonanz im Rahmen diverser Bankengespräche ist positiv. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass die ALBIS Leasing AG – so aufgestellt – die Refinanzierungsoptionen noch weiter ausbauen und verbessern kann. D. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Die ALBIS Leasing AG setzt für ihr Rechnungswesen bewährte Systeme der DATEV e.G. ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung ist dem Verantwortungsbereich der IT-Abteilung der Konzerntochter ALBIS Service GmbH zugeordnet. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen insbesondere den Beleg- und Zahlungsfluss. Die Abteilung Rechnungswesen der ALBIS Leasing AG ist qualifiziert besetzt. Sie wird vom Vorstand über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen kontrolliert. Maßgeblich für die Prozesse im Rechnungswesen sind die klare Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten sowie die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in Bezug auf alle wesentlichen Vorgänge. Stichprobenprüfungen der Fachabteilungen dienen der Sicherstellung der Datenintegrität. Darüber hinaus unterstützen Prüfungen der Internen Revision das Kontrollsystem im Rechnungswesen. Der IT-Abteilung der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind. E . Ergänzende Angaben ( Angaben nach § 289 a Abs. 1 HGB) Die Angaben nach § 289a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 HGB ergeben sich aus dem Anhang. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB). Hinsichtlich des § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften – allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG). Bezüglich der Angaben zu § 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB, wonach der Vorstand zur Ausgabe neuer Stückaktien und zum Rückkauf von Aktien ermächtigt wird, wird auf den Anhang verwiesen. Vereinbarungen nach § 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor. Mit Herrn Bernd Dähling wurde eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Weitere Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB). Die Transparenzvorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG, erfordern Veröffentlichungen von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und diesen nahestehenden natürlichen sowie juristischen Personen in ALBIS Leasing Aktien. Nach beiden Regularien sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de. Ergänzend wird auf die hierzu im Anhang aufgenommenen Angaben verwiesen. F. Vergütungsbericht ( Angaben zu § 285 Nr. 9 HGB ) Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen. Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen: scroll
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Die Angaben zu den maximalen Bezügen von Herrn John Robert Mahn ergeben sich aus den Entgeltvereinbarungen, die ohne die Aufhebungsvereinbarung für das Jahr 2017 gegolten hätten. scroll
Herr Hans O. Mahn ist zum 31. Dezember 2016 als Vorstandsvorsitzender aus der ALBIS Leasing AG ausgeschieden. Herr Hans O. Mahn hatte aus der in 2016 gewährten Tantieme einen Anspruch von T€ 142. Die Tantieme wurde nach der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 vertragsgemäß ausgezahlt. scroll
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Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2017 betrug T€ 1.611. Mit Herrn Bernd Dähling ist eine Change of Control-Klausel vereinbart, die eine Abfindung in Höhe der Hälfte seiner noch ausstehenden Festgehälter vorsieht. Herr John Robert Mahn ist zum 4. Oktober 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden. Sein Anstellungsvertrag, der noch eine Restlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019 gehabt hätte, endete mit Wirkung zum 4. Oktober 2017. Gemäß Aufhebungsvereinbarung erhielt Herr John Robert Mahn eine Abfindung in Höhe von T€ 362. Die Abfindung wurde im Oktober 2017 ausgezahlt. Herr John Robert Mahn hat aufgrund seiner Abfindungsvereinbarung einen Anspruch auf eine zusätzliche variable Vergütung wie folgt: „Sofern und soweit die anderen Mitglieder des Vorstands der ALBIS Leasing AG für 2017 eine variable Vergütung auf der Basis einer durchschnittlichen Zielerreichungsquote von mehr als 100 % erhalten oder erhalten würden, hat Herr John Robert Mahn zum gleichen Zeitpunkt Anspruch auf eine entsprechende Zahlung für den 100 % Zielerreichung seiner Zielvereinbarung übersteigenden Teil der variablen Vergütung 2017.“ Für diesen Fall wurde im Jahr 2017 eine Rückstellung in Höhe von T€ 8 gebildet. Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde: Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling beträgt 2,0 %, maximal jedoch T€ 250 des Jahresüberschusses vor Steuern der ALBIS Leasing AG, wenn die Gesellschaft auch im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Überschuss erzielt hat oder im Folgejahr einen Jahresüberschuss erzielt. Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist von der Erreichung operativer Ziele abhängig. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden als Ziele mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Personalkosten im Bereich der Abwicklung des Neugeschäfts vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230. Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist von der Erreichung operativer Ziele abhängig. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden als Ziele mit einer Gewichtung von jeweils 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und die Gesamtmarge vereinbart. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230. Herrn John Robert Mahn wurde eine einjährige variable Vergütung gewährt. Sie hing von der Erreichung operativer Ziele ab. Die operativen Ziele waren jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden mit einer Gewichtung von 50 % der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG und mit einer Gewichtung von jeweils einem Sechstel drei weitere operative Ziele im Bereich „IT“ und „Controlling“ vereinbart. Die einjährige variable Vergütung betrug maximal T€ 170. Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen. Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres. Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG. Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich keine Änderungen der Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen. Aus dem Jahr 2016 bestehen Vereinbarungen über Leistungszusagen an die Vorstände, die künftige Jahre betreffen, wie folgt: Die kurzfristige variable Vergütung von Herrn Bernd Dähling wird für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 neu geregelt. Sie wird von der Erreichung operativer Ziele abhängen. Die operativen Ziele werden jährlich auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft und den Konzern vereinbart. Dabei soll der Jahresüberschuss die Hälfte der Ziele ausmachen. Die operativen Ziele werden jeweils vor Beginn des Jahres, für das sie gewährt werden, vereinbart. Die kurzfristige variable Vergütung wird maximal T€ 272 betragen. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 wird eine langfristige, aktienkursbasierte Vergütung aufgrund neuer Regelung gezahlt. Diese beträgt € 400 je Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2021 erhöht. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 272. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also T€ 56, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde im Jahr 2017 auf vier erhöht. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates werden sich hierdurch von T€ 126 auf T€ 154 erhöhen. Im Jahr 2017 war der vierte Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig vergeben, sodass die Aufsichtsratsvergütung für 2017, die in 2018 ausgezahlt wurde, T€ 135 beträgt. Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 126 gezahlt. Die satzungsgemäße Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2017 beträgt T€ 135 und wird im Jahr 2018 gezahlt. Die Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG hat beschlossen, den Aufsichtsrat um einen Posten zu erweitern. Die Steigerung der Aufsichtsratsvergütung ergibt sich aus der zeitanteiligen Vergütung des erweiterten Aufsichtsrates. Herr Dr. Aschermann war von Januar bis Mitte Juni 2017 als Aufsichtsrat bei der ALBIS HiTec Leasing AG (bis zum Formwechsel in eine GmbH) tätig. Für diese Tätigkeit erhielt er eine Aufsichtsratsvergütung von T€ 8. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 438 (Vorjahr T€ 441) gebildet. In 2017 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt. G. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) Die Angaben zu § 289f HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de. H . Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB „Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Hamburg, den 12. März 2018 ALBIS Leasing AG Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Vorstandssprecher Michael Hartwich, Vorstand Andreas Oppitz, Vorstand Bilanz zum 31.12.2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017scroll
Anhangder ALBIS Leasing AGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Der Jahresabschluss für die ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2017 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gliederungsschema des BilRUG aufgestellt. Ferner wurden die Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung an BilRUG angepasst. Bei den Anpassungen in Berichtsjahr und Vorjahr handelt es sich lediglich um Ausweisänderungen, die zu keinen Ergebnisauswirkungen geführt haben. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf Grundlage der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Immobilien in der Lindenallee 60 - 62 sowie 64 - 66 wurden bis zu ihrer Veräußerung zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen von 2,0 % p.a. angesetzt. Bei den Finanzanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Forderungen sind zum Nennwert - vermindert um gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen - angesetzt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbaren und latenten Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag und wird auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung vorgenommen. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung der Rückstellungen mit dem gemäß § 253 Abs. 2 HGB von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 3,68 % (Vorjahr 4,01 %) und einer kalkulierten Rentenanpassung von 2,0 % vorgenommen. Angewendet wurde die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode). Die Pensionsverpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA Anlagevermögen Grundstücke und Bauten scroll
Mit Vertrag vom 11. März 2014 erwarb die ALBIS Leasing AG das Grundstück in der Lindenallee in Essen zum Gesamtkaufpreis von T€ 3.500 von der NIBC Bank Deutschland AG. Das Grundstück ist der ehemalige Firmensitz der Gallinat-Bank AG. Am 16. November 2016 wurde zur Veräußerung der Immobilie Lindenallee 64 – 66 ein notarieller Vertrag geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 1.300 und entsprach dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt und das Gebäude an den Erwerber übergeben. Die Immobilie Lindenallee 60 – 62 war seit Frühjahr 2017 weitgehend vermietet. Am 30. August 2017 wurde ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie geschlossen. Der Kaufpreis betrug T€ 3.700, der Buchwert belief sich auf T€ 2.165. Der Kaufpreis wurde am 10. Oktober 2017 bezahlt und das Gebäude an den Erwerber übergeben. Die Entwicklung des Anlagevermögens stellen wir im Anlagenspiegel dar. Finanzanlagen Zusammensetzung des Anteilsbesitzes nach Buchwerten scroll
Aufstellung des Anteilsbesitzes Die Gesellschaft war im Berichtsjahr an folgenden Gesellschaften gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und 4 AktG beteiligt: scroll
(1) Jahresergebnis vor Ergebnisabführung 2017 und vor Vereinnahmung von Erträgen aus Ergebnisabführung. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich wie folgt: Die ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg, war zuvor eine Aktiengesellschaft. Der Formwechsel wurde mit konstitutiver Wirkung der Handelsregistereintragung am 13. Juni 2017 vollzogen. 100 % der Geschäftsanteile stehen im Eigentum der ALBIS Leasing AG. Die Liquidation der ALBIS Vermögensverwaltung GmbH i. L., Hamburg, wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die Löschung der Gesellschaft erfolgte am 10. Januar 2018. Die Gesellschaft übte im Berichtsjahr keine relevante Geschäftstätigkeit aus. Der Restbuchwert betrug T€ 63. Alle verbliebenen Vermögensgegenstände wurden noch im Jahr 2017 ausgekehrt. Die Liquidation der Oktarin Beteiligungsverwaltungs GmbH i. L., Göttingen, wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die Löschung der Gesellschaft erfolgte am 15. Januar 2018. Die Gesellschaft übte im Berichtsjahr keine relevante Geschäftstätigkeit aus. Der Restbuchwert betrug T€ 26. Alle verbliebenen Vermögensgegenstände wurden noch im Jahr 2017 ausgekehrt. Die ALBIS Leasing AG erstellt zum 31. Dezember 2017 einen Konzernabschluss. Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scroll
Forderungen gegen verbundene Unternehmen scroll
Sonstige Vermögensgegenstände scroll
Die Forderungen aus Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 10 (Vorjahr T€ 225) besteht im Wesentlichen für in 2018 fällige Umlagen an die BaFin sowie Versicherungen (T€ 8). Im Vorjahr betraf der Rechnungsabgrenzungsposten vorzeitig bezahlte Versicherungen (T€ 124) sowie eine vorzeitig gezahlte Mietzahlung an die Central Krankenversicherung AG (T€ 97) für das Gebäude in der Ifflandstraße 4. PASSIVA Gezeichnetes Kapital (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 18.546.000,00 (Euro achtzehn Millionen fünfhundertsechsundvierzigtausend). Es ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. (2) Die Form der Aktienurkunden sowie die der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen. (3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden, (a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; (b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen; (c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen; (d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie (e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (4) Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Eigenkapital scroll
Die Hauptversammlung am 20. Juli 2017 stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten. Das entsprach einem Anteil von T€ 674 am Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von insgesamt T€ 1.263. Die Hauptversammlung stimmte ebenfalls zu, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von T€ 16.860 durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um T€ 1.686 auf T€ 18.546 zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurde ein Teilbetrag der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 1.686 in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Die Aktien wurden als sogenannte Gratisaktien im Verhältnis 10:1 (auf zehn alte Aktien entfällt eine neue Aktie) ausgegeben. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Ab dem Jahr 2010 sind nach dem HGB in der Fassung des BilMoG den Berechnungen die Grundsätze des § 253 HGB zugrunde zu legen. Darüber hinaus wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz einer monatlichen, vorschüssigen Zahlungsweise herangezogen. Es wurden ein Rententrend von 2,0 % p. a. unterstellt und ein Zinsfuß von 3,68 % (Vorjahr 4,01 %) angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (2,80 %, Vorjahr 3,24%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (3,68 %, Vorjahr 4,01 %) stellt sich wie folgt dar: Sollrückstellung mit Zinssatz (2017) scroll
Sollrückstellung mit Zinssatz (2016) scroll
Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre). Die Gesellschaft machte in Vorjahren von den Übergangsvorschriften (Artikel 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB) Gebrauch. Ein Unterdeckungsbetrag des Ansatzes gegenüber dem HGB in der Fassung des BilMoG bestand erstmals zum 31. Dezember 2017 nicht mehr. Im Vorjahr betrug die Unterdeckung T€ 38. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen mit T€ 50 die Gewerbesteuer 2016 und mit T€ 108 die Gewerbesteuer 2017, mit T€ 36 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2016. In Höhe von T€ 89 wurden Rückstellungen für die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2017 gebildet. Sonstige Rückstellungen scroll
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten scroll
Mit Vertrag vom 11. März 2014 erwarb die ALBIS Leasing AG von der NIBC Bank Deutschland AG sämtliche Aktien der damaligen ALBIS HiTec Leasing AG. Der Kaufpreis betrug T€ 27.468. Die Verbindlichkeit besteht gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG aufgrund der verbliebenen Refinanzierung dieses Kaufs in Höhe von TEUR 3.750 und der zum 31. Dezember 2017 abgegrenzten Zinsen auf diese Verbindlichkeit. Die Verbindlichkeit gegenüber der NIBC Bank ist durch Verpfändung der Geschäftsanteile der ALBIS Mobil Lease GmbH und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) besichert. Die Verbindlichkeit gegenüber der Sparkasse Baden-Baden wurde im Zuge der Veräußerung der Lindenallee 60 - 62 sowie 64 - 66 im Berichtsjahr vorzeitig abgelöst. Weitere besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Der Ausweis von insgesamt T€ 385 betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Aufsichtsräten und Steuerberatern. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber der ALBIS Mobil Lease GmbH bestehen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag über Genussrechte an der NIBC Bank, der im März 2014 geschlossen wurde. Die Verbindlichkeiten gegenüber der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) und der ALBIS Service GmbH resultieren aus Dienstleistungsverträgen und laufenden Verrechnungen im Konzern. Sonstige Verbindlichkeiten scroll
Die Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer stammen aus Dezember 2017 und wurden termingerecht im Januar 2018 bezahlt. Der Posten „Übrige“ besteht überwiegend aufgrund von Betriebskostenabrechnungen für das Objekt Ifflandstraße 4, Hamburg. Verbindlichkeiten scroll
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IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Aufgrund der Neuerungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden die Umsatzerlöse neu definiert. Demnach sind alle auf zivilrechtlicher Basis geschlossenen Auslagerungsverträge sowie alle Mieterlöse aus Untermietverhältnissen in den Umsatzerlösen auszuweisen (§ 277 Abs. 1 HGB). Der Aufwand aus dem Mietverhältnis sowie etwaiger Auslagerungsverträge ist unter den Aufwendungen aus bezogenen Leistungen auszuweisen. Der Vorjahresausweis der Umsatzerlöse, der Aufwendungen aus bezogenen Leistungen, der Sonstigen betrieblichen Erträge und der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst. Bei den Anpassungen des Vorjahresausweises handelt es sich lediglich um Ausweisänderungen, die zu keinen Ergebnisauswirkungen geführt haben. Die Umsatzerlöse betrugen in 2017 T€ 1.545 (Vorjahr T€ 1.434). Die Umsatzerlöse hätten im Jahr 2015 bei Anwendung des BilRUG T€ 956 betragen. Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Darüber hinaus erzielte die ALBIS Leasing AG als Vermieterin der Immobilie Lindenallee in Essen Mieterlöse. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Mieten in Höhe von T€ 1.329 (Vorjahr T€ 1.186) erlöst, zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 96), Erlöse aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 72 (T€ 104) und Erlöse aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48). S onstige betriebliche Erträge Die Sonstigen betrieblichen Erträge machen T€ 3.037 (Vorjahr T€ 3.861) aus. Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.330 (Vorjahr T€ 402). Seit Anfang 2017 beziehen die Vorstände der ALBIS Leasing AG ihr Gehalt ausschließlich von der ALBIS Leasing AG, obwohl sie auch für die anderen Gesellschaften der Gruppe geschäftsführend tätig sind. Hieraus folgende Personalaufwendungen werden anteilig und verursachungsgerecht an die Tochtergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) weiterbelastet. Die Erträge aus Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften sind daher deutlich gestiegen. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG T€ 33 (Vorjahr T€ 11) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie T€ 44 (Vorjahr T€ 35) aus Sachbezügen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 95 (Vorjahr T€ 210) ergeben sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen betreffend die Gebäude und aus Versicherungserstattungen. Aus der Veräußerung der Immobilie Lindenallee 60 – 62 und 64 – 66 ergab sich ein Buchwertabgang in Höhe von T€ 3.465 bei einem Veräußerungserlös von T€ 5.000. Somit entstanden Abgangsgewinne aus dem Verkauf der beiden ehemaligen Bankimmobilien von T€ 1.535. Im Vorjahr realisierte die ALBIS Leasing AG aus einer Zahlungs-, Aufrechnungs- und Verzichtsvereinbarung mit der NL Nord Lease Gruppe einen Ertrag in Höhe von T€ 3.203. Ziel war es, bestehende wechselseitige Zahlungsansprüche beziehungsweise Verbindlichkeiten, die auf unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen und ehemaligen Konzernverflechtungen beruhten, zu erledigen. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.131 (Vorjahr T€ 906). Im Wesentlichen resultieren die Aufwendungen in Höhe von T€ 1.082 inklusive Nebenkosten (Vorjahr T€ 860) aus dem Mietverhältnis mit der Central Krankenversicherung AG für den Standort in der Ifflandstraße 4. Der Anstieg des Mietaufwands resultiert aus einer Mieterhöhung seitens des Vermieters Central Krankenversicherung AG im Berichtsjahr. Aufwand in Höhe von T€ 49 (Vorjahr T€ 46) resultiert aus der Unterbeauftragung zur Auslagerung der Internen Revision an die CASIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Personalaufwand Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2017 betrugen T€ 2.466 (Vorjahr T€ 1.646). Die Personalkosten ohne Vorstandstantiemen in Höhe von T€ 236 (Vorjahr T€ 324) betrugen T€ 2.230 (Vorjahr € 1.322). Seit Anfang 2017 beziehen die Vorstände der ALBIS Leasing AG ihr Gehalt ausschließlich von der ALBIS Leasing AG, obwohl sie auch für die anderen Gesellschaften der Gruppe geschäftsführend tätig sind. Die resultierenden Personalaufwendungen werden anteilig und verursachungsgerecht an die Tochtergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG) weiterbelastet. Zudem ist eine Abfindung an einen Vorstand in Höhe von T€ 362 angefallen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufgrund der Anpassung der Gewinn- und Verlustrechnung durch das BilRUG ergeben sich ebenfalls Ausweisanpassungen unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Auch der Vorjahresausweis wurde angepasst. Bei der Anpassung des Vorjahresausweises handelt es sich lediglich um eine Ausweisänderung, die zu keiner Ergebnisauswirkung geführt hat. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 2.247 (Vorjahr T€ 1.747). Die größten Aufwandsposten sind Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von T€ 267 (Vorjahr T€ 276) sowie die allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung in Höhe von T€ 234 (Vorjahr T€ 350). Weitere wesentliche Positionen sind Hausverwaltungskosten des Standorts Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 212 (Vorjahr T€ 191), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von T€ 152 (Vorjahr T€ 121), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von T€ 135 (Vorjahr T€ 126), Abschlussprüfungskosten in Höhe von T€ 122 (Vorjahr T€ 125), Betriebskosten für die Gebäude Lindenallee in Essen in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 136), Kosten für die Hauptversammlung, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes in Höhe von T€ 79 (Vorjahr T€ 98), Aufwand aufgrund von Weiterbelastungen seitens der Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 54 (Vorjahr T€ 2), Fahrzeugkosten in Höhe von T€ 27 (Vorjahr T€ 45), Reisekosten von Arbeitnehmern und Vorständen in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 11), Beiträge in Höhe von T€ 19 (Vorjahr T€ 5) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von T€ 111 (Vorjahr T€ 121). Im Zuge der Vermietung der Immobilie in der Lindenallee an das Landgericht Essen wurden zusätzliche Erhaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 538 fällig. Erträge aus Beteiligungen scroll
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen scroll
Seit Mitte 2013 besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der ALBIS Service GmbH. Seit Mitte 2014 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (vormals ALBIS HiTec Leasing AG). Abschreibungen auf Finanzanlagen Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf T€ 0 (Vorjahr T€ 1.363). Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen mit T€ 107 die Gewerbesteuer 2017, mit T€ 89 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2017. Die Erstattungen betreffen mit T€ 3 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag aus Vorjahren (§ 285 Nr. 32 HGB). Kosten für allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung, Buchführung und Wirtschaftsprüfung Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang angegeben. V. Sonstige Angaben Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de. Meldungen gemäß § 33 WpHG (§ 21 WpHG alte Fassung) Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. Juli 2017 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 17. Juli 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 3,25 % (das entspricht 548.036 Stimmrechten) betrug. Die Überschreitung der Schwelle von 3 % bestand bis zum Tage der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten. Weitere Mitteilungen gemäß § 33 WpHG liegen nicht vor. Meldungen gemäß § 26 WpHG (§ 15 WpHG alte Fassung) Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre. Haftungsverhältnisse (§ 251 i.V.m §§ 268 Abs. 7 HGB und 285 Nr. 27 HGB) Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS Mobil Lease GmbH – für deren Refinanzierung – abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, belief sich zum Bilanzstichtag auf € 7,7 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS Mobil Lease GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2017 nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB) Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: scroll
Der Mietvertrag endet im Jahr 2020, die Leasingverträge enden im Jahr 2020. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich neun Angestellte und vier Vorstände (Vorjahr zehn Angestellte und zwei Vorstände). Am 31. Dezember 2017 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und drei Vorständen. Kredite an Mitglieder des Vorstands gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV und § 285 Nr. 9c HGB Kredite an Mitglieder des Vorstands bestanden während des Geschäftsjahres 2017 nicht. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Dem Vorstand gehören an Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Aumühle Michael Hartwich, Kaufmann, Escheburg (seit 1. Januar 2017) Andreas Oppitz, Kaufmann, Weißkirchen /Österreich (seit 1. Januar 2017) John Robert Mahn, Kaufmann, Hamburg (vom 1. Januar bis zum 4. Oktober 2017) Dem Aufsichtsrat gehören an Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender) Weitere Aufsichtsratsmandate: scroll
Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (stellvertretender Vorsitzender) Dr . Peter-Jörg Klein, Rechtsanwalt, Berlin Weitere Aufsichtsratsmandate scroll
Marc Tüngler, Rechtsanwalt, Düsseldorf (seit 4. September 2017) Weitere Aufsichtsratsmandate Freenet AG InnoTec TSS AG Innogy SE Bezüge das Aufsichtsrats und des Vorstands Angaben zu § 285 Nr. 9 HGB (Vergütungsbericht) Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Berichtsjahr betrug, inklusive des unterjährig ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds John Robert Mahn, T€ 1.611. Darin enthalten sind neben dem Fixum Nebenleistungen/Sachbezüge und Tantiemen. Die Vergütungen orientieren sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und tragen den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Herr Hans O. Mahn ist zum 31. Dezember 2016 als Vorstandsvorsitzender aus der ALBIS Leasing AG ausgeschieden. Herr Hans O. Mahn hatte aus der in 2016 gewährten Tantieme einen Anspruch von T€ 142. Die Tantieme wurde nach der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 vertragsgemäß ausgezahlt. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 438 (Vorjahr T€ 441) gebildet. In 2017 wurden T€ 30 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 126 gezahlt. Die satzungsgemäße Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2017 beträgt T€ 135 und wird im Jahr 2018 gezahlt. Die Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG hat beschlossen, den Aufsichtsrat um einen Posten zu erweitern. Die Steigerung der Aufsichtsratsvergütung ergibt sich aus der zeitanteiligen Vergütung des erweiterten Aufsichtsrates. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrates enthält der Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts der ALBIS Leasing AG. Aktionärsstruktur Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main und München sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000,00 ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt. Konzernverhältnisse Die ALBIS Leasing AG erstellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2017 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Tochtergesellschaften. Diese sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der ALBIS Leasing AG, Hamburg, angegeben. Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere zu in mittel- oder unmittelbar 100-%igem Anteilsbesitz stehenden Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG. Die Beziehungen bestehen überwiegend aufgrund von Miet- und Dienstleistungsverträgen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB) Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2017 vor, die wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der ALBIS Leasing AG haben. Gewinnverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB) Der Jahresüberschuss beträgt T€ 3.055 (Vorjahr T€ 2.526). Nach der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen mit T€ 1.528 (Vorjahr T€ 1.263) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 2.116 (Vorjahr T€ 1.263). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktien auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.003 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, den 12. März 2018 ALBIS Leasing AG Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Vorstandssprecher Michael Hartwich, Vorstand Andreas Oppitz, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens in 2017scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALBIS Leasing AGVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, ― bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Anhang einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. F) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. Bewertung der Finanzanlagen 2. Veräußerung der in Essen belegenen Bankimmobilie 3. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Finanzanlagen a) Sachverhalt und Problemstellung Im Jahresabschluss der ALBIS werden unter dem Bilanzposten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ Finanzanlagen in Höhe von € 35,9 Mio. ausgewiesen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um zwei Beteiligungen (HiTec, AML), die zu über 74,5 % durch das Eigenkapital von € 26,7 Mio. refinanziert und insofern von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der ALBIS sind. Die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen werden mindestens einmal jährlich jeweils zum Bilanzstichtag oder auch anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (sog. „Impairment-Test“) unterzogen. Bei der Bestimmung des Ertragswertes wird das Ertragswertverfahren nach IDW S1 IDW i.V.m. RS HFA 10 verwendet, wobei die von den gesetzlichen Vertretern verabschiedete Mittelfristplanung für die Jahre 2018 bis 2022 des ALBIS zugrunde gelegt wird. Die Abzinsung erfolgt mittels eines fristenkongruenten Kapitalisierungszinssatzes. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung zukünftiger Erträge und Aufwendungen der Beteiligungsunternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität des Bewertungsmodelles war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der fristenkongruenten Kapitalisierungszinssätze beurteilt. Zudem haben wir die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Erträge und Aufwendungen insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der Mittelfristplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit von geplanten Maßnahmen zur Steigerung der künftigen Erträge und Aufwendungen anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem jeweiligen Management kritisch diskutiert. Die Umsetzbarkeit der wesentlichen wertbeeinflussenden Maßnahmen haben wir dabei unter anderem vor dem Hintergrund des bisherigen Geschäftskonzeptes sowie der aktuellen und erwarteten Marktgegebenheiten beurteilt. Wir haben die Unternehmensplanungen von 2018 bis 2022 der beiden Beteiligungsgesellschaften mit den Referenzzahlen aus den vergangenen Geschäftsjahren und die der Planung zu Grunde liegenden Annahmen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Auf dieser Basis haben wir den von der ALBIS Leasing AG vorgenommenen Impairment-Test überprüft und konnten uns von der die Buchwerte im Finanzanlagevermögen überragenden Werthaltigkeit der Beteiligungen überzeugen. Zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen ergaben die vorgenommenen Impairmenttests keinen Abschreibungsbedarf der im Finanzanlagevermögen der ALBIS Leasing AG geführten Buchwerte. c) Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen und deren Ansatz und Bewertung sind im Abschnitt II und III des Anhangs enthalten. 2. Veräußerung der in Essen belegenen Bankimmobilie a) Sachverhalt und Problemstellung Im Berichtsjahr konnte das ehemalige Bankgebäude der bis April 2014 gehaltenen Gallinat-Bank sowie ein weiteres angrenzendes Gebäude in Essen an zwei Investoren veräußert werden. Die diesbezüglichen Finanzierungen wurden entsprechend zurückgeführt. Es handelt sich um einen besonderen Vorgang außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit der Holdinggesellschaft, der zudem deren Ertragslage im Berichtsjahr nicht unwesentlich positiv beeinflusste. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Am 16. November 2016 wurde zur Veräußerung der Immobilie Lindenallee 64 – 66 ein notarieller Vertrag geschlossen. Der Kaufpreis von T€ 1.300 entsprach dem Buchwert. Der Kaufpreis wurde am 29. März 2017 bezahlt und das Gebäude an den Erwerber übergeben. Über die Immobilie Lindenallee 60 – 62 wurde am 30. August 2017 ein notarieller Vertrag zur Veräußerung geschlossen. Der Kaufpreis von T€ 3.700 wurde am 10. Oktober 2017 bezahlt und das Gebäude an den Erwerber übergeben. Aus der Veräußerung der Immobilie Lindenallee 60 – 62 und 64 – 66 ergab sich bei Veräußerungserträgen von T€ 5.000 ein Buchwertabgang von T€ 3.465, woraus ein Buchgewinn von T€ 1.535 resultierte. Daraus entstand insgesamt – unter Einbeziehung nicht unwesentlicher Vorfälligkeitsentschädigungen von T€ 284 für die vorzeitige Ablösung der langfristigen Finanzierungen sowie Instandhaltungsaufwendungen von T€ 538 – ein betrieblicher Ertrag von T€ 713. Wir haben sämtliche relevanten Unterlagen zum Verkauf der Bankimmobilie (Kaufverträge sowie der vorzeitigen Rückführung der Refinanzierung) eingeholt und auf dieser Basis sämtliche buchhalterischen Vorgänge nachvollzogen. Vor dem Hintergrund, dass die Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2014 ihren Bestätigungsvermerk mit einem hinweisenden Zusatz zu dem vorgenannten Sachverhalt versehen haben, kann abschließend festgestellt werden, dass trotz in nennenswerter Größenordnung angefallener Vorfälligkeitsentschädigungen und Instandhaltungsaufwendungen die Ertragslage der ALBIS Leasing AG nicht unwesentlich positiv durch den Immobilienverkauf in Essen geprägt wurde. c) Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu Veräußerung der in Essen belegenen Bankimmobilie sind im Abschnitt II und III des Anhangs enthalten. 3. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen a) Sachverhalt und Problemstellung In dem Jahresabschluss der ALBIS werden unter dem Bilanzposten „Rückstellungen“ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Ferner wurden unter dem Bilanzposten „Steuerrückstellungen“ Rückstellungen für Ertragssteuerzahlungen ausgewiesen. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert. Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Ab dem Jahr 2010 sind nach dem HGB in der Fassung des BilMoG den Berechnungen die Grundsätze des § 253 HGB zugrunde zu legen. Darüber hinaus wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz einer monatlichen, vorschüssigen Zahlungsweise herangezogen. Es wurden ein Rententrend von 2 % p. a. unterstellt und ein Zinsfuß von 3,68 % (Vorjahr 4,01 %) angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen beträgt nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (2,80 %, Vorjahr 3,24%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (3,68 %, Vorjahr 4,01 %) T€ 266. Ferner wurden unter dem Bilanzposten „andere Rückstellungen“ Verpflichtungsrückstellungen gegenüber dem Personal und anderen ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen betreffen mit T€ 50 die Gewerbesteuer 2016 und mit T€ 108 die Gewerbesteuer 2017, mit T€ 36 die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2016. In Höhe von T€ 89 wurden Rückstellungen für die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag 2017 gebildet. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Aufgrund der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch Vergleich dieser Werte mit den Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen – bis hin zu steuerlichen Sonderabschreibungen – beurteilt. So haben wir die Angemessenheit der Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Pensionsbewertungen sowie die Mindestbesteuerung beurteilt. Ferner haben wir die Angemessenheit der Berechnung der Ertragssteuerrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Steuern beurteilt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Pensionsrückstellungen sowie der Ertragssteuerrückstellungen und der anderen Rückstellungen zu rechtfertigen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen und deren Ansatz und Bewertung sind im Abschnitt II und III des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellung im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss bzw. im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben im Anhang sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben , diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt und am 22. August 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind erstmals für das Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat (da kein Prüfungsausschuss) nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wolfgang von Thermann.
Hamburg, 12. März 2018 Vistra Treuhand GmbH Wolfgang von Thermann, Wirtschaftsprüfer Alexander Grewer, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für das Geschäftsjahr 2017 erstattet der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 2 AktG den nachfolgenden Bericht. Der Aufsichtsrat bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt als sehr erfolgreich, insbesondere im Hinblick auf die deutliche Verbesserung der operativen Profitabilität, den angemessenen Substanzaufbau in den operativen Leasinggesellschaften, die Fortschritte bei der Refinanzierung sowie die Verbesserungen bei Eigenkapitalausstattung, Marktkapitalisierung und Dividendenhöhe. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Gesellschaft für die Herausforderungen der Zukunft, wie insbesondere den weiteren Schuldenabbau, den Investitionsbedarf in die EDV-Systeme und die Finanzierung weiteren Wachstums auch nach Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat gut gerüstet. In diesem Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt sieben Sitzungen abgehalten, und zwar am 07. Februar, 27. April, 08. Mai (telefonisch), 11. Juli, 07. September (telefonisch), 27. September und 15. Dezember 2017. Dabei hat der Aufsichtsrat sich jeweils auch ohne die Vorstandsmitglieder beraten. Es haben bis auf Herrn Prof. Dr. Zündorf, der am 07. September 2017 nur durch schriftliche Stimmabgabe und am 27. September 2017 gar nicht teilnehmen konnte, alle Aufsichtsratsmitglieder an sämtlichen Sitzung des Aufsichtsrats teilgenommen. Auch zwischen den Sitzungen haben die Aufsichtsratsmitglieder sich intensiv abgestimmt, besonders im 2. Halbjahr 2017. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand hat der Vorstand regelmäßig auch außerhalb von Sitzungen schriftlich und mündlich zu allen wichtigen Themen berichtet und den Gedankenaustausch mit dem Aufsichtsrat gesucht. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands umfasste die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung, die Unternehmensplanung, die laufende Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie des Risikomanagements und Compliance. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Soweit erforderlich, hat der Aufsichtsrat Personalentscheidungen getroffen und seine Zustimmung zu einzelnen Geschäftsführungsmaßnahmen erteilt. Ausschüsse hat der Aufsichtsrat mit seinen drei bzw. vier Mitgliedern nicht gebildet. Die Aufsichtsratsmitglieder nahmen (mit Ausnahme von Herrn Dr. Aschermann bei der Tochtergesellschaft Albis HiTec Leasing AG bis zu deren Formwechsel in eine GmbH) im Geschäftsjahr keine Mandate bei anderen Konzerngesellschaften wahr. Sie sind unabhängig und waren keinen Interessenskonflikten ausgesetzt. Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2017 im Rahmen seiner Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen befasst: ▪ Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS-Gruppe Die Berichterstattung des Vorstands zu Vertrieb, IT, regulatorischen Anforderungen im Leasinggeschäft, Refinanzierung und Personal haben in allen Aufsichtsratssitzungen eine wichtige Rolle gespielt. Im Neugeschäft konnten die Erwartungen trotz erfreulicher Zuwächse gegenüber dem Vorjahr nicht ganz erreicht werden. Gleichwohl haben eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in den operativen Gesellschaften dazu geführt, dass das operative Ergebnis deutlich verbessert werden konnte. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass die Verbesserung der Ergebnisqualität nachhaltig ist und sich insbesondere vor dem Hintergrund weiter zu verbessernder Refinanzierungskonditionen in Zukunft verstärkt auswirken wird. Bis auf den erfolgreich abgeschlossen Verkauf der nicht mehr betriebsnotwendigen Immobilie in Essen und der Liquidation von drei inzwischen funktionslos gewordenen Beteiligungsgesellschaften haben sich keine Veränderungen in der Konzernstruktur ergeben. Der Rückgang des Segmentes „Leasing für Investitionsgüter“ hat sich im geplanten Umfang fortgesetzt. In der Aufsichtsratssitzung vom 27. April 2017 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Albis Leasing AG für das Geschäftsjahr 2016 nach Beratung mit dem Abschlussprüfer und eigener Prüfung festgestellt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 nach IFRS und der Konzernlagebericht wurden ebenfalls nach Erläuterung durch den Abschlussprüfer und eigener Prüfung gebilligt. ▪ Veränderungen der Führungsstruktur und der Überwachung des operativen Leasinggeschäftes Zum Beginn des Jahres 2017 wurden die Geschäftsführungs- und Vorstandspositionen der wesentlichen operativen Tochtergesellschaften der Albis Leasing AG personenidentisch mit den Vorständen der Gesellschaft besetzt. Seither ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft unmittelbar in die Kontrolle des operativen Leasinggeschäfts (insbesondere Kreditgenehmigungen) eingebunden. Dies geschah bis zum Formwechsel der Albis HiTec Leasing AG in eine GmbH im Juni 2017 durch die Mitgliedschaft des Aufsichtsratsvorsitzenden im Aufsichtsrat der Albis HiTec Leasing AG. Seither ist diese Aufgabe durch die Geschäftsordnung von Vorstand und Aufsichtsrat unmittelbar dem Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. dem Gesamtaufsichtsrat der Albis Leasing AG zugeordnet. Über die durch den Aufsichtsratsvorsitzenden getroffenen Entscheidungen (im Jahr 2017 handelte es sich um 22 Fälle) wurde jeweils in den Aufsichtsratssitzungen berichtet. Der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit hat dadurch sein Verständnis vom konzernweit betriebenen Leasinggeschäft weiter vertieft. Die konzernweit weitgehend vereinheitlichten Verfahren zur Risikovorbeugung und Kontrolle (Risiko-Chancen-Managementsystem (RCMS), interne Revision, Compliance und Geldwäsche-Prävention) wurden 2017 verbessert und professionalisiert. Insofern wird auf die ausführliche Darstellung im Lagebericht verwiesen. ▪ Auswahlverfahren Jahresabschlussprüfer Nach Festlegung eines Anforderungskatalogs haben am 11. April 2017 ganztägig vier in die engere Auswahl genommene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterschiedler Größe Präsentationen gegenüber dem Aufsichtsrat gehalten und die möglichen Prüfungsteams vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat im Anschluss Qualifikationsschwerpunkte, Leistungsfähigkeit, Prüfungserfahrung und Wirtschaftlichkeit der Angebote eingehend beraten und in der Aufsichtsratssitzung vom 27. Juli 2017 eine Entscheidung über einen entsprechenden Vorschlag an die Hauptversammlung getroffen. Die Hauptversammlung ist diesem Vorschlag gefolgt. ▪ Organangelegenheiten Die ordentliche Hauptversammlung am 20. Juli 2017 hat die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder beschlossen und Herrn Marc Tüngler zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Mit Wirksamwerden der Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister am 04. September 2017 hat Herr Tüngler sein Amt angetreten. Der Aufsichtsrat hat in der konstituierenden Sitzung danach Herrn Dr. Rolf Aschermann als Vorsitzenden und Herrn Professor Dr. Horst Zündorf als stellvertretenden Vorsitzenden bestätigt. Herr Tüngler hat die Arbeit im Aufsichtsrat mit großem Engagement von Anfang an bereichert. Entsprechend der Ankündigung in der Hauptversammlung am 20. Juli 2017 hat der Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung am 27. September 2017 und im Nachgang dazu die Nachteile und möglichen Schäden, die sich aus einer fortgesetzten Diskussion und Unsicherheit über die Zusammensetzung des Vorstandes für die Gesellschaft im Hinblick insbesondere auf Kunden und Refinanzierungspartner sowie den Kapitalmarkt ergeben, ausführlich erörtert. Er hat dabei die übrigen Kriterien, insbesondere die finanziellen Belastungen für die Gesellschaft infolge eines vorzeitigen Ausscheidens von Herrn John Robert Mahn aus dem Vorstand abgewogen. In einem Umlaufbeschluss vom 30. September 2017 wurden die (finanziellen) Eckpunkte für eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung mit Herrn John Robert Mahn festgelegt. Zu diesen Bedingungen ist das einvernehmliche Ausscheiden von Herrn John Robert Mahn am 04. Oktober 2017 vollzogen worden. Seiner Abfindung wurden die für die Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2019 vereinbarten fixen Bestandteile sowie zu erwartende kurzfristige variable Bestandteile zugrunde gelegt. Seine Aufgaben konnten unter den verbleibenden Vorstandsmitgliedern verteilt werden. Wegen der Vorstandsvergütung insgesamt wird auf den Vergütungsbericht verwiesen. Der Aktionär Dr. Konrad Erzberger hat am 12. Dezember 2017 beim Landgericht Hamburg ein Statusverfahren nach § 98 AktG eingeleitet. Er ist der Auffassung, dass die Gesellschaft dem Drittelbeteiligungsgesetz unterfällt und ein Drittel der Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertretern besetzt sein müssten. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Aufsichtsrat im Ergebnis für zutreffend besetzt. Zwar handelt es sich bei der Albis Leasing AG um eine so genannte „Altgesellschaft“, die vor dem 10. August 1994 in das Handelsregister eingetragen gewesen ist. Jedoch hat sie zum damaligen Zeitpunkt als Tendenzunternehmen (unter der Firma Magna Media Verlag AG) der Mitbestimmung des Aufsichtsrats nicht unterlegen. Dieser Zustand hat sich perpetuiert. Zudem beschäftigt die Gesellschaft auch nicht die erforderliche Anzahl eigener Mitarbeiter. Über diesen Antrag ist bisher vom Landgericht Hamburg keine Entscheidung getroffen worden. Zum 28. Februar 2018 hat Herr Dr. Peter-Jörg Klein sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage eines von ihm beschlossenen Kompetenzprofils ein Auswahlverfahren für einen Vorschlag an die ordentliche Hauptversammlung zur Neubesetzung eingeleitet. Darüber hinaus haben Aktionäre schon vor Ablauf der Frist nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG beim Amtsgericht Hamburg die sofortige Ergänzung des Aufsichtsrats mit unterschiedlichen Kandidaten beantragt. Der Aufsichtsrat hält das vor der ordentlichen Hauptversammlung, in der von den Aktionären eine Ersatzwahl vorzunehmen ist, nicht für erforderlich, weil seine Beschlussfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Eine gerichtliche Entscheidung über diese Anträge ist noch nicht erfolgt. Jahres- und Konzernabschluss Der Aufsichtsrat hat vor dem Hintergrund der EU-APrVO Prüfungsablauf und die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem von der Hauptversammlung neu gewählten und auch bei den Tochtergesellschaften bestellten Abschlussprüfer in den Aufsichtsratssitzung am 07. September 2017 diskutiert und abgestimmt. Im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2018 hat der Aufsichtsrat die vorliegenden Prüfungsberichte der Tochtergesellschaften und die zusammenfassende schriftliche Berichterstattung des Abschlussprüfers zum Gegenstand seiner Prüfungshandlungen gemacht und mit dem Abschlussprüfer besprochen. Hierbei lag ein besonderes Augenmerk auf der Darstellung des operativen Leasinggeschäftes der Tochtergesellschaften unter den Gesichtspunkten IT-Organisation, der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk, GWG), der Risikokontrolle und der Risikotragfähigkeit sowie dem Abgleich zwischen den Prüfungsberichten und der in der Aufsichtsratssitzung vom 12. März 2018 erfolgten Berichterstattung des Vorstands über interne Revision, Compliance und Risikomanagement-System sowie die in diesen Bereichen im Geschäftsjahr umgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB am 12. März 2018 aufgestellte und dabei hinsichtlich des Umsatzausweises neu gegliederte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 und der Lagebericht der ALBIS Leasing AG wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat von der Vistra Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (früher firmierend als optegra Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geprüft. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf der Grundlage eines branchenspezifischen, risikoorientierten Prüfungsvorgehens, unter Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystems und unter Beachtung der vom Aufsichtsrat festgelegten Key Audit Matters waren: ▪ Dotierung der Rückstellungen ▪ Bewertung der Finanzanlagen ▪ Veräußerung der in Essen belegenden Bankimmobilie Der Abschlussprüfer erteilte am 12. März 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Diesem können seine Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters entnommen werden. Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2017 wurde nach IFRS am 28. März 2018 erstellt. Auch dieser wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Die im Rahmen der Konzernabschlussprüfung festgelegte Key Audit Matters waren: ▪ Dotierung der Rückstellungen ▪ Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge ▪ Finance Lease Forderung nach IAS 17/Erlösrealisierung ▪ Geschäfts- und Firmenwert aus der Albis HiTec Leasing AG Der Abschlussprüfer versah den vorgelegten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht unter dem 4. April 2018 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Diesem können seine Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters entnommen werden. In der Bilanz-Sitzung des Aufsichtsrats am 25. April 2018 berichtete der Abschlussprüfer über die durchgeführte Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Corporate Governance Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex fortlaufend beobachtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben im April 2018 eine Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB wurde zusammen mit dem Corporate Governance Bericht abgegeben und enthält auch das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Schwerpunkt der Beratung in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2017 07. Februar 2017: Unternehmensstrategie der Albis Gruppe, Vertrieb und IT-Projekte, Form- und Rhythmus der Vorstand-Berichterstattung, Umsetzung Formwechsel Albis HiTec Leasing AG, Regressansprüche Lkw-Kartell 27. April 2017: Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2016, Anträge zur Hauptversammlung 2017 (insbesondere Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Vergrößerung des Aufsichtsrats, Abschlussprüfer), laufende Berichterstattung des Vorstandes und Verfahren bei Kreditentscheidungen 08. Mai 2017 (Telefonkonferenz): Personalvorschlag für das vierte AR-Mandat, Verabschiedung Bericht Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 2 AktG 11. Juli 2017: Vorbereitung der Hauptversammlung, laufende Berichterstattung des Vorstandes 07. September 2017 (Telefonkonferenz): Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 27. September 2017: Laufende Berichterstattung des Vorstandes (insbesondere Strategieumsetzung), Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung 2017 mit dem Prüfer, Vorstandsangelegenheiten 15. Dezember 2017: Laufende Berichterstattung des Vorstandes, Planung 2018, Vorstandsangelegenheiten, Kompetenzprofil Aufsichtsrat Ausblick Der Aufsichtsrat beurteilt die Zukunftsaussichten der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Lagebericht vielversprechend. Der Aufsichtsrat fühlt sich dem Interesse der Gesellschaft und damit letztlich auch aller Aktionäre verbunden und richtet seine Handlungsweisen und seine Entscheidungen daran aus. Seine intensiven Bemühungen um einen Interessensausgleich unter verschiedenen Aktionärsgruppen zum Wohle des gesamten Unternehmens will er auch in Zukunft fortsetzen. Dazu tragen seine Wahlvorschläge für die Hauptversammlung bei, mit denen für die Gesellschaft, ihrer Kunden- und Refinanzierungsbeziehungen nachteilige Unruhe und Auseinandersetzungen vermieden werden sollen. Der Aufsichtsrat dankt allen im Geschäftsjahr 2017 tätigen Vorstandmitgliedern und Mitarbeitern der ALBIS Leasing Gruppe für ihre erfolgreiche Tätigkeit im abgelaufenen Jahr. Er dankt auch seinem inzwischen ausgeschiedenen Mitglied Dr. Peter-Jörg Klein für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Hamburg, im April 2018 Der Aufsichtsrat Dr. Rolf Aschermann, Vorsitzender |
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