Albis Leasing AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lageberichtder ALBIS Leasing AGA. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, strebt die ALBIS Leasing AG ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert. An ihren Tochtergesellschafen ist die ALBIS Leasing AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB wurden unmittelbar in Höhe von T€ 4.147 (Vorjahr T€ 4.147), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS HiTec Leasing GmbH gehalten. Mittelbarer Anteilsbesitz bestand in Höhe von T€ 640 (Vorjahr T€ 640), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS Direct Leasing GmbH, in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 25), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, in Höhe von T€ 725 (Vorjahr T€ 725), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 25), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS Service GmbH. Zwischen der ALBIS Leasing AG (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist seit dem Jahr 2014 in eine ertragsteuerliche und seit dem Jahr 2017 in eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG, Hamburg, einbezogen. 2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich fünf Angestellte und zwei Vorstände (Vorjahr sechs Angestellte und drei Vorstände). Am 31. Dezember 2019 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von drei Angestellten, zwei Prokuristen und zwei Vorständen. 3. Steuerungssystem Die ALBIS Leasing AG wird anhand der Beteiligungsergebnisse der Tochtergesellschaften gesteuert. Hierfür erstellt die ALBIS Leasing AG jährlich eine Mehrjahresplanung unter Einbeziehung der Planungen der Tochtergesellschaften. Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in das Segment „Vertriebsleasing“ mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (und ihrem Geschäftsteil „Vertriebsleasing“), der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH sowie das Segment „Leasing für Investitionsgüter“ mit dem entsprechenden Geschäftsteil der ALBIS HiTec Leasing GmbH aufgeteilt. Der Geschäftsteil „Leasing für Investitionsgüter“ der ALBIS HiTec Leasing GmbH umfasst das noch bestehende, vertragsmäßig auslaufende Portfolio der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH. Die Leasingportfolien werden auf Vertragsebene permanent und konzerneinheitlich überwacht. Mindestens einmal im Monat wird auf aggregiertem Niveau berichtet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge und ihrer durchschnittlichen Mittelbindung, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert. Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert. Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden permanent überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen. Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt. Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken. Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen dem Vorstand das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Ergebnis vor Steuern (im Vorjahr das Jahresergebnis [nach Steuern]), die Eigenkapitalquote und die Personalkosten (siehe C. 1. Prognose-, Chancen- und Risikobericht; Prognosebericht) der ALBIS Leasing AG sowie die Beteiligungserträge der Tochtergesellschaften (siehe B. 2. Wirtschaftsbericht; Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr und B. 3.1 Wirtschaftsbericht; Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage; Ertragslage). Die Prognose und die Analyse der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr erfolgt im Prognosebericht. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden auch intern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verwendet. Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2019 – nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes – um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit, wenn auch mit weniger Schwung, das zehnte Jahr in Folge. In den beiden vorangegangenen Jahren stieg das preisbereinigte BIP im Jahresdurchschnitt um 2,5 % (2017) beziehungsweise 1,5 % (2018). Die positiven Impulse kamen primär aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,6 %) als auch die Konsumausgaben des Staates (+2,5 %) waren höher als im Vorjahr. Auch die Bruttoanlageinvestitionen sind kräftig gestiegen: In Immobilien wurde preisbereinigt 3,8 % mehr investiert als ein Jahr zuvor. Die sonstigen Anlagen, zu denen die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit +2,7 % ebenfalls weit über Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen – darunter fallen hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – stiegen hingegen nur um 0,4 %. Auf der Entstehungsseite des BIP war die wirtschaftliche Entwicklung 2019 zweigeteilt: Einerseits verzeichneten die Dienstleistungsbereiche (Information und Kommunikation sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleister) mit jeweils mit +2,9 % und das Baugewerbe mit einem Plus von 4,0 % kräftige Zuwächse. Andererseits ging die Wirtschaftsleistung des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) zurück (-3,6 %). Für diesen Rückgang ist vor allem die schwache Produktion in der Automobilindustrie verantwortlich (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 18 vom 15. Januar 2020). Der Deutschen Bundesbank zufolge dürfte die deutsche Wirtschaft „ihre gegenwärtige Schwächephase allmählich überwinden“ (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2019). Darauf deute auch der jüngste Anstieg des ifo Geschäftsklimaindexes um 1,2 auf 96,3 Punkte hin (Pressemitteilung des ifo Instituts vom 18. Dezember 2019). Die Binnennachfrage steige zwar nicht mehr so dynamisch an wie in der vorangegangenen Hochkonjunktur. Ausschlaggebend hierfür seien, aufgrund einer deutlich schwächeren Beschäftigungsentwicklung, die real verfügbaren Einkommen der Haushalte. Die Exporte dürften sich aber nach und nach aus ihrer Stagnation befreien und im Laufe des kommenden Jahres im Einklang mit der Auslandsnachfrage wieder stärker steigen. Damit sollte sich – so die Erwartung der Bundesbank – auch die Industrie fangen. Die merklich stützende Finanzpolitik und die sehr expansive Geldpolitik sorgen für zusätzlichen Auftrieb. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 0,5 % im kommenden Jahr. In den Jahren 2021 und 2022 könne das Wachstum auf 1,5 % pro Jahr steigen (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2019). Entwicklung des deutschen Leasingmarkts Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2019 erneut steigern – und zwar um 9,0 %. „Für € 74,4 Mrd. realisierten die Leasinggesellschaften in Deutschland Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter, davon € 9,1 Mrd. mittels Mietkauf. Ein All Time High: Noch nie wurde so viel geleast wie in diesem Jahr. Leasing erweist sich erneut als Investitionsmotor, insbesondere für den deutschen Mittelstand. Denn Digitalisierung, Elektromobilität, Energieeffizienz und Umwelttechnik werden zu entscheidendem Anteil über Leasing finanziert“ (BDL-Pressemitteilung vom 4. Dezember 2019). Besonders gut entwickelte sich das Neugeschäft im Leasing von Büromaschinen, Computern, Servern und IT-Ausstattung. Die Produktgruppe legte, nach schwächeren Jahren, um 13,0 % zu. Die Investitionszurückhaltung in den Vorjahren löste in dieser Produktgruppe einen enormen Nachholbedarf aus. Die öffentliche Hand und Unternehmen müssen in leistungsfähige Hard- und Software investieren, um bei fortschreitender Digitalisierung nicht ins Hintertreffen zu geraten. Das Fahrzeugleasing stieg um 9,0 % im Vergleich zum Vorjahr. In der Produktgruppe Nachrichten- und Signaltechnik sowie sonstige Ausrüstungen stieg das Neugeschäft um 5,8 %. Lediglich das Leasing von Produktionsmaschinen ging um 1,6 % zurück und spiegelt damit die Entwicklung im Maschinenbau wider, die bei international instabilen Rahmenbedingungen unter rückläufigen Auftragseingängen leidet. Leasing dominiert seit Jahren alle Finanzierungsformen. In 2019 betrug der Leasinganteil an den außenfinanzierten Investitionen 54 %. Der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen (Mobilien-Leasingquote) lag 2019 bei 24 % und damit leicht über dem Anteil des Vorjahres (23,2 %). Für das Jahr 2020 rechnet die Branche mit einem stabilen Neugeschäft (Rede des BDL-Präsidenten 4. Dezember 2019). 2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlugen der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 vor, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 1.113 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 250 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Hauptversammlung beschloss, eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 742 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 621 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Dividende wurde inzwischen ausgezahlt. Im November 2018 vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Finanzierungsrahmen mit der Nord LB über ein Volumen von bis zu € 10 Mio. Die Refinanzierung wird seit dem Jahr 2019 genutzt. Im April 2018 vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Covered Loan mit der ING-DiBa AG über ein Volumen von maximal € 25 Mio. Im Januar 2019 wurde der Covered Loan auf ein Volumen von maximal € 50 Mio. aufgestockt. Mitte Februar 2019 wurde im Rahmen der Hanse Finance S.A. ein neues Compartment „HiT Leases“ eröffnet. Über das neue Compartment „HiT Leases“ der Hanse Finance S.A wurden die verbliebenen Finanzierungen über die Orange Finance S.A., mit dem Compartment „HiT Leases“ gegen Generalquittung abgelöst. Refinanzierende Bank ist, wie bisher bei der Orange Finance S.A., die NIBC Bank N.V. Das Compartment „HiT Leases“ der Hanse Finance S.A. steht zur Refinanzierung der ALBIS HiTec Leasing Gruppe (ohne die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH) bis zu einem Höchstbetrag von € 100 Mio. zur Verfügung. Am 28. Februar 2019 hielt die ALBIS Leasing AG eine außerordentliche Hauptversammlung ab. Im Zuge dieser außerordentlichen Hauptversammlung verließen die Herren Dr. Rolf Aschermann und Marc Tüngler den Aufsichtsrat. Die Herren Hans-Werner Scherer und Dilan Hilser wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Wolfgang Wittmann übernahm den Vorsitz im Aufsichtsrat. Herr Hans-Werner Scherer ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Ende Februar 2019 schied Herr Bernd Dähling, Vorstandssprecher, aus der Gesellschaft aus. Aufsichtsrat und Vorstand haben beschlossen, die Aufgaben wie folgt zu verteilen: • Michael Hartwich verantwortet die Ressorts Vertragsservice, Antragsservice, Kreditentscheidung, Abrechnung, Datenschutz, Operatives Treasury, Finanzen (Rechnungswesen, Steuern, Controlling), Compliance, Geldwäsche und Interne Revision. • Andreas Oppitz ist für die Bereiche Vertriebsaußendienst, Vertriebsinnendienst, Inside Sales, Marketing, Online Vertrieb (Portal, E-Commerce), IT, Business Development, Recht, Personal und Projektmanagement zuständig. Die Aufgabenstellungen des Aufsichtsrechtes (BaFin), den Bereich Investor Relations / Public Relations und das Gebäudemanagement verantworten Michael Hartwich und Andreas Oppitz gemeinsam. Beide Mitglieder des Vorstands übernehmen unverändert in Personalunion die Geschäftsleitungsaufgaben innerhalb der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. An der ALBIS HiTec Leasing GmbH ist die ALBIS Leasing AG mit 100 % beteiligt. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH schließt das Jahr 2019 mit einem Ergebnis von T€ 4.405 (Vorjahr T€ 5.262) ab. Das Ergebnis wird unter dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag an die ALBIS Leasing AG abgeführt. 3. Ertrags -, Finanz- und Vermögenslage 3.1 E rtragslage Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gliederungsschema des BilRUG aufgestellt. Die ALBIS Leasing AG hat im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis in Höhe von T€ 1.221 (Vorjahr T€ 2.727) erwirtschaftet. Der Vorstand sieht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 gut aufgestellt. Die ALBIS Leasing AG hält eine 100 %ige Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH mit ihren wesentlichen Tochtergesellschaften ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und ALBIS Service GmbH. Mit ihrer Beteiligung hat die ALBIS Leasing AG folgende Erträge erzielt:
Seit Mitte 2014 besteht ein Gewinnabführungsvertrag der ALBIS Leasing AG mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die Umsatzerlöse betrugen in 2019 T€ 1.444 (Vorjahr T€ 1.446). Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Geschäftsjahr wurden Mieten in Höhe von T€ 1.228 (Vorjahr T€ 1.230) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 96), Erlöse aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 72 (T€ 72) und Erlöse aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48). Die Sonstigen betrieblichen Erträge machen T€ 1.792 (Vorjahr T€ 1.221) aus. Ausgewiesen sind Erträge aus Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 585 (Vorjahr T€ 0). Schadenersatz wird wegen entstandener Kosten für Rechtsberatung und für die außerordentliche Hauptversammlung des Jahres 2019 gegen einen ehemaligen Aufsichtsrat und einen ehemaligen Vorstand geltend gemacht. Die Schadenersatzleistungen wurden noch nicht gezahlt und sind dem Grunde und der Höhe nach unsicher. Für die Forderung wurden deshalb in vollem Umfang Wertberichtigungen gebildet. Der korrespondierende Aufwand ist unter den Abschreibungen auf Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen. Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.117 (Vorjahr T€ 1.125), T€ 31 (Vorjahr T€ 39) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie T€ 25 (Vorjahr T€ 43) aus Sachbezügen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 24 (Vorjahr T€ 14) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen für das Gebäude in der Ifflandstraße 4 und aus Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.082 (Vorjahr T€ 1.135). Die Aufwendungen in Höhe von T€ 1.022 inklusive Nebenkosten (Vorjahr T€ 1.088) resultieren überwiegend aus dem Mietverhältnis mit der Central Krankenversicherung AG für den Standort in der Ifflandstraße 4. Die Auslagerung der Internen Revision auf die CASIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verursachte Aufwand in Höhe von T€ 60 (Vorjahr T€ 47). Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr betrugen T€ 2.008 (Vorjahr T€ 1.913). Die Personalkosten ohne Vorstandstantiemen in Höhe von T€ 85 (Vorjahr T€ 425) und vor Abfindungen an einen ehemaligen Vorstand in Höhe von T€ 800 (Vorjahr T€ 0) betrugen T€ 1.123 (Vorjahr € 1.488). Die Abschreibungen auf Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens beziehen sich auf Wertberichtigungen zu Forderungen T€ 585 (Vorjahr T€ 0) und entfallen auf die aktivierten und hiermit in vollem Umfang wertberichtigten Forderungen aus Schadenersatz, wie unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen erläutert. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 2.511 (Vorjahr T€ 1.874). Die größten Aufwandsposten sind Kosten für die allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung in Höhe von T€ 896 (Vorjahr T€ 383), Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von T€ 488 (Vorjahr T€ 463), der Mietaufwand sowie die Nebenkosten für selbst genutzte Räumlichkeiten der ALBIS Leasing AG in der Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 166 (Vorjahr T€ 177) und die Kosten für den Jahresabschluss in Höhe von T€ 155 (Vorjahr T€ 171). Die Kosten für den Jahresabschluss enthalten auch die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses 2019 in Höhe von T€ 91. Weitere Posten sind die Hausverwaltungskosten für den Standort Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 205 (Vorjahr T€ 167), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von T€ 152 (Vorjahr T€ 138), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von T€ 121 (Vorjahr T€ 119), Kosten für die jährliche Hauptversammlung und die außerordentliche Hauptversammlung im Februar 2019, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes in Höhe von T€ 153 (Vorjahr T€ 85), Aufwand aufgrund von Weiterbelastungen seitens der Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 38 (Vorjahr T€ 38), Fahrzeugkosten in Höhe von T€ 21 (Vorjahr T€ 30), Reisekosten von Arbeitnehmern und Vorständen in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 22), Beiträge in Höhe von T€ 15 (Vorjahr T€ 16) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von T€ 86 (Vorjahr T€ 65). Bei der Beurteilung der angefallenen Holdingkosten ist hinsichtlich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu berücksichtigen, dass diese nicht ausschließlich auf den laufenden Betrieb der Holding entfallen. Das betrifft insbesondere die Kosten für das Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg. Es handelt sich überwiegend um Kosten für vermietete Teile des Gebäudes. Die flächenanteiligen Kosten, die auf die Nutzung durch die ALBIS Leasing AG entfallen, betragen etwa T€ 160. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten darüber hinaus Kosten für den Konzernabschluss und diverse Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten sind teilweise den Tochtergesellschaften zuzurechnen und werden weiterbelastet. Des Weiteren bündelt die ALBIS Leasing AG gegenüber externen Anbietern die Nachfrage des Konzerns, um Vorteile bei den Konditionen zu realisieren, beispielsweise bei Mitgliedsbeiträgen an Berufsorganisationen oder Prämien für Versicherungen. Diese Kosten sind unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, werden den Tochtergesellschaften weiterbelastet und führen zu Sonstigen betrieblichen Erträgen. Das Zinsergebnis beläuft sich im Berichtsjahr auf minus T€ 230 (Vorjahr minus T€ 290). Die Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 230 (Vorjahr T€ 290) resultieren mit T€ 81 (Vorjahr T€ 94) aus der planmäßigen Aufzinsung der Pensionsrückstellung und mit T€ 149 (Vorjahr T€ 198) aus der Verzinsung von Darlehen. Die Zinserträge betragen im Berichtsjahr T€ 0 (Vorjahr T€ 2). Der Jahresüberschuss beträgt T€ 1.221 (Vorjahr T€ 2.727). Die Gewinnrücklage wird nicht erhöht T€ 0 (Vorjahr T€ 1.363). Es verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.221 (Vorjahr T€ 1.363). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 25. Juni 2020 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht T€ 742 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 479 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als gut. Die ALBIS Leasing AG ist nach Einschätzung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 gut aufgestellt. 3.2 Finanzlage Wesentliche Investitionen sind für das Geschäftsjahr 2020 nicht geplant. Ihren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing AG jederzeit nachkommen. Die ALBIS Leasing AG überwacht ihre Liquidität und ihre Liquiditätsplanung mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt. Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet. Die Eigenkapitalquote ist angemessen. 3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist mit T€ 37.934, nach T€ 37.488 im Vorjahr, nahezu unverändert. Vom Anlagevermögen entfallen T€ 35.886 (Vorjahr T€ 35.886) – entsprechend 94,6 % (Vorjahr 95,7 %) der Bilanzsumme – auf das Finanzanlagevermögen. Das Finanzanlagevermögen besteht ausschließlich aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen. Das restliche Anlagevermögen teilt sich auf in die Immateriellen Vermögensgegenstände mit T€ 1 (Vorjahr T€ 2) und die Sachanlagen mit T€ 3 (Vorjahr T€ 4). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf T€ 1, nach T€ 0 im Vorjahr. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden mit T€ 1.653 (Vorjahr T€ 1.318) ausgewiesen:
Die Forderungen gegenüber dem Finanzamt ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Die Forderungen aus Ertragsteuern resultieren aus der Aktivierung der Vorauszahlungen des Jahres 2019. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf T€ 384 (Vorjahr T€ 271). Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 6 (Vorjahr T€ 7) besteht im Wesentlichen für in 2020 fällige Umlagen an die BaFin sowie Versicherungen. Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2019 betrug 76,0 % der Bilanzsumme, gegenüber 75,6 % im Vorjahr. Die Aktivseite wird im Wesentlichen finanziert aus dem Eigenkapital (T€ 28.836, Vorjahr T€ 28.357), den Rückstellungen für Pensionen (T€ 2.685, Vorjahr T€ 2.712), den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 2.580, Vorjahr T€ 1.562), den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (T€ 2.500, Vorjahr T€ 3.500), den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 518, Vorjahr T€ 441) und den Sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 461, Vorjahr T€ 83). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus Darlehen und Zinsen gegenüber der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft (€ 2,5 Mio.). Das Darlehen ist durch Verpfändung von 25 % der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH besichert. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen T€ 400 auf Darlehen und T€ 522 auf laufende Verrechnungen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen weit überwiegend auf Umsatzsteuerbeträge im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Die Sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Lohn und Gehalt (T€ 400), Betriebskostenabrechnungen für die Ifflandstraße 4 (T€ 10), Lohn- und Kirchensteuer (T€ 39) und erhaltene Kautionen von Mietern in der Ifflandstraße 4 (T€ 12). Die Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt entfallen in Höhe von T€ 400 auf eine nicht ausgezahlte Abfindung an einen ehemaligen Vorstand. Die Verbindlichkeiten insgesamt stiegen um T€ 472 auf T€ 6.059 (Vorjahr T€ 5.586). Es wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 3.039 (Vorjahr T€ 3.545) gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche in Höhe von T€ 2.685 (Vorjahr T€ 2.712) betreffen ausschließlich unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (frühere Firma der ALBIS Leasing AG). Pensionszusagen an aktive Mitarbeiter bestehen nicht. Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden. Im Vorjahr waren Rückstellungen für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 89 und für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ 56 für die Jahre 2016 und 2017 ausgewiesen. Darüber hinaus wurden Sonstige Rückstellungen gebildet für:
Die Vermögenslage beurteilt der Vorstand als geordnet. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Die ALBIS Leasing AG hat im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis in Höhe von T€ 1.221 (Vorjahr T€ 2.727) erwirtschaftet und konnte ihr mit € 2,73 Mio. prognostiziertes Ergebnis nicht erreichen. Ursache der Planabweichung ist eine Abweichung im geplanten Beteiligungsergebnis von € 1 Mio. Das Beteiligungsergebnis wurde durch die erfolgreich fortschreitende Abwicklung des Altportfolios der ehemaligen ALBIS Mobil Leasing Gruppe und dem sich daraus im Berichtsjahr ergebenden positiven Ergebnisbeitrag beeinflusst. Günstigere Konditionen für neue Refinanzierungslinien, die sich im Wesentlichen aus der Marktzinsentwicklung ergaben, veranlassten die ALBIS Leasing Gruppe, Leasinggeschäft umzufinanzieren. Die Umfinanzierungen verursachten im Geschäftsjahr nicht zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von € 1,4 Mio. Die günstigeren Refinanzierungskonditionen werden die anfänglichen Kosten durch Einsparungen und Erträge in den Folgejahren überkompensieren. Starkes Neugeschäft in Produktgruppen, in denen erhöhte Provisionen an Händler gezahlt werden, verursachten bei der ALBIS Fullservice Leasing GmbH zusätzlichen Aufwand von € 0,7 Mio. Es handelt sich insoweit um Aufwand, der am Anfang des Vertrages realisiert, im Vertragsverlauf aber aufgeholt wird. Zugleich konnten die Leasinggesellschaften in einzelnen Produktgruppen die geplanten Vormieterlöse und erwarteten Zusatzerlöse aus Versicherung nicht realisieren. Wegen des spürbaren Wettbewerbs war es in der Produktgruppe E-Bikes erforderlich, von den geplanten Margen abzuweichen um Marktanteile aufzubauen. Darüber hinaus mussten für die Vor- und Nachbereitung der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Februar 2019 sowie im Zusammenhang mit der dort beschlossenen Sonderprüfung Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 576 aufgewendet werden. Die Kosten der Hauptversammlung selbst betrugen T€ 113. Die ALBIS Leasing AG erwartet für das Jahr 2020 ein Ergebnis von € 3,1 Mio. bis € 3,8 Mio. Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG betrug zum 31. Dezember 2019 76,0 % der Bilanzsumme, gegenüber 75,6 % im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote blieb damit, wie prognostiziert, unverändert. Ziel ist es, auf Ebene der ALBIS Leasing AG die Eigenkapitalquote langfristig zu erhöhen, um mehr Spielraum bei der Eigen- und Fremdfinanzierung des Leasinggeschäfts zu gewinnen. Der Vorstand erwartet für das Jahr 2020 eine unveränderte Eigenkapitalquote. Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2019 betrugen T€ 2.008 (Vorjahr T€ 1.913). Die Prognose im Vorjahr ging von einem Anstieg der Personalkosten auf Ebene der ALBIS Leasing AG aus. Die ALBIS Leasing AG rechnet für das Jahr 2020 mit geringeren Personalaufwendungen. 2. Risikobericht 2.1. Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten – um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch zur Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing AG. Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So soll erreicht werden, dass potenziell bestandsgefährdende Bedrohungen aus Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden. Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden nach den in Abschnitt „3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten“ beschriebenen Kategorien systematisiert, erfasst und mit dem IT-basierten RCMS nach den in Abschnitt „2.2 Risikomanagementsystem“ beschriebenen Kriterien analysiert, quantifiziert, gesteuert und kommuniziert. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite RCMS einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Tochtergesellschaften und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden. Da die wirtschaftliche Lage der ALBIS Leasing AG durch die Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften bestimmt wird, werden diese Tochtergesellschaften im Rahmen der Risikosteuerung des Konzerns erfasst und gesteuert. Der gesamte RCMS-Prozess wird von einer Software begleitet, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export- / Importfunktion etc.) zu reduzieren. Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme, die zur Überwachung dieser Risiken und Chancen angewendet werden. Der Vorstand erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den einzelnen Gesellschaften. 2.2 Risikomanagementsystem Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des RCMS in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium „Höhe der Auswirkung“ wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ auf der Y-Achse. Die Einzelrisiken werden, bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab „Höhe der Auswirkung“, in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode): · leicht (> 100 T€ - 500 T€) · mittel (> 500 T€ - 1.000 T€) · schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und · kritisch (> 3.000 T€) Die Dimension „Eintrittswahrscheinlichkeit“ wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt: · unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren) · möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre) · konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre) · wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr) Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden. 2.3 Zusammenfassende Betrachtung Nach Auswertung des RCMS bestand am 31. Dezember 2019 kein wesentliches Risiko. Das Risikoprofil der ALBIS Leasing AG ist hinsichtlich Ertrag und Liquidität einerseits bestimmt durch die Kosten der Holding und die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen aufgenommenen Verbindlichkeiten sowie andererseits durch die Ertragskraft und die Risikostruktur des Beteiligungsportfolios. Das nachhaltige und zeitgerechte Anfallen von Beteiligungserträgen zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen charakterisiert die Risikolage. Die Geschäftsführung sieht angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollen eine normale Risikolage und keine wesentlichen oder bestandsgefährdenden Risiken. 3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten 3.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von „Defaults“ (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Die ALBIS Leasing AG betreibt kein operatives Geschäft. Adressenausfallrisiken bestehen daher im Wesentlichen aufgrund der Beteiligungen. Darüber hinaus beschränken sich die Adressenausfallrisiken auf im Rahmen von Beteiligungen oder zur Förderung von Tochtergesellschaften gewährte Darlehen. Die Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG unterliegen einem mindestens monatlichen Monitoring hinsichtlich der Geschäftsentwicklung und ihrer Liquidität. 3.2 Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken können zu Verlusten führen, wenn sich, hervorgerufen durch Marktpreisschwankungen, negative Wertänderungen von Vermögenspositionen ergeben. Die wesentliche Vermögensposition der ALBIS Leasing AG ist die Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Der Wert der ALBIS HiTec Leasing GmbH wiederum wird mitbestimmt durch die Werte ihrer Tochtergesellschaften. Es besteht das Risiko, dass der Buchwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz zur Folge. Die Beteiligungsbewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dem Vorstand der ALBIS Leasing AG stehen zur Überwachung und Steuerung der Tochtergesellschaften jährliche und monatliche Reportings zur Verfügung. Diese enthalten die Neugeschäftsplanung, die Ergebnisplanung, die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, die aktuelle Bilanz, Plan-Ist Vergleiche, die Entwicklung der offenen Posten und Rücklastschriften sowie die Entwicklung des Neugeschäfts. Darüber hinaus erhält der Vorstand monatlich eine Gesamtportfolioanalyse, die die Entwicklung des Bestands aufzeigt. Dank der genannten Vorkehrungen ist der Vorstand jederzeit in der Lage, kurzfristig auf Veränderungen zu reagieren. Der Austausch mit der ALBIS Leasing AG erfolgt regelmäßig unterjährig. Seit dem Jahr 2017 besteht Personenidentität zwischen dem Vorstand der ALBIS Leasing AG und den Geschäftsleitungsorganen der wesentlichen Tochtergesellschaften. Zinsänderungsrisiken resultieren aus den von der Oldenburgische Landesbank AG herausgelegten Darlehen. Diese sind, in Abhängigkeit vom EURIBOR, variabel verzinslich. Währungsrisiken werden nicht eingegangen. Die Geschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Das gilt auch für die Refinanzierung. 3.3 Beteiligungsrisiken / Haftungsrisiken Die Beteiligungsrisiken / Haftungsrisiken beschreiben ergänzend zum Marktpreisrisiko (siehe 3.2 Marktpreisrisiken) Verluste, die aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder Haftungsrisiken (zum Beispiel aus Patronatserklärungen) entstehen können. Die ALBIS Leasing AG hat mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist ihrerseits mit ihren Tochtergesellschaften der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und der ALBIS Service GmbH unmittelbar oder mittelbar mit Ergebnisabführungsverträgen verbunden. Die Ergebnisabführungsverträge verpflichten die ALBIS Leasing AG, Verluste der verbundenen Gesellschaften zu übernehmen. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Norddeutsche Landesbank (Nord LB) eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS HiTec Leasing GmbH – für deren Refinanzierung – abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, belief sich zum Bilanzstichtag auf € 0,7 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert. Die Landesbank Baden-Württemberg hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S.A., Compartment Kontor, für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH verkauften Forderungen an die Kontor ergeben. Die ALBIS Leasing AG hat zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der LBBW bis zu einem Höchstbetrag von € 4 Mio. übernommen – soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben. Die NIBC Bank Deutschland AG hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Deutsche Bank AG für Vorfinanzierungen über bis zu € 3,5 Mio. für die ALBIS HiTec Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice GmbH und die ALBIS Direct Leasing GmbH übernommen. Die ALBIS Leasing AG haftet als Garantiegeber für die Inanspruchnahme der Vorfinanzierungsrahmen. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2019 nicht. 3.4 Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können zu Verlusten führen, wenn liquide Mittel zur termingerechten Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und zu ungünstigen Konditionen beschafft werden müssen. Die kurzfristige Liquiditätsplanung umfasst die Steuerung der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf täglicher Basis. Über die kurzfristige Liquiditätsplanung wird mindestens wöchentlich an den Vorstand berichtet. Die Liquiditätsplanung basiert auf der Steuerung der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf monatlicher Basis über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Über die Liquiditätsplanung wird mindestens monatlich an den Vorstand berichtet. Die langfristige Liquiditätsplanung basiert auf einer Mehrjahresplanung. Die Mehrjahresplanung wird jährlich, im Bedarfsfall oder infolge strategischer Unternehmensentscheidungen auch häufiger, aktualisiert. Jeder Planungsstand wird an den Vorstand berichtet. Die Liquiditätsrisiken werden in der Gesellschaft als wesentlich angesehen und laufend überwacht. Die Zahlungsfähigkeit wird durch vorhandene Liquidität abgedeckt. Die Guthaben bei Kreditinstituten zum 31. Dezember 2019 beliefen sich auf € 0,4 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.). Das Verhältnis der Zahlungsmittel und kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, bezogen auf Fälligkeiten bis zu einem Jahr, beträgt 39 % (Vorjahr 37 %). Der zum 30. September 2020 erwartete Bestand an Guthaben bei Kreditinstituten beträgt € 0,3 Mio. (Bestand laut Liquiditätsplanung per 31. Dezember 2019). 3.5 Operationelle Risiken / Geschäftsrisiken Operationelle Risiken umfassen Verluste, die entstehen können, wenn interne Prozesse oder technische Einrichtungen (z.B. IT-Struktur) versagen oder wenn Verluste infolge menschlichen Versagens, höherer Gewalt oder vorsätzlich schädigender Handlungen entstehen. Die Operationellen Risiken der ALBIS Leasing AG als Holdinggesellschaft beziehen sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des für das Beteiligungscontrolling und die Rechnungslegung notwendigen Datenmaterials. Hierzu hat die ALBIS Leasing AG ein strukturiertes, IT-gestütztes Reporting der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft etabliert, das durch die schriftlich fixierte Ordnung geregelt ist und internen Kontrollen bezüglich der Anforderungen an die Datenqualität unterliegt. Wesentliche IT-Risiken bestehen nur auf Ebene der Tochtergesellschaften. Geschäftsrisiken beschreiben negative Entwicklungen des Marktumfelds, die Auswirkungen auf die Ertragskraft der Gesellschaft haben. Die ALBIS Leasing AG ist als Holding selbst aber nicht systematisch am Markt tätig. Die Risiken, denen sie wegen der Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, zeigen sich auf Holdingebene im Bereich der Beteiligungswerte und sind den Marktpreisrisiken (siehe 3.2 Marktpreisrisiken) zugeordnet. 3.6 Weitere Risiken Die Ertrags- und Liquiditätssituation der ALBIS Leasing AG ist, wie bei einer Holding üblich, von den Beteiligungserträgen der Tochtergesellschaften abhängig. Die Beteiligungserträge aus der ALBIS HiTec Leasing GmbH, mit ihren operativen Tochterunternehmen ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und ALBIS Service GmbH, sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig. Die Beteiligungserträge aus der ALBIS HiTec Leasing GmbH sind von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios (der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH) in der Produktgruppe „Nutzfahrzeuge über 7,5 t“ abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartete Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing AG beeinträchtigen. Die Entscheidungen der ALBIS Leasing AG als Holding der Gruppe basieren auf rechtzeitigen, vollständigen und sachlich zutreffenden Informationen, die ihr die Gesellschaften der Gruppe liefern. Entsprechen die verfügbaren Informationen nicht den Anforderungen, kann es vorkommen, dass Entscheidungen nicht rechtzeitig oder auf Basis nicht ausreichender Informationen getroffen werden. Hieraus können sich Risiken ergeben. Die Schlüsselpositionen für die Informationsaufbereitung sind qualifiziert besetzt. Die Prozesse und die zur Informationsaufbereitung eingesetzten IT-Systeme werden laufend optimiert und überprüft. Am 25. Februar 2020 stellte die Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG im Sommer 2018 eine Schadensausgleichsrechnung, die nach derzeitiger rechtlicher Würdigung einer Anwaltskanzlei als nicht substantiiert bewertet wurde. Eine detaillierte Prüfung ist nach Eingang der geforderten Nachweise in Auftrag gegeben. Die Schadensausgleichsansprüche von rund T€ 300 umfassen rechtliche und sonstige Beratungsleistungen sowie Reisekosten. Die seitens der ALBIS Leasing AG mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragten Anwälte sind der Auffassung, dass eventuell berechtigte Schadenersatzansprüche durch Regressforderungen gegenüber Dritten oder gegenüber der für derartige Fälle abgeschlossenen D&O-Versicherung gedeckt sind. Im Übrigen hat die Gesellschaft die im Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg im Januar 2019 auferlegten Rechtsanwaltskosten der Manus Vermögensverwaltung fristgerecht bezahlt. Im ersten Quartal 2020 ist in China eine neuartige Epidemie ausgebrochen. Wir nehmen die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus sehr ernst und analysieren diese laufend hinsichtlich der Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit. Wir haben mögliche Reaktionen und Notfallpläne erarbeitet und passen diese laufend an die Entwicklung an. Die Notfallpläne sind teilweise aktiviert. Die aktuelle Lage hat uns noch nicht veranlasst, unsere Planung oder unsere Prognosen anzupassen. Die ersten drei Monate des Jahres 2020 sind plangemäß verlaufen. Sollte die Entwicklung ab April 2020 zu erheblichen Auswirkungen auf unsere betrieblichen Abläufe oder die unserer Geschäftspartner führen, wird dies Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft haben. Der Umfang der Auswirkungen kann gegenwärtig nicht quantifiziert werden. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten, sie kann im weiteren Verlauf des Jahres zu einer Anpassung der Prognosen führen. 4. Chancenbericht Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2019 – nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes – um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit, wenn auch mit weniger Schwung, im zehnten Jahr in Folge. Die Binnennachfrage steige zwar nicht mehr so dynamisch an wie in Vorjahren, die Exporte dürften aber im Einklang mit der Auslandsnachfrage wieder stärker steigen. Damit sollte sich – so die Erwartung der Bundesbank – auch die Industrie fangen. Die merklich stützende Finanzpolitik und die sehr expansive Geldpolitik sorgen für zusätzlichen Auftrieb. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 0,5 % im kommenden Jahr. In den Jahren 2021 und 2022 könne das Wachstum auf 1,5 % pro Jahr steigen (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2019). Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sollte zu einem verbesserten Beteiligungsergebnis der ALBIS Leasing AG führen. Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2019 erneut steigern – und zwar um 9,0 %. Noch nie wurde so viel „geleast“ wie im Jahr 2019. Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind weiterhin sehr gut. Im wachsenden Markt Deutschland wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Digitalisierung, Elektromobilität, Energieeffizienz und Umwelttechnik sind aktuelle Herausforderungen. Die erheblichen Investitionen werden auch künftig zu entscheidendem Anteil über Leasing finanziert. An einer positiven Entwicklung der Leasingwirtschaft sollten die Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG mit positiver Wirkung auf das Beteiligungsergebnis teilhaben. Chancen liegen zudem in der intensiven Nutzung der in den Jahren 2018 und 2019 geschlossenen Refinanzierungslinien mit der ING-DiBa AG, der Hanse Finance S.A. (Compartments „Kogge“ und „HiT Leases“) sowie der NORD LB, die mit verbesserten Zinskonditionen positive Ergebnisbeiträge liefern werden. Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe erwarten deshalb eine Steigerung der Marge. Das starke Neugeschäft der vergangenen Geschäftsjahre, in Verbindung mit der erheblichen Ausweitung der Refinanzierungsmöglichkeiten, schafft Ertragspotenzial für künftige Jahre. Für das Geschäftsjahr 2020 ist eine weitere Steigerung des Neugeschäfts der ALBIS Leasing Gruppe geplant, wobei bestehende Händlerverbindungen weiterentwickelt und neue Kooperationen geschlossen werden sollen. D. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Die ALBIS Leasing AG setzt für ihr Rechnungswesen bewährte Systeme der DATEV e.G. ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung ist dem Verantwortungsbereich der IT-Abteilung der Konzerntochter ALBIS Service GmbH zugeordnet. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen insbesondere den Beleg- und Zahlungsfluss. Die Abteilung Rechnungswesen der ALBIS Leasing AG ist qualifiziert besetzt. Sie wird vom Vorstand über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen kontrolliert. Maßgeblich für die Prozesse im Rechnungswesen sind die klare Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten sowie die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in Bezug auf alle wesentlichen Vorgänge. Stichprobenprüfungen der Fachabteilungen dienen der Sicherstellung der Datenintegrität. Darüber hinaus unterstützen Prüfungen der Internen Revision das Kontrollsystem im Rechnungswesen. Den Abteilungen IT und Rechnungswesen der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung und der Führung des Rechnungswesens Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind. E . Ergänzende Angaben (Angaben nach § 289 a Abs. 1 HGB) Die Angaben nach § 289a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 HGB ergeben sich aus dem Anhang. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB). Hinsichtlich des § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft – mit Ausnahme der folgenden Ausführungen – keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften – allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG). Bezüglich der Angaben zu § 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB, wonach der Vorstand zur Ausgabe neuer Stückaktien und zum Rückkauf von Aktien ermächtigt wird, wird auf den Anhang verwiesen. Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB). Vereinbarungen nach § 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor. Die Transparenzvorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG, erfordern Veröffentlichungen von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und diesen nahestehenden natürlichen sowie juristischen Personen in ALBIS Leasing Aktien. Nach beiden Regularien sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de. Ergänzend wird auf die hierzu im Anhang aufgenommenen Angaben verwiesen. F. Vergütungsbericht (Angaben zu § 285 Nr. 9 HGB) Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen. Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen: Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge
Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge
Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher bis zum 28. Februar 2019) gewährte Bezüge
Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge
Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge
Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher bis zum 28. Februar 2019) zugeflossene Bezüge
Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2019 betrug T€ 1.313. Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde: Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Michael Hartwich eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230. Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Andreas Oppitz eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230. Die Vereinbarung über ein variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling wurde durch die Aufhebungsvereinbarung vom Februar 2019 aufgehoben. Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen. Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres. Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG. Ab dem Geschäftsjahr 2020 wurden die Vergütungsvereinbarungen der Vorstände modifiziert: Die Festvergütung von Herrn Michael Hartwich beträgt T€ 240 (Berichtsjahr T€ 230). Ab dem Geschäftsjahr 2020 beträgt die einjährige variable Vergütung von Herrn Michael Hartwich bei Zielerreichung 28,25 % seines Jahresgrundgehalts. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird keine jährliche variable Vergütung gezahlt. Bei unterjährigem Ausscheiden erhält das Vorstandsmitglied eine zeitanteilige jährliche variable Vergütung. Als Bemessungsgrundlage gilt das HGB-Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG vor Steuern und vor Rückstellungen für Tantiemen von Mitarbeitern und Vorständen der ALBIS Leasing AG. Basis ist die vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresplanung nach HGB der ALBIS Leasing AG für das jeweilige Geschäftsjahr. Herr Michael Hartwich erhält darüber hinaus, für den Zeitraum bis zum Ende seiner vertragsgemäß vorgesehenen ordentlichen Vorstandsperiode, einmalig eine langfristige variable Vergütung. Diese ist begrenzt auf maximal ein Jahresgrundgehalt. Bemessungsgröße ist, ausgehend vom Anfangsbestand am 31. Dezember 2019, der Zuwachs des vom Wirtschaftsprüfer bescheinigten Substanzwertes des bilanzierten Vertrags- und Objektbestands der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Das Vorstandsmitglied erhält pro T€ 100 kontinuierlicher Steigerung des Substanzwertes 3,6 % seines Jahresgrundgehalts als langfristige variable Vergütung. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird die langfristige variable Vergütung zeitanteilig ermittelt. Die Festvergütung von Herrn Andreas Oppitz beträgt T€ 240 (Berichtsjahr T€ 230). Ab dem Geschäftsjahr 2020 beträgt die einjährige variable Vergütung von Herrn Andreas Oppitz bei Zielerreichung 28,25 % seines Jahresgrundgehalts. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird keine jährliche variable Vergütung gezahlt. Bei unterjährigem Ausscheiden erhält das Vorstandsmitglied eine zeitanteilige jährliche variable Vergütung. Als Bemessungsgrundlage gilt das HGB-Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG vor Steuern und vor Rückstellungen für Tantiemen von Mitarbeitern und Vorständen der ALBIS Leasing AG. Basis ist die vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresplanung nach HGB der ALBIS Leasing AG für das jeweilige Geschäftsjahr. Herr Andreas Oppitz erhält darüber hinaus, für den Zeitraum bis zum Ende seiner vertragsgemäß vorgesehenen ordentlichen Vorstandsperiode, einmalig eine langfristige variable Vergütung. Diese ist begrenzt auf maximal zwei Jahresgrundgehälter. Bemessungsgröße ist, ausgehend vom Anfangsbestand am 31. Dezember 2019, der Zuwachs des vom Wirtschaftsprüfer bescheinigten Substanzwertes des bilanzierten Vertrags- und Objektbestands der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Das Vorstandsmitglied erhält pro T€ 100 kontinuierlicher Steigerung des Substanzwertes 3,6 % seines Jahresgrundgehalts als langfristige variable Vergütung. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird die langfristige variable Vergütung zeitanteilig ermittelt. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit T€ 56 das Zweifache, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Der Aufsichtsrat hat satzungsgemäß vier Mitglieder, die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2019 beträgt satzungsgemäß T€ 154.
Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 138 (Vorjahr T€ 135) gezahlt. Die Zahlungen betreffen Vergütungen für das Jahr 2018. In 2018 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt. Im Jahr 2019 gab es diverse Wechsel im Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsvergütungen für 2019, die in 2020 ausgezahlt werden, belaufen sich deshalb auf T€ 152. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 484 (Vorjahr T€ 447) gebildet und T€ 32 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt. G. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) Die Angaben zu § 289f HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de. H . Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB „Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Hamburg, den 26. März 2020 ALBIS Leasing AG Michael Hartwich, Vorstand Andreas Oppitz, Vorstand Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für das Geschäftsjahr 2019 erstattet der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 2 AktG den nachfolgenden Bericht. 2019 war ein für die Gesellschaft erfolgreiches Geschäftsjahr, dennoch geprägt von besonderen Herausforderungen, die von Vorstand und Aufsichtsrat ein hohes Maß an Sensibilität erforderten. Der Aufsichtsrat bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr im operativen Geschäftsverlauf als sehr gut. Gerade mit Blick auf die das wirtschaftliche Ergebnis beeinflussenden Sondereffekte zeigt sich der positive, aber vor allem auch stabile Trend in der operativen Geschäftsentwicklung als das für eine gesunde Gesellschaft notwendige Fundament. Unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Leasinggeschäft, der nachhaltigen Sicherung aber auch konditionellen Verbesserungen der Refinanzierung und der laufend stabilen Dividendenhöhe befindet sich die Gesellschaft auf einem sehr guten Kurs für die Zukunft. In diesem Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt 13 Sitzungen abgehalten, und zwar am 28. Februar 2019 (Präsenzsitzung, konstituierend), am 4. März 2019 (Präsenzsitzung), am 29. März 2019 (Präsenzsitzung), am 24. April 2019 (Präsenzsitzung), am 18. Juni 2019 (Präsenzsitzung), am 12. Juli 2019 (Präsenzsitzung, konstituierend), am 17. Juli 2019 (Präsenzsitzung), am 20. August 2019 (Präsenzsitzung), am 29. August 2019 (telefonisch), am 25. September 2019 (Präsenzsitzung), am 28. Oktober 2019 (telefonisch), am 4. November 2019 (telefonisch) sowie am 19. November 2019 (Präsenzsitzung). Die Sitzungen und Beratungen in den Sitzungen haben jeweils auch ohne den Vorstand stattgefunden. Es haben jeweils alle Mitglieder an den Sitzungen teilgenommen, bis auf die Sitzung am 24. April 2019, zu der Herr Wittmann verhindert war. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands umfasste die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung, die Unternehmensplanung, die laufende Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie das Risikomanagement und Compliance. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG eingebunden. Soweit erforderlich, hat der Aufsichtsrat Personalentscheidungen getroffen und seine Zustimmung zu einzelnen Geschäftsführungsmaßnahmen erteilt. Der Aufsichtsrat hat Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch die Vorstände, durch leitende Mitarbeiter und durch externe Spezialisten zu ausgewählten und fachspezifisch relevanten Themen wahrgenommen. Davon umfasst waren im Berichtsjahr 2019 insbesondere Präsentationen und Vorträge zu Fragen des Corporate Governance Kodex, des quantitativen Risikomanagements, der Internen Revision sowie zu aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten. Ausschüsse hat der Aufsichtsrat mit seinen vier Mitgliedern nicht gebildet. Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandIn der Sitzung am 19. Dezember 2018 hat Herr Dr. Rolf Aschermann seinen Rücktritt vom Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der ALBIS Leasing AG erklärt, um Schaden vom Amt und der Gesellschaft durch fortgesetzte öffentliche Diskussionen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungsmaßnahmen abzuwenden. Zum Nachfolger im Amt wurde der langjährige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Horst Zündorf gewählt. Schließlich erklärte Herr Dr. Rolf Aschermann am 7. Januar 2019, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung niederlegt. Am 14. Januar 2019 erklärte das weitere Aufsichtsratsmitglied Herr Marc Tüngler, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Beginn der nächsten Hauptversammlung niederlegt. Diese Hauptversammlung wurde als außerordentliche Hauptversammlung am 28. Februar 2019 durchgeführt. Zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden Herr Hans-Werner Scherer sowie Herr Dilan Hilser durch die Hauptversammlung gewählt. Noch vor der Hauptversammlung legte der Vorstandssprecher der ALBIS Leasing AG, Herr Bernd Dähling, sein Amt nieder und unterfertigte mit dem Aufsichtsrat in der Besetzung bis zum Beginn der Hauptversammlung einen Aufhebungsvertrag über sein Dienstverhältnis. Im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung am 28. Februar 2019 wurden in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung Herr Wolfgang Wittmann zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Hans-Werner Scherer zu seinem Stellvertreter gewählt. Stabilität und Kontinuität in der Führung des Unternehmens sind zentrale Anliegen des Aufsichtsrats. Deshalb wurden die zum Ende des Jahres 2019 auslaufenden Vorstandsverträge der Mitglieder des Vorstands verlängert. Der Vertrag des Vorstands Herrn Michael Hartwich wurde insoweit um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Herr Hartwich will am 31. Dezember 2021 altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden. Der Vertrag des Vorstands Herrn Andreas Oppitz wurde um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. In diesem Zusammenhang fasste der Aufsichtsrat auch den Beschluss zur Regelung der Nachfolge von Herrn Michael Hartwich, der seine im Jahr 2021 auslaufende Bestellung zum Vorstand nicht verlängern wird. Mit dem Ausscheiden des Vorstandssprechers Herrn Bernd Dähling im Februar 2019 vereinbarten die verbleibenden Vorstände auch, dass kein Vorstandssprecher mehr bestellt werden soll, womit diese Frage im Rahmen der Vertragsverlängerungen nicht zu entscheiden war. Unter der Führung der Vorstände Herrn Michael Hartwich und Herrn Andreas Oppitz hat das Vorstandsteam der ALBIS Leasing zukunftsgerichtete Strategien entwickelt und umgesetzt, die zu überdurchschnittlichem Wachstum und nachhaltiger Steigerung des Werts geführt haben. Das Unternehmen hat ein hochattraktives Geschäftsportfolio und ist in exzellenter Verfassung. Es entwickelt sich insbesondere auch in digitalen Fragen des Geschäfts zum aktiven Gestalter von Märkten für seine Kunden weiter. In der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2019 wurden die bestehenden Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Professor Dr. Horst Zündorf und Herr Wolfgang Wittmann erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt, da die Amtszeit mit der Beendigung dieser Hauptversammlung abgelaufen wäre. Die Wahl erfolgte für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt (§ 9 Abs. 2 der Satzung). In der sich an diese ordentliche Hauptversammlung am 12. Juli 2019 anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden Herr Wolfgang Wittmann als Aufsichtsratsvorsitzender und Herr Hans-Werner Scherer als Stellvertreter bestätigt. Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 und insbesondere mit dem Neubeginn nach Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Februar 2019 sehr intensiv und vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Dabei hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und konstruktiv unter Nutzung der individuellen Kompetenzbereiche beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen, sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufes von der Planung (nachhaltige Follow-up-Berichterstattung). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere wurden alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auch auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgetragen und offengelegt. Zu einzelnen besonderen Geschäftsvorgängen, aber auch zu den regelmäßigen zustimmungspflichtigen Kataloggeschäften, hat der Aufsichtsrat nach Prüfung seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen, vertrauensvollen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden, um sich über die wesentlichen Entwicklungen informiert zu halten. Hierüber wurde auch regelmäßig in den jeweils folgenden Sitzungen berichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären. Die Aufsichtsratsmitglieder sind unabhängig und waren keinen Interessenkonflikten ausgesetzt. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratDer Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2019 im Rahmen seiner Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen befasst: Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS Leasing GruppeVon Bedeutung waren hierbei insbesondere die ständige Risikoberichterstattung, die Information und Kontrolle der Planungsgrundlagen, Planungsprozesse und Deckungsbeitragsrechnung der Gesellschaft sowie die Information über das Neugeschäftsvolumen und die Organisation des Vertriebs. Der Aufsichtsrat hat sich zudem um die laufenden Verhandlungen und Abschlüsse für eine stabile Refinanzierung des Leasinggeschäfts gekümmert und bei allen wichtigen Personalentscheidungen mitgewirkt. Ein weiterer Schwerpunkt war und ist die Begleitung der Implementierungsprozesse der neuen Leasing-Software im Unternehmen. Diese Maßnahmen haben insbesondere dazu beigetragen, dass sich der im Geschäftsjahr erzielte Konzerngewinn vor Steuern von in 2018 € 3,25 Mio. lediglich auf € 2,7 Mio. korrigierte. Mit diesem Ergebnis liegt der Konzern oberhalb seiner Prognose, was aufgrund der zusätzlichen Belastungen durch die außerordentliche Hauptversammlung und die Kosten für die dort beschlossene Sonderprüfung beachtlich ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,04 pro Aktie vorzuschlagen und den verbleibenden Betrag des ausgewiesenen Bilanzgewinns in die Rücklagen einzustellen. Mit einer Steigerung des Neugeschäfts um 19 Prozent ist die Gesellschaft damit weiterhin auf Wachstumskurs. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass sich dieser Wachstumstrend insbesondere in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Unter Berücksichtigung der unterjährig vollzogenen Verbesserungen der Refinanzierungskonditionen und einer nachhaltigen Optimierung der Ergebnisqualität wird sich dieser Trend vor allem in 2020 und den darauffolgenden Jahren positiv verstärken. Im ersten Quartal 2020 konnten das Neugeschäft um 9 Prozent und die Marge im Vertriebsleasing um 10 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2019 gesteigert werden. Das damit einhergehende Ergebnis vor Steuern liegt auf Planniveau. Inwieweit und in welchem Umfang jedoch die Corona-Pandemie Einfluss auf die weitere Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der ALBIS Leasing Gruppe haben wird, hängt von der Dauer der Ausgangsbeschränkungen in Deutschland und den damit verbundenen Maßnahmen der Deutschen Bundesregierung sowie der Länder ab. Das Unternehmen wird seine Prognose bei Bedarf aktualisieren, sobald sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie absehen lassen. In der Aufsichtsratssitzung vom 16. April 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2019 nach Beratung mit dem Abschlussprüfer und nach eigener Prüfung festgestellt. Ebenfalls nach Erläuterung durch den Abschlussprüfer und eigener Prüfung gebilligt wurden der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach IFRS und der Konzernlagebericht. Auswahlverfahren JahresabschlussprüferDer Aufsichtsrat hat sich nach ausführlicher Beratung zu der bisherigen Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers Vistra Treuhand GmbH und auf Grundlage eines qualifizierten Angebots entschlossen, der Hauptversammlung erneut die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Bestellung als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Die Hauptversammlung am 12. Juli 2019 ist diesem Vorschlag gefolgt. Jahres- und KonzernabschlussDer Aufsichtsrat hat die laufenden Jahresabschlussarbeiten in seiner Sitzung am 19. November 2019 sowie den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht und den geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 ausführlich in seiner Abschlusssitzung am 16. April 2020 mit dem Wirtschaftsprüfer der Vistra Treuhand GmbH, Herrn von Thermann, erörtert. Die Aussprache hierzu umfasste insbesondere die besonderen Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungsergebnis im Hinblick auf die Gesellschaft und die Tochtergesellschaften sowie deren Darstellung des operativen Leasinggeschäfts im Lichte der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, der Risikokontrolle und der Risikotragfähigkeit sowie den Abgleich zwischen den Prüfungsberichten und der in der Aufsichtsratssitzung vom 16. April 2020 erfolgten Berichterstattung des Vorstands über Interne Revision, Compliance und Risikomanagement–System, Risikobericht sowie die in diesen Bereichen im Geschäftsjahr 2019 umgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen. Die Beratung stützte sich erneut im Wesentlichen auch auf die Übereinstimmung mit der EU-Abschlussprüferverordnung und die nach diesen Vorschriften geltenden europarechtlichen sowie deutschen handelsrechtlichen Grundsätze. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat wurden der vom Vorstand nach den Regeln des HGB am 26. März 2020 aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und der Lagebericht der ALBIS Leasing AG von der Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die bedeutsamen und u.a. im Aufsichtsrat thematisierten Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) waren dabei insbesondere · Bewertung der Finanzanlagen hinsichtlich ALBIS HiTec Leasing GmbH · Ansatz und Bewertung von Rückstellungen Dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde durch den Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2019 wurde am 9. April 2020 nach IFRS erstellt. Auch dieser Bericht wurde durch die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Im Hinblick auf den Konzernabschluss wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters), mit denen sich gleichfalls der Aufsichtsrat beschäftigt hat, waren insbesondere · Überleitung auf IFRS 16 (modifiziert retrospektiv) · Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Cash Generating Unit HiTec · Ansatz und Bewertung von Rückstellungen Auch für diesen Konzernabschluss wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die jeweiligen Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters können den veröffentlichten Berichten entnommen werden. Corporate GovernanceDie Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde durch den Aufsichtsrat verfolgt und beachtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB der ALBIS Leasing AG und des Konzerns zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurde erstellt. Darin enthalten ist auch das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK war u.a. ein Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung am 18. November 2019. Eingehend diskutiert wurde die von der Regierungskommission am 24. April 2017 veröffentlichte Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017. Nach ausführlicher Beratung und Erörterung erfolgten der Beschluss zur unterjährigen Anpassung der Entsprechungserklärung, der Beschluss bezüglich des Frauenanteils in Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zustimmung zum Beschluss des Vorstands vom 30. September 2019 zum Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene der ALBIS Leasing AG. Die Entsprechenserklärung wurde zuletzt am 1. April 2020 auf der Website der Gesellschaft unter https://www.albis-leasing.de/investoren/corporate-governance/entsprechenserklaerung veröffentlicht. Die im April 2019 abgegebene und im November 2019 unterjährig angepasste Entsprechenserklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung für 2019 sind dort ebenfalls zugänglich gemacht. Die übrigen in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen und Erklärungen zur Unternehmensführung sind gleichfalls dort zu finden. Schwerpunkte der Beratungen in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2019143. Aufsichtsratssitzung am 28. Februar 2019 (Präsenzsitzung, konstituierend):Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters 144. Aufsichtsratssitzung am 4. März 2019 (Präsenzsitzung):Voraberläuterungen der laufenden Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2018, Beschlussfassung des Aufsichtsrats, mit den bestehenden Vorständen Oppitz und Hartwich in Verhandlungen über Verlängerung der Vorstandsverträge einzutreten, Geschäftsverteilung und Aufgabenverteilung im Aufsichtsrat, Neugeschäftsverteilung im Vorstand, Aufarbeitung der zurückliegenden Vorgänge, insbesondere auch im Lichte der Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Sonderprüfung 145. Aufsichtsratssitzung am 29. März 2019 (Präsenzsitzung):Erörterung über die Vorgehensweise zu zustimmungspflichtigen Leasinganfragen, Vorbereitung der anstehenden Hauptversammlung, Bericht des Aufsichtsrats, laufende Verfahren 146. Aufsichtsratssitzung am 24. April 2019 (Präsenzsitzung):Aussprache über den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht sowie über den geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Feststellung und Billigung, Beschlussfassungen zur Tagesordnung der Hauptversammlung, aktuelle Berichterstattung des Vorstands, insbesondere Refinanzierung, Projekte und Zielerreichung 147. Aufsichtsratssitzung am 18. Juni 2019 (Präsenzsitzung):Vorbereitung der Hauptversammlung, Personalangelegenheiten, Bericht des Vorstands, aktuelle Verfahren 148. Aufsichtsratssitzung am 12. Juli 2019 (Präsenzsitzung konstituierend):Konstituierende Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 149. Aufsichtsratssitzung am 17. Juli 2019 (Präsenzsitzung):Nachfolgeregelung für das ausscheidende Vorstandsmitglied Herrn Hartwich, Interviews Teil 1 150. Aufsichtsratssitzung am 20. August 2019 (Präsenzsitzung):Nachfolgeregelung für das ausscheidende Vorstandsmitglied Herrn Hartwich, Interviews Teil 2 151. Aufsichtsratssitzung am 29. August 2019 (telefonisch):Erörterung des Halbjahresabschlusses gemäß Ziffer 7.1.2 DCGK 152. Aufsichtsratssitzung am 25. September 2019 (Präsenzsitzung):Vorstellung, Präsentation und Erörterung zu den Refinanzierungsstrukturen, Forderungsverbriefung und Reporting-Prozesse, Erläuterung der Sonderauswertungen u.a. RiskMap, ausführlicher Bericht des Vorstandes zu Vertrieb, Ergebniszahlen, Liquidität, Revisionsberichte und Corporate Governance Report, Sachstand zur neuen Software, Sonderprüfung, laufende Verfahren 153. Aufsichtsratssitzung am 28. Oktober 2019 (telefonisch):Personalangelegenheiten und aktuelle Lage 154. Aufsichtsratssitzung am 4. November 2019 (telefonisch):Personalangelegenheiten und aktuelle Lage, laufende Verfahren 155. Aufsichtsratssitzung am 19. November 2019 (Präsenzsitzung):Nachfolgeregelung für das ausscheidende Vorstandsmitglied Herrn Hartwich, Sonderprüfung, laufende Verfahren, neue Software, Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers, Bericht des Vorstands zu Vertrieb, Ergebniszahlen, Forecast Jahresende 2019, Liquidität, Revisionsquartalsberichte, Quartalsabschluss und Hochrechnung zum Jahresende, Planung 2020 ff., weitere Beschlussfassungen, Beschluss der unterjährigen Anpassung der Entsprechungserklärung, u.a. AusblickUnter Berücksichtigung des positiven Ergebnisses der Gesellschaft sowie der Neuordnung in Aufsichtsrat und Vorstand stuft der Aufsichtsrat die Zukunftsaussichten in wirtschaftlicher Hinsicht und im Markt weiterhin als sehr erfolgversprechend ein. Die aktuellen Zahlen des Neugeschäfts bestätigen den Wachstumskurs. Der Vorstand hat sich auf Grund der Corona-Pandemie dazu entschieden, die Gesundheit der Mitarbeiter sowie die Steuerung des Risikos als absolute Priorität in den Fokus zu nehmen. Es wurden Maßnahmenpakete entwickelt und ein Großteil der Mitarbeiter arbeitet vorübergehend an mobilen Arbeitsplätzen unter deutlich engeren Vorgaben in der Risikobeurteilung an der Weiterentwicklung des Geschäfts. Wir danken dem Vorstand für die erfolgreiche Führung des Unternehmens im vergangenen Jahr und den Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen. Mit hohem persönlichen Einsatz und großer Loyalität sowie der ungebrochenen Bereitschaft, die Veränderungen mitzutragen, haben sie alle einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass die ALBIS Leasing AG das Geschäftsjahr 2019 trotz zahlreicher Herausforderungen erfolgreich abschließen konnte.
Hamburg, im April 2020 Der Aufsichtsrat Wolfgang Wittmann, Vorsitzender Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhangder ALBIS Leasing AGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Der Jahresabschluss für die ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2019 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf Grundlage der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei den Finanzanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Forderungen sind zum Nennwert – vermindert um gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen – angesetzt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbaren und latenten Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten aktiviert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag und wird auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung vorgenommen. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung der Rückstellungen mit dem gemäß § 253 Abs. 2 HGB von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) und einer kalkulierten Rentenanpassung von 2,0 % vorgenommen. Angewendet wurde die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode). Der Rechnungszins ist der Bundesbankzinssatz per 31. Dezember 2019 bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften von vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA Anlagevermögen Finanzanlagen Zusammensetzung des Anteilsbesitzes nach Buchwerten
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Aufstellung des Anteilsbesitzes Die Gesellschaft war im Berichtsjahr an folgenden Gesellschaften gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und 4 AktG beteiligt:
(1) Jahresergebnis vor Aufwand aus Ergebnisabführung und vor Erträgen aus Verlustübernahme Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht. Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft der ALBIS Leasing AG mit den übrigen Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe. Die Forderungen aus Ertragsteuern resultieren aus der Aktivierung der Vorauszahlungen des Jahres 2019. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 6 (Vorjahr T€ 7) bestehen im Wesentlichen für in 2020 fällige Umlagen an die BaFin sowie Versicherungsprämien (T€ 5). PASSIVA Gezeichnetes Kapital (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 18.546.000,00 (Euro achtzehn Millionen fünfhundertsechsundvierzigtausend). Es ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. (2) Die Form der Aktienurkunden sowie die der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen. (3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000,00 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden, (a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; (b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen; (c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen; (d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie (e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (4) Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Eigenkapital
Die Hauptversammlung am 12. Juli 2019 entschied, eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Anteil von T€ 742 am Bilanzgewinn von T€ 1.363 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 621 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Rückstellungen für Pensionen und ähnlich Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Seit dem Jahr 2010 sind nach dem HGB in der Fassung des BilMoG den Berechnungen die Grundsätze des § 253 HGB zugrunde zu legen. Darüber hinaus wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz einer monatlichen, vorschüssigen Zahlungsweise herangezogen. Es wurden ein Rententrend von 2,0 % p. a. unterstellt und ein Zinsfuß von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97 %, Vorjahr 2,32%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,71 %, Vorjahr 3,21 %) stellt sich wie folgt dar: Sollrückstellung mit Zinssatz (2019)
Sollrückstellung mit Zinssatz (2018)
Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre). Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Mit Vertrag vom 11. März 2014 erwarb die ALBIS Leasing AG von der NIBC Bank Deutschland AG sämtliche Aktien der damaligen ALBIS HiTec Leasing AG. Der Kaufpreis betrug T€ 27.468. Die Verbindlichkeit bestand gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG. Mit Umfinanzierung an die Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft wurde die Restschuld bei der NIBC Bank Deutschland AG abgelöst. Das Darlehen der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft ist durch Verpfändung von 25 % der Geschäftsanteile der ALBIS HiTec Leasing GmbH besichert. Weitere besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Der Ausweis von insgesamt T€ 518 betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Aufsichtsräten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der umsatzsteuerlichen Organschaft, Dienstleistungsverträgen und laufenden Verrechnungen im Konzern. Sonstige Verbindlichkeiten
Die Abfindungen betreffen eine Zahlung an einen ehemaligen Vorstand. Die Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer stammen aus Dezember 2019 und wurden termingerecht im Januar 2020 bezahlt. Der Posten „Übrige“ besteht überwiegend aus Betriebskostenabrechnungen und hinterlegten Kautionen von Mietern in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Verbindlichkeiten
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse betrugen in 2019 T€ 1.444 (Vorjahr T€ 1.446). Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Geschäftsjahr wurden Mieten in Höhe von T€ 1.228 (Vorjahr T€ 1.230) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 96 (Vorjahr T€ 96), Erlöse aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 72 (T€ 72) und Erlöse aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48). Sonstige betriebliche Erträge Die Sonstigen betrieblichen Erträge machen T€ 1.792 (Vorjahr T€ 1.221) aus. Ausgewiesen sind Erträge aus Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 585 (Vorjahr T€ 0). Schadenersatz wird wegen entstandener Kosten für Rechtsberatung und für die außerordentliche Hauptversammlung des Jahres 2019 gegen einen ehemaligen Aufsichtsrat und einen ehemaligen Vorstand geltend gemacht. Die Schadenersatzleistungen wurden noch nicht gezahlt und sind dem Grunde und der Höhe nach unsicher. Für die Forderungen wurde deshalb in vollem Umfang eine Wertberichtigung gebildet. Der korrespondierende Aufwand ist unter den Abschreibungen auf Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen. Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.117 (Vorjahr T€ 1.125), T€ 31 (Vorjahr T€ 39) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie T€ 25 (Vorjahr T€ 43) aus Sachbezügen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 24 (Vorjahr T€ 14) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen für das Gebäude Ifflandstraße 4 und aus Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.082 (Vorjahr T€ 1.135). Die Aufwendungen in Höhe von T€ 1.022 inklusive Nebenkosten (Vorjahr T€ 1.088) resultieren überwiegend aus dem Mietverhältnis mit der Central Krankenversicherung AG für den Standort in der Ifflandstraße 4. Die Auslagerung der Internen Revision auf die CASIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verursachte Aufwand in Höhe von T€ 60 (Vorjahr T€ 47). Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr betrugen T€ 2.008 (Vorjahr T€ 1.913). Die Personalkosten ohne Vorstandstantiemen in Höhe von T€ 85 (Vorjahr T€ 425) und vor Abfindungen an einen ehemaligen Vorstand in Höhe von T€ 800 (Vorjahr T€ 0) betrugen T€ 1.123 (Vorjahr € 1.488). Abschreibungen auf Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Die Wertberichtigungen auf Forderungen T€ 585 (Vorjahr T€ 0) entfallen auf die aktivierten und hiermit in vollem Umfang wertberichtigten Forderungen aus Schadenersatz. Der Sachverhalt ist unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen erläutert. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 2.511 (Vorjahr T€ 1.874). Die größten Aufwandsposten sind Kosten für die allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchführung in Höhe von T€ 896 (Vorjahr T€ 383), Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von T€ 488 (Vorjahr T€ 463), der Mietaufwand sowie die Nebenkosten für selbst genutzte Räumlichkeiten der ALBIS Leasing AG in der Ifflandstraße 4 mit T€ 166 (Vorjahr T€ 177) und die Kosten für den Jahresabschluss in Höhe von T€ 155 (Vorjahr T€ 171). Die Kosten für den Jahresabschluss enthalten auch die Kosten für die Abschlussprüfung des Einzel- und Konzernabschlusses 2019 in Höhe von T€ 91. Weitere Posten sind die Hausverwaltungskosten für den Standort Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 205 (Vorjahr T€ 167), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von T€ 152 (Vorjahr T€ 138), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von T€ 121 (Vorjahr T€ 119), Kosten für die jährliche Hauptversammlung und die außerordentliche Hauptversammlung im Februar 2019, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes in Höhe von T€ 153 (Vorjahr T€ 85), Aufwand aufgrund von Weiterbelastungen seitens der Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 38 (Vorjahr T€ 38), Fahrzeugkosten in Höhe von T€ 21 (Vorjahr T€ 30), Reisekosten von Arbeitnehmern und Vorständen in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 22), Beiträge in Höhe von T€ 15 (Vorjahr T€ 16) sowie übrige Aufwendungen in Höhe von T€ 86 (Vorjahr T€ 65). Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH besteht seit Mitte 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag. Kosten für allgemeine Beratung und Rechtsberatung, Steuerberatung, Buchführung und Wirtschaftsprüfung Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang angegeben. V. Sonstige Angaben Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de. Meldungen gemäß §§ 33 und 34 WpHG Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 27. Februar 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. Februar 2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 11,324 % (das entspricht 2.100.230 Stimmrechten) betrug. Die Überschreitung der Schwelle von 10 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 28. Februar 2019 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten. Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 9. Juli 2019 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 20,86 % (das entspricht 3.868.309 Stimmrechten) betrug. Die Überschreitung der Schwelle von 20 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten. Herr Rolf Hauschildt, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 20,64 % (das entspricht 3.828.587 Stimmrechten) betrug. Herr Joachim Schmitt, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 5,69 % (das entspricht 1.054.724 Stimmrechten) betrug. Herr Hans Otto Mahn, Wulfsen, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritt und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betrug. Weitere Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG liegen nicht vor. Meldungen gemäß § 26 WpHG Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der geltenden Fassung vom 7. Februar 2017) und die gesetzlichen Vorschriften des § 15 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre. Haftungsverhältnisse (§ 251 i.V.m §§ 268 Abs. 7 HGB und 285 Nr. 27 HGB) Die ALBIS Leasing AG hat mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist ihrerseits mit ihren Tochtergesellschaften der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und der ALBIS Service GmbH unmittelbar oder mittelbar mit Ergebnisabführungsverträgen verbunden. Die Ergebnisabführungsverträge verpflichten die ALBIS Leasing AG, Verluste der verbundenen Gesellschaften zu übernehmen. Die ALBIS Leasing AG hat gegenüber der Norddeutsche Landesbank (Nord LB) eine Patronatserklärung zugunsten der ALBIS HiTec Leasing GmbH – für deren Refinanzierung – abgegeben. Der Umfang der Refinanzierung, auf die sich die Patronatserklärung bezieht, belief sich zum Bilanzstichtag auf € 0,7 Mio. Risiken hieraus sind gegenwärtig nicht zu erkennen und werden auch nicht erwartet. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Zudem sind die Refinanzierungen mit den jeweiligen Leasingobjekten besichert. Die Landesbank Baden-Württemberg hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S.A., Compartment Kontor (Kontor), für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH verkauften Forderungen an die Kontor ergeben. Die ALBIS Leasing AG hat zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der LBBW bis zu einem Höchstbetrag von € 4 Mio. übernommen – soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben. Die NIBC Bank Deutschland AG hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Deutsche Bank AG für Vorfinanzierungen über bis zu € 3,5 Mio. für die ALBIS HiTec Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice GmbH und die ALBIS Direct Leasing GmbH übernommen. Die ALBIS Leasing AG haftet als Garantiegeber für die Inanspruchnahme der Vorfinanzierungsrahmen. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2019 nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB) Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Der Mietvertrag endet – nach Verlängerung in 2019 um weitere fünf Jahre – im Jahr 2025. Hieraus ergibt sich im Wesentlichen die Steigerung der Verpflichtungen. Die Leasingverträge enden im Jahr 2020. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich fünf Angestellte und zwei Vorstände (Vorjahr sechs Angestellte und drei Vorstände). Am 31. Dezember 2019 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von drei Angestellten, zwei Prokuristen und zwei Vorständen. Kredite an Mitglieder des Vorstands gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV und § 285 Nr. 9c HGB Kredite an Mitglieder des Vorstands bestanden während des Geschäftsjahres 2019 nicht. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Dem Vorstand gehörten im Jahr 2019 an Michael Hartwich, Kaufmann, Escheburg Andreas Oppitz, Kaufmann, Hamburg Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Aumühle (Austritt am 28. Februar 2019) Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2019 an Wolfgang Wittmann, Rechtsanwalt, Nürnberg (Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019)
Hans-Werner Scherer , Diplomkaufmann, Hohenkirchen (stellvertretender Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019) Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (Vorsitzender vom 19. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019). Dilan Hilser, Leasingspezialist und Geschäftsführer, Eckental (Mitglied seit dem28. Februar 2019) Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender bis zum 19. Dezember 2018, Austritt am 28. Februar 2019) Weitere Aufsichtsratsmandate Infopark AG Marc Tüngler, Rechtsanwalt, Düsseldorf (Austritt am 28. Februar 2019) Weitere Aufsichtsratsmandate Freenet AG InnoTec TSS AG Innogy SE Bezüge des Aufsichtsrates und des Vorstands Angaben zu § 285 Nr. 9 HGB (Vergütungsbericht) Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Berichtsjahr betrugen T€ 1.313. Darin enthalten sind neben dem Fixum, Nebenleistungen / Sachbezüge und Tantiemen. Die Vergütungen orientieren sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex und tragen den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 484 (Vorjahr T€ 447) gebildet und Ruhegelder in Höhe von T€ 32 (Vorjahr T€ 30) gezahlt. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 138 (Vorjahr T€ 135) gezahlt. Die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2019 beträgt T€ 152 und wird im Jahr 2020 gezahlt. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrates enthält der Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts der ALBIS Leasing AG. Aktionärsstruktur Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main und München sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt. Konzernverhältnisse Die ALBIS Leasing AG erstellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2019 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Tochtergesellschaften. Diese sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der ALBIS Leasing AG, Hamburg, angegeben. Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere zu in mittel- oder unmittelbar 100 %igem Anteilsbesitz befindlichen Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG. Die Beziehungen bestehen überwiegend aufgrund von Miet- und Dienstleistungsverträgen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB) 1. Am 25. Februar 2020 stellte die Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG im Sommer 2018 eine Schadensausgleichsrechnung, die nach derzeitiger rechtlicher Würdigung einer Anwaltskanzlei als nicht substantiiert bewertet wurde. Eine detaillierte Prüfung ist nach Eingang der geforderten Nachweise in Auftrag gegeben. Die Schadensausgleichsansprüche von rund T€ 300 umfassen rechtliche und sonstige Beratungsleistungen sowie Reisekosten. Die seitens der ALBIS Leasing AG mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragten Anwälte sind der Auffassung, dass eventuell berechtigte Schadenersatzansprüche durch Regressforderungen gegenüber Dritten oder gegenüber der für derartige Fälle abgeschlossenen D&O-Versicherung gedeckt sind. Im Übrigen hat die Gesellschaft die im Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg im Januar 2019 auferlegten Rechtsanwaltskosten der Manus Vermögensverwaltung fristgerecht bezahlt. 2. Wir nehmen die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus sehr ernst und analysieren diese laufend hinsichtlich der Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit. Wir haben mögliche Reaktionen und Notfallpläne erarbeitet und passen diese laufend der Entwicklung an. Die Notfallpläne sind teilweise aktiviert. Die aktuelle Lage hat uns noch nicht veranlasst, unsere Planung oder unsere Prognosen anzupassen. Die ersten drei Monate des Jahres 2020 sind plangemäß verlaufen. Sollte die Entwicklung ab April 2020 zu erheblichen Auswirkungen auf unsere betrieblichen Abläufe oder die unserer Geschäftspartner führen, wird dies Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft haben. Der Umfang der Auswirkungen kann gegenwärtig nicht quantifiziert werden. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten. Sie kann im weiteren Verlauf des Jahres zu einer Anpassung der Prognosen führen. Es liegen keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2019 vor. Gewinnverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)Der Jahresüberschuss beträgt T€ 1.221 (Vorjahr T€ 2.727). Nach der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen mit T€ 0 (Vorjahr T€ 1.363) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.221 (Vorjahr T€ 1.363). Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 25. Juni 2020 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten – dies entspricht einem Betrag von T€ 742 – und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 479 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Hamburg, den 26. März 2020 ALBIS Leasing AG Michael Hartwich, Vorstand Andreas Oppitz, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens in 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALBIS Leasing AG, Hamburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die in Abschnitt H des Konzernlageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechenserklärung des Vorstands im Unterabschnitt I. 7 und 8 haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und · vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig, in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Überleitung auf IFRS 16 (modifiziert retrospektiv) 2. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Cash Generating Unit HiTec 3. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Überleitung auf IFRS 16 (modifiziert retrospektiv) a) Sachverhalt und Problemstellung Die Gesellschaft wendet IFRS 16 als neuen Leasingstandard seit 1. Januar 2019 auf Basis der modifiziert retrospektiven Methode an. Der neue Standard beinhaltet Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung sowie neue Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen – insbesondere für Leasingnehmer (im Right of Use Ansatz). Nutzungsrechte sind demnach erstmals zu aktivieren und die Leasingverpflichtungen zu passivieren. Ferner wurden aus Sicht der Leasingeber neben Regelungen zum sublease sowie sale and lease back auch die Regelungen zur Aktivierung der anfänglichen direkten Kosten (initial direct costs) in den Finance Lease Forderungen restriktiv eingeschränkt. Der Erstanwendungseffekt der den ALBIS Konzern betreffenden Anpassungsbereiche wurde unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral modifiziert retrospektiv zum 1. Januar 2019, mit Einführung des IFRS 16, im Eigenkapital erfasst. Dies wurde entsprechend in die Eigenkapitalentwicklungsrechnung aufgenommen und im Anhang sowie im Lagebericht des Konzerns kommentiert. Zeitwertänderungen der aktivierten immateriellen Vermögenswerte im Right of Use Ansatz wird gemäß IFRS 16.83 über Abschreibungen Rechnung getragen. Die passivierten Leasingverpflichtungen werden in Folgenperioden getilgt und die Zinsanteile ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Nicht mehr dort zu erfassen sind die bisherigen Leasing- und Mietaufwendungen. Grundsätzlich ergaben sich durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 mit Ausnahme eines Minderungseffektes im Konzerneigenkapital von T€ 3.613 sowie einer Bilanzverlängerung durch die Aktivierung der Nutzungsrechte aus Leasing- und Mietverhältnissen von T€ 6.725 und deren Refinanzierung, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Folgeeffekt im Laufe des Berichtsjahres 2019 stellt sich als Abschreibungsaufwand der aktivierten Nutzungsrechte von T€ 1.338 sowie als Zinsaufwand aus den Leasing- und Mietverhältnissen von T€ 44 verbunden mit einer Korrektur der latenten Steuern von T€ 14 in 2019 dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst die zutreffende Klassifizierung der Finanzierungsleasingverträge nach IFRS 16 in Stichproben geprüft. Ferner haben wir die zutreffende Ermittlung der zu aktivierenden Nutzungsrechte zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2019 anhand der rechnerischen Ermittlung der Leasing- und Mietverträge der Konzerngesellschaften als Leasingnehmer bzw. Mieter nachvollzogen. Auf dieser Basis haben wir die erstmals im Right of Use Ansatz zu aktivierenden Nutzungsrechte und deren zu passivierende Refinanzierung ermittelt. Zudem haben wir die Ermittlung der anfänglichen direkten Kosten zur Erlangung von Leasingvertragsabschlüssen dahingehend geprüft, ob sie als zusätzliche Kosten, die bei der Erlangung eines Leasingverhältnisses entstehen und ohne dessen Abschluss nicht angefallen wären, den restriktiveren Vorgaben des IFRS 16.69 i.V. Appendix A, in dem mit keinem Wort mehr die Rede von internen derartigen Kosten dieser Art ist, entsprechen. Derartige anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) fließen in die anfängliche Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis ein und vermindern die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfassten Erträge. Für eine Aktivierung in den Finance Lease Forderungen fehlte die unmittelbare Zuordnung der internen anfänglich direkten Kosten bei enger einzelvertragsbezogener Betrachtung im Rechnungswesen der Konzerngesellschaften. Bei den externen Vermittlungsprovisionen war dies durchaus nachvollziehbar der Fall. Dem Korrekturbedarf bei den internen anfänglich direkten Kosten ist der Konzern durch die zuvor zitierte modifiziert retrospektive Anpassung zum 1. Januar 2019 nachgekommen. Ferner prüften wir die Ermittlung der Nachgeschäftserlöse, die ebenso als ungarantierte Restwerte in die Bilanzierung der Finance Lease Forderungen einbezogen werden, in Stichproben. Hier ergab sich eine Schätzungsänderung im Zuge einer Vereinheitlichung des Geschäftsmodelles verschiedener Konzerngesellschaften, die jedoch nicht im Zusammenhang mit der Einführung des IFRS 16 steht. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sowie die korrespondierenden Korrekturen im Rahmen der Anpassung zur Überleitung auf IFRS 16 zum 1. Januar 2019 angemessen sind. Die Bewertung trägt dem Grundsatz der vertragsbezogenen Einzelbewertung auf Basis der deutlich eingeschränkten Vorgaben des IFRS 16 Rechnung. Wir halten das Verfahren für angemessen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 sind in den Abschnitten „2.2, 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3., 4.2, 4.4, 4.5, 4.14 sowie 5.41 Vermögenswerte“ des Konzernanhangs enthalten. 2. Geschäfts- oder Firmenwert aus der Cash Generating Unit HiTec a) Sachverhalt und Problemstellung Im Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG wird unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ein Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) in Höhe von T€ 13.560 (5,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Der GoF resultiert aus dem in 2014 erfolgten Rückerwerb der HiTec. Der Buchwert des GoF wird mindestens jährlich jeweils zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (sog. "Impairment-Test") unterzogen. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem GoF zuzuordnen ist. Der Bewertung liegen die Planungsrechnungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit HiTec zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels eines fristenkongruenten Kapitalisierungszinssatzes. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität des Bewertungsmodelles war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Bei unserer Prüfung haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Impairment-Test der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Dabei haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen bei den Impairment-Tests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überzeugt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Eigene Sensitivitätsanalysen für die obige zahlungsmittelgenerierende Einheit waren aufgrund erheblicher Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) nicht durchgeführt worden, da ein denkbares Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung durch die Überdeckung der Buchwerte hätte abgedeckt werden können. Die vom Management angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden. Als Ergebnis der Impairment-Tests kam es zu keinen Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert. c) Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Werthaltigkeitstests sind in den Abschnitten "3.7.2 und 4.6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte" des Konzernanhangs enthalten. 3. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen a) Sachverhalt und Problemstellung In den Bilanzposten „Rückstellungen für Pensionen“, „Sonstige Rückstellungen“ und „Steuerrückstellungen“ werden rückstellungsfähige Sachverhalte ausgewiesen. So wird der Bilanzposten „Rückstellungen für Pensionen“ in Höhe von T€ 3.482 (Vorjahr T€ 3.406) ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen die Konzernmuttergesellschaft und beinhalten Versorgungszusagen an ehemalige Vorstände der MagnaMedia Verlag AG. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die „Rückstellungen für Pensionen“ betreffen in Höhe von T€ 3.278 (Vorjahr T€ 3.213) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 12,56 Jahre (Vorjahr 12,25 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor. Ferner besteht für einen berechtigten Mitarbeiter bei der ALBIS Direct Leasing GmbH (vormals Gallinat-Leasing GmbH) eine Pensionsanwartschaft. Diese betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 204 (Vorjahr T€ 193) unverfallbare Anwartschaften. Die Duration der Verpflichtung beträgt 8,52 Jahre (Vorjahr 8,63 Jahre). Rückstellungen für die obigen Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,01 % (Vorjahr 1,73 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt. „Steuerrückstellungen“ fielen u.a. in Folge der ertragsteuerlichen Verlustvorträge im Berichtsjahr lediglich in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.) an. Da sämtliche Veranlagungen zu Ertragsteuern lediglich im Rahmen der Mindestbesteuerung erfolgen, begrenzte sich der Rückstellungsbedarf. Wie im Vorjahr konnte die Steuerschuld erheblich durch eine Übereinkunft mit dem Finanzamt zur nachgelagerten Abschreibung auf in Vorjahren gewährte Darlehen an eine Einzweckgesellschaft, die zwischenzeitig liquidiert wurde, minimiert werden. Ferner wurden unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ Verpflichtungsrückstellungen gegenüber dem Personal von T€ 633 sowie Vermittlern von T€ 306 und anderen in Höhe von T€ 564 ausgewiesen. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Aufgrund der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch Vergleich dieser Werte mit den Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. So haben wir die Angemessenheit der Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Pensionsbewertungen beurteilt. Einen Ermessensspielraum gibt es bei der Berechnung der Pensionsrückstellung nicht. Die Grunddaten des uns vorgelegten Pensionsgutachtens vom 14. Januar 2020 des Aktuars haben wir überprüft. Weniger bedeutend als die Pensionsrückstellungen sind - wie zuvor ausgeführt - die „Steuerrückstellungen“ von T€ 60 sowie die „Sonstigen Rückstellungen“ von T€ 1.501, die sämtlich kurzfristigen Charakter haben. Die Rückstellungen wurden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Pensionsrückstellungen sowie der Steuer- und sonstigen Rückstellungen zu rechtfertigen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Dotierungen der Rückstellungen sind in den Abschnitten "3.11, 4.12 und 4.13 Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: · die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht, · die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, · den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex für 2018, veröffentlicht im Juni 2019, sowie für 2019 am 1. April 2020 die Veröffentlichung der EZU und der Entsprechenserklärung nach dem neuen Deutschen Corporate Governance Kodex, · die übrigen Teile des Geschäftsberichtes, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen · wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder · anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebes oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. · holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. · beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig. Ein Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO wurde bei der Gesellschaft zulässigerweise nicht eingerichtet. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wolfgang von Thermann.
Hamburg, den 9. April 2020 Vistra Treuhand GmbH Wolfgang von Thermann, Wirtschaftsprüfer Alexander Grewer, Wirtschaftsprüfer |
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