Albis Leasing AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 (IFRS)

der ALBIS Leasing AG

A. Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, streben wir ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert.

2. Konzernzusammensetzung

Der Konzern der ALBIS Leasing AG besteht aus der ALBIS Leasing AG (Holding) sowie aus der operativ im Leasinggeschäft tätigen ALBIS HiTec Leasing GmbH, mit den Tochtergesellschaften ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, und der Dienstleistungsgesellschaft ALBIS Service GmbH.

3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Jahr 2019 waren im Konzern durchschnittlich 123 Mitarbeiter (Vorjahr 120 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2019 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von drei Angestellten, zwei Prokuristen und zwei Vorständen.

4. Wertorientierte Konzernsteuerung

Die Planung im Konzern wird in Kooperation mit den Tochtergesellschaften aufgestellt. Diese stellen jeweils eine eigene Mehrjahresertragsplanung auf.

Folgende finanzielle Leistungsindikatoren wurden identifiziert:

4.1 Ergebnis vor Steuern

Das Ergebnis vor Steuern ist der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zu entnehmen.

4.2 Konzern - Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführter Posten des Eigenkapitals zur Konzernbilanzsumme.

4.3 Neugeschäftsvolumen

Das Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten - ohne anfängliche direkte Kosten (initial direct costs) gemäß IFRS 16.83 - aller Leasing- und Mietkaufgüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern und Mietkäufern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

4.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand ergibt sich aus dem Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung.

Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind.

5. Steuerungssystem

Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in das Segment "Vertriebsleasing", mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH (mit ihrem Geschäftsteil "Vertriebsleasing"), der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, sowie das Segment "Leasing für Investitionsgüter", mit dem entsprechenden Geschäftsteil der ALBIS HiTec Leasing GmbH aufgeteilt. Der Geschäftsteil "Leasing für Investitionsgüter" der ALBIS HiTec Leasing GmbH umfasst das noch bestehende, vertragsmäßig ablaufende Portfolio der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH.

Die Leasingportfolien werden auf Vertragsebene permanent und konzerneinheitlich überwacht. Mindestens einmal im Monat wird auf aggregiertem Niveau berichtet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge und ihrer durchschnittlichen Mittelbindung, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert.

Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert.

Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden permanent überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen.

Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken.

Als wesentliche Steuerungsgrößen für das Geschäft des ALBIS Leasing Konzerns haben wir die im Abschnitt "A.4 Wertorientierte Konzernsteuerung" beschriebenen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2019 - nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes - um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit, wenn auch mit weniger Schwung, im zehnten Jahr in Folge. In den beiden vorangegangenen Jahren stieg das preisbereinigte BIP im Jahresdurchschnitt um 2,5 % (2017) beziehungsweise um 1,5 % (2018).

Die positiven Impulse kamen primär aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,6 %) als auch die Konsumausgaben des Staates (+2,5 %) waren höher als im Vorjahr. Auch die Bruttoanlageinvestitionen sind kräftig gestiegen: In Immobilien wurde preisbereinigt 3,8 % mehr investiert als ein Jahr zuvor. Die sonstigen Anlagen, zu denen die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit +2,7 % ebenfalls weit über Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen - darunter fallen hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - stiegen hingegen nur um 0,4 %. Auf der Entstehungsseite des BIP war die wirtschaftliche Entwicklung 2019 zweigeteilt: Einerseits verzeichneten die Dienstleistungsbereiche (Information und Kommunikation sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleister) mit jeweils +2,9 % und das Baugewerbe mit einem Plus von 4,0 % kräftige Zuwächse. Andererseits ging die Wirtschaftsleistung des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) zurück (-3,6 %). Für diesen Rückgang ist vor allem die schwache Produktion in der Automobilindustrie verantwortlich (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 18 vom 15. Januar 2020).

Der Deutschen Bundesbank zufolge dürfte die deutsche Wirtschaft "ihre gegenwärtige Schwächephase allmählich überwinden". (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2019) Darauf deute auch der jüngste Anstieg des ifo Geschäftsklimaindexes um 1,2 auf 96,3 Punkte hin. (Pressemitteilung des ifo Instituts vom 18. Dezember 2019) Die Binnennachfrage steige nicht mehr so dynamisch an wie in der vorangegangenen Hochkonjunktur. Ausschlaggebend hierfür seien, aufgrund einer deutlich schwächeren Beschäftigungsentwicklung, die real verfügbaren Einkommen der Haushalte. Die Exporte dürften sich aber nach und nach aus ihrer Stagnation befreien und im Laufe des kommenden Jahres im Einklang mit der Auslandsnachfrage wieder stärker steigen. Damit sollte sich - so die Erwartung der Bundesbank - auch die Industrie fangen. Die merklich stützende Finanzpolitik und die sehr expansive Geldpolitik sorgen für zusätzlichen Auftrieb. Vor diesem Hintergrund erwarteten die Bundesbank-Ökonomen im Dezember 2019 noch ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 0,5 % im kommenden Jahr. In den Jahren 2021 und 2022 könne das Wachstum auf 1,5 % pro Jahr steigen. (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2019) In ihrem im Jahr 2020 erschienenen Geschäftsbericht 2019 legen sich die Ökonomen hingegen nicht mehr fest: Der Ausblick für die deutsche Konjunktur sei derzeit in hohem Maße unsicher. (Deutsche Bundebank, Geschäftsbericht 2019) Die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus dürfte sich auf diesen Ausblick ausgewirkt haben.

2. Entwicklung des deutschen Leasingmarkts

Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2019 erneut steigern - und zwar um 9,0 %. "Für € 74,4 Mrd. realisierten die Leasinggesellschaften in Deutschland Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter, davon € 9,1 Mrd. mittels Mietkauf. Ein All Time High: Noch nie wurde so viel geleast wie in diesem Jahr. Leasing erweist sich erneut als Investitionsmotor, insbesondere für den deutschen Mittelstand. Denn Digitalisierung, Elektromobilität, Energieeffizienz und Umwelttechnik werden zu entscheidendem Anteil über Leasing finanziert." (BDL-Pressemitteilung vom 4. Dezember 2019)

Besonders gut entwickelte sich das Neugeschäft im Leasing von Büromaschinen, Computern, Servern und IT-Ausstattung. Die Produktgruppe legte, nach schwächeren Jahren um 13,0 % zu. Die Investitionszurückhaltung in den Vorjahren löste in dieser Produktgruppe einen enormen Nachholbedarf aus. Die öffentliche Hand und Unternehmen müssen in leistungsfähige Hard- und Software investieren, um bei fortschreitender Digitalisierung nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Das Neugeschäft im Fahrzeugleasing stieg um 9,0 % im Vergleich zum Vorjahr. In den Produktgruppen Nachrichten- und Signaltechnik sowie sonstige Ausrüstungen legte das Neugeschäft um 5,8 % zu. Lediglich das Leasing von Produktionsmaschinen ging um 1,6 % zurück und spiegelt damit die Entwicklung im Maschinenbau wider, der infolge der international instabilen Rahmenbedingungen unter rückläufigen Auftragseingängen leidet.

Leasing dominiert seit Jahren alle Finanzierungsformen. In 2019 betrug der Leasinganteil an den außenfinanzierten Investitionen 54 %. Der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen (Mobilien-Leasingquote) lag 2019 bei 24 % und damit leicht über dem Anteil des Vorjahres (23,2 %).

Für das Jahr 2020 rechnet die Branche mit einem stabilen Neugeschäft. / Rede des BDL-Präsidenten 4. Dezember 2019)

3. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung

3.1 ALBIS Leasing AG und Konzern

Vorstand und Aufsichtsrat schlugen der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 vor, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 6 Cent pro Aktie auszuschütten - dies entsprach einem Betrag von T€ 1.113 - und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 250 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Hauptversammlung entschied, eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten - dies entsprach einem Betrag von T€ 742 und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 621 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Dividende wurde inzwischen ausgezahlt.

Im November 2018 wurde für die ALBIS Leasing Gruppe ein Finanzierungsrahmen mit der Nord LB über ein Volumen von bis zu € 10 Mio. vereinbart. Die Refinanzierung wird seit dem Jahr 2019 genutzt.

Im April 2018 vereinbarte die ALBIS Leasing Gruppe einen Covered Loan mit der ING-DiBa AG über ein Volumen von maximal € 25 Mio. Im Januar 2019 wurde der Covered Loan auf ein Volumen von maximal € 50 Mio. aufgestockt.

Beide vorgenannten Finanzierungsrahmen werden aufgrund des Konditionenvorteils konzeptionell durch Umfinanzierungen aus den Finanzierungen über die Orange Finance S.A., Compartment "HiT Leases", genutzt.

Mitte Februar 2019 wurde im Rahmen der Hanse Finance S.A. ein neues Compartment "HiT Leases" eröffnet. Über das neue Compartment "HiT Leases" der Hanse Finance S.A. wurden die verbliebenen Finanzierungen über die Orange Finance S.A., mit dem Compartment "HiT Leases", gegen Generalquittung abgelöst. Refinanzierende Bank ist, wie bisher bei der Orange Finance S.A., die NIBC Bank N.V. Das Compartment "HiT Leases" der Hanse Finance S.A. steht zur Refinanzierung der ALBIS HiTec Leasing Gruppe (ohne die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH) bis zu einem Höchstbetrag von € 100 Mio. zur Verfügung.

Am 28. Februar 2019 hielt die ALBIS Leasing AG eine außerordentliche Hauptversammlung ab. Im Zuge dieser außerordentlichen Hauptversammlung verließen Dr. Rolf Aschermann und Marc Tüngler den Aufsichtsrat. Hans-Werner Scherer und Dilan Hilser wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt. Wolfgang Wittmann übernahm den Vorsitz im Aufsichtsrat, Hans-Werner Scherer ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.

Ende Februar 2019 schied Bernd Dähling, Vorstandssprecher, aus der Gesellschaft aus.

Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen, die Aufgaben wie folgt zu verteilen:

• Michael Hartwich verantwortet die Ressorts Vertragsservice, Antragsservice, Kreditentscheidung, Abrechnung, Datenschutz, Operatives Treasury, Finanzen (Rechnungswesen, Steuern, Controlling), Compliance, Geldwäsche und Interne Revision.

• Andreas Oppitz ist für die Ressorts Vertriebsaußendienst, Vertriebsinnendienst, Inside Sales, Marketing, Online-Vertrieb (Portal, E-Commerce), IT, Business Development, Recht, Personal und Projektmanagement zuständig.

Die Aufgabenstellungen des Aufsichtsrechtes (BaFin), den Bereich Investor Relations / Public Relations und das Gebäudemanagement verantworten Michael Hartwich und Andreas Oppitz gemeinsam. Beide Mitglieder des Vorstands übernehmen unverändert in Personalunion die Geschäftsleitungsaufgaben innerhalb der ALBIS HiTec Leasing Gruppe.

Die ALBIS Leasing Gruppe setzte im ersten Halbjahr 2019 pflichtgemäß die Regeln des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" um. Der IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten von Leasingverhältnissen. Das Bilanzierungsmodell des IFRS 16 unterscheidet sich - soweit die ALBIS Leasing Gruppe als Leasinggeber betroffen ist - hinsichtlich des Umfangs des Ansatzes von anfänglichen direkten Einzelkosten (initial direct costs) von den Regelungen des IAS 17 "Leasingverhältnisse". Die Änderungen setzte die ALBIS Leasing AG ergebnisneutral im Wege der modifizierten retrograden Anpassung um.Soweit die ALBIS Leasing Gruppe Leasingnehmer oder Mieter ist, ergibt sich aus dem IFRS 16 die Verpflichtung zum Ansatz eines Nutzungsrechtes und der korrespondierenden Verbindlichkeiten. Die ALBIS Leasing AG hat die Regelungen umgesetzt. In diesem Zuge sind neue Ansätze, Bewertungen, Ausweis- sowie Angabepflichten zu beachten.

Die ALBIS Leasing Gruppe erwirtschaftete im Jahr 2019 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von € 2,7 Mio., nach € 3,2 Mio. im Vorjahr.

Die übrigen finanziellen Leistungsindikatoren erläutern wir unter "G. 1. Prognose-, Chancen- und Risikobericht; Prognosebericht".

Den Geschäftsverlauf beurteilt der Vorstand insgesamt als gut und sieht die ALBIS Leasing Gruppe als für das kommende Geschäftsjahr gut aufgestellt. Die Auswirkungen der aktuellen Risikolage durch das Corona-Virus können noch nicht eingeschätzt werden.

Segment "Vertriebsleasing" - ALBIS HiTec Leasing Gruppe, Hamburg

Das Segment "Vertriebsleasing" wird repräsentiert durch die ALBIS HiTec Leasing GmbH (mit ihrem Geschäftsteil "Vertriebsleasing"), die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Produktgruppen des Segments sind IT, Kfz-Werkstatttechnik, Gastronomie- und Großküchentechnik, Nahrungs- und Genussmitteltechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Forst und Gartenbau,Fitnessgeräte und Medizintechnik. Die Gesellschaften sind im Bereich des Leasing- und Mietkaufgeschäfts für branchenübergreifende Investitionsobjekte tätig. Die Investitionsobjekte sind grundsätzlich für die gewerbliche Verwendung bestimmt. Die Leasing- und Mietkaufkunden haben ihren Sitz regelmäßig in Deutschland.

Nach einem erfolgreichen Jahr 2018 konnte die ALBIS Leasing Gruppe ihr Neugeschäftsvolumen in 2019 erneut steigern - um 19 % oder € 16 Mio. Erstmals wurde das Niveau von € 100 Mio. übertroffen, mit einem Volumen von € 101,5 Mio. Die bestehenden Händlerverbindungen konnten wir deutlich ausbauen, vor allem aber das Geschäft mit Online-Händlern und das E-Bike-Leasing.

Die Anzahl der geschlossenen Neuverträge konnte um 18 % gesteigert werden, von 10.591 im Vorjahr auf 12.570 in 2019. Die Leasinggegenstände haben einen durchschnittlichen Anschaffungswert von T€ 8. Die Gruppe verwaltet derzeit einen Bestand von mehr als 42.000 Verträgen.

Die Gesamtmarge aus dem im Geschäftsjahr abgeschlossenen Leasinggeschäft liegt mit einem Plus von 28 % gegenüber Vorjahr ebenfalls auf Planniveau.

Der ALBIS HiTec Leasing Gruppe ist es im Berichtsjahr gelungen, die Konditionen für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts erheblich zu verbessern und auf deutlich mehr Banken zu verteilen.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe hat das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen.

Bevorstehende gesetzlichen Änderungen im Bereich der ABS-Transaktionen veranlassten die ALBIS Leasing Gruppe, Strukturen neu aufzusetzen und sämtliche bestehenden Refinanzierungslinien bei Banken auszuweiten. Gespräche mit möglichen neuen Refinanzierungspartnern wurden erfolgreich begonnen.

Segment "Leasing für Investitionsgüter"

Das Segment "Leasing für Investitionsgüter" bestand seit Mitte 2016 im Wesentlichen aus der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH. Die ALBIS Mobil Lease GmbH hat, mit Vertrag vom 21. August 2018 und mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (Verschmelzungsstichtag), ihr Vermögen im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 3 ff. und 46 ff. UmwG auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH übertragen. Das Segment "Leasing für Investitionsgüter" ist seither ein Geschäftsbereich der ALBIS HiTec Leasing GmbH.

Nach der Einstellung des Neugeschäfts in der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" liegt der Fokus der Geschäftstätigkeit auf der strukturierten, reibungslosen und ertragreichen Abwicklung des Vertragsbestandes.

3.2 ALBIS Service GmbH, Hamburg

Die ALBIS Service GmbH (ASG) ist Dienstleistungsgesellschaft in der ALBIS Leasing Gruppe. Sie übernimmt Aufgaben im Rechnungswesen sowie der Vertragsverwaltung und stellt wesentliche IT-Dienstleistungen zur Verfügung. Das Serviceangebot erstreckt sich darüber hinaus auf den Betrieb des Empfangs, der Konferenzräume, auf das Catering und andere Leistungen. Ihre Erträge erzielt die Gesellschaft nahezu ausschließlich durch Weiterbelastungen im Konzern. Ihre Einbeziehung in die Segmentberichterstattung führt zu keinem Informationsgewinn.

Die ALBIS Service GmbH plant Investitionen in die Basissoftware der ALBIS Leasing Gruppe. Die Software ist zeitgemäß zu erneuern und wird die Leistungsfähigkeit der ALBIS Leasing Gruppe stärken. Im Jahr 2019 wurden Anzahlungen in Höhe von T€ 385 geleistet. Für die Jahre 2020 / 2021 sind Investitionen in Höhe von insgesamt T€ 2.000 geplant. Die Auszahlung erfolgt abhängig vom Projektfortschritt. Die Investitionen werden über die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe refinanziert und führen zu einem aktivierungsfähigen Wirtschaftsgut, mit jährlichen Wartungskosten in Höhe von circa T€ 165.

4. Umweltmanagement

Alle Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe orientieren sich bei ihrer Arbeit am Ziel der Nachhaltigkeit und gehen sparsam mit Ressourcen um. Bei sämtlichen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen sie, neben den wirtschaftlichen Vorteilen, immer auch die Sicherheit, die Gesundheit und den Umweltschutz. Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die Folgen unternehmerischen Handelns über die Grenzen rechtlicher Verantwortlichkeit und unmittelbarer ökonomischer Konsequenzen hinaus einzubeziehen.

C. Ertragslage

Für das Jahr 2019 ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 1,7 Mio. (Vorjahr € 3,8 Mio.).

Das Zinsergebnis Finance Leasing ist um € 1,3 Mio. auf € 7,8 Mio. (Vorjahr € 6,5 Mio.) gestiegen. Die Risikovorsorge stieg um € 0,3 Mio. auf € 1,3 Mio. Das Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge stieg auf € 6,5 Mio., nach € 5,6 Mio. im Vorjahr.

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Finance Leasing betrug € 7,9 Mio. (Vorjahr € 6,1 Mio.).

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Operate Leasing betrug € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.).

Vermietungstypischer Aufwand ist infolge der Umsetzung von IFRS 16 nicht mehr auszuweisen. Der Vorjahresausweis in Höhe von € 0,3 Mio. betraf weit überwiegend die Untermietverhältnisse mit konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4 in Hamburg.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge gingen von € 6,5 Mio. auf € 6,2 Mio. zurück. Sie enthalten im Wesentlichen das Ergebnis aus Wartung und Versicherung in Höhe von € 2,7 Mio. und die Erträge aus Schadenregulierung und Versicherungsabwicklung mit € 1,8 Mio.

Der Personalaufwand stieg auf € 10,0 Mio. (Vorjahr € 7,7 Mio.). Die Personalkostenentwicklung wurde im Vorjahr (in Höhe von € 1,4 Mio.) durch die Aktivierung anfänglicher direkter Vertriebseinzelkosten gemäß IAS 17.38 (initial direct costs) beeinflusst. Mit Umsetzung von IFRS 16 unterblieb eine entsprechende Aktivierung im Berichtsjahr. Zudem sind die Personalkosten des Jahres 2019 mit Abfindungszahlungen an ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied belastet.

Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen bei € 1,5 Mio. (Vorjahr € 0,1 Mio.). Die Steigerung resultiert aus der Umsetzung von IFRS 16. Verträge, bei denen die ALBIS Leasing Gruppe Leasingnehmer oder Mieter ist, sind ab dem 1. Januar 2019 als Nutzungsrechte zu aktivieren und abzuschreiben. Betroffen hiervon sind insbesondere die Mietverhältnisse für betriebliche und untervermietete Räume, für den Fuhrpark und diverse IT-Ausstattungen. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um diese Kosten entlastet, da die Verpflichtungen entsprechend IFRS 16 passiviert wurden.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf € 6,2 Mio. (Vorjahr € 7,2 Mio.). Sie sind, wie beschrieben, infolge der Umsetzung von IFRS 16 um Miet- und Leasingaufwendungen entlastet. Gleichzeitig stiegen die in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Beratungskosten von € 0,9 Mio. auf € 1,3 Mio. Aufwandssteigernd wirkten insbesondere die Kosten für die außerordentliche Hauptversammlung im Februar 2019 und die dort beschlossene Sonderprüfung. Die Dienstleistungskosten für die Abwicklung des Portfolios "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" sanken - mit abnehmendem Portfoliobestand - um € 0,2 Mio.

Das operative Ergebnis des Jahres 2019 beträgt € 3,5 Mio. (Vorjahr € 3,5 Mio.).

Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge blieben mit € 0,5 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.) ebenso wie die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von € 1,0 Mio. (Vorjahr € 1,0 Mio.) nahezu konstant.

Im Berichtsjahr ergaben sich aus der Bewertung von Zinssicherungsgeschäften der Hanse Finance S.A. Verluste. Es handelt sich um Zinsswaps, die die Hanse Finance S.A. abgeschlossen hat, um Zinsrisiken zu vermeiden. Im Vorjahr resultierten aus entsprechenden Zinssicherungsgeschäften der Orange Finance S.A. Gewinne in Höhe von € 0,3 Mio.

Das Ergebnis vor Steuern beträgt € 2,7 Mio. (Vorjahr € 3,2 Mio.).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen in Höhe von € 1,0 Mio. (Vorjahr Ertrag € 0,7 Mio.) Aufwendungen aus Latenten Steuern. Die Aufwendungen aus Latenten Steuern sind mit geringen tatsächlichen Steueraufwendungen von unter € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,1 Mio.) saldiert ausgewiesen.

Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf € 1,7 Mio., gegenüber € 3,8 Mio. im Vorjahr.

Die Ergebnisse aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung von Latenten Steuern in Bezug auf die Bewertung in der Gesamtergebnisrechnung und dort im Sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr ergaben sich saldiert Verluste in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.).

Das Konzern-Gesamtergebnis beträgt € 1,6 Mio. (Vorjahr € 3,8).

Der Vorstand beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als gut. Die ALBIS Leasing Gruppe ist nach Einschätzung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 gut aufgestellt.

D. Finanzlage

Die ALBIS Leasing Gruppe plant Investitionen in ihre Basissoftware. Im Jahr 2019 wurden dafür Anzahlungen in Höhe von T€ 385 geleistet. Für die Jahre 2020 / 2021 sind weitere Investitionen in Höhe von insgesamt T€ 2.000 geplant. Die Auszahlung erfolgt abhängig vom Projektfortschritt und ist in der Liquiditätsplanung der Gruppe berücksichtigt. Die Investitionen führen zu einem aktivierungsfähigen immateriellen Vermögenswert, der nach Betriebsbereitschaft über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben ist, und jährliche Wartungskosten in Höhe von circa T€ 165 verursacht.

Zum 31. Dezember 2019 bestanden Kontokorrentlinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe bei der Sparkasse Bremen, der LBBW sowie bei der Volksbank Mittweida in Höhe von € 7,1 Mio. Diese wurden komplett in Anspruch genommen.

Es bestanden Darlehenslinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in Höhe von € 190,7 Mio. Die Inanspruchnahme betrug € 103,0 Mio.

Außerdem bestehen Forfaitierungsvereinbarungen zwischen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe und verschiedenen Kreditinstituten (ohne Hanse Finance S.A.). Am 31. Dezember 2019 war ein Volumen in Höhe von € 26,1 Mio. forfaitiert.

Ihren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing Gruppe jederzeit nachkommen.

Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns ist durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie durch bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben.

Die Refinanzierung der Gesellschaften des Konzerns ist für das bereits abgeschlossene Geschäft sichergestellt.

Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet.

E. Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist mit € 227 Mio. nach € 184 Mio. im Vorjahr deutlich gestiegen. Wesentlichen Einfluss auf die Steigerung hatte der Anstieg der Forderungen aus Leasingverhältnissen, der wiederum auf das gute Neugeschäft zurückzuführen ist. Das Auslaufen der Verträge aus der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" wirkte dieser Entwicklung entgegen, wurde aber überkompensiert.

Infolge der Umsetzung des IFRS 16 hat die ALBIS Leasing Gruppe für ihre Rechte aus Miet- und Leasingverträgen Nutzungsrechte (right of use assets) zu aktivieren und die korrespondierenden Verbindlichkeiten zu passivieren. Der Ansatz wirkt sich bilanzverlängernd aus - unter den Aktiva im Posten Nutzungsrechte aus Leasing und unter den Passiva im Posten Verbindlichkeiten aus Leasing, jeweils in Höhe von € 6,7 Mio.

Im Berichtsjahr wurden bei drei Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe (ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH) die Nachgeschäftserlöse, die nicht durch einzelvertragliche Rückkaufsvereinbarungen der Lieferanten begrenzt wurden, neu geschätzt und einheitlich auf 16 % der Anschaffungskosten festgelegt. Die Anpassung wurde auch vor dem Hintergrund eines inzwischen vereinheitlichten Geschäftsmodells vorgenommen. Die von den drei Gesellschaften fortlaufend überwachten Nachgeschäftserlöse können statistisch entsprechend unterlegt werden. Die Neueinschätzung bewirkte gegenüber dem 31. Dezember 2018 einen um rund € 2,2 Mio. geringeren Ansatz von Nachgeschäftserlösen in den Finance Lease Forderungen.

Im Rahmen der Umsetzung des IFRS 16 hat sich ergeben, dass gegenüber dem bisher geltenden IAS 17 bei der Aktivierung anfänglicher, direkter Einzelkosten (initial direct costs) restriktiver vorzugehen ist. Die Anpassungen setzte die ALBIS Leasing AG im Wege der retrograd modifizierten Anpassung um. Die Anpassung wirkte bilanzverkürzend und minderte die Forderungen aus Leasingverhältnissen und korrespondierend das Eigenkapital (Ergebnisvortrag) jeweils um € 3,6 Mio.

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen bei € 75,5 Mio., nach € 66,1 Mio. im Vorjahr. Das sind 33,2 % (Vorjahr 36,0 %) der Konzernbilanzsumme.

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften. Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern für Teile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Verfügungsbeschränkungen: zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich der Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt.

Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 5,1 Mio. (Vorjahr € 4,9 Mio.) verfügungsbeschränkt.

Langfristige Vermögenswerte bestanden in Höhe von € 151,6 Mio. (Vorjahr € 117,7 Mio.). Das sind 66,8 % (Vorjahr 64,0 %) der Konzernbilanzsumme.

Die Nutzungsrechte aus Leasing sind infolge der Umsetzung des IFRS 16 erstmals anzusetzen, wie bei den korrespondierenden Nutzungsrechten aus Leasing erläutert.

Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen € 13,6 Mio. auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Darüber hinaus plant die ALBIS Leasing Gruppe für die Jahre 2020 / 2021 Investitionen in ihre Basissoftware. Die Investitionen führen bei Betriebsbereitschaft zu einem aktivierungsfähigen immateriellen Vermögenswert. Bereits aktiviert sind die Anzahlungen auf die Basissoftware in Höhe von € 0,4 Mio.

Die aktiven Latenten Steuern sind mit € 6,7 Mio. (Vorjahr 6,7 Mio.) ausgewiesen. Aktive Latente Steuern beruhen auf Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz und auf dem Ansatz Latenter Steuern auf Verlustvorträge.

Das Eigenkapital beträgt € 17,7 Mio. (Vorjahr € 21,1 Mio.). Das sind 7,72 % (Vorjahr 11,47 %) der Bilanzsumme.

Die Minderung des Eigenkapitals um € 3,4 Mio. ist im Wesentlichen auf die Umsetzung des IFRS 16 zurückzuführen. Gegenüber dem bisher geltenden IAS 17 ist bei der Aktivierung anfänglicher direkter Einzelkosten (initial direct costs) restriktiver vorzugehen. Die Anpassungen setzte die ALBIS Leasing AG im Wege der retrograd modifizierten Anpassung um. Bilanzverkürzend wurden die Forderungen aus Leasingverhältnissen und korrespondierend das Eigenkapital (Ergebnisvortrag) um € 3,6 Mio. gemindert. Gleichzeitig minderte die Dividendenzahlung in 2019 (für das Jahr 2018) das Eigenkapital um € 0,7 Mio. Der Konzernjahresüberschuss erhöhte das Kapital um € 1,7 Mio.

Der Verbrauch der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9 kürzte das Eigenkapital um € 0,4 Mio. Eigenkapitalsenkend wirkten auch die Entkonsolidierung der Orange Finance S.A. (€ - 0,2 Mio.) sowie versicherungsmathematische Verluste € - 0,1 Mio.). Die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stehen im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen der ALBIS Leasing AG und der ALBIS Direct Leasing GmbH.

Die nicht beherrschenden Anteile beziehen sich auf die Hanse Finance S.A. An dieser halten Stiftungen 100 % der Anteile. Der Vorjahresausweis beinhaltete entsprechende, nicht beherrschende Anteile an der Orange Finance S.A.

Der negative Ergebnisvortrag beträgt € 9,5 Mio., nach € 5,0 Mio. im Vorjahr.

Die langfristigen Schulden belaufen sich auf € 132,5 Mio. (Vorjahr € 108,0 Mio.). Das sind 58,4 % (Vorjahr 58,7 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Schulden betragen € 76,9 Mio. (Vorjahr € 54,8 Mio.). Das sind 33,9 % (Vorjahr 29,8 %) der Bilanzsumme.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um € 44,1 Mio. gestiegen. Die Entwicklung korrespondiert mit dem Anstieg der Forderungen aus Leasing unter den Aktiva und ist auf das starke Neugeschäft des Berichtsjahres zurückzuführen.

Unter der Position "Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögensgegenständen" wird der negative Marktwert des Zinsswaps der Hanse Finance S.A. ausgewiesen. Der Wert liegt am Bilanzstichtag bei € 0,2 Mio. Im Vorjahr waren hier die Zinsswaps der Orange Finance S.A. ausgewiesen (weniger als € 0,1 Mio.).

Rückstellungen für Steuern waren in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.) zu passivieren. Die Steuerrückstellungen entfallen auf Ertragsteuern.

Die Pensionsrückstellung stiegen leicht auf € 3,5 Mio. (Vorjahr € 3,4 Mio.).

Die Sonstigen Rückstellungen betrugen € 1,5 Mio. nach € 1,6 Mio. im Vorjahr.

Zum Bilanzstichtag werden passive Latente Steuern in Höhe von € 5,5 Mio. (Vorjahr € 6,3 Mio.) ausgewiesen.

Als wesentliche Steuerungsgröße für das Geschäft des ALBIS Leasing Konzerns haben wir die im Abschnitt "A.4 Wertorientierte Konzernsteuerung" beschriebenen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (DRS 20.101-113) identifiziert.

F. Nachtragsbericht / Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019

Am 25. Februar 2020 stellte die Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG im Sommer 2018 eine Schadensausgleichsrechnung, die nach derzeitiger rechtlicher Würdigung einer Anwaltskanzlei als nicht substantiiert bewertet wurde. Eine detaillierte Prüfung wurde nach Eingang der geforderten Nachweise in Auftrag gegeben. Die Schadensausgleichsansprüche von rund T€ 300 umfassen rechtliche und sonstige Beratungsleistungen sowie Reisekosten. Die von der ALBIS Leasing AG mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragten Anwälte sind der Auffassung, dass eventuell berechtigte Schadenersatzansprüche durch Regressforderungen gegenüber Dritten oder gegenüber der für derartige Fälle abgeschlossenen D&O-Versicherung gedeckt sind. Im Übrigen hat die Gesellschaft die im Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg im Januar 2019 auferlegten Rechtsanwaltskosten der Manus Vermögensverwaltung fristgerecht bezahlt.

Im ersten Quartal 2020 ist in China eine neuartige Epidemie ausgebrochen. Wir nehmen die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus sehr ernst und analysieren diese laufend hinsichtlich der Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit.

Wir haben mögliche Reaktionen und Notfallpläne erarbeitet und passen diese laufend an die Entwicklung an. Die Notfallpläne sind teilweise aktiviert. Die aktuelle Lage hat uns noch nicht veranlasst, unsere Planungen oder Prognosen anzupassen. Die ersten zwei Monate des Jahres 2020 verliefen plangemäß. Sollte die Entwicklung in den Folgemonaten (ab April 2020) unsere betrieblichen Abläufe oder die unserer Geschäftspartner beeinträchtigen, wird sich dies auch in der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft zeigen. Den Umfang der Auswirkungen können wir gegenwärtig nicht quantifizieren. Wir warten die Entwicklung zunächst ab und passen - wenn erforderlich - unsere Prognosen im späteren Verlauf des Jahres an.

Weitere Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019 haben sich nicht ergeben.

G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Für die finanziellen Leistungsindikatoren wurde ein Prognosezeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Folgende finanziellen Leistungsindikatoren wurden identifiziert:

1.1 Ergebnis vor Steuern

Die ALBIS Leasing AG hat mit € 2,7 Mio. das für das Jahr 2019 prognostizierte Ergebnis vor Steuern in Höhe von € 1,6 bis 2,0 Mio. übertroffen.

Für das Jahr 2020 erwartet die ALBIS Leasing AG ein Ergebnis vor Steuern von € 3,5 bis 4,0 Mio.

Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann abhängig von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen von den aktuellen Erwartungen abweichen.

1.2 Konzern-Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote 2019 liegt mit 7,72 % niedriger als zum 31. Dezember 2018 (11,47 %). Die ALBIS Leasing AG hatte für das Jahr 2019 eine moderate Steigerung der Eigenkapitalquote erwartet.

Die Minderung der Eigenkapitalquote ist zum Teil auf die Steigerung der Bilanzsumme um € 45,5 Mio. von 183,8 Mio. auf 229,3 Mio. zurückzuführen. Wesentlichen Einfluss auf die Steigerung der Bilanzsumme hatte das gute Neugeschäft des Berichtsjahres.

Außerdem waren mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 die Regeln des IFRS 16 umzusetzen, mit der Folge, dass die ALBIS Leasing AG für ihre Rechte aus Miet- und Leasingverträgen Nutzungsrechte (right of use assets) zu aktivieren und die korrespondierenden Verbindlichkeiten zu passivieren hatte. Der Ansatz wirkte sich bilanzverlängernd aus - jeweils in Höhe von € 6,7 Mio. unter den Aktiva im Posten Nutzungsrechte aus Leasing und unter den Passiva im Posten Verbindlichkeiten aus Leasing.

Im Rahmen der Umsetzung des IFRS 16 hat sich ergeben, dass gegenüber dem bisher geltenden IAS 17, bei der Aktivierung anfänglicher direkter Einzelkosten (initial direct costs) restriktiver vorzugehen ist. Die Anpassungen setzte die ALBIS Leasing AG im Wege der retrograd modifizierten Anpassung um. Die Forderungen aus Leasingverhältnissen und korrespondierend das Eigenkapital (Ergebnisvortrag) wurden jeweils um € 3,6 Mio. gemindert.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erwartet für das Geschäftsjahr 2020 eine gleichbleibende Konzern-Eigenkapitalquote.

1.3 Neugeschäftsvolumen

Die ALBIS Leasing Gruppe plante für das Jahr 2019 ein Neugeschäftsvolumen bis zu € 100 Mio. und erreichte € 101,5 Mio. Für 2020 hält der Vorstand ein Neugeschäftswachstum auf bis zu € 109 Mio. für möglich. Der Prognosewert beruht auf der Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterstellt weitgehend unveränderte Refinanzierungsbedingungen. Entwicklung und Prognose des Neugeschäftsvolumens der einzelnen Gesellschaften werden im Abschnitt B.3 "Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr / Geschäftsentwicklung" erläutert.

1.4 Personalaufwand

Der Personalaufwand stieg im Jahr 2019 auf € 10,0 Mio. (Vorjahr € 7,7 Mio.). Die ALBIS Leasing AG rechnete für das Berichtsjahr mit einem Anstieg der Personalkosten. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus einer Abfindung an einen ehemaligen Vorstand und aus der, infolge der Umsetzung des IFRS 16, unterbliebenen Aktivierung von externen anfänglichen direkten Einzelkosten. Die unmittelbare Zurechnung dieser internen initial direct costs zu den einzelnen Neugeschäftsabschlüssen ist im engen Betrachtungssinne insofern problematisch, da diese pauschaliert nachträglich vergütet werden und nicht - wie die externen Vermittlungsprovisionen der Lieferanten - direkt den Neugeschäftsabschlüssen zugeordnet und systemisch erfasst werden. Die Regelungen im neuen IFRS 16 sind dahingehend deutlich restriktiver ausgelegt als zuvor im IAS 17.38. Dem wurde entsprechend Rechnung getragen.

Die ALBIS Leasing AG rechnet für das Jahr 2020 mit einem Rückgang der Personalaufwendungen.

2. Risikobericht

2.1 Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

2.1.1 Risikomanagement

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen - insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten - um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in Abschnitt "G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite RCMS einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCMS-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export- / Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS HiTec Leasing GmbH, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

In den Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk - die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Berichtsjahr wurden die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Stresstests simuliert.

Im Rahmen der Stresstests wurden eine Erhöhung der Adressausfälle sowie Änderungen der Marktrisiken, der Liquiditätsrisiken und der Operationellen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb simuliert.

Die Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sehen sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial - den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend - gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt.

2.1.2 Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Chancen- und Risikomanagement-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Chancen- und Risikoquantifizierung bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium "Höhe der Auswirkung" wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" auf der Y-Achse. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab "Höhe der Auswirkung" in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

· leicht (> 100 T€ - 500 T€)

· mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

· schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

· kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

· unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

· möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

· konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

· wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht aufgrund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

2.1.3 Zusammenfassende Betrachtung

Das Risikoprofil des ALBIS Leasing Konzerns ist hinsichtlich Ertrag und Liquidität einerseits bestimmt durch die Kosten der Holding sowie die Tilgungs- und Zinszahlungen aus den zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen aufgenommenen Verbindlichkeiten und andererseits durch die Ertragskraft und Risikostruktur der Tochtergesellschaften. Das nachhaltige und zeitgerechte Anfallen der geplanten Ergebnisse auf Ebene der Tochtergesellschaften zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen charakterisiert die Risikolage.

Die Leasinggesellschaften der Gruppe sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig. Unser Hauptaugenmerk liegt deshalb auf der Sicherung der Refinanzierungsmittel für die operativen Leasinggesellschaften.

2.1.4 Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Leasing Gruppe zuständig. Die ALBIS Leasing AG hat die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2019 waren Prozesse im Leasing, Risikomanagement, Compliance, Verhinderung von Finanzstraftaten, Prozesse im Refinanzierungsgeschäft, Verwaltung sowie IT-Systeme und -Verfahren.

Der Prüfungsplan 2019 wurde eingehalten.

Berichtspflichtige Mängel gab es keine.

2.2 Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

2.2.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierüber wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen das Ausfallrisiko in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

Soweit für Kreditrisiken und Adressenausfallrisiken nicht ausreichend Risikovorsorge getroffen wird, kann dies das Ergebnis der Gesellschaft belasten.

2.2.2 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge und würde das Ergebnis der Gesellschaft belasten.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2019 bestanden Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 223 Mio. bei der Hanse Finance S.A.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als unkritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankpartnern tauschen sich die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen also nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Zur "Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" siehe auch Abschnitt I.5.

2.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht - mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt. Gelingt es nicht, die Liquidität bedarfsgerecht zu planen oder bereit zu halten, kann dies zu einer Belastung des Ergebnisses führen.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

2.2.4 Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Hieraus kann sich eine Belastung des Ergebnisses der Gesellschaft ergeben. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung, beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften zu vergleichen und - bei gleichen Geschäftsfeldern - Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken wird in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften beobachtet. So kann frühzeitig auf Marktveränderungen reagiert werden. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften - insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern - ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Fall einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

2.2.5 Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, sodass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und / oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen zum 31. Dezember 2019 € 2,5 Mio. auf ein Darlehen der Oldenburgische Landesbank AG (OLB). Das Darlehen dient der Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber der OLB sind ratierlich in den Jahren 2019 bis 2022 zu tilgen und beeinträchtigen die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestands von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird daher nur abgeschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Das Ergebnis des Portfolios aus der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" ist, nach Einstellung des Neugeschäfts, von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartet Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

Über weitere Risiken berichten wir auch unter "F. Nachtragsbericht / Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019", insbesondere über mögliche Folgen durch das Corona-Virus.

3. Chancenbericht

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2019 - nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes - um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit, wenn auch mit weniger Schwung, im zehnten Jahr in Folge. Die Binnennachfrage steige zwar nicht mehr so dynamisch an wie in Vorjahren, die Exporte dürften aber im Einklang mit der Auslandsnachfrage wieder stärker steigen. Damit sollte sich - so die Erwartung der Bundesbank - auch die Industrie fangen. Die merklich stützende Finanzpolitik und die sehr expansive Geldpolitik sorgen für zusätzlichen Auftrieb. Vor diesem Hintergrund erwarteten die Bundesbank-Ökonomen im Dezember 2019 noch ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 0,5 % für das kommende Jahr. In den Jahren 2021 und 2022 könne das Wachstum auf 1,5 % pro Jahr steigen.(Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2019) In ihrem im Jahr 2020 erschienenen Geschäftsbericht 2019 legen sich die Ökonomen hingegen nicht mehr fest: Der Ausblick für die deutsche Konjunktur sei derzeit in hohem Maße unsicher.(Deutsche Bundesbank, Geschäftsbericht 2019) Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sollte dennoch zu einem verbesserten Beteiligungsergebnis der ALBIS Leasing AG führen.

Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2019 erneut steigern - und zwar um 9,0 %. Noch nie wurde so viel "geleast" wie im Jahr 2019. Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind weiterhin sehr gut. Im wachsenden Markt Deutschland wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Digitalisierung, Elektromobilität, Energieeffizienz und Umwelttechnik sind aktuelle Herausforderungen. Die erheblichen Investitionen werden auch künftig zu entscheidendem Anteil über Leasing finanziert. An einer positiven Entwicklung der Leasingwirtschaft sollte die ALBIS Leasing Gruppe teilhaben.

Chancen liegen darüber hinaus in der intensiven Nutzung der in den Jahren 2018 und 2019 geschlossenen Refinanzierungslinien mit der ING-DiBa AG, der Hanse Finance S.A. (Compartments "Kogge" und "HiT Leases") sowie der Nord LB, die mit verbesserten Zinskonditionen über eine Steigerung der Marge positive Ergebnisbeiträge liefern werden.

Das starke Neugeschäft der vergangenen Geschäftsjahre, in Verbindung mit der erheblichen Ausweitung der Refinanzierungsmöglichkeiten, schafft Ertragspotenzial für künftige Jahre. Für das Geschäftsjahr 2020 ist eine weitere Steigerung des Neugeschäfts der ALBIS Leasing Gruppe geplant, wobei bestehende Händlerverbindungen weiterentwickelt und neue Kooperationen geschlossen werden sollen.

H. Internes Kontrollsystem und Risikomanagement-System bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe setzen für ihr Rechnungswesen zertifizierte Finanzbuchhaltungssysteme ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung für den Standort Hamburg liegt bei der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen vor allem den Beleg- und Zahlungsfluss. Die für die Erstellung des Rechnungswesens der ALBIS Leasing Gruppe verantwortlichen Abteilungen sind qualifiziert besetzt. Sie werden von den jeweiligen Vorständen - über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen - kontrolliert. Zur Erstellung des Konzernabschlusses gibt das Rechnungswesen der jeweiligen Tochtergesellschaften die Abschlusszahlen in ein zentrales System (IBM Cognos 10 Controller) ein. Der Bereich Finanzen der ALBIS Leasing AG kontrolliert die Eingaben. Die Konsolidierung und die Erstellung des Konzernabschlusses obliegen ebenfalls dem Bereich Finanzen. Im "Cognos 10 Controller" ist ein Berechtigungskonzept implementiert mit Schreib- und Leserechten für die zuständigen Mitarbeiter.

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision und die Revisionsschwerpunkte im Berichtsjahr sind im Abschnitt G. "2.1.4 Interne Revision" beschrieben.

Der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind.

I. Sonstige Angaben

1. Vergütungsbericht

Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 17 17 17 17
einjährige variable Vergütung 60 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - 51 - 230
Altersvorsorge - - - -
307 358 247 707

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 17 17 17 17
einjährige variable Vergütung 60 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - 51 - 230
Altersvorsorge - - - -
307 358 247 707

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher bis zum 28. Februar 2019) gewährte Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
Festvergütung 272 45 45 45
Nebenleistungen 26 4 4 4
einjährige variable Vergütung - - - -
mehrjährige variable Vergütung 250 - - -
Altersvorsorge - - - -
Abfindung - 800 800 800
548 849 849 849

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 17 17
einjährige variable Vergütung 75 60
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
322 307

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 17 17
einjährige variable Vergütung 73 60
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
320 307

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher bis zum 28. Februar 2019) zugeflossene Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019
Festvergütung 272 45
Nebenleistungen 26 4
einjährige variable Vergütung 69 -
mehrjährige variable Vergütung - 250
Altersvorsorge - -
Abfindung - 400
367 699

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2019 betrug T€ 1.313.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Michael Hartwich eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Andreas Oppitz eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die Vereinbarung über eine variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling wurde durch die Aufhebungsvereinbarung vom Februar 2019 aufgehoben.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

Ab dem Geschäftsjahr 2020 wurden die Vergütungsvereinbarungen der Vorstände modifiziert:

Die Festvergütung von Herrn Michael Hartwich beträgt T€ 240 (Berichtsjahr T€ 230).

Ab dem Geschäftsjahr 2020 beträgt die einjährige variable Vergütung von Herrn Michael Hartwich bei Zielerreichung 28,25 % seines Jahresgrundgehalts. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird keine jährliche variable Vergütung gezahlt. Bei unterjährigem Ausscheiden erhält das Vorstandsmitglied eine zeitanteilige jährliche variable Vergütung. Als Bemessungsgrundlage gilt das HGB-Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG vor Steuern und vor Rückstellungen für Tantiemen von Mitarbeitern und Vorständen der ALBIS Leasing AG. Basis ist die vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresplanung nach HGB der ALBIS Leasing AG für das jeweilige Geschäftsjahr.

Herr Michael Hartwich erhält darüber hinaus, für den Zeitraum bis zum Ende seiner vertragsgemäß vorgesehenen ordentlichen Vorstandsperiode, einmalig eine langfristige variable Vergütung. Diese ist begrenzt auf maximal ein Jahresgrundgehalt. Bemessungsgröße ist, ausgehend vom Anfangsbestand am 31. Dezember 2019, der Zuwachs des vom Wirtschaftsprüfer bescheinigten Substanzwerts des bilanzierten Vertrags- und Objektbestands der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Das Vorstandsmitglied erhält pro T€ 100 kontinuierlicher Steigerung des Substanzwerts 3,6 % seines Jahresgrundgehalts als langfristige variable Vergütung. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird die langfristige variable Vergütung zeitanteilig ermittelt.

Die Festvergütung von Herrn Andreas Oppitz beträgt T€ 240 (Berichtsjahr T€ 230).

Ab dem Geschäftsjahr 2020 beträgt die einjährige variable Vergütung von Herrn Andreas Oppitz bei Zielerreichung 28,25 % seines Jahresgrundgehalts. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird keine jährliche variable Vergütung gezahlt. Bei unterjährigem Ausscheiden erhält das Vorstandsmitglied eine zeitanteilige jährliche variable Vergütung. Als Bemessungsgrundlage gilt das HGB-Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG vor Steuern und vor Rückstellungen für Tantiemen von Mitarbeitern und Vorständen der ALBIS Leasing AG. Basis ist die vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresplanung nach HGB der ALBIS Leasing AG für das jeweilige Geschäftsjahr.

Herr Andreas Oppitz erhält darüber hinaus, für den Zeitraum bis zum Ende seiner vertragsgemäß vorgesehenen ordentlichen Vorstandsperiode, einmalig eine langfristige variable Vergütung. Diese ist begrenzt auf maximal zwei Jahresgrundgehälter. Bemessungsgröße ist, ausgehend vom Anfangsbestand am 31. Dezember 2019, der Zuwachs des vom Wirtschaftsprüfer bescheinigten Substanzwerts des bilanzierten Vertrags- und Objektbestands der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Das Vorstandsmitglied erhält pro T€ 100 kontinuierlicher Steigerung des Substanzwerts 3,6 % seines Jahresgrundgehalts als langfristige variable Vergütung. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird die langfristige variable Vergütung zeitanteilig ermittelt.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit T€ 56 das Zweifache, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Der Aufsichtsrat hat satzungsgemäß vier Mitglieder, die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2019 beträgt satzungsgemäß T€ 154.

Die für das Jahr 2019 gewährten Aufsichtsratsvergütungen betragen Angaben
in T€
2019
Wolfgang Wittmann 51
Hans-Werner Scherer 35
Prof. Dr. Horst Zündorf 33
Dilan Hilser 23
Dr. Rolf Aschermann 5
Marc Tüngler 5
152

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 138 (Vorjahr T€ 135) gezahlt. Die Zahlungen betreffen Vergütungen für das Jahr 2018. In 2018 war ein Aufsichtsratsposten nur zeitanteilig besetzt.

Im Jahr 2019 gab es diverse Wechsel im Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsvergütungen für 2019, die in 2020 ausgezahlt werden, belaufen sich deshalb auf T€ 152.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 484 (Vorjahr T€ 447) gebildet. In 2019 wurden T€ 32 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.

2. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 ist in 18.546.000 Stückaktien aufgeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB).

4. Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

Herr Rolf Hauschild, Deutschland über 20,0 %
Herr Christoph Zitzmann, Deutschland über 15,0 %

5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften - allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Bezüglich § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB hat die Hauptversammlung den Vorstand mit Beschluss vom 19. Juli 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

3. Angaben nach §§ 33 und 34 WpHG

Herr Bernd Günther teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 27. Februar 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. Februar 2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 11,324 % (das entspricht 2.100.230 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 10 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 28. Februar 2019 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Herr Bernd Günther teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 9. Juli 2019 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 20,86 % (das entspricht 3.868.309 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 20 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Herr Rolf Hauschildt teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 20,64 % (das entspricht 3.828.587 Stimmrechten) betrug.

Herr Joachim Schmitt teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 5,69 % (das entspricht 1.054.724 Stimmrechten) betrug.

Herr Hans Otto Mahn teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritt und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betrug. Die Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen (Amtsgericht Lüneburg, HRB 111012), die von Herrn Hans Otto Mahn kontrolliert wird, hat am 26. November 2019 ebenfalls sämtliche, von ihr gehaltenen Aktien der ALBIS Leasing AG veräußert.

Weitere Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1WpHG liegen nicht vor.

4. Meldungen gemäß § 26 WpHG

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex und die gesetzlichen Vorschriften des § 26 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig.

Im Jahr 2019 gab es keine Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Bei finanziellen Vermögenswerten, die weder wertgemindert noch überfällig sind, lagen zum 31. Dezember 2019 keine Hinweise dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden. Aufgrund eines effektiven Risikomanagements und eines ausgewogenen Vertrags- und Leasingnehmerportfolios weisen die Leasingforderungen eine ausgesprochen diversifizierte Risikostruktur im Hinblick auf die Kreditrisikoqualität auf.

Von den zum 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von € 177,4 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,3 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 3,0 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,3 Mio. nicht wertberichtigt.

Von den zum 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von € 136,8 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,6 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,9 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,7 Mio. nicht wertberichtigt.

Im Berichtsjahr ergab sich aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte der Hanse Finance S.A. ein negativer Fair Value von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,0 Mio.), der unter den Verbindlichkeiten passiviert wurde. Die Zinsswaps dienen der Absicherung von Zinsrisiken aus den Leasingforderungen der Hanse Finance S.A.

6. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen, die nach anderen Kriterien - etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen - als nahestehend gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2019 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen. Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen wurden am 31. Dezember 2019 in den ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG einbezogen. Mit ihnen sind Ergebnisabführungsverträge geschlossen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält keine Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2019 bestanden gegenüber solchen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt.

7. Entsprechenserklärung des Vorstands (§ 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de, dort unter der Rubrik "Investoren / Corporate Governance".

8. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB)

Die Angaben zu § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de, dort unter der Rubrik "Investoren / Corporate Governance".

9. Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

 

Hamburg, den 9. April 2020

ALBIS Leasing AG

Michael Hartwich, Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

für das Geschäftsjahr 2019 erstattet der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 2 AktG den nachfolgenden Bericht. 2019 war ein für die Gesellschaft erfolgreiches Geschäftsjahr, dennoch geprägt von besonderen Herausforderungen, die von Vorstand und Aufsichtsrat ein hohes Maß an Sensibilität erforderten.

Der Aufsichtsrat bewertet das abgelaufene Geschäftsjahr im operativen Geschäftsverlauf als sehr gut. Gerade mit Blick auf die das wirtschaftliche Ergebnis beeinflussenden Sondereffekte zeigt sich der positive, aber vor allem auch stabile Trend in der operativen Geschäftsentwicklung als das für eine gesunde Gesellschaft notwendige Fundament.

Unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Leasinggeschäft, der nachhaltigen Sicherung aber auch konditionellen Verbesserungen der Refinanzierung und der laufend stabilen Dividendenhöhe befindet sich die Gesellschaft auf einem sehr guten Kurs für die Zukunft.

In diesem Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt 13 Sitzungen abgehalten, und zwar am 28. Februar 2019 (Präsenzsitzung, konstituierend), am 4. März 2019 (Präsenzsitzung), am 29. März 2019 (Präsenzsitzung), am 24. April 2019 (Präsenzsitzung), am 18. Juni 2019 (Präsenzsitzung), am 12. Juli 2019 (Präsenzsitzung, konstituierend), am 17. Juli 2019 (Präsenzsitzung), am 20. August 2019 (Präsenzsitzung), am 29. August 2019 (telefonisch), am 25. September 2019 (Präsenzsitzung), am 28. Oktober 2019 (telefonisch), am 4. November 2019 (telefonisch) sowie am 19. November 2019 (Präsenzsitzung).

Die Sitzungen und Beratungen in den Sitzungen haben jeweils auch ohne den Vorstand stattgefunden. Es haben jeweils alle Mitglieder an den Sitzungen teilgenommen, bis auf die Sitzung am 24. April 2019, zu der Herr Wittmann verhindert war.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung des Vorstands umfasste die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung, die Unternehmensplanung, die laufende Geschäftsentwicklung, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie das Risikomanagement und Compliance. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG eingebunden. Soweit erforderlich, hat der Aufsichtsrat Personalentscheidungen getroffen und seine Zustimmung zu einzelnen Geschäftsführungsmaßnahmen erteilt.

Der Aufsichtsrat hat Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch die Vorstände, durch leitende Mitarbeiter und durch externe Spezialisten zu ausgewählten und fachspezifisch relevanten Themen wahrgenommen. Davon umfasst waren im Berichtsjahr 2019 insbesondere Präsentationen und Vorträge zu Fragen des Corporate Governance Kodex, des quantitativen Risikomanagements, der Internen Revision sowie zu aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten.

Ausschüsse hat der Aufsichtsrat mit seinen vier Mitgliedern nicht gebildet.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

In der Sitzung am 19. Dezember 2018 hat Herr Dr. Rolf Aschermann seinen Rücktritt vom Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der ALBIS Leasing AG erklärt, um Schaden vom Amt und der Gesellschaft durch fortgesetzte öffentliche Diskussionen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungsmaßnahmen abzuwenden. Zum Nachfolger im Amt wurde der langjährige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Dr. Horst Zündorf gewählt.

Schließlich erklärte Herr Dr. Rolf Aschermann am 7. Januar 2019, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung niederlegt.

Am 14. Januar 2019 erklärte das weitere Aufsichtsratsmitglied Herr Marc Tüngler, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Beginn der nächsten Hauptversammlung niederlegt.

Diese Hauptversammlung wurde als außerordentliche Hauptversammlung am 28. Februar 2019 durchgeführt. Zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden Herr Hans-Werner Scherer sowie Herr Dilan Hilser durch die Hauptversammlung gewählt.

Noch vor der Hauptversammlung legte der Vorstandssprecher der ALBIS Leasing AG, Herr Bernd Dähling, sein Amt nieder und unterfertigte mit dem Aufsichtsrat in der Besetzung bis zum Beginn der Hauptversammlung einen Aufhebungsvertrag über sein Dienstverhältnis.

Im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung am 28. Februar 2019 wurden in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung Herr Wolfgang Wittmann zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Hans-Werner Scherer zu seinem Stellvertreter gewählt.

Stabilität und Kontinuität in der Führung des Unternehmens sind zentrale Anliegen des Aufsichtsrats. Deshalb wurden die zum Ende des Jahres 2019 auslaufenden Vorstandsverträge der Mitglieder des Vorstands verlängert. Der Vertrag des Vorstands Herrn Michael Hartwich wurde insoweit um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Herr Hartwich will am 31. Dezember 2021 altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden. Der Vertrag des Vorstands Herrn Andreas Oppitz wurde um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

In diesem Zusammenhang fasste der Aufsichtsrat auch den Beschluss zur Regelung der Nachfolge von Herrn Michael Hartwich, der seine im Jahr 2021 auslaufende Bestellung zum Vorstand nicht verlängern wird.

Mit dem Ausscheiden des Vorstandssprechers Herrn Bernd Dähling im Februar 2019 vereinbarten die verbleibenden Vorstände auch, dass kein Vorstandssprecher mehr bestellt werden soll, womit diese Frage im Rahmen der Vertragsverlängerungen nicht zu entscheiden war.

Unter der Führung der Vorstände Herrn Michael Hartwich und Herrn Andreas Oppitz hat das Vorstandsteam der ALBIS Leasing zukunftsgerichtete Strategien entwickelt und umgesetzt, die zu überdurchschnittlichem Wachstum und nachhaltiger Steigerung des Werts geführt haben. Das Unternehmen hat ein hochattraktives Geschäftsportfolio und ist in exzellenter Verfassung. Es entwickelt sich insbesondere auch in digitalen Fragen des Geschäfts zum aktiven Gestalter von Märkten für seine Kunden weiter.

In der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2019 wurden die bestehenden Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Professor Dr. Horst Zündorf und Herr Wolfgang Wittmann erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt, da die Amtszeit mit der Beendigung dieser Hauptversammlung abgelaufen wäre. Die Wahl erfolgte für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt (§ 9 Abs. 2 der Satzung).

In der sich an diese ordentliche Hauptversammlung am 12. Juli 2019 anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden Herr Wolfgang Wittmann als Aufsichtsratsvorsitzender und Herr Hans-Werner Scherer als Stellvertreter bestätigt.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 und insbesondere mit dem Neubeginn nach Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Februar 2019 sehr intensiv und vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Dabei hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und konstruktiv unter Nutzung der individuellen Kompetenzbereiche beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen, sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufes von der Planung (nachhaltige Follow-up-Berichterstattung). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere wurden alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auch auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgetragen und offengelegt. Zu einzelnen besonderen Geschäftsvorgängen, aber auch zu den regelmäßigen zustimmungspflichtigen Kataloggeschäften, hat der Aufsichtsrat nach Prüfung seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen, vertrauensvollen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden, um sich über die wesentlichen Entwicklungen informiert zu halten. Hierüber wurde auch regelmäßig in den jeweils folgenden Sitzungen berichtet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind unabhängig und waren keinen Interessenkonflikten ausgesetzt.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2019 im Rahmen seiner Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen befasst:

Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS Leasing Gruppe

Von Bedeutung waren hierbei insbesondere die ständige Risikoberichterstattung, die Information und Kontrolle der Planungsgrundlagen, Planungsprozesse und Deckungsbeitragsrechnung der Gesellschaft sowie die Information über das Neugeschäftsvolumen und die Organisation des Vertriebs. Der Aufsichtsrat hat sich zudem um die laufenden Verhandlungen und Abschlüsse für eine stabile Refinanzierung des Leasinggeschäfts gekümmert und bei allen wichtigen Personalentscheidungen mitgewirkt. Ein weiterer Schwerpunkt war und ist die Begleitung der Implementierungsprozesse der neuen Leasing-Software im Unternehmen.

Diese Maßnahmen haben insbesondere dazu beigetragen, dass sich der im Geschäftsjahr erzielte Konzerngewinn vor Steuern von in 2018 € 3,25 Mio. lediglich auf € 2,7 Mio. korrigierte.

Mit diesem Ergebnis liegt der Konzern oberhalb seiner Prognose, was aufgrund der zusätzlichen Belastungen durch die außerordentliche Hauptversammlung und die Kosten für die dort beschlossene Sonderprüfung beachtlich ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,04 pro Aktie vorzuschlagen und den verbleibenden Betrag des ausgewiesenen Bilanzgewinns in die Rücklagen einzustellen. Mit einer Steigerung des Neugeschäfts um 19 Prozent ist die Gesellschaft damit weiterhin auf Wachstumskurs.

Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass sich dieser Wachstumstrend insbesondere in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Unter Berücksichtigung der unterjährig vollzogenen Verbesserungen der Refinanzierungskonditionen und einer nachhaltigen Optimierung der Ergebnisqualität wird sich dieser Trend vor allem in 2020 und den darauffolgenden Jahren positiv verstärken. Im ersten Quartal 2020 konnten das Neugeschäft um 9 Prozent und die Marge im Vertriebsleasing um 10 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2019 gesteigert werden. Das damit einhergehende Ergebnis vor Steuern liegt auf Planniveau. Inwieweit und in welchem Umfang jedoch die Corona-Pandemie Einfluss auf die weitere Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der ALBIS Leasing Gruppe haben wird, hängt von der Dauer der Ausgangsbeschränkungen in Deutschland und den damit verbundenen Maßnahmen der Deutschen Bundesregierung sowie der Länder ab. Das Unternehmen wird seine Prognose bei Bedarf aktualisieren, sobald sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie absehen lassen.

In der Aufsichtsratssitzung vom 16. April 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2019 nach Beratung mit dem Abschlussprüfer und nach eigener Prüfung festgestellt. Ebenfalls nach Erläuterung durch den Abschlussprüfer und eigener Prüfung gebilligt wurden der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach IFRS und der Konzernlagebericht.

Auswahlverfahren Jahresabschlussprüfer

Der Aufsichtsrat hat sich nach ausführlicher Beratung zu der bisherigen Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers Vistra Treuhand GmbH und auf Grundlage eines qualifizierten Angebots entschlossen, der Hauptversammlung erneut die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Bestellung als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Die Hauptversammlung am 12. Juli 2019 ist diesem Vorschlag gefolgt.

Jahres- und Konzernabschluss

Der Aufsichtsrat hat die laufenden Jahresabschlussarbeiten in seiner Sitzung am 19. November 2019 sowie den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht und den geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 ausführlich in seiner Abschlusssitzung am 16. April 2020 mit dem Wirtschaftsprüfer der Vistra Treuhand GmbH, Herrn von Thermann, erörtert. Die Aussprache hierzu umfasste insbesondere die besonderen Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungsergebnis im Hinblick auf die Gesellschaft und die Tochtergesellschaften sowie deren Darstellung des operativen Leasinggeschäfts im Lichte der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, der Risikokontrolle und der Risikotragfähigkeit sowie den Abgleich zwischen den Prüfungsberichten und der in der Aufsichtsratssitzung vom 16. April 2020 erfolgten Berichterstattung des Vorstands über Interne Revision, Compliance und Risikomanagement-System, Risikobericht sowie die in diesen Bereichen im Geschäftsjahr 2019 umgesetzten Maßnahmen und Verbesserungen.

Die Beratung stützte sich erneut im Wesentlichen auch auf die Übereinstimmung mit der EU-Abschlussprüferverordnung und die nach diesen Vorschriften geltenden europarechtlichen sowie deutschen handelsrechtlichen Grundsätze.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2019 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat wurden der vom Vorstand nach den Regeln des HGB am 26. März 2020 aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und der Lagebericht der ALBIS Leasing AG von der Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Die bedeutsamen und u.a. im Aufsichtsrat thematisierten Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) waren dabei insbesondere

· Bewertung der Finanzanlagen hinsichtlich ALBIS HiTec Leasing GmbH

· Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde durch den Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2019 wurde am 9. April 2020 nach IFRS erstellt. Auch dieser Bericht wurde durch die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

Im Hinblick auf den Konzernabschluss wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters), mit denen sich gleichfalls der Aufsichtsrat beschäftigt hat, waren insbesondere

· Überleitung auf IFRS 16 (modifiziert retrospektiv)

· Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Cash Generating Unit HiTec

· Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Auch für diesen Konzernabschluss wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die jeweiligen Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters können den veröffentlichten Berichten entnommen werden.

Corporate Governance

Die Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde durch den Aufsichtsrat verfolgt und beachtet.

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB der ALBIS Leasing AG und des Konzerns zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurde erstellt. Darin enthalten ist auch das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat.

Die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK war u.a. ein Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung am 18. November 2019. Eingehend diskutiert wurde die von der Regierungskommission am 24. April 2017 veröffentlichte Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017.

Nach ausführlicher Beratung und Erörterung erfolgten der Beschluss zur unterjährigen Anpassung der Entsprechungserklärung, der Beschluss bezüglich des Frauenanteils in Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zustimmung zum Beschluss des Vorstands vom 30. September 2019 zum Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene der ALBIS Leasing AG.

Die Entsprechenserklärung wurde zuletzt am 1. April 2020 auf der Website der Gesellschaft unter https://www.albis-leasing.de/investoren/corporate-governance/entsprechenserklaerung veröffentlicht. Die im April 2019 abgegebene und im November 2019 unterjährig angepasste Entsprechenserklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung für 2019 sind dort ebenfalls zugänglich gemacht. Die übrigen in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen und Erklärungen zur Unternehmensführung sind gleichfalls dort zu finden.

Schwerpunkte der Beratungen in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2019

143. Aufsichtsratssitzung am 28. Februar 2019 (Präsenzsitzung, konstituierend):

Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters

144. Aufsichtsratssitzung am 4. März 2019 (Präsenzsitzung):

Voraberläuterungen der laufenden Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2018, Beschlussfassung des Aufsichtsrats, mit den bestehenden Vorständen Oppitz und Hartwich in Verhandlungen über Verlängerung der Vorstandsverträge einzutreten, Geschäftsverteilung und Aufgabenverteilung im Aufsichtsrat, Neugeschäftsverteilung im Vorstand, Aufarbeitung der zurückliegenden Vorgänge, insbesondere auch im Lichte der Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Sonderprüfung

145. Aufsichtsratssitzung am 29. März 2019 (Präsenzsitzung):

Erörterung über die Vorgehensweise zu zustimmungspflichtigen Leasinganfragen, Vorbereitung der anstehenden Hauptversammlung, Bericht des Aufsichtsrats, laufende Verfahren

146. Aufsichtsratssitzung am 24. April 2019 (Präsenzsitzung):

Aussprache über den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht sowie über den geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Feststellung und Billigung, Beschlussfassungen zur Tagesordnung der Hauptversammlung, aktuelle Berichterstattung des Vorstands, insbesondere Refinanzierung, Projekte und Zielerreichung

147. Aufsichtsratssitzung am 18. Juni 2019 (Präsenzsitzung):

Vorbereitung der Hauptversammlung, Personalangelegenheiten, Bericht des Vorstands, aktuelle Verfahren

148. Aufsichtsratssitzung am 12. Juli 2019 (Präsenzsitzung konstituierend):

Konstituierende Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung vom 12. Juli 2019

149. Aufsichtsratssitzung am 17. Juli 2019 (Präsenzsitzung):

Nachfolgeregelung für das ausscheidende Vorstandsmitglied Herrn Hartwich, Interviews Teil 1

150. Aufsichtsratssitzung am 20. August 2019 (Präsenzsitzung):

Nachfolgeregelung für das ausscheidende Vorstandsmitglied Herrn Hartwich, Interviews Teil 2

151. Aufsichtsratssitzung am 29. August 2019 (telefonisch):

Erörterung des Halbjahresabschlusses gemäß Ziffer 7.1.2 DCGK

152. Aufsichtsratssitzung am 25. September 2019 (Präsenzsitzung):

Vorstellung, Präsentation und Erörterung zu den Refinanzierungsstrukturen, Forderungsverbriefung und Reporting-Prozesse, Erläuterung der Sonderauswertungen u.a. RiskMap, ausführlicher Bericht des Vorstandes zu Vertrieb, Ergebniszahlen, Liquidität, Revisionsberichte und Corporate Governance Report, Sachstand zur neuen Software, Sonderprüfung, laufende Verfahren

153. Aufsichtsratssitzung am 28. Oktober 2019 (telefonisch):

Personalangelegenheiten und aktuelle Lage

154. Aufsichtsratssitzung am 4. November 2019 (telefonisch):

Personalangelegenheiten und aktuelle Lage, laufende Verfahren

155. Aufsichtsratssitzung am 19. November 2019 (Präsenzsitzung):

Nachfolgeregelung für das ausscheidende Vorstandsmitglied Herrn Hartwich, Sonderprüfung, laufende Verfahren, neue Software, Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers, Bericht des Vorstands zu Vertrieb, Ergebniszahlen, Forecast Jahresende 2019, Liquidität, Revisionsquartalsberichte, Quartalsabschluss und Hochrechnung zum Jahresende, Planung 2020 ff., weitere Beschlussfassungen, Beschluss der unterjährigen Anpassung der Entsprechungserklärung, u.a.

Ausblick

Unter Berücksichtigung des positiven Ergebnisses der Gesellschaft sowie der Neuordnung in Aufsichtsrat und Vorstand stuft der Aufsichtsrat die Zukunftsaussichten in wirtschaftlicher Hinsicht und im Markt weiterhin als sehr erfolgversprechend ein. Die aktuellen Zahlen des Neugeschäfts bestätigen den Wachstumskurs.

Der Vorstand hat sich auf Grund der Corona-Pandemie dazu entschieden, die Gesundheit der Mitarbeiter sowie die Steuerung des Risikos als absolute Priorität in den Fokus zu nehmen. Es wurden Maßnahmenpakete entwickelt und ein Großteil der Mitarbeiter arbeitet vorübergehend an mobilen Arbeitsplätzen unter deutlich engeren Vorgaben in der Risikobeurteilung an der Weiterentwicklung des Geschäfts.

Wir danken dem Vorstand für die erfolgreiche Führung des Unternehmens im vergangenen Jahr und den Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen. Mit hohem persönlichen Einsatz und großer Loyalität sowie der ungebrochenen Bereitschaft, die Veränderungen mitzutragen, haben sie alle einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass die ALBIS Leasing AG das Geschäftsjahr 2019 trotz zahlreicher Herausforderungen erfolgreich abschließen konnte.

 

Hamburg, im April 2020

Der Aufsichtsrat

Wolfgang Wittmann, Vorsitzender

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 (IFRS)

Erläuterung im Konzernanhang 31.12.2019
31.12.2018
Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.1, 4.1, 7 10.432.481 10.728.883
2. Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 3.2, 5.4
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.2, 5.4 1.647.216 2.083.623
b) Sonstige Vermögenswerte 4.8, 5.4 3.392.172 3.488.621
3. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.5, 5.4 60.609.043 49.781.366
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 76.080.911 66.082.493
Langfristige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.16, 4.5, 5.4 115.888.994 87.033.394
2. Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte 3.6, 4.6.2 9.655.914 10.016.437
3. Sachanlagen 3.6, 4.6.1 168.203 95.771
4. Nutzungsrechte aus Leasing 4.2 6.724.935 0
5. Immaterielle Vermögenswerte 3.7, 3.8, 3.16, 4.7 14.075.043 13.827.251
6. Latente Steuerforderungen 3.14, 4.9, 4.20 6.707.270 6.749.330
Summe der langfristigen Vermögenswerte 153.220.357 117.722.183
Summe Vermögenswerte 229.301.268 183.804.675
Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.11 69.101.677 48.118.737
2. Verbindlichkeiten aus Leasing 4.11 1.334.749 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.10, 4.11 1.149.668 2.138.130
4. Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten 3.5, 4.12 232.227 28.126
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.11 3.516.472 2.683.849
6. Steuerrückstellungen 3.14, 4.14, 4.20 59.903 204.156
7. Sonstige Rückstellungen 3.11, 4.14 1.500.859 1.589.665
Summe der kurzfristigen Schulden 76.895.555 54.762.663
Langfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.10, 4.11 119.280.459 96.188.628
2. Verbindlichkeiten aus Leasing 4.11 5.432.717 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3.10, 4.11 1.046.398 2.057.831
4. Rückstellungen für Pensionen 3.11, 4.13 3.481.671 3.406.029
5. Latente Steuerschulden 3.14, 4.9, 4.20 5.470.215 6.316.928
Summe der langfristigen Schulden 134.711.460 107.969.416
Eigenkapital 4.10
1. Gezeichnetes Kapital 18.546.000 18.546.000
2. Kapitalrücklage 689.602 689.602
3. Gesetzliche Rücklagen 1.532.755 1.532.755
4. Andere Gewinnrücklagen 6.846.940 5.276.080
5. Wertminderungsrücklage (IFRS 9) 0 395.334
6. Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -485.056 -381.417
7. Ergebnisvortrag -9.465.987 -5.046.758
8. Nicht beherrschende Anteile 30.000 61.000
Summe Eigenkapital 17.694.254 21.072.596
Summe Eigenkapital und Schulden 229.301.268 183.804.675

Konzerngesamtergebnisrechnung 2019 (IFRS)

Erläuterung im Konzernanhang 2019
2019
2018
2018
Zinsertrag Finance Leasing 3.13, 4.15 12.612.973 11.800.910
Zinsaufwand Finance Leasing 3.13, 4.15 -4.783.426 -5.257.063
Zinsergebnis aus Finance Leasing vor Risikovorsorge 7.829.547 6.543.847
Risikovorsorge 3.3.1, 3.16, -1.293.859 -985.189
4.3, 4.5,
4.15, 5.4.3
Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge 6.535.688 5.558.657
Leasing-/Vermietergebnis aus Finance Leasing 3.16, 4.15 7.892.565 6.135.086
Leasing-/Vermietergebnis aus Operate Leasing 3.3.2, 3.16, 4.15 590.295 589.351
Vermietungstypischer Aufwand 4.15 0 -316.149
Ergebnis aus Leasinggeschäft 4,15 15.018.549 11.966.945
Sonstige betriebliche Erträge 4.16 6.222.665 6.522.466
Operative Erträge 21.241.214 18.489.411
Personalaufwand 10 -9.975.041 -7.690.549
Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 3.6, 3.7, 3.8, 4.6, 4.7 -1.514.069 -70.962
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.17 -6.268.599 -7.243.986
Operative Aufwendungen -17.757.710 -15.005.496
Operatives Ergebnis 3.483.505 3.483.915
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.18 447.613 453.347
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.19 -958.059 -1.031.593
-510.446 -578.247
Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten 3.5, 4.12, 5.2, -232.227 342.502
zum beizulegenden Zeitwert 5.4
Finanzanlageergebnis -742.673 -235.745
Ergebnis vor Steuern 2.740.832 3.248.170
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.14, 4.20 -995.918 577.081
Ergebnis der fortgeführten Geschäftstätigkeit (nach Steuern) 1.744.914 3.825.252
Konzernjahresüberschuss 1.744.914 3.825.252
Sonstiges Ergebnis
Komponenten, die nicht in die GuV
umklassifiziert werden können
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 4.13 -103.639 -8.698
Gesamtergebnis 1.641.275 3.816.554
Ergebnis je Aktie fortgeführter Geschäftsbereich (verwässert und unverwässert) in Cent 9,4 20,6
durchschnittlich in Umlauf befindliche Aktien (verwässert und unverwässert) 18.546.000 18.546.000

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Konzern (IFRS) für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019

Erläuterung im Konzernanhang 4.10 Gezeichnetes Kapital
4.10 Kapitalrücklage
4.10 Gesetzliche Rücklage
4.10 Andere Gewinnrücklage
4.13 Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste
Stand 1. Januar 2018 18.546.000 689.602 1.532.755 3.858.411 -390.115
IFRS 9 retrospektive Eröffnung der Wertminderungsrücklage -949.231
Kapitalerhöhung
Kapitaleinzahlung
Änderungen im Konsolidierungskreis
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 1.003.431
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2018 1.363.469
Verbrauch bzw. Veränderung der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9
Konzernjahresüberschuss 2018
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 8.698
Dividendenzahlung in 2018 für 2017
Stand 31. Dezember 2018 18.546.000 689.602 1.532.755 5.276.080 -381.417
Umbuchung 949.231
Änderungen im Konsolidierungskreis Orange Finance S.A.
IFRS 16 retrospektive Einführung des neuen Leasingstandards (IDC- und RoU-Ansatz)
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2018 621.629
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2019
Verbrauch bzw. Veränderung der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9
Konzernjahresüberschuss 2019
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen -103.639
Dividendenzahlung in 2019 für 2018
Stand 31. Dezember 2019 18.546.000 689.602 1.532.755 6.846.940 -485.056
Erläuterung im Konzernanhang 4.10
Wertminderungsrücklage IFRS 9
Ergebnisvortrag
Zwischensumme
Nicht beherrschende Anteile
Gesamtsumme
Stand 1. Januar 2018 0 -5.392.350 18.844.303 31.000 18.875.303
IFRS 9 retrospektive Eröffnung der Wertminderungsrücklage 949.231 0 0
Kapitalerhöhung 0 0
Kapitaleinzahlung 0 30.000 30.000
Änderungen im Konsolidierungskreis 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2017 -1.003.431 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2018 -1.363.469 0 0
Verbrauch bzw. Veränderung der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9 -553.897 -553.897 -553.897
Konzernjahresüberschuss 2018 3.825.252 3.825.252 3.825.252
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen 8.698 8.698
Dividendenzahlung in 2018 für 2017 -1.112.760 -1.112.760 -1.112.760
Stand 31. Dezember 2018 395.334 -5.046.758 21.011.596 61.000 21.072.596
Umbuchung -949.231 0 0
Änderungen im Konsolidierungskreis Orange Finance S.A. -238.526 -238.526 -238.526
IFRS 16 retrospektive Einführung des neuen Leasingstandards (IDC- und RoU-Ansatz) -3.612.917 -3.612.917 -31.000 -3.643.917
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2018 -621.629 0 0
Einstellungen in die Rücklagen aus dem Konzernergebnis 2019 0 0
Verbrauch bzw. Veränderung der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9 -395.334 -395.334 -395.334
Konzernjahresüberschuss 2019 1.744.914 1.744.914 1.744.914
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen -103.639 -103.639
Dividendenzahlung in 2019 für 2018 -741.840 -741.840 -741.840
Stand 31. Dezember 2019 0 -9.465.987 17.664.254 30.000 17.694.254

Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

2019
T€
2018
T€
Erläuterung im Konzernanhang
Konzernjahresüberschuss 1.642 3.825
+/- Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.514 71 4.2, 4.6, 4.7
-/+ Abnahme / Zunahme der Rückstellungen 129 -552 4.13, 4.14
+/- Abnahme / Zunahme der Vorräte, der Forderungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 935 4.241 4.3, 4.8
+/- Abnahme / Zunahme der Forderungen aus Leasingverhältnissen -39.684 -16.136 4.5
-/+ Abnahme / Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.043 -3.112 4.11
+/- Zinsaufwendungen / Zinserträge 510 579 4.18, 4.19
+/- Nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge -920 -174
-/+ Ertragsteuerertrag / -aufwand 996 -577 4.20
-/+ Gezahlte Ertragsteuern / Erhaltene Ertragsteuern gemäß IAS 7.35 -26 -142 4.20
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -36.947 -11.977
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Immateriellen Anlagevermögens 0 285 4.7
- Auszahlungen für Investitionen in das Immaterielle Anlagevermögen -8.362 -84 4.2, 4.7
2+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 62 4.6
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -197 -65 4.6
+ Erhaltene Zinsen 448 453 4.18
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -8.111 651
+/- Einzahlungen / Auszahlungen 50.842 -3.946 4.11
- Entnahmen aus Rücklagen -4.381 0 4.10
- Gezahlte Zinsen -958 -1.032 4.19
- Gezahlte Dividenden -742 -1.113 4.10
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 44.761 -6.091
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -297 -17.417
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 10.729 28.146
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 10.432 10.729

Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig, sind sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 9. April 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

2. Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierung

2.1 Rechnungslegungsgrundsätze Grundlegendes

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie deren Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS wurden nicht vorzeitig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss basiert auf den historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Diese wiederum beruhen im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).

Beim Bilanzausweis und im Konzernanhang wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten sowie Schulden unterschieden. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach der Funktion der Aufwendungen und Erträge gegliedert.

Stichtag des Konzernabschlusses beziehungsweise Stichtag der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2019. Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Angaben im Anhang erfolgen in T€, soweit nicht anders bezeichnet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.

Die für die ALBIS Leasing AG wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert:

2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Geänderte Standards und Interpretationen

Folgende neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2019 enden:

- IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

- Änderungen an IAS 28 "Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"

- Änderungen an IFRS 9 "Rückzahlungsklauseln mit negativer Ausgleichsleistung"

- Änderungen an IAS 19 "Planänderung, -kürzung oder -abgeltung"

- IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"

- Jährliche Verbesserung an den IFRS (Zyklus 2015 - 2017)

Bis auf IFRS 16 "Leasingverhältnisse" hatten die Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Änderungen ziehen lediglich ergänzende Angaben im Anhang nach sich. Änderungen aus der Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" werden unter 3.3.3 erläutert.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben und in EU-Recht übernommen ("endorsed"), waren aber noch nicht verpflichtend anzuwenden (Datum der Anwendung in Klammern):

- Anpassung diverser IFRS Standards hinsichtlich enthaltener Referenzen auf das IFRS Rahmenkonzept (1. Januar 2020)

- Änderungen an IAS 1 / IAS 8 hinsichtlich einer konkretisierenden Definition des Begriffs der Wesentlichkeit (1. Januar 2020)

- Änderungen an IFRS 9 / IAS 39 / IFRS 7 hinsichtlich der Reform der Referenzzinssätze (1. Januar 2020)

Diese neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden nicht vorzeitig auf den Abschluss des Konzerns zum 31. Dezember 2019 angewendet.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, aber noch nicht in EU-Recht übernommen ("nicht endorsed"). Sie waren noch nicht verpflichtend anzuwenden (Datum der voraussichtlichen erstmaligen Anwendung in Klammern):

- Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse - Änderung der Definition eines Geschäftsbetriebes" (1. Januar 2020)

- IFRS 17 "Versicherungsverträge" (1. Januar 2021)

- Änderungen der Klassifizierung von Verbindlichkeiten in kurz- und langfristig (1. Januar 2022)

Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss wurden von der ALBIS Leasing AG überprüft. Mit Ausnahme der Anpassungen im Zuge der Umsetzung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ergeben sich keine wesentlichen Änderungen für die Bilanzierung der ALBIS Leasing Gruppe beziehungsweise für den vorliegenden Konzernabschluss.

Nachfolgend werden diejenigen Rechnungslegungsvorschriften erläutert, die für den Konzern von Bedeutung sind. Für die übrigen neuen und geänderten Standards wird mit Ausnahme neuer beziehungsweise modifizierter Anhang-Angaben mit keinen bedeutenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss gerechnet:

IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse". IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Die Anwendung des IFRS 16 verlängert die Bilanz des Leasingnehmers: Er hat die Nutzungsrechte zu aktivieren und die korrespondierenden Verbindlichkeiten zu passivieren.

Damit die Leasingnehmer die Anforderungen des IFRS 16 erfüllen können, werden Leasinggeber ihnen zusätzliche Daten liefern müssen. Unter den Leasingnehmern der ALBIS Leasing Gruppe sind jedoch wenige dazu verpflichtet, ihrer Finanzberichtserstattung internationale Rechnungslegungsvorschriften zugrunde zu legen.

Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber wurden hinsichtlich des Ansatzes von anfänglichen direkten Kosten (initial direct costs) enger gefasst. Darüber hinaus ergaben sich nur geringfügige Änderungen. Die Vorschriften entsprechen weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat IFRS 16 unter Anwendung des vollständig modifizierten retrospektiven Ansatzes zum 1. Januar 2019, ohne Anpassung der Vorjahreszahlen, angewendet.

(a) Auswirkungen der neuen Definition eines Leasingverhältnisses

Die ALBIS Leasing Gruppe hat von der Erleichterung Gebrauch gemacht, bei der erstmaligen Umsetzung des IFRS 16 bestehende Verträge dahingehend neu zu beurteilen, ob ein Leasingverhältnis enthalten ist oder nicht. Die Definition des Leasingverhältnisses gemäß IAS 17 und IFRIC 4 wird folglich weiterhin auf diejenigen Verträge angewendet, welche vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden.

Der IFRS 16 bestimmt, dass ein Vertrag ein Leasingverhältnis beinhaltet, wenn dieser Vertrag dem Leasingnehmer das Recht zur Beherrschung eines identifizierbaren Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum einräumt und der Leasinggeber im Gegenzug dafür eine Leistung erhält. Das bisherige "Chancen und Risiken" Modell gemäß IAS 17 und IFRIC 4 wird nicht mehr angewendet.

Die ALBIS Leasing Gruppe wendet den Standard auf sämtliche Verträge an, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen beziehungsweise geändert wurden. Für die Umsetzung des neuen Standards setzte die ALBIS Leasing Gruppe ein Implementierungsprojekt auf, mit dem Ergebnis, dass IFRS 16 den Umfang der Verträge, welche die neuen Kriterien der Leasingdefinition erfüllen, nicht wesentlich beeinflussen wird.

1. Vorherige Operate Leasingverhältnisse

Mit Umsetzung des IFRS 16 ändert sich für die ALBIS Leasing Gruppe die bilanzielle Darstellung von Miet- beziehungsweise Leasingverhältnissen, die nach dem IAS 17 bislang nicht als Operate Leasingverhältnisse in der Bilanz abgebildet wurden.

Mit dem neuen Standard erfasst die ALBIS Leasing Gruppe für sämtliche Leasingverhältnisse (mit Ausnahme der Verhältnisse, für die Erleichterungsvorschriften gelten):

a) in der Bilanz: ein Nutzungsrecht aus Leasing und hierfür die korrespondierende Verbindlichkeit

b) in der Gewinn- und Verlustrechnung: im Verlauf Abschreibungen der Nutzungsrechte sowie den Zinsaufwand für die Verbindlichkeiten aus Leasing

c) in der Kapitalflussrechnung: die Auszahlung für Leasingraten innerhalb des Cashflows, aufgeteilt in Tilgungs- und Zinsanteile unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Gemäß IFRS 16 werden Nutzungsrechte aus Leasing nach IAS 36 auf mögliche Anzeichen für Wertminderungen geprüft.

Von einer Erfassung des Nutzungsrechtes aus Leasing und der zugehörigen Passivierung der Verbindlichkeit aus Leasing wird abgesehen, wenn der zugrunde liegende Vertrag eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten aufweist oder er von geringem Wert ist. Diese Zahlungen werden weiterhin in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

2. Vorherige Finance Leasingverhältnisse

Die wesentliche Neuerung zum IAS 17 bezieht sich auf Leasingverhältnisse, die bisher als Finance Leasing eingeordnet wurden, sowie die Bewertung der vom Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber abgegebenen Restwertgarantien. IFRS 16 fordert, dass in der Verbindlichkeit aus Leasing nur jener Betrag berücksichtigt wird, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie fällig wird, und nicht wie bisher nach IAS 17 der garantierte Höchstbetrag. Unsere Analyse hat ergeben, dass sich hieraus keine wesentlichen Änderungen auf den Konzernabschluss ergeben.

(b) Auswirkungen auf die Bilanzierung der ALBIS Leasing Gruppe als Leasingnehmer

Die Unterscheidung in Operate Leasing und Finance Leasing beim Leasingnehmer entfällt. Beim Leasingnehmer hat für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte (right of use approach) und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert (low value leases) und für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr eingeräumt. Für Leasinggegenstände von niedrigem Wert gilt diese Vereinfachung, auch wenn diese in Summe als wesentlich einzustufen sind. Die Anwendungserleichterungen bestehen in einem Wahlrecht zur Anwendung der Ansatz- und Ausweisvorschriften des IFRS 16.

(c) Auswirkungen auf die Bilanzierung bei der ALBIS Leasing Gruppe als Leasinggeber

IFRS 16 sieht eine Klassifizierung von Leasingverhältnissen in Operate und Finance Lease-Verträge vor. Diese sind auch weiterhin unverändert bilanziell abzubilden.

Änderungen ergeben sich für die ALBIS Leasing Gruppe bei den Angabepflichten, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit den Risiken aus den verbleibenden Rechten an den Leasingobjekten sowie aus einer enger gefassten Definition der anfänglichen direkten Kosten (initial direct costs). Hiervon betroffen sind die den anfänglichen direkten Kosten zurechenbaren Kosten. IFRS 16 reduziert den Umfang der zurechenbaren Kosten, indem dort ausdrücklich keine internen initial direct costs mehr erwähnt werden. Gemäß IAS 17 waren die Kosten, die direkt den Verhandlungen und dem Abschluss eines Leasingvertrags zugerechnet werden konnten, den anfänglichen direkten Kosten zurechenbar. In IAS 17.38 wurden ausdrücklich die internen initial direct costs erwähnt. Mit der Einführung des IFRS 16 werden diese um die zusätzliche Bedingung eingeschränkt, dass sie nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie ohne erfolgreichen Abschluss des Leasingvertrags nicht entstanden wären. Damit wird eine unmittelbare Zurechnungsnotwendigkeit zum Neuvertragsabschluss eingeführt. Mit dieser Formulierung hat sich der Umfang der einzubeziehenden anfänglichen Kosten reduziert. Dies mindert die Höhe der Nettoinvestitionen in das Leasingverhältnis, mit der Folge, dass der zugrunde liegende Zinssatz höher ausfällt.

(d) Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage

Die ALBIS Leasing Gruppe hat für die Umsetzung des IFRS 16 den vollständig modifizierten retroperspektiven Ansatz gewählt. Die Vorjahreswerte müssen hierbei nicht angepasst werden, sondern nur die Eröffnungswerte zum 1. Januar 2019.

T€ 31.12.2018 Anpassung IFRS 16 1.1.2019
Langfristige Vermögenswerte 117.722 3.646 121.368
Forderungen aus Leasingverhältnissen 87.033 -3.613 83.420
Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte 10.017 10.017
Sachanlagen 96 96
Nutzungsrechte aus Leasing 0 7.259 7.259
Immaterielle Vermögenswerte 13.827 13.827
Latente Steuerforderungen 6.749 6.749
Kurzfristige Schulden 54.762 1.311 56.073
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48.119 48.119
Verbindlichkeiten aus Leasing 0 1.311 1.311
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.138 2.138
Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögensgegenständen 28 28
Sonstige Verbindlichkeiten 2.684 2.684
Steuerrückstellungen 204 204
Sonstige Rückstellungen 1.589 1.589
Langfristige Schulden 107.969 5.948 113.917
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 96.188 96.188
Verbindlichkeiten aus Leasing 0 5.948 5.948
Sonstige Verbindlichkeiten 2.058 2.058
Rückstellungen für Pensionen 3.406 3.406
Latente Steuerschulden 6.317 6.317
Eigenkapital 21.073 -3.613 17.460
Gezeichnetes Kapital 18.546 18.546
Kapitalrücklage 690 690
Gesetzliche Rücklagen 1.533 1.533
Andere Gewinnrücklagen 5.276 5.276
Wertminderungsrücklage (IFRS 9) 395 395
Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -381 -381
Ergebnisvortrag -5.047 -3.613 -8.660
Nicht beherrschende Anteile 61 61

Erträge aus Untermietverhältnissen

Der Konzern ist mit der ALBIS Leasing AG Generalmieterin der selbst genutzten Immobilie in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Nicht genutzte Teile der Immobilie werden auch an konzernfremde Firmen vermietet. Die Einnahmen aus derartigen Untermietverhältnissen belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 590.

Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung

Die Aktivierung der Nutzungsrechte aus Leasing sowie die Passivierung der zugehörigen Verbindlichkeiten verlängerten die Bilanz per 31. Dezember 2019 zunächst um T€ 8.084. Die ursprünglich im operativen Cashflow erfassten Leasingzahlungen werden seit Jahresbeginn durch die Abschreibungen der Nutzungsrechte aus Leasing sowie die Zins- und Tilgungszahlungen der entsprechenden Verbindlichkeiten aus Leasing ersetzt. Die hierdurch zusätzlich verursachten Abschreibungen belaufen sich auf T€ 1.359. Sie wurden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erfasst. Die Zinsaufwendungen aus den passivierten Verbindlichkeiten aus Leasing summierten sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 45 und sind im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst. Während sich die Aufwendungen aus Leasingverträgen bisher in der Regel gleichmäßig über die Laufzeit verteilten, werden diese nun schon zu Beginn des Leasingvertrags ausgewiesen (Front-Loading-Effekt).

Dieser Effekt kehrt sich mit der andauernden Laufzeit vollständig um, so dass über die gesamte Laufzeit betrachtet kein Mehraufwand im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung entsteht.

Dieser "Front-Loading-Effekt" begründete zum 31. Dezember 2019 einen Mehraufwand.

In Anspruch genommene Wahlrechte

IFRS 16 sieht ein Wahlrecht vor, welches es der ALBIS Leasing Gruppe ermöglicht, Leasingverträge mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten (short term lease) oder einem Gesamtwert von unter $ 5.000 (low value asset) weiterhin nicht zu aktivieren. Die ALBIS Leasing Gruppe wendet dieses Wahlrecht konzernweit und einheitlich für alle Leasingverträge an. Für als short term lease klassifizierte Leasingverträge fielen zum 31. Dezember 2019 Aufwendungen in Höhe von T€ 16 an und für Leasingverträge von low value assets Aufwendungen in Höhe von T€ 30.

IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"

Mit IFRS 23 erfolgt eine Klarstellung bezüglich der Anforderungen an den Ansatz und die Bewertung von unsicheren Ertragsteuerpositionen.

Diese unsicheren Ertragsteuerpositionen entstehen, wenn die Anwendung des jeweils geltenden Steuerrechts auf einen spezifischen Geschäftsvorfall nicht eindeutig ist und von der Interpretation der Steuerbehörde abhängt, welche zum Zeitpunkt der Aufstellung jedoch noch nicht bekannt ist.

Bilanziell sind derartige Unsicherheiten bei Steuerschulden oder -ansprüchen nur zu berücksichtigen, wenn es wahrscheinlich ist, dass diese bezahlt oder erstattet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörden ihr Recht zur Überprüfung erklärter Beträge ausüben werden und dabei vollständige Kenntnis aller zugehörigen Informationen erlangen.

Die Beurteilung ist immer dann anzupassen, sobald sich Tatsachen oder Umstände verändern, die zuvor Grundlage für die ursprüngliche Beurteilung waren. Analog ist zu verfahren, wenn neue Informationen vorliegen.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze / -kreis

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden entsprechend IFRS 10 einheitlich nach den für die Konzernobergesellschaft ALBIS Leasing AG anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung im Zeitpunkt des Erwerbs vollkonsolidierter Gesellschaften wird grundsätzlich nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigen die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbes die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Ergebnisse von im Laufe des Jahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom effektiven Erwerbszeitpunkt an in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüberstanden. Eventualverbindlichkeiten wurden im erforderlichen Umfang konsolidiert. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften einbezogener Unternehmen wurden eliminiert. Als Folge der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften waren Steuerabgrenzungen vorzunehmen, die mit den Steuerabgrenzungen aus den Einzelabschlüssen zusammengefasst wurden.

Der Konzernabschluss enthält die ALBIS Leasing AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Die Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die ALBIS Leasing AG den schwankenden Renditen aus den Engagements ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese Renditen besitzt und diese mittels ihrer Verfügungsgewalt über die relevanten Aktivitäten der Tochtergesellschaften beeinflussen kann.

Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) werden von der ALBIS Leasing Gruppe für die geplante Verbriefung von Leasingforderungen gegründet. Ob eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist oder nicht, bestimmt sich nach den Anforderungen des IFRS 10 in Bezug auf die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens. Danach ist zu untersuchen, ob die ALBIS Leasing AG die Verfügungsgewalt über die Zweckgesellschaft besitzt; sie Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in der Zweckgesellschaft hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt nutzen kann, dass dadurch die Höhe ihrer Rendite beeinflusst wird.

Neben der ALBIS Leasing AG wurden folgende verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss 2019 einbezogen:

Name und Sitz Anteil am Kapital in % direkt Anteil am Kapital in % indirekt Eigenkapital
in T€
Jahresergebnis (1)
in T€
Einbezogene verbundene Unternehmen
(01) ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg 100,00 9.561 4.405
(02) ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg sonstige Rückstellung 100,00 755 22
(03) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg 100,00 31 148
(04) LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg 100,00 725 -25
(05) ALBIS Service GmbH, Hamburg 100,00 281 536
(06) Orange Finance S.A., Compartment I HiT Leases, Luxemburg 0,00 0 65
(07) Hanse Finance S.A., Compartments Kogge, HiT Leases II und Kontor, Luxemburg 0,00 0 204

(1) Die Jahresergebnisse der einbezogenen verbundenen Unternehmen sind nach HGB ausgewiesen; bei der Orange Finance S.A. und der Hanse Finance S.A. handelt es sich um das IFRS-Ergebnis.

Hanse Finance S.A.

Die Hanse Finance S.A., mit den Compartments Kogge, HiT Leases II und Kontor, wird seit 2018 in den Konzernabschluss wie ein Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Es besteht gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hat die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Hanse Finance S.A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen kann. Die Hanse Finance S.A. ist - vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen - zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen.

Orange Finance S.A.

Mitte Februar 2019 wurde bei der Hanse Finance S.A. ein neues Compartment "HiT Leases" eingerichtet, über das die bei der Orange Finance S.A. bestehenden Finanzierungen, Compartment "HiT Leases II" abgelöst wurden.

Die Orange Finance S.A. wurde am 15. Februar 2019 entkonsolidiert.

Die Orange Finance S.A. wurde zuvor in den Konzernabschluss wie ein Tochterunternehmen einbezogen. Es bestand kein Beteiligungsverhältnis, sondern gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hatte die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Orange Finance S.A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen konnte. Die Orange Finance S.A. war - vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen - zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen.

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise Unternehmen, auf die die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausübt, waren im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 nicht zu berücksichtigen.

2.4 Veränderungen des Konsolidierungskreises

2.4.1 Erstkonsolidierung

Im Geschäftsjahr wurden keine Gesellschaften erstmals konsolidiert.

2.4.2 Konzerninterne Umstrukturierung

Im Geschäftsjahr gab es keine wesentlichen konzerninternen Umstrukturierungen.

2.4.3 Entkonsolidierung

Die Orange Finance S.A. wurde am 15. Februar 2019 entkonsolidiert.

Weitere Abgänge aus dem Konsolidierungskreis haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben.

2.4.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wir nehmen die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus sehr ernst und analysieren diese laufend hinsichtlich der Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit.

Wir haben mögliche Reaktionen und Notfallpläne erarbeitet und passen diese laufend an die Entwicklung an. Die Notfallpläne sind teilweise aktiviert. Die aktuelle Lage hat uns noch nicht veranlasst, unsere Planungen oder Prognosen anzupassen. Die ersten zwei Monate des Jahres 2020 verliefen plangemäß. Sollte die Entwicklung in den Folgemonaten (ab April 2020) unsere betrieblichen Abläufe oder die unserer Geschäftspartner beeinträchtigen, wird sich dies auch in der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft zeigen. Den Umfang der Auswirkungen können wir gegenwärtig nicht quantifizieren. Wir warten die Entwicklung zunächst ab und passen - wenn erforderlich - unsere Prognosen im späteren Verlauf des Jahres an.

Am 25. Februar 2020 stellte die Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG im Sommer 2018 eine Schadensausgleichsrechnung, die nach derzeitiger rechtlicher Würdigung einer Anwaltskanzlei als nicht substantiiert bewertet wurde. Eine detaillierte Prüfung wurde nach Eingang der geforderten Nachweise in Auftrag gegeben. Die Schadensausgleichsansprüche von rund T€ 300 umfassen rechtliche und sonstige Beratungsleistungen sowie Reisekosten. Die von der ALBIS Leasing AG mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragten Anwälte sind der Auffassung, dass eventuell berechtigte Schadenersatzansprüche durch Regressforderungen gegenüber Dritten oder gegenüber der für derartige Fälle abgeschlossenen D&O-Versicherung gedeckt sind. Im Übrigen hat die Gesellschaft die im Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg im Januar 2019 auferlegten Rechtsanwaltskosten der Manus Vermögensverwaltung fristgerecht bezahlt.

Es liegen keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2019 vor, die wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf haben könnten.

2.5 Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse und Fremdwährungsgeschäfte

Jahresabschlüsse in anderen als auf Euro lautenden Währungen lagen nicht vor. Daher ergaben sich keine Umrechnungsdifferenzen. Fremdwährungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben, soweit es im Folgenden nicht anders dargestellt ist, im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Sie werden zum Nominalwert bewertet.

3.2 Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Die erstmalige Bilanzierung von Forderungen und Sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung wird, sofern die finanziellen Vermögenswerte über eine feste Laufzeit verfügen, zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen mit kurzer Laufzeit und Sonstige finanzielle Vermögenswerte ohne festen Zinssatz oder ohne feste Laufzeit werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet, wenn die Auswirkung einer Abzinsung unwesentlich ist und keine Wertminderung vorliegt.

Sonstige Vermögenswerte, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen (siehe unter 3.5).

3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen

3.3.1 Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts

Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern werden gemäß IFRS 16 weiterhin als Finance Leasing bilanziert. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten liegen bei durchschnittlich 46 Monaten. Hierbei handelt es sich um Teil- und Vollamortisationsverträge sowie um Mietkaufverträge.

Ein Leasingverhältnis wird als Finance Leasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt (IFRS 16.62). Der Leasingnehmer erwirbt den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gebrauch des Leasinggegenstands für den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und verpflichtet sich im Gegenzug, für dieses Recht bestimmte Leasingraten zu entrichten, deren Barwert sich dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstands und den Finanzierungskosten annähert oder ihn übersteigt. Garantierte und nicht garantierte Restwerte gemäß IFRS 16.70c sind in die Bilanzierung des Finance Leasing ebenso einzubeziehen wie die initial direct costs nach IFRS 16.69.

Die Vermögenswerte aus Finance Leasing werden in der Bilanz als Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, das heißt des Barwerts der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden in der zugehenden Leasingforderung und im Zinssatz berücksichtigt. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.

Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden für zahlungsgestörte Leasingverträge auf Grundlage der auf historischen Daten basierenden Ausfallklassen gebildet. Dabei erfolgt die Einteilung in Ausfallklassen anhand der Altersstruktur der Forderungen. Den einzelnen Ausfallklassen wird jeweils eine prozentuale Wertberichtigungsquote zugeordnet, die auf Erfahrungswerten beruht. Zusätzlich wird auf die Portfolien der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH im Segment "Leasing für Investitionsgüter" ein pauschaler Abschlag für die darin enthaltenen latenten Risiken vorgenommen.

Zusätzliche Einzelwertberichtigungen auf Leasingforderungen werden gebildet, wenn nach Kündigung eines Leasingvertrags sowie Sicherung und Bewertung des Leasingobjekts absehbar ist, dass die Forderungen aus dem Leasinggeschäft nicht in voller Höhe realisiert werden können (siehe unter 5.4.4).

3.3.2 Bilanzierung der Mietverträge und Untermietverträge an Gebäuden

Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des von ihr und ihren Töchterunternehmen genutzten Bürogebäudes in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 wird das zuvor als Operate Leasing eingestufte Mietverhältnis als Nutzungsrecht aus Leasing in Höhe seiner Nettoverbindlichkeit aktiviert und über die restliche Laufzeit des Mietvertrags linear abgeschrieben.

Die mit konzernfremden Mietern geschlossenen Untermietverträge über nicht selbst genutzte Teilbereiche des Gebäudes werden auch unter IFRS 16 weiterhin als Operate Leasingverhältnisse klassifiziert. Die betreffenden Gebäudeteile werden bei der ALBIS Leasing Gruppe im Anlagevermögen geführt und linear abgeschrieben (IFRS 16.84).

Von dem Wahlrecht, die untervermietete Immobilie in der Ifflandstraße 4, Hamburg, als Investment Property zu bilanzieren (IAS 40.6), hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

Die ALBIS HiTec Leasing GmbH hat Büros in der Aachener Straße 1006-1012, Köln, und in der Oskar-Schlemmer-Straße 11, München, angemietet. Unter Anwendung des IFRS 16 wird für beide Mietverhältnisse ein Nutzungsrecht aus Leasing aktiviert und über die Dauer des Mietvertrags linear abgeschrieben.

3.3.3 Bilanzierung von sonstigen Leasing- und Mietverträgen mit der ALBIS Leasing Gruppe als Mieter beziehungsweise Leasingnehmer

Die ALBIS Leasing Gruppe ist Leasingnehmer beziehungsweise Mieter diverser IT-Ausstattungen: Drucker, Server und Telefonanlage für die Ifflandstraße 4, Hamburg. Darüber hinaus bestehen diverse Pkw-Leasingverträge, vorwiegend für Mitarbeiter des Vertriebs.

Unter Anwendung des IFRS 16 wird für die Leasing- und Mietverhältnisse ein Nutzungsrecht aus Leasing aktiviert und über die Dauer des Leasing- beziehungsweise Mietvertrags linear abgeschrieben.

Der Konzern sieht bei Leasinggegenständen mit einem Wert von unter $ 5.000 von einer Aktivierung als Nutzungsrecht ab, und macht Gebrauch von dem Wahlrecht, zugehörige Zahlungen weiterhin im Aufwand zu erfassen.

3.4 Finanzanlagen

Finanzinstrumente sind beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wird ein Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, erfolgt der erstmalige Ansatz zuzüglich Transaktionskosten.

Die Folgebewertung richtet sich nach der gewählten Kategorie. Finanzanlagen, die den Kategorien "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" oder "Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" zugeordnet sind, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet (siehe unter 3.5).

Die nicht realisierten Bewertungsgewinne und -verluste aus Finanzanlagen der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" werden, sofern nicht die Bedingungen für eine Wertminderung vorliegen, bis zum Zeitpunkt des Abgangs direkt im Eigenkapital erfasst. Eine Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten nach zuvor erfassten Wertminderungen erfolgt bei Fremdkapitaltiteln erfolgswirksam. Während die Zuschreibung bei Eigenkapitaltiteln generell erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst wird.

Finanzanlagen, für die der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Liegen objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, wird auf den Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Finanzanlagen.

3.5 Ermittlung beizulegender Zeitwerte und Bewertungshierarchien von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles beim Verkauf des Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, anlässlich dessen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, auf dem Hauptmarkt oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert beziehungsweise die Schuld - sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist - stattfindet.

Der am besten geeignete Maßstab für den beizulegenden Zeitwert ist ein notierter Marktpreis für ein identisches Instrument an einem aktiven Markt (Stufe 1). Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit hinreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen. Sind keine notierten Preise verfügbar, wird die Bewertung anhand notierter Preise ähnlicher Finanzinstrumente an aktiven Märkten vorgenommen. Sind keine notierten Preise für identische oder ähnliche Finanzinstrumente verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodelles ermittelt, bei dem die einfließenden Daten - mit Ausnahme unwesentlicher Parameter - aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet wurden (Stufe 2). Finden wesentliche nicht beobachtbare Marktparameter Eingang in die Bewertungsmodelle, liegt eine Stufe 3-Bewertung vor (weitere Ausführungen siehe unter 5.4).

Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, die approximativ auch dem Fair Value entsprechen. Um die zum Fair Value angesetzten derivativen Finanzinstrumente zu bewerten, verwendet die Gesellschaft die Barwertmethode. Der Diskontierungssatz für die Barwertmethode ergibt sich aus einem fixen und aus einem variablen Zinssatz, der sich am 1-Monats EURIBOR orientiert. Dieser Diskontierungssatz entspricht dem Swapsatz.

3.6 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16.16) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen (cost model). Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert. Der aus dem Verkauf resultierende Ertrag oder Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzoll und nicht erstattungsfähiger Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen.

Aufwendungen, die nach Beginn der Nutzungsdauer entstehen (z.B. Wartungs-, Instandhaltungs- und Überholungskosten) werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der die Kosten entstanden sind. Führen Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, so werden diese Aufwendungen als zusätzliche Kosten der Sachanlagen aktiviert.

Die Abschreibungssätze basieren auf folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

- Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre

- EDV-Hardware 3 Jahre

- Fuhrpark 4 bis 5 Jahre

- Mietereinbauten 10 Jahre

- Sonstige (Büroeinrichtung) 3 bis 15 Jahre

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass Abschreibungsmethode und Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen. Der Beginn des Abschreibungszeitraumes wird durch den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft festgelegt (siehe unter 3.8).

3.7 Immaterielle Vermögenswerte

3.7.1 Lizenzen und Software

Immaterielle Vermögenswerte - im Wesentlichen Software - werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres überprüft (siehe unter 3.8).

Die ALBIS Leasing Gruppe plant für die Jahre 2020 / 2021 Investitionen in ihre Basissoftware. Die Investitionen begründen ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut, das nach Betriebsbereitschaft über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben ist.

3.7.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar (siehe unter 2.3).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt. Zuschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung sind nach IAS 36 nicht zulässig. Der Impairment-Test wird auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) durchgeführt. Die Zuordnung erfolgt auf die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss voraussichtlich zufließen wird (siehe unter 3.8). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens einmal jährlich (zum Bilanzstichtag 31. Dezember) oder zusätzlich, wenn Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nicht. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der auf das entsprechende Unternehmen entfallende Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns oder des Verlusts aus der Veräußerung mit einbezogen.

Da der Geschäfts- oder Firmenwert im ALBIS Leasing Konzern keiner einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zuzuordnen ist, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der kleinsten Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert genutzt wird. Diese entspricht bei der ALBIS Leasing AG der ALBIS HiTec Leasing Gruppe.

Die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten richtet sich nach der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit beziehungsweise die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Basis der Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung getestet wird, darf nicht größer sein als das operative Segment.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe besteht aus den Gesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH, LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH und ALBIS Service GmbH. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe setzt sich damit aus mehreren CGU zusammen, die weitgehend mit den rechtlichen Einheiten übereinstimmen. Der Teilkonzern betreibt das Finance Leasinggeschäft mit gewerblichen Kunden im deutschen Mittelstand. Die Leasingobjekte gehören zu den Produktgruppen Gastronomie- und Großküchentechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte, Maschinen / Anlagen, Flurfördertechnik, Werkstattausrüstung, Medizintechnik, Büro- und Telekommunikation. Die Leasingverträge werden hierbei überwiegend über Handelspartner vermittelt (Vertriebsleasing).

Für den Fall, dass der Buchwert der Gruppe von CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag der CGU den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, wird in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrages eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der CGU zugeordneten (nicht finanziellen) Vermögenswerte vorgenommen, die unter die Wertminderungsregelungen des IAS 36 fallen.

Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert ermittelt. Für den Fall, dass der beizulegende Zeitwert höher ist als der Buchwert, verzichtet die Gesellschaft auf die Ermittlung des Nutzungswertes.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts und des Nutzungswertes stellt die Gesellschaft auf den Barwert der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung ab (Discounted Cashflow-Methode). Die der Discounted Cashflow-Methode zur Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und internen Planungen, wobei von einem Planungshorizont von fünf Jahren ausgegangen wird. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts beziehungsweise des Nutzungswertes durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich Umsatzentwicklung, Kundengewinnung und Kosten für die Kundenbindung, Investitionen (für den beizulegenden Zeitwert lediglich dann, wenn diese auch von einem potenziellen Käufer vorgenommen würden), Marktanteil, Wachstumsraten des Neugeschäfts sowie Diskontierungszinssatz. Die durch interne Informationsquellen ermittelten Annahmen wurden durch externe Informationsquellen (z.B. Händler- und Vertriebsnetz, aber auch volkswirtschaftliche Daten) abgesichert.

Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts lagen folgende Annahmen zugrunde:

- Die Wachstumsrate der ewigen Rente spiegelt die langfristigen Erwartungen an das Wachstum der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider und wurde mit 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) berücksichtigt.

- Die Wachstumsrate des Mittelzu- und Mittelabflusses beruht auf den Planungen der Entwicklung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Abhängigkeit vom derzeitigen Marktumfeld, von der strategischen Ausrichtung sowie von der angenommenen Entwicklung der Kosten. Dabei wurde ausschließlich das organische Wachstum betrachtet. Geplante Akquisitionen, die ein potenzieller Käufer nicht auch vornehmen würde, wurden aus den Planungen eliminiert.

- Zur Berechnung des Zeitwerts (im Rahmen des Ertragswertverfahrens) wurden die Zahlungsreihen mit dem gewichteten Durchschnittssatz für Kapitalkosten der ALBIS Leasing AG des Geschäftsjahres 2019 abgezinst. Dieser betrug 6,85 % (Vorjahr 6,53 %) im kurzfristigen Bereich und steigt vor Wachstumsabschlag gestaffelt bis auf 6,69 % (Vorjahr 7,33 %) im Bereich der ewigen Rente nach Steuern.

- Die berechneten Verkaufskosten wurden in Abhängigkeit vom ermittelten Firmenwert als Marge auf diesen errechnet und repräsentieren damit die größenabhängigen Kosten einer Transaktion.

Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswertes als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (mittels Ertragswertverfahren / DCF-Verfahren) der Gruppe von CGU (des operativen Segments) bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:

- Neugeschäftsvolumen

- Marge

- Kosten

- Kapitalisierungszinssatz (Zinssatz)

- Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

- Szenarien der Sensitivitätsanalyse

Neugeschäftsvolumen: Das Neugeschäftsvolumen ist die Summe der Anschaffungskosten der an Kunden ausgelieferten Leasingobjekte des Geschäftsjahres. Das Neugeschäftsvolumen wird von der CGU unter Berücksichtigung der erwarteten Refinanzierungskonditionen und der erwarteten Marktentwicklung geplant.

Marge: Die Marge ist die Differenz zwischen dem Kundenzins (der zur Kalkulation des Leasinggeschäfts verwendet wird) unter Berücksichtigung der leasingtypischen Zusatzerlöse und des Refinanzierungszinses für das Leasinggeschäft. Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte prognostiziert, die im aktuellen Geschäftsjahr, vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die Margen wurden aufgrund der erwarteten Entwicklung der Refinanzierungskonditionen und der in den Margen berücksichtigten Entwicklung der Zusatzerlöse angepasst.

Kosten: Die Kosten (Personalkosten, Kosten zur Anbahnung und Abwicklung des Leasinggeschäfts u.a.) sind sowohl vom Umfang des Neugeschäfts als auch von der Entwicklung des Leasingportfolios (Bestand aus Vorjahren zuzüglich Neugeschäft) der CGU abhängig. Für die Kostenplanung werden - ausgehend von der Neugeschäftsplanung - Prognosen für die Abwicklung des Leasingbestands und die Kostenentwicklung im Zeitablauf herangezogen.

Kapitalisierungszins: Der Abzinsungssatz spiegelt die aktuellen Markteinschätzungen für die der CGU zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (weighted average cost of capital) geschätzt. Der Zinssatz wurde um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch der CGU zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden.

Schätzungen der Wachstumsraten: Für den Schätzwert wurde die Wachstumsrate der Leasinginvestitionen im Zeitraum 2010 bis 2019 gemäß den Angaben des BDL - Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen e.V. (Stand Dezember 2019) herangezogen.

Sensitivitätsanalyse: Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate des Neugeschäfts um 10 % angenommen.

3.8 Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer aufgrund von Ereignissen oder Änderungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Anhaltspunkte dafür könnten unter anderem Einschränkungen der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit oder Verkürzungen der Restnutzungsdauer sein. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wurden, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzwert. Der Nettoveräußerungswert ist der durch einen Verkauf des Vermögenswertes erzielbare Betrag aus einer marktüblichen Transaktion. Unter dem Nutzwert versteht man den Barwert des geschätzten künftigen Cashflows, der aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartet wird. Der erzielbare Betrag wird für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (siehe unter 3.7.2).

Liegt ein Anhaltspunkt dafür vor, dass eine Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird diese Wertaufholung als Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.9 Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Ein Ausweis in dieser Position erfolgt, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (einschließlich gegebenenfalls direkt zurechenbarer Schuldposten) vorliegen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden sollen und deren Veräußerung hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen eines langfristigen zur Veräußerung bestimmten Vermögenswertes beziehungsweise einer Veräußerungsgruppe ist, dass die zuständige Managementebene geplant und beschlossen hat, den Vermögenswert zu verkaufen und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde. Der Angebotspreis muss in einem angemessenen Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert stehen. Außerdem muss die Veräußerung innerhalb der nächsten zwölf Monate höchstwahrscheinlich sein.

Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (discontinued operation) handelt es sich um einen Vermögenswert, der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Vermögenswert einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden, sofern nicht eine der Bewertungsausnahmen des IFRS 5.5 anzuwenden ist, zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden nicht mehr vorgenommen. Liegt der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis vor Steuern dieser Vermögenswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.

3.10 Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 bilanziert und der Kategorie "liabilities at amortised cost" zugeordnet. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden alle Finanzverbindlichkeiten, die keine derivativen Verbindlichkeiten sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet (siehe unter 3.5).

3.11 Rückstellungen

Rückstellungen werden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst.

3.12 Erlösrealisierung

Umsatzerlöse werden bei Erbringung der Leistung beziehungsweise bei Nutzungsüberlassung realisiert. Sie werden ohne Verbrauchsteuern ausgewiesen. Dabei werden erwartete Rabatte oder sonstige Preisnachlässe abgegrenzt beziehungsweise abgezogen.

Bei bestimmten Lieferungen ist eine Übernahmebestätigung durch den Erwerber notwendig. Bei diesen Lieferungen wird der Umsatz nach Zustimmung des Käufers realisiert.

3.13 Zinserträge / Zinsaufwand

Zinserträge und Zinsaufwand werden nach der Effektivzinsmethode ermittelt.

3.14 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Latente Steuern

Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des steuerlichen Ergebnisses (tatsächliche Steuern) und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mit Hilfe der bilanzorientierten Liability-Methode ermittelt. Latente Steuern spiegeln den Nettosteueraufwand / -ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung am Stichtag voraussichtlich resultieren werden.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sich die temporären Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren.

Ein latenter Steueranspruch ist für alle ertragsteuerlich relevanten temporären Unterschiede in dem Maße zu bilanzieren wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten wird. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in vollem Umfang vermindert, wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch entweder zum Teil oder insgesamt zu nutzen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede bilanziert, sofern die latenten Steuerschulden nicht auf einem Geschäfts- oder Firmenwert beruhen, für den es keine steuerliche Entsprechung gibt.

3.15 Wesentliche Ermessensentscheidungen

Wesentliche Ermessungsentscheidungen hinsichtlich der Nachgeschäftserlöse (IFRS 16.70c) und der damit einhergehenden Latenten Steuern sowie Latenter Steuern auf Verlustvorträge sind unter 3.16 dargestellt.

3.16 Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen angewendet, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus gekündigten Verträgen, den Ansatz erzielbarer Restwerte im Bereich des Leasingvermögens, die Festsetzung der Parameter zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Im Berichtsjahr wurden bei drei Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe (ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Direct Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH) die Nachgeschäftserlöse, die nicht durch einzelvertragliche Rückkaufsvereinbarungen der Lieferanten begrenzt wurden, neu geschätzt und einheitlich auf 16 % der Anschaffungskosten festgelegt. Die Anpassung wurde auch vor dem Hintergrund eines inzwischen vereinheitlichten Geschäftsmodelles vorgenommen. Die von den drei Gesellschaften fortlaufend überwachten Nachgeschäftserlöse können statistisch entsprechend unterlegt werden. Die Neueinschätzung bewirkte gegenüber dem 31. Dezember 2018 einen um rund € 2,2 Mio. geringeren Ansatz von Nachgeschäftserlösen in den Finance Lease Forderungen.

Wesentliche Schätzunsicherheiten bestehen in den nachfolgenden Bereichen:

- Annahmen im Rahmen des Werthaltigkeitstests bei der Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte

- Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus gekündigten beziehungsweise rückständigen Leasingverträgen auf Basis des Werterhaltungssatzes

- Berücksichtigung von kalkulierten Restwerten am Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Ermittlung des Barwerts von Leasingforderungen aus zu erwartenden Vertragsverlängerungen und aus Verwertung

- Ansatz und Bewertung Latenter Steuern auf Verlustvorträge

(zu den Annahmen und Schätzungen im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert siehe auch unter 3.7.2, zu den Annahmen bei rückständigen Leasingverträgen siehe unter 5.4.4)

Kalkulierte Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen berücksichtigt. Die kalkulierten Restwerte umfassen neben den erwarteten Verwertungserlösen insbesondere die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können. Die Restwerte werden bei Abschluss der entsprechend zugrunde liegenden Leasingverträge auf Basis der erwarteten Werte berücksichtigt. Erlöse werden dabei anhand statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Falle eines Absinkens der tatsächlich im Nachgeschäft erzielbaren Erlöse wird dies durch eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt.

Aktive Latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln ist in Höhe von € 0,4 Mio. direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften.

Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern Verfügungsbeschränkungen für Teile der liquiden Mittel, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 5,1 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

4.2 Nutzungsrechte aus Leasing

Die Zusammensetzung und Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasing gemäß IFRS 16 zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar:

Nutzungsrechte aus Leasing
(in T€)
1.1.2019 Zugänge Abgänge Abschreibungen 31.12.2019
Gebäude 6.926 633 0 1.195 6.364
Fuhrpark 285 0 0 143 142
Betriebs - und Geschäftsausstattung 48 192 0 21 219
Gesamt 7.259 825 0 1.359 6.725

Gebäude

Die Zugänge betreffen das gemietete Gebäude der Hauptniederlassung in der Ifflandstraße 4, Hamburg, sowie angemietete Büroräume in Köln und München.

Der Mietvertrag für das Gebäude in der Ifflandstraße 4, Hamburg, ist bis zum 31. Oktober 2025 befristet, der für das Büro in München bis zum 31. Januar 2024 und der für das Büro in Köln bis zum 31. Januar 2024. Alle drei Mietverträge können per Option um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Fuhrpark

Die Gesellschaft least den Pkw-Bestand für die Mitarbeiter des Vertriebs, um eine effiziente und rollierende Erneuerung des Fuhrparks zu gewährleisten.

Die zugrunde liegenden Verträge haben Laufzeiten von maximal 36 Monaten und beinhalten in der Regel keine Verlängerungsoptionen.

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Der Zugang betrifft die für die Ifflandstraße 4, Hamburg, gemietete Telefonanlage. Der Leasingzeitraum beträgt genau 60 Monate. Etwaige Verlängerungsoptionen sind nicht vereinbart.

4.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das maximale Ausfallrisiko (IFRS 7.36 (a)) ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt. Sicherheiten zur Abschirmung der konzerninhärenten Risiken bestehen nicht.

4.4 Forderungen aus Operate Leasingverhältnissen (IFRS 16.53f)

Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4. Werden Mietverträge mit konzernfremden Mietern geschlossen, sind diese als Operate Leasingverhältnisse zu qualifizieren.

Die (lang- und kurzfristigen) Leasingzahlungen aus Operate Leasingverträgen werden in Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen bis zum erstmöglichen Kündigungstermin der Operate Leasingverhältnisse angegeben.

Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2019 bis 1 Jahr
über 1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
2019
Mindestleasingzahlungen 357.308 960.038 0 1.317.346
Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2018 bis 1 Jahr
über 1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
2018
Mindestleasingzahlungen 438.611 267.953 0 706.564

4.5 Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen (IFRS 16.62)

Die (lang- und kurzfristigen) Leasing- und Mietkaufforderungen werden ohne Einbeziehung nicht verdienter, kontrahierter Zinsen, die mit den annuitätischen Ratenzahlungen der Kunden dem Konzern zufließen, ausgewiesen. Der Ausweis entspricht dem Barwert. Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung zu den Bruttoleasingforderungen stellen sich wie folgt dar:

Zusammensetzung zum 31. Dezember 2019 Laufzeiten Gesamt Gesamt
bis 1 Jahr
über 1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
31.12.2019
31.12.2018
Zukünftige Raten 63.628.356 115.919.189 1.314.200 180.861.745 136.680.347
+ Garantierte Restwerte 0 0 0 0 500.683
+ Nicht garantierte Restwerte und nicht garantierte Leasingzahlungen 5.852.272 7.448.346 0 13.300.618 15.269.196
Bruttoinvestition 69.480.628 123.367.535 1.314.200 194.162.363 152.450.226
- Noch nicht realisierter Finanzertrag -8.871.585 -8.784.152 -8.589 -17.664.326 -15.635.466
Nettoinvestition 60.609.043 114.583.383 1.305.611 176.498.037 136.814.760
- Barwert der nicht garantierten Restwerte -5.547.360 -7.060.277 0 -12.607.637 -14.799.564
Barwert der Mindestleasingzahlungen 55.061.683 107.523.106 1.305.611 164.756.030 122.015.196

Von den zum 31. Dezember 2019 bestehenden Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen in Höhe von € 176,5 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,3 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 3,0 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,3 Mio. nicht wertberichtigt (siehe unter 5.4.4).

Von den zum 31. Dezember 2018 bestehenden Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen in Höhe von € 136,8 Mio. waren Forderungen in Höhe von insgesamt € 3,6 Mio. überfällig. Hiervon waren Forderungen in Höhe von € 2,9 Mio. wertberichtigt und Forderungen in Höhe von € 0,7 Mio. nicht wertberichtigt (siehe unter 5.4.4).

4.6 Sachanlagen und zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte

4.6.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Vermögenswerte der Sachanlagen werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

2019 1.1.
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.
T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 275 184 57 402
Abschreibungen 180 124 70 234
Buchwerte 95 168
2018 1.1.
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.
T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 495 65 285 275
Abschreibungen 421 45 286 180
Buchwerte 74 95

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 16.63 i.V.m. IAS 36 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.6.2 Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte

Die zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte bestehen in künftigen Mietkauf- und Leasinggegenständen im Bereich des Finance Leasing. Diese werden zur Verbesserung der Darstellung gemäß IAS 1.55 bis zur Inmietsetzung als "Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte" ausgewiesen. An den Gegenständen bestehen in der Regel entweder Eigentumsvorbehalte der Lieferanten oder sie stehen im Sicherungseigentum der Bankpartner, die die Vorfinanzierung übernehmen. Die Sicherungsrechte Dritter beziehen sich auf den gesamten Bilanzausweis.

2019 1.1.
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.
T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 10.016 9.656 10.016 9.656
2018 1.1.
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.
T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 9.360 10.016 9.360 10.016

4.7 Immaterielle Vermögenswerte

4.7.1 Softwarelizenzen

Die Softwarelizenzen werden linear über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

2019 1.1.
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.
T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 502 463 185 780
Abschreibungen 235 30 0 265
Buchwerte 267 515
2018 1.1.
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.
T€
Anschaffungs- und Herstellungskosten 481 83 62 502
Abschreibungen 272 26 63 235
Buchwerte 209 267

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 38.118 haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

4.7.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung entwickelten sich wie folgt:

2019 1.1.
T€
Zugänge
T€
Änderungen im Konsolidierungskreis
T€
Abschreibungen
T€
31.12.
T€
ALBIS HiTec Leasing GmbH 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560
2018 1.1.
T€
Zugänge
T€
Änderungen im Konsolidierungskreis
T€
Abschreibungen
T€
31.12.
T€
ALBIS HiTec Leasing GmbH 13.560 0 0 0 13.560
13.560 0 0 0 13.560

Im Rahmen der Impairment-Tests des Geschäfts- oder Firmenwerts (siehe unter 3.7.2 und 3.8) ergab sich kein Wertminderungsaufwand. Der ermittelte beizulegende Zeitwert des operativen Segments "Vertriebsleasing" betrug zum 31. Dezember 2019 € 105 Mio. (Stufe 3, siehe unter 5.4.2).

Zum 31. Dezember 2019 führte der Konzern seine jährliche Prüfung auf Wertminderung durch. Dabei wurde - neben anderen Faktoren - das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft. Zum Stichtag lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals.

Der erzielbare Betrag der CGU wird als höherer Wert vom beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf Finanzplänen, die vom Management für einen Detailzeitraum von fünf Jahren genehmigt wurden. Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts wurden die Cashflow-Prognosen um die nicht von einem potenziellen Käufer durchgeführten Investitionen angepasst. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 6,85 % im kurzfristigen Bereich und steigt gestaffelt bis auf 6,69 % (Vorjahr 7,33 %) im Bereich der ewigen Rente. Bestandteil des Abzinsungssatzes ist ein risikofreier Zins, der aus der Basiszinskurve zum Jahreswechsel entnommen wurde, im kurzfristigen Bereich -0,67 % beträgt und gestaffelt bis auf 0,17 % im Bereich der ewigen Rente steigt. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten.

Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) extrapoliert (ewige Rente). Die Wachstumsrate der Leasinginvestitionen im Zeitraum 2010 bis 2019 beträgt nach Angaben des BDL - Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (Stand Dezember 2019) durchschnittlich 4,6 %. Vor 2010 waren die Wachstumsraten - als Folge der Finanzkrise - niedriger. Unter Einbeziehung des Jahres 2008, dem Jahr mit den höchsten Leasinginvestitionen vor der Finanzkrise, ergibt sich ein durchschnittliches Wachstum von 2,1 %. Dem wurde durch eine mit 1,0 % vorsichtig bemessene Wachstumsrate Rechnung getragen. Sie spiegelt die Erwartungen hinsichtlich des Branchenwachstums der CGU wider. In die Cashflow-Prognosen fließen sowohl Vergangenheitswerte als auch zukünftig erwartete Marktentwicklungen ein.

4.8 Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Vermögenswerte sanken von € 3,5 Mio. auf € 3,4 Mio.

Die Sonstigen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer (€ 1,7 Mio.) sowie debitorische Kreditoren (€ 0,6 Mio.). Zudem bestehen Forderungen aus unterwegs befindlichen Zahlungen für angekaufte Forderungen in Höhe von € 0,4 Mio., Vermögenswerte aus aktiver Rechnungsabgrenzung in Höhe von € 0,4 Mio., geleistete Anzahlungen für Leasingobjekte in Höhe von € 0,1 Mio. sowie Forderungen aus Ertragsteuern in Höhe von € 0,1 Mio.

4.9 Latente Steuern

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %) zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen berechnet.

Zum Bilanzstichtag wies der Konzern aktive Latente Steuern in Höhe von € 6,7 Mio. (Vorjahr € 6,7 Mio.) aus.

Aktive Latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von € 3,7 Mio. (Vorjahr € 3,3 Mio.) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern war eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst.

Zum Bilanzstichtag wurden passive Latente Steuern in Höhe von € 5,5 Mio. (Vorjahr € 6,3 Mio.) ausgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft erfasst die ALBIS HiTec Leasing Gruppe gemäß IAS 17.36 ff. sämtliche Vermögenswerte aus dem Finanzierungsleasing und setzt diese als Forderungen an. Aus dem Ansatz dieser Forderungen ergab sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 eine temporäre Differenz gegenüber der Steuerbilanz in Höhe von € 10,2 Mio. (Vorjahr € 16,6 Mio.). Unter Anwendung des genannten Steuersatzes wurden gemäß IAS 12.47 zum 31. Dezember 2019 passive Latente Steuern in Höhe von € 3,3 Mio. (Vorjahr € 5,4 Mio.) ermittelt. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr um € 0,8 Mio. wurde gemäß IAS 12.58 ergebniswirksam erfasst.

Zum 31. Dezember 2016 bestehen durch Steuerbescheide festgestellte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von T€ 23.634 (Vorjahr T€ 23.488) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von T€ 28.568 (Vorjahr T€ 29.045). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte Latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von T€ 1.452 (Vorjahr T€ 1.475) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von T€ 2.175 (Vorjahr T€ 2.109). Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden in Höhe von T€ 3.682 (Vorjahr T€ 3.265) aktiviert.

4.10 Eigenkapital / Gezeichnetes Kapital

Bezüglich der Veränderung des Eigenkapitals verweisen wir neben den folgenden Ausführungen auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Die Kapitalrücklage resultiert aus der im Jahr 2016 durchgeführten Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.532.448 neuen Stückaktien über einen Nennwert von einem Euro.

Die gesetzliche Rücklage inklusive Kapitalrücklage muss mindestens 10 % des gezeichneten Kapitals betragen (§ 150 Abs. 2 AktG). Da im Berichtsjahr der Gesamtbetrag mehr als 10 % des gezeichneten Kapitals ausmachte, war eine weitere Dotierung nicht notwendig.

Die Hauptversammlung am 12. Juli 2019 entschied, eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten - dies entsprach einem Betrag von T€ 742 - und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 621 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Die Minderung des Eigenkapitals um € 3,4 Mio. ist im Wesentlichen auf die Umsetzung des IFRS 16 zurückzuführen. Gegenüber dem bisher geltenden IAS 17 ist bei der Aktivierung anfänglicher direkter Einzelkosten (initial direct costs) restriktiver vorzugehen. Die Anpassungen setzte die ALBIS Leasing AG im Wege der retrograd modifizierten Anpassung um. Bilanzverkürzend wurden die Forderungen aus Leasingverhältnissen und korrespondierend das Eigenkapital (Ergebnisvortrag) um € 3,6 Mio. gemindert.

Der Konzernjahresüberschuss erhöhte das Kapital um € 1,7 Mio.

Der Verbrauch der Wertminderungsrücklage nach IFRS 9 kürzte das Eigenkapital um € 0,4 Mio. Eigenkapitalsenkend wirkten auch die Entkonsolidierung der Orange Finance S.A. (€ - 0,2 Mio.) sowie versicherungsmathematische Verluste (€ - 0,1 Mio.). Die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste stehen im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen der ALBIS Leasing AG und der ALBIS Direct Leasing GmbH.

Auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von T€ 30 (Stiftungskapital bei der Hanse Finance S.A.) entfallen keine Gewinnanteile.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 25. Juni 2020 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 4 Cent pro Aktie auszuschütten - dies entspricht einem Betrag von T€ 742 - und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 479 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stückaktien sind alle mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt.

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 18.546.000,00 (Euro achtzehn Millionen fünfhundertsechsundvierzigtausend). Es ist eingeteilt in 18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

(2) Die Form der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.

(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögenswerten;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

(4) Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

4.11 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Zusammensetzung zum 31. Dezember 2019 bis zu 1 Jahr
T€
über 1 bis zu 5
Jahren T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 69.102 119.026 255 188.383
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.335 5.433 0 6.768
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.150 0 0 1.150
Sonstige Verbindlichkeiten 3.515 1.045 0 4.560
75.102 125.504 255 200.861
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2018 bis zu 1 Jahr
T€
über 1 bis zu 5
Jahren T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48.119 96.188 0 144.307
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.138 0 0 2.138
Sonstige Verbindlichkeiten 2.684 2.058 0 4.742
52.941 98.246 0 151.187

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Refinanzierungslinien in Höhe von € 105,5 Mio. (Vorjahr € 78,2 Mio.) an die vollkonsolidierte Zweckgesellschaft Hanse Finance S.A. Die Hanse Finance S.A. refinanziert das Leasinggeschäft der ALBIS HiTec Leasing Gruppe.

Darüber hinaus enthält die Position überwiegend Refinanzierungskredite für das Leasinggeschäft. In 2019 wurde zusätzlich ein Covered Loan von der ING-DiBa AG in Höhe von € 50,0 Mio. in Anspruch genommen. Weitere Refinanzierungen liefen über die Nord LB sowie die Sparkasse Bremen.

Verbindlichkeiten aus Leasing

Die Verbindlichkeiten betreffen ausstehende Zahlungen aus Miet- und Leasingverträgen, für die nach IFRS 16 Nutzungsrechte aus Leasing aktiviert wurden.

Bei erstmaliger Anwendung wurden die Verbindlichkeiten aus Leasing mit dem gewichteten Durchschnittswert des Grenzkapitalzinssatzes in Höhe von 0,61 % auf ihren Nettowert abgezinst. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Verbindlichkeiten aus dem Operate Leasingverhältnis, die zum Ende des dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres ausgewiesen wurden, und den zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung in der Bilanz ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten beträgt T€ 7.259.

Von dem praktischen Behelf nach IFRS 16.C3 hat das Unternehmen keinen Gebrauch gemacht.

Bei der Bewertung einer Leasingverbindlichkeit werden vom Konzern die vertraglich vereinbarten Zahlungen zugrunde gelegt und zu Vertragsbeginn mit einem einheitlichen Zinssatz (dem Grenzkapitalzinssatz) auf ihren Nettowert abgezinst. Sonderzahlungen werden der Leasingverbindlichkeit hinzugerechnet, während Preisnachlässe und sonstige Boni abgezogen werden. Variable Bestandteile der Leasingzahlungen, die nicht dem Leasinggegenstand selber zugeordnet werden können, werden aus der Bewertung der Leasingverbindlichkeit herausgerechnet.

In diesem Zusammenhang wurden Mietnebenkosten sowie Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 146 nicht in die Bemessungsgrundlage der Leasingverbindlichkeiten einbezogen.

Zum Stichtag weisen die Verbindlichkeiten aus Leasing folgende Struktur auf:

Verbindlichkeiten aus Leasing
(in T€)
31.12.2019 kurzfristig langfristig
Gebäude 6.402 1.167 5.234
Fuhrpark 146 112 35
Betriebs und Geschäftsausstattung 220 56 164
Gesamt 6.768 1.335 5.433

Der Zinsaufwand aus der Tilgung der passivierten Leasingverbindlichkeiten belief sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 43.

(zur "Zusammensetzung und Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasing gemäß IFRS 16", siehe unter 4.2)

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen erhaltene Kautionen in Höhe von € 2,1 Mio., kreditorische Debitoren in Höhe von € 0,7 Mio., Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt in Höhe von € 0,4 Mio. sowie Verbindlichkeiten von zum Stichtag abgegrenzten, zu leistenden Leasingzahlungen in Höhe von € 0,1 Mio. Des Weiteren sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten Abwicklungskosten des forfaitierten Forderungsbestandes (€ 0,4 Mio.), Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (€ 0,1 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (€ 0,2 Mio.) ausgewiesen.

Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehen in Höhe von € 71,0 Mio. (Vorjahr € 35,7 Mio.) mit festen Zinssätzen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem neu hinzugekommenen Covered Loan der ING-DiBa AG in Höhe von € 50,0 Mio.

Die festen Zinssätze entsprechen zum Bilanzstichtag dem Marktzins.

4.12 Negative Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Berichtsjahr Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von € 223 Mio. abgeschlossen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (siehe unter 3.5). Der beizulegende Zeitwert ist negativ und wurde in Höhe von T€ 232 bilanziert.

Die Zinsswaps haben unterschiedliche Laufzeiten und laufen maximal bis zum 19. Januar 2026.

4.13 Rückstellungen für Pensionen

Für berechtigte Mitarbeiter bestehen bei der ALBIS Leasing AG Pensionsanwartschaften über einen leistungsorientierten Pensionsplan. Dieser betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruht auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistungen festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 3.278 (Vorjahr T€ 3.213) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 12,56 Jahre (Vorjahr 12,25 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Grundlage der in IAS 19 enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der Projected Unit Credit (PUC) Methode. Als Rechnungsgrundlage wurde die Heubeck-Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,01 % (Vorjahr 1,73 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaften nicht berücksichtigt.

Für einen berechtigten Mitarbeiter besteht bei der ALBIS Direct Leasing GmbH eine Pensionsanwartschaft. Diese betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 203 (Vorjahr T€ 193) unverfallbare Anwartschaften. Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 8,52 Jahre (Vorjahr 8,63 Jahre). Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Grundlage der in IAS 19 enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der Projected Unit Credit (PUC) Methode. Als Rechnungsgrundlage wurde die Heubeck-Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 1,01 % (Vorjahr 1,73 %). Bei den Berechnungen wird unverändert eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,0 % (Vorjahr 2,0 %) pro Jahr zugrunde gelegt. Steigerungsraten für Krankheitskosten werden für die Pensionsanwartschaft nicht berücksichtigt.

Versorgungsverpflichtung 2019
2018
Versorgungsverpflichtung zum 1.1. 3.406.029 3.502.913
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand 57.318 53.919
+ Erfolgsneutrale Gewinne/Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 50.981
./.+ Erfolgsneutrale Verluste/ Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen 286.228 -61.464
+./. Erfahrungsbedingte Gewinne/ Verluste -122.425 4.579
./. Geleistete Rentenzahlungen -145.479 -144.899
Bilanzwert 31.12. 3.481.671 3.406.029

Die Versorgungsverpflichtungen teilen sich wie folgt auf die Gesellschaften ALBIS Leasing AG und ALBIS Direct Leasing GmbH auf:

Entwicklung 2019

Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG
ALBIS Direct Leasing GmbH
Bilanzwert zum 1.1.2019 3.212.871 193.158
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 54.108 3.210
+ Gewinne / Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 0 0
+/./. Gewinne / Verluste aus Veränderung von finanziellen Annahmen 274.420 11.808
+ Erfahrungsbedingte Gewinne -132.801 10.376
./. Geleistete Rentenzahlungen -130.819 -14.660
Bilanzwert 31.12.2019 3.277.779 203.892
Pensionsaufwand gemäß IAS 19.57 (c) ALBIS Leasing AG
ALBIS Direct Leasing GmbH
Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 54.108 3.210
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 141.619 22.184
+./. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtaufwand 2019 195.727 25.394

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung entspricht der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.481.671 (Vorjahr € 3.406.029).

Für das kommende Jahr werden folgende Rentenzahlungen erwartet:

Erwartete Zahlungen in 2020 in €
ALBIS Leasing AG 151.466
ALBIS Direct Leasing GmbH 14.781
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2020 166.247

Entwicklung 2018

Fortschreibung Bilanzansatz ALBIS Leasing AG
ALBIS Direct Leasing GmbH
Bilanzwert zum 1.1.2018 3.300.269 202.644
Veränderung Konsolidierungskreis und Abfindung von Pensionsansprüchen 0 0
+ Pensionsaufwand (Zinsaufwand) 50.837 3.082
+ Gewinne / Verluste aus Veränderung von demographischen Annahmen 47.168 3.813
./. Verluste aus Veränderung von finanziellen Annahmen -58.980 -2.484
+ Erfahrungsbedingte Gewinne 4.533 46
./. Geleistete Rentenzahlungen -130.956 -13.943
Bilanzwert 31.12.2018 3.212.871 193.158
Pensionsaufwand gemäß IAS 19.57 (c) ALBIS Leasing AG
ALBIS Direct Leasing GmbH
Aufwand für im Berichtsjahr erdiente Pensionsansprüche 0 0
+ Zinsaufwand 50.837 3.082
./. Ertrag aus Planvermögen 0 0
+ ./. Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste -9.629 931
+./. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (IAS 19.96) 0 0
+./. Auswirkungen von Plankürzungen (IAS 19.109) 0 0
Gesamtaufwand 2018 41.208 4.013

Die bilanzierte Pensionsverpflichtung entsprach der DBO (Defined Benefit Obligation) mit € 3.406.029 (Vorjahr € 3.502.913).

Für das Jahr 2019 wurden folgende Rentenzahlungen erwartet:

Erwartete Zahlungen in 2019 in €
ALBIS Leasing AG 157.904
ALBIS Direct Leasing GmbH 14.074
Erwartete Zahlungen insgesamt in 2019 171.978

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2019 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

Veränderung der Prämisse
in %
Erhöhung der Prämisse Veränderung der DBO
in €
Verringerung der Prämisse Veränderung der DBO
in €
Abzinsungssatz 0,5 -202.879 223.491
Künftige Rentenanpassung 0,5 222.745 -204.529

Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden die gleichen Methoden angewendet wie für die Berechnung der bilanziellen Verpflichtung.

4.14 Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen

Steuerrückstellungen

1.1.2019
T€
Zuführung
T€
Inanspruchnahme
T€
Auflösung
T€
31.12.2019
T€
Körperschaftsteuer 87 0 55 0 32
Gewerbesteuer 117 0 89 0 28
Gesamt 204 0 144 0 60

Sonstige Rückstellungen

1.1.2019
T€
Zuführung
T€
Inanspruchnahme
T€
Auflösung
T€
31.12.2019
T€
Tantiemen, Löhne und Gehälter 722 443 661 5 499
Jahresabschlusskosten 327 332 336 25 298
Urlaubsansprüche 151 134 151 1 133
Provisionen 219 306 168 51 306
Ausstehende Rechnungen 71 56 66 8 53
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 83 19 0 0 102
Beratungskosten 2 0 2 0 0
Übrige 15 110 15 0 110
Gesamt 1.590 1.400 1.399 90 1.501

Sämtliche Rückstellungen (ausgenommen die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen) haben kurzfristigen Charakter und wurden nicht abgezinst. Die Gesellschaft geht grundsätzlich von einer Inanspruchnahme innerhalb der kommenden zwölf Monate aus.

4.15 Ergebnis aus dem Leasinggeschäft

Die Umsatzerlöse sowie der Zinsüberschuss des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Zinsergebnis aus Finance Leasing 7.830 6.544
Risikovorsorge -1.294 -985
Zinsergebnis Finance Leasing nach Risikovorsorge 6.536 5.559
Leasing- / Vermieterlöse aus Finance Leasing 7.893 6.135
Leasing- / Vermieterlöse aus Operate Leasing 590 589
Vermietungstypischer Aufwand 0 -316
Ergebnis aus dem Leasinggeschäft 15.018 11.967

Es gibt, mit Ausnahme der Untervermietung von Flächen im Gebäude Ifflandstraße 4, Hamburg, an konzernfremde Dritte, im Konzern keine Operate Leasinggeschäfte mehr.

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Finance Leasing betrug € 7,9 Mio. (Vorjahr € 6,1 Mio.).

Das Leasing- / Vermietergebnis aus Operate Leasing in Höhe von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) und die vermietungstypischen Aufwendungen in Höhe von € 0,0 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) blieben nahezu unverändert und betrafen überwiegend die Untermietverhältnisse gegenüber konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4, Hamburg.

Mit der Vermietung von Büroflächen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen wurden im Berichtsjahr T€ 590 (Vorjahr T€ 589) vereinnahmt. Aus unkündbaren Mietverhältnissen werden Mindestzahlungen in Höhe von T€ 1.317 (Vorjahr T€ 707) erwartet.

Der vermietungstypische Aufwand fiel an für die fremdvermieteten Flächen in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Dieser entfällt durch die Aktivierung des right of use gemäß IFRS 16.

Im Berichtsjahr wurde durch die neue Standardsetzung des IFRS 16 kein Mietaufwand (Vorjahr T€ 1.143) aufwandswirksam erfasst.

4.16 Sonstige betriebliche Erträge

2019
T€
2018
T€
Ergebnis aus Wartung und Versicherung 2.721 2.317
Erträge aus Schadensregulierungen / Versicherungen 1.786 1.356
Abwicklungsbedingte Sondererträge ALBIS Mobil Lease Gruppe 644 1.375
Erträge aus Antragskosten sowie leasingtypischen Gebühren 434 444
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 213 228
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 90 115
Erträge aus der Ablösung des Altportfolios der LGH 79 151
Übrige Erträge 256 536
Gesamt 6.223 6.522

Die Erträge aus Wartung und Versicherung sowie die Erträge aus Schadensregulierungen / Versicherungen sind typische Nebenerlöse des Leasinggeschäfts, die sich im Berichtsjahr positiv entwickelt haben.

Die abwicklungsbedingten Sondererträge ALBIS Mobil Lease Gruppe ergeben sich, nach nun weitgehender, vertragsgemäßer Abwicklung des verbliebenen Portfolios in der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t", aus der erfolgreichen Verwertung von Leasinggütern.

4.17 Sonstige betriebliche Aufwendungen

2019
T€
2018
T€
Rechts- und Beratungskosten 1.248 886
Wartungskosten und EDV-Bedarf 659 544
Kfz-Kosten 520 319
Fremdarbeiten 468 637
Händlerboni 427 309
Abschluss- und Prüfungskosten 384 355
Auskünfte 374 159
Nebenkosten Geldverkehr 303 577
Werbekosten 264 265
Versicherungen / Beiträge 162 158
Druckerzeugnisse / Prospekte / Anzeigenkosten 159 86
Personalsuche 158 110
Aufsichtsratsvergütungen 152 138
Reisekosten 139 119
Raumkosten 138 61
Gerichtskosten 124 130
Porto, Telefon 95 114
Bürobedarf 81 33
IT & Kommunikation 74 89
Bewirtung 57 47
Tagungen und Schulungen 48 55
Onlinedienste 37 35
Buchführungskosten 26 26
Repräsentationen / Veranstaltungen 6 16
Nachmietbeteiligungen 0 274
Inkassokosten 0 168
Mieten 0 1.142
Übrige Aufwendungen 166 392
Gesamt 6.269 7.244

Nach Umsetzung der IFRS 16 entfallen die Mietaufwendungen für den Sitz der ALBIS Leasing Gruppe. Nutzungsrechte am Gebäude wurden aktiviert.

Die Rechts- und Beratungskosten stiegen insbesondere aufgrund der in 2019 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung und der dort beschlossenen und im Jahr 2019 durchgeführten Sonderprüfung.

4.18 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

2019
T€
2018
T€
Kurzfristige Zinsen 447 453
447 453

4.19 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

2019
T€
2018
T€
Bankzinsen 450 257
Kurzfristige Zinsen 508 775
958 1.032

4.20 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der IFRS-Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG hat keine Zahlungsbemessungsfunktion hinsichtlich einer steuerlichen Gewinnermittlung, sondern nur Informationsfunktion. Da mit dem Steuerabgrenzungskonzept der Liability-Methode kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand angestrebt wird, weicht der erwartete Steueraufwand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig von dem tatsächlichen Steueraufwand ab. Deshalb verlangt der IAS 12.81(c) eine steuerliche Überleitungsrechnung.

2019
T€
2018
T€
Latente Steuern (Ertrag) -160 -2.645
Latente Steuern (Aufwand) 1.130 1.925
Tatsächlicher Steueraufwand 14 51
Steuern für Vorjahre 12 92
996 -577

Aktive Latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von € 3,7 Mio. (Vorjahr € 3,3 Mio.) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven Latenten Steuern war eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst.

Die Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Steueraufwand:

2019
T€
2018
T€
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.741 3.248
Erwartete Ertragsteuern (Steuersatz 32,275 %, 2018: 32,275 %) 885 1.048
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge -885 -1.048
Tatsächlich angefallene Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14 51
Periodenfremde Ertragsteuern 12 92
Sonstige Effekte 970 -720
Ertragsteuern 996 -577

Ausgehend von dem positiven Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2019 wurde rechnerisch eine Steuernachzahlung ermittelt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Verlustvorträge sowie der steuerlichen Sonderposten ergibt sich für das Berichtsjahr jedoch keine Steuerbelastung.

Die sonstigen Effekte beinhalten steuerfreie Erträge und Effekte steuerlicher Latenz.

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1.134

Ziel der Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufweist. Insbesondere für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts sind diese beiden Faktoren von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist das Rating des Konzerns für die Refinanzierung der Tochtergesellschaften (Zugang und Kosten) wichtig. Zum anderen sind ausreichende Eigenmittel Voraussetzung für den Abschluss von Refinanzierungsstrukturen.

Regulativen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalquote unterliegt die ALBIS Leasing Gruppe nicht. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der erweiterten Kapitalquote (Verhältnis zwischen erweitertem Haftungskapital und Risikoaktiva). Die Eigenmittel für den Konzern setzen sich aus dem Grundkapital in Höhe von € 18.546.000 (Vorjahr € 18.546.000) - bei einem negativen Ergebnisvortrag in Höhe von € 9.465.987 (Vorjahr € 5.046.758) - und den Rücklagen in Höhe von € 8.584.241 (Vorjahr € 7.512.353) zusammen.

5.2 Derivative Finanzinstrumente / Zinsderivate

Das Zinsrisiko der ALBIS Leasing Gruppe äußert sich im Wesentlichen in Marktwertschwankungen von Leasingforderungen, die sich im eigenen Portfolio befinden. Der Marktwert der Leasingforderungen, die auf Grundlage eines für die Laufzeit des Leasinggeschäfts fixierten Zinssatzes kalkuliert und abgeschlossen werden, reagiert auf Schwankungen des Marktzinsniveaus. Dieses Risiko zeigt sich, wenn entweder die Leasingforderungen noch während der Laufzeit veräußert werden sollen oder aber ihre Refinanzierung zu variablen Zinssätzen abgeschlossen wird. In diesem Fall steht den aus den Leasingforderungen unveränderten Zinserträgen ein veränderlicher Zinsaufwand, im ungünstigen Fall ein höherer Zinsaufwand, gegenüber.

Zinssicherungsgeschäfte sollen bei der ALBIS Leasing Gruppe nur abgeschlossen werden, wenn ein Grundgeschäft zu einer entsprechenden offenen Risikoposition führt. Spekulative Geschäfte sollen nicht abgeschlossen werden.

Innerhalb des Konzerns ist ein Forderungsportfolio in Höhe von € 102,0 Mio. der vollkonsolidierten Zweckgesellschaft Hanse Finance S.A. zugeordnet. Das Forderungsportfolio teilt sich in kurz- und langfristige Leasingforderungen auf und wird durch einen Zinsswap gegen Zinsrisiken abgesichert. Der Sicherungsumfang ist durch die refinanzierende NIBC Bank Deutschland AG sowie die LBBW vertraglich vorgegeben.

Die Konzerngesellschaften hatten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 folgende Zinsswapgeschäfte geschlossen:

Gesellschaft Nominalvolumen
Marktwert
Hanse Finance S.A. 223.415.682 -232.227
223.415.682 -232.227

5.3 Währungsderivate

Das Währungsrisiko hat bei der ALBIS Leasing Gruppe keine Bedeutung. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine offenen Positionen.

5.4 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7

5.4.1 Vermögenswerte gemäß IFRS 9

Angaben zum 31. Dezember 2019

Finanzinstrumente

Angaben
in T€
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2019 Fair Value erfolgswirksam Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IFRS 16
Vermögenswerte
Zahlungsmittel AC 10.432 0 10.432 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a. 176.498 0 0 176.498
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 1.647 0 1.647 0
Sonstige Vermögenswerte AC, FV 1.592 0 1.592 0
Nutzungsrechte IFRS 16 n.a. 6.725 6.725
196.989 0 12.671 183.318
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 1.150 0 1.150 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 188.382 0 188.382 0
Sonstige Verbindlichkeiten AC 4.267 0 4.267 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 232 232 0 0
Verbindlichkeiten aus Leasing IFRS 16 n.a. 6.768 0 0 6.768
200.799 232 193.799 6.768

AC - at Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten)

n.a. - nicht anwendbar

FV - at Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

Angaben zum 31. Dezember 2018

Finanzinstrumente

Angaben
in T€
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2018 Fair Value erfolgswirksam Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8 Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IAS 17
Vermögenswerte
Zahlungsmittel AC 10.729 0 10.729 0
Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen n.a. 136.814 0 0 136.814
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 2.084 0 2.084 0
Sonstige Vermögenswerte AC, FV 1.977 0 1.977 0
151.604 0 14.790 136.814
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 2.138 0 2.138 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 144.308 0 144.308 0
Sonstige Verbindlichkeiten AC 4.473 0 4.473 0
Zinsderivate mit negativem Marktwert FV 28 28 0 0
150.947 28 150.919 0

AC - at Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten)

n.a. - nicht anwendbar

FV - at Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)

5.4.2 Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach IFRS 13.91 ff.

Die nachstehende Tabelle stellt dar, inwieweit die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten der Gesellschaft auf beobachtbaren Parametern gemäß IFRS 13.76 beruht.

Stufe 1 Inputfaktoren sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (und nicht berichtigte) Preise (IFRS 13.76 ff.).

Stufe 2 Inputfaktoren, die - anders als die für Stufe 1 genannten Marktnotierungen - für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (IFRS 13.81 ff.).

Stufe 3 Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (IFRS 13.86 ff.).

Die in der Bilanz zum Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach Kategorien gruppiert sowie nach Bewertungsgrundlagen gegliedert dargestellt. Der beizulegende Wert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.

Finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 13

Angaben
in T€
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt 2019 Gesamt 2018
Zinsderivate mit negativem Marktwert 0 232 0 232 28

Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps wurde auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Für die Berechnung der zukünftig erwarteten Cashflows wird der Ein-Monats EURIBOR zugrunde gelegt.

5.4.3 Nettogewinne und -verluste sowie Zinsen nach den Kategorien gemäß IFRS 9

Als Nettogewinne und -verluste werden grundsätzlich Wertberichtigungen, Wertveränderungen aus Marktpreisschwankungen und andere Einzahlungen aus wertberichtigten und abgeschriebenen Forderungen eingestuft.

31.12.2019 Angaben
in T€
Aus Zinsen Aus dem Ansatz mit dem Fair Value Aus Wertberichtigungen Nettogewinne
Amortised Costs
(fortgeführte Anschaffungskosten) 13.061 0 -1.689 395
Amortised Costs
(fortgeführte Anschaffungskosten) -5.741 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 -232 0 -232
31.12.2018 Angaben
in T€
Aus Zinsen Aus dem Ansatz mit dem Fair Value Aus Wertberichtigungen Nettogewinne
Amortised Costs
(fortgeführte Anschaffungskosten) 12.254 0 -1.136 150
Amortised Costs
(fortgeführte Anschaffungskosten) -6.289 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 343 0 343

Die Erträge aus der Bewertung der mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte sind unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Swaps wird unter dem Ergebnis aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.

5.4.4 Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Nachfolgend sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Geschäftsbereiche kategorisiert:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen

2019

Angaben in T€ Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
Nicht überfällig 176.814 0 176.814
Weniger als 90 Tage 1.018 0 1.018
91 bis 180 Tage 223 -56 167
181 bis 360 Tage 292 -146 146
Mehr als 360 Tage 2.764 -2.764 0
Konzern 31.12.2019 181.111 -2.966 178.145

2018

Angaben in T€ Altersstruktur Bruttoforderung Wertberichtigung Nettoforderung
Nicht überfällig 137.580 -134 137.446
Weniger als 90 Tage 1.078 -402 676
91 bis 180 Tage 831 -209 622
181 bis 360 Tage 307 -153 154
Mehr als 360 Tage 2.494 -2.494 0
Konzern 31.12.2018 142.290 -3.392 138.898

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen und den Sonstigen Forderungen, die weder wertberichtigt noch überfällig sind, lagen zum Stichtag keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Zahlungsausfälle eintreten werden.

Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Ausweis der Nettoforderung (Buchwert). In der Berichtsperiode wurden keine Kreditderivate oder ähnliche Sicherungsinstrumente zur Deckung des Ausfallrisikos eingesetzt.

Den Wertberichtigungen liegen - aufgrund der fast ausschließlich kleinvolumigen Leasingverträge mit Gewerbetreibenden - die Altersstruktur der Forderungen sowie Insolvenzkennzeichen zugrunde. Bei Überfälligkeiten ohne weitere Erkenntnisse über wertbestimmende Faktoren kommen pauschalierte Wertberichtigungsätze in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit (mehr als 90 Tage, mehr als 180 Tage, mehr als 360 Tage) zum Einsatz. Die Wertberichtigungssätze sind gestaffelt. Bei konkreten Anzeichen für einen Forderungsausfall im Bereich der Leasingforderungen, zum Beispiel aufgrund der Insolvenz des Schuldners, werden die entsprechenden Forderungen in voller Höhe ausgebucht. Das weitere Vorgehen ist dann auf die Abrechnung des Leasingvertrags und den Einzug vom Leasingnehmer oder auf die Verwertung des Leasingguts gerichtet.

Zum Stichtag bestehen in Höhe von € 176,8 Mio. (Vorjahr € 137,6 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen, die weder überfällig noch im Bucket III als incurred losses wertberichtigt sind.

Das aktivisch abgesetzte Wertberichtigungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverhältnissen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2019

Angaben
in T€
Stand 1.1.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2019
Wertberichtigungen 3.392 1.766 -2.191 2.966

2018

Angaben
in T€
Stand 1.1.2018 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2018
Wertberichtigungen 2.802 1.875 -1.285 3.392

5.5 Art und Ausmaß der sich aus Finanzinstrumenten ergebenden Risiken (IFRS 7.31 - 42)

a) Risikomanagementsystem

Das Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) verpflichtet den Vorstand der Gesellschaft, geeignete Maßnahmen zu ergreifen - insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten - um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Als Überwachungsinstrument hat die ALBIS Leasing AG in 2006 ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, das auch der Unternehmenssteuerung der ALBIS Leasing AG und ihrer Konzernunternehmen dient. Das RCMS wird laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Leasing Gruppe. Es soll eine einheitliche und vergleichende Betrachtung der wesentlichen Risiken in den strategischen Geschäftseinheiten ermöglichen.

Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das bewusste Eingehen von Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So sollen potenziell bestandsgefährdende Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden.

Die Risiken der ALBIS Leasing AG und ihrer Tochtergesellschaften werden von diesem IT-basierten System nach den in den folgenden Abschnitten beschriebenen Kriterien erfasst, strukturiert, bewertet, dokumentiert und offengelegt. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen, Teilkonzerne und Tochtergesellschaften werden in das konzernweite Risiko-Chancen-Management einbezogen, um − dem Bestreben des Vorstands entsprechend − ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Leasing AG sowie die Besonderheiten der einbezogenen Teilkonzerne und Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden.

Den gesamten RCM-Prozess begleitet eine Software, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export- / Importfunktion etc.) zu reduzieren.

Die Risiken werden in den Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzernen gesteuert und zentral überwacht. Die Risikodefinition und -bewertung nehmen die Gesellschaften vor. Sie definieren auch geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung und handeln innerhalb dieser selbst definierten Risikorahmen. Die zentrale Überwachung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung für den Gesamtkonzern. Zentrale Risikobudgets werden nicht erstellt. Der Konzern besteht aus eigenständigen Gesellschaften. Ein Risikotransfer ist damit ausgeschlossen.

Mit diesem RCMS kann die ALBIS Leasing AG sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Leasing AG Maßnahmen, Verfahren und Systeme zur Überwachung dieser Risiken und Chancen.

Die Forderungsportfolien − Struktur und Ausfallrisiken sowie historische Entwicklung − der ALBIS HiTec Leasing GmbH, der ALBIS Direct Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den Gesellschaften.

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden ständig optimierend angepasst.

Im Teilkonzern ALBIS HiTec Leasing wurde − als ein zentraler Punkt der MaRisk - die Berechnung der Risikotragfähigkeit implementiert. Die Risikotragfähigkeit wird festgestellt durch Gegenüberstellung von Risikodeckungspotenzial (über das die Leasinggesellschaft verfügt) und zu erwartenden Risiken (denen die Leasinggesellschaft ausgesetzt ist). Alle operativen Leasinggesellschaften ermitteln und steuern ihr Risikodeckungspotenzial - den Vorgaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) entsprechend - gemäß Substanzwertrechnung auf Einzelgesellschaftsebene. Mit Hilfe der Substanzwertrechnung wird auch das Ertragspotenzial des bestehenden Leasingvertragsportfolios ermittelt. Übersteigt das Risikodeckungspotenzial die Summe der Risiken, ist die Risikotragfähigkeit für die betrachtete Gesellschaft gegeben. Für das Jahr 2019 wurden die Risikotragfähigkeit für jede operativ tätige Leasinggesellschaft berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung Stresstests simuliert.

Im Rahmen der Stresstests wurden eine Erhöhung der Adressausfälle sowie Änderungen der Marktrisiken, der Liquiditätsrisiken und der Operationellen Risiken aus dem Geschäftsbetrieb simuliert.

Der Teilkonzern ALBIS HiTec Leasing sieht sich aufgrund dieser Simulationen in der Lage, auch schwierige Entwicklungen zu bewältigen.

b) Risiko-Chancen-Management-System (RCMS)

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des Risiko-Chancen-Management-Systems in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Leasing AG angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut. Unterschieden werden die Ausprägungen "Höhe der Auswirkung" und "Eintrittswahrscheinlichkeit". Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab "Höhe der Auswirkung" in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):

• leicht (> 100 T€ - 500 T€)

• mittel (> 500 T€ - 1.000 T€)

• schwer (> 1.000 T€ - 3.000 T€) und

• kritisch (> 3.000 T€)

Die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:

• unwahrscheinlich (< 0,1 p.a., d.h. maximal einmal in 10 Jahren)

• möglich (> 0,1 - < 0,4 p.a., d.h. einmal alle 5 Jahre)

• konkret vorstellbar (> 0,4 - < 0,7 p.a., d.h. einmal alle 2 Jahre)

• wahrscheinlich (> 0,7 - 1 p.a., d.h. einmal oder häufiger im Jahr)

Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden.

Der Vorstand sieht aufgrund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds und aufgrund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken.

c) Risikokategorien und -entwicklung

Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von 'Defaults' (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Das Adressenausfallrisiko erfasst neben dem klassischen Endkundengeschäft auch die Risiken aus dem indirekten Vertrieb über Händler / Vendoren (Kontrahentenrisiko). Länderrisiken bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Die Gesellschaften haben für alle ihre wesentlichen Leasing- und Kreditportfolien Systeme zur Beurteilung der Bonität der Antragsteller eingerichtet (Scoring- / Ratingsysteme). Grundlagen der Bewertung sind neben den Antragsteller-, Vertrags- und Objektdaten externe Informationen, insbesondere von Kreditauskunfteien. Die Ergebnisse der systematischen Bonitätsbeurteilung sind Grundlage für die Kreditentscheidungen.

Die eingesetzten Bonitätsbeurteilungssysteme sollen es uns ermöglichen, die Ausfallrisiken zu steuern und gleichzeitig die Annahmequoten zu optimieren. Funktionsfähigkeit und Trennschärfe der Systeme werden von den Gesellschaften laufend überwacht. So können auch Änderungen in der Portfoliostruktur frühzeitig identifiziert werden.

Die Strukturen, Zahlungsrückstände und Ausfälle aller wesentlichen Portfolien der ALBIS Leasing Gruppe werden permanent kontrolliert. Hierüber wird monatlich berichtet.

Die Überwachung der Adressenausfallrisiken ist Schwerpunkt des Risikomanagements der ALBIS Leasing Gruppe. Die Methoden und Verfahren zur Bonitätsbeurteilung werden anhand der gewonnenen Erfahrungen laufend weiterentwickelt und angepasst.

Sicherheiten in Form von Leasinggegenständen begrenzen die Ausfallrisiken in den operativen Gesellschaften. Im Rahmen der Forfaitierung werden diese Risiken teilweise transferiert.

Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko erfasst mögliche negative Wertänderungen, die aus der Schwankung von Marktpreisen, z.B. aufgrund der Zinsentwicklung, entstehen.

Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge.

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Swapgeschäfte nur abzuschließen, wenn sie geeignet sind, Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Swap-Positionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Am 31. Dezember 2019 bestanden Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von T€ 223.416 bei der Hanse Finance S.A.

Die Gesellschaften bewerten die Zinsrisiken im Berichtsjahr als nicht kritisch.

Über die konzernübergreifende Steuerung der Refinanzierungsaktivitäten und die Entwicklung der Beziehungen zu unseren Bankpartnern tauschen sich die Gesellschaften innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe regelmäßig aus. Die Kreditlinien, Inanspruchnahmen und Konditionen sind Bestandteile eines konzernübergreifenden monatlichen Reportings. Das Reporting wird im Hinblick auf die differenzierte Erfassung von Refinanzierungskosten und die Berücksichtigung individueller Geschäftsgestaltung und Risikoaspekte fortentwickelt.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich in Euro. Währungsrisiken bestehen nicht.

Marktpreisrisiken könnten auch auf den Verwertungsmärkten / Sekundärmärkten der ALBIS Leasing Gruppe entstehen. Wenn die Marktpreise für gebrauchte und zur Verwertung anstehende Leasinggüter unter die geplanten Restwerte fallen, kann dies das Ergebnis belasten. Die Sekundärmärkte beobachten wir jedoch permanent. Zudem besteht die Möglichkeit, die Leasinggüter im eigenen Kundenstamm zu verwerten. Das Marktpreisrisiko halten wir deshalb für beherrschbar.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko misst, ob die ALBIS Leasing AG oder ihre Tochtergesellschaften ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können (Solvenz- oder Refinanzierungsrisiko). Liquiditätsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe könnten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts entstehen.

Die Liquiditätsrisiken werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften gesteuert und von der Muttergesellschaft überwacht - mit einem differenzierten Steuerungssystem, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und dem Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist in allen Gesellschaften fristenkongruent refinanziert.

Im Neugeschäft entstehen Liquiditätsrisiken nur dann, wenn es ohne entsprechende laufzeitkongruente Refinanzierung abgeschlossen wird. Die Leasinggesellschaften sind jedoch gehalten, Neugeschäft nur abzuschließen, wenn entsprechende Refinanzierungslinien zur Verfügung stehen und das abzuschließende Geschäft den Vorgaben der Refinanzierungspartner entspricht.

Restlaufzeitengliederung der Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019
in
bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Summe
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 69.102 119.026 255 188.383
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.335 5.433 0 6.768
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.150 0 0 1.150
Sonstige Verbindlichkeiten 3.515 1.045 0 4.560
Summe 75.102 125.505 255 200.861

Geschäfts- und Betriebsrisiken

Geschäftsrisiken der ALBIS Leasing Gruppe sind mögliche Verluste, die durch negative Abweichungen der Erträge und Kosten von den Planzahlen entstehen. Die Geschäftsrisiken werden sowohl von der Geschäftsstrategie als auch von geänderten Rahmenbedingungen, wie Marktumfeld, Kundenverhalten oder technologischer Entwicklung, beeinflusst. Als Betriebsrisiken sind die Operationellen Risiken sowie die Rechtsrisiken und die Risiken aus internem oder externem Betrug definiert.

Die Geschäfts- und Betriebsrisiken werden von den Gesellschaften mit einer implementierten Software systematisch erfasst und bewertet. Die zur Risikoreduzierung oder -verlagerung beschlossenen Maßnahmen werden zugeordnet. Um die Risiken zu erfassen und zu bewerten, wurde neben der Kategorisierung der Risiken eine umfassende Definition der Risikofelder und -aspekte vorgenommen. Auf dieser Basis wird die Risikoinventur durchgeführt. Die gesellschaftsübergreifende Definition ermöglicht es, die Risiken der Gesellschaften zu vergleichen und - bei gleichen Geschäftsfeldern - Abweichungen in der Risikostruktur zu identifizieren.

Bei den Geschäftsrisiken überwachen wir in erster Linie das Marktumfeld der Gesellschaften. So können wir frühzeitig auf Marktveränderungen reagieren. Zeit- und marktnah werden insbesondere die Abhängigkeiten von Vertriebskanälen und -partnern sowie die Diversifikation über die Asset- und Kundenklassen überwacht, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen der Portfoliosteuerung einleiten zu können.

Wesentliche Geschäftsrisiken ergeben sich bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts.

Bei den Operationellen Risiken stehen die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Betrachtung und Bewertung, denn das Geschäft der operativ tätigen Gesellschaften - insbesondere der Gesellschaften, die Leasingverträge in sehr hohen Stückzahlen abschließen und deren Absatzkanäle eine hohe Verfügbarkeit der IT-Systeme erfordern - ist von der IT besonders abhängig. Zur Reduzierung der Ausfallrisiken arbeiten diese Gesellschaften kontinuierlich an der Ausfallsicherheit und entwickeln das Katastrophenmanagement weiter.

Leasinggesellschaften unterliegen darüber hinaus Veritäts- und Betrugsrisiken. Diese Risiken steigen mit zunehmender Entfernung der Gesellschaft vom zugrunde liegenden Geschäft. Die bestehenden Sicherungsmaßnahmen werden permanent überwacht.

Die ALBIS Leasing Gruppe ist aufgrund ihrer vorgehaltenen Leistungsbereitschaft darüber hinaus auf ein nachhaltiges Niveau des Neugeschäfts angewiesen. Bleibt das Neugeschäft hinter der Leistungsbereitschaft zurück, entstehen Leerstandskosten, die die Ertragslage beeinträchtigen und nur mit zeitlichem Verzug abgebaut werden können. Der Abbau von Leistungsbereitschaft mindert die Fähigkeit, auf eine Marktbelebung schnell reagieren zu können. Die abgebaute Leistungsbereitschaft wiederherzustellen, ist kosten- und zeitintensiv und kann im Fall einer Marktbelebung dazu führen, dass das ansteigende Neugeschäftsvolumen nicht in dem möglichen Umfang bearbeitet werden kann.

Weitere Risiken

Eine Einwirkung höherer Gewalt, die zu einer Zerstörung betrieblicher Unterlagen oder Einrichtungen führt, sodass es zu einer Betriebsunterbrechung kommt, in deren Verlauf das Vertragsmanagement, insbesondere der laufende Zahlungsverkehr mit Kunden und / oder Refinanzierungspartnern beeinträchtigt wird, kann erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der ALBIS Leasing Gruppe haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering beurteilt.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfielen zum 31. Dezember 2019 € 2,5 Mio. auf ein Darlehen der Oldenburgische Landesbank AG (OLB). Das im Vorjahr ausgewiesene Darlehen der NIBC Bank Deutschland AG wurde über die OLB abgelöst. Das Darlehen dient der Refinanzierung des Erwerbs der Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber der OLB sind ratierlich in den Jahren 2020 bis 2022 zu tilgen und beeinträchtigen die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe. Sämtliche Zahlungen wurden in der Mehrjahresertragsplanung und der Mehrjahresliquiditätsplanung berücksichtigt.

Risiken bestehen im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestands von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann.

Risiken bestehen aus möglichen kriminellen Handlungen von Geschäfts- und Vertragspartnern. Leasinggeschäft wird daher nur geschlossen, wenn hinreichende Informationen über die Kunden und die wirtschaftlichen Hintergründe der jeweiligen Geschäfte vorliegen. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet oder Dienstleister beauftragt, sind diese zuvor ausreichend zu überprüfen. Verfahren und Methoden zur Minimierung solcher Risiken sind implementiert und werden laufend kontrolliert.

Das Leasinggeschäft ist konjunkturabhängig. Nachteilige konjunkturelle Entwicklungen können dazu führen, dass Neugeschäft nicht in dem geplanten Umfang geschlossen werden kann. Solche Entwicklungen können sich nachteilig auf das Konzernergebnis auswirken.

Die Leasinggesellschaften sind mit ihrer Produktpolitik auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

Das Ergebnis des Portfolios aus der Produktgruppe "Nutzfahrzeuge über 7,5 t" ist nach Einstellung des Neugeschäfts, von der planmäßigen Abwicklung des bestehenden Leasingportfolios abhängig. Hierzu gehören im Wesentlichen die Realisierung der Zahlungsströme aus den Leasingverträgen, die Verwertung der Leasinggegenstände sowie ein störungsfreies Handling der Abläufe. Die Planung berücksichtigt bekannte Risiken und beinhaltet eine angemessene Risikovorsorge für erfahrungsgemäß vorkommende Störungen. Sollten unerwartet Störungen auftreten, kann dies die Ertragslage und die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe beeinträchtigen.

Wir nehmen die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus sehr ernst und analysieren diese laufend hinsichtlich der Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit.

Wir haben mögliche Reaktionen und Notfallpläne erarbeitet und passen diese laufend an die Entwicklung an. Die Notfallpläne sind teilweise aktiviert. Die aktuelle Lage hat uns noch nicht veranlasst, unsere Planungen oder Prognosen anzupassen. Die ersten zwei Monate des Jahres 2020 verliefen plangemäß. Sollte die Entwicklung in den Folgemonaten (ab April 2020) unsere betrieblichen Abläufe oder die unserer Geschäftspartner beeinträchtigen, wird sich dies auch in der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft zeigen. Den Umfang der Auswirkungen können wir gegenwärtig nicht quantifizieren. Wir warten die Entwicklung zunächst ab und passen - wenn erforderlich - unsere Prognosen im späteren Verlauf des Jahres an.

Am 25. Februar 2020 stellte die Manus Vermögensverwaltung GmbH, Wulfsen, im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG im Sommer 2018 eine Schadensausgleichsrechnung, die nach derzeitiger rechtlicher Würdigung einer Anwaltskanzlei als nicht substantiiert bewertet wurde. Eine detaillierte Prüfung wurde nach Eingang der geforderten Nachweise in Auftrag gegeben. Die Schadensausgleichsansprüche von rund T€ 300 umfassen rechtliche und sonstige Beratungsleistungen sowie Reisekosten. Die von der ALBIS Leasing AG mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragten Anwälte sind der Auffassung, dass eventuell berechtigte Schadenersatzansprüche durch Regressforderungen gegenüber Dritten oder gegenüber der für derartige Fälle abgeschlossenen D&O-Versicherung gedeckt sind. Im Übrigen hat die Gesellschaft die im Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg im Januar 2019 auferlegten Rechtsanwaltskosten der Manus Vermögensverwaltung fristgerecht bezahlt.

d) Interne Revision

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind im Revisionshandbuch und in der Geschäftsordnung schriftlich dokumentiert.

Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Leasing Gruppe zuständig. Die ALBIS Leasing AG hat die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf die CASIS Heimann Buchholz Espinoza Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.

Revisionsschwerpunkte des Jahres 2019 waren Prozesse im Leasing, Risikomanagement, Compliance, Verhinderung von Finanzstraftaten, Prozesse im Refinanzierungsgeschäft, Verwaltung sowie IT-Systeme und -Verfahren.

Der Prüfungsplan 2019 wurde eingehalten.

Berichtspflichtige Mängel gab es nicht.

e) Sensitivitätsanalyse

Mit der Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung für die operativen Leasinggesellschaften erfolgt regelmäßig eine Quantifizierung und Limit-Prüfung der Adressenausfall-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sowie der Operationellen Risiken. Die Risikotragfähigkeitsrechnung wird mindestens quartalsweise, im Bedarfsfall auch unverzüglich erstellt.

6. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie ist mittels Division des den Aktionären zustehenden Periodenergebnisses durch die am 31. Dezember 2019 begebenen Stammaktien zu ermitteln.

Um das verwässerte Ergebnis je Aktie zu berechnen, ist der den Aktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, zu bereinigen.

Die Anzahl der Stammaktien ist gleich der gewichteten Durchschnittszahl der Stückaktien plus der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien, die aufgrund der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien ausgegeben würden. Die Umwandlung von Aktienbezugsrechten in Stammaktien gilt an dem Tag, an dem die Bezugsrechte gewährt werden, als erfolgt.

Im Geschäftsjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 9,4 Cent (Vorjahr 20,6 Cent).

7. Konzern-Kapitalflussrechnung

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um € 25,0 Mio. auf € - 37,0 Mio. gefallen. Dieser negative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beruht im Wesentlichen auf den deutlich gestiegenen Leasingforderungen in Höhe von € 39,7 Mio.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € -8,1 Mio. (Vorjahr € 0,7 Mio.) wird weit überwiegend durch die Aktivierung der Nutzungsrechte aufgrund des IFRS 16 geprägt.

Der Anstieg des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € 44,8 Mio. (Vorjahr € -6,1 Mio.) resultiert vornehmlich aus neuem Refinanzierungsvolumen.

Insgesamt ist der Finanzmittelbestand um € 0,3 Mio. von € 10,7 Mio. auf € 10,4 Mio. gesunken.

Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 5,1 Mio. verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

8. Segmentberichterstattung

Das Unternehmen wird intern auf Basis der rechtlichen Einheiten gesteuert. Für Zwecke der Segmentberichterstattung wurden im Jahr 2019 gemäß IFRS 8.12 zwei Segmente identifiziert.

Das Segment "Vertriebsleasing" umfasst die ALBIS HiTec Leasing GmbH (mit ihrem Geschäftsteil "Vertriebsleasing"), die ALBIS Direct Leasing GmbH, die ALBIS Fullservice Leasing GmbH und die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Produktgruppen des Segments stammen aus den Bereichen IT / EDV, Kfz-Werkstatttechnik, Gastronomie- und Großküchentechnik, Nahrungs- und Genussmitteltechnik, Arbeits- und Produktionsgeräte, Fitnessgeräte und Medizintechnik.

Das Segment "Leasing für Investitionsgüter" umfasst das noch bestehende, vertragsmäßig ablaufende Portfolio der ehemaligen ALBIS Mobil Lease GmbH. Die Produktgruppen des Segments sind Lkw sowie Auflieger und Anhänger, Busse und Pkw, Erneuerbare Energien sowie Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Die ALBIS Mobil Lease GmbH wurde in der zweiten Jahreshälfte 2018 auf ihre Schwestergesellschaft, die ALBIS HiTec Leasing GmbH, verschmolzen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH repräsentiert mit diesem Geschäftsteil das Segment "Leasing für Investitionsgüter".

Innerhalb der Segmente wurden keine sinnvollen Segmentierungskriterien identifiziert. Die Gesellschaften der Segmente sprechen über dieselben Vertriebswege sich weitgehend überschneidende Kundengruppen an, ohne hierbei regional oder produktseitig erheblich unterschiedliche Strategien zu verfolgen. Es ist weder aufgrund der Leasinggüter noch aufgrund der Gestaltung der Leasingverträge, noch aufgrund der angebotenen Nebenleistungen sinnvoll, eine weitere Segmentierung vorzunehmen. Eine weitergehende Segmentierung erfolgt auch nicht für Zwecke des internen Reportings oder zu Steuerungszwecken.

Im internen Reporting werden die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt:

Vertriebsleasing

Ist 2019 Ist 2018
Neugeschäft in Stück 12.570 10.591
Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse in T€ 18.885 14.379
Wertberichtigungen in T€ 609 1.898
Sachkosten in T€ 7.226 7.071
Personalkosten in T€ 5.409 4.959

Leasing für Investitionsgüter

Ist 2019 Ist 2018
Neugeschäft in Stück 0 0
Barwertmarge inklusive Zusatzerlöse in T€ 0 0
Wertberichtigungen in T€ 78 103
Sachkosten in T€ 687 1.077
Personalkosten in T€ 0 199

Der Bericht beruht auf den Meldungen der operativen Gesellschaften. Gemeldet werden soll sofort nach Monatsende, um die Entwicklung des operativen Geschäfts umgehend, im Sinne eines Frühwarnsystems, zu bewerten. Die Meldungen werden deshalb noch vor dem Abschluss des Rechnungswesens für den Monat und insbesondere vor etwaigen Abschlussbuchungen im Rahmen der Erstellung eines Zwischen- oder Jahresabschlusses abgegeben. Die Berichterstattung basiert im Bereich der Barwerte und Erlöse teilweise auf einer barwertigen Betrachtung der geschlossenen Geschäfte. Auf diese Weise wird das in dem jeweiligen Monat geschlossene Neugeschäft unter Berücksichtigung des zu erwartenden Nachmietgeschäfts und der Nebenerlöse bewertet. Die Erlöse werden so weitgehend dem Monat des Abschlusses des Neugeschäfts zugeordnet und nicht, wie nach den Rechnungslegungsvorschriften vorgesehen, auf mehrere Jahre verteilt.

Die Ergebnisse des Reportings zeigen die unmittelbaren Effekte aus dem Neugeschäft. Die Betrachtung ist deshalb nicht mit der Methodik der Gewinn- und Verlustrechnung vergleich- oder abstimmbar: In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Effekte aus dem Neugeschäft erst mit erheblichem zeitlichen Verzug und überlagert von anderen Einflüssen erkennbar.

Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe werden in das Meldewesen aufgenommen sobald sie aktiv operatives Leasinggeschäft betreiben und eine relevante Größenordnung erreichen. Die ALBIS Leasing AG und die ALBIS Service GmbH sind mangels relevanten Leasinggeschäfts nicht Gegenstand des Meldewesens.

9. Beratungs- und Prüfungskosten

Die Beratungs- und Prüfungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Abschlussprüfungen 314 339
Sonstige Leistungen 28 19
342 358

Die Honorare betreffen die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Abschlüsse der ALBIS Leasing AG und ihrer inländischen Tochtergesellschaften sowie zwei prüferische Durchsichten von Konzernzwischenabschlüssen zum 30. Juni und zum 30. September 2019.

10. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer) stellt sich wie folgt dar:

2019 2018
ALBIS Leasing AG 5 6
ALBIS HiTec Leasing GmbH 74 67
ALBIS Service GmbH 44 47
123 120

Im Jahr 2019 waren im Konzern durchschnittlich 123 Mitarbeiter (Vorjahr 120 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2019 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von drei Angestellten, zwei Prokuristen und zwei Vorständen.

11. Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2019 an

Michael Hartwich, Kaufmann, Escheburg

Andreas Oppitz, Kaufmann, Hamburg

Dipl.-Kfm. Bernd Dähling, Kaufmann, Aumühle (Austritt am 28. Februar 2019)

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2019 an

Wolfgang Wittmann, Rechtsanwalt, Nürnberg (Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019)

Weitere Aufsichtsratsmandate
wallmedien AG Vorsitzender seit dem 8. November 2018

Hans-Werner Scherer, Diplom-Kaufmann, Hohenkirchen (stellvertretender Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019)

Prof. Dr. Horst Zündorf, Hochschullehrer, Hamburg (Vorsitzender vom 19. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019)

Dilan Hilser, Leasingspezialist und Geschäftsführer, Eckental (Mitglied seit dem28. Februar 2019)

Dr. Rolf Aschermann, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender bis zum 19. Dezember 2018, Austritt am 28. Februar 2019)

Weitere Aufsichtsratsmandate

Infopark AG stellvertretender Vorsitzender

Marc Tüngler, Rechtsanwalt, Düsseldorf (Austritt am 28. Februar 2019)

Weitere Aufsichtsratsmandate

Freenet AG

InnoTec TSS AG

Innogy SE

12. Angaben zu den Vergütungssystemen und zu § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Vergütungsbericht)

Die in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG festgelegte und mit dem Vorstand vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fixen und ergebnisabhängigen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei werden sowohl der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes zur Unternehmensentwicklung als auch die finanzielle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet. Pensionsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen.

Die Bezüge des Vorstands im Einzelnen:

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) gewährte Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 17 17 17 17
einjährige variable Vergütung 60 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - 51 - 230
Altersvorsorge - - - -
307 358 247 707

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) gewährte Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
Festvergütung 230 230 230 230
Nebenleistungen 17 17 17 17
einjährige variable Vergütung 60 60 - 230
mehrjährige variable Vergütung - 51 - 230
Altersvorsorge - - - -
307 358 247 707

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher bis zum 28. Februar 2019) gewährte Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
Festvergütung 272 45 45 45
Nebenleistungen 26 4 4 4
einjährige variable Vergütung - 0 - -
mehrjährige variable Vergütung 250 - - -
Altersvorsorge - - - -
Abfindung 0 800 800 800
548 849 849 849

Herrn Michael Hartwich (Vorstand) zugeflossene Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 17 17
einjährige variable Vergütung 75 60
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
322 307

Herrn Andreas Oppitz (Vorstand) zugeflossene Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019
Festvergütung 230 230
Nebenleistungen 17 17
einjährige variable Vergütung 73 60
mehrjährige variable Vergütung - -
Altersvorsorge - -
320 307

Herrn Bernd Dähling (Vorstandssprecher bis zum 28. Februar 2019) zugeflossene Bezüge

Angaben
in T€
2018 2019
Festvergütung 272 45
Nebenleistungen 26 4
einjährige variable Vergütung 69 0
mehrjährige variable Vergütung - 250
Altersvorsorge - -
Abfindung - 400
367 699

Die Gesamtvergütung des Vorstands für seine Tätigkeit bei der ALBIS Leasing AG im Jahr 2019 betrug T€ 1.313.

Der Berechnung der variablen Vergütung des Vorstands lagen folgende Entgeltregelungen zugrunde:

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Michael Hartwich ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Michael Hartwich eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Andreas Oppitz ist vom Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG abhängig. Auf der Grundlage der vor Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigten Planung für die Gesellschaft wird ein Jahresüberschuss als Zielwert vereinbart. Die einjährige variable Vergütung ist vom Grad der Zielerreichung abhängig. Bei 100 %iger Zielerreichung erhält Herr Andreas Oppitz eine variable Vergütung in Höhe von 25 % seiner Grundvergütung. Die einjährige variable Vergütung beträgt maximal T€ 230.

Die langfristige Vergütungskomponente beträgt € 400 pro Euro-Cent, um den sich der durchschnittliche Tagesschlusskurs (XETRA) der börsennotierten Aktien der Gesellschaft zwischen dem Jahr 2016 und dem Jahr 2019 erhöht hat. Die langfristige Vergütungskomponente beträgt maximal T€ 230.

Die Vereinbarung über eine variable Vergütung des Vorstandsmitgliedes Herrn Bernd Dähling wurde durch die Aufhebungsvereinbarung vom Februar 2019 aufgehoben.

Die Nebenleistungen für die Vorstandsmitglieder setzten sich zusammen aus Kosten für Dienstwagen und Prämien für Unfallversicherungen.

Für den Vorstand besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Schadensfall jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitgliedes für alle Schadensfälle eines Jahres.

Die Vorstände erhielten keine weiteren Vergütungen für ihre Tätigkeiten bei Tochterunternehmen der ALBIS Leasing AG.

Ab dem Geschäftsjahr 2020 wurden die Vergütungsvereinbarungen der Vorstände modifiziert:

Die Festvergütung von Herrn Michael Hartwich beträgt T€ 240 (Berichtsjahr T€ 230).

Ab dem Geschäftsjahr 2020 beträgt die einjährige variable Vergütung von Herrn Michael Hartwich bei Zielerreichung 28,25 % seines Jahresgrundgehalts. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird keine jährliche variable Vergütung gezahlt. Bei unterjährigem Ausscheiden erhält das Vorstandsmitglied eine zeitanteilige jährliche variable Vergütung. Als Bemessungsgrundlage gilt das HGB Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG vor Steuern und vor Rückstellungen für Tantiemen von Mitarbeitern und Vorständen der ALBIS Leasing AG. Die Basis ist die jeweilige vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresplanung nach HGB der ALBIS Leasing AG für das jeweilige Geschäftsjahr.

Herr Michael Hartwich erhält darüber hinaus, für den Zeitraum bis zum Ende seiner vertragsgemäß vorgesehenen ordentlichen Vorstandsperiode einmalig eine langfristige variable Vergütung. Diese ist begrenzt auf maximal ein Jahresgrundgehalt. Bemessungsgröße ist, ausgehend vom Anfangsbestand am 31. Dezember 2019, der Zuwachs des vom Wirtschaftsprüfer bescheinigten Substanzwertes des bilanzierten Vertrags- und Objektbestandes der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Der Vorstand erhält pro T€ 100 kontinuierlicher Steigerung des Substanzwertes 3,6 % seines Jahresgrundgehalts als langfristige variable Vergütung. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird die langfristige variable Vergütung zeitanteilig ermittelt.

Die Festvergütung von Herrn Andreas Oppitz beträgt T€ 240 (Berichtsjahr T€ 230).

Ab dem Geschäftsjahr 2020 beträgt die einjährige variable Vergütung von Herrn Andreas Oppitz bei Zielerreichung 28,25 % seines Jahresgrundgehalts. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird keine jährliche variable Vergütung gezahlt. Bei unterjährigem Ausscheiden erhält das Vorstandsmitglied eine zeitanteilige jährliche variable Vergütung. Als Bemessungsgrundlage gilt das HGB Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG vor Steuern und vor Rückstellungen für Tantiemen von Mitarbeitern und Vorständen der ALBIS Leasing AG. Die Basis ist die jeweilige vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresplanung nach HGB der ALBIS Leasing AG für das jeweilige Geschäftsjahr.

Herr Andreas Oppitz erhält darüber hinaus, für den Zeitraum bis zum Ende seiner vertragsgemäß vorgesehenen ordentlichen Vorstandsperiode einmalig eine langfristige variable Vergütung. Diese ist begrenzt auf maximal zwei Jahresgrundgehälter. Bemessungsgröße ist, ausgehend vom Anfangsbestand am 31. Dezember 2019, der Zuwachs des vom Wirtschaftsprüfer bescheinigten Substanzwertes des bilanzierten Vertrags- und Objektbestandes der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Der Vorstand erhält pro T€ 100 kontinuierlicher Steigerung des Substanzwertes 3,6 % seines Jahresgrundgehalts als langfristige variable Vergütung. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird die langfristige variable Vergütung zeitanteilig ermittelt.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils eine Jahresfestvergütung in Höhe von T€ 28. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache des Betrags, das sind T€ 42, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit T€ 56 das Zweifache, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Ferner zahlt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrates pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme einen angemessenen Auslagenersatz. Der Aufsichtsrat hat satzungsgemäß vier Mitglieder. Die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2019 beträgt satzungsgemäß T€ 154.

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in der ALBIS Leasing AG wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr an Gesamtbezügen T€ 138 (Vorjahr T€ 135) gezahlt. Die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2019 beträgt T€ 152 und wird im Jahr 2020 gezahlt.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde eine Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 484 (Vorjahr T€ 447) gebildet. In 2019 wurden T€ 32 (Vorjahr T€ 30) an Ruhegeldern gezahlt.

Von den Personalaufwendungen in Höhe von T€ 9.975 entfallen € 8.725 auf Gehälter und T€ 1.250 auf soziale Abgaben.

13. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt notiert an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München und im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart. Das Grundkapital in Höhe von € 18.546.000,00 ist in 18.546.000 Stückaktien aufgeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB).

4. Zu den direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), wird auf folgende Darstellung der Aktionärsstruktur verwiesen:

Rolf Hauschildt, Deutschland über 20,0 %
Christoph Zitzmann, Deutschland über 15,0 %

5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften - allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Bezüglich § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 7.650.000 zu erhöhen. Sofern den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird, können die Aktien auch einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden,

(a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;

(b) bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder Sonstigen Vermögensgegenständen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt. Bei der Ausnutzung der 10 %-Grenze sind aufgrund anderweitiger Ermächtigungen etwa erfolgte Ausschlüsse des Bezugsrechtes nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG (z.B. bei der Veräußerung eigener Aktien oder bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) mit einzubeziehen;

(d) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben; sowie

(e) um Inhabern von durch die Gesellschaft auszugebenden Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechtes beziehungsweise nach Erfüllung ihrer Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

7. Das Grundkapital ist um bis zu € 8.415.000 durch Ausgabe von bis zu 8.415.000 neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 erteilten Ermächtigung von der Gesellschaft bis zum 18. Juli 2021 begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juli 2016 ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch machen, beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB).

9. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

14. Angaben nach §§ 33 und 34 WpHG

Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 27. Februar 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. Februar 2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 11,324 % (das entspricht 2.100.230 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 10 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 28. Februar 2019 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Herr Bernd Günther, Hamburg, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 9. Juli 2019 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 20,86 % (das entspricht 3.868.309 Stimmrechten) betrug.

Die Überschreitung der Schwelle von 20 % bestand bis zum Tag der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 aufgrund einer Vollmachtserteilung für die Hauptversammlung. Danach wurde die Schwelle von 3 % wieder unterschritten.

Herr Rolf Hauschildt, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 20,64 % (das entspricht 3.828.587 Stimmrechten) betrug.

Herr Joachim Schmitt, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 5,69 % (das entspricht 1.054.724 Stimmrechten) betrug.

Herr Hans Otto Mahn, Wulfsen, Deutschland, teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 29. November 2019 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 26. November 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritt und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betrug.

Weitere Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1WpHG liegen nicht vor.

15. Meldungen gemäß § 26 WpHG

Die Transparenzvorschrift des Deutschen Corporate Governance Kodex und die gesetzlichen Vorschriften des § 26 WpHG erfordern die Veröffentlichung von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG. Beiden Regularien zufolge sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

Im Jahr 2019 gab es keine Geschäfte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates und ihnen nahestehender natürlicher sowie juristischer Personen mit Aktien der ALBIS Leasing AG, über die zu berichten wäre.

16. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn es zum Konsolidierungskreis der ALBIS Leasing AG gehört oder wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Unternehmen, die nach anderen Kriterien - etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen - als nahestehend gelten, gibt es nicht.

Am 31. Dezember 2019 bestanden keine Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen. Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.

Die ALBIS Leasing AG steht in umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen wurden am 31. Dezember 2019 in den ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG einbezogen. Mit ihnen sind Ergebnisabführungsverträge geschlossen.

Die ALBIS Leasing AG unterhält keine Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Am 31. Dezember 2019 bestanden gegenüber solchen Unternehmen keine Verbindlichkeiten aus Darlehen.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt.

17. Haftungsverhältnisse und contingent liabilities (IAS 37.27)

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden im Zusammenhang mit der Forfaitierung von Leasingforderungen eingegangen. Im Zuge einer derartigen leasingtypischen Refinanzierung der Objektbeschaffung durch regresslose Forderungsverkäufe ist eine Besicherung der Forfaitierung durch Sicherheitsübereignung der Leasingobjekte üblich.

Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2019 nicht.

Im Vorjahr betrafen die nicht in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen darüber hinaus Verpflichtungen aus unkündbaren Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, die planmäßig 2020 enden sollten. Diese wurden durch eine Optionsziehung um weitere fünf Jahre verlängert. Mit dem neuen Standard IFRS 16 werden die Verträge seit diesem Berichtsjahr in der Bilanz ausgewiesen.

bis 1 Jahr über 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt 2019
T€ 0 T€ 0 T€ 0 T€ 0
(Vorjahr T€ 1.149) (Vorjahr T€ 1.149) (Vorjahr T€ 0) (Vorjahr T€ 2.299)

Die Haftungsverhältnisse und Sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

2019
T€
2018
T€
Haftungsverhältnisse / finanzielle Verpflichtungen 726 5.354

Die ALBIS Leasing Gruppe plant Investitionen in ihre Basissoftware. Im Jahr wurden Anzahlungen in Höhe von T€ 385 geleistet. Für die Jahre 2020 / 2021 sind Investitionen in Höhe von insgesamt T€ 2.000 geplant. Die Auszahlung erfolgt abhängig vom Projektfortschritt und ist in der Liquiditätsplanung der ALBIS Leasing Gruppe berücksichtigt. Die Investitionen begründen ein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut - mit jährlichen Wartungskosten in Höhe von circa T€ 165 -, das nach Betriebsbereitschaft über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben ist.

18. Entsprechenserklärung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de, dort unter der Rubrik "Investoren/Corporate Governance".

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

 

Hamburg, den 9. April 2020

ALBIS Leasing AG

Michael Hartwich, Vorstand

Andreas Oppitz, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ALBIS Leasing AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt H. des Lageberichts enthaltene Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht sowie die in Abschnitt G. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Bewertung der Finanzanlagen

2. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Finanzanlagen

a) Sachverhalt und Problemstellung

Im Jahresabschluss der ALBIS werden unter dem Bilanzposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" Finanzanlagen in Höhe von € 35,9 Mio. ausgewiesen.

Dabei handelt es sich, nach der in 2018 erfolgten Verschmelzung der ALBIS Mobil Lease GmbH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH, um eine Beteiligung an der vorgenannten GmbH, die zu über 80,0 % durch das Eigenkapital von € 28,8 Mio. refinanziert und insofern von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der ALBIS ist.

Die Buchwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen werden mindestens einmal jährlich jeweils zum Bilanzstichtag oder auch anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (sog. "Impairment-Test") unterzogen.

Bei der Bestimmung des Ertragswertes wird das Ertragswertverfahren nach IDW S1 IDW i.V.m. RS HFA 10 verwendet, wobei die von den gesetzlichen Vertretern verabschiedete Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2024 der ALBIS zugrunde gelegt wird. Die Abzinsung erfolgt mittels eines fristenkongruenten Kapitalisierungszinssatzes. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung zukünftiger Erträge und Aufwendungen der Beteiligungsunternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität des Bewertungsmodelles war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der fristenkongruenten Kapitalisierungszinssätze beurteilt. Zudem haben wir die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Erträge und Aufwendungen insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der Mittelfristplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswertes haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit von geplanten Maßnahmen zur Steigerung der künftigen Erträge und Aufwendungen anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem jeweiligen Management kritisch diskutiert. Die Umsetzbarkeit der wesentlichen wertbeeinflussenden Maßnahmen haben wir dabei unter anderem vor dem Hintergrund des bisherigen Geschäftskonzeptes sowie der aktuellen und erwarteten Marktgegebenheiten beurteilt.

Wir haben die Unternehmensplanungen von 2020 bis 2024 der Beteiligungsgesellschaft mit den Referenzzahlen aus den vergangenen Geschäftsjahren und die der Planung zugrunde liegenden Annahmen der HiTec einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Auf dieser Basis haben wir den von der ALBIS Leasing AG vorgenommenen Impairment-Test überprüft und konnten uns von der die Buchwerte im Finanzanlagevermögen überragenden Werthaltigkeit der Beteiligungen überzeugen.

Zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen ergaben die vorgenommenen Impairment-Tests keinen Abschreibungsbedarf der im Finanzanlagevermögen der ALBIS Leasing AG geführten Buchwerte.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen und deren Ansatz und Bewertung sind im Abschnitt II und III des Anhangs enthalten.

2. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

a) Sachverhalt und Problemstellung

In dem Jahresabschluss der ALBIS werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen" Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit T€ 2.685 ausgewiesen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.

Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter gebildet. Ab dem Jahr 2010 sind nach dem HGB in der Fassung des BilMoG den Berechnungen die Grundsätze des § 253 HGB zugrunde zu legen. Darüber hinaus wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz einer monatlichen, vorschüssigen Zahlungsweise herangezogen. Es wurden ein Rententrend von 2 % p.a. unterstellt und ein Zinsfuß von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) angesetzt. Angewendet wurde die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode).

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen beträgt nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97 %, Vorjahr 2,32%) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,71 %, Vorjahr 3,21 %) T€ 235. Eine entsprechende Angabe im Anhang ist erfolgt. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Ferner wurden unter dem Bilanzposten "andere Rückstellungen" von T€ 354 Verpflichtungsrückstellungen gegenüber dem Personal (davon Tantiemen von T€ 85) und anderen ausgewiesen.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Aufgrund der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch Vergleich dieser Werte mit den Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. So haben wir die Angemessenheit der Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Pensionsbewertungen sowie die Mindestbesteuerung beurteilt. Ferner haben wir die Angemessenheit der Berechnung der Ertragsteuerrückstellungen unter Einbezug der Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für Steuern beurteilt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Pensionsrückstellungen sowie der Ertragsteuerrückstellungen und der anderen Rückstellungen zu rechtfertigen.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen und deren Ansatz und Bewertung sind im Abschnitt II und III des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

· Die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht,

· die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB,

· den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

· die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

die wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat (da kein Prüfungsausschuss) nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Es handelte sich um die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2019 für ein vereinbartes Honorar von T€ 20 sowie um die prüferische Begleitung bei der Aufstellung des internen Konzernzwischenabschlusses zum 30. September 2019 für ein vereinbartes Honorar von T€ 8.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Wolfgang von Thermann.

 

Hamburg, den 2. April 2020

Vistra Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wolfgang von Thermann, Wirtschaftsprüfer

Alexander Grewer, Wirtschaftsprüfer