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ALBIS Leasing AG
Hamburg
WKN 656 940 // ISIN DE0006569403
Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung
Zu der im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2022 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 5. Juli 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist das Dorint Hotel Hamburg-Eppendorf, Martinistraße 72, 20251 Hamburg, – ist bei der Gesellschaft
ein Ergänzungsverlangen des Aktionärs Solventis Beteiligungen GmbH („
Antragsteller
“) fristgemäß am 4. Juni 2022 eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird – unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 11 – gemäß §§ 122
Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG aufgrund des Ergänzungsverlangens des Antragstellers um folgenden neuen, hiermit bekanntgemachten
Tagesordnungspunkt 12 ergänzt:
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12.
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Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Wittmann wurde in der Hauptversammlung am 02.07.2021 nicht entlastet und abgewählt. Gegen
die Abwahl von Herrn Wolfgang Wittmann hat ein Aktionär Klage erhoben.
Für den Fall, dass die Klage gegen seine damalige Abberufung vor Gericht Bestand haben sollte, wird beantragt, Herrn Wolfgang
Wittmann aus dem Aufsichtsrat der Albis Leasing AG abzuwählen.
Begründung des Antragstellers:
Nachdem Herr Wolfgang Wittmann in der Hauptversammlung am 2. Juli 2021 als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft
mehrheitlich abgewählt worden ist, soll der vorsorgliche Antrag aus Gründen der Rechtssicherheit für die zukünftige Zusammensetzung
des Aufsichtsrates der Gesellschaft klargestellt sein. Gegen die frühere Abwahl hat ein Aktionär geklagt. Für die zukünftige
Zusammensetzung des Aufsichtsrates möchte die Antragstellerin eine nachhaltige Sicherheit haben und die Kosten einer dann
möglichen folgenden außerordentlichen Hauptversammlung einsparen.
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Sonstige Hinweise
Unter
www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung
sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere das Ergänzungsverlangen sowie diese Bekanntmachung
des Ergänzungsverlangens, zugänglich.
Hamburg, im Juni 2022
ALBIS Leasing AG
Der Vorstand
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