Albis Leasing AG

Hamburg

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 erneut geschrumpft. Zu den wesentlichen konjunkturellen und strukturellen Belastungsfaktoren zählten hohe Energiekosten, zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft und ein immer noch erhöhtes Zinsniveau. In der Folge sank das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 %. Die ALBIS Leasing Gruppe hat sich in diesem herausfordernden Umfeld sehr gut behauptet und ein Ergebnis vor Steuern von 5,8 Mio. EUR erzielt. Damit wurde der im August 2024 angepasste Prognoserahmen für das Jahr 2024 leicht übertroffen. Wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden.

Mit einem Neugeschäftsvolumen von 101,5 Mio. EUR ist es der ALBIS Leasing Gruppe gelungen, an das Rekordniveau von 2019 anzuknüpfen. Gleichzeitig konnte die Marge - und somit die Profitabilität - weiter deutlich erhöht werden. Der Fokus auf das profitable Wachstum der Gesellschaft zahlt sich nachhaltig aus.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage des Unternehmens (einschließlich des gesamten Konzerns) befasst. Die uns von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben nahmen wir in vollem Umfang wahr. Wir haben die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht, den Vorstand insbesondere bei der Geschäftsführung und in Fragen der strategischen Entwicklung des Unternehmens - jeweils unter Nutzung der individuellen Kompetenzbereiche - beraten und uns gemeinsam mit allen wesentlichen Geschäftsvorfällen befasst.

Die Zusammenarbeit war stets vertrauensvoll und umfassend. Der Vorstand kam seinen Informationspflichten zu jeder Zeit nach. Außerhalb sowie im Rahmen unserer Sitzungen wurden wir regelmäßig zeitnah und ausführlich sowohl mündlich als auch schriftlich vom Vorstand über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, den Geschäftsverlauf, die Rentabilität, die Planung, die Risikolage, das Risikomanagement, Fragen der Strategie und Geschäftspolitik, Compliance-Themen sowie sonstige wichtige Ereignisse und Geschäfte informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch - auch im Rahmen von persönlichen Treffen - zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand statt.

Die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der Gruppe, die Maßnahmenplanung für 2024 und 2025 sowie alle wesentlichen geschäftlichen Ergebnisse und Vorhaben haben wir mit dem Vorstand beraten. Alle Berichte des Vorstands unterzogen wir einer kritischen Prüfung. Sowohl Umfang als auch Gegenstand der Vorstandsberichte wurden stets allen Anforderungen gerecht. Wir konnten uns jederzeit von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen.

Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, gaben wir zu einzelnen Geschäftsvorgängen, aber auch zu den regelmäßig zustimmungspflichtigen Kataloggeschäften nach gründlicher Prüfung ein Votum ab. Zustimmungspflichtige Vorgänge wurden uns vom Vorstand vorgelegt und mit ihm ausführlich erörtert.

Mit den Zielen des Unternehmens, der Strategie, der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, strategischen Vorhaben bei den operativen Tochtergesellschaften, der Risikolage und der Liquiditätsplanung setzten wir uns eingehend auseinander und fassten die erforderlichen Beschlüsse. Der Vorstand informierte uns über das Erreichen der Ziele für das laufende Geschäftsjahr, die Mittelfristplanung sowie den Stand der kundenzentrierten Weiterentwicklung der ALBIS Leasing Gruppe.

Auf den Tagesordnungen der Aufsichtsratssitzungen standen darüber hinaus regelmäßig die Berichterstattungen zur Geschäftsentwicklung, zur Risikolage sowie zur Risikotragfähigkeit. Weitere Themen waren Maßnahmen, um Kosten einzusparen, die aufsichtsrechtliche Regulatorik und die Digitalisierung der Gruppe. Darüber hinaus erörterten wir die Prüfungsergebnisse der Internen Revision. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über compliance-relevante Themen, die Compliance-Organisation und die Compliance-Prozesse.

Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern, die uns unverzüglich mitzuteilen gewesen wären, gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine. Die Aufsichtsratsmitglieder sind unabhängig und waren keinen Interessenkonflikten ausgesetzt.

Ein weiteres Thema, das die Arbeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum geprägt hat, war das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von Herrn Rolf Hauschildt vom 21. Oktober 2024. Das Übernahmeangebot wurde im Dezember 2024 erfolgreich vollzogen. Seitdem hält Herr Hauschildt gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 20. Dezember 2024 insgesamt 51,90 % der Aktien und Stimmrechte der ALBIS Leasing AG. Der Angebotspreis betrug EUR 2,80 je Aktie. Wir haben das Angebot geprüft und unsere Einschätzung zusammen mit dem Vorstand in einer ausführlichen, gemeinsamen begründeten Stellungnahme veröffentlicht. Aufsichtsrat und Vorstand haben den Vollzug des Übernahmeangebots als im Interesse der Gesellschaft bewertet. In der erfolgreichen Umsetzung des Übernahmeangebots sehen wir ein positives Signal für die Stabilität und das zukünftige Wachstum der ALBIS Leasing AG.

Besetzung und Verantwortungsbereiche des Vorstands

Der Vorstand besteht gemäß Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands legt der Aufsichtsrat fest.

Bis zum 31. August 2024 setzte sich der Vorstand aus Sascha Lerchl (Sprecher) und Andreas Arndt zusammen. Andreas Arndt hat die ALBIS Leasing nach Ablauf seiner Bestellung zum 31. August 2024 verlassen. Seit 1. September 2024 ist Sascha Lerchl alleiniger Vorstand der ALBIS Leasing AG. Perspektivisch soll der Vorstand der ALBIS Leasing weiterhin mit zwei Mitgliedern besetzt sein. Bis zur Beendigung des Prozesses der Nachbesetzung wird Sascha Lerchl die ALBIS Leasing alleine vertreten.

Durch das Ausscheiden von Andreas Arndt als Vorstand haben sich die Verantwortungsbereiche auf Vorstandsebene sowie auf Ebene der Tochtergesellschaften geändert. Sascha Lerchl nimmt neben den Vorstandsaufgaben marktseitig die Geschäftsleitung der operativen Konzerngesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH sowie der Dienstleistungsgesellschaft ALBIS Service GmbH wahr. Seit dem 1. September 2024 verantwortet Frau Levke Krause marktfolgenseitig die Geschäftsführung für alle Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG besteht gemäß Satzung aus vier Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2024 waren das Christoph Franz Buchbender (Vorsitzender), Christian Hillermann (stellv. Vorsitzender), Dr. Kerstin Steidte-Schmitt und Prof. Dr. Jens Poll (mehr zur Vita der Aufsichtsratsmitglieder unter www.albis-leasing.de/​investoren/​ management). Christian Hillermann hat sein Amt als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender zum Ende des Jahres 2024 niedergelegt und ist seit diesem Zeitpunkt Mitglied im Aufsichtsrat. Seit dem 1. Januar 2025 ist nun Frau Dr. Steidte-Schmitt stellvertrende Aufsichtsratsvorsitzende. Die individuellen Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Jahr 2024 befassten wir uns im Rahmen unserer Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen:

Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS Leasing Gruppe

Die ALBIS Leasing Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 mit 5,8 Mio. EUR ein Ergebnis vor Steuern, das über der ursprünglichen (3,0 Mio. EUR bis 4,5 Mio. EUR) und leicht über der im August 2024 angepassten Prognose (4,5 Mio. bis 5,5 Mio. EUR) liegt. Das spürbar gestiegene Ergebnis vor Steuern wurde bei einem Neugeschäft (101,5 Mio. EUR) am oberen Rand des angepassten Prognoserahmens von 95,0 bis 102,5 Mio. EUR (ursprünglich 87,5 bis 97,5 Mio. EUR) über eine Steigerung der operativen Erträge - insbesondere infolge der positiven Margenentwicklung - und eine stabile Kostenbasis erreicht. Bei stabiler Risikolage wurde das in 2023 modellierte Post Model Adjustment in verringerter Höhe beibehalten, um auch Novel Risks bzw. Risiken aus der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage hinreichend zu berücksichtigen. Die weiterhin gute Portfolioqualität mündete in einen um rund 0,5 Mio. EUR geringeren Risikovorsorgeaufwand im Vorjahresvergleich.

Die ALBIS Leasing Gruppe überwacht ihre Liquidität und deren Planung mit einem differenzierten System und erstattet regelmäßig Bericht über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien. Darüber hinaus haben wir uns mit der finanziellen Situation und der Refinanzierungslage der Gruppe befasst. Die Finanzlage der ALBIS Leasing Gruppe halten wir für geordnet. Die Gruppe konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2024 jederzeit nachkommen. Die Eigenkapitalquote ist angemessen.

Abschlussprüfer

Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, ("Ebner Stolz") wurde in der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 - wie vorgeschlagen - zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt.

Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wurde der Hauptversammlung vorgeschlagen, ebenfalls Ebner Stolz für die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses und -lageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. Die Hauptversammlung stimmte auch diesem Vorschlag zu.

Schwerpunkte der Beratungen in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2024

Im Geschäftsjahr 2024 hielt der Aufsichtsrat sechs ordentliche Sitzungen (192. bis 197. Sitzung) ab. Zwei der sechs Sitzungen fanden als Präsenzsitzung, vier als Videokonferenz statt. An den Sitzungen nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch zeitweise ohne den Vorstand. Zur Absicht des Aktionärs Rolf Hauschildt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aktien der ALBIS Leasing AG abzugeben, wurde eine Sondersitzung durchgeführt (196. Sitzung).

In den Sitzungen wurden insbesondere folgende Themen behandelt:

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Nachbesetzung Vorstand Marktfolge sowie Bestellung Geschäftsführung für Tochtergesellschaften

Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt

Berichte über die Geschäfts- und Risikoentwicklung der jeweiligen Jahresquartale

Prüfung des Jahresabschlusses und des Halbjahresabschlusses

Kundenzentrierte Weiterentwicklung der ALBIS

Refinanzierung der Leasinggesellschaften

Maßnahmen zur Stärkung des nachhaltigen Wachstums

Prozessabläufe zum Neu- und Bestandsgeschäft

Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung inkl. Beschlussvorschläge zur Gewinnverwendung, Entlastung der Organe, Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Billigung zum Vergütungsbericht und zum Vergütungssystem sowie zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

Kritische Nachlese zur ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2024

Überprüfung der Planung 2024 /​ Verabschiedung der Planung 2025

Anpassung des gebilligten Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

Vorlage der Berichte der Internen Revision, der Compliance-Funktion und des Datenschutzbeauftragten

Unternehmenskommunikation /​ Kapitalmarktansprache

Außerhalb der Sitzungen trafen wir weitere Entscheidungen in Form von Umlaufbeschlüssen. Im Rahmen dieser Beschlussfassungen wurde insbesondere die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum freiwilligen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt vom 21. Oktober 2024 zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Albis Leasing AG, die zuvor im Rahmen einer Sondersitzung erörtert wurde, freigegeben. Ferner wurde in einem anderen Umlaufbeschluss die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023 beschlossen. Im gleichen Zuge wurde auch eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschlossen.

Effizienzprüfung

Regelmäßig bewerten wir unsere Arbeitsweise und deren Effizienz mithilfe eines unternehmensspezifischen Fragenkatalogs. Die Fragen beziehen sich auf relevante Tätigkeiten des Aufsichtsrats - quantitativ und qualitativ. Die Beantwortung ist anonymisiert, die kumulierte Auswertung erfolgt im Anschluss.

Die Effizienzprüfung 2024 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 22. April 2024 angestoßen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben insbesondere Bewertungen zu folgenden Punkten vorgenommen: Organisation des Aufsichtsrats, Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Zusammenwirken des Aufsichtsrats, Auswahl und Besetzung des Aufsichtsrats sowie Unterrichtung von Anteilseignern und Dritten. Die Beurteilung des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung des Prüfungsausschusses wurde im Rahmen der Selbstbeurteilung vorgenommen. Die Selbstkontrolle führte zu keinen Änderungen in der Organisation und der Arbeitsweise des Aufsichtsrats.

Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Tätigkeiten

Prüfungsausschuss

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses bestimmt § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG. Demnach soll der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, das Risikomanagement und das interne Revisionssystem überwachen. Weiterhin überwacht er die Abschlussprüfung. Neben Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers haben wir im Rahmen des Ausschusses auch die "Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen" zu überwachen.

Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats gehören dem Prüfungsausschuss an:

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Prof. Dr. Jens Poll (Vorsitzender)

Christian Hillermann (stellv. Vorsitzender)

Christoph Franz Buchbender

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt

Der Prüfungsausschuss tagte in Jahr 2024 zwei Mal (als Videokonferenz). Sämtliche Ausschussmitglieder nahmen an den Sitzungen teil. Außerhalb der Sitzungen stand der Vorsitzende des Ausschusses in regelmäßigem Austausch mit dem Abschlussprüfer.

Am 22. April 2024 befasste sich der Prüfungsausschuss in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2023. Er bereitete die Aufsichtsratssitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses 2023 vor. Der Vergütungsbericht 2023 wurde erörtert und ein Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers (Ebner Stolz) an die Hauptversammlung formuliert.

Am 5. September 2024 bewertete der Prüfungsausschuss die Jahresabschlussprüfung 2023, nahm das Halbjahresergebnis zum 30. Juni 2024 zur Kenntnis und legte Schwerpunkte für die Abschlussprüfung 2024 fest.

Personalausschuss

Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus entschieden, ab dem Jahr 2025 einen Personalausschuss zu bilden, zu dessen Aufgaben die Vorbereitung von Wahlvorschlägen von Aufsichtrsatsmitgliedern an die Hauptversammlung, die Vorbereitung von Wahlvorschlägen zu potentiellen Kandidaten für das Vorstandsamt sowie die vorbereitende Prüfung der Angemessenheit von Vorstands- und Aufsichtsratsbezügen gehören. Mitglieder des am 20. Februar 2025 gebildeten Personalausschusses sind Christoph F. Buchenbender, Dr. Kerstin Steidte-Schmitt und Prof. Dr. Jens Poll.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Abschlussprüfung

Der vom Vorstand jeweils zum 31. Dezember 2024 aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der ALBIS Leasing AG, der Konzernabschluss und Konzernlageberichtsowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns der ALBIS Leasing AG wurden uns rechtzeitig vorgelegt.

Die Jahresabschlüsse und Lageberichte für das Geschäftsjahr 2024 wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2024 von Ebner Stolz geprüft.

Dem Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG und dem Konzernabschluss der ALBIS Leasing Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Lageberichte erteilte der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die vom Abschlussprüfer vorgelegten Prüfungsberichte wie folgt eingehend erörtert und geprüft:

Am 20. Februar 2025 beschäftigten wir uns mit den laufenden Jahresabschlussarbeiten, in unserer Bilanzsitzung (28. April 2025) mit dem geprüften Jahresabschluss, dem Lagebericht sowie dem geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024. An der Sitzung am 28. April 2025 nahmen die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer teil. Mit ihnen sprachen wir über die besonderen Prüfungsschwerpunkte, das Prüfungsergebnis der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften sowie das operative Leasinggeschäft im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die Risikokontrolle und die Risikotragfähigkeit. Wir befassten uns darüber hinaus mit dem Abgleich von Prüfungsberichten und Berichterstattung des Vorstands, außerdem mit der Internen Revision und der Compliance.

Die Beratung stützte sich im Wesentlichen auf die Übereinstimmung mit der EU-Abschlussprüferverordnung und den nach diesen Vorschriften geltenden europarechtlichen sowie deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen.

Die maßgeblichen, u. a. im Aufsichtsrat angesprochenen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) waren in dem IFRS Konzernabschluss

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die Existenz und Zugangsbewertung der Leasingforderungen und der Zinserträge aus dem Leasinggeschäft

die Angemessenheit der Wertberichtigungen (Risikovorsorge) auf die Leasingforderungen

und in dem Jahresabschluss die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen.

Die Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters können den veröffentlichten Bestätigungsvermerken entnommen werden.

Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die dem Aufsichtsrat vom Vorstand vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß sind und stimmten deshalb dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung keine Einwände gegen das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer erhoben und im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 28. April 2025 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

Ebenfalls ohne Einwände gegen das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer nach Erläuterung durch diesen und eigener Prüfung wurden gebilligt der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 nach IFRS und der Konzernlagebericht.

Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands haben wir unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und uns dem Vorschlag angeschlossen.

In der Sitzung am 28. April 2025 haben wir darüber hinaus den gemeinsamen Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 AktG mit dem Vorstand diskutiert und beschlossen.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Wir verfolgen die Weiterentwicklung der Corporate Governance-Regelungen und überprüfen deren Anwendung sowie deren Empfehlungen regelmäßig. Gemäß § 161 AktG geben Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ab.

Die Entsprechenserklärung wurde zuletzt im März 2025 aktualisiert und am 28. März 2025 auf der Website der Gesellschaft unter www.albis-leasing.de/​investoren/​corporate-governance veröffentlicht. Die übrigen in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen und Erklärungen zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB der ALBIS Leasing AG und des Konzerns sind dort ebenfalls einsehbar.

Ausblick

Wir folgen der Einschätzung, dass es derzeit kaum Anzeichen für eine kurzfristige konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft gibt. Für das laufende Jahr wird eine Stagnation der deutschen Wirtschaft mit einem Nullwachstum des Bruttoinlandsprodukts erwartet. Nach den deutlichen Anstiegen in den vergangenen Jahren hat sich die Inflation in Deutschland mittlerweile normalisiert und lag im Jahr 2024 bei 2,2 %. Allerdings verläuft die Inflation bereits seit längerer Zeit seitwärts. Angesichts der Erwartungen einer weiterhin stagnierenden konjunkturellen Entwicklung in Deutschland werden auch die Investitionsperspektiven hierzulande gedämpft gesehen. Hieraus kann sich eine Beeinträchtigung des Neugeschäfts für die ALBIS Leasing Gruppe ergeben. Sollte sich die Lage entspannen, sind dagegen Aufholeffekte möglich. Die weltweiten geopolitischen und wirtschaftlichen Spannungen sind weiterhin vielschichtig und bleiben auch im Jahr 2025 als erheblicher Unsicherheitsfaktor bestehen.

Mit ihrem strategischen Fokus auf das Small Ticket-Geschäft ist die ALBIS insgesamt konjunkturunabhängiger und rezessionsfester aufgestellt und in der Lage, auch in herausfordernden Zeiten nachhaltiges und profitables Wachstum zu generieren.

Für 2025 erwarten wir - wie der Vorstand - ein Ergebnis vor Steuern von 4,5 Mio. EUR bis 5,75 Mio. EUR und ein Neugeschäft zwischen 95,0 Mio. bis 102,5 Mio. EUR.

Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ALBIS Leasing für ihr großes Engagement im vergangenen Geschäftsjahr. Wir bedanken uns abschließend ebenfalls bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere ALBIS.

 

Hamburg, im April 2025

Der Aufsichtsrat

Christoph Franz Buchbender, Vorsitzender

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

der ALBIS Leasing AG

A. Grundlagen des Konzerns

1. Allgemeine Informationen

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG-Aktien (ISIN DE0006569403/​WKN 656940) sind zum Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt (General Standard) und München zugelassen. Darüber hinaus werden die ALBIS Leasing AG-Aktien über die elektronischen Handelssysteme XETRA und Tradegate sowie im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt.

2. Konzernzusammensetzung und Geschäftstätigkeit

Der Konzern der ALBIS Leasing AG besteht aus der ALBIS Leasing AG (Holding) sowie der operativ im Leasinggeschäft tätigen ALBIS HiTec Leasing GmbH mit den Tochtergesellschaften ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der Dienstleistungsgesellschaft ALBIS Service GmbH.

Die Tochtergesellschaften sind im Bereich Small Ticket-Leasinggeschäft branchenoffen tätig. Die Investitionen betragen in der Regel zwischen 500 EUR und 250.000 EUR, wobei diese auch in mehreren Objekten zusammengefasst werden können. In Einzelfällen werden auch größere Geschäfte abgeschlossen. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt bei Objekten aus den Bereichen Gastronomiebedarf, E-Bikes & Fahrräder, Maschinen & Technik, IT & Büromaschinen, Werkstattausrüstung, Kassensysteme, Geschäftsausstattung, Forst-, Park- & Gartentechnik, und Lagerlogistik. Leasinggeschäfte werden ausschließlich mit gewerblichen Kunden mit Sitz in Deutschland abgeschlossen.

Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in die Segmente "Handel/​Hersteller", "E-Bike-Vermittler" und "EDEKA-Kaufleute" gegliedert. Die Segmente werden repräsentiert durch die ALBIS HiTec Leasing GmbH (Segmente "Handel/​Hersteller" und "EDEKA-Kaufleute") und die ALBIS Fullservice Leasing GmbH (Segmente "Handel/​Hersteller" und "E-Bike-Vermittler"). Die ergebnisseitige Darstellung erfolgt entsprechend für die Segmente "Handel/​Hersteller" und "E-Bike-Vermittler" zusammengefasst.

Das Leasinggeschäft der Tochtergesellschaften, der ALBIS HiTec Leasing GmbH und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, ist Absatzfinanzierung sowie Vermittlergeschäft und in geringem Umfang Direktgeschäft mit Ausnahme des E-Bike-Leasings. Bei der Absatzfinanzierung werden die Leasingverträge über Handelspartner an die Tochtergesellschaften vermittelt. Zentrale Vertriebspartner sind Händler und Hersteller. Die Händlerbetreuung erfolgt deutschlandweit über Außendienstmitarbeiter, die bei der ALBIS HiTec Leasing GmbH beschäftigt sind und den Vertrieb unter der Dachmarke ALBIS Leasing Gruppe auch für die ALBIS Fullservice Leasing GmbH durchführen, sowie über ein für die Partner freigeschaltetes Leasingportal mit entsprechenden eCommerce-Schnittstellen.

Der Vertrieb von Leasingprodukten für EDEKA-Kaufleute erfolgt über die Vertriebsmitarbeiter der EDEKABANK AG oder über ein auch zur direkten Nutzung durch die EDEKA-Kaufleute freigeschaltetes Leasingportal.

Die ALBIS Leasing AG als Holding und die ALBIS Service GmbH, die als Servicegesellschaft unter anderem Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen, in der Vertragsverwaltung und im Bereich wesentlicher IT-Dienstleistungen übernimmt, sind nicht im Leasinggeschäft tätig.

Das Leasinggeschäft wird im Wesentlichen fremdfinanziert. Dies geschieht über Forfaitierungsrahmenvereinbarungen, Kreditlinien und Vorfinanzierungskreditlinien mit Bankpartnern und über die zur strukturierten Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe gegründete Hanse Finance S. A. (Compartments "Kogge", "Kontor", "NorthWest" und "Fleute") in Luxemburg. Die im Leasinggeschäft tätigen Tochterunternehmen bieten Vollamortisationsverträge, Mietkaufverträge und Teilamortisationsverträge an.

3. Mitarbeiter

Im Jahr 2024 waren im Konzern durchschnittlich 101 Mitarbeiter (Vorjahr 104 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2024 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, davon zwei Prokuristen und einem Vorstand.

4. Wertorientierte Konzernsteuerung

Die Planung für das Folgejahr wird auf Konzernebene unter Berücksichtigung der Beiträge der einzelnen Gesellschaften erstellt. Die darauf aufsetzende Mehrjahresplanung erfolgt auf Basis der aggregierten Konzerndaten. Zusätzlich zu den bereits definierten und nachstehend erläuterten Leistungsindikatoren wird als Steuerungskennzahl eine per annum abgeleitete Zinsmarge auf Basis des geplanten Neugeschäfts ermittelt. Darüber hinaus berücksichtigt die ALBIS bei sämtlichen unternehmerischen Entscheidungen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, welche ökologische, soziale und ökonomische Aspekte (ESG) beinhalten. Eine Einordnung erfolgt in Abschnitt B. 3. Nachhaltigkeit.

Folgende finanzielle Leistungsindikatoren wurden identifiziert:

4.1 Ergebnis vor Steuern

Das Ergebnis vor Steuern ist der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zu entnehmen.

4.2 Konzern-Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführter Posten des Eigenkapitals zur Konzernbilanzsumme.

4.3 Neugeschäftsvolumen

Das Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten - ohne anfängliche direkte Kosten (Initial Direct Costs) gemäß IFRS 16.83 - aller Leasing- und Mietkaufgüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern und Mietkäufern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

4.4 Cost Income Ratio (CIR)

Mit der CIR wird die Effizienz der ALBIS Leasing Gruppe gemessen.

Die CIR wird allgemein als Quotient aus Aufwendungen zu Erträgen ermittelt. Bei der ALBIS Leasing Gruppe werden als Aufwandspositionen die Personal- und Sachkosten zuzüglich Abschreibungen und Risikovorsorge angesetzt. Unter den Ertragspositionen werden das Ergebnis aus Leasinggeschäft vor Risikovorsorge (inklusive des Leasing-/​Vermietergebnisses sowie des Ergebnisses aus Service, Versicherung und Schadenersatz) zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge sowie des sonstigen Zinsergebnisses erfasst.

4.5 Gesamtmarge

Als weitere Steuerungskennzahl für das Leasinggeschäft wird die Gesamtmarge herangezogen. Sie ist Maßstab für die prognostizierte Rentabilität des neu abgeschlossenen Leasingportfolios.

Die Gesamtmarge ist der Quotient aus den diskontierten, operativen Erträgen aller neu abgeschlossenen Leasingverträge über die jeweilige Gesamtlaufzeit und dem Nettoanschaffungswert. Im Detail beinhalten diese das Ergebnis aus der Barwert- und Versicherungsmarge, Erträge aus Bearbeitungsgebühr und Vorlaufrate sowie den Verwertungsertrag am Ende der Laufzeit eines Leasingvertrags abzüglich der an Dritte bezahlten Provisionen und Boni.

5. Steuerungssystem

Die Leasingportfolien werden auf Vertragsebene permanent laufend und konzerneinheitlich überwacht. Mindestens einmal im Monat wird auf aggregiertem Niveau berichtet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge und ihrer durchschnittlichen Mittelbindung, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert.

Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert.

Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen.

Die Tochtergesellschaften verfügen über ein Vertriebscontrolling, das neben der Neugeschäftsentwicklung, inklusive Margen und Zusatzerlösen, die Performance der Vertriebsmitarbeiter im Vergleich mit den vereinbarten persönlichen Zielvereinbarungen darstellt. Diese Daten werden monatlich an den Vorstand beziehungsweise die Regionalleiter kommuniziert.

Das Neugeschäft, die Erlöse, die Nebenerlöse aus Vormieten, Nachmieterlöse (Verlängerungsraten und Verwertungserlöse) und Erlöse aus der Vermittlung von Versicherungen werden monatlich ermittelt und überwacht.

Die Liquidität wird über entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Planungen als Bestandteil des Berichtswesens an den Vorstand gesteuert. Liquiditätsentwicklung und Liquiditätsplanung werden regelmäßig mit dem Vorstand abgestimmt.

Geschäftspolitische Entscheidungen bereitet der Vorstand in der Regel gemeinsam mit den Abteilungsleitern vor. Entscheidungen, die den Vertrieb betreffen, werden im Rahmen der Treffen der Regionalleiter vorbesprochen.

Dem Vorstand stehen jeweils aktuelle Berichte zur Verfügung. Diese enthalten das monatliche Ergebnis vor Steuern auf Gruppenebene, den Plan-Ist-Vergleich, den Ergebnis-Forecast, die Entwicklung des Neugeschäfts sowie Berichte zur monatlichen und vierteljährlichen Risikolage.

Darüber hinaus liefert der Dienstleister QuantFS GmbH, Hamburg, dem Vorstand monatlich eine Gesamtportfolioanalyse, die auch das Reporting/​Monitoring für die Hanse Finance S. A., Luxemburg, umfasst.

Die genannten Systeme und Berichte versetzen den Vorstand jederzeit in die Lage, kurzfristig auf Veränderungen zu reagieren.

Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken.

Als wesentliche Steuerungsgrößen für das Geschäft des ALBIS Leasing Konzerns haben wir die im Abschnitt A. 4. "Wertorientierte Konzernsteuerung" beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren identifiziert.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 erneut geschrumpft. Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 %. Nach einem Rückgang von 0,1 % im Jahr 2023 verzeichnete die deutsche Wirtschaft damit erstmals seit 2002 und 2003 wieder zwei Rezessionsjahre in Folge. Hohe Energiekosten, zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft und ein immer noch erhöhtes Zinsniveau zählten zu den wesentlichen konjunkturellen und strukturellen Belastungsfaktoren, die einer Erholung der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr entgegenstanden. 1

Die Schwäche der deutschen Wirtschaft spiegelt sich insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe wider, das im Jahr 2024 einen Rückgang der Bruttowertschöpfung um 3,0 % verzeichnete. Dabei produzierten vor allem wichtige Branchen wie der Maschinenbau oder die Automobilindustrie deutlich weniger. Die Investitionen gaben dem Statistischen Bundesamt zufolge im Vorjahresvergleich um 2,8 % nach. Besonders stark war im Jahr 2024 mit 5,5 % der Rückgang bei den Investitionen in Ausrüstungen, dazu zählen unter anderem Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. 2

Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) konstatiert in seinem im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) erstellten Leasing-Marktbericht für Deutschland eine Fortsetzung der andauernden Investitionskrise. Das Investitionsvolumen lag demnach im Durchschnitt des Jahres 2024 um 6,3 % unterhalb dem des Vor-Corona-Jahres 2019. Den Daten des IW zufolge belief sich das gesamte Finanzierungsvolumen der LeasingBranche im Jahr 2024 auf 80,39 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 84,0 Mrd. EUR entspricht dies einem Rückgang von 4,4 %. Das Volumen des Leasing-Neugeschäfts sank ebenfalls im Vorjahresvergleich um 4,2 % von 73,0 Mrd. EUR auf 70,0 Mrd. EUR. 3

Mit einem Anteil von 65,2 % des Anschaffungswerts sind die Pkw und Kombi weiterhin die bedeutendste Objektgruppe innerhalb der Leasingwirtschaft. Entsprechend stark wirkt sich der Rückgang des Finanzierungsvolumens in dieser Objektgruppe um 2,0 % gegenüber dem Jahr 2023 auf das Finanzierungsvolumen der Branche insgesamt aus. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auf einen Sondereffekt im Bereich Pkw und Kombi im Jahr 2023 zu verweisen. Das Finanzierungsvolumen im zweitstärksten Leasing-Segment Nutzfahrzeuge stieg im Jahr 2024 auch aufgrund von Preiseffekten geringfügig um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr an. In beiden vorgenannten Bereichen ist die ALBIS Leasing Gruppe nicht tätig. 4

1 https:/​/​www.destatis.de/​DE/​Presse/​Pressemitteilungen/​2025/​01/​PD25_​019_​811.html (Abgerufen am 28.01.2025)
2 Ebd. (Abgerufen am 28.01.2025)
3 Institut der deutschen Wirtschaft, Leasing-Marktbericht, S. 8 (Abgerufen am 14.03.2025)

Die Objektgruppe Fahrräder und E-Roller konnte ihre hohe Dynamik aus dem Vorjahr nicht fortsetzen und verzeichnete im Berichtsjahr einen Rückgang des Volumens um 4,1 %. Der Marktanteil von Fahrrädern und E-Rollern am Anschaffungswert aller Leasing-Objekte lag im Jahr 2024 bei 3,2 % und damit minimal über dem Vorjahreswert von 3,0 %. Im Bereich E-BikeLeasing ist die ALBIS Leasing Gruppe über die Tochtergesellschaft ALBIS Fullservice Leasing GmbH tätig. Im Segment Produktionsmaschinen fiel der Rückgang im Jahr 2024 mit 7,1 % deutlich aus. Angesichts des konjunkturellen Abschwungs in Deutschland geht das IW von einer Fortsetzung der negativen Entwicklung in dieser Objektgruppe aus. Auch das Segment IT, Software und Cloud-Anwendungen verzeichnete mit -7,7 % eine deutlich negative Entwicklung. 5

2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr
Zinsentwicklung und Refinanzierung

Insgesamt sank die Inflationsrate in Deutschland und Europa im Jahr 2024, wodurch die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen in der zweiten Jahreshälfte schrittweise reduzierte. Zum Jahresende 2024 betrug der Hauptfinanzierungssatz der EZB 3,15 %. 6 Die Zinsentwicklung wurde auch 2024 bei der ALBIS Leasing Gruppe in regelmäßig stattfindenden Zinsrunden überwacht, um etwaige Handlungsbedarfe für die Preissteuerung abzuleiten.

Die Refinanzierungskosten für die ALBIS Leasing Gruppe lagen im Jahr 2024 aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die seit Juni 2023 bestehende Refinanzierung mit der ING in Höhe von bislang 50 Mio. EUR konnte die ALBIS Leasing Gruppe mit Wirkung zum 10. Juli 2024 auf 60 Mio. EUR anheben.

Unternehmensstrategie und -entwicklung

Der Fokus der ALBIS Leasing Gruppe lag auch 2024 auf dem margenstarken Small TicketGeschäft mit einem durchschnittlichen Objektwert von rund 6.000 EUR. Dabei war die ALBIS in drei Geschäftssegmenten tätig, konzentrierte sich jedoch auf ihr Kerngeschäft "Handel/​Hersteller". Insgesamt war die Strategie weiterhin darauf ausgerichtet, profitables Wachstum in Summe über alle drei Segmente zu erzielen und die bestehenden Partnerschaften weiter zu stärken.

4 Institut der deutschen Wirtschaft, Leasing-Marktbericht, S. 9f. (Abgerufen am 14.03.2025)
5 Ebd., S. 10 (Abgerufen am 14.03.2025)
6 EZB-Leitzinsen: Hauptrefinanzierungssatz bis 2025 | Statista(Abgerufen am 04.04.2025)

Im Rahmen der fortlaufenden partner- und kundenzentrierten Weiterentwicklung des Produkt-und Leistungsangebots wurden in den einzelnen Segmenten differenzierte strategische Stoßrichtungen vorangetrieben:

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Segment "Handel/​Hersteller": Steigerung der Vertriebsleistung durch systematischen Vertrieb, Ausbau neuer und bestehender Kooperationen, Ausbau flankierende Begleitung des stationären Handels durch E-Commerce-Angebot

Segment "E-Bike-Vermittler": Selektives E-Bike-Vermittlergeschäft nach weiterer Fokussierung auf den stationären Radhandel zum Ausbau des Small Ticket-Geschäfts, Investitionen in einfache, schnelle und automatisierte Bearbeitung des Geschäfts

Segment "EDEKA-Kaufleute": Optimierung der Betreuung der EDEKA-Kaufleute sowie der EDEKABANK

Durch die strategische Ausrichtung und die zugehörigen Maßnahmen generierte die ALBIS Leasing Gruppe 2024 weiteres profitables Wachstum. Um die kontinuierliche Weiterentwicklung der ALBIS voranzutreiben und auch langfristig ein nachhaltiges, profitables Wachstum zu erreichen, wurde im Berichtsjahr erneut in die kundenzentrierte Weiterentwicklung der ALBIS investiert. Dabei stand unter anderem die Entwicklung einfacher und schneller Finanzierungslösungen für Gewerbekunden im Fokus. Zudem wurde in die weitere Digitalisierung der Prozesse und in das eigene E-Commerce-Angebot investiert.

Hauptversammlung 2024 und Gewinnverwendung

Die 41. ordentliche Hauptversammlung wurde am 4. Juli 2024 abgehalten. Die Hauptversammlung fand zum ersten Mal seit 2019 wieder als Präsenzveranstaltung statt. Die Anwesenheit des vertretenen Grundkapitals lag bei 73,62 %.

Die Hauptversammlung beschloss, entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, für das Geschäftsjahr 2023 die Ausschüttung einer Gesamtdividende von 0,08 EUR je Aktie. Diese setzt sich aus einer Basisdividende in Höhe von 0,05 EUR je Aktie und einer Bonusdividende in Höhe von 0,03 EUR je Aktie zusammen. Der ausgewiesene Bilanzgewinn von 3,5 Mio. EUR wurde somit im Betrag von 1,7 Mio. EUR als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet und im Übrigen in Höhe von 1,8 Mio. EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Aktionärsstruktur

Im Jahr 2024 hat sich die Aktionärsstruktur der ALBIS Leasing AG merklich verändert. Dies ist insbesondere auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt zurückzuführen, das am 21. Oktober 2024 veröffentlicht wurde. Rolf Hauschildt hatte den Aktionären der ALBIS Leasing AG gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) angeboten, ihre Aktien für eine Geldleistung in Höhe von 2,80 EUR je Aktie zu erwerben. In der zugehörigen Angebotsunterlage hatte Rolf Hauschildt seine Absicht für das Angebot an die Aktionäre näher erläutert. Dabei wurde vor allem betont, dass mithilfe des Angebots Kontinuität und Stabilität für die Gesellschaft gewährleistet werden soll. Zudem hob Rolf Hauschildt hervor, dass er die aktuelle Ausrichtung der ALBIS Leasing AG, den Vorstand und den Aufsichtsrat unterstützt und nicht beabsichtigt, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen.

Vorstand und Aufsichtsrat waren nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage unabhängig voneinander der Ansicht, dass das Angebot insgesamt im Interesse der Gesellschaft sei. Diese Einschätzung wurde in einer am 4. November 2024 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme detailliert erläutert. Im Zusammenhang mit der Angebotsprüfung wurde insbesondere auch die finanzielle Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung für die ALBIS Leasing AG-Aktien sorgfältig und umfassend von Vorstand und Aufsichtsrat analysiert. Basis hierfür waren die aktuelle Strategie und Finanzplanung der Gesellschaft, die historische Kursentwicklung der ALBIS Leasing AG-Aktie und insbesondere eine Fairness Opinion der Beratungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Ferner wurde die Unternehmensanalyse der Finanzanalysten der Solventis AG, Mainz, herangezogen. Vorstand und Aufsichtsrat waren der Ansicht, dass der Angebotspreis in Höhe von 2,80 EUR je ALBIS Leasing AG-Aktie als angemessen angesehen werden konnte.

Nach Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots am 20. Dezember 2024 hielt Rolf Hauschildt laut eigenen Angaben und Stimmrechtsmitteilung insgesamt 11.001.106 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der ALBIS Leasing AG. Dies entspricht 51,9 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Gesellschaft. Zuvor hatte Rolf Hauschildt laut eigenen Angaben insgesamt 6.301.855 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der ALBIS Leasing AG beziehungsweise 29,7 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Gesellschaft gehalten.

Weiterführende Informationen zur aktuellen Aktionärsstruktur der ALBIS Leasing AG sind im Abschnitt "Die Aktie und Investor Relations" des Geschäftsberichts zu finden.

3. Nachhaltigkeit 7

Nachhaltiges Handeln ist für uns als ALBIS Leasing Gruppe integraler Bestandteil des Unternehmensleitbildes und der Geschäfts- und Risikostrategie. Wir orientieren uns dabei an den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Bei sämtlichen unternehmerischen Entscheidungen werden ökologische, soziale und ökonomische Aspekte (ESG) berücksichtigt und sorgfältig abgewogen. Hierzu gehört es auch, die Folgen unternehmerischen Handelns über die Grenzen rechtlicher Verantwortlichkeit und unmittelbarer ökonomischer Konsequenzen hinaus einzubeziehen. Um diesem Verantwortungsbewusstsein noch deutlicher Ausdruck zu verleihen, hat die ALBIS im Jahr 2024 eine Selbstverpflichtungserklärung zur Nachhaltigkeit unterzeichnet und bekennt sich damit zu einem klimafreundlichen und nachhaltigen Wirtschaften.

7 Nicht inhaltlich geprüfte lageberichtsfremde Angaben

Die Selbstverpflichtungserklärung der ALBIS Leasing Gruppe enthält vier Kernthemen:

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Verringerung der Treibhausgasemissionen im eigenen Geschäftsbetrieb - Wir setzen uns aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz ein, indem wir eine nachhaltige Ressourcennutzung fördern. Zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bevorzugen wir öffentliche Verkehrsmittel, reduzieren Inlandsflüge und stellen unseren Fuhrpark auf einen geringeren Treibhausgasausstoß um. Wir fördern die umweltfreundliche Mobilität unserer Mitarbeitenden durch Zuschüsse für den ÖPNV und Dienstrad-Leasing. Bei der Nutzung von Energie, Wärme und Wasser achten wir auf einen sorgsamen Umgang. Strom beziehen wir aus erneuerbaren Quellen.

Durch diese Maßnahmen ist es uns gelungen, den CO 2 -Verbrauch erneut von 2023 auf 2024 um 13,68 % zu reduzieren. Das entspricht einer CO 2 -Einsparung von ca. 27,9 Tonnen (bei 434 mg/​kWh, Quelle: Umweltbundesamt).

Unterstützung der Kreislaufwirtschaft - Wir sehen uns als Unterstützer der Kreislaufwirtschaft und optimieren die Nutzung unserer Leasingobjekte. Nach Ablauf der regulären Leasingnutzungsdauer werden die Leasingobjekte wieder in den Kreislauf integriert.

Einhaltung sozialer Standards - Arbeits- und Gesundheitsschutz haben bei uns einen hohen Stellenwert, daher führen wir Arbeitssicherheitsschulungen durch und bieten Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge an. In unserer Belegschaft setzen wir auf Diversität, achten auf soziale Gerechtigkeit und tolerieren keine Form der Benachteiligung. Vor diesem Hintergrund hat die ALBIS im Jahr 2024 mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Darüber hinaus unterliegen Auslagerungen und die Auswahl von Dienstleistern strengen Anforderungen, die durch unser Zentrales Auslagerungsmanagement überwacht werden.

Gute Unternehmensführung und Transparenz - Wir haben uns aktiv mit den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschäftigt. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen beobachten wir die aktuellen Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene.

C. Ertragslage

Das Jahr 2024 schließt der Konzern mit einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von 6,3 Mio. EUR (Vorjahr 4,5 Mio. EUR) ab.

Dieser beinhaltet das Ergebnis vor Steuern in Höhe von 5,8 Mio. EUR sowie ertragswirksame Steuereffekte in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus latenten Steuern.

Der Zinsertrag aus Finance Leasing ist um 0,4 Mio. EUR auf 18,1 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr 17,7 Mio. EUR).

Der Zinsertrag des Vorjahres war von verschiedenen Sondereffekten geprägt, die im Jahr 2024 aus operativen Zinserträgen überkompensiert werden konnten. So ergab sich im Vorjahr vor allem aus der Rückführung eines Refinanzierungsengagements ein Einmalertrag von 0,6 Mio. EUR. Zudem konnte im Zuge einer Umfinanzierung ein weiterer einmaliger Ertragseffekt von 0,3 Mio. EUR erzielt werden. Darüber hinaus erzielte der Konzern Zinsausgleichzahlungen aus einem mit einer Refinanzierungspartner abgeschlossenen Cap in Höhe von 0,8 Mio. EUR. Aus diesem Cap konnten im Jahr 2024 aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus sowie aufgrund des gesunkenen Cap-Volumens lediglich 0,1 Mio. EUR erzielt werden. Um diese Effekte bereinigt ergab sich eine Erhöhung der Zinserträge von 1,9 Mio. EUR bzw. 11,8 %.

Die positive Entwicklung im Geschäftsjahr ist auf ein gestiegenes Neugeschäftsvolumen verbunden mit gleichzeitig gestiegenen Margen zurückzuführen.

Die Gesamtmarge des Neugeschäfts stieg im Geschäftsjahr auf 18,2 % (Vorjahr 15,0 %). Neben einer zunehmenden Konzentration auf das margenstarke Geschäft im Segment "Handel/​Hersteller" und einer Reduzierung des margenschwächeren Neugeschäfts im Segment "E-Bike-Vermittler" konnten im Vorjahr langfristig attraktive Refinanzierungsvereinbarungen geschlossen werden.

Im Rahmen der Konzentration auf margenstärkeres Geschäft konnte das Neugeschäft im Segment "Handel/​Hersteller" signifikant um 39,0 % auf 62,2 Mio. EUR gesteigert werden. Die Gesamtmarge hat sich leicht erhöht und beträgt für das Segment 23,6 % (Vorjahr 22,8 %).

Im Segment "EDEKA-Kaufleute" war das Neugeschäft um 14,0 % rückläufig und erreichte 13,9 Mio. EUR. Die Marge konnte jedoch gesteigert werden und beträgt 7,6 % (Vorjahr 5,6 %).

Das ebenfalls eher margenschwache Mengengeschäft im Segment "E-Bike-Vermittler", welches weiterhin einem starken Wettbewerbsdruck mit erheblichen Provisionszahlungen unterliegt, ging um 15,0 % auf 25,3 Mio. EUR zurück. Die Marge konnte jedoch auch in diesem Segment verbessert werden und beträgt 10,8 % (Vorjahr 8,3 %).

Die Zinsaufwendungen sind um 0,5 Mio. EUR bzw. 7,2 % gestiegen. Verglichen mit den um Vorjahressondereffekte bereinigten Zinsertrag zeigt sich somit ein unterproportionaler Anstieg, welcher die positive Margenentwicklung widerspiegelt.

Darüber hinaus haben die Gesellschaften aufgrund der guten Liquiditätslage Kontokorrentlinien nur im Ausnahmefall in Anspruch genommen.

Die Aufwendungen für Risikovorsorge sanken absolut um 0,5 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR (Vorjahr 2,6 Mio. EUR). Wie im Vorjahr wurden zukünftige, schwer kalkulierbare beziehungsweise neuartige Risiken (sogenannte Novel Risks) durch ein Post-Model-Adjustment abgeschirmt. Wesentliche Novel Risks bestehen in den geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten, der Neuausrichtung der US-amerikanischen Außen- und Handelspolitik sowie der anhaltenden Rezession. Das Post-Model-Adjustment belief sich auf 0,6 Mio. EUR nach 1,6 Mio. EUR im Vorjahr.

Das Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge ist mit 8,9 Mio. EUR leicht angestiegen (Vorjahr 8,5 Mio. EUR), wobei die bereits genannten Sondereffekte des Vorjahres bei dieser Entwicklung zu berücksichtigen sind.

Das Leasing-/​Vermietergebnis aus Finance Leasing stieg leicht auf 9,9 Mio. EUR, nach 9,7 Mio. EUR im Vorjahr. In dem Leasing-/​Vermietergebnis ist das Ergebnis aus der Nutzung der Leasinggegenstände vor und nach der Grundmietzeit enthalten, welches gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. EUR angestiegen ist. Gegenläufig konnte ein Anstieg der Verwertungsaufwendungen beobachtet werden. Die Gründe für die längere Nutzung von Leasingobjekten über die vertragliche Grundmietzeit hinaus können verschieden sein. Zum einen ist mitunter die Ersatzbeschaffung aufgrund weiterhin gestörter Lieferketten beeinträchtigt. Darüber hinaus kann das weiterhin allgemein hohe Zinsniveau bei gleichzeitigem inflationsbedingtem Preisauftrieb ursächlich für die Fortführung des bestehenden Leasingvertrages sein.

Das Ergebnis aus Service, Versicherung und Schadenersatz erhöhte sich auf 3,8 Mio. EUR (Vorjahr 3,1 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Erträge aus Schadenersatz von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,3 Mio. EUR).

Das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft konnte aufgrund der zuvor genannten Effekte, bei leicht verbessertem Ergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge, vor allem durch höhere Vormieten und Nachgeschäftserlöse sowie einem verbesserten Ergebnis aus Service, Versicherung und Schadenersatz insgesamt um 1,3 Mio. EUR auf 22,6 Mio. EUR (Vorjahr 21,3 Mio. EUR) gesteigert werden. Die Steigerung war trotz der bereits genannten positiven Sondereffekte des Vorjahres möglich und verdeutlicht die allgemein positive Geschäftsentwicklung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen leicht auf 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,2 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen um 0,1 Mio. EUR höhere Erträge aus Antragskosten und leasingtypischen Gebühren im Zusammenhang mit dem gestiegenen Neugeschäft.

Der Personalaufwand ging um 0,4 Mio. EUR auf 8,5 Mio. EUR (Vorjahr 8,9 Mio. EUR) zurück, was im Wesentlichen auf die weiter rückläufige Mitarbeiterzahl zurückzuführen ist. Dem entgegen steht eine zum zweiten Halbjahr erfolgte Gehaltserhöhung auf dem Niveau der tariflichen Anpassung bei Banken.

Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen bei 1,6 Mio. EUR (Vorjahr 1,8 Mio. EUR). Hiervon entfallen Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,6 Mio. EUR) auf die gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte für Verträge, bei denen die ALBIS Leasing Gruppe Leasingnehmer oder Mieter ist. Betroffen hiervon sind insbesondere die Mietverhältnisse für betriebliche und untervermietete Räume.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr auf 8,3 Mio. EUR (Vorjahr 7,3 Mio. EUR) angestiegen. Dabei sind die Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen insbesondere im Zusammenhang mit dem freiwilligen Übernahmeangebot angestiegen. Zudem sind erhöhte Aufwendungen für Händlerboni infolge des gestiegenen Neugeschäfts zu beobachten.

Das operative Ergebnis des Jahres 2024 hat sich mit 5,8 Mio. EUR (Vorjahr 4,6 Mio. EUR) um 1,2 Mio. EUR verbessert.

Die sonstigen Zins- und ähnlichen Erträge in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,5 Mio. EUR) werden außerhalb des normalen Geschäftsgangs eines Leasingvertrags erzielt und resultieren im Wesentlichen aus Verzugs-, Stundungszinsen und Mahngebühren. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind auf 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,3 Mio. EUR) leicht zurückgegangen.

Die Refinanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS Leasing-Gruppe erfolgt im Wesentlichen über die Compartments der Hanse Finance S. A., Luxemburg. Für Vorfinanzierungen werden aufgrund der guten Liquiditätslage eigene liquide Mittel verwendet. Die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten erfolgt nur im Ausnahmefall.

Das Konzernergebnis vor Steuern stieg aufgrund eines verbesserten Ergebnisses aus Leasinggeschäft bei gleichzeitig gesunkenen Personalaufwendungen sowie gegenläufig angestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 5,8 Mio. EUR nach 4,4 Mio. EUR im Vorjahr.

Für 2024 wird ein Steuerertrag in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr 0,1 Mio. EUR) ausgewiesen. Der Ausweis ergibt sich aus einem latenten Steuerertrag von 1,0 Mio. EUR und dem tatsächlichen Ertragsteueraufwand für das Berichtsjahr von 0,5 Mio. EUR.

Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 6,3 Mio. EUR (Vorjahr 4,5 Mio. EUR).

Die Ergebnisse aus der versicherungsmathematischen Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern in der KonzernGesamtergebnisrechnung und dort im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr ergaben sich saldiert Verluste in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr 52 TEUR).

Die Ergebnisse aus der Marktbewertung des effektiven Teils der Zinssicherungsgeschäfte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern aufgrund der Bilanzierung als Hedge Accounting in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Berichtsjahr ergaben sich aus der Marktbewertung der effektiven Zinssicherungsgeschäfte Wertminderungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr 2,1 Mio. EUR), die auf den planmäßigen Aus- oder Ablauf der in Vorjahren abgeschlossenen Zinssicherungen zurückzuführen sind. Die Wertminderungen sind unter der Gewinn- und Verlustrechnung als Komponenten des Sonstigen Ergebnisses auszuweisen, da diese Zinssicherungsgeschäfte als Bewertungseinheiten im Rahmen des Hedge Accountings bilanziert werden. Nur ein ineffektiver Teil der geschlossenen Zinssicherungsgeschäfte wäre in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Im Berichtsjahr gab es keine ineffektiven Zinssicherungsgeschäfte. Die auf die Marktbewertung der effektiven Zinssicherungsgeschäfte entfallenden latenten Steuern in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,7 Mio. EUR) sind ebenfalls im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr ergaben sich saldiert nicht erfolgswirksame Bewertungsverluste in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr 1,4 Mio. EUR).

Das Konzern-Gesamtergebnis beträgt inklusive dieser erfolgsneutralen Effekte 5,1 Mio. EUR (Vorjahr 3,1 Mio. EUR).

Der Vorstand ist mit dem Geschäftsverlauf zufrieden.

Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 unterstreicht den Erfolg der strategischen Ausrichtung der ALBIS auf das Small Ticket-Geschäft und das margenstarke Kernsegment "Handel/​Hersteller". Damit sieht der Vorstand die Unternehmensgruppe - insbesondere angesichts des herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfelds - auch für das Geschäftsjahr 2025 gut aufgestellt.

D. Finanzlage

Zum 31. Dezember 2024 bestanden Kontokorrentlinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe bei der ING, der Sparkasse Bremen, der LBBW, der Nord/​LB, der Oldenburgische Landesbank AG sowie der EDEKABANK AG in Höhe von insgesamt 24,7 Mio. EUR (Vorjahr 24,7 Mio. EUR). Davon wurden 0,0 Mio. EUR (Vorjahr 0,5 Mio. EUR) kurzzeitig in Anspruch genommen.

Es bestanden Darlehenslinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in Höhe von 229,0 Mio. EUR (Vorjahr 221,0 Mio. EUR). Die Inanspruchnahme betrug 166,5 Mio. EUR (Vorjahr 162,1 Mio. EUR).

Es bestehen Forfaitierungsvereinbarungen zwischen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe und verschiedenen Kreditinstituten. Am 31. Dezember 2024 war ein Volumen in Höhe von 16,1 Mio. EUR (Vorjahr 23,8 Mio. EUR) forfaitiert (davon 10,5 Mio. EUR über die EDEKABANK AG sowie 5,7 Mio. EUR über die Volksbank Mittweida). Nachdem die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe zunehmend Rahmenverträge über E-Bikes mit einem Refinanzierungsrahmen bis 1,0 Mio. EUR abgeschlossen haben, die Forfaitierung über die Volksbank Mittweida jedoch erst ab 1,5 Mio. EUR erfolgen kann, hat sich das Forfaitierungsvolumen entsprechend reduziert. Die vorgenannten Rahmenverträge werden nunmehr in die bestehenden Refinanzierungsstrukturen eingegliedert.

Mit dem Refinanzierungspartner ING-DiBa AG wurde im Jahr 2023 eine langfristige und für die Gesellschaft attraktive Refinanzierungslösung in Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR revolvierend für 5 Jahre vereinbart. Diese Refinanzierung erfolgt über das im Geschäftsjahr 2023 neu gegründete Compartment Fleute der Hanse Finance S. A. in Luxemburg. Der Rahmen dieser Struktur wurde im Juli 2024 um 10 Mio. EUR auf 60 Mio. EUR erhöht.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um 13,4 Mio. EUR und beträgt 3,9 Mio. EUR (Vorjahr 17,3 Mio. EUR). Der gesunkene operative Mittelzufluss beruht im Wesentlichen auf den um 1,2 Mio. EUR gestiegenen Forderungen aus Leasingverhältnissen entsprechend der Entwicklung des Neugeschäfts, während im Vorjahr noch ein mittelfreisetzender Rückgang der Leasingforderungen um EUR 10,5 Mio. zu verzeichnen war.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war mit 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,3 Mio. EUR) ungefähr auf Vorjahresniveau, da im Berichtsjahr analog zum Vorjahr keine wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen getätigt wurden.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit hat sich um 15,3 Mio. EUR auf -8,8 Mio. EUR (Vorjahr -24,0 Mio. EUR) verringert. Dies resultiert vornehmlich aus der hohen Tilgung eines Refinanzierungsvolumens von -33,7 Mio. EUR im Vorjahr, während im Jahr 2024 nur planmäßige Tilgungen von -8,4 Mio. EUR zu leisten waren. In dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Jahr 2024 ist die Dividendenzahlung mit 1,7 Mio. EUR enthalten.

Insgesamt ist der Finanzmittelbestand im Wesentlichen aufgrund der vorgenannten Effekte auf 6,8 Mio. EUR gesunken (Vorjahr 11,4 Mio. EUR). Der Rückgang ist auch darauf zurückzuführen, dass nach Absprache mit sämtlichen Refinanzierungspartnern, die nicht für das operative Geschäft benötigten liquiden Mittel, abgezogen werden, um möglichst wenig ungebundene Liquidität im Konzern zu führen und somit kosteneffizient agieren zu können.

Ihren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing Gruppe jederzeit nachkommen.

Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns ist durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie durch bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben.

Die Refinanzierung der Gesellschaften des Konzerns ist für das bereits abgeschlossene Geschäft sichergestellt.

Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet.

E. Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist mit 233,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahresstichtag (233,3 Mio. EUR) stabil geblieben. Die Entwicklung stammt aus rückläufigen liquiden Mitteln (-4,6 Mio. EUR), bei gegenläufigem Anstieg der Leasingforderungen (+1,2 Mio. EUR), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+1,3 Mio. EUR), der zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte (+1,7 Mio. EUR) sowie der Latenten Steueransprüche (+0,8 Mio. EUR).

Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der ALBIS Leasing Gruppe in Höhe von 6,8 Mio. EUR (Vorjahr 11,4 Mio. EUR) sind 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 4,9 Mio. EUR) verfügungsbeschränkt. Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern für Teile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Verfügungsbeschränkungen, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich der Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Für die Erläuterungen zur Entwicklung der liquiden Mittel wird auf die Erläuterungen zur Finanzlage verwiesen.

Langfristige Vermögenswerte bestanden in Höhe von 157,1 Mio. EUR (Vorjahr 154,4 Mio. EUR). Dies entspricht 67,2 % (Vorjahr 66,2 %) der Konzernbilanzsumme.

Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen unverändert 13,6 Mio. EUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH.

Die aktiven latenten Steuern sind mit 7,3 Mio. EUR (Vorjahr 6,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Aktive latente Steuern beruhen auf Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz und in Höhe von 3,4 Mio. EUR auf dem Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge.

Das Eigenkapital beträgt 35,4 Mio. EUR (Vorjahr 32,0 Mio. EUR) und entspricht 15,2 % (Vorjahr 13,7 %) der Bilanzsumme. Das Eigenkapital erhöhte sich um 3,4 Mio. EUR durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss 2024 von 6,3 Mio. EUR abzüglich der im Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 ausgeschütteten Dividende von 1,7 Mio. EUR und der im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Eigenkapitalminderungen aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen und der gesunkenen Marktbewertung der zur Zinssicherung dienenden Finanzinstrumente von zusammen -1,2 Mio. EUR. Die Bewertung beinhaltet jeweils die Veränderung der latenten Steuern.

Die langfristigen Schulden belaufen sich auf 127,7 Mio. EUR (Vorjahr 124,4 Mio. EUR). Dies entspricht 54,7 % (Vorjahr 53,3 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Schulden betragen 70,5 Mio. EUR (Vorjahr 76,9 Mio. EUR) und entsprechen 30,2 % (Vorjahr 33,0 %) der Bilanzsumme.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich insgesamt um 5,2 Mio. EUR auf 174,4 Mio. EUR vermindert. Der Rückgang korrespondiert mit der Abnahme der liquiden Mittel und beruht auf Kosteneffizienzgründen.

Die Pensionsrückstellungen sind konstant mit 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,3 Mio. EUR) ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 4,6 Mio. EUR, nach 4,1 Mio. EUR im Vorjahr. Die der Bildung von Rückstellungen zugrunde liegenden Sachverhalte haben sich im Geschäftsjahr 2024 nicht geändert. Die Rückstellungen beinhalten vor allem Verpflichtungen im Personalbereich von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr 2,4 Mio. EUR), für Vermittlungsprovisionen und Händlerboni von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,6 Mio. EUR), sowie für ausstehende Rechnungen und Jahresabschlussprüfung mit 1,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,9 Mio. EUR). Der Rückgang der Personalrückstellungen ist auf im Vorjahr durchgeführte Personaltransformationsmaßnahmen zurückzuführen, während der Anstieg der Provisionsrückstellungen im Einklang mit der Neugeschäftsentwicklung steht.

Zum Bilanzstichtag werden passive latente Steuern in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vorjahr 4,6 Mio. EUR) auf temporäre Differenzen zwischen Steuer- und Konzernbilanzwerten ausgewiesen.

F. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die ALBIS Leasing Gruppe ergeben.

G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Nach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) gibt es derzeit kaum Anzeichen für eine kurzfristige konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft. Neben den ohnehin bestehenden strukturellen Problemen sorgt die Handelspolitik der neuen US-Administration mit angekündigten und teilweise schon eingeführten Zöllen für zusätzliche Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund erwarten die Kieler Wirtschaftsforscher auch keine Besserung für die bereits länger schwächelnde deutsche Exportwirtschaft. Für konjunkturelle Dynamik in Deutschland könnte laut IfW perspektivisch der von CDU und SPD angestrebte expansive fiskalpolitische Kurs mit einem umfangreichen Investitionspaket sorgen. 8

Für das laufende Jahr erwartet das IfW eine Stagnation der deutschen Wirtschaft mit einem Nullwachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP). In Erwartung der veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen durch die neue Regierung hat das IfW seine Prognose für das Jahr 2026 nach oben angepasst und rechnet nun mit einem preisbereinigten BIPWachstum von 1,5 % (Winterprognose: 0,9 %). Gleichzeitig verweist das IfW darauf, dass die Vorhersage der Auswirkungen der staatlichen Impulse auf die Wirtschaftsleistung mit großen Unsicherheiten behaftet ist. 9

Auch wenn sich der zuletzt unverminderte Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2025 zunächst fortsetzen dürfte, zeichnet sich dem IfW zufolge für das Jahr 2026 eine Erholung durch eine stärkere wirtschaftliche Dynamik ab. 10 Hinsichtlich der realen Einkommen prognostizieren die Kieler Wirtschaftsforscher, dass die Bruttolöhne und -gehälter im laufenden und kommenden Jahr deutlich langsamer steigen werden als in den Vorjahren. Grund dafür sei die Abkühlung der zuvor inflationsbedingt starken Lohnsteigerungen. 11 Nach den deutlichen Anstiegen in den vergangenen Jahren hat sich die Inflation in Deutschland mittlerweile normalisiert und lag im Jahr 2024 bei 2,2 %. Allerdings verläuft die Inflations-Entwicklung bereits seit längerer Zeit seitwärts. Für die kommenden beiden Jahre geht das IfW von einer Fortsetzung dieser Entwicklung aus und erwartet für die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 2,0 % ein nahezu gleichbleibendes Wachstum der Inflation. 12

Angesichts der Erwartungen einer weiterhin stagnierenden konjunkturellen Entwicklung in Deutschland sieht das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auch die Investitionsperspektiven hierzulande gedämpft. Für Entlastung könnten laut IW allenfalls die wieder rückläufigen Finanzierungskosten infolge der Zinswende sorgen. Der IW-Konjunkturumfrage unter mehr als 2.000 Unternehmen zufolge planen 40 % der befragten Betriebe, ihre Investitionen im kommenden Jahr zu senken, während lediglich 23 % eine Erhöhung der Investitionsausgaben anstreben. Auch die Ergebnisse der IW-Verbandsumfrage deuten auf eine insgesamt zurückhaltende Investitionstätigkeit hin: 20 von 47 befragten Wirtschaftsverbänden erwarten für 2025 rückläufige Investitionen, während lediglich neun Verbände mit einem Anstieg rechnen. In 18 Branchenverbänden wird ein konstantes Investitionsniveau erwartet. 13

8 Institut für Weltwirtschaft (2025), Kieler Konjunkturberichte, Deutsche Wirtschaft im Frühjahr 2025, S. 3. (Abgerufen am 14.03.2025)
9 Ebd., S. 3f. (Abgerufen am 14.03.2025)
10 Ebd., S. 25f. (Abgerufen am 14.03.2025)
11 Ebd., S. 18 (Abgerufen am 14.03.2025)
12 Ebd., S. 21 ff. (Abgerufen am 14.03.2025)

Hieraus kann sich eine Beeinträchtigung des Neugeschäfts für die ALBIS Leasing Gruppe ergeben. Sollte sich die Lage entspannen, sind dagegen Aufholeffekte möglich. Die weltweiten geopolitischen Spannungen sind weiterhin vielschichtig und bleiben auch im Jahr 2025 als erheblicher Unsicherheitsfaktor bestehen.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Herbst 2024 eine Neugeschäftsplanung für das Geschäftsjahr 2025 erstellt. Auf dieser Basis wurde eine entsprechende Finanz- und Kostenplanung für das Geschäftsjahr 2025 erstellt.

Für die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren wurde ein Prognosezeitraum von einem Geschäftsjahr zugrunde gelegt.

1.1 Ergebnis vor Steuern

Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 insbesondere aufgrund eines verbesserten Ergebnisses aus Leasinggeschäft bei gleichzeitig gesunkenen Personalaufwendungen sowie gegenläufig angestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 5,8 Mio. EUR (Vorjahr 4,4 Mio. EUR) erzielt. Der Vorstand hatte die Ergebnisprognose am 30. August 2024 nach oben angepasst. Der angepasste Prognoserahmen belief sich auf 4,5 Mio. EUR bis 5,5 Mio. EUR und wurde übertroffen. Die ursprüngliche Prognose von 3,0 Mio. EUR bis 4,5 Mio. EUR für das Berichtsjahr wurde noch deutlicher überschritten.

Für das Jahr 2025 geht der Konzern von einem Ergebnis vor Steuern im Prognoserahmen von 4,5 Mio. EUR bis 5,75 Mio. EUR aus. Wesentliche Treiber sind weiterhin steigende operative Erträge aus Finance Leasing durch den geplanten Neugeschäftsanstieg im Händler- und Herstellersegment bei gleichzeitig stabiler Risikolage und unverändert hohem Verwertungsergebnis. Darüber hinaus wird von stabilen bis inflationsbedingt leicht steigenden Kosten ausgegangen.

13 Institut der deutschen Wirtschaft, Leasing-Marktbericht, S. 12f. (Abgerufen am 14.03.2025)

1.2 Konzern-Eigenkapitalquote

Die Konzern-Eigenkapitalquote 2024 liegt mit 15,4 % höher als zum 31. Dezember 2023 (13,7 %). Das Eigenkapital ist um 3,4 Mio. EUR auf 35,4 Mio. EUR (Vorjahr 32,0 Mio. EUR) gestiegen. Die ALBIS Leasing AG hatte für das Jahr 2024 eine leicht steigende KonzernEigenkapitalquote erwartet. Der Prognosewert wurde erreicht.

Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erwartet für das Geschäftsjahr 2025 eine leicht steigende Konzern-Eigenkapitalquote. Dies wird begründet mit dem bei stabilem Geschäftsverlauf geplanten Gewinn bei gleichzeitiger Zahlung einer Dividende von circa 50 % des Bilanzgewinns des Jahres 2024.

1.3 Neugeschäftsvolumen

Die ALBIS Leasing Gruppe hatte für das Jahr 2024 ursprünglich ein Neugeschäftsvolumen zwischen 87,5 Mio. EUR und 97,5 Mio. EUR geplant. Die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 30. August 2024 angepasste Prognose lag zwischen 95,0 Mio. EUR und 102,5 Mio. EUR. Letztendlich erreichte die ALBIS Leasing Gruppe im Jahr 2024 ein Neugeschäft von 101,5 Mio. EUR (Vorjahr 90,7 Mio. EUR).

Das Segment "Handel/​Hersteller" realisierte im Jahr 2024 ein Neugeschäftsvolumen von 62,2 Mio. EUR nach 44,8 Mio. EUR im Vorjahr. Der ursprüngliche Planwert von 47 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR wurde deutlich übertroffen. Die ALBIS Leasing AG-Gruppe hat sich im Berichtsjahr auf ihr profitables Kerngeschäft fokussiert. Das Segment "E-Bike-Vermittler" erreichte ein Neugeschäftsvolumen von 25,3 Mio. EUR nach 29,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die Planbandbreite von 28 Mio. EUR bis 33 Mio. EUR wurde damit unterschritten. Aufgrund des starken Wettbewerbs und den damit verbundenen Risiken im E-Bike-Geschäft erfolgte eine Fokussierung auf den margenstärkeren Marktanteil dieser Produktgruppe. Im Segment "EDEKA-Kaufleute" wurde ein Neugeschäftsvolumen von 13,9 Mio. EUR nach 16,2 Mio. EUR im Vorjahr erzielt. Der Planwert von 13 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR wurde erreicht.

Die ALBIS Leasing Gruppe plant für das Jahr 2025 ein Neugeschäft in Höhe von 95,0 Mio. bis 102,5 Mio. EUR.

Das geplante Neugeschäft verteilt sich auf die Segmente "Handel/​Hersteller" mit 61,0 Mio. bis 66,0 Mio. EUR, "E-Bike-Vermittler" mit 20,0 Mio. EUR bis 21,0 Mio. EUR und "EDEKAKaufleute" mit 14,0 Mio. EUR bis 15,5 Mio. EUR.

1.4 Cost Income Ratio (CIR)

Die ALBIS Leasing Gruppe ermittelt zur Messung der Effizienz die Cost Income Ratio (CIR). Der Prognoserahmen für 2024 betrug zunächst 82 bis 88 % und wurde im Halbjahresbericht 2024 auf 79 bis 83 % angepasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine CIR von 77,9 % (Vorjahr 82,3 %) erreicht.

Der Prognoserahmen der CIR für 2025 beträgt 79,9 % bis 83,0 %.

1.5 Gesamtmarge

Die Gesamtmarge des Neugeschäfts stieg im Geschäftsjahr auf 18,2 % (Vorjahr 15,0 %). Für das Jahr 2025 wird insgesamt eine stabile Gesamtmarge auf diesem Niveau prognostiziert. Die Gesamtmarge des Neugeschäfts wird im Jahr 2025 für das Segment Handel/​Hersteller zwischen 21 % und 24 %, für das Segment E-Bike zwischen 9 % und 11 % und für das Segment EDEKA-Kaufleute zwischen 7 % und 9 % erwartet.

2. Risikobericht

2.1 Risikomanagement

2.1.1 Grundsätzliches

Die das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten.

Die ALBIS Leasing Gruppe hat ein konzernumfassendes Risikomanagement-System (RMS) implementiert. Aufgrund der finanziellen und engen personellen Verflechtung erfolgt das Risikomanagement zentral für alle Unternehmen in der ALBIS Leasing Gruppe. Der gesamte Risikomanagementprozess, einschließlich der Umsetzung und Überwachung erforderlicher Maßnahmen, liegt in der Verantwortung des Vorstands der ALBIS Leasing AG, der gleichzeitig die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften übernimmt.

Das RMS umfasst die Geschäfts- und Risikostrategie, die Risikoinventur, das Risikotragfähigkeitskonzept, das Interne Kontrollsystem (unter anderem Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation), die Compliance-Funktion und die Interne Revision. Der Vorstand der ALBIS Leasing AG verabschiedet die Geschäfts- und Risikostrategie. Der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG erhält die Geschäfts- und Risikostrategie zur Kenntnis und überwacht die Konformität der Risikoprofile zu den strategischen Vorgaben. Das RMS wird jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Ziel des RMS ist es, eine adäquate Risikosteuerung und Risikoüberwachung aller wesentlichen Risiken auf Gruppen- und Institutsebene zu gewährleisten und bei Bedarf geeignete Steuerungsmaßnahmen zu empfehlen.

Die ALBIS Leasing Gruppe identifiziert, bewertet, steuert und kommuniziert ihre Risiken über angemessene interne Prozesse, um sowohl die jederzeitige und nachhaltige Risikotragfähigkeit als auch die angemessene Liquiditätsausstattung sicherzustellen.

Im Jahr 2024 wurde die Methodik der Risikoinventur durch eine Umstellung des Prozesses auf ALBIS-spezifische Risikoerfassungsbögen verbessert. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit sowie die Stresstests wurden ebenfalls grundlegend überarbeitet.

Die Forderungsportfolien - Struktur und Ausfallquote sowie historische Entwicklung - der ALBIS HiTec Leasing GmbH und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen.

2.1.2 Gruppenweites internes Kontrollsystem 1 4

Ergänzend zu dem rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystem (siehe unter Punkt H.) bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe angemessene Instrumente, Verfahren und Kontrollen für alle wesentlichen Prozesse, um deren Stabilität, Effektivität und Effizienz zu gewährleisten.

Die ALBIS Leasing Gruppe folgt dem Modell der "Three-Lines of Defense" mit diesen sogenannten Verteidigungslinien:

Die erste Verteidigungslinie verantwortet das operative Geschäft. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt das Prinzip der Funktionstrennung bei der Ausgestaltung der Aufbauorganisation um. Die Bereiche Markt und Marktfolge sind bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung voneinander getrennt.

Die zweite Verteidigungslinie umfasst alle Bereiche, die das operative Geschäft überwachen. Eine Risikocontrolling-Funktion ist im Bereich Risikomanagement eingerichtet. Sie ist dem Bereich "Marktfolge" zugeordnet und hat als wesentliche Aufgaben, den Vorstand bei der Erstellung der Geschäfts- und Risikostrategie zu unterstützen und das RMS insgesamt sicherzustellen. Als weitere besondere Funktion im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement ist eine Compliance-Funktion in der Rechtsabteilung eingerichtet. Diese Funktion ist vor allem zuständig für Compliance, Datenschutz und Geldwäscheprävention.

Die dritte Verteidigungslinie stellt die Interne Revision dar. Sie prüft gemäß den Vorgaben der MaRisk AT 4.4.3 die geschäftlichen Aktivitäten und Prozesse als unabhängige und objektive Instanz.

Die ALBIS Leasing Gruppe setzt die Anforderungen der MaRisk und BAIT um. Das RMS sowie das Interne Kontrollsystem (IKS) sind der Institutsgröße sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten angepasst. Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des konzernweiten IKS bei der ALBIS Leasing Gruppe werden kontinuierlich weiterentwickelt.

14 Nicht inhaltlich geprüfte lageberichtsfremde Angaben im Sinne des Abschnitts A.5 des DCGK 2022

2.1.3 Interne Revision

Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Gruppe zuständig.

Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2024 waren neben dem Risikocontrolling insbesondere die Prozesse im Refinanzierungsgeschäft sowie die IT-Systeme und -Verfahren. Weitere Prüffelder waren Unternehmensentwicklung und -steuerung, Auslagerungsmanagement, Notfallmanagement sowie Anpassungsprozesse und Projektmanagement. Darüber hinaus wurde eine Sonderprüfung abgeschlossen. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2024 drei wesentliche Mängel festgestellt, die zum Stichtag noch bestanden. Schwerwiegende Mängel lagen im Geschäftsjahr 2024 nicht vor. Der Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2024 wurde eingehalten.

2.1.4 Risikoinventur

Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage der jährlichen und gegebenenfalls anlassbezogenen Risikoinventur identifiziert und bewertet. Grundlage hierfür ist ein selbst entwickelter Risikoerfassungsbogen. Alle als relevant erachteten Risiken wurden von den Risikoeigentümern (jeweils Ebene unterhalb der Geschäftsleitung) analysiert und bewertet. Einer Empfehlung des BDL - Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen - folgend wird das Ergebnis der Risikoinventur mit einer Risikolandkarte veranschaulicht.

2.1.5 Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit wird auf Gruppenebene quartalsweise durch das Risikocontrolling überprüft: Zunächst wird das Risikodeckungspotenzial (RDP) in Form des aktuellen Substanzwertes gemäß BDL-Schema inklusive des konsolidierten bilanziellen Eigenkapitals berechnet. Davon werden 20 % als Risikopuffer abgezogen, die verbliebenen 80 % stehen grundsätzlich als Risikodeckungsmasse (RDM) zur Abdeckung der Risiken zur Verfügung.

Das Limit beansprucht etwas mehr als zwei Drittel der RDM. Auf die im Bankbereich übliche Vergabe von Limiten je Risikoart wird verzichtet.

Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2024 durchgängig gegeben.

Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich folgendes Bild:

Risikodeckungspotenzial, -masse und Limit in TEUR:

scrollen
Risikodeckungspotenzial - RDP 31.875
Risikopuffer 20 % 6.375
Risikodeckungsmasse - RDM 25.500
Limit 15.000

Limitauslastung in TEUR:

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Risikoart
Adressenausfallrisiko - ADR 3.465
Marktpreisrisiko - MPR 3.783
Zinsänderungsrisiko - ZÄR 1.081
Operationelles Risiko - OpRisk 3.524
Summe 11.853
Limit 15.000
Limitauslastung in % 79,0 %

Unter den getroffenen Annahmen ergeben sich Risikowerte für die dargestellten Risikoarten von insgesamt 11.853 TEUR. Die einzelnen Risikowerte werden hierbei addiert, was das Gesamtrisiko tendenziell überzeichnet. Der Risikowert von 11.853 TEUR entspricht einer Limitauslastung von 79,0 %. Diese Auslastung liegt im Grünbereich (bis 90 % Auslastung). Bezogen auf das gesamte Risikodeckungspotenzial ergibt sich eine Auslastung von 37,2 %.

2.2 Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

2.2.1 Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko bezeichnet vor allem die Gefahr, dass ein Leasingnehmer seiner Verpflichtung zur Ratenzahlung nicht mehr nachkommt.

Der Risikostrategie entsprechend werden nur vertretbare Adressenausfallrisiken eingegangen. Die Entwicklung der Adressenausfallrisiken wird detailliert und regelmäßig analysiert und bewertet. Das quartalsweise Reporting zum Adressenausfallrisiko umfasst den Plan-Ist-Abgleich des Bewertungsaufwands, die Darstellung des Obligos in den jeweiligen Risikogruppen, die Entwicklung der Indikatoren für die Risikofrüherkennung, die Obligostruktur nach Branchen, Produkten und Größenklassen, die Darstellung der Problemengagements sowie die Top 10-Engagements der Normal- und Intensivbetreuung.

Gemäß der Geschäftspolitik fokussiert sich die ALBIS Leasing Gruppe auf das Small TicketLeasinggeschäft (klein- und mittelvolumige Leasingverträge mit in der Regel Vollamortisation). Daraus resultiert eine ausgeprägte Granularität des Portfolios, was sich risikomindernd auswirkt.

Ein kleiner Teil der Leasingforderungen im Volumen von 16,1 Mio. EUR ist regresslos an Refinanzierungspartner verkauft. Das Adressenausfallrisiko ist zudem begrenzt, weil die Leasinggesellschaften Eigentümer der Leasingobjekte sind, beziehungsweise Sicherheitsansprüche an den Mietkaufobjekten haben. Tritt ein Ausfall ein, kann dieser ganz oder teilweise aus der Verwertung der Leasing- und Mietkaufgegenstände kompensiert werden. Die empirisch belegte Einbringungsquote liegt im mittleren zweistelligen Prozentbereich. Auf die darin enthaltene Verwertung der Leasing- und Mietkaufgegenstände entfällt ein wesentlicher Beitrag.

Für mögliche Ausfälle wird in der Planung eine angemessene Risikovorsorge angenommen. In der Substanzwertrechnung wird hierfür ein aus der Historie abgeleiteter Risikoabschlag von 3,5 % des Leasingbestandes berücksichtigt.

Gesteuert wird das Adressenausfallrisiko auf Portfolioebene durch die Risikostrategie, Leitlinien zur Kreditvergabe und Ziel-Limite für den Objektwert, das Antragsvolumen und das Gesamtobligo einer Leasingnehmereinheit. Auf der Ebene des Einzelengagements erfolgt die Steuerung mittels einer internen Scorecard und eines Kompetenzsystems für die manuelle Antragsentscheidung. Mittels standardisierter Prozesse werden überfällige Forderungen umgehend identifiziert und eingefordert.

Die Quantifizierung der Adressenausfallrisiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt durch Stressen der Risikotreiber "Ausfallwahrscheinlichkeit" und "Einbringungsquote".

2.2.2 Marktpreisrisiken

Als Marktpreisrisiko werden mögliche negative Wertveränderungen bezeichnet, die aus der Schwankung von Marktpreisen entstehen.

Die bedeutendste Ausprägung des Marktpreisrisikos besteht für die ALBIS Leasing Gruppe in der Unsicherheit der Nachgeschäftserlöse: Der Leasingnehmer kauft das Leasingobjekt für weniger als kalkuliert, die Verwertung durch sonstigen Verkauf ist weniger erfolgreich als angenommen oder die durchschnittliche Weiternutzung über das Ende der Grundmietzeit hinaus erfolgt seltener oder über einen kürzeren Zeitraum als erwartet. Diesem Risiko wird in der Substanzwertrechnung und der Planung durch einen konservativen Ansatz der Nachgeschäftserlöse Rechnung getragen.

Eine für Leasinggesellschaften typische Ausprägung des Marktpreisrisikos besteht in den Restwertrisiken, also der Unsicherheit über den Wert der Leasinggegenstände am Ende der Vertragslaufzeit. Die Restwertrisiken werden für die ALBIS Leasing Gruppe aus zwei Gründen als niedrig eingestuft: In der großen Mehrzahl handelt es sich bei den abgeschlossenen Leasingverträgen um Vollamortisationsverträge. Damit sind die Leasingobjekte zum Ende der Grundmietzeit bis auf den erwarteten Restwert (Anhaltewert) abgeschrieben und der Restwert ist gering. Zusätzlich begrenzen die in nennenswertem Umfang getroffenen Rückkaufvereinbarungen mit den Händlern das Restwertrisiko.

Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen, ebenso ihre Refinanzierung. Währungsrisiken bestehen also nicht.

Eine bedeutende Vermögensposition im Konzern bildet der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. In einem solchen Fall sind Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert notwendig, welche das Ergebnis des Konzerns belasten.

2.2.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die ALBIS Leasing Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig und/​oder fristgerecht nachkommen kann (Gefahr einer "Liquiditätslücke"). Im Unterschied zu den anderen hier besprochenen Risiken lässt sich das Liquiditätsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll durch das Risikodeckungspotenzial begrenzen.

Das Liquiditätsrisiko betrifft das Neugeschäft und den Geschäftsbetrieb (Gehälter, Miete etc.). Dem wird durch ausreichend dimensionierte Refinanzierungs- und Vorfinanzierungslinien, verteilt auf mehrere Banken, sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsplanung entgegengewirkt. Hinzu kommt ein regelmäßiger Bericht über die aktuelle Bankenliste nebst bestehender Forfaitierungs- und Kreditlinien und deren Auslastung.

Die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe war jederzeit gegeben.

2.2.4 Zinsänderungsrisiken

Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet die Gefahr eines unerwartet hohen Refinanzierungszinses. Grundsätzlich wird jedes Leasinggeschäft in der ALBIS Leasing Gruppe fristenkongruent refinanziert. Aus technischen Gründen besteht jedoch ein zeitlicher Verzug zwischen Fixierung der Kunden- und der Refinanzierungskondition. Dieser Zeitversatz kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen betragen, in der großen Mehrzahl sind es bis zu 45 Tage. Das Neugeschäft wird monatlich gebündelt refinanziert und in der Regel über Mikro-Hedges (Zinsswaps) zinsgesichert. Für die variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten des Compartments "Kogge" sind Zinsbegrenzungsgeschäfte in Form von Caps für ein Sicherungsvolumen von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr 6,5 Mio. EUR) als MikroHedge abgeschlossen. Alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte sind als effektiv zu beurteilen und werden erfolgsneutral als Cashflow-Hedging bilanziert.

2.2.5 Operationelle Risiken

Als operationelles Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die entstehen können, wenn interne Prozesse oder technische Einrichtungen (zum Beispiel IT-Struktur) versagen oder wenn Verluste infolge menschlichen Versagens, höherer Gewalt oder vorsätzlicher schädigender Handlungen auftreten.

Bei den operationellen Risiken stehen unverändert die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Überwachung. Zur Reduzierung der IT-Ausfallrisiken ist der IT-Service in der ALBIS Service GmbH zentralisiert, die über ausreichende Kapazitäten verfügt und die Vorgabe hat, die Betriebssicherheit laufend zu verbessern und das IT-Qualitäts- und Sicherheitsniveau laufend weiterzuentwickeln. Auch im Jahr 2024 wurde ein externer Dienstleister mit einem Penetrationstest beauftragt. Ein Schwerpunkt lag darin, eventuelle Schwachstellen durch fehlende Updates oder Konfigurationen zu identifizieren. Aus den Prüfungsfeststellungen wurden Maßnahmen abgeleitet, die zum Teil schon umgesetzt sind. Die Belegschaft wird regelmäßig mittels Online-Schulungen für das Thema "Cyber-Sicherheit" sensibilisiert. Zur Begrenzung des Schadens aus einem Cyber-Angriff besteht eine entsprechende Versicherung.

Ein weiteres operationelles Risiko stellen Auslagerungen dar. Sofern externe Dritte mit der Durchführung von Dienstleistungen für die ALBIS Leasing Gruppe beauftragt werden, ist darauf zu achten, dass diese für die ihnen übertragenen Aufgaben über die erforderliche Erfahrung und entsprechend ausgebildetes Personal verfügen sowie von ausreichender Bonität und Größe sind. Die Einzelheiten der übertragenen Dienstleistungen und deren Kosten sind vertraglich genau zu regeln. Die Dienstleistungsverträge müssen (auch bei Auslagerungen innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe) die Anforderungen der MaRisk an Auslagerungen erfüllen, soweit es sich nicht um "Fremdbezug" handelt.

Das Betrugsrisiko zählt zu den im Leasinggeschäft typischen operationellen Risiken. Zu deren Reduzierung dürfen Geschäfte nur abgeschlossen werden, wenn die Existenz des Kunden geprüft wurde und der wirtschaftliche Hintergrund des jeweiligen Geschäfts nachgewiesen ist. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet, sind diese vor Geschäftsannahme ausreichend zu überprüfen. Die entsprechende Prüfung ist implementiert und Vermittlergeschäfte werden laufend kontrolliert. Die Mitarbeiter werden regelmäßig in Bezug auf Betrugsverdachtsmomente sensibilisiert.

Darüber hinaus bestehen diesbezügliche Arbeitsanweisungen sowie Kontrollinstrumente. Im Rahmen der Zentralisierung aller Prozesse wurden diese an die ALBIS Service GmbH, die ALBIS Leasing AG sowie externe Dienstleister ausgelagert. Dienstleister unterliegen der Verpflichtung, Betrugsverdachtsmomente umgehend an den Vorstand der ALBIS Leasing AG, der gleichzeitig als Geschäftsführung der Konzerngesellschaften tätig ist, zu melden. Eine Ad-hoc-Meldepflicht gilt im Übrigen auch für schlagend gewordene Risiken jenseits einer betragsmäßigen Meldegrenze sowie Kreditlimitüberschreitungen oder Liquiditätsengpässe.

Das Missbrauchspotenzial für Geldwäsche im Leasinggeschäft wird unter anderem durch den Ausschluss von Bartransaktionen begrenzt. Der Einzug der Leasingraten erfolgt in aller Regel zu Lasten von Konten bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten, die die Identifizierung ihrer Kunden und eine Plausibilisierung der Mittelherkunft gemäß dem Geldwäschegesetz (GWG) vornehmen müssen. Eingänge von Zahlungen per Überweisung erfüllen grundsätzlich die gleichen Kriterien. Soweit Zahlungen nicht aufgrund der automatisierten Prozesse erfolgen oder in sonstiger Weise auffällig sind, erfolgt die Bearbeitung manuell von geschulten Mitarbeitern. Bei Auffälligkeiten in diesem Zusammenhang wird der Geldwäschebeauftragte sofort hinzugezogen.

Zur Vermeidung von Rechts- und Prozessrisiken müssen alle Verträge mit Dritten schriftlich auf Basis rechtlich geprüfter Vertragsunterlagen abgeschlossen werden. Die Geschäftsführung hat organisatorisch sicherzustellen, dass die verwendeten Vertragsunterlagen regelmäßig daraufhin rechtlich und sachlich überprüft werden, ob diese noch dem aktuellen Stand entsprechen. Das gilt insbesondere für die Leasing- und Mietkaufverträge. Derzeit nicht absehbare rechtliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung des Leasinggeschäfts könnten zur künftigen Beeinträchtigung der bisher erzielten Erlösquellen führen.

2.2.6 Weitere Risiken

Eine große Unsicherheit resultiert aus der vollständig geänderten Ausrichtung der US-amerikanischen Außen- und Handelspolitik. Hinzu kommen die anhaltenden Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten. Mögliche Auswirkungen sind im Prognosebericht dargestellt. Für die Risikovorsorge wird diesen "Novel Risks" im Rahmen eines Post-Model-Adjustments Rechnung getragen.

Mit einem Anteil von rund 25 % (Vorjahr knapp 33 %) am Neugeschäft der ALBIS Leasing Gruppe stellt das E-Bike-Leasing ein Vertriebs-Konzentrationsrisiko dar. Der Vertrieb konzentriert sich hierbei auf wenige Online-Händler auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen mit einer jeweils dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende. Diesem Vertriebsrisiko begegnet die ALBIS Leasing Gruppe mit einer intensiven Händlerbetreuung. Die zweite Dimension des E-Bike-Konzentrationsrisikos betrifft das Adressenausfallrisiko. Mit einigen großen kommunalen Arbeitgebern sowie einem DAXKonzern bestehen Rahmenverträge in einstelliger Millionenhöhe. Diesem Konzentrationsrisiko wird begegnet, indem auf eine überdurchschnittlich gute Bonität der Leasingnehmer mit großen Rahmenverträgen geachtet wird und die entsprechenden Leasingforderungen zum Teil regresslos forfaitiert werden. Weiter werden eher kleinere Rahmenverträge angekauft.

Mit einem Anteil am Neugeschäft von annähernd 14 % (Vorjahr 18 %) stellt auch das Leasinggeschäft mit EDEKA-Kaufleuten ein Konzentrationsrisiko dar. Der Vertrieb des Leasingprodukts erfolgt durch die Vertriebsmitarbeiter der EDEKABANK AG oder über ein auch zur direkten Nutzung durch die EDEKA-Kaufleute freigeschaltetes Leasingportal. Dieses Segment ist damit von der Entwicklung der Investitionsbereitschaft der EDEKA-Kaufleute und der Kooperation mit der EDEKABANK AG abhängig. Durch die enge Zusammenarbeit mit der EDEKABANK AG haben die Kreditentscheidungen eine derart hohe Qualität, dass auch im abgelaufenen Geschäftsjahr kein einziger Adressenausfall zu verzeichnen war.

Die Leasinggesellschaften sind auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher.

2.2.7 Zusammenfassende Betrachtung

Die von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Das Risikoprofil der ALBIS Leasing Gruppe wird bestimmt durch das Small Ticket-Leasing sowie durch die grundsätzlich fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts. Beides wirkt sich deutlich risikomindernd aus. Der Substanzwert und damit das Risikodeckungspotenzial ist konservativ vorsichtig ermittelt. Unter den getroffenen Annahmen ist es mehr als doppelt so groß wie die Summe der Maximalschäden. Damit wird die Risikoposition der ALBIS Leasing Gruppe als sehr gut beurteilt.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht zu erkennen.

3. Chancenbericht

Leasing ist weiterhin ein Investitionstreiber in der deutschen Wirtschaft. Auch wenn das Neugeschäftsvolumen im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer ausgefallen ist, wird ein Viertel der gesamtwirtschaftlichen Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung mittels Leasing umgesetzt. Ein Zukunftsfeld für Leasing-Lösungen werden aufgrund der erforderlichen Digitalisierung Investitionen in IT und in Transformation insgesamt sein.

Aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich aus Sicht der ALBIS weiterhin große Chancen. Die Gesellschaft wird mit ihrem diversifizierten Portfolio an den Investitionen in Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und Digitalisierung teilhaben.

Hinzu kommt der Fokus auf das Small Ticket-Geschäft, das im Vergleich zum großvolumigen Geschäft konjunkturunabhängiger ist und langfristig auskömmliche stabile Margen verspricht.

Die Chancen sowohl aus dem Leasingmarkt als auch aus ihrem Geschäftsmodell hat die ALBIS in konkrete Maßnahmen übersetzt.

Die ALBIS treibt ihre Weiterentwicklung hin zu einer kundenzentrierten Gesellschaft kontinuierlich voran, indem sie ihr Leistungsangebot, ihre Prozesse und Strukturen für Partner und Kunden weiter vereinfacht und digitalisiert. Dies umfasst beispielsweise die partner- und kundenzentrierte Produktentwicklung einerseits, aber auch die weitere Digitalisierung und Automatisierung der operativen Prozesse andererseits. Daraus erwachsen außerdem erhebliche Chancen, das Geschäftsmodell effizienter zu gestalten - insbesondere durch den strategischen Fokus auf das Small Ticket-Geschäft sind deutliche Effizienzpotenziale zu erwarten.

Damit einhergehend wird eine Steigerung des profitablen Wachstums durch die beschriebenen strategischen Maßnahmen insgesamt bzw. in den einzelnen Segmenten angestrebt.

Die Nachfrage nach Leasing als Finanzierungsform steigt tendenziell bei ökonomisch herausfordernden Rahmenbedingungen, wie sie derzeit in Deutschland vorherrschen. Durch eine mögliche resultierende Investitionszurückhaltung findet eine Verlagerung hin zur Finanzierung kleinerer Objekte im Leasingmarkt statt. Davon profitiert auch die ALBIS mit ihrem auf das Small Ticket-Geschäft fokussierte Geschäftsmodell. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich länger anhaltende wirtschaftliche Unsicherheiten mit einer dadurch hervorgerufenen Investitionszurückhaltung mindernd auf diese Chance auswirken können.

H. Internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagement-System (RMS) bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns werden die Merkmale des IKS als wesentlich erachtet, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich des zusammengefassten Lageberichts maßgeblich beeinflussen können.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht das konzernweite Risikomanagementsystem und die internen Kontrollsysteme in den Bereichen Revision, Rechnungslegung und Compliance.

Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen IKS sind schriftlich niedergelegt und werden kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe setzen für ihr Rechnungswesen zertifizierte Finanzbuchhaltungssysteme ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung für den Standort Hamburg liegt bei der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen vor allem den Beleg-und Zahlungsfluss. Die für die Erstellung des Rechnungswesens der ALBIS Leasing Gruppe verantwortlichen Abteilungen sind qualifiziert besetzt. Zur Erstellung des Konzernabschlusses gibt das Rechnungswesen der jeweiligen Tochtergesellschaften die Abschlusszahlen in ein zentrales System (IBM Cognos 11.0 Controller) ein. Der Bereich Finanzen der ALBIS Leasing AG kontrolliert die Eingaben. Die Konsolidierung und die Erstellung des Konzernabschlusses obliegen ebenfalls dem Bereich Finanzen. Im Cognos 11.0 Controller ist ein Berechtigungskonzept implementiert, mit Schreib- und Leserechten für die zuständigen Mitarbeiter.

Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision und die Revisionsschwerpunkte im Berichtsjahr sind im Abschnitt G 2.1.2. beschrieben.

I. Sonstige Angaben
1. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB

1. Die ALBIS Leasing AG-Aktien (ISIN DE0006569403/​WKN 656940) sind zum Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt (General Standard) und München zugelassen. Darüber hinaus werden die ALBIS Leasing AG-Aktien über die elektronischen Handelssysteme XETRA und Tradegate sowie im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 21.195.430 EUR. Es ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB).

4. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), bestehen laut den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Mitteilungen wie folgt:

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Rolf Hauschildt, Deutschland 51,90 %

Christoph Zitzmann, Deutschland 25,03 %

5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft - mit Ausnahme der folgenden Ausführungen - keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften - allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

6. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe neuer Stückaktien und zum Rückkauf von Aktien (§ 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB).

7. Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB), teilen wir wie folgt mit: Die ALBIS Leasing Gruppe hat mehrere Asset-Backed Securities (ABS) Transaktionen abgeschlossen, die zur Refinanzierung genutzt werden. Diese Transaktionen wurden mit typischen Ankaufgesellschaften (Special Purpose Vehicles, SPVs) unter Einbindung von Refinanzierungsbanken umgesetzt und enthalten zum Teil Klauseln, die eine vorzeitige Beendigung im Falle eines Kontrollwechsels ermöglichen. Ein Kontrollwechsel, der durch eine Änderung der Eigentums- oder Kontrollstruktur ausgelöst wird und zu einem Eigentümerwechsel von mehr als 25 beziehungsweise 50 % der Stimmrechte führt, berechtigt die Ankaufgesellschaft und/​oder die jeweilige Refinanzierungsbank zur Kündigung der jeweiligen ABS Transaktionen. Entsprechende Kontrollwechselklauseln bestehen für insgesamt drei ABS Transaktionen mit drei unterschiedlichen Banken als Refinanzierungspartner. Bei Eintritt eines Kontrollwechsels kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die jeweilige Ankaufgesellschaft und die jeweilige Refinanzierungsbank unter den vorstehend beschriebenen Bedingungen zur vorzeitigen Beendigung der jeweiligen ABS Transaktion berechtigt sind. In einem solchen Fall könnten die Leasingunternehmen der ALBIS Leasing Gruppe gegebenenfalls keine neuen Leasingforderungen an die Ankaufgesellschaften verkaufen, was die Refinanzierungsmöglichkeiten einschränken würde. Für die im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots im Dezember 2024 durch den Aktionär Rolf Hauschildt erlangte Mehrheit der Stimmrechte (51,9 %) an der ALBIS Leasing AG haben die Banken erklärt, dass sich aus dieser Änderung der Stimmrechtsverhältnisse keine Konsequenzen ergeben.

8. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor.

2. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB) und Vergütungsbericht

Die Angaben zu § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB sind auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de und dort unter der Rubrik "Investoren" unter "Corporate Governance" zu finden.

Die Angaben zu den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vorschüssen und Krediten gemäß § 314 Nr. 6 HGB erfolgen im Konzernanhang.

Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht, der gemäß §§ 87a, 162 AktG erstellt wird. Er ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Vergütungsbericht ist für die Dauer von 10 Jahren zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.

J. Lagebericht der ALBIS Leasing AG

Nachfolgend wird ergänzend zur Konzernberichterstattung über die Entwicklung der ALBIS Leasing AG (die "Gesellschaft") im Geschäftsjahr 2024 berichtet. Der Abschluss der Gesellschaft wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Branchenentwicklungen waren keine wesentlichen Abweichungen zu den bereits im Konzernlagebericht dargestellten Sachverhalten zu beobachten.

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG-Aktien (ISIN DE0006569403/​WKN 656940) sind zum Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt (General Standard) und München zugelassen. Darüber hinaus werden die ALBIS Leasing AG-Aktien über die elektronischen Handelssysteme XETRA und Tradegate sowie im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt.

Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, strebt die ALBIS Leasing AG ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert.

An ihren Tochtergesellschaften ist die ALBIS Leasing AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt.

Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 340a Abs 4 Nr. 2 HGB wurden unmittelbar in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr 4,1 Mio. EUR), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS HiTec Leasing GmbH gehalten. Mittelbarer Anteilsbesitz bestand in Höhe von 25 TEUR (Vorjahr 25 TEUR), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und in Höhe von 25 TEUR (Vorjahr 25 TEUR), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS Service GmbH. Der für die Anteile an der ALBIS HiTec Leasing GmbH ausgewiesene Buchwert beträgt 35,9 Mio. EUR und entspricht den Anschaffungskosten.

Zwischen der ALBIS Leasing AG (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist seit dem Jahr 2014 in eine ertragsteuerliche und seit dem Jahr 2017 in eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG, Hamburg, einbezogen.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich vier Angestellte und einen Vorstand (Vorjahr fünf Angestellte und zwei Vorstände). Am 31. Dezember 2024 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, davon zwei Prokuristen, und einem Vorstand.

3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Bilanz zum 31. Dezember 2024

der ALBIS Leasing AG

Aktiva

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31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5 6
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13 18
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 35.886 35.886
Summe Anlagevermögen 35.904 35.911
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 88 27
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13.938 10.946
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 998 1.597
Summe Umlaufvermögen 15.024 12.571
Summe Aktiva 50.928 48.482

Passiva

31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 21.195 21.195
II. Kapitalrücklage 5.724 5.724
III. Gewinnrücklage
1. Gesetzliche Rücklage 1.533 1.533
2. Andere Gewinnrücklagen 11.656 9.845
IV. Bilanzgewinn 4.036 3.506
Summe Eigenkapital 44.143 41.803
B. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 2.392 2.514
2. Steuerrückstellungen 1.054 532
3. Sonstige Rückstellungen 1.019 975
Summe Rückstellungen 4.465 4.021
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 318 262
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.750 1.767
3. Sonstige Verbindlichkeiten 252 629
Summe Verbindlichkeiten 2.320 2.658
Summe Passiva 50.928 48.482

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

der ALBIS Leasing AG

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2024
TEUR
2023
TEUR
1. Umsatzerlöse 1.073 1.577
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.432 1.239
2.504 2.817
3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.404 1.513
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.332 1.282
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 99 81
1.431 1.363
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 6 14
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.323 2.821
3.329 2.895
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 8.174 6.763
8. Zinsen und ähnliche Erträge 106 106
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 62 53
10. Ergebnis vor Steuern 4.558 3.922
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 522 416
12. Jahresüberschuss 4.036 3.506

3.1 Ertragslage

Die ALBIS Leasing AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 4,0 Mio. EUR (Vorjahr 3,5 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern beträgt 4,6 Mio. EUR (Vorjahr 3,9 Mio. EUR).

Die ALBIS Leasing AG hält eine 100-prozentige Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH mit ihren wesentlichen Tochtergesellschaften ALBIS Fullservice Leasing GmbH und ALBIS Service GmbH. Seit Mitte 2014 besteht ein Gewinnabführungsvertrag der ALBIS Leasing AG mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Mit ihrer Beteiligung erzielte die ALBIS Leasing AG Erträge aus Gewinnabführung von 8,2 Mio. EUR (Vorjahr 6,7 Mio. EUR). Die wesentliche Ursache der höheren Gewinnabführung liegt in dem deutlich über dem Prognosewert liegenden Ergebnis der ALBIS Fullservice Leasing GmbH.

Den Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe ist es im Berichtszeitraum gelungen, mit einem höheren Neugeschäftsvolumen eine absolut höhere Marge zu erwirtschaften. Die strategische Fokussierung auf profitables Wachstum zeigt somit Wirkung. Trotz leicht zunehmender Personalkosten und infolge von Sondereffekten deutlich steigenden sonstigen Aufwendungen hat sich das Ergebnis vor Steuern der ALBIS Leasing AG um 16,2 % erhöht und liegt damit am oberen Ende der ursprünglichen Prognose des Vorjahres von 3,0 Mio. EUR bis 4,5 Mio. EUR und in der Mitte der am 30. August 2024 angepassten Prognose von 4,0 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR.

Die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2024 1,1 Mio. EUR (Vorjahr 1,6 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Untervermietung des Gebäudes Ifflandstraße 4. Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin, sie hat mit allen in der Ifflandstraße ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Geschäftsjahr wurden Mieten in Höhe von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr 1,4 Mio. EUR) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten, aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften und aus der Übernahme der Internen Revision.

Die sonstigen betrieblichen Erträge machten 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 1,2 Mio. EUR) aus. Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 1,0 Mio. EUR). Aus der Auflösung von Rückstellungen sind Erträge von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr 0,1 Mio. EUR) entstanden.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 1,5 Mio. EUR). Die vergleichsweise konstanten Aufwendungen resultieren inklusive Nebenkosten in 2024 vollständig aus dem Mietverhältnis für den Standort in der Ifflandstraße 4. Im Vorjahr waren noch Kosten für die im September 2024 beendete Auslagerung der internen Revision von 0,1 Mio. EUR enthalten.

Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr betrugen 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 1,4 Mio. EUR) und haben sich somit im Vorjahresvergleich nur leicht um 5 % erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Jahr 2024 auf 3,3 Mio. EUR (Vorjahr 2,8 Mio. EUR) gestiegen. Insbesondere erhöhte Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt haben zum Anstieg der Aufwendungen beigetragen. Die größten Aufwandsposten sind folglich Kosten für die allgemeine Beratung, Rechts- und Steuerberatung sowie Buchführung in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr 0,5 Mio. EUR), Kosten für das Transformationsprojekt in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr 0,4 Mio. EUR), Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr 0,5 Mio. EUR), der Mietaufwand sowie die Nebenkosten für selbst genutzte Räumlichkeiten der ALBIS Leasing AG in der Ifflandstraße 4 mit 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR) und die Kosten für den Jahres-/​Konzernabschluss und dessen Prüfung in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR). Weitere Posten sind die Hausverwaltungskosten für den Standort Ifflandstraße 4 in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR) sowie Kosten für die jährliche Hauptversammlung, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichts in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr 0,1 Mio. EUR).

Bei der Beurteilung der angefallenen Holdingkosten ist hinsichtlich der bezogenen Leistungen und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu berücksichtigen, dass diese nicht ausschließlich auf den laufenden Betrieb der Holding entfallen. Betroffen hiervon sind insbesondere die Kosten für das Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg. Es handelt sich überwiegend um Kosten für vermietete Teile des Gebäudes.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten darüber hinaus Kosten für den Konzernabschluss und diverse Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten sind teilweise den Tochtergesellschaften zuzurechnen und werden weiterbelastet. Des Weiteren bündelt die ALBIS Leasing AG gegenüber externen Anbietern die Nachfrage des Konzerns, um Vorteile bei den Konditionen zu realisieren, beispielsweise bei Mitgliedsbeiträgen an Berufsorganisationen oder Prämien für Versicherungen. Diese Kosten sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, werden den Tochtergesellschaften aber weiterbelastet und führen zu sonstigen betrieblichen Erträgen.

Das Zinsergebnis beläuft sich im Berichtsjahr auf 44 TEUR (Vorjahr 53 TEUR). Die Zinserträge betragen 106 TEUR (Vorjahr 106 TEUR). Sie ergeben sich vor allem aus den an die Tochtergesellschaften gewährten Darlehen. Die Zinsaufwendungen betragen 62 TEUR (Vorjahr 53 TEUR) und sind einerseits für die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen von 44 TEUR (Vorjahr 35 TEUR) und anderseits für Darlehen von Tochtergesellschaften von 18 TEUR (Vorjahr 18 TEUR) angefallen.

Die für das Jahr 2024 erfassten Ertragsteuern betragen 0,5 Mio. EUR (Vorjahr 0,4 Mio. EUR). Aufgrund der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich weiter eine niedrige Steuerbelastung.

Der Jahresüberschuss beträgt 4,0 Mio. EUR (Vorjahr 3,5 Mio. EUR) und entspricht dem Bilanzgewinn.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 0,09 EUR je Aktie zu zahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 2,1 Mio. EUR in die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" einzustellen.

Der Vorstand ist mit dem Geschäftsverlauf insgesamt zufrieden.

Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2024 unterstreicht den Erfolg der strategischen Ausrichtung der ALBIS auf das Small Ticket-Geschäft und das Kernsegment "Handel/​Hersteller". Damit sieht der Vorstand die Unternehmensgruppe - insbesondere angesichts des herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfelds - auch für das Geschäftsjahr 2025 gut aufgestellt.

3.2 Finanzlage

Ihren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing AG jederzeit nachkommen.

Die ALBIS Leasing AG überwacht ihre Liquidität und ihre Liquiditätsplanung mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt.

Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet.

3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme ist mit 50,9 Mio. EUR, nach 48,5 Mio. EUR im Vorjahr, um 2,4 Mio. EUR gestiegen.

Vom Anlagevermögen entfallen 35,9 Mio. EUR (Vorjahr 35,9 Mio. EUR) - entsprechend 70,5 % (Vorjahr 74,0 %) der Bilanzsumme - auf das Finanzanlagevermögen. Das Finanzanlagevermögen besteht ausschließlich aus den Anteilen an der Tochtergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 13,9 Mio. EUR (Vorjahr 10,9 Mio. EUR). Die ALBIS Leasing AG hat den Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe Darlehen in Höhe von 7,1 Mio. EUR (Vorjahr 7,1 Mio. EUR) gewährt. Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Ergebnisabführung und laufender Verrechnung.

Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 1,4 Mio. EUR) frei verfügbare Guthaben, in Höhe von 0,1 Mio. EUR ein Treuhandkonto (Vorjahr 0,2 Mio. EUR) und in Höhe von 68 TEUR (Vorjahr 71 TEUR) eingezahlte Mietkautionen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen in der Ifflandstraße 4.

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 der ALBIS Leasing AG betrug 86,7 % (Vorjahr 86,2 %) der Bilanzsumme. Die Vermögensgegenstände sind damit vornehmlich aus dem Eigenkapital in Höhe von 44,1 Mio. EUR (Vorjahr 41,8 Mio. EUR) finanziert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1,8 Mio. EUR (Vorjahr 1,8 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf Darlehen der ALBIS HiTec Leasing GmbH an die ALBIS Leasing AG und auf Verbindlichkeiten aus laufenden Verrechnungen.

Die Verbindlichkeiten gingen insgesamt um 0,4 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR (Vorjahr 2,7 Mio. EUR) leicht zurück, da vor allem geringere Umsatzsteuerverbindlichkeiten als zum Vorjahresstichtag ausgewiesen werden.

Es wurden Rückstellungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr 4,0 Mio. EUR) gebildet.

Die Rückstellungen für Pensionsansprüche in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr 2,5 Mio. EUR) betreffen ausschließlich unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter. Pensionszusagen an aktive Mitarbeiter bestehen nicht.

Steuerrückstellungen wurden in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr 0,5 Mio. EUR) gebildet. Hiervon betreffen 0,5 Mio. EUR die Ertragsteuern des Jahres 2024 und 0,6 Mio. EUR Ertragsteuern der Vorjahre.

Darüber hinaus wurden sonstige Rückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr 1,0 Mio. EUR) erfasst, die vor allem personalbezogene Verpflichtungen (0,7 Mio. EUR) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (0,2 Mio. EUR) betreffen.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1 Prognosebericht

Die ALBIS Leasing AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr 3,9 Mio. EUR) und liegt damit in ihrer am 30. August 2024 veröffentlichten Ergebnisprognose von 4,0 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR. Die ursprüngliche Prognose von 3,0 Mio. EUR bis 4,5 Mio. EUR für das Berichtsjahr wurde leicht überschritten.

Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2024 betrug 86,7 % der Bilanzsumme gegenüber 86,2 % im Vorjahr. Die Prognose des Vorjahres, die von einer leicht steigenden Eigenkapitalquote ausging, wurde damit bestätigt.

Die ALBIS Leasing AG erwartet für das Jahr 2025 ein Ergebnis vor Steuern in einer Bandbreite von 4,0 Mio. EUR bis 5,0 Mio. EUR. Wesentliche Treiber für die Entwicklung sind steigende Ertragserwartungen für die Tochtergesellschaften bei höheren Personalkosten und zunehmender Risikovorsorge.

Der Vorstand erwartet für das Jahr 2025, unter Berücksichtigung des Gewinnverwendungsvorschlags für das Jahr 2024 mit einer Dividende von 0,09 EUR je Aktie und entsprechend der Ergebnisprognose für das Jahr 2025, eine wiederum leicht steigende Eigenkapitalquote.

Im Übrigen wird auf die für den Konzern getroffenen Aussagen des Vorstands bezüglich der Prognose verwiesen.

4.2 Chancen- und Risikobericht

Die für den Konzern dargestellten Chancen und Risiken gelten im Wesentlichen auch für die Gesellschaft.

 

Hamburg, den 28. April 2025

ALBIS Leasing AG

Sascha Lerchl

Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

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Erläuterung im Konzernanhang 31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.1, 4.1, 7 6.799 11.403
2. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.11, 4.4 65.249 64.334
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.3 1.601 304
4. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 4.7 2.911 2.889
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte 76.560 78.930
Langfristige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Leasingverhältnissen 3.3, 3.11, 4.4 126.652 126.340
2. Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte 4.5.2 6.583 4.895
3. Sachanlagen 4.5.1 91 136
4. Nutzungsrechte aus Leasing 4.2 2.852 2.899
5. Geschäfts- oder Firmenwerte 4.6.2 13.560 13.560
6. Sonstige Immaterielle Vermögenswerte 4.6.1 19 28
7. Latente Steueransprüche 3.10, 4.8 7.339 6.538
Summe der langfristigen Vermögenswerte 157.096 154.396
Summe Vermögenswerte 233.655 233.326

Passiva

Erläuterung im Konzernanhang 31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.10 55.660 65.017
2. Verbindlichkeiten aus Leasing 4.10 1.359 1.557
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.10 3.053 2.947
4. Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 4.7, 4.10 925 0
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.10 3.839 2.810
6. Steuerschulden 3.10, 4.12 1.055 537
7. Sonstige Rückstellungen 3.7, 4.12 4.592 4.067
Summe der kurzfristigen Schulden 70.483 76.934
Langfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.10 118.730 114.607
2. Verbindlichkeiten aus Leasing 4.10 1.432 1.352
3. Sonstige Verbindlichkeiten 4.10 1.552 1.466
4. Pensionen 3.8, 4.11 2.229 2.317
5. Latente Steuerschulden 3.10, 4.8 3.795 4.612
Summe der langfristigen Schulden 127.738 124.354
Eigenkapital 4.9
1. Grundkapital 21.195 21.195
2. Kapitalrücklage 5.724 5.724
3. Gewinnrücklagen/​Konzernergebnis 8.838 4.231
4. Rücklage für Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Zinssicherungsgeschäften -437 771
5. Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 85 87
6. Nicht beherrschende Anteile 30 30
Summe Eigenkapital 35.435 32.038
Summe Eigenkapital und Schulden 233.655 233.326

Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2024

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Erläuterung im Konzernanhang 01.01.2024 bis 31.12.2024
TEUR
01.01.2023 bis 31.12.2023 angepasst 1)
TEUR
Zinsertrag Finance Leasing 4.13 18.109 17.721
Zinsaufwand Finance Leasing 4.13 -7.038 -6.563
Zinsergebnis aus Finance Leasing vor Risikovorsorge 11.071 11.157
Risikovorsorge 4.4 -2.149 -2.633
Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge 8.923 8.524
Leasing- /​ Vermietergebnis aus Finance Leasing 4.13 9.889 9.656
Ergebnis aus Service, Versicherung und Schadenersatz 4.13 3.836 3.135
Ergebnis aus Leasinggeschäft 4.13 22.648 21.316
Sonstige betriebliche Erträge 4.14 1.495 1.165
Operative Erträge 24.143 22.481
Personalaufwand 4.16 -8.446 -8.863
Abschreibungen und Wertminderungen 4.17 -1.634 -1.768
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.15 -8.279 -7.269
Operative Aufwendungen -18.360 -17.900
Operatives Ergebnis 5.783 4.582
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.18 226 416
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.19 -206 -332
Aufwendungen /​ Erträge aus der Marktbewertung 5.2 0 -256
Ergebnis vor Steuern 5.804 4.410
Ertragsteuern 4.20 499 111
Konzernjahresüberschuss 6.303 4.521
Komponenten des Sonstigen Ergebnisses
Komponenten, die nicht in Gewinn/​Verlust umklassifiziert werden können
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 4.11 -4 -82
Latente Steuern 4.8 1 30
Komponenten, die künftig in Gewinn/​Verlust umklassifiziert werden können
Rücklage für Zinssicherungsgeschäfte 5.2 -1.784 -2.090
Latente Steuern 4.8 576 675
Sonstiges Ergebnis -1.211 -1.468
Gesamtergebnis 5.092 3.053
Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) in Cent 6 29,7 21,3
Durchschnittlich in Umlauf befindliche Aktien in tausend Stück 21.195 21.195

1) Ausweiskorrektur der Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finance Leasing gemäß IAS 8 (siehe Kapital 2.5 des Konzernanhangs)

Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

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Grundkapital
T€
Kapitalrücklage
T€
Gewinnrücklagen/​ Konzernergebnis
T€
Stand 1. Januar 2023 21.195 5.724 -290
Konzernjahresüberschuss 2023 4.521
Sonstiges Ergebnis
Stand 31. Dezember 2023 21.195 5.724 4.231
Konzernjahresüberschuss 2024 6.303
Sonstiges Ergebnis
Dividendenzahlung in 2024 für 2023 -1.696
Stand 31. Dezember 2024 21.195 5.724 8.839
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Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne /​ Verluste
T€
Hedging Rücklage
T€
Stand 1. Januar 2023 139 2.187
Konzernjahresüberschuss 2023
Sonstiges Ergebnis -52 -1.416
Stand 31. Dezember 2023 87 771
Konzernjahresüberschuss 2024
Sonstiges Ergebnis -2 -1.208
Dividendenzahlung in 2024 für 2023
Stand 31. Dezember 2024 85 -437
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Summe Eigenkapital Aktionäre der ALBIS Leasing AG
T€
Nicht beherrschende Anteile
T€
Gesamtsumme
T€
Stand 1. Januar 2023 28.955 30 28.985
Konzernjahresüberschuss 2023 4.521 4.521
Sonstiges Ergebnis -1.468 -1.468
Stand 31. Dezember 2023 32.008 30 32.038
Konzernjahresüberschuss 2024 6.303 6.303
Sonstiges Ergebnis -1.209 -1.209
Dividendenzahlung in 2024 für 2023 -1.696 -1.696
Stand 31. Dezember 2024 35.405 30 35.435

Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

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Erläuterung im Konzernanhang 2024
TEUR
2023
TEUR
Konzernjahresüberschuss 6.303 4.521
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.17 1.633 1.768
-/​+ Abnahme/​Zunahme der Rückstellungen 4.11, 4.12 443 -186
+/​- Abnahme/​Zunahme der zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte, der übrigen Forderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.3, 4.7 -3.899 821
+/​- Abnahme/​Zunahme der Forderungen aus Leasingverhältnissen 4.4 -1.227 10.508
-/​+ Abnahme/​Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.10 1.222 -127
+/​- Zinsaufwendungen/​Zinserträge 4.18, 4.19 -20 -84
+/​- Nicht zahlungswirksame Aufwendungen/​Erträge -8 256
-/​+ Ertragsteuerertrag/​- aufwand 4.20 -499 -111
- Gezahlte Ertragsteuern 4.20 -2 -60
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 3.946 17.306
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 4.2, 4.6.1 -23 -20
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1 4
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 4.5.1 -4 -62
+ Erhaltene Zinsen 4.18 226 384
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 200 306
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 4.10 1.562 10.000
- Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 4.10, 7 -8.414 -33.686
- Gezahlte Zinsen 4.19 -203 -331
- Gezahlte Dividenden 4.9 -1.696 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -8.751 -24.017
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands -4.605 -6.405
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 11.403 17.808
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 6.799 11.403

Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 2024

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, eingetragene Adresse Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Die ALBIS Leasing AG-Aktien (ISIN DE0006569403/​WKN 656940) sind zum Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt (General Standard) und München zugelassen. Darüber hinaus werden die ALBIS Leasing AG-Aktien über die elektronischen Handelssysteme XETRA und Tradegate sowie im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 28. April 2025 aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Billigung und Prüfung vorgelegt. Nach Billigung ist der Konzernabschluss zur Veröffentlichung freigegeben.

2. Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierung

2.1 Rechnungslegungsgrundsätze

Grundlegendes

Der Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie deren Interpretationen (International Financial Reporting Standards Interpretations Committee, IFRS IC) wurden im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS wurden nicht vorzeitig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss basiert auf den historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Diese wiederum beruhen im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern-Prinzip).

Beim Bilanzausweis und im Konzernanhang wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten sowie Schulden unterschieden. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach der Funktion der Aufwendungen und Erträge gegliedert.

Stichtag des Konzernabschlusses beziehungsweise Stichtag der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2024. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit nicht anders bezeichnet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.

Die für die ALBIS Leasing AG wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert.

2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Geänderte Standards und Interpretationen

Folgende neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen:

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Änderungen an IAS 1: "Darstellung des Abschlusses": Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und Klassifizierung von langfristigen Schulden mit Nebenbedingung (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2024)

Änderungen an IFRS 16: "Leasingverhältnisse": Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale- and Leaseback-Transaktionen (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2024)

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: "Kapitalflussrechnungen" und "Finanzinstrumente": Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2024)

Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss wurden überprüft. Es ergeben sich keine Änderungen für die Bilanzierung der ALBIS Leasing Gruppe beziehungsweise für die Angaben im vorliegenden Konzernabschluss.

Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, aber noch nicht in EU-Recht übernommen ("nicht endorsed"). Sie waren noch nicht verpflichtend anzuwenden (Anwendungspflicht für die Abschlüsse, die am oder nach dem Datum in Klammern beginnen):

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Änderungen an IAS 21 (August 2023): Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Mangel an Umtauschbarkeit (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2025)

IFRS 18 (April 2024): Darstellung und Angaben im Abschluss (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2027)

IFRS 19 (Mai 2024): Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftsplicht: Angaben (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2027)

Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 (Mai 2024): Zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2026)

Änderungen an IFRS 1, 7, 9, 10 und IAS 7 (Juli 2024): Jährliche Änderungen der IFRS(Anwendungspflicht ab 1. Januar 2026)

Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 (Dezember 2024): Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Anwendungspflicht ab 1. Januar 2026)

Diese neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden nicht vorzeitig auf den Abschluss des Konzerns zum 31. Dezember 2024 angewendet. Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss der ALBIS Leasing Gruppe werden überprüft. Mit Ausnahme von IFRS 18 wird mit keinen bedeutenden Auswirkungen gerechnet.

2.3 Konsolidierungsgrundsätze/​-kreis

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden entsprechend IFRS 10 einheitlich nach den für die Konzernobergesellschaft ALBIS Leasing AG anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung im Zeitpunkt des Erwerbs vollkonsolidierter Gesellschaften wird grundsätzlich nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigen die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Ergebnisse von im Laufe des Jahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom effektiven Erwerbszeitpunkt an in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüberstanden. Eventualverbindlichkeiten wurden im erforderlichen Umfang konsolidiert. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften einbezogener Unternehmen wurden eliminiert.

Der Konzernabschluss umfasst den Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG sowie die Jahresabschlüsse der von ihr beherrschten Gesellschaften. Die Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die ALBIS Leasing AG den schwankenden Renditen aus den Engagements ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese Renditen besitzt und diese mittels ihrer Verfügungsgewalt über die relevanten Aktivitäten der Tochtergesellschaften beeinflussen kann.

Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) werden von der ALBIS Leasing Gruppe für die geplante Verbriefung von Leasingforderungen gegründet. Ob eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist oder nicht, bestimmt sich nach den Anforderungen des IFRS 10 in Bezug auf die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens. Danach ist zu untersuchen, ob die ALBIS Leasing AG die Verfügungsgewalt über die Zweckgesellschaft besitzt, Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in der Zweckgesellschaft hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt nutzen kann, dass dadurch die Höhe ihrer Rendite beeinflusst wird.

Neben der ALBIS Leasing AG wurden folgende verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss 2024 einbezogen:

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Name und Sitz Anteil am Kapital in % direkt Anteil am Kapital in % indirekt
Einbezogene verbundene Unternehmen
(01) ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg 100,00
(02) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg 100,00
(03) ALBIS Service GmbH, Hamburg 100,00
(04) Hanse Finance S. A., Compartments HiT Leases, Kogge, Fleute, Kontor und NorthWest, Luxemburg 0,00

Hanse Finance S. A.

Die Hanse Finance S. A., Luxemburg, mit den aktiven Compartments Kogge, Kontor, NorthWest und Fleute, wird in den Konzernabschluss wie ein Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Es besteht gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hat die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Hanse Finance S. A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen kann. Die Hanse Finance S. A. ist - vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen - zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen. Das Compartment HiT Leases ist seit dem Vorjahr inaktiv, wird aber weiter in den Konzernabschluss einbezogen.

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise Unternehmen, auf die die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausübt, waren im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 nicht zu berücksichtigen.

2.4 Veränderungen des Konsolidierungskreises
2.4.1 Erstkonsolidierung

Im Geschäftsjahr wurden keine Gesellschaften erstmals konsolidiert.

2.4.2 Entkonsolidierung

Abgänge aus dem Konsolidierungskreis sind gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen.

2.5 Rückwirkende Korrektur eines Ausweisfehlers in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IAS 8

Im laufenden Geschäftsjahr wurden im Rahmen der Abschlusserstellung Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finance Leasing identifiziert, die im Verhältnis zwischen den Compartments der Hanse Finance S. A. und den Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH sowie ALBIS Fullservice Leasing GmbH innerkonzernliche Erträge und Aufwendungen darstellen und damit zu konsolidieren sind. Die Konsolidierung führt zu einer Verringerung der bisher ausgewiesenen Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finance Leasing in gleicher Höhe und damit zu keiner Änderung des ausgewiesenen Zinsergebnisses aus Finance Leasing.

Gemäß IAS 8 wurden die Vorjahresbeträge aufgrund dieses Ausweisfehlers korrespondierend angepasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Anpassung auf die betroffenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres 2023:

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in TEUR 2023 berichtet Anpassung 2023 angepasst
Zinsertrag aus Finance Leasing 22.035 -4.314 17.721
Zinsaufwand aus Finance Leasing 10.878 -4.314 6.564
Zinsergebnis aus Finance Leasing 11.157 0 11.157

2.6 Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse und Fremdwährungsgeschäfte

Jahresabschlüsse in anderen als auf Euro lautenden Währungen lagen nicht vor. Daher ergaben sich keine Umrechnungsdifferenzen. Fremdwährungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben, soweit es im Folgenden nicht anders dargestellt ist, im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

3.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Sie werden zum Nominalwert bewertet.

3.2 Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Die erstmalige Bilanzierung von Forderungen und Sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung wird, sofern die finanziellen Vermögenswerte über eine feste Laufzeit verfügen, zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen mit kurzer Laufzeit und Sonstige finanzielle Vermögenswerte ohne festen Zinssatz oder ohne feste Laufzeit werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet, wenn die Auswirkung einer Abzinsung unwesentlich ist und keine Wertminderung vorliegt.

Sonstige Vermögenswerte, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen (siehe unter 3.4).

3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen

3.3.1 Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts als Leasinggeber

Die zum 31. Dezember 2024 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern werden gemäß IFRS 16 weiterhin vollständig als Finance Leasing bilanziert. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten liegen bei durchschnittlich 44 Monaten. Hierbei handelt es sich überwiegend um Vollamortisationsverträge sowie in geringerem Umfang um Mietkaufverträge und Teilamortisationsverträge.

Ein Leasingverhältnis wird als Finance Leasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt (IFRS 16.62). Der Leasingnehmer erwirbt den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gebrauch des Leasinggegenstands für den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und verpflichtet sich im Gegenzug, für dieses Recht bestimmte Leasingraten zu entrichten, deren Barwert sich dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstands und den Finanzierungskosten annähert oder ihn übersteigt. Garantierte und nicht garantierte Restwerte gemäß IFRS 16 (Appendix A) sind in die Bilanzierung des Nettoinvestitionswertes des Leasingvertrags ebenso einzubeziehen wie die Initial Direct Costs nach IFRS 16.69.

Die Vermögenswerte aus Finance Leasing werden in der Bilanz als Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, das heißt des Barwerts der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden in der zugehenden Leasingforderung und im Zinssatz berücksichtigt. Die Zinserträge aus dem Leasingverhältnis werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.

Risikovorsorge für Ausfallrisiken der Leasingforderungen

Der Standard IFRS 9 sieht eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle auf Basis eines dreistufigen Ansatzes vor.

Pauschalierte Wertberichtigungen werden für alle nicht leistungsgestörten Forderungen in Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag entstehen, bereits bei Zugang gebildet (Stufe 1 - "12 Month Expected Credit Loss").

Wenn eine wesentliche Verschlechterung der Bonität seit dem erstmaligen Ansatz eintritt, aber noch keine Wertminderung vorliegt, wird die Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte vertragliche Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste ("Lifetime Expected Credit Loss") gebildet (Stufe 2). Kriterium für die Zuordnung zur Stufe 2 ist eine Überfälligkeit von mindestens 30 bis höchstens 89 Tagen.

In die Stufe 3 werden alle Leasingforderungen eingeordnet, bei denen ein Ausfallereignis eingetreten ist. Als Ausfallereignis gilt das Vorliegen eines Zahlstopps für einen Leasingvertrag, der in der Regel nach zwei nicht entrichteten Leasingraten verhängt wird, sowie die Überfälligkeit einer Leasingrate von mindestens 90 Tagen.

Parameter der Risikovorsorge für die Leasingforderungen sind die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD - Probability of Default) und die erwartete Verlustquote im Falle einer Vertragsstörung (LGD - Loss Given Default). Die Parameter werden aus historischen Datenreihen der Leasingportfolien abgeleitet und gegebenenfalls entsprechend der Erwartung der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

3.3.2 Bilanzierung der Mietverträge und Untermietverträge an Gebäuden als Leasingnehmer

Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des von ihr und ihren Tochterunternehmen genutzten Bürogebäudes in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Mit der Anwendung des IFRS 16 ab dem 1. Januar 2019 wird das zuvor als Operate Leasing eingestufte Mietverhältnis als Nutzungsrecht aus Leasing in Höhe seiner Nettoverbindlichkeit aktiviert und über die restliche Laufzeit des Mietvertrags linear abgeschrieben.

Die mit konzernfremden Mietern geschlossenen Untermietverträge über nicht selbst genutzte Teilbereiche des Gebäudes werden unter IFRS 16 weiterhin als Operate Leasingverhältnisse klassifiziert. Unter Anwendung des IFRS 16 werden für die Mietverhältnisse Nutzungsrechte aus Leasing aktiviert und über die Dauer des Mietvertrags linear abgeschrieben.

Von dem Wahlrecht, die untervermietete Immobilie in der Ifflandstraße 4, Hamburg, als Investment Property zu bilanzieren (IAS 40.6), hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

3.3.3 Bilanzierung von sonstigen Leasing- und Mietverträgen mit der ALBIS Leasing Gruppe als Mieter beziehungsweise Leasingnehmer

Die ALBIS Leasing Gruppe ist Leasingnehmer beziehungsweise Mieter diverser IT-Ausstattungen, Drucker und Server für die Ifflandstraße 4, Hamburg. Darüber hinaus bestehen diverse PkwLeasingverträge, vorwiegend für Mitarbeiter des Vertriebs.

Unter Anwendung des IFRS 16 wird für die Leasing- und Mietverhältnisse ein Nutzungsrecht aus Leasing aktiviert und über die Dauer des Leasing- beziehungsweise Mietvertrags linear abgeschrieben.

Der Konzern sieht bei Leasinggegenständen mit einem Wert von unter 5.000 EUR von einer Aktivierung als Nutzungsrecht ab und macht Gebrauch von dem Wahlrecht, zugehörige Zahlungen weiterhin im Aufwand zu erfassen.

Der Konzern sieht aus allgemeinen Wesentlichkeitsüberlegungen im Sinne von IFRS 16.6 bei Leasing-und Mietverträgen über E-Bikes als Leasingnehmer grundsätzlich von einer Aktivierung als Nutzungsrecht ab.

3.4 Ermittlung beizulegender Zeitwerte und Bewertung von Finanzinstrumenten

Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden gemäß IFRS 16 bilanziert. Wir verweisen auf Tz. 3.3.1. Allerdings unterliegen Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen den Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles beim Verkauf des Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, anlässlich dessen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, auf dem Hauptmarkt oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert beziehungsweise die Schuld - sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist - stattfindet.

Der am besten geeignete Maßstab für den beizulegenden Zeitwert ist ein notierter Marktpreis für ein identisches Instrument an einem aktiven Markt (Stufe 1). Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit hinreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen. Sind keine notierten Preise verfügbar, wird die Bewertung anhand notierter Preise ähnlicher Finanzinstrumente an aktiven Märkten vorgenommen. Sind keine notierten Preise für identische oder ähnliche Finanzinstrumente verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt, bei dem die einfließenden Daten - mit Ausnahme unwesentlicher Parameter - aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet wurden (Stufe 2). Finden wesentliche nicht beobachtbare Marktparameter Eingang in die Bewertungsmodelle, liegt eine Stufe 3-Bewertung vor (weitere Ausführungen siehe unter 5.4).

Finanzielle Vermögenswerte

Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, die approximativ auch dem Fair Value entsprechen. Im ALBIS Leasing Konzern werden unter den finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Sonstige finanzielle Vermögenswerte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Um die zum Fair Value angesetzten derivativen Finanzinstrumente zu bewerten, verwendet die Gesellschaft die Barwertmethode. Der Diskontierungssatz für die Barwertmethode ergibt sich aus einem fixen und aus einem variablen Zinssatz, der sich am 1-Monats EURIBOR orientiert. Dieser Diskontierungssatz entspricht dem Swapsatz.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten des ALBIS Leasing Konzerns sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 bilanziert und der Kategorie Liabilities at Amortised Costs zugeordnet. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden alle Finanzverbindlichkeiten, die keine derivativen Verbindlichkeiten sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Verbindlichkeiten werden auch nach der erstmaligen Erfassung mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet.

3.5 Sachanlagen

Die selbst genutzten Sachanlagen sind im ALBIS Leasing Konzern von untergeordneter Bedeutung. Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16.16) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen (Cost Model).

3.6 Immaterielle Vermögenswerte
3.6.1 Lizenzen und Software

Immaterielle Vermögenswerte - im Wesentlichen Software - werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres überprüft.

Immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer aufgrund von Ereignissen oder Änderungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Anhaltspunkte dafür könnten unter anderem Einschränkungen der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit oder Verkürzungen der Restnutzungsdauer sein. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wurden, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

3.6.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt. Der Impairment-Test wird auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Die Zuordnung erfolgt auf die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss voraussichtlich zufließen wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens einmal jährlich (zum Bilanzstichtag 31. Dezember) oder zusätzlich, wenn Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nicht. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der auf das entsprechende Unternehmen entfallende Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns oder des Verlusts aus der Veräußerung mit einbezogen. Zuschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung sind nach IAS 36 nicht zulässig.

Da der Geschäfts- oder Firmenwert im ALBIS Leasing Konzern keiner einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zuzuordnen ist, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der kleinsten Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert genutzt wird. Diese entspricht im ALBIS Leasing Konzern der ALBIS HiTec Leasing Gruppe. Die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten richtet sich nach der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit beziehungsweise die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Basis der Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung getestet wird, darf nicht größer sein als ein operatives Segment.

Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe besteht für die Werthaltigkeitsprüfung aus den Gesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und ALBIS Service GmbH. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe setzt sich damit aus mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammen, die weitgehend mit den rechtlichen Einheiten übereinstimmen. Der Teilkonzern betreibt das Finance Leasinggeschäft mit gewerblichen Kunden im deutschen Mittelstand. Die Leasingverträge werden hierbei überwiegend über Handelspartner vermittelt (Absatzfinanzierung).

Für den Fall, dass der Buchwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, wird in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrags eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten (nicht finanziellen) Vermögenswerte vorgenommen, die unter die Wertminderungsregelungen des IAS 36 fallen.

Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert ermittelt.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt die Gesellschaft auf den Marktwert der ALBIS Leasing AG an der Börse (ISIN DE0006569403/​WKN 656940) ab und berücksichtigt Veräußerungskosten in Höhe von 2 % des Marktwerts. Bei der Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus dem Marktwert wird davon ausgegangen, dass der Marktwert im Wesentlichen auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit ALBIS HiTec Leasing Gruppe als im Leasinggeschäft tätige Einheit der ALBIS Leasing Gruppe und nicht auf die ALBIS Leasing AG als Holding ohne eigenen Geschäftsbetrieb entfällt.

Den Nutzungswert ermittelt die Gesellschaft auf Grundlage des Barwerts der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung (Ertragswertverfahren/​Discounted Cashflow-Verfahren - Stufe 3). Der Planungshorizont beträgt fünf Jahre. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswertes durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich konjunktureller Entwicklung, Kundengewinnung und Kosten für die Kundenbindung, Investitionen, Marktanteil, Wachstumsraten und Struktur des Neugeschäfts sowie Diskontierungszinssatz. Die durch interne Informationsquellen ermittelten Annahmen wurden durch externe Informationsquellen (zum Beispiel Händler- und Vertriebsnetz, aber auch volkswirtschaftliche Daten) abgesichert.

3.7 Rückstellungen

Rückstellungen werden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst.

3.8 Pensionsverpflichtungen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungsorientierte Pläne umfassen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruhen auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistung festgelegt wird und die von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängig sind. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Pensionsverpflichtungen entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag. Es besteht kein Planvermögen.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Dabei werden neben biometrischen Annahmen insbesondere ein aktueller Marktzins sowie zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungsraten in die Berechnung einbezogen.

3.9 Erlösrealisierung

Die Zinserträge aus den Leasingverhältnissen werden nach der Effektivzinsmethode zeitraumbezogen über die Laufzeit der Verträge seit Beginn der Nutzung des Leasingobjekts derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.

Verwertungserlöse werden realisiert, wenn Leasingverträge das Ende ihrer Laufzeit erreichen, wenn Leasingverträge während der Grundmietzeit einvernehmlich aufgelöst werden oder wenn Verträge aufgrund von Leistungsstörungen abgewickelt werden. Die Erlösrealisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsmacht über den Leasinggegenstand auf den Erwerber übergeht.

Erlöse aus zusätzlichen Leistungen an Kunden, wie unter anderem Gebühren im Rahmen der Antragsbearbeitung, werden in dem Zeitpunkt realisiert, in dem die Leistung an den Kunden erbracht ist.

Erlöse aus der Vermittlung von Versicherungsschutz für Leasinggegenstände werden in dem Zeitpunkt realisiert, in dem die Versicherungsprämien an den Versicherungsgeber gezahlt werden.

3.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag/​Latente Steuern

Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des steuerlichen Ergebnisses (tatsächliche Steuern) und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mithilfe der bilanzorientierten Liability-Methode ermittelt. Latente Steuern spiegeln den Nettosteueraufwand/​-ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung am Stichtag voraussichtlich resultieren werden.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sich die temporären Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren.

Ein latenter Steueranspruch ist für alle ertragsteuerlich relevanten temporären Unterschiede in dem Maße zu bilanzieren, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges, zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten wird. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in vollem Umfang vermindert, wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch entweder zum Teil oder insgesamt zu nutzen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede bilanziert, sofern die latenten Steuerschulden nicht auf einem Geschäfts- oder Firmenwert beruhen, für den es keine steuerliche Entsprechung gibt.

3.11 Verwendung von Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen angewendet, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Diese wesentlichen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im ALBIS Leasing-Konzernabschluss auf die Schätzung der ungarantierten Restwerte (Nachmieterlöse und Verwertungserlöse) bei der Zugangsbewertung der Leasingforderungen sowie die Festlegung der Parameter der Risikovorsorge für die Ermittlung der Wertberichtigungen auf die Leasingforderungen. Auch die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus gekündigten Verträgen, die Beurteilung der Werthaltigkeit von Immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen erfordern Ermessensausübung im Rahmen von Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Schätzungsänderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Wesentliche Schätzunsicherheiten bestehen in den nachfolgenden Bereichen:

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Annahmen im Rahmen des Werthaltigkeitstests bei der Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte

Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen insbesondere auch bei gekündigten beziehungsweise rückständigen Leasingverträgen auf Basis des Werterhaltungssatzes

Berücksichtigung von ungarantierten Restwerten am Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Ermittlung des Barwerts von Leasingforderungen aus zu erwartenden Vertragsverlängerungen und aus Verwertung

Ansatz und Bewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge

Weiterführende Informationen zu den Annahmen und Schätzungen im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert befinden sich unter 3.6.2. Weitere Ausführungen zu den Annahmen für die Risikovorsorge bei rückständigen Leasingverträgen sind unter 4.4 zu finden.

Ungarantierte Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen berücksichtigt. Die kalkulierten ungarantierten Restwerte umfassen neben den erwarteten Verwertungserlösen insbesondere die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können (Nachmieterlöse). Die Restwerte werden bei Abschluss der entsprechend zugrunde liegenden Leasingverträge auf Basis statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Falle einer erwarteten zukünftigen Reduzierung der tatsächlich im Nachgeschäft erzielbaren Erlöse wird dies durch eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde die Erwartung für die zukünftig erzielbaren ungarantierten Restwerte bei Verträgen, deren Erlöserwartungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen begrenzt sind, weiter mit 10 % des Nettoinvestitionswertes angenommen.

Durchgängiges Kriterium für die Messung der signifikanten Verschlechterung der Kreditnehmerqualität und damit der Zuordnung zu den Stufen 1 bis 3 ist die Überfälligkeit der Leasingforderungen. Leasingforderungen ohne Überfälligkeit sind der Stufe 1 zugeordnet. Umklassifizierungen in die Stufe 2 erfolgen bei Überfälligkeiten der Leasingforderungen von 30 bis 89 Tagen. Kriterium für die Stufe 3 ist eine Überfälligkeit von mindestens 90 Tagen. Außerdem werden die mit einem "Zahlstopp" versehenen gekündigten Verträge der Stufe 3 zugeordnet.

Zusätzlich zu der auf Basis des IFRS-9-Modells für die Stufen 1 bis 3 ermittelten Risikovorsorge wurde ein Post-Model-Adjustment für zukünftige schwer kalkulierbare beziehungsweise neuartige Risiken (sogenannte Novel Risks) gebildet. Mit dem Post-Model-Adjustment werden unter anderem die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit der grundlegend geänderten Außen- und Handelspolitik der USA, den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie zusätzliche Unsicherheiten durch die anhaltende Rezession und nicht zuletzt innenpolitische Risiken (Regierungsbildung nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025) abgedeckt.

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanung erforderlich.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung


4.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

In der Konzernbilanz werden liquide Mittel in Höhe von insgesamt 6,8 Mio. EUR (Vorjahr 11,4 Mio. EUR) ausgewiesen.

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln ist in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr 1,6 Mio. EUR) direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften.

Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern Verfügungsbeschränkungen für Teile der liquiden Mittel, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 4,9 Mio. EUR), davon bei der Hanse Finance S. A. 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,6 Mio. EUR), verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

4.2 Nutzungsrechte aus Leasing

Die Zusammensetzung und Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasing gemäß IFRS 16 zum 31. Dezember 2024 stellt sich wie folgt dar:

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Nutzungsrechte aus Leasing
(in TEUR)
1.1.2024 Zugänge Abgänge Abschreibungen 31.12.2024
Gebäude 2.529 1.319 0 1.301 2.547
Fuhrpark 261 170 16 145 269
Betriebs- und Geschäftsausstattung 109 0 0 73 36
Gesamt 2.899 1.489 16 1.520 2.852

Vorjahr:

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Nutzungsrechte aus Leasing
(in TEUR)
1.1.2023 Zugänge Abgänge Abschreibungen 31.12.2023
Gebäude 3.745 185 0 1.401 2.529
Fuhrpark 229 163 0 131 261
Betriebs- und Geschäftsausstattung 198 9 0 98 109
Gesamt 4.172 357 0 1.630 2.899

Gebäude

Die Angaben betreffen das gemietete Gebäude der Hauptniederlassung in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Der Mietvertrag für das Gebäude in der Ifflandstraße 4, Hamburg, war ursprünglich bis zum 31. Oktober 2025 befristet. Für den Mietvertrag wurde im Oktober 2024 eine Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31. Oktober 2027 zu günstigeren Mietkonditionen für den Verlängerungszeitraum beschlossen. Der Mietvertrag wird bei Nicht-Kündigung spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer um weitere sechs Monate verlängert.

Der Mietvertrag für das Büro in München war befristet und wurde zum 31. Januar 2024 regulär beendet.

Fuhrpark

Die Gesellschaft least den Pkw-Bestand für die Mitarbeiter des Vertriebs, um eine effiziente und rollierende Erneuerung des Fuhrparks zu gewährleisten.

Die zugrunde liegenden Verträge haben Laufzeiten von maximal 48 Monaten und beinhalten in der Regel keine Verlängerungsoptionen.

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Der Konzern sieht bei Leasinggegenständen mit einem Wert von unter 5.000 EUR von einer Aktivierung als Right of Use Asset ab und macht somit Gebrauch von dem Wahlrecht, zugehörige Zahlungen weiterhin im Aufwand zu erfassen.

4.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die in der Bilanz gesondert ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,3 Mio. EUR) betreffen vor allem Leasingverträge, die sich in Abwicklung befinden. Die Bruttoforderungen vor Wertberichtigungen betragen 3,7 Mio. EUR (Vorjahr 3,6 Mio. EUR).

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 2,1 Mio. EUR (Vorjahr 3,3 Mio. EUR). Es handelt sich überwiegend um Einzelwertberichtigungen.

Das maximale Ausfallrisiko (IFRS 7.36 (a)) ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt. Sicherheiten zur Abschirmung der Ausfallrisiken bestehen nicht.

Entwicklung der Wertberichtigungen für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2024

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Angaben
in TEUR
Stand 1.1.2024 Zugänge Auflösung Verbrauch Stand 31.12.2024
Wertberichtigungen 3.342 2.885 -1.028 -3.148 2.051

2023

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Angaben
in TEUR
Stand 1.1.2023 Zugänge Auflösung Verbrauch Stand 31.12.2023
Wertberichtigungen 1.675 2.588 -441 -480 3.342

4.4 Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen

Die (lang- und kurzfristigen) Leasing- und Mietkaufforderungen werden ohne Einbeziehung nicht verdienter, kontrahierter Zinsen, die mit den annuitätischen Ratenzahlungen der Kunden dem Konzern zufließen, ausgewiesen. Der Ausweis entspricht dem Barwert.

Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung zu den Bruttoleasingforderungen stellen sich wie folgt dar:

Zusammensetzung zum 31. Dezember 2024

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Laufzeiten Gesamt
bis 1 Jahr
TEUR
über 1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
31.12.2024
TEUR
31.12.2023
TEUR
Zukünftige Raten 73.277 123.720 2.115 199.112 188.058
+ Garantierte Restwerte 3.046 5.609 23 8.678 8.406
+ Nicht garantierte Restwerte und nicht garantierte Leasingzahlungen 4.212 8.540 183 12.935 12.930
= Bruttoinvestition 80.535 137.869 2.321 220.725 209.394
- Noch nicht realisierter Finanzertrag -15.287 -12.724 -813 -28.824 -18.720
= Nettoinvestition 65.248 125.145 1.508 191.901 190.674
- Barwert der nicht garantierten Restwerte -4.190 -8.417 -183 -12.790 -13.018
= Barwert der Mindestleasingzahlungen 61.058 116.728 1.325 179.111 177.656

Zusammensetzung zum 31. Dezember 2023

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Laufzeiten Gesamt
bis 1 Jahr
TEUR
über 1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Zukünftige Raten 65.204 121.918 935 188.058 194.274
+ Garantierte Restwerte 3.016 5.384 6 8.406 8.782
+ Nicht garantierte Restwerte und nicht garantierte Leasingzahlungen 5.593 7.287 51 12.930 12.917
= Bruttoinvestition 73.813 134.589 992 209.394 215.973
- Noch nicht realisierter Finanzertrag -9.480 -9.186 -54 -18.720 -14.791
= Nettoinvestition 64.333 125.403 938 190.674 201.182
- Barwert der nicht garantierten Restwerte -5.688 -7.280 -50 -13.018 -12.267
= Barwert der Mindestleasingzahlungen 58.645 118.123 888 177.656 188.915

Die Bruttoleasingforderungen und die Wertberichtigungen verteilen sich wie folgt auf die drei IFRS 9-Stufen:

Forderungen aus Leasingverhältnissen 2024

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Bruttoforderungen 191.019 2.600 6.212 199.831
Wertberichtigungen -1.451 -1.619 -4.860 -7.930
Buchwert 189.568 981 1.352 191.901

Forderungen aus Leasingverhältnissen 2023

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Bruttoforderungen 190.664 2.220 4.417 197.301
Wertberichtigungen -2.890 -1.055 -2.682 -6.627
Buchwert 187.774 1.165 1.735 190.674

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Bestand an kurzfristigen und langfristigen Forderungen aus Leasingverhältnissen für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 in den Stufen 1 bis 3 des IFRS 9:

Wertberichtigungen für Forderungen aus Leasingverhältnissen

2024

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Wertberichtigungen zum 01.01.2024 2.890 1.055 2.682 6.627
Veränderungen -1.439 564 2.178 1.303
Wertberichtigungen zum 31.12.2024 1.451 1.619 4.860 7.930
davon Wertberichtigungen nicht performender Leasingforderungen 0 0 4.860 4.860
davon Wertberichtigungen performender Leasingforderungen 1.451 1.619 0 3.071

Wertberichtigungen für Forderungen aus Leasingverhältnissen 2023

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
Wertberichtigungen zum 01.01.2023 3.153 317 1.758 5.228
Veränderungen -263 738 924 1.399
Wertberichtigungen zum 31.12.2023 2.890 1.055 2.682 6.627
davon Wertberichtigungen nicht performender Leasingforderungen 0 0 2.682 2.682
davon Wertberichtigungen performender Leasingforderungen 2.890 1.055 0 3.945

Die Risikovorsorge auf die Leasingforderungen nach dem Expected Credit Loss-Modell des IFRS 9 stieg im Geschäftsjahr 2024 um insgesamt 1.303 TEUR beziehungsweise 20 % auf 7.930 TEUR.

Der Anstieg betrifft die Stufen 2 und 3 als Folge der verschlechterten Bonitätsstruktur im Bestand der Leasingforderungen. Die Stufe 2 weist eine Zunahme um 564 TEUR auf, die Stufe 3 eine Zunahme um 2.178 TEUR. Dem steht eine Abnahme in der Stufe 1 um 1.439 TEUR gegenüber. Bei den der Stufe 2 zugeordneten Leasingforderungen liegt eine wesentliche Verschlechterung der Bonität der Kunden, aber noch keine objektive Leistungsstörung vor. Bei der Stufe 3 handelt es sich um Wertberichtigungen auf Forderungen mit objektiven Leistungsstörungen, die in der Regel zur Vertragsabwicklung führen. Die Anzahl dieser Verträge ist im Jahr 2024 signifikant gestiegen.

Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten werden grundsätzlich aus historischen Werten der Leasingportfolien der ALBIS Leasing Gruppe ermittelt. Es bedarf aber zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt einer Anpassung/​Kalibrierung an aktuelle Entwicklungen und künftige Erwartungen/​Trends (IFRS 9.B5.5.52). Abhängig von der aktuellen Zukunftserwartung werden die daraus abgeleiteten Bewertungsparameter übernommen oder aber entsprechend adjustiert. Die Adjustierung zum 31. Dezember 2024 bestand in Szenariorechnungen mit unterschiedlich erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeiten (12%, 30%, 50%). Ausgangspunkt hierfür ist die Erwartung, dass sich der aufgrund der deutlich zunehmenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen beobachtete Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeiten der Jahre 2023 und 2024 um durchschnittlich 30 % p.a. grundsätzlich im Jahr 2025 fortsetzen wird. Die Szenarien wurden mit erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichtet. Der daraus abgeleitete Gesamterwartungswert (In-Model-Adjustment) beläuft sich auf 1.601 TEUR und verteilt sich mit 286 TEUR auf die Stufe 1, 318 TEUR auf die Stufe 2 und 997 TEUR auf die Stufe 3.

Zusätzlich zu der auf Basis des bestehenden IFRS 9-Modells ermittelten Risikovorsorge wurde ein Post-Model-Adjustment vorgenommen, um den Novel Risks Rechnung zu tragen. Mit dem Post-Model-Adjustment sollen unter anderem die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie zusätzliche Unsicherheiten durch die anhaltende Rezession und die grundlegende Neuausrichtung der US-amerikanischen Außen- und Handelspolitik abgedeckt werden. Zur Herleitung eines geeigneten Vorsorgebetrags wurde abgeschätzt, wie sich sechs makroökonomische Risikotreiber auf die Modellparameter "Ausfallwahrscheinlichkeit" und "Einbringungsquote" auswirken. Die einzelnen Effekte summieren sich auf 616 TEUR. Dieser Betrag wurde entsprechend der Struktur der Leasingforderungen auf die Stufen 1 bis 3 verteilt. Im Vorjahresabschluss war infolge der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten politischen und wirtschaftlichen Krisensituation mit ihren negativen Folgewirkungen auf Konjunktur, Inflation und Zinsentwicklung ein Post-Model-Adjustment in Höhe von 1.551 TEUR vorgenommen worden.

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit ("PD") bei einer unveränderten Einbringungsquote würde die Risikovorsorge folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

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Veränderung der PD
in %
Erhöhung der PD Veränderung der Risikovorsorge
in TEUR
Verringerung der PD Veränderung der Risikovorsorge
in TEUR
Ausfallwahrscheinlichkeit 10,0 85 -94

4.5 Sachanlagen und zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte
4.5.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Vermögenswerte der Sachanlagen werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

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2024 1.1.
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten 393 4 11 386
Abschreibungen 257 80 43 294
Buchwerte 136 91
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2023 1.1.
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten 352 63 22 393
Abschreibungen 187 89 19 257
Buchwerte 165 136

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 16.63 i. V. m. IAS 36 haben sich wie im Vorjahr nicht ergeben.

4.5.2 Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte

Die zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte bestehen in künftigen Mietkauf- und Leasinggegenständen im Bereich des Finance Leasing. Diese werden zur Verbesserung der Darstellung gemäß IAS 1.55 bis zur Inmietsetzung als "Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte" ausgewiesen. An den Gegenständen bestehen in der Regel entweder Eigentumsvorbehalte der Lieferanten oder sie stehen im Sicherungseigentum der Bankenpartner, die die Vorfinanzierung übernehmen. Die Sicherungsrechte Dritter beziehen sich auf den gesamten Bilanzausweis.

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2024 1.1.
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 4.895 6.583 4.895 6.583
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2023 1.1.
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten (=Buchwerte) 6.420 4.895 6.420 4.895

4.6 Immaterielle Vermögenswerte

4.6.1 Softwarelizenzen

Die Softwarelizenzen werden linear über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

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2024 1.1.
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten 324 23 1 346
Abschreibungen 295 33 1 327
= Buchwerte 29 19
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2023 1.1.
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
31.12.
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten 352 20 48 324
Abschreibungen 295 49 49 295
= Buchwerte 57 29

Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 38.118 haben sich wie im Vorjahr nicht ergeben.

4.6.2 Geschäfts- oder Firmenwerte

Der aus dem Erwerb der ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Geschäftsjahr 2014 resultierende Geschäftsoder Firmenwert wird zum 31. Dezember 2024 in unveränderter Höhe zum Vorjahresstichtag von 13.560 TEUR ausgewiesen.

Zum 31. Dezember 2024 führte der Konzern seine jährliche Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung durch. Dabei wurde - neben anderen Faktoren - das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALBIS HiTec Leasing Gruppe wird mittels des Nutzungswertverfahrens (Stufe 3) ermittelt, auf Grundlage des Barwerts der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung (Discounted Cashflow-Verfahren). Der Planungshorizont beträgt fünf Jahre.

Der Ermittlung des Diskontierungszinses lagen folgende Annahmen zugrunde:

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Zur Berechnung des Zeitwerts im Rahmen des Discounted Cashflow-Verfahrens wurden die Zahlungsreihen mit dem gewichteten Durchschnittssatz für Kapitalkosten der ALBIS Leasing AG des Geschäftsjahres 2024 abgezinst. Dieser betrug 11,96 % (Vorjahr 11,88 %) im kurzfristigen Bereich und wurde vor Wachstumsabschlag auch im Bereich der ewigen Rente beibehalten. Der dargestellte Abzinsungssatz reflektiert einen Eigenkapitalkostensatz nach Steuern. Die Berechnung des Diskontierungssatzes beruht auf dem CAPM (Capital Asset Pricing Model). Dabei wurden ein Basiszins von 2,58 % (Vorjahr 2,22 %), eine Marktrisikoprämie von 7,00 % (Vorjahr 7,00 %) und ein Betafaktor auf Basis einer Peergroup-Analyse von 1,34 (Vorjahr 1,38) zur Bemessung des systematischen Risikos verwendet.

Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) extrapoliert (ewige Rente), sodass die gewichteten Kapitalkosten mit 10,96 % (Vorjahr 10,88 %) bemessen wurden. Unter Berücksichtigung globaler Krisenfaktoren, der Inflation und des Zinsniveaus sind künftig weiter niedrige gesamtwirtschaftliche Wachstumsraten zu erwarten. Dem wurde durch eine mit 1,0 % vorsichtig bemessene Wachstumsrate Rechnung getragen. Sie spiegelt die Erwartungen hinsichtlich des Branchenwachstums der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider.

Bei der Berechnung des Nutzungswertes bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich:

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Neugeschäftsvolumen

Marge

Kosten

Kapitalisierungszinssatz (Zinssatz)

Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

Szenarien der Sensitivitätsanalyse

Bei der Ableitung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten aus dem Marktwert an der Börse bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich:

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Zuordnung des Marktwerts zur zahlungsmittelgenerierenden Einheit

Funktionalität des Marktes (Wertfindung an der Börse)

Höhe der Veräußerungskosten

Neugeschäftsvolumen: Das Neugeschäftsvolumen ist die Summe der Anschaffungskosten der an Kunden ausgelieferten Leasingobjekte des Geschäftsjahres. Das Neugeschäftsvolumen wird von der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Berücksichtigung der erwarteten Refinanzierungskonditionen und der erwarteten Marktentwicklung geplant.

Marge: Die Marge ist die Differenz zwischen dem Kundenzins (der zur Kalkulation des Leasinggeschäfts verwendet wird) unter Berücksichtigung der leasingtypischen Zusatzerlöse und dem Refinanzierungszins für das Leasinggeschäft. Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werten prognostiziert, die im aktuellen Geschäftsjahr vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die Margen wurden aufgrund der erwarteten Entwicklung der Refinanzierungskonditionen und der Zusatzerlöse angepasst.

Kosten: Die Kosten (unter anderem Personalkosten sowie Kosten zur Anbahnung und Abwicklung des Leasinggeschäfts) sind sowohl vom Umfang des Neugeschäfts als auch von der Entwicklung des Leasingportfolios (Bestand aus Vorjahren zuzüglich Neugeschäft) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abhängig. Für die Kostenplanung werden - ausgehend von der Neugeschäftsplanung - Prognosen für die Abwicklung des Leasingbestands und die Kostenentwicklung im Zeitablauf herangezogen.

Sensitivitätsanalyse: Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate des Neugeschäfts um 10 % angenommen.

Im Rahmen der Impairment-Tests des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 31. Dezember 2024 auf Basis des Nutzungswertverfahrens (siehe unter 3.6.2) ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Sensitivitätsanalyse ergab sich in keinem der Szenarien isoliert eine Unterschreitung des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die ermittelten Nutzungswerte bestätigten in allen Szenarien die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts.

Der zur Plausibilisierung ermittelte beizulegende Zeitwert auf Grundlage des Marktwerts an der Börse (ISIN DE0006569403/​WKN 656940) unter Berücksichtigung von Veräußerungskosten in Höhe von 2 % (Stufe 1) ergibt am 31. Dezember 2024 einen beizulegenden Zeitwert von 56,9 Mio. EUR (Vorjahr 41,1 Mio. EUR). Zum Stichtag lag die Marktkapitalisierung des Konzerns bei einem Schlusskurs am 30. Dezember 2024 von 2,74 EUR je Aktie bei rund 58,1 Mio. EUR (Vorjahr 42,0 Mio. EUR) und damit deutlich über dem Buchwert des Konzerneigenkapitals von 35,4 Mio. EUR (Vorjahr 32,0 Mio. EUR).

4.7 Sonstige Vermögenswerte

Die Sonstigen Vermögenswerte haben sich konstant bei 2,9 Mio. EUR (Vorjahr 2,9 Mio. EUR) gehalten.

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2024
TEUR
2023
TEUR
Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen 1.121 5
Debitorische Kreditoren 634 1.358
Derivative Finanzinstrumente zur Zinsabsicherung 280 1.138
Anzahlungen für Leasingobjekte 276 110
Mietkautionen 94 44
Übrige Vermögenswerte 505 234
2.911 2.889

Derivative Finanzinstrumente zur Zinsabsicherung

Die ALBIS Leasing Gruppe hatte zum 31. Dezember 2024 laufende Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von 86,1 Mio. EUR (Vorjahr 82,4 Mio. EUR) und einen Zinscap mit einem Nominalvolumen von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr 6,5 Mio. EUR) abgeschlossen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps mit positiven Marktwerten hat sich, durch das seit dem Vorjahresstichtag 31. Dezember 2023 gesunkene Zinsniveau und die abnehmende Restlaufzeit der vor und während der Zinssteigerungsperiode abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte, wie im Vorjahr, deutlich vermindert und beträgt zum 31. Dezember 2024 251 TEUR (Vorjahr saldiert 1.004 TEUR). Der beizulegende Zeitwert der Zinscaps ist vor allem infolge der deutlichen Verringerung des abgesicherten Vertragsvolumens auf 29 TEUR (Vorjahr 134 TEUR) zurückgegangen.

Im Vorjahr wurden sowohl Zinssicherungsgeschäfte mit positiven (1.383 TEUR) als auch mit negativen Marktwerten (-245 TEUR) aufgrund der untergeordneten Bedeutung saldiert in Höhe von 1.138 TEUR in diesem Posten ausgewiesen.

Die Zinsswaps haben unterschiedliche Laufzeiten und laufen maximal bis zum 19. Oktober 2030. Der Zinscap mit einem Nominalvolumen von 2,7 Mio. EUR läuft bis zum 17. Juli 2028.

Das Hedge Accounting für die derivativen Zinssicherungsinstrumente wird in Abschnitt 5.2 des Konzernanhangs beschrieben. Sämtliche zum 31. Dezember 2024 bestehenden Zinssicherungsgeschäfte sind effektiv. Aufgrund des Hedge Accountings wird für den effektiven Teil der Zinsabsicherung die marktzinsbedingte Wertveränderung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

4.8 Latente Steuern

Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %), zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen berechnet.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 wies der Konzern aktive latente Steuern in Höhe von 7,3 Mio. EUR (Vorjahr 6,5 Mio. EUR) aus.

Aktive latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr 3,0 Mio. EUR) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst. Wie im Vorjahr wird von einem Nutzungszeitraum der Verlustvorträge von drei Jahren ausgegangen. Gegenüber dem Vorjahr wurde bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge werterhöhend berücksichtigt, dass der abzugsfähige Verlust für körperschaftsteuerliche Zwecke von 60% auf 70% erhöht wurde.

Zum 31. Dezember 2024 bestanden geschätzte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von 8,8 Mio. EUR (Vorjahr 10,8 Mio. EUR) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von 13,0 Mio. EUR (Vorjahr 14,8 Mio. EUR). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von 0,0 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,9 Mio. EUR).

Zum Bilanzstichtag wurden passive latente Steuern in Höhe von 3,8 Mio. EUR (Vorjahr 4,6 Mio. EUR) ausgewiesen.

Die latenten Steueransprüche und -schulden verteilen sich auf temporäre Differenzen aus folgenden Bilanzposten:

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TEUR 31.12.2024 31.12.2023
Latente Steueransprüche
Steuerliche Verlustvorträge 3.413 3.025
Leasingforderungen 2.587 2.323
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 902 936
Pensionen 229 254
Zinssicherungsgeschäfte 208 0
Summe 7.339 6.538
Latente Steuerschulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.874 3.309
Zinssicherungsgeschäfte 0 367
Nutzungsrechte IFRS 16 921 936
Summe 3.795 4.612
Latente Steueransprüche, netto 3.544 1.926
In der Bilanz ohne Saldierung wie folgt ausgewiesen:
Latente Steueransprüche 7.339 6.538
Latente Steuerschulden 3.795 4.612

Die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfassten latenten Steuerbeträge des Geschäftsjahres 2024 betreffen die Verringerung der passiven Steuerlatenzen aus der Marktbewertung der als Cashflow Hedging bilanzierten Zinssicherungsinstrumente von 576 TEUR (Vorjahr Verringerung um 675 TEUR) und die aktiven Steuerlatenzen auf die versicherungsmathematischen Gewinne/​Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen von 1 TEUR (Vorjahr 30 TEUR aktive Steuerlatenzen).

4.9 Eigenkapital/​Gezeichnetes Kapital

Bezüglich der Veränderungen des Eigenkapitals verweisen wir neben den folgenden Ausführungen auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Das Grundkapital der ALBIS Leasing AG beträgt 21.195.430,00 EUR (einundzwanzig Millionen einhundertfünfundneunzigtausendvierhundertdreißig Euro), Vorjahr 21.195.430,00 EUR. Es ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr 21.195.430 Stückaktien) eingeteilt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt.

Die gesetzliche Rücklage inklusive Kapitalrücklage der ALBIS Leasing AG muss mindestens 10 % des Gezeichneten Kapitals betragen (§ 150 Abs. 2 AktG). Da im Berichtsjahr der Gesamtbetrag mehr als 10 % des Gezeichneten Kapitals ausmachte, war eine weitere Dotierung nicht notwendig.

Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich von 32.038 TEUR zum Vorjahresstichtag um 3.397 TEUR auf 35.435 TEUR zum 31. Dezember 2024. Der Anstieg resultiert aus dem Jahresüberschuss von 6.303 TEUR. Dem entgegen stehen die im sonstigen Ergebnis abgebildeten erfolgsneutralen Effekte aus der Marktwertveränderung der Zinssicherungsgeschäfte von -1.208 TEUR nach Steuern und aus den versicherungsmathematischen Verlusten aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen von -3 TEUR nach Steuern.

Das Eigenkapital hat sich außerdem durch die gezahlte Dividende aus dem Bilanzgewinn 2023 von 1.696 TEUR verringert. Die Hauptversammlung beschloss am 4. Juli 2024 für das Geschäftsjahr 2023 die Ausschüttung einer Gesamtdividende von 0,08 EUR je Aktie. Diese setzt sich aus einer Basisdividende in Höhe von 0,05 EUR je Aktie und einer Bonusdividende in Höhe von 0,03 EUR je Aktie zusammen. Der verbleibende Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 1.810 TEUR wurde in die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" eingestellt.

Auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 30 TEUR (Stiftungskapital bei der Hansa Finance S.A.) entfallen keine Gewinnanteile.

4.10 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2024 bis 1 Jahr
TEUR
über 1 bis zu 5 Jahren
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.660 116.958 1.772 174.390
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.359 1.432 0 2.791
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.053 0 0 3.053
Sonstige Verbindlichkeiten 3.839 1.529 23 5.391
63.911 119.919 1.795 185.625
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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2023 bis 1 Jahr
TEUR
über 1 bis zu 5 Jahren
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 65.017 112.818 1.789 179.624
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.557 1.352 0 2.909
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.947 0 0 2.947
Sonstige Verbindlichkeiten 2.810 1.445 20 4.275
72.331 115.615 1.809 189.755

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Refinanzierungslinien in Höhe von 185,0 Mio. EUR (Vorjahr 175,0 Mio. EUR) an die vollkonsolidierte Zweckgesellschaft Hanse Finance S. A. Die Hanse Finance S. A. refinanziert zu großen Teilen das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe.

Weitere Refinanzierungen erfolgen über die Nord/​LB, die Volksbank Mittweida sowie die Sparkasse Bremen.

Mit Wirkung zum 25. April 2024 wurde das Hanse Finance S. A. Compartment Kontor, welches über die LBBW refinanziert wird, in die Amortisation geschickt. Diese Entscheidung wurde aufgrund der im Vorjahr durchgeführten Verschmelzung der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH getroffen. Das Neugeschäft aus dem Bereich EDEKA wird zukünftig im Hanse Finance S. A. Compartment NorthWest, welches auch über die LBBW refinanziert wird, abgebildet. Im Zuge dessen wird der Kontor Schuldschein Rahmen von 50 Mio. EUR auf 35 Mio. EUR reduziert und der NorthWest Schuldschein Rahmen von 50 Mio. EUR auf 65 Mio. EUR erhöht.

Mit Wirkung zum 10. Juli 2024 wurde das Hanse Finance S. A. Compartment Fleute, welches über die ING Bank refinanziert wird, in Reaktion auf die positive Neugeschäftsentwicklung um 10 Mio. EUR auf 60 Mio. EUR erhöht.

Darüber hinaus bestehen verschiedene Betriebsmittelrahmenkreditverträge.

Kontokorrentlinien wurden vereinbart mit der LBBW über 6,45 Mio. EUR für die Compartments NorthWest I+II. Mit der EDEKABANK AG wurde eine Kontokorrentlinie über 3,5 Mio. EUR für die Compartments Kontor I+II als Vorfinanzierungslinie für Forderungsverkäufe an die Hanse Finance S. A. geschlossen. Für das Compartment Fleute wurde in der Hanse Finance S. A. mit der ING Bank AG eine Kontokorrentlinie in Höhe von 5,0 Mio. EUR abgeschlossen, die nicht zweckgebunden ist und von den Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH und ALBIS Fullservice Leasing GmbH unter den vereinbarten Bedingungen in Anspruch genommen werden kann.

Weitere Vorfinanzierungslinien für die Refinanzierungen bestehen bei Sparkasse Bremen in Höhe von 2,5 Mio. EUR (Vorjahr 2,7 Mio. EUR), bei Oldenburgische Landesbank AG in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr 3,0 Mio. EUR) und bei Nord/​LB in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vorjahr 3,0 Mio. EUR).

Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehen bei drei verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von 44,0 Mio. EUR (Vorjahr 46,0 Mio. EUR) mit festen Zinssätzen. Die festen Zinssätze entsprechen zum Bilanzstichtag dem Marktzins.

Leasingverbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Leasing betreffen ausstehende Zahlungen aus Miet- und Leasingverträgen, für die nach IFRS 16 Nutzungsrechte aus Leasing aktiviert wurden. Bei der Bewertung einer Leasingverbindlichkeit werden vom Konzern die vertraglich vereinbarten Zahlungen zugrunde gelegt und zu Vertragsbeginn mit einem einheitlichen Zinssatz (dem Grenzkapitalzinssatz) auf ihren Nettowert abgezinst. Sonderzahlungen werden der Leasingverbindlichkeit hinzugerechnet, während Preisnachlässe und sonstige Boni abgezogen werden. Variable Bestandteile der Leasingzahlungen, die nicht dem Leasinggegenstand zugeordnet werden können, werden aus der Bewertung der Leasingverbindlichkeit herausgerechnet.

In diesem Zusammenhang wurden Mietnebenkosten sowie Instandhaltungsaufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage der Leasingverbindlichkeiten einbezogen.

Zum Stichtag weisen die Verbindlichkeiten aus Leasing folgende Struktur auf:

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Verbindlichkeiten aus Leasing
(in TEUR)
31.12.2024 kurzfristig langfristig
Gebäude 2.482 1.207 1.274
Fuhrpark 273 115 158
Betriebs- und Geschäftsausstattung 37 37 0
Gesamt 2.791 1.359 1.432
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Verbindlichkeiten aus Leasing
(in TEUR)
31.12.2023 kurzfristig langfristig
Gebäude 2.535 1.381 1.154
Fuhrpark 263 102 161
Betriebs- und Geschäftsausstattung 111 74 37
Gesamt 2.909 1.557 1.352

Die übrigen vorgenannten Verbindlichkeiten aus Leasing (Gebäude, Fuhrpark und Betriebs- und Geschäftsausstattung) stellen die Verbindlichkeiten zu den im Right of Use-Ansatz in den Immateriellen Vermögenswerten aktivierten Nutzungswerten dar (zur "Zusammensetzung und Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasing gemäß IFRS 16", siehe unter 4.2).

Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert

Der Ausweis betrifft Zinsswaps mit einem negativen Marktwert von 925 TEUR. Bezüglich des Vorjahresausweises wird auf Abschnitt 4.7 dieses Anhangs hingewiesen.

Sonstige Verbindlichkeiten

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2024
TEUR
2023
TEUR
Erhaltene Kautionen 2.383 2.155
Kreditorische Debitoren 1.452 1.333
Verbindlichkeiten aus Steuern 701 56
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 644 534
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 121 103
Übrige Verbindlichkeiten 91 150
5.391 4.275

4.11 Rückstellungen für Pensionen

Für berechtigte Mitarbeiter bestehen bei der ALBIS Leasing AG Pensionsanwartschaften über einen leistungsorientierten Pensionsplan. Dieser betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruht auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistungen festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht.

Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von 2.076 TEUR (Vorjahr 2.169 TEUR) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 9,28 Jahre (Vorjahr 9,78 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor.

Für einen berechtigten Mitarbeiter besteht bei der ALBIS Fullservice Leasing GmbH eine unverfallbare Pensionsanwartschaft mit einer DBO (Defined Benefit Obligation) in Höhe von 153 TEUR (Vorjahr 148 TEUR). Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 6,16 Jahre (Vorjahr 6,54 Jahre).

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Grundlage der in IAS 19 enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode).

Als Rechnungsgrundlage wurde die Heubeck-Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck herangezogen. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 3,4 % (Vorjahr 3,3 %). Bei den Berechnungen wird eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,1 % (Vorjahr 2,3 %) pro Jahr zugrunde gelegt.

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Fortschreibung des Bilanzansatzes der Versorgungsverpflichtung 2024
TEUR
2023
TEUR
Versorgungsverpflichtung zum 1.1. 2.317 2.307
+ Pensionsaufwand 73 83
+/​-Erfolgsneutrale Verluste/​Gewinne aus Veränderung von finanziellen Annahmen -106 51
+/​-Erfahrungsbedingte Gewinne/​Verluste 109 31
-Geleistete Rentenzahlungen -165 -155
Bilanzwert 31.12. 2.229 2.317

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Nettopensionsaufwand betrifft ausschließlich den Zinsaufwand in Höhe von 73 TEUR des Geschäftsjahrs (Vorjahr 83 TEUR), der in den sonstigen Zinsaufwendungen ausgewiesen wird.

Für das Jahr 2025 werden Rentenzahlungen in Höhe von 177 TEUR (Vorjahr 170 TEUR) erwartet.

Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2024 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

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Veränderung der Prämisse
in %
Erhöhung der Prämisse Veränderung der DBO
in TEUR
Verringerung der Prämisse Veränderung der DBO
in TEUR
Abzinsungssatz Künftige 0,5 -94 102
Rentenanpassung 0,5 107 -100

Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden die gleichen Methoden angewendet wie für die Berechnung der bilanziellen Verpflichtung.

4.12 Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen

Steuerrückstellungen

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1.1.2024
TEUR
Zuführung
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösung
TEUR
31.12.2024
TEUR
Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 253 256 0 0 509
Gewerbesteuer 284 266 4 0 546
Gesamt 537 522 4 0 1.055

Sonstige Rückstellungen

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1.1.2024
TEUR
Zuführung
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösung
TEUR
31.12.2024
TEUR
Provisionen 638 1.222 570 68 1.222
Tantiemen, Löhne und Gehälter 1.396 294 708 0 982
Jahresabschlusskosten 385 412 328 20 449
Ausstehende Rechnungen 553 757 515 38 757
Abfindungen 500 0 395 105 0
Urlaubsansprüche 78 51 55 0 74
Jubiläen 446 222 107 0 561
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 69 24 24 0 69
Berufsgenossenschaft 2 2 0 2 2
Übrige 0 476 0 0 476
Gesamt 4.067 3.460 2.702 233 4.592

Sämtliche Rückstellungen (ausgenommen die Jubiläumsrückstellung sowie die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen) haben kurzfristigen Charakter und wurden nicht abgezinst. Die Gesellschaft geht grundsätzlich von einer Inanspruchnahme innerhalb der kommenden zwölf Monate aus.

Die gestiegenen Rückstellungen für Provisionen korrespondieren mit dem gestiegenen Neugeschäft aus dem Segment "Handel/​Hersteller" und betreffen Händlerboni, Versicherungsbeteiligungen und Nachmietbeteiligungen.

Im Vorjahr stellte sich die Entwicklung der Rückstellungen wie folgt dar:

Steuerrückstellungen

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1.1.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösung
TEUR
31.12.2023
TEUR
Körperschaftsteuer inkl.
Solidaritätszuschlag 52 240 39 0 253
Gewerbesteuer 114 217 47 0 284
Gesamt 166 457 86 0 537

Sonstige Rückstellungen

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1.1.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Inanspruchnahme
TEUR
Auflösung
TEUR
31.12.2023
TEUR
Provisionen 830 638 814 16 638
Tantiemen, Löhne und Gehälter 889 786 279 0 1.396
Jahresabschlusskosten 378 384 369 8 385
Ausstehende Rechnungen 607 583 569 68 553
Abfindungen 313 477 281 9 500
Urlaubsansprüche 92 78 92 0 78
Jubiläen 657 181 316 76 446
Refinanzierungskosten 200 0 199 1 0
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 69 24 24 0 69
Berufsgenossenschaft 18 2 12 6 2
Übrige 130 0 74 56 0
Gesamt 4.183 3.153 3.029 240 4.067

4.13 Ergebnis aus dem Leasinggeschäft

Die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Zinsertrag aus Finance Leasing 18.109 17.721
Zinsaufwand aus Finance Leasing -7.038 -6.563
Risikovorsorge -2.149 -2.633
Zinsergebnis Finance Leasing nach Risikovorsorge 8.923 8.524
Leasing-/​Vermieterlöse aus Finance Leasing 9.889 9.656
Ergebnis aus Wartung und Versicherung 3.044 2.883
Erträge aus Schadenregulierungen/​Versicherungen 792 252
Ergebnis aus dem Leasinggeschäft 22.648 21.316

Im Posten Leasing-/​Vermieterlöse aus Finance Leasing ist das Ergebnis aus der Nutzung der Leasinggegenstände vor und nach der Grundmietzeit enthalten.

Enthalten sind zudem Veräußerungsgewinne und -verluste (im Sinne von IFRS 16.90 (a)), die sich wie folgt zusammensetzen:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Verwertungsgewinne aus Finance Leasing 2.590 2.225
Verwertungsverluste aus Finance Leasing -1.223 -1.200
Verwertungsergebnis aus Finance Leasing 1.367 1.025

Die dem Kerngeschäft Leasing an Kunden zuzurechnenden Erträge aus Wartung und Versicherung der Leasinggüter sowie aus Schadenregulierungen/​Versicherungen sind typische Nebenerlöse des Leasinggeschäfts.

4.14 Sonstige betriebliche Erträge

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2024
TEUR
2023
TEUR
Erträge aus Antragskosten sowie leasingtypischen Gebühren 707 224
Vermieterträge aus Operate Leasing 427 563
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 233 240
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 79 101
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 1 10
Abwicklungsbedingte Sondererträge ALBIS Mobil Lease Gruppe 0 16
Übrige Erträge 48 11
Gesamt 1.495 1.165

Die Vermieterträge aus Operate Leasing (IFRS 16.90 (b)) in Höhe von 427 TEUR (Vorjahr 563 TEUR) betreffen überwiegend die Untermietverhältnisse gegenüber konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4, Hamburg, und stammen damit nicht aus dem Kerngeschäft der ALBIS Leasing Gruppe.

Aus unkündbaren Untermietverhältnissen werden Mindestzahlungen in Höhe von 169 TEUR (Vorjahr 638 TEUR) erwartet, da die Restlaufzeit für die Mietverträge am 30. September 2025 endet.

Es gibt, mit Ausnahme der Untervermietung von Flächen im Gebäude Ifflandstraße 4, Hamburg, an konzernfremde Dritte, im Konzern keine wesentlichen Operate Leasinggeschäfte.

4.15 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2024
TEUR
2023
TEUR
Rechts- und Beratungskosten 1.210 679
Fremdarbeiten & IT 1.148 1.419
Händlerboni 1.050 716
Wartungskosten und EDV-Bedarf 902 774
Abschluss- und Prüfungskosten 515 501
Transformationskosten 509 431
Raumkosten 487 396
Fremdpersonal 443 186
Nebenkosten Geldverkehr 391 225
Auskünfte 291 290
Personalsuche 223 390
Versicherungen/​Beiträge 222 235
Aufsichtsratsvergütung 214 214
Druckerzeugnisse/​Anzeigenkosten/​Veröffentlichungen 194 235
Kfz-Kosten 97 173
Porto, Telefon 65 77
Tagungen und Schulungen 67 101
Werbekosten 29 51
Übrige Aufwendungen im Einzelbetrag < TEUR 60 222 176
Gesamt 8.279 7.269

Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen sind insbesondere im Zusammenhang mit dem freiwilligen Übernahmeangebot im Geschäftsjahr 2024 angestiegen. Der Anstieg der Händlerboni ist auf das steigende Neugeschäft zurückzuführen. Fremdpersonalkosten sind für projektbezogene Unterstützung angefallen und wurden im Vorjahr unter den Rechts- und Beratungskosten ausgewiesen.

4.16 Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Gehälter 7.265 7.760
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.181 1.103
8.446 8.863

Der Personalaufwand sank auf 8,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,9 Mio. EUR), was im Wesentlichen auf die weiter rückläufige Mitarbeiterzahl zurückzuführen ist. Dem entgegen steht eine zum zweiten Halbjahr erfolgte Gehaltserhöhung zur Angleichung an den Bankentarif.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer) stellt sich wie folgt dar:

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2024 2023
ALBIS Leasing AG 4 5
ALBIS HiTec Leasing GmbH 68 65
ALBIS Service GmbH 30 34
101 104

4.17 Abschreibungen und Wertminderungen

Die Abschreibungen und Wertminderungen teilen sich wie folgt auf:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasing 1.521 1.630
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 113 138
1.634 1.768

4.18 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die kurzfristigen Zinserträge in Höhe von 226 TEUR (Vorjahr 416 TEUR) werden außerhalb des Leasingkerngeschäfts erzielt und resultieren im Wesentlichen aus Verzugs- und Stundungszinsen sowie aus Mahngebühren.

4.19 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die nicht aus der Refinanzierung der Leasingverträge stammenden Zinsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Bankzinsen 18 41
Avalprovisionen 81 96
Kurzfristige Zinsen 107 195
206 332

Der in den kurzfristigen Zinsen ausgewiesene Zinsaufwand aus der Anpassung der Pensionsrückstellung beträgt 73 TEUR (Vorjahr 83 TEUR).

4.20 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt aus tatsächlichen und latenten Steuerposten zusammen:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Latente Steuern (Ertrag) -1.041 -542
Tatsächlicher Steueraufwand 522 415
Steuern für Vorjahre 20 16
Steuerertrag -499 -111

Der IFRS-Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG hat keine Zahlungsbemessungsfunktion hinsichtlich einer steuerlichen Gewinnermittlung, sondern nur Informationsfunktion. Da mit dem Steuerabgrenzungskonzept der Liability-Methode kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand angestrebt wird, weicht der erwartete Steueraufwand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig von dem tatsächlichen Steueraufwand ab. Deshalb verlangt der IAS 12.81(c) eine steuerliche Überleitungsrechnung.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Steueraufwand:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.804 4.410
Erwartete Ertragsteuern (Steuersatz 32,275 %, 2023: 32,275 %) 1.873 1.423
Nutzung nicht aktivierter steuerlicher Verlustvorträge -1.325 -1.255
Infolge der Mindestbesteuerung nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge 548 415
Nachaktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge -1.677 -750
Periodenfremde Ertragsteuern 20 16
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben/​steuerfreie Erträge 62 40
Ertragsteuern -499 -111

Im Berichtsjahr wurden auf bestehende Verlustvorträge entfallende aktive latente Steuern in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr 1,1 Mio. EUR) nicht gebildet.

5. Sonstige Angaben

5.1 Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1.134

Ziel der Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufweist. Insbesondere für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts sind diese beiden Faktoren von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist das Rating des Konzerns für die Refinanzierung der Tochtergesellschaften (Zugang und Kosten) wichtig. Zum anderen sind ausreichende Eigenmittel Voraussetzung für den Abschluss von Refinanzierungsstrukturen.

Die Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführter Posten des Eigenkapitals zur Konzernbilanzsumme. Die Konzern-Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2024 liegt bei 15,2 % gegenüber 13,7 % zum 31. Dezember 2023.

Regulativen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalquote unterliegt die ALBIS Leasing Gruppe nicht.

Weitere Angaben zum Eigenkapital erfolgen unter "4.9 Eigenkapital/​Gezeichnetes Kapital".

5.2 Derivative Finanzinstrumente
Zinsderivate und Zinsrisikomanagement

Zinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio verwaltet. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren. Zinsrisiken entstehen jedoch aus dem time lag zwischen der Fixierung der Kundenkondition und der technisch bedingt späteren Zinssicherung durch Einlieferung in eine

Refinanzierungsstruktur.

Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Zinssicherungsgeschäfte nur abzuschließen, um Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Zinssicherungspositionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Spekulative Geschäfte sollen nicht abgeschlossen werden.

Innerhalb des Konzerns ist ein Forderungsportfolio in Höhe von 88,8 Mio. EUR (Vorjahr 88,8 Mio. EUR) der vollkonsolidierten Zweckgesellschaft Hanse Finance S. A. zugeordnet. Das Forderungsportfolio teilt sich in kurz- und langfristige Leasingforderungen auf und wird durch Zinsswaps sowie Zinscaps gegen Zinsrisiken abgesichert. Der Sicherungsumfang ist durch die refinanzierende Landesbank Baden-Württemberg sowie die Oldenburgische Landesbank AG vertraglich vorgegeben. Die gesicherten Cashflows werden in den Jahren 2025 bis 2030 erwartet und werden sich in diesen Geschäftsjahren sukzessive auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken.

Die Nominalvolumina und beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Die Konzerngesellschaften hatten an den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 folgende Derivate geschlossen:

Zinsswap

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Gesellschaft Nominalvolumen
TEUR
Marktwert
TEUR
31.12.2024
Hanse Finance S. A. 86.130 -674
31.12.2023
Hanse Finance S. A. 82.366 1.004

Zinscap

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Gesellschaft Nominalvolumen
TEUR
Marktwert
TEUR
31.12.2024
ALBIS HiTec Leasing Gruppe 2.707 28
31.12.2023
ALBIS HiTec Leasing Gruppe 6.473 134

Hedge Accounting für die derivativen Finanzinstrumente

Bei Effektivität der Sicherungsbeziehung und Erfüllung der Voraussetzungen für das Hedge Accounting nach IFRS werden die zur Zinssicherung geschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Swaps und Caps) als Cashflow Hedges erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Da für alle Zinssicherungsgeschäfte als designierte Sicherungsgeschäfte eine nahezu 100-prozentige Effektivität nachgewiesen werden konnte, wurden die Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wurde über einen Critical-Term-Match nachgewiesen. Es handelt sich jeweils um Micro-Hedges, bei denen ein Grundgeschäft in Form einer variabel verzinslichen Refinanzierungstransaktion durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Zinsswap oder Zinscap laufzeit- und betragsidentisch abgesichert wird. In der Gesamtergebnisrechnung werden negative Marktwertänderungen des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von -1.784 TEUR (Vorjahr -2.090 TEUR) und hierauf entfallende latente Steuern von 576 TEUR (Vorjahr 675 TEUR) ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Marktwertveränderungen betreffen insgesamt mit 1.678 TEUR die Zinsswaps und mit 106 TEUR die Zinscaps.

In der Konzernbilanz werden positive Marktwerte der zur Zinssicherung dienenden derivativen Finanzinstrumente unter dem Posten Sonstige kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Marktwerte betrugen zum 31. Dezember 2024 280 TEUR (Vorjahr 1.138 TEUR). Es wird auf Abschnitt 4.7 des Konzernanhangs verwiesen. Negative Marktwerte zur Zinssicherung dienender derivativer Finanzinstrumenten werden in Höhe von 925 TEUR (Vorjahr 245 TEUR saldiert in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten) gesondert in dem Posten "Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert" unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

In der Eigenkapitalveränderungsrechnung wird die Veränderung der Cashflow Hedges für die Zinssicherung in der Spalte "Rücklage für Hedging" ausgewiesen.

Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach IFRS 13.91 ff.

Die nachstehende Tabelle stellt dar, inwieweit die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten der Gesellschaft auf beobachtbaren Parametern gemäß IFRS 13.76 beruht.

Stufe 1 Inputfaktoren sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (und nicht berichtigte) Preise (IFRS 13.76 ff.).

Stufe 2 Inputfaktoren, die - anders als die für Stufe 1 genannten Marktnotierungen - für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (IFRS 13.81 ff.).

Stufe 3 Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (IFRS 13.86 ff.).

Die in der Bilanz zum Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach Kategorien gruppiert sowie nach Bewertungsgrundlagen gegliedert dargestellt. Der beizulegende Wert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 13

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Angaben
in TEUR
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt 2024 Gesamt 2023
Zinsderivate mit positivem Marktwert 0 280 0 280 1.383
Zinsderivate mit negativem Marktwert 0 925 0 925 245

Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps und Zinscaps wurde auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Für die Berechnung der zukünftig erwarteten Cashflows wird der 1-Monats EURIBOR zugrunde gelegt. Der Ausweis der Zinssicherungsgeschäfte mit positivem Marktwert erfolgt in Höhe von 280 TEUR in den sonstigen Vermögenswerten. Der Ausweis der Zinssicherungsgeschäfte mit negativem Marktwert in Höhe von 925 TEUR erfolgt in den sonstigen Verbindlichkeiten. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis der Derivate mit negativem Marktwert in Höhe von 245 TEUR saldiert in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten.

Währungsderivate

Das Währungsrisiko hat bei der ALBIS Leasing Gruppe aufgrund des reinen Inlandsgeschäfts keine Bedeutung. Zum Stichtag bestanden keine offenen Fremdwährungspositionen.

5.3 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 7
5.3.1 Klassifizierung der Finanzinstrumente nach den Kategorien des IFRS 9

Angaben zum 31. Dezember 2024

Finanzinstrumente

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Angaben
in TEUR
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2024 Fair Value erfolgswirksam Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IFRS 16
Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8
Vermögenswerte
Zahlungsmittel Forderungen aus Finance AC 6.799 0 6.799 0
Leasingverhältnissen Forderungen aus Lieferungen und n. a. 191.901 0 0 191.901
Leistungen Sonstige AC 1.601 0 1.601 0
Vermögenswerte Zinsderivate mit AC 1.233 0 1.233 0
positivem Marktwert Hedging, FV 280 280 0 0
201.814 280 9.633 191.901
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten AC 3.053 0 3.053 0
gegenüber Kreditinstituten AC 174.390 0 174.390 0
Verbindlichkeiten aus Leasing Zinsderivate mit n. a. 2.791 2.791
negativem Marktwert Sonstige Hedging, FV 925 925
Verbindlichkeiten AC 3.912 0 3.912 0
185.071 925 181.355 2.791

AC at Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten)
n. a. nicht anwendbar
FV at Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)
Hedging Bilanzierung als Hedge Accounting

Angaben zum 31. Dezember 2023

Finanzinstrumente

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Angaben
in TEUR
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2023 Fair Value erfolgswirksam Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IFRS 16
Zuordnung der Buchwerte gemäß IFRS 7.8
Vermögenswerte
Zahlungsmittel Forderungen aus Finance AC 11.403 0 11.403 0
Leasingverhältnissen Forderungen aus Lieferungen und n. a. 190.674 0 0 190.674
Leistungen Sonstige AC 304 0 304 0
Vermögenswerte Zinsderivate mit AC 1.636 0 1.636 0
positivem Marktwert Hedging, FV 1.138 1.138 0 0
205.155 1.138 13.343 190.674
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten AC 2.947 0 2.947 0
gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus AC 179.624 0 179.624 0
Leasing Sonstige n. a. 2.909 2.909
Verbindlichkeiten AC 3.638 0 3.638 0
189.118 0 186.209 2.909

AC at Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten)
n. a. nicht anwendbar
FV at Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert)
Hedging Bilanzierung als Hedge Accounting

5.3.2 Nettogewinne und -verluste sowie Zinsen nach den Kategorien gemäß IFRS 9

Als Nettogewinne und -verluste werden grundsätzlich Wertberichtigungen, Wertveränderungen aus Marktpreisschwankungen und andere Einzahlungen aus wertberichtigten und abgeschriebenen Forderungen eingestuft.

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Geschäftsjahr 2024 Angaben
in TEUR
Aus Zinsen Aus dem Ansatz mit dem Fair Value Aus Wertberichtigungen Aus Abgang Nettoergebnis (ohne Zinsen)
Forderungen bewertet zu Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten) 18.335 0 -2.149 2 -2.147
Verbindlichkeiten bewertet zu Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten) -7.243 0 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 0 0 0 0
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Geschäftsjahr 2023 Angaben
in TEUR
Aus Zinsen Aus dem Ansatz mit dem Fair Value Aus Wertberichtigungen Aus Abgang Nettoergebnis (ohne Zinsen)
Forderungen bewertet zu Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten) 18.137 0 -2.687 54 -2.633
Verbindlichkeiten bewertet zu Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten) -6.895 0 0 0 0
At Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) 0 -256 0 0 -256

Bei den Aufwendungen aus der Bewertung der mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte handelte es sich im Vorjahr um die Bewertung von Zinssicherungsgeschäften, soweit diese als ineffektiv zu beurteilen waren. Der Ausweis erfolgte in der Gesamtergebnisrechnung in dem Posten "Aufwendungen/​Erträge aus der Marktbewertung". Im Jahr 2024 sind alle Zinssicherungsgeschäfte effektiv, der Ausweis der Bewertungsänderungen erfolgt daher in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis unter den "Komponenten, die künftig in Gewinn /​ Verlust umklassifiziert werden können".

5.4 Art und Ausmaß der sich aus Finanzinstrumenten ergebenden Risiken (IFRS 7.31 - 42)

a) Finanzwirtschaftliche Risiken und deren Steuerung

Das Risikomanagement-System bezogen auf Ausfall-, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie die qualitativen und quantitativen Angaben zu diesen Risiken werden im Konzernlagebericht dargestellt.

Zu der Risikovorsorge für die Ausfallrisiken im Leasinggeschäft wird auf die Ausführungen unter 4.4 Forderungen aus Leasingverhältnissen verwiesen.

Die quantitativen Angaben zum Zinsänderungsrisiko sowie die Angaben zum Liquiditätsrisiko und der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen nachfolgend.

b) Risikokategorien und -entwicklung

Zinsänderungsrisiken

Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet die Gefahr eines unerwartet hohen Refinanzierungszinses. Grundsätzlich wird jedes Leasinggeschäft in der ALBIS Leasing Gruppe fristenkongruent refinanziert. Aus technischen Gründen besteht jedoch ein zeitlicher Verzug zwischen Fixierung der Kunden- und der Refinanzierungskondition. Dieser Zeitversatz kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen betragen, in der großen Mehrzahl sind es bis zu 45 Tage. Das Neugeschäft wird monatlich gebündelt refinanziert und in der Regel über Mikro-Hedges (Zinsswaps) oder feste Zinsvereinbarungen zinsgesichert.

Soweit sich aus den Refinanzierungen zu variablen Zinsen Risiken ergeben, wird eine vollständige Sicherung über effektive Zinssicherungsgeschäfte angestrebt. Die folgende Sensitivitätsanalyse untersucht die Auswirkung einer inkrementellen Variation des Marktzinses (3-Monats-EURIBOR) um 100 Basispunkte auf den Wert der bestehenden Zinssicherungsgeschäfte.

Die tatsächlich eintretenden Wertänderungen und Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern oder das Eigenkapital vor Steuern können erheblich von der Analyse abweichen.

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Sensitivitätsanalyse Jahresergebnis vor Steuern Eigenkapital vor Steuern
Zins Plus 1
%
Zins Minus 1
%
Zins Plus 1
%
Zins Minus 1
%
TEUR TEUR TEUR TEUR
31. Dezember 2024
Marktbewertung Zinssicherungsgeschäfte 0 0 1.093 -1.065
31. Dezember 2023
Marktbewertung Zinssicherungsgeschäfte 0 0 880 -880

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die ALBIS Leasing Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig und/​oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Gefahr einer "Liquiditätslücke"). Im Unterschied zu den anderen hier besprochenen Risiken lässt sich das Liquiditätsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll durch das Risikodeckungspotenzial begrenzen.

Das Liquiditätsrisiko betrifft einerseits die Finanzierung des Neugeschäfts und andererseits die Finanzierung des Geschäftsbetriebs (Gehälter, Miete etc.). Dem wird durch ausreichend dimensionierte Refinanzierungs- und Vorfinanzierungslinien, verteilt auf mehrere Banken, sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsplanung entgegengewirkt. Hinzu kommt ein regelmäßiger Bericht über die aktuelle Bankenliste nebst bestehender Forfaitierungs- und Kreditlinien und deren Auslastung.

Die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe war jederzeit gegeben.

Fälligkeit der Cashflows der bilanzierten Finanzverbindlichkeiten:

In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten der frühestmöglichen nicht diskontierten vertraglichen Cashflows finanzieller Verpflichtungen zum Stichtag des abgelaufenen sowie des vorangegangenen Geschäftsjahres analysiert. Die Beträge stimmen teilweise nicht mit den Beträgen aus der Bilanz überein, da es sich um undiskontierte Cashflows inklusive der geplanten Zinsen handelt.

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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2024 bis zu 1 Jahr
TEUR
über 1 bis zu 5 Jahren
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 63.208 129.370 1.818 194.395
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.429 1.506 0 2.935
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.053 0 0 3.053
Sonstige Verbindlichkeiten 3.839 1.529 23 5.391
71.529 132.405 1.841 205.774
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Zusammensetzung zum 31. Dezember 2023 bis zu 1 Jahr
TEUR
über 1 bis zu 5 Jahren
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Gesamt
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 72.593 126.557 1.835 200.985
Verbindlichkeiten aus Leasing 1.557 1.352 0 2.909
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.947 0 0 2.947
Sonstige Verbindlichkeiten 2.810 1.445 21 4.276
79.907 129.354 1.856 211.117

c) Sensitivitätsanalyse

Quartalsweise wird auf Konzernebene für die operativen Leasinggesellschaften ein Gesamtrisikobericht erstellt, im Bedarfsfall auch unverzüglich. Der Bericht enthält die Risikotragfähigkeitsrechnung und risikoartenspezifische Sensitivitätsanalysen sowie risikoartenübergreifende Stresstests.

Wir verweisen auf die Angaben im Konzernlagebericht in den Abschnitten 2.1.4 Risikoinventur und 2.1.5 Risikotragfähigkeit sowie unter 2.2.1 zu den Adressenausfallrisiken.

6. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie ist mittels Division des den Aktionären zustehenden Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der sich im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Stammaktien zu ermitteln. Im aktuellen Geschäftsjahr und im Vorjahr ergab sich keine Veränderung der Anzahl der 21.195.430 im Umlauf befindlichen Stammaktien.

Um das verwässerte Ergebnis je Aktie zu berechnen, ist der den Aktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, zu bereinigen. Die Anzahl der Stammaktien ist gleich der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien plus der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien, die aufgrund der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien ausgegeben würden. Im aktuellen Geschäftsjahr und im Vorjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 29,7 Cent (Vorjahr 21,3 Cent).

7. Konzern-Kapitalflussrechnung

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich geringfügiger Wertberichtigungen nach Stufe 1 bewertet.

Insgesamt ist der Finanzmittelbestand um 4,6 Mio. EUR von 11,4 Mio. EUR auf 6,8 Mio. EUR gesunken.

Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 4,9 Mio. EUR) verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt.

Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt sowohl die zahlungswirksamen als auch die zahlungsunwirksamen Veränderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, dar. Die Überleitungsrechnung umfasst alle Fremdkapitalposten, für die Zahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind beziehungsweise zukünftig dort auszuweisen sind.

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01.01. 2024 Cashflows Zahlungsunwirksame Veränderungen 31.12. 2024
Geschäftsjahr 2024 TEUR Tilgung
TEUR
Aufnahme
TEUR
IFRS 16
TEUR
Zinsen
TEUR
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 179.624 -6.796 1.562 0 0 174.390
Verbindlichkeiten aus Leasing 2.909 -1.618 0 1.466 35 2.791
182.533 -8.414 1.562 1.466 35 177.181
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01.01. 2023 Cashflows Zahlungsunwirksame Veränderungen 31.12. 2023
Geschäftsjahr 2023 TEUR Tilgung
TEUR
Aufnahme
TEUR
IFRS 16
TEUR
Zinsen
TEUR
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 201.711 -32.087 10.000 0 0 179.624
Verbindlichkeiten aus Leasing 4.181 -1.599 0 300 27 2.909
205.892 -33.686 10.000 300 27 182.533

8. Segmentberichterstattung

Für Zwecke der Segmentberichterstattung bezüglich des Neugeschäfts wurden im Jahr 2024 gemäß IFRS 8.12 weiter drei Segmente identifiziert. Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in die Segmente "Handel/​Hersteller", "E-Bike-Vermittler" und "EDEKA-Kaufleute" aufgeteilt.

Das Segment "Handel/​Hersteller" wird von der ALBIS HiTec Leasing GmbH und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH (AFS) abgewickelt. Das Leasinggeschäft wird als Absatzfinanzierung mit den Händlern und Herstellern als zentrale Vertriebspartner betrieben.

Das Segment "E-Bike-Vermittler" wird von der ALBIS Fullservice Leasing GmbH betreut. Produktgruppen sind E-Bikes & Fahrräder. Die AFS schließt mit den Kunden Rahmenverträge oder Einzelleasingverträge ab, die über Vermittler im Rahmen von Dienstrad-/​Firmenradleasing vermittelt werden. Für die Vermittlungsleistungen der Online-Plattformen sind Provisionen und zum Teil auch Boni zu zahlen.

Das Geschäft des Segments "EDEKA-Kaufleute" wird von der ALBIS HiTec Leasing GmbH betrieben und betrifft die wesentlichen Objekte der Geschäftsausstattung eines Lebensmittel-Einzelhandels.

Alle Segmente sind im Bereich des Leasing- und Mietkaufgeschäfts für branchenübergreifende Investitionsobjekte tätig. Die Investitionsobjekte sind grundsätzlich für die gewerbliche Verwendung bestimmt. Die Leasing- und Mietkaufkunden haben ihren Sitz regelmäßig in Deutschland.

Das Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten - ohne anfängliche direkte Kosten (Initial Direct Costs) gemäß IFRS 16.83 - aller Leasing- und Mietkaufgüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern und Mietkäufern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden.

Das Segment "Handel/​Hersteller" realisierte im Jahr 2024 ein Wachstum im Neugeschäftsvolumen auf 62,2 Mio. EUR nach 44,8 Mio. EUR im Vorjahr. Grundlage des Neugeschäfts waren 8.852 Neuverträge nach 7.144 Neuverträgen im Vorjahr. Das durchschnittliche Vertragsvolumen ergab sich mit 7.031 EUR nach 6.270 EUR im Vorjahr.

Die Anzahl der Kunden des Segments "Handel/​Hersteller" beträgt 27.497 (Vorjahr 25.848) und ist damit um 1.649 Kunden (6,4 %) gestiegen. Die Anzahl der laufenden Verträge ergab sich mit 33.755, nach 31.299 im Vorjahr. Dies entspricht einem Anstieg von 7,8 %.

Das Segment "E-Bike-Vermittler" realisierte ein Neugeschäftsvolumen von 25,3 Mio. EUR nach 29,8 Mio. EUR im Vorjahr. Grundsätzlich hat die ALBIS Leasing Gruppe im Segment "E-BikeVermittler" entsprechend ihrer strategischen Ausrichtung den Ausbau des Small Ticket-Geschäfts in den Vordergrund gestellt. Diese strategische Fokussierung führte im Neugeschäft zu einem Rückgang des Neugeschäftsvolumens im E-Bike-Geschäft bei planmäßig steigender prozentualer Marge. Dem starken Preiswettbewerb und den damit verbundenen Risiken im E-Bike-Geschäft wird durch die neue strategische Ausrichtung jedoch entgegengewirkt. Trotz des stärker als erwarteten Rückgangs-, konnte aufgrund der Fokussierung auf den margenstärkeren Marktanteil dieser Produktgruppe eine Margenverbesserung erzielt werden.

Es wurden 7.751 Neuverträge abgeschlossen, nach 9.299 Neuverträgen im Vorjahr. Das durchschnittliche Vertragsvolumen ergab sich mit 3.263 EUR nach 3.201 EUR im Vorjahr.

Die Anzahl der Kunden des Segments "E-Bike-Vermittler" beträgt 2.343 (Vorjahr 2.865) und ist damit um 522 Kunden (18,2 %) gesunken. Die Anzahl der laufenden Verträge ergab sich mit 27.507 nach 29.363 im Vorjahr. Das entspricht einer Minderung um 6,3 %.

Das Segment "EDEKA-Kaufleute" realisierte ein Neugeschäftsvolumen von 13,9 Mio. EUR nach 16,2 Mio. EUR im Vorjahr, wobei auch in diesem Segment die Marge um 16,1 % gesteigert werden konnte. Auch diese Entwicklung unterstreicht die strategische Fokussierung auf margenstärkeres Neugeschäft. Aus dem Neugeschäft resultierten 379 Neuverträge (Vorjahr 320 Neuverträge). Dies entspricht einem durchschnittlichen Vertragsvolumen von 36.738 EUR (Vorjahr 50.567 EUR).

Die Anzahl der Kunden des Segments "EDEKA-Kaufleute" beträgt 928 (Vorjahr 809) und ist damit um 119 Kunden (14,7 %) gestiegen. Die Anzahl der laufenden Verträge ergab sich mit 1.663, nach 1.724 im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von 3,5 %.

Die ergebnisbezogene Darstellung erfolgt für die Segmente "Handel/​Hersteller" und "E-Bike-Vermittler" im internen Reporting an den Vorstand auf zusammengefasster Basis, sodass keine weitere Aufteilung erfolgt. Aus dem internen Reporting können die folgenden Informationen zur Ertragslage der Segmente auf handelsrechtlicher Basis zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen werden im internen Reporting nicht erhoben und damit nicht zur Steuerung genutzt.

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2024
Angaben
in TEUR
Handel/​ Hersteller und E-Bike Vermittler EDEKA Kaufleute Summe Segmente Überleitung Konzern IFRS
Erträge 117.494 18.201 135.695 -111.553 24.143
Leasing-, Zins- und Provisionsaufwendungen -15.694 -3.146 -18.840 18.840 0
Personalaufwendungen -5.363 0 -5.363 -3.083 -8.446
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -16.878 -91 -16.969 16.969 0
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und Forderungen -72.143 -14.526 -86.668 85.034 -1.634
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 -8.279 -8.279
Operatives Ergebnis 7.417 438 7.855 -2.072 5.783

Die vorstehende Tabelle zeigt die Überleitung der wesentlichen Erträge und Aufwendungen der Segmente auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit separater Angabe der den Segmenten nicht zugeordneten Aufwendungen und Erträgen der ALBIS Leasing AG, der Hanse Finance S. A. und der ALBIS Service GmbH einschließlich der Konsolidierungseffekte und der Effekte aus der Überleitung von HGB auf IFRS in der Spalte "Überleitung". Aufgrund der handelsrechtlichen Basis der ergebnisbezogenen Segmentberichterstattung mit einer überwiegenden Bilanzierung des Leasinggeschäfts als Operate Leasing unterscheiden sich die Segmenterträge und -aufwendungen in der obigen Darstellung deutlich von den Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach IFRS.

Das Segment "EDEKA-Kaufleute" ist mit seinem Geschäft vollständig von dem Kooperationspartner EDEKABANK AG abhängig. Das E-Bike-Geschäft beruht zum Großteil auf der Vermittlung von wenigen großen Geschäftspartnern. Auf einen einzelnen Vermittler im E-Bike-Geschäft entfallen mehr als 10 % des gesamten Neugeschäftsvolumens der ALBIS Leasing Gruppe.

Die Segmentierung im Jahr 2024 ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die ergebnisbezogene Darstellung für das Vorjahr 2023 wird nachfolgend wiedergegeben.

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2023
Angaben
in TEUR
Handel/​ Hersteller und E-Bike Vermittler EDEKA Kaufleute Summe Segmente Überleitung Konzern IFRS
Erträge 114.670 17.200 -131.870 -109.388 22.482
Leasing-, Zins- und Provisionsaufwendungen -17.733 -1.375 -19.108 19.108 0
Personalaufwendungen -5.327 0 -5.327 -3.536 -8.863
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -13.715 -152 -13.867 13.867 0
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und Forderungen -71.678 -15.595 -87.273 85.505 -1.768
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 -7.269 -7.269
Operatives Ergebnis 6.217 78 6.295 -1.713 4.582

9. Honorar des Abschlussprüfers

Die von dem Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 berechneten Honorare setzen sich wie folgt zusammen:

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2024
TEUR
2023
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 339 338
Andere Bestätigungsleistungen 6 6
Sonstige Leistungen 13 11
358 355

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen betreffen die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung der Abschlüsse der ALBIS Leasing AG und ihrer inländischen Tochtergesellschaften.

Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des Vergütungsberichts.

Die Sonstigen Leistungen betreffen die Durchsicht des Halbjahresberichts 2024.

10. Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2024 an

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Sascha Lerchl, Vorstand, Markt, Brohl-Lützing

Andreas Arndt, Vorstand, Marktfolge, Reppenstedt (bis 31. August 2024)

Zusätzlich übernahm Sascha Lerchl gemeinsam mit Andreas Arndt bis zum 31. August 2024 sowie mit Levke Krause ab dem 1. September 2024 die Geschäftsführung der folgenden Gesellschaften:

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ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg

ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg

ALBIS Service GmbH, Hamburg

Die genannten Gesellschaften sind sämtlich 100 %ige Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2024 an

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Christoph Franz Buchbender, Geschäftsführer, Neuss (Vorsitzender)

Weitere Aufsichtsrats-/​Beiratsmandate

ARAG SE, Düsseldorf

Beiratsvorsitzender (bis Mai 2024)

Christian Hillermann, Geschäftsführer, Hamburg (Stellvertretender Vorsitzender bis zum 31. Dezember 2024, danach Mitglied)

Weitere Aufsichtsratsmandate

affinis AG, Bremen

Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Rechtsanwältin, Chemnitz (Mitglied bis zum 31. Dezember 2024, danach stellvertretende Vorsitzende)

Weitere Aufsichtsratsmandate

ZABAG AG, Grünhainichen

Aufsichtsratsvorsitzende

(seit August 2024)

Prof. Dr. Jens Poll, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Berlin (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

Weitere Aufsichtsrats-/​Beiratsmandate

Elisabeth Vincenz Verbund GmbH, Berlin

Mitglied

Otto Krahn GmbH & Co. KG, Hamburg

Stellvertretender Beiratsvorsitzender

Collonil Salzenbrodt GmbH & Co. KG, Berlin

Beiratsvorsitzender

Verein Oberlinhaus, Potsdam

Aufsichtsratsvorsitzender

Deutsche Klassenlotterie Berlin AöR

Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender

11. Angaben zu den Gesamtbezügen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Vorstands im Jahr 2024 betrug 840 TEUR (Vorjahr 848 TEUR). Darin enthalten sind neben dem Fixum Nebenleistungen und Sachbezüge sowie kurzfristige variable Vergütungen.

Die dem Aufsichtsrat für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung belief sich auf 214 TEUR (Vorjahr 214 TEUR). Davon entfallen auf die Aufsichtsratsvergütung 198 TEUR (Vorjahr 198 TEUR) und auf Sitzungsgelder 16 TEUR (Vorjahr 16 TEUR). Pauschale Aufwandsentschädigungen wurden nicht gewährt.

Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht nach ARUG II wird gemäß §§ 87a und 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Er ist nicht Bestandteil des Konzernabschlusses. Der Vergütungsbericht ist für die Dauer von 10 Jahren zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 383 TEUR (Vorjahr 414 TEUR) gebildet und Ruhegelder in Höhe von 35 TEUR (Vorjahr 36 TEUR) gezahlt.

12. Angaben nach §§ 33 und 34 WpHG

Rolf Hauschildt teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. Dezember 2024 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 19. Dezember 2024 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 51,90 % (dies entspricht 11.001.106 Stimmrechten) betrug.

Christoph Zitzmann teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 22. Juni 2021 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 22. Juni 2021 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 25,03 % (das entspricht 5.305.071 Stimmrechten) betrug.

Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum keine neuen Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG.

13. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)

Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet.

Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen).

Mit Wirkung zum 19. Dezember 2024 hält Herr Rolf Hauschildt mehr als 50% der Aktien an der ALBIS Leasing AG und beherrscht somit die Gesellschaft unmittelbar. Herr Hauschildt wird daher als nahestehende Person nach IAS 24 klassifiziert.

Infolge der Erlangung einer beherrschenden Stellung durch Herrn Hauschildt gelten Unternehmen als nahestehend, die von ihm beherrscht werden oder in denen er durch eine Aufsichtsratstätigkeit eine Schlüsselposition einnimmt. Dies Gesellschaften sind daher aus Sicht der ALBIS Leasing AG als sonstige nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 einzustufen.

Die ALBIS Leasing AG hat das nahestehende Unternehmen Solventis AG, Mainz, wie in den Vorjahren mit der Erstellung einer Unternehmensanalyse beauftragt. Der Vertrag wurde zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Darüber hinaus wurde die ALBIS Leasing AG bei der Organisation von Investorengesprächen unterstützt. Das Entgelt betrug insgesamt 21 TEUR.

Ansonsten bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu Herrn Hauschildt oder ihm nahestehenden Unternehmen.

Am 31. Dezember 2024 bestanden keine Darlehens- und/​oder Leistungsbeziehungen mit weiteren nahestehenden Personen.

Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt.

Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.albis-leasing.de für die Dauer von 10 Jahren zugänglich ist.

14. Künftige Erlöse aus Operate Leasingverhältnissen (IFRS 16.53f)

Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4. Werden Mietverträge mit konzernfremden Mietern geschlossen, sind diese als Operate Leasingverhältnisse zu qualifizieren.

Die (lang- und kurzfristigen) Leasingzahlungen aus Operate Leasingverträgen werden in Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen bis zum erstmöglichen Kündigungstermin der Operate Leasingverhältnisse angegeben.

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Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2024 bis 1 Jahr
TEUR
über 1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
2024
TEUR
Mindestleasingzahlungen 169 0 0 169
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Laufzeiten Gesamt
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2023 bis 1 Jahr
TEUR
über 1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
2023
TEUR
Mindestleasingzahlungen 422 217 0 638

15. Haftungsverhältnisse und Contingent Liabilities (IAS 37.27)

Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2024 nicht.

16. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de, dort unter der Rubrik "Investoren" unter "Corporate Governance" zu finden.

17. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag ergeben, über die zu berichten wäre.

 

Hamburg, den 28. April 2025

ALBIS Leasing AG

Sascha Lerchl

Vorstand

Versicherung des gesetzlichen Vertreters zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht

"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

 

Hamburg, den 28. April 2025

ALBIS Leasing AG

Sascha Lerchl, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ALBIS Leasing AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt I.2 verwiesen wird, und die Abschnitte B.3. "Nachhaltigkeit" sowie G.2.1.2 "Gruppenweites internes Kontrollsystem" des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Existenz und Bewertung der neu zugegangenen Leasingforderungen

2. IFRS 9-konforme Ermittlung der Risikovorsorge für die Leasingforderungen

Zu 1. Existenz und Bewertung der neu zugegangenen Leasingforderungen

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2024 werden Forderungen aus Leasingverhältnissen von EUR 191,9 Mio. (Vj. EUR 190,7 Mio.) ausgewiesen, die zu einem wesentlichen Teil auf den im Berichtsjahr neu zugegangenen Leasingverträgen beruhen. Im Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG werden sämtliche Leasing- und Mietkaufverträge als Finanzierungsleasingverhältnisse bilanziert, da die Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den Leasingvermögenswerten im Wesentlichen auf die Leasingnehmer übertragen sind. Die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen prägen das Bilanzbild der ALBIS Leasing Gruppe mit einem Anteil von 82,1 % (Vj. 81,7 %) der Bilanzsumme.

Die Angaben des Konzerns zur Bilanzierung und Bewertung der Leasingforderungen sind in den Abschnitten 3.3.1 "Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts als Leasinggeber" und 3.11 "Verwendung von Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen" des Konzernanhangs enthalten. Die Zusammensetzung des Bestands der Leasingforderungen im Vorjahresvergleich wird in Abschnitt 4.4 "Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen" des Konzernanhangs dargestellt.

Die Leasingforderungen sind bei Zugang mit dem Nettoinvestitionswert anzusetzen, der dem Barwert sämtlicher Leasingzahlungen und des nicht garantierten Restwertes abgezinst mit dem internen Zinsfuß des Leasingverhältnisses entspricht. Die Leasingzahlungen werden ab dem Bereitstellungsdatum so in einen Zins- und Tilgungsanteil zerlegt, dass eine periodisch gleichbleibende Verzinsung der Restforderung entsprechend der Effektivzinsmethode erfasst wird. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, wie z.B. Vermittlungsprovisionen, sind in die Berechnung des Nettoinvestitionswertes einzubeziehen. Die in die Bewertung einzubeziehenden nicht garantierten Restwerte sind regelmäßig auf deren Realisierbarkeit zu prüfen und bei Anzeichen für eine zu erwartende Verminderung ist eine erfolgswirksame Wertminderung zu berücksichtigen.

Es besteht das Risiko, dass die im Berichtsjahr neu bilanzierten Leasingforderungen nicht bestehen oder mit einem nicht zutreffenden Zugangswert bewertet werden. Die Ermittlung der nicht garantierten Restwerte der Leasingverträge ist zudem mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet, da sowohl die erwarteten Verwertungserlöse als auch die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können (Nachmieterlöse), zu schätzen sind. Vor diesem Hintergrund waren die Existenz und die Bewertung der neu zugegangenen Leasingforderungen aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte als auch im Wesentlichen auf umfangreiche aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Hinsichtlich der Existenz der neu zugegangenen Leasingforderungen haben wir eine Beurteilung der Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen im Rahmen des diesbezüglichen internen Kontrollsystems vorgenommen. Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Vertragsabschluss, die Übergabe des Leasinggegenstands an den Kunden und die Übernahme der Vertragsdaten in die Leasingsoftware beurteilt. Auf Basis einer Schichtung der Grundgesamtheit der im Berichtsjahr neu abgeschlossenen Leasingverträgen haben wir in umfangreichen Stichproben im Rahmen der Vor- und der Hauptprüfung die Existenz der Leasingforderungen durch Abstimmung zu den unterzeichneten Leasingverträgen, Übernahmebestätigungen der Leasinggüter, externen Liefernachweisen und Lieferantenrechnungen verifiziert und die korrekte Übernahme der Vertragsdaten in die Leasingsoftware nachvollzogen. Mittels Datenanalysen haben wir auf Ebene der Abschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften die Vollständigkeit der Zahlungseingänge/​Umsatzbuchungen und einen Vollabgleich der Vertragsdaten zur regulatorisch erforderlichen Substanzwertberechnung vorgenommen.

Die Korrektheit der systemgestützten Berechnung der Zugangswerte der Leasingverhältnisse unter Berücksichtigung von anfänglichen direkten Kosten haben wir in Stichproben methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Die Vollständigkeit der Einbeziehung der Leasingverträge in die Forderungsbewertung haben wir durch Abgleich zur Vertragsdatenbank verifiziert. Die Richtigkeit der überwiegend systemgestützten Berechnung der ungarantierten Restwerte haben wir methodisch und durch Datenabgleich nachvollzogen.

Das im ALBIS Leasing Konzern eingerichtete Vorgehen zur Sicherstellung der Existenz und der Richtigkeit der Zugangsbewertung der Leasingforderungen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen des IFRS 16 halten wir für sachgerecht.

Zu 2. IFRS 9-konforme Ermittlung der Risikovorsorge für die Leasingforderungen

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, werden zum 31. Dezember 2024 Wertberichtigungen auf Leasingforderungen in Höhe von EUR 7,9 Mio. (Vj. EUR 6,6 Mio.) ausgewiesen. Die Aufwendungen für Risikovorsorge inklusive der Wertberichtigungen auf andere Finanzinstrumente betrugen in 2024 EUR 2,1 Mio. nach EUR 2,6 Mio. im Vorjahr.

Die Angaben zur Methodik der Risikovorsorge für die Leasingforderungen sind in den Abschnitten 3.3.1 "Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts als Leasinggeber" und 3.11 "Verwendung von Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen" des Konzernanhangs enthalten. Die Zusammensetzung der Wertberichtigungen gemäß den Stufen des IFRS 9 und die Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr werden in Abschnitt 4.4 "Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen" des Konzernanhangs dargestellt.

Die Risikovorsorge wird gemäß den Vorschriften des IFRS 9 nach der Expected-Credit-Loss-Methode in Höhe des erwarteten Kreditausfalls zum Bilanzstichtag vorgenommen. Dabei werden die Leasingforderungen gemäß ihres steigenden Ausfallrisikos in drei Stufen klassifiziert. Bei der Ermittlung der Wertberichtigungen auf die Leasingforderungen sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen. Diese umfassen unter anderem die Differenzierung der Forderungen nach Branchenrisiken, die Feststellung der Kriterien für den Wechsel in eine höhere Wertberichtigungsstufe, die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten innerhalb der Stufen und die Vornahme von zukunftsbezogenen Anpassungen der Modellparameter. Die zukunftsbezogenen Adjustierungen der Risikoparameter wurden auf Basis von Szenariorechnungen vorgenommen, deren Annahmen ermessensbehaftet sind. Diese Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die durch die bestehenden konjunkturellen Risiken noch verstärkt werden. Für Novel Risks wie die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten und die grundlegende Neuausrichtung der US-amerikanischen Außen- und Handelspolitik ist eine zusätzliche Risikovorsorge in Form eines ermessensbehafteten Post-Model-Adjustment erfolgt.

Darüber hinaus ist die Ermittlung der Wertberichtigungen in hohem Maße komplex und abhängig von der Sach- und Fachkenntnis einer begrenzten Zahl von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Berechnung der Wertberichtigungen auf nicht sachgerechte Weise durchgeführt wird bzw. auf nicht sachgerechten Annahmen, einer nicht sachgerechten Datenbasis oder einer nicht sachgerechten Anwendung des Bewertungsmodells basiert und die Wertberichtigungen nicht in angemessener Höhe vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund war die Ermittlung der Risikovorsorge für die Leasingforderungen gemäß IFRS 9 aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unseres Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung in Bezug auf die Werthaltigkeitsrisiken der bestehenden Leasingforderungen durchgeführt. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Prozess zur Erfassung der Ausfallrisiken und zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf die Leasingforderungen verschafft. Hierzu haben wir die Organisationsanweisungen und Richtlinien des ALBIS Leasing Konzerns zum Monitoring von Ausfallrisiken und die Auswertungen des Controllings und Risikomanagements analysiert.

Darauf aufbauend haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Wir haben die grundsätzliche Konformität des Bewertungsmodells zur Bestimmung der Wertberichtigungen mit IFRS 9 beurteilt und die Eignung der in das Verfahren einfließenden Schätzparameter analysiert. Für die im Berichtsjahr erfolgten Veränderungen des Modells haben wir die Übereinstimmung mit den Vorschriften des IFRS 9 gewürdigt. Wir haben dabei untersucht, ob die wesentlichen Schätzparameter für die Ermittlung der Wertberichtigungen methodisch sachgerecht und rechnerisch zutreffend ermittelt und richtig in das Berechnungsmodell einbezogen wurden. Zudem haben wir die Aktualisierung wesentlicher Schätzparameter anhand externer und interner Nachweise nachvollzogen. Für die zukunftsbezogenen Adjustierungen in Form von In-Model-Adjustments und das erfolgte Post-Model-Adjustment haben wir die Begründung, Angemessenheit und sachgerechte Herleitung beurteilt. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Zuordnung der Leasingforderungen zu den Wertberichtigungsstufen haben wir mittels Datenanalysen verifiziert. Abschließend haben wir die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells für die Ermittlung der Wertberichtigungen kontrolliert.

Das überarbeitete Bewertungsmodell für die Ermittlung der Wertberichtigungen ist im Ergebnis sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen des IFRS 9. Die Schätzparameter wurden angemessen abgeleitet.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt I.2. des zusammengefassten Lageberichts hingewiesen wird,

der Abschnitt B.3. "Nachhaltigkeit" im zusammengefassten Lagebericht,

die im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt G.2.1.2 "Gruppenweites internes Kontrollsystem" erfolgte Beschreibung des gesamten internen Kontrollsystems (Angaben nach Empfehlung A.5 DCGK 2022),

den Bericht des Aufsichtsrats,

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und

die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, auf die in Abschnitt "I.2. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i.V.m. § 289f HGB) und Vergütungsbericht" des zusammengefassten Lageberichts hingewiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen in der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "391200M6IPHYFEVUUC36-2024-12-31-0-de.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zs ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dirk Schützenmeister.

 

Hamburg, 28. April 2025

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Frank Schuckenbrock, Wirtschaftsprüfer

Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2024

der ALBIS Leasing AG, Hamburg

Aktiva

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Stand am 31.12.2024
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 5.272,00 6.273,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.906,00 18.372,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 35.885.997,61 35.885.997,61
35.904.175,61 35.910.642,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87.641,66 27.250,75
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13.938.029,39 10.946.394,92
14.025.671,05 10.973.645,67
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 998.425,10 1.597.276,38
15.024.096,15 12.570.922,05
50.928.271,76 48.481.564,66

Passiva

Stand am 31.12.2024
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 21.195.430,00 21.195.430,00
II. Kapitalrücklage 5.723.518,60 5.723.518,60
III. Gewinnrücklage
1. Gesetzliche Rücklage 1.532.755,20 1.532.755,20
2. Andere Gewinnrücklagen 11.655.660,65 9.845.240,70
IV. Bilanzgewinn 4.036.048,65 3.506.054,35
44.143.413,10 41.802.998,85
B. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 2.391.711,00 2.513.869,00
2. Steuerrückstellungen 1.053.862,97 531.862,97
3. Sonstige Rückstellungen 1.019.223,82 975.156,32
4.464.797,79 4.020.888,29
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 317.749,39 261.818,12
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.750.568,63 1.767.119,12
3. Sonstige Verbindlichkeiten 251.742,85 628.740,28
2.320.060,87 2.657.677,52
50.928.271,76 48.481.564,66

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

der ALBIS Leasing AG, Hamburg

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2024
EUR
2023
EUR
1. Umsatzerlöse 1.446.076,74 1.577.259,46
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.058.078,84 1.239.349,24
2.504.155,58 2.816.608,70
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogenen Leistungen 1.404.051,96 1.513.412,41
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.332.016,99 1.282.119,98
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 99.288,10 81.317,39
1.431.305,09 1.363.437,37
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 6.464,00 13.951,50
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.322.628,45 2.821.025,90
-3.660.293,92 -2.895.218,48
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 8.174.472,57 6.763.319,37
8. Zinsen und ähnliche Erträge 106.200,00 106.201,74
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 62.330,00 52.724,00
8.218.342,57 6.816.797,11
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 522.000,00 415.524,28
11. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen 4.036.048,65 3.506.054,35
12. Sonstige Steuern 0,00 0,00
13. Jahresüberschuss 4.036.048,65 3.506.054,35
14. Gewinnvortrag 3.506.054,35 279.550,91
15. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.810.419,95 279.550,91
16. Bilanzgewinn 5.731.683,05 3.506.054,35

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland.

Der Jahresabschluss für die ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2024 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf Grundlage der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den Finanzanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.

Forderungen sind zum Nennwert - vermindert um gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen - angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbaren und latenten Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten aktiviert.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag und wird auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung vorgenommen. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung der Rückstellungen mit dem gemäß § 253 Abs. 2 HGB von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,90 % (Vorjahr 1,82 %) und einer kalkulierten Rentenanpassung von 2,1 % (Vorjahr 2,3 %) vorgenommen. Angewendet wurde die Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode). Der Rechnungszins ist der Bundesbankzinssatz per 31. Dezember 2024 bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ermittelt, die insbesondere bei den Pensionsrückstellungen bestehen. Dabei werden bei der ALBIS Leasing AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen. Die Ermittlung der Latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der ALBIS Leasing AG von aktuell 32,28 % (Vorjahr 32,28 %). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern werden nur bis zur Höhe der bestehenden passiven latenten Steuern bilanziert. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern erfolgt in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 S. 2 HGB keine Aktivierung. Zum 31. Dezember 2024 besteht wie am Vorjahresstichtag ein Überhang aktiver latenter Steuern, der nicht angesetzt wird.

III. Erläuterungen zur Bilanz

AKTIVA

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Zusammensetzung des Anteilsbesitzes nach Buchwerten

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31.12.2024
TEUR
Vorjahr
TEUR
ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg 35.886 35.886

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die Gesellschaft war im Berichtsjahr an folgenden Gesellschaften gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und 4 AktG beteiligt:

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Gesellschaft Anteil 2024
%
Eigenkapital 2024
TEUR
Jahresergebnis 2024
TEUR
ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg 100,0 8.736 8.174 (1)
Mittelbare Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg 100,0 761 11.509 (2)
ALBIS Service GmbH, Hamburg 100,0 281 319 (2)

(1) Jahresergebnis vor Ergebnisabführung an die ALBIS Leasing AG
(2) Jahresergebnis vor Aufwand aus Ergebnisabführung und vor Erträgen ausVerlustübernahme

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

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31.12.2024
TEUR
Vorjahr
TEUR
ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg 4.191 4.340
ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg 9.747 6.606
13.938 10.946

Die ALBIS Leasing AG hat den Tochtergesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe Darlehen in Höhe von 7.080 TEUR aus den Mitteln der Kapitalerhöhung des Jahres 2020 gewährt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zudem aus der Ergebnisabführung der ALBIS HiTec Leasing GmbH und aus Verrechnungen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten beruhen in Höhe von 842 TEUR (Vorjahr 1.362 TEUR) auf frei verfügbaren Guthaben und in Höhe von 68 TEUR (Vorjahr 71 TEUR) auf eingezahlten Kautionen, vor allem Mietkautionen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen in der Ifflandstraße 4. Darüber hinaus wird ein Treuhandkonto in Höhe von 88 TEUR (Vorjahr 165 TEUR) ausgewiesen.

PASSIVA

Gezeichnetes Kapital

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21.195.430,00 EUR (einundzwanzig Millionen einhundertfünfundneunzigtausendvierhundertdreißig Euro), Vorjahr 21.195.430,00 EUR. Es ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr 21.195.430 Stückaktien) eingeteilt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt.

(2) Die Form der Aktienurkunden sowie die der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Gleiches gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.

Entwicklung des Eigenkapitals

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Gezeichnetes Kapital
TEUR
Gesetzliche Rücklage
TEUR
Andere Gewinnrücklagen
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Bilanzgewinn
TEUR
Eigenkapital
TEUR
31.12.2023 21.195 1.533 9.845 5.724 3.506 41.803
Dividendenzahlung 0 0 0 0 -1.696 -1.696
Einstellung aus Bilanzgewinn 0 0 1.810 0 -1.810 0
Jahresüberschuss 2024 0 0 0 0 4.036 4.036
31.12.2024 21.195 1.533 11.655 5.724 4.036 44.143

Die Hauptversammlung beschloss am 4. Juli 2024 für das Geschäftsjahr 2023 die Ausschüttung einer Gesamtdividende von 0,08 EUR je Aktie. Diese setzt sich aus einer Basisdividende in Höhe von 0,05 EUR je Aktie und einer Bonusdividende in Höhe von 0,03 EUR je Aktie zusammen. Der verbleibende Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 1.810 TEUR wurde in die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" eingestellt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften von vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedenen Mitarbeitern gebildet.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,96 %, Vorjahr 1,74 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,90 %, Vorjahr 1,82 %) stellt sich wie folgt dar:

Sollrückstellung mit Zinssatz (2024)

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in TEUR
Durchschnitt 7 Jahre (Zins 1,96 %) 2.378
Durchschnitt 10 Jahre (Zins 1,90 %) 2.392
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB -14

Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre).

Steuerrückstellungen

Steuerrückstellungen waren in Höhe von 532 TEUR (Vorjahr 116 TEUR) für Ertragsteuern der Vorjahre und in Höhe von 522 TEUR (Vorjahr 416 TEUR) für Ertragsteuern des Berichtsjahres zu bilden. Die Steuerrückstellungen entfallen auf Körperschaftsteuer (509 TEUR) und Gewerbesteuer (545 TEUR).

Sonstige Rückstellungen

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31.12.2024
TEUR
Vorjahr
TEUR
Urlaub, Sonderzahlungen, Tantiemen und Abfindungen 664 658
Abschluss- und Prüfungskosten 240 218
Geschäftsbericht 32 18
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 82 79
Übrige 2 2
1.019 975

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der Ausweis von insgesamt 318 TEUR (Vorjahr 262 TEUR) betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsräten und Rechtsanwälten.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.751 TEUR (Vorjahr 1.767 TEUR) resultieren aus einem Darlehen der ALBIS HiTec Leasing GmbH in Höhe von 1.500 TEUR (Vorjahr 1.500 TEUR), der umsatzsteuerlichen Organschaft, Dienstleistungsverträgen und laufenden Verrechnungen im Konzern.

Sonstige Verbindlichkeiten

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31.12.2024
TEUR
Vorjahr
TEUR
Umsatzsteuer 167 534
Lohn- und Kirchensteuer 15 28
Erhaltene Mietkautionen 67 67
Übrige 3 0
252 629

Die Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft der ALBIS Leasing AG mit den übrigen Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe.

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2024 1.446 TEUR (Vorjahr 1.577 TEUR).

Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Geschäftsjahr wurden Mieten in Höhe von 1.322 TEUR (Vorjahr 1.409 TEUR) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten, aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften und aus der Übernahme der Internen Revision.

Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge werden in Höhe von 1.058 TEUR (Vorjahr 1.239 TEUR) ausgewiesen.

Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von 840 TEUR (Vorjahr 981 TEUR). Periodenfremde Erträge sind in Höhe von 178 TEUR enthalten. Diese setzen sich aus 129 TEUR für die Auflösung von Rückstellungen und 49 TEUR für die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen zusammen.

Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr 1.404 TEUR (Vorjahr 1.513 TEUR). Die Aufwendungen resultieren überwiegend aus dem Mietverhältnis für die Zentrale in der Ifflandstraße 4.

Aufwendungen für Altersversorgung

Die Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich im Berichtsjahr auf 0 TEUR (Vorjahr 2 TEUR).

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

Mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH besteht seit Mitte 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Erträge aus Ergebnisabführung ergaben sich mit 8.174 TEUR (Vorjahr 6.763 TEUR).

Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinserträge aus an Tochtergesellschaften (verbundene Unternehmen) gewährten Darlehen betragen 106 TEUR (Vorjahr 106 TEUR).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen betragen 62 TEUR (Vorjahr 53 TEUR). Die Zinsen sind angefallen für die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 44 TEUR (Vorjahr 35 TEUR) und für Darlehen von Tochtergesellschaften von 18 TEUR (Vorjahr 18 TEUR).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die für das Jahr 2024 geschuldeten Ertragsteuern betragen 522 TEUR (Vorjahr 416 TEUR). Ertragsteuernachzahlungen für Vorjahre gab es nicht (Vorjahr 0 TEUR).

V. Sonstige Angaben

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de.

Meldungen gemäß § 33 WpHG

Rolf Hauschildt teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. Dezember 2024 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 19. Dezember 2024 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 51,90 % (dies entspricht 11.001.106 Stimmrechten) betrug.

Christoph Zitzmann teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 22. Juni 2021 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 22. Juni 2021 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 25,03 % (das entspricht 5.305.071 Stimmrechten) betrug.

Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum keine neuen Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG.

Haftungsverhältnisse (§ 251 i. V. m. §§ 268 Abs. 7 HGB und 285 Nr. 27 HGB)

Die ALBIS Leasing AG hat mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist ihrerseits mit ihren Tochtergesellschaften, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der ALBIS Service GmbH, mittelbar mit Ergebnisabführungsverträgen verbunden. Die Ergebnisabführungsverträge verpflichten die ALBIS Leasing AG, Verluste der verbundenen Gesellschaften zu übernehmen.

Die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, ("LBBW") hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S. A., Compartment Kontor, für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der ALBIS HiTec Leasing GmbH verkauften Forderungen an das Compartment Kontor ergeben. Die ALBIS Leasing AG haftet zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH gesamtschuldnerisch gegenüber der LBBW bis zu einem Höchstbetrag von 4 Mio. EUR, soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben. Zum 31. Dezember 2024 betrug die Inanspruchnahme der Avalbürgschaft und damit das Haftungsverhältnis für die ALBIS Leasing AG 1 Mio. EUR.

Die LBBW hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S. A., Compartments NorthWest und NorthWest II, für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der ALBIS HiTec Leasing GmbH verkauften Forderungen an die Compartments NorthWest und NorthWest II ergeben. Die ALBIS Leasing AG hat zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der LBBW bis zu einem Höchstbetrag von 2,75 Mio. EUR übernommen, soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben. Am 31. Dezember 2024 erfolgte keine Inanspruchnahme des Avals.

Mit Datum vom 2. Juli 2020 wurde zwischen der ALBIS HiTec Leasing GmbH und der LBBW ein Rahmendarlehensvertrag bis zu einem Höchstbetrag von 6,45 Mio. EUR geschlossen. Es handelt sich um eine Vorfinanzierungskreditlinie für Forderungsankäufe der Hanse Finance S. A., Compartment NorthWest. Diese Kreditlinie kann von den Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH und ALBIS Fullservice Leasing GmbH in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Linie am 31. Dezember 2024 betrug 0 EUR. Die ALBIS Leasing AG haftet hierfür gesamtschuldnerisch mit.

Mit Datum vom 16. Februar 2018 wurde zwischen der ALBIS HiTec Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der OLB Oldenburgische Landesbank AG, Bremen, ein Rahmendarlehensvertrag bis zu einem Höchstbetrag von 3,0 Mio. EUR geschlossen. Es handelt sich um eine Vorfinanzierungskreditlinie für Forderungsankäufe der Hanse Finance S. A., Compartment Kogge. Diese Kreditlinie kann von den Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH und ALBIS Fullservice Leasing GmbH unter den vorgenannten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahmen der Linie am 31. Dezember 2024 betrug 0 EUR. Die ALBIS Leasing AG haftet hierfür gesamtschuldnerisch mit.

Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird aufgrund des störungsfreien Verlaufs der Grundgeschäfte als gering eingestuft.

Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2024 nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB)

Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

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31.12.2024
TEUR
Vorjahr
TEUR
Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 2.829 2.532
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

Der Mietvertrag endet - nach Verlängerung im Jahr 2024 um weitere zwei Jahre - im Jahr 2027.

Durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)

Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich vier Angestellte und einen Vorstand (Vorjahr fünf Angestellte und zwei Vorstände).

Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Angaben zu § 285 Nr. 9a HGB (Gesamtbezüge)

Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Vorstands im Jahr 2024 betrug 840 TEUR (Vorjahr 848 TEUR). Darin enthalten sind neben dem Fixum Nebenleistungen und Sachbezüge, kurzfristige variable Vergütungen und Abfindungen.

Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Aufsichtsrats belief sich auf 214 TEUR (Vorjahr 214 TEUR). Davon entfallen auf die Aufsichtsratsvergütung 198 TEUR (Vorjahr 198 TEUR) und auf Sitzungsgelder 16 TEUR (Vorjahr 16 TEUR). Pauschale Aufwandsentschädigungen wurden nicht gewährt.

Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht nach ARUG II wird gemäß §§ 87a und 162 AktG erstellt. Er ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Vergütungsbericht ist für die Dauer von 10 Jahren zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.

Bezüge früherer Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
Angaben zu § 285 Nr. 9b HGB (Gesamtbezüge)

Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 429 TEUR (Vorjahr 465 TEUR) gebildet und Ruhegelder in Höhe von 35 TEUR (Vorjahr 36 TEUR) gezahlt.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB)

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2024 an

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Sascha Lerchl, Vorstand, Markt, Brohl-Lützing

Andreas Arndt, Vorstand Marktfolge, Reppenstedt (bis zum 31. August 2024)

Zusätzlich übernahm Sascha Lerchl gemeinsam mit Andreas Arndt bis zum 31. August 2024 sowie mit Levke Krause ab dem 1. September 2024 die Geschäftsführung der folgenden Gesellschaften:

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ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg

ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg

ALBIS Service GmbH, Hamburg

Die genannten Gesellschaften sind sämtlich 100 prozentige Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2024 an

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Christoph Franz Buchbender, Geschäftsführer, Neuss (Vorsitzender)

Weitere Aufsichtsratsmandate

ARAG SE, Düsseldorf Beiratsvorsitzender (bis Mai 2024)

Christian Hillermann, Geschäftsführer, Hamburg (Stellvertretender Vorsitzender bis zum 31. Dezember 2024, anschließend Mitglied)

Weitere Aufsichtsratsmandate

affinis AG, Bremen Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Rechtsanwältin, Chemnitz (bis zum 31. Dezember 2024 Mitglied, ab dem 1. Januar 2025 stellvertretende Vorsitzende)

Weitere Aufsichtsratsmandate

ZABAG AG, Grünhainichen

Aufsichtsratsvorsitzende (seit August 2024)

Prof. Dr. Jens Poll, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Berlin (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

Weitere Aufsichtsratsmandate

Elisabeth Vincenz Verbund GmbH, Berlin

Mitglied

Otto Krahn GmbH & Co. KG, Hamburg

Stellvertretender Beiratsvorsitzender

Collonil Salzenbrodt GmbH & Co. KG, Berlin

Beiratsvorsitzender

Verein Oberlinhaus, Potsdam

Aufsichtsratsvorsitzender

Deutsche Klassenlotterie Berlin AöR

Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender

Börsennotierung

Die ALBIS Leasing AG-Aktien (ISIN DE0006569403/​WKN 656940) sind zum Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt (General Standard) und München zugelassen. Darüber hinaus werden die ALBIS Leasing AG-Aktien über die elektronischen Handelssysteme XETRA und Tradegate sowie im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart gehandelt.

Konzernverhältnisse

Die ALBIS Leasing AG erstellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernobergesellschaft zum 31. Dezember 2024 einen Konzernabschluss nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und einen Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Tochtergesellschaften. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB)

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der ALBIS Leasing AG, Hamburg, angegeben.

Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere zu den in mitteloder unmittelbar 100-prozentigem Anteilsbesitz befindlichen Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG. Die Beziehungen bestehen überwiegend aufgrund von Miet- und Dienstleistungsverträgen.

Die ALBIS Leasing AG hat ein nahestehendes Unternehmen wie im Vorjahr mit der Erstellung einer Unternehmensanalyse beauftragt. Der Vertrag wurde zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Darüber hinaus hat der Vorstand an einer virtuellen Roadshow des nahestehenden Unternehmens teilgenommen. Das Entgelt an das nahestehende Unternehmen betrug insgesamt 21 TEUR.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB)

Es gibt keine wesentlichen Ereignisse, über die zu berichten wäre.

Gewinnverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)

Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 vorschlagen für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 0,09 EUR je Aktie zu zahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 2.128 TEUR in den Bilanzposten "andere Gewinnrücklagen" einzustellen.

 

Hamburg, den 28. April 2025

ALBIS Leasing AG

Sascha Lerchl, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

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Anschaffungs-/​Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2024
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2024
EUR
Stand am 1.1.2024
EUR
Zugänge
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 68.451,51 0,00 0,00 68.451,51 62.178,51 1.001,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.069,60 0,00 11.689,67 86.379,93 79.697,60 5.463,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 35.885.997,61 0,00 0,00 35.885.997,61 0,00 0,00
36.052.518,72 0,00 11.689,67 36.040.829,05 141.876,11 6.464,00
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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2024
EUR
Stand am 31.12.2024
EUR
Stand am 31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 63.179,51 5.272,00 6.273,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.686,67 73.473,93 12.906,00 18.372,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 35.885.997,61 35.885.997,61
11.686,67 136.653,44 35.904.175,61 35.910.642,61

Versicherung des gesetzlichen Vertreters zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht

"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Hamburg, den 28. April 2025

ALBIS Leasing AG

Sascha Lerchl, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ALBIS Leasing AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt I.2 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und die Abschnitte B.3. "Nachhaltigkeit" sowie G.2.1.2 "Gruppenweites internes Kontrollsystem" des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum 31. Dezember 2024 bilanziert die ALBIS Leasing AG, Hamburg, Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 35.886 sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 13.938. Dies entspricht 97,8 % der Bilanzsumme und 112,9 % des Eigenkapitals. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum Nominalwert bilanziert. Über die mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge beeinflussen deren Jahresergebnisse maßgeblich das Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG, die außerhalb des Verbundbereichs keine eigenen Einnahmen - außer Mieteinnahmen aus Untervermietung - erzielt. Bei den Anteilen sind gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorzunehmen. Bei den Forderungen sind Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Stichtag vorzunehmen. Die Angaben der Gesellschaft zur Beteiligungs- und Forderungsbewertung sind in den Kapiteln "II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "III. Erläuterungen zur Bilanz /​ Aufstellung des Anteilsbesitzes" im Anhang sowie im Kapitel "J.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" des zusammengefassten Lageberichts enthalten.

Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird durch eine vereinfachte Unternehmensbewertung mittels des Ertragswertverfahrens auf Basis einer aktuellen Mehrjahresplanung nachgewiesen. Die in dem Bewertungsmodell verwendeten Prämissen werden soweit möglich aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Kapitalmarktdaten, Zinssätze) abgeleitet. Die ermittelten künftigen Gewinne der Tochtergesellschaften beruhen auf einer Ertragsplanung für die nächsten fünf Jahre, die mit der Annahme einer langfristigen Wachstumsrate fortgeschrieben werden. Die Planung des Leasing-Neugeschäfts und der erwarteten Kosten erfolgt zentral durch das Controlling bis zur Ebene der Betriebsergebnisse. Die Planungsrechnungen werden nach Plausibilitätskontrolle durch das Rechnungswesen und den Vorstand der Gesellschaft in das Bewertungsmodell übertragen. Dabei werden für Bewertungszwecke gegebenenfalls erforderliche Anpassungen berücksichtigt (z.B. Ertragsteuern).

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Planungsannahmen, insbesondere von der Einschätzung der künftigen Leasingerträge und Aufwandsstrukturen der Tochtergesellschaften durch die gesetzlichen Vertreter sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung der Anteile an und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen für die Vermögens- und Ertragslage der ALBIS Leasing AG war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Bewertungen durch die Gesellschaft ergaben keinen Abwertungsbedarf.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen, die der Bewertung zugrunde liegenden zentralen Annahmen gewürdigt und die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes beurteilt.

Wir haben uns davon überzeugt, dass die nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren abgeleiteten beizulegenden Werte in vertretbarer Weise aus den relevanten Bewertungsstandards abgeleitet wurden. Von der Angemessenheit der bei der Beteiligungsbewertung verwendeten künftigen Planergebnisse haben wir uns durch Abstimmung mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planung überzeugt und deren wesentliche Annahmen nachvollzogen. Dabei haben wir auch beurteilt, ob der Planungsprozess eine hinreichend genaue Schätzung zukünftiger Zahlungsströme und Ergebnisse sicherstellt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der auf diese Weise ermittelten Beteiligungswerte haben können, haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die im Abschnitt I.2 des zusammengefassten Lageberichts hingewiesen wird,

der Abschnitt B.3. "Nachhaltigkeit" im zusammengefassten Lagebericht,

die im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt G.2.1.2 "Gruppenweites internes Kontrollsystem" erfolgende Beschreibung des gesamten internen Kontrollsystems (Angaben nach Empfehlung A.5 DCGK 2022),

den Bericht des Aufsichtsrats,

die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und

die übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, auf die in Abschnitt "I.2. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i.V.m. § 289f HGB) und Vergütungsbericht" des zusammengefassten Lageberichts hingewiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "JA.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dirk Schützenmeister.

 

Hamburg, 28. April 2025

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Frank Schuckenbrock, Wirtschaftsprüfer

Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer