KROMI Logistik AG
Hamburg
ISIN DE000A0KFUJ5
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
hiermit laden wir Sie zu der am
Mittwoch, dem 9. Dezember 2015 um 11:00 Uhr
(Einlass ab 10:00 Uhr)
im Steigenberger Hotel Hamburg
8. Etage, Saal ‘Über den Dächern Hamburgs’
Heiligengeistbrücke 4
20459 Hamburg
stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage
des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr
2014/2015
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits
gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von EUR 3.856.534,49 in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.
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5.
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Wahlen zum Aufsichtsrat
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2010 war Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp für fünf Jahre zum Mitglied
des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG gewählt worden. Daher endet die Berufung Herrn Prof. Dr. Kottkamps turnusgemäß mit
Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, so dass die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Berater, Großhansdorf,
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für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019/2020 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Prof. Dr. Kottkamp hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren seiner Aufsichtsratstätigkeit – davon im Geschäftsjahr
2010/2011 als Vorsitzender des Aufsichtsrats – sehr um die KROMI Logistik AG verdient gemacht und war mit seiner profunden
Erfahrung und Vernetzung im Maschinenbausektor ein wertvoller Impulsgeber im Gremium des Aufsichtsrats und Gesprächspartner
des Vorstands.
Herr Prof. Dr. Kottkamp war langjährig Vorsitzender des Vorstands bzw. der Geschäftsführung in großen Unternehmen des deutschen
Maschinenbaus. Heute ist er Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Lloyd Fonds AG, Hamburg, (Aufsichtsratsvorsitzender)
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Basler AG, Ahrensburg, (Aufsichtsrat)
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Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg, (Aufsichtsrat)
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Mackprang Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, (Beiratsvorsitzender)
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ACTech GmbH, Freiberg, (Beiratsvorsitzender)
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C. Mackprang jr. GmbH & Co. KG, (Mitglied im Beirat)
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Herr Prof. Dr. Kottkamp ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung
im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern,
die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
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6.
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Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2015/2016 zu wählen.
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Unterlagen
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie die Informationen und Unterlagen
gemäß § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kromi.de
im Bereich ‘KROMI Investor Relations’ unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in 22419 Hamburg, Tarpenring 11, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die Unterlagen
werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 4.124.900,- und ist eingeteilt
in 4.124.900 Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft besitzt
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 4.124.900.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis
spätestens 2. Dezember 2015 (24:00 Uhr)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet
haben:
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KROMI Logistik AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA / CS
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 421 – 36 03 – 153
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Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dies ist der 18. November
2015, 0:00 Uhr, (Record Date) beziehen und muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte
und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und sollen den Aktionären die Teilnahme und die Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erleichtern.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Ferner ist der
Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung; für diese ist der tatsächliche Aktienbesitz am Tag
der Hauptversammlung maßgeblich.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,
auch durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre können zur Vollmachterteilung die Formulare verwenden, die sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich
der Form von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
ggf. mit diesen abzustimmen.
Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per E-Mail an die im Formular
genannte Adresse übermittelt werden.
Diese Adresse lautet:
Hauptversammlung2015@kromi.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind bis zum Ablauf des 8. Dezember 2015 (eingehend) an
die im Formular genannte Anschrift zu senden. Diese Anschrift lautet:
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KROMI Logistik AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 – 30 90 37 – 4675
E-Mail: Hauptversammlung2015@kromi.de
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Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Stimmrechtsvertretung sinngemäß.
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 8. November 2015 (24:00 Uhr) zugehen. Ein etwaiges
Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:
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KROMI Logistik AG
Tarpenring 11
22419 Hamburg
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.kromi.de im Bereich ‘KROMI Investor
Relations’ unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachfolgende
Anschrift der Gesellschaft zu richten
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KROMI Logistik AG
Tarpenring 11
22419 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 – 53 71 51 97
E-Mail: Hauptversammlung2015@kromi.de
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Bis spätestens zum Ablauf des 24. November 2015, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie evtl. Stellungnahmen der Verwaltung
werden im Internet unter www.kromi.de im Bereich ‘KROMI Investor Relations’ unter der Rubrik ‘Hauptversammlung’ unverzüglich
zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Hamburg, im Oktober 2015
DER VORSTAND
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