KRONES Aktiengesellschaft
Neutraubling
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Dekron GmbH
Kelkheim
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Dekron
GmbH, mit Sitz in Kelkheim, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Königstein unter HRB 9236, hat am
17.05.2023 beschlossen, dass die Dekron GmbH, Kelkheim, zum
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 von den
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch
macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Dekron GmbH, Kelkheim, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Dekron GmbH, Kelkheim, bereit erklärt, für die
von der Dekron GmbH, Kelkheim, bis zum Abschlussstichtag
eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die Dekron GmbH, Kelkheim, wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
Dekron GmbH
Die Geschäftsführung
ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH
Neutraubling
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der ecomac
Gebrauchtmaschinen GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 5134, hat am 17.05.2023 beschlossen, dass die
ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling, zum
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 von den
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch
macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES AG,
Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden
Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber
der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, verpflichtet.
Die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling, wird
als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES
AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH
Die Geschäftsführung
Evoguard GmbH
Nittenau
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Evoguard
GmbH, mit Sitz in Nittenau, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Amberg unter HRB 5203, hat am 17.05.2023
beschlossen, dass die Evoguard GmbH, Nittenau, zum
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 von den
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch
macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Evoguard GmbH, Nittenau, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Evoguard GmbH, Nittenau, bereit erklärt, für die
von der Evoguard GmbH, Nittenau, bis zum Abschlussstichtag
eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die Evoguard GmbH, Nittenau, wird als Tochterunternehmen
in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB
2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser
Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.
Evoguard GmbH
Die Geschäftsführung
Gernep GmbH Etikettiertechnik
Barbing
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Gernep
GmbH Etikettiertechnik, mit Sitz in Barbing, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 3200,
hat am 17.05.2023 beschlossen, dass die Gernep GmbH
Etikettiertechnik, Barbing, zum Jahresabschluss auf den 31.
Dezember 2023 von den Befreiungsvorschriften des § 264
Abs. 3 HGB Gebrauch macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, bereit
erklärt, für die von der Gernep GmbH
Etikettiertechnik, Barbing, bis zum Abschlussstichtag
eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
Gernep Etikettiertechnik GmbH
Die Geschäftsführung
HST Maschinenbau GmbH
Dassow
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der HST
Maschinenbau GmbH, mit Sitz in Dassow, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 7874,
hat am 17.05.2023 beschlossen, dass die HST Maschinenbau
GmbH, Dassow, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB
Gebrauch macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
HST Maschinenbau GmbH, Dassow, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der HST
Maschinenbau GmbH, Dassow, bereit erklärt, für
die von der HST Maschinenbau GmbH, Dassow, bis zum
Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im
folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die HST Maschinenbau GmbH, Dassow wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
HST Maschinenbau GmbH
Die Geschäftsführung
KIC KRONES Internationale
Cooperationsgesellschaft mbH
Neutraubling
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der KIC
KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH mit Sitz
in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Regensburg unter HRB 2719, hat am 17.05.2023
beschlossen, dass die KIC KRONES Internationale
Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling, zum
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 von den
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch
macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH
Neutraubling, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der
im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die
KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich
gemäß § 302 AktG über den bestehenden
Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding
GmbH, Neutraubling, und der KIC KRONES Internationale
Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling, bereit
erklärt, für die von der KIC KRONES
Internationale Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling,
bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im
folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft
mbH, Neutraubling, wird als Tochterunternehmen in den
Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des
Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser
Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.
KIC KRONES Internationale
Cooperationsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
KRONES Holding GmbH
Neutraubling
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES AG, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 2344
als alleinige Gesellschafterin der KRONES Holding GmbH, mit
Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438, hat am 17.05.2023
beschlossen, dass die KRONES Holding GmbH, Neutraubling,
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 von den
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch
macht.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im
Bundesanzeiger offengelegt.
KRONES Holding GmbH
Die Geschäftsführung
KRONES Service Europe GmbH
Neutraubling
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der KRONES
Service Europe GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB
17415, hat am 17.05.2023 beschlossen, dass die KRONES
Service Europe GmbH, Neutraubling, zum Jahresabschluss auf
den 31. Dezember 2023 von den Befreiungsvorschriften des
§ 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, bereit
erklärt, für die von der KRONES Service Europe
GmbH, Neutraubling, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen
Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr
einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
KRONES Service Europe GmbH
Die Geschäftsführung
Milkron GmbH
Laatzen
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Milkron
GmbH, mit Sitz in Laatzen, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Hannover unter HRB 214228, hat am
17.05.2023 beschlossen, dass die Milkron GmbH, Laatzen, zum
Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 von den
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch
macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Milkron GmbH, Laatzen, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Milkron GmbH, Laatzen, bereit erklärt, für die
von der Milkron GmbH, Laatzen, bis zum Abschlussstichtag
eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die Milkron GmbH, Laatzen wird als Tochterunternehmen in
den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344
des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser
Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.
Milkron GmbH
Die Geschäftsführung
Steinecker GmbH
Freising
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der
Steinecker GmbH, mit Sitz in Freising, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB
261561, hat am 17.05.2023 beschlossen, dass die Steinecker
GmbH, Freising, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember
2023 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3
HGB Gebrauch macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Steinecker GmbH, Freising, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
Steinecker GmbH, Freising, bereit erklärt, für
die von der Steinecker GmbH, Freising, bis zum
Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im
folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die Steinecker GmbH, Freising wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
Steinecker GmbH
Die Geschäftsführung
Syskron GmbH
Wackersdorf
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Syskron
GmbH, mit Sitz in Wackersdorf, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 5521, hat
am 17.05.2023 beschlossen, dass die Syskron GmbH,
Wackersdorf, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB
Gebrauch macht.
Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, ist aufgrund
einer bestehenden Patronatserklärung zur
Einstandspflicht gegenüber der Syskron GmbH,
Wackersdorf, bis zum Ende des folgenden
Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.
Die Syskron GmbH, Wackersdorf, wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
Syskron GmbH
Die Geschäftsführung
System Logistics GmbH
Wackersdorf
Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3
HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg
unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der System
Logistics GmbH, mit Sitz in Wackersdorf, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 6473, hat
am 17.05.2023 beschlossen, dass die System Logistics GmbH,
Wackersdorf, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB
Gebrauch macht.
Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
System Logistics GmbH, Wackersdorf, besteht ein
Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH,
Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG
über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag
zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der
System Logistics GmbH, Wackersdorf, bereit erklärt,
für die von der System Logistics GmbH, Wackersdorf,
bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im
folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer
bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht
gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres,verpflichtet.
Die System Logistics GmbH, Wackersdorf wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG,
Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg),
einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
offengelegt.
System Logistics GmbH
Die Geschäftsführung
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