![]() KRONES AktiengesellschaftNeutraublingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Highlights 2024scrollen
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* gemäß Gewinnverwendungsvorschlag
** Jahresergebnis plus Abschreibungen
*** liquide Mittel abzüglich Finanzschulden
1 AN UNSERE AKTIONÄREProfitabel wachsen *Krones ist auf Märkten tätig, die hohe Wachstumschancen bieten. Diese wollen wir als weltweit führendes Unternehmen nutzen. »Profitabel wachsen«, der Titel des Geschäftsberichts 2024, ist ein wesentliches strategisches Konzernziel. Unser Unternehmen ist sehr gut aufgestellt und hat sich zum Ziel gesetzt, den Umsatz bis 2028 auf rund 7,0 Mrd. € zu steigern. Um das zu erreichen, werden wir umfangreiche Investitionen tätigen. Zudem braucht Krones weiterhin ein motiviertes und starkes Team. In der Titelgeschichte des Geschäftsberichts 2024 informieren wir Sie ausführlich zu diesen Themen. Dort beschreiben wir auch, wie wir die Ertragskraft in den kommenden Jahren kontinuierlich steigern und Krones auf profitablem Wachstumskurs halten.
* Alle Angaben innerhalb »Profitabel
wachsen« beziehen sich auf den Krones Konzern.
»Krones wird den eingeschlagenen profitablen Wachstumskurs fortsetzen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten« Christoph Klenk, CEO Krones will auch künftig profitabel wachsen und hat sich ehrgeizige Mittelfristziele für 2028 gesetzt. Was stimmt Sie optimistisch?Christoph Klenk: »Wir sind auf einem langfristig wachsenden Markt tätig, der von Megatrends wie beispielsweise der steigenden Weltbevölkerung profitiert. Das verleiht uns grundsätzlich Rückenwind. Krones hat zudem beste Voraussetzungen, überproportional zu wachsen. Wir verfügen über ein innovatives Produkt- und Dienstleistungsangebot sowie ein engmaschiges internationales Servicenetzwerk. Darüber hinaus werden wir die Effizienz unserer Produktionsstätten durch hohe Investitionen in die weitere Automatisierung verbessern. Und das Wichtigste: Krones hat qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Auf dem, was wir bisher geschafft haben, ruhen wir uns aber nicht aus. Um unsere Wachstumsziele zu erreichen und die führende Marktstellung von Krones auszubauen, werden wir weiterhin kräftig investieren.« Verfolgen Sie bei den Investitionen neben profitablem Wachstum weitere Ziele?CK: »Krones hat nicht nur finanzielle Ambitionen. Wir haben uns im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 auch ehrgeizige nichtfinanzielle Ziele gesetzt. Eine wesentliche Rolle nimmt hier die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ein. Darüber hinaus wollen wir bis 2040 unsere CO2-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf Netto-Null reduzieren. Das sind große Herausforderungen, die ohne Investitionen nicht zu bewältigen sind.« Welche Investitionen sind das zum Beispiel?CK: »Krones wird das Netto-Null-Ziel bis 2040 nur schaffen, wenn wir über die komplette Wertschöpfungskette unseren CO2-Ausstoß drastisch senken. Die Scope 1 und 2, also die Treibhausgas-Emissionen aus der eigenen Produktion, können wir direkt beeinflussen. Wir investieren viel in eine moderne Infrastruktur zur Erzeugung von regenerativer Energie, die wir an den Produktionsstandorten nutzen. Ein großes Projekt ist hier die neue Energiezentrale, die Krones in Neutraubling bauen wird. Ein weiteres Beispiel ist unser Werk in Debrecen. Dort werden mittels Photovoltaikanlage und einem eigenen Geothermie-System die betriebseigenen Treibhausgas-Emissionen bereits 2025 um 80 % sinken. Es gibt viele weitere Maßnahmen, die dazu beitragen werden, unsere Standorte hinsichtlich Nachhaltigkeit für die Zukunft zu rüsten. Um die Scope-3-Emissionen zu senken, die im Wesentlichen durch die Nutzung unserer Produkte entstehen, investieren wir viel in die Neu- und Weiterentwicklung von ressourcenschonenden Maschinen und Anlagen. Alle Investitionen werden dazu beitragen, dass wir auch unsere nichtfinanziellen Ziele erreichen.« Megatrends - Wachstumstreiber der globalen GetränkeindustrieKrones ist auf langfristig wachsenden Märkten tätig. Getrieben wird die positive Entwicklung von Megatrends. Aufgrund der steigenden Weltbevölkerung, der zunehmenden Mittelschicht sowie der Urbanisierung legt die weltweite Nachfrage nach abgepackten Getränken kontinuierlich zu. Bis 2028 wird der globale Getränkekonsum pro Jahr um durchschnittlich rund 3 % wachsen. Mit der zunehmenden Nachfrage nach abgepackten Getränken steigt auch der Bedarf an innovativer Abfüll- und Verpackungstechnik sowie an Prozesstechnik- und Intralogistiklösungen. Nachhaltigkeit ist ein weiterer Megatrend, von dem Krones profitiert. Unsere Kunden benötigen ressourcenschonende Maschinen und Anlagen, um ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren, ihre Klimaziele zu erreichen und Kosten zu senken. Die Weltbevölkerung wächst von momentan rund 8 Mrd. bis 2050 auf fast zehn Milliarden Menschen an. 1 Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, steigt von derzeit rund 55% bis 2050 auf fast 70%. 2 Mehr als 110 Mio. Menschen stiegen 2024 in die Mittelschicht auf. 3 Kontinuierlicher Fokus auf Nachhaltigkeit bei unseren Kunden, damit sie ihre Klimaziele erreichen. Quellen:
1 United Nations (World Population Prospects
2022)
2 United Nations (World Urbanization Prospects)
3 World Data Lab (August 2023)
Warum Krones überproportional wächstKomplettlösungen - Krones bietet alles aus einer HandKrones hat sich frühzeitig vom Maschinenbauer zum Rundumpartner für die Getränke- und Lebensmittelbranche entwickelt. Das Resultat ist ein Lösungsportfolio, das die gesamte Wertschöpfung eines Getränke- oder Liquid-Food-Unternehmens abdeckt - von der Rohstoffannahme bis zur Auslieferung des abgepackten Produkts. Bevor Getränke auf Paletten die Fabrik verlassen, durchlaufen sie viele verschiedene Produktionsstufen - und für jede von diesen hat Krones die passende Techniklösung. Für die Herstellung und Behandlung von Getränken und flüssigen Lebensmitteln bietet unser Segment Prozesstechnologie ein umfangreiches Produkt- und Serviceangebot. Mit innovativen Maschinen und Anlagen aus dem Krones Kernsegment Abfüll- und Verpackungstechnologie können die Kunden ihre Produkte in Behälter aus PET, Glas und Dosen abfüllen, etikettieren, verpacken sowie transportieren. Durch den Zukauf der Netstal Maschinen AG bietet das Segment auch innovative Lösungen für die Herstellung von PET-Preforms an (siehe Seite 14). Für eine effiziente interne Materialversorgung und den problemlosen Versand der abgepackten Produkte sorgen vollautomatische Materialfluss-, Lager- und Kommissioniersysteme des Segments Intralogistik. Weltweite Präsenz - Kundennähe als WettbewerbsvorteilUnser weltweites und engmaschiges Netzwerk von Servicegesellschaften ist für Kunden ein wichtiges Investitionskriterium. Sie werden in kürzester Zeit und höchster Qualität mit Produkten, Servicekräften, Ersatzteilen und digitalen Services von Krones versorgt. Das spart Zeit und Geld beim Kunden. Das Krones Netzwerk sichert Kundennähe rund um den Globus: scrollen
Wachstum durch InnovationenInnovationen sichern die Zukunft des Unternehmens und tragen maßgeblich zum langfristigen Wachstum von Krones bei. Bei allen Neu- und Weiterentwicklungen orientieren wir uns an den Bedürfnissen unserer Kunden. Bestes Beispiel hierfür ist die Abfüll- und Verpackungslinie der Zukunft. Auf der drinktec 2022 haben wir Wünsche und Anregungen unserer Kunden gesammelt, die wir in die Entwicklung der innovativen Linien einfließen lassen. Auf der kommenden drinktec im September 2025 präsentiert Krones für die Abfüllung und Verpackung von Wasser in PET-Behälter die erste Linie der Zukunft. Mit dieser setzt Krones neue Maßstäbe in Bezug auf Effizienz, Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung. Führende Position im Wachstumsmarkt NachhaltigkeitWichtigster Innovations- und Wachstumstreiber ist das Thema Nachhaltigkeit. Ressourcen schonen und Emissionen verringern, haben bei unseren Kunden aufgrund ihrer ehrgeizigen Klimaziele höchste Priorität. Krones hat als Vorreiter seiner Industrie bereits 2008 das Nachhaltigkeitsprogramm enviro eingeführt und seitdem dynamisch weiterentwickelt. Unsere enviro Maschinen und Anlagen sparen wertvolle Ressourcen wie Energie und Wasser und damit auch Kosten ein. Darüber hinaus besitzt Krones das Alleinstellungsmerkmal, sämtliche Technologien für geschlossene PET-Kreislauflösungen aus einer Hand anbieten zu können. Krones ist überzeugt, mit innovativen Nachhaltigkeitslösungen zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen. Ausgewogene globale UmsatzverteilungKrones ist in rund 150 Ländern in allen Regionen der Welt aktiv. Etwa die Hälfte der Konzernerlöse erwirtschaftet das Unternehmen in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Aber auch auf den großen etablierten Märkten wie Nordamerika und Westeuropa hat das Unternehmen eine sehr gute Marktstellung. Die ausgewogene globale Umsatzverteilung gleicht Nachfrageschwankungen in einzelnen Ländern und Regionen aus und ist eine strategische Stärke des Unternehmens. ![]() Akquisitionen stärken das ProduktportfolioZukäufe sollen die technologische oder regionale Marktstellung von Krones verbessern. Im Jahr 2024 setzte das Unternehmen diese Akquisitionsstrategie weiter erfolgreich um. Durch den Kauf der Netstal Maschinen AG, einem führenden Anbieter von Spritzgießmaschinen für den Getränkemarkt (PET-Preforms und Verschlüsse), bieten wir nun alle Technologien für geschlossene PET-Kreislauflösungen an - ein strategisch bedeutendes Alleinstellungsmerkmal. Darüber hinaus verfügt Netstal über Produkte und Technologien, mit denen Krones in neue Märkte außerhalb der Getränkeindustrie diversifizieren und deren Wachstumschancen nutzen kann. ![]() Wie Krones das geplante Wachstum realisiertNeue Arbeitgebermarke stärkt AttraktivitätEine der großen Herausforderungen für Krones ist es, genügend qualifizierte Arbeitskräfte für die Umsetzung der Wachstumsstrategie zu finden. Der Wettbewerb um Nachwuchskräfte ist weltweit sehr hoch. Um neue Beschäftigte zu gewinnen sowie die bestehende Belegschaft zu binden, haben wir 2024 unsere Arbeitgebermarke geschärft und das »Besondere« von Krones herausgearbeitet. Die direkt aus dem Zielbild abgeleitete Arbeitgebermarke zeigt auf, für welche Werte das Unternehmen steht und wo es künftig hinsteuert. Speziell das Team der Service-Fachkräfte wird Krones kontinuierlich ausbauen. Das Unternehmen setzt hierbei auf einen globalen Ansatz, um Fachkräfte zu gewinnen, auszubilden und zu halten. Neben unseren eigenen Ausbildungsstätten im In- und Ausland sind Kooperationen mit anerkannten Aus- und Fortbildungsstätten in den stark wachsenden Regionen Afrika, Asien und Südamerika ein Baustein hierfür. Investitionen im Inland steigern EffizienzKrones investiert stark in die Automatisierung aller deutschen Produktionsstandorte, um deren Effizienz zu erhöhen. Ein bedeutender Teil der Gelder fließt in die Erweiterung und Automatisierung des LCS Logistikcenters in Neutraubling. Unser Lager am Hauptsitz versorgt die Kunden in Europa und die weltweiten LCS Center mit Ersatzteilen. Durch diese Investition werden wir nicht nur unsere Lagerkapazität bis 2030 in etwa verdoppeln. Mit Hilfe von automatischen Hochregallagern und verbessertem Warenfluss werden wir auch die Durchlaufzeiten, also die Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung, deutlich verkürzen und somit die Umschlaghäufigkeit und Effizienz erhöhen. Krones wird auch weiterhin stark in den Standort Nittenau investieren. Die finanziellen Mittel werden hier vor allem für neue Produktionsmaschinen und die Automatisierung der Montage verwendet. Ausbau Global Footprint - Investitionen in weltweite StandorteJe globaler und breiter die Beschaffung und Produktion von Krones aufgestellt ist, desto flexibler kann das Unternehmen auf verschiedene Szenarien wie Handelskonflikte, regionale Lieferkettenprobleme oder Produktionsausfälle reagieren. Somit steigert der Ausbau des Global Footprint die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens. Durch die regionale Nähe zu den Kunden sinken nicht nur die Transportkosten, sondern auch die Lieferzeiten. Vorteile, die den Kunden und Krones nutzen. In den kommenden Jahren liegt der internationale Fokus auf dem Ausbau der Kapazitäten des bestehenden Werkes im chinesischen Taicang sowie der Errichtung eines zweiten Produktionsstandorts in Indien. Obwohl das Unternehmen auch kräftig in die inländischen Standorte investiert, werden wir den Anteil der internationalen Wertschöpfung in den kommenden Jahren im Krones Konzern kontinuierlich ausbauen. Kontinuierlicher Ausbau des Global
Footprint
|
Markus Tischer | Uta Anders | Christoph Klenk | Thomas Ricker | Ralf Goldbrunner |
International Operations and Services | CFO | CEO | CSO | Operations |
* Alle Angaben innerhalb »Bericht des
Aufsichtsrats« beziehen sich auf den Krones Konzern.
Volker Kronseder
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Krones konnte 2024 sein profitables Wachstum fortsetzen. Der Erfolg des Unternehmens basiert auf bedeutenden strategischen Entscheidungen. So baut Krones beispielsweise den Global Footprint kontinuierlich aus und ist deshalb nah an den weltweiten Kunden. Zudem haben wir frühzeitig Maschinen und Anlagen entwickelt, mit denen Kunden Ressourcen und Kosten einsparen. Deshalb profitiert Krones davon, dass bei den Investitionsentscheidungen der Kunden Nachhaltigkeitskriterien und insbesondere niedrigere Gesamtbetriebskosten eine immer wichtigere Rolle spielen. Auch die erfolgreiche Umsetzung der Akquisitionsstrategie, wie etwa durch die Zukäufe von Ampco Pumps und Netstal, unterstützt das profitable Wachstum von Krones. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor des Unternehmens sind die qualifizierten und motivierten Beschäftigten. Das gesamte Team wird auch in Zukunft mit vollem Einsatz daran arbeiten, Krones auf profitablen Wachstumskurs zu halten.
Der Aufsichtsrat wird ebenfalls seinen Teil zur erfolgreichen Unternehmenszukunft beitragen. Das Gremium wird weiterhin vertrauensvoll und effizient mit dem Vorstand zusammenarbeiten und ihn vor allem bei strategischen Themen beratend begleiten.
Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat der Krones AG den Vorstand gemäß dem Aktiengesetz sowie der Satzung der Gesellschaft kontinuierlich überwacht und beraten sowie seine Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen.
Die aktienrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat wurden dabei stets beachtet. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig über die geschäftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft sowie über das Risikomanagement. Bei Entscheidungen von besonderer Bedeutung für die Krones AG und den Krones Konzern wurde der Aufsichtsrat frühzeitig vom Vorstand informiert und eingebunden. Insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Vorstandsvorsitzende standen auch zwischen den Sitzungen regelmäßig in persönlichem Kontakt. Dabei erörterten sie gemeinsam Themen zur Strategie, der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat befasste sich im Geschäftsjahr 2024 schwerpunktmäßig mit dem Ausbau des Global Footprint, M&A-Aktivitäten und anderen strategischen Themen.
Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu keinen personellen Änderungen im Aufsichtsrat der Krones AG. Die Mitglieder des Gremiums haben sich 2024 gemäß ihres persönlichen Ermessens fort- und weitergebildet. Einzelne Aufsichtsratsmitglieder haben hierzu an externen und internen Fortbildungsmaßnahmen zu Themen wie beispielsweise Jahresabschluss und Abschlussprüfung, Cybersecurity, Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Rechnungslegung und Finanzkennzahlen-Analyse teilgenommen. Sie wurden dabei von Krones angemessen unterstützt.
Gemäß Empfehlung E.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenlegen. Im Berichtszeitraum wurden keine Interessenkonflikte offengelegt.
2024 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt. Teilweise war der Vorstand als Gast in Sitzungen präsent. Der Aufsichtsrat tagte aber auch regelmäßig ohne den Vorstand. Alle sechs Aufsichtsratssitzungen wurden im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Es bestand aber die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats bei Bedarf über Video- bzw. Telefonzuschaltung an Sitzungen teilnehmen konnten.
Gemäß der Empfehlung D.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex machen wir zur Teilnahme der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen folgende Angaben:
Aufsichtsratsmitglied | Anzahl der Sitzungen | Teilnahme an Sitzungen |
Volker Kronseder | 6 | 6 |
Josef Weitzer | 6 | 6 |
Norbert Broger | 6 | 6 |
Nora Diepold | 6 | 6 |
Robert Friedmann | 6 | 5 |
Oliver Grober | 6 | 6 |
Thomas Hiltl | 6 | 5 |
Markus Hüttner | 6 | 6 |
Prof. Dr. jur. Susanne Nonnast | 6 | 6 |
Dr. phil. Verena Di Pasquale | 6 | 6 |
Beate Eva Maria Pöpperl | 6 | 6 |
Stefan Raith | 6 | 6 |
Olga Redda | 6 | 6 |
Petra Schadeberg-Herrmann | 6 | 6 |
Stephan Seifert | 6 | 4 |
Matthias Winkler | 6 | 5 |
Die erste Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres 2024 fand am 21. März statt. Ein wesentliches Thema der Sitzung waren der Jahresabschluss 2023 der Krones AG und des Krones Konzerns. An der Sitzung nahm als Gast zeitweise ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Krones teil. Finanzvorständin Uta Anders stellte dem Aufsichtsrat vor, wie sich die wichtigsten Finanzkennzahlen im Geschäftsjahr 2023 entwickelten. Im Anschluss daran erläuterte der Vertreter des Abschlussprüfers von Krones dem Gremium den Prüfungsauftrag, die Schwerpunkte der Prüfung des Jahresabschlusses sowie Details der Abschlussprüfung. Der Prüfungs- und Risikomanagementausschuss (PRM) des Aufsichtsrats nahm Stellung zu den Prüfungsergebnissen. Abschließend stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Krones AG 2023 fest und billigte den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2023. Darüber hinaus billigte der Aufsichtsrat auch die Nichtfinanzielle Erklärung 2023.
Auf der ersten Sitzung 2024 überprüfte der Aufsichtsrat auch die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus beschloss er, den Vertrag des Vorstandsmitglieds Thomas Ricker bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Ein weiterer Beschluss des Gremiums betraf die Aufnahme von ESG-Zielen (Treibhausgasemissionen Scope 1 und Scope 2 sowie Frauenanteil in Führungspositionen) in den langfristigen erfolgsabhängigen Vorstandsvergütungsbestandteil (»Long Term Incentive«). Zudem gab der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht des Vorstands und Aufsichtsrats zur Billigung durch die Hauptversammlung frei.
Die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2024 sowie die dafür notwendigen Beschlüsse, wie beispielsweise die Änderung der Satzung aufgrund einer Gesetzesänderung hinsichtlich des Nachweisstichtags für den Anteilsbesitz der Aktionäre (Record Date), waren ein weiteres Thema der ersten Aufsichtsratssitzung 2024. Der Aufsichtsrat beschloss auf der Sitzung auch, dass der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 2,20 € je Aktie vorgeschlagen werden soll. Ein weiteres Thema der Aufsichtsratssitzung war der wirtschaftliche Bericht des Vorstands. Der Vorstand erläuterte dem Aufsichtsrat die aktuelle Geschäftslage sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus legte er dem Gremium die finalen finanziellen Eckpunkte der Akquisition der Netstal Maschinen AG vor.
Am 4. Juni trat der Aufsichtsrat im Anschluss an die Hauptversammlung zur zweiten Sitzung 2024 zusammen. Wesentliches Thema war der Bericht des Vorstands. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über die Entwicklung der wichtigsten Finanzkennzahlen im ersten Quartal 2024 sowie über die aktuelle Markt- und Geschäftslage. Der Ausblick auf das Gesamtjahr 2024 war ebenfalls Bestandteil des Vorstandsberichts.
Die dritte Aufsichtsratssitzung 2024 fand am 17. Juli am Sitz der Krones Tochter Konplan in Pilsen (Tschechische Republik) statt. Dort informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über die aktuelle Geschäftslage von Krones sowie über die Markt- und Wettbewerbssituation. Die Programme der einzelnen Geschäftseinheiten zur Steigerung der Effizienz erläuterte der Vorstand dem Gremium ebenso wie die M&A-Strategie von Krones. Nachhaltigkeit mit Darstellung des Krones Net-Zero-Ziels bis 2040 war ein weiteres Thema der dritten Aufsichtsratssitzung.
Am 22. Oktober traf sich das Gremium zur vierten Aufsichtsratssitzung des Berichtsjahres. Es befasste sich unter anderem mit der Cybersecurity von Krones. Der Aufsichtsrat wurde über den aktuellen Stand und die Weiterentwicklungen von Sicherheitsmaßnahmen informiert, die sowohl für die Datensicherheit der IT-Systeme und Produktionsanlagen von Krones, als auch für die Datensicherheit der Produkte des Unternehmens getroffen werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie von Krones war ebenfalls ein Sitzungsthema. Im wirtschaftlichen Bericht erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat die aktuelle Geschäftslage und die weiteren Aussichten von Krones. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat auf seiner vierten Sitzung, im Vergütungssystem des Vorstands die bisherige Zielgröße »EBT-Marge« durch die »EBITDA-Marge« zu ersetzen.
Die fünfte Aufsichtsratssitzung 2024 fand am 3. Dezember statt. Wesentliches Thema war die Unternehmensstrategie. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat detailliert über die Wachstumsstrategie, den Ausbau des Global Footprint sowie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in den einzelnen Segmenten und Geschäftsbereichen von Krones. Zudem beschäftigte sich das Gremium intensiv mit den Herausforderungen, die sich durch die veränderte politische Lage in den USA ergeben und wie sich diese auf Krones auswirken. Weiteres Thema der Aufsichtsratssitzung war die internationale Wertschöpfung von Krones.
Zur sechsten und letzten Aufsichtsratssitzung 2024 traf sich das Gremium am 4. Dezember. Ein Schwerpunkt war der Bericht des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses (PRM) zu den Themen Risikomanagement, Interne Revision, Compliance sowie zum internen Kontrollsystem. Hierzu erläuterte der Ausschussvorsitzende Matthias Winkler dem Aufsichtsrat die wesentlichen Inhalte der PRM-Sitzung vom 25. November 2024 und die Erkenntnisse zum Risikomanagementsystem sowie dessen Wirksamkeit. Er zeigte dem Aufsichtsrat eine detaillierte Darstellung der strategischen Risiken und erklärte, dass aus Sicht des PRM das Risikomanagementsystem von Krones die Risiken angemessen darstellt. Auf seiner sechsten Sitzung fasste der Aufsichtsrat zudem Beschlüsse zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz und beschäftigte sich mit der Spezifizierung und Anpassung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats. Auf der Tagesordnung stand auch die Budgetplanung. Der Vorstand präsentierte dem Aufsichtsrat die Jahres- und Investitionsplanung 2025. Im Anschluss daran stimmte das Gremium den Planungen des Vorstands zu.
Dem Prüfungs- und Risikomanagementausschuss gehören Volker Kronseder, Josef Weitzer, Norbert Broger, Markus Hüttner, Olga Redda und Matthias Winkler an. Vorsitzender des Ausschusses ist Matthias Winkler. Er verfügt als Steuerberater und Partner einer Steuerberatungsgesellschaft ebenso wie Norbert Broger (ehemaliger Finanzvorstand der Krones AG) über den gesetzlich geforderten nötigen Sachverstand in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Der Prüfungs- und Risikomanagementausschuss überwacht die Rechnungslegung, Abschlussprüfung sowie die Berichterstattung und fertigt entsprechende Beschlussvorlagen für den Aufsichtsrat an. Darüber hinaus bereitet er die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts des Einzel- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat vor und spricht Empfehlungen aus. Der Prüfungs- und Risikomanagementausschuss überwacht zudem die Qualität des Abschlusses und die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- sowie Compliance-Systems.
2024 fanden zwei Sitzungen des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses statt. Diese wurden jeweils als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Es bestand aber die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder des Ausschusses bei Bedarf über Video- bzw. Telefonzuschaltung an den Sitzungen teilnehmen konnten. Gemäß der Empfehlung D.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex machen wir zur Teilnahme der einzelnen Mitglieder des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses an den Sitzungen folgende Angaben:
Ausschussmitglied | Anzahl der Sitzungen | Teilnahme an Sitzungen |
Matthias Winkler | 2 | 2 |
Josef Weitzer | 2 | 2 |
Norbert Broger | 2 | 2 |
Markus Hüttner | 2 | 2 |
Volker Kronseder | 2 | 2 |
Olga Redda | 2 | 2 |
Auf der ersten Sitzung am 13. März 2024 beschäftigte sich der Prüfungs- und Risikomanagementausschuss (PRM) im Wesentlichen mit der Berichterstattung zum Jahres- und Konzernabschluss der Krones AG zum 31. Dezember 2023, dem Bericht der Abschlussprüfer über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Krones AG zum 31. Dezember 2023 sowie mit der Nichtfinanziellen Erklärung 2023. Der PRM erarbeitete zu diesen Themen Empfehlungen für Beschlüsse des Aufsichtsrats auf dessen Sitzung am 21. März 2024. Zudem bereitete der Ausschuss den Beschluss des Aufsichtsrats zur Bestellung des Abschlussprüfers für die Krones AG und den Krones Konzern auf der Hauptversammlung 2024 vor.
Die zweite Sitzung des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses fand am 25. November 2024 statt. Auf dieser befasste sich der PRM intensiv mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems von Krones. Hierzu wurde der Ausschuss detailliert über die interne Revision, Corporate Governance und Compliance sowie die aktuelle Risikosituation und das Risikomanagement von Krones informiert. Darüber hinaus wurde dem PRM der aktuelle Status der Cybersecurity bei Krones umfassend erläutert. Auch zur Nichtfinanziellen Erklärung und des damit verbundenen gesetzlichen Regelwerkes erhielt der Ausschuss Informationen.
Dem Ständigen Ausschuss gehören Volker Kronseder, Josef Weitzer, Markus Hüttner und Prof. Dr. jur. Susanne Nonnast an. Vorsitzender des Ständigen Ausschusses ist Volker Kronseder. Das Gremium befasst sich grundsätzlich mit allen sonstigen Themen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses fallen. Dazu zählen zum Beispiel die Personalstrategie sowie die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.
2024 fanden drei Sitzungen, jeweils als Präsenzveranstaltung, statt. Es bestand aber die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder des Ausschusses bei Bedarf über Video- bzw. Telefonzuschaltung an den Sitzungen teilnehmen konnten. Gemäß der Empfehlung D.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex machen wir zur Teilnahme der einzelnen Ausschussmitglieder an den Sitzungen folgende Angaben:
Ausschussmitglied | Anzahl der Sitzungen | Teilnahme an Sitzungen |
Volker Kronseder | 3 | 3 |
Josef Weitzer | 3 | 3 |
Markus Hüttner | 3 | 3 |
Prof. Dr. jur. Susanne Nonnast | 3 | 3 |
Auf der ersten Sitzung 2024 am 13. März beschäftigte sich der Ständige Ausschuss unter anderem mit dem aktuellen Entwurf der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und den entsprechenden Empfehlungen hierzu. Darüber hinaus beschloss der Ständige Ausschuss dem Aufsichtsrat zu empfehlen, den Vertrag des Vorstandsmitglieds Thomas Ricker bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Eine weitere Empfehlung des Ausschusses an den Aufsichtsrat betraf die Aufnahme von ESG-Zielen in den langfristigen erfolgsabhängigen Vorstandsvergütungsbestandteil (»Long Term Incentive«).
Am 16. September bereitete der Ständige Ausschuss auf seiner zweiten Sitzung 2024 im Wesentlichen eine Empfehlung an den Aufsichtsrat vor. Der Ausschuss beschloss dem Aufsichtsrat zu empfehlen, das Vergütungssystem des Vorstands anzupassen und die bisherige Zielgröße »EBT-Marge« durch die »EBITDA-Marge« zu ersetzen.
Auf seiner dritten Sitzung des Berichtsjahres, die am 25. November stattfand, beschäftigte sich der Ständige Ausschuss mit allgemeinen Vorstandsangelegenheiten.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Krones Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht der Krones AG und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2024 sind durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der geprüfte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht der Krones AG und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2024 lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Prüfung vor. Die geprüften Abschlüsse und Lageberichte waren am 19. März 2025 Gegenstand der Bilanz feststellenden Aufsichtsratssitzung. An der Sitzung hat zeitweise auch der Abschlussprüfer teilgenommen und den Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Prüfung und über die Prüfungsschwerpunkte unterrichtet.
Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat, die insbesondere auch die im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers beschriebenen Sachverhalte einschließlich der Prüfungshandlungen zum Gegenstand hatte, ergaben sich keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Krones AG festgestellt sowie den Konzernabschluss und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2024 der Krones AG festgestellt.
Die Abschlussprüfer bezogen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Krones AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG in ihre Prüfung ein und legten ihren Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vor. Die Prüfung durch die Abschlussprüfer ergab keine Beanstandungen. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: »Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.«
Die Überprüfung des Berichts über die Beziehungen der Krones AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat gegen die Schlusserklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.
Über die gesetzliche Abschlussprüfung hinaus hat die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die für die Krones AG und den Krones Konzern zusammengefasste gesonderte Nichtfinanzielle Erklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024, die Teil des Konzernlageberichts ist, einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Auf dieser Basis hat der Abschlussprüfer keine Einwendungen gegen die Nichtfinanzielle Erklärung und die Erfüllung der daran gestellten gesetzlichen Anforderungen erhoben.
Das Jahr 2024 hat Krones mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen. Zurückzuführen ist das im Wesentlichen auf die außerordentlichen Leistungen des engagierten und motivierten Krones Teams. Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand sowie allen Beschäftigten von Krones für ihren Beitrag zum erfolgreichen Geschäftsjahr 2024.
Neutraubling, im März 2025
Der Aufsichtsrat
Volker Kronseder, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aufsichtsratsvorsitzender
* Universitätsklinikum Regensburg
* Wirtschaftsbeirat Bayerische Landesbank
Stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Konzernbetriebsratsvorsitzender
Gesamtbetriebsratsvorsitzender
Betriebsratsvorsitzender Neutraubling
* Bay. Betriebskrankenkassen
Diplom-Kaufmann
Chief Executive Officer
NK Immobilienverwaltungs GmbH, Regensburg
Sprecher der Konzernführung der Würth-Gruppe
* ZF Friedrichshafen
Betriebsratsvorsitzender Rosenheim
Betriebsratsvorsitzender Nittenau
Stv. Konzernbetriebsratsvorsitzender
Stv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender
Stv. Betriebsratsvorsitzender Neutraubling
Professorin
Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Regensburg
Stv. Vorsitzende des DGB Bayern
Freigestellte Betriebsrätin
Leiter Business Line, Line Solutions
* re-sult AG, Regensburg
2 . Bevollmächtigte und Geschäftsführerin, IG Metall Regensburg
* OSRAM Licht AG
* OSRAM GmbH
* ams OSRAM International GmbH
* Maschinenfabrik Reinhausen GmbH
Geschäftsführende Gesellschafterin
Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG,
Krombacher Finance GmbH,
Schawei GmbH,
Diversum Holding GmbH & Co. KG
Vorsitzender des Vorstands der Körber AG, Hamburg
* Kuratorium der Körber-Stiftung
Partner bei Baker Tilly Germany
* Weitere Aufsichtsratsmandate gemäß
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
** Von der Belegschaft gewählt
»Die Krones Aktie war 2024 dank guter Geschäftsergebnisse und positiver Wachstumsaussichten erneut ein klarer Outperformer. Unser Kurs legte um 7,3 % zu, während der MDAX ein Minus verzeichnete.«
Olaf Scholz
Leiter Investor Relations
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Sinkende Zinsen treiben Aktienkurse an |
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Krones Aktie mit Kursplus von 7,3 % Outperformer im MDAX |
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Dividende steigt 2024 von 2,20 € im Vorjahr auf 2,60 € je Aktie |
Nach den deutlichen Kursgewinnen im Jahr 2023 setzte sich der Aufwärtstrend an den Aktienbörsen 2024 fort. Trotz geopolitischer Unsicherheiten und verhaltener Konjunkturperspektiven erreichten internationale Aktienindizes neue Rekordstände. Das beherrschende Thema an den Märkten war die Zins wende in den USA und Europa. Die Aussicht auf sinkende Zinsen gab den Aktienkursen Auftrieb. Titel von Technologie-Unternehmen wurden zusätzlich von der Euphorie um »Künstliche Intelligenz« beflügelt.
Der bekannteste deutsche Aktienindex DAX startete mit rund 16.750 Punkten in das Jahr 2024. Nach einer kurzen Schwächephase stieg er getrieben von Zinssenkungshoffnungen deutlich an. Mitte März überschritt der DAX die 18.000er-Marke und legte bis Ende des ersten Quartals 2024 auf rund 18.500 Punkte zu. Danach korrigierte der deutsche Leitindex leicht, doch die Kursabschläge holte er schnell wieder auf. Von Mitte Mai bis Ende Juli bewegte sich der DAX in einer relativen engen Bandbreite. Danach stieg die Volatilität an den Märkten aber deutlich an.
Anfang August brachen die Kurse weltweit ein. Der DAX fiel innerhalb weniger Tage um rund 8% auf etwa 17.000 Punkte. Auslöser des Kursrutsches waren die Zinserhöhung in Japan sowie die Angst der Investoren, dass die US-Notenbank die Zinsen zu spät senken und die US-Wirtschaft darunter leiden könnte. Diese Furcht verflüchtigte sich aber schnell und die Aktienmärkte setzten ihre Rekordjagd fort. Am 19. September überwand der DAX erstmals die Marke von 19.000 Punkten. Danach blieb der Index unter Schwankungen relativ stabil, ehe er Ende November eine neue Rallye startete. Am 3. Dezember überwand der DAX die Hürde von 20.000 Punkten. Seinen Jahreshöchststand und damit sein neues Allzeithoch markierte der Index am 13. Dezember bei 20.523. Am Jahresende 2024 stand der DAX bei 19.909 Punkten und damit um 18,8% höher als zu Jahresanfang.
Die meisten Werte unterhalb des DAX, also die deutschen Mid- und Small-Caps, konnten 2024 nicht von der guten Stimmung an den Aktienmärkten profitieren. Der MDAX hat sich wesentlich schlechter entwickelt als der DAX und 5,7 % verloren. Beim SDAX lag das Minus bei 1,8%.
Der Aufwärtstrend der Krones Aktie hielt 2024 an. Unser Titel erzielte das vierte Jahr in Folge Kursgewinne. Damit spiegeln sich die positive Geschäftsentwicklung und die guten Wachstumsaussichten des Unternehmens auch in der Entwicklung des Aktienkurses wider.
Die Krones Aktie ging mit einem Wert von 111,80 € in das Jahr 2024. Bis zum 5. Januar fiel unser Papier leicht auf 108,30 € und damit auf den niedrigsten Schlusskurs im Gesamtjahr 2024. Nach dem verhaltenen Start bewegte sich der Kurs unter Schwankungen seitwärts, ehe er Ende Februar eine starke Aufwärtsbewegung startete. Auslöser hierfür war die Veröffentlichung der vorläufigen Jahreszahlen für 2023 sowie der positiven Prognose für das Geschäftsjahr 2024.
Unsere Aktie zeigte 2024 gegenüber dem MDAX erneut eine deutliche Outperformance. Sie legte um 7,3 % zu. Inklusive Dividende beträgt die Wertsteigerung 9,3 %. Der MDAX hat hingegen 5,7% verloren.
Am 26. März überwand die Krones Aktie ihr Allzeithoch aus dem Jahr 2018, das bei 122,80 € lag und kletterte Anfang April auf rund 128 €. Bis Ende April sank die Notiz dann ein wenig. Nach Veröffentlichung der Zahlen für das erste Quartal 2024 am 3. Mai zog der Krones Kurs wieder an und erreichte am 8. Mai bei 131,80 € ein neues Allzeithoch. Dies war zugleich der höchste Schlusskurs 2024.
Im Juni kam ein wenig Abgabedruck auf unsere Aktie auf, was teilweise dem schwächeren Gesamtmarkt geschuldet war. Ende des zweiten Quartals notierte unser Papier bei 117,20 €. Zu Beginn des dritten Quartals ging es wieder deutlich aufwärts mit dem Kurs von Krones. Ein wesentlicher Impuls waren die Mittelfristziele 2028, die das Unternehmen auf dem Capital Market Day am 3. Juli veröffentlichte. Der Veranstaltung folgten viele positive Analystenkommentare und unser Kurs kletterte bis auf rund 128 €.
Anfang August erfasste der weltweite Kurseinbruch auch die Krones Aktie, deren Wert bis auf 115 € fiel. Unser Papier erholte sich aber schnell und legte bis Ende des dritten Quartals stark zu. Am 30. September notierte die Krones Aktie bei 129,00 €. In der ersten Hälfte des vierten Quartal 2024 stand die Krones Aktie ohne besonderen Anlass leicht unter Druck, eher sie sich ab Ende November wieder erholte. Ende 2024 lag der Kurs mit 120,00 € um 7,3 % höher als zu Jahresbeginn. Inklusive der Dividende von 2,20 € je Aktie beläuft sich die Wertsteigerung der Krones Aktie 2024 auf 9,3%. Damit zeigte unsere Aktie gegenüber dem MDAX, der 2024 um 5,7 % fiel, eine deutliche Outperformance.
zum 31.12. | 2024 | 2023 | 2022 | |
Ergebnis je Aktie | € | 8,77 | 7,11 | 5,92 |
Eigenkapital je Aktie | € | 60,82 | 54,3 | 50,58 |
Free Cashflow je Aktie | € | 3,58 | -3,21 | 11,74 |
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) auf Basis des Jahresendkurses | 13,7 | 15,7 | 17,7 | |
Dividende je Aktie | € | 2,60 * | 2,20 | 1,75 |
Höchstkurs | € | 131,80 | 120,30 | 111,40 |
Tiefstkurs | € | 108,30 | 89,25 | 67,50 |
Jahresschlusskurs | € | 120,00 | 111,80 | 105,00 |
* gemäß Gewinnverwendungsvorschlag;
Kursangaben Quelle: Xetra (Schlusskurse)
Auch langfristig erzielt die Krones Aktie eine deutliche Outperformance. In den vergangenen zehn Jahren stieg der Kurs unseres Anteilscheins jährlich um durchschnittlich 4,0% (MDAX: 2,0%). Inklusive Dividenden lag die durchschnittliche jährliche Performance bei 5,6% (MDAX: 4,2 %).
Der Kurs der Krones Aktie ist von 2015 bis 2024 um insgesamt 49% gestiegen. Damit beträgt der durchschnittliche jährliche Kursgewinn in diesem Zehnjahres-Zeitraum 4,0%. Der MDAX-Kurs-Index, also der MDAX ohne Dividenden, legte im gleichen Zeitraum im Durchschnitt um jährlich 2,0 % zu. Die Krones Aktie zeigt also auch im Langfrist-Vergleich eine deutliche Kurs-Outperformance. Dies gilt auch bei Hinzurechnung der Ausschüttungen. Inklusive der Dividenden und der Annahme, dass die Dividende nach Auszahlung jeweils wieder in Krones Titel investiert wurde, errechnet sich für die Krones Aktie Aktie seit 2015 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 5,6 %. Der vergleichbare MDAX-Performance-Index stieg in den vergangenen zehn Jahren nur um durchschnittlich 4,2% im Jahr.
Am 3. Juli 2024 veranstaltete Krones in Neutraubling einen Capital Market Day (Kapitalmarkttag) für Analysten und institutionelle Investoren. Wesentliche Themen waren die Strategie und Wachstumsaussichten des Unternehmens sowie die Präsentation der mittelfristigen Finanzziele 2028. Der Vorstand erläuterte detailliert, wie Krones die Chancen des stabil wachsenden Getränke- und Lebensmittelmarktes in den drei Segmenten nutzen wird. Bei einem Rundgang durch die Produktionshallen konnten sich die Teilnehmer des Capital Market Day ein Bild davon machen, wie die innovativen Maschinen und Anlagen von Krones gefertigt und im Probebetrieb getestet werden.
Aktienanzahl | 31.593.072 |
Wertpapierkennnummer | 633500 |
ISIN | DE0006335003 |
XETRA-Kürzel | KRN |
Das Interesse der internationalen Investment-Community an unserem Unternehmen ist weiterhin sehr hoch. So werden die Krones Papiere von vielen renommierten nationalen und internationalen Bankhäusern analysiert. Ende Februar 2025 gab es 14 Empfehlungen von Analysten verschiedener Institute zur Krones Aktie. Zehn Banken sprachen eine Kaufempfehlung aus. Drei Analysten stuften die Krones Aktie als Halteposition ein, ein Analyst riet zum Verkauf der Anteilscheine.
Die Aktionärsstruktur von Krones blieb im Berichtsjahr nahezu unverändert. Die Familie Kronseder Konsortium GbR hielt zum 31. Dezember 2024 mit 51,9% die Mehrheit an der Krones AG. Die Familie Kronseder will auch künftig stabiler Mehrheitsaktionär bleiben. 5,8 % der Anteilscheine waren zum Stichtag im Besitz der Familie Schadeberg.
Von den positiven Geschäftszahlen und dem erneut verbesserten Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr werden auch die Aktionäre profitieren. Für das Geschäftsjahr 2024 will Krones die Dividende um 18,2 % auf 2,60 € je Aktie erhöhen (Vorjahr: 2,20 €). Das entspricht 29,6% des Konzernergebnisses. Die langfristige Dividendenpolitik von Krones sieht vor, 25 % bis 30% des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen.
* gemäß Gewinnverwendungsvorschlag
Der Lagebericht der Krones AG (HGB) unterscheidet sich vom Lagebericht des Konzerns nur um den Teil Krones AG in Zahlen. Der Rest wird aus dem Konzern (teilweise mit IFRS-Konzernzahlen) übernommen. Das Mutterunternehmen (Krones AG) macht einen Großteil des Konzerns aus und die Geschäftstätigkeit unterscheidet sich nicht wesentlich von der des Konzerns (operativ tätig, Forschung und Entwicklung, Vertrieb, Strategie).
Krones (Krones AG mit ihren Tochtergesellschaften) bietet Maschinen und Anlagen für die Abfüll- und Verpackungstechnik sowie für die Getränkeproduktion an. Darüber hinaus komplettieren die Prozesstechnologie sowie innovative Digitalisierungs- und Intralogistik-Lösungen unsere Produktpalette. Kunden von Krones sind Getränkehersteller sowie Unternehmen aus der Nahrungsmittel-, Chemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie. Wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells von Krones sind Service-Leistungen. Krones verfügt rund um die Welt über Servicezentren und -niederlassungen.
Krones berichtet über drei Segmente: »Abfüll- und Verpackungstechnologie«, »Prozesstechnologie« sowie »Intralogistik«.
Den Großteil des Umsatzes erwirtschaftet Krones mit Kunden aus der Getränkeindustrie. Der übrige Erlös stammt überwiegend aus den Branchen Lebensmittel, Chemie, Pharma und Kosmetik.
Das Unternehmen ist stark exportorientiert und erzielt rund 90% des Konzernumsatzes außerhalb Deutschlands. Die regionale Umsatzverteilung ist dabei insgesamt ausgewogen. In den reifen Industrieländern erwirtschaftete Krones im Berichtszeitraum 51,4%, in den stark wachsenden Schwellen- und Entwicklungsländern 48,6% der Erlöse.
Neben wenigen großen konzerngebundenen Unternehmen wie zum Beispiel der deutschen KHS (Salzgitter AG) und der französischen Sidel (Tetra Laval Group) konkurriert Krones mit einer Reihe von Firmen, die nicht die gesamte Produktpalette der Abfüll- und Verpackungstechnik anbieten. Unsere wichtigsten Wettbewerber stammen hauptsächlich aus dem Euro-Raum. Mit chinesischen Anbietern konkurriert Krones vor allem auf deren Heimatmarkt um Aufträge. In den beiden kleineren Segmenten »Prozesstechnologie« und »Intralogistik« steht das Unternehmen weltweit mit den großen Anbietern wie beispielsweise GEA und Kion sowie mit kleineren regionalen Gesellschaften im Wettbewerb.
Unterstützt durch unser weltweites Serviceangebot, mit dem wir unsere Kunden konzernweit vor Ort schnell unterstützen können, ist Krones als Full-Service- und Komplett-Anbieter im Wettbewerb gut positioniert.
* Alle Angaben innerhalb »Krones auf einen
Blick« beziehen sich auf den Krones Konzern.
In dem mit Abstand größten Segment bietet Krones Maschinen und Anlagen an, mit denen Kunden ihre Produkte im Wesentlichen in PET-Behälter, Glas und Dosen abfüllen, etikettieren, verpacken und transportieren. Teil des Segments sind auch Maschinen und Anlagen, auf denen PET-Behälter als Teil der Linien hergestellt (Spritzgießen und Streckblasen) werden. Darüber hinaus bietet Krones in dem Segment Recycling-Anlagen an, auf denen gebrauchte Kunststoffflaschen zu lebensmitteltauglichem Rezyklat verarbeitet werden (PET-Recycling). Zudem ist das Servicegeschäft wichtiger Teil des Segments.
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PET-Preform- und Behälterherstellung |
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Produktbehandlungstechnik |
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Etikettiertechnik |
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Inspektionstechnik |
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Fülltechnik |
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Reinigungstechnik |
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Kunststofftechnik |
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Pack- und Palettiertechnik |
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Transporttechnik |
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Kunststoff-Recycling |
Siehe auch Segmentbericht Seite 207 und 262.
2022 | 2023 | 2024 | |
EBITDA (Mio. €) | 332,7 | 402,3 | 464,4 |
EBITDA-Marge (%) | 9,5 | 10,3 | 10,4 |
In diesem Segment bietet Krones Maschinen und Anlagen an, mit denen Softdrinks, Fruchtsäfte, Milch- und Milchmischgetränke, Bier sowie alternative Proteine hergestellt und behandelt werden. Neben der Wasseraufbereitung ist das Komponentenangebot (Ventile, Pumpen) der Marken Evoguard und Ampco Pumps sowie das Servicegeschäft ebenfalls Teil des Segments »Prozesstechnologie«.
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Komponenten (Ventile, Pumpen usw.) |
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Wasseraufbereitung |
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alternative Proteine |
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Sudhaus- und Filtrationstechnik |
Siehe auch Segmentbericht Seite 209 und 262.
2022 | 2023 | 2024 | |
EBITDA (Mio. €) | 20,4 | 34,7 | 49,5 |
EBITDA-Marge (%) | 5,5 | 7,7 | 9,7 |
Unter dem Dach der Tochter System Logistics bietet Krones in diesem Segment die Planung und Konstruktion von vollautomatischen Lager-, Kommissionier- und Materialflusssystemen mit fahrerlosen Transportsystemen und den passenden Software-Tools an. Zudem sind Service- und Softwaredienstleistungen Teil des Segments.
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Lager- und Materialflusstechnik |
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Fahrerlose Transportsysteme |
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System- und Softwarelösungen |
Siehe auch Segmentbericht Seite 211 und 262.
2022 | 2023 | 2024 | |
EBITDA (Mio. €) | 20,2 | 20,3 | 23,2 |
EBITDA-Marge (%) | 5,9 | 5,9 | 7,0 |
Das erste Quartal 2024 verlief für Krones erfolgreich. Der Umsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 4,0 % auf 1.247,1 Mio.€. Mit 1.482,7 Mio.€ lag der Wert der Bestellungen nahe dem sehr hohen Vorjahresniveau (1.513,1 Mio.€). Die Ertragskraft konnte Krones weiter verbessern. Von Januar bis März kletterte das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Vergleich zum Vorjahr um 9,1% auf 125,4 Mio.€. Damit stieg die EBITDA-Marge von 9,6% auf 10,1%.
Am 28. März hat Krones den Kauf der Schweizer Netstal Maschinen AG finalisiert. Das Unternehmen mit rund 560 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 200 Mio.€ pro Jahr ist ein führender Anbieter von Spritzgießmaschinen für den Getränkemarkt (PET-Preforms und Verschlüsse). Mit Netstal deckt Krones sämtliche Technologien ab, die für geschlossene PET-Kreislauflösungen nötig sind.
Nach den Kursgewinnen 2023 setzte sich der Aufwärtstrend an den internationalen Aktienbörsen im ersten Quartal 2024 fort. In dem insgesamt freundlichen Marktumfeld entwickelte sich auch der Kurs der Krones Aktie gut. Er profitierte zudem von den vorläufigen Zahlen für 2023 und der positiven Prognose für das Geschäftsjahr 2024, die das Unternehmen am 22. Februar veröffentlichte. Die Krones Aktie erreichte am 26. März mit 124,20 € einen neuen Höchststand und beendete das erste Quartal 2024 bei 122,70 €. Damit lag der Kurs um 9,7% höher als zu Jahresanfang. Der MDAX hat im ersten Quartal 0,3% verloren.
* Alle Angaben innerhalb »Das Krones Jahr
2024« beziehen sich auf den Krones Konzern.
Am 4. Juni fand im marinaforum in Regensburg die 44. ordentliche Hauptversammlung (HV) der Krones AG als Präsenzveranstaltung statt. Die HV-Präsenz, also der Anteil des Kapitals am gesamten Grundkapital der Gesellschaft, das auf der Hauptversammlung vertreten war, lag bei 77%. Die Aktionäre haben alle zur Abstimmung vorgelegten Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit beschlossen. Für das Geschäftsjahr 2023 schüttete Krones eine Dividende je Aktie von 2,20 € aus. Damit lag sie um 25,7% höher als im Vorjahr (1,75 €).
Im zweiten Quartal 2024 konnte Krones alle wesentlichen Finanzkennzahlen im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessern. Der Umsatz legte deutlich um 16,7% auf 1.309,0 Mio.€ zu. Mit 1.310,2 Mio.€ übertraf der Auftragseingang den bereits hohen Vorjahreswert um weitere 2,9 %. Das EBITDA stieg überproportional zum Umsatz um 22,8 % auf 130,8 Mio. €. Von 9,5% im Vorjahr auf 10,0% verbesserte sich die EBITDA-Marge im zweiten Quartal.
Die Aktienmärkte unterbrachen im zweiten Quartal ihren Höhenflug und konsolidierten auf hohem Niveau. Der Kurs der Krones Aktie erreichte am 8. Mai mit 131,80 € einen neuen Rekordwert. Mitte Juni kam aber ein wenig Abgabedruck auf, was auch dem Gesamtmarkt geschuldet war. Ende des zweiten Quartals stand unser Kurs bei 117,20 €. Inklusive der Dividende von 2,20 € je Aktie errechnet sich für das erste Halbjahr 2024 eine Performance von 6,8%. Der MDAX verlor im gleichen Zeitraum - 7,2%.
Die Investitionsbereitschaft der Kunden von Krones blieb im dritten Quartal auf hohem Niveau und der Umsatz sowie das Ergebnis legten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zu. Von Juli bis September erreichte der Auftragseingang mit 1.323,2 Mio.€ nahezu den starken Vorjahreswert (1.327,7 Mio.€). Der Umsatz kletterte um 13,2% auf 1.318,7 Mio.€ und das EBITDA überproportional um 21,6% auf 134,9 Mio.€. Dies entspricht einer gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserten EBITDA-Marge von 10,2% (Vorjahr: 9,5%).
Beim diesjährigen Wettbewerb für Finanzkommunikation »Investors' Darling«, bei dem die Kapitalmarktkommunikation der Unternehmen aus dem DAX, MDAX und SDAX umfassend von Experten analysiert wird, erreichte Krones unter den 50 MDAXWerten den hervorragenden 2. Platz. Unter allen 160 analysierten Unternehmen aus der DAX-Familie belegte Krones Rang 6. Die Nachhaltigkeits-Performance von Krones wurde im September erneut mit der EcoVadis-Goldmedaille ausgezeichnet und zählt damit zu den besten zwei Prozent seiner Branche.
Nach der überdurchschnittlichen Performance im ersten Halbjahr beschleunigte sich der Kursanstieg der Krones Aktie von Juli bis September. Zu Beginn des dritten Quartals profitierte unser Papier von positiven Analystenkommentaren infolge der auf dem Capital Market Day vorgestellten Strategie und den Mittelfristzielen 2028. Im August kam unsere Aktie mit dem Gesamtmarkt unter Druck. Der Kurs erholte sich schnell und stand am 30. September mit 129,00 € um 10,1% höher als Ende des zweiten Quartals.
Von Oktober bis Dezember haben sich die Geschäfte von Krones weiterhin sehr gut entwickelt. Der Auftragseingang übertraf mit 1.344,6 Mio.€ das hohe Vorjahresniveau um 6,5%, der Umsatz kletterte um 14,9% auf 1.418,8 Mio.€. Auch die Ertragskraft legte deutlich zu. Krones erwirtschaftete im Jahresabschlussquartal ein im Vergleich zum Vorjahr um 16,8% höheres EBITDA von 146,0 Mio.€. Damit verbesserte sich die EBITDA-Marge von 10,1% auf 10,3%.
Vom 26. bis 28. November fand in Nürnberg die Brau-Beviale statt. Auf der bedeutenden Fachmesse für die Getränkeindustrie präsentierte Krones gemeinsam mit seinen Töchtern Steinecker, Evoguard und Ampco Pumps sowohl bewährte Lösungen als auch technologische Neuentwicklungen für Bier, Softdrinks, Alternative Proteine und Co.
In der ersten Hälfte des vierten Quartals stand der Kurs der Krones Aktie unter Druck. Einen besonderen Anlass hierfür gab es nicht. Ende November drehte die Notiz wieder nach oben und holte einen Teil der Verluste auf. Der Jahresschlusskurs lag bei 120,00 €. Damit stand die Krones Aktie um 7,3% höher als zu Jahresanfang. Inklusive der Dividende von 2,20 € je Aktie beläuft sich die Wertsteigerung des Krones Titels 2024 auf 9,3%. Damit zeigte er gegenüber dem MDAX, der 2024 um 5,7% nachgab, eine deutliche Outperformance.
Krones liefert an die Getränke- und Liquid Food-Industrie komplette Fabriken. Mit unserem Know-how und unserer Linienkompetenz senken wir die Gesamtbetriebskosten (TCO) unserer Kunden. Zudem sorgen wir als verlässlicher Partner dafür, dass sie ihre Produkte sicher und in hoher Qualität herstellen können.
Wir liefern alle Maschinen und Anlagen, die nötig sind, um Getränke herzustellen, abzufüllen und zu verpacken. Wir kümmern uns auch um die komplette Logistik sowie maßgeschneiderte IT- und Digitalisierungslösungen, die die Abläufe innerhalb der Produktion steuern und optimieren.
Darüber hinaus unterstützen unsere Lifecycle Service (LCS) Experten die Kunden rund um die Uhr mit hochwertigen Service- und Beratungsleistungen. Wir gewährleisten, dass bei den Getränkeherstellern die Produktion beständig auf dem höchstmöglichen Leistungslevel läuft. Die LCS Teams bei Krones finden gemeinsam mit dem Kunden Lösungen für eine effiziente, sichere, kostengünstige und nachhaltige Produktion - gemäß unserem Zielbild »Solutions beyond tomorrow«. Sie stehen ihnen aber auch bei Instandhaltung und Nachrüstung mit qualifizierter Beratung zur Seite.
Um die Gesamtanlageneffizienz weiter zu steigern, spielen die digitalen Services von Krones, auf die unsere Kunden über das Portal »Krones.world« zugreifen können, eine immer bedeutendere Rolle. Die modularen Servicepakete von Krones sind optimal auf die Anlagen und Kundenbedürfnisse abgestimmt. Das Service-Team analysiert die Produktionsdaten und findet gemeinsam mit den Kunden Lösungen, die die Performance der Produktion nachhaltig verbessern.
Anhand der beiden Schaubilder einer Getränkefabrik sowie einer PET-Abfüll- und Verpackungslinie für sensible Getränke stellen wir unser Portfolio kurz vor.
* Alle Angaben innerhalb »Anlagen und
Lifecycle Service« beziehen sich auf den Krones
Konzern.
* Alle Angaben innerhalb »Strategie von
Krones« beziehen sich auf den Krones Konzern.
»Mit Investitionen in Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Produktinnovationen, interne Prozesse und Beschäftigte schafft Krones die Grundlage, um die ambitionierten Mittelfristziele bis 2028 zu erreichen.«
Christoph Klenk
CEO
Das abgelaufene Geschäftsjahr hat erneut gezeigt, dass Krones auf stabilen Märkten gut positioniert ist. Trotz schwierigen gesamtwirtschaftlichen Bedingungen, blieb die Investitionsbereitschaft der Getränke- und Liquid-Food-Industrie auf robustem Niveau. Das Unternehmen hat die insgesamt positive Marktentwicklung für weiteres profitables Wachstum erfolgreich genutzt. Dabei galt es, den extrem hohen Auftragsbestand termingerecht und in gewohnt guter Qualität zu bearbeiten sowie die Lieferzeiten deutlich zu reduzieren. Dank der hohen Flexibilität und Motivation der gesamten Krones Belegschaft ist uns das 2024 gut gelungen.
Auch für die Zukunft planen wir mit einem realistischen Optimismus. Der stabil wachsende und weniger konjunkturabhängige Getränke- und Lebensmittelmarkt profitiert von Megatrends: die wachsende Weltbevölkerung, eine zunehmende Mittelschicht in den aufstrebenden Ländern sowie der kontinuierliche Anstieg der Stadtbevölkerung, vor allem in den Schwellen- und Entwicklungsländern, steigern den Bedarf an abgepackten Getränken. Zudem stützt das Thema Nachhaltigkeit langfristig die Nachfrage nach Krones Produkten, weil die Kunden ihre ambitionierten Klimaziele und Kosteneinsparungen realisieren müssen. Als international führender Anbieter von ressourcenschonender Getränkeabfüll- und Verpackungstechnik sowie als Lösungsanbieter für Prozesstechnik und Intralogistik ist Krones mit seinem Komplettangebot und weltweitem Servicenetzwerk sehr gut positioniert, um die Chancen des attraktiven Marktes zu nutzen.
Trotz der positiven Aussichten unserer Märkte verlieren wir die kurz- und langfristigen Risiken nicht aus den Augen. Es besteht eine Reihe von geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten. Diese können sich schlimmstenfalls negativ auf die Lieferketten sowie Energie- und Rohstoffpreise und somit auf die Weltwirtschaft auswirken. Mögliche Handelskonflikte zwischen den großen Wirtschaftsblöcken USA, China und Europa würden den Welthandel deutlich belasten und das Wachstum der Weltwirtschaft schwächen. Langfristig stellen der Klimawandel sowie die Verfügbarkeit von natürlichen Ressourcen Herausforderungen für die Gesellschaft dar. Das daraus resultierende Thema Nachhaltigkeit bietet für Krones Chancen.
Um das profitable Wachstum, das für eine erfolgreiche Zukunft von Krones essentiell ist, zu realisieren, gilt es verschiedene strategische Maßnahmen in allen drei Segmenten konsequent und nachhaltig umzusetzen.
Eine unserer strategischen Kernaufgaben ist es, die Kosten- und Organisationsstruktur von Krones weiter zu optimieren und den Anteil der Fixkosten an den Gesamtkosten zu verringern. So können wir auf die stärker schwankenden wirtschaftlichen Bedingungen flexibler reagieren und unsere Widerstandsfähigkeit stärken.
Hierfür beschleunigt, digitalisiert und automatisiert Krones interne Prozesse und Abläufe. Mit der Modernisierung der bestehenden global einheitlichen IT-Landschaft für die gesamte Wertschöpfungskette steigern wir die Effizienz des Unternehmens. Zudem setzt das Unternehmen in nahezu allen Bereichen Programme um, mit denen wir die Kosten optimieren.
Einen weiteren bedeutenden Beitrag für verbesserte Kostenstrukturen liefert der Ausbau des globalen Wertschöpfungsverbundes. Weltweite und redundante Beschaffung und Produktion machen Krones flexibler und resistenter für Krisenszenarien, wie beispielsweise protektionistische Maßnahmen, regionale Lieferkettenprobleme oder Produktionsausfälle. Nach dem erfolgreichen Aufbau des Produktionsstandortes und den dazu gehörigen Lieferketten in Ungarn wird das Unternehmen den Standort in China (Taicang) deutlich erweitern. Im stark wachsenden Indien wird Krones ebenfalls einen neuen Produktionsstandort aufbauen.
Obwohl das Unternehmen auch in die inländischen Standorte investiert, werden wir den Anteil der internationalen Wertschöpfung in den kommenden Jahren im Krones Konzern kontinuierlich ausbauen.
Neben der Kostenstruktur sind die Absatzpreise ein wichtiger Einflussfaktor für die Profitabilität von Krones. Dank unserer innovativen Lösungen, die den Kunden Mehrwert bieten und der zuverlässigen Abwicklung von internationalen Kundenprojekten gelingt es uns, mögliche Kostensteigerungen mit höheren Preisen zu kompensieren. Trotz des weiterhin intensiven Wettbewerbs werden wir an unserer disziplinierten Preisstrategie festhalten. Der hohe Auftragsbestand gibt uns den nötigen Spielraum, unsere Preisdisziplin aufrechtzuerhalten.
Für den langfristigen Erfolg von Krones haben Innovationen eine herausragende Bedeutung. Nur mit qualitativ hochwertigen und technologisch führenden Produkten und Services lässt sich eine nachhaltig gute Preisqualität durchsetzen. Daher investiert Krones seit vielen Jahren mit 4% bis 5% des Umsatzes überdurchschnittlich stark in Forschung und Entwicklung (F&E).
Innovationen von Krones müssen den Kunden einen messbaren Mehrwert bieten und sie bei der Umsetzung ihrer Ziele unterstützen. Im Dialog mit den Kunden entwickeln wir anhand ihrer Bedürfnisse gemeinsam Lösungen. Ein Beispiel hierfür ist die Linie der Zukunft, in der wir viele Innovationen gebündelt haben und die wir 2025 auf der drinktec präsentieren werden. Die Linie der Zukunft wurde überwiegend auf Basis des ausführlichen Kundenfeedback von der drinktec 2022 entwickelt. Sie ermöglicht Krones, noch stärker integrierte Lösungen und neue Geschäftsmodelle entlang des gesamten Lebenszyklus der Linie zu realisieren.
Krones konzentriert sich bei Neuentwicklungen auf die Themenfelder Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Systemlösungen. Unsere F&E-Strategie sowie eine Auswahl der Innovationen des Berichtsjahres stellen wir auf den Seiten 67 bis 75 vor.
Mit dem Zielbild »Solutions beyond tomorrow« wird Krones seinen Beitrag zur Lösung von drei wesentlichen Herausforderungen der Menschheit leisten. Den Klimawandel aufhalten, die Weltbevölkerung ernähren und verantwortungsbewusst mit Verpackungsmaterialien umgehen. Hieraus ergibt sich die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem klaren Fokus auf die Kernthemen: Nachhaltigkeit, Servicequalität und Digitalisierung. Diese drei Themen bestimmen auch die strategische Ausrichtung unserer drei Segmente.
Krones hat sich mit »Solutions beyond tomorrow« dazu verpflichtet, einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz beizusteuern. Der Konzern hat sich das strategische Ziel gesetzt, bis 2040 seine Treibhausgas-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf Netto-Null abzusenken. Die Net-Zero-Strategie des Krones Konzerns steht damit im Einklang mit dem 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Klimaabkommens.
Bei der Umsetzung der Klimastrategie hat sich das Unternehmen auch Zwischenziele bis 2030 gesetzt. Die betriebsbezogenen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) will das Unternehmen bis 2030 gegenüber 2019 um 80% senken, die Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von Krones (Scope 3) um 30%. Im Geschäftsjahr 2024 stehen wir für Scope 1 und Scope 2 bei etwa 52% Reduktion und bei Scope 3 bei knapp 15%.
Nicht nur Krones hat ehrgeizige Klimaziele, sondern auch die Kunden. Daher nimmt der Bedarf nach Maschinen, Anlagen, Linien und kompletten Getränkefabriken, mit denen sich wertvolle Ressourcen einsparen und der CO2-Ausstoß senken lassen, stark zu. Das Unternehmen unterstützt die Kunden bei der Erreichung ihrer ehrgeizigen Klimaziele. Mit der vom TÜV-zertifizierten energie- und medieneffizienten enviro Produktreihe spart der Kunde beim Betrieb nachweislich und messbar wertvolle Ressourcen und damit Kosten ein. Schon seit Jahren profitieren die Getränkehersteller vom niedrigeren Energie- und Ressourcenverbrauch unserer Maschinen und Anlagen. 2023 hat der Anteil von enviro Maschinen und Anlagen am Auftragseingang erstmals die Marke von 50% überschritten. Krones erwartet, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren weiter zulegen wird.
Zudem unterstützen unsere Nachhaltigkeitsberater die Kunden, den ökologischen Fußabdruck mess- und spürbar zu verkleinern - bei einer existierenden Anlage genauso wie bei einer neuen Linie.
Status Quo (verglichen mit dem Basisjahr 2019): | - 51,7 % |
Zwischenziel (Ziel von 2019 bis zum Zieljahr 2030): | - 80 % |
Net Zero (Ziel von 2019 bis zum Zieljahr 2040): | min. - 90 % |
Status Quo (verglichen mit dem Basisjahr 2019): | - 14,6 % |
Zwischenziel (Ziel von 2019 zum Zieljahr 2030): | - 30 % |
Net Zero (Ziel von 2019 zum Zieljahr 2040): | min. - 90 % |
Plastik ist eine wertvolle Ressource, die nicht als Müll in den Meeren oder an Land enden sollte. Um das globale Problem mit dem Plastikmüll zu lösen, müssen wir weg vom einmaligen Gebrauch hochwertiger Kunststoffe hin zu einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft. So lassen sich die CO2-Emissionen bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen verringern, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen nimmt ab und Müll wird vermieden.
Viele Getränkehersteller werden den Anteil von recyceltem PET (rPET) in ihren Flaschen in den kommenden Jahren deutlich erhöhen, um so den Verbrauch der wertvollen Ressource PET zu reduzieren. Krones wird seine Kunden bei der Kreislaufwirtschaft optimal unterstützen: vom Material sparenden Verpackungsdesign sowie der Preform- (Spritzgießen) und Behälterherstellung (Streckblasen) über das Abfüllen, Etikettieren und Verpacken bis hin zum Recycling von gebrauchen Kunststoffbehältern und deren erneutem Einsatz in der Lebensmittelindustrie.
Im Berichtsjahr haben wir durch den Zukauf des Spritzgießmaschinenherstellers Netstal den Kreislauf geschlossen und verfügen nunmehr über alle wesentlichen Produkte und Technologien, um aus gebrauchten PET-Flaschen neue Behälter herzustellen (Bottle-to-Bottle-Recycling). Somit ist Krones in der Lage, PET in einer umweltschonenden und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu halten.
Mit der Recycling-Technologie von Krones lassen sich neben PET (Bottle-to-Bottle) auch andere hochwertige Verpackungskunststoffe wiederverwerten und so die Plastikmüllmenge verringern. Um das Potenzial unserer Recycling-Technologie noch besser auszuschöpfen, haben wir Mitte 2024 »Krones Recycling« als eigenständige Tochtergesellschaft ausgegründet. So können wir noch schneller auf die neuen Entwicklungen auf dem Recycling-Markt reagieren. Neben PET ist die Nachfrage nach Lösungen für das Polyolefin-Recycling stark gestiegen. Vor allem in den USA gibt es bei Polyolefinen (HDPE, LDPE, PP, PE) derzeit massive Investitionen seitens der Recyclingunternehmen.
Das seit Mitte 2024 eigenständige Tochterunternehmen Krones Recycling deckt den gesamten Prozess des Kunststoff-Recyclings ab: Vom Ballen bis zum lebensmittelgeeigneten Flake.
Die Module zum Waschen, Sortieren und Dekontaminieren können aber auch als Einzelmaschinen perfekt in eine bestehende Linie nachgerüstet werden.
Der weltweit hohe Verzehr von tierischem Eiweiß geht mit einem enormen Ausstoß an Treibhausgasen und Verbrauch von Trinkwasser einher. Um die Weltbevölkerung nachhaltig zu ernähren ohne den Planeten massiv zu belasten, wird die Herstellung hochwertiger pflanzlicher Proteine als Alternative zum tierischen Eiweiß immer bedeutender. In diesem mittel- und langfristig aufstrebenden Markt, der gemäß den Analysten von Nester Research von 2024 bis 2036 weltweit um jährlich 11% wachsen soll, wird Krones Chancen nutzen und seine jahrzehntelange Erfahrung in der Prozesstechnik einbringen.
Auf dem bereits etablierten Markt für alternative Milchprodukte aus Pflanzen (Soja, Hafer, Nüsse usw.) hat sich das Unternehmen auf die Herstellung von Hafermilch fokussiert und unterstützt mit seinem umfangreichen Know-how in der Milchindustrie die Produzenten mit der kompletten Prozesstechnik. Bei der Herstellung fester pflanzlicher Proteine profitiert Krones von der jahrzehntelangen Erfahrung in der Fermentation (biologischer Umwandlungsprozess wie beispielsweise Gärung). Fermentativ hergestellte Proteine können anschließend mit anderen Inhaltsstoffen kombiniert und weiterverarbeitet werden, um Fleisch-, Ei- oder Milchprodukte nachzubilden. Krones ist in dem wachstumsstarken Markt für alternative Proteine mit seinen Produkten und Services gut positioniert und will in diesem Bereich mittelfristig überdurchschnittlich zulegen.
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Steigende Zahl von Veganern |
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Wachsender Bedarf an Protein-Präparaten |
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Anstieg der Tierbestände |
Quelle: Nester Research
Um im Wettbewerb zu bestehen, müssen Getränke- und Lebensmittelhersteller möglichst effizient und flexibel produzieren. Die Digitalisierung der Produktion liefert dafür einen entscheidenden Beitrag und hilft, zahlreiche Optimierungspotenziale aufzudecken, Ressourcen einzusparen und Störungen oder gar Stillstände zu vermeiden. Ein weiterer Mehrwert für den Kunden: mit zunehmender Digitalisierung nimmt der Bedarf an Beschäftigten in der Produktion ab. Das wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und hilft Kosten zu sparen.
Krones profitiert bei der Digitalisierung der Getränkefabriken von seiner Linien- und Fabrikkompetenz, also dem Know-how über das perfekte Zusammenspiel vieler einzelner Maschinen und Anlagen. Das Unternehmen hat bereits mehr als 200 Linien bei den Kunden digital angebunden und bietet die dazugehörigen digitalen Produkte und Services in unterschiedlicher Ausprägung an. Diese schaffen beim Kunden einen Mehrwert, entweder durch höhere Produktsicherheit, durch zuverlässigere Produktion oder durch geringere Gesamtbetriebskosten (TCO).
Ziel von Krones ist es, das gesamte Leben einer Maschine oder Anlage digital zu begleiten und stärker von Service-Dienstleistungen zu profitieren. Ein wichtiger Baustein hierfür sind unsere individuell konfigurierbaren und aufeinander abgestimmten Sevicepakete, die »Modular Service Agreements« (MSAs). Mit den mittlerweile mehr als 1.000 MSA-Verträgen unterstützt Krones die Anlagenbetreiber dabei, die Effizienz der Produktion messbar zu verbessern und klar definierte Ziele zu erreichen. Die Kunden profitieren von festen planbaren Kosten. Eine Kontaktperson bei Krones analysiert und interpretiert die von den digitalen Tools erfassten Daten und zeigt dem Anlagenbetreiber mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Linien-Performance auf.
Anfang 2025 geht die erste »Lifecycle Alliance«-Anlage in Betrieb, bei der Krones den kompletten Service der Linie übernimmt und für deren Performance verantwortlich ist - gestützt auf digitale Services. Mit den Serviceverträgen, die auch die weltweit verfügbaren LCS Produkte beinhalten, will Krones die Kundenbindung steigern und langfristig einen stabilen Umsatzstrom generieren.
Im Krones Konzern kümmern sich insgesamt rund 1.500 Beschäftigte um Digitalisierungsthemen. In der Einheit »Krones.digital« entwickeln mittlerweile rund 600 Software- und IT-Ingenieure ausschließlich digitale Produkte und Services für unsere Kunden. Diesen Bereich werden wir mittelfristig weiter deutlich um rund 100 Fachkräfte pro Jahr ausbauen. Zudem betreuen etwa 100 Servicespezialisten in sechs weltweit stationierten »Digital Service Center« die Kunden rund um die Uhr.
Innerhalb des Unternehmens gilt es, die Vorteile der Digitalisierung ebenfalls zu nutzen. Viele Arbeitsschritte und Prozesse werden mit Hilfe digitaler Werkzeuge, wie beispielsweise künstlicher Intelligenz (KI), beschleunigt und automatisiert. So werden interne und externe Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt und die Effizienz und Kundenzufriedenheit verbessert.
Für die praktische Umsetzung der digitalen Services sowie anderer Servicedienstleistungen sorgen unsere rund 3.000 Servicetechniker in mehr als 70 Ländern. Sie kümmern sich mit ihrer Anlagenexpertise und Linienkompetenz schnell und direkt um die Anliegen der Kunden vor Ort - ein wesentliches Kriterium für die nachhaltige Zufriedenheit der Kunden.
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Insgesamt mehr als 6.000 Service-Mitarbeiter
weltweit
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Weltweite Ersatzteilversorgung auf Abruf |
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Nächster Servicelevel durch Digitalisierung |
Neben Servicedienstleistungen können wir die Anlagenbetreiber zudem weltweit mit Hilfe unserer strategisch gut verteilten LCS Center schnell mit Ersatzteilen versorgen. Langfristiger Wachstumstreiber des attraktiven LCS Geschäfts ist die wachsende installierte Maschinen- und Anlagen-Basis. Zusätzlich will Krones den Anteil der betreuten eigenen Linien - wie in den vergangenen Jahren - weiter steigern.
Um den steigenden Bedarf an hochwertigem Service zu bedienen, wird Krones unvermindert stark in den Ausbau der Vertriebs- und Servicestrukturen investieren. Der Schwerpunkt liegt auf den internationalen Märkten. Dort werden die Wachstumsraten künftig weiter überdurchschnittlich hoch sein. Vor allem die Regionen Asien-Pazifik und Afrika dürften langfristig am deutlichsten zulegen. Im Berichtsjahr hat das Unternehmen die Zahl der Beschäftigten in den in der Tabelle dargestellten internationalen Regionen um 10,2% auf 7.115 erhöht.
Jahr | Südamerika | Nordamerika | Afrika | Asien/ Pazifik | Osteuropa | China |
2020 | 778 | 1.011 | 639 | 974 | 922 | 742 |
2021 | 803 | 1.046 | 633 | 959 | 1.006 | 732 |
2022 | 871 | 1.206 | 671 | 1.023 | 1.092 | 802 |
2023 | 943 | 1.430 | 681 | 1.143 | 1.345 | 915 |
2024 | 1.006 | 1.593 | 753 | 1.237 | 1.528 | 998 |
Jahr | Gesamt |
2020 | 5.066 |
2021 | 5.179 |
2022 | 5.665 |
2023 | 6.457 |
2024 | 7.115 |
Zum weiteren Ausbau unserer hochqualifizierten Serviceeinheiten haben wir im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Arbeitgebermarke gezielte Maßnahmen und Projekte initiiert, um weltweit geeignete Servicetechniker zu finden, zu schulen und zu binden. Ziel ist es, das internationale Service-Team jährlich um rund 100 Beschäftigte aufzustocken.
Die Nachfrage nach PET-Linien bleibt auf hohem Niveau. Getränkeverpackungen aus diesem Material sind bei den Endverbrauchern weiterhin sehr beliebt und wachsen weltweit stärker als andere Verpackungsarten. PET-Behälter sind leicht, aber trotzdem stabil. Sie erzeugen einen relativ geringen CO2-Fußabdruck und sind vergleichsweise günstig. Damit leisten wir mit unseren PET-Linien, wie in unserem Zielbild festgeschrieben, einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und bezahlbare Getränkeversorgung der Weltbevölkerung.
Mit der Linie der Zukunft, stellen wir auf der drinktec 2025 eine hochinnovative PET-Linie vor. Mit ihr werden wir bezüglich Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Effizienz neue Maßstäbe setzen und unsere führende Position bei PET-Abfüll- und Verpackungsanlagen festigen und ausbauen.
Mit der Übernahme der Netstal Maschinen AG, einem führenden Hersteller von Spritzgießmaschinen für den Getränkemarkt (PET-Preforms und Verschlüsse), bietet Krones seit Mitte 2024 sämtliche Technologien an, die für geschlossene PET-Kreislauflösungen nötig sind: ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb.
Ein weiterer Pluspunkt der Netstal Übernahme: Mit der Spritzgießtechnologie für medizinische Anwendungen und dünnwandige Verpackungen unterstützt Netstal die Strategie von Krones, in den medizinisch/pharmazeutischen Markt sowie in die Bereiche Lebensmittel und Körperpflege zu diversifizieren.
Bei der Wiederverwertung gebrauchter Kunststoffflaschen ist Krones mit der seit Juli 2024 eigenständigen Tochter »Krones Recycling« und deren innovativen Anlagen bestens positioniert. Dieser Bereich wird in den kommenden Jahren deutlich überproportional zum Gesamtsegment zulegen.
Gute Wachstumschancen bietet auch der Markt für die aseptische, also keimfreie, Abfüllung in PET-Behälter. Vor allem in den USA wird die Nachfrage hoch bleiben. Dort gibt es noch zahlreiche Anlagen, die mit dem extrem energieaufwendigen Hotfill-Verfahren arbeiten, also dem keimfreien Abfüllen unter Hitze. Viele US-Getränkehersteller werden verstärkt auf technologisch hochwertige und nachhaltige Aseptikanlagen umstellen, die PET-Verpackungsmaterial sowie Energie einsparen und die auch recyceltes PET verwenden können. Damit sinken die Betriebskosten, der CO2-Fußabdruck und der Plastikverbrauch deutlich. Das energie- und medieneffiziente Sterilisationsverfahren von Krones, für das kein Wasser benötigt wird, ist ein weiterer Vorteil unserer aseptischen Abfüllung.
Die Dose hat sich in den vergangenen Jahren zu einer sehr beliebten Verpackungsart entwickelt. Krones hat diesen Trend frühzeitig erkannt und ist bei der Abfüllung von Bier und Softdrinks in Aluminiumbehältern weltweit Marktführer. Konsumenten wertschätzen, dass die Dose handlich und platzsparend ist und den Inhalt schnell kühlt. Außerdem ist die Aluminium-Getränkedose die meist recycelte Getränkeverpackung der Welt. Sie ist nur aus einem Material hergestellt und lässt sich dadurch leicht und ohne Qualitätsverlust nahezu unbegrenzt wiederverwerten. Somit leistet die Dose als modernes Kreislaufprodukt einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung. Krones will die führende Marktposition bei Dosenlinien mit ressourcensparenden, flexiblen und hygienischen Anlagen ausbauen.
Insgesamt werden wir im Kernsegment auch das Life-Cycle-Service (LCS)-Geschäft weiter ausbauen. Es soll stärker als die installierte Maschinen-Basis wachsen. Hierfür wird das Unternehmen unvermindert in das Servicenetzwerk sowie die Digitalisierung investieren.
Die Diversifizierungsstrategie des Segments Prozesstechnologie kommt gut voran. Technologien für die Produktion pflanzlicher Proteine, energieeffiziente Lösungen zur Getränkeherstellung sowie Wasseraufbereitung werden an Bedeutung gewinnen. Die Nachfrage nach diesen, von den globalen Megatrends CO2-Reduzierung und Wasserknappheit getriebenen Technologien, wird mittel- und langfristig überdurchschnittlich zulegen.
Zum weiteren Umsatz- und Ergebniswachstum der Prozesstechnologie werden auch der Ausbau des LCS und Komponenten-Geschäft beitragen. Letzteres profitiert verstärkt vom Zukauf des Pumpenherstellers Ampco Pumps 2023 in den USA. Ampco nutzt die weltweite Vertriebskraft von Krones. Das Komponentengeschäft mit Ventilen und Pumpen von Evoguard profitiert von den exzellenten Vertriebskanälen Ampcos in Nordamerika und wurde mit dem Zukauf im Vorjahr komplettiert. Zudem wird das Segment Prozesstechnologie durch den kontinuierlichen Ausbau des Global Footprint, vor allem in Indien, sowie durch Synergien der internationalen Gesellschaften die Kostenstruktur weiter optimieren.
Der Markt für automatisierte Lagerlogistik soll mittel- und langfristig überproportional zur Weltwirtschaft wachsen. Getrieben wird der Markt vom stark steigenden Bedarf einer schnellen und effizienten Auftragsabwicklung. Das Segment Intralogistik mit unserem Tochterunternehmen System Logistics profitiert von der Dynamik des Marktes mit innovativen und nachhaltigen Lösungen. Neben Energieeinsparungen und niedrigeren Betriebskosten steigern unsere automatisierten Produkte auch die Effizienz und verringern das notwendige Betriebspersonal und wirken so dem Arbeitskräftemangel entgegen.
System Logistics wird mit automatischen Kommissionierlösungen, dem Ausbau des Servicegeschäfts und den unterstützenden Softwaretools das profitable Wachstum des Segments stärken. Darüber hinaus wird das Unternehmen das Intralogistikgeschäft weiter internationalisieren und stärker auf Bereiche außerhalb des Getränke- und Liquid-Food-Marktes, wie beispielsweise den Lebensmittelgroßhandel und den Tierfutterhandel, ausweiten.
Durch die positive Geschäftsentwicklung und dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Free Cashflow (vor M&A-Aktivitäten) von 292,5 Mio.€ hat Krones seine Kapital- und Finanzkraft weiter verbessert. Zum Jahresende 2024 wies das Unternehmen eine Eigenkapitalquote von 40,5% sowie eine Nettoliquidität von 439,9 Mio. € aus. Zusätzlich verfügt die Gesellschaft über freie Kreditlinien von rund 850 Mio. €. Die starke Finanz- und Kapitalstruktur gibt dem Unternehmen in diesen wirtschaftlich und politisch unruhigen Zeiten die nötige Sicherheit und Widerstandskraft. Mit der komfortablen Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung kann Krones zudem wichtige Wachstums- und Zukunftsinvestitionen aus eigener Kraft umsetzen und so die Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken.
Rund 4% bis 5% des Umsatzes wird Krones weiterhin für Forschung und Entwicklung ausgeben. Darüber hinaus plant das Unternehmen, in den kommenden Jahren rund 4% der Erlöse in langfristige Vermögenswerte zu investieren (2024: 3,4%). Die Gelder werden in Ersatzinvestitionen, in Projekte zur Verbesserung der Effizienz im Unternehmen, in den Ausbau des Global Footprint sowie in Wachstumsinitiativen und immaterielle Vermögenswerte wie beispielsweise Software fließen. Ein bedeutender Teil der Investitionen wird auch für interne Nachhaltigkeitsprojekte (Scope 1 + 2) verwendet.
Zukäufe bleiben Teil der Strategie von Krones, wobei kurzfristig der Fokus auf der zügigen und erfolgreichen Integration der jüngsten Akquisitionen im Vordergrund steht. Bei potenziellen künftigen Akquisitionen legen wir den Fokus auf mittelgroße profitable Unternehmen, die das bestehende Portfolio technologisch und regional stärken oder Märkte außerhalb der Getränke- und Liquid-Food-Industrie erschließen.
Wir haben im Berichtsjahr, nach dem Zukauf von Ampco Pumps im Jahr 2023, unsere Akquisitionsstrategie weiter umgesetzt. Durch den Kauf des Schweizer Spritzgießmaschinenherstellers Netstal kann Krones jetzt den Kunden alle Maschinen, Anlagen und Services für den kompletten PET-Verpackungskreislauf anbieten und untermauert damit seine Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Die Anteilseigner wird Krones weiterhin über Dividendenausschüttungen angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen. Die Dividendenstrategie der Gesellschaft sieht vor, 25 bis 30 % des erzielten Konzerngewinns an die Anteilseigner der Krones AG auszuschütten, wobei sich das Unternehmen seit mehreren Jahren am oberen Ende der Spanne orientiert.
Bei den Finanzkennzahlen legt Krones neben Umsatz und EBITDA einen starken Fokus auf den Free Cashflow sowie den ROCE, also die Rendite auf das eingesetzte Kapital. Um unser Ziel von mehr als 20% bis 2028 für unsere dritte finanzielle Steuerungsgröße zu erreichen (2024: 18,2%), werden wir das EBIT steigern, renditeorientierte Investitionen in das Anlagevermögen tätigen und das im Working Capital gebundene Kapital mittelfristig weiter optimieren. Hierfür hat das Unternehmen Maßnahmen eingeleitet, die das Working Capital entlasten. Ein niedrigeres Working Capital wirkt sich positiv auf die Kapitalrendite ROCE aus.
Auf die Entwicklung des wichtigen Free Cashflow hat das Working Capital ebenfalls einen bedeutenden Einfluss. Je weniger Kapital im Working Capital gebunden sind, desto mehr freie liquide Mittel stehen dem Unternehmen zur Verfügung.
Das stabile Marktumfeld sowie die weiterhin robuste Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen stimmt uns zuversichtlich, dass Krones in den kommenden Jahren seinen profitablen Wachstumskurs fortsetzen wird. Darauf basierend hat sich das Unternehmen im Juli 2024 anspruchsvolle Finanzziele bis zum Jahr 2028 gesetzt.
Das Unternehmen plant den Konzernumsatz bis 2028 auf rund 7 Mrd. Euro zu steigern (2024: 5,3 Mrd. €). Die Ertragskraft wird sich weiter verbessern. Das Mittelfristziel für die EBITDA-Marge liegt bei 11% bis 13% (2024: 10,1%). Bei der dritten finanziellen Zielgröße, dem ROCE (Return on Capital Employed), strebt Krones bis 2028 einen Wert von mehr als 20% an (2024: 18,2%).
Neben den finanziellen Zielen verfolgt Krones noch weitere strategische Konzernziele, die in folgender Tabelle zusammengefasst sind:
Strategisches Ziel | Ziel 2030 | Stand Ende 2024 |
Reduzierung Scope 1 und 2 * | -80% | -51,7% |
Reduzierung Scope 3 * | -30% | -14,6% |
Erhöhung Frauenanteil in Führungspositionen | 20% | 16,5% |
Strategisches Ziel | Ziel 2028 | Stand Ende 2024 |
Profitables Wachstum | Umsatz: rund 7 Mrd. € EBITDA-Marge: 11-13% | Umsatz: 5,3 Mrd. € EBITDA-Marge: 10,1% |
Erhöhung Anteil internationale Wertschöpfung (inkl. Outsourcing) an Gesamtwertschöpfung | 40% | 33% |
Fundament für eine erfolgreiche Zukunft von Krones sind und bleiben die Beschäftigten. Das komplette Krones Team hat in den vergangenen Jahren einen hervorragenden Job gemacht und bewiesen, dass es sich auf verändernde Rahmenbedingungen schnell und flexibel einstellen kann. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich das Vertrauen unserer Kunden in die Zuverlässigkeit von Krones hart erarbeitet. So sind die Krones Beschäftigten ein wesentlicher Grund für eine positive Kaufentscheidung der Kunden. Teamgeist, Know-how, hohe Kreativität sowie Einsatzbereitschaft der Krones Belegschaft, machen das Unternehmen widerstandsfähig und erfolgreich.
Um weiterhin ausreichend motivierte und qualifizierte Beschäftigten für Krones - trotz des weltweiten Fachkräftemangels - zu gewinnen, haben wir im Berichtsjahr unsere Arbeitgebermarke geschärft und das Besondere von Krones herausgearbeitet. Die an das Zielbild »Solutions beyond tomorrow« angepasste Arbeitgebermarke soll neue Talente anziehen sowie die Loyalität und Motivation der bestehenden Beschäftigten stärken.
Krones wird die Belegschaft in den kommenden Jahren vor allem in den Bereichen IT, Software, Service sowie in den Schwellen- und Entwicklungsländern verstärken.
Mit »Solutions beyond tomorrow« haben wir eine ambitionierte, weit in die Zukunft reichende Vision entwickelt. Für die erfolgreiche Umsetzung benötigen wir neben einer klaren Strategie auch ein Team, das in den kommenden Jahren und Jahrzehnten so stark bleibt, wie es jetzt ist.
* Alle Angaben innerhalb »Steuerungssystem
von Krones« beziehen sich auf den Krones Konzern.
Das Management von Krones steuert den Konzern und die drei Segmente vorrangig anhand der folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren:
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Umsatzwachstum |
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EBITDA-Marge (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im Verhältnis zum Umsatz) |
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ROCE - Return on Capital Employed - Verhältnis von EBIT zur durchschnittlichen Nettokapitalbindung der vergangenen vier Quartale. Die Nettokapitalbindung errechnet sich aus dem Anlagevermögen (ohne Goodwill und Finanzanlagevermögen) zuzüglich Working Capital. |
Um unsere Marktposition zu festigen und Größenvorteile zu nutzen, werden wir auch mittelfristig in allen drei Segmenten ein profitables Wachstum generieren.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ist eine wichtige Ertragskennziffer. Die Profitabilität, gemessen an der EBITDA-Marge (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im Verhältnis zum Umsatz) ist eine der zentralen Ziel- und Messgrößen. Sie gibt an, wie hoch die Ertragskraft des Unternehmens bezogen auf den Umsatz ist, unabhängig von Steuerquote, Finanzergebnis und den Abschreibungsmodalitäten.
Unsere dritte Steuerungsgröße ist seit dem Geschäftsjahr 2022 der ROCE (Return on Capital Employed), der auf Konzernebene ermittelt wird. Er errechnet sich aus dem Verhältnis von EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) zur durchschnittlichen Nettokapitalbindung der vergangenen vier Quartale. Der ROCE ist eine für den Kapitalmarkt sehr wichtige Rentabilitäts-Kennziffer. Sie zeigt den Investoren, wie hoch die Rendite auf das eingesetzte Kapital ist, also wie effizient das Unternehmen das eingesetzte Kapital nutzt. Bis zum Geschäftsjahr 2021 war das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz unsere dritte Steuerungsgröße.
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Umsatzwachstum ggü. Vorjahr | -16,1% | 9,4% | 15,8% | 12,2% | 12,1% |
EBITDA-Marge | 4,0% | 8,6% | 8,9% | 9,7% | 10,1% |
ROCE (ab Geschäftsjahr 2022) | -2,2% | 10,0% | 14,1% | 16,3% | 18,2% |
Working Capital/Umsatz (bis inkl. Geschäftsjahr 2021) | 28,3% | 24,8% | 19,0% | 17,8% | 17,0% |
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Steuerungsgrößen sind für Krones der Free Cashflow (Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich Cashflow aus der Investitionstätigkeit) und das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz wichtige Kennzahlen. Zudem orientieren wir uns weiterhin am EBT (Ergebnis vor Steuern) sowie an der EBT-Marge (EBT im Verhältnis zum Umsatz).
Neben finanziellen Steuerungsgrößen sind auch nichtfinanzielle Zielgrößen, die im Detail in der Nichtfinanziellen Erklärung (Seite 76 bis 178) dargestellt sind, stark in der Unternehmensstrategie von Krones verankert. Das Thema Nachhaltigkeit hat einen sehr hohen Stellenwert und steht auch im Fokus des Krones Zielbildes.
Wichtige nichtfinanzielle Kennzahlen sind:
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Frauenanteil in Führungspositionen |
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Treibhausgasemissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) |
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Wasserverbrauch |
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Gefährliche Abfälle |
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Arbeitsunfälle |
Im Zuge der Nachhaltigkeitsziele des Krones Konzerns, die der Vorstand im Geschäftsjahr 2020 offiziell verabschiedete, hat sich das Unternehmen ambitionierte Emissionsreduktionsziele entlang der gesamten Wertschöpfungskette gesetzt.
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Unseren eigenen CO2-Fußabdruck (Scope 1 und Scope 2) wollen wir bis 2030 um 80% reduzieren, bezogen auf das Basisjahr 2019. |
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Die deutlich höheren Scope 3-Emissionen, die überwiegend durch den Einsatz unserer Maschinen und Anlagen beim Kunden verursacht werden, wollen wir im gleichen Zeitraum um 30 % verringern, ebenfalls bezogen auf das Basisjahr 2019. |
Weitere Nachhaltigkeitsziele sind:
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Der Krones Konzern verpflichtet sich, seine gefährlichen Abfälle sowie den Trinkwasserverbrauch bis 2030 um zehn Prozent zu reduzieren, ausgehend vom Basisjahr 2020. |
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Wir reduzieren sowohl die Arbeitsunfälle als auch die Ausfalltage nach Arbeitsunfällen pro eine Million geleisteter Arbeitsstunden im Krones Konzern um 30 Prozent bis 2030, verglichen mit dem Basisjahr 2020. |
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Das Unternehmen strebt an, den Frauenanteil in Führungspositionen bis 2030 auf 20% zu erhöhen. |
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Krones investiert 4,2% des Umsatzes in F&E |
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Zahl der Patente auf hohem Niveau |
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Linie der Zukunft wird auf drinktec 2025 vorgestellt |
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F&E-Partnerschaften und -Netzwerke verbreitern Innovationsbasis |
Um die Visionen von »Solutions beyond tomorrow« in die Tat umzusetzen, braucht Krones innovative Produkte und Dienstleistungen. Einen essenziellen Beitrag hierzu leistet der Unternehmensbereich Forschung & Entwicklung (F&E). Er ist der Nukleus aller Krones Innovationen, auf denen unsere Technologieführerschaft und der nachhaltige Unternehmenserfolg beruht.
* Alle Angaben innerhalb »Forschung und
Entwicklung« beziehen sich auf den Krones Konzern.
Bei Krones fließen stabil hohe Beträge in den Bereich Forschung und Entwicklung. Der Erfolg dieser Investitionen schlägt sich auch in der hohen Zahl der Patente nieder.
Hoch qualifizierte, motivierte und kreative Krones Beschäftigte arbeiten weltweit an der Neu- und Weiterentwicklung von Maschinen, Anlagen, Linien und Dienstleistungen. Die Innovationsstärke der Krones F&E-Beschäftigten spiegelt sich auch in der Zahl der erteilten Patente und Gebrauchsmuster wider. Sie stiegen in den vergangenen Jahren und lagen zum Jahresende 2024 bei 7.030 (Vorjahr: 7.058). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass trotz der Umsetzung des europäischen Einheitspatents, was im Grundsatz zu einer Verringerung der Anzahl der Patente führt, die Zahl der Patente und Gebrauchsmuster nahezu auf dem hohen Vorjahresniveau blieb. Zurzeit gelten die europäischen Einheitspatente in 18 EU-Ländern. Krones sichert durch eine aktive Patentstrategie alle wichtigen Neu- und Weiterentwicklungen rechtlich ab und schützt dadurch den technologischen Vorsprung.
Um das hohe Innovationstempo aufrechtzuerhalten, floss 2024 mit 221 Mio.€ (Vorjahr: 194 Mio. €) oder 4,2% des Konzernumsatzes (Vorjahr: 4,1%) erneut ein beachtlicher Teil der Erlöse in F&E. Hiervon wurden im Berichtsjahr 32,3 Mio.€ (Vorjahr: 21,7 Mio. €) als Entwicklungskosten aktiviert.
Neue Produkte und Services von Krones müssen beim Kunden Mehrwert schaffen. Die F&E-Strategie von Krones orientiert sich am Zielbild mit dem Motto »Solutions beyond tomorrow«. Wir wollen also für unsere Kunden Lösungen über das Naheliegende hinaus entwickeln.
Krones konzentriert sich in seiner F&E-Strategie auf drei Schwerpunktthemen:
Nachhaltigkeit | Systemlösungen | Digitalisierung |
Wichtigster Innovationstreiber bleibt das Thema Nachhaltigkeit. Emissionen verringern, Ressourcen einsparen und die Gesamtbetriebskosten (TCO) senken, hat bei unseren Kunden höchste Priorität. Einen ebenfalls starken Fokus legen wir bei den F&E-Aktivitäten auf die Digitalisierung. Sie ist die Basis für neue Geschäftsmodelle und verbessert die Servicequalität.
Krones verfolgt bei Neu- und Weiterentwicklungen einen »Top-Down-Ansatz«. Das heißt, wir haben bei allen Entwicklungsprojekten zunächst die gesamte Getränkefabrik als Systemlösung im Blick, also Getränkeproduktion, Abfüllung und Verpackung sowie Intralogistik. Im Anschluss brechen wir die angestrebten Verbesserungen auf die einzelnen Linien-Bestandteile herunter.
Basierend auf der F&E-Strategie und der gelebten Partnerschaft mit unseren Kunden, hat Krones anhand derer Bedürfnisse vier Werttreiber der F&E-Strategie festgelegt.
Produkt- und Produktionssicherheit | Nachhaltigkeit | Kosteneffizienz | Flexibilität |
Produktsicherheit | Nachhaltige Verpackung | Maximale Gesamtanlageneffektivität | Maximale Anzahl von Produktvarianten |
Produktqualität | Zero-Waste-Produktion | Smart Systems | Zukünftige Anpassungsfähigkeit der Ausrüstung |
Produktionssicherheit | Geringer Energie- und Medienverbrauch | Robustheit | Bestandsoptimierte Produktion |
Aus den Werttreibern und der F&E-Strategie leiten sich die F&E-Programme von Krones ab. Sie sorgen dafür, dass wir unsere in »Solutions beyond tomorrow« festgelegten Visionen möglichst schnell in marktfähige Lösungen für unser Kunden umsetzen.
Basierend auf dem Kundenfeedback der drinktec 2022 haben wir die hochinnovative Krones Abfüll- und Verpackungslinie der Zukunft entwickelt. Auf der kommenden drinktec 2025 werden wir sie vorstellen. Der Entwicklungsfokus liegt, gemäß unserem Zielbild, für alle Linien-Typen auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Effizienz. Die Konzepte der Linie der Zukunft ermöglichen noch stärker integrierte Lösungen und Geschäftsmodelle entlang des gesamten Lebenszyklus der Linien.
Das Kunden-Feedback spiegelt sich in unserer Linie der Zukunft wider
PET Linie der Zukunft
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Modular geblocktes System |
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Automatisierter Materialtransport |
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Neue IT-Architektur |
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Höhere Leistung und Effizienz |
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Grundlegender Wandel im Energie- und Medienverbrauch |
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Langfristige Leistungs- und TCO-Garantien |
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Keine Bediener - nur Überwachung |
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Vollständig digitalisiert und vernetzt |
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Reduzierter CO2-Fußabdruck |
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Lifecycle Alliance |
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Advanced Aseptic |
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Glaslinie der Zukunft |
― |
Dosenlinie der Zukunft |
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PET Linie der Zukunft |
Das gesamte Entwicklungsportfolio wird für alle Segmente und Bereiche durch einen klar definierten und zielgerichteten Innovationsprozess gesteuert. In den Entwicklungsprojekten arbeiten Beschäftigte aus verschiedenen Organisationseinheiten zusammen. Insgesamt trieben im Berichtsjahr rund 50 Entwicklerteams verschiedenste Innovationen voran. Die Fortschritte werden von einem Komitee, in dem der Vorstand und Führungskräfte verschiedener technischer Bereiche eingebunden sind, regelmäßig analysiert und bewertet.
In der Einheit »Krones.digital« haben wir seit 2021 alle Digitalisierungs- und Automatisierungsaktivitäten zusammengeführt. Die insgesamt rund 600 Beschäftigten aus verschiedenen Standorten und Krones Gesellschaften arbeiten sehr eng zusammen - auch mit dem F&E-Bereich, der unsere Maschinen und Anlagen entwickelt.
Der Fokus unseres Innovation Labs, das im Innovations- und Gründerzentrum »TechBase« in Regensburg sitzt, liegt ebenfalls auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Es initiiert in interdisziplinären Teams neue Projekte in einer sehr frühen Phase des Innovationsprozesses und führt Vorstudien zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit durch.
Bei den F&E-Aktivitäten weitet Krones den Global Footprint weiter aus und baut die internationalen Standorte aus. So haben wir im Berichtsjahr die Kapazitäten bei der 2023 gegründeten Krones Digital Solutions India (KDSI) im indischen Bengaluru erweitert. Die rund 150 IT-Experten sind Teil der internationalen Einheit Krones.digital und entwickeln vor Ort digitale Lösungen für unsere Kunden. Auch bei der tschechischen Tochter Konplan (Ingenieurdienstleister) in Pilsen sowie dem IT-Standort in Prag und im F&E-Hub in Norditalien hat das Unternehmen die Beschäftigtenzahl aufgestockt. Dort kooperiert Krones mit renommierten Universitäten bei der komplexen Aufgabe, Umweltauswirkungen verschiedener Verpackungsarten und Produkte über den gesamten Lebenszyklus zu analysieren und zu quantifizieren.
Um die Qualität und die Zahl der Innovationen auf dem international hohen Niveau zu halten, setzt Krones auch auf externe Partnerschaften. Das Unternehmen kooperiert mit Kunden, F&E-Abteilungen anderer Unternehmen sowie mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Zudem ist Krones in mehreren Forschungs- und Innovationsnetzwerken aktiv, wie beispielsweise im Open Innovation Forum der University of Cambridge. Der Plattform gehören rund 20 globale Unternehmen aus allen Stufen der Wertschöpfungskette der Getränke- und Lebensmittelindustrie sowie Hersteller von Konsumgütern des täglichen Bedarfs an. Durch den Austausch mit anderen Firmen ergeben sich gute Möglichkeiten, unsere internen Überlegungen mit externen Ideen und Erkenntnissen anzureichern.
Eine weitere erfolgreiche externe Innovationsoffensive ist die Partnerschaft mit dem »Smart Green Island Makeathon«. Hier arbeiten internationale Studierendenteams aus 16 Ländern in einem inspirierenden Umfeld auf Gran Canaria an intelligenten und ökologischen Lösungen für verschiedene Branchen. Ende 2024 haben wir zudem eine Kooperation mit UnternehmerTUM, Europas größtem Zentrum für Gründung und Innovation aus München, geschlossen. Hierdurch erhalten wir tiefe Einblicke in die Technologie- und Start-up-Landschaft und bringen unser internes Know-how mit weiteren Anregungen von außen zusammen.
Um die großen ökologischen und gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit zu lösen, braucht es eine branchenübergreifende internationale Zusammenarbeit von Unternehmen und ihrer Stakeholder. Aus diesem Grund ist Krones in vielen nachhaltigkeitsfördernden Verbänden und Initiativen als aktives Mitglied engagiert. So hat sich Krones dem Nachhaltigkeitsnetzwerk »econsense« angeschlossen und ist auch Mitglied der European Circular Economy Stakeholder Plattform sowie der »Business Ambition for 1.5 °C«-Kampagne.
Um die interne Sichtbarkeit der Krones F&E zu verbessern und den Ideenpool zu erweitern, veranstaltet das Unternehmen seit 2018 einmal jährlich die interne Messe »InnoDays«. 2024 fand sie Mitte November in der Krones Academy in Neutraubling statt. An rund 50 Ständen stellten die Entwickler den anderen Beschäftigten von Krones an zwei Tagen Maschinen und Dienstleistungen vor, die den Kunden Mehrwert bieten. Die Vorträge der F&E-Experten wurden per Livestream im Krones Intranet übertragen und erreichten damit alle weltweit Beschäftigten. Von dem regen Austausch profitieren sowohl das Entwicklerteam als auch die Mitarbeitenden, die außerhalb der F&E in anderen Bereichen der Krones Wertschöpfungskette beschäftigt sind.
Im Folgenden stellen wir auszugsweise einige Innovationen von Krones aus dem Berichtsjahr 2024 vor.
Für die aseptische Abfüllung von sensiblen Getränken setzt Krones seit Jahren auf das bewährte System des Contipure AseptBloc. Von der Preform-Entkeimung bis zum Verschließen ist jeder Verarbeitungsschritt in eine aseptisch sichere Prozesskette eingebettet. Neben der für den mittleren und höheren Leistungsbereich etablierten Basisversion hat Krones eine kompakte Variante entwickelt, mit der sich bereits Leistungen ab 8.000 Behältern pro Stunde wirtschaftlich abfüllen lassen.
Ein Pluspunkt ist der sehr geringe Platzbedarf der Anlage von nur rund 100 m 2 Aufstellfläche - mit Potenzial für weitere Platzeinsparungen. Durch ihr durchdachtes Layout ist die Kompaktvariante des Contipure AseptBloc ideal für Unternehmen geeignet, die wenig Platz in der Produktion zur Verfügung haben.
Die Anlage weist zudem alle Vorzüge der bewährten Standardvariante aus: Nur ein Sterilisationsmedium und Materialeinsparungen von rund zwei Gramm pro Flasche, weil bereits die Preform und nicht erst die Flasche sterilisiert wird. Dadurch können auch Lightweight-Behälter eingesetzt werden. Die Kompaktvariante des Contipure AseptBloc eignet sich auch für eine Vielzahl unterschiedlicher Produktkategorien. So lassen sich sämtliche stille Getränke wie Saft oder Milchprodukte auf der Anlage sicher verarbeiten.
Ein wichtiger Baustein der Linie der Zukunft ist die vollautomatisierte Zuführung und das Management aller notwendigen Materialien in der Produktionslinie. Von der autonomen Bereitstellung der Preforms, Verschlusskappen und Etiketten bis hin zum automatischen Flaschenhandling und der Palettierung der fertigen Produkte: Mit der neuen Automatisierungsarchitektur und der Krones eigenen mobilen und stationären Robotik werden in der Linie der Zukunft erhebliche Vorteile für den Kunden realisiert.
Einen bedeutenden Beitrag hierzu leistet das Tochterunternehmen System Logistics aus dem Segment Intralogistik. Es unterstützt den autonomen Materialfluss mit innovativen Produkten wie Transporteuren, fahrerlosen Transportsystemen und den passenden Softwaretools.
Mit der vollautomatisierten Materialversorgung lässt sich das Bedienpersonal in der Abfülllinie um 50% bis 100% reduzieren. Dadurch verringern sich die Betriebskosten sowie unvermeidliche menschliche Fehler. Dies erhöht die Sicherheit und Qualität der Produktion. Darüber hinaus reduzieren sich die Stillstandzeiten der Anlage aufgrund des automatisierten Managements des Materialflusses und der von den Robotern zu erledigenden Aufgaben. Damit steigen der Output und die Effizienz der Linie. Zudem werden Material und Energie eingespart.
Durch das digitale Management des Abfüllprozesses, den Krones auf Basis individueller Servicevereinbarungen übernehmen kann, verbessert sich auch die Zuverlässigkeit der Linie und damit die Planbarkeit der Kosten und der Leistung beim Kunden.
Mit dem LinaFlex eSync hat Krones einen neue Blocklösung für die Dosenabfüllung entwickelt. Er kombiniert Füller und Pasteur zu einer kompakten Einheit. Das spart Platz und eliminiert fehleranfällige Schnittstellen. Durch den einbahnigen Transport der Dosen vom Füller zum Pasteur lässt sich die Geschwindigkeit flexibel steuern und die Dosen sind weniger Druck als in der Massenbeförderung ausgesetzt. Zudem ist der Wartungsaufwand und Platzbedarf für Einbahntransporteure geringer. Ein im Pasteur integriertes Puffer-Transportband gleicht zudem mögliche Produktionsschwankungen aus.
Insgesamt lassen sich mit dem LinaFlex eSync bis zu 40% des benötigten Platzbedarfs einsparen. Darüber hinaus ist der Bedienaufwand geringer, weil das Personal deutlich kürzere Wege zwischen Füller und Pasteur zurückzulegen hat. Durch den einfachen und kompakten Aufbau des Füller-Pasteur-Blocks ist das Linienlayout extrem flexibel und die Produktwechselzeiten sind erheblich kürzer. Das steigert den Output - bei geringerem Platzbedarf.
Mit dem Preform-System Prefero schließt Krones den Kreislauf für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung von PET-Behältern. Dadurch ist das Unternehmen der einzige Anbieter, der die gesamte Wertschöpfungskette der PET-Getränkeindustrie mit einem eigenen Portfolio abdeckt. Im Prefero System vereint Krones die Spritzgießtechnik von Netstal mit den Kunststoffwerkzeugen, also den Formen, der Tochter MHT und der etablierten Krones Contiform Streckblastechnologie zu einer einzigartigen Lösung für die Herstellung von PET-Behältern.
Die PET-Spritzgießmaschine Prefero ist das Herzstück des Preform-Systems. Sie kann bis zu 100% recyceltes PET verarbeiten und spart mittels eines integrierten Energierückgewinnungssystems bis zu 20% des Gesamtenergieverbrauchs im Vergleich zu Wettbewerbsmaschinen ein. Zudem ist die Maschine extrem leistungsstark. Sie produziert bis zu 130.000 Preforms pro Stunde.
Durch die Inhouse-Herstellung der Preforms ergeben sich für die Krones Kunden zusätzliche Vorteile: mehr Sicherheit und Qualität in der Lieferkette, eigene maßgeschneiderte Preformgestaltung sowie die Einsparung von Energie und CO2 durch geringeren Transport-, Lager- und Logistikaufwand. Der direkte Anschluss an die Contiform Streckblasmaschine verringert zudem den internen Logistikaufwand -, denn die Preforms gelangen ohne Umwege oder Zwischenlagerung von der Spritzgieß- zur Streckblasmaschine. Darüber hinaus ist das Prefero System zu 100 % digitalfähig und kann daher vollständig in das digitale Krones Ecosystem sowie in die digitale Getränkefabrik integriert werden.
* Alle Angaben innerhalb »Nichtfinanzielle
Erklärung« beziehen sich auf den Krones Konzern.
Der Krones Konzern legt mit der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung ein zentrales Dokument vor, das die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens auf einer konsolidierten Ebene transparent macht. Diese Erklärung erläutert die mit Nachhaltigkeitsthemen verbundenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (englisch: Impacts, Risks, Opportunities; kurz: IROs) sowohl innerhalb des Unternehmens als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Konsolidierungskreis für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung des Krones Konzerns geht über den Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung hinaus und umschließt alle Gesellschaften, bei denen wesentliche IROs identifiziert wurden. Bei diesem Abschnitt im Lagebericht handelt es sich um eine für die Krones AG und den Krones Konzern zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB, §§ 315b ff. HGB sowie Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung 2020/852 für das Geschäftsjahr 2024. Eine Übersicht der bedeutsamsten nichtfinanziellen Kennzahlen der Krones AG befindet sich im Anhang auf Seite 178. Das Dokument wurde erstmalig in teilweiser Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und nutzt diese als Rahmenwerk, welches durch die Europäische Kommission als Berichtsstandard angenommen wurde. Einige wenige Offenlegungspflichten, die wir in dieser Erklärung noch nicht erfüllen können, weisen wir entsprechend aus (siehe auch »Liste der nicht erfüllten Offenlegungspflichten«, Seite 177). Der für die Erklärung geltende Berichtszeitraum entspricht dem Berichtszeitraum des Konzernabschlusses, wobei zur besseren Vergleichbarkeit sowie zur Darstellung der Entwicklung bei den strategischen Kennzahlen auch Vorjahreszahlen aufgeführt werden. Bei der Erstellung wurden Querverweise auf andere Teile des Lageberichts genutzt, was an entsprechender Stelle gekennzeichnet ist. Die vorliegende zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY GmbH & Co. KG mit begrenzter Sicherheit geprüft.
Die konzernweit gültigen Sustainability Accounting Guidelines dienen als einheitliche Grundlage für die Definition, Berechnung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen. Die zu ermittelnden quantitativen Kennzahlen aus dem Nachhaltigkeitsbereich werden von den operativ zuständigen Fachbereichen erhoben und beruhen in der Regel auf Prozessdatensystemen, Messungen, Ablesungen, Berechnungen und Einkaufsdaten. Finanzielle Informationen werden der parallel erfolgenden Finanzberichterstattung entnommen. Anpassungen und Änderungen von Nachhaltigkeitsdaten - sei es hinsichtlich deren Definition, Berechnung oder Darstellung - werden klar gekennzeichnet und kommuniziert.
Die Komplexität vieler Informationen und deren Heterogenität erfordern den Einsatz von Schätzungen und Annahmen. Unser Ziel ist es, in unserer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung solche Fälle auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, dass alle Schätzungen und Annahmen auf fundierten Erfahrungswerten basieren und einer sorgfältigen Plausibilitätsprüfung gemäß dem Vier-Augen-Prinzip unterzogen werden. Für kleinere Standorte, die nicht der Produktion dienen und für die uns keine vollständigen Daten vorliegen, wurden Schätzungen vorgenommen, die sich an vergleichbaren Standorten orientieren. Als zentrale Bezugsgröße für diese Schätzungen dient die Anzahl der Beschäftigten, was nach unserem Ermessen eine angemessene und relevante Vergleichsbasis bietet, um eine konsistente und proportionale Abschätzung der Nachhaltigkeitsleistung zu gewährleisten. Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kennzahlen zu erhöhen, erläutern wir weitere zugrunde liegende Annahmen detailliert im Kontext der jeweiligen Kennzahlen. Um die Genauigkeit geschätzter Kennzahlen entlang der Wertschöpfungskette kontinuierlich zu verbessern, werden die Datenerfassungs- und Berechnungsmethoden jährlich durch den Bereich Sustainability in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen überprüft und verbessert. Für Daten, die nicht direkt messbar sind, ist ein systematisches Verfahren im Rahmen der Datenerfassung etabliert, um die notwendigen Schätzungen und Annahmen zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, die Qualität und die Verlässlichkeit der berichteten Informationen zu sichern und gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit der Daten unserer Erklärung zu erhöhen. Um die Genauigkeit der Schätzungen und Hochrechnungen zu verbessern, werden systematisch historische Daten gesammelt und analysiert. So können die Methoden verfeinert und zukünftige Trends abgeleitet werden. Eine Überprüfung der Prozesse hat Fehlerquellen identifiziert und zu Verbesserungen geführt, die die Datenintegrität stärken. Zudem werden die Mitarbeitenden geschult, um die Datenerfassung und -verarbeitung zu optimieren und verlässliche Schätzungen zu gewährleisten.
Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung des Krones Konzerns wurde aufgrund der erstmaligen teilweisen Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards für das Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahresberichten grundlegend überarbeitet. Zu den wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr zählen die Ergebnisse der neu durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse inklusive Beschreibung der ermittelten Auswirkungen, Chancen und Risiken, die Neustrukturierung der Berichtsinhalte nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen sowie die Ergänzung qualitativer Informationen sowie mehrerer Kennzahlen. Darüber hinaus wurden im Vergleich zur Vorjahresberichterstattung fehlerbedingte Änderungen bei der capex-KPI im Rahmen der EU Taxonomie sowie der Scope 1 Emissionen vorgenommen. Anpassungen aufgrund von Methodikänderungen werden an der entsprechenden Stelle erläutert.
Der Krones Konzern ist ein weltweit führender Anbieter von Verpackungs- und Abfülltechnologien für die Getränke- und Lebensmittelindustrie. Unser Geschäftsmodell basiert auf der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen und kompletten Anlagen für die Prozess-, Abfüll- und Verpackungstechnik. Zu unseren Produkten zählen unter anderem Flaschenreinigungsmaschinen, Füller, Etikettierer, Inspektionsgeräte, komplette Verpackungslinien, Recycling-Anlagen sowie Lösungen für Prozesstechnik und Intralogistik. Unsere Dienstleistungen umfassen Beratung, Planung, Installation, Wartung und Schulungen. Wir bedienen eine breite Palette von Kunden, von kleinen Brauereien bis hin zu großen multinationalen Getränkeherstellern. In der Vertriebsphase arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die ihren spezifischen Anforderungen entsprechen. Unsere eigenen Betriebsprozesse beginnen mit der Forschung und Entwicklung. Dort schaffen wir innovative Lösungen, um die Produktion unserer Kunden effizienter und nachhaltiger zu gestalten sowie die dazugehörigen Prozesse zu digitalisieren. Die Herstellung erfolgt in hochmodernen Produktionsstätten, die eine hohe Qualität und Präzision unserer Produkte sicherstellen sollen. Nach der Installation bieten wir umfassende After-Sales-Services an, um die Langlebigkeit und Leistungsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten. Die vorgelagerten Bereiche unserer Wertschöpfungskette umfassen die Beschaffung von hochwertigen Materialien und Komponenten von vertrauenswürdigen Lieferanten sowie die Zusammenarbeit mit Logistikpartnern, um einen reibungslosen Transport und eine termingerechte Lieferung gewährleisten zu können. Die Ergebnisse unserer Geschäftstätigkeit sind nicht nur die verkauften Maschinen und Anlagen, sondern auch die positiven Auswirkungen auf die Produktionsprozesse unserer Kunden, wie erhöhte Effizienz, reduzierter Ressourcenverbrauch und optimierte Produktqualität. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern, ein Risikomanagement sowie Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass wir die Inputs unseres Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette möglichst resilient sammeln, entwickeln und sichern.
Das Krones Zielbild »Solutions beyond tomorrow« zeigt, wie die nachhaltige Entwicklung den Antrieb des Unternehmens bildet. Der Krones Konzern will seinen Beitrag zu einer nachhaltigen Welt leisten, wobei wir Digitalisierung als »Enabler« der Nachhaltigkeit betrachten - sowohl bezogen auf unsere eigene Wertschöpfung als auch auf das Geschäft unserer Kunden. Effiziente und umweltverträgliche Technologien für sichere und hochwertige Getränke: Das ist der Auftrag, den sich der Krones Konzern in Sachen Produktnachhaltigkeit gesetzt hat. Unsere Kunden erwarten zukunftsfähige technologische Lösungen für ihre Produktion. Denn auch die Endkonsumenten orientieren sich heute mehr denn je an Nachhaltigkeit als Kaufkriterium. Neben der Effizienz, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit unserer Produkte und Dienstleistungen bauen wir Schritt für Schritt die Nachhaltigkeit unserer eigenen Betriebs- und Wertschöpfungsprozesse aus. Wir sind davon überzeugt, dass uns der konsequente Weg in Richtung Nachhaltigkeit dabei helfen wird, neue Wachstumspotenziale zu heben.
Im Rahmen unseres Zielbilds adressieren wir drei globale Herausforderungen - das Einbremsen des Klimawandels, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Verpackungsmaterialien und die Ernährung der Weltbevölkerung - und ordnen jeder dieser Challenges unsere Lösungsbeiträge zu. Mit innovativen Produkten und Technologien für eine sichere und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion tragen wir indirekt zur Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung bei. Dem Klimawandel begegnen wir, indem wir den CO2-Ausstoß nicht nur bei der Herstellung unserer Maschinen und Anlagen verringern, sondern auch im Betrieb bei unseren Kunden. Mit Recycling-Anlagen und Lösungen zur materialsparenden Verpackungsproduktion wirken wir dem Plastikmüll-Problem entgegen. Um unsere Lösungsbeiträge, beispielsweise unser enviro Portfolio, Recycling-Anlagen und Beratungstätigkeiten aktiv steuern zu können, haben wir uns spezifische produktbezogene Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Diese zielen auf einen energie- und medieneffizienten Einsatz unserer Produkte und Technologien ab und fördern den Übergang zur Kreislaufwirtschaft.
Die Nachhaltigkeitsziele des Krones Konzerns wurden im Geschäftsjahr 2020 vom Vorstand offiziell verabschiedet. Im Jahr 2024 wurden sie überprüft und einem Review unterzogen - wobei zwölf zentrale Leistungsindikatoren im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) festgelegt wurden, um die Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette bis 2030 zu steuern. Insgesamt wurde nicht für alle identifizierten IROs ein Ziel definiert, da die Wesentlichkeitsanalyse dieses Jahr erstmalig nach den ESRS durchgeführt wurde. Zukünftige Reviews der Ziele finden anlassbezogen auf Basis neuer Wesentlichkeitsanalysen, Gesetzesanforderungen sowie Stakeholder-Interessen statt. Die Festlegung der Nachhaltigkeitsziele erfolgte unter aktiver Beteiligung mehrerer Fachbereiche, um eine ganzheitliche und integrative Zielsetzung zu gewährleisten. Die jeweiligen Basisjahre, welche in Hinblick auf ihre Repräsentativität intern validiert wurden, wurden auf der Grundlage des Jahres festgelegt, in dem die Ziele definiert wurden. Zur Zieldefinition verfolgte Krones einen integrierten Ansatz, der interne Bedürfnisse, externe Vorgaben und Benchmark-Analysen miteinbezieht. Der Prozess umfasste Workshops, in denen die relevanten Fachbereiche die Geschäftsprozesse und rechtlichen Anforderungen erörtert haben, um eine einheitliche Zielsetzung zu entwickeln. Der Betriebsrat war in die Entwicklung durch seine Präsenz im Aufsichtsrat eingebunden. Der Vorstand hat die Ziele final geprüft und freigegeben. Die Nachhaltigkeitsziele und der Prozess ihrer Entstehung wurden öffentlich kommuniziert und zudem im Rahmen eines Kapitalmarkttags vorgestellt, um eine transparente Kommunikation gegenüber Investoren und Analysten zu gewährleisten. Zwischenziele wurden im Rahmen dieser Zielsetzung nicht definiert.
Bis 2040 NET-ZERO Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir auf eine Reihe von Maßnahmen, die in den entsprechenden Abschnitten der themenspezifischen Kapitel »Klimawandel«, »Wasserressourcen«, »Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft«, »Arbeitskräfte des Unternehmens«, »Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette« sowie »Unternehmensführung« beschrieben sind. Die von Krones ergriffenen Maßnahmen sind ein integraler Bestandteil unserer nachhaltigen Unternehmensstrategie, um die Ziele für das Jahr 2030 zu erreichen und einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Net-Zero-Ziel 2040 zu leisten. Wir arbeiten kontinuierlich an der Umsetzung unserer Maßnahmen und passen unsere Strategien an, um die Wirksamkeit unserer Aktionen zu maximieren. Zu diesem Zweck erfassen wir die in den einzelnen Kapiteln aufgeführten Kennzahlen.
Innerhalb des Krones Konzerns wird der Prozess der quantitativen Datenerhebung, -prüfung und -konsolidierung durch eine zentrale Software abgebildet. Um die Vergleichbarkeit und Genauigkeit der gemeldeten Daten sicherzustellen, erfolgt die Umrechnung aller Messgrößen in eine standardisierte Referenzeinheit direkt in der Software. Dabei werden einheitliche Umrechnungsfaktoren genutzt, die eine konsistente und effiziente Datenverarbeitung ermöglichen. Um die Nachhaltigkeitsziele auf oberster Management-Ebene zu steuern, findet im sechswöchigen Turnus ein Abstimmungstermin zu Sustainability-Themen im Gesamtvorstand statt. Die Überwachung und Bewertung des Fortschritts in Bezug auf die Zielerreichung erfolgen quartalsweise im Rahmen der Berichterstattung an den Vorstand. Darin werden die zwölf Nachhaltigkeitskennzahlen getrackt und strategische Entscheidungsvorlagen zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens formuliert. Diese Berichte beinhalten detaillierte Informationen darüber, wie die Ziele überwacht werden, eine Einschätzung, ob die Fortschritte im Einklang mit den ursprünglich geplanten Vorgaben stehen, sowie eine Analyse von Trends oder signifikanten Veränderungen in der Leistung. Diese strukturierte Vorgehensweise ermöglicht es uns, die Zielerreichung präzise zu bewerten und zeitnah auf etwaige Abweichungen zu reagieren beziehungsweise erforderliche Anpassungen vorzunehmen.
Eine monetäre Bewertung, wie sie von den ESRS für die finanziellen Effekte wesentlicher ESG-bezogener Risiken und Chancen gefordert wird, ist für Krones derzeit noch nicht vollumfänglich möglich. Um die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen zu erfassen und in unsere strategischen Überlegungen einzubeziehen, nutzen wir qualitative Bewertungslogiken. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Risikobewertungsprozesse und planen für das kommende Jahr und spätestens zum Ablauf der Phase-in-Möglichkeit, eine umfassende finanzielle Bewertung durchzuführen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen unserer laufenden und künftigen Aktionspläne und Maßnahmen können wir derzeit ebenfalls keine quantitativen Angaben machen. Das betrifft sowohl die Hauptaktivitäten und Pläne, die wir umsetzen wollen, als auch deren finanzielle Bedeutung im Vergleich zu den Zahlen in unseren Finanzberichten. Angaben zu unseren taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Investitionsausgaben, Betriebsausgaben und Umsatzerlösen sind im Kapitel »EU-Taxonomie« zu finden (siehe »EU Taxonomie«, S. 128).
Um Investitionen in Maßnahmen zur Zielerreichung zu lenken, sind Antragsstellende im Rahmen des Budgets- und Investitionsprozess dazu verpflichtet, Projekte anhand eines ESG-Kriterienkatalogs zu bewerten. Nach einer Prüfung durch den Bereich Sustainability erhalten relevante ESG-Investitionen eine »grüne Flagge« für den weiteren Investitions-Antrags-Prozess, um deren Beitrag zu den Krones Nachhaltigkeitszielen zu verdeutlichen. Ziel ist es, dass nachhaltigkeitsrelevante Investitionen in der Gesamtbewertung nicht nur aufgrund rein ökonomischer Argumente betrachtet werden.
Besonders Investitionen in Zusammenhang mit unseren konzernweiten Klimazielen spielen im Investitionsprozess eine herausgehobene Rolle. Bei der Planung und Durchführung von Investitionen wird besonders auf Maßnahmen geachtet, die für die Implementierung unseres Climate Transition Plans und damit zur Erreichung unserer Klimaziele beitragen. Ein Teil des Investitionsbudgets wird im jährlichen Budgetplanungsprozess speziell für Projekte und Initiativen eingesetzt, die sich positiv auf das Klima auswirken. Damit soll sichergestellt werden, dass genügend finanzielle Mittel für die Umsetzung aller geplanten Maßnahmen zur Verfügung stehen und sich positiv auf die Klimaziele auswirken. Ebenso wichtig ist ein sorgfältiges, prozess- und kriterienbasiertes Evaluierungsverfahren, mit dem wir die Wirksamkeit unserer Maßnahmen sicherstellen und die Ressourcen effizient einsetzen können. Nicht zuletzt erfordert die Umsetzung unserer Ziele eine enge Zusammenarbeit mit Partnern entlang der Wertschöpfungskette, um eine koordinierte und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.
Die Sustainable Development Goals (kurz: SDGs) der Vereinten Nationen gelten als die wichtigsten globalen Zielsetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Im September 2015 wurden die 17 Nachhaltigkeitsziele im Zuge der UN-Agenda 2030 veröffentlicht. Sie formulieren die zentralen Herausforderungen und Vorsätze einer globalen Nachhaltigkeitspolitik und bilden somit das Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft. Als Teil globaler Wertschöpfungsketten beeinflusst auch der Krones Konzern ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Entwicklungen - teils unmittelbar und wesentlich, teils nur indirekt und geringfügig. Im Zuge unseres Zielbilds »Solutions beyond tomorrow« haben wir analysiert, auf welche SDGs unsere strategischen Ziele einen Einfluss haben.
Im Rahmen der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 wurde die doppelte Wesentlichkeitsanalyse für den Krones Konzern erstmalig in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS durchgeführt. Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit müssen Angaben zu einem ESRS-Thema gemacht werden, wenn bezüglich des Themas wesentliche Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt oder finanzielle Auswirkungen auf Krones festgestellt wurden. Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden verschiedene Methoden und Annahmen berücksichtigt, darunter die Stakeholder-Analyse, das Stakeholder-Engagement, Analyse und Einbezug der Wertschöpfungskette sowie die Verwendung konkreter Bewertungskriterien und Schwellenwerte. Nach initialer Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Kooperation mit den internen Fachbereichen und unter Berücksichtigung der Erwartungen externer Stakeholder hat der Vorstand die identifizierten IROs evaluiert und anschließend per Vorstandsbeschluss freigegeben. Über die Regelberichterstattung des Vorstands wird auch der Aufsichtsrat über die Ergebnisse informiert. Die im Folgenden aufgelisteten wesentlichen Themen sowie die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in die Überwachung der Unternehmensstrategie, in Entscheidungsprozesse sowie in das Risikomanagement einbezogen (siehe »Risiko- und Chancenbericht«, Seite 216). Die aktuelle Wesentlichkeitsanalyse von Krones wurde von April bis Juni 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Dezember noch einmal auf ihre Aktualität überprüft und bilden die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Krones für das Geschäftsjahr 2024. Durch die erstmalige Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse nach Vorgaben der ESRS können aktuell keine historischen Vergleiche oder Entwicklungen gezogen werden.
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen unserer Wertschöpfung auf Menschen und Umwelt sowie Risiken und Chancen für unser Geschäft identifiziert und bewertet. Dieser Prozess berücksichtigt die Auswirkungen, an denen Krones durch eigene Geschäftsaktivitäten oder aufgrund von Geschäftsbeziehungen beteiligt ist. In unserer Bewertung berücksichtigten wir sowohl positive als auch negative Auswirkungen sowie tatsächliche und potenzielle Auswirkungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen. Bei der finanziellen Bewertung wurden nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen beurteilt, die einen negativen oder positiven finanziellen Einfluss auf unser Geschäft haben könnten. Unser Prozess ist darauf ausgerichtet, spezifische Aktivitäten, Geschäftsbeziehungen, geografische Regionen oder andere Faktoren zu identifizieren, die ein erhöhtes Risiko für negative Auswirkungen bergen.
In die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir interne Fachexperten aus verschiedenen Geschäftsbereichen und Gruppenfunktionen von Krones einbezogen. Anstelle einer direkten Konsultation oder Evaluation der wesentlichen Themen durch externe Stakeholder haben interne Themenexperten mit tiefgreifendem Fachwissen die potenziellen und aktuellen Auswirkungen aus der Sicht der betroffenen Stakeholder beleuchtet. Diese Experten pflegen einen regelmäßigen Dialog mit den externen Stakeholdern und verfügen daher über einen guten Überblick über deren Interessen und Ansichten.
Um die Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsaspekts für die Berichterstattung zu bestimmen, betrachtet Krones die mit einem Thema verbundenen IROs. Der erste Schritt ist die Identifizierung und Benennung dieser IROs. Im Sinne der Impact-Materialität wird nach der Inside-out-Logik zum einen analysiert, welche positiven oder negativen Auswirkungen die Geschäftstätigkeit von Krones auf Menschen und Umwelt entlang der Wertschöpfungskette haben (können). Zum anderen werden die finanziellen Auswirkungen eines Nachhaltigkeitsthemas für Krones analysiert mit dem Ziel, eine mögliche finanzielle Wesentlichkeit zu bestimmen (Outside-in).
Die Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv sein, sie können direkt durch Krones oder indirekt entlang der Wertschöpfung auftreten und sie können kurz-, mittel- oder langfristig wirken. Die Wesentlichkeit der Auswirkungen wird bestimmt durch ihren Schweregrad, der sich aus der Bewertung ihres Ausmaßes, ihres Umfangs und (im Falle negativer Auswirkungen) ihrer Behebbarkeit ergibt, und (für potenzielle Auswirkungen) ihre Wahrscheinlichkeit. Risiken und Chancen sind (potenzielle) finanzielle Auswirkungen eines Nachhaltigkeitsaspekts auf Krones in dem Sinne, dass es Auswirkungen auf den Cashflow, die Entwicklung, die Leistung, die Position, die Kapitalkosten oder den Zugang zu Finanzmitteln des Unternehmens gibt. Dies ist nicht auf Angelegenheiten beschränkt, die unter die Kontrolle von Krones fallen. Chancen und Risiken können sich aus der Abhängigkeit von wirtschaftlichen, natürlichen und sozialen Ressourcen ergeben. Die Wesentlichkeit von Chancen und Risiken wird durch die Bewertung des Ausmaßes, also der Größenordnung einer finanziellen Auswirkung, und ihrer Wahrscheinlichkeit bestimmt. Auf Basis einer vorher definierten Wesentlichkeitsschwelle, welche an den Empfehlungen der EFRAG angelehnt ist, gelten diejenigen Themen als wesentlich, welche entweder mit einer signifikanten positiven oder negativen Auswirkung oder mit signifikanten finanziellen Risiken oder Chancen verbunden sind.
Bewertungskriterium | Beschreibung | Skala |
Ausmaß | Wie schwerwiegend sind die Auswirkungen? | Keine bis sehr hoch |
Umfang | Wie weit verbreitet sind die Auswirkungen? | Keine bis global |
Behebbarkeit | Wie schwer ist es, dem entgegenzuwirken? | Sehr leicht zu beheben bis nicht zu beheben |
Wahrscheinlichkeit | Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit? | Sehr gering bis hoch |
Ausmaß der finanziellen Auswirkungen | Wie hoch ist der finanzielle Verlust oder Gewinn? | Keine bis sehr hoch |
Die Tabelle legt die Bewertungskriterien dar, welche in der Wesentlichkeitsanalyse angewendet wurden.
Zu Beginn des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse stand die Erstellung einer Longlist potenziell wesentlicher Themen, die sowohl die Kriterien der ESRS als auch spezifische Unternehmenscharakteristika reflektierte. Ein integraler Bestandteil dieses Prozesses war die Identifikation relevanter Stakeholder und die Analyse ihrer Interaktionen und Erwartungen. Von dieser Longlist ausgehend wurden die positiven und negativen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich entlang der Wertschöpfungskette des Krones Konzerns ergeben, eingehend untersucht. Die Bewertung dieser IROs erfolgte durch ausgewiesene Themenexperten innerhalb des Unternehmens und wurde anschließend durch das Sustainability Steering Board auf ihre Stichhaltigkeit überprüft und validiert. Die Anwendung vorab definierter Schwellenwerte ermöglichte eine präzise Identifizierung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die für unsere Unternehmensstrategie von größter Bedeutung sind. Basierend auf der Bewertung der jeweiligen IROs wird ein Thema als wesentlich eingestuft und entsprechend der ESRS-Vorgaben werden sowohl qualitative als auch quantitative Daten erhoben. Im Rahmen unseres Datenerhebungsprozesses haben wir Kontrollmechanismen etabliert, die im Kapitel »Risikomanagement und interne Kontrollen« behandelt werden (siehe Seite 96).
Nach Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sind sechs von zehn Themen für Krones wesentlich. Die detaillierte Darstellung der mit den wesentlichen Themen verbundenen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt in den themenspezifischen Kapiteln.
Es wurden keine Standorte oder Geschäftsaktivitäten identifiziert, bei denen Umweltverschmutzung, biologische Vielfalt und das Ökosystem, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endverbraucher wesentliche Themen darstellen. Auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden keine wesentlichen IROs für diese Aspekte durch unsere Themenexperten identifiziert.
Bei der Analyse der Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf Umweltverschmutzung wurden die Themen Verschmutzung (Luft, Wasser, Boden, lebende Organismen und Nahrungsressourcen), besorgniserregende Stoffe sowie Mikroplastik betrachtet. Die Analyse der Themen und der damit verbundenen Interessengruppen ergab, dass das Thema Umweltverschmutzung für Krones als nicht wesentlich eingestuft wurde.
Unsere Standorte liegen zumeist in langjährig bewirtschafteten Gewerbe- und Industriegebieten, weshalb der Einfluss der heutigen Tätigkeiten auf die Biodiversität als gering bewertet wurde. Bei der Erschließung von neuen Gebieten zur Nutzung werden in Abstimmung mit den Behörden Voruntersuchungen durchgeführt. Zusätzlich wenden wir anerkannte Screening-Tools an, die uns ermöglichen, Biodiversitätsrisiken zu analysieren, zu bewerten und auf sie zu reagieren. Die Durchführung einer Biodiversitäts-Szenarioanalyse betrachtet physische und regulatorische Risiken sowie Reputationsrisiken. Wesentliche Risiken wurden im Rahmen dieser Analyse für unsere Standorte nicht identifiziert, unter anderem in Dialogen mit lokalen Gemeinschaften. Wir erkennen, dass der Klimawandel nicht nur eine Bedrohung für unsere Ökosysteme darstellt, sondern auch die Biodiversität direkt beeinflusst, da veränderte klimatische Bedingungen die Lebensräume vieler Arten gefährden.
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse hat Krones eine Untersuchung der Auswirkungen seiner Geschäftsaktivitäten auf lokale Gemeinschaften durchgeführt. Zu den betrachteten Aspekten gehörten unter anderem die Lärmemissionen, die durch die Betriebsprozesse entstehen können, das durch unsere Aktivitäten verursachte Verkehrsaufkommen sowie die damit verbundenen Luft- und Lichtverschmutzungen. Darüber hinaus wurden die potenziellen Gesundheitsauswirkungen auf die Anwohner in den Fokus genommen. Krones engagiert sich für einen kontinuierlichen Austausch mit den Stakeholdern, um sicherzustellen, dass deren Interessen und Bedenken Berücksichtigung finden. Während der Analyse wurden jedoch keine wesentlichen negativen oder positiven Auswirkungen, Risiken oder Chancen festgestellt, die unmittelbar aus unseren Geschäftsprozessen resultieren.
Unsere Business-to-Business-Kunden nutzen die Maschinen und Dienstleistungen von Krones, um ihre Produkte herzustellen, die dann von privaten Endverbrauchern konsumiert werden. Die Qualität und Funktionalität der Krones Maschinen können die Qualität der Endprodukte beeinflussen. Aus diesem Grund wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse Aspekte berücksichtigt, die die persönliche Sicherheit der Verbraucher und Endnutzer betreffen könnten. Das Thema der Konsumentensicherheit wurde in der Bewertung jedoch als nicht wesentlich identifiziert. Krones will sicherstellen, dass seine Maschinen und Anlagen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, um die Sicherheit der Endverbraucher zu gewährleisten. Aufgrund einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit wird das Thema daher als unwesentlich betrachtet. Die Produktsicherheit, also die Sicherheit unserer Maschinen wird im Rahmen der Sozialinformationen für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette adressiert. Weitere Erläuterungen unter »Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette«, Seite 154.
Die verschiedenen negativen sowie positiven Auswirkungen, Risiken und Chancen beeinflussen bereits heute direkt und indirekt unser Geschäftsmodell, unsere Wertschöpfungskette und unsere strategischen Entscheidungen. Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie sind Investitionen in die Umsetzung nachhaltigkeitsbezogener Maßnahmen und die Optimierung unserer Wertschöpfungsprozesse entscheidend, um die vielfältigen Effekte, die unser Geschäft beeinflussen, zu managen. Unsere nachhaltige Unternehmensstrategie ist daher als ein dynamischer und fortlaufender Prozess konzipiert, der sich mit den sich ändernden Umständen entwickelt, mit dem Ziel innovative und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die nicht nur den Bedürfnissen unserer Kunden entsprechen, sondern auch positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und soziale Werte fördern. Parallel dazu haben wir ein systematisches Vorgehen zur Überwachung und Analyse der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt implementiert, das es uns ermöglicht, diese Auswirkungen zu erfassen. Die zeitlichen Horizonte, innerhalb derer wir die wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft erwarten, sind vielschichtig und reflektieren die Komplexität unserer globalen Operationen.
Im Sinne des Zielbilds »Solutions beyond tomorrow« sind Strategie und Geschäftsmodell des Krones Konzerns auf Nachhaltigkeit und Effizienz ausgerichtet. Krones bezieht Nachhaltigkeitsrisiken wie den Klimawandel, die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit Verpackungsmaterialien sowie die Ernährung der Weltbevölkerung proaktiv in die Strategieplanung und damit in Investitions-, Entwicklungs- und Vertriebsentscheidungen mit ein. Die Vision, nachhaltige Produkte breit verfügbar zu machen, treibt Innovationen voran und stärkt die Marktposition von Krones, wodurch das Unternehmen Chancen nutzen und seine Widerstandsfähigkeit in einem sich wandelnden Marktumfeld erhöhen will. Mittelfristig betrachtet, profitiert Krones von einem stabilen internationalen Getränke- und Liquid-Food-Markt mit einer stetigen Investitionsbereitschaft der Kunden. Wir verfügen über eine strategische Flexibilität, um unsere Vermögenswerte bei Bedarf umzuwidmen, zu modernisieren oder stillzulegen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erhalten. Darüber hinaus investieren wir in die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass unser Team die Fähigkeiten besitzt, die für mögliche Anpassung an Veränderungen in unserem Produkt- und Dienstleistungsportfolio erforderlich sind. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass Krones auch in einem sich wandelnden Marktumfeld erfolgreich agieren kann.
Nachhaltigkeit ist im Zielbild des Krones Konzerns als strategischer Fokus verankert. Die daraus abgeleitete Nachhaltigkeitstransformation des Unternehmens wird durch den Vorstand gesteuert, wobei die übergeordnete Verantwortlichkeit für Nachhaltigkeit beim Chief Executive Officer (CEO) liegt. Die für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen aus Umwelt, Soziales und Governance zuständigen Fachbereiche sind mit Zielerreichung und Maßnahmenimplementierung beauftragt. Der Bereich Sustainability, der direkt an den CEO berichtet, fungiert als Katalysator für unsere nachhaltige Transformation entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Er koordiniert die Nachhaltigkeitsziele, befähigt die Mitarbeitenden und kontrolliert Performance und Zielerreichung, die er regelmäßig an den Vorstand berichtet. Ein konzernweites Netzwerk an Sustainability-Koordinatoren unterstützt den Zentralbereich und treibt Nachhaltigkeit in den internationalen Niederlassungen. Angaben zur allgemeinen Corporate Governance bei Krones finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung oder im Kapitel Governance-Informationen (siehe Seite 224 und Seite 160).
In der Erklärung zur Unternehmensführung berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Zuständigkeiten des Vorstands und des Aufsichtsrats des Krones Konzerns werden über die Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand besteht aus fünf geschäftsführenden Mitgliedern, davon 20% Frauen, und der Aufsichtsrat aus 16 nicht geschäftsführenden Mitgliedern, davon 37,5% Frauen. Eine Übersicht über die Zusammensetzung und Kompetenzen des Aufsichtsrats wird im Kompetenzprofil offengelegt. Sämtliche Mitglieder unseres Vorstands verfügen durch das regelmäßige Reporting des Bereichs Sustainability über Kompetenz im Bereich Nachhaltigkeit (siehe »Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat«, Seite 235 und »Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils«, Seite 230).
Die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Überwachung des IRO-Managements sind klar definiert. Der Vorstand setzt die Ziele und überwacht die Nachhaltigkeitsleistung, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse sowie des IRO-Managements an den Bereich Sustainability übertragen wurde. Nachhaltigkeitsprioritäten sind ein integraler Bestandteil der Entscheidungsfindung des Vorstands. Ein Update zum Fortschritt der Nachhaltigkeitsziele wird ihm quartalsweise vorgelegt. Der Aufsichtsrat überwacht die Umsetzung der nachhaltigen Unternehmensstrategie sowie die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.
Die Vorstände haben die für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erforderliche Expertise und Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die notwendigen Kompetenzen, um ihre Beratungs- und Überwachungsfunktion für Nachhaltigkeitsthemen und deren Auswirkungen auf Strategie und Geschäftsmodell ausüben zu können. Die langjährige Erfahrung des Vorstands und des Aufsichtsrats in der Branche kombiniert mit ihrer fachlichen Expertise und ihrem Verständnis für die spezifischen Herausforderungen und Gegebenheiten von Krones ermöglicht eine Bewertung der branchen- und unternehmensspezifischen IROs.
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Kapitalseite Anteil Unabhängigkeit in Summe: 62,5% |
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Kapitalseite Anteil Unabhängigkeit von Vorstand und Gesellschaft: 87,5 % |
― |
Kapitalseite Anteil Unabhängigkeit von kontrollierenden Aktionären: 75 % |
Nachhaltigkeitsaspekte bilden einen Bestandteil der Vergütungsrichtlinien des Vorstands. Seit dem Geschäftsjahr 2024 entfallen 20% des Zielbeitrags der langfristigen Vergütungsbestandteile (Long Term Incentives = LTIs) auf ESG-Ziele, wobei die ESG-Ziele sukzessive erweitert werden sollen. Neben den Treibhausgasemissionen aus Scope 1 und Scope 2 fließt seit dem Geschäftsjahr 2023 der Frauenanteil in Führungspositionen (Krones AG und Krones Konzern) in die Bemessung der LTIs ein. Dabei wird der Emissionsausstoß mit 70% gewichtet, der Frauenanteil in Führungspositionen des Krones Konzerns mit 20% und der Frauenanteil in Führungspositionen der Krones AG mit 10%.
Unsere fundamentalen Kodizes, der Verhaltenskodex und der Lieferantenkodex, leiten sich aus dem Zielbild des Unternehmens ab. Die Dokumente gelten für alle Arbeitskräfte beziehungsweise Dienstleister entlang der Wertschöpfungskette ohne Ausnahme. Ziel dieser Grundsatzdokumente ist es, die Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien unternehmensweit sicherzustellen, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Integrität, Respekt und ein faires und verantwortungsvolles Handeln auszeichnen. Gleichzeitig dienen die Grundsatzdokumente dazu, im Unternehmen eine verlässliche Compliance-Kultur zu verankern, unsere Werte zu schärfen und den Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette Mut zu machen, Missstände aufzudecken. Verstöße gegen unsere Kodizes werden im Interesse aller Stakeholder konsequent verfolgt und geahndet. Im Falle eines Verstoßes können sich Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette sowie externe Stakeholder des Krones Konzerns über diverse Meldewege Gehör verschaffen. Neben direkter Kontaktaufnahme dient vor allem das Hinweisgebersystem Krones Integrity als Anlaufpunkt (siehe »Hinweisgebersystem«, Seite 166).
Grundsatzdokumente | Inhalte und Ziele | Umfang | Verantwortlichkeit | ||
E | S | G | |||
Verhaltenskodex | Allgemeine Standards im Rahmen unseres Zielbilds »Solutions beyond tomorrow« als Teil unserer nachhaltigen Unternehmensstrategie | Arbeitskräfte des Unternehmens, Lieferanten und Kunden | Corporate Governance, Vorstand | ||
Keine spezifischen Gruppen - gesamte Belegschaft | |||||
Umwelt- und Klimaschutz | Achtung der Menschenrechte inkl. Human Trafficking, Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, Anti-Diskriminierung, Diversität und Inklusion | - Anti-Korruption- | |||
- Betrugsprävention | |||||
- Interessenskonflikte | |||||
- Wettbewerb | |||||
- Verschwiegenheit | |||||
- Datenschutz | |||||
- Gefahren digitaler Medien | |||||
Lieferantenkodex | Allgemeine Standards im Rahmen unseres Zielbilds »Solutions beyond tomorrow« als Teil unserer nachhaltigen Unternehmensstrategie - Erwartungen an die ethische, soziale und ökologische Verantwortung der Geschäftspartner | Lieferanten | Corporate Governance, Vorstand | ||
(ergänzt durch das Lieferantenhandbuch inkl. ESG-Anforderungen) | |||||
Umwelt- und Klimaschutz | Achtung der Menschenrechte inkl. Human Trafficking, Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, Anti-Diskriminierung, Diversität und Inklusion | - Anti-Korruption | |||
- Betrugsprävention | |||||
- Interessenskonflikte | |||||
- Wettbewerb | |||||
- Cyber Security | |||||
- Datenschutz |
Grundsatzdokumente | Standards und Initiativen Dritter | Kommunikation |
Verhaltenskodex | - Sustainable Development Goals (SDGs) | Corporate Website, interne Kommunikationskanäle, zum Beispiel: |
- Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) | - SharePoint | |
- Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) | - Intranet | |
- Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) | - Vorstand | |
- Base Code der Ethical Trading Initiative (ETI) | ||
- Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) | ||
Lieferantenkodex | - Guiding Principles on Business and Human Rights | Corporate Website, interne Kommunikationskanäle, zum Beispiel: |
(ergänzt durch das Lieferantenhandbuch inkl. ESG-Anforderungen) | - Internationale Menschenrechtscharta | - SharePoint |
- UK Modern Slavery Act | - Intranet | |
- Vorstand |
Inhalte und Ziele | Umfang | Verantwortlichkeit | Standards und Initiativen Dritter | Kommunikation |
Menschenrechtsstrategie - warum menschenrechtliche Sorgfalt und Krones zusammengehören | Arbeitskräfte des Unternehmens, Lieferanten und Kunden | Corporate Sustainability, Vorstand | -Sustainable Development Goals | Corporate Website, interne Kommunikationskanäle, zum Beispiel: |
Themen: | Keine spezifischen Gruppen - gesamte Belegschaft | -Prinzipien des UNGC | -SharePoint | |
-Governance und Akteure | -Leitsätze für multinationale Unternehmen der OECD | -Intranet | ||
-Sorgfaltspflichten | -Kernarbeitsnormen der ILO | -Vorstand | ||
-Risikomanagement | -Base Code der ETI | |||
-Präventionsmaßnahmen | -LkSG | |||
-Beschwerdeverfahren | -Guiding Principles on Business and Human Rights | |||
-Berichterstattung und Wirksamkeitskontrolle | -Internationale Menschenrechtscharta | |||
-UK Modern Slavery Act |
Inhalte und Ziele | Umfang | Verantwortlichkeit | Standards und Initiativen Dritter | Kommunikation |
Darstellung unternehmensweiter Ziele und strategischer Maßnahmen zur Erreichung unserer Klimaziele als Teil unserer Gesamtgeschäftsstrategie * | Gesamte Wertschöpfungskette | Corporate Sustainability, Vorstand | -Pariser Klimaabkommen | Corporate Website, interne Kommunikationskanäle, zum Beispiel: |
-Positiver Beitrag zum Klimaschutz | -Greenhouse Gas Protocol | -SharePoint | ||
-Übergang zu einer emissionsarmen Kreislaufwirtschaft | -Science Based Targets initiative | -Intranet | ||
-Signifikante Reduktion der THG-Emissionen | -Vorstand | |||
Transparente Berichterstattung über Fortschritte durch jährliche Aktualisierung (siehe »Klimawandel (ESRS E1)«, Seite 99). |
Die Interessen unserer Stakeholder reichen von Produktqualität und Innovation über Arbeitsbedingungen und Umweltschutz bis hin zu wirtschaftlicher Leistung und sozialer Verantwortung. Eine fortlaufende Kommunikation ist ein integraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsinitiativen sowie unserer Projekt- und Prozessgestaltung, wodurch wir sicherstellen, dass wir uns an den Interessen und Meinungen unserer Stakeholder ausrichten. Die Erkenntnisse, die wir aus diesem Dialog gewinnen, fließen in unsere Due-Diligence-Prozesse und in die Bewertung der doppelten Materialität ein. Die Management- und Aufsichtsorgane werden durch Berichte und Sitzungen über die Stakeholder-Interessen informiert, um sicherzustellen, dass diese in strategische Entscheidungen einbezogen werden.
Stakeholder-Gruppe | Stakeholder-Interaktion | Beispiele | Zweck |
Mitarbeitende | Regelmäßiger Austausch, unidirektional; | -Mitarbeitergespräch | Einbindung der Erwartungen und Erfahrungen der Mitarbeitenden; Beitrag zu einem attraktiven und nachhaltigen Arbeitsumfeld |
Informationen zu relevanten ESG-Themen | -Vorstände im Dialog | ||
-Betriebsversammlungen | |||
-Umfrage zum Zielbild | |||
-Mitarbeiterzeitung | |||
-Regelmäßiger Austausch zwischen Betriebsrat und Human Resources | |||
Kunden | Regelmäßiger Austausch; Gespräche und Zusammenarbeit in Bezug auf ein nachhaltiges Portfolio | -Kundengespräche | Förderung des Vertrauens und der Zusammenarbeit; Verkauf von nachhaltigen Lösungen; Unterstützung unserer Kunden bei ihrer Zielerreichung |
-Kundensupport | |||
-Geschäftspartner-Due-Diligence | |||
-Messen und Veranstaltungen | |||
Lieferanten | Regelmäßiger Austausch; Gespräche und Zusammenarbeit zu ESG-Themen innerhalb der Lieferkette | -Lieferantengespräche | Compliance mit dem Lieferantenkodex und Schutz der Menschenrechte; Dekarbonisierung unserer Lieferkette |
-Geschäftspartner-Due-Diligence | |||
-Auditformate | |||
-Sustainability Assessments | |||
-Lieferantentage | |||
Investoren | Anlassbezogen, unidirektional; Veröffentlichung von ESG-Informationen und Rating-Ergebnissen auf Veranstaltungen/Mitteilung | -ESG-Ratings und -Rankings | Erwartungen verstehen; Transparenz der Nachhaltigkeitsleistung steigern |
-Investoren-Calls | |||
-Capital Market Days | |||
-Regelmäßige Informationen für Investoren | |||
Auditoren | Anlassbezogen, bidirektional; Interviews zur Validierung der ESG-Berichterstattung | -Prüfungsgespräche | Prüfung der ESG-Berichterstattung |
Management | Regelmäßiger Austausch; Mitarbeit an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens | -Quartalsberichterstattung | Strategische Entscheidung und Festlegung von Maßnahmen |
-Themenspezifische Kommunikation | |||
-Stabstelle Sustainability | |||
Aufsichtsrat | Anlassbezogen, unidirektional mit Fragen; | -Sitzungen des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses (PRM) | Strategische Entscheidung und Festlegung von Maßnahmen |
Kommunikation von ESG-Informationen und Rating-Ergebnissen auf Veranstaltungen/Mitteilung | |||
Bewerbende | Regelmäßiger Austausch; gezielte Interviews (selten zu ESG) | -Bewerbungsgespräche | Attraktivitätssteigerung von Krones als Arbeitgeber und Mitarbeitende gewinnen |
-Social-Media-Kommunikation | |||
Wettbewerber | Regelmäßiger Austausch im Rahmen von Verbänden; meist unidirektional; Recherche zur Nachhaltigkeitsleistung von Wettbewerbern | -Recherche/Benchmarking | Wettbewerbsfähigkeit |
Öffentlichkeit und Medien | Regelmäßiger Austausch, unidirektional; Informationen zu relevanten ESG-Themen und Projekten | -Presseninformationen | Steigerung der Attraktivität für neue Mitarbeitende; Wettbewerbsfähigkeit; Lieferanten- und Kundenkommunikation |
-Kommunikationskanäle (z .B. Kronesmagazine, Social Media) | |||
Forschung | Regelmäßiger Austausch; Gespräche und Zusammenarbeit zu nachhaltigem Portfolio | -Gemeinsame Workshops und Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Hochschulen | Problemlösungen; Entwicklung von neuen Innovationen |
Betriebsrat | Regelmäßiger Austausch, bidirektional; Informationen zu relevanten ESG-Themen | -Betriebsversammlungen | Einbindung der Perspektiven der Mitarbeitenden |
-Austausch zwischen Betriebsrat und Human Resources | |||
Lokale Gemeinschaften | Anlassbezogen, bidirektional; Interaktion zu Beschäftigungs- und Infrastrukturthemen (z. B. Wasser und Energie) | -Austausch im Rahmen von lokalen Themen und Veranstaltungen | Feedback zu Fragen und Anliegen; Positionierung als attraktiver Arbeitgeber |
NGOs/Zivilgesellschaft | Anlassbezogen, bidirektional, Kommunikation | -Austausch im Rahmen von lokalen Themen und Veranstaltungen | Feedback zu Fragen und Anliegen; Positionierung als attraktiver Arbeitgeber |
Gewerkschaften | Anlassbezogen, unidirektional mit Fragen; Kommunikation von ESG-Informationen und Rating-Ergebnissen auf Veranstaltungen/Mitteilung | -Tarifverhandlungen | |
Ratings und Rankings | Regelmäßiger Austausch, unidirektional; Informationen zu relevanten ESG-Themen und Projekten | -Fragebögen | Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung; Wettbewerbsfähigkeit; Kundenkommunikation |
Im Rahmen unseres konzernweiten Risikomanagements werden nachhaltigkeitsbezogene Risiken regelmäßig erfasst, bewertet und priorisiert. Hierbei werden die Bewertung der bestehenden Risiken in einer halbjährlichen Risikoinventur aktualisiert und neu identifizierte Risiken aufgenommen. Jederzeit besteht die Möglichkeit über eine »Ad-Hoc-Meldung« Risiken formlos zu melden.
Das Risiko der Bereitstellung ungenauer, unvollständiger oder irreführender Informationen in der Nichtfinanziellen Erklärung wurde als wesentliches Risiko identifiziert. Durch die Etablierung von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Handbüchern sollen Risiken im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert und reduziert werden. Wir haben in diesem Rahmen Kontrollmechanismen entwickelt, um die Genauigkeit und Vollständigkeit unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten und somit die Bereitstellung von präzisen, vollständigen und klaren Informationen zu garantieren. Unsere Prozesse und Kontrollmechanismen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Anforderungen entsprechen, und gegebenenfalls angepasst, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Weitere Erläuterungen unter »Risiko- und Chancenbericht« auf Seite 216 und »Erklärung zur Sorgfaltspflicht«, Seite 177.
Die konzernweiten Umwelt- und Klimaziele von Krones bilden einen zentralen Baustein der Unternehmensstrategie. Im Zielbild »Solutions beyond tomorrow« werden die drei globalen Herausforderungen Einbremsen des Klimawandels, verantwortungsbewusster Umgang mit Verpackungsmaterialien und Ernährung der Weltbevölkerung adressiert - allesamt Phänomene mit erheblichen ökologischen Implikationen und Auswirkungen. Als Technologiekonzern sind wir in vielen Wertschöpfungsprozessen von Ressourcen abhängig - und haben dementsprechend einen Einfluss auf deren Herstellung, Verwendung und Entsorgung. Über die im Folgenden dargestellten Richtlinien, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen soll der ökologische Fußabdruck verringert sowie die umwelt- und klimabezogene Resilienz des Unternehmens erhöht werden.
Die folgenden Kapitel legen dar, wie Krones das Management der für das Unternehmen entlang der Wertschöpfung wesentlichen Umweltaspekte adressiert. Konkret dargestellt anhand von Angaben zu:
― |
Anpassung an den Klimawandel |
― |
Klimaschutz |
― |
Energie |
― |
Wasser |
― |
Ressourcenzuflüsse einschließlich Ressourcennutzung |
― |
Ressoucenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen |
― |
Abfall |
Für die gesamte Wertschöpfungskette gelten einheitliche Dokumente, die unsere Verpflichtungen und Erwartungen zur ökologischen Verantwortung klar definieren: Der Verhaltenskodex und der Lieferantenkodex legen die Grundprinzipien fest, an die sich alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner halten müssen. Darüber hinaus zeigt der Climate Transition Plan den Pfad des Unternehmens zum Net-Zero-Emissionsziel auf, inklusive dessen Implikationen für weitere Umweltthemen (siehe »Grundsatzdokumente«, Seite 93).
Im Rahmen unserer nachhaltigen Unternehmensstrategie zahlt dabei übergreifend folgende konzernweit gültige Richtlinie in die Umwelt-Themen ein:
Richtlinie | Allgemeine Ziele | Wichtigste Inhalte | Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter | Anwendungsbereich | Verantwortliche Organisationseinheit |
Richtlinie Klima und Umwelt | -Definition konzernweite Mindeststandards für Umweltschutz | Klimawandel: | -Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitende des Krones Konzerns weltweit | -Corporate Sustainability |
-Einbettung von Klima- und Umweltschutz in Geschäftsprozesse und Projekte | -Reduktion von Treibhausgasen und Energieverbrauch | -Prinzipien des UNGC | -Anwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette | -Verabschiedung durch den Vorstand | |
-Förderung von Energieeffizienz | -Europäischer Green Deal | ||||
-Fokus auf Eigenproduktion und Nutzung erneuerbarer Energien | -ISO 14001/ ISO 50001 | ||||
-Maßnahmen zur Anpassung an Klimawandelfolgen | |||||
Wasser und Meeresressourcen: | |||||
-Standards für Wassermanagement, Wasserressourcen, Wasseraufbereitung | |||||
-Standards für Wasserverbrauch und -entnahme | |||||
-Sachgemäße Ableitung von Wasser | |||||
-Vermeidung von Oberflächenversiegelung | |||||
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: | |||||
-Förderung der Kreislaufwirtschaft | |||||
-Achtsame Nutzung von Ressourcen | |||||
-Management von Abfällen |
Richtlinie | Überwachungsprozess | Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern | Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger | Adressierte Themen in Bezug auf die IROs |
Richtlinie Klima und Umwelt | -Interne Überprüfungen durch regelmäßige Audits | Dialogbasierte Einbindung in die Richtlinienentwicklung | -Verfügbar für alle Mitarbeitenden | -Anpassung an den Klimawandel |
-Externe Audits und ISO-Zertifizierungen durch unabhängige Dritte | -Zugriff über internes Richtlinienmanagement-System | -Minderung des Klimawandels | ||
-Energierelevante Aspekte | ||||
-Wasser | ||||
-Ressourcenzuflüsse | ||||
-Ressourcenabflüsse |
Im Falle eines Umweltverstoßes können sich sämtliche Beschäftigten entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie externe Stakeholder des Krones Konzerns über diverse Meldewege Gehör verschaffen. Neben direkter Kontaktaufnahme dient vor allem das Hinweisgebersystem Krones Integrity als Anlaufpunkt. Umweltverstöße lassen sich so von vornherein eindeutig kennzeichnen (siehe »Hinweisgebersystem«, Seite 166).
Der Klimawandel bezeichnet die langfristige Veränderung der Temperaturen und Wettermuster auf der Erde. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass diese Veränderungen vor allem auf einen menschengemachten Treibhausgaseffekt zurückzuführen sind, der zu einer Erderwärmung führt. Diese globale Erwärmung hat zahlreiche negative Auswirkungen auf Ökosysteme und stellt eine Bedrohung für die biologische Vielfalt und das Wohlergehen zukünftiger Generationen dar.
An unseren Produktionsstandorten verbrauchen wir als Industrieunternehmen für unsere Fertigungsprozesse Energie für Strom, Wärme und Mobilität, die nur dann nachhaltig ist, wenn sie aus erneuerbaren Quellen stammt. Den Großteil der THG-Emissionen stoßen wir jedoch indirekt - das heißt in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfung - aus. Die Produkte des Krones Konzerns bestehen zum größten Teil aus vier Materialien: Edelstahl, Stahl, Aluminium und Kunststoff. Die Extraktion, Herstellung und Bearbeitung dieser Werkstoffe sind energieintensiv. Auch Zukauf-Teile und Dienstleistungen, die wir von unseren Zulieferern beziehen, verursachen in der vorgelagerten Lieferkette den Ausstoß von THG-Emissionen. Als Technologiekonzern unterstützt der Krones Konzern seine Kunden beim Klimaschutz, indem wir innovative Lösungen und Technologien bereitstellen. Unsere Maschinen und Anlagen benötigen Strom und Wärme, hauptsächlich für die Produktion, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Lebensmitteln. Unser technologisches Know-how kann unseren Kunden bei der Erreichung ihrer eigenen Klimaziele helfen - und damit unsere eigenen indirekten Emissionen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette verringern.
Für das Management der mit dem Klimawandel einhergehenden Auswirkungen, Risiken und Chancen für das Unternehmen fungiert der Bereich Sustainability als zentrale Koordinations-, Beratungs- und Kontrollinstanz. In dieser Funktion berichtet er direkt an den Chief Executive Officer (CEO) des Krones Konzerns und stellt Fortschritt und Zielerreichung in einem sechswöchigen Reporting dem Gesamtvorstand dar. Die vom Vorstand festgelegten Klimaziele gelten konzernweit und sind von der Science Based Targets initiative (SBTi) validiert. Sie basieren auf wissenschaftlichen Kriterien zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C Celsius. Die regelmäßige Berichterstattung ermöglicht es dem Vorstand, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Unternehmensstrategie gegebenenfalls anzupassen. Wir haben unsere Klimastrategie so ausgerichtet, dass sie nicht nur unsere eigenen Betriebsprozesse, sondern auch die unserer Kunden unterstützt, um gemeinsam die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | Nachgelagert | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Wertschöpfungskette | ||
[E1] Anpassung an den Klimawandel | |||||
Negative Folgen unzureichender Anpassungmaßnahmen an den Klimawandel | Aus unzureichenden Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen des Klimawandels (z. B. keine oder unzureichende Gebäudesanierung, keine Verlagerung von Versorgungsströmen, klimaresiliente Produkte) können negative Konsequenzen für die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens, das Wohlbefinden der Beschäftigten sowie das gesellschaftliche und ökologische Umfeld resultieren. | Negative Auswirkung | • | • | • |
Kurz- und langfristige Kosten für Anpassung | Sowohl für die Betriebsprozesse als auch für das Produktportfolio können die physischen und transitorischen Auswirkungen der Klimakrise Investitionen in Richtung Klima-Resilienz bedeuten, gleichzeitig können Umweltkatastrophen zu empfindlichen Unterbrechungen des Betriebs, von Transportwegen oder von Dienstleistungserbringung führen, beispielsweise auch dadurch, dass von den Ereignissen betroffene Beschäftigte von der Arbeitserbringung abgehalten werden. | Risiko | • | • | • |
Reputationsrisiken durch mangelnde Anpassung | Mit ungenügenden Anpassungsbestrebungen an sowohl physische Klimaveränderungen als auch damit verbundene transitorische Prozesse kann ein Rückgang des Unternehmenswerts durch einen Vertrauensverlust von Finanzmarktteilnehmenden einhergehen, die Gefahren für die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens befürchten. | Risiko | • | • | • |
Chancen durch Effizienzsteigerungen und erhöhte Nachfrage | Finanzielle Vorteile können sich einerseits durch positive Nebeneffekte klimabedingter Anpassungsmaßnahmen ergeben, beispielsweise durch weniger Abhängigkeit von externer Energieversorgung bei Ausbau der Eigenerzeugung, andererseits können die physischen Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhter Nachfrage nach und Konsum von abgefüllten Getränken und flüssigen Lebensmitteln führen, was in Geschäftschancen für Krones resultieren kann. | Chance | • | • | |
[E1] Klimaschutz | |||||
Beitrag zum Klimawandel durch emissionsintensive Wertschöpfungsprozesse | Bei ungenügender Implementierung von Reduktionsmaßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen kann ein negativer Einfluss auf die globale Eindämmung der Erderwärmung und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Gesellschaft und Planet eintreten. | Negative Auswirkung | • | • | • |
Beispiele für einen solchen negativen Einfluss entlang der Wertschöpfung: | |||||
-Emissionsintensive Rohstoffgewinnung und Produktion von Zwischenprodukten | |||||
-THG-Emissionen aus Verbrennungsprozessen und chemischen Reaktionen | |||||
-THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Beschaffung (vorgelagert) und Nutzung (eigener Betrieb) von Energie | |||||
-THG-Emissionen aus dem Betrieb von Fahrzeugen und Transportmitteln (Schiffe, Züge, Flugzeuge, Pkw; Reisen von Mitarbeitenden etc.) | |||||
-THG-Emissionen in der Nutzungsphase von Krones Komponenten in Maschinen und Anlagen | |||||
-THG-Emissionen aus Abfall und Recycling | |||||
-THG-Emissionen aus der Viehhaltung durch Bereitstellung von Grundlagentechnologien und Maschinenkomponenten für Milchprodukte | |||||
Klimaschutz-Beitrag durch Technologien für pflanzenbasierte Ernährung | Durch die Bereitstellung von Technologien für pflanzenbasierte Ernährungslösungen kann ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Viehzucht entstehen. | Positive Auswirkung | • | ||
Hohe Investitionskosten durch Klimaschutzmaßnahmen | Bei konsequenter Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette können sich hohe Investitionskosten für diese Maßnahmen ergeben, beispielsweise für Sanierung von Gebäuden und Infrastruktur, Beschaffung erneuerbarer Energien oder Elektrifizierung des Fuhrparks (Scope 1 und Scope 2) sowie für Beschaffung emissionsärmerer Materialien, Entwicklung emissionsarmer Produkte sowie Einführung emissionsarmer Transportvarianten (Scope 3). | Risiko | • | • | • |
Umsatzeinbußen durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen | Bei ungenügender Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen kann es zu sinkendem Unternehmenswert und Umsatzeinbußen durch Vergleich mit nachhaltigeren Wettbewerbsunternehmen, verändertem Kaufverhalten der Kunden sowie erhöhten Kapitalmarktkosten kommen. | Risiko | • | • | |
Umsatzsteigerung durch nachhaltige Produkte | Bei effektiver Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen können sich positive finanzielle Effekte auf Unternehmenswert, Kundenattraktivität sowie Umsatz durch geringere THG-Emissionen sowie die steigende Nachfrage nach emissionsarmen Maschinen und Anlagen, Technologien für alternative Ernährungslösungen sowie Recycling-Lösungen einstellen. | Chance | • | • | |
[E1] Energie | • | • | • | ||
Umweltbelastung durch hohen oder nicht-nachhaltigen Energieeinsatz | Aus sehr hohem Energieeinsatz oder Einsatz von Energie aus konventionellen/fossilen sowie nicht-erneuerbaren Energieträgern entlang der gesamten Wertschöpfung kann eine Belastung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen resultieren. | Negative Auswirkung | • | ||
Energetische Ressourcenschonung durch Beratungstätigkeit | Aus energiebezogenen Beratungsprojekten bei neuen oder bestehenden Kundenfabriken können sich positive Auswirkungen auf Energie-Ressourcen durch Kapazitätsaufbau für Energie aus erneuerbaren Quellen sowie Erhöhung der Energieeffizienz ergeben. | Positive Auswirkung |
Short-term (<1 Jahr) | Medium-term (1-5 Jahre) | Long-term (>5Jahre) | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Zeithorizont | ||
[E1] Anpassung an den Klimawandel | |||||
Negative Folgen unzureichender Anpassungmaßnahmen an den Klimawandel | Aus unzureichenden Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen des Klimawandels (z. B. keine oder unzureichende Gebäudesanierung, keine Verlagerung von Versorgungsströmen, klimaresiliente Produkte) können negative Konsequenzen für die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens, das Wohlbefinden der Beschäftigten sowie das gesellschaftliche und ökologische Umfeld resultieren. | Negative Auswirkung | • | ||
Kurz- und langfristige Kosten für Anpassung | Sowohl für die Betriebsprozesse als auch für das Produktportfolio können die physischen und transitorischen Auswirkungen der Klimakrise Investitionen in Richtung Klima-Resilienz bedeuten, gleichzeitig können Umweltkatastrophen zu empfindlichen Unterbrechungen des Betriebs, von Transportwegen oder von Dienstleistungserbringung führen, beispielsweise auch dadurch, dass von den Ereignissen betroffene Beschäftigte von der Arbeitserbringung abgehalten werden. | Risiko | • | ||
Reputationsrisiken durch mangelnde Anpassung | Mit ungenügenden Anpassungsbestrebungen an sowohl physische Klimaveränderungen als auch damit verbundene transitorische Prozesse kann ein Rückgang des Unternehmenswerts durch einen Vertrauensverlust von Finanzmarktteilnehmenden einhergehen, die Gefahren für die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens befürchten. | Risiko | • | ||
Chancen durch Effizienzsteigerungen und erhöhte Nachfrage | Finanzielle Vorteile können sich einerseits durch positive Nebeneffekte klimabedingter Anpassungsmaßnahmen ergeben, beispielsweise durch weniger Abhängigkeit von externer Energieversorgung bei Ausbau der Eigenerzeugung, andererseits können die physischen Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhter Nachfrage nach und Konsum von abgefüllten Getränken und flüssigen Lebensmitteln führen, was in Geschäftschancen für Krones resultieren kann. | Chance | • | ||
[E1] Klimaschutz | |||||
Beitrag zum Klimawandel durch emissionsintensive Wertschöpfungsprozesse | Bei ungenügender Implementierung von Reduktionsmaßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen kann ein negativer Einfluss auf die globale Eindämmung der Erderwärmung und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Gesellschaft und Planet eintreten. | Negative Auswirkung | • | ||
Beispiele für einen solchen negativen Einfluss entlang der Wertschöpfung: | |||||
-Emissionsintensive Rohstoffgewinnung und Produktion von Zwischenprodukten | |||||
-THG-Emissionen aus Verbrennungsprozessen und chemischen Reaktionen | |||||
-THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Beschaffung (vorgelagert) und Nutzung (eigener Betrieb) von Energie | |||||
-THG-Emissionen aus dem Betrieb von Fahrzeugen und Transportmitteln (Schiffe, Züge, Flugzeuge, Pkw; Reisen von Mitarbeitenden etc.) | |||||
-THG-Emissionen in der Nutzungsphase von Krones Komponenten in Maschinen und Anlagen | |||||
-THG-Emissionen aus Abfall und Recycling | |||||
-THG-Emissionen aus der Viehhaltung durch Bereitstellung von Grundlagentechnologien und Maschinenkomponenten für Milchprodukte | |||||
Klimaschutz-Beitrag durch Technologien für pflanzenbasierte Ernährung | Durch die Bereitstellung von Technologien für pflanzenbasierte Ernährungslösungen kann ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Viehzucht entstehen. | Positive Auswirkung | • | ||
Hohe Investitionskosten durch Klimaschutzmaßnahmen | Bei konsequenter Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette können sich hohe Investitionskosten für diese Maßnahmen ergeben, beispielsweise für Sanierung von Gebäuden und Infrastruktur, Beschaffung erneuerbarer Energien oder Elektrifizierung des Fuhrparks (Scope 1 und Scope 2) sowie für Beschaffung emissionsärmerer Materialien, Entwicklung emissionsarmer Produkte sowie Einführung emissionsarmer Transportvarianten (Scope 3). | Risiko | • | ||
Umsatzeinbußen durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen | Bei ungenügender Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen kann es zu sinkendem Unternehmenswert und Umsatzeinbußen durch Vergleich mit nachhaltigeren Wettbewerbsunternehmen, verändertem Kaufverhalten der Kunden sowie erhöhten Kapitalmarktkosten kommen. | Risiko | • | ||
Umsatzsteigerung durch nachhaltige Produkte | Bei effektiver Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen können sich positive finanzielle Effekte auf Unternehmenswert, Kundenattraktivität sowie Umsatz durch geringere THG-Emissionen sowie die steigende Nachfrage nach emissionsarmen Maschinen und Anlagen, Technologien für alternative Ernährungslösungen sowie Recycling-Lösungen einstellen. | Chance | • | ||
[E1] Energie | • | • | |||
Umweltbelastung durch hohen oder nicht-nachhaltigen Energieeinsatz | Aus sehr hohem Energieeinsatz oder Einsatz von Energie aus konventionellen/fossilen sowie nicht-erneuerbaren Energieträgern entlang der gesamten Wertschöpfung kann eine Belastung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen resultieren. | Negative Auswirkung | • | ||
Energetische Ressourcenschonung durch Beratungstätigkeit | Aus energiebezogenen Beratungsprojekten bei neuen oder bestehenden Kundenfabriken können sich positive Auswirkungen auf Energie-Ressourcen durch Kapazitätsaufbau für Energie aus erneuerbaren Quellen sowie Erhöhung der Energieeffizienz ergeben. | Positive Auswirkung |
Die Verknüpfung klimabezogener Risiken und Chancen mit unserem Geschäftsmodell und unserer Strategie liegt aufgrund der in unserem Zielbild definierten Mission und Vision auf der Hand. Wir sind bestrebt, Lösungen zu schaffen, die nicht nur unseren Kunden, sondern auch der Gesellschaft und unserem Planeten zugutekommen und damit einen Beitrag zur Bewältigung der genannten globalen Herausforderungen, darunter auch der Klimawandel, leisten. Wir analysieren kontinuierlich die Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und den physikalischen Gegebenheiten ergeben, und beobachten politische, technologische, Markt- und Reputationsentwicklungen. Wir identifizieren und bewerten klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen unseres allgemeinen Prozesses zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit und ergänzen diesen durch gezielte Szenarioanalysen, um unsere Geschäftsstrategien entsprechend anzupassen und zu stärken. Im Jahr 2023 haben wir eine physische Klimaszenarioanalyse für 25 Krones Standorte sowie eine transitorische Klimarisikoanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse der Analysen fließen in die Konzernrisikoinventur ein und werden bei geänderter Risikoeinschätzung aktualisiert.
Bei der Analyse der transitorischen Klimarisiken wurden mittelfristige Risiken mittels Anwendung des Representative Concentration Pathways (RCP) 8.5 identifiziert. Bei der Betrachtung der transitorischen Risiken stehen zwei Aspekte im Vordergrund: die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien (Technology) und die regulatorischen Entwicklungen im Bereich Einwegkunststoffe (Current Regulation). Um die Versorgungssicherheit mit grüner Energie zu gewährleisten und die Abhängigkeit von externen Energiequellen zu reduzieren, investieren wir gezielt in die Eigenerzeugung von grünem Strom und grüner Wärme. Diese Investition ist nicht nur eine Antwort auf die potenziell begrenzte Verfügbarkeit von grüner Energie, sondern bietet auch das Potenzial für langfristige Kosteneinsparungen. Darüber hinaus spielt die Regulierung von Einwegkunststoffen eine entscheidende Rolle für unser Geschäftsmodell, da ein erheblicher Teil unseres Umsatzes auf Lösungen für die Abfüllung und Verpackung von Getränken in PET-Behälter basiert. Während ein umfassendes globales Verbot von Einwegkunststoffen derzeit nicht absehbar ist, könnten regionale Initiativen wie die EU-Richtlinien zur Erhöhung des Rezyklatanteils in Kunststoffverpackungen unser Geschäft beeinflussen. Wir sehen diese Entwicklungen jedoch nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Chance: Unsere fortschrittlichen Recycling-Technologien sind darauf ausgerichtet, Kunststoffe in einem geschlossenen Kreislauf zu führen. Damit leisten wir einen aktiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und positionieren uns als Vorreiter in einem sich verändernden Marktumfeld.
Krones hat im Rahmen der transitorischen Klimarisikoanalyse keine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten identifiziert, die mit einem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unvereinbar sind oder erhebliche Anstrengungen erfordern, um kompatibel zu werden.
Im Rahmen unseres Risikomanagements für physische Klimarisiken haben wir einen strukturierten Prozess etabliert, um klimabezogene Gefahren und Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Die Identifikation von klimabezogenen Gefahren orientiert sich an der Klassifikation von Klimagefahren, wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission festgelegt ist. Zu den betrachteten Gefahren zählen unter anderem extreme Wetterereignisse, langfristige klimatische Veränderungen und andere relevante Umweltveränderungen, die durch den Klimawandel verursacht werden. Anhand der vier Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)-Szenarien RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 6.0 und RCP 8.5 vergleichen wir das heutige mit dem zukünftig zu erwartenden Klima (jeweils 20-Jahres-Zeitraum um 2020 und 2040). Diese Szenarien wurden ausgewählt, da sie ein breites Spektrum möglicher zukünftiger Entwicklungen abdecken und es ermöglichen, sowohl das 1,5°C-Ziel als auch Szenarien mit stärkeren Klimaänderungen zu berücksichtigen. Die Szenarien stammen aus dem sechsten Sachstandsbericht des IPCC und stellen den anerkannten Stand der Wissenschaft dar. Sie reichen von einem Szenario mit strengen Klimaschutzmaßnahmen (RCP 2.6), das die globale Erwärmung auf unter 2°C begrenzen soll, bis zu einem Szenario ohne zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen (RCP 8.5), das zu einer deutlich höheren Erwärmung führen würde. Die Bandbreite der von uns verwendeten Szenarien ermöglicht es uns, die potenziellen Risiken und Unsicherheiten, denen unser Unternehmen ausgesetzt sein könnte, angemessen abzudecken. Die Szenarien basieren auf einer Vielzahl von Annahmen und Parametern und berücksichtigen unterschiedliche Emissionspfade, technologische Entwicklungen und politische Maßnahmen. Diese Annahmen und Einschränkungen sind notwendig, um die Komplexität des Klimawandels und seine potenziellen Auswirkungen auf unser Geschäft zu erfassen.
Wir identifizieren Standorte mit hohem Risiko und arbeiten eng mit lokalen Experten zusammen, um diese Risiken zu validieren und zu bewerten. Bei Bedarf werden Anpassungsstrategien entwickelt, um die Widerstandsfähigkeit unserer Standorte zu stärken. Dabei werden die aktuellen Klimadaten mit den Prognosen verglichen, um Veränderungen und Trends zu erkennen. Werden die heutigen Klimawerte in der Zukunft mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 95% überschritten, klassifizieren wir dies als sehr hohes Risiko und markieren den betroffenen Standort mit einer »roten Flagge«. Wir haben hierbei fünf Standorte mit einem hohen Risiko identifiziert: Tampa (USA), Secunderabad (Indien), São Paulo (Brasilien), Taicang (China), Shanghai (China). Nach Validierung der identifizierten Risiken mit den Standortexperten wurden mittelfristig keine signifikanten physischen Risiken identifiziert, da bereits regulatorische Maßnahmen oder interne Anpassungsmaßnahmen implementiert werden. Um diese Risikomitigierungsmaßnahmen langfristig sicherzustellen, werden sie regelmäßig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit geprüft.
Unsere Klimaziele sind als Teil der Klimastrategie in der Richtlinie »Klima und Umwelt« verankert und adressieren die mit dem Klimawandel verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfung. Bei der Festlegung unserer Klimaziele haben wir uns an den Methoden der Science Based Targets initiative (SBTi) sowie dem Greenhouse-Gas-Protokoll (GHG-Protokoll) orientiert, um sicherzustellen, dass unsere Ziele wissenschaftlich fundiert und im Einklang mit den ambitionierten Zielen des Pariser Abkommens stehen, insbesondere der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C. Unsere Zielsetzungen basieren auf konsistenten Emissionsfaktoren von anerkannten Datenbanken des britischen Department for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA), der International Energy Agency (IEA) sowie anerkannten Datenbanken. Darüber hinaus stützen wir unsere Zielsetzungen auf die fundierten Erkenntnisse der neuesten Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), um sicherzustellen, dass unsere Strategien im Einklang mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und globalen Bestrebungen zur Reduzierung des Klimawandels stehen. Unsere Emissionsreduktionsziele beziehen sich auf Treibhausgase, die in der Maßeinheit Tonnen CO2-Äquivalent (t CO2e) quantifiziert werden. Diese Maßeinheit ermöglicht es uns, die verschiedenen Treibhausgase, die durch unsere Aktivitäten entstehen, auf eine gemeinsame Basis zu bringen und somit eine konsistente und vergleichbare Grundlage für unsere Zielsetzungen und Fortschrittsmessungen zu schaffen. Unser Scope-2-Ziel richtet sich nach der Market-based-Methode aus, wobei die Erfassung der Scope-2-Emissionen im Einklang mit dem GHG-Protokoll zur Vermeidung von Doppelzählungen erfolgt
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele hat Krones die SBTi als externen Stakeholder eingebunden, um die gesetzten Ziele zu validieren. Die SBTi hat bestätigt, dass unsere Ziele mit den wissenschaftlichen Vorgaben zur Begrenzung des Klimawandels vereinbar sind. Sowohl Kurzfristziele als auch Langfristziele inklusive Net-Zero sind von der SBTi validiert.
Im Bereich Scope 3 wurden die Ziele zur Reduzierung der THG-Emissionen für den kurzfristigen Zeithorizont im Geschäftsjahr 2024 angepasst. Diese Anpassung reflektiert eine erhöhte Ambition, um unsere Verantwortung und unser Engagement für eine nachhaltigere Wertschöpfungskette auf dem 1,5°C-Reduktionspfad zu verstärken. Wir überprüfen unsere Emissionsreduktionsziele regelmäßig, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Die unternehmensspezifische KPI des Energie-Fußabdrucks misst den elektrischen und thermischen Energieverbrauch des verkauften Portfolios der Abfüll- und Verpackungstechnologien pro 1.000 abgefüllter und verpackter Behälter im Produktionsbetrieb und bezieht sich auf die Krones AG. Die Krones AG verantwortet den Hauptverbrauch und nutzt daher diese Kennzahl als Steuerungselement. Diese Kennzahl wird nach Auftragseingang in Euro für Komplett- und Teilanlagen nach Liniencluster gewichtet. Ziel dieser KPI ist es, unsere Leistung in Bezug auf Energie- und Medieneffizienz unserer verkauften Liniencluster sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu unseren Maschinen zu überwachen. Mit dieser Kennzahl können wir feststellen, ob die von uns verkauften Maschinen und Anlagen energieeffizienter werden und den Gesamtenergieverbrauch senken. Die Verbrauchdatenprognosen aller im Laufe des Jahres verkauften Linien der Krones AG werden aus unserem ERP-System abgerufen. Daraus wird der durchschnittliche Energieverbrauch pro 1.000 Behälter per Liniencluster berechnet und anschließend der nach Auftragseingang gewichtete Gesamtenergieindex über alle Liniencluster ermittelt.
Für das wesentliche Thema Anpassung an den Klimawandel haben wir derzeit kein spezifisches Ziel definiert und planen auch nicht, ein solches Ziel festzulegen. Dies wird jedoch kontinuierlich basierend auf aktuellen Entwicklungen und Anforderungen überprüft. Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist Bestandteil unserer Richtlinie »Klima und Umwelt«, in welcher wir entsprechende Standards definiert haben. Die Einhaltung der Richtlinie wird durch definierte Prozesse überwacht, die das Monitoring von Maßnahmen und Audits umfassen. Daher implementieren wir basierend auf den Ergebnissen der Klimarisikoanalyse im Jahr 2023 Maßnahmen, um uns an die negativen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Weitere Erläuterungen unter »Nachhaltigkeitsziele«, Seite 83.
Weitere Erläuterungen unter »Climate Transition Plan« auf Seite 94 , »Finanzielle Effekte und Investitionen« auf Seite 85 sowie unter »EU-Taxonomie« auf Seite 128.
Maßnahme | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
Klimaanpassungsmaßnahmen: Fokus Bau | Eigener Geschäftsbereich | short-term, medium-term, long-term | Personelle Ressourcen; Investitionskosten | Personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung |
Einsatz von Wärmepumpentechnologie zur Heizungsoptimierung | ||||
Umstellung der Unternehmensfahrzeuge auf Elektroantrieb | ||||
Beschaffung erneuerbarer Energien | ||||
Erweiterung der Photovoltaik-Kapazitäten für Eigenstromerzeugung | ||||
ISO 50001 und Sensibilisierung | Personelle Ressourcen; Zertifikatskosten | |||
Optimierung der Materialintensität durch Ökodesign | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | Personelle Ressourcen | ||
CO2-Reduktionsprogramm mit Lieferanten | Personelle Ressourcen; Investitionskosten | |||
Nachhaltigkeitsprogramm für Produkte - enviro | Personelle Ressourcen | |||
Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen | ||||
Förderung der Elektrifizierung bei thermischen Prozessen | Personelle Ressourcen; Investitionskosten |
Auf Grundlage der Ergebnisse der physischen Klimarisikoanalyse hat Krones Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel umgesetzt. Dazu gehören die Klimatisierung von Büroflächen zur Bewältigung steigender Temperaturen und der Bau eines neuen Gebäudes in Indien mit verbesserter Belüftung. Darüber hinaus orientiert sich die Errichtung neuer Gebäude weltweit an LEED Gold oder einem vergleichbaren lokalen Standard.
Krones investiert am Standort Neutraubling in energieeffiziente Heizungssysteme wie Wärmepumpen, um den Energieverbrauch sowie die direkten Emissionen aus Heizungsanlagen zu reduzieren. Diese Maßnahme wird voraussichtlich zu einer Reduktion der jährlichen THG-Emissionen um etwa 7.000 Tonnen CO2e führen. Im Jahr 2025 wird ein Beratungsprojekt initiiert, das die Evaluierung und Optimierung der Standortwärmeinfrastruktur zum Ziel hat.
Die weltweite Umstellung der Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge soll die direkten Emissionen, die mit dem Betrieb von Dienstwagen verbunden sind, reduzieren. Diese Umstellung wird erwartungsgemäß keine signifikanten Kostenänderungen mit sich bringen. Die in Umsetzung befindliche globale Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität wird ab 2025 über eine konzernweiten Kfz-Richtlinie vorangetrieben.
Für die deutschen Produktionsstandorte der Krones AG beschaffen wir 100 % Ökostrom mit Guarantees of Origin. Dies bildet einen wesentlichen Hebel für die Verringerung unserer Scope-2-THG-Emissionen. Auch an den großen internationalen Standorten befinden wir uns in der Umsetzung, um deren Elektrizitätsbeschaffung auf Grünstrom umzustellen. Die kurzfristige Umstellung auf Grünstrom ist ein entscheidender Schritt, der es uns ermöglicht, unsere Scope-2-Emissionen signifikant zu reduzieren.
Nachhaltige Energieversorgung sowie Ausbau eigener regenerativer Strom- und Wärmeerzeugungskapazitäten - kombiniert mit intelligentem Energiemanagement - stehen bei der Reduktion der energiebezogenen THG-Emissionen im Zentrum. Die Installation von Photovoltaikanlagen zur Eigenerzeugung von Strom unterstützt die Unabhängigkeit von extern bezogenem Strom und reduziert die Scope-2-Emissionen. Da wir die Eigenversorgung durch Strom aus erneuerbaren Quellen in unserer betrieblichen Klimastrategie mit Priorität betrachten, laufen derzeit weltweit Projekte in diesem Kontext. Bei unseren energieintensivsten Standorten sind Photovoltaikprojekte angestoßen oder bereits umgesetzt.
Das Energiemanagement der deutschen Produktionsstandorte der Krones AG ist nach ISO 50001 zertifiziert. Im Zuge des vorhandenen Audit- und Zertifizierungsprozesses der ISO 50001 werden die Beschäftigten regelmäßig zu Energie- und Umweltthemen geschult. Sensibilisierung der Belegschaft geschieht außerdem über regelmäßige interne Berichterstattung zum Fortschritt unserer Klimastrategie über die internen Kommunikationsplattformen.
Durch die Entwicklung von Maschinen, die weniger Material benötigen, trägt Krones zur Reduzierung der Emissionen bei, die mit der Herstellung der Maschinen verbunden sind. Das Nachhaltigkeitsprogramm enviro greift schon im Produktentstehungsprozess aktiv ein und integriert gezielt Ökodesign-Aspekte anhand des Eco-Design-Leitfadens. Um Neuentwicklungen in Richtung ökologischer Nachhaltigkeit zu lenken, werden laufende Entwicklungsprojekte anhand einer Checkliste bewertet und über Meilensteine gesteuert, sodass die enviro Anforderungen bereits im Produktentstehungsprozess berücksichtigt werden.
Durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Reduzierung des Emissions-Fußabdrucks von eingekauften Produkten trägt Krones zur Senkung der Emissionen in der vorgelagerten Lieferkette bei. Nach dem Prinzip »one face to the supplier« fungiert der jeweils zuständige Category-Bereich im Einkauf als zentraler Kontakt zum Lieferanten. Um ein klares Bild unserer Lieferkettenemissionen zu erhalten, analysieren und quantifizieren wir die Emissionen unserer Lieferanten. Um diese besser zu verstehen, fordern wir von unseren Lieferanten die Bereitstellung von Primär-Emissionsdaten in Form von Cradle-to-Gate Product Carbon Footprints. Dies verbessert nicht nur die Vergleichbarkeit, sondern erhöht auch die Transparenz unserer Umweltauswirkungen. Darüber hinaus erwarten wir von ausgewählten Lieferanten, die einen erheblichen Einfluss auf unsere vorgelagerten Scope-3-Emissionen haben, dass sie sich ambitionierte Klimaziele setzen. Diese Ziele sollen von der SBTi als wissenschaftsbasiert validiert werden.
Durch die Optimierung bestehender Maschinen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz senkt Krones den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen. Ein zentraler Baustein unserer Produktnachhaltigkeit ist seit vielen Jahren unser enviro Nachhaltigkeitsprogramm für Maschinen und Anlagen. Es wurde in Zusammenarbeit mit TÜV SÜD entwickelt und fokussiert sich auf den Energie- und Medienverbrauch sowie die Umweltverträglichkeit von Krones Maschinen, Anlagen und Lösungen. Die dazugehörigen Prozesse sind im enviro Managementsystem fixiert. Das zugrunde liegende enviro Handbuch definiert die Leitlinien des Managementsystems, zeigt die Bewertungskriterien auf und fungiert somit als unternehmensweite Richtlinie für energie- und medieneffiziente Produktgestaltung und -optimierung. Krones führt für seine Maschinen Lifecycle Assessments (LCAs) zur Ermittlung des Carbon Footprints durch, wobei derzeit hauptsächlich die THG-Emissionen auf Basis der ISO 14067:2018 betrachtet werden. Um die Vorteile unserer Technologien zu verdeutlichen, verwenden wir ein spezialisiertes Berechnungstool, mit dem wir die THG-Einsparungen ermitteln. Anhand der Ergebnisse können wir aufzeigen, dass die Maschinen des enviro Produktportfolios im Vergleich zu Standardmodellen signifikante THG-Einsparungen in der Nutzungsphase aufweisen.
Die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten, die energieeffizienter als bestehende Produkte und Technologien sind, tragen zur Reduzierung der Emissionen bei den Endkunden bei. Die Nachhaltigkeit eines Produkts beginnt im Design und der Entwicklung. Die strategische Portfolioplanung sowie die Weiter- und Neuentwicklung von Krones Produkten und Anlagenlösungen wird von der Forschung und Entwicklung sowie den jeweiligen Produktbereichen verfolgt. Umweltfreundlichkeit mit speziellem Fokus auf THG-Emissionen bildet dabei einen zentralen Wertetreiber, nach dem Entwicklungsprojekte initiiert und priorisiert werden.
Wo möglich, fördert Krones die Umstellung von thermischen Prozessen auf regenerative Wärmesysteme, beispielsweise durch den Einsatz von Wärmepumpen. Die Elektrifizierung thermischer Prozesse in unseren Maschinen hat das Potenzial bei Verwendung von Grünstrom zu einer Reduktion von bis zu 1,9 Millionen Tonnen THG-Emissionen pro Jahr zu führen.
Krones hat derzeit keine naturbasierten Lösungen als Teil der Klimaschutzmaßnahmen implementiert. Wir beabsichtigen, im Einklang mit der SBTi, einen Teil unserer Treibhausgasemissionen ab frühestens 2035 durch den Einsatz von Carbon-Dioxide-Removal-Technologien zu reduzieren. Darüber hinaus entwickeln wir ein Konzept zur Implementierung eines internen CO2-Preissystems, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen und Anreize für die Umsetzung von klimabezogenen Maßnahmen und Zielen zu schaffen.
Unser Datenerfassungstool nutzt integrierte Emissionsfaktoren, welche aus externen Quellen der DEFRA und der IEA stammen. Diese Faktoren werden jährlich aktualisiert, um die Genauigkeit und Aktualität unserer Emissionsberechnungen zu gewährleisten. Im vergangenen Geschäftsjahr gab es durch die Akquisition einer neuen Gesellschaft strukturelle Änderungen in unserem Unternehmen. Wir berücksichtigen die daraus resultierenden Veränderungen in unserer Emissionsberichterstattung, um die Vergleichbarkeit unserer Daten zu gewährleisten. Dabei haben wir eine Neuberechnung der Scope-1, 2- und 3-Emissionen inklusive einer Rekalkulation des Basisjahrs aufgrund der strukturellen Änderungen durch die Akquise durchgeführt. Zudem wurde eine Korrektur in den Scope-1-Emissionen sowohl für das Basisjahr als auch für das Vorjahr durchgeführt, da in den vergangenen Jahren verkaufte Wärmemengen irrtümlich aus unserer Scope-1-Bilanz ausgeschlossen wurden.
Für unsere Brutto-Scope-2-Emissionen sind Informationen zu THG-Emissionen, die nicht Kohlenstoffdioxid sind (CH 4 , N 2 O, HFC, PFC, SF 6 , NF 2 ), für die standortbasierten Emissionsfaktoren nicht verfügbar oder aus den marktbasierten Informationen ausgeschlossen. Zu biogenen Emissionen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit stehen Krones keine Daten zur Verfügung. Im Krones Konzern streben wir aktiv die Umstellung auf Grünstrom an, wo immer dies möglich ist, um unsere Scope-2-Emissionen zu reduzieren. Beim Energiebezug legen wir Wert auf den Einsatz offizieller Herkunftszertifikate, um die Herkunft der Energie zu belegen. In der Europäischen Union (EU) verwenden wir dazu Guarantees of Origin und in den USA greifen wir auf Renewable Energy Certificates (RECs) zurück, in China auf Green Electricity Certificates (GECs).
Enthaltene Kategorien | Ausgeschlossene Kategorien | |
Vorgelagert | Berechnungsmethode | Vorgelagert |
3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | hybrid | 3.8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter |
3.2 Investitionsgüter | hybrid | |
3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie | analog Scope 1 und 2 | |
3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | ausgabenbasiert | |
3.5 Abfallaufkommen in Betrieben | ausgabenbasiert | |
3.6 Geschäftsreisen | hybrid | |
3.7 Pendelnde Arbeitnehmer | durchschnittsdatenbasiert | |
Nachgelagert | Nachgelagert | |
3.11 Verwendung verkaufter Produkte | hybrid (primäre Verbrauchsdaten verkaufte Produkte) | 3.9 Nachgelagerter Transport |
3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | auf Basis verkaufter Produkte | 3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte |
3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||
3.14 Franchises | ||
3.15 Investitionen |
Die Kategorien 3.8, 3.10, 3.13, 3.14 und 3.15 wurden in Einklang mit SBTi ausgeschlossen, da sie entweder nicht relevant für Krones sind oder keine signifikanten Emissionen verursachen. Dies basiert auf der Berichterstattung im Einklang mit dem GHG-Protokoll, der Analyse des Produktportfolios sowie der Tatsache, dass Krones keine Maschinen verleast, keine Franchise-Unternehmen hat und keine signifikanten Eigenkapitalinvestitionen identifizieren konnte. Die Kategorie 3.9 wurde aufgrund einer fehlenden Datenverfügbarkeit in diesem Jahr ausgeschlossen. Die Datenerfassung wird für das kommende Berichtsjahr aufgebaut.
Für unsere Scope-3-Emissionen stehen uns Primärdaten in begrenztem Umfang zur Verfügung. Dies kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie zum Beispiel die Komplexität der Datenerhebung in weit verzweigten Lieferketten, die Vielfalt der beteiligten Akteure sowie unterschiedliche Standards und Praktiken bei der Datenerhebung. Um dennoch eine möglichst genaue Darstellung zu gewährleisten, müssen wir auf annahmenbasierte Berechnungen für Scope 3 (Kategorien 3.1, 3.2, 3.4, 3.5) zurückgreifen. Diese Annahmen basieren auf verfügbaren Informationen und anerkannten Berechnungsmethoden. Die Berechnung unserer vorgelagerten Scope-3-Emissionen basiert auf einer hybriden Methode, die sowohl Primärdaten als auch standardisierte Emissionsfaktoren einbezieht. Wo immer dies möglich ist, ziehen wir die Cradle-to-Gate Product Carbon Footprints unserer Lieferanten heran. Diese Footprints spiegeln die Emissionen wider, die von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor des Lieferanten entstehen. Die Nutzung dieser Primärdaten ermöglicht es uns, die spezifischen Emissionen unserer Lieferkette präzise zu berücksichtigen. Für Materialien, bei denen solche spezifischen Daten nicht verfügbar sind, wenden wir einen aktivitätsbasierten Ansatz an. Dabei multiplizieren wir die Menge des eingesetzten Materials mit einem Emissionsfaktor, der aus einer anerkannten Datenbank stammt. In Fällen, in denen keine genauen Gewichtsangaben vorliegen, oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nutzen wir eine spend-based Berechnungsmethode. Hierbei wird das finanzielle Volumen des Produkts oder der Dienstleistung mit einem Emissionsfaktor multipliziert, der ebenso aus einer externen Datenbank stammt. Unsere Methodik zur Berechnung der Emissionen im vorgelagerten Bereich der Wertschöpfungskette wurde extern durch eine Hochschule validiert. Diese akademische Überprüfung bietet uns nicht nur eine Bestätigung der methodischen Korrektheit, sondern ermöglicht es uns auch, von den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungsansätzen zu profitieren.
Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen der Kategorie 3.6 ermittelt Krones die Daten gemeinsam mit einem Dienstleister für Geschäftsreisen, die auf Basis der Vollzeitäquivalente (FTE) hochgerechnet werden. Für die Kategorie 3.7 werden Anwesenheits- und Homeoffice-Tage ausgewertet, wobei der Emissionswert auf Daten des Umweltbundesamtes basiert. Für globale Pendelvorgänge wird der deutsche Emissionswert verwendet, und die Berechnung erfolgt anhand der Anwesenheitstage.
Eine weitere Änderung war die Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Scope-3-Emissionen der Kategorie 3.11. Statt auf Verkaufszahlen basieren diese nun auf Umsatzdaten, was eine präzisere zeitliche Zuordnung und Bewertung der Emissionen ermöglicht. Da die Definition unserer Wertschöpfungskette konstant geblieben ist, gibt es keine Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der THG-Emissionen. Dies gewährleistet eine konsistente Datengrundlage und ermöglicht es unseren Stakeholdern, die Entwicklung unserer Emissionen über die Zeit hinweg zu vergleichen und zu bewerten, ohne Anpassungen für methodische Änderungen berücksichtigen zu müssen. Die Methodik zur Berechnung der Verbrauchsdaten wird im Rahmen des enviro Managementsystems von TÜV SÜD geprüft. Diese Prüfung durch eine renommierte und unabhängige Prüforganisation gibt uns und unseren Stakeholdern zusätzliche Sicherheit, dass unsere Daten und die zugrunde liegenden Prozesse den geforderten Qualitätsstandards entsprechen und mögliche methodische Einschränkungen oder Annahmen angemessen berücksichtigt werden.
Rückblickend | Ziele | |||||
Einheit | Basisjahr 2019 | 2024 | 2030 | 2040 | Jährlich % des Ziels/Basisjahr | |
Scope-1-THG-Emissionen | ||||||
Scope-1-THG-Bruttoemissionen | t CO2e | 23.579 | 20.887 | |||
Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen | % | 0 | 0 | |||
Scope-2-THG-Emissionen | ||||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | t CO2e | 30.673 | 32.160 | |||
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | t CO2e | 31.197 | 5.564 | |||
Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen insgesamt | ||||||
Scope-1- und standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | t CO2e | 54.252 | 53.047 | |||
Scope-1- und marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | t CO2e | 54.776 | 26.451 | -80% | 7.3% | |
Signifikante Scope-3-THG-Emissionen | ||||||
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen | t CO2e | 11.480.540 | 9.805.138 | |||
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | t CO2e | 1.020.031 | 1.209.234 | -30% | 2.7% | |
2 Investitionsgüter | t CO2e | 5.340 | 5.634 | |||
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie | t CO2e | 11.458 | 6.856 | |||
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | t CO2e | 51.329 | 68.633 | |||
5 Abfallaufkommen in Betrieben | t CO2e | 646 | 842 | |||
6 Geschäftsreisen | t CO2e | 39.485 | 38.769 | |||
7 Pendelnde Mitarbeitende | t CO2e | 15.023 | 12.928 | |||
11 Verwendung verkaufter Produkte | t CO2e | 10.322.523 | 8.449.927 | |||
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | t CO2e | 14.705 | 12.316 | |||
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) | t CO2e | 11.534.792 | 9.858.185 | |||
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) | t CO2e | 11.535.316 | 9.831.590 | Net Zero |
Einheit | 2024 | |
Scope-2-THG-Emissionen | ||
Anteil der vertraglichen Instrumente an den gesamten Scope-2-THG-Emissionen | % | 66,3 |
Prozentsatz der vertraglichen Instrumente, die für den Verkauf und Kauf von Energie verwendet werden, gebündelt mit Attributen über die Energieerzeugung in Bezug auf Scope-2-THG-Emissionen | % | 5,0 |
Prozentsatz der vertraglichen Instrumente, die für den Verkauf und Kauf von Ansprüchen aus entbündelten Energieattributen in Bezug auf THG-Emissionen aus Scope 2 verwendet werden | % | 61,3 |
Biogene CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die nicht in Scope 2 THG-Emissionen enthalten sind | t CO2e | Zu biogenen Emissionen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit stehen Krones keine Daten zur Verfügung. |
Scope-3-THG-Emissionen | ||
Anteil der THG-Scope-3-Emissionen, berechnet mit Primärdaten | % | 83,2 |
THG-Intensität je Nettoumsatzerlös | ||
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoumsatzerlös | t CO2e/ Mio. € | 1.862 |
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoumsatzerlös | t CO2e/ Mio. € | 1.857 |
Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der THG-intensität verwendet werden | ||
Nettogesamterlöse (im Abschluss) * | Mio. € | 5.293,6 |
* siehe Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Seite 255
Energieverbrauch und Energiemix | Einheit | 2024 |
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen | MWh | - |
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen | MWh | 27.578 |
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas | MWh | 68.586 |
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen | MWh | - |
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen | MWh | 33.769 |
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie | MWh | 129.933 |
Anteil fossiler Quellen am Gesamtverbrauch | % | 64,3 |
(7) Verbrauch von nuklearen Quellen | MWh | 0 |
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtverbrauch * | % | 0,0 |
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) | MWh | 0 |
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen | MWh | 67.568 |
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt | MWh | 4.601 |
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energien | MWh | 72.169 |
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch | % | 35,7 |
Gesamtenergieverbrauch | MWh | 202.102 |
Energieverbrauch und Energiemix | Einheit | 2024 |
Erzeugung von Energie aus nicht-erneuerbaren Energien | MWh | 23.109 |
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien | MWh | 5.846 |
Energieintensität je Nettoumsatzerlöse | Einheit | 2024 |
Gesamtverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlöse | MWh/ Mio. € | 38,2 |
Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden | ||
Nettogesamterlöse (im Abschluss) ** | Mio. € | 5.293,6 |
** siehe Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Seite 255
Nach Analyse der klimaintensiven Sektoren fällt der Krones Konzern im Sektor C »verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren« unter die Kategorie »Maschinenbau«. Daher wird der Umsatz des Krones Konzerns als »Sektor mit hoher Klimaauswirkung« kategorisiert.
Die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen ist für uns ein zentrales Element umweltfreundlichen Wirtschaftens, das darauf abzielt, Wasser als lebenswichtige Ressource zu erhalten. Wasser wird dabei als wertvolle Ressource betrachtet, die es zu schützen, achtsam zu nutzen und nach Gebrauch - wo möglich und sinnvoll - wieder aufzubereiten gilt. Dieser Ansatz fördert die Kreislaufführung von Wasser, minimiert den Verbrauch von Frischwasser und reduziert die damit zusammenhängende Umweltbelastung.
Alle Kunden des Krones Konzerns nutzen Wasser: entweder als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff oder als Bestandteil ihres Produkts. Aufgrund des großen Einflusses der Getränkeindustrie auf das Thema Nachhaltigkeit im Bereich Wasser streben wir an, als Förderer wassersparender Produktions-, Abfüll- und Verpackungsprozesse zu fungieren. Fast alle Produkte des Krones Konzerns haben einen Einfluss auf den Wassereinsatz und -verbrauch unserer Kunden. Aufgrund unserer fachlichen Kompetenz und der langjährigen Erfahrung wissen wir, wo die größten Hebel zur Reduktion des Wasserverbrauchs unserer Prozesstechnik-Anlagen, unserer Abfüll- und Verpackungsmaschinen sowie ganzer Getränkefabriken liegen. Ziel ist es, dieses Wissen nutzbar zu machen, um mithilfe unserer Maschinen, Anlagen, Technologien und Services einen spürbaren Einfluss zu generieren. Dieses Ziel ist in unserer Unternehmensstrategie verankert und spiegelt sich in unserem Anspruch wider, den Wasserfußabdruck unserer verkauften Produkte zu reduzieren. Der Krones Konzern ist sich bewusst, dass der Klimawandel und die zunehmende Wasserknappheit in vielen Regionen der Welt zu einer Verschärfung der Risiken auch im Zusammenhang mit dem betrieblichen Wassermanagement führen können. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben wir uns verpflichtet, unseren betrieblichen Wasserverbrauch konzernweit zu reduzieren.
Die Koordination des betrieblichen Wassermanagements erfolgt dabei konzernweit durch das Umweltmanagement der Krones AG, wobei der Leiter des Umweltmanagements direkt an den Vorstand berichtet. Die Umsetzung wasserreduzierender Maßnahmen obliegt den einzelnen Niederlassungen und Tochterunternehmen, die aufgrund der unterschiedlichen physischen und rechtlichen Rahmenbedingungen weltweit operativ eigenverantwortlich agieren. Die Effektivität dieser Maßnahmen wird durch das Umweltmanagement im Rahmen der quartalsweisen Datenprüfung und -konsolidierung überwacht.
Wasserbezogene Themen bei unseren Produkten und Technologien liegen in der Verantwortung der jeweiligen Produktexperten in den Produktbereichen sowie der Experten von Corporate Research and Development, wobei der Bereich Product Sustainability - nicht zuletzt über das Nachhaltigkeitsprogramm enviro - als zentrale Koordinationsstelle für Wassereffizienz bei unseren Produkten fungiert.
Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | Nachgelagert | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Wertschöpfungskette | ||
[E3] Wasser | |||||
Beitrag zur Wasserknappheit durch Nutzung von Wasser in Produktionsprozessen | Die Nutzung von Wasser in den Produktionsprozessen kann zur Verschärfung der bestehenden Wasserknappheit beitragen, insbesondere in Regionen, die bereits unter Wasserknappheit leiden. | Negative Auswirkung | • | • | • |
Beitrag zur Wassersicherheit durch Technologie- und Beratungslösungen für Wassermanagement | Bei Vertrieb und Verkauf von Technologien, Lösungen und Beratungsleistungen für Wasservermeidung, Wassereffizienz und Wasseraufbereitung im Produktionsprozess der Kunden können sich positive Effekte auf Verfügbarkeit und Sicherheit lokaler Wasserressourcen und Wasserinfrastruktur ergeben. | Positive Auswirkung | • | ||
Umsatzrückgang aufgrund knapper Wasserressourcen | Eine unzureichende Verfügbarkeit von Wasserressourcen für Getränkeproduzenten kann zu einer verringerten Nachfrage nach Maschinen und Anlagen zur Erzeugung, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Lebensmitteln führen, die sich in Umsatzrückgang niederschlagen können. | Risiko | • | • | |
Umsatzsteigerung durch Technologie- und Beratungslösungen für Wassermanagement | Entwicklung und Vertrieb innovativer Technologien, Lösungen und Beratungsansätze für Wasservermeidung, Wassereffizienz und Wasseraufbereitung sowie damit einhergehende steigende Nachfrage seitens der Kunden können eine Umsatzsteigerung für Produkte im Bereich Wassermanagement nach sich ziehen. | Chance | • |
Short-term (<1 Jahr) | Medium-term (1-5 Jahre) | Long-term (>5Jahre) | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Zeithorizont | ||
[E3] Wasser | |||||
Beitrag zur Wasserknappheit durch Nutzung von Wasser in Produktionsprozessen | Die Nutzung von Wasser in den Produktionsprozessen kann zur Verschärfung der bestehenden Wasserknappheit beitragen, insbesondere in Regionen, die bereits unter Wasserknappheit leiden. | Negative Auswirkung | • | ||
Beitrag zur Wassersicherheit durch Technologie- und Beratungslösungen für Wassermanagement | Bei Vertrieb und Verkauf von Technologien, Lösungen und Beratungsleistungen für Wasservermeidung, Wassereffizienz und Wasseraufbereitung im Produktionsprozess der Kunden können sich positive Effekte auf Verfügbarkeit und Sicherheit lokaler Wasserressourcen und Wasserinfrastruktur ergeben. | Positive Auswirkung | • | ||
Umsatzrückgang aufgrund knapper Wasserressourcen | Eine unzureichende Verfügbarkeit von Wasserressourcen für Getränkeproduzenten kann zu einer verringerten Nachfrage nach Maschinen und Anlagen zur Erzeugung, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Lebensmitteln führen, die sich in Umsatzrückgang niederschlagen können. | Risiko | • | ||
Umsatzsteigerung durch Technologie- und Beratungslösungen für Wassermanagement | Entwicklung und Vertrieb innovativer Technologien, Lösungen und Beratungsansätze für Wasservermeidung, Wassereffizienz und Wasseraufbereitung sowie damit einhergehende steigende Nachfrage seitens der Kunden können eine Umsatzsteigerung für Produkte im Bereich Wassermanagement nach sich ziehen. | Chance | • |
Unsere Wasserrisikoanalysen sollen uns dabei unterstützen, unsere Aktivitäten und den Einsatz von Ressourcen in Bezug auf Wasserrisikogebiete besser zu verstehen und zu steuern.
Bei der Bewertung der IROs werden kontinuierliche Beobachtungen, Studien und aktuelle Entwicklungen betrachtet, die unsere Wassernutzung und die damit verbundenen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte beeinflussen können. Bei der Bewertung der Aktivitäten berücksichtigen wir den Zustand der Gewässer nach der Water Framework Directive und stellen sicher, dass unsere Prozesse und Technologien nicht zu einer Verschlechterung der Wasserqualität beitragen. Dies geschieht zum einen durch die Implementierung von betrieblichen Wassermanagementpraktiken und zum anderen durch die Bereitstellung von wassersparenden Technologien. Dabei nutzen wir eigene Wasserverbrauchsdaten, die wir systematisch erfassen. Zusätzlich wenden wir anerkannte Screening-Tools an (z. B. WWF Risk Filter), die uns ermöglichen, Wasserrisiken zu analysieren, zu bewerten und auf sie zu reagieren. Die Durchführung einer Wasser-Szenarioanalyse betrachtet physische und regulatorische Risiken sowie Reputationsrisiken. Im Berichtsjahr 2024 lagen lagen vier Standorte, davon zwei Produktionsstandorte, in Gebieten mit hohem Wasserrisiko. Keiner der Standorte von Krones war bisher operativ tatsächlich von quantitativer oder qualitativer Wasserknappheit betroffen oder Auslöser wesentlicher Probleme. Trotzdem stellt die nachhaltige, verantwortungsbewusste und allen gesetzlichen Standards entsprechende Nutzung und Ableitung von Wasser einen bedeutenden Aspekt für Krones dar. Wir überwachen diese Situation kontinuierlich, um proaktiv auf mögliche Veränderungen reagieren zu können. Die Dialoge mit lokalen Gemeinschaften sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Stakeholder-Engagements und ermöglichen es uns, die Interessen und Standpunkte der Stakeholder zu verstehen und in unser Wassermanagement zu integrieren (siehe »Interessen und Standpunkte der Stakeholder«, Seite 95).
Unsere Wasserziele sind in der Richtlinie »Klima und Umwelt« verankert und adressieren die mit Wasser verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfung. Die Ziele dienen nicht nur dem Schutz der Umwelt, sondern machen Krones auch attraktiv für Kunden, die Wert auf Nachhaltigkeit legen und für die Wasser eine wesentliche Ressource ihres Geschäftsmodell darstellt.
Die unternehmensspezifische Kennzahl des Wasser-Fußabdrucks umfasst den Wasserverbrauch des Portfolios der Abfüll- und Verpackungstechnologien im Betriebszustand »Produktion« und bezieht sich daher auf die Krones AG, gewichtet nach Auftragseingang der Linientypen. Die Krones AG verantwortet den Hauptverbrauch und nutzt daher diese Kennzahl als Steuerungselement. Berücksichtigt werden die Krones PET-, Glas-, Dosen- und aseptischen Linien. Ziel ist es, unsere Leistung in Bezug auf verkaufte Produkte sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu überwachen. Mit dieser Kennzahl steuern wir, ob unsere Maschinen wassereffizienter werden und den Gesamtwasserverbrauch senken. Die Verbrauchsdatenprognosen aller verkauften Linien der Krones AG werden aus dem ERP-System abgerufen. Informationen über den Wasserverbrauch pro Stunde, die Leistung der Linie, die Größe des gefüllten Behälters und die Nennausbringungsmenge werden erfasst, um die Menge des gefüllten Produkts in Litern pro Stunde zu berechnen. Der Wasserverbrauch pro Liter gefüllten Produkts wird ermittelt, indem der Wasserverbrauch der Linie mit der Menge des gefüllten Produkts multipliziert und um 1 Liter für den Wassergehalt des Behälters ergänzt wird. Der endgültige Wasserverbrauchsindex wird nach Auftragseingang gewichtet (siehe »Nachhaltigkeitsziele«, Seite 83).
Weitere Erläuterungen unter »Finanzielle Effekte und Investitionen« auf Seite 85.
Maßnahme | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
ISO-14001-Zertifizierung | Eigener Geschäftsbetrieb | short-term, medium-term, long-term | Systemkosten, personelle Ressourcen, Zertifikatskosten | Personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung |
Beseitigung von Abwasser | Personelle Ressourcen, Technologie | |||
Maßnahmen zur Mehrfachverwendung von Produktionswasser und Wasserreduktion | ||||
Wassereffizienz im enviro Nachhaltigkeitsprogramm | Nachgelagerte Wertschöpfungskette | Personelle Ressourcen | ||
Hydronomic Wasseraufbereitungsanlage | ||||
HydroCircle Komplettkonzept für Abwasser-Recycling | ||||
Wasserberatung auf Fabrikebene | ||||
Flexible Filling: wassersparende Umstellung | ||||
Water Design |
Derzeit sind die Krones AG sowie die deutschen Tochtergesellschaften KIC Krones, Steinecker GmbH, Evoguard GmbH, MHT Mold & Hotrunner Technology AG und die HST Maschinenbau GmbH nach ISO 14001 zertifiziert. Gleiches gilt für die internationalen Töchter Krones Machinery (Taicang) Co., Ltd. in China, System Logistics SpA in Italien, Krones do Brasil Ltda, Krones Inc. in den USA, Krones Hungary, Kosme Österreich und Italien und die Krones Processing India Private Limited. Von unseren operativen Standorten sind damit 72% nach ISO 14001 zertifiziert. Durch die Implementierung der ISO 14001 stellen wir sicher, dass alle Aspekte des Wasserverbrauchs und -managements - neben weiteren Umweltthemen - in unseren Prozessen berücksichtigt und optimiert werden.
Die Entsorgung der betrieblichen Abwässer geschieht in allen Produktionswerken im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Wo dies die lokale Infrastruktur ermöglicht, wird das Wasser öffentlichen Kläranlagen zugeführt. Anfallendes Regenwasser wird überwiegend in den natürlichen Untergrund geleitet, sodass die Grundwasserneubildung unterstützt wird und negative Auswirkungen durch Flächenversiegelungen ausgeglichen werden können.
Die Mehrfachverwendung von Produktionswasser reduziert unseren negativen Einfluss auf die Ressourcenverfügbarkeit. Im Werk Neutraubling wird beispielsweise eine Kaskadenspülung bei galvanotechnischen Prozessen eingesetzt, während an anderen Standorten Ultraschall-Reinigungsbäder genutzt werden. Geschlossene Kühlkreisläufe sind bei Kälteanlagen üblich. Zur Wasserreduktion setzen wir auf Verdampfer- und Ultrafiltrationsanlagen, um Wasser aufzubereiten und wiederzuverwenden. Zudem optimieren wir den Einsatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen z.B. durch Minimalmengenschmierung, um den Wasserverbrauch zu minimieren.
Neben Energieeffizienz steht Medienreduktion - und damit auch Wassereinsparung - als zweites zentrales Thema des enviro Nachhaltigkeitsprogramms für unsere Maschinen und Anlagen im Fokus. Die erwarteten Ergebnisse dieser Aktionen umfassen eine Reduktion des Wasserverbrauchs unserer Maschinen und Anlagen. Der Wasserverbrauch unserer Produkte wird nach den Kriterien des enviro Managementsystems bewertet, wobei hier die Hierarchie »optimieren, reduzieren, wiederverwenden« gilt. Die Erfüllung der enviro Kriterien im Bereich Wasser ist Voraussetzung für das enviro Siegel.
Einen zentralen Bestandteil unserer Produktlösungen für Wasser bilden die Aufbereitungsanlagen Hydronomic. Mit diesen Lösungen können unsere Kunden das Rohwasser - das Grundelement ihres späteren Produkts - nach ihren jeweiligen Bedürfnissen und Anforderungen aufbereiten. Durch das modulare Konzept kann die Anlage den wasserspezifischen Kundenbedürfnissen entsprechend ausgelegt und ausgeführt werden, was eventuelle Wasserverluste weitestgehend minimieren kann.
Auf Basis der Aufbereitungsanlage Hydronomic entwickelte Krones zusammen mit einem Kooperationspartner das Konzept HydroCircle, das es ermöglicht, Abwasser aus sämtlichen Prozessstufen einer Getränke- oder Recycling-Fabrik zu neuem Prozesswasser aufzubereiten. Durch die Berücksichtigung der gesamten Prozesskette und den Aufbau eines geschlossenen Kreislaufkonzepts lässt sich der Wasserverbrauch der betreffenden Kundenanlage um bis zu 80% senken.
Die Energie- und Nachhaltigkeitsberatung erarbeitet nicht nur Konzepte zur optimierten Nutzung und Kreislaufführung von Energie. Beispielsweise beraten sie unsere Kunden hinsichtlich der optimalen Abfülltemperatur. Ziel der Warmabfüllung ist es beispielsweise, Frischwasser einzusparen und den Verbrauch von Primärenergie zu reduzieren, um letztendlich auch Betriebskosten der Kundenfabrik zu senken. Ein anderer Baustein im Beratungsportfolio bildet das Wassermanagement. Unsere Fachleute entwickeln für Getränke- und Recycling-Fabriken Konzepte für einen sparsamen Einsatz von Frischwasser durch das Wiederverwenden von Abwasser.
Wenn ein Getränkeproduzent auf seiner Krones Linie mehrere verschiedene Getränke abfüllt, waren beim Wechsel des abgefüllten Produkts bisher aufwändige und wasserintensive Reinigungsvorgänge notwendig. Durch die neuen Technologien im Bereich Flexible Filling ist es möglich, diese produktionsbedingten Stillstandszeiten und den bei der Reinigung anfallenden Wasserverbrauch zu minimieren. Dies ermöglicht dem Kunden hohe Einsparungen des bisherigen Reinigungswassers.
Im Rahmen des Water Design Konzepts ermöglichen wir unseren Kunden mithilfe unserer Technologien eine individuelle Zusammenstellung von Geschmack, Inhaltsstoffen und Qualität. Hierbei wird qualitativ weniger hochwertiges Wasser verwendet und in qualitativ hochwertiges Wasser verwandelt, ohne dass wertvolles Tiefenwasser genutzt werden muss.
Diese Daten werden teilweise durch direkte Messungen erfasst, teilweise müssen aufgrund technischer oder praktischer Einschränkungen Schätzungen vorgenommen werden. Diese Schätzungen basieren auf Stichproben, Hochrechnungen oder begründeten Annahmen auf Basis der besten verfügbaren Informationen. Wir arbeiten daran, den Anteil der Schätzungen bei der Erfassung des Wasserverbrauchs zu reduzieren und den Anteil der direkten Messungen zu erhöhen. Der Hauptwasserverbrauch im Krones Konzern variiert je nach Standort und ist im Wesentlichen auf den Bedarf der Mitarbeitenden, die Produktion sowie die Inbetriebnahme von Maschinen zurückzuführen. Der Anteil des Wasserverbrauchs, der durch direkte Messverfahren, Stichproben und Extrapolation oder durch bestmögliche Schätzungen ermittelt wurde, beträgt 93,3% aus direkten Messungen, 5,4% aus Hochrechnungen abgeleiteten Daten und 1,3% basieren auf fundierten Schätzungen.
Einheit | 2024 | |
Gesamtwasserverbrauch | m 3 | 262.173 |
Wasserverbrauch von Gebieten mit Wasserrisiko | m 3 | 14.863 |
Spanien | m 3 | 54 |
Indien | m 3 | 7.163 |
Thailand | m 3 | 7.645 |
Zurückgewonnenes und wiederverwendetes Wasser | m 3 | 3.512 |
Gespeichertes Wasser | m 3 | 4.398 |
Einheit | 2024 | |
Nettogesamterlöse (im Abschluss) * | Mio. € | 5.293,6 |
Wasserintensität: Gesamtwasserverbrauch im Verhältnis zu den Nettoumsatzerlösen * | m 3 /Mio. € | 50 |
Wasserintensität: Wasserverbrauch im Verhältnis zu 1 l abgefülltem Produkt | l/1 l abgefülltes Produkt | 1,2 |
* siehe
»Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung«, Seite
255
Die Kreislaufwirtschaft ist ein Modell der Produktion und des Konsums, das darauf abzielt, Materialien und Produkte durch Teilen, Leasen, Wiederverwenden, Reparieren, Aufarbeiten und Recyceln in einem geschlossenen Kreislauf zu halten. Dieses Modell verlängert die Nutzungsdauer und den Lebenszyklus von Produkten und minimiert den Bedarf an Rohstoffen sowie die Erzeugung von Abfällen. Für den Krones Konzern, der eine Schlüsselrolle in der Wertschöpfungskette abgefüllter Getränke und flüssiger Lebensmittel einnimmt, ist die Integration von Kreislaufprozessen in die Unternehmensstrategie sowie von Kreislauflösungen in das Produktportfolio von entscheidender Bedeutung.
Unsere Produkte und Dienstleistungen ermöglichen es, dass Getränke und Lebensmittel in verschiedenen Verpackungen - von Glasflaschen über Kunststoffbehälter bis hin zu Dosen - sicher und effizient an den Endverbraucher gelangen. Der Krones Konzern leistet durch verschiedene Produkte, Geschäftsaktivitäten, Forschungsprojekte und Partnerschaften seinen Beitrag, um den Kreislauf von wertvollen Ressourcen wie PET, Glas, Weißblech oder Aluminium zu ermöglichen. Wir unterstützen unsere Kunden, indem wir ihnen die Mittel zur Umsetzung einer nachhaltigen Ressourcennutzung bereitstellen. In unserer Produktion konzentrieren wir uns darauf, Ressourcenabflüsse zu minimieren und Abfälle effektiv zu managen. Ein Großteil der in unseren Betrieben anfallenden Abfälle wird einer Verwertung zugeführt, wodurch sich die Umweltbelastung reduziert und die Ressourceneffizienz erhöht. Besonders kritisch betrachten wir diejenigen Abfallarten, die nach internationalen Standards als gefährlich eingestuft werden. Diese werden aufgrund ihrer potenziellen Umweltauswirkungen strategisch fokussiert. Wir setzen uns dafür ein, die Entstehung dieser Abfälle zu vermeiden, sie sicher zu handhaben und wo möglich, umweltfreundliche Alternativen zu finden. Die Integration der Kreislaufwirtschaft in unsere Unternehmensstrategie ist somit ein wesentlicher Schritt, um die Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells zu gewährleisten. Sie ermöglicht es uns, nicht nur auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren, sondern auch proaktiv an der Gestaltung einer nachhaltigeren Zukunft mitzuwirken.
Die konzernweite Koordination des betrieblichen Abfallmanagements liegt beim Umweltmanagement der Krones AG. Der Leiter des Umweltmanagements berichtet direkt an den Vorstand des Krones Konzerns. Da die Voraussetzungen hinsichtlich physischer Umgebung und umweltrechtlicher Vorschriften weltweit unterschiedlich sind, liegt die Initiative für die Umsetzung abfallreduzierender Produktionsprozesse bei den Niederlassungen und Tochterunternehmen. Die Effektivität der Maßnahmen wird im Zuge der quartalsweisen internen Datenprüfung und -konsolidierung durch das Umweltmanagement der Krones AG gemessen.
Grundsätzlich agieren die Produktbereiche, die an Lösungen für Kreislaufwirtschaft arbeiten, autark voneinander - wobei regelmäßige und anlassbezogene interdisziplinäre Abstimmungen erfolgen. Zur übergreifenden Zusammenarbeit, speziell für den Themenbereich Kunststoffe, wurde die sogenannte PET-Initiative ins Leben gerufen. In dieser stimmen sich Verantwortliche aus den verschiedenen PET-relevanten Produktbereichen regelmäßig ab. Die Leitung der Kunststofftechnik koordiniert die Initiative und berichtet dabei an den Vorstand International Operations and Services.
Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | Nachgelagert | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Wertschöpfungskette | ||
[E5] Ressourcenzuflüsse | |||||
Ressourcenverbrauch durch lineare Lösungen und Prozesse | Im Zuge von konventionellen linearen Lösungen im Produktdesign (z. B. unzureichende Recycling-Möglichkeit), Produktverwendung (z. B. begrenzte Wiederverwendbarkeit) sowie von Prozessen in der Materialbeschaffung (z. B. nicht-erneuerbare Rohstoffe) kann es zu erhöhtem Ressourcenverbrauch und negativen Umweltauswirkungen kommen. | Negative Auswirkung | • | • | |
Kostenanstieg durch Ressourcenknappheit | Bei zunehmender Verknappung sowohl erneuerbarer als auch nicht erneuerbarer Ressourcen aufgrund hoher Nachfrage können sich eine begrenzte Verfügbarkeit und ein damit einhergehender Kostenanstieg der Rohstoffe ergeben. | Risiko | • | ||
Umsatzsteigerung durch kreislauffähige Lösungen und Prozesse | Aus dem Einsatz kreislauffähiger Lösungen im Produktdesign und der Produktverwendung (z. B. Leasing-Modelle) sowie der Verwendung von recycelten oder wiederverwertbaren Materialien können positive finanzielle Effekte wie größere Kundenattraktivität und höhere Umsätze resultieren. | Chance | • | • | |
[E5] Ressourcenabflüsse | • | ||||
Beitrag zur Kreislaufwirtschaft durch Recycling-Technologien | Durch die Bereitstellung von Technologien und Anlagen zum Recycling von Kunststoffen kann eine positive Auswirkung auf Abfallreduktion, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung entstehen. | Positive Auswirkung | • | • | • |
Umweltverschmutzung durch Abfälle aus Produktion und Verpackung eigener Produkte | Aus unzureichenden Maßnahmen zur Reduktion des Abfallaufkommens aus der Produktion und Verpackung eigener Produkte aufgrund minderwertiger Entsorgungsprozesse können negative Auswirkungen auf die Umwelt resultieren. | Negative Auswirkung | • | ||
Umweltverschmutzung durch Kunststoffeinsatz in der nachgelagerten Wertschöpfung | Bei unzureichenden Maßnahmen zur Reduzierung und der Kreislaufführung des Kunststoffeinsatzes bei Krones Maschinen und Anlagen, in Entsorgungsprozessen beim Kunden (z. B. bei der Produktion von Kunststoffbehältern) sowie bei der Nutzung der Behälter beim Endverbraucher können sich negative Auswirkungen auf die Umwelt durch Kunststoffverschmutzung ergeben. | Negative Auswirkung | • | ||
Umsatzsteigerung durch Verkauf von Recycling-Technologien | Infolge politischen Drucks und steigender gesetzlicher Vorgaben für höhere Recycling-Quoten sowie steigender Nachfrage nach recycelten und recyclebaren Behältern für Konsumgüter können Umsatzsteigerungen im Bereich der Recycling-Technologien entstehen. | Chance | • | • |
Short-term (<1 Jahr) | Medium-term (1-5 Jahre) | Long-term (>5Jahre) | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Zeithorizont | ||
[E5] Ressourcenzuflüsse | |||||
Ressourcenverbrauch durch lineare Lösungen und Prozesse | Im Zuge von konventionellen linearen Lösungen im Produktdesign (z. B. unzureichende Recycling-Möglichkeit), Produktverwendung (z. B. begrenzte Wiederverwendbarkeit) sowie von Prozessen in der Materialbeschaffung (z. B. nicht-erneuerbare Rohstoffe) kann es zu erhöhtem Ressourcenverbrauch und negativen Umweltauswirkungen kommen. | Negative Auswirkung | • | ||
Kostenanstieg durch Ressourcenknappheit | Bei zunehmender Verknappung sowohl erneuerbarer als auch nicht erneuerbarer Ressourcen aufgrund hoher Nachfrage können sich eine begrenzte Verfügbarkeit und ein damit einhergehender Kostenanstieg der Rohstoffe ergeben. | Risiko | • | ||
Umsatzsteigerung durch kreislauffähige Lösungen und Prozesse | Aus dem Einsatz kreislauffähiger Lösungen im Produktdesign und der Produktverwendung (z. B. Leasing-Modelle) sowie der Verwendung von recycelten oder wiederverwertbaren Materialien können positive finanzielle Effekte wie größere Kundenattraktivität und höhere Umsätze resultieren. | Chance | • | ||
[E5] Ressourcenabflüsse | • | ||||
Beitrag zur Kreislaufwirtschaft durch Recycling-Technologien | Durch die Bereitstellung von Technologien und Anlagen zum Recycling von Kunststoffen kann eine positive Auswirkung auf Abfallreduktion, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung entstehen. | Positive Auswirkung | • | ||
Umweltverschmutzung durch Abfälle aus Produktion und Verpackung eigener Produkte | Aus unzureichenden Maßnahmen zur Reduktion des Abfallaufkommens aus der Produktion und Verpackung eigener Produkte aufgrund minderwertiger Entsorgungsprozesse können negative Auswirkungen auf die Umwelt resultieren. | Negative Auswirkung | • | ||
Umweltverschmutzung durch Kunststoffeinsatz in der nachgelagerten Wertschöpfung | Bei unzureichenden Maßnahmen zur Reduzierung und der Kreislaufführung des Kunststoffeinsatzes bei Krones Maschinen und Anlagen, in Entsorgungsprozessen beim Kunden (z. B. bei der Produktion von Kunststoffbehältern) sowie bei der Nutzung der Behälter beim Endverbraucher können sich negative Auswirkungen auf die Umwelt durch Kunststoffverschmutzung ergeben. | Negative Auswirkung | |||
Umsatzsteigerung durch Verkauf von Recycling-Technologien | Infolge politischen Drucks und steigender gesetzlicher Vorgaben für höhere Recycling-Quoten sowie steigender Nachfrage nach recycelten und recyclebaren Behältern für Konsumgüter können Umsatzsteigerungen im Bereich der Recycling-Technologien entstehen. | Chance | • |
Krones hat eine Prüfung seiner Vermögenswerte und Aktivitäten durchgeführt, um tatsächliche und potenzielle wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen sowie Risiken und Chancen zu identifizieren. Dieser Prozess beinhaltete die Bewertung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie der durch unsere Geschäftstätigkeit generierten Abfälle. Die Dialoge mit lokalen Gemeinschaften sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Stakeholder-Engagements und ermöglichen es uns, die Interessen und Standpunkte der Stakeholder zu verstehen und deren Bedenken in unsere Strategie einzubeziehen (siehe »Interessen und Standpunkte der Stakeholder«, Seite 95).
Die Beibehaltung des Status quo birgt materielle Auswirkungen und Risiken, wie etwa die Erschöpfung natürlicher Ressourcen und steigende Entsorgungskosten. Gleichzeitig erkennen wir materielle Chancen im Zusammenhang mit einer Kreislaufwirtschaft, wie die Reduzierung von Abfall, die Wiederverwendung von Materialien und die Entwicklung innovativer Recycling-Technologien. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist ebenfalls mit materiellen Auswirkungen und Risiken verbunden, einschließlich der Notwendigkeit, bestehende Prozesse umzugestalten und in neue Technologien zu investieren. Die Stufen der Wertschöpfungskette, an denen die Ressourcennutzung sowie Risiken und negative Auswirkungen konzentriert sind, wurden identifiziert, um gezielte Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken und zur Maximierung der positiven Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu ergreifen.
Das Themengebiet Kreislaufwirtschaft bildet für den Krones Konzern Risiko und Chance zugleich. Das Risiko bezieht sich darauf, dass wir einen erheblichen Anteil unseres Umsatzes in den letzten Jahren mit dem Verkauf von Anlagen für Einweg-PET-Behälter erwirtschaftet haben. Wenn Plastikverpackungen in bestimmten Regionen der Erde verboten werden, würde sich das in unserem Geschäft bemerkbar machen. Gleichzeitig möchten wir die Chance nutzen, als aktiver Treiber der Kreislaufwirtschaft zu agieren: Eines unserer Schwerpunktthemen in Sachen nachhaltiger Produkte heißt »Circular Economy Solutions«. Unser Fokus liegt hierbei auf unseren Produkten zum Recycling von Kunststoffen (Recycling Solutions), unseren Anlagenkonzepten für Mehrweg-Glas und Mehrweg-PET, unseren Verpackungskonzepten sowie dem Ökodesign unserer Maschinen und Anlagen. Die verschiedenen Wege, die unsere Maschinen und Anlagen nach ihrem Einsatz gehen können, haben wir in einem Handbuch »Product End of Life« zusammengefasst: vom Weiterverkauf der Maschine über deren Abbau und Recycling bis hin zur fachgerechten Entsorgung. Der Krones Lifecycle Service und das auf Gebrauchtmaschinen spezialisierte Tochterunternehmen ecomac GmbH bieten für das Ende der Nutzungsdauer verschiedene Optionen.
* Hierbei betrachten wir die Krones AG sowie die
Krones Recycling GmbH
Unsere Ziele zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind in der Richtlinie »Klima und Umwelt« verankert und adressieren die mit Ressourcen verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfung. Sie beziehen sich auf die in der Abfallhierarchie definierten Stufen der Prävention und des Recyclings. Die Reduzierung gefährlicher Abfälle zielt darauf ab, Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung strengerer Umweltvorschriften zu gewährleisten, was langfristig zu Kosteneinsparungen führen kann. Das Recycling-Ziel adressiert das Risiko des erhöhten Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle, indem es die Wiederverwendung von Materialien fördert und so die Notwendigkeit neuer Rohstoffe verringert. Dieses Vorgehen bietet die Chance, die Umweltauswirkungen zu verringern und gleichzeitig die Nachfrage nach nachhaltigen Technologien zu bedienen, was potenziell zu einer Umsatzsteigerung führen kann.
Die unternehmensspezifische Recycling-KPI ist Teil unserer Verantwortung, einen Beitrag zur Eindämmung der Plastikverschmutzung zu leisten und bezieht sich auf die Krones AG sowie die Krones Recycling GmbH. Unsere Produkte sind ein wesentlicher Teil der Lieferkette für verpackte Getränke und flüssige Lebensmittel. Als Teil der Lieferkette trägt der Krones Konzern auch die Verantwortung dafür, was mit den auf unseren Anlagen produzierten oder befüllten Behältern nach ihrer Verwendung durch den Endverbraucher geschieht. In die Berechnung fließen die Daten der verkauften Streckblasmaschinen zur Herstellung von PET-Flaschen sowie die Daten aller verkauften Recycling-Anlagen ein.
Das Gesamtkunststoffgewicht der im betreffenden Jahr mit den verkauften Streckblasmaschinen produzierten Flaschen wird berechnet, indem die pro Stunde produzierte Kunststoffmenge mit den angenommenen Betriebsstunden pro Jahr multipliziert wird. Entsprechend wird das Gesamtgewicht des recycelten Kunststoffs aus den im betreffenden Jahr verkauften Recycling-Anlagen berechnet, indem die pro Stunde recycelte Kunststoffmenge mit den Betriebsstunden pro Jahr multipliziert wird. Die KPI setzt die Gesamtmenge des von unseren Streckblasmaschinen verarbeiteten Kunststoffs ins Verhältnis zur Gesamtmenge des von unseren Recycling-Anlagen recycelten Kunststoffs.
Für das wesentliche Thema Ressourcenzuflüsse haben wir derzeit kein spezifisches Ziel definiert und planen dies aktuell auch nicht. Dies wird jedoch kontinuierlich basierend auf aktuellen Entwicklungen und Anforderungen überprüft. Das Thema Ressourcenzuflüsse ist Bestandteil unserer Richtlinie »Klima und Umwelt«, in der wir entsprechende Standards definiert haben. Daher implementieren wir auch hier Maßnahmen, um der negativen Auswirkung des Ressourcenzuflüsse entgegenzuwirken. Die Einhaltung der Richtlinie wird durch definierte Prozesse überwacht, die Datenanalyse und Audits umfassen. Fortschritte werden ab dem Jahr 2024 aufgrund einer erstmaligen vollständigen Datenerfassung gemessen. Basierend auf der Datenerfassung werden anschließend weitere Maßnahmen implementiert. Weitere Erläuterungen unter »Nachhaltigkeitsziele«, Seite 83.
Weitere Erläuterungen unter »Finanzielle Effekte und Investitionen«, Seite 85.
Maßnahme | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
EcoDesign Leitfaden | Vorgelagerte Wertschöpfungskette, Nachgelagerte Wertschöpfungskette | short-term, medium-term, long-term | Personelle Ressourcen | Personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung |
Recyclingmaterial | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | |||
ISO-14001-Zertifizierung | Eigener Geschäftsbetrieb | Systemkosten, personelle Ressourcen, Zertifikatskosten | ||
Infrastruktur zur Mülltrennung | Personelle Ressourcen | |||
MetaPure: Recycling-Lösungen | Nachgelagerte Wertschöpfungskette | |||
LitePac Top: kunststofffreie Sekundärverpackung | ||||
Unterstützung für recyclingfähiges Verpackungsdesign | ||||
Lifecycle Assessments für Produktverpackungen | ||||
Biomassekonversion Phoenix BMC |
Der EcoDesign Leitfaden wurde erarbeitet, um dazu beizutragen, nachhaltige Entscheidungen bei der Entwicklung und der damit verbundenen Produktgestaltung zu treffen. Er zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Produkten während ihres Lebenszyklus zu minimieren und somit Abfälle zu reduzieren. Der Leitfaden soll die Nutzung ressourcenschonender Materialien fördern und Produktions- und Verteilungsprozesse optimieren, um eine Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Zur Steigerung der Kreislaufwirtschaft und Schonung der Ressourcen wurden zudem verstärkt Möglichkeiten zur Implementierung von recycelten Materialien untersucht. Dazu wurden unterschiedliche Lieferanten, insbesondere für Edelstahl, welcher den größten Materialverbrauch bei der Krones AG darstellt, sowohl hinsichtlich Recyclinganteil, CO2-Einsparung und Preis miteinander verglichen. Auch für Kunststoffe wurden Chancen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft ergriffen. Als eine konkrete Maßnahme ist hier mitunter die Rücknahme von Profilresten aus der Produktion zurück zum Lieferanten und die direkte Wiederverarbeitung zu recycelten Profilen zu nennen.
Derzeit sind die Krones AG sowie die deutschen Tochtergesellschaften KIC Krones, Steinecker GmbH, Evoguard GmbH, MHT Mold & Hotrunner Technology AG und die HST Maschinenbau GmbH nach ISO 14001 zertifiziert. Gleiches gilt für die internationalen Töchter Krones Machinery (Taicang) Co., Ltd. in China, System Logistics SpA in Italien, Krones do Brasil Ltda, Krones Inc. in den USA, Krones Hungary, Kosme Österreich und Italien und die Krones Processing India Private Limited. Von unseren operativen Standorten sind damit 72 % nach ISO 14001 zertifiziert. Die Informationen zur korrekten Entsorgung werden im Krones Intranet beschrieben. Daneben bilden die jährlichen Pflichttrainings zu den jeweils relevanten Umweltthemen in der Krones AG einen wichtigen Baustein zur Reduktion unserer ökologischen Auswirkungen aus Produktionsbereichen. Im Zuge des vorhandenen Audit- und Zertifizierungsprozesses der ISO 14001 werden zudem in den zertifizierten Standorten die Beschäftigten regelmäßig zu Energie- und Umweltthemen geschult. Sensibilisierung der Belegschaft geschieht außerdem über regelmäßige interne Berichterstattung zum Fortschritt unserer Klimastrategie über die internen Kommunikationsplattformen.
Gemäß dem Abfallkonzept werden gekennzeichnete Behälter bereitgestellt, mit deren Hilfe Abfallfraktionen ordnungsgemäß getrennt werden müssen. Die Krones AG betreibt zudem eigene Wertstoffhöfe, die Materialien einer möglichst sortenreinen Entsorgung oder Wiederverwendung zuführen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den gefährlichen Abfällen, bei denen insbesondere Öl-Wasser-Gemische wie Kühlschmierstoffe und Waschflüssigkeiten die größte Fraktion ausmachen.
Mit MetaPure bietet Krones eigene Technologien für das Recycling von Verpackungskunststoffen, die darauf abzielen, Kunststoff-Wertstoffströme effektiv zu recyceln. Damit lassen sich nicht nur PET-Flaschen in einem geschlossenen Kreislauf halten, sondern auch Polyolefine für eine hochwertige Wiederverwendung aufbereiten. Je nach Bedarfs- und Anwendungsfall können unterschiedliche Materialqualitäten bis hin zu Food-Grade-PET gemäß Food and Drug Administration (FDA), European Food Safety Authority (EFSA) und anderen Zertifikaten produziert werden. Darüber hinaus plant, projektiert und realisiert Krones im Kundenauftrag gesamte Recycling-Fabriken. Für technologische Komponenten wie Frontend oder Utilities, die über das eigene Portfolio hinausgehen, stützen wir uns auf die Zusammenarbeit mit langjährigen Kooperationspartnern.
Stand heute werden Gebinde aus Dosen oder PET-Flaschen häufig mittels Schrumpffolie oder Kunststoffringen verpackt. Mit LitePac Top bieten wir eine ressourcenschonendere Alternative zu beiden genannten Verpackungsarten an. Es besteht aus einem Karton-Clip bei Dosen und einem Karton-Clip mit Banderole bei PET-Flaschen. LitePac Top benötigt in seiner Herstellung keine fossilen Rohstoffe. Wir bieten für alle gängigen Multipack-Formate alternative Sekundärverpackungen an, die vollständig auf den Einsatz von Einweg-Kunststoffen verzichten.
Krones nutzt seine technologische Expertise dazu, Kunden bei der Gestaltung von Verpackungen mit optimierter Recycling-Fähigkeit zu unterstützen. Neben den Technologien zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Rezyklat bieten wir eine Reihe von ergänzenden Services an. So beschäftigen wir für alle Fragen rund um Design from Recycling sowie Design for Recycling ein eigenes Fachteam zur Entwicklung von materialsparenden und recyclingfähigen Verpackungen. Im Rahmen von enviro Design bewerten wir Verpackungsinnovationen aus unserer eigenen Entwicklung nach Ökobilanzkriterien. Zudem sind bereits heute alle neuen PET-Abfüllanlagen in der Lage, Flaschen zu verarbeiten, die aus bis zu 100% Rezyklat bestehen.
Wir möchten unseren Kunden einen leichteren Zugang zu der Vielzahl an Möglichkeiten eröffnen, mit denen sie ihre Wertschöpfung kreislauffördernd und nachhaltig gestalten können. Wir bieten unseren Kunden eine wissenschaftlich fundierte Beratung hinsichtlich der Frage an, welche Verpackungsvariante für ihren Anwendungsfall die nachhaltigste ist. Dazu nutzen wir unter anderem eine softwarebasierte Lösung, mit der sich die jeweiligen Umweltauswirkungen verschiedener Verpackungen vergleichen und aussagekräftige Ökobilanzen erstellen lassen. Zudem bietet Krones seinen Kunden eine umfangreiche Beratungsleistung zum Thema Lightweighting und zum Thema Erhöhung der Umlaufzahlen bei Mehrweg an, um auf Basis einer Simulation die bestmögliche Flaschenform und Abfülltemperatur aufzuzeigen.
Die Tochtergesellschaft Steinecker GmbH hat mit Phoenix BMC ein Konzept entwickelt, das Braureststoffe in Protein-Hydrolysat und flüssigen Mineraldünger umwandelt, die weiterverkauft werden. Die verbleibenden Feststoffe werden in einer Biogasanlage zur Energiegewinnung genutzt, was die Effizienz der Biogasproduktion steigert. Dieses Konzept trägt zur Reduktion von Abfällen und zur Neugewinnung von Rohstoffen bei.
Krones produziert und liefert maßgeschneiderte Maschinen und Anlagen für die Prozess-, Abfüll- und Verpackungstechnik, einschließlich Prozesstechnik-Anlagen, Abfüll- und Verpackungssysteme sowie Recycling-Technologien. Die hierfür benötigten Ressourcenzuflüsse von Krones lassen sich in vier wesentliche Werkstoffklassen, Edelstahl, Stahl, Nichteisenmetalle und Kunststoffe, kategorisieren.
Die Ermittlung der Ressourcenzuflüsse erfolgt mittels der softwaregestützten Auswertung des Einkaufsbereichs. Für Gesellschaften, bei welchen zu den jeweiligen Rechnungswerten kein dazugehöriges Gesamtgewicht gemeldet wurde, wurde mittels eines Faktors, das Gesamtgewicht hochgerechnet. Für die Erfassung der biologischen Materialien wurden zudem alle Einkaufgruppen, in welchen biologische Materialien erwartet werden, herangezogen. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Beschaffung wird auf das Krones Lieferantenhandbuch und die darin definierten Anforderungen verwiesen. Da zum aktuellen Berichtszeitraum nicht für alle verwendeten Materialien und den dazugehörigen Lieferanten Nachweise einer nachhaltigen Beschaffung vorlagen, wurden nur biobasierte Materialien und dazugehörige Lieferanten mit entsprechenden Zertifizierungssystem herangezogen (z.B. PEFC, FSC, blauer Engel, ...). Krones wendet das Kaskadenprinzip an, indem biobasierte Materialien recycelt und mehrfach genutzt werden, um die Ressourceneffizienz zu maximieren. Dies umfasst die Verwendung in verschiedenen Stufen vor Entsorgung oder energetischer Verwertung.
Einheit | 2024 | |
Gesamtgewicht der Produkte sowie der technischen und biologischen Materialien, die während des Berichtszeitraums verwendet wurden | t | 215.765 |
Prozentsatz der biologischen Materialien (und Biokraftstoffe, die für nichtenergetische Zwecke verwendet werden), die nachhaltig beschafft werden | % | 1,1 |
Das absolute Gewicht der wiederverwendeten oder recycelten Komponenten, sekundären Zwischenprodukte und sekundären Materialien, die zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (einschließlich Verpackungen) | t | 98.258 |
Prozentsatz der wiederverwendeten oder recycelten Komponenten, sekundären Zwischenprodukte und sekundären Materialien, die zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verwenden werden | % | 45,5 |
Für die Ermittlung der wiederverwendeten Komponenten und Produkte sind insbesondere die Töchter ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Ampco Pumps GmbH und Netstal Maschinen AG relevant. Deren Geschäftsmodelle beinhalten mitunter die Wiederaufbereitung von Krones Maschinen und/oder Komponenten. Der Recycling-Anteil in bei Krones verwendeten Materialien wird für die vier relevantesten Werkstoffklassen Edelstahl, Stahl, Nichteisenmetalle und Kunststoffe abgeschätzt. Da zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Lieferanteninformationen zur Verfügung stehen, werden die prozentualen Recyclinganteile aus veröffentlichten Statistiken, z.B. des Umweltbundesamts, des Fraunhofer Instituts oder PlasticsEurope ermittelt und auf Krones Materialien übertragen. Somit handelt es sich hierbei um die Anwendung eines branchenübergreifenden Durchschnittswerts der Recycling-Anteile. Aufgrund einer weltweiten Beschaffung der bei Krones eingesetzten Materialien wird diese Herangehensweise als sinnvoll angesehen. Durch gezielte Maßnahmen steigt der Recycling- und Reuse-Anteil in den vergangenen Jahren nicht nur bei biobasierten, sondern auch bei polymeren Verpackungsmaterialien. Doppelzählungen werden vermieden, indem die Reuse-Materialienanteile nicht in den Recyclinganteil eingehen.
Die Analyse der recycelbaren Inhalte in Produkten erfolgte auf Basis von durchgeführten LCAs an ausgewählten Krones Maschinen und zeigt einen durchschnittlichen nicht-recyclingfähigen Anteil von 2,6%. Da die analysierten Maschinen als Ausschnitt des gesamten Produktportfolio zu sehen sind, wird die ermittelte Rate als Abschätzung auf den gesamten Konzern übertragen.
Bei den verwendeten Verpackungsmaterialien handelt es sich primär um holzbasierte oder polymere Verpackungsmaterialien. Als Berechnungsgrundlage dient hierzu die Auswertung der für den Berichtszeitraum verwendeten Verpackungsmaterialien eines großen Verpackungsdienstleiters für deutsche Standorte, sowie des Intralogistik-Spezialisten System Logistics SpA. Da es sich konzernweit um vergleichbare Verpackungsdienstleistungen und somit Verpackungsmaterialien handelt, erfolgt die Anwendung des so ermittelten Anteils an recyclingfähigen Produktverpackungen für den gesamten Konzern.
Einheit | 2024 | |
Offenlegung der erwarteten Haltbarkeit der auf den Markt gebrachten Produkte im Verhältnis zum Branchendurchschnitt für jede Produktgruppe | Jahre | 15 |
Anteile an recycelbarem Inhalt in Produkten | % | 97,4 |
Anteile an recycelbarem Inhalt in Produktverpackungen | % | 99,0 |
Die Abfälle von Krones lassen sich in vier wesentliche Abfallarten, Metalle, Holz, Kunststoffe und Kartonagen/Papier, kategorisieren. Wir identifizieren unsere Abfallströme, wie beispielsweise Produktionsabfälle, Verpackungsmaterialien und gefährliche Abfälle, um ein eine umweltfreundliche Abfallwirtschaft zu gewährleisten. Das Mapping von Abfallströmen wird durch die Auswertung entsorgter Mengen je Abfallart und im Fall von gefährlichen Abfällen über Nachweisverfahren dokumentiert, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Mittels unseres Datenerfassungstools werden Abfälle auf Basis der Daten der zuständigen Abholer erfasst. Diese Daten werden teilweise durch direkte Messungen erhoben, teilweise müssen aufgrund technischer oder praktischer Einschränkungen Schätzungen vorgenommen werden. Diese Schätzungen basieren auf Stichproben, Hochrechnungen oder begründeten Annahmen auf Basis der besten verfügbaren Informationen. Wir arbeiten daran, den Anteil der Schätzungen bei der Erfassung des Abfallaufkommens zu reduzieren und den Anteil der direkten Angaben zu erhöhen. Das Abfallaufkommen im Krones Konzern variiert je nach Standort und Geschäftsaktivität und ist im Wesentlichen auf den Bedarf der Mitarbeitenden, die Produktion sowie die Inbetriebnahme von Maschinen zurückzuführen.
Einheit | 2024 | ||
Gefährlicher Abfall | Nicht-gefährlicher Abfall | ||
von der Beseitigung abgezweigt | |||
Vorbereitung zur Wiederverwendung | t | 0,4 | 0 |
Recycling | t | 38 | 13.387 |
Sonstige Wiederherstellungsvorgänge | t | 80 | 1.493 |
Gesamt - von der Beseitigung abgezweigt | t | 119 | 14.880 |
zur Beseitigung bestimmt | |||
Verbrennung | t | 330 | 5.905 |
Deponierung | t | 18 | 316 |
Sonstige Art der Beseitigung | t | 1.577 | 837 |
Gesamt - zur Beseitigung bestimmt | t | 1.925 | 7.057 |
Ohne Angabe | t | 29 | 338 |
Gesamt | t | 2.073 | 22.275 |
Gesamtmenge an radioaktivem Abfall | t | - | |
Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle | t | 8.895 | |
Gesamtmenge des Abfallaufkommens | t | 24.348 | |
Prozentsatz des nicht recycelten Abfalls | % | 36,5 |
Das Krones Geschäftsmodell sieht eine Reparierbarkeit aller Maschinen vor. Durch den Lifecycle Service (LCS) werden den Kunden regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen durch Krones angeboten und umgesetzt. Die Voraussetzung der Reparaturfähigkeit wird aus diesem Grund bereits bei der Entwicklung und der Auslegung von Neumaschinen berücksichtigt.
Mit der EU-Taxonomie VO. 2020/852 sowie der ihr zugehörigen delegierten Rechtsakte will die EU den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft fördern. Um diese neue Transparenzanforderung zu erfüllen, hat der Krones Konzern Prozesse aufgesetzt, die es ermöglichen, den Anteil an Umsatz, CapEx und OpEx zu ermitteln, welcher mit taxonomiekonformen und somit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie verbunden ist. Die Analyse der Aktivitäten bezieht sich hierbei auf alle sechs Umweltziele nach den Delegierten Rechtsakten »Klima« sowie »Umwelt«:
(1) Klimaschutz;
(2) Anpassung an den Klimawandel;
(3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
(4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
(5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird sowohl die Taxonomiefähigkeit als auch die Taxonomiekonformität der Wirtschaftsaktivitäten des Krones Konzerns ausgewiesen. Taxonomiefähige Aktivitäten sind dabei solche, die einer EU-Taxonomie-Aktivitätenbeschreibung entsprechen, während für den Ausweis einer Tätigkeit als taxonomiekonform zusätzlich die Erfüllung der technischen Prüfkriterien und der Mindestschutzmaßnahmen notwendig ist. Hierbei konnten lediglich Aktivitäten der Umweltziele »Klimaschutz« und »Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft« als taxonomiefähig eingestuft werden. Infolge möglicher Änderungen in der Anwendung der EU-Taxonomie muss beachtet werden, dass die Daten möglicherweise nicht stetig erhoben werden können.
Ein Teil des Produktportfolios des Krones Konzerns lässt sich der Beschreibung der EU-Taxonomie-Aktivität 3.6 »Herstellung anderer CO2-armer Technologien« des Umweltziels »Klimaschutz« zuordnen. Die Technologien des enviro Produktportfolios ermöglichen den Kunden des Krones Konzerns aufgrund ihrer Energie- und Medieneffizienz und Umweltverträglichkeit im Vergleich zum eigenen Standard-Produktportfolio oder zur Vorgängertechnologie THG-Emissionseinsparungen und sind deshalb taxonomiefähig. In Zusammenarbeit mit TÜV SÜD wurde im Krones Konzern das enviro Nachhaltigkeitsprogramm für Maschinen und Anlagen entwickelt. Durch die Bewertung nach einem von TÜV SÜD festgelegten Bewertungsmaßstab identifiziert der Krones Konzern aus dem Produktportfolio die energie- und medieneffizientesten Produkte, die der besten verfügbaren Technik entsprechen. Seit 2023 führt der Krones Konzern LCAs für enviro Maschinen durch. Die Durchführung und externe Verifikation eines LCA nach ISO 14067:2018 ist ein technisches Bewertungskriterium der Aktivität 3.6 für den Ausweis der Taxonomiekonformität. Für die Berechnung der LCAs arbeitet der Krones Konzern mit einem externen Dienstleister zusammen, welcher die Methodik zur Berechnung der Lifecycle Assessments verifiziert. Aufgrund des Sondermaschinenbaus ist es dem Krones Konzern nicht möglich, seine Technologien mit anderen auf dem Markt verfügbaren Technologien zu vergleichen. Da der Krones Konzern eine marktführende Position mit dem Produktportfolio in der Abfüll- und Verpackungstechnik innehält, wird das nicht enviro bewertete Portfolio sowie das jeweilige Vorgängermodell als Referenzprodukt für die »leistungsfähigste alternative Technologie auf dem Markt« verwendet, wodurch ein weiteres technisches Bewertungskriterium erfüllt wird. Die Durchführung der LCAs zeigt auf, dass die Maschinen des enviro Produktportfolios im Vergleich zum Standardportfolio und/oder Vorgängermodell aufgrund ihrer hohen Energie- und Medieneffizienz erhebliche Einsparungen von THG-Emissionen im Lebenszyklus der Maschinen aufweisen und deshalb einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Nach anschließender Analyse der Do-No-Significant-Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien) sowie der Mindestschutzmaßnahmen können die Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx des enviro Produktportfolios als taxonomiekonform ausgewiesen werden.
Durch die Akquise der Netstal Maschinen AG im Jahr 2024 gibt es im Krones Konzern nun auch ein energie- und medieneffizientes Portfolio von Spritzgießmaschinen, welches als taxonomiefähig deklariert werden kann. Im kommenden Jahr soll das enviro Programm auch auf diese Maschinen ausgeweitet werden, um daraufhin die weiteren EU-Taxonomie-Kriterien zur Taxonomiekonformität zu prüfen.
Die Lösungen der F&E-Projekte für das enviro Produktportfolio (Aktivität 3.6) tragen zu einer Verringerung oder Vermeidung von THG-Emissionen bei. Die Ausgaben im Rahmen unserer F&E-Projekte mit Bezug zu Energieeffizienz (im Kontext der Aktivität 3.6) können somit als taxonomiekonform ausgewiesen werden.
Zudem konnte der Krones Konzern die Betroffenheit der im Anhang gelisteten Einzelmaßnahmen feststellen. Diese Aktivitäten generieren keinen Umsatz, sondern stellen individuelle Maßnahmen des Krones Konzerns dar, durch welche der Ausstoß von THG-Emissionen gesenkt wird. Somit sind die Tätigkeiten für das Umweltziel »Klimaschutz« als taxonomiefähig einzustufen. Mittels Analyse der technischen Bewertungskriterien sowie der DNSH-Kriterien und der Mindestschutzmaßnahmen durch die entsprechenden Fachabteilungen kann der Krones Konzern die Taxonomiekonformität seiner Energieeffizienzmaßnahmen, Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausweisen.
Die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Krones AG, welche gebrauchte Maschinen der Getränke- und Lebensmittelindustrie entweder mit oder ohne vorheriger Generalüberholung auf dem Gebrauchtwarenmarkt verkauft. Die Aktivitäten der ecomac GmbH lassen sich daher der EU-Taxonomie-Aktivität 5.4 »Verkauf von Gebrauchtwaren« des Umweltziels »Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft« zuordnen, da die Aktivität den Verkauf von gebrauchten Waren, die bereits von einem Kunden für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden, möglicherweise nach Reparatur, Aufarbeitung oder Wiederherstellung, umfasst. Das Unternehmen bietet ein Rücknahmeprogramm für die Generalüberholung von Gebrauchtmaschinen unter der Verwendung von Original-Ersatzteilen an. Nach der Außerbetriebnahme, Deinstallation und Überholung kann die Maschine entweder an das Unternehmen zurückgegeben oder an neue Kunden verkauft werden. Neben der Generalüberholung von Maschinen kauft die ecomac GmbH auch gebrauchte Maschinen an und verkauft diese ohne Überholung auf dem Gebrauchtwarenmarkt.
Eine tiefergehende Analyse der technischen Bewertungskriterien, der DNSH-Kriterien sowie der Mindestschutzmaßnahmen zeigt, dass die Aktivitäten der ecomac GmbH die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft erfüllen und somit die Taxonomiekonformität ausgewiesen werden kann.
Auch die im Jahr 2024 zugekaufte Tochtergesellschaft Netstal Maschinen AG bietet den Verkauf von gebrauchten Spritzgießmaschinen nach Komplettüberholung an, weshalb die Kennzahlen Umsatz, CapEx und Opex der Gebrauchtmaschinen der Netstal Maschinen AG als taxonomiefähig ausgewiesen werden. Die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft können für die Berichterstattung 2024 jedoch aufgrund fehlender Informationen noch nicht vollständig erfüllt werden. Die Prozesse zur Informationsbeschaffung sollen für die zukünftige Berichterstattung definiert werden.
Die Tochtergesellschaft System Logistics Group verkauft Ersatzteile für Hebezeuge und Fördermittel, was sich der EU-Taxonomie-Aktivität 5.2 »Verkauf von Ersatzteilen« des Umweltziels »Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft« zuordnen lässt und somit als taxonomiefähig identifiziert werden konnte. Die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft können für die Berichterstattung 2024 erstmalig erfüllt werden, da die Informationen zum Verpackungsmaterial der Ersatzteile ermittelt werden konnten. Daher kann die Aktivität 5.2 nach Analyse der weiteren Kriterien für das Geschäftsjahr 2024 als taxonomiekonform ausgewiesen werden.
Weiterhin wurde analysiert, ob die Erreichung der weiteren Umweltziele durch die genannten Geschäftstätigkeiten signifikant beeinträchtigt wird. Der Krones Konzern hat hierbei den Ansatz der Standortanalyse sowie einer produktbezogenen Analyse im Rahmen der Aktivität 3.6 angewandt. Hierfür wurden diejenigen Standorte als relevant betrachtet, welche mit taxonomiefähigen Tätigkeiten in Verbindung stehen. Die Standort- und Produktanalyse hat ergeben, dass die Erreichung der weiteren Umweltziele durch keine der taxonomiefähigen Aktivitäten des Krones Konzerns wesentlich beeinträchtigt wird.
Zur Erfüllung der Mindestschutzmaßnahmen orientiert sich der Krones Konzern in all seinen Wirtschaftsaktivitäten an international anerkannten Vereinbarungen und Zielen, z.B. ILO-Kernarbeitsnormen und OECD Guidelines. Der Krones Konzern verpflichtet sich zur konsequenten Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Menschenrechte, Arbeitspraktiken und Sozialstandards bilden das normative Fundament der täglichen Arbeit und sind deshalb weltweit in allen Prozessen und Projekten uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten. Eine Analyse der Anforderungen der Mindestschutzmaßnahmen zeigt, dass der Krones Konzern diese erfüllt.
Weitere Angaben zur Einhaltung der Mindestschutzmaßnahmen und den implementierten Due-Diligence-Mechanismen zu den Themen »Achtung der Menschenrechte«, »Bekämpfung von Korruption und Bestechung«, »Besteuerung« und »Freier Wettbewerb« enthalten die entsprechenden Kapitel »Sozialinformationen« und »Governance-Informationen« (siehe Seite 138 und Seite 160).
Die Definition der Kennzahl der Umsatzerlöse gemäß EU-Taxonomie entspricht den im Krones Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen. Informationen hierzu finden Sie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung dieses Geschäftsberichts. Die Kennzahl CapEx umfasst die Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres. Informationen zu den Gesamtinvestitionen des Krones Konzerns finden Sie in den Anhangsangaben »Immaterielle Vermögenswerte«, »Forschungs- und Entwicklungskosten« und »Sachanlagen«. Direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens beziehen, sind Bestandteile der Kennzahl OpEx (siehe »Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Anhangangaben«, Seite 255).
Die Angaben zum Umsatz, den Investitionsausgaben und den Betriebsausgaben werden gemäß der delegierten Verordnung über die Offenlegungspflichten und in Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die Datenerhebung im Rahmen der EU-Taxonomie erfolgt anhand der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben aus der finanziellen Buchhaltung sowie bei Notwendigkeit einer entsprechenden Kennzeichnung für die EU-Taxonomie-Aktivitäten. Für die Ermittlung der Investitions- und Betriebsausgaben wird teilweise eine Allokation auf Basis der Umsatzerlöse der taxonomiefähigen und -konformen Geschäftsaktivitäten angewendet. Die Wirtschaftsaktivitäten des Krones Konzerns wurden eindeutig immer nur einer EU-Taxonomie-Aktivität zugeordnet, um Doppelzählungen bei der Kalkulation des Umsatzes sowie der Investitions- und Betriebsausgaben zu vermeiden. Die hier vorgelegten Kennzahlen müssen vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass der Krones Konzern noch nicht vollumfänglich von der EU-Taxonomie betroffen ist, da wesentliche Wirtschaftsaktivitäten des Krones Konzerns nicht im derzeitigen Katalog der EU-Taxonomie-Aktivitäten enthalten sind.
Aufgrund der Akquise der Netstal Maschinen AG ist insgesamt zu beachten, dass sich die Grundgesamtheit und die allgemeine Vergleichbarkeit der Kennzahlen zum Vorjahr geändert haben.
Der taxonomiefähige Umsatz hat sich von 15,5% im Jahr 2023 auf 18,2% erhöht. Diese Verbesserung ist hauptsächlich auf die Umsatzsteigerungen des enviro Portfolios (Aktivität 3.6) sowie die Übernahme der Netstal Maschinen AG im Jahr 2024 zurückzuführen. Diese Akquise brachte ein energie- und medieneffizientes Portfolio sowie den Verkauf von gebrauchten Spritzgießmaschinen mit sich. Der taxonomiekonforme Umsatz beträgt 17,6 % und umfasst das enviro Portfolio, den Verkauf von Gebrauchtmaschinen durch die ecomac GmbH sowie den Verkauf von Ersatzteilen durch die System Logistics Group.
Der taxonomiefähige CapEx hat sich von 22,6% im Jahr 2023 auf 34,7% erhöht. Dies resultiert vor allem aus den erhöhten Investitionsausgaben in Bezug auf das enviro Portfolio. Der taxonomiekonforme CapEx beträgt 26,1% und umfasst Investitionen in erneuerbare Energien sowie in unser enviro Portfolio.
Der taxonomiefähige OpEx hat sich von 3,0% im Jahr 2023 auf 2,3% reduziert. Er umfasst Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen sowie für Forschung und Entwicklung. Der taxonomiekonforme OpEx beträgt 1,8% und umfasst die vorgenannten Ausgaben.
Wirtschaftsaktivitäten |
Umsatz 2024
% |
Umsatz 2023
% |
CapEx 2024
% |
CapEx 2023
% |
OpEx 2024
% |
OpEx 2023
% |
Taxonomiefähige Aktivitäten | 18,2 | 15,5 | 34,7 | 22,6 | 2,3 | 3,0 |
Taxonomiekonforme Aktivitäten | 17,6 | 15,2 | 26,1 | 22,6 | 1,8 | 2,1 |
Taxonomie-nicht-fähige Aktivitäten | 81,8 | 84,5 | 65,3 | 77,4 | 97,7 | 97,0 |
Gesamt | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Geschäftsjahr 2024 | 2024 | ||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code (2) |
Umsatz (3)
Mio. € |
Umsatzanteil, Jahr 2024 (4)
% |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | CCM 3.6 | 906,8 | 17,1% |
Verkauf von Ersatzteilen | CE 5.2 | 13,9 | 0,3% |
Verkauf von Gebrauchtwaren | CE 5.4 | 10,9 | 0,2% |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 931,6 | 17,6% | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 906,8 | 17,1% | |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0% | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | CCM 3.6 | 29,1 | 0,5% |
Verkauf von Gebrauchtwaren | CE 5.4 | 5,0 | 0,1% |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 34,1 | 0,6% | |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 965,7 | 18,2% | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 4.327,9 | 81,8% | |
Gesamt | 5.293,6 | 100% |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
Verkauf von Ersatzteilen | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | J | N/EL |
Verkauf von Gebrauchtwaren | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | J | N/EL |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 97,1% | 0% | 0% | 0% | 2,9% | 0% |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
Davon Übergangstätigkeiten | 0% | |||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
Verkauf von Gebrauchtwaren | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 85,3% | 0% | 0% | 0% | 14,7% | 0% |
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 96,7% | 0% | 0% | 0% | 3,3% | 0% |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (»Keine erhebliche Beeinträchtigung«) | |||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) |
J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | J | J | J | J | J |
Verkauf von Ersatzteilen | J | J | J | J | J | J |
Verkauf von Gebrauchtwaren | J | J | J | J | J | J |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | ||||||
Verkauf von Gebrauchtwaren | ||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | ||||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | ||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr 2023 (18) | Kategorie (ermöglichende Tätigkeit) (19) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (20) |
J/N | % | E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | 15,0% | E | |
Verkauf von Ersatzteilen | J | 0% | ||
Verkauf von Gebrauchtwaren | J | 0,2% | ||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | 15,2% | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 15,0% | E | |
Davon Übergangstätigkeiten | J | 0% | T | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | n.a. | |||
Verkauf von Gebrauchtwaren | n.a. | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0% | |||
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 15,5% | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | 2024 | ||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code (2) | CapEx (3) | CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4) |
Mio. € | % | ||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | CCM 3.6 | 52,9 | 22,5% |
Installation und Wartung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge | CCM 7.4 | 0,1 | 0% |
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort | CCM 7.6 | 8,4 | 3,6% |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 61,4 | 26,1% | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 61,4 | 26,1% | |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0% | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | 0,1 | 0,1% |
Neubau | CCM 7.1 | 0,9 | 1,4% |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 16,7 | 7,1% |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 17,7 | 8,6% | |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 79,1 | 34,7% | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 156,3 | 65,3% | |
Gesamt | 235,4 | 100% |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation und Wartung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
Davon Übergangstätigkeiten | 0% | |||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
Neubau | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (»Keine erhebliche Beeinträchtigung«) | |||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) |
J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | J | J | J | J | J |
Installation und Wartung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge | J | J | J | J | J | J |
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort | J | J | J | J | J | J |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | ||||||
Neubau | ||||||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | ||||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | ||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18) | Kategorie (ermöglichende Tätigkeit) (19) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (20) |
J/N | % | E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | 21,2% | E | |
Installation und Wartung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge | J | 0,1% | E | |
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort | J | 1,3% | E | |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | 22,6% | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 22,6% | E | |
Davon Übergangstätigkeiten | J | 0% | T | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | 0,01% | |||
Neubau | n.a. | |||
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 7,6% * | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,01% | |||
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 22.6% | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | 2024 | ||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Code (2) |
OpEx (3)
Mio. € |
OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
% |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | CCM 3.6 | 2,3 | 1,6% |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3 | 0,2 | 0,2% |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 2,5 | 1,8% | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 2,5 | 1,8% | |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0% | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1 | 0,8 | 0,5% |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,8 | 0,5% | |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 3,3 | 2,3% | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | 141,3 | 97,7% | |
Gesamt | 144,6 | 100% |
Geschäftsjahr 2024 | Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | J;N; N/EL | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
Davon Übergangstätigkeiten | 0 % | |||||
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | |
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 100% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | DNSH-Kriterien (»Keine erhebliche Beeinträchtigung«) | |||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) |
J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | J | J | J | J | J |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | J | J | J | J | J |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | J | J | J | J | J |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | J | J | J | J | J | J |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||||
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | ||||||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | ||||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||||
Gesamt |
Geschäftsjahr 2024 | ||||
Wirtschaftsaktivitäten (1) | Mindestschutz (17) | Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18) | Kategorie (ermöglichende Tätigkeit) (19) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) (20) |
J/N | % | E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
Herstellung anderer CO2-armer Technologien | J | 1,8% | E | |
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | 0,3% | E | |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | J | 2,1% | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 2,1% | E | |
Davon Übergangstätigkeiten | J | 0% | T | |
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 0,9% | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 0,9% | |||
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 3,0% | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten | ||||
Gesamt |
Umsatzanteil/Gesamtumsatz | ||
Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | |
CCM | 17,1% | 17,8% |
CCA | 0 | 0 |
WTR | 0 | 0 |
CE | 0,5% | 0,6% |
PPC | 0 | 0 |
BIO | 0 | 0 |
CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx | ||
Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | |
CCM | 26,1% | 34,7% |
CCA | 0 | 0 |
WTR | 0 | 0 |
CE | 0% | 0% |
PPC | 0 | 0 |
BIO | 0 | 0 |
OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx | ||
Taxonomiekonform je Ziel | Taxonomiefähig je Ziel | |
CCM | 1,8% | 2,3% |
CCA | 0 | 0 |
WTR | 0 | 0 |
CE | 0% | 0% |
PPC | 0 | 0 |
BIO | 0 | 0 |
― |
Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation) |
― |
Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaptation) |
― |
Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water) |
― |
Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy) |
― |
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control) |
― |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and Ecosystems) |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | |
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
(Diese Angaben beziehen sich lediglich auf den CapEx KPI.)
Wirtschaftstätigkeiten | Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in%) | |||
(CCM + CCA) | Klimaschutz | |||
Betrag | % | Betrag | % | |
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | - | ||
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | - | ||
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | - | ||
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | - | ||
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | 0,1 Mio. €/0,1 % | 0,1 Mio. €/100% | ||
6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | - | ||
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx-KPI | - | - | ||
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx-KPI | 0,1 Mio. €/0,1 % | 0,1 Mio. €/100 % |
Wirtschaftstätigkeiten | Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in%) | |
Anpassung an den Klimawandel | ||
Betrag | % | |
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | |
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | |
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | |
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | |
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | 0/0 | |
6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des CapEx-KPI | - | |
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx-KPI | - | |
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx-KPI | 0/0 |
Der Krones Konzern operiert global. In den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist und aus denen es Produkte und Dienstleistungen bezieht, existieren in der Regel gesetzliche Standards für Arbeit, Entlohnung oder Sicherheit am Arbeitsplatz. Aufgrund seiner Position als innovationsgetriebener Technologiekonzern in komplexen Wertschöpfungsketten setzt sich Krones selbst hohe Ansprüche, die über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen. Dies betrifft die Zufriedenheit, Motivation sowie die körperliche und mentale Gesundheit der Mitarbeitenden - sowohl im eigenen Betrieb als auch in der Lieferkette. Die folgenden Kapitel adressieren die unternehmerischen Aktivitäten, die Krones implementiert hat, um seiner arbeits- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachzukommen, konkret dargestellt in Angaben zu:
― |
Arbeitsbedingungen |
― |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit |
― |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte |
Krones bezieht in seinen Offenlegungen gemäß ESRS 2 alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit ein, die voraussichtlich wesentlich von den eigenen Betriebsabläufen und der Wertschöpfungskette beeinflusst werden.
Arbeitskräfte des Unternehmens
― |
Arbeitnehmende des Unternehmens: Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, sowie Auszubildende und Trainees |
― |
Fremdarbeitskräfte: Zeitarbeitnehmende, Selbstständige |
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
― |
Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette |
― |
Arbeitskräfte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette |
― |
Arbeitskräfte, die aufgrund ihrer Situation besonders anfällig für negative Auswirkungen sind, wie etwa Migranten oder befristete Beschäftigte. |
Die Überwachung und fortlaufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, der die Abhängigkeiten und Einflüsse auf die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette reflektiert. Obwohl die Wahrscheinlichkeit wesentlicher negativer Auswirkungen aufgrund einer HR Governance und eines vorhandenen Human Rights Managements als gering eingestuft wird und zu keiner Anpassung der Strategie und des Geschäftsmodells geführt hat, ist Krones bestrebt, jegliche Risiken zu minimieren und das Wohlergehen aller Mitarbeitenden zu gewährleisten. Wesentliche negative Auswirkungen sind weder weit verbreitet noch als systemisch anzusehen. Vielmehr sind diese auf individuelle Vorfälle oder spezifische Geschäftsbeziehungen beschränkt, die wir mit gezielten Maßnahmen aktiv adressieren.
Für die gesamte Wertschöpfungskette gelten einheitliche Dokumente, die unsere Verpflichtungen und Erwartungen zur menschenrechtlichen Sorgfalt klar definieren: Der Verhaltenskodex und der Lieferantenkodex legen die Grundprinzipien fest, an die sich alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner halten müssen. Es wurden keine Fälle der Nichteinhaltung einschlägiger international anerkannter Instrumente in Bezug auf Arbeitnehmende in der Wertschöpfungskette gemeldet (siehe »Grundsatzdokumente«, Seite 93).
Im Rahmen unserer nachhaltigen Unternehmensstrategie zahlen übergreifend folgende konzernweit gültige Richtlinien in die sozialen Themen ein. Dabei decken wir alle Diskriminierungsgründe ab, die durch nationales Recht vorgegeben sind, und erfüllen somit die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.
Richtlinie | Allgemeine Ziele | Wichtigste Inhalte | Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter |
Richtlinie »Menschenrechte und Soziales« | Definition konzernweiter Sozialstandards | Themen | Anlehnung und Übereinstimmung mit international anerkannten Vereinbarungen und Zielen: |
-Human Trafficking | -Prinzipien des UNGC | ||
-Verbot von Zwangsarbeit | -Leitsätze für multinationale Unternehmen der OECD | ||
-Verbot von Kinderarbeit | -Kernarbeitsnormen der ILO | ||
-Anti-Diskriminierung | -UN Guiding Principles on Business and Human Rights | ||
-Menschenwürdige Arbeitsbedingungen | -Grundsätze des Base Code der Ethical Trading Initiative (ETI) | ||
-Geregelte Arbeitsverhältnisse | -UK Modern Slavery Act | ||
-Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit | -UN-Verhaltensstandards zur Bekämpfung von LGBTIQ+-Diskriminierung | ||
-Gesundheit und Sicherheit | |||
-Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion | |||
-Persönlichkeitsrechte und Datenschutz | |||
-Umweltbezogene Menschenrechte | |||
-Ziele im Bereich sozialer Nachhaltigkeit | |||
Richtlinie »Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kunden-projekt« | Definition von Mindeststandards an Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kundenprojekt | -Grundlegende organisatorische Maßnahmen | |
-Maßnahmen der Kundenprojektplanung | |||
-Maßnahmen der Kundenprojektdurchführung | |||
Einkaufs-richtlinie | Definition von Strukturen und Prozessen in der Beschaffung | -Auswahl und Bewertung von Lieferanten | |
-Überwachung und Management von Lieferantenbeziehungen | |||
-Befugnisse für Vertragsverhandlungen | |||
-Maßnahmen zur Kostenreduktion im Einkauf | |||
-Prozesse und Verantwortlichkeiten im operativen Einkauf | |||
-Regelungen für Vertragsunterschriften | |||
-Strategien zum Risikomanagement in der Lieferkette |
Richtlinie | Anwendungsbereich | Verantwortliche Organisationseinheit |
Richtlinie »Menschenrechte und Soziales« | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit | -Head of Corporate Sustainability |
-Umfasst alle Aktivitäten und Interaktionen entlang der Wertschöpfung-skette | -Verabschiedung durch den Vorstand | |
Richtlinie »Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kunden-projekt« | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitende des Krones Konzerns weltweit | |
-Fokus auf Beschäftigte auf Bau- und Montagestellen im Rahmen der Kundenprojekt-abwicklung | ||
Einkaufs-richtlinie | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit | -Head of Corporate Sustainability |
-Umfasst alle Aktivitäten und Interaktionen im Zusammenhang mit dem Einkauf und den Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten | -Verabschiedung durch den Vorstand | |
Richtlinie | Überwachungsprozess | Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern | Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger | Adressierte Themen in Bezug auf die IROs |
Richtlinie »Menschenrechte und Soziales« | -Interne Überprüfungen durch regelmäßige Audits | Dialogbasierte Einbindung in die Richtlinienentwicklung | -Verfügbar für alle Mitarbeitenden | -Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte des Unternehmens |
-Externe Audits und durch unabhängige Dritte | -Zugriff über internes Richtlinienmanagement-System | -Gleichbehandlung in der eigenen Belegschaft und Chancengleichheit für alle | ||
-Sonstige arbeitsbezogenen Rechte der eigenen Beschäftigten | ||||
-Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette | ||||
-Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle entlang der Wertschöpfungskette | ||||
-Sonstige arbeitsbezogenen Rechte der Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette | ||||
Richtlinie »Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kundenprojekt« | - Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte des Unternehmens | |||
Einkaufsrichtlinie | -Interne Überprüfungen durch regelmäßige Audits | Dialogbasierte Einbindung in die Richtlinienentwicklung | -Verfügbar für alle Mitarbeitenden | |
-Zugriff über internes Richtlinienmanagement-System |
Verstöße werden im Interesse aller Stakeholder konsequent verfolgt und geahndet. Im Falle eines Verstoßes gegen Menschenrechte oder faire Arbeitsbedingungen können sich sämtliche Beschäftigten entlang der gesamten Wertschöpfungskette und externen Stakeholder des Krones Konzerns über diverse Meldewege Gehör verschaffen. Neben direkter Kontaktaufnahme dient vor allem das Hinweisgebersystem Krones Integrity als Anlaufpunkt. Menschenrechtliche- und umweltbezogene Verstöße lassen sich so von vornherein eindeutig kennzeichnen. Weitere Erläuterungen unter »Hinweisgebersystem«, Seite 166.
Die Beschäftigten im Krones Konzern planen, fertigen, montieren, verkaufen und betreuen technisch komplexe und technologisch anspruchsvolle Maschinen und Anlagen - oder stellen die administrative Infrastruktur dafür zur Verfügung. Für all diese Tätigkeiten benötigt es gut ausgebildete Fachkräfte mit tiefem fachspezifischem Wissen. Der Krones Konzern muss daher ein möglichst attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten, um die Beschäftigten langfristig ans Unternehmen zu binden. Die attraktiven Arbeitsbedingungen, die wir bieten, haben Einfluss auf das Wohlergehen der Mitarbeitenden, welches sich wiederum stark auf ihre Leistungsfähigkeit und Motivation im täglichen Arbeitsleben auswirkt.
Krones trägt als internationaler Konzern durch seine ökonomische Wertschöpfung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und somit zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilität und zum Wohlstand der Regionen bei, in welchen Krones tätig ist. Als Industrieunternehmen mit einem relevanten Anteil körperlicher Arbeit an unseren Standorten sind dabei sichere Arbeitsbedingungen ein zentraler Faktor. Viele unserer Beschäftigten in Fertigung, Montage und Service führen auch körperlich anstrengende und mit Gefahren verbundene Tätigkeiten durch. Die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards in den verschiedenen Ländern, in denen Krones tätig ist, ist eine Grundvoraussetzung. Krones will durch die Implementierung von Maßnahmen sicherstellen, dass wesentliche negativen Auswirkungen auf seine Mitarbeitenden reduziert werden oder sich potenzielle Auswirkungen nicht materialisieren. Maßnahmen wie aktive Partizipation, angemessene Entlohnung, Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie ein respektvoller Umgang tragen zur Zufriedenheit der Beschäftigten bei. Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Diversität werden als wichtige Faktoren für den Unternehmenserfolg angesehen, und es werden Anstrengungen unternommen, um die Vielfalt innerhalb des Unterneh mens zu fördern. Die Wahrung der Menschenrechte ist nicht nur aus ethischer Sicht relevant, sondern auch für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung einer motivierten Belegschaft. Krones hat Prozesse implementiert, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und setzt sich für angemessene Arbeitsbedingungen ein. Weitere Erläuterungen unter »Grundsatzdokumente«, Seite 93, »Richtlinien in Zusammenhang mit dem Management sozialer Themen«, Seite 140 und »Maßnahmen und Ressourcen S1«, Seite 145.
Die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung unserer konzernweiten Menschenrechts- und Arbeitsstandards ist klar definiert, wobei das Management der einzelnen Gesellschaften für die Implementierung der Anforderungen zuständig ist. Der Bereich Human Resources and Social Affairs, einschließlich der Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Standards im eigenen Geschäftsbereich. Die Experten aus diesen Bereichen sorgen im täglichen Handeln für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen und prozessualen Vorgaben. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und des aktiven Engagements liegt bei dem Bereich Human Resources sowie dem Betriebsrat. Das Arbeitssicherheitsmanagement ist in einer eigenen, vom Head of Human Resources geführten Stabstelle angesiedelt und umfasst neben Arbeitssicherheit und Umweltschutz auch den medizinischen Dienst sowie das betriebliche Gesundheitsmanagement. Dabei haben die Vertreter der Arbeitssicherheit zu jeder Zeit einen direkten Zugang zum Vorstand. Als Sprachrohr in die konzernweiten Niederlassungen und Töchter fungiert das internationale Human-Resources-Netzwerk. Speziell für die Sicherstellung von Chancengleichheit und die Förderung der Vielfalt in der Belegschaft existiert ein Diversity Board, welches die strategische Ausrichtung in diesen Aspekten koordiniert. Der vom Vorstand beauftragte Human Rights Officer übernimmt eine Kontrollfunktion und prüft regelmäßig sowie anlassbezogen, wie den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachgekommen wird.
Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | Nachgelagert | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Wertschöpfungskette | ||
[S1] Arbeitsbedingungen | |||||
Gesundheitsbelastungen durch nachteilige Arbeitsbedingungen | Bei anhaltend langen Arbeitszeiten, mangelnder Work-Life-Balance sowie aufgrund fehlender oder mangelhafter Maßnahmen im Gesundheits- und Arbeitsschutz können sich negative Auswirkungen auf die mentale und physische Gesundheit der Beschäftigten im eigenen Unternehmen ergeben. | Negative Auswirkung | • | ||
Verletzung von Mitbestimmungsrechten und fairer Entlohnung durch fehlende Repräsentation | Bei fehlender oder eingeschränkter Arbeitnehmervertretung, keinem sozialem Dialog, Einschränkung der Vereinigungsfreiheit oder Unterdrückung von Tarifverhandlungen kann es zur Verletzung von Mitbestimmungsrechten sowie negativen Effekten auf Lebensbedingungen und finanzielle Situation der Beschäftigten im eigenen Unternehmen kommen. | Negative Auswirkung | • | ||
Arbeitsbelastung durch hohe Fluktuation und Befristungen | Erhöhte Arbeitslast, Arbeitsplatzunsicherheit oder befristete Arbeitsverträge können zu Stress- und Drucksituationen sowie unsicherer Beschäftigungslage für eigene Beschäftigte führen. | Negative Auswirkung | • | ||
Beitrag zum Wohlstand durch Schaffung von Arbeitsplätzen weltweit | Durch die ökonomische Wertschöpfung des Unternehmens entstehen Arbeitsplätze, wodurch das Unternehmen zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilität und zum Wohlstand der Regionen beiträgt, in denen es tätig ist. | Positive Auswirkung | • | ||
Produktivitätsverlust durch widrige Arbeitsbedingungen | Widrige Arbeitsbedingungen, einschließlich Stress und lange Arbeitszeiten, können die Produktivität der Beschäftigten und damit die Leistung des Unternehmens verringern. | Risiko | • | ||
[S1] Gleichbehandlung und Chancengleichheit | |||||
Nachteile durch diskriminierendes Arbeitsumfeld | Bei Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Belästigung am Arbeitsplatz können beeinträchtigte Karrierechancen, Verletzung von Arbeitnehmerrechten sowie infolgedessen negative Auswirkungen auf Lebensstil, wirtschaftliche Situation und mentale sowie körperliche Gesundheit bei eigenen Beschäftigten eintreten. | Negative Auswirkung | • | ||
Reputations- und ökonomische Schäden durch Diskriminierungsvorfälle | Aus Fällen von Diskriminierung, Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz können Reputationsschäden sowie daraus resultierende wirtschaftliche Schäden wie verminderter Unternehmenswert oder geringere Investitionen resultieren. | Risiko | • | ||
[S1] Sonstige arbeitsbezogene Rechte | |||||
Verletzung von Menschen- und Grundrechten durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten | Bei moderner Sklaverei (Kinder- und Zwangsarbeit), menschenunwürdiger Unterbringung (mangelnde Hygiene, Platzmangel, fehlende sanitäre Anlagen) sowie Verlust von persönlichen Daten oder Verletzung des Datenschutzes in der eigenen Belegschaft können sich Verletzungen von Menschenrechten, Persönlichkeitsrechten sowie Gesundheitsgefährdungen ereignen. | Negative Auswirkung | • | ||
Bußgelder und Umsatzeinbußen durch Menschenrechtsverletzungen | Bei Verletzung von Menschenrechten, Arbeitsrechten sowie Verstößen gegen Daten- und Jugendschutz in der Belegschaft sowie entlang der Wertschöpfungskette können Reputationsschäden, Umsatzeinbußen sowie Kosten aufgrund von Bußgeldern die Folge sein. | Risiko | • |
Short-term (<1 Jahr) | Medium-term (1-5 Jahre) | Long-term (>5Jahre) | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Zeithorizont | ||
[S1] Arbeitsbedingungen | |||||
Gesundheitsbelastungen durch nachteilige Arbeitsbedingungen | Bei anhaltend langen Arbeitszeiten, mangelnder Work-Life-Balance sowie aufgrund fehlender oder mangelhafter Maßnahmen im Gesundheits- und Arbeitsschutz können sich negative Auswirkungen auf die mentale und physische Gesundheit der Beschäftigten im eigenen Unternehmen ergeben. | Negative Auswirkung | • | • | |
Verletzung von Mitbestimmungsrechten und fairer Entlohnung durch fehlende Repräsentation | Bei fehlender oder eingeschränkter Arbeitnehmervertretung, keinem sozialem Dialog, Einschränkung der Vereinigungsfreiheit oder Unterdrückung von Tarifverhandlungen kann es zur Verletzung von Mitbestimmungsrechten sowie negativen Effekten auf Lebensbedingungen und finanzielle Situation der Beschäftigten im eigenen Unternehmen kommen. | Negative Auswirkung | • | ||
Arbeitsbelastung durch hohe Fluktuation und Befristungen | Erhöhte Arbeitslast, Arbeitsplatzunsicherheit oder befristete Arbeitsverträge können zu Stress- und Drucksituationen sowie unsicherer Beschäftigungslage für eigene Beschäftigte führen. | Negative Auswirkung | • | • | |
Beitrag zum Wohlstand durch Schaffung von Arbeitsplätzen weltweit | Durch die ökonomische Wertschöpfung des Unternehmens entstehen Arbeitsplätze, wodurch das Unternehmen zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilität und zum Wohlstand der Regionen beiträgt, in denen es tätig ist. | Positive Auswirkung | • | ||
Produktivitätsverlust durch widrige Arbeitsbedingungen | Widrige Arbeitsbedingungen, einschließlich Stress und lange Arbeitszeiten, können die Produktivität der Beschäftigten und damit die Leistung des Unternehmens verringern. | Risiko | • | ||
[S1] Gleichbehandlung und Chancengleichheit | |||||
Nachteile durch diskriminierendes Arbeitsumfeld | Bei Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Belästigung am Arbeitsplatz können beeinträchtigte Karrierechancen, Verletzung von Arbeitnehmerrechten sowie infolgedessen negative Auswirkungen auf Lebensstil, wirtschaftliche Situation und mentale sowie körperliche Gesundheit bei eigenen Beschäftigten eintreten. | Negative Auswirkung | • | ||
Reputations- und ökonomische Schäden durch Diskriminierungsvorfälle | Aus Fällen von Diskriminierung, Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz können Reputationsschäden sowie daraus resultierende wirtschaftliche Schäden wie verminderter Unternehmenswert oder geringere Investitionen resultieren. | Risiko | • | ||
[S1] Sonstige arbeitsbezogene Rechte | |||||
Verletzung von Menschen- und Grundrechten durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten | Bei moderner Sklaverei (Kinder- und Zwangsarbeit), menschenunwürdiger Unterbringung (mangelnde Hygiene, Platzmangel, fehlende sanitäre Anlagen) sowie Verlust von persönlichen Daten oder Verletzung des Datenschutzes in der eigenen Belegschaft können sich Verletzungen von Menschenrechten, Persönlichkeitsrechten sowie Gesundheitsgefährdungen ereignen. | Negative Auswirkung | • | • | |
Bußgelder und Umsatzeinbußen durch Menschenrechtsverletzungen | Bei Verletzung von Menschenrechten, Arbeitsrechten sowie Verstößen gegen Daten- und Jugendschutz in der Belegschaft sowie entlang der Wertschöpfungskette können Reputationsschäden, Umsatzeinbußen sowie Kosten aufgrund von Bußgeldern die Folge sein. | Risiko | • |
Aufgrund der globalen Geschäftstätigkeit besteht in der Wertschöpfungskette von Krones ein inhärentes Risiko für Kinder- und Zwangsarbeit, insbesondere in Ländern und Branchen, in welchen Kinder- und Zwangsarbeit weit verbreitet sind. Im Rahmen unserer Menschenrechtsstrategie werden deshalb mindestens einmal jährlich menschenrechtliche und umweltbezogene Risikoanalysen durchgeführt. Die Durchführung der konkreten Risikoanalyse zeigt, dass keiner unserer Standorte ein signifikantes Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit aufweist.
* Hierbei sind sowohl Wegeunfälle als auch
Fremdarbeitskräfte exkludiert.
Unsere Ziele zur sozialen Nachhaltigkeit in der eigenen Belegschaft sind in der Richtlinie »Menschenrechte und Soziales« verankert und adressieren die mit Diversität und Arbeitssicherheit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Krones Konzern.
Für den Anteil der Frauen in Führungspositionen wird hierbei die Anzahl der Frauen in leitenden Positionen betrachtet. Das Ziel, 20% Frauen in Führungspositionen, wurde im Rahmen des Reviews der Nachhaltigkeitsziele im Jahr 2024 angepasst und von einem Krones AG Ziel auf den gesamten Krones Konzern ausgeweitet.
Als Arbeitsunfälle werden alle Unfälle definiert, die sich im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit auf dem Werksgelände von Krones, einer Tochtergesellschaft oder auf Dienstreisen ereignen. Wegeunfälle sind hierbei exkludiert. Für diese Kennzahl werden alle Unfälle der Arbeitnehmer des Krones Konzerns betrachtet, ausgenommen Fremdarbeitskräfte.
Insgesamt können im Bereich Arbeitskräfte des Unternehmens nicht alle identifizierten IROs einem spezifischen Ziel zugeordnet werden. Dennoch sind alle IROs in unseren Richtlinien verankert und wir setzen entsprechende Maßnahmen um. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch definierte Prozesse überwacht, die sowohl Datenanalysen als auch Audits umfassen. Ab dem Jahr 2024 werden Fortschritte aufgrund einer erstmaligen vollständigen Datenerfassung gemessen. Auf Basis dieser Datenerfassung werden anschließend weitere Maßnahmen implementiert. Weitere Erläuterungen unter »Nachhaltigkeitsziele« auf Seite 83.
Weitere Erläuterungen unter »Finanzielle Effekte und Investitionen« auf Seite 85.
Maßnahme (*) | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
ISO 45001 | Arbeitskräfte des Unternehmens | short-term, medium-term, long-term | Personelle Ressourcen, Zertifikatskosten | Personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung |
Gefährdungsbeurteilungen inkl. psychische Belastungen | Personelle Ressourcen | |||
Übernahme von Zeitarbeitnehmern | Zeitarbeitnehmer | |||
Stellenaufbau | Neue Mitarbeitende | |||
Ausweitung von Tarifverträgen | Tochtergesellschaften | |||
Entgelt-Benchmarking | Arbeitskräfte des Unternehmens | |||
Anpassung von Verträgen | ||||
Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern | ||||
Mitarbeitendenbeteiligung und aktiver Austausch | ||||
Arbeitsbedingungen | ||||
Mitarbeitergespräch | ||||
Trainings und Weiterbildungsangebote | ||||
Rollout einer Lernplattform | short-term | |||
Geschlechtsunabhängige Potenzialidentifikation und -förderung | short-term, medium-term, long-term | |||
Grading-System | ||||
Diversity Board |
Die ISO-45001-Zertifizierung ist ein Schritt, um unser Arbeitssicherheitsmanagement auf ein konzernweit einheitliches Niveau zu heben. Neben der gesamten Krones AG sind bereits acht weitere Standorte des Krones Konzerns in der Matrix (Verbundzertifizierung) sowie die Tochtergesellschaften System Logistics SpA, Krones Machinery (Taicang) und Kosme nach diesem Standard zertifiziert, was unser Engagement für die Sicherheit am Arbeitsplatz unterstreicht.
Alle Mitarbeitenden im Krones Konzern, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind, werden vom Unternehmen mit Schutzausrüstung versorgt. Dazu zählen Maßnahmen und persönliches Equipment gegen Lärm sowie präventive Verfahrensanweisungen für den Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Substanzen. Vorsorge wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung veranlasst beziehungsweise angeboten. Darüber hinaus besteht für alle Beschäftigten der Krones AG die Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Wunschvorsorge. Die Vorsorgekartei wird in automatisierter Form geführt. Bei Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial für Dritte oder erhebliche Sachgüter sind im Vorfeld Eignungsuntersuchungen durch Betriebsvereinbarungen vorgeschrieben.
Über das klassische Arbeitssicherheitsmanagement hinaus kümmert sich Krones um das körperliche und mentale Wohlbefinden der Beschäftigten. Ausgehend von ausführlichen Analysen der Arbeitsunfähigkeiten sowie Bedarfsermittlungen durch Befragungen werden zielgruppenspezifische Gesundheitsmaßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus nimmt das Krones Health Management Gefährdungsbeurteilungen vor, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren. In der Krones AG ergänzen der betriebsärztliche Dienst sowie die Sozialberatung das Angebot für die Beschäftigten.
Krones fördert die Übernahme von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern in feste Beschäftigungsverhältnisse, was insbesondere in Deutschland aufgrund der spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen praktiziert wird. Krones erlebt zudem ein globales Wachstum an Festanstellungen, wobei die Zunahme im Ausland die Entwicklung in Deutschland sogar übersteigt, was die Schaffung sicherer Arbeitsplätze unterstützt. Durch Entgelt-Benchmarking sorgt Krones für wettbewerbsfähige Gehälter, was indirekt zur Sicherung von Beschäftigten und zur Attraktivität für Beschäftigte beiträgt. Zudem ermöglicht die flexible Anpassung von Vertragsarten eine bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Die Ausweitung von Tarifverträgen bei Tochtergesellschaften bietet den Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit und soll zur Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit beitragen.
Die Einbindung lokaler Arbeitnehmervertretungen sowie des Gesamt- als auch des Konzernbetriebsrats ermöglicht es den Mitarbeitenden, aktiv an der Gestaltung ihres Arbeitsumfelds mitzuwirken. Alle Beschäftigten in der Krones AG sind durch die Betriebsräte an den Krones Standorten vertreten, die gemeinsam einen Gesamtbetriebsrat bilden. Außerhalb von Deutschland gestalten die Beschäftigten der internationalen Standorte ihre Interessenvertretung formal und rechtlich jeweils individuell. Innerhalb des globalen Krones Netzwerks pflegen die Vertreter des Konzernbetriebsrats Kontakte zu den Geschäftsführern, Werkleitern und den vor Ort zuständigen Gewerkschaften der großen internationalen Produktionsstandorte. Im Aufsichtsrat werden internationale wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, was die Bedeutung einer konzernweiten Betrachtung unterstreicht. Neben Gesamtbetriebsratssitzungen dienen wöchentliche Termine zwischen Head of Human Resources und dem Betriebsratsvorsitzenden sowie den Betriebsräten der deutschen Standorte dem Austausch über betriebliche Themen. Quartalsweise finden Wirtschaftsausschusssitzungen statt, in denen Human Resources gemeinsam mit dem Betriebsrat und Vertretern des Vorstands die wirtschaftliche Situation des Unternehmens erörtert und strategische sowie operative Fragen diskutiert. Die Betriebsversammlung bietet eine Plattform für den Dialog zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung. Im Aufsichtsrat vertreten Betriebsräte die Interessen der Arbeitnehmer. Der Head of Human Resources berichtet direkt an den Vorstand.
Der Krones Konzern pflegt insgesamt eine offene und regelmäßige Kommunikation mit der Belegschaft. Über diverse Kanäle, wie Intranet, Corporate Website oder Mitarbeitermagazin können Mitarbeitende die für sie relevanten Informationen abrufen. In regelmäßigen Abständen, beispielsweise über Videobotschaften, Betriebsversammlungen oder die monatlichen Managementsitzungen, gibt der Vorstand transparent Auskunft über aktuelle Entwicklungen und die Lage des Unternehmens. Daneben haben die Mitarbeitenden über unterschiedliche Kommunikationskanäle die Möglichkeit, ihre Perspektive einzubringen. Das Mitarbeitergespräch ist ein jährlich stattfindender Dialog zwischen direkter Führungskraft und festangestellten Mitarbeitenden der Krones AG, der Raum für Austausch zu Zielen und Erwartungen sowie für strukturiertes Feedback schafft. Im Jahr 2024 erfolgte auch eine Beschäftigtenumfrage zum Zielbild, deren Ergebnisse anschließend an die Mitarbeitenden kommuniziert werden sollen. Initiativen wie »Vorstände im Dialog« fördern den persönlichen Austausch zwischen Mitarbeitenden und Vorständen. Über interne Plattformen können Mitarbeitende zudem Beiträge verfassen, auf die Human Resources eingeht und die in den Dialog mit dem Betriebsrat einbezogen werden, um die angesprochenen Themen zu behandeln. Das Feedback aus den Mitarbeitergesprächen, der Zielbild-Umfrage, themenspezifischen Umfragen sowie Einzelumfragen in verschiedenen Tochtergesellschaften zeigt uns, dass unser Engagement sowie unsere implementierten Maßnahmen wirksam und angemessen sind.
Im Zuge des Ausbaus von New-Work-Konzepten werden Arbeitsplätze umgestaltet und verbessert, was unter anderem Shared-Desk-Konzepte und den Umbau von Bürogebäuden zu modernen Arbeitswelten einschließt. Darüber hinaus wird das mobile Arbeiten weiterhin beibehalten, was die Flexibilität der Mitarbeitenden unterstützt und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern soll. Mobiles Arbeiten ist ein weltweites Thema, das in unterschiedlichen Ausprägungen auftritt und an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst wird.
Im Rahmen des Krones Mitarbeitergesprächs finden regelmäßige Performance Reviews statt. Aufgrund der hohen Anforderungen, die das Unternehmen an seine Fachkräfte stellt, nehmen bedarfsgerechte Qualifizierungsprogramme einen hohen Stellenwert ein - über das gesamte Berufsleben hinweg. Zentraler Anlaufpunkt für alle Weiterbildungen ist das Trainingsportal, auf das konzernweit ein Großteil der Beschäftigten zugreifen kann. Moderne Lernangebote mit diversen Learning-Anbietern ergänzen das Angebot und werden schrittweise auf den Konzern ausgerollt. Neben Ausbildungsprogrammen für junge Fachkräfte sollen Weiterbildungsprogramme den Beschäftigten ein lebenslanges Lernen ermöglichen und neue berufliche Perspektiven im Konzern eröffnen.
Im Zielbild des Krones Konzerns bekennen wir uns zur Wertschätzung von Vielfalt und Inklusion und fördern eine Kultur der Wertschätzung und Begeisterung für alle Menschen. Bereits im Jahr 2010 hat Krones die Charta der Vielfalt unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Vielfalt der Menschen im Konzern aktiv zu fördern. Durch gezielte Programme, weltweite Talentpools, internationale Themen-Communities und Maßnahmen zur Schaffung ausgewogener Altersstrukturen vernetzen wir Beschäftigte verschiedener Altersgruppen, Geschlechtsidentitäten, Nationalitäten und Fachrichtungen. Dies zeigt sich auch in der Unterstützung besonderer Gruppen: So kümmern sich vier Schwerbehindertenvertreter bei der Krones AG um die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen, und auch an anderen Standorten gibt es entsprechende Kontaktpersonen. Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung gemäß ihren individuellen Fähigkeiten in das Arbeitsleben zu integrieren und Einblicke in ihre Perspektive zu erhalten.
In den Vorjahren lag der Schwerpunkt auf der Potenzialidentifikation bei Frauen, gefolgt von gezielten Fördermaßnahmen. Im Jahr 2024 wurde dies zu einer geschlechtsunabhängigen Potenzialidentifikation und -förderung ausgebaut, um die Chancengleichheit weiter zu stärken. Das Diversity Board spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Förderung von Vielfalt und Inklusion. Kommunikation auf Vorstandsebene sowie Aufklärungsmaßnahmen tragen zur Sensibilisierung bei und sollen ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld fördern. Durch die Anwendung eines Grading-Systems werden Positionen bewertet, nicht Personen, was zur Objektivität und Gleichbehandlung in der Vergütung beiträgt. Dies soll das Risiko der Diskriminierung minimieren und präventiv wirken, um die Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Sollten Diskriminierungsvorfälle gemeldet oder identifiziert werden, folgt ein definierter Investigationsprozess zur Plausibilisierung und Validierung, der anschließend angemessene Maßnahmen festlegt und deren Umsetzung einleitet (siehe »Investigationsprozess«, Seite 167).
Aspekte zu menschen- und arbeitsrechtlichen Themen sind Bestandteil von internen Schulungen und E-Learnings im Krones Konzern. Das Training »Menschenrechte bei Krones« behandelt ausschließlich Themen der menschenrechtlichen Sorgfalt und muss von Beschäftigten mit regelmäßigem Drittkontakt bearbeitet werden. Bei der Krones AG enthält die jährlich stattfindende Basisunterweisung detaillierte Informationen und Vorgaben zu Arbeitsschutzthemen. An den anderen Standorten im Konzern finden die Trainings anlass- und risikogruppenspezifisch statt. Auch Personen mit Zeitarbeitsverträgen, Dienstleister und Werkvertragspartner erhalten entsprechende Sicherheitsanweisungen.
Bei der Erfassung von Daten werden nationale Gesetzgebungen betrachtet, um entsprechende Länderspezifika zu berücksichtigen. Für alle Daten, die direkt aus dem System stammen, werden keine Schätzungen vorgenommen. Die Angabe der Zahl der Arbeitnehmer am Ende des Berichtszeitraums liefert Informationen für diesen Zeitpunkt, ohne Schwankungen während des Berichtszeitraums zu erfassen.
Bei Krones werden Daten für unsere Mitarbeitenden weltweit systemseitig bei deren Eintritt erfasst. Die Daten werden in Köpfen angegeben, wobei sich die Kopfzahl auf die tatsächliche Anzahl der Beschäftigten bezieht, unabhängig von deren Arbeitsstunden. Die Einteilung in Kategorien erfolgt bei der Anlage im System.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten nach Kopfzahl umfasst alle festangestellten Mitarbeitenden. Ein festangestellter Mitarbeiter bei Krones ist definiert als eine Person, die eingestellt und direkt von Krones vergütet wird. Dies umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, sowie Auszubildende und Trainees. Werkstudierende, Praktikanten und Mitarbeitende von Vertragspartnern werden nicht mitgezählt. Vollzeitkräfte sind dabei Mitarbeitende, welche die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit (Soll-Arbeitsstunden pro Woche) vertraglich vereinbart haben. Teilzeitkräfte sind jene Mitarbeitende, deren vertragliche Arbeitszeit unterhalb der festgelegten wöchentlichen Soll-Arbeitsstunden liegt.
Um die Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Berichterstattung zu berechnen, wird die Gesamtarbeitszeit der Teilzeitkräfte in Relation zur vereinbarten Vollzeitarbeitszeit gesetzt. So kann der Anteil der Teilzeitkräfte in Vollzeitäquivalente umgerechnet und im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft ausgewertet werden.
Des Weiteren beschäftigt Krones Zeitarbeitnehmende und Selbstständige. Zeitarbeitnehmende sind Personen, die von einem Vertragspartner angestellt sind und zur Erbringung einer Arbeitsleistung auf Zeit an Krones überlassen werden. Selbstständige sind Personen, die mit Krones einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben.
Die Daten für diese Kennzahlen werden täglich über unsere unternehmensweiten Datenmanagementsysteme gesammelt und aktualisiert. Die systematische Erfassung aller festangestellten Mitarbeitenden in unseren Datenmanagementsystemen basiert auf den vorliegenden Arbeitsverträgen. Die Kennzahlen werden alle nach Kopfzahl zum 31.12.2024 berichtet.
Geschlecht | Einheit | 2024 |
Männlich | Kopfzahl | 16.629 |
Weiblich | Kopfzahl | 3.704 |
Divers | Kopfzahl | 0 |
Keine Angabe | Kopfzahl | 46 |
Gesamtzahl der Arbeitnehmer | Kopfzahl | 20.379 |
Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unternehmen während des Berichtszeitraums verlassen haben | Kopfzahl | 1.218 |
Fluktuationsrate im Berichtszeitraum * | % | 6,4 |
Land | Einheit | 2024 |
Deutschland | Kopfzahl | 11.312 |
Einheit | Weiblich | Männlich | Nicht erfasst | Insgesamt |
Zahl der Arbeitnehmer | ||||
Kopfzahl | 3.704 | 16.629 | 46 | 20.379 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | ||||
Kopfzahl | 3.605 | 16.137 | 46 | 19.788 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | ||||
Kopfzahl | 99 | 492 | 0 | 591 |
Zahl der Abrufkräfte | ||||
Kopfzahl | 0 | 0 | 0 | 0 |
2024 | ||||||
Einheit | Deutschland | West-Europa | Mittel- und Osteuropa, Zentralasien | Naher Osten, Afrika | Nordamerika | Südamerika |
Zahl der Arbeitnehmer | ||||||
Kopfzahl | 11.312 | 1.952 | 1.528 | 753 | 1.593 | 1.006 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | ||||||
Kopfzahl | 10.721 | 1.952 | 1.528 | 753 | 1.593 | 1.006 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | ||||||
Kopfzahl | 591 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
2024 | ||
Einheit | Asien Pazifik | China |
Zahl der Arbeitnehmer | ||
Kopfzahl | 1.237 | 998 |
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen | ||
Kopfzahl | 1.237 | 998 |
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen | ||
Kopfzahl | 0 | 0 |
Einheit | 2024 | |
Selbstständige Personen | Kopfzahl | 1.295 |
Zeitarbeitnehmer | Kopfzahl | 1.593 |
Gesamtzahl von Fremdarbeitskräften | Kopfzahl | 2.888 |
Die Krones AG hat den Tarifvertrag der bayerischen Metall- und Elektroindustrie auf Basis eines Anerkennungstarifvertrags übernommen, welcher eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsbedingungen bestimmt. Die Anzahl an tarifvertraglich abgedeckten Mitarbeitenden ergibt sich aus den vorliegenden Arbeitsverträgen und bezieht sich auf die Arbeitnehmer in Deutschland. Darüber hinaus hat Krones keinen weiteren Tarifvertrag übernommen, weshalb keine Arbeitnehmer außerhalb des EWR abgedeckt sind.
Die Mitarbeitenden von Krones sind darüber hinaus aktiv im sozialen Dialog vertreten. Dies erfolgt in Deutschland in der Krones AG durch die Betriebsräte, jedoch nicht auf europäischer Ebene. Krones hat keine Vereinbarungen über die Vertretung durch einen europäischen Betriebsrat. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Mitarbeitenden der Krones AG zur Gesamtzahl des Krones Konzerns.
Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog | |
Abdeckungsquote | Beschäftigte - EWR * (für Länder mit > 50 Beschäftigten, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) | Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (für Länder mit > 50 Beschäftigten, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) |
0 - 19% | ||
20 - 39% | ||
40 - 59% | 37,9 % (Deutschland) | 46,8% (Deutschland) |
60 - 79% | ||
80 - 100% |
* Europäischer Wirtschaftsraum
Die Geschlechterverteilung misst den Anteil von Frauen und Männern in den Führungsebenen nach Leiterplanstellen des Unternehmens. Die Leiterplanstelle definiert bei Krones die Führungsebene, ist an das Organigramm geknüpft und zeigt die Verantwortung für eine Organisationseinheit. Die Berechnung erfolgt durch die Ermittlung des Prozentsatzes der weiblichen Führungskräfte im Verhältnis zur Gesamtzahl der Führungskräfte. Die Altersverteilung der Mitarbeitenden analysiert die Altersstruktur der Belegschaft. Die Altersverteilung wird in verschiedenen Altersgruppen dargestellt, um ein umfassendes Bild der demografischen Struktur zu erhalten. Methodisch werden die Mitarbeitenden in Altersgruppen (z. B. unter 30, 30 bis 50, über 50) eingeteilt und der Prozentsatz jeder Gruppe berechnet. Eine mögliche Einschränkung sind gesetzliche Vorgaben zur Erfassung von alters- und geschlechtsbezogenen Daten.
Einheiten | 2024 | |
Führungsebene gesamt: 1.662 | ||
Weiblich | Kopfzahl | 275 |
% | 16,5 | |
Männlich | Kopfzahl | 1.386 |
% | 83,4 | |
Nicht erfasst | Kopfzahl | 1 |
% | 0,1 | |
Arbeitnehmer gesamt: 20.379 | ||
<30 Jahre | Kopfzahl | 3.727 |
% | 18,3 | |
30-50 Jahre | Kopfzahl | 10.827 |
% | 53,1 | |
>50 Jahre | Kopfzahl | 5.081 |
% | 24,9 | |
Keine Angabe | Kopfzahl | 744 |
% | 3,8 |
Die Richtlinie »Menschenrechte und Soziales« definiert Mindeststandards zum Thema Entlohnung. Die Durchschnittsgehälter werden von den Personalverantwortlichen der einzelnen Gesellschaften ermittelt. Basis für den internen Vergleich ist das Zielentgelt für festangestellte Vollzeitmitarbeitende zum 31.12.2024, das sich aus Grundgehalt, festen Zulagen und variabler Vergütung zusammensetzt. Die Vergütungspolitik der jeweiligen Gesellschaft beeinflusst diese Zusammensetzung. Von einer angemessenen Vergütung ist auszugehen, wenn der in der Gesellschaft gezahlte Mindestlohn über dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn des jeweiligen Landes liegt. Die Grundlage für den angegebenen Prozent-Wert bilden die Rückmeldungen der einzelnen Gesellschaften. Bei Gesellschaften, die hierzu keine Angabe abgegeben haben, erfolgt eine qualitative Bewertung des Einflusses auf die Gesamtbetrachtung. Diese wird anhand der Mitarbeiterzahl sowie des Heimat-Landes der einzelnen Gesellschaft getroffen. Anhand dieser qualitativen Betrachtung wurde kein Einfluss der fehlenden Rückmeldung auf die Gesamtbetrachtung ersichtlich. Somit kann die Annahme der weltweiten Gültigkeit getroffen werden.
Einheit | 2024 | |
Prozentsatz der Beschäftigten, die unter den geltenden Benchmarks für angemessene Löhne bezahlt werden | % | 0,2 * |
* Länder: Rumänien, Vereinigte Emirate
Im Krones Konzern ist die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden durch Sozialschutzmaßnahmen abgesichert, sei es durch öffentliche Programme oder durch unternehmensseitig angebotene Leistungen. Diese Mitarbeitenden sind gegen Einkommensverlust aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfälle, Erwerbsunfähigkeit, Elternzeit oder Ruhestand abgesichert. Der Schutz gegen Einkommensverlust im Ruhestand wird beispielsweise sowohl durch öffentliche Rentenprogramme als auch eine betriebliche Altersversorgung gewährleistet. Die soziale Absicherung der Mitarbeitenden soll durch eine sorgfältige Überprüfung der nationalen Rechtslage und unternehmensinterner Regelungen gewährleistet werden. Die Prüfung der landes- und gesellschaftsspezifischen Einhaltung der Standards erfolgt durch jeden Personalverantwortlichen. Dabei werden die sozialen Schutzmaßnahmen bewertet und geprüft, ob diese den Anforderungen entsprechen.
Land | Mitarbeitergruppe | Keine Abdeckung |
Indien | Zeitarbeitnehmer, Praktikanten | -Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist. |
-Ruhestand | ||
Indonesien | Zeitarbeitnehmer, Freelancer | k.A. |
Neuseeland | Mitarbeitende, die keine Staatsbürgerschaft oder dauerhaften Wohnsitz in diesem Land haben | Teilweise nur eingeschränkte Abdeckung abhängig von Visum: |
-Krankheit; | ||
-Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, zu dem der eigene Arbeitnehmer für das Unternehmen arbeitet; | ||
-Arbeitsunfall und erworbene Behinderung | ||
-Mutterschaftsurlaub; und | ||
-Ruhestand. | ||
Australien | Mitarbeitende, die keine Staatsbürgerschaft oder dauerhaften Wohnsitz in diesem Land haben | |
USA | Zeitarbeitnehmer, Praktikanten | -Arbeitslosigkeit |
-Mutterschutz | ||
-Bezahlte Krankheitstage | ||
Kenia | Alle Mitarbeitenden | -Arbeitslosigkeit |
Der Prozentsatz der Beschäftigten mit Behinderung ist eine wesentliche Kennzahl zur Bewertung der Inklusion und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen. Die Erhebung und Analyse dieser Daten basieren auf gesetzlichen Vorgaben, was zu Einschränkungen führt, da die Angabe dieser Informationen nicht überall verpflichtend oder erlaubt ist. Die Angabe basiert auf der Anzahl der Mitarbeitenden, von welchen Daten zur Verfügung gestellt worden sind. Einbezogen werden alle Gesellschaften, die zum einen aufgrund rechtlicher Regularien die Zahlen erheben dürfen und zum anderen Rückmeldungen dazu abgegeben haben. Die Anzahl der Mitarbeitenden mit Behinderung wird entsprechend zu der Gesamt-Zahl der betrachteten Gesellschaften berechnet. Somit sind mit dieser Anzahl 80 % von Krones weltweit abgedeckt.
Einheit | 2024 | |
Prozentsatz der Beschäftigten mit Behinderung | % | 3,9 |
Eine Kennzahl im Bereich Schulungen ist die durchschnittliche Anzahl von Schulungsstunden pro Mitarbeitenden. Diese Kennzahl misst die durchschnittliche Zeit, die Mitarbeitende in Schulungen investieren. Die Berechnung erfolgt durch die Gesamtzahl der Schulungsstunden geteilt durch die Anzahl der Mitarbeitenden.
Einheit | 2024 | ||
Durchschnittliche Anzahl von Schulungsstunden pro Mitarbeitenden | h/Mitarbeitenden | Weiblich: 15,6 | Männlich: 19,7 |
Für die Kennzahlen nutzen wir ein Datenerfassungstool. Bei technischen oder praktischen Hindernissen greifen wir auch Hochrechnungen zurück. Die Kennzahl der Anzahl und der Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle inkludiert keine Wegeunfälle.
Einheit | Arbeitskräfte des Unternehmens | |
Prozentualer Anteil der eigenen Belegschaft, die unter die ISO 45001 fällt | % | 69,9 |
Anzahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen | Anzahl | 0 |
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle * | Anzahl | 196 |
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle * | Anzahl/Mio. € | 5,6 |
Anzahl der Fälle von meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen bei den Arbeitnehmern * | Anzahl | 1 |
Anzahl der Ausfalltage aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen und Todesfällen durch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Todesfälle aufgrund von Erkrankungen in Bezug auf die Beschäftigten | Tage | 4.965 |
* meldepflichtig gemäß KPI-Steckbrief
Bei der Vergütungsanalyse wird das Zielentgelt der Mitarbeitenden der Krones AG zum 31.12.2024 als Maßstab für die Entlohnungsstrukturen herangezogen. Es umfasst das Grundgehalt, feste Zulagen und variable Vergütungsbestandteile, die sich nach der jeweiligen Vergütungspolitik richten. Hierbei wird der Brutto-Stundenlohn der weiblichen Arbeitnehmer mit dem der männlichen Arbeitnehmern verglichen.
Einheit | 2024 | |
Geschlechtsspezifisches Lohngefälle, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens männlicher Arbeitnehmer | % | 6,4 |
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung für die höchstbezahlte Person zum Median der jährlichen Gesamtvergütung für alle Arbeitnehmer (ohne die höchstbezahlte Person) | % | 25,6 |
Im Rahmen unserer Verpflichtung zu Transparenz und Integrität bestätigen wir, dass es im Berichtszeitraum keine Vorfälle und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit gab, die eine Offenlegung der monetären Beträge erforderlich machen würden. Ebenso gab es keine Verstöße im Zusammenhang mit arbeitsbezogener Diskriminierung und Belästigung, die zu Bußgeldern, Strafen oder Entschädigungen geführt haben. Entsprechend gibt es keine Verweise in unsere Finanzunterlagen.
Einheit | 2024 | |
Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Vorfälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung | Anzahl | 0 |
Anzahl der Beschwerden, die über die Kanäle eingereicht wurden, über die Personen aus der eigenen Belegschaft Bedenken äußern können, und die sich gegebenenfalls auf soziale und menschenrechtliche Angelegenheiten beziehen, die in ESRS S1 Abs. 2 definiert sind, mit Ausnahme von Diskriminierung und Belästigung | Anzahl | 0 |
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzleistungen aufgrund von Vorfällen und Beschwerden, die unter 103 (a, b) angegeben sind | € | 0 |
Zahl der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und -vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft im Berichtszeitraum, einschließlich der Angabe, wie viele davon gegen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen | Anzahl | 0 |
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzleistungen im Zusammenhang mit den in 104 a) beschriebenen Vorfällen | € | 0 |
Im Zuge der Globalisierung der Märkte erhöht auch der Krones Konzern kontinuierlich seinen Global Footprint durch das regionale Sourcing von Materialien, Komponenten und Dienstleistungen. Neben strategischen Vorteilen wie Kosteneffizienz, Kundennähe und der stärkeren Nutzung der Kompetenzen unserer internationalen Beschäftigten ergeben sich auch nachhaltigkeitsrelevante Einflüsse.
Auch unsere Geschäftspartner sind überwiegend Unternehmen mit einem relevanten Anteil körperlicher Arbeit, sowohl in der Lieferkette zur Produktion und Fertigung unserer Materialien als auch bei unseren Kunden, die unsere Maschinen in Betrieb nehmen. Krones ist sich bewusst, dass unsere Geschäftsbeziehungen und die definierten Projektfristen negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben können. Eine mangelnde Produktsicherheit könnte zu physischen Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen führen. Die Nichteinhaltung von Arbeits- und Menschenrechten in der Wertschöpfungskette sowie der Verkauf von fehlerhaften Produkten können die Sicherheit der Arbeitskräfte gefährden und Reputationsschäden, Umsatzeinbußen sowie rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Daher ist die Achtung der Menschenrechte für uns nicht nur im eigenen Geschäftsbereich unabdingbar, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette von zentraler Bedeutung und stellt die Basis dar, auf der wir als weltweit tätiger Konzern unsere Ziele anstreben und unsere Unternehmenskultur gestalten. Dabei betrachten wir die Befolgung der gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitsbedingungen, Vergütung und Arbeitssicherheit in den Ländern, in denen wir präsent sind, lediglich als den Beginn unseres Einsatzes für umfassende Standards. Krones strebt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette an, indem es von seinen direkten Lieferanten die Einhaltung definierter Standards sowie die Weitergabe dieser Standards in deren Lieferkette verlangt (siehe »Grundsatzdokumente«, Seite 93, » Richtlinien in Zusammenhang mit dem Management sozialer Themen«, Seite 140 sowie » Maßnahmen und Ressourcen S2«, Seite 157).
Der Bereich Corporate Procurement, der direkt an den Chief Operating Officer (COO) berichtet, koordiniert das Beschaffungsmanagement. Zur Koordination der Einhaltung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie zur Diskussion und Entscheidung kritischer Findings in der vorgelagerten Lieferkette dient das Supply Chain Governance Board, zusammengesetzt aus Einkauf, Lieferantenqualitätsmanagement, Corporate Governance und Sustainability. Der vom Vorstand beauftragte Human Rights Officer übernimmt eine Kontrollfunktion und prüft regelmäßig sowie anlassbezogen, wie den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachgekommen wird.
Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | Nachgelagert | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Wertschöpfungskette | ||
[S2] Arbeitsbedingungen | |||||
Gesundheitsbelastungen durch nachteilige Arbeitsbedingungen | Bei anhaltend langen Arbeitszeiten, mangelnder Work-Life-Balance sowie aufgrund fehlender oder mangelhafter Maßnahmen im Gesundheits- und Arbeitsschutz können sich negative Auswirkungen auf die mentale und physische Gesundheit der Beschäftigten entlang der gesamten Wertschöpfungskette ergeben. | Negative Auswirkung | • | • | |
Verletzung von Mitbestimmungsrechten und fairer Entlohnung durch fehlende Repräsentation | Bei fehlender oder eingeschränkter Arbeitnehmervertretung, keinem sozialem Dialog, Einschränkung der Vereinigungsfreiheit oder Unterdrückung von Tarifverhandlungen kann es zur Verletzung von Mitbestimmungsrechten sowie negativen Effekten auf Lebensbedingungen und finanzielle Situation der Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette kommen. | Negative Auswirkung | • | ||
Arbeitsbelastung durch hohe Fluktuation und Befristungen | Erhöhte Arbeitslast, Arbeitsplatzunsicherheit oder befristete Arbeitsverträge können zu Stress- und Drucksituationen sowie unsicherer Beschäftigungslage für Arbeitnehmer entlang der Wertschöpfungskette führen. | Negative Auswirkung | • | ||
Umsatzrückgang durch ungenügende Sicherheit der Produkte | Bei Herstellung, Vertrieb und Verkauf gefährlicher oder fehlerhafter Produkte und daraus folgender Gefahren für Arbeitnehmer in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette können sich negative Effekte auf Reputation, Kundenzufriedenheit und mittelbar auch Umsatz ergeben. | Risiko | • | • | |
[S2] Gleichbehandlung und Chancengleichheit | |||||
Nachteile durch diskriminierendes Arbeitsumfeld | Bei Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Belästigung am Arbeitsplatz können beeinträchtigte Karrierechancen, Verletzung von Arbeitnehmerrechten sowie infolgedessen negative Auswirkungen auf Lebensstil, wirtschaftliche Situation und mentale sowie körperliche Gesundheit bei Arbeitnehmern entlang der Wertschöpfungskette eintreten. | Negative Auswirkung | • | • | |
Unzufriedenheit durch Gender Pay Gap | Bei Vorhandensein eines Gender Pay Gaps können Diskriminierung sowie abnehmende Zufriedenheit bei Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette eintreten. | Negative Auswirkung | • | • | |
[S2] Sonstige arbeitsbezogene Rechte | |||||
Verletzung von Menschen- und Grundrechten durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten | Bei moderner Sklaverei (Kinder- und Zwangsarbeit), menschenunwürdiger Unterbringung (mangelnde Hygiene, Platzmangel, fehlende sanitäre Anlagen) sowie Verlust von persönlichen Daten oder Verletzung des Datenschutzes bei Beschäftigten in der Wertschöpfungskette können sich Verletzungen von Menschenrechten, Persönlichkeitsrechten sowie Gesundheitsgefährdungen ereignen. | Negative Auswirkung | • | • | |
Bußgelder und Umsatzeinbußen durch Menschenrechtsverletzungen | Bei Verletzung von Menschenrechten, Arbeitsrechten sowie Verstößen gegen Jugendschutz in der Belegschaft sowie entlang der Wertschöpfungskette können Reputationsschäden, Umsatzeinbußen sowie Kosten aufgrund von Bußgeldern die Folge sein. | Risiko | • | • |
Short-term (<1 Jahr) | Medium-term (1-5 Jahre) | Long-term (>5Jahre) | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Zeithorizont | ||
[S2] Arbeitsbedingungen | |||||
Gesundheitsbelastungen durch nachteilige Arbeitsbedingungen | Bei anhaltend langen Arbeitszeiten, mangelnder Work-Life-Balance sowie aufgrund fehlender oder mangelhafter Maßnahmen im Gesundheits- und Arbeitsschutz können sich negative Auswirkungen auf die mentale und physische Gesundheit der Beschäftigten entlang der gesamten Wertschöpfungskette ergeben. | Negative Auswirkung | • | • | |
Verletzung von Mitbestimmungsrechten und fairer Entlohnung durch fehlende Repräsentation | Bei fehlender oder eingeschränkter Arbeitnehmervertretung, keinem sozialem Dialog, Einschränkung der Vereinigungsfreiheit oder Unterdrückung von Tarifverhandlungen kann es zur Verletzung von Mitbestimmungsrechten sowie negativen Effekten auf Lebensbedingungen und finanzielle Situation der Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette kommen. | Negative Auswirkung | • | ||
Arbeitsbelastung durch hohe Fluktuation und Befristungen | Erhöhte Arbeitslast, Arbeitsplatzunsicherheit oder befristete Arbeitsverträge können zu Stress- und Drucksituationen sowie unsicherer Beschäftigungslage für Arbeitnehmer entlang der Wertschöpfungskette führen. | Negative Auswirkung | • | • | |
Umsatzrückgang durch ungenügende Sicherheit der Produkte | Bei Herstellung, Vertrieb und Verkauf gefährlicher oder fehlerhafter Produkte und daraus folgender Gefahren für Arbeitnehmer in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette können sich negative Effekte auf Reputation, Kundenzufriedenheit und mittelbar auch Umsatz ergeben. | Risiko | • | ||
[S2] Gleichbehandlung und Chancengleichheit | |||||
Nachteile durch diskriminierendes Arbeitsumfeld | Bei Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Belästigung am Arbeitsplatz können beeinträchtigte Karrierechancen, Verletzung von Arbeitnehmerrechten sowie infolgedessen negative Auswirkungen auf Lebensstil, wirtschaftliche Situation und mentale sowie körperliche Gesundheit bei Arbeitnehmern entlang der Wertschöpfungskette eintreten. | Negative Auswirkung | • | • | |
Unzufriedenheit durch Gender Pay Gap | Bei Vorhandensein eines Gender Pay Gaps können Diskriminierung sowie abnehmende Zufriedenheit bei Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette eintreten. | Negative Auswirkung | • | ||
[S2] Sonstige arbeitsbezogene Rechte | |||||
Verletzung von Menschen- und Grundrechten durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten | Bei moderner Sklaverei (Kinder- und Zwangsarbeit), menschenunwürdiger Unterbringung (mangelnde Hygiene, Platzmangel, fehlende sanitäre Anlagen) sowie Verlust von persönlichen Daten oder Verletzung des Datenschutzes bei Beschäftigten in der Wertschöpfungskette können sich Verletzungen von Menschenrechten, Persönlichkeitsrechten sowie Gesundheitsgefährdungen ereignen. | Negative Auswirkung | • | ||
Bußgelder und Umsatzeinbußen durch Menschenrechtsverletzungen | Bei Verletzung von Menschenrechten, Arbeitsrechten sowie Verstößen gegen Jugendschutz in der Belegschaft sowie entlang der Wertschöpfungskette können Reputationsschäden, Umsatzeinbußen sowie Kosten aufgrund von Bußgeldern die Folge sein. | Risiko | • |
Anstelle von direkten Befragungen setzt Krones auf bewährte Methoden des regelmäßigen Austauschs, wie Lieferanten- und Kundengespräche, Sustainability Assessments, Supplier Days und diverse Auditformate, um Einblicke in die Stakeholder-Perspektiven zu erhalten.
Die Frequenz der Audits und Assessments orientiert sich an der Risikobewertung. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen teilen sich die Bereiche Corporate Procurement, Corporate Sustainability und Supplier Quality Management. Eine Software unterstützt dabei die Nachverfolgung und Umsetzung der definierten Maßnahmen. In den Audits werden Gespräche mit Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Diversitätsmerkmalen geführt, um ein umfassendes Bild des jeweiligen Unternehmens zu erhalten und vielfältige Perspektiven zu integrieren. Diese Prüfungen sind unter anderem darauf ausgerichtet, die Einhaltung von Umweltstandards sowie sozialen Kriterien zu bewerten und sicherzustellen. Durch diese strukturierten Bewertungsprozesse können wir Risiken identifizieren, die Leistung unserer Lieferanten überwachen und Verbesserungspotenziale aufdecken. Besonders die Audits ermöglichen es uns, einen tieferen Einblick in die Arbeitsbedingungen innerhalb der Lieferkette zu erhalten und sicherzustellen, dass die Rechte und das Wohlbefinden der dortigen Arbeitskräfte respektiert und gefördert werden.
Neben der Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Lieferkette pflegt Krones einen intensiven Austausch mit seinen Kunden, sowohl auf Baustellen als auch im Rahmen von Serviceleistungen. Auf Baustellen arbeiten Krones Mitarbeitende eng mit den Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass die Installation und Inbetriebnahme der Anlagen reibungslos verlaufen. Regelmäßige Meetings und Besprechungen dienen zur Fortschrittüberwachung und Reaktion auf Herausforderungen. Im Servicebereich bietet Krones umfassende Unterstützung durch Wartungs- und Reparaturdienste an, wobei der direkte Kontakt zu den Kunden und deren Arbeitskräften eine zentrale Rolle spielt. Dieser Austausch ermöglicht es, spezifische Bedürfnisse und Anforderungen zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Zudem fördert Krones den Dialog mit den Arbeitskräften vor Ort, um deren Feedback und Anregungen in die kontinuierliche Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen einfließen zu lassen. Daneben bietet die Krones Akademie Schulungen für die Mitarbeitenden unserer Kunden an, um den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Maschinen zu gewährleisten.
Als Mitglied des UN Global Compact seit 2012 verpflichtet sich Krones zu kontinuierlicher Verbesserung und bewertet die Effektivität des Stakeholder-Engagements durch strukturierte Erfassung und Auswertung der Interaktionen. Unser allgemeiner Ansatz zur Einbindung schließt regelmäßige Kommunikation und die Entwicklung der Lieferanten ein, um eine kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung unserer Standards zu gewährleisten. Darüber hinaus hat jede Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette zu jeder Zeit die Möglichkeit, direkt einen Ansprechpartner bei Krones zu kontaktieren oder Hinweise über das Hinweisgebersystem abzugeben.
Weitere Erläuterungen unter »Interessen und Standpunkte der Stakeholder« auf Seite 95 und unter »Hinweisgebersystem« auf Seite 166.
Unsere Ziele zur sozialen Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette sind in der Richtlinie »Menschenrechte und Soziales« verankert und adressieren die Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette. Das Ziel umfasst dabei die Akzeptanz des Krones Lieferantenkodex, die Durchführung eines Due Diligence Checks und einer jährlichen Risikoanalyse. Für identifizierte kritische Lieferanten ist ein vertieftes Sustainability Assessment durchzuführen, worauf anschließend gegebenenfalls weitere Korrekturmaßnahmen oder ein Social Audit folgen können. Zur Zieldefinition wurden die Geschäftsprozesse und rechtliche Anforderungen erörtert, um eine einheitliche Zielsetzung zu entwickeln. Zur Festlegung des Ziels wurden interne Daten sowie externe Datenbanken genutzt, um Informationen über die Lieferantenleistung und -compliance zu integrieren. Da das Ziel im Rahmen des Reviews der Nachhaltigkeitsziele im Jahr 2024 erstmals definiert wurde, gab es bisher keine Änderung in der Methodik oder den zugrunde gelegten Annahmen.
Da sich das Ziel auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette bezieht, können im Bereich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht alle identifizierten IROs dem Ziel zugeordnet werden. Dennoch sind alle IROs in unseren Richtlinien verankert und wir setzen entsprechende Maßnahmen um. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch definierte Prozesse überwacht, die sowohl Datenanalysen als auch Audits umfassen. Weitere Erläuterungen unter »Nachhaltigkeitsziele«, Seite 83.
Maßnahme | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
Unterzeichnung des Lieferantenkodex | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | short-term, medium-term, long-term | Personelle Ressourcen | Lieferantenstammdaten, personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung |
Selbstauskunftsfragebogen | ||||
Due Diligence Checks | Vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette | Datenbankkosten, personelle Ressourcen | ||
Risikoanalyse zu Nachhaltigkeitsthemen | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | |||
Sustainability Assessment | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | short-term, medium-term, long-term | Datenbankkosten, personelle Ressourcen | Lieferantenstammdaten, personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung |
Korrekturmaßnahmen | Personelle Ressourcen | |||
Sozial- und Qualitätaudits | ||||
Schulungen | Arbeitskräfte des Unternehmens | |||
Kontinuierliche Dialoge und Austauschformate | Vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette | |||
Produktsicherheit und Krones Akademie | Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Weitere Erläuterungen unter »Finanzielle Effekte und Investitionen« auf Seite 85.
Der konzernweite Lieferantenkodex von Krones bildet das Fundament für ein gemeinsames Werteverständnis und dient als Grundlage für eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit unseren Zulieferern. Das Kapitel »Achtung der Menschenrechte« adressiert die Anforderungen und Erwartungen bezüglich menschenrechtlicher Sorgfalt an unsere Zulieferer. Neben den inhaltlichen Pflichten adressiert der Lieferantenkodex auch mögliche Sanktionen, Vertragsstrafen, Auditrechte sowie Meldewege bei Verstößen. Der Lieferantenkodex muss als Bedingung vor Beginn einer Geschäftsbeziehung von allen Lieferanten aktiv bestätigt werden. Auch bei Lieferanten, mit welchen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, erfolgt schrittweise der Rollout des Lieferantenkodex.
Beim Onboarding eines neuen Lieferanten erhält dieser vom Einkauf je nach Warengruppe standardisierte Fragebögen zur Lieferantenqualifizierung. Der Basis-Fragebogen, an dem sich die spezialisierten Versionen der jeweiligen Lieferantengruppen orientieren, enthält gezielt Fragen zu Menschenrechten und Compliance.
Um etwaige Menschenrechtsverstöße in der vorgelagerten Lieferkette zu identifizieren, werden unter anderem regelmäßige Due Diligence Checks durch das Compliance Team durchgeführt. Das verwendete Tool bezieht dabei öffentlich zugängliche Quellen aller Art mit ein. Im Fall von Due Diligence Findings zu menschen- und arbeitsrechtlichen Verstößen, Gerichtsverfahren oder Sanktionen berät das zuständige Supply Chain Governance Board einzelfallspezifisch über weitere Schritte, wobei es im Ernstfall zur direkten Sperrung des Lieferanten kommen kann. Diese Prüfungen sind ein integraler Bestandteil unserer Beschaffungsstrategie und ermöglichen es uns, proaktiv Risiken zu managen.
Um mehr Transparenz hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Risiken in unserer globalen Lieferkette zu erhalten, haben wir eine datenbankgestützte Risikoanalyse mit Fokus auf Umweltrisiken sowie Arbeits- und Menschenrechtsrisiken durchgeführt. Der Lieferantenstamm des Krones Konzerns wird auf Grundlage des Einkaufsvolumens, des Herkunfts- beziehungsweise Produktionslands sowie der gelieferten Produkte und Dienstleistungen datenbankspezifisch im Rahmen der abstrakten Risikoanalyse bewertet. Die abstrakte Risikoanalyse zeigt, dass aufgrund der globalen Geschäftstätigkeit in der Wertschöpfungskette von Krones ein inhärentes Risiko für Kinder- und Zwangsarbeit besteht, insbesondere in Ländern und Branchen, in welchen Kinder- und Zwangsarbeit weit verbreitet ist. Die Durchführung der konkreten Risikoanalyse hat ergeben, dass keiner unserer Lieferanten ein signifikantes Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit aufweist.
Lieferanten mit einem hohen abstrakten Risiko werden im folgenden Schritt mittels eines Sustainability Assessments konkret bewertet. Das Ergebnis hilft uns dabei, mögliche Risiko-Hotspots hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen in der vorgelagerten Lieferkette zu identifizieren. Das Sustainability Assessment bildet damit das Fundament für weitere Schritte wie Korrekturmaßnahmen, Audits oder Entwicklungsgespräche.
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Sustainability Assessments lassen sich gezielte Korrekturmaßnahmen festlegen, die darauf ausgerichtet sind, die ökologischen und sozialen Standards in unserer Lieferkette stetig zu optimieren. Indem wir den Austausch mit unseren Lieferanten intensivieren, unterstützen wir die Realisierung identifizierter Verbesserungsmöglichkeiten und tragen somit zu einer nachhaltigeren Wertschöpfungskette bei.
Seit mehreren Jahren werden Themen der menschenrechtlichen Sorgfalt bei Lieferanten durch sogenannte Sozialaudits geprüft. Die Audits werden in digitaler Form durch den Bereich Sustainability durchgeführt. Die Auswahl der auditierten Lieferanten orientiert sich an der Risikoanalyse. Im Falle von Findings werden Maßnahmen identifiziert und den Lieferanten auch Lösungsvorschläge auf den Weg gegeben. Ausgehend von Schwere und Art des Findings folgen Prozesse des Entwickelns, Kommunizierens oder - in letzter Konsequenz - des Sperrens des Lieferanten. Neben den Sozialaudits wurden auch die klassischen Produkt-, Prozess- und Systemaudits bei Lieferanten um Fragen zur menschenrechtlichen Sorgfalt ergänzt.
Speziell für Beschäftigte mit regelmäßigem Drittkontakt gibt es das Training »Menschenrechte bei Krones«. Eine der Fokusgruppen bildet dabei der Einkauf. In mehreren Modulen werden menschen- und arbeitsrechtliche Themen angesprochen, fiktive Fälle bewertet und Lösungsvorschläge dargestellt. Zudem wird ein Training für nachhaltige Beschaffung für Schlüssel-Stakeholder im Einkaufsbereich angeboten.
Unsere Mitarbeitenden und die unserer Kunden werden in der Krones Akademie umfassend geschult, um den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Maschinen zu gewährleisten. Neben Richtlinien definieren Betriebsanleitungen den Umgang mit der Maschine und legen verschiedene Kriterien zum sicheren und sachgerechten Bedienen und Einrichten der Maschine sowie zur Durchführung anfallender Wartungs-, Reinigungs-, und Schmierarbeiten fest. Dazu gehören Schutzkonzepte der Maschine, Anforderungen an das Fachpersonal des Betreibers sowie themen- und maschinenspezifische Sicherheitshinweise. Standarddokumente und Checklisten werden genutzt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Themen bei der Übergabe der Maschinen vollständig abgedeckt sind. Die Tochtergesellschaft System Logistics SpA hat zudem ein Managementsystem für automatisierte Lagertechnik als sensiblen Bereich implementiert.
Nachhaltigkeitsthemen sind ein fester Bestandteil im Rahmen von Lieferanten- und Kundengesprächen, den Quarterly Business Reviews mit Lieferanten sowie Lieferantentagen (Supplier Days).
Gemäß des Unternehmensleitbilds verpflichtet sich Krones zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Geschäftsverhalten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Corporate Governance bezeichnet in diesem Kontext die faktische und rechtliche Unternehmensführung und -kontrolle, mit dem Ziel, Transparenz zu gewährleisten, ethisches Verhalten zu fördern und die Einhaltung gesetzlicher sowie unternehmensinterner Vorgaben sicherzustellen. Über die im Folgenden dargestellten Richtlinien, Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen soll eine Kultur der Offenheit gefördert werden, um das Vertrauen der Stakeholder des Unternehmens zu stärken (siehe »Erklärung zur Unternehmensführung«, Seite 241).
Die folgenden Kapitel fokussieren im Gegensatz zum Kapitel »Sustainability Governance« nicht auf die organisatorische Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements bei Krones (siehe Kapitel »Sustainabilty Governance«, Seite 91), sondern auf die Grundsätze und Prozesse der Sicherstellung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und eines integren Geschäftsverhaltens, konkret dargestellt an Angaben zu:
― |
Unternehmenskultur |
― |
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
― |
Management der Beziehungen mit Lieferanten inkl. Zahlungspraktiken |
― |
Digitale Verantwortung |
Im Rahmen unserer nachhaltigen Unternehmensstrategie zahlen übergreifend folgende konzernweit gültige Richtlinien in die Governance-Themen ein.
Weitere Erläuterungen unter »Grundsatzdokumente«, Seite 93.
Richtlinie | Allgemeine Ziele | Wichtigste Inhalte |
Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche | -Minimierung des Korruptionsrisikos | Geldwäschebekämpfung inkl.: |
-Compliance-Sicherstellung | -Präventionsstrategien | |
-Due Diligence Verfahren | ||
-Sorgfaltspflichten | ||
Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen | -Minimierung des Korruptionsrisikos | -Umgang mit Zuwendungen |
-Verhalten in Situationen mit Korruptionsgefahr | ||
Richtlinie Spenden und Sponsoring | -Spenden- und Sponsoringregelungen | |
-Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten | ||
-Definition von Förderbereichen | ||
-Berichtspflichten an zuständiges Gremium | ||
Richtlinie zum Umgang mit vertriebsbezogenen Geschäftspartnern | -Auf Dauer ausgelegte Handelsvertreterverhältnisse | |
-Auf einzelfallweise ausgelegte Geschäftsvermittlungen | ||
Richtlinie zum Umgang mit dem Wettbewerb | -Minimierung des Korruptionsrisikos | -Kartellrecht |
-Verhinderung von Kartellrechtsverstößen | -Beziehungen zu Dritten | |
Richtlinie zum Verhalten in Situationen mit Korruptionsgefahr | -Minimierung des Korruptionsrisikos | -Korruption |
-Bestechung | ||
-Geldwäsche | ||
-Umgang mit Zuwendungen | ||
-Umgang mit dem Wettbewerb | ||
-Umgang mit vertriebsbezogenen Geschäftspartnern | ||
Richtlinie zum Umgang mit Informationen, Normen und Dokumenten | -Schaffung einer Basis für eine verantwortungsvolle und wertorientierte Unternehmensführung | -Richtlinienprozess und Begrifflichkeiten |
Richtlinie zur Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung | -Gewährleistung von Rechtssicherheit | -Grundprinzipien der Vertretungberechtigung |
Missbrauchsprävention | ||
Hinweisgeberrichtlinie | -Schutz von Hinweisgebenden | -Darstellung des Hinweisgeberprozesses sowie -systems inkl. Meldekanäle und -stellen |
Richtlinie für den sicheren Betrieb von IT-Systemen | -Sicherer Betrieb von IT-Systemen | -Grundsätze und Verantwortlichkeiten in Bezug auf IT-Systeme |
Cyber Security Policy | -Erreichung der Ziele der Cyber Security | -Wesentliche Ziele und Grundsätze der Cyber Security |
-Definition des organisatorischen Rahmens und Verantwortlichkeiten | ||
Datenschutzrichtlinie | -Compliance-Sicherstellung | -Inhalte entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) |
Richtlinie | Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter | Anwendungsbereich |
Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche | Geldwäschegesetz | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit |
-Anwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette | ||
Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen | ||
Richtlinie Spenden und Sponsoring | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit | |
-Anwendung im eigenen Geschäftsbereich | ||
Richtlinie zum Umgang mit vertriebsbezogenen Geschäftspartnern | UN-Konventionen gegen Korruption | |
Richtlinie zum Umgang mit dem Wettbewerb | Kartellrecht | |
Richtlinie zum Verhalten in Situationen mit Korruptionsgefahr | -UN-Konventionen gegen Korruption | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit |
-UK Bribery Act (UKBA) | -Anwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette | |
-Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) der USA | ||
Richtlinie zum Umgang mit Informationen, Normen und Dokumenten | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit | |
-Anwendung im eigenen Geschäftsbereich | ||
Richtlinie zur Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung | ||
Hinweisgeberrichtlinie | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit | |
-Anwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette | ||
Richtlinie für den sicheren Betrieb von IT-Systemen | -Verbindlichkeit für alle Administratoren und deren Führungskräfte | |
-Anwendung im eigenen Geschäftsbetrieb | ||
Cyber Security Policy | -EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) | -Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden des Krones Konzerns weltweit |
-NIS 2 | -Anwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette | |
-EU Cyber Resilience Act | ||
Datenschutzrichtlinie | EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) |
Richtlinie | Verantwortliche Organisationeinheit | Überwachungsprozess |
Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche | -Head of Corporate Governance | -Interne Überprüfungen durch regelmäßige Audits |
-Verabschiedung durch den Vorstand | ||
Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen | ||
Richtlinie Spenden und Sponsoring | ||
Richtlinie zum Umgang mit vertriebsbezogenen Geschäftspartnern | ||
Richtlinie zum Umgang mit dem Wettbewerb | ||
Richtlinie zum Verhalten in Situationen mit Korruptionsgefahr | ||
Richtlinie zum Umgang mit Informationen, Normen und Dokumenten | -Head of Corporate Governance | -Interne Überprüfungen durch regelmäßige Audits |
-Verabschiedung durch den Vorstand | ||
Richtlinie zur Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung | ||
Hinweisgeberrichtlinie | ||
Richtlinie für den sicheren Betrieb von IT-Systemen | -Head of Corporate Cyber Security | |
-Verabschiedung durch den Vorstand | ||
Cyber Security Policy | ||
Datenschutzrichtlinie |
Richtlinie | Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern | Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger | Adressierte Themen in Bezug auf die IROs |
Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche | Dialogbasierte Einbindung in die Richtlinien-entwicklung | -Verfügbar für alle Mitarbeitenden | -Unternehmenskultur |
-Zugriff über internes Richtlinien-management-System | -Korruption und Bestechung | ||
Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen | |||
Richtlinie Spenden und Sponsoring | |||
Richtlinie zum Umgang mit vertriebsbezogenen Geschäftspartnern | |||
Richtlinie zum Umgang mit dem Wettbewerb | |||
Richtlinie zum Verhalten in Situationen mit Korruptionsgefahr | |||
Richtlinie zum Umgang mit Informationen, Normen und Dokumenten | Dialogbasierte Einbindung in die Richtlinien-entwicklung | -Verfügbar für alle Mitarbeitenden | -Unternehmenskultur |
-Zugriff über internes Richtlinien-management-System | |||
Richtlinie zur Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung | |||
Hinweisgeberrichtlinie | |||
Richtlinie für den sicheren Betrieb von IT-Systemen | -Unternehmenskultur | ||
-Digitale Verantwortung | |||
Cyber Security Policy | |||
Datenschutzrichtlinie |
Weitere Erläuterungen unter »Hinweisgebersystem«, Seite 166.
Ethisches und moralisch integres Geschäftsverhalten sowie eine sichere und vertrauensvolle digitale Infrastruktur bilden für global agierende Unternehmen mit komplexen Wertschöpfungsketten die Grundlage jeder Unternehmensführung. Die Fülle an internationalen Geschäftspartnern sowie die Vielzahl der globalen Standorte und Tochterunternehmen fordert zum einen ein effektives Compliance Management System, um regelkonformes Verhalten sicherzustellen, wobei die im Unternehmen zu befolgenden Regeln über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Zum anderen können Datenschutz und Informationssicherheit sowohl in unseren eigenen Betriebsprozessen als auch in Bezug auf unsere Produkte und Dienstleistungen nur auf Basis funktionierender Grundsätze und Verfahren im Bereich Cyber Security aufrechterhalten werden. Letztlich bilden ein konsistentes Regelwerk, störungsfreie IT-Prozesse und verlässliche vertragliche Rahmenbedingungen die Grundlage für das Vertrauen unserer Geschäftspartner und Mitarbeitenden.
Strategisch und operativ sind die hier unter »Governance« berichteten Themen bei Krones in unterschiedlichen Bereichen und Stabstellen verortet:
Übergeordnete Definition und Kontrolle der unternehmerischen Grundsätze des Unternehmens mit dem Ziel einer integren und vertrauensvollen Unternehmenskultur obliegt dem Bereich Corporate Governance. Die konzernweit verantwortliche Stabstelle berichtet disziplinarisch an die CFO sowie fachlich an den Gesamtvorstand und steuert konzernweit das Richtlinienwesen, das Compliance Management sowie die Kontrolltätigkeiten der internen Revision. Ein Governance-Komitee, welches aus Vertretern aller Vorstandsbereiche zusammengesetzt ist und dessen Vorsitz der Head of Corporate Governance hat, unterstützt die präventive Arbeit des Bereichs. Die verschiedenen Regionen, in denen der Krones Konzern Niederlassungen unterhält, sowie einige Tochtergesellschaften verfügen über eigene Governance-Beauftragte, welche den Zentralbereich unterstützen und der Belegschaft vor Ort als direkte Kontaktpersonen dienen. Zusätzlich wird quartalsweise ein schriftlicher Bericht an den Vorstand erstellt, der detaillierte Informationen unter anderem zu Schulungsmaßnahmen, der aktuellen Ressourcenlage, den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfungen sowie eine Übersicht über wesentliche Compliance-Vorfälle inklusive ihres Status enthält. Einmal im Jahr erfolgt im Prüfungs- und Risikoausschuss die Jahresberichterstattung.
Das Management der Beziehungen mit Lieferanten obliegt der Abteilung Corporate Procurement. Die dort zuständigen Einkaufsmitarbeitenden und speziell die jeweils beauftragten Category Manager fungieren als zentrale Ansprechpartner gegenüber den Zulieferern und definieren in diesem Zuge auch Aspekte wie Zahlungspraktiken. Bei Krones legen wir großen Wert auf kooperative und partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten. Wir erwarten von ihnen eine proaktive Mitwirkung bei Risikobewertungen, Überwachungsprozessen und Berichterstattungen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern sowohl unsere eigene Nachhaltigkeitsleistung als auch die unserer Lieferanten kontinuierlich zu verbessern.
Parallel steuert die an den CEO berichtende und konzernweit zuständige Stabstelle Corporate Cyber Security Datenschutz und Informationssicherheit. Ziel ist die Sicherstellung digitaler Verantwortung entlang der Wertschöpfung. In den Regionen, in denen dies gesetzlich gefordert ist, wurden zusätzliche Datenschutzbeauftrage für die jeweiligen Tochtergesellschaften installiert. Sie sind sowohl mit den zentralen Datenschutzvorgaben des Konzerns vertraut als auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen ihrer jeweiligen Region. Darüber hinaus verfügen alle Fachbereiche der Krones AG, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, sowie alle Tochtergesellschaften über eigene Datenschutzkoordinierende. Ein Netz aus lokalen Cyber Security Coordinators in den unterschiedlichen Regionen und Gesellschaften koordiniert das Thema Informationssicherheit.
Vorgelagert | Eigener Geschäftsbereich | Nachgelagert | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Wertschöpfungskette | ||
Unternehmenskultur | |||||
Belastung der Mitarbeitenden durch unzureichende Unternehmenskultur | Durch das Nichtvorhandensein einer auf gemeinsamen Werten und Vertrauen basierenden Unternehmenskultur (auch durch das Fehlen eines geschützten Hinweisgebersystems) können bei Beschäftigten geringere Identifikation, Orientierungslosigkeit sowie (psychischer) Stress ausgelöst werden. | Negative Auswirkung | • | • | • |
Finanzschaden durch Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern | Infolge einer korrumpierbaren Unternehmenskultur kann es zu Reputationsschäden und damit verbundenen Umsatzeinbußen durch vermindertes Vertrauen von Geschäftspartnern kommen. | Risiko | • | • | • |
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | |||||
Förderung von Armut und Ungleichheit durch (Toleranz von) Korruption | Bei Duldung oder aktiver Beteiligung an korrupten Handlungen in der Wertschöpfungskette können sich lokale Armut und gesellschaftliche Ungleichheit ergeben. | Negative Auswirkung | • | • | • |
Management der Beziehungen mit Lieferanten inkl. Zahlungspraktiken | |||||
Instabile Lieferkette durch unsichere Zahlungspraktiken | Bei verspäteter Zahlung von Lieferantenrechnungen über die vertraglich vereinbarte Frist hinaus kann es zu negativen Folgen für die wirtschaftliche Situation der Lieferanten kommen, inklusive Schwierigkeiten bei der firstgerechten Entlohnung ihrer Beschäftigten. | Negative Auswirkung | • | ||
Digitale Verantwortung (unternehmensspezifische Themen, Nicht-ESRS) | |||||
Datenschutzverletzungen durch unverantwortlichen Umgang | Infolge eines unverantwortlichen Umgangs mit Kunden- und Geschäftspartnerdaten durch ungenügende oder fehlerhafte Datenschutz-Prozesse kann es zu Datenverlusten und Datenschutzverletzungen kommen. | Negative Auswirkung | • | • | • |
Wirtschaftlicher Schaden aufgrund von Verstößen gegen Datenschutz und -sicherheit | Bei Verstößen gegen Datenschutz und Datensicherheit entlang der Wertschöpfungskette können Reputationsschäden, Umsatzeinbußen sowie Kosten aufgrund von Bußgeldern die Folge sein. | Risiko | • | • | • |
Short-term (<1 Jahr) | Medium-term (1-5 Jahre) | Long-term (>5Jahre) | |||
IRO-Cluster | Typ | Beschreibung | Zeithorizont | ||
Unternehmenskultur | |||||
Belastung der Mitarbeitenden durch unzureichende Unternehmenskultur | Durch das Nichtvorhandensein einer auf gemeinsamen Werten und Vertrauen basierenden Unternehmenskultur (auch durch das Fehlen eines geschützten Hinweisgebersystems) können bei Beschäftigten geringere Identifikation, Orientierungslosigkeit sowie (psychischer) Stress ausgelöst werden. | Negative Auswirkung | • | ||
Finanzschaden durch Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern | Infolge einer korrumpierbaren Unternehmenskultur kann es zu Reputationsschäden und damit verbundenen Umsatzeinbußen durch vermindertes Vertrauen von Geschäftspartnern kommen. | Risiko | • | ||
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | |||||
Förderung von Armut und Ungleichheit durch (Toleranz von) Korruption | Bei Duldung oder aktiver Beteiligung an korrupten Handlungen in der Wertschöpfungskette können sich lokale Armut und gesellschaftliche Ungleichheit ergeben. | Negative Auswirkung | • | ||
Management der Beziehungen mit Lieferanten inkl. Zahlungspraktiken | |||||
Instabile Lieferkette durch unsichere Zahlungspraktiken | Bei verspäteter Zahlung von Lieferantenrechnungen über die vertraglich vereinbarte Frist hinaus kann es zu negativen Folgen für die wirtschaftliche Situation der Lieferanten kommen, inklusive Schwierigkeiten bei der firstgerechten Entlohnung ihrer Beschäftigten. | Negative Auswirkung | • | ||
Digitale Verantwortung (unternehmensspezifische Themen, Nicht-ESRS) | |||||
Datenschutzverletzungen durch unverantwortlichen Umgang | Infolge eines unverantwortlichen Umgangs mit Kunden- und Geschäftspartnerdaten durch ungenügende oder fehlerhafte Datenschutz-Prozesse kann es zu Datenverlusten und Datenschutzverletzungen kommen. | Negative Auswirkung | • | ||
Wirtschaftlicher Schaden aufgrund von Verstößen gegen Datenschutz und -sicherheit | Bei Verstößen gegen Datenschutz und Datensicherheit entlang der Wertschöpfungskette können Reputationsschäden, Umsatzeinbußen sowie Kosten aufgrund von Bußgeldern die Folge sein. | Risiko | • | • |
Bei der Identifizierung wesentlicher Auswirkungen in Bezug auf die Unternehmensführung hat Krones ein Set an Kriterien angewendet, welches seine Standorte, Aktivitäten, den Sektor und die Struktur von Krones umfasst. Die Standortanalyse bezieht sich auf geografische und lokale Faktoren. Die Überprüfung unserer Aktivitäten umfasst die direkten und indirekten Auswirkungen unserer Produktionsprozesse und Dienstleistungen. Im Hinblick auf den Sektor berücksichtigen wir branchenspezifische Herausforderungen. Die Struktur des Konzerns wird ebenfalls betrachtet, um sicherzustellen, dass unsere Organisationsform und unser Geschäftsmodell die Einhaltung von Governance-Standards unterstützen und fördern.
Für das Ziel der Compliance Risk Assessments werden alle Gesellschaften des Krones Konzerns berücksichtigt. Der Rollout dieser Risk Assessments soll das Verständnis für Compliance stärken und das Vertrauen der Mitarbeitenden in ein offenes Meldewesen sowie in das Unternehmen selbst fördern. Dadurch kann Krones potenzielle Risiken und negative Auswirkungen frühzeitig erkennen und beheben. Insgesamt zielt das Krones Compliance Management System darauf ab, eine von Integrität geprägte Compliance-Kultur im gesamten Konzern zu schaffen und dadurch die Compliance-Risiken so weit wie möglich zu minimieren.
Eine ISO-27001-Zertifizierung bedeutet, dass eine Organisation der Krones Gruppe Teil des Information Security Management Systems (ISMS) ist , um Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit von Daten und Informationen angemessen zu steuern sowie alle Sicherheitsmaßnahmen und Prinzipien respektiert, die in dieser internationalen Norm verankert sind. Betrachtet werden dabei Gesellschaften, bei denen ein Cyber-Sicherheitsvorfall eine erhebliche negative Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der Krones Gruppe haben könnte. Die Liste der relevanten Gesellschaften wird jährlich auf Basis von Risikofaktoren überprüft.
Für das wesentliche Thema Management der Beziehungen zu Lieferanten wurde derzeit kein spezifisches Ziel definiert und es ist auch nicht geplant, ein solches Ziel festzulegen. Dies wird jedoch kontinuierlich basierend auf aktuellen Entwicklungen und Anforderungen überprüft. Das Thema Management der Beziehungen zu Lieferanten ist Bestandteil unserer Einkaufsrichtlinie, in welcher entsprechende Standards definiert sind, um die Beziehungen zu unseren Lieferanten zu stärken und nachhaltige Praktiken zu fördern. Die Einhaltung der Richtlinie sowie der Fortschritt der implementierten Maßnahmen wird durch definierte Prozesse überwacht, die Datenanalyse und Audits umfassen. Ab dem Jahr 2024 werden Fortschritte aufgrund einer erstmaligen vollständigen Datenerfassung gemessen. Weitere Erläuterungen unter »Nachhaltigkeitsziele«, Seite 83.
Maßnahme | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
Compliance Risk Assessment | Eigener Geschäftsbereich | short-term, medium-term, long-term | Personelle Ressourcen; Systemkosten | Personelle Ressourcen, finanzielle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung |
Hinweisgebersystem | Alle Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette | |||
Investigationsprozess | Personelle Ressourcen; Finanzielle Ressourcen für ggf. externe Unterstützung | |||
Schulungsprogramme | Eigener Geschäftsbereich | Personelle Ressourcen; Systemkosten | ||
Due-Diligence-Prüfungen | Lieferanten, Kunden, Drittzahler; Vertriebsvermittler und sonstige Geschäftspartner | Personelle Ressourcen; Datenbankkosten | ||
Anlassbezogene Spot Checks | Eigener Geschäftsbereich | Personelle Ressourcen | ||
Genehmigungsverfahren für sensible Transaktionen | ||||
Spenden- und Sponsoring-Strategie | Eigener Geschäftsbereich, lokale Gemeinschaften | Personelle Ressourcen, Spenden und Sponsoring-Ausgaben |
Krones fördert eine von Respekt, Integrität und Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur durch verschiedene Maßnahmen, dazu gehören regelmäßige Schulungen, Entwicklungsprogramme und eine offene Kommunikationskultur.
Die Compliance-Risikoanalyse erstreckt sich über folgende Risikofelder: Corporate-Governance-Risiken, aktive und passive Korruption, Kartellrisiken, Risiken im Rahmen von Health, Safety, Security and Environment, Geldwäscherisiken und Betrugsrisiken. Die Compliance-Risikoanalysen werden softwaregestützt im Konzern durchgeführt und ausgewertet. Zudem müssen die Geschäftsführer der Krones Tochter- und Enkelgesellschaften ihre Compliance-Risiken im sogenannten Self-Assessment-Verfahren jährlich selbst analysieren. Die Ergebnisse dieser Risikoanalysen werden auf Ebene der Geschäftsbereiche und Regionen aggregiert und in einer Risikoübersicht visualisiert. Die Ergebnisse fließen zudem gebündelt in die Konzern-Risikoanalyse ein.
Verstöße gegen den Krones Verhaltenskodex, den Lieferantenkodex sowie die gültigen konzernweiten Richtlinien werden im Interesse aller Beschäftigten konsequent verfolgt und geahndet. Den Beschäftigten des Konzerns stehen - neben dem Gespräch mit der direkten Führungskraft - weitere Wege offen, um sich zu Compliance-relevanten Fragen beraten zu lassen oder um Hinweise auf mögliche Verstöße zu platzieren: erstens die direkte Kontaktaufnahme mit den regionalen Governance-Beauftragten als lokale Ansprechpartner, dem Head of Corporate Governance oder dessen Team, zweitens per E-Mail an ein zentrales Postfach sowie drittens mittels Meldung über das Krones Integrity System. Dieses System ist rund um die Uhr zugänglich und ermöglicht es, ohne Angabe der eigenen Identität auf Missstände hinzuweisen. Das Spektrum der über dieses System meldebaren Verstöße ist umfassend und beinhaltet Korruption, Interessenskonflikte, Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Geldwäsche, Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht, Datenschutzverletzungen, Spionage, Informationsdiebstahl, Nichteinhaltung von Export- und Außenwirtschaftsbestimmungen sowie Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards. Das digitale, über die Corporate Website erreichbare Meldesystem richtet sich sowohl an Konzern-Beschäftigte als auch an Externe, die im Zusammenhang mit Krones oder Geschäftspartnern von Krones eine Lücke bei der Einhaltung von Gesetzen oder Regelungen erkennen. Um den Nutzenden dabei höchsten Zugriffs- und Datenschutz sowie eine Verschlüsselung des Inhalts und eine gesicherte Verbindung zu gewährleisten, erfolgt der Betrieb über einen unabhängigen Anbieter. Die hinweisgebende Person kann hierbei entscheiden, ob sie den Hinweis anonym oder unter Nennung ihres Namens eingeben möchte, sofern dies die lokale Gesetzgebung ihres Sitzlands zulässt.
Alle Mitarbeitenden werden in der Compliance-Schulung über das Hinweisgebersystem sowie die benannten Ansprechpartner, das Compliance Team, informiert. Wiederkehrende Kommunikation über die internen Kommunikationskanäle und die Hinweisgeberrichtlinie sind weitere zentrale Bausteine. Die Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem steht sowohl internen als auch externen Stakeholdern zur Verfügung.
Zur weiteren Bearbeitung und Auswertung werden alle Compliance-relevanten Anfragen und Hinweise zentral dokumentiert. Der Head of Corporate Governance ist in seiner Rolle als Investigator vom Aufsichtsrat beauftragt und hat eine direkte Berichtslinie zum Aufsichtsrat, wodurch seine Unabhängigkeit von der Managementkette sichergestellt wird. Nach der Hinweisabgabe erfolgt eine Bestätigung und Plausibilisierung des Hinweises sowie eine Prüfung der Stichhaltigkeit. Anschließend wird eine unabhängige und objektive Untersuchung durch das Compliance Team durchgeführt. Bei der Bearbeitung der Hinweise ist eine grundsätzlich äußerste Diskretion und ein sensibler Umgang mit den Daten gewährleistet sowie Vertraulichkeit und Anonymität für den Hinweisgebenden. Nach erfolgter Untersuchung ergreift der Bereich Corporate Governance angemessene Folgemaßnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie und gibt innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung der hinweisgebenden Person eine Rückmeldung.
Im Krones Konzern sind diverse Compliance-Schulungsprogramme implementiert. Um die Unternehmenskultur im gesamten Unternehmen zu etablieren, sind alle Beschäftigten verpflichtet, das zentrale Compliance Training alle zwei Jahre zu absolvieren, welches auf den Inhalten des Verhaltenskodex und somit auf dem Zielbild basiert. Daneben widmen sich weitere Schulungsreihen dem Thema Umgang mit dem Wettbewerb sowie Anti-Korruption. Letzteres ist von Beschäftigten mit regelmäßigem Drittkontakt durchzuführen, da diese aufgrund ihrer Schnittstellenfunktion und der damit verbundenen Entscheidungsbefugnisse in Geschäftsprozessen verstärkt potenziellen Korruptionssituationen ausgesetzt sind. Die Schulung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats zu Anti-Korruption sowie Bestechungsbekämpfung erfolgt durch eine Kommunikation der Inhalte des Verhaltenskodex durch den Head of Corporate Governance.
Zur Erfüllung zahlreicher nationaler und internationaler gesetzlicher Anforderungen werden Due-Diligence-Prüfungen bei Kunden, Vertriebsvermittlern, Lieferanten und Drittzahlern durchgeführt. Der Konzern hat so ein Instrument in der Hand, um Geschäftspartner in Hochrisikoländern prozessintegriert auf Compliance-Vorfälle zu kontrollieren, sofern die entsprechenden Daten öffentlich zugänglich sind. Im Falle eines Findings stößt Corporate Governance im Einzelfall eine vertiefte Due-Diligence-Prüfung an, bei der zusätzliche Quellen herangezogen werden, um das Finding zu plausibilisieren und bewerten zu können.
Um die Wirksamkeit der Compliance-Kultur zu überprüfen, initiiert der Head of Corporate Governance neben den Standard-Audits stichprobenartige Spot Checks - insbesondere bei Prozessen mit erhöhtem Compliance-Risiko, beispielsweise bei der Reisekostenabrechnung. Erkennt er einen mutmaßlichen oder tatsächlichen Compliance-Vorfall, treten die Maßnahmen zur Steuerung der Fälle sowie deren Sanktionierung ein. Die Erkenntnisse daraus werden wiederum - sofern notwendig und sinnvoll - in neue Maßnahmen umgesetzt.
Über das Ampelsystem in der konzernweiten Zuwendungsrichtlinie ist klar geregelt, welche Zuwendungen akzeptabel, kritisch oder verboten sind. Für den risikobehafteten Prozess der Reisekostenabrechnung gibt es eine weitere, interne Kontrollfunktion, aufgrund derer der Bereich Corporate Governance automatisch eine Meldung erhält, wenn die abzurechnenden Belege eine bestimmte Höhe überschreiten.
Wir fördern Vereine, Veranstaltungen und Initiativen, die sich für karitative Zwecke im regionalen Umfeld einer unserer Standorte einsetzen. Auch die internationalen Standorte und Tochterunternehmen haben die Möglichkeit, eigenverantwortlich für ihre lokalen Gemeinschaften aktiv zu werden. Die Spenden- und Sponsoring-Strategie ist in der konzernweit geltenden Richtlinie »Spenden und Sponsoring« als Teil des Anti-Korruptions-Programms festgelegt und zielt im Wesentlichen darauf ab, mit den eingesetzten Mitteln einen möglichst großen Nutzen im jeweiligen Förderungsbereich zu erzielen und Projekte zu unterstützen, die mit den Werten und Interessen des Unternehmens im Einklang stehen.
Maßnahme | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
Preferred Suppliers | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | short-term, medium-term, long-term | Personelle Ressourcen | Personelle Ressourcen, Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette, systemtechnische Voraussetzungen |
Definierte Zahlungsbedingungen |
Diese Maßnahmen werden durch die Maßnahmen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ergänzt (siehe »Maßnahmen S2«, Seite 157).
Für unsere bevorzugten Lieferanten (preferred suppliers) haben wir damit begonnen, spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen zu definieren und Klauseln zu Nachhaltigkeitsanforderungen in einigen Rahmenlieferverträgen integriert, um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten umweltfreundliche und sozial verantwortliche Praktiken einhalten.
Die Zahlungsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Lieferanten sind vordefiniert und im internen Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) hinterlegt. Sobald die Rechnung eingeht, wird automatisch die Zahlungsbedingung gezogen und das ERP-System überwacht den Prozess inklusive der definierten Deadlines. Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden, erfasst das System den Rechnungseingang und leitet ihn über einen Workflow in den Arbeitsvorrat der zuständigen Mitarbeitenden weiter. Der Buchungslauf erfolgt in der Regel wöchentlich, so dass eine zeitnahe Bearbeitung und Zahlung gewährleistet ist. Zusätzlich unterstützt ein Tool die Verwaltung der Rechnungen im Arbeitsvorrat. Dieses Tool prüft, welche Rechnungen vorhanden sind und ob der Lieferant unter Umständen gesperrt ist. Bei Auffälligkeiten oder Abweichungen informiert es automatisch den zuständigen Mitarbeitenden, der dann entsprechende Maßnahmen einleiten muss. Zahlungen werden gemäß Zahlungsziel automatisch ausgelöst. Das durchschnittliche Zahlungsziel liegt aktuell weltweit bei 70,5 Tagen. Der minimale Zahlungsterm sollte bei 30 Tagen netto sein, wenn ein Skonto vorliegt, dann maximal 14 Tage. Für das Geschäftsjahr 2024 sind vier ausstehende Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug vorhanden. Dabei handelt es sich um Vorwürfe des Zahlungsverzugs einerseits und der Schlecht-/ Nichtleistung andererseits.
Die Verteilung der durchschnittlichen Zahlungsfrist für die Standardzahlungsbedingungen, gültig für 64% des Einkaufsvolumens, in Tagen und Prozent entspricht:
― |
29% < 30 Tage |
― |
61% >= 30 Tage / < 75 Tage |
― |
10 % > 75 Tage |
Durch diese Maßnahmen wird eine effiziente und fristgerechte Zahlungsabwicklung sichergestellt, was die Liquiditätsplanung verbessern kann und die Vertrauensbasis zu Lieferanten fördert.
Maßnahme | Umfang | Zeithorizont | Finanzielle und andere Ressourcen | Voraussetzungen |
Zertifizierung nach ISO 27001 | Eigener Geschäftsbereich | short-term, medium-term, long-term | Personelle Ressourcen | Systemtechnische Voraussetzungen, Maßnahmenevaluierung, Personelle Ressourcen |
Security Operation Center (SOC) | ||||
Trainings |
Das Krones Information Security Management System (ISMS) ist für alle IT-Services, die zentral für den Konzern erbracht werden, nach ISO 27001 zertifiziert. Die Zertifizierung sowie die dazugehörigen Audits werden schrittweise ausgedehnt. Hierfür wurde ein Zeitplan entwickelt, wann die Zertifizierung an den einzelnen Gesellschaften erfolgen soll. Als Bestandteil unseres nach ISO 27001 zertifizierten Information Security Management Systems haben wir Prozesse definiert, nach denen Findings und Verstöße behandelt werden. Sicherheitsvorfälle und Schwachstellen werden durch das Product Security Incident Response Team (PSIRT) oder das Information Security Incident Response Team (ISIRT) untersucht, bearbeitet und einer Lösung zugeführt.
Als sowohl intern wie auch extern agierender IT-Sicherheitsdienstleister erfüllt ein SOC die Aufgabe, Anomalien aufzuspüren, zu analysieren und eine zeitnahe Behandlung für verifizierte Bedrohungen sicherzustellen. Auf diese Weise lassen sich Gefährdungen, die beispielsweise durch Datenlecks oder Identitätsdiebstahl entstehen, mittels einer 24/7-Überwachung frühzeitig erkennen und beseitigen. Im Zuge der technischen Security-Prüfungen werden extern erreichbare sowie ausgewählte interne Systeme kontinuierlichen Tests auf Schwachstellen unterzogen. Aus den ermittelten Schwachstellen wird ein entsprechender Maßnahmenkatalog abgeleitet. Die Maßnahmen werden mit den zuständigen Bereichen abgestimmt und umgesetzt.
Die Sensibilisierung der Beschäftigten bildet einen zentralen Bestandteil der Cyber-Security-Strategie. In der Richtlinie zur Cyber Security ist eine jährliche Unterweisung aller Mitarbeitenden bezüglich Datenschutz- und Cyber-Security-Themen festgelegt. Zusätzliche Schulungen erfolgen für spezifische Zielgruppen.
Einheit | 2024 | |
Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen die Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung | Anzahl | 0 |
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | € | 0 |
Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung | Anzahl | 0 |
Anzahl der bestätigten Vorfälle, in denen eigene Mitarbeitende wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder disziplinarisch belangt wurden | Anzahl | 0 |
Anzahl der bestätigten Vorfälle im Zusammenhang mit Verträgen mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden | Anzahl | 0 |
Einheit | 2024 | |
Prozentsatz der risikobehafteten Funktionen, die durch Schulungsprogramme abgedeckt werden | % | 100,0 |
Behandelte Themen | - | Definition von Korruption, Strategien, Dos and Don'ts, Folgen von Verstößen, Meldewege |
Schulungsmethode | - | E-Learning |
Die nachstehende Tabelle enthält alle Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, die in ESRS 2 Anhang B aufgeführt sind, und gibt an, wo die Datenpunkte in unserem Bericht zu finden sind und welche Datenpunkte als »nicht wesentlich« bewertet werden (ESRS 2 Anlage B).
Angabepflicht | Referenz EU-Rechtsakt [Datenpunkt] | Kapitel | |
ESRS 2 Allgemeine Angaben | |||
BP-1 | Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung | »Über die nichtfinanzielle Erklärung« | |
BP-2 | Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen | »Über die nichtfinanzielle Erklärung« | |
GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 1,3 [21d, e] | »Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane« |
GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | »Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane« | |
GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | »Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme« | |
GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 1 [30] | »Erklärung zur Sorgfaltspflicht« |
GOV-5 | Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | »Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung« | |
SBM-1 | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | 1,2,3 [40 d (i)] 1,3 [40 d (ii) (iii)] 3 [40 d (iv)] | »Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette« |
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | »Interessen und Standpunkte der Stakeholder« | |
SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | »Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell« | |
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | »Wesentliche Themen« | |
IRO-2 | In ESRS enthaltene von der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | »Inhaltsverzeichnis der ESRS-Offenlegungspflichten und Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten« | |
ESRS E1 Klimawandel | |||
ESRS 2 GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | »Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme« | |
E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | 2,3 [16g] 4 [14] | »Übergreifende Dokumente im Bereich Nachhaltigkeit« |
ESRS 2 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | »Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell« | |
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | »Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel« | |
E1-2 | Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | »Richtlinie in Zusammenhang mit dem Management ökologischer Themen« | |
E1-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien | »Maßnahmen und Ressourcen« | |
E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 1,2,3 [34] | »Ziele« |
E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | 1 [37; 38; 40-43] | »Energieverbrauch und Energiemix« |
E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | 1,2,3 [44;53-55] | »THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen« |
E1-7 | Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen finanziert über CO2-Zertifikate | 4 [56] | - |
E1-8 | Interne CO2-Bepreisung | »Interne CO2-Bepreisung« | |
E1-9 | Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen | 3 [66] 2 [66a, c] 2 [67c] 3 [69] | »Finanzielle Effekte und Investitionen« |
ESRS E2 Umweltverschmutzung | |||
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umweltverschmutzung | »Nicht wesentliche Themen« | |
ESRS E2-4 | Menge jedes in Anhang II der E PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird | 1 [28] | - |
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen | |||
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen | »Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser« | |
E3-1 | Richtlinien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | 1 [9; 13; 14] | »Richtlinie in Zusammenhang mit dem Management ökologischer Themen« |
E3-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | »Maßnahmen und Ressourcen« | |
E3-3 | Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | »Ziele« | |
E3-4 | Wasserverbrauch | 1 [28c; 29] | »Wasserverbrauch« |
E3-5 | Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | »Finanzielle Effekte und Investitionen« | |
ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme | |||
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität | 1 [16a(i), b, c] | »Nicht wesentliche Themen« |
E4-2 | Richtlinien in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme | 1 [24b-d] | - |
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |||
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Kreislaufwirtschaft | »Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft « | |
E5-1 | Richtlinien in Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | »Richtlinie in Zusammenhang mit dem Management ökologischer Themen« | |
E5-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | »Maßnahmen und Ressourcen« | |
E5-3 | Ziele in Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | »Ziele« | |
E5-4 | Ressourcenzuflüsse | »Ressourcenzuflüsse« | |
E5-5 | Ressourcenabflüsse | 1 [37d; 39] | »Ressourcenabflüsse« |
E5-6 | Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | »Finanzielle Effekte und Investitionen« | |
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens | |||
ESRS 2 SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | »Interessen und Standpunkte der Stakeholder« | |
ESRS 2 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 1 [14f, g] | »Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell« |
S1-1 | Richtlinien in Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | 1 [20] 3 [21; 22; 23] | »Richtlinien im Zusammenhang mit dem Management sozialer Themen« |
S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | »Interessen und Standpunkte der Stakeholder« | |
S1-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können | 1 [32c] | »Unternehmenskultur und Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung« |
S1-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze | »Maßnahmen und Ressourcen« | |
S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | »Ziele« | |
S1-6 | Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens | »Merkmale der Arbeitskräfte des Unternehmens« | |
S1-7 | Merkmale der Fremdarbeitskräfte | »Merkmale der Fremdarbeitskräfte« | |
S1-8 | Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | »Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog« | |
S1-9 | Diversitätskennzahlen | »Diversitätskennzahlen« | |
S1-10 | Angemessene Entlohnung | »Angemessene Entlohnung« | |
S1-11 | Soziale Absicherung | »Soziale Absicherung« | |
S1-12 | Menschen mit Behinderung | »Menschen mit Behinderung« | |
S1-13 | Schulungen und Kompetenzentwicklung | »Schulungen« | |
S1-14 | Gesundheitsschutz und Sicherheit | 1, 2 [88 b, c] 1 [88e] | »Gesundheitsschutz und Sicherheit« |
S1-15 | Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | - | |
S1-16 | Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | 1,3 [97a] 1 [97b] | »Vergütung« |
S1-17 | Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte | 1 [103a] 1,3 [104a] | »Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte« |
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |||
ESRS 2 SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | »Interessen und Standpunkte der Stakeholder« | |
ESRS 2 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 1 [11b] | »Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell« |
S2-1 | Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | 1 [17,18,19] | »Richtlinien im Zusammenhang mit dem Management sozialer Themen« |
S2-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen | »Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette« | |
S2-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | »Unternehmenskultur und Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung« | |
S2-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze | 1 [36] | »Maßnahmen und Ressourcen« |
S2-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | »Ziele« | |
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften | |||
S3-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte | 1 [16] 1, 3 [17] | - |
S3-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | 1 [36] | - |
ESRS S4 Verbraucher und Endverbraucher | |||
S4-1 | Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | 1 [16] 1, 3 [17] | - |
S4-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | 1 [35] | - |
ESRS G1 Unternehmensführung | |||
ESRS 2 GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | »Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane« | |
ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmensführung | »Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmensführung« | |
G1-1 | Strategien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur | 1 [10b, d] | »Richtlinien in Zusammenhang mit dem Management von Governance-Themen« |
G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten | »Management der Beziehungen zu Lieferanten inklusive Zahlungspraktiken« | |
G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | »Unternehmenskultur und Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung« | |
G1-4 | Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung | 1, 3 [24a, b] | »Kennzahlen« |
G1-6 | Zahlungspraktiken | »Management der Beziehungen zu Lieferanten inklusive Zahlungspraktiken« |
Angabepflicht | Seite [NE] | Verweisliste Seite [GB/NFE] |
ESRS 2 Allgemeine Angaben | ||
BP-1 | S.79 | - |
BP-2 | S.79 | - |
GOV-1 | S.92 | S.247, S.252 (GB) |
GOV-2 | S.92 | S.247, S.252 (GB) |
GOV-3 | S.92 | - |
GOV-4 | S.177 | - |
GOV-5 | S.96 | S.216 (GB), S.177 (NFE) |
SBM-1 | S.81 | - |
SBM-2 | S.95 | - |
SBM-3 | S.91 | - |
IRO-1 | S.87 | - |
IRO-2 | S.171 | - |
ESRS E1 Klimawandel | ||
ESRS 2 GOV-3 | S.92 | - |
E1-1 | S.94 | S. 99 (NFE) |
ESRS 2 SBM-3 | S.91 | - |
ESRS 2 IRO-1 | S.100 | - |
E1-2 | S.98 | S.166 (NFE) |
E1-3 | S.105 | S.85, S.94, S.128 (NFE) |
E1-4 | S.103 | S.84 (NFE) |
E1-5 | S.112 | - |
E1-6 | S.110 | - |
E1-7 | - | - |
E1-8 | S.107 | - |
E1-9 | S.85 | S.128 (NFE) |
ESRS E2 Umweltverschmutzung | ||
ESRS 2 IRO-1 | S.90 | - |
ESRS E2-4 | Nicht wesentlich | - |
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen | ||
ESRS 2 IRO-1 | S.114 | S.95 |
E3-1 | S.98 | S. 166 |
E3-2 | S.116 | S.85 (NFE) |
E3-3 | S.115 | S.84 (NFE) |
E3-4 | S.118 | S. 255 (GB) |
E3-5 | S.85 | S.128 (NFE) |
ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme | ||
ESRS 2 IRO-1 | S.90 | - |
E4-2 | Nicht wesentlich | |
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | ||
ESRS 2 IRO-1 | S.120 | S.95 (NFE) |
E5-1 | S.98 | S.166 |
E5-2 | S.123 | S.85 |
E5-3 | S.121 | S.84 |
E5-4 | S.126 | - |
E5-5 | S.125 | - |
E5-6 | S.85 | S.128 (NFE) |
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens | ||
ESRS 2 SBM-2 | S.95 | - |
ESRS 2 SBM-3 | S.91 | - |
S1-1 | S.140 | S.166 (NFE) |
S1-2 | S.95 | - |
S1-3 | S.166 | - |
S1-4 | S.145 | S.85 (NFE) |
S1-5 | S.144 | S.84 |
S1-6 | S.148 | - |
S1-7 | S.149 | - |
S1-8 | S.150 | - |
S1-9 | S.151 | - |
S1-10 | S.151 | - |
S1-11 | S.151 | - |
S1-12 | S.152 | - |
S1-13 | S.152 | - |
S1-14 | S.152 | - |
S1-15 | - | - |
S1-16 | S.153 | - |
S1-17 | S.153 | - |
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | ||
ESRS 2 SBM-2 | S.95 | - |
ESRS 2 SBM-3 | S.91 | - |
S2-1 | S.140 | S.166 (NFE) |
S2-2 | S.156 | S. 95, S. 166 (NFE) |
S2-3 | S.166 | - |
S2-4 | S.157 | S.85 (NFE) |
S2-5 | S.157 | S.84 (NFE) |
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften | ||
S3-1 | Nicht wesentlich | - |
S3-4 | Nicht wesentlich | - |
ESRS S4 Verbraucher und Endverbraucher | ||
S4-1 | Nicht wesentlich | - |
S4-4 | Nicht wesentlich | - |
ESRS G1 Unternehmensführung | ||
ESRS 2 GOV-1 | S.92 | S.247, S.252 (GB) |
ESRS 2 IRO-1 | S.164 | - |
G1-1 | S.161 | S.93 (NFE) |
G1-2 | S.169 | S. 157 (NFE) |
G1-3 | S.166 | - |
G1-4 | S.170 | - |
G1-6 | S.169 | S.157 (NFE) |
AG | Aktiengesellschaft |
B2B | Business-to-Business |
CapEx | Capital expenditure |
CCA | Climate Change Adaptation |
CCM | Climate Change Mitigation |
CE | Circular Economy |
CEO | Chief Executive Officer |
CFO | Chief Financial Officer |
COO | Chief Operating Officer |
DEFRA | Department for Environment, Food and Rural Affairs |
DNSH | Do No Significant Harm |
EFSA | European Food Safety Authority |
EPA | Environmental Protection Agency |
ERP | Enterprise Resource Planning |
ESG | Environmental, Social and Governance |
ESRS | European Sustainability Reporting Standards |
ETI | Ethical Trading Initiative |
EU | Europäische Union |
EU-DSGVO | Europäische Datenschutz-Grundverordnung |
EWR | Europäischer Wirtschaftsraum |
FDA | Food and Drug Administration |
F &E | Forschung und Entwicklung |
GHG | Greenhouse Gas |
GRI | Global Reporting Initiative |
IEA | International Energy Agency |
IFRS | International Financial Reporting Standards |
IG | Industriegewerkschaft |
IKS | Internes Kontrollsystem |
ILO | International Labour Organization |
IPCC | Intergovernmental Panel on Climate Change |
IROS | Impacts, Risks, Opportunities |
ISIRT | Information Security Incident Response Team |
ISMS | Information Security Management System |
ISO | Internationale Organisation für Normung |
IT | Informationstechnologie |
KPI | Key Performance Indicator |
Kfz | Kraftfahrzeug |
kWh | Kilowattstunde |
LCA | Life-Cycle Assessment |
LCS | Lifecycle Service |
LkSG | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz |
LTI | Long Term Incentive |
MWh | Megawattstunde |
OECD | Organisation for Economic Cooperation and Development |
OpEx | Operating Expenditures |
PET | Polyethylenterephthalat |
Pkw | Personenkraftwagen |
PPC | Pollution Prevention and Control |
PRM | Prüfungs- und Risikomanagementausschuss |
PSIRT | Product Security Incident Response Team |
RCP | Representative Concentration Pathways |
RECs | Renewable Energy Certificates |
RMS | Risikomanagementsystem |
SBTi | Science Based Targets initiative |
SDGs | Sustainable Development Goals |
SOC | Security Operations Center |
THG | Treibhausgase |
TÜV | Technischer Überwachungsverein |
UN | United Nations |
UNGC | United Nations Global Compact |
VO | Verordnung |
VZÄ | Vollzeitäquivalent |
WTR | Water |
Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | Vgl. Berichterstattung zu ESRS GOV-2, GOV-3, SBM-3, themenbezogene ESRS: Berücksichtigung der verschiedenen Phasen und Zwecke der Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht |
b) Einbeziehung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | Vgl. Berichterstattung zu ESRS 2 GOV-2, SBM-2, IRO-1, MRD-P |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt | Vgl. Berichterstattung zu ESRS 2 IRO-1 (inkl. themenspezifische IRO-1-Angaben), SBM-3 |
d) Maßnahmen zum Umgang mit negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt | Vgl. Berichterstattung zu ESRS 2 MDR-A und themenbezogene ESRS: Berücksichtigung des Spektrums der Maßnahmen, einschließlich der Übergangspläne, mit denen die Auswirkungen angegangen werden sollen |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | Vgl. Berichterstattung zu ESRS 2 MDR-M und MDR-T und themenbezogene ESRS: in Bezug auf Kennzahlen und Ziele |
ESRS 2 | MDR-A | 69 b,c | Angabe der derzeitigen und künftigen operative Ausgaben (OpEx) und/oder Investitionsausgaben (CapEx) des Aktionsplans und Erläuterung des Verhältnisses zu den relevantesten Beträgen, die im Abschluss ausgewiesen werden |
ESRS 2 | SBM-3 | 48 b | Angabe des derzeitigen und erwarteten Einflusses der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung sowie die Art und Weise, wie auf diesen Einfluss reagiert wurde oder beabsichtigt wird, zu reagieren |
ESRS 2 | SBM-3 | 48 d | Angabe der aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen auf die Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme und die wesentlichen Risiken und Chancen, bei denen im nächsten Berichtszeitraum ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Abschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten besteht |
ESRS 2 | GOV-2 | 26 c | Angabe der Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst haben. |
E1 | E1-3 | 29 c ii,16 c | Erläuterung des Verhältnisses zwischen den wesentlichen Investitions- und Betriebsausgaben, die für die Durchführung der ergriffenen oder geplanten Maßnahmen erforderlich sind, und den wichtigsten Leistungsindikatoren gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission |
E1 | E1-3 | 29 c iii, 16 c | Erläuterung des Verhältnisses zwischen den wesentlichen Investitions- und Betriebsausgaben, die für die Umsetzung der ergriffenen oder geplanten Maßnahmen erforderlich sind, und dem in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vorgeschriebenen Investitionsplan |
E1 | E1-1 | 16 c | Erläuterung und Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel für den Übergangsplan |
E1 | E1-1 | 16 d | Erläuterung potenzieller gebundener THG-Emissionen aus wichtigen Anlagen und Produkten und der Art und Weise, wie gebundene THG-Emissionen das Erreichen der THG-Emissionsreduktionsziele gefährden und das Übergangsrisiko erhöhen können |
E1 | E1-1 | 16 e | Erläuterung etwaiger Ziele oder Pläne (CapEx, CapEx-Pläne, OpEx) zur Angleichung der wirtschaftlichen Aktivitäten (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx) an die in der Delegierten Verordnung 2021/2139 der Kommission festgelegten Kriterien |
E1 | E1.IRO-1 | AR15 | Erläuterung, wie die verwendeten Klimaszenarien mit den kritischen klimabezogenen Annahmen in den Finanzberichten vereinbar sind |
E1 | E1-1 | AR4 | Erläuterung der Anpassung der wirtschaftlichen Tätigkeiten an die Bestimmungen des Delegierten Rechtsakts (EU) 2021/2139 im Laufe der Zeit, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen |
ESRS 2 | SBM-3 | AR7c | Erläuterung, wie die geschätzten voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der wesentlichen physischen Risiken und Übergangsrisiken sowie die Maßnahmen und Ressourcen zur Abschwächung berücksichtigt wurden |
E1 | E1-6 | AR45e | Biogene CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse getrennt von den Scope-2-THG-Emissionen offenlegen. Wenn die auf Scope-2-Emissionen angewandten Emissionsfaktoren den Anteil von Biomasse oder biogenem CO2 nicht ausweisen, ist dies anzugeben |
E1 | E1-6 | 51 | Scope-3-THG-Bruttoemissionen * |
E1 | E1-6 | 44c,d | Scope-3-THG-Bruttoemissionen und THG-Gesamtemissionen * |
E1 | E1-4 | 34f | Das Unternehmen beschreibt die erwarteten Dekarbonisierungshebel und deren quantitativen Gesamtbeitrag zur Erreichung der THG-Emissions-reduktionsziele |
E1 | E1-4 | AR30a | Bei der Offenlegung der gemäß Paragraph 34 (f) geforderten Informationen erläutert das Unternehmen unter Bezugnahme auf seine Klimaschutzmaßnahmen die Dekarbonisierungshebel und deren geschätzten quantitativen Beitrag zur Erreichung seiner THG-Emissionsreduktionsziele, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bereichen (1, 2 und 3) |
S1 | S1-14 | 88c | Zahl und Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle |
S1 | S1-16 | 97a | Geschlechtsspezifische Verdienstgefälle |
S1 | S1-16 | 97b | Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung |
Für die Krones AG sind weitere Angaben zu den bedeutsamsten nichtfinanziellen Kennzahlen notwendig. Für die im Berichtsjahr abzugebende zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b bis e HGB in teilweiser Übereinstimmung mit den ESRS wurde im Lagebericht die integrierte Darstellung gewählt. Bei den vorstehenden Ausführungen im Lagebericht gelten alle Angaben, Regelungen, dargestellten Prozesse und Kennzahlen stets für den Krones Konzern einschließlich der Krones AG. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle wesentlicher nichtfinanzieller Kennzahlen der Krones AG.
Kennzahl | Einheit | 2024 |
Scope 3 Emissionen in vorgelagerten Prozessen (3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6) | t CO2e | 584.893 |
Scope 1 und 2 Emissionen in unseren Betrieben | t CO2e | 15.174 |
Scope 3 Emissionen in nachgelagerten Prozessen (3.11, 3.12) | t CO2e | 6.257.829 |
Energie-Fußabdruck der verkauften Produkte | kWh/1000 Flaschen | 22,0 |
Wasserverbrauch in unseren Betrieben | m 3 | 111.395 |
Wasser-Fußabdruck der verkauften Produkte | l/1l abgefülltes Produkt | 1,2 |
Gefährliche Abfälle in unseren Betrieben | t | 1.532 |
Recycling des Kunststoffausstoßes der Krones Anlagen mit Krones Technologie | t recycelter Kunststoff/ hergestellter Kunststoff (%) | 7,6 |
Frauen in Führungspositionen * | % | 14,1 |
Arbeitsunfälle bezogen auf geleistete Arbeitsstunden | Arbeitsunfälle/ 1 Million Arbeitsstunden | 9,4 |
Prüfung der Lieferanten in Bezug auf menschenrechtliche Sorgfalt | % | 34,8 |
Compliance Risk-Assessment | % | 100,0 |
Zertifizierung nach ISO 27001 | % | 100,0 |
* Analog der Definition des LTIs des Vorstands
― |
Die Weltwirtschaft ist 2024 um 3,2% gewachsen |
― |
Produktion der deutschen Maschinen- und Anlagenbaubranche deutlich rückläufig |
― |
Positiver Trend bei der Nachfrage nach abgepackten Getränken hält an |
* Alle Angaben innerhalb »Wirtschaftliches
Umfeld« beziehen sich auf den Krones Konzern.
Gemäß den Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2025 ist die weltweite Wirtschaftsleistung 2024 um 3,2% gestiegen. Damit hat sich das Wachstumstempo gegenüber 2023 (+3,3%) ein wenig verlangsamt. Unterstützt wurde das globale Wirtschaftswachstum 2024 von rückläufigen Inflationsraten und niedrigeren Zinsen.
Überproportional zur weltweiten Konjunktur gewachsen ist die Wirtschaft in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Laut IWF war dort die Wirtschaftsleistung 2024 um 4,2 % höher als im Vorjahr (2023: + 4,4 %). In der leicht abnehmenden Wachstumsdynamik spiegelt sich die Entwicklung der Volkswirtschaften Chinas und Indiens wider. Das chinesische Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr nur noch um 4,8% (2023: + 5,2%). Die Wirtschaft in China litt unter den anhaltenden Problemen im Immobiliensektor, die die Konsumbereitschaft der Menschen belasteten. In Indien legte das BIP 2024 um 6,5% zu und damit deutlich weniger stark als 2023 (+ 8,2%). Grund hierfür war die relativ schwache Entwicklung des Industriesektors. Leicht angezogen hat das Wachstumstempo 2024 in der Region Naher Osten und Zentralasien. Dort stieg das BIP im Vergleich zum Vorjahr um 2,4% (2023: 2,0%). In Lateinamerika legte die Wirtschaftsleistung 2024 wie im Vorjahr ebenfalls um 2,4% zu. Stärker entwickelte sich die Konjunktur in der Region Sub-Sahara/Afrika, wo sich das BIP 2024 um 3,8% erhöhte (2023: + 3,6%).
In den Industriestaaten stieg das BIP 2024 um insgesamt 1,7% und damit mit der gleichen Wachstumsrate wie 2023. Dabei entwickelte sich die Wirtschaft in den USA besser und in der Euro-Zone schlechter als erwartet. In den USA erhöhte sich das BIP 2024 um 2,8% (2023: + 2,9%). Die weltweit größte Volkswirtschaft profitierte vom steigenden privaten Konsum. In der Euro-Zone legte das BIP mit plus 0,8 % (2023: + 0,4%) deutlich langsamer zu als in den USA. Die Wirtschaft des gemeinsamen Währungsraums litt unter der Schwäche des Verarbeitenden Gewerbes und niedriger Exporte. In Japan war das BIP 2024 auch aufgrund von Störungen in den Lieferketten um 0,2 % rückläufig (2023: + 1,5 %).
Laut vorläufiger Zahlen des Statistischen Bundesamtes verringerte sich das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2024 im Vergleich zu 2023 um 0,2%.
Damit ist das BIP nach einem Minus von 0,3% im Vorjahr zum zweiten Mal in Folge geschrumpft und die deutsche Wirtschaft bildet das Schlusslicht innerhalb der Euro-Zone.
Wesentlicher Grund für die Rezession waren die stark rückläufigen Bruttoanlageinvestitionen, die unter den unsicheren gesamtwirtschaftlichen Aussichten litten. Die Ausrüstungsinvestitionen gingen dabei noch stärker zurück als die Bauinvestitionen. Auch der Außenbeitrag (Differenz von Ex- und Importen) wirkte sich negativ auf das BIP aus. Leicht positive Impulse gingen vom privaten Konsum auf die Wirtschaftsleistung aus. Die Konsumausgaben des Staates leisteten 2024 den höchsten Wachstumsbeitrag zum BIP.
Als international tätiges Unternehmen mit einer Exportquote von rund 90% ist Krones kaum von der schwachen Inlandskonjunktur betroffen. Darüber hinaus entwickelt sich der Markt für Abfüll- und Verpackungstechnik stabiler als die gesamte Maschinenbaubranche.
Deutlich schwächer als erwartet entwickelte sich die Produktion der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer 2024. Zu Jahresbeginn rechnete der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) damit, dass der Produktionswert gegenüber 2023 um 4% sinken werde. Im September 2024 revidierte der Verband diese Prognose auf ein Produktionsminus von 8 %. Als Grund hierfür nannte der VDMA, dass die allgemeine Verunsicherung der Weltwirtschaft sowie Kriege und Handelsdispute den Welthandel und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen stark belasten. Laut vorläufiger Zahlen des VDMA ist die Produktion 2024 im Vergleich zum Vorjahr wie zuletzt prognostiziert um 8% gesunken.
Mehrere Megatrends tragen dazu bei, dass weltweit immer mehr Menschen abgepackte Getränke und Lebensmittel konsumieren. Damit steigt auch die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen von Krones mittel- und langfristig. Die Investitionsentscheidungen der Kunden werden dabei zunehmend von Nachhaltigkeitskriterien beeinflusst.
Wachsende Weltbevölkerung
Urbanisierung
Wachstum der Mittelschicht
Nachhaltigkeit
Der übergeordnete Megatrend ist die wachsende Weltbevölkerung. Ende 2024 lebten rund 8,2 Mrd. Menschen auf der Erde. Diese Zahl wird gemäß Schätzungen der Vereinten Nationen (UN) noch über Jahrzehnte kontinuierlich steigen. Bereits im Jahr 2030 werden laut UN etwa 8,5 Mrd. und damit um etwa 300 Mio. mehr Menschen auf unserem Planeten leben als Ende 2024. Diese müssen alle essen und trinken. Dabei dürfte die Zahl der Menschen, die abgepackte Getränke und Lebensmittel konsumieren, noch stärker zulegen als die gesamte Bevölkerungszahl. Hierfür sprechen zwei weitere Megatrends, nämlich die wachsende Mittelschicht und die zunehmende Urbanisierung.
Besonders in Asien entkommen immer mehr Menschen der Armut und steigen in die Mittelschicht auf. Laut einer Studie der US-Denkfabrik Brookings Institution gehörten 2020 weltweit 3,5 Mrd. Menschen der Mittelschicht an. Bis 2030 soll diese Zahl auf insgesamt 4,8 Mrd. wachsen. Mit dem steigenden Einkommen der Menschen nimmt deren Konsum - auch von abgepackten Getränken und Lebensmitteln - zu. Die globalen Konsumausgaben, die auf die Mittelschicht entfallen, werden sich laut Brookings Institution von 44 Billionen US-Dollar im Jahr 2020 bis 2030 auf 62 Billionen US-Dollar erhöhen.
Quelle: Brookings Institution (Mai 2021)
* Verdienst: 51 bis 110 US$ pro Tag
** Verdienst: 11 bis 50 US$ pro Tag
Die Zahl der Menschen, die in Städten leben, nimmt mittel- und langfristig zu.
Menschen, die in Städten leben, konsumieren im Durchschnitt mehr abgepackte Produkte als die Landbevölkerung. Deshalb steigert die zunehmende Urbanisierung, also der Zuzug der ländlichen Bevölkerung in die Städte, die Nachfrage nach abgepackten Getränken und Lebensmitteln.
Gemäß Angaben der Vereinten Nationen (UN) lebten 2020 weltweit gut die Hälfte der Menschen in Städten. Bis 2050 soll der Anteil der städtischen Bevölkerung auf zwei Drittel steigen. Am stärksten strömen die Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern Afrikas und Asiens in die Städte.
Quelle: Vereinte Nationen (World Urbanization Prospects, The 2018 Revision)
Mit dem Nachhaltigkeitsprogramm enviro hat Krones in seiner Industrie Maßstäbe gesetzt.
Nachhaltigkeit hat sich zu einem Megatrend entwickelt, der auch bei den Kunden von Krones einen hohen Stellenwert einnimmt. Viele internationale Getränke- und Lebensmittelunternehmen verfolgen ehrgeizige Klimaziele. Deshalb achten sie verstärkt darauf, Ressourcen in ihrer Produktion einzusparen und somit ihren CO2-Fußabdruck und die Betriebskosten zu verringern. Das treibt die Nachfrage nach ressourcenschonenden Getränkeabfüll- und Verpackungsmaschinen an. Mit dem Nachhaltigkeitsprogramm enviro hat Krones schon seit vielen Jahren die Ökoeffizienz seiner Produkte und Dienstleistungen im Fokus. Das Unternehmen hat enviro seit 2008 dynamisch weiterentwickelt und kann den Kunden schon seit vielen Jahren innovative und nachhaltige Abfüll- und Verpackungstechnologien liefern. Als Vorreiter seiner Branche profitiert Krones stark vom Nachhaltigkeitstrend.
Als führender Anbieter von Getränkeabfüll- und Verpackungstechnik erwirtschaftet Krones einen großen Teil des Konzernumsatzes mit Kunden aus der internationalen Getränkeindustrie. Deren Ordertätigkeit wird von der Nachfrage der Endverbraucher nach abgepackten Getränken beeinflusst. Deshalb ist es für Krones wesentlich, wie sich der weltweite Getränkekonsum entwickelt.
Unterstützt von den globalen Megatrends Bevölkerungswachstum, zunehmende Mittelschicht und Urbanisierung nimmt die weltweite Nachfrage nach abgepackten Getränken stetig zu. Weil Essen und Trinken zu den Grundbedürfnissen zählen, beeinflussen konjunkturelle Schwankungen das Konsumverhalten der Menschen kaum. Eine Ausnahmesituation war das Jahr 2020, als der globale Verbrauch abgepackter Getränke im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Ursache hierfür war die Covid-19-Pandemie, die zu Schließungen von Bars und Restaurants rund um den Globus führte. Bereits 2021 kehrte der weltweite Getränkekonsum wieder auf seinen stabilen Wachstumspfad zurück. Dieser Aufwärtstrend setzte sich im Berichtsjahr fort. Laut Schätzungen von GlobalData , einem Daten- und Analyseunternehmen, lag der globale Verbrauch abgepackter Getränke 2024 mit insgesamt 1.499 Mrd. Liter um 3,6% höher als im Vorjahr (2023: 1.447 Mrd. Liter).
Auch in den kommenden Jahren dürfte die Nachfrage nach abgepackten Getränken weiterhin stabil wachsen. Gemäß den Zahlen von GlobalData wird der Konsum von 2024 bis 2027 mit durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten von 2,7% auf 1.625 Mrd. Liter zunehmen. Die einzelnen Getränkearten tragen unterschiedlich stark zur steigenden Nachfrage bei.
Von 2024 bis 2027 soll die weltweite Nachfrage nach abgepackten Getränken jedes Jahr um durchschnittlich 2,7 % steigen.
Quelle: GlobalData (Stand: 22.10.2024)
** Bier, Wein, Spirituosen, Cider, aromatisierte
alkoholische Getränke
*** Energie- und Sportdrinks, Fertigtee und
-kaffee
Überproportional steigen dürfte der Verbrauch von abgefülltem Wasser, dem größten Marktsegment (Anteil am globalen Getränkemarkt: 34,9 %). Wesentlicher Wachstumstreiber ist die zunehmende Nachfrage nach sauberem abgepacktem Trinkwasser in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Der Trend zur gesunden Ernährung stützt den Wasserverbrauch in den Industrieländern. Insgesamt soll gemäß den Daten von GlobalData der Konsum von abgefülltem Wasser von 2024 bis 2027 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 3,1% zunehmen.
Weniger stark als der Gesamtmarkt dürfte der Verbrauch von alkoholischen Getränken (Anteil 2024: 17,9 %) zulegen. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 liegt die durchschnittliche jährliche Wachstumsprognose bei 1,7%. Grund für die unterproportional steigende Nachfrage nach alkoholischen Getränken ist, dass der Konsum von Bier, dem volumenstärksten alkoholischen Getränk, global nur leicht zunimmt.
Gleichauf mit alkoholischen Getränken lag 2024 der Anteil von Milch- und Milchmixgetränken am weltweiten Getränkemarkt bei 17,9 %. Der weitaus größte Teil entfiel dabei auf »traditionelle« Milch, während Milchalternativen wie Soja- oder Hafermilch noch Nischenprodukte sind. Im gesamten Segment Milch- und Milchmixgetränke soll die Nachfrage von 2024 bis 2027 um durchschnittlich 2,0% pro Jahr und damit unterproportional zum weltweiten Getränkemarkt wachsen.
Ein weiteres großes Segment sind kohlensäurehaltige Softdrinks (CSD), die 2024 einen Anteil von 16,9% am globalen Markt für abgepackte Getränke hatten. Weil besonders die Verbraucher in den Industrieländern zunehmend auf zuckerhaltige Softdrinks verzichten, dürfte die Nachfrage nach dieser Getränkeart in den kommenden Jahren weniger stark zulegen als der Gesamtmarkt. Laut den Zahlen von GlobalData soll die CSD-Nachfrage von 2024 bis 2027 um durchschnittlich 2,2% pro Jahr steigen.
Überproportional wachsen sollen die beiden kleineren Segmenten des Markts für abgepackte Getränke, New Drinks (Anteil 2024: 6,6%) sowie Frucht- und Obstsäfte (Anteil: 5,7%). Die Nachfrage nach New Drinks (Sport- und Energydrinks sowie trinkfertiger Kaffee und Tee) wird gemäß GlobalData von 2024 bis 2027 mit durchschnittlich 6,3 % pro Jahr besonders stark zunehmen. Der Verbrauch von abgepackten Frucht- und Obstsäften soll im selben Zeitraum mit 3,1% jährlich steigen.
Die Megatrends Bevölkerungswachstum, zunehmende Mittelschicht und Urbanisierung finden hauptsächlich in den Schwellen- und Entwicklungsländern statt. Deshalb wird die Nachfrage nach abgepackten Getränken in den kommenden Jahren dort deutlich stärker steigen als in den Industrienationen.
Die höchsten Wachstumsraten weist gemäß den Zahlen von GlobalData die Region Asien/Pazifik aus. Dort soll der Verbrauch von abgepackten Getränken von 2024 bis 2027 jährlich um durchschnittlich 4,5% zunehmen. Aufgrund der Größe dieses regionalen Marktes entspricht das auch in absoluten Zahlen dem größten Mengenwachstum (siehe Grafik S. 187). Mit China verspricht ein weiterer asiatischer Markt in den kommenden Jahren überproportionales Wachstum. Dort dürfte sich die Nachfrage nach abgepackten Getränken von 2024 bis 2027 um jährlich durchschnittlich 3,3% erhöhen. Stärker zunehmen als die globale Nachfrage soll der Konsum abgepackter Getränke auch in der Region Afrika/Mittlerer Osten. Die Prognose für die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate für den Zeitraum 2024 bis 2027 liegt bei 2,9%. Unterproportional entwickeln wird sich gemäß den Zahlen von GlobalData in diesem Zeitraum die Nachfrage in den Regionen »Eastern World« (durchschnittliche jährliche Steigerungsrate: 2,4%) und Südamerika (durchschnittliche jährliche Steigerungsrate: 2,1%).
2024 (e) | 2027 (e) | durchschn. jährl. Wachstum in % 2024-2027 (e) | |||
Mrd. Liter | % ** | Mrd. Liter | % ** | ||
Asien/Pazifik | 325,9 | 21,7 | 372,2 | 22,9 | 4,5 |
China | 282,4 | 18,8 | 311,4 | 19,2 | 3,3 |
Nordamerika/Mittelamerika | 232,6 | 15,5 | 241,4 | 14,9 | 1,2 |
Südamerika | 198,9 | 13,3 | 211,7 | 13,0 | 2,1 |
Westeuropa | 158,9 | 10,6 | 167,1 | 10,3 | 1,7 |
Afrika/Mittlerer Osten | 140,7 | 9,4 | 153,1 | 9,4 | 2,9 |
Eastern World | 107,5 | 7,2 | 115,4 | 7,1 | 2,4 |
Mitteleuropa | 52,2 | 3,5 | 52,4 | 3,2 | 0,2 |
Global | 1.499,0 | 100,0 | 1.625,0 | 100,0 | 2,7 |
Quelle: GlobalData (Stand: 22.10.2024)
* Rundungsdifferenzen sind möglich
** Anteil am globalen Konsum | (e) = erwartet
Weniger dynamisch als der weltweite Konsum soll die Nachfrage nach abgepackten Getränken in den entwickelten Industriestaaten steigen. Für Westeuropa liegt die für 2024 bis 2027 prognostizierte durchschnittliche Wachstumsrate bei 1,7%, für Nord- und Mittelamerika bei 1,2%. Mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 0,2% pro Jahr bildet die relativ kleine Absatzregion Mitteleuropa das Schlusslicht. Trotz des nur mäßig steigenden Getränkekonsums in den reifen Industrieländern bieten sich für Krones auch dort Chancen für profitables Wachstum. Denn in den Industriestaaten steigt die Getränke- und Verpackungsvielfalt sowie die Nachfrage nach nachhaltiger und ressourcenschonender Abfüll- und Verpackungstechnik stark.
Die Nachfrage nach abgepackten Getränken soll in den kommenden Jahren in den asiatischen Märkten am stärksten wachsen.
Die Regionen Asien/Pazifik und China sind die Top-2- Absatzmärkte für abgepackte Getränke. Aufgrund des hohen Konsums entsprechen die erwarteten prozentualen Steigerungsraten der Nachfrage in den beiden Regionen enormen Volumenzuwächsen. Bis 2027 soll der Verbrauch in Asien/Pazifik um 46,3 Mrd. Liter steigen, in China um 29,0 Mrd. Liter.
Quelle: GlobalData (Stand: 22.10.2024)
Die globale Nachfrage nach Getränkeverpackungen aus PET dürfte in den kommenden Jahren überproportional steigen.
Neben dem global nachgefragten Volumen abgepackter Getränke ist für Krones auch die Anzahl der abgefüllten Einheiten eine wichtige Kennzahl. Je höher diese ist, umso größer ist der Bedarf für Abfüll- und Verpackungstechnik.
Getränkeverpackungen bestehen im Wesentlichen aus Kunststoff, Metall (Dosen), Glas oder Karton. Gemäß den Schätzungen von GlobalData wurden 2024 weltweit 2.078 Mrd. Behälter mit Getränken abgefüllt. Dies waren um 4,4% mehr als im Vorjahr (1.990 Mrd.) Bis 2027 soll die Zahl der abgefüllten Behälter jährlich um durchschnittlich 3,1% auf 2.277 Mrd. zulegen.
Quelle: GlobalData (Stand: 22.10.2024)
Den größten Anteil an der Gesamtzahl der weltweiten Getränkebehälter haben Flaschen aus dem Kunststoff Polyethylenterephthalat (PET). 2024 wurden laut den Zahlen von GlobalData 696 Mrd. PET-Behälter mit Getränken befüllt. Dies entspricht 33,5% der global abgefüllten Einheiten. Bei abgefülltem Wasser, dem weltweit am häufigsten konsumierten Getränk, liegt der Anteil von PET-Flaschen sogar bei rund 84%. Der überproportionale Anstieg des globalen Wasserkonsums ist ein wesentlicher Wachstumstreiber für das Verpackungsmaterial PET. Von 2024 bis 2027 soll die Anzahl der abgefüllten PET-Flaschen um jährlich durchschnittlich 4,9% auf insgesamt 803 Mrd. stark steigen.
Mit großem Abstand war Metall, in Form von Dosen, 2024 das am zweithäufigsten verwendete Material für Getränkeverpackungen. Ihr Anteil an allen abgefüllten Behältern lag bei 18,5 %. In Dosen werden hauptsächlich Bier, kohlensäurehaltige Softdrinks (CSD) sowie New Drinks (Sport- und Energydrinks sowie trinkfertiger Kaffee und Tee) abgefüllt. Die Anzahl der mit Getränken befüllten Metalldosen soll gemäß den Zahlen von GlobalData von 2024 bis 2027 mit durchschnittlich 2,4% pro Jahr unterproportional zum Gesamtmarkt zulegen.
Aus Glas bestanden im vergangenen Jahr 18,0% der weltweiten Getränkeverpackungen. In Glasflaschen werden überwiegend Bier, Spirituosen, kohlensäurehaltige Softdrinks (CSD) und Wein abgefüllt. Aufgrund der global nur leicht steigenden Nachfrage nach alkoholischen Getränken dürfte der Anteil von Glasverpackungen in den kommenden Jahren zurückgehen. Gemäß den Zahlen von GlobalData wird die Anzahl der Glasbehälter von 2024 bis 2027 jährlich um durchschnittlich 2,0% und damit unterproportional zum Gesamtmarkt wachsen.
Dies gilt auch für Getränkeverpackungen aus Karton, die 2024 auf einen Anteil von 12,5% kamen. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 liegt die prognostizierte durchschnittliche jährliche Zuwachsrate bei 1,9 %. Ein wesentlicher Grund für die deutlich unterproportionale Steigerung ist, dass die Nachfrage nach Getränkesorten, die oftmals in Karton verpackt werden, langsamer zunimmt als der globale Getränkekonsum. Dies sind im Wesentlichen Milch- und Milchmixgetränke.
Bei den »sonstigen Verpackungen« entfiel 2024 ein großer Teil auf Beutel aus Kunststoff- und Aluminiumfolien. Sie werden hauptsächlich für die Abfüllung von Milch, Wasser und Fruchtsäfte verwendet. Insgesamt betrug der Anteil der sonstigen Verpackungen im abgelaufenen Jahr 17,5%. Die für 2024 bis 2027 prognostizierte Steigerungsrate liegt bei jährlich durchschnittlich 2,2%.
Als einer der führenden Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Produktion, Abfüllung und Verpackung von PET-Behältern profitiert Krones vom überproportionalen Wachstum von PET-Verpackungen. Das Unternehmen hat aber auch bei Linien zur Abfüllung und Verpackung von Getränken in Glasflaschen und Dosen eine starke Marktstellung. Lösungen für Kartonverpackungen bietet Krones nicht an.
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Die Krones AG setzte 2024 ihren profitablen Wachstumskurs fort. |
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Umsatz legte 2024 plangemäß zu (+ 8,4%). Die Gesamtleistung stieg im Berichtsjahr um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr. |
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Der Auftragseingang liegt mit 3.068,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert (3.285,4 Mio.€), aber der Auftragsbestand erhöhte sich um 9,2% auf 3.996 Mio. €. |
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Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) geht auf 20,6 Mio. € zurück (Vorjahr: 73,2 Mio. €) während der Jahresüberschuss um 10,0% auf 137,5 Mio. € steigt. |
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Krones zahlt für 2024 eine Dividende je Aktie von 2,60 € (Vorjahr: 2,20 €). |
Das stabile Wachstum der Krones AG setzte sich 2024 trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Bedingungen fort. Als führender Anbieter von Abfüll- und Verpackungstechnik ist das Unternehmen auf Märkten tätig, die weniger konjunkturabhängig sind. So war die Investitionsbereitschaft der Kunden aus der internationalen Getränkeindustrie im Berichtsjahr weiterhin gut. Darüber hinaus profitierte die Krones AG von der breiten internationalen Kundenstruktur.
Der Auftragseingang lag mit 3.068,0 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (3.285,4 Mio.€). Die gute Materialverfügbarkeit wirkte sich 2024 positiv auf die Effizienz in der Fertigung und damit auf die Gesamtleistung der Krones AG aus. Im Vorjahreszeitraum beeinflusste die zeitweise knappe Versorgung mit Elektrokomponenten die Produktionsleistung. Das Unternehmen verbesserte im Berichtsjahr die Gesamtleistung um 7,3% auf 3.186,5 Mio.€.
Die Steuerung erfolgt bei Krones vorrangig gestützt auf die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren (KPI) des Konzerns. Das Umsatzwachstum, einer der zwei bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Krones AG, betrug 2024 8,4% (Umsatz 2024: 2.732,9 Mio.€). Somit hat die Krones AG das Ziel für das Umsatzwachstum erreicht. Prognostiziert hatte der Vorstand für 2024 einen Anstieg der Erlöse in der Krones AG im höheren einstelligen Prozentbereich. In der Umsatzerhöhung spiegeln sich im Wesentlichen Mengeneffekte wider.
Beim zweiten bedeutsamsten Leistungsindikator (KPI), dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), hat die Krones AG 2024 die Prognose verfehlt. Das EBIT fiel von 73,2 Mio.€ im Vorjahr auf 20,6 Mio.€. Das Ertragsziel der Krones AG für 2024 lag bei einem positiven EBIT im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Grund für den Rückgang waren die insgesamt überproportional zur Gesamtleistung gestiegenen Kosten im Unternehmen.
Die Krones AG verfügt weiterhin über eine international ausgewogene Umsatzverteilung in den etablierten und aufstrebenden Märkten.
Der Umsatz der Krones AG in Deutschland hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr überproportional erhöht. Er kletterte um 30,6% von 310,2 Mio.€ auf 405,2 Mio.€. Der Anteil des Inlandsgeschäfts an den gesamten AG-Erlösen legte im Berichtsjahr von 12,3% im Vorjahr auf 14,8% zu.
In Europa (ohne Deutschland) verbesserte sich der Umsatz 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 7,3% auf 796,2 Mio.€. In der Region Mittel- und Westeuropa stiegen die Erlöse von Januar bis Dezember 2024 um 1,5 % auf 620,9 Mio. €. Überproportional kletterten die Erlöse in Osteuropa. Der Anteil des gesamten Europa-Geschäfts (ohne Deutschland) am Umsatz der Krones AG war mit 29,1% (Vorjahr: 29,4%) nahezu unverändert.
In den außereuropäischen Regionen legte der Umsatz 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4,2% zu. Er kletterte von 1.469,2 Mio.€ auf 1.531,6 Mio.€. Zuwächse verzeichneten Nord- und Mittelamerika, die größte außereuropäische Absatzregion der Krones AG. Dort legten die Erlöse nach dem deutlichen Anstieg im Vorjahr um 14,1% oder 68,9 Mio.€ auf 558,1 Mio.€ zu. Ebenfalls stark gewachsen ist im Berichtszeitraum das Geschäft in der Absatzregion Asien/Pazifik. Dort kletterten die Erlöse gegenüber dem Vorjahr um 18,5 % auf 317,0 Mio. €. Um 4,3% übertrafen die Umsätze in Südamerika/Mexiko mit 205,7 Mio.€ den Vorjahreswert von 197,1 Mio.€. Rückläufig waren die Erlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr im Mittleren Osten/Afrika. Hier fiel der Umsatz um 27,8% auf 221,3 Mio.€. Auch in China gingen die Erlöse um 9,1 % auf 189,8 Mio. € zurück. Insgesamt verringerte sich der Anteil der außereuropäischen Erlöse am Gesamtumsatz der Krones AG 2024 von 58,3% im Vorjahr auf 56,1%.
Der Auftragseingang in der Krones AG war 2024 leicht rückläufig. Er fiel um 6,6% von 3.285,4 Mio.€ auf 3.068,0 Mio.€. Der Wert der Bestellungen hielt sich damit aber weiterhin auf gutem Niveau. Hierin spiegelt sich im Wesentlichen die stabile Verfassung der Abnehmerbranchen von Krones wider.
In der Region Mittlerer Osten/Afrika sowie in Osteuropa/Zentralasien lag der Auftragseingang 2024 höher als im Vorjahr. Nahezu unverändert war der Auftragseingang in Mittel- und Westeuropa. In etwa proportional zur Krones AG entwickelte sich der Wert der Bestellungen in Südamerika. Schwächer als im Gesamtunternehmen war der Auftragseingang in den Regionen China, Nordamerika und Asien/Pazifik.
Aufgrund des weiterhin über dem Umsatz liegenden Auftragseingangs ist der Auftragsbestand der Krones AG im Berichtsjahr erneut kräftig angewachsen. Zum 31. Dezember 2024 hatte das Unternehmen Aufträge im Wert von 3.996,0 Mio.€ in den Büchern, ein Anstieg um 335,0 Mio.€ gegenüber dem Wert vom Vorjahr (3.661,0 Mio. €).
Die Gesamtleistung der Krones AG stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7,3 %, der Umsatz um 8,4%. Während das EBIT von 73,2 Mio.€ auf 20,6 Mio.€ rückläufig war, verbesserte sich unterm Strich der Jahresüberschuss auf 137,5 Mio.€ (Vorjahr: 125,0 Mio. €).
Die Ertragskraft der Krones AG hat sich 2024 gemessen am Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) und am Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) abgeschwächt. Das EBIT fiel um 52,6 Mio.€ auf 20,6 Mio.€. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) und der Jahresüberschuss haben sich hingegen verbessert. Das lag hauptsächlich am höheren Beteiligungs- und Zinsergebnis der Krones AG. Im Anstieg der Gesamtleistung und des Umsatzes spiegelt sich die gute Auslastung der Produktionskapazitäten wider.
in Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. |
Umsatzerlöse | 2.732,9 | 2.521,4 | +8,4% |
Bestandsveränderung fertige und unfertige Erzeugnisse | 453,5 | 449,4 | + 0,9% |
Gesamtleistung | 3.186,5 | 2.970,8 | +7,3% |
Materialaufwand | - 1.865,7 | -1.741,7 | +7,1% |
Personalaufwand | -886,7 | -803,2 | +10,4% |
Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen/ Aufwendungen und aktivierten Eigenleistungen | -360,2 | -304,7 | +18,2% |
EBITDA | 73,9 | 121,2 | -39,0% |
Abschreibungen auf Anlagevermögen/ Umlaufvermögen | -53,4 | -48,0 | +11,2% |
EBIT | 20,6 | 73,2 | - 71,9 % |
Finanz- und Beteiligungsergebnis | 127,7 | 63,1 | +102,4% |
EBT | 148,3 | 136,3 | +8,8% |
Ertragsteuern | -7,5 | -8,4 | -11,4% |
Sonstige Steuern | -3,3 | -2,9 | +12,5% |
Jahresüberschuss | 137,5 | 125,0 | +10,0% |
Die Gesamtleistung der Krones AG stieg im Berichtsjahr um 7,3% auf 3.186,5 Mio. € (Vorjahr: 2.970,8 Mio. €). Die Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen hat sich gegenüber dem Vorjahreswert leicht erhöht. Der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen kletterte 2024 um 453,5 Mio.€ (Vorjahr: 449,4 Mio.€).
Hohe Preise für die Materialbeschaffung glich das Unternehmen im Berichtszeitraum durch intelligentes Produktions- und Beschaffungsmanagement aus. Der Materialaufwand legte mit 7,1% auf 1.865,7 Mio.€ nahezu proportional zur Gesamtleistung zu. Die Materialaufwandsquote, also der Materialaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung, blieb daher stabil bei 58,6% (Vorjahr: 58,6 %).
Der Personalaufwand entwickelte sich überproportional zur Gesamtleistung und kletterte 2024 um 10,4% auf 886,7 Mio.€ (Vorjahr: 803,2 Mio.€). Verantwortlich hierfür waren überwiegend die Ausweitung der Belegschaft sowie die im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Tarifgehälter. Die Personalaufwandsquote, also der Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung, lag mit 27,8 % über dem Vorjahreswert von 27,0 %.
Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen und aktivierten Eigenleistungen veränderte sich 2024 von minus 304,7 Mio.€ im Vorjahr auf minus 360,2 Mio.€. Verantwortlich hierfür waren neben negativen Währungseffekten die niedrigere Auflösung von Rückstellungen im Berichtsjahr gegenüber 2023 sowie höhere Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Im Verhältnis zur Gesamtleistung kletterte der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen und aktivierten Eigenleistungen von 10,3 % im Vorjahr auf 11,3%.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) fiel aufgrund der insgesamt höheren Aufwandsquoten im Berichtszeitraum um 47,3 Mio.€ von 121,2 Mio.€ im Vorjahr auf 73,9 Mio.€.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen lagen mit 53,4 Mio.€ um 11,2 % über dem Vorjahreswert von 48,0 Mio.€. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) fiel daher stärker als das EBITDA um 52,6 Mio.€ auf 20,6 Mio.€. Damit hat die Krones AG das Ziel, 2024 ein positives EBIT im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich zu erzielen, nicht erreicht.
Das Finanz- und Beteiligungsergebnis legte deutlich von 63,1 Mio.€ auf 127,7 Mio. € zu. Hauptverantwortlich hierfür waren höhere Beteiligungserträge. Diese haben sich wegen gestiegener Dividendenausschüttungen deutlich von 77,0 Mio.€ auf 146,7 Mio.€ erhöht.
Insgesamt verbesserte die Krones AG das Ergebnis vor Steuern (EBT) von 136,3 Mio. € auf 148,3 Mio. €. Nach Abzug der Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von 137,5 Mio.€ (Vorjahr: 125,0 Mio.€).
Aufgrund der positiven Entwicklung des Jahresüberschusses haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der Krones AG dazu entschieden, der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 für das insgesamt erfolgreiche Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 2,60 € je Aktie (Vorjahr: 2,20 €/Aktie) vorzuschlagen.
Die Bilanzsumme der Krones AG zum 31. Dezember 2024 weitete sich um 6,5% auf 2.571,5 Mio.€ (31. Dezember 2023: 2.414,8 Mio.€) aus und legte damit weniger stark zu als die Gesamtleistung (+7,3%). Vor allem der Aufbau von Anlagevermögen und Verbindlichkeiten sowie das aufgrund des hohen Jahresüberschusses gestiegene Eigenkapital trugen zu dem Anstieg bei.
in Mio. € | 2024 | 2023 | 2022 * |
Finanzmittelfonds am 01.01. | 166,2 | 347,5 | 112,0 |
Cashflow aus operativer Tätigkeit | 205,5 | -253,2 | 31,4 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -148,9 | 1,8 | 47,3 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -41,5 | 70,1 | 156,8 |
Finanzmittelfonds am 31.12. | 181,3 | 166,2 | 347,5 |
Die Krones AG hat im Berichtsjahr, trotz der hohen Abflüsse für Investitionen, die liquiden Mittel aufgebaut. Deren Bestand erhöhte sich zum Ende 2024, hauptsächlich wegen des deutlich verbesserten operativen Cashflows, um 15,1 Mio.€ auf 181,3 Mio.€ (31. Dezember 2023: 166,2 Mio.€). Der Abbau von Working Capital führte im Geschäftsjahr 2024 erwartungsgemäß zu einem verbesserten Cashflow aus operativer Tätigkeit in der Krones AG. Im Vorjahr hatte der kräftige Aufbau von Working Capital den operativen Cashflow noch belastet. Gegenüber dem Vorjahreswert legte er um 458,7 Mio.€ auf 205,5 Mio.€ (Vorjahr: minus 253,2 Mio.€) zu.
Da die Krones AG zum Bilanzstichtag keine Bankschulden ausweist, entspricht der Bestand an liquiden Mitteln zum Ende 2024 von 181,3 Mio. € auch der Nettoliquidität. Zusätzlich verfügt das Unternehmen über freie Kreditlinien von rund 850 Mio. €.
in Mio.€ zum 31. Dezember | 2024 | 2023 | 2022 |
Anlagevermögen | 1.030,2 | 826,6 | 749,9 |
Umlaufvermögen, RAP | 1.541,3 | 1.588,1 | 1.558,8 |
davon liquide Mittel | 181,3 | 166,2 | 347,5 |
Eigenkapital | 925,0 | 857,0 | 787,3 |
Fremdkapital | 1.646,5 | 1.557,8 | 1.521,3 |
Rückstellungen | 478,4 | 494,9 | 539,8 |
Verbindlichkeiten | 1.168,1 | 1.062,7 | 981,6 |
Bilanzsumme | 2.571,5 | 2.414,8 | 2.308,6 |
Das Anlagevermögen ist zum Bilanzstichtag überwiegend wegen höherer Finanzanlagen deutlich auf 1.030,2 Mio.€ (Vorjahr: 826,6 Mio.€) gestiegen. Aufgrund der Akquisition der Netstal Maschinen AG sowie der Beteiligung an Perfinox sind die Finanzanlagen um 154,7 Mio. € auf 487,8 Mio. € geklettert. Die Sachanlagen standen mit 445,4 Mio. € (+ 36,4 Mio. €) und die immaterielle Vermögensgegenstände mit 97,0 Mio. € (+ 12,5 Mio. €) ebenfalls höher in der Bilanz.
Das Umlaufvermögen der Krones AG hingegen ging um 46,8 Mio.€ auf 1.528,0 Mio.€ zurück. Während sich die Vorräte (inkl. erhaltene Anzahlungen) auf 911,7 Mio.€ (Vorjahr: 898,1 Mio.€) leicht erhöhten, verringerten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 75,4 Mio.€ auf 435,1 Mio.€. Dies lag hauptsächlich an rückläufigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die um 34,9 Mio. € auf 240,4 Mio.€ fielen. Diese resultieren in Höhe von 78,4 Mio. € aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr und in Höhe von 166,4 Mio. € aus sonstigen Verrechnungen.
Das Eigenkapital der Krones AG legte zum Ende 2024 überwiegend wegen des Jahresüberschusses auf 925,0 Mio.€ (31. Dezember 2023: 857,0 Mio.€) zu. In den höheren Verbindlichkeiten der Krones AG von 1.168,1 Mio.€ (Vorjahr: 1.062,7 Mio.€) spiegeln sich die erhöhten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 445,8 Mio.€ (Vorjahr: 411,1 Mio.€) sowie die ebenfalls gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 644,0 Mio.€ (Vorjahr: 574,8 Mio.€) wider. Hiervon resultieren 561,8 Mio. € aus sonstigen Verrechnungen.
Das Wachstumstempo der Weltwirtschaft hat sich 2024 mit einem Anstieg um 3,2 % (2023: plus 3,3 %) verlangsamt. Die weltweite Nachfrage nach abgefüllten Getränken steigt jedoch stetig. Die Märkte von Krones sind deshalb nur wenig von Konjunkturschwankungen betroffen und haben sich auch 2024 gut entwickelt. Davon konnte das Unternehmen als führender Komplettanbieter für die internationale Abfüll- und Verpackungsindustrie profitieren.
Der Umsatz kletterte im Vergleich zum Vorjahr um 8,4% auf 2.732,9 Mio.€. In der Umsatzerhöhung spiegeln sich im Wesentlichen Mengeneffekte wider. Damit hat Krones das Umsatzziel erreicht. Prognostiziert hatte der Vorstand für 2024 einen Umsatzanstieg in der Krones AG im höheren einstelligen Prozentbereich.
Beim Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat die Krones AG 2024 die Prognose verfehlt. Das EBIT fiel von 73,2 Mio.€ im Vorjahr auf 20,6 Mio.€. Das Ertragsziel der Krones AG für 2024 lag bei einem positiven EBIT im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Grund für den Rückgang waren die insgesamt überproportional zur Gesamtleistung gestiegenen Kosten im Unternehmen.
Nach der extrem regen Ordertätigkeit in den beiden Vorjahren war die Investitionsbereitschaft unserer Kunden weiter auf hohem Niveau. Die Krones AG erzielte 2024 einen Auftragseingang von 3.068,0 Mio.€ (Vorjahr: 3.285,4 Mio.€). Aufgrund der guten Nachfrage nahm der Auftragsbestand der Krones AG trotz des Umsatzwachstums 2024 zu. Ende des Berichtszeitraums hatte die Krones AG Aufträge im Wert von 3.996,0 Mio.€ in den Büchern (Vorjahr: 3.661,0 Mio.€).
Der Abbau von Working Capital führte im Geschäftsjahr 2024 zu einem erwartungsgemäß deutlich verbesserten Cashflow aus operativer Tätigkeit. Er stieg um 458,7 Mio.€ auf 205,5 Mio.€ (Vorjahr: - 253,2 Mio. €). Die Nettoliquidität (flüssige Mittel abzüglich Bankschulden) des Unternehmens lag Ende 2024 bei 181,3 Mio.€ (Vorjahr: 166,2 Mio.€). Insgesamt weist die Krones AG weiterhin eine sehr solide und stabile Finanz- und Kapitalstruktur aus.
Die Krones AG ist mit einem hohen Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2025 gestartet und ist insgesamt optimistisch für das Gesamtjahr. Gleichzeitig ist das Geschäftsumfeld für das Unternehmen unverändert herausfordernd und es gibt Risiken für die Weltwirtschaft und damit auch für die Geschäftsentwicklung der Krones AG. Hierzu zählen geopolitische Spannungen in Europa, dem Nahen Osten und anderen Regionen der Welt. Eine Unwägbarkeit ist zudem die Zollpolitik der neuen US-Regierung, durch die Handelskonflikte drohen.
Auf Basis der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Aussichten erwartet die Krones AG für das Gesamtjahr 2025 bei einem Umsatzanstieg im höheren einstelligen Prozentbereich ein positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Im Berichtsjahr stieg die Beschäftigtenzahl der Krones AG an. Sie erhöhte sich um 5,3% oder 483 Personen von 9.056 auf 9.539 und legte damit unterproportional zur Gesamtleistung (+ 7,3 %) zu. In dem unterproportionalen Aufbau der Personalkapazitäten spiegelt sich die hohe Effizienz und Flexibilität des Unternehmens im Berichtsjahr wider.
Krones legt großen Wert auf die qualifizierte Ausbildung künftiger Fachkräfte und investiert kräftig in Aus- und Weiterbildung. Das Unternehmen berücksichtigt hierbei die erwarteten Marktbegebenheiten. 2024 starteten mit 156 Berufsneulingen mehr junge Menschen ihre Ausbildung bei der Krones AG als im Vorjahr (153). Die Gesamtzahl der Auszubildenden lag Ende 2024 bei 463 (Vorjahr: 419).
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Risiken werden laufend identifiziert |
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Effiziente Kontroll- und Steuerungsinstrumente begrenzen Risiken |
* Alle Angaben innerhalb »Risiko- und
Chancenbericht« beziehen sich auf den Krones Konzern.
Krones begegnet möglichen Risiken aktiv. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse unterliegen laufend einem internen Kontroll- und Steuerungssystem.
Im Rahmen seiner internationalen Geschäftstätigkeit ist Krones einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um diese möglichen Risiken frühzeitig zu erkennen, ihnen aktiv zu begegnen und sie zu begrenzen, überwachen wir alle wesentlichen Geschäftsprozesse laufend. Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie identifizieren, analysieren und erschließen wir auch Chancen. Im Gegensatz zu den Risiken erfassen wir die unternehmerischen Chancen aber nicht im Risikomanagementsystem.
Krones hat auch das Thema Nachhaltigkeit in das Risikomanagementsystem eingebunden. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements prüfen und bewerten wir die Auswirkungen bestehender Risiken auf nichtfinanzielle Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), um deren Einfluss auf die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele von Krones zu beurteilen.
Grundsätzlich sind Risiken als mögliche negative Abweichung von unserer Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 definiert. Chancen sind als positive Abweichung von unserer Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 zu verstehen. In allen drei Segmenten des Krones Konzerns bestehen aufgrund von vergleichbaren Absatz- und Beschaffungsmärkten im Wesentlichen auch die gleichen Risiken und Chancen.
Das Risikomanagementsystem von Krones besteht aus einem internen Kontroll- und Steuerungssystem, mit dem wir alle relevanten Risiken erfassen, analysieren und bewerten. In einem detaillierten und fortlaufenden Planungs-, Informations- und Kontrollprozess überwachen wir die wesentlichen Risiken sowie bereits eingeleitete Gegenmaßnahmen.
Wir bewerten Risiken anhand von Eintrittswahrscheinlichkeiten und ihren möglichen finanziellen Auswirkungen. Maßstab für die möglichen finanziellen Auswirkungen ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Ausgehend vom Bruttorisiko ermitteln wir das Nettorisiko, das sich ergibt, nachdem wir risikominimierende Maßnahmen getroffen haben.
Krones stellt die Risiken auf Seite 220 in einer dreispaltigen Tabelle dar. Diese enthält folgende Informationen: Die maximale Schadenhöhe eines Risikos, die Eintrittswahrscheinlichkeit und als mathematisches Produkt dieser beiden Werte die mögliche finanzielle Auswirkung. Die Einstufung erfolgt jeweils in den Bewertungskategorien niedrig, mittel und hoch.
Die Bewertungskategorien ergeben sich wie folgt:
Maximale Schadenhöhe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkung * | |||
niedrig | 1,0 bis 10,0 Mio.€ | niedrig | 0 bis 20% | niedrig | 1,0 bis 10,0 Mio.€ |
mittel | 10,1 bis 50,0 Mio.€ | mittel | 21 bis 49% | mittel | 10,1 bis 50,0 Mio.€ |
hoch | >50,0 Mio. € | hoch | 50 bis 100% | hoch | >50,0 Mio. € |
Unser Risikomanagementsystem, das wir anhand praktischer Erfahrungen permanent verbessern, besteht aus den Modulen Risikoanalyse, Risikoüberwachung sowie Risikoplanung und -steuerung.
Um mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, beobachten wir kontinuierlich sämtliche Geschäftsaktivitäten. Wesentliche projektbezogene Risiken werden vor Annahme eines Auftrags verringert bzw. vermieden. Deshalb prüfen wir die Rentabilität aller Angebote vor der Auftragsannahme. Ab einer bestimmten Ordergröße durchlaufen die Aufträge darüber hinaus einen Projekt-Status-Bericht. Neben der Rentabilität werden dabei Finanzierungsrisiken, technologische Risiken, regionale Risiken und steuerliche sowie Termin- und sonstige vertragliche Risiken einzeln erfasst und bewertet, bevor ein Auftrag angenommen wird.
Risiken, die sich für unser Unternehmen aus der Änderung von Markt- oder Wettbewerbsverhältnissen ergeben, begegnen wir, indem wir über alle Segmente und Bereiche hinweg regelmäßig detaillierte Markt- und Wettbewerbsanalysen erstellen.
Darüber hinaus führen wir jährlich zweimal für die Krones AG und alle wesentlichen Gesellschaften des Konzerns eine umfangreiche Risikoinventur durch. Die Ergebnisse der Risikoinventur sowie Maßnahmen zur Risikoreduzierung fließen in die jährliche Unternehmensplanung ein. Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess sind in einem Risikohandbuch dokumentiert. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck, existenzgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen, sondern erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, welche die Ertragslage des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen können.
Durch verschiedene, miteinander verzahnte Controllingprozesse überwachen wir die Risiken im Krones Konzern. Mit regelmäßigen und umfassenden Berichten aus den einzelnen Geschäftseinheiten werden der Vorstand und andere Entscheidungsträger frühzeitig über alle eventuellen Risiken und Planabweichungen sowie über den Status der Maßnahmen zur Risikominimierung informiert. Bei Projekten mit hohem Auftragswert werden Risikopotenziale in regelmäßigen Treffen untersucht und bewertet. Beschäftigte, die Risiken identifizieren, geben ihre Informationen unverzüglich über das unternehmensinterne Meldewesen weiter.
Für unser Kontroll- und Steuerungssystem nutzen wir im Wesentlichen folgende Instrumente, mit denen wir unsere Geschäfte planen und Risiken steuern.
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Jahresplanung |
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Mittelfristplanung |
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Strategische Planung |
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Rollierende Prognoserechnung |
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Monats- und Quartalsreports |
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Investitionsplanung |
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Produktionsplanung |
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Kapazitätsplanung |
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Projektcontrolling |
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Debitorenmanagement |
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Wechselkursabsicherungsgeschäfte |
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Versicherungen |
Das Risikomanagement von Krones wird laufend überwacht und überprüft. Hierfür gibt es klare Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche.
Das Risikomanagement ist bei Krones im Controlling verankert. Geprüft wird das Risikomanagementsystem durch die interne Revision.
Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss entsprechend dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ein unmittelbares Auskunftsrecht gegenüber den Leitern von Kontroll- und Überwachungsaufgaben.
Im Controlling laufen alle relevanten Informationen zusammen, werden dort aufbereitet und dem Vorstand als Management-Tool zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es in den verschiedenen Segmenten und Bereichen des Unternehmens Risikobeauftragte, die für das Risikomanagement verantwortlich sind. Dies beinhaltet Risikoerkennung und -reporting sowie Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur aktiven Risikosteuerung.
In Kooperation mit dem konzernweiten Nachhaltigkeitsmanagement werden nichtfinanzielle Auswirkungen bestehender Risiken auf die Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) analysiert und dokumentiert.
Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist sicherzustellen, dass alle Geschäftsvorfälle richtig erfasst, aufbereitet, gewürdigt und in die Rechnungslegung übernommen werden.
Mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKR) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess stellt Krones sicher, dass sämtliche Geschäftsvorfälle bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet, gewürdigt und in die Rechnungslegung übernommen werden. Das IKR von Krones umfasst alle Grundsätze, Methoden und Maßnahmen, die garantieren, dass die Rechnungslegung des Unternehmens wirksam, wirtschaftlich sowie ordnungsgemäß ist und alle maßgeblichen rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Im Krones Konzern besteht eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden zentral gesteuert.
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Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Unternehmensbereiche sind klar getrennt und Verantwortungsbereiche eindeutig zugeordnet. |
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Innerhalb der Geschäftsbereiche werden regelmäßige Kontrollfunktionen, vor allem durch das Controlling, übernommen. |
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Im Finanz- und Rechnungswesen wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. |
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Durch entsprechende Einrichtungen im IT-Bereich wird die im Finanz- und Rechnungswesen eingesetzte Unternehmenssoftware gegen unbefugte Zugriffe geschützt. |
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Es besteht ein adäquates Richtlinienwesen (Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien u. a.), das laufend aktualisiert wird. |
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Alle Abteilungen, die am Rechnungslegungsprozess beteiligt sind, arbeiten ständig daran, die Qualität der Arbeit sicherzustellen. |
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In regelmäßigen Stichproben prüfen wir, ob Buchhaltungsdaten vollständig und richtig sind. |
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Die in der Buchhaltung eingesetzte Software führt programmierte Plausibilitätsprüfungen durch. |
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Bei allen rechnungslegungsrelevanten Vorgängen wenden wir das Vier-Augen-Prinzip an. |
Der Prüfungs- und Risikomanagementausschuss des Krones Aufsichtsrates ist in den Rechnungslegungsprozess eingebunden. Er überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems sowie die interne Revision, die das Risikomanagement- und das interne Kontrollsystem regelmäßig prüft. Dem Vorstand, der die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt, liegen keine Informationen oder Kenntnisse vor, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems sprechen.
Risikokategorie | Maximale Schadenhöhe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Finanzielle Auswirkung |
Umfeld- und Branchenrisiken | |||
Gesamtwirtschaftliche Risiken | hoch | niedrig | hoch |
Branchenspezifische Risiken | niedrig | niedrig | niedrig |
Finanzwirtschaftliche Risiken | |||
Ausfallrisiken | hoch | niedrig | mittel |
Liquiditätsrisiko | niedrig | niedrig | niedrig |
Zinsänderungsrisiko | niedrig | niedrig | niedrig |
Währungsrisiko | hoch | mittel | mittel |
Operative Risiken | |||
Preisrisiko | mittel | mittel | niedrig |
Beschaffungsrisiken | hoch | mittel | mittel |
Kostenrisiko | hoch | niedrig | mittel |
Personalrisiko | niedrig | niedrig | niedrig |
Rechtliche Risiken | hoch | niedrig | mittel |
Umwelt- und Sicherheitsrisiken | mittel | niedrig | niedrig |
IT-Risiken | hoch | mittel | mittel |
Krones teilt die maximale Schadenhöhe, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken in die Bewertungskategorien niedrig, mittel und hoch ein. Definition siehe Seite 216.
Die Nachfrage nach abgepackten Getränken ist robust gegenüber Konjunkturzyklen. Krones bewegt sich deshalb mit seinen Produkten und Dienstleistungen für die Getränke- und Lebensmittelindustrie auf mittel- und langfristig stabil wachsenden Märkten, die konjunkturell weniger anfällig sind. Komplett entziehen kann sich das Unternehmen gesamtwirtschaftlichen Einflüssen aber nicht.
Der Internationale Währungsfonds prognostizierte im Januar für 2025 ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,3%. Es bestehen gesamtwirtschaftliche Unwägbarkeiten, die dazu führen könnten, dass sich die globale Konjunktur 2025 schlechter entwickelt als prognostiziert. Daraus ergeben sich für Krones gesamtwirtschaftliche Risiken.
Ein gesamtwirtschaftliches Risiko besteht darin, dass sich die Inflation hartnäckiger hält als erwartet oder sogar wieder zunimmt. Auslöser hierfür könnten beispielsweise geopolitische Spannungen im Nahen Osten sein, die die Gefahr stark steigender Öl- und anderer Beschaffungspreise bergen. Auch mögliche neue Importzölle könnten zu anziehenden Teuerungsraten führen. Steigende Inflationsraten könnten die Notenbanken zu Zinserhöhungen veranlassen, was sich negativ auf die Entwicklung der Weltwirtschaft auswirken würde. Davon wäre auch die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen betroffen und könnte die Ertragslage von Krones negativ beeinflussen.
Neben dem Nahen Osten gibt es weitere Regionen, in denen geopolitische Spannungen bestehen, die einen Risikofaktor für die Weltwirtschaft darstellen. Unabsehbare Folgen für die globale Konjunktur hätte eine militärische Eskalation des Konfliktes zwischen China und Taiwan. Die Weltwirtschaft würde sich vermutlich deutlich schlechter entwickeln als erwartet. Dies hätte auch negative Effekte auf die Ertragslage von Krones. Ein gesamtwirtschaftlicher Risikofaktor ist auch der anhaltende Russland-Ukraine-Konflikt. Er könnte weiter eskalieren und die Weltwirtschaft 2025 stärker negativ beeinflussen als erwartet. Dies würde sich möglicherweise auf den Umsatz und das Ergebnis von Krones auswirken.
Mögliche internationale Handelskonflikte aufgrund der Erhebung von Importzöllen sowie die Bildung von Handelsblöcken sind weitere gesamtwirtschaftliche Risiken. So könnten sich unter dem neuen US-Präsidenten die Spannungen zwischen den bedeutenden wirtschaftlichen Regionen USA, China und Europa verschärfen. Wenn sich die Weltwirtschaft wegen Handelskonflikten und einem rückläufigen Welthandel schwächer entwickelt als prognostiziert, könnte sich das auch auf die Ertragslage von Krones negativ auswirken.
Die Entwicklung der chinesischen Wirtschaft stellt ebenfalls ein gesamtwirtschaftliches Risiko dar. Sollte der private Konsum weiter zurückgehen, wächst möglicherweise die chinesische Wirtschaft und damit auch die Weltwirtschaft langsamer als prognostiziert. Dies könnte auch die Ertragslage von Krones negativ beeinflussen. Darüber hinaus destabilisiert die Lage auf dem Immobilienmarkt Chinas Kredit- und Finanzwirtschaft. Wenn sich die Immobilienkrise verschärft, könnte es zu erheblichen Zahlungs- und Kreditausfällen und zu einer Krise des chinesischen Finanzsystems kommen. Diese könnte sich schlimmstenfalls auf die globalen Finanzmärkte ausbreiten und zu einer weltweiten Finanzkrise führen. Das würde die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erheblich beeinflussen und hätte somit auch negative Folgen auf die Ertragslage von Krones.
Auswirkung gesamtwirtschaftlicher Risiken: Bei einer hohen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von hohen finanziellen Auswirkungen aus.
Branchenspezifischen Risiken ist Krones hauptsächlich durch die Entwicklung des weltweiten Marktes für Getränkeverpackungen und dem Agieren seiner Wettbewerber ausgesetzt. Die Nachfrage nach abgepackten Getränken wächst langfristig stabil und ist robust gegen Konjunkturschwankungen. Dennoch könnte die Investitionsbereitschaft internationaler Getränkeunternehmen vorübergehend unter exogenen Faktoren wie beispielsweise steigender Finanzierungskosten oder regionaler Marktregularien leiden. Dies würde sich auch nachteilig auf die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen von Krones auswirken.
Das Wettbewerbsumfeld könnte sich verschärfen, wenn Konkurrenten von Krones versuchen, Aufträge über niedrigere Preise zu generieren. Dem daraus folgenden Risiko, Marktanteile zu verlieren, begegnen wir, indem wir unseren technologischen Vorsprung weiter ausbauen und Kunden Produkte anbieten, die ihnen einen Mehrwert bringen. Darüber hinaus differenziert sich Krones mit seiner starken Serviceorientierung mit weltweiten Centern und Niederlassungen vom Wettbewerb.
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass »Kunststoff« als primäres und sekundäres Verpackungsmaterial in der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen wird. So wird hauptsächlich in Europa seit einigen Jahren verstärkt über Kunststoff- und PET-Verpackungen debattiert. Krones erzielt einen großen Teil des Umsatzes mit Produkten und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit solchen Verpackungen stehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die PET-Debatte verschärft und regional ausweitet. Dies könnte die Investitionsbereitschaft unserer Kunden im Bereich Kunststofftechnik vermindern und damit den Umsatz und das Ergebnis von Krones negativ beeinflussen. Wir begegnen diesem Risiko, in dem wir unseren technologischen Vorsprung weiter ausbauen und alternative Verpackungslösungen anbieten. Zudem bieten wir über unsere Tochter »Krones Recycling« Anlagen zum Recycling von PET und anderen Kunststoffen an. Damit tragen wir dazu bei, Kunststoffabfälle zu vermeiden und Ressourcen einzusparen.
Darüber hinaus könnten auch andere Bereiche unseres Geschäftes in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen geraten. So wird beispielsweise in einigen Regionen der Zugriff von Getränkeherstellern auf Grundwasser kritisiert. Diese Kritik könnte sich auf die Investitionsbereitschaft unserer Kunden auswirken und damit zu Geschäftseinbußen bei Krones führen. Diesem Risiko begegnen wir, in dem wir beispielsweise Lösungen anbieten, die den Wasserverbrauch bei der Getränkeproduktion verringern.
Auswirkung branchenspezifischer Risiken: Bei einer niedrigen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von niedrigen finanziellen Auswirkungen aus.
Krones ist finanzwirtschaftlichen Risiken in Form von Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken ausgesetzt. Wir beschreiben diese Risiken und geeignete Maßnahmen im Folgenden auch in Einklang mit den Angaben nach IFRS 7 zur Risikoberichterstattung zu Finanzinstrumenten. Grundsätzlich bestehen durch regionale und kundenbezogene Diversifizierungen keine wesentlichen Risikokonzentrationen.
Das Ausfallrisiko beschreibt das maximale Risikopotenzial, das sich aus den einzelnen Positionen zum Berichtszeitpunkt ergibt. Etwaige vorhandene Sicherheiten werden nicht berücksichtigt.
Das Kreditrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beschreibt die Gefahr eines ökonomischen Verlustes, der dadurch entsteht, dass ein Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Krones steuert Kreditrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis von internen Richtlinien. Ein Großteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch verschiedene, gegebenenfalls länderspezifische Sicherungsformen, abgesichert. Die Sicherungen umfassen zum Beispiel den Eigentumsvorbehalt sowie Garantien und Bürgschaften oder Akkreditive. Um dem Kreditrisiko vorzubeugen, werden zudem externe Bonitätsprüfungen von Kunden durchgeführt. Darüber hinaus existieren Prozesse zur laufenden Überwachung von eventuell ausfallgefährdeten Forderungen. Wertberichtigungen auf uneinbringliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgen auf individueller Basis. Die, gemessen am gesamten Forderungsbestand, geringen tatsächlichen Forderungsausfälle belegen die Effektivität der vorgenommenen Maßnahmen.
Das theoretisch maximale Kreditrisiko aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert.
in T€ | Buchwert | davon: zum Abschlussstichtag nicht überfällig | davon: zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeitbändern überfällig | |||
bis zu 90 Tagen | zwischen 90 und 180 Tagen | zwischen 180 und 360 Tagen | über 360 Tagen | |||
31.12.2024 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 1.916.052 | 1.734.823 | 123.010 | 29.172 | 16.418 | 12.628 |
31.12.2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 1.853.833 | 1.706.333 | 88.924 | 19.880 | 14.891 | 23.805 |
Krones verwendet derivative Finanzinstrumente auf einzelvertraglicher Basis ausschließlich für das Risikomanagement. Ohne den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wäre das Unternehmen höheren finanziellen Risiken ausgesetzt.
Sie decken im Wesentlichen die Risiken ab, die aus Kursveränderungen des US-Dollars, des chinesischen Renminbi Yuan sowie des britischen Pfunds gegenüber dem Euro entstehen können. Die wesentlichen Vertragsspezifika (Höhe, Laufzeit) von Grund- und Sicherungsgeschäft sind weitgehend identisch. Das Ausfallrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten besteht maximal in der Höhe des Saldos der positiven Marktwerte bei Ausfall eines Vertragspartners. Hierzu verweisen wir auf den Konzernanhang.
Die maximale Kreditrisikoposition aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten entspricht dem Buchwert dieser Instrumente. Krones ist aus den sonstigen Vermögenswerten keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt. Die darin enthaltenen Vermögenswerte sind kurzfristig.
Auswirkung von Ausfallrisiken: Bei einer hohen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von mittleren finanziellen Auswirkungen aus.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß erfüllen kann. Krones generiert finanzielle Mittel vorwiegend durch das operative Geschäft. Die Mittel dienen vorrangig der Finanzierung des Working Capital sowie von Investitionen. Krones steuert seine Liquidität, indem das Unternehmen neben dem Zahlungsmittelzufluss aus dem operativen Geschäft ausreichend liquide Mittel vorhält und Kreditlinien bei Banken unterhält. Das operative Liquiditätsmanagement des Unternehmens besteht aus einem Cash-Managementsystem, das auf einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung auf Jahresbasis beruht. Damit kann Krones frühzeitig auf mögliche Liquiditätsengpässe reagieren. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von Krones umfassen neben Kassenbeständen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten. Die folgende Fälligkeitsübersicht zeigt, wie die undiskontierten Cashflows der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 die Liquiditätssituation des Unternehmens beeinflussen.
Auswirkung des Liquiditätsrisikos: Bei einer niedrigen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von niedrigen finanziellen Auswirkungen aus.
in T€ | Buchwert | Cashflow 2025 | Cashflow 2026-2029 | ||
31.12.2024 | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | |
Derivate Finanzinstrumente | 21.531 | 0 | 21.531 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 2.619 | 18 | 1.280 | 7 | 1.339 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 802.194 | 0 | 802.194 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 134.004 | 2.200 | 40.793 | 5.721 | 70.946 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 137.840 | 0 | 98.348 | 0 | 39.492 |
Summe | 1.098.188 | 2.218 | 964.146 | 5.728 | 111.777 |
in T€ | Buchwert | Cashflow nach 2029 | |
31.12.2024 | Zinsen | Tilgung | |
Derivate Finanzinstrumente | 21.531 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 2.619 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 802.194 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 134.004 | 1.340 | 22.265 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 137.840 | 0 | 0 |
Summe | 1.098.188 | 1.340 | 22.265 |
in T€ | Buchwert | Cashflow 2024 | Cashflow 2025-2028 | ||
31.12.2023 | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | |
Derivate Finanzinstrumente | 4.998 | 0 | 4.870 | 0 | 128 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 3.765 | 29 | 1.244 | 24 | 2.521 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 723.164 | 0 | 723.164 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 135.975 | 2.185 | 35.792 | 6.225 | 74.701 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 146.027 | 0 | 115.282 | 0 | 30.745 |
Summe | 1.013.929 | 2.214 | 880.352 | 6.249 | 108.095 |
in T€ | Buchwert | Cashflow nach 2028 | |
31.12.2023 | Zinsen | Tilgung | |
Derivate Finanzinstrumente | 4.998 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 3.765 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 723.164 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 135.975 | 1.975 | 25.482 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 146.027 | 0 | 0 |
Summe | 1.013.929 | 1.975 | 25.482 |
Krones ist Risiken ausgesetzt, die sich aus möglichen Schwankungen der Marktzinssätze ergeben können. Krones nahm zum Bilanzstichtag 2024 im Verhältnis zum Geschäftsvolumen nur relativ geringe Bankkredite in Anspruch.
Auswirkung des Zinsänderungsrisikos: Bei einer niedrigen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von niedrigen finanziellen Auswirkungen aus.
Da unsere Exporte in Länder außerhalb der Eurozone einen wesentlichen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen, sind wir grundsätzlich Währungsrisiken ausgesetzt. Mit Kurssicherungsgeschäften wirken wir diesen bestmöglich entgegen. Zudem schließen wir Beschaffungs- und Absatzgeschäfte weitestgehend in Euro oder der jeweiligen funktionalen Währung ab.
Eine Veränderung des Stichtagskurses der Fremdwährung um +10% zum Euro (Mengennotierung) würde folgende Auswirkung auf das Ergebnis nach Steuern bzw. auf andere Eigenkapitalbestandteile haben:
31.12.2024
in T€ |
Währung
USD |
Währung
CHF |
Währung CNY |
Währung
GBP |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 6.059 | 334 | -457 | 475 |
Konzerneigenkapital | 20.484 | 0 | 2.330 | 157 |
31.12.2023
in T€ |
Währung
USD |
Währung CAD | Währung CNY |
Währung
GBP |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 17.606 | -86 | 3.067 | 1.159 |
Konzerneigenkapital | 22.421 | 567 | 3.543 | 955 |
Auswirkung des Währungsrisikos: Bei einer hohen maximalen Schadenhöhe und einer als mittel eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von mittleren finanziellen Auswirkungen aus.
Krones ist in einem wettbewerbsintensiven Markt tätig, in dem Unternehmen Aufträge teilweise über nicht kostendeckende Preise generieren. Es besteht das Risiko, dass sich die allgemeine Preissituation auf unseren Märkten verschlechtert. Preisrisiken bergen auch die mit unseren Kunden geschlossenen Festpreisverträge.
Das Risiko von entstehenden Mehrkosten trägt grundsätzlich Krones. Um dieses Risiko zu minimieren, hat Krones einen Projekt-Status-Bericht eingeführt. Ab einer definierten Größe werden jede Anfrage und jedes Angebot nach den finanziellen, den technisch/technologischen, den steuerlichen sowie den rechtlichen und den regionalen Risiken beurteilt.
Der sehr hohe Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 ist eine gute Basis dafür, dass Krones die Produktionskapazitäten 2025 gleichmäßig auslasten wird. Das komfortable Auftragspolster stärkt Krones darin, seine Preisstrategie weiter umzusetzen und verringert damit das Preisrisiko.
Auswirkung des Preisrisikos: Bei einer mittleren Schadenhöhe und einer als mittel eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von niedrigen finanziellen Auswirkungen aus.
Die Lage auf den Beschaffungsmärkten hat sich 2024 normalisiert. Dies umfasst auch die Versorgung mit Elektrokomponenten, an denen 2023 teilweise noch Knappheit herrschte. Sollte es zu keinen unvorhersehbaren Problemen in den internationalen Lieferketten kommen, erwarten wir auch für 2025 eine stabile Versorgung mit Material und Zulieferteilen.
Die Preise für einige Materialien sind 2024 teilweise weiter gestiegen. Grundsätzlich ist Krones im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit durch den Bezug von Teilen und Rohstoffen einem Marktpreisrisiko ausgesetzt. Wesentliche Einflussfaktoren auf Rohstoffpreise sind geopolitische und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen. Es besteht die Gefahr, dass sich die Rohstoffpreise zu unseren Ungunsten entwickeln. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko durch ein gezieltes Beschaffungsmanagement bzw. durch Lieferkontrakte, die wesentliche Rohstoffpreisrisiken verringern.
In unsere Ergebnisprognose für 2025 haben wir weitere Preissteigerungen für ausgewählte Warengruppen einkalkuliert. Sollten die Kosten für die Materialbeschaffung stärker zulegen als erwartet, könnte das Ergebnis geringer ausfallen als prognostiziert.
Darüber hinaus besteht hinsichtlich unserer Lieferanten ein Produkt-, Termin- und Qualitätsrisiko. Ein speziell entwickeltes Lieferantenauswahl-, Kontroll- und Steuerungsverfahren trägt dazu bei, solche Risiken zu minimieren. Sollte es dennoch zu vorübergehenden Lieferproblemen kommen, drohen Produktionsausfälle, die sich negativ auf den Umsatz und das Ergebnis von Krones auswirken würden.
Auswirkung der Beschaffungsrisiken: Bei einer hohen maximalen Schadenhöhe und einer als mittleren eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von mittleren finanziellen Auswirkungen aus.
Krones setzt in nahezu allen Bereichen Programme um, mit denen die Kosten optimiert werden. Unsere Ergebnisprognose basiert darauf, dass wir durch die strukturellen Maßnahmen wie beispielsweise den Ausbau des Global Footprint in der Produktion und im Einkauf 2025 weitere Kosteneinsparungen realisieren. Krones ist dem Risiko ausgesetzt, dass die Einsparungen geringer ausfallen als erwartet. Durch permanente Kontrolle der unternehmensweiten Projekte mindern wir dieses Risiko. Zudem werden während der Projektabwicklung die Risiken, die durch interne und externe Einflüsse entstehen können, projektbegleitend erfasst und umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Auswirkung des Kostenrisikos: Bei einer hohen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von mittleren finanziellen Auswirkungen aus.
Krones will neben den etablierten Geschäftsbereichen besonders im Servicebereich und im Digitalgeschäft verstärkt wachsen. Dafür benötigen wir hoch qualifizierte Beschäftigte im In- und Ausland. Es besteht das Risiko, dass das Unternehmen nicht genügend geeignetes Personal findet. Diesem Risiko begegnen wir auf vielfältige Weise. Frühzeitigen Zugang zu qualifizierten Beschäftigten werden wir uns durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Hochschulen sichern. In unserem Unternehmen beschäftigen wir laufend Bachelor-/Masterstudenten. Krones bildet selbst junge Menschen in verschiedenen Berufen aus und hat eine konstant hohe Übernahmequote. Auch durch die Übernahme von Zeitarbeitnehmern begegnen wir dem Personalrisiko. Darüber hinaus verbessern wir durch umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Qualifikation unserer Beschäftigten ständig und bereiten sie auf neue Aufgaben vor. Zudem setzen wir professionelle Personalberater ein.
Auswirkung des Personalrisikos: Bei einer niedrigen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von niedrigen finanziellen Auswirkungen aus.
Grundsätzlich bestehen für Krones aus dem operativen Geschäft Risiken im Zusammenhang mit möglichen Rechtsstreitigkeiten. Krones begegnet rechtlichen Risiken durch Verhaltensregeln, Kodizes und der internen Compliance-Struktur. Darüber hinaus hat das Unternehmen branchenübliche Versicherungen abgeschlossen.
Auswirkung von rechtlichen Risiken: Bei einer hohen maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von mittleren finanziellen Auswirkungen aus.
Als produzierendes Unternehmen ist Krones Risiken im Bereich Umwelt und Sicherheit ausgesetzt, die zu möglichen Schäden an Menschen, Gütern und der Reputation des Unternehmens führen können. Schäden, die durch technisches oder menschliches Versagen in der Produktion ausgelöst werden, könnten sich direkt finanziell auswirken. Darüber hinaus können sich im Schadensfall Strafen, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden indirekt finanziell auswirken. Krones vermindert Umwelt- und Sicherheitsrisiken durch hohe technische Standards in der Produktion, Schulungen, Verhaltensregeln sowie branchenübliche Versicherungen.
Auswirkung von Umwelt- und Sicherheitsrisiken: Bei einer mittleren maximalen Schadenhöhe und einer als niedrig eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von niedrigen finanziellen Auswirkungen aus.
Alle wesentlichen Geschäftsprozesse von Krones basieren auf funktionierenden IT-Systemen. Risiken bestehen darin, dass wichtige Systeme ausfallen, gestört werden oder von unberechtigten Dritten auf diese zugegriffen wird. Dies könnte zu Produktionsausfällen führen und den Verlust bzw. Missbrauch von wichtigen vertraulichen Daten zur Folge haben.
Es kann allgemein beobachtet werden, dass immer mehr Unternehmen Ziele von Computerkriminalität werden und die Cybersicherheit stark bedroht ist. Die Computerkriminalität basiert oftmals auf professionellen internationalen Strukturen, was deren Abwehr und Bekämpfung zu einer großen Herausforderung macht. Krones wappnet sich gegen die Gefahren aus Cyberkriminalität und sonstigen IT-Risiken mit international anerkannten IT-Sicherheitsmaßnahmen. Für kritische Geschäftsprozesse haben wir redundante IT-Systeme angelegt.
Auswirkung von IT-Risiken: Bei einer hohen maximalen Schadenhöhe und einer als mittel eingestuften Eintrittswahrscheinlichkeit gehen wir von mittleren finanziellen Auswirkungen aus.
Unternehmerische Chancen erfasst Krones nicht im Risikomanagementsystem. Wir teilen den Chancen daher keine Eintrittswahrscheinlichkeiten und mögliche finanzielle Auswirkungen zu. Im Folgenden beschreiben wir die Chancen allgemein.
Gesamtwirtschaftliche Chancen bestehen für Krones hauptsächlich darin, dass sich die Weltwirtschaft 2025 insgesamt besser als erwartet entwickelt. Das Wachstumstempo der Weltwirtschaft könnte sich beispielsweise beschleunigen, wenn sich geopolitische Konflikte auflösen. Ein Ende des Russland-Ukraine-Konflikts oder anderer geopolitischer Spannungen könnten sich somit auch auf die Ertragslage von Krones positiv auswirken. Aufgrund des breiten Global Footprint könnten sich für Krones auch Chancen ergeben, wenn die Wirtschaft in einzelnen Regionen der Welt stärker wächst als prognostiziert. Beispielsweise könnten von einer expansiven Finanz- und Steuerpolitik der neuen Regierung in den USA zusätzliche Wachstumsimpulse auf die US-Wirtschaft ausgehen. Davon könnte das US-Geschäft von Krones profitieren und die Ertragslage des Unternehmens positiv beeinflussen.
Die Hersteller von Getränken und Lebensmitteln achten zunehmend auf Nachhaltigkeit. Sie legen den Fokus darauf, Energie und andere Ressourcen einzusparen und ihren CO2-Fußabdruck so gering wie möglich zu halten. Es besteht zum einen die Chance, dass sich dieser Trend verstärkt. Zudem könnte die Bereitschaft der Kunden steigen, für Abfüll- und Verpackungstechnik, die ihnen hilft, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, auch höhere Preise zu akzeptieren. Mit dem zertifizierten Managementsystem enviro haben wir die Basis dafür geschaffen, dass Maschinen und Anlagen von Krones besonders niedrige Energie- und Medienverbräuche aufweisen. Krones hat enviro von einzelnen Maschinen auf komplette Systeme sowie auch auf Verpackungslösungen dynamisch weiterentwickelt. Damit hat sich das Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil beim Thema Nachhaltigkeit erarbeitet. Daraus eröffnen sich für Krones in diesem Bereich zusätzliche Umsatz- und Ertragschancen.
Auch im Bereich Digitalisierung liegen erhebliche zusätzliche Geschäftschancen für Krones. Die Kunden erwarten, dass sie mit »intelligenten« Maschinen und Anlagen von Krones Betriebs- und Personalkosten sparen. Krones kann für die »digitale Getränkefabrik« schon viele marktreife Produkte und Dienstleistungen anbieten und will die führende Position in dem zukunftsträchtigen Bereich Digitalisierung auch mit neuen Geschäftsmodellen weiter ausbauen.
Akquisitionen bleiben weiterhin in unserem strategischen Fokus. Interessant sind vorrangig mittelgroße Unternehmen, die unser bestehendes Portfolio technologisch und/oder regional stärken. Krones ist aufgrund der soliden Finanz- und Kapitalausstattung grundsätzlich in der Lage, mögliche Akquisitions-Chancen für externes Wachstum zu nutzen. Die Ergebnisplanungen von Krones für 2025 beinhalten keine künftigen Akquisitionen. Durch Zukäufe könnten sich zusätzliche Umsatz- und Ertragschancen für Krones eröffnen.
Krones verfolgt eine klare Preisstrategie und achtet darauf, dass sich die Preise an der Entwicklung der Kosten orientieren. Der sehr hohe Auftragsbestand zu Jahresbeginn 2025 unterstützt das Unternehmen dabei, seine Preisstrategie durchzusetzen. Unsere Umsatz- und Ertragsprognose für 2025 beinhalten keine wesentlichen bzw. nur produktabhängige Preiserhöhungen. Es besteht die Chance, dass sich die Absatzpreise 2025 besser entwickeln als geplant. Das würde sich positiv auf die Ertragslage von Krones auswirken.
Im Zuge des strategischen Ausbaus des Global Footprint beschafft Krones verstärkt Material lokal, also an den internationalen Standorten des Unternehmens beziehungsweise in Best-Cost-Countries. Zudem kaufen wir immer mehr Gleichteile und komplette Baugruppen bei Lieferanten. Beides führt zu günstigeren Beschaffungspreisen. Es besteht die Chance, dass Krones insgesamt mehr Materialkosten einspart als geplant. Zusätzliche Chancen ergeben sich, wenn sich die Rohstoff- und Materialpreise günstiger entwickeln als prognostiziert.
Krones hat seine Kostenstruktur durch strategische Maßnahmen optimiert. Bei der angestrebten Ergebnisverbesserung 2025 haben wir weitere Kosteneinsparungen einkalkuliert. Sollten die Kostensenkungen höher als geplant sein, ergeben sich daraus Chancen für Krones.
Der Russland-Ukraine-Konflikt ist weiterhin ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Es ist auch drei Jahre nach seinem Beginn unklar, wie sich dieser Konflikt weiterentwickelt und wie lange er noch andauern wird. Als Folgen des Russland-Ukraine-Konflikts können für Krones über die gesamtwirtschaftlichen Risiken hinaus weitere Risiken entstehen.
Die direkten Absatzrisiken in Zusammenhang mit dem Konflikt schätzt Krones als gering ein. Krones tätigte vor dem Ausbruch des Konflikts lediglich insgesamt 1% bis 1,5% seines Umsatzvolumens in Russland und der Ukraine. Das Neugeschäft in Russland hat Krones bereits 2022 eingestellt. Der Anteil der Erlöse in Russland und der Ukraine am Konzernumsatz lag 2024 bei 0,2%. Insgesamt beeinflusst das verbliebene Geschäft in beiden Ländern die Umsatz- und Ergebnisplanungen 2025 in sehr geringem Umfang.
Für bestehende Aufträge mit Kunden in diesen Ländern wurde die Einschätzung der Abwicklungs- und Zahlungsausfallrisiken erneut bewertet. Bei der Kalkulation dieses Risikos wurde ein generelles Ausfallrisiko von einigen Kunden aufgrund von getroffenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen in Betracht gezogen. Das hierdurch errechnete Risiko ist mit einem Betrag im unteren einstelligen Millionen-Euro-Betrag ermittelt.
Es könnten in den Konfliktgebieten Lieferketten unterbrochen werden bzw. Lieferanten aus den betroffenen Gebieten ausfallen. Krones bezieht von Lieferanten aus diesen Gebieten nahezu keine Materialien und Produkte, somit ist die direkte Auswirkung auf Beschaffungsrisiken als sehr gering einzuschätzen.
Die Krones AG ist Gesellschafter der Krones Ukraine LLC, Kiew und der Krones o.o.o., Moskau. Bei der Bewertung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte in diesen Gesellschaften, die etwa 0,5% der Konzernbilanzsumme betragen, sieht Krones kein wesentliches Risiko.
Aus heutiger Sicht sind für Krones keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
Das Unternehmen verfügte zum 31. Dezember 2024 über einen sehr hohen Auftragsbestand. Dies erhöht die Planungssicherheit und wirkt sich insgesamt positiv auf die Risikolage aus.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich 2024 die Einschätzung zu Risiken im Wesentlichen wie folgt geändert: Erhöht hat sich die maximale Schadenhöhe aus dem Währungsrisiko. Verringert hat sich die Eintrittswahrscheinlichkeit bei den rechtlichen Risiken. Der Schwerpunkt der Risiken liegt unverändert auf den Umfeld- und Branchenrisiken sowie auf den operativen Risiken.
In Ergänzung hierzu resultiert ein Risiko aus dem Russland-Ukraine-Konflikt. Krones hat die möglichen Auswirkungen des Konflikts auf den Konzern bewertet. Basierend auf diesen Einschätzungen hat Krones keine Unsicherheiten identifiziert, die einen Zweifel an der Fortführung des Krones Konzerns begründen würden.
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Wachstum der Weltwirtschaft soll 2025 bei 3,3% liegen |
― |
Krones prognostiziert für das laufende Jahr weiteres Umsatzwachstum |
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Profitabilität wird 2025 erneut steigen |
* Alle Angaben innerhalb
»Prognosebericht« beziehen sich auf den Krones
Konzern.
Geopolitische Konflikte sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten hemmen 2025 das weltweite Wirtschaftswachstum. Während die Konjunktur in der Euro-Zone laut IWF schwach bleibt (+1,0%), dürften die USA im laufenden Jahr um 2,7% zulegen, die Schwellen- und Entwicklungsländer um 4,1%.
Im Januar 2025 prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2025 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,3%. Dieser Wert liegt erneut unter dem langjährigen Durchschnittswert der jüngeren Vergangenheit (2000 bis 2019) von 3,7%. Belastungsfaktoren bleiben im laufenden Jahr die militärischen und handelspolitischen Konflikte sowie die weiterhin relativ schwache Binnenkonjunktur in China. Positiv entwickelt sich laut IWF die Konjunktur in den USA. Dort befindet sich die Wirtschaft mit Hilfe eines robusten Arbeitsmarktes und sinkender Zinsen auf einem stabilen Wachstumspfad.
Risiken für Abwärtskorrekturen der Prognose sehen die IWF-Volkswirte mitunter in einer weiteren Eskalation regionaler militärischer Konflikte. Der wahrscheinlich damit verbundene Anstieg der Rohstoff-, Lebensmittel- und Energiepreise könnte die Inflation erneut anheizen und die erwarteten Zinssenkungen verzögern. Eine Verschärfung der protektionistischen Politik würde sich ebenfalls negativ auf die Weltwirtschaft auswirken. So könnten beispielsweise neue Zölle die Handelsspannungen verstärken, die Investitionen senken, die Handelsströme verzerren und die Lieferketten erneut unterbrechen. Positiv überraschen könnte nach Meinung der IWF-Experten hingegen die Wirtschaft der USA, ausgelöst von deutlichen konjunkturfördernden Steuersenkungen.
Insgesamt erwartet der IWF für die Industriestaaten 2025 erneut ein unterdurchschnittliches BIP-Wachstum von 1,9 %. Da sich Europa langsam von den Folgen des Russland-Ukraine-Konflikt erholt, wird für die Euro-Zone ein leichter Anstieg des Wachstums auf 1,0% prognostiziert. Deutschland rangiert mit einem Plus von 0,3 % weiterhin auf den hinteren Rängen. Gemäß IWF-Prognose soll die Wirtschaft in den USA 2025 vergleichsweise stark um 2,7% expandieren. In Japan dürfte sich das Wachstum nach einem leichten Minus im Jahr 2024 wieder beleben. Die Prognose für das laufende Jahr liegt bei einem Plus von 1,1%.
In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird die Wirtschaft nach IWF-Schätzungen 2025 - wie im Vorjahr - um 4,2% wachsen. Für China prognostizieren die Experten im laufenden Jahr einen geringen Rückgang des BIP-Wachstums von 4,8% im Vorjahr auf 4,6%. Die mittlerweile hinter Deutschland weltweit fünftgrößte Volkswirtschaft Indien weist 2025 mit + 6,5% erneut die höchste erwartete Wachstumsrate unter den Schwellen- und Entwicklungsländern aus. Während Lateinamerika auch im laufenden Jahr unterdurchschnittlich zur Weltwirtschaft wachsen soll (+ 2,5%), liegt die IWF-Prognose für die Region Naher Osten/Zentralasien bei plus 3,6% und für Sub-Sahara/Afrika bei plus 4,2%.
Quelle: Statistisches Bundesamt, VDMA, Dezember 2024
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erwartet, dass die relativ schwache Konjunktur, zunehmender Protektionismus sowie die militärischen Konflikte die Gesamtbranche weiter belasten werden. Nach einem sehr deutlichen Minus von 8% im Jahr 2024 erwartet der VDMA für 2025 einen Rückgang der Produktion um nur noch 2%. Ausschlaggebend für den gebremsten Rückgang seien sinkende Zinsen, die der globalen Investitionsbereitschaft zugutekommen und eine konjunkturelle Erholung einleiten dürften. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich die verschiedenen Bereiche der Maschinen- und Anlagenbaubranche sehr unterschiedlich entwickeln und Krones mit einer Exportquote von rund 90 % kaum von der schwachen Inlandskonjunktur betroffen ist.
Quelle: Statista (Stand Oktober2024)
Die Investitionsbereitschaft der Krones Kunden und damit die Nachfrage nach Getränkeabfüll- und Verpackungsanlagen ist abhängig von der Konsumfreude der Endverbraucher. Moderate Inflationsraten wirken sich positiv auf die Kaufkraft der Konsumenten aus. Sie stützen die Nachfrage nach abgepackten Getränken und Lebensmitteln und beeinflussen dadurch indirekt die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen unseres Unternehmens. Mit einer erneut rückläufigen Inflation erwarten wir für 2025 insgesamt eine stabile Endkundennachfrage. Der private Konsum hatte bereits in den Vorjahren in vielen Ländern die Konjunktur gestützt. So soll der für unsere Kunden wichtige weltweite Konsum von abgefüllten Getränken gemäß den Zahlen von Global Data 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 3,1% zulegen.
Krones ist mit Blick auf die schwierige weltwirtschaftliche Lage insgesamt mit einem realistischen Optimismus in das Geschäftsjahr 2025 gestartet. Der hohe Auftragsbestand gewährleistet eine Auslastung der Produktionskapazitäten bis Anfang 2026. Zudem stützt eine robuste Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen von Krones diese Einschätzung.
Gleichzeitig ist das Geschäftsumfeld für Krones unverändert herausfordernd. Die globale konjunkturelle Entwicklung bleibt verhalten und es gibt Risiken für die Weltwirtschaft und damit auch für die Geschäftsentwicklung von Krones. Hierzu zählen geopolitische Spannungen in Europa, dem Nahen Osten und anderen Regionen der Welt. Eine Unwägbarkeit ist zudem die Zollpolitik der neuen US-Regierung, durch die Handelskonflikte drohen könnten. Zunehmender Protektionismus sowie Materialengpässe und Probleme in den weltweiten Lieferketten, die sich durch militärische Aktionen auf wichtigen Handelsrouten oder durch Handelskonflikte ergeben könnten, sind weitere Unsicherheitsfaktoren.
Krones erwartet für 2025, dass sich der Weltmarkt für Abfüll- und Verpackungstechnik grundsätzlich robust entwickelt und die Absatzpreise auf dem angemessenen Niveau bleiben. Der Wettbewerb auf unseren Märkten sowie der Kostendruck wird allerdings auch im laufenden Geschäftsjahr hoch bleiben.
Auch die mittel- und langfristigen Aussichten für Krones bleiben unverändert positiv. Die Nachfrage der Konsumenten nach abgepackten Getränken und flüssigen Lebensmitteln wächst aufgrund von Megatrends, wie beispielsweise der steigenden Weltbevölkerung und der wachsenden Mittelschicht in den Schwellen- und Entwicklungsländern, stetig. Die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung sorgen ebenfalls für eine stabil hohe Nachfrage nach innovativen Getränkeabfüll- und Verpackungsmaschinen.
Die gesamtwirtschaftlichen, branchen- und unternehmensspezifischen Prognosen und Risiken treffen aufgrund vergleichbarer Absatz- und Beschaffungsmärkte im Wesentlichen für alle drei Segmente des Krones Konzerns zu.
Um profitables Wachstum zu realisieren, wird Krones auch im laufenden Jahr in allen drei Segmenten diszipliniert an der eingeschlagenen Preisstrategie festhalten und den Kosten entsprechend angemessene Absatzpreise erzielen. Zudem werden die Kostenoptimierungsprogramme weiter kontinuierlich umgesetzt und durch Investitionen in die Automatisierung der Produktionsstandorte die Effizienz gesteigert.
Darüber hinaus wird Krones mit innovativen und zukunftsfähigen Produkten und Services die Wachstumschancen unseres Marktes konzernweit nutzen. Hierbei fokussieren wir uns auf die Themenfelder Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Systemlösungen.
Bei der Finanzierung des künftigen Wachstums setzen wir weiterhin auf unsere sehr solide Kapitalstruktur mit hoher Eigenkapital-Quote, niedrigen Finanzschulden und komfortabler Nettoliquidität.
Prognose für 2025 | Ist-Wert 2024 | Prognose für 2024 * | |
Umsatzwachstum | 7%-9% | 13,5% | 9-13% |
EBITDA-Marge | 10,5%-11,0% | 10,4% | 10,3-10,8% |
* aus dem Prognosebericht innerhalb des
Lageberichts 2023
Im Kernsegment »Abfüll- und Verpackungstechnologie« wird Krones im laufenden Jahr stark in die Automatisierung der Produktionsstandorte investieren, um die Effizienz weiter zu steigern. Der Ausbau der internationalen Serviceeinheiten von Krones steigert die Kundenbindung und -nähe. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Getränkefabrik werden wir die Chancen nutzen, die sich durch digitale Services und neue Geschäftsmodelle ergeben.
Die ambitionierten Nachhaltigkeitsziele unserer Kunden werden das Wachstum im Kernsegment auch im laufenden Geschäftsjahr stützen. Durch den Zukauf des Spritzgießmaschinenherstellers Netstal im Vorjahr verfügen wir nunmehr über alle wesentlichen Produkte und Technologien für einen geschlossenen PET-Kreislauf - ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb.
Mit der Abfüll- und Verpackungslinie der Zukunft stellen wir auf der drinktec 2025 eine hochinnovative PET-Linie vor. Mit ihr werden wir bezüglich Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Effizienz neue Maßstäbe setzen und unsere führende Position bei PET-Abfüll- und Verpackungsanlagen festigen und ausbauen.
Für das Kernsegment erwartet Krones 2025 einen um 7% bis 9% höheren Umsatz bei einer EBITDA-Marge von 10,5% bis 11,0%.
Prognose für 2025 | Ist-Wert 2024 | Prognose für 2024 * | |
Umsatzwachstum | 0%-5% | 12,0% | 15 -20% |
EBITDA-Marge | 9,0%-10,0% | 9,7% | 8-9% |
* aus dem Prognosebericht innerhalb des
Lageberichts 2023
Das Segment Prozesstechnologie soll 2025 den Umsatz um 0%-5% gegenüber dem Vorjahr steigern.
Im Segment »Prozesstechnologie« wird Krones 2025 die Prozesse und Strukturen weiter optimieren und digitalisieren. Durch die bessere Vernetzung der weltweiten Einheiten wird das Unternehmen zusätzliche Kosten- und Effizienzpotenziale heben.
Zugleich wird Krones die Diversifizierungsstrategie des Segments vorantreiben und mit Lösungen für Wasseraufbereitung, für pflanzliche Proteine sowie für Energieeffizienz die Widerstandsfähigkeit, das Wachstum und die Profitabilität weiter stärken. Zudem soll der Ausbau des After-Sales- und Komponenten-Geschäfts einen zusätzlichen Umsatz- und Ergebnisbeitrag liefern.
Krones prognostiziert für das Segment Prozesstechnologie für 2025 einen Umsatzzuwachs von 0% bis 5% bei einer EBITDA-Marge von 9,0% bis 10,0%.
Prognose für 2025 | Ist-Wert 2024 | Prognose für 2024 * | |
Umsatzwachstum | 15%-20% | -3,0% | 5-10% |
EBITDA-Marge | 6,5%-7,5% | 7,0% | 6-7 % |
* aus dem Prognosebericht innerhalb des
Lageberichts 2023
Das Segment »Intralogistik« profitiert vom stark steigenden Bedarf einer schnellen und effizienten Auftragsabwicklung. Mit den Automatisierungs-Lösungen der Intralogistik-Tochter System Logistics lassen sich Energie und Kosten einsparen, die Effizienz erhöhen sowie das notwendige Betriebspersonal verringern und wirken so dem Arbeitskräftemangel entgegen.
Um in einem wettbewerbsintensiven Umfeld zu wachsen, wird das Segment das Intralogistik-Geschäft weiter internationalisieren und stärker auf Kundengruppen außerhalb des Getränke- und Liquid-Food-Marktes, wie beispielsweise den Lebensmittelgroßhandel, ausweiten. Der Ausbau des Geschäfts mit automatischen Kommissioniersystemen und autonomen mobilen Robotern sollen die Ertragskraft der Intralogistik weiter erhöhen.
Krones rechnet 2025 im Segment Intralogistik mit einem Umsatzwachstum von 15% bis 20%. Die EBITDA-Marge soll zwischen 6,5% bis 7,5% liegen.
Krones will die Ertragskraft 2025 weiter steigern.
Auf Grundlage der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Aussichten und der aktuell erwarteten Entwicklung der für Krones relevanten Märkte rechnet das Unternehmen für 2025 im Konzern mit einem Umsatzwachstum von 7 bis 9%.
Auf Basis steigender Umsätze, einer weiterhin disziplinierten Preisstrategie sowie der kontinuierlichen Umsetzung der Kostenoptimierungsmaßnahmen will Krones die Ertragskraft im laufenden Jahr gegenüber 2025 erneut verbessern. Für 2025 prognostiziert das Unternehmen für den Konzern eine EBITDA-Marge von 10,2% bis 10,8%.
Für die dritte Zielgröße, den ROCE (Return on Capital Employed), erwartet Krones im laufenden Jahr 18 % bis 20%.
Prognose für 2025 | Ist-Wert 2024 | Prognose für 2024 * | |
Umsatzwachstum | 7% bis 9% | 12,1% | 9% - 13% |
EBITDA-Marge | 10,2% bis 10,8% | 10,1% | 9,8% - 10,3% |
ROCE | 18% bis 20% | 18,2% | 17%-19% |
* aus dem Prognosebericht innerhalb des
Lageberichts 2023
Die Aktionäre wird Krones auch künftig über Dividendenausschüttungen am Unternehmenserfolg beteiligen. Die Dividendenstrategie der Gesellschaft sieht vor, 25 % bis 30 % des erzielten Konzerngewinns an die Anteilseigner auszuschütten, wobei sich das Unternehmen seit mehreren Jahren am oberen Ende der Spanne orientiert.
Auf Basis der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Aussichten erwartet die Krones AG für das Gesamtjahr 2025 bei einem Umsatzanstieg im höheren einstelligen Prozentbereich ein positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
* Alle Angaben innerhalb
»Übernahmerelevante Angaben« beziehen sich
auf den Krones Konzern.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2024 gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der Krones Aktiengesellschaft 40.000.000,00 € und war eingeteilt in 31.593.072 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,27 je Aktie. Mit Ausnahme eigener Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen, sind mit allen Aktien die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Zum 31. Dezember 2024 hielt Krones keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre aus den Aktien ergeben sich aus den rechtlichen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 133 ff. und 186 AktG.
In der Hauptversammlung gewährt gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung je eine Aktie eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft kein Stimmrecht zu.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Als Nachweis reicht ein gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär in Textform ausgestellter Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft vom Letztintermediär auch direkt übermittelt werden kann. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.
Beschränkungen des Stimmrechts von Aktien können sich auch aus aktienrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise aus § 136 AktG ergeben. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.
Nach Kenntnis des Vorstands besteht bzw. bestand im Geschäftsjahr 2024 folgende Vereinbarung, die als Beschränkung im Sinne von § 289a Satz 1 Nr. 2 und § 315a Satz 1 Nr. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) angesehen werden kann: Herr Harald Kronseder, Herr Gunther Kronseder, die Harald Kronseder Holding GmbH, Neutraubling, die Beteiligungsgesellschaft Kronseder mbH, Neutraubling, die VMAX Familienstiftung, Neutraubling, Frau Nora Diepold (geb. Krons-eder) und Herr Leopold Kronseder sind Parteien eines Pool-Vertrags. Die Poolmitglieder des Pool-Vertrages haben sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen (»Familie Kronseder Konsortium«), deren Zweck es ist, durch einheitliche Willensbildung der Gesellschafter und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der Krones Aktiengesellschaft sowie durch Beschränkung der beliebigen Veräußerbarkeit der durch den Pool-Vertrag gebundenen Aktien der Krones Aktiengesellschaft (a) den Einfluss der Gesellschafter (insbesondere den Einfluss der Familie Kronseder) und ihrer Rechtsnachfolger, (b) die Fortführung der Krones Aktiengesellschaft in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Pool-Vertrages vergleichbaren Umfang (vergleichbarer Umsatz, vergleichbares Auftragsvolumen, vergleichbares Betriebsvermögen, vergleichbare Anzahl der Arbeitnehmer) sicherzustellen und (c) den Charakter einer Familiengesellschaft zu erhalten.
Dem Vorstand der Gesellschaft sind darüber hinaus keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Nach Kenntnis der Gesellschaft bestehen folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten: Leopold Kronseder, Deutschland (indirekt), Nora Diepold (geb. Kronseder), Deutschland (indirekt), Gunther Kronseder, Deutschland (indirekt), VMAX Familienstiftung, Neutraubling, Deutschland (direkt und indirekt), Harald Kronseder, Schweiz (direkt und indirekt), Harald Kronseder Holding GmbH, Neutraubling, Deutschland (indirekt), Beteiligungsgesellschaft Kronseder mbH, Neutraubling, Deutschland (direkt und indirekt), Dr. Volker Kronseder, Deutschland (indirekt).
Nach Kenntnis der Gesellschaft halten die Mitglieder des Familie Kronseder Konsortiums gemeinsam folgende Beteiligung am Grundkapital:
Gesamtstimmrechtsanteile | |
Familie Kronseder Konsortium | 51,9% |
Stand 31.12.2024
Bei den genannten Beteiligungen können sich nach der jeweilig letzten Mitteilung des Beteiligten gegenüber der Gesellschaft Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Es besteht keine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, aus der die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben können.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG und § 31 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG). Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat (§ 6 Abs. 2 der Satzung).
Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 6, § 179 Abs. 1 AktG). Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Dementsprechend bedürfen - in Abweichung von § 179 Abs. 2 Satz 1 AktG - auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor. Der Aufsichtsrat kann Änderungen der Satzung beschließen, die nur die Fassung betreffen (§ 179 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V. m. § 13 der Satzung). Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2021 ermächtigt worden, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 (wie nachfolgend definiert) oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 entsprechend anzupassen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2021 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 16. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrfach gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu Euro 10 Millionen zu erhöhen (»Genehmigtes Kapital 2021«). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für eventuell entstehende Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
Der Vorstand ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2023 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 22. Mai 2028 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach Maßgaben der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2023 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbene eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch in folgender Weise zu verwenden:
1) Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden. Im letzteren Fall ist das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen.
2) Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen angeboten und auf diese übertragen werden. Die vorbezeichneten Aktien können darüber hinaus zur Beendigung bzw. vergleichsweisen Erledigung von gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren bei verbundenen Unternehmen der Gesellschaft verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit jeweils ausgeschlossen.
3) Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft veräußert werden, den Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt nicht wesentlich unterschreitet (im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit jeweils ausgeschlossen.
4) Die Aktien können zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus und im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandel- oder Optionsrechten verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit jeweils ausgeschlossen.
5) Die Aktien können allen Aktionären angeboten werden, damit diese gegen (auch teilweise) Abtretung ihres mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung entstandenen Anspruchs auf Auszahlung der Dividende eigene Aktien beziehen können (Aktiendividende).
6) Die Aktien können eingezogen werden und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabgesetzt werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
7) Der Vorstand kann die Aktien auch im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals einziehen, so dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht.
Die Ermächtigungen des Vorstands zur Veräußerung und sonstigen Verwendung erworbener Aktien können ganz oder bezogen auf Teilvolumina der erworbenen eigenen Aktien einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen, ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehender Unternehmen ausgeübt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den Ermächtigungen unter den Ziffern 1) bis einschließlich 4) verwendet werden. Werden die eigenen Aktien zu dem in Ziffer 5) genannten Zweck verwendet, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss, dessen vollständiger Wortlaut in der am 13. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Krones Aktiengesellschaft am 23. Mai 2023 unter Punkt 9 der Tagesordnung wiedergegeben ist.
Die Krones Aktiengesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebotes entstehen kann.
Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen.
Nach § 17 AktG besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zur Familie Kronseder Konsortium GbR, Neutraubling. Deshalb wird gemäß §312 AktG ein Bericht erstattet, der folgende Schlusserklärung des Vorstands enthält:
» Der Vorstand bestätigt nach sorgfältiger Prüfung und nach bestem Wissen, dass im Geschäftsjahr 2024
― |
keine Rechtsgeschäfte zwischen der Krones AG und der Familie Kronseder Konsortium GbR abgeschlossen wurden, und |
― |
keine weiteren Rechtsgeschäfte neben den in Anlage 2 aufgeführten Rechtsgeschäften zwischen der Krones AG und Gesellschaftern der Familie Kronseder Konsortium GbR sowie den mit ihnen verbundenen Unternehmen abgeschlossen wurden. |
Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse der Gesellschafter der Familie Kronseder Konsortium GbR oder mit ihnen verbundenen Unternehmen hat die Krones AG im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Berichtspflichtige Maßnahmen im Sinne des §312 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
Bei den im Berichtsjahr vorgenommenen Rechtsgeschäften zwischen der Krones AG und den Gesellschaftern der Familie Kronseder Konsortium GbR sowie den mit ihnen verbundenen Unternehmen hat die Krones AG in jedem Einzelfall eine angemessene Gegenleistung im Sinne des § 312 AktG erhalten. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren.«
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auch im Internet unter https://www.krones.com/de/unternehmen/investor-relations/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.php abrufbar.
Neutraubling, 12. März 2025
Krones AG
Der Vorstand:
Christoph Klenk, CEO
Uta Anders, CFO
Thomas Ricker, CSO
Markus Tischer
Ralf Goldbrunner
* Alle Angaben innerhalb
»Abhängigkeitsbericht« beziehen sich auf
den Krones Konzern.
Corporate Governance beschreibt die faktische und rechtliche Unternehmensführung und -kontrolle, welche verantwortungsvoll sowie nachhaltig orientiert erfolgen soll. Krones berücksichtigt die Grundsätze und Regeln der Corporate Governance bei allen Geschäftsaktivitäten. In der Erklärung zur Unternehmensführung berichten Vorstand und Aufsichtsrat von Krones gemäß §§ 289f, 315d Handelsgesetzbuch sowie Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 über die Corporate Governance der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat der Krones Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG:
Die Krones Aktiengesellschaft hat seit Abgabe der Entsprechenserklärung vom Januar 2024 den Empfehlungen der von der deutschen Bundesregierung eingesetzten »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften in der Fassung vom 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022) entsprechend dem im Internet veröffentlichten Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen auch zukünftig mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprechen:
― |
Der Empfehlung D.4 wird nicht entsprochen. Danach soll ein Nominierungsausschuss gebildet werden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt. Ausschüsse sind vor allem sinnvoll, wenn aufgrund der Größe eines Gremiums dessen Arbeit dadurch effizienter wird. Im Aufsichtsrat der Krones Aktiengesellschaft vertreten acht Mitglieder die Anteilseigner, die der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen. Nach unserer Ansicht ist es aufgrund der bewährten, effizienten Zusammenarbeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat nicht nötig, einen gesonderten Nominierungsausschuss zu bilden. |
― |
Der Empfehlung G.10 wird nicht entsprochen. Danach sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge werden weder aktienbasiert gewährt, noch sind sie von den Vorstandsmitgliedern überwiegend in Aktien der Krones Aktiengesellschaft anzulegen. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist der Aktienkurs als Indikator allein nicht ausreichend, die Leistung des Vorstands im Interesse des Unternehmens abzubilden. Der Ausgestaltung der variablen Vergütung soll vielmehr angemessen Rechnung getragen werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge kann das Vorstandsmitglied nach drei Jahren verfügen. |
― |
Der Empfehlung G. 17, wonach der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden von Aufsichtsratsausschüssen bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder angemessen berücksichtigt werden soll, wird nicht vollständig entsprochen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die derzeitige zusätzliche Vergütung für Mitglieder von Aufsichtsratsausschüssen aufgrund der Größe der Gremien grundsätzlich auch für den Vorsitzenden von Ausschüssen angemessen ist. Nur der Vorsitz im Prüfungs- und Risikomanagementausschuss wird zusätzlich vergütet. |
Neutraubling, Januar 2025
Für den Vorstand:
Für den Aufsichtsrat:
Christoph Klenk, Vorsitzender des Vorstands
Volker Kronseder, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gemäß Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch die Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen.
In Übereinstimmung mit Empfehlung C.1 DCGK hat sich der Aufsichtsrat von Krones folgende Ziele für seine Zusammensetzung gegeben:
Der Aufsichtsrat der Krones AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Hierbei wird ein sich ergänzendes Zusammenwirken von Mitgliedern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen sowie eine Vielfalt mit Blick auf Internationalität, Alter und Geschlecht als hilfreich angesehen.
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur Erfüllung der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Konzern nötig und zur Wahrung des Ansehens der Krones AG in der Öffentlichkeit erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen (Fachliche Eignung) der Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Gesamtheit sollen insbesondere in den folgenden Bereichen vorhanden sein:
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Unternehmenskontrolle (umfasst wesentliche Bereiche wie Organisation, Risikomanagement und Strategie) |
― |
Rechnungslegung |
― |
Abschlussprüfung |
― |
Personal (umfasst wesentliche Bereiche wie Personalführung und Personalentwicklung) |
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Recht und Compliance |
― |
Finanzierung |
― |
Nachhaltigkeit |
― |
Digitalisierung |
― |
Internationale Erfahrung |
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Sektorkompetenz |
Die Aufsichtsratsmitglieder sollen zudem auf Basis §100 Abs. 5 AktG in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Krones AG tätig ist, vertraut sein. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Aufsichtsratsmitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen.
Der Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung soll in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsystemen bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein.
Der Aufsichtsrat der Krones AG achtet bei der Auswahl seiner Mitglieder auf Vielfalt (Diversität). Gemäß dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt für Krones eine 30-Prozent-Mindestquote für Frauen und Männer im Aufsichtsrat. Die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Krones AG haben übereinstimmend entschieden, die Geschlechterquote jeweils getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat der Krones AG setzt sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung des Unternehmens aus acht Vertretern der Anteilseigner und acht Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Dem Aufsichtsrat sollen also jeweils mindestens zwei Frauen auf der Seite der Arbeitnehmer und der Anteilseigner angehören. Auf Seite der Anteilseigner gehören mit Nora Diepold, Petra Schadeberg-Herrmann und Prof. Dr. Susanne Nonnast drei Frauen dem Aufsichtsrat an. Auf der Arbeitnehmerseite sind mit Dr. Verena Di Pasquale, Beate Eva Maria Pöpperl und Olga Redda ebenfalls drei Frauen im Aufsichtsrat vertreten. Die gesetzliche Genderquote wurde daher erfüllt.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wird auf die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats geachtet. Mögliche Kandidaten und Kandidatinnen sollen weder Beratungs- oder Organfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern der Krones AG, noch Managementfunktionen bei Kunden, Lieferanten oder Konzernunternehmen der Krones AG ausüben. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Mit Volker Kronseder und Norbert Broger gehören nur zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Krones AG dem Aufsichtsrat an.
Bei Bestehen etwaiger Interessenkonflikte verpflichtet sich jedes Aufsichtsratsmitglied eine Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden abzugeben. Bestehen diese Interessenkonflikte über einen längeren Zeitraum oder sind von wesentlicher Natur, so hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen.
Gemäß der Empfehlung C.6 DCGK soll dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist.
Gemäß Empfehlung C.7 DCGK soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Im Berichtsjahr traf dies auf Volker Kronseder, Nora Diepold, Robert Friedmann, Prof. Dr. Susanne Nonnast, Petra Schadeberg-Herrmann, Stephan Seifert sowie Matthias Winkler und damit auf sieben der acht Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zu. Norbert Broger war bis 31.12 2022 Finanzvorstand der Krones AG. Er wurde deshalb vorsorglich als nicht unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK eingestuft.
Petra Schadeberg-Herrmann gehört seit mehr als zwölf Jahren dem Aufsichtsrat der Krones AG an. Sie wird von der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats der Krones AG als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand angesehen. Gemäß Empfehlung C.8 DCGK wird dies wie folgt begründet:
Eine finanzielle Abhängigkeit von Petra Schadeberg-Herrmann von der Aufsichtsratstätigkeit bei der Krones AG ist nicht gegeben. Zudem sind keine Anzeichen für eine fehlende kritische Distanz zu erkennen.
Petra Schadeberg-Herrmann kennt die Geschäfte von Krones sehr gut und bringt ihre umfangreichen Erfahrungen kritisch-konstruktiv in den Aufsichtsrat ein. Darüber hinaus hält die Familie von Frau Schadeberg-Herr-mann eine substanzielle Beteiligung an der Krones AG. Dies spricht dafür, dass Petra Schadeberg-Herrmann ausreichend Anreiz hat, ihr Aufsichtsratsmandat stets kritisch und unvoreingenommen auszuüben.
Gemäß Empfehlung C.9 DCGK sollen, sofern die Gesellschaft einen kontrollierenden Aktionär hat, im Fall eines Aufsichtsrats mit mehr als sechs Mitgliedern mindestens zwei Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Kontrollierender Aktionär der Krones AG ist die Familie Kronseder Konsortium GbR als Mehrheitsaktionär des Unternehmens (Aktienanteil zum 31. Dezember 2024: 51,9 %). Im Berichtsjahr waren bis auf Volker Kronseder und Nora Diepold die sechs anderen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig vom kontrollierenden Aktionär.
Gemäß der Empfehlung C.10 DCGK sollen der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Der Empfehlung gemäß C.10 DCGK wird bei der Krones Aktiengesellschaft vollständig entsprochen.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Krones AG sollen in der Regel nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 70. Lebensjahres folgt. In Ausnahmefällen kann ein Mitglied des Aufsichtsrats für einen Zeitraum gewählt werden, der nicht länger als bis zum Ablauf der vierten ordentlichen Hauptversammlung reicht, die nach Vollendung seines 70. Lebensjahres stattfindet. Von dieser Ausnahme hat der Aufsichtsrat bei seinem Mitglied und Vorsitzenden Volker Kronseder Gebrauch gemacht.
Gemäß Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Stand der Umsetzung der Ziele des Aufsichtsrats in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt werden.
Die vom Aufsichtsrat beschlossene Qualifikationsmatrix gibt Aufschluss darüber, welche Aufsichtsratsmitglieder über die fachliche Eignung in den einzelnen Bereichen des Kompetenzprofils verfügen. Die fachliche Eignung wird anhand der vom Aufsichtsrat beschlossenen Bereiche Unternehmenskontrolle, Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Personal, Recht und Compliance, Finanzierung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internationale Erfahrung und Sektorkompetenz überprüft. Darüber hinaus informiert die Qualifikationsmatrix über die Dauer der Zugehörigkeit im Aufsichtsrat. Für jedes Mitglied auf Anteilseignerseite wird angegeben, ob es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig vom kontrollierenden Aktionär (Familie Kronseder Konsortium GbR) ist. Dies ist insbesondere auch für den Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses Matthias Winkler der Fall. Alle 16 Aufsichtsratsmitglieder der Krones AG halten die zulässige Anzahl an Aufsichtsratsmandaten gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.
Weitere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern finden sich auf den Seiten 31 bis 32 und 256. Diese enthalten Angaben zu den ausgeübten Berufen sowie zu Mandaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien in Wirtschaftsunternehmen.
Mit den beiden folgenden getrennt für die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite erstellten Qualifikationsmatrizen kommen wir der Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex nach.
Volker Kronseder | Nora Diepold | Robert Friedmann | Susanne Nonnast | Stephan Seifert | Petra Schadeberg-Herrmann | |
Zugehörigkeitsdauer | ||||||
Mitglied seit | 15.06.2016 | 17.05.2021 | 13.06.2018 | 15.06.2016 | 23.05.2023 | 15.06.2011 |
Persönliche Eignung | ||||||
Unabhängigkeit 1) | - | - | x | x | x | x |
Kein Overboarding 2),3) | x | x | x | x | x | x |
Fachliche Eignung | ||||||
Unternehmenskontrolle 4) | x | x | x | x | x | x |
Rechnungslegung | x | x | x | - | x | x |
Abschlussprüfung | - | - | x | - | x | x |
Personal 5) | x | - | x | x | x | x |
Recht/Compliance | x | x | x | x | x | x |
Finanzierung | x | x | x | - | x | x |
Nachhaltigkeit | x | x | x | x | x | x |
Digitalisierung | x | - | x | x | x | - |
Sektorkompetenz | x | x | x | x | x | x |
Internationale Erfahrungen | x | - | x | x | x | x |
Norbert Broger | Matthias Winkler | |
Zugehörigkeitsdauer | ||
Mitglied seit | 23.05.2023 | 13.06.2018 |
Persönliche Eignung | ||
Unabhängigkeit 1) | - | x |
Kein Overboarding 2),3) | x | x |
Fachliche Eignung | ||
Unternehmenskontrolle 4) | x | x |
Rechnungslegung | x | x |
Abschlussprüfung | x | x |
Personal 5) | x | x |
Recht/Compliance | x | x |
Finanzierung | x | x |
Nachhaltigkeit | x | x |
Digitalisierung | x | x |
Sektorkompetenz | x | x |
Internationale Erfahrungen | x | x |
1) gemäß Definition Empfehlung C.6
Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK);
2) Gemäß Definition Empfehlungen C.4
und C.5 DCGK;
4) umfasst wesentliche Bereiche wie
Organisation, Risikomanagement, Strategie;
5) umfasst wesentliche Bereiche wie
Personalführung und Personalentwicklung
x = erfüllt
- = nicht erfüllt
Josef Weitzer | Oliver Grober | Thomas Hiltl | Markus Hüttner | Verena Di Pasquale | Beate Eva Maria Pöpperl | |
Zugehörigkeitsdauer | ||||||
Mitglied seit | 01.01.2007 | 13.06.2018 | 13.06.2018 | 01.07.2020 | 25.06.2014 | 20.06.2017 |
Persönliche Eignung | ||||||
Kein Overboarding 1),2) | x | x | x | x | x | x |
Fachliche Eignung | ||||||
Unternehmenskontrolle 3) | x | x | x | x | x | x |
Rechnungslegung | x | x | x | - | x | - |
Abschlussprüfung | - | - | - | - | - | - |
Personal 4) | x | x | x | x | x | x |
Recht/Compliance | x | x | x | x | x | x |
Finanzierung | x | - | - | - | - | - |
Nachhaltigkeit | x | - | - | x | x | x |
Digitalisierung | x | x | x | x | x | x |
Sektorkompetenz | x | x | x | x | x | x |
Internationale Erfahrungen | - | - | - | - | - | - |
Stefan Raith | Olga Redda | |
Zugehörigkeitsdauer | ||
Mitglied seit | 01.01.2022 | 23.05.2023 |
Persönliche Eignung | ||
Kein Overboarding 1),2) | x | x |
Fachliche Eignung | ||
Unternehmenskontrolle 3) | x | x |
Rechnungslegung | x | x |
Abschlussprüfung | - | - |
Personal 4) | x | x |
Recht/Compliance | x | x |
Finanzierung | - | - |
Nachhaltigkeit | x | x |
Digitalisierung | x | x |
Sektorkompetenz | x | x |
Internationale Erfahrungen | x | - |
1) Gemäß Definition Empfehlungen C.4
und C.5 DCGK;
3) umfasst wesentliche Bereiche wie
Organisation, Risikomanagement, Strategie;
4) umfasst wesentliche Bereiche wie
Personalführung und Personalentwicklung
x = erfüllt
- = nicht erfüllt
Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Wir halten eine Regelgrenze nicht für sinnvoll, weil dem Unternehmen auch die Expertise von erfahrenen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung stehen soll. Der Aufsichtsrat von Krones wird die Eignung eines Aufsichtsratsmitglieds weiterhin - unabhängig von der Zugehörigkeitsdauer - individuell betrachten. Die Dauer der Zugehörigkeit der aktuellen Vertreter der Anteilseigner sowie der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ist in der jeweiligen Qualifikationsmatrix (siehe Seite 230 und 231 »Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils«) angegeben.
Die Unternehmensführung von Krones basiert auf Fairness und Transparenz. Dieser Grundsatz gilt für die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ebenso wie für den Umgang mit unseren Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit.
»Compliance« steht bei Krones als Überbegriff für regelkonformes Verhalten, wobei die im Unternehmen zu befolgenden Regeln deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Sie schließen auch intern gültige Richtlinien und Vorschriften ein und berücksichtigen die moralischen Werte und Normen, die dem ethischen Verständnis von Krones entsprechen. Krones hat über die Jahre ein Compliance-Management-System aufgebaut, welches die Schwerpunkte Prävention, Erkennen sowie Reaktion enthält. Zusätzlich findet eine enge Zusammenarbeit mit den übrigen Bereichen der Corporate Governance statt, insbesondere den Bereichen Sustainability, Governance, interne Revision sowie dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Das Compliance-Management-System wird von Krones kontinuierlich angepasst beziehungsweise erweitert. So führte das Unternehmen im Rahmen der Compliance-Risikoanalyse 2022 eine verpflichtende Selbstauskunft der Geschäftsführer aller nationalen und internationalen Gesellschaften des Unternehmens ein. In dieser schriftlichen Ausführung nehmen die Führungskräfte Stellung zu wichtigen Compliance-Themen wie beispielsweise Korruption und internes Kontroll- und Risikomanagementsystem. 2023 hat Krones neue Entwürfe für den Lieferanten- und den Verhaltenskodex erstellt und somit das Compliance-Management-System weiter angepasst. Die beiden aktualisierten Kodizes wurden Anfang 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Um die Compliance zu stärken, führte Krones bereits 2018 ein Compliance Hinweisgeberportal ein. Über dieses Meldesystem auf der Krones Internetseite können Beschäftigte des Unternehmens und externe Personen mögliche Gesetzes- und Regelverstöße anonym melden. Das Hinweisgeberportal ist unter www.krones.com/de/unternehmen/verantwortung/krones-integrity.php zugänglich. Krones erfüllt damit auch die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, das am 2. Juli 2023 wirksam wurde. Ziel des Gesetzes ist, Personen, die Hinweise auf Missstände im Unternehmen geben (Whistleblower), besser zu schützen.
2023 hat Krones den Verhaltenskodex (Code of Conduct) überarbeitet. Er basiert jetzt auf unserem Zielbild mit dem Claim »Solutions beyond tomorrow«. Ziel des Verhaltenskodex ist es, die Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien unternehmensweit sicherzustellen. Damit wird ein Arbeitsumfeld geschaffen, das Integrität, Respekt sowie ein faires und verantwortungsvolles Handeln auszeichnen. Gleichzeitig werden mit dem Kodex eine verlässliche Compliance-Kultur im Unternehmen verankert, unsere Werte geschärft und den Beschäftigten Mut gemacht, Missstände aufzudecken. Der Verhaltenskodex ist für alle Beschäftigten und jedes Organ im Unternehmen gültig und bindend. In Kombination mit dem Lieferantenkodex verpflichtet Krones auch seine Geschäftspartner für die Grundsätze des Code of Conduct und teilt seine Werte mit ihnen. Die Handlungsvorgaben des Verhaltenskodex sollen von allen Beschäftigten und Organen im Krones Konzern nicht nur formal eingehalten, sondern ihrem Sinn und Zweck entsprechend verinnerlicht und im Arbeitsalltag gelebt werden. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Interesse aller Beschäftigten konsequent verfolgt und geahndet. Nur so wird er zur Grundlage einer offenen und rechtskonformen Unternehmens- und Compliance-Kultur.
Der Kodex ist unter https://www.krones.com/de/unternehmen/verantwortung/ compliance.php zugänglich.
Um die Compliance-Kultur im gesamten Unternehmen zu etablieren, hat Krones das Schulungsprogramm Compliance Basis-E-Learning entwickelt. Dieses enthält wichtige Informationen über Gründe, Umfang und Inhalte der Krones Compliance-Kultur. Das Programm wurde 2024 vollständig überarbeitet und wird nun schrittweise im gesamten Krones Konzern ausgerollt. Alle Beschäftigten der Krones AG haben es bereits 2024 absolviert. Bei den Tochtergesellschaften im Konzern erfolgt der Roll Out im Jahr 2025 und das überarbeitete Programm ersetzt sukzessive das vorhandene System.
Das Thema Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und der Unternehmensführungspraktiken von Krones. Es steht auch im strategischen Fokus unseres Zielbildes »Solutions beyond tomorrow«. Wir prüfen alle Aktivitäten auf ihre Nachhaltigkeit und ob sie den von Krones definierten Nachhaltigkeitszielen entsprechen. Dabei berücksichtigen wir neben unserer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung insbesondere die ökologischen Folgen, die mit der Fertigung und Nutzung unserer Produkte verbunden sind. Krones produziert umweltverträglich und hält die gesetzlichen Vorschriften nicht nur ein, sondern setzt alles daran, die geforderten Grenzwerte so weit wie möglich zu unterschreiten.
Um einen objektiven Nachweis für sich selbst und seine Stakeholder zu erbringen, ließ Krones seine 2020 neu ausgelobte Klimastrategie von der unabhängigen Science Based Targets Initiative (SBTi) überprüfen. Das Ergebnis bestätigt, dass der Konzern auch aus wissenschaftlicher Sicht den richtigen Weg eingeschlagen hat: Laut SBTi tragen die Krones Klimaziele dazu bei, die globale Erderwärmung durch den Treibhauseffekt auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Daher wurden sie als ambitioniert und wirksam bewertet - und offiziell als Science Based Target deklariert. Als Ergänzung zu den mittelfristigen Reduktionszielen, die in der Klimastrategie beschrieben werden, hat Krones 2023 ein Konzept zu einem Netto-Null-Emissionsziel bis zum Jahr 2040 erarbeitet. Demgemäß plant der Konzern, seine Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfung bis 2040 um 90 Prozent zu senken und die restlichen 10 Prozent zu neutralisieren. Dieses Reduktionsziel wurde 2024 vom Vorstand der Krones AG beschlossen und von SBTi validiert.
Das Krones Zielbild »Solutions beyond tomorrow« gibt den Beschäftigten Orientierung, um einen Beitrag für eine lebenswerte, nachhaltige und erfolgreiche Zukunft zu leisten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Senkung der CO2-Emissionen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Am 26. Juli 2023 veröffentlichte das Unternehmen erstmals einen umfangreichen Carbon Transition Plan, in dem Krones Maßnahmen, Zwischenergebnisse und weitere Pläne zur Erreichung der Klimaziele offenlegt. Die aktualisierte Fassung des Plans hat Krones unter dem neuen Namen »Climate Transition Plan« im Februar 2025 veröffentlicht.
Um das Bekenntnis zu wirtschaftsethischen Themen auch nach außen zu kommunizieren, ist Krones bereits 2012 dem United Nation (UN) Global Compact beigetreten. Der UN Global Compact legt weltweit gültige Richtlinien für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung fest und verpflichtet Unternehmen, diese einzuhalten. Die Inhalte des UN Global Compact sowie weitere Informationen sind unter www.unglobal-compact.org zu finden.
Unsere Führungsprinzipien lassen in keinem Fall zu, den Schutz derjenigen Menschen, die zu unserem Erfolg beitragen, den geschäftlichen Interessen unterzuordnen. Um Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen zu vermeiden, schafft Krones für alle Beschäftigten eine sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung. Wir gestalten sämtliche Arbeitsabläufe sicherheits- und gesundheitsgerecht und sorgen für ergonomische Arbeitsplätze.
Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigen wir deren nachhaltiges und gesellschaftlich verantwortliches Handeln. Wir erwarten von unseren Geschäftpartnern, dass sie sowohl die geltenden Gesetze einhalten als auch international anerkannte Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG-Standards) wie die OECD-Leitsätze, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die zehn Grundsätze des UN Global Compact befolgen. Hierfür hat Krones einen Lieferantenkodex entwickelt, der im Jahr 2023 überarbeitet wurde. Er umfasst die Themenbereiche Handeln nach Gesetz und Ethik, Umgang mit Wissen und Informationen, Verantwortung in der Gesellschaft sowie Selbstverpflichtung und Kontrolle. Darüber hinaus finden bei ausgewählten Lieferanten regelmäßig Qualitäts- und sogenannte »Social«-Audits statt, bei denen geprüft wird, ob die Lieferanten die geforderten Standards von Krones erfüllen. Das gilt nicht nur für die Lieferanten selbst, sondern auch vermehrt hinsichtlich deren Lieferkette.
Der Lieferantenkodex ist unter https://www.krones.com/de/unternehmen/com-pliance.php zugänglich.
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Es regelt u.a. die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschrechten und die Vermeidung von Umweltrisiken in globalen Lieferketten. Krones ist sich seiner Verantwortung bewusst. Unabhängig vom neuen Gesetz ist beispielsweise die Achtung der Menschrechte schon immer ein zentrales Thema unseres Verhaltenskodex.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens. Dieser behandelt u.a. die Verankerung der Menschenrechtsstrategie im Unternehmen, die Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen sowie die Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen. Der Bericht muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übermittelt werden. Der Krones Vorstand hat den Bericht für das Geschäftsjahr 2024 erstellt und ordnungsgemäß an das BAFA übermittelt.
Informationen zu den Unternehmensführungspraktiken enthält auch die Nichtfinanzielle Erklärung von Krones (siehe Seite 76 bis 178), die auch unter https://www.krones.com/de/unternehmen/verantwortung/downloads.php zugänglich ist.
Für die Nachfolgeplanung und die Überwachung der Diversität sind Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Ständige Ausschuss zuständig. Bei der Vergabe einer Vorstandsposition stehen Kandidaten und Kandidatinnen im Vordergrund, die aufgrund ihrer Leistungen und Kenntnisse die bestmöglichen Voraussetzungen besitzen, um die Interessen des Unternehmens und seiner Stakeholder langfristig zu sichern. Des Weiteren wird das Diversitätskonzept bei der Vergabe der Position mitberücksichtigt. Bei diesem achtet der Aufsichtsrat bei der Besetzung einer Vorstandsposition auf die Diversität bei Berufs- und Bildungshintergrund, Alter und Geschlecht sowie internationale Führungsqualifikationen. Das Konzept beinhaltet folgende Detailaspekte:
― |
Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat eine Regelaltersgrenze festgelegt. Die Regelaltersgrenze orientiert sich an der Vollendung des 62. Lebensjahres. Er achtet darüber hinaus auf eine ausgewogene Altersstruktur. |
― |
Mindestens zwei Mitglieder des Vorstands sollen eine technische Ausbildung haben. Mindestens zwei Mitglieder sollen zudem über internationale Führungserfahrung verfügen. Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit die bestmögliche Besetzung für den Krones Konzern, dessen Kerngeschäft und alle Stakeholder darstellen. |
― |
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 hat der Aufsichtsrat Uta Anders als Nachfolgerin von Norbert Broger zum Finanzvorstand der Krones AG bestellt. Damit erfüllt das Unternehmen die Bestimmungen gem. § 76 (Abs. 3a) Aktiengesetz. Im Rahmen des Diversitätskonzepts werden bei der Neubesetzung einer Vorstandsposition Frauen bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. |
― |
Für die Vertragslaufzeit bei Erstbesetzung einer Vorstandsposition legte der Aufsichtsrat drei Jahre fest. |
Der Vorstand der Krones AG bestand im Geschäftsjahr 2024 aus fünf Mitgliedern. Die Vorstände tragen die Verantwortung für ihre jeweiligen Ressorts (siehe Seite 24 und 256). Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Die Mitglieder des Vorstands treffen sich regelmäßig zu einer Vorstandssitzung. Dort bespricht der Vorstand aktuelle und strategische Themen und fasst Beschlüsse. Bei strategisch wichtigen Entscheidungen bindet der Vorstand den Aufsichtsrat frühzeitig in den Entscheidungsprozess ein. Die Arbeit des Vorstands, wie beispielsweise die erforderliche Mehrheit bei Beschlüssen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sind in der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand. Er besteht satzungsgemäß aus 16 Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat stehen in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Lage, das Risikomanagement, die Unternehmensplanung sowie die Strategie. Neben regelmäßigen mündlichen Auskünften erhalten die Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand jeden Monat einen schriftlichen Bericht zur Ergebnis- und Finanzlage.
Die Arbeit des Aufsichtsrats (Mitglieder siehe Seite 31, 32 und 256) koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende. Er oder sein Stellvertreter leiten die Aufsichtsratssitzungen.
Beschlüsse fasst das Gremium in den Sitzungen oder in Ausnahmefällen im Umlaufverfahren. An den Aufsichtsratssitzungen nehmen die Mitglieder des Vorstands auf Einladung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters teil. Sie berichten mündlich oder schriftlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantworten die Fragen der Aufsichtsräte.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre im Geschäftsbericht sowie auf der Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der beispielsweise Zuständigkeiten und Modalitäten der Beschlussfassung geregelt sind.
Um die Arbeit des Aufsichtsrats effizient zu gestalten, bildete das Gremium einen »Prüfungs- und Risikomanagementausschuss« sowie einen »Ständigen Ausschuss«.
Dem Prüfungs- und Risikomanagementausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats Volker Kronseder, sein Stellvertreter Josef Weitzer sowie die Aufsichtsratsmitglieder Norbert Broger, Markus Hüttner, Olga Redda und Matthias Winkler an. Vorsitzender des Ausschusses ist Matthias Winkler.
Der Prüfungs- und Risikomanagementausschuss trifft sich regelmäßig und überwacht die Rechnungslegung, Abschlussprüfung sowie Berichterstattung und fertigt entsprechende Beschlussvorlagen für den Aufsichtsrat an. Darüber hinaus bereitet er die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts des Einzel- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat vor und spricht Empfehlungen aus. Der Prüfungs- und Risikomanagementausschuss überwacht zudem die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement und Compliance-Systems.
Gemäß Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex machen wir folgende Angaben:
Matthias Winkler, Vorsitzender des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses, verfügt als Steuerberater und Partner einer Steuerberatungsgesellschaft ebenso wie das Ausschussmitglied Nobert Broger (ehemaliger Finanzvorstand der Krones AG) über den geforderten nötigen Sachverstand in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Dem Ständigen Ausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats Volker Kronseder, sein Stellvertreter Josef Weitzer, Markus Hüttner und Prof. Dr. Susanne Nonnast an. Vorsitzender des Ausschusses ist Volker Kronseder. Der Ständige Ausschuss befasst sich in regelmäßigen Sitzungen mit allen sonstigen Themen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses fallen.
Dazu zählen Unternehmensstrategie, Personalstrategie, Aufsichtsratsvergütung und Vorstandsvergütung.
Gemäß Empfehlung D.12 DCGK macht der Aufsichtsrat folgende Angaben: Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Effektivität der Arbeit des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse. Kriterien sind dabei beispielsweise die Themen Organisation, Information und Kommunikation im Aufsichtsrat und in den Ausschüssen. Für die Selbstbeurteilung werden auch Fragebögen verwendet. Die aktuellen Fragebögen wurden Ende 2024 an die Mitglieder des Aufsichtsrats versendet. Anfang 2025 wurden die Bögen ausgewertet und die turnusgemäße Selbstbeurteilung durchgeführt.
Gemäß § 76 (Abs. 4) Aktiengesetz hat der Vorstand Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzusetzen. Gleichzeitig muss er Fristen für die Erreichung der Zielgrößen festlegen. Als Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Krones AG 15 % festgelegt. Dieses Ziel sollte bis zum 31. Dezember 2024 erreicht werden. Zum 31. Dezember 2024 lag in der Krones AG der Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bei 14,1%. Damit wurde der Wert aufgrund der eingeleiteiten Maßnahmen gegenüber 2023 (11,0 %) deutlich gesteigert. Das für den 31. Dezember 2024 vorgenommene Ziel von 15 % hat Krones trotz intensiver Bemühungen aber nicht erreicht.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass das Umfeld der Geschäftstätigkeit von Krones extrem technisch geprägt ist. Der Vorstand will den Frauenanteil mittelfristig weiter steigern und bei der Neubesetzung von Führungspositionen Frauen bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigen. Als neue Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Krones AG 16% festgelegt. Dieses Ziel soll bis zum 31. Dezember 2027 erreicht werden.
Seit 1. Januar 2023 besteht der Vorstand der Krones AG aus einer Frau und vier Männern. Damit liegt der Frauenanteil im Vorstand bei 20%. Aufgrund bestehender Vertragslaufzeiten sind mittelfristig keine personellen Änderungen im Vorstand zu erwarten. Gemäß § 111 Abs. 5 i.V.m § 76 Abs. 3a AktG hat der Aufsichtsrat keine neue Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt und folgt damit den gesetzlichen Vorgaben.
Unter https://www.krones.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptver-sammlung.php unter dem Reiter 2021 sind das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 17. Mai 2021 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 17. Mai 2021 gefasste Beschluss gemäß §113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse unter dem Reiter 2025 werden der Vergütungsbericht 2024 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.
in T€ | 2024 | ||
Anhang | |||
1. Umsatzerlöse | 11 | 2.732.936 | |
2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 453.525 | ||
3. andere aktivierte Eigenleistungen | 27.166 | ||
4. sonstige betriebliche Erträge | 12 | 75.293 | |
5. Materialaufwand | |||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -1.427.898 | ||
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -437.800 | ||
-1.865.698 | |||
6. Personalaufwand | 13 | ||
a) Löhne und Gehälter | -748.110 | ||
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -138.549 | ||
-886.659 | |||
7. Abschreibungen | 14 | ||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -53.371 | ||
8. sonstige betriebliche Aufwendungen | 15 | -462.635 | |
9. Beteiligungsergebnis | 16 | 146.666 | |
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 17 | 496 | |
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 17 | 12.401 | |
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 17 | -911 | |
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 17 | -30.923 | |
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 18 | -7.463 | |
15. Ergebnis nach Steuern | 140.823 | ||
16. sonstige Steuern | 18 | -3.304 | |
17. Jahresüberschuss | 137.519 | ||
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 255.999 | ||
19. Bilanzgewinn | 393.518 |
in T€ | 2023 | |
1. Umsatzerlöse | 2.521.416 | |
2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 449.402 | |
3. andere aktivierte Eigenleistungen | 22.766 | |
4. sonstige betriebliche Erträge | 107.809 | |
5. Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -1.339.938 | |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -401.780 | |
-1.741.718 | ||
6. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -679.275 | |
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -123.931 | |
-803.206 | ||
7. Abschreibungen | ||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -47.983 | |
8. sonstige betriebliche Aufwendungen | -435.250 | |
9. Beteiligungsergebnis | 76.974 | |
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 488 | |
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 12.895 | |
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -74 | |
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -27.186 | |
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -8.427 | |
15. Ergebnis nach Steuern | 127.906 | |
16. sonstige Steuern | -2.936 | |
17. Jahresüberschuss | 124.970 | |
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 200.534 | |
19. Bilanzgewinn | 325.504 |
Aktiva
T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
Anhang | |||||
A. Anlagevermögen | |||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | ||||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 27.832 | 25.510 | |||
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 68.507 | 59.000 | |||
3. geleistete Anzahlungen | 684 | 0 | |||
97.023 | 84.510 | ||||
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 258.605 | 253.182 | |||
2. technische Anlagen und Maschinen | 82.760 | 62.526 | |||
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 69.098 | 59.748 | |||
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 34.933 | 33.547 | |||
445.396 | 409.003 | ||||
III. Finanzanlagen | 2 | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 474.294 | 324.640 | |||
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 8.200 | 8.479 | |||
3. Beteiligungen | 5.289 | 0 | |||
487.783 | 333.119 | ||||
1.030.202 | 826.632 | ||||
B. Umlaufvermögen | |||||
I. Vorräte | |||||
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 258.011 | 273.054 | |||
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 2.379.164 | 1.924.750 | |||
3. fertige Erzeugnisse und Waren | 4.200 | 5.298 | |||
4. geleistete Anzahlungen | 6.240 | 7.975 | |||
5. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | -1.735.955 | -1.313.020 | |||
911.660 | 898.057 | ||||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | ||||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 136.759 | 161.777 | |||
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 240.354 | 275.296 | |||
3. sonstige Vermögensgegenstände | 57.965 | 73.408 | |||
435.078 | 510.481 | ||||
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 4 | 181.299 | 166.236 | ||
1.528.037 | 1.574.774 | ||||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 13.245 | 13.354 | |||
Bilanzsumme | 2.571.484 | 2.414.760 | |||
Passiva |
|||||
T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
Anhang | |||||
A. Eigenkapital | |||||
I. Gezeichnetes Kapital | 5 | ||||
Stammaktien | 40.000 | 40.000 | |||
II. Kapitalrücklage | 141.551 | 141.551 | |||
III. Gewinnrücklagen | |||||
1. gesetzliche Rücklage | 51 | 51 | |||
2. andere Gewinnrücklagen | 349.888 | 349.888 | |||
349.939 | 349.939 | ||||
IV. Bilanzgewinn | 6 | 393.518 | 325.504 | ||
925.008 | 856.994 | ||||
B. Rückstellungen | 7 | ||||
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 202.770 | 211.486 | |||
2. Steuerrückstellungen | 5.146 | 4.794 | |||
3. sonstige Rückstellungen | 270.467 | 278.663 | |||
478.383 | 494.943 | ||||
C. Verbindlichkeiten | 8 | ||||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 445.759 | 411.085 | |||
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 643.977 | 574.761 | |||
3. sonstige Verbindlichkeiten | 78.356 | 76.890 | |||
1.168.092 | 1.062.736 | ||||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 87 | |||
Bilanzsumme | 2.571.484 | 2.414.760 |
T€ | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
Stand 01.01.2024 | U Umbuchung Zugänge | Nachaktivierung | U Umbuchung Abgänge | Stand 31.12.2024 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 31.833 | 5.552 | 0 | 0 | 37.385 |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 218.698 | 17.547 | 0 | 3.560 | 232.685 |
3. geleistete Anzahlungen | 0 | 684 | 0 | 0 | 684 |
250.531 | 23.783 | 0 | 3.560 | 270.754 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | U 11.081 | ||||
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 482.575 | 5.133 | 0 | 1.859 | 496.930 |
2. technische Anlagen | U 12.686 | ||||
und Maschinen | 264.861 | 18.696 | 0 | 7.291 | 288.952 |
3. andere Anlagen, Betriebs- | U 1.278 | ||||
und Geschäftsausstattung | 194.900 | 29.622 | 0 | 21.730 | 204.070 |
4. geleistete Anzahlungen | U 25.045 | ||||
und Anlagen im Bau | 33.547 | 26.431 | 0 | 0 | 34.933 |
U 25.045 | U 25.045 | ||||
975.883 | 79.882 | 0 | 30.880 | 1.024.885 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 392.798 | 149.388 | 266 | 0 | 542.452 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 22.350 | 953 | 0 | 5.361 | 17.942 |
3. Beteiligungen | 0 | 5.263 | 26 | 0 | 5.289 |
415.148 | 155.604 | 292 | 5.361 | 565.683 | |
U 25.045 | U 25.045 | ||||
1.641.562 | 259.269 | 292 | 39.801 | 1.861.322 |
T€ | Kumulierte Abschreibungen | ||||
Stand 01.01.2024 | Abschreibungen des Geschäftsjahres | Nachaktivierung | Z Zuschreibung Abgänge | Stand 31.12.2024 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 6.323 | 3.230 | 0 | 0 | 9.553 |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 159.698 | 8.040 | 0 | 3.560 | 164.178 |
3. geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
166.021 | 11.270 | 0 | 3.560 | 173.731 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 229.393 | 10.790 | 0 | 1.858 | 238.325 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 202.335 | 11.149 | 0 | 7.292 | 206.192 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 135.152 | 20.162 | 0 | 20.342 | 134.972 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
566.880 | 42.101 | 0 | 29.492 | 579.489 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 68.158 | 0 | 0 | 0 | 68.158 |
Z 5.040 | |||||
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 13.871 | 911 | 0 | 0 | 9.742 |
3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Z 5.040 | |||||
82.029 | 911 | 0 | 0 | 77.900 | |
Z 5.040 | |||||
814.930 | 54.282 | 0 | 33.052 | 831.120 |
T€ | Buch-/Bilanzwerte | |
Stand 31.12.2024 | Stand 31.12.2023 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 27.832 | 25.510 |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 68.507 | 59.000 |
3. geleistete Anzahlungen | 684 | 0 |
97.023 | 84.510 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 258.605 | 253.182 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 82.760 | 62.526 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 69.098 | 59.748 |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 34.933 | 33.547 |
445.396 | 409.003 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 474.294 | 324.640 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 8.200 | 8.479 |
3. Beteiligungen | 5.289 | 0 |
487.783 | 333.119 | |
1.030.202 | 826.632 |
Der Jahresabschluss der Krones AG ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB und den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Krones AG mit Sitz in Neutraubling ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 2344 registriert.
Die Gesellschaft ist eine große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 267 Abs. 3 S.2 und 264d HGB.
Die Krones AG erstellt die Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Währungskurs am Entstehungstag erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs.
Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Einige Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurden zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten erfasst und werden, soweit sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig linear abgeschrieben. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, planmäßiger Abschreibungen und erforderlicher außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch aktivierungspflichtige Gemeinkosten einbezogen.
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen über die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Sachanlagen der Krones AG, welche nach dem 01.01.2010 angeschafft worden sind, werden ausschließlich linear abgeschrieben. Bauten und bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, welche vor dem 01.01.2010 angeschafft worden sind werden, soweit zulässig, degressiv, alle übrigen Anlagegüter linear abgeschrieben. Bei degressiv abgeschriebenen beweglichen Anlagegütern wird auf die lineare Abschreibung übergegangen, wenn diese zu höheren Abschreibungen führt. Die Krones AG nimmt hierbei das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB in Anspruch.
Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen für Anlagegegenstände werden auf der Grundlage folgender gruppeneinheitlicher Nutzungsdauern ermittelt:
Nutzungsdauer | in Jahren |
Gebäude | 25 bis 50 |
Maschinen | 5 bis 20 |
Technische Anlagen | 5 bis 25 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 20 |
EDV-Programme/sonstige Rechte | 3 bis 20 |
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € sofort aufwandswirksam verbucht. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 € und nicht mehr als 1.000 € betragen, werden zu einem Pool zusammengefasst und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, solange die Gründe dafür bestehen.
Ausleihungen sind mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sowie der unfertigen Leistungen umfassen Fertigungsmaterial und -löhne sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Unter Beachtung des Niederstwertprinzips erfolgen Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Dieser Abschlag berücksichtigt alle bei der Aufstellung des Abschlusses erkennbaren Bestandsrisiken, die sich durch eingeschränkte Verwertbarkeit oder aus der Lagerdauer ergeben.
Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, dem allgemeinen Kredit- und Finanzierungsrisiko wird durch pauschale Wertberichtigung Rechnung getragen. Für Forderungen und unverzinsliche Außenstände mit längeren Laufzeiten werden grundsätzlich entsprechend dem erwarteten Zahlungseingang Abzinsungen vorgenommen.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominal- bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Im Fall negativer Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten werden Drohverlustrückstellungen gebildet.
Im Zuge der Währungsumrechnung werden Forderungen in Fremdwährungen mit dem Währungskurs am Entstehungstag erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs. Unrealisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Die Bildung des aktivischen Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt in handelsrechtlich zulässigem Umfang.
Die ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellungen für Versorgungsverpflichtungen, deren Restlaufzeit ein Jahr übersteigen, werden unter Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank ermittelt worden ist, fristenkongruent abgezinst. Anstelle der Ermittlung individueller Abzinsungssätze für jede einzelne Verpflichtung wird eine gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB zulässige, pauschale Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt worden ist, fristenkongruent abgezinst.
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Im Zuge der Währungsumrechnung werden Verbindlichkeiten in Fremdwährungen mit dem Währungskurs am Entstehungstag erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.
Werte für Verbindlichkeiten aus Wechselobligo, Patronatserklärungen, Bürgschaften und Garantien entsprechen den valutierten Beträgen am Bilanzstichtag.
Die Realisierung der Umsätze erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Produkten auf die Kunden übergegangen ist. Bei Maschinen und Anlagen erfolgt der Gefahrenübergang, sobald die Abnahme durch den Kunden erfolgt ist. Nach der Abnahme werden unwesentliche Nebenleistungen, überwiegend in Form von Nachbesserungen und Optimierungen an den Einstellungen der Maschinen und Anlagen, vorgenommen. Für diese unwesentlichen Nebenleistungen werden Rückstellungen für noch zu erbringende Montageleistungen gebildet.
Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung:
Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die »Einfrierungsmethode«, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die »Durchbuchungsmethode«, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt.
Die in den Bilanzen aufgeführten Posten des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt. Dabei werden die Buch-/Bilanzwerte, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem Bruttoprinzip entwickelt.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr T€ 217.178 (Vorjahr T€ 192.856) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Darin enthalten sind Zugänge in Höhe von T€ 5.552, welche eindeutig der Entwicklungsphase zuzuordnen und als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Rahmen von Softwareprojekten aktiviert worden sind. Dieser Betrag ist gemäß § 268 Abs. 8 HGB für die Bemessung einer Ausschüttungssperre relevant.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes wird als Anlage zum Anhang dargestellt. Ausleihungen an Gesellschafter bestehen nicht.
T€ | 31.12.2024 | davon Restlaufzeit über 1 Jahr | 31.12.2023 | davon Restlaufzeit über 1 Jahr |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 136.759 | 7.005 | 161.777 | 9.437 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 240.354 | 275.296 | ||
sonstige Vermögensgegenstände | 57.965 | 3.225 | 73.408 | 57 |
Gesamt | 435.078 | 10.230 | 510.481 | 9.494 |
Die Abzinsung von Altforderungen und unverzinslichen Außenstände mit längeren Laufzeiten erfolgt fristenkongruent, durchschnittlich mit einem Zinssatz von 1,48 %.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von T€ 78.416 aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr und in Höhe von T€ 166.440 aus sonstigen Verrechnungen. Es bestehen Einzelwertberichtigungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 4.502.
T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Kassenbestand | 0 | 1 |
Guthaben Kreditinstitute | 181.299 | 166.235 |
Gesamt | 181.299 | 166.236 |
Das Gezeichnete Kapital der Krones AG beträgt € 40.000.000,00.
Am Bilanzstichtag waren 31.593.072 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien ausgegeben.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2016 bestand ein genehmigtes Kapital. Mit dem genehmigten Kapital ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 15. Juni 2021 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrfach gegen Bareinlagen um bis zu € 10.000.000,00 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2021 ist dieses genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 16. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrfach gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu € 10.000.000,00 zu erhöhen (»Genehmigtes Kapital 2021«). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für eventuell entstehende Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital 2021 oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 entsprechend anzupassen.
Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann die Gesellschaft ermächtigt werden, eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals für diese zu erwerben. Die in der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hatte Gültigkeit bis zum Ablauf des 12. Juni 2023. In der Hauptversammlung vom 23. Mai 2023 ist diese Ermächtigung aufgehoben worden. Gleichzeitig ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2023 der Vorstand erneut ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden. Die Ermächtigung gilt bis zum Ablauf des 22. Mai 2028.
Der Bestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien darf zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals der Krones Aktiengesellschaft nicht übersteigen. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie den am Börsenhandelstag ermittelten Eröffnungskurs im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Börse um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie den volumengewichteten Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Börse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2023 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien der Krones Aktiengesellschaft zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden.
Die Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Gewinnvortrag | 255.999 | 200.534 |
Jahresüberschuss | 137.519 | 124.970 |
Gesamt | 393.518 | 325.504 |
Vom Bilanzgewinn 2023 in Höhe von T€ 325.504 wurden T€ 255.999 auf neue Rechnung vorgetragen und T€ 69.505 ausgeschüttet.
Durch den Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist ein Betrag in Höhe von T€ 27.832 entstanden.
Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zu saldierendem Vermögen in Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen führte zu einem Betrag in Höhe von T€ 7.953.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn sowie den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ 0.
Die Ausschüttungssperre in Gesamthöhe von T€ 35.785 wird durch übersteigende frei verfügbare Rücklagen (z. B. Bilanzgewinn) entsperrt.
Aufgrund einer Pensionsordnung ist den bis zum Geschäftsjahr 1999 in die Krones AG eingetretenen Mitarbeitern eine Alters-, Invaliden- und Witwenrente zugesagt. Hierbei sind folgende Prämissen in den versicherungsmathematischen Berechnungen berücksichtigt:
2024 | 2023 | |
Bewertungsmethode | Projected Unit Credit Method | Projected Unit Credit Method |
Berechnungsgrundlagen | »Richttafeln 2018G« von Klaus Heubeck | »Richttafeln 2018G« von Klaus Heubeck |
Abzinsungssatz 10-jähriger Durchschnitt | 1,90% | 1,82% |
Abzinsungssatz 7-jähriger Durchschnitt | 1,96% | 1,74% |
Rentendynamik | 2,00% | 2,20% |
Fluktuation | keine | keine |
Da die abgeschlossenen Pensionszusagen im Rahmen der allgemeinen Versorgungsordnung unabhängig von zukünftigen Gehaltssteigerungen sind, wurde für die Ermittlung der entsprechenden Pensionsrückstellung keine Gehaltsdynamik berücksichtigt.
Der Erfüllungsbetrag der mit dem Planvermögen verrechneten Pensionsverpflichtung betrug T€ 224.309. Der Zeitwert des verrechneten Planvermögens, das ausschließlich der Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen dient und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist, belief sich auf T€ 21.541, die Anschaffungskosten des verrechneten Planvermögens auf T€ 13.588. Der Saldo der verrechneten Aufwendungen und Erträge betrug T€ 841.
Aufgrund einer Änderung des § 253 Abs. 2 HGB ist im Rahmen der Bewertung von Pensionsrückstellungen für die Ermittlung des Abzinsungssatzes bei der Durchschnittsbetrachtung nicht mehr auf den gleitenden Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre, sondern auf den gleitenden Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre abzustellen. Unter Verwendung des siebenjährigen Durchschnittszinses hätte sich zum 31.12.2024 eine Rückstellung von T€ 222.282 ergeben.
Aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen, die nicht durch Vermögen des Krones Unterstützungsfonds e.V. gedeckt sind, besteht eine Subsidiärhaftung in Höhe von T€ 9.373.
Steuerrückstellungen berücksichtigen die zu erwartenden Steuernachzahlungen.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen ab. Die Bewertung der langfristigen Rückstellungen erfolgte fristenkongruent mit Abzinsungssätzen von 1,48% -1,96%.
Die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen betrugen T€ 7.233, die Bewertung erfolgte mit einem Abzinsungssatz von 1,96 %.
Die Rückstellung für Verpflichtungen aus der Altersteilzeitregelung betrug T€ 48.030, die Bewertung erfolgte mit einem Abzinsungssatz von 1,48 %.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die folgenden wesentlichen Bestandteile:
T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Rückstellungen für Personal | 139.318 | 136.127 |
Rückstellung für noch zu erbringende Montageleistungen | 24.128 | 21.900 |
Gewährleistungsrückstellung | 50.706 | 46.037 |
Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen | 27.484 | 34.527 |
Drohverlustrückstellung | 5.240 | 7.348 |
sonstige projektbezogene Rückstellungen | 7.910 | 13.368 |
diverse Kundenansprüche | 12.667 | 16.270 |
Übrige | 3.014 | 3.086 |
Gesamt | 270.467 | 278.663 |
T€ | 31.12.2024 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit größer 1 Jahr | 31.12.2023 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit größer 1 Jahr |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 445.759 | 445.759 | 0 | 411.085 | 411.085 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 643.977 | 643.977 | 0 | 574.761 | 574.761 | 0 |
sonstige Verbindlichkeiten | 78.356 | 64.615 | 13.740 | 76.890 | 61.369 | 15.521 |
Gesamt | 1.168.092 | 1.154.351 | 13.740 | 1.062.736 | 1.047.215 | 15.521 |
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 445.759 werden T€ 145.919 im Rahmen eines Supply Chain Finance Arrangements mit einer Bank reguliert werden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von T€ 82.205 aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr und Verbindlichkeiten aus sonstigen Verrechnungen in Höhe von von T€ 561.772 .
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 17.936 (Vorjahr T€ 16.123), Verbindlichkeiten aus Software-as-a- Service-Verträgen in Höhe von T€ 13.806 (Vorjahr T€ 15.664), Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren in Höhe von T€ 9.814 (Vorjahr T€ 11.507), Verbindlichkeiten aus dem Rückkauf von Factoring Forderungen T€ 6.724 (Vorjahr T€ T€ 9.050), Verbindlichkeiten aus nicht zugeordneten Zahlungseingängen in Höhe von T€ 5.464 (Vorjahr T€ 2.361), Verbindlichkeiten aus unterschriebenen Aufhebungsverträgen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 2.135), sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 3.718 (Vorjahr T€ 3.967).
T€ | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Selbstbehalt | 1.209 | 1.420 |
Verbindlichkeiten aus Patronatserklärungen, Bürgschaften und Garantien | 222.493 | 302.936 |
Der Selbstbehalt resultiert aus der Forfaitierung Hermes gedeckter Geschäfte.
Bei den Verbindlichkeiten aus Patronatserklärungen (T€ 30.970), Bürgschaften und Garantien (T€ 191.523) handelt es sich um Absicherungen von Kreditlinien, die verbundenen Unternehmen durch Banken eingeräumt wurden sowie um die Absicherung von Zahlungs- und Leistungsverpflichtungen von verbundenen Unternehmen. Zudem wurden zugunsten einiger Tochtergesellschaften Patronatserklärungen zu Liquiditäts- und Kapitalausstattung abgegeben, die von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Krones AG geht unter Berücksichtigung der Erkenntnisse bis zum Aufstellungszeitpunkt davon aus, dass die Verpflichtungen, die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegen, von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können und schätzt somit das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.
T€ | 31.12.2024 | davon fällig im 2.-5. Folgejahr | davon fällig nach dem 5. Folgejahr | 31.12.2023 | davon fällig im 2.-5. Folgejahr | davon fällig nach dem 5. Folgejahr |
Miet- und Leasingverträge | 98.690 | 51.277 | 1.117 | 110.617 | 67.966 | 1.325 |
Wartungsverträge | 22.166 | 8.063 | 704 | 20.144 | 5.799 | 782 |
Gesamt | 120.856 | 59.340 | 1.821 | 130.761 | 73.765 | 2.107 |
Miet- und Leasingverpflichtungen resultieren hauptsächlich aus dem Leasing von Datenspeichersystemen sowie aus Immobilien- und Software-Mietverträgen.
Verpflichtungen aus Wartungsverträgen sind hauptsächlich den Bereichen EDV (Hard- und Software) sowie Bürokommunikationsgeräte zuzuordnen.
Aufgliederung nach Regionen | 2024 | 2023 |
Deutschland | 14,8% | 12,3% |
Mittel- und Westeuropa | 22,7% | 24,2% |
Osteuropa | 6,4% | 4,3% |
Zentralasien | 1,5% | 0,9% |
Mittlerer Osten/Afrika | 8,1% | 12,2% |
Asien/Pazifik | 11,6% | 10,6% |
China | 7,0% | 8,3% |
Südamerika/Mexiko | 7,5% | 7,8% |
Nord- und Mittelamerika | 20,4% | 19,4% |
T€ | 2024 | 2023 |
Erträge aus Währungsumrechnung | 39.363 | 55.030 |
Periodenfremde Erträge | 29.874 | 42.883 |
davon Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 96 | 6.154 |
Zuschreibungen | 7.704 | 12.185 |
davon Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 10.355 | 21.165 |
davon Erträge aus der Herabsetzung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen | 11.149 | 2.802 |
davon Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten | 472 | 400 |
davon sonstige periodenfremde Erträge | 98 | 177 |
T€ | 2024 | 2023 |
Entgelte tariflich und außertariflich | 748.110 | 679.275 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 138.549 | 123.931 |
davon für Altersversorgung | 7.924 | 6.820 |
Gesamt | 886.659 | 803.206 |
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt (ohne Auszubildende) | 2024 | 2023 |
Beschäftigte | 7.541 | 7.114 |
Außertarifliche Beschäftigte | 1.811 | 1.777 |
Gesamt | 9.352 | 8.891 |
Es befanden sich 2024 durchschnittlich 402 Mitarbeiter (Vorjahr: 361) in Ausbildung.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind auf Sachanlagen in Höhe von T€ 35 (Vorjahr T€ 458) vorgenommen worden.
T€ | 2024 | 2023 |
Betriebsaufwendungen | 132.397 | 114.342 |
Verwaltungsaufwendungen | 120.422 | 110.214 |
davon aus Verlusten aus Währungsumrechnung | 40.809 | 47.892 |
Vertriebsaufwendungen | 208.604 | 207.417 |
Periodenfremde Aufwendungen | 1.212 | 3.277 |
T€ | 2024 | 2023 |
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen | 146.666 | 76.974 |
T€ | 2024 | 2023 |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 496 | 488 |
aus verbundenen Unternehmen | 496 | 488 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
aus verbundenen Unternehmen | 8.643 | 8.539 |
aus übrigen Unternehmen | 3.730 | 4.164 |
aus Abzinsungen | 28 | 192 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
an verbundene Unternehmen | -25.976 | -18.554 |
an übrige Unternehmen | -3.088 | -6.469 |
aus Abzinsungen | -1.859 | -2.163 |
Summe Zinsergebnis | -18.026 | -13.803 |
Abschreibungen auf Finanzanlagen | -911 | -74 |
Finanzergebnis | -18.937 | -13.877 |
Unter der Position »Steuern vom Einkommen und vom Ertrag« sind die Steuerbelastungen des Geschäftsjahres erfasst. Der Ertragsteueraufwand enthält periodenfremde Steuererträge in Höhe von T€ 1.016 sowie periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von T€ 440.
Unter den sonstigen Steuern sind Grund-, Kraftfahrzeugsteuer etc. ausgewiesen.
Aus temporären Bewertungsunterschieden der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten resultieren aktive latente Steuern in Höhe von T€ 53.940 (Vj. T€ 54.255). Diese betreffen Unterschiede bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie den sonstigen Rückstellungen. Aus temporären Bewertungsunterschieden der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Grundstücke resultieren passive latente Steuern in Höhe von T€ 9.355 (Vj. T€ 8.646).
Die Steuern werden auf Basis der in Deutschland derzeit gültigen Steuersätze, d.h. des Körperschaftsteuersatzes von 15,0% zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % und des für die Krones AG durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes von 336 % ermittelt. Insgesamt ergibt sich so ein Ertragsteuersatz von 27,6 %.
Aufgrund des Aktivüberhangs von latenten Steuern wird von dem nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB bestehenden Ansatzwahlrecht kein Gebrauch gemacht.
Die Krones AG fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur globalen Mindestbesteuerung. Die gesetzlichen Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung traten in Deutschland zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Krones AG wendet die Ausnahme gem. § 274 Abs.3 HGB an, wonach (in- oder ausländische) Mindeststeuergesetze beim Ansatz und der Bewertung von aktiven und passiven latenten Steuern nicht zu berücksichtigen sind.
Entsprechend der gesetzlichen Regelungen muss die Krones AG je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem sog. »GloBE-Effektivsteuersatz« und dem Mindeststeuersatz von 15% zahlen.
Die Krones AG hat zum Abschlussstichtag eine Analyse durchgeführt, um die Betroffenheit und die Jurisdiktionen zu ermitteln, aus denen die Gesellschaft möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar 2 Top-up Tax ausgesetzt ist. Dabei wurde zunächst geprüft, ob die CbCR Safe Harbour Regelungen einschlägig sind. War ein Land nach Prüfung der Safe Harbour Regelungen nicht von der Pillar 2 Berechnung ausgenommen, erfolgte die Berechnung des effektiven Steuersatzes auf vereinfachter Basis. Vereinzelt fallen Länder nicht unter die CbCR Safe Harbour Regelungen.
Aus der Analyse wurden in den Vereinigten Arabischen Emirate mögliche Effekte aus der Entrichtung einer Jurisdictional Top-up Tax identifiziert, da der jeweils nach den Pillar 2 Vorschriften vereinfacht errechnete durchschnittliche effektive Steuersatz auf den anteiligen Gewinn unter 15% liegt. Die ermittelte Jurisdictional Top-up Tax beträgt T€ 300 und ist in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten. Die Krones AG verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem die Gesellschaft tätig ist.
Die Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats vom Januar 2025 gem. § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ist auf der Webseite der Krones AG den Aktionären zugänglich. Dort sind auch die Abweichungen aufgeführt.
Gesamtstimmrechtsanteile | |
Familie Kronseder Konsortium | 51,9 % |
Familie Schadeberg | 5,8 % |
Beziehungen zu nahestehenden Personen:
Die in der Meldung nach § 33ff. WpHG genannten Personen und Unternehmen der Familie Kronseder Konsortium GmbH üben auf Grund eines bestehenden Stimmrechtspool-Vertrages einen beherrschenden Einfluss auf die Krones AG aus.
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für
T€ | 2024 |
Abschlussprüfungsleistungen | T€ 945 |
Andere Bestätigungsleistungen | T€ 325 |
Die anderen Bestätigungsleistungen enthalten gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Systemen und Funktionen der Unternehmenssteuerung und -überwachung (nach nationalem Recht erforderliche Nichtprüfungsleistung), gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf den Vergütungsbericht sowie nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf nicht finanzielle Informationen (Nichtprüfungsleistung).
Zum Bilanzstichtag bestehen währungsbezogene Derivate mit einem Nominalvolumen von T€ 273.487. Es handelt sich dabei um Devisentermingeschäfte in den Währungen US-Dollar, chinesische Renminbi, britische Pfund, dänische Kronen, thailändische Bath, Schweizer Franken, sowie ungarische Forint . Die Derivate weisen positive beizulegende Zeitwerte von T€ 9.311 bzw. negative beizulegende Zeitwerte von T€ 254 auf. Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird auf Basis der aktuellen Referenzkurse unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge ermittelt.
Von den Derivaten ist ein Nominalvolumen von T€ 3.483 in Bewertungseinheiten einbezogen. Diese dienen der Absicherung von schwebenden Kundenaufträgen mit Laufzeiten bis 2025 im Rahmen von Micro-Hedges. Aufgrund der Übereinstimmung der wesentlichen wertbestimmenden Parameter zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften (Laufzeit, Währung, Volumen) gleichen sich die Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften weitgehend aus. Die Beurteilung der Effektivität erfolgt anhand der Critical-Terms-Match-Methode.
Für Krones sind nach Ende der Berichtsperiode zum 31. Dezember 2024 keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten.
Die Krones AG erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis der Unternehmen. Dieser wird durch Einstellung im Unternehmensregister veröffentlicht.
Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug für das Geschäftsjahr 2024 T€ 7.540 (Vorjahr: T€ 7.204).
An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden T€ 1.532 (Vorjahr: T€ 2.236) gewährt. Pensionsrückstellungen sind in Höhe von T€ 12.709 (Vorjahr: T€ 12.171) zurückgestellt.
Die gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 2024 T€ 850 (Vorjahr: T€ 915).
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats von den Aktionären nach dem Aktiengesetz (§§ 96 Abs. 1, 101 AktG) gewählt. Acht Mitglieder sind nach § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG von den Arbeitnehmern zu wählen.
Aufsichtsratsvorsitzender
* Universitätsklinikum Regensburg
* Wirtschaftsbeirat der Bayerischen Landesbank
Stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Konzernbetriebsratsvorsitzender
Gesamtbetriebsratsvorsitzender
Betriebsratsvorsitzender
Neutraubling
* Bay. Betriebskrankenkassen
Diplom-Kaufmann
Chief Executive Officer
NK Immobilienverwaltungs GmbH,
Regensburg
Sprecher der Konzernführung der Würth-Gruppe
* ZF Friedrichshafen AG
Betriebsratsvorsitzender
Rosenheim
Betriebsratsvorsitzender
Nittenau
Stv. Konzernbetriebsratsvorsitzender
Stv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender
Stv. Betriebsratsvorsitzender
Neutraubling
Professorin
Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Regensburg
Stv. Vorsitzende des DGB Bayern
Freigestellte Betriebsrätin
Leiter Business Line, Line Solutions
* re-sult AG
2. Bevollmächtigte und Geschäftsführerin, IG Metall Regensburg
* OSRAM Licht AG
* OSRAM GmbH
* AMS OSRAM International GmbH
* Maschinenfabrik Reinhausen GmbH
Geschäftsführende Gesellschafterin
Krombacher Brauerei
Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG,
Krombacher Finance GmbH,
Schawei GmbH,
Diversum Holding GmbH & Co. KG
Vorsitzender des Vorstands der Körber AG, Hamburg
* Kuratorium der Körber-Stiftung
Partner bei Baker Tilly Germany
Chief Executive Officer
* Mahr GmbH
Chief Financial Officer
Chief Sales Officer
* Döhler Group SE
International Operations and Services
Operations
* Weitere Aufsichtsratsmandate gemäß
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
** Von der Belegschaft gewählt
Außerdem sind die Konzerngesellschaften dem Verantwortungsbereich von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern zugeordnet.
Der Bilanzgewinn der Krones AG beträgt zum 31. Dezember 2024 € 393.518.263,08. Wir schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2025 vor, von diesem Betrag folgende Verwendung zu beschließen:
Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns | € 393.518.263,08 |
Dividende € 2,60 für 31.593.072 Stammstückaktien | € 82.141.987,20 |
Vortrag auf neue Rechnung | € 311.376.275,88 |
Neutraubling, 12. März 2025
Krones AG
Der Vorstand:
Christoph Klenk, CEO
Uta Anders, CFO
Thomas Ricker
Markus Tischer
Ralf Goldbrunner
Name und Sitz der Gesellschaft | Eigenkapital | Anteil am Gesellschaftskapital | Ergebnis | |
T€ | T€ | % | T€ | |
Inland | ||||
Ampco Pumps GmbH, Herzheim 1 | -1.463 | -1.317 | 90,00 | -660 |
Dekron GmbH, Kelkheim 1 | -9.754 | -9.754 | 100,00 | 49 |
Ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling 1, 2 | 3.243 | 3.243 | 100,00 | 0 |
Evoguard GmbH, Nittenau 1, 2 | 5.685 | 5.685 | 100,00 | 0 |
Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing 1, 2 | 10.745 | 10.745 | 100,00 | 0 |
HST Maschinenbau GmbH, Dassow 1, 2 | 2.395 | 2.395 | 100,00 | 0 |
KIC Krones Internationale Cooperations-Gesellschaft mbH, Neutraubling 1, 2 | 8.896 | 8.896 | 100,00 | 0 |
Krones Holding GmbH, Neutraubling | 59.808 | 59.808 | 100,00 | 13.244 |
Krones Recycling GmbH, Flensburg 1 | 179 | 179 | 100,00 | 0 |
Krones Service Europe GmbH, Neutraubling 1, 2 | 3.585 | 3.585 | 100,00 | 0 |
MHT Mold & Hotrunner Technology AG, Hochheim am Main 1, 2 | 10.396 | 10.396 | 100,00 | 0 |
Milkron GmbH, Laatzen 1, 2 | 1.520 | 1.520 | 100,00 | 0 |
Netstal Deutschland GmbH, Stuttgart 1 | 2.597 | 2.597 | 100,00 | 292 |
Schupan Industrieservice GmbH, Rieneck 1 | 51 | 51 | 100,00 | 48 |
Steinecker GmbH, Freising 1, 2 | 19.037 | 19.037 | 100,00 | 0 |
Syskron GmbH, Wackersdorf 1 | 11.719 | 11.719 | 100,00 | 1.873 |
System Logistics GmbH, Wackersdorf 1, 2 | 4.689 | 4.689 | 100,00 | 0 |
Ausland | ||||
Krones Angola - Representacoes, Comercio e Industria, LDA., Luanda/Angola | -417 | -417 | 100,00 | 429 |
Krones Surlatina S.A., Buenos Aires/Argentinien 3 | 0 | 0 | 100,00 | 0 |
Krones Pacific Pty Limited, Sydney/Australien | 7.775 | 7.775 | 100,00 | 2.372 |
Krones Bangladesch Limited, Dhaka/Bangladesh | 1.671 | 1.671 | 100,00 | 524 |
Kosme FBA SA, Charleroi/Belgien 1 | -2.741 | -2.741 | 100,00 | 784 |
Netstal Benelux BV, Kruibeke/Belgien 1 | 559 | 559 | 100,00 | 102 |
S.A. Krones N.V., Louvain-La-Neuve/Belgien | 6.432 | 6.432 | 100,00 | 4.085 |
Krones do Brazil Ltda., São Paulo/Brasilien | 60.521 | 60.521 | 100,00 | 8.020 |
Krones S.A., São Paulo/Brasilien | 663 | 663 | 100,00 | 643 |
Netstal do Brasil LTDA., Cotia/Brasilien 1 | 334 | 334 | 100,00 | 9 |
Krones Service Europe EOOD, Sofia/Bulgarien 1 | 1.206 | 1.206 | 100,00 | 109 |
Krones Chile SpA., Santiago de Chile/Chile | 3.061 | 3.061 | 100,00 | 677 |
Krones Machinery (Taicang) Co. Ltd., Taicang/VR China | 101.764 | 101.764 | 100,00 | 38.589 |
Krones Processing (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai/VR China 1 | 2.774 | 2.774 | 100,00 | 69 |
Krones Sales (Beijing) Co. Ltd., Beijing/VR China | 1.085 | 1.085 | 100,00 | 315 |
Netstal Shanghai Machinery LLC, Shanghai/VR China 1 | 666 | 666 | 100,00 | 228 |
Krones Nordic ApS, Holte/Dänemark | 5.978 | 5.978 | 100,00 | 2.262 |
Kosme FBA SAS, Lyon/Frankreich 1 | -7.387 | -7.387 | 100,00 | -62 |
Krones S.A.R.L., Viviers-Du-Lac/Frankreich | 647 | 647 | 100,00 | 895 |
Netstal France SAS, Oyonnax/Frankreich 1 | -1.692 | -1.692 | 100,00 | 435 |
Krones UK Ltd., Bolton/Großbritannien | 23.645 | 23.645 | 100,00 | 5.727 |
Netstal UK Ltd., Telford/Großbritannien 1 | 68 | 68 | 100,00 | 77 |
System Ltd., London/Großbritannien 1 | -3.586 | -2.869 | 80,00 | -574 |
Automata S.A., Guatemala City/Guatemala 1 | 4.688 | 4.688 | 100,00 | 403 |
Krones Digital Solutions India Private Limited, Bangalore/Indien | 1.307 | 1.307 | 100,00 | 1.018 |
Krones India Private Limited, Bangalore/Indien | 19.880 | 19.880 | 100,00 | 4.325 |
Krones Processing India Private Limited, Secunderabad/Indien 1 | 6.666 | 6.666 | 100,00 | 2.067 |
System Logistics India Private Limited, Mumbai/Indien 1 | 777 | 622 | 80,00 | -340 |
PT. Krones Machinery Indonesia, Jakarta/Indonesien | 5.774 | 5.774 | 100,00 | 1.225 |
Systorelog Israel Ltd., Tel Aviv/Israel 1 | -403 | -322 | 80,00 | 31 |
Kosme S.R.L., Roverbella/Italien | 54.643 | 54.643 | 100,00 | 281 |
Krones Italia S.R.L., Garda/Italien | 7.683 | 7.683 | 100,00 | 656 |
Netstal Italia S.r.l., Gerenzano/Italien 1 | 679 | 679 | 100,00 | 119 |
System Logistics S.p.A., Fiorano/Italien 1 | 14.732 | 11.786 | 80,00 | -1.215 |
Krones Japan Co. Ltd., Tokio/Japan | 6.553 | 6.553 | 100,00 | 530 |
Krones Cambodia Co. Ltd., Phnom Penh/Kambodscha | -28 | -28 | 100,00 | -8 |
Krones Machinery Co. Ltd., Mississauga, Ontario/Kanada | 1.559 | 1.559 | 100,00 | 967 |
Krones Kazakhstan Too, Almaty/Kasachstan | -531 | -531 | 100,00 | -109 |
Krones LCS Center East Africa Ltd., Nairobi/Kenia | 14.302 | 14.302 | 100,00 | -2.162 |
Krones Andina Ltda., Bogotá/Kolumbien | 7.141 | 7.141 | 100,00 | 2.995 |
Krones Machinery Malaysia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur/Malaysia | 534 | 534 | 100,00 | -11 |
Krones North West Africa SARL, Casablanca/Marokko 1 | 318 | 318 | 100,00 | 615 |
Krones Mex S.A. DE C.V., Mexiko-Stadt/Mexiko | 17.400 | 17.400 | 100,00 | 3.501 |
Netstal Maquinas S. DE C.V., Santiago de Querétaro/Mexiko 1, 4 | 0 | 0 | 100,00 | 0 |
Systemlog De Mexico S.A. DE C.V., Santa Caterina, Nuevo Leon/Mexiko 1 | 1.211 | 969 | 80,00 | 252 |
Krones Myanmar Ltd., Sanchaung Township/Republic of the Union Myanmar | 18 | 18 | 100,00 | -7 |
Krones New Zealand Limited, Auckland/Neuseeland | 3.446 | 3.446 | 100,00 | 658 |
Krones Nederland B.V., Bodegraven/Niederlande | 3.110 | 3.110 | 100,00 | 783 |
Krones Processing Netherlands B.V., Hattem, Niederlande 4 | 0 | 0 | 100,00 | 0 |
Krones LCS Center West Africa Ltd., Lagos/Nigeria | 20.357 | 20.357 | 100,00 | 5.885 |
Kosme Gesellschaft mbH, Sollenau/Österreich | 33.216 | 33.216 | 100,00 | 1.875 |
Krones Pakistan (Private) Limited, Lahore/Pakistan | 1.288 | 1.288 | 100,00 | 834 |
Krones Filipinas Inc., Taguig City/Philippinen | 3.442 | 3.442 | 100,00 | 2.763 |
Krones Spólka Z.O.O., Warschau/Polen | 2.320 | 2.320 | 100,00 | 1.226 |
Cambra-System - Engenharia de Sistemas, S.A., Vale de Cambra/Portugal 1 | 1.730 | 779 | 45,00 | 141 |
Perfinox Indústria Metalúrgica, S.A., Vale de Cambra/Portugal | 9.931 | 4.469 | 45,00 | 857 |
Krones Romania Prod. S.R.L., Bukarest/Rumänien | 1.837 | 1.837 | 100,00 | 669 |
Krones Service Europe S.R.L., Bukarest/Rumänien 1 | 112 | 112 | 100,00 | 35 |
Krones O.O.O., Moskau/Russische Föderation | 10.315 | 10.315 | 100,00 | 1.643 |
Krones Middle East Maintenance LLC, Riad/Saudi Arabien 1 | 359 | 359 | 100,00 | 217 |
System Northern Europe AB, Malmö/Schweden 1 | 1.374 | 1.099 | 80,00 | 78 |
Integrated Plastics Systems, Baar/Schweiz 1 | 3.340 | 3.340 | 100,00 | 787 |
Krones AG, Buttwil/Schweiz | 7.844 | 7.844 | 100,00 | 431 |
Netstal MASCHINEN AG, Näfels/Schweiz | 83.291 | 83.291 | 100,00 | -7.051 |
Krones-Izumi Processing Pte Ltd., Singapore/Republic of Singapore | -790 | -577 | 73,00 | 1.086 |
Netstal Singapore PTE. Ltd., Singapore/Republic of Singapore 1 | 3.893 | 3.893 | 100,00 | 218 |
Krones Iberica, S.A.U., Barcelona/Spanien | 7.235 | 7.235 | 100,00 | 1.394 |
Netstal Ibérica, S.A., Barcelona/Spanien 1 | 5.144 | 5.144 | 100,00 | 157 |
System Logistics Spain SL, Castellòn de la Plana/Spanien 1 | 1.923 | 1.538 | 80,00 | 509 |
Krones Southern Africa (Prop.) Ltd., Johannesburg/Südafrika | 37.222 | 37.222 | 100,00 | 3.879 |
Krones Korea Ltd., Seoul/Südkorea | 8.422 | 8.422 | 100,00 | 1.194 |
Krones (Thailand) Co. Ltd., Bangkok/Thailand | 131.986 | 131.986 | 100,00 | 23.970 |
Netstal (Thailand) Co., Ltd., Bangkok/Thailand 1 | 102 | 102 | 100,00 | 28 |
System Logistics Asia Co. Ltd., Bangkok/Thailand 1 | 154 | 123 | 80,00 | -1.610 |
Konplan S.R.O., Pilsen/Tschechische Republik | 16.334 | 16.334 | 100,00 | 1.533 |
Krones S.R.O., Prag/Tschechische Republik | 1.614 | 1.614 | 100,00 | 681 |
Krones Makina Sanayi ve Tikaret Ltd. Sirketi, Istanbul/Türkei | 3.433 | 3.433 | 100,00 | 1.192 |
Krones Ukraine LLC., Kiew/Ukraine | 4.041 | 4.041 | 100,00 | 654 |
Krones Hungary Kft., Debrecen/Ungarn | 54.825 | 54.825 | 100,00 | 4.495 |
Krones Service Europe Kft., Budapest/Ungarn 1 | 23 | 23 | 100,00 | -1 |
Ampco Pumps Company LLC, Glendale, Wisconsin/USA 1 | 134.278 | 120.850 | 90,00 | 11.328 |
Ampco Pumps Real Estate LLC, Glendale, Wisconsin/USA 1 | 2.750 | 2.475 | 90,00 | -26 |
Javlyn Process Systems LLC, Rochester, New York/USA 1 | 9.506 | 9.506 | 100,00 | 1.494 |
Krones Inc., Franklin, Wisconsin/USA | 178.731 | 178.731 | 100,00 | 80.424 |
Krones Process Group North America LLC, Franklin, Wisconsin, USA 1 | 5.760 | 5.760 | 100,00 | -1.999 |
MHT USA LLC., Peachtree City/USA 1 | 800 | 800 | 100,00 | 178 |
Netstal Inc., Hebron, Kentucky/USA 1 | 3.368 | 3.368 | 100,00 | 903 |
Process And Data Automation LLC, Erie/USA 1 | 3.214 | 3.214 | 100,00 | 2.638 |
R+D Custom Automation LLC, Trevor, Wisconsin/USA 1 | 25.860 | 20.817 | 80,50 | 160 |
System Logistics Corporation, Arden/USA 1 | 30.006 | 24.005 | 80,00 | 19.005 |
Maquinarias Krones de Venezuela S.A., Caracas/Venezuela | 0 | 0 | 100,00 | 0 |
Integrated Packaging Systems FZCO, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate 1 | 1.890 | 1.890 | 100,00 | -934 |
Krones MEA-Tech FZCO, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate 1 | 3.208 | 3.208 | 100,00 | 1.685 |
Krones Middle East Africa FZCO, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate | 74.144 | 74.144 | 100,00 | 30.374 |
Krones Vietnam Co. Ltd., Ho Chi Minh City/Vietnam | 1.158 | 1.158 | 100,00 | 877 |
2 Ergebnisabführungsvertrag mit Krones
Holding GmbH, Neutraubling
»Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krones AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Krones AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Krones AG beschrieben sind.«
Neutraubling, den 12. März 2025
Krones AG
Der Vorstand
Christoph Klenk, CEO
Uta Anders, CFO
Thomas Ricker
Markus Tischer
Ralf Goldbrunner
An die KRONES Aktiengesellschaft
Wir haben den Jahresabschluss der KRONES Aktiengesellschaft, Neutraubling - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 20024 bis zum 31. Dezember 2024, der Bilanz zum 31. Dezember 2024, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KRONES Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Lagebericht in einem gesondert bezeichneten Abschnitt enthaltene nichtfinanzielle Erklärung, die mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung zusammengefasst wurde (zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung), und die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die folgenden Abschnitte des Lageberichts, bei denen es sich um lageberichtsfremde Angaben handelt, haben wir nicht inhaltlich geprüft:
― |
Abschnitt »Grundlagen des Konzerns«, Unterabschnitt »Das Krones Jahr 2024«, Darstellung »1. Quartal bis 4. Quartal 2024« sowie die Angaben zu Quartalswerten, die in dem Abschnitt »Wirtschaftsbericht«, Unterabschnitt »Krones in Zahlen« bzw. Unterabschnitt »Bericht aus den Segmenten« enthalten sind. |
― |
Abschnitt »Grundlagen des Konzerns«, Unterabschnitt »Anlagen und Lifecycle Services«, Kapitel »Anlagen und Lifecycle Service - nachhaltig, zuverlässig und leistungsstark produzieren«. |
― |
Abschnitt »Grundlagen des Konzerns«, Unterabschnitt »Strategie«, auszugsweise Darstellungen unter der Überschrift »Krones setzt sich Netto-NullEmissionsziel bis 2040«, insbesondere die Entwicklungen von Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Diese Werte unterliegen einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit im Rahmen der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. |
― |
Abschnitt »Grundlagen des Konzerns«, Unterabschnitt »Strategie«, Tabelle »Strategische Konzernziele auf einen Blick«, Spalten zu Reduzierung Scope 1, Scope 2 und Scope 3 sowie Erhöhung Frauenanteil in Führungspostionen. Diese Werte unterliegen einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit im Rahmen der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. |
― |
Abschnitt »Grundlagen des Konzerns«, Unterabschnitt »Strategie«, Kapitel »Alternative Proteine - die Weltbevölkerung nachhaltig und klimafreundlich ernähren«. |
― |
Abschnitt »Grundlagen des Konzerns«, Unterabschnitt »Forschung und Entwicklung«, auszugsweise Darstellung einiger Innovationen unter der Überschrift »Innovative Neu- und Weiterentwicklungen - das Ergebnis erfolgreicher F&E-Aktivitäten«. |
― |
Abschnitt »Risiko- und Chancenbericht«, Unterabschnitt »Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems«, Stellungnahme des Vorstands zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems aufgrund der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex. |
Weiterhin handelt es sich bei sämtlichen Bildern im Lagebericht um lageberichtsfremde Angaben, die wir inhaltlich nicht geprüft haben.
Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben sind.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten nichtfinanziellen Erklärung und nicht zu dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung sowie nicht zu dem Inhalt der oben genannten lageberichtsfremden Angaben ab. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden »EU-APrVO«) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts« unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse der KRONES Aktiengesellschaft wird aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen für Maschinen und Anlagen zur Produktabfüllung und Getränkeproduktion erwirtschaftet. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt, sobald die Maschinen und Anlagen durch den Kunden abgenommen sind und damit der Gefahrenübergang erfolgt ist.
Die periodengerechte Umsatzrealisierung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Bestimmung des Gefahrenübergangs die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben.
Im Rahmen der Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen in Bezug auf die periodengerechte Umsatzerfassung durch Nachvollziehen von auftragsspezifischen Geschäftsvorfällen sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt.
Im Rahmen von Einzelfallprüfungen haben wir uns anhand von geeigneten Leistungsnachweisen bzw. Abnahmeprotokollen auf der Basis von Stichproben mit der sachgerechten Bestimmung des Zeitpunkts der Abnahme und damit des Gefahrenübergangs befasst. Grundlage dafür waren ausgewählte Aufträge mit Umsatzrealisierung insbesondere im Oktober, November und Dezember 2024 bzw. im Januar 2025. Darüber hinaus haben wir Saldenbestätigungen von Dritten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 eingeholt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der periodengerechten Umsatzrealisierung bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen ergeben.
Die Angaben der Gesellschaft zur Erfassung der Umsatzerlöse sind im Kapitel »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden« unter dem Abschnitt »Gewinn- und Verlustrechnung« im Anhang zum Jahresabschluss dargestellt.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen und Ausleihungen an verbundene(n) Unternehmen stellt aufgrund deren Wesentlichkeit für den Jahresabschluss sowie der Ermessensabhängigkeit der Beurteilung, ob objektive Hinweise auf einen niedrigeren beizulegenden Wert vorliegen, und des daraus resultierenden höheren Risikos wesentlich falscher Darstellungen in der Rechnungslegung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Sofern Anzeichen für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegen, ermittelt die Gesellschaft den beizulegenden Wert für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe eines Discounted Cashflow Verfahrens.
Die für das Discounted Cashflow Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf unternehmensindividuellen Planungen, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Die Bewertung dieser Posten ist jeweils in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse sowie dem verwendeten Diskontierungssatz abhängig.
Zur Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten Werthaltigkeit von Anteilen und Ausleihungen an verbundene(n) Unternehmen haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen befasst. Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundene(n) Unternehmen haben wir einen aussagebezogenen Prüfungsansatz angewendet.
Wir haben das Bewertungsmodell für die Ermittlung der beizulegenden Werte, insbesondere hinsichtlich der methodischen als auch der arithmetischen Richtigkeit, beurteilt. Die Ableitung des risikoadjustierten Kapitalisierungszinssatzes haben wir unter Hinzuziehung von internen Spezialisten, die über besondere Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung verfügen, gewürdigt, indem wir insbesondere die Zusammensetzung der herangezogenen Vergleichsunternehmen hinterfragt, die Marktdaten mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit überprüft haben.
Annahmen zu den zukünftigen Zahlungsströmen wurden durch einen Vergleich mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnissen und aktuellen Entwicklungen der Geschäftszahlen analysiert. Hinsichtlich der zugrunde liegenden Unternehmensplanungen haben wir zudem die Annahmen und Prämissen zu Wachstum und Geschäftsverlauf gewürdigt. Um das Werthaltigkeitsrisiko bei Änderung wesentlicher Annahmen einschätzen zu können, haben wir auch eigene Sensitivitätsanalysen vorgenommen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundene(n) Unternehmen ergeben.
Zur Bewertung der Finanzanlagen verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang im Abschnitt »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden«.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung, die oben genannten lageberichtsfremden Angaben im Lagebericht, die im Lagebericht in einem gesondert bezeichneten Abschnitt enthaltene nichtfinanzielle Erklärung und ferner weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehen Bestandteile, von denen wir eine finale Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere
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Highlights 2024 |
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Kapitel 1 »An unsere Aktionäre« |
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Kapitel 3 »Erklärung zur Unternehmensführung« |
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Kapitel 6 »Weitere Informationen« |
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Krones_AG_JA+LB_ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als »ESEF-Unterlagen« bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat (»ESEF-Format«) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden »Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts« enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt.
Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt »Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen« weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der KRONES Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Julia Meindl.
München, den 12. März 2025
EY
GmbH & Co KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Meindl, Wirtschaftsprüferin
Ritzinger, Wirtschaftsprüfer
An die Krones AG, Neutraubling
Wir haben die im Abschnitt »Nichtfinanzielle Erklärung 2024« des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Krones AG, die der nichtfinanziellen Erklärung des Mutterunternehmens zusammengefasst wurde, zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB einschließlich der in dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung enthaltenen Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (nachfolgend »nichtfinanzielle Konzernberichterstattung«) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte nichtfinanzielle Konzernberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB und den Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt »Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung« weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Ohne unser Prüfungsurteil zu modifizieren, verweisen wir auf die Ausführungen in der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung, in denen die Grundsätze zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung beschrieben werden. Danach hat die Gesellschaft die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) in dem im Abschnitt »Über die Nichtfinanzielle Erklärung« der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung angegebenen Umfang angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung in Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernberichterstattung in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung) oder Irrtümern ist.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung.
Die einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher.
Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung.
Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur nichtfinanziellen Konzernberichterstattung beinhaltet.
Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung. |
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identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen. |
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würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen. |
Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir:
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die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt. |
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die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen. |
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die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung beurteilt. |
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die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. |
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analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen in der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung durchgeführt. |
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die Darstellung der Informationen in der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung gewürdigt. |
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den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung gewürdigt. |
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Prüfungsvermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, die beigefügten »Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften« in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024 (ey-idw-aab-de-2024.pdf).
Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. Dritten gegenüber übernehmen wir keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Vermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
München, 12. März 2025
EY
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Meindl, Wirtschaftsprüferin
Hintze, Wirtschaftsprüfer
Abschreibungen | Nutzungsbedingte Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens. |
Cashflow | Gesamtheit von Zu- und Abflüssen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in einer Periode. |
Corporate Governance | Rahmen für eine verantwortungsvolle und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle. |
EBITDA | Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation). |
EBITDA-Marge | Verhältnis Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zum Umsatz. |
EBIT | Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Earnings before interest and taxes). |
EBT | Ergebnis vor Steuern (Earnings before taxes). |
EBT-Marge | Verhältnis Ergebnis vor Steuern zum Umsatz. |
Eigenkapital | Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern durch Einzahlung und/oder Einlage bzw. aus einbehaltenen Gewinnen zur Verfügung gestellt werden. |
Free Cashflow | Der frei verfügbare Cashflow, der zur Dividendenausschüttung, Schuldentilgung oder Thesaurierung zur Verfügung steht. |
Der Free Cashflow berechnet sich, indem man von der Mittelveränderung aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Mittelveränderung aus der Investitionstätigkeit abzieht. | |
Fremdkapital | Zusammenfassende Bezeichnung für die auf der Passivseite der Bilanz auszuweisenden Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passivischen Rechnungsabgrenzungsposten. |
Jahresüberschuss | Die sich aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ergebende positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen einer Rechnungsperiode wird als Jahresüberschuss bezeichnet und ist ein Gewinn nach Steuern. |
Nettoliquidität | Zahlungsmittel und Wertpapiere des kurzfristigen Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. |
Operativer Cashflow | Saldo aus Zu- und Abflüssen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquvivalenten aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in einer Periode |
ROCE | Der Return on Capital Employed (ROCE) errechnet sich aus dem Verhältnis von EBIT zur durchschnittlichen Nettokapitalbindung. Die Nettokapitalbindung errechnet sich aus dem Anlagevermögen (ohne Goodwill und Finanzanlagevermögen) zuzüglich Working Capital. |
TCO | Die Total Cost of Ownership (TCO), also die Gesamtbetriebskosten, beinhalten nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch alle direkten und indirekten Kosten, die während der gesamten Lebens- oder Nutzungsdauer entstehen (z. B. Energiekosten, Reparatur, Wartung, Entsorgung). |
Working Capital | Das betriebsnotwendige Kapital errechnet sich wie folgt: (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen + Vorräte + Vertragsvermögenswerte) - (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen + Vertragsverbindlichkeiten). |
Working Capital/Umsatz | Verhältnis von Working Capital zum Umsatz. Diese Kennzahl gibt an, wie viel Kapital zur Finanzierung des Umsatzes eingesetzt werden muss. |
Alternative Proteine | Pflanzliche Eiweiße (Proteine) werden verstärkt als Alternative zu tierischem Eiweiß (Fleisch und Milchprodukte) verzehrt. Pflanzliche (alternative) Proteine sind klimaschonender als tierisches Eiweiß. |
Aseptische Getränkeabfüllung | Keimfreie Abfüllung von Getränken bei Umgebungstemperatur. |
Bottle-to-Bottle Recycling | Verfahren, um aus gebrauchten PET-Flaschen neue PET-Flaschen herzustellen. Hierfür werden aus verwendeten Flaschen saubere PET-Flakes gewonnen, die zu Preforms (s. rechts) und anschließend zu neuen PET-Flaschen weiterverarbeitet werden. |
Digitalisierung | Unter Digitalisierung versteht man grundsätzlich die Umwandlung von analogen Werten in digitale Daten. Diese lassen sich gegenüber analogen Werten schneller und leichter verarbeiten und austauschen. Viele neuen Technologien, wie beispielsweise Cloud-Computing, künstliche Intelligenz oder das Internet der Dinge (IoT), beruhen auf digitalen Daten. |
Energy Drink | Getränk, das eine anregende Wirkung auf den Organismus hat. Hierfür sorgen hauptsächlich die Inhaltsstoffe Taurin und Koffein. |
enviro | enviro, das Nachhaltigkeitsprogramm von Krones, wurde 2008 gestartet und 2009 von TÜV SÜD zertifiziert. Damit hat Krones die Kompetenzzertifizierung erhalten, um das enviro Siegel für Energie- und Medieneffizienz sowie Umweltverträglichkeit für die eigenen Maschinen und Anlagen zu verleihen. Das Programm wird kontinuierlich ausgebaut und alle Neuentwicklungen werden nach den enviro Kriterien ausgerichtet. |
Intralogistik | Kompletter innerbetrieblicher Material- und Warenfluss. Dazu zählen beispielsweise Lager-, Kommissionierungs- und Fördersysteme. |
Kreislaufwirtschaft | Die Kreislaufwirtschaft strebt die längst mögliche Nutzung von Produkten und Materialien an indem sie repariert, aufgearbeitet, wiederverwendet und recycelt werden. |
Künstliche Intelligenz (KI) | Als Künstliche Intelligenz (KI), oftmals auch als AI (Artificial Intelligence) abgekürzt, bezeichnet man ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Automatisierung von intelligentem Verhalten und dem maschinellen Lernen befasst. Dabei werden Maschinen so programmiert, dass sie menschliche Entscheidungsstrukturen nachbilden können. |
Linienkompetenz | Abfüll- und Verpackungslinien bestehen aus vielen einzelnen Maschinen und Anlagen. Krones verfügt über das Know-how, dass die einzelnen Komponenten perfekt zusammenspielen, die Linienkompetenz. |
Nachhaltigkeit | Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet gemäß Definition der Bundesregierung, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden. |
Pasteur | Eine Maschine zum Haltbarmachen von flüssigen Lebensmitteln (z. B. Milch, Fruchtsäfte). Diese werden beim Pasteurisieren kurzzeitig erhitzt, um Mikroorganismen abzutöten. Geschmack, Nährwert und Konsistenz des Lebensmittels bleiben hierbei nahezu unverändert. |
PET | Polyethylenterephthalat, ein thermoplastischer Kunststoff aus der Familie der Polyester, der u.a. zur Herstellung von Getränkeflaschen eingesetzt wird. |
Preform | PET-Rohling, aus dem PET-Flaschen hergestellt (geblasen) werden. |
Recycling | Verfahren, mit dem ein Produkt/Material wieder nutzbar gemacht wird. Dies geschieht durch Wiederverwendung (z.B. Mehrwegflaschen) oder stoffliche Wiederverwertung (z. B. PET-Recycling). |
rPET | Recyceltes PET. Obwohl rPET, chemisch betrachtet, identisch mit dem originären PET ist, gibt es Unterschiede in der Verarbeitung. |
Sekundärverpackung | Als Sekundärverpackung bezeichnet man ein Packmittel, das ein bereits verpacktes Produkt umhüllt. Sie dient als Lager- und Transporthilfe und hat keinen direkten Kontakt mit dem Produkt. |
Softdrinks | Alkoholfreie, stille oder kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke |
Spritzgießen | Verfahren, das hauptsächlich in der Kunststoffverarbeitung eingesetzt wird. Beim Spritzgießen wird der Kunststoff erhitzt und verflüssigt in eine Form, dem Spritzgießwerkzeug, eingespritzt. Nach dem Abkühlen wird das fertige ausgehärtete Teil aus dem Werkzeug entnommen. |
Streckblasen | Verfahren zur Herstellung von Kunststoff-Hohlkörpern wie beispielsweise PET-Flaschen. |
Herausgeber | Krones AG Böhmerwaldstraße 5 93073 Neutraubling |
Projektleitung | Olaf Scholz, Leiter Investor Relations |
Gestaltung | Büro Benseler |
Text | Krones AG, InvestorPress GmbH |
Fotos | Krones AG |
Zum Zweck der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Geschäftsbericht vereinfachend die männliche Form verwendet.
Krones AG
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Olaf Scholz
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