KRONES Aktiengesellschaft

Neutraubling

Mitteilung gemäß §§ 264 HGB, Abs. 3

Dekron GmbH, Kelkheim

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Dekron GmbH, mit Sitz in Kelkheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRB 9236, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die Dekron GmbH, Kelkheim, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Dekron GmbH, Kelkheim, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Dekron GmbH, Kelkheim, bereit erklärt, für die von der Dekron GmbH, Kelkheim, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die Dekron GmbH, Kelkheim, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

Dekron GmbH

Die Geschäftsführung

ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 5134, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling; bereit erklärt, für die von der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH, Neutraubling, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH

Die Geschäftsführung

Evoguard GmbH, Nittenau

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Evoguard GmbH, mit Sitz in Nittenau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 5203, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die Evoguard GmbH, Nittenau, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Evoguard GmbH, Nittenau, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Evoguard GmbH, Nittenau, bereit erklärt, für die von der Evoguard GmbH, Nittenau, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die Evoguard GmbH, Nittenau, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

Evoguard GmbH

Die Geschäftsführung

Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Gernep GmbH Etikettiertechnik, mit Sitz in Barbing, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 3200, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, bereit erklärt, für die von der Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die Gernep GmbH Etikettiertechnik, Barbing, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

Gernep Etikettiertechnik GmbH

Die Geschäftsführung

HST Maschinenbau GmbH, Dassow

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der HST Maschinenbau GmbH, mit Sitz in Dassow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 7874, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die HST Maschinenbau GmbH, Dassow, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der HST Maschinenbau GmbH, Dassow, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der HST Maschinenbau GmbH, Dassow, bereit erklärt, für die von der HST Maschinenbau GmbH, Dassow, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die HST Maschinenbau GmbH, Dassow wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

HST Maschinenbau GmbH

Die Geschäftsführung

KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 2719, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH Neutraubling, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling, bereit erklärt, für die von der KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH, Neutraubling, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

KIC KRONES Internationale Cooperationsgesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

KRONES Holding GmbH, Neutraubling

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES AG, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 2344 als alleinige Gesellschafterin der KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

KRONES Holding GmbH

Die Geschäftsführung

KRONES Recycling GmbH, Flensburg

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der KRONES Recycling GmbH, mit Sitz in Flensburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 16779 FL, hat am 05. August 2024 beschlossen, dass die KRONES Recycling GmbH, Flensburg, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der KRONES Recycling GmbH, Flensburg, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der KRONES Recycling GmbH, Flensburg, bereit erklärt, für die von der KRONES Recycling GmbH, Flensburg, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die KRONES Recycling GmbH, Flensburg, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

KRONES Recycling GmbH

Die Geschäftsführung

KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der KRONES Service Europe GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 17415, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, bereit erklärt, für die von der KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die KRONES Service Europe GmbH, Neutraubling, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

KRONES Service Europe GmbH

Die Geschäftsführung

MHT Mold & Hotrunner Technology AG, Hochheim am Main

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der MHT Mold & Hotrunner Technology AG, mit Sitz in Hochheim am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 18467, hat am 13.02.2024 beschlossen, dass die MHT Mold & Hotrunner Technology AG, Hochheim am Main, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der MHT Mold & Hotrunner Technology, Hochheim am Main, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der MHT Mold & Hotrunner Technology AG, Hochheim am Main, bereit erklärt, für die von der MHT Mold & Hotrunner Technology AG, Hochheim am Main, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die MHT Mold & Hotrunner Technology, Hochheim am Main, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

MHT Mold & Hotrunner Technology AG

Der Vorstand

Milkron GmbH, Laatzen

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Milkron GmbH, mit Sitz in Laatzen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 214228, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die Milkron GmbH, Laatzen, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Milkron GmbH, Laatzen, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Milkron GmbH, Laatzen, bereit erklärt, für die von der Milkron GmbH, Laatzen, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die Milkron GmbH, Laatzen wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

Milkron GmbH

Die Geschäftsführung

Syskron GmbH, Wackersdorf

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Syskron GmbH, mit Sitz in Wackersdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 5521, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die Syskron GmbH, Wackersdorf, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, ist aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der Syskron GmbH, Wackersdorf, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die Syskron GmbH, Wackersdorf, wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

Syskron GmbH

Die Geschäftsführung

System Logistics GmbH, Wackersdorf

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der System Logistics GmbH, mit Sitz in Wackersdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 6473, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die System Logistics GmbH, Wackersdorf, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der System Logistics GmbH, Wackersdorf, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der System Logistics GmbH, Wackersdorf, bereit erklärt, für die von der System Logistics GmbH, Wackersdorf, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahresverpflichtet.

Die System Logistics GmbH, Wackersdorf wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

System Logistics GmbH

Die Geschäftsführung

Steinecker GmbH, Freising

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Die KRONES Holding GmbH, mit Sitz in Neutraubling, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 19438 als alleinige Gesellschafterin der Steinecker GmbH, mit Sitz in Freising, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 261561, hat am 13. Mai 2024 beschlossen, dass die Steinecker GmbH, Freising, zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch macht.

Zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Steinecker GmbH, Freising, besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist. Die KRONES Holding GmbH, Neutraubling, hat sich gemäß § 302 AktG über den bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, und der Steinecker GmbH, Freising, bereit erklärt, für die von der Steinecker GmbH, Freising, bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die KRONES AG, Neutraubling, ist wiederum aufgrund einer bestehenden Patronatserklärung zur Einstandspflicht gegenüber der KRONES Holding GmbH, Neutraubling, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres, verpflichtet.

Die Steinecker GmbH, Freising wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der KRONES AG, Neutraubling (HRB 2344 des Amtsgerichts Regensburg), einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

 

Steinecker GmbH

Die Geschäftsführung