KUKA AktiengesellschaftAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bericht des AufsichtsratsZusammenarbeit mit dem AbschlussprüferDen Jahresabschluss der KUKA Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie den Konzern-Abschluss zum 31. Dezember 2021 mit dem für die KUKA Aktiengesellschaft und den KUKA Konzern zusammengefassten Lagebericht hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PricewaterhouseCoopers) unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und am 10. März 2022 jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gegenstand der Abschlussprüfung war auch das Überwachungssystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG zur Früherkennung von Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Der Konzern-Abschluss der KUKA Aktiengesellschaft wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Den Prüfungsauftrag hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 an PricewaterhouseCoopers vergeben. Im Rahmen der Vergabe des Auftrags zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns erörterten der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte, Prüfungsinhalte und Kosten. Mit dem Abschlussprüfer bestand und besteht Einvernehmen, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der Prüfung unverzüglich zu benachrichtigen ist, soweit solche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe nicht sofort beseitigt werden konnten. Außerdem wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser laufend über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Der Abschlussprüfer hatte des Weiteren den Aufsichtsrat zu informieren bzw. in seinem Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG abgegebenen Erklärung ergeben. Schließlich holte der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein und überwachte die Unabhängigkeit des Prüfers. Wie in den vergangenen Jahren - jeweils zu anderen Themen - wurden für die Jahresabschlussprüfung im Geschäftsjahr 2021 Schwerpunkte abgestimmt. Diese waren: Umsatzerfassung nach IFRS 15, interne Risikoberichterstattung und Bewertung von Verlustprojekten, Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts, Bewertung von Beteiligungen und Forderungen bei der KUKA AG, Konzernsteuersatz und Bewertung von latenten Steuern. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer befasste sich der Prüfungsausschuss am 21. März 2022 mit dem Jahresabschluss der KUKA Aktiengesellschaft und dem Konzernabschluss für das Jahr 2021 - auch unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers - und ließ sich diese schwerpunktmäßig von Vorstand und Abschlussprüfer erläutern. Die dabei von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses gestellten Fragen wurden beantwortet, die Abschlussunterlagen im Einzelnen mit dem Abschlussprüfer diskutiert und vom Ausschuss geprüft sowie die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Prüfungsausschuss berichtete dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse seiner Beratungen in dessen Sitzung am 28. März 2022 und empfahl ihm, den Abschluss der KUKA Aktiengesellschaft und den Abschluss des KUKA Konzerns für das Jahr 2021 zu billigen. Der Aufsichtsrat prüfte am 28. März 2022 im Plenum die Abschlussvorlagen und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. Der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers nahm an dieser Aufsichtsratssitzung teil, um über wesentliche Ergebnisse der Prüfung zu berichten und ergänzende Auskünfte zu erteilen. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. PricewaterhouseCoopers erläuterte im Einzelnen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie des Konzerns und berichtete darüber hinaus, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und des Risikofrüherkennungssystems vorlägen. Die Abschlussunterlagen wurden gemeinsam durchgegangen und die vom Aufsichtsrat gestellten Fragen von PricewaterhouseCoopers beantwortet. Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2021 der KUKA Aktiengesellschaft und des KUKA Konzerns konnten so nachvollzogen werden. Außerdem wurde in der Sitzung vom 28. März 2022 für den KUKA Konzern ein für 2021 erstellter Nachhaltigkeitsbericht gemäß §§315b, 315c, 289c HGB nach vorausgehender Behandlung durch den Prüfungsausschuss auch durch das Plenum geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Auch der vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG wurde in der Sitzung vom 28. März 2022 behandelt und freigegeben. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen geprüft und über die Prüfung des Vergütungsberichts einen Vermerk erstellt.
Augsburg, 28. März 2022 Der Aufsichtsrat Dr. Yanmin (Andy) Gu, Vorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KUKA Aktiengesellschaft, AugsburgVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSVerantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Holger Graßnick.
München, den 21. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH,
Holger Graßnick, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Postenrieder, Wirtschaftsprüfer |