KUKA AktiengesellschaftAugsburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bericht des AufsichtsratsZusammenarbeit mit dem AbschlussprüferDen Jahresabschluss der KUKA Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2021 sowie den Konzern-Abschluss zum 31. Dezember
2021 mit dem für die KUKA Aktiengesellschaft und den
KUKA Konzern zusammengefassten Lagebericht hat die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main (PricewaterhouseCoopers) unter Einbeziehung der
Buchführung geprüft und am 10. März 2022
jeweils mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Gegenstand der Abschlussprüfung war auch das
Überwachungssystem gemäß § 91 Abs. 2
AktG zur Früherkennung von Entwicklungen, die den
Fortbestand der Gesellschaft gefährden können.
Der Konzern-Abschluss der KUKA Aktiengesellschaft wurde
gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf der Grundlage
der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie
in der Europäischen Union anzuwenden sind,
aufgestellt.
Den Prüfungsauftrag hatte der
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entsprechend dem
Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 an
PricewaterhouseCoopers vergeben. Im Rahmen der Vergabe des
Auftrags zur Prüfung der Jahresabschlüsse der
Gesellschaft und des Konzerns erörterten der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der
Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer
die Prüfungsschwerpunkte, Prüfungsinhalte und
Kosten. Mit dem Abschlussprüfer bestand und besteht
Einvernehmen, dass der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses über mögliche
Ausschluss- oder Befangenheitsgründe während der
Prüfung unverzüglich zu benachrichtigen ist,
soweit solche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe
nicht sofort beseitigt werden konnten. Außerdem wurde
mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser
laufend über alle für die Aufgaben des
Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse
berichtet, die sich bei der Durchführung der
Abschlussprüfung ergeben. Der Abschlussprüfer
hatte des Weiteren den Aufsichtsrat zu informieren bzw. in
seinem Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei
Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen
feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und
Aufsichtsrat nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG abgegebenen
Erklärung ergeben.
Schließlich holte der Prüfungsausschuss die
Unabhängigkeitserklärung des
Abschlussprüfers ein und überwachte die
Unabhängigkeit des Prüfers.
Wie in den vergangenen Jahren - jeweils zu anderen
Themen - wurden für die Jahresabschlussprüfung im
Geschäftsjahr 2021 Schwerpunkte abgestimmt. Diese
waren: Umsatzerfassung nach IFRS 15, interne
Risikoberichterstattung und Bewertung von Verlustprojekten,
Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts, Bewertung
von Beteiligungen und Forderungen bei der KUKA AG,
Konzernsteuersatz und Bewertung von latenten Steuern.
In einer gemeinsamen Sitzung mit dem
Abschlussprüfer befasste sich der
Prüfungsausschuss am 21. März 2022 mit dem
Jahresabschluss der KUKA Aktiengesellschaft und dem
Konzernabschluss für das Jahr 2021 - auch unter
Berücksichtigung der Prüfungsberichte des
Abschlussprüfers - und ließ sich diese
schwerpunktmäßig von Vorstand und
Abschlussprüfer erläutern. Die dabei von den
Mitgliedern des Prüfungsausschusses gestellten Fragen
wurden beantwortet, die Abschlussunterlagen im Einzelnen
mit dem Abschlussprüfer diskutiert und vom Ausschuss
geprüft sowie die Prüfungsberichte mit dem
Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der
Prüfungsausschuss berichtete dem Aufsichtsrat
über die Ergebnisse seiner Beratungen in dessen
Sitzung am 28. März 2022 und empfahl ihm, den
Abschluss der KUKA Aktiengesellschaft und den Abschluss des
KUKA Konzerns für das Jahr 2021 zu billigen.
Der Aufsichtsrat prüfte am 28. März 2022 im
Plenum die Abschlussvorlagen und den
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands.
Der Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers nahm an
dieser Aufsichtsratssitzung teil, um über wesentliche
Ergebnisse der Prüfung zu berichten und
ergänzende Auskünfte zu erteilen. Die
Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats vor.
PricewaterhouseCoopers erläuterte im Einzelnen die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
sowie des Konzerns und berichtete darüber hinaus, dass
keine wesentlichen Schwächen des internen
Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und
des Risikofrüherkennungssystems vorlägen. Die
Abschlussunterlagen wurden gemeinsam durchgegangen und die
vom Aufsichtsrat gestellten Fragen von
PricewaterhouseCoopers beantwortet. Die Prüfungen der
Jahresabschlüsse 2021 der KUKA Aktiengesellschaft und
des KUKA Konzerns konnten so nachvollzogen werden.
Außerdem wurde in der Sitzung vom 28. März
2022 für den KUKA Konzern ein für 2021 erstellter
Nachhaltigkeitsbericht gemäß §§315b,
315c, 289c HGB nach vorausgehender Behandlung durch den
Prüfungsausschuss auch durch das Plenum geprüft.
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Auch der vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellte
Vergütungsbericht im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG
wurde in der Sitzung vom 28. März 2022 behandelt und
freigegeben. Der Abschlussprüfer hat den
Vergütungsbericht entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen geprüft und über die Prüfung
des Vergütungsberichts einen Vermerk erstellt.
Augsburg, 28. März 2022
Der Aufsichtsrat
Dr. Yanmin (Andy) Gu
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