LANXESS AktiengesellschaftKölnBekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020Die LANXESS Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Köln macht für die scrollen
(jede von Ihnen nachfolgend als "Gesellschaften" bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaften haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaften folgendes beschlossen: Die Gesellschaften 1.) - 2.) nehmen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs und des Lageberichtes sowie der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch. Die Gesellschaften 3.) - 10.) nehmen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs und des Lageberichtes, der Prüfungspflicht sowie der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch. Die Gesellschaft 11.) nimmt für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 b HGB i.V.m. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der LANXESS Aktiengesellschaft, mit einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die LANXESS Aktiengesellschaft ist aufgrund bestehender Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung mittelbar oder unmittelbar zur Übernahme der Verluste der Gesellschaften verpflichtet.
Köln, 13. Januar 2021 LANXESS Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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