![]() Alexanderwerk AktiengesellschaftRemscheidKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015der Alexanderwerk AGZusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015der Alexanderwerk AGI. Grundlagen des Konzerns1. Geschäftsmodell des KonzernsDer Alexanderwerk-Konzern ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie die Grundstoffindustrie. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen. Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert nach den in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten Ausgründungen der operativen Geschäftsbereiche mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften: Die Alexanderwerk Inc. mit Sitz in Montgomeryville, PA, USA, wickelt den Verkauf von Neumaschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen für den US-amerikanischen Markt ab. Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Montage und Vertrieb der Maschinen für alle übrigen Märkte aufteilt. Das Service- und Ersatzteilgeschäft wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2015 von der AlexanderwerkService GmbH ebenfalls auf in die Alexanderwerk GmbH übertragen. Die Produktion der meisten mechanischen Teile erfolgt durch die Alexanderwerk Produktions GmbH, an der wir mit 25 % beteiligt sind. Die Alexanderwerk Produktions GmbH wird at equity bilanziert. 2. Forschung und EntwicklungDer Bereich Forschung und Entwicklung nimmt aufgrund der strategischen Ausrichtung des Alexanderwerk-Konzerns eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend richten sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten sowie Laboranwendungen. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und optimieren. Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich der Alexanderwerk-Konzern auf ein gut ausgestattetes betriebseigenes Technikum stützen, in dem Prototypen erprobt und Modellprozesse abgebildet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld mit dem Kunden zusammen wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten. Im Geschäftsjahr 2015 konnte neben der Patentierung des "Automatischen Granuliersystem (AGS)", welches bereits auf der Branchenmesse ACHEMA im Juni 2015 erfolgreich präsentiert werden konnte, mit Easy Control eine Möglichkeit der Steuerung unserer Walzenpressen über Tablet-PC's oder Handys weiterentwickelt werden. Im Januar 2016 erhielt die Alexanderwerk GmbH vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen für die herausragende Leistung um die Entwicklung des "Automatischen Granuliersystem (AGS)" die Auszeichnung "Germany at its best" verliehen. Zum Anfang des Geschäftsjahres 2016 wurde von der Alexanderwerk GmbH der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt. Hierbei gilt es, unsere Walzenpressen auf technisch hohem Niveau weiterzuentwickeln. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenNachdem die Weltwirtschaft im Jahr 2014 noch ein deutliches Wachstum verzeichnen konnte, konnte sich diese Entwicklung im Jahr 2015 nur noch bedingt fortsetzen. Im Berichtsjahr stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) weltweit um 3,1 %. Insbesondere in den für uns wichtigen Exportländern China (+6,9 %), Indien (+7,3 %) und den USA (+2,5 %) wurden weiterhin hohe Zuwachsraten erzielt. Auch im Euro-Raum hat sich die Wirtschaft im Laufe des Jahres 2015 weiter erholt. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im Gemeinschaftsgebiet um real 1,5 %. Die Wirtschaft profitierte insbesondere von der Erholung der gesamtwirtschaftlichen Situation in Südwesteuropa und Irland. Die deutsche Konjunktur startete stabil in das Jahr 2015. Das Wirtschaftswachstum verlief bis zum Ende des Jahres stetig, sodass das Bruttoinlandsprodukt im Inland im Jahresdurchschnitt real um 1,7 % wuchs. Damit konnte im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Belebung der Konjunktur in Deutschland festgestellt werden. Der deutsche Maschinenbau konnte auch im Jahr 2015 lediglich einen realen Zuwachs von 1 % verzeichnen. Dieser Zuwachs gilt gleichermaßen für die Inlands- sowie für die Auslandsnachfrage. Während die Bestellungen aus den Nicht-Euro-Ländern ihr Vorjahresniveau um drei Prozent verfehlten, konnten die Aufträge aus den Euro-Partnerländern erheblich um 15 Prozent zulegen. Der Umsatz der Branche konnte sich 2015 noch einmal auf rund EUR 218 Milliarden erhöhen, was einem weiteren Zuwachs von ca. 2,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. 2. GeschäftsverlaufDie Alexanderwerk Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2015 mit einem zufriedenstellenden Ergebnis beenden. Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2015 bei den Neumaschinen lag mit T€ 16.823 um 73,9 % über dem Vorjahreswert von T€ 9.673. Damit konnte Alexanderwerk an das positive Geschäftsjahr 2013 anknüpfen. Auf das Segment USA entfielen davon T€ 3.020 (Vorjahr: T€690). Der Auftragseingang im Ersatzteil- und Servicebereich in Höhe von T€ 4.962 war hingegen im Jahr 2015 leicht rückläufig (Vorjahr: T€ 5.559). Auf das Segment USA, welches von Alexanderwerk Inc. betreut wird, entfielen davon T€ 1.679 (Vorjahr: T€ 2.271). Der Alexanderwerk-Konzern erzielte in 2015 rund 91 % seines Umsatzes im Ausland (Vorjahr: 95 %). Damit konnte der Anteil im Inland zwar fast verdoppelt werden, dennoch ist das Deutschlandgeschäft auf einem geringen Niveau. Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Der bislang in die AlexanderwerkService GmbH ausgegliederte Bereich Ersatzteile und Service hat sich im Geschäftsjahr 2015 weiter positiv entwickelt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2015 wurde das Ersatzteil- und Servicegeschäft schließlich der Alexanderwerk GmbH angeschlossen, um interne Verwaltungskosten abzubauen und gemeinsame Synergien zu bündeln. Die in die Alexanderwerk GmbH ausgegliederten Bereiche Vertrieb, Entwicklung, Konstruktion und Montage zeigen nach dem mäßigen Erfolg in 2014 wieder positivere Ergebnisse. Damit tragen in 2015 beide Gesellschaften gleichermaßen zum positiven Konzerngesamtergebnis bei. Weitere personelle Verstärkungen in der Alexanderwerk GmbH sorgen für eine Optimierung der Arbeitsabläufe sowie eine intensivere Betreuung unserer Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Im Jahr 2015 hat die auf dem amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. ebenfalls mit einem positiven Ergebnis zum Gesamterfolg im Konzern beigetragen. Auch hier werden sich Neueinstellungen im Vertriebsbereich in der Zukunft wachstumsfördernd auswirken. Das Ergebnis der Alexanderwerk Produktions GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss mit einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2015 positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen. Die Alexanderwerk AG erzielte für das Jahr 2015 aus vereinnahmten Lizenzerlösen und anderen internen Verwaltungsumlagen sowie aus der Umsatzbeteiligung an der Alexanderwerk GmbH ein Ergebnis von T€ -125. Die Kooperations- und Beteiligungsstrategien wurden auch in 2015 durch Vorstand und Aufsichtsrat weiter verfolgt. Gemeinsam mit starken Partnern, mit denen bereits intensive Gespräche geführt wurden, soll mittelfristig die Marktposition des Konzerns gesichert und deutlich ausgeweitet werden. Hier ist positiv zu erwähnen, dass die Alexanderwerk Produktions GmbH im Jahr 2015 ihren Anteil an der Alexanderwerk AG auf inzwischen 20,04 % erhöht hat und damit die gegenseitige Partnerschaft weiter bestärkt wurde. Am 22. Dezember 2015 hat eine Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche die vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlüsse der Alexanderwerk AG für die Jahre 2013 und 2014 und die vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 2014 zur Kenntnis genommen hat. Herr Kullmann wurde auf dieser Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied wiedergewählt. 3. Wirtschaftliche Lage des KonzernsIm Geschäftsjahr 2015 erzielte der Alexanderwerk Konzern einen Jahresüberschuss von T€ 543 nach T€ 933 im Vorjahr. ErtragslageIm Geschäftsjahr 2015 hat sich die positive Ertragsentwicklung des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr 2014 weiter fortgesetzt, wenngleich das Ergebnis geringer ist. Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 19.955, Bestandsveränderungen T€ 1.780, Eigenleistungen T€ 510) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2015 nach T€ 18.840 im Vorjahr um 18,1 % auf T€ 22.245. Auf das Segment USA entfielen T€ 4.201 vom Gesamtumsatz (im Vorjahr: T€ 3.605). Das entspricht etwa 21,1 % (im Vorjahr: 20,6 %) des Konzernumsatzes. Das EBIT (Earnings before interest and taxes) betrug T€ 1.681 nach T€ 1.495 im Vorjahr, das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit T€ 1.108 nach T€ 1.113 im Vorjahr. Damit konnten die Erwartungen an Umsatz und EBIT für das Geschäftsjahr im Allgemeinen erfüllt werden. Der Materialaufwand im Konzern beträgt in 2015 T€ 9.885 (Vorjahr: T€ 7.171). Die Erhöhung lässt sich auf die gestiegenen Umsatzerlöse und die damit verbundene Mehrproduktion zurückführen. Relativ gesehen gab es ebenfalls eine Erhöhung der Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung. Nach 38,1 % im Vorjahr beträgt diese im laufenden Geschäftsjahr 44,4 %, was auf einen veränderten Produktmix im Neumaschinengeschäft zurückgeführt werden kann. Der Personalaufwand im Konzern veränderte sich im Geschäftsjahr 2015 um T€ 303 auf T€ 5.982 nach T€ 5.679 im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns lagen mit T€ 4.964 im Geschäftsjahr 2015 um T€ 357 unter dem Vorjahreswert von T€ 5.321. Die Verminderung resultiert im Wesentlichen daraus, dass sich die Rechts- und Beratungskosten nach den Sondereffekten der Vorjahre von T€ 1.641 auf nun T€ 829 nahezu halbiert haben. Das Finanzergebnis des Konzerns hat sich im Berichtsjahr insgesamt von T€ -349 auf T€-493 deutlich verschlechtert. Hier trägt eine durch das gestiegene Projektgeschäft bedingte stärkere Nutzung der Kreditlinien zur Entwicklung bei. Darüber hinaus wurde erstmals der Zinsaufwand aus den Direktzusagen für Pensionen in dieser Position ausgewiesen. Vermögens- und FinanzlageDie Konzernbilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 142 auf T€ 13.785 gestiegen. Das ist im Wesentlichen auf eine Steigerung der Vorräte in Form von unfertigen Erzeugnissen zurückzuführen. Die aktiven latenten Steuern haben sich nach T€ 205 im Vorjahr auf T€ 175 gemindert. Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 543 sowie weiterer erfolgsneutraler Veränderungen ergibt sich ein positives Konzerneigenkapital von T€ 563 (Vorjahr: T€ 1.170). Im Vorjahresvergleich ist die Auflösung des bisherigen Anteils von nicht beherrschenden Gesellschaftern zu berücksichtigen, welche sich aus dem vollständigen Rückkauf der Anteile ergibt. Das langfristige Fremdkapital des Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2015 um T€ 301 auf T€ 2.592. Das Darlehen der Alexanderwerk AG bei der Rheinland-Pfalz Bank konnte vollständig getilgt werden. Ebenfalls gelang es, langfristige Finanzierungen bei Alexanderwerk Inc. teilweise abzubauen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestehen im Konzern Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristige Finanzschulden) in Höhe von T€ 3.315 (Vorjahr: T€ 4.097), von denen T€ 2.820 (Vorjahr: T€ 3.472) innerhalb des Jahres 2016 fällig sind. Die Liquiditätslage des Konzerns blieb im Geschäftsjahr 2015 weiterhin angespannt aber stabil. Der durch den erhöhten Auftragseingang verstärkte Vorfinanzierungsbedarf aus dem Projektgeschäft wie auch die erfolgten Darlehenstilgungen haben nicht dazu geführt, weitere finanzielle Rücklagen aufzubauen. Insgesamt wird die Liquidität im Alexanderwerk Konzern über unterschiedliche Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten werden. Diese Linien waren im Jahresverlauf unterschiedlich stark beansprucht, was sich durch saisonale Schwankungen im Geschäft sowie in der Höhe unterschiedliche Anzahlungen ergibt. Im Geschäftsjahr 2015 ist es gelungen, die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH mit der Nationalbank AG über einen Betrag von T€ 1.000 sowie die gesamte Linie bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe T€ 400 unbefristet zu verlängern. Alle anderen Kreditlinien im Konzernverbund haben jeweils Laufzeiten bis zu einem Jahr, über deren Verlängerung zeitnahe Gespräche mit den Kreditinstituten stattfinden. Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt - konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Zahlungsmittel des Konzerns haben sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Sie betrugen zum Bilanzstichtag T€ 883 nach T€ 755 im Vorjahr. Der Gesamt Cash-Flow im Alexanderwerk Konzern zeigt sich nach dem negativen Vorjahr 2014 (- T€ 1.412) im laufenden Geschäftsjahr mit nunmehr + T€ 587 deutlich erholt. 4. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AGDie wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren wirtschaftlicher Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich mit T€ -125 im Geschäftsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr (T€228) eingetrübt. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzen, Umsatzbeteiligungen und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Alexanderwerk AG lag mit T€ -105 (Vorjahr: T€ 229) ebenfalls im Verlustbereich. Damit konnten die Erwartungen an das Geschäftsjahr in der Alexanderwerk AG nicht erfüllt werden. ErtragslageDie Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Erträge von insgesamt T€ 1.750 (Vorjahr T€ 2.574) erwirtschaftet. Die Verminderung betrifft im Wesentlichen eine konzerninterne Umorganisation der Holdingumlage in 2015 sowie die geringere, zeitlich befristete, von der Ertragslage der Alexanderwerk GmbH abhängige Umsatzbeteiligung, welche in 2015 nur noch 60 % vom Ergebnis vor Steuern (Vorjahr: 90 %) betragen hat. Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 445 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (T€ 473). Die Alexanderwerk AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 unverändert im Durchschnitt fünf Mitarbeiter. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 520 auf T€ 1.201 resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Gesellschaft ihr zentrales Abrechnungsverfahren mit externen Dienstleistern in 2014 und 2015 annähernd vollständig auf die operativen Tochtergesellschaften übertragen hat. Wesentliche Anteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 468), welche gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden konnten, Raumkosten (T€ 442) sowie Kosten für die Durchführung von zwei Hauptversammlungen (T€ 158). Das Finanzergebnis der Gesellschaft betrug T€ -205 nach T€ -138 im Vorjahr. Darin ist erstmals der Zinseffekt aus der Anpassung der Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 82 mit enthalten, welcher bislang im Personalaufwand ausgewiesen war. Durch die endgültige Ablösung des bisherigen langfristigen Darlehens bei der Rheinland-Pfalz Bank zum 15. September 2015 sowie die weitere Tilgung von Darlehen mit Tochtergesellschaften konnte das sonstige Finanzergebnis gegenüber dem Vorjahr sogar verbessert werden. Aufgrund der steuerlichen Verlustvorträge und des negativen Gesamtergebnisses fallen für 2015 weiterhin keine Ertragsteuern an. Der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebene Steueraufwand in Höhe von T€ 23 resultiert aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das Jahr 2013. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme der Alexanderwerk AG ist - bereinigt um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag - gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.185 auf T€ 2.405 vermindert. Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögensgegenstände der Alexanderwerk AG haben sich von T€ 1.069 Ende 2014 auf nunmehr T€ 1.064 geringfügig verringert. Ihr Anteil an der bereinigten Bilanzsumme beträgt nun 44,2 %. Die Sachanlagen haben sich aufgrund von betriebsgewöhnlichen Abschreibungen auf T€ 33 vermindert. Die Finanzanlagen blieben unverändert. Nennenswerte Investitionen wurden nicht getätigt. Das Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich um T€ 1.179 auf T€ 1.337 gegenüber dem Vorjahr annähernd halbiert. Dies geht im Wesentlichen auf die verminderten Forderungen im Konzernkreis zurück. Nach Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von T€ -125 (Vorjahr T€ 228) ergibt sich weiterhin eine handelsbilanzielle Überschuldung in Höhe von T€ 2.249 (Vorjahr T€ 2.124). Gleichwohl geht der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat von einer positiven Fortbestehensprognose aus. Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2015 von T€ 796 im Vorjahr auf T€ 484 deutlich verringert. Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 bedingt durch die vollständige Tilgung des Darlehens gegenüber der Rheinland-Pfalz Bank insgesamt von T€ 3.996 auf T€ 3.247 weiter vermindert. Die Gesellschaft finanzierte sich unverändert weitestgehend über ihre Tochtergesellschaften. Die entsprechenden Verbindlichkeiten sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 495 (Vorjahr T€ 590) resultierten im Wesentlichen aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V.. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt. Um die Finanzierung auch in den Folgejahren weiter sicherzustellen, werden umfangreiche Gespräche mit neuen Kapitalgebern geführt, welche erfolgsversprechend sind. 5. Finanzielle LeistungsindikatorenWesentlicher Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess. Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation im Alexanderwerk über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse). In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und Maßnahmen zu einer etwaigen Korrektur (z.B. durch den Vertrieb) eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Fore Cast Rechnungen). Alexanderwerk arbeitet derzeit nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. III. NachtragsberichtSonstige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Auswirkungen auf die im Konzern- oder Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, lagen nicht vor. IV. PrognoseberichtDie Märkte Europa, Asien und Nordamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 93 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften. In Asien gehen wir auch weiterhin von einem Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Das in 2015 neu gegründete und Anfang 2016 in Betrieb gegangene Representative Office in Shanghai wird mittelfristig zu einer Stärkung der Marktposition in China beitragen. Wir planen für das Jahr 2016 mit Blick auf den Jahresüberschuss im Konzernabschluss 2015 derzeit mit einer moderaten Ergebnissteigerung der wirtschaftlichen Kenngröße EBIT gegenüber dem Vorjahr sowohl im gesamten Alexanderwerk Konzern als auch in den beiden Segmenten, vorausgesetzt, dass die Entwicklung bei den Tochtergesellschaften, speziell die Entwicklung des Auftragseingangs, welcher dann zu Umsatz führt, nicht durch unerwartete Einflüsse beeinträchtigt wird. Entscheidend für die Zielerreichung sind dabei stets die Auslieferungssituation im 4. Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres sowie mögliche kurzfristige Sondereffekte, welche in unserer Planung erst kurzfristig berücksichtigt werden können. Nach derzeitigem Stand sind der Geschäftsleitung solche Sondereffekte, welche das Ergebnis in 2016 eintrüben könnten, nicht bekannt, sodass man davon ausgehen kann, dass sich der Umsatz und daraus folgend die Liquiditätssituation in 2016 sowohl im Konzern als auch in den Segmenten weiter leicht positiv entwickeln. Für die Alexanderwerk AG planen wir wieder ein positives EBIT. Dadurch sollte sich auch das negative Eigenkapital weiter reduzieren. Unsere Aktivitäten sind weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den Schlüsselmärkten. V. Chancen und RisikoberichtRisiken und RisikomanagementDer Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den bestandsgefährdenden Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung der Liquidität'; andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und den Alexanderwerk-Konzern demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung. Die von Vorstand und Aufsichtsrat zur Bewältigung der bestandsgefährdenden Risiken im Rahmen eines selbsterstellten Sanierungskonzeptes getroffenen Maßnahmen seit dem Geschäftsjahr 2010 haben den Bestand der Alexanderwerk AG und des gesamten Konzerns gesichert. Im Zuge laufender Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahe stehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen vereinbart. Die Ergebnisse werden laufend protokolliert und deren Umsetzung bei den nächsten Treffen überprüft. Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein entsprechender Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management entsprechend der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So erfassen und bewerten wir Risiken monatlich durch die jeweiligen Geschäftsführungen und spiegeln diese im Risikocontrolling dem Vorstand wider. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation bestandsgefährdender Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt. Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen können. Gesamtwirtschaftliche und Branchenrisiken und -chancenMögliche Risiken für die künftige Entwicklung des Alexanderwerk-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den relevanten Märkten, insbesondere in Osteuropa, Asien und den USA. Auftrags- und Beschaffungsrisiken und -chancenDer wesentliche Teil des Geschäftes des Alexanderwerk-Konzerns ist das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Mögliche Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten begegnet. Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen. Die operativen Gesellschaften sind weltweit aktiv, wobei der nordamerikanische Markt durch die Alexanderwerk Inc. bearbeitet und beliefert wird. Besondere Chancen sehen wir im Ausbau unseres Representative Office in Shanghai (V.R. China) für den asiatischen und insbesondere den chinesischen Markt. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition in diesem Bereich positiv beeinflussen. Technik- und Anlagenrisiken und -chancenTechnische Risiken können sich aus der technologischen Komplexität der Projekte ergeben. Hierzu gibt es stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden. Basisversuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden. Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-How der Alexanderwerk Gruppe. Technologische Chancen sehen wir im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Diese helfen der Alexanderwerk Gruppe auch zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden. PersonalrisikenEin weiterer Schlüssel für die erfolgreiche weitere Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Unternehmensfortführung sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung. Da in allen Geschäftsbereichen das Know-how der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall am Ende ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitssicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne sowie geeignete Weiterbildungsmaßnahmen. Finanzwirtschaftliche Risiken und -chancenDie finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen im Wesentlichen Liquiditätsrisiken, daneben Ausfall- und Zinsrisiken. Auch im Geschäftsjahr 2015 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung der Liquidität und der weiteren, kontinuierlichen Umsetzung des Sanierungskonzeptes. Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und Finanzanalyse. Darüber hinaus wird quartalweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt. Die vereinbarten Kreditlinien bei den Hausbanken wurden 2014 von T€ 1.100 auf T€ 2.400 ausgeweitet und im berichteten Geschäftsjahr wurden schließlich T€ 1.400 bis auf weiteres sowie T€ 1.000 bis in die zweite Hälfte des Jahres 2016 verlängert. Insgesamt konnten dadurch finanzielle Mittel für die weitere Stabilisierung und die Fortführung des Konzerns bereitgestellt werden. Bezüglich einer Anschlussfinanzierung fanden bereits umfangreiche Gespräche mit weiteren Kreditinstituten statt. Dabei gehen wir davon aus, dass eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus hat die Gesellschaft nach Beschluss durch die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 nun die Möglichkeit, liquide Mittel aus der Neuausgabe von 900.000 Namensaktien zu generieren. Diese Möglichkeit ist bis zum 1. Dezember 2020 gegeben. Auf Grund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird wesentlich durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gemeinsam gestellt. Außerdem konnten die bestehenden Kreditlinien verlängert werden. Insgesamt haben sich die Liquiditätsrisiken vermindert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig. Da die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften ausschließlich in Euro fakturieren, verbleiben mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar werden von uns zurzeit nicht vorgenommen. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Geschäftsjahren bedeuten. Die Rückführung des Service- und Ersatzteilgeschäfts in die Alexanderwerk GmbH und die damit verbundenen Synergieeffekte stellen weitere Chancen für einen positiven Geschäftsverlauf sowie eine verbesserte Cashflow-Situation dar. AusfallrisikenZur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde ausgebaut. Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in gewissen Abständen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen. ZinsrisikenZinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken. Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften. Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt. Bestandsgefährdende RisikenDer Bestand der Alexanderwerk AG und des Alexanderwerk-Konzerns ist aufgrund der unverändert sehr geringen Liquidität weiter gefährdet. Die Liquiditätsplanungen der Gesellschaften weisen bei stabilem Geschäft im Finanzierungsverbund des Konzerns eine ausreichende Liquiditätssituation aus. Jedoch ist ungewiss, ob bei einem nicht nur unwesentlichen Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen sowie der zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Auswirkungen durch sichernde Maßnahmen, insbesondere aber durch Liquiditätszuschüsse von Eigen- und Fremdkapitalgebern kompensiert werden können. Ob gegebenenfalls die Eigen- oder Fremdkapitalgeber dazu bereit sein würden, vermag der Vorstand derzeit nicht zu beurteilen. Weitere erhebliche, bestandsgefährdende Risiken, die sich wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Alexanderwerk AG oder des Alexanderwerk-Konzerns auswirken könnten, bestehen unseres Erachtens aus heutiger Sicht nicht. Wir haben alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, die aus unserer Sicht notwendig sind, um solche Risiken rechtzeitig erkennen zu können. Umwelt und NachhaltigkeitFür den Alexanderwerk-Konzern ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Wir leisten deshalb seit Jahren durch laufende Fortentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung. GesamtaussageRisiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir in den zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in den Krisenländern. Als kritisch einzuschätzen ist vor allem die Entwicklung auf dem russischen wie auch dem ukrainischen Markt, welche jeweils durch bestehende Handelsembargos beziehungsweise Instabilität geprägt sind. Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt, wenngleich der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns von der weiterhin planmäßigen Umsetzung des Sanierungskonzeptes abhängig ist. VI. Angaben nach Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (§ 289 Abs. 4 HGB)Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %. Dr. Hubert-Ralph Schmitt; indirekter Anteil der Stimmrechte 14,80 %. Die Anteile werden über das kontrollierte Unternehmen Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gehalten. Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 25 Abs. 1 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird. Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG). In der Hauptversammlung vom 19. November 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, im Zeitraum bis zum 18. November 2015 bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Die Ermächtigung wurde nicht ausgeübt. In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Dezember 2020 ein- oder mehrmalig das Kapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 900.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann. Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen. Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben keine weiteren Änderungen eingetreten. VII. VergütungsberichtDie Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft Die Bezüge des Vorstand Alfons Schmidt betrugen im Geschäftsjahr 2015 € 334.800 (Fixgehalt € 284.800 sowie Tantieme € 50.000). Im Vorjahr betrugen die Bezüge € 421.600 (Fixgehalt € 371.600 sowie Tantieme € 50.000). Von den Bezügen sind in 2014 € 153.400 für 2014 und in 2015 € 168.200 für 2014 und € 244.000 für 2015 gezahlt worden. Vorstandsmitglieder erhalten in der Regel einen dreieinhalbjährigen Vertrag mit sechsmonatiger Kündigungsfrist, welcher neben einer monatlich fixen Grundvergütung eine erfolgsabhängige variable einjährige Tantieme enthält. Darüber hinaus ist der Vorstand über die Dauer seiner Beschäftigung zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aus Gründen der Gesellschaft erhält dieser eine Abfindung. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung (§ 17) geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und setzt sich aus einer Grundvergütung sowie einem sitzungsabhängigen Teil zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von € 5.000 pro Jahr zuzüglich einer sitzungsabhängigen Vergütung von € 1.000 pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält die doppelte fixe Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende die anderthalbfache fixe Vergütung. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben in 2014 und 2015 folgende Vergütung erhalten:
Mit dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Franz-Bernd Daum sowie einer ihm nahestehenden Beratungsgesellschaft besteht ein Beratungsvertrag. Das Honorarvolumen betrug in 2014 insgesamt T€ 158. VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGBDie Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Am 1. Mai 2015 ist das "Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten. Nach Maßgabe des Gesetzes haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen: Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat zum 30. Juni 2017 bei 0% liegt. Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG zum 30. Juni 2017 bei 0 % liegt. Zurzeit gibt es im Alexanderwerk-Konzern zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands (Geschäftsführung), die gegenwärtig aus 11 Mitgliedern besteht. Der Konzern definiert dabei "Führungspositionen" umfangreicher als das Gesetz: Bei der Alexanderwerk-Gruppe fallen z.B. auch Teamleiterposten darunter - im Gesetz nicht. Der Vorstand hat sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung am 30. September 2015 das Ziel gesetzt, zum 30. Juni 2017 einen Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 17 % beizubehalten und in der zweiten Führungsebene auf 16 % anzuheben. Darüber hinaus sind im Alexanderwerk Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene mit Frauen besetzt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Alexanderwerk-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Angesichts seiner Größe hat der Aufsichtsrat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet; alle Themen werden im Plenum beraten. Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass (a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sicherstellen und (b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleisten. Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung. Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht. IX. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest. Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands. Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens. Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe sowie auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt. Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk AG, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor. Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaft erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer. Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters. Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss des Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung. Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht. X. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet. Verbindlichkeiten werden weitestgehend innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.
Remscheid, den 29. April 2016 Alexanderwerk AG Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015
Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2015Aktiva
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid1. Grundlagen des Konzernabschlusses1.1 Informationen zum UnternehmenDas Mutterunternehmen der Alexanderwerk-Gruppe, die Alexanderwerk Aktiengesellschaft (im Folgenden Alexanderwerk oder Alexanderwerk AG), ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Remscheid, deren Aktien im regulierten Markt an den deutschen Börsen in Düsseldorf und Berlin sowie im Freiverkehr in Frankfurt gehandelt werden. Die Alexanderwerk AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Fertigung von Spezialmaschinen und Anlagen für die chemische, pharmazeutische und die Grundstoffindustrie. Neben deutschen Gesellschaften in Remscheid existiert eine weitere Gesellschaft in den USA, die Alexanderwerk Inc., Montgomeryville. Das Unternehmen wird weltweit von Vertriebspartnern repräsentiert. Die Alexanderwerk AG hat sich zu einer reinen Finanz- und Managementholding entwickelt. Die operative Geschäftstätigkeit erfolgt durch Tochtergesellschaften und assoziierte Gesellschaften. Die Alexanderwerk AG hat ihren Sitz in 42857 Remscheid (Deutschland), Kippdorfstraße 6-24, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal, HRB 10979, eingetragen. Der Konzernabschluss zum 31.12.2015 wurde durch Vorstandsbeschluss vom 29. April 2016 zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Veröffentlichung des Abschlusses sind Änderungen nicht mehr möglich. 1.2 Allgemeine Grundlagen der Erstellung des AbschlussesDer Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro, wenn nicht anders angegeben. Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Ein Vermögenswert oder eine Schuld ist als kurzfristig klassifiziert, wenn eine Realisation bzw. Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Dementsprechend wird ein Vermögenswert oder eine Schuld als langfristig klassifiziert, wenn die Realisation bzw. Tilgung nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird. Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Da die Muttergesellschaft Alexanderwerk AG zum Bilanzstichtag weiterhin bilanziell überschuldet ist, hat der Vorstand eine detaillierte Fortbestehensprognose erstellt. Aus einer detaillierten Planung für die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften ergibt sich im Ergebnis eine positive Fortführungsprognose. Auf der Grundlage der mittelfristigen Ertrags- und Finanzplanung sowie ausgehend von einer bereits zum Stichtag deutlich verbesserten Liquiditätssituation geht der Vorstand davon aus, dass die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, ihre Geschäftstätigkeit fortführen zu können. Der vorliegende Konzernabschluss ist daher unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. 1.3 Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRSDer vorliegende Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 wurde unter Anwendung von § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. 1.4 Änderungen von Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Berichtsjahr neu anzuwendende Standards und InterpretationenIm vorliegenden Konzernabschluss der Alexanderwerk AG wurden alle Standards, die für bis zum 1. Januar 2015 beginnende jährliche Berichtsperioden anzuwenden sind, berücksichtigt. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die erst nach dem Beginn des Geschäftsjahres 2015 anzuwenden sind, ist nicht erfolgt. Vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden Änderungen an folgenden Standards veröffentlicht, die im Berichtsjahr erstmalig verpflichtend anzuwenden waren:
Aus der Anwendung der neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Sie führten jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben. Das IASB und das IFRIC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2015 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Alexanderwerk AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
Aus der Anwendung der neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen werden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Sie werden jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben führen. Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2015 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden von der Alexanderwerk AG nicht angewendet.
Eine vorläufige Analyse der neuen Regelungen durch die Gesellschaft hat ergeben, dass sich mit Ausnahme der im Folgenden genannten Standards kein wesentlicher Anpassungsbedarf bei der erstmaligen Anwendung ergeben wird. Der Konzern prüft derzeit die Auswirkungen des ab 2018 anzuwendenden IFRS 15. Der Standard führt ein neues Modell zur Umsatzrealisierung mit fünf Analyseschritten ein, das auf alle Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden ist. Das Kernprinzip des Standards besteht darin, dass ein Unternehmen Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf Kunden in Höhe der Gegenleistung zu erfassen hat, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung dieser Güter oder Dienstleistungen rechnen kann. Die Grundsätze in IFRS 15 bieten einen strukturierteren Ansatz zur Bewertung und Erfassung von Umsatzerlösen. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich über alle Arten von Branchen und Unternehmen und ersetzt daher alle bestehenden Vorschriften, die den Bereich der Umsatzrealisierung betreffen (IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden und SIC 31 Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen). Die Anwendung des neuen Standards erfordert gegenüber den derzeit geltenden Standards zur Umsatzrealisierung mehr Schätzungen und Ermessensentscheidungen, da die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse durch die Höhe der Gegenleistung, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung der Güter oder der Dienstleistung rechnen kann, bestimmt wird. Besondere Herausforderungen können sich insbesondere dort stellen, wo eine Gegenleistung variable ist. In welchem Umfang sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Alexanderwerk-Konzerns ergeben, wird derzeit untersucht. Insgesamt werden jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe der Umsatzerlöse erwartet. Der neue Standards IFRS 16 - Leasingverhältnisse sieht für Leasingnehmer für die meisten Leasingverhältnisse den verpflichtenden Ansatz des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit vor. Für Leasinggeber gibt es hingegen lediglich geringfügige Änderungen im Vergleich zur Klassifizierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17. IFRS 16 erfordert sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber erweiterte Anhangangaben. Die Anwendung des IFRS 16 wird voraussichtlich zu einer Bilanzverlängerung führen. Der exakte Umfang der Auswirkungen muss noch ermittelt werden. Die Anwendung der Standards und Interpretationen soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die Anwendung verbindlich vorgeschrieben ist. 1.5 Kritische Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements bei der BilanzierungDie Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Nachfolgenden unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz dargestellt. Sie betreffen im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen (T€ 2.097, Vorjahr: T€ 2.268), aktivierte latente Steuern für Verlustvorträge (T€ 72; Vorjahr: T€ 120), Entwicklungskosten (T€ 270; Vorjahr: T€ 114) sowie die Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (T€ 2.277; Vorjahr: T€ 2.347). Schätzungen waren zudem anlässlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (T€ 446; Vorjahr: T€ 366) notwendig. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Alexanderwerk-Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrundegelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen. Soweit Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, erfolgt eine Einordnung in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie: Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachten lassen Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit Zum 31.12.2015 werden wie im Vorjahr keine Vermögenswerte oder Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Erläuterungen zu Bewertungstechniken, Eingangsparametern und Auswirkungen auf den Konzernabschluss erfolgen im Folgenden bei den jeweiligen Bilanzposten. Schätzungsanpassungen werden zum Zeitpunkt besserer Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Weiterhin hat das Management wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen. Im Rahmen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen hat die Gesellschaft bis zum 31.12.2014 die percentage-of-completion-Methode angewendet. Hierbei waren Feststellungen über den Fertigungsstand zu treffen, die einem gewissen Beurteilungsspielraum unterliegen (cost-to-cost). Ab dem Jahr 2015 wird die percentage-of-completion-Methode nicht mehr angewendet, da die aufgetretenen Abweichungen zwischen geschätzten und Ist-Kosten eine weitere Anwendung nicht mehr rechtfertigen. Weiterhin bestanden bis zum 31.12.2014 Leasingverhältnisse, bei denen nach Abwägung von Chancen und Risiken sowie der finanziellen Analyse die Entscheidung getroffen wurde, dass diese Leasingverträge die Kriterien eines Finanzierungsleasings erfüllen. Des Weiteren hat das Management Ermessensentscheidungen dahingehend getroffen, dass Verlustvorträge zukünftig gemäß der vorliegenden Unternehmensplanung genutzt werden können und demgemäß aktive latente Steuern aufgrund von Verlustvorträgen bilanziert werden. Hinsichtlich vorstehender Punkte wird auf die einzelnen Ausführungen zu den Bilanzposten bzw. zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung hingewiesen. 1.6 Änderung von RechnungslegungsmethodenAufgrund von Fehlern in den Vorjahresabschlüssen sind diese geändert worden. Dabei ist eine geänderte Gewinn- und Verlustrechnung für 2014 sowie geänderte Bilanzen zum 1. Januar 2014 und zum 31. Dezember 2014 erstellt worden. Darauf aufbauend sind die notwendigen Korrekturen in der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung dargestellt worden. Im Einzelnen liegen den Änderungen die folgenden Sachverhalte zugrunde, die entsprechend bei den nachfolgend angegebenen Bilanzpositionen korrigiert worden sind:
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Fehler wie folgt in 2014 korrigiert worden:
In 2013 sind irrtümlich aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von T€ 310 gebildet worden. Aufgrund der steuerlichen Planungsrechnung hätten nur T€ 195 gebildet werden dürfen. Außerdem wurde die Bildung von Verbindlichkeiten für Zinsen sowie die Aktivierung von angemessenen Verwaltungsgemeinkostenzuschlägen unterlassen. Weiterhin hätten Ertragsteuerschulden anstatt passiver latenter Steuern ausgewiesen werden müssen. 1.7 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss sind neben der Alexanderwerk AG alle in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, auf die die Alexanderwerk AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Alexanderwerk AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie durch die Mehrheit der Stimmrechte oder andere Rechte die Fähigkeit besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, dem Risiko schwankender Ergebnisse aus dem Beteiligungsengagement ausgesetzt ist und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen nutzen kann, um dessen Ergebnisse zu beeinflussen (Tochterunternehmen). Die Alexanderwerk AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Alexanderwerk AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Gesellschaften, auf die die Alexanderwerk AG gemeinsame Beherrschung ausübt, werden anteilig in den Alexanderwerk-Konzernabschluss einbezogen, wenn die Alexanderwerk AG Rechte an den ihr zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden des Beteiligungsunternehmens hat (gemeinschaftliche Tätigkeit). Gemeinschaftlich beherrschte Unternehmen, bei denen die Alexanderwerk AG Rechte am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens hat, werden nach der At- Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen (Gemeinschaftsunternehmen). Assoziierte Unternehmen, auf die die Alexanderwerk AG einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden ebenfalls nach der At-Equity-Methode bilanziert. Ein maßgeblicher Einfluss liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken. Wenn die Gesellschaft keine Stimmenmehrheit besitzt, so liegt gleichwohl Beherrschung vor, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände und Tatsachen (z.B. potenzielle Stimmrechte oder Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen) über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Alexanderwerk AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert. Der Konsolidierungskreis umfasst zum 31. Dezember 2015 neben der Alexanderwerk AG als Muttergesellschaft vier (Vorjahr: vier) inländische und ein (Vorjahr: ein) ausländisches Tochterunternehmen, die von der Alexanderwerk AG aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte beherrscht werden:
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mittelbare Beteiligung über Alexanderwerk
Holding GmbH & Co. KG Zum 18. Mai 2015 hat die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG die übrigen 49 % der Anteile an der AlexanderwerkService GmbH erworben. Der Erwerb wurde als Eigenkapitaltransaktion abgebildet. Die Auswirkungen sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Der 25 % Anteil an der Alexander Produktions GmbH wird als assoziiertes Unternehmen bilanziert (siehe Erläuterung 4.3). 1.8 KonsolidierungsmethodenDie Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von dem Umfang der Minderheitsanteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem, zum Fair Value bewerteten, erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Kosten des Erwerbs geringer als das zum Fair Value bewertete, erworbene Nettovermögen des Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Auf konzernfremde Dritte entfallende Anteile am Eigenkapital werden in der Konzernbilanz im Posten "Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern" erfasst. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne bzw. -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Bei assoziierten Unternehmen, die im Konzernabschluss mit der Equity-Methode bewertet werden, werden Zwischengewinne bzw. -verluste entsprechend anteilig eliminiert soweit die Sachverhalte wesentlich sind. 1.9 WährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der Alexanderwerk Inc. werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der Alexanderwerk Inc. ist der USD, da alle wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen auf Basis der lokalen Währung erfolgen. Vermögenswerte und Schulden werden mit den Kursen am Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Jahresdurchschnittskursen von der funktionalen in die Berichtswährung EUR umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen hieraus sowie aus der Währungsumrechnung von Vorjahresvorträgen werden in den sonstigen Eigenkapitalposten erfasst. Im Berichtsjahr wurden € 144.614 Eigenkapital erhöhend (Vorjahr: € 117.908) erfasst. Die Wechselkurse für die Währungsumrechnung ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Spalte als Währungsdifferenz ausgewiesen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Vorjahreswerte wurden ebenfalls auf Grundlage der zum 31. Dezember angewendeten Standards und Interpretationen ermittelt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Töchter sind auf den Stichtag (31. Dezember) des Konzernabschlusses aufgestellt worden; ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. 2.1 Umsatz- / ErtragsrealisierungUmsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Die Höhe der Umsatzerlöse muss verlässlich bestimmbar sein, und von der Einbringlichkeit der Forderung muss ausgegangen werden können. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Walzenpressen sowie entsprechenden Serviceleistungen umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe. Geschätzte, noch anfallende Kosten im Zusammenhang mit Verkäufen werden durch entsprechende Rückstellungen abgedeckt. Im Vorjahr wurden Erlöse aus Fertigungsaufträgen entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of- Completion-Methode"). Der Fertigstellungsgrad wurde nach der "Cost to Cost Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergab. Die Auftragskosten umfassten Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien wurden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden konnten. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten des Auftrags zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend dem erreichten Fertigstellungsgrad. Verluste aus Fertigungsaufträgen wurden unabhängig vom erreichten Fertigungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar waren. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnung überstiegen, wurde der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgte in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Bis zur Höhe des aktivischen Ansatzes wurden die Anzahlungen auf Fertigungsaufträge verrechnet, im Übrigen separat passivisch ausgewiesen. Ab dem Jahr 2015 wird die Percentage-of-Completion-Methode nicht mehr angewendet, da die aufgetretenen Abweichungen zwischen geschätzten und Ist-Kosten eine weitere Anwendung nicht mehr rechtfertigen. 2.2 Betriebliche Aufwendungen und ErträgeBetriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode behandelt. Die Erfassung von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern hinreichend wahrscheinlich zufließen wird. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden finanziellen Vermögenswerte und Schulden und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abgezinst. 2.3 Immaterielle VermögenswerteEntwicklungskostenEntwicklungskosten für Technologieprojekte und Dienstleistungsprodukte werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit die von IAS 38 geforderte technische Realisierbarkeit und Fähigkeit zur Nutzung sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sichergestellt, eine eindeutige Aufwandszurechnung möglich und die beabsichtigte Vollendung und Vermarktung sowie die voraussichtliche Erzielung wirtschaftlichen Nutzens nachgewiesen ist. Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart über den erwarteten Produktlebenszyklus, der in der Regel drei Jahre beträgt, linear abgeschrieben. Diese Abschreibung wird in dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" erfasst. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge. Entwicklungsaufwendungen, welche die Kriterien von IAS 38 nicht erfüllen sowie sämtliche Forschungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Das betraf im Geschäftsjahr 2015 Aufwendungen in Höhe von T€ 30 (Vorjahr: T€ 181). Sonstige immaterielle VermögenswerteEntgeltlich - und nicht im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben - erworbene Patente, Lizenzen und Warenzeichen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauern ermittelt werden können, werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen drei bis acht Jahre. 2.4 SachanlagenDas Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen sowie darüber hinausgehenden Wertminderungen bewertet. Grundstücke und BautenGrundstücke werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Für Gebäude gilt eine Abschreibungsdauer von in der Regel 50 Jahren. Technische Anlagen und MaschinenDie Nutzungsdauern zur Berechnung der planmäßigen Abschreibung der Anschaffungskosten dieser Anlagen betragen überwiegend drei bis zehn Jahre. Andere Anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattungDie Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden nach Maßgabe der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung eines Restbuchwertes ausschließlich linear und zeitanteilig abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibungsdauer der Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt überwiegend zwei bis zehn Jahre. Als Finanzierungsleasing eingestufte gemietete Sachanlagen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes beziehungsweise des niedrigeren Barwertes der Leasingraten aktiviert und über die Nutzungsdauer oder kürzere Vertragsdauer abgeschrieben. Im Geschäftsjahr bestanden keine Leasingverträge (Vorjahr: bestand ein Leasingvertrag), die als Finanzierungsleasing einzustufen sind.
2.5 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und SachanlagenÜberprüfungen der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden nach IAS 36 durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der zukünftig erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert niedriger ist als sein Buchwert. Der aus einem Vermögenswert erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert). Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Zahlungsmittelflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächst höheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Bei Fortfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen (Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwerte). Im Geschäftsjahr 2015 lagen wie im Vorjahr keine Anhaltspunkte vor, die eine Wertminderung anzeigen. 2.6 Latente SteueransprücheAktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen und für steuerliche Verlustvorträge abgegrenzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Bilanzstichtag für Veranlagungszeiträume ab 2015 gültigen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz, für die deutschen Gesellschaften in Höhe von 32,975 % (Vorjahr: 32,975 %) und für die Alexanderwerk Inc. in Höhe von 43,99 % (Vorjahr: 43,99 %). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird. Latente Steuern auf der Aktiv- und Passivseite werden miteinander verrechnet, wenn sie zur selben steuerlichen Einheit gehören und diese steuerliche Einheit das Recht hat, tatsächliche Steueransprüche mit Steuerschulden aufzurechnen sowie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die tatsächlichen Ertragsteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Ertragsteuerschulden ausgewiesen. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern die geschuldeten Beträge übersteigen, sind die Unterschiedsbeträge als Ertragsteuerforderungen angesetzt. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit die Veränderung latenter Steuern aus Sachverhalten resultiert, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern in dem entsprechenden Posten berücksichtigt. Für die Bildung von Steuerrückstellungen und latenten Steuerabgrenzungsposten müssen Schätzungen vorgenommen werden. Daneben sind Schätzungen vorzunehmen, um bestimmen zu können, ob aktive latente Steuern anzusetzen sind oder eine Wertberichtigung notwendig ist. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Geschäftsjahren bedeuten. 2.7 VorräteDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren Wert von Anschaffungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten. Die Anschaffungskosten werden auf der Basis der gewogenen durchschnittlichen Beschaffungspreise ermittelt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigungslöhne und produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten einbezogen sind. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Liegt der realisierte Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten unter den Herstellungskosten, kommt dieser Wert zum Ansatz. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt. 2.8 Originäre finanzielle VermögenswerteDie originären finanziellen Vermögenswerte umfassen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (Forderungen) sowie die Zahlungsmittel. Alle originären finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der im Falle originärer finanzieller Finanzinstrumente den Anschaffungskosten entspricht. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt. Für die Folgebewertung zum Bilanzstichtag werden die originären finanziellen Vermögenswerte unterschieden in vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung hängt von dem Zweck ab, für den das jeweilige Instrument erworben wurde. Sämtliche originäre finanzielle Vermögenswerte des Alexanderwerk-Konzerns sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzuordnen. Kredite und ForderungenKredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Alexanderwerk-Konzern einem Schuldner Geld, Güter oder Dienstleistungen bereitstellt. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten mit Ausnahme solcher, die erst zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig werden. Letztere werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Diese Kategorie umfasst verzinsliche Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente. Kredite und Forderungen ("loans and receivables"), die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen unter Verwendung der Effektivzinsmethode, bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen grundsätzlich dem Nominalbetrag. Soweit Vermögenswerte dieser Kategorie nicht marktgerecht verzinst werden, wurden diese mit dem Barwert erfasst. Wertminderungen ("impairments") werden vorgenommen, wenn objektive Anhaltspunkte für eine nicht vertragsgemäße Erfüllung vorliegen. Die Höhe der Wertminderungen bemisst sich aus der Differenz zwischen Buchwert und dem unter Verwendung des Effektivzinssatzes ermittelten Barwert der zukünftigen Cashflows. Zahlungsmittel und -äquivalente sind Kassenbestände sowie sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten. Unverzinsliche originäre finanzielle Vermögenswerte mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Hierbei wird ein marktüblicher Zinssatz angewendet. Zweifelhafte Forderungen werden mit dem Betrag angesetzt, der aufgrund historischer Ausfallquoten für realisierbar gehalten wird. Sobald bekannt wird, dass eine bestimmte Forderung oder sonstiger Vermögenswert mit Risiken behaftet ist, welche über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehen (z. B. mangelnde Bonität des Schuldners, Uneinigkeit über Bestehen oder Höhe der Forderung, mangelnde Durchsetzbarkeit der Forderung aus rechtlichen Gründen usw.), wird die Forderung bzw. der sonstige Vermögenswert geprüft und - wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass die Forderung bzw. der sonstige Vermögenswert uneinbringlich ist - abgeschrieben. 2.9 Originäre finanzielle VerbindlichkeitenDie originären finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich im Alexanderwerk-Konzern aus Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zusammen. Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Alexanderwerk-Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Verbindlichkeit erst mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu begleichen. Verbindlichkeiten werden i. d. R. bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Verbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.10 Bilanzierung von DerivatenDerivative Finanzinstrumente wurden in der Vergangenheit im Alexanderwerk-Konzern ausschließlich für Sicherungszwecke im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit angesetzt. Im Geschäftsjahr 2015, wie auch im Vorjahr, wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. 2.11 EigenkapitalStammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien) werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital, um Steuervorteile gemindert, von den Emissionserlösen abgesetzt. Als Eigenkapital des Konzerns werden weiterhin Zuzahlungen der Aktionäre in das Gesellschaftsvermögen (Agio) sowie die durch den Konzern in früheren Geschäftsjahren erwirtschafteten Ergebnisse ausgewiesen. Ferner enthält das Eigenkapital Differenzen aus der Währungsumrechnung des Jahresabschlusses der amerikanischen Tochtergesellschaft. Im Vorjahr wurde als Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern der Anteil des Minderheitsgesellschafters an der AlexanderwerkService GmbH (49 %) ausgewiesen (€ 1.211.004). Durch den Erwerb der übrigen 51% der Anteile an der AlexanderwerkService GmbH in 2015 entfällt der Ausweis von Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern zum 31.12.2015. Die Auswirkungen des als Eigenkapitaltransaktion behandelten Erwerbs der Anteile sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Insgesamt hat sich das Konzerneigenkapital durch die Aufstockung der Anteile um € 1.365.000 vermindert. Nach Verrechnung des Konzernjahresüberschusses von € 542.704 (Vorjahr: € 729.148) ergibt sich zum 31. Dezember 2015 ein positives Konzerneigenkapital in Höhe von € 563.223 (Vorjahr: € 1.169.811). 2.12 RückstellungenRückstellungen für PensionenPensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen ("defined benefit plans") werden nachdem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bewertet. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen ("defined benefit obligation") auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen können zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten führen. Die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgt aufgrund der Änderung des IAS 19 unmittelbar im Eigenkapital (Konzern-Gesamtergebnis). Für Zwecke der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich zum Bilanzstichtag versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Im Rahmen der beitragsorientierten Altersversorgungspläne (z.B. Direktversicherungen) werden die einzahlungspflichtigen Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden dafür nicht gebildet, da die Alexanderwerk AG in diesen Fällen neben der Verpflichtung zur Prämienzahlung keiner zusätzlichen Verpflichtung unterliegt. Übrige RückstellungenÜbrige Rückstellungen werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden. Darüber hinaus muss die Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet. Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit eines Nutzenabflusses auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen als Ganzes ermittelt. Die Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. 2.13 EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des Alexanderwerk-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. 2.14 FinanzrisikomanagementDie Alexanderwerk AG ist als international tätiger Konzern verschiedensten finanziellen Risiken ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:
Wesentliche Risikokonzentrationen bestanden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr in keinem dieser Bereiche. Das übergreifende Finanzrisikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt bei der Alexanderwerk AG und bei den einzelnen operativen Einheiten des Konzerns, wobei die durch den Vorstand festgelegten Richtlinien und Grundsätze berücksichtigt werden. Dabei werden finanzielle Risiken bereits in enger Zusammenarbeit mit der Konzernfinanzabteilung identifiziert, bewertet und gesichert. Der Aufbau eines zentralen und konzernweiten Risikomanagements innerhalb der Konzernfinanzabteilung wird weiter optimiert. In diesem Zusammenhang werden für die konzernweite Risikopolitik entsprechende Richtlinien, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, fortlaufend ausgearbeitet und verbessert. Kredit- und AusfallrisikoDas Kredit- und Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher auch maximal in Höhe der Ansprüche aus dem positiven beizulegenden Zeitwert ("Fair Value") gegenüber dem jeweiligen Partner. Zur Minimierung dieses Risikos werden Geschäfte lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern abgeschlossen, deren Bonität z.B. durch Kreditauskünfte bzw. anhand von historischen Daten der bisherigen Geschäftsbeziehung geprüft wird. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen begegnet, wie z.B. Bürgschaften. Zudem existieren Handlungsvorschriften, die sicher- stellen, dass Verkäufe an Kunden nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat. Dem verbleibenden Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen. Wertberichtigungen sind unmittelbar von den entsprechenden Bilanzpositionen abgesetzt. Zum Bilanzstichtag waren 5,9 % der Kredite und Forderungen (Vorjahr: 7,0 %) im Wert gemindert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen zum überwiegenden Teil die Alexanderwerk GmbH sowie die Alexanderwerk Inc. (USA). Der Alexanderwerk-Konzern erstellt für seine überwiegend langjährigen Kunden selbst kein standardisiertes Bonitätsrating. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit in ausreichender Höhe Finanzmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes beschaffen zu können. Ein wesentliches Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ist eine exakte Finanzplanung, welche auf Wochen-, Monats- und Jahresbasis erfolgt. Die geringe Liquiditätsdecke und die Eigenschaft des Maschinenbaus, dass Aufträge vom Alexanderwerk-Konzern vorfinanziert werden müssen, tragen dazu bei, dass der Alexanderwerk-Konzern einen erhöhten Liquiditätsbedarf hat. Die Fälligkeiten der Zahlungsströme der wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die langfristigen Bankdarlehen betreffen die Alexanderwerk Inc. Sie haben Laufzeiten bis zum August 2019. Die Zinssätze sind fest vereinbart und betragen 3,47 % bis 4,02 %. Der Vorstand geht aufgrund der Ergebnis- und Finanzplanung und der Auftragslage davon aus, dass die Alexanderwerk-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Geschäftsbetrieb in dem oben genannten Zeitraum nachkommen kann. MarktrisikoUnter Marktrisiko versteht man das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Unter Marktrisiko werden das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko sowie sonstige Preisrisiken subsumiert. Wechselkursrisiken können aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen als auch der operativen Geschäftstätigkeit entstehen und basieren auf Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen. Zur Begrenzung des daraus entstehenden Risikos können im Bedarfsfall beispielsweise Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Swaps (Zins- und/oder Währungsswaps) eingesetzt werden. Bei den deutschen Gesellschaften lauten finanzielle Vermögenswerte und Schulden nahezu ausschließlich auf €. Ebenso sind die Finanzinstrumente der amerikanischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. in ihrer funktionalen Währung denominiert. Daher ist der Alexanderwerk-Konzern keinem wesentlichen Wechselkursrisiko ausgesetzt. Das Zinsrisiko resultiert aus Änderungen der Marktzinssätze, insbesondere bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Nach der vollständigen Tilgung der variabel verzinslichen Bankdarlehen unterliegt die Alexanderwerk AG keinem Zinsänderungsrisiko. Sonstige Preisrisiken bestehen nicht. 3. Erläuterungen zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung3.1 UmsatzerlöseDie Aufteilung der Konzernumsätze nach Absatzgebieten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern und zugehörigen Dienstleistungen erzielt.
In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2015 ist ein Betrag von € 0 (Vorjahr: € 857.457) enthalten gemäß dem Fortschritt in Fertigung befindlicher Aufträge (Percentage-of-completion-Methode). Die Anwendung der POC- Methode führte zu einer Gewinnrealisierung von € 0 (Vorjahr: € 368.267). 3.2 Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und LeistungenDie ausgewiesenen Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. 3.3 Sonstige betriebliche Erträge
Im Alexanderwerk-Konzern werden sämtliche Erlöse im Zusammenhang mit nicht unmittelbar dem Kerngeschäft zuzurechnenden Leistungen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung sowie aus dem Verkauf von Vorführmaschinen) unter der Position "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. 3.4 MaterialaufwandIn den Materialaufwendungen sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren enthalten Aufwendungen für Fertigungsaufträge entsprechend dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) in Höhe von € 0 (Vorjahr: € 489.190). 3.5 Personalaufwand
In den Sozialabgaben sind Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von € 507.171 (Vorjahr: € 520.241) enthalten ("beitragsorientierter Plan"). Durchschnittliche Beschäftigte
3.6 AbschreibungenIn dieser Position werden Abschreibungen, die die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer darstellen, ausgewiesen.
3.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
3.8 Ergebnis aus assoziierten UnternehmenDas Ergebnis aus assoziierten Unternehmen betrifft die 25 %-ige Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Erläuterung 4.3) 3.9 Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen
3.10 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteueraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die tatsächlichen Steuern entfallen ausschließlich auf die konsolidierten Tochtergesellschaften. Steuerliche Überleitungsrechnung
Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung von den erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern der Gewinn- und Verlustrechnung. Die effektiven Ertragsteuern schließen die tatsächlichen Ertragsteuern und die latenten Ertragsteuern ein. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 32,975 % und setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer von 17,15 % zusammen. 3.11 Ergebnis je AktieNach IAS 33 "Earnings per share" ergibt sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie durch Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien wie folgt:
Ein abweichendes verwässertes Ergebnis je Aktie ergibt sich für das Geschäftsjahr 2015 und das Vorjahr nicht. 4. Erläuterungen zur Konzernbilanz4.1 Immaterielle Vermögenswerte
Die fremdbezogenen Lizenzen, Software, ähnliche Rechte und Werte sowie die aktivierten Entwicklungskosten haben bestimmbare Nutzungsdauern. Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte wurden nicht vorgenommen. 4.2 Sachanlagen
Im Sachanlagevermögen sind geleaste Technische Anlagen und Maschinen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 31) enthalten. Die betreffenden Vermögenswerte sind aufgrund der Gestaltung der ihnen zugrunde liegenden Leasingverträge als Finanzierungsleasing zu klassifizieren und somit dem Alexanderwerk-Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. Für die von einer Bank zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Sachanlagen im Wert von T€ 900 (Vorjahr: T€ 1.003). Der Alexanderwerk-Konzern vermietet Maschinen im Operating-Leasing. Die Maschinen, bei denen eine Vermietungsabsicht besteht, werden im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Zum 31.12.2015 sind 2 (Vorjahr: 3) Maschinen über Laufzeiten bis September 2016 (Vorjahr: bis September 2016) vermietet. Die zum 31.12.2015 erwarteten zukünftigen Mindestleasingzahlungen betragen T€ 94 (Vorjahr: T€ 292). Die Mindestleasingzahlungen werden vollständig innerhalb eines Jahres (im Vorjahr T€ 199) erwartet. 4.3 Nach der Equity-Methode bewertete FinanzanlagenDer Posten betrifft die Anteile an der Alexanderwerk Produktions GmbH und hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Alexanderwerk Produktions GmbH sind nachfolgend dargestellt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen der in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen:
Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH im Konzernabschluss:
Dividenden wurden weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr gezahlt. 4.4 Aktive latente Steuern, passive latente Steuern und Rückstellungen für laufende ErtragsteuernZum Bilanzstichtag verfügt die Alexanderwerk AG über nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge zur Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 7,7 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.) und Gewerbesteuer in Höhe von EUR 6,3 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.). Eine Aktivierung latenter Steuern wurde in dem Umfang vorgenommen, in dem für die einzelne Gesellschaft hinreichend wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Für die Ermittlung der aktivierbaren latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde ein Zeitraum von fünf Jahren verwendet. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Die Alexanderwerk Inc. verfügt über keine Verlustvorträge zur US-amerikanischen Körperschaftsteuer. Latente Steuererstattungsansprüche und - schulden
Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen aus folgenden Sachverhalten:
Aus der Entkonsolidierung der Alexanderwerk Produktions GmbH ergab sich im Vorjahr ein Abgang passiver latenter Steuern in Höhe von € 79.543. Die Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurde mit € 34.977 (Vorjahr: € -45.640) erfolgsneutral im sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen. 4.5 VorräteDie Vorräte des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die Wertminderung auf Vorräte entwickelt sich zum Stichtag wie folgt:
Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit. Hiervon wurden im Geschäftsjahr € 109.014 erfolgswirksam (Vorjahr: € -171.844) erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug € 2.221.549 (Vorjahr: € 1.288.083) Wertaufholungen sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durchgeführt worden. Für die von den Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Vorratsvermögen in Höhe von T€ 4.397 (Vorjahr: T€ 2.482). 4.6 Forderungen und sonstige kurzfristige VermögenswerteDie Forderungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
In den Forderungen ist ein Betrag von € 0 (Vorjahr: € 857.457) enthalten zwecks Erfassung der anteiligen Erlöse bei unfertigen Maschinen (Percentage-of-Completion-Methode). Abzusetzen sind hiervon die erhaltenen Anzahlungen von € 0 (Vorjahr: € 0). Zum Stichtag sind Wertminderungsaufwendungen in Höhe von T€ 270 (Vorjahr: T€ 360) erfasst. In den Wertberichtigungen sind pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 28 (Vorjahr: T€ 23) enthalten. Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwendungen und Forderungsausfälle betrugen im Geschäftsjahr T€ 54 (Vorjahr: T€ 33). Die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen zum Abschlussstichtag folgende Fälligkeitsstruktur auf:
Die im Wert geminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Die weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine Anzeichen auf, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dementsprechend waren keine weiteren Abwertungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert in größerem Umfang als zuvor beschrieben vorzunehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig im Wege der Globalzession an eine kreditgebende Bank abgetreten. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:
Es gibt keine Hinweise für mögliche Zahlungsausfälle. 4.7 EigenkapitalZur Entwicklung des Eigenkapitals des Alexanderwerk-Konzerns wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Bestandteil dieses Konzernabschlusses ist, verwiesen. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt zum Stichtag € 4.680.000 (Vorjahr: € 4.680.000). Zum 31. Dezember 2015 hat die Alexanderwerk AG 1.800.000 (Vorjahr: 1.800.000) auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausgegeben. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt zum Stichtag € 2,60 (Vorjahr: € 2,60). Genehmigtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde ein genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von € 2.340.000 € durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien) gegen Bareinlage beschlossen. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 1. Dezember 2020. WpHG-Mitteilungen nach nationalem RechtZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 ergab sich die folgende Aktionärsstruktur:
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2015 sowie im Zeitraum bis zur Abschlussfertigstellung im April 2016 sind der Alexanderwerk AG die folgenden Mitteilungen bekanntgemacht worden: Remscheid, 09.01.2015Herr Jan Peter Arnz, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 08.01.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 06.01.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,055 % (das entspricht 55.000 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 29.01.2015Die Cantina -lecker essen und trinken- GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 26.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 22.01.2015 die Schwelle von 10 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,91 % (das entspricht 88.363 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 04.02.2015Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 03.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 03.02.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,859 % (das entspricht 105.475 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 12.02.2015Die Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 12.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 12.02.2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,80 % (das entspricht 266.360 Stimmrechten) betragen hat. Herr Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 12.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 12.02.2015 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,80 % (das entspricht 266.360 Stimmrechten) betragen hat. 14,80 % der Stimmrechte (das entspricht 266.360 Stimmrechten) sind Herrn Dr. Schmitt von der Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gem. § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Remscheid, 12.03.2015Die Cantina - lecker essen und trinken - GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 10.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 05.03.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 08.04.2015Herr Andreas Appelhagen, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 07.04.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 07.04.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,46 % (das entspricht 98.353 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 01.06.2015Herr Franz-Bernd Daum, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 29.05.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 27.05.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 26.08.2015Herr Jan Peter Arnz, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 26.08.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 24.08.2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,0167 % (das entspricht 90.300 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 23.12.2015Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG am 23.12.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18.12.2015 die Schwellen von 10, 15 und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,04 % (das entspricht 367.760 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 30.12.2015Herr Manfred Teichelkamp hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18.12.2015 die Schwelle von 10%, 5% und 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0,04% (das entspricht 713 Stimmrechten) betragen hat. 0,04 % der Stimmrechte (das entspricht 713 Stimmrechten) sind Herrn Teichelkamp gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die von ihm kontrollierten Unternehmen Omega Consulting GmbH zuzurechnen. Herr Manfred Teichelkamp hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18.12.2015 die Schwelle von 10% unterschritten hat und an diesem Tag 6,26% (das entspricht 112.714 Stimmrechten) betragen hat. Für die Hauptversammlung am 22.12.2015 werden die Stimmrechte von Herrn Martin Dietze Herrn Manfred Teichelkamp gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Nach der Hauptversammlung beträgt der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Teichelkamp an der Alexanderwerk AG 0,04 % der Stimmrechte (das entspricht 713 Stimmrechten). Remscheid, 07.01.2016Korrektur einer Veröffentlichung vom 30.12.2015: Herr Manfred Teichelkamp hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18.12.2015 die Schwelle von 10% unterschritten hat und an diesem Tag 6,26% (das entspricht 112.714 Stimmrechten) betragen hat. Für die Hauptversammlung am 22.12.2015 werden die Stimmrechte von Herrn Martin Dietze Herrn Manfred Teichelkamp gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Nach der Hauptversammlung beträgt der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Teichelkamp an der Alexanderwerk AG 0,04 % der Stimmrechte (das entspricht 713 Stimmrechten). Herr Manfred Teichelkamp hat uns am 06.01.2016 mitgeteilt, dass er die Stimmrechtsmitteilung über den von ihm gehaltenen Stimmrechtsanteil von 0,04% vom 23.12.2015 zurücknimmt. Remscheid, 12.01.2016Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 11.01.2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 18.12.2015 über Folgendes informiert: 'Wir haben am 18. Dezember 2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Alexanderwerk Produktions GmbH an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, ISIN: DE0005032007, am 18. Dezember 2015 die Schwellen von 10%, 15% und 20% überschritten und an diesem Tag genau 20,04% (das entspricht 360.760 Stimmrechten) betragen hat. Ergänzend hierzu teilen wir Ihnen gem. § 27a Abs. 1 WpHG folgende Informationen mit: Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen und Vermögensanlagen. Wir beabsichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten streben wir derzeit nicht an. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Alexanderwerk AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik streben wir ebenfalls nicht an. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.' KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen sowie sonstige Zuzahlungen von Gesellschaftern des Konzerns. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Gewinnrücklagen und KonzernergebnisDie Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie erfolgsneutrale Anpassungen. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Anteile von nicht beherrschenden GesellschafternDie Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern beinhalteten im Vorjahr die Anteile fremder Gesellschafter bei der AlexanderwerkService GmbH (49%). Durch den Erwerb der weiteren 51% der Anteile durch die Alexanderwerk Holding im Berichtsjahr entfällt zum 31.12.2015 ein Ausweis von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern. 4.8 PensionsverpflichtungenFür die Mitarbeiter der Alexanderwerk AG existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Die Höhe der Leistungen richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Dienstjahre und einem fixen Betrag pro Dienstjahr. Die Leistungszusagen werden durch Pensionsrückstellungen finanziert. Beitragsorientierte Altersversorgungspläne ("Defined Contribution Plans")Die deutschen Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, in welche die Beiträge als Teil des Einkommens eingezahlt werden. Daneben existieren Direktversicherungen bei der Alexanderwerk AG. Da nach Zahlung der Beiträge zur Altersversorgung an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaft keine weitere Verpflichtung besteht, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen werden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen in 2015 € 507.171 (Vorjahr: € 520.241). Leistungsorientierte Altersversorgungspläne ("Defined Benefit Plans")In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung aller gemäß IAS 19 ermittelten Anwartschaftsbarwerte für Versorgungsansprüche unter Berücksichtigung künftiger Rentensteigerungen (defined benefit obligation) dargestellt:
Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen und der Kosten zugrunde gelegten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:
Die im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste beruhen vollständig auf Bewertungsänderungen (change of assumption). Für die Direktzusagen der Alexanderwerk AG besteht kein Planvermögen. Bei den Direktzusagen handelt es sich um individualvertragliche Zusagen der Gesellschaft. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 92 (Vorjahr T€ 94) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet. Neben den Direktzusagen seitens der Alexanderwerk AG bestehen Leistungszusagen, welche durch eine Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewährt wurden. Die Unterstützungskasse hat die ihr zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel an den Konzern zurückgewährt und verfügt insoweit nicht über Planvermögen im Sinne des IAS 19; unter den Pensionsverpflichtungen wird die mittelbare Verpflichtung mit ihrem vollen Barwert ausgewiesen. Eine Konsolidierung der Unterstützungskasse erfolgt nicht. Die Unterstützungskasse sieht eine lebenslängliche Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und Frauen, eine vorzeitige lebenslängliche Altersrente bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Invalidenrente in Höhe des jeweils erreichten Anspruchs ab Eintritt einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des vorgesehenen Pensionsalters sowie eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von € 15,34 monatlich vor. Die Höhe der Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres beträgt für jedes Dienstjahr € 1,07 monatlich, mindestens jedoch € 15,34 monatlich. Voraussetzung für die Gewährung der laufenden Leistungen ist eine Wartezeit von 15 Jahren. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 57 (Vorjahr: T€ 57) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet. Der Gesamtaufwand der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2015 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2015 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung. Die Sensitivitätsbetrachtung wurde für den Rechnungszins und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Die angesetzten Variationsbreiten der Bewertungsannahmen wurden so gewählt, dass sich die jeweilige Annahme innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 60 bis 90 % nicht außerhalb der Bandbreite bewegt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird. Wenn der Rechnungszins im Geschäftsjahr 2015 um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 112 niedriger (T€ 124 höher) gewesen. Wenn die Rentenanpassung um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 100 höher (T€ 92 niedriger) gewesen. 4.9 Langfristige und kurzfristige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Die Finanzschulden stellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dar. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des Alexanderwerk-Konzerns betragen zum Stichtag € 494.720 (Vorjahr: € 624.976). Bei der Alexanderwerk Inc. sind die Finanzverbindlichkeiten durch Vermögensgegenstände der Gesellschaft (Vorräte und Sachanlagen) gesichert. Darlehensvergabe und Besicherung erfolgten zu im Kreditgewerbe üblichen Konditionen. Siehe auch die Erläuterung 2.14. Es bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 281 (Vorjahr: T€ 290). Eine Verletzung von einer definierten Kennzahl (Eigenmittelquote) führt ebenso wie die Verletzung von anderen Verpflichtungen zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Bank. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird fortlaufend geprüft. Eine zum 31. Dezember 2015 vorliegende Verletzung der Kennzahl wurde der Bank mitgeteilt, die daraufhin auf ihr Sonderkündigungsrecht verzichtet hat. Die anderen Verpflichtungen wurden eingehalten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Lieferanten des Konzerns. Es bestehen verkehrsübliche Eigentumsvorbehalte. Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
4.10 Übrige kurzfristige RückstellungenDie übrigen kurzfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die Beträge sind überwiegend innerhalb eines Jahres fällig. Die übrigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt entwickelt:
Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht wie im Vorjahr dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %. 5. Sonstige Angaben5.1 KapitalmanagementVorrangiges Ziel des Kapitalmanagements der Alexanderwerk AG ist die Sicherstellung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Das Konzern-Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2015 € 563.223 (Vorjahr: € 1.169.811). Damit war lediglich die Muttergesellschaft Alexanderwerk AG, nicht mehr jedoch der Konzern bilanziell überschuldet. Der Vorstand hat für die Alexanderwerk AG einen Überschuldungsstatus erstellt. Demnach stehen dem negativen Eigenkapital ausreichend hohe stille Reserven gegenüber. Aufgrund dessen sowie einer detaillierten Planung für die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften geht der Vorstand davon aus, die Überschuldung mittelfristig beenden zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Gewinnung neuer Finanzierungsquellen weiterhin oberste Priorität im Rahmen der Sanierungsanstrengungen. Nach Abschluss der Restrukturierung wird mittelfristig wieder eine Eigenkapitalrendite mindestens in Höhe der für die Branche durchschnittlich üblichen Marktrendite von 8-10 % angestrebt. Die Alexanderwerk AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. 5.2 Ergänzende Angaben zu den FinanzinstrumentenDie in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente lassen sich den Bewertungskategorien nach IAS 39 wie folgt zuordnen:
Sämtliche finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben überwiegend kurze (Rest-)Laufzeiten. Deshalb entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Selbiges gilt für die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten, da diese Verbindlichkeiten marktüblich verzinst werden. Das Nettoergebnis der Kredite und Forderungen ergibt sich aus Forderungsausfällen, Wertberichtigungen und Eingängen ausgebuchter Forderungen im Bereich der Lieferungen und Leistungen und beträgt in 2015 T€ 42 (Vorjahr: T€ 153). Gewinne/Verluste aus Währungsdifferenzen waren in 2015 und im Vorjahr unwesentlich. 5.3 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Personen des Alexanderwerk-Konzerns kommen der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht. An nahe stehende Unternehmen und Personen sind neben der Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung folgende Vergütungen gezahlt worden:
Die Verbindlichkeiten aus diesen Geschäftsbeziehungen betrugen zum Bilanzstichtag € 0 (Vorjahr: € 5.982). Die Beratungsleistungen von Aufsichtsratsmitgliedern bzw. ihnen nahestehenden Gesellschaften im Vorjahr betrafen steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen für Unternehmen im Konzern außerhalb der Aufsichtsratstätigkeit. Die Aufträge waren von der Aufsichtsratstätigkeit abgrenzbar und wurden vom Aufsichtsrat genehmigt. Durch den Wechsel des Aufsichtsrates am 18. Juni 2014 entfällt die Angabe, da die Beratungsleistungen nicht mehr von einer nahestehenden Person ausgeführt werden. Die Vergütung der Aufträge erfolgte zu marktüblichen Bedingungen und Zahlungskonditionen. Mit dem assoziierten Unternehmen Alexanderwerk Produktions GmbH bestanden im Geschäftsjahr folgende Geschäftsbeziehungen:
Darüber hinaus hat der Alexanderwerk-Konzern keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen unterhalten. 5.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseIm Rahmen der Aufnahme einer Kreditlinie der Alexanderwerk Produktions GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe von T€ 350 und der Aufnahme eines weiteren Darlehens ebenda in Höhe von T€ 130 hat die Alexanderwerk AG in Vorjahren zwei Bürgschaften entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Gesamtwert von T€ 120 abgegeben. Aufgrund der guten Lage der Alexanderwerk Produktions GmbH rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen zu leistende Miet- und Leasingzahlungen aus Operating Leasing, die sich wie folgt zusammensetzen:
Bei den Miet- und Leasingobjekten handelt es sich um das Gebäude des Betriebsstandortes in Remscheid, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Büroausstattung. Zusätzlich bestehen Verpflichtungen aus Materialbestellungen in Höhe von T€ 2.190 (Vorjahr: T€ 1.084), die binnen eines Jahres fällig sind. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEreignisse nach dem Bilanzstichtag im Sinne von IAS 10 haben sich nicht ereignet. 5.5 KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung des Alexanderwerk-Konzerns werden die Zahlungsströme eines Geschäftsjahres gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnung) dargestellt, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Unternehmens zu liefern. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel. Der Cashflow wird nach der indirekten Methode auf der Basis des Ergebnisses vor Ertragsteuern und Zinsen unter Berücksichtigung der Veränderungen der einzelnen Bilanzposten sowie zahlungsunwirksamer Aufwendungen und Erträge ermittelt. Veränderungen, die sich aus einer Änderung des Konsolidierungskreises ergeben sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden zusammengefasst als Korrekturposten in der Konzern- Kapitalflussrechnung dargestellt. Bei der Ableitung des betrieblichen Cashflows wurden ausschließlich ergebniswirksame Veränderungen der jeweiligen Bilanzposten berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist unter der Kapitalflussrechnung dargestellt. Bezogen auf die Zahlungsmittel besteht in Höhe von T€ 91 eine Verfügungsbeschränkung, da das entsprechende Guthaben als Sicherheit verpfändet ist. 5.6 SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung erfolgt nach den geographischen Märkten des Alexanderwerk-Konzerns und entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns. Der Alexanderwerk-Konzern gliedert dementsprechend in die zwei Segmente Deutschland (Alexanderwerk GmbH und AlexanderwerkService GmbH) und USA (Alexanderwerk Inc.). Die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften sind ausschließlich im Bereich Industriemaschinen tätig. Die interne Steuerung erfolgt indem den Leitungs- und Kontrollorganen der Gruppe für Steuerungs- und Überwachungszwecke Informationen zum Auftragsbestand und den Umsatzerlösen zur Verfügung gestellt werden. Die Überleitung beinhaltet die Umsätze und Ergebnisbeiträge zwischen den Segmenten. Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.
Wesentliche Abhängigkeiten von einzelnen Kunden bestehen nicht. Das Vermögen unserer amerikanischen Tochtergesellschaft betrug zum Stichtag T€ 5.191 (Vorjahr: T€ 3.528), die Schulden betrugen T€ 3.743 (Vorjahr: T€ 2.269). 5.7 Corporate Governance KodexDie jährliche Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Dezember 2015 abgegeben und auf der Internetseite der Muttergesellschaft (www.alexanderwerk.com) veröffentlicht. 5.8 Gesamtbezüge des Vorstandes sowie des AufsichtsratesDie Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt im Geschäftsjahr 2015 und im Vorjahr durch den Vorstand: Dipl.-Ing. Alfons Schmidt, Delbrück (Diplom-Ingenieur) Herr Schmidt legte sein Amt als Vorstand der Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2015 nieder. Neuer alleiniger Vorstand der Alexanderwerk AG seit 1. Januar 2016 ist Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster. Die Vergütung des Vorstands bestand im Geschäftsjahr 2015 sowie im Vorjahr aus einem Gehalt mit Nebenleistungen, einem Gehalt vergleichbare Leistungen und einer variablen Tantieme. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2015:
Im Vorjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands:
Die im Vorjahr unter den Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen ausgewiesene Vergütung für Beratungsleistungen durch eine dem Vorstand nahestehende Beratungsgesellschaft wurde unter der Bezeichnung Fixgehalt ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein. Für Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Vorstände besteht eine Rückstellung von rd. T€ 249 (Vorjahr: rd. T€ 316). Der Personalaufwand für diesen Personenkreis betrug T€ 34 (Vorjahr: T€ 35). Die Vergütung an den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG betrug für das Geschäftsjahr 2015 € 61.500 (Vorjahr: € 82.625). Davon sind € 22.500 (Vorjahr: € 21.625) fix und € 39.000 (Vorjahr: € 61.000) sitzungsabhängig. Eine Individualisierung der Bezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Zusammengefassten Lageberichts des Alexanderwerk-Konzerns. 5.9 Honorar des AbschlussprüfersDas auf das Geschäftsjahr 2015 entfallende Honorar des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 102. Das Honorar des Prüfers 2014 (Trusted Advice AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) betrug für Abschlussprüfungsleistungen T€ 147 sowie für sonstige Leistungen T€ 10. 5.10 Organe der GesellschaftAufsichtsratAktionärsvertreterThomas Mariotti(Vorsitzender des Aufsichtsrats) Unternehmensberater, Mainz-Kastel
Jürgen Kullmann(Mitglied des Aufsichtsrats) Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach
Arbeitnehmervertreter:Ronald Kroll(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Technischer Angestellter, Remscheid VorstandDr.-Ing. Alexander Schmidt5.11 ErgebnisverwendungsvorschlagDer handelsrechtliche Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2015 weist einen Jahresfehlbetrag von € 125.062,16 aus. Unter Einbeziehung des Verlustvortrags von € 8.506.717,74 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 8.631.779,90. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Remscheid, den 29. April 2016 Alexanderwerk AG Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Remscheid, den 29. April 2016 Alexanderwerk AG Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort wird in Abschnitt 5. Chancen und Risikobericht, Unterabschnitt Bestandsgefährdende Risiken, erläutert, dass der Bestand der Alexanderwerk Aktiengesellschaft und des Alexanderwerk-Konzerns aufgrund der unverändert sehr geringen Liquidität weiter gefährdet ist. Die Liquiditätsplanungen der Gesellschaften weisen bei stabilem Geschäft im Finanzierungsverbund des Konzerns eine ausreichende Liquiditätssituation aus. Jedoch ist ungewiss, ob bei einem nicht nur unwesentlichen Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen sowie der zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Auswirkungen durch sichernde Maßnahmen, insbesondere aber durch Liquiditätszuschüsse von Eigen- und Fremdkapitalgebern kompensiert werden können. Ob gegebenenfalls die Eigen- oder Fremdkapitalgeber dazu bereit sein würden, vermag der Vorstand derzeit nicht zu beurteilen.
Essen, 29. April 2016 BDO AG Fritz, Wirtschaftsprüfer Barhold Wirtschaftsprüfer ENTSPRECHENSERKLÄRUNG gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offen legen und erläutern. Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:
Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.
Remscheid, den 16. Dezember 2015 Der Vorstand Alfons Schmidt Vorstand Der Aufsichtsrat Thomas Mariotti Vorsitzender des Aufsichtsrates Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Damen und Herren, das Geschäftsjahr 2015 hat sich erneut als Herausforderung erwiesen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich die Auftragslage deutlich erfolgreicher, gleichzeitig stiegen aber die finanziellen Aufwendungen durch den Rückkauf der Geschäftsanteile an der AlexanderwerkService GmbH. Dem kontinuierlichen Einsatz aller Alexanderwerk Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass trotz dieser Herausforderungen zum vierten Male in Folge wieder ein positives Ergebnis auf Konzernebene erzielt werden konnte. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde regelmäßig und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen hat der Aufsichtsrats-Vorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstand gestanden. Schwerpunkte der TätigkeitBesonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats war weiterhin die Beratung und Überwachung des Vorstands bei dem Aufbau einer langfristig gesicherten Finanzierung und der Abbau von Altlasten. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Liquiditätslage und Liquiditätsplanung unterrichten. Ferner ließ sich der Aufsichtsrat laufend über den Stand der laufenden Verhandlungen mit den finanzierenden Kreditinstituten - hierzu führte der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand durch den Aufsichtsratsvorsitzenden auch einzelne direkte Gespräche - sowie den Stand der Jahresabschlussarbeiten unterrichten. Im ersten Halbjahr waren die Verhandlungen über den Erwerb von Geschäftsanteilen an der AlexanderwerkService GmbH ein weiterer Schwerpunkt in der Tätigkeit des Aufsichtsrats. AufsichtsratssitzungenIn 2015 fanden zwölf Präsenzsitzungen (davon eine konstituierende) und zwei Telefonkonferenzen statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat an allen Sitzungen teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, dem Gang der Geschäfte, insbesondere mit der Umsatz- und Finanzlage, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands beschäftigt. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen. Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst: In der Sitzung vom 21. Januar 2015 erörterte der Aufsichtsrat die aktuelle Geschäftslage im Unternehmen, insbesondere die Beurteilung des zurückliegenden Jahres 2014 anhand der präsentierten Zahlen zum Auftragseingang, Umsatz und Auftragsbestand. Im Anschluss wurde das Jahresbudget für 2015 vorgestellt und vom Aufsichtsrat genehmigt. Der Vorstand berichtete sodann über den Sachstand zu den Jahresabschlussarbeiten 2013 sowie über eine zugestellte Klageschrift der AlexanderwerkService GmbH. Des Weiteren wurden Sachstände zum Mietverhältnis, zur Finanzbuchhaltung sowie zu den Beratungsleistungen der Daum Treuhand GmbH diskutiert. Im Rahmen der Sitzung vom 18. Februar 2015 wurden verschiedene Punkte zur Beratertätigkeit der Daum Treuhand GmbH besprochen. Sodann befasste sich der Aufsichtsrat mit Einzelheiten zur Vorstandsvergütung und der Finanzlage der Alexanderwerk-Gesellschaften. Finanzierungsalternativen sowie die Sachstände zu den Jahresabschlussarbeiten und der geplanten Hauptversammlung waren ebenso Themen dieser Sitzung. In der Sitzung vom 7. April 2015 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der aktuellen Geschäftslage der Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang wurde auch eingehend der Sachstand zu dem später vollzogenen Erwerb der Geschäftsanteile an der AlexanderwerkService GmbH von der der Cantina -lecker essen und trinken- GmbH - einschließlich der damit verbundenen Beendigung von Rechtstreitigkeiten - diskutiert. Des Weiteren waren die Beratungstätigkeiten und Steuerberatung der Daum Treuhand GmbH Gegenstand der Sitzung. Der Aufsichtsrat befasste sich ferner mit Personalthemen in der Finanzabteilung und im Vorstand und fasste einen Beschluss zum notwendigen Investitionsbedarf der nächsten fünf Jahre. Weiter wurden die künftige Hauptversammlung, das derzeitige Mietverhältnis sowie diverse Personalthemen behandelt. In einer weiteren Sitzung vom 18. Mai 2015 erläuterte der Vorstand ausführlich alle Bedingungen der Einigung zum Erwerb der 49% Geschäftsanteile von der Cantina -lecker essen und trinken- GmbH an der AlexanderwerkService GmbH Der Vorstand erläuterte hierzu Einzelheiten, auch zu den in diesem Zusammenhang getroffenen Abreden zur Beendigung von Rechtsstreiten. Der Aufsichtsrat diskutierte die verschiedenen Aspekte ausführlich. Nach Abklärung aller offenen Fragen stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstand einstimmig dem Abschluss des Vertrags zu. Zu Beginn seiner Sitzung vom 18. Juni 2015 erörterte der Vorstand dem Aufsichtsrat detailliert die aktuelle Geschäftslage im Unternehmen. Neben der Liquiditätslage wurden auch die Verlängerung der laufenden Kreditlinien sowie Überlegungen zu einer Kapitalerhöhung eingehend behandelt. Im Anschluss stellte der Vorstand Möglichkeiten zur Restrukturierung der Finanzbuchhaltung vor. Des Weiteren war der Sachstand über die mögliche, der Entscheidung der Hauptversammlung unterliegende Sondervergütung zugunsten von Herrn Franz Bernd Daum bzw. der Daum Treuhand GmbH sowie das Bankenreporting Gegenstand der Sitzung. Der Aufsichtsrat befasste sich sodann mit ersten Planungen zur Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2013 und 2014. Abschließend berichtete der Vorstand noch die Sachstände zu dem Mietverhältnis am Standort Remscheid sowie zum geplanten Aufbau eines "Representation Office" in China. Die Zustimmung zu letztem Punkt erfolgte im Anschluss durch den Aufsichtsrat. In der Sitzung vom 29. Juni 2015 befasste sich der Aufsichtsrat umfassend mit der aktuellen Lage des Unternehmens, insbesondere mit der Liquiditätslage sowie den neuesten Auftragseingängen. Ergänzend erläuterte der Vorstand den Verlauf der Messe ACHEMA in Frankfurt. Abschließend befasste sich der Aufsichtsrat mit der Nachfolge des Vorstandsmitglieds Alfons Schmidt, dessen Bestellung zum Jahresende 2015 ablief. Ferner erörterte der Aufsichtsrat, ob ein weiteres, für Finanzen zuständiges Vorstandsmitglied bestellt werden solle. Im Rahmen seiner Sitzung vom 24. Juli 2015 führte der Aufsichtsrat Gespräche mit Bewerbern für die mögliche Bestellung eines Finanzvorstands. Eine Personalentscheidung wurde nicht getroffen. Die Sitzung vom 3. September 2015 begann mit der Präsentation der aktuellen Geschäftslage im Unternehmen einschließlich der Sachstände zu den laufenden Kreditlinien. Im Anschluss befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Stand der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 sowie der Planung der zeitlich davon abhängigen Hauptversammlung. Ferner diskutiert wurden verschiedene Punkte hinsichtlich der Beratung durch die Daum Treuhand GmbH, das laufende Mietverhältnis sowie Personalthemen. Die nächste Sitzung fand am 25. September 2015 statt. Diese begann mit einem Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäfts- und Liquiditätslage sowie dem Status der Finanzierung im Unternehmen. Ferner wurden die Sachstände zu den Jahresabschlüssen und der geplanten Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 besprochen. Weiter diskutierte der Aufsichtsrat offene Fragen zu den Beratungsleistungen der Daum Treuhand GmbH, zum Mietverhältnis, zur Börsennotiz und verschiedenen Personalthemen. Die Sitzung vom 28. Oktober 2015 behandelte die aktuelle Geschäftslage aller Gesellschaften und die Verlängerung der Kreditlinie bei der National-Bank AG. Des Weiteren wurde der Zeitplan der Abschlussprüfung 2013/2014 besprochen sowie Angebote für die Prüfung 2015 verglichen. Danach wurden erste organisatorische Entscheidungen zur kommenden Hauptversammlung festgelegt und die aktuellen Sachstände zum Mietverhältnis und Personalthemen besprochen. In der Sitzung vom 10. November 2015 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschlüssen für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschlüssen für die vorgenannten Geschäftsjahre sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahre 2013 und 2014 und die Konzernabschlüsse für die jeweiligen Geschäftsjahre gebilligt. Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 sind damit festgestellt. Der Abschlussprüfer Trusted Advice AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 10. November 2015 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse zur Einberufung der Hauptversammlung und diskutierte die Optimierung des Risikomanagementsystems. Der Vorstand berichtete im Anschluss noch über Themen aus dem Verwaltungsbereich. In der Sitzung vom 16. Dezember 2015 hat sich der Aufsichtsrat vorbereitend zur anstehenden Hauptversammlung mit allen aktuellen Details zu den laufende Projekten und der Erfüllung der Umsatzerwartungen daraus vertraut gemacht. Ferner wurden die Sachstände zur Personalplanung, Liquiditätslage, Holdingstruktur sowie zur Hauptversammlung diskutiert. Der Aufsichtsrat stimmte darüber hinaus der Kündigung des Mietverhältnisses am Standort Remscheid sowie dem Entwurf der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex zu. Am Tag vor der Hauptversammlung, am 21. Dezember 2015, beschloss der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Dr. Alexander Schmidt zum Mitglied des Vorstands sowie den Abschluss eines entsprechenden Vorstandsdienstvertrages. Herr Dr. Schmidt nahm die Bestellung an. Unmittelbar nach der Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 fand eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrat statt, bei der Herr Mariotti zum Vorsitzenden und Herr Kroll zum stellvertretenden Vorsitzenden wiedergewählt wurden. AusschüsseDer Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG hat im Berichtsjahr keine Ausschüsse gebildet, da er der Auffassung ist, dass bei einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Da eine Beschlussfassung durch einen Ausschuss stets die Mitwirkung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern voraussetzt, müssten dem Ausschuss stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören. Jahresabschluss- und KonzernabschlussprüfungDie Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses konnte seit langem wieder innerhalb der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 beauftragt. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschuss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2015 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 29. April 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 29. April 2016 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In der Sitzung am 29. April 2016 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit des Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 und den Konzernabschluss für das jeweiligen Geschäftsjahr gebilligt. der Jahresabschluss für das Geschäftsjahre 2015 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 29. April 2016 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung. Veränderungen im AufsichtsratMit Wirkung zum 18. Dezember 2014 hat Herr Jürgen Kullmann sein Amt als Vorsitzender im Aufsichtsrat niedergelegt, führte aber sein Mandat im Gremium bis zur folgenden Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 weiter fort. Bei dieser Hauptversammlung wurde auf Vorschlag eines Aktionärs Herr Jürgen Kullmann für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Auf der konstituierenden Sitzung vom 22. Dezember 2015 wurde Herr Thomas Mariotti in seinem Amt zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt sowie der Arbeitnehmervertreter, Herr Ronald Kroll, zu seinem Stellvertreter. Der Aufsichtsrat setzte sich in 2015 wie folgt zusammen:AktionärsvertreterThomas Mariotti Vorsitzender des Aufsichtsrats Jürgen Kullmann ArbeitnehmervertreterRonald Kroll stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Veränderungen im VorstandDas bisherige Vorstandsmitglied, Herr Alfons Schmidt, ist mit Ablauf seiner Bestellung zum 31. Dezember 2015 ausgeschieden. Herr Alfons Schmidt steht der Gesellschaft weiterhin als Berater zur Verfügung. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt. Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt ist seit 2014 bereits Geschäftsführer der Alexanderwerk GmbH. Entsprechenserklärung und Corporate GovernanceCorporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2015 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist. Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten. Dank für die geleistete ArbeitDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alexanderwerk-Gruppe für die von ihnen geleistete Arbeit und ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2015.
Remscheid, im April 2016 Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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