Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Remscheid

Konzernabschluss zum 31.12.2016

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016

der Alexanderwerk AG

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

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in € Konzernanhang 2016 2015
Umsatzerlöse 3.1 22.772.877 19.954.634
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen 3.2 1.407.879 1.780.222
Aktivierte Eigenleistungen   422.789 509.743
Gesamtleistung   24.603.545 22.244.599
Sonstige betriebliche Erträge 3.3 915.469 632.969
Materialaufwand      
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.4 -9.658.893 -9.465.564
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.4 -414.593 -419.336
    -10.073.486 -9.884.900
Personalaufwand      
Löhne und Gehälter 3.5 -5.420.519 -5.163.110
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 3.5 -909.012 -818.732
    -6.329.531 -5.981.842
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.6 -372.829 -435.060
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.7 -4.734.265 -4.974.249
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit   4.008.903 1.601.517
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 3.8 146.312 79.424
Zinsen und ähnliche Erträge 3.9 21.974 9.243
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.9 -330.994 -582.121
Finanzergebnis   -162.708 -493.454
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit   3.846.195 1.108.063
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.10 -1.112.443 -565.359
Konzernjahresüberschuss   2.733.752 542.704
Auf Aktionäre der Alexanderwerk Aktiengesellschaft entfallendes Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) 3.11 1,52 0,30

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

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in € 2016 2015
Konzernjahresüberschuss 2.733.752 542.704
Sonstige Eigenkapitalposten    
Posten, die unter bestimmten Umständen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden    
Währungsumrechnungsdifferenzen -725 144.614
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:    
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -135.428 106.071
Latente Steuern hierauf 44.657 -34.977
  -90.771 71.094
Summe sonstige Eigenkapitalposten -91.496 215.708
Gesamtergebnis 2.642.256 758.412

Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2016

Aktiva

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in € Konzernanhang 31.12.2016 31.12.2015 angepasst
Langfristiges Vermögen      
Immaterielle Vermögenswerte      
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte 4.1 4.644 2.653
Entwicklungskosten 4.1 276.477 270.092
    281.121 272.745
Sachanlagen      
Grundstücke und Bauten 4.2 29.160 31.659
Technische Anlagen und Maschinen 4.2 1.967.667 2.005.215
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.2 330.313 239.691
    2.327.140 2.276.565
Finanzanlagen      
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 4.3 591.880 445.568
    591.880 445.568
Latente Steuern 4.4 178.270 175.328
Summe Langfristiges Vermögen   3.378.411 3.170.206
Kurzfristiges Vermögen      
Vorräte      
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.5 387.160 423.594
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 4.5 4.646.325 3.322.780
Fertige Erzeugnisse und Waren 4.5 709.358 625.024
Geleistete Anzahlungen 4.5 80.075 25.344
    5.822.918 4.396.742
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.6 4.658.885 4.299.401
Forderungen an assoziierte Unternehmen 4.7 6.344 38.769
Ertragsteuerforderungen 4.8 257.015 56.039
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 4.9 961.322 940.158
Zahlungsmittel 4.10 734.249 883.348
    6.617.815 6.217.715
Summe Kurzfristiges Vermögen   12.440.733 10.614.457
    15.819.144 13.784.663

Passiva

     
in € Konzernanhang 31.12.2016 31.12.2015 angepasst
Eigenkapital      
Gezeichnetes Kapital 4.11 4.680.000 4.680.000
Kapitalrücklage 4.11 525.172 525.172
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis 4.11 -2.160.250 -4.894.001
Sonstige Eigenkapitalposten 4.11 160.556 252.052
    3.205.478 563.223
Langfristige Verbindlichkeiten      
Pensionsverpflichtungen 4.12 2.146.053 2.097.052
Langfristige Finanzschulden 4.13 318.948 494.720
    2.465.001 2.591.772
Kurzfristige Verbindlichkeiten      
Übrige kurzfristige Rückstellungen 4.14 211.600 189.400
Kurzfristige Finanzschulden 4.13 1.695.730 2.819.897
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.15 3.529.010 1.553.184
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.16 832.660 2.028.542
Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen 4.17 0 1.058.989
Ertragsteuerschulden 4.18 1.684.519 771.027
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 4.19 2.195.146 2.208.629
    10.148.665 10.629.668
    15.819.144 13.784.663

Konzern-Kapitalflussrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

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in T€ 2016 2015
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit    
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 4.009 1.602
Anpassungen für nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge    
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 373 435
+/- Verluste/Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 55 -42
+/- Veränderung der Rückstellungen -113 -414
+/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -23 0
Veränderung des Nettoumlaufvermögens (Working Capital)    
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte -1.426 -1.734
+/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -327 556
+/- Abnahme/Zunahme der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte -4 645
+/- Abnahme/Zunahme der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen 1.976 878
+/- Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.255 1.645
+/- Abnahme/Zunahme der übrigen Verbindlichkeiten -42 -1.198
- gezahlte Ertragsteuern/erstattete Ertragsteuern -358 -169
  1.865 2.204
Cashflow aus der Investitionstätigkeit    
+ Einzahlungen aus den Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 47 611
- Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -529 -792
  -482 -181
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit    
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -209 -199
+ erhaltene Zinsen 5 9
- gezahlte Zinsen -230 -431
- Auszahlung für Aufstockung Anteile an Tochterunternehmen 0 -815
  -434 -1.436
= Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittel 949 587
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres -1.735 -2.361
+/- Verfügungsbeschränkungen im Finanzmittelfonds -346 0
+/- Wechselkursbedingte Veränderungen 17 39
= Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres -1.115 -1.735
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds:    
Zahlungsmittel ohne Verfügungsbeschränkungen 388 883
Kurzfristig fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -1.503 -2.618
  -1.115 -1.735

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

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in €
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Konzernergebnis
Stand am 31.12.2014 angepasst 4.680.000 805.672 -5.563.209
Konzernjahresüberschuss     542.704
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern      
Hinzuerwerb von Anteilen an Tochterunternehmen   -280.500 126.504
Stand am 31.12.2015 4.680.000 525.172 -4.894.001
Konzernjahresüberschuss     2.733.752
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern      
Stand am 31.12.2016 4.680.000 525.172 -2.160.250
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in € Sonstige Eigenkapitalposten
Versicherungs- mathematische Gewinne und Verluste nach latenten Steuern Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern Gesamt
Stand am 31.12.2014 angepasst -48.675 85.019 1.211.004 1.169.811
Konzernjahresüberschuss       542.704
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern 71.094 144.614   215.708
Hinzuerwerb von Anteilen an Tochterunternehmen 0 0 -1.211.004 -1.365.000
Stand am 31.12.2015 22.419 229.633 0 563.223
Konzernjahresüberschuss       2.733.752
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern -90.771 -725   -91.496
Stand am 31.12.2016 -68.352 228.908 0 3.205.478

Konzernanhang

der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

1. Grundlagen des Konzernabschlusses

1.1 Informationen zum Unternehmen

Das Mutterunternehmen der Alexanderwerk-Gruppe, die Alexanderwerk Aktiengesellschaft (im Folgenden Alexanderwerk oder Alexanderwerk AG), ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Remscheid, deren Aktien im regulierten Markt an den deutschen Börsen in Düsseldorf und Berlin sowie im Freiverkehr in Frankfurt gehandelt werden.

Die Alexanderwerk AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Fertigung von Spezialmaschinen und Anlagen für die chemische, pharmazeutische und die Grundstoffindustrie. Neben deutschen Gesellschaften in Remscheid existiert eine weitere Gesellschaft in den USA, die Alexanderwerk Inc., Montgomeryville. Das Unternehmen wird weltweit von Vertriebspartnern repräsentiert. Die Alexanderwerk AG hat sich zu einer reinen Finanz- und Managementholding entwickelt. Die operative Geschäftstätigkeit erfolgt durch Tochtergesellschaften und assoziierte Gesellschaften.

Die Alexanderwerk AG hat ihren Sitz in 42857 Remscheid (Deutschland), Kippdorfstraße 6-24, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal, HRB 10979, eingetragen.

Der Konzernabschluss zum 31.12.2016 wurde durch Vorstandsbeschluss vom 31. März 2017 zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Veröffentlichung des Abschlusses sind Änderungen nicht mehr möglich.

1.2 Allgemeine Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro, wenn nicht anders angegeben.

Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Ein Vermögenswert oder eine Schuld ist als kurzfristig klassifiziert, wenn eine Realisation bzw. Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Dementsprechend wird ein Vermögenswert oder eine Schuld als langfristig klassifiziert, wenn die Realisation bzw. Tilgung nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird.

Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Da die Muttergesellschaft Alexanderwerk AG zum Bilanzstichtag weiterhin bilanziell überschuldet ist, hat der Vorstand eine detaillierte Fortbestehensprognose erstellt. Aus einer detaillierten Planung für die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften ergibt sich im Ergebnis eine positive Fortführungsprognose. Auf der Grundlage der mittelfristigen Ertrags- und Finanzplanung sowie ausgehend von einer bereits zum Stichtag deutlich verbesserten Liquiditätssituation geht der Vorstand davon aus, dass die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, ihre Geschäftstätigkeit fortführen zu können. Der vorliegende Konzernabschluss ist daher unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden.

1.3 Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurde unter Anwendung von § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

1.4 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Berichtsjahr neu anzuwendende Standards und Interpretationen

Im vorliegenden Konzernabschluss der Alexanderwerk AG wurden alle Standards, die für bis zum 1. Januar 2016 beginnende jährliche Berichtsperioden anzuwenden sind, berücksichtigt. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die erst nach dem Beginn des Geschäftsjahres 2016 anzuwenden sind, ist nicht erfolgt.

Vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden Änderungen an folgenden Standards veröffentlicht, die im Berichtsjahr erstmalig verpflichtend anzuwenden waren:

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1
Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses Dezember 2014 01.01.2016
Änderung von IAS 16 und IAS 38 Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden Mai 2014 01.01.2016
Änderung von IAS 16 und IAS 41 Fruchttragende Pflanzen Juni 2014 01.01.2016
Änderung von IAS 19 Beiträge von Arbeitnehmern November 2013 01.02.2015
Änderung von IAS 27 Equity-Methode in Einzelabschlüssen August 2014 01.01.2016
Diverse Verbesserungen zu IFRS (2010-2012) Dezember 2013 01.02.2015
Diverse Verbesserungen zu IFRS (2012-2014) September 2014 01.01.2016
Änderung von IFRS 11 Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit Mai 2014 01.01.2016

1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden waren.

Aus der Anwendung der neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Sie führten jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben.

Das IASB und das IFRIC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Alexanderwerk AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1)
IFRS 9 Finanzinstrumente Juli 2014 01.01.2018
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Mai 2014 01.01.2018

1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden sind.

IFRS 9 - Finanzinstrumente

Der neue Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung, zur Wertminderung sowie zur Sicherungsbilanzierung. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden.

Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten des Konzerns haben. Kredite und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf das ausstehende Nominal darstellen. Daher rechnet der Konzern damit, dass diese nach IFRS 9 auch weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der Konzern wird jedoch die Merkmale der vertraglich vereinbarten Cashflows dieser Instrumente noch detaillierter untersuchen, bevor ein abschließendes Urteil getroffen werden kann, ob alle diese Finanzinstrumente die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllen.

Nach IFRS 9 sind vom Konzern erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses = ECL) aus allen seinen Schuldtiteln, Krediten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder auf Grundlage des 12-Monats-ECL oder der Gesamtlaufzeit-ECL zu bemessen. Der Konzern beabsichtigt, den vereinfachten Ansatz anzuwenden und die Gesamtlaufzeit-ECL aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Die geänderten Wertminderungsvorschriften werden nach bisherigem Kenntnisstand keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

IFRS 15 - Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Konzern prüft derzeit die Auswirkungen des ab 2018 anzuwendenden IFRS 15. Der Standard führt ein neues Modell zur Umsatzrealisierung mit fünf Analyseschritten ein, das auf alle Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzuwenden ist. Das Kernprinzip des Standards besteht darin, dass ein Unternehmen Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf Kunden in Höhe der Gegenleistung zu erfassen hat, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung dieser Güter oder Dienstleistungen rechnen kann. Die Grundsätze in IFRS 15 bieten einen strukturierteren Ansatz zur Bewertung und Erfassung von Umsatzerlösen. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich über alle Arten von Branchen und Unternehmen und ersetzt daher alle bestehenden Vorschriften, die den Bereich der Umsatzrealisierung betreffen (IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden und SIC 31 Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen).

Die Anwendung des neuen Standards erfordert gegenüber den derzeit geltenden Standards zur Umsatzrealisierung mehr Schätzungen und Ermessensentscheidungen, da die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse durch die Höhe der Gegenleistung, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung der Güter oder der Dienstleistung rechnen kann, bestimmt wird. Besondere Herausforderungen können sich insbesondere dort stellen, wo eine Gegenleistung variabel ist. In welchem Umfang sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Alexanderwerk-Konzerns ergeben, wird derzeit untersucht. Insgesamt werden jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe der Umsatzerlöse erwartet, insbesondere da derzeit und soweit absehbar auch zukünftig keine kundenspezifische Aufträge vorliegen.

Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2016 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden von der Alexanderwerk AG nicht angewendet.

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn)1)
Änderung von IAS 7 Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeiten Januar 2016 01.01.2017
Änderung von IAS 12 Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste Januar 2016 01.01.2017
Änderung von IAS 40 Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Dezember 2016 01.01.2018
Diverse Verbesserungen zu IFRS (2014-2016) Dezember 2016 01.01.2017/ 01.01.2018
Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden April 2016 01.01.2018
Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen Juni 2016 01.01.2018
Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge September 2016 01.01.2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse Januar 2016 01.01.2019
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus bezahlte Gegenleistungen Dezember 2016 01.01.2018
Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Anlagegesellschaften: Anwendung der Befreiungsregelung von der Konsolidierungspflicht Dezember 2014 01.01.2016

1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden sind.

Der neue Standard IFRS 16 - Leasingverhältnisse sieht für Leasingnehmer für die meisten Leasingverhältnisse den verpflichtenden Ansatz des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit vor. Für Leasinggeber gibt es hingegen lediglich geringfügige Änderungen im Vergleich zur Klassifizierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17. IFRS 16 erfordert sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber erweiterte Anhangangaben. Die Anwendung des IFRS 16 wird zu einer Bilanzverlängerung führen. Die wesentlichen Leasingverhältnisse nach IFRS 16, die bisher nicht als Finanzierungsleasing behandelt werden, betreffen die Geschäftsräume in Remscheid sowie Dienstwagen. Zur Größenordnung siehe die Erläuterungen zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse im Abschnitt 5.4.

Die Anwendung der Standards und Interpretationen soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die Anwendung verbindlich vorgeschrieben ist.

1.5 Kritische Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements bei der Bilanzierung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Nachfolgenden unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz dargestellt. Sie betreffen im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen (T€ 2.146; Vorjahr: T€ 2.097), aktivierte latente Steuern für Verlustvorträge (T€ 0; Vorjahr: T€ 72), Entwicklungskosten (T€ 276; Vorjahr: T€ 270) sowie die Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (T€ 2.327; Vorjahr: T€ 2.277). Schätzungen waren zudem anlässlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (T€ 592; Vorjahr: T€ 446) notwendig.

Bei allen durchgeführten Projekten wird das Vorliegen der Voraussetzungen für einen kundenspezifischen Auftrag nach IAS 11 anhand der in der Bilanzierungsrichtlinie festgelegten Kriterien geprüft. Diese Überprüfung führt im Jahr 2016 wie im Vorjahr dazu, dass keine Forderungen aus Fertigungsaufträgen zu bilanzieren waren.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Alexanderwerk-Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen.

Soweit Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, erfolgt eine Einordnung in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie:

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Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen
Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachten lassen
Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit

Zum 31.12.2016 werden wie im Vorjahr keine Vermögenswerte oder Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Erläuterungen zu Bewertungstechniken, Eingangsparametern und Auswirkungen auf den Konzernabschluss erfolgen im Folgenden bei den jeweiligen Bilanzposten.

Schätzungsanpassungen werden zum Zeitpunkt besserer Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Weiterhin hat das Management wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen.

Hinsichtlich vorstehender Punkte wird auf die einzelnen Ausführungen zu den Bilanzposten bzw. zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung hingewiesen.

1.6 Anpassungen von Vorjahresangaben

Die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu einzelnen Bilanzposten wurde zur Verbesserung des Verständnisses und der Darstellung gegenüber dem Vorjahr geändert. Die Anpassung des Vorjahresausweises betrifft folgende Bilanzposten:

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in € 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
berichtet Anpassungen angepasst
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.338.170 -38.769 4.299.401
Forderungen an assoziierte Unternehmen 0 38.769 38.769
Übrige kurzfristige Rückstellungen 555.008 -365.608 189.400
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 1.553.184 1.553.184
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.606.334 -2.577.792 2.028.542
Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen 0 1.058.989 1.058.989
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.877.402 331.227 2.208.629
Summe 11.376.914 0 11.376.914

1.7 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind neben der Alexanderwerk AG alle in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, auf die die Alexanderwerk AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Alexanderwerk AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie durch die Mehrheit der Stimmrechte oder andere Rechte die Fähigkeit besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, dem Risiko schwankender Ergebnisse aus dem Beteiligungsengagement ausgesetzt ist und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen nutzen kann, um dessen Ergebnisse zu beeinflussen (Tochterunternehmen).

Die Alexanderwerk AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Alexanderwerk AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Gesellschaften, auf die die Alexanderwerk AG gemeinsame Beherrschung ausübt, werden anteilig in den Alexanderwerk-Konzernabschluss einbezogen, wenn die Alexanderwerk AG Rechte an den ihr zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden des Beteiligungsunternehmens hat (gemeinschaftliche Tätigkeit). Gemeinschaftlich beherrschte Unternehmen, bei denen die Alexanderwerk AG Rechte am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens hat, werden nach der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen (Gemeinschaftsunternehmen). Assoziierte Unternehmen, auf die die Alexanderwerk AG einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden ebenfalls nach der At-Equity-Methode bilanziert. Ein maßgeblicher Einfluss liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken.

Wenn die Gesellschaft keine Stimmenmehrheit besitzt, so liegt gleichwohl Beherrschung vor, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände und Tatsachen (z.B. potenzielle Stimmrechte oder Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen) über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen.

Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Alexanderwerk AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert.

Der Konsolidierungskreis umfasst zum 31. Dezember 2016 neben der Alexanderwerk AG als Muttergesellschaft vier (Vorjahr: vier) inländische und ein (Vorjahr: ein) ausländisches Tochterunternehmen, die von der Alexanderwerk AG aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte beherrscht werden:

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Firma Sitz Währung Anteil
in %
Eigenkapital Ergebnis
Alexanderwerk Inc. Montgomeryville/USA USD 100,00 * 1.721.600,24 30.993,99
AlexanderwerkService GmbH Remscheid EUR 100,00 * 2.221.996,28 192.540,80
Alexanderwerk GmbH Remscheid EUR 100,00 * 3.137.672,96 1.483.641,47
Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG Remscheid EUR 100,00 900.873,36 -28.108,19
Alexanderwerk Verwaltungs GmbH Remscheid EUR 100,00 1.777,61 -2.929,35

* mittelbare Beteiligung über Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG

Zum 18. Mai 2015 hat die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG die übrigen 49 % der Anteile an der AlexanderwerkService GmbH erworben. Der Erwerb wurde als Eigenkapitaltransaktion abgebildet. Die Auswirkungen sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt worden.

Der 25 % Anteil an der Alexander Produktions GmbH, Remscheid, wird als assoziiertes Unternehmen bilanziert (siehe Erläuterung 4.3).

1.8 Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von dem Umfang der Minderheitsanteile.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem, zum Fair Value bewerteten, erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Sind die Kosten des Erwerbs geringer als das zum Fair Value bewertete, erworbene Nettovermögen des Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne bzw. -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Bei assoziierten Unternehmen, die im Konzernabschluss mit der Equity-Methode bewertet werden, werden Zwischengewinne bzw. -verluste entsprechend anteilig eliminiert soweit die Sachverhalte wesentlich sind.

1.9 Währungsumrechnung

Die Jahresabschlüsse der Alexanderwerk Inc. werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der Alexanderwerk Inc. ist der USD, da alle wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen auf Basis der lokalen Währung erfolgen.

Vermögenswerte und Schulden werden mit den Kursen am Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Jahresdurchschnittskursen von der funktionalen in die Berichtswährung EUR umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen hieraus sowie aus der Währungsumrechnung von Vorjahresvorträgen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Berichtsjahr wurden € 725 Eigenkapital mindernd (Vorjahr: € 144.614 erhöhend) erfasst.

Die Wechselkurse für die Währungsumrechnung ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

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Währung Mittelkurs zum Bilanzstichtag Jahresdurchschnittskurs
31.12.2016 31.12.2015 2016 2015
US-Dollar 1,0541 1,0893 1,1069 1,1099

Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Spalte als Währungsdifferenz ausgewiesen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Vorjahreswerte wurden ebenfalls auf Grundlage der zum 31. Dezember angewendeten Standards und Interpretationen ermittelt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Töchter sind auf den Stichtag (31. Dezember) des Konzernabschlusses aufgestellt worden; ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

2.1 Umsatz- / Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Maschinen (T€ 18.484 = rd. 81 % der Umsatzerlöse) und zugehörigen Reparatur- und Servicedienstleistungen (T€ 4.289 = rd. 19 % der Umsatzerlöse) erzielt.

Bei dem Verkauf von Maschinen wird der Zeitpunkt entsprechend den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen festgelegt. In Einzelfällen werden mit Kunden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, nach denen das Eigentum auf den Kunden übergeht, aber das Alexanderwerk die Aufbewahrung der Pressen bis zur Lieferung übernimmt. In diesen Fällen erfolgt die Realisierung mit Übergang des Eigentums. Zum Stichtag werden noch Maschinen aufbewahrt für die bereits ein Umsatz in Höhe von T€ 566 realisiert wurde.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt die Erfassung von Umsatz in der Periode, in der die Dienstleistung erbracht wird. Erträge aus Vermietung werden entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung periodengerecht erfasst.

Die Höhe der Umsatzerlöse muss verlässlich bestimmbar sein und von der Einbringlichkeit der Forderung muss ausgegangen werden können. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Walzenpressen sowie entsprechenden Serviceleistungen umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert der erwarteten Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe.

2.2 Betriebliche Aufwendungen und Erträge

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode behandelt.

Die Erfassung von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern hinreichend wahrscheinlich zufließen wird.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden finanziellen Vermögenswerte und Schulden und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst.

2.3 Immaterielle Vermögenswerte

Entwicklungskosten

Entwicklungskosten für Technologieprojekte und Dienstleistungsprodukte werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit die von IAS 38 geforderte technische Realisierbarkeit und Fähigkeit zur Nutzung sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sichergestellt, eine eindeutige Aufwandszurechnung möglich und die beabsichtigte Vollendung und Vermarktung sowie die voraussichtliche Erzielung wirtschaftlichen Nutzens nachgewiesen ist. Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart über den erwarteten Produktlebenszyklus, der in der Regel drei Jahre beträgt, linear abgeschrieben. Diese Abschreibung wird in dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" erfasst. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge. Entwicklungsaufwendungen, welche die Kriterien von IAS 38 nicht erfüllen sowie sämtliche Forschungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Das betraf im Geschäftsjahr 2016 Aufwendungen in Höhe von T€ 31 (Vorjahr: T€ 30).

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich - und nicht im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben - erworbene Patente, Lizenzen und Warenzeichen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauern ermittelt werden können, werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen drei bis acht Jahre.

2.4 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen sowie darüber hinausgehenden Wertminderungen bewertet.

Grundstücke und Bauten

Grundstücke werden grundsätzlich nicht abgeschrieben.

Für Gebäude gilt eine Abschreibungsdauer von in der Regel 50 Jahren.

Technische Anlagen und Maschinen

Die Nutzungsdauern zur Berechnung der planmäßigen Abschreibung der Anschaffungskosten dieser Anlagen betragen überwiegend drei bis zehn Jahre.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden nach Maßgabe der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung eines Restbuchwertes ausschließlich linear und zeitanteilig abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibungsdauer der Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt überwiegend zwei bis zehn Jahre.

Als Finanzierungsleasing eingestufte gemietete Sachanlagen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes beziehungsweise des niedrigeren Barwertes der Leasingraten aktiviert und über die Nutzungsdauer oder kürzere Vertragsdauer abgeschrieben.

Im Geschäftsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Leasingverträge, die als Finanzierungsleasing einzustufen sind.

2.5 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Überprüfungen der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden nach IAS 36 durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der zukünftig erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert niedriger ist als sein Buchwert. Der aus einem Vermögenswert erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert). Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Zahlungsmittelflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächst höheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Bei Fortfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen (Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwerte). Im Geschäftsjahr 2016 lagen wie im Vorjahr keine Anhaltspunkte vor, die eine Wertminderung anzeigen.

2.6 Latente Steueransprüche

Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen und für steuerliche Verlustvorträge abgegrenzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Bilanzstichtag für Veranlagungszeiträume ab 2016 gültigen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz, für die deutschen Gesellschaften in Höhe von 32,975 % (Vorjahr: 32,975 %) und für die Alexanderwerk Inc. in Höhe von 43,99 % (Vorjahr: 43,99 %).

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird.

Latente Steuern auf der Aktiv- und Passivseite werden miteinander verrechnet, wenn sie zur selben steuerlichen Einheit gehören und diese steuerliche Einheit das Recht hat, tatsächliche Steueransprüche mit Steuerschulden aufzurechnen sowie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Die tatsächlichen Ertragsteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Ertragsteuerschulden ausgewiesen. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern die geschuldeten Beträge übersteigen, sind die Unterschiedsbeträge als Ertragsteuerforderungen angesetzt.

Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit die Veränderung latenter Steuern aus Sachverhalten resultiert, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern in dem entsprechenden Posten berücksichtigt.

Für die Bildung von Steuerrückstellungen und latenten Steuerabgrenzungsposten müssen Schätzungen vorgenommen werden. Daneben sind Schätzungen vorzunehmen, um bestimmen zu können, ob aktive latente Steuern anzusetzen sind oder eine Wertberichtigung notwendig ist.

Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Geschäftsjahren bedeuten.

2.7 Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren Wert von Anschaffungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten. Die Anschaffungskosten werden auf der Basis der gewogenen durchschnittlichen Beschaffungspreise ermittelt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigungslöhne und produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten einbezogen sind. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Liegt der realisierte Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten unter den Herstellungskosten, kommt dieser Wert zum Ansatz.

Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.

2.8 Originäre finanzielle Vermögenswerte

Die originären finanziellen Vermögenswerte umfassen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (Forderungen) sowie die Zahlungsmittel.

Alle originären finanziellen Vermögenswerte werden am Erfüllungstag, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bzw. der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der im Falle originärer finanzieller Finanzinstrumente den Anschaffungskosten entspricht. Die Anschaffungskosten von unter- bzw. nicht verzinslichen monetären Forderungen entsprechen deren Barwert zum Entstehungszeitpunkt.

Für die Folgebewertung zum Bilanzstichtag werden die originären finanziellen Vermögenswerte unterschieden in vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung hängt von dem Zweck ab, für den das jeweilige Instrument erworben wurde.

Sämtliche originäre finanzielle Vermögenswerte des Alexanderwerk-Konzerns sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzuordnen.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Alexanderwerk-Konzern einem Schuldner Geld, Güter oder Dienstleistungen bereitstellt. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten mit Ausnahme solcher, die erst zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig werden. Letztere werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Diese Kategorie umfasst verzinsliche Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und -äquivalente.

Kredite und Forderungen ("loans and receivables"), die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich der Wertminderungen unter Verwendung der Effektivzinsmethode, bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen grundsätzlich dem Nominalbetrag. Soweit Vermögenswerte dieser Kategorie nicht marktgerecht verzinst werden, wurden diese mit dem Barwert erfasst. Wertminderungen ("impairments") werden vorgenommen, wenn objektive Anhaltspunkte für eine nicht vertragsgemäße Erfüllung vorliegen. Die Höhe der Wertminderungen bemisst sich aus der Differenz zwischen Buchwert und dem unter Verwendung des Effektivzinssatzes ermittelten Barwert der zukünftigen Cashflows.

Zahlungsmittel und -äquivalente sind Kassenbestände sowie sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten. Unverzinsliche originäre finanzielle Vermögenswerte mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Hierbei wird ein marktüblicher Zinssatz angewendet. Zweifelhafte Forderungen werden mit dem Betrag angesetzt, der aufgrund historischer Ausfallquoten für realisierbar gehalten wird.

Sobald bekannt wird, dass eine bestimmte Forderung oder sonstiger Vermögenswert mit Risiken behaftet ist, welche über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehen (z. B. mangelnde Bonität des Schuldners, Uneinigkeit über Bestehen oder Höhe der Forderung, mangelnde Durchsetzbarkeit der Forderung aus rechtlichen Gründen usw.), wird die Forderung bzw. der sonstige Vermögenswert geprüft und - wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass die Forderung bzw. der sonstige Vermögenswert uneinbringlich ist - abgeschrieben.

2.9 Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

Die originären finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich im Alexanderwerk-Konzern aus Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zusammen.

Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Alexanderwerk-Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Verbindlichkeit erst mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu begleichen. Verbindlichkeiten werden i. d. R. bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Verbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.10 Bilanzierung von Derivaten

Derivative Finanzinstrumente wurden in der Vergangenheit im Alexanderwerk-Konzern ausschließlich für Sicherungszwecke im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit angesetzt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

2.11 Eigenkapital

Stammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien) werden als Eigenkapital klassifiziert.

Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital, um Steuervorteile gemindert, von den Emissionserlösen abgesetzt.

Als Eigenkapital des Konzerns werden weiterhin Zuzahlungen der Aktionäre in das Gesellschaftsvermögen (Agio) sowie die durch den Konzern in früheren Geschäftsjahren erwirtschafteten Ergebnisse ausgewiesen. Ferner enthält das Eigenkapital Differenzen aus der Währungsumrechnung des Jahresabschlusses der amerikanischen Tochtergesellschaft.

Bis 2015 wurden als Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern der Anteil des Minderheitsgesellschafters an der AlexanderwerkService GmbH (49 %) ausgewiesen (€ 1.211.004). Durch den Erwerb der übrigen 49 % der Anteile an der AlexanderwerkService GmbH in 2015 entfällt der Ausweis von Anteilen von nicht beherrschenden Gesellschaftern zum 31.12.2015. Die Auswirkungen des als Eigenkapitaltransaktion behandelten Erwerbs der Anteile sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Insgesamt hat sich das Konzerneigenkapital durch die Aufstockung der Anteile um € 1.365.000 vermindert.

Nach Verrechnung des Konzernjahresüberschusses von € 2.733.752 (Vorjahr: € 542.704) ergibt sich zum 31. Dezember 2016 ein Konzerneigenkapital in Höhe von € 3.205.478 (Vorjahr: € 563.223).

2.12 Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen

Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen ("defined benefit plans") werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bewertet. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen ("defined benefit obligation") auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen können zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten führen. Die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgt aufgrund der Änderung des IAS 19 unmittelbar im Eigenkapital (Konzern-Gesamtergebnis).

Für Zwecke der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich zum Bilanzstichtag versicherungsmathematische Gutachten erstellt.

Im Rahmen der beitragsorientierten Altersversorgungspläne (z.B. Direktversicherungen) werden die einzahlungspflichtigen Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden dafür nicht gebildet, da die Alexanderwerk AG in diesen Fällen neben der Verpflichtung zur Prämienzahlung keiner zusätzlichen Verpflichtung unterliegt.

Übrige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden. Darüber hinaus muss die Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit eines Nutzenabflusses auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen als Ganzes ermittelt.

Die Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.

2.13 Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des Alexanderwerk-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.

2.14 Finanzrisikomanagement

Die Alexanderwerk AG ist als international tätiger Konzern verschiedensten finanziellen Risiken ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:

das Kredit- und Ausfallrisiko,

das Liquiditätsrisiko und

das Marktrisiko (beinhaltet: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und Marktpreisrisiko).

Wesentliche Risikokonzentrationen bestanden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr in keinem dieser Bereiche. Das übergreifende Finanzrisikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt bei der Alexanderwerk AG und bei den einzelnen operativen Einheiten des Konzerns, wobei die durch den Vorstand festgelegten Richtlinien und Grundsätze berücksichtigt werden. Dabei werden finanzielle Risiken bereits in enger Zusammenarbeit mit der Konzernfinanzabteilung identifiziert, bewertet und gesichert. Der Aufbau eines zentralen und konzernweiten Risikomanagements innerhalb der Konzernfinanzabteilung wird weiter optimiert. In diesem Zusammenhang werden für die konzernweite Risikopolitik entsprechende Richtlinien, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, fortlaufend ausgearbeitet und verbessert.

Kredit- und Ausfallrisiko

Das Kredit- und Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher auch maximal in Höhe der Ansprüche aus dem positiven beizulegenden Zeitwert ("Fair Value") gegenüber dem jeweiligen Partner. Zur Minimierung dieses Risikos werden Geschäfte lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern abgeschlossen, deren Bonität z.B. durch Kreditauskünfte bzw. anhand von historischen Daten der bisherigen Geschäftsbeziehung geprüft wird. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen begegnet, wie z.B. Bürgschaften. Zudem existieren Handlungsvorschriften, die sicherstellen, dass Verkäufe an Kunden nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat.

Dem verbleibenden Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen. Wertberichtigungen sind unmittelbar von den entsprechenden Bilanzpositionen abgesetzt. Zum Bilanzstichtag waren 2,2 % der Kredite und Forderungen (Vorjahr: 5,9 %) im Wert gemindert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen zum überwiegenden Teil die Alexanderwerk GmbH sowie die Alexanderwerk Inc. (USA). Der Alexanderwerk-Konzern erstellt für seine überwiegend langjährigen Kunden selbst kein standardisiertes Bonitätsrating.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit in ausreichender Höhe Finanzmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes beschaffen zu können.

Ein wesentliches Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ist eine exakte Finanzplanung, welche auf Wochen-, Monats- und Jahresbasis erfolgt. Die geringe Liquiditätsdecke und die Eigenschaft des Maschinenbaus, dass Aufträge vom Alexanderwerk-Konzern vorfinanziert werden müssen, tragen dazu bei, dass der Alexanderwerk-Konzern einen erhöhten Liquiditätsbedarf hat.

Die Fälligkeiten der Zahlungsströme der wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Langfristige Finanzschulden Kurzfristige Finanzschulden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Buchwert 318.948 1.695.730 832.660 2.195.146
Cashflow 2017        
Zinsen 15.013 0 0 0
Tilgung 0 1.695.730 832.660 2.195.146
Cashflow 2018        
Zinsen 8.093 0 0 0
Tilgung 199.213 0 0 0
Cashflow 2019        
Zinsen 1.453 0 0 0
Tilgung 119.735 0 0 0

Die langfristigen Bankdarlehen betreffen die Alexanderwerk Inc. Sie haben Laufzeiten bis zum August 2019. Die Zinssätze sind fest vereinbart und betragen 3,47 % bis 4,02 %.

Der Vorstand geht aufgrund der Ergebnis- und Finanzplanung und der Auftragslage davon aus, dass die Alexanderwerk-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Geschäftsbetrieb in dem oben genannten Zeitraum nachkommen kann.

Marktrisiko

Unter Marktrisiko versteht man das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Unter Marktrisiko werden das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko sowie sonstige Preisrisiken subsumiert.

Wechselkursrisiken können aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen als auch der operativen Geschäftstätigkeit entstehen und basieren auf Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen. Zur Begrenzung des daraus entstehenden Risikos können im Bedarfsfall beispielsweise Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Swaps (Zins- und/oder Währungsswaps) eingesetzt werden.

Bei den deutschen Gesellschaften lauten finanzielle Vermögensgegenstände und Schulden nahezu ausschließlich auf €. Ebenso sind die Finanzinstrumente der amerikanischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. in ihrer funktionalen Währung denominiert. Daher ist der Alexanderwerk-Konzern keinem wesentlichen Wechselkursrisiko ausgesetzt.

Das Zinsrisiko resultiert aus Änderungen der Marktzinssätze, insbesondere bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Nach der vollständigen Tilgung der variabel verzinslichen Bankdarlehen unterliegt die Alexanderwerk AG keinem Zinsänderungsrisiko.

Sonstige Preisrisiken bestehen nicht.

3. Erläuterungen zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Konzernumsätze nach Absatzgebieten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern und zugehörigen Dienstleistungen erzielt.

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in € 2016 2015
Verkauf von Maschinen 992.633 769.427
Reparaturen 692.399 949.264
Umsatzerlöse Inland Industrie 1.685.032 1.718.691
Verkauf von Maschinen 17.490.930 14.736.213
Reparaturen 3.596.915 3.499.730
Umsatzerlöse Ausland Industrie 21.087.845 18.235.943
Gesamt 22.772.877 19.954.634

3.2 Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen

Die ausgewiesenen Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen.

3.3 Sonstige betriebliche Erträge

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in € 2016 2015
Erträge aus Nebengeschäften 318.950 344.208
Erträge aus wertberichtigten Forderungen 125.108 12.211
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.800 26.127
Entschädigungen 5.774 30.346
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 0 42.374
Übrige sonstige betriebliche Erträge 455.837 177.703
Gesamt 915.469 632.969

Die Erträge aus Nebengeschäften enthalten Zahlungen aus Untermietverhältnissen in Höhe von T€ 278 (Vorjahr: T€ 298).

3.4 Materialaufwand

In den Materialaufwendungen sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.

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in € 2016 2015
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 9.658.893 9.465.564
Aufwendungen für bezogene Leistungen 414.593 419.336
Gesamt 10.073.486 9.884.900

3.5 Personalaufwand

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in € 2016 2015
Löhne und Gehälter 5.420.519 5.163.110
Sozialabgaben 893.869 917.438
Altersvorsorge 15.143 -98.706
Gesamt 6.329.531 5.981.842

In den Sozialabgaben sind Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von € 794.216 (Vorjahr: € 507.171) enthalten ("beitragsorientierter Plan").

Durchschnittlich Beschäftigte

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2016 2015
Vorstände/Geschäftsführer 4 5
Angestellte 85 80
Auszubildende 3 3
Gesamt 92 88

3.6 Abschreibungen

In dieser Position werden Abschreibungen, die die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer darstellen, ausgewiesen.

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in € 2016 2015
Abschreibungen auf Sachanlagen 344.814 426.501
Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte 28.015 8.559
Gesamt 372.829 435.060

3.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in € 2016 2015
Sonderkosten des Vertriebs 1.257.858 920.363
Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen 700.358 684.058
Werbe- und Reisekosten 535.902 629.484
Rechts- und Beratungskosten 521.269 829.427
Aufwand Garantieleistungen 282.645 27.200
Versicherungsaufwand und Beiträge 170.675 175.348
Verwaltungsaufwendungen 146.045 252.539
Sonstige Betriebsaufwendungen 135.336 26.973
Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsausfälle 113.194 53.966
Nebenkosten Geldverkehr 110.019 89.612
Energiekosten, Wasser 101.972 143.285
KFZ-Kosten 83.207 103.212
Porto, Telefon, Internet 80.015 74.768
Aufwand aus Anlagenabgang 55.286 0
EDV-Kosten 52.178 76.355
Kursdifferenzen 39.108 47.953
Fremdpersonal 33.155 13.790
Entwicklungs- und Patentaufwendungen 30.800 29.870
Reparatur und Instandhaltung 27.394 20.683
Personalnebenkosten 27.105 35.994
Betriebsbedarf 21.258 242.718
Periodenfremde Aufwendungen 10.663 246.120
Übrige sonstige Aufwendungen 198.823 250.531
Gesamt 4.734.265 4.974.249

Die Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen betreffen Mindestleasingzahlungen.

3.8 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen betrifft die 25 %-ige Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Erläuterung 4.3).

3.9 Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen

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in € 2016 2015
Steuerzinsen 17.394 0
Kontokorrentkonten 4.580 9.243
Gesamt Zinserträge 21.974 9.243
Bankdarlehen 229.746 331.563
Aufzinsung Pensionsrückstellungen 48.809 70.671
Kontokorrentkonten 639 99.472
Übrige 51.800 80.415
Gesamt Zinsaufwendungen 330.994 582.121

3.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteueraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in € 2016 2015
Tatsächliche Ertragsteuern 1.078.971 600.785
davon periodenfremd -47.635 32.809
Latente Ertragsteuern 33.472 -35.426
Gesamt 1.112.443 565.359

Steuerliche Überleitungsrechnung

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in € 2016 2015
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.846.195 1.108.063
Steuer, die sich auf Basis des nationalen Ertragsteuersatzes ermittelt 1.268.283 365.384
Abweichung lokale Bemessungsgrundlage 6.630 32.491
Steuerfreie Gewinne -43.758 -34.898
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 59.940 88.762
Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuerforderung aktiviert wurde -141.379 118.944
Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge -47.635 33.775
Übrige Differenzen 10.362 -39.099
effektiver Steueraufwand 1.112.443 565.359
effektiver Steuersatz (in %) 28,92% 51,02%

Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung von den erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern der Gewinn- und Verlustrechnung. Die effektiven Ertragsteuern schließen die tatsächlichen Ertragsteuern und die latenten Ertragsteuern ein. Der anzuwendende Steuersatz beträgt 32,975 % und setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer von 17,15 % zusammen.

3.11 Ergebnis je Aktie

Nach IAS 33 "Earnings per share" ergibt sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie durch Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien wie folgt:

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in € 2016 2015
Konzernergebnis nach Steuern (Anteil der Aktionäre der Alexanderwerk AG) 2.733.752 542.704
Durchschnittliche gewichtete Anzahl an Aktien (Stück) 1.800.000 1.800.000
Ergebnis je Aktie 1,52 0,30

Ein abweichendes verwässertes Ergebnis je Aktie ergibt sich für das Geschäftsjahr 2016 und das Vorjahr nicht.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Immaterielle Vermögenswerte

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in € Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Entwicklungskosten Gesamt
Anschaffunqs-/ Herstellungskosten      
Stand 01.01.2016 613.754 544.780 1.158.534
Zugänge 4.610 31.781 36.391
Abgänge 32.380 274.689 307.069
Stand 31.12.2016 585.983 301.873 887.857
Abschreibungen      
Stand 01.01.2016 611.101 274.689 885.789
Zugänge 2.619 25.396 28.015
Abgänge 32.380 274.689 307.069
Stand 31.12.2016 581.339 25.396 606.736
Buchwert 31.12.2016 4.644 276.477 281.121
Buchwert 31.12.2015 2.653 270.092 272.745
Anschaffungs-/ Herstellungskosten      
Stand 01.01.2015 613.754 388.968 1.002.722
Zugänge 0 155.812 155.812
Abgänge 0 0 0
Stand 31.12.2015 613.754 544.780 1.158.534
Abschreibungen      
Stand 01.01.2015 602.542 274.689 877.230
Zugänge 8.559 0 8.559
Abgänge 0 0 0
Stand 31.12.2015 611.101 274.689 885.789
Buchwert 31.12.2015 2.653 270.092 272.745
Buchwert 31.12.2014 11.212 114.280 125.492

Die fremdbezogenen Lizenzen, Software, ähnliche Rechte und Werte sowie die aktivierten Entwicklungskosten haben bestimmbare Nutzungsdauern.

Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte wurden nicht vorgenommen.

4.2 Sachanlagen

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in € Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffunqs-/ Herstellungskosten        
Stand 01.01.2016 45.443 5.607.978 2.326.223 7.979.644
Währungsdifferenzen 0 5.181 9.703 14.884
Zugänge 0 322.156 170.260 492.415
Abgänge 4 2.702.349 545.206 3.247.559
Stand 31.12.2016 45.438 3.232.966 1.960.979 5.239.384
Abschreibungen        
Stand 01.01.2016 13.784 3.602.763 2.086.532 5.703.079
Währungsdifferenzen 0 3.609 6.367 9.976
Zugänge 2.499 260.741 81.574 344.814
Abgänge 4 2.601.814 543.806 3.145.624
Stand 31.12.2016 16.278 1.265.299 1.630.666 2.912.243
Buchwert 31.12.2016 29.160 1.967.667 330.313 2.327.140
Buchwert 31.12.2015 31.659 2.005.215 239.691 2.276.565
Anschaffungs-/ Herstellungskosten        
Stand 01.01.2015 * 45.443 5.827.297 2.320.922 8.193.662
Währungsdifferenzen 0 204.128 24.936 229.064
Zugänge 0 720.567 68.858 789.425
Abgänge * 0 1.144.015 88.493 1.232.508
Stand 31.12.2015 45.443 5.607.978 2.326.223 7.979.643
Abschreibungen        
Stand 01.01.2015 * 11.285 3.431.681 2.070.170 5.513.135
Währungsdifferenzen 0 82.793 10.726 93.519
Zugänge 2.499 343.580 80.422 426.501
Abgänge * 0 255.291 74.786 330.077
Stand 31.12.2015 13.784 3.602.763 2.086.532 5.703.078
Buchwert 31.12.2015 31.659 2.005.215 239.691 2.276.565
Buchwert 31.12.2014 34.158 2.395.617 250.752 2.680.527

* angepasst

Für die von einer Bank zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Sachanlagen im Wert von T€ 687 (Vorjahr: T€ 900).

Der Alexanderwerk-Konzern vermietet Maschinen im Operating-Leasing. Die Maschinen, bei denen eine Vermietungsabsicht besteht, werden im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Zum 31.12.2016 sind 3 (Vorjahr: 2) Maschinen über Laufzeiten bis Mai 2017 (Vorjahr: bis September 2016) vermietet. Die zum 31.12.2016 erwarteten zukünftigen Mindestleasingzahlungen betragen T€ 85 (Vorjahr: T€ 94). Die Mindestleasingzahlungen werden wie im Vorjahr vollständig innerhalb eines Jahres erwartet.

4.3 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Der Posten betrifft die Anteile an der Alexanderwerk Produktions GmbH und hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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in € 2016 2015
Stand am 1.1. 445.568 366.144
Anteiliges Ergebnis 146.312 79.424
Equitywert 591.880 445.568

Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Alexanderwerk Produktions GmbH sind nachfolgend dargestellt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen der in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Langfristige Vermögenswerte 2.119.414 1.139.335
Kurzfristige Vermögenswerte 1.964.184 2.044.767
Langfristige Schulden 800.000 0
Kurzfristige Schulden 990.304 1.519.964
Eigenkapital 2.293.294 1.664.138
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in € 2016 2015
Umsatzerlöse 4.812.604 4.360.548
Jahresüberschuss 629.155 317.696

Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH im Konzernabschluss:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 2.293.294 1.664.138
Geschäfts- oder Firmenwert 29.533 29.533
Beteiligungsquote des Konzerns 25,00% 25,00%
Equitywert 591.880 445.568

Dividenden wurden weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr gezahlt.

4.4 Aktive latente Steuern, passive latente Steuern und Rückstellungen für laufende Ertragsteuern

Zum Bilanzstichtag verfügt die Alexanderwerk AG über steuerliche Verlustvorträge zur Körperschaftsteuer in Höhe von € 3,0 Mio. und zur Gewerbesteuer in Höhe von € 2,2 Mio. (Vorjahr: zur Körperschaftsteuer € 7,7 Mio. und zur Gewerbesteuer € 6,3 Mio.). Eine Aktivierung latenter Steuern wurde in dem Umfang vorgenommen, in dem hinreichend wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, gegen die die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Da derzeit für die nächsten fünf Jahre von einer Nutzung nicht ausgegangen wird, wurden keine latenten Steuern für Verlustvorträge aktiviert. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt.

Die Alexanderwerk Inc. verfügt über keine Verlustvorträge zur US-amerikanischen Körperschaftsteuer.

Latente Steuererstattungsansprüche und - schulden

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in € 2016 2015
Latente Steueransprüche 735.315 433.899
Latente Steuerschulden -557.045 -258.571
Gesamt 178.270 175.328

Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen aus folgenden Sachverhalten:

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2016
in €
Anfangsbestand erfolgswirksam in der GuV erfasst (-) = Aufwand erfolgsneutral erfasst Endbestand
Steuerliche Verlustvorträge 71.800 -71.800 0 0
Temporäre Differenzen        
Pensionsverpflichtungen 293.834 -3.740 44.657 334.751
Entwicklungskosten -89.436 -1.732 0 -91.168
Sachanlagen 68.265 -50.911 0 17.354
Vorräte -169.135 86.468 0 -82.667
  103.528 30.084 44.657 178.270
Gesamt 175.328 -41.716 44.657 178.270
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2015
in €
Anfangsbestand* erfolgswirksam in der GuV erfasst (-) = Aufwand erfolgsneutral erfasst Endbestand
Steuerliche Verlustvorträge 119.700 -47.900 0 71.800
Temporäre Differenzen        
Pensionsverpflichtungen 345.367 -16.556 -34.977 293.834
Finanzierungsleasing 13.023 -13.023 0 0
Entwicklungskosten -38.057 -51.379 0 -89.436
Percentage-of-Completion -121.436 121.436 0 0
Sachanlagen 23.017 75.043 -29.795 68.265
Vorräte -136.940 -32.195 0 -169.135
  84.974 83.326 -64.772 103.528
Gesamt 204.674 35.426 -64.772 175.328

* angepasst

Die Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurde mit € 44.657 (Vorjahr: € 34.977) erfolgsneutral im sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

4.5 Vorräte

Die Vorräte des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 387.160 423.594
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 4.646.325 3.322.780
Fertige Erzeugnisse 709.358 625.024
Geleistete Anzahlungen 80.075 25.344
Gesamt 5.822.918 4.396.742

Die Wertminderung auf Vorräte setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 12.191 10.157
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 468.933 459.999
Fertige Erzeugnisse 372.831 423.163
Gesamt 853.955 893.319

Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit. Hiervon wurden im Geschäftsjahr € 39.000 erfolgswirksam (Vorjahr: € 109.014) erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug € 2.100.624 (Vorjahr: € 2.221.549).

Wertaufholungen sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durchgeführt worden.

Für die von den Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Vorratsvermögen in Höhe von T€ 6.758 (Vorjahr: T€ 4.397).

4.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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in € 31.12.2016 31.12.2015*
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.761.933 4.569.223
Abzüglich Wertberichtigungen 103.048 269.822
Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.658.885 4.299.401

* angepasst

Nachfolgend sind die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt:

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in € 2016 2015
Wertberichtigungen am 1.1. 269.822 359.611
Verbrauch 118.095 116.464
Auflösung (Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene Forderungen) 118.286 12.211
Zuführungen im Berichtsjahr (Aufwand für Wertberichtigungen) 69.607 38.885
Wertberichtigungen am 31.12. 103.048 269.822

In den Wertberichtigungen sind pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 40 (Vorjahr: T€ 28) enthalten. Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwendungen und Forderungsausfälle betrugen im Geschäftsjahr T€ 113 (Vorjahr: T€ 54).

Die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen zum Abschlussstichtag folgende Fälligkeitsstruktur auf:

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in € 31.12.2016 31.12.2015*
nicht fällig 4.313.770 3.027.325
überfällig bis 30 Tage 287.433 933.059
überfällig zwischen 31 und 90 Tage 97.982 308.214
überfällig zwischen 91 und 180 Tage 0 21.159
überfällig zwischen 181 und 360 Tage 0 15.121
überfällig mehr als 360 Tage 0 22.823
wertberichtigte Forderungen 62.748 241.522
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.761.933 4.569.223

* angepasst

Die im Wert geminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den folgenden Zeitbändern überfällig:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
nicht fällig 0 0
überfällig bis 30 Tage 0 0
überfällig zwischen 31 und 90 Tage 7.896 7.606
überfällig zwischen 91 und 180 Tage 3.734 10.153
überfällig zwischen 181 und 360 Tage 4.477 7.728
überfällig mehr als 360 Tage 46.641 216.034
wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 62.748 241.522

Die weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine Anzeichen auf, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dementsprechend waren keine weiteren Abwertungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert in größerem Umfang als zuvor beschrieben vorzunehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig im Wege der Globalzession an eine kreditgebende Bank abgetreten.

4.7 Forderungen an assoziierte Unternehmen

Die Forderungen an assoziierte Unternehmen betreffen Forderungen an die Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz 4.17).

4.8 Ertragsteuerforderungen

Die Ertragssteuerforderungen des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Körperschaftsteuer Vorjahre 121.176 40.982
Gewerbesteuer Vorjahre 91.556 11.100
Ausländische Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 41.568 0
Körperschaftsteueranrechnungsguthaben 1.812 3.957
Körperschaftsteuer laufendes Jahr 903 0
Gesamt 257.015 56.039

4.9 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Forderungen aus sonstigen Steuern 175.250 257.107
Rechnungsabgrenzungsposten 74.614 122.709
Übrige 17.394 148
Nichtfinanzielle Vermögenswerte 267.258 379.964
Kautionen 641.100 514.478
Übrige 52.964 45.716
Finanzielle Vermögenswerte 694.064 560.194
Gesamt 961.322 940.158

Es gibt keine Hinweise für mögliche Zahlungsausfälle.

4.10 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel setzten sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Guthaben bei Kreditinstituten 734.043 882.489
Kassenbestände 206 859
Gesamt 734.249 883.348

Die Position Zahlungsmittel stimmt unter Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen mit dem in der Kapitalflussrechnung abgegrenzten Finanzmittelfonds überein.

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind € 346.192 für Bürgschaften auf Anzahlungen und Gewährleistungen hinterlegt bzw. abgetreten und insoweit verfügungsbeschränkt.

4.11 Eigenkapital

Zur Entwicklung des Eigenkapitals des Alexanderwerk-Konzerns wird auf die Eigenkapitalveränderungs-rechnung, die Bestandteil dieses Konzernabschlusses ist, verwiesen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Stichtag € 4.680.000 (Vorjahr: € 4.680.000). Zum 31. Dezember 2016 hat die Alexanderwerk AG 1.800.000 (Vorjahr: 1.800.000) auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt zum Stichtag € 2,60 (Vorjahr: € 2,60).

Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde ein genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von € 2.340.000 durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien) gegen Bareinlage beschlossen. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 1. Dezember 2020.

WpHG-Mitteilungen nach nationalem Recht

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 ergab sich die folgende Aktionärsstruktur:

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Alexanderwerk Produktions GmbH 20,04%
Dr. Hubert-Ralph Schmitt 14,80%
Andreas Appelhagen 9,95%
Thomas Mariotti (Aufsichtsratsvorsitzender) 6,33%
Martin Dietze 6,22%
Jan Peter Arnz 5,17%
Streubesitz 37,49%
Gesamt 100,00%

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2016 sowie im Zeitraum bis zur Abschlussfertigstellung im April 2017 sind der Alexanderwerk AG die folgenden Mitteilungen bekanntgemacht worden:

Remscheid, 07.01.2016

Korrektur einer Veröffentlichung vom 30.12.2015:

Herr Manfred Teichelkamp hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland am 18.12.2015 die Schwelle von 10% unterschritten hat und an diesem Tag 6,26% (das entspricht 112.714 Stimmrechten) betragen hat. Für die Hauptversammlung am 22.12.2015 werden die Stimmrechte von Herrn Martin Dietze Herrn Manfred Teichelkamp gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Nach der Hauptversammlung beträgt der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Teichelkamp an der Alexanderwerk AG 0,04 % der Stimmrechte (das entspricht 713 Stimmrechten).

Herr Manfred Teichelkamp hat uns am 06.01.2016 mitgeteilt, dass er die Stimmrechtsmitteilung über den von ihm gehaltenen Stimmrechtsanteil von 0,04% vom 23.12.2015 zurücknimmt.

Remscheid, 12.01.2016

Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 11.01.2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 18.12.2015 über Folgendes informiert: 'Wir haben am 18. Dezember 2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Alexanderwerk Produktions GmbH an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, ISIN: DE0005032007, am 18. Dezember 2015 die Schwellen von 10%, 15% und 20% überschritten und an diesem Tag genau 20,04% (das entspricht 360.760 Stimmrechten) betragen hat. Ergänzend hierzu teilen wir Ihnen gem. § 27a Abs. 1 WpHG folgende Informationen mit: Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen und Vermögensanlagen. Wir beabsichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten streben wir derzeit nicht an. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Alexanderwerk AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik streben wir ebenfalls nicht an. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.'

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen sowie sonstige Zuzahlungen von Gesellschaftern des Konzerns. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie erfolgsneutrale Anpassungen. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

4.12 Pensionsverpflichtungen

Für die Mitarbeiter der Alexanderwerk AG existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Die Höhe der Leistungen richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Dienstjahre und einem fixen Betrag pro Dienstjahr. Die Leistungszusagen werden durch Pensionsrückstellungen finanziert.

Beitragsorientierte Altersversorgungspläne ("defined contribution plans")

Die deutschen Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, in welche die Beiträge als Teil des Einkommens eingezahlt werden. Daneben existieren Direktversicherungen bei der Alexanderwerk AG. Da nach Zahlung der Beiträge zur Altersversorgung an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaft keine weitere Verpflichtung besteht, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen werden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen in 2016 € 794.216 (Vorjahr: € 507.171).

Leistungsorientierte Altersversorgungspläne ("defined benefit plans")

In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung aller gemäß IAS 19 ermittelten Anwartschaftsbarwerte für Versorgungsansprüche unter Berücksichtigung künftiger Rentensteigerungen (defined benefit obligation) dargestellt:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Barwert der Versorgungsansprüche am Anfang des Geschäftsjahres 2.097.052 2.268.165
Laufender Dienstzeitaufwand 6.654 7.750
Zinsaufwendungen 48.809 70.671
Rentenzahlungen -141.890 -143.463
-/+ Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 135.428 -106.071
davon erfahrungsbedingte Gewinne/Verluste -30.432 -2.576
davon Gewinne/Verluste aus geänderten finanziellen Annahmen 165.860 -103.495
Barwert der Versorgungsansprüche am Ende des Geschäftsjahres 2.146.053 2.097.052

Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen und der Kosten zugrunde gelegten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:

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31.12.2016 31.12.2015
Diskontierungssatz zum Jahresende 1,72% 2,42%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten keine keine
langfristiger Rententrend 1,50% 1,50%
Fluktuationsrate keine keine
Berechnungsgrundlagen Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck

Für die Direktzusagen der Alexanderwerk AG besteht kein Planvermögen. Bei den Direktzusagen handelt es sich um individualvertragliche Zusagen der Gesellschaft. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 92 (Vorjahr T€ 92) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet.

Neben den Direktzusagen seitens der Alexanderwerk AG bestehen Leistungszusagen, welche durch eine Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewährt wurden. Die Unterstützungskasse hat die ihr zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel an den Konzern zurückgewährt und verfügt insoweit nicht über Planvermögen im Sinne des IAS 19; unter den Pensionsverpflichtungen wird die mittelbare Verpflichtung mit ihrem vollen Barwert ausgewiesen. Eine Konsolidierung der Unterstützungskasse erfolgt nicht.

Die Unterstützungskasse sieht eine lebenslängliche Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und Frauen, eine vorzeitige lebenslängliche Altersrente bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Invalidenrente in Höhe des jeweils erreichten Anspruchs ab Eintritt einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des vorgesehenen Pensionsalters sowie eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von € 15,34 monatlich vor. Die Höhe der Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres beträgt für jedes Dienstjahr € 1,07 monatlich, mindestens jedoch € 15,34 monatlich. Voraussetzung für die Gewährung der laufenden Leistungen ist eine Wartezeit von 15 Jahren. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 52 (Vorjahr: T€ 57) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet.

Der Gesamtaufwand der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Laufender Dienstzeitaufwand (Personalaufwand) 6.654 7.750
Zinsaufwendungen (Finanzergebnis) 48.809 70.671
Gesamt 55.463 78.421

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2016 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2016 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung.

Die Sensitivitätsbetrachtung wurde für den Rechnungszins und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Die angesetzten Variationsbreiten der Bewertungsannahmen wurden so gewählt, dass sich die jeweilige Annahme innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 60 bis 90 % nicht außerhalb der Bandbreite bewegt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird.

Wenn der Rechnungszins im Geschäftsjahr 2016 um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 121 niedriger (T€ 135 höher) gewesen. Wenn die Rentenanpassung um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 106 höher (T€ 98 niedriger) gewesen.

4.13 Langfristige und kurzfristige Finanzschulden

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Gesamt kurzfristig langfristig Gesamt kurzfristig langfristig
Finanzschulden 2.014.678 1.695.730 318.948 3.314.617 2.819.897 494.720

Die Finanzschulden stellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dar. Bei der Alexanderwerk Inc. sind die Finanzverbindlichkeiten durch Vermögensgegenstände der Gesellschaft (Vorräte und Sachanlagen) gesichert.

Darlehensvergabe und Besicherung erfolgten zu im Kreditgewerbe üblichen Konditionen. Siehe auch die Erläuterung 2.14.

Es bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 3.110 (Vorjahr: T€ 281).

Eine Verletzung von einer definierten Kennzahl (Eigenmittelquote) führt ebenso wie die Verletzung von anderen Verpflichtungen zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Bank. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird fortlaufend geprüft, die Verpflichtungen wurden eingehalten.

4.14 Übrige kurzfristige Rückstellungen

Die übrigen kurzfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die Beträge sind überwiegend innerhalb eines Jahres fällig.

Die übrigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt entwickelt:

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in € 31.12.2015* Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 31.12.2016
Gewährleistungen und Garantien 189.400 17.400 9.800 49.400 211.600
Gesamt 189.400 17.400 9.800 49.400 211.600

* angepasst

Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht wie im Vorjahr dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %.

4.15 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Die erhaltenen Anzahlungen enthalten die Zahlungen der Kunden für bestehende Verkaufsaufträge.

4.16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Lieferanten des Konzerns. Es bestehen verkehrsübliche Eigentumsvorbehalte.

4.17 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen enthalten ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Alexanderwerk Produktions GmbH und setzen sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 1.024.608
Darlehen 0 34.381
Gesamt 0 1.058.989

Im Berichtsjahr besteht eine Forderung an die Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz 4.7).

4.18 Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015
Gewerbesteuer laufendes Jahr 541.300 301.700
Körperschaftsteuer laufendes Jahr 450.000 424.602
Gewerbesteuer Vorjahre 406.200 14.623
Körperschaftsteuer Vorjahre 287.019 30.102
Gesamt 1.684.519 771.027

4.19 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2016 31.12.2015*
Rechnungsabgrenzungsposten 103.075 36.163
Verbindlichkeiten aus Zinsen 101.900 234.600
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer 85.429 77.532
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten 290.404 348.295
Provisionen 454.922 388.014
Verbindlichkeit aus Nachlässen beim Anlagenbau 348.470 257.000
Verbindlichkeiten für Abschluss und Hauptversammlung 254.795 286.122
Verbindlichkeiten für Boni 237.350 310.193
Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub 207.222 203.724
Ausstehende Eingangsrechnungen 158.593 278.030
Personalverpflichtungen 74.955 18.203
Guthaben von Kunden 37.803 24.180
Verpflichtung für Aufbewahrung 16.600 14.600
Übrige 114.032 80.268
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.904.742 1.860.334
Gesamt 2.195.146 2.208.629

* angepasst

5. Sonstige Angaben

5.1 Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements der Alexanderwerk AG ist die Sicherstellung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Das Konzern-Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2016 € 3.205.478 (Vorjahr: € 563.223). Damit war lediglich die Muttergesellschaft Alexanderwerk AG, nicht mehr jedoch der Konzern bilanziell überschuldet.

Der Vorstand hat für die Alexanderwerk AG einen Überschuldungsstatus erstellt. Demnach stehen dem negativen Eigenkapital ausreichend hohe stille Reserven gegenüber. Aufgrund dessen sowie einer detaillierten Planung für die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften geht der Vorstand davon aus, die Überschuldung mittelfristig beenden zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Gewinnung neuer Finanzierungsquellen weiterhin oberste Priorität im Rahmen der Sanierungsanstrengungen. Nach Abschluss der Restrukturierung wird mittelfristig wieder eine Eigenkapitalrendite mindestens in Höhe der für die Branche durchschnittlich üblichen Marktrendite von 8 bis 10 % angestrebt. Die Alexanderwerk AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.

5.2 Ergänzende Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente lassen sich den Bewertungskategorien nach IAS 39 wie folgt zuordnen:

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in € Bewertungskategorie (IAS 39) Buchwert 31.12.2016 Buchwert 31.12.2015*
Aktiva      
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LAR 4.658.885 4.299.401
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LAR 700.408 598.963
Zahlungsmittel LAR 734.249 883.348
Passiva      
Finanzverbindlichkeiten OL 2.014.678 3.314.617
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen OL 832.660 2.028.542
Sonstige finanzielle Verpflichtungen OL 1.904.742 2.919.323
Aggregiert nach Bewertungskategorie      
Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables") LAR 6.093.542 5.781.712
Finanzielle Verpflichtungen ("Other Liabilities") OL 4.752.080 8.262.482

* angepasst

Sämtliche finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben überwiegend kurze (Rest-)Laufzeiten. Deshalb entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Selbiges gilt für die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten, da diese Verbindlichkeiten marktüblich verzinst werden.

Das Nettoergebnis der Kredite und Forderungen ergibt sich aus Forderungsausfällen, Wertberichtigungen und Eingängen ausgebuchter Forderungen im Bereich der Lieferungen und Leistungen und beträgt in 2016 T€ -12 (Vorjahr: T€ 42). Gewinne/Verluste aus Währungsdifferenzen waren in 2016 und im Vorjahr unwesentlich.

5.3 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen des Alexanderwerk-Konzerns kommen der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht.

An nahestehende Unternehmen und Personen sind neben der Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung wie im Vorjahr keine Vergütungen gezahlt worden.

Mit dem assoziierten Unternehmen Alexanderwerk Produktions GmbH bestanden im Geschäftsjahr folgende Geschäftsbeziehungen:

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in € (+ = erbrachte Leistung - = empfangene Leistung) 2016 2015
Einkauf von Material -4.570.786 -3.189.950
Umlage Dienstleistungen 160.062 217.838
Miete und Mietnebenkosten 165.294 160.604
Übrige 18.418 10.819
Gesamt -4.227.012 -2.800.689

Darüber hinaus hat der Alexanderwerk-Konzern keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen unterhalten.

5.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Im Rahmen der Aufnahme einer Kreditlinie der Alexanderwerk Produktions GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe von T€ 350 und der Aufnahme eines weiteren Darlehens ebenda in Höhe von T€ 130 hat die Alexanderwerk AG in Vorjahren zwei Bürgschaften entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Gesamtwert von T€ 120 abgegeben. Aufgrund der guten Lage der Alexanderwerk Produktions GmbH rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen zu leistende Miet- und Leasingzahlungen aus Operating Leasing, die sich wie folgt zusammensetzen:

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in € 2016 2015
Fällig bis 1 Jahr 590 529
Fällig in 1 bis 5 Jahren 602 97
Fällig nach über 5 Jahren 0 0
Gesamt 1.192 626

Bei den Miet- und Leasingobjekten handelt es sich um das Gebäude des Betriebsstandortes in Remscheid, Kraftfahrzeuge und Büroausstattung. Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine wesentlichen Eventualmietzahlungen oder Verlängerungs- und Kaufoptionen.

Mit der Alexanderwerk Produktions GmbH besteht ein Untermietverhältnis bezüglich des Gebäudes am Standort Remscheid. Die entsprechenden Erträge entsprechen den unter 5.3 dargestellten Aufwendungen für Miete und Mietnebenkosten.

Die erhaltenen Miet- und Leasingzahlungen aus dem Untermietverhältnis setzen sich wie folgt zusammen:

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in € 2016 2015
Fällig bis 1 Jahr 247 108
Fällig in 1 bis 5 Jahren 247 0
Gesamt 494 108

Zusätzlich bestehen Verpflichtungen aus Materialbestellungen in Höhe von T€ 1.879 (Vorjahr: T€ 2.190), die binnen eines Jahres fällig sind.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag im Sinne von IAS 10 haben sich nicht ereignet.

5.5 Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung des Alexanderwerk-Konzerns werden die Zahlungsströme eines Geschäftsjahres gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnung) dargestellt, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Unternehmens zu liefern. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel.

Der Cashflow wird nach der indirekten Methode auf der Basis des Ergebnisses vor Ertragsteuern und Zinsen unter Berücksichtigung der Veränderungen der einzelnen Bilanzposten sowie zahlungsunwirksamer Aufwendungen und Erträge ermittelt. Effekte aus der Währungsumrechnung werden als Korrekturposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt.

Bei der Ableitung des betrieblichen Cashflows wurden ausschließlich ergebniswirksame Veränderungen der jeweiligen Bilanzposten berücksichtigt.

Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist unter der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Bezogen auf Zahlungsmittel bestehen zur Absicherung von Bürgschaften durch Dritte in Höhe von T€ 346 Verfügungsbeschränkungen durch Abtretungen.

5.6 Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung erfolgt nach den geographischen Märkten des Alexanderwerk-Konzerns und entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns. Der AlexanderwerkKonzern gliedert dementsprechend in die zwei Segmente Deutschland (Alexanderwerk GmbH und AlexanderwerkService GmbH) und USA (Alexanderwerk Inc.).

Die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften sind ausschließlich im Bereich Industriemaschinen tätig. Die interne Steuerung erfolgt indem den Leitungs- und Kontrollorganen der Gruppe für Steuerungs- und Überwachungszwecke Informationen zum Auftragsbestand und den Umsatzerlösen zur Verfügung gestellt werden.

Die Überleitung beinhaltet die Umsätze und Ergebnisbeiträge zwischen den Segmenten.

Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.

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in T€ Umsatzerlöse Segmentergebnis Auftragsbestand
2016      
Segment Deutschland 21.159 2.605 10.327
Segment USA 3.809 56 3.714
Holdinggesellschaften 0 1.324 0
Überleitung -2.195 24 -2.918
Konzern Gesamt 22.773 4.009 11.123
2015      
Segment Deutschland 18.937 658 5.977
Segment USA 4.201 462 1.300
Holdinggesellschaften 0 215 0
Überleitung -3.183 267 -952
Konzern Gesamt 19.955 1.602 6.325

Das Segmentergebnis entspricht dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit.

Wesentliche Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und zu einzelnen Ländern bestehen nicht. Das Vermögen unserer amerikanischen Tochtergesellschaft betrug zum Stichtag T€ 4.763 (Vorjahr: T€ 5.191). Davon sind langfristig T€ 1.811 (Vorjahr: T€ 2.011). Die Schulden betrugen T€ 3.258 (Vorjahr: T€ 3.743).

5.7 Corporate Governance Kodex

Die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Dezember 2016 abgegeben und auf der Internetseite der Muttergesellschaft (www.alexanderwerk.com) veröffentlicht.

5.8 Gesamtbezüge des Vorstands sowie des Aufsichtsrats

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt ab dem 1. Januar 2016 durch den alleinigen Vorstand Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster. Bis zum 31. Dezember 2015 erfolgte die Geschäftsführung durch den alleinigen Vorstand Herrn Dipl.-Ing. Alfons Schmidt, Delbrück.

Die Vergütung des Vorstands bestand im Geschäftsjahr 2016 sowie im Vorjahr aus einem Gehalt mit Nebenleistungen, einem Gehalt vergleichbaren Leistungen und einer variablen Tantieme.

Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2016:

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Fixgehalt Nebenleistungen Tantieme Gesamt
Dr. Alexander Schmidt 198.000,00 13.001,92 118.900,00 329.901,92
  198.000,00 13.001,92 118.900,00 329.901,92

Im Vorjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands:

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Fixgehalt Nebenleistungen Tantieme Gesamt
Alfons Schmidt 284.800,00 0,00 50.000,00 334.800,00
  284.800,00 0,00 50.000,00 334.800,00

Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.

Für Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Vorstände besteht eine Rückstellung von T€ 347 (Vorjahr: T€ 249). Der Personalaufwand für diesen Personenkreis betrug T€ 34 (Vorjahr: T€ 34).

Die Vergütung an den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG betrug für das Geschäftsjahr 2016 € 40.500 (Vorjahr: € 61.500). Davon sind € 22.500 (Vorjahr: € 22.500) fix und € 18.000 (Vorjahr: € 39.000) sitzungsabhängig. Eine Individualisierung der Bezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem finden sich im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts des Alexanderwerk-Konzerns.

5.9 Honorar des Abschlussprüfers

Das auf das Geschäftsjahr 2016 entfallende Honorar des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 127 (Vorjahr: T€ 102) und für sonstige Leistungen T€ 6 (Vorjahr: T€ 0) sowie für Steuerberatungsleistungen T€ 3 (Vorjahr: T€ 0). Davon betrug der Aufwand für Vorjahre T€ 16 (Vorjahr T€ 0).

5.10 Organe der Gesellschalt:

Aufsichtsrat

Aktionärsvertreter

Thomas Mariotti

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Unternehmensberater, Mainz-Kastel

VestCorp AG i. I., Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ItN Nanovation AG, Saarbrücken, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 22. Dezember 2016)

Jürgen Kullmann

(Mitglied des Aufsichtsrats)

Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach

Asian Bamboo AG i. I., Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats

Arbeitnehmervertreter:

Ronald Kroll

(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Technischer Angestellter, Remscheid

Vorstand

Dr.-Ing. Alexander Schmidt

5.11 Ergebnisverwendung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2016 weist einen Jahresüberschuss von € 924.332,93 aus. Unter Einbeziehung des Verlustvortrags von € 8.631.779,90 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 7.707.446,97. Der Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.

 

Remscheid, den 31. März 2017

Alexanderwerk AG

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid

I. Grundlagen

1. Geschäftsmodell

Der Alexanderwerk-Konzern ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie die Grundstoffindustrie. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen und ein umfangreiches Ersatzteilgeschäft.

Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert nach den in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten Ausgründungen der operativen Geschäftsbereiche mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften:

Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft in der Alexanderwerk Gruppe verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Montage und Vertrieb der Maschinen nahezu weltweit aufteilt. Ebenfalls wickelt diese Gesellschaft das beinahe globale Service- und Ersatzteilgeschäft der Gruppe ab. Diese wird in der Segmentberichterstattung im Segment "Deutschland" abgebildet. Lediglich der nordamerikanische Markt wird sowohl im Neumaschinen- als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft durch die in Montgomeryville (PA, USA) ansässige Alexanderwerk Inc. bedient. Diese bildet ein eigenes Segment "USA" in der Segmentberichterstattung.

Die Produktion der meisten mechanischen Teile erfolgt durch die Alexanderwerk Produktions GmbH, an der die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist. Die Alexanderwerk Produktions GmbH wird at equity bilanziert.

Darüber hinaus wird der Konzernkreis der Alexanderwerk AG durch drei weitere operativ inaktive Gesellschaften vervollständigt.

2. Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung nimmt aufgrund der strategischen Ausrichtung des Alexanderwerk-Konzerns eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend konzentrieren sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten, die Laboranwendungen sowie die Vertiefung des eigenen Know-Hows. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und damit nachhaltig die Total Cost of Ownership verbessern.

Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich der Alexanderwerk-Konzern auf ein gut ausgestattetes betriebseigenes Technikum stützen, in dem Prototypen erprobt und Modellprozesse abgebildet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld mit dem Kunden zusammen wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten.

Im März 2016 erhielt die Alexanderwerk GmbH vom Land Nordrhein-Westfalen die Auszeichnung "Germany at its Best NRW" im Bereich Technologie und Innovation. Damit wurden die Qualität und der Stellenwert der von Alexanderwerk entwickelten Produkte und Problemlösungen gewürdigt.

Im April 2016 erhielt die Gesellschaft darüber hinaus den "Industriepreis 2016 - Best of 2016" in der Kategorie Produktionstechnik & Maschinenbau. Ausgezeichnet wurde die Entwicklung einer WP 120 mit Automatischem Granuliersystem (AGS) und der Möglichkeit der Steuerung über Mobiltelefon bzw. Tablet PC (Easy Control).

Im Mai 2016 konnte die Alexanderwerk GmbH zudem den Zuschlag für Fördergelder über ein AiF-Förderprojekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten. Dieses auf zwei Jahre bemessene Projekt im Bereich der Walzenkompaktierung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Energie- und Umwelttechnik e. V. (IUTA) in Duisburg durchgeführt.

Ein weiterer Antrag zu einem Fördermittelprojekt mit Partnern aus Industrie und Forschung befindet sich zudem in der Vorbereitung und soll noch im Geschäftsjahr 2017 zur Prüfung eingereicht werden. Im Rahmen des Förderprojektes sollen zukunftsweisende Technologien untersucht und implementiert werden, damit auch zukünftige Anforderungen unserer Kunden durch die Produkte des Alexanderwerks erfüllt werden.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2016 war weltweit von einem moderaten Wirtschaftswachstum geprägt, was nicht zuletzt auch auf die weiter in großer Zahl vorhandenen globalen Krisenherde zurückzuführen ist, welche zu einer eher zurückhaltenden Haltung der Märkte führten. Im Berichtsjahr stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) international wie schon im Vorjahr um etwa 3,1 %. In den für die Alexanderwerk Gruppe wichtigen Exportmärkten konnte jedoch mit Ausnahme der USA weiterhin ein überproportionaler Zuwachs im Vergleich zur Weltwirtschaft beobachtet werden. So wuchsen der chinesische Markt im Jahr 2016 um 6,7 % und der indische Markt um 6,6 % während der US-amerikanische Markt lediglich um 1,6 % anstieg.

Im Euro-Raum entwickelte sich das Wirtschaftswachstum im vergangenen Geschäftsjahr mit 1,6 % eher moderat. Die europäische Wirtschaft konnte dabei in erster Linie von einer gestiegenen Konsumbereitschaft der Verbraucher profitieren. Für den deutschen Binnenmarkt, welcher in der Eurozone immer noch eine führende Rolle einnimmt, ergibt sich im Berichtsjahr immerhin noch ein solides Wachstum von etwa 1,9 %. Die bereits in den Vorjahren begonnene Erholung der deutschen Konjunktur setzte sich damit auch in 2016 weiter fort.

Der deutsche Maschinenbau hingegen erlebte im Geschäftsjahr 2016 gesamtwirtschaftlich betrachtet eine Stagnation. Der reale Umsatz der Branche wuchs im Berichtszeitraum lediglich um 1 % auf nunmehr 219 Milliarden Euro. Die Auftragseingänge gingen jedoch im selben Zeitraum real um etwa 2 % branchenweit zurück. Das ist in erster Linie auf eine vorsichtige Bestellpolitik in den anderen Euro-Partnerstaaten zurückzuführen.

2. Geschäftsverlauf

Der Alexanderwerk Konzern konnte das Geschäftsjahr 2016 mit einem guten Ergebnis beenden.

Im Bereich des Neumaschinenvertriebs konnte der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2016 von T€ 16.823 im Vorjahr auf T€ 21.925 gesteigert werden. Damit konnte Alexanderwerk einen Zuwachs von 30,3 % erzielen. Auf das Segment USA entfielen davon T€ 4.191 (Vorjahr: T€ 3.020). Der Auftragseingang im Ersatzteil- und Servicebereich konnte sich von T€ 4.632 im Vorjahr auf T€ 5.830 im Berichtsjahr erholen. Das entspricht einer relativen Steigerung von ca. 25,9 %. Auf das Segment USA, welches von Alexanderwerk Inc. betreut wird, entfielen davon T€ 2.204 (Vorjahr: T€ 1.679).

Ein hoher Anteil des im Alexanderwerk Konzern erzielten Umsatzes wurde, wie bereits in den Vorjahren auch, aus dem Export von Maschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen generiert.

Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Die mit dem operativen Kerngeschäft der Gruppe betraute Alexanderwerk GmbH konnte das Geschäftsjahr 2016 nach positivem wirtschaftlichem Verlauf mit einem guten Gesamtergebnis abschließen. Sowohl das Neumaschinen- als auch das Ersatzteil- und Servicegeschäft waren im Berichtszeitraum einem weiteren organischen Wachstum unterlegen. Durch personelle Verstärkungen durch Fachkräfte konnten Arbeitsabläufe in vielen Unternehmensbereichen weiter optimiert und Kunden wie auch Lieferanten noch intensiver betreut werden.

Im Jahr 2016 hat die auf dem amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. ebenfalls mit einem moderaten positiven Ergebnis zum Gesamterfolg im Konzern beigetragen.

Neben den beiden operativ tätigen Gesellschaften trägt auch die derzeit operativ inaktive AlexanderwerkService GmbH positiv zum Gesamtergebnis des Alexanderwerk Konzerns bei.

Das Ergebnis der Alexanderwerk Produktions GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss mit einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2016 positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen.

Die Alexanderwerk AG konnte im Geschäftsjahr 2016 ihr Gesamtergebnis durch eine konsequente Minimierung von Kosten sowie vereinnahmte Umlagen aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen und Lizenzumlagen und einer absolut höheren Umsatzbeteiligung an der Alexanderwerk GmbH deutlich von T€ ./. 125 im Vorjahr auf T€ 924 verbessern.

Die Kooperations- und Beteiligungsstrategien wurden auch in 2016 durch Vorstand und Aufsichtsrat weiter verfolgt. Gemeinsam mit starken Partnern, mit denen bereits intensive Gespräche geführt wurden, soll mittelfristig die Marktposition des Konzerns gesichert und deutlich ausgeweitet werden.

Am 28. Juni 2016 hat die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche planmäßig den vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Jahr 2015 und den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen hat.

3. Wirtschaftliche Lage des Konzerns

Alexanderwerk konnte das Geschäftsjahr 2016 mit einem deutlichen Konzernjahresüberschuss von T€ 2.734 (Vorjahr: T€ 543) abschließen. Damit setzte sich der positive Trend der wirtschaftlichen Gesundung der Alexanderwerk Gruppe auch im vergangenen Jahr fort.

Ertragslage

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 22.773, Bestandsveränderungen T€ 1.408, Eigenleistungen T€ 423) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2016 nach T€ 22.245 im Vorjahr um 10,6 % auf T€ 24.604. Auf das Segment USA entfielen T€ 3.809 vom Gesamtumsatz (Vorjahr: T€ 4.201). Das entspricht etwa 16,7 % (Vorjahr: 21,1 %) des Konzernumsatzes. Das EBIT (Earnings before interest and taxes) im Alexanderwerk Konzern konnte um T€ 2.407 auf nun T€ 4.009 gesteigert werden, davon entfielen auf das Segment USA T€ 56. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug zum Bilanzstichtag 2016 T€ 3.846 nach T€ 1.108 im Vorjahr. Damit konnten die Erwartungen an Umsatz und EBIT für das Geschäftsjahr deutlich übertroffen werden.

Der Materialaufwand im Konzern beträgt in 2016 T€ 10.073 (Vorjahr: T€ 9.885). Die Erhöhung lässt sich auf die gestiegenen Umsatzerlöse und die damit verbundene Mehrproduktion zurückführen. Die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung des Alexanderwerk Konzerns konnte jedoch im Berichtsjahr von 44,4 % im Vorjahr auf nunmehr 40,9 % gesenkt werden. Dieser Effekt ist in erster Linie auf einen veränderten Produktmix im Neumaschinengeschäft zurückzuführen. Darüber hinaus gelang es im Laufe des Geschäftsjahres 2016 die Einkaufsbedingungen zu optimieren, was sich ebenfalls positiv auf diese Kennzahl auswirkt.

Der Personalaufwand im Konzern stieg im abgelaufenen Jahr um 5,8 % von T€ 5.982 auf T€ 6.330. Hier kann man die aus dem gestiegenen Geschäft der Alexanderwerk Gruppe resultierenden Neueinstellungen an Fachkräften beziehungsweise eine unterjährige tarifliche Gehaltsanpassung als Ursache für die Erhöhung ausmachen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns konnten im Berichtszeitraum weiter gesenkt werden. Sie betrugen nach T€ 4.974 im Vorjahr nun T€ 4.734. Die Verminderung resultiert im Wesentlichen wie schon im Vorjahr daraus, dass die Rechts- und Beratungskosten weiter vermindert werden konnten.

Auch das Finanzergebnis des Konzerns konnte sich im vergangenen Jahr erholen. Hier gelang durch den Aufbau von Liquidität und die damit verbundene geringere Ausnutzung der Kreditlinien sowie die weitere Tilgung von Darlehen ein Abbau der Zinsbelastung konzernweit. Darüber hinaus konnten für zwei Kreditlinien bei einer Gesellschaft des Konsolidierungskreises verbesserte Konditionen verhandelt werden, welche sich künftig positiv auf das Finanzergebnis auswirken dürften. Absolut betrug es im Geschäftsjahr 2016 T€ ./. 163 (Vorjahr: T€ ./. 493).

Vermögens- und Finanzlage

Die Konzernbilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.034 auf T€ 15.819. Das ist im Wesentlichen auf eine Steigerung der unfertigen Erzeugnisse im Vorratsvermögen zurückzuführen, welche wiederum aus dem gestiegenen Auftragsbestand resultiert.

Die aktiven latenten Steuern im Konzern sind mit T€ 178 nahezu unverändert zum Vorjahr (T€ 175) geblieben.

Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 2.734 ergibt sich ein positives Konzerneigenkapital von T€ 3.205 (Vorjahr: T€ 563).

Das langfristige Fremdkapital des Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2016 um T€ 127 auf T€ 2.465. Hier kann die weitere Tilgung langfristiger Finanzierungen bei Alexanderwerk Inc. angeführt werden.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 bestehen im Konzern Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristige Finanzschulden) in Höhe von T€ 2.015 (Vorjahr: T€ 3.315), von denen T€ 1.696 (Vorjahr: T€ 2.820) innerhalb des Folgejahres fällig sind.

Die Liquiditätslage des Konzerns konnte sich im Geschäftsjahr 2016 durch das organische Wachstum des Gesamtgeschäftes weiter aufhellen. Die verbesserte Auftragslage führte dazu, dass die Alexanderwerk Gruppe insgesamt in der Lage war, die Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinien im Laufe des Geschäftsjahres weiter zu verringern. Insgesamt wird die Liquidität im Alexanderwerk Konzern über verschiedene Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten werden. Diese Linien waren im Jahresverlauf unterschiedlich stark beansprucht, was sich durch saisonale Schwankungen im Geschäft sowie durch die Höhe unterschiedlich verhandelter Anzahlungsbedingungen ergibt. Im Geschäftsjahr 2016 ist es gelungen, die Kreditlinien der Alexanderwerk GmbH mit der National-Bank AG wie auch der Stadtsparkasse Remscheid insgesamt auf T€ 3.000 auszubauen und über den kommenden Bilanzstichtag hinweg zu verlängern.

Um die Finanzierung auch danach weiter sicherzustellen, werden Gespräche mit neuen Kapitalgebern geführt, welche erfolgversprechend sind.

Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von weiteren finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt -konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Die Zahlungsmittel des Konzerns haben sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Sie betrugen zum Bilanzstichtag T€ 734 nach T€ 883 im Vorjahr.

Der Gesamt Cash-Flow im Alexanderwerk Konzern entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016 weiter positiv. Der Zuwachs konnte nach +T€ 587 im Vorjahr auf nunmehr +T€ 949 gesteigert werden.

4. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG

Die wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren wirtschaftlicher Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich bedingt durch den Erfolg in diesen Gesellschaften nach T€ ./. 125 im Vorjahr auf nun T€ 924 verbessert. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzgebühren, Umsatzbeteiligungen und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften.

Insgesamt konnten damit die Erwartungen an das Geschäftsjahr 2016 in der Alexanderwerk AG sogar leicht übertroffen werden.

Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse aus der internen Weiterberechnung von Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.102 (Vorjahr angepasst: T€ 1.199). Diese Erlöse wurden bis zum Geschäftsjahr 2015 in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst und werden nun, bedingt durch die erstmalige handelsrechtliche Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, in den Umsatzerlösen gezeigt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Alexanderwerk AG, zu welchen in erster Linie die zeitlich nur noch auf das Geschäftsjahr 2016 befristete, von der Ertragslage der Alexanderwerk GmbH abhängige Umsatzbeteiligung gehört, konnten nach T€ 551 im Vorjahr auf nun T€ 1.599 gesteigert werden.

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig durch handelsrechtliche Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes die auf die obengenannte innerbetriebliche Weiterverrechnung entfallenen Aufwendungen der Gesellschaft erfasst. Diese betrugen im Berichtszeitraum T€ 432 nach T€ 481 im Vorjahr.

Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 468 etwas höher als im Vorjahr (T€ 445). Dies kann unter anderem auf die unterjährige Umsetzung des Tarifabschlusses im nordrheinwestfälischen Maschinenbau zurückgeführt werden, welche eine Entgeltsteigerung von 2,8 % vorsah.

Die Alexanderwerk AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 unverändert im Durchschnitt fünf Mitarbeiter ohne Organe der Gesellschaft.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 224 auf T€ 496 resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Gesellschaft ihre bereits in den Vorjahren begonnene Politik der Kostenoptimierung weiter erfolgreich fortsetzen konnte. Wesentliche Anteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 238), welche nochmals gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden konnten, Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung (T€ 50), Kosten für die Tätigkeit des Aufsichtsrates (T€ 40) sowie bezogene Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen aus dem Konzernverbund (T€ 35).

Das Finanzergebnis der Gesellschaft hat sich mit T€ ./. 169 nach T€ ./. 205 im Vorjahr leicht verbessert. Dies gelang durch die weitere Tilgung der Darlehen von Tochtergesellschaften.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Alexanderwerk AG ist - bereinigt um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag - gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.442 auf T€ 3.847 gestiegen. Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögenswerte der Alexanderwerk AG schließen im Berichtszeitraum mit T€ 1.062 nahezu unverändert zum Vorjahr ab. Ihr Anteil an der bereinigten Bilanzsumme beträgt nun 27,6 %.

Die Sachanlagen haben sich aufgrund von planmäßigen Abschreibungen auf T€ 31 (Vorjahr: T€ 33) vermindert. Die Finanzanlagen blieben unverändert. Nennenswerte Investitionen wurden nicht getätigt.

Das Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich nach T€ 1.336 im Vorjahr auf nun T€ 2.781 mehr als verdoppelt. Dieser Effekt ist im Wesentlichen auf die höhere Abführung aus dem Unternehmensvertrag mit der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH zurückzuführen, welche durch einen deutlichen Jahresüberschuss erzielt werden konnte. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtszeitraum durch zusätzliche Hinterlegung von Versicherungskautionen um T€ 60 auf T€ 618.

Nach Berücksichtigung des Jahresüberschusses von T€ 924 (Vorjahr T€ ./. 125) ergibt sich weiterhin eine handelsbilanzielle Überschuldung in Höhe von T€ 1.325 (Vorjahr T€ 2.249), welche mittelfristig bei weiterhin positivem Geschäftsverlauf überwunden werden kann. Deshalb geht der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat von einer positiven Fortbestehensprognose aus.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2016 von T€ 484 im Vorjahr auf T€ 395 weiter verringert.

Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG sind im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um T€ 427 auf T€ 3.674 gestiegen. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 79 (Vorjahr: T€ 323) weiter verringert werden konnten, haben sich die Verbindlichkeiten bei Unternehmen aus dem Konzernverbund auf T€ 3.120 (Vorjahr: T€ 2.429) erhöht. Die Sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit T€ 475 (Vorjahr: T€ 495) auf Vorjahresniveau. Sie resultierten im Wesentlichen aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt.

Die Finanzierung der Alexanderwerk AG erfolgt in erster Linie durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Alexanderwerk Holding. Hier verfügt die Alexanderwerk GmbH über zwei Kreditlinien, welche im November 2016 ausgebaut und über den folgenden Bilanzstichtag hinaus verlängert werden konnten.

5. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess.

Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation im Alexanderwerk über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse).

In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und Maßnahmen zu einer etwaigen Korrektur (z.B. durch den Vertrieb) eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Fore Cast Rechnungen).

Alexanderwerk arbeitet derzeit nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

III. Nachtragsbericht

Sonstige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Auswirkungen auf die im Konzern- oder Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, lagen nicht vor.

IV. Prognosebericht

Die Märkte Europa, Asien und Nordamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 92 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften. In Asien gehen wir auch weiterhin von einem Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Das in 2015 neu gegründete und Anfang 2016 in Betrieb gegangene Representative Office in Shanghai trägt bereits jetzt positiv zur Stärkung der Marktposition in China bei.

Nach dem überdurchschnittlich positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2016 mit einem guten Gesamtergebnis planen wir für das Jahr 2017 mit einem gegenüber 2016 deutlich geringeren Konzernjahresüberschuss, welcher jedoch planmäßig im Vergleich zur ursprünglichen Planung für 2016 höher ausfallen wird. Dabei verbleibt die Gesamtleistung einschließlich Bestandsveränderungen auf dem Niveau von 2016. Das Erreichen der Planung setzt voraus, dass sich die bereits in den vergangenen Jahren begonnene wirtschaftliche Entwicklung bei den Tochtergesellschaften, speziell die Entwicklung des Auftragseingangs, welcher dann zu Umsatz führt, weiter fortsetzt und nicht durch unerwartete Einflüsse beeinträchtigt wird. Entscheidend für die Zielerreichung sind dabei wie in der Vergangenheit die Auslieferungssituation im 4. Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres sowie mögliche kurzfristige Sondereffekte, welche in unserer Planung derzeit noch nicht berücksichtigt sind. Nach derzeitigem Stand sind der Geschäftsleitung solche Sondereffekte, welche das Ergebnis in 2017 eintrüben könnten, nicht bekannt, sodass man davon ausgehen kann, dass sich der Umsatz und das daraus folgende EBIT auch in 2017 planmäßig entwickeln können und damit die Liquiditätssituation im Konzern in 2017 positiv beeinflussen werden.

Das Ergebnis der Alexanderwerk AG als Führungsholding hängt von der Möglichkeit ab, die Gewinne der Tochtergesellschaften, insbesondere der Alexanderwerk GmbH zeitgleich vereinnahmen zu können. Wenn dies für 2017 durch vertragliche Regelungen ermöglicht wird, erwarten wir ein Ergebnis mindestens auf Höhe des Vorjahresniveaus, ansonsten einen Jahresfehlbetrag.

Unsere Aktivitäten sind weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den Schlüsselmärkten.

V. Chancen- und Risikobericht

Risiken und Risikomanagement

Der Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den bestandsgefährdenden Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung der Liquidität'; andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und den Alexanderwerk Konzern demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung.

Im Zuge laufender Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahe stehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen vereinbart. Die Ergebnisse werden laufend protokolliert und deren Umsetzung bei den nächsten Treffen überprüft. Im Geschäftsjahr 2016 wurde darüber hinaus ein Risikomanagement-Handbuch erarbeitet. Die laufende Bewertung und Dokumentation der erfassten Risiken wird im Laufe des Geschäftsjahres 2017 implementiert werden.

Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein entsprechender Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management entsprechend der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So erfassen und bewerten wir Risiken monatlich durch die jeweiligen Geschäftsführungen und spiegeln diese im Risikocontrolling dem Vorstand wider. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation bestandsgefährdender Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt.

Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen können.

Gesamtwirtschaftliche und Branchenrisiken und -chancen

Mögliche Risiken für die künftige Entwicklung des Alexanderwerk Konzerns resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den relevanten Märkten, insbesondere in Osteuropa, Asien und den USA.

Durch die Wahl von Herrn Trump zum neuen Präsidenten der USA im November 2016 haben die Vereinigten Staaten von Amerika eine handelspolitische Situation geschaffen, welche sich in der Zukunft durchaus negativ auf Exportgeschäfte in diese Region auswirken könnte. Diese Entwicklung ist aufgrund des nicht unwesentlichen Geschäftes der Alexanderwerk Gruppe auf dem nordamerikanischen Markt als Risiko einzustufen, falls die US-amerikanische Regierung ihre Ankündigungen von möglichen Handelsembargos umsetzen und Zölle auf Importe aus europäischen Ländern erheben sollte.

Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen. Die operativen Gesellschaften sind weltweit aktiv, wobei der nordamerikanische Markt durch die Alexanderwerk Inc. bearbeitet und beliefert wird.

Besondere Chancen sehen wir im Auf- und Ausbau unserer lokalen Präsenzen in Asien und Amerika. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition in diesem Bereich positiv beeinflussen und nachhaltig stärken.

Technologische Chancen sehen wir vor allem im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Diese helfen der Alexanderwerk Gruppe auch zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden.

Auftrags- und Beschaffungsrisiken

Der wesentliche Teil des Geschäftes des Alexanderwerk Konzerns ist das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Die kontinuierliche Neukundenakquise sichert weiterhin ein nachhaltiges Wachstum.

Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Mögliche Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten sowie einer Qualifizierung neuer Lieferanten begegnet.

Technik- und Anlagenrisiken

Technische Risiken können sich aus der technologischen Komplexität der Projekte ergeben. Hierzu gibt es stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden. Basisversuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA sowie Partnern in Asien bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden. Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Die Einbindung externer Fachinstitute sorgt zudem für eine Minimierung der Risiken. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-How der Alexanderwerk Gruppe.

Personalrisiken

Ein weiterer Schlüssel für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der Alexanderwerk Gruppe sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung.

Da in allen Geschäftsbereichen das Know-how der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall am Ende ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitssicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne sowie geeignete Weiterbildungsmaßnahmen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen im Wesentlichen Liquiditätsrisiken, daneben Ausfall- und Zinsrisiken.

Auch im Geschäftsjahr 2016 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung der Liquidität.

Den Risiken im finanziellen Bereich der Gruppe konnten durch den bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH erreichten Ausbau der Kreditlinien im November 2016 sowie durch die Nutzung der aus dem positiven Geschäftsverlauf resultierenden zusätzlichen Liquidität reduziert werden.

Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und Finanzanalyse. Darüber hinaus wird quartalweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt.

Die Kreditlinien bei den Hausbanken betrugen zum Stichtag des Berichtsjahres insgesamt T€ 3.000 und haben eine mittelfristige Laufzeit auch über den nächsten Bilanzstichtag hinaus. Bezüglich einer Anschlussfinanzierung fanden bereits umfangreiche Gespräche mit weiteren Kreditinstituten statt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft nach Beschluss durch die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 die Möglichkeit, liquide Mittel aus der Neuausgabe von 900.000 Inhaberaktien zu generieren. Diese Möglichkeit ist bis zum 1. Dezember 2020 gegeben.

Auf Grund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird wesentlich durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gemeinsam gestellt. Außerdem konnten die bestehenden Kreditlinien verlängert und ausgeweitet sowie ein moderater Liquiditätspuffer geschaffen werden. Insgesamt haben sich die Liquiditätsrisiken im Alexanderwerk Konzern damit vermindert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig.

Da die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften ausschließlich in Euro fakturieren, verbleiben mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar werden von uns zurzeit nicht vorgenommen.

Ausfallrisiken

Zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde ausgebaut.

Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in gewissen Abständen. Hier arbeitet die Alexanderwerk Gruppe mit namhaften Partnern aus der Finanzbranche zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen.

Zinsrisiken

Zinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken.

Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften.

Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt.

Bestandsgefährdende Risiken

Die Liquiditätssituation in der Alexanderwerk Gruppe konnte im vergangenen Geschäftsjahr durch ein gesundes Wachstum der operativen Gesellschaften im Konzernverbund gestärkt werden. Gleichwohl ist der Bestand der Alexanderwerk AG und des Alexanderwerk-Konzerns aufgrund des auf Konzernebene negativen Finanzmittelfonds (Liquide Mittel abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten) weiter gefährdet.

Die Liquiditätsplanungen der Gesellschaften weisen bei stabilem Geschäft im Finanzierungsverbund des Konzerns eine befriedigende Liquiditätssituation aus.

Der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns ist jedoch maßgeblich vom Erreichen unserer Umsatz- und Ertragserwartungen abhängig. Sollten sich diese entgegen unseren Erwartungen nicht realisieren lassen, ist der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns aufgrund von Zahlungsunfähigkeit gefährdet.

Aufgrund der gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Verringerung des negativen Saldos im Finanzmittelfonds gehen Vorstand und Aufsichtsrat davon aus, dass das Liquiditätsrisiko in den kommenden Geschäftsjahren minimiert werden kann.

Weitere erhebliche, bestandsgefährdende Risiken, die sich wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Alexanderwerk AG oder des Alexanderwerk Konzerns auswirken könnten, bestehen unseres Erachtens aus heutiger Sicht nicht.

Wir haben alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, die aus unserer Sicht notwendig sind, um solche Risiken rechtzeitig erkennen zu können.

Umwelt und Nachhaltigkeit

Für den Alexanderwerk Konzern ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Wir leisten deshalb seit Jahren durch laufende Fortentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Gesamtaussage

Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir in den zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in Krisenländern. Als kritisch einzuschätzen ist vor allem die Entwicklung auf dem russischen Markt, welcher durch ein bestehendes Handelsembargo beziehungsweise Instabilität im Wechselkurs sowie nationale Importregelungen geprägt ist.

Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt beziehungsweise Mechanismen zu deren Früherkennung eingerichtet.

Für Vorstand und Aufsichtsrat ist die Minimierung aller Risiken, welche die Entwicklung des Alexanderwerk Konzerns zukünftig nachhaltig beeinflussen würden, von besonderer Bedeutung und unterliegt ständiger Überwachung.

VI. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB

Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %.

Dr. Hubert-Ralph Schmitt; indirekter Anteil der Stimmrechte 14,80 %. Die Anteile werden über das von ihm kontrollierte Unternehmen Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gehalten.

Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 25 Abs. 1 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird.

Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden.

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.

Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff. AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG).

In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Dezember 2020 ein- oder mehrmalig das Kapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 2.340.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen.

Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben keine weiteren Änderungen eingetreten.

VII. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.

Der Vorstand der Alexanderwerk AG ist über einen dreieinhalbjährigen Vertrag mit sechsmonatiger Kündigungsfrist in der Gesellschaft angestellt, welcher neben einer monatlich fixen Grundvergütung auch Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige variable einjährige Tantieme enthält. Darüber hinaus ist der Vorstand über die Dauer seiner Beschäftigung zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandes aus Gründen der Gesellschaft erhält dieser eine Abfindung in Höhe seines noch ausstehenden Fixgehaltes.

Die Bezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2016 für seine Tätigkeit betrugen insgesamt € 72.000 (Fixgehalt € 48.000 sowie Tantieme € 24.000). Von den Bezügen für 2016 sind T€ 48.000 auch in 2016 ausbezahlt worden. Die Auszahlung der Tantieme ist erfolgsabhängig und in der Höhe auf einen Betrag von € 24.000 beschränkt.

Darüber hinaus erhielt Herr Dr.-Ing. Schmidt für seine Geschäftsführertätigkeit bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH eine Vergütung von insgesamt € 257.901,92 (Fixgehalt € 150.000, Nebenleistungen T€ 13.001,92 sowie Tantieme T€ 94.900). Von den Bezügen für 2016 sind € 163.001,92 auch in 2016 ausbezahlt worden, während € 29.832,38 für das Vorjahr 2015 in 2016 ausbezahlt wurden. Die Höhe der Tantieme ist relativ an das betriebliche Ergebnis der Gesellschaft geknüpft und ist der Höhe nach unbeschränkt.

Die Bezüge des ehemaligen Alleinvorstandes Herr Alfons Schmidt für das Geschäftsjahr 2015 betrugen € 334.800 (Fixgehalt € 284.800 und Tantieme T€ 50.000).

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung (§ 17) geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und setzt sich aus einer Grundvergütung sowie einem sitzungsabhängigen Teil zusammen.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von € 5.000 pro Jahr zuzüglich einer sitzungsabhängigen Vergütung von € 1.000 pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält die doppelte fixe Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende die anderthalbfache fixe Vergütung.

Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben in 2015 und 2016 jeweils folgende Vergütungen erhalten:

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2016 2015
Thomas Mariotti (Vorsitzender) € 16.000 € 23.000
Ronald Kroll (stellvertretender Vorsitzender) € 13.500 € 20.500
Jürgen Kullmann € 11.000 € 18.000

Des Weiteren werden den Aufsichtsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehende Auslagen entsprechend durch die Gesellschaft vergütet.

Weitere Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Anhang zu finden.

Für ehemalige Vorstände und Ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr T€ 34 (Vorjahr: T€ 34) an Pensionen ausgezahlt. Darüber hinaus besteht für Folgezahlungen eine Rückstellung von T€ 347 (Vorjahr: T€ 249).

VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Nach Maßgabe des "Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen:

Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat zum 30. Juni 2017 bei 0% liegt.

Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG zum 30. Juni 2017 bei 0 % liegt.

Zurzeit gibt es im Alexanderwerk Konzern zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands (Geschäftsführung), die gegenwärtig aus 11 Mitgliedern besteht. Der Konzern definiert dabei "Führungspositionen" umfangreicher als das Gesetz: Bei der Alexanderwerk Gruppe fallen z.B. auch Teamleiterposten darunter - im Gesetz nicht. Der Vorstand hat sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung am 30. September 2015 das Ziel gesetzt, zum 30. Juni 2017 einen Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 17 % beizubehalten und in der zweiten Führungsebene auf 16 % anzuheben. Darüber hinaus sind im Alexanderwerk Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene mit Frauen besetzt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Alexanderwerk Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Angesichts seiner Größe hat der Aufsichtsrat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet; alle Themen werden im Plenum beraten.

Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass (a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sicherstellen und (b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleisten.

Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung.

Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht.

IX. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest.

Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands.

Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens.

Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe sowie auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt.

Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk GmbH, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor.

Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaft erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer.

Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters.

Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung.

Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht.

X. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skontofristen gezahlt.

Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.

 

Remscheid, den 31. März 2017

Alexanderwerk AG

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort wird in Abschnitt V. Chancen- und Risikobericht, Unterabschnitt Bestandsgefährdende Risiken, erläutert, dass der Bestand der Alexanderwerk AG und des Alexanderwerk Konzerns aufgrund des auf Konzernebene negativen Finanzmittelfonds (Liquide Mittel abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten) weiter gefährdet ist. Die Liquiditätsplanungen der Gesellschaften weisen bei stabilem Geschäft im Finanzierungsverbund des Konzerns eine befriedigende Liquiditätssituation aus. Der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns ist jedoch maßgeblich vom Erreichen der Umsatz- und Ertragserwartungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Sollten sich diese entgegen den Erwartungen der gesetzlichen Vertreter nicht realisieren lassen, ist der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns aufgrund von Zahlungsunfähigkeit gefährdet.

 

Essen, 31. März 2017

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer

gez. Barhold, Wirtschaftsprüfer

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern.

Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 2.3.3, dass die Gesellschaft den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmittel (z.B. Internet) ermöglichen soll. Die Gesellschaft entspricht dieser Empfehlung im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten nicht, die aus Sicht des Vorstands außer Verhältnis zu der Größe der Gesellschaft stehen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 3.8, in Haftpflichtversicherungen, die ein Unternehmen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abschließt, (sog. Directors and Officers Liability Insurances - D&O) einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens zu vereinbaren. Hinsichtlich der Vereinbarung eines Selbstbehalts ist die ALEXANDERWERK AG nicht der Auffassung, dass dies das Engagement und die Verantwortungspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verbessern würde und sieht daher von entsprechenden Regelungen ab.

Nach Ziff. 4.2.1. des Kodex soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Der Vorstand der Gesellschaft besteht nur aus einer Person, weil dies aus Sicht des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft hinreichend erscheint.

Gemäß Ziffer 4.2.2 soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Schon vor Inkrafttreten dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat bei Abschluss der Vorstandsverträge stets gem. § 87 Aktiengesetz dafür Sorge getragen, dass die Gesamtbezüge des Vorstands angemessen sind. Unter Angemessenheit versteht der Aufsichtsrat zunächst, dass die Vorstandsvergütung die übliche Vergütung nicht ohne Grund übersteigt. Auch "vertikal" wurde eine angemessene Vergütung auch im Vergleich zum Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der ALEXANDERWERK AG festgelegt. Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG führt einen weiteren Gehaltsvergleich gem. Ziffer 4.2.2. nicht durch, da er hierfür hinsichtlich der bereits vorhandenen adäquaten Gestaltung der Vergütungsstrukturen keine Notwendigkeit sieht.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen soll, wobei für die variablen Vergütungsbestandteile bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein sollen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben (4.2.3). Die Vereinbarungen über die variable Vergütung des Vorstands der ALEXANDERWERK AG enthalten keine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Die variable Vergütung wird für den Vorstand durch den Aufsichtsrat jährlich neu festgelegt. Auf diese Weise werden eine enge Verbindung zu den aktuellen Geschäftsentwicklungen und eine Optimierung von Anreiz- und Risikowirkung der variablen Vergütung auch zu schlechten Zeiten des Unternehmens angestrebt. Als kennzahlenbasiertes Erfolgsziel wird u.a. das Ergebnis vor Steuern (EBT) herangezogen. Den durch den Kodex empfohlenen Begrenzungen wird dabei entsprochen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.5 die Darstellung der Vorstandsbezüge nach spezifischen, in der Anlage des Kodex vorgegebenen Mustertabellen, vorzunehmen. Die ALEXANDERWERK AG wird unverändert die Vorstandsvergütung entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften offenlegen. Sie behält sich jedoch vor, eine Darstellung in geeigneter Form vorzunehmen, die von den Mustertabellen des Kodex abweicht.

Der Aufsichtsrat soll Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder (5.1.2.) und seine Mitglieder (5.4.1.) sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (5.4.1.) definieren. Der Aufsichtsrat verzichtet darauf, Altersgrenzen festzulegen, weil zum einen die Personen aufgrund ihrer Kenntnisse, Eignungen und Kompetenzen berufen werden und zum anderen vor dem Hintergrund der gegebenen Altersstrukturen derzeit keine Notwendigkeit für eine Begrenzung gesehen wird. Auch auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer seiner Mitglieder verzichtet der Aufsichtsrat, um ungehindert auf die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zurückgreifen zu können.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gibt (5.1.3). Der Aufsichtsrat hat sich keine Geschäftsordnung gegeben, da er diese bei einer Zahl von 3 Aufsichtsratsmitgliedern für entbehrlich erachtet.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen (5.3). In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kodex weiter, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll (Ziff. 5.2.). Der Aufsichtsrat der ALEXANDER WERK AG hat keine Ausschüsse gebildet, weil er der Auffassung ist, dass bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Denn jeder Ausschuss müsste notwendigerweise aus allen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen.

Der deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.1, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG haben sich entschieden, eine Abweichung von dieser Regelung zur Bewahrung der Rechtssicherheit vorzunehmen. Der Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung der ALEXANDERWERK AG nicht konkret genug, welche Beziehungen der einzelnen Kandidaten in welcher Detailliertheit bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Angabepflichten gem. §§ 124 Abs.3, S.4 und 125 Abs.1, S.5 genügen aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat dem Informationsbedürfnis der Aktionäre. Zukünftig ist aber abzuwägen, ob freiwillig zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden, ungebunden an die Empfehlungen des Kodex.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt gem. Ziffer 5.4.3 Satz 3, dass den Aktionären die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gegeben werden sollen. Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben. Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden ist nach § 107 Abs. 1 AktG Angelegenheit des Aufsichtsrats. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine vorherige Bekanntgabe des beabsichtigten Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz Auswirkungen auf das Wahlverhalten seitens der Aktionäre haben und somit indirekt Einfluss auf den durch den Aufsichtsrat zu wählenden Vorsitzenden nehmen kann.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass (über die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung und Veröffentlichung von Geschäften in Aktien der Gesellschaft hinaus) von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente angegeben wird, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht angegeben werden (6.2). Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, sondern beschränkt sich bei den Mitteilungen von Geschäften von Führungspersonen auf die gesetzlichen Offenlegungspflichten gem. § 15a WpHG bzw. seit dem 02.07.2016 gem. Art. 19 MAR. Diese Regelung ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ausreichend, um den internationalen Transparenzrichtlinien zu entsprechen. Von einer genaueren Aufschlüsselung der Anteilsbesitze sehen Vorstand und Aufsichtsrat ab.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, einen Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums zu veröffentlichen (7.1.2). Aufgrund ihrer Notierung im regulierten Markt der Börsen Düsseldorf und Berlin ist die ALEXANDERWERK AG bereits gesetzlich zur Einhaltung von Veröffentlichungsfristen (Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts binnen 4 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres und Halbjahresfinanzbericht binnen 3 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums) verpflichtet, welche die Gesellschaft als ausreichend für eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit und Ihrer Aktionäre erachtet. Ein zusätzlicher Zeitdruck durch die Einhaltung der vom Kodex empfohlenen und über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Fristen soll vermieden werden.

Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.

 

Remscheid, den 12. Dezember 2016

Der Vorstand

Dr. Alexander Schmidt, Vorstand

Der Aufsichtsrat

Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben den alltäglichen Herausforderungen des Geschäftsjahres 2016 haben wir positive Dinge erreichen können: Zum ersten Mal seit vielen Jahren wurde der Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2015 sowie auch der Halbjahresabschluss zum 30.06.2016 innerhalb der gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und veröffentlicht. Alexanderwerk wurde im März vom Land NRW mit der Auszeichnung "Germany at its best" ausgezeichnet und erhielt einen Monat später für seine fortschrittlichen Industrieprodukte den Industriepreis "Best of 2016". Die deutlich über dem Vorjahr liegende Auftragslage zeigt, dass Alexanderwerk-Technik auf dem Markt - insbesondere von den großen Branchenführern - gefragt ist. Das diesjährige für uns außergewöhnlich positive Konzernergebnis bestätigt uns, den begonnenen Weg konsequent fortzusetzen und somit die bilanzielle Überschuldung der Alexanderwerk AG mittelfristig abtragen zu können.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde regelmäßig und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen hat der Aufsichts-rats-Vorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstand gestanden.

Schwerpunkte der Tätigkeit

Wichtigster Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats war die Beratung und Überwachung des Vorstands bei dem Aufbau einer langfristig gesicherten Finanzierung. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Liquiditätslage und -planung unterrichten. Ein weiterer Schwerpunkt im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2016 war die Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der (fristgerechten) Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015.

Die kontinuierliche Optimierung aller Alexanderwerk-Gesellschaften sowie der potenzielle Ausbau von weiteren Handelsstützpunkten bzw. Representative Offices in Asien bildeten ebenso ein zentrales Thema in den Sitzungen und Gesprächen des Aufsichtsrats.

Aufsichtsratssitzungen

In 2016 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen, fünf Präsenzsitzungen und zwei Telefonkonferenzen, statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat an allen Sitzungen teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, dem Gang der Geschäfte, insbesondere mit der Umsatz- und Finanzlage, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands beschäftigt. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen.

Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst:

Die erste Sitzung des Jahres mit dem zum 01.01.2016 neu bestellten Vorstand, Dr. Alexander Schmidt, fand am 27. Januar 2016 statt. Nach einer rückblickenden Bewertung der Hauptversammlung aus Dezember 2015 erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat die aktuelle Geschäfts- und Liquiditätslage sowie Einzelheiten zu der Planung und der laufenden Kontrolle der Liquidität. Im Anschluss an einen ergänzenden Ausblick auf neue Projekte für das laufende Jahr wurde die Budgetplanung 2016 eingehend diskutiert und einstimmig genehmigt. Weiter stand eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Vorstand, der Sachstand zu den Kreditlinien, Personalien sowie die Beauftragung der BDO AG mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 (wie von der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 beschlossen) auf der Agenda.

In der Sitzung vom 22. April 2016 (Bilanzaufsichtsratssitzung, Teil I.) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst.

Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt und leitete das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zu.

Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. April 2016 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Aufgrund einer noch fehlenden Verzichtserklärung ("Waiver") einer kreditgebenden Bank kam der Abschlussprüfer zu dem Ergebnis, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk noch nicht erteilt werden kann. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 konnte daher unter diesen Umständen noch nicht festgestellt werden.

Im Rahmen dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat weiter mit der aktuellen Geschäftslage, der Budgetplanung, der Finanzierung der Gesellschaft und des Risikomanagements.

In seiner außerordentlichen Sitzung (Telefonkonferenz) vom 29. April 2016 (Bilanzaufsichtsratssitzung, Teil II.) lagen die vormals fehlenden Verzichtserklärungen ("Waiver") vor. Der Aufsichtsrat befasste sich sodann nochmals und abschließend mit dem Jahres- und Konzernabschluss, der mittlerweile mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen war. Sodann billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahre 2015. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ist damit festgestellt.

Auch in dieser Telefonkonferenz hat der Abschlussprüfer BDO AG an der Sitzung des Aufsichtsrats am 29. April 2016 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

In einer Telefonkonferenz vom 13. Mai 2016 fasste der Aufsichtsrat - jeweils einstimmig -folgende Beschlüsse: Der ,Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015' wird in der vorliegenden Form übernommen; die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, wird der kommenden Hauptversammlung als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vorgeschlagen; der Einberufung der Hauptversammlung nach Maßgabe des vorliegenden Entwurfs (dieser entspricht bis auf redaktionelle Änderungen der veröffentlichten Einberufung) wird zugestimmt. Im Anschluss wurden organisatorische Einzelheiten zur Hauptversammlung im Juni 2016 besprochen.

In der Sitzung vom 27. Juni 2016 hat sich der Aufsichtsrat vorbereitend zur am Folgetag anstehenden Hauptversammlung mit den aktuellsten Zahlen zu Umsatz, Auftragseingang, -bestand und zur Liquiditätslage vertraut gemacht. Alle laufenden Sachstände zum Mietverhältnis, zur Börsennotiz sowie zu Rechtsstreitigkeiten erläuterte der Vorstand ebenso ausführlich.

In seiner Sitzung vom 18. Oktober 2016 fasste der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung den einstimmigen Beschluss, die Jahres- und Konzernabschlussprüfung erneut an die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu vergeben. Anschließend informierte der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage aller Gesellschaften und erläuterte den Sachstand zu den bestehenden Kreditlinien sowie der Liquiditätslage. Das weitere Vorgehen zur genehmigten Kapitalerhöhung sowie zum zukünftigen Ertragsgenerierung innerhalb der Unternehmensgruppe wurde überlegt. Weitere Auskünfte zu dem Mietverhältnis am Standort Remscheid, laufende Rechtsstreitigkeiten, Neuheiten zur Markmissbrauchsverordnung sowie zur Personalplanung wurde dem Aufsichtsrat übermittelt.

Im Rahmen der Präsenzsitzung vom 12. Dezember 2016 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Effizienzprüfung seiner Tätigkeit und stimmte der vom Vorstand vorgelegten Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG zu. Des Weiteren informierte sich der Aufsichtsrat über den Sachstand eines potenziell neuen Standortes und ließ sich ausführlich über die aktuelle Geschäfts- und Liquiditätslage der Alexanderwerk-Gruppe informieren. Anlässlich einer entsprechenden Anfrage des Abschlussprüfers befasste sich der Aufsichtsrat mit weiteren Fragen der Corporate Governance, insbesondere in Bezug auf die Bereiche Risikomanagement und Compliance. Der Vorstand stellte daraufhin den Budgetplan 2017 vor als auch die Zeitpläne für die Jahresabschlusserstellung sowie der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG hat im Berichtsjahr keine Ausschüsse gebildet, da er der Auffassung ist, dass bei einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Da eine Beschlussfassung durch einen Ausschuss stets die Mitwirkung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern voraussetzt, müssten dem Ausschuss stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören.

Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 28. Juni 2016 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 beauftragt.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2016 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 13. April 2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 13. April 2017 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

In der Sitzung am 13. April 2017 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahre 2016 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. April 2017 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Seit der konstituierenden Sitzung vom 22. Dezember 2015 haben sich keine Veränderungen in der Zusammensetzung oder in den Aufgaben innerhalb des Aufsichtsrats ergeben.

Der Aufsichtsrat setzte sich in 2016 wie folgt zusammen:

Aktionärsvertreter

Thomas Mariotti

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Jürgen Kullmann

Arbeitnehmervertreter

Ronald Kroll

stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Veränderungen im Vorstand

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt. Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt ist seit 2014 bereits Geschäftsführer der Alexanderwerk GmbH sowie der Alexanderwerk Verwaltungs GmbH.

Entsprechenserklärung und Corporate Governance

Corporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2016 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist.

Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten.

Dank für die geleistete Arbeit

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alexanderwerk-Gruppe für die von ihnen geleistete Arbeit und ihren erfolgreichen Einsatz im Geschäftsjahr 2016.

 

Remscheid, im April 2017

Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrats