![]() Alexanderwerk AGRemscheidJahresabschluss zum 31.12.2017Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Alexanderwerk AGBilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017scroll
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017Alexanderwerk Aktiengesellschaft, RemscheidAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Alexanderwerk AG, Remscheid, (Amtsgericht Wuppertal HRB 10979) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen in Verbindung mit § 264d HGB um eine große Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig oder unverändert angewendet. Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Neben dem Jahresabschluss für die Alexanderwerk AG wird entsprechend § 315a HGB ein Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Dabei wurde von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis fünfzehn Jahren ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen soweit abnutzbar, angesetzt. Die Nutzungsdauer bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen vier und zehn Jahren. Das bewegliche Anlagevermögen wird überwiegend linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 410 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden mit den Anschaffungswerten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelabwertungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Der verwendete Steuersatz beträgt 32,975%. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in den Bilanzpositionen "Immaterielle Vermögensgegenstände", "Pensionsrückstellungen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie den latenten Steuern auf Verlustvorträge ergibt sich ein aktivischer Überhang bei den latenten Steuern. Die Alexanderwerk AG übt das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern nicht aus. Die passivischen latenten Steuern resultieren aus der Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen bei der mit zur ertragsteuerlichen Organschaft gehörenden Organgesellschaft Alexanderwerk GmbH. Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) bewertet. Dabei wurden die "Richttafeln 2005 G" (RT2005G) von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Als Rechnungszins wurde der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank zum 31. Dezember 2017 veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 7 Jahren in Höhe von 2,80 % sowie ein Rechnungszinssatz von 3,68 % für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 10 Jahren herangezogen. Als weitere Berechnungsgrundlage wurde eine erwartete Steigerung der Pensionszahlungen in Höhe von 1,50 % zugrunde gelegt. Für Lohn- und Gehaltssteigerung sowie die durchschnittliche Fluktuationsrate wurden jeweils 0,00 % zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Unter den Finanzanlagen werden Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen ausgewiesen. An der Alexanderwerk Verwaltungs GmbH, Remscheid, ist die Alexanderwerk AG zu 100 % beteiligt. Die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH wurde im Dezember 2011 gegründet, um als Komplementärgesellschaft der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zu fungieren. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag T€ 22. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017 einen Überschuss von T€ 3 erzielt. An der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, ist die Alexanderwerk AG mit einer Kommanditbeteiligung von insgesamt T€ 1.000 beteiligt. Diese wurde von der Alexanderwerk AG in Form einer Sacheinlage ihrer Beteiligungen an der Alexanderwerk GmbH (100 %), Remscheid, der Alexanderwerk-Service GmbH (100%), Remscheid und der Alexanderwerk Inc. (100%) erbracht. Die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG wurde im Dezember 2011 speziell als Holdinggesellschaft für die obengenannten operativen Beteiligungen der Alexanderwerk AG gegründet. Das Geschäftsjahr 2017 der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG schließt mit einem Verlust von T€ -2 ab. Das Eigenkapital der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG beträgt zum Bilanzstichtag 2017 T€ 898. An der Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, ist die Alexanderwerk AG zu 25 % beteiligt. Das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens zum 31. Dezember 2017 beträgt T€ 2.228 der Jahresüberschuss 2017 beträgt T€ 295. Die Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, besitzt Ihrerseits 360.760 Aktien oder 20,04% von der Alexanderwerk AG. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 7.426 (Vorjahr: T€ 2.148) betreffen die Alexanderwerk GmbH, die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH und die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG. Neben der Abführung der Alexanderwerk GmbH, resultierend aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von T€ 6.702 (Vorjahr Abführung Unternehmensbetrag: T€ 1.478), umfassen sie des Weiteren wie schon im Vorjahr Kostenbelastungen der Alexanderwerk AG in Höhe von T€ 249. Darüber hinaus existiert eine Darlehensforderung von T€ 422 (Vorjahr: T€ 421) gegen die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, die aus dem die Kommanditeinlage übersteigenden Mehrwert der eingelegten Beteiligungen resultiert und mit 2 % p. a. verzinst wird. Gegenüber der Alexanderwerk Verwaltungs GmbH existieren sonstige Forderungen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 0). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben mit Ausnahme des Darlehens wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und betreffen ausschließlich sonstige Forderungen. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt T€ 365 (Vorjahr: T€ 618) enthalten unter anderem Forderungen aus Kautionshinterlegung T€ 250 (Vorjahr: T€ 503), Barhinterlegungen T€ 88 (Vorjahr: T€ 87) sowie Forderungen gegen Finanzbehörden T€ 27 (Vorjahr: T€ 28). Ein Betrag von insgesamt T€ 338 (Vorjahr: T€ 590) hat eine Restlaufzeit von über einem Jahr. EigenkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 4.680. Es ist eingeteilt in 1.800.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,60 €/Stück am Grundkapital beteiligt. Genehmigtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde ein neues genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von € 2.340.000 durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien) gegen Bareinlage beschlossen. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 1. Dezember 2020. RückstellungenDie Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 852 (Vorjahr: T€ 874) werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Berechnung der handelsrechtlichen Rückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewandt. Als Rechnungszins wurden in 2017 3,68 % und als Rententrend 1,5 % angesetzt; als Sterbetafeln kamen die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zum Ansatz. Aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre (2,80 %) ein gemäß § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von € 55.960,00. Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 1.239 (Vorjahr: T€ 230) resultieren in Höhe von T€ 881 (Vorjahr: T€ 0) aus dem positiven Ergebnis des laufenden Jahres und über T€ 358 (Vorjahr: T€ 230) aus Nachzahlungen der inzwischen abgeschlossenen Betriebsprüfung für vorherige Geschäftsjahre. Bestehende Verlustvorträge aus Vorjahren beeinflussen die Steuerbelastung von Einkommen und vom Ertrag für das laufende Geschäftsjahr positiv. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 376 (Vorjahr: T€ 395) betreffen u.a. Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung T€ 167 (Vorjahr: T€ 179), Personalaufwand T€ 67 (Vorjahr: T€ 58) sowie voraussichtlichen Zinsaufwand für nachzuzahlende Steuern aus der laufenden Betriebsprüfung in Höhe von T€ 100 (Vorjahr: T€ 52). Verbindlichkeitenspiegelscroll
Vorjahreszahlen in Klammern Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Gesamthöhe von T€ 1.800 (Vorjahr: T€ 3.120) handelt es sich mit T€ 911 (Vorjahr: T€ 1.132) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 889 (Vorjahr: T€ 1.988) um sonstige Verbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. in Höhe von T€ 422 (Vorjahr: T€ 444) enthalten. Diese entsprechen dem Gesamtkassenvermögen des Vereins. Das Gesamtkassenvermögen entspricht dem zulässigen Kassenvermögen gem. § 4d EStG. Das Gesamtkassenvermögen liegt um T€ 429 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung. HaftungsverhältnisseDie Alexanderwerk AG haftet gemeinsam mit der Alexanderwerk-Service GmbH und der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche, welche der Nationalbank AG sowie der Stadtsparkasse Remscheid aus der Nutzung der Kreditlinien der Alexanderwerk GmbH zustehen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 waren weder die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid noch die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH bei der Nationalbank genutzt. Zum Vorjahresstichtag betrug die Gesamtinanspruchnahme beider Kreditlinien bei der Alexanderwerk GmbH noch T€ 1.503. Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen. Das Gesamtkassenvermögen der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. liegt um T€ 429 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung. Aufgrund dessen ist im Zeitablauf mit einer Inanspruchnahme hieraus zu rechnen. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 509 (Vorjahr: T€ 1.018) aus Miet- und Leasingverträgen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.267 (Vorjahr: T€ 1.101) umfassen unter anderem Lizenzerträge von T€ 360 (Vorjahr: T€ 360) und konzerninterne Kostenweiterbelastungen über T€ 907 (Vorjahr: T€ 742). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 11 (Vorjahr: T€ 1.598) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie Erträge aus der Auflösung von entfallenen Rückstellungen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen T€ 509 (Vorjahr: T€ 432). Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für konzerninterne Weiterbelastungen. Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 22 (Vorjahr: T€ 17) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 526 (Vorjahr: T€ 496) enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten T€ 224 (im Vorjahr: T€ 238), Kosten aus konzerninternen Umlagen T€ 90 (Vorjahr: T€ 78), Kosten für die Ausrichtung der Hauptversammlung T€ 59 (Vorjahr: T€ 50) sowie Kosten des Aufsichtsrats T€ 41 (Vorjahr: T€ 40). Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 90 (Vorjahr: T€ 0) resultieren aus der Ausschüttung der Alexanderwerk Produktions GmbH für das Geschäftsjahr 2016, an welcher die Gesellschaft zu 25 % beteiligt ist. Bei den Erträgen aus Gewinnabführung in Höhe von T€ 6.702 (Vorjahr: T€ 0) handelt es sich um das Ergebnis der Alexanderwerk GmbH, mit welcher die Gesellschaft am 24. Oktober 2017 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat, welcher die vollständige Abführung der Ergebnisse der Alexanderwerk GmbH bis mindestens zum 31. Dezember 2021 vorsieht. Das Zinsergebnis in Höhe von T€ -149 (Vorjahr: T€ -169) beinhaltet neben Zinsen für Steuernachzahlungen in Höhe von T€ 51 (Vorjahr: T€ 52) auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten von T€ 78 (Vorjahr: T€ 53). Dabei werden Änderungen des Abzinsungssatzes ebenfalls unter hier erfasst. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe von T€ 903 (Vorjahr: T€ 0) das laufende Geschäftsjahr 2017 sowie in Höhe von T€ 129 (Vorjahr: T€ 207) periodenfremde Steuernachzahlungen aus der inzwischen abgeschlossenen Betriebsprüfung. Sonstige AngabenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand: Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand und Geschäftsführer, Marienmünster Die Vergütungen des Geschäftsjahres 2017 teilen sich wie folgt auf: scroll
Die Gesamtvergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein. Neben der Vergütung für seine Vorstandstätigkeit erhielt Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2017 eine Vergütung als Geschäftsführer der Alexanderwerk GmbH. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen Rückstellungen in Höhe von T€ 288 (Vorjahr: T€ 240). Die als Aufwand erfassten Bezüge betrugen für den vorgenannten Personenkreis wie im Vorjahr T€ 34. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Aktionärsvertreter:Thomas Mariotti (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Unternehmensberater, Mainz-Kastel
Jürgen Kullmann (Mitglied des Aufsichtsrats) Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach
Arbeitnehmervertreter:Ronald Kroll (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) Technischer Angestellter, Remscheid Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 betrugen T€ 41 (Vorjahr: T€ 40). Davon sind T€ 23 fix und T€ 18 sitzungsabhängig. Zu den weiteren Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB verweisen wir auf die Angaben im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und UnternehmenSoweit Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt wurden, wurden die Verträge unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs zu marktüblichen Konditionen geschlossen. Angaben zum Honorar des AbschlussprüfersAuf die Angaben wird im vorliegenden Abschluss mit Hinweis auf § 285 Nr. 17 letzter Satzteil verzichtet, da die diesbezüglichen Angaben im Konzernabschluss unserer Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 enthalten sind. AnteilsbesitzNachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft zum 31.12.2017 Anteile von mehr als 20 % hält:
Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft indirekt über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zum 31.12.2017 Anteile von mehr als 20 % hält:
Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft indirekt über die Alexanderwerk GmbH, Remscheid, und die Alexanderwerk-Service GmbH, Remscheid, zum 31.12.2017 Anteile von mehr als 20 % hält:
Dabei werden 99 % der Anteile von der Alexanderwerk GmbH und 1 % der Anteile von der Alexanderwerk-Service GmbH gehalten. Fremdwährungsbeträge sind beim Eigenkapital mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und bei den Ergebnissen nach Steuern zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Stimmrechtsmeldungen der Alexanderwerk AGMeldungen nach §§ 21, 27a WpHG erfolgten im Zeitraum Januar 2017 bis März 2018 wie folgt: 1. Mitteilungen über die Veränderung von Stimmrechtsanteilen (2017) (Meldung gem. §§ 21, 27a WpHG)Remscheid, 02.08.2017Herr Andreas Appelhagen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.08.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, am 31.07.2017 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,05% (das entspricht 180.923 Stimmrechten) betragen hat. Remscheid, 08.08.2017Herr Andreas Appelhagen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 06.08.2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 31.07.2017 über Folgendes informiert: ,Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen. Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an. Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.' Remscheid, 06.12.2017Herr Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.12.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, am 29.11.2017 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 0,06% direkt (das entspricht 1.000 Stimmrechten) und zugerechnet 14,96% (das entspricht 269.340 Stimmrechten) über die Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH betragen hat. Remscheid, 06.12.2017Hr. Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.12.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, am 30.11.2017 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 0,06% direkt (das entspricht 1.000 Stimmrechten) und zugerechnet 15,13% (das entspricht 272.360 Stimmrechten) über die Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH betragen hat. Remscheid, 12.12.2017 - Korrektur einer am 06.12.2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung:Herr Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.12.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, am 30.11.2017 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 0,06% direkt (das entspricht 1.000 Stimmrechten) und zugerechnet 15,13% (das entspricht 272.360 Stimmrechten) über die Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH betragen hat. Der Grund für die Mitteilung war eine freiwillige Konzernmitteilung mit Schwellenberührung nur auf Ebene des Tochterunternehmens. Remscheid, 12.12.2017Herr Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland, mittelbar und unmittelbar die Dr. Schmitt Vermögensverwaltungs-GmbH, Hammelburg, Deutschland, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 30.11.2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 15%-Schwelle Folgendes mitgeteilt: 'Ergänzend teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 WpHG folgende Informationen mit: Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen und Vermögensanlagen. Wir beabsichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten streben wir derzeit nicht an. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Alexanderwerk AG, insbesondere in Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierungen sowie die Dividendenpolitik streben wir ebenfalls nicht an. Der Erwerb der Stimmrechte wurde aus Eigenmitteln finanziert.' 2. Mitteilungen über die Veränderung von Stimmrechtsanteilen (2018) (Meldung gem. §§ 21, 27a WpHG)Zum Zeitpunkt der Abschlussfeststellung im März 2018 lagen der Gesellschaft noch keine Meldungen zu Stimmrechtsveränderungen im Sinne der §§ 21, 27a WpHG vor. Angaben nach § 161 AktGDie jährlichen Erklärungen nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurden im Dezember 2017 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alexanderwerk.com) veröffentlicht. Angaben nach § 285 Nr. 14 HGBDie Alexanderwerk AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der Alexanderwerk AG auf. Der Jahresabschluss der Alexanderwerk AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Ergebnisverwendung der Alexanderwerk AGDer Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2017 wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von € 7.707.446,97 verrechnet, so dass sich ein Bilanzverlust von € -2.337.713,99 ergibt. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEreignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Remscheid, den 12. April 2018 Alexanderwerk AG Dr.-Ing. Alexander Schmidt - Vorstand - Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 (Anlage zum Anhang)scroll
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I. Grundlagen1. GeschäftsmodellDie Alexanderwerk-Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie die Grundstoffindustrie. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen und ein umfangreiches Ersatzteilgeschäft. Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert nach den in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten Ausgründungen der operativen Geschäftsbereiche mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften: Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft in der Alexanderwerk-Gruppe verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Montage und Vertrieb der Maschinen nahezu weltweit aufteilt. Ebenfalls wickelt diese Gesellschaft das beinahe globale Service- und Ersatzteilgeschäft der Gruppe ab. Diese wird in der Segmentberichterstattung im Segment "Deutschland" abgebildet. Lediglich der nordamerikanische Markt wird sowohl im Neumaschinen- als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft durch die in Montgomeryville (PA, USA) ansässige Alexanderwerk Inc. bedient. Diese bildet das Segment "USA" in der Segmentberichterstattung. Die Produktion der meisten mechanischen Teile erfolgt durch die Alexanderwerk Produktions GmbH, an der die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist. Die Alexanderwerk Produktions GmbH wird at equity bilanziert. Darüber hinaus wird der Konzernkreis der Alexanderwerk AG durch fünf weitere operativ inaktive Gesellschaften vervollständigt, wovon die AW Real Estate Inc. mit Sitz in Wilmington (USA) und die Alexanderwerk India Private Ltd. Mit Sitz in Mumbai, Indien, im Laufe des Geschäftsjahres 2017 neu in den Konsolidierungskreis eingetreten sind. 2. Forschung und EntwicklungDer Bereich Forschung und Entwicklung nimmt aufgrund der strategischen Ausrichtung der Alexanderwerk-Gruppe eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend konzentrieren sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten, die Laboranwendungen sowie die Vertiefung des eigenen Know-hows. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und damit für diese nachhaltig die Total Cost of Ownership verbessern. Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich die Alexanderwerk-Gruppe auf ein gut ausgestattetes, betriebseigenes Technikum stützen, in dem Prototypen erprobt und Modellprozesse abgebildet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld mit dem Kunden zusammen wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten. Neben dem bereits im Sommer 2016 gemeinsam mit dem Institut für Energie- und Umwelttechnik e. V. (IUTA), Duisburg als Kooperationspartner begonnenen AiF-Förderprojekt im Bereich der Walzenkompaktierung, welches im Dezember 2017 vorzeitig um sechs weitere Monate bis zum 31. August 2018 verlängert wurde, konnte die Alexanderwerk GmbH im Oktober 2017 die Genehmigung zur Förderung über ein weiteres AiF-Förderprojekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhalten. Dieses auf drei Jahre bemessene Projekt im Bereich der Trockengranulierung wird in enger Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Hamburg-Harburg sowie einem weiteren Industriepartner, der PARSUM GmbH aus Chemnitz, durchgeführt. Ein weiterer Antrag zu einem Fördermittelprojekt mit Partnern aus Industrie und Forschung befindet sich zudem in der Vorbereitung und soll noch im Geschäftsjahr 2018 durch einen Forschungspartner zur Prüfung eingereicht werden. Im Rahmen des Förderprojektes sollen zukunftsweisende Technologien untersucht und implementiert werden, damit auch zukünftige Anforderungen unserer Kunden durch die Produkte des Alexanderwerks erfüllt werden. Daneben werden mehrere Forschungsprojekte in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern vorangetrieben. Die im Konzernabschluss bilanzierten Posten für eigene Entwicklungen in Höhe von T€ 161 (Vorjahr: T€ 126) wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung aktivierungsfähiger Gemeinkosten angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt hier drei bis zehn Jahre. Insgesamt wurden T€ 53 (Vorjahr T€ 17) für Entwicklung aufgewandt. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen1Im Jahr 2017 konnte sich die Weltwirtschaft nach zuletzt nur moderaten Wachstumsraten in den Vorjahren erholen. Das globale Bruttoinlandsprodukt stieg in 2017 um etwa 5,2 % gegenüber dem Vorjahr, was nicht zuletzt auch auf die Öffnung von bislang durch Handelsembargos-blockierten Märkten zurückzuführen ist. Dennoch bleibt abzuwarten, ob sich dieser Trend aufgrund von neuen Handelsrestriktionen in weltweit wichtigen Volkswirtschaften in den Folgejahren fortsetzen kann. Auch in den für die AlexanderwerkGruppe wichtigen Exportmärkten konnte eine durchaus positive Entwicklung der Konjunktur beobachtet werden. In den USA stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 um 4,0 %, während auf dem asiatischen Markt in unseren Schlüsselmärkten in Indien und China weiterhin ein überproportionaler Zuwachs im Vergleich zur Weltwirtschaft zu beobachten ist. Der chinesische Markt konnte in 2017 um 6,3 % und der indische Markt sogar um 7,7 % zulegen. Auch im europäischen Wirtschaftsraum trat nach zuletzt eher moderaten Wachstumsraten in 2017 eine marginale Erholung ein. Im Euro-Raum entwickelte sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 mit 3,5 %, während die Konjunktur in der EU lediglich um 2,8 % anstieg. Damit expandierte die europäische Konjunktur in 2017 so stark wie seit zehn Jahren nicht mehr. Die europäische Wirtschaft konnte dabei weiterhin von einer gestiegenen Konsumbereitschaft der Verbraucher profitieren. Für den deutschen Binnenmarkt, welcher in der Eurozone immer noch eine führende Rolle einnimmt, ergibt sich in 2017 immerhin ein gesundes Wachstum von etwa 3,8 %. Damit liegt das inländische Bruttoinlandsprodukt zwar unter dem globalen Niveau jedoch über den regionalen Vergleichsmärkten in Europa. Auch der deutsche Maschinenbau erlebte in 2017 wirtschaftlich betrachtet ein gesundes Wachstum. Der reale Umsatz der Branche konnte nach zuletzt konservativem Aufschwung mit einem Jahreszuwachs von etwa 2,3 % auf nunmehr 224 Milliarden Euro zulegen, was nicht zuletzt auf die Exportstärke des Maschinenbaus zurückzuführen ist. Auch die Auftragseingänge der Branche zeigten sich nach moderatem Wachstum im Vorjahr 2016 im laufenden Jahr mit etwa 8 % Wachstum deutlich erholt. 2. GeschäftsverlaufDie Alexanderwerk-Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2017 mit einem sehr guten Ergebnis beenden. Der Auftragseingang der Gruppe stagnierte im Geschäftsjahr 2017 leicht. Während im Bereich des Neumaschinenvertriebs der Auftragseingang 2017 mit T€ 20.455 sogar leicht rückläufig gegenüber dem Vorjahr war, konnte der Ersatzteil- und Servicebereich noch einmal um 8,3 % auf T€ 6.316 gesteigert werden. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auch auf die besondere Situation auf einigen globalen Märkten zurückzuführen. Im Segment USA ist der Auftragseingang nach T€ 4.191 im Vorjahr auf T€ 2.411 gesunken. Bereinigt man ein im Auftragseingang 2016 enthaltendes einmaliges Großprojekt, so hat sich der US-amerikanische Markt dennoch moderat positiv entwickelt. Der Auftragseingang in den übrigen von der Alexanderwerk GmbH betreuten Märkten konnte konservativ um 0,4 % auf T€ 25.621 gesteigert werden. Der wesentliche Anteil des in der Alexanderwerk-Gruppe erzielten Umsatzes wurde, wie bereits in den Vorjahren auch, aus dem Export von Maschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen generiert. Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Die mit dem operativen Kerngeschäft der Gruppe betraute Alexanderwerk GmbH konnte das Geschäftsjahr 2017 nach positivem wirtschaftlichem Verlauf mit einem sehr guten Gesamtergebnis abschließen, welches durch den im Oktober 2017 mit der Konzernmuttergesellschaft Alexanderwerk AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag erstmals in voller Höhe im Ergebnis der AG enthalten ist. Sowohl das Neumaschinen- als auch das Ersatzteil- und Servicegeschäft waren im Berichtszeitraum einem weiteren organischen Wachstum unterlegen. Mit personellen Verstärkungen durch Fachkräfte konnten Arbeitsabläufe in vielen Unternehmensbereichen weiter optimiert und Kunden wie auch Lieferanten noch intensiver betreut werden. Im Jahr 2017 hat die auf dem US-amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. ebenfalls mit einem moderaten positiven Ergebnis zum Gesamterfolg im Konzern beigetragen. Neben den beiden operativ tätigen Gesellschaften trägt auch die derzeit operativ inaktive Alexanderwerk-Service GmbH positiv zum Gesamtergebnis der Alexanderwerk-Gruppe bei. Das Ergebnis der Alexanderwerk Produktions GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2017 mit einem moderaten Überschuss positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen. Die Alexanderwerk AG konnte im Geschäftsjahr 2017 ihr Gesamtergebnis durch eine konsequente Minimierung von Kosten sowie vereinnahmte Umlagen aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen und Lizenzumlagen und die vollständige Ergebnisabführung der Alexanderwerk GmbH deutlich von T€ 924 im Vorjahr auf T€ 5.370 verbessern. Durch das positive Ergebnis 2017 konnte die Gesellschaft die bilanzielle Überschuldung der Vorjahre beseitigen und einen moderaten Bestand an Eigenkapital aufbauen. Am 28. Juli 2017 hat die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche planmäßig den vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Jahr 2016 und den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen hat. 3. Wirtschaftliche Lage des KonzernsDie Alexanderwerk-Gruppe konnte im Geschäftsjahr 2017 den Konzernjahresüberschuss auf T€ 5.427 nach T€ 2.734 annähernd verdoppeln. Damit konnte der bereits in den Vorjahren spürbare positive Trend der wirtschaftlichen Gesundung der Alexanderwerk-Gruppe sich auch im vergangenen Jahr fortsetzen. Dennoch ist das Ergebnis des Jahres 2017 als überdurchschnittlich zu betrachten. ErtragslageDie Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 30.338, Bestandsveränderungen T€ . /. 842, Eigenleistungen T€ 223) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 nach T€ 24.604 im Vorjahr um etwa 20,8 % auf T€ 29.718. Auf das Segment USA entfielen T€ 5.610 vom Gesamtumsatz (Vorjahr: T€ 3.809). Das entspricht etwa 18,5 % (Vorjahr: 16,7 %) des Konzernumsatzes. Das EBIT (Earnings Before Interest And Taxes) im Alexanderwerk-Konzern konnte um T€ 2.808 auf nun T€ 6.817 gesteigert werden, davon entfielen auf das Segment USA T€ 259 und das neu gegründete Segment Indien T€ ./. 11. Das EBT (Earnings Before Taxes) betrug zum Bilanzstichtag 2017 T€ 6.653 nach T€ 3.846 im Vorjahr. Damit konnten die Erwartungen an Umsatz und EBIT für das Geschäftsjahr deutlich übertroffen werden. Der Materialaufwand im Konzern beträgt in 2017 T€ 10.523 (Vorjahr: T€ 10.073). Die marginale Erhöhung lässt sich auf die gestiegenen Umsatzerlöse und die damit verbundene Mehrproduktion zurückführen. Die Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung des Alexanderwerk-Konzerns konnte jedoch im Berichtsjahr von 40,9 % im Vorjahr nochmalig auf nunmehr 35,4 % gesenkt werden. Dieser Effekt ist in erster Linie auf den Produktmix im Neumaschinengeschäft zurückzuführen, welcher im Geschäftsjahr aus einem im Vergleich zum Vorjahr überproportional hohen Anteil an Großprojekten mit erhöhtem Engineeringaufwand (Personal) sowie anteilsmäßig weniger Standardmaschinen bestand. Darüber hinaus konnten im Laufe des Geschäftsjahres 2017 weitere Einkaufsbedingungen optimiert werden, welche diese Kennzahl positiv beeinflussen. Der Personalaufwand im Konzern stieg im abgelaufenen Jahr um 13,8 % von T€ 6.330 auf T€ 7.204. Hier kann man die aus dem gestiegenen Geschäft der Alexanderwerk-Gruppe resultierenden Neueinstellungen an Fachkräften beziehungsweise eine unterjährige tarifliche Gehaltsanpassung als Ursache für die Erhöhung ausmachen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Alexanderwerk-Gruppe sind nach T€ 4.734 im Vorjahr um 17,9 % auf T€ 5.582 gestiegen. Dieser Effekt resultiert unter anderem aus den korrelierend zum Umsatz gestiegenen Kosten der Warenabgabe sowie aus höherem Mietaufwand für die Anmietung der Geschäftsgebäude am Standort Remscheid. Das Finanzergebnis der Alexanderwerk-Gruppe konnte sich im vergangenen Jahr weiter erholen. Hier gelang durch den Aufbau von Liquidität und die damit verbundene geringere Ausnutzung der Kreditlinien sowie die weitere Tilgung von Darlehen ein Abbau der Zinsbelastung konzernweit. Darüber hinaus konnten für zwei Kreditlinien bei einer Gesellschaft des Konsolidierungskreises deutlich verbesserte Konditionen verhandelt werden, welche sich auch künftig positiv auf das Finanzergebnis auswirken dürften. Absolut betrug es im Geschäftsjahr 2017 T€ ./. 218 (Vorjahr: T€ ./. 309). Aus der Beteiligung der at Equity in den Konzernabschluss mit einbezogenen Alexanderwerk Produktions GmbH erhielt die Alexanderwerk-Gruppe einen Ergebnisanteil von T€ 54 (Vorjahr: T€ 146). Vermögens- und FinanzlageDie Konzernbilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.897 auf T€ 18.716. Das ist im Wesentlichen auf eine Steigerung der liquiden Mittel im Umlaufvermögen zurückzuführen, während der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen im Geschäftsjahr abgebaut werden konnte. Die aktiven latenten Steuern in der Alexanderwerk-Gruppe verringerten sich im Jahr 2017 deutlich auf T€ 129 nach T€ 178 zum Bilanzstichtag 2016. Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 5.427 ergibt sich ein positives Konzerneigenkapital von T€ 8.652 (Vorjahr: T€ 3.205). Das langfristige Fremdkapital der Alexanderwerk-Gruppe lag im Geschäftsjahr 2017 mit T€ 2.456 (Vorjahr: T€ 2.465) in etwa auf Vorjahresniveau. Im Geschäftsjahr 2017 konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristige Finanzschulden) in der Alexanderwerk-Gruppe deutlich verringert werden. Sie betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 nur noch T€ 280 (Vorjahr: T€ 2.015), von denen T€ 175 (Vorjahr: T€ 1.696) innerhalb des Folgejahres fällig sind. Die Liquiditätslage des Alexanderwerks konnte sich im Geschäftsjahr 2017 durch das organische Wachstum des Gesamtgeschäftes sowie den Aufbau von liquiden Mitteln weiter deutlich aufhellen. Die verbesserte Auftragslage führte dazu, dass die Alexanderwerk-Gruppe insgesamt die Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinien im Laufe des Geschäftsjahres sukzessive verringerte beziehungsweise in der Lage war, auf deren Nutzung vollständig zu verzichten. Insgesamt wird die Liquidität im Alexanderwerk-Konzern über verschiedene Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten werden. Zu Beginn des Jahres 2018 ist es gelungen, die über insgesamt T€ 3.000 bestehenden Kreditlinien der Alexanderwerk GmbH mit der Nationalbank AG wie auch der Stadtsparkasse Remscheid unbefristet zu verlängern. Um die Finanzierung auch danach weiter sicherzustellen, werden Gespräche mit neuen Kapitalgebern geführt, welche erfolgversprechend sind. Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von weiteren finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt -konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Zahlungsmittel der Alexanderwerk-Gruppe konnten im Geschäftsjahr 2017 von T€ 734 zum 31.12.2016 auf T€ 6.101 zum Bilanzstichtag deutlich ausgebaut werden. Der Gesamt Cash-Flow im Alexanderwerk-Konzern entwickelte sich im Geschäftsjahr 2017 weiter positiv. Der Zuwachs konnte nach +T€ 949 im Vorjahr auf nunmehr +T€ 6.909 deutlich gesteigert werden. 4. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AGDie wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren ökonomischer Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich deutlich verbessert. Bedingt durch den Erfolg in diesen Gesellschaften und den im Oktober 2017 mit der Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, welcher die vollständige Abführung des Jahresergebnisses der Alexanderwerk GmbH an die Alexanderwerk AG vorsieht, ist der Jahresüberschuss nach T€ 924 im Vorjahr auf nun T€ 5.370 angestiegen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzgebühren und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften. Insgesamt konnten damit die Erwartungen an das Geschäftsjahr 2017 in der Alexanderwerk AG übertroffen werden. ErtragslageDie Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse aus der internen Weiterberechnung von Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.267 (Vorjahr: T€ 1.102). Die sonstigen betrieblichen Erträge der Alexanderwerk AG betragen, nach dem Auslaufen der befristeten, von der Ertragslage der Alexanderwerk GmbH abhängigen Umsatzbeteiligung, im laufenden Geschäftsjahr T€ 10 nach T€ 1.599 im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und aus abgeschriebenen Forderungen. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die auf die obengenannte innerbetriebliche Weiterverrechnung entfallenen Aufwendungen der Gesellschaft erfasst. Diese betrugen im Berichtszeitraum T€ 509 nach T€ 432 im Vorjahr. Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 482 etwas höher als im Vorjahr (T€ 468). Dies kann unter anderem auf die unterjährige Umsetzung des Tarifabschlusses im nordrheinwestfälischen Maschinenbau zurückgeführt werden, welche eine Entgeltsteigerung von 2,0 % vorsah. Die Alexanderwerk AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 unverändert im Durchschnitt fünf Mitarbeiter ohne Organe der Gesellschaft. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen nach T€ 496 im Vorjahr leicht auf T€ 526 an. Dieser Effekt resultiert in erster Linie aus wirtschaftlich notwendigen Anpassungen der internen Umlagen für Dienstleistungen und Infrastruktur im Verwaltungsbereich. Wesentliche Anteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 223), welche nochmals gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden konnten, bezogene Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen aus dem Konzernverbund (T€ 62), Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung (T€ 58) sowie Kosten für die Tätigkeit des Aufsichtsrates (T€ 41). Aus einer Ausschüttung der Alexanderwerk Produktions GmbH konnte die Gesellschaft T€ 90 Beteiligungserträge generieren. Der Ertrag aus dem erstmals im Geschäftsjahr 2017 angewandten Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH betrug T€ 6.702. Das Zinsergebnis der Gesellschaft hat sich mit T€ ./. 149 nach T€ ./. 169 im Vorjahr weiter verbessert. Dies gelang durch die inzwischen vollständige Tilgung der Darlehen von Tochtergesellschaften. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme der Alexanderwerk AG ist gegenüber dem Vorjahr deutlich auf T€ 8.938 angestiegen. Durch das positive Ergebnis in 2017 gelang es, die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu überwinden und ein bilanzielles Eigenkapital von nunmehr T€ 4.045 aufzubauen. Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögenswerte der Alexanderwerk AG schließen im Berichtszeitraum mit T€ 1.061 nahezu unverändert zum Vorjahr ab. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt nun 11,9 %. Die Sachanlagen haben sich aufgrund von planmäßigen Abschreibungen auf T€ 30 (Vorjahr: T€ 31) vermindert. Die Finanzanlagen blieben unverändert. Nennenswerte Investitionen wurden nicht getätigt. Das Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich nach T€ 2.781 im Vorjahr auf nun T€ 7.873 stark erhöht. Dieser Effekt ist im Wesentlichen auf die Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH zurückzuführen, welche einen deutlichen Jahresüberschuss erzielen konnte. Die sonstigen Vermögensgegenstände konnten durch den Wegfall von Sicherheitshinterlegungen für eine Versicherung im Berichtszeitraum von T€ 618 auf T€ 365 verringert werden. Die Pensionsrückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr auf T€ 852 (Vorjahr: T€ 874). In den Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 1.239 (Vorjahr: T€ 230) sind Rückstellungen für Steuernachzahlungen aus einer Betriebsprüfung in Höhe von T€ 358 (Vorjahr: T€ 230) enthalten. Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2017 von T€ 395 im Vorjahr auf T€ 376 weiter verringert. Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG sind im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.247 auf T€ 2.427 deutlich gesunken. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 77 (Vorjahr: T€ 79) auf Vorjahresniveau lagen, konnten die Verbindlichkeiten bei Unternehmen aus dem Konzernverbund auf T€ 1.800 (Vorjahr: T€ 3.120) verringert werden. Hier ist die Tilgung von konzerninternen Darlehen positiv zu erwähnen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit T€ 550 (Vorjahr: T€ 475) leicht über dem Vorjahresniveau. Sie resultierten im Wesentlichen aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt. Die Finanzierung der Alexanderwerk AG erfolgt in erster Linie durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Alexanderwerk Holding. Hier verfügt die Alexanderwerk GmbH über zwei Kreditlinien, welche inzwischen unbefristet verlängert werden konnten. 5. Finanzielle LeistungsindikatorenWesentliche Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess. Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation im Alexanderwerk über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse). In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und Maßnahmen zu einer etwaigen Korrektur (z.B. durch den Vertrieb) eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Fore Cast Rechnungen). Die Alexanderwerk-Gruppe arbeitet derzeit nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. III. NachtragsberichtSonstige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Auswirkungen auf die im Konzern- oder Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, lagen nicht vor. IV. PrognoseberichtDie Märkte Europa, Asien und Nordamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 92 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften. Das spiegelte sich vor allem dadurch wider, dass sowohl der Auftragseingang als auch der Umsatz innerhalb der Alexanderwerk-Gruppe im Jahr 2017 die Erwartungen übertrafen. In Asien gehen wir auch weiterhin von einem Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Im Jahr 2017 wurde unsere indische Vertriebsgesellschaft mit dem Ziel gegründet, den Service vor Ort bei den Kunden zu verbessern und unsere Marktposition zu festigen. Darüber hinaus ist geplant, dass Representative Office in China im Jahr 2018 aufzulösen und in eine rechtlich selbständige Vertriebsgesellschaft umzuwandeln. Dadurch soll die Marktposition in China weiter gestärkt und schrittweise ausgebaut werden. Für das kommende Geschäftsjahr 2018 rechnet die AlexanderwerkGruppe mit moderat steigenden Auftragseingängen. Beim Umsatz hingegen wirkt sich der schwächere Vorlauf an Aufträgen aus dem Jahr 2017 im Vergleich gegenüber dem Vorjahr leider bedingt negativ aus. Hier rechnen wir mit einem etwas geringeren Gesamtumsatz als im Berichtsjahr. Nach dem überdurchschnittlich positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2017 mit einem sehr guten Gesamtergebnis planen wir für das Jahr 2018 mit einem gegenüber 2017 geringeren Konzernjahresüberschuss, welcher jedoch planmäßig im Vergleich zur ursprünglichen Planung für 2017 immer noch höher ausfallen wird. Das Erreichen der Planung setzt voraus, dass sich die bereits in den vergangenen Jahren begonnene wirtschaftliche Entwicklung bei den Tochtergesellschaften, speziell die Entwicklung des Auftragseingangs, welcher dann zu Umsatz führt, weiter fortsetzt und nicht durch unerwartete Einflüsse beeinträchtigt wird. Entscheidend für die Zielerreichung sind dabei wie in der Vergangenheit die Auslieferungssituation im 4. Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres sowie mögliche kurzfristige Sondereffekte, welche in unserer Planung derzeit noch nicht berücksichtigt sind. Nach derzeitigem Stand sind der Geschäftsleitung solche Sondereffekte, welche das Ergebnis in 2018 eintrüben könnten, nicht bekannt, so dass man davon ausgehen kann, dass sich der Auftragseingang sowie der daraus entstehende Umsatz und das folgende EBIT auch in 2018 planmäßig entwickeln können und damit die Liquiditätssituation im Konzern in 2018 weiterhin positiv beeinflussen werden. Das Ergebnis der Alexanderwerk AG als Führungsholding wird maßgeblich durch den im Oktober 2017 mit der operativen Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag bestimmt. Für 2018 erwarten wir ein Ergebnis, welches deutlich unter dem des laufenden Jahres liegen wird. Das lässt sich in erster Linie auf das im Vergleich zu den Vorjahren außerordentlich gute Geschäftsjahr 2017 mit einem überdurchschnittlich hohen Gewinn zurückführen und die damit verbundene niedrigere Ergebnisabführung der Alexanderwerk GmbH. Unsere Aktivitäten sind weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive weiter zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den Schlüsselmärkten. V. Chancen- und Risikobericht Risiken und RisikomanagementDer Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung und Aufbau von liquiden Eigenmitteln und Reserven'. Andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk-Gruppe demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung. Im November 2017 wurde in diesem Zusammenhang das in den Vorjahren erarbeitete und immer wieder aktualisierte Risikomanagement-Handbuch als wichtigster Baustein des Frühwarnsystems in finaler Fassung im Konzern implementiert. Im Zuge der darüber hinaus bei Bedarf stattfindenden Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahestehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen vereinbart. Die Ergebnisse werden protokolliert und deren Umsetzung bei den nächsten Treffen überprüft. Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein entsprechender Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management entsprechend der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So erfassen und bewerten wir Risiken regelmäßig durch die jeweiligen Geschäftsführungen und spiegeln diese im Risikocontrolling dem Vorstand wider. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation dieser Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt. Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen könnten. Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken und -chancenMögliche Risiken für die künftige Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den für und vor allem relevanten Märkten, insbesondere in Osteuropa, Asien und den USA. Durch die aktuelle Politik der US-Regierung wurde eine handelspolitische Situation geschaffen, welche sich in der Zukunft durchaus negativ auf Exportgeschäfte auswirken könnte. Diese Entwicklung ist aufgrund des Geschäftes der Alexanderwerk GmbH auf dem nordamerikanischen Markt als Risiko einzustufen, seit die US-amerikanische Regierung ihre Ankündigungen von möglichen Handelsembargos auf bestimmte Importgüter im Winter 2017/18 mit Konsequenz umzusetzen begann. Eine explizite Gefahr für die AlexanderwerkGruppe stellen dabei Zölle auf Maschinenimporte aus europäischen Ländern insbesondere der Europäischen Union dar. Aktuell gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass derartige Zölle kurzfristig eingeführt werden. Eine Chance hingegen sehen wir in der Öffnung der Märkte im Bereich Middle East und in Osteuropa in den postsowjetischen Staaten, insbesondere in Russland. Darüber hinaus zeigen auch die Projekte im Bereich Südamerika weiteres Potenzial und lokalen Handlungsbedarf. Aus diesen Märkten versprechen wir uns in den kommenden Jahren ein organisches Wachstum. Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen. Die operativen Gesellschaften sind weltweit aktiv, wobei der nordamerikanische Markt durch die Alexanderwerk Inc. bearbeitet und beliefert wird. Besondere Chancen sehen wir im Auf- und Ausbau unserer lokalen, internationalen Präsenzen. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition positiv beeinflussen und nachhaltig stärken. Auftrags- und BeschaffungsrisikenDer wesentliche Teil des Geschäftes der Alexanderwerk-Gruppe ist durch das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich geprägt. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Die kontinuierliche Neukundenakquise sichert weiterhin ein nachhaltiges Wachstum. Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Möglichen Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten sowie einer Qualifizierung neuer Lieferanten begegnet. Technik- und Anlagenrisiken sowie -chancenTechnische Risiken können sich aus der Komplexität der Kundenprojekte ergeben. Hierzu gibt es stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden. Basisversuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA sowie Partnern in Asien bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden. Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Die Einbindung externer Fachinstitute sorgt zudem für eine Minimierung der Risiken. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-how der Alexanderwerk-Gruppe. Technologische Chancen sehen wir vor allem im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Diese helfen der Alexanderwerk-Gruppe auch zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden. PersonalrisikenEin weiterer Schlüssel für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der AlexanderwerkGruppe sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung. Da in allen Geschäftsbereichen das Know-how der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall am Ende ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitsplatzsicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne sowie geeignete Weiterbildungsmaßnahmen. Finanzwirtschaftliche RisikenDie finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen im Wesentlichen Liquiditätsrisiken, daneben Ausfall- und Zinsrisiken. Auch im Geschäftsjahr 2017 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung und dem Aufbau von Liquiditätsreserven. Den Risiken im finanziellen Bereich der Gruppe konnten wir durch die bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH inzwischen unbefristete Verlängerung der bestehenden Kreditlinien entgegenwirken. Darüber hinaus gelang aus dem überaus positiven Geschäftsverlauf heraus der Aufbau einer moderaten zusätzlichen Liquiditätsreserve, welche das finanzielle Risiko der Gruppe weiter reduziert. Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und -analyse. Darüber hinaus wird quartalsweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung erstellt und herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt. Die Kreditlinien bei den Hausbanken betrugen zum Bilanzstichtag insgesamt T€ 3.000 und haben eine unbefristete Laufzeit. Ebenfalls hat die Gesellschaft nach Beschluss durch die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 die Möglichkeit, liquide Mittel aus der Neuausgabe von 900.000 Inhaberaktien zu generieren. Diese Möglichkeit ist bis zum 1. Dezember 2020 gegeben. Aufgrund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird wesentlich durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gemeinsam gestellt. Durch die Festigung der bestehenden Kreditlinien und den Aufbau eines Liquiditätspuffers haben sich die Liquiditätsrisiken in der AlexanderwerkGruppe nachhaltig vermindert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch weiterhin der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig. Da die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften ausschließlich in Euro fakturieren, verbleiben mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar werden von uns zurzeit nicht vorgenommen. AusfallrisikenZur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde weiter ausgebaut. Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in regelmäßigen Abständen. Hier arbeitet die Alexanderwerk-Gruppe mit namhaften Partnern aus der Finanzbranche zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen. ZinsrisikenZinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken. Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften. Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt. Bestandsgefährdende RisikenBestandsgefährdende Risiken, die sich wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Alexanderwerk AG oder der Alexanderwerk-Gruppe auswirken könnten, bestehen unseres Erachtens aus heutiger Sicht nicht. Die noch im Vorjahr als bestandsgefährdendes Risiko eingestufte Liquiditätssituation der Alexanderwerk-Gruppe konnte im Geschäftsjahr 2017 wesentlich verbessert werden. Selbst bei einem Unterschreiten der Planung für das Geschäftsjahr 2018 rechnen wir aufgrund des Aufbaus ausreichender eigener finanzieller Mittel nicht damit, dass eine bestandsgefährdende Situation hieraus entsteht. Wir haben alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, die aus unserer Sicht notwendig sind, um solche Risiken rechtzeitig erkennen zu können. Umwelt und NachhaltigkeitFür die Alexanderwerk-Gruppe ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Wir leisten deshalb seit Jahren durch laufende Fortentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung. GesamtaussageRisiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir in dem zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in Krisenländern. Als kritisch einzuschätzen ist vor allem die Entwicklung auf dem US-amerikanischen Markt, welcher durch den Aufbau von Handelsembargos sowie die Schaffung nationaler Importregelungen getrübt wird. Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt beziehungsweise Mechanismen zu deren Früherkennung eingerichtet. Für Vorstand und Aufsichtsrat ist die Minimierung aller Risiken, welche die Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe zukünftig nachhaltig beeinflussen würden, von besonderer Bedeutung und unterliegt ständiger Überwachung. VI. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGBZum Bilanzstichtag 31.12.2017 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %. Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Hammelburg, Deutschland; indirekter Anteil der Stimmrechte 15,19 %. 15,13 % der Anteile werden über das von ihm kontrollierte Unternehmen Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gehalten. Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 10,05 %. Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 21 Abs. 1 bzw. § 25 Abs. 1 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird. Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff. AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG). In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Dezember 2020 ein- oder mehrmalig das Kapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 2.340.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann. Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen. Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben keine weiteren Änderungen eingetreten. VII. VergütungsberichtDie Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein. Der Vorstand der Alexanderwerk AG ist über einen dreieinhalbjährigen Vertrag mit sechsmonatiger Kündigungsfrist in der Gesellschaft angestellt, welcher neben einer monatlich fixen Grundvergütung auch Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige variable einjährige Tantieme enthält. Darüber hinaus ist der Vorstand über die Dauer seiner Beschäftigung zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandes aus Gründen der Gesellschaft erhält dieser eine Abfindung in Höhe seines noch ausstehenden Fixgehaltes. Die Bezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2017 für seine Tätigkeit betrugen insgesamt € 72.000 (Fixgehalt € 48.000 sowie Tantieme € 24.000). Von den Bezügen für 2017 sind € 48.000 auch in 2017 ausbezahlt worden, während € 24.000 für das Vorjahr 2016 in 2017 ausbezahlt wurden. Die Auszahlung der Tantieme ist erfolgsabhängig und in der Höhe auf einen Betrag von € 24.000 beschränkt. Darüber hinaus erhielt Herr Dr.-Ing. Schmidt für seine Geschäftsführertätigkeit bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH eine Vergütung von insgesamt € 363.099,96 (Fixgehalt € 150.000, Nebenleistungen € 13.099,96 sowie Tantieme € 200.000). Von den Bezügen für 2017 sind € 163.099,96 auch in 2017 ausbezahlt worden, während € 94.685,13 für das Vorjahr 2016 in 2017 ausbezahlt wurden. Die Höhe der Tantieme ist relativ an das betriebliche Ergebnis der Gesellschaft geknüpft und ist der Höhe nach unbeschränkt. Des Weiteren besteht für Herrn Dr.-Ing. Schmidt der Anspruch auf eine anteilige Tantieme, welche sich an der Steigerung des Unternehmenswertes der Alexanderwerk-Gruppe während seiner Anstellungszeit richtet. Im Geschäftsjahr 2016 betrugen die gewährten Gesamtbezüge des Alleinvorstandes Herr Dr.-Ing. Schmidt insgesamt € 329.901,92 (Fixgehalt: € 198.000, Nebenleistungen: € 13.001,92 sowie Tantieme: € 118.900). Von den Bezügen für 2016 sind € 211.001,92 auch in 2016 ausbezahlt worden, während € 29.832,38 für das Vorjahr 2015 in 2016 ausbezahlt wurden. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung (§ 17) geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und setzt sich aus einer Grundvergütung sowie einem sitzungsabhängigen Teil zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von € 5.000 pro Jahr zuzüglich einer sitzungsabhängigen Vergütung von € 1.000 pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält die doppelte fixe Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende die anderthalbfache fixe Vergütung. Den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wurden in 2016 und 2017 jeweils folgende Vergütungen gewährt: scroll
Hr. Mariotti und Hr. Kullmann haben ihre Vergütungen jeweils im gleichen Jahr abgerechnet, während Hr. Kroll seine Vergütung für 2016 in Höhe von € 13.500 erst im 2017 sowie seine Vergütung von € 20.500 für 2015 erst in 2016 abgerechnet hat. Entsprechend steht die Abrechnung der Vergütung von Herr Kroll für das Jahr 2017 zum Bilanzstichtag 31.12.2017 noch aus. Des Weiteren werden den Aufsichtsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehende Auslagen entsprechend durch die Gesellschaft vergütet. Weitere Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Anhang zu finden. Für ehemalige Vorstände und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr T€ 34 (Vorjahr: T€ 34) an Pensionen ausgezahlt. Darüber hinaus besteht für Folgezahlungen eine Rückstellung von T€ 288 (Vorjahr: T€ 240). VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGBDie Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Nach Maßgabe des "Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ", welches 2015 in Kraft getreten ist, haben börsennotierte und/oder mitbestimmte Unternehmen Zielquoten für Frauen in Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene festzusetzen. Die erste Zielquote durfte nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern. Für alle folgenden Fristen gilt ein maximaler Zeitraum von fünf Jahren. Im Dezember 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen: Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 30. August 2019 bei 0 % beibehalten wird. Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG bis zum 30. August 2019 bei 0 % beibehalten wird. Zurzeit gibt es in der Alexanderwerk-Gruppe zwei Führungsebenen. Die oberste Konzernführung besteht aus einer strategischen Führungsebene ("enger Führungskreis"), welche - neben dem Vorstand - alle notwendigen Kompetenzen aus Finanzen und Controlling, der Verwaltung, dem weltweiten Vertrieb und der Technik in sich vereint. Dabei wird gemeinsam die Strategie der internationalen Konzerngruppe festgelegt, im Rahmen des Risikomanagements Risiken identifiziert sowie die Aufsicht über den operativen Betrieb ausgeübt. Auf der zweiten Führungsebene ("erweiterter Führungskreis") werden die vorgegebenen Entscheidungen der ersten Führungsebene umgesetzt, d.h. für die jeweils zuständigen Bereiche getroffen und verwirklicht. Dieses erfolgt durch die jeweiligen Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften sowie die Abteilungs- und Teamleiter aller Fachbereiche. Für beide Führungskreise können projekt-/bedarfsbezogen zusätzliche Mitglieder eingeladen werden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hatte sich der Vorstand in 2015 das Ziel gesetzt, bis zum 30. Juni 2017 in der ersten Führungsebene (enger Führungskreis) einen Frauenanteil von 17 % beizubehalten. Mit einem Endbestand von 33 % wurde am Stichtag das Ziel in dieser Führungsebene übertroffen. Für die zweite Führungsebene wurde ein Frauenanteil von 16 % zum Ziel gesetzt. Mit einem Anteil von 8 % zum 30. Juni 2017 wurde dieses Ziel nur zum Teil erreicht. Grund hierfür sind die hauptsächlich technisch geprägten Führungspositionen. Für diese Funktionen existiert am Arbeitsmarkt nur eine begrenzte Anzahl an Bewerberinnen, was sich auf die Zielerreichung der zweiten Führungsebene entsprechend ausgewirkt hat. Im Berichtsjahr hat sich die Alexanderwerk-Gruppe für die vom Gesetz betroffenen deutschen Gesellschaften neue Zielwerte für die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen gesetzt: Bis zum 30. August 2019 soll der Frauenanteil in der obersten Führungsebene (Konzernführung) unterhalb des Vorstands demnach bei 33 % beibehalten und in der zweiten Führungsebene auf 18 % angehoben werden. Darüber hinaus sind im Alexanderwerk-Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene sowie auch Führungspositionen bei ausländischen Tochtergesellschaften mit Frauen besetzt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Alexanderwerk-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet, welcher aus allen drei Mitgliedern des Gremiums besteht und welcher sich unter anderem mit der Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers beschäftigt. Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass (a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind, das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sichergestellt sowie (b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleistet ist. Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung. Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht. IX. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB)Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest. Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands. Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens. Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe als auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungs-prozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt. Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk GmbH, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor. Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaft erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer. Die Rechnungslegung der indischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher ebenfalls monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet. Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters. Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung. Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. X. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skontofristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.
Remscheid, den 12. April 2018 Alexanderwerk AG Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Alexanderwerk Aktiengesellschaft, RemscheidVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES BERICHTS ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACH-VERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESWir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNSDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES BERICHTS ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts-orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. November 2017 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Alexanderwerk Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dieter Barhold.
Essen, 12. April 2018 BDO AG gez. Marc Fritz, Wirtschaftsprüfer gez. Dieter Barhold, Wirtschaftsprüfer ENTSPRECHENSERKLÄRUNG gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern. Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:
Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.
Remscheid, den 18. Dezember 2017 Der Vorstand Dr. Alexander Schmidt Vorstand Der Aufsichtsrat Thomas MariottiVorsitzender des Aufsichtsrates Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Damen und Herren, wir haben das Geschäftsjahr 2017 erfolgreich abgeschlossen. Der Alexanderwerk-Konzern hat auf beeindruckende Weise seine Marktposition weiter ausgebaut und gleichzeitig seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Die große Nachfrage nach Alexanderwerk-Technik, insbesondere auf dem asiatischen Markt, ermutigte uns darin, eine eigene Niederlassung in Indien zu eröffnen. Eine weitere Gesellschaft sowie ein zusätzliches Verkaufsbüro in den USA ergänzt die internationale Erweiterung des Konzerns. Wir konnten ebenfalls unsere Eigenkapitalquote auf gesunden Wachstumskurs bringen und mit dem positiven Ergebnis die bilanzielle Überschuldung der Alexanderwerk AG beenden. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde regelmäßig und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsrats-Vorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit den nachhaltigen Wachstumskurs der Gesellschaft und des gesamten Alexanderwerk-Konzerns fortgesetzt. Beratungsschwerpunkte im AufsichtsratIm Vordergrund der Tätigkeit des Aufsichtsrats stand die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der kontinuierlichen Erhaltung einer langfristig gesicherten Finanzierung. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Liquiditätslage und -planung unterrichten. Er befasste sich ebenso intensiv mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, dem Gang der Geschäfte, insbesondere mit der Umsatz- und Finanzlage, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen. AufsichtsratssitzungenIm Berichtsjahr fanden sieben Aufsichtsratssitzungen, davon vier Präsenzsitzungen und drei Telefonkonferenzen, statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat an allen Sitzungen teilgenommen. Der Vorstand nahm ebenfalls an allen Sitzungen des Aufsichtsrates teil. Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst: In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 31. Januar 2017 ließ sich der Aufsichtsrat ausführlich vom Vorstand über die aktuelle Geschäftslage berichten und befasste sich im Anschluss mit dem Sachstand eines möglichen Unternehmensstandortes. Sodann wurde die Budgetplanung 2017 sowie die strategische Ausrichtung des Alexanderwerk-Konzern diskutiert. Ferner standen die Zeitpläne für die Jahresabschlusserstellung 2016 und die Hauptversammlung sowie die Personalplanung für das laufende Jahr 2017 auf der Agenda. In der außerordentlichen Sitzung vom 01. März 2017 (Telefonkonferenz) stand die Überprüfung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers im Fokus gemäß den Vorgaben des Abschlussprüfungsreformgesetzes. Nach diesem Gesetz bedürfen Beratungsleistungen des Abschlussprüfers außerhalb der eigentlichen Abschlussprüfung der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Zustimmung wurde vom Aufsichtsrat erteilt. In der Sitzung vom 13. April 2017 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 und den Konzernabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. April 2017 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung. Darüber befasste sich der Aufsichtsrat mit der Einberufung der Hauptversammlung, dem Risikomanagement, der aktuellen Geschäftslage sowie mit den Chancen zu einem nachhaltigen Wachstum des Konzerns. In der außerordentlichen Sitzung am 8. Juni 2017 (Telefonkonferenz) hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den Beschluss bezüglich des Vorschlags an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für 2017 gefasst. Der Aufsichtsrat billigte sodann die Hauptversammlungseinladung und die darin enthaltenen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats. Danach beantwortete der Vorstand alle Fragen zur laufenden Betriebsprüfung, der aktuellen Geschäftslage und einem Gewinnabführungsvertrag innerhalb des Alexanderwerk-Konzerns. Sodann erörterten Aufsichtsrat und Vorstand die Eröffnung einer Niederlassung in Indien sowie die strategische Entwicklung des vorhandenen Verkaufsbüros in China. Am Tag vor der Hauptversammlung, am 27. Juli 2017, kamen die Mitglieder des Aufsichtsrats zu einer Sitzung zusammen, in der zunächst die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung stand. Dann berichtete der Vorstand über die aktuelle Lage des Konzerns. Weitere Themen waren die anstehende Hauptversammlung, das Risikomanagement, laufende Rechtsstreitigkeiten, der Sachstand zur Finanzierung sowie zum Unternehmensstandort. Nach dem in der Sitzung vom 07. November 2017 gefassten Beschluss zur Beauftragung des Abschlussprüfers BDO AG für das Geschäftsjahr 2017 berichtete der Vorstand anfänglich über die aktuelle Geschäftslage in allen Alexanderwerk-Gesellschaften. Schwerpunkt der Sitzung bildete der Vorschlag zum Kauf der US-Facility bzw. Gründung einer Real Estate Gesellschaft zum Zweck des Kaufes und Verwaltung einer Immobilie in den USA sowie Eröffnung eines Büros in Chicago. Nach der Genehmigung durch den Aufsichtsrat erfolgte die Vorlage und Besprechung der Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2018. Sonstige Themen waren Sachstandsabfragen zu der laufenden Bankenfinanzierung, Betriebsprüfung, Standortsuche sowie zum Risikomanagement. In der letzten Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2017 (Telefonkonferenz) wurden im An-schluss an die Sachstandsabfrage zur aktuellen Geschäftslage des Konzerns Beschlüsse gefasst über die Erklärung zur Unternehmensführung (Frauenquote im Aufsichtsrat und Vorstand) sowie zur Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG. Mit dem auf der letzten Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer BDO AG wurden Sachstand und Zeitplanung der Prüfung für das Geschäftsjahr 2017 besprochen. AusschüsseDer Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG hat im Berichtsjahr erstmalig einen Prüfungsausschuss gebildet, da aufgrund der Neufassung von § 124 Abs. 3 AktG ein Beschlussvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers auf Empfehlung eines Prüfungsausschusses zu erfolgen hat. Durch die Größe des Aufsichtsrats besteht der Prüfungsausschuss notwendigerweise aus allen drei Aufsichtsratsmitgliedern unter Vorsitz von Herrn Thomas Mariotti. Der Prüfungsausschuss ist erstmals am 08. Juni 2017 zusammengetreten. Weitere Ausschüsse wurden nicht gebildet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass bei einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von weiteren Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Da eine Beschlussfassung durch einen Ausschuss stets die Mitwirkung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern voraussetzt, müssten dem Ausschuss stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören. Jahresabschluss- und KonzernabschlussprüfungDie Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 28. Juli 2017 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2017 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 26. April 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 26. April 2018 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In der Sitzung am 26. April 2018 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahre 2017 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2018 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung. Veränderungen im AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2017 haben sich keine Veränderungen in der Zusammensetzung oder in den Aufgaben innerhalb des Aufsichtsrats ergeben. Der Aufsichtsrat setzte sich in 2017 wie folgt zusammen: AktionärsvertreterThomas Mariotti Vorsitzender des Aufsichtsrats Jürgen Kullmann ArbeitnehmervertreterRonald Kroll stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Veränderungen im VorstandMit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum alleinigen Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt und führt seitdem das Amt unverändert fort. Entsprechenserklärung und Corporate GovernanceCorporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist. Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten. Dank für die geleistete Arbeit Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AlexanderwerkGruppe für die enormen Anstrengungen und Einsätze, die das erfolgreiche Geschäftsjahr 2017 überhaupt erst möglich gemacht haben.
Remscheid, im April 2018 Thomas Mariotti, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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