![]() Alexanderwerk AktiengesellschaftRemscheidKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019der Alexanderwerk AGAlexanderwerk AG, RemscheidKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2019Aktiva
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
Weitere Erläuterungen zum Finanzmittelfonds siehe Konzernanhang 4.11 und zur Kapitalflussrechnung 5.5 Alexanderwerk AG, RemscheidKonzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
Zu weiteren Erläuterungen der einzelnen Positionen des Eigenkapitals siehe Tz. 4.12. Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid1. Grundlagen des Konzernabschlusses1.1 Informationen zum UnternehmenDas Mutterunternehmen der Alexanderwerk-Gruppe, die Alexanderwerk Aktiengesellschaft (im Folgenden Alexanderwerk AW oder Alexanderwerk AG), ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Remscheid, deren Aktien im regulierten Markt an den deutschen Börsen in Düsseldorf und Berlin sowie im Freiverkehr in Frankfurt gehandelt werden. Die Alexanderwerk AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Fertigung von Spezialmaschinen und Anlagen für die chemische, pharmazeutische und die Grundstoffindustrie. Das Unternehmen wird weltweit von Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern repräsentiert. Die Alexanderwerk AG hat sich zu einer reinen Finanz- und Managementholding entwickelt. Die operative Geschäftstätigkeit erfolgt durch Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen. Neben deutschen Gesellschaften in Remscheid bestehen zwei Gesellschaft in den USA, die Alexanderwerk Inc., Montgomeryville und die AW Real Estate Inc., Wilmington, eine Gesellschaft in Indien, die Alexanderwerk India Private Ltd., Mumbai, eine Gesellschaft in China, die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. und eine Gesellschaft in Kolumbien, die Alexanderwerk Columbia S.A.S., Bogotá. Die Alexanderwerk AG hat ihren Sitz in 42857 Remscheid (Deutschland), Kippdorfstraße 6-24, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal, HRB 10979, eingetragen. Der Konzernabschluss zum 31.12.2019 wurde durch Vorstandsbeschluss vom 16. April 2020 zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Veröffentlichung des Abschlusses sind Änderungen nicht mehr möglich. 1.2 Allgemeine Grundlagen der Erstellung des AbschlussesDer Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro, wenn nicht anders angegeben. Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Ein Vermögenswert oder eine Schuld ist als kurzfristig klassifiziert, wenn eine Realisation bzw. Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Dementsprechend wird ein Vermögenswert oder eine Schuld als langfristig klassifiziert, wenn die Realisation bzw. Tilgung nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird. Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Sowohl der Konzernjahresüberschuss als auch das Gesamtergebnis und das Eigenkapital sind vollständig den Aktionären der Alexanderwerk AG zuzurechnen, da keine nicht beherrschenden Anteile Dritter bestehen. 1.3 Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRSDer vorliegende Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. 1.4 Änderungen von Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Berichtsjahr neu anzuwendende Standards und InterpretationenIm vorliegenden Konzernabschluss der Alexanderwerk AG wurden alle Standards, die für bis zum 1. Januar 2019 beginnende jährliche Berichtsperioden anzuwenden sind, berücksichtigt. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die erst nach dem Beginn des Geschäftsjahres 2019 anzuwenden sind, ist nicht erfolgt. Vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Berichtsjahr erstmalig verpflichtend anzuwenden waren:
IFRS 16 - LeasingverhältnisseIFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse und alle die Leasingbilanzierung betreffenden Interpretationen. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen. Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen IAS 17 ergeben. Sie werden alle Leasingverhältnisse auch künftig nach den Klassifizierungsgrundsätzen des IAS 17 einstufen und zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen unterscheiden: Operating-Leasingverhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, und verpflichtet Leasingnehmer und Leasinggeber im Vergleich zu IAS 17 zu ausführlicheren Angaben. Der Alexanderwerk-Konzern wendet den Standard zum 1. Januar 2019 unter Verwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes an. Dementsprechend wurden die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2018 nicht angepasst. Die bisherige Beurteilung zum Vorliegen eines Leasingverhältnisses nach IAS 17 und IFRIC 4 wurde für zum 1. Januar 2019 bestehende Verträge beibehalten. Die optionalen Ausnahmeregeln zur Nichtanwendung der Ansatzvorschriften auf kurzfristige Leasingverträge und Verträge über geringwertige Leasinggegenstände hat der Konzern im Rahmen der Erstanwendung in Anspruch genommen. Der Alexanderwerk-Konzern tritt als Leasinggeber und Leasingnehmer auf. Die Leasingverhältnisse nach IFRS 16, die bis zum 31. Dezember 2018 nicht bereits als Finanzierungsleasing behandelt werden, betreffen Gebäude, Dienstwagen und EDV-Hardware. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung der Verbindlichkeiten aus Leasing zum 1. Januar 2019 dar:
Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die zum 1. Januar 2019 erstmals angesetzten Leasingverbindlichkeiten betrug 3,1 % p. a. Für die Behandlung Leasingverhältnisse soweit der Konzern als Leasinggeber auftritt, erfolgt nach IFRS 16 keine Änderung gegenüber IAS 17. Aus der Anwendung der übrigen neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Sie werden jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben führen. Das IASB und das IFRIC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Alexanderwerk AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
Aus der Anwendung der genannten neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Sie werden jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben führen. Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden von der Alexanderwerk AG nicht angewendet.
Die Anwendung der Standards und Interpretationen soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die Anwendung verbindlich vorgeschrieben ist. Aus der Anwendung der genannten neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. 1.5 Kritische Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements bei der BilanzierungDie Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Nachfolgenden unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz dargestellt. Sie betreffen im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen (T€ 2.264; Vorjahr: T€ 2.061), Entwicklungskosten (T€ 132; Vorjahr: T€ 154) sowie die Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens einschließlich der Nutzungsrechte (T€ 5.689; Vorjahr: T€ 3.393). Schätzungen waren zudem anlässlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (T€ 621; Vorjahr: T€ 637) notwendig. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Alexanderwerk-Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen. Soweit Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, erfolgt eine Einordnung in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie: Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachten lassen Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit Zum 31.12.2019 werden wie im Vorjahr keine Vermögenswerte oder Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Erläuterungen zu Bewertungstechniken, Eingangsparametern und Auswirkungen auf den Konzernabschluss erfolgen im Folgenden bei den jeweiligen Bilanzposten. Schätzungsanpassungen werden zum Zeitpunkt besserer Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Weiterhin hat das Management wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen. Hinsichtlich vorstehender Punkte wird auf die einzelnen Ausführungen zu den Bilanzposten bzw. zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung hingewiesen. 1.6 KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss sind neben der Alexanderwerk AG alle in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, auf die die Alexanderwerk AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Alexanderwerk AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie durch die Mehrheit der Stimmrechte oder andere Rechte die Fähigkeit besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, dem Risiko schwankender Ergebnisse aus dem Beteiligungsengagement ausgesetzt ist und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen nutzen kann, um dessen Ergebnisse zu beeinflussen (Tochterunternehmen). Die Alexanderwerk AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Gesellschaften, auf die die Alexanderwerk AG gemeinsame Beherrschung ausübt, werden anteilig in den Alexanderwerk-Konzernabschluss einbezogen, wenn die Alexanderwerk AG Rechte an den ihr zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden des Beteiligungsunternehmens hat (gemeinschaftliche Tätigkeit). Gemeinschaftlich beherrschte Unternehmen, bei denen die Alexanderwerk AG Rechte am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens hat, werden nach der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen (Gemeinschaftsunternehmen). Assoziierte Unternehmen, auf die die Alexanderwerk AG einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden ebenfalls nach der At-Equity-Methode bilanziert. Ein maßgeblicher Einfluss liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken. Wenn die Gesellschaft keine Stimmenmehrheit besitzt, so liegt gleichwohl Beherrschung vor, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände und Tatsachen (z.B. potenzielle Stimmrechte oder Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen) über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Alexanderwerk AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Der Konsolidierungskreis umfasst zum 31. Dezember 2019 neben der Alexanderwerk AG als Muttergesellschaft vier (Vorjahr: vier) inländische und fünf (Vorjahr: vier) ausländische Tochterunternehmen, die von der Alexanderwerk AG aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte beherrscht werden:
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mittelbare Beteiligung über Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG Der 25 % Anteil an der Alexanderwerk Produktions GmbH (AWP), Remscheid, wird als assoziiertes Unternehmen bilanziert (siehe Tz 4.3). Im Jahr 2019 wurde das 100%-ige Tochterunternehmen Alexanderwerk Columbia S.A.S., Bogotá, Kolumbien, gegründet. Die Erstkonsolidierung der Alexanderwerk Columbia S.A.S. erfolgte zum Gründungsdatum 10. September 2019. 1.7 KonsolidierungsmethodenDie Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von dem Umfang der Minderheitsanteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem, zum Fair Value bewerteten, erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Kosten des Erwerbs geringer als das zum Fair Value bewertete, erworbene Nettovermögen des Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne bzw. -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Bei assoziierten Unternehmen, die im Konzernabschluss mit der Equity-Methode bewertet werden, werden Zwischengewinne bzw. -verluste entsprechend anteilig eliminiert soweit die Sachverhalte wesentlich sind. 1.8 WährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen (siehe Tz 1.6) werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaften stimmen mit den lokalen Währungen überein, da alle wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie alle anderen Aktivitäten auf Basis der lokalen Währungen erfolgen. Vermögenswerte und Schulden werden mit den Kursen am Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Jahresdurchschnittskursen von der funktionalen in die Berichtswährung EUR umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen hieraus sowie aus der Währungsumrechnung von Vorjahresvorträgen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Berichtsjahr wurden € 21.190 Eigenkapital erhöhend (Vorjahr: € 55.114 erhöhend) erfasst.
Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Spalte als Währungsdifferenz ausgewiesen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Vorjahreswerte wurden ebenfalls auf Grundlage der zum 31. Dezember angewendeten Standards und Interpretationen ermittelt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Töchter sind auf den Stichtag (31. Dezember) des Konzernabschlusses aufgestellt worden; ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. 2.1 Umsatz- / ErtragsrealisierungDie Umsätze der Alexanderwerk Gruppe lassen sich in vier unterschiedliche Geschäftsfelder mit einer unterschiedlichen Gewichtung für den Gesamtumsatz kategorisieren: 1) Umsätze aus dem Vertrieb von Neumaschinen, 2) Umsätze aus dem Verkauf von Ersatzteilen, 3) Umsätze aus der Erbringung von Servicedienstleistungen und 4) sonstige Umsätze. 1) Mit etwa 75 bis 80 % Anteil, gemessen am Gesamtumsatz der Alexanderwerk Gruppe, stellt der Vertrieb von Neumaschinen für das Unternehmen den wesentlichen Anteil der Vertriebserlöse dar. Bei den Neumaschinen handelt es sich um in kleinen Losgrößen gefertigte Grundmodelle verschiedener Maschinentypen, welche mittels Baukastensystems beliebig um weitere Komponenten erweiterbar sind. Diese enthalten je nach Spezifizierung einen gewissen Anteil an Konstruktionsleistungen. Die Umsatzstellung im Neumaschinengeschäft erfolgt nach dem Versand bei Gefahrenübergang der Maschine auf den Kunden. Dieser bestimmt sich nach den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen, welche in der Regel nach den international anerkannten Incoterms vertraglich festgelegt werden. Hier überwiegen die sogenannten C-Incoterms, welche den Gefahrenübergang im Hafen des Verschiffenden haben. Die Umsatzstellung beim Vertrieb von Neumaschinen erfolgt immer über das komplette Projekt, welches auch die spätere Inbetriebnahme der Maschine vor Ort beim Kunden einschließt. Die auf die Inbetriebnahme entfallenden Kosten, welche im Vergleich zum gesamten Projektumsatz als sehr gering einzustufen sind, werden entsprechend im Zeitpunkt der Umsatzstellung als ausstehende Aufwendungen passivisch zurückgestellt. Damit wird die korrekte Erfassung der Aufwendungen zu den realisierten Umsätzen sichergestellt. Eine Besonderheit stellt die Umsatzstellung im Neumaschinengeschäft bei vorherigem Eigentumsübergang auf den Kunden dar. Hier übernimmt der Kunde eine bereits fertiggestellte Maschine bereits vor dem eigentlichen Versand in seinen Gefahrenbereich, indem er ein sogenanntes "Transfer of Ownership" Dokument freizeichnet, sodass Alexanderwerk den Umsatz realisieren kann. Auch hier werden für noch anfallende Kosten (z.B. Versand, Inbetriebnahme) entsprechende Rückstellungen gebildet, um den bereits realisierten Erträgen die noch anfallenden Aufwendungen entgegenzustellen. 2) Der Verkauf von Ersatzteilen bildet die zweite Gruppe im Umsatz der Alexanderwerk Gruppe. Hier handelt es sich um Teile, welche z. B. vom Kunden als sogenannte Verschleißteile nachgeordert werden oder im Rahmen eines Serviceeinsatzes benötigt werden. Die Umsatzstellung im Ersatzteilvertrieb erfolgt bei Gefahrenübergang der Ware auf den Kunden. Entgegen der Handhabung beim Versand der Neumaschinen werden Ersatzteillieferungen in der Regel mit der Lieferbedingung "ab Werk" oder dem entsprechenden Incoterm EXW (ex Works) vertrieben. Darüber hinaus gibt es bei Ersatzteillieferungen auch keine direkten nachgelagerten Kosten, welche mittels einer Rückstellung abgegrenzt werden müssten. Einen Sonderfall im Ersatzteilvertrieb bilden die vom Kunden bereits im Rahmen des Neumaschinenkaufes mit georderten Ersatzteilen, welche der Kunde dann mit der Neumaschine direkt erhält. Die Realisierung des Umsatzes für diese Ersatzteile erfolgt entsprechend mit der Neumaschine. 3) Des Weiteren ist der Umsatz aus der Erbringung von Servicedienstleistungen jeder Art für die Alexanderwerk Gruppe von besonderer Bedeutung. In der Regel werden unsere Servicetechniker bei einem bestehenden Problem mit einer unserer Maschinen vor Ort oder auch für die Wartung oder Reinigung einer Maschine direkt vom Kunden angefordert. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt dann direkt vor Ort beim Kunden. Langfristige Service- und Wartungsverträge mit Kunden bestehen derzeit nicht und werden eher selten vereinbart. Vereinzelt werden auch Dienstleistungen für Kunden direkt in unserem Hause angeboten. Hier handelt es sich in den meisten Fällen um Engineering Leistungen z. B. durch unsere Konstruktionsabteilung oder unsere Montage. Die Umsatzstellung im Servicebereich generell erfolgt direkt im Anschluss an die Erbringung der Dienstleistung für den Kunden. 4) Unter die sonstigen Umsatzerlöse fallen alle Umsätze, welche sich nicht in die ersten drei Kategorien einsortieren lassen. In erster Linie sind das Umsätze, welche aus der Vermietung von Maschinen an Kunden sowie aus der Erbringung von Versuchen und Lohnkompaktierungen für Kunden in unserem hauseigenen Technikum entstehen. Hier erfolgt die Realisierung des Umsatzes im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei längerfristigen Mietverträgen oder Lohnarbeiten wird der Umsatz entsprechend periodisch abgegrenzt bzw. erfolgt die Rechnungsstellung sukzessive nach erbrachter Leistung. Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Maschinen oder Ersatzteile geliefert bzw. die Dienstleistungen erbracht worden sind und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Bei dem Verkauf von Maschinen wird der Zeitpunkt entsprechend den mit den Kunden vereinbarten Lieferbedingungen festgelegt. In Einzelfällen werden mit Kunden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, nach denen das Eigentum auf den Kunden übergeht, aber Alexanderwerk die Aufbewahrung der Pressen bis zur Lieferung übernimmt. In diesen Fällen erfolgt wie im Vorjahr die Realisierung mit Übergang des Eigentums. Zum Stichtag werden noch Maschinen aufbewahrt für die bereits ein Umsatz in Höhe von T€ 1.840 (Vorjahr: T€ 2.777) realisiert wurde. Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen wird anhand der Kriterien des IFRS 15.35 geprüft, ob eine zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung vorliegt. Dabei dient zur Einstufung als zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 insbesondere der Anteil der erwarteten Konstruktionsaufwendungen an den erwarteten Gesamtaufwendungen für die Maschine als Kriterium für die Kundenspezifikation. Die Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet, die Festlegung der Höhe dieses Anteils durch die Alexanderwerk Aktiengesellschaft ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt die Erfassung von Umsatz in der Periode, in der die Dienstleistung erbracht wird. Erträge aus Vermietung werden entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarung periodengerecht erfasst. Die Höhe der Umsatzerlöse muss verlässlich bestimmbar sein und von der Einbringlichkeit der Forderung muss ausgegangen werden können. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Walzenpressen sowie entsprechenden Serviceleistungen umfassen den enthaltenen beizulegenden Zeitwert der erwarteten Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe. 2.2 Betriebliche Aufwendungen und ErträgeErtragszuschüsse der öffentlichen Hand werden im Zeitraum des Anfalls der bezuschussten Aufwendungen erfolgswirksam erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode behandelt. Die Erfassung von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern hinreichend wahrscheinlich zufließen wird. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden finanziellen Vermögenswerte und Schulden und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst. 2.3 Immaterielle VermögenswerteEntwicklungskostenEntwicklungskosten für Technologieprojekte und Dienstleistungsprodukte werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit die von IAS 38 geforderte technische Realisierbarkeit und Fähigkeit zur Nutzung sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sichergestellt, eine eindeutige Aufwandszurechnung möglich und die beabsichtigte Vollendung und Vermarktung sowie die voraussichtliche Erzielung wirtschaftlichen Nutzens nachgewiesen ist. Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart über den erwarteten Produktlebenszyklus, der zwischen drei und zehn Jahre beträgt, linear abgeschrieben. Diese Abschreibung wird in dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" erfasst. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge. Entwicklungsaufwendungen, welche die Kriterien von IAS 38 nicht erfüllen sowie sämtliche Forschungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Das betraf im Geschäftsjahr 2019 Aufwendungen in Höhe von T€ 88 (Vorjahr: T€ 31). Sonstige immaterielle VermögenswerteEntgeltlich - und nicht im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben - erworbene Patente, Lizenzen und Warenzeichen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauern ermittelt werden können, werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen drei bis acht Jahre. 2.4 SachanlagenDas Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen sowie darüberhinausgehenden Wertminderungen bewertet. Grundstücke und BautenGrundstücke werden grundsätzlich nicht abgeschrieben. Für Gebäude gilt eine Abschreibungsdauer von in der Regel 50 Jahren. Technische Anlagen und MaschinenDie Nutzungsdauern zur Berechnung der planmäßigen linearen Abschreibung der Anschaffungskosten dieser Anlagen betragen überwiegend drei bis zehn Jahre. Andere Anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattungDie Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden nach Maßgabe der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung eines Restbuchwertes ausschließlich linear und zeitanteilig abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibungsdauer der Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt überwiegend zwei bis zehn Jahre. 2.5 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und SachanlagenÜberprüfungen der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden nach IAS 36 durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der zukünftig erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert niedriger ist als sein Buchwert. Der aus einem Vermögenswert erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert). Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Zahlungsmittelflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächst höheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Bei Fortfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen (Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwerte). Im Geschäftsjahr 2019 lagen wie im Vorjahr keine Anhaltspunkte vor, die eine Wertminderung anzeigen. 2.6 LeasingverhältnisseVereinbarungen, die das Recht zur Nutzung von Vermögenswerten für einen festgelegten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen übertragen, werden als Leasingverhältnis qualifiziert. Für Leasingverhältnisse über die Anmietung von Gebäuden, Fahrzeugen und EDV-Hardware erfasst der Alexanderwerk-Konzern als Leasingnehmer eine Finanzverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen. Bei der Barwertbestimmung werden feststehende Leasingzahlungen, variable indexbasierte Zahlungen, erwartete Zahlungen für Restwertgarantien, Ausübungspreise von Kaufoptionen und Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses abzüglich erhaltener Mietanreize berücksichtigt. Die ermittelten Leasingzahlungen werden auf den Zeitpunkt des Leasingbeginns mit dem entsprechenden laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz oder, sofern dieser nicht vorliegt, mit einem vergleichbaren Zinssatz abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird bis zum Ablauf des Leasingvertrags in Höhe des Tilgungsanteils aus der Leasingzahlung abgebaut. Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt. Gleichzeitig aktiviert der Konzern als Leasingnehmer ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Leasingbeginns. Ausgehend vom Wert der Leasingverbindlichkeit erhöhen sich die Anschaffungskosten unter Umständen noch um anfänglich direkte Kosten, Rückbaukosten und Leasingzahlungen, die vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung von dem Leasingnehmer geleistet werden und daher nicht in der Leasingverbindlichkeit enthalten sind. Die Nutzungsrechte werden über die Vertragslaufzeit der Leasingverträge oder, sofern kürzer, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Leasinggegenstands abgeschrieben. Die Regelungen des IAS 36 zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte Nutzungsrechte. Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, z. B. bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral durch eine korrespondierende Anpassung des aktivierten Nutzungsrechts. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden die Leasingzahlungen direkt im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Gleiches gilt auch bei Leasingverhältnissen über geringwertige Leasinggegenstände, deren Wert unter T€ 5 liegt. Hier nutzt der Alexanderwerk-Konzern optionalen Anwendungsausnahmen. Die Mietausgaben werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge erfasst. Soweit der Konzern als Leasinggeber auftritt, werden die Leasingverhältnisse grundsätzlich in Operating-Leasingverhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse unterschieden. Der Alexanderwerk-Konzern tritt nur als Leasinggeber von Operating-Leasingverhältnissen auf. Die daraus resultierenden Einnahmen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses vereinnahmt. 2.7 Latente SteueransprücheAktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen und für steuerliche Verlustvorträge abgegrenzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Bilanzstichtag für Veranlagungszeiträume ab 2019 gültigen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz, für die deutschen Gesellschaften in Höhe von 32,975 % (Vorjahr: 32,975 %) und für die Alexanderwerk Inc. in Höhe von 30,99 % (Vorjahr: 30,99 %). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird. Latente Steuern auf der Aktiv- und Passivseite werden miteinander verrechnet, wenn sie zur selben steuerlichen Einheit gehören und diese steuerliche Einheit das Recht hat, tatsächliche Steueransprüche mit Steuerschulden aufzurechnen sowie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die tatsächlichen Ertragsteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Ertragsteuerschulden ausgewiesen. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern die geschuldeten Beträge übersteigen, sind die Unterschiedsbeträge als Ertragsteuerforderungen angesetzt. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit die Veränderung latenter Steuern aus Sachverhalten resultiert, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern in dem entsprechenden Posten berücksichtigt. Für die Bildung von Steuerrückstellungen und latenten Steuerabgrenzungsposten müssen Schätzungen vorgenommen werden. Daneben sind Schätzungen vorzunehmen, um bestimmen zu können, ob aktive latente Steuern anzusetzen sind oder eine Wertberichtigung notwendig ist. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Geschäftsjahren bedeuten. 2.8 VorräteDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren Wert von Anschaffungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten. Die Anschaffungskosten werden auf der Basis der gewogenen durchschnittlichen Beschaffungspreise ermittelt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigungslöhne und produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten einbezogen sind. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Liegt der realisierte Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten unter den Herstellungskosten, kommt dieser Wert zum Ansatz. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt. 2.9 Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden in der Alexanderwerk AG in die Kategorien "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC), "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingeteilt. Als langfristig werden finanzielle Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft. Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, das Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Sie werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, aber bei Bedarf auch Veräußerungen erlaubt. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die kumulierten im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie enthält auch Eigenkapitalinstrumente, für die die einmalige Option zur erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen unwiderruflich ausgeübt wurde. Spätere Wertänderungen verbleiben beim Abgang oder bei einer Wertminderung im Eigenkapital und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Vorliegen einer Wertminderung wird bei finanziellen Vermögenswerten auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) zu jedem Bilanzstichtag ermittelt. Dabei wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Wertberichtigungsmodell angewandt und Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Die Kreditverluste werden auf Basis einer Einzelbetrachtung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung deren Überfälligkeiten ermittelt. Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (teilweise täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten gerechnet. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9-Wertberichtigungsmodells wird eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) der nächsten zwölf Monate gebildet. Die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AC reduziert die Wertminderung den Ansatz des Vermögenswertes in der Bilanz; bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FVOCI wird die Wertminderung in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert wird weiterhin direkt abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise realisierbar ist. 2.10 Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden nach ihrer erstmaligen Erfassung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst. Als langfristig werden Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft. Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen, wenn die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verloren bzw. die zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. 2.11 Kurzfristige nicht-finanzielle VermögenswerteDie kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Ertragssteuerforderungen sowie andere nicht vertragliche Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten. Der Ansatz der kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen. 2.12 BankguthabenDie Bankguthaben umfassen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Die Bankguthaben sind gemäß IFRS 9 der Kategorie AC zugeordnet. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 2.13 EigenkapitalStammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien) werden als Gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Als Eigenkapital des Konzerns werden weiterhin Zuzahlungen der Aktionäre in das Gesellschaftsvermögen (Agio) als Kapitalrücklage sowie die durch den Konzern erwirtschafteten Ergebnisse als Gewinnrücklagen und Konzernergebnis ausgewiesen. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital, um Steuervorteile gemindert, von den Emissionserlösen abgesetzt. Ferner enthält das Eigenkapital Differenzen aus der Währungsumrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, deren Währung nicht der Euro ist, sowie versicherungsathematische Gewinne bzw. Verluste aus Pensionsverpflichtungen sowie auf diese entfallende latente Steuern. Nach Verrechnung des Konzernjahresüberschusses von € 2.469.999 (Vorjahr: € 4.229.394) und einer Gewinnausschüttung von € 1.494.000 ergibt sich zum 31. Dezember 2019 ein Konzerneigenkapital in Höhe von € 13.655.415 (Vorjahr: € 12.848.956). 2.14 RückstellungenRückstellungen für PensionenPensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen ("defined benefit plans") werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bewertet. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen ("defined benefit obligation") auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen können zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten führen. Die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgt aufgrund der Änderung des IAS 19 unmittelbar im Eigenkapital unter den sonstigen Eigenkapitalposten. Für Zwecke der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich zum Bilanzstichtag versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Im Rahmen der beitragsorientierten Altersversorgungspläne (z.B. Direktversicherungen) werden die einzahlungspflichtigen Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden dafür nicht gebildet, da die Alexanderwerk AG in diesen Fällen neben der Verpflichtung zur Prämienzahlung keiner zusätzlichen Verpflichtung unterliegt. Sonstige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden. Darüber hinaus muss die Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet. Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit eines Nutzenabflusses auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen als Ganzes ermittelt. Die Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. 2.15 EventualverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des Alexanderwerk-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. 2.16 FinanzrisikomanagementDie Alexanderwerk AG ist als international tätiger Konzern verschiedensten finanziellen Risiken ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:
Wesentliche Risikokonzentrationen bestanden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr in keinem dieser Bereiche. Das übergreifende Finanzrisikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt bei der Alexanderwerk AG und bei den einzelnen operativen Einheiten des Konzerns, wobei die durch den Vorstand festgelegten Richtlinien und Grundsätze berücksichtigt werden. Dabei werden finanzielle Risiken bereits in enger Zusammenarbeit mit der Konzernfinanzabteilung identifiziert, bewertet und gesichert. Der Aufbau eines zentralen und konzernweiten Risikomanagements innerhalb der Konzernfinanzabteilung wird weiter optimiert. In diesem Zusammenhang werden für die konzernweite Risikopolitik entsprechende Richtlinien, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, fortlaufend ausgearbeitet und verbessert. Kredit- und AusfallrisikoDas Kredit- und Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher auch maximal in Höhe der Ansprüche aus dem positiven beizulegenden Zeitwert ("Fair Value") gegenüber dem jeweiligen Partner. Zur Minimierung dieses Risikos werden Geschäfte lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern abgeschlossen, deren Bonität z.B. durch Kreditauskünfte bzw. anhand von historischen Daten der bisherigen Geschäftsbeziehung geprüft wird. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen begegnet, wie z.B. Bürgschaften. Zudem existieren Handlungsvorschriften, die sicherstellen, dass Verkäufe an Kunden nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat. Dem verbleibenden Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen. Wertberichtigungen sind unmittelbar von den entsprechenden Bilanzpositionen abgesetzt. Zum Bilanzstichtag waren 0,8 % der Kredite und Forderungen (Vorjahr: 1,4 %) im Wert gemindert (siehe Tz 4.6). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen zum überwiegenden Teil die Alexanderwerk GmbH sowie die Alexanderwerk Inc. (USA). Der Alexanderwerk-Konzern erstellt für seine überwiegend langjährigen Kunden selbst kein standardisiertes Bonitätsrating. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit in ausreichender Höhe Finanzmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes beschaffen zu können. Ein wesentliches Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ist eine exakte Finanzplanung, welche auf Wochen-, Monats- und Jahresbasis erfolgt. Die Eigenschaft des Maschinenbaus, dass Aufträge vom Alexanderwerk-Konzern vorfinanziert werden müssen, erfordert aufgrund des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs diese detaillierte Finanzplanung. Die Fälligkeiten der Zahlungsströme der wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die langfristigen Bankdarlehen betreffen in Höhe von € 1.240.983 die AW Real Estate Inc. Sie haben Laufzeiten bis zum April 2028. Die Zinssätze sind fest vereinbart und betragen 2,00 % bis 4,00 %. In Höhe von € 170.833 ist ein langfristiges Bankdarlehen der Alexanderwerk GmbH mit einer Laufzeit bis zum Mai 2024 und einem Zinssatz von 2,85 % enthalten. Außerdem werden erstmals langfristige Leasingverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 der Alexanderwerk GmbH in Höhe von € 48.725 und der Alexanderwerk AG in Höhe von € 1.152.572 unter diesem Posten ausgewiesen. Der Vorstand geht aufgrund der Ergebnis- und Finanzplanung und der Auftragslage davon aus, dass die Alexanderwerk-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Geschäftsbetrieb in dem oben genannten Zeitraum nachkommen kann. MarktrisikoUnter Marktrisiko versteht man das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Unter Marktrisiko werden das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko sowie sonstige Preisrisiken subsumiert. Wechselkursrisiken können aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen als auch der operativen Geschäftstätigkeit entstehen und basieren auf Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen. Zur Begrenzung des daraus entstehenden Risikos können im Bedarfsfall beispielsweise Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Swaps (Zins- und/oder Währungsswaps) eingesetzt werden. Bei den deutschen Gesellschaften lauten finanzielle Vermögensgegenstände und Schulden nahezu ausschließlich auf €. Ebenso sind die Finanzinstrumente der amerikanischen Tochtergesellschaften Alexanderwerk Inc. und AW Real Estate Inc, sowie der übrigen ausländischen Tochterunternehmen in ihren funktionalen Währungen denominiert. Daher ist der Alexanderwerk Konzern keinem wesentlichen Wechselkursrisiko ausgesetzt. Das Zinsrisiko resultiert aus Änderungen der Marktzinssätze, insbesondere bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Nach der vollständigen Tilgung der variabel verzinslichen Bankdarlehen unterliegt die Alexanderwerk AG keinem Zinsänderungsrisiko. Sonstige Preisrisiken bestehen nicht. 3. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung3.1 UmsatzerlöseDie Aufteilung der Konzernumsätze nach Absatzgebieten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern und zugehörigen Dienstleistungen erzielt.
3.2 Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und LeistungenDie ausgewiesenen Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen. 3.3 Sonstige betriebliche Erträge
Die erfolgsbezogenen Zuwendungen betreffen Ertragszuschüsse zu zwei Förderprojekten. Die Zuwendungen betreffen im wesentlichen Personalaufwand. Unerfüllte Bedingungen bestehen nicht. 3.4 MaterialaufwandIn den Materialaufwendungen sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.
3.5 Personalaufwand
In den Sozialabgaben sind Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von € 1.060.959 (Vorjahr: € 959.301) enthalten ("beitragsorientierter Plan"). In der nachfolgenden Tabelle sind die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen dargestellt:
3.6 AbschreibungenIn dieser Position werden Abschreibungen, die die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer darstellen, ausgewiesen.
3.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
3.8 Ergebnis aus assoziierten UnternehmenDas Ergebnis aus assoziierten Unternehmen betrifft die 25 %-ige Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz 4.4). 3.9 Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen
3.10 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteueraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Steuerliche Überleitungsrechnung
Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung von den erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern der Gewinn- und Verlustrechnung. Die effektiven Ertragsteuern schließen die tatsächlichen Ertragsteuern und die latenten Ertragsteuern ein. Der anzuwendende Steuersatz beträgt im Jahr 2019 wie im Vorjahr 32,975 % und setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer von 17,15 % zusammen. 3.11 Ergebnis je AktieNach IAS 33 "Earnings per share" ergibt sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie durch Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien wie folgt:
Ein abweichendes verwässertes Ergebnis je Aktie ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 und das Vorjahr nicht. 4. Erläuterungen zur Konzernbilanz4.1 Immaterielle Vermögenswerte
Die fremdbezogenen Lizenzen, Software, ähnliche Rechte und Werte sowie die aktivierten Entwicklungskosten haben bestimmbare Nutzungsdauern. Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte wurden nicht vorgenommen. 4.2 Sachanlagen
Für die von zwei Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Sachanlagen im Wert von T€ 2.650 (Vorjahr: T€ 2.104). 4.3 LeasingIm Alexanderwerk Konzern bestehen Miet- und Leasingverträge als Leasingnehmer für das Gebäude des Betriebsstandortes in Remscheid, Fahrzeuge und EDV-Hardware. Der Mietvertrag für das Gebäude in Remscheid, in denen sich die deutschen Gesellschaften des Alexanderwerk Konzerns befinden, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Der jährliche Mietaufwand beläuft sich auf T€ 402 ohne variable Nebenkosten. Mit der Alexanderwerk Produktions GmbH besteht ein Untermietverhältnis mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 bezüglich des Gebäudes am Standort Remscheid. Die daraus resultierenden Erträge entsprechen den unter Tz. 5.3 dargestellten Erträgen aus Miete und Mietnebenkosten. Pkw werden in der Regel über Laufzeiten von zwei bis drei Jahren geleast. Ein Plotter wird über eine Laufzeit von fünf Jahren geleast. Die aktivierten Nutzungsrechte an geleasten Sachanlagen haben sich in 2019 wie folgt entwickelt:
In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung wurden die nachfolgenden Beträge erfasst:
Der Alexanderwerk-Konzern vermietet Maschinen im Leasingverfahren. Die Maschinen, bei denen eine Vermietungsabsicht besteht, werden im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Zum 31.12.2019 sind 1 (Vorjahr: 2) Maschinen über Laufzeiten bis April 2020 (Vorjahr: bis April 2019) vermietet. Die zum 31.12.2019 erwarteten zukünftigen Mindestleasingzahlungen betragen T€ 42 (Vorjahr: T€ 38). Die Mindestleasingzahlungen werden wie im Vorjahr vollständig innerhalb eines Jahres erwartet. 4.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenDer Posten betrifft die Anteile an der Alexanderwerk Produktions GmbH und hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Alexanderwerk Produktions GmbH sind nachfolgend dargestellt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen der in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen:
Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Alexanderwerk Produktions GmbH im Konzernabschluss:
4.5 Aktive latente Steuern, passive latente Steuern und Rückstellungen für laufende ErtragsteuernLatente Steuererstattungsansprüche
Latente Steuerschulden
Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen die folgenden Sachverhalten:
Zum Bilanzstichtag bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge. Die Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurde mit € 93.836 (Vorjahr: € 43.157) erfolgsneutral im sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen. 4.6 VorräteDie Vorräte des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die Wertminderung auf Vorräte entwickelt sich zum Stichtag wie folgt:
Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit. Hiervon wurden im Geschäftsjahr € 77.666 erfolgswirksam (Vorjahr: € 59.080) erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug € 2.607.380 (Vorjahr: € 2.732.080). Wertaufholungen sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durchgeführt worden. Für die von den Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Vorratsvermögen in Höhe von T€ 6.442 (Vorjahr: T€ 7.597). 4.7 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Nachfolgend sind die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt:
In den Wertberichtigungen sind pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 24 (Vorjahr: T€ 58) enthalten. Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwendungen und Forderungsausfälle betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen zum Abschlussstichtag folgende Fälligkeitsstruktur auf:
Die im Wert geminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den folgenden Zeitbändern überfällig:
Die weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine Anzeichen auf, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dementsprechend waren keine weiteren Abwertungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert in größerem Umfang als zuvor beschrieben vorzunehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig im Wege der Globalzession an eine kreditgebende Bank abgetreten. 4.8 Forderungen an assoziierte UnternehmenDie Forderungen an assoziierte Unternehmen betreffen Forderungen an die Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz 4.19). 4.9 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
4.10 Sonstige kurzfristige VermögenswerteDie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind insgesamt nicht fällig. Es bestehen keine Wertberichtigungen. 4.11 ZahlungsmittelDie Zahlungsmittel setzten sich wie folgt zusammen:
Die Position Zahlungsmittel stimmt unter Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen mit dem in der Kapitalflussrechnung abgegrenzten Finanzmittelfonds überein. Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind € 216.651 (Vorjahr: € 339.372) für Bürgschaften auf Anzahlungen und Gewährleistungen hinterlegt und insoweit verfügungsbeschränkt. 4.12 EigenkapitalZur Entwicklung des Eigenkapitals des Alexanderwerk-Konzerns wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Bestandteil dieses Konzernabschlusses ist, verwiesen. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt zum Stichtag € 4.680.000 (Vorjahr: € 4.680.000). Zum 31. Dezember 2019 hat die Alexanderwerk AG 1.800.000 (Vorjahr: 1.800.000) auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausgegeben. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt zum Stichtag € 2,60 (Vorjahr: € 2,60). Genehmigtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde ein genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von € 2.340.000 durch Ausgabe von bis zu 900.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien) gegen Bareinlage beschlossen. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 1. Dezember 2020. WpHG-Mitteilungen nach nationalem RechtZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 ergab sich die folgende Aktionärsstruktur:
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2019 sowie im Zeitraum bis zur Abschlussfertigstellung im April 2020 sind der Alexanderwerk AG keine Mitteilungen bekanntgemacht worden. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen sowie sonstige Zuzahlungen von Gesellschaftern des Konzerns. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Gewinnrücklagen und KonzernergebnisDie Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie erfolgsneutrale Anpassungen. Zudem wurden im Berichtsjahr € 1.225.500 aus dem Jahresergebnis in die Gewinnrücklagen eingestellt. 4.13 PensionsverpflichtungenFür die Mitarbeiter der Alexanderwerk AG existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Die Höhe der Leistungen richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Dienstjahre und einem fixen Betrag pro Dienstjahr. Die Leistungszusagen werden durch Pensionsrückstellungen finanziert. Beitragsorientierte Altersversorgungspläne ("defined contribution plans")Die deutschen Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, in welche die Beiträge als Teil des Einkommens eingezahlt werden. Daneben existieren Direktversicherungen bei der Alexanderwerk AG. Da nach Zahlung der Beiträge zur Altersversorgung an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaft keine weitere Verpflichtung besteht, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen werden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen in 2019 € 1.060.959 (Vorjahr: € 959.301). Leistungsorientierte Altersversorgungspläne ("defined benefit plans")In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung aller gemäß IAS 19 ermittelten Anwartschaftsbarwerte für Versorgungsansprüche unter Berücksichtigung künftiger Rentensteigerungen ("defined benefit obligation") dargestellt:
Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen und der Kosten zugrunde gelegten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:
Für die Direktzusagen der Alexanderwerk AG besteht kein Planvermögen. Bei den Direktzusagen handelt es sich um individualvertragliche Zusagen der Gesellschaft. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 82 (Vorjahr T€ 92) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet. Neben den Direktzusagen seitens der Alexanderwerk AG bestehen Leistungszusagen, welche durch eine Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewährt wurden. Die Unterstützungskasse hat die ihr zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel an den Konzern zurückgewährt und verfügt insoweit nicht über Planvermögen im Sinne des IAS 19; unter den Pensionsverpflichtungen wird die mittelbare Verpflichtung mit ihrem vollen Barwert ausgewiesen. Eine Konsolidierung der Unterstützungskasse erfolgt nicht. Die Unterstützungskasse sieht eine lebenslängliche Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und Frauen, eine vorzeitige lebenslängliche Altersrente bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Invalidenrente in Höhe des jeweils erreichten Anspruchs ab Eintritt einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des vorgesehenen Pensionsalters sowie eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von € 15,34 monatlich vor. Die Höhe der Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres beträgt für jedes Dienstjahr € 1,07 monatlich, mindestens jedoch € 15,34 monatlich. Voraussetzung für die Gewährung der laufenden Leistungen ist eine Wartezeit von 15 Jahren. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 50 (Vorjahr: T€ 52) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2019 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2019 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung. Die Sensitivitätsbetrachtung wurde für den Rechnungszins und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Die angesetzten Variationsbreiten der Bewertungsannahmen wurden so gewählt, dass sich die jeweilige Annahme innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 60 bis 90 % nicht außerhalb der Bandbreite bewegt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird. Wenn der Rechnungszins im Geschäftsjahr 2019 um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 140 niedriger (T€ 157 höher) gewesen. Wenn die Rentenanpassung um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 119 höher (T€ 110 niedriger) gewesen. 4.14 Sonstige langfristige RückstellungenDie sonstigen langfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:
Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %. Der Mittelabfluss der Jubiläumsrückstellung wird gleichmäßig in den nächsten Jahren erwartet. 4.15 Langfristige und kurzfristige Finanzschulden
Die Finanzschulden stellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dar. Bei der Alexanderwerk Inc. sind die Finanzverbindlichkeiten durch Vermögensgegenstände der Gesellschaft (Vorräte und Sachanlagen) gesichert. Im Berichtsjahr hat die Alexanderwerk GmbH ein Darlehen über € 250.000 zur Finanzierung einer Maschine aufgenommen. Darlehensvergabe und Besicherung erfolgten zu im Kreditgewerbe üblichen Konditionen (siehe auch Tz 2.14). Das Darlehen über nominal USD 765.000 und das Hypothekendarlehen über nominal USD 802.800 zur Finanzierung des Grundstücks und Gebäudes der AW Real Estate Inc. sind durch das Grundstück und Gebäude in Montgomeryville sowie durch Haftung Alexanderwerk Inc., Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG und der Alexanderwerk AG gesichert. Es bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 3.000 (Vorjahr: T€ 3.000). Eine Verletzung von einer definierten Kennzahl (Eigenmittelquote) führt ebenso wie die Verletzung von anderen Verpflichtungen zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Bank. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird fortlaufend geprüft, die Verpflichtungen wurden eingehalten. 4.16 Sonstige kurzfristige RückstellungenDie sonstigen kurzfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die übrigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:
Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht wie im Vorjahr dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %. 4.17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Lieferanten des Konzerns. Es bestehen verkehrsübliche Eigentumsvorbehalte. 4.18 VertragsverbindlichkeitenDie Vertragsverbindlichkeiten resultieren aus Zahlungen der Kunden für bestehende Verkaufsaufträge und haben sich wie folgt entwickelt:
Die Vertragsverbindlichkeiten werden im folgenden Geschäftsjahr als Umsatzerlöse realisiert. 4.19 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen enthalten ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Alexanderwerk Produktions GmbH (siehe Tz. 5.4). 4.20 ErtragsteuerschuldenDie Ertragsteuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:
4.21 Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
5. Sonstige Angaben5.1 KapitalmanagementVorrangiges Ziel des Kapitalmanagements der Alexanderwerk AG ist die Sicherstellung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Das Konzern-Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2019 € 13.655.415 (Vorjahr: € 12.848.956), die Eigenkapitalquote konnte von 52,42 % in 2018 auf 58,81 % in 2019 verbessert werden. Die Alexanderwerk AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Bezüglich externer Kapitalerfordernisse siehe Tz 4.15. 5.2 Ergänzende Angaben zu den FinanzinstrumentenDie Alexanderwerk AG hat sich bezüglich der Klassenbildung von Finanzinstrumenten an die Bewertungskategorien nach IFRS 9 angelehnt, da die Risikoverteilung innerhalb dieser Bewertungskategorien ähnlich ist. Die folgende Tabelle weist die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 aus:
Sämtliche finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben überwiegend kurze (Rest-)Laufzeiten. Deshalb entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Selbiges gilt für die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten, da diese Verbindlichkeiten marktüblich verzinst werden. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Nettoertrag der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" enthält im Wesentlichen Zinserträge und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Im Konzernabschluss der Alexanderwerk AG werden die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" zuzurechnen sind, unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die der Kategorie "Financial Liabilities at Amortized Cost" zuzuordnenden Nettoverluste resultieren aus den Zinsaufwendungen für die Finanzschulden und den Erträgen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten. 5.3 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenAls nahestehende Personen des Alexanderwerk-Konzerns kommen der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht. An nahestehende Unternehmen und Personen sind neben der Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung (siehe Tz 5.8) wie im Vorjahr keine Vergütungen gezahlt worden. Mit dem assoziierten Unternehmen Alexanderwerk Produktions GmbH bestanden im Geschäftsjahr folgende Geschäftsbeziehungen:
Darüber hinaus hat der Alexanderwerk-Konzern keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen unterhalten. 5.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseIm Rahmen der Aufnahme einer Kreditlinie der Alexanderwerk Produktions GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid in Höhe von T€ 350 hat die Alexanderwerk AG in Vorjahren eine Bürgschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Gesamtwert von T€ 88 abgegeben. Aufgrund der guten Lage der Alexanderwerk Produktions GmbH rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten am 31.12.2019 zu leistende Leasingzahlungen über einen Vermögenswert von geringem Wert und setzen die sich wie folgt zusammensetzen:
Die im Vorjahr in der Tabelle ausgewiesenen Beträge enthalten die Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen nach IAS 17. Zusätzlich bestehen Verpflichtungen aus Materialbestellungen in Höhe von T€ 1.231 (Vorjahr: T€ 2.102), die binnen eines Jahres fällig sind. 5.5 KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung des Alexanderwerk-Konzerns werden die Zahlungsströme eines Geschäftsjahres gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnung) dargestellt, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Unternehmens zu liefern. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel. Der Cashflow wird nach der indirekten Methode auf der Basis des Ergebnisses vor Ertragsteuern und Zinsen unter Berücksichtigung der Veränderungen der einzelnen Bilanzposten sowie zahlungsunwirksamer Aufwendungen und Erträge ermittelt. Effekte aus der Währungsumrechnung werden als Korrekturposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Bei der Ableitung des betrieblichen Cashflows wurden ausschließlich ergebniswirksame Veränderungen der jeweiligen Bilanzposten berücksichtigt. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist unter der Kapitalflussrechnung dargestellt. Bezogen auf Zahlungsmittel bestehen zur Absicherung von Bürgschaften durch Dritte in Höhe von T€ 217 (Vorjahr: T€ 339) Verfügungsbeschränkungen durch Abtretungen. Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitungsrechnung zwischen den Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit dar:
5.6 SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung erfolgt nach den geographischen Märkten des Alexanderwerk-Konzerns und entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns. Der Alexanderwerk-Konzern gliedert dementsprechend in die fünf Segmente Deutschland (Alexanderwerk GmbH und AlexanderwerkService GmbH), USA (Alexanderwerk Inc. und AW Real Estate Inc.), Indien (Alexanderwerk India Private Ltd.), China (Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd) und Kolumbien (Alexanderwerk Columbia S.A.S.). Die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften sind ausschließlich im Bereich Industriemaschinen tätig. Die interne Steuerung erfolgt indem den Leitungs- und Kontrollorganen der Gruppe für Steuerungs- und Überwachungszwecke Informationen zum Auftragsbestand und den Umsatzerlösen zur Verfügung gestellt werden. Die Überleitung beinhaltet die Umsätze und Ergebnisbeiträge zwischen den Segmenten. Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.
Das Segmentergebnis entspricht dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit. Wesentliche Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und zu einzelnen Ländern bestehen nicht.
5.7 Corporate Governance KodexDie jährliche Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Dezember 2019 abgegeben und auf der Internetseite der Muttergesellschaft ((https://www.alexanderwerk.com/de/investor-relations/corporategovernance/) veröffentlicht. 5.8 Gesamtbezüge des Vorstandes sowie des AufsichtsratesDie Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt seit dem 1. Januar 2016 durch den alleinigen Vorstand Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster. Die Vergütung des Vorstands bestand im Geschäftsjahr 2019 sowie im Vorjahr aus einem Gehalt mit Nebenleistungen, einem Gehalt vergleichbaren Leistungen und einer variablen Tantieme. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2019:
Zusätzlich wird dem Vorstand eine erfolgswirksame Tantieme im Falle der Steigerung des Unternehmenswertes der Alexanderwerk GmbH gewährt (siehe Tz 4.14). Im Vorjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands:
Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein. Für Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Vorstände besteht eine Rückstellung von T€ 473 (Vorjahr: T€ 463). Der Personalaufwand für diesen Personenkreis betrug T€ 49 (Vorjahr: T€ 59). Die Vergütung an den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG betrug für das Geschäftsjahr 2019 € 46.516 (Vorjahr: € 40.500). Davon sind € 22.516 (Vorjahr: € 22.500) fix und € 24.000 (Vorjahr: € 18.000) sitzungsabhängig. Eine Individualisierung der Bezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem finden sich im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts des Alexanderwerk-Konzerns. 5.9 Honorar des AbschlussprüfersDas auf das Geschäftsjahr 2019 entfallende Honorar des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt insgesamt T€ 135 (Vorjahr: T€ 94), davon für Abschlussprüfungsleistungen T€ 101 (Vorjahr: T€ 88) und für sonstige Leistungen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) sowie für Steuerberatungsleistungen T€ 34 (Vorjahr: T€ 6). Der Aufwand für Vorjahre betrug T€ 13 (Vorjahr T€ 0). 5.10 Organe der GesellschaftAufsichtsratAktionärsvertreterFranz-Bernd Daum(Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 18. Juni 2019) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Köln Thomas Mariotti(Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum 18. Juni 2019) Unternehmensberater, Mainz-Kastel
Jürgen Kullmann(Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 25. April 2019 und seit dem 18. Juni 2019) Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach
Arbeitnehmervertreter:Ronald Kroll(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats vom 26. April 2019 bis zum 18. Juni 2019) Technischer Angestellter, Remscheid Nirfan Abes(Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 18. Juni 2019) Leiter Montage, Remscheid VorstandDr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster5.11 ErgebnisverwendungsvorschlagDer handelsrechtliche Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresüberschuss von € 2.444.985,20 aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von € 6.176,23 sowie der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von € 1.225.500,00 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 1.225.661,43. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 4.680.000,00 eine Dividende von € 0,15 je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von € 955.661,43 auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf € 270.000,00. 5.12 Ereignisse nach dem BilanzstichtagDurch den Ausbruch der weltweiten Corona Pandemie im Januar 2020 mit voraussichtlich drastischen Folgen für die globale Wirtschaft erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020 auch Auswirkungen für das Geschäft der Alexanderwerk-Gruppe, welche aktuell aber noch nicht genau abzuschätzen sind.
Remscheid, den 16. April 2020 Alexanderwerk AG Vorstand Dr.-Ing. Alexander Schmidt Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, RemscheidI. Grundlagen1. GeschäftsmodellDie Alexanderwerk-Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie die Grundstoffindustrie. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen und ein umfangreiches Ersatzteilgeschäft. Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften: Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft in der Alexanderwerk-Gruppe verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Montage und Vertrieb der Maschinen nahezu weltweit aufteilt. Ebenfalls wickelt diese Gesellschaft das beinahe globale Service- und Ersatzteilgeschäft der Gruppe ab. Diese wird in der Segmentberichterstattung im Segment "Deutschland" abgebildet. Lediglich der nordamerikanische Markt wird sowohl im Neumaschinen- als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft durch die in Montgomeryville (PA, USA) ansässige Alexanderwerk Inc. bedient. Diese bildet das Segment "USA" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk India Private Limited mit Sitz in Mumbai (Indien) erbringt Servicedienstleistungen für den für Alexanderwerk wichtigen Schlüsselmarkt Indien. Sie bildet das Segment "Indien" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Vermarktung von Maschinen, Ersatzteilen und Serviceleistungen auf dem chinesischen Markt. Sie bildet das Segment "China" in der Segmentberichterstattung. Die Produktion von einigen mechanischen Komponenten für unsere Maschinen erfolgt durch die Alexanderwerk Produktions GmbH, an der die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist. Die Alexanderwerk Produktions GmbH wird at equity bilanziert. Darüber hinaus wird der Konzernkreis der Alexanderwerk AG durch fünf weitere Gesellschaften vervollständigt, wovon die Alexanderwerk Colombia S.A.S mit Sitz in Bogotá (Kolumbien) im Laufe des Geschäftsjahres 2019 neu in den Konsolidierungskreis eingetreten ist. 2. Forschung und EntwicklungDer Bereich Forschung und Entwicklung nimmt in der Alexanderwerk-Gruppe eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend, konzentrieren sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten, die Laboranwendungen, die Ausrichtung von internationalen Seminaren sowie die Vertiefung des eigenen Know-hows. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und damit für diese nachhaltig die Total Cost of Ownership verbessern. Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich die Alexanderwerk-Gruppe auf zwei gut ausgestattete, betriebseigene Labore in Deutschland und den USA sowie auch auf ein Labor eines Partners in China stützen, in denen Prototypen erprobt und Modellprozesse abgebildet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld mit dem Kunden zusammen wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten. So arbeitet Alexanderwerk unter anderem in enger Zusammenarbeit mit der technischen Universität Hamburg-Harburg und einem weiteren Partner aus der Industrie, der PARSUM GmbH aus Chemnitz, aktuell gemeinsam an einem AiF-Förderprojekt im Bereich der Trockengranulierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dieses Projekt ist auf insgesamt drei Jahre bemessen und wird voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen werden können. Daneben werden mehrere Forschungsprojekte in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit internationalen Universitäten und Partnern vorangetrieben. Mit der University of Minnesota in Minneapolis (MN, USA) konnte eine weitere renommierte Universität für eine Kooperation im Bereich der Pharmazeutischen Forschung und Entwicklung gewonnen werden. Als ein besonders wichtiges Vorzeigeprojekt gilt die kontinuierliche Produktionslinie an der Universität Purdue (IN, USA). Das dortige Forschungsprojekt wird von der amerikanischen Zulassungsbehörde (FDA) gefördert und hat daher den Charakter eines Leuchtturmprojektes. Die bilanzierten Posten für eigene Entwicklungen in Höhe von T€ 132 (Vorjahr: T€ 154) wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung aktivierungsfähiger Gemeinkosten angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt hier drei bis zehn Jahre. Insgesamt wurden T€ 67 (Vorjahr: T€ 68) für Entwicklung aufgewandt. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen1Das Jahr 2019 wurde von einer weltweit zu beobachtenden Konsolidierung in den Produktionskapazitäten und einem politisch induziertem Abwarten geprägt. Das globale Bruttoinlandsprodukt stieg 2019 um etwa 2,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Ausbruch der Corona-Pandemie zu Beginn des aktuellen Jahres 2020 mit nicht absehbaren Folgen für die weltweiten Märkte wird diesen Trend verstärken, so dass es für das Jahr 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer globalen Depression kommen wird, welche in der Höhe aktuell aber noch nicht einzuschätzen ist. Auch in den für die Alexanderwerk-Gruppe wichtigen Exportmärkten kam es im vergangenen Geschäftsjahr zu einer Abschwächung der Zuwächse in den einzelnen Ökonomien. In den USA stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 um 2,3 %, während auf dem asiatischen Markt in unseren Schlüsselmärkten in Indien und China weiterhin ein überproportionaler Zuwachs im Vergleich zur Weltwirtschaft zu beobachten war. Der chinesische Gesamtmarkt konnte in 2019 noch um gute 6,1 % und der indische Markt um sehr gute 8,0 % zulegen. Im europäischen Wirtschaftsraum hingegen setzte sich der bereits in 2018 begonnene rezessive Trend in 2019 fort. So reduzierte sich das Wirtschaftswachstum im Euro-Raum im vergangenen Jahr auf 1,2 % (Vorjahr 1,8 %). Im aktuellen Jahr 2020 dürfte sich die Konjunktur durch das in Europa stark verbreitete Coronavirus durchaus negativ im Vergleich zu den Vorjahren entwickeln. Für den deutschen Binnenmarkt, welcher in der Eurozone eine führende Rolle einnimmt, ergibt sich in 2019 ein schwaches Wachstum von etwa 0,5 %. Damit liegt die Wachstumsrate für das inländische Bruttoinlandsprodukt deutlich unter dem globalen Wirtschaftstrend und selbst im Vergleich mit regionalen Volkswirtschaften in Europa auf einem geringen Niveau. Der deutsche Maschinenbau erlebte in 2019 wirtschaftlich betrachtet nach bisherigen moderaten Wachstumsraten erstmals einen leichten Rückgang. Der reale Umsatz der Branche ging nach zuletzt schwach expansivem Verhalten im Jahr 2019 um etwa 1,3 % auf 230 Milliarden Euro zurück. Für diesen Trend zeigen sich laut des Branchenverbandes VDMA die branchenweit um etwa ein Drittel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangenen Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer verantwortlich. Bei den Exporten in andere Industrieländer konnte hingegen im gleichen Zeitraum ein geringes Plus verzeichnet werden. Auch bei den Auftragseingängen verzeichnete die Branche im Berichtsjahr 2019 einen Einbruch um 9 %. 2. GeschäftsverlaufDie Alexanderwerk-Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2019 mit einem positiven Ergebnis beenden, wobei die ursprüngliche Planung im Jahresverlauf aufgrund des verhaltenen Auftragseingangs und des daraus reduzierten Umsatzes nicht erreicht werden konnte. Der Auftragseingang der Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2019 T€ 20.438. Im Bereich des Neumaschinenvertriebs konnten im vergangenen Jahr Aufträge im Gesamtwert von T€ 13.394 abgeschlossen werden, während das Ersatzteil- und Servicegeschäft um 21,6 % auf T€ 7.044 stieg. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auch auf die besondere Situation auf einigen internationalen Märkten zurückzuführen. Im Segment USA zeigte sich der Auftragseingang mit T€ 4.314 nach T€ 3.504 nochmals um 23,1 % stärker als im Vorjahreszeitraum, wobei hier auch Maschinenlieferungen außerhalb der USA zum Tragen kamen. Erfreulich ist auch der direkte Auftragseingang von T€ 419 im erst Ende 2018 gestarteten Segment China. Damit gelang der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. ein guter Einstieg in den chinesischen Markt, welcher auch von der Alexanderwerk GmbH betreut wird. Der Auftragseingang in den übrigen von der Alexanderwerk GmbH bewirtschafteten Märkten betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 T€ 15.705. Der wesentliche Anteil des erzielten Umsatzes wurde, wie bereits in den Vorjahren auch, aus dem Export von Maschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen generiert. Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Die mit dem operativen Kerngeschäft der Gruppe betraute Alexanderwerk GmbH konnte das Geschäftsjahr 2019 nach positivem wirtschaftlichem Verlauf erneut mit einem positiven Gesamtergebnis abschließen, welches durch den im Jahr 2017 mit der Konzernmuttergesellschaft Alexanderwerk AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag in voller Höhe im Ergebnis der AG enthalten ist. Dabei profitierte die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht nur von einer positiven Ausliefersituation, sowohl bei den Neumaschinen als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft, sondern konnte durch Einsparungen im Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen das Ergebnis zusätzlich optimieren. Im Jahr 2019 hat die auf dem US-amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. mit einem guten Ergebnis zum Gesamterfolg im Konzern beigetragen. Die weiterhin gute Auftragslage der inzwischen mehr als 25 Jahre zum Konzern gehörenden Gesellschaft sowie der über die AW Real Estate Inc. im Jahr 2019 erfolgte weitere Ausbau des im Vorjahr 2018 erworbenen Produktionsgeländes in Montgomeryville tragen positiv zur Entwicklung unseres Standortes in den USA bei. Auch die Alexanderwerk India Private Ltd., welche Servicedienstleistungen speziell für Kunden auf dem indischen Markt erbringt, konnte im Geschäftsjahr 2019 ihre Arbeit weiter ausbauen. Durch die Verfügbarkeit von Servicetechnikern direkt vor Ort unterstützt diese Gesellschaft die Alexanderwerk GmbH speziell bei Einsätzen für Inbetriebnahmen und bei Serviceanforderungen unserer Kunden auf dem indischen Markt, was die Wege deutlich verkürzt, die Abläufe optimiert und nicht zuletzt auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen, internationalen Marktbegleitern darstellt. Wie geplant konnte im Laufe des Berichtsjahres die Alexanderwerk Shanghai (Trading) Co., Ltd., welche speziell für die Abwicklung des Geschäftes auf dem Schlüsselmarkt China gegründet wurde und aus dem Representative-Office der Alexanderwerk GmbH in Shanghai hervorging, erfolgreich ihre Arbeit aufnehmen. Durch diesen Schritt können auf diesem speziell für Alexanderwerk wichtigen Markt sowohl zeitliche als auch kostentechnische Potenziale gehoben werden, was sich bereits in einem guten Ergebnis zeigte. Die chinesische Gesellschaft unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Abwicklung von Projekten, aber auch bei der Gewinnung von Projekten. Daneben werden auch Ersatzteilanfragen oder Maschinenprojekte über die Gesellschaft abgewickelt. Das Ergebnis der Alexanderwerk Produktions GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2019 mit einem Überschuss positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen. Die Alexanderwerk AG trug im Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss von T€ 2.445, welcher sich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH ergibt, zum Konzernergebnis bei. Durch eine konsequente Kostenoptimierung sowie eine Anpassung der vereinnahmten Umlagen aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen und Lizenzen konnte die Muttergesellschaft, die als Finanz- und Managementholding der Gruppe fungiert, den Einzelabschluss und den Konzernabschluss positiv beeinflussen. Am 18. Juni 2019 hat die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche planmäßig den vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Jahr 2018 und den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen hat. 3. Wirtschaftliche Lage des KonzernsDie Alexanderwerk-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Konzernjahresüberschuss von T€ 2.470, konnte aber damit nicht an das gute Vorjahr 2018 (T€ 4.229) anknüpfen. Insgesamt beurteilt der Vorstand sowohl die Gesamtlage als auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Alexanderwerk-Gruppe als gut, auch im Vergleich zu den beiden außerordentlich guten Vorjahren. ErtragslageDie Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 24.058, Bestandsveränderungen T€ - 1.532, Eigenleistungen T€ 757) lag im Geschäftsjahr 2019 nach T€ 29.963 mit T€ 23.282 unter dem Wert des Vorjahres. Das lag nicht zuletzt am aufgrund der abwartenden Investitionshaltung in vielen Märkten geringeren Umsatz sowie am Bestandsabbau im Berichtsjahr. Vor allem kundenseitige Projektverschiebungen führten zu einem geringeren Auftragseingang in 2019. Darüber hinaus kam es auch in einigen internationalen Märkten zu Konsolidierungen von Kapazitäten, wie z. B. in Indien. Auf das Segment USA entfielen T€ 5.285 vom Gesamtumsatz (Vorjahr: T€ 2.308). Das entspricht etwa 22,0 % (Vorjahr: 8,4 %) des Konzernumsatzes. Das EBIT (Earnings Before Interest And Taxes) im Alexanderwerk-Konzern lag nach T€ 6.108 mit T€ 3.895 im Geschäftsjahr 2019 unter dem des Vorjahres. Davon entfielen auf das Segment USA T€ 421, das Segment Indien T€ -6 und das neu gegründete Segment China T€ 65. Das EBT (Earnings Before Taxes) betrug in 2019 T€ 3.745 nach T€ 6.003 im Vorjahr. Der Materialaufwand im Konzern betrug in 2019 T€ 7.178 (Vorjahr: T€ 11.393). Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass die Beschaffung im Laufe des Geschäftsjahres an die Auftragssituation angepasst und entsprechend weniger vorproduziert wurde, was sich auch in der Materialaufwandsquote bezogen auf die Gesamtleistung des Alexanderwerk-Konzerns mit 30,8 % nach im Vorjahr 38,0 % deutlich zeigt. Darüber hinaus konnten im Laufe des Geschäftsjahres 2019 weitere Einkaufsbedingungen optimiert werden, welche diese Kennzahl positiv beeinflussen. Der Personalaufwand im Konzern stieg im abgelaufenen Jahr um weitere 6,4 % von T€ 8.007 auf T€ 8.516. Hier kann man die aus dem im Laufe der vergangenen Geschäftsjahre gestiegenen Geschäft der Alexanderwerk-Gruppe resultierenden Neueinstellungen an Fachkräften sowie eine nicht unerhebliche unterjährige tarifliche Gehaltsanpassung in Form einer erstmalig ausgezahlten Sonderzahlung als Ursache für die Erhöhung ausmachen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Alexanderwerk-Gruppe konnten nach T€ 5.210 im Vorjahr deutlich auf nunmehr T€ 3.646 gesenkt werden. Hierzu trugen neben konsequenter Kostenpolitik gute Verhandlungen zur Optimierung externer Dienstleistungen bei. Außerdem wirkte sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 durch eine Verschiebung zwischen den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Verringerung) und den Abschreibungen auf Sachanlagen und dem Zinsaufwand (jeweils Erhöhungen) aus. Das Zinsergebnis der Alexanderwerk-Gruppe, welches im Wesentlichen durch die langfristigen Darlehen zum Erwerb der Geschäftsgebäude der Alexanderwerk Inc. in Montgomeryville beeinflusst ist, beträgt im Geschäftsjahr 2019 T€ -203 nach T€ -186 im Vorjahr. Ebenfalls wirken sich ein weiteres Darlehen über eine Maschinenfinanzierung bei der Alexanderwerk GmbH sowie die Bereitstellungen für die Kreditlinien der Alexanderwerk Inc. und der Alexanderwerk GmbH auf diesen Posten aus. Aus der Beteiligung an der at equity in den Konzernabschluss einbezogenen Alexanderwerk Produktions GmbH erhielt die Alexanderwerk-Gruppe einen Ergebnisanteil von T€ 24 (Vorjahr: T€ 82). Vermögens- und FinanzlageDie Konzernbilanzsumme verringert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.290 auf T€ 23.221. Das ist im Wesentlichen auf den Bestandsabbau bei den Vorräten beziehungsweise den Abbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Umlaufvermögen zurückzuführen, während durch die erstmalige Bilanzierung von Nutzungsrechten aus dem seit 1. Januar 2019 neu anzuwendenden IFRS 16 das Anlagevermögen deutlich erhöht wird. Die aktiven latenten Steuern in der Alexanderwerk-Gruppe steigen im Geschäftsjahr 2019 von T€ 67 auf T€ 211 deutlich an. Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 2.470, der von der Muttergesellschaft Alexanderwerk AG im Juni 2019 ausgezahlten Dividende sowie geringer Anpassungen im sonstigen Ergebnis ergibt sich ein positives Konzerneigenkapital von T€ 13.655 (Vorjahr: T€ 12.849) zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019. Aufgrund der erstmaligen Bilanzierung langfristiger Nutzungsrechte nach IFRS 16 ist das langfristige Fremdkapital der Alexanderwerk-Gruppe mit T€ 5.517 nach T€ 3.456 im Vorjahr deutlich höher. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche in den kurz- und langfristigen Finanzschulden enthalten sind, betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 T€ 1.461 (Vorjahr: T€ 1.438). Von diesen sind T€ 152 (Vorjahr: T€ 164) als kurzfristig anzusehen. Die Liquiditätslage der Alexanderwerk-Gruppe konnte sich im Geschäftsjahr 2019 durch das organische Wachstum des Gesamtgeschäftes sowie den Aufbau von liquiden Mitteln weiter deutlich verbessern. Die positive Auftragslage führte dazu, dass die Alexanderwerk-Gruppe insgesamt auf eine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinien im gesamten Geschäftsjahr 2019 vollständig verzichten konnte. Insgesamt wird die Liquidität in der Alexanderwerk-Gruppe neben den eigenen Rücklagen über verschiedene Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten und in regelmäßigen Abständen prolongiert werden. Weiterhin werden Gespräche mit neuen Kapitalgebern geführt, welche erfolgsversprechend sind. Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von weiteren finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt -konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Der Finanzmittelfonds der Alexanderwerk-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 von T€ 4.748 zum 31. Dezember 2018 auf nunmehr T€ 6.287 zum Bilanzstichtag positiv. Der Gesamt Cashflow im Alexanderwerk-Konzern stieg im Geschäftsjahr 2019 nach T€ -993 auf T€ +1.409. Das ist in erster Linie auf den Abbau der Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen im Vorratsvermögen sowie auf den Abbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Berichtsjahr zurückzuführen, welche aufgrund des geringeren Umsatzes zum Jahresende niedriger als im Vorjahr 2018 waren. 4. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AGDie wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren ökonomischer Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich im Geschäftsjahr 2019 weiterhin positiv entwickelt. Bedingt durch den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften und den mit der Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, welcher die vollständige Abführung des Jahresergebnisses der Alexanderwerk GmbH an die Alexanderwerk AG bis einschließlich 2021 vorsieht, schließt die Alexanderwerk AG das Berichtsjahr mit einem Jahresüberschuss von T€ 2.445 (Vorjahr: T€ 3.838) ab. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzgebühren und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften. ErtragslageDie Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse aus der internen Weiterberechnung von Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.308 (Vorjahr: T€ 1.297). Die sonstigen betrieblichen Erträge der Alexanderwerk AG betragen im zurückliegenden Geschäftsjahr T€ 7 nach T€ 41 im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die auf die obengenannte innerbetriebliche Weiterverrechnung entfallenen Aufwendungen der Gesellschaft erfasst. Diese betrugen im Berichtszeitraum T€ 498 nach T€ 516 im Vorjahr. Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 522 nur marginal höher als im Vorjahr (T€ 506). Hierfür kann unter anderem eine ab dem Berichtsjahr 2019 eingeführte tarifliche Sonderzahlung für Arbeitnehmer verantwortlich gemacht werden. Die Alexanderwerk AG beschäftigte, ohne Berücksichtigung der Organe der Gesellschaft, im Geschäftsjahr 2019 unverändert durchschnittlich fünf Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen nach T€ 470 im Vorjahr aufgrund von höheren Beratungsaufwendungen unter anderem in Zusammenhang mit der Verlängerung des Vorstandsdienstvertrages sowie höheren Reisekosten des Vorstandes im Rahmen des Konzerncontrollings der in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen ausländischen Niederlassungen auf T€ 680 an. Wesentliche Anteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 298), Reise- und Bewirtungskosten (T€ 102), bezogene Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen aus dem Konzernverbund (T€ 83), Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung (T€ 71) sowie Kosten für die Tätigkeit des Aufsichtsrates (T€ 47). Der Ertrag aus dem im Geschäftsjahr 2019 angewandten Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH betrug T€ 4.050. Das Finanzergebnis der Gesellschaft hat sich mit T€ -58 nach T€ -73 im Vorjahr weiter verbessert. Unter anderem hierfür verantwortlich zeigen sich Zinserträge aus einem Darlehen an eine Konzerntochtergesellschaft, welche das Verhältnis von Aufwand zum Ertrag positiv beeinflussen. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme der Alexanderwerk AG verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 929 auf T€ 10.940. Durch das positive Ergebnis in 2019 gelang es ein bilanzielles Eigenkapital von nunmehr T€ 8.834 aufzubauen. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt nunmehr 80,7 % (Vorjahr: 66,4 %). Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögenswerte der Alexanderwerk AG schließen im Berichtszeitraum mit T€ 1.060 nahezu unverändert zum Vorjahr ab. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt nun 9,7 %. Die Sachanlagen wie auch die Finanzanlagen der Gesellschaft haben sich im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das nicht-monetäre Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich nach T€ 9.440 im Vorjahr auf T€ 8.938 leicht verringert. Es beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH sowie ein an die gleiche Gesellschaft gewährtes Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich im Berichtszeitraum von T€ 762 auf T€ 570. Sie enthalten vor allem Forderungen gegen Finanzbehörden aus dem Erstattungsanspruch von Ertragssteuern für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019. Die Pensionsrückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr um T€ 10 auf nunmehr T€ 835 (Vorjahr: T€ 845). Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 von T€ 299 im Vorjahr um ca. 10% auf T€ 266 verringert, die Steuerrückstellungen von T€ 1.758 auf T€ 0. Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 von T€ 1.085 auf T€ 1.006. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 17 (Vorjahr: T€ 73) deutlich unter dem Vorjahreswert lagen, konnten die Verbindlichkeiten bei Unternehmen aus dem Konzernverbund auf T€ 582 (Vorjahr: T€ 594) geringfügig verringert werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit T€ 392 (Vorjahr: T€ 418) um ca. 6,2 % unter dem Vorjahresniveau. Sie resultierten überwiegend aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt. Die Finanzierung der Alexanderwerk AG erfolgt in erster Linie durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Alexanderwerk Holding. Innerhalb der Holdingstruktur verfügen die Alexanderwerk GmbH über zwei Kreditlinien, die unbefristet verlängert wurden, und die Alexanderwerk Inc. über eine Kreditlinie. 5. Finanzielle LeistungsindikatorenWesentliche Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess. Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation in der Alexanderwerk-Gruppe über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse). In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und etwaige Maßnahmen eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Planrechnungen). Die Alexanderwerk-Gruppe arbeitet derzeit gruppenübergreifend nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. III. NachtragsberichtDurch den Ausbruch der weltweiten Corona-Pandemie im Januar 2020 mit voraussichtlich drastischen Folgen für die globale Wirtschaft erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020 auch Auswirkungen für das Geschäft sowie die in den Abschnitten "II.3. Wirtschaftliche Lage des Konzerns" und "II.4. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG" jeweils dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, welche aktuell aber noch nicht genau abzuschätzen sind. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Konzernanhang sowie im Risiken- und Chancen- sowie Prognosebericht. IV. PrognoseberichtDie Märkte Europa, Asien und Nordamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 87 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften. In Asien gehen wir auch in den kommenden Jahren von einem weiterhin vorhandenen Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Die in den vergangenen Jahren in diesem Markt gegründeten Vertriebsgesellschaften in China und Indien konnten bereits jetzt erfolgreich zu der weiteren Erschließung und Ausbau von Geschäftsbeziehungen beitragen. Des Weiteren ist mittelfristig geplant in Südostasien eine weitere Vertriebsniederlassung zu gründen. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr zur Erschließung des südamerikanischen Marktes eine Tochtergesellschaft in Kolumbien gegründet, welche Anfang 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat, um die dortigen Märkte zu erschließen. Für die Entwicklung des heimischen europäischen Marktes bleibt abzuwarten, inwieweit sich der mit Wirkung zum 31. Januar 2020 und einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft getretene Brexit auf die Kundennachfrage auswirkt. Unter Ausblendung von Effekten, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst werden, würden die allgemein als erfolgreich einzustufenden Vertriebsstrategien auch im Jahr 2020 zu einem positiven Geschäftsverlauf der Alexanderwerk-Gruppe etwa auf dem Niveau des Vorjahres 2019 führen. Durch den Ausbruch des Corona-Virus in China zum Jahresende 2019, was sich im ersten Quartal 2020 zu einer globalen Pandemie entwickelte und aktuell zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit auch des wirtschaftlichen Handelns weltweit führt, lassen sich vorerst keine sicheren Prognosen für den weiteren Geschäftsverlauf in 2020 ableiten. Das Geschäftsjahr 2020 startete für die Alexanderwerk-Gruppe mit einem überaus positiven Auftragseingang. Dennoch können wir aktuell nicht sagen, welche möglicherweise auch negativen Auswirkungen die durch die Corona-Pandemie erfolgten Beschränkungen für den Auftragseingang und damit für den Umsatz, das EBIT und auch das Jahresergebnis haben werden. Maßgeblich entscheidend für das Ergebnis und damit die voraussichtliche Entwicklung unter Berücksichtigung sowohl der positiven als auch der negativen Auswirkungen für die Alexanderwerk-Gruppe wird sein, von welcher Dauer die Einschränkungen zur Eindämmung des weltweiten Covid-19-Virus sein werden und in welcher Zeit sich die globale Wirtschaft von dieser Pandemie erholen wird. Unsere Aktivitäten sind unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation auch weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive weiter zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den internationalen Märkten. Das Ergebnis der Alexanderwerk AG als Führungsholding wird maßgeblich durch den im Geschäftsjahr 2017 mit der operativen Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag bestimmt. Unter Ausblendung der Effekte, welche durch die weltweite Corona-Pandemie ausgelöst werden, erwarten wir für 2020 in der Alexanderwerk AG in etwa einen Geschäftsverlauf auf Niveau des Vorjahres 2019. Aktuell können wir allerdings nicht sagen, welche Auswirkungen die Beschränkungen durch Covid-19 für das Ergebnis der Alexanderwerk AG haben werden. V. Chancen- und RisikoberichtRisiken und RisikomanagementDer Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung und Aufbau von liquiden Eigenmitteln und Reserven'. Andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk-Gruppe demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung. Wichtigster Baustein des Frühwarnsystems ist das im Konzern angewandte Risikomanagement-Handbuch, welches einer ständigen Überwachung und kontinuierlichen Weiterentwicklung unterliegt. Im Zuge der darüber hinaus bei Bedarf stattfindenden Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahestehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Die Ergebnisse werden protokolliert und deren Umsetzung überprüft. Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management gemäß der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So werden Risiken regelmäßig durch die jeweiligen Geschäftsführungen erfasst und bewertet und in das Risikocontrolling des Vorstands eingebunden. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation dieser Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt. Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen könnten. Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken und -chancenMögliche Risiken für die künftige Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den für das Alexanderwerk relevanten Märkten, insbesondere in Europa, Asien und den USA sowie aus den wirtschaftlichen Folgen der aktuell globalen Corona-Pandemie. Ende Dezember 2019 trat in China, und hier speziell in der Provinz Hubei in der Millionenstadt Wuhan, zum ersten Mal der Virus SARS-CoV-2, der bei Menschen die Viruserkrankung Covid-19 verursacht, auf. Im ersten Quartal 2020 breitete diese sich mit rasanter Geschwindigkeit auf dem gesamten Erdball aus. Dieses führte dazu, dass in vielen Volkswirtschaften weltweit das öffentliche Leben auf unbestimmte Zeit und damit auch die Wirtschaftsleistungen dieser Ökonomien enorm zurückgefahren werden mussten. Da unter anderem neben den USA, China und Indien auch viele europäischen Staaten und damit wichtige Märkte der Alexanderwerk-Gruppe davon betroffen sind und sich die Dauer der lokal veranlassten Shutdowns zurzeit nicht absehen lässt, gehen wir hier von einem möglicherweise sich noch ausprägendem Risikopotenzial in Form von Problemen bei Auslieferungen und Inbetriebnahmen von Maschinen trotz der aktuell noch sehr guten Auftragssituation für die Alexanderwerk-Gruppe aus. Ein weiteres Risiko in Zusammenhang mit der Corona-Krise stellt die Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Alexanderwerk dar. Da die Inkubationszeit im Falle einer Infektion mit dem Erreger bis zu maximal vierzehn Tage betragen kann und Infizierte sowie deren Kontaktpersonen vom deutschen Staat mit einer mindestens zweiwöchigen häuslichen Quarantäne belegt werden, kann dies im ungünstigsten Fall bedeuten, dass Teile oder sogar der ganze Geschäftsbetrieb der Gruppe auf diese Weise durch staatliche Zwangsmaßnahmen still gelegt werden können. Um dieses Risiko zu minimieren steuert die Alexanderwerk-Gruppe mit der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, wie z. B. dem mobilen Arbeiten für Mitarbeiter auf Schlüsselpositionen und der Einführung von zeitlich getrennt agierenden Gruppen in den Schlüsselabteilungen, gegen. Durch die Politik der US-Regierung wurde in den vergangenen Jahren eine handelspolitische Situation geschaffen, welche sich in der Zukunft durchaus negativ auf Exportgeschäfte auswirken könnte. Diese Entwicklung ist aufgrund des Geschäftes der Alexanderwerk GmbH als Zulieferer der Alexanderwerk Inc. auf dem nordamerikanischen Markt als Risiko einzustufen, seit die US-amerikanische Regierung die Umsetzung von Handelsembargos auf bestimmte Importgüter mit Konsequenz umzusetzen begann. Eine explizite Gefahr für die Alexanderwerk-Gruppe stellen dabei Zölle auf Maschinenimporte aus europäischen Ländern, insbesondere der Europäischen Union dar. Aktuell gibt es allerdings keine Anzeichen dafür, dass derartige Zölle kurzfristig eingeführt werden. Eine Chance hingegen sehen wir in der Öffnung der Märkte im Bereich Middle East und in Osteuropa in den postsowjetischen Staaten, insbesondere in Russland. Darüber hinaus zeigen auch Projekte im Bereich Süd- und Zentralamerika weiteres Potenzial, welchem wir im vergangenen Jahr mit der Gründung einer eigenen Dependance in Kolumbien begegnet sind. Aus diesen Märkten versprechen wir uns in den kommenden Jahren ein organisches Wachstum. Abzuwarten bleiben auch die wirtschaftlichen Folgen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union zum 31. Januar 2020. Eine für das laufende Jahr 2020 zwischen der EU und dem britischen Staat vereinbarte Übergangsfrist lässt Möglichkeiten für die Verhandlung und Umsetzung künftiger Wirtschaftsbeziehungen und damit der Verhinderung eines sogenannten harten Brexits mit einem ungeregelten Warenverkehr zu. Inwiefern diese, gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, durchgeführt und zu einem Vorteil der EU genutzt werden, bleibt abzuwarten. Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen. Die operativen Gesellschaften sind weltweit aktiv, wobei der amerikanische Markt durch die Alexanderwerk Inc. bearbeitet und beliefert wird. Andere Chancen sehen wir im Auf- und Ausbau unserer lokalen, internationalen Präsenzen. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition dort positiv beeinflussen und nachhaltig stärken. Auftrags- und BeschaffungsrisikenDer wesentliche Teil des Geschäftes der Alexanderwerk-Gruppe ist durch das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich geprägt. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Die kontinuierliche Neukundenakquise sichert weiterhin ein nachhaltiges Wachstum. Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Möglichen Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten sowie einer Qualifizierung neuer Lieferanten begegnet. Technik- und Anlagenrisiken sowie -chancenTechnische Risiken können sich aus der Komplexität einzelner Kundenprojekte ergeben. Zur Minimierung dieser Risiken strebt die Alexanderwerk-Gruppe stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden oder anderen Projektpartnern an. Den Projekten vorgelagerte Versuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA sowie bei unseren Partnern in Asien bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden. Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Die Einbindung externer Fachinstitute sorgt zudem für die Einbringung von wichtigem Know-How und dient gleichzeitig der Minimierung von Risiken. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-How der Alexanderwerk-Gruppe. Der Einsatz von Qualitätsaudits bei unseren Zulieferern verringert Beschaffungsrisiken und reduziert Kosten durch aufwendige Projektanpassungen oder Nachlieferungen. Weiterhin verfolgen wir eine Mehrlieferantenstrategie, um Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren und auch Kostenpotenziale für die Gruppe zu heben. Technologische Chancen sehen wir vor allem im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Internationale Seminare bieten dabei eine sehr gute Möglichkeit, die Technik der Alexanderwerk-Gruppe gezielt unseren Kunden nahezubringen. Diese Ansätze helfen der gesamten Gruppe zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden. Unterstützt wird dies auch durch den direkten und engen Kontakt zu Kunden und den weiteren internationalen Ausbau unserer Standorte sowie internationaler Netzwerke. Personalrisiken und -chancenEin weiterer Schlüssel für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der Alexanderwerk-Gruppe sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung. Da in allen Geschäftsbereichen das Know-How der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Im Vergleich zu anderen Unternehmen ist die Fluktuationsrate bei der Alexanderwerk-Gruppe eher niedrig, was auf eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit schließen lässt. Wir begegnen dem allgemeinen Risiko der Fluktuation, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Die Personalkostenquote liegt in der Alexanderwerk-Gruppe in Bezug auf die Gesamtleistung bei etwa 36,6 % (Vorjahr: 26,7 %) und damit, auch im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche, innerhalb der üblichen Spannbreite. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall nach einem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitsplatzsicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne sowie geeignete Weiterbildungsmaßnahmen. Finanzwirtschaftliche RisikenDie finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen vornehmlich Liquiditätsrisiken, daneben gegebenenfalls in wesentlich geringerem Umfang Ausfall- und Zinsrisiken. Auch im Geschäftsjahr 2019 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung und dem Aufbau von Liquiditätsreserven. Den Risiken im finanziellen Bereich der Gruppe konnten wir durch die bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH auf unbestimmte Zeit bestehenden Kreditlinien entgegenwirken. Darüber hinaus gelang aus dem positiven Geschäftsverlauf heraus der Aufbau einer moderaten Liquiditätsreserve, welche das finanzielle Risiko der Gruppe weiter reduziert. Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und -analyse. Darüber hinaus wird quartalsweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung erstellt und herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt. Die Kreditlinien betrugen zum Bilanzstichtag bei den Hausbanken in Deutschland insgesamt T€ 3.000 bei einer unbefristeten Laufzeit und in den USA TUSD 750 mit regelmäßiger Prolongation. Ebenfalls hat die Gesellschaft nach Beschluss durch die Hauptversammlung am 22. Dezember 2015 die Möglichkeit, liquide Mittel aus der Neuausgabe von 900.000 Inhaberaktien zu generieren. Diese Möglichkeit ist ohne weiteren Beschluss noch bis zum 1. Dezember 2020 gegeben. Aufgrund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gestellt. Durch die Fortführung der bestehenden Kreditlinien und den Aufbau eines zusätzlichen Liquiditätspuffers haben sich die Liquiditätsrisiken in der Alexanderwerk-Gruppe nachhaltig verringert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch weiterhin der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig. Die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften fakturieren nahezu ausschließlich in Euro, so dass mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc. und der chinesischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. verbleiben. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar sowie der indischen Rupie beziehungsweise dem chinesischen Yuan Renminbi und dem kolumbianischen Peso werden von uns zurzeit nicht vorgenommen. Auch im Einkauf der Gruppe ist das Währungsrisiko als sehr gering einzustufen, da für Alexanderwerk größtenteils jeweils inländische oder Märkte mit identischer Währung als Beschaffungsmärkte dienen. Aufgrund der durch die Corona-Krise weltweit schwierigen wirtschaftlichen Situation rechnen wir im laufenden Geschäftsjahr 2020 damit, dass unsere Liquiditätsreserven zu einem nicht unerheblichen Anteil zur Stabilität des Unternehmens benötigt werden. Darüber hinaus wird die Gruppe alle möglichen vom Staat zur Verfügung gestellten Hilfen zur Sicherung der Liquidität prüfen und bei Zutreffen sinnvoll anwenden. AusfallrisikenZur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde weiter ausgebaut. Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in regelmäßigen Abständen. Hier arbeitet die Alexanderwerk-Gruppe mit namhaften Partnern aus der Finanzbranche zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen. ZinsrisikenZinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken. Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften. Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt. Risiken in Zusammenhang mit dem DatenschutzRisiken im Bereich Datenschutz liegen zum einen im Verlust oder im öffentlich werden von vertraulichen internen Informationen und zum anderen in der Verhängung von Bußgeldern und der Geltendmachung von Klagen wegen des öffentlich werdens von personenbezogenen oder anderweitig sensiblen Daten Dritter. Im Bereich Datenschutz arbeitet die Alexanderwerk AG mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. In Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung hat die Alexanderwerk AG ihre Beteiligungsgesellschaften frühzeitig sensibilisiert. Umwelt und NachhaltigkeitFür die Alexanderwerk-Gruppe ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Für unsere Kunden leisten wir deshalb seit Jahren durch die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung. Da die operativ tätige Alexanderwerk GmbH hauptsächlich in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung, Vertrieb und Endmontage tätig ist, weist sie somit innerhalb der produzierenden Industrie keine direkte Umweltauswirkung auf. GesamtaussageRisiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir in dem zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in Krisenländern. Als kritisch einzuschätzen ist vor allem die Entwicklung auf dem US-amerikanischen Markt, welcher durch den Aufbau von Handelsembargos sowie die Schaffung nationaler Importregelungen getrübt wird sowie mögliche wirtschaftliche Folgen, welche durch einen Brexit für den europäischen Markt entstehen könnten. Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt beziehungsweise Mechanismen zu deren Früherkennung eingerichtet. Nicht abzuschätzen sind derzeit die Auswirkungen, die durch die Corona-Pandemie (Covid- 19) verursacht werden. Auch wenn frühzeitig Maßnahmen zur Mitarbeitersicherung und Kostenreduzierung eingeleitet wurden und nicht zuletzt auch die Niederlassung in der Volksrepublik China bereits nahezu im "Normalmodus" ist, bleibt abzuwarten, wie sich gerade auch internationale Märkte im Verlauf des Jahres 2020 positionieren werden, da Reisebeschränkungen und Shutdowns bei nationalen und internationalen Kunden auch einen nicht unerheblichen Einfluss auf das operative Geschäft der Gruppe haben. Insgesamt sehen wir aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie keine bestandsgefährdenden Risiken für die Alexanderwerk-Gruppe. VI. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGBZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: Alexanderwerk Produktions GmbH, Remscheid, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %. Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Hammelburg, Deutschland; indirekter Anteil der Stimmrechte 15,19 %. 15,13 % der Anteile werden über das von ihm kontrollierte Unternehmen Dr. Schmitt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hammelburg, Deutschland, gehalten. Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 10,05 %. Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 33 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird. Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff. AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG). In der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Dezember 2020 ein- oder mehrmalig das Kapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 2.340.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stammaktien) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann. Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen. Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben keine weiteren Änderungen eingetreten. VII. VergütungsberichtDie Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein. Der Vorstand der Alexanderwerk AG ist über einen Vertrag mit aktuell noch zweieinhalbjähriger Laufzeit und mit sechsmonatiger Kündigungsfrist in der Gesellschaft angestellt, welcher neben einer monatlich fixen Grundvergütung auch Nebenleistungen sowie eine erfolgsabhängige variable einjährige Tantieme enthält. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Dauer seiner Beschäftigung zusätzlich über eine Unfallversicherung abgesichert. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandes aus Gründen der Gesellschaft erhält dieser eine Abfindung in Höhe seines noch ausstehenden Fixgehaltes. Mit Wirkung zum 13. März 2019 wurde der Vertrag des Vorstands, Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt, durch den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG um drei weitere Jahre verlängert. Seine neue Amtszeit begann im Anschluss an den vorherigen Vertrag mit Wirkung zum 1. Juli 2019. Ebenfalls bestätigte der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt als Geschäftsführer aller anderen Alexanderwerk Gesellschaften mit gleicher Laufzeit bis einschließlich Ende Juni 2022. Die Bezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2019 für seine Tätigkeit betrugen insgesamt € 76.500 (Fixgehalt € 51.000 sowie Tantieme € 25.500). Von den Bezügen für 2019 sind € 51.000 auch in 2019 ausbezahlt worden, während € 24.000 für das Vorjahr 2018 in 2019 ausbezahlt wurden. Die Auszahlung der Tantieme ist erfolgsabhängig und in der Höhe auf einen Betrag von € 27.000 beschränkt. Darüber hinaus erhielt Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt für seine Geschäftsführertätigkeit bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH eine Vergütung von insgesamt € 362.238,42 (Fixgehalt € 160.002, Nebenleistungen € 11.826,36 sowie Tantieme € 190.410,06). Von den Bezügen für 2019 sind € 171.828,36 auch in 2019 ausbezahlt worden, während € 170.628,06 für das Vorjahr 2018 in 2019 ausbezahlt wurden. Die Höhe der Tantieme ist relativ an das betriebliche Ergebnis der Gesellschaft geknüpft und ist der Höhe nach unbeschränkt. Des Weiteren besteht für Herrn Dr.-Ing. Schmidt der Anspruch auf eine anteilige Tantieme, welche sich an der Steigerung des Unternehmenswertes der Alexanderwerk-Gruppe während seiner Anstellungszeit richtet. Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die gewährten Gesamtbezüge des Alleinvorstandes Herrn Dr.-Ing. Schmidt insgesamt € 380.327 (Fixgehalt: € 198.000, Nebenleistungen: € 11.698,94 sowie Tantieme: € 170.628,06). Von den Bezügen für 2018 sind € 209.698,94 auch in 2018 ausbezahlt worden, während € 245.628,06 für das Vorjahr 2017 in 2018 ausbezahlt wurden. Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung (§ 17) geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und setzt sich aus einer Grundvergütung sowie einem sitzungsabhängigen Teil zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine fixe Vergütung in Höhe von € 5.000 pro Jahr zuzüglich einer sitzungsabhängigen Vergütung von € 1.000 pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält die doppelte fixe Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende die anderthalbfache fixe Vergütung. Den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wurden in 2018 und 2019 jeweils folgende Vergütungen gewährt:
Im Jahr 2019 haben alle Aufsichtsratsmitglieder ihre Vergütungen jeweils im gleichen Jahr auch abgerechnet. Im Jahr 2018 haben Herr Mariotti und Herr Kroll ihre Vergütungen jeweils im gleichen Jahr abgerechnet, während Herr Kullmann einen Teil seiner Vergütung (T€ 6,8) für 2018 erst im Jahr 2019 abrechnete. Des Weiteren werden den Aufsichtsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Tätigkeit entstehende Auslagen entsprechend durch die Gesellschaft vergütet. Weitere Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Anhang zu finden. Für ehemalige Vorstände und Ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionen in Höhe von T€ 49 (Vorjahr T€ 59) ausgezahlt. Darüber hinaus besteht für Folgezahlungen eine Rückstellung von T€ 473 (Vorjahr: T€ 425). VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGBDie Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Nach Maßgabe des "Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ", welches 2015 in Kraft getreten ist, haben börsennotierte und/oder mitbestimmte Unternehmen Zielquoten für Frauen in Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene festzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat haben im September 2015 entsprechende Zielgrößen definiert und seither in der Erklärung zur jährlichen Unternehmensführung über den Stand der Zielerreichung sowie bei Bedarf über Anpassungen der Zielsetzung berichtet. Ende 2019 haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen: Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil bis zum 30. Juni 2022 im Aufsichtsrat bei 0 % beibehalten wird. Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG bis zum 30. Juni 2022 bei 0 % beibehalten wird. Zurzeit gibt es in der Alexanderwerk-Gruppe zwei Führungsebenen. Die oberste Konzernführung besteht aus einer strategischen Führungsebene ("enger Führungskreis"), welche -neben dem Vorstand - alle notwendigen Kompetenzen aus Finanzen und Controlling, der Verwaltung, dem weltweiten Vertrieb und der Technik in sich vereint. Dabei wird gemeinsam die Strategie der internationalen Konzerngruppe festgelegt, im Rahmen des Risikomanagements Risiken identifiziert sowie die Aufsicht über den operativen Betrieb ausgeübt. Auf der zweiten Führungsebene ("erweiterter Führungskreis") werden die vorgegebenen Entscheidungen der ersten Führungsebene umgesetzt, d. h. für die jeweils zuständigen Bereiche getroffen und verwirklicht. Dieses erfolgt durch die jeweiligen Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften sowie die Abteilungs- und Teamleiter aller Fachbereiche. Für beide Führungskreise können projekt-/bedarfsbezogen zusätzliche Mitglieder eingeladen werden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat sich der Vorstand in 2017 für die deutschen Gesellschaften das Ziel gesetzt, bis zum 30. August 2019 in der obersten Führungsebene (Konzernführung) unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil bei 33 % beizubehalten und in der zweiten Führungsebene auf 18 % anzuheben. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurde die Zielsetzung in der obersten Führungsebene gehalten. In der zweiten Führungsebene ist mit einem derzeitigen Stand von 14 % das Ziel noch nicht vollständig erreicht worden. Grund hierfür sind die hauptsächlich technisch geprägten Führungspositionen. Für diese Funktionen existiert am Arbeitsmarkt nur eine begrenzte Anzahl an Bewerberinnen, was sich auf die Zielerreichung der zweiten Führungsebene entsprechend auswirkt. Darüber hinaus sind im Alexanderwerk-Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene sowie auch Führungspositionen bei ausländischen Tochtergesellschaften mit Frauen besetzt. Als Frist für die nächste Überprüfung der Zielerreichung wird der 30. Juni 2021 festgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Alexanderwerk-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Seit dem Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gebildet, welcher aus allen drei Mitgliedern des Gremiums besteht und welcher sich unter anderem mit der Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers beschäftigt. Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass (a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind, das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sichergestellt sowie (b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleistet ist. Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung. Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht. IX. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB)Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/Kontrolle fest. Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands. Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens. Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe als auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt. Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk GmbH, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor. Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaften erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer. Die Rechnungslegung der indischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher ebenfalls monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet. Auch die Rechnungslegung der chinesischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet. Für unsere kolumbianische Niederlassung wurde im ersten Quartal 2020 ein den anderen ausländischen Gesellschaften ähnliches Reporting durch einen externen Dienstleister aufgebaut. Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) sowie den indischen, chinesischen und kolumbianischen Bilanzierungsvorschriften auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters. Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung. Die abschließende Beurteilung über die vorgenommene Prüfung erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. X. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skontofristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.
Remscheid, den 16. April 2020 Alexanderwerk AG Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Remscheid, den 16. April 2020 Alexanderwerk AG Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Alexanderwerk Aktiengesellschaft, RemscheidVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert: UMSATZREALISIERUNGSachverhaltIm Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft werden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 24,1 Mio. ausgewiesen. Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und der Übergang des Verfügungsrechts und der Verfügungsgewalt auf den Kunden stattgefunden hat. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Maschinen (TEUR 18.345, entspricht 76,3 % der Umsatzerlöse) und zugehörigen Reparatur- und Servicedienstleistungen (TEUR 5.713, entspricht 23,7 % der Umsatzerlöse) erzielt. Bei dem Verkauf von Maschinen wird der Realisationszeitpunkt entsprechend den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen ermittelt. In Einzelfällen werden mit Kunden individuelle zusätzliche Vereinbarungen getroffen, nach denen das Eigentum auf den Kunden bereits übergeht, die Konzerngesellschaft allerdings die Aufbewahrung der Maschinen noch bis zur späteren Lieferung übernimmt (sog. bill and hold-Geschäfte). In diesen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung bei Vorliegen schriftlicher Abnahmeprotokolle mit erfolgter Abnahme. Zum Stichtag wurden vier Maschinen aufbewahrt, für die bereits ein Umsatz in Höhe von TEUR 1.840 realisiert wurde. Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen wird anhand der Kriterien des IFRS 15.35 geprüft, ob eine zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung vorliegt. Dabei dient zur Einstufung als zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 insbesondere der Anteil der erwarteten Konstruktionsaufwendungen an den erwarteten Gesamtaufwendungen für die Maschine als Kriterium für die Kundenspezifikation. Die Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet, die Festlegung der Höhe dieses Anteils durch die Alexanderwerk Aktiengesellschaft ist eine Ermessensentscheidung. Aufgrund der absoluten Bedeutung der Umsatzerlöse, der Individualität der für die Bestimmung des Realisationszeitpunktes relevanten geschlossenen zusätzlichen bill and hold-Vereinbarungen bei aufbewahrten Maschinen und der mit Unsicherheiten behafteten Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen sowie dem ermessensbehafteten Kriterium für das Vorliegen von kundenspezifischen Aufträgen nach IFRS 15 liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor Die Angaben der Alexanderwerk Aktiengesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten 1.5 Kritische Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements bei der Bilanzierung und 2.1 Umsatz-/Ertragsrealisierung des Konzernanhangs enthalten. Prüferische ReaktionIm Rahmen unserer Prüfung der Erlösrealisation bei den Umsatzerlösen haben wir das interne Kontrollsystem zur Erfassung der Umsatzerlöse geprüft. Grundlage war unser Verständnis des Geschäftsmodells und der Abbildung der Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen. Dabei sind die Kontrollen in den Prozessen von uns aufgenommen und deren tatsächliche Anwendung durch von uns durchgeführte Durchlauftests beurteilt worden. Nach der Beurteilung der Angemessenheit der Kontrollen wurden deren tatsächliche Durchführung und deren Wirksamkeit anhand von Kontrolltests geprüft. Außerdem wurden neben der Einholung von Saldenbestätigungen in Stichproben aussagebezogene Prüfungshandlungen betreffend die periodengerechte Umsatzabgrenzung durchgeführt. Bei individuellen Vereinbarungen zur Aufbewahrung von Maschinen bei Konzerngesellschaften haben wir uns durch Einsichtnahme in die individuell getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Nachweise für den Übergang des Verfügungsrechts und der Verfügungsgewalt vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzrealisation überzeugt. Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich des Vorliegens einer zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtung nachvollzogen. Dabei haben wir die erwarteten Konstruktionsaufwendungen und Gesamtaufwendungen durch Gegenüberstellung vergleichbarer bereits fertiggestellter Aufträge auf Plausibilität untersucht. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. November 2019 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Alexanderwerk Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dieter Barhold.
Essen, 16. April 2020 BDO AG gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer gez. Barhold, Wirtschaftsprüfer ENTSPRECHENSERKLÄRUNGgemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern. Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner aktuell geltenden Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:
Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.
Remscheid, den 16. Dezember 2019 Der Vorstand Dr. Alexander Schmidt, Vorstand Der Aufsichtsrat Franz-Bernd Daum, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, das Geschäftsjahr 2019 konnte die Alexanderwerk-Gruppe erneut mit einem positiven Gesamtergebnis abschließen. Der weitere Ausbau auf dem US-amerikanischen Markt durch den in 2018 erworbenen Standort in Montgomeryville sowie die erfolgte Ablösung des Representative Office in Shanghai durch eine feste Niederlassung zeigten in 2019 bereits erste Erfolge. Mit der in 2019 gegründeten neuen kolumbianischen Niederlassung wird nun ein weiteres Standbein in den lateinamerikanischen Staaten aufgebaut. Der Ausbruch des Corona-Virus, welcher sich im ersten Quartal 2020 zu einer globalen Pandemie entwickelte, lenkt unseren Blick aber nun auch auf die Erhaltung der Gesundheit der Alexanderwerk-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne die die Unternehmensziele nicht erreicht werden können. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde regelmäßig und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsrats-Vorsitzende regelmäßig in Kontakt mit dem Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit den nachhaltigen Wachstumskurs der Gesellschaft und des gesamten Alexanderwerk-Konzerns fortgesetzt. Beratungsschwerpunkte im AufsichtsratIm Vordergrund der Tätigkeit des Aufsichtsrats stand die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der kontinuierlichen Erhaltung einer langfristig gesicherten Finanzierung. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Liquiditätslage und -planung unterrichten. Er befasste sich ebenso intensiv mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, dem Gang der Geschäfte, insbesondere mit der Umsatz- und Finanzlage, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen. AufsichtsratssitzungenIm Berichtsjahr fanden neun Aufsichtsratssitzungen, davon acht Präsenzsitzungen und eine Telefonkonferenz, statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an allen Sitzungen teilgenommen. Der Vorstand nahm an fünf von neun Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst: In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 14. Januar 2019 (Telefonkonferenz) hat sich das Aufsichtsratsgremium mit der Verlängerung des Vorstandsdienstvertrag befasst. Die Sitzung fand ohne Teilnahme des Vorstands statt. Im Anschluss an eine Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen des Kapitalmarktes fand die Sitzung des Aufsichtsrats am 7. Februar 2019 statt. Auf seiner Agenda standen die Klärung offener Punkte zum Vorstandsdienstvertrag sowie dessen Geschäftsordnung. Investorenanliegen, die aktuelle Geschäftslage und die damit verbundene Budgetfreigaben für das laufende Geschäftsjahr bildeten einen weiteren Gesprächsschwerpunkt der Sitzung. Sodan erfolgten erste Planungen für die kommende Hauptversammlung und zu anstehendem Beratungsbedarf. In der Sitzung am 13. März 2019 klärte der Aufsichtsrat, ohne Teilnahme des Vorstands, letzte Angelegenheiten zum Vorstandsdienstvertrag und bestellte diesen im Anschluss für weitere drei Jahre zum Vorstand sowie zum Geschäftsführer in den weiteren Beteiligungsgesellschaften der Unternehmensgruppe. In der Sitzung am 26. April 2019 (Bilanzaufsichtsratssitzung) erfolgte zuerst ein Wechsel in der Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden von Herrn Kullmann zu Herrn Kroll. Sodann hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und den Konzernabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2019 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung mit der Einberufung der Hauptversammlung, der aktuellen Geschäftsentwicklung sowie den Sachständen bei den ausländischen Niederlassungen. Am Tag vor der Hauptversammlung, am 17. Juni 2019, kamen die Mitglieder des Aufsichtsrats zu einer Sitzung zusammen, in der zunächst die turnusmäßige Effizienzprüfung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung stand. Der zuvor neu gewählte Arbeitnehmervertreter - der sein Amt nach dem Schluss der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 antrat - stellte sich dem Aufsichtsrat vor. Daraufhin wurden organisatorische Angelegenheiten in Vorbereitung auf die Hauptversammlung abgestimmt und der Vorstand berichtete über die Geschäftslage in allen Geschäftsbereichen. Sodann tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat zu laufenden Investorengespräche aus. Direkt im Anschluss an die am 18. Juni 2019 erfolgte Hauptversammlung fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt, in der die Wahl des neuen Vorsitzenden sowie seines Stellvertreters im Aufsichtsrat durchgeführt wurde. In der seiner außerordentlichen Sitzung am 16. Juli 2019 wurden strategische Entscheidungen zu Investorengesprächen, möglichen Kooperationen, Beteiligungen sowie der entsprechenden Zielsetzungen hierzu besprochen und zu Beraterbedarf erörtert. Die Sitzung erfolgte ohne Beteiligung des Vorstands. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 29. August 2019 erfolgten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat diverse Abstimmungen zur Gestaltung des Berichtswesens, Organisation, Planung sowie Fragen zur Compliance. Ergänzend berichtete der Vorstand über die laufende Geschäftslage im Konzern. In der letzten Sitzung des Jahres am 16. Dezember 2019, welche ohne Teilnahme des Vorstands durchgeführt wurde, waren interne Themen wie Frauenquote, Beauftragung des Wirtschaftsprüfers sowie Beratern und die Budgetplanung Besprechungsgegenstand. AusschüsseDer Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG hat im Berichtsjahr einen Prüfungsausschuss gebildet, da aufgrund der Neufassung von § 124 Abs. 3 AktG ein Beschlussvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers auf Empfehlung eines Prüfungsausschusses zu erfolgen hat. Durch die Größe des Aufsichtsrats besteht der Prüfungsausschuss notwendigerweise aus allen drei Aufsichtsratsmitgliedern unter Vorsitz von Herrn Thomas Mariotti (bis 18. Juni 2019) bzw. Herrn Franz-Bernd Daum (seit 18. Juni 2019). Weitere Ausschüsse wurden nicht gebildet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass bei einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von weiteren Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Da eine Beschlussfassung durch einen Ausschuss stets die Mitwirkung von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern voraussetzt, müssten dem Ausschuss stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats angehören. Jahresabschluss- und KonzernabschlussprüfungDie Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2019 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 23. April 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 23. April 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In der Sitzung am 23. April 2020 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahre 2019 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. April 2020 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung. Veränderungen im AufsichtsratDie Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Thomas Mariotti und Herr Jürgen Kullmann endete mit dem Schluss der Hauptversammlung am 18. Juni 2019. Auf Vorschlag eines Aktionärs wurden Herr Franz-Bernd Daum und Herr Jürgen Kullmann zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Am 28. Mai 2019 haben die Arbeitnehmer der Alexanderwerk-Gruppe ihren Vertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Nirfan Abes, technischer Angestellter und Vorsitzender des Betriebsrats, hat sein Amt in der Aufsichtsratssitzung (konstituierende Sitzung) vom 18. Juni 2019 im Anschluss an die Hauptversammlung angetreten und löste damit den bisherigen Arbeitnehmervertreter, Herrn Roland Kroll, ab. Der Aufsichtsrat dankt dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Thomas Mariotti, sowie dem ehemaligen Arbeitnehmervertreter, Herrn Ronald Kroll, für ihre Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens und für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat setzte sich somit in 2019 wie folgt zusammen: AktionärsvertreterThomas Mariotti Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 18. Juni 2019) Franz-Bernd Daum Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18. Juni 2019) Jürgen F. Kullmann
ArbeitnehmervertreterRonald Kroll
Nirfan Abes Mitglied des Aufsichtsrats (seit dem 18. Juni 2019) Veränderungen im VorstandMit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum alleinigen Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt. Mit Beschluss des Aufsichtsrats zum 13. März 2019 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt erneut, und zwar für die Zeit bis zum 30. Juni 2022, zum Vorstandsmitglied bestellt. Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt führt seitdem das Amt unverändert fort. Entsprechenserklärung und Corporate GovernanceCorporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist. Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten. Dank für die geleistete ArbeitIm Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alexanderwerk-Gruppe für ihre Anstrengungen und Einsätze, die das erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 überhaupt erst möglich gemacht haben und auch weiterhin in 2020 das Alexanderwerk treu und mit vollem Einsatz durch die schwierige Pandemie-Phase begleiten.
Remscheid, im April 2020 Franz-Bernd Daum, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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