Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Remscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

der Alexanderwerk AG

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

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31.12.2021
31.12.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
geleistete Anzahlungen 276.613,70 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 28.291,02 28.291,02
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.002,00 351,00
35.293,02 28.642,02
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 1.025.000,00
2. Beteiligungen 6.250,00 6.250,00
1.031.250,00 1.031.250,00
1.343.156,72 1.059.892,02
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.351.105,41 9.584.504,61
2. Sonstige Vermögensgegenstände 96.295,32 138.245,24
12.447.400,73 9.722.749,85
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.138.221,39 3.346.611,47
16.585.622,12 13.069.361,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.738,82 8.181,60
17.960.517,66 14.137.434,94

Passiva

31.12.2021
31.12.2020
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.680.000,00 4.680.000,00
II. Kapitalrücklage 629.872,27 629.872,27
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 191.547,83 191.547,83
2. Andere Gewinnrücklagen 4.821.321,30 3.434.221,30
IV. Bilanzgewinn 4.176.940,16 2.157.416,30
14.499.681,56 11.093.057,70
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 665.336,00 813.268,00
2. Steuerrückstellungen 544.500,00 1.324.000,00
3. Sonstige Rückstellungen 317.777,22 308.847,89
1.527.613,22 2.446.115,89
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 168.564,35 107.573,59
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.073,56 127.151,39
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.755.561,41 363.536,37
(davon aus Steuern 1.418.412,96 € ; Vorjahr € 5.801,84)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 336.246,78; Vorjahr € 357.734,53)
1.933.199,32 598.261,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 23,56 0,00
17.960.517,66 14.137.434,94

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

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31.12.2021
31.12.2020
1. Umsatzerlöse 1.247.393,03 1.248.982,06
2. Sonstige betriebliche Erträge 113.364,18 25.406,21
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 469.752,84 522.441,84
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 400.291,39 397.121,39
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 65.679,22 65.630,66
465.970,61 462.752,05
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 1.014,00 162,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 658.948,51 763.669,57
7. Erträge aus Beteiligungen 776.250,00 15.000,00
8. Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags 7.389.771,50 4.468.680,89
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 47.049,68 42.396,21
- davon aus verbundenen Unternehmen € 47.040,04 (Vorjahr: 42.386,57 €)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 59.531,43 65.979,06
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.369.653,62 1.329.623,89
12. Ergebnis nach Steuern 5.548.957,38 2.655.836,96
13. Sonstige Steuern 333,52 329,09
14. Jahresüberschuss 5.548.623,86 2.655.507,87
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 15.416,30 829.661,43
16. Einstellung in andere Gewinnrücklagen - 1.387.100,00 - 1.327.753,00
17. Bilanzgewinn 4.176.940,16 2.157.416,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, (Amtsgericht Wuppertal HRB 10979) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen in Verbindung mit § 264d HGB um eine große Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig oder unverändert angewendet.

Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Neben dem Jahresabschluss für die Alexanderwerk Aktiengesellschaft wird entsprechend § 315e HGB ein Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ein zusammengefasster Lagebericht aufgestellt. Dieser Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht wird im Bundesanzeiger offengelegt und bekannt gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Dabei wurde von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis elf Jahren ausgegangen. In diesem Posten sind Vorleistungen für ein neues ERP-System enthalten, welches voraussichtlich ab September 2022 genutzt werden soll.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, soweit abnutzbar, angesetzt. Die Nutzungsdauer bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen drei und elf Jahren. Das bewegliche Anlagevermögen wird überwiegend linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen werden mit den Anschaffungswerten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt. Dabei werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelabwertungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Der verwendete Steuersatz beträgt 32,975%. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in den Bilanzposten "Immaterielle Vermögensgegenstände", "Pensionsrückstellungen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie "Sonstige Verbindlichkeiten" ergibt sich ein aktivischer Überhang bei den latenten Steuern. Die Alexanderwerk Aktiengesellschaft übt das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern nicht aus. Die passivischen latenten Steuern resultieren aus der Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen bei der mit zur ertragsteuerlichen Organschaft gehörenden Organgesellschaft Alexanderwerk GmbH.

Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) bewertet. Dabei wurden die "Richttafeln 2018 G" (RT2018G) von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Als Rechnungszins wurde der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank zum 31. Dezember 2021 veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,87 % herangezogen, wobei der durchschnittliche Marktzinssatz auf Basis der letzten zehn Geschäftsjahre wie im Vorjahr ermittelt wird. Als weitere Berechnungsgrundlage wurde eine erwartete Steigerung der Pensionszahlungen in Höhe von 1,50 % zugrunde gelegt. Für Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie die durchschnittliche Fluktuationsrate wurden jeweils 0,00 % zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

In den immateriellen Vermögensgegenständen sind Komponenten für ein neues ERP-System enthalten. Wir rechnen mit einer Nutzung ab September 2022.

An der Alexanderwerk Verwaltungs GmbH, Remscheid, ist die Alexanderwerk Aktiengesellschaft zu 100 % beteiligt. Die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH wurde im Dezember 2011 gegründet, um als Komplementärgesellschaft der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zu fungieren.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag T€ 16. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 einen Verlust von T€ 2 erzielt.

An der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, ist die Alexanderwerk Aktiengesellschaft mit einer Kommanditbeteiligung von insgesamt T€ 1.000 beteiligt. Diese wurde von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft in Form einer Sacheinlage ihrer Beteiligungen an der Alexanderwerk GmbH (100 %), Remscheid, der AlexanderwerkService GmbH (100%), Remscheid, und der Alexanderwerk Inc., Montgomeryville, (100%) erbracht.

Die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG wurde im Dezember 2011 speziell als Holdinggesellschaft für die obengenannten operativen Beteiligungen der Alexanderwerk Aktiengesellschaft gegründet. Das Geschäftsjahr 2021 der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG schließt mit einem Verlust von T€ 3 ab. Das Eigenkapital der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG beträgt zum Bilanzstichtag 2021 T€ 1.978.

An der RECAY GmbH (vormals Alexanderwerk Produktions GmbH), Remscheid, ist die Alexanderwerk Aktiengesellschaft zu 25 % beteiligt. Das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens zum 31. Dezember 2021 beträgt T€ 2.104, der Jahresüberschuss 2021 beträgt T€ 2.584. Die RECAY GmbH, Remscheid, besitzt ihrerseits 360.760 Aktien oder 20,04% von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 12.351 (Vorjahr: T€ 9.585) betreffen die Alexanderwerk GmbH und die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH. Neben der Gewinnabführung der Alexanderwerk GmbH, resultierend aus dem Gewinnabführungsvertrag in Höhe von T€ 7.390 (Vorjahr: T€ 4.469) umfassen sie des Weiteren Forderungen gegen die Alexanderwerk GmbH aus einem Darlehen in Höhe von T€ 4.753 (Vorjahr: T€ 5.000) und sonstige Forderungen in Höhe von T€ 204 (Vorjahr: T€ 112) sowie sonstige Forderungen gegen die Alexanderwerk Verwaltungs GmbH in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 4). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und betreffen ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt T€ 96 (Vorjahr: T€ 138) setzen sich überwiegend aus Barhinterlegungen zusammen. Wie im Vorjahr hat ein Betrag von insgesamt T€ 96 eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 4.680. Es ist eingeteilt in 1.800.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,60 €/​Stück am Grundkapital beteiligt.

Gewinnrücklagen

Aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wurden EUR 1.387.100,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.176.940,16 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 15.416,30 (Vorjahr: EUR 829.661,43) enthalten.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen in Höhe von T€ 665 (Vorjahr: T€ 813) werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Berechnung der handelsrechtlichen Rückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewandt.

Die Pensionsrückstellung wäre um T€ 26 (Vorjahr: T€ 38) höher ausgefallen, wenn anstatt dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre der Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu Grunde gelegt worden wäre. In derselben Höhe liegt eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB vor.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 545 (Vorjahr: T€ 1.324) betreffen die noch auf das Ergebnis 2021 zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 318 (Vorjahr: T€ 309) betreffen unter anderem Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung in Höhe von T€ 208 (Vorjahr: T€ 204) und Personalrückstellungen T€ 87 (Vorjahr: T€ 74).

Verbindlichkeitsspiegel

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31.12.2021
in T€
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
in T€
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in T€
davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
in T€
davon besichert
in T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 168 168 0 0 0
(108) (108) (0) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9 9 0 0 0
(127) (127) (0) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.756 1.461 295 0 0
(364) (34) (330) (0) (0)
1.933 1.638 295 0 0
Summen (599) (269) (330) (0) (0)

Vorjahreszahlen in Klammern

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: T€ 119) handelt es sich vollumfänglich um Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr: T€ 119). Im Vorjahr waren zusätzlich noch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 8 vorhanden.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. in Höhe von T€ 336 (Vorjahr: T€ 358) enthalten. Diese entsprechen dem Gesamtkassenvermögen des Vereins. Das Gesamtkassenvermögen entspricht dem zulässigen Kassenvermögen gem. § 4d EStG. Das Gesamtkassenvermögen liegt um T€ 740 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung.

Haftungsverhältnisse

Die Alexanderwerk Aktiengesellschaft haftet gemeinsam mit der AlexanderwerkService GmbH und der Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche, welche der Nationalbank AG sowie der Stadtsparkasse Remscheid aus der Nutzung der Kreditlinien der Alexanderwerk GmbH zustehen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 waren weder die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH bei der Nationalbank noch die Kreditlinie der Alexanderwerk GmbH bei der Stadtsparkasse Remscheid wie bereits im Vorjahr genutzt. Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen.

Das Gesamtkassenvermögen der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. liegt um T€ 740 unter dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Zeitwert der mittelbaren Pensionsverpflichtung. Aufgrund dessen ist im Zeitablauf mit einer Inanspruchnahme hieraus zu rechnen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen wie im Vorjahr Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 804 aus Miet- und Leasingverträgen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.247 (Vorjahr: T€ 1.249) umfassen unter anderem Lizenzerträge von T€ 360 (Vorjahr: T€ 360) und konzerninterne Kostenweiterbelastungen über T€ 887 (Vorjahr: T€ 889).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 112 enthalten.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen T€ 470 (Vorjahr: T€ 522). Es handelt sich ausschließlich um Leistungen für konzerninterne Weiterbelastungen.

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 24) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 659 (Vorjahr: T€ 764) enthalten im Wesentlichen Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten T€ 268 (Vorjahr: T€ 391), Kosten aus konzerninternen Umlagen T€ 103 (Vorjahr: T€ 96), Kosten für die Ausrichtung der Hauptversammlung T€ 60 (Vorjahr: T€ 60), Kosten des Aufsichtsrats T€ 47 (Vorjahr: T€ 56), Kosten für Versicherungen und Beiträge T€ 41 (Vorjahr: T€ 61) sowie Reisekosten T€ 32 (Vorjahr: T€ 24).

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 776 (Vorjahr: T€ 15) resultieren aus der Ausschüttung der RECAY GmbH für das Geschäftsjahr 2020 und einer Vorabausschüttung für 2021, an welcher die Gesellschaft zu 25 % beteiligt ist.

Bei den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von T€ 7.390 (Vorjahr: T€ 4.469) handelt es sich um den Gewinn der Alexanderwerk GmbH, mit welcher die Gesellschaft am 24. Oktober 2017 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat, welcher die vollständige Abführung der Gewinne bzw. Übernahme der entstandenen Verluste der Alexanderwerk GmbH bis mindestens zum 31. Dezember 2022 vorsieht.

Das Zinsergebnis in Höhe von T€ -12 (Vorjahr: T€ -24) beinhaltet zum einen Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten über T€ 58 (Vorjahr: T€ 66). Dabei werden Änderungen des Abzinsungssatzes ebenfalls unter dieser Position erfasst. Zum anderen sind Erträge aus einem Darlehen an die Alexanderwerk GmbH in Höhe von T€ 47 (Vorjahr: T€ 42) enthalten.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen überwiegend in Höhe von T€ 2.373 (Vorjahr: T€ 1.324) das laufende Geschäftsjahr 2021 sowie in Höhe von T€ -3 (Vorjahr: T€ 6) Vorjahre.

Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

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Mitarbeiter 2021 2020
Angestellte 5 5
Summe 5 5

Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Vorstand:

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand und Geschäftsführer, Marienmünster

Die Vergütungen des Geschäftsjahres 2021 teilen sich wie folgt auf:

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Name Fixgehalt
EUR
Nebenleistungen
EUR
Tantieme
EUR
Gesamt
EUR
Dr. A. Schmidt 54.000,00 0,00 27.000,00 81.000,00
Gesamt 54.000,00 0,00 27.000,00 81.000,00

Die Gesamtvergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.

Neben der Vergütung für seine Vorstandstätigkeit erhielt Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung als Geschäftsführer der Alexanderwerk GmbH.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen Rückstellungen in Höhe von T€ 361 (Vorjahr: T€ 403). Die Bezüge betrugen für den vorgenannten Personenkreis T€ 39 (Vorjahr: T€ 49).

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Franz-Bernd Daum

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Köln

Jürgen Kullmann

(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach

Arbeitnehmervertreter:

Nirfan Abes

(Mitglied des Aufsichtsrats)

Technischer Angestellter, Alexanderwerk GmbH, Remscheid

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 betrugen T€ 47 (Vorjahr: T€ 56). Davon sind T€ 23 (Vorjahr: T€ 23) fix und T€ 24 (Vorjahr: T€ 33) sitzungsabhängig.

Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Soweit Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt wurden, wurden die Verträge unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs zu marktüblichen Konditionen geschlossen.

Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das auf das Geschäftsjahr 2021 entfallende Gesamthonorar von T€ 79 (Vorjahr: T€ 82) des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 71 (Vorjahr: T€ 71) sowie für Steuerberatungsleistungen T€ 8 (Vorjahr: T€ 11). Davon betrug der Aufwand für Vorjahre T€ 2 (Vorjahr: T€ 15).

Anteilsbesitz

Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 eine direkte Beteiligung hält:

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Alexanderwerk Verwaltungs GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 16, Ergebnis 2021: T€ -2

Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid: Kommanditbeteiligung 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 1.978, Ergebnis 2021: T€ -3

RECAY GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 25 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 2.104, Ergebnis 2021: T€ 2.584

Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft indirekt über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG, Remscheid, zum 31. Dezember 2021 eine indirekte Beteiligung hält:

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Alexanderwerk GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 3.138, Ergebnis 2021: T€ 0

AlexanderwerkService GmbH, Remscheid: Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 122, Ergebnis 2021: T€ -1

Alexanderwerk Inc., Montgomeryville (USA): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 2.759, Ergebnis 2021: T€ 114

AW Real Estate Inc., Wilmington (USA): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 499, Ergebnis 2021: € 14

Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd., Shanghai (VR China): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 146, Ergebnis 2021: T€ -66

Alexanderwerk Colombia S.A.S., Bogota (Kolumbien): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 30, Ergebnis 2021: T€ 1

Nachfolgend werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft indirekt über die Alexanderwerk GmbH, Remscheid, und die AlexanderwerkService GmbH, Remscheid, zum 31. Dezember 2021 eine indirekte Beteiligung hält:

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Alexanderwerk India Private Limited, Mumbai (Indien): Beteiligungsquote 100 %, Eigenkapital zum 31. Dezember 2021: T€ 18, Ergebnis 2021: T€ 9

Dabei werden mehr als 99,99 % der Anteile von der Alexanderwerk GmbH und unter 0,01 % der Anteile von der AlexanderwerkService GmbH gehalten.

Stimmrechtsmeldungen der Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Mitteilung über die Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2021 gemäß § 33 WpHG:

Remscheid, 2. März 2022

Herr Andreas Appelhagen, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 02.03.2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 01.03.2022 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tage 9,9994 % (das entspricht 179.990 Stimmrechten) beträgt.

Remscheid, 26. März 2021

Herr Martin Dietze, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 24.03.2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 09.02.2021 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tage 3,89 % (das entspricht 70.001 Stimmrechten) beträgt.

Remscheid, 14. Dezember 2020

Herr Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 14.12.2020 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, am 10.12.2020 die Schwelle von 25% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 0,06% direkt (das entspricht 1.000 Stimmrechten) und zugerechnet 25,48% (das entspricht 458.578 Stimmrechten) über die HWT invest Aktiengesellschaft betragen hat.

Remscheid, 23. Dezember 2015

Die RECAY GmbH (vormals Alexanderwerk Produktions GmbH), Remscheid, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23. Dezember 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, am 18. Dezember 2015 die Schwellen von 10, 15 und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,04 % (das entspricht 367.760 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 26. August 2015

Herr Jan Peter Arnz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26. August 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG, Remscheid, Deutschland, am 24. August 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,0167 % (das entspricht 90.300 Stimmrechten) betragen hat.

Remscheid, 19. September 2011

Herr Thomas Mariotti, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.09.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG am 14.09.2011 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,11 % (das entspricht 110.001 Stimmrechten) beträgt.

Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung im April 2022 lagen der Gesellschaft keine weiteren Meldungen zu Stimmrechtsveränderungen im Sinne des § 33 WpHG vor.

Angaben nach § 161 AktG

Die jährlichen Erklärungen nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurden im Dezember 2021 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft(https:/​/​www.alexanderwerk.com/​de/​unternehmen/​investor-relations/​corporate-governance/​) veröffentlicht.

Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB

Die Alexanderwerk Aktiengesellschaft stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Ergebnisverwendung der Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2021 beträgt € 5.548.623,86. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von € 15.416,30 sowie der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von € 1.387.100,00 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 4.176.940,16.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 4.680.000,00 eine Dividende von € 2,32 je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von € 940,16 auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf € 4.176.000,00.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Februar 2022 eskalierte der vorher bereits über Jahre bestehende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine mit dem Beginn kriegerischer Handlungen. Für die Entwicklung des heimischen europäischen Marktes bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Ukraine-Krise und damit verbundene mögliche Handelsembargos sowie Verknappung und Verteuerung von Ressourcen im Beschaffungsbereich auswirken.

Die direkten Auswirkungen der Ukraine-Krise sind bei Betrachtung der durchschnittlichen Umsätze für Neumaschinen, Ersatzteile und Service mit Russland, Belarus und Ukraine der letzten 5 Jahre nahezu vernachlässigbar. Im aktuellen Auftragsbestand befinden sich allerdings noch Aufträge zu denen bereits Anzahlungen erhalten wurden. Eine weitere Zahlung ist derzeit durch die Alexanderwerk GmbH bei einem Kreditinstitut bis zur Freigabe durch die BaFa eingefroren. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Genehmigungen durch die BaFa erteilt werden. Neue Projekte werden vor dem Hintergrund des Konfliktes nicht bearbeitet.

Maßgeblich entscheidend für die Alexanderwerk AG wird sein, von welcher Dauer die Einschränkungen zur Eindämmung des weltweiten Covid-19-Virus sein werden und wie man weltweit mit der Ukraine-Krise und ihren Folgen für die globale Wirtschaft umgehen wird.

Weitere Ausführungen hierzu finden sich im zusammengefassten Lagebericht.

 

Remscheid, den 28. April 2022

Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

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Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Abschreibungen
01.01.2021
Zugänge
31.12.2021
01.01.2021
Zugänge
31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 501.263,31 0,00 501.263,31 501.263,31 0,00 501.263,31
2. geleistete Anzahlungen 0,00 276.613,70 276.613,70 0,00 0,00 0,00
501.263,31 276.613,70 777.877,01 501.263,31 0,00 501.263,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 28.291,02 0,00 28.291,02 0,00 0,00 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 284.377,73 7.665,00 292.042,73 284.026,73 1.014,00 285.040,73
312.668,75 7.665,00 320.333,75 284.026,73 1.014,00 285.040,73
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 0,00 1.025.000,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 6.250,00 0,00 6.250,00 0,00 0,00 0,00
1.031.250,00 0,00 1.031.250,00 0,00 0,00 0,00
1.845.182,06 284.278,70 2.129.460,76 785.290,04 1.014,00 786.304,04
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Nettobuchwerte
31.12.2021
31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
2. geleistete Anzahlungen 276.613,70 0,00
276.613,70 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 28.291,02 28.291,02
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.002,00 351,00
35.293,02 28.642,02
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.025.000,00 1.025.000,00
2. Beteiligungen 6.250,00 6.250,00
1.031.250,00 1.031.250,00
1.343.156,72 1.059.892,02

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid

I. Grundlagen

1. Geschäftsmodell

Die Alexanderwerk-Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie, die Lebensmittelindustrie sowie LifeScience und zivile Nukleartechnik. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen und ein umfangreiches Ersatzteilgeschäft.

Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften:

Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft in der Alexanderwerk-Gruppe verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Fertigung, Montage und Vertrieb der Maschinen nahezu weltweit aufteilt. Ebenfalls wickelt diese Gesellschaft das beinahe globale Service- und Ersatzteilgeschäft der Gruppe ab. Diese wird in der Segmentberichterstattung im Segment "Deutschland" abgebildet. Lediglich der nord-amerikanische Markt wird sowohl im Neumaschinen- als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft durch die in Montgomeryville (PA, USA) ansässige Alexanderwerk Inc. bedient. Diese bildet das Segment "USA" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk India Private Limited mit Sitz in Mumbai (Indien) erbringt Servicedienstleistungen für den Markt Indien. Sie bildet das Segment "Indien" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Vermarktung von Maschinen, Ersatzteilen und Serviceleistungen auf dem chinesischen Markt. Sie bildet das Segment "China" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk Colombia S.A.S. mit Sitz in Bogota (Kolumbien) erbringt aktuell für die Alexanderwerk GmbH Dienstleistungen in der Erschließung des mittel- und südamerikanischen Marktes. Sie bildet in der Segmentberichterstattung das Segment "Kolumbien" ab.

Darüber hinaus ist die Alexanderwerk-Gruppe an der RECAY GmbH, welche bis Herbst 2021 noch Alexanderwerk Produktions GmbH hieß, mit 25 % beteiligt. Von der RECAY GmbH wurde im Sommer 2021 mittels Asset Deal die Fertigung durch die Alexanderwerk GmbH übernommen. Die RECAY GmbH wird im Konzernabschluss at equity bilanziert.

Darüber hinaus wird der Konzernkreis der Alexanderwerk AG durch vier weitere Gesellschaften ohne operatives Geschäft vervollständigt.

2. Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung nimmt in der Alexanderwerk-Gruppe eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend, konzentrieren sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten, die Laboranwendungen, die Ausrichtung von internationalen Seminaren sowie die Vertiefung des eigenen Know-hows. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und damit für diese nachhaltig die Total Cost of Ownership verbessern.

Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich die Alexanderwerk-Gruppe auf zwei gut ausgestattete, betriebseigene Labore in Deutschland und den USA sowie auch auf ein Labor eines Partners in China stützen, in denen Prototypen erprobt, Modellprozesse abgebildet und auch größere Mengen im Kundenauftrag bearbeitet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld zusammen mit dem Kunden wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten.

Die Alexanderwerk-Gruppe konnte in enger Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Hamburg-Harburg und einem weiteren Partner aus der Industrie, der PARSUM GmbH aus Chemnitz, gemeinsam ein AiF-Förderprojekt im Bereich der Trockengranulierung, welches durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde, erfolgreich im Jahr 2021 abschließen.

Daneben werden mehrere Forschungsprojekte in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit internationalen Universitäten und Partnern vorangetrieben. Mit der University of Minnesota in Minneapolis (MN, USA) konnte eine weitere renommierte Universität für eine Kooperation im Bereich der Pharmazeutischen Forschung und Entwicklung gewonnen, und eine gemeinsame Beantragung einer Forschungsförderung durch die National Science Foundation (NSF) in den USA erarbeitet werden. Das Projekt erhielt Anfang 2022 die offizielle Genehmigung zur Förderung durch die NSF. Als ein besonders wichtiges Vorzeigeprojekt gilt die kontinuierliche Produktionslinie an der Universität Purdue (IN, USA). Das dortige Forschungsprojekt wird von der amerikanischen Zulassungsbehörde (FDA) gefördert und hat daher den Charakter eines Leuchtturmprojektes.

Die bilanzierten Posten für eigene Entwicklungen, welche T€ 114 (Vorjahr: T€ 110) betragen, wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung aktivierungsfähiger Gemeinkosten angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt hier drei bis zehn Jahre. Insgesamt wurden T€ 21 (Vorjahr: T€ 31) für Entwicklung aufgewandt.

Darüber hinaus haben die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk GmbH gemeinsam im vergangenen Geschäftsjahr Fördergelder in Gesamthöhe von TEUR 900 aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt bekommen, deren Abruf auf drei Jahre befristet ist. Mit den Zuschüssen sollen Investitionen in ein neues ERP-System für die Alexanderwerk-Gruppe sowie in Maschinen für das Technikum und die Fertigung finanziert werden. Die Fördermittel sind an den Aufbau von neuen Arbeitsplätzen gebunden.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1

Im Jahr 2021 konnte sich die Wirtschaft weltweit von dem durch die Corona-Pandemie verursachten Einbruch des Vorjahres erholen und expandieren. Zu dieser Entwicklung trugen nicht zuletzt effektive Maßnahmen wie Impfkampagnen und das Schaffen von mobilen Möglichkeiten wie Videokonferenzen zur Aufrechterhaltung von Kontakten bei, welche zur Bekämpfung von Covid-19 getroffen wurden. Das globale Bruttoinlandsprodukt stieg 2021 um etwa 5,9 % gegenüber dem Vorjahr. Damit konnte der Weltmarkt im Berichtsjahr sogar im Vergleich zum Jahr 2019 vor der Pandemie moderat wachsen. Auch zeigten die von der Politik in vielen Volkswirtschaften initiierten finanziellen Hilfen zur Rettung ganzer Wirtschaftszweige Wirkung. Für das laufende Jahr 2022 rechnen die Ökonomen mit einer weiteren Erholung der Weltwirtschaft, was allerdings eine effiziente globale Bekämpfung der verschiedenen Varianten des Corona-Virus sowie der Ausarbeitung von gemeinsamen Lösungen in Bezug auf die globale Rohstoffknappheit sowie den internationalen Fachkräftemangel beinhaltet. Dämpfend unter anderem durch steigende Energie- und Treibstoffpreise kann sich hier die aktuelle Entwicklung des im Februar 2022 eskalierten Ukrainekonfliktes auswirken.

1 Quelle der verwendeten Kennzahlen: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V., Frankfurt a. M. (kurz: VDMA)

Auch in den für die Alexanderwerk-Gruppe wichtigen Exportmärkten kam es im vergangenen Geschäftsjahr durchweg zu einer Expansion der Wirtschaftsleistung in den einzelnen Ökonomien. In den USA konnte das Bruttoinlandsprodukt um 5,6 % im Vergleich zum Jahr 2020 zulegen, während auf den asiatischen Schlüsselmärkten die Wachstumsraten mit 8,1 % in China und starken 9 % in Indien annähernd das Niveau von vor der Pandemie erreichten.

Auch der europäische Wirtschaftsraum konnte sich im Jahr 2021 von den Folgen der teilweise monatelangen Beschränkungen durch Lockdownmaßnahmen erholen. In der Euro-Zone konnte die Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 5,2 % gesteigert werden. Dabei zeigte sich eine messbare Verbindung in der Intensität des Wachstums zu den im Vorjahr pandemiebedingten Einbrüchen. Volkwirtschaften mit stärkerem Infektionsgeschehen und einer dadurch tieferen Rezession in 2020 wie z. B. Italien und Frankreich konnten in 2021 stärker expandieren als andere dem gleichen Wirtschaftsraum zugehörige Ökonomien wie z. B. Deutschland.

Für den inländischen Binnenmarkt, welcher in der Eurozone eine führende Rolle einnimmt, ergibt sich in 2021 ein positives Wachstum von etwa 2,7 %. Damit liegt das inländische Bruttoinlandsprodukt unter dem globalen Wirtschaftstrend und auch im Vergleich mit anderen Volkswirtschaften innerhalb Europas auf einem schwächeren Niveau.

Auch der deutsche Maschinenbau erlebte in 2021 wirtschaftlich betrachtet nach bisherigen Informationen des Statistischen Bundesamtes und des Branchenverbandes VDMA einen Zuwachs um 6,4 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser hätte im Berichtsjahr jedoch deutlicher ausfallen können, wenn nicht die Knappheit verschiedener Ressourcen auf der Beschaffungsseite die wirtschaftliche Entwicklung der Branche gedämpft hätten. Der reale Umsatz des Maschinenbaus stieg im Berichtsjahr um ca. 8,6 % von 203,5 Milliarden Euro auf 221 Milliarden Euro. Damit konnte das Niveau vor Ausbruch der Pandemie von 2019 noch nicht vollständig aufgeholt werden. Für 2022 rechnet die Branche trotz der bekannt schwierigen Marktlage mit sich weiter verschärfenden Engpässen und Preissteigerungen mit einer weiteren moderaten Erholung.

2. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang (Geschäftsverlauf) als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess sowie das EBIT sowohl auf Einzelgesellschaftsebene einschließlich der Alexanderwerk AG als auch auf Konzernebene.

Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation in der Alexanderwerk-Gruppe über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse).

In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und etwaige Maßnahmen eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Planrechnungen).

Die Alexanderwerk-Gruppe arbeitet derzeit gruppenübergreifend nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

3. Geschäftsverlauf

Die Alexanderwerk-Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2021 dem globalen Wirtschaftstrend folgend, mit einem sehr positiven Ergebnis (EBIT) und deutlich über dem Ursprungsplan liegenden Umsatzerlösen und Auftragseingängen (Geschäftsverlauf) beenden.

Der Auftragseingang der Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2021 T€ 33.726. Im Bereich des Neumaschinenvertriebs konnten im vergangenen Jahr Aufträge im Gesamtwert von T€ 25.672 abgeschlossen werden, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um etwa 14,9 % entspricht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Auftragseingang des Vorjahres um T€ 805 korrigiert werden musste, da nachträglich die Auslieferung eines Auftrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) untersagt wurde. Ebenfalls waren im Auftragseingang der Alexanderwerk-Gruppe 2020 Verträge über mehrere Großprojekte enthalten, welche in dieser Form nicht in jedem Geschäftsjahr vorkommen, da diese in der Regel eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren benötigen. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft hingegen zeigte sich erholt von den schwierigen pandemieverursachten Bedingungen des Vorjahres. Der Auftragseingang stieg im Berichtszeitraum um 41,0 % auf T€ 8.895. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein geringer Anteil auf das zum zweiten Halbjahr 2021 erworbene Geschäft der Lohnarbeit im Bereich der Fertigung der Alexanderwerk GmbH entfällt.

Im Segment USA zeigte sich der Auftragseingang mit T€ 4.078 nach T€ 4.351 moderat schwächer als im Vorjahr. Erfreulich hingegen die Entwicklung des direkten Auftragseinganges im Segment China. Hier stieg der Auftragseingang nach T€ 625 in 2020 auf nunmehr T€ 980 im Berichtsjahr weiter an, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Gesellschaft in erster Linie für die Markterschließung und den Support verantwortlich ist und nur nachrangig Maschinen- und Ersatzteilaufträge über das Büro in Shanghai abgewickelt werden. Damit gelang der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. der weitere Aufbau von Vertriebstätigkeiten im chinesischen Markt, welcher auch von der Alexanderwerk GmbH betreut wird. Der Auftragseingang in den übrigen von der Alexanderwerk GmbH bewirtschafteten Märkten erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 konsolidiert gute T€ 28.668.

Der wesentliche Anteil des erzielten Umsatzes wurde, wie bereits in den Vorjahren auch, aus dem Export von Maschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen generiert.

Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Die mit dem operativen Kerngeschäft der Gruppe betraute Alexanderwerk GmbH konnte das Geschäftsjahr 2021 nach sehr gutem wirtschaftlichem Verlauf mit einem überaus positiven Gesamtergebnis abschließen, welches durch den im Jahr 2017 mit der Konzernmuttergesellschaft Alexanderwerk AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag in voller Höhe im Ergebnis der Alexanderwerk AG enthalten ist. Dabei gelang es der Gesellschaft trotz des durch die Corona-Pandemie weiterhin erschwerten Umfeldes sowohl bei den Neumaschinen als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft ein sehr positives Ergebnis zu erwirtschaften.

Auch die auf dem US-amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. konnte das Jahr 2021 mit einem moderat positiven Ergebnis abschließen und so zum Gesamterfolg in der Gruppe beigetragen. Die weiterhin gute Auftragslage der inzwischen knapp 30 Jahre zum Konzern gehörenden Gesellschaft sowie der über die AW Real Estate Inc. im Jahr 2019 erfolgte weitere Ausbau des vorher erworbenen Produktionsgeländes in Montgomeryville tragen positiv zur Entwicklung unseres Standortes in den USA bei.

Die Alexanderwerk India Private Ltd., welche Servicedienstleistungen speziell für Kunden auf dem indischen Markt erbringt, konnte sich im Berichtsjahr von den speziell im indischen Markt stark ausgeprägten Auswirkungen der Corona-Pandemie erholen und mit einem positiven Ergebnis zum Gesamtabschluss der Alexanderwerk-Gruppe beitragen.

Unsere chinesische Tochtergesellschaft, die Alexanderwerk Shanghai (Trading) Co., Ltd., konnte im Geschäftsjahr 2021 leider nicht an die erfolgreichen Vorjahre anknüpfen und schloss das Berichtsjahr mit einem knappen Verlust ab. Hierbei spielte eine Rolle, dass sich die Auslieferung eines Kundenauftrages in den Januar 2022 verzögerte, dessen Deckungsbeitrag so nicht mehr zum Ergebnis für 2021 beitragen konnte. Durch den direkten Vertrieb von Ersatzteilen und Servicedienstleistungen auf dem speziell für Alexanderwerk wichtigen Markt in China zeigte sich, dass es dennoch ein richtiger Schritt war, eine lokale Präsenz in diesem Segment aufzubauen und so die Marktpräsenz und Kundennähe zu stärken. Die chinesische Gesellschaft unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Gewinnung und Abwicklung von Neumaschinenprojekten und Servicedienstleistungen. Daneben werden auch Ersatzteilanfragen oder Maschinenprojekte über die Gesellschaft abgewickelt.

Auch die Alexanderwerk Colombia S.A.S. konnte nach erfolgreichem Start 2020 im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv zum Gesamtergebnis der Gruppe beitragen. Das Segment Kolumbien wurde speziell für den Auf- und weiteren Ausbau unserer Vertriebspräsenz in den mittel- und südamerikanischen Märkten gegründet. Die Alexanderwerk Colombia S.A.S. kooperiert dabei in Projekten mit der Alexanderwerk Inc. und der Alexanderwerk GmbH.

Das Ergebnis der RECAY GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2021 durch den erfolgreich vollzogenen Asset Deal positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen.

Die Alexanderwerk AG trug im Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von T€ 5.549, welcher sich im Wesentlichen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH ergibt, zum Konzernergebnis bei. Durch eine konsequente Kostenoptimierung sowie eine Anpassung der vereinnahmten Umlagen aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen und Lizenzen konnte die Muttergesellschaft, die als Finanz- und Managementholding der Gruppe fungiert, den Einzelabschluss und den Konzernabschluss positiv beeinflussen.

Am 1. Juli 2021 hat die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche planmäßig den vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Jahr 2020 und den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen hat.

4. Wirtschaftliche Lage des Konzerns

Die Alexanderwerk-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von T€ 4.638. Dabei konnte der Überschuss von T€ 3.100 aus dem Vorjahr deutlich übertroffen werden.

Insgesamt beurteilt der Vorstand sowohl die Gesamtentwicklung als auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Alexanderwerk-Gruppe vor dem Hinblick der Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise als sehr gut.

Ertragslage

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 33.100, Bestandsveränderungen T€ 165, Eigenleistungen T€ 81) lag im Geschäftsjahr 2021 nach T€ 25.242 mit T€ 33.346 über dem Wert des Vorjahres. Das lag in erster Linie an den durch die Auslieferung mehrerer Großprojekte gestiegenen Umsatzerlösen.

Auf das Segment USA entfielen T€ 4.014 vom Gesamtumsatz (Vorjahr: T€ 3.250). Das entspricht etwa 12,1 % (Vorjahr: 13,7 %) des Konzernumsatzes. Im Segment China konnte der Umsatz von T€ 270 im Vorjahr auf T€ 764 im Berichtsjahr fast verdreifacht werden. Das EBIT (Earnings Before Interest And Taxes) im Alexanderwerk-Konzern lag mit T€ 6.929 im Geschäftsjahr 2021 über dem des Vorjahres (T€ 4.774). Davon entfielen auf das Segment USA T€ 283, das Segment Indien T€ 8, das Segment China T€ -68 und das Segment Kolumbien T€ 4. Das EBT (Earnings Before Taxes) lag im Jahr 2021 bei T€ 6.817 nach T€ 4.652 in 2020.

Der Materialaufwand im Konzern betrug in 2021 T€ 11.550 (Vorjahr: T€ 8.585). Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr eine weiterhin gute Auftragssituation mit umfangreicher Anproduktion für Projekte mit langen Durchlaufzeiten vorlag. Infolgedessen zeigt sich auch eine Veränderung bei der Materialaufwandsquote, welche bezogen auf die Gesamtleistung des Alexanderwerk-Konzerns mit 34,6 % (Vorjahr 34,0 %) leicht gestiegen ist.

Der Personalaufwand im Konzern stieg im abgelaufenen Jahr deutlich um 26,0 % von T€ 7.955 im Vorjahr auf T€ 10.022. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass im Sommer 2021 28 Mitarbeiter von der RECAY GmbH in die Alexanderwerk GmbH im Rahmen der Übernahme der Fertigung gewechselt sind. Darüber hinaus wurden auch in anderen operativen Bereichen auftragsbedingt zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Ebenfalls muss erwähnt werden, dass der Vorjahresvergleich durch die im Frühjahr und Sommer 2020 am deutschen Standort der Gruppe durchgeführte Kurzarbeit verfälscht ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Alexanderwerk-Gruppe stiegen nach T€ 3.472 im Vorjahr auf nunmehr T€ 4.341 im Berichtsjahr an. Das ist im Wesentlichen auf die mit der Umsatzsteigerung korrelierenden Sonderkosten des Vertriebs zurückzuführen. Auch konnten im Geschäftsjahr 2021 wieder mehr Serviceeinsätze bei Kunden vor Ort durchgeführt werden, weshalb sich die Reisekosten gegenüber dem Vorjahr erhöhten.

Das Zinsergebnis der Alexanderwerk-Gruppe, welches im Wesentlichen durch die langfristigen Darlehen zum Erwerb der Geschäftsgebäude der Alexanderwerk Inc. in Montgomeryville beeinflusst ist, beträgt im Geschäftsjahr 2021 T€ -86 nach T€ -152 im Vorjahr. Ebenfalls wirken sich ein weiteres Darlehen über eine Maschinenfinanzierung bei der Alexanderwerk GmbH sowie die Bereitstellungen für die Kreditlinien der Alexanderwerk Inc. und der Alexanderwerk GmbH auf diesen Posten aus.

Aus der Beteiligung an der at equity in den Konzernabschluss einbezogenen RECAY GmbH erhielt die Alexanderwerk-Gruppe einen Ergebnisanteil von T€ -51 (Vorjahr: T€ 30). Dabei sind die Erträge aus dem Asset Deal, welcher über die Alexanderwerk GmbH im Abschluss der Gruppe vollkonsolidiert ist, nicht berücksichtigt.

Vermögens- und Finanzlage

Die Konzernbilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.520 auf T€ 33.598 an. Das ist im Wesentlichen auf den Aufbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Umlaufvermögen sowie den erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes zurückzuführen. Auch nahm der Bestand an Vorräten in der Gruppe im Berichtsjahr zu. Hierfür zeigt sich u. A. eine aufgrund der aktuell besonderen Lage an den Beschaffungsmärkten höhere Bevorratung bei bestimmten Komponenten für die Teilefertigung verantwortlich. Das Sachanlagevermögen und die liquiden Mittel nahmen hingegen im Geschäftsjahr 2021 ab.

Die aktiven latenten Steuern in der Alexanderwerk-Gruppe gingen im Berichtsjahr von T€ 145 auf T€ 85 zurück.

Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 4.638, der von der Muttergesellschaft Alexanderwerk AG im Juli 2021 ausgezahlten Dividende sowie geringer Anpassungen in den sonstigen Eigenkapitalposten ergibt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 ein Konzerneigenkapital von T€ 19.091 (Vorjahr: T€ 16.165). Die Eigenkapitalquote der Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 56,8 % (Vorjahr: 53,7 %).

Bedingt durch den von Kunden aufgrund der für die Alexanderwerk-Gruppe sehr guten Auftragslage erhaltenen Anzahlungen und den gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Berichtszeitraum von T€ 9.423 auf nunmehr T€ 10.907 weiter erhöht. Dieser Posten beinhaltet darüber hinaus eine Verbindlichkeit aus Ertragssteuern in Höhe von T€ 1.866, welche den Berichtszeitraum und das Vorjahr 2020 betrifft.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche in den kurz- und langfristigen Finanzschulden enthalten sind, betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 T€ 1.360 (Vorjahr: T€ 1.317). Von diesen sind wie im Vorjahr T€ 104 als kurzfristig anzusehen.

Die Liquiditätslage der Alexanderwerk-Gruppe blieb im Geschäftsjahr 2021 durch das organische Wachstum des Gesamtgeschäftes weiter stabil. Dadurch war es möglich zukunftsweisende Investitionen u. a. im Bereich der Fertigung und im Bereich der IT-Infrastruktur zu tätigen. Die positive Auftragslage führte dazu, dass die Alexanderwerk-Gruppe insgesamt auf eine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinien im gesamten Geschäftsjahr 2021 vollständig verzichten konnte. Insgesamt wird die Liquidität in der Alexanderwerk-Gruppe neben den eigenen Rücklagen über verschiedene Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten und in regelmäßigen Abständen prolongiert werden.

Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von weiteren finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt -konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen, aber auch zukunftsorientiert Rücklagen für Investitionen generieren zu können.

Der Finanzmittelfonds der Alexanderwerk-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021 von T€ 10.383 zum 31. Dezember 2020 auf nunmehr T€ 6.576 zum Bilanzstichtag negativ. Der Gesamt Cashflow im Alexanderwerk-Konzern sank im Geschäftsjahr 2021 nach T€ +4.473 im Vorjahr auf T€ -3.835. Hierfür zeigte sich im Wesentlichen die im Berichtsjahr getätigte Investition in die Übernahme des Geschäftsbetriebs "Fertigung" sowie die Auszahlung der auf der Hauptversammlung 2021 beschlossenen Dividende verantwortlich.

5. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG

Die wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren ökonomischer Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich im Geschäftsjahr 2021 sehr positiv entwickelt. Bedingt durch den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften und den mit der Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, welcher die vollständige Abführung des Jahresergebnisses der Alexanderwerk GmbH an die Alexanderwerk AG vorsieht, schließt die Alexanderwerk AG das Berichtsjahr mit einem Jahresüberschuss nach HGB von T€ 5.549 (Vorjahr: T€ 2.656) ab. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzgebühren und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften.

Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse aus der internen Weiterberechnung von Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.247 (Vorjahr: T€ 1.249).

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Alexanderwerk AG betragen im zurückliegenden Geschäftsjahr T€ 113 nach T€ 25 im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die auf die obengenannte innerbetriebliche Weiterverrechnung entfallenen Aufwendungen der Gesellschaft erfasst. Diese betrugen im Berichtszeitraum T€ 470 nach T€ 522 im Vorjahr.

Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 466 in etwa auf Vorjahresniveau (T€ 463).

Die Alexanderwerk AG beschäftigte, ohne Berücksichtigung der Organe der Gesellschaft, im Geschäftsjahr 2021 unverändert durchschnittlich fünf Mitarbeiter.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken nach T€ 764 im Vorjahr auf T€ 659 im Berichtsjahr. Wesentliche Anteile dieses Postens betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 268), bezogene Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen aus dem Konzernverbund (T€ 83), Raumkosten (T€ 81), Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung (T€ 60), Kosten für die Tätigkeit des Aufsichtsrates (T€ 56) sowie Kosten für Versicherungen und Beiträge zu Wirtschaftsverbänden (T€ 41).

Der Ertrag aus dem im Geschäftsjahr 2021 angewandten Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH betrug T€ 7.390.

Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) ist mit T€ 7.931 um T€ 3.922 höher als im Vorjahr und damit deutlich über der ursprünglichen Planung für das Berichtsjahr.

Das Finanzergebnis der Gesellschaft hat sich mit T€ -13 nach T€ -24 im Vorjahr weiter verbessert. Unter anderem hierfür verantwortlich zeigen sich Zinserträge aus einem Darlehen an eine Konzerntochtergesellschaft, welche das Verhältnis von Aufwand zum Ertrag positiv beeinflussen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Alexanderwerk AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.824 auf T€ 17.961. Durch das positive Ergebnis in 2021 gelang es ein bilanzielles Eigenkapital von nunmehr T€ 14.500 aufzubauen. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt nunmehr 80,7 % (Vorjahr: 78,5 %). Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögenswerte der Alexanderwerk AG stiegen im Berichtszeitraum auf T€ 1.343 (Vorjahr: T€ 1.060). Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt nun 7,5 %.

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 277 (Vorjahr: T€ 0) beinhalten Komponenten für ein neues ERP-System. Die Sachanlagen haben sich im Berichtszeitraum von T€ 28 auf T€ 35 erhöht. Die Finanzanlagen der Gesellschaft haben sich im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und betragen T€ 1.031.

Das nicht-monetäre Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich nach T€ 9.723 im Vorjahr auf T€ 12.447 im Berichtsjahr erhöht. Es beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH sowie ein an die gleiche Gesellschaft gewährtes Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich im Berichtszeitraum von T€ 138 auf T€ 96. Sie enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Mietkautionen für die Anmietung der Geschäftsräume in der Kippdorfstraße in Remscheid.

Die Pensionsrückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr auf T€ 665 (Vorjahr: T€ 813).

Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 545 (Vorjahr: T€ 1.324) sind in voller Höhe dem Berichtszeitraum zuzuordnen.

Die sonstigen Rückstellungen stiegen im Geschäftsjahr 2021 von T€ 309 marginal auf T€ 318 an.

Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 deutlich von T€ 598 auf T€ 1.933. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 169 (Vorjahr: T€ 108) stiegen, konnten die Verbindlichkeiten bei Unternehmen aus dem Konzernverbund auf T€ 9 (Vorjahr: T€ 127) deutlich verringert werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit T€ 1.756 (Vorjahr: T€ 364) deutlich über dem Vorjahresniveau. Das ist in erster Linie auf die Abrechnung der Ertragssteuern 2020 durch die öffentliche Hand kurz vor dem Bilanzstichtag 31.12.2021 zurückzuführen, welche erst im ersten Quartal 2022 zu Auszahlungen führte. Darüber hinaus ist in den sonstigen Verbindlichkeiten eine Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. enthalten. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt.

Die Finanzierung der Alexanderwerk AG erfolgt in erster Linie durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Alexanderwerk Holding. Innerhalb der Holdingstruktur verfügen die Alexanderwerk GmbH über zwei Kreditlinien, die unbefristet verlängert wurden, und die Alexanderwerk Inc. über eine Kreditlinie.

III. Nachtragsbericht

Im Februar 2022 eskalierte der vorher bereits über Jahre bestehende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine mit dem Beginn kriegerischer Handlungen der Russischen Förderation gegen die Ukraine. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Konzernanhang sowie im Chancen- und Risikobericht.

IV. Prognosebericht

Die Märkte Europa, Asien, Afrika sowie Nord- und Südamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 99 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften.

In Asien gehen wir auch in den kommenden Jahren von einem weiterhin vorhandenen Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Die in den vergangenen Jahren in diesem Markt gegründeten Vertriebsgesellschaften in China und Indien konnten bereits jetzt erfolgreich zu der weiteren Erschließung und Ausbau von Geschäftsbeziehungen beitragen. Des Weiteren ist mittelfristig geplant in Südostasien eine weitere Vertriebsniederlassung zu gründen.

Nach ersten Erfolgen in der Erschließung des mittel- und südamerikanischen Marktes durch unsere dort ansässige Vertriebsgesellschaft erwarten wir auch für die kommenden Jahre ein organisches Wachstum und eine Festigung unserer Marktposition in dieser Region.

Für die Entwicklung des heimischen europäischen Marktes bleibt abzuwarten, inwieweit sich die seit Februar 2022 deutlich verschärfte Ukraine-Krise und damit verbundene mögliche Handelsembargos sowie Verknappung und Verteuerung von Ressourcen im Beschaffungsbereich auswirken. Zu diesem Punkt gibt es weitere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts.

Unter Ausblendung von möglichen Effekten, die könnten durch die weiterhin aktive Corona-Pandemie ausgelöst werden, würden die allgemein als erfolgreich einzustufenden Vertriebsstrategien auch im Jahr 2022 zu einem positiven Geschäftsverlauf der Alexanderwerk-Gruppe führen, welcher aller Voraussicht nach beim Umsatz und EBIT im Bereich des Vorjahres 2021 verlaufen wird. Für den Auftragseingang erwarten wir im Jahr 2022 einen Verlauf, welcher sich ebenfalls moderat unter dem der durch Sondereffekte, wie Großprojekte geprägten Vorjahre 2020 und 2021 bewegen dürfte. In Bezug auf die seit 2019 bestehende Corona-Situation kann auch in 2022 keine Entspannung erkannt werden. Chinas "Zero Covid"-Strategie führt zu plötzlichen Lockdowns in wichtigen chinesischen Metropolen und Überseehäfen. Aus diesem Grund lassen sich auch für 2022 nur auf dem aktuellen Kenntnisstand über die voraussichtliche Entwicklung der Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise basierenden Prognosen für den weiteren Geschäftsverlauf ableiten.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 setzte sich der positive Auftragstrend der Vorjahre in der Alexanderwerk-Gruppe weiter fort.

Maßgeblich entscheidend für das Ergebnis und damit die voraussichtliche Entwicklung unter Berücksichtigung sowohl der positiven als auch der negativen Auswirkungen für die Alexanderwerk-Gruppe wird sein, von welcher Dauer die Einschränkungen zur Eindämmung des weltweiten Covid-19-Virus sein werden und wie man weltweit mit der Ukraine-Krise und ihren Folgen für die globale Wirtschaft umgehen wird.

Für das Jahr 2022 rechnen die Ökonomen in Europa mit einer ähnlichen Entwicklung, wie sie auch für die Weltwirtschaft erwartet wird. Hier bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die 2021 begonnenen Impfprogramme, mögliche weitere Mutationen des Virus und damit verbundene Maßnahmen auf das wirtschaftliche Geschehen auswirken und ob Lockdowns dauerhaft verhindert werden können. Auch spielt eine Rolle wie man dem Brennpunkt in Osteuropa begegnet und welche Folgen z. B. Handelsembargos für die heimische Wirtschaft haben könnten.

Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (kurz: VDMA) rechnet damit, dass die Unternehmen der Branche, optimistisch betrachtet, den positiven Trend aus 2021 auch im Folgejahr 2022 fortsetzen dürften. Dabei muss allerdings die aktuell angespannte Lage an den Beschaffungsmärkten für Energie und Rohstoffe sowie der Fachkräftemangel berücksichtigt werden, welche sich voraussichtlich dämpfend auf die Entwicklung auswirken dürften. Auch mögliche Auswirkungen für den Maschinen- und Anlagenbau in Bezug auf ein längeres Andauern der Ukraine-Krise können sich negativ auf die Entwicklung der Branche auswirken. Diese lassen sich aktuell nach Angaben des Branchenverbandes aber noch nicht genau beziffern.

Unsere Aktivitäten sind unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation auch weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive weiter zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den internationalen Märkten.

Das Ergebnis der Alexanderwerk AG als Führungsholding wird maßgeblich durch den im Geschäftsjahr 2017 mit der operativen Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag bestimmt.

Auf dem aktuellen Kenntnisstand erwarten wir für 2022 in der Alexanderwerk AG einen Geschäftsverlauf und ein EBIT, welches bedingt durch die weiterhin gute Auftragssituation bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH, das Niveau des sehr positiven Jahres 2021 im Bereich des positiven Vorjahres liegen wird.

V. Chancen- und Risikobericht

Die nachfolgend beschriebenen Chancen und Risiken wirken sich auf die Alexanderwerk AG infolge des mit der Alexanderwerk GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages unmittelbar und aufgrund der Beteiligungserträge der übrigen Tochterunternehmen mittelbar aus.

Die Alexanderwerk-Gruppe hat außerdem ein integriertes Risikomanagementsystem implementiert, um durch frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken den Fortbestand und die zukünftige Zielerreichung des Konzerns sicherzustellen. Übergreifende Standards, Methoden und Tools stehen zur Verfügung und gewährleisten eine zeitnahe Berichterstattung an den Vorstand.

Als Teil des umfassenden Risikomanagementsystems verfügt die Alexanderwerk-Gruppe über ein internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen sowie wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung.

Risiken und Risikomanagement

Der Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 und 3 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung und Aufbau von liquiden Eigenmitteln und Reserven'. Andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk-Gruppe demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung.

Wichtigster Baustein des Frühwarnsystems ist das im Konzern angewandte Risikomanagement-Handbuch, welches einer ständigen Überwachung und kontinuierlichen Weiterentwicklung unterliegt. Im Zuge der darüber hinaus bei Bedarf stattfindenden Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahestehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Die Ergebnisse werden protokolliert und deren Umsetzung überprüft. Im Risikomanagementhandbuch wurden Maßnahmen erarbeitet, welche die Auftrittswahrscheinlichkeit sowie die Auswirkung der genannten Risiken minimieren, so dass selbst bei Agglomeration der Einzelrisiken die Auswirkungen überschaubar gehalten werden.

Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management gemäß der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So werden Risiken regelmäßig durch die jeweiligen Geschäftsführungen erfasst und bewertet und in das Risikocontrolling des Vorstands eingebunden. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation dieser Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt.

Dabei erfolgt die Darstellung der Risikosituation nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Netto-Darstellung) und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Gruppe und der Beurteilung einer möglichen Risikoaggregation.

Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen könnten.

In Beurteilung der Tragweite der Risiken für die Alexanderwerk-Gruppe wird keines der im Folgenden genannten Risiken vom Vorstand als bestandsgefährdend eingestuft. Sollten jedoch mehrere dieser Risiken gemeinsam auftreten, was nach heutigem Kenntnisstand als recht unwahrscheinlich einzustufen ist, so könnte selbst bei Addition im ungünstigsten Fall eine bestandsgefährdende Situation für die Gruppe ausgeschlossen werden, da Alexanderwerk über die aktuelle Liquiditätslage und die bestehenden Kreditlinien sehr gut für die Bewältigung eintretender Risiken aufgestellt ist.

Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken und -chancen

Mögliche Risiken für die künftige Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den für die Alexanderwerk-Gruppe relevanten Märkten, insbesondere in Europa, Asien und den USA sowie aus den wirtschaftlichen Folgen der aktuell globalen Corona-Pandemie.

Die Auswirkungen der Ukraine-Krise, der Disruption der Supply-Chain sowie weiteren Geopolitischen Entwicklungen können derzeit noch nicht umfassend abgeschätzt werden. Die Ukraine-Krise hat aktuell einen direkten Effekt auf die Handelsbeziehungen mit der Ukraine und Russland. Hierdurch ist zu erwarten, dass kurz- bis mittelfristig Projekte aus diesen Ländern nicht zu erwarten sind. Eine Ausweitung des Konfliktes ist derzeit nicht unwahrscheinlich, so dass genau die Positionen von China und Indien beobachtet werden müssen. Auch wenn noch keine Sanktionen seitens der EU oder der USA in Richtung dieser Länder ausgesprochen oder vorgesehen worden sind, so ist ein Abkühlen der weltweiten Handelsbeziehungen nicht unwahrscheinlich.

Die Supply-Chain war bereits vor der Ukraine-Krise stark beeinträchtigt. Der Bezug von elektronischen Komponenten konnte aber durch angepasste Einkaufskonditionen, erhöhte Lagerhaltung sowie flexiblere Beschaffungsmechanismen abgefangen und eine Lieferbereitschaft der Alexanderwerk-Gruppe gesichert werden. Die Lieferzeiten mussten aber vor dem Hintergrund dieser Beeinträchtigungen bereits erhöht werden. Indirekt werden zukünftig weitere Produkte betroffen sein, da Russland und die Ukraine z.B. auch wichtige Rohstofflieferanten in anderen Bereichen, wie z.B. der Stahl- oder der Kautschukindustrie, sind.

Ende Dezember 2019 trat in China, und hier speziell in der Provinz Hubei in der Millionenstadt Wuhan, zum ersten Mal der Virus SARS-CoV-2, der bei Menschen die Viruserkrankung Covid-19 verursacht, auf. Im Jahr 2020 breitete diese sich mit rasanter Geschwindigkeit auf dem gesamten Erdball aus und brachte seit Herbst 2020 sogar mehrere unterschiedliche Mutationen hervor, welche teilweise einen noch höheren Ansteckungsgrad aufwiesen als der Urtyp dieses Virusstamms. Durch die Entwicklung von geeigneten Impfstoffen, welche ab Ende 2020 weltweit zur Eindämmung der Pandemie eingesetzt wurden, gelang es, dass trotz weiter steigender Infektionszahlen mildere Verläufe von SARS-CoV-2 beobachtet werden konnten und während des Jahres 2021 dann sukzessive Schutzmaßnahmen, wie z. B. Lockdowns entfallen konnten. Dennoch besteht nach wie vor ein erhöhtes Risiko im Falle einer Verschärfung der Pandemie im Hinblick auf die Ansteckbarkeit durch gewisse Mutationen von Covid-19 und damit verbundene neue Beschränkungen durch Schutzmaßnahmen. Deshalb gehen wir hier auch für die Alexanderwerk-Gruppe von einem möglicherweise sich noch ausprägendem Risikopotenzial in Form von möglichen Verzögerungen bei Auslieferungen und Inbetriebnahmen von Maschinen trotz der aktuell noch sehr guten Auftragssituation aus.

Ein weiteres Risiko in Zusammenhang mit der Corona-Krise stellt die Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Alexanderwerk dar. Da die Inkubationszeit im Falle einer Infektion mit dem Erreger mehrere Tage betragen kann und Infizierte sowie deren Kontaktpersonen national wie international mit mehrtägiger häuslicher Quarantäne belegt werden, kann dies im ungünstigsten Fall bedeuten, dass Teile oder sogar der ganze Geschäftsbetrieb der Gruppe auf diese Weise durch staatliche Zwangsmaßnahmen stillgelegt werden können. Um dieses Risiko zu minimieren steuert die Alexanderwerk-Gruppe neben notwendigen Hygienemaßnahmen mit der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, wie z. B. dem mobilen Arbeiten für Mitarbeiter auf Schlüsselpositionen und der Einführung von zeitlich getrennt agierenden Gruppen in den Schlüsselabteilungen, gegen.

Unabhängig von der Coronakrise kann seit Frühjahr 2021 ein Abkühlen in den politischen Beziehungen zu der V. R. China wahrgenommen werden. Die Verabschiedung eines Anti-Sanktionsgesetzes durch den Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses China am 10.06.2021 kann auch zum Nachteil deutscher Unternehmen werden, die in diesen wichtigen Markt exportieren. Auch wenn sich die aktuellen Handelsbeziehungen derzeit davon noch unbeeindruckt zeigen, sind bereits Einschränkungen in speziellen Bereichen (z.B. zivile Nukleartechnik) zu spüren.

Darüber hinaus zeigen auch Projekte im Bereich Süd- und Zentralamerika weiteres Potenzial, welchem wir im Jahr 2019 mit der Gründung einer eigenen Dependance in Kolumbien begegnet sind. Aus diesen Märkten versprechen wir uns in den kommenden Jahren ein organisches Wachstum.

Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen.

Andere Chancen sehen wir im Auf- und Ausbau unserer lokalen, internationalen Präsenzen. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition dort positiv beeinflussen und nachhaltig stärken.

Auftrags- und Beschaffungsrisiken sowie -chancen

Der wesentliche Teil des Geschäftes der Alexanderwerk-Gruppe ist durch das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich geprägt. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Die kontinuierliche Neukundenakquise sichert weiterhin ein nachhaltiges Wachstum.

Wir sehen in der weltweit gestiegenen Nachfrage nach wichtigen Beschaffungskomponenten, welche seit Sommer 2021 zu Lieferengpässen in unterschiedlichsten Bereichen führt, ein steigendes Risiko für die rechtzeitige Auslieferung unserer Maschinen und Ersatzteile, was sich im ungünstigsten Fall auf den Erfolg der Gesellschaft auswirken kann. Diesem Risiko versuchen wir mit einer Vergrößerung der Planungshorizonte sowie einem Aufbau an Lagerbeständen zu begegnen. Zusätzlich sind unsere internationalen Standorte in China und den USA in die Beschaffung von Komponenten eingebunden.

Zu Beginn des Jahres 2022 führt zudem ein u. A. auch durch die Ukraine-Krise ausgelöster rasanter Anstieg der Preise im Energiesektor, welcher sich auch auf andere Rohstoffmärkte auswirkt zu einem hohen Risiko bezüglich der Kostenentwicklung für die Fertigung unserer Maschinen und Ersatzteile.

Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Möglichen Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten sowie einer Qualifizierung neuer Lieferanten begegnet. Auch die höhere Bevorratung von einzelnen Rohmaterialien im Rahmen der Teilefertigung trägt dazu bei, dynamische Preisentwicklungen an Beschaffungsmärkten (wie z. B. Stahl) abzufedern.

Technik- und Anlagenrisiken sowie -chancen

Technische Risiken können sich aus der Komplexität einzelner Kundenprojekte ergeben. Zur Minimierung dieser Risiken strebt die Alexanderwerk-Gruppe stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden oder anderen Projektpartnern an. Den Projekten vorgelagerte Versuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA sowie bei unseren Partnern in Asien bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden.

Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Die Einbindung externer Fachinstitute sorgt zudem für die Einbringung von wichtigem Know-How und dient gleichzeitig der Minimierung von Risiken. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-How der Alexanderwerk-Gruppe. Der Einsatz von Qualitätsaudits bei unseren Zulieferern verringert Beschaffungsrisiken und reduziert Kosten durch aufwendige Projektanpassungen oder Nachlieferungen. Weiterhin verfolgen wir eine Mehrlieferantenstrategie, um Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren und auch Kostenpotenziale für die Gruppe zu heben.

Technologische Chancen sehen wir vor allem im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Internationale Seminare bieten dabei eine sehr gute Möglichkeit, die Technik der Alexanderwerk-Gruppe gezielt unseren Kunden nahezubringen. Diese Ansätze helfen der gesamten Gruppe zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden. Unterstützt wird dies auch durch den direkten und engen Kontakt zu Kunden und den weiteren internationalen Ausbau unserer Standorte sowie internationaler Netzwerke.

Personalrisiken und -chancen

Ein weiterer Schlüssel für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der Alexanderwerk-Gruppe sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung.

Da in allen Geschäftsbereichen das Know-How der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Im Vergleich zu anderen Unternehmen ist die Fluktuationsrate bei der Alexanderwerk-Gruppe eher niedrig, was auf eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit schließen lässt. Wir begegnen dem allgemeinen Risiko der Fluktuation, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Die Personalkostenquote liegt in der Alexanderwerk-Gruppe in Bezug auf die Gesamtleistung bei etwa 30,0 % (Vorjahr: 31,7 %) und damit, auch im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche, innerhalb der üblichen Spannbreite. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall nach einem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitsplatzsicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne, geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Schaffung von Entwicklungsperspektiven im Unternehmen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen vornehmlich Liquiditätsrisiken, daneben gegebenenfalls in wesentlich geringerem Umfang Ausfall- und Zinsrisiken.

Auch im Geschäftsjahr 2021 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung und dem Aufbau von Liquiditätsreserven.

Den Risiken im finanziellen Bereich der Gruppe konnten wir durch die bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH auf unbestimmte Zeit bestehenden Kreditlinien entgegenwirken. Darüber hinaus gelang aus dem positiven Geschäftsverlauf heraus der Aufbau einer Liquiditätsreserve, welche das finanzielle Risiko der Gruppe weiter reduziert.

Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und -analyse. Darüber hinaus wird quartalsweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung erstellt und herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt.

Die Kreditlinien betrugen zum Bilanzstichtag bei den Hausbanken in Deutschland insgesamt T€ 3.000 bei einer unbefristeten Laufzeit und in den USA T$ 750 mit regelmäßiger Prolongation.

Aufgrund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gestellt. Durch die Fortführung der bestehenden Kreditlinien und den Aufbau eines zusätzlichen Liquiditätspuffers haben sich die Liquiditätsrisiken in der Alexanderwerk-Gruppe nachhaltig verringert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch weiterhin der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig.

Die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften fakturieren nahezu ausschließlich in Euro, so dass mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc., der chinesischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd., der indischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk India Private Ltd. und der kolumbianischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk Colombia S.A.S. verbleiben. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar sowie der indischen Rupie beziehungsweise dem chinesischen Yuan Renminbi und dem kolumbianischen Peso werden von uns zurzeit nicht vorgenommen.

Auch im Einkauf der Gruppe ist das Währungsrisiko als sehr gering einzustufen, da für Alexanderwerk größtenteils jeweils inländische oder Märkte mit identischer Währung als Beschaffungsmärkte dienen.

Aufgrund der aktuell durch die weltweit angespannte wirtschaftliche Situation auf den Beschaffungsmärkten, welche nicht zuletzt durch die Ukraine-Krise noch verstärkt wurde, rechnen wir im laufenden Geschäftsjahr 2022 damit, dass unsere Liquiditätsreserven zu einem gewissen Anteil zur Stabilität des Unternehmens benötigt werden.

Ausfallrisiken

Zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde weiter ausgebaut.

Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in regelmäßigen Abständen. Hier arbeitet die Alexanderwerk-Gruppe mit namhaften Partnern aus der Finanzbranche zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen. Die Corona-Pandemie führte bislang für die Alexanderwerk-Gruppe zu keinem zusätzlichen Ausfallrisiko.

Zinsrisiken

Zinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken.

Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften.

Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt.

Risiken in Zusammenhang mit dem Datenschutz und Datensicherheit

Risiken im Bereich Datenschutz liegen zum einen im Verlust oder im öffentlich werden von vertraulichen internen Informationen und zum anderen in der Verhängung von Bußgeldern und der Geltendmachung von Klagen wegen des öffentlich werden von personenbezogenen oder anderweitig sensiblen Daten Dritter. Auch besteht ein Risiko in der Gefährdung der Datensicherheit durch den unberechtigten Zugriff Dritter auf sensible Daten des Unternehmens (sogenannter cyber-crime), welchem wir mit modernen Sicherungssystemen im IT-Bereich sowie der Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf unbekannte E-Mails begegnen. Im Bereich Datenschutz arbeitet die Alexanderwerk AG mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. In Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung hat die Alexanderwerk AG ihre Beteiligungsgesellschaften frühzeitig sensibilisiert und entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung und -schutz umgesetzt.

Umwelt und Nachhaltigkeit

Für die Alexanderwerk-Gruppe ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Für unsere Kunden leisten wir deshalb seit Jahren durch die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Der Ausfall von Produktionsanlagen oder Störungen in Produktionsabläufen können einen negativen Einfluss auf die Geschäfts- und Ertragsentwicklung nehmen und darüber hinaus auch Personen- und Umweltschäden zur Folge haben. Eine hohe Mitarbeiterqualifikation, vorbeugende Instandhaltung unserer Produktionsmaschinen mit laufenden Kontrollen gewährleisten eine Minimierung dieser Risiken. Die Einhaltung von Produktionsrichtlinien stellen wir z.B. durch interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen sicher, auf die Einholung von für den Produktionsbereich notwendigen Genehmigungen und Lizenzen wird geachtet.

Für mögliche Schäden und damit einhergehende Betriebsunterbrechungen bzw. Produktionsausfälle sind im wirtschaftlich sinnvollen Rahmen Versicherungen abgeschlossen, die gewährleisten, dass sich finanzielle Folgen in Grenzen halten bzw. ganz ausgeschlossen werden. Der bestehende Versicherungsschutz wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Gesamtaussage

Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir insbesondere in dem zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in Krisenländern.

Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt beziehungsweise Mechanismen zu deren Früherkennung eingerichtet.

Ein besonderes Risiko geht aktuell von der sich Anfang 2022 sukzessive verschärfenden Ukraine-Krise aus, welche zum einen den Zugang zu den Märkten in der Krisenregion nicht zuletzt wegen ausgesprochener Embargos beziehungsweise kriegerischer Handlungen unmöglich macht als auch zu einer sich noch weiter ausdehnenden globalen Beschaffungskrise durch steigende Kosten für Energie und andere Rohstoffe führt.

Nicht abzuschätzen und deshalb kritisch sind auch die Auswirkungen, die durch die inzwischen mehrjährige Corona-Pandemie (Covid-19) verursacht werden. Auch wenn frühzeitig Maßnahmen zur Mitarbeitersicherung und Kostenreduzierung eingeleitet wurden und nicht zuletzt zum Beispiel die Einführung von mobiler Telearbeit und Remote-Inbetriebnahmen unserer Mitarbeiter beim Kunden dazu beitragen den Geschäftsbetrieb so normal wie möglich zu gestalten, bleibt abzuwarten, wie sich gerade auch internationale Märkte im Verlauf des Jahres 2022 in Bezug auf weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen positionieren werden, da Reisebeschränkungen und Shutdowns bei nationalen und internationalen Kunden auch einen Einfluss auf das operative Geschäft der Gruppe haben.

Insgesamt sehen wir aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse unter dem Grundsatz der Risikotragfähigkeit auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise keine bestandsgefährdenden Risiken für die Alexanderwerk-Gruppe und die Alexanderwerk AG.

VI. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Hammelburg, Deutschland; indirekter Anteil der Stimmrechte 25,53 %. 25,48 % der Anteile werden über das von ihm kontrollierte Unternehmen HWT invest Aktiengesellschaft, Bad Brückenau, Deutschland, gehalten.

RECAY GmbH, Remscheid, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %.

Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 10,05 %.

Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 33 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird.

Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden.

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung der Alexander AG bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.

Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff. AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG).

Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen.

Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben folgende Änderungen im Anteilsbesitz gemäß § 33 WpHG von Aktionären gemeldet worden:

Herr Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland hat uns am 2. März 2022 darüber informiert, dass sein direkter Stimmanteil die Schwelle von 10 % unterschritten hat und an diesem Tage 9,9994 % beträgt.

VII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

Die Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Nach Maßgabe des 2015 in Kraft getretenen "Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" haben börsennotierte und/​oder mitbestimmte Unternehmen Zielquoten für Frauen in Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene festzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat haben seither entsprechende Zielgrößen definiert und in der Erklärung zur jährlichen Unternehmensführung über den Stand der Zielerreichung sowie bei Bedarf über Anpassungen der Zielsetzung berichtet.

Ende 2019 haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen:

Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil bis zum 30. Juni 2022 im Aufsichtsrat bei 0 % beibehalten wird.

Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG bis zum 30. Juni 2022 bei 0 % beibehalten wird.

Zurzeit gibt es in der Alexanderwerk-Gruppe zwei Führungsebenen. Die oberste Konzernführung besteht aus einer strategischen Führungsebene ("enger Führungskreis"), welche - neben dem Vorstand - alle notwendigen Kompetenzen aus Finanzen und Controlling, der Verwaltung, dem weltweiten Vertrieb und der Technik in sich vereint. Dabei wird gemeinsam die Strategie der internationalen Konzerngruppe festgelegt, im Rahmen des Risikomanagements Risiken identifiziert sowie die Aufsicht über den operativen Betrieb ausgeübt.

Auf der zweiten Führungsebene ("erweiterter Führungskreis") werden die vorgegebenen Entscheidungen der ersten Führungsebene umgesetzt, d. h. für die jeweils zuständigen Bereiche getroffen und verwirklicht. Dieses erfolgt durch die jeweiligen Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften sowie die Abteilungs- und Teamleiter aller Fachbereiche.

Für beide Führungskreise können projekt-/​bedarfsbezogen zusätzliche Mitglieder eingeladen werden.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat sich der Vorstand im September 2019 für die deutschen Gesellschaften das Ziel gesetzt, bis zum 30. Juni 2021 in der obersten Führungsebene (Konzernführung) unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil bei 33 % und in der zweiten Führungsebene bei 14 % beizubehalten.

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 konnte die Zielsetzung in der obersten Führungsebene aufgrund der Erweiterung um eine männliche Führungskraft nicht gehalten werden und beträgt somit 25 %. In der zweiten Führungsebene konnte mit einem Stand von 14 % am genannten Stichtag das Ziel aufrechterhalten werden.

Darüber hinaus sind im Alexanderwerk-Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene sowie auch Führungspositionen bei ausländischen Tochtergesellschaften mit Frauen besetzt.

Neben den Bemühungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu fördern, ist es das Ziel der Alexanderwerk-Gruppe bei der Besetzung und Entwicklung von Führungsfunktionen die Diversität eines international operierenden Konzerns aus dem Maschinenbau widerzuspiegeln.

Als Frist für die nächste Überprüfung der Zielerreichung wird der 30. Juni 2022 festgelegt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Alexanderwerk-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen.

Ein Prüfungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat nicht gebildet. Seine Aufgaben, welche unter anderem in der Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers liegen, wurden vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass

(a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind, das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sichergestellt sowie

(b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleistet ist.

Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung.

Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG und der Vergütungsbericht gemäß §162 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht.

VIII. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB)

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/​Kontrolle fest.

Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands.

Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens.

Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe als auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt.

Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk GmbH, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor.

Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaften erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer.

Die Rechnungslegung der indischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher ebenfalls monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.

Auch die Rechnungslegung der chinesischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.

Die Rechnungslegung unserer kolumbianischen Niederlassung erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.

Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) sowie den indischen, chinesischen und kolumbianischen Bilanzierungsvorschriften auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters.

Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung.

Die abschließende Beurteilung über die vorgenommenen Prüfungen erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht.

IX. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skontofristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.

 

Remscheid, den 28. April 2022

Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Remscheid, den 28. April 2022

Alexanderwerk AG

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die in Abschnitt "VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung.

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "AlexanderwerkJA2021.zip"(SHA256-Hashwert: 8b7254b836b65ed2d5206b91ff74c383d242001b 71391d9248c338ab7ea6501b) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW EPS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2021 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Alexanderwerk Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dieter Barhold.

 

Essen, 28. April 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer

gez. Barhold, Wirtschaftsprüfer

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK), transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir nach Empfehlung F.4 DCGK auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern.

Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 (am 20.März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht und im Internet unter: https:/​/​dcgk.de/​/​files/​dcgk/​usercontent/​de/​download/​kodex/​191216 Deutscher Corporate GovernanceKodex.pdf abrufbar) mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:

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Nach Empfehlung und Anregung A.2 DCGK soll Beschäftigten und sollte Dritten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Der Vorstand der ALEXANDERWERK AG hat bisher auf die Einrichtung eines sog. Hinweisgeber-Systems verzichtet. Grund ist die überschaubare Größe des Unternehmens und die dadurch bedingte Nähe zwischen Beschäftigten und Vorstand bzw. Aufsichtsrat. Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens können Mitarbeiter jederzeit direkt auf den Vorstand sowie auf den Aufsichtsrat (ohne Anwesenheit des Vorstands) zugehen. Die Einrichtung eines gesonderten Hinweisgeber-Systems wäre insofern unverhältnismäßig, weil die Kosten den Nutzen deutlich überstiegen.

Nach der sog. Hinweisgeber-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2019/​1937 v. 23.10.2019, ABl. EU 2019 L 305, S. 17-56) hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen in Bezug auf Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigte hat bis zum 17. Dezember 2023 zu erfolgen (Art. 26 Abs. 2 RL (EU) 2019/​1937). Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG wird die Entwicklung verfolgen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft laufend überprüfen und alle anwendbaren Vorschriften befolgen.

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Nach Empfehlung B.5 DCGK soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden; ebenso soll nach Empfehlung C.2 DCGK für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Der Aufsichtsrat verzichtet darauf, Altersgrenzen für den Vorstand und den Aufsichtsrat festzulegen, weil zum einen die Personen aufgrund ihrer Kenntnisse, Eignungen und Kompetenzen berufen werden und zum anderen vor dem Hintergrund der gegebenen Altersstrukturen derzeit keine Notwendigkeit für eine Begrenzung gesehen wird. Auch auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer seiner Mitglieder verzichtet der Aufsichtsrat, um ungehindert auf die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zurückgreifen zu können.

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Nach Empfehlung C.1 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten.

Gemäß Empfehlung C.14 DCGK soll für alle Aufsichtsratsmitglieder ein jährlich aktualisierter Lebenslauf auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Laut Empfehlung C.13 DCGK soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen.

Entgegen der Empfehlung C.1 DCGK hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele festgelegt und auch kein Kompetenzprofil erarbeitet. Angesichts der überschaubaren Größe des Unternehmens und der begrenzten Zahl an Aufsichtsratsmitgliedern erscheint das gerechtfertigt. Bei der Auswahl neuer Kandidaten wird die Gesellschaft gleichwohl auf eine angemessene Zusammensetzung des Aufsichtsrats achten, auch in Bezug auf die Kompetenzen und Vielfalt.

Ebenso sieht die Gesellschaft, abweichend von der Empfehlung C.14 DCGK, von der Veröffentlichung jährlich aktualisierter Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder ab. Der Gesellschaft erscheint es als ausreichend, dass sich die Kandidaten bei der Wahl in den Aufsichtsrat den Aktionären in der Hauptversammlung vorstellen und im Anhang des Jahresabschlusses jährlich über wesentliche Tätigkeiten und vergleichbare Mandate berichtet wird.

Hinsichtlich der in Empfehlung C.13 DCGK genannten Beziehungen regelt der Corporate Governance Kodex nach Auffassung der ALEXANDERWERK AG nicht konkret genug, welche Beziehungen der einzelnen Kandidaten in welcher Detailliertheit bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind. Die Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Angaben gemäß §§ 124 Abs. 3, S. 4 und 125 Abs. 1, S. 5 AktG genügen aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Aktionäre.

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Nach Empfehlung D.1 DCGK soll sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben.

Der Aufsichtsrat hat sich keine Geschäftsordnung gegeben. Angesichts der geringen Mitgliederzahl von nur drei Personen hält er eine Geschäftsordnung für entbehrlich.

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Nach Empfehlung D.2 DCGK soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Nach D.3 DCGK soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten, dessen Vorsitz nach Empfehlung D.4 Satz 2 DCGK nicht der Aufsichtsratsvorsitzende übernehmen soll. Nach Empfehlung D.5 DCGK soll der Aufsichtsrat ferner einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist.

Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG hat in 2021 auf die Bildung eines Prüfungsausschusses verzichtet. Darüber hinaus sieht der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG von der Bildung anderer Ausschüsse ab (z. B. Nominierungsausschuss), weil er der Auffassung ist, dass bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Denn jeder Ausschuss müsste notwendigerweise aus allen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen. Darin liegt aus Sicht der Gesellschaft auch keine Abweichung von den Empfehlungen des DCGK, da die Bildung von Ausschüssen abhängig von den spezifischen Gegebenheiten erfolgen soll und bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat auch gänzlich unterbleiben kann.

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Nach Empfehlung F.2 DCGK sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden.

Aufgrund ihrer Notierung im regulierten Markt der Börsen Düsseldorf und Berlin ist die ALEXANDERWERK AG gesetzlich zur Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts binnen 4 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres und der des Halbjahresfinanzberichts binnen 3 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums verpflichtet. Die Gesellschaft erachtet das als ausreichend für eine zeitnahe Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit. Eine frühere Veröffentlichung würde einen erhöhten Zeitdruck bedeuten, der sich nachteilig auf die Qualität der Berichte auswirken könnte.

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Nach Empfehlung G.2 DCGK soll der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied dessen konkrete Ziel-Gesamtvergütung festlegen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen soll. Nach Empfehlung G.3 DCGK soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Nach Empfehlung G.7 DCGK soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen.

Die Gesellschaft verfügt lediglich über ein Vorstandsmitglied. Dessen Gesamtvergütung ist so bestimmt, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht. Auch übersteigt sie nicht die übliche Vergütung.

Angesichts der überschaubaren Größe der Gesellschaft und der geringen Zahl der Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat auf die Bildung einer Vergleichsgruppe mit anderen Unternehmen verzichtet. Der Aufsichtsrat hält insoweit stichpunktartige Vergleiche für ausreichend.

Der Aufsichtsrat prüft laufend, ob das Vergütungssystem angepasst werden muss, spätestens aber alle zwei Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet darüber im Plenum.

Das aktuelle Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 gebilligt.

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Nach Empfehlung G.10 Satz 1 DCGK sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied nach Empfehlung G.10 Satz 2 DCGK erst nach vier Jahren verfügen können.

Die variablen Vergütungsbestandteile werden, abweichend von dieser Empfehlung, in Geld gewährt. Sie orientieren sich an der jeweiligen Gewinnsituation der Gesellschaft und an der langfristigen Wertentwicklung.

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Nach Empfehlung G.11 DCGK soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen die variable Vergütung einzubehalten oder zurückzufordern.

Eine Möglichkeit der Rückforderung besteht nicht. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrats nicht erforderlich, weil die variable Vergütung an Kennzahlen anknüpft, deren nachträgliche ausgeschlossen ist, z.B. entstandene Gewinne oder gesteigerter Unternehmenswert.

Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.

 

Remscheid, den 15. Dezember 2021

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Dr. Alexander Schmidt, Vorstand

Franz-Bernd Daum, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2021 war weiterhin weltweit geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Durch effektive Maßnahmen wie Impfkampagnen und die Förderung von Digitalisierung konnte sich die Wirtschaft weltweit erholen. Auch die Alexanderwerk-Gruppe konnte erfreulicherweise das zurückliegende Geschäftsjahr - dem globalen Wirtschaftstrend folgend -mit einem sehr positiven Ergebnis und deutlich über Plan liegenden Umsatzerlösen beenden. Wir wollten wachsen und wir sind gewachsen.

Trotz der möglichen zukünftigen Auswirkungen der Ukraine-Krise sowie der anhaltenden Engpässe in der Versorgung mit Rohstoffen bleiben unsere Zielsetzungen ambitioniert.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig in intensiven Kontakt mit dem Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit den nachhaltigen Wachstumskurs der Gesellschaft und der gesamten Alexanderwerk-Gruppe fortgesetzt.

Beratungsschwerpunkte im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Tätigkeit des Aufsichtsrats stand die Beratung und Überwachung des Vorstands hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, insbesondere auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen coronabedingten Risikosituation. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Ergebnis- und Liquiditätslage und -planung unterrichten. Er befasste sich ebenso intensiv mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen.

Aufsichtsratssitzungen

Im Berichtsjahr fanden neun Aufsichtsratssitzungen, davon drei Präsenzsitzungen und sechs Videokonferenzen, statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an allen Sitzungen teilgenommen.

Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst:

In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 18. Januar 2021 (Videokonferenz) hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Budget-, Finanz- sowie Organisations- und Personalplanung befasst. Im Anschluss erfolgte ein Informationsaustausch zu Investorenthemen, zur Geschäftsordnung und zum ERP-System.

In einer Sitzung am 26. Februar 2021 (Videokonferenz) wurden ausschließlich Gespräche über Investoren, Kooperationen und Beteiligungen geführt.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. März 2021 (Videokonferenz) weitere Abstimmung und Vereinbarungen zur Dividendenpolitik, Beteiligungen, Standortfrage und einem zeitgemäßen ERP-System getroffen.

Die Sitzung am 22. April 2021 (Videokonferenz) kam ausschließlich zur Besprechung und Auswertung einer Standortanalyse zustande.

In der Sitzung am 27. April 2021 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/​Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und den Konzernabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. April 2021 per Videokonferenz teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Im Anschluss befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung einer Dividendenpolitik, Anfragen von Aktionären und weiteren Erkenntnissen zu der Standortanalyse.

Am 27. Mai 2021 erörterte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung (Videokonferenz) das Thema Strategie und Personal und ließ sich durch den Vorstand u.a. über den aktuellen Stand zur Vorbereitung der anstehenden Hauptversammlung informieren.

In seiner Präsenzsitzung am 6. Juli 2021 erfolgte die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats, in der Herr Daum erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wurde. Im Anschluss wurden die Erkenntnisse und Maßnahmen aus der am 1. Juli 2021 stattgefundenen Hauptversammlung sowie Angelegenheiten zu Strategien und Personal erörtert.

Im Rahmen der Präsenzsitzung am 24. August 2021 standen schwerpunktmäßig Gespräche zu strategischen Fragen, zu Personalien und den Stand der Umsatzplanung auf der Agenda.

In der letzten Präsenzsitzung des Jahres, am 15. Dezember 2021, wurden u.a. die aktuellen Geschäftszahlen sowie Messebeteiligungen und anstehende Themen für das Folgejahr 2022 erörtert. Ebenfalls wurde die Zustimmung zu der vorgelegten Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG gegeben.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen sowohl in strategischen als auch in Detailfragen zu ermöglichen. Daher ist auch die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig. Dies gilt auch für einen Prüfungsausschuss, dessen Aufgaben unverändert vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen werden. Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden deshalb im Geschäftsjahr 2021 nicht gebildet.

Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 beauftragt.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2021 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 28. April 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 28. April 2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

In der Sitzung am 28. April 2022 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/​Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. April 2022 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Seit der konstituierenden Sitzung vom 18. Juni 2019 haben sich keine Veränderungen in der Zusammensetzung oder in den Aufgaben innerhalb des Aufsichtsrats ergeben.

Der Aufsichtsrat setzte sich in 2021 wie folgt zusammen:

Aktionärsvertreter

Franz-Bernd Daum

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Jürgen F. Kullmann

stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Arbeitnehmervertreter

Nirfan Abes

Mitglied des Aufsichtsrats

Veränderungen im Vorstand

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum alleinigen Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt. Mit Beschluss des Aufsichtsrats zum 13. März 2019 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt erneut, und zwar für die Zeit bis zum 30. Juni 2022, zum Vorstandsmitglied bestellt. Mit diesem Datum endet der Bestellungszeitraum von Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt. Über die künftige Besetzung des Vorstands der Alexanderwerk AG hat der Aufsichtsrat noch keine abschließende Entscheidung getroffen.

Entsprechenserklärung und Corporate Governance

Corporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie des Vorstands sind im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist.

Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten.

Dank für die geleistete Arbeit

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alexanderwerk-Gruppe für ihre erbrachten Anstrengungen und Leistungen, die das erfolgreiche Geschäftsjahr 2021 unter zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise überhaupt erst möglich gemacht haben und auch weiterhin das Alexanderwerk treu und mit vollem Einsatz begleiten.

Abschließend möchte ich Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, meinen Dank für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen aussprechen.

 

Remscheid, im April 2022

Franz-Bernd Daum, Vorsitzender des Aufsichtsrats