Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Remscheid

Konzernabschluss zum 31.12.2021

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der Alexanderwerk AG

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

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in € Konzernanhang 2021 2020
Umsatzerlöse 3.1 33.100.136 23.801.407
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3.2 164.719 1.440.643
Aktivierte Eigenleistungen 81.107 0
Gesamtleistung 33.345.962 25.242.050
Sonstige betriebliche Erträge 3.3 357.003 402.503
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.4 -10.715.616 -7.741.730
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.4 -834.762 -843.115
-11.550.378 -8.584.845
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 3.5 -8.394.184 -6.585.205
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.5 -1.627.556 -1.370.052
-10.021.740 -7.955.257
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.6 -860.777 -858.259
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.7 -4.341.441 -3.471.805
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) 6.928.629 4.774.387
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 3.8 -24.783 29.649
Zinsen und ähnliche Erträge 3.9 631 478
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.9 -87.435 -152.332
Finanzergebnis -111.587 -122.205
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 6.817.042 4.652.182
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.10 -2.178.546 -1.551.841
Konzernjahresüberschuss 4.638.496 3.100.341
Auf Aktionäre der Alexanderwerk Aktiengesellschaft entfallendes Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) 3.11 2,58 1,72

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

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in € Konzernanhang 2021 2020
Konzernjahresüberschuss 4.638.496 3.100.341
Sonstige Eigenkapitalposten
Posten, die unter bestimmten Umständen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
Währungsumrechnungsdifferenzen 161.675 -118.111
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 4.13 4.5 398.446 -113.683
Latente Steuern hierauf -131.388 37.487
267.058 -76.196
Summe sonstige Eigenkapitalposten 428.733 -194.307
Gesamtergebnis 5.067.229 2.906.034

Konzernbilanz nach IFRS zum 31. Dezember 2021

Aktiva

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in € Konzernanhang 31.12.2021 31.12.2020
Langfristiges Vermögen
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte (Entwicklungskosten) 4.1 87.985 109.981
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.1 286.314 7.695
Geschäfts- oder Firmenwert 4.1 2.317.073 0
2.691.372 117.676
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 4.2 2.131.285 1.923.138
Technische Anlagen und Maschinen 4.2 968.193 1.046.683
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.2 555.440 449.536
Nutzungsrechte 4.3 788.862 1.206.900
4.443.779 4.626.256
Finanzanlagen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 4.4 395.767 635.678
Latente Steuern 4.5 84.803 145.113
Summe Langfristiges Vermögen 7.615.720 5.524.723
Kurzfristiges Vermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.6 508.751 360.154
Unfertige Erzeugnisse 4.6 6.247.741 6.121.890
Fertige Erzeugnisse 4.6 1.346.197 830.733
Geleistete Anzahlungen 4.6 9.710 97.065
8.112.399 7.409.842
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.7 10.246.037 5.717.899
Forderungen an assoziierte Unternehmen 4.8 7.964 13.578
Ertragsteuerforderungen 4.9 5.200 12.933
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 4.10 408.798 476.194
Zahlungsmittel 4.11 7.201.666 10.922.760
17.869.665 17.143.364
Summe Kurzfristiges Vermögen 25.982.064 24.553.206
33.597.784 30.077.930

Passiva

in € Konzernanhang 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 4.12 4.680.000 4.680.000
Kapitalrücklage 4.12 525.172 525.172
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis 4.12 13.672.927 11.176.431
Sonstige Eigenkapitalposten 4.12 212.578 -216.154
19.090.677 16.165.449
Langfristige Schulden
Pensionsverpflichtungen 4.13 1.905.719 2.280.755
Sonstige Rückstellungen 4.14 42.100 29.800
Latente Steuern 4.5 46.063 141.261
Langfristige Finanzschulden 4.15 1.606.533 2.037.322
3.600.415 4.489.138
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen 4.16 399.900 508.034
Kurzfristige Finanzschulden 4.15 525.100 521.725
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.17 1.113.543 565.363
Vertragsverbindlichkeiten 4.18 4.066.995 4.053.050
Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen 4.19 0 80.069
Ertragsteuerschulden 4.20 1.866.028 1.325.385
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 4.21 2.935.126 2.369.718
10.906.693 9.423.343
33.597.784 30.077.930

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

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in T€ 2021 2020
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 6.928 4.774
Anpassungen für nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen 861 858
+/​- Verluste/​Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 3 10
+/​- Veränderung der Rückstellungen -83 -378
+/​- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/​Erträge -121 119
Veränderung des Nettoumlaufvermögens (Working Capital)
+/​- Abnahme/​Zunahme der Vorräte -59 -1.449
+/​- Abnahme/​Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -4.528 -2.489
+/​- Abnahme/​Zunahme der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte 73 -178
+/​- Abnahme/​Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 548 188
+/​- Abnahme/​Zunahme der Vertragsverbindlichkeiten 14 2.923
+/​- Abnahme/​Zunahme der übrigen Verbindlichkeiten 275 649
+/​- gezahlte Ertragsteuern/​erstattete Ertragsteuern -1.796 491
Sonstiges
+ Dividenden von assoziierten Unternehmen 776 15
2.891 5.533
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
+ Einzahlungen aus den Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 337 138
- Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -420 -56
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen 0 0
- Auszahlung für den Erwerb von Unternehmen -4.000 0
-4.083 82
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
- Dividendenzahlung -2.142 -396
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 3 0
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -430 -615
+ erhaltene Zinsen 1 0
- gezahlte Zinsen -75 -131
-2.643 -1.142
= Zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittelfonds -3.835 4.473
Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres 10.383 6.287
+/​- Veränderungen der Verfügungsbeschränkungen im Finanzmittelfonds -86 -323
+/​- Wechselkursbedingte Veränderungen 114 -54
= Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 6.576 10.383
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds:
Zahlungsmittel ohne Verfügungsbeschränkungen 6.576 10.383
Kurzfristig fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
6.576 10.383

Weitere Erläuterungen zum Finanzmittelfonds siehe Konzernanhang 4.11 und zur Kapitalflussrechnung 5.5

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

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in € Sonstige Eigenkapitalposten
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Versicherungsmathematische Gewinne- und Verluste nach latenten Steuern
Stand am 31.12.2019 4.680.000 525.172 8.472.089 -330.577
Gewinnausschüttung 0 0 -396.000 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 3.100.341 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern 0 0 0 -76.196
Stand am 31.12.2020 4.680.000 525.172 11.176.430 -406.773
Gewinnausschüttung 0 0 -2.142.000 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 4.638.496 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern 0 0 0 267.058
Stand am 31.12.2021 4.680.000 525.172 13.672.926 -139.714
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in € Sonstige Eigenkapitalposten
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Gesamt
Stand am 31.12.2019 308.730 13.655.414
Gewinnausschüttung 0 -396.000
Konzernjahresüberschuss 0 3.100.341
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern -118.111 -194.307
Stand am 31.12.2020 190.619 16.165.449
Gewinnausschüttung 0 -2.142.000
Konzernjahresüberschuss 0 4.638.496
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern 161.675 428.733
Stand am 31.12.2021 352.294 19.090.678

Zu weiteren Erläuterungen der einzelnen Positionen des Eigenkapitals siehe Konzernhang 4.12

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid

1. Grundlagen des Konzernabschlusses

1.1 Informationen zum Unternehmen

Das Mutterunternehmen der Alexanderwerk-Gruppe, die Alexanderwerk Aktiengesellschaft (im Folgenden Alexanderwerk, AW oder Alexanderwerk AG), ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Remscheid, deren Aktien im regulierten Markt an den deutschen Börsen in Düsseldorf und Berlin sowie im Freiverkehr in Frankfurt am Main gehandelt werden.

Die Alexanderwerk AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Fertigung von Spezialmaschinen und Anlagen für den Einsatz in der Pharma-, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie sowie LifeScience und zivile Nukleartechnik. Das Unternehmen wird weltweit von Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern repräsentiert. Die Alexanderwerk AG hat sich zu einer reinen Finanz- und Managementholding entwickelt. Die operative Geschäftstätigkeit erfolgt durch Tochtergesellschaften und bis zum 30. Juni 2021 durch assoziierte Unternehmen. Danach wurden die Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens erworben (vergl. Tz 1.7).

Neben deutschen Gesellschaften in Remscheid bestehen zwei Gesellschaften in den USA, die Alexanderwerk Inc., Montgomeryville, und die AW Real Estate Inc., Wilmington, eine Gesellschaft in Indien, die Alexanderwerk India Private Ltd., Mumbai, eine Gesellschaft in China, die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd., und eine Gesellschaft in Kolumbien, die Alexanderwerk Colombia S.A.S., Bogotá.

Die Alexanderwerk AG hat ihren Sitz in 42857 Remscheid (Deutschland), Kippdorfstraße 6-24, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal, HRB 10979, eingetragen.

Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurde durch Vorstandsbeschluss vom 28. April 2022 zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Veröffentlichung des Abschlusses sind Änderungen nicht mehr möglich.

1.2 Allgemeine Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro, wenn nicht anders angegeben. Der Abschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt worden.

Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Ein Vermögenswert oder eine Schuld ist als kurzfristig klassifiziert, wenn eine Realisation bzw. Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Dementsprechend wird ein Vermögenswert oder eine Schuld als langfristig klassifiziert, wenn die Realisation bzw. Tilgung nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird.

Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Sowohl der Konzernjahresüberschuss als auch das Gesamtergebnis und das Eigenkapital sind vollständig den Aktionären der Alexanderwerk AG zuzurechnen, da keine nicht beherrschenden Anteile Dritter bestehen.

1.3 Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS und HGB

Der vorliegende Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt sind.

1.4 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Berichtsjahr neu anzuwendende Standards und Interpretationen

Im vorliegenden Konzernabschluss der Alexanderwerk AG wurden alle Standards, die für bis zum 1. Januar 2021 beginnende jährliche Berichtsperioden anzuwenden sind, berücksichtigt. Eine vorzeitige Anwendung von Standards, die erst nach dem Beginn des Geschäftsjahres 2021 anzuwenden sind, ist nicht erfolgt.

Vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Berichtsjahr erstmalig verpflichtend anzuwenden waren:

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) 1)
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform; Phase 2) August 2020 01.01.2021
Änderungen an IFRS 16 Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit COVID-19 Mai 2020 01.06.2020

1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden sind.

Aus der Anwendung der neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Sie führten jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben im Rahmen der Umstellung.

Nachfolgend aufgelistete Neuregelungen sind auf den Konzern nicht anwendbar und haben daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns:

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Änderungen an IFRS 4 - Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung des IFRS 9

Das IASB und das IFRIC haben bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses nachfolgend aufgelistete IFRS Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Alexanderwerk AG wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) 1)
Änderungen an IAS 16 Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet Mai 2020 01.01.2022
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept Mai 2020 01.01.2022
Änderungen an IFRS 9 Jährliches Verbesserungsverfahren (20182020) - Gebühren beim 10%-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden Mai 2020 01.01.2022

1) Es wird jeweils angegeben, ab wann die genannten Standards und Interpretationen erstmals in der EU anzuwenden sind.

Die Anwendung der IFRS Standards und Interpretationen soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die Anwendung verbindlich vorgeschrieben ist.

Aus der Anwendung der genannten neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Sie werden jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben führen.

Nachfolgend aufgelistete Neuregelungen sind auf den Konzernabschluss der Alexanderwerk AG nicht anwendbar und werden daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben:

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Änderungen an IAS 37 - Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags

IFRS 17 - Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17

Jährliches Verbesserungsverfahren (2018-2020) - Änderung an IFRS 1: Erstanwendung durch ein Tochterunternehmen

Jährliches Verbesserungsverfahren (2018-2020) - Änderung an IAS 41: Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden von der Alexanderwerk AG nicht angewendet.

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Vorschrift Titel Veröffentlicht im Anwendbar ab (Geschäftsjahresbeginn) 1)
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Januar 2020 01.01.2023
Änderungen an IAS 1 Angabe der Rechnungslegungsmethoden Februar 2021 01.01.2023
Änderungen an IAS 8 Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen Februar 2021 01.01.2023
Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Mai 2021 01.01.2023

Die Anwendung der IFRS Standards und Interpretationen soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die Anwendung verbindlich vorgeschrieben ist.

Aus der Anwendung der genannten neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen werden sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

Nachfolgend aufgelistete Neuregelungen sind auf den Konzern nicht anwendbar und werden daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben:

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Änderung an IFRS 17 - Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen

Die Anforderungen aller angewandten IFRS Standards und Interpretationen wurden ausnahmslos erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Alexanderwerk-Konzerns. Eine Abweichung von diesen Standards oder Interpretationen aufgrund übergeordneter Bestimmungen ("overriding principles") erfolgte nicht.

1.5 Kritische Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements bei der Bilanzierung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein wesentliches Risiko in Form einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Nachfolgenden unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz dargestellt. Sie betreffen im Wesentlichen die Annahmen und Schätzungen bei der Ermittlung des Nutzungswertes für den Geschäfts- oder Firmenwert (T€ 2.317; Vorjahr: T€ 0) im Rahmen des Impairment-Tests, Pensionsverpflichtungen (T€ 1.906; Vorjahr: T€ 2.281), Entwicklungskosten (T€ 88; Vorjahr: T€ 110) sowie die Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens einschließlich der Nutzungsrechte (T€ 4.444; Vorjahr: T€ 4.626). Ebenso ist die Schätzung des Konstruktionsaufwandes sowie des Gesamtaufwandes bei der Einstufung nach IFRS 15 ermessensbehaftet.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Alexanderwerk-Konzern tätig ist, berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen.

Soweit Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, erfolgt eine Einordnung in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie:

Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen

Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachten lassen

Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit

Zum 31. Dezember 2021 werden wie im Vorjahr keine Vermögenswerte oder Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Erläuterungen zu Bewertungstechniken, Eingangsparametern und Auswirkungen auf den Konzernabschluss erfolgen im Folgenden bei den jeweiligen Bilanzposten.

Schätzungsanpassungen werden zum Zeitpunkt besserer Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Weiterhin hat das Management wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen.

Hinsichtlich vorstehender Punkte wird auf die einzelnen Ausführungen zu den Bilanzposten bzw. zu den Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung hingewiesen.

1.6 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind neben der Alexanderwerk AG alle in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, auf die die Alexanderwerk AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Die Alexanderwerk AG beherrscht ein Unternehmen, wenn sie durch die Mehrheit der Stimmrechte oder andere Rechte die Fähigkeit besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, dem Risiko schwankender Ergebnisse aus dem Beteiligungsengagement ausgesetzt ist und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen nutzen kann, um dessen Ergebnisse zu beeinflussen (Tochterunternehmen).

Die Alexanderwerk AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Gesellschaften, auf die die Alexanderwerk AG gemeinsame Beherrschung ausübt, werden anteilig in den Alexanderwerk-Konzernabschluss einbezogen, wenn die Alexanderwerk AG Rechte an den ihr zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden des Beteiligungsunternehmens hat (gemeinschaftliche Tätigkeit). Gemeinschaftlich beherrschte Unternehmen, bei denen die Alexanderwerk AG Rechte am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens hat, werden nach der At-Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen (Gemeinschaftsunternehmen). Assoziierte Unternehmen, auf die die Alexanderwerk AG einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden ebenfalls nach der At-Equity-Methode bilanziert. Ein maßgeblicher Einfluss liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken.

Wenn die Gesellschaft keine Stimmenmehrheit besitzt, so liegt gleichwohl Beherrschung vor, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände und Tatsachen (z.B. potenzielle Stimmrechte oder Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen) über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen.

Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die Alexanderwerk AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Der Konsolidierungskreis umfasst zum 31. Dezember 2021 neben der Alexanderwerk AG als Muttergesellschaft vier (Vorjahr: vier) inländische und fünf (Vorjahr: fünf) ausländische Tochterunternehmen, die von der Alexanderwerk AG aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte beherrscht werden:

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Firma Sitz Währung Anteil
in %
Eigenkapital
in €
Ergebnis
in €
Alexanderwerk Inc. Montgomeryville/​USA USD 100,00 * 2.758.886,11 113.584,62
AlexanderwerkService GmbH Remscheid EUR 100,00 * 122.005,05 -852,59
Alexanderwerk GmbH Remscheid EUR 100,00 * 3.137.672,96 0,00
Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG Remscheid EUR 100,00 1.978.419,47 -2.568,34
Alexanderwerk Verwaltungs GmbH Remscheid EUR 100,00 15.546,64 -1.885,72
Alexanderwerk India Private Ltd. Mumbai/​India INR 99,99 ** 17.878,22 9.146,07
0,01 ***
Alexanderwerk Real Estate Inc. Wilmington/​USA USD 100,00 * 498.873,45 14.493,26
Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd Shanghai/​China CNY 100,00 * 145.556,54 -65.679,70
Alexanderwerk Columbia S.A.S. Bogotá/​Kolumbien COP 100,00 * 30.379,92 1.020,58

* mittelbare Beteiligung über Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG
** mittelbare Beteiligung über Alexanderwerk GmbH
*** mittelbare Beteiligung über AlexanderwerkService GmbH

Der 25 % Anteil an der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) (RECAY), Remscheid, wird als assoziiertes Unternehmen bilanziert (siehe Tz 4.3).

1.7 Unternehmenszusammenschluss

Am 24. Juni 2021 wurde der Kaufvertrag zum Erwerb des Geschäftsbetriebs der Alexanderwerk Produktions GmbH (nunmehr: RECAY GmbH) geschlossen. Im Rahmen des Vertrages werden die wesentlichen Vermögenswerte und Schulden der Alexanderwerk Produktions GmbH durch die Alexanderwerk GmbH erworben. Der vollständig in Zahlungsmitteln geleistete Kaufpreis betrug T€ 4.000. Anschaffungsnebenkosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst worden.

Der Geschäftsbetrieb der Alexanderwerk Produktions GmbH wurde im Jahr 2010 von der Alexanderwerk AG veräußert. Zwischen den Gesellschaften besteht eine wechselseitige Beteiligung ("Überkreuzbeteiligung"): Die Alexanderwerk AG ist an der RECAY GmbH mit 25 Prozent beteiligt; die RECAY GmbH an der Alexanderwerk AG mit ca. 20 Prozent.

Verkäuferin des Geschäftsbetriebs war die Alexanderwerk Produktions GmbH. Auf den Unternehmenserwerb wird IFRS 3 angewendet.

Die zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorläufig angesetzten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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in € Kaufpreisallokation
Kaufpreis
Geleistete Zahlung 4.000.000
Gesamter Kaufpreis 4.000.000
Beizulegender Zeitwert des erworbenen Nettovermögens
Immaterielle Vermögenswerte 3.686
Sachanlagen 437.752
Vorräte 730.106
Sonstige Verbindlichkeiten -49.738
Summe der beizulegenden Zeitwerte des erworbenen Nettovermögens 1.121.806
Minderung anteiliger Zwischengewinn bei der RECAY GmbH -561.121
Unterschiedsbetrag = Geschäfts- oder Firmenwert 2.317.073
In Zahlungsmitteln geleisteter Kaufpreis 4.000.000
Zahlungsmittelabfluss bei der Transaktion 4.000.000

Im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisallokation ergibt sich ein positiver Unterschiedsbetrag von T€ 2.317, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen wird. Die endgültigen beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden werden derzeit ermittelt. Nach IFRS 3 sind Anpassungen der vorläufigen Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt vorzunehmen.

Im Zeitraum der Konzernzugehörigkeit des Geschäftsbetriebs vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hat die Alexanderwerk-Gruppe einen Umsatz von T€ 127 und ein Ergebnis nach Steuern von T€ 19 inklusive der Effekte aus der vorläufigen Kaufpreisallokation aus diesem Geschäftsbetrieb erzielt.

Wenn der Geschäftsbetrieb bereits zum 1. Januar 2021 erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen worden wäre, hätte die Alexanderwerk-Gruppe aus diesem Geschäftsbetrieb im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 Umsatzerlöse in Höhe von T€ 207 und ein Ergebnis nach Ertragsteuern inklusive der Effekte aus der vorläufigen Kaufpreisallokation von T€ 31 erzielt.

Der Unternehmenserwerb wurde aus der verfügbaren Liquidität finanziert.

Die Allokation des aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit Alexanderwerk GmbH. Daher wurde für diese Einheit 2021 gemäß IAS 36.10(a) und IAS 36.96 erstmalig ein Wertminderungstest durchgeführt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen des Wertminderungstests überschlägig ein Nutzungswert (value in use) ermittelt, welcher den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deutlich überstiegen hat, so dass Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert im Geschäftsjahr 2021 nicht zu erfassen waren.

Für die Berechnung des Nutzungswertes ist die wesentliche Annahme bei der Alexanderwerk GmbH der Anstieg der Erträge und Aufwendungen, der sich auf die Wachstumsraten der Vergangenheit sowie auf die erwartete Marktentwicklung stützt.

Bei der überschlägigen Ermittlung des Nutzungswertes zum 31. Dezember 2021 wurde ein gewichteter Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) von 14 % für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Alexanderwerk GmbH herangezogen.

Änderungen der zentralen Annahmen können grundsätzlich einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte haben. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden neben Veränderungen in dem Kapitalkostensatz auch Veränderungen bei den erzielbaren Umsatzerlöse angenommen. Auch im Rahmen der Sensitivitätsanalyse ergab sich für die zahlungsmittelgenerierende Einheit jeweils ein erzielbarer Betrag, der den Buchwert überschreitet.

1.8 Konsolidierungsmethoden

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von dem Umfang der Minderheitsanteile.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem, zum Fair Value bewerteten, erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Sind die Kosten des Erwerbs geringer als das zum Fair Value bewertete, erworbene Nettovermögen des Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne bzw. -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Bei assoziierten Unternehmen, die im Konzernabschluss mit der Equity-Methode bewertet werden, werden Zwischengewinne bzw. -verluste entsprechend anteilig eliminiert soweit die Sachverhalte wesentlich sind.

1.9 Währungsumrechnung

Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen (siehe Tz 1.6) werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaften stimmen mit den lokalen Währungen überein, da alle wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie alle anderen Aktivitäten auf Basis der lokalen Währungen erfolgen.

Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz werden mit den Kursen am Bilanzstichtag, die Posten in der Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Jahresdurchschnittskursen von der funktionalen in die Berichtswährung EUR umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen hieraus sowie aus der Währungsumrechnung von Vorjahresvorträgen werden in den sonstigen Eigenkapitalposten in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden € 16.675 eigenkapitalerhöhend (Vorjahr: € 118.111 eigenkapitalmindernd) erfasst.

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Mittelkurs zum Bilanzstichtag Jahresdurchschnittskurs
Währung 31.12.2021 31.12.2020 2021 2020
US-Dollar 1,1326 1,2271 1,1827 1,1422
Indische Rupien 84,2292 80,1870 87,4392 84,6392
Chinesischer Renminbi
Yuan 7,1947 7,8205 7,6282 7,7355
Kolumbianischer Peso 4.607,8928 3.757,0200 4.426,3758 4.216,6200

Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Spalte als Währungsdifferenz ausgewiesen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Vorjahreswerte wurden ebenfalls auf Grundlage der zum 31. Dezember angewendeten IFRS Standards und Interpretationen ermittelt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen sind auf den Stichtag (31. Dezember) des Konzernabschlusses aufgestellt worden; ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

2.1 Umsatz- /​ Ertragsrealisierung

Die Umsätze der Alexanderwerk Gruppe lassen sich in vier unterschiedliche Geschäftsfelder mit einer unterschiedlichen Gewichtung für den Gesamtumsatz kategorisieren: 1) Umsätze aus dem Vertrieb von Neumaschinen, 2) Umsätze aus dem Verkauf von Ersatzteilen, 3) Umsätze aus der Erbringung von Servicedienstleistungen und 4) sonstige Umsätze.

1) Mit etwa 70 % Anteil, gemessen am Gesamtumsatz der Alexanderwerk Gruppe, stellt der Vertrieb von Neumaschinen für das Unternehmen den wesentlichen Anteil der Vertriebserlöse dar. Bei den Neumaschinen handelt es sich um in kleinen Losgrößen gefertigte Grundmodelle verschiedener Maschinentypen, welche mittels Baukastensystems beliebig um weitere Komponenten erweiterbar sind. Diese enthalten je nach Spezifizierung einen gewissen Anteil an Konstruktionsleistungen. Die Umsatzstellung im Neumaschinengeschäft erfolgt nach dem Versand bei Gefahrenübergang der Maschine auf den Kunden. Dieser bestimmt sich nach den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen, welche in der Regel nach den international anerkannten Incoterms vertraglich festgelegt werden. Hier überwiegen die sogenannten C-Incoterms, welche den Gefahrenübergang im Hafen des Verschiffenden haben. Die Umsatzstellung beim Vertrieb von Neumaschinen erfolgt immer über das komplette Projekt, welches auch die spätere Inbetriebnahme der Maschine vor Ort beim Kunden einschließt. Die auf die Inbetriebnahme entfallenden Kosten, welche im Vergleich zum gesamten Projektumsatz als sehr gering einzustufen sind, werden entsprechend im Zeitpunkt der Umsatzstellung als ausstehende Aufwendungen passivisch zurückgestellt. Damit wird die korrekte Erfassung der Aufwendungen zu den realisierten Umsätzen sichergestellt. Eine Besonderheit stellt die Umsatzstellung im Neumaschinengeschäft bei vorherigem Eigentumsübergang auf den Kunden dar. Hier übernimmt der Kunde eine bereits fertiggestellte Maschine bereits vor dem eigentlichen Versand in seinen Gefahrenbereich, indem er ein sogenanntes "Transfer of Ownership" Dokument freizeichnet, sodass Alexanderwerk den Umsatz realisieren kann. Auch hier werden für noch anfallende Kosten (z.B. Versand, Inbetriebnahme) entsprechende Rückstellungen gebildet, um den bereits realisierten Erträgen die noch anfallenden Aufwendungen entgegenzustellen.

2) Der Verkauf von Ersatzteilen bildet die zweite Gruppe im Umsatz der Alexanderwerk Gruppe. Hier handelt es sich um Teile, welche z. B. vom Kunden als sogenannte Verschleißteile nachgeordert werden oder im Rahmen eines Serviceeinsatzes benötigt werden. Die Umsatzstellung im Ersatzteilvertrieb erfolgt bei Gefahrenübergang der Ware auf den Kunden. Entgegen der Handhabung beim Versand der Neumaschinen werden Ersatzteillieferungen in der Regel mit der Lieferbedingung "ab Werk" oder dem entsprechenden Incoterm EXW (ex Works) vertrieben. Darüber hinaus gibt es bei Ersatzteillieferungen auch keine direkten nachgelagerten Kosten, welche mittels einer Rückstellung abgegrenzt werden müssten.

Einen Sonderfall im Ersatzteilvertrieb bilden die vom Kunden bereits im Rahmen des Neumaschinenkaufes mit georderten Ersatzteilen, welche der Kunde dann mit der Neumaschine direkt erhält. Die Realisierung des Umsatzes für diese Ersatzteile erfolgt entsprechend mit der Neumaschine.

3) Des Weiteren ist der Umsatz aus der Erbringung von Servicedienstleistungen jeder Art für die Alexanderwerk Gruppe von besonderer Bedeutung. In der Regel werden unsere Servicetechniker bei einem bestehenden Problem mit einer unserer Maschinen vor Ort oder auch für die Wartung oder Reinigung einer Maschine direkt vom Kunden angefordert. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt dann direkt vor Ort beim Kunden. Langfristige Service- und Wartungsverträge mit Kunden bestehen derzeit nicht und werden eher selten vereinbart. Vereinzelt werden auch Dienstleistungen für Kunden direkt in unserem Hause angeboten. Hier handelt es sich in den meisten Fällen um Engineering Leistungen z. B. durch unsere Konstruktionsabteilung oder unsere Montage. Die Umsatzstellung im Servicebereich generell erfolgt direkt im Anschluss an die Erbringung der Dienstleistung für den Kunden.

4) Unter die sonstigen Umsatzerlöse fallen alle Umsätze, welche sich nicht in die ersten drei Kategorien einsortieren lassen. In erster Linie sind das Umsätze, welche aus der Vermietung von Maschinen an Kunden sowie aus der Erbringung von Versuchen und Lohnkompaktierungen für Kunden in unserem hauseigenen Technikum entstehen. Hier erfolgt die Realisierung des Umsatzes im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei längerfristigen Mietverträgen oder Lohnarbeiten wird der Umsatz entsprechend periodisch abgegrenzt bzw. erfolgt die Rechnungsstellung sukzessive nach erbrachter Leistung.

Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Maschinen oder Ersatzteile geliefert bzw. die Dienstleistungen erbracht worden sind und der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat.

Bei dem Verkauf von Maschinen wird der Zeitpunkt entsprechend den mit den Kunden vereinbarten Lieferbedingungen festgelegt. In Einzelfällen werden mit Kunden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, nach denen das Eigentum auf den Kunden übergeht, aber Alexanderwerk die Aufbewahrung der Pressen bis zur Lieferung übernimmt. In diesen Fällen erfolgt wie im Vorjahr die Realisierung mit Übergang des Eigentums. Zum Stichtag werden noch Maschinen aufbewahrt für die bereits ein Umsatz in Höhe von T€ 6.964 (Vorjahr: T€ 2.334) realisiert wurde.

Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen wird anhand der Kriterien des IFRS 15.35 geprüft, ob eine zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung vorliegt. Dabei dient zur Einstufung als zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 insbesondere der Anteil der erwarteten Konstruktionsaufwendungen an den erwarteten Gesamtaufwendungen für die Maschine als Kriterium für die Kundenspezifikation. Die Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet, die Festlegung der Höhe dieses Anteils durch die Alexanderwerk GmbH ist eine Ermessensentscheidung.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt die Erfassung von Umsatz in der Periode, in der die Dienstleistung erbracht wird. Erträge aus Vermietung werden entsprechend der zugrundeliegenden Vereinbarung periodengerecht erfasst.

Die Höhe der Umsatzerlöse muss verlässlich bestimmbar sein und von der Einbringlichkeit der Forderung muss ausgegangen werden können. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Walzenpressen sowie entsprechenden Serviceleistungen umfassen den enthaltenen beizulegenden Zeitwert der erwarteten Gegenleistung ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe.

2.2 Betriebliche Aufwendungen und Erträge

Ertragszuschüsse der öffentlichen Hand werden im Zeitraum des Anfalls der bezuschussten Aufwendungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Betriebliche Aufwendungen oder aufwandsmindernd werden mit Inanspruchnahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode behandelt.

Die Erfassung von betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern hinreichend wahrscheinlich zufließen wird.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden finanziellen Vermögenswerte und Schulden und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst.

2.3 Immaterielle Vermögenswerte
Entwicklungskosten

Entwicklungskosten für Technologieprojekte und Dienstleistungsprodukte werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit die von IAS 38 geforderte technische Realisierbarkeit und Fähigkeit zur Nutzung sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen sichergestellt, eine eindeutige Aufwandszurechnung möglich und die beabsichtigte Vollendung und Vermarktung sowie die voraussichtliche Erzielung wirtschaftlichen Nutzens nachgewiesen ist. Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten.

Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart über den erwarteten Produktlebenszyklus, der zwischen drei und zehn Jahre beträgt, linear abgeschrieben. Diese Abschreibung wird in dem Posten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" erfasst. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge. Entwicklungsaufwendungen, welche die Kriterien von IAS 38 nicht erfüllen sowie sämtliche Forschungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das betraf im Geschäftsjahr 2021 Aufwendungen in Höhe von T€ 41 (Vorjahr: T€ 49).

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich - und nicht im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben - erworbene Patente, Lizenzen und Warenzeichen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauern ermittelt werden können, werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen drei bis acht Jahre.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird entsprechend IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von Anzeichen für Wertminderungen auf Wertminderungen überprüft (Impairment-Test) und im Falle einer eingetretenen Wertminderung auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.

2.4 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen sowie darüberhinausgehenden Wertminderungen bewertet.

Grundstücke und Bauten

Grundstücke werden grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben.

Für Gebäude gilt eine planmäßige, lineare Abschreibungsdauer von in der Regel 50 Jahren.

Technische Anlagen und Maschinen

Die Nutzungsdauern zur Berechnung der planmäßigen linearen Abschreibung der Anschaffungskosten dieser Anlagen betragen überwiegend drei bis zehn Jahre.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden nach Maßgabe der jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung eines Restbuchwertes ausschließlich linear und zeitanteilig abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibungsdauer der Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt überwiegend zwei bis zehn Jahre.

2.5 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Überprüfungen der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden nach IAS 36 durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der zukünftig erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert niedriger ist als sein Buchwert. Der aus einem Vermögenswert erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert). Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Zahlungsmittelflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächsthöheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Bei Fortfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen (Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwerte). Im Geschäftsjahr 2021 lagen wie im Vorjahr keine Anhaltspunkte vor, die eine Wertminderung anzeigen.

Alexanderwerk überprüft den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) mindestens einmal jährlich auf mögliche Wertminderung in Übereinstimmung mit den Konzern-Bilanzierungsvorschriften. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der dem Goodwill zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen des Managements verbunden. Die Gesellschaft bestimmt diese Werte mit einer Bewertungsmethode, die auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basiert. Diesen diskontierten Cashflows liegen Prognosen zugrunde, die auf vom Management genehmigten Finanzplänen aufbauen. Die Cashflow-Prognosen berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der besten, vom Management vorgenommenen Einschätzung über künftige Entwicklungen. Cashflows jenseits des Detailplanungszeitraums werden extrapoliert. Dabei wurden Aufwendungen und Erträge, die aus Erweiterungsinvestitionen resultieren, nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Wertminderungen des Goodwills dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwills, ist die darüberhinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Goodwill im Rahmen des Erwerbs des Geschäftsbetriebs der RECAY GmbH ermittelt, der dem Segment Deutschland zugeordnet wird.

2.6 Leasingverhältnisse

Vereinbarungen, die das Recht zur Nutzung von Vermögenswerten für einen festgelegten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen übertragen, werden als Leasingverhältnis qualifiziert.

Für Leasingverhältnisse über die Anmietung von Gebäuden, Fahrzeugen und EDV-Hardware erfasst der Alexanderwerk-Konzern als Leasingnehmer eine Finanzverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen. Bei der Barwertbestimmung werden feststehende Leasingzahlungen, variable indexbasierte Zahlungen, erwartete Zahlungen für Restwertgarantien, Ausübungspreise von Kaufoptionen und Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses abzüglich erhaltener Mietanreize berücksichtigt. Die ermittelten Leasingzahlungen werden auf den Zeitpunkt des Leasingbeginns mit dem entsprechenden laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz oder, sofern dieser nicht vorliegt, mit einem vergleichbaren Zinssatz abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird bis zum Ablauf des Leasingvertrags in Höhe des Tilgungsanteils aus der Leasingzahlung abgebaut.

Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt.

Gleichzeitig aktiviert der Konzern als Leasingnehmer ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Leasingbeginns. Ausgehend vom Wert der Leasingverbindlichkeit erhöhen sich die Anschaffungskosten unter Umständen noch um anfänglich direkte Kosten, Rückbaukosten und Leasingzahlungen, die vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung von dem Leasingnehmer geleistet werden und daher nicht in der Leasingverbindlichkeit enthalten sind. Die Nutzungsrechte werden über die Vertragslaufzeit der Leasingverträge oder, sofern kürzer, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Leasinggegenstands planmäßig linear abgeschrieben.

Die Regelungen des IAS 36 zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte Nutzungsrechte.

Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, z. B. bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral durch eine korrespondierende Anpassung des aktivierten Nutzungsrechts.

Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden die Leasingzahlungen direkt im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Gleiches gilt auch bei Leasingverhältnissen über geringwertige Leasinggegenstände, deren Wert unter T€ 5 liegt. Hier nutzt der Alexanderwerk-Konzern optionalen Anwendungsausnahmen. Die Mietausgaben werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge erfasst.

Soweit der Konzern als Leasinggeber auftritt, werden die Leasingverhältnisse grundsätzlich in Operating-Leasingverhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse unterschieden. Der Alexanderwerk-Konzern tritt nur als Leasinggeber von Operating-Leasingverhältnissen auf. Die daraus resultierenden Einnahmen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses vereinnahmt.

2.7 Latente Steueransprüche

Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen und für steuerliche Verlustvorträge abgegrenzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Bilanzstichtag für Veranlagungszeiträume ab 2022 gültigen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz, für die deutschen Gesellschaften in Höhe von 32,975 % (Vorjahr: 32,975 %) und für die Alexanderwerk Inc. in Höhe von 30,99 % (Vorjahr: 30,99 %).

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird.

Latente Steuern auf der Aktiv- und Passivseite werden miteinander verrechnet, wenn sie zur selben steuerlichen Einheit gehören und diese steuerliche Einheit das Recht hat, tatsächliche Steueransprüche mit Steuerschulden aufzurechnen sowie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Die tatsächlichen Ertragsteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Ertragsteuerschulden ausgewiesen. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern die geschuldeten Beträge übersteigen, sind die Unterschiedsbeträge als Ertragsteuerforderungen angesetzt.

Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit die Veränderung latenter Steuern aus Sachverhalten resultiert, die direkt im Eigenkapital oder in den sonstigen Eigenkapitalposten erfasst wurden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern in dem entsprechenden Posten berücksichtigt.

Für die Bildung von Steuerrückstellungen und latenten Steuerabgrenzungsposten müssen Schätzungen vorgenommen werden. Daneben sind Schätzungen vorzunehmen, um bestimmen zu können, ob aktive latente Steuern anzusetzen sind oder eine Wertberichtigung notwendig ist.

Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte. Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen können Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Geschäftsjahren bedeuten.

2.8 Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren Wert von Anschaffungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten. Die Anschaffungskosten werden auf der Basis der gewogenen durchschnittlichen Beschaffungspreise ermittelt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fertigungslöhne und produktionsbezogene Verwaltungsgemeinkosten einbezogen sind. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Liegt der realisierte Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten unter den Herstellungskosten, kommt dieser Wert zum Ansatz.

Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.

2.9 Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden in der Alexanderwerk AG in die Kategorien "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC), "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingeteilt. Als langfristig werden finanzielle Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft.

Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, das Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Sie werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dass grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, aber bei Bedarf auch Veräußerungen erlaubt. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in einer gesonderten Rücklage in den sonstigen Eigenkapitalposten erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die kumulierten im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie enthält auch Eigenkapitalinstrumente, für die die einmalige Option zur erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen unwiderruflich ausgeübt wurde. Spätere Wertänderungen verbleiben beim Abgang oder bei einer Wertminderung im Eigenkapital und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Das Vorliegen einer Wertminderung wird bei finanziellen Vermögenswerten auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) zu jedem Bilanzstichtag ermittelt.

Dabei wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Wertberichtigungsmodell angewandt und Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Die Kreditverluste werden auf Basis einer Einzelbetrachtung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung deren Überfälligkeiten ermittelt. Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (teilweise täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten gerechnet. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9-Wertberichtigungsmodells wird eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) der nächsten zwölf Monate gebildet.

Die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AC reduziert die Wertminderung den Ansatz des Vermögenswertes in der Bilanz; bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FVOCI wird die Wertminderung im sonstigen Eigenkapitalposten im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt. Ein finanzieller Vermögenswert wird weiterhin direkt abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise realisierbar ist.

2.10 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach ihrer erstmaligen Erfassung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst. Als langfristig werden Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft.

Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen, wenn die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verloren bzw. die zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

2.11 Kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Ertragsteuerforderungen sowie andere nicht vertragliche Forderungen und Abgrenzungsposten.

Der Ansatz der kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen.

2.12 Bankguthaben

Die Bankguthaben umfassen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Die Bankguthaben sind gemäß IFRS 9 der Kategorie AC zugeordnet. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

2.13 Eigenkapital

Stammaktien (auf den Inhaber lautende Stückaktien) werden als Gezeichnetes Kapital ausgewiesen.

Als Eigenkapital des Konzerns werden weiterhin Zuzahlungen der Aktionäre in das Gesellschaftsvermögen (Agio) als Kapitalrücklage sowie die durch den Konzern erwirtschafteten Ergebnisse als Gewinnrücklagen und Konzernergebnis ausgewiesen.

Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital, um Steuervorteile gemindert, von den Emissionserlösen abgesetzt.

Ferner enthält das Eigenkapital Differenzen aus der Währungsumrechnung der Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften, deren Währung nicht der Euro ist, sowie versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste aus Pensionsverpflichtungen sowie auf diese entfallende latente Steuern.

Nach Verrechnung des Konzernjahresüberschusses von € 4.638.496 (Vorjahr: € 3.100.341) und einer Gewinnausschüttung von € 2.142.000 ergibt sich zum 31. Dezember 2021 ein Konzerneigenkapital in Höhe von € 19.090.677 (Vorjahr: € 16.165.449).

2.14 Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen

Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen ("defined benefit plans") werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bewertet. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen ("defined benefit obligation") auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen können zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten führen. Die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste erfolgt aufgrund der Änderung des IAS 19 unmittelbar im Sonstigen Ergebnis und im Eigenkapital unter den sonstigen Eigenkapitalposten.

Für Zwecke der Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden jährlich zum Bilanzstichtag versicherungsmathematische Gutachten erstellt.

Im Rahmen der beitragsorientierten Altersversorgungspläne (z.B. Direktversicherungen und Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung) werden die einzahlungspflichtigen Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden dafür nicht gebildet, da die Alexanderwerk AG in diesen Fällen neben der Verpflichtung zur Prämienzahlung keiner zusätzlichen Verpflichtung unterliegt.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden. Darüber hinaus muss die Schätzung der Höhe der Verpflichtung verlässlich möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit eines Nutzenabflusses auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen als Ganzes ermittelt.

Die Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.

2.15 Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des Alexanderwerk-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/​oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.

2.16 Finanzrisikomanagement

Die Alexanderwerk AG ist als international tätiger Konzern verschiedensten finanziellen Risiken ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:

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das Kredit- und Ausfallrisiko,

das Liquiditätsrisiko und

das Marktrisiko (beinhaltet: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und Marktpreisrisiko).

Wesentliche Risikokonzentrationen bestanden im Geschäftsjahr wie im Vorjahr in keinem dieser Bereiche. Das übergreifende Finanzrisikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt bei der Alexanderwerk AG und bei den einzelnen operativen Einheiten des Konzerns, wobei die durch den Vorstand festgelegten Richtlinien und Grundsätze berücksichtigt werden. Dabei werden finanzielle Risiken bereits in enger Zusammenarbeit mit der Konzernfinanzabteilung identifiziert, bewertet und gesichert. Der Aufbau eines zentralen und konzernweiten Risikomanagements innerhalb der Konzernfinanzabteilung wird weiter optimiert. In diesem Zusammenhang werden für die konzernweite Risikopolitik entsprechende Richtlinien, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, fortlaufend ausgearbeitet und verbessert.

Kredit- und Ausfallrisiko

Das Kredit- und Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher auch maximal in Höhe der Ansprüche aus dem positiven beizulegenden Zeitwert ("Fair Value") gegenüber dem jeweiligen Partner. Zur Minimierung dieses Risikos werden Geschäfte lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern abgeschlossen, deren Bonität z.B. durch Kreditauskünfte bzw. anhand von historischen Daten der bisherigen Geschäftsbeziehung geprüft wird. Dem Ausfallrisiko wird darüber hinaus durch weitere Sicherungsmaßnahmen begegnet, wie z.B. Bürgschaften. Zudem existieren Handlungsvorschriften, die sicherstellen, dass Verkäufe an Kunden nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat.

Dem verbleibenden Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen auf Forderungen Rechnung getragen. Wertberichtigungen sind unmittelbar von den entsprechenden Bilanzposten abgesetzt. Zum Bilanzstichtag waren 1,4 % der Kredite und Forderungen (Vorjahr: 1,0 %) im Wert gemindert (siehe Tz 4.7).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen zum überwiegenden Teil die Alexanderwerk GmbH sowie die Alexanderwerk Inc. (USA). Der Alexanderwerk-Konzern erstellt für seine überwiegend langjährigen Kunden selbst kein standardisiertes Bonitätsrating.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit in ausreichender Höhe Finanzmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes beschaffen zu können.

Ein wesentliches Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ist eine exakte Finanzplanung, welche auf Wochen-, Monats- und Jahresbasis erfolgt. Die Eigenschaft des Maschinenbaus, dass Aufträge vom Alexanderwerk-Konzern vorfinanziert werden müssen, erfordert aufgrund des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs diese detaillierte Finanzplanung.

Die Fälligkeiten der Zahlungsströme der wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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in € Langfristige Finanzschulden Kurzfristige Finanzschulden Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Buchwert 1.606.533 525.100 1.113.543 2.935.127
Cashflow 2022
Zinsen 0 55.792 0 0
Tilgung 0 525.100 1.113.543 2.935.127
Cashflow 2023
Zinsen 41.203 0 0 0
Tilgung 523.473 0 0 0
Cashflow 2024
Zinsen 32.722 0 0 0
Tilgung 83.828 0 0 0
Cashflow 2025
Zinsen 30.956 0 0 0
Tilgung 64.746 0 0 0
Cashflow 2026
Zinsen 29.137 0 0 0
Tilgung 66.550 0 0 0
Cashflow nach 2026
Zinsen 50.572 0 0 0
Tilgung 867.935 0 0 0

Die langfristigen Bankdarlehen betreffen in Höhe von € 1.123.521 die AW Real Estate Inc. Sie haben Laufzeiten bis zum April 2028. Die Zinssätze sind fest vereinbart und betragen 2,00 % bis 4,00 %. In Höhe von € 70.833 ist ein langfristiges Bankdarlehen der Alexanderwerk GmbH mit einer Laufzeit bis zum Mai 2024 und einem Zinssatz von 2,85 % enthalten. Außerdem werden langfristige Leasingverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 der Alexanderwerk GmbH in Höhe von € 16.420 und der Alexanderwerk AG in Höhe von € 395.758 unter diesem Posten ausgewiesen.

Der Vorstand geht aufgrund der Ergebnis- und Finanzplanung und der Auftragslage davon aus, dass die Alexanderwerk-Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Geschäftsbetrieb in dem oben genannten Zeitraum nachkommen kann.

Marktrisiko

Unter Marktrisiko versteht man das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Unter Marktrisiko werden das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko sowie sonstige Preisrisiken subsumiert.

Wechselkursrisiken können aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen als auch der operativen Geschäftstätigkeit entstehen und basieren auf Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen. Zur Begrenzung des daraus entstehenden Risikos können im Bedarfsfall beispielsweise Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Swaps (Zins- und/​oder Währungsswaps) eingesetzt werden.

Bei den deutschen Gesellschaften lauten finanzielle Vermögenswerte und Schulden nahezu ausschließlich auf Euro. Ebenso sind die Finanzinstrumente der amerikanischen Tochtergesellschaften Alexanderwerk Inc. und AW Real Estate Inc, sowie der übrigen ausländischen Tochterunternehmen in ihren funktionalen Währungen denominiert. Daher ist der Alexanderwerk Konzern keinem wesentlichen Wechselkursrisiko ausgesetzt.

Das Zinsrisiko resultiert aus Änderungen der Marktzinssätze, insbesondere bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Nach der vollständigen Tilgung der variabel verzinslichen Bankdarlehen unterliegt die Alexanderwerk AG keinem Zinsänderungsrisiko.

Sonstige Preisrisiken bestehen nicht.

3. Erläuterungen zur Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Konzernumsätze nach Absatzgebieten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Gütern und zugehörigen Dienstleistungen erzielt.

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in € 2021 2020
Verkauf von Neumaschinen 3.569.647 2.913.107
Erlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen, aus Dienstleistungen und Service 1.445.820 1.122.143
Erträge aus Weiterberechnungen 83.759 144.285
Umsatzerlöse Inland Industrie 5.099.227 4.179.535
Verkauf von Neumaschinen 20.402.728 13.725.084
Erlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen, aus Dienstleistungen und Service 7.491.197 5.684.792
Übrige 106.984 211.997
Umsatzerlöse Ausland Industrie 28.000.909 19.621.872
Gesamt 33.100.136 23.801.407

Die Zahlungsbedingungen werden individuell ausgehandelt. Garantien für Gewährleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geregelt.

3.2 Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Die ausgewiesenen Bestandsveränderungen betreffen die Veränderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse.

3.3 Sonstige betriebliche Erträge

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in € 2021 2020
Erträge aus Währungsdifferenzen 122.971 5.786
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 118.123 106.434
Erfolgsbezogene Zuwendungen 21.408 30.754
Erträge aus wertberichtigten Forderungen 3.327 15.838
Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen 1.237 14.632
Periodenfremde Erträge 616 0
Erträge aus Coronahilfen 0 138.366
Übrige sonstige betriebliche Erträge 89.321 90.693
Gesamt 357.003 402.503

Die erfolgsbezogenen Zuwendungen betreffen Ertragszuschüsse zu zwei Förderprojekten. Die Zuwendungen betreffen im wesentlichen Personalaufwand. Unerfüllte Bedingungen bestehen nicht.

3.4 Materialaufwand

Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.

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in € 2021 2020
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.715.616 7.741.730
Aufwendungen für bezogene Leistungen 834.762 843.115
Gesamt 11.550.378 8.584.845

3.5 Personalaufwand

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in € 2021 2020
Löhne und Gehälter 8.503.354 6.585.205
Sozialabgaben 1.492.913 1.343.604
Altersvorsorge 25.473 26.448
Gesamt 10.021.740 7.955.257

In den Sozialabgaben sind Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von € 1.156.553 (Vorjahr: € 1.013.416) enthalten ("beitragsorientierter Plan").

In der nachfolgenden Tabelle sind die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen dargestellt:

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2021 2020
Vorstände/​Geschäftsführer 3 3
Angestellte 118 106
Auszubildende 4 3
Gesamt 125 112

3.6 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

In diesem Posten werden Abschreibungen, die die planmäßige Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer darstellen, ausgewiesen.

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in € 2021 2020
Abschreibungen auf Sachanlagen 837.100 835.137
Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte 23.677 23.122
Gesamt 860.777 858.259

3.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in € 2021 2020
Sonderkosten des Vertriebs 1.520.759 1.188.105
Rechts- und Beratungskosten 532.537 604.105
Werbe- und Reisekosten 325.814 231.039
Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen 212.075 166.969
Verwaltungsaufwendungen 187.405 212.439
Versicherungskosten und Beiträge 180.837 162.111
EDV-Kosten 160.417 116.625
Nicht aktivierungsfähige Anschaffungsnebenkosten 158.858 0
Energiekosten, Wasser 145.229 86.405
Aufwand Garantieleistungen 137.279 37.586
Sonstige Betriebsaufwendungen 115.282 108.765
Nebenkosten Geldverkehr 112.871 72.131
KFZ-Kosten 87.211 64.244
Personalnebenkosten 53.952 40.591
Fremdpersonal 52.406 5.984
Porto, Telefon, Internet 43.752 32.685
Reparatur und Instandhaltung 42.995 32.992
Entwicklungs- und Patentaufwendungen 40.928 49.038
Betriebsbedarf 37.227 21.534
Kursdifferenzen 6.541 58.337
Personalbeschaffungskosten 3.928 1.378
Periodenfremde Aufwendungen 820 50.466
Aufwand aus Anlagenabgang 336 9.637
Übrige sonstige Aufwendungen 181.982 118.639
Gesamt 4.341.441 3.471.805

3.8 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen betrifft die 25 %-ige Beteiligung an der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) (siehe Tz 4.4).

3.9 Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen

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in € 2021 2020
Kontokorrentkonten 631 478
Gesamt Zinserträge 631 478
Bankdarlehen 40.634 85.723
Zinsen Leasingverbindlichkeiten 32.821 45.049
Aufzinsung Pensionsrückstellungen 10.987 20.084
Zinsabgrenzungen 1.389 1.438
Kontokorrentkonten 1.604 38
Gesamt Zinsaufwendungen 87.435 152.332

3.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteueraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in € 2021 2020
Tatsächliche Ertragsteuern 2.409.030 1.356.914
davon periodenfremd -3.676 -663
Latente Ertragsteuern -230.484 194.927
Gesamt 2.178.546 1.551.841

Steuerliche Überleitungsrechnung

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in € 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern 6.949.281 4.652.182
Steuer, die sich auf Basis des nationalen Ertragsteuersatzes ermittelt 2.291.525 1.534.057
Abweichung lokale Steuersätze -3.930 -2.581
Steuerfreie Gewinne -62.248 -6.362
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 24.793 16.028
Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuerforderung aktiviert wurde -2.933 466
Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge -3.676 -663
Übrige Differenzen -64.986 10.896
effektiver Steueraufwand 2.178.546 1.551.841
effektiver Steuersatz (in %) 31,35% 33,36%

Die steuerliche Überleitungsrechnung zeigt die Entwicklung von den erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern der Gewinn- und Verlustrechnung. Die effektiven Ertragsteuern schließen die tatsächlichen Ertragsteuern und die latenten Ertragsteuern ein. Der anzuwendende Steuersatz beträgt im Jahr 2021 wie im Vorjahr 32,975 % und setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %, dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer von 17,15 % zusammen.

3.11 Ergebnis je Aktie

Nach IAS 33 "Earnings per share" ergibt sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie durch Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien wie folgt:

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in € 2021 2020
Konzernergebnis nach Steuern (Anteil der Aktionäre der Alexanderwerk AG) 4.638.495 3.100.341
Durchschnittliche gewichtete Anzahl an Aktien (Stück) 1.800.000 1.800.000
Ergebnis je Aktie 2,58 1,72

Ein abweichendes verwässertes Ergebnis je Aktie ergibt sich für das Geschäftsjahr 2021 und das Vorjahr nicht.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Immaterielle Vermögenswerte

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in € Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte (Entwicklungskosten) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt
Anschaffungs-/​ Herstellungskosten
Stand 01.01.2021 230.160 596.459 0 826.619
Zugänge 0 276.614 0 276.614
Zugänge Unternehmens Zusammenschluss 0 3.686 2.317.073 2.320.759
Stand 31.12.2021 230.160 873.073 2.317.073 3.423.992
Abschreibungen
Stand 01.01.2021 120.179 588.764 0 708.943
Zugänge 21.996 1.681 0 23.677
Stand 31.12.2021 142.175 590.445 0 732.620
Buchwert 31.12.2021 87.985 282.628 2.317.073 2.691.372
Buchwert 01.01.2021 109.981 7.695 0 117.676
Anschaffungs-/​ Herstellungskosten
Stand 01.01.2020 230.160 596.459 0 826.619
Stand 31.12.2020 230.160 596.459 0 826.619
Abschreibungen
Stand 01.01.2021 98.183 587.638 0 685.821
Zugänge 21.996 1.126 0 23.122
Stand 31.12.2020 120.179 588.764 0 708.943
Buchwert 31.12.2020 109.981 7.695 0 117.676
Buchwert 01.01.2020 131.977 8.821 0 140.798

Die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechte und Werte sowie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte (Entwicklungskosten) haben bestimmbare Nutzungsdauern.

Der Geschäfts- oder Firmenwert weist den Wert durch den Unternehmenserwerb der Alexanderwerk Produktions GmbH aus (siehe Tz 1.7).

Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte waren nicht erforderlich.

4.2 Sachanlagen

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in € Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte Gesamt
Anschaffungs-/​ Herstellungskosten
Stand 01.01.2021 2.086.178 2.243.622 2.084.587 2.048.719 8.463.106
Währungsdifferenzen 175.991 15.917 26.075 0 217.983
Zugänge 131.574 135.251 155.356 0 422.181
Zugänge Unternehmenszusammenschluss 1 331.363 72.599 0 403.963
Abgänge 0 612.748 2.141 0 614.889
Stand 31.12.2021 2.393.744 2.113.404 2.336.476 2.048.719 8.892.343
Abschreibungen
Stand 01.01.2021 163.040 1.196.940 1.635.051 841.819 3.836.850
Währungsdifferenzen 16.137 10.219 22.278 0 48.634
Zugänge 83.282 212.074 123.707 418.038 837.101
Abgänge 0 274.020 0 0 274.020
Stand 31.12.2021 262.459 1.145.212 1.781.036 1.259.857 4.448.565
Buchwert 31.12.2021 2.131.285 968.193 555.440 788.862 4.443.779
Buchwert 01.01.2021 1.923.138 1.046.683 449.536 1.206.900 4.626.256
Anschaffungs-/​ Herstellungskosten
Stand 01.01.2020 2.272.116 2.834.698 2.114.162 2.001.503 9.222.478
Währungsdifferenzen -188.512 -12.285 -28.448 0 -229.245
Zugänge 2.574 9.736 43.744 47.216 103.271
Abgänge 0 588.527 44.871 0 633.398
Stand 31.12.2020 2.086.178 2.243.622 2.084.587 2.048.719 8.463.106
Abschreibungen
Stand 01.01.2021 90.587 1.444.264 1.581.834 417.075 3.533.759
Währungsdifferenzen -12.409 -10.618 -23.243 0 -46.270
Zugänge 84.863 204.200 121.331 424.744 835.137
Abgänge 0 440.906 44.871 0 485.777
Stand 31.12.2020 163.040 1.196.940 1.635.051 841.819 3.836.850
Buchwert 31.12.2020 1.923.138 1.046.683 449.536 1.206.900 4.626.256
Buchwert 01.01.2020 2.181.529 1.390.434 532.328 1.584.428 5.688.719

Für die von zwei Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Sachanlagen im Wert von T€ 2.018 (Vorjahr: T€ 2.042).

4.3 Leasing

Im Alexanderwerk Konzern bestehen Miet- und Leasingverträge als Leasingnehmer für das Gebäude des Betriebsstandortes in Remscheid, Fahrzeuge und EDV-Hardware.

Der Mietvertrag für das Gebäude in Remscheid, in denen sich die deutschen Gesellschaften des Alexanderwerk Konzerns befinden, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Der jährliche Mietaufwand beläuft sich auf T€ 453 ohne variable Nebenkosten.

Mit der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) besteht ein Untermietverhältnis mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 bezüglich des Gebäudes am Standort Remscheid. Die daraus resultierenden Erträge entsprechen den unter Tz. 5.3 dargestellten Erträgen aus Miete und Mietnebenkosten.

Pkw werden in der Regel über Laufzeiten von zwei bis drei Jahren geleast. Ein Plotter wird über eine Laufzeit von fünf Jahren geleast.

Die aktivierten Nutzungsrechte an geleasten Sachanlagen haben sich in 2020 und 2021 wie folgt entwickelt:

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in € Gebäude Fahrzeuge EDV-Hardware Gesamt
Anschaffungs-/​ Herstellungskosten
Stand 01.01.2021 1.865.366 147.254 36.099 2.048.719
Stand 31.12.2021 1.865.366 147.254 36.099 2.048.719
Abschreibungen
Stand 01.01.2021 746.147 74.373 21.300 841.820
Zugänge 373.073 37.365 7.600 418.038
Stand 31.12.2021 1.119.220 111.738 28.900 1.259.857
Buchwert 31.12.2021 746.146 35.516 7.199 788.862
Buchwert 01.01.2021 1.119.220 72.881 14.799 1.206.899
Anschaffungs-/​ Herstellungskosten
Stand 01.01.2020 1.865.366 100.038 36.099 2.001.503
Zugänge 0 47.216 0 47.216
Stand 31.12.2020 1.865.366 147.254 36.099 2.048.719
Abschreibungen
Stand 01.01.2020 373.073 36.402 7.600 417.075
Zugänge 373.073 37.971 13.700 424.744
Stand 31.12.2020 746.147 74.373 21.300 841.820
Buchwert 31.12.2020 1.119.220 72.881 14.799 1.206.899
Buchwert 01.01.2020 1.492.293 63.636 28.499 1.584.427

In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung wurden die nachfolgenden Beträge erfasst:

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in € 2021 2020
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, die nach IFRS 16.6 bilanziert werden 64.015 12.392
Zinsaufwendungen
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 32.821 45.049
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 450.971 457.955

Der Alexanderwerk-Konzern vermietet Maschinen im Leasingverfahren. Die Maschinen, bei denen eine Vermietungsabsicht besteht, werden im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2021 sind keine (Vorjahr: 2) Maschinen (Vorjahr: Laufzeit bis Januar 2021) vermietet. Die zum 31. Dezember 2021 erwarteten zukünftigen Mindestleasingzahlungen betragen T€ 0 (Vorjahr: T€ 15).

4.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Der Posten betrifft die Anteile an der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) und hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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in € 2021 2020
Stand am 1.1. 635.679 621.030
Ausschüttung -776.250 -15.000
Anteiliges Ergebnis gem. GuV -24.783 29.649
Minderung des Goodwills wegen Rückbeteiligung 561.121 0
Stand am 31.12. 395.767 635.679

Die zusammenfassenden Finanzinformationen der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) sind nachfolgend dargestellt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen der in Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte 2.010.908 2.078.119
Kurzfristige Vermögenswerte 912.392 1.383.642
Langfristige Schulden 0 0
Kurzfristige Schulden 819.447 837.089
Eigenkapital 2.103.853 2.624.671
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in € 2021 2020
Umsatzerlöse 1.845.678 2.954.669
Jahresüberschuss 2.584.182 140.792

Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) im Konzernabschluss:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 2.103.853 2.624.671
Beteiligungsquote des Konzerns 25,00% 25,00%
Equitywert 395.767 635.678

4.5 Aktive latente Steuern, passive latente Steuern und Rückstellungen für laufende Ertragsteuern

Latente Steuererstattungsansprüche

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in € 2021 2020
Latente Steueransprüche 361.149 434.748
Latente Steuerschulden -276.346 -289.635
Gesamt 84.803 145.113

Latente Steuerschulden

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in € 2021 2020
Latente Steuerschulden 231.674 312.633
Latente Steueransprüche -185.611 -171.372
Gesamt 46.063 141.261

Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven und passiven latenten Steuern betreffen die folgenden Sachverhalten:

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2021
in €
Anfangsbestand erfolgswirksam in der GuV erfasst (-) = Aufwand erfolgsneutral erfasst Endbestand
Steuerliche Verlustvorträge 0 0 0 0
Temporäre Differenzen
Pensionsverpflichtungen 423.750 55.937 -131.388 348.299
Nutzungsrecht 10.998 110 0 11.108
Entwicklungskosten -36.266 7.253 0 -29.013
Mietereinbauten 7.916 5.607 0 13.524
Sachanlagen -196.232 47.834 0 -148.397
Geschäfts- oder Firmenwert 0 -51.694 0 -51.694
Vorräte -206.314 101.228 0 -105.087
3.852 166.276 -131.388 38.740
Gesamt 3.852 166.276 -131.388 38.740
davon aktive latente Steuer 145.113 84.803
davon passive latente Steuer 141.261 46.063
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2020
in €
Anfangsbestand erfolgswirksam in der GuV erfasst (-) = Aufwand erfolgsneutral erfasst Endbestand
Steuerliche Verlustvorträge 0 0 0 0
Temporäre Differenzen
Pensionsverpflichtungen 409.014 -22.751 37.487 423.750
Nutzungsrecht 7.259 3.738 0 10.998
Entwicklungskosten -43.520 7.253 0 -36.266
Mietereinbauten 3.706 4.210 0 7.916
Sachanlagen -127.533 -68.699 0 -196.232
Vorräte -107.323 -98.991 0 -206.314
141.604 -175.239 37.487 3.852
Gesamt 141.604 -175.239 37.487 3.852
davon aktive latente Steuer 210.721 145.113
davon passive latente Steuer 69.117 141.261

Zum Bilanzstichtag bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge.

Die Veränderungen der latenten Steuern im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurde mit € 131.388 (Vorjahr: € 37.487) erfolgsneutral im sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

4.6 Vorräte

Die Vorräte des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 508.751 360.154
Unfertige Erzeugnisse 6.247.741 6.121.890
Fertige Erzeugnisse 1.346.197 830.733
Geleistete Anzahlungen 9.710 97.065
Gesamt 8.112.399 7.409.842

Die Wertminderung auf Vorräte setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 40.131 19.493
Unfertige Erzeugnisse 952.418 830.497
Fertige Erzeugnisse 642.784 604.379
Gesamt 1.635.333 1.454.369

Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit. Hiervon wurden im Geschäftsjahr € 185.963 erfolgswirksam (Vorjahr: € 127.420) erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug € 3.184.286 (Vorjahr: € 2.741.390).

Wertaufholungen sind weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durchgeführt worden.

Für die von den Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentkreditlinien sowie für die gewährten Darlehen bestehen Sicherungsübereignungen für Vorratsvermögen in Höhe von T€ 7.828 (Vorjahr: T€ 7.596).

4.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.394.512 5.773.426
Abzüglich Wertberichtigungen 148.475 55.527
Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.246.037 5.717.899

Nachfolgend sind die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt:

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in € 2021 2020
Wertberichtigungen am 1.1. 55.527 26.838
Auflösung (Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene Forderungen) 3.327 15.838
Zuführungen im Berichtsjahr (Aufwand für Wertberichtigungen) 96.275 44.527
Wertberichtigungen am 31.12. 148.475 55.527

In den Wertberichtigungen sind pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 92 (Vorjahr: T€ 52) enthalten. Die erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwendungen und Forderungsausfälle betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ 0).

Die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen zum Abschlussstichtag folgende Fälligkeitsstruktur auf:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
nicht fällig 7.963.810 5.070.422
überfällig bis 30 Tage 1.433.438 329.697
überfällig zwischen 31 und 90 Tage 909.185 222.140
überfällig zwischen 91 und 180 Tage 31.903 18.271
überfällig zwischen 181 und 360 Tage 0 129.568
nicht wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.338.337 5.770.099

Die im Wert geminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den folgenden Zeitbändern überfällig:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
überfällig zwischen 31 und 90 Tage 2.353 0
überfällig zwischen 91 und 180 Tage 375 3.327
überfällig zwischen 181 und 360 Tage 0 0
überfällig mehr als 360 Tage 53.447 0
wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 56.175 3.327

Die weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine Anzeichen auf, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dementsprechend waren keine weiteren Abwertungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert in größerem Umfang als zuvor beschrieben vorzunehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig im Wege der Globalzession an eine kreditgebende Bank abgetreten.

4.8 Forderungen an assoziierte Unternehmen

Die Forderungen an assoziierte Unternehmen im Vorjahr betreffen Forderungen an die RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) (siehe Tz 4.19).

4.9 Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen des Konzerns setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Ausländische Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.600 12.342
Sonstige Quellensteuern 2.600 591
Gesamt 5.200 12.933

4.10 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Abgrenzungsposten 158.363 153.292
Forderungen aus sonstigen Steuern 587 40.384
Forderungen aus Sozialabgaben 0 27
Übrige 8.315 8.867
Nichtfinanzielle Vermögenswerte 167.265 202.570
Kautionen 107.462 106.475
Forderungen gegen Personal 5.000 5.163
Übrige 129.071 161.986
Finanzielle Vermögenswerte 241.533 273.624
Gesamt 408.798 476.194

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind insgesamt nicht fällig. Es bestehen keine Wertberichtigungen.

4.11 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel setzten sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Guthaben bei Kreditinstituten 7.200.609 10.921.619
Kassenbestände 1.057 1.141
Gesamt 7.201.666 10.922.760

Der Posten Zahlungsmittel stimmt unter Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen mit dem in der Kapitalflussrechnung abgegrenzten Finanzmittelfonds überein.

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind € 625.787 (Vorjahr: € 540.094) für Bürgschaften auf Anzahlungen und Gewährleistungen hinterlegt und insoweit verfügungsbeschränkt.

4.12 Eigenkapital

Zur Entwicklung des Eigenkapitals des Alexanderwerk-Konzerns wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Bestandteile dieses Konzernabschlusses ist, verwiesen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Stichtag € 4.680.000 (Vorjahr: € 4.680.000). Zum 31. Dezember 2021 hat die Alexanderwerk AG 1.800.000 (Vorjahr: 1.800.000) auf den Inhaber lautenden Stückaktien ausgegeben. Der rechnerische Nennwert der Aktien beträgt zum Stichtag € 2,60 (Vorjahr: € 2,60).

WpHG-Mitteilungen nach nationalem Recht

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 ergab sich die folgende Aktionärsstruktur:

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31.12.2021
HWT invest Aktiengesellschaft /​ Dr. Hubert-Ralph Schmitt 25,53%
RECAY GmbH (bisher: Alexanderwerk Produktions GmbH) 20,04%
Andreas Appelhagen 10,05%
Thomas Mariotti 6,11%
Jan Peter Arnz 5,02%
Streubesitz 33,25%
Gesamt 100,00%

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2022 ist der Alexanderwerk AG eine Mitteilung bekanntgemacht worden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder und Einlagen sowie sonstige Zuzahlungen von Gesellschaftern des Konzerns. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie erfolgsneutrale Anpassungen. Zur Entwicklung im Geschäftsjahr und im Vorjahr siehe die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2021 ist eine Dividende in Höhe von EUR 1,19 je Aktie gezahlt worden.

4.13 Pensionsverpflichtungen

Für die Mitarbeiter der Alexanderwerk AG existieren sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Die Höhe der Leistungen richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Dienstjahre und einem fixen Betrag pro Dienstjahr. Die Leistungszusagen werden durch Pensionsrückstellungen finanziert.

Beitragsorientierte Altersversorgungspläne ("defined contribution plans")

Die deutschen Mitarbeiter erhalten Leistungen aus der gesetzlich festgesetzten Sozialversicherung, in welche die Beiträge als Teil des Einkommens eingezahlt werden. Daneben existieren Direktversicherungen bei der Alexanderwerk AG. Da nach Zahlung der Beiträge zur Altersversorgung an die öffentlichen und privaten Versicherungsträger für die Gesellschaft keine weitere Verpflichtung besteht, werden diese Pläne als beitragsorientierte Pläne behandelt. Laufende Beitragszahlungen werden als Aufwendungen für den betreffenden Zeitraum angesetzt. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrugen in 2021 € 1.156.563 (Vorjahr: € 1.013.416).

Leistungsorientierte Altersversorgungspläne ("defined benefit plans")

In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung aller gemäß IAS 19 ermittelten Anwartschaftsbarwerte für Versorgungsansprüche unter Berücksichtigung künftiger Rentensteigerungen ("defined benefit obligation") dargestellt:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Barwert der Versorgungsansprüche am Anfang des Geschäftsjahres 2.280.755 2.263.678
Laufender Dienstzeitaufwand 12.423 12.071
Zinsaufwendungen 10.987 20.084
Rentenzahlungen 0 -128.761
-/​+ Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste -398.446 113.683
davon erfahrungsbedingte Gewinne/​Verluste -263.745 -6.539
davon Gewinne/​Verluste aus geänderten finanziellen Annahmen -134.701 120.222
Barwert der Versorgungsansprüche am Ende des Geschäftsjahres 1.905.719 2.280.755

Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen und der Kosten zugrunde gelegten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten:

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31.12.2021 31.12.2020
Diskontierungssatz zum Jahresende 0,98% 0,35% /​ 0,60%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten keine keine
langfristiger Rententrend 1,50% 1,50%
Fluktuationsrate keine keine
Berechnungsgrundlagen Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck

Für die Direktzusagen der Alexanderwerk AG besteht kein Planvermögen. Bei den Direktzusagen handelt es sich um individualvertragliche Zusagen der Gesellschaft. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 62 (Vorjahr T€ 82) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet, die Duration beträgt 7,81 Jahre.

Neben den Direktzusagen seitens der Alexanderwerk AG bestehen Leistungszusagen, welche durch eine Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewährt wurden. Die Unterstützungskasse hat die ihr zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel an den Konzern zurückgewährt und verfügt insoweit nicht über Planvermögen im Sinne des IAS 19; unter den Pensionsverpflichtungen wird die mittelbare Verpflichtung mit ihrem vollen Barwert ausgewiesen. Eine Konsolidierung der Unterstützungskasse erfolgt nicht.

Die Unterstützungskasse sieht eine lebenslängliche Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und Frauen, eine vorzeitige lebenslängliche Altersrente bei Inanspruchnahme eines vorzeitigen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Invalidenrente in Höhe des jeweils erreichten Anspruchs ab Eintritt einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des vorgesehenen Pensionsalters sowie eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von € 15,34 monatlich vor. Die Höhe der Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres beträgt für jedes Dienstjahr € 1,07 monatlich, mindestens jedoch € 15,34 monatlich. Voraussetzung für die Gewährung der laufenden Leistungen ist eine Wartezeit von 15 Jahren. Die erwarteten Rentenzahlungen des Folgejahres betragen rd. T€ 48 (Vorjahr: T€ 50) und werden für nachfolgende Perioden in ähnlicher Höhe erwartet, die Duration beträgt 16,35 Jahre.

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Laufender Dienstzeitaufwand (Personalaufwand) 12.423 12.071
Zinsaufwendungen (Finanzergebnis) 10.987 20.084
Gesamt 23.410 32.155

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2021 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2021 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung.

Die Sensitivitätsbetrachtung wurde für den Rechnungszins und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Die angesetzten Variationsbreiten der Bewertungsannahmen wurden so gewählt, dass sich die jeweilige Annahme innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 60 bis 90 % nicht außerhalb der Bandbreite bewegt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird.

Wenn der Rechnungszins im Geschäftsjahr 2021 um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 117 niedriger (T€ 144 höher) gewesen. Wenn die Rentenanpassung um 0,5 % höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Pensionsverpflichtungen um T€ 132 höher (T€ 122 niedriger) gewesen.

4.14 Sonstige langfristige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen.

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:

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in € 31.12.2020 Inanspruchnahme Zuführung 31.12.2021
Jubiläumsrückstellung 29.800 149 12.449 42.100
Gesamt 29.800 149 12.449 42.100

Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %.

Der Mittelabfluss der Jubiläumsrückstellung wird gleichmäßig in den nächsten Jahren erwartet.

4.15 Langfristige und kurzfristige Finanzschulden

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Gesamt kurzfristig langfristig Gesamt kurzfristig langfristig
Finanzschulden 1.307.018 112.663 1.194.355 1.316.282 103.575 1.212.707
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 824.615 412.437 412.178 1.242.765 418.150 824.615
Gesamt 2.131.633 525.100 1.606.533 2.559.047 521.725 2.037.322

Die Finanzschulden stellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dar. Bei der Alexanderwerk Inc. sind die Finanzverbindlichkeiten durch Vermögenswerte der Gesellschaft (Vorräte und Sachanlagen) besichert.

Im Jahr 2019 hat die Alexanderwerk GmbH ein Darlehen über € 250.000 zur Finanzierung einer Maschine aufgenommen. Darlehensvergabe und Besicherung erfolgten zu im Kreditgewerbe üblichen Konditionen (siehe auch Tz 2.14).

Das Darlehen über nominal USD 765.000 und das Hypothekendarlehen über nominal USD 802.800 zur Finanzierung des Grundstücks und Gebäudes der AW Real Estate Inc. sind durch das Grundstück und Gebäude in Montgomeryville sowie durch Haftung Alexanderwerk Inc., Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG und der Alexanderwerk AG gesichert.

Es bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von T€ 3.000 und TUSD 750 (Vorjahr: T€ 3.000 und TUSD 750), die derzeit nicht genutzt werden.

Eine Verletzung von einer definierten Kennzahl (Eigenmittelquote) führt ebenso wie die Verletzung von anderen Verpflichtungen zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Bank. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird fortlaufend geprüft, die Verpflichtungen wurden in 2021 und 2020 eingehalten.

4.16 Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen.

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:

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in € 31.12.2020 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 31.12.2021
Gewährleistungen und Garantien 213.200 0 0 94.100 307.300
Unternehmenswertabhängige Tantieme Vorstand 294.834 287.134 0 84.900 92.600
Gesamt 508.034 287.134 0 179.000 399.900

Das maximale Risiko bezüglich der bilanzierten Rückstellungen entspricht wie im Vorjahr dem Bilanzansatz. Darüber hinaus bestehen wie im Vorjahr keine nicht bilanzierten Risiken aus Sachverhalten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50 %.

4.17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Lieferanten des Konzerns. Es bestehen verkehrsübliche Eigentumsvorbehalte.

4.18 Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren aus Zahlungen der Kunden für bestehende Verkaufsaufträge und haben sich wie folgt entwickelt:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Stand 01.01. 4.053.050 1.129.778
Realisierung als Umsatzerlöse -4.053.050 -1.129.778
Zuführung 4.066.995 4.053.050
Stand 31.12. 4.066.995 4.053.050

Die Vertragsverbindlichkeiten werden im folgenden Geschäftsjahr als Umsatzerlöse realisiert.

4.19 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen enthalten ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) (siehe Tz. 5.4).

4.20 Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Körperschaftsteuer laufendes Jahr 152.704 634.385
Körperschaftsteuer Vorjahre 629.165 0
Gewerbesteuer laufendes Jahr 393.000 691.000
Gewerbesteuer Vorjahre 691.159 0
Gesamt 1.866.028 1.325.385

4.21 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:

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in € 31.12.2021 31.12.2020
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer 107.440 232.694
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern 89.582 146
Abgrenzungsposten 83.521 42.535
Beiträge Berufsgenossenschaft 4.600 7.200
Verbindlichkeiten aus ausländischen Steuern 725 5.613
Verbindlichkeiten aus Sozialabgaben 443 486
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten 286.311 288.674
Provisionen 643.295 463.483
Verbindlichkeiten für Boni 608.270 434.565
Verbindlichkeit: Nachlass beim Anlagenbau 312.209 201.470
Verbindlichkeiten für Abschluss und Hauptversammlung 272.600 269.500
Guthaben von Kunden 258.513 91.835
Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub 229.950 188.718
Ausstehende Eingangsrechnungen 168.552 263.975
Personalverpflichtungen 58.571 25.701
Reklamationen 58.000 62.500
Kosten für Aufbewahrung 25.600 25.600
Übrige 13.256 53.697
Finanzielle Verbindlichkeiten 2.648.816 2.081.044
Gesamt 2.935.127 2.369.718

5. Sonstige Angaben

5.1 Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements der Alexanderwerk AG ist die Sicherstellung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns. Das Konzern-Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2021 € 19.090.677 (Vorjahr: € 16.165.445), die Eigenkapitalquote stieg von 53,75 % in 2020 auf 56,82 % in 2021.

Die Alexanderwerk AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Bezüglich externer Kapitalerfordernisse siehe Tz 4.15.

5.2 Ergänzende Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die Alexanderwerk AG hat sich bezüglich der Klassenbildung von Finanzinstrumenten an die Bewertungskategorien nach IFRS 9 angelehnt, da die Risikoverteilung innerhalb dieser Bewertungskategorien ähnlich ist.

Die folgende Tabelle weist die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 aus:

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in € Bewertungskategorie (IFRS 9) Buchwert 31.12.2021
Buchwert 31.12.2020
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FAAC 10.246.037 5.717.899
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FAAC 249.497 287.202
Zahlungsmittel FAAC 7.201.666 10.922.760
Passiva
Finanzverbindlichkeiten FLAC 2.131.633 2.559.046
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 1.113.543 565.363
Sonstige finanzielle Verpflichtungen FLAC 2.648.816 2.161.113
Aggregiert nach Bewertungskategorie
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ("Financial Assets at Amortized Cost") FAAC 17.697.200 16.927.861
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ("Financial Liabilities at Amortized Cost") FLAC 5.893.992 5.285.522

Sämtliche finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet.

Zahlungsmittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze (Rest-)Laufzeiten. Deshalb entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Selbiges gilt für die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten, da diese Verbindlichkeiten marktüblich verzinst werden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Nettoergebnis nach aus Folgebewertung Nettoergebnis
Bewertungskategorien
in €
aus Zinsen zum Fair Value Währungsumrechnung Wertberichtigung aus Abgang 2021
Kategorien nach IFRS 9
Financial Assets at Amortized Cost (FAAC) 631 0 0 3.327 0 3.958
Financial Liabilities at Amortized Cost (FLAC) -42.023 0 0 0 118.123 76.100
Gesamt 80.058
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Nettoergebnis nach Nettoergebnis
Bewertungskategorien
in €
2020
Kategorien nach IFRS 9
Financial Assets at Amortized Cost (FAAC) 15.110
Financial Liabilities at Amortized Cost (FLAC) 19.273
Gesamt 34.383

Der Nettoertrag der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" enthält im Wesentlichen Zinserträge und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Im Konzernabschluss der Alexanderwerk AG werden die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" zuzurechnen sind, unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die der Kategorie "Financial Liabilities at Amortized Cost" zuzuordnenden Nettoverluste resultieren aus den Zinsaufwendungen für die Finanzschulden und den Erträgen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.

5.3 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen des Alexanderwerk-Konzerns kommen der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht.

An nahestehende Unternehmen und Personen sind neben der Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung (siehe Tz 5.8) wie im Vorjahr keine Vergütungen gezahlt worden.

Mit dem assoziierten Unternehmen RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) bestanden im Geschäftsjahr folgende Geschäftsbeziehungen (Angaben jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember):

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in € (+ = erbrachte Leistung - = empfangene Leistung) 2021 2020
Einkauf von Material -1.720.809 -2.710.374
Umlage Dienstleistungen 71.422 137.364
Miete und Mietnebenkosten 97.542 249.984
Übrige 9.018 13.062
Gesamt -1.542.827 -2.309.964

Darüber hinaus hat der Alexanderwerk-Konzern keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen unterhalten.

5.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2021 bestehen wie Vorjahr keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten am 31. Dezember 2021 zu leistende Leasingzahlungen über einen Vermögenswert von geringem Wert und setzen die sich wie folgt zusammensetzen:

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in € 2021 2020
Fällig bis 1 Jahr 666 400
Fällig in 1 bis 5 Jahren 218 3.200
Gesamt 885 3.600

Zusätzlich bestehen Verpflichtungen aus Materialbestellungen in Höhe von T€ 2.581 (Vorjahr: T€ 1.839), die binnen eines Jahres fällig sind.

5.5 Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung des Alexanderwerk-Konzerns werden die Zahlungsströme eines Geschäftsjahres gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnung) dargestellt, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Unternehmens zu liefern. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst unter Berücksichtigung von Verfügungsbeschränkungen die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode auf der Basis des Ergebnisses vor Ertragsteuern und Finanzergebnis unter Berücksichtigung der Veränderungen der einzelnen Bilanzposten sowie zahlungsunwirksamer Aufwendungen und Erträge ermittelt. Effekte aus der Währungsumrechnung werden als Korrekturposten in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt.

Bei der Ableitung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurden ausschließlich ergebniswirksame Veränderungen der jeweiligen Bilanzposten berücksichtigt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit werden nach der direkten Methode ermittelt.

Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ist unter der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Bezogen auf Zahlungsmittel bestehen zur Absicherung von Bürgschaften durch Dritte in Höhe von T€ 626 (Vorjahr: T€ 540) Verfügungsbeschränkungen durch Abtretungen.

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitungsrechnung zwischen den Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit dar:

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31.12.2020 Zahlungswirksam Zahlungsunwirksam
Tilgung
Aufnahme
Umgliederung
Transaktionskosten
Währungsdifferenzen
Langfristige Finanzschulden 2.037.322 0 0 -432.399 -11.971 13.582
Kurzfristige Finanzschulden 521.725 -474.941 3.018 432.399 -1.880 44.779
Gesamt 2.559.047 -474.941 3.018 0 -13.852 58.360
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31.12.2021
Langfristige Finanzschulden 1.606.533
Kurzfristige Finanzschulden 525.100
Gesamt 2.131.632
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31.12.2019 Zahlungswirksam Zahlungsunwirksam
Tilgung
Aufnahme
Umgliederung
Transaktionskosten
Währungsdifferenzen
Langfristige Finanzschulden 2.613.114 0 47.216 -624.744 -12.138 13.874
Kurzfristige Finanzschulden 514.081 -460.299 0 624.744 -1.736 -155.066
Gesamt 3.127.195 -460.299 47.216 0 -13.874 -141.192
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31.12.2020
Langfristige Finanzschulden 2.037.322
Kurzfristige Finanzschulden 521.725
Gesamt 2.559.047

5.6 Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung erfolgt nach den geographischen Märkten des Alexanderwerk-Konzerns und entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns. Der Alexanderwerk-Konzern gliedert dementsprechend in die fünf Segmente Deutschland (Alexanderwerk GmbH und AlexanderwerkService GmbH), USA (Alexanderwerk Inc. und AW Real Estate Inc.), Indien (Alexanderwerk India Private Ltd.), China (Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd) und Kolumbien (Alexanderwerk Colombia S.A.S.).

Die Alexanderwerk AG und ihre Tochtergesellschaften sind ausschließlich im Bereich Industriemaschinen tätig. Die interne Steuerung erfolgt indem den Leitungs- und Kontrollorganen der Gruppe für Steuerungs- und Überwachungszwecke Informationen zum Auftragsbestand und den Umsatzerlösen zur Verfügung gestellt werden.

Die Überleitung beinhaltet die Umsätze und Ergebnisbeiträge zwischen den Segmenten.

Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns.

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in T€ Umsatzerlöse Segmentergebnis Auftragsbestand
2021
Segment Deutschland 30.928 7.328 17.538
Segment USA 4.014 283 1.810
Segment Indien 72 8 0
Segment China 764 -68 572
Segment Kolumbien 48 4 0
Holdinggesellschaften 1.247 -451 0
Überleitung -3.973 -176 -1.685
Konzern Gesamt 33.100 6.928 18.235
2020
Segment Deutschland 21.568 4.780 16.227
Segment USA 3.250 250 2.133
Segment Indien 44 -10 0
Segment China 270 82 391
Segment Kolumbien 59 19 0
Holdinggesellschaften 1.249 -421 0
Überleitung -2.639 74 -831
Konzern Gesamt 23.801 4.774 17.920

Das Segmentergebnis entspricht dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit.

Wesentliche Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und zu einzelnen Ländern bestehen nicht.

Das Vermögen und die Schulden verteilen sich wie folgt auf die Segmente:

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in T€ Vermögen davon langfristiges Vermögen Schulden
2021
Segment Deutschland 23.269 4.101 19.499
Segment USA 6.188 2.799 3.350
Segment Indien 30 2 12
Segment China 916 1 770
Segment Kolumbien 34 0 4
Holdinggesellschaften 21.811 5.151 5.178
Überleitung -18.650 -4.438 -14.306
Konzern Gesamt 33.598 7.616 14.507
2020
Segment Deutschland 20.575 797 16.760
Segment USA 5.183 3.003 2.853
Segment Indien 24 6 16
Segment China 447 0 254
Segment Kolumbien 41 1 9
Holdinggesellschaften 18.441 5.315 5.340
Überleitung -14.633 -3.598 -11.320
Konzern Gesamt 30.078 5.524 13.912

5.7 Corporate Governance Kodex

Die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Dezember 2021 abgegeben und auf der Internetseite der Muttergesellschaft ((https:/​/​www.alexanderwerk.com/​de/​investor-relations/​corporategovernance/​) veröffentlicht.

5.8 Gesamtbezüge des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt seit dem 1. Januar 2016 durch den alleinigen Vorstand Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster.

Die Vergütung des Vorstands bestand im Geschäftsjahr 2021 sowie im Vorjahr aus einem Gehalt mit Nebenleistungen, einem Gehalt vergleichbaren Leistungen und einer variablen Tantieme.

Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2021:

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Fixgehalt Nebenleistungen Tantieme UW-Tantieme Gesamt
Dr. Alexander Schmidt 224.000,04 12.432,84 173.312,96 287.133,89 696.879,73
224.000,04 12.432,84 173.312,96 287.133,89 696.879,73

Im Vorjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands:

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Fixgehalt Nebenleistungen Tantieme Gesamt
Dr. Alexander Schmidt 224.000,04 12.238,50 177.000,00 413.238,54
224.000,04 12.238,50 177.000,00 413.238,54

Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Kriterien der Vergütung sollen dabei insbesondere deren jeweilige Verantwortung, die persönliche Leistung, der Unternehmenserfolg sowie die Entwicklung der Gesellschaft sein.

Für Pensionsverpflichtungen der ehemaligen Vorstände besteht eine Rückstellung von T€ 383 (Vorjahr: T€ 456). Der Personalaufwand für diesen Personenkreis betrug für das Geschäftsjahr 2021 T€ 39 (Vorjahr: T€ 49).

Die Vergütung an den Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG betrug für das Geschäftsjahr 2021 € 46.500 (Vorjahr: € 55.500). Davon sind € 22.500 (Vorjahr: € 22.500) fix und € 24.000 (Vorjahr: € 24.000) sitzungsabhängig. Eine Individualisierung der Bezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem finden sich im Vergütungsbericht.

5.9 Honorar des Abschlussprüfers

Das auf das Geschäftsjahr 2021 entfallende Honorar des Abschlussprüfers BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt insgesamt T€ 106 (Vorjahr: T€ 137), davon für Abschlussprüfungsleistungen T€ 106 (Vorjahr: T€ 120) und für Steuerberatungsleistungen T€ 12 (Vorjahr: T€ 17). Der Aufwand für Vorjahre betrug T€ 0 (Vorjahr T€ 12).

5.10 Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat

Aktionärsvertreter

Franz-Bernd Daum

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Köln

Jürgen Kullmann

(Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Unternehmensberater, Bergisch-Gladbach

Arbeitnehmervertreter:

Nirfan Abes

Technischer Angestellter, Remscheid

Vorstand

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Marienmünster

5.11 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2021 weist einen Jahresüberschuss von € 5.548.623,86 aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von € 2.157.416,30, Entnahme aus dem Gewinnvortrag von € 2.142.000,00 sowie Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von € 1.387.100,00 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 4.176.940,16.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 4.680.000,00 eine Dividende von € 2,32 je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von € 940,16 auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf € 4.176.000,00.

5.12 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Februar 2022 eskalierte der vorher bereits über Jahre bestehende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine mit dem Beginn kriegerischer Handlungen. Für die Entwicklung des heimischen europäischen Marktes bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Ukraine-Krise und damit verbundene mögliche Handelsembargos sowie Verknappung und Verteuerung von Ressourcen im Beschaffungsbereich auswirken.

Die direkten Auswirkungen der Ukraine-Krise sind bei Betrachtung der durchschnittlichen Umsätze für Neumaschinen, Ersatzteile und Service mit Russland, Belarus und Ukraine der letzten 5 Jahre nahezu vernachlässigbar. Im aktuellen Auftragsbestand befinden sich allerdings noch Aufträge zu denen bereits Anzahlungen erhalten wurden. Eine weitere Zahlung ist derzeit durch die Alexanderwerk GmbH bei einem Kreditinstitut bis zur Freigabe durch die BaFa eingefroren. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Genehmigungen durch die BaFa erteilt werden. Neue Projekte werden vor dem Hintergrund des Konfliktes nicht bearbeitet.

Maßgeblich entscheidend für die Alexanderwerk-Gruppe wird sein, von welcher Dauer die Einschränkungen zur Eindämmung des weltweiten Covid-19-Virus sein werden und wie man weltweit mit der Ukraine-Krise und ihren Folgen für die globale Wirtschaft umgehen wird.

Weitere Ausführungen hierzu finden sich im zusammengefassten Lagebericht.

 

Remscheid, den 28. April 2022

Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid

I. Grundlagen

1. Geschäftsmodell

Die Alexanderwerk-Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe des Maschinenbaus mit einer traditionsreichen Marke. Wir bedienen anspruchsvolle Nischenmärkte mit technologisch hoch entwickelten Spezialmaschinen zum Kompaktieren und Granulieren unterschiedlichster Stoffe für diverse Anwendungsbereiche, insbesondere für die chemische und pharmazeutische Industrie, die Lebensmittelindustrie sowie LifeScience und zivile Nukleartechnik. Zum Leistungsprogramm gehören ebenfalls ganzheitliche Systeme und die entsprechenden Softwarelösungen sowie Servicedienstleistungen und ein umfangreiches Ersatzteilgeschäft.

Die börsennotierte Alexanderwerk AG in Remscheid fungiert mittelbar über die Alexanderwerk Holding GmbH & Co. KG als reine Führungs-Holding für die folgenden Konzerngesellschaften:

Die Alexanderwerk GmbH ist für das operative Geschäft in der Alexanderwerk-Gruppe verantwortlich, welches sich in Konstruktion und Entwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Fertigung, Montage und Vertrieb der Maschinen nahezu weltweit aufteilt. Ebenfalls wickelt diese Gesellschaft das beinahe globale Service- und Ersatzteilgeschäft der Gruppe ab. Diese wird in der Segmentberichterstattung im Segment "Deutschland" abgebildet. Lediglich der nord-amerikanische Markt wird sowohl im Neumaschinen- als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft durch die in Montgomeryville (PA, USA) ansässige Alexanderwerk Inc. bedient. Diese bildet das Segment "USA" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk India Private Limited mit Sitz in Mumbai (Indien) erbringt Servicedienstleistungen für den Markt Indien. Sie bildet das Segment "Indien" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Vermarktung von Maschinen, Ersatzteilen und Serviceleistungen auf dem chinesischen Markt. Sie bildet das Segment "China" in der Segmentberichterstattung. Die Alexanderwerk Colombia S.A.S. mit Sitz in Bogotá (Kolumbien) erbringt aktuell für die Alexanderwerk GmbH Dienstleistungen in der Erschließung des mittel- und südamerikanischen Marktes. Sie bildet in der Segmentberichterstattung das Segment "Kolumbien" ab.

Darüber hinaus ist die Alexanderwerk-Gruppe an der RECAY GmbH, welche bis Herbst 2021 noch Alexanderwerk Produktions GmbH hieß, mit 25 % beteiligt. Von der RECAY GmbH wurde im Sommer 2021 mittels Asset Deal die Fertigung durch die Alexanderwerk GmbH übernommen. Die RECAY GmbH wird im Konzernabschluss at equity bilanziert.

Darüber hinaus wird der Konzernkreis der Alexanderwerk AG durch vier weitere Gesellschaften ohne operatives Geschäft vervollständigt.

2. Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung nimmt in der Alexanderwerk-Gruppe eine wichtige Funktion ein. Der Strategie entsprechend, konzentrieren sich die Anstrengungen dabei vor allem auf die Weiterentwicklung der Standardmaschinen, die Neuentwicklung von Spezialmaschinen in unseren Nischenmärkten, die Laboranwendungen, die Ausrichtung von internationalen Seminaren sowie die Vertiefung des eigenen Know-hows. Unsere Maschinen sollen die Effizienz der Produktionsprozesse unserer Kunden steigern und damit für diese nachhaltig die Total Cost of Ownership verbessern.

Bei der Entwicklung von Maschinen und Prozessen kann sich die Alexanderwerk-Gruppe auf zwei gut ausgestattete, betriebseigene Labore in Deutschland und den USA sowie auch auf ein Labor eines Partners in China stützen, in denen Prototypen erprobt, Modellprozesse abgebildet und auch größere Mengen im Kundenauftrag bearbeitet werden können. Dies geschieht mit Maschinen und Geräten, auf deren Basis wir den Stand der Technik stetig weiterentwickeln. So können schon im Vorfeld zusammen mit dem Kunden wichtige Prozessparameter festgelegt und Maschinen- bzw. Anlagenauslegungen für eine optimale Produktqualität unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Hieraus resultiert eine höhere Prozesssicherheit für beide Seiten.

Die Alexanderwerk-Gruppe konnte in enger Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Hamburg-Harburg und einem weiteren Partner aus der Industrie, der PARSUM GmbH aus Chemnitz, gemeinsam ein AiF-Förderprojekt im Bereich der Trockengranulierung, welches durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde, erfolgreich im Jahr 2021 abschließen.

Daneben werden mehrere Forschungsprojekte in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit internationalen Universitäten und Partnern vorangetrieben. Mit der University of Minnesota in Minneapolis (MN, USA) konnte eine weitere renommierte Universität für eine Kooperation im Bereich der Pharmazeutischen Forschung und Entwicklung gewonnen, und eine gemeinsame Beantragung einer Forschungsförderung durch die National Science Foundation (NSF) in den USA erarbeitet werden. Das Projekt erhielt Anfang 2022 die offizielle Genehmigung zur Förderung durch die NSF. Als ein besonders wichtiges Vorzeigeprojekt gilt die kontinuierliche Produktionslinie an der Universität Purdue (IN, USA). Das dortige Forschungsprojekt wird von der amerikanischen Zulassungsbehörde (FDA) gefördert und hat daher den Charakter eines Leuchtturmprojektes.

Die bilanzierten Posten für eigene Entwicklungen, welche T€ 114 (Vorjahr: T€ 110) betragen, wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung aktivierungsfähiger Gemeinkosten angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt hier drei bis zehn Jahre. Insgesamt wurden T€ 21 (Vorjahr: T€ 31) für Entwicklung aufgewandt.

Darüber hinaus haben die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk GmbH gemeinsam im vergangenen Geschäftsjahr Fördergelder in Gesamthöhe von TEUR 900 aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt bekommen, deren Abruf auf drei Jahre befristet ist. Mit den Zuschüssen sollen Investitionen in ein neues ERP-System für die Alexanderwerk-Gruppe sowie in Maschinen für das Technikum und die Fertigung finanziert werden. Die Fördermittel sind an den Aufbau von neuen Arbeitsplätzen gebunden.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1

Im Jahr 2021 konnte sich die Wirtschaft weltweit von dem durch die Corona-Pandemie verursachten Einbruch des Vorjahres erholen und expandieren. Zu dieser Entwicklung trugen nicht zuletzt effektive Maßnahmen wie Impfkampagnen und das Schaffen von mobilen Möglichkeiten wie Videokonferenzen zur Aufrechterhaltung von Kontakten bei, welche zur Bekämpfung von Covid-19 getroffen wurden. Das globale Bruttoinlandsprodukt stieg 2021 um etwa 5,9 % gegenüber dem Vorjahr. Damit konnte der Weltmarkt im Berichtsjahr sogar im Vergleich zum Jahr 2019 vor der Pandemie moderat wachsen. Auch zeigten die von der Politik in vielen Volkswirtschaften initiierten finanziellen Hilfen zur Rettung ganzer Wirtschaftszweige Wirkung. Für das laufende Jahr 2022 rechnen die Ökonomen mit einer weiteren Erholung der Weltwirtschaft, was allerdings eine effiziente globale Bekämpfung der verschiedenen Varianten des Corona-Virus sowie der Ausarbeitung von gemeinsamen Lösungen in Bezug auf die globale Rohstoffknappheit sowie den internationalen Fachkräftemangel beinhaltet. Dämpfend unter anderem durch steigende Energie- und Treibstoffpreise kann sich hier die aktuelle Entwicklung des im Februar 2022 eskalierten Ukrainekonfliktes auswirken.

1 Quelle der verwendeten Kennzahlen: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V., Frankfurt a. M. (kurz: VDMA)

Auch in den für die Alexanderwerk-Gruppe wichtigen Exportmärkten kam es im vergangenen Geschäftsjahr durchweg zu einer Expansion der Wirtschaftsleistung in den einzelnen Ökonomien. In den USA konnte das Bruttoinlandsprodukt um 5,6 % im Vergleich zum Jahr 2020 zulegen, während auf den asiatischen Schlüsselmärkten die Wachstumsraten mit 8,1 % in China und starken 9 % in Indien annähernd das Niveau von vor der Pandemie erreichten.

Auch der europäische Wirtschaftsraum konnte sich im Jahr 2021 von den Folgen der teilweise monatelangen Beschränkungen durch Lockdownmaßnahmen erholen. In der Euro-Zone konnte die Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr um 5,2 % gesteigert werden. Dabei zeigte sich eine messbare Verbindung in der Intensität des Wachstums zu den im Vorjahr pandemiebedingten Einbrüchen. Volkwirtschaften mit stärkerem Infektionsgeschehen und einer dadurch tieferen Rezession in 2020 wie z. B. Italien und Frankreich konnten in 2021 stärker expandieren als andere dem gleichen Wirtschaftsraum zugehörige Ökonomien wie z. B. Deutschland.

Für den inländischen Binnenmarkt, welcher in der Eurozone eine führende Rolle einnimmt, ergibt sich in 2021 ein positives Wachstum von etwa 2,7 %. Damit liegt das inländische Bruttoinlandsprodukt unter dem globalen Wirtschaftstrend und auch im Vergleich mit anderen Volkswirtschaften innerhalb Europas auf einem schwächeren Niveau.

Auch der deutsche Maschinenbau erlebte in 2021 wirtschaftlich betrachtet nach bisherigen Informationen des Statistischen Bundesamtes und des Branchenverbandes VDMA einen Zuwachs um 6,4 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser hätte im Berichtsjahr jedoch deutlicher ausfallen können, wenn nicht die Knappheit verschiedener Ressourcen auf der Beschaffungsseite die wirtschaftliche Entwicklung der Branche gedämpft hätten. Der reale Umsatz des Maschinenbaus stieg im Berichtsjahr um ca. 8,6 % von 203,5 Milliarden Euro auf 221 Milliarden Euro. Damit konnte das Niveau vor Ausbruch der Pandemie von 2019 noch nicht vollständig aufgeholt werden. Für 2022 rechnet die Branche trotz der bekannt schwierigen Marktlage mit sich weiter verschärfenden Engpässen und Preissteigerungen mit einer weiteren moderaten Erholung.

2. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Leistungsindikatoren des Konzerns sind der Umsatz und der Auftragseingang (Geschäftsverlauf) als Steuerungsgrößen für den Leistungserstellungsprozess sowie das EBIT sowohl auf Einzelgesellschaftsebene einschließlich der Alexanderwerk AG als auch auf Konzernebene.

Darüber hinaus findet eine permanente Überwachung der Liquiditätssituation in der Alexanderwerk-Gruppe über umfassende Planrechnungen statt. Monatlich erfolgt zudem eine Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kenngröße EBIT auf Einzelgesellschaftsebene in Bezug auf etwaige Planabweichungen (Soll-Ist-Analyse).

In regelmäßigen Abständen werden diese Ergebnisse dem Führungsteam berichtet und etwaige Maßnahmen eingeleitet. Das Controlling berichtet darüber in Form von notwendigen Plananpassungen (Planrechnungen).

Die Alexanderwerk-Gruppe arbeitet derzeit gruppenübergreifend nicht mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

3. Geschäftsverlauf

Die Alexanderwerk-Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2021 dem globalen Wirtschaftstrend folgend, mit einem sehr positiven Ergebnis (EBIT) und deutlich über dem Ursprungsplan liegenden Umsatzerlösen und Auftragseingängen (Geschäftsverlauf) beenden.

Der Auftragseingang der Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2021 T€ 33.726. Im Bereich des Neumaschinenvertriebs konnten im vergangenen Jahr Aufträge im Gesamtwert von T€ 25.672 abgeschlossen werden, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um etwa 14,9 % entspricht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Auftragseingang des Vorjahres um T€ 805 korrigiert werden musste, da nachträglich die Auslieferung eines Auftrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) untersagt wurde. Ebenfalls waren im Auftragseingang der Alexanderwerk-Gruppe 2020 Verträge über mehrere Großprojekte enthalten, welche in dieser Form nicht in jedem Geschäftsjahr vorkommen, da diese in der Regel eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren benötigen. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft hingegen zeigte sich erholt von den schwierigen pandemieverursachten Bedingungen des Vorjahres. Der Auftragseingang stieg im Berichtszeitraum um 41,0 % auf T€ 8.895. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein geringer Anteil auf das zum zweiten Halbjahr 2021 erworbene Geschäft der Lohnarbeit im Bereich der Fertigung der Alexanderwerk GmbH entfällt.

Im Segment USA zeigte sich der Auftragseingang mit T€ 4.078 nach T€ 4.351 moderat schwächer als im Vorjahr. Erfreulich hingegen die Entwicklung des direkten Auftragseinganges im Segment China. Hier stieg der Auftragseingang nach T€ 625 in 2020 auf nunmehr T€ 980 im Berichtsjahr weiter an, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Gesellschaft in erster Linie für die Markterschließung und den Support verantwortlich ist und nur nachrangig Maschinen- und Ersatzteilaufträge über das Büro in Shanghai abgewickelt werden. Damit gelang der Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd. der weitere Aufbau von Vertriebstätigkeiten im chinesischen Markt, welcher auch von der Alexanderwerk GmbH betreut wird. Der Auftragseingang in den übrigen von der Alexanderwerk GmbH bewirtschafteten Märkten erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 konsolidiert gute T€ 28.668.

Der wesentliche Anteil des erzielten Umsatzes wurde, wie bereits in den Vorjahren auch, aus dem Export von Maschinen, Ersatzteilen und Servicedienstleistungen generiert.

Die einzelnen Konzerngesellschaften haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Die mit dem operativen Kerngeschäft der Gruppe betraute Alexanderwerk GmbH konnte das Geschäftsjahr 2021 nach sehr gutem wirtschaftlichem Verlauf mit einem überaus positiven Gesamtergebnis abschließen, welches durch den im Jahr 2017 mit der Konzernmuttergesellschaft Alexanderwerk AG geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag in voller Höhe im Ergebnis der Alexanderwerk AG enthalten ist. Dabei gelang es der Gesellschaft trotz des durch die Corona-Pandemie weiterhin erschwerten Umfeldes sowohl bei den Neumaschinen als auch im Ersatzteil- und Servicegeschäft ein sehr positives Ergebnis zu erwirtschaften.

Auch die auf dem US-amerikanischen Markt tätige Alexanderwerk Inc. konnte das Jahr 2021 mit einem moderat positiven Ergebnis abschließen und so zum Gesamterfolg in der Gruppe beigetragen. Die weiterhin gute Auftragslage der inzwischen knapp 30 Jahre zum Konzern gehörenden Gesellschaft sowie der über die AW Real Estate Inc. im Jahr 2019 erfolgte weitere Ausbau des vorher erworbenen Produktionsgeländes in Montgomeryville tragen positiv zur Entwicklung unseres Standortes in den USA bei.

Die Alexanderwerk India Private Ltd., welche Servicedienstleistungen speziell für Kunden auf dem indischen Markt erbringt, konnte sich im Berichtsjahr von den speziell im indischen Markt stark ausgeprägten Auswirkungen der Corona-Pandemie erholen und mit einem positiven Ergebnis zum Gesamtabschluss der Alexanderwerk-Gruppe beitragen.

Unsere chinesische Tochtergesellschaft, die Alexanderwerk Shanghai (Trading) Co., Ltd., konnte im Geschäftsjahr 2021 leider nicht an die erfolgreichen Vorjahre anknüpfen und schloss das Berichtsjahr mit einem knappen Verlust ab. Hierbei spielte eine Rolle, dass sich die Auslieferung eines Kundenauftrages in den Januar 2022 verzögerte, dessen Deckungsbeitrag so nicht mehr zum Ergebnis für 2021 beitragen konnte. Durch den direkten Vertrieb von Ersatzteilen und Servicedienstleistungen auf dem speziell für Alexanderwerk wichtigen Markt in China zeigte sich, dass es dennoch ein richtiger Schritt war, eine lokale Präsenz in diesem Segment aufzubauen und so die Marktpräsenz und Kundennähe zu stärken. Die chinesische Gesellschaft unterstützt die Alexanderwerk GmbH bei der Gewinnung und Abwicklung von Neumaschinenprojekten und Servicedienstleistungen. Daneben werden auch Ersatzteilanfragen oder Maschinenprojekte über die Gesellschaft abgewickelt.

Auch die Alexanderwerk Colombia S.A.S. konnte nach erfolgreichem Start 2020 im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv zum Gesamtergebnis der Gruppe beitragen. Das Segment Kolumbien wurde speziell für den Auf- und weiteren Ausbau unserer Vertriebspräsenz in den mittel- und südamerikanischen Märkten gegründet. Die Alexanderwerk Colombia S.A.S. kooperiert dabei in Projekten mit der Alexanderwerk Inc. und der Alexanderwerk GmbH.

Das Ergebnis der RECAY GmbH, an welcher die Alexanderwerk AG mit 25 % beteiligt ist, wird anteilig über die Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Auch diese Beteiligungsgesellschaft konnte im Jahr 2021 durch den erfolgreich vollzogenen Asset Deal positiv zum Konzerngesamtergebnis beitragen.

Die Alexanderwerk AG trug im Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von T€ 5.549, welcher sich im Wesentlichen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH ergibt, zum Konzernergebnis bei. Durch eine konsequente Kostenoptimierung sowie eine Anpassung der vereinnahmten Umlagen aus der Weiterberechnung von Dienstleistungen und Lizenzen konnte die Muttergesellschaft, die als Finanz- und Managementholding der Gruppe fungiert, den Einzelabschluss und den Konzernabschluss positiv beeinflussen.

Am 1. Juli 2021 hat die Hauptversammlung der Alexanderwerk AG stattgefunden, welche planmäßig den vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Alexanderwerk AG für das Jahr 2020 und den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen hat.

4. Wirtschaftliche Lage des Konzerns

Die Alexanderwerk-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von T€ 4.638. Dabei konnte der Überschuss von T€ 3.100 aus dem Vorjahr deutlich übertroffen werden.

Insgesamt beurteilt der Vorstand sowohl die Gesamtentwicklung als auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Alexanderwerk-Gruppe vor dem Hinblick der Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise als sehr gut.

Ertragslage

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse T€ 33.100, Bestandsveränderungen T€ 165, Eigenleistungen T€ 81) lag im Geschäftsjahr 2021 nach T€ 25.242 mit T€ 33.346 über dem Wert des Vorjahres. Das lag in erster Linie an den durch die Auslieferung mehrerer Großprojekte gestiegenen Umsatzerlösen.

Auf das Segment USA entfielen T€ 4.014 vom Gesamtumsatz (Vorjahr: T€ 3.250). Das entspricht etwa 12,1 % (Vorjahr: 13,7 %) des Konzernumsatzes. Im Segment China konnte der Umsatz von T€ 270 im Vorjahr auf T€ 764 im Berichtsjahr fast verdreifacht werden. Das EBIT (Earnings Before Interest And Taxes) im Alexanderwerk-Konzern lag mit T€ 6.929 im Geschäftsjahr 2021 über dem des Vorjahres (T€ 4.774). Davon entfielen auf das Segment USA T€ 283, das Segment Indien T€ 8, das Segment China T€ -68 und das Segment Kolumbien T€ 4. Das EBT (Earnings Before Taxes) lag im Jahr 2021 bei T€ 6.817 nach T€ 4.652 in 2020.

Der Materialaufwand im Konzern betrug in 2021 T€ 11.550 (Vorjahr: T€ 8.585). Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr eine weiterhin gute Auftragssituation mit umfangreicher Anproduktion für Projekte mit langen Durchlaufzeiten vorlag. Infolgedessen zeigt sich auch eine Veränderung bei der Materialaufwandsquote, welche bezogen auf die Gesamtleistung des Alexanderwerk-Konzerns mit 34,6 % (Vorjahr 34,0 %) leicht gestiegen ist.

Der Personalaufwand im Konzern stieg im abgelaufenen Jahr deutlich um 26,0 % von T€ 7.955 im Vorjahr auf T€ 10.022. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass im Sommer 2021 28 Mitarbeiter von der RECAY GmbH in die Alexanderwerk GmbH im Rahmen der Übernahme der Fertigung gewechselt sind. Darüber hinaus wurden auch in anderen operativen Bereichen auftragsbedingt zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Ebenfalls muss erwähnt werden, dass der Vorjahresvergleich durch die im Frühjahr und Sommer 2020 am deutschen Standort der Gruppe durchgeführte Kurzarbeit verfälscht ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Alexanderwerk-Gruppe stiegen nach T€ 3.472 im Vorjahr auf nunmehr T€ 4.341 im Berichtsjahr an. Das ist im Wesentlichen auf die mit der Umsatzsteigerung korrelierenden Sonderkosten des Vertriebs zurückzuführen. Auch konnten im Geschäftsjahr 2021 wieder mehr Serviceeinsätze bei Kunden vor Ort durchgeführt werden, weshalb sich die Reisekosten gegenüber dem Vorjahr erhöhten.

Das Zinsergebnis der Alexanderwerk-Gruppe, welches im Wesentlichen durch die langfristigen Darlehen zum Erwerb der Geschäftsgebäude der Alexanderwerk Inc. in Montgomeryville beeinflusst ist, beträgt im Geschäftsjahr 2021 T€ -86 nach T€ -152 im Vorjahr. Ebenfalls wirken sich ein weiteres Darlehen über eine Maschinenfinanzierung bei der Alexanderwerk GmbH sowie die Bereitstellungen für die Kreditlinien der Alexanderwerk Inc. und der Alexanderwerk GmbH auf diesen Posten aus.

Aus der Beteiligung an der at equity in den Konzernabschluss einbezogenen RECAY GmbH erhielt die Alexanderwerk-Gruppe einen Ergebnisanteil von T€ -51 (Vorjahr: T€ 30). Dabei sind die Erträge aus dem Asset Deal, welcher über die Alexanderwerk GmbH im Abschluss der Gruppe vollkonsolidiert ist, nicht berücksichtigt.

Vermögens- und Finanzlage

Die Konzernbilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.520 auf T€ 33.598 an. Das ist im Wesentlichen auf den Aufbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Umlaufvermögen sowie den erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes zurückzuführen. Auch nahm der Bestand an Vorräten in der Gruppe im Berichtsjahr zu. Hierfür zeigt sich u. A. eine aufgrund der aktuell besonderen Lage an den Beschaffungsmärkten höhere Bevorratung bei bestimmten Komponenten für die Teilefertigung verantwortlich. Das Sachanlagevermögen und die liquiden Mittel nahmen hingegen im Geschäftsjahr 2021 ab.

Die aktiven latenten Steuern in der Alexanderwerk-Gruppe gingen im Berichtsjahr von T€ 145 auf T€ 85 zurück.

Nach Berücksichtigung des Konzernjahresüberschusses von T€ 4.638, der von der Muttergesellschaft Alexanderwerk AG im Juli 2021 ausgezahlten Dividende sowie geringer Anpassungen in den sonstigen Eigenkapitalposten ergibt sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 ein Konzerneigenkapital von T€ 19.091 (Vorjahr: T€ 16.165). Die Eigenkapitalquote der Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 56,8 % (Vorjahr: 53,7 %).

Bedingt durch den von Kunden aufgrund der für die Alexanderwerk-Gruppe sehr guten Auftragslage erhaltenen Anzahlungen und den gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Berichtszeitraum von T€ 9.423 auf nunmehr T€ 10.907 weiter erhöht. Dieser Posten beinhaltet darüber hinaus eine Verbindlichkeit aus Ertragssteuern in Höhe von T€ 1.866, welche den Berichtszeitraum und das Vorjahr 2020 betrifft.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche in den kurz- und langfristigen Finanzschulden enthalten sind, betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 T€ 1.360 (Vorjahr: T€ 1.317). Von diesen sind wie im Vorjahr T€ 104 als kurzfristig anzusehen.

Die Liquiditätslage der Alexanderwerk-Gruppe blieb im Geschäftsjahr 2021 durch das organische Wachstum des Gesamtgeschäftes weiter stabil. Dadurch war es möglich zukunftsweisende Investitionen u. a. im Bereich der Fertigung und im Bereich der IT-Infrastruktur zu tätigen. Die positive Auftragslage führte dazu, dass die Alexanderwerk-Gruppe insgesamt auf eine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinien im gesamten Geschäftsjahr 2021 vollständig verzichten konnte. Insgesamt wird die Liquidität in der Alexanderwerk-Gruppe neben den eigenen Rücklagen über verschiedene Kreditlinien sichergestellt, welche von den operativen Gesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. gehalten und in regelmäßigen Abständen prolongiert werden.

Damit konnten im vergangenen Geschäftsjahr alle finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß bedient werden. Für die Zukunft ist der sukzessive Aufbau von weiteren finanziellen Rücklagen und damit von Liquidität - einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf unterstellt -konzernweit vorgesehen, um auch weiterhin den finanziellen Verpflichtungen nachkommen, aber auch zukunftsorientiert Rücklagen für Investitionen generieren zu können.

Der Finanzmittelfonds der Alexanderwerk-Gruppe entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021 von T€ 10.383 zum 31. Dezember 2020 auf nunmehr T€ 6.576 zum Bilanzstichtag negativ. Der Gesamt Cashflow im Alexanderwerk-Konzern sank im Geschäftsjahr 2021 nach T€ +4.473 im Vorjahr auf T€ -3.835. Hierfür zeigte sich im Wesentlichen die im Berichtsjahr getätigte Investition in die Übernahme des Geschäftsbetriebs "Fertigung" sowie die Auszahlung der auf der Hauptversammlung 2021 beschlossenen Dividende verantwortlich.

5. Wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG

Die wirtschaftliche Lage der Alexanderwerk AG, deren ökonomischer Erfolg als Führungsholding ohne eigenen operativen Geschäftsbetrieb vollständig von den Tochtergesellschaften abhängt, hat sich im Geschäftsjahr 2021 sehr positiv entwickelt. Bedingt durch den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften und den mit der Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, welcher die vollständige Abführung des Jahresergebnisses der Alexanderwerk GmbH an die Alexanderwerk AG vorsieht, schließt die Alexanderwerk AG das Berichtsjahr mit einem Jahresüberschuss nach HGB von T€ 5.549 (Vorjahr: T€ 2.656) ab. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, als Finanz- und Managementholding zu fungieren. Hierfür erhält die Gesellschaft Lizenzgebühren und Umlagen von ihren Tochtergesellschaften.

Ertragslage

Die Gesellschaft erzielte im Berichtszeitraum Umsatzerlöse aus der internen Weiterberechnung von Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.247 (Vorjahr: T€ 1.249).

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Alexanderwerk AG betragen im zurückliegenden Geschäftsjahr T€ 113 nach T€ 25 im Vorjahr. Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die auf die obengenannte innerbetriebliche Weiterverrechnung entfallenen Aufwendungen der Gesellschaft erfasst. Diese betrugen im Berichtszeitraum T€ 470 nach T€ 522 im Vorjahr.

Der Personalaufwand der Gesellschaft lag mit T€ 466 in etwa auf Vorjahresniveau (T€ 463).

Die Alexanderwerk AG beschäftigte, ohne Berücksichtigung der Organe der Gesellschaft, im Geschäftsjahr 2021 unverändert durchschnittlich fünf Mitarbeiter.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken nach T€ 764 im Vorjahr auf T€ 659 im Berichtsjahr. Wesentliche Anteile dieses Postens betreffen die Bereiche Rechts- und Beratungskosten (T€ 268), bezogene Verwaltungsdienstleistungen von Unternehmen aus dem Konzernverbund (T€ 83), Raumkosten (T€ 81), Kosten für die Durchführung einer Hauptversammlung (T€ 60), Kosten für die Tätigkeit des Aufsichtsrates (T€ 56) sowie Kosten für Versicherungen und Beiträge zu Wirtschaftsverbänden (T€ 41).

Der Ertrag aus dem im Geschäftsjahr 2021 angewandten Ergebnisabführungsvertrag mit der Alexanderwerk GmbH betrug T€ 7.390.

Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) ist mit T€ 7.931 um T€ 3.922 höher als im Vorjahr und damit deutlich über der ursprünglichen Planung für das Berichtsjahr.

Das Finanzergebnis der Gesellschaft hat sich mit T€ -13 nach T€ -24 im Vorjahr weiter verbessert. Unter anderem hierfür verantwortlich zeigen sich Zinserträge aus einem Darlehen an eine Konzerntochtergesellschaft, welche das Verhältnis von Aufwand zum Ertrag positiv beeinflussen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Alexanderwerk AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 3.824 auf T€ 17.961. Durch das positive Ergebnis in 2021 gelang es ein bilanzielles Eigenkapital von nunmehr T€ 14.500 aufzubauen. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt nunmehr 80,7 % (Vorjahr: 78,5 %). Die mittel- und langfristig gebundenen Vermögenswerte der Alexanderwerk AG stiegen im Berichtszeitraum auf T€ 1.343 (Vorjahr: T€ 1.060). Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt nun 7,5 %.

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 277 (Vorjahr: T€ 0) beinhalten Komponenten für ein neues ERP-System. Die Sachanlagen haben sich im Berichtszeitraum von T€ 28 auf T€ 35 erhöht. Die Finanzanlagen der Gesellschaft haben sich im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und betragen T€ 1.031.

Das nicht-monetäre Umlaufvermögen der Alexanderwerk AG hat sich nach T€ 9.723 im Vorjahr auf T€ 12.447 im Berichtsjahr erhöht. Es beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH sowie ein an die gleiche Gesellschaft gewährtes Darlehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich im Berichtszeitraum von T€ 138 auf T€ 96. Sie enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Mietkautionen für die Anmietung der Geschäftsräume in der Kippdorfstraße in Remscheid.

Die Pensionsrückstellungen verringerten sich im Geschäftsjahr auf T€ 665 (Vorjahr: T€ 813).

Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 545 (Vorjahr: T€ 1.324) sind in voller Höhe dem Berichtszeitraum zuzuordnen.

Die sonstigen Rückstellungen stiegen im Geschäftsjahr 2021 von T€ 309 marginal auf T€ 318 an.

Die Verbindlichkeiten der Alexanderwerk AG erhöhten sich im Geschäftsjahr 2021 deutlich von T€ 598 auf T€ 1.933. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 169 (Vorjahr: T€ 108) stiegen, konnten die Verbindlichkeiten bei Unternehmen aus dem Konzernverbund auf T€ 9 (Vorjahr: T€ 127) deutlich verringert werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit T€ 1.756 (Vorjahr: T€ 364) deutlich über dem Vorjahresniveau. Das ist in erster Linie auf die Abrechnung der Ertragssteuern 2020 durch die öffentliche Hand kurz vor dem Bilanzstichtag 31.12.2021 zurückzuführen, welche erst im ersten Quartal 2022 zu Auszahlungen führte. Darüber hinaus ist in den sonstigen Verbindlichkeiten eine Verbindlichkeit gegenüber der Alexanderwerk Unterstützungseinrichtung e.V. enthalten. Diese wird über direkte monatliche Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger der Unterstützungskasse getilgt.

Die Finanzierung der Alexanderwerk AG erfolgt in erster Linie durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften der Alexanderwerk Holding. Innerhalb der Holdingstruktur verfügen die Alexanderwerk GmbH über zwei Kreditlinien, die unbefristet verlängert wurden, und die Alexanderwerk Inc. über eine Kreditlinie.

III. Nachtragsbericht

Im Februar 2022 eskalierte der vorher bereits über Jahre bestehende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine mit dem Beginn kriegerischer Handlungen der Russischen Förderation gegen die Ukraine. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Konzernanhang sowie im Chancen- und Risikobericht.

IV. Prognosebericht

Die Märkte Europa, Asien, Afrika sowie Nord- und Südamerika mit einem konzernweiten Anteil von etwa 99 % am Gesamtumsatz unterliegen nach wie vor einer strukturierten, kontinuierlichen und nachhaltigen Bearbeitung durch den Vorstand sowie die Vertriebsmitarbeiter der Tochtergesellschaften.

In Asien gehen wir auch in den kommenden Jahren von einem weiterhin vorhandenen Wachstumspotenzial und interessanten Perspektiven aus. Die in den vergangenen Jahren in diesem Markt gegründeten Vertriebsgesellschaften in China und Indien konnten bereits jetzt erfolgreich zu der weiteren Erschließung und Ausbau von Geschäftsbeziehungen beitragen. Des Weiteren ist mittelfristig geplant in Südostasien eine weitere Vertriebsniederlassung zu gründen.

Nach ersten Erfolgen in der Erschließung des mittel- und südamerikanischen Marktes durch unsere dort ansässige Vertriebsgesellschaft erwarten wir auch für die kommenden Jahre ein organisches Wachstum und eine Festigung unserer Marktposition in dieser Region.

Für die Entwicklung des heimischen europäischen Marktes bleibt abzuwarten, inwieweit sich die seit Februar 2022 deutlich verschärfte Ukraine-Krise und damit verbundene mögliche Handelsembargos sowie Verknappung und Verteuerung von Ressourcen im Beschaffungsbereich auswirken. Zu diesem Punkt gibt es weitere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts.

Unter Ausblendung von möglichen Effekten, die könnten durch die weiterhin aktive Corona-Pandemie ausgelöst werden, würden die allgemein als erfolgreich einzustufenden Vertriebsstrategien auch im Jahr 2022 zu einem positiven Geschäftsverlauf der Alexanderwerk-Gruppe führen, welcher aller Voraussicht nach beim Umsatz und EBIT im Bereich des Vorjahres 2021 verlaufen wird. Für den Auftragseingang erwarten wir im Jahr 2022 einen Verlauf, welcher sich ebenfalls moderat unter dem der durch Sondereffekte, wie Großprojekte geprägten Vorjahre 2020 und 2021 bewegen dürfte. In Bezug auf die seit 2019 bestehende Corona-Situation kann auch in 2022 keine Entspannung erkannt werden. Chinas "Zero Covid"-Strategie führt zu plötzlichen Lockdowns in wichtigen chinesischen Metropolen und Überseehäfen. Aus diesem Grund lassen sich auch für 2022 nur auf dem aktuellen Kenntnisstand über die voraussichtliche Entwicklung der Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise basierenden Prognosen für den weiteren Geschäftsverlauf ableiten.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 setzte sich der positive Auftragstrend der Vorjahre in der Alexanderwerk-Gruppe weiter fort.

Maßgeblich entscheidend für das Ergebnis und damit die voraussichtliche Entwicklung unter Berücksichtigung sowohl der positiven als auch der negativen Auswirkungen für die Alexanderwerk-Gruppe wird sein, von welcher Dauer die Einschränkungen zur Eindämmung des weltweiten Covid-19-Virus sein werden und wie man weltweit mit der Ukraine-Krise und ihren Folgen für die globale Wirtschaft umgehen wird.

Für das Jahr 2022 rechnen die Ökonomen in Europa mit einer ähnlichen Entwicklung, wie sie auch für die Weltwirtschaft erwartet wird. Hier bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die 2021 begonnenen Impfprogramme, mögliche weitere Mutationen des Virus und damit verbundene Maßnahmen auf das wirtschaftliche Geschehen auswirken und ob Lockdowns dauerhaft verhindert werden können. Auch spielt eine Rolle wie man dem Brennpunkt in Osteuropa begegnet und welche Folgen z. B. Handelsembargos für die heimische Wirtschaft haben könnten.

Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (kurz: VDMA) rechnet damit, dass die Unternehmen der Branche, optimistisch betrachtet, den positiven Trend aus 2021 auch im Folgejahr 2022 fortsetzen dürften. Dabei muss allerdings die aktuell angespannte Lage an den Beschaffungsmärkten für Energie und Rohstoffe sowie der Fachkräftemangel berücksichtigt werden, welche sich voraussichtlich dämpfend auf die Entwicklung auswirken dürften. Auch mögliche Auswirkungen für den Maschinen- und Anlagenbau in Bezug auf ein längeres Andauern der Ukraine-Krise können sich negativ auf die Entwicklung der Branche auswirken. Diese lassen sich aktuell nach Angaben des Branchenverbandes aber noch nicht genau beziffern.

Unsere Aktivitäten sind unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation auch weiterhin auf ein internes, organisches Wachstum der operativen Gesellschaften gerichtet, welches dazu beitragen soll, die Liquiditätssituation in den einzelnen Gesellschaften und damit in Summe im Konzern sukzessive weiter zu verbessern. Darüber hinaus arbeiten wir verstärkt an verschiedenen Kooperationsprojekten sowie einer erhöhten Marktpräsenz in den internationalen Märkten.

Das Ergebnis der Alexanderwerk AG als Führungsholding wird maßgeblich durch den im Geschäftsjahr 2017 mit der operativen Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag bestimmt.

Auf dem aktuellen Kenntnisstand erwarten wir für 2022 in der Alexanderwerk AG einen Geschäftsverlauf und ein EBIT, welches bedingt durch die weiterhin gute Auftragssituation bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH, das Niveau des sehr positiven Jahres 2021 im Bereich des positiven Vorjahres liegen wird.

V. Chancen- und Risikobericht

Die nachfolgend beschriebenen Chancen und Risiken wirken sich auf die Alexanderwerk AG infolge des mit der Alexanderwerk GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages unmittelbar und aufgrund der Beteiligungserträge der übrigen Tochterunternehmen mittelbar aus.

Die Alexanderwerk-Gruppe hat außerdem ein integriertes Risikomanagementsystem implementiert, um durch frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken den Fortbestand und die zukünftige Zielerreichung des Konzerns sicherzustellen. Übergreifende Standards, Methoden und Tools stehen zur Verfügung und gewährleisten eine zeitnahe Berichterstattung an den Vorstand.

Als Teil des umfassenden Risikomanagementsystems verfügt die Alexanderwerk-Gruppe über ein internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen sowie wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung.

Risiken und Risikomanagement

Der Vorstand hat gemäß der gesetzlichen Verpflichtung in § 91 Abs. 2 und 3 AktG geeignete Maßnahmen getroffen, insbesondere ein für die Größe unserer Gesellschaft angemessenes Überwachungssystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaften gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wie in der Vergangenheit lag der Fokus dieses Systems im Wesentlichen auf den Risiken 'Fortführung der Unternehmenstätigkeit' sowie 'Erhaltung und Aufbau von liquiden Eigenmitteln und Reserven'. Andere Risiken waren für die Alexanderwerk AG und die Alexanderwerk-Gruppe demgegenüber von einer deutlich verminderten Relevanz und hatten keine oder kaum praktische Bedeutung.

Wichtigster Baustein des Frühwarnsystems ist das im Konzern angewandte Risikomanagement-Handbuch, welches einer ständigen Überwachung und kontinuierlichen Weiterentwicklung unterliegt. Im Zuge der darüber hinaus bei Bedarf stattfindenden Geschäftsleitungs- und Führungskreistreffen werden insbesondere die Risikobereiche Liquidität, Qualität und Liefertreue, Kundenakzeptanz und Auftragseingang, Personalentwicklung, Outsourcing sowie Vereinbarungen mit nahestehenden Personen erörtert und erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Die Ergebnisse werden protokolliert und deren Umsetzung überprüft. Im Risikomanagementhandbuch wurden Maßnahmen erarbeitet, welche die Auftrittswahrscheinlichkeit sowie die Auswirkung der genannten Risiken minimieren, so dass selbst bei Agglomeration der Einzelrisiken die Auswirkungen überschaubar gehalten werden.

Unsere Risikopolitik besteht unverändert darin, vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, wenn damit ein Mehrwert geschaffen werden kann. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert und vom Management gemäß der Organisations- und Verantwortungsstruktur umgesetzt. So werden Risiken regelmäßig durch die jeweiligen Geschäftsführungen erfasst und bewertet und in das Risikocontrolling des Vorstands eingebunden. Damit wurde ein Überwachungssystem eingerichtet, welches die Erkennung, die Analyse und die Kommunikation dieser Risiken und ihre Veränderungen sicherstellt.

Dabei erfolgt die Darstellung der Risikosituation nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Netto-Darstellung) und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Gruppe und der Beurteilung einer möglichen Risikoaggregation.

Verschiedene Risiken könnten die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und das Ergebnis stark beeinflussen. Neben den im Folgenden genannten Risikofaktoren sehen wir uns noch weiteren Risiken ausgesetzt, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar für vernachlässigbar halten, die aber unser Geschäft ebenfalls beeinflussen könnten.

In Beurteilung der Tragweite der Risiken für die Alexanderwerk-Gruppe wird keines der im Folgenden genannten Risiken vom Vorstand als bestandsgefährdend eingestuft. Sollten jedoch mehrere dieser Risiken gemeinsam auftreten, was nach heutigem Kenntnisstand als recht unwahrscheinlich einzustufen ist, so könnte selbst bei Addition im ungünstigsten Fall eine bestandsgefährdende Situation für die Gruppe ausgeschlossen werden, da Alexanderwerk über die aktuelle Liquiditätslage und die bestehenden Kreditlinien sehr gut für die Bewältigung eintretender Risiken aufgestellt ist.

Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken und -chancen

Mögliche Risiken für die künftige Entwicklung der Alexanderwerk-Gruppe resultieren im Wesentlichen aus konjunkturellen und politischen Einflüssen in den für die Alexanderwerk-Gruppe relevanten Märkten, insbesondere in Europa, Asien und den USA sowie aus den wirtschaftlichen Folgen der aktuell globalen Corona-Pandemie.

Die Auswirkungen der Ukraine-Krise, der Disruption der Supply-Chain sowie weiteren Geopolitischen Entwicklungen können derzeit noch nicht umfassend abgeschätzt werden. Die Ukraine-Krise hat aktuell einen direkten Effekt auf die Handelsbeziehungen mit der Ukraine und Russland. Hierdurch ist zu erwarten, dass kurz- bis mittelfristig Projekte aus diesen Ländern nicht zu erwarten sind. Eine Ausweitung des Konfliktes ist derzeit nicht unwahrscheinlich, so dass genau die Positionen von China und Indien beobachtet werden müssen. Auch wenn noch keine Sanktionen seitens der EU oder der USA in Richtung dieser Länder ausgesprochen oder vorgesehen worden sind, so ist ein Abkühlen der weltweiten Handelsbeziehungen nicht unwahrscheinlich.

Die Supply-Chain war bereits vor der Ukraine-Krise stark beeinträchtigt. Der Bezug von elektronischen Komponenten konnte aber durch angepasste Einkaufskonditionen, erhöhte Lagerhaltung sowie flexiblere Beschaffungsmechanismen abgefangen und eine Lieferbereitschaft der Alexanderwerk-Gruppe gesichert werden. Die Lieferzeiten mussten aber vor dem Hintergrund dieser Beeinträchtigungen bereits erhöht werden. Indirekt werden zukünftig weitere Produkte betroffen sein, da Russland und die Ukraine z.B. auch wichtige Rohstofflieferanten in anderen Bereichen, wie z.B. der Stahl- oder der Kautschukindustrie, sind.

Ende Dezember 2019 trat in China, und hier speziell in der Provinz Hubei in der Millionenstadt Wuhan, zum ersten Mal der Virus SARS-CoV-2, der bei Menschen die Viruserkrankung Covid-19 verursacht, auf. Im Jahr 2020 breitete diese sich mit rasanter Geschwindigkeit auf dem gesamten Erdball aus und brachte seit Herbst 2020 sogar mehrere unterschiedliche Mutationen hervor, welche teilweise einen noch höheren Ansteckungsgrad aufwiesen als der Urtyp dieses Virusstamms. Durch die Entwicklung von geeigneten Impfstoffen, welche ab Ende 2020 weltweit zur Eindämmung der Pandemie eingesetzt wurden, gelang es, dass trotz weiter steigender Infektionszahlen mildere Verläufe von SARS-CoV-2 beobachtet werden konnten und während des Jahres 2021 dann sukzessive Schutzmaßnahmen, wie z. B. Lockdowns entfallen konnten. Dennoch besteht nach wie vor ein erhöhtes Risiko im Falle einer Verschärfung der Pandemie im Hinblick auf die Ansteckbarkeit durch gewisse Mutationen von Covid-19 und damit verbundene neue Beschränkungen durch Schutzmaßnahmen. Deshalb gehen wir hier auch für die Alexanderwerk-Gruppe von einem möglicherweise sich noch ausprägendem Risikopotenzial in Form von möglichen Verzögerungen bei Auslieferungen und Inbetriebnahmen von Maschinen trotz der aktuell noch sehr guten Auftragssituation aus.

Ein weiteres Risiko in Zusammenhang mit der Corona-Krise stellt die Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Alexanderwerk dar. Da die Inkubationszeit im Falle einer Infektion mit dem Erreger mehrere Tage betragen kann und Infizierte sowie deren Kontaktpersonen national wie international mit mehrtägiger häuslicher Quarantäne belegt werden, kann dies im ungünstigsten Fall bedeuten, dass Teile oder sogar der ganze Geschäftsbetrieb der Gruppe auf diese Weise durch staatliche Zwangsmaßnahmen stillgelegt werden können. Um dieses Risiko zu minimieren steuert die Alexanderwerk-Gruppe neben notwendigen Hygienemaßnahmen mit der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, wie z. B. dem mobilen Arbeiten für Mitarbeiter auf Schlüsselpositionen und der Einführung von zeitlich getrennt agierenden Gruppen in den Schlüsselabteilungen, gegen.

Unabhängig von der Coronakrise kann seit Frühjahr 2021 ein Abkühlen in den politischen Beziehungen zu der V. R. China wahrgenommen werden. Die Verabschiedung eines Anti-Sanktionsgesetzes durch den Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses China am 10.06.2021 kann auch zum Nachteil deutscher Unternehmen werden, die in diesen wichtigen Markt exportieren. Auch wenn sich die aktuellen Handelsbeziehungen derzeit davon noch unbeeindruckt zeigen, sind bereits Einschränkungen in speziellen Bereichen (z.B. zivile Nukleartechnik) zu spüren.

Darüber hinaus zeigen auch Projekte im Bereich Süd- und Zentralamerika weiteres Potenzial, welchem wir im Jahr 2019 mit der Gründung einer eigenen Dependance in Kolumbien begegnet sind. Aus diesen Märkten versprechen wir uns in den kommenden Jahren ein organisches Wachstum.

Besondere Kompetenzen hat die Gesellschaft im Chemie- und Pharmabereich, deren wirtschaftliche Entwicklungen damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Beide Branchen werden prognostisch international weiterhin wachsen.

Andere Chancen sehen wir im Auf- und Ausbau unserer lokalen, internationalen Präsenzen. Die verbesserte Kundennähe sowie direkte Ansprache- und Zugriffsmöglichkeiten sollten die Marktposition dort positiv beeinflussen und nachhaltig stärken.

Auftrags- und Beschaffungsrisiken sowie -chancen

Der wesentliche Teil des Geschäftes der Alexanderwerk-Gruppe ist durch das Projektgeschäft mit Neumaschinen im Pharma- und Chemiebereich geprägt. Dadurch besteht die Notwendigkeit, permanent neue Projekte zu akquirieren. Wir wirken daraus entstehenden Risiken entgegen, indem wir langjährige und dauerhafte Kundenbeziehungen aufbauen und pflegen. Dadurch ist es uns gelungen, unseren Umsatz mit namhaften Bestandskunden zu erwirtschaften und darüber hinaus unseren internationalen Kundenkreis zu erweitern. Die kontinuierliche Neukundenakquise sichert weiterhin ein nachhaltiges Wachstum.

Wir sehen in der weltweit gestiegenen Nachfrage nach wichtigen Beschaffungskomponenten, welche seit Sommer 2021 zu Lieferengpässen in unterschiedlichsten Bereichen führt, ein steigendes Risiko für die rechtzeitige Auslieferung unserer Maschinen und Ersatzteile, was sich im ungünstigsten Fall auf den Erfolg der Gesellschaft auswirken kann. Diesem Risiko versuchen wir mit einer Vergrößerung der Planungshorizonte sowie einem Aufbau an Lagerbeständen zu begegnen. Zusätzlich sind unsere internationalen Standorte in China und den USA in die Beschaffung von Komponenten eingebunden.

Zu Beginn des Jahres 2022 führt zudem ein u. A. auch durch die Ukraine-Krise ausgelöster rasanter Anstieg der Preise im Energiesektor, welcher sich auch auf andere Rohstoffmärkte auswirkt zu einem hohen Risiko bezüglich der Kostenentwicklung für die Fertigung unserer Maschinen und Ersatzteile.

Preisänderungsrisiken wirken wir dadurch entgegen, dass wir einkaufsseitig mit Rahmenverträgen und stetiger Konditionenkontrolle (Ausschreibungen und Einholung von Vergleichsangeboten der jeweiligen Wettbewerber) arbeiten. Möglichen Beschaffungsrisiken wird darüber hinaus durch eine kontinuierliche Bewertung der bestehenden Lieferanten sowie einer Qualifizierung neuer Lieferanten begegnet. Auch die höhere Bevorratung von einzelnen Rohmaterialien im Rahmen der Teilefertigung trägt dazu bei, dynamische Preisentwicklungen an Beschaffungsmärkten (wie z. B. Stahl) abzufedern.

Technik- und Anlagenrisiken sowie -chancen

Technische Risiken können sich aus der Komplexität einzelner Kundenprojekte ergeben. Zur Minimierung dieser Risiken strebt die Alexanderwerk-Gruppe stets eine enge Abstimmung mit dem Kunden oder anderen Projektpartnern an. Den Projekten vorgelagerte Versuche in unseren Laboren in Deutschland und den USA sowie bei unseren Partnern in Asien bilden zudem die Grundlage für verfahrenstechnische Aussagen und Kapazitätsgarantien gegenüber unseren Kunden.

Zusätzlich wirken wir möglichen Verfahrens- und Prozessrisiken durch den Einsatz eines Vier-Augen-Systems in der Verfahrenstechnik und auch im Konstruktionsbereich entgegen. Die Einbindung externer Fachinstitute sorgt zudem für die Einbringung von wichtigem Know-How und dient gleichzeitig der Minimierung von Risiken. Nationale und internationale Forschungskooperationen und -partnerschaften stärken und sichern zudem das Know-How der Alexanderwerk-Gruppe. Der Einsatz von Qualitätsaudits bei unseren Zulieferern verringert Beschaffungsrisiken und reduziert Kosten durch aufwendige Projektanpassungen oder Nachlieferungen. Weiterhin verfolgen wir eine Mehrlieferantenstrategie, um Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren und auch Kostenpotenziale für die Gruppe zu heben.

Technologische Chancen sehen wir vor allem im Ausbau unserer nationalen und internationalen Forschungskooperationen mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Internationale Seminare bieten dabei eine sehr gute Möglichkeit, die Technik der Alexanderwerk-Gruppe gezielt unseren Kunden nahezubringen. Diese Ansätze helfen der gesamten Gruppe zukunftsorientiert die Produkte weiterzuentwickeln, um so nachhaltig den Anforderungen der verschiedenen Märkte gerecht zu werden. Unterstützt wird dies auch durch den direkten und engen Kontakt zu Kunden und den weiteren internationalen Ausbau unserer Standorte sowie internationaler Netzwerke.

Personalrisiken und -chancen

Ein weiterer Schlüssel für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung der Alexanderwerk-Gruppe sind die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter ist weiterhin ein Kernanliegen der Unternehmensleitung.

Da in allen Geschäftsbereichen das Know-How der Mitarbeiter ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, ergeben sich daraus potenzielle Risiken, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Im Vergleich zu anderen Unternehmen ist die Fluktuationsrate bei der Alexanderwerk-Gruppe eher niedrig, was auf eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit schließen lässt. Wir begegnen dem allgemeinen Risiko der Fluktuation, indem wir unseren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter zahlen und ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Die Personalkostenquote liegt in der Alexanderwerk-Gruppe in Bezug auf die Gesamtleistung bei etwa 30,0 % (Vorjahr: 31,7 %) und damit, auch im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche, innerhalb der üblichen Spannbreite. Zudem bilden wir Mitarbeiter aus und übernehmen diese im Regelfall nach einem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen Aspekte wie die Schaffung von nachhaltiger Arbeitsplatzsicherheit durch das Erwirtschaften operativer Gewinne, geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Schaffung von Entwicklungsperspektiven im Unternehmen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns betreffen vornehmlich Liquiditätsrisiken, daneben gegebenenfalls in wesentlich geringerem Umfang Ausfall- und Zinsrisiken.

Auch im Geschäftsjahr 2021 lag der zentrale Schwerpunkt der Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auf der Sicherung und dem Aufbau von Liquiditätsreserven.

Den Risiken im finanziellen Bereich der Gruppe konnten wir durch die bei der Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH auf unbestimmte Zeit bestehenden Kreditlinien entgegenwirken. Darüber hinaus gelang aus dem positiven Geschäftsverlauf heraus der Aufbau einer Liquiditätsreserve, welche das finanzielle Risiko der Gruppe weiter reduziert.

Besonderes Augenmerk im Rahmen des Risikomanagements wird daher auf die Liquiditätssteuerung gelegt. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgt mittels einer rollierenden wöchentlichen Finanzplanung und -analyse. Darüber hinaus wird quartalsweise im Rahmen des Reporting an Kreditinstitute eine mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung erstellt und herausgegeben, welche die künftige Entwicklung der finanziellen Mittel über einen Zeitraum von mehreren Monaten beurteilt.

Die Kreditlinien betrugen zum Bilanzstichtag bei den Hausbanken in Deutschland insgesamt T€ 3.000 bei einer unbefristeten Laufzeit und in den USA T$ 750 mit regelmäßiger Prolongation.

Aufgrund des Projektgeschäfts sind insbesondere die Tochtergesellschaften Alexanderwerk GmbH und Alexanderwerk Inc. darauf angewiesen, Aufträge vorfinanzieren zu können. Die notwendige Liquidität für den Konzern wird durch die operativ tätigen Tochtergesellschaften gestellt. Durch die Fortführung der bestehenden Kreditlinien und den Aufbau eines zusätzlichen Liquiditätspuffers haben sich die Liquiditätsrisiken in der Alexanderwerk-Gruppe nachhaltig verringert. Um dauerhaft erfolgreich am Markt agieren zu können, ist jedoch weiterhin der planmäßige Zufluss an liquiden Mitteln aus der operativen Tätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit notwendig.

Die Alexanderwerk AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften fakturieren nahezu ausschließlich in Euro, so dass mögliche Währungsrisiken allenfalls bei der US-Tochtergesellschaft Alexanderwerk Inc., der chinesischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk (Shanghai) Trading Co., Ltd., der indischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk India Private Ltd. und der kolumbianischen Tochtergesellschaft Alexanderwerk Colombia S.A.S. verbleiben. Devisentermingeschäfte zur Sicherung des Wechselkurses zwischen dem Euro und dem US-Dollar sowie der indischen Rupie beziehungsweise dem chinesischen Yuan Renminbi und dem kolumbianischen Peso werden von uns zurzeit nicht vorgenommen.

Auch im Einkauf der Gruppe ist das Währungsrisiko als sehr gering einzustufen, da für Alexanderwerk größtenteils jeweils inländische oder Märkte mit identischer Währung als Beschaffungsmärkte dienen.

Aufgrund der aktuell durch die weltweit angespannte wirtschaftliche Situation auf den Beschaffungsmärkten, welche nicht zuletzt durch die Ukraine-Krise noch verstärkt wurde, rechnen wir im laufenden Geschäftsjahr 2022 damit, dass unsere Liquiditätsreserven zu einem gewissen Anteil zur Stabilität des Unternehmens benötigt werden.

Ausfallrisiken

Zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen oder Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen werden die Entwicklung des Forderungsbestandes und die Forderungsstruktur permanent durch die Gesellschaften kontrolliert. Hierdurch lassen sich bereits sehr früh mögliche Risiken erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Das Forderungsmanagement als integrierter Bestandteil des Risikomanagements wurde weiter ausgebaut.

Die überwiegende Zahl unserer Kunden sind langjährig überaus erfolgreiche, international tätige Unternehmen, die auch in konjunkturellen Krisenzeiten finanziell sehr stabil sind. Dadurch verringert sich grundsätzlich das Ausfallrisiko von Forderungen. Zur Beurteilung des Ausfallrisikos werden für Neukunden Informationen über deren Bonität eingeholt, bei Bestandskunden in regelmäßigen Abständen. Hier arbeitet die Alexanderwerk-Gruppe mit namhaften Partnern aus der Finanzbranche zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse werden beim Eingehen von Leistungsbeziehungen berücksichtigt. Mit Neukunden im Ausland wird anteilige Vorauskasse vereinbart. Das maximale Ausfallrisiko besteht in Höhe der bilanzierten Forderungen. Die Corona-Pandemie führte bislang für die Alexanderwerk-Gruppe zu keinem zusätzlichen Ausfallrisiko.

Zinsrisiken

Zinsrisiken resultieren aus Änderungen des Marktzinsniveaus, die sich auf die Höhe der Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten und auf die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen auswirken.

Es bestehen Zinsänderungsrisiken durch die Ausnutzung der Kontokorrentkreditlinien bei den einzelnen Gesellschaften.

Den Zinsrisiken wird soweit möglich durch stetige Beobachtung des Marktes, Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken sowie durch manuelles Pooling von Kontokorrentkonten entgegengewirkt.

Risiken in Zusammenhang mit dem Datenschutz und Datensicherheit

Risiken im Bereich Datenschutz liegen zum einen im Verlust oder im öffentlich werden von vertraulichen internen Informationen und zum anderen in der Verhängung von Bußgeldern und der Geltendmachung von Klagen wegen des öffentlich werden von personenbezogenen oder anderweitig sensiblen Daten Dritter. Auch besteht ein Risiko in der Gefährdung der Datensicherheit durch den unberechtigten Zugriff Dritter auf sensible Daten des Unternehmens (sogenannter cyber-crime), welchem wir mit modernen Sicherungssystemen im IT-Bereich sowie der Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf unbekannte E-Mails begegnen. Im Bereich Datenschutz arbeitet die Alexanderwerk AG mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. In Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung hat die Alexanderwerk AG ihre Beteiligungsgesellschaften frühzeitig sensibilisiert und entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung und -schutz umgesetzt.

Umwelt und Nachhaltigkeit

Für die Alexanderwerk-Gruppe ist der Schutz der Umwelt eine der bedeutendsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit und damit ein wichtiges Unternehmensziel. Für unsere Kunden leisten wir deshalb seit Jahren durch die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Maschinen einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Der Ausfall von Produktionsanlagen oder Störungen in Produktionsabläufen können einen negativen Einfluss auf die Geschäfts- und Ertragsentwicklung nehmen und darüber hinaus auch Personen- und Umweltschäden zur Folge haben. Eine hohe Mitarbeiterqualifikation, vorbeugende Instandhaltung unserer Produktionsmaschinen mit laufenden Kontrollen gewährleisten eine Minimierung dieser Risiken. Die Einhaltung von Produktionsrichtlinien stellen wir z.B. durch interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen sicher, auf die Einholung von für den Produktionsbereich notwendigen Genehmigungen und Lizenzen wird geachtet.

Für mögliche Schäden und damit einhergehende Betriebsunterbrechungen bzw. Produktionsausfälle sind im wirtschaftlich sinnvollen Rahmen Versicherungen abgeschlossen, die gewährleisten, dass sich finanzielle Folgen in Grenzen halten bzw. ganz ausgeschlossen werden. Der bestehende Versicherungsschutz wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Gesamtaussage

Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir insbesondere in dem zukünftigen Investitionsverhalten unserer Kunden und der weiteren Entwicklung der Auslandsmärkte, insbesondere in Krisenländern.

Die Grundsteine für die Bewältigung der künftig anstehenden Risiken sind gelegt beziehungsweise Mechanismen zu deren Früherkennung eingerichtet.

Ein besonderes Risiko geht aktuell von der sich Anfang 2022 sukzessive verschärfenden Ukraine-Krise aus, welche zum einen den Zugang zu den Märkten in der Krisenregion nicht zuletzt wegen ausgesprochener Embargos beziehungsweise kriegerischer Handlungen unmöglich macht als auch zu einer sich noch weiter ausdehnenden globalen Beschaffungskrise durch steigende Kosten für Energie und andere Rohstoffe führt.

Nicht abzuschätzen und deshalb kritisch sind auch die Auswirkungen, die durch die inzwischen mehrjährige Corona-Pandemie (Covid-19) verursacht werden. Auch wenn frühzeitig Maßnahmen zur Mitarbeitersicherung und Kostenreduzierung eingeleitet wurden und nicht zuletzt zum Beispiel die Einführung von mobiler Telearbeit und Remote-Inbetriebnahmen unserer Mitarbeiter beim Kunden dazu beitragen den Geschäftsbetrieb so normal wie möglich zu gestalten, bleibt abzuwarten, wie sich gerade auch internationale Märkte im Verlauf des Jahres 2022 in Bezug auf weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen positionieren werden, da Reisebeschränkungen und Shutdowns bei nationalen und internationalen Kunden auch einen Einfluss auf das operative Geschäft der Gruppe haben.

Insgesamt sehen wir aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse unter dem Grundsatz der Risikotragfähigkeit auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise keine bestandsgefährdenden Risiken für die Alexanderwerk-Gruppe und die Alexanderwerk AG.

VI. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 betrug das Grundkapital der Alexanderwerk AG unverändert zum Vorjahr € 4.680.000,00. Es ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt € 2,60.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Nach Kenntnis der Alexanderwerk AG bestanden zum Bilanzstichtag folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Hammelburg, Deutschland; indirekter Anteil der Stimmrechte 25,53 %. 25,48 % der Anteile werden über das von ihm kontrollierte Unternehmen HWT invest Aktiengesellschaft, Bad Brückenau, Deutschland, gehalten.

RECAY GmbH, Remscheid, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 20,04 %.

Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland; direkter Anteil der Stimmrechte 10,05 %.

Diese Angaben beziehen sich auf Pflichtmitteilungen der Aktionäre gemäß § 33 WpHG. Nach den Mitteilungen können sich Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Gesellschaft nur Inhaberaktien ausgegeben hat, werden ihr nur Veränderungen des Aktienbesitzes bekannt, soweit diese meldepflichtig sind und dieser Meldepflicht auch nachgekommen wird.

Es existieren keine Inhaber von Stückaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Ferner gibt es weder eine gesonderte Stimmrechtskontrolle noch Kontrollrechte der am Kapital beteiligten Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar ausgeübt werden.

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes wird auf die §§ 84, 85 AktG verwiesen. Nach § 7 der Satzung der Alexander AG bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.

Bei Satzungsänderungen sind die §§ 179 ff. AktG zu beachten. Über Satzungsänderungen hat die Hauptversammlung zu entscheiden (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 und § 179 Abs. 1 AktG). Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 28 der Satzung der Alexanderwerk AG).

Die Alexanderwerk AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. Kontrollerwerbs enthalten, der infolge eines Übernahmeangebots entstehen kann.

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots hat die Gesellschaft nicht getroffen.

Nach Ende des Geschäftsjahres sind hinsichtlich der vorgenannten Angaben folgende Änderungen im Anteilsbesitz gemäß § 33 WpHG von Aktionären gemeldet worden:

Herr Andreas Appelhagen, Porta Westfalica, Deutschland hat uns am 2. März 2022 darüber informiert, dass sein direkter Stimmanteil die Schwelle von 10 % unterschritten hat und an diesem Tage 9,9994 % beträgt.

VII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

Die Unternehmensführung der Alexanderwerk AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Nach Maßgabe des 2015 in Kraft getretenen "Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" haben börsennotierte und/​oder mitbestimmte Unternehmen Zielquoten für Frauen in Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene festzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat haben seither entsprechende Zielgrößen definiert und in der Erklärung zur jährlichen Unternehmensführung über den Stand der Zielerreichung sowie bei Bedarf über Anpassungen der Zielsetzung berichtet.

Ende 2019 haben Aufsichtsrat und Vorstand hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Zielsetzungen beschlossen:

Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil bis zum 30. Juni 2022 im Aufsichtsrat bei 0 % beibehalten wird.

Der Vorstand besteht derzeit aus einem männlichen Mitglied. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandsposition derzeit bestmöglich besetzt ist und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass der bestehende Status Quo für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Alexanderwerk AG bis zum 30. Juni 2022 bei 0 % beibehalten wird.

Zurzeit gibt es in der Alexanderwerk-Gruppe zwei Führungsebenen. Die oberste Konzernführung besteht aus einer strategischen Führungsebene ("enger Führungskreis"), welche - neben dem Vorstand - alle notwendigen Kompetenzen aus Finanzen und Controlling, der Verwaltung, dem weltweiten Vertrieb und der Technik in sich vereint. Dabei wird gemeinsam die Strategie der internationalen Konzerngruppe festgelegt, im Rahmen des Risikomanagements Risiken identifiziert sowie die Aufsicht über den operativen Betrieb ausgeübt.

Auf der zweiten Führungsebene ("erweiterter Führungskreis") werden die vorgegebenen Entscheidungen der ersten Führungsebene umgesetzt, d. h. für die jeweils zuständigen Bereiche getroffen und verwirklicht. Dieses erfolgt durch die jeweiligen Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften sowie die Abteilungs- und Teamleiter aller Fachbereiche.

Für beide Führungskreise können projekt-/​bedarfsbezogen zusätzliche Mitglieder eingeladen werden.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat sich der Vorstand im September 2019 für die deutschen Gesellschaften das Ziel gesetzt, bis zum 30. Juni 2021 in der obersten Führungsebene (Konzernführung) unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil bei 33 % und in der zweiten Führungsebene bei 14 % beizubehalten.

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 konnte die Zielsetzung in der obersten Führungsebene aufgrund der Erweiterung um eine männliche Führungskraft nicht gehalten werden und beträgt somit 25 %. In der zweiten Führungsebene konnte mit einem Stand von 14 % am genannten Stichtag das Ziel aufrechterhalten werden.

Darüber hinaus sind im Alexanderwerk-Konzern einige Sonderpositionen unterhalb der Führungsebene sowie auch Führungspositionen bei ausländischen Tochtergesellschaften mit Frauen besetzt.

Neben den Bemühungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu fördern, ist es das Ziel der Alexanderwerk-Gruppe bei der Besetzung und Entwicklung von Führungsfunktionen die Diversität eines international operierenden Konzerns aus dem Maschinenbau widerzuspiegeln.

Als Frist für die nächste Überprüfung der Zielerreichung wird der 30. Juni 2022 festgelegt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften findet bei der Alexanderwerk AG das duale Führungssystem Anwendung. Dieses ist durch eine strenge personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Alexanderwerk AG verfügt im Rahmen ihres internen Kontrollsystems und des Risikomanagements über geübte Methoden zur Unternehmensführung und Überwachung in verschiedenen Bereichen. Spezielle Ethikcodes und vergleichbare interne Richtlinien gibt es bei der Alexanderwerk AG hingegen nicht.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. der Vorstand trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Er entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Alexanderwerk-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Alexanderwerk AG von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammen.

Ein Prüfungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat nicht gebildet. Seine Aufgaben, welche unter anderem in der Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers liegen, wurden vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend seine Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl im Hinblick auf das Gremium als auch in Bezug auf einzelne Mitglieder. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass

(a) die Organisation und die Arbeitsabläufe effizient strukturiert sind, das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sichergestellt sowie

(b) die Zusammensetzung des Aufsichtsrates so gestaltet ist, dass die Erfahrungen, das Know-how und die Sachkunde der Mitglieder den geforderten Effizienzkriterien entsprechen und das höchstmögliche Maß an Leistungsfähigkeit sowohl des Aufsichtsrates als auch aller einzelnen Mitglieder gewährleistet ist.

Der Aufsichtsrat ist angehalten, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte unverzüglich zur Beratung im Plenum anzuzeigen. In solchen Fällen behandelt der Aufsichtsrat entsprechende Interessenkonflikte und prüft, welche Auswirkungen diese haben. Gegebenenfalls wird das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beratung nicht teilnehmen und darüber hinaus werden sich ergebende Pflichten, das Stimmrecht nicht auszuüben, beachtet. Unabhängig davon ist dies ein regelmäßiger Diskussionspunkt in jeder Aufsichtsratssitzung.

Die Entsprechenserklärungen des DCGK gemäß § 161 AktG und der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG werden auf der Homepage der Alexanderwerk AG (www.alexanderwerk.com), Bereich Investor Relations, dort Unterpunkt Corporate Governance, öffentlich zugänglich gemacht.

VIII. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB)

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Alexanderwerk AG beinhaltet Instrumente und Maßnahmen, die koordiniert zum Einsatz gebracht werden, um rechnungslegungsbezogene Risiken zu verhindern bzw. diese rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen. Vorstand und Abteilungsleiter Rechnungswesen legen gemeinsam Richtlinien zur Risikoprävention bzw. zu deren Aufdeckung/​Kontrolle fest.

Die alleinige Verantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Einzel- und des Konzernjahresabschlusses der Alexanderwerk AG liegt in dem Verantwortungsbereich des Alleinvorstands.

Der Rechnungslegungsprozess der Alexanderwerk AG ist entsprechend der Größe des Unternehmens ausgestaltet. Wesentliche, für die Rechnungslegung der Alexanderwerk AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung mit den einzelnen Fachbereichen erörtert und durch das Rechnungswesen kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Die Abschlussinhalte des Unternehmens werden regelmäßig analysiert und unter Einbeziehung weiterer Fachbereiche auf Richtigkeit überprüft. Mindestens monatliche Überwachungen erfolgen durch Bereichsleiter und Vorstand mittels Durchsicht der Monatsdaten, der Summen- und Saldenlisten, der Kontenbewegungen und der betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie mittels Durchführung von stichprobenartiger Durchsicht des Belegwesens.

Die Abschlusserstellung erfolgt grundsätzlich in IT-basierten Rechnungslegungssystemen. Neben Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Abschusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein Abschlusskalender erstellt. Mit Hilfe dieses Abschlusskalenders werden sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe als auch die Einhaltung vorgegebener Termine zur Abschlusserstellung überwacht. Darüber hinaus ermöglicht er den Nutzern, im Erstellungsprozess rechtzeitig Warnungen bei terminlichen oder fachlichen Problemen bekanntzugeben. Somit wird eine Statusverfolgung ermöglicht, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind angemessene Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen festgelegt.

Die gesellschaftsübergreifende Konzernsteuerung wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Das Rechnungswesen der deutschen Gesellschaften erfolgt zentral durch die Alexanderwerk GmbH, das Controlling ebenfalls. Dadurch ist zum einen eine durchgängige Einhaltung der Rechnungslegungsstandards gewährleistet. Zum anderen liegen die für die Konzernrechnungslegung relevanten Informationen an zentraler Stelle vor.

Die Rechnungslegung der amerikanischen Tochtergesellschaften erfolgt in einer detaillierten monatlichen Berichterstattung, die an diejenige der deutschen Gesellschaften angepasst ist. Darüber hinaus erfolgt halbjährlich ein Review durch einen amerikanischen Prüfer.

Die Rechnungslegung der indischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher ebenfalls monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.

Auch die Rechnungslegung der chinesischen Vertriebsgesellschaft erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.

Die Rechnungslegung unserer kolumbianischen Niederlassung erfolgt über einen vor Ort sitzenden Dienstleister, welcher monatlich an das Konzernrechnungswesen berichtet.

Die Konzernabschlusserstellung einschließlich der Überleitung von den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) bzw. von den amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) sowie den indischen, chinesischen und kolumbianischen Bilanzierungsvorschriften auf IFRS, die Währungsumrechnung, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Herleitung der einzelnen Konzernrechnungslegungsinstrumente erfolgt unter Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters.

Der Erstellungsprozess des Jahres- und Konzernabschlusses wird von den Wirtschaftsprüfern auf die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften hin überprüft und kontrolliert. Der Jahres- und Konzernabschluss der Alexanderwerk AG unterliegt der Pflichtprüfung.

Die abschließende Beurteilung über die vorgenommenen Prüfungen erfolgt in Form eines Bestätigungsvermerkes zu Jahres- bzw. Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht.

IX. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (zumeist im Verbundbereich) und Guthaben bei Kreditinstituten. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente verwendet.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung von Skontofristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über Verbindlichkeiten im Verbundbereich.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird eine umfassende Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und den Konzern erstellt, die einen detaillierten Überblick über die Zahlungsmittelaus- und -eingänge vermittelt.

 

Remscheid, den 28. April 2022

Alexanderwerk Aktiengesellschaft

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Remscheid, den 28. April 2022

Alexanderwerk AG

Dr.-Ing. Alexander Schmidt, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Remscheid, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der Alexanderwerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

UMSATZREALISIERUNG

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft werden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 33,1 Mio. ausgewiesen.

Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem Erzeugnisse oder Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind und der Übergang des Verfügungsrechts und der Verfügungsgewalt auf den Kunden stattgefunden hat. Umsätze werden fast ausschließlich aus dem Verkauf von Maschinen (TEUR 23.972, entspricht 72,4 % der Umsatzerlöse) und zugehörigen Reparatur- und Servicedienstleistungen (TEUR 8.937, entspricht 27,0 % der Umsatzerlöse) erzielt.

Bei dem Verkauf von Maschinen wird der Realisationszeitpunkt entsprechend den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen ermittelt. In Einzelfällen werden mit Kunden individuelle zusätzliche Vereinbarungen getroffen, nach denen das Eigentum auf den Kunden bereits übergeht, die Konzerngesellschaft allerdings die Aufbewahrung der Maschinen noch bis zur späteren Lieferung übernimmt (sog. bill and hold-Geschäfte). In diesen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung bei Vorliegen schriftlicher Abnahmeprotokolle mit erfolgter Abnahme. Zum Stichtag wurden neun Maschinen aufbewahrt, für die bereits ein Umsatz in Höhe von TEUR 6.964 realisiert wurde.

Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen wird anhand der Kriterien des IFRS 15.35 geprüft, ob eine zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung vorliegt. Dabei dient zur Einstufung als zeitraumbezogene Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 insbesondere der Anteil der erwarteten Konstruktionsaufwendungen an den erwarteten Gesamtaufwendungen für die Maschine als Kriterium für die Kundenspezifikation. Die Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet, die Festlegung der Höhe dieses Anteils durch die Alexanderwerk Aktiengesellschaft ist eine Ermessensentscheidung.

Aufgrund der absoluten Bedeutung der Umsatzerlöse, der Individualität der für die Bestimmung des Realisationszeitpunktes relevanten geschlossenen zusätzlichen bill and hold-Vereinbarungen bei aufbewahrten Maschinen und der mit Unsicherheiten behafteten Schätzung der Konstruktionsaufwendungen und der Gesamtaufwendungen sowie dem ermessensbehafteten Kriterium für das Vorliegen von kundenspezifischen Aufträgen nach IFRS 15 liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.

Die Angaben der Alexanderwerk Aktiengesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten 1.5 Kritische Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements bei der Bilanzierung und 2.1 Umsatz-/​Ertragsrealisierung des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unserer Prüfung der Erlösrealisation bei den Umsatzerlösen haben wir das interne Kontrollsystem zur Erfassung der Umsatzerlöse geprüft. Grundlage war unser Verständnis des Geschäftsmodells und der Abbildung der Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen. Dabei sind die Kontrollen in den Prozessen von uns aufgenommen und deren tatsächliche Anwendung durch von uns durchgeführte Durchlauftests beurteilt worden. Nach der Beurteilung der Angemessenheit der Kontrollen wurden deren tatsächliche Durchführung und deren Wirksamkeit anhand von Kontrolltests geprüft. Außerdem wurden neben der Einholung von Saldenbestätigungen in Stichproben aussagebezogene Prüfungshandlungen betreffend die periodengerechte Umsatzabgrenzung durchgeführt.

Bei individuellen Vereinbarungen zur Aufbewahrung von Maschinen bei Konzerngesellschaften haben wir uns durch Einsichtnahme in die individuell getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Nachweise für den Übergang des Verfügungsrechts und der Verfügungsgewalt vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzrealisation überzeugt.

Bei Verträgen über die Fertigung und den Verkauf von Maschinen haben wir die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich des Vorliegens einer zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtung nachvollzogen. Dabei haben wir die erwarteten Konstruktionsaufwendungen und Gesamtaufwendungen durch Gegenüberstellung vergleichbarer bereits fertiggestellter Aufträge auf Plausibilität untersucht.

WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der Alexanderwerk AG wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" zum 31. Dezember 2021 erstmalig ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.317 ausgewiesen, der 6,9 % der Konzernbilanzsumme ausmacht. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der vorläufigen Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb des Geschäftsbetriebs der RECAY GmbH (vormals: Alexanderwerk Produktions GmbH) und wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Alexanderwerk GmbH zugeordnet.

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwerten werden zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres sowie ergänzend bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit erfolgt dabei mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine außerplanmäßige Wertminderung vorgenommen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts ist komplex und erfordert zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwerts für den Konzernabschluss der Alexanderwerk Aktiengesellschaft und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten sowie der Tatsache, dass infolge des Erwerbs des Geschäftsbetriebs der RECAY GmbH im Geschäftsjahr 2021 erstmals ein Impairment Test für einen Geschäfts- oder Firmenwert durchzuführen war, liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.

Die Angaben der Alexanderwerk Aktiengesellschaft zum Geschäfts- oder Firmenwert sind in den Textziffern 1.7, 2.3 und 2.5 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Wir haben ein Verständnis der Planungssystematik und des Planungsprozesses sowie der wesentlichen von den gesetzlichen Vertretern in der Planung getroffenen Annahmen erlangt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Planung abgestimmt. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die bei der Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit den Wachstumsraten der Vergangenheit und aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Diskontierungszinssätze kritisch hinterfragt. Unsere Prüfung umfasste auch die von der Alexanderwerk Aktiengesellschaft vorgenommenen Sensitivitätsanalysen. Ferner haben wir beurteilt, ob im Konzernanhang die erforderlichen Angaben zum Werthaltigkeitstest gemacht wurden.

Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern bei der Durchführung des Werthaltigkeitstests getroffenen Annahmen und die verwendeten Bewertungsparameter nachvollziehbar sind und innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die in Abschnitt "VIII Erklärung zu Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen auf weisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Alexander-werk_​KA_​2021.zip" (SHA256-Hashwert: bf5c123dd037bc56565f724c6e03545f1cf634195 7ee16247118d5e574732203) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW EPS 410) (10.2021) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher- beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2021 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Alexanderwerk Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dieter Barhold.

 

Essen, 28. April 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer

gez. Barhold, Wirtschaftsprüfer

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK), transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Dem Charakter des Kodexes nach hat dieser jedoch keine umfassende Bindungswirkung dergestalt, dass Abweichungen grundsätzlich ausgeschlossen wären oder dass es dem Unternehmen untersagt wäre, auf Grund spezifischer Anforderungen im Geschäftsverlauf des Unternehmens von den Verhaltensempfehlungen abzuweichen. Im letzteren Fall kann es auch entgegen der nachfolgenden Entsprechenserklärung in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Solche Abweichungen werden wir nach Empfehlung F.4 DCGK auch in künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offenlegen und erläutern.

Dies vorausgeschickt, erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 (am 20.März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht und im Internet unter: https:/​/​dcgk.de/​/​files/​dcgk/​usercontent/​de/​download/​kodex/​191216 Deutscher Corporate GovernanceKodex.pdf abrufbar) mit Ausnahme nachstehender Abweichungen seit Abgabe der letzten Erklärung entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll:

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Nach Empfehlung und Anregung A.2 DCGK soll Beschäftigten und sollte Dritten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Der Vorstand der ALEXANDERWERK AG hat bisher auf die Einrichtung eines sog. Hinweisgeber-Systems verzichtet. Grund ist die überschaubare Größe des Unternehmens und die dadurch bedingte Nähe zwischen Beschäftigten und Vorstand bzw. Aufsichtsrat. Im Hinblick auf die Größe des Unternehmens können Mitarbeiter jederzeit direkt auf den Vorstand sowie auf den Aufsichtsrat (ohne Anwesenheit des Vorstands) zugehen. Die Einrichtung eines gesonderten Hinweisgeber-Systems wäre insofern unverhältnismäßig, weil die Kosten den Nutzen deutlich überstiegen.

Nach der sog. Hinweisgeber-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2019/​1937 v. 23.10.2019, ABl. EU 2019 L 305, S. 17-56) hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen in Bezug auf Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigte hat bis zum 17. Dezember 2023 zu erfolgen (Art. 26 Abs. 2 RL (EU) 2019/​1937). Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG wird die Entwicklung verfolgen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft laufend überprüfen und alle anwendbaren Vorschriften befolgen.

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Nach Empfehlung B.5 DCGK soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden; ebenso soll nach Empfehlung C.2 DCGK für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Der Aufsichtsrat verzichtet darauf, Altersgrenzen für den Vorstand und den Aufsichtsrat festzulegen, weil zum einen die Personen aufgrund ihrer Kenntnisse, Eignungen und Kompetenzen berufen werden und zum anderen vor dem Hintergrund der gegebenen Altersstrukturen derzeit keine Notwendigkeit für eine Begrenzung gesehen wird. Auch auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer seiner Mitglieder verzichtet der Aufsichtsrat, um ungehindert auf die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zurückgreifen zu können.

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Nach Empfehlung C.1 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten.

Gemäß Empfehlung C.14 DCGK soll für alle Aufsichtsratsmitglieder ein jährlich aktualisierter Lebenslauf auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Laut Empfehlung C.13 DCGK soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen.

Entgegen der Empfehlung C.1 DCGK hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele festgelegt und auch kein Kompetenzprofil erarbeitet. Angesichts der überschaubaren Größe des Unternehmens und der begrenzten Zahl an Aufsichtsratsmitgliedern erscheint das gerechtfertigt. Bei der Auswahl neuer Kandidaten wird die Gesellschaft gleichwohl auf eine angemessene Zusammensetzung des Aufsichtsrats achten, auch in Bezug auf die Kompetenzen und Vielfalt.

Ebenso sieht die Gesellschaft, abweichend von der Empfehlung C.14 DCGK, von der Veröffentlichung jährlich aktualisierter Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder ab. Der Gesellschaft erscheint es als ausreichend, dass sich die Kandidaten bei der Wahl in den Aufsichtsrat den Aktionären in der Hauptversammlung vorstellen und im Anhang des Jahresabschlusses jährlich über wesentliche Tätigkeiten und vergleichbare Mandate berichtet wird.

Hinsichtlich der in Empfehlung C.13 DCGK genannten Beziehungen regelt der Corporate Governance Kodex nach Auffassung der ALEXANDERWERK AG nicht konkret genug, welche Beziehungen der einzelnen Kandidaten in welcher Detailliertheit bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind. Die Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Angaben gemäß §§ 124 Abs. 3, S. 4 und 125 Abs. 1, S. 5 AktG genügen aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Aktionäre.

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Nach Empfehlung D.1 DCGK soll sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben.

Der Aufsichtsrat hat sich keine Geschäftsordnung gegeben. Angesichts der geringen Mitgliederzahl von nur drei Personen hält er eine Geschäftsordnung für entbehrlich. Nach Empfehlung D.2 DCGK soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Nach D.3 DCGK soll der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten, dessen Vorsitz nach Empfehlung D.4 Satz 2 DCGK nicht der Aufsichtsratsvorsitzende übernehmen soll. Nach Empfehlung D.5 DCGK soll der Aufsichtsrat ferner einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist.

Der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG hat in 2021 auf die Bildung eines Prüfungsausschusses verzichtet. Darüber hinaus sieht der Aufsichtsrat der ALEXANDERWERK AG von der Bildung anderer Ausschüsse ab (z. B. Nominierungsausschuss), weil er der Auffassung ist, dass bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen keinen Beitrag zu einer effizienteren Erledigung der Aufgaben leisten würde. Denn jeder Ausschuss müsste notwendigerweise aus allen Aufsichtsratsmitgliedern bestehen. Darin liegt aus Sicht der Gesellschaft auch keine Abweichung von den Empfehlungen des DCGK, da die Bildung von Ausschüssen abhängig von den spezifischen Gegebenheiten erfolgen soll und bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat auch gänzlich unterbleiben kann.

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Nach Empfehlung F.2 DCGK sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden.

Aufgrund ihrer Notierung im regulierten Markt der Börsen Düsseldorf und Berlin ist die ALEXANDERWERK AG gesetzlich zur Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts binnen 4 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres und der des Halbjahresfinanzberichts binnen 3 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums verpflichtet. Die Gesellschaft erachtet das als ausreichend für eine zeitnahe Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit. Eine frühere Veröffentlichung würde einen erhöhten Zeitdruck bedeuten, der sich nachteilig auf die Qualität der Berichte auswirken könnte.

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Nach Empfehlung G.2 DCGK soll der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied dessen konkrete Ziel-Gesamtvergütung festlegen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen soll.

Nach Empfehlung G.3 DCGK soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Nach Empfehlung G.7 DCGK soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen.

Die Gesellschaft verfügt lediglich über ein Vorstandsmitglied. Dessen Gesamtvergütung ist so bestimmt, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht. Auch übersteigt sie nicht die übliche Vergütung.

Angesichts der überschaubaren Größe der Gesellschaft und der geringen Zahl der Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat auf die Bildung einer Vergleichsgruppe mit anderen Unternehmen verzichtet. Der Aufsichtsrat hält insoweit stichpunktartige Vergleiche für ausreichend.

Der Aufsichtsrat prüft laufend, ob das Vergütungssystem angepasst werden muss, spätestens aber alle zwei Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet darüber im Plenum.

Das aktuelle Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 gebilligt.

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Nach Empfehlung G.10 Satz 1 DCGK sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied nach Empfehlung G.10 Satz 2 DCGK erst nach vier Jahren verfügen können.

Die variablen Vergütungsbestandteile werden, abweichend von dieser Empfehlung, in Geld gewährt. Sie orientieren sich an der jeweiligen Gewinnsituation der Gesellschaft und an der langfristigen Wertentwicklung.

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Nach Empfehlung G.11 DCGK soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen die variable Vergütung einzubehalten oder zurückzufordern.

Eine Möglichkeit der Rückforderung besteht nicht. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrats nicht erforderlich, weil die variable Vergütung an Kennzahlen anknüpft, deren nachträgliche ausgeschlossen ist, z.B. entstandene Gewinne oder gesteigerter Unternehmenswert.

Die vorgehend geschilderte Vorgehensweise wird auch für die Zukunft Gültigkeit haben; Änderungen werden umgehend bekannt gemacht.

 

Remscheid, den 15. Dezember 2021

Der Vorstand

Dr. Alexander Schmidt, Vorstand

Der Aufsichtsrat

Franz-Bernd Daum, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2021 war weiterhin weltweit geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Durch effektive Maßnahmen wie Impfkampagnen und die Förderung von Digitalisierung konnte sich die Wirtschaft weltweit erholen. Auch die Alexanderwerk-Gruppe konnte erfreulicherweise das zurückliegende Geschäftsjahr - dem globalen Wirtschaftstrend folgend -mit einem sehr positiven Ergebnis und deutlich über Plan liegenden Umsatzerlösen beenden. Wir wollten wachsen und wir sind gewachsen.

Trotz der möglichen zukünftigen Auswirkungen der Ukraine-Krise sowie der anhaltenden Engpässe in der Versorgung mit Rohstoffen bleiben unsere Zielsetzungen ambitioniert.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes fortlaufend überwacht und ihn in Fragen der Unternehmensstrategie (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung) sowie des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Er wurde sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig in intensiven Kontakt mit dem Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit den nachhaltigen Wachstumskurs der Gesellschaft und der gesamten Alexanderwerk-Gruppe fortgesetzt.

Beratungsschwerpunkte im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Tätigkeit des Aufsichtsrats stand die Beratung und Überwachung des Vorstands hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, insbesondere auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen coronabedingten Risikosituation. In diesem Zusammenhang ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung beim Auftragseingang sowie die aktuelle Ergebnis- und Liquiditätslage und -planung unterrichten. Er befasste sich ebenso intensiv mit der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung, der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, der Compliance und der rechtmäßigen Unternehmensführung, ausgewählten strategischen Sonderthemen sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie der Zusammensetzung des Vorstands. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über den Gang der Geschäfte sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichten lassen.

Aufsichtsratssitzungen

Im Berichtsjahr fanden neun Aufsichtsratssitzungen, davon drei Präsenzsitzungen und sechs Videokonferenzen, statt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an allen Sitzungen teilgenommen.

Inhaltlich hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig über folgende Themen beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst:

In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 18. Januar 2021 (Videokonferenz) hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Budget-, Finanz- sowie Organisations- und Personalplanung befasst. Im Anschluss erfolgte ein Informationsaustausch zu Investorenthemen, zur Geschäftsordnung und zum ERP-System.

In einer Sitzung am 26. Februar 2021 (Videokonferenz) wurden ausschließlich Gespräche über Investoren, Kooperationen und Beteiligungen geführt.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. März 2021 (Videokonferenz) weitere Abstimmung und Vereinbarungen zur Dividendenpolitik, Beteiligungen, Standortfrage und einem zeitgemäßen ERP-System getroffen.

Die Sitzung am 22. April 2021 (Videokonferenz) kam ausschließlich zur Besprechung und Auswertung einer Standortanalyse zustande.

In der Sitzung am 27. April 2021 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/​Konzernlagebericht (einschließlich der Prüfungsberichte des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und den Konzernabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 27. April 2021 per Videokonferenz teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Im Anschluss befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung einer Dividendenpolitik, Anfragen von Aktionären und weiteren Erkenntnissen zu der Standortanalyse.

Am 27. Mai 2021 erörterte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung (Videokonferenz) das Thema Strategie und Personal und ließ sich durch den Vorstand u.a. über den aktuellen Stand zur Vorbereitung der anstehenden Hauptversammlung informieren.

In seiner Präsenzsitzung am 6. Juli 2021 erfolgte die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats, in der Herr Daum erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wurde. Im Anschluss wurden die Erkenntnisse und Maßnahmen aus der am 1. Juli 2021 stattgefundenen Hauptversammlung sowie Angelegenheiten zu Strategien und Personal erörtert.

Im Rahmen der Präsenzsitzung am 24. August 2021 standen schwerpunktmäßig Gespräche zu strategischen Fragen, zu Personalien und den Stand der Umsatzplanung auf der Agenda.

In der letzten Präsenzsitzung des Jahres, am 15. Dezember 2021, wurden u.a. die aktuellen Geschäftszahlen sowie Messebeteiligungen und anstehende Themen für das Folgejahr 2022 erörtert. Ebenfalls wurde die Zustimmung zu der vorgelegten Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG gegeben.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk AG ist bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen sowohl in strategischen als auch in Detailfragen zu ermöglichen. Daher ist auch die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig. Dies gilt auch für einen Prüfungsausschuss, dessen Aufgaben unverändert vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen werden. Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden deshalb im Geschäftsjahr 2021 nicht gebildet.

Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses erfolgte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 1. Juli 2021 gewählte Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 beauftragt.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2021 wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 28. April 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Alexanderwerk AG wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie ergänzend den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften und dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss am 28. April 2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

In der Sitzung am 28. April 2022 (Bilanzaufsichtsratssitzung) hat sich der Aufsichtsrat mit dem - nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 und dem - nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten - Konzernabschluss für das vorgenannte Geschäftsjahr sowie dem Lagebericht/​Konzernlagebericht (einschließlich des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers) befasst. Der Aufsichtsrat hat sämtliche vorstehenden Unterlagen durch Einsichtnahme in die Bücher eigenständig geprüft und gebilligt, das Ergebnis seiner Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen dem Vorstand zugeleitet und damit den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist damit festgestellt. Der Abschlussprüfer BDO AG hat an der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. April 2022 teilgenommen, dem Aufsichtsrat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Seit der konstituierenden Sitzung vom 18. Juni 2019 haben sich keine Veränderungen in der Zusammensetzung oder in den Aufgaben innerhalb des Aufsichtsrats ergeben.

Der Aufsichtsrat setzte sich in 2021 wie folgt zusammen:

Aktionärsvertreter

Franz-Bernd Daum

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Jürgen F. Kullmann

stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Arbeitnehmervertreter

Nirfan Abes

Mitglied des Aufsichtsrats

Veränderungen im Vorstand

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt zum alleinigen Vorstandsmitglied der Alexanderwerk AG bestimmt. Mit Beschluss des Aufsichtsrats zum 13. März 2019 wurde Herr Dr.-Ing. Alexander Schmidt erneut, und zwar für die Zeit bis zum 30. Juni 2022, zum Vorstandsmitglied bestellt. Mit diesem Datum endet der Bestellungszeitraum von Herrn Dr.-Ing. Alexander Schmidt. Über die künftige Besetzung des Vorstands der Alexanderwerk AG hat der Aufsichtsrat noch keine abschließende Entscheidung getroffen.

Entsprechenserklärung und Corporate Governance

Corporate Governance besitzt für den Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Im Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie des Vorstands sind im Vergütungsbericht ausgewiesen, der Teil des Lageberichts der Gesellschaft ist.

Interessenkonflikte sind in der Arbeit des Aufsichtsrats nicht aufgetreten.

Dank für die geleistete Arbeit

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand, den Geschäftsführern der Beteiligungsgesellschaften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alexanderwerk-Gruppe für ihre erbrachten Anstrengungen und Leistungen, die das erfolgreiche Geschäftsjahr 2021 unter zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise überhaupt erst möglich gemacht haben und auch weiterhin das Alexanderwerk treu und mit vollem Einsatz begleiten.

Abschließend möchte ich Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, meinen Dank für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen aussprechen.

 

Remscheid, im April 2022

Franz-Bernd Daum, Vorsitzender des Aufsichtsrats