LEONI AG

Nürnberg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

GESCHÄFTS BERICHT 2021

UNSER PROFIL

LEONI ist ein globaler Anbieter von Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilindustrie.

Die Wertschöpfungskette reicht dabei von standardisierten Leitungen und Spezialkabeln bis hin zu hochkomplexen Bordnetz-Systemen samt zugehöriger Komponenten.

LEONI unterstützt seine Kunden als Innovationspartner und Lösungsanbieter mit ausgeprägter Entwicklungs- und Systemkompetenz auf dem Weg zu immer nachhaltigeren und vernetzten Mobilitätskonzepten durch die Entwicklung von Bordnetz-Systemen der nächsten Generation.

KENNZAHLEN

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Kennzahlen Konzern Ist 2020 Prognoseanhebung März 2021 1 Prognoseanhebung Mai 2021 1 Prognoseanhebung Juli 2021 1 Ist 2021
Umsatz 4,1 Mrd. € Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr im niedrigen zweistelligen Prozentbereich Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr auf mindestens 5 Mrd. € 5,1 Mrd. €
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten - 59 Mio. € Deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr Deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, mindestens Break-Even Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr auf mindestens 100 Mio. € 172 Mio. €
Free Cashflow - 74 Mio. € 2 Deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr Deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr Deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr - 12 Mio. €

1 Auf Basis des Konsolidierungskreises per 31.12.2020 unter Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt durchgeführten WCS-(Teil-)Verkäufe
2 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

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Konzernumsatz 5,1 Mrd. €

rund 101.000 Mitarbeiter:innen

72 Tochtergesellschaften in 28 Ländern

ÜBER DIESEN BERICHT

Im Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht LEONI sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Informationen.

Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über unsere Leistung im Finanz-, Umwelt und Sozialbereich im Geschäftsjahr 2021.

PDF-Version des Geschäftsberichts

Wir veröffentlichen unseren Geschäftsbericht ausschließlich in digitaler Form. Er ist als PDF-Version mit vollständigem Inhalt verfügbar.

Der LEONI-Geschäftsbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. » www.leoni.com

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BRIEF AN DIE AKTIONÄR:INNEN

Sehr geehrte Aktionär:innen,

mit großem Entsetzten und Fassungslosigkeit blicken wir aktuell auf den Krieg in der Ukraine. Wir sind in Gedanken bei allen Ukrainer:innen und nicht zuletzt bei unseren rund 7.000 Beschäftigten an beiden LEONI-Standorten in der Westukraine. Die Sicherheit und das Leben unserer Mitarbeitenden haben für uns absolute Priorität.

Im vergangenen Jahr hat die Hochwasser-Katastrophe in West-Deutschland deutliche Spuren hinterlassen und wir waren erschüttert vom Ausmaß der Schäden in der Region. Unser Standort in Stolberg wurde von extremen Wassermengen überspült, wobei glücklicherweise keine Mitarbeitenden zu Schaden kamen. Unser Mitgefühl gilt den Menschen, die Familienmitglieder und Freunde verloren haben oder unverschuldet selbst in Not geraten sind. Dies gilt ebenso für die Opfer, die auch im vergangenen Jahr erneut die Covid-19-Pandemie verursacht hat. Wir gedenken aller Mitarbeiter:innen, die infolge einer Infektion schwer erkrankt oder verstorben sind. In allen diesen schwierigen Situationen war und ist die Solidarität der LEONI-Mitarbeiter:innen weltweit bewundernswert, und wir unterstützen die Betroffenen unbürokratisch. Und gerade aktuell zeigen sich dieser Zusammenhalt und die Hilfsbereitschaft der LEONI-Familie erneut in der vielfältigen Unterstützung unserer Kolleginnen in der Ukraine.

LEONI blickt auch insgesamt auf ein turbulentes Jahr 2021 zurück, in dem wir dennoch viel erreicht haben. Im ersten Halbjahr erholte sich unser Geschäft spürbar, gestützt auf eine - im Zuge der zunächst abgeflachten Covid-19-Pandemie - deutliche Nachfragebelebung im Automobil- und Industriebereich. Mehrere, teils komplexe Bordnetz-Projekte starteten planmäßig. Dazu zählten auch prestigeträchtige Projekte wie BMW i4, DAF XF oder die C-Klasse von Mercedes-Benz. Leider wurde die positive Entwicklung durch Lieferengpässe insbesondere im Halbleiterbereich, aber auch bei anderen Materialien wie Metallen und Kunststoffen ausgebremst. Im zweiten Halbjahr war die Versorgungskrise so gravierend, dass es zu Produktionsstopps in der Automobilindustrie und damit zu stark schwankenden und verringerten Abrufen bei LEONI kam. Erschwert wurde die Situation durch neue Covid-19-Virusvarianten und Infektionswellen, die ab Herbst wieder zunehmend für Verunsicherung sorgten.

Trotz dieser anspruchsvollen Rahmenbedingungen konnten im Gesamtjahr beide Unternehmensbereiche ihr Geschäftsvolumen ausweiten, sodass der Konzernumsatz 2021 um 24 Prozent auf 5,1 Mrd. € zunahm. Durch den Mehrumsatz und erfolgreich umgesetzte Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Rahmen unseres Programms VALUE 21 verbesserte sich auch die Ertragslage des LEONI-Konzerns erheblich: Das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten erhöhte sich von -59 Mio. € auf 172 Mio. €. Der Free Cashflow verbesserte sich von -74 Mio. € auf -12 Mio. €.

Ursächlich für die positive Abweichung gegenüber der Prognose 2021 war ein starker Geschäftsverlauf gegen Ende des Jahres, der unter anderem von einer besser als erwarteten Kundennachfrage geprägt war. Die Auswirkungen kurzfristiger Produktionsunterbrechungen der Fahrzeughersteller auf die Umsatz- und Ergebnislage waren geringer als antizipiert. Das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten wurde neben diesem Umsatzwachstum durch positive Effekte aus dem Performance- und Strategieprogramm VALUE 21 gestützt. Die stärker als zuvor unterstellte Erholung des Free Cashflows im vierten Quartal resultiert vor allem aus dem deutlich höheren Ergebnis sowie einer deutlichen Rückführung des Nettoumlaufvermögens. Mit diesen Zahlen können wir in Anbetracht des schwierigen Umfelds zufrieden sein.

Zudem haben wir 2021 unser Ende 2018 eingeleitetes Performance- und Strategieprogramm VALUE 21 erfolgreich abgeschlossen. Anstelle des angestrebten jährlichen Bruttokosteneinsparpotenzials von 500 Mio. € ab 2022 hat das Programm zu Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres zu einem nachhaltigen Bruttokosteneinsparpotenzial von über 800 Mio. € pro Jahr geführt. Da dieses Potenzial auf der zum Aufsatzpunkt des Programms erwarteten künftigen Umsatzentwicklung basiert, ist die tatsächliche Auswirkung der Initiativen auf die Gewinn- und Verlustrechnung abhängig von der Entwicklung unseres Geschäftsvolumens. Seit Ende 2018 haben wir aber dank VALUE 21 allein in unserer Wiring System Division (WSD) ergebniswirksame Netto-Einsparungen von über 300 Mio. € erzielt. Diese haben in dem äußerst herausfordernden Umfeld der vergangen drei Jahre negative Ergebnisfaktoren wie Preissenkungen, Gehaltsinflation und Covid-19-bezogene Kosten mehr als ausgeglichen. Damit hat VALUE 21 bereits in der Implementierungsphase einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung unseres Unternehmens geliefert.

Im Rahmen der von VALUE 21 vorgesehenen Portfoliomaßnahmen haben wir unter anderem bei der Trennung vom Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions im Berichtsjahr große Fortschritte gemacht. Große Teile des Industriegeschäfts sind inzwischen veräußert, obwohl das Umfeld für Unternehmenstransaktionen wegen der Covid-Krise alles andere als einfach war. Wie angekündigt haben wir neben einem attraktiven Erlös stets darauf geachtet, einen Käufer zu finden, der dem Unternehmensteil und seinen Beschäftigten eine gute Perspektive bietet. Mit BizLink übernimmt ein vielversprechender Partner die Business Group Industrial Solutions. Bereits beim Kauf der ehemaligen LEONI Electrical Appliances Business Group im Jahr 2017 und deren Weiterentwicklung seither hat BizLink bewiesen, dass das Unternehmen ein großes Interesse daran hat, übernommene Geschäfte voranzubringen. Weitere Transaktionen werden vorbereitet. Darüber hinaus haben wir einzelne margenschwache Kundenprojekte auslaufen lassen.

Auch die strategischen Komponenten von VALUE 21 - insbesondere mit unserer neuen organisatorischen Struktur mit einer schlanken Holding und zwei voneinander unabhängigen Geschäftsbereichen - haben wir erfolgreich abgeschlossen. In der WSD führen wir derzeit eine neue Organisationsstruktur ein, die optimal auf unsere strategische Fokussierung auf das Bordnetzgeschäft zugeschnitten ist.

Zu guter Letzt haben wir unser VALUE-21-Credo "Cash, not Growth" konsequent gelebt: Wir sind heute selektiver in der Projektauswahl und bemühen uns nur noch um Projekte, die eine Kombination an Kriterien in Hinblick auf finanzielle Kennzahlen, das Cashflow-Profil der Projekte, den technologischen Fit mit unserem Kompetenzprofil und die Durchführbarkeit innerhalb der Infrastruktur erfüllen.

Aufbauend auf unseren guten Erfahrungen mit VALUE 21 haben wir - als unmittelbaren Nachfolger - das permanent fortlaufende Strategie- und Performanceprogramm VALUEplus eingeführt. Der Performance-Teil von VALUE 21 wird hierin an die neue Organisationsstruktur angepasst und mit einer jährlichen Erfolgsmessung als kontinuierlicher Verbesserungsprozess gesteuert. Darüber hinaus decken die definierten strategischen Handlungsfelder des neuen Programms neben verschiedenen Aspekten aus den Bereichen Einkauf und Produktion die Themen Technologie-Entwicklung, Portfolio-Optimierung, Nachhaltigkeit sowie Personal und Organisation ab. Nach der wichtigen Phase der Stabilisierung treten wir damit in die Phase ein, uns für einen dauerhaften Erfolg aufzustellen und damit das Fundament für ein starkes, gesundes LEONI zu legen.

Die Pandemie und ihre Folgen inklusive der starken Verwerfungen durch die Halbleiterkrise führten für unsere Mitarbeiter:innen im vergangenen Jahr erneut zu vielfältigen Belastungen im privaten wie im beruflichen Bereich. Umso höher sind die Leistungen und die Einsatzbereitschaft zu bewerten, mit denen sie zum erfolgreichen Abschluss von VALUE 21 und der damit einhergehenden Stabilisierung von LEONI beigetragen, Veränderungen umgesetzt und für den planmäßigen Hochlauf neuer Projekte gesorgt haben. Im Namen des Vorstands danke ich dem gesamten LEONI-Team dafür ganz herzlich.

Mein besonderer Dank gilt auch meinem bis Ende März 2021 maßgeblich für die Restrukturierung zuständigen Vorstandskollegen Hans-Joachim Ziems. Er hat uns entscheidend bei der Stabilisierung des Unternehmens geholfen. Sein planmäßiges Ausscheiden ist als Zeichen für die guten Fortschritte zu werten, die wir bei der Restrukturierung erreicht haben. Am 1. Februar 2022 wurde unser Vorstandsteam um Dr. Ursula Biernert als Chief Human Resources Officer und Ingo Spengler als Chief Operations Officer erweitert. Zusätzlich konnten wir auch die Nachfolge im Finanzressort frühzeitig regeln. Dr. Harald Nippel wird zum 1. April 2022 als Chief Financial Officer (CFO) in den Vorstand berufen und wird Ingrid Jägering nachfolgen. Harald Nippel ist bereits zum 1. Februar bei LEONI eigetreten, um einen optimalen Übergang zu ermöglichen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit im Vorstand und bin dankbar für das Vertrauen, das mir mit der Vertragsverlängerung um fünf Jahre entgegen gebracht wurde. Gemeinsam werden wir uns mit voller Kraft den zweifellos unverändert anspruchsvollen Aufgaben widmen, die vor uns liegen.

Denn insbesondere für das laufende Geschäftsjahr erwarten wir, dass sich LEONI weiterhin in einem sehr volatilen Umfeld bewegen wird. Die Versorgungskrise bei Halbleitern und anderen Materialien, starke inflationäre Tendenzen sowie Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung der Covid-19-Pandemie dürften bestehen bleiben. Darüber hinaus stellt der Ende Februar ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine mit seinen Auswirkungen als gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingung eine außergewöhnlich hohe Unsicherheit für unsere künftige Geschäftsentwicklung dar. Die Unsicherheit besteht insbesondere in Bezug auf den weiteren Fortgang der kriegerischen Handlungen, die politischen Folgewirkungen unter anderem in Form der Sanktionspolitik gegenüber und von Russland sowie die Produktionsfähigkeit unserer beiden Standorte in der Ukraine.

Der Vorstand prüft intensiv verschiedene Maßnahmen, um diese Auswirkungen bestmöglich zu kompensieren und wir stehen dazu in engem Kontakt mit unseren Kunden und Lieferanten. In dieser Krise arbeiten wir dank langjähriger Kundenbeziehungen vertrauensvoll zusammen und können unsere Kompetenzen unter Beweis stellen.

Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen erwarten wir für 2022 im Vergleich zu unserer bisherigen, am 17. Februar 2022 veröffentlichten Prognose einen niedrigeren Umsatz, ein niedrigeres EBIT vor Sondereffekten und einen niedrigeren Free Cashflow. Zum Vergleich: In unserer bisherigen Prognose für 2022 waren wir von einem Umsatz bei leicht über 5 Mrd. €, einem EBIT vor Sondereffekten im mittleren positiven zweistelligen Mio.-Euro-Bereich und einem Free Cashflow im niedrigen positiven dreistelligen Mio.-Euro-Bereich ausgegangen. Eine verlässliche Quantifizierung der direkten und indirekten Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf das Geschäftsjahr 2022 ist aufgrund hoher Unsicherheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und die Prognosefähigkeit wesentlich beeinträchtigt.

Von großer Bedeutung sind im Jahr 2022 zudem die anstehenden Refinanzierungen. Hierzu hat der Vorstand ergebnisoffene Gespräche aufgenommen, die konstruktiv und gemäß dem Zeitplan verlaufen.

Wir sind zuversichtlich, dass es uns mit unserem neuen Performance- und Strategieprogramm VALUEplus gelingen wird, die zu erwartenden Belastungen durch die Covid-19-Pandemie, die globalen Versorgungskrisen und den Krieg zwischen Russland und der Ukraine abzufedern. Wir werden unsere strategische Fokussierung auf das in der WSD organisierte Bordnetzgeschäft weiter vorantreiben. Ziel ist es, unsere führende Position weiter auszubauen und die Marktchancen der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie künftig noch besser nutzen zu können.

Wir, der Vorstand von LEONI und die Mitarbeiter:innen, sind überzeugt, dass unser Unternehmen damit eine gute Perspektive hat. Ihnen, verehrte Aktionär:innen, danken wir sehr für Ihr Vertrauen.

 

Nürnberg, im März 2022

Aldo Kamper, Vorstandsvorsitzender

UNTERNEHMENSINFORMATIONEN

BERICHT DES AUFSICHTRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch das Jahr 2021 war geprägt von der anhaltenden Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und die globale Wirtschaft. Wie kaum eine andere Branche war die Zulieferindustrie in diesem Geschäftsjahr von den Auswirkungen der Pandemie, den Disruptionen in den globalen Lieferketten und der daraus resultierenden Versorgungskrise betroffen. Ungeachtet dessen ist LEONI große und wichtige Schritte auf dem Weg der Transformation und Restrukturierung vorangekommen, und der Aufsichtsrat hat den Vorstand auf diesem Weg intensiv und eng begleitet. Wichtige Weichenstellungen für die zukünftige Ausrichtung der "neuen" LEONI wurden vorgenommen und die operative Performance im Berichtsjahr trotz der Widrigkeiten gegenüber dem Vorjahr weiter stabilisiert.

Im Fokus unserer Arbeit stand die kontinuierliche Überwachung der Geschäftstätigkeit einschließlich des Fortschritts im Performance- und Strategieprogramm VALUE 21, das wir regelmäßig im Aufsichtsrat behandelten. Neben der operativen Entwicklung legten wir unser Augenmerk auf die gesamtheitliche Transformation des Unternehmens. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Transformation waren und sind die Verkäufe von Unternehmensteilen im Bereich des Industriegeschäfts und die Fokussierung auf das Geschäft mit den Bordnetz-Systemen für die Automobilindustrie. So befassten wir uns regelmäßig und umfassend mit den Verkaufsprozessen und haben unter anderem den Verkäufen der LEONI Schweiz AG, Teilen der LEONI Kerpen GmbH, wesentlichen Teilen der Fiber Optics Aktivitäten sowie der Adaptricity AG zugestimmt. Ein wichtiger Schritt im Rahmen der schrittweisen Trennung von der WCS-Division (Wire & Cable Solutions) war schließlich der Verkauf eines Großteils der Business Group Industrial Solutions, der 2021 unterschrieben und im Januar 2022 vollzogen wurde. Die Verschlankung und strategische Konzentration des Konzerns auf den Bordnetz-Bereich wird auch im Jahr 2022 weiter vorangetrieben und stellt einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg der Entschuldung der LEONI AG dar.

Weitere wichtige Elemente für die nachhaltige operative Gesundung des Konzerns waren einerseits die Sicherstellung von Kontinuität in der Besetzung der CEO-Funktion und andererseits die Erweiterung des Vorstands um weitere wichtige Funktionen. So konnten wir bereits im März 2021 die vorzeitige Vertragsverlängerung unseres Vorstandsvorsitzenden (CEO) Aldo Kamper bis zum 31. Dezember 2026 bekanntgeben. Zeitgleich haben wir bekanntgegeben, dass Hans-Joachim Ziems plangemäß nach einjähriger Zugehörigkeit zum 31. März 2021 aus dem Vorstand ausscheidet und die Position des Chief Restructuring Officers (CRO) auf Vorstandsebene entfällt.

Im Rahmen einer Grundsatzdiskussion hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Abwägung entschieden, dass für einen Konzern der Größe und Komplexität von LEONI die Etablierung eines vierköpfigen Vorstandsteams sinnvoll und erforderlich ist.

Aufgrund der großen strategischen Relevanz für die Transformation von LEONI haben wir uns dazu entschieden, das Vorstandsteam um ein Personalressort und das Ressort Operations zu erweitern. So konnten wir am 8. Dezember 2021 bekanntgeben, dass wir mit Dr. Ursula Biernert die Funktion der Chief Human Resources Officer (CHRO) und Arbeitsdirektorin sowie mit Ingo Spengler die Funktion des Chief Operations Officer (COO) auf Vorstandsebene zum 1. Februar 2022 neu besetzen.

Zu unserem großen Bedauern hat unsere Chief Financial Officer CFO) und Arbeitsdirektorin Ingrid Jägering im Juli 2021 angekündigt, dass sie ihr Vorstandsmandat nicht über den 31. Dezember 2022 hinaus verlängern wird. Aus diesem Grunde wurde unmittelbar ein Suchprozess für die Nachfolge angestoßen, der im Januar 2022 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. So wird Dr. Harald Nippel zum 1. April 2022 die Nachfolge von Ingrid Jägering antreten.

Wir sind davon überzeugt, dass das zukünftige Vorstandsteam ein wesentlicher Erfolgsfaktor auf dem Weg zur neuen LEONI sein wird.

Mit Blick auf die Effektivität und Effizienz unserer eigenen Arbeit im Aufsichtsrat haben wir uns im Rahmen eines extern begleiteten Selbstbeurteilungs-Prozesses mit der bestmöglichen Schwerpunktsetzung in unserer Arbeit sowie der Organisation unserer Abläufe und Meetings beschäftigt. Die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Verbesserungen werden sukzessive umgesetzt und nachgehalten.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der LEONI AG hat im vergangenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung, Deutschem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und pflichtgemäß erfüllt, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und dessen Arbeit kontinuierlich überwacht. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verlief jederzeit konstruktiv, offen und vertrauensvoll. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für LEONI relevanten Themen. Hierzu zählten insbesondere die Strategie, die Planung, die operative Geschäftsentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns einschließlich der Risiko-, Eigenkapital- sowie Liquiditätssituation. Auch wurde die Finanzierungssituation der LEONI AG regelmäßig vor allem auch in den Sitzungen des Sonderausschusses erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der aufgestellten Planung erläuterte der Vorstand ausführlich, genauso wie die Auswirkungen der Pandemie auf die LEONI AG und ihre Mitarbeiter:innen an den weltweiten LEONI-Standorten.

Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit den unternehmerischen Kontrollsystemen und es wurde regelmäßig über die Compliance im LEONI-Konzern sowie die Weiterentwicklung der Kontrollsysteme berichtet. Weitere Themen der Befassung waren unter anderem Großprojekte mit besonderer Relevanz für den LEONI-Konzern, Risiken und deren Mitigation sowie Nachhaltigkeitsthemen und die nichtfinanzielle Berichterstattung. Sofern die Geschäftsordnung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderte, wurde diese nach eingehender Diskussion auf Grundlage der vom Vorstand erstellten Berichte und Unterlagen erteilt. Über zwischen den geplanten Sitzungen zu entscheidende Sachverhalte wurde im Rahmen von außerordentlichen Sitzungen oder im Umlaufverfahren Beschluss gefasst. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2021 waren hierbei insbesondere die Überwachung der bereits eingeleiteten Sanierungs- und Refinanzierungsmaßnahmen sowie die eingehende Befassung mit dem freiwilligen öffentlichen Teilerwerbsangebot der Pierer Industrie AG.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere sind hierbei alle für LEONI bedeutsamen Geschäftsvorgänge zu nennen, die auf Basis umfassender schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert wurden. Der Vorstand bezog den Aufsichtsrat in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung jederzeit mit ein.

Auch außerhalb der Sitzungen standen Vorstand und Aufsichtsrat im regelmäßigen und engen Kontakt. Hierbei stand ich in meiner Rolle als Vorsitzender des Aufsichtsrats insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit der Finanzvorständin und dem Abschlussprüfer und der Vorsitzende des Sonderausschusses mit der Finanzvorständin und dem Restrukturierungsvorstand (sowie nach dessen Ausscheiden mit dem Restructuring Monitor) in engem Austausch. Wir berieten uns in regelmäßigen Jour Fixes, bei Bedarf auch kurzfristig und anlassbezogen. Gerade im Hinblick auf die Vielzahl an unternehmerischen Herausforderungen haben wir neben der hohen Anzahl der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auch die hohe Anzahl der Gespräche aus dem Vorjahr aufrechterhalten.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Teilnahmequote

Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 20 Sitzungen ab, davon acht ordentliche Aufsichtsratssitzungen sowie zwölf anlassbezogene außerordentliche Aufsichtsratssitzungen. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats kamen in Summe zu 33 Sitzungen zusammen. Auch im Jahr 2021 wurde aufgrund der teilweise hohen Covid-19-Inzidenzen der Großteil der Sitzungen in Form von Videokonferenzen oder als hybride Sitzungen abgehalten. Auch wurden vereinzelt Umlaufbeschlüsse gefasst.

Ein regelmäßiger Austausch auch ohne die Mitglieder des Vorstands, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, fand hierbei in unserer Executive Session, bei ausgewählten Tagesordnungspunkten sowie in der Regel im Rahmen der aufsichtsratsinternen Angelegenheiten am Ende der Sitzungen statt. Zudem besprachen sich sowohl die Arbeitnehmervertreter:innen als auch die Anteilseignervertreter:innen des Aufsichtsrats regelmäßig vor den geplanten Sitzungen.

Eine ausführliche Darstellung der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Bei den Sitzungen des Plenums sowie der Ausschüsse konnte eine Teilnahmequote von 96 Prozent erreicht werden, die somit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau lag (Vorjahr: 96 Prozent).

Eine detaillierte Übersicht zur Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Plenums- bzw. Ausschusssitzungen finden Sie im Folgenden 1 :

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Geschäftsjahr 2021 Plenum Nominierungs-
ausschuss
Personalausschuss Prüfungsausschuss Sonderausschuss Strategieausschuss
Sitzungsanzahl
ordentlich 8 2 3 4 12 3
außerordentlich 12 0 6 1 0 0
Total 10 2 9 5 12 3
Sitzungsform
Präsenz 1 0 6 1 1 0
Hybrid 2 0 0 1 3 1
Virtuell 17 2 3 3 8 2
Total 20 2 9 5 12 3
Teilnahmequoten
Dr. Klaus Probst (Vorsitzender) 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Franz Spieß (stellv. Vorsitzender) 95 % 100 % 100 % 83 %
Dr. Elisabetta Castiglioni 95 % 100 % 100 %
Wolfgang Dehen 100 % 100 % 100 % 100 %
Mark Dischner 90 % 100 % 83 %
Janine Heide 100 %
Dirk Kaliebe (bis 19.05.2021) 100 % 100 % 100 %
Karl-Heinz Lach 95 % 67 %
Richard Paglia 100 % 100 % 92 % 100 %
Klaus Rinnerberger (ab 19.05.2021) 100 % 100 % 100 %
Prof. Dr. Christian Rödl 85 % 100 %
Regine Stachelhaus 95 % 100 %
Inge Zellermaier 100 % 100 %
Total 96 % 100 % 100 % 100 % 93 % 94 %
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Geschäftsjahr 2021 Ad-Hoc-Ausschuss TOTAL
Sitzungsanzahl
ordentlich 2 34
außerordentlich 0 19
Total 2 53
Sitzungsform
Präsenz 0 9
Hybrid 0 7
Virtuell 2 37
Total 2 53
Teilnahmequoten
Dr. Klaus Probst (Vorsitzender) 100 % 100 %
Franz Spieß (stellv. Vorsitzender) 100 % 94 %
Dr. Elisabetta Castiglioni 96 %
Wolfgang Dehen 100 % 100 %
Mark Dischner 90 %
Janine Heide 100 %
Dirk Kaliebe (bis 19.05.2021) 100 %
Karl-Heinz Lach 100 % 92 %
Richard Paglia 98 %
Klaus Rinnerberger (ab 19.05.2021) 100 %
Prof. Dr. Christian Rödl 88 %
Regine Stachelhaus 95 %
Inge Zellermaier 100 % 100 %
Total 100 % 96 %

1 Die individuelle Teilnahmequote je Mitglied des Aufsichtsrats bezieht sich auf dessen jeweiligen Mandatszeitraum sowie die Sitzungen, zu welchen das Mitglied tatsächlich eingeladen wurde.

Mit Ausnahme der vertraulichen Personal- und Nominierungsausschusssitzungen konnten alle Aufsichtsratsmitglieder jederzeit als Gäste an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und die Unterlagen sowie die Protokolle der Ausschusssitzungen einsehen. Diese Möglichkeit wurde insbesondere im Sonder- und Strategieausschuss regelmäßig und umfangreich genutzt. Neben der Berichterstattung durch den Vorstand wurden zudem weitere Führungskräfte in die Berichterstattung einbezogen, sodass wir als Aufsichtsrat jederzeit ein umfassendes Bild von den Entwicklungen im Unternehmen erhielten sowie ausgewählte Führungskräfte kennenlernen konnten.

Fortbildungsmaßnahmen für den Aufsichtsrat

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Zur gezielten Weiterbildung erfolgten Schulungen im Kapitalmarktrecht sowie zum Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), zum Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) und zu weiteren aktuellen Themen der Corporate Governance. Für neue Mitglieder des Aufsichtsrats ist ein strukturierter Onboarding-Prozess durch das Corporate Office etabliert, welcher die neuen Mitglieder unter anderem mit der Geschäftstätigkeit, der detaillierten Konzernstruktur, der Corporate Governance im Unternehmen sowie der Arbeitsweise des Aufsichtsrats der LEONI AG vertraut macht.

Interessenkonflikte

Da das Aufsichtsratsmitglied Klaus Rinnerberger zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots der Pierer Industrie AG an die Aktionär:innen der LEONI AG am 30. Juli 2021 zugleich Vorstandsmitglied der Pierer Industrie AG war, hat Klaus Rinnerberger, um jeglichen potenziellen Interessenkonflikten Rechnung zu tragen, vorsorglich darauf verzichtet, an Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zum Erwerbsangebot teilzunehmen. Die Beratungen im Gesamtgremium beschränkten sich für ihn lediglich auf ein passives Teilnahmerecht. An Beratungen und Beschlussfassungen des Ad-hoc-Ausschusses Erwerbsangebot war das Aufsichtsratsmitglied Klaus Rinnerberger in keiner Weise beteiligt. Weitere (potenzielle) Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.

Berichte im Plenum des Aufsichtsrats

In der Regel berichten in jeder Sitzung des Aufsichtsrats die Vorsitzenden der Ausschüsse über die Inhalte der jeweils zurückliegenden Ausschusssitzungen. Auch berichtet in der Regel in jeder Sitzung der Aufsichtsratsvorsitzende über die wesentlichen Inhalte seines Austauschs mit dem Vorstand und weiteren wesentlichen Funktionen in der LEONI AG.

Sitzungsschwerpunkte

Schwerpunkt der Sitzung am 2. Februar 2021 war unter anderem die vertiefende Befassung mit einzelnen Aspekten der bereits im Dezember 2020 behandelten Planung für das Geschäftsjahr 2021. Weitere Elemente der Berichterstattung waren Statusberichte über die diversen Verkaufsprozesse der WCS-Einheiten, Berichte zu Großprojekten sowie die regelmäßige Berichterstattung zur Weiterentwicklung der unternehmerischen Kontrollsysteme, mithin insbesondere zum Status des Risikofrüherkennungssystems. Darüber hinaus haben wir uns mit der strategischen Organisationsentwicklung der Division WSD befasst.

In unserer außerordentlichen Sitzung am 25. Februar 2021 wurden sodann die Planung für das Jahr 2021 sowie die Mittelfristplanung 2022-2025 verabschiedet. Zudem gaben wir als Aufsichtsrat unsere Zustimmung zum Verkauf der LEONI Schweiz AG und erhielten weitere Statusberichte über die diversen Verkaufsprozesse sowie Großprojekte. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung war die Verabschiedung der Zielvereinbarungen für 2021 sowie die Zielerreichung 2020 der Mitglieder des Vorstands, wie in unserem System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder vorgesehen. Zudem befassten wir uns unter anderem auch mit dem Geschäftsverteilungsplan des Vorstands.

In der Bilanzsitzung am 15. März 2021 erörterten wir den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2020 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die LEONI AG und den Konzern einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ("Deloitte") billigten wir den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und stellten damit den Jahresabschluss fest. Wir fassten Beschluss über die Einberufung und Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021, die aufgrund der Covid-19-Pandemie in virtueller Form durchgeführt wurde. Wir beschlossen hierbei, insbesondere auf Empfehlung des Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung Deloitte als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021 zur Wahl vorzuschlagen. Auch schlugen wir entsprechend der Empfehlung aus dem Nominierungsausschuss Klaus Rinnerberger als Anteilseignervertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat im Rahmen der Hauptversammlung 2021 vor. Darüber hinaus billigten wir unter anderem den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, die auch die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex enthält. Wir befassten uns im Rahmen dieser Sitzung außerdem mit den unternehmerischen Kontrollsystemen - hierbei insbesondere mit dem Risikomanagementsystem sowie erneut mit der Risikofrüherkennung.

Im Rahmen der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 7. April 2021 befassten wir uns intensiv mit dem Verkauf von Geschäftsbereichen der LEONI Kerpen GmbH und stimmten dem Verkauf der Gesellschaft zu.

Am 23. April 2021 kam der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um sich unter anderem im Rahmen einer Weiterbildung mit aktuellen Themen der Corporate Governance zu befassen.

Am 20. Mai 2021 standen v.a. die folgenden Themen im Fokus der Sitzung: Ein Rückblick auf die Hauptversammlung vom 19. Mai 2021, eine Befassung mit dem Kapitalmarkt, ein Bericht zur aktuellen Geschäftslage (inkl. VALUE 21) sowie die Berichterstattung zum 1. Quartal 2021 einschließlich der Vorschau auf die weitere erwartete Geschäftsentwicklung. Neben der Umsatz- und Ergebnisentwicklung wurde intensiv über die Rohstoffpreisentwicklung, die Entwicklung des Free Cash Flow, die Fortschritte im VALUE 21-Programm sowie die erwartete weitere Geschäfts- sowie Liquiditätsentwicklung und -planung diskutiert. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Sitzung war die Ausgestaltung der CSR-Komponente in der Vorstandsvergütung und deren Umsetzung. Auch befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Cyber-Sicherheit, mit den Maßnahmen zur Verringerung von Cyber-Risiken im Allgemeinen sowie mit weiteren Fokusthemen im IT-Bereich. Wie üblich wurde über die Entwicklung der Verkaufsprozesse sowie diverser Großprojekte Bericht erstattet. Wir befassten uns nach dem Ausscheiden von Dirk Kaliebe und der Neuwahl von Klaus Rinnerberger mit der zukünftigen Besetzung der Ausschüsse und fassten hierüber Beschluss. Auch widmeten wir einen Teil der Sitzung der zukünftigen Zusammensetzung des Vorstands.

Im Rahmen unserer jährlichen Strategieklausur am 22. Juni 2021, die am Standort Kitzingen stattfand, befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit Fragen des Geschäftsmodells, der Markt-, Wettbewerbs- und Kundenstruktur, der Technologie, Initiativen im Bereich Operations sowie den Themen IT, HR und Nachhaltigkeit. In Kitzingen hatten wir darüber hinaus die Gelegenheit zu einer Führung durch die Entwicklungsabteilungen sowie einer Präsentation der zukünftigen Bordnetzarchitektur.

In einer außerordentlichen Sitzung am 25. Juni 2021 hat sich der Aufsichtsrat mit der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots der Pierer Industrie AG vom 30. Juli 2021 auseinandergesetzt sowie einen Beschluss zur Gründung eines vorübergehenden Ad-hoc-Ausschusses Erwerbsangebot gefasst. Herr Rinnerberger nahm aufgrund seiner Vorstandstätigkeit bei der Pierer Industrie AG an den Sitzungen und den Beratungen des Ausschusses freiwillig nicht teil, um jeden Anschein eines potenziellen Interessenskonflikts zu vermeiden.

Am 27. Juli 2021 kam der Aufsichtsrat zu einer weiteren ordentlichen Sitzung zusammen. Im Kern der Sitzung stand die Geschäftsentwicklung zum zweiten Quartal 2021 sowie die Vorausschau auf das Gesamtjahr 2021. Weitere Themen waren die Cyber-Sicherheit bei LEONI sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung, Updates zu diversen Projekten von besonderer Relevanz für den Aufsichtsrat, die regelmäßige Berichterstattung aus den wesentlichen Werken, die Erörterung des Erwerbangebots der Pierer Industrie AG sowie Statusberichte zu den aktuellen Verkaufsprozessen. Auch befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit seiner eigenen Arbeit einschließlich des Kompetenzprofils, der Planung für die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats 2021 sowie mit der zukünftigen Gremienbesetzung.

Erneut befasste sich der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung am 5. August 2021 mit dem öffentlichen Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG vom 30. Juli 2021. In der außerordentlichen Sitzung am 13. August 2021 fasste er Beschluss über die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots der Pierer Industrie AG, Wels, Österreich, an die Aktionäre der LEONI AG vom 30. Juli 2021, die ebenfalls am 13. August 2021 veröffentlicht wurde.

In einer außerordentlichen Sitzung am 18. August 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden von Ingrid Jägering mit Auslaufen ihres Vertrages zum 31. Dezember 2022, mit dem geordneten Prozess zur Nachbesetzung ihrer Position sowie mit der zukünftigen Zusammensetzung des Gesamtvorstands.

Im Fokus der ordentlichen Sitzung am 16. September 2021 stand die Berichterstattung über die aktuellen Verkaufsprozesse. Nach einer umfassenden Darstellung und Erörterung der geplanten Veräußerung der LEONI Industrial Solutions (BG IN Unternehmensgruppe) einschließlich deren Auswirkungen auf die Finanzlage der LEONI AG fasste der Aufsichtsrat Beschluss über den geplanten Verkauf an die BizLink Unternehmensgruppe. Ein weiterer Schwerpunkt war die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung, die durch den Prüfungsausschuss intensiv begleitet und aufgrund der hohen Relevanz ebenfalls im Aufsichtsratsplenum behandelt wurde. Im Ergebnis der extern durchgeführten Evaluierung wurde eine positive Bewertung der Qualität der Abschlussprüfung und Übererfüllung der an die Prüfung gestellten Anforderungen festgestellt. Darüber hinaus befassten wir uns mit der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems, den Schwerpunkten der Revisionsprüfungen, diversen Themen im Bereich der Personalverantwortung des Aufsichtsrats und hierbei insbesondere mit den Besetzungsprozessen auf Ebene des Vorstands. Außerdem wurden die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Hinblick auf zustimmungspflichtige Personalmaßnahmen aktualisiert.

Auch in unserer außerordentlichen Sitzung am 27. September 2021 standen diverse Vorstandsangelegenheiten im Fokus. So wurde - der Empfehlung des Personalausschusses folgend - beschlossen, Dr. Ursula Biernert mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zum neuen Mitglied des Vorstands für den Geschäftsbereich Personal (CHRO) und zugleich Arbeitsdirektorin im Sinne des § 33 MitbestG zu bestellen. Eine externe Kommunikation über ihre Bestellung erfolgte am 8. Dezember 2021.

Die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats am 2. November 2021 stand im Zeichen weiterer geplanter Veräußerungen und der Verschlankung des Gesamtkonzerns. So stimmten wir der Veräußerung der Adaptricity AG an die Secure Meters Ltd. sowie der Veräußerung des Multimedia Geschäfts an die Medi-Kabel GmbH zu. Zudem haben wir uns über den aktuellen Stand weiterer Verkaufsprozesse informiert.

In unserer jährlich stattfindenden Executive Session haben wir uns am 11. November 2021 ohne Beteiligung des Vorstands im Schwerpunkt mit der Arbeit des Aufsichtsrats befasst. Hierbei haben wir uns u.a. kritisch mit unserer Rolle als Aufsichtsrat, dem Anforderungsprofil für das Gremium, den Kompetenzen der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie den Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Arbeit auseinandergesetzt. Im Zentrum der Sitzung stand die Präsentation des Ergebnisberichts aus der 2021 durchgeführten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats, die extern durch eine Beratungsgesellschaft begleitet wurde. So bestätigte das Gesamtergebnis der Evaluierung einen positiven Governance-Reifegrad unserer Arbeit für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sowie die Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Im Fokus standen hierbei auch die diversen exogenen Faktoren, welche die Gremienarbeit 2021 beeinflussten, insbesondere die Restrukturierung des LEONI-Konzerns einschließlich der diversen Unternehmensveräußerungen, die kontinuierliche Überwachung der Liquiditäts- und Verschuldungssituation sowie die anstehende Refinanzierung. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen zur stetigen Weiterentwicklung, zur Steigerung der Effektivität und Effizienz unserer Arbeit definiert und zudem strategische Schwerpunkte für die Arbeit des Gremiums im Jahr 2022 diskutiert. Ein weiterer Teil unserer Diskussionen war das Zielbild für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstandsteams mit CEO, CFO, CHRO und COO sowie die Bestellung unseres neuen COO und Vorstandsmitglieds, Ingo Spengler, zum 1. Februar 2022. Ebenfalls Bestandteil unserer Executive Session war im Sinne der regelmäßigen Weiterbildung des Aufsichtsrats ein externer Vortrag zu den Auswirkungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sowie dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) auf die LEONI AG und unsere Arbeit im Aufsichtsrat.

In unserer Sitzung am 7. Dezember 2021 befassten wir uns mit der aktuellen Geschäftsentwicklung, dem Review des dritten Quartals und der Vorausschau für das Gesamtjahr 2022. Der Aufsichtsrat wurde über die aktuellen Verkaufsprozesse informiert und fasste einen Beschluss zur Veräußerung der Business Unit Fiber Optics (ohne j-fiber GmbH) an die Weinert Industries AG. Außerdem standen Berichte aus dem Bereich Operations sowie zu einem laufenden IT-Projekt zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Prozesse auf der Tagesordnung. Besonders hervorzuheben ist die Erklärung zum Corporate Governance Kodex für das Jahr 2021. Auch in diesem Jahr konnten wir den Empfehlungen des DCGK 2020 vollständig entsprechen. Darüber hinaus haben wir uns mit dem nach der Erweiterung der Vorstandsebene ab 1. Februar 2022 geplanten Geschäftsverteilungsplan, der Nachfolgeplanung für das Ressort Finanzen sowie den Neuwahlen des Aufsichtsrats zur nächsten Hauptversammlung beschäftigt.

In der außerordentlichen Sitzung am 13. Dezember 2021 haben wir uns mit dem vorläufigen Entwurf der Planung 2022 sowie der Mittelfristplanung 2023-2026 befasst.

Im Fokus der außerordentlichen Sitzung am 28. Dezember 2021 stand ein Statusbericht zum aktuellen Stand des Nachbesetzungsprozesses für Ingrid Jägering sowie eine Abstimmung der nächsten Schritte.

Arbeit der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der LEONI AG setzt zur Förderung der Effektivität und Effizienz seiner Arbeit Ausschüsse des Aufsichtsrats ein. Er hat demnach einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, einen Nominierungsausschuss, einen Strategieausschuss und einen Sonderausschuss gebildet. Hinzu kommt der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Im Geschäftsjahr 2021 wurde zudem ein temporärer Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot gegründet, der zwischenzeitlich mit Beschluss vom 1. Februar 2022 wieder aufgelöst worden ist.

Die sechs ständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten im Aufsichtsratsplenum zu behandelnde Themen und dort zu fassende Beschlüsse vor. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Das betrifft insbesondere Zustimmungen zu Personalthemen, die im Personalausschuss verortet sind. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen über ihre Arbeit. Informationen zur Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse können Sie der Erklärung zur Unternehmensführung entnehmen.

Der PRÜFUNGSAUSSCHUSS ist im Berichtsjahr zu insgesamt vier ordentlichen sowie einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen. Der Prüfungsausschuss erörterte den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020, den zusammengefassten Lagebericht für die LEONI AG und den Konzern ebenfalls für das Geschäftsjahr 2020 und erarbeitete unter anderem Beschlussempfehlungen für den Aufsichtsrat - so zum Beispiel für die Wahl des Abschlussprüfers 2021 sowie für die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Die Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte nahmen an der Bilanzsitzung teil, erläuterten die Gegenstände der Prüfung und standen dem Prüfungsausschuss für Fragen zur Verfügung. Auch befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021 und den Quartalsmitteilungen zum 31. März und 30. September 2021. Der Halbjahresabschluss, der ebenfalls einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer nach IDW PS 900 unterzogen wurde, wurde ebenfalls gemeinsam mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Prüfungsausschuss gab im begrenzten Umfang Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer frei. Zudem erteilte er den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2021 an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand auch außerhalb der Sitzungen im regelmäßigen Austausch mit dem Abschlussprüfer und berichtete im Ausschuss regelmäßig hierüber. Zudem fand im Berichtsjahr entsprechend der neuen FISG-Gesetzgebung im Rahmen der Ausschusssitzungen ein Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss und dem Abschlussprüfer auch ohne Beteiligung des Vorstands statt, der insbesondere dafür genutzt wurde, vereinzelte Schwerpunkte zu vertiefen. Entsprechend der Empfehlung D.11 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 sowie durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität gefordert, hat sich der Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr intensiv mit der Qualität der Abschlussprüfung und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers befasst. Erstmalig wurde die Qualität der Abschlussprüfung unabhängig durch externe Berater evaluiert. Hierbei wurde die Perspektive des Finanzressorts, der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers in die Bewertung integriert sowie Audit Quality Indicators als objektiv beurteilbare Indikatoren für die Qualität der Abschlussprüfung erhoben. Im Ergebnis wurde die Qualität der Abschlussprüfung als positiv bewertet und die an diese gestellten Anforderungen als übererfüllt angesehen.

Neben der regelmäßigen Berichterstattung über die operative Lage des Unternehmens befasste sich der Prüfungsausschuss intensiv mit den bestehenden Überwachungssystemen und deren Wirksamkeit. Diese umfassen das Interne Kontrollsystem (IKS), das Risikomanagementsystem (RMS) und das Compliance-Management-System (CMS) sowie die regelmäßige Berichterstattung aus den jeweiligen Funktionsbereichen unter anderem über deren kontinuierliche Weiterentwicklung. Auch berichtete die Interne Revision regelmäßig im Prüfungsausschuss über ihre Arbeit und stimmte die Revisionsplanung mit dem Prüfungsausschuss ab.

Zudem befasste sich der Prüfungsausschuss umfänglich mit der generellen Corporate-Social-Responsibility-Berichterstattung (CSR) einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY extern überprüft wurde. Weitere Themen der Befassung lagen unter anderem im Bereich der Regulatorik (u.a. Lieferkettengesetz, Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität), der Steuern, der IT, der Cyber Security/​Informationssicherheit und dem Datenschutz.

Entsprechend den Anforderungen der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen §§ 107 Abs. 4 i. V. m. 100 Abs. 5 AktG verfügen sowohl der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Christian Rödl, als auch Klaus Rinnerberger als Ausschussmitglied über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung.

Der SONDERAUSSCHUSS beschäftigte sich in insgesamt zwölf Sitzungen intensiv mit der Finanzsituation des LEONI-Konzerns. Schwerpunkte waren zum einen die kontinuierliche Überwachung der Liquiditäts- und Verschuldungssituation des LEONI-Konzerns, zum andern die Eigenkapitalsituation der LEONI AG sowie die Beratung des Vorstands im Hinblick auf die anstehende Refinanzierung. Der Ausschuss diskutierte vertiefend die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der Lieferkettenproblematik insbesondere auf die Liquiditätsplanung der LEONI AG. Er beriet den Vorstand bei den ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen, verfolgte die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und stand stets in engem Austausch mit dem Vorstand sowie dem Aufsichtsratsplenum.

Der PERSONALAUSSCHUSS tagte im Berichtsjahr 2021 insgesamt neun Mal. Schwerpunkt seiner Arbeit war vorrangig die zukünftige Zusammensetzung des Vorstandsteams. So wurden die Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden (CEO) sowie die Besetzung des Personalresorts (CHRO) und des Chief Operations Officers (COO) vorbereitet. Auch beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Ausscheiden von Hans-Joachim Ziems (CRO) sowie dem perspektivischen Ausscheiden von Ingrid Jägering (CFO) und der Suche nach einem Nachfolger. Weitere Themen der Befassung waren Vertrags- und Vergütungsfragen der Vorstandsmitglieder, Personalangelegenheiten der ersten Managementebene sowie die Zielerreichung 2020 und die Zielvereinbarung 2021 des Vorstands.

Der STRATEGIEAUSSCHUSS hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Sitzungen ab. Die Mitglieder des Ausschusses befassten sich hierbei im engen Austausch mit dem Vorstand und einzelnen Führungskräften insbesondere mit dem Geschäftsmodell von LEONI Bordnetze, dem Wandel in der Branche und der allgemeinen Marktsituation. Auch wurden Fragen in den Bereichen Technologie, Fertigung, IT, Automatisierung und Digitalisierung erörtert sowie die Strategieklausur des Aufsichtsrats vor- und nachbereitet. Weitere Themen der Befassung waren die Entwicklungen ausgewählter Projekte, unter anderem in den Bereichen Nachhaltigkeit und Personal, sowie die Weiterentwicklung des Programms VALUE 21.

Der NOMINIERUNGSAUSSCHUSS tagte im Geschäftsjahr insgesamt zwei Mal. So bereitete der Nominierungsausschuss die Nachbesetzung von Dirk Kaliebe im Aufsichtsrat durch Klaus Rinnerberger vor. Zudem befasste sich der Ausschuss in einer weiteren Sitzung mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sowie mit den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung 2022 für die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

Der vorübergehend ins Leben gerufene AD-HOC-AUSSCHUSS ERWERBSANGEBOT tagte insgesamt zwei Mal mit dem Ziel, die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Erwerbsangebot für den Aufsichtsrat vorzubereiten sowie eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.

Der VERMITTLUNGSAUSSCHUSS tagte im Geschäftsjahr 2021 nicht.

Entsprechenserklärung & Corporate Governance

Auch im Jahr 2021 widmete sich der Aufsichtsrat intensiv dem Thema Corporate Governance sowie der kontinuierlichen weiteren Professionalisierung seiner Gremienarbeit.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 7. Dezember 2021 in ihrer Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG bestätigt, dass LEONI sämtliche Empfehlungen des Kodex einhält und auch in Zukunft einhalten wird. In der Erklärung zur Unternehmensführung finden Sie weitere Informationen zur Corporate Governance des Unternehmens.

Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2021

Die ordentliche Hauptversammlung der LEONI AG wählte am 19. Mai 2021 Deloitte auf Vorschlag des Aufsichtsrats und gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021. Deloitte hat den Halbjahresbericht, den Jahresabschluss der LEONI AG sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit einem jeweils uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Deloitte führte erstmalig die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 durch. Als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer unterzeichnet seit dem Abschluss 2019 Sebastian Kiesewetter. Deloitte hatte, bevor sie der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat als Abschlussprüfer vorgeschlagen wurde, gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Prüfungsausschuss bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat Deloitte auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht wurden oder für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind.

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der LEONI AG wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Für die Erstellung des Konzernabschlusses kamen die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie die ergänzend nach § 315e Abs. 1 des HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften zum Einsatz. Die Abschlussprüfung erfolgte in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfer bestätigten, dass der zusammengefasste Lagebericht die Situation der LEONI AG und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung in zutreffender Weise beschreiben. Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems im Rahmen der Abschlussprüfung ergab, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Allen Aufsichtsratsmitgliedern lagen der Jahres- und der Konzernabschluss der LEONI AG und der zusammengefasste Lagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung) und die Berichte des Abschlussprüfers rechtzeitig vor. Der Prüfungsausschuss nahm in seiner Sitzung am 17. März 2022 eine Vorprüfung dieser Unterlagen vor und erstattete dem Aufsichtsrat darüber in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 21. März 2022 Bericht. Anschließend diskutierten wir die Abschlüsse und Berichte ausführlich. An beiden Sitzungen nahmen die Vertreter des Abschlussprüfers teil, informierten über das Ergebnis ihrer Prüfungen und standen für Fragen zur Verfügung. Vorgestellt wurden insbesondere die Ergebnisse bezüglich der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) für die LEONI AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021. Die Key Audit Matters für die Prüfung des Konzernabschlusses waren i) die Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte, der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen sowie ii) der Ansatz und die Bewertung der Drohverlustrückstellungen aus belastenden Kundenverträgen und für die Prüfung des Jahresabschlusses die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Zudem wurden die bestandsgefährdenden Risiken und die vom Vorstand vorgenommene Einschätzung zur Fähigkeit der LEONI AG bzw. des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit erörtert. Aus der Prüfung haben sich keine Einwendungen ergeben.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der LEONI AG durch den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat ergaben sich keine Einwendungen.

Der Empfehlung aus dem Prüfungsausschuss folgend stimmte der Aufsichtsrat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der LEONI AG und den Konzernabschluss für das Jahr 2021 hat der Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der LEONI AG festgestellt.

Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung, die gemäß § 315b HGB zu erstellen war, geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den bestehenden Anforderungen genügt und keine Einwendungen zu erheben sind. Eine externe Überprüfung hatte zuvor bestätigt, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die die Prüfer zur Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 315c HGB aufgestellt worden ist.

Auch wurde der Vergütungsbericht nach § 162 AktG durch den Abschlussprüfer formell geprüft und es wurden ebenfalls keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat sich ein Urteil über die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Vergütungsberichts gebildet und hat dem Vergütungsbericht zugestimmt.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im vergangenen Geschäftsjahr gab es einen Wechsel im Aufsichtsrat. Dirk Kaliebe, der mit Beschluss vom 15. August 2020 mit sofortiger Wirkung gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden war, ist mit Ablauf der Hauptversammlung 2021 am 19. Mai 2021 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Im Rahmen der Hauptversammlung wurde sodann Klaus Rinnerberger zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Im Namen des gesamten Aufsichtsrats möchte ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiter:innen meinen Dank für ihre Anstrengungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2021 aussprechen. 2022 wird sich die LEONI AG weiterhin in einem anspruchsvollen Umfeld bewegen und alle werden durch die voranschreitende Transformation weiter gefordert sein. Für die anstehenden Aufgaben wünschen wir dem Vorstand und allen Mitarbeiter:innen viel Erfolg.

 

Nürnberg, 21. März 2022

Dr. Klaus Probst, Vorsitzender des Aufsichtsrats

AUFSICHTSRAT

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Mitglieder des Aufsichtsrats Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr.-Ing. Klaus Probst | geb. 1953 | Heroldsberg Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der LEONI AG im Ruhestand Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der DIEHL Stiftung & Co.KG, Nürnberg (nicht börsennotiert)
• Vorsitzender des Beirats der Richard Bergner Holding GmbH & Co.KG, Schwabach (nicht börsennotiert)
• Mitglied des Beirats der Lux-Haus GmbH & Co.KG, Georgensgmünd (nicht börsennotiert)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Franz Spieß 1 | geb. 1957 | Büchenbach Erster Bevollmächtigter der IG Metall, Geschäftsstelle Schwabach -
Dr. Elisabetta Castiglioni | geb. 1964 | London, UK CEO der A1 Digital International GmbH & A1 Digital Deutschland GmbH, Wien, Österreich/​München Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der A1 Telekom Austria AG, Wien, Österreich (nicht börsennotiert)
Wolfgang Dehen | geb. 1954 | Donaustauf Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Osram Licht AG im Ruhestand Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG, München (nicht börsennotiert)
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der Apleona GmbH, Neu-Isenburg (nicht börsennotiert)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der Bridgestone Europe (EMIA) NV/​SA, Belgien (nicht börsennotiert)
• Mitglied des Beirats der Huf KG, Velbert (nicht börsennotiert)
Mark Dischner 1 | geb. 1973 | Greding Gesamtbetriebsratsvorsitzender der LEONI AG Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Mittelfranken-Süd (nicht börsennotiert)
Janine Heide 1 | geb. 1983 | Bad Camberg Gewerkschaftssekretärin bei der IG Metall, Geschäftsstelle Offenbach -
Bis 19.05.2021 Dirk Kaliebe | geb. 1966 | Berlin Berater; ehemaliger Finanzvorstand der Heidelberger Druckmaschinen AG -
Karl-Heinz Lach 1 | geb. 1958 | Eschweiler Betriebsratsvorsitzender der LEONI Kerpen GmbH, Stolberg -
Richard Paglia 1 | geb. 1966 | Allersberg Senior Vice President Global Purchasing Wire & Cable Solutions Division, LEONI Kabel GmbH -
Bestellung zum 19.05.2021 Klaus Rinnerberger | geb. 1964 | Gießhübl, Österreich Vorstandsmitglied der Pierer AG, Wien, Österreich Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der SHW AG, Aalen (börsennotiert bis 31.12.2021) *
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen (nicht börsennotiert)
(Bei den mit einem Stern (*) gekennzeichneten Mandaten handelt es sich um Mandate bei Gesellschaften, die dem Konzern der Pierer Industrie AG angehören.) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der Pierer Mobility AG, Wels, Österreich (börsennotiert) *
• Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pankl AG, Kapfenberg, Österreich (nicht börsennotiert) *
• Mitglied des Aufsichtsrats der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg, Österreich (nicht börsennotiert) *
• Vorsitzender des Beirats der Gartner KG, Edt bei Lambach, Österreich (nicht börsennotiert)
Prof. Dr. Christian Rödl | geb. 1969 | Nürnberg Rechtsanwalt, Steuerberater, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Concentro Management AG, Nürnberg (nicht börsennotiert; einfaches Mitglied)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Vorsitzender des Gesellschafterbeirats der UVEX Winter Holding GmbH & Co. KG, Fürth (nicht börsennotiert)
• Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG, Bayern (börsennotiert)
Regine Stachelhaus | geb. 1955 | Herrenberg Rechtsanwältin, selbständige Unternehmerin Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG, Düsseldorf (börsennotiert)
• Mitglied des Aufsichtsrats der COVESTRO AG und COVESTRO Deutschland AG, Leverkusen (börsennotiert)
• Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH, Ratingen (nicht börsennotiert)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE SA, Frankreich (börsennotiert)
Inge Zellermaier 1 | geb. 1963 | Allersberg Rettungssanitäterin, LEONI Kabel GmbH -

1 Arbeitnehmervertreter:in

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Ausschüsse des Aufsichtsrats
Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG Dr. Klaus Probst (Vorsitzender), Franz Spieß, Regine Stachelhaus, Inge Zellermaier
Personalausschuss Dr. Klaus Probst (Vorsitzender), Wolfgang Dehen, Mark Dischner, Franz Spieß
Prüfungsausschuss Prof. Dr. Christian Rödl (Vorsitzender), Richard Paglia, Klaus Rinnerberger, Franz Spieß
Nominierungsausschuss Dr. Klaus Probst (Vorsitzender), Dr. Elisabetta Castiglioni, Regine Stachelhaus
Strategieausschuss Wolfgang Dehen (Vorsitzender), Dr. Elisabetta Castiglioni, Karl-Heinz Lach, Richard Paglia, Dr. Klaus Probst, Inge Zellermaier
Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot Wolfgang Dehen (Vorsitzender), Mark Dischner, Richard Paglia, Dr. Klaus Probst, Klaus Rinnerberger, Franz Spieß

VORSTAND

Dr. Ursula Biernert

Chief Human Resources Officer (CHRO) und Arbeitsdirektorin seit 1. Februar 2022

Dr. Ursula Biernert (52) verbrachte wesentliche Abschnitte ihrer beruflichen Laufbahn bei Volkswagen und Porsche im internationalen Umfeld sowie in der Geschäftsleitung der Thales Group. Zuletzt war sie als Arbeitsdirektorin und Verantwortliche für das Ressort Personal Mitglied des Vorstands der DB Cargo AG sowie Vorstandsvorsitzende der DB Cargo Vermögensverwaltungs-AG. Bei LEONI verantwortet sie seit Februar 2022 als CHRO alle Prozesse rund um die Steuerung und Entwicklung der Belegschaft.

Ingo Spengler

Chief Operations Officer (COO) seit 1. Februar 2022

Ingo Spengler (49) arbeitete nach seinem Maschinenbau-Studium unter anderem bei Volkswagen, Faurecia und Magna. Im Januar 2021 wechselte er zu LEONI und war bis zu seiner Berufung in den Vorstand für das Ressort "Operations" im Bordnetz-Bereich (WSD) verantwortlich. Als COO der LEONI AG beschäftigt er sich seit Februar 2022 unter anderem mit der weiteren Standardisierung und Digitalisierung der Prozesse des weltweiten Produktionsnetzwerks.

Ingrid Jägering

Finanzvorständin (CFO) und Arbeitsdirektorin
(bis 31. Januar 2022), Vorstandsmitglied seit 1. August 2019

Ingrid Jägering (55) begann ihre berufliche Karriere 1988 bei Siemens. Für Siemens, BenQ Mobile und Brose bekleidete sie verschiedene Führungspositionen im In- und Ausland, zuletzt bis 2012 als Executive Vice President und CFO der Siemens Wind Power in Dänemark. Danach fungierte sie als Geschäftsführerin und CFO bei MAN Diesel & Turbo und OSRAM Opto Semiconductors. Seit 2019 gehört sie der LEONI AG als Finanzvorständin an und hat im August 2021 bekanntgegeben ihren Ende 2022 auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern. Zum 1. April 2022 wird sie ihr Amt an ihren Nachfolger Dr. Harald Nippel abgeben.

Aldo Kamper

Vorstandsvorsitzender (CEO), Vorstandsmitglied seit 1. September 2018

Aldo Kamper (51) studierte Betriebswirtschaft in Deutschland, den Niederlanden und den USA. 1994 stieg er als Controller bei OSRAM ein. Es folgten verschiedene Stationen bei OSRAM Opto Semiconductors, unter anderem als Vice President & General Manager für die Bereiche LED und Specialty Lighting. 2010 wurde er CEO bei OSRAM Opto Semiconductors. Seit 2018 ist er Vorstandsvorsitzender der LEONI AG.

JAHRESRÜCKBLICK

JANUAR

Bordnetz-Produktion für E-Fahrzeuge von VW

An mehreren LEONI-Standorten nimmt der breite Hochlauf der Produktion von Bordnetzsystemen für Fahrzeuge auf Basis des Modularen E-Antriebsbaukastens (MEB) der Volkswagen-Gruppe Fahrt auf. Damit stärkt die LEONI AG ihre Position auf dem wachsenden Zukunftsmarkt der alternativen Antriebe.

FEBRUAR

Neuorganisation des Bordnetz-Bereichs

Im Februar 2021 startet die Umsetzung einer umfassenden Organisationsänderung des Bordnetz-Bereichs. Sie wird flankiert von Veränderungen bei Geschäftsprozessen, Governance und Steuerungskonzept sowie einer Neuausrichtung von Unternehmens- und Führungskultur.

MÄRZ

LEONI Schweiz AG veräußert

Mit dem Verkauf der Studer AG und der Dachgesellschaft LEONI Schweiz AG gelingt LEONI ein wichtiger Schritt zur Fokussierung auf das Bordnetz-Geschäft. Die eidgenössische Wire & Cable Solutions-Einheit, die auf hochwertige Kabel und Leitungen für komplexe Anwendungen im Industrie- und Infrastrukturbereich spezialisiert ist, wird von einem Käuferkonsortium um den ehemaligen LEONI Vorstand Bruno Fankhauser und Helvetica Capital übernommen.

Aldo Kamper verlängert Vorstandsvertrag vorzeitig

Der LEONI-Aufsichtsrat bestellt Aldo Kamper, seit September 2018 CEO der LEONI AG, vorzeitig für weitere fünf Jahre zum Vorstandsvorsitzenden. Damit wird sein ursprünglich bis Ende 2021 laufender Vertrag bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Hans-Joachim Ziems, seit 1. April 2020 als Chief Restructuring Officer für die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts verantwortlich, scheidet mit Ablauf seines einjährigen Mandats zum 31. März 2021 wie geplant aus dem Vorstand aus.

Vereinbarung zum Verkauf von Teilen der LEONI Kerpen

LEONI erreicht einen weiteren Meilenstein bei der schrittweisen Trennung von der Wire & Cable Solutions Division: Per Management-Buy-out werden die Bereiche Datenkommunikation und Compound der LEONI Kerpen GmbH in Stolberg veräußert. Der Schritt sichert rund 160 Arbeitsplätze am Standort.

MAI

Anhebung der Umsatz- und Ergebnisprognose für 2021

Auf Basis der über der Markterwartung liegenden Entwicklung wichtiger Kennzahlen im ersten Quartal hebt LEONI die Prognose für das Gesamtjahr an. Trotz der im weiteren Jahresverlauf bestehenden vielfältigen Herausforderungen, insbesondere aus der andauernden Covid-19-Pandemie und den fortgesetzten Engpässen in den globalen Lieferketten, geht der Vorstand für 2021 nun von einem deutlichen Anstieg des Konzernumsatzes aus. Das Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten soll sich deutlich verbessern und mindestens den Break-Even erreichen.

Virtuelle Hauptversammlung: Präsentation wegweisender E-Mobilitäts-Projekte

Anlässlich unserer zweiten virtuellen Hauptversammlung berichtet CEO Aldo Kamper nicht nur über wesentliche Fortschritte bei der Stabilisierung der Geschäftsentwicklung, sondern auch über mehrere Produktionsstarts im zukunftsorientierten Segment E-Mobilität. Dank unserer guten Aufstellung im Bereich alternativer Antriebe setzen viele Premiummarken auf Bordnetz-Systeme von LEONI: Unter anderem werden der Audi Q4 e-tron oder der Mercedes EQS beliefert.

JUNI

LEONI startete Corona-Impfungen in Deutschland

Nachdem in anderen Ländern bereits gute Erfahrungen gemacht wurden, bietet LEONI auch den Beschäftigten in Deutschland Corona-Impfungen an, sobald Betriebsärzt:innen die nationale Impfkampagne verstärken dürfen. Den Anfang macht der Standort Roth. Das freiwillige Angebot wird in den folgenden Tagen und Wochen auch auf andere deutsche Standorte ausgeweitet und stößt auf starke Resonanz.

LEPS: maßgeschneiderte technische Schulung für Elektrofahrzeug-Hersteller

Angesichts der wachsenden Produktion von Elektrofahrzeugen offeriert LEONI Engineering Products & Services (LEPS) erstmals spezifisch auf dieses Segment zugeschnittene technische Schulungen - für Bereiche wie Robotik, maschinelle Bildverarbeitung und industrielle Datenverarbeitung zur Automatisierung von Prozessen. Die individuell an die Bedürfnisse der Hersteller angepassten Programme richten sich vor allem an Fachleute aus Produktion und Wartungstechnik. Sie sollen in die Lage versetzt werden, die Instandhaltung ihrer Automatisierungssysteme selbst zu übernehmen.

JULI

Weitere Anhebung der Jahresprognose

Vor dem Hintergrund des auch im zweiten Quartal über den Erwartungen liegenden Geschäftsverlaufs hebt der Vorstand die Prognose für das Gesamtjahr 2021 nochmals an und rechnet auf dieser Basis mit einem deutlichen Umsatzanstieg auf mindestens 5 Mrd. € und einer deutlichen Verbesserung des EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten auf mindestens 100 Mio. €. Ausschlaggebend für die gute Entwicklung sind die fortgesetzte Nachfrageerholung im Automobil- und Industrieumfeld, Volumen- und Mixeffekte sowie positive Auswirkungen aus dem VALUE 21-Programm und dem Restrukturierungskonzept.

Paccar zeichnet LEONI als leistungsstärksten Lieferanten aus

Der US-amerikanische Lkw-Hersteller Paccar verleiht LEONI den "Leader Level Award", die Auszeichnung als leistungsstärkster Lieferant in Nordamerika. Paccar, ein weltweit führender Produzent von leichten, mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen der Marken DAF, Kenworth und Peterbilt, würdigt damit unsere starke Kundenorientierung. Einen wesentlichen Betrag hierzu leisten die konstant hohe Qualität und Liefertreue der LEONI-Werke in Arad, Rumänien, sowie Durango und Hermosillo in Mexiko.

LEONI gewinnt renommierten Auto-Award

Das Center of Automotive Management (CAM) und die Unternehmensberatung PwC zeichnen LEONI mit dem Automotive-Innovations-Award 2021 aus. LEONI gewinnt die renommierte Auszeichnung in der Kategorie "Interieur und Interface" für ein ACC-Kabel, das rasante Datenübertragungen in hoher Bandbreite ermöglicht.

SEPTEMBER

Kooperation mit Valeo im Bereich Zonen-Steuerung

Gemeinsam mit Valeo, dem Weltmarktführer für Fahrerassistenzsysteme, entwickelt LEONI eine innovative Lösung für sogenannte Zonen-Steuerungsgeräte, ein zentrales Element für künftige Bordnetz-Architekturen. Um den Anforderungen autonomer, elektrischer und vernetzter Mobilität zu genügen, benötigen Fahrzeuge immer mehr Sensoren, Konnektivität, Elektronik und Software. Zonen-Steuergeräte sind die Nervenzentren dieser neuen Fahrzeug-Architekturen. Die Lösung von Valeo und LEONI ermöglicht die Integration von mehr Intelligenz, Funktionalität und Leistungsfähigkeit und reduziert zugleich die Komplexität sowie die Menge an Verkabelung.

Neues Werk in Serbien eröffnet

Mit der offiziellen Eröffnung eines neuen Bordnetz-Werks im serbischen Kraljevo im Beisein des Präsidenten der Republik Serbien, Aleksandar Vučić, gibt LEONI ein starkes Bekenntnis ab: Das Werk ist bereits unsere vierte Produktionsstätte in Serbien und lässt LEONI zum größten privaten industriellen Arbeitgeber des Landes aufsteigen. Der Standort Kraljevo, an dem bis zu 500 Arbeitsplätze entstehen, stärkt die Stellung von LEONI als leistungsstarker Zulieferer für die internationale Automobilindustrie.

OKTOBER

Verkauf wesentlicher Teile des Industriegeschäfts vereinbart

LEONI verkauft die zur Wire & Cable Solutions Division gehörende Business Group Industrial Solutions an BizLink, einen internationalen Anbieter hochwertiger Lösungen für Kabelverbindungen und Connectivity Services. Damit setzt LEONI den nächsten wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur nachhaltigen Stabilisierung und treibt die angestrebte Fokussierung auf das Bordnetz-Geschäft weiter voran. Der Verkauf umfasst rund 20 Standorte in zehn Ländern, unter anderem aus den Bereichen Healthcare, Robotics und Automation.

DEZEMBER

Dr. Ursula Biernert und Ingo Spengler verstärken Konzernvorstand

Der Aufsichtsrat der LEONI AG beruft die erfahrenen Top-Manager Dr. Ursula Biernert und Ingo Spengler mit Wirkung zum 1. Februar 2022 als Chief Human Resources Officer und Chief Operations Officer neu in den Konzernvorstand. Neben der weiteren Stabilisierung des Unternehmens und der Konzentration auf das Automotive-Geschäft wird das neu aufgestellte Vorstandsgremium die Entwicklung von LEONI zum Systempartner seiner Kunden für das Bordnetz der Zukunft vorantreiben.

Vereinbarung zur Veräußerung des Fiber-Optics-Geschäfts

Mit dem vereinbarten Verkauf der LEONI Fiber Optics-Gesellschaften und der j-plasma GmbH setzt LEONI die strategische Fokussierung auf das Bordnetz-Geschäft fort. Die Tochtergesellschaften, die unter anderem Spezialfasern für die optische Metrologie und die industrielle Datenübertragung produzieren, werden im Rahmen eines Management-Buy-outs von der Weinert Industries AG übernommen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist das zentrale Instrument der Berichterstattung zur Corporate Governance (Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, "DCGK 2020"). Sie ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 sowie § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

I. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der LEONI AG haben am 7. Dezember 2021 die nachfolgend abgedruckte Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG abgegeben:

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LEONI AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Die LEONI AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 10. Dezember 2020 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.

 

Nürnberg, am 7. Dezember 2021

LEONI AG

Für den Vorstand

Aldo Kamper

Für den Aufsichtsrat

Dr.-Ing. Klaus Probst

Die Entsprechenserklärungen der LEONI AG für die letzten fünf Geschäftsjahre einschließlich der vorstehend abgedruckten aktuellen Entsprechenserklärung können auch auf der Website der Gesellschaft unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​ eingesehen werden.

II. Internetseite zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Ein Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und ein Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG wird in der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2022 zur Billigung auf der Tagesordnung vorgelegt. Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers wird unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​vorstand/​ und unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​ aufsichtsrat/​ veröffentlicht; unmittelbar nach der Hauptversammlung wird auf der Webseite auch der entsprechende Beschluss der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt und entsprechend den gesetzlichen Regelungen öffentlich verfügbar gehalten werden. Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a AktG wurde am 23. Juli 2020 der Hauptversammlung vorgestellt und von dieser gebilligt. Der Billigungsbeschluss zur Vergütung und zu dem Vergütungssystem des Aufsichtsrats gemäß § 113 AktG wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 gefasst. Weitere Informationen zum derzeit anwendbaren Vergütungssystem des Vorstands sowie des Aufsichtsrats einschließlich der jeweiligen Beschlüsse der Hauptversammlung finden sich unter » www.leoni.com/​de/​ investor-relations/​corporate-governance/​vorstand/​ sowie unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​ aufsichtsrat bzw. unter » www.leoni.com/​de/​hv2020. und unter » www.leoni.com/​de/​hv2021/​.

III. Weitere relevante Unternehmensführungspraktiken

1. Anregungen des Kodex

Der Vorstand hat sich nicht im Vornherein festgelegt, ob er im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen würde, in der die Aktionär:innen über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen (Anregung A.5). Der Vorstand würde eine solche Entscheidung abhängig vom Inhalt eines etwaigen Übernahmeangebots sowie dem konkreten Diskussions- und Entscheidungsbedarf im Einzelfall unter Berücksichtigung des Aufwands einer außerordentlichen Hauptversammlung treffen.

Eine Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse über Telefon- und Videokonferenzen soll nach Anregung D.8 Satz 2 DCGK nicht die Regel sein. Daher erfolgt eine Teilnahme per Telefon nur ausnahmsweise. Im Geschäftsjahr 2021 fanden aufgrund der mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Einschränkungen 44 der insgesamt 53 ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse als virtuelle Sitzung bzw. als Hybridsitzung mit der Möglichkeit zur Teilnahme in Präsenz oder virtuell statt.

2. Externe Standards und interne Regelwerke

Über die gesetzlichen Regelungen und den DCGK 2020 hinaus orientiert sich die Unternehmensführung der LEONI AG an anerkannten externen Standards und verschiedenen eigenen Regelwerken. Hierzu gehören der UN Global Compact, die LEONI Social Charta und die Charta der Vielfalt sowie interne Leitlinien wie der LEONI Code of Conduct und die seit 2019 auf die divisionale Ebene überführte Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzpolitik für die LEONI-Unternehmensdivisionen. Weitere Einzelheiten sind in der nichtfinanziellen Konzernerklärung (gemäß § 315b HGB) dargestellt sowie auf der Website der LEONI AG einsehbar unter » www.leoni.com/​de/​unternehmen/​compliance/​.

IV. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Vorstand und Aufsichtsrat der LEONI AG arbeiteten im Geschäftsjahr 2021 zum Wohl des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat begleitet und überwacht die Tätigkeit des Vorstands aktiv. In den Aufsichtsratssitzungen diskutieren Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich, offen und unter Wahrung der strengen Vertraulichkeit alle wichtigen strategischen Entscheidungen sowie zustimmungspflichtige Geschäfte.

1. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands

a) Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der LEONI AG besteht satzungsgemäß aus mindestens zwei Mitgliedern. Zum 31. Dezember 2021 war der Vorstand mit zwei Personen besetzt, namentlich Aldo Kamper als Vorstandsvorsitzender (CEO) und Ingrid Jägering als Finanzvorständin (CFO). Zum 31. März 2021 ist Hans-Joachim Ziems, der als Vorstandsmitglied mit der Aufgabe betraut war, die finanzielle und operative Restrukturierung der Gesellschaft zu verantworten, planmäßig infolge der Befristung seiner Bestellung aus dem Vorstand ausgeschieden.

Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Vorstand damit wie folgt zusammen:

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Ingrid Maria Jägering, Industriekauffrau, 55
Erste Bestellung: 1. August 2019 Bestellt bis: 31. Dezember 2022
Zuständigkeit: Finanzvorständin (CFO) und Arbeitsdirektorin; zudem Leitung der Ressorts Corporate Accounting, Corporate Controlling, Corporate Ethics, Risk & Compliance, Corporate Finance & Treasury, Corporate Human Resources (inkl. Arbeitsdirektion), Corporate Information Technology, Corporate Internal Audit und Corporate Taxes (inklusive Zoll Compliance); ferner Leitung von Human Resources und des Purchasing & Facility Management der LEONI AG in Nürnberg, also auf Holding-Ebene; zudem CFO der Wiring Systems Division
Aldo Kamper, Betriebswirt (MBA), 51
Erste Bestellung: 1. September 2018 Bestellt bis: 31. Dezember 2026
Zuständigkeit: Vorstandsvorsitzender (CEO); zudem Leitung der Ressorts Corporate Communications & Investor Relations, Corporate Legal, Corporate Strategy; ferner Leitung Senior/​Executive Management & Development; zudem verantwortlich für die operative Leitung der Unternehmensbereiche Wiring Systems (Divisions CEO) sowie Wire & Cable Solutions
Hans-Joachim Ziems, Diplom-Kaufmann, 68
Erste Bestellung: 1. April 2020 Bestellt bis: 31. März 2021
Zuständigkeit: Restrukturierungsvorstand (CRO); zudem CRO der Wiring Systems Division und CRO der Wire & Cable Solutions Division sowie Leitung der Ressorts Financial & Operational Restructuring und Liquidity Management der LEONI AG

b) Leitung und Geschäftsführung

Der Vorstand verantwortet die Leitung und Geschäftsführung der LEONI AG. Er handelt im Interesse der Gesellschaft mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Hierfür entwickelt er eine geeignete Strategie, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Zu seinen Aufgaben zählen außerdem ein effektives Chancen- und Risikomanagement sowie -controlling und die Sicherstellung der Compliance (Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien) im gesamten Konzern. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.

Die Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandsgremiums werden durch das Gesetz und eine Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsordnung und der damit verbundene Geschäftsverteilungsplan werden vom Aufsichtsrat regelmäßig auf Aktualisierungsbedarf geprüft. Die jeweils gültige Geschäftsordnung des Vorstands ist auf der Website der LEONI AG veröffentlicht unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​.

Die Schwerpunkte der Vorstandsarbeit im vergangenen Geschäftsjahr lagen im Management der Engpässe in den weltweiten Lieferketten in Folge der Halbleiterkrise sowie der weiterhin anhaltenden Folgen der Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen. Dazu gehörten kurzfristige Nachfrageschwankungen, gestiegene Rohstoffpreise aber auch der Schutz unserer Mitarbeiter:innen. Neben umfangreichen Hygienemaßnahmen hat LEONI frühzeitig international Impfangebote an die Mitarbeiter:innen ermöglicht und damit die öffentlichen Infrastrukturen entlastet sowie einen Beitrag zur Erhöhung der Impfquoten auch in Schwellenländern geleistet. Des Weiteren wurden das vereinbarte Restrukturierungskonzept, unter anderem im Rahmen des Performance- und Strategieprogramms VALUE 21, sowie die strategische Fokussierung des Unternehmens auf das Bordnetz-Geschäft konsequent umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurden mehrere Einheiten des Division WCS veräußert. Das Transformationsprogramm "NextGen WSD" wurde erfolgreich implementiert sowie ein neues ESG-Programm ("Rewire") entwickelt. Für die anstehende Refinanzierung im Geschäftsjahr 2022 wurden vorbereitende Maßnahmen getroffen, wobei die LEONI AG nach wie vor erheblichen Wert auf die Gewährleistung von Transparenz und Kommunikation gegenüber den Stakeholdern legt.

c) Compliance

Im Rahmen des Compliance Management befasste sich der Vorstand im Berichtszeitraum mit der Organisation und Weiterentwicklung aller Compliance-Themen und stellte die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sicher. Die Handlungsempfehlungen aus der externen Prüfung zweier Teilbereiche des Compliance-Management-Systems wurden in Verbesserungsprojekte überführt und diese im Berichtsjahr weiter umgesetzt. Die Rückschlüsse aus den Ergebnissen der externen Wirksamkeitsprüfung sowie aus den durchgeführten Compliance-Aktivitäten und den Compliance-Monitoring-Maßnahmen fließen in die Bewertung der Effektivität des Compliance-Programms und damit in die Compliance Risikoanalyse und -bewertung ein. Die Compliance Risikobewertung geht in die Risikobeurteilung des Konzerns im Rahmen des Risikomanagement-Systems ein und bildet auch die Grundlage für die Planung der Compliance-Aktivitäten im Folgejahr.

d) Kommunikation und Transparenz

Der Vorstand verantwortet zudem die Kommunikation der LEONI AG mit Aktionär:innen, Aktionärsvereinigungen, Finanzanalyst:innen, Medien und der interessierten Öffentlichkeit über die Entwicklung des Unternehmens und wesentliche Vorkommnisse.

Alle Pflichtveröffentlichungen sowie ausführliche, ergänzende Informationen werden jeweils zeitnah auf der Website der LEONI AG zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Publikationen, beispielsweise Ad-hoc-Meldungen, Pressemitteilungen sowie Zwischen- und Geschäftsberichte, werden in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. Telefonkonferenzen sowie die jährlichen Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen überträgt die LEONI AG jeweils auch live im Internet. Der aktuelle Finanzkalender, der über alle wesentlichen Veröffentlichungs- und Veranstaltungstermine informiert, ist ebenfalls auf der Website einsehbar.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden auf der Hauptversammlung der LEONI AG und eine während dieser Rede gezeigte Präsentation können im Internet verfolgt werden. Diese Präsentation ist bis zur nächsten Hauptversammlung unter » www.leoni.com/​fileadmin/​corporate/​investors/​events/​2021/​annual_​ general_​meeting/​leoni-hv-rede-ceo-2021.pdf abrufbar.

e) Informationsaustausch mit dem Aufsichtsrat

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, aktuell und umfassend über sämtliche relevante Ereignisse sowie die Planung, den Geschäftsverlauf, die Risikosituation und die Compliance-Maßnahmen. In Ergänzung zu den Aufsichtsratssitzungen, bei denen der Vorstand anwesend ist, beraten sich die Vorsitzenden der beiden Gremien regelmäßig, auch kurzfristig und anlassbezogen über alle relevanten aktuellen Themen. Zusätzliche Informationen über die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtsjahr finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.

2. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

a) Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt sich der Aufsichtsrat der LEONI AG paritätisch aus jeweils sechs Arbeitnehmer- und Anteilseignervertreter:innen zusammen. Näheres zu den Kriterien für die Besetzung des Aufsichtsrats findet sich in den nachfolgenden Abschnitten "Angaben zur Repräsentation beider Geschlechter in Vorstand und Aufsichtsrat sowie in den obersten Führungsebenen der LEONI AG" und "Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat".

Dr. Klaus Probst war im Geschäftsjahr 2021 unverändert als Vorsitzender des Aufsichtsrats tätig; sein erster Stellvertreter war im gesamten Geschäftsjahr Franz Spieß. Die Position des zweiten Stellvertretenden ist weiterhin unbesetzt. Entsprechend den Anforderungen des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen § 100 Abs. 5 AktG verfügen sowohl Prof. Dr. Christian Rödl als auch das Aufsichtsratsmitglied Klaus Rinnerberger jeweils über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung.

Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder kommen der vom DCGK 2020 empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nach.

Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu folgenden Veränderungen im Aufsichtsrat: Das mit gerichtlichem Beschluss vom 15. August 2020 bestellte Mitglied Dirk Kaliebe ist mit Ablauf der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 hat Klaus Rinnerberger als Vertreter der Anteilseigner nachgewählt.

Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

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Dr. Klaus Probst, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der LEONI AG im Ruhestand, 68 Ausschusszugehörigkeiten
• Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG (Vorsitzender)
• Personalausschuss (Vorsitzender)
• Nominierungsausschuss (Vorsitzender)
• Strategieausschuss
• Sonderausschuss
• Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot (Vorsitzender)
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 2022 Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der DIEHL Stiftung & Co.KG, Nürnberg (nicht börsennotiert)
• Vorsitzender des Beirats der Richard Bergner Holding GmbH & Co. KG, Schwabach (nicht börsennotiert)
• Mitglied des Beirats der Lux-Haus GmbH & Co. KG, Georgensgmünd (nicht börsennotiert)
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand. Es steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die LEONI AG hat keinen kontrollierenden Aktionär.
Franz Spieß, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Erster Bevollmächtigter IG Metall Schwabach, 65 Ausschusszugehörigkeiten
• Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG
• Personalausschuss
• Prüfungsausschuss (Audit Committee)
• Sonderausschuss
• Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2006 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 2022 Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer:innen
Dr. Elisabetta Castiglioni
CEO der A1 Digital International GmbH & A1 Digital Deutschland GmbH, Wien/​ München, 57 Ausschusszugehörigkeiten
• Nominierungsausschuss
• Strategieausschuss
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 2022 Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der A1 Telekom Austria AG, Österreich (nicht börsennotiert)
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand. Es steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die LEONI AG hat keinen kontrollierenden Aktionär.
Wolfgang Dehen
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Osram Licht AG im Ruhestand, 68 Ausschusszugehörigkeiten
• Personalausschuss
• Strategieausschuss (Vorsitzender)
• Sonderausschuss (Vorsitzender)
• Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG, München (nicht börsennotiert)
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der Apleona GmbH, Neu-Isenburg (nicht börsennotiert)
Bestellt bis: 2022 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der Bridgestone Europe (EMIA) NV/​SA, Belgien (nicht börsennotiert)
• Mitglied des Beirats der Huf KG, Velbert (nicht börsennotiert)
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand. Es steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die LEONI AG hat keinen kontrollierenden Aktionär.
Mark Dischner
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der LEONI AG, 48 Ausschusszugehörigkeiten
• Personalausschuss
• Sonderausschuss
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Mittelfranken-Süd (nicht börsennotiert)
Bestellt bis: 2022 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer:innen
Janine Heide
Gewerkschaftssekretärin bei der IG Metall, Ausschusszugehörigkeiten
Geschäftsstelle Offenbach, 38 Keine
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Bis 13.04.2021: Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Caverion Deutschland GmbH, München (nicht börsennotiert)
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Bestellt bis: 2022
Keine
Vertreterin der Arbeitnehmer:innen
Dirk Kaliebe
Berater, Ehemaliger Finanzvorstand der Heidelberger Druckmaschinen AG, 55 Ausschusszugehörigkeiten
• Prüfungsausschuss (Audit Committee)
• Sonderausschuss
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 19.5 .2021 Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand. Es steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die LEONI AG hat keinen kontrollierenden Aktionär.
Karl-Heinz Lach
Betriebsratsvorsitzender der LEONI Kerpen GmbH, Stolberg, 63 Ausschusszugehörigkeiten
• Strategieausschuss
• Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 2022 Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer:innen
Richard Paglia
Senior Vice President Global Purchasing Wire & Cable Solutions Division, 55 Ausschusszugehörigkeiten
• Prüfungsausschuss (Audit Committee)
• Sonderausschuss
• Strategieausschuss
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2012 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 2022 Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreter der Arbeitnehmer:innen
Klaus Rinnerberger
Mitglied des Vorstands der Pierer Industrie AG, Wels/​Österreich, 58 Ausschusszugehörigkeiten
• Prüfungsausschuss (Audit Committee)
• Sonderausschuss
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 19.0 .2021 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 2022 • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SHW AG, Aalen (börsennotiert bis 31.12.2021) *
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, Aalen (nicht börsennotiert) *
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der Pierer Mobility AG, Wels, Österreich (börsennotiert) *
• Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pankl AG, Kapfenberg, Österreich (nicht börsennotiert) *
• Mitglied des Aufsichtsrats der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg, Österreich (nicht börsennotiert) *
• Vorsitzender des Beirats der Gartner KG, Edt bei Lambach, Österreich (nicht börsennotiert)
Bei den mit einem Stern (*) gekennzeichneten Mandaten handelt es sich um Mandate bei Gesellschaften, die dem Konzern der Pierer Industrie AG angehören.
Gemäß Empfehlung C.13 DCGK 2020 wird darauf hingewiesen, dass Herr Rinnerberger Mitglied des Vorstands der Pierer Industrie AG ist. In ihrer Bekanntmachung vom 15. September 2021 gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) hat die Pierer Industrie AG angegeben, dass sie und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Stichtag des 10. September 2021 rund 15,49% der LEONI-Stimmrechte hielten. Die Pierer Industrie AG ist dementsprechend wesentlicher Aktionär der LEONI AG im Sinn der Empfehlung C.13 DCGK 2020. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Rinnerberger in keiner weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zum LEONI-Konzern oder den Organen der Gesellschaft, die nach der Empfehlung C.13 DCGK 2020 offenzulegen wäre. Herr Rinnerberger ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und ihrem Vorstand. Die LEONI AG hat keinen kontrollierenden Aktionär.
Prof. Dr. Christian Rödl
Rechtsanwalt, Steuerberater, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, 53 Ausschusszugehörigkeiten
• Prüfungsausschuss (Audit Committee) (Vorsitzender)
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2015 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Mitglied des Aufsichtsrats der Concentro Management AG, Nürnberg (nicht börsennotiert)
Bestellt bis: 2022 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Vorsitzender des Gesellschafterbeirats der UVEX Winter Holding GmbH & Co. KG, Fürth (nicht börsennotiert)
• Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG, Bayern (börsennotiert)
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand. Es steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die LEONI AG hat keinen kontrollierenden Aktionär.
Regine Stachelhaus
selbstständige Unternehmerin, 66 Ausschusszugehörigkeiten
• Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG
• Nominierungsausschuss
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• Mitglied des Aufsichtsrats der Ceconomy AG, Düsseldorf (börsennotiert)
• Mitglied des Aufsichtsrats der COVESTRO AG und COVESTRO Deutschland AG, Leverkusen (börsennotiert)
• Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH, Ratingen (nicht börsennotiert)
Bestellt bis: 2022 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE SA, Frankreich (börsennotiert)
Das Aufsichtsratsmitglied ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand. Es steht in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die LEONI AG hat keinen kontrollierenden Aktionär.
Inge Zellermaier
Rettungssanitäterin, 58 Ausschusszugehörigkeiten
• Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG
• Strategieausschuss
Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2017 Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bestellt bis: 2022 Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vertreterin der Arbeitnehmer:innen

b) Aufgaben und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der LEONI AG überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Seine Arbeit ist durch Gesetz, Satzung, DCGK 2020 und Geschäftsordnung geregelt. Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Homepage der LEONI AG unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​ corporate-governance veröffentlicht. Auf die Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vom 16. September 2021 wird im Bericht des Aufsichtsrats eingegangen.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit. Im Geschäftsjahr 2021 fand am 11. November 2021 eine sogenannte Executive Session statt. Im Rahmen dieser Sitzung besprach der Aufsichtsrat ohne Beisein des Vorstands auch die Ergebnisse der in Form einer Selbstevaluierung mittels Fragebogen und Einzelinterviews durchgeführten Effizienzprüfung. Hierbei war als Folge festzustellen, dass der Aufsichtsrat auch zukünftig Wert auf seine stetige Weiterbildung legt sowie sich angesichts des herausfordernden Branchenumfelds verstärkt mit der langfristigen Unternehmensstrategie von LEONI befassen wird.

Die Zielsetzung, mindestens eine Aufsichtsratssitzung pro Jahr an einem Produktionsstandort der LEONI AG durchzuführen, konnte im Rahmen der pandemiebedingten Hygieneanforderungen insofern verfolgt werden, als dass eine eintägige Aufsichtsratssitzung im September 2021 in einem unserer Werke abgehalten wurde. Darüber hinaus fanden pandemiebedingt die Aufsichtsratssitzungen 2021 zu einem großen Teil virtuell statt. Näheres zur Arbeit des Aufsichtsrats unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie sowie insbesondere zur Anzahl und den Schwerpunkten der Sitzungen wird im Bericht des Aufsichtsrats ausführlich dargestellt.

Der Aufsichtsrat hat zudem sein Kompetenzprofil kritisch reflektiert und in der Schlussforderung teilweise angepasst. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten beinhaltet das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats das Merkmal der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​ corporate-governance. Näheres hierzu findet sich im nachfolgenden Abschnitt Diversitätskonzept. Im Geschäftsjahr 2021 aufgetretene Interessenkonflikte sowie der Umgang mit diesen werden im Bericht des Aufsichtsrats geschildert.

Darüber hinaus nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats in enger Abstimmung mit dem Vorstand in einem angemessenen Umfang an Gesprächen mit Investor:innen teil, soweit solche Gespräche die Arbeit und die Aufgaben des Aufsichtsrats betreffen.

c) Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit zu erhöhen, existieren ein Prüfungs-, Personal-, Nominierungs-, Vermittlungs-, Sonder-, Strategie- und ein Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot, die im Berichtsjahr bis auf den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss sowie den Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot regelmäßig tagten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten in den Aufsichtsratssitzungen über die Arbeit der Ausschüsse.

Aufgabe des PRÜFUNGSAUSSCHUSS ist es, vorab den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht, den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu diskutieren und zu prüfen. Darüber hinaus erörtert der Prüfungsausschuss den Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte mit dem Vorstand. Er befasst sich mit Fragen der Rechnungslegung und der Compliance, dem Risikomanagement, der Internen Revision und dem internen Kontrollsystem einschließlich der Prüfung der Wirksamkeit der jeweils vorhandenen Systeme und Maßnahmen. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende begründete Empfehlung. Zudem prüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und holt die entsprechende Unabhängigkeitserklärung ein. Er erteilt den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und schließt die Honorarvereinbarung mit diesem, befasst sich mit der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und überwacht die Abschlussprüfung.

Der Prüfungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Im Berichtsjahr 2021 hielt der Prüfungsausschuss vier ordentliche und eine außerordentliche Sitzung ab. Er besteht aus vier vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern - davon jeweils zwei Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertreterinnen - unter denen der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden bestellt. Zum 31. Dezember 2021 gehörten dem Prüfungsausschuss Prof. Dr. Christian Rödl (Vorsitzender), Richard Paglia, Klaus Rinnerberger und Franz Spieß an.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Christian Rödl, ist unabhängig, nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats und gehörte dem Vorstand der LEONI AG zu keiner Zeit an. Entsprechend den Anforderungen des am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen § 107 Abs. 4 AktG verfügt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Christian Rödl, über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung und Klaus Rinnerberger über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung (zwei unabhängige Finanzexperten). Näheres zum Inhalt der Sitzungen findet sich im Bericht des Aufsichtsrats.

Hauptaufgaben des PERSONALAUSSCHUSSES sind die Beratung über die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, das Vergütungssystem für den Vorstand, die wesentlichen Elemente der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sowie die Genehmigung von Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 114 AktG. Er tagt mindestens zweimal pro Jahr. Im Berichtsjahr 2021 hielt der Personalausschuss insgesamt neun Sitzungen ab.

Der Personalausschuss besteht neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzenden aus seinem Stellvertreter sowie je einem auf Vorschlag der Anteilseigner- und der Arbeitnehmervertreter:innen gewählten Aufsichtsratsmitglied. Zum 31. Dezember 2021 gehörten dem Personalausschuss Dr. Klaus Probst (Vorsitzender), Wolfgang Dehen, Mark Dischner und Franz Spieß an. Näheres zum Inhalt der Sitzungen findet sich im Bericht des Aufsichtsrats.

Der NOMINIERUNGSAUSSCHUSS hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung bezogen auf die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die Beurteilung eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin erfolgt anhand des vom gesamten Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils, der Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie des Diversitätskonzepts und eines Fragebogens. Im Berichtsjahr 2021 hielt der Nominierungsausschuss insgesamt zwei Sitzungen ab.

Dem Nominierungsausschuss gehören neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden, der zugleich den Vorsitz des Ausschusses führt, zwei weitere Mitglieder der Anteilseignervertreter:innen an. Bei der Besetzung dieses Ausschusses achtet der Aufsichtsrat zudem auf eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern. Zum 31. Dezember 2021 gehörten dem Nominierungsausschuss Dr. Klaus Probst (Vorsitzender), Dr. Elisabetta Castiglioni und Regine Stachelhaus an. Näheres zum Inhalt der zwei im Berichtsjahr 2021 stattgefundenen Sitzungen findet sich im Bericht des Aufsichtsrats.

Zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgaben hat der Aufsichtsrat gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG einen VERMITTLUNGSAUSSCHUSS gebildet, dem der Aufsichtsratsvorsitzende als Vorsitzender, sein Stellvertreter sowie je ein von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer:innen und der Aktionär:innen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewähltes Mitglied angehören. Der Vermittlungsausschuss hat im Geschäftsjahr nicht getagt. Zum 31. Dezember 2021 gehörten dem Vermittlungsausschuss Dr. Klaus Probst (Vorsitzender), Franz Spieß, Regine Stachelhaus und Inge Zellermaier an.

Der STRATEGIEAUSSCHUSS befasst sich beratend und vorbereitend mit der Unternehmensstrategie. Wesentliche Aufgaben sind die Beratung des Vorstands bei der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens, der Unternehmensstrategie und bei Projekten mit strategischer Relevanz sowie die Vorbereitung von Strategiesitzungen und Entscheidungen des Aufsichtsrats über zustimmungspflichtige Akquisitionen, Investitionen, organisatorische Veränderungen oder Restrukturierungen. Der Ausschuss tagt neben der jährlichen Strategiesitzung des Gesamtgremiums mindestens zweimal pro Kalenderjahr. Im Berichtsjahr 2021 hielt der Strategieausschuss drei Sitzungen ab.

Der Strategieausschuss setzt sich aus jeweils drei vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner- und der Arbeitnehmervertreter:innen zusammen. Zum 31. Dezember 2021 gehörten dem Strategieausschuss Wolfgang Dehen (Vorsitzender), Dr. Elisabetta Castiglioni, Karl-Heinz Lach, Richard Paglia, Dr. Klaus Probst und Inge Zellermaier an. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Dehen verfügt als ehemaliges Vorstandsmitglied eines international tätigen Konzerns über die notwendige Expertise im Bereich strategischer Entscheidungen. Näheres zum Inhalt der Sitzungen findet sich im Bericht des Aufsichtsrats.

Aufgabe des SONDERAUSSCHUSS ist die Beratung des Vorstands im Hinblick auf die laufenden Arbeiten im Rahmen der Refinanzierung der LEONI AG und ihres Konzerns sowie das Monitoring der Vermögens- und Liquiditätslage, einschließlich der Überwachung der vom Vorstand hierzu ergriffenen Maßnahmen. Der Sonderausschuss steht in engem Austausch mit dem Vorstand. Der Vorstand berichtet regelmäßig zur aktuellen Finanz-, Vermögens- und Liquiditätslage sowie zu aktuellen Covid-19-Entwicklungen an den Sonderausschuss. Die insgesamt zwölf Sitzungen des Sonderausschusses fanden im Berichtsjahr einmal im Monat gemeinsam mit dem Vorstand statt.

Der Sonderausschuss besteht aus sechs Mitgliedern und ist paritätisch besetzt. Zum 31. Dezember 2021 gehörten dem Sonderausschuss Wolfgang Dehen (Vorsitzender), Mark Dischner, Richard Paglia, Dr. Klaus Probst, Klaus Rinnerberger und Franz Spieß an. Der Vorsitzende des Ausschusses, Wolfgang Dehen, wurde aufgrund seiner langjährigen operativen Erfahrung und Expertise gewählt. Näheres zum Inhalt der Sitzungen findet sich im Bericht des Aufsichtsrats.

Zum 25. Juni 2021 wurde zusätzlich der AD-HOC-AUSSCHUSS ERWERBSANGEBOT gegründet, der sich mit anstehenden Übernahmeangeboten befasst. Er hat im Geschäftsjahr 2021 zweimal getagt. Der Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot bestand aus vier Mitgliedern und war paritätisch besetzt. Dem Ad-hoc-Ausschuss gehörten Dr. Klaus Probst (Vorsitzender), Wolfgang Dehen, Karl-Heinz Lach und Franz Spieß an. Der Ad-hoc-Ausschuss Erwerbsangebot wurde per Beschluss vom 1. Februar 2022 formal aufgelöst.

Weiterführende Informationen zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021 finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.

3. Aktienbesitz in Vorstand und Aufsichtsrat

Alle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie diesen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU 596/​2014) unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, Transaktionen in Aktien der LEONI AG, in sich darauf beziehenden Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich offenzulegen. Die gemeldeten Geschäfte sind auf der Website der LEONI AG abrufbar unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​directors-dealings/​.

V. Angaben zur Repräsentation beider Geschlechter in Vorstand und Aufsichtsrat sowie in den obersten Führungsebenen der LEONI AG

1. Repräsentation beider Geschlechter im Vorstand

Für den Vorstand der LEONI AG hat der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG das Ziel festgelegt, bis zum 30. Juni 2022 einen Frauenanteil von 15 Prozent zu erreichen. Zum 31. Dezember 2021 ist die angestrebte Quote wie bereits im vorigen Geschäftsjahr erreicht, da dem Vorstand in diesem Zeitpunkt eine Frau und ein Mann angehörten, woraus sich eine Quote von 50 Prozent ergibt.

Nach dem Aktiengesetz in der seit dem 12. August 2021 geltenden Fassung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) muss mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein (Mindestbeteiligungsgebot), § 76 Abs. 3a AktG, wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Das Mindestbeteiligungsgebot fand daher im Geschäftsjahr 2021 keine Anwendung auf die LEONI AG.

2. Festlegungen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand außerdem für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Die LEONI AG hat bei der Festlegung der angestrebten Quoten für den Vorstand und die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands als technisch orientiertes Unternehmen branchenspezifische Gegebenheiten sowie den aktuellen Frauenanteil in der Belegschaft berücksichtigt.

Für die nächsten beiden Ebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand die bis zum 30. Juni 2022 angestrebten Quoten für beide Ebenen auf 15 Prozent festgelegt.

Gemäß der aktuellen Festlegung der oberen Führungskreise der LEONI AG waren zum 31. Dezember 2020 auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands zwei Frauen beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2021 stand auf dieser Ebene eine weibliche Neubesetzung an, sodass der Frauenanteil auf 23 Prozent vergrößert wurde. Die Zielgröße wird daher zum 31. Dezember 2021 erreicht.

Auf der zweiten Ebene beträgt der Frauenanteil 32 Prozent (Stichtag 31. Dezember 2021). Die Quote ist im Vergleich zum Vorjahr (31 Prozent) um 1 Prozentpunkt gestiegen. Damit wird die angestrebte Quote auch in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands übertroffen.

3. Angaben über das Erreichen der Mindestanteile nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG im Aufsichtsrat

Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat der LEONI AG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Sowohl die Anteilseignervertreter:innen als auch die Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat haben jeweils einer Gesamterfüllung widersprochen. Damit müssen Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank die Quote jeweils getrennt voneinander erfüllen. Auf dieser Basis müssen dem Aufsichtsrat bei insgesamt zwölf Mitgliedern auf jeder Seite mindestens zwei Männer und zwei Frauen angehören.

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat vier weibliche Mitglieder an, davon zwei auf Seiten der Anteilseigner- und zwei auf Seiten der Arbeitnehmervertreter:innen. Das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG ist damit erfüllt.

VI. Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat der LEONI AG

Die LEONI AG erachtet Diversität als wichtigen Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Gelebte Diversität ist ein strategischer Erfolgsfaktor. Unterschiedliche Berufs- und Bildungshintergründe erlauben die Erfüllung der nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung anstehenden Aufgaben und Pflichten. Die zunehmende Internationalisierung erfordert die Führung divers zusammengesetzter Teams. Ohne diese Fähigkeit und Erfahrung gelingt es nicht, kulturelle Hintergründe im Konzern angemessen zu berücksichtigen. Eine ausgewogene Altersstruktur gewährleistet eine regelmäßige Verjüngung und stellt gleichzeitig sicher, dass Wissen sowie Berufs- und Lebenserfahrung im Interesse des Unternehmens möglichst lange erhalten bleiben. Die geschlechtsspezifische Vielfalt wiederum ist die konsequente Fortsetzung der vom Vorstand angestoßenen Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Die Aktivitäten der LEONI AG zielen auf eine Sensibilisierung vor allem der Führungskräfte aber auch aller Mitarbeiter:innen zu diesem Thema unter anderem mit Mentoring-Programmen, E-Learnings und gezielten Trainingsaktivitäten.

1. Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands

a) Kompetenzprofil und Diversitätskonzept

Für die Besetzung des Vorstands wurden Anforderungen an die erforderlichen Qualifikationen sowie ein Diversitätskonzept erarbeitet, das bei zukünftigen Besetzungen als Richtschnur dienen soll. Beide zusammen legen für den Vorstand folgende Richtlinien fest, die bei der Besetzung von Vorstandsmandaten berücksichtigt werden sollen:

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Vielfalt hinsichtlich der kulturellen und regionalen Herkunft sowie der Religion;

Erfahrung im globalen Unternehmensumfeld sowie Kenntnisse in den für die LEONI AG wichtigen Regionen und Märkten;

Erfahrung mit disruptiven Marktentwicklungen;

Unterschiedlichkeit von beruflichen Hintergründen, Erfahrungen und Denkweisen;

Ausgewogene Berücksichtigung von externen und internen Kandidaten bei der Auswahl;

Ausgewogene Altersstruktur mit Rahmenvorgaben zu einer Regelaltersgrenze zum Zeitpunkt der Bestellung (z. Zt. 65. Lebensjahr).

b) Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie langfristige Nachfolgeplanung

Die Umsetzung des Konzepts wird maßgeblich über die Einbindung des Aufsichtsrats in die strategische, finanzielle und aktuelle Situation des Unternehmens sowie seiner Organisation gewährleistet, wie sie in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung vorgesehen ist. Geschäftsverteilung, Besetzung und Nachfolgeplanung für den Vorstand fallen in die Verantwortung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand berichtet regelmäßig in Aufsichtsratssitzungen über Diversität sowie die Entwicklung und das Potenzial der Führungskräfte im Konzern. Ein Schwerpunkt lag im Berichtsjahr auf dem Programm "NextGen WSD", über dessen Einführung der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich informierte und diesen entsprechend eingebunden hat. Darüber hinaus fließen die vorgenannten Kriterien in die Entscheidungen von Personalausschuss und Aufsichtsrat ein, wenn es um interne oder externe Kandidaten für die Besetzung des Vorstands geht. Auch bei der Besetzung von Positionen auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands achtet der Aufsichtsrat neben dem Vorstand auf die Wahrung der vorgenannten Kriterien, da solche Besetzungen der Zustimmung des Personalausschusses unterliegen.

Die Umsetzung der oben genannten Aspekte wird dabei durch folgende Vorgehensweise sichergestellt, die zugleich der langfristigen Nachfolgeplanung im LEONI-Konzern dient:

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Berichterstattung über die Personal- und Nachfolgeplanung für Vorstand und die erste Führungsebene inkl. step-in-solutions (Notfallkonzept) und eine auf die Strategie des Konzerns ausgerichtete Personalplanung;

Scannen des Marktes im Hinblick auf geeignete Kandidaten für den Vorstand sowie die erste und zweite Führungsebene unter Einbindung erfahrener Personalberater, die gezielt nach Führungskräften suchen, die den o. g. Kriterien entsprechen;

Entwicklung von eigenen Mitarbeiter:innen für die erste und zweite Führungsebene unter Berücksichtigung von Kenntnissen, Erfahrungen und Diversitätsaspekten, um intern den notwendigen Unterbau für die zukünftige Besetzung von Vorstandspositionen zu schaffen.

Die eingeleiteten Maßnahmen sind nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand geeignet, um den Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversität) zukünftig frühzeitig im Mitarbeiterauswahl- und -entwicklungsprozess angemessen zu berücksichtigen sowie im Vorstand eine angemessene Erfahrungs- und Altersstruktur zu verankern. Insbesondere in der zum 1. Februar 2022 erweiterten Zusammensetzung des Vorstands decken die Vorstandsmitglieder mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihren breiten Kenntnissen sämtliche für die LEONI AG wesentliche Kompetenzbereiche ab. Ihr internationaler Hintergrund bietet beste Voraussetzungen für das multinationale Geschäft der LEONI AG.

2. Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

a) In das Kompetenzprofil integrierte Diversitätskriterien

Um eine qualifizierte Überwachung und Beratung des Vorstands sicherzustellen, hat sich der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil gegeben. Dieses legt Wert auf Unabhängigkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der Aufsichtsratsmitglieder und wird fortwährend kritisch überprüft und aktualisiert. Darüber hinaus stellt das im Kompetenzprofil integrierte Diversitätskonzept aus Sicht des Aufsichtsrats eine hinreichende Repräsentation verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Stakeholder der LEONI AG sicher. Das Kompetenzprofil ist in der aktuell gültigen Fassung unter » www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​ abrufbar.

Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen auch aufgrund ihrer Erfahrung, fachlichen Kenntnis und Persönlichkeit in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Konzern gewinnbringend wahrzunehmen und den Konzern auch nach außen hin gut zu vertreten. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen für die Wahrnehmung des Mandats über ausreichend Zeit verfügen, sodass sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen können.

Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche zur Erledigung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind - dies gilt insbesondere hinsichtlich den für die LEONI AG wichtigen Kenntnissen und Erfahrungen. Die folgenden fachlichen Kompetenzen werden für das Gesamtgremium hinsichtlich spezieller Fachkenntnisse - jeweils durch mindestens ein Mitglied - erfüllt:

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Management /​ Leadership

Human Resources /​ New Work /​ Transformation

Unternehmensentwicklung und -organisation /​ M&A-Transaktionen

Industrie- und Sektorenkenntnis in den LEONI-Geschäftsfeldern /​ Neue Technologien, Produkte und Services (u. a. Mobilität der Zukunft, Elektrifizierung)

Operations & Operative Exzellenz

Transformation von Prozessen (u. a. Automatisierung, Prozessoptimierung und -redesign)

Recht /​ Compliance /​ Corporate Governance

Rechnungslegung

Abschlussprüfung

(Re-)Finanzierung /​ Liquidität /​ Kapitalmarkt

Restrukturierungs- und Krisenkompetenz

Digitalisierung /​ IT /​ Software

ESG /​ Nachhaltigkeit

Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied auf dem Gebiet der Abschlussprüfung sowie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in internen Kontrollverfahren verfügen.

Im Falle einer anstehenden Neubesetzung ist zu prüfen, welche der aufgeführten Kenntnisse im Aufsichtsrat intensiviert werden sollen.

Ziel der im Kompetenzprofil integrierten Diversitätskriterien ist eine hinreichende Vielfalt über die fachliche Qualifikation im Aufsichtsrat hinaus, um Aufgaben im internationalen Umfeld und in gemischtgeschlechtlichen Teams erfolgreich bewältigen zu können. Damit soll auch ein Leitbild für das Gesamtunternehmen geschaffen werden. Die Berücksichtigung von Beständigkeit und Erneuerung im Hinblick auf (anstehende) Besetzungen soll zu Nachhaltigkeit und neuen Impulsen beitragen. Kriterien aus dem Bereich der Diversität sind dabei:

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Angemessene Berücksichtigung von Frauen für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse;

Erfahrung im globalen Unternehmensumfeld sowie Kenntnisse in den für den LEONI-Konzern international wichtigen Regionen und Märkten;

Unterschiedlichkeit von beruflichen Hintergründen, der nationalen Herkunft, Erfahrungen und Denkweisen;

Ausgewogene Altersstruktur mit Rahmenvorgaben zur Regelaltersgrenze (z.Zt. 70. Lebensjahr; maximale Zugehörigkeit 15 Jahre) zum Zeitpunkt der Wahl;

Es wird angestrebt, den Gesichtspunkt der Vielfalt frühzeitig im Auswahlprozess angemessen zu berücksichtigen sowie im Aufsichtsrat eine angemessene Erfahrungs- und Altersstruktur zu verankern.

Zudem sieht das Kompetenzprofil das Merkmal der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats vor, das wie folgt sichergestellt wird:

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Alle Anteilseignervertreter:innen sollen unabhängig im Sinne des DCGK 2020 sein. Insbesondere sollen sie in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur LEONI AG oder deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

Interessenkonflikte sollen zum Beispiel dadurch vermieden werden, dass keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der LEONI AG ausgeübt werden.

Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der LEONI AG angehören.

b) Art und Weise der Umsetzung des Kompetenzprofils, Evaluation

Der Nominierungsausschuss berücksichtigt das Kompetenzprofil bei seiner Arbeit, soweit es sich um die Nach- bzw. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf Seiten der Anteilseigner handelt. Auch die Wahl der Arbeitnehmervertreter:innen nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes trägt zur Vielfalt unterschiedlicher beruflicher Hintergründe bei.

Daneben leisten folgende Elemente aus Sicht des Aufsichtsrats einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung von Diversität und angemessener fachlicher Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder:

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Scannen des Marktes im Hinblick auf geeignete Kandidaten für Aufsichtsratsmandate unter Einbindung erfahrener Personalberater;

Informationsaustausch mit Vorstand und Führungsebenen im Hinblick auf Diversität (regelmäßige Berichterstattung im Aufsichtsrat);

Onboarding-Programm für neue Mitglieder des Aufsichtsrats;

Regelmäßige Evaluation der Aufsichtsratsarbeit.

Mithilfe eines eigens für diese Evaluation entwickelten Fragebogens sowie einer Diskussion über die Ergebnisse im Rahmen der sog. Executive Session evaluiert der Aufsichtsrat seine Arbeit regelmäßig. Bestandteil dieser Evaluation ist es dabei auch, von den Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommene Defizite in der Besetzung des Aufsichtsrats aufzudecken und daran anschließend gegebenenfalls das Kompetenzprofil fortzuschreiben. Die im Berichtsjahr durchgeführte Evaluation ergab dabei, dass aus Sicht der Aufsichtsratsmitglieder einige Anpassungen am bestehenden Kompetenzprofil notwendig erschienen. Zu den weiteren Ergebnissen der Evaluation im Geschäftsjahr 2021 finden sich vorstehend unter Aufgaben und Arbeitsweise des Aufsichtsrats nähere Informationen.

Das Aufsichtsgremium der LEONI AG besteht derzeit aus Mitgliedern, die die im Kompetenzprofil verankerten Voraussetzungen erfüllen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die LEONI AG tätig ist, vertraut. Die nach den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vorgesehene hinreichende Vielfalt im Hinblick auf unterschiedliche berufliche Hintergründe, Fachkenntnisse und Erfahrungen ist ebenfalls gegeben. Den unter » www.leoni.com/​de/​ unternehmen/​management/​aufsichtsrat veröffentlichten und jährlich aktualisierten Lebensläufen seiner Mitglieder kann die Vielfalt der Berufs- und Bildungshintergründe der einzelnen Mitglieder des Gremiums entnommen werden.

Darüber hinaus war kein Mitglied des Aufsichtsrats bei seiner Wahl älter als 70 Jahre oder gehört dem Gremium auf Seiten der Anteilseignervertreter:innen länger als 15 Jahre an.

Ein kontrollierender Aktionär im Sinn von Empfehlung C.9 DCGK 2020 war im Berichtsjahr nicht vorhanden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle Anteilseignervertreter:innen unabhängig im Sinne des DCGK 2020, sodass dem Aufsichtsrat zudem eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Insbesondere stehen sie in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur LEONI AG oder deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesen verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt begründen kann. Die Aufsichtsratsmitglieder üben auch keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wichtigen Wettbewerbern des LEONI-Konzerns aus. Darüber hinaus wird auf die Angaben im Rahmen des Abschnitts "Zusammensetzung des Aufsichtsrats" hingewiesen.

DIE LEONI-AKTIE

Die LEONI-Aktie im Überblick

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Beginn der Börsennotierung 1. Januar 1923
Börsenkürzel LEO
ISIN DE0005408884
WKN 540888
Aktiengattung Nennwertlose Namens-Stammaktien
Marktsegment Regulierter Markt, Prime Standard
Indizes CDAX, Prime All Share, Classic All Share (SDAX vom 22.3.2021 bis 21.6.2021)
Grundkapital 32.669.000 €
Anzahl der Aktien 32.669.000 Stück
Streubesitz Rund 85 Prozent

Mehrjahresübersicht Kennzahlen LEONI-Aktie

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2021 2020 2019 2018 2017
Anzahl der Aktien zum Jahresende Mio. Stück 32,669 32,669 32,669 32,669 32,669
Ergebnis € /​ Aktie - 1,46 -10,10 -13,30 2,31 4,44
Eigenkapital € /​ Aktie 7,02 8,14 19,47 33,10 31,33
Dividende € /​ Aktie 0 1 0 0 0 1,40
Ausschüttungssumme Mio. € 0 1 0 0 0 45,7
Ausschüttungsquote % 0 1 0 0 0 32
Jahreshöchstkurs 2 € /​ Aktie 18,38 12,48 34,43 65,54 63,40
Jahrestiefstkurs 2 € /​ Aktie 6,62 4,47 8,49 25,59 34,95
Jahresschlusskurs 2 € /​ Aktie 9,92 6,65 10,35 30,28 62,39
Kurs-Gewinn-Verhältnis 3 neg. neg. neg. 13,1 14,1
Dividendenrendite 3 % 0 1 0 0 0 2,2
Marktkapitalisierung 31.12. Mio. € 324 217 338 989 2.038
Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 252.004 266.438 315.110 225.880 208.997

1 Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung
2 Xetra-Tagesschlusskurse
3 Bezogen auf Jahresschlusskurs

Aktienmärkte im Aufwärtstrend

2021 war die Stimmung an den Börsen weltweit insgesamt positiv. In der ersten Jahreshälfte profitierten Aktien unter anderem von den Hoffnungen auf die erfolgreiche Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Impfungen und den Aussichten auf ein umfangreiches Fiskalpaket in den USA. Im zweiten Halbjahr wurde der Aufwärtstrend durch verschiedene Faktoren abgebremst.

Dazu zählten neben neuen Covid-19-Varianten und unter den Erwartungen bleibenden Impf-Fortschritten vor allem die hohe Inflation sowie weltweite Rohstoffverknappungen und Lieferprobleme insbesondere bei Halbleitern. Auf Gesamtjahressicht verzeichneten wichtige Indizes dennoch eine deutliche Aufwärtsentwicklung: Allen voran der US-amerikanische S&P 500, der im Jahresverlauf um 27 Prozent zulegte. Der Euro Stoxx 50 gewann 21 Prozent an Wert, der deutsche Leitindex DAX nahezu 16 Prozent, der MDax 14 Prozent und der SDax 11 Prozent. Im Automobilsegment verlief die Entwicklung unterschiedlich: Während der DAX Sektorindex Automobile im Stichtagsvergleich um fast 28 Prozent stieg, gab der Subindex für die Zulieferindustrie um 8 Prozent nach.

LEONI-Aktie gewinnt fast 150 Prozent

Der Kurs der LEONI-Aktie legte 2021 spürbar zu. Vor dem Hintergrund des guten Geschäftsverlaufs, der eine zweimalige Anhebung der Prognose ermöglichte, erhöhte sich der Preis unserer Aktie in den ersten acht Monaten kontinuierlich und erreichte ausgehend vom Tiefstwert 6,62 € (4.1.2021) am 25. August 2021 den Jahreshöchststand von 18,38 €. Mit der Eintrübung der Branchenaussichten durch die anhaltende und sich verschärfende Halbleiter- und Lieferkettenkrise gab der Kurs ab September wieder spürbar nach. Ende des Berichtsjahres kostete eine LEONI-Aktie 9,92 €, das entsprach einer Steigerung von 149 Prozent gegenüber dem Schlusskurs 2020.

Am 31. Dezember 2021 lag die Marktkapitalisierung der rund 32,7 Millionen LEONI-Aktien bei 324 Mio. € gegenüber 217 Mio. € ein Jahr zuvor.

Handel mit LEONI-Aktien

Insgesamt wechselten 2021 an der Börse Frankfurt 1,18 Mio. LEONI-Aktien den Besitzer (Vorjahr: 1,28 Mio.). Im elektronischen System XETRA lag das Handelsvolumen bei 64,27 Mio. Stück im Vergleich zu 67,7 Mio. Stück im Jahr zuvor.

Aktionärsstruktur und Stimmrechtsmitteilungen

Die Pierer Industrie AG hat in ihrer Schlussmeldung zum Teilerwerbsangebot vom Juli 2021 angegeben, dass ihre direkte Beteiligung an der LEONI AG mit dem Ende ihres Teilerwerbsangebots am 10. September 2021 inklusive der Aktien, für die das Erwerbsangebot angenommen wurde, bei rund 12 Prozent lag. Darüber hinaus wurden ihr demnach weitere circa 3,5 Prozent der Stimmrechte zugerechnet. Mit insgesamt 15,5 Prozent der Stimmrechte ist die Pierer Industrie AG die aktuell größte Einzelaktionärin unseres Unternehmens. Die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz. Regional stammen gut 60 Prozent der LEONI-Aktionär:innen aus Deutschland und weitere gut 30 Prozent aus anderen europäischen Ländern.

Stimmrechtsmitteilungen des Geschäftsjahres 2021 sowie danach und früher eingegangene Meldungen können auf unserer Website » www.leoni.com eingesehen werden.

Dividende

LEONI konnte Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 deutlich verbessern. Der Konzernumsatz nahm auf 5,1 Mrd. € zu, das EBIT vor Sondereffekten und VALUE 21-Kosten verbesserte sich auf 172 Mio. €. Der Free Cashflow war mit -12 Mio. € dagegen leicht negativ. Die wirtschaftliche Gesamtsituation bildet noch keine geeignete Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende. Um die Durchfinanzierung abzusichern, hat sich LEONI zudem unter anderem verpflichtet, bis zur Rückzahlung von zwei bis Ende 2022 laufenden Krediten keine Dividende auszubezahlen.

Empfehlungen zur LEONI-Aktie

Aktuell beobachten und bewerten sieben Banken und Investmenthäuser (Vorjahr: 13), unser Unternehmen und geben Empfehlungen zur LEONI-Aktie ab (Stand: Januar 2022).

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Analystenempfehlungen Stand 28. Februar 2022
Analyst Institut Empfehlung Datum
Raab Kepler Cheuvreux Reduce 21. Februar 2022
Ringel ODDO BHF Underperform 18. Februar 2022
Asumendi JP Morgan Cazenove Neutral 18. Februar 2022
Tonn Warburg Research Hold 10. Januar 2022
Laskawi Deutsche Bank Hold 01. Oktober 2021
Kukalj Quirin Bank Sell 11. August 2021

Intensive Investor-Relations

LEONI hält Transparenz und einen kontinuierlichen Dialog mit allen Share- und Stakeholdern für wesentliche Bestandteile einer guten Corporate Governance. Deshalb informieren wir Aktionär:innen, Finanzmarkt-Fachleute, die Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit zeitnah, umfassend und gleichberechtigt über die Entwicklung des Unternehmens, strategische Entscheidungen und weitere wichtige Themen.

Im Rahmen unserer Investor-Relations- (IR-) Arbeit kommunizieren wir regelmäßig mit institutionellen Investor:innen und der Wirtschaftspresse. Roadshows und Kapitalmarktkonferenzen mit dem Vorstand fanden 2021 erneut ausschließlich virtuell statt. Den Jahresabschluss 2020 und die Quartalszahlen präsentierten wir bei jeweils separaten Telefonkonferenzen für Finanzanalyst:innen und die Wirtschaftspresse. Zusätzlich wurden Einzelgespräche mit Vertreter:innen der Medien und des Kapitalmarkts geführt.

Die Hauptversammlung fand 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie erneut virtuell statt. Die Online-Veranstaltung verzeichnete dabei eine deutlich höhere Präsenz als im Vorjahr. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden konnte im Internet live auch von Personen verfolgt werden, die keine Anteile an LEONI halten. Im Jahr 2022 ist geplant, die Hauptversammlung zum Schutz aller Beteiligten erneut virtuell abzuhalten. Unsere Anteilseigner:innen können sich im Vorfeld der Veranstaltung unter dem Link» https:/​/​www. leoni.com/​de/​hv2022 wie im Vorjahr für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registrieren.

Presse- und Analystenkonferenzen lassen sich auf unserer » Website komplett und live im Internet verfolgen und können dort im Nachgang zur Wiedergabe abgerufen werden. Darüber hinaus stellen wir auf der Website alle relevanten Publikationen sowie umfassendes Daten- und Hintergrundmaterial über das Unternehmen und die LEONI-Aktie zur Verfügung.

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Zusammengefasster Lagebericht:

Der LEONI-Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht der LEONI AG zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher zusammengefasster Lagebericht genannt. Der Jahresabschluss der LEONI AG, der nach den Vorschriften des HGB aufgestellt wird, und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die bereitgestellten Informationen gelten, soweit nicht anders vermerkt, für den LEONI-Konzern sowie für die LEONI AG gemeinsam. Kapitel, die lediglich Informationen zur LEONI AG enthalten, sind als solche gekennzeichnet.

1.1. Geschäftsmodell

LEONI ist ein internationaler Kfz-Zulieferer, der Produkte, Lösungen und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilbranche sowie - in zunehmend geringerem Umfang - für weitere Industrien anbietet. Unser Geschäft ist in die zwei Unternehmensbereiche (auch Segmente oder Divisionen) Wiring Systems (WSD) und Wire & Cable Solutions (WCS) unterteilt, die unterschiedlich strukturiert und in verschiedenen Marktumfeldern aktiv sind. 2019 wurde beschlossen, dass sich die Divisionen künftig eigenständig entwickeln sollen, damit sie ihr Potenzial voll entfalten können. Dabei fokussiert sich LEONI auf die Wiring Systems Division und trennt sich sukzessive vom Unternehmensbereich WCS. Im entsprechenden Carve-out-Prozess konnten im Berichtsjahr weitere Fortschritte erzielt werden.

Der Unternehmensbereich Wiring Systems (WSD) zählt zu den weltweit größten Anbietern von kompletten Bordnetz-Systemen und kundenspezifischen Kabelsätzen für die Fahrzeugindustrie. Das Leistungsspektrum beinhaltet die Entwicklung und Fertigung von anspruchsvollen Kabelsätzen bis zu integrierten Bordnetz-Systemen, Hochvolt- (HV-) Bordnetzen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge, Energieverteilungskomponenten und Spezial-Steckverbindern. Als Systemanbieter decken wir die gesamte Bandbreite von der Konzeption bis zur Serienfertigung sowie ergänzende Dienstleistungen ab. Dabei positionieren wir uns zunehmend als Lösungsanbieter für das Daten- und Energiemanagement im Fahrzeug, um unsere Kunden mit innovativen Produkten und Dienstleistungen für die automobilen Megatrends Elektromobilität, Konnektivität und autonomes Fahren zu versorgen. Zum Ausbau unserer Stellung als Systemanbieter stärken wir außerdem unsere Kompetenz in den Bereichen Elektronik und Software.

Die Wire & Cable Solutions Division (WCS) setzte sich im Jahr 2021 aus verschiedenen Tochterunternehmen zusammen, die vor allem Kabel und Kabelsysteme, Drähte und Litzen sowie dazugehörige Serviceleistungen für die Automobil- und weitere Industrien herstellen. Hierzu zählten unter anderem die Investitionsgüter-, Medizintechnik-, Telekommunikations-, Energie- und Infrastruktur-Industrie. Im Berichtsjahr wurde die Veräußerung verschiedener WCS-Teilbereiche abgeschlossen bzw. vereinbart. Bereits vollzogen wurde der Verkauf der LEONI Schweiz AG inklusive der Tochtergesellschaft LEONI Studer AG und der Adaptricity AG sowie der Bereiche Datenkommunikation und Compound der LEONI Kerpen GmbH. Darüber hinaus wurden Vereinbarungen über die Veräußerung wesentlicher Bestandteile der Business Group Industrial Solutions mit Aktivitäten unter anderem in den Bereichen Medizintechnik, Robotik und Automation sowie eines Großteils des Geschäftsfelds Fiber Optics getroffen. Damit umfasst das Produktspektrum der WCS künftig im Wesentlichen Standard-, Spezial- und Ladekabel für die Automobilindustrie sowie Drähte und Litzen. Am 20. Januar 2022 wurde die Transaktion der wesentlichen Bestandteile der Business Group Industrial Solutions vollzogen. Details zu den Verkäufen enthalten der > Bericht aus den Unternehmensbereichen/​Segmentbericht und der > Nachtragsbericht. 2022 sind weitere Veräußerungen beabsichtigt.

1.2. Organisationsstruktur

Der LEONI-Konzern umfasst die LEONI AG und die beiden Unternehmensbereiche. Die LEONI AG agiert als Konzernholding und fokussiert sich auf Finanzierungs- sowie Governance- und Kapitalmarktaufgaben. Andere Funktionen wurden auf die Divisionen übertragen.

In der Wiring Systems Division wurde die Organisationsstruktur 2021 im Rahmen des Programms NextGenWSD stringent funktional ausgerichtet, um durch klare Prozessverantwortung stärkere Standardisierungsvorteile und Effizienzsteigerungen zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Dazu haben wir alle Unternehmensfunktionen jeweils dem CEO und dem CFO sowie den Bereichen Entwicklung, Vertrieb, Operations, Personal & Organisation zugeordnet. Das Divisionsmanagement setzt sich aus den Leitern dieser Bereiche zusammen.

Das weltweite Produktionsnetzwerk des Unternehmensbereichs Wiring Systems umfasst Fertigungsstätten in zahlreichen Ländern, vor allem in Osteuropa, Nordafrika, Mexiko und China. Die Standorte werden nach Kostenvorteilen und Logistikanforderungen ausgewählt und befinden sich möglichst in der regionalen Nähe unserer Kunden. Im Zuge der 2021 erfolgten Neuausrichtung wurden alle Produktionsstätten in neun Länderorganisationen zusammengefasst.

Die Organisationsstruktur des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions wurde 2020 und 2021 zur Vorbereitung der Teilverkäufe entlang der Geschäftsbereiche Automotive (Business Group Automotive) und Industrie (Business Group Industrial Solutions) sowie weiterer kleinerer Einheiten, darunter die Business Group Products & Solutions (Drähte und Litzen), neu geordnet. Nach den im Berichtsjahr abgeschlossenen bzw. vereinbarten Veräußerungen verbleibt zukünftig im Wesentlichen die Automobilsparte. Hinzu kommen kleine Teilbereiche des Industriegeschäfts und die BG Products & Solutions. Die Produktionsstandorte liegen in West- und Osteuropa, Amerika sowie Asien. Sie befinden sich in strategisch günstiger Nähe zu unseren Abnehmern sowie in wichtigen Wachstumsregionen der bearbeiteten Kernmärkte.

1.3. Wesentliche Standorte und Konsolidierungskreis-Veränderungen

Ende 2021 war LEONI mit 72 Tochtergesellschaften (Vorjahr: 72) in 28 Ländern (Vorjahr: 30) in Asien, Amerika und der Region EMEA (Europe, Middle East, Africa) präsent. Im Unternehmensbereich Wiring Systems gab es 3 inländische und 30 ausländische Gesellschaften, wovon 6 in Asien, 7 in Amerika und 17 in der Region EMEA lagen. Auf die Wire & Cable Solutions Division entfielen 14 In- und 19 Auslandsgesellschaften, davon 4 in Asien und 6 in Amerika sowie 9 in der Region EMEA. Darüber hinaus sind 6 Gesellschaften für beide Divisionen tätig. Hinzu kommt die LEONI AG als Holdinggesellschaft.

Die Neuordnung und die Veräußerung von Teilbereichen der WCS führte zu Veränderungen des Konsolidierungskreises. Die Auswirkungen, die sich dadurch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergaben, sind in den Kapiteln > Wirtschaftsbericht, > Bericht aus den Unternehmensbereichen /​ Segmentbericht und > Nachtragsbericht beschrieben.

1.4. Kunden und Absatzmärkte

Zu den Kunden des LEONI-Konzerns zählen hauptsächlich Automobilproduzenten sowie deren Zulieferer. Diese Abnehmergruppe trug 2021 rund 84 Prozent des LEONI-Gesamtumsatzes bei (Vorjahr: 80 Prozent). Mit den fünf größten Kunden und deren Zulieferern erwirtschafteten wir in der Berichtsperiode ein Geschäftsvolumen von circa 2,1 Mrd. € (Vorjahr: 1,6 Mrd. €).

Dies entsprach rund 41 Prozent des Konzernumsatzes (Vorjahr: 39 Prozent).

Der Unternehmensbereich Wiring Systems beliefert die führenden Automobilhersteller weltweit, wobei die Modellpalette vom Kleinfahrzeug über die Kompakt- und Mittelklasse bis hin zum Premium- und Luxussegment reicht. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Automobilzuliefer- und die Nutzfahrzeugindustrie. Hinzu kommen Hersteller von Agrar- und Sonder- sowie von Freizeitfahrzeugen. Unsere Komponenten, Kabelsätze und Bordnetz-Systeme entstehen während der Konzept- und Entwicklungsphase eines neuen Fahrzeugs in intensiver Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kunden. Auf Basis unseres großen, spezifischen Know-hows in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Distribution von Bordnetz-Systemen sowie unserer hohen Qualität und Zuverlässigkeit pflegen wir langjährige Beziehungen zu unseren Abnehmern.

Der Kundenkreis der Wire & Cable Solutions Division umfasst nach den 2021 erfolgten bzw. vereinbarten Verkäufen im Wesentlichen weltweit tätige Bordnetz-Hersteller und viele weitere Automobilzulieferer (Tier 1 und Tier 2). Wir arbeiten langjährig und eng mit unseren Kunden zusammen und stehen mit ihnen insbesondere über den Vertrieb und die Entwicklung in vertrauensvollem Kontakt.

Regional betrachtet liegen die bedeutendsten Absatzmärkte des LEONI-Konzerns in Europa, Amerika und Asien. Mit einem Umsatzanteil von rund 68 Prozent (Vorjahr: 69 Prozent) ist derzeit die Region Europa - inklusive dem Nahen Osten und Afrika (EMEA) - das wichtigste Absatzgebiet von LEONI. Auf die Region Amerika entfallen circa 17 Prozent (Vorjahr: 16 Prozent) und auf Asien etwa 15 Prozent (Vorjahr: 15 Prozent) des Konzernumsatzes.

1.5. Wettbewerbssituation und -vorteile

Der Unternehmensbereich Wiring Systems ist in Europa ein führender Anbieter von Kabelsätzen und Bordnetz-Systemen. Weltweit zählen wir zu den fünf größten Unternehmen in diesem Segment mit einem überproportionalen Schwerpunkt in Europa. Die wichtigsten Mitbewerber sind die Unternehmen Aptiv, Sumitomo, Yazaki und Dräxlmaier. Unser Erfolg am Markt fußt neben der guten internationalen Wettbewerbsposition - auch im Bereich Elektromobilität - auf hoher Innovationskraft, einer umfassenden Logistik- und Systemkompetenz sowie Entwicklungszentren mit großer Kundennähe. Ein weiterer wichtiger Faktor ist unser weltumspannendes Produktionsnetzwerk mit standardisierten Prozessen sowie einem hohen Fertigungsanteil an lohnkostengünstigen Standorten. Unsere breite internationale Aufstellung sowie die Belieferung von verschiedenen Fahrzeugherstellern und -marken verringern außerdem Risiken aus regionalen oder kundenspezifischen Marktzyklen.

Der Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions, in dem nach den im Geschäftsjahr 2021 vollzogenen bzw. vereinbarten Veräußerungen künftig als wesentlicher Teil die Automotive Sparte verbleibt, ist ein führender Anbieter von Fahrzeugleitungen in Europa. Bei einigen Produkten, wie zum Beispiel Daten- und Sonderleitungen für die Automobilindustrie, sehen wir uns als Weltmarktführer. Unsere gute Wettbewerbsposition stützt sich vor allem auf eine vertikal integrierte Wertschöpfungskette, über Jahrzehnte entwickelte Kernkompetenzen wie ein breites Rohstoffverständnis, Werkstoff-, Engineering- und Applikations-Know-how sowie die Beherrschung technologisch anspruchsvoller Herstellungsprozesse. Zusätzliche Vorteile bietet unsere internationale Präsenz.

1.6. Strategie und VALUE 21

Die Strategie des LEONI-Konzerns sieht grundsätzlich vor, sich konsequent auf das Bordnetz-Geschäft (Wiring Systems Division) zu fokussieren und sich von den Aktivitäten des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions zu trennen. Ziel ist es, die künftigen Marktpotenziale in der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie aus einer weiter stabilisierten, gestärkten Position heraus zu heben sowie sich darauf zu konzentrieren, die führende Position als Zulieferer und Dienstleister rund um Bordnetz-Systeme für Pkw und Nutzfahrzeuge zu festigen - etwa im wachsenden Geschäft mit alternativen Antrieben.

Bordnetz-Segment als Systemlieferant und Entwicklungspartner

Mit dem Schwerpunkt im Bordnetz-Bereich kann LEONI seine Ressourcen auf die Entwicklung des Konzerns hin zu einem globalen Lösungsanbieter, Systemlieferanten und Entwicklungspartner für den europäischen Automobilsektor sowie das internationale Zuliefergeschäft und den Nutzfahrzeugmarkt fokussieren. Damit sind wir auf gutem Weg, künftig nicht nur Produkte zu verkaufen, sondern auch das eigene Angebot von Komponenten und Dienstleistungen in den Bereichen Energie- und Datenmanagement weiter auszubauen. Im Bereich Elektromobilität sehen wir uns sowohl technologisch als auch in Bezug auf die Marktposition gut aufgestellt, um von der fortschreitenden Umstellung auf Elektro- und Hybridfahrzeuge zu profitieren. Insbesondere mit der zunehmenden Elektrifizierung wächst der durch die WSD adressierbare Markt weiter.

Auf Basis der funktional ausgerichteten Neuorganisation der WSD wurden im Jahr 2021 Teilstrategien für die Bereiche Technologie, Produktion und Vertrieb entwickelt: Die Technologiestrategie verfolgt die Fokussierung auf die Kernbereiche Nieder- und Hochvolt-Bordnetz-Systeme sowie ergänzende Produkte und Lösungen. Zudem unterstützen wir unsere Kunden aktiv im Rahmen von Vorentwicklungsprojekten bei Produktinnovationen und System-Design. Informationen zu den 2021 erreichten Fortschritten enthält das Kapitel > Forschung & Entwicklung.

Unsere Produktionsstrategie verfolgt einen evolutionären und einen revolutionären Ansatz. Evolutionär steht dabei für die forcierte Einführung eines einheitlichen Produktionssystems in allen direkten und indirekten Produktionsbereichen der WSD. Revolutionär beinhaltet, die Digitalisierung voranzutreiben und den optimalen Automatisierungsgrad in der Fertigung zu erreichen. Beide Ansätze zielen somit auf eine standardisierte Produktionslandschaft, die flexibler auf Produkt- und Marktentwicklungen reagieren kann. 2021 wurde der Rahmen des Produktionssystems vollumfänglich definiert und unternehmensweit kommuniziert sowie eine detaillierte Projektlandschaft zum Erreichen der Ansätze erstellt, anhand der wir den Fortschritt nachverfolgen können.

Die Vertriebsstrategie sieht vor, wesentliche Entscheidungen auf Basis einer fortwährenden Markt- und Wettbewerbsanalyse zu treffen. Darauf aufbauend werden unser Kunden- und Projektportfolio bewertet sowie Projektakquisitionen kontinuierlich hinsichtlich Erfolgsfaktoren und zu verbessernden Elementen geprüft. Im Jahr 2021 konnten in allen Bereichen deutliche Fortschritte verzeichnet werden. So haben wir nicht nur eine Neubewertung des Kundenportfolios vorgenommen, sondern auch die Mechanismen und Freigabeprozesse für die Akquise von Neugeschäften verbessert.

Darüber hinaus ist es unser Ziel, Marktchancen stärker zu priorisieren und bei der Selektion neuer Projekte generell vor allem auf Ergebnisqualität und Cashflow zu achten. Das organische Wachstum der WSD soll langfristig auf das Niveau der Marktentwicklung beschränkt werden. Dazu konzentrieren wir uns stärker auf unsere strategischen Kundenbeziehungen. Entscheidend für die Annahme neuer Aufträge ist somit vor allem die Profitabilität und die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten. Das fokussierte Wachstum soll ebenso wie die Optimierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen dazu beitragen, die Cashflow- und EBIT-Marge zu verbessern.

Trennung von WCS-Teilbereichen

Die Trennung vom Unternehmensbereich WCS erfolgt über Teilverkäufe und weitere Portfoliomaßnahmen. Es hat sich gezeigt, dass sich verschiedene Investoren aufgrund der Vielfalt der Kompetenzen und Kunden, die von der Division bedient werden, eher für einzelne Bereiche interessieren. Prämisse für die Veräußerungen ist, dass ein fairer Wert erzielt wird und der Käufer ein zukunftsfähiges Konzept vorlegt. Die einzelnen Einheiten der WCS-Division sollen sich unter ihren neuen Eigentümern in ihren verschiedenen Kernbereichen jeweils noch stärker zu führenden Anbietern von spezialisierten Kabeln und Verbindungslösungen mit einem langfristigen Wachstumspotenzial weiterentwickeln und ihr volles Potenzial schneller realisieren. Mit dem breiten, differenzierten Produkt- und Leistungsportfolio bedienen die WCS-Einheiten ein großes Spektrum an zukunftsorientierten Endmärkten, sind in den vergangenen Jahren in wichtigen Marktsegmenten gewachsen und haben sich eine starke Wettbewerbsposition als Anbieter für technologisch hoch anspruchsvolle Kabellösungen und Dienstleistungen erarbeitet. 2021 wurden bereits wesentliche WCS-Teile verkauft. Die abgeschlossenen bzw. vereinbarten Transaktionen sind im > Bericht aus den Unternehmensbereichen/​Segmentbericht und > Nachtragsbericht beschrieben.

VALUE 21 und Anschlussprogramm VALUEplus

Die wesentlichen Eckpunkte der Strategie von LEONI wurden durch das Performance- und Strategieprogramm VALUE 21 weiterentwickelt und konkretisiert. VALUE 21 wurde 2018 aufgesetzt, um die Grundlage für gesundes Wachstum, Profitabilität und Cash-Generierung zu verbessern. Das Programm zielt auf eine effizientere Organisation, die Optimierung des Portfolios inklusive des Verkaufs der Wire & Cable Solutions Division, die Fokussierung auf Ergebnisqualität und Cashflow in der WSD sowie die generelle Steigerung der Performance. Es wird seit 2019 konsequent umgesetzt und die Maßnahmen sind inzwischen weitgehend abgeschlossen: Die Organisationsstruktur wurde durch die Trennung der beiden Unternehmensbereiche und die Neuausrichtung der WSD im Rahmen des Programms NextGenWSD effizienter gestaltet. Mit dem Verkauf von WCS-Teilbereichen und der Fokussierung auf Kernkunden in der WSD haben wir unser Portfolio optimiert. Indem wir neue Bordnetz-Projekte verstärkt hinsichtlich Profitabilität und Auslastung unserer Kapazitäten selektieren, schaffen wir die Grundlage für die langfristige Verbesserung von Cashflow und Ergebnisqualität in diesem Segment.

Zur Steigerung der Performance wurden in den vergangenen drei Jahren mehr als 5.000 Initiativen realisiert. Sie betrafen hauptsächlich die Optimierung des direkten und indirekten Einkaufs, die Erhöhung der Effizienz in Produktion, Logistik und Entwicklung, Preisverhandlungen mit Kunden sowie die Reduzierung von Vertriebs- und Verwaltungskosten. Ab 2022 sollte dadurch gegenüber 2018 ein nachhaltiges Bruttoeinsparpotenzial von mindestens 500 Mio. € pro Jahr erzielt werden. Die Maßnahmen zur Realisierung des Potenzials waren bereits Ende des dritten Quartals 2020 erreicht. Bis Ende 2021 hat das Programm zu einem nachhaltigen Bruttokosteneinsparpotenzial von über 800 Mio. € pro Jahr geführt. Allerdings ist die tatsächliche Auswirkung der Initiativen auf die Gewinn- und Verlustrechnung abhängig von der Entwicklung unseres Geschäftsvolumens. Basis für die Ermittlung des Bruttokosteneinsparpotenzials war die zum Aufsatzpunkt des Programms in 2018 erwartete zukünftige Umsatzentwicklung. Damit die Einsparpotenziale vollständig realisiert werden können, ist ein höheres als das in 2021 erreichte Umsatzvolumen nötig. Da die Covid-19-Pandemie und die auch daraus resultierenden Materialengpässe die Umsatzentwicklung bremsen, starteten wir im Berichtsjahr kontinuierlich neue Maßnahmen, um die volle Wirksamkeit des Programms abzusichern sowie die Leistung und Effizienz weiter zu verbessern.

Parallel dazu haben wir im Berichtsjahr mit der Entwicklung eines an VALUE 21 anschließenden Strategie- und Performanceprogramms namens VALUEplus begonnen. Im Rahmen von VALUEplus wollen wir das Geschäftsmodell der Wiring Systems Division schärfen, um unsere führende Position weiter auszubauen und die Marktchancen der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie künftig noch besser nutzen zu können. Der Performance-Teil von VALUE 21 wird an die neue Organisationsstruktur angepasst und mit einer jährlichen Erfolgsmessung als kontinuierlicher Verbesserungsprozess über VALUEplus gesteuert. Darüber hinaus decken die definierten strategischen Handlungsfelder des neuen Programms neben verschiedenen Aspekten aus den Bereichen Einkauf und Produktion die Themen Technologie-Entwicklung, Portfolio-Optimierung, Nachhaltigkeit sowie Personal und Organisation ab.

1.7. Unternehmensführung
(Angaben nach §§ 289f und 315d HGB)

Die Unternehmensführung von LEONI orientiert sich an den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Verantwortlich für die Unternehmensführung ist der Vorstand. Seine Arbeit wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen der Unternehmensbereiche bzw. der einzelnen Geschäftsfelder geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung. Weitere Informationen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft (» www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​) öffentlich zugänglich ist.

1.8. Steuerung des operativen Geschäfts

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für den LEONI-Konzern bildeten im Berichtsjahr der Umsatz, das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten und der Free Cashflow. Die Steuerung der beiden Divisionen erfolgte über den Umsatz und das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten. Die Kennzahl EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten stellt eine Bereinigung des Ergebnisses um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine leichtere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und eine bessere Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Die Sondereffekte beinhalteten wesentliche außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und sonstige Vermögenswerte, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten in Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division (ohne interne Kosten), Refinanzierungskosten (inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten; außer den Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden), übrige Einmaleffekte, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen, sowie externe Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (beispielsweise für zusätzliche Bustransporte, Schutzkleidung, Masken und Desinfektionsmittel). Kosten für das Programm VALUE 21 beinhalteten alle damit verbundenen Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie externe Beraterkosten. Konkrete Informationen zur Entwicklung dieser Steuerungskennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr enthält das Kapitel >Geschäftsverlauf im Überblick. In den nachfolgenden Kapiteln zusätzlich aufgeführte Kennzahlen und Leistungsindikatoren dienen dem besseren Verständnis und der weiteren Erläuterung des Geschäftsverlaufs sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Mit dem Abschluss des VALUE 21-Programms sowie den erzielten Fortschritten bei der strategischen Neuausrichtung und der Trennung von der WCS-Division wird die Kennzahl EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten ersetzt durch die neue Steuerungskennzahl EBIT vor Sondereffekten. Um die veränderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, aber weiterhin eine transparente Interpretation der operativen Ertragskraft und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden zu unterstützen, wird das Ergebnis um außergewöhnliche Einmaleffekte bereinigt. Als Sondereffekte werden ab dem Geschäftsjahr 2022 Effekte aus der Refinanzierung des Konzerns, aus Restrukturierungsmaßnahmen, aus M&A-Transaktionen sowie Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg klassifiziert. Effekte aus der Refinanzierung enthalten die im Zuge der anstehenden Refinanzierung anfallenden Kosten inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten, außer Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden. Restrukturierungsmaßnahmen beinhalten unter anderem damit einhergehende außerplanmäßige Wertberichtigungen von Vermögenswerten sowie die Bildung/​Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen, soweit sie im Zusammenhang mit einem Restrukturierungsprogramm oder Standortschließungen stehen. M&A-Transaktionen umfassen Effekte aus der Vorbereitung sowie der Durchführung von Erwerben und Verkäufen ganzer Geschäftseinheiten. Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg beinhalten insbesondere daraus resultierende Wertberichtigungen und Kosten für Produktionsduplizierungen. Nicht mehr als Sondereffekte bereinigt werden die Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen und im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie sowie dem auf VALUE 21 folgenden Programm VALUEplus. Des Weiteren werden keine Wertberichtigungen aus anderen als den hier aufgeführten Gründen mehr in den Sondereffekten berücksichtigt. Im > Prognosebericht wird bereits auf diese Kennzahl abgestellt.

2. RAHMENBEDINGUNGEN

2.1. Gesamtwirtschaft

2021 hat sich die globale Konjunktur wie erwartet deutlich erholt. Nach dem coronabedingten Einbruch im Jahr 2020 führten rückläufige Infektionszahlen und Fortschritte beim Impfen in der ersten Jahreshälfte weltweit zu einem Aufschwung. Im zweiten Halbjahr verlor die Aufwärtsbewegung allerdings deutlich an Dynamik. Anhaltende Lieferengpässe und Preissteigerungen bei vielen Rohstoffen und Vorprodukten, die durch die gleichzeitige Belebung in mehreren Wirtschaftszweigen und Regionen entstanden und von strengen Quarantänemaßnahmen beim Auftreten neuer Infektionen in China verstärkt wurden, bremsten die ökonomische Entwicklung. Hinzu kamen neue Covid-19-Virusvarianten sowie die zunehmende Inflation. Insgesamt wuchs die Weltwirtschaft 2021 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 5,9 Prozent nach einem Rückgang um 3,1 Prozent im Krisenjahr 2020.

In den Industrieländern lag das Plus 2021 laut IWF bei 5,0 Prozent (Vorjahr: -4,5 Prozent). Dabei wurde in den USA eine Steigerung von 5,6 Prozent erzielt. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone erhöhte sich um 5,2 Prozent, wobei die Entwicklung hier sehr unterschiedlich verlief: Länder wie Frankreich und Italien, die 2020 erhebliche Einbußen verzeichnet hatten, expandierten um mehr als 6 Prozent. In Deutschland, das im Vorjahr einen geringeren Rückgang zu verkraften hatte, wurde dagegen lediglich ein BIP-Zuwachs von 2,7 Prozent erreicht.

Für die Entwicklungs- und Schwellenländer errechnete der IWF im Jahr 2021 vorläufig ein Wachstum von 6,5 Prozent (Vorjahr: -2,0 Prozent), das sich vor allem auf hohe Steigerungsraten in Asien sowie Lateinamerika stützte. Die chinesische Wirtschaft verlor im vierten Quartal zwar deutlich an Schwung, legte im Gesamtjahr aber dennoch um 8,1 Prozent zu.

Weltwirtschaftswachstum 2020 bis 2022

Quelle: IWF, World Economic Outlook, Update Januar 2022

Wirtschaftswachstum 2021 in ausgewählten Regionen

Quelle: IWF, World Economic Outlook, Update Januar 2022, Schätzung

2.2. Branchenkonjunktur

Die internationale Automobilbranche erholte sich 2021 nur teilweise von den coronabedingten Einbrüchen des Vorjahres. Die Branche verzeichnete eine wieder steigende Nachfrage, sodass in der ersten Jahreshälfte ausgehend vom niedrigen Vorjahresvergleichswert und aufgrund von Nachholeffekten teilweise deutliche Zuwächse erzielt werden konnten. In der zweiten Jahreshälfte waren die Hersteller allerdings von Lieferengpässen belastet, weshalb viele Unternehmen ihre Fertigung zeitweilig unterbrechen mussten. Neben dem Mangel an Halbleitern kam es zu einer Verknappung bei weiteren Vorprodukten und Rohstoffen sowie steigenden Preisen für Energie und Logistik.

Das Marktforschungsinstitut IHS schätzt, dass die Fahrzeugproduktion 2021 mit weltweit 75 Mio. Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wegen der Versorgungskrise insgesamt nur geringfügig über der des Vorjahres lag. Regional verlief die Entwicklung unterschiedlich: Während in Asien und der Region Amerika jeweils rund 2 Prozent mehr Autos vom Band liefen, kam es im EMEA-Raum zu einem Rückgang von rund 4 Prozent. Um fast 88 Prozent und damit stark zugelegt hat dagegen die globale Produktion von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken. Die höchsten Steigerungen gab es bei Brennstoffzellen- und Elektroautos.

In der Folge entwickelten sich auch die größten Automobilmärkte differenziert. Nach Angaben des VDA (Verband der Automobilindustrie) legte der Absatz von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den USA und in China im Gesamtjahr um 3 Prozent bzw. 7 Prozent zu. In Europa wurden dagegen rund 2 Prozent weniger Neufahrzeuge zugelassen als im Vorjahr.

Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen

1 Europa, Naher Osten, Afrika

Quelle: IHS Light Vehicle Production Forecast, November 2021

Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen

1 Europa, Naher Osten, Afrika

Quelle: IHS Light Vehicle Production Forecast, November 2021

Die Nutzfahrzeugindustrie konnte 2021 leicht expandieren.

Laut IHS wurden im vergangenen Jahr weltweit 3,6 Mio. mittlere und schwere Nutzfahrzeuge (Nfz) gefertigt, das waren knapp 3 Prozent mehr als 2020. Dabei gab es regional erhebliche Unterschiede: Während sich die Branche in den Regionen Amerika und EMEA mit Zuwachsraten von gut 31 Prozent bzw. rund 15 Prozent deutlich erholte, wurde die Produktion in Asien um circa 7 Prozent verringert.

Produktion von schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen

1 Europa, Naher Osten, Afrika

Quelle: IHS MHCV Production Quarterly Volumes, Q4 2021

Die anderen für LEONI wichtigen Abnehmerindustrien entwickelten sich 2021 in Summe günstig, waren aber ebenfalls mit Materialknappheit und Lieferengpässen konfrontiert: Der globale Markt für die Elektroindustrie wuchs 2021 nach Prognosen des ZVEI (Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie; Juli 2021) gegenüber dem coronabedingt niedrigen Vorjahresniveau um 9 Prozent. In den Industrienationen dürfte sich dieser Wirtschaftszweig um 7 Prozent und in den Schwellenländern um 10 Prozent erholt haben. In Asien expandierte die Elektroindustrie mit plus 10 Prozent am stärksten, gefolgt von Amerika (+9 Prozent) und Europa (+7 Prozent). Auch der Maschinenbau verzeichnete im vergangenen Jahr einen Aufwärtstrend: In seiner Prognose vom Dezember 2021 (Basisszenario) erwartete der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) für die Branche im Gesamtjahr weltweit eine Umsatzerhöhung um 13 Prozent.

2.3. Weitere Einflussfaktoren

Neben den gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen spielen eine Reihe weiterer Faktoren für LEONI eine wichtige Rolle:

Die Preisentwicklung von Rohstoffen (> Beschaffung), insbesondere von Kupfer, wirkt sich merklich auf unser Umsatzvolumen aus.

Die Schwankungen des Kupferpreises geben wir über Vertragsvereinbarungen weitgehend an unsere Kunden weiter, allerdings in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung. In der Bilanz kann es - abhängig von der Kupferpreisentwicklung - zu Abwertungen für Teilmengen der Bestände oder Drohverlustrückstellungen kommen. Gleiches gilt für den Rohstoff Silber, der vorwiegend bei der Veredelung von Drahtprodukten eingesetzt wird. Ein weiterer potenzieller Einflussfaktor ist das seit Ende 2020 erhöhte Risiko mit Blick auf die Verfügbarkeit von kritischen Bauteilen, wie zum Beispiel Halbleiter, im Automobilsektor. Darüber hinaus beeinflusst auch die Preisentwicklung der Kunststoffe und Komponenten unseren Umsatz und die Kostenstruktur.

Eine weitere, sehr bedeutende Einflussgröße sind die Personalkosten. Sie fließen in Standortentscheidungen ebenso ein wie verlässliche rechtliche und politische Rahmenbedingungen sowie günstige Transportmöglichkeiten.

Die politischen Entwicklungen in für uns wichtigen Produktions- und Absatzländern verfolgen wir ebenfalls sehr genau. Entsprechende Informationen enthält der > Risiko- und Chancenbericht.

Zu den rechtlichen Einflussfaktoren, zählen neben den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen der Länder, in denen wir präsent sind, auch internationale Regelungen. Indirekt wirken sich beispielsweise strengere CO 2 -Emissionsgrenzen aus, denn sie verstärken die Nachfrage aus der Automobilindustrie nach Leitungen, Kabelsätzen und Bordnetz-Systemen, die besonders leicht oder für alternative Antriebstechnologien geeignet sind. Dies führt zu einem steigenden Einsatz von Sensoren und Steuergeräten, was wiederum einen zusätzlichen Verkabelungsumfang zur Folge hat.

Aus Währungskursschwankungen können sich Auswirkungen auf die Umsatzerlöse ergeben, die mittels geeigneter Sicherungsgeschäfte vermindert werden. Bei sehr deutlichen Veränderungen in den Währungsparitäten kann es im Einzelfall dennoch zu Ergebniseffekten kommen.

3. WIRTSCHAFTSBERICHT

3.1. Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose

Geschäftsverlauf im Überblick

Die Geschäftsentwicklung des LEONI-Konzerns hat sich 2021 trotz eines stark volatilen Umfelds gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. In den ersten beiden Quartalen verzeichneten wir mit der Abschwächung der Covid-19-Pandemie zunächst eine deutliche Nachfrageerholung sowohl im Automobil- als auch im Industriebereich. Umfangreiche und teilweise komplexe Bordnetz-Projekte liefen planmäßig an und leisteten erste Umsatzbeiträge. Im dritten Quartal trübten sich die Rahmenbedingungen durch die weltweit anhaltenden und sich verstärkenden Versorgungskrisen insbesondere im Halbleitermarkt zunehmend ein. Die Lieferengpässe führten zu Produktionsunterbrechungen bei unseren Abnehmern im Automobilbereich und damit zu schwankenden und geringer als geplanten Abrufen sowie zu großen logistischen Herausforderungen und erheblichem Mehraufwand bei LEONI. Mit einer weiteren Pandemiewelle und dem weltweiten Auftreten der Omikron-Virusvariante verstärkte sich zudem gegen Ende des Jahres wieder die Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf. Die Geschäftsentwicklung war zudem geprägt durch die Entwicklung des Kupferpreises sowie die vollzogenen bzw. vereinbarten Verkäufe und weiteren Portfoliomaßnahmen der WCS.

Insgesamt erhöhte sich der LEONI-Konzernumsatz 2021 dennoch um 24 Prozent auf 5,1 Mrd. € (Vorjahr: 4,1 Mrd. €). Hierzu trugen beide Unternehmensbereiche bei: Die Wiring Systems Division steigerte ihren Umsatz um 25 Prozent auf 3,2 Mrd. € (Vorjahr: 2,5 Mrd. €) und das Segment Wire & Cable Solutions um 21 Prozent auf 1,9 Mrd. € (Vorjahr: 1,6 Mrd. €).

Das operative Ergebnis des LEONI-Konzerns verbesserte sich gestützt auf den Umsatzanstieg und positive Effekte, unter anderem aus dem Programm VALUE 21, deutlich. Allerdings wurde die gute Entwicklung durch die Mehrkosten im Zusammenhang mit den globalen Versorgungskrisen abgeschwächt. Neben den Lieferengpässen bei Vormaterialien führte die Volatilität der Kundenabrufe zu Produktionsineffizienzen und zusätzlichem Aufwand infolge der kurzfristigen Abrufschwankungen. Darüber hinaus fielen verschiedene, in Summe negative Sondereffekte und Kosten für das Performance- und Strategieprogramm VALUE 21 an.

Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1 , 2

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in Mio. € 2021 2020
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 172 - 59
Sondereffekte - 63 - 196
VALUE 21-Kosten - 17 - 24
EBIT 91 - 280

1 Definition > Steuerung des operativen Geschäfts
2 Überleitungen für die Divisionen sind im > Bericht aus den Unternehmensbereichen/​ Segmentbericht enthalten

Vor Sondereffekten und VALUE 21-Kosten belief sich das Konzern-EBIT 2021 auf 172 Mio. € (Vorjahr: -59 Mio. €). Im Segment WSD lag es bei 25 Mio. € (Vorjahr: -92 Mio. €) und in der Division WCS bei 146 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €). Inklusive der Aufwendungen für VALUE 21 in Höhe von 17 Mio. € und der Sondereffekte in Höhe von -63 Mio. € wurde ein EBIT von 91 Mio. € (Vorjahr: -280 Mio. €) ausgewiesen. Davon entfielen -33 Mio. € (Vorjahr: -210 Mio. €) auf die Wiring Systems Division und 125 Mio. € (Vorjahr: -69 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions.

Der Free Cashflow verbesserte sich 2021 konzernweit von -74 Mio. € 1 auf -12 Mio. €. Ursächlich dafür war die positive Ergebnisentwicklung, wodurch die zusätzliche Mittelbindung im Working Capital überkompensiert werden konnte.

1 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

Vergleich mit der Prognose

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Kennzahlen Konzern Ist 2020 Prognoseanhebung März 2021 1 Prognoseanhebung Mai 2021 1 Prognoseanhebung Juli 2021 1 Ist 2021 Evaluierung
Umsatz 4,1 Mrd. € Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr im niedrigen zweistelligen Prozentbereich Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr auf mindestens 5 Mrd. € 5,1 Mrd. € Prognose erfüllt
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten - 59 Mio. € Deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr Deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, mindestens Break-Even Deutliches Wachstum gegenüber dem Vorjahr auf mindestens 100 Mio. € 172 Mio. € Mindestprognose deutlich übertroffen
Free Cashflow - 74 Mio. € 2 Deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr Deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr Deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr - 12 Mio. € Prognose deutlich übertroffen

1 Auf Basis des Konsolidierungskreises per 31.12.2020 unter Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt durchgeführten WCS-(Teil-)Verkäufe
2 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

In seiner Prognose vom März 2021 rechnete der Vorstand für das Gesamtjahr mit einem deutlichen Anstieg des Konzernumsatzes gegenüber dem Vorjahr im niedrigen zweistelligen Prozentbereich, einer deutlichen Verbesserung des Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten und einer deutlichen Verschlechterung des Free Cashflow. Die Umsatz- und Ergebnisprognose hob der Vorstand im Mai 2021 und im Juli 2021 jeweils an, da sich die Geschäftsentwicklung im ersten und zweiten Quartal besser darstellte als angenommen. Hierzu wurde jeweils unverzüglich eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Für den Konzernumsatz kündigte der Vorstand im Mai einen deutlichen Anstieg ohne die Einschränkung auf den unteren zweistelligen Prozentbereich an. Im Juli konkretisierte er die Erwartung auf einen Wert von mindestens 5 Mrd. €. Diese Prognose wurde erfüllt. Für das Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten konkretisierte der Vorstand die Prognose im Mai auf mindestens das Erreichen des Break-Even. Im Juli wurde die Erwartung auf einen Wert von mindestens 100 Mio. € angehoben. Diese Mindestprognose wurde deutlich übertroffen. Ursächlich für die positive Abweichung war ein starker Geschäftsverlauf gegen Ende des Jahres, unter anderem geprägt von einer besser als erwarteten Kundennachfrage. Die Auswirkungen kurzfristiger Produktionsunterbrechungen der Fahrzeughersteller auf die Umsatz- und Ertragslage waren geringer als in der letzten Prognose antizipiert. Unterstützend wirkten zudem die Entwicklung des Kupferpreises, Währungseffekte sowie operative Verbesserungen. Die im Jahresverlauf unveränderte Vorhersage für den Free Cashflow wurde ebenfalls deutlich übertroffen. Dies resultierte aus einer stärker als zuvor unterstellten Erholung des Free Cashflows im vierten Quartal 2021, vor allem aus dem deutlich höheren Ergebnis sowie einer deutlichen Rückführung des Working Capitals, unter anderem aufgrund höherer Factoring-Volumina.

3.2. Umsatz- und Ertragslage

Konzernumsatz steigt um 24 Prozent auf 5,1 Mrd. €

2021 erhöhte sich der LEONI-Konzernumsatz um 24 Prozent auf 5.119 Mio. €. Durch die Nachfragebelebung im Automobil- und Industrieumfeld nahm das Geschäftsvolumen in beiden Unternehmensbereichen gegenüber den coronabedingt schwachen Vorjahreswerten zu. Auch die An- und Hochläufe neuer Bordnetz-Projekte trugen zur Umsatzausweitung bei. Die Zuwächse wurden überwiegend in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres erzielt. Im zweiten Halbjahr wurde der Aufwärtstrend durch die Versorgungsengpässe insbesondere im Halbleiterbereich gebremst, die zu Produktionsstillständen in der Automobilindustrie und damit zu verringerten Abrufen bei LEONI führten.

Positiv auf den Umsatz wirkte sich neben dem organischen Wachstum der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Kupferpreis aus. Dem standen negative Effekte aus dem durch den Verkauf der LEONI Schweiz AG und dem Teilverkauf der LEONI Kerpen GmbH verkleinerten Konsolidierungskreis gegenüber.

Steigerungen wurden in allen Regionen erzielt: Im EMEA-Raum nahm der Umsatz um 23 Prozent auf 3.494 Mio. € zu, in Amerika um 30 Prozent auf 859 Mio. € und in Asien um 23 Prozent auf 766 Mio. €.

Umsatzentwicklung LEONI-Konzern 2021

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in Mio. € in %
Umsatz 2020 4.134
Organische Veränderung 816 19,7
Effekte aus Konsolidierungskreisveränderungen - 126 - 3,0
Währungsumrechnungseffekt - 7 - 0,2
Kupferpreiseffekt 302 7,3
Umsatz 2021 5.119 23,8

Konzernumsatz nach Regionen

Konzernumsatz nach Segmenten

EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten auf 172 Mio. € verbessert

Die Ertragslage des LEONI-Konzerns verbesserte sich 2021 deutlich. Volumen- und Mixeffekte sowie positive Auswirkungen der Maßnahmen aus dem Programm VALUE 21 haben die Mehrkosten aufgrund von Lieferengpässen bei Vormaterialien sowie die Ergebnisbelastungen aus der Halbleiterkrise weit überkompensiert.

Allerdings war das EBIT durch per Saldo negative Sondereffekte in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 196 Mio. €) und Kosten in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €) für das Programm VALUE 21 beeinträchtigt.

Wesentliche negative Sondereffekte in Höhe von 35 Mio. € resultierten aus vor allem in der WCS angefallenen außerplanmäßigen Wertberichtigungen, die unter anderem im Zusammenhang mit den Portfoliomaßnahmen bei der LEONI Kerpen GmbH sowie dem Flutschaden am Standort, inklusive Versicherungsentschädigung, standen. Hinzu kamen überwiegend in der WSD entstandene externe Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit Covid-19 von 23 Mio. € sowie Kosten für die Vorbereitung des WCS Carve-out (16 Mio. €) und die Refinanzierung des Konzerns (12 Mio. €). Außerdem waren per Saldo positive Einmaleffekte von 20 Mio. € aufgrund von strategischen Entscheidungen enthalten.

Hierzu zählten im Wesentlichen Erlöse in Höhe von 31 Mio. € aus der Veräußerung der LEONI Schweiz AG, hauptsächlich durch die Realisierung aufgelaufener Währungseffekte, sowie gegenläufige Einflüsse aus Portfoliomaßnahmen. Ein weiterer positiver Einmaleffekt in Höhe von 1 Mio. € stand im Zusammenhang mit drohenden Verlusten aus Kundenverträgen in der Wiring Systems Division, die soweit vorhanden von den Vorräten abgesetzt, ansonsten als Rückstellung erfasst wurden. Die Entwicklung der Drohverluste ist unter anderem beeinflusst durch erfolgreiche Verhandlungen mit unseren Kunden sowie gegenläufig durch die Rohstoffpreisentwicklungen. Die Sondereffekte des Vorjahres hatten vor allem Abwertungen von Vermögenswerten, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bildung von Drohverlust- und Restrukturierungsrückstellungen sowie Refinanzierungskosten und externe Covid-19 bedingte Zusatzaufwendungen enthalten.

Die VALUE 21-Kosten setzten sich hauptsächlich aus Beratungsaufwendungen zusammen und haben sich erwartungsgemäß weiter verringert.

Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1

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in Mio. € 2021 2020
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 172 - 59
Sondereffekte - 63 - 196
davon außerplanmäßige Wertberichtigungen - 35 - 63
davon Drohverlustrückstellungen 3 - 50
davon Refinanzierungskosten - 12 - 24
davon Kosten für die Vorbereitung der WCS-Abspaltung - 16 - 5
davon übrige Einmalaufwendungen aufgrund strategischer Entscheidungen 20 - 32
davon externe Covid-19-Zusatzkosten - 23 - 22
VALUE 21-Kosten - 17 - 24
davon Beratungskosten - 14 - 11
davon Restrukturierungsaufwand 0 - 10
davon sonstige Aufwendungen - 4 - 3
EBIT 91 - 280

1 Definition > Steuerung des operativen Geschäfts

Die Umsatzkosten vergrößerten sich in der Berichtsperiode vor allem wegen höherer Material- und Personalaufwendungen um 17 Prozent auf 4.379 Mio. €. Weiterhin sind Aufwendungen wie Abwertungen von Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem Flutschaden am Standort Stolberg der LEONI Kerpen GmbH in den Umsatzkosten enthalten. Der im Vergleich zum Umsatz unterproportionale Anstieg der Umsatzkosten ist unter anderem auf im Vorjahresvergleich niedrigere Wertberichtigungen sowie geringere Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen und positive Einflüsse aus dem VALUE 21-Programm zurückzuführen. Somit verbesserte sich das Bruttoergebnis von 379 Mio. € auf 740 Mio. €. Die Vertriebskosten nahmen um 4 Prozent auf 233 Mio. € ab. Der Rückgang war hauptsächlich durch im Vergleich zum Vorjahr geringere Restrukturierungskosten und niedrigere Wertberichtigungen begründet. Demgegenüber führten Lieferengpässe bei Vormaterialien zu zusätzlichen Frachtkosten. Die allgemeinen Verwaltungskosten wuchsen insbesondere wegen gestiegener Personal- und IT-Kosten um 12 Prozent auf 349 Mio. €. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung lag mit 128 Mio. € in etwa auf Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten wie im Vorjahr Zuschüsse der öffentlichen Hand. Während im Vorjahr hier außerdem Erlöse aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen in Höhe von rund 10 Mio. € enthalten waren, beinhaltete die Position im Berichtsjahr einen Ertrag in Höhe von 31 Mio. € aus dem Vollzug der Veräußerung der LEONI Schweiz AG, hauptsächlich durch Realisierung aufgelaufener Währungseffekte, sowie 6 Mio. € Versicherungsleistungen für den Flutschaden der LEONI Kerpen GmbH. Insgesamt ergab sich hierdurch ein Anstieg von 39 Mio. € auf 53 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich von 54 Mio. € auf 31 Mio. €. Im Vorjahr waren hier unter anderem Abwertungen von Vermögenswerten in Höhe von rund 28 Mio. € im Zusammenhang mit der zum damaligen Zeitpunkt geplanten Veräußerung der LEONI Schweiz AG enthalten. Das Ergebnis aus assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, das im Wesentlichen von unserem Joint Venture in Langfang, China, stammt, belief sich auf 39 Mio. € nach 40 Mio. € im Vorjahr.

Insgesamt verbesserte sich das Konzern-EBIT 2021 auf 172 Mio. € (Vorjahr: -59 Mio. €) vor Sondereffekten sowie VALUE 21-Kosten und auf 91 Mio. € (Vorjahr: -280 Mio. €) nach Sondereffekten sowie VALUE 21-Kosten.

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, das auch die wegen der höheren Verschuldung von 59 Mio. € auf 72 Mio. € gestiegenen Finanzaufwendungen enthält, wurde ein Ergebnis vor Steuern von 21 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: -337 Mio. €). Im Berichtszeitraum fielen Ertragsteuern in Höhe von 69 Mio. € an (Vorjahr: Ertrag von 7 Mio. €). Diese sind zum einen verursacht durch das verbesserte Ergebnis, zudem wurden aufgrund von Annahmen und Einschätzungen des Managements über die zukünftige Geschäftsentwicklung bei Konzerngesellschaften mit Sitz in den USA Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern berücksichtigt. Der Konzernfehlbetrag nach Steuern belief sich auf 48 Mio. € nach 330 Mio. € im Vorjahr.

3.3. Finanzlage

Finanz- und Liquiditätsmanagement

Das Finanzmanagement des LEONI-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft LEONI AG abgewickelt. Sie aggregiert den Kapitalbedarf auf Konzernebene und nimmt die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen für die gesamte Unternehmensgruppe vor. Die wesentlichen Ziele sind die weltweite Sicherung der Liquidität, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Währungs- und Zinsrisiken.

Zur Absicherung des langfristigen Finanzierungsbedarfs nutzt der Konzern verschiedene Finanzierungsinstrumente wie Konsortialkredite, einen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 abgeschlossenen Betriebsmittelkredit sowie Schuldscheindarlehen. Um möglichst unabhängig von einzelnen Märkten oder Finanzierungsarten zu sein, wird grundsätzlich ein breites Spektrum an Instrumenten eingesetzt. Generell arbeitet LEONI langfristig und vertrauensvoll mit internationalen Kreditinstituten, Factoring- und Leasing-Gesellschaften sowie Warenkreditversicherern zusammen.

Die Finanzierung der Konzerngesellschaften wird weitestgehend in deren funktionaler Währung abgewickelt. Wesentliche Finanzverbindlichkeiten bestanden 2021 in Euro, US-Dollar, indischen Rupien, südkoreanischen Won, rumänischen Lei und britischen Pfund.

Die Liquidität des LEONI-Konzerns wird - wo möglich - über ein Cash-Pooling-System mit Pools in den Herkunftsländern der wichtigsten Konzernwährungen gesteuert. Darüber hinaus übernimmt die LEONI AG den größten Teil des Zahlungsverkehrs für die Gruppe. Zur Verbesserung der Liquidität nutzt LEONI auch die Instrumente Factoring und Reverse Factoring, die ebenfalls zentral gesteuert werden. Diese stellen aufgrund der Flexibilität in Bezug auf die Umsatzentwicklung und den daraus resultierenden Finanzierungsbedarf eine wichtige Ergänzung zu anderen Instrumenten der Liquiditätssteuerung dar.

Fortschritte bei der Stabilisierung der Finanzlage und Finanzierungsmaßnahmen

2021 erzielte LEONI wichtige Fortschritte bei der Stabilisierung der Finanzlage. Der aufgrund der Covid-19-Pandemie zusätzlich entstandene Mittelbedarf wurde bereits 2020 durch einen Betriebsmittelkredit mit einer Laufzeit bis Ende 2022 gewährleistet, der zu 90 Prozent durch eine Bund-Länder-Bürgschaft abgesichert ist (RCF III). Während der Laufzeit hat sich LEONI grundsätzlich zur Thesaurierung anfallender Jahresüberschüsse und damit einer De-Facto-Aussetzung von Dividendenzahlungen verpflichtet.

Vom Gesamtvolumen in Höhe von 330 Mio. € wurden 240 Mio. € im Jahr 2020 abgerufen. Die zweite Tranche in Höhe von 90 Mio. € stand ab 1. März 2021 zur Verfügung und wurde bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 vollständig in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden die Volumina innerhalb bestehender Factoring-Linien unterjährig erheblich ausgeweitet und die Factoring-Linien insgesamt weiter ausgebaut. Ende 2021 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 371 Mio. € (Vorjahr: 221 Mio. €) durch echtes Factoring gemindert. Von den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entfielen 41 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) auf den Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren. Zur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung werden zudem Reverse-Factoring-Transaktionen eingesetzt. Per 31. Dezember 2021 waren an Factoring-Unternehmen im Rahmen geschlossener Reverse-Factoring-Vereinbarungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 142 Mio. € (Vorjahr: 161 Mio. €) übertragen.

Auch die schrittweise Trennung von Teilbereichen der Wire & Cable Solution Division trägt zur weiteren Stabilisierung der Finanzlage bei. Im Berichtsjahr wurde der Verkauf der LEONI Schweiz AG, der Adaptricity AG sowie der Geschäftsbereiche Datenkommunikation und Compound der LEONI Kerpen GmbH abgeschlossen. Hierdurch flossen dem LEONI-Konzern per Saldo liquide Mittel in Höhe von 9 Mio. € zu. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung über die Veräußerung der Business Group Industrial Solutions unterzeichnet. Der Vollzug erfolgte Anfang 2022. Des Weiteren wurde der Verkauf von Fiber Optics-Gesellschaften vereinbart, der im ersten Quartal 2022 abgeschlossen werden soll. Details zu den Veräußerungen enthalten der > Bericht aus den Unternehmensbereichen/​Segmentbericht und der > Nachtragsbericht.

Hinzu kamen verschiedene Maßnahmen, unter anderem im Rahmen des Programms VALUE 21, wie beispielsweise die Verkürzung von Zahlungszielen gegenüber Kunden, die konsequente Einforderung von Überfälligkeiten oder die Optimierung von Einkaufsvolumina und Lagerhaltung.

Finanzielle Situation und Nettofinanzschulden

Der LEONI-Konzern verfügte Ende 2021 insgesamt über Kreditzusagen in Höhe von 1.327 Mio. € (Vorjahr: 1.253 Mio. €). Dabei handelt es sich neben der oben beschriebenen Betriebsmittelkreditlinie von 330 Mio. € mit Laufzeit bis Ende 2022 um ein syndiziertes Darlehen von 750 Mio. € mit Endfälligkeit im Juni 2023 (RCF I) sowie fest zugesagte bilaterale Kreditlinien von 248 Mio. € (RCF II), die Ende 2022 fällig sind. Bis zur Rückzahlung von RCF II und RCF III hat sich LEONI verpflichtet, keine Dividende auszuschütten. Des Weiteren bestehen verschiedene, in den Jahren 2022 bis 2028 fällige Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von knapp 400 Mio. €. Informationen hinsichtlich Risiken im Zusammenhang mit der Refinanzierung und Liquidität sowie zu weiteren Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Covenants) enthält der Abschnitt "Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken" im > Risiko- und Chancenbericht.

Die frei verfügbare Liquidität 1 des LEONI-Konzerns belief sich Ende 2021 auf 412 Mio. € (Vorjahr: 498 Mio. € 2 ), davon 172 Mio. € Barmittel (Vorjahr: 191 Mio. € 2 ) und 240 Mio. € freie Kreditlinien (Vorjahr: 307 Mio. €). Zum Bilanzstichtag sind bereits Avale in Höhe von 54 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €) abgezogen.

Die Nettofinanzverschuldung 3 stieg 2021 im Stichtagsvergleich um 8 Prozent von 1.429 Mio. € auf 1.540 Mio. €. Das Gearing 3 (Nettofinanzschulden in Prozent des Eigenkapitals) erhöhte sich von 537 Prozent 4 auf 671 Prozent.

1 Inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten" enthaltener Positionen
2 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €
3 Nettofinanzschulden inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten" enthaltener Positionen
4 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

Berechnung der Nettofinanzschulden

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in Mio. € 2021 2020 1 Veränderung
Zahlungsmittel und -äquivalente 165 182 - 17
Kurzfristige Finanzschulden - 580 - 50 - 530
Langfristige Finanzschulden - 1.019 - 1.543 524
Nettofinanzschulden - 1.434 - 1.411 - 23
Zahlungsmittel und -äquivalente in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten 7 8 - 1
Finanzschulden in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" enthalten - 113 - 26 - 87
Nettofinanzschulden inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten" enthaltenen Positionen - 1.540 - 1.429 - 111

1 Vorjahreswerte sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

Eigenkapital und Nettofinanzschulden /​ Gearing 1

1 Nettofinanzschulden inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten" enthaltenen Positionen
2 Vorjahreswerte sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Hohe von 5 Mio. €

Free Cashflow des LEONI-Konzerns auf -12 Mio. € verbessert

Im Geschäftsjahr 2021 erhöhte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 150 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. € 1 ). Die Basis dafür bildete die deutlich verbesserte Ertragslage. Beim Working Capital führte die Entwicklung der Verbindlichkeiten sowie der geschäfts- und kupferpreisgedingte Anstieg der Forderungen und Vorräte zu einer zusätzlichen Mittelbindung, die wiederum durch höhere Factoring-Volumina abgeschwächt wurde.

Der Cashflow für Investitionstätigkeit belief sich auf -162 Mio. € (Vorjahr: -124 Mio. €). Den von 197 Mio. € auf 175 Mio. € reduzierten Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte standen im Berichtsjahr Zuflüsse aus dem Verkauf von WCS-Teilbereichen in Höhe von 9 Mio. € gegenüber. Im Vorjahr hatten den Investitionsauszahlungen Zuflüsse in Höhe von 74 Mio. €, im Wesentlichen aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen, gegenübergestanden. Der Free Cashflow verbesserte sich von -74 Mio. € 1 auf -12 Mio. €.

Aus Finanzierungstätigkeit resultierte ein Cashflow von -16 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €). Den Zuflüssen aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 113 Mio. €, im Wesentlichen aus der Ziehung der zweiten Tranche RCF III, standen Abflüsse aus Tilgungen von Finanzschulden in Höhe von 63 Mio. €, hauptsächlich für Leasingverbindlichkeiten, und Zinszahlungen mit 67 Mio. € gegenüber. Das Vorjahr war an dieser Stelle geprägt von den Refinanzierungsmaßnahmen, die zu Zuflüssen aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 672 Mio. € im Rahmen von RCF I, RCF II und RCF III führten. Die Mittelabflüsse aus Tilgungen von Finanzschulden in Höhe von 499 Mio. € setzten sich im Vorjahr aus der Tilgung von Tranchen der RCF I und II Fazilitäten, der planmäßigen Rückzahlung von fälligen Schuldscheindarlehen sowie der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten zusammen. Die Zinszahlungen im Vorjahr beliefen sich auf 49 Mio. €. Eine Dividende wurde 2021 nicht ausgeschüttet.

1 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

Unter Berücksichtigung wechselkursbedingter Veränderungen reduzierte sich der Finanzmittelbestand des LEONI-Konzerns per Ende 2021 auf 172 Mio. € (Vorjahr: 191 Mio. € 1 ), davon sind 7 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) in der Bilanzposition "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten.

1 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

Konzernkapitalflussrechnung (Kurzfassung) /​ Berechnung des Free Cashflow

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Mio. € 2021 2020 3
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 150 50
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 162 - 124
Free Cashflow - 12 - 74
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 16 124
Veränderung des Finanzmittelbestandes 1 - 19 47
Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2 172 191

1 Inklusive wechselkursbedingter Veränderung
2 Inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthaltener Finanzmittel
3 Vorjahreswerte sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5 Mio. €

Konzernweite Investitionen in Höhe von 231 Mio. €

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des LEONI-Konzerns reduzierten sich im Berichtsjahr von 327 Mio. € auf 231 Mio. €. Davon investierten der Unternehmensbereich Wiring Systems 149 Mio. € (Vorjahr: 248 Mio. €) und die Wire & Cable Solutions Division 80 Mio. € (Vorjahr: 78 Mio. €).

Weitere Informationen enthält der > Bericht aus den Unternehmensbereichen/​Segmentbericht.

Von den Gesamtinvestitionen des Konzerns entfielen 50 Mio. € (Vorjahr: 145 Mio. €) auf den Zugang von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, die im Wesentlichen aus dem Abschluss neuer Leasingverträge resultierten. Das Vorjahr war unter anderem durch Sale-and-Leaseback-Transaktionen beeinflusst. Ohne den Zugang von Nutzungsrechten blieben die Investitionen mit 181 Mio. € (Vorjahr: 182 Mio. €) in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Investitionen LEONI-Konzern 1

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in Mio. € 2021 2020
Zugang ohne Nutzungsrechte (IFRS 16) 181 182
Zugang von Nutzungsrechten (IFRS 16) 50 145
Investitionen (Zugang an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten) 231 327

1 Inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte"

3.4. Vermögenslage

Die Bilanz des LEONI-Konzerns verkürzte sich per 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1 Prozent auf 3.449 Mio. €. Auf der Aktivseite nahmen die langfristigen Vermögenswerte insgesamt um 11 Prozent auf 1.655 Mio. € ab. Bemerkbar machten sich hier vor allem die Umbuchung des Vermögens der zur Veräußerung gehaltenen wesentlichen Bestandteile der Business Group Industrial Solutions sowie eines Großteils der Fiber Optics Gesellschaften in die kurzfristige Bilanzposition "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte". Das Sachanlagevermögen verringerte sich unter anderem hierdurch um 8 Prozent auf 1.271 Mio. €, die Geschäfts- oder Firmenwerte um 47 Prozent auf 69 Mio. € und die immateriellen Vermögenswerte um 31 Prozent auf 38 Mio. €.

Zudem reduzierten sich die langfristigen Vertragsvermögenswerte um 14 Prozent auf 69 Mio. € und die sonstigen langfristigen Vermögenswerte um 9 Prozent auf 85 Mio. €. Den Rückgängen gegenüber stand eine Erhöhung der Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen um 7 Prozent auf 53 Mio. € infolge der Entwicklung des chinesischen Joint Ventures in Langfang.

Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen in Summe um 10 Prozent auf 1.794 Mio. €. Ursächlich dafür war vor allem die oben erwähnte Umgliederung von langfristigen Vermögenswerten in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte", die insgesamt auf 415 Mio. € zunahm (Vorjahr: 89 Mio. €). Unter anderem durch Umbuchungen in diese Position reduzierten sich auch verschiedene kurzfristige Aktiva. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken trotz der Geschäftsausweitung vor allem durch die Erhöhung des Factoring-Volumens und die Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" um 24 Prozent auf 393 Mio. €. Die Vorräte verringerten sich um 6 Prozent auf 470 Mio. €, obwohl das volatile Marktumfeld einen erheblichen Vorratsaufbau erforderlich machte. Ferner gingen die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte um 20 Prozent auf 134 Mio. € zurück, und die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verminderten sich um 10 Prozent auf 165 Mio. €. Dagegen stiegen die Vertragsvermögenswerte vor allem aufgrund des höheren Volumens an kundenspezifischen Vorräten um 19 Prozent auf 112 Mio. €. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte nahmen unter anderem wegen der höheren Sicherheitseinbehalte aufgrund des vergrößerten Factoring-Volumens um 50 Prozent auf 91 Mio. € zu.

Auf der Passivseite der Bilanz reduzierten sich die langfristigen Verbindlichkeiten insgesamt um 33 Prozent auf 1.272 Mio. €. Hauptgrund war der Rückgang der langfristigen Finanzschulden um 34 Prozent auf 1.019 Mio. €, der im Wesentlichen auf die Umgliederung von zur Rückzahlung anstehenden Krediten und Schuldscheindarlehen in die kurzfristigen Finanzschulden sowie der Umgliederung von Leasingverpflichtungen in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" zurückzuführen war. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg bei der Kreditlinie RCF III in Höhe von 90 Mio. € aus. Zudem verringerten sich die sonstigen Rückstellungen von 122 Mio. € auf 76 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund der Entwicklung der Drohverlustrückstellungen. Diese war vor allem begründet durch Auflösungen, unter anderem nach erfolgreichen Verhandlungen mit unseren Kunden, Inanspruchnahme sowie gegenläufig durch die Bildung, unter anderem beeinflusst durch die Rohstoffpreisentwicklungen. Die Pensionsrückstellungen nahmen um 34 Prozent auf 123 Mio. € ab, wobei sich neben dem gestiegenen Marktzinsniveau auch Umbuchungen in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" auswirkten. Die latenten Steuern lagen weitgehend unverändert bei 28 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen in Summe um 47 Prozent auf 1.948 Mio. €. Dabei erhöhten sich die kurzfristigen Finanzschulden und der kurzfristige Anteil an langfristigen Krediten hauptsächlich aufgrund der Umgliederung von in Kürze fälligen langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen von 50 Mio. € auf 580 Mio. €. Außerdem wurden im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung der wesentlichen Bestandteile der Business Group Industrial Solutions sowie eines Großteils der Fiber Optics Gesellschaften insgesamt 261 Mio. € kurz- und langfristige Verbindlichkeiten in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" umgegliedert (Vorjahr: 80 Mio. €). Unter anderem dadurch verminderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen trotz der Geschäftserholung um 10 Prozent auf 740 Mio. €. Die Rückstellungen sanken insbesondere wegen der Auszahlung von Abfindungen sowie der Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" von 92 Mio. € auf 67 Mio. €. Dagegen nahmen die kurzfristigen anderen Verbindlichkeiten um 9 Prozent auf 207 Mio. € zu.

Das Eigenkapital reduzierte sich im Stichtagsvergleich von 266 Mio. € auf 229 Mio. €. Dabei stand den im Wesentlichen durch den Konzernjahresfehlbetrag 2021 auf -5 Mio. € reduzierten Gewinnrücklagen (Vorjahr: 42 Mio. €) ein von -101 Mio. € auf -90 Mio. € verbessertes kumuliertes sonstiges Ergebnis gegenüber. Bemerkbar machten sich hier hauptsächlich versicherungsmathematische Gewinne. Per Ende Dezember 2021 errechnete sich eine Eigenkapitalquote von 6,7 Prozent (Vorjahr: 7,6 Prozent).

3.5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklung

Der Vorstand bewertet die Entwicklung des LEONI-Konzerns im Kontext der Herausforderungen des Geschäftsjahres 2021 insgesamt positiv. Durch die Nachfrageerholung und den gestiegenen Kupferpreis nahm der Umsatz in beiden Unternehmensbereichen deutlich zu. In der Wiring Systems Division wirkten sich außerdem mehrere planmäßige Projektstarts umsatzerhöhend aus. Das vergrößerte Geschäftsvolumen und die erfolgreiche Umsetzung von performancesteigernden Maßnahmen im Rahmen des Programms VALUE 21 führten auch zu einer deutlichen Verbesserung des EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten. Im zweiten Halbjahr wurde der gute Geschäftsverlauf allerdings durch weltweite Materialengpässe und die Versorgungskrise bei Halbleitern gebremst. Bei LEONI kam es wegen der daraus resultierenden Produktionsunterbrechungen in der Automobilindustrie zu starken Nachfrageschwankungen und verringerten Kundenabrufen. Zusätzlich entstand durch die Lieferengpässe erheblicher Mehraufwand bei der Versorgung unserer Abnehmer. Die volumenabhängigen VALUE 21-Maßnahmen konnten deshalb ihre Wirksamkeit nicht voll entfalten und wurden durch den Mehraufwand teilweise kompensiert. Vor dem Hintergrund dieser anspruchsvollen Rahmenbedingungen beurteilt der Vorstand die Umsatz- und Ertragsentwicklung als zufriedenstellend.

Bei der Stabilisierung der Finanzlage konnten weitere Fortschritte erzielt werden, sie bleibt aber ebenso wie die Vermögenslage herausfordernd. Der Free Cashflow verbesserte sich 2021 deutlich auf einen leicht negativen Wert. Die Nettofinanzverschuldung erhöhte sich. Die Finanzierung des operativen Geschäfts war durch die bestehenden Kreditzusagen stets ausreichend gesichert. Im Zuge der Trennung von Teilbereichen der WCS verbessert sich die finanzielle Situation sukzessive. Hierzu trug 2021 vor allem der Verkauf der LEONI Schweiz AG bei. Ein wesentlicher positiver Effekt wird ferner aus der im Januar 2022 erfolgten Veräußerung der wesentlichen Bestandteile der Business Group Industrial Solutions resultieren (> Nachtragsbericht). Die 2022 beabsichtigten weiteren Verkäufe werden die Liquiditätssituation aus heutiger Sicht zusätzlich stärken. Für die im laufenden Jahr anstehende Refinanzierung führt der Vorstand erste Gespräche und ist zuversichtlich, diese erfolgreich abschließen zu können. Verbesserungsbedarf besteht weiterhin bei der Eigenkapitalquote, die 2021 im Stichtagsvergleich gesunken ist.

3.6. Die LEONI AG (Kurzfassung nach HGB)

Der Einzelabschluss der LEONI AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die LEONI AG agiert als Konzernholding mit dem Fokus auf Finanzierungs- sowie Governance- und Kapitalmarktaufgaben. Andere Funktionen wurden auf die Divisionen übertragen. Die Struktur der beiden Divisionen orientiert sich an den jeweiligen Kundengruppen bzw. Märkten und ist in Business Groups und Business Units unterteilt. Dabei hält die LEONI AG die Beteiligungen an den operativen Einheiten der Wire & Cable Solutions (WCS) und der Wiring Systems Division (WSD) sowie an der LEONI Industry Holding GmbH.

Aufgrund ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft wird die Geschäftslage und Entwicklung der LEONI AG durch die Ergebnisbeiträge der Teilkonzerne Wire & Cable Solutions und Wiring Systems bestimmt. Deshalb wird kein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die LEONI AG definiert. Die Geschäftsentwicklung der LEONI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des LEONI-Konzerns > Risiko- und Chancenbericht. Risiken für die LEONI AG resultieren weiterhin im Wesentlichen aus der Werthaltigkeit von Finanzanlagen und Finanzinstrumenten. Die Entwicklung des Konzerns hat durch die bestehenden Ergebnisabführungsverträge einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage der LEONI AG. Der Vorstand plante für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen mit einem im Vergleich zum Vorjahr deutlich besseren Jahresergebnis für den Jahresabschluss der LEONI AG. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen reduzierte sich auf einen Verlust in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: Gewinn von 142 Mio. €). Damit wurde die Prognose nicht erreicht. Die Ergebnisabführungen sind geringer ausgefallen, da unter anderem in geringerem Umfang eigenkapitalstärkende Maßnahme durchgeführt wurden. Für das Geschäftsjahr 2022 plant der Vorstand unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen gegenüber dem Vorjahr mit einem deutlich schlechteren Jahresergebnis der LEONI AG. Die Einschätzung beinhaltet weder eigenkapitalstärkende Maßnahmen noch M&A-Transaktionen. Basis für diese Annahme ist die Unternehmensplanung der Konzerngesellschaften, die über Ergebnisabführungsverträge mit der LEONI AG verbunden sind.

Die seit Ende Februar andauernde kriegerische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine stellt als gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingung eine außergewöhnlich hohe Unsicherheit über die künftige Geschäftsentwicklung dar, weshalb insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2022 nicht verlässlich quantifizierbar sind. Die Unsicherheit besteht insbesondere in Bezug auf den weiteren Fortgang der kriegerischen Handlungen, die politischen Folgewirkungen unter anderem in der Form der Sanktionspolitik gegenüber und von Russland, die Produktionsfähigkeit in den beiden LEONI-Gesellschaften sowie die Reaktionen auf diese Unsicherheiten durch LEONI. LEONI ist dabei bereits in engem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, um auf den Ukraine-Krieg zu reagieren. Der weitere Verlauf des Geschäftsjahres, wie er sich im Jahresergebnis der LEONI AG ausdrückt, hängt von der Entwicklung hinsichtlich dieser Unsicherheiten wesentlich ab. Aus diesem Grund ist die Prognosefähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Diese über die zuvor beschriebene Einschätzung hinausgehende Unsicherheit wird deshalb in der Prognose ausschließlich komparativ dargestellt. Das Jahresergebnis der LEONI AG wird demnach als rückläufig im Vergleich zur zuvor beschriebenen Einschätzung angenommen. Der Vorstand wird die Lage fortlaufend neu bewerten. Zu den Unsicherheiten im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres wird auf die Ausführungen im > Risiko- und Chancenbericht verwiesen.

Im Jahresabschluss der LEONI AG bestehen zum Bilanzstichtag Ausleihungen an und Forderungen gegen LEONI-Gesellschaften in der Ukraine und Russland in Höhe von insgesamt 29 Mio. €. Des Weiteren hält die über den Ergebnisabführungsvertrag mit der LEONI AG verbundene LEONI Bordnetzsysteme GmbH Anteile an den Gesellschaften in Russland und der Ukraine in Höhe von insgesamt 37 Mio. €. Diese können teilweise wertgemindert sein und sich somit negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage im Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG auswirken.

Ertragslage der LEONI AG

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LEONI AG - Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)
in Mio. €
2021 2020
1. Umsatzerlöse 151 163
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 1 1
3. Sonstige betriebliche Erträge 140 114
4. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen - 95 - 104
5. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter - 32 - 27
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - 4 - 4
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 8 - 10
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 84 - 61
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 8 220
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 25 13
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11 12
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen - 78 - 103
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme - 20 - 33
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 40 - 38
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 3 - 2
15. Ergebnis nach Steuern - 28 142
16. Jahresfehlbetrag/​-überschuss - 28 142
17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr - 19 - 161
18. Bilanzverlust - 47 - 19

Die LEONI AG weist Umsatzerlöse aus, welche sich im Wesentlichen aus der Weiterbelastung zentraler IT-Dienstleistungen, Managementberatung und Versicherungen zusammensetzen. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Umsatzerlöse durch gesunkene Weiterverrechnungen auf 151 Mio. € (Vorjahr: 163 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf geringere Rechts- und Beratungskosten zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich unter anderem aus periodenfremden Erträgen für Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) und Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) zusammen. Zudem sind hier ertragswirksame Auflösungen von gebildeten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 47 Mio. €) sowie Erträge aus der Zuschreibung der Beteiligung an der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 80 Mio. € enthalten. Die Zuschreibung erfolgte aufgrund unerwartet verbesserter Geschäftsentwicklung der Business Group Automotive (BG AM) in 2021. Zudem wird auch eine zukünftige positive Geschäftsentwicklung angenommen. Die Materialaufwendungen in Höhe von 95 Mio. € (Vorjahr: 104 Mio. €) stellen Aufwendungen aus bezogenen Leistungen dar und beinhalten Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €), Datenverarbeitungs-Beratungskosten in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €) sowie Instandhaltungs- und Lizenzgebühren in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €). Die Rechts- und Beratungskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Bezug auf die Refinanzierung in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €), Sonderkosten aus der Vorbereitung des Carve-outs des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) sowie Aufwendungen in Bezug auf VALUE 21-Maßnahmen in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €). Die Personalaufwendungen haben sich im Geschäftsjahr um 5 Mio. € auf 36 Mio. € erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Bonuszahlungen und Abfindungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 84 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Kursverluste aus der Fremdwährungsbewertung in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €), Aufwendungen für eine drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft der LEONI AG als Guarantor aus direkt an das verbundene Unternehmen gewährte Betriebsmittelkredite (RCF II) in Höhe von 14 Mio. € infolge eines Schließungsbeschlusses für dieses verbundene Unternehmen sowie Aufwendungen aus der Einzelwertberichtung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €). Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind im Geschäftsjahr um 12 Mio. € auf 25 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus im Dezember 2020 abgeschlossenen Darlehensverträgen, die sich im Geschäftsjahr vollumfänglich in den Erträgen widerspiegeln. Die Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von 78 Mio. € resultiert aus der Abwertung der Beteiligung an der LEONI Industry Holding GmbH, welche im Wesentlichen auf den im Geschäftsjahr vereinbarten und in 2022 durchgeführten Verkauf der Business Group Industrial Solutions (BG IN) zurückzuführen ist. Die im Vorjahr vorgenommenen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 103 Mio. € beinhalteten im Wesentlichen die Abwertung der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 80 Mio. € aufgrund des in 2021 durchgeführten und 2020 geplanten Verkaufs der LEONI Studer AG sowie weiterer bereits eingeleiteter Umstrukturierungsmaßahmen. Des Weiteren waren im Vorjahr Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 23 Mio. € enthalten. In den Zinserträgen in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) sind, wie auch im Vorjahr, überwiegend Sachverhalte aus verbundenen Unternehmen enthalten. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 40 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Zinsen im Zusammenhang mit dem Konsortialkredit und langfristigen Betriebsmittelkrediten in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €).

Aus den mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen mit Verlustübernahme resultierte im Jahr 2021 per Saldo ein Verlust in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: Gewinn von 187 Mio. €). Davon stammt von der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH ein Gewinn von 8 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 33 Mio. €) und von der LEONI Kabel GmbH ein Verlust von 20 Mio. € (Vorjahr: Gewinn von 220 Mio. €).

Im Jahr 2021 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 28 Mio. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Verlust aus Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 20 Mio. €. Gegenläufig wirkt sich der Gewinn aus Ergebnisabführung der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH in Höhe von 8 Mio. € aus. Weiterhin wirken sich Abschreibungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen in Höhe von 95 Mio. € negativ auf das Ergebnis aus. Dem entgegen stehen Zuschreibungen von Forderungen gegen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen in Höhe von 100 Mio. €. Einen weiteren negativen Effekt stellt eine drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft aus dem Betriebsmittelkredit in Höhe von 14 Mio. € dar. Im Vergleich zum Vorjahr reduziert sich das Jahresergebnis um 170 Mio. €. Das Ergebnis im Vorjahr war im Wesentlichen geprägt durch den Gewinn aus Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH. Der im Vorjahr ausgewiesene Gewinn aus Ergebnisabführung resultierte im Wesentlichen aus eigenkapitalstärkenden Maßnahmen bei der LEONI AG und den über die Ergebnisabführungsverträge mit der LEONI AG verbundenen deutschen LEONI- Gesellschaften in Höhe von ca. 600 Mio. €.

Zu nennen sind hier konzerninterne Verkäufe von Beteiligungen sowie eine Sonderdividendenabschöpfung. Dagegen liefen negative Effekte aus der Abwertung des Finanzanlagevermögens.

Vermögens- und Finanzlage der LEONI AG

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LEONI AG - Bilanz (HGB)
in Mio. €
2021 2020
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 15 22
Sachanlagen 1 1
Anteile an verbundenen Unternehmen 816 408
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 592 659
Finanzanlagen 1.408 1.067
Anlagevermögen 1.424 1.091
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 471 557
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 31 72
Umlaufvermögen 502 629
Rechnungsabgrenzungsposten 8 9
Summe Aktiva 1.935 1.728
Passiva
Eigenkapital (bedingtes Kapital 6 Mio. €) 267 296
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 23 21
Sonstige Rückstellungen 47 22
Rückstellungen 70 43
Finanzschulden 1.200 1.102
Andere Verbindlichkeiten 397 287
Summe Passiva 1.935 1.728

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um 7 Mio. € zurückgegangen. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen.

Die wesentlichen Vermögenspositionen in der Bilanz der LEONI AG stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen (816 Mio. €) und Finanzierungsforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (592 Mio. €) dar. Im Rahmen eines im vierten Quartal 2021 vereinbarten Management Buy-outs der LEONI Fiber Optics Gesellschaften an die Weinert Industries AG wurde eine Darlehensforderung der LEONI AG gegenüber einem verbundenen Unternehmen (j-fiber GmbH) in Höhe von 13 Mio. € bei der LEONI Kabel GmbH im Wege der Einlage in die freie Kapitalrücklage eingestellt. Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes. Der Abschluss der Transaktion des Management Buy-outs ist für das erste Quartal 2022 geplant. Zudem erfolgte eine Zuschreibung der Beteiligung der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 80 Mio. € aufgrund unerwartet verbesserter Geschäftsentwicklung der Business Group Automotive (BG AM) in 2021. Gemäß des Vorstandsbeschlusses vom 22. Januar 2021 wurde eine Bareinlage in Höhe von 392 Mio. € in die Kapitalrücklage der LEONI Industry Holding GmbH geleistet. Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes. Die Eigenkapitalerhöhung bei der LEONI Industry Holding GmbH diente der Finanzierung im Vorjahr durchgeführter konzerninterner Verkäufe von Beteiligungen im Rahmen der Vorbereitung des WCS Carve-out. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 67 Mio. € gesunken. Dies ist insbesondere auf Rückzahlung des Darlehens gegenüber der LEONI Kabel Holding GmbH in Höhe von 70 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirken sich die im Geschäftsjahr vorgenommenen Zuschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 16 Mio. € aus. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um 87 Mio. € zurückgegangen. Dies resultiert im Wesentlichen aus der im Vorjahr ausgewiesenen Forderung aus der Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH.

Das Bankguthaben ist im Vergleich zum Vorjahr von 72 Mio. € auf 31 Mio. € gesunken.

Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 29 Mio. € auf nunmehr 267 Mio. € verringert. Die Eigenkapitalveränderung ist auf das Jahresergebnis 2021 zurückzuführen. Das Eigenkapital beträgt 13,8 Prozent der Bilanzsumme. Es ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von 47 Mio. €.

Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 27 Mio. € auf 70 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €) gestiegen. Diese beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 47 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Bewertungseinheiten in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €), Personalrückstellungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €) sowie Rückstellungen für eine drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) enthalten. Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen aus variablen Vergütungen in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Der Anstieg der variablen Vergütung ist zum einen auf ein besseres Gruppenergebnis und zum anderen auf Aktivitäten im Rahmen des WCS Carve-out zurückzuführen. Die Rückstellungen für eine drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaft beinhalten Verpflichtungen der LEONI AG als Guarantor aus direkt an das verbundene Unternehmen gewährte Betriebsmittelkredite (RCF II) in Höhe von 14 Mio. € infolge eines Schließungsbeschlusses für dieses verbundene Unternehmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um 98 Mio. € gestiegen. Im Wesentlichen ist hier die Ziehung der Betriebsmittelkredite in Höhe von 90 Mio. € (RCF III) zu nennen.

Es ergeben sich Nettofinanzschulden in Höhe von 1.169 Mio. € (Vorjahr: 1.030 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die weitere Ziehung der Betriebsmittelkredite in Höhe von 90 Mio. € (RCF III) zurückzuführen.

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LEONI AG - Nettoverschuldung (HGB)
in Mio. €
2021 2020
Finanzschulden 1.200 1.102
abzüglich liquider Mittel 31 72
Nettofinanzschulden 1.169 1.030

Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind insgesamt um 110 Mio. € gestiegen. Dies lag an erhöhten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus der Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 20 Mio. € sowie am Anstieg der Verbindlichkeiten aus Cash Pool in Höhe von 98 Mio. €. Dem gegenüber steht eine Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8 Mio. €.

4. BERICHT AUS DEN UNTERNEHMENSBEREICHEN /​ SEGMENTBERICHT

4.1. Unternehmensbereich Wiring Systems

Wichtige Ereignisse 2021

Erfolgreicher Anlauf komplexer Kunden-Projekte

2021 standen in der Wiring Systems Division mehrere, teilweise sehr umfangreiche An- und Hochläufe an. Dabei handelte es sich um Bordnetz-Projekte für verschiedene Fahrzeugmodelle und E-Mobility-Plattformen wie beispielsweise die neue Mercedes C-Klasse, die von vier Standorten aus beliefert wird, oder die Modelle Audi Q4 e-tron und Mercedes EQS. Die komplexen Hochläufe wurden gut gemeistert und die Projekte leisteten bereits erste Umsatzbeiträge.

Weltweite Versorgungsengpässe

Die Geschäftserholung der Wiring Systems Division wurde im Berichtszeitraum zunehmend von weltweiten Versorgungskrisen gebremst. Durch die eingeschränkte Verfügbarkeit von verschiedenen Materialien am Markt kam es sowohl bei uns als auch bei unseren Abnehmern teilweise zu Engpässen bei bezogenen Vorprodukten. Daraus resultierten nicht nur große logistische Herausforderungen und Mehrkosten bei LEONI, vor allem die Knappheit von Halbleitern führte zu Produktionsstopps auf Seiten der Automobilhersteller und damit zu reduzierten Abrufen seitens unserer Kunden.

Geschäftsverlauf 2021

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Kennzahlen Wiring Systems 2021 2020 Veränderung
Konzernaußenumsatz in Mio. € 3.191 2.543 25 %
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1 in Mio. € 25 -92 > 100 %

1 Definition > Steuerung des operativen Geschäfts

Im Geschäftsjahr 2021 verbesserten sich der Umsatz und das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten der Wiring Systems Division deutlich. Die Entwicklung entsprach der Erwartung vom März 2021, die von einer deutlichen Verbesserung der beiden Kennzahlen ausgegangen war.

Umsatz wächst um 25 Prozent

Der Außenumsatz der Wiring Systems Division nahm im Berichtsjahr gegenüber dem von der Covid-19-Pandemie geprägten Vorjahreswert um 25 Prozent auf 3.191 Mio. € zu. Die spürbare Nachfrageerholung in der weltweiten Automobilindustrie sowie die geplanten An- und Hochläufe verschiedener Bordnetz-Projekte führten zu einem kräftigen organischen Wachstum von 23 Prozent, obwohl die Abrufe unserer Kunden insbesondere im zweiten Halbjahr 2021 durch die Halbleiterkrise beeinträchtigt wurden. Der höhere Kupferpreis trug 2 Prozent zur Umsatzsteigerung bei.

Das Umsatzplus 2021 verteilte sich auf alle Regionen: Im EMEA-Raum nahm das Geschäftsvolumen um 28 Prozent auf 2.439 Mio. € zu, in Amerika um 26 Prozent auf 411 Mio. € und in Asien um 11 Prozent auf 341 Mio. €.

Den Großteil des Geschäftsvolumens erzielten wir weiterhin mit Bordnetz-Systemen und Kabelsätzen für die internationale Automobilindustrie, wobei sich der Umsatz auf eine Vielzahl von Fahrzeugherstellern und Modellen verteilte. Die Lieferungen an die internationale Zuliefer- und die Nutzfahrzeugindustrie hatten ebenfalls einen nennenswerten Umfang.

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Umsatzentwicklung Wiring Systems in Mio. € in %
Umsatz 2020 2.543
Organische Veränderung 589 23,2
Währungsumrechnungseffekt - 2 - 0,1
Kupferpreiseffekt 61 2,4
Umsatz 2021 3.191 25,5

Ergebnis vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten deutlich verbessert

Das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten des Unternehmensbereichs Wiring Systems verbesserte sich 2021 deutlich von -92 Mio. € auf 25 Mio. €. Dabei machten sich die Volumenerhöhung sowie positive Effekte im operativen Bereich, unter anderem aus der Umsetzung von VALUE 21-Maßnahmen, bemerkbar. Hierzu zählten beispielsweise erfolgreiche Verhandlungen mit Kunden über nachträgliche Preisanpassungen und Effizienzsteigerungen in der Produktion durch Prozessoptimierungen. Ebenfalls positiv wirkten Einflüsse aus der Währungsumrechnung. Dem standen unter anderem Mehrkosten im Zusammenhang mit Lieferengpässen bei Vormaterialien sowie Ergebnisbelastungen aus der Halbleiterkrise, unter anderem infolge stark schwankender Kundenabrufe, gegenüber. Im Berichtsjahr fielen außerdem erneut Kosten für das Programm VALUE 21 an, die allerdings von 22 Mio. € auf 17 Mio. € abnahmen. Die Sondereffekte, die sich insgesamt auf -42 Mio. € beliefen (Vorjahr: -96 Mio. €), beinhalteten im Wesentlichen externe Zusatzaufwendungen zum Schutz der Mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit Covid-19, anteilige Kosten für die Refinanzierung des Konzerns und Carve-out-Kosten. Positiv wirkte ein Effekt im Zusammenhang mit drohenden Verlusten aus Kundenverträgen, die sowohl bei den Vorräten berücksichtigt als auch als Rückstellung erfasst wurden. Die Entwicklung der Drohverluste ist unter anderem beeinflusst durch erfolgreiche Verhandlungen mit unseren Kunden sowie gegenläufig durch die Rohstoffpreisentwicklungen. Im Vorjahr hatten sich Sondereffekte vor allem aus der Bildung von Drohverlustrückstellungen, pandemiebedingten externen Zusatzaufwendungen zum Schutz der Beschäftigten, anteiligen Kosten für die Refinanzierung sowie außerplanmäßigen Abwertungen von Vermögenswerten ergeben. Das berichtete EBIT verbesserte sich von -210 Mio. € auf -33 Mio. €.

EBIT Wiring Systems vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten

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Mio. € 2021 2020
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 25 - 92
Sondereffekte - 42 - 96
VALUE 21-Kosten - 17 - 22
EBIT - 33 - 210

Investitionen verringert

Der Unternehmensbereich Wiring Systems investierte in der Berichtsperiode 149 Mio. € in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach 248 Mio. € im Vorjahr. Davon entfielen 35 Mio. € auf den Zugang von Nutzungsrechten (Vorjahr: 122 Mio. €), die im Wesentlichen aus dem Abschluss neuer Leasingverträge resultierten. Der Zugang im Vorjahr beruhte auf dem Abschluss neuer Leasingverhältnisse, unter anderem im Zusammenhang mit Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Die übrigen Investitionen beliefen sich auf 114 Mio. € (Vorjahr: 126 Mio. €) und betrafen insbesondere Werkserweiterungen für anstehende Kundenprojekte, vor allem in Nordafrika, Ost- und Südosteuropa.

Positive Entwicklung der Auftragslage

Der Unternehmensbereich WSD erhielt 2021 neue Aufträge mit einem erwarteten Projektvolumen von 3,3 Mrd. € (Vorjahr: 1,4 Mrd. €). Davon entfielen rund 43 Prozent auf E-Mobility-Projekte (Vorjahr: 14 Prozent). Neue Aufträge haben wir weiterhin nach Cashflow- und Ergebniskriterien selektiert, um das organische Wachstum langfristig auf das Niveau der Marktentwicklung zu beschränken und uns auf die Auslastung bestehender Kapazitäten sowie strategische Kundenbeziehungen zu konzentrieren. Das erwartete Projektvolumen der Wiring Systems Division bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Projekte lag per Ende 2021 bei 21,0 Mrd. € (Vorjahr: 21,2 Mrd. €). Davon betrafen 33 Prozent (Vorjahr: 28 Prozent) Kabelsätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt der Lieferungen werden durch die tatsächlichen Abrufe unserer Kunden bestimmt.

4.2. Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions

Wichtige Ereignisse 2021

Carve-out-Prozess weiter fortgeschritten

Im Berichtsjahr wurden wie geplant mehrere Teilbereiche der WCS veräußert. Mit Wirkung zum 30. März 2021 haben wir die LEONI Schweiz AG einschließlich ihrer Tochtergesellschaft LEONI Studer AG und damit das Geschäft mit den Bereichen Energietechnik und Infrastruktur an ein Konsortium um den ehemaligen LEONI-Vorstand Bruno Fankhauser und Helvetica Capital verkauft. Die ebenfalls zur LEONI Schweiz AG gehörende Adaptricity AG verblieb zunächst bei LEONI und wurde im vierten Quartal von der international operierenden Secure Meters übernommen.

Zum 30. Juni 2021 wurden die Bereiche Datenkommunikation und Compound der LEONI Kerpen GmbH am Standort Stolberg an ein Käuferkonsortium um David Schlenter, Mitglied der Geschäftsführung dieses Tochterunternehmens, verkauft. Die Aktivitäten für die Öl- und Gasindustrie am Standort Stolberg, die wegen des vorherrschenden hohen Preis- und Wettbewerbsdrucks zunächst bis Ende 2021 eingestellt werden sollten, wurden bereits Mitte Juli beendet, nachdem wir die Produktion am Standort Stolberg wegen Hochwasserschäden einstellen mussten. Die Hochwasserkatastrophe führte insgesamt zu Ergebnisbelastungen von rund 4 Mio. €, die in den Sondereffekten enthalten sind.

Im dritten Quartal unterzeichneten wir eine Vereinbarung über die Veräußerung wesentlicher Bestandteile der Business Group Industrial Solutions, die einen Großteil des WCS-Industriegeschäfts ausmacht, an BizLink, einen internationalen Anbieter hochwertiger Lösungen für Kabelverbindungen und Connectivity Services. Die Transaktion umfasste rund 20 Standorte in zehn Ländern mit Aktivitäten unter anderem in den Bereichen Health-care, Robotics sowie Automation und wurde am 20. Januar 2022 vollzogen (> Nachtragsbericht).

Im vierten Quartal 2021 wurde der Verkauf der LEONI Fiber Optics Gesellschaften und der j-plasma GmbH im Rahmen eines Management-Buy-outs an die Weinert Industries AG vereinbart. Zum Portfolio dieser Tochterunternehmen gehören unter anderem Spezialfasern für die optische Metrologie und die industrielle Datenübertragung. Der Abschluss der Transaktion ist für das erste Quartal 2022 geplant.

Geschäftsverlauf 2021

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Kennzahlen Wire & Cable Solutions 2021 2020 Veränderung
Konzernaußenumsatz in Mio. € 1.928 1.591 21 %
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1 in Mio. € 146 34 >100 %

1 Definition > Steuerung des operativen Geschäfts

Die Wire & Cable Solutions Division steigerte den Umsatz und das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 2021 deutlich. Damit übertraf die Entwicklung die ursprüngliche Erwartung 1 vom März 2021, die von einem moderaten Umsatzwachstum und einem nahezu unveränderten Ergebnis vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten ausging. Ursächlich dafür waren eine stärkere Nachfrage im Automobil- und im Industriegeschäft sowie der deutlich gestiegene Kupferpreis.

Umsatz legt um 21 Prozent zu

2021 nahm der Außenumsatz der Wire & Cable Solutions Division verglichen mit dem Vorjahr um 21 Prozent auf 1.928 Mio. € zu. Der Großteil der Steigerung resultierte aus organischen Zuwächsen sowohl im Automotive- als auch im Industriegeschäft und dem gestiegenen Kupferpreis. Dem standen gegenläufige Einflüsse aus dem verkleinerten Konsolidierungskreis durch den Verkauf der LEONI Schweiz AG und den Teilverkauf der LEONI Kerpen GmbH gegenüber.

1 Auf Basis des Konsolidierungskreises per 31.12.2020 unter Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt durchgeführten WCS-(Teil-)Verkäufe

Das Geschäftsvolumen der Division stieg in allen Regionen: Im volumenmäßig wichtigsten EMEA-Raum erhöhte sich der Absatz um 12 Prozent auf 1.055 Mio. €, in der Region Amerika um 34 Prozent auf 448 Mio. € und in Asien um 35 Prozent auf 425 Mio. €.

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Umsatzentwicklung Wire & Cable Solutions in Mio. € in %
Umsatz 2020 1.591
Organische Veränderung 227 14,3
Effekte aus Konsolidierungskreisveränderungen - 126 - 7,9
Währungsumrechnungseffekt - 5 - 0,3
Kupferpreiseffekt 241 15,1
Umsatz 2021 1.928 21,2

Im Automotive-Bereich erzielten wir insbesondere im ersten Halbjahr kräftige Zuwächse, die sich vor allem auf das Plus bei Spezialleitungen wie Daten-, Sensor- und Ladekabeln stützten. In der zweiten Jahreshälfte machten sich dagegen die Engpässe bei Halbleitern bemerkbar, die bei einem Teil unserer Kunden zu Produktionsstopps führten. Deutlich zugenommen hat auch der Umsatz mit Drähten und Litzen der Business Group Products & Solutions sowie im Industriegeschäft, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Fabrikautomatisierung und Robotik, Transport sowie Medizintechnik.

Ergebnis vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten deutlich verbessert

Das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten des Unternehmensbereichs WCS erhöhte sich gegenüber Vorjahr deutlich von 34 Mio. € auf 146 Mio. €. Zurückzuführen war das im Wesentlichen auf Volumen- und Mixeffekte. Positiven Effekten in Verbindung mit angepassten Kostenstrukturen als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie sowie infolge der Umsetzung von Portfolio- und VALUE 21-Maßnahmen standen Materialpreissteigerungen, insbesondere bei Kunststoffen, gegenüber. Die Sondereffekte beliefen sich saldiert auf -20 Mio. € (Vorjahr: -100 Mio. €). Sie enthielten positive Einmaleffekte aufgrund von strategischen Entscheidungen in Höhe 20 Mio. €. Diese setzten sich unter anderem zusammen aus Erlösen von 31 Mio. € aus dem Vollzug der Veräußerung der LEONI Schweiz AG, die hauptsächlich aus der Realisierung aufgelaufener Währungseffekte resultierten, und gegenläufigen Einflüssen im Zusammenhang mit Portfoliomaßnahmen. Dem standen vor allem außerplanmäßige Abwertungen von Vermögenswerten in Höhe von 28 Mio. € gegenüber. Darin waren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe am Standort Stolberg der LEONI Kerpen GmbH enthalten, die teilweise durch eine Versicherungsleistung kompensiert wurden, sowie Abwertungen im Zusammenhang mit den vereinbarten bzw. bereits vollzogenen Verkäufen von WCS-Teilbereichen und weiteren Portfoliomaßnahmen. Weitere nennenswerte negative Sondereinflüsse waren Aufwendungen für den Carve-out und anteilige Refinanzierungskosten. Im Vorjahr hatten die Sondereffekte hauptsächlich außerplanmäßige Abwertungen von Vermögenswerten sowie Restrukturierungsrückstellungen aufgrund strategischer Entscheidungen beinhaltet. Für das Programm VALUE 21 fielen in der Berichtsperiode keine nennenswerten Kosten mehr an (Vorjahr: 2 Mio. €). Das berichtete EBIT verbesserte sich von -69 Mio. € auf 125 Mio. €.

EBIT Wire & Cable Solutions vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten

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Mio. € 2021 2020
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 146 34
Sondereffekte - 20 - 100
VALUE 21-Kosten 0 - 2
EBIT 125 - 69

Investitionen für neue Kapazitäten

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte der Wire & Cable Solutions Division lagen im Geschäftsjahr 2021 bei 80 Mio. € (Vorjahr: 78 Mio. €). Davon resultierten 14 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €) aus dem Zugang von Nutzungsrechten, im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Leasingverträge. Die übrigen Investitionen, die vor allem den Ausbau der Fertigung von Automotive-Spezialkabeln und Ladeleitungen in China und Mexiko betrafen, lagen bei 66 Mio. € (Vorjahr: 55 Mio. €).

Umfang der neuen Bestellungen bei rund 2,1 Mrd. €

Im Berichtsjahr nahm der Auftragseingang der Wire & Cable Solutions Division von 1.649 Mio. € auf 2.085 Mio. € zu. Daraus errechnet sich eine Book-to-bill-Ratio von über 1.

5. WEITERE INDIKATOREN (INKL. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG)

5.1. Beschaffung

Der Materialeinkauf ist für den LEONI-Konzern von wesentlicher Bedeutung. Zu den wichtigsten Bestandteilen, die wir für unsere Produkte benötigen, zählen Metalle, Kunststoffe und Komponenten. Im Geschäftsjahr 2021 belief sich der Materialaufwand konzernweit auf 3.005 Mio. € (Vorjahr: 2.413 Mio. €). Daraus errechnet sich gemessen am Umsatz eine Quote von 59 Prozent (Vorjahr: 58 Prozent).

In der Wiring Systems Division lag der Materialaufwand im Berichtsjahr bei 1.807 Mio. € (Vorjahr: 1.450 Mio. €), das entsprach 57 Prozent des Bereichsumsatzes (Vorjahr: 57 Prozent). Die wichtigste Materialgruppe bildeten aktive Kunststoffbauteile wie Steckverbinder mit einem Anteil von 30 Prozent gefolgt von Leitungen und konfektionierten Kabeln mit 22 Prozent und Metallkomponenten mit 20 Prozent. Auf passive Kunststoffbauteile entfielen 11 Prozent des Einkaufsvolumens an direktem Produktionsmaterial, auf Klebebandprodukte und Befestigungsteile 10 Prozent und auf elektronische Komponenten 7 Prozent. Die Materialgruppeneinteilung wurde 2021 im Rahmen des Programms NextGenWSD umgestellt.

Kabel und Leitungen für die Produktion von Bordnetz-Systemen beschafft der Unternehmensbereich WSD zu großen Teilen vom Segment Wire & Cable Solutions, aber auch extern. Komponenten wie Steckverbinder und Befestigungsteile werden überwiegend bei anderen Zulieferern zugekauft. Dabei handelt es sich häufig um Lieferpartner, die im Rahmen der Auftragsvergabe von den Kunden aus der Automobilindustrie bestimmt werden.

Die Beschaffungsaktivitäten der Wiring Systems Division waren das ganze Jahr über geprägt von Materialknappheit und Engpässen bei einer Vielzahl von Schlüssellieferanten, was die Versorgungslage für unsere OEM-Projekte stark beeinträchtigte.

Ursächlich dafür waren verschiedene Versorgungskrisen, insbesondere bei Halbleitern, Metallen und Plastiken, aber auch Störungen im Transportsektor sowie durch die Covid-19-Pandemie. Teilweise konnten die Engpässe durch den Einsatz von Alternativmaterialien kompensiert werden.

In der zweiten Jahreshälfte verzeichneten wir darüber hinaus massive Preisanpassungsforderungen der Lieferanten aufgrund von höheren Rohmaterial-, Transport-, Energie- und sonstigen Kosten. Da sich die Preise zunächst noch im Rahmen bereits abgeschlossener Verträge bewegten, kam es erst im vierten Quartal zu ersten Aufschlägen. Im Jahr 2022 werden sich daraus in Verbindung mit den anhaltenden Versorgungsengpässen aus heutiger Sicht weitere Auswirkungen ergeben.

Unabhängig von den großen Herausforderungen durch die Materialknappheit wurden im Berichtsjahr verschiedene Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Rahmen des Programms VALUE 21 erfolgreich umgesetzt. Ein Schwerpunkt lag beispielsweise auf der möglichst frühzeitigen Vereinbarung von Einkaufskonditionen für unsere Großprojekte. Positive Effekte erwarten wir ferner von einer "Purchasing Excellence"-Initiative, die im Berichtsjahr gestartet wurde und unter anderem auf die Absicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit abzielt.

Die Materialkosten des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions beliefen sich 2021 auf 1.449 Mio. € (Vorjahr: 1.119 Mio. €) oder 67 Prozent des Segmentumsatzes (Vorjahr: 64 Prozent). Auch in dieser Division war das Tagesgeschäft von Materialengpässen und Störungen in den Lieferketten aufgrund der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. Dabei galt es nicht nur, limitierte Verfügbarkeiten gegenüber deutlich gestiegenen Bedarfen zu managen, sondern auch die sich verschärfende Situation in der Transportlogistik im Blick zu behalten. Dank der erfolgreich aufgebauten strategischen Lieferantenpartnerschaften konnte die WCS ihre Materialversorgung in der Berichtsperiode aber weltweit weitestgehend aufrechterhalten. Die Initiativen des VALUE 21-Programms wurden trotz erheblicher Belastungen erfolgreich fortgeführt.

Das Jahresvolumen an Kupfer, nach wie vor unser wichtigster Rohstoff, den wir bei großen strategischen Lieferanten beziehen, erhöhte sich 2021 nach dem spürbaren Rückgang im Vorjahr zwar wieder, bewegte sich aber erneut deutlich unter 140.000 Tonnen (Vorjahr: deutlich unter 140.000 Tonnen). Der Kupferpreis zog im Jahresverlauf deutlich an. Da die Schutzvereinigung DEL-Notiz e.V. mit Wirkung zum 14. Februar 2022 die Meldung der DEL-Notiz eingestellt hat, beziehen sich die folgenden Ausführungen zur Entwicklung des Kupferpreises auf die Notierung der London Metall Exchange (LME) und damit auf Dollar-Werte. Der Tiefststand wurde am 2. Februar 2021 mit 7.755,50 USD/​t notiert, der höchste Preis betrug 10.724,50 USD/​t am 10. Mai 2021. Im Durchschnitt kostete Kupfer in der Berichtsperiode 9.317,49 USD/​t und damit rund 51 Prozent mehr als im Vorjahr mit 6.180,63 USD/​t.

Entwicklung des Kupferpreises 2021 (LME)

Quelle: http:/​/​» www.westmetall.com/​de/​markdaten.php

Andere Metalle wie Nickel, Silber und Zinn, von denen wir im Vergleich zum Vorjahr wieder größere Mengen benötigten, verteuerten sich ebenfalls spürbar: Der Preis für Nickel erhöhte sich im Jahresdurchschnitt um 30 Prozent, Silber kostete 20 Prozent und Zinn sogar 85 Prozent mehr.

Den zweitgrößten Anteil am Materialkostenblock der WCS haben Isolierwerkstoffe. Der Bedarf an PVC und PE, thermoplastischen Elastomeren sowie Polyurethanen, Fluorpolymeren, Silikonen, etc. nahm im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stark zu. In Summe erreichten wir wieder ein Niveau von deutlich mehr als 50.000 Tonnen (Vorjahr: signifikant unter 50.000 Tonnen), wovon in der Berichtsperiode alleine 44.000 Tonnen auf PVC-Compounds entfielen.

Die anhaltende Knappheit führte nicht nur bei den Metallen, sondern über die gesamte Materialpalette zu deutlichen Preissteigerungen. So verteuerten sich Kunststoffe um bis zu 100 Prozent.

Diese Preistrends und der Druck auf die Versorgung bleiben in den kommenden Monaten aus heutiger Sicht unvermindert bestehen. Unser Hauptaugenmerk wird 2022 unverändert auf der Stabilisierung der Versorgung unserer Produktionsstandorte und dem weiteren Ausbau unseres globalen Lieferantennetzwerks liegen.

5.2. Mitarbeiter:innen

101.372 Beschäftigte im LEONI-Konzern

Ende 2021 zählte die Stammbelegschaft des LEONI-Konzerns 101.372 Personen und damit 365 mehr als am Vorjahresstichtag (Vorjahr: 101.007). Die Zahl der im LEONI-Konzern beschäftigten Mitarbeiter:innen blieb somit im Vergleich zum Vorjahr in etwa stabil.

Die große Mehrheit der Mitarbeiter:innen, 97.049 Personen oder 96 Prozent, beschäftigte LEONI in der Berichtsperiode im Ausland (Vorjahr: 96.420 Personen oder 95 Prozent). In Deutschland waren 4.323 Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 4.587) tätig. 7 Prozent der Konzern-Belegschaft (Vorjahr: 7 Prozent) entfielen auf Hoch- und 93 Prozent (Vorjahr: 93 Prozent) auf Niedriglohnländer.

In der Wiring Systems Division erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten auf 93.705 Personen (Vorjahr: 92.662). Neueinstellungen aufgrund von anlaufenden Kundenprojekten und höheren Auftragsvolumina gab es hauptsächlich an Standorten in Bulgarien, Portugal, Serbien und der Ukraine. Dagegen musste die Belegschaft in Marokko und Rumänien infolge der globalen Lieferengpässe und der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie reduziert werden. Darüber hinaus kam es wegen Verlagerungen oder Auftragsanpassungen außerdem zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Werken.

Die Zahl der Mitarbeiter:innen der Wire & Cable Solutions Division nahm im Stichtagsvergleich um 663 auf 7.457 Personen ab (Vorjahr: 8.120). Der Rückgang betraf zu 48 Prozent den gewerblichen und zu 52 Prozent den nicht-gewerblichen Bereich. Ursächlich waren im Wesentlichen die bisher umgesetzten Carve-out-Aktivitäten (> Segmentbericht), Portfolio-Bereinigungen und in geringem Umfang Effekte der Covid-19-Pandemie.

In der Konzernholding LEONI AG waren am 31. Dezember 2021 210 Arbeitnehmer:innen beschäftigt (Vorjahr: 225).

Zusätzlich gab es Ende 2021 bei LEONI konzernweit 31.844 Mitarbeiter:innen in befristeten Arbeitsverhältnissen (Vorjahr: 26.926) und weitere 3.612 Personen (Vorjahr: 3.634), die über Personalleasingverträge tätig waren. Auf diese Weise kann unter anderem rasch auf Nachfrageschwankungen reagiert werden.

In Deutschland war die LEONI-Belegschaft 2021 durchschnittlich 43 (Vorjahr: 43) Jahre alt und seit 13 Jahren (Vorjahr: 12) im Unternehmen tätig. In der Berichtsperiode begingen 40 Mitarbeiter:innen an deutschen Standorten ihr 25-jähriges Betriebsjubiläum (Vorjahr: 69). Die Quote der Menschen mit Behinderung lag bei rund 3 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent). 369 Personen (Vorjahr: 375) arbeiteten in Teilzeit und weitere 144 befanden sich in Altersteilzeit (Vorjahr: 158).

Die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen verlief erneut sehr konstruktiv.

Mitarbeiter:innen nach Segmenten Stand 31. Dezember

Mitarbeiter:innen nach Regionen Stand 31. Dezember

Mitarbeiter:innen nach Lohngebieten Stand 31. Dezember

5.3. Forschung & Entwicklung

Die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten des LEONI-Konzerns zielen darauf ab, neue Produkte und Lösungen zu realisieren, um die gute Wettbewerbsposition weiter auszubauen. Vor dem Hintergrund der schrittweisen Trennung von Teilbereichen der Wire & Cable Solutions Division konzentrieren wir uns dabei zunehmend auf zukunftsweisende Lösungen zur Energie- und Datenübertragung für die Fahrzeugbranche in der Wiring Systems Division (WSD).

Entwicklungsschwerpunkte und Projekte

Im Zuge der Neustrukturierung durch das Programm Next-GenWSD wurde die F&E-Ausrichtung der Wiring Systems Division angepasst und fokussiert. Das Hauptaugenmerk liegt nun auf der Positionierung als Konzeptentwicklungspartner für die Automobilhersteller und der Schärfung der entsprechenden Kompetenzen. Weiterhin standen die Themen Elektromobilität, neue Architekturkonzepte für die Fahrzeuge der Zukunft (vernetzt, hoch automatisiert bis autonom, elektrisch) und die Optimierung des Produktportfolios bzw. dessen Ausrichtung auf künftige Anforderungen im Zentrum der Aktivitäten.

Die Entwicklungsschwerpunkte der Wiring Systems Division lagen auch im Jahr 2021 in den Bordnetz-Kernbereichen. Auf dem Gebiet der klassischen 12-Volt-Bordnetze wurden die Kompetenzen und Produkte für die elektronische Leistungsverteilung weiter verbessert. Ein wesentlicher Schritt gelang uns hier durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Valeo Schalter und Sensoren GmbH, Deutschland (> Entwicklungsprojekte und Gremienarbeit). Darüber hinaus beschäftigten wir uns intensiv mit sogenannten zonalen Architekturen sowie der Weiterentwicklung bestehender Kabelsatz-Komponenten wie elektromechanischer Leistungsverteiler, alternativer Leiterkonzepte und neuer Materialien. Im Hochvolt-Bereich, also dem Teil des Bordnetzes, der für das (voll-) elektrische Fahren essenziell ist, haben wir unsere Bestrebungen zum Ausbau des Portfolios für entsprechende Batterien intensiviert. Daneben wurden unsere Produkte auf den Gebieten Lade-, Traktions- und Nebenleitungssätze kontinuierlich verbessert und fortentwickelt.

Die Erweiterung des Angebots für Elektromobilität und autonomes Fahren sowie der Aufbau der entsprechenden Infrastruktur stellte auch in der Wire & Cable Solutions Division unverändert einen F&E-Schwerpunkt dar. Im Bereich Ladekabel befassten wir uns beispielsweise mit der optimalen Auslegung der Kabel, die wegen der steigenden Anforderungen an Reichweite und Ladezeiten mit höheren Querschnitten versehen werden müssen. Hierzu greifen wir auf ein Simulations-Tool zurück und können mit Hilfe eines "Digital Twin" ohne aufwändige Musterfertigung und Testverfahren wichtige Schlüsse über das Leitungsdesign ziehen. Auf dem Gebiet der Hochvolt-Leitungen für Elektrofahrzeuge wurde an hochtemperaturbeständigen Lösungen weitergearbeitet. Bei Daten- und Sensorleitungen lag ein Schwerpunkt auf Sensorleitungen in der Achsverkabelung für redundante Systeme - ein wichtiger Sicherheitsaspekt beim autonomen Fahren. Weitere Themen waren die Entwicklung von Kabeln für differentielle Datenübertragung zur Realisierung der Anforderungen im Connectivity-Umfeld sowie von hochperformanten Koaxialleitungen für das autonome Fahren.

Im Industriebereich beschäftigten wir uns unter anderem mit der Entwicklung neuer Produkte für den Anwendungsbereich der Datencenter. Bedeutende Fortschritte gab es auch auf dem Feld der Medizintechnik: Hier wurden beispielsweise einbaufertige Subsysteme für endoskopische Anwendungen zur Marktreife gebracht.

F&E-Aufwand liegt 2021 bei 128 Mio. €

Der F&E-Aufwand des LEONI-Konzerns 2021 lag mit 128 Mio. € in etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 129 Mio. €). Daraus errechnet sich ein Anteil am Konzernumsatz von 3 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent). Zudem wurde im Anlagevermögen ein Betrag von rund 1 Mio. € als Entwicklungskosten aktiviert (Vorjahr: 2 Mio. €). Diese sind für den LEONI-Konzern von untergeordneter Bedeutung.

In der Wiring Systems Division belief sich der F&E-Aufwand auf 110 Mio. € (Vorjahr: 102 Mio. €) oder 3 Prozent des Segmentumsatzes (Vorjahr: 4 Prozent). Im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions entstanden Entwicklungskosten in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €), was 1 Prozent des Segmentumsatzes ausmachte (Vorjahr: 1 Prozent).

Die Zahl der Mitarbeiter:innen im Bereich F&E reduzierte sich bis Ende 2021 im Vorjahresvergleich konzernweit auf 1.770 Personen (Vorjahr: 1.842) oder 2 Prozent der Konzernbelegschaft (Vorjahr: 2 Prozent). Davon entfielen 1.584 Beschäftigte (Vorjahr: 1.550) auf die Wiring Systems Division und 184 (Vorjahr: 292) auf den Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions.

Auch 2021 konnten verschiedene kundenorientierte Entwicklungsprojekte abgeschlossen und innovative Produkte zur Marktreife gebracht werden. Die Zahl der neu angemeldeten Schutzrechte lag bei 22 Patenten und Gebrauchsmustern (Vorjahr: 35), davon kamen 16 aus dem Segment WSD (Vorjahr: 21) und sechs von WCS (Vorjahr: 14).

Entwicklungskooperationen und Gremienarbeit

2021 war LEONI erneut an verschiedenen Entwicklungs- und Kooperationsprojekten beteiligt. Die Wiring Systems Division vereinbarte 2021 beispielsweise eine Zusammenarbeit mit der Valeo Schalter und Sensoren GmbH, Deutschland, zur Entwicklung innovativer Lösungen für sogenannte Zonen-Steuerungsgeräte. Diese bilden ein zentrales Element für künftige Bordnetz-Architekturen, die wachsende Anforderungen aus autonomer, elektrischer und vernetzter Mobilität erfüllen müssen.

Als Mitglied verschiedener Initiativen und Fachausschüsse tauschen wir uns kontinuierlich mit anderen Unternehmen und der Wissenschaft über neueste technologische Trends aus. Die Wiring Systems Division engagiert sich unter anderem im "Cluster Automotive" der Bayern Innovativ GmbH, dem "eNOVA Strategiekreis Automobile Zukunft" und der Plattform "NAV-Alliance", aber auch in Arbeitskreisen des VDA (Verband der Automobilindustrie) zur funktionalen Sicherheit.

Die Unternehmen der Wire & Cable Solutions Division gehören weiterhin mehreren nationalen und internationalen Fachausschüssen von Verbänden an. Insgesamt sind wir in einer Vielzahl von Arbeitskreisen und Gremien vertreten und bringen unser Expertenwissen auf diese Weise weltweit in die Erstellung und Überarbeitung von Normen, Testverfahren und Standardisierungsinitiativen unter anderem in der Automobilindustrie ein.

5.4. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (gemäß §§ 315b und 315c HGB) 1

Nachfolgend berichten wir gemäß §§ 315b und 315c HGB, dem CSR Richtlinie Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), und den entsprechenden Bestimmungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards 20 über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte der LEONI AG. Die Aspekte umfassen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, gelten die Berichtsinhalte für den LEONI-Konzern (im Weiteren als "LEONI" bezeichnet). Für die Angaben zu Energieverbräuchen wurden alle wesentlichen Einheiten, d.h. Forschungs-, Ingenieur- und Verwaltungs-Standorte mit mehr als 50 Beschäftigten sowie alle produzierenden Standorte (Stichtag 31. Oktober 2021) einbezogen.

1 Nicht von Deloitte als Abschlussprüfer im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften inhaltlich geprüft, aber von Ernst & Young einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen

LEONI versteht unter Nachhaltigkeit sowohl eine langfristig und ertragsorientiert ausgelegte Unternehmensentwicklung als auch die Übernahme von sozialer und ökologischer Verantwortung. Ziel ist es, die hieraus resultierenden Anforderungen in ein Gleichgewicht zu bringen. Grundlage dafür sind u.a. die LEONI Sozialcharta und der LEONI Code of Conduct, die konzernweit gültig sind, sowie die Arbeits-, Gesundheits- & Umweltschutzpolitik (Safety, Health, Environment) der beiden Unternehmensbereiche.

Für die Berichterstattung unserer nichtfinanziellen Informationen orientieren wir uns an den Prinzipien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex und den zehn Leitprinzipien des UN Global Compact. Für die Wesentlichkeitsanalyse wurden das CSR-RUG und die GRI Standards zugrunde gelegt. Für die Erfassung der Energieverbräuche orientieren wir uns am Greenhouse Gas Protocol und verwenden die Energieumrechungsfaktoren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Ergänzt wird die nichtfinanzielle Erklärung dieses Jahr erstmalig um Angaben zu Tätigkeiten gemäß Art. 8 Absatz 2 der EU-Taxonomie-Verordnung. Für das Geschäftsjahr 2021 sind lediglich der Anteil der taxonomiefähigen und der Anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bezogen auf Umsatz, Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsausgaben (OPEX) anzugeben.

Das Geschäftsmodell des LEONI-Konzerns ist im Kapitel > Grundlagen des Konzerns /​ Geschäftsmodell beschrieben.

Nichtfinanzielle Risiken

Risiken werden bei LEONI generell im Rahmen unseres mehrstufigen Risikomanagement-Systems systematisch und frühzeitig identifiziert sowie im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen analysiert und bewertet. Hierzu sind Risikoverantwortliche und Risikokoordinatoren dafür verantwortlich, monatlich Risiken zu überprüfen und im Risikomanagement Tool einzutragen. Dabei werden Risiken aus nichtfinanziellen Aspekten gemäß CSR-RUG aus zwei Perspektiven betrachtet: zum einen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf LEONI und zum anderen bezüglich etwaiger Auswirkungen auf die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange. Zur Beurteilung werden die gemeldeten nichtfinanziellen Risiken in den operativen Bereichen zusammen mit den von einem Expertenteam definierten abstrakten Risiken analysiert. Abstrakte Risiken sind Ereignisse, die potenziell eintreten können. Diese Risiken werden auf Konzern- oder Divisionsebene zentral geführt, sofern keine Meldepflicht seitens der operativen Risikoverantwortlichen besteht. Die identifizierten abstrakten Risiken sind in unserem Risikomanagementsystem erfasst und im Risikoprozess integriert. 2021 wurden keine sehr wahrscheinlichen Risiken im Sinne des CSR-RUG mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Belange identifiziert.

Wesentlichkeitsanalyse

Prozess und Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse

Der Prozess der Wesentlichkeitsbestimmung umfasste eine ausführliche Themenrecherche anhand von gesetzlichen Regelungen, Anforderungen von Kunden bzw. Stakeholdern und Anforderungen interner Fachbereiche sowie ein Benchmarking. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Themen nicht nur bei der eigenen Geschäftstätigkeit Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben können, sondern auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Auf Basis dieser Betrachtung wurden Themen, die bereits in den Vorjahren in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt waren, neu strukturiert oder benannt, teilweise wurden neue Themen aufgenommen und definiert.

Zur Priorisierung der Themen hat die Projektgruppe, bestehend aus dem Nachhaltigkeitsteam und Fachbereichsvertreter:innen, eine quantitative Bewertung vorgenommen, in der die Dimensionen "Relevanz für Stakeholder", "Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft" und "Einfluss auf LEONIs Geschäftstätigkeit" eingeschätzt wurden. Die Ergebnisse wurden in einer Matrix erfasst, in einem Workshop inhaltlich überprüft und abschließend von Corporate Sustainability und externen Nachhaltigkeitsberatern nachgeschärft. Die Ergebnisse wurden vom Vorstand bestätigt.

Das CSR-RUG fordert eine Bestimmung von wesentlichen Themen anhand der Betrachtung "Relevant für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft" und von "Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte". Gemäß dieser Perspektive wurden die vier Themen "Energieeffizienz und erneuerbare Energien", "Anständiger und attraktiver Arbeitgeber", "Ökologische und soziale Standards in der Lieferkette" sowie "Umweltfreundlicher Transport" als wesentliche Themen für die nichtfinanzielle Erklärung bestimmt.

In nachfolgender Übersicht haben wir die CSR-RUG Belange unseren wesentlichen Themen und den Berichtsinhalten zugeordnet.

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CSR-RUG Belange Wesentliche Themen gemäß CSR-RUG Berichtskapitel und Unterthemen
Arbeitnehmerbelange "Anständiger und Arbeitnehmerbelange
attraktiver Arbeitgeber" • Fairer Umgang mit Beschäftigen
• Diversität
Umweltbelange "Energieeffizienz und Umweltbelange
erneuerbare Energien" "Umweltfreundlicher Transport" • Energieeffizienz und erneuerbare Energien
• Umweltfreundlicher Transport
Achtung der "Anständiger und Ökologische und soziale
Menschenrechte attraktiver Arbeitgeber" Standards in der Lieferkette
"Ökologische und soziale Standards in der Lieferkette" • Interne Standards
• Ökologische und soziale Standards bei Geschäftspartnern
Bekämpfung von Korruption und Bestechung Nicht als wesentliches Thema identifiziert
Sozialbelange Nicht als wesentliches Thema identifiziert

Nachhaltigkeitsorganisation, Einbeziehung des Vorstands und Datenerhebung

Die Nachhaltigkeitsaufgaben werden von der Abteilung Corporate Ethics, Risk and Compliance im Rahmen eines Sustainability Management Systems umgesetzt. Die Gesamtverantwortung für das Thema trägt im Berichtsjahr die CFO, seit dem 1. Februar 2022 liegt die Verantwortung bei der CHRO (Chief Human Resources Officer). Die CFO und auch der gesamte Vorstand werden regelmäßig vom Bereichsleiter Corporate Ethics, Risk and Compliance über die aktuellen Entwicklungen aller relevanten Nachhaltigkeitsaspekte informiert und in wesentliche Entscheidungen eingebunden. In der Regel finden zudem sogenannte Sustainability Steering Committee-Sitzungen mit den verschiedenen Fachbereichen in Verantwortung des Vorstands statt, in denen die aktuellen nichtfinanziellen Themen bei LEONI kontinuierlich bearbeitet werden. Aufgabe des Sustainability Steering Committees ist es, die strategische Nachhaltigkeitsausrichtung des Unternehmens festzulegen und entsprechende langfristige Entscheidungsvorlagen zu erstellen. Im Berichtsjahr wurden die Aufgaben des Sustainability Steering Committees auf das Sustainability Projekt Steering Committee und die Divisionsleitungen übertragen, die sich in einem umfassenden Nachhaltigkeitsprojekt mit der Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie und mit entsprechenden Entscheidungen dazu beschäftigen. Zusätzlich zum Vorstand wird regelmäßig dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und dem Aufsichtsrat über Nachhaltigkeitsthemen und im Berichtsjahr insbesondere zum Nachhaltigkeitsprojekt berichtet.

Seit 2019 ist unsere sogenannte CSR-Ausrichtung 2030 in Kraft. Das Programm stellt einen Rahmen für die Weiterentwicklung von nichtfinanziellen Themen bei LEONI dar.

Im Berichtsjahr hat LEONI im Rahmen eines Projekts das Nachhaltigkeitsverständnis überarbeitet, ein Leitbild entwickelt, die Handlungsfelder "Klimaschutz", "Ressourcen-Effizienz" und "Anständige Arbeit" festgelegt und die Wesentlichkeitsanalyse überarbeitet. Zusätzlich zur Identifizierung der wesentlichen Themen wurde die Wesentlichkeitsanalyse genutzt, um die strategische Relevanz der einzelnen Themen für die Gesamtstrategie von LEONI herauszuarbeiten.

Nachhaltigkeitsinformationen und -daten, z.B. Energie- und Wasserverbrauch, werden einmal jährlich zentral von Corporate Sustainability erhoben und konsolidiert und bilden eine wesentliche Grundlage für die Überprüfung der Entwicklung und die weitere strategische Ausrichtung des Nachhaltigkeitsmanagements. Dafür nutzt LEONI seit 2020 ein digitales Erfassungssystem.

Über elektronische Fragebögen wurden 2021 quantitative und qualitative Nachhaltigkeitsdaten von relevanten Einheiten bzw. Standorten erhoben 1 . Im Berichtsjahr wurde der Fragebogen zur Erhebung der Nachhaltigkeitsdaten überarbeitet und erweitert.

1 Die Nachhaltigkeitsdaten der LEONI Kerpen GmbH wurden 2021 nicht erfasst. In der zweiten Jahreshälfte gehörten die wesentlichen operativen Teile der Gesellschaft nicht mehr zum LEONI Konzern. Überschwemmungen in Stolberg am 15. Juli 2021 zerstörten Großteile des Werkes, sodass auch eine Datenerfassung für die erste Jahreshälfte nicht möglich war.

Um die Verantwortung für die Datenqualität auch bei den operativen Einheiten zu verankern, wurde für 2021 eingeführt, dass die Daten durch die Geschäftsführung der jeweiligen Länder freigegeben werden müssen. Angaben zu Mitarbeiterzahlen werden von Corporate Human Resources (HR) erhoben.

Arbeitnehmerbelange

Für die organisatorische Förderung von Arbeitnehmerbelangen ist der HR Bereich zuständig. Der Leiter dieses Bereichs berichtete im Berichtsjahr an die CFO und berichtet seit 1. Februar 2022 an die CHRO.

Rund 4 Prozent der Beschäftigten von LEONI sind in Deutschland angestellt, während der Großteil der Mitarbeiter:innen an unseren internationalen Standorten tätig ist. Die lokale Verantwortung für Beschäftigte liegt bei der Geschäftsführung der Standorte in den Ländern. Die regionalen oder bereichsübergreifenden HR-Verantwortlichen sind zuständig für das Recruiting und die Bindung von Beschäftigten sowie für die Umsetzung der HR-Governance-Regelungen bzw. Vorgaben.

Neben der Einhaltung von regulatorischen Vorgaben ist LEONI bestrebt, den Beschäftigten interessante Aufgaben mit hoher Eigenverantwortung in einem motivierenden, fördernden und konstruktiven Leistungsumfeld zu bieten. So möchte LEONI als attraktiver Arbeitgeber kompetente und engagierte Beschäftigte finden und an das Unternehmen binden.

Um dem Anspruch als attraktiver und anständiger Arbeitgeber zu entsprechen, betrachten wir einen fairen Umgang mit Mitarbeiter:innen und die Förderung von Diversität als wichtige Faktoren.

Fairer Umgang mit Mitarbeiter:innen

LEONI ist bestrebt, weltweit für alle Beschäftigten ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das gute Arbeitsbedingungen bietet und sowohl bei der Anstellung als auch während der Beschäftigung frei von Diskriminierung ist sowie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sichert. Ein generelles Diskriminierungsverbot ist unter anderem in unserem LEONI Code of Conduct und in der LEONI Sozialcharta verankert. Darüber hinaus schreibt die Sozialcharta die Unterstützung von Mitarbeiterqualifizierung vor und fordert mindestens die Einhaltung der jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Vergütung und Mindestlohn, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Arbeits- und Urlaubszeiten. Um diesen Anspruch umzusetzen hat LEONI ein umfassendes Programm zur Etablierung einer entsprechenden Unternehmenskultur durch die Definition von LEONI-Grundwerten und entsprechenden Verhaltensprinzipien formuliert, die im kommenden Jahr weltweit ausgerollt und durch entsprechende Führungstrainings verankert werden. Im Berichtsjahr wurden insbesondere die neuen Unternehmenswerte erarbeitet und veröffentlicht. Verantwortlich für die Einhaltung der aktuellen und zukünftigen Vorgaben sind die Geschäftsführungen in den Ländern.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die für 2021 geplante Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage um ein weiteres Jahr verschoben.

Diversität

Vielfalt - im Hinblick auf Geschlecht, Alter, kulturelle Herkunft, ethnische sowie berufliche Hintergründe und Denkweisen - sehen wir als Schlüssel, um die immer komplexer werdenden Aufgaben und Herausforderungen in heterogenen Teams erfolgreich bewältigen zu können.

Insbesondere vor dem Hintergrund unserer personalintensiven ausländischen Standorte ist es der Anspruch von LEONI, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die gegenseitigen Respekt in der internationalen Zusammenarbeit achtet und fördert. Dies wurde in den oben beschriebenen LEONI-Grundwerten entsprechend verankert.

Im Rahmen der CSR-Ausrichtung 2030 haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in den beiden obersten Führungsebenen (Mercer-Level 1-2, ohne Vorstandsebene) bis zum Jahr 2030 auf rund 20 Prozent zu erhöhen und das bereits bestehende, ausgewogene Verhältnis in der Gesamtbelegschaft beizubehalten. Im Berichtsjahr wurden keine spezifischen Maßnahmen für dieses Ziel umgesetzt.

2021 belief sich der Frauenanteil in den obersten beiden Führungsebenen des LEONI-Konzerns weltweit auf 8,6 Prozent (Vorjahr: 6,3 Prozent). Dem LEONI-Vorstand gehört seit 1. August 2019 eine Frau an. Die LEONI-Gesamtbelegschaft war weltweit zu rund 52 Prozent weiblich (Vorjahr: 55 Prozent).

Internationale Erfahrung und Auslandsaufenthalte sind ein wichtiges Element in unserer Führungskräfteentwicklung. Die dadurch geförderten fachlichen und interkulturellen Kompetenzen qualifizieren Mitarbeiter:innen für Positionen in Führungsebenen. Auch im vergangenen Jahr wurden Mitarbeiter:innen und Führungskräfte in andere Länder entsandt, um dort etwa Aufgaben im Management oder in wichtigen Projekten (z.B. Standortaufbau, Produktanläufe o.ä.) wahrzunehmen.

Umweltbelange

Gemäß dem UN Global Compact soll der Schutz der Umwelt bei LEONI durch einen vorsorgenden Ansatz unterstützt werden. In unserem LEONI Code of Conduct ist Umweltschutz als ein wesentliches Thema verankert.

Beide Divisionen, die Wiring System Division (WSD) und die Wire & Cable Solution Division (WCS), haben ein Umweltmanagementsystem, das die Auswirkungen von Produktionsprozessen auf die Umwelt so gering wie möglich halten soll. Insbesondere sind wir bestrebt, den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen als unseren Beitrag zum Klimaschutz zu reduzieren. Für beide Divisionen gibt es eine zentrale Verantwortung für die Steuerung der SHE (Safety, Health, Environment) -Themen. In den internationalen Produktionsstandorten tragen lokale SHE-Manager die Verantwortung für die Einhaltung der zentralen und jeweils nationalen SHE-Vorgaben.

Wir betreiben an unseren Standorten Umweltmanagementsysteme nach international anerkannten Standards wie ISO 14001, EMAS III (EMAS steht als Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme) sowie Energiemanagementsysteme nach ISO 50001.

Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Es ist unser generelles Ziel, den Energieverbrauch an unseren Produktionsstandorten zu reduzieren. Hierzu definieren die Werke unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausrichtungen und infrastrukturellen Besonderheiten geeignete Energieeffizienzprojekte und setzen diese um.

Im Rahmen unserer CSR-Ausrichtung 2030 streben wir an, den relativen Energieverbrauch (MWh/​ 1 Mio. € Umsatz) des LEONI-Konzerns bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2016 um ca. 15 Prozent je 1 Mio. € Umsatz zu verringern. Aus diesem Anspruch heraus wurden in der Division WSD Reduktionsziele für jeden Produktionsstandort ermittelt, die 2023 erreicht werden sollen.

Beispielweise wurde in der Division WSD im Berichtsjahr an den Produktionsstandorten in Mexiko als Energiesparmaßnahme auf LED-Beleuchtung an den Produktionsstandorten umgestellt. Zusätzlich ist dort geplant, Solaranlagen an den Standorten zu montieren.

Als Folge der gestiegenen politischen und gesellschaftlichen Bedeutung sowie der höheren Anforderungen unserer Kunden erarbeiten wir in der Division WSD zurzeit auch ein Emissionsreduktionsziel, das 2022 veröffentlicht werden soll. Um ein solches Ziel zu erreichen, ist der Einsatz von erneuerbaren Energien notwendig. Zur Ermittlung des bereits bezogenen Anteils an erneuerbaren Energien wurde 2021 eine Datenabfrage gestartet, die einen genaueren Überblick über die eingesetzten Energieträger verschaffen soll.

In der Division WCS bestehen ebenfalls qualitative Ziele (z.B. Energieeffizienzmaßnahmen sowie weitere Umwelt-Zertifizierungen) gemäß des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, die stetig verfolgt werden.

Um zu überprüfen, ob sich Energieeffizienzmaßnahmen auf den gesamten Energieverbrauch des Konzerns auswirken, ermitteln wir die Jahresverbräuche.

Nach der zum Teil durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Produktion im Jahr 2020 stieg der Energieverbrauch 1 im Berichtsjahr 2021 auf 500.549 MWh (Vorjahr: 484.030 MWh). Je 1 Mio. € Umsatz betrug der Energieverbrauch 97,8 MWh und sank damit im Vergleich zu den Vorjahren (2020: 117,1 MWh/​1 Mio. € Umsatz; 2019: 106,8 MWh/​1 Mio. € Umsatz). Im Vergleich zum Basisjahr 2016 (111,5 MWh/​1 Mio. € Umsatz) sank der Energieverbrauch ebenfalls.

Umweltfreundlicher Transport

Zum Thema "Umweltfreundlicher Transport" liegt noch kein konkretes Konzept vor, dennoch arbeitet LEONI an folgenden Themen, die zur Reduzierung von CO 2 Emissionen, die aus mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Transporten resultieren, beitragen können. Aufgrund der Distanzen zwischen Produktionsstätten von LEONI und den Kunden müssen teilweise lange Transportstrecken zurückgelegt werden (Inbound/​ Outbound), die mit entsprechenden Emissionen einhergehen. LEONI arbeitet an der Optimierung seines Transportnetzwerks, um Transporte zusammenzufassen sowie die Auslastung der Transportmittel zu erhöhen. Darüber hinaus versucht LEONI, Transporte auf die Bahn umzustellen. Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass sinnvolle Bahnverbindungen existieren, z.B. hinsichtlich Laufzeiten und Abfahrtsfrequenzen, und zum anderen, dass unter TCO (Total Cost of Ownership)-Gesichtspunkten eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Im Bereich Verpackung setzen wir seit Jahren Mehrwegverpackungen ein, die über mehrere Jahre genutzt werden und sich im Kreislauf zwischen LEONI Werk und Kunde befinden. Mehrwegverpackungen können sowohl aus Kunststoff als auch aus Holz bestehen. Während bei Kleinladungsträgern meistens Kunststoff eingesetzt wird, setzen wir bei Großladungsträgern seit Jahren auf Behälter aus Holz als nachwachsenden Rohstoff. Der Einkauf arbeitet an der Erhöhung des Lokalisierungsgrades unserer Lieferanten. Mit diesen Maßnahmen können die CO 2 Emissionen in der Kategorie "Transport" verringert werden.

1 Für den Gesamtenergieverbrauch wurde der Einsatz folgender Energieträger erfasst: Strom, Diesel, Bioethanol, Öl (Heizöl und unspezifische Öle), Gas, (CNG, LNG, LPG, Natürliches Gas und unspezifische Gase) und Holzpellets.

Ökologische und soziale Standards in der Lieferkette

Interne Standards

Einer der wesentlichen sozialen Standards, an die sich der LEONI-Konzern halten möchte, sind die international anerkannten Menschenrechte. Der LEONI Code of Conduct, die Sozialcharta und die allgemeinen Auftragsbedingungen fordern die Unternehmensführung und alle Beschäftigten auf, moderne Sklaverei und Menschenhandel im Rahmen unserer Aktivitäten zu verhindern. In unserer Erklärung zur Achtung der Menschenrechte erläutern wir ebenfalls, dass wir keine Menschenrechtsverletzungen dulden und Verstöße sanktioniert werden.

Im Rahmen des Projekts "Human Rights" wurde mit einer Analyse der gegenwärtigen und künftigen gesetzlichen Anforderungen und Reportingpflichten im Bereich Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, begonnen. Im weiteren Verlauf wurde beschlossen, sich im ersten Schritt auf die internen Menschenrechtsrisiken zu fokussieren und die Risiken innerhalb der Lieferkette im zweiten Schritt zu analysieren.

Weiteren ökologischen und sozialen Standards wird LEONI mit Zertifizierungen der Produktionsstandorte gerecht. Ende 2021 waren 49 WSD-Standorte (Vorjahr: 49) und 24 WCS-Standorte (Vorjahr: 31 Standorte) 1 nach ISO 14001 zertifiziert. Zudem hatten 30 WSD-Standorte eine ISO 45001 Zertifizierung.

Ökologische und soziale Standards bei Geschäftspartnern in der Lieferkette

LEONI erwartet von Geschäftspartnern nachhaltiges Handeln und die Einhaltung der Menschenrechte. Hierzu wurde im Jahr 2019 der LEONI Code of Conduct für Geschäftspartner veröffentlicht und in 2021 im Hinblick auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterentwickelt, sowie um konkrete Erwartungen zu Umwelt- und Klimaschutzthemen ergänzt.

Bevor LEONI eine Geschäftspartnerschaft eingeht, durchlaufen Lieferanten einen Lieferantenqualifizierungsprozess. Derzeit ist in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten, dass wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner die LEONI Sozialcharta und/​oder die Prinzipien des UN Global Compact einhalten. Ein neuer Lieferant wird in beiden Divisionen im Rahmen des Lieferantenqualifizierungsprozesses nur dann freigegeben, wenn er diesen Prinzipien zugestimmt hat.

1 Die geringere Anzahl in 2021 entsteht durch den unterjährigen Verkauf von mehreren WCS Gesellschaften.

Im Rahmen der Freigabeprozesse der Divisionen füllen Lieferanten darüber hinaus ein Self-Assessment aus, in dem nicht nur Lieferbedingungen und kommerzielle Themen abgefragt werden, sondern auch Maßnahmen zum Umweltschutz wie z.B. Zertifizierungen (z.B. ISO 14001).

Beim WSD stellen wir diese Anforderungen derzeit nur an Produktionsmaterial-Lieferanten, für die ein zentraler Lieferantenqualifizierungsprozess sowie eine zentrale Freigabe vorgeschrieben sind. Bei Setzteillieferanten, die von Kunden als Zulieferanten vorbestimmt werden, werden diese Anforderungen derzeit nicht von LEONI nachverfolgt bzw. als zwingende Bedingungen für eine Geschäftsbeziehung eingefordert.

Eine explizite Bewertung der Lieferanten nach Nachhaltigkeitskriterien findet derzeit nicht statt. Allerdings wird die Gültigkeit der Umweltzertifikate von einem internen Service Team überprüft und gegebenenfalls neu angefordert.

Die Division WSD hat im Berichtsjahr beschlossen, 2022 eine Einkaufssoftware einzuführen, die den Lieferanten-Onboarding Prozess systematisch abbilden kann und in dem Lieferantenbewertungen dokumentiert werden können. Das Konzept zur Qualifizierung von Lieferanten sieht auch Nachhaltigkeitskriterien vor. Zusätzlich soll der LEONI Code of Conduct für Geschäftspartner 2022 mit den Einkaufsbedingungen unserer Standardverträge verknüpft werden, sodass jeder neu beauftragte Lieferant den Geschäftskodex anerkennen muss.

Für die Division WCS wurden die Nachhaltigkeitskriterien in der Lieferantenselbstauskunft 2021 angepasst. Als weitere Maßnahme zur Implementierung des Code of Conduct für Geschäftspartner wurde diese Selbstauskunft in die Einkaufsbedingungen einbezogen. Bei Bekanntwerden von schwerwiegenden und wiederholten Verstößen gegen die dort festgelegten Grundsätze ist LEONI zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung berechtigt.

Es gab im Berichtsjahr keine bestätigten Fälle von Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen soziale oder ökologische Standards.

EU-Taxonomie Angaben

Zielsetzung der EU-Taxonomie

Zur Erreichung von Klimazielen sowie weiterer Nachhaltigkeitsziele wurden von der EU-Kommission der European Green Deal und die Taxonomie-Verordnung als ein "Bestandteil des Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum" der Europäischen Kommission vom 8. März 2018 veröffentlicht. Die angestrebte Neuausrichtung der Finanzströme in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten muss durch ein gemeinsames Verständnis dessen, was "ökologisch nachhaltig" bedeutet, untermauert werden. Daher sieht die Taxonomie-Verordnung ein einheitliches Klassifizierungssystem für Wirtschaftstätigkeiten vor, die als "ökologisch nachhaltig" eingestuft werden können. Zu diesem Zweck verfolgt die Taxonomie-Verordnung sechs Umweltziele (zwei klimabezogene Ziele und vier weitere Umweltziele).

Für die erstmalige Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 sieht Art. 10 des Delegierten Rechtsakts zu Art. 8 der Taxonomieverordnung Erleichterungsregelungen für die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Informationen vor. Für dieses Geschäftsjahr ist zu ermitteln, welche Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die ersten beiden Umweltziele ("Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel") als taxonomiefähig eingestuft werden konnten ("taxonomy-eligible activities") und wie hoch der Anteil der mit diesen Tätigkeiten verbundenen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsaufwand (OPEX) am jeweiligen Gesamtwert des Konzerns ist.

In einem zweiten Schritt muss ab 2022 überprüft werden, inwieweit taxonomiefähige Tätigkeiten von LEONI zu einem der Umweltziele beitragen und dabei keine der anderen sechs Umweltziele wesentlich beeinträchtigen (DNSH), einschließlich der Beachtung der sozialen Mindeststandards.

Vorgehen zur Ermittlung relevanter Tätigkeiten anhand einer Betroffenheitsanalyse

Zur Ermittlung der für LEONI taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten wurden alle Unternehmensaktivitäten aus den Segmenten WCS und WSD gemäß der Tätigkeitenbeschreibungen in Annex 1 und 2 untersucht. Dabei wurde ebenfalls ein Fokus auf Forschung und Entwicklung, sowie nicht umsatzgenerierende Tätigkeiten aus den Bereichen Immobilien, Fuhrpark und Energieeffizienzmaßnahmen gelegt. Anschließend wurden die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten mit den in den Annexen genannten NACE-Codes abgeglichen. Hierfür wurde die Expertise der relevanten Fachbereiche eingeholt. Da u.a. für bestimmte Zertifizierungen NACE-Codes berücksichtigt werden, konnte der Umweltbereich eine grobe Einschätzung (Überprüfung) zu relevanten Tätigkeiten vornehmen.

Da insbesondere die Division WCS Produkte für unterschiedliche Anwendungen herstellt und die Art und Weise der Produktion vielfältiger ist als in der WSD, ist hier eine detailliertere Betrachtung der Tätigkeiten relevant.

Als reiner Komponentenfertiger hat LEONI für die WCS keine taxonomiefähigen Tätigkeiten aus Annex 1 und 2 identifiziert. Für die WSD fällt nur die Fertigung der Hochvolt-Kabelbäume unter die taxonomiefähigen Tätigkeiten, da sie direkt in Elektroautosverbaut werden. Elektroautos gewähren eine emissionsfreundlichere Mobilität als die bisher vorherrschenden Verbrennerfahrzeuge. Hochvolt-Bordnetze, die für den Anschluss des Elektroantriebs hergestellt und verbaut werden, tragen damit direkt und wesentlich als "Enabler" zu dieser CO 2 -armen Antriebstechnologie bei. Unsere weiteren Komponenten wie z.B. Niedervolt-Bordnetze für den Bordcomputer, werden sowohl für E-Autos als auch für Verbrenner hergestellt und sind daher keine Kernkomponenten für CO 2 -arme Technologien.

Identifizierte taxonomiefähige Tätigkeiten

Folgende taxonomiefähige Tätigkeiten wurden bei LEONI gemäß Annex 1 identifiziert:

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3.6 "Manufacture of other low carbon technologies": Produktion von High-Voltage-Kabeln für Elektrofahrzeuge (WSD) und damit verbundene Umsätze, Investitionen- und Betriebsausgaben.

7.3 "Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten" und 7.6 "Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien": Investitionen (WSD).

Alle anderen im Annex 1 der EU-Taxonomie aufgeführten Tätigkeiten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell von LEONI oder sind Tätigkeiten, zu denen LEONI keine wesentlichen Beiträge leistet oder Beträge investiert. Für Annex 2 wurden keine taxonomiefähigen Tätigkeiten identifiziert.

Die EU-Taxonomie fordert die Ermittlung der relevanten Tätigkeiten und die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Umsatz, CAPEX und OPEX. Für Gebäudeinvestitionen gemäß 7.3. und 7.6. wurde durch eine Hochrechnung geschätzt, dass der taxonomiefähige Anteil an Gebäudeinvestitionen nur 0,8 Prozent des Konzern CAPEX ausmacht. Gemäß dem Prinzip der Wesentlichkeit wurden diese errechneten Werte nicht in die Kennzahl aufgenommen.

Taxonomie Kennzahlen

Die EU-Taxonomie fordert Berichterstatter auf, Umsatz, CAPEX und OPEX ihrer taxonomiefähigen Tätigkeiten mit ihren Gesamttätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Die ermittelten Kennzahlen setzen sich daher wie folgt zusammen:

Für den Umsatz KPI wurde als Grundgesamtheit (Nenner) die im Konzernabschluss ermittelten Umsatzerlöse nach IFRS genutzt. Der taxonomiefähige Anteil (Zähler) berechnet sich anhand der Umsätze, die mit dem Verkauf von High-Voltage-Bordnetzen erzielt werden und über sogenannte EMO Profitcenter gebucht werden.

Für den CAPEX KPI wurde als Grundgesamtheit (Nenner) die im Konzernabschluss ermittelten CAPEX Kosten nach IFRS genutzt. Der taxonomiefähige Anteil (Zähler) betrifft die Investitionen, die für die Produktion von High-Voltage-Bordnetzen aufgewendet werden, die ebenfalls als CAPEX EMO Profitcentern zugeordnet werden.

Für den OPEX KPI wurden als Grundgesamtheit (Nenner) die im Konzernabschluss ermittelten R&D-Kosten sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten nach IFRS genutzt. Der taxonomiefähige Anteil (Zähler) ermittelt sich aus den R&D-Kosten, die für die Forschungskosten an High-Voltage-Bordnetzen aufgewendet werden, und die EMO Profitcentern zugeordnet sind.

Taxonomie-Kennzahlen 1

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In Mio. € Taxonomie fähiger Anteil Konzern Betrag KPI: relativer Anteil an Gesamtbeträgen
Umsatz 237 5.119 4,6 %
CAPEX 12 181 6,8 %
R&D (OPEX) 7 128 5,3 %

1 Die Benennung der Profitcenter EMO und die Definition des taxonomiefähigen Anteils an Elektrofahrzeugen weicht von der ansonsten von LEONI verwendeten Definition von E-Mobility ab. LEONI versteht in der sonst geltenden Darstellung von E-Mobility die Herstellung sämtlicher Komponenten für Elektroautos und Hybriden inklusive Kabel zum Anschluss der Antriebsbatterie (High-Voltage) und inklusive Bordnetze für Innenraumelektronik, Bordcomputer etc. (Low-Voltage).

Die Veröffentlichung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 29. Oktober 2021 weist darauf hin, dass die EU-Taxonomie dynamischen Charakter hat. Daher entsprechen die von LEONI gemachten Angaben zur EU-Taxonomie dem aktuellen Stand der Interpretation. LEONI wird die Auslegungen der EU-Taxonomie weiterverfolgen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

6. RISIKO- UND CHANCENBERICHT

6.1. Risikopolitik

Als international ausgerichtetes und tätiges Unternehmen sieht sich LEONI mit Risiken und Chancen konfrontiert. Durch die systematische Herangehensweise, die sich am sogenannten Three-Lines-of-Defense-Modell (mit den Governance-Funktionen Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Compliance Management auf der zweiten Line-of-Defense (Governance) und der Überwachungsfunktion Interne Revision auf der dritten Line-of-Defense) orientiert, werden Risiken und Chancen frühzeitig transparent gemacht. Risiken und Chancen sind als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen bzw. positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können, definiert. Unser Ziel ist es, Risiken stets nur dann bewusst einzugehen, wenn damit verbundene Chancen gleichzeitig einen angemessenen Beitrag zum Unternehmenswert leisten können.

6.2. Risikomanagement-System

LEONI verfügt über ein mehrstufiges Risikomanagement-System, das durch weitere unterstützende Kontrollsysteme komplettiert wird. Die zentrale Überwachung und Koordinierung des Risikomanagement-Prozesses nimmt die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem wahr, die auch die Gesamtrisikolage des Konzerns ermittelt und beschreibt. Das Risikomanagementsystem von LEONI basiert auf dem "Integrated Framework", das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" entwickelt wurde. Die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem ist in die Konzernfunktion Ethics, Risk & Compliance eingegliedert, die im Berichtsjahr direkt an den Finanzvorstand der LEONI AG berichtete; ab dem 1. Februar 2022 ist die Funktion Ethics, Risk & Compliance dem Resort des Personalvorstands zugeordnet. Darüber hinaus sind die dezentralen Business Partner Risk & Opportunity, das Controlling und die operativ tätigen Führungskräfte aller relevanten Unternehmensteile sowie das WSD Central Projekt Audit in das System eingebunden. Im Geschäftsjahr wurden die Aktivitäten zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Governance, Risk und Compliance im Unternehmen erfolgreich vorangetrieben. Zu den Verbesserungen zählt unter anderem die regelmäßige Analyse der Risikotragfähigkeit, die erweiterte konzernweite Identifikation von bestandsgefährdenden Entwicklungen sowie deren Zusammenwirken mit anderen Risiken und die konsequente Nachverfolgung der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens. Die Beurteilung, ob eine Bestandgefährdung hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt, setzt die Bestimmung der unternehmensweiten Risikotragfähigkeit im Verhältnis zur Gesamtrisikoposition voraus. Mit Hilfe einer Risikoaggregation wird die Gesamtrisikoposition von LEONI unter Berücksichtigung der relativen Bedeutung von Nettoeinzelrisiken bestimmt. Hierzu findet die Methodik der Monte-Carlo Simulation Anwendung. Dabei werden Kombinationseffekte von Risiken berücksichtigt, um eine Bestandsgefährdung zu beurteilen. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse werden regelmäßig durch den Vorstand überwacht. Die Analyse der Risikotragfähigkeit hat dabei zu keiner Anpassung oder nicht gegebener Tragfähigkeit geführt.

Das Risikomanagement ist in die bestehenden Planungs-, Controlling- und Informationssysteme eingebunden und umfasst weltweit alle Gesellschaften der LEONI-Gruppe, wobei die Division WCS ein selbständiges und dem Risikomanagement der LEONI AG zuarbeitendes Risikomanagement-System aufgebaut hat. Neben dem Risikofrüherkennungs-System, das sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, betreibt das Unternehmen damit ein Überwachungssystem für Risiken, das wesentliche Informationen aus sämtlichen Managementsystemen zu Chancen und Risiken gleichermaßen auswertet und transparent macht. Das Risikofrüherkennungs-System ist Teil des Risikomanagement-Systems.

CHANCENMANAGEMENT - Das Chancenmanagement bei LEONI ist fester Bestandteil des Risikomanagement-Prozesses. Es werden nicht nur die Risiken (Gefahren), sondern auch die Chancen als Abweichungen von geplanten Prognosen bzw. Zielen systematisch identifiziert.

RISIKOIDENTIFIZIERUNG UND -BEWERTUNG - Im Rahmen der Risikoanalyse werden Risiken und Chancen systematisch frühzeitig identifiziert sowie bedeutsame Risiken und Chancen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitative Auswirkungen analysiert und bewertet.

Hierfür finden unter anderem regelmäßige Workshops mit allen Risikoverantwortlichen weltweit statt. Der Schwerpunkt dieser Workshops ist zum einen, neue oder verbesserte Methodiken zur Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken zur Verfügung zu stellen, und zum anderen, das Bewusstsein für den Risikomanagement-Prozess kontinuierlich zu stärken. Des Weiteren werden den Risikoverantwortlichen auch zukünftig umzusetzende Anforderungen und Neuerungen vorgestellt, um eine angemessene Weiterentwicklung des Risikomanagementprozesses sicherzustellen. Ergänzend werden sogenannte Risikomanagement-Workshops auf Bereichs-, Abteilungs- und/​ oder Projektebene individuell durchgeführt, um die Risikoverantwortlichen bei der Anwendung der Methodiken im Risikomanagement-Prozess zu unterstützen und sie für die Zukunft zu befähigen, diese selbständig anzuwenden. Diese Maßnahmen werden regelmäßig durch ein standardisiertes Qualitätssicherungsverfahren für die Bewertung von Einzelrisiken oder -chancen hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und Wirkung der risikomitigierenden Aktivitäten abgerundet.

Die Verantwortung für die Risikoidentifikation und -bewältigung sowie die Chancenumsetzung verbleibt stets beim zuständigen operativen Management. Bei der Identifikation und Quantifizierung von möglichen Ergebniseffekten und kompensierenden Maßnahmen werden das operative Management und das dezentrale Controlling vom Risikomanagement als unabhängigem Business Partner unterstützt.

Für die quantitative Beschreibung der wesentlichen Risiken und Chancen werden unterschiedliche, in Anbetracht des jeweiligen Sachverhalts geeignete Wahrscheinlichkeitsverteilungen genutzt. Außer einer Beschreibung von Risiken und Chancen durch Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden entsprechend beispielsweise Dreiecksverteilungen und Normalverteilungen verwendet.

Ziel der Risikoaggregation ist die Bestimmung der Gesamtrisikoposition des LEONI-Konzerns unter Berücksichtigung der relativen Bedeutung von Einzelrisiken. Hierzu findet die Methodik der Monte-Carlo Simulation Anwendung. Die Monte-Carlo Simulation ist eine stochastische Methode, die auf Basis des Gesetzes der großen Zahlen eine sehr große Anzahl von ähnlichen Zufallsexperimenten durchführt. Dabei werden Kombinationseffekte aus der Aggregation der Risiken berücksichtigt, um eine Bestandsgefährdung zu beurteilen und damit den Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG gerecht zu werden. Die Grundlage für die Risikosimulation bei LEONI bilden die konzernweit gemeldeten Einzelrisiken (netto).

RISIKO-REPORTING UND -ÜBERWACHUNG - Über die quartalsweise durchgeführte Risikoberichterstattung an den Gesamtvorstand hinaus wird eine zusammenfassende Bewertung über die vierteljährliche Entwicklung der gesamten Risikosituation sowie der TOP 10 Risiken, basierend auf dem jeweiligen Nettoschadenswert, vorgenommen und mit dem Vorstand besprochen. Zusätzlich werden diese TOP 10 Risiken zusammen mit der Risikoaggregation mindestens halbjährlich dem Aufsichtsrat berichtet. Ergänzend erfolgt eine Aktualisierung des Risiko-Reportings (Ad hoc Meldung), wenn sich das Risikoprofil des Unternehmens deutlich verändert.

Zu unternehmerischen Entscheidungen (z.B. Akquisitionen, bedeutende Kundenprojekte oder wichtige Investitionen) erhält der Vorstand ergänzende Risikoanalysen.

PROZESSVERBESSERUNG - Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Risiko-Assessments berichten alle Risikoverantwortlichen über das gesamte Risiko- und Chanceninventar innerhalb ihres Verantwortungsbereichs und überprüfen in dem Zuge die Vollständigkeit und Plausibilität ihrer Risiken und Chancen sowie der entsprechenden Maßnahmen. Zur Verbesserung des Risikomanagement-Prozesses wird das Forum der Risiko-Workshops genutzt, um alle Risikoverantwortlichen weltweit über anstehende Maßnahmen und deren Umsetzungsplanung zu informieren. Mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems beschäftigt sich der Prüfungsausschuss sowie die Interne Revision. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird das Risikofrüherkennungs-System auch vom Abschlussprüfer beurteilt.

Die 2020 begonnene externe Prüfung der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems gemäß IDW Prüfungsstandard 981 für die Kernbereiche Treasury und Projektrisiken wurde im ersten Quartal 2021 abgeschlossen. Die Feststellungen aus der Prüfung wurden in ein Verbesserungsprojekt überführt. Im Berichtsjahr wurde bereits ein wesentlicher Teil der darin definierten Maßnahmen abgearbeitet; dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss wird regelmäßig zum Status des Verbesserungsprojekts berichtet.

6.3. Internes Kontrollsystem

Im Konzern sind die Geschäftsführungen der Gesellschaften als operatives Management für das Design und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems verantwortlich - als sogenannte erste Line-of-Defense. Die Organisation des Internen Kontrollsystems (IKS) ist als Konzernfunktion der zweiten Line-of-Defense zugeordnet und im Aufbau an das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" 2013 veröffentlichte und weltweit anerkannte Rahmenkonzept angelehnt. Dieser zentrale Teilbereich des IKS ist für die strategische Ausrichtung und Fortentwicklung durch systematische und globale organisatorische Regelungen verantwortlich, berät das operative Management der legalen Einheiten mit Expertenwissen und hilft bei der Überwachung der operativen Wirksamkeit des internen Kontrollsystems auf allen Gesellschaftsebenen.

Es ist Aufgabe des IKS, durch systematische und organisatorische Regelungen ein Kontrollsystem zu gestalten, das

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verlässliche und effiziente Abläufe gewährleistet,

das Unternehmen mit all seinem Vermögen für die Share- und Stakeholder sichert und

Regelungen in gesetzeskonformer Art und Weise berücksichtigt.

Das Interne Kontrollsystem von LEONI umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Dies soll durch ein Zusammenspiel von manuellen und automatisierten Kontrollen möglichst in präventiver oder, falls nicht anders effizient möglich, in aufdeckender Ausprägung erreicht werden. Das Interne Kontrollsystem ist auch darauf ausgerichtet, die Identifikation von prozessualen, inhärenten Risiken bis hin zur Aufdeckung von Schwächen und zur Vermeidung von Betrug (Fraud) zu unterstützen. Prüfaktivitäten von unterschiedlichsten internen und externen Stellen sollen gewährleisten, dass das IKS kontinuierlich risikoorientiert weiterentwickelt wird und erkannte Schwächen zeitlich adäquat und strukturiert abgearbeitet werden.

Die grundlegenden Prinzipien des IKS bilden das Vier-Augen-Prinzip als Minimalanforderung oder, sofern möglich und geboten, das Funktionstrennungsprinzip mit klar definierten Kompetenzen einer Person/​Funktion, das Transparenzprinzip und, angelehnt an die Gedanken des deutschen Datenschutzes, die Datensparsamkeit hinsichtlich notwendiger Informationen.

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLLSYSTEM - Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Konzern. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle Unternehmens- und Geschäftsbereiche eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems sind in einer internen Richtlinie niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst wird. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich des zusammengefassten Lageberichts maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

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Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess;

Kontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und der strategischen Unternehmensbereiche;

Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen;

Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen;

Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems.

6.4. Compliance Management System

LEONI verfügt über ein umfassendes Compliance Management System (CMS), um verantwortungsvolles, regelkonformes Verhalten sicherzustellen und zu überprüfen. Das CMS ist in das Risikomanagement- und Interne Kontrollsystem integriert. Im Geschäftsjahr wurden die Aktivitäten zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Governance, Risk und Compliance im Unternehmen weiter vorangetrieben und das Compliance Management System, ebenso wie das Risikomanagement- und das Interne Kontrollsystem, in einen Bereich Ethics, Risk & Compliance zusammengefasst. Das CMS gliedert sich in die drei Bereiche Vorbeugen, Erkennen und Handeln und umfasst die sieben wesentlichen Elemente eines zeitgemäßen und angemessenen CMS nach dem IDW Prüfungsstandard PS 980. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine externe Wirksamkeitsprüfung des CMS für die wesentlichen Themen Kartellrecht und Korruption für ausgewählte Konzerngesellschaften durchgeführt. Neben der Risikoanalyse und den Maßnahmen zur Früherkennung von möglichen Fehlentwicklungen, insbesondere der Überwachung der Einhaltung der Compliance Prozesse und Kontrollen (sog. Compliance Quality Reviews), sind die Richtlinien und die Schulungen der Mitarbeiter:innen wesentliche Bausteine des CMS. Über ein digitales Hinweisgebersystem und weitere Kommunikationswege können Mitarbeitende und Externe Verdachtsfälle möglicher Compliance Verstöße melden, die anschließend intern untersucht werden. Bei bestätigten Compliance Verstößen werden diese entsprechend sanktioniert.

6.5. Chancen- und Risikolage

Die Chancen- und Risikolage berichtet über die wesentlichen Chancen und Risiken gemäß der nachfolgenden Matrix. Der zugrundeliegende Betrachtungshorizont für Chancen und Risiken im Risikomanagementsystem von LEONI beträgt grundsätzlich ein Jahr rollierend.

Matrixbasieirend auf dem Stand 31.12.2021 vor Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich folgende Veränderungen in der vorstehenden Matrix ergeben: Die Eintrittswahrscheinlichkeiten für Projekt- und Performancerisiken haben sich aufgrund des verbesserten Projektmanagements, der kontinuierlichen Auditierung von Kundenprojekten und der konsequenten Nachverfolgung von Feststellungen verringert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und auch das Schadenspotenzial für Materialverfügbarkeit und -preisentwicklung haben sich im Zuge der Covid-19-Pandemie verschärft und damit erhöht. Die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken sowie die Risiken aufgrund der Covid-19-Pandemie sind unverändert hoch.

Ergänzende Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine betrifft LEONI mit der Produktionstätigkeit der WSD-Gesellschaften beider Länder und könnte zu größeren Lieferausfällen auf der Beschaffungsseite, längerfristigen Produktionsausfällen, z.B. durch Nichtverfügbarkeit von Mitarbeiter:innen oder durch den Ausfall von IT- bzw. ERP-Systemen, Rohstoffknappheit sowie Ausfällen in der Lieferkette zum Kunden führen. Es besteht das Risiko von Umsatzausfällen infolge reduzierter Abrufe auf Kundenseite, von Schadensersatzforderungen sowie von höheren Kosten, insbesondere für Energie und Rohstoffe sowie Notfallmaßnahmen, wie z.B. Duplizierung von Produktion. Weiterhin könnten Vermögenswerte von LEONI zerstört werden, die aufgrund des Kriegsereignisses nicht versichert sind. LEONI hat eine Task Force gegründet und ist in engem Kontakt mit Kunden und Lieferanten, um auf den Krieg zu reagieren.

Unsere Geschäftstätigkeit in Russland kann zudem aufgrund von Sanktionsbeschränkungen bezüglich der Beschaffungsseite und den internationalen Zahlungsverkehr betreffend negativ beeinflusst werden.

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde für die Produktion der beiden Werke in der Ukraine bisher ein Umsatz von zusammen unter 300 Mio. € geplant. Für die russischen Aktivitäten des LEONI-Konzerns wurde ein Umsatz von unter 100 Mio. € einkalkuliert. Kernvermögenswerte in den Gesellschaften der beiden Länder sind Sachanlagen und Vorräte (zum Bilanzstichtag in Höhe von rund 125 Mio. €) und könnten teilweise wertgemindert sein. Im Jahresabschluss der LEONI AG bestehen zum Bilanzstichtag Ausleihungen an und Forderungen gegen LEONI-Gesellschaften in der Ukraine und Russland in Höhe von insgesamt 29 Mio. €. Des Weiteren hält die über den Ergebnisabführungsvertrag mit der LEONI AG verbundene LEONI Bordnetzsysteme GmbH Anteile an den Gesellschaften in Russland und der Ukraine in Höhe von insgesamt 37 Mio. €. Diese können ebenfalls teilweise wertgemindert sein und sich somit negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage im Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG auswirken. Aufgrund der andauernden kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine ist der weitere Verlauf des Kriegs für LEONI mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet.

Im Folgenden werden wesentliche Chancen- sowie Risikokategorien und die Gründe für Veränderungen von Chancen und Risiken gemäß Risikomatrix vor Auswirkungen des Ukraine-Kriegs ausführlicher dargestellt. Weiterhin berichtet die Chancen- und Risikolage auch über wesentliche Risiken über den vorgenannten Betrachtungshorizont des Risikomanagements hinaus. Sofern keine Division explizit hervorgehoben wird, betreffen die Chancen und Risiken beide Divisionen.

Strategische und marktbezogene Risken und Chancen

STANDORT-/​LÄNDERRISIKEN - Die Standortpolitik des LEONI-Konzerns orientiert sich stark an den Anforderungen der Kunden, denen LEONI auf Auslandsmärkten folgt. Preis- und Kostendruck führen zu einem überproportionalen Wachstum der Produktionskapazitäten in Niedriglohnländern. Dadurch erfolgen Lieferungen an Kunden häufig über mehrere Grenzen hinweg. In einigen Ländern bestehen zudem politische Risiken, beispielsweise in Nordafrika, Mexiko, der Türkei, Südkorea und der Ukraine. Instabile politische Verhältnisse können zu Unruhen und auch zu Streiks an unseren dortigen Produktionsstandorten oder zu Schließungen von See- und Flughäfen führen. Die Möglichkeit einer vorübergehenden Belieferung unserer Abnehmer aus Produktionsstätten in anderen, nicht betroffenen Ländern ist aufgrund der kundenspezifischen Produkte im Unternehmensbereich Wiring Systems stark eingeschränkt. Die Bedeutung dieses Risikofaktors wird durch Just-in-time- und Just-in-Sequence-Belieferung sowie das Single-Source-Prinzip mancher Kunden zusätzlich erhöht. Eine Verlagerung ist nur mit einem entsprechenden Vorlauf möglich, der jedoch durch den Aufbau der notwendigen Produktionsmitarbeiter:innen und -kapazitäten limitiert wird. Deshalb bieten wir unseren Abnehmern optional eine Belieferung aus zwei Standorten in verschiedenen Ländern an. In vielen Fällen haben sich unsere Kunden aus Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch entschieden, das Risiko einer 100-prozentigen Belieferung aus einem Land weiter mit zutragen. Ein Ausfall der Lieferkette zum Kunden, beispielsweise aufgrund von Unruhen oder Naturkatastrophen, könnte zu einem mehrwöchigen Lieferengpass führen. Alle Produktionsstandorte haben vorbeugende Maßnahmen umgesetzt und in einem weltweiten Notfallkonzept dokumentiert. Sie reichen von einem rund um die Uhr tätigen Wachdienst bis zu aufwändigen Feuerschutzanlagen. Zudem befindet sich kein LEONI-Standort in einem Gebiet, das bekanntermaßen durch Erdbeben, Überschwemmungen oder sonstige Naturkatastrophen extrem gefährdet ist. Ferner könnten wir Lieferengpässe aufgrund der Anzahl an Produktionsstätten sowie bestehender Kapazitätsreserven auch durch kurzfristige Verlagerung der Produktion ausgleichen. Zur Absicherung der Standortrisiken hat LEONI entsprechende Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen.

RISIKEN UND CHANCEN AUS ABSATZSCHWANKUNGEN (KONJUNKTUR /​ CORONA) - Der Großteil des LEONI-Konzernumsatzes entfällt auf Kunden aus der Automobilindustrie und deren Lieferanten. Dadurch hat die aktuelle Marktentwicklung in dieser Branche einen großen Einfluss auf das Geschäftsvolumen und das Konzernergebnis von LEONI.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden Störungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (z. B. Unterbrechungen von Lieferketten inklusive Werkschließungen bei Kunden, ausgelöst durch die weiterhin anhaltende Halbleiterknappheit als Pandemiefolge) führen zu erheblichen Auswirkungen auf die LEONI-Gruppe und stellen folglich ein über das allgemeine Risiko im Geschäftsverkehr hinausgehendes Ereignis dar. Zusammenfassend kann die Covid-19-Pandemie zu unplanmäßigen Umsatzausfällen und unerwarteten Ergebniseffekten führen.

Hinsichtlich der Lieferkette - insbesondere was Halbleiter betrifft -ist weiterhin mit Einschränkungen bei der Produktion in der Automobilindustrie zu rechnen. Der Vorstand geht davon aus, dass die Auswirkungen der Halbleiterknappheit voraussichtlich auch über das Jahr 2022 hinaus Einfluss auf die Abrufe unserer Kunden haben werden. Ebenso kann es auch weiterhin zu Lieferengpässen bei Vormaterialien für die eigene Produktion kommen. Um die Auswirkungen zu minimieren, steht LEONI in ständigem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, um die laufende Produktion sowie die Warenflüsse und -bestände zu steuern. Im Ergebnis können sich beide Sachverhalte negativ auf die Ertragslage von LEONI auswirken.

Das Ausmaß und die Dauer der Covid-19-Pandemie sind weiterhin nur schwer einzuschätzen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus oder mögliche weitere Infektionswellen aufgrund von immer neuen Virusmutationen könnten die wirtschaftliche Erholungstendenz verzögern oder behindern. Gleichwohl gibt es erste Anzeichen dafür, dass sich die pandemische Situation hin zu einer endemischen Situation entwickeln könnte und sich damit mögliche negative Effekte abmildern könnten.

Weltweit besteht an den Produktionsstandorten nach wie vor das Risiko, dass es in Abhängigkeit der Impfquoten und der Verfügbarkeit von Vakzinen vor Ort aufgrund lokaler Ausbrüche zu Produktionseinschränkungen kommen kann. In diesem Zusammenhang sind behördliche Maßnahmen wie Auflagen für die Produktion oder temporäre Schließungen denkbar, bis das Infektionsgeschehen wieder beherrschbar geworden ist. Allerdings ist aufgrund des jungen Durchschnittsalters der Belegschaft eher mit kürzeren und schwächeren Krankheitsverläufen und damit eher kürzeren Unterbrechungen oder Verzögerungen zu rechnen.

Grundsätzlich besteht für LEONI ebenfalls die Chance, durch eine bessere Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds und eine entsprechend steigende Nachfrage in den bearbeiteten Märkten höhere Umsätze zu erzielen als erwartet.

RISIKEN AUS DER ABSATZPREISENTWICKLUNG - LEONI liefert seine Produkte in Märkte, die durch sehr hohen Wettbewerb gekennzeichnet sind. Der in der Automobilindustrie weiterhin herrschende Trend zur Beteiligung der Zulieferer an den Entwicklungskosten und unerwartet hohe, notwendige Preiszugeständnisse stellen damit ein Risiko dar. Dieses Risiko minimieren wir durch eine professionelle Vertriebsleistung und Verhandlungen sowohl zur Kompensation von Stückzahlreduzierungen als auch zur Weitergabe gestiegener Lohn- und Materialkosten.

RISIKEN AUS KUPFERPREISSCHWANKUNGEN - In beiden Unternehmensbereichen von LEONI wird Kupfer als wesentliches Vormaterial eingesetzt. Daher beeinflusst der Weltmarktpreis für diesen Rohstoff, der deutlichen Schwankungen unterworfen ist, in hohem Maße die Materialkosten im Konzern, sodass diese Kupferpreisschwankungen sowohl als eigenständiges Risiko, aber auch als eigenständige Chance betrachtet werden. Bei einem über längere Zeit steigenden Kupferpreis ist durch die zeitlich verzögerte Kostenweitergabe an unsere Kunden stichtagsbezogen ein negativer Liquiditäts- und Ergebniseffekt möglich. Erhebliche Nachfragerückgänge können dazu führen, dass wir bei gleichzeitigem Kupferpreisrückgang einen Teil der von uns auf Termin zu höheren Einstandspreisen gekauften Kupferbestände zu niedrigen Preisen verkaufen müssen. Dadurch würde sich ebenfalls ein negativer Ergebniseffekt ergeben. Kupferterminkäufe werden nur mit korrespondierendem Grundgeschäft zur Absicherung der mit unseren Kunden vereinbarten Abrechnungsmodelle getätigt. Bei einem zum Stichtag stark fallenden Kupferpreis können sich Abwertungsrisiken für die Kupferbestände ergeben. Eine Verknappung der Kupferbestände kann zu Lieferengpässen und höheren Kupferpreisen führen. Um Lieferengpässe zu vermeiden, setzt LEONI auf langfristige und direkte Lieferbeziehungen mit den Kupferlieferanten.

RISIKEN UND CHANCEN AUS MATERIALKOSTENSCHWANKUNGEN (OHNE KUPFER) - Anhaltende Materialknappheiten aufgrund zu geringer Produktionskapazitäten können zu zusätzlichen Kostensteigerungen bei unseren wichtigsten Rohstoffen führen. Dies kann Preisforderungen und damit einen Anstieg der Einkaufspreise bei den entsprechenden Einzelteilen und zusätzlich bei Verknappung auch Lieferengpässe nach sich ziehen. Bisher konnten Materialkostensteigerungen durch den internationalen Wettbewerb unserer Lieferanten sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen des Strategischen Einkaufs im Zusammenwirken mit angrenzenden Fachabteilungen weitgehend vermieden werden. Gleichwohl besteht in diesem Zusammenhang das Risiko, dass Kostensteigerungen nicht im selben Maße an die Kunden weitergegeben werden können. Kontaktierungssysteme, die aus Kunststoffgehäusen und Metallkontakten bestehen, werden nahezu ausschließlich mit Werkzeugen hergestellt, die aufgrund von Kundenvorgaben oder aus Wirtschaftlichkeitsgründen überwiegend von einem Lieferanten stammen (Single Source).

Generell würde sich eine günstigere Entwicklung der Rohstoffpreise positiv auf die Materialkostenquote und damit auf die Margen von LEONI auswirken.

RISIKEN UND CHANCEN AUS DER DIGITALISIERUNG - Mit der Digitalisierung (Internet der Dinge, Industrie 4.0) sind Risiken verbunden, die zu neuen Wettbewerbern oder der Substitution von existierenden Lösungen führen könnten.

Neue technologische und gesellschaftliche Trends bieten LEONI aber zugleich gute Wachstumschancen - insbesondere die fortschreitende Digitalisierung, aber auch die zunehmende Mobilität, Energie- und Datenmanagement, Umweltbewusstsein und Ressourcenknappheit. So kann sich beispielsweise der Trend in der Automobilindustrie zu Hybrid- und Elektroantrieben sowie Elektrik- und Elektronik-Innovationen im Fahrzeug positiv auf unsere künftige Entwicklung auswirken.

Operative Risiken und Chancen

PROJEKT- UND PERFORMANCERISIKEN - Neben den projektübergreifenden Risiken, wie z.B. den Standort-/​Länderrisiken und den Personalkostenschwankungen, gibt es auch projektspezifische Kostenrisiken. Sie können aus Sondermaßnahmen zur Sicherstellung des Produktionsstarts bei unseren Kunden während der Anlaufphase oder z.B. aus Kalkulationsfehlern, die sich eventuell auf die komplette Laufzeit auswirken, resultieren. Sofern es nicht gelingt, die Vielzahl der jährlichen Fertigungsanläufe termingerecht und den Anforderungen der Kunden entsprechend sicherzustellen, könnte dies gravierende Folgen für das künftige Geschäft haben. Wir sind bestrebt, dieses Risiko durch eine Risikoaggregation auf Basis der wesentlichen Schwankungsbreiten für bedeutende neue Kundenprojekte vor der Projektannahme und durch ein Frühwarnsystem auf Basis der Risiken und Chancen bezogen auf die Projektlaufzeit zu minimieren. Falls sich ein Projekt kundenseitig verzögert, kann dies zu Umsatzverlusten führen, die über Verhandlungen erst zeitverzögert wieder teilweise oder komplett ausgeglichen werden können. Neben einem verbesserten Projektmanagement werden die Risiken aus Kundenprojekten in der WSD weiterhin dadurch gemindert, dass eine zentrale Auditabteilung, die direkt an den CEO der WSD berichtet, implementiert wurde. Sie ist ausschließlich mit der unabhängigen Prüfung von großen Kundenprojekten beschäftigt, um frühzeitig Abweichungen von der Projektplanung zu identifizieren, damit diesen unmittelbar entgegengewirkt werden kann. Die auf Grundlage dieser Prüfungshandlungen gemachten Feststellungen werden darüber hinaus regelmäßig im Rahmen eines projektübergreifenden Meetings transparent gemacht und die Maßnahmenumsetzung konsequent nachverfolgt. Zudem werden die wesentlichen Kundenprojekte regelmäßig intensiv durch die Controlling-Abteilung geprüft und, soweit notwendig, drohende Verluste für einzelne Projekte erfasst bzw. Projektplanungen angepasst. Dadurch haben sich die Projekt- und Performancerisiken im Risikobetrachtungszeitraum von dem Geschäftsjahr folgenden zwölf Monaten vermindert.

CYBERRISIKEN - Ein weltweit operierendes Unternehmen wie LEONI kann nur mit Hilfe komplexer IT-Systeme gesteuert werden. Auch die permanente Lieferbereitschaft - insbesondere gegenüber der Automobilindustrie, die in der Regel eine Justin-time- oder Just-in-Sequence-Lieferung fordert - hängt von der ständigen Verfügbarkeit der entsprechenden Systeme und Daten ab. Gravierende Störungen wie Systemausfälle, Angriffe auf unsere Netzwerke, der Verlust oder die Manipulation von Daten können Ausfälle in der Lieferkette zum Kunden zur Folge haben. LEONI arbeitet sowohl im konzeptionellen als auch im operativen Bereich permanent an der Optimierung des IT-Umfeldes. Ein Beispiel dafür ist das Vorhalten eines zweiten, redundanten Rechenzentrums als Notfallsystem. Darüber hinaus steigen die Bedrohungen für unsere Informationssicherheit aufgrund der weltweit zunehmenden Professionalität in der Computerkriminalität. Wie andere große multinationale Unternehmen sind wir Cyber-Angriffen von erfahrenen Gegnern ausgesetzt, die vom organisierten Verbrechen und von Nationen, die Wirtschaftsspionage betreiben, unterstützt werden. Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem die sogenannte Netzwerksegmentierung, die Schulung von Mitarbeiter:innen sowie die Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme etwa durch Firewalls und Virenscanner umfassen. Außerdem besteht eine Cyber Secure Versicherung, die einen Teil des verbleibenden Risikopotenzials abdeckt.

RISIKEN AUS INFORMATIONSTECHNOLOGIE - Im Geschäftsjahr wurde das Projekt zur Einführung von SAP S/​4 Hana in der Division WSD weiter vorangetrieben. Für 2022 ist die zunächst pilothafte Ablösung einer bestehenden ERP-Plattform und Migration in Richtung SAP S/​4 HANA geplant. Risiken in einem Großprojekt zur Ablösung bestehender ERP-Systeme können insbesondere durch die Abhängigkeit hochvernetzter Prozesse und Systeme entstehen, daher wird jeder Projektschritt mit den entsprechend notwendigen Risikomitigierungen begleitet.

RISIKEN AUS PRODUKTHAFTUNG/​RÜCKRUF - LEONI-Produkte werden überwiegend für technisch anspruchsvolle Erzeugnisse oder Systeme mit hohen Sicherheitsstandards verwendet. Ein Ausfall könnte zu weitreichenden Konsequenzen von Stillstandskosten über Vertragsstrafen bis hin zu Personenschäden führen. Die damit verbundenen Produkthaftungsrisiken minimieren wir durch Maßnahmen im Rahmen der Prozesssicherheit und des Qualitätsmanagements. Grundsätzlich sind die LEONI-Werke nach ISO 9001 zertifiziert, ein Teil der Werke in Abhängigkeit von den zu beliefernden Abnehmergruppen beispielsweise zusätzlich nach IATF 16949 (Automobilindustrie), EN/​AS 9100 (Luft- und Raumfahrt) und ISO 13485 (Medizintechnik). Zudem bestehen Versicherungen für Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftung sowie für Rückrufaktionen. Um ein strukturiertes Notfallmanagement sicherzustellen, werden Produkthaftungsfälle und Rückrufe im Unternehmensbereich WSD durch einen implementierten Alert Workflow bzw. im Unternehmensbereich WCS über einen Red Alert Prozess an alle betroffenen Bereiche gemeldet.

RISIKEN AUS DEM VERLUST EINES KUNDEN - Der Verlust eines oder mehrerer von uns belieferter Großkunden kann übergangsweise zu Gewinn-/​Deckungsbeitragsausfällen und zusätzlichen Kapazitätsanpassungskosten führen. Die langen Vertragslaufzeiten, meistens über die Lebensdauer einer Fahrzeugbaureihe, sowie der Aufbau sehr enger und stabiler Kundenbeziehungen, z.B. durch eine umfassende Entwicklungsarbeit und einen zuverlässigen Lieferservice, sorgen dafür, dass sich ein Kundenverlust in der Regel frühzeitig ankündigen würde und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden könnten.

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT PERSONAL - Veränderungen in der Verfügbarkeit von Mitarbeiter:innen - kurzfristig auch corona-bedingt - in Hoch- und vielen Niedriglohnländern (z.B. durch einen wachsenden Fachkräftemangel) sowie ein damit einhergehender Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten an beschäftigungsintensiven Produktionsstandorten in Osteuropa, Nordafrika und Asien stellen das Personalmanagement vor Herausforderungen. Aufgrund des hohen Umfangs an Produktion in Ländern mit niedrigem Lohnniveau können sich Mindestlohnsteigerungen dort in den Personalkosten deutlich auswirken.

Um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber Beschäftigte rekrutieren und binden zu können, werden in Ländern mit Neuanläufen verstärkt Anstrengungen zur Personalbeschaffung, -bindung und -förderung unternommen - zum Beispiel interne Qualifizierungs- und Integrationsprogramme sowie zusätzliche Sozialleistungen. Die Unwägbarkeiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der Covid-19-Pandemie (insbesondere im Hinblick auf mögliche Mutationen der Covid-19-Viren) könnten auch 2022 negative Effekte auf die Verfügbarkeit von Personal haben. Um dem vorzubeugen und entgegenzuwirken, hat LEONI seit 2020 risikomitigierende Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten und damit zur Sicherstellung der Stabilität der Produktion implementiert und führt diese auch 2022 fort.

CHANCEN AUS OPERATIVEN STÄRKEN - Zu den operativen Stärken des LEONI-Konzerns zählen die in den wichtigsten Märkten europaweit starke Position, unsere globale Vertriebs-, Entwicklungs- und Produktionspräsenz sowie das breite, internationale Kundenportfolio. Diese Faktoren ermöglichen es uns, weltweit von positiven Marktentwicklungen zu profitieren. Zudem fokussiert sich LEONI klar auf Kernprodukte und -märkte, verfügt entlang der gesamten Wertschöpfungskette über eine durchgehend hohe Kompetenz und deckt ein umfangreiches Technologieportfolio ab.

Finanziell

LIQUIDITÄTS- UND FINANZIERUNGSRISIKEN - Aufgrund der negativen wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2019 und der negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Umsatz-, Ertrags- und Finanzlage 2020 und 2021 hat sich das Liquiditätsrisiko als ein wesentliches Risiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dargestellt.

Die getätigten WCS-(Teil-)Verkäufe tragen dazu bei, die finanzielle Stabilität von LEONI deutlich zu verbessern. Insbesondere der Verkauf wesentlicher Bestandteile des Industriegeschäfts der WCS, gebündelt in der Business Group Industrial Solutions, Ende Januar 2022 stärkt die Liquidität von LEONI.

Grundsätzlich wird zur Sicherstellung der Liquidität ein stringentes Cash Pooling genutzt, wo dies möglich ist. Die wichtigsten Zahlungsströme im Konzern werden zentral bei der LEONI AG gesteuert und durchgeführt. Der Konzern überwacht soweit notwendig täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche, währungsdifferenzierte, rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen eingesetzt. Ergänzend wird im Rahmen des rollierenden 12-Monatsforecast die Entwicklung des Free Cashflows prognostiziert und dient damit als Verbindung zur mittelfristigen Liquiditätsplanung, die ihrerseits in der Budget- und Mittelfristplanung erfolgt. Diese Planungen berücksichtigen die Laufzeiten der Finanzmittel und der finanziellen Vermögenswerte (z.B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

2021 wurden weitere Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität (unter anderem Meilensteine des Sanierungsgutachtens in Anlehnung an IDW S6) umgesetzt, die auch die Grundlage für die Verminderung des zukünftigen Risikos bilden. Hinsichtlich der Details zu den Maßnahmen und deren Umsetzungsstand wird auf die > Finanzlage verwiesen. Der Vorstand überprüft fortlaufend den Fortschritt der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen. Zusätzlich prüft und bestätigt der externe Restrukturierungsberater regelmäßig die Umsetzung der Meilensteine aus dem Gutachten in Anlehnung an IDW S6.

Die neu verabschiedete Budget- und Mittelfristplanung 2022 - 2026 beinhaltet aktuelle Einschätzungen zum Versorgungsumfeld in der Automobilindustrie und die daraus abgeleitete Prognose für die Marktentwicklung und die gegenläufigen positiven Effekte aus den geplanten WCS-(Teil-)Verkäufen. Auf Basis dieser Budget- und Mittelfristplanung wird durch den externen Restrukturierungsberater ein neues Restrukturierungskonzept in Anlehnung an IDW S6 erstellt. Dieses liegt zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses im Entwurf vor. In diesem Zusammenhang ist auch eine Plausibilisierung der Budget- und Mittelfristplanung erfolgt. Der Entwurf des Restrukturierungskonzepts geht von der Durchfinanzierung von LEONI mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Refinanzierung aus. Negative Abweichungen vom geplanten Umsatz und Ergebnis können sich negativ bzw. risikoerhöhend auf die Liquidität auswirken. Diese Abweichungen können sich insbesondere durch weitere unvorhergesehene Entwicklungen ergeben, vor allem im Zusammenhang mit den Unwägbarkeiten der Covid-19-Pandemie (u.a. höhere Gefährdung durch Virus-Mutationen bzw. verschärfte Lockdown-Maßnahmen), der Halbleiterkrise und den durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg geänderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die unkalkulierbaren Effekte der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs führen zu großen Unsicherheiten hinsichtlich des operativen Geschäftsverlaufs. Gleichzeitig führen diese negativen Effekte, wenn diese weit über die Planungsprämissen hinausgehen oder gleichzeitig andere negative Effekte auf die Liquidität eintreten, zu einem Risiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die durchgeführten, bereits vereinbarten und die geplanten WCS-(Teil-) Verkäufe wirken dem entgegen und tragen auch zur Verminderung dieser Liquiditätsrisiken bei, wenn die Transaktionen im geplanten Zeitrahmen umgesetzt werden können.

Dies gilt unabhängig von der Reihenfolge der WCS-(Teil-)Verkäufe und von der Planungsprämisse, dass tatsächlich alle WCS-(Teil-) Verkäufe realisiert werden. Die risikominimierende Wirkung korreliert mit der Umsetzungsquote der WCS-(Teil-)Verkäufe sowie dem Realisierungszeitpunkt und -ergebnis im Vergleich zur Planung. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und seiner Einschätzungen bzgl. der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs geht der Vorstand derzeit davon aus, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Liquiditätslücken auftreten werden.

Zur Steigerung der Performance wurden in den vergangenen drei Jahren mehr als 5.000 Initiativen im Rahmen des Performance- und Strategieprogramms VALUE 21 realisiert. Sie betrafen hauptsächlich die Optimierung des direkten und indirekten Einkaufs, die Erhöhung der Effizienz in Produktion, Logistik und Entwicklung, Preisverhandlungen mit Kunden sowie die Reduzierung von Vertriebs- und Verwaltungskosten. Ab 2022 sollte dadurch gegenüber 2018 ein nachhaltiges Bruttokosteneinsparpotenzial von mindestens 500 Mio. € pro Jahr erzielt werden. Die Maßnahmen zur Realisierung des Potenzials waren bereits Ende des dritten Quartals 2020 erreicht. Bis Ende 2021 hat das Programm zu einem nachhaltigen Bruttokosteneinsparpotenzial von über 800 Mio. € pro Jahr vor gegenläufigen Effekten geführt. Allerdings ist die tatsächliche Auswirkung der Initiativen auf die Gewinn- und Verlustrechnung abhängig von der Entwicklung unseres Geschäftsvolumens. Basis für die Ermittlung des Bruttokosteneinsparpotenzials war die zum Aufsatzpunkt des Programms in 2018 erwartete zukünftige Umsatzentwicklung. Damit die Einsparpotenziale vollständig realisiert werden können, ist ein höheres als das in 2021 erreichte Umsatzvolumen nötig. Da sich aus der Covid-19-Pandemie und dem Ukraine-Krieg voraussichtlich auch künftig gegenläufige Einflüsse und Unsicherheiten ergeben, werden kontinuierlich neue Maßnahmen initiiert und in einem Nachfolgeprogramm verfolgt, um weiterhin alle möglichen Kosteneinsparungen für LEONI zu realisieren sowie die Leistung und Effizienz weiter zu verbessern. Im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserungsprogrammstruktur sollen weiterhin Einsparpotenziale und somit Chancen zur operativen und prozessualen Verbesserung initiiert und konsequent umgesetzt werden.

Die 2020 neu abgeschlossenen Kreditverträge RCF II und RCF III haben feste Laufzeiten bis Ende 2022. Ein weiterer syndizierter Kreditvertrag hat eine Laufzeit bis Juni 2023 und mehrere Schuldscheindarlehen haben Fälligkeiten zwischen 2022 bis 2028. Zudem wurde die bestehende Reverse-Factoring-Linie im Zuge der Vereinbarung zum RCF II in Abhängigkeit der WCS-(Teil-) Verkäufe für den Zeitraum bis Ende 2022 fest zugesagt. Ein Hauptteil der bestehenden Factoring-Linien ist ebenfalls bis Ende 2022 fest zugesagt.

Mit dem Ende der Laufzeit wesentlicher Kreditverträge des RCF II und RCF III besteht spätestens Ende 2022 die Notwendigkeit einer Refinanzierung. Sofern LEONI in den nächsten Monaten nicht gemeinsam mit den finanzierenden Gläubigern zu einer vertraglichen Lösung kommt, die eine Verlängerung der kurzfristig fällig werdenden Kreditverträge absichert, besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit in Analogie zu § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Vorstand hat, neben den operativen Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und Liquidität, insbesondere mit den durchgeführten, bereits vereinbarten und geplanten WCS-(Teil-)Verkäufen, Maßnahmen eingeleitet, die die Liquidität verbessern und die voraussichtliche Refinanzierungsfähigkeit kurz- und mittelfristig herstellen. Kurzfristig schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der begonnenen Gespräche über die vertragliche Lösung zur Refinanzierung nach derzeitigem Kenntnisstand als überwiegend wahrscheinlich ein. Dadurch würde die Durchfinanzierung wiederum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit hergestellt.

Im Zusammenhang mit den 2020 abgeschlossenen Kreditverträgen besteht das Risiko, dass in den Vereinbarungen enthaltene Verhaltenspflichten nicht eingehalten werden und dadurch Strafzahlungen entstehen oder die Verträge vor Laufzeitende gekündigt werden. Der RCF II und RCF III beinhalten bestimmte Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Financial Covenants) für den Darlehensnehmer des RCF III bzw. die Darlehensnehmer und Garanten unter dem RCF II. Diese Verhaltenspflichten umfassen im Wesentlichen eine Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Mindestliquidität auf Gruppenebene (gilt nur für den RCF II), bestimmte Informations- und Mitteilungspflichten sowie die regelmäßige Übermittlung von Finanzinformationen an die Darlehensgeber, Beschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten und Verpflichtungen zur Leistung von Pflichtsondertilgungen bei Durchführung bestimmter (Veräußerungs-)Maßnahmen. Zur Absicherung der Durchfinanzierung hat sich LEONI unter anderem verpflichtet, bis zur Rückzahlung der umstrukturierten Kreditlinien keine Dividende auszuschütten. Alle Verhaltenspflichten des RCF II und des RCF III wurden im Berichtsjahr erfüllt, und auch für 2022 werden aus heutiger Sicht keine Risiken der Nichteinhaltung der Covenants gesehen bzw. die Einhaltung der Covenants durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt oder Waiver für überwiegend wahrscheinlich gehalten.

RISIKEN AUS FORDERUNGSAUSFALL - Der Ausfall des Forderungsbestands eines großen Kunden stellt ein Risiko dar. Zur Vorsorge werden alle Kunden, die mit dem LEONI-Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als True Sale Factoring für ausgewählte Kunden erfolgt. Im Übrigen haben einzelne Gesellschaften unter dem Aspekt der Abwägung von Risiko und Wirtschaftlichkeit eine Warenkreditversicherung zum Schutz vor Forderungsausfällen abgeschlossen. Sowohl beim Factoring als auch bei der Warenkreditversicherung für eigene Forderungen hat sich im Berichtsjahr gezeigt, dass die Warenkreditversicherer weiterhin vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und dem dadurch erhöhten Risiko von Unternehmensinsolvenzen und Zahlungsausfällen zurückhaltend bei der Gewährung von Kreditlinien sind. Dadurch steigt einerseits das Risiko, dass die Forderungen nicht im geplanten Umfang an die Factoring-Partner verkauft werden können, und andererseits das Risiko von Ausfällen von eigenen Kundenforderungen, die nicht versichert werden konnten. Beides könnte negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis und die Liquidität haben. Der im Vorjahr von der Bundesregierung aufgelegte Schutzschirm für die Warenkreditversicherer ist wie geplant zum 30. Juni 2021 ausgelaufen. Wesentliche Auswirkungen daraus auf die Möglichkeit von LEONI, Forderungen zu verkaufen oder zu versichern, haben sich bislang nicht ergeben.

RISIKEN AUS WERTBERICHTIGUNGEN - Auf Grundlage der IFRS-Bilanzierungsregeln führt LEONI regelmäßig Asset- und Goodwill-Impairmenttests durch. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors und/​oder eine Verschlechterung der Ertragsaussichten unter anderem aufgrund von möglichen Preiserhöhungen bei Rohmaterial-, Transport- und sonstigen Kosten, insbesondere durch die Covid-19-Pandemie bedingt, die nicht an den Kunden weiterbelastet werden können, lassen das Abwertungsrisiko steigen. Im Geschäftsjahr ergaben die Impairmenttests einen Wertberichtigungsbedarf bei einzelnen Assets, der entsprechend erfasst wurde. Zudem wurden die Geschäftsplanungen für Projekte und Gesellschaften intensiv geprüft. Durch diese risikomitigierenden Maßnahmen sowie durch die erfolgten WCS-(Teil-)Verkäufe hat sich das Risiko von Wertberichtigungen sowohl hinsichtlich Schadenspotenzial als auch bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit im Risikobetrachtungszeitraum wesentlich vermindert.

RISIKEN AUS PENSIONSVERPFLICHTUNGEN - Die Niedrigzinsphase könnte auch Auswirkungen auf die Pensionsfonds von LEONI haben und sich in einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss zur nach lokalen Regelungen vorgeschriebenen Verminderung einer Unterdeckung auswirken.

RISIKEN UND CHANCEN AUS DER WÄHRUNGSENTWICKLUNG - Hauptsächlich tätigen wir unsere Geschäfte in Euro oder in lokalen Märkten in der jeweiligen Landeswährung. Aufgrund der Globalisierung der Märkte sind wir jedoch mit Währungsrisiken konfrontiert. In der Konzernholding, der LEONI AG, verantwortet die Abteilung Corporate Finance & Treasury in Zusammenarbeit mit einer Währungskommission Risiken im Währungsbereich und berichtet diese an das zentrale Risikomanagement. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften bzw. den geplanten Transaktionen. Die Auswahl der einzusetzenden Sicherungsinstrumente erfolgt regelmäßig nach eingehenden Analysen des abzusichernden Grundgeschäfts. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir ausländische Tochtergesellschaften überwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung. Ökonomische Währungsrisiken ergeben sich zudem durch die Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit einzelner Standorte (Werke) infolge von Veränderungen der Währungsrelation.

Schwankende Währungskurse können für die nicht mit Termingeschäften abgesicherten Umfänge auch zu einem positiven Effekt führen.

Compliance

RISIKEN AUS COMPLIANCE VERSTÖSSEN - Grundsätzlich kann es bei Compliance Verstößen zu erheblichen Bußgeldern, Reputationsverlusten und Schadensersatzansprüchen kommen. Je nach Land sind auch Haftstrafen für Führungskräfte und beteiligte Mitarbeiter:innen möglich. Mit einem effektiven Compliance Management System vermindert LEONI diese Risiken aus Rechts- und Richtlinienverstößen.

RISIKEN AUS KORRUPTION - Angesichts der weltweiten Geschäftstätigkeit von LEONI und insbesondere der Tatsache, dass Korruption und Erpressung in bestimmten Ländern, in denen LEONI tätig ist, weit verbreitet sind, könnten sich die von LEONI ergriffenen Compliance Maßnahmen dennoch als unzureichend erweisen, um rechtswidriges Verhalten zu verhindern oder aufzudecken.

RISIKEN AUS DEM KARTELLRECHT - LEONI unterliegt der kartellrechtlichen Regulierung in der EU und anderer Rechtsordnungen und ist daher Risiken in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschriften sowie der damit verbundenen Durchsetzungsmaßnahmen und Entschädigungen an private Parteien im Falle der Nichteinhaltung ausgesetzt. Die Feststellung eines Verstoßes gegen das Kartellrecht könnte negative Auswirkungen auf LEONI haben.

Wie bereits im Vorjahr berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen und sonstigen Klagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Seit 2017 wurden diese Verfahren durch Abweisung oder Vergleich ohne Anerkennung einer Schuld abgeschlossen. Zuletzt waren drei Verfahren individueller Kläger in den Vereinigten Staaten sowie eines in einer kanadischen Provinz anhängig. In den USA konnte LEONI alle verbleibenden Verfahren bis auf eines durch Klageabweisung oder Zahlung einer geringen, unwesentlichen Vergleichszahlung beilegen. LEONI geht davon aus, dass das letzte Verfahren in naher Zukunft in vergleichbarer Weise beendet werden wird. Das verbliebene Verfahren in Kanada ruht seit 2014. LEONI geht nach Einschätzung der dortigen Rechtsanwälte davon aus, dass sich dieses Verfahren durch den Abschluss in anderen Provinzen erledigt hat. Eine entsprechende Anordnung steht jedoch noch aus.

Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und hat unmittelbar eine interne Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Derzeit haben sich noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße wahrscheinlich erscheinen lassen könnten. Insbesondere gibt es derzeit keine Belege für Absprachen/​Abstimmungen in den letzten fünf Jahren. Gleichzeitig gibt es Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Verteidigung gegen die derzeit bekannten Vorwürfe des Bundeskartellamts. Da sich das BKartA-Verfahren in einem sehr frühen Stadium befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden.

RISIKEN AUS BETRUG (FAKE-CEO FRAUD) - Wie viele andere Unternehmen ist auch LEONI den Risiken des internen und externen Betrugs, insbesondere des Diebstahls von Geldern, ausgesetzt. Wie berichtet wurde LEONI im August 2016 Opfer betrügerischer Handlungen unter Verwendung gefälschter Dokumente und Identitäten sowie Nutzung elektronischer Kommunikationswege. In der Folge wurden insgesamt circa 40 Mio. € des Unternehmens auf Zielkonten im Ausland transferiert. Im Berichtsjahr hat der Vorstand die Aufarbeitung des Betrugsfalls auf verschiedenen Ebenen weiter vorangetrieben und laufend überwacht. Dazu gehörte die Kooperation mit nationalen Ermittlungsbehörden, um Täter ihrer strafrechtlichen Verantwortung zuzuführen, sowie die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen aufgrund möglicher Pflichtverletzungen ehemaliger Mitarbeiter:innen. Letzteres erfolgt korrespondierend zu geltend gemachten Ansprüchen des Aufsichtsrats in Bezug auf ein ehemaliges Mitglied des Vorstands.

Die ergriffenen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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Ermittlungen und Asset Tracing: Die Ermittlungsmaßnahmen der Behörden in einem der beteiligten Länder dauern noch an, während die Behörden in einem anderen Land die Ermittlungsmaßnahmen mangels Erfolgsaussichten nicht weitergeführt haben. LEONI unterstützt die Behörden weiterhin bei der Sachverhaltsermittlung und -aufklärung. Die Maßnahmen zur Wiedererlangung der Vermögenswerte wurden im Berichtsjahr aufgrund nicht vorhandener Ansätze und Erfolgsaussichten nicht weiter betrieben.

Geltendmachung von Ersatzansprüchen: Auf der Grundlage einer anwaltlichen Stellungnahme hat der Vorstand weitere Ersatzansprüche für den der LEONI AG entstandenen Schaden geltend gemacht und meldete den Betrugsfall den D&O-Versicherern der LEONI AG. Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitarbeiter:innen dauern an. Im Berichtsjahr hat LEONI ein erstinstanzliches Urteil in Rumänien gegen den ehemaligen Geschäftsführer erwirkt, das dessen Haftung für den wesentlichen Teil des Schadens aus dem Betrugsfall feststellt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich.

Versicherungsleistungen: LEONI konnte im Jahr 2017 einen Betrag von 5 Mio. € im Rahmen der bestehenden Vertrauensschadensversicherung erlangen. Der Vorstand hat weitergehende Versicherungsansprüche gegen den Vertrauensschadensversicherer geltend gemacht. Die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche dauern an. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich.

RISIKEN AUS EXPORTKONTROLLE UND ZOLL - Politische oder regulatorische Änderungen z.B. bei Exportkontrollvorschriften, Embargomaßnahmen oder Zollbestimmungen, können unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen und unsere Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Bei Verstößen gegen diese Regulatorien kann es zu Strafzahlungen, Sanktionen sowie Reputationsschäden kommen. Wir achten auf die konsequente Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen. Dazu sind die Verantwortlichkeiten und die Prozesse in Bezug auf die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften und Embargomaßnahmen in einer Konzern-Richtlinie festgelegt und für die Überwachung der Prozesse in den Ländern Exportkontroll-Koordinatoren benannt, die regelmäßig geschult werden.

Protektionistische Maßnahmen, Handelskriege oder Sanktionen können die Geschäftstätigkeit von LEONI beeinträchtigen. Die Zunahme von regionalen oder internationalen Handelshemmnissen einschließlich Antidumping Zöllen sowie der Rückzug von Staaten aus bi- und multilateralen Handelsabkommen können sich negativ auf das weltwirtschaftliche Umfeld auswirken und damit zu einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von LEONI führen. Darüber hinaus können Handelshemmnisse oder erhöhte Zollkosten die Produktionskosten steigern und folglich die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte von LEONI beeinträchtigen und das operative Ergebnis negativ beeinflussen.

Als globaler Zulieferer der Automobil- und Industriebranche ist LEONI erheblichen Risiken ausgesetzt, die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft und den Rahmenbedingungen eines freien Handels zusammenhängen. Aus diesem Grund analysieren wir laufend die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken für LEONI.

RISIKEN VON CORPORATE GOVERNANCE-VERSTÖSSEN - Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Organe und/​oder Mitarbeiter:innen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder von LEONI anerkannte Standards guter Unternehmensführung verstoßen.

Nachhaltigkeit

RISIKEN UND CHANCEN AUS NACHHALTIGKEITSENTWICKLUNGEN - Eine führende Stellung nimmt das Thema Nachhaltigkeit für LEONI ein. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir in zunehmendem Maße Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, wie auch die damit verbundenen gesetzlichen sowie kundenspezifische Anforderungen mit Blick auf Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange und die Achtung der Menschenrechte.

Das bestehende Geschäftsmodell von LEONI wird in Bezug auf mögliche klimabezogene Auswirkungen überprüft und angepasst. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Dazu zählen unter anderem die Steigerung der Energieeffizienz und die teilweise Umstellung auf erneuerbare Energien. Dafür werden wir die Daten- und Faktenlage verbessern, um damit umfassende Transparenz zu schaffen, die Ergebnisse unseres Handelns messbar und überprüfbar zu machen und identifizierte Optimierungspotenziale zu realisieren. Dadurch notwendig werdende Umstellungen können zukünftig zusätzliche Kosten und Herausforderungen für LEONI zur Folge haben. Dies bezieht sich unter anderem auf die Einführung von Nachhaltigkeitsassessments bei unseren Lieferanten als auch auf die Umstellung auf CO 2 -reduzierte Produktionsprozesse (z. B. die teilweise Umstellung auf erneuerbare Energien bzw. weitere Verbesserungen des Energiemanagements). Im Hinblick auf die Ausweitung von regulatorischen Anforderungen können LEONI zusätzliche Investitionen in die Entwicklung neuer Technologien entstehen, um damit den klimabezogenen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden. Klimabezogene Risiken können auch Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Vermögenswerte des Konzerns haben. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen und in deren Folge z. B. die Beschädigungen von Produktionsanlagen und -material. Diesen Risiken begegnet LEONI durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen.

Andererseits kann LEONI mit der Entwicklung von neuen Technologien beispielsweise im Bereich des Energie- und Datenmanagements bei der fortschreitenden Umstellung auf Elektromobilität die globalen CO 2 -Emissionen positiv beeinflussen. Daraus ergibt sich für LEONI die Chance, sich als bevorzugter Partner der Kunden im Bereich Elektromobilität weiter zu etablieren. Außerdem bieten sich LEONI mit gezielten Maßnahmen Chancen, einen aktiven Beitrag zu leisten und damit den weltweiten Verbrauch natürlicher Ressourcen zu mindern oder den Ausstoß schädlicher Emissionen zu reduzieren.

Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand

Dadurch, dass eine erfolgreiche Sanierung der LEONI-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet wurde, hat die LEONI-Gruppe in Anlehnung an IDW S6 im Jahr 2020 eine positive Sanierungsbestätigung erhalten. Das aktualisierte Restrukturierungskonzept des externen Restrukturierungsberaters geht im Entwurf davon aus, dass LEONI unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Refinanzierung in 2022 weiterhin durchfinanziert und sanierungsfähig ist sowie über eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose verfügt. Die mitigierenden Maßnahmen zur Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität wurden seit 2020 planmäßig umgesetzt; im Berichtsjahr wurden weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Liquidität ergriffen.

Die vom Vorstand und Aufsichtsrat neu verabschiedete Budget- und Mittelfristplanung 2022-2026 beinhaltet aktuelle konservativere Einschätzungen zum Versorgungsumfeld in der Automobilindustrie und die daraus abgeleitete Prognose für die Marktentwicklung und die gegenläufigen positiven Effekte aus den geplanten WCS-(Teil-)Verkäufen. Das bereits im Entwurf vorliegende neue Restrukturierungskonzept in Anlehnung an IDW S6 wurde unter anderem auf Basis dieser Budget- und Mittelfristplanung erstellt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Plausibilisierung der Budget- und Mittelfristplanung erfolgt.

Der Vorstand ist sich bewusst, dass unvorhergesehene Entwicklungen, vor allem im Zusammenhang mit den Unwägbarkeiten der Covid-19-Pandemie und den durch die Pandemie geänderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Halbleiterkrise, gestiegene Rohstoff-, Energie- und Transportpreise) und dem Ukraine-Krieg, zu negativen Abweichungen von der Budget- und Mittelfristplanung führen können. Die im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, der Halbleiterkrise sowie dem Ukraine-Krieg bestehenden Geschäfts- und Liquiditätsrisiken stellen insbesondere dann, wenn diese weit über die Planungsprämissen hinausgehen oder gleichzeitig andere negative Effekte auf die Liquidität eintreten, ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko in Analogie zu § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar. Für die gesicherte Durchfinanzierung und die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind die WCS-(Teil-) Verkäufe relevant. Sie können zusätzlich den unwägbaren Risiken aus der Covid-19-Pandemie, der Halbleiterkrise und des Ukraine-Kriegs entgegenwirken und die Liquiditätsrisiken vermindern, wenn die vereinbarten und geplanten Transaktionen umgesetzt werden können. Zudem hat der Vorstand entsprechende Maßnahmen umgesetzt, die die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Produktion und die Lieferkette eindämmen. Bezüglich weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, wie z.B. Duplizierung der Produktion, sind wir in engem Kontakt mit Kunden und Lieferanten.

Mit dem Ende der Laufzeit wesentlicher Kredite besteht spätestens Ende 2022 die Notwendigkeit einer Refinanzierung. Sofern LEONI in den nächsten Monaten nicht gemeinsam mit den finanzierenden Gläubigern zu einer vertraglichen Lösung kommt, die eine Verlängerung der kurzfristig fällig werdenden Kreditverträge absichert, besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit in Analogie zu § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB. Der Vorstand hat, neben den operativen Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und Liquidität, insbesondere mit den WCS-(Teil-) Verkäufen, Maßnahmen eingeleitet, die die Refinanzierungsfähigkeit herstellen.

Das nächstwesentliche Risiko für das Gesamtunternehmen besteht nach wie vor im Ausfall der Lieferkette zum Kunden aufgrund von IT-/​Cyberrisiken. Nach Ansicht des Vorstands hat sich die Risikolage allgemein und für den LEONI-Konzern im Bereich der IT-/​Cyberrisiken weiter erhöht. Die nächstwesentliche Chance liegt nach Abschluss von VALUE 21 in der Entwicklung des anschließenden Strategie- und Performanceprogramms VALUEplus. Der Performance-Teil aus VALUE 21 wird als kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Betrieb überführt. Die Handlungsfelder von VALUEplus umfassen über den Performance-Teil hinaus unter anderem die Bereiche Einkauf und Produktion, die Themen Technologie-Entwicklung, Portfolio-Optimierung, Nachhaltigkeit sowie Personal und Organisation.

Zusammenfassend schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der eingeleiteten und geplanten Maßnahmen, insbesondere zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, der Halbleiterkrise, des Ukraine-Kriegs, der gestiegenen Rohstoff-, Energie- und Transportpreise, der Transaktionsrisiken bei den WCS-(Teil-) Verkäufen und des Refinanzierungsrisikos Ende 2022, nach jetzigem Kenntnisstand, unter der Unsicherheit der beschriebenen Herausforderungen im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung, die Liquiditätssituation von LEONI sowie die Fortführung der Unternehmenstätigkeit, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als gegeben ein.

7. NACHTRAGSBERICHT

Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und hat unmittelbar eine interne Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Derzeit haben sich noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße wahrscheinlich erscheinen lassen könnten. Insbesondere gibt es derzeit keine Belege für Absprachen/​Abstimmungen in den letzten fünf Jahren. Gleichzeitig gibt es Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Verteidigung gegen die derzeit bekannten Vorwürfe des Bundeskartellamts. Da sich das BKartA-Verfahren in einem sehr frühen Stadium befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden.

Am 20. Januar 2022 wurde der Verkauf wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions gebündelten Industriegeschäfts der Wire & Cable Solutions Division an die BizLink Holding Inc. abgeschlossen. Die im Oktober 2021 vereinbarte Transaktion stand noch unter dem Vorbehalt verschiedener Vollzugsbedingungen, die inzwischen erfüllt sind. Die verkauften Aktivitäten wurden mit einem Unternehmenswert (Enterprise Value) von rund 450 Mio. € bewertet. Der mit dem Vollzug realisierte Mittelzufluss liegt nach Abzug unter anderem von Finanzverbindlichkeiten und Pensionslasten bei über 300 Mio. € und wird zur Stärkung der Liquidität eingesetzt. Der erzielte Gewinn von rund 200 Mio. € wird im Geschäftsjahr 2022 im berichteten EBIT des Konzerns ausgewiesen.

Zum 1. Februar 2022 verstärkte die LEONI AG ihren Vorstand: in das Führungsgremium zogen Frau Dr. Ursula Biernert als Chief Human Resources Officer (CHRO) und Arbeitsdirektorin sowie Herr Ingo Spengler als Chief Operations Officer (COO) ein. Am 27. Januar wurde außerdem bekannt gegeben, dass Herr Dr. Harald Nippel zum 1. April 2022 als Chief Financial Officer (CFO) bestellt wird. Der promovierte Wirtschaftsingenieur trat bereits zum 1. Februar bei LEONI ein, um einen optimalen Übergang zu ermöglichen. Neben der weiteren Stabilisierung des Unternehmens und der Fokussierung auf das Automotive-Geschäft wird das neu aufgestellte Vorstandsgremium die Entwicklung von LEONI zum Systempartner seiner Kunden für das Bordnetz der Zukunft konsequent vorantreiben.

Am 21. Februar 2022 teilte die Pierer Industrie AG mit, dass sie zum selben Datum durch den Erwerb von Aktien die Schwelle von 20 Prozent der Stimmrechte der LEONI AG überschritten hat und über 20,00003673207 Prozent der Stimmrechte verfügt.

Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine betrifft die Produktionstätigkeit der WSD-Gesellschaften beider Länder und kann zu Liefer-, Produktions- und Umsatzausfällen führen. Es besteht das Risiko von höheren Kosten, Verlust von Vermögenswerten aufgrund von Zerstörung und Beeinträchtigungen aufgrund von Sanktionsbeschränkungen oder den internationalen Zahlungsverkehr betreffend. Dies kann sich negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage auswirken. Die direkten und indirekten Auswirkungen sind stark abhängig von der weiteren Entwicklung des Kriegs und somit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der gesamten Situation lässt sich derzeit weder das konkrete Ausmaß noch die Dauer der Beeinträchtigungen verlässlich ermitteln. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen maßgeblich vom weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs ab, die seitens des Vorstands fortlaufend überwacht werden, um den eingeschlagenen Restrukturierungsprozess dennoch erfolgreich fortzusetzen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im > Risiko- und Chancenbericht verwiesen.

Darüber hinaus gab es nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns.

8. PROGNOSEBERICHT

8.1. Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaft

Die Weltwirtschaft startete schwächer in das Jahr 2022 als zuletzt vom Internationalen Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook (WEO) vom Oktober 2021 erwartet. Erneute Mobilitätsbeschränkungen wegen der Covid-19-Omikron-Variante, steigende Energiepreise und Versorgungsengpässe, die in vielen Ländern anhaltende Inflation sowie die relativ schwache Konjunktur in China sowie der Ukraine-Krieg haben die Wachstumsaussichten eingetrübt. Für die künftige Entwicklung sieht der IWF in seinem WEO-Update vom Januar 2022 zudem zahlreiche Risiken: Das Auftreten neuer Covid-19-Varianten könnte die Pandemie verlängern und zu weiteren wirtschaftlichen Störungen führen. Daraus resultierende Unterbrechungen der globalen Lieferketten, fortgesetzte Engpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten, volatile Energiepreise und der zunehmende Inflationsdruck vergrößern die Unsicherheiten zusätzlich. Hinzu kommen erhöhte geopolitische Spannungen, insbesondere der Ende Februar ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine, sowie die durch den Klimawandel steigende Gefahr von Naturkatastrophen.

Der IWF rechnet für 2022 weltweit mit einem gegenüber dem Vorjahr reduzierten Wachstumstempo von 4,4 Prozent. In den Industrienationen soll das Bruttoinlandsprodukt um 3,9 Prozent expandieren. Dazu dürften die USA und die Eurozone in ähnlichem Umfang beitragen. Für Deutschland prognostiziert der IWF eine Steigerungsrate von 3,8 Prozent. In den Entwicklungs- und Schwellenländern wird ein Plus von 4,8 Prozent erwartet, das vor allem von Indien und den kleineren asiatischen Staaten getragen wird. Die Entwicklung in China dürfte sich mit einem Zuwachs von ebenfalls 4,8 Prozent merklich eintrüben. Dabei sind Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht berücksichtigt.

Wirtschaftswachstum 2021 bis 2023 in %

Quelle: IWF, World Economic Outlook, Update Januar 2022

Wirtschaftswachstum 2022 in ausgewählten Regionen in %

Quelle: IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2022, Schätzung

Branchenkonjunktur

Für die internationale Automobilindustrie ist wegen der voraussichtlich anhaltenden Versorgungsengpässe und der unklaren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie erneut von starken Schwankungen auszugehen. Der Ukraine-Krieg verschärft diese Situation zusätzlich. Eine rasche Erholung der Branche wäre angesichts hoher Auftragsbestände zwar möglich, ist aber vor allem davon abhängig, ob und wie schnell der akute Halbleitermangel beseitigt werden kann und wie sich die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine entwickelt. Das Marktforschungsinstitut IHS ist zuversichtlich, dass die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen 2022 weltweit um 10,5 Prozent auf 82,8 Mio. Stück zunimmt, wobei die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs in diesen Einschätzungen wie auch in der nachfolgenden Prognose für die Nutzfahrzeugindustrie noch nicht enthalten sind. Vor allem im EMEA-Raum und der Region Amerika soll sich die Situation entspannen: IHS erwartet, dass dort jeweils rund 17 Prozent mehr Autos gefertigt werden als 2021. In Asien dürften voraussichtlich nur gut 5 Prozent mehr Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vom Band laufen. Deutlich überdurchschnittlich soll sich weiterhin die Herstellung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entwickeln: In diesem Bereich prognostiziert IHS im laufenden Jahr ein Plus von fast 43 Prozent, wobei der Anstieg vor allem von Hybrid- und Elektrofahrzeugen getrieben sein dürfte.

Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen in Mio. Stück

1 Europa, Naher Osten, Afrika

Quelle: IHS Light Vehicle Production Forecast, November 2021

Die Aussichten für die internationale Nutzfahrzeug-Industrie schätzt IHS Automotive weniger günstig ein. Den Prognosen zufolge werden 2022 weltweit 3,4 Mio. und damit fast 5 Prozent weniger mittlere und schwere Nfz aus den Fabriken rollen als im Vorjahr. Das Minus resultiert aus einem deutlichen Rückgang in Asien, der bei gut 13 Prozent liegen dürfte. In der Region Amerika ist dagegen von einer Produktionserhöhung um rund 13 Prozent auszugehen. Auch im EMEA-Raum wird eine Steigerung erwartet, die voraussichtlich bei über 5 Prozent liegen wird.

Produktion von schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen in Mio. Stück

1 Europa, Naher Osten, Afrika

Quelle: IHS MHCV Model Production Quarterly Volumes, Q4 2021

8.2. Geschäftsverlauf und zukünftige Ausrichtung

LEONI-Konzern

Die Basis für die nachfolgende Prognose bildet neben den beschriebenen konjunkturellen Rahmenbedingungen die Budget- und Mittelfristplanung für die Jahre 2022 bis 2026. Grundsätzlich geht der Vorstand davon aus, dass sich der LEONI-Konzern 2022 wegen der anhaltenden Versorgungskrise bei Halbleitern und anderen Materialien, starken inflationären Tendenzen sowie den weiterhin großen Unsicherheiten unter anderem zur Entwicklung der Covid-19-Pandemie erneut in einem sehr volatilen Umfeld bewegen wird. Eine weitere Prämisse besteht hinsichtlich anhaltend hoher Kupferpreise. Der Ende Februar ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine ist mit seinen Auswirkungen in der bisherigen Planung nicht berücksichtigt und stellt ein darüber hinausgehendes Risiko dar. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im > Risiko- und Chancenbericht verwiesen.

Die folgende Tabelle gibt eine zusammenfassende Übersicht für die Steuerungskennzahlen wieder. Die neue Kennzahl EBIT vor Sondereffekten beinhaltet Effekte aus der Refinanzierung, aus Restrukturierungsmaßnahmen, aus M&A-Transaktionen sowie Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Die genaue Definition dieser Kennzahl wird unter >Steuerung des operativen Geschäfts beschrieben.

Die seit Ende Februar andauernde kriegerische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine stellt als gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingung eine außergewöhnlich hohe Unsicherheit über die künftige Geschäftsentwicklung dar, weshalb insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2022 nicht verlässlich quantifizierbar sind. Die Unsicherheit besteht insbesondere in Bezug auf den weiteren Fortgang der kriegerischen Handlungen, die politischen Folgewirkungen unter anderem in der Form der Sanktionspolitik gegenüber und von Russland, die Produktionsfähigkeit in den beiden LEONI-Gesellschaften sowie die Reaktionen auf diese Unsicherheiten durch LEONI. LEONI ist dabei bereits in engem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, um auf den Ukraine-Krieg zu reagieren. Der weitere Verlauf des Geschäftsjahres, wie er sich in den finanziellen Steuerungskennzahlen von LEONI ausdrückt, hängt von der Entwicklung hinsichtlich dieser Unsicherheiten wesentlich ab. Aus diesem Grund ist die Prognosefähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Diese über die bisherige Planung hinausgehende Unsicherheit wird deshalb in der Prognose ausschließlich komparativ dargestellt. Der Vorstand wird die Lage fortlaufend neu bewerten. Zu den Unsicherheiten im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres wird auf die Ausführungen im > Risiko- und Chancenbericht verwiesen.

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde für die Produktion der beiden Werke in der Ukraine bisher ein Umsatz von zusammen unter 300 Mio. € geplant. Für die russischen Aktivitäten des LEONI-Konzerns wurde ein Umsatz von unter 100 Mio. € einkalkuliert. Kernvermögenswerte in den Gesellschaften der beiden Länder sind Sachanlagen und Vorräte (zum Bilanzstichtag in Höhe von rund 125 Mio. €) und könnten teilweise wertgemindert sein.

Prognose LEONI-Konzern 1

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Ist 2021 Bisherige Planung per 17.02.2022 Prognose 2022
Konzernumsatz Mrd. € 5,1 Leicht über 5 Mrd. € Rückgang gegenüber bisheriger Planung
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten Mio. € 130 2 Mittlerer positiver zweistelliger Mio. €-Bereich Rückgang gegenüber bisheriger Planung
Free Cashflow Mio. € - 12 Niedriger positiver dreistelliger Mio. €-Bereich 3 Rückgang gegenüber bisheriger Planung

1 Auf Basis des Konsolidierungskreises per 31.12.2021, jedoch exklusive der Business Group Industrial Solutions ab Abschluss des Verkaufs zum 21.01.2022
2 Gemäß der neuen Definition für die Kennzahl "EBIT vor Sondereffekten" liegt der vergleichbar berechnete Wert für das Geschäftsjahr 2021 bei 130 Mio. €
3 Inklusive des Cashflow-Beitrags aus dem Verkauf der Business Group Industrial Solutions, ohne diesen Verkauf wäre ein negativer Free Cashflow zu erwarten gewesen

Mit Ausnahme der Business Group Industrial Solutions der Wire & Cable Solutions Division basiert die dargestellte bisherige Planung auf dem Konsolidierungskreis per 31. Dezember 2021. LEONI hatte bereits im Oktober 2021 eine Vereinbarung über die Veräußerung dieses Geschäftsbereichs unterzeichnet. Der Abschluss der Transaktion ("Closing") wurde am 20. Januar 2022 erreicht (> Nachtragsbericht). Auswirkungen weiterer möglicher Desinvestitionen und Akquisitionen auf die in der Tabelle dargestellten Kennzahlen sind in der Prognose nicht enthalten.

In seiner bisherigen Planung rechnet der Vorstand für 2022 mit einem Konzernumsatz von leicht über 5 Mrd. € (2021: 5,1 Mrd. €). Damit wird eine vollständige Kompensation der Umsätze der bereits getätigten Unternehmensverkäufe der Wire & Cable Solutions Division durch eine sich weiter erholende Nachfrage insbesondere im Automobilgeschäft und einen anhaltend hohen Kupferpreis erwartet. Durch die geplanten, in der Prognose noch nicht berücksichtigten Veräußerungen weiterer WCS-Einheiten könnte der Umsatz 2022 geringer ausfallen. Aufgrund der beschriebenen Einschätzung zum Ukraine-Krieg gehen wir zudem davon aus, dass der Konzernumsatz unter der bisherigen Planung liegen wird.

Das Konzern-EBIT vor Sondereffekten wird gemäß bisheriger Planung (2021: 130 Mio. €, berechnet gemäß der neuen Definition, siehe auch > Steuerung des operativen Geschäfts) im mittleren positiven zweistelligen Mio. €-Bereich erwartet. Dabei wird gegenüber 2021 von zum Teil deutlich höheren Rohstoff-, Energie- und Logistikkosten sowie Steigerungen bei den Personalkosten ausgegangen. Zudem macht sich insbesondere der Wegfall der operativen Ergebnisbeiträge der bereits verkauften WCS-Einheiten bemerkbar. Wesentliche Sondereffekte im Geschäftsjahr 2022 betreffen voraussichtlich insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit den geplanten Verkäufen sowie im Zusammenhang mit der Refinanzierung. Der Ukraine-Krieg lässt uns aber nun davon ausgehen, dass das EBIT vor Sondereffekten unter der bisherigen Planung liegen wird.

Für den Free Cashflow geht der Vorstand von einem Wert im niedrigen positiven dreistelligen Mio. €-Bereich aus (2021: -12 Mio. €). Hier macht sich insbesondere der Cashflow-Beitrag aus dem im Januar abgeschlossenen Verkauf der Business Group Industrial Solutions bemerkbar. Ohne Berücksichtigung dieses Verkaufs wäre ein negativer Free Cashflow zu erwarten gewesen. Weitere geplante, aber nicht in der Prognose enthaltene Verkäufe von WCS-Teilbereichen können darüber hinaus zu einer besseren Entwicklung führen. Entsprechend der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf das EBIT erwarten wir auch, dass der Free Cashflow negativ beeinträchtigt wird, und gehen von einem Rückgang im Vergleich zur bisherigen Planung aus.

Entwicklung der Wiring Systems Division

Für die Wiring Systems Division wird im Geschäftsjahr 2022 auf Basis bisheriger Planung im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Umsatzsteigerung erwartet (2021: 3,2 Mrd. €). Das Wachstum stützt sich dabei sowohl auf eine weitere Erholung der Nachfrage als auch auf einen anhaltend hohen Kupferpreis. Das EBIT vor Sondereffekten dürfte sich trotz positiver Auswirkungen des Programms VALUE 21 und dem höheren Umsatzvolumen aufgrund der Belastungen durch zum Teil deutlich höhere Rohstoff-, Energie- und Logistikkosten und Personalkostensteigerungen gegenüber dem Vorjahr deutlich reduzieren (2021: EBIT vor Sondereffekten von -10 Mio. €). Aufgrund der beschriebenen Einschätzung zum Ukraine-Krieg gehen wir nunmehr davon aus, dass der Umsatz und das EBIT vor Sondereffekten der Division unter der bisherigen Planung liegen werden.

Potenziale für die künftige Entwicklung der WSD sieht der Vorstand vor allem durch die erfolgte Konzentration auf strategisch wichtige Kunden, insbesondere aus der europäischen Automobil- sowie der internationalen Zuliefer- und Nutzfahrzeugindustrie, und die weiterhin sehr disziplinierte Bewertung potenzieller Neuaufträge hinsichtlich ihrer Profitabilität. Als einer der führenden Bordnetz-Lieferanten in Europa will LEONI sich sowohl im Nieder- als auch im Hochvoltbereich zum System- und Entwicklungspartner seiner Kunden weiterentwickeln und durch Fokus auf Wertschöpfung und Rendite die Kostenposition weiter verbessern. Im Bereich Elektromobilität sieht sich das Unternehmen sowohl technologisch als auch in Bezug auf die Marktposition gut aufgestellt, um von der fortschreitenden Umstellung auf Elektro- und Hybridfahrzeuge zu profitieren.

Entwicklung der Wire & Cable Solutions Division

Die Wire & Cable Solutions Division wird gemäß bisheriger Planung aufgrund der bereits vollzogenen Verkäufe, insbesondere des im Januar 2022 abgeschlossenen Verkaufs der Business Group Industrial Solutions, einen deutlich niedrigeren Umsatz für das Geschäftsjahr 2022 ausweisen (2021: 1,9 Mrd. €). Für die verbleibenden Teile wird, getrieben durch Volumenausweitungen im Automobilbereich und den Kupferpreis, ein Umsatzanstieg erwartet. Das EBIT vor Sondereffekten wird aus heutiger Sicht gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufig sein. Ursächlich dafür ist im Wesentlichen, der Wegfall des Ergebnisbeitrags der Business Group Industrial Solutions ab Abschluss des Verkaufs im Januar 2022 und zudem zum Teil deutlich erhöhte Rohstoff-, Energie- und Logistikkosten (2021: EBIT vor Sondereffekten von 140 Mio. €). Auch aufgrund der beschriebenen Einschätzung zum Ukraine-Krieg gehen wir davon aus, dass sowohl Umsatz als auch EBIT vor Sondereffekten unter der bisherigen Planung liegen werden.

Generell wird der angestrebte und auch 2022 weiterhin konsequent verfolgte Verkauf von unterschiedlichen WCS-Bereichen eine Auswirkung auf die Steuerungskennzahlen des Konzerns haben.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Der Vorstand erwartete auf Grundlage der bisherigen Unternehmensplanung im Geschäftsjahr 2022 eine Umsatzausweitung der Wiring Systems Division sowie einen Umsatzrückgang der Wire & Cable Solutions Division infolge des Verkaufs der Business Group Industrial Solutions im Januar 2022, so dass auf Konzernebene mit einem Umsatz von leicht über 5 Mrd. € gerechnet wird. Damit würden die Umsatzausfälle aufgrund der bis Januar 2022 getätigten Portfoliomaßnahmen vollständig kompensiert. Das EBIT vor Sondereffekten wird im mittleren positiven zweistelligen Mio. €-Bereich erwartet. Der Free Cashflow wird inklusive des Cashflow-Beitrags aus dem Verkauf der Business Group Industrial Solutions im niedrigen positiven dreistelligen Mio. €-Bereich liegen. Ohne den Effekt aus diesem Verkauf wäre ein negativer Free Cashflow zu erwarten. Auswirkungen der angestrebten weiteren Portfoliomaßnahmen sowie des Ende Februar begonnen Kriegs zwischen Russland und der Ukraine sind in dieser Prognose nicht enthalten.

Diese Erwartungen berücksichtigen die heute für den Vorstand erkennbaren Beeinträchtigungen der Geschäftsentwicklung durch Probleme in der Lieferkette insbesondere der Automobilindustrie als wesentlicher Kundengruppe von LEONI, vor allem durch die eingeschränkte Verfügbarkeit von Halbleitern. Auch die absehbaren Belastungen durch zum Teil deutlich höhere Rohstoff-, Energie-, und Logistikkosten, die voraussichtliche Entwicklung der Personalkosten sowie die absehbaren Kosten im direkten Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie sind in die Prognose eingegangen. Vor dem Hintergrund weltweit starker inflationärer Tendenzen ergeben sich jedoch erhöhte Unsicherheiten.

In Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wird es insgesamt aus heutiger Sicht zu negativen Abweichungen von der bisherigen Planung kommen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der gesamten Situation lässt sich derzeit weder das konkrete Ausmaß noch die Dauer der Beeinträchtigungen verlässlich ermitteln. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen maßgeblich vom weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs ab, die seitens des Vorstands fortlaufend überwacht werden, um den eingeschlagenen Restrukturierungsprozess dennoch erfolgreich fortzusetzen.

Im Übrigen wird hierzu auf den > Nachtragsbericht sowie den > Risiko- und Chancenbericht verwiesen.

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Derartige Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die LEONI nicht kontrollieren und präzise einschätzen kann. Sollten Unwägbarkeiten eintreten oder Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Aussagen abweichen. LEONI übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse nach der Veröffentlichung dieses Berichts anzupassen.

9. ERGÄNZENDE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN GEMÄSS § 289A UND § 315A HGB

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS: Zum 31. Dezember 2021 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 32.669.000,00 € (im Vorjahr 32.669.000,00 €). Es ist in 32.669.000 auf den Namen lautende Stückaktien unterteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist nach § 4 Abs. 2 der Satzung der LEONI AG ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Wertpapierbörse gelten, an der die Aktien dann zugelassen sind. Im Verhältnis zur LEONI AG gilt nach § 67 Abs. 2 S. 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN: Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen, § 71b AktG. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 2, 38 Abs. 1, 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.

Weitere die Stimmrechte betreffende Beschränkungen, insbesondere vertragliche Beschränkungen, sind der LEONI AG nicht bekannt. Für die Stimmrechtsausübung durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie durch andere Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere § 135 AktG findet Anwendung.

Es bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/​2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der LEONI AG bei Transaktionen in Aktien der LEONI AG gewisse Handelsverbote, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftszahlen. Darüber hinaus bestehen Haltepflichten im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands sowie Vergütungsvereinbarungen für Führungskräfte (Long Term Incentive Programme).

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN: Die Pierer Industrie AG, Wels, Österreich, meldete zuletzt mit der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und Bekanntmachung über den Eintritt sämtlicher Vollzugsbedingungen der Pierer Industrie AG vom 15. September 2021, dass ihr insgesamt 5.059.312 Stimmrechte gehören bzw. zugerechnet werden. Bezogen auf das in 32.669.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der LEONI AG bedeutet dies einen Anteil der direkt oder indirekt gehaltenen Stimmrechte von 15,49 Prozent 1 . Hiervon wurden der Pierer AG 1.133.363 Stimmrechte und damit ein Anteil von 3,47 Prozent aller Stimmrechte zugerechnet.

Die von der Pierer Industrie AG gehaltenen Stimmrechte werden ausweislich der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und Bekanntmachung über den Eintritt sämtlicher Vollzugsbedingungen der Pierer Industrie AG vom 15. September 2021 indirekt der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels, Österreich sowie Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer zugerechnet, die somit jeweils indirekt 5.059.312 Stimmrechte und einen indirekten Anteil der Stimmrechte von 15,49 Prozent halten.

1 Die Angaben in Prozent in diesem Abschnitt sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und beziehen sich auf das in 32.669.000 Aktien eingeteilte Grundkapital der LEONI AG.

Bei den genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht mitgeteilt wurden.

Weiter sind uns direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN, existieren nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTEL BAR AUSÜBEN: Sofern Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, können sie die ihnen aus diesen Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG DER LEONI AG: Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz geregelt. Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der LEONI AG besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestellt der Aufsichtsrat gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 der Satzung der LEONI AG die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann stellvertretende Vorstandsmitglieder sowie einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands bestimmen (§ 5 Abs. 2 S. 2, 3 der Satzung der LEONI AG).

Eine Satzungsänderung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 179 Abs. 1 S. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 179 Abs. 1 S. 2 AktG, § 19 der Satzung der LEONI AG ist der Aufsichtsrat befugt, Abänderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des Genehmigten Kapitals 2017 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. Er wurde ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2020 ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2020 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend oder § 103 Abs. 1 S. 2 AktG etwas anderes vorsehen (§ 16 Abs. 3 S. 1 der Satzung der LEONI AG). Dementsprechend bedürfen auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCkZUKAUFEN:

Erwerb eigener Aktien - Der Vorstand der Gesellschaft ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Der Vorstand der LEONI AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juli 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juli 2025 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Dabei dürfen auf die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb kann auch durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens durch Dritte durchgeführt werden. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre genügen. Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden. Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlung ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung oder früherer Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien wie folgt zu verwenden:

1. Die Aktien können über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote veräußert werden.

2. Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung veräußert werden, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Ermächtigung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Ermächtigung der Hauptversammlung.

3. Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte gegen Sachleistung angeboten und übertragen werden, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.

4. Die Aktien können zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten verwendet werden, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

5. Es können den Inhabern beziehungsweise Gläubigern von Wandlungs-/​Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft beziehungsweise entsprechender Wandlungs-/​Optionspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang gewährt werden, wie sie ihnen nach bereits erfolgter Ausübung dieser Rechte beziehungsweise Erfüllung dieser Pflichten zustünden; eigene Aktien können zur Bedienung solcher Bezugsrechte verwendet werden.

6. Die Aktien können an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen werden. Die näheren Voraussetzungen ergeben sich aus der Ermächtigung.

7. Die Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

8. Die Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) verwendet werden.

Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in Ziffer 2 bis 6 dieses Abschnitts genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 8 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene eigene Aktien im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen mit dem Vorstand zu verwenden; auch insoweit ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die näheren Voraussetzungen ergeben sich aus der Ermächtigung.

Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2021 verfügt die Gesellschaft wie bereits zum 31. Dezember 2020 über keine eigenen Aktien.

Genehmigtes Kapital - Der Vorstand der LEONI AG ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 16.334.500,00 € durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 16.334.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch nach § 4 Abs. 5 UAbs. 3 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 1. bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zu den drei folgenden Zeitpunkten: zum 11. Mai 2017, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 5 UAbs. 3 (erster Spiegelstrich) der Satzung der LEONI AG.

2. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder auch zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen anbieten zu können.

3. soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der Gesellschaft oder von unmittelbaren oder mittelbaren Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- und/​oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/​oder Optionspflicht zustehen würde.

4. um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 4 Abs. 5 UAbs. 3 der Satzung der LEONI AG.

Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital - Des Weiteren ist der Vorstand aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Juli 2020 und § 4 Abs. 6 der Satzung der LEONI AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juli 2025 einmalig oder mehrmals Options- und/​oder Wandelanleihen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 500.000.000 € auszugeben. Die Ermächtigung schließt mit ein, den Inhabern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.533.800,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss.

Das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder den Mitgliedern eines Konsortiums von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen,

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um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und

sofern und soweit es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- und/​ oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/​oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/​oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Options- und/​oder Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde;

soweit die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden, insbesondere um die Schuldverschreibungen Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder von Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG anbieten zu können;

sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu 6.533.800,00 €, eingeteilt in bis zu 6.533.800 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- und/​oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 23. Juli 2020 beschlossenen Ermächtigung gegen Geldzahlung ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ihr Recht unter solchen Instrumenten wahrnimmt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, jeweils soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden.

Zum 31. Dezember 2021 hatte die LEONI AG von der Möglichkeit, Schuldverschreibungen im Rahmen dieser Ermächtigung zu begeben, keinen Gebrauch gemacht.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN: Im Falle eines Kontrollwechsels im Zuge eines Übernahmeangebots können die in den Jahren 2012, 2013 und 2015 platzierten Schuldscheindarlehen, die zum 31. Dezember 2021 noch in Höhe von insgesamt 65,7 Mio. € im Bestand sind, unmittelbar fällig gestellt werden. Ebenso können die Darlehensgeber unter den im Jahr 2018 platzierten Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 331 Mio. € im Falle eines Kontrollwechsels die Rückzahlung ihres jeweiligen Anteils an dem Darlehen innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung durch den Darlehensgeber geltend machen bzw. auf Verlangen der Gesellschaft allerdings erst innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf einer Verhandlungsfrist von bis zu 60 Tagen.

Unter dem Konsortialkreditvertrag aus dem Jahr 2018 über eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von insgesamt 750 Mio. € (geändert durch Änderungsvereinbarung vom 28. Mai 2020) besteht im Falle eines Kontrollwechsels ein Recht eines jeden Darlehensgebers auf Kündigung und Rückzahlung seiner Beteiligung an den ausstehenden Darlehen zum Ende der jeweiligen Zinsperiode, zusammen mit aufgelaufenen Zinsen und allen anderen Beträgen, die unter oder gemäß den betreffenden Finanzierungsdokumenten aufgelaufen sind. Wie unter den im Jahr 2018 platzierten Schuldscheindarlehen kann dieses Kündigungsrecht nach entsprechender Benachrichtigung durch den Darlehensgeber innerhalb von zehn Tagen bzw. erst innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf einer Frist von bis zu 60 Tagen ausgeübt werden, wenn die Gesellschaft zunächst Verhandlungen mit dem Darlehensgeber verlangt.

Das Recht, die Kündigung und Rückzahlung der betreffenden Darlehen zu verlangen, steht sowohl unter den Schuldscheindarlehen als auch unter dem Konsortialkreditvertrag jedem einzelnen Darlehensgeber im Hinblick auf seinen jeweiligen Anteil an den Darlehen bzw. der Fazilität individuell zu. Unter dem Konsortialkreditvertrag ist nach Eintritt eines Kontrollwechsels zudem jeder Darlehensgeber individuell berechtigt, die Auszahlung weiterer Darlehen zu verweigern (mit Ausnahme von bargeldlosen Rollover-Darlehen).

Unter dem Konsortialkreditvertrag vom 13. März 2020 sowie dem durch eine Bund-Länder-Großbürgschaft in Höhe von 330 Mio. € abgesicherten Konsortialkreditvertrag vom 22. April 2020 bestehen im Fall eines Kontrollwechsels ebenfalls Rechte der Darlehensgeber auf Kündigung und Fälligstellung. Auch diese stehen jeweils jedem einzelnen Darlehensgeber im Hinblick auf seinen Anteil an dem Darlehen bzw. der Fazilität individuell zu und sind auch im Fall des durch die Bund-Länder-Großbürgschaft abgesicherten Konsortialkreditvertrages auf ein entsprechendes Verlangen von Bund/​Land auszuüben. Das individuelle Recht auf Kündigung und Fälligstellung entfällt, wenn der betreffende Darlehensgeber den Agenten des betreffenden Konsortialkreditvertrages nicht innerhalb von zehn Tagen (Konsortialkreditvertrag vom 13. März 2020) bzw. 30 Tagen (Konsortialkreditvertrag vom 22. April 2020) nach Erhalt der Kontrollwechsel-Mitteilung von seiner Kündigungsabsicht in Kenntnis setzt. Im Falle eines Kontrollwechsels hat zudem ein Teil der wesentlichen Kunden, Lieferanten sowie weiteren Kooperationspartner das Recht, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unternehmen vorzeitig zu kündigen.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND, bestehen nicht mehr.

 

Nürnberg, 16. März 2022

Der Vorstand

Aldo Kamper

Dr. Ursula Biernert

Ingrid Jägering

Ingo Spengler

KONZERNABSCHLUSS

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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T€ 01.01. bis 31.12. Anhang 2021 2020
Umsatzerlöse [ 6 ] 5.118.923 4.133.538
Umsatzkosten - 4.379.223 - 3.754.411
Bruttoergebnis vom Umsatz 739.700 379.127
Vertriebskosten - 232.645 - 242.987
Allgemeine Verwaltungskosten - 348.936 - 311.766
Forschungs- und Entwicklungskosten - 127.982 - 128.709
Sonstige betriebliche Erträge [ 7 ] [ 8 ] 52.967 39.137
Sonstige betriebliche Aufwendungen [ 7 ] - 31.184 - 54.302
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen [ 19 ] 39.223 39.844
EBIT 91.143 - 279.656
Finanzerträge [ 9 ] 1.160 1.482
Finanzaufwendungen [ 9 ] - 71.767 - 58.793
Sonstiges Beteiligungsergebnis 105 65
Ergebnis vor Steuern 20.641 - 336.902
Ertragsteuern [ 10 ] - 68.500 6.766
Konzernfehlbetrag - 47.859 - 330.136
davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens - 47.722 - 329.903
Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 137 - 233
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) in Euro [ 31 ] - 1,46 - 10,10
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert und verwässert) [ 31 ] 32.669.000 32.669.000

KONZERN-GESAMT ERGEBNISRECHNUNG

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T€ 01.01. bis 31.12. 2021 2020
Konzernfehlbetrag - 47.859 - 330.136
Sonstiges Ergebnis
Nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten:
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 32.161 - 22.265
Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die nicht umgegliedert werden 171 - 7.646
Anteil der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt - 53 0
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten:
Differenzen aus der Währungsumrechnung
In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste 16.943 - 9.403
Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung - 37.329 - 2.214
Summe Differenzen aus der Währungsumrechnung - 20.386 - 11.617
Cashflow Hedges
In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste 4.562 - 5.576
Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung - 10.161 7.984
Summe Cashflow Hedges - 5.599 2.408
Anteil der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbaren Posten, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt 3.265 - 427
Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die umgegliedert werden 1.822 - 490
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) 11.381 - 40.037
Gesamtergebnis - 36.478 - 370.173
davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens - 36.457 - 369.967
Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 21 - 206

KONZERNBILANZ

Aktiva

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T€ Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 164.635 182.440 1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [ 11 ] 392.718 518.388
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte [ 12 ] 91.073 60.833 1
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [ 13 ] 133.757 166.978
Ertragsteuerforderungen 15.458 18.947
Vorräte [ 14 ] 470.015 499.612
Vertragsvermögenswerte [ 6 ] 111.636 94.052
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte [ 4 ] 415.043 88.836
Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.794.335 1.630.086
Sachanlagevermögen [ 15 ] 1.271.416 1.382.962
Immaterielle Vermögenswerte [ 16 ] 38.147 55.224
Geschäfts- oder Firmenwerte [ 18 ] 68.722 129.380
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen [ 19 ] 53.416 49.908
Vertragsvermögenswerte [ 6 ] 69.485 81.193
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 13.595 9.532
Latente Steuern [ 10 ] 54.515 64.616
Sonstige langfristige Vermögenswerte 85.479 94.112
Summe langfristige Vermögenswerte 1.654.775 1.866.927
Summe Aktiva 3.449.110 3.497.013

1 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5.049 T€

Passiva

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T€ Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten [ 21 ] 579.679 50.142
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [ 22 ] 739.919 824.552
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten [ 23 ] 67.934 64.755
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 24.691 19.912
Kurzfristige andere Verbindlichkeiten [ 24 ] 207.498 190.675
Rückstellung [ 25 ] 67.326 91.971
Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten [ 4 ] 260.761 80.263
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 1.947.808 1.322.270
Langfristige Finanzschulden [ 21 ] 1.018.837 1.542.873
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 9.396 18.572
Langfristige andere Verbindlichkeiten 15.774 13.020
Pensionsrückstellungen [ 26 ] 123.223 185.597
Sonstige Rückstellungen [ 25 ] 76.305 121.513
Latente Steuern [ 10 ] 28.355 27.203
Summe langfristige Verbindlichkeiten 1.271.890 1.908.778
Gezeichnetes Kapital [ 27 ] 32.669 32.669
Bedingtes Kapital i.H. von 6.534 T€ (Vorjahr 6.534 T€)
Kapitalrücklage [ 27 ] 290.887 290.887
Gewinnrücklagen [ 27 ] - 5.430 42.292
Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 90.150 - 101.415
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 227.976 264.433
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 1.436 1.532
Summe Eigenkapital [ 27 ] 229.412 265.965
Summe Passiva 3.449.110 3.497.013

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

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T€ 01.01. bis 31.12. 2021 2020
Konzernfehlbetrag - 47.859 - 330.136
Überleitung zum Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit:
Ertragsteuern 68.500 - 6.766
Zinsergebnis 69.527 54.709
Dividendenerträge - 105 - 65
Abschreibungen 204.268 221.739
Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 20.510 60.333
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen - 39.223 - 39.844
Ergebnis aus Anlagenabgängen 2.454 - 9.739
Entkonsolidierungseffekt - 21.344 0
Veränderung der betrieblichen Vermögenswerte und Schulden
Veränderung der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte 37.305 7.038 1
Veränderung der Vorräte - 109.653 - 4.781
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte 14.389 52.465
Veränderung der Restrukturierungsrückstellungen - 27.821 1.210
Veränderung der sonstigen Rückstellungen - 30.440 - 9.340
Veränderung der Verbindlichkeiten 6.313 33.443
Gezahlte Ertragsteuern - 37.884 - 13.868
Erhaltene Dividendenzahlungen 41.367 33.460
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 150.304 49.858 1
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - 12.207 - 10.537
Investitionen in Sachanlagevermögen - 162.592 - 186.067
Investitionen in sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 - 1.125
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 184 51
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen 3.364 74.007
Einzahlungen aus Abgängen von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 101 71
Erlöse aus dem Verkauf eines Geschäftsbetriebes/​von Tochterunternehmen abzüglich abgegebener Finanzmittel 9.305 0
davon: Verkaufserlöse 17.140 T€ (Vorjahr: 0 T€)
Abgegebene Finanzmittel 7.835 T€ (Vorjahr: 0 T€)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 161.845 - 123.600
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 112.881 671.673
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden - 63.021 - 499.002
Gezahlte Zinsen - 66.787 - 49.257
Erhaltene Zinsen 859 624
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 16.068 124.038
Veränderung des Finanzmittelbestandes - 27.609 50.296 1
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestandes 8.628 - 3.616
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 190.893 144.213
davon in der Bilanz in der Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten 8.453 0
davon in der Bilanz in Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthalten 182.440 144.213
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 171.912 190.893 1
davon in der Bilanz in der Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten 7.277 8.453
davon in der Bilanz in Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthalten 164.635 182.440 1

1 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5.049 T€

ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS

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Kumuliertes sonstiges Ergebnis
T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Differenz aus der Währungsumrechnung Cashflow Hedges Versicherungs-
mathematische Gewinne und Verluste
1. Januar 2021 32.669 290.887 42.292 46.955 3.014 - 151.384
Konzernfehlbetrag - 47.722
Sonstiges Ergebnis - 17.237 - 3.777 32.279
Gesamtergebnis
Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss
31. Dezember 2021 32.669 290.887 -5.430 29.718 - 763 - 119.105
1. Januar 2020 32.669 290.887 372.195 59.026 1.096 - 121.473
Konzernfehlbetrag - 329.903
Sonstiges Ergebnis - 12.071 1.918 - 29.911
Gesamtergebnis
31. Dezember 2020 32.669 290.887 42.292 46.955 3.014 - 151.384
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T€ Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Anteile ohne beherrschenden Einfluss Summe
1. Januar 2021 264.433 1.532 265.965
Konzernfehlbetrag - 47.722 - 137 - 47.859
Sonstiges Ergebnis 11.265 116 11.381
Gesamtergebnis - 36.457 - 21 - 36.478
Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 75 - 75
31. Dezember 2021 227.976 1.436 229.412
1. Januar 2020 634.400 1.738 636.138
Konzernfehlbetrag - 329.903 - 233 - 330.136
Sonstiges Ergebnis - 40.064 27 - 40.037
Gesamtergebnis - 369.967 - 206 - 370.173
31. Dezember 2020 264.433 1.532 265.965

KONZERNANHANG

GRUNDLAGEN

Die LEONI AG ("Gesellschaft") wurde unter dem Namen Leonische Werke Roth-Nürnberg, Aktiengesellschaft, mit Vertrag vom 23. April 1917 in Deutschland gegründet und am 2. Februar 1918 in das Handelsregister eingetragen. Die LEONI AG wird beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRB 202 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg, Marienstraße 7.

Die Hauptaktivitäten des LEONI-Konzerns ("LEONI" oder "Konzern") sind in der > Textziffer 5 beschrieben.

Der vorliegende Konzernabschluss der LEONI AG wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den damit verbundenen Auslegungen (SIC/​IFRIC-Interpretationen) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/​2002 des europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS).

Der Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2021 wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Gesamtergebnisrechnung wird in zwei miteinander verbundenen Darstellungen vorgenommen. Soweit zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, wurden sie im Anhang gesondert ausgewiesen.

Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres mit Ausnahme der erstmalig im Geschäftsjahr 2021 angewendeten neuen IFRS Vorschriften. Diese sind in der > Textziffer 2 erläutert.

Aufgrund der negativen wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2019, der negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der Halbleiterkrise auf die Umsatz-, Ertrags- und Finanzlage 2020 und 2021 hat sich das Liquiditätsrisiko als ein wesentliches Risiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit dargestellt. Die getätigten WCS-(Teil-) Verkäufe tragen dazu bei, die finanzielle Stabilität von LEONI deutlich zu verbessern. Insbesondere der Verkauf wesentlicher Bestandteile des Industriegeschäfts der WCS, gebündelt in der Business Group Industrial Solutions, Ende Januar 2022 stärkt die Liquidität von LEONI. Negative Abweichungen vom geplanten Umsatz und Ergebnis können sich negativ bzw. risikoerhöhend auf die Liquidität auswirken. Diese Abweichungen können sich insbesondere durch weitere unvorhergesehene Entwicklungen ergeben, vor allem im Zusammenhang mit den Unwägbarkeiten der Covid-19-Pandemie (u.a. höhere Gefährdung durch Virus-Mutationen bzw. verschärfte Lockdown-Maßnahmen) und den durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg geänderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die unkalkulierbaren Effekte der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs führen zu großen Unsicherheiten hinsichtlich des operativen Geschäftsverlaufs. Gleichzeitig führen diese negativen Effekte, wenn diese weit über die Planungsprämissen hinausgehen oder gleichzeitig andere negative Effekte auf die Liquidität eintreten, zu einem Risiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Mit dem Ende der Laufzeit wesentlicher Kreditverträge des RCF II und RCF III besteht spätestens Ende 2022 die Notwendigkeit einer Refinanzierung. Sofern LEONI in den nächsten Monaten nicht gemeinsam mit den finanzierenden Gläubigern zu einer vertraglichen Lösung kommt, die eine Verlängerung der kurzfristig fällig werdenden Kreditverträge absichert, besteht ein bestandsgefährdendes Finanzierungsrisiko für die Fähigkeit von LEONI zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit in Analogie zu § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB.

Der Vorstand hat, neben den operativen Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und Liquidität, insbesondere mit den durchgeführten, bereits vereinbarten und geplanten WCS-(Teil-) Verkäufen, Maßnahmen eingeleitet, die die Liquidität verbessern und die voraussichtliche Refinanzierungsfähigkeit kurz- und mittelfristig herstellen. Kurzfristig schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der begonnenen Gespräche über die vertragliche Lösung zur Refinanzierung nach derzeitigem Kenntnisstand als überwiegend wahrscheinlich ein. Dadurch würde die Durchfinanzierung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit hergestellt.

Zusammenfassend schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der eingeleiteten und geplanten Maßnahmen, insbesondere zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, der Halbleiterkrise, des Ukraine-Kriegs, der gestiegenen Rohstoff-, Energie- und Transportpreise, der Transaktionsrisiken bei den WCS-(Teil-) Verkäufen und des Refinanzierungsrisikos Ende 2022, nach jetzigem Kenntnisstand, unter der Unsicherheit der beschriebenen Herausforderungen im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung, die Liquiditätssituation von LEONI sowie die Fortführung der Unternehmenstätigkeit, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als gegeben ein.

Für weitere Ausführungen verweisen wir auf die Abschnitte "Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken" sowie "Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand" des Kapitels> 6.5 Chancen- und Risikolage des zusammengefassten Lageberichts.

Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde vom Vorstand am 16. März 2021 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.

1 | Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.

Konsolidierungsgrundsätze

Zum Konzernabschluss gehören die Abschlüsse der LEONI AG und aller Tochterunternehmen, die von der LEONI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

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die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt dem Zeitpunkt, ab dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch LEONI nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verluste werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt.

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Vorschriften des IFRS 3 nach der Akquisitionsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und ggf. der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet.

Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst.

Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in den Fällen, in denen sie nicht binnen zwölf Monaten nach dem Unternehmenserwerb erfolgen, in Übereinstimmung mit IFRS 9 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Andernfalls führen sie zu einer Anpassung der Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunkt. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.

Ein Geschäfts- oder Firmenwert entsteht und wird bei der Erstkonsolidierung zu Anschaffungskosten angesetzt, wenn die übertragene Gegenleistung und der Betrag der Anteile ohne beherrschenden Einfluss die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt. Liegt die übertragene Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach der Erstbilanzierung mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann ("Impairment-Only Approach").

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn LEONI einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent der Fall.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern.

Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind.

Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Die Anteile werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten bewertet, die in den Folgeperioden um die nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Reinvermögens des Unternehmens, wie z.B. die anteiligen Jahresergebnisse und Gewinnausschüttungen, erhöht bzw. vermindert werden. Dabei wird das anteilige Ergebnis nach den in dieser Textziffer beschriebenen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden ermittelt. Entsprechend der Behandlung von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden keine planmäßigen Abschreibungen auf im Buchwert enthaltene Firmenwerte der at equity bewerteten Beteiligungen vorgenommen. Statt eines Werthaltigkeitstests des im Buchwert enthaltenen Firmenwertes wird der gesamte Wertansatz der at equity bewerteten Beteiligungen gemäß IAS 36 auf seine Werthaltigkeit geprüft, sofern gemäß IFRS 9 Anhaltspunkte für einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand vorliegen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils und dem Buchwert als Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen und der Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in der Darstellungswährung Euro aufgestellt, welche die funktionale Währung der Konzernmuttergesellschaft, der LEONI AG, ist. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einzelnen Tochtergesellschaften ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Umrechnung der in der jeweiligen funktionalen Währung der Tochterunternehmen erstellten Abschlüsse erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Jahresdurchschnittskursen auf Monatsbasis umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden beim Abgang des betreffenden ausländischen Tochterunternehmens bzw. Geschäftsbetriebs zum gleichen Zeitpunkt wie auch der Gewinn oder der Verlust aus dem Abgang erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Fremdwährungstransaktionen, das heißt Geschäftsvorfälle, die von einer in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft in einer anderen Währung als ihrer funktionalen Währung getätigt werden, werden mit dem am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung bei der Konzerngesellschaft in die funktionale Währung umgerechnet. In den Folgeperioden werden monetäre Vermögenswerte und Schulden zu jedem Berichtsstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses neu bewertet. Die daraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten werden weiterhin mit dem Transaktionskurs bewertet bzw., sofern sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Währungsgewinne und -verluste, die in einem direkten Zusammenhang mit einem operativen Geschäft stehen, werden dem operativen Ergebnis (EBIT) zugeordnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Gesellschaften haben sich wie folgt verändert:

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Mittelkurs zum Bilanzstichtag 1 Euro in Fremdwährungseinheiten
Land Währung ISO Code 31.12.2021 31.12.2020
Brasilien Real BRL 6,36010 6,39065
China Renminbi Yuan CNY 7,19470 8,00210
Großbritannien Pfund GBP 0,84150 0,90280
Korea Won KRW 1.343,90500 1.339,23000
Mexiko Peso MXN 23,35600 24,45210
Polen Zloty PLN 4,59945 4,58185
Rumänien Leu RON 4,95100 4,86850
Russische Föderation Rubel RUB 84,28080 91,43380
Schweiz Schweizer Franken CHF 1,03755 1,08435
USA Dollar USD 1,13110 1,23040
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Jahresdurchschnittskurs 1 Euro in Fremdwährungseinheiten
Land Währung ISO Code 2021 2020
Brasilien Real BRL 6,38077 5,87449
China Renminbi Yuan CNY 7,64621 7,89072
Großbritannien Pfund GBP 0,86190 0,88668
Korea Won KRW 1.353,69346 1.346,35269
Mexiko Peso MXN 24,10730 24,45809
Polen Zloty PLN 4,57985 4,45486
Rumänien Leu RON 4,92072 4,83738
Russische Föderation Rubel RUB 87,60249 82,92904
Schweiz Schweizer Franken CHF 1,08072 1,07221
USA Dollar USD 1,18544 1,14489

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet verschiedene Vermögenswerte an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert ("fair value"). Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder, wenn kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld erfolgt. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei wird die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Hierarchiestufen ("Fair-Value-Hierarchie") eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1:

In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

Stufe 2:

Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3:

Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, überprüft.

Externe Wertgutachter werden einzelfallabhängig für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte sowie wesentlicher Schulden wie bedingter Gegenleistungen hinzugezogen. Der Konzern analysiert zu jedem Abschlussstichtag die Wertentwicklungen von Vermögenswerten und Schulden, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet oder neu beurteilt werden müssen. Bei dieser Analyse werden die wesentlichen Inputfaktoren, die bei der letzten Bewertung angewandt wurden, überprüft.

Umsatzrealisierung

LEONI erzielt Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilbranche und weiteren Industrien. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich in Höhe der Gegenleistung, mit der der Konzern im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf seine Kunden erwartungsgemäß rechnen kann.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Gütern im Segment Wire & Cable Solutions werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall.

Die gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 90 Tage ab Lieferung.

Im Segment Wiring Systems werden insbesondere Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungen im Vorfeld einer Serienbelieferung der Kunden der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie und aus der anschließenden Serienfertigung und -belieferung erwirtschaftet, die jeweils separate Leistungsverpflichtungen darstellen.

Die Entwicklungsleistungen der Wiring Systems Division werden im Vorfeld einer Serienbelieferung über einen Zeitraum erbracht, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern als inputorientiertes Verfahren die cost-to-cost-Methode an, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten. Die Schätzung der variablen Vergütung von Entwicklungsleistungen in Form von Teil- und Vollamortisation über den Teilepreis der Serie wird begrenzt auf die Höhe der Kosten ohne Marge aufgrund der immanenten Projektrisiken.

Gegenstand der Serienlieferung im Segment Wiring Systems sind überwiegend kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit, die auf Bestellung innerhalb rahmenvertraglicher Regelungen hergestellt werden. Der Rahmenvertrag erstreckt sich über die Laufzeit der Serienproduktion (ca. 5 - 7 Jahre), eine verbindliche Zusage im Sinne eines durchsetzbaren Rechtes zur Lieferung einer bestimmten Menge besteht aber erst mit der Bestellung des Kunden. Daher stellt der Rahmenvertrag zusammen mit der jeweiligen Bestellung den Vertrag im Sinne des IFRS 15.9 dar. Ohne vertragliche Mindestabnahmemengen besteht nur ein Transaktionspreis für die jeweils aktuelle Bestellung.

Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen in Form von Preisnachlässen und ggf. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen in Form von Nomination Fees.

Nomination Fees, die einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zur Auftragserlangung haben und einen vorweggenommenen Rabatt für zukünftiges Geschäftsvolumen darstellen, werden aktiviert und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der aktivierte Betrag wird anhand des Verhältnisses der abgenommenen Stückzahlen zu den geplanten Stückzahlen über die Serienlaufzeit umsatzmindernd erfasst.

LEONI verfügt bei der Mehrheit der Kunden nach erhaltener Bestellung über einen Rechtsanspruch auf Zahlungen über die bereits erbrachten Leistungen aus der Serienbelieferung. Damit sind die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung im Segment Wiring Systems gegeben. Für diese kundenindividuellen Produkte werden folglich Umsätze zeitraumbezogen realisiert, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten.

Sofern LEONI keinen Rechtsanspruch auf Zahlungen über die bereits erbrachten Leistungen hat, werden die Umsatzerlöse aus der Serienbelieferung zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Die im Rahmen der Serienlieferung gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 120 Tage ab Lieferung.

Die bestehenden Garantieverpflichtungen qualifizieren als Gewährleistungsrückstellungen ("assurance type warranties") und stellen somit keine separaten Leistungsverpflichtungen dar. Daher werden sie nach den Regelungen für sonstige Rückstellungen bilanziert.

Zins- und Dividendenerträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Unter Verwendung der Effektivzinsmethode bedeutet dies, dass der Zinsertrag erfasst wird, der sich unter Verwendung des Effektivzinssatzes ergibt. Dieser ist der Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte zukünftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Zwecken der Liquiditätssteuerung gehalten werden, werden in den Finanzerträgen ausgewiesen.

Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschung werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind.

Aufwendungen für Entwicklung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst, soweit es sich nicht um auftragsspezifische Entwicklungskosten handelt, die nach IFRS 15 zu bilanzieren sind, oder um Entwicklungskosten, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung gemäß IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden müssen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Können die erfolgsbezogenen Zuwendungen nicht direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet werden, werden sie als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts gekürzt. Aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie angespannten Liquiditätssituation erhielt LEONI im Geschäftsjahr 2020 auch Beihilfen der öffentlichen Hand im Sinne des IAS 20. Solche Beihilfen sind Maßnahmen der öffentlichen Hand, die dazu bestimmt sind, einem Unternehmen, das bestimmte Kriterien erfüllt, einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil zu gewähren. Diese standen auch im Geschäftsjahr 2021 weiterhin zur Verfügung. Zu den nach dem Standard offenzulegenden Angaben verweisen wir auf die > Textziffer 8.

Factoring

Um Zahlungseingänge frühzeitig zu realisieren, werden teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich gegenüber Automobilproduzenten und deren Zulieferern bestehen, an Factoringgesellschaften verkauft. Die betroffenen Forderungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs ausgebucht, da alle mit Eigentum an den Forderungen verbundenen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden. Der vom Factoringpartner veranschlagte Sicherheitseinbehalt wird nach den allgemeinen Vorgaben des IFRS 9 in den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten verbucht. Die Verbindlichkeiten aus Zahlungseingängen für verkaufte Forderungen werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Reverse-Factoring

Zur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung werden Reverse-Factoring-Transaktionen eingesetzt. Mit diesen Vereinbarungen kann es auch zur stärkeren Ausnutzung der bestehenden Zahlungsziele kommen. Bilanziell als auch zivilrechtlich ergeben sich jedoch keine Auswirkungen, die eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten in der Bilanz nach sich ziehen.

Vorräte

Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Der erzielbare Nettoveräußerungswert wird aus dem geschätzten Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich eventuell noch anfallender Fertigstellungskosten und den notwendigen Vertriebskosten ermittelt. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung eingerechnet.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe wird als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und separat in der Bilanz ausgewiesen ("assets held for sale"), wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die dafür notwendigen Kriterien des IFRS 5 vorliegen. Hierfür muss der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand zu üblichen Bedingungen sofort veräußerbar sein (veräußerungsfähiger Zustand) und eine solche Veräußerung muss höchstwahrscheinlich sein. Dies ist der Fall, wenn ein Plan für den Verkauf des Vermögenswerts beschlossen und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde. IFRS 5 umfasst auch aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies sind Unternehmensbestandteile, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden und einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellen. Im Geschäftsjahr lag kein Fall von aufgegebenen Geschäftsbereichen vor. Sind langfristige Vermögenswerte oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert worden, werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen der langfristigen Vermögenswerte vorgenommen und es erfolgt eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Liegt der Zeitwert der zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte bzw. der Veräußerungsgruppe abzüglich der Kosten der Veräußerung unter dem Nettobuchwert der Vermögenswerte bzw. der Veräußerungsgruppe, wird eine Wertminderung auf den Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten vorgenommen. Ändert sich der Veräußerungsplan und werden die Kriterien nach IFRS 5 für einen Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe, der bzw. die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, nicht mehr erfüllt, werden diese nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern in die Bilanzpositionen zurückgegliedert, in der sie ursprünglich ausgewiesen waren. Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert, bevor der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde, bereinigt um alle planmäßigen Abschreibungen oder Neubewertungen, die ohne eine Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfasst worden wären, und dem erzielbaren Betrag zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht zu verkaufen, bewertet.

Sachanlagen

Sachanlagen - mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten - werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zuordenbare Fremdkapitalkosten werden bei Sachanlagen, deren Beschaffung und/​ oder Versetzung in den betriebsbereiten Zustand einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt ("qualifying asset"), als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 23 aktiviert. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Vermögenswerte, für die die Zuwendung gewährt wurde. In den Folgeperioden werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Sie werden über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Unbewegliches Sachanlagevermögen wird überwiegend linear und bewegliches Sachanlagevermögen je nach Einsatzart linear oder, sofern es aufgrund der tatsächlichen Nutzung geboten ist, degressiv abgeschrieben. Bei Durchführung von größeren Wartungen werden die Kosten im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

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Gebäude und Grundstückseinrichtungen max. 50 Jahre
Maschinen und Anlagen max. 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung max. 10 Jahre
Computer-Hardware 3 - 5 Jahre

Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum der Laufzeit des Mietvertrags oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Geschäftsjahresende überprüft und gegebenenfalls angepasst. Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen zu IAS 36 verwiesen.

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt LEONI seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.

Leasingverhältnisse

LEONI beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Am Bereitstellungsdatum erfasst LEONI einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit in seiner Bilanz.

Die Nutzungsrechte werden erstmalig auf Basis des Betrags aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit angesetzt, angepasst um bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen, zuzüglich etwaiger entstandener anfänglicher direkter Kosten, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.

Nutzungsrechte beziehen sich hauptsächlich auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1 - 50 Jahre
Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 15 Jahre

Dies gilt auch für die Fälle, bei denen ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem Leasingobjekt überträgt oder der Konzern die Ausübung einer im Rahmen des Leasingverhältnisses vereinbarten Kaufoption als hinreichend sicher einstuft und der Ausübungspreis damit entsprechend bereits in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist. Geht das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert über oder ist es hinreichend sicher, dass eine Kaufoption ausgeübt wird, so ist das entsprechende Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben.

LEONI wendet IAS 36 an, um zu bestimmen, ob ein Nutzungsrecht wertgemindert ist, und erfasst den festgestellten Wertminderungsaufwand entsprechend.

Die Nutzungsrechte sind in der Konzernbilanz unter dem Sachanlagevermögen und dort in den betreffenden Positionen ausgewiesen.

Die Leasingverbindlichkeit wird erstmalig zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht bestimmt werden kann, verwendet LEONI den Grenzfremdkapitalzinssatz, entsprechend der Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingverhältnisses, so wie im Standard vorgeschrieben.

In die Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Zahlungen einbezogen:

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feste Leasingzahlungen (inklusive faktisch feste Zahlungen), abzüglich zu erhaltende Anreizzahlungen

variable Leasingzahlungen, die auf einem Index oder Zinssatz basieren, anfänglich mit dem Index oder Zinssatz zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bemessen

erwartete Zahlungen durch den Leasingnehmer aufgrund von Restwertgarantien

Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben

Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen, sofern der Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend die Ausübung des Kündigungsrechts zugrunde liegt Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Periode, in der das auslösende Ereignis oder die auslösende Bedingung eintritt, als Aufwand erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt durch eine Erhöhung des Buchwerts, um dem Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit Rechnung zu tragen (unter Verwendung der Effektivzinsmethode), und durch eine Verringerung des Buchwerts, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Die Leasingverbindlichkeiten sind innerhalb der Finanzschulden erfasst.

Der Konzern nimmt für die folgenden Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten und eine entsprechende Anpassung der korrespondierenden Nutzungsrechte vor:

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Die Laufzeit des Leasingverhältnisses hat sich geändert oder es gibt ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände, die zu einer Änderung der Beurteilung hinsichtlich Ausübung einer Kaufoption führt. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz neu bewertet. Das Nutzungsrecht wird dabei um den aus der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit resultierenden Betrag berichtigt, maximal bis auf einen Buchwert von Null. Darüber hinausgehende Anpassungen sind erfolgswirksam zu erfassen.

Die Leasingzahlungen ändern sich aufgrund von Index- oder Zinssatzänderungen oder durch eine Änderung der erwarteten zu leistenden Zahlung aufgrund einer Restwertgarantie. In diesen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem unveränderten Diskontierungszins neu bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines variablen Zinssatzes zurückzuführen. In diesem Fall ist ein aktualisierter Zinssatz zu verwenden).

Ein Leasingverhältnis wird geändert und die Änderung des Leasingverhältnisses nicht als separates Leasingverhältnis erfasst. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit auf der Grundlage der Laufzeit des geänderten Leasingverhältnisses neu bewertet, indem die geänderten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz zum effektiven Zeitpunkt der Änderung abgezinst werden. Das Nutzungsrecht wird entsprechend angepasst.

IFRS 16 erlaubt dem Leasingnehmer, auf eine Trennung zwischen Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten und Verträge mit zugehörigen Nicht-Leasingkomponenten entsprechend als eine einzige Vereinbarung nach IFRS 16 zu bilanzieren. Der Konzern hat diese Erleichterungsvorschrift nicht genutzt. Bei Verträgen, die eine Leasingkomponente und eine oder mehrere zusätzliche Leasing- oder Nichtleasingkomponenten enthalten, ordnet der Konzern die Gegenleistung im Vertrag jeder Vertragskomponente auf der Grundlage des relativen Einzelveräußerungspreises der Leasingkomponente und der aggregierten Einzelveräußerungspreise der Nicht- Leasingkomponente zu.

LEONI hat das Wahlrecht ausgeübt, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger) und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (Neuwert des Vermögenswerts ist kleiner als 5.000 €) nicht zu erfassen. Die entsprechenden Leasingzahlungen werden als Aufwendungen in den Funktionsbereichen der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte sind Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen, Marken, Technologien und Fertigungs-Know-how. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus Entwicklungsausgaben resultiert, wird aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt eine Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und dass die weiteren Kriterien des IAS 38.57 erfüllt sind.

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Bei der Bewertung in den Folgeperioden ist zwischen immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer und mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer zu differenzieren.

Gemäß IAS 38 sind immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Das Unternehmen schreibt daher in Übereinstimmung mit diesen Regelungen als immaterielle Vermögenswerte aktivierte Entwicklungskosten und andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert, in der Regel auf Null ab. Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren sowie um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen mit Nutzungsdauern von zwei bis 23 Jahren und erworbene Technologie und Fertigungs-Know-how mit einer Nutzungsdauer von zwei bis 15 Jahren. Die Abschreibungsmethode und die Abschreibungsdauer werden für einen immateriellen Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sind gemäß IAS 38 nicht planmäßig abzuschreiben, sondern werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft und sind ggf. auf ihren niedrigeren erzielbaren Betrag ("recoverable amount") abzuschreiben. Die Überprüfung wird wie bei den Geschäfts- oder Firmenwerten zum 31. Dezember jeden Jahres nach den gleichen Grundsätzen vorgenommen. Die Ausführungen im folgenden Abschnitt gelten daher analog. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte ("Goodwill") aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum 31. Dezember vor. Eine Überprüfung findet auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Für Zwecke des Werthaltigkeitstests wird ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("cash-generating units") des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen sie zugeordnet wurden, getestet, indem der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Einheiten mit ihrem erzielbaren Betrag ("recoverable amount") verglichen wird. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, liegt eine Wertminderung vor und es ist auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less cost to sell") und Nutzungswert ("value in use"). Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist definiert als der Barwert der erwarteten Cashflows, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Discounted-Cashflow-Bewertungsmodelle, Börsenkurse oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Dabei beinhalten die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten und des Nutzungswerts basiert, geschätzte Wachstumsraten sowie gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital", WACC). Die Abzinsungssätze werden auf Basis eines risikofreien Zinssatzes und einer Marktrisikoprämie ermittelt. Sie spiegeln die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wider. Die zugrunde liegenden Schätzungen sowie die zugehörige Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben.

Eine spätere Zuschreibung für einen in vergangenen Geschäftsjahren oder Zwischenberichtsperioden erfassten Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts ist nicht zulässig.

Detaillierte Erläuterungen zu den Wertminderungsüberprüfungen des Geschäftsjahres sind in der > Textziffer 18 enthalten.

Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

An jedem Bilanzstichtag wird eine Einschätzung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswerts bestimmt und seinem Buchwert gegenübergestellt. Die Systematik und die Auswirkungen dieser Überprüfung sind analog zum Test des Geschäfts- oder Firmenwerts (siehe vorstehende Ausführungen zum Geschäfts- oder Firmenwert).

Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten oder anderen Gruppen von Vermögenswerten weitgehend unabhängig generierten Mittelzuflüsse zugeordnet werden, wird deren Werthaltigkeit auf Basis der kleinsten übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten getestet.

Wenn die Gründe für eine früher vorgenommene Abwertung weggefallen sind, werden die Vermögenswerte wieder zugeschrieben. Die Zuschreibung ist auf den Wert beschränkt, der sich bei Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte.

Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte wie auch für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer einmal jährlich eine entsprechende Wertminderungsprüfung durchgeführt.

Zu den durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen des Geschäftsjahres sind in der > Textziffer 17 detailliertere Erläuterungen enthalten.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert ausgewiesen, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Finanzinstrumente werden erfasst, sobald LEONI Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, das heißt der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch LEONI geliefert wird.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, Beteiligungen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

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Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IFRS 9.3.2.5 ("pass-through-arrangement") erfüllt.

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, oder anderenfalls die Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert übertragen.

Zahlungseingänge auf verkaufte Forderungen, die am Bilanzstichtag noch nicht an den Forderungskäufer weitergeleitet waren, werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die der Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet, in die sie zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes designiert werden.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 auf Grundlage des Geschäftsmodells des Konzerns zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt:

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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL)

Diese Kategorie enthält zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte designiert wurden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factorings verkauft werden sollen und dementsprechend nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" bilanziert werden, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie werden erfolgswirksam erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" kategorisiert sind, wurden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert. Andere originäre finanzielle Vermögenswerte wurden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte zu designieren, wurde kein Gebrauch gemacht.

Gemäß IFRS 9 werden alle Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Zeitwertbewertung resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von dem Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, macht der Konzern derzeit keinen Gebrauch.

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Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstige Forderungen. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Sie werden entsprechend ihrem Nennwert bewertet.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Wertminderung nach IFRS 9 ("simplified approach") an und erfasst die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Daher verfolgt der Konzern Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit ("Expected Credit Loss"). Die erwarteten Verluste werden anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, indem die wesentlichen Forderungsarten nach deren Risikoeinstufungen gruppiert werden. Die Risikoeinstufungen stehen für die Fähigkeit der Kunden, die fälligen Beträge vertragsmäßig zu begleichen. Die Zuordnungen zu den Ausfallrisikoklassen erfolgen im Wesentlichen auf Basis von externen Ratings der wesentlichen Kunden unter Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen. Die Aktualisierung der Daten zum externen Rating bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeiten erfolgt vierteljährlich bzw. jährlich zum Stichtag. Zudem fließt in die Berechnung der Wertminderung eine pauschale Recovery-Rate, also eine Rate, zu der bereits abgeschriebene Forderungen doch noch einzutreiben sind, in Höhe von 20 Prozent ein. Basierend auf dieser Vorgehensweise erfolgt für diese Finanzinstrumente keine Unterscheidung zwischen der Zuordnung in Stufe 1 und Stufe 2 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9. Die Risiken der restlichen Kunden wurden anhand eines pauschalen Ansatzes zur Ermittlung der Risikoeinstufung einbezogen. Zur Berechnung der erwarteten Verluste wird die Ausfallwahrscheinlichkeit entsprechend der Ausfallrisikoklassen zugrunde gelegt, die in einer Bandbreite von "geringes Risiko" bis "ausgefallene Forderungen" kategorisiert sind.

Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, werden Finanzinstrumente in die Stufe 3 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 transferiert. Dabei geht der Konzern bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen erheblich überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

Für Bankguthaben sowie für sonstige den Wertminderungsvorschriften unterliegende finanzielle Vermögenswerte ist das allgemeine Wertminderungsmodell des IFRS 9 anzuwenden. Der Konzern verfolgt daher die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, um eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zu erkennen. Bei Ersterfassung werden diese Finanzinstrumente der Stufe 1 zugeordnet. Der erwartete Verlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Der identifizierte mögliche Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt:

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Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)

Finanzielle Verbindlichkeiten, die unter diese Kategorie fallen, werden auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und die daraus resultierenden Gewinne und Verluste ergebniswirksam erfasst.

Diese Kategorie umfasst zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten designiert wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind.

Im Geschäftsjahr 2021 waren wie im Vorjahr keine originären finanziellen Verbindlichkeiten als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und es wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten zu designieren.

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Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Alle finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen und keine derivativen Finanzinstrumente sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Im LEONI-Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem Marktwert am Abschlussstichtag bilanziert. Abhängig von der Fälligkeit werden Derivate mit positivem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus der Marktwertänderung resultierende Gewinne oder Verluste werden grundsätzlich ergebniswirksam behandelt. Soweit Derivate, die zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme aus schwebenden Geschäften oder geplanten Transaktionen abgeschlossen werden ("Cashflow Hedges"), den Anforderungen des Rechnungslegungsstandards hinsichtlich des Hedge-Accountings genügen, werden die Wertänderungen dieser Derivate bis zur Realisierung des Ergebnisses aus den abgesicherten Grundgeschäften im sonstigen Ergebnis bzw. direkt im Eigenkapital gesondert verbucht. Diejenigen Teile der Marktwertänderungen der Derivate, die hinsichtlich des abgesicherten Risikos als ineffektiv angesehen werden, werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam verbucht. In der Folgezeit werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge zeitgleich mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Werden Zinsderivate ("Fair Value Hedges") zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Grundgeschäfts abgeschlossen, wird auch das Sicherungsinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und sowohl die Marktwertänderungen des Sicherungsderivates als auch des abgesicherten Grundgeschäfts, soweit sie aus dem gesicherten Risiko resultieren, in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen erfasst.

Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung des Derivats wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchverträge), werden nicht als derivatives Finanzinstrument, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert.

Enthalten hybride Verträge eingebettete Derivate mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag, werden die Derivate getrennt vom Basisvertrag bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Überprüfung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das getrennt vom Basisvertrag zu bilanzieren ist, wird zu dem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei geworden ist. Eine Neubeurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn es zu erheblichen Änderungen der Vertragsbedingungen kommt, aus denen eine signifikante Änderung der Zahlungsströme resultiert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit-Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Änderungen aus den versicherungsmathematischen Annahmen oder Unterschiede zwischen der tatsächlichen Entwicklung und den ursprünglichen Annahmen sowie Vermögensgewinne oder -verluste, die sich als Differenz zwischen dem im Nettozinsaufwand berücksichtigten und tatsächlichen Ertrag aus dem Vermögen des Pensionsfonds bzw. dem Planvermögen ("plan assets") ergeben (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste), werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird zum Zeitpunkt der Planänderung ergebniswirksam erfasst.

Die als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Nettoverpflichtung umfasst den Barwert der leistungsorientierten Zusagen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf den Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Nettoverpflichtung werden unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn am Bilanzstichtag eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen gegenüber einem Dritten entstanden ist, deren Eintritt als wahrscheinlich anzusehen ist und deren Höhe verlässlich bestimmt werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Soweit Rückstellungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Abschätzung der Auszahlungsbeträge bzw. -zeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Teil der Barwert durch Abzinsung ermittelt. Die Aufzinsungsbeträge werden im Zinsaufwand erfasst.

Verpflichtungen zur Entsorgung einer Sachanlage und Rekultivierungsverpflichtungen ihres Standorts oder ähnliche Verpflichtungen sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage zu aktivieren und gleichzeitig als Rückstellung zu passivieren. In den Folgeperioden ist dieser hinzuaktivierte Betrag über die Restnutzungsdauer der Sachanlage planmäßig abzuschreiben. Die bestmögliche Schätzung der Zahlungsverpflichtung bzw. Rückstellung wird am Ende jedes Berichtszeitraums auf ihren aktuellen Barwert angepasst.

Restrukturierungsrückstellungen werden angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Abgegrenzte Schulden ("accruals") werden nicht unter den Rückstellungen, sondern unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Das Bestehen eines belastenden Vertrags wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrags den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Die unvermeidbaren Kosten stellen den niedrigeren Betrag aus Erfüllungskosten und etwaigen aus der Nichterfüllung resultierenden Entschädigungs- oder Strafzahlungen dar.

Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die für die entsprechende Periode zur Anwendung kommen. Unsichere laufende Ertragsteuerpositionen für noch nicht endgültig veranlagte Steuerjahre werden dabei auf der Grundlage der Regelungen zu IFRIC 23 und basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit mit der bestmöglichen Schätzung berücksichtigt.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ("balance sheet liability method") gebildet. Danach werden aktive und passive latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen, abgesehen von den Ausnahmen des IAS 12.15, IAS 12.24, IAS 12.39 und IAS 12.44, zwischen dem Wertansatz in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie für steuerliche Verlustvorträge erfasst ("temporary-Konzept"). Dabei sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitig gültigen oder verabschiedeten Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode, in der das Gesetz verabschiedet wird, ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden können. Bei Vorliegen einer Verlusthistorie wird ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Die rechtlich selbständigen Gesellschaften werden in dieser Hinsicht zu jedem Bilanzstichtag einzeln überprüft; eine etwa vorliegende Verlusthistorie wird in die Betrachtung mit einbezogen. Weitere Einzelheiten sind in der > Textziffer 10 dargestellt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 "Earnings per Share" ermittelt. Das Basis-Ergebnis je Aktie ergibt sich durch Division des den LEONI-Aktionären zuzurechnenden Konzernüberschusses durch den gewogenen Durchschnitt der Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den LEONI-Aktionären zuzurechnenden Konzernüberschusses durch die Summe der gewogenen Durchschnittszahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien und der gewogenen Durchschnittszahl der in Stammaktien umwandelbaren Wertpapiere. In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 in die Bereiche betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Dabei werden die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt, indem das Periodenergebnis um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen, Rückstellungen und Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen betrieblichen Ein- und Auszahlungen sowie um Ertrags- und Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, berichtigt wird. Die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus dem Factoring und Reverse Factoring werden der operativen Tätigkeit zugerechnet. Zinszahlungen werden entsprechend in der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Unter dem Posten "Zahlungsunwirksames Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" werden dabei im Wesentlichen nicht als Gewinnausschüttung vereinnahmte Ergebnisse der at equity bilanzierten Unternehmen und aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Währungsergebnisse ausgewiesen. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Gezahlte Dividenden werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt. Der Finanzmittelbestand setzt sich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Diese beinhalten Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Wertänderungen auf den Finanzmittelbestand wird gesondert ausgewiesen, sodass der Finanzmittelbestand zu Beginn und Ende der Berichtsperiode mit dem Bilanzausweis abgestimmt werden kann.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung erfolgt unter Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 8 "Geschäftssegmente" entsprechend des dort verankerten Management-Ansatzes ("management approach"), der eine an der internen Organisations- und Berichtsstruktur sowie an den internen Steuerungsgrößen anknüpfende Segmentierung und Berichterstattung vorsieht. Die Abgrenzung und Bestimmung der Segmente wurde daher entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert. Der Konzern verfügt daher über zwei berichtspflichtige Segmente: Wire & Cable Solutions und Wiring Systems. Die im Lagebericht dargestellten Maßnahmen bezüglich der erfolgten funktional ausgerichteten Organisationsstruktur der Wiring Systems Division und der neu geordneten Organisationsstruktur zur Vorbereitung der Teilverkäufe entlang der Geschäftsbereiche Automotive (Business Group Automotive) und Industrie (Business Group Industrial Solutions) sowie weiterer kleinerer Einheiten der Wire & Cable Solutions Division führten zu keiner Änderung der Segmentierung. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten stellt eine Bereinigung des Ergebnisses um außergewöhnliche Einmaleffekte wie außerplanmäßige Wertberichtigungen, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten zur Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division, Refinanzierungskosten und übrige Einmalaufwendungen, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen, sowie externe Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie dar, um eine leichtere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und eine bessere Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Die Bewertungsgrundlagen für den Gewinn oder Verlust der Segmente sowie der Vermögenswerte und Schulden sind in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses.

Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und die Angabe von Eventualverpflichtungen sowie auf die Aufwendungen und Erträge auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch trotz sorgfältiger Schätzung Ereignisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen. Schätzungen und Ermessensentscheidungen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie der derzeit bestehenden Halbleiterkrise unterliegen durch die derzeit unabsehbaren weltweiten Folgen einer erhöhten Unsicherheit.

Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine stellt ein wertbegründendes Ereignis nach dem Bilanzstichtag dar und ist mit seinen Auswirkungen im Konzernabschluss, mit Ausnahme der aktualisierten Einschätzung zur Unternehmensfortführung (siehe Abschnitt Grundlagen), nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insoweit auf die zum Bilanzstichtag vorliegenden Verhältnisse, ohne die zu erwartenden negativen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Die Geschäftsentwicklung des LEONI-Konzerns hat sich 2021 trotz eines stark volatilen Umfelds gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. In den ersten beiden Quartalen verzeichnete LEONI mit der Abschwächung der Covid-19-Pandemie zunächst eine deutliche Nachfrageerholung sowohl im Automobil- als auch im Industriebereich. Ab dem dritten Quartal trübten sich die Rahmenbedingungen durch die weltweit anhaltenden und sich verstärkenden Versorgungskrisen insbesondere im Halbleitermarkt zunehmend ein. Die Lieferengpässe führten zu Produktionsunterbrechungen bei unseren Abnehmern und damit zu schwankenden und geringer als geplanten Abrufen sowie zu großen logistischen Herausforderungen und erheblichem Mehraufwand bei LEONI. Hinzu kamen ab dem vierten Quartal verstärkt Unsicherheiten durch neue Covid-19-Virusvarianten und Pandemiewellen.

Das Auftreten neuer Covid-19-Varianten könnte die Pandemie verlängern und zu weiteren wirtschaftlichen Störungen führen. Daraus resultierende Unterbrechungen der globalen Lieferketten, fortgesetzte Engpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten und der damit einhergehende deutliche Anstieg der Rohstoffpreise, volatile Energiepreise und der zunehmende Inflationsdruck vergrößern die Unsicherheiten zusätzlich.

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden Störungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr führen zu erheblichen Auswirkungen auf die LEONI-Gruppe und stellen folglich ein über das allgemeine Risiko im Geschäftsverkehr hinausgehendes Ereignis dar. Durch die derzeit anhaltende Halbleiterkrise als Pandemiefolge ist weiterhin mit Unterbrechungen von Lieferketten inklusive Werkschließungen bei Kunden zu rechnen. Dies führt weiterhin zu Einschränkungen bei der Produktion in der Automobilindustrie. Zusammenfassend kann die Covid-19-Pandemie zu unplanmäßigen Umsatzausfällen, unerwarteten Ergebnis- und Liquiditätseffekten sowie zu negativen Auswirkungen auf den Free Cashflow führen. Auswirkungen auf den Konzernabschluss können sich weiterhin aus Zinsanpassungen im In- und Ausland, aus volatilen Fremdwährungskursen, Zahlungsausfällen, sich verändernden Umsatzerlös- und Kostenstrukturen oder unsicheren Prognosen hinsichtlich der Höhe und dem Zeitpunkt von Zahlungsflüssen ergeben. Diese Faktoren können sich auf beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Höhe und Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung sowie die Zahlungsflüsse auswirken. Insofern können negative Abweichungen von den unterstellten Annahmen Wertminderungen für Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. andere langfristige Vermögenswerte erforderlich machen.

Das Ausmaß und die Dauer der Covid-19-Pandemie sind weiterhin nur schwer einzuschätzen. Trotz der positiven Geschäftsentwicklung zum Jahresende 2021 sieht sich LEONI weiterhin mit vielfältigen Herausforderungen und volatilen Märkten konfrontiert. Diese umfassen höhere Rohstoff-, Energie- und Logistikkosten und Steigerungen bei den Personalkosten.

Die dem Abschluss zu Grunde liegenden Schätzungen und Ermessensentscheidungen beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen wesentlichen Auswirkungen infolge möglicher Produktionsunterbrechungen durch die Covid-19-Pandemie kommen wird. Eine rasche Erholung der Automobilbranche wäre angesichts hoher Auftragsbestände zwar möglich, ist aber vor allem davon abhängig, ob und wie schnell der akute Halbleitermangel beseitigt und der Krieg zwischen Russland und der Ukraine beendet werden kann. Insgesamt erwartete der Vorstand bei seinen Schätzungen und Ermessensausübungen zum Bilanzstichtag für 2022 trotz weiterer Einschränkungen durch die Halbleiterkrise und ohne Berücksichtigung des Ukraine-Kriegs eine Steigerung der Produktionszahlen im Automobilsektor gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr. Für die mittelfristige Perspektive wurde erwartet, dass nach einem Erreichen des Vorkrisenniveaus im Jahr 2023 eine weitere sukzessive Markterholung eintreten wird, die insbesondere durch ein Wachstum im Bereich Elektromobilität getrieben wird.

Bei der Aktualisierung der im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses getroffenen abschlussrelevanten Schätzungen und Ermessensentscheidungen wurden verfügbare Informationen über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung sowie länderspezifische staatliche Maßnahmen auf dem seinerzeit vorhandenen Wissensstand berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres wesentliche Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein werden, werden nachstehend erläutert.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und von langfristigen Vermögenswerten basiert auf der Berechnung des erzielbaren Betrags, der der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die langfristigen Vermögenswerte oder Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Zinssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln ("Discounted-Cashflow-Methode").

Die Cashflows werden aus der Unternehmensplanung der nächsten fünf Geschäftsjahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erhöhen werden, nicht enthalten sind. Die Unternehmensplanung wird unter Berücksichtigung von Zielvorgaben bottom-up erstellt, d.h. die Planzahlen werden für jede Kundengruppe oder Business Group bzw. Tochtergesellschaft detailliert erstellt und zu den Segmenten und zum Gesamtkonzern verdichtet. Wesentliche Planungsannahmen basieren auf den von den Automobilherstellern kommunizierten erwarteten Stückzahlen. Die Unternehmensplanung berücksichtigt die auf Erfahrungswerten beruhenden Preisvereinbarungen und erwartete Effizienzsteigerungen sowie eine auf Basis der strategischen Ausrichtung abgeleitete Umsatz- und Kostenentwicklung. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von den prognostizierten Abnahmemengen und von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz. Die prognostizierten Abnahmemengen, der Diskontierungssatz ebenso wie die Prognose der künftigen Kosten, insbesondere der Lohnkosten aber auch der steigenden Rohstoffkosten aufgrund der Halbleiterkrise sowie deren potenzielle Weiterbelastung an die Kunden, unterliegen besonders vor dem Hintergrund des unvorhersehbaren weiteren Verlaufs der Covid-19-Pandemie großen Unsicherheiten.

Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unterscheidet sich vom Nutzungswert nur durch die Behandlung des Bewertungsobjekts als nicht zum Konzern zugehöriger Geschäftsbetrieb. Die zur Ermittlung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen und Parameter sowie die Einzelheiten zu den Werthaltigkeitstests werden in > Textziffer 17 und 18 näher erläutert.

Für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern, im Wesentlichen auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, sind Einschätzungen und Ermessensentscheidungen der Unternehmensleitung in Bezug auf die Höhe der zukünftig zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehenden zu versteuernden Einkommen zu treffen. Soweit hinreichend konkretisiert, werden dabei Steuerplanungsstrategien und die erwarteten Eintrittszeitpunkte der Ergebnisse daraus berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden regelmäßig insoweit angesetzt, als aufrechenbare latente Steuerverbindlichkeiten in gleicher Höhe und gleicher Fristigkeit erwartet werden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern nur dann angesetzt, wenn zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichend zu versteuerndes Einkommen erwartet wird, um die latenten Steueransprüche aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen nutzen zu können. Für diese Beurteilung wird das erwartete zu versteuernde Einkommen aus der Unternehmensplanung abgeleitet, welche nach den oben beschriebenen Grundsätzen erstellt wird. Der Betrachtungszeitraum beträgt aufgrund der zunehmenden Unsicherheiten in der weiteren Zukunft in der Regel fünf Jahre. Bei Gesellschaften in Verlustsituationen werden aktive latente Steuern erst dann angesetzt, wenn sich der Turn-around abzeichnet bzw. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die zukünftigen positiven Ergebnisse erzielt werden können. Bei der Bemessung der Wertberichtigungen für latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen werden Regelungen zur Beschränkung der Verlustnutzung (Mindestbesteuerung) beachtet. Weitere Einzelheiten sind in der > Textziffer 10 dargestellt.

Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Dabei ist die Bewertung der Rückstellungen in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. LEONI bildet Rückstellungen für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden und auftragsbezogene Risiken, wenn die geschätzten unvermeidbaren Gesamtkosten die Umsatzerlöse übersteigen. Mittels laufender Kontrolle des Projektfortschritts und Aktualisierung der Schätzungen identifiziert LEONI die erwarteten Verluste aus den Kundenverträgen. Für die Beurteilung, inwiefern ein belastender Kundenvertrag vorliegt, erfolgt ebenfalls eine Ableitung aus der Unternehmensplanung, welche nach den oben beschriebenen Grundsätzen erstellt wird und mit den ebenfalls oben dargestellten Annahmen und Schätzungen verbunden ist.

Der Altersversorgungsaufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Diese Bewertungen basieren auf Annahmen und Ermessensentscheidungen in Bezug auf Abzinsungssätze der Nettoverpflichtung, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung solcher Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Einzelheiten zu diesen Unsicherheiten bzw. Sensitivitäten sind in der > Textziffer 26 dargestellt.

Die Restrukturierungen betrafen im Wesentlichen Maßnahmen, die im Rahmen von Produktionsschließungen oder Kapazitätsanpassungen aufgrund strategischer Entscheidungen veranlasst waren. Aufgrund konkreter Planungsszenarien und bereits beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen können die Kosten für die Maßnahmen hinsichtlich ihrer mengen- und preisinduzierten Bewertungsparameter verlässlich berechnet werden. Das Management hat den Konzernumbau für Zwecke der Rechnungslegung angemessen berücksichtigt und Restrukturierungsrückstellungen in ausreichender Höhe gebildet.

2 | Neue Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr erstmalig angewendete neue Rechnungslegungsvorschriften

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)

Für das Geschäftsjahr 2021 liegt eine Erstanwendungspflicht für Phase 2 der Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben", IFRS 4 "Versicherungsverträge" und IFRS 16 "Leasingverhältnisse" vor, deren Regelungen ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind. Die Änderungen sollen die Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung mildern. Sie sieht eine Ablösung verschiedener Referenzzinssätze, sogenannte Interbank Offered Rates, kurz IBORs, vor, die bei verschiedenen Finanzinstrumenten herangezogen werden. Dadurch werden sich die in die Sicherungsbeziehung einbezogenen Zahlungsströme ändern und es kommt zu Unsicherheiten in Bezug auf deren Zeitpunkt und Höhe. Aufgrund der bisherigen Regelungen von IFRS 9 und IAS 39 könnte damit eine Beendigung der Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erforderlich sein.

Der IASB hat das IBOR Projekt in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase dieser Änderungen wurde bereits im Geschäftsjahr 2020 angewendet.

Am 13. Januar 2021 erfolgte das EU-Endorsement von Phase 2 der Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16, deren Regelungen ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind. Die zweite Phase des IBOR-Projekts befasst sich mit Fragestellungen, die die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz betreffen.

LEONI wendet die durch die Änderungen der Standards eingeräumten Erleichterungen hinsichtlich der Bilanzierung der von der IBOR-Reform betroffenen Finanzinstrumente an. Eine Analyse der bestehenden Finanzinstrumente hat ergeben, dass die designierten Zins-Sicherungsbeziehungen und wesentliche Teile der variabel verzinsten Kredite von LEONI einen Bezug auf den Referenzzins EURIBOR haben. Dieser erfüllt die Anforderungen der EU-Referenzwerte-Verordnung (BMR) und ist nicht von der Reform betroffen. Auch beim Leasing wurde keinerlei Anpassungsbedarf bezüglich der Benchmark-Reform identifiziert. Des Weiteren hat die Analyse ergeben, dass Euro-Inanspruchnahmen der revolvierenden Kreditfazilitäten für den Tenor Overnight auf EONIA referenzierten und eine einzelne Ziehung mit EURO LIBOR verknüpft war. Diese wurden mit den Banken auf die Euro Short-Term Rate (€STR) und EURIBOR umgestellt. Daneben bestanden im Rahmen der revolvierenden Kreditfazilitäten RCF I und RCF II diverse ungenutzte Beanspruchungsmöglichkeiten in Fremdwährung, welche mit den Banken vertraglich gestrichen wurden. Sollsalden bei Banken fallen unter die Regelungen der revolvierenden Kreditfazilitäten, Guthaben sind nicht von der Benchmark-Reform betroffen. Das Risiko, operativ notwendige Finanzierungs- bzw. Beanspruchungsmöglichkeiten aus den revolvierenden Kreditfazilitäten aufgrund der IBOR Reform zu verlieren, wurde durch die vorgenommenen, vertraglichen Anpassungen eliminiert.

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Nicht-derivatives Finanzinstrument vor Umstellung Fällig
in
Nominalwert
(in Mio) 1
Umstellung bzgl. BMR
Gezogene Kreditlinien der Revolvierenden Kreditfazilität RCF I mit Referenzzins EONIA (für Overdraft-Kreditoptionen) 2023 EUR 750 Umstellung auf € STR
Gezogene Kreditlinien der Revolvierenden Kreditfazilität RCF II mit Referenzzins EONIA (für Overdraft-Kreditoptionen) 2022 EUR 147 Umstellung auf € STR
Inanspruchnahmen der Revolvierenden Kreditfazilität RCF II mit Referenzzins GBP LIBOR 2022 GBP 5 Umstellung auf SONIA
Inanspruchnahmen der Revolvierenden Kreditfazilität RCF II mit Referenzzins USD LIBOR 2022 USD 40 In Abstimmungen mit den Banken kein Anpassungsbedarf, da die für die Inanspruchnahmen relevanten Tenors über die Restlaufzeit hinaus bestehen bleiben.

1 Maximal verfügbare Kreditlinie

Änderungen an IFRS 16 "Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit Covid-19"

Am 9. Oktober 2020 wurden die vom IASB am 28. Mai 2020 veröffentlichten Änderungen an IFRS 16: "Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit Covid-19" in das Europäische Recht übernommen. Die Änderungen gewähren Leasingnehmern Erleichterungen bei der Anwendung der Regelungen im IFRS 16 zur Bilanzierung von Änderungen des Leasingvertrags aufgrund von Mietzugeständnissen infolge der Corona-Pandemie. Diese praktische Erleichterung stand für Mietkonzessionen zur Verfügung, bei denen sich eine Verringerung der Leasingzahlungen auf Zahlungen auswirkte, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren.

Am 31. März 2021 wurde die Verlängerung des Anwendungszeitraums dieser Änderungen um ein Jahr, das heißt für verringerte Leasingzahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fälligen waren, vom IASB veröffentlicht.

Die Erleichterungen wurden nicht in Anspruch genommen und hatten somit keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Zukünftige, neue Rechnungslegungsvorschriften

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.

Änderungen an IFRS 3 "Verweis auf das Rahmenkonzept"

Am 28. Juni 2021 wurden die vom IASB am 14. Mai veröffentlichten Änderungen an IFRS 3: "Verweis auf das Rahmenkonzept" in das Europäische Recht übernommen. Ab dem 1. Januar 2022 bezieht sich damit der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989. Zudem wurden zwei Ergänzungen bezüglich Unternehmenszusammenschlüssen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften anzuwenden und erworbene Eventualforderungen sind ausdrücklich nicht anzusetzen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

Änderungen an IAS 37"Belastende Verträge - Kosten der Erfüllung eines Vertrages"

Am 28. Juni 2021 wurden die vom IASB am 14. Mai veröffentlichten Änderungen an IAS 37: "Belastende Verträge - Kosten der Erfüllung eines Vertrages" in das Europäische Recht übernommen. Darin wurde festgelegt, dass die Kosten der Vertragserfüllung aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, bestehen. Zu berücksichtigen sind insofern die inkrementellen Kosten der Erfüllung des Vertrags und eine Verrechnung anderer, der Erfüllung des Vertrags direkt zurechenbarer Kosten (z.B. anteilige Abschreibung auf Sachanlagen, die für die Erfüllung mehrerer Verträge genutzt werden). Die Änderungen sind erstmals in Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

Änderungen an IAS 16 "Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung"

Am 28. Juni 2021 wurden die vom IASB am 14. Mai veröffentlichten Änderungen an IAS 16: "Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung" in das Europäische Recht übernommen. Durch die Änderungen wird es unzulässig, von den Anschaffungskosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter werden fortan im Betriebsergebnis erfasst. Kosten für Testläufe bleiben weiterhin direkt zurechenbare Kosten. Die Änderungen sind erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die geänderten Vorschriften sind retrospektiv nur auf die Sachanlagen anzuwenden, die am oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode der Berichtsperiode, in der die Änderungen erstmals angewendet werden, an den vom Management beabsichtigten Standort bzw. in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

Änderungen an IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig"

Die Änderungen an IAS 1: "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" stellen klar, dass für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ausschließlich auf das bestehende substanzielle Recht am Abschlussstichtag, die Erfüllung der Schulden um mindestens zwölf Monate aufschieben zu können, abzustellen ist. Sie sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Änderungen betreffen nur den Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, da die Kreditvereinbarungen, der als langfristig klassifizierten Schulden die entsprechenden Rechte gewähren.

Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 "Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"

Die Änderungen beziehen sich auf die Anforderungen in IAS 1: "Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" hinsichtlich der Offenlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Begriff "maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" wird durch "wesentliche Informationen über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" ersetzt. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

Änderungen an IAS 8 "Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen"

Die Änderungen beziehen sich auf die Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die nun klarstellt, dass es sich hierbei um monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind, handelt. Die Änderungen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen und gelten für Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die am oder nach dem Beginn dieser Periode erfolgen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

Änderungen an IAS 12 "Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion bestehen"

Die Änderungen schränken den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung zum erstmaligen Ansatz von latenten Steuern in der Hinsicht weiter ein, als dass ein Unternehmen diese nicht auf Geschäftsvorfälle anwenden kann, die gleichzeitig zu steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe führen.

Sie sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

Änderungen an IFRS 10 "Konzernabschlüsse" und IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures"

Die Änderungen regeln die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture hängt das Ausmaß der Erfolgserfassung künftig davon ab, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen. Der Erstanwendungszeitpunkt wurde vom IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2018-2020)

Die Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen an den IFRS der Jahre 2018 - 2020 betreffen kleinere Änderungen an den Standards IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" hinsichtlich Tochterunternehmen als Erstanwender, IFRS 9 "Finanzinstrumente" hinsichtlich Gebühren im 10-Prozent-Test in Bezug auf die Ausbuchung, IAS 41 "Landwirtschaft" und einem erläuternden Beispiel zu IFRS 16. Sie sind erstmal für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Aus den Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung.

3 | Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind neben der LEONI AG 17 weitere inländische und 55 ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen der LEONI AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.

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Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 31.12.2021 31.12.2020
Inland 18 17
Ausland 55 56
Gesamt 73 73

Im Berichtszeitraum wurden im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions drei Tochtergesellschaften mit Sitz in der Schweiz verkauft. Zur Vorbereitung der geplanten Teilverkäufe wurde bereits 2020 eine Neuordnung dieses Unternehmensbereichs eingeleitet und der Konsolidierungskreis umstrukturiert. In diesem Rahmen kam es 2021 zur Gründung von drei Gesellschaften. Außerdem wurde eine Gesellschaft in Singapur geschlossen.

Auch im Unternehmensbereich Wiring Systems hat sich im Rahmen der geplanten Neuordnung des Konzerns der Konsolidierungskreis durch die Gründung einer Gesellschaft verändert.

Die Veränderungen im Konsolidierungskreis sind im folgenden Abschnitt dargestellt. Die vollständige Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2021 ist am Ende des Anhangs dargestellt.

4 | Veräußerungen von Tochterunternehmen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und weitere Portfoliomaßnahmen

LEONI verkaufte am 30. März 2021 die LEONI Schweiz AG inklusive ihrer Tochter LEONI Studer AG, die dem Wire & Cable Solutions Segment zugeordnet waren. Die Tochterunternehmen schieden am Tag des Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis aus, da zu diesem Zeitpunkt auch die Beherrschung über die Unternehmen auf den Erwerber überging. Die vom Erwerber zu erbringende Gegenleistung betrug 14.270 T€. Aus dem Verkauf realisierte der Konzern 2021 einen Ertrag in Höhe von insgesamt 30.549 T€ und 2020 einen Aufwand aus der Bewertung der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Höhe von 28.482 T€, wovon 22.954 T€ auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und 5.528 T€ auf den Geschäfts- oder Firmenwert entfielen, der von der Business Group Industrial Solutions auf die zur Veräußerung gehaltene Geschäftseinheit allokiert wurde. Der Ergebniseffekt betrug somit insgesamt 2.067 T€. Der Ertrag des Jahres 2021 resultierte insbesondere aus einem Währungsgewinn in Höhe von 35.760 T€, der im Transaktionszeitpunkt aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist.

Folgende Übersicht zeigt die im Transaktionszeitpunkt abgegangenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten inklusive dem im ersten Halbjahr 2021 erfassten Ergebniseffekt sowie die zum 31. Dezember 2020 als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

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Bei Verkauf abgegangen in 2021 in T€
Forderungen aus Lieferung und Leistung 19.331
Vorräte 42.900
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.055
Sachanlagevermögen 23.013
Immaterielle Vermögenswerte 710
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.178
Zahlungsmittel und -äquivalente 7.641
Abgegangene Vermögenswerte 97.827
Finanzschulden 34.885
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 15.026
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.641
Rückstellungen 18.018
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 3.777
Abgegangene Verbindlichkeiten 78.346
Nettovermögen 19.481
Erhaltene Gegenleistung 14.270
Abgegangenes Nettovermögen - 19.481
Abgehendes OCI 35.760
Ergebniseffekt 30.549
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Zur Veräußerung gehalten in 2020 in T€
Forderungen aus Lieferung und Leistung 6.644
Vorräte 41.872
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 6.501
Sachanlagevermögen 23.765
Immaterielle Vermögenswerte 1.602
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0
Zahlungsmittel und -äquivalente 8.453
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 88.836
Finanzschulden 26.422
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 25.090
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 5.189
Rückstellungen 20.031
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 3.531
Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten 80.263
In der Konzernbilanz enthaltenes zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen 8.573

Am 30. Juni 2021 fand der Verkauf der Geschäftsbereiche Datenkommunikation und Compound aus der LEONI Kerpen GmbH in Form eines Asset Deals statt. Der Veräußerungspreis betrug 937 T€. Der gesamte Verlust aus der Transaktion ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen und belief sich auf insgesamt 8.869 T€, wobei 7.733 T€ bereits im ersten Quartal 2021 im Rahmen der Umgliederung des Geschäfts in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten antizipiert wurden. Durch die Transaktion sind im Wesentlichen Sachanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 3.567 T€ und Vorräte in Höhe von 7.870 T€ abgegangen. Die bei LEONI verbliebenen Aktivitäten der LEONI Kerpen GmbH für die Öl- und Gasindustrie am Standort Stolberg, die wegen des vorherrschenden hohen Preis- und Wettbewerbsdrucks zunächst bis Ende 2021 eingestellt werden sollten, wurden bereits Mitte Juli beendet, nachdem wir die Produktion am Standort Stolberg wegen Hochwasserschäden einstellen mussten. Der Flutschaden, der überwiegend durch die Zerstörung von Sachanlagen und Inventar entstand, schlug sich in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Umsatzkosten (15.675 T€) nieder. Gegenläufig wirkten sich überwiegend Versicherungsentschädigungen in Höhe von 6.148 T€ in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Erlöse aus Schrottverkäufen in Höhe von 5.729 T€ in den Umsatzerlösen aus. Saldiert belief sich der Effekt somit auf 3.798 T€ (siehe hierzu auch > Textziffer 7).

Am 3. November 2021 fand der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der Adaptricity AG, Zürich statt. Der Veräußerungspreis betrug 1.933 T€. Der gesamte Verlust aus der Transaktion war in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen und belief sich auf insgesamt 336 T€, wobei 379 T€ bereits im dritten Quartal 2021 im Rahmen der Umgliederung des Geschäfts in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten antizipiert wurden. Durch die Transaktion sind im Wesentlichen immaterielle Vermögenswerte inkl. Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Buchwert in Höhe von 3.868 T€ sowie Finanzschulden in Höhe von 2.355 T€ abgegangen.

Seit Juni 2021 befindet sich LEONI in fortgeschrittenen Verhandlungen zur Veräußerung der wesentlichen Bestandteile der Business Group Industrial Solutions, die dem Wire & Cable Solutions Segment zugeordnet ist. Insofern wurden die zugehörigen Vermögenswerte und Schulden bereits im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Die Vereinbarung über die Veräußerung ist am 1. Oktober 2021 unterzeichnet worden. Aus diesem Grund wurden zum 31. Dezember 2021 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Höhe von 390.574 T€ bzw. 246.984 T€ mit den folgenden Hauptgruppen als zur Veräußerung gehalten eingestuft:

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31.12.2021
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.106
Vorräte 119.939
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 19.798
Sachanlagevermögen 133.058
Immaterielle Vermögenswerte 10.782
Geschäfts- oder Firmenwert 54.358
Sonstige langfristige Vermögenswerte 10.534
Zur Veräußerung gehaltende Vermögenswerte 390.574
Kurzfristige Finanzschulden 86.271
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 57.781
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 35.707
Kurzfristige Rückstellungen 3.799
Langfristige Finanzschulden 21.217
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 5.653
Langfristige Rückstellungen 36.556
Zur Veräußerung gehaltende Verbindlichkeiten 246.984
In der Konzernbilanz enthaltenes zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen 143.590

Auf die zur Veräußerung gehaltene Geschäftseinheit entfallen Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 7.656 T€, die zum 31. Dezember 2021 nach wie vor im kumulierten sonstigen Ergebnis ausgewiesen sind und erst zum Zeitpunkt des Abgangs der zur Veräußerung gehaltenen Geschäftseinheit ergebniswirksam erfasst werden.

Durch die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" wurde der Veräußerungsgruppe auf Basis der relativen Zeitwerte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 54.358 T€ zugeordnet. Der restliche Geschäfts- oder Firmenwert der verbliebenen Business Group Industrial Solutions in Höhe von 5.855 T€ wurde auf die im Konzern verbliebenen Einheiten, die nicht Gegenstand der Veräußerungsgruppe nach IFRS 5 sind, verteilt und einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen (siehe > Textziffer 18). Der Vollzug der Veräußerung erfolgte am 20. Januar 2022 (siehe > Textziffer 36).

In der zweiten Hälfte des Jahres 2021 befand sich LEONI in fortgeschrittenen Verhandlungen zur gemeinschaftlichen Veräußerung ihrer Tochtergesellschaften LEONI Fiber Optics GmbH, LEONI Fiber Optics, Inc. und j-plasma GmbH, die dem Wire & Cable Solutions Segment zugeordnet sind. Daher wurden die dazugehörigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 30. September 2021 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Die Vereinbarung über die Veräußerung ist am 10. Dezember 2021 unterzeichnet worden.

Der Vollzug der Veräußerung wird für das erste Quartal 2022 erwartet. Folgende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten waren zum 31. Dezember 2021 als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen:

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31.12.2021
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.758
Vorräte 10.413
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.875
Sachanlagevermögen 8.423
Zur Veräußerung gehaltende Vermögenswerte 24.469
Kurzfristige Finanzschulden 3.764
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.273
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.580
Kurzfristige Rückstellungen 728
Langfristige Finanzschulden 2.325
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 499
Langfristige Rückstellungen 1.608
Zur Veräußerung gehaltende Verbindlichkeiten 13.777
In der Konzernbilanz enthaltenes zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen 10.692

Zudem entfielen auf die als zur Veräußerung gehaltene Geschäftseinheit Aufwände aus Währungsumrechnung in Höhe von 70 T€, die nach wie vor im kumulierten sonstigen Ergebnis ausgewiesen und erst zum Zeitpunkt des Abgangs der zur Veräußerung gehaltenen Geschäftseinheit ergebniswirksam erfasst werden.

ERLÄUTERUNGEN

5 | Segmentberichterstattung

Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert. Die Abgrenzung der Segmente wurde entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Der Konzern verfügt über zwei berichtspflichtige Segmente:

Wire & Cable Solutions

Die Wire & Cable Solutions ist ein führender Hersteller von Draht- und Kabelsystemen. Das Leistungsspektrum umfasst Drähte, Litzen und optische Fasern, standardisierte Leitungen, Spezialkabel und komplett konfektionierte Systeme sowie entsprechende Dienstleistungen für Kunden aus verschiedenen Bereichen wie der Automobil-, Investitionsgüter-, Medizintechnik-, Telekommunikations-, Energie- und Infrastruktur-Industrie.

Wiring Systems

Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Kabelsätzen, kompletten Bordnetz-Systemen sowie dazugehörigen Komponenten und Steckverbindungen für die internationale Automobil- und Zulieferindustrie bilden das Hauptgeschäft des Unternehmensbereichs Wiring Systems.

Das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten wird vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Es stellt eine Bereinigung des bisher verwendeten EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar. Für eine genaue Definition der Sondereffekte und VALUE 21-Kosten verweisen wir auf den Lagebericht (> 1.8. Steuerung des operativen Geschäfts). Das EBIT vor Sondereffekten sowie VALUE 21-Kosten wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses ermittelt. Es enthält auch das Ergebnis aus der Equity-Bewertung von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen.

Verkäufe und Erlöse zwischen den Segmenten werden weitgehend zu Preisen berechnet, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden.

Die Segmentinformationen stellen sich für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 wie folgt dar:

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Wire & Cable Solutions Wiring Systems Division Überleitung
T€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Umsatzerlöse, brutto 2.177.948 1.745.880 3.191.235 2.543.759 - 250.259 - 156.101
./​. Konzerninnenumsätze 249.704 155.371 555 730 - 250.259 - 156.101
Konzernaußenumsatz 1.928.244 1.590.509 3.190.680 2.543.028 - -
davon Inland 465.541 393.634 921.071 576.484 0 0
davon Ausland 1.462.703 1.196.875 2.269.609 1.966.544 0 0
Auslandsanteil in % 75,9 75,3 71,1 77,3
EBIT 124.943 - 68.747 - 33.289 - 209.871 - 511 - 1.038
in % vom Konzernaußenumsatz 6,5 - 4,3 - 1,0 - 8,3
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 145.661 34.013 25.479 - 91.825 718 - 1.039
in % vom Konzernaußenumsatz 7,6 2,1 0,8 - 3,6
Finanzergebnis und sonstiges Beteiligungsergebnis
Ergebnis vor Steuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Konzernjahresfehlbetrag
Ergebnis aus der Equity-Bewertung - 408 - 886 39.630 40.730 0 0
Abschreibungen 46.775 61.737 148.109 147.444 9.384 12.558
EBITDA 171.718 - 7.011 114.820 - 62.427 8.873 11.521
Bilanzsumme 2.381.568 2.007.705 2.384.414 2.448.699 - 1.316.872 - 959.391
Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 79.822 77.585 149.069 247.733 2.272 1.855
Akquisitionen /​ Investitionen in Finanzanlagen 1.566 12.775 38 72 0 - 11.600
Mitarbeiter im Durchschnitt 7.684 8.284 93.574 86.182 213 225
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LEONI-Konzern
T€ 2021 2020
Umsatzerlöse, brutto 5.118.923 4.133.538
./​. Konzerninnenumsätze - -
Konzernaußenumsatz 5.118.923 4.133.538
davon Inland 1.386.612 970.118
davon Ausland 3.732.312 3.163.419
Auslandsanteil in % 72,9 76,5
EBIT 91.143 - 279.656
in % vom Konzernaußenumsatz 1,8 - 6,8
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 171.858 - 58.851
in % vom Konzernaußenumsatz 3,4 - 1,4
Finanzergebnis und sonstiges Beteiligungsergebnis - 70.502 - 57.246
Ergebnis vor Steuern 20.641 - 336.902
Steuern vom Einkommen und Ertrag - 68.500 6.766
Konzernjahresfehlbetrag - 47.859 - 330.136
Ergebnis aus der Equity-Bewertung 39.223 39.844
Abschreibungen 204.268 221.739
EBITDA 295.411 - 57.917
Bilanzsumme 3.449.110 3.497.013
Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 231.163 327.173
Akquisitionen /​ Investitionen in Finanzanlagen 1.603 1.246
Mitarbeiter im Durchschnitt 101.471 94.690

In der Überleitung werden konzerninterne Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten sowie die Werte der LEONI AG ausgewiesen.

Segmentinformationen nach Regionen:

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EMEA gesamt
davon: Deutschland Osteuropa
T€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Konzernaußenumsatz
Wire & Cable Solutions 1.054.875 940.341 465.541 393.634 351.606 304.344
Wiring Systems Division 2.438.699 1.909.849 921.071 576.484 394.773 329.562
Langfristige Vermögenswerte 1 3.493.574 2.850.191 1.386.612 970.118 746.379 633.906
1.034.713 1.132.242 268.313 333.660 495.200 499.684
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Amerika
Übriges Europa Übriges EMEA
T€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Konzernaußenumsatz
Wire & Cable Solutions 211.336 222.896 26.392 19.468 448.145 335.559
Wiring Systems Division 1.057.333 975.883 65.523 27.919 410.728 325.318
Langfristige Vermögenswerte 1 1.268.668 1.198.779 91.915 47.388 858.873 660.876
19.406 44.098 251.794 254.800 155.798 186.338
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Asien Überleitung LEONI-Konzern
T€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Konzernaußenumsatz
Wire & Cable Solutions 425.224 314.609 1.928.244 1.590.509
Wiring Systems Division 341.252 307.861 3.190.680 2.543.028
Langfristige Vermögenswerte 1 766.476 622.470 5.118.923 4.133.538
172.468 169.143 0 371 1.362.979 1.488.094

1 Die langfristigen Vermögenswerte umfassen das Sachanlagevermögen, die immateriellen Vermögenswerte und die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Der wesentliche Anteil am Konzernaußenumsatz nach Absatzland entfiel in der Region Asien wie im Vorjahr mit 12,8 Prozent (Vorjahr: 12,1 Prozent) auf China und in der Region Amerika mit 7,9 Prozent (Vorjahr: 7,5 Prozent) auf die USA.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden mit zwei Kunden des Segments Wiring Systems Umsätze realisiert, die mit 548.770 T€ und 532.806 T€ jeweils mehr als 10 Prozent des Konzernumsatzes ausmachten. Im Vorjahr wurden mit einem Kunden des Segments Wiring Systems Umsätze realisiert, die mit 423.534 T€ mehr als 10 Prozent des Konzernumsatzes ausmachten.

6 | Umsatzerlöse

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T€ Konzern 2021 2020
Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt 2.953.462 2.397.489
Übertragung über einen bestimmten Zeitraum 2.165.461 1.736.049
davon Entwicklungsleistungen 51.118 40.895
davon kundenindividuelle Produkte 2.114.343 1.695.154
Umsatzerlöse 5.118.923 4.133.538
Wiring Systems
Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt 1.025.219 806.979
Übertragung über einen bestimmten Zeitraum 2.165.461 1.736.049
davon Entwicklungsleistungen 51.118 40.895
davon kundenindividuelle Produkte 2.114.343 1.695.154
Umsatzerlöse 3.190.680 2.543.028
Wire & Cable Solutions
Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt 1.928.244 1.590.509
Umsatzerlöse 1.928.244 1.590.509

Die Leistungsverpflichtungen im Bereich Wire & Cable Solutions haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, sodass von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, auf zusätzliche Angaben zu den am Bilanzstichtag noch nicht voll erfüllten Leistungsverpflichtungen zu verzichten.

Die Leistungsverpflichtungen aus Serienlieferung im Bereich Wiring Systems haben aufgrund der kurzfristigen Bestellabrufe eine Laufzeit von nur wenigen Wochen, so dass ebenfalls von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, auf zusätzliche Angaben zu den am Bilanzstichtag noch nicht voll erfüllten Leistungsverpflichtungen zu verzichten.

Für die zum Bilanzstichtag verbleibenden Leistungsverpflichtungen aus begonnenen Entwicklungsaufträgen rechnet der Konzern mit der Erfassung von Umsatzerlösen innerhalb der nächsten zwei Jahre in Höhe von rund 64 Mio. € (Vorjahr: rund 51 Mio. €).

Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 181.121 T€ (Vorjahr: 175.245 T€) teilten sich wie folgt auf:

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T€ 2021 2020
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 111.636 94.052
Entwicklungsaufträge 14.441 11.631
Kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit 97.195 82.421
Langfristige Vertragsvermögenswerte 69.485 81.193
Entwicklungsaufträge 69.485 81.193
Vertragsvermögenswerte 181.121 175.245

7 | Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen

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Sonstige betriebliche Erträge
T€
2021 2020
Gewinn aus dem Verkauf konsolidierte Gesellschaft 30.549 0
Erbringung von Dienstleistungen für Joint Venture in Langfang, China 6.234 6.330
Versicherungsentschädigung 6.000 410
Staatliche Zuwendungen 4.815 13.947
Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 748 11.860
Sonstige 4.621 6.590
52.967 39.137

Im Geschäftsjahr 2021 entfielen 30.549 T€ (Vorjahr 0 T€) auf den Gewinn aus der Veräußerung der LEONI Schweiz AG inklusive ihrer Tochter LEONI Studer AG (siehe hierzu auch > Textziffer 4).

Aus der Erbringung von Dienstleistungen für unser Joint Venture in Langfang, China, entstanden Erträge in Höhe von 6.234 T€ (Vorjahr: 6.330 T€; siehe hierzu auch > Textziffer 19).

Bei den diesjährigen Versicherungsentschädigungen in Höhe von 6.000 T€ (Vorjahr 410 T€) handelte es sich um Leistungen zur Kompensation von Flutschäden an unserem Standort Stolberg der LEONI Kerpen GmbH. Weitere Informationen hierzu unter > Textziffer 4.

Die erfolgsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 4.815 T€ (Vorjahr: 13.947 T€) wurden vom ägyptischen Staat zur Unterstützung der Exportwirtschaft und vom chinesischen Staat zur Förderung der Entwicklung von E-Mobilitäts-Technologie gewährt. Weitere Informationen hierzu siehe > Textziffer 8.

Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten wirkten sich mit 748 T€ (Vorjahr: 11.860 T€) positiv aus. Das Vorjahr war hier maßgeblich durch eine Sale-and-Leaseback-Transaktion in Deutschland beeinflusst.

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Sonstige betriebliche Aufwendungen
T€
2021 2020
Verlust aus dem Verkauf und Wertminderung einer zur Veräußerung gehaltenen Geschäftseinheit 8.869 28.482
Währungsverluste 5.994 12.482
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte 4.330 4.092
Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 3.576 2.125
Factoring-Aufwand 3.558 2.798
Sonstige 4.857 4.323
31.184 54.302

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 31.184 T€ (Vorjahr: 54.302 T€) beinhalteten unter anderem den Veräußerungsverlust und die Wertminderung der unterjährig zur Veräußerung gehaltenen LEONI Kerpen GmbH. Im Vorjahr wurde hier die Wertminderung der zur Veräußerung gehaltenen LEONI Schweiz AG inklusive ihrer Tochter LEONI Studer AG gezeigt. Darüber hinaus beinhaltete die Position Währungsverluste in Höhe von 5.994 T€ (Vorjahr: 12.482 T€) und Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von 4.330 T€ (Vorjahr 4.092 T€).

8 | Zuwendungen der öffentlichen Hand

Der Konzern erhielt im Geschäftsjahr 2021 verschiedene erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand von insgesamt 14.302 T€ (Vorjahr: 40.410 T€). Davon wurden 9.487 T€ (Vorjahr: 26.462 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet. Der Großteil in Höhe von 8.914 T€ (Vorjahr: 24.229 T€) entfällt hierbei auf Zuwendungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit oder ähnlich ausgestalteten Programmen in Ländern außerhalb Deutschlands in Folge der Covid-19-Pandemie.

Weiterhin wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgsbezogene Zuwendungen in Höhe von 4.815 T€ (Vorjahr: 13.947 T€) abgebildet, die hauptsächlich auf das Segment Wiring Systems entfielen. Davon wurden 2.240 T€ (Vorjahr: 1.756 T€) durch den chinesischen Staat zur Förderung der Entwicklung von E-Mobilitäts-Technologie gewährt und weitere 1.845 T€ (Vorjahr: 9.303 T€) waren auf die Förderung der Exportwirtschaft in Ägypten zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine investitionsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in Sachanlagen erfasst (Vorjahr: 431 T€).

Darüber hinaus hat der Konzern im April 2020 zu marktüblichen Konditionen mit den Kernbanken einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. € mit einer Laufzeit bis Ende 2022 abgeschlossen, der zu 90 Prozent durch die Bundesregierung und die Bundesländer Bayern, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen abgesichert wurde (Bund-Länder-Großbürgschaft im Zusammenhang mit den Folgen der Covid-19-Pandemie, RCF III). Dieser wurde bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2021 vollständig abgerufen.

9 | Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Bei den Finanzerträgen in Höhe von 1.160 T€ (Vorjahr: 1.482 T€) handelte es sich jeweils ausschließlich um Zinserträge. Diese wurden wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt.

Die Finanzaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

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T€ 2021 2020
Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten Kreditinstitute 48.144 38.561
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 10.976 9.609
Bürgschaftsentgelte 5.316 2.945
Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen 1.889 2.406
Sonstige Finanzaufwendungen 5.442 5.272
Finanzaufwendungen 71.767 58.793

Die Zinsaufwendungen wurden unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2021 angestiegenen Verschuldung.

10 | Ertragsteuern

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T€ 2021 2020
Laufende Ertragsteuern
Deutschland 10.000 8.354
Andere Länder 44.718 10.646
54.718 18.999
Latente Steuern
Deutschland - 1.526 - 9.793
Andere Länder 15.308 - 15.973
13.782 - 25.765
Ertragsteuern 68.500 - 6.766

Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Steueraufwand in Höhe von 68.500 T€ (Vorjahr: Steuerertrag: 6.766 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Höhe von 1.993 T€ wurde ein Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand: 8.136 T€) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind anhand der Steuersätze zu bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der der Vermögenswert oder die Schuld erfüllt werden, erwartet wird. Bei den deutschen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2021 für die Berechnung der latenten Steuern unverändert zum Vorjahr ein Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent angewendet.

Weiterhin berücksichtigt wurden wie im Vorjahr ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz in Höhe von 13,8 Prozent. Damit ergab sich analog zum Vorjahr für die Berechnung der latenten Steuern bei den inländischen Gesellschaften ein kombinierter Steuersatz von 29,6 Prozent. Bei ausländischen Gesellschaften wurden zur Berechnung der latenten Steuern die jeweiligen landesspezifischen Steuersätze zugrunde gelegt.

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand bzw. der erwarteten zur ausgewiesenen Steuerquote. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr in Deutschland gültige kombinierte Steuersatz in Höhe von 29,6 Prozent (Vorjahr: 29,6 Prozent) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert.

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2021 2020
T€ % T€ %
Erwarteter Steueraufwand (2021: 29,6 %; 2020: 29,6 %) 6.110 29,6 - 99.723 29,6
Unterschied zu ausländischen Steuersätzen - 3.117 - 15,1 1.462 - 0,4
Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigungen 67.889 328,9 74.297 - 22,1
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 4.642 22,5 25.571 - 7,6
Ausländische Quellensteuer 4.122 20,0 272 - 0,1
Periodenfremder Steuerertrag /​ -aufwand 2.136 10,3 4.001 - 1,2
Ergebnisse aus at equity-Beteiligungen - 11.620 - 56,3 - 11.804 3,5
Sonstiges - 1.662 - 8,0 - 841 0,2
Tatsächlicher Steueraufwand /​ Steuerquote 68.500 331,9 - 6.766 2,0

Die Veränderung der Steuerquote gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen auf den Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern auf laufende Verluste zurückzuführen.

Bei den Verlustvorträgen, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und den Veränderungen der Wertberichtigungen in Höhe von 67.889 T€ (Vorjahr: 74.297 T€) handelte es sich im Einzelnen in Höhe von 65.062 T€ (Vorjahr: 71.418 T€) um im Geschäftsjahr nicht aktivierte latente Steuern. Diese Wertberichtigungen betrafen wie im Vorjahr im Wesentlichen latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen, soweit hinsichtlich der Nutzbarkeit dieser Verlustvorträge aufgrund der Sach- und Rechtslage sowie der verfügbaren Informationen Unsicherheiten bestanden. In Höhe von 6.801 T€ (Vorjahr: 6.600 T€) wurden aktive latente Steuern abgeschrieben, die in Vorperioden angesetzt worden waren. Von diesen Verlustvorträgen, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigungen für Vorjahre entfallen ca. 27 Mio. € auf Konzerngesellschaften in den USA, verursacht durch veränderte Annahmen und Einschätzungen des Managements über die zukünftige Geschäftsentwicklung. In Höhe von -3.722 T€ (Vorjahr: -3.655 T€) waren in der Veränderung der Wertberichtigungen ertragswirksame Auflösungen von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern enthalten. Für die Nutzung von Verlustvorträgen, für die in Vorjahren keine Steueransprüche bilanziert waren, enthielt die Position -252 T€ (Vorjahr: -66 T€).

Latente Steueransprüche sind nur in dem Maße zu bilanzieren, als das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste vom Unternehmen verwendet werden können. Auf Basis von Annahmen und Einschätzungen des Managements über die zukünftige Geschäftsentwicklung liegen für die Realisierung dieser Steueransprüche überzeugende substanzielle Hinweise vor. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den aktuell vorliegenden Informationen und Prognosen. Dementsprechend wurden bei Gesellschaften, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erwirtschafteten und bei denen die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nicht durch einen Passivüberhang der latenten Steuern gedeckt sind, aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 17.818 T€ (Vorjahr: 31.215 T€) angesetzt. Die Verringerung der nicht abzugsfähigen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere verursacht durch niedrigere Dividendenausschüttungen. In der Position Sonstiges in Höhe von -1.662 T€ sind mit einem Teilbetrag von -65 T€ ertragswirksame Änderungen ausländischer Steuersätze (Vorjahr: Steuerertrag -1.603 T€) sowie Effekte aus dem Abgang von Konzerngesellschaften in der Schweiz erfasst.

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergaben sich aus Buchungsunterschieden (temporären Differenzen) in den folgenden Bilanzposten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen, exklusive der in die Bilanzposition "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​Verbindlichkeiten" umgegliederten Werte:

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Konzern-Bilanz Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
T€ 2021 2020 2021 2020
Vorräte 19.903 15.772 6.680 - 225
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 25.607 19.297 5.671 1.533
Sachanlagen 8.646 7.313 2.604 2.231
Immaterielle Vermögenswerte 148 855 - 708 173
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 4.009 6.253 - 2.285 4.774
Steuerliche Verlustvorträge 322.609 250.796 71.579 36.932
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 29.930 45.928 - 15.297 - 5.450
Pensionsrückstellungen 22.411 37.019 - 4.168 - 737
Summe 433.264 383.233
Wertberichtigung - 325.479 - 260.609 - 72.615 - 25.762
Aktive latente Steuern (vor Saldierung) 107.785 122.623
Vorräte 7.046 5.784 - 472 - 14
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 6.736 6.813 - 1.839 2.732
Sachanlagen 20.427 22.375 2.454 - 2.797
Immaterielle Vermögenswerte 10.261 9.231 - 1.887 3.436
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 24.876 17.130 - 7.663 16.107
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 12.275 20.455 8.210 - 14.282
Pensionsrückstellungen 4 42 54 - 61
Others (outside basis difference) 0 3.381 3.381 7.143
Passive latente Steuern (vor Saldierung) 81.624 85.210
Latenter Steuerertrag /​ -aufwand - 6.300 25.734
Nettobetrag der aktiven /​ passiven latenten Steuern 26.160 37.413

In Höhe von 325.479 T€ (Vorjahr: 260.609 T€) wurden keine aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, da eine Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht ausreichend sicher erscheint.

Der Nettobetrag der aktiven und passiven latenten Steuern ergab sich wie folgt:

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Konzern-Bilanz
T€ 2021 2020
Aktive latente Steuern 379.994 325.226
Wertberichtigung - 325.479 - 260.609
Nettobetrag der aktiven latenten Steuern 54.515 64.616
Passive latente Steuern 28.355 27.203
Saldo der aktiven und passiven latenten Steuern 26.160 37.413

Zur Ermittlung des Nettobetrags der aktiven sowie der passiven latenten Steuern ist eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern mit vergleichbarer Fristigkeit auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften bzw. ertragsteuerlichen Organkreise erfolgt.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine passiven latenten Steuern in Bezug auf Dividendenbeschlüsse, die ausländische Quellensteuern auslösen und für die noch keine Zahlung der Dividende erfolgt ist (Vorjahr: 3.381 T€). Latente Steuern auf sogenannte "Outside Basis Differences" (Differenzen zwischen dem jeweiligen Nettovermögen inklusive Geschäfts- oder Firmenwerten der Tochterunternehmen und dem jeweiligen steuerlichen Wert der Anteile an den Tochterunternehmen) wurden nicht gebildet, da die Umkehrung der Differenzen beispielsweise durch Ausschüttungen gesteuert werden kann und auch aus geplanten Veräußerungen für die absehbare Zukunft keine wesentlichen Steuereffekte zu erwarten sind. Die "Outside Basis Differences" betrugen zum 31. Dezember 2021 -894.265 T€ (Vorjahr: -749.472 T€).

Am Bilanzstichtag bestanden im Konzern ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wie auch inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Exklusive der in die Bilanzposition "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​Verbindlichkeiten" umgegliederten Werte betrugen diese insgesamt 1.159.200 T€ (Vorjahr: 917.670 T€), davon sind 1.016.175 T€ (Vorjahr: 772.638 T€) nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig. Allerdings können in Deutschland vorgetragene Verluste nur bis zu einem Betrag von 1.000 T€ uneingeschränkt von den positiven Einkünften abgezogen werden. Ein verbleibender Betrag an positiven Einkünften kann bis zu 60 Prozent um vorgetragene Verluste gemindert werden. Bei US Gesellschaften ist der Abzug von Verlustvorträgen auf 80 Prozent der positiven Einkünfte beschränkt.

Die nicht unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge betrafen ausschließlich ausländische Tochtergesellschaften und werden spätestens bis zum Jahre 2031 verfallen, soweit sie nicht genutzt werden können.

Folgende Tabelle zeigt die Nutzbarkeit dieser ausländischen Verlustvorträge:

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T€ 2021
Nutzbar bis 2022 10.266
Nutzbar bis 2023 20.536
Nutzbar bis 2024 14.290
Nutzbar bis 2025 36.382
Nutzbar bis 2026 16.792
Nutzbar bis 2027 19.613
Nutzbar bis 2028 6.000
Nutzbar bis 2029 4.745
Nutzbar bis 2030 10.826
Nutzbar bis 2031 3.575

Inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie ausländische Verlustvorträge für US State Tax bestanden am Bilanzstichtag im Konzern in Höhe von 847.738 T€ (Vorjahr: 625.025 T€). Die inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, die Verrechnungsmöglichkeiten mit zukünftigen positiven Einkünften entsprechen denen der körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge.

Im Geschäftsjahr wurden inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 360 T€ (Vorjahr: 3 T€) und inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.544 T€ (Vorjahr: 3 T€) genutzt. Ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wurden in Höhe von 13.025 T€ (Vorjahr: 2.069 T€) genutzt. Verlustvorträge für US State Tax wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 324 T€ (Vorjahr: 0 T€) in Anspruch genommen.

11 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 392.718 T€ (Vorjahr: 518.388 T€) waren nicht verzinslich. Am Bilanzstichtag waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch echtes Factoring in Höhe von 371.484 T€ (Vorjahr: 220.915 T€) gemindert. Beim echten Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko der Forderungen. Der Anstieg des Factoringvolumens resultierte aus der Erweiterung der Factoringprogramme.

12 | Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

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T€ 2021 2020
Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 13.996 6.929
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 77.077 53.9041
91.073 60.833

1 Vorjahreswert sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5.049 T€

Die ausgewiesenen sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 77.077 T€ (Vorjahr: 53.904 T€) enthalten sonstige finanzielle Forderungen in Höhe von 72.782 T€ (Vorjahr: 31.170 T€) und derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 4.295 T€ (Vorjahr: 22.734 T€). Während sich die Finanzderivate um 18.440 T€ verminderten, stiegen die finanziellen Vermögenswerte im Zusammenhang mit Factoring, insbesondere aus Sicherheitseinbehalten, um 36.575 T€ an.

Sowohl für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe > Textziffer 11) als auch für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beläuft sich das maximale Kreditausfallrisiko auf den Buchwert des Forderungsbestands.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Anzeichen für über die Wertberichtigung hinausgehende Zahlungsausfälle.

13 | Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

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T€ 2021 2020
Umsatzsteuerforderungen 71.721 90.893
Abgegrenzte Aufwendungen 31.614 34.837
Geleistete Anzahlungen 12.023 15.815
Gehaltsvorschüsse und Reisekostenauslagen 2.278 4.134
Forderungen aus sonstigen Steuern 2.118 3.495
Übrige Vermögenswerte 14.003 17.804
133.757 166.978

Der Rückgang der Umsatzsteuerforderungen ist zum Großteil durch Abwertungen von Umsatzsteuerforderungen bei Konzerngesellschaften in Indien in Höhe von 6.446 T€ und in Brasilien in Höhe von 3.044 T€ verursacht.

14 | Vorräte

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T€ 2021 2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 283.208 288.600
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 83.332 83.165
Fertige Erzeugnisse und Waren 103.475 127.847
470.015 499.612

Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, belief sich auf 23.965 T€ (Vorjahr: 33.793 T€). Die Bestandsabwertungen waren im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr in voller Höhe in den Umsatzkosten enthalten.

Die als Aufwand in den Umsatzkosten erfassten Vorräte (Materialaufwand) betrugen im Geschäftsjahr 3.004.530 T€ (Vorjahr: 2.413.448 T€).

Im Buchwert waren Vorräte in Höhe von 18.053 T€ (Vorjahr: 26.133 T€) enthalten, die zum erzielbaren Nettoveräußerungswert bewertet wurden.

15 | Sachanlagen

Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in Höhe von 168 T€ (Vorjahr: 315 T€) aktiviert. Diese betrafen Bauvorhaben in Deutschland.

Zuschreibungen in Höhe von 122 T€ (Vorjahr: 2.547 T€) wurden bei Grundstücken und anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgenommen. Sie wurden entsprechend der Wertminderung im Vorjahr in den Umsatzkosten verbucht.

Für untergegangene und außer Betrieb genommene Sachanlagen erhielt der Konzern im Geschäftsjahr Entschädigungen in Höhe von 22 T€ (Vorjahr: 412 T€). Für die entstandenen Flutschäden am Standort Stolberg erhielt der Konzern eine Versicherungsentschädigung in Höhe von 6.000 T€ (siehe hierzu > Textziffer 7).

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T€ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Nettobuchwert 1. Januar 2020 585.903 614.644 116.331 136.043 1.452.921
Anschaffungskosten 1. Januar 2020 809.016 1.515.810 379.171 145.732 2.849.729
Währungsunterschiede - 17.219 - 37.229 - 6.044 - 1.722 - 62.214
Zugang 137.750 89.227 24.257 65.219 316.453
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 44.073 71.958 9.409 3.001 128.441
Abgang 121.211 26.189 15.351 1.676 164.427
Umgliederung 23.312 72.995 8.944 - 105.251 0
31. Dezember 2020 787.575 1.542.656 381.568 99.300 2.811.099
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2020 223.113 901.166 262.840 9.689 1.396.808
Währungsunterschiede - 4.597 - 21.516 - 3.898 - 406 - 30.417
Abschreibungen 56.398 108.148 38.876 2.202 205.624
Wertminderungen 1.232 19.541 3.487 2.140 26.400
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 19.278 57.088 6.806 0 83.172
Zuschreibung 0 2.547 0 0 2.547
Abgang 46.257 22.312 14.483 1.507 84.559
31. Dezember 2020 210.611 925.392 280.016 12.118 1.428.137
Nettobuchwert 31. Dezember 2020 576.964 617.264 101.552 87.182 1.382.962
Anschaffungskosten 1. Januar 2021 787.575 1.542.656 381.568 99.300 2.811.099
Währungsunterschiede 28.961 33.505 7.712 1.958 72.136
Zugang 50.718 74.117 25.253 69.150 219.238
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 68.826 134.736 51.621 27.787 282.970
Abgang 36.227 68.794 10.606 690 116.317
Abgang Konsolidierungskreis 0 0 123 0 123
Umgliederung 4.277 51.221 10.961 - 66.459 0
31. Dezember 2021 766.478 1.497.969 363.144 75.472 2.703.063
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2021 210.611 925.392 280.016 12.118 1.428.137
Währungsunterschiede 4.069 18.662 5.037 151 27.919
Abschreibungen 50.426 105.136 36.954 0 192.516
Wertminderungen 1.672 10.021 2.209 918 14.820
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 21.723 84.101 34.711 954 141.489
Zuschreibung 26 0 96 0 122
Abgang 18.820 54.977 15.819 418 90.034
Abgang Konsolidierungskreis 0 0 100 0 100
Umgliederung 0 4.030 - 128 - 3.902 0
31. Dezember 2021 226.209 924.163 273.362 7.913 1.431.647
Nettobuchwert 31. Dezember 2021 540.269 573.806 89.782 67.559 1.271.416

16 | Immaterielle Vermögenswerte

Die im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen vertraglichen und nicht-vertraglichen Kundenbeziehungen in der Position Kundenbeziehungen und Auftragsbestand hatten einen Restbuchwert von 3.200 T€ (Vorjahr: 3.769 T€), die durchschnittliche Restnutzungsdauer der Kundenbeziehungen über 3.200 T€ (Vorjahr: 3.763 T€) betrug rund sechs Jahre.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer waren in folgenden Funktionskosten enthalten:

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T€ 2021 2020
Umsatzkosten 2.416 2.871
Allgemeine Verwaltungskosten 8.513 11.849
Vertriebskosten 151 429
Forschungs- und Entwicklungskosten 672 967
Gesamt 11.752 16.115

Im Vorjahr wurden basierend auf dem Werthaltigkeitstest einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit Zuschreibungen für Kundenbeziehungen in Höhe von 3.318 T€ vorgenommen und in den Umsatzkosten erfasst.

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T€ Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software und Sonstiges Kundenbeziehungen und Auftragsbestand Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen Summe
Nettobuchwert 1. Januar 2020 42.637 2.006 7.086 14.853 66.582
Anschaffungskosten 1. Januar 2020 165.114 122.717 21.499 18.122 327.452
Währungsunterschiede - 719 - 1.778 - 168 - 24 - 2.689
Zugang 4.536 0 1.669 4.515 10.720
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 8.493 0 4.510 796 13.799
Abgang 0 847 266 367 1.480
Umgliederung 809 0 2.404 - 3.213 0
31. Dezember 2020 162.290 120.092 20.628 17.194 320.204
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2020 122.477 120.711 14.413 3.269 260.870
Währungsunterschiede - 631 - 1.744 - 77 0 - 2.452
Abschreibungen 14.879 1.232 1.172 - 1.168 16.115
Wertminderungen 1.146 382 435 5.250 7.213
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 6.836 0 3.912 0 10.748
Zuschreibung 0 3.318 0 0 3.318
Abgang 105 940 265 1.390 2.700
31. Dezember 2020 130.930 116.323 11.766 5.961 264.980
Nettobuchwert 31. Dezember 2020 31.360 3.769 8.862 11.233 55.224
Anschaffungskosten 1. Januar 2021 162.290 120.092 20.628 17.194 320.204
Währungsunterschiede 618 347 261 112 1.338
Zugang 6.755 0 846 4.324 11.925
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 17.693 6.582 5.032 3.848 33.155
Abgang 5.298 98 7.706 3.996 17.098
Abgang Konsolidierungskreis 0 0 4.171 156 4.327
Umgliederung 1.558 0 1.416 - 2.974 0
31. Dezember 2021 148.230 113.759 6.242 10.656 278.887
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2021 130.930 116.323 11.766 5.961 264.980
Währungsunterschiede 530 346 134 0 1.010
Abschreibungen 10.285 496 900 71 11.752
Wertminderungen 1.485 0 0 0 1.485
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 13.763 6.585 1.516 510 22.374
Abgang 5.133 21 5.994 2.945 14.093
Abgang Konsolidierungskreis 0 0 2.020 0 2.020
Umgliederung 357 0 0 - 357 0
31. Dezember 2021 124.691 110.559 3.270 2.220 240.740
Nettobuchwert 31. Dezember 2021 23.539 3.200 2.972 8.436 38.147

17 | Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte wurden bei Vorliegen möglicher Anzeichen einer Wertminderung gemäß IAS 36.13 auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Für die Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die erwarteten Cashflows basierend auf der von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Unternehmensplanung abgeleitet. Bei den Werthaltigkeitstests wurde der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten herangezogen und gemäß IFRS 13 mit Parametern der Stufe drei ermittelt.

Das Geschäft des Segments Wire & Cable Solutions wird nach Produktgruppen in Business Groups untergliedert.

Bei einer der Business Groups erfolgt die Steuerung des Geschäfts über verschiedene legale Einheiten hinweg, die für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren. Diese Business Group bildet daher eine zahlungsmittelgenerierende Einheit für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte. In den übrigen Business Groups des Segments Wire & Cable Solutions werden alle Geschäftsaktivitäten mit einer einheitlichen Gesamtausrichtung am Markt platziert und die Neupositionierung von LEONI als kundenorientierter Lösungsanbieter für Industrieanwendungen erreicht. Die einzelnen rechtlichen Einheiten sind Fertigungs- und Vertriebsstandorte, die für sich selbständige losgelöste Zahlungsmittelzuflüsse generieren. Die Strukturierung legt den Schwerpunkt auf die Fertigstellung technischer Produkte/​Lösungen, die von einer rechtlichen Einheit hergestellt und an Kunden veräußert werden. Interdependenzen mit anderen Produkten sind vorhanden, stellen aber nicht die dominierende Stellgröße dar. Somit stellen die einzelnen legalen Einheiten (LE) der verschiedenen Business Groups die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dar.

Das Segment Wiring Systems setzt sich aus mehreren rechtlichen Einheiten zusammen, welche für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren können. Erst das Zusammenwirken mehrerer Standorte mit verschiedenen Wertschöpfungsstufen als auch verschiedenen Produkten sowie Produktgenerationen eröffnet Mittelzuflüsse. Die neue organisatorische und strategische Ausrichtung des Segments Wiring Systems im Hinblick auf die profitabilitätsbezogene Nutzung von Produktionskapazitäten (und damit auch das Zusammenwirken der Vermögenswerte) führte dazu, dass zum Ende des laufenden Geschäftsjahres die zu bestimmende zahlungsmittelgenerierende Einheit von der Ebene der Business Unit auf die Ebene der Division geändert wurde.

Innerhalb des Segments Wiring Systems erfolgt die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf der Divisionsebene. Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird daher auf Ebene des gesamten Segments Wiring Systems vorgenommen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aus den Segmenten Wire & Cable Solutions und Wiring Systems auf Basis des erzielbaren Betrags überprüft, bei denen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorlagen. Im Rahmen der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat LEONI als wesentliche Annahmen und Berechnungsparameter eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) zugrunde gelegt.

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Zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) Segment/​CGU Wertminderung
Mio. €
Erzielbarer Betrag
Mio. €
Durchschnittliches Umsatzwachstum
%
Durchschnittliche EBIT-Marge
%
WACC
%
Wire & Cable Solutions
LE 1 in Asien 6,0 - 1 - 1 - 1 - 1
LE 2 in Deutschland 1,9 - 2 - 2 - 2 - 2
LE 3 in Deutschland 0,6 24,9 3,7 1,4 8,73
LE 4 in Deutschland 1,6 1,1 5,2 0,4 8,87
Summe 10,1 26,0

1 Keine Angaben aufgrund beschlossener Schließung
2 Keine Angaben, da zum Jahresende Anwendungsfall des IFRS 5

Während des Jahres erfolgte im Segment Wiring Systems eine Wertminderung in Höhe von 1,1 Mio. €, die insbesondere auf die Auswirkungen von Covid-19 zurückzuführen ist.

Im Segment Wire & Cable Solutions führte die Überprüfung zu einer erfolgswirksamen Erfassung eines Wertminderungsaufwands bei vier legalen Einheiten in Höhe von insgesamt 10,1 Mio. €. Weiterhin wurden aktivierte Nutzungsrecht aus Leasing in Höhe von 2,3 Mio. € wertberichtigt.

Aufgrund der Flutkatastrophe in Stolberg hat sich ein Wertminderungsbedarf auf Sachanlagen von 2,2 Mio. € ergeben (siehe hierzu > Textziffer 4)

Zusätzlich zu den erwähnten Abwertungen wurden noch weitere einzelne Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. € in einer Einheit wertberichtigt. Insgesamt beliefen sich die Abwertungen von langfristigen Vermögenswerten auf 16,3 Mio. € und die Zuschreibungen auf 0,1 Mio. €. Saldiert schlugen sich diese in der Gewinn- und Verlustrechnung hauptsächlich in den Umsatzkosten (16,2 Mio. €) nieder.

18 | Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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T€ 2021 2020
Anschaffungskosten 1. Januar 144.631 151.071
Kumulierte Wertberichtigungen 15.251 11.869
Buchwert 1. Januar 129.380 139.202
Wertberichtigung - 4.330 - 4.103
Abgang - 56.129 - 5.528
Währungsdifferenzen - 200 - 191
Buchwert 31. Dezember 68.722 129.380
Anschaffungskosten 31. Dezember 88.567 144.631
Kumulierte Wertberichtigungen 31. Dezember 19.845 15.251
Buchwert 31. Dezember 68.722 129.380

Neben den mindestens einmal jährlich obligatorisch durchzuführenden Werthaltigkeitstests für alle Geschäfts- oder Firmenwerte werden während des Geschäftsjahres bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hinweisen, zusätzliche Werthaltigkeitstests durchgeführt. Der mindestens einmal jährlich verpflichtend vorzunehmende Werthaltigkeitstest wurde für alle Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2021 durchgeführt.

Für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung wurden alle Geschäfts- oder Firmenwerte denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien der Unternehmenszusammenschlüsse Nutzen ziehen.

Die grundlegenden Annahmen, auf deren Basis LEONI den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, beinhalten langfristige Wachstumsraten von 1,0 Prozent.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden wie folgt zugeordnet:

Im Segment Wiring Systems besteht auf der Segmentebene ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 68,7 Mio. € (Vorjahr: 68,7 Mio. €).

Am 30. Juni 2021 wurde der wesentliche Bestandteil der Business Group Industrial Solutions des Segments Wire & Cable Solutions als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Der bisher dieser Business Group zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert betrug 60,7 Mio. €. Dieser wurde auf Basis der relativen Zeitwerte aufgeteilt. Dem als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierten wesentlichen Bestandteil der Business Group Industrial Solutions wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 54,4 Mio. € zugeordnet. Der restliche Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 6,3 Mio. € wurde auf die verbliebenen Einheiten der Business Group Industrial Solutions allokiert. Aufgrund der negativen Geschäftsaussichten bei vier zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 4,3 Mio. € vorgenommen. In Folge des Verkaufs von zwei Einheiten ist der restliche Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1,8 Mio. € abgegangen.

Bei der Werthaltigkeitsprüfung aller Geschäfts- oder Firmenwerte wurde der erzielbare Betrag auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten ermittelt. Die dabei zugrunde liegenden Cashflow-Prognosen basieren jeweils auf der von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Unternehmensplanung.

Innerhalb des Segments Wiring Systems wurde der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 68,7 Mio. € vollständig auf Segmentebene zugeordnet und ebenfalls auf Werthaltigkeit getestet.

Dem Test lagen dabei folgende wesentliche Annahmen im Detailplanungszeitraum zugrunde:

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% Durchschnittliches Umsatzwachstum Durchschnittliche Marge
2021 2020 2021 2020
WSD 7,7 10,9 3,4 2,9

Der Abzinsungssatz nach Steuern betrug dabei 9,43 Prozent (Vorjahr: 9,14 Prozent). Bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 2,56 Prozentpunkte (Vorjahr: 1,98 Prozentpunkte) würde ceteris paribus der erzielbare Betrag dem Buchwert entsprechen.

19 | Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betrafen wie im Vorjahr im Wesentlichen die Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. mit Sitz in Langfang, China, an der der Konzern einen Anteil von 50 Prozent besitzt und die mit diesem Anteil in den Konzernabschluss einbezogen wird. Geschäftszweck dieses Gemeinschaftsunternehmens ist die Fertigung von Kabelsätzen für Pkw-Baureihen.

Für das zuvor genannte wesentliche Gemeinschaftsunternehmen lassen sich aus dem nach IFRS aufgestellten Jahresabschluss folgende Kennzahlen ableiten. Die Angaben erfolgen zu 100 Prozent und spiegeln nicht den Anteil von LEONI an diesen Beträgen wider. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Nettovermögens auf den Buchwert des Anteils von LEONI am Gemeinschaftsunternehmen.

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T€ 2021 2020
Kurzfristige Vermögenswerte 200.608 188.094
davon flüssige Mittel 37.103 19.279
Langfristige Vermögenswerte 43.311 44.082
Kurzfristige Verbindlichkeiten 143.379 137.948
davon kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 69.544 75.536
Langfristige Verbindlichkeiten 3.139 2.742
Umsatzerlöse 402.288 380.278
Zinserträge 531 395
Zinsaufwendungen 1.864 1.671
Planmäßige Abschreibungen 11.848 8.553
Aufwendungen 296.574 276.038
Ergebnis vor Steuern 92.534 94.410
Ertragsteueraufwand - 13.075 - 12.392
Ergebnis nach Steuern 79.460 82.018
Sonstiges Ergebnis 6.530 - 1.714
Gesamtergebnis 85.990 80.304
Anteiliges Gesamtergebnis 42.995 40.152
Nettovermögen (ohne Goodwill) 97.400 91.487
Anteiliges Nettovermögen 48.700 45.743
Anteiliger Goodwill 4.354 3.915
Beteiligungsbuchwert 53.054 49.658
Nicht wesentliche Gemeinschaftunternehmen 362 250
Beteiligungsbuchwert gemäß Bilanz 53.416 49.908
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 1.355 1.004

Im Geschäftsjahr hat LEONI eine Dividende von der Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. in Höhe von 40.861 T€ (Vorjahr: 33.477 T€) erhalten.

Der Buchwert der einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen betrug 362 T€ (Vorjahr: 250 T€).

Das anteilig auf LEONI entfallende Gesamtergebnis ist nachfolgend dargestellt:

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T€ 2021 2020
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten - 99 - 279
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - 53 0
Gesamtergebnis - 152 - 279

20 | Leasingverhältnisse

Bei der Gesellschaft bestehen Leasingverträge für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten zum Stichtag für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten lagen Verträge mit Restlaufzeiten zwischen ein und 21 Jahren zugrunde, während Verbindlichkeiten für die Miete von Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Basis von Restlaufzeiten zwischen ein bis acht Jahren berechnet wurden.

Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, die eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten hatten. Diese Verträge betrafen überwiegend Fahrzeuge, technische Anlagen und Maschinen, aber auch kurzfristige Gebäudemietverträge.

Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, bei denen der Neuwert des Vermögenswerts kleiner als 5 T€ ist. Letztere betreffen überwiegend Büro- und Geschäftsausstattung.

Im Folgenden ist die nach Anlageklassen gegliederte Entwicklung der Nutzungsrechte im Vorjahr und im Berichtsjahr sowie deren Bestand zum Stichtag dargestellt:

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T€ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Nettobuchwert 1. Januar 2020 167.276 21.026 13.923 202.225
Anschaffungskosten 1. Januar 2020 196.907 24.793 19.964 241.664
Währungsunterschiede - 8.664 - 699 - 344 - 9.707
Zugang 131.363 7.318 6.354 145.035
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 212 1.050 563 1.825
Abgang 21.988 1.615 2.986 26.589
31. Dezember 2020 297.406 28.747 22.425 348.578
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2020 29.631 3.767 6.041 39.439
Währungsunterschiede - 1.707 - 211 - 149 - 2.067
Zugang 39.001 6.414 7.465 52.880
Wertminderungen 821 0 0 821
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 178 120 336 634
Abgang 9.684 770 3.093 13.547
31. Dezember 2020 57.884 9.080 9.928 76.892
Nettobuchwert 31. Dezember 2020 239.522 19.667 12.497 271.686
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T€ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Anschaffungskosten 1. Januar 2021 297.406 28.747 22.425 348.578
Währungsunterschiede 9.923 1.165 426 11.514
Zugang 41.481 2.531 6.146 50.158
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 39.912 1.023 3.884 44.819
Abgang 11.567 691 4.503 16.761
31. Dezember 2021 297.331 30.729 20.610 348.670
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2021 57.884 9.080 9.928 76.892
Währungsunterschiede 2.511 440 169 3.120
Zugang 35.004 6.295 6.638 47.937
Wertminderungen 952 207 1.153 2.312
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 10.306 359 1.495 12.160
Abgang 8.900 721 4.395 14.016
31. Dezember 2021 77.145 14.942 11.998 104.085
Nettobuchwert 31. Dezember 2021 220.186 15.787 8.612 244.585

Die Anpassung bzw. Neueinschätzung von Mietverträgen wirkte sich im Berichtsjahr auf die Zugänge in Höhe von 9.856 T€ und auf die Abgänge in Höhe von 3.183 T€ aus.

Die folgenden Beträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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T€ 2021 2020
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 47.937 52.880
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 10.976 9.609
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2.974 2.347
Wertminderungen auf Nutzungsrechte 2.312 821
Aufwendungen für Leasinggegenstände von geringem Wert 1.266 842
Variable Leasingaufwendungen 424 391
Erträge aus Untermietverhältnissen 0 149
Gesamtbetrag der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Leasingaufwendungen 65.889 66.741

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasing umfassen 66.331 € (Vorjahr: 66.828 T€).

Unter den Finanzschulden sind Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 248.554 T€ (Vorjahr: 270.463 T€) erfasst. Davon sind 43.879 T€ kurzfristig und 204.675 T€ langfristig. Die Zugänge zu Nutzungsrechten waren im Vorjahr signifikant durch zwei Sale-and-Lease-back-Transaktionen beeinflusst.

Die künftigen (nicht abgezinsten) Mindestmietzahlungen aus während der Grundmietzeit unkündbaren Verträgen sind nach ihrer Fälligkeit in > Textziffer 29 ("Risikomanagement und Finanzderivate"; Abschnitt "Liquiditätsrisiko") dargestellt.

Die Gesellschaft hat Leasingverträge für die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden mit variablen Leasingzahlungen abgeschlossen, die vom Volumen der Lagerbewegungen abhängig sind. Im Berichtsjahr betrugen die nicht in den Leasingverbindlichkeiten erfassten Aufwendungen für derartige Verträge 424 T€ (Vorjahr: 391 T€), die Auszahlungen hierfür betrugen 377 T€ (Vorjahr: 353 T€).

Aufgrund von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben sich potentielle künftige Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 61.265 T€ (Vorjahr: 61.174 T€). Diese betreffen insbesondere Verlängerungsoptionen von bis zu 21 Jahren für Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Optionen wurden nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt, da ihre Wahrnehmung aktuell nicht als hinreichend sicher beurteilt wurde.

Darüber hinaus bestehen nicht bilanzierte künftige Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 377 T€ (Vorjahr: 227 T€), aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 1.924 T€ (Vorjahr: 498 T€) sowie über variable Leasingzahlungen in Höhe von 2.483 T€ (Vorjahr: 0 T€) und aus Verträgen, die bereits abgeschlossen wurden, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag beginnen in Höhe von 4.458 T€ (Vorjahr: 221 T€).

21 | Finanzschulden

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T€ 2021 2020
Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten 579.679 50.142
Langfristige Finanzschulden 1.018.837 1.542.873
1.598.516 1.593.015

Die Finanzschulden umfassten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Wechselverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie sonstige Darlehensverpflichtungen. Im Berichtsjahr wurden kurzfristige Finanzschulden in Höhe von 89.953 T€ (Vorjahr: 543 T€) sowie langfristige Finanzschulden in Höhe von 23.534 T€ (Vorjahr: 25.879 T€) in die Bilanzposition "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" umgegliedert.

Die kurzfristigen Finanzschulden und der kurzfristige Anteil an den langfristigen Krediten beliefen sich am Bilanzstichtag auf 579.679 T€ (Vorjahr: 50.142 T€). Der Anstieg der kurzfristigen Finanzschulden resultierte im Wesentlichen aus der Umgliederung von ursprünglich langfristigen Finanzschulden in Höhe von 554.679 T€ (davon RCF II 224.679 T€ und RCF III 330.000 T€).

Zudem wurden Schuldscheindarlehen auf Grund ihrer Fälligkeitsstruktur in Höhe von 53.586 T€ in kurzfristige Schulden umgegliedert.

Die langfristigen Finanzschulden beliefen sich am Bilanzstichtag auf 1.018.837 T€ (Vorjahr: 1.542.873 T€).

Im April 2021 wurde der bestehende Betriebsmittelkredit RCF III mit Laufzeit bis Ende 2022 durch den Abruf der zweiten Tranche in Höhe von 90 Mio. € vollständig im Gesamtvolumen von 330 Mio. € ausgeschöpft. Der Kredit wird zu 90 Prozent durch die Bundesregierung und die Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen abgesichert (Bund-Länder-Großbürgschaft im Zusammenhang mit den Folgen der Covid-19-Pandemie).

Zudem wurde der gestiegene Finanzierungsbedarf der LEONI AG zum einen durch die weitere Inanspruchnahme eines bestehenden Konsortialkredits (RCF I mit einem verfügbaren Gesamtvolumen von 750 Mio. € und Fälligkeit Mitte 2023) gedeckt. Durch eine zusätzliche Netto-Aufnahme von 9 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 erhöhte sich die Inanspruchnahme des RCF I auf nunmehr 475 Mio. €. Die Inanspruchnahme des bestehenden Konsortialkredits RCF II erhöhte sich im Geschäftsjahr um 2 Mio. € (netto) auf insgesamt 145 Mio. €. Der verfügbare Gesamtrahmen des RCF II betrug 164 Mio. €. Inklusive des in der Bilanz unter dem Posten "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Teils des RCF II beträgt die Inanspruchnahme insgesamt 228 Mio. €. Der dabei zugrundeliegende Gesamtrahmen des RCF II beläuft sich auf insgesamt 248 Mio. €.

Die in Anspruch genommenen Kreditlinien des RCF II und des RCF III sind am 31. Dezember 2022 und somit innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig. Somit wurden diese nun in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Da mit einer Rückführung der in Anspruch genommenen Kreditlinien des RCF I nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate zu rechnen ist, wurden diese in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 weiterhin unter den langfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Die Finanzschulden enthalten zum 31. Dezember 2021 zudem Schuldscheindarlehen in Höhe von 400 Mio. €. Diese sind überwiegend in den Jahren 2023 oder später zur Rückzahlung fällig. Die auf diese Darlehen laufend fälligen Zinszahlungen sind den kurzfristigen Finanzschulden zugeordnet.

Die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf 248.553 T€ (Vorjahr: 270.463 T€).

Die folgende Übersicht zeigt die bestehenden Schuldscheindarlehen:

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Nominalwert
T€
Buchwert 31.12.2021
T€
Auszahlungsjahr Rückzahlung Verzinsung Sicherungsinstrument
4.688 4.835 2015 endfällig 2022 festverzinslich keine
9.000 9.105 2012 endfällig 2022 festverzinslich keine
21.000 21.059 2015 endfällig 2022 variabel verzinslich keine
19.000 19.212 2015 endfällig 2022 festverzinslich keine
11.000 11.127 2018 endfällig 2023 festverzinslich keine
87.000 87.016 2018 endfällig 2023 variabel verzinslich Cashflow Hedge
66.500 67.472 2018 endfällig 2024 festverzinslich keine
87.000 87.017 2018 endfällig 2024 variabel verzinslich Cashflow Hedge
12.000 12.181 2015 endfällig 2025 festverzinslich keine
58.000 59.133 2018 endfällig 2026 festverzinslich keine
13.500 13.809 2018 endfällig 2028 festverzinslich keine
8.000 8.001 2018 endfällig 2028 variabel verzinslich Cashflow Hedge

Details zu den Finanzverbindlichkeiten und Sicherungsinstrumenten sind in der > Textziffer 29 zu finden.

22 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zum 31. Dezember 2021 bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 739.919 T€ (Vorjahr: 824.552 T€). Darin enthalten waren Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring Verhältnissen in Höhe von 142.085 T€ (Vorjahr: 161.240 T€). Im Geschäftsjahr 2021 wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 60.054 T€ (Vorjahr: 25.090 T€) in zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert.

23 | Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

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T€ 2021 2020
Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1.420 1.960
Sonstige Verbindlichkeiten 66.514 62.795
67.934 64.755

In den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten in Höhe von 38.088 T€ (Vorjahr: 21.219 T€) aus dem Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren, enthalten.

Weiterhin sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit vorweggenommenen Preisnachlässen auf zukünftiges Geschäftsvolumen in Höhe von 14.347 T€ (Vorjahr: 13.951 T€) enthalten.

24 | Kurzfristige andere Verbindlichkeiten

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T€ 2021 2020
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 118.013 98.201
Verbindlichkeiten aus Steuern 41.991 37.093
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 23.598 21.726
Sonstige Verbindlichkeiten 23.896 33.656
207.498 190.675

Der Anstieg der kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ist insbesondere auf den stichtagsbedingten Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen zurückzuführen.

25 | Rückstellungen

Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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T€ 01.01.2021 Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung Währungsdifferenzen
Rückstellungen des Personalbereichs 29.440 4.396 5.499 6.247 40 - 54
Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 15.073 4.466 5.035 4.366 0 - 28
Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 111.586 39.296 60.454 62.707 0 - 2.410
Restrukturierungsrückstellungen 41.053 23.951 6.528 2.207 0 - 315
Sonstige Rückstellungen 16.332 764 581 3.877 0 - 237
Summe 213.484 72.873 78.098 79.404 40 - 3.044
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T€ Veränderung Konsolidierungskreis 31.12.2021 kurzfristige Rückstellungen 2021
Rückstellungen des Personalbereichs - 27 25.858 2.598
Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen - 1.237 8.728 8.728
Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs - 104 76.848 33.389
Restrukturierungsrückstellungen 0 13.096 13.008
Sonstige Rückstellungen 0 19.100 9.603
Summe - 1.368 143.631 67.326
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T€ langfristige Rückstellungen 2021 kurzfristige Rückstellungen 2020 langfristige Rückstellungen 2020
Rückstellungen des Personalbereichs 23.260 1.998 27.442
Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 0 15.073 0
Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 43.460 29.028 82.558
Restrukturierungsrückstellungen 88 41.053 0
Sonstige Rückstellungen 9.497 4.819 11.513
Summe 76.305 91.971 121.513

Bei den Rückstellungen des Personalbereichs handelte es sich im Wesentlichen um langfristige Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 7.608 T€ (Vorjahr: 9.712 T€) und Altersteilzeitrückstellungen in Deutschland in Höhe von 5.006 T€ (Vorjahr: 8.176 T€). Die Jubiläumsrückstellungen kommen entsprechend der Altersstruktur der Belegschaft zu den jeweiligen Dienstjubiläen der Mitarbeiter zur Auszahlung. Bezogen auf den aktuellen Mitarbeiterbestand wird die Auszahlung schwerpunktmäßig in den nächsten 19 Jahren anfallen. Die Auszahlungen für die Altersteilzeitrückstellungen verteilen sich voraussichtlich auf die nächsten sechs Jahre.

Die Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen wurden auf Basis von Vergangenheitswerten ermittelt, wobei auch Kulanzzugeständnisse berücksichtigt wurden. Im Geschäftsjahr 2021 wurden den Rückstellungen für Gewährleistungs- und Produkthaftungsfälle 4.366 T€ (Vorjahr: 3.936 T€) zugeführt. Den Gewährleistungs- und Produkthaftungsrückstellungen standen Forderungen an den Versicherer in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 220 T€) gegenüber.

Die Rückstellungen im Einkaufs- und Vertriebsbereich bezogen sich zum größten Teil auf auftragsbezogene Rückstellungen für mehrere belastende Verträge in Höhe von insgesamt 71.069 T€ (Vorjahr: 104.563 T€). Der Rückgang ist unter anderem begründet durch die Auflösung von Rückstellungen aufgrund erfolgreicher Preisverhandlungen mit Kunden, die in den Umsatzkosten verbucht wurde. Gegenläufig wirkte sich die Bildung von Rückstellungen, insbesondere aufgrund der erwarteten Rohstoffpreisentwicklungen, aus. Daraus können Verluste im Laufe des Jahres 2022 und danach über einen mehrjährigen Zeitraum liquiditätswirksam werden.

Die Restrukturierungsrückstellungen sanken insbesondere aufgrund von Verbräuchen im Zusammenhang mit der Auszahlung von Abfindungen. Die Zuführungen bestanden im Wesentlichen aus erwarteten Abfindungen, die im Rahmen der Produktionsschließung einer Einheit der Division Wire & Cable Solutions veranlasst waren. Diese werden im Wesentlichen bis Ende 2022 liquiditätswirksam.

In den sonstigen Rückstellungen sind wie im Vorjahr Rückstellungen enthalten, die die Bodensanierung eines Grundstücks an einem deutschen Standort betreffen.

26 | Pensionsrückstellungen

Bei LEONI existieren in verschiedenen Ländern Versorgungszusagen, die Leistungen im Falle von Invalidität, Pensionierung oder Tod vorsehen. Die wesentlichen Zusagen beschränken sich auf die Gesellschaften in England und Deutschland und sind als leistungsorientierte Versorgungszusagen konzipiert. Die Verpflichtungen und das Planvermögen der Versorgungspläne in diesen zwei Ländern machten 96,7 Prozent (Vorjahr: 96,2 Prozent) bzw. 99,5 Prozent (Vorjahr: 98,8 Prozent) des Konzernwerts aus. Der Vorsorgeplan in England wird über eine rechtlich eigenständige Einrichtung, den "LEONI UK Pension Scheme", verwaltet.

Im Rahmen von Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten gem. IFRS 5 wurden zum 31. Dezember 2021 Teile der Nettoschuld aus der Versorgungszusage in Deutschland und zum geringen Teil in Italien und Frankreich nicht mehr unter den Pensionsrückstellungen, sondern unter zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten ausgewiesen. Weitere Nettoschulden gingen im Zuge des Verkaufs des Geschäftsbereichs Datenkommunikation und Compound der LEONI Kerpen GmbH sowie der Adaptricity AG ab.

Ebenso war im Vorjahr die Nettoschuld aus der Versorgungszusage in der Schweiz nicht mehr unter den Pensionsrückstellungen, sondern gem. IFRS 5 unter den zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Mit der Veräußerung der LEONI Schweiz AG am 30. März 2021 war diese Verpflichtung schließlich vollständig zu entkonsolidieren.

Deutschland

In Deutschland bietet LEONI den meisten Mitarbeiter:innen die Möglichkeit an, durch Gehaltsumwandlung Versorgungsbezüge zu erwerben ("Deferred-Compensation"-Vereinbarungen). Die Umwandlungsbeträge werden fest verzinst und führen bei Eintritt des Versorgungsfalls zu einem festgelegten Kapitalleistungsanspruch. Diese Ansprüche sind durch Kapitallebensversicherungen rückgedeckt. Diese Rückdeckungsversicherungen sind qualifizierte Versicherungspolicen und werden daher als Planvermögen berücksichtigt. Die Laufzeiten der Versicherungsverträge sind auf die Fälligkeiten der Leistungen abgestimmt. Die Verzinsung der Versorgungsbausteine richtet sich nach dem jeweils aktuell festgesetzten Höchstzinssatz gemäß § 65 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung. Sie ist gedeckelt bei sechs Prozent; aktuell erworbene Versorgungsbausteine werden mit 4,5 Prozent verzinst.

Um das Risiko von Ausfällen von Leistungen der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung zu minimieren, wurden die Entgeltumwandlungen zum größten Teil an einen externen Treuhänder, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA), gezahlt. Der Treuhänder schließt einmal jährlich in Höhe dieser Umwandlungen Rückdeckungsversicherungen auf das Leben der jeweiligen Beschäftigten ab. Ferner wurde auch das bereits aus der Vergangenheit bestehende Planvermögen aus Rückdeckungsversicherungen in großen Teilen auf dieses Modell umgestellt. Das Treuhandvermögen und die Werte der Versicherungen sind wirtschaftliches Eigentum des jeweiligen LEONI-Unternehmens und gelten insofern als qualifiziertes Planvermögen.

Das Versorgungswerk der Leonische Drahtwerke AG, das für Neueintritte bereits im Jahr 1981 geschlossen wurde, gewährt Rentenzahlungen, die sich nach der Betriebszugehörigkeit und dem Einkommen zum Zeitpunkt des Austritts richten.

Pensionszusagen bei akquirierten deutschen Unternehmen berechnen sich im Allgemeinen nach dem Lohn- und Gehaltsniveau der Anspruchsberechtigten und/​oder ihrer Position in der Unternehmenshierarchie und Betriebszugehörigkeit bzw. nach einem Festbetrag pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Alle Versorgungswerke der akquirierten Unternehmen sind für Neueintritte geschlossen.

Aus den Plänen in Deutschland resultiert im Wesentlichen ein Zinsrisiko, ein Langlebigkeitsrisiko und zum Teil ein Risiko aus Gehaltssteigerungen.

Vereinigtes Königreich

In England besteht ein leistungsorientierter Versorgungsplan, der im Jahr 2000 eingerichtet wurde und das bis dahin gültige Versorgungswerk abgelöst hat. An diesem Plan konnten bis zu seiner Schließung für Neueintritte im Jahr 2008 alle Mitarbeiter:innen teilnehmen. Das Versorgungswerk wird von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren Verwaltungsorgan sich aus Vertreter:innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rekrutiert. Ferner sind externe Expert:innen für Vermögensverwaltung und Versicherungsmathematik in beratender Funktion vertreten.

Die Treuhandgesellschaft legt die durch LEONI einzuzahlenden Beiträge fest und beschließt über die Höhe der von LEONI zu entrichtenden Zusatzbeiträge im Falle einer Unterdeckung. Durch die anhaltend niedrigen Abzinsungssätze, die für die Berechnung der Pensionsverpflichtung anzuwenden sind, ergibt sich aus dem Saldo aus Anwartschaftsbarwert und Planvermögen aktuell eine Unterdeckung in Höhe von 43.897 T€ (Vorjahr: 70.643 T€). Dies entspricht 17,9 Prozent (Vorjahr: 29,0 Prozent) des Anwartschaftsbarwerts. Zwischen LEONI und der Treuhandgesellschaft finden in einem dreijährigen Turnus Verhandlungen statt, in denen Höhe und Zeitraum der Einzahlungen zum Ausgleich der Unterdeckung festgelegt werden. Neben den laufenden Beiträgen wurden im Geschäftsjahr Beiträge in Höhe von 5.715 T€ (Vorjahr: 4.588 T€) zum Ausgleich der Unterdeckung geleistet.

Die Höhe der zugesagten Leistungen richtet sich nach dem Einkommen bei Eintritt des Versorgungsfalls, nach Betriebszugehörigkeit und Zuzahlungen der Teilnehmer in den Fonds. Die Rentenanpassungen sind an einen Inflationsindex gekoppelt, der die steigenden Lebenshaltungskosten widerspiegelt.

LEONI unterliegt aus den Plänen in England im Wesentlichen einem Zins-, Anlage-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiko sowie einem Risiko aus Gehaltssteigerungen.

Sonstige Länder

In Frankreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen und zusätzlicher Vereinbarungen. Die Leistungshöhe wird vom Tarifabkommen der französischen Metallindustrie vorgeschrieben. Sie orientiert sich an den Monatsgehältern in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit.

Bei den italienischen Tochtergesellschaften bestehen Pensionspläne entsprechend den lokalen gesetzlichen Bestimmungen. Diese sind als leistungsorientierte Pläne nach IAS 19 zu qualifizieren und wurden dementsprechend abgebildet.

Des Weiteren bestehen vereinzelt bei ausländischen Tochterunternehmen pensionsähnliche Leistungszusagen, vor allem für Übergangszahlungen nach Eintritt in den Ruhestand, die als leistungsorientierte Pläne gemäß IAS 19 abgebildet wurden und für den Konzern nur von untergeordneter Bedeutung waren.

Die Entwicklung der Nettopensionsverpflichtung, die sich aus der Veränderung des Anwartschaftsbarwerts und der Veränderung des Marktwerts des Planvermögens ergibt, stellt sich wie folgt dar:

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2021
T€
Veränderung des Anwartschaftsbarwerts UK Deutschland Rest Gesamt
Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres 243.610 151.368 15.453 410.431
Dienstzeitaufwand 1.822 2.180 1.583 5.585
Zinsaufwand 3.150 1.347 174 4.671
Versicherungsmathematische (Gewinne) /​ Verluste - 13.749 - 2.336 - 3.231 - 19.316
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 - 28 - 28
Beiträge der Arbeitnehmer 27 2.455 0 2.482
Währungsdifferenzen 17.378 0 122 17.500
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen 0 - 39.848 - 1.143 - 40.991
Rentenzahlungen - 6.449 - 3.188 - 649 - 10.286
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 245.789 111.978 12.281 370.048
Veränderung des Planvermögens
Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres 172.967 49.093 2.774 224.834
Zinsertrag 2.269 435 78 2.782
Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) 12.967 - 95 - 27 12.845
Währungsdifferenzen 12.986 0 - 4 12.982
Beiträge des Arbeitgebers 7.980 218 65 8.263
Beiträge der Arbeitnehmer 27 2.455 0 2.482
Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern - 855 0 0 - 855
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen 0 - 7.990 - 1.246 - 9.236
Rentenzahlungen - 6.449 - 532 - 291 - 7.272
Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres 201.892 43.584 1.349 246.825
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 43.897 68.394 10.932 123.223
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2020
T€
Veränderung des Anwartschaftsbarwerts UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt
Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres 224.295 144.239 114.070 14.263 496.867
Dienstzeitaufwand 1.563 2.206 2.758 1.318 7.845
Zinsaufwand 4.429 1.724 174 162 6.489
Versicherungsmathematische (Gewinne) /​ Verluste 33.229 4.435 - 143 - 188 37.333
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 34 0 0 - 871 - 837
Beiträge der Arbeitnehmer 23 2.146 2.331 0 4.500
Währungsdifferenzen - 13.707 0 150 - 305 - 13.862
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten 0 0 - 114.419 1.453 - 112.966
Transfers nach Schweizer Recht 0 0 2.377 0 2.377
Rentenzahlungen - 6.256 - 3.382 - 7.298 - 379 - 17.315
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 243.610 151.368 0 15.453 410.431
Veränderung des Planvermögens
Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres 166.876 46.804 94.031 1.436 309.147
Zinsertrag 3.342 560 143 38 4.083
Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) 12.989 338 1.755 - 19 15.063
Währungsdifferenzen - 10.048 0 107 - 49 - 9.990
Beiträge des Arbeitgebers 6.892 243 2.331 324 9.790
Beiträge der Arbeitnehmer 23 2.146 2.331 0 4.500
Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern - 851 0 0 0 - 851
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten 0 0 - 95.777 1.211 - 94.566
Transfers nach Schweizer Recht 0 0 2.377 0 2.377
Rentenzahlungen - 6.256 - 998 - 7.298 - 167 - 14.719
Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres 172.967 49.093 0 2.774 224.834
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 70.643 102.275 0 12.679 185.597

Die Pensionsverpflichtungen sind in der Bilanz als Nettoverbindlichkeit in Höhe von 123.223 T€ (Vorjahr: 185.597 T€) ausgewiesen.

Im Vorjahr betrafen die Transfers nach Schweizer Recht die Übertragung der Verpflichtung und des entsprechenden Anteils am Planvermögen, dem sogenannten Freizügigkeitsguthaben, auf den neuen Arbeitgeber oder ein gemäß den landesrechtlichen Vorgaben dafür geeignetes Finanzinstitut.

Der Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres entfiel in Höhe von 341.577 T€ (Vorjahr: 354.895 T€) auf über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen und in Höhe von 28.471 T€ (Vorjahr: 55.536 T€) auf nicht über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen.

Die Aufteilung der Verpflichtungen auf die Kategorien aktive und ausgeschiedene Mitarbeiter:innen sowie unverfallbarer und verfallbarer Anspruch ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

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2021
T€
UK Deutschland Rest Gesamt
Aktive Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 55.414 51.737 2.852 110.003
Aktive Mitarbeiter mit noch verfallbarem Anspruch 0 0 9.429 9.429
Ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 77.091 27.086 0 104.177
Rentner 113.284 33.155 0 146.439
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 245.789 111.978 12.281 370.048
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2020
Aktive Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 68.159 75.777 5.038 148.974
Aktive Mitarbeiter mit noch verfallbarem Anspruch 0 0 10.415 10.415
Ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 92.778 30.116 0 122.894
Rentner 82.673 45.475 0 128.148
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 243.610 151.368 15.453 410.431

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung wurden im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Die Entwicklung der versicherungsmathematischen Verluste des Konzerns, einschließlich des Anteils, der auf assoziierte Unternehmen entfällt, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

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T€ 2021 2020
Versicherungsmathematische Verluste am Anfang des Geschäftsjahres 173.697 151.427
Versicherungsmathematische (Gewinne) /​ Verluste
- aus der Veränderung von demografischen Annahmen 5.175 8
- aus der Veränderung von finanziellen Annahmen - 23.988 41.165
- aus erfahrungsbedingten Anpassungen - 445 - 3.840
Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) - 12.850 - 15.063
Veränderungen im Zusammenhang mit dem Abgang von Minderheitsanteilen - 9 0
Versicherungsmathematische Verluste am Ende des Geschäftsjahres 141.580 173.697

Die zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts gesetzten Prämissen für die Abzinsung, für die Gehaltssteigerungen sowie für den Rententrend variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des Landes, in dem der Pensionsplan aufgestellt wurde. Der Abzinsungssatz wurde dabei auf Basis erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt. Dabei wurde Bezug genommen auf Anleihen, die am Bilanzstichtag eine den Pensionsverpflichtungen gleichlautende Laufzeit haben und in der entsprechenden Währung notiert sind. Als Datenbasis für die Ermittlung der Abzinsungssätze wurden Anleihen in der Ratingklasse AA verwendet.

Folgende Übersicht zeigt die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts:

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2021
UK Deutschland Gesamt
Diskontierungssatz 1,94% 1,23% 1,63%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten 3,35% 2,50% 2,94%
Rententrend 3,24% 1,75% 2,59%
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2020
UK Deutschland Schweiz Gesamt
Diskontierungssatz 1,25% 0,90% 0,15% 0,89%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten 2,85% 2,50% 1,00% 2,27%
Rententrend 2,81% 1,75% 0,00% 1,86%

Für die Berechnung der Nettopensionsaufwendungen wurden die in der folgenden Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde gelegt:

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2021
UK Deutschland Gesamt
Diskontierungssatz 1,25% 0,90% 0,89%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten 2,85% 2,50% 2,27%
Rententrend 2,81% 1,75% 1,86%
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2020
UK Deutschland Schweiz Gesamt
Diskontierungssatz 2,09% 1,21% 0,15% 1,35%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten 2,91% 2,50% 1,00% 2,33%
Rententrend 2,81% 1,75% 0,00% 1,78%

Die zugrunde gelegten Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten Statistiken und Erfahrungswerten in den jeweiligen Ländern. Bei der Bewertung der Altersversorgungsleistungen in England wird grundsätzlich die "S2NA Sterblichkeitstafel", erweitert und detailliert um persönliche Einflussfaktoren zur Sterblichkeit gemäß des "CMI Mortality Projections Model 2018", zugrunde gelegt. Die Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert ist in den versicherungsmathematischen Veränderungen aus demographischen Annahmen enthalten. In Deutschland kamen, wie im Vorjahr, die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zur Anwendung.

Der wesentliche Einflussfaktor auf die Höhe der Nettopensionsverpflichtung ist der Diskontierungssatz. Eine Erhöhung oder Verminderung um 1 Prozentpunkt hat folgende Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert:

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2021
T€
UK Deutschland Rest Gesamt
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 245.789 111.978 12.281 370.048
Diskontierungssatz + 1 %-Punkt
Veränderung: - 37.109 - 12.436 - 939 - 50.484
Anwartschaftsbarwert: 208.680 99.542 11.342 319.564
Diskontierungssatz - 1 %-Punkt
Veränderung: 48.001 15.181 1.094 64.276
Anwartschaftsbarwert: 293.790 127.159 13.375 434.324
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2020
T€
UK Deutschland Rest Gesamt
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 243.610 151.368 15.453 410.431
Diskontierungssatz + 1 %-Punkt
Veränderung: - 39.036 - 18.585 - 1.681 - 59.302
Anwartschaftsbarwert: 204.574 132.783 13.772 351.129
Diskontierungssatz - 1 %-Punkt
Veränderung: 51.079 23.086 1.873 76.038
Anwartschaftsbarwert: 294.689 174.454 17.326 486.469

Die Annahmen zum Gehaltstrend, Rententrend und zur Sterbewahrscheinlichkeit haben für die Pensionspläne im Konzern folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert:

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2021 2020
T€ UK Deutschland UK Deutschland
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 245.789 111.978 243.610 151.368
Gehaltstrend + 0,5 %-Punkte
Veränderung (absolut): 2.377 16 2.215 26
Veränderung (relativ): 0,97% 0,01% 0,91% 0,02%
Gehaltstrend - 0,5 %-Punkte
Veränderung (absolut): - 2.377 - 16 - 2.215 - 25
Veränderung (relativ): - 0,97% - 0,01% - 0,91% - 0,02%
Rententrend + 0,5 %-Punkte
Veränderung (absolut): 16.637 2.807 16.615 4.246
Veränderung (relativ): 6,77% 2,51% 6,82% 2,81%
Rententrend - 0,5 %-Punkte
Veränderung (absolut): - 15.449 - 2.561 - 14.400 - 3.863
Veränderung (relativ): - 6,29% - 2,29% - 5,91% - 2,55%
Lebenserwartung + 1 Jahr
Veränderung (absolut): 9.507 2.416 7.754 3.577
Veränderung (relativ): 3,87% 2,16% 3,18% 2,36%

Die Entwicklung der Sterblichkeit ist durch die Verwendung von sogenannten Generationentafeln in den zwei wesentlichen Versorgungsplänen berücksichtigt. Die Berechnung des Anwartschaftsbarwerts mit einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung ergibt für den Plan in England einen Anstieg des Anwartschaftsbarwerts um 3,87 Prozent (Vorjahr: 3,18 Prozent) und in Deutschland um 2,16 Prozent (Vorjahr: 2,36 Prozent).

Die Berechnung der Sensitivitäten beruhte im Rahmen einer ceteris paribus Betrachtung auf der Änderung jeweils einer Annahme, während alle übrigen Annahmen unverändert bleiben, sodass Abhängigkeiten zwischen den Annahmen ausgeschlossen sind. Die Methode zur Berechnung der Sensitivitäten ist identisch mit der Berechnungsmethode der Nettopensionsverpflichtung.

Der im Gesamtergebnis erfasste Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne setzte sich aus den im Konzernergebnis und den im sonstigen Ergebnis enthaltenen Beträgen zusammen:

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T€ 2021 2020
Laufender Dienstzeitaufwand 5.585 7.845
Nettozinsaufwand 1.889 2.406
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - 28 - 837
Verwaltungskosten und Steuern im Zusammenhang mit der Planverwaltung 855 851
Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne 8.301 10.265
Versicherungsmathematische (Gewinne) /​ Verluste - 19.258 37.333
Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) - 12.850 - 15.063
- 9 0
Im sonstigen Ergebnis erfasster Ertrag /​ Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne - 32.117 22.270
Im Gesamtergebnis erfasster Ertrag /​ Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne - 23.816 32.535

Der Nettozinsaufwand, der sich aus der Anwendung des Diskontierungssatzes auf den Saldo aus Anwartschaftsbarwert abzüglich Planvermögen (Nettopensionsverpflichtung) ergab, wurde unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Der im Konzernergebnis erfasste Aufwand war in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

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T€ 2021 2020
Umsatzkosten 2.258 3.393
Allgemeine Verwaltungskosten 2.504 2.385
Vertriebskosten 633 1.235
Forschungs- und Entwicklungskosten 1.017 846
Finanzaufwendungen 1.889 2.406
Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne 8.301 10.265

Asset-Liability-Matching-Strategien

Bei LEONI sind die wesentlichen Versorgungszusagen satzungsgemäß mit einem Deckungskapital ausgestattet, das in seiner Art dazu geeignet ist, die fälligen Versorgungsleistungen zeitlich und in der Höhe gegenfinanzieren zu können. Bei dem deutschen Versorgungswerk wird dies ausschließlich mittels qualifizierter Lebensversicherungsverträge bewerkstelligt, die in Laufzeit und Höhe auf die erwarteten Versorgungsleistungen synchronisiert sind. Bei dem Versorgungswerk in England sorgen die Organe der unabhängigen Stiftung für die Einhaltung der Anlagestrategien. Diese Strategien zielen darauf ab, mögliche Anlagerisiken zu minimieren, kurzfristig ausreichend Liquidität zur Bedienung der fälligen Versorgungszahlungen bereitzuhalten und langfristig eine marktgerechte Rendite zu erwirtschaften. Zur Überprüfung der Erreichung der Strategieziele werden unter Einbeziehung von unabhängigen externen Spezialisten aus den Bereichen Vermögensanlage und Versicherungsmathematik regelmäßig Bewertungen des Anlageportfolios vorgenommen und darauf aufbauend von den Organen Investitionsentscheidungen getroffen.

Die Aufgliederung des Planvermögens in die verschiedenen Klassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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2021 2020
T€ % T€ %
Eigenkapitalinstrumente 0 0,0 39.458 17,5
Schuldinstrumente 20.593 8,1 10.880 4,8
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 20.593 8,1 10.378 4,6
Immobilien 23.823 9,4 20.854 9,3
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 23.823 9,4 20.583 9,2
Wertpapierfonds 144.353 56,7 86.483 38,5
Qualifizierende Versicherungsverträge 43.631 17,1 49.133 21,9
Sonstiges Planvermögen 12.114 4,8 12.492 5,6
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 12.114 4,8 12.454 5,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.311 0,9 5.534 2,5
Summe Planvermögen 246.825 97,0 224.834 100,0

Das Planvermögen aus qualifizierenden Versicherungsverträgen stammte fast ausschließlich aus den Rückdeckungsversicherungen in Deutschland. Bis auf die Klasse Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden die Vermögenswerte aller weiteren genannten Klassen durch das Fondsvermögen des Versorgungsplans in England bestimmt und gliederten sich wie folgt auf:

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2021
T€
UK %
Schuldinstrumente 20.593 10,2
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 20.593 10,2
Immobilien 23.823 11,8
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 23.823 11,8
Wertpapierfonds 144.353 71,5
Sonstiges Planvermögen 12.114 6,0
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 12.114 6,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.009 0,5
Summe Planvermögen 201.892 100,0
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2020
T€
UK %
Eigenkapitalinstrumente 39.091 22,6
Schuldinstrumente 10.378 6,0
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 10.378 6,0
Immobilien 20.583 11,9
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 20.583 11,9
Wertpapierfonds 86.483 50,0
Sonstiges Planvermögen 12.453 7,2
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 12.453 7,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.979 2,3
Summe Planvermögen 172.967 100,0

Die Eigenkapitalinstrumente setzten sich im Vorjahr aus Investitionen in Aktienfonds und direkten Anlagen zusammen. Dabei waren sowohl jeweils nationale Titel des Landes als auch internationale Titel vertreten. Bei den Schuldinstrumenten handelte es sich um nationale und internationale Unternehmens- und Staatsanleihen. Die Immobilieninvestitionen erfolgten ausschließlich in offenen Immobilienfonds. Bei den Wertpapierfonds handelte es sich um sogenannte "Diversified Growth Funds" bzw. "Liability Driven Investment Funds" (LDI). Das sonstige Planvermögen beinhaltete Investitionen in Fonds, in deren Portfolios sich internationale Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen befanden.

Die Aufteilung und Anlagestrategie des Planvermögens auf die genannten Anlageklassen entspricht den in den Satzungen des Versorgungsplans definierten Zielanlageklassen und wird durch den Treuhänder laufend überwacht. Ziel ist es, bei gleichwertiger Ertragsstärke eine optimale Kongruenz hinsichtlich Langzeitstruktur und Zins- und Inflationssensitivitäten zwischen Pensionsverpflichtungen und dem Planvermögen sicherzustellen ("Liability-Driven Investments").

Von LEONI wurden keine Vermögenswerte des Planvermögens selbst genutzt.

Die Beiträge in das Planvermögen betrugen 8.263 T€ und wurden für das folgende Geschäftsjahr mit 9.000 T€ angenommen.

Eine Auflistung der Pensionszahlungen (ohne kompensatorische Effekte aus Auszahlungen aus dem Planvermögen) stellte sich wie folgt dar:

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Geleistete Pensionszahlungen T€
2020 17.315
2021 10.286
Erwartete Pensionszahlungen T€
2022 10.607
2023 11.374
2024 11.863
2025 12.790
2026 14.011
2027 - 2031 77.424
Erwartete Pensionszahlungen bis 2031 138.069

Die durchschnittliche gewichtete Fälligkeit der Leistungsverpflichtungen ("Macaulay-Duration") betrug in England 17 Jahre und in Deutschland 13 Jahre.

Einige ausländische Gesellschaften gewähren beitragsorientierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ("defined-contribution"-Pläne). In Deutschland und im Ausland wurden unter den beitragsorientierten Zusagen auch sogenannte "State-Plans" erfasst. Der Gesamtaufwand aus solchen Beitragsleistungen betrug im Geschäftsjahr 84.927 T€ (Vorjahr: 71.974 T€).

27 | Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 32.669 T€ (Vorjahr: 32.669 T€) entsprach dem Grundkapital der LEONI AG und ist in 32.669.000 (Vorjahr: 32.669.000) Stückaktien von jeweils 1,00 € aufgeteilt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage betrug wie im Vorjahr 290.887 T€.

Gesetzliche Rücklage

Die gesetzlichen Rücklagen und die anderen Gewinnrücklagen der LEONI AG wurden im Jahr 2019 vollständig aufgelöst.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 16.335 T€ durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 16.334.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde jedoch von der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten, in der Satzung aufgeführten Fällen auszuschließen.

Von der Hauptversammlung am 23. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 22. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Bedingtes Kapital

Des Weiteren wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 7. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 6. Mai 2020 Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben. Hierbei wurde das Grundkapital um bis zu 6.534 T€ bedingt erhöht. Der Vorstand hat von dieser beschlossenen Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Des Weiteren wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 23. Juli 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juli 2025 einmalig oder mehrmals Options- und/​ oder Wandelanleihen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibung") im Gesamtbetrag von bis zu 500 Mio. € auszugeben und den Inhabern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.554 T€ nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Auf das vorgenannte Volumen des anteiligen Betrags des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.554 T€ ist der auf solche Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung - mit oder ohne Ausschluss des Bezugsrechts - aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 aus dem Genehmigten Kapital 2017 ausgegeben werden.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der LEONI AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent der Stimmen und des Kapitals beteiligt werden. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern die Options- und/​oder Wandelanleihen und Options- bzw. Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der LEONI AG zu gewähren.

Der Vorstand hat von der beschlossenen Ermächtigung ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.

Gezahlte Dividende

Im Geschäftsjahr 2021 wurde keine Dividende beschlossen und ausgeschüttet.

Ergebnisverwendung

Nachdem es im Geschäftsjahr 2021 im handelsrechtlichen Jahresabschluss der LEONI AG zu einem Bilanzverlust kam, wird der nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Aktiengesetz (AktG) ermittelte Bilanzverlust von 47.053 T€ auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen.

28 | Erfolgsunsicherheiten und sonstige Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Leasingverträgen

Zu den nicht bilanzierten Eventualverpflichtungen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf > Textziffer 20.

Bestellobligo

Am Bilanzstichtag bestanden Bestellobligos für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 50.030 T€ (Vorjahr: 52.560 T€).

Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche und Eventualverbindlichkeiten

Einzelne LEONI-Gesellschaften sind in Rechtsstreitigkeiten involviert oder könnten in weitere Rechtsstreitigkeiten involviert werden. Diese können Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche nach sich ziehen. Für derartige Forderungen und Ansprüche werden angemessene Beträge und ggfs. Forderungen gegenüber Versicherungsträgern bilanziell berücksichtigt.

Wie bereits im Vorjahr berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen und sonstigen Klagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Seit 2017 wurden diese Verfahren durch Abweisung oder Vergleich ohne Anerkennung einer Schuld abgeschlossen. Zuletzt waren drei Verfahren individueller Kläger in den Vereinigten Staaten sowie eines in einer kanadischen Provinz anhängig. In den USA konnte LEONI alle verbleibenden Verfahren bis auf eines durch Klageabweisung oder Zahlung einer geringen, unwesentlichen Vergleichszahlung beilegen. LEONI geht davon aus, dass das letzte Verfahren in naher Zukunft in vergleichbarer Weise beendet werden wird. Das verbliebene Verfahren in Kanada ruht seit 2014. LEONI geht nach Einschätzung der dortigen Rechtsanwälte davon aus, dass sich dieses Verfahren durch den Abschluss in anderen Provinzen erledigt hat. Eine entsprechende Anordnung steht jedoch noch aus.

Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und prüft die Vorwürfe. Da sich das BKartA-Verfahren in einem sehr frühen Stadium befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden. Insgesamt kommen wir bei einer Bewertung auf Basis des derzeitigen Stands der Ermittlungen zu der Einschätzung, dass die Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße möglich, aber nicht wahrscheinlich ist.

In Bezug auf eine behauptete Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Übernahme von Mitarbeiter:innen in Frankreich machte ein Kläger ursprünglich einen Schaden in Höhe von 12 Mio. € geltend. Wie berichtet, hat das dafür zuständige Gericht in Frankreich die Klage durch Urteil im Januar 2021 in allen Punkten abgewiesen. Der Kläger hat Berufung eingelegt, seine Forderung aber gleichzeitig auf 4,2 Mio. € reduziert. LEONI ist nach Einschätzung dortiger Rechtsanwälte zuversichtlich, auch diese erfolgreich abwehren zu können.

Wie ebenfalls berichtet, betreibt LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 mit externer Unterstützung die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitarbeiter:innen. LEONI konnte im Jahr 2017 einen Betrag von 5 Mio. € im Rahmen der bestehenden Vertrauensschadensversicherung erlangen. Der Vorstand hat weitergehende Versicherungsansprüche gegen den Vertrauensschadensversicherer geltend gemacht. Die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche dauern an. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich.

Darüber hinaus sind Klagen oder Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von LEONI haben, weder anhängig gewesen noch derzeit anhängig.

29 | Risikomanagement und Finanzderivate

Überblick Finanzinstrumente

In den nachfolgenden Ausführungen sind die der Veräußerungsgruppe nach IFRS 5 zugeordneten Finanzinstrumente grundsätzlich mit enthalten. Weitere Erläuterungen zu den Veräußerungsgruppen finden sich in der > Textziffer 4 "Veräußerungen von Tochterunternehmen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und weitere Portfoliomaßnahmen".

Folgende Tabellen zeigen die Finanzinstrumente, die zum 31. Dezember 2021 und im Vorjahr im Konzern bestanden:

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Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
T€ Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2021 Fortgeführte Anschaffungskosten
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 164.635 171.912
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 321.926 366.790
Sonstige finanzielle Forderungen AC 100.299 106.508
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte FVTPL 70.792
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen FVTPL 73
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 1.524
Derivate mit Hedge-Beziehung n/​a 2.771
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 739.919 799.973
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 949.924 1.033.465
Schuldscheindarlehen AC 399.967 399.967
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 62.142 65.422
Leasingverbindlichkeiten n/​a 248.554 278.500
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 10.647
Derivate mit Hedge-Beziehung n/​a 4.613
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 645.210 645.210
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 72.389
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 2.298.827 2.298.827
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 10.647
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Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
T€ Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value 31.12.2021
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 171.912
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 366.790
Sonstige finanzielle Forderungen 106.508
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 70.792 70.792
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen 73 73
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 1.524 1.524
Derivate mit Hedge-Beziehung 2.771 2.771
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 799.973
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.033.370
Schuldscheindarlehen 389.790
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 65.422
Leasingverbindlichkeiten n/​a
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 10.647 10.647
Derivate mit Hedge-Beziehung 4.613 4.613
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 645.210
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 72.389 72.389
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.288.555
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 10.647 10.647

Die in der Spalte "Buchwert" dieser Tabelle gezeigten Beträge können von denen in den anderen Spalten einer Zeile abweichen, da in den anderen Spalten alle Finanzinstrumente enthalten sind: auch solche, die in der Bilanz als Teil einer Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 in separaten Bilanzposten gezeigt werden. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich in der > Textziffer 4 "Akquisitionen und Veräußerungen von Tochterunternehmen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten".

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Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
T€ Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2020 Fortgeführte Anschaffungskosten
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 AC 182.440 190.893
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 487.747 494.391
Sonstige finanzielle Forderungen 1 AC 46.499 46.976
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte FVTPL 30.641
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen FVTPL 1.113
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 13.208
Derivate mit Hedge-Beziehung n/​a 9.546
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 824.552 849.642
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 925.168 950.383
Schuldscheindarlehen AC 397.312 397.312
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 76.772 77.401
Leasingverbindlichkeiten n/​a 270.463 271.670
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 1.047
Derivate mit Hedge-Beziehung n/​a 5.580
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 732.260 732.260
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 44.962
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 2.274.738 2.274.738
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 1.047
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Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
T€ Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value 31.12.2020
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 190.893
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 494.391
Sonstige finanzielle Forderungen 1 46.976
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 30.641 30.641
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen 1.113 1.113
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 13.208 13.208
Derivate mit Hedge-Beziehung 9.546 0 9.546
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 849.642
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 950.275
Schuldscheindarlehen 384.536
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 77.401
Leasingverbindlichkeiten n/​a
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 1.047 1.047
Derivate mit Hedge-Beziehung 5.580 5.580
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 732.260
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 44.962 44.962
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.261.854
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 1.047 1.047

1 Vorjahreswerte sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5.049 T€.

Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstigen kurzfristigen Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Bankguthaben in Höhe von 9.872 T€ (Vorjahr 5.049 T€), die an Factoringpartner verpfändet und somit für LEONI nicht verfügbar sind.

Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen reflektieren. Die Zeitwerte sind somit der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Schuldscheindarlehen und der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweiligen gültigen Zinsstrukturkurven und unter Berücksichtigung der konzernspezifischen Margen ermittelt. Aus diesem Grund sind die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen.

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von LEONI ist sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Steigerung des Shareholder-Value ein hohes Bonitätsranking, eine gute Eigenkapitalquote bzw. ein angemessener Verschuldungsgrad aufrechterhalten werden.

Der Konzern steuert die Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Um eine möglichst breite Palette an Finanzierungsoptionen zu haben, strebt LEONI an, sich im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung sämtliche Vorratsbeschlüsse genehmigen zu lassen. LEONI überwacht das Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrads ("Gearing"), der dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Eigenkapital entspricht.

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T€ 2021 2020
Finanzschulden 1.598.516 1.593.015
abzüglich liquide Mittel 1 - 164.635 - 182.440
Nettofinanzschulden 1.433.880 1.410.575
Finanzschulden in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" enthalten 113.487 26.422
Liquide Mittel in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten - 7.277 - 8.453
Nettofinanzschulden inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​Verbindlichkeiten" enthaltenen Positionen 1.540.090 1.428.544
Eigenkapital 229.412 265.965
Verschuldungsgrad ("Gearing") in % 671% 537%

1 Vorjahreswerte sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5.049 T€.

Am Ende des Geschäftsjahres 2021 betrug der Verschuldungsgrad 671 Prozent (Vorjahr: 537 Prozent), was auf die durch eine Erhöhung der Bankschulden sowie gesunkene liquide Mittel gestiegenen Nettofinanzschulden zurückzuführen ist.

Die aktuelle Finanz- und Liquiditätslage des LEONI-Konzerns wird im Konzernlagebericht (> 3.3 Finanzlage) ausführlich dargestellt.

Für Zwecke der Erläuterungen zur Kapitalsteuerung und der Refinanzierung von LEONI wird hierauf bzw. die Going Concern Berichterstattung in > Textziffer Grundlagen verwiesen.

Eine Entwicklung der Finanzschulden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Finanzschulden

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T€ kurzfristig langfristig Summe
01.01.2021 50.142 1.542.873 1.593.015
zahlungswirksame Veränderungen
Aufnahme 6.881 105.999 112.880
Tilgung - 4.801 - 7.357 - 12.158
zahlungsunwirksame Veränderungen
Umgliederungen 608.265 - 608.265 0
Effekt aus Währungsumrechnung - 62 4.369 4.307
Bewertungseffekte 6.858 9.180 16.038
Erfassung Leasingverbindlichkeiten 2.534 - 2.250 284
Umgliederung in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" - 90.140 - 25.712 - 115.852
31.12.2021 579.679 1.018.837 1.598.516
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T€ Kurzfristig Langfristig Summe
01.01.2020 364.774 965.010 1.329.784
zahlungswirksame Veränderungen
Aufnahme 1.559 670.114 671.673
Tilgung - 246.779 - 204.216 - 450.995
zahlungsunwirksame Veränderungen
Umgliederungen - 73.318 73.318 0
Effekt aus Währungsumrechnung - 780 - 5.570 - 6.350
Bewertungseffekte - 21.889 - 1.009 - 22.898
Erfassung Leasingverbindlichkeiten 27.118 71.105 98.223
Umgliederung in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" - 543 - 25.879 -26.422
31.12.2020 50.142 1.542.873 1.593.015

Nettoergebnisse der Finanzinstrumente

Nach Bewertungskategorien stellen sich die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente wie folgt dar:

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Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 T€
2021 2020
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 23.867 - 51.580
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) - 28.023 20.680
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) - 8.114 - 1.232
Summe - 12.270 - 32.132

Saldierung von Finanzinstrumenten

LEONI hielt derivative Vermögenswerte und derivative Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditinstituten, die die Saldierungskriterien des IAS 32.42 nicht erfüllen. Entsprechend wurden diese derivativen Finanzinstrumente separat in der Bilanz ausgewiesen. Die abgeschlossenen Rahmenverträge beinhalten jedoch Aufrechnungsvereinbarungen im Insolvenzfall.

Folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Werte:

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31.12.2021
T€
Bruttowerte Saldierung Netto werte Aufrechnungsvereinbarungen Netto werte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate 4.243 0 4.243 - 3.261 982
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate - 15.260 0 - 15.260 3.261 - 11.999
31.12.2020 T€
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate 21.783 0 21.783 - 3.133 18.650
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate - 6.627 0 - 6.627 3.133 - 3.494

Cashflow Hedge Rücklage

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflow Hedge Rücklage innerhalb des Konzerneigenkapitals:

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T€ Cashflow Hedge Rücklage davon: Absicherung von Währungsrisiken davon: Absicherung von Zinsrisiken
01.01.2021 3.014 6.366 - 3.352
Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus:
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten, Investitionen in Anlagevermögen sowie der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens 4.562 2.955 1.607
Umgliederung in die GuV - 10.161 - 10.161
Steuereffekt 1.822 1.822
31.12.2021 - 763 982 - 1.745
01.01.2020 1.096 4.379 - 3.283
Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus:
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten, Investitionen in Anlagevermögen sowie der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens - 5.576 - 5.507 - 69
Umgliederung in die GuV 7.984 7.984
Steuereffekt - 490 - 490
31.12.2020 3.014 6.366 - 3.352

Die zugrundeliegenden Sicherungsgeschäfte werden in den Abschnitten Währungs- und Zinsrisiken beschrieben.

Kreditrisiko

Das Ausfallrisiko entsteht aus Guthaben bei Banken und Finanzinstitutionen, den vertraglichen Cashflows aus Schuldtiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwerkt sowie vor allem aus ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten.

Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestandes und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Das Debitorenmanagement ist dezentral organisiert und unterliegt den Vorgaben einer Richtlinie zum konzernweiten Debitorenmanagement.

Folgende Tabelle zeigt die regionale Aufteilung der Kundenforderungen:

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in Prozentpunkten 2021 2020
EMEA 59 61
davon: Deutschland 15 12
Frankreich 10 13
Großbritannien 4 2
Rumänien 3 3
Russland 3 2
Übrige 24 29
Asien 28 24
davon: China 24 20
Indien 2 1
Südkorea 1 1
Übrige 1 2
Americas 13 14
davon: USA 9 10
Übrige 4 4

Die nachstehende Tabelle zeigt die Größenklassen der Kundenforderungen zum Bilanzstichtag:

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2021 2020
Gesamtanteil Gesamtanteil
in % in % in % in %
Größter Kunde 8 8 13 13
Zweitgrößter Kunde 7 7 6 6
Dritt- bis fünftgrößter Kunde 5-6 15 4-5 15
Übrige Kunden ≤4 70 ≤3 66

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

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T€ 2021 2020
Stand Wertberichtigungen zum 01.01. 34.397 19.860
Kursdifferenzen 743 - 384
Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) 10.640 20.886
Verbrauch - 818 - 1.823
Auflösung - 9.240 - 4.101
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 481 - 40
Stand Wertberichtigungen zum 31.12. 35.241 34.397

Die Zuführungen des Vorjahres waren geprägt durch geänderte Kundeneinstufungen innerhalb der Ausfallrisikoklassen.

Die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte verteilen sich wie folgt auf die Ausfallrisikoklassen:

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T€ 31.12.2021 Forderungshöhe (brutto) 31.12.2021 Wertberichtigung
Risikoeinstufung
Geringes Risiko 405.270 9.316
Durchschnittliches Risiko 63.509 5.488
Überdurchschnittliches Risiko 107.906 5.790
Erhöhtes und hohes Risiko 19.324 1.579
Sehr hohes Risiko 4 0
Ausgefallene Forderungen 13.067 13.067
Summe 609.080 35.241
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T€ 31.12.2020 Forderungshöhe (brutto) 31.12.2020 Wertberichtigung
Risikoeinstufung
Geringes Risiko 477.059 11.215
Durchschnittliches Risiko 126.629 7.320
Überdurchschnittliches Risiko 108.769 10.548
Erhöhtes und hohes Risiko 11.425 908
Sehr hohes Risiko 205 31
Ausgefallene Forderungen 4.459 4.375
Summe 728.546 34.397

Dabei liegt folgende Wertminderungsmatrix zugrunde:

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Ausfallrisikoklassen Ausfallrate Risikoeinstufung
1 Sehr hohe Kreditwürdigkeit 0,10% geringes Risiko
2 Hohe Kreditwürdigkeit 0,25% geringes Risiko
3 Gute Kreditwürdigkeit 0,50% geringes Risiko
4 Relativ gute Kreditwürdigkeit 1,00% geringes Risiko
5 Mittlere Kreditwürdigkeit 2,00% durchschnittliches Risiko
6 Höheres Risiko 4,00% überdurchschnittliches Risiko
7 Hohes Risiko 6,50% erhöhtes und hohes Risiko
8 Kaum Kreditwürdig 10,00% erhöhtes und hohes Risiko
9 Nicht Kreditwürdig 18,00% sehr hohes Risiko
10 Insolvent 100,00% ausgefallene Forderungen

Die Vertragsvermögenswerte werden vollständig der Ausfallrisikoklasse "geringes Risiko" zugeordnet.

28 Prozent (Vorjahr: 27 Prozent) des Gesamtforderungsbestandes waren durch Versicherungslimite über einen Konzernrahmenvertrag mit einem Kreditversicherer bzw. über andere lokale Kreditversicherer abgesichert. Bei der Ermittlung des versicherten Bestandes wurde auf die Berücksichtigung von Selbstbehalten verzichtet. Somit lag die tatsächliche Absicherung geringfügig unter diesem Prozentsatz. Der nicht versicherte Bestand beinhaltete mit 42 Prozent (Vorjahr: 43 Prozent) Kunden, die von der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Bei den aus der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommenen Kunden handelte es sich im Wesentlichen um Großkunden aus dem Automobil- und Elektronik-/​Elektrotechnikbereich. Für 4 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) des Forderungsbestandes bestanden keine Deckungen durch einen Kreditversicherer. Folgende Tabelle zeigt die Struktur von versicherten und nicht versicherten Kundenforderungen:

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% 2021 2020
Forderungsbestand abgesichert 28 27
Von Versicherungspflicht ausgenommen 42 43
Keine Deckungen 4 30

Kreditversicherungslimite sind von den versicherten Tochtergesellschaften beim Kreditversicherer für alle Kundenforderungen zu beantragen, die nicht aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind und die in der bestehenden Richtlinie vorgegebenen Betragsgrenzen übersteigen. Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen: Es besteht eine Anbietungspflicht von LEONI an den Kreditversicherer für alle Kundenforderungen größer 50 T€. Auch für niedrigere Forderungen kann ein Versicherungslimit eingeholt werden. Konsignationslager und Fabrikationsrisiken sind pauschal mitversichert. Die Kreditversicherung entschädigt 90 Prozent des versicherten Umfangs. Die Bewertung und Überwachung der Werthaltigkeit des nicht versicherten Forderungsbestandes wird unter anderem durch Bonitätsprüfungen des Kreditversicherers und anderer Dienstleister unterstützt.

Tochtergesellschaften werden in den Rahmenvertrag integriert, sofern dies aus Sicht der vorherrschenden Kundenstruktur sinnvoll ist und keine regionalen oder politischen Gründe seitens des Kreditversicherers gegen die Aufnahme sprechen. Die nicht integrierbaren Tochtergesellschaften sollen über lokale Kreditversicherer abgesichert werden. Interne Kreditlimite werden für Großkunden, die aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind, und andere nichtversicherte Kunden vergeben. Die Beantragung der Limitvergabe erfolgt zeitnah, dezentral und wird im Rahmen des zentralen Debitorenmanagements überwacht.

Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als "True Sale Factoring" für ausgewählte Kunden erfolgt. Auch Kunden mit guter Bonitätsbewertung werden einbezogen.

Für alle weiteren Klassen von finanziellen Vermögenswerten sind die Wertberichtigungen sowie deren Veränderungen von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss der LEONI AG.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen sowie eine quartärliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 18 Monate eingesetzt. Die Planung berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen oder sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus analysiert LEONI auf Basis der jährlichen Mittelfristplanung die bestehenden Finanzierungen. Soweit sich hieraus ein veränderter Finanzierungsbedarf ergibt, leiten wir frühzeitig geeignete Maßnahmen in die Wege. Es wird auf die Ausführungen im Rahmen der Going Concern Berichterstattung in der > Textziffer Grundlagen verwiesen.

Ziel des Konzerns ist die Sicherstellung der Finanzmittel in der jeweils benötigten Währung. Die Flexibilität bleibt gewahrt durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Finanzierungsinstrumenten wie Kontokorrentkrediten, Darlehen, Leasingverhältnissen, Factoring, Reverse Factoring und Kapitalmarktinstrumenten wie Schuldscheindarlehen.

Zur Sicherung der Liquidität bestanden am Bilanzstichtag Kreditlinien bei Banken in Höhe von 1.327.376 T€ (Vorjahr: 1.252.998 T€) mit Laufzeiten bis zu einem Jahr und sechs Monaten. Diese Kreditlinien wurden in Höhe von 1.087.483 T€ (Vorjahr: 946.361 T€) durch Kontokorrentkonten und Termingelder in Anspruch genommen. Zusammen mit den liquiden Mitteln in Höhe von 171.912 T€ (Vorjahr: 190.892 T€; sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5.049 T€), jeweils inklusive des in der Bilanz unter "Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte" ausgewiesenen Anteils von 7.277 T€ im aktuellen Jahr bzw. 8.453 T€ im Vorjahr, ergibt sich am Bilanzstichtag eine verfügbare Liquidität in Höhe von 411.805 T€ (Vorjahr: 497.529 T€; sachgerecht angepasst aufgrund Reklassifizierung von an Factoring-Partner verpfändeten Bankkonten in Höhe von 5.049 T€).

Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich:

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2021
T€
Buchwert 31.12.2021 Cashflow 2022 Cashflow 2023 Cashflow 2024 - 2026 Cashflow ab 2027
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 739.919 - 739.919
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 949.924 - 480.892 - 468.852 - 179
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel
und der Ausstellung eigener Wechsel und sonstige Finanzschulden - 72 - 72
Schuldscheindarlehen - 399.967 - 58.794 - 102.203 - 230.087 - 22.278
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 62.070 - 62.070
Leasingverbindlichkeiten - 248.554 - 49.189 - 41.246 - 79.127 - 109.220
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - 10.647 509.988
- 521.533
Devisen- und Zinsderivate in Verbindung - 4.613 117.509
mit Cashflow Hedges - 120.099 - 904 - 845
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2020
T€
Buchwert 31.12.2020 Cashflow 2021 Cashflow 2022 Cashflow 2023 - 2025 Cashflow ab 2026
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 824.552 - 824.552
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 925.168 - 4.684 - 451.279 - 460.318
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel und sonstige Finanzschulden - 72 - 72
Schuldscheindarlehen - 397.312 - 5.214 - 58.794 - 272.827 - 81.740
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 76.700 - 76.700
Leasingverbindlichkeiten - 270.463 - 45.543 - 41.242 - 82.612 - 101.066
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - 1.047 96.103
- 97.067
Devisen- und Zinsderivate in Verbindung - 5.580 106.393 16.804
mit Cashflow Hedges - 107.636 - 17.413 - 1.507 - 242

Neben den oben dargestellten finanziellen Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr in der Veräußerungsgruppe nach IFRS 5 (siehe hierzu > Textziffer 4 "Veräußerungen von Tochterunternehmen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und weitere Portfoliomaßnahmen") finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 176.821 T€ (Vorjahr: 52.141 T€) enthalten, davon Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 29.946 T€ (Vorjahr: 1.207 T€).

Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Kann LEONI wählen, zu welchem Zeitpunkt eine Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wird die Verbindlichkeit dem Zeitraster zugeordnet, in dem LEONI frühestens zur Rückzahlung aufgefordert werden kann. Zum Zwecke der Transparenz wurden bei den Devisenderivaten sowohl die Mittelabflüsse als auch die Mittelzuflüsse in vorstehender Tabelle dargestellt.

Zur Absicherung von Beträgen in Währungen, die nicht frei handelbar sind, wurden "Non-Deliverable Forwards" (NDF) abgeschlossen. Bei dieser Art von Fremdwährungsgeschäften erfolgt die Erfüllung bei Fälligkeit nicht durch die Abwicklung von Zahlungsströmen in den entsprechenden Währungen, sondern in Form einer Ausgleichszahlung.

Währungsrisiken

Obwohl wir hauptsächlich Geschäfte in Euro oder in den lokalen Märkten in Landeswährung abwickeln, sind wir aufgrund der Globalisierung der Märkte auch Währungsrisiken ausgesetzt.

In der Konzernholding, der LEONI AG, kümmert sich die Abteilung Corporate Finance & Treasury zentral in Zusammenarbeit mit und anhand von Vorgaben der Währungskommission im Hinblick auf Limite und Laufzeiten um die daraus resultierenden Risiken im Währungsbereich. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften sowie den geplanten Transaktionen.

Die Auswahl des einzusetzenden Sicherungsinstruments erfolgt regelmäßig nach eingehender Analyse des abzusichernden Grundgeschäfts. Im Wesentlichen bestehen Sicherungsgeschäfte in den Währungen US-Dollar, rumänische LEU, chinesische Yuan, britische Pfund, mexikanische Pesos, und polnische Zloty. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir grundsätzlich ausländische Tochtergesellschaften in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung.

Zum Bilanzstichtag bestanden Devisensicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 905.429 T€ (Vorjahr: 939.766 T€) und einer Restlaufzeit von bis zu neun Monaten. Die Summe der Marktwerte der zum Bilanzstichtag bestehenden Devisentermingeschäfte betrug per Saldo -9.273 T€ (Vorjahr: 18.502 T€). In Höhe von 232.821 T€ (Vorjahr: 349.611 T€) erfüllten die Devisentermingeschäfte die Voraussetzungen des Hedge Accountings (Cashflow-Hedges). Diejenigen, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, wurden in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 abgeschlossen. Die Summe der Marktwerte von -97 T€ (Vorjahr: 7.318 T€) wurde im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Cashflows aus den Grundgeschäften werden im Wesentlichen im Geschäftsjahr 2022 erwartet. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Marktwertänderungen werden im Zusammenhang mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten.

Zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Devisenterminkontrakte denjenigen der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen entsprechen (dies ist der Fall bei Nominalbetrag, Währung und voraussichtlichem Zahlungstermin). Das zugrundeliegende Risiko der Devisenterminkontrakte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher hat der Konzern für die Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.

Die Nominalvolumina und die durchschnittlichen Sicherungskurse der Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag wie folgt dar:

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Nominalwert
in T€
Durchschnittliche Sicherungskurse
2021 Restlaufzeit bis 6 Monate Restlaufzeit 6 Monate bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 2 Jahre Summe Kauf Verkauf
Aktiva Währungssicherungskontrakte 105.375 7.706 - 113.081
Devisentermingeschäfte
EUR-EGP 12.975 3.550 - 16.525 20,70
EUR-GBP 11.021 4.156 - 15.177 0,87
EUR-RON 61.402 - - 61.402 5,01
EUR-TND 19.491 - - 19.491 3,35
Sonstige 486 - - 486
Passiva Währungssicherungskontrakte 83.028 36.710 - 119.738
Devisentermingeschäfte
EUR-GBP 7.304 - 7.304 0,86
EUR-RON 16.259 - 16.259 5,06
EUR-USD 14.844 4.120 - 18.964 1,21
EUR-MXN 50.094 13.795 - 63.889 20,74
Sonstige 10.786 2.536 - 13.322
2020
Aktiva Währungssicherungskontrakte 141.139 79.029 3.513 223.681
Devisentermingeschäfte
EUR-TND 7.038 - - 7.038 3,38
EUR-EGP 11.419 10.538 3.513 25.470 20,57
EUR-GBP 1.728 - - 1.728 0,90
EUR-RON 68.994 35.555 - 104.549 4,96
EUR-USD 10.297 7.827 - 18.124 1,17
USD-MXN 37.461 24.047 - 61.508 22,91
Sonstige 4.202 1.062 - 5.264
Passiva Währungssicherungskontrakte 60.197 48.929 16.804 125.930
Devisentermingeschäfte
EUR-TND 8.191 18.810 27.001 3,38
EUR-EGP 2.383 2.383 18,53
EUR-GBP 21.744 7.199 - 28.943 0,89
EUR-RON 2.383 14.563 15.385 32.331 4,97
USD-MXN 10.911 - - 10.911 19,69
Sonstige 14.585 8.357 1.419 24.361

Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:

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T€ Nominalwert Buchwert Bilanzposten Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten
2021 2020 2021 2020 2021
Devisentermingeschäfte 113.082 223.681 2.771 9.546 kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2.955
Devisentermingeschäfte 119.739 125.930 - 2.869 - 2.229
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T€ Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten
2020
Devisentermingeschäfte - 5.507
Devisentermingeschäfte

Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften wurden auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge bestimmt. Dem Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner als auch dem Nichterfüllungsrisiko des Konzerns trägt LEONI durch die Ermittlung von Berichtigungswerten, sogenannten "Credit Value Adjustments" (CVA) oder "Debt Value Adjustments" (DVA), auf Basis eines Auf-/​Abschlagsverfahrens Rechnung.

Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:

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T€ Wertveränderung zur Ermittlung der Ineffektivität Cashflow Hedge Rücklage
2021 2020 2021 2020
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen 3.065 -4.335 982 6.366

Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI):

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T€ Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging Aus dem OCI in die GuV umgegliederte Ineffektivität Posten in der GuV Aus dem OCI in die GuV umgegliederter Betrag
2021 2020 2021 2020 2021
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitione in Anlagevermögen 2.955 - 5.507 110 1.172 sonstiger betrieblicher Ertrag /​ Aufwand - 10.271
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T€ Aus dem OCI in die GuV umgegliederter Betrag Posten in der GuV
2020 2021 2020
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitione in Anlagevermögen 6.812 Umsatzerlöse, Umsatzkosten

Die während des Berichtsjahres im Rahmen des Hedge-Accountings im sonstigen Ergebnis gebuchten Beträge beliefen sich auf 2.955 T€ (Vorjahr: -5.507 T€). Ein Betrag in Höhe von 10.157 T€ (Vorjahr: -7.984 T€) wurde ertragswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung in die in der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Position umgegliedert.

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T€ 2021 2020
Umsatzerlöse 423 - 870
Umsatzkosten 9.848 - 5.942
Sonstiger betrieblicher Ertrag /​ Aufwand (Ineffektivität) - 110 - 1.172
Summe 10.161 - 7.984

Weitere Erläuterungen

Die Devisensicherungsgeschäfte wurden mit Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen, sodass kein signifikantes Kontrahentenrisiko vorliegt.

Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. LEONI führt eine qualitative Beurteilung durch, ob die Ausgestaltungsmerkmale des Sicherungsinstruments exakt mit denen des gesicherten Grundgeschäfts übereinstimmen ("critical term match").

Bei Absicherung von Fremdwährungstransaktionen können sich Ineffektivitäten ergeben, wenn sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändert, das Grundgeschäft nicht im erwarteten Umfang eintritt oder wenn Änderungen des Ausfallrisikos des Grundgeschäfts bzw. der Gegenpartei des Derivats eintreten.

Sensitivität Währungen

Eine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung der Wechselkurse würde das Konzernergebnis aufgrund der beizulegenden Zeitwerte der monetären Vermögenswerte und Schulden beeinflussen. Zusätzlich würden Effekte entstehen, die sich auf das Eigenkapital aufgrund der Marktwertänderung im Rahmen des Cashflow-Hedge Accountings auswirken. Da wir das Zinsänderungsrisiko aus den Währungsderivaten als unwesentlich einschätzen, fließt es nicht in die Berechnung mit ein.

Die nachstehende Tabelle basiert auf den zum Bilanzstichtag festgestellten Wechselkursen. Sie veranschaulicht die Auswirkungen, die sich aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften bei einer Auf- bzw. Abwertung der zu berücksichtigenden Fremdwährungen um +10 Prozent bzw. -10 Prozent gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung ergeben. Das Gesamtergebnis je Währung beinhaltet damit auch Effekte, die sich bei einer Auf- bzw. Abwertung des Euro für die Konzerngesellschaften errechnen, bei denen die funktionale Währung der in der Tabelle genannten entspricht.

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2021 T€
Wechselkursänderung Eigenkapital + 10 % - 10 %
USD - 2.105 1.722
CNY 54 - 44
RON 8.544 - 6.991
GBP 873 - 714
PLN 570 - 466
Wechselkursänderung Ergebnis + 10 % - 10 %
USD - 37.093 30.476
CNY - 11.963 9.647
RON 3.259 - 2.544
GBP 8.013 - 6.906
PLN - 5.102 4.625
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2020 T€
Wechselkursänderung Eigenkapital + 10 % - 10 %
MXN 783 - 641
USD - 2.035 1.665
CNY - 223 181
RON 14.778 - 12.091
GBP 2.955 - 2.417
Wechselkursänderung Ergebnis + 10 % - 10 %
MXN - 1.252 994
USD - 29.258 23.995
CNY - 3.238 2.365
RON 1.231 - 895
GBP 9.337 - 8.016

Zinsrisiken

In Abhängigkeit von der erwarteten Zinsentwicklung setzt der LEONI-Konzern Instrumente zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos ("Cashflow Hedge") ein.

Das Ausmaß des Zinsrisikos des LEONI-Konzerns aus Kreditaufnahmen ergibt sich sowohl aus variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen als auch aus festverzinslichen Schuldscheindarlehen.

Für die im November 2018 aufgenommenen variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 182.000 T€ wurden ebenso in gleicher Höhe und mit gleicher Laufzeit Zinsswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Aus diesen Zinsswaps erhält die LEONI AG eine variable Verzinsung in Höhe des 6-Monats-EURIBORs und zahlt einen festen Betrag. Die Zinsswaps sichern die zukünftigen Zinszahlungen der variablen Schuldscheindarlehen ab und weisen eine Restlaufzeit von höchstens sechs Jahren und zehn Monaten auf.

Zwischen den Grund- und Sicherungsgeschäften besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Zinsswaps denjenigen der variabel verzinslichen Darlehen entsprechen. Dies gilt für den Nominalbetrag, die Laufzeit, die Zahlungs- und die Zinsanpassungstermine. Das zugrundeliegende Risiko der Zinsswaps ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch.

Daher wurde für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.

Die Nominalvolumina und die durchschnittlichen Sicherungskurse dieser Zinsswaps, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag wie folgt dar:

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Nominalwert
Passiva Zinssicherungskontrakt
T€
Restlaufzeit bis 2 Jahre Restlauflaufzeit 2 Jahre bis 6 Jahre Restlauflaufzeit 6 Jahre bis 10 Jahre
2021 2020 2021 2020 2021 2020
Zinsswap 87.000 0 95.000 174.000 0 8.000
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Durchschnittlicher
Passiva Zinssicherungskontrakt
T€
Summe Sicherungskurs in % auf Basis aktuellem Fixing
2021 2020 2021 2020
Zinsswap 182.000 182.000 0,5161 0,5161

Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:

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T€ Nominalwert Buchwert Bilanzposten Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität
2021 2020 2021 2020 2021
Zinsswap 182.000 182.000 -1.866 -3.472 sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.607
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T€ Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität
2020
Zinsswap -69

Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:

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T€ Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität Cashflow Hedge Rücklage
2021 2020 2021 2020
Absicherung der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens 1.607 - 69 - 1.745 - 3.352

Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI):

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T€ Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging
2021 2020
Absicherung der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens 1.607 -69

Die Erhöhung des Marktwerts von insgesamt 1.607 T€ (Vorjahr: Minderung 69 T€) wurde im OCI erfasst. Es ergaben sich weder Unwirksamkeiten noch Umgliederungen in die GuV.

Weitere Erläuterungen

Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente (Zinsswaps) wurden auf Basis abgezinster, zukünftiger Cashflows ermittelt. Dabei wurden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten verwendet.

Das Kontrahentenrisiko stufen wir als sehr gering ein, da alle Zinsderivate mit nationalen bzw. international tätigen Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen wurden. Das Kontrahentenrisiko unterliegt einem regelmäßigen Monitoring.

Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. LEONI führt eine qualitative Beurteilung durch, ob die Vertragsmodalitäten des Sicherungsinstruments exakt mit denen des gesicherten Grundgeschäfts übereinstimmen.

Ineffektivitäten können sich ergeben aus unterschiedlichen Vertragsbedingungen zwischen Zinsswap und gesichertem Grundgeschäft sowie aus Anpassungen für das Ausfallrisiko der Vertragsparteien des Zinsswaps ("Credit Value/​ Debt Value Adjustments"), die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden.

Sensitivität Zinsen

Das Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Konzerns auswirken. Die von uns durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Zinsänderungsrisiken, die sich auf das sonstige Ergebnis auswirken, waren nicht zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Sensitivität der Zinsen gehen wir von einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve aus. Aufgrund der Erwartung eines weiterhin volatilen Zinsumfeldes haben wir die Verschiebung nach oben mit 100 Basispunkten und nach unten mit 50 Basispunkten vorgenommen. Dabei wird als Untergrenze ein Zinssatz von Null angewendet. Bezüglich der für uns in diesem Zusammenhang wesentlichen Währungen führt die Verschiebung zu folgenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital:

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2021 T€
Zinsänderung Eigenkapital + 1,00 % - 0,50 %
EUR 2.973 - 654
Zinsänderung Ergebnis + 1,00 % - 0,50 %
CNY 748 - 374
EUR - 3.465 0
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2020 T€
Zinsänderung Eigenkapital + 1,00 % - 0,50 %
EUR 3.157 - 276
Zinsänderung Ergebnis + 1,00 % - 0,50 %
CNY 459 - 229
EUR - 3.535 0

Risiken aus Rohstoffpreisen

Die Geschäfte im Segment Wire & Cable Solutions sind Risiken aus der Änderung von Rohstoffpreisen, insbesondere Kupfer-, aber auch Gold- und Silberpreisen, ausgesetzt. Aus diesem Grunde erfolgt für Gold, Silber und insbesondere Kupfer eine Absicherung der Einkaufspreise für bekannte zukünftige Liefermengen durch Warentermingeschäfte. Diese Warentermingeschäfte werden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bzw. Einkaufstätigkeit der benötigten Rohstoffe abgeschlossen und werden daher gemäß IFRS 9 nicht als Finanzderivat bilanziert. Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung der Derivate wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Risiken aus diesen Derivaten sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.

30 | Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden nach Hierarchiestufen stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2021
T€
Notierte Preise auf aktiven Märkten (Stufe 1) Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2) Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3) Summe
Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte
Originäre finanzielle Vermögenswerte
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 70.792 70.792
Beteiligungen 73 73
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 52 1.472 1.524
Derivate mit Hedge-Beziehung 2.771 2.771
Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 10.647 10.647
Derivate mit Hedge-Beziehung 4.613 4.613
31.12.2020 T€
Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte
Originäre finanzielle Vermögenswerte
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 46.215 46.215
Beteiligungen 1.113 1.113
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 971 12.237 13.208
Derivate mit Hedge-Beziehung 9.546 9.546
Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 1.047 1.047
Derivate mit Hedge-Beziehung 5.580 5.580

Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr fanden Bewegungen zwischen den einzelnen Stufen statt.

Für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die entweder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die eine Angabe zum beizulegenden Zeitwert im Konzernanhang erfolgt, wurden die folgenden Bewertungsverfahren und Inputfaktoren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet:

Stufe 1: Für die als Derivat bilanzierten Warentermingeschäfte wird der Börsenkurs zum Stichtag herangezogen.

Stufe 2: Aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten der im Posten "Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte" enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge. Hierbei wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von "Credit Value Adjustments" (CVA) oder "Debt Value Adjustments" (DVA), auf Basis eines Auf-/​Abschlagsverfahrens berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert der Finanzschulden ergibt sich als Barwert der erwarteten Zahlungsmittelzu- bzw. -abflüsse unter Berücksichtigung der für die Restlaufzeiten geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten.

Stufe 3: Dieser Stufe sind die Beteiligungen zugeordnet, die für den Konzernabschluss der LEONI AG von untergeordneter Bedeutung sind.

31 | Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Basis-Ergebnis je Aktie) berechnete sich wie folgt:

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2021 2020
Gesamtbetrag
T€
Ergebnis je Aktie
Gesamtbetrag
T€
Ergebnis je Aktie
Zähler:
Ergebnis vor Steuern Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend 20.743 - 336.674
Konzernfehlbetrag Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend - 47.722 - 1,46 - 329.903 - 10,10
Nenner:
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 32.669.000 32.669.000

Die im Umlauf befindlichen Aktien betrugen am 31. Dezember 2021 wie im Vorjahr 32.669.000 Stück und entsprechen den ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr gab es keine Verwässerungseffekte.

32 | Honorar des Abschlussprüfers

Die Aufwendungen für Leistungen des bestellten Abschlussprüfers ergeben sich im Geschäftsjahr vor allem aus der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht des Mutterunternehmens sowie aus den Jahresabschlussprüfungen verschiedener Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2021. Weiterhin erfolgte die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021. Der Rückgang der Abschlussprüfungsleistungen auf 2.599 T€ ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Geschäftsjahr 2020 zusätzliche Prüfungsleistungen für den Abschluss 2019 enthalten sind, welche insbesondere im März 2020 im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie angefallen waren.

Andere Bestätigungsleistungen beinhalten insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck im Zuge der Aktivitäten zur Veräußerung von WCS-Teilbereichen. Im Vorjahr waren hier insbesondere Leistungen für die freiwillige Prüfung des Risiko-Management Systems enthalten.

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T€ 2021 2020
Abschlussprüfung 2.599 2.864
Andere Bestätigungsleistungen 1.007 194
Gesamt 3.606 3.057

33 | Personalaufwand und Mitarbeiter:innen

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T€ 2021 2020
Löhne und Gehälter 1.015.950 920.543
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 215.604 201.538
1.231.554 1.122.081

Im letzteren Posten sind folgende Aufwendungen für Altersversorgung enthalten:

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T€ 2021 2020
Nettopensionsaufwendungen 8.301 10.265
Kosten für beitragsorientierte
Versorgungspläne 84.927 71.974
93.228 82.239

Mitarbeiter:innen im Jahresdurchschnitt:

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2021 2020
Angestellte 15.579 15.855
Gewerbliche Arbeitnehmer 85.892 78.836
101.471 94.690

Am Bilanzstichtag waren im Konzern 101.372 Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 101.007) beschäftigt, davon 97.049 Mitarbeiter:innen im Ausland (Vorjahr: 96.420).

WEITERE INFORMATIONEN

34 | Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats.

Die Vergütung des Vorstands stellte sich wie folgt dar:

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T€ 2021 2020
Kurzfristig fällige Leistungen 3.633 3.774
Andere langfristig fällige Leistungen 584 678
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 450 532
4.667 4.984

Die kurzfristig fälligen Leistungen enthielten neben der Festvergütung einen variablen Anteil in Höhe von 1.779 T€ (Vorjahr: 953 T€). Der Aufwand für die langfristige Vergütungskomponente betrug im Geschäftsjahr 2021 584 T€ (Vorjahr: 225 T€). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen 4.667 T€ (Vorjahr: 4.984 T€).

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste im Berichtsjahr 1.539 T€ (Vorjahr: 1.213 T€), die sich ausschließlich aus kurzfristig fälligen Leistungen zusammensetzte.

Die Unternehmensführung von LEONI orientiert sich an den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Weitere Informationen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft (» www.leoni.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​) öffentlich zugänglich ist.

Arbeitnehmervergütungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Aufgrund ihrer Anstellungsverhältnisse bei LEONI bezogen die Arbeitnehmervertreter:innen des Aufsichtsrats der LEONI AG eine Vergütung. Die Aufwendungen für LEONI daraus betrugen 549 T€ (Vorjahr: 576 T€). Am 31. Dezember 2021 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 47 T€ (Vorjahr: 45 T€) aus Dienstverträgen gegenüber den Arbeitnehmervertreter:innen des Aufsichtsrats.

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Die Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebener betrugen im Geschäftsjahr 972 T€ (Vorjahr: 1.034 T€). Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen Pensionsverpflichtungen (DBO) in Höhe von 19.164 T€ (Vorjahr: 21.222 T€).

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen

Der Konzern hatte im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen. Die Transaktionen mit diesen nahestehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und wurden zu marktüblichen Konditionen vorgenommen. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

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T€ 2021 2020
Forderungen aus langfristigen Darlehen 3.453 3.750
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.983 6.929
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.420 1.960
Erlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 16.619 13.059
Käufe und bezogene Dienstleistungen 570 1.619

Darin enthalten sind im Wesentlichen Geschäftsbeziehungen zum chinesischen Joint-Venture in Langfang.

Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Herr Hans-Joachim Ziems war bis zum 31. März 2021 Mitglied des Vorstands. LEONI bezog von Ziems & Partner Unternehmensberater bis zum Ausscheiden von Herrn Ziems Dienstleistungen in Höhe von 1.903 T€. Weiterhin bestanden zum Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Ziems aus dem Vorstand Verbindlichkeiten in Höhe von 2.550 T€ gegenüber dieser Gesellschaft. Die Leistungen wurden zu marktüblichen Bedingungen bezogen.

Darüber hinaus gab es keine berichtspflichtigen Transaktionen mit nahestehenden Personen.

35 | Abgabe der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Im Dezember 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (» www.leoni.com) dauerhaft zugänglich gemacht.

Die Entsprechenserklärung ist zudem im Corporate Governance Bericht enthalten, der im Geschäftsbericht 2021 abgedruckt ist.

36 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und hat unmittelbar eine interne Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Derzeit haben sich noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße wahrscheinlich erscheinen lassen könnten. Insbesondere gibt es derzeit keine Belege für Absprachen/​ Abstimmungen in den letzten fünf Jahren. Gleichzeitig gibt es Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Verteidigung gegen die derzeit bekannten Vorwürfe des Bundeskartellamts. Da sich das BKartA-Verfahren in einem sehr frühen Stadium befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden.

Am 20. Januar 2022 wurde der Verkauf wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions gebündelten Industriegeschäfts der Wire & Cable Solutions Division an die BizLink Holding Inc. abgeschlossen. Die im Oktober 2021 vereinbarte Transaktion stand noch unter dem Vorbehalt verschiedener Vollzugsbedingungen, die inzwischen erfüllt sind. Die verkauften Aktivitäten wurden mit einem Unternehmenswert (Enterprise Value) von rund 450 Mio. € bewertet. Der mit dem Vollzug realisierte Mittelzufluss liegt nach Abzug unter anderem von Finanzverbindlichkeiten und Pensionslasten bei über 300 Mio. € und wird zur Stärkung der Liquidität eingesetzt. Der erzielte Gewinn von rund 200 Mio. € wird im Geschäftsjahr 2022 im berichteten EBIT des Konzerns ausgewiesen.

Zum 1. Februar 2022 verstärkte die LEONI AG ihren Vorstand: in das Führungsgremium zogen Frau Dr. Ursula Biernert als Chief Human Resources Officer (CHRO) und Arbeitsdirektorin sowie Herr Ingo Spengler als Chief Operations Officer (COO) ein. Am 27. Januar wurde außerdem bekannt gegeben, dass Herr Dr. Harald Nippel zum 1. April 2022 als Chief Financial Officer (CFO) bestellt wird. Der promovierte Wirtschaftsingenieur trat bereits zum 1. Februar bei LEONI ein, um einen optimalen Übergang zu ermöglichen. Neben der weiteren Stabilisierung des Unternehmens und der Fokussierung auf das Automotive-Geschäft wird das neu aufgestellte Vorstandsgremium die Entwicklung von LEONI zum Systempartner seiner Kunden für das Bordnetz der Zukunft konsequent vorantreiben.

Am 21. Februar 2022 teilte die Pierer Industrie AG mit, dass sie zum selben Datum durch den Erwerb von Aktien die Schwelle von 20 Prozent der Stimmrechte der LEONI AG überschritten hat und über 20,00003673207 Prozent der Stimmrechte verfügt.

Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine betrifft die Produktionstätigkeit der WSD Gesellschaften beider Länder und kann zu Liefer-, Produktions- und Umsatzausfällen führen. Es besteht das Risiko von höheren Kosten, Verlust von Vermögenswerten aufgrund von Zerstörung und Beeinträchtigungen aufgrund von Sanktionsbeschränkungen oder den internationalen Zahlungsverkehr betreffend. Dies kann sich negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage auswirken. Die direkten und indirekten Auswirkungen sind stark abhängig von der weiteren Entwicklung des Kriegs und somit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der gesamten Situation lässt sich derzeit weder das konkrete Ausmaß noch die Dauer der Beeinträchtigungen verlässlich ermitteln. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen maßgeblich vom weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs ab, die seitens des Vorstands fortlaufend überwacht werden, um den eingeschlagenen Restrukturierungsprozess dennoch erfolgreich fortzusetzen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im > Risiko- und Chancenbericht Verwiesen.

Darüber hinaus gab es nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns.

 

Nürnberg, 16. März 2022

LEONI AG

Der Vorstand

Aldo Kamper

Dr. Ursula Biernert

Ingrid Jägering

Ingo Spengler

KONSOLIDIERUNGSKREIS

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Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2021 Kapitalanteil
in %
I. Vollkonsolidierte Unternehmen
LEONI AG, Nürnberg, Deutschland
LEONI Kabel GmbH, Nürnberg 1) 100
LEONI Industry Holding GmbH, Roth 100
Haarländer GmbH, Roth 1) 100
KB Kabel Beteiligungs-GmbH, Nürnberg 100
LEONI Cable Assemblies GmbH, Roth 1) 100
LEONI Draht GmbH, Nürnberg 1) 100
LEONI elocab GmbH, Georgensgmünd 100
LEONI Fiber Optics GmbH, Neuhaus-Schierschnitz 1) 100
LEONI HighTemp Solutions GmbH, Halver 1) 100
LEONI Kerpen GmbH, Stolberg 100
LEONI protec cable systems GmbH, Schmalkalden 100
LEONI Special Cables GmbH, Friesoythe 100
j-fiber GmbH, Jena 100
j-plasma GmbH, Jena 100
LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Kitzingen 1) 100
LEONI Kabelsysteme GmbH, Neu-Ulm 1) 100
LEONI CIA Cable Systems S.A.S., Gellainville, Frankreich 100
LEONI Wiring Systems Spain, S.L.U., Barcelona, Spanien 100
LEONI Italy S.r.l., Felizzano (Alessandria), Italien 100
LEONI Industry Verwaltungs-GmbH, Roth 100
Silitherm, S.r.l., Monticelli d'Ongina (Piacenza), Italien 100
LEONI Industry Slovakia spol. s r.o., Slowakei 100
LEONI Kabel Polska Sp. z o.o., Kobierzyce, Polen 100
LEONI Kablo ve Teknolojileri Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Mudanya, Türkei 95
LEONI Slovakia spol. s.r.o.,Trencin, Slowakei 100
LEONI Tailor-Made Cable UK Ltd., Chesterfield, Derbyshire, Großbritannien 100
LEONI Temco Ltd., Cinderford, Gloucestershire, Großbritannien 100
LKH LEONI Kábelgyár Hungária Kft., Hatvan, Ungarn 100
neumatic cz, s.r.o., Mírová pod Kozákovem, Tschechische Republik 100
LEONI Wiring Systems Arad S.R.L., Arad, Rumänien 100
LEONI Wiring Systems France S.A.S., Montigny le Bretonneux, Frankreich 100
LEONI Wiring Systems Pitesti S.R.L., Bascov, Rumänien 100
LEONI Wiring Systems RO S.R.L., Bistrita, Rumänien 100
LEONI Systems Spain, S.L.U., Sant Feliu de Llobregat, Barcelona, Spanien 100
LEONI Wiring Systems U.K. Ltd., Newcastle-under-Lyme, Staffordshire, Großbritannien 100
TOV LEONI Wiring Systems UA GmbH, Striy, Ukraine 100
Leonische Portugal Lda., Lugar de Sao Martinho, Guimaraes, Portugal 100
LEONI Wiring Systems Czech, s.r.o., Tschechische Republik 100
OOO LEONI RUS, Zavolzhye, Russland 100
LEONI Wiring Systems Southeast d.o.o., Prokuplje, Serbien 100
LEONI Bulgaria EOOD, Pleven, Bulgarien 100
LEONI Fiber Optics, Inc., Williamsburg, Virginia, USA 100
LEONI Cable Maroc SARL, Aïn Sebâa, Casablanca, Marokko 100
LEONI Cable (China) Co., Ltd., Changzhou, China 100
LEONI Wire (Changzhou) Co., Ltd., Changzhou, China 100
LEONI Special Cables (China) Co., Ltd., Changzhou, China 100
Leonische Holding, Inc., Wilmington, Delaware, USA 100
LEONI Cable, Inc., Rochester, Michigan, USA 100
LEONI Cable S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko 100
LEONI Cable de Chihuahua S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko 100
LEONI Elocab Ltd., Kitchener, Ontario, Kanada 100
LEONI Engineering Products & Services, Inc., Troy, Michigan, USA 100
LEONI Cable Solutions (India) Pvt. Ltd., Pune, Indien 100
LEONI Wire, Inc., Chicopee, Massachusetts, USA 100
LEONI Wire & Cable Solutions Japan K.K., Atsugi-shi Kanagawa, Japan 100
LEONI Automotive do Brasil Ltda., Itú, Saõ Paulo, Brasilien 100
LEONI Electrical Systems (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China 100
LEONI Wiring Systems (Tieling) Co., Ltd., Tieling, China 100
LEONI Wiring Systems Tunisia SARL, M'Saken-Sousse, Tunesien 100
LEONI Wiring Systems Ain Sebaa S.A., Aïn Sebâa, Casablanca, Marokko 100
LEONI Wiring Systems Bouskoura S.A., Bouskoura, Casablanca, Marokko 100
LEONI Wiring Systems Berrechid S.A., Berrechid, Marokko 100
LEONI Wiring Systems Egypt S.A.E., Nasr City, Kairo, Ägypten 100
LEONI Wiring Systems, Inc., Tucson, Arizona, USA 100
LEONI Wiring Systems Mexicana S.A. de C.V., Hermosillo, Mexiko 100
LEONI Wiring Systems de Yucatán S.A. de C.V., Mérida, Mexiko 100
LEONI Wiring Systems de Paraguay S.R.L., Asunción, Paraguay 100
LEONI Wiring Systems (Pune) Pvt. Ltd., Pune, Maharashtra, Indien 100
LEONI Wiring Systems Korea, Inc., Busan (Jisa-dong), Korea 100
LEONI Electrical Systems (Jining) Co., Ltd., Jining, China 100
LEONI Electrical Systems (Penglai) Co., Ltd., Penglai, China 100
II. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Intedis GmbH & Co. KG, Würzburg, Deutschland 50
Intedis Verwaltungs-GmbH, Würzburg, Deutschland 50
Langfang LEONI Wiring Systems Co., Ltd., Sanhe City, Hebei Province, China 50
j-fiber Hengtong GmbH, Jena, Deutschland 38

1 Gesellschaften, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der LEONI AG, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der LEONI AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die in Abschnitt 1.7 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und die im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt 5.4 enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 315b, 315c HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der enthaltenen Berichterstattung über Corporate Governance und der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b, 315c HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir weisen auf den Abschnitt "Grundlagen" des Konzernanhangs sowie die Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel 6.5 "Chancen- und Risikolage", im Unterkapitel "Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken" sowie im Unterkapitel "Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand", hin. Dort bezeichnen die gesetzlichen Vertreter die Unsicherheiten der zukünftigen Geschäfts- und Liquiditätsentwicklung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, der Halbleiterkrise und dem Ukraine-Krieg sowie das Auslaufen wesentlicher Teile der derzeitigen Finanzierung zum Ende des Geschäftsjahres 2022 als bestandsgefährdende Risiken für den LEONI-Konzern. Der LEONI-Konzern hat im Geschäftsjahr 2021 weitere Maßnahmen zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität umgesetzt. Zur Sicherstellung der Finanzierung und der Liquidität ist insbesondere die zeitgerechte Refinanzierung wesentlicher Teile der derzeitigen Finanzierung zum Ende des Geschäftsjahres 2022 notwendig. Darüber hinaus sind neben den geplanten weiteren WCS-Verkäufen zusätzliche liquiditätssichernde Maßnahmen vorgesehen, wie z.B. Preisverhandlungen mit Kunden und die weitere Umsetzung von Kosteneinsparungsprogrammen. Der bisherigen Mehrjahresplanung der gesetzlichen Vertreter liegt die zeitgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen zugrunde. Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind in der bisherigen Mehrjahresplanung nicht berücksichtigt; diese werden sich nach Ansicht der gesetzlichen Vertreter und eines externen Sachverständigen, der die Auswirkungen des Ukraine-Krieges für den Leoni-Konzern eingeschätzt hat, voraussichtlich negativ auf die finanziellen Leistungsindikatoren auswirken. Wie im zusammengefassten Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf wesentliche Unsicherheiten hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und die bestandsgefährdenden Risiken im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns damit auseinandergesetzt, ob die Aufstellung des Konzernabschlusses unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Darstellung der Bestandsgefährdung im Konzernabschluss sowie die diesbezüglichen Darstellungen, Erläuterungen, Analysen und Beurteilungen im zusammengefassten Lagebericht angemessen sind. In diesem Zusammenhang haben wir eine Plausibilitätsbeurteilung der Mehrjahresplanung der gesetzlichen Vertreter vorgenommen. Dabei haben wir die der Mehrjahresplanung zu Grunde liegenden Annahmen sowie die geplanten Maßnahmen dahingehend geprüft, ob die getroffenen Annahmen plausibel und die geplanten Maßnahmen durchführbar sind. Für die im Geschäftsjahr 2021 umgesetzten liquiditätssichernden Maßnahmen haben wir im Rahmen unserer Prüfung die entsprechenden Verträge und Vereinbarungen eingesehen und kritisch gewürdigt. Unter Hinzuziehung unserer Spezialisten aus dem Bereich Valuation haben wir die in der Mehrjahresplanung angesetzten Umsatzerlöse mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen plausibilisiert. Ferner haben wir auch den Entwurf des von einem externen Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter ursprünglich in Anlehnung an IDW S 6 erstellten und nun aktualisierten Sanierungsgutachtens aus März 2022 gewürdigt. Im Rahmen der Aktualisierung des ursprünglichen Gutachtens wurde auch eine Validierung der Mehrjahresplanung einschließlich der aktuellen Einschätzungen der Auswirkung des Ukraine-Krieges auf den LEONI-Konzern durch den externen Sachverständigen vorgenommen. Diese Einschätzungen haben wir zum Ende der Prüfung kritisch mit dem externen Sachverständigen und den gesetzlichen Vertretern erörtert und plausibilisiert.

Die Mehrjahresplanung der gesetzlichen Vertreter, die einzelnen Maßnahmen und die Umsetzung des Restrukturierungsplans haben wir regelmäßig mit den gesetzlichen Vertretern, dem Aufsichtsrat und zum Ende der Prüfung mit dem externen Sachverständigen, der das Restrukturierungsgutachten in Anlehnung an IDW S 6 erstellt hat, erörtert. Zudem haben wir die unterjährige Berichterstattung dieses Sachverständigen zur Einhaltung der Sanierungsmeilensteine gemäß dem ursprünglichen in Anlehnung an IDW S 6 erstellten Sanierungsgutachten vom April 2020 gewürdigt.

Zur Validierung der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zu den Erfolgsaussichten der Refinanzierung haben wir darüber hinaus die schriftliche Stellungnahme eines weiteren externen Sachverständigen des Vorstands aus März 2022 kritisch gewürdigt. Zudem haben wir die in die Refinanzierungsgespräche involvierten Berater hinsichtlich der Verhandlungsstände befragt.

Schließlich haben wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht im Zusammenhang mit den bestandsgefährdenden Risiken im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB geprüft.

Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die nachfolgend beschriebenen Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte, der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte sowie der Sachanlagen

2. Ansatz und Bewertung der Drohverlustrückstellungen aus belastenden Kundenverträgen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte, sonstigen immateriellen Vermögenswerte sowie Sachanlagen

a) Im Konzernabschluss der LEONI AG werden zum 31. Dezember 2021 Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von Mio. EUR 69 ausgewiesen. Dies entspricht rund 2 % der Konzernbilanzsumme bzw. 28 % des Konzerneigenkapitals. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen von zusammengenommen Mio. EUR 1.310. Dies entspricht rund 38 % der Konzernbilanzsumme bzw. rund 570 % des Konzerneigenkapitals.

Für Geschäfts- oder Firmenwerte werden jeweils innerhalb eines Geschäftsjahres oder anlassbezogen Wertminderungstests durchgeführt. Darüber hinaus sind auch für sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Wertminderungstests vorzunehmen, sofern "Triggering Events" vorliegen.

Die Wertminderungstests erfolgen über Bewertungen nach der Discounted-Cashflow-Methode. Grundlage dieser Bewertungen sind die Barwerte der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse, die auf der zum Bewertungszeitpunkt gültigen Unternehmensplanung beruhen. Die Abzinsung erfolgt mit den gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC).

Die Wertminderungstests erfordern Ermessensausübungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes. Insofern sind die Bewertungsergebnisse mit Unsicherheiten behaftet. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie und der Halbleiterknappheit als Pandemiefolge sowie der damit verbundenen Unsicherheit hinsichtlich der Absatzentwicklung. Das Ergebnis der Wertminderungstests ist insofern in erheblichem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den Bewertungsparametern abhängig und damit mit Unsicherheiten und Ermessensspielräumen behaftet.

Vor diesem Hintergrund wurden die Wertminderungstests der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt klassifiziert.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Wertminderungstests sind im Konzernanhang in Ziffer 1 "Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" (Abschnitte "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts", "Geschäfts- oder Firmenwerte", "Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" sowie "Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen"), in Ziffer 17 "Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" und Ziffer 18 "Geschäfts- oder Firmenwerte" enthalten.

b) Unter Anwendung unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir insbesondere das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertminderungstests nachvollzogen. Dabei haben wir zunächst die richtige Allokation der Vermögenswerte und Schulden auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten geprüft. Wir haben untersucht, ob das verwendete Bewertungsmodell die Anforderungen der relevanten Rechnungslegungsstandards sachgerecht abbildet und die Verknüpfungen und Formeln im Modell korrekt sind. Darüber hinaus haben wir die vollständige und korrekte Herleitung von Inputdaten sowie deren korrekte Verarbeitung im Modell geprüft. Weiterhin haben wir uns mit dem Planungsprozess auseinandergesetzt.

Die kritische Würdigung der bewertungstheoretischen Methodik sowie die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir unter Einbindung unserer internen Bewertungsspezialisten vorgenommen.

Die im Rahmen der Bewertung angesetzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir mit der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Mehrjahresplanung abgestimmt und die zugrunde liegenden Annahmen mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen plausibilisiert. In diesem Zusammenhang haben wir auch den Entwurf des von einem externen Sachverständigen aktualisierten Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6 aus dem März 2022 kritisch gewürdigt. Im Rahmen dieses Gutachtens wurde auch eine Validierung der Mehrjahresplanung durch den externen Sachverständigen vorgenommen.

Da Veränderungen des Diskontierungszinssatzes signifikante Auswirkungen auf die Höhe des erzielbaren Betrags und damit das Ergebnis des Wertminderungstests haben können, haben wir unsere internen Bewertungsspezialisten zur Validierung der bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes (WAAC) herangezogenen Parameter eingebunden und mit deren Hilfe das Berechnungsschema des WAAC nachvollzogen. Aufgrund der bewertungsinhärenten Unsicherheiten haben wir darüber hinaus für zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit geringer Überdeckung eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt.

2. Ansatz und Bewertung der Drohverlustrückstellungen aus belastenden Kundenverträgen.

a) Im Konzernabschluss der LEONI AG werden Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Kundenverträgen in Höhe von Mio. EUR 71 ausgewiesen.

Ein belastender Kundenvertrag liegt vor, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Vertragserfüllung höher als der zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag sind. Grundlage hinsichtlich Ansatz und Bewertung der Rückstellungen aus den belastenden Verträgen bilden die Kalkulationen einzelner langfristiger Kundenprojekte. Diese Kalkulationen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen hinsichtlich der künftigen Projekterlöse und -kosten durch die gesetzlichen Vertreter. Entsprechend ist die Bewertung mit erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Entwicklungen im Projektgeschäft behaftet. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie und der Halbleiterknappheit als Pandemiefolge sowie der damit verbundenen Unsicherheit hinsichtlich der Absatzentwicklung, der Verfügbarkeit von Vorprodukten sowie der Entwicklung von Rohstoffpreisen und Lohnkosten.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass der Ansatz der Rückstellungen nicht vollständig ist oder die Bewertungen der Rückstellungen für belastende Kundenverträge nichtzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund haben wir den Ansatz und die Bewertung von Drohverlustrückstellungen aus belastenden Kundenverträgen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt klassifiziert.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Kundenverträgen sind in Ziffer 1 "Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" (Abschnitte "Sonstige Rückstellungen" sowie "Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen") und Ziffer 25 "Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer risikoorientierten Prüfung haben wir insbesondere das methodische Vorgehen zur Ermittlung der Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Kundenverträgen kritisch gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir untersucht, ob die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen einschließlich der diese weiter konkretisierenden Kriterien des IAS 37.66 ff. angewendet wurden.

Auf Basis einer repräsentativen Stichprobenauswahl haben wir für einzelne Projekte, die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Dabei haben wir eine kritische Durchsicht der zugrunde liegenden Verträge und Vereinbarungen vorgenommen und nachvollzogen, ob darin enthaltene Regelungen bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus haben wir die aktuellen Projektinformationen (Planerlöse und -kosten) anhand einer Befragung von Projektverantwortlichen analysiert und plausibilisiert. Die getroffenen Einschätzungen und Annahmen haben wir auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung historischer Finanzdaten und externer Marktprognosen gewürdigt. Hierbei haben wir die Berechnung der Rückstellungen mit den Vertrags- und Planungsdaten abgestimmt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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den Bericht des Aufsichtsrats,

die in Abschnitt 5.4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 315b und 315c HGB,

die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die in Abschnitt 1.7 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und

alle übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts,

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die in Abschnitt 1.7 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.

Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und en für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert E16BE6DB7A9A78E630EBC9D607A-710E387782871C5B7727B8E73E463B1822009 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt.

Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. August 2021 /​ 8. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der LEONI AG, Nürnberg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT

Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Kiesewetter.

 

Nürnberg, den 17. März 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sebastian Kiesewetter, Wirtschaftsprüfer

Alexander Hofmann, Wirtschaftsprüfer

PRÜFVERMERK NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit

An die Leoni AG, Nürnberg

Wir haben die in Abschnitt "Nichtfinanzielle Konzernerklärung" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der LEONI AG, Nürnberg, (im Folgenden die "Gesellschaft") sowie den durch Verweisung als Bestandteil qualifizierten Abschnitt "1.1. Geschäftsmodell" des Konzernlageberichts, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (im Folgenden die "nichtfinanzielle Konzernerklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

A. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "EU Taxonomie Angaben" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Konzernerklärung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU Taxonomie Angaben" der nichtfinanziellen Konzernerklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

B. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/​vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW-Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.

C. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Konzernerklärung abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU Taxonomie Angaben" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

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Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern

Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung,

Befragung von Mitarbeitern hinsichtlich der Auswahl der Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung, der Risikoeinschätzung und der Konzepte des Konzerns für die als wesentlich identifizierten Themen,

Befragung von Mitarbeitern des Konzerns, die mit der Datenerfassung und -konsolidierung sowie der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung betraut sind, zur Beurteilung des Berichterstattungssystems, der Methoden der Datengewinnung und -aufbereitung sowie der internen Kontrollen, soweit sie für die Prüfung der Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung relevant sind,

Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung,

Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung,

Befragungen und Dokumenteneinsicht in Stichproben hinsichtlich der Erhebung und Berichterstattung von ausgewählten Daten,

Beurteilung der Darstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung und

Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung.

D. Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU Taxonomie Angaben" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

E. Verwendungsbeschränkung für den Vermerk

Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

F. Auftragsbedingungen und Haftung

Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (» www.de.ey.com/​IDW-Auftragsbedingungen). Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. Dritten gegenüber übernehmen wir keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Vermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Vermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

 

München, 17. März 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Richter, Wirtschaftsprüferin

Meyer, Wirtschaftsprüferin

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Nürnberg, 16. März 2021

LEONI AG

Der Vorstand

Aldo Kamper

Dr. Ursula Biernert

Ingrid Jägering

Ingo Spengler

ZUSATZINFORMATIONEN

ZEHNJAHRESÜBERSICHT

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nach IFRS 2021 2020 2019 2018
Umsatz Konzern T€ 5.118.923 4.133.538 4.845.712 5.101.123
EMEA (ohne Deutschland) % 41,1 45,4 45,9 42,4
Deutschland % 27,1 23,5 23,2 27,2
Amerika % 16,8 16,0 17,1 15,6
Asien % 15,0 15,1 13,8 14,8
Wire & Cable Solutions % 37,7 38,5 37,5 37,9
Wiring Systems % 62,3 61,5 62,5 62,1
Aufwendungen Materialaufwand T€ 3.004.530 2.413.448 2.866.138 2.998.025
Materialaufwand % vom Umsatz 58,7 58,4 59,1 58,8
Personalaufwand T€ 1.231.554 1.122.081 1.236.733 1.120.472
Personalaufwand % vom Umsatz 24,1 27,1 25,5 22,0
Abschreibungen T€ 204.268 221.739 204.550 158.590
Abschreibungen % vom Umsatz 4,0 5,4 4,2 3,1
Ergebnis EBITDA T€ 295.411 - 57.917 - 179.396 302.843
EBIT T€ 91.143 - 279.656 - 383.946 144.253
EBIT-Marge % vom Umsatz 1,8 - 6,8 - 7,9 2,8
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 2 T€ 171.858 - 58.851 - 65.826 157.168
Ergebnis vor Steuern (aus fortgeführten Aktivitäten) T€ 20.641 - 336.902 - 418.897 120.922
Konzernüberschuss /​ -fehlbetrag T€ - 47.859 - 330.136 - 434.838 73.245
Cashflow 1 Free Cashflow T€ - 20.847 - 68.693 - 307.831 - 140.213
Bilanz Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Goodwill T€ 1.378.285 1.567.566 1.658.705 1.422.408
Nettofinanzschulden 3 T€ 1.540.090 1.423.495 1.185.571 612.676
Eigenkapital T€ 229.412 265.965 636.138 1.081.438
Eigenkapital % der Bilanzsumme 6,7 7,6 17,7 31,2
Eigenkapitalrendite /​ ROE % - 20,9 - 124,1 - 68,4 6,8
Mitarbeiter Mitarbeiter zum 31.12. 101.372 101.007 94.928 92.549
davon im Ausland % 95,7 95,5 94,9 94,5
Aktie Marktkapitalisierung zum 31.12. Mio. € 324,1 217,2 338,1 989,2
Konzernüberschuss /​ -fehlbetrag je Aktie - 1,46 - 10,10 - 13,30 2,31
Dividende je Aktie 0,00 4 0,00 0,00 0,00
Aktienkurs zum 31.12. (zur Berechnung der Dividendenrendite) 9,92 6,65 10,35 30,28
Dividendenrendite % 0 4 0 0 0
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nach IFRS 2017 2016 2015 2014
Umsatz Konzern T€ 4.925.297 4.431.322 4.502.940 4.103.434
EMEA (ohne Deutschland) % 41,5 40,8 39,9 39,0
Deutschland % 27,7 28,3 25,5 27,0
Amerika % 15,2 15,8 16,4 15,1
Asien % 15,6 15,1 18,2 18,9
Wire & Cable Solutions % 37,8 39,3 40,7 41,5
Wiring Systems % 62,2 60,7 59,3 58,5
Aufwendungen Materialaufwand T€ 2.880.569 2.554.381 2.675.797 2.436.320
Materialaufwand % vom Umsatz 58,5 57,6 59,4 59,4
Personalaufwand T€ 1.058.560 971.336 925.453 816.751
Personalaufwand % vom Umsatz 21,5 21,9 20,6 19,9
Abschreibungen T€ 149.524 151.094 147.029 123.392
Abschreibungen % vom Umsatz 3,0 3,4 3,3 3,0
Ergebnis EBITDA T€ 376.686 230.247 298.356 305.897
EBIT T€ 227.162 79.153 151.327 182.505
EBIT-Marge % vom Umsatz 4,6 1,8 3,4 4,4
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 2 T€ - - - -
Ergebnis vor Steuern (aus fortgeführten Aktivitäten) T€ 202.223 54.799 125.859 150.719
Konzernüberschuss /​ -fehlbetrag T€ 145.508 11.518 77.269 115.060
Cashflow 1 Free Cashflow T€ 11.065 - 27.494 - 5.194 - 37.878
Bilanz Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Goodwill T€ 1.263.505 1.167.442 1.131.546 1.040.410
Nettofinanzschulden 3 T€ 406.236 403.574 321.565 316.200
Eigenkapital T€ 1.041.886 917.164 996.328 917.755
Eigenkapital % der Bilanzsumme 33,1 31,1 35,1 34,4
Eigenkapitalrendite /​ ROE % 14,0 1,3 7,8 12,5
Mitarbeiter Mitarbeiter zum 31.12. 86.340 79.037 74.018 67.988
davon im Ausland % 94,6 94,5 94,1 93,7
Aktie Marktkapitalisierung zum 31.12. Mio. € 2.038,2 1.105,8 1.190,6 1.613,7
Konzernüberschuss /​ -fehlbetrag je Aktie 4,49 0,33 2,36 3,51
Dividende je Aktie 1,40 0,50 1,00 1,20
Aktienkurs zum 31.12. (zur Berechnung der Dividendenrendite) 62,39 33,85 36,45 49,40
Dividendenrendite % 2,2 1,5 2,7 2,4
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nach IFRS 2013 2012
Umsatz Konzern T€ 3.917.886 3.809.007
EMEA (ohne Deutschland) % 40,6 42,9
Deutschland % 27,8 27,0
Amerika % 14,7 15,1
Asien % 16,9 15,0
Wire & Cable Solutions % 40,8 42,1
Wiring Systems % 59,2 57,9
Aufwendungen Materialaufwand T€ 2.354.687 2.294.370
Materialaufwand % vom Umsatz 60,1 60,2
Personalaufwand T€ 766.038 730.873
Personalaufwand % vom Umsatz 19,6 19,2
Abschreibungen T€ 120.992 116.202
Abschreibungen % vom Umsatz 3,1 3,1
Ergebnis EBITDA T€ 284.137 354.094
EBIT T€ 163.145 237.892
EBIT-Marge % vom Umsatz 4,2 6,2
EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 2 T€ - -
Ergebnis vor Steuern (aus fortgeführten Aktivitäten) T€ 131.220 199.326
Konzernüberschuss /​ -fehlbetrag T€ 105.896 157.049
Cashflow 1 Free Cashflow T€ 36.788 86.211
Bilanz Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Goodwill T€ 940.455 917.691
Nettofinanzschulden 3 T€ 256.990 249.169
Eigenkapital T€ 827.597 783.972
Eigenkapital % der Bilanzsumme 34,5 32,9
Eigenkapitalrendite /​ ROE % 12,8 20,0
Mitarbeiter Mitarbeiter zum 31.12. 61.591 59.393
davon im Ausland % 93,1 93,0
Aktie Marktkapitalisierung zum 31.12. Mio. € 1.774,9 932,7
Konzernüberschuss /​ -fehlbetrag je Aktie 3,23 4,80
Dividende je Aktie 1,00 1,50
Aktienkurs zum 31.12. (zur Berechnung der Dividendenrendite) 54,33 28,55
Dividendenrendite % 1,8 5,3

1 geänderte Ermittlung ab 2016/​2018
2 Die Kennzahl stellt die Bereinigung des EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine leichtere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und eine bessere Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Die Sondereffekte beinhalten wesentliche außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und sonstige Vermögenswerte, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten zur Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division (ohne interne Kosten), Refinanzierungskosten (inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten; außer den Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden), übrige Einmalaufwendungen, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen, sowie externe Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (beispielsweise für zusätzliche Bustransporte, Schutzkleidung, Masken und Desinfektionsmittel). Kosten für das Programm VALUE 21 sind alle damit verbundenen Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie externe Beraterkosten.
3 Für Geschäftsjahr 2020 Nettofinanzschulden inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/​ Verbindlichkeiten" enthaltenen Positionen
4 Vorbehaltlich Zustimmung der Hauptversammlung

DISCLAIMER

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Derartige Aussagen unterliegen Risiken, Unsicherheiten und diversen Faktoren, die LEONI weder kontrollieren noch präzise einschätzen kann und außerhalb des Einflussbereichs von LEONI liegen. Diese Aussagen sind regelmäßig an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen erkennbar. Sollten Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Aussagen abweichen. Ebenfalls können Ereignisse höherer Gewalt, bspw. eine Pandemie, Naturereignisse oder militärische Auseinandersetzungen, im Vorhinein nicht abzuschätzende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Ergebnisse haben. LEONI übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse nach der Veröffentlichung dieses Berichts anzupassen.

Rundungsdifferenzen

Aus rechnerischen Gründen können in Tabellen, Grafiken und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben etc.) auftreten.

Der LEONI-Geschäftsbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung des Geschäftsberichts maßgeblich. Wir veröffentlichen unseren Geschäftsbericht ausschließlich in digitaler Form. Er ist als PDF-Version mit vollständigem Inhalt verfügbar.

TERMINE 2022

Bilanz-Pressekonferenz 2022

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Analysten- und Investorenkonferenz 2022 Quartalsmitteilung 1. Quartal 2022
23. März 2022 11. Mai 2022
Geschäftsbericht 2021 Zwischenbericht 1. Halbjahr 2022
23. März 2022 10. August 2022
Hauptversammlung 2022 Quartalsmitteilung 1. - 3. Quartal 2022
24. Mai 2022 16. November 2022

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