![]() LEONI AGNürnbergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Zusammengefasster Lagebericht 2023Zusammengefasster Lagebericht: Der LEONI-Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht der LEONI AG zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher zusammengefasster Lagebericht genannt. Der Jahresabschluss der LEONI AG, der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wird, und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Unternehmensregister veröffentlicht. Die bereitgestellten Informationen gelten, soweit nicht anders vermerkt, für den LEONI-Konzern sowie für die LEONI AG gemeinsam. Kapitel, die lediglich Informationen zur LEONI AG enthalten, sind als solche gekennzeichnet. Seit August 2023 ist LEONI nicht mehr börsennotiert und insofern liegt keine Kapitalmarktorientierung im Sinne des § 264d HGB mehr vor. Weitere Informationen hierzu enthält das Kapitel → Wichtige Ereignisse. 1 Grundlagen des Konzerns1.1 Geschäftsmodell und OrganisationsstrukturLEONI ist ein globaler Anbieter von Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilindustrie. Die Wertschöpfungskette reicht von standardisierten Leitungen über Spezial- und Datenkabel bis hin zu hochkomplexen Bordnetz-Systemen samt zugehöriger Komponenten - von der Entwicklung bis zur Produktion. Als Innovationspartner mit ausgeprägter Entwicklungs- und Systemkompetenz unterstützen wir unsere Kunden auf dem Weg zu immer nachhaltigeren und vernetzten Mobilitätskonzepten vom autonomen Fahren bis zu alternativen Antrieben und Ladesystemen. Dafür entwickelt LEONI Kabellösungen und Bordnetz-Systeme der nächsten Generation, die beispielsweise durch zonale Architektur Komplexität reduzieren und höhere Automatisierungsgrade ermöglichen. Unser Geschäft war im Geschäftsjahr 2023 in die Unternehmensbereiche Wiring Systems, Automotive Cable Solutions und die Business Group Wire Products & Solutions unterteilt. Der Unternehmensbereich Wiring Systems zählt zu den weltweit größten Anbietern von kompletten Bordnetz-Systemen und kundenspezifischen Kabelsätzen für die Fahrzeugindustrie. Der Unternehmensbereich Automotive Cable Solutions ist einer der europaweit führenden Hersteller von Fahrzeugleitungen. Die LEONI AG agiert als Konzernholding, die sich im Wesentlichen auf Finanzierungs- sowie Governanceaufgaben fokussiert. Das weltweite Produktionsnetzwerk besteht aus Fertigungsstätten in zahlreichen Ländern in West- und Osteuropa, Nordafrika, Amerika und Asien. Die Standorte werden nach Kostenvorteilen und Logistikanforderungen ausgewählt und befinden sich in Wachstumsregionen der bearbeiteten Kernmärkte sowie möglichst in regionaler Nähe unserer Kunden. Die Business Group Automotive Cables Solutions (ehemals BG AM), die zu den Marktführern bei Automobil-Standard-, Spezial- und Ladekabeln zählt, bleibt nach dem nicht vollzogenen Closing des geplanten Verkaufs Ende 2022 als Unternehmensbereich Automotive Cable Solutions (ACS) nun Teil des LEONI-Konzerns. Ende 2023 wurde die schrittweise Trennung von Teilbereichen der ehemaligen Division Wire & Cable Solutions (WCS) mit dem Verkauf der Business Group Wire Products & Solutions an einen Finanzinvestoren abgeschlossen. LEONI hat damit die nahezu vollständige Fokussierung auf die Automobilindustrie vollzogen und in der Organisationsstruktur abgebildet. Wesentliche Chancen werden hier in den großen Trends Elektromobilität und autonomes Fahren gesehen. 1.2 Wesentliche Standorte und KonsolidierungskreisveränderungenEnde 2023 war LEONI mit 52 vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (Vorjahr: 58) in 26 Ländern (Vorjahr: 27) in Asien, Amerika und der Region EMEA (Europe, Middle East, Africa) präsent. Diese teilten sich in 8 (Vorjahr: 11) inländische und 44 (Vorjahr: 47) ausländische Gesellschaften, davon 8 in Asien, 12 in Amerika und 24 in der Region EMEA. Der Konsolidierungskreis 2023 hat sich im Wesentlichen durch den Verkauf der Business Group Wire Products & Solutions verkleinert. Die Auswirkungen, die sich dadurch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergaben, sind im Kapitel → Wirtschaftsbericht dargestellt. 1.3 MitarbeiterinnenEnde 2023 zählte die Stammbelegschaft des LEONI-Konzerns 95.222 Mitarbeiterinnen und damit 132 mehr als am Vorjahresstichtag (Vorjahr: 95.090). Die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen, 92.584 Personen oder 97 Prozent, waren in der Berichtsperiode im Ausland für LEONI tätig (Vorjahr: 91.973 Personen oder 97 Prozent). Auf Deutschland entfielen 2.638 Arbeitnehmerinnen (Vorjahr: 3.117). Grafik Mitarbeiterinnen nach Regionen (Stand: 31. Dezember)scrollen
1.4 Kunden und AbsatzmärkteZu den Kunden des LEONI-Konzerns zählen hauptsächlich Automobilproduzenten sowie deren Zulieferer. Diese Abnehmergruppe trug 2023 rund 96 Prozent des Gesamtumsatzes bei (Vorjahr: 94 Prozent). Mit den fünf größten Kunden und deren Zulieferern erwirtschaftete LEONI in der Berichtsperiode ein Geschäftsvolumen von circa 2,7 Mrd. € (Vorjahr: 2,3 Mrd. €). Dies entsprach rund 50 Prozent des Konzernumsatzes (Vorjahr: 45 Prozent). Der Unternehmensbereich Wiring Systems beliefert die führenden Automobilhersteller weltweit mit Bordnetzen, wobei die Modellpalette vom Kleinfahrzeug über die Kompakt- und Mittelklasse bis hin zum Premium- und Luxussegment reicht. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Automobilzuliefer- und die Nutzfahrzeugindustrie. Hinzu kommen Hersteller von Agrar- und Sonder- sowie von Freizeitfahrzeugen. Unsere Komponenten, Kabelsätze und Bordnetz-Systeme entstehen während der Konzept- und Entwicklungsphase eines neuen Fahrzeugs in intensiver Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kunden. Auf Basis unseres großen, spezifischen Know-hows in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Distribution von Bordnetz-Systemen sowie unserer hohen Qualität und Zuverlässigkeit pflegen wir langjährige Beziehungen zu unseren Abnehmern. Der Kundenkreis des Bereichs Automotive Cable Solutions umfasst im Wesentlichen weltweit tätige Bordnetz-Hersteller und viele weitere Automobilzulieferer (Tier 1 und Tier 2). Das Produktspektrum beinhaltet im Wesentlichen Standard-, Spezial- und Ladekabel für die Automobilindustrie. Wir arbeiten langjährig und eng mit unseren Kunden zusammen und stehen mit ihnen insbesondere über den Vertrieb und die Entwicklung in vertrauensvollem Kontakt. Regional betrachtet liegen die bedeutendsten Absatzmärkte des LEONI-Konzerns in Europa, Amerika und Asien. Mit einem Umsatzanteil von rund 73 Prozent (Vorjahr: 70 Prozent) ist die Region Europa - inklusive dem Nahen Osten und Afrika (EM EA) - das wichtigste Absatzgebiet von LEONI. Auf Amerika entfallen circa 16 Prozent (Vorjahr: 17 Prozent) und auf Asien etwa 11 Prozent (Vorjahr: 13 Prozent) des Konzernumsatzes. 1.5 Forschung und EntwicklungDie umfangreichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten des LEONI-Konzerns zielen darauf ab, neue Produkte und Lösungen zu realisieren, um die gute Wettbewerbsposition weiter auszubauen. Im Fokus stehen dabei zukunftsweisende Lösungen zur Energie- und Datenübertragung für die Fahrzeugbranche. Entwicklungsschwerpunkte und ProjekteBei Bordnetzen liegt das Hauptaugenmerk der F&E-Aktivitäten auf der Positionierung als Konzeptentwicklungspartner für die Automobilhersteller und der Schärfung der entsprechenden Kompetenzen. Weiterhin stehen die Themen Elektromobilität, neue Architekturkonzepte - Stichwort: zonale Architektur - für die Fahrzeuge der Zukunft (vernetzt, hoch automatisiert bis autonom, elektrisch) und die Optimierung des Produktportfolios bzw. dessen Ausrichtung auf künftige Anforderungen im Zentrum der Aktivitäten. Im Jahr 2023 lagen die Entwicklungsschwerpunkte auf den Bordnetz-Kernthemen. Im Bereich Niederspannung (12/24 V) erzielten wir wesentliche Fortschritte mit der Initiative "Leader In Zonal Architecture" (LIZA). Die Ziele für 2023, die mittels des agilen Zielmanagement-Frameworks OKR (Objectives & Key Results) in einem funktionsübergreifendem Team definiert und abgestimmt wurden, konnten hier alle erreicht werden. Insbesondere die ersten Kundennominierungen für einen zonalen Kabelsatz und die Entwicklung einer zonalen Architektur waren erste wichtige Meilensteine die erreicht werden konnten. Weiter konnten durch die Entwicklung der zonalen Architektur die Komplexität des Kabelsatzes drastisch gesenkt werden und somit das Potenzial für einen höheren Automatisierungsgrad in der Produktion gesteigert werden. Darüber hinaus steht die Entwicklung eines optimierten Kabelbaums im Vordergrund der Arbeitspakete von LEONI in diesem Projekt. Auch im Hochvolt-Bereich wurden die F&E-Aktivitäten weiter ausgebaut. Unter anderem haben wir erste Prototypen für potentielle neue Produkte innerhalb der HV-Batterie erarbeitet, die im Berichtsjahr 2023 mit den Kunden abgestimmt und teilweise auch bereits angeboten werden. Daneben haben wir unser Angebot auf den Gebieten Lade-, Traktions- und Nebenleitungssätze kontinuierlich verbessert und fortentwickelt. Beispielsweise wurde das Portfolio für diese Anwendungen um Stromschienen für den Ladepfad zwischen Ladedose und HV-Batterie ausgebaut und den Kunden angeboten. Die Erweiterung des Angebots für Elektromobilität und autonomes Fahren sowie der Aufbau der entsprechenden Infrastruktur sind auch wichtige Themen für die Forschung und Entwicklung von Fahrzeugleitungen. Bei Ladekabeln befassten wir uns beispielsweise mit der Optimierung des Leitungsdesigns, das Besitzern von Elektroautos deutlich das Handling erleichtert, bei gleichzeitig geringerem Ressourcenverbrauch. Das Produktportfolio von LEONI EcoSense® Nxt+ wurde poweroptimiert gestaltet. Die Leitungen sind auf die optimale Strombelastbarkeit für die jeweilige Applikation ausgelegt. Dadurch wird der Leitungsquerschnitt kleiner, das Gesamtgewicht um bis zu 20 Prozent verringert und der Durchmesser für eine bessere Handhabung um bis zu neun Prozent reduziert. Auch im Fahrzeug wurden unsere Leitungen für das Hochvoltbordnetz weiter optimiert und insbesondere das Angebot für das optimale Schnellladen ausgebaut. Hierfür entwickelten wir die flüssigkeitsgekühlten Hochvoltleitungen LEONI Hivocar® Cool. Bei der Anwendung Zell- und Modulverbinder kommt die platz- und gewichtsparende extrudierte Flachleitung LEONI exFC® verstärkt zum Einsatz. Unser Angebot an Ethernet-Datenleitungen, der Basistechnologie für die Vernetzung elektronischer Komponenten auf dem Weg zum autonomen Fahren, wurde 2023 für Automotive-Anwendungen weiterentwickelt. Für die optimale Auslegung der zukünftigen, zonalen Bordnetzarchitektur deckt das LEONI Dacar® Ethernet Leitungsportfolio sowohl niedrige Datenraten von 10 Mbit/s als auch Leitungen für hohe Datenraten von 25 Gbit/s ab. F&E-Aufwand 2023 bei 152 Mio. €2023 belief sich der F&E-Aufwand des LEONI-Konzerns auf 152 Mio. € (Vorjahr: 140 Mio. €). Daraus errechnet sich ein Anteil am Konzernumsatz von 3 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent). Zudem wurde im Anlagevermögen wie im Vorjahr ein Betrag von unter 1 Mio. € als Entwicklungskosten aktiviert (Vorjahr: unter 1 Mio. €). Diese sind für den LEONI-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Konzernweit waren im Bereich F&E Ende 2023 1.625 Mitarbeiterinnen beschäftigt (Vorjahr: 1.597) oder 2 Prozent der Konzernbelegschaft (Vorjahr: 2 Prozent). Auch im Jahr 2023 konnten im LEONI-Konzern verschiedene kundenorientierte Entwicklungsprojekte abgeschlossen und innovative Produkte zur Marktreife gebracht werden. Die Zahl der neu angemeldeten Schutzrechte lag bei 26 Patenten und Gebrauchsmustern (Vorjahr: 23). 1.6 Steuerung des operativen GeschäftsDie wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für den LEONI-Konzern waren in der ersten Hälfte des Berichtsjahrs und damit auch für die Jahresprognose der Umsatz, das EBIT vor Sondereffekten und der Free Cashflow. Beim EBIT vor Sondereffekten wurde das Ergebnis um außergewöhnliche Einmaleffekte bereinigt, um eine leichtere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und eine bessere Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Die Sondereffekte beinhalten Effekte aus der Refinanzierung des Konzerns, aus Restrukturierungsmaßnahmen, aus M&A-Transaktionen sowie Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Effekte aus der Refinanzierung betreffen die im Zuge der Refinanzierung anfallenden Kosten inkl. im Zusammenhang mit der Refinanzierung stehende Wertberichtigungen, Berater-, Banken- und Anwaltskosten, außer Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden. Restrukturierungsmaßnahmen enthalten unter anderem damit einhergehende außerplanmäßige Wertberichtigungen von Vermögenswerten sowie die Bildung/Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen, soweit sie im Zusammenhang mit einem Restrukturierungsprogramm oder Standortschließungen stehen. M&A-Transaktionen umfassen Effekte aus der Vorbereitung sowie der Durchführung von Erwerben und Verkäufen ganzer Geschäftseinheiten. Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine beinhalten insbesondere daraus resultierende Wertberichtigungen. In der zweiten Jahreshälfte, nach dem Delisting der LEONI-Aktie, wurden die finanziellen Leistungsindikatoren an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Neben dem Umsatz werden nun das EBIT in berichteter Form und damit ohne die Bereinigung um Sondereffekte sowie der Net Free Cashflow (Net FCF) herangezogen. Dieser berücksichtigt neben dem operativen und investiven Cashflow, die dem Free Cashflow (FCF) in bisheriger Form entsprechen, auch die Finanzierungskosten, leasingfinanzierte Investitionen und sonstige Effekte aus der Bewertung von Finanzschulden. Maßgeblich für diese Entscheidung war bezüglich des EBIT, dass Sondereffekte ab 2024 absehbar von geringerer Bedeutung sein werden, bezüglich des Net FCF die engere Verbindung zur Liquiditätsentwicklung. Die neuen Steuerungskennzahlen bieten damit verbesserte Informationen für die übergreifende Steuerung des Unternehmens. Konkrete Informationen zur Entwicklung dieser Steuerungskennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr enthält das Kapitel → Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose. In den nachfolgenden Kapiteln zusätzlich aufgeführte Kennzahlen und Leistungsindikatoren dienen dem besseren Verständnis und der weiteren Erläuterung des Geschäftsverlaufs sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2 Wirtschaftsbericht2.1 RahmenbedingungenGesamtwirtschaftDie Erholung der Weltwirtschaft nach der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine setzte sich im Jahr 2023 fort, blieb dabei aber schwach und ungleichmäßig. Insgesamt ist die globale Wirtschaft noch deutlich von ihrem langjährigen Wachstumspfad vor der Pandemie entfernt. Eine stärkere Erholung wird laut Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch langfristige Folgen der Pandemie, den fortgesetzten Krieg in der Ukraine und die wachsende weltwirtschaftliche Desintegration verhindert. Hinzu kommen eher zyklische Faktoren wie die striktere Geldpolitik der Notenbanken zur Eindämmung der Inflation und der Abbau fiskalischer Unterstützungsmaßnahmen angesichts der hohen Verschuldung sowie Extremwetterereignisse. Damit schwächte sich das Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2023 nach Schätzung des IWF auf 3,1 Prozent nach 3,5 Prozent im Vorjahr ab. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Industrieländer erhöhte sich im Durchschnitt um nur noch 1,6 Prozent (2022: 2,6 Prozent). Während die Wirtschaft der USA ihre Wachstumsdynamik auf 2,5 Prozent steigerte (2022: 1,9 Prozent), fiel die BIP-Steigerung in der Euro-Zone auf 0,5 Prozent zurück (2022: 3,4 Prozent). In Frankreich, Italien und Spanien verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum sehr deutlich, Deutschland als größte Ökonomie der Euro-Zone fiel mit -0,3 Prozent sogar in die Rezession. Das BIP-Wachstum der Entwicklungs- und Schwellenländer blieb insgesamt mit 4,1 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. China zeigte dabei 2023 nach Zahlen des IWF mit 5,2 Prozent ein höheres Wachstum als im Jahr 2022 mit nur 3,0 Prozent. Etwas stärker als die chinesische wuchs mit 6,7 Prozent die indische Volkswirtschaft, blieb dabei aber unter dem Wert des Vorjahres (2022: 7,2 Prozent, jeweils für das im April beginnende indische Fiskaljahr). Grafik Weltwirtschaftswachstum 2022 bis 2024scrollen
Quelle: IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2024 Grafik Wirtschaftswachstum 2023 in ausgewählten Regionenscrollen
Quelle: IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2024, Schätzung BranchenkonjunkturDie internationale Automobilindustrie verzeichnete im Jahr 2023 erneut einen deutlichen Produktionsanstieg gegenüber dem Vorjahr, der unter anderem auf eine verbesserte Situation der Lieferketten zurückzuführen war. Insbesondere die Versorgungslage bei Halbleitern entspannte sich. Dabei wurde die Produktion durch die während der Halbleiterkrise aufgestaute Nachfrage gestützt. In China trugen verlängerte steuerliche Förderungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, verstärkte Exporte und Preisnachlässe zum Produktionswachstum bei. In den USA blieben die Auswirkungen von Streiks der Automobilarbeitergewerkschaften begrenzt. Der weltweite Absatz von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen lag nach Schätzungen des Marktforschers S&P Global Mobility (vormals IHS Markit) im Jahr 2023 bei 85,8 Mio. Einheiten (2022: 79,0 Mio.). Dabei erzielten alle Weltregionen ein Wachstum, was allerdings in Europa mit einer Steigerung der Verkäufe um 16 Prozent bzw. 2,4 Mio. Autos in relativen und absoluten Werten am stärksten ausfiel. In Nordamerika wuchs der Absatz um rund 12 Prozent, in China um knapp 6 Prozent. Die globale Fahrzeugproduktion stieg 2023 nach Prognosen S&P Global Mobility um gut 8 Prozent auf 90,1 Mio. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. In Europa lag der Zuwachs bei f13 Prozent oder 2,0 Mio. Einheiten, prozentual nur übertroffen von der Ländergruppe Japan/Südkorea mit einem Produktionsanstieg um 15 Prozent. In Nordamerika legte die Fertigung um 10 Prozent zu, in China um 9 Prozent. Die Produktion von reinen Elektrofahrzeugen (BEV) prognostiziert S&P Global Mobility auf 10,4 Mio. Autos (2022: 8,1 Mio.), die von Hybridfahrzeugen (PHEV) auf 3,9 Mio. Stück (2022: 2,7 Mio.). Grafik Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio. Stück)scrollen
Quelle: S&P Global Mobility, November 2023, Januar 2024 Die internationale Nutzfahrzeugindustrie erzielte 2023 eine deutliche Produktionssteigerung, weltweit wurden nach Angaben von S&P Global Mobility insgesamt 3,5 Mio. mittlere und schwere Nutzfahrzeuge (Nfz) hergestellt (2022: 3,1 Mio. Stück). Sehr deutlich erholte sich die Produktion in Asien nach dem Einbruch im Vorjahr. Grafik Produktion von mittleren und schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio. Stück)scrollen
Quelle: S&P Global Mobility MHCV Production, Januar 2024 Weitere EinflussfaktorenNeben den gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen spielen insbesondere die Preisentwicklung von Rohstoffen sowie die Zinsentwicklung auf den internationalen Geldmärkten eine wichtige Rolle. Die Preisentwicklung von Rohstoffen, insbesondere von Kupfer, wirkt sich merklich auf unser Umsatzvolumen aus. Die Schwankungen des Kupferpreises geben wir über Vertragsvereinbarungen weitgehend an unsere Kunden weiter, in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung. Darüber hinaus beeinflusst auch die Preisentwicklung der Kunststoffe und Komponenten unseren Umsatz und die Kostenstruktur. Ein weiterer Faktor ist die Verfügbarkeit von kritischen Bauteilen im Automobilsektor, welche zu wesentlichen Abrufschwankungen bei unseren Kunden führen können. 2023 haben die Rohstoffpreise sowohl insgesamt als auch speziell für Kupfer nachgegeben. Die Verfügbarkeit kritischer Bauteile im Automobilsektor hat sich im Vorjahresvergleich zumindest stabilisiert. Die Zinsentwicklung auf den internationalen Geldmärkten wird wesentlich beeinflusst von der Geldpolitik der führenden internationalen Zentralbanken, allen voran der US-amerikanischen Federal Reserve System (Fed) sowie für die Euro-Zone der Europäischen Zentralbank (EZB). Beide haben an ihrer bereits 2022 eingeleiteten Zinswende festgehalten, was im Jahresverlauf 2023 zu einem tendenziell steigenden Zinsniveau auf den Finanzmärkten geführt hat. 2.2 Wichtige EreignisseRefinanzierung und finanzielle RestrukturierungEin Anfang Dezember 2022 unterzeichnetes Refinanzierungskonzept mit einer Prolongation aller Kreditverträge (Betriebsmittelkredite sowie Schuldscheindarlehen) scheiterte, nachdem der als aufschiebende Bedingung des Konzepts vorgesehene Vollzug des Kaufvertrags für die Automobilkabelsparte (BG AM) durch den Käufer überraschend verweigert wurde. Infolge der Nichterfüllung des Kaufvertrags durch den Käufer konnte die bereits vertraglich fixierte und vollständig dokumentierte Prolongation der ursprünglich Ende 2022 bzw. Mitte 2023 fälligen Kreditverträge nicht umgesetzt werden. LEONI nahm umgehend Gespräche über geeignete Anpassungen des Refinanzierungskonzepts auf. Als Sanierungslösung wurde mit sämtlichen Konsortialdarlehensgebern, wesentlichen Schuldscheingläubigern und Stefan Pierer als strategischem Investor ein finanzieller Restrukturierungsplan erarbeitet, der unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) bis Mitte August 2023 umgesetzt wurde. Die Umsetzung des Restrukturierungsplans im Rahmen des StaRUG-Verfahrens hatte das Ziel, eine drohende Insolvenz der LEONI AG zu vermeiden und somit auch die rund 100.000 Arbeitsplätze des für die Automobilindustrie systemrelevanten Zulieferers zu sichern. Am 31. Mai 2023 fand der im StaRUG vorgesehene Erörterungs- und Abstimmungstermin der Planbetroffenen (Finanzgläubiger und Aktionäre) statt. Dabei wurde dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen Mehrheit von jeweils mind. 75 Prozent innerhalb von zwei der insgesamt drei Gruppen von Planbetroffenen zugestimmt. Daraufhin bestätigte das Restrukturierungsgericht Nürnberg am 21. Juni 2023 den Restrukturierungsplan. Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth am 17. Juli 2023 sämtliche Beschwerden gegen den Planbestätigungsbeschluss verworfen hatte, war der Restrukturierungsplan rechtskräftig und die Umsetzung konnte erfolgen. Der Restrukturierungsplan umfasste einen Kapitalschnitt, in Form einer vereinfachten Kapitalherabsetzung, bei der sowohl das Grundkapital als auch die Kapitalrücklage auf 0,00 € reduziert wurden, und einer anschließenden Barkapitalerhöhung unter Ausschluss von Bezugsrechten in Höhe von 150 Mio. € (einschließlich 100 Mio. € Bar-Agio, das in der Kapitalrücklage erfasst wurde) durch die Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit anteiligem Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € bestand. Die Barkapitalerhöhung wurde allein von der L2-Beteiligungs GmbH, einer von Stefan Pierer gegründeten Gesellschaft, gezeichnet. Die Barkapitalerhöhung stärkte die Liquidität für das operative Geschäft signifikant. Ausgewählte Konsortialdarlehensgeber und die beitretenden Schuldscheindarlehensgläubiger der LEONI AG vereinbarten darüber hinaus einen Schuldenschnitt. Dabei wurden rund 50 Prozent ihrer betroffenen Forderungen an die L2-Beteilgungs GmbH gegen Ausreichung eines Wertaufholungsinstruments übertragen. LEONI ist nicht Vertragspartner dieses Wertaufholungsinstruments. Abschließend hat die L2-Beteiligungs GmbH die zuvor erworbenen Forderungen in Höhe von 708 Mio. € als Sach-Agio in Form eines Schuldenverzichts in die Gesellschaft eingebracht. Der werthaltige Teil dieser Forderung (123 Mio. €) wurde in der Kapitalrücklage erfasst. Der nicht-werthaltige Teil (585 Mio. €) ist im Finanzergebnis ausgewiesen. Transaktionskosten der Refinanzierung sind anteilig von Eigen- und Fremdkapital abgesetzt worden. Durch die Umsetzung des Refinanzierungskonzepts konnte die Eigenkapital-Basis des LEONI-Konzerns nachhaltig gestärkt werden. Die Fälligkeit der Betriebsmittelkreditlinien und Schuldscheindarlehen wurde im Rahmen der Refinanzierung jeweils bis Ende 2026 verlängert. Im Vorjahr führte die unsichere Finanzierungssituation unter anderem zu einer zwischenzeitlich eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Aufträge seitens der Kunden sowie weiteren operativen Risiken im Hinblick auf die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Geschäftsaussichten. Dies resultierte in Wertminderungen in Höhe von 603 Mio. €. Dieser Betrag ist mit Ausnahme des Geschäfts- und Firmenwerts in Höhe von 69 Mio. € grundsätzlich wertaufholungsfähig. Im Berichtsjahr löste sich diese Situation durch die im August 2023 erfolgreich umgesetzte Refinanzierung auf. Infolgedessen konnten langfristige Vermögenswerte teilweise um 423 Mio. € im Buchwert zugeschrieben werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung schlugen sich davon 416 Mio. € in den Umsatzkosten und 7 Mio. € in den Verwaltungskosten nieder. Informationen hinsichtlich Risiken im Zusammenhang mit der Refinanzierung und Liquidität sowie zu weiteren Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Covenants) enthält der Abschnitt Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im → Risiko- und Chancenbericht. Delisting der LEONI AGDie im beschriebenen Restrukturierungsplan zur finanziellen Sanierung vorgesehenen Kapitalmaßnahmen führten zum Erlöschen der ehemaligen Aktien der LEONI AG ("Altaktien") und zum Delisting. Mit Handelsregistereintragung der Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro am 18. August 2023 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro wirksam, womit die vormaligen Aktionäre infolge des Erlöschens der Leoni-Altaktien aus der Gesellschaft ausschieden und die Börsennotierung endete ("kaltes Delisting"). Die Altaktien wurden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Wechsel im VorstandIm Vorstand der LEONI AG kam es im Verlauf des Jahres 2023 zu Veränderungen. Zunächst trat zum 10. Januar 2023 Hans-Joachim Ziems als Chief Restructuring Officer (CRO) in den Konzernvorstand ein. In dieser Funktion konzentrierte er sich auf die erforderliche Anpassung des Refinanzierungskonzepts und verantwortete dessen Umsetzung. Entsprechend schied er anschließend plangemäß zum 30. Juni 2023 wieder aus dem Unternehmen aus. Zudem verließ der Vorstandsvorsitzende (CEO) Aldo Kamper zum 31. März 2023 auf eigenen Wunsch das Unternehmen. Vorübergehend übernahm Hans-Joachim Ziems daraufhin zum 1. April 2023 zusätzlich die Funktion des Sprechers des Vorstands. Nach erfolgter fusionskontrollrechtlicher Freigabe wurde Klaus Rinnerberger am 14. Juli 2023 neuer Vorstandsvorsitzender (CEO) der LEONI AG. Er war vorher in der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der LEONI AG tätig. 2.3 Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der PrognoseLEONI verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 eine höhere Nachfrage und konnte wie prognostiziert den Konzernumsatz auf 5,5 Mrd. € (Vorjahr: 5,1 Mrd. €) steigern. Dabei profitierte LEONI vom Wachstum der globalen Fahrzeugproduktion und dem Hochlauf junger Baureihen der vergangenen Jahre. Gleichzeitig gelang es, Verhandlungen über die Kompensation von gestiegenen Material-, Logistik- und Personalkosten und volatilen Kundenabrufen erfolgreich abzuschließen und entsprechende Zahlungen zu vereinnahmen. Das EBIT erhöhte sich auf 474 Mio. € (Vorjahr: -539 Mio. €) und das EBIT vor Sondereffekten stieg auf 121 Mio. € (2022: 18 Mio. €) und liegt damit über der Prognose. Dabei wurden Sondereffekte in Höhe von 353 Mio. € (Vorjahr: -558 Mio. €) verzeichnet, die sich auf die Bereiche Refinanzierung mit 420 Mio. € (Vorjahr: -632 Mio. €), M&A mit -51 Mio. € (Vorjahr: 94 Mio. €), Sonderkosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg mit -8 Mio. € (Vorjahr: -19 Mio. €) und Restrukturierung mit -8 Mio. € (Vorjahr: -1 Mio €) verteilen. Die Sondereffekte im Zusammenhang mit der Refinanzierung umfassen insbesondere die teilweise Aufholung von im Vorjahr gebildeter Wertberichtigungen in Höhe von 423 Mio. €. In diesem Betrag sind auch die mit der Wertberichtigung 2022 zusammenhängenden verringerten planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 86 Mio. € enthalten. M&A Transaktionen resultieren im Wesentlichen aus dem Veräußerungsverlust aus dem Verkauf der Business Group Wire Products & Solutions (BG PS) in Höhe von -41 Mio. €. Darüber hinaus wurden auch Effizienzsteigerungen erzielt, die sich sowohl aus internen Maßnahmen ergaben als auch aus einer Stabilisierung der Kundenabrufe infolge der Entspannung der globalen Lieferketten. Zudem war sowohl das EBIT vor Sondereffekten, als auch der Free Cashflow im Geschäftsjahr durch erhaltene Versicherungsentschädigungen positiv beeinflusst. Infolge des Forderungsverzichts im Rahmen der Refinanzierung und des daraus resultierenden Sanierungsertrags in Höhe von 585 Mio. € verbesserte sich das Ergebnis vor Steuern auf 933 Mio. € (Vorjahr: -611 Mio. €). Der Free Cashflow verbesserte sich im Berichtsjahr deutlich auf 187 Mio. € (Vorjahr: 126 Mio. €) und liegt damit über der Prognose. Zurückzuführen ist dies neben der verbesserten Ergebnissituation unter anderem auf niedrigere Investitionen (CAPEX) und ein erfolgreiches Working Capital-Management. Der im Berichtsjahr erstmals als Steuerkennzahl verwendete Net Free Cashflow belief sich im Berichtsjahr auf 20 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €). Ohne M&A-bedingte Zuflüsse verbesserte sich der Net Free Cashflow im Vergleich zum Vorjahr um 240 Mio. €. Vergleich mit der Prognosescrollen
2.4 ErtragslageKonzernumsatz spürbar über VorjahresniveauDer LEONI-Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2023 mit 5.462 Mio. € spürbar über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 5.093 Mio. €). Der Konzernumsatz erhöhte sich organisch um 615 Mio. €. Neben volumenbedingten Steigerungen wirkten sich unter anderem erfolgreiche Verhandlungen mit den Kunden über die Kompensation gestiegener Material-, Logistik-, und Personalkosten und volatilen Kundenabrufen positiv auf das Umsatzwachstum aus. Dem stand ein negativer Effekt aus Konsolidierungskreisveränderungen von 103 Mio. € gegenüber, der im Wesentlichen aus den abgeschlossenen Veräußerungen der Business Group Industrial Solutions (32 Mio. €) im Januar 2022, der BG PS (23 Mio. €) im Geschäftsjahr 2023 und der Business Unit Fiber Optics (22 Mio. €) resultierte. Zudem machten sich der gesunkene Kupferpreis und die Währungsumrechnung mit 93 Mio. € bzw. 49 Mio. € umsatzmindernd bemerkbar. Unterteilt nach Regionen nahm der Umsatz im EMEA-Raum um 12 Prozent auf 3.976 Mio. € und in Amerika um 2 Prozent auf 894 Mio. € zu, während es in Asien zu einem Rückgang um 12 Prozent auf 593 Mio. € kam. Umsatzentwicklung 2023scrollen
Grafik Konzernumsatz nach Regionenscrollen
Auftragseingänge im Produktsegment der Bordnetze bei 6,7 Mrd. € 2023 gingen neue Aufträge mit einem erwarteten Projektvolumen von 6,7 Mrd. € (Vorjahr: 3,0 Mrd. €) ein. Davon entfielen rund 66 Prozent auf E-Mobility-Projekte (Vorjahr: 44 Prozent). Neue Aufträge wurden weiterhin nach Cashflow- und Ergebniskriterien selektiert, um das organische Wachstum langfristig auf das Niveau der Marktentwicklung zu beschränken. Für die Entscheidung zur Annahme neuer Aufträge konzentrieren wir uns auf die Profitabilität, die Auslastung bestehender Kapazitäten sowie strategische Erwägungen der Kundenbeziehungen. Das erwartete Projektvolumen bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Projekte lag per Ende 2023 bei 22,5 Mrd. € (Vorjahr: 21,2 Mrd. €). Davon betrafen rund 38 Prozent (Vorjahr: 33 Prozent) Kabelsätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt der Lieferungen werden durch die tatsächlichen Abrufe unserer Kunden bestimmt. Die Umsatzkosten reduzierten sich im Berichtsjahr um 14 Prozent auf 4.349 Mio. €, was einem Rückgang der Umsatzkostenquote um 20 Prozentpunkte auf 80 Prozent entsprach. Ursächlich für den Rückgang waren die aufgrund der Wertberichtigung im Vorjahr geringeren Abschreibungen in Höhe von 82 Mio. € sowie die teilweise Wertaufholung auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von 334 Mio. € (Vorjahr: -527 Mio.€). Ohne Wertberichtigung konnte die Umsatzkostenquote von 89 Prozent auf 87 Prozent reduziert werden. Gegenläufig wirkten sich unter anderem erhöhte Material- und Personalaufwendungen sowie Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus. Das Bruttoergebnis ist von 14 Mio. € auf 1.114 Mio. € angestiegen. Die Vertriebskosten erhöhten sich um 5 Prozent auf 207 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Frachtkosten im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die Vertriebskostenquote lag mit 4 Prozent auf Vorjahresniveau. Um 15 Prozent auf 288 Mio. € reduzierten sich die allgemeinen Verwaltungskosten. Hauptgrund dafür waren die schuldmindernd abgegrenzten und kapitalisierten Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt in Höhe von 36 Mio. €, während im Vorjahr die Kosten des ursprünglichen Refinanzierungskonzepts die Verwaltungskosten belasteten. Die Verwaltungskostenquote reduzierte sich um 2 Prozentpunkte auf 5 Prozent. Mit einer Ausweitung der Entwicklungstätigkeiten stieg der Aufwand für Forschung und Entwicklung um 9 Prozent auf 152 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken in Summe von 186 Mio. € auf 50 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 konnte LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 Versicherungsentschädigungen in Höhe von 22 Mio. € vereinnahmen. Aus dem Verkauf der BG IN wurde im Vorjahr ein Veräußerungserlös in Höhe von 125 Mio. € erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich von 95 Mio. € auf 68 Mio. €. Dem Veräußerungsverlust aus dem Verkauf der BG PS in Höhe von 41 Mio. € standen Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 69 Mio. € im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung im Vorjahr gegenüber. Das Ergebnis aus assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, das im Wesentlichen von dem Joint Venture in Langfang, China, stammt, nahm wegen der rückläufigen Geschäftsentwicklung des assoziierten Unternehmens von 32 Mio. € auf 25 Mio. € ab. Insgesamt erhöhte sich das EBIT 2023 um 1.013 Mio. € auf 474 Mio. € (Vorjahr: -539 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, das insbesondere den Sanierungsertrag aus dem Schuldenverzicht in Höhe von 585 Mio. € sowie gegenläufig 64 Mio. € höhere Zinsaufwendungen enthielt, wurde ein Ergebnis vor Steuern von 933 Mio. € erzielt (Vorjahr: -611 Mio. €). Die Zinsaufwendungen resultieren aus höheren Zinssätzen und konnten nicht durch den infolge der Refinanzierung geringeren Schuldenstand kompensiert werden. Die Ertragsteuern veränderten sich von einem Steuerertrag von 6 Mio. € im Vorjahr zu einem Steueraufwand von 95 Mio. € im Geschäftsjahr 2023. Während die Ertragsteuern im Vorjahr in Höhe von 67 Mio. € durch einen Steuerertrag aus der Bildung aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit der Wertminderung auf langfristige Vermögenswerte beeinflusst waren, ergibt sich aus der Wertaufholung im laufenden Jahr ein gegenläufiger Effekt in Höhe von 53 Mio. €. Weitere Einflussfaktoren sind der steuerfreie Sanierungsertrag sowie laufende Verluste einzelner Konzerngesellschaften, für die wegen fehlender Werthaltigkeit keine aktiven latenten Steuern gebildet werden konnten. Der Konzernüberschuss nach Steuern belief sich auf 837 Mio. € nach einem Konzernfehlbetrag von 605 Mio. € im Vorjahr. 2.5 FinanzlageFinanz- und LiquiditätsmanagementDas Finanzmanagement des LEONI-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft LEONI AG abgewickelt. Sie aggregiert den Kapitalbedarf auf Konzernebene und nimmt die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen für die gesamte Unternehmensgruppe vor. Die wesentlichen Ziele sind die weltweite Sicherung der Liquidität, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Währungs- und Zinsrisiken. Zur Absicherung des langfristigen Finanzierungsbedarfs nutzt der Konzern verschiedene Instrumente wie konsortial zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkredite, die teilweise durch Bürgen besichert sind, Schuldscheindarlehen und Leasing. Zur Verbesserung der Liquidität nutzt LEONI auch die Instrumente "Factoring" und "Reverse Factoring", die ebenfalls zentral koordiniert werden. Diese stellen aufgrund der Flexibilität in Bezug auf die Umsatzentwicklung und den daraus resultierenden Finanzierungsbedarf eine wichtige Ergänzung zur Liquiditätssteuerung dar. LEONI arbeitet dabei langfristig und vertrauensvoll mit internationalen Kreditinstituten, Factoring- und Leasing-Gesellschaften sowie Warenkreditversicherern zusammen. Die Finanzierung der Konzerngesellschaften wird weitestgehend in der funktionalen Währung der jeweiligen Landesgesellschaft abgewickelt. Wesentliche Finanzverbindlichkeiten bestanden 2023 in Euro und US-Dollar. Die Verzinsung erfolgt mit einem variablen Zinssatz. Die Liquidität des LEONI-Konzerns wird - wo möglich - über ein Cash-Pooling-System mit Pools in den Herkunftsländern der wichtigsten Konzernwährungen gesteuert. Darüber hinaus übernimmt die LEONI AG den größten Teil des Zahlungsverkehrs für die Gruppe. Finanzielle Situation und NettofinanzschuldenDer LEONI-Konzern verfügte Ende 2023 über syndizierte Betriebsmittelkreditlinien in Höhe von insgesamt 684 Mio. € (Vorjahr: 1.228 Mio. €, davon jeweils 5 Mio. € ausschließlich durch Avale nutzbar) sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von 171 Mio. € (Vorjahr: 343 Mio. €). Die Betriebsmittelkreditlinien sowie die Schuldscheindarlehen verringerten sich im Wesentlichen durch den Schuldenschnitt in Höhe von 708 Mio. € der sich auf die Betriebsmittelkreditlinien mit 537 Mio. € und Schuldscheindarlehen mit 171 Mio. € aufteilt. Die Fälligkeit wurde im Rahmen der Refinanzierung jeweils bis Ende 2026 verlängert. Von den Betriebsmittelkreditlinien waren zum Stichtag 439 Mio. € in Anspruch genommen, davon 399 Mio. € Bar- sowie 40 Mio. € Aval-Inanspruchnahme. Informationen hinsichtlich Risiken im Zusammenhang mit der Refinanzierung und Liquidität sowie zu weiteren Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Covenants) enthält der Abschnitt Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im → Risiko- und Chancenbericht. Nettofinanzschuldenscrollen
1 Inklusive in "Zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten"
enthaltener Positionen
Frei verfügbare Liquiditätscrollen
Avale in Höhe von 40 Mio. € (Vorjahr: 52 Mio. €) sowie der freie Anteil der nur durch Avale nutzbaren Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) werden der verfügbaren Liquidität nicht zugerechnet. Ende 2023 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 392 Mio. € (Vorjahr: 354 Mio. €) durch Verkauf im Rahmen eines echten Factorings gemindert. Abzüglich Sicherheitseinbehalten war die verfügbare Liquidität damit um 356 Mio. € (Vorjahr: 343 Mio. €) gestärkt. Der Anstieg des Factoringvolumens ist im Wesentlichen auf die Erweiterung eines bestehenden Programms zurückzuführen. Per 31. Dezember 2023 haben Lieferanten ihre Forderungen gegen LEONI an Factoring-Unternehmen im Rahmen geschlossener Reverse-Factoring-Vereinbarungen in Höhe von 121 Mio. € (Vorjahr: 112 Mio. €) übertragen. Net Free Cashflow ohne M&A-bedingte Zuflüsse im Vergleich zum Vorjahr um 240 Mio. € verbessertDer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des LEONI-Konzerns erhöhte sich 2023 auf 300 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €). Ursächlich dafür war das deutlich bessere EBIT. Zusätzlich wirkte sich das Working Capital Management positiv aus. Hier sind insbesondere ein höheres Volumen beim Factoring und Reverse Factoring und eine Reduzierung des Vorratsbestands zu nennen. Aus Investitionstätigkeit ergab sich in der Berichtsperiode ein Cashflow von -113 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €). Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte konnten von 233 Mio. € im Vorjahr auf 132 Mio. € im Geschäftsjahr reduziert werden. Im Vorjahr waren Ausgaben für die Duplizierung von Produktionskapazitäten zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit von Bordnetzen aufgrund des Ukraine-Kriegs erforderlich. Im Vergleich zum Vorjahr wurden allerdings deutlich geringere Nettozuflüsse aus der Veräußerung von WCS-Teilbereichen in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 281 Mio. €) realisiert. Die im Berichtsjahr angefallenen Investitionen betrafen insbesondere den Ausbau von Standorten für anstehende Kundenprojekte. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -134 Mio. € (Vorjahr: -87 Mio. €) und war im Wesentlichen durch Zinsen in Höhe von 106 Mio. € (Vorjahr: 70 Mio. €) geprägt. Unter Berücksichtigung wechselkursbedingter Veränderungen stieg der Finanzmittelbestand des LEONI-Konzerns per Ende 2023 auf 261 Mio. € (Vorjahr: 211 Mio. €). Die erstmals im Geschäftsjahr angewendete Steuerungskennzahl Net Free Cashflow setzt sich wie folgt zusammen. Net Free Cashflowscrollen
Der Net Free Cashflow beinhaltet Nettozuflüsse aus der Veräußerung der WCS-Teilbereiche in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 281 Mio. €). Ohne M&A-bedingte Zuflüsse verbesserte sich der Net Free Cashflow im Vergleich zum Vorjahr um 240 Mio. €. 2.6 VermögenslageDie Bilanzsumme des LEONI-Konzerns erhöhte sich per 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 11 Prozent auf 2.947 Mio. €. Dies ist in erster Linie auf die in 2023 erfolgten teilweisen Aufholung der in 2022 gebildeten Wertberichtigung zurück zu führen. Unter den Aktiva lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 1.521 Mio. € leicht unter Vorjahresniveau. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte stiegen insbesondere aufgrund höherer Sicherheitseinbehalte im Zusammenhang mit Factoring um 14 Prozent auf 79 Mio. €. Dem standen um 10 Prozent auf 461 Mio. € verminderte Vorräte gegenüber, insbesondere aufgrund des Verkaufs der BG PS und Verbesserungen im Bestandsmanagement. Die kurzfristigen Vertragsvermögenswerte wuchsen um 5 Prozent auf 133 Mio. €, da sich das Volumen an kundenspezifischen Vorräten vergrößerte. Ferner nahmen die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, die erhöhte Steuerforderungen enthielten, um 7 Prozent auf 192 Mio. € zu, und die liquiden Mittel vermehrten sich um 24 Prozent auf 261 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich insbesondere durch das höhere Factoringvolumen um 8 Prozent auf 377 Mio. €. Die langfristigen Vermögenswerte lagen mit 1.426 Mio. € deutlich über Vorjahr (Vorjahr: 1.134 Mio. €). Im Wesentlichen war dies begründet durch Wertaufholungen in Höhe von 338 Mio. €. Davon entfielen 328 Mio. € auf Sachanlagevermögen und 10 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte. Zusammenfassend erhöhte sich das Sachanlagevermögen um 45 Prozent auf 1.159 Mio. € und die immateriellen Vermögenswerte von 14 Mio. € auf 31 Mio. €. Um 16 Prozent auf 35 Mio. € deutlich reduziert haben sich zudem die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Der Rückgang ist im Wesentlichen bedingt durch die schwächere Geschäftsentwicklung des Joint Ventures in Langfang, China, sowie durch den Erhalt einer Dividende von diesem Joint Venture in Höhe von 29 Mio. € gegenüber 43 Mio. € im Vorjahr. Die Vertragsvermögenswerte gingen durch die Amortisation von bereits in Serienproduktion befindlicher Projekte, der teilweise die Aktivierung laufender Entwicklungsprojekte gegenüberstand, um 8 Prozent auf 53 Mio. € zurück. Die aktiven latenten Steuern haben sich von 111 Mio. € auf 62 Mio. € reduziert. Die Reduktion ergibt sich im Wesentlichen durch die Auflösung aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen aufgrund der Wertaufholungen auf langfristige Vermögenswerte. Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte nahmen unter anderem aufgrund geringerer Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten von 19 Mio. € auf 11 Mio. € ab. Auf der Passivseite der Bilanz nahmen die kurzfristigen Verbindlichkeiten insgesamt um 47 Prozent auf 1.276 Mio. € ab, wohingegen bei den langfristigen Verbindlichkeiten in Summe ein Anstieg um 46 Prozent auf 952 Mio. € zu verzeichnen war. Die kurz- und langfristigen Finanzschulden nahmen um 828 Mio. € auf 767 Mio. € ab. Im Wesentlichen ergibt sich der Rückgang aus dem in Kapitel → Wichtige Ereignisse beschriebenen Schuldenschnitt. Infolge der Laufzeitverlängerung von Betriebsmittelkrediten und Schuldscheindarlehen wurden 160 Mio. € von den kurzfristigen in die langfristigen Finanzschulden umgegliedert. Zum Stichtag betrugen die kurzfristigen Finanzschulden 53 Mio. € (Vorjahr: 1.159 Mio. €). Die langfristigen Finanzschulden betrugen 715 Mio. € (Vorjahr: 436 Mio. €). Die in den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Leasingverbindlichkeiten reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund von Zahlungsmittelabflüssen um 11 Mio. € auf 222 Mio. €. Der kurzfristige Anteil belief sich dabei auf 37 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €). Der langfristige Anteil lag bei 185 Mio. € (Vorjahr: 191 Mio. €). Die weiteren kurzfristigen Verbindlichkeiten lagen mit 1.223 Mio. € in etwa auf Vorjahresniveau. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um 1 Prozent leicht auf 809 Mio. €. Die kurzfristigen anderen Verbindlichkeiten stiegen insbesondere aufgrund höherer Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen und Umsatzsteuerverbindlichkeiten um 14 Prozent auf 315 Mio. €. Per 31. Dezember 2023 bestanden keine "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" (Vorjahr: 5 Mio. €). Die kurzfristigen Rückstellungen lagen mit 42 Mio. € leicht unter Vorjahresniveau. Von 55 Mio. € auf 30 Mio. € reduzierten sich die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, im Wesentlichen begründet durch geringere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit vorweggenommenen Preisnachlässen auf zukünftiges Geschäftsvolumen und Verbindlichkeiten gegenüber Factoring-Partnern. Bei den weiteren langfristigen Verbindlichkeiten kam es in Summe zu einem Anstieg um 9 Prozent auf 237 Mio. €. Ursächlich waren unter anderem die aufgrund der Entwicklung der Drohverlustrückstellungen um 23 Prozent auf 81 Mio. € gestiegenen sonstigen Rückstellungen und das gesunkene Marktzinsniveau, durch das sich die Pensionsrückstellungen um 9 Prozent auf 102 Mio. € erhöhten. Das Eigenkapital erhöhte sich stichtagsbezogen von -378 Mio. € auf 719 Mio. €, insbesondere durch die im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Kapitalmaßnahmen sowie den Konzernjahresüberschuss. Der LEONI-Konzern weist am Geschäftsjahresende 2023 eine Eigenkapitalquote von 24,4 Prozent aus (Vorjahr: -14,2 Prozent). Hinsichtlich der Umsetzung und Details des Restrukturierungsplans sowie der Auswirkungen, die sich dadurch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergaben wird auf Kapitel → Wichtige Ereignisse verwiesen. 2.7 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen EntwicklungDer LEONI-Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2023 operative Fortschritte und profitierte von einer guten Branchenkonjunktur. Aus wirtschaftlicher Sicht stand jedoch eine tiefgreifende Restrukturierung von Eigen- und Fremdkapital in der Bilanz im Vordergrund, die aus Sicht des Vorstandes wieder eine solide wirtschaftliche Basis für LEONI sicherstellt. Dies spiegelt sich auch im Vertrauen der Kunden in LEONI wider, die nach Abschluss der finanziellen Sanierung umfangreiche Neuaufträge platzierten. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung bewertet der Vorstand angesichts eines weiterhin vor allem kostenseitig schwierigen Marktumfelds als zufriedenstellend. Das berichtete EBIT war wesentlich durch eine Wertaufholung bei langfristigen Vermögenswerten nach der erfolgreichen finanziellen Restrukturierung gekennzeichnet. Die Wertaufholung wurde vorgenommen, da nach erfolgter Refinanzierung im abgelaufenen Geschäftsjahr die eingeschränkte Vergabefähigkeit nicht mehr vorlag und sich die damit zusammenhängenden operativen Risiken deutlich reduzierten. Die Finanz- und Vermögenslage hat sich in erster Linie durch die Umsetzung des Restrukturierungsplans unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) grundlegend verbessert. Nach der einschneidenden finanziellen Sanierung des LEONI-Konzerns im Geschäftsjahr 2023 und einer angesichts der Herausforderungen leicht verbesserten operativen Geschäftsentwicklung, beurteilt der Vorstand die wirtschaftliche Lage als stabil. Die im Vorjahr durch den Vorstand identifizierten bestandsgefährdenden Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken bestehen aufgrund der erfolgreichen Umsetzung des finanzwirtschaftlichen Restrukturierungskonzepts und der Sicherung der Finanzierung nicht mehr. Für Details sowie Erläuterungen zu bestehenden Unsicherheiten wird auf den → Risiko- und Chancenbericht verwiesen. 2.8 Die LEONI AG (HGB)Der Einzelabschluss der LEONI AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die LEONI AG agiert als Konzernholding mit dem Fokus auf Finanzierungs- sowie Governanceaufgaben. Andere Funktionen wurden auf die Geschäftsbereiche übertragen. Dabei hält die LEONI AG die Beteiligungen an den operativen Einheiten der Automotive Cable Solutions (ACS) und der Wiring Systems Division (WSD) sowie an der LEONI Industry Holding GmbH. Aufgrund ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft wird die Geschäftslage und Entwicklung der LEONI AG durch die Ergebnisbeiträge der Teilkonzerne Automotive Cable Solutions und Wiring Systems bestimmt. Deshalb wird kein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die LEONI AG definiert. Die Geschäftsentwicklung der LEONI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des LEONI-Konzerns (→ Risiko- und Chancenbericht). Die Entwicklung des Konzerns hat durch die bestehenden Ergebnisabführungsverträge einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage der LEONI AG. Mit LEONI K wurde ein neuer Ergebnisabführungsvertrag mit erstmaliger Wirkung für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass in den Aufwendungen aus Verlustübernahmen nur 6 Monate des Ergebnisses der LEONI K enthalten sind. Wie im Kapitel → Wichtige Ereignisse beschrieben wurden im Geschäftsjahr 2023 umfangreiche Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Dies umfasste einen Kapitalschnitt, in Form einer vereinfachten Kapitalherabsetzung, bei der sowohl das Grundkapital als auch die Kapitalrücklage auf 0,00 € reduziert wurden, und einer anschließenden Barkapitalerhöhung unter Ausschluss von Bezugsrechten in Höhe von 150 Mio. € (einschließlich 100 Mio. € Bar -Agio, das in der Kapitalrücklage erfasst wurde) durch die Ausgabe von 50.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit anteiligem Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 € bestand. Ausgewählte Konsortialdarlehensgeber und die beitretenden Schuldscheindarlehensgläubiger der LEONI AG vereinbarten darüber hinaus einen Schuldenschnitt. Dabei wurden rund 50 Prozent ihrer betroffenen Forderungen an die L2-Beteilgungs GmbH gegen Ausreichung eines Wertaufholungsinstruments übertragen. LEONI ist nicht Vertragspartner dieses Wertaufholungsinstruments. Abschließend hat die L2-Beteiligungs GmbH die zuvor erworbenen Forderungen in Höhe von 708 Mio. € als Sach-Agio in Form eines Schuldenverzichts in die Gesellschaft eingebracht. Der werthaltige Anteil des Schuldenverzichts in Höhe von 123 Mio. € wurde in der Kapitalrücklage, der nichtwerthaltige Anteil in Höhe von 585 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Für die Ermittlung des werthaltigen Teils der eingebrachten Darlehensforderungen erfolgte eine Ableitung des Zeitwerts der Darlehensforderungen aus der durch die L2-Beteiligungs GmbH erbrachten Bareinlage unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse an der LEONI Gruppe. Durch die Umsetzung des Refinanzierungskonzepts konnte die Eigenkapital-Basis der LEONI AG und des Konzerns nachhaltig gestärkt werden. Die Fälligkeit der Betriebsmittelkreditlinien und Schuldscheindarlehen wurde im Rahmen der Refinanzierung jeweils bis Ende 2026 verlängert. Informationen hinsichtlich Risiken im Zusammenhang mit der Refinanzierung und Liquidität sowie zu weiteren Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Covenants) enthält der Abschnitt Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im → Risiko- und Chancenbericht. Im Vorjahr führte die unsichere Finanzierungssituation unter anderem zu einer zwischenzeitlich eingeschränkten Vergabefähigkeit für neue Aufträge seitens der Kunden sowie weiteren operativen Risiken im Hinblick auf die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die mittel- bis langfristigen Geschäftsaussichten, was in Wertminderungen resultiert. Im Berichtsjahr löste sich diese Situation durch die im August 2023 erfolgreich umgesetzte Refinanzierung auf. Infolgedessen konnten Finanzanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und Forderungen gegen verbundene Unternehmen teilweise im Buchwert zugeschrieben werden. Die im beschriebenen Restrukturierungsplan zur finanziellen Sanierung vorgesehen Kapitalmaßnahmen führten zum Erlöschen der ehemaligen Aktien der LEONI AG ("Altaktien") und zum Delisting. Der Vorstand plante für das Geschäftsjahr 2023 mit einem im Vergleich zum Vorjahr ausgeglichenen Jahresergebnis (ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen, wie möglicherweise Wertberichtigungen, Wertaufholungen oder Sanierungsgewinnen). Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023 lag bei 794 Mio. €. Darin enthalten sind Wertberichtigungen, Wertaufholungen und ein Sanierungsgewinn von in Summe 983 Mio. €. Ohne diese Effekte lag das Jahresergebnis bei -189 Mio. € und damit auf vergleichbarer Basis unter den Erwartungen. Im Wesentlichen wirkte sich die Verlustübernahme der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH (236 Mio. €) und der LEONI Kabel GmbH (18 Mio. €) aus. Für das Geschäftsjahr 2024 plant der Vorstand für die LEONI AG unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen mit einem Jahresverlust im niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen Euro Bereich. Ertragslage der LEONI AGLEONI AG - Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)scrollen
Die LEONI AG weist Umsatzerlöse aus, welche sich im Wesentlichen aus Erträgen aus zentralen IT-Dienstleistungen, Managementberatung und Lizenzerträgen zusammensetzen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Umsatzerlöse durch gestiegene Weiterverrechnungen auf 219 Mio. € (Vorjahr: 173 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Refinanzierung zurückzuführen. Des Weiteren sind in 2023 Erträge aus Lizenzen für die Markennutzung in Höhe von 15 Mio. € enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.126 Mio. € beinhalten im Wesentlichen einen Sanierungsertrag infolge des Verzichts auf nicht werthaltige Darlehensforderungen in Höhe von 585 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Darüber hinaus sind Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 105 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) enthalten. Diese entfielen mit 56 Mio. € auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie mit 49 Mio. € auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Daneben konnten auch Finanzanlagen in Höhe von 309 Mio. € und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 47 Mio. € zugeschrieben werden. Im Geschäftsjahr 2023 konnte LEONI AG im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 Versicherungsentschädigungen in Höhe von 22 Mio. € vereinnahmen. Des Weiteren sind Erträge aus Weiterbelastungen an LEONI-Gesellschaften in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €) sowie Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €) enthalten. Die Erhöhung der Erträge aus Weiterbelastungen an LEONI-Gesellschaften resultiert aus höheren Erträgen aus Zinsumlagen in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Die Materialaufwendungen in Höhe von 124 Mio. € (Vorjahr: 125 Mio. €) stellen Aufwendungen aus bezogenen Leistungen dar und beinhalten Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €), Datenverarbeitungs-Beratungskosten in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) sowie Instandhaltungs- und Lizenzgebühren in Höhe von 39 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €). Die Rechts- und Beratungskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Bezug auf die Refinanzierung in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) und Sonderkosten aus der Vorbereitung des Carve-outs des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €). Die Reduzierung der Datenverarbeitungs-Beratungskosten gegenüber Vorjahr sind im Wesentlichen auf niedrigere IT-Beratungsleistungen für Carve-out-Aktivitäten zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sind mit 34 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) sind nahezu konstant geblieben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 62 Mio. € (Vorjahr: 148 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €), Aufwendungen der Restrukturierung in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) sowie Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €). Der Rückgang der Aufwendungen aus der Währungsumrechnung ist im Wesentlichen auf geringere Kursverluste bei den Devisentermingeschäften zurückzuführen. Gegenläufiger Effekt ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgrund von Kursgewinnen in ähnlicher Höhe zu beobachten. Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind im Geschäftsjahr um 15 Mio. € auf 20 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus Darlehensverträgen mit der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH und der Leonischen Holding Inc. In den Zinserträgen in Höhe von 40 Mio. € (Vorjahr 14 Mio. €) sind, wie auch im Vorjahr, überwiegend Sachverhalte aus verbundenen Unternehmen enthalten. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 96 Mio. € (Vorjahr: 47 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Zinsen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) im Zusammenhang mit der Betriebsmittelkreditlinie sowie Schuldscheindarlehen, Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr 8 Mio. €) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Der Anstieg der Zinserträge und der Zinsaufwendungen an verbundenen Unternehmen ist auf das höhere Zinsniveau und im Wesentlichen auf die Finanzierungtransaktionen aus Cashpooling zurückzuführen. Die Werthaltigkeitsprüfung 2023 erforderte eine Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von 25 Mio. €. Die resultierte aus der Abwertung der Beteiligung an der LEONI Industry Holding GmbH in Höhe von 6 Mio. € sowie auf Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 18 Mio. €. Aus den mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen mit Verlustübernahme resultierte im Jahr 2023 per Saldo ein Verlust in Höhe von 254 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 414 Mio. €). Davon stammt von der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH ein Verlust von 236 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 449 Mio. €) und von der LEONI Kabel GmbH ein Verlust von 18 Mio. € (Vorjahr: Gewinn von 35 Mio. €), im Wesentlichen begründet durch das negative operative Ergebnis der beiden Gesellschaften. Im Jahr 2023 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 794 Mio. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Sanierungsertrag in Höhe von 585 Mio. € sowie aus Erträgen aus Zuschreibungen von Finanzanlagen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 461 Mio. €. Gegenläufig wirkten sich Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 25 Mio. € sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen der LEONI BordnetzSysteme GmbH in Höhe von 236 Mio. € und der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 18 Mio. € aus. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Jahresergebnis um 1.666 Mio. €. Das Ergebnis im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Verlust aus Ergebnisabführung der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH in Höhe von 449 Mio. €. Weiterhin wirkten sich Abschreibungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen in Höhe von 51 Mio. €, Finanzanlagen in Höhe von 373 Mio. € und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 54 Mio. € negativ auf das Vorjahresergebnis aus. Gegenläufig wirkte sich der Gewinn aus Ergebnisabführung der LEONI Kabel GmbH in Höhe von 35 Mio. € aus. Vermögens- und Finanzlage der LEONI AGLEONI AG - Bilanz (HGB)scrollen
scrollen
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um 36 Mio. € gestiegen. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus der Zuschreibung der Dachmarken innerhalb des LEONI Konzerns in Höhe von 47 Mio. €. Gegenläufig verhalten sich die linearen Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die wesentlichen Vermögenspositionen in der Bilanz der LEONI AG stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen (507 Mio. €) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen (322 Mio. €) dar. Die Anteile an der LEONI Industry Holding GmbH reduzierten sich aufgrund der Rückführung der Kapitalrücklage im Vergleich zum Vorjahr um 291 Mio. € sowie einer Wertberichtigung in Höhe von 6 Mio. €. Gegenläufig wirkte sich die Zuschreibung der Beteiligungen in Höhe von 309 Mio. € aus. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 138 Mio. € gesunken. Dies ist insbesondere auf die Rückführung der Darlehen der LEONI BordnetzSysteme GmbH in Höhe von 225 Mio. €, der LEONI Wiring Systems US in Höhe von 25 Mio. € und der LEONI Wiring Systems Serbia in Höhe von 21 Mio. € zurückzuführen. Des Weiteren wurden im Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung 2023 Ausleihungen in Höhe von 18 Mio. € wertberichtigt. Gegenläufig wirkten sich die im Geschäftsjahr 2023 ausgereichten Darlehen an die LEONI Industry Holding GmbH in Höhe von 86 Mio. € und an die LEONI Kabel Türkei in Höhe von 20 Mio. € sowie Wertaufholungen in Höhe von 56 Mio. € aus. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um 29 Mio. € gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf Wertaufholungen in Höhe von 49 Mio. € und Wertberichtigungen in Höhe von 20 Mio. €, welche auf die Werthaltigkeitsprüfung 2023 zurückzuführen sind. Das Bankguthaben ist im Vergleich zum Vorjahr von 24 Mio. € auf 94 Mio. € gestiegen. Ursächlich dafür war im Wesentlichen die Barkapitalerhöhung in Höhe von 150 Mio. €. Das Eigenkapital hat sich unter Berücksichtigung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages im Vergleich zum Vorjahr um 728 Mio. € auf 463 Mio. € erhöht. Die Eigenkapitalveränderung ist neben den beschriebenen Kapitalmaßnahmen insb. auf das Jahresergebnis 2023 zurückzuführen. Es ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 190 Mio. €. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3 Mio. € auf 48 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) gestiegen. Diese beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) sowie Steuer- und sonstige Rückstellungen in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Personalrückstellungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio.€) enthalten. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf die Rückstellungen im Personalbereich zurückzuführen. Die Personalrückstellungen in Höhe von 10 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für variable Vergütungen für Führungskräfte, Tantieme Vorstand, rückständigen Urlaub, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen und Restrukturierung. Der Anstieg der variablen Vergütung ist im Wesentlichen auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung der LEONI-Gruppe zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.053 Mio. € gesunken. Im Wesentlichen ist hier die Refinanzierung im August 2023 und der daraus resultierende Forderungsverzicht der Kreditgeber in Höhe von 708 Mio. € zu vermerken. Zudem wurde der RCF I in Folge dessen in Höhe von 375 Mio. € an Tochtergesellschaften übertragen, die über Intercompany-Darlehen in Höhe von 235 Mio. € wieder zurückgegeben wurden. Dem gegenüber standen bis zur erfolgten Refinanzierung zusätzliche Ziehungen der Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 30 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen blieben insgesamt unverändert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €). Anders als im Vorjahr sind im Geschäftsjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber externen Factoring-Partnern (Vorjahr: 17 Mio. €) ausgewiesen. Das Factoring wurde im Geschäftsjahr vollständig auf die Tochtergesellschaften übertragen. 3 Risiko- und Chancenbericht3.1 Risikopolitik und -managementsystemAls international ausgerichtetes und tätiges Unternehmen sieht sich LEONI mit Risiken und Chancen konfrontiert. Durch die systematische Herangehensweise, die sich am sogenannten Three-Lines-of-Defense-Modell (mit den Governance Funktionen Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Compliance Management auf der zweiten Line-of-Defense (Governance) und der Überwachungsfunktion Interne Revision auf der dritten Line-of-Defense) orientiert, werden Risiken und Chancen frühzeitig transparent gemacht. Risiken und Chancen sind als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse definiert, die zu einer negativen bzw. positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können. Unser Ziel ist es, Risiken stets nur dann bewusst einzugehen, wenn damit verbundene Chancen gleichzeitig einen angemessenen Beitrag zum Unternehmenswert leisten können. LEONI verfügt über ein mehrstufiges Risiko- und Chancenmanagement-System, das durch weitere unterstützende Kontrollsysteme komplettiert wird. Die zentrale Überwachung und Koordinierung des Risiko- und Chancenmanagement-Prozesses nimmt die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem wahr, die auch die Gesamtrisikolage des Konzerns ermittelt und beschreibt. Das Risiko- und Chancenmanagement-System von LEONI basiert auf dem Integrated Framework, das vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) entwickelt wurde. Die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem ist in die Konzernfunktion Risk, Compliance & Sustainability eingegliedert, die dem Ressort des Personalvorstands zugeordnet ist, und berichtet direkt an die Personalvorständin der LEONI AG. Das Risiko- und Chancenmanagement ist in die bestehenden Planungs-, Controlling- und Informationssysteme eingebunden und umfasst weltweit alle Gesellschaften der LEONIGruppe. Neben dem Risikofrüherkennungs-System, das sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, betreibt das Unternehmen damit ein Überwachungssystem für Risiken, das wesentliche Informationen aus sämtlichen Managementsystemen zu Chancen und Risiken gleichermaßen auswertet und transparent macht. Das Risikofrüherkennungs-System ist Teil des Risiko- und Chancenmanagement-Systems. Die Beurteilung, ob eine Bestandsgefährdung hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt, setzt die Bestimmung der unternehmensweiten Risikotragfähigkeit im Verhältnis zur Gesamtrisikoposition voraus. Mit Hilfe einer Risikoaggregation wird die Gesamtrisikoposition von LEONI unter Berücksichtigung der relativen Bedeutung von Nettoeinzelrisiken bestimmt. Hierzu findet die Methodik der Monte-Carlo Simulation Anwendung. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeits-Analyse werden regelmäßig durch den Vorstand überwacht. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeits-Analyse haben keinen Anlass für Anpassungen der angewandten Parameter gegeben oder zu nicht gegebener Tragfähigkeit geführt. 3.2 Chancen- und RisikolageDas Kapitel Chancen- und Risikolage berichtet über die wesentlichen Chancen und Risiken gemäß der nachfolgenden Matrix. Der zugrundeliegende Betrachtungshorizont für Chancen und Risiken im Risikomanagement-System von LEONI beträgt grundsätzlich ein Jahr rollierend. scrollen
grau = niedrieges Risiko; hellblau = mittleres Risiko; dunkelblau = hohes Risiko Im Vergleich zum Vorjahr haben sich folgende wesentliche Veränderungen in der vorstehenden Matrix ergeben: Die potentielle Eintrittswahrscheinlichkeit für Standort-/Länderrisiken hat sich hauptsächlich aufgrund der abgeschlossenen Duplizierung der Kundenprojekte in der Ukraine vermindert. Die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken haben sich aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Refinanzierung bis 2026 im Rahmen des StaRUG-Verfahrens deutlich vermindert und stellen damit auch keine Bestandsgefährdung mehr dar. Risiken, die sich aufgrund der Auswirkungen im Zusammenhang mit einer sich eintrübenden Konjunktur ergeben, sind nach wie vor hoch und bleiben insgesamt schwer abschätzbar. Die Personalrisiken haben sich aufgrund der kaum noch vorhandenen Auswirkungen von Corona in Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit reduziert. Bei den identifizierten Compliancerisiken konnte durch weitere Maßnahmenumsetzungen die Eintrittswahrscheinlichkeit von potentiellen Schadensereignissen weiter abgesenkt werden. Risiken aus Produkthaftung/Rückrufen verbleiben ebenfalls insgesamt auf Vorjahresniveau, da keine neuen Schadensereignisse gemeldet worden sind. Im Folgenden werden wesentliche Chancen- sowie Risikokategorien und die Gründe für Veränderungen von Chancen und Risiken gemäß Risikomatrix ausführlicher dargestellt. Weiterhin berichtet die Chancen- und Risikolage auch über wesentliche Risiken über den vorgenannten Betrachtungshorizont des Risikomanagements hinaus. Strategische und marktbezogene Risiken und ChancenStandort-/ Länderrisiken - Die Standortpolitik des LEONI-Konzerns orientiert sich stark an den Anforderungen der Kunden, denen LEONI auf Auslandsmärkten folgt. Preis- und Kostendruck führen zu einem überproportionalen Wachstum der Produktionskapazitäten in Niedriglohnländern. Dadurch erfolgen Lieferungen an Kunden häufig über mehrere Grenzen hinweg. In einigen Ländern bestehen zudem politische Risiken, beispielsweise in Nordafrika, Mexiko, der Türkei, Südkorea und der Ukraine. Instabile politische Verhältnisse können zu Unruhen und auch zu Streiks an unseren dortigen Produktionsstandorten oder zu Schließungen von See- und Flughäfen führen. Die Möglichkeit einer vorübergehenden Belieferung unserer Abnehmer aus Produktionsstätten in anderen, nicht betroffenen Ländern ist aufgrund der kundenspezifischen Bordnetze stark eingeschränkt. Die Bedeutung dieses Risikofaktors wird durch Just-in-time- und Just-in-Sequence-Belieferung sowie das Single-Source-Prinzip mancher Kunden zusätzlich erhöht. Eine Verlagerung ist nur mit einem entsprechenden Vorlauf möglich, der jedoch durch den Aufbau der notwendigen Produktionsmitarbeiter*innen und -kapazitäten limitiert wird. Deshalb bieten wir unseren Abnehmern optional eine Belieferung aus zwei Standorten in verschiedenen Ländern an. In vielen Fällen haben sich unsere Kunden aus Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch entschieden, das Risiko einer 100-prozentigen Belieferung aus einem Land weiter mitzutragen. Ein Ausfall der Lieferkette zum Kunden, beispielsweise aufgrund von Unruhen oder Naturkatastrophen, könnte zu einem mehrwöchigen Lieferengpass führen. Alle Produktionsstandorte haben vorbeugende Maßnahmen umgesetzt und in einem weltweiten Notfallkonzept dokumentiert. Sie reichen von einem rund um die Uhr tätigen Wachdienst bis zu Feuerschutzanlagen. Zudem befindet sich kein LEONI-Standort in einem Gebiet, das bekanntermaßen durch Erdbeben, Überschwemmungen oder sonstige Naturkatastrophen extrem gefährdet ist. Ferner könnten wir Lieferengpässe aufgrund der Anzahl an Produktionsstätten sowie bestehender Kapazitätsreserven auch durch kurzfristige Verlagerung der Produktion ausgleichen. Zur Absicherung der Standortrisiken hat LEONI entsprechende Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen, die jährlich neu verhandelt werden. Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine betrifft LEONI bei der Bordnetzfertigung und könnte wie im Vorjahr auch zu größeren Lieferausfällen auf der Beschaffungsseite, längerfristigen Produktionsausfällen, z. B. durch Nichtverfügbarkeit von Mitarbeiterinnen oder durch den Ausfall von IT- bzw. ERP-Systemen, Rohstoffknappheit sowie Ausfällen in der Lieferkette zum Kunden führen. Weiterhin könnten Vermögenswerte von LEONI zerstört werden. Die genannten Ereignisse können bei Eintritt einzeln oder in Kombination weiterhin zu unvorhersehbaren Umsatz- und Ertragsausfällen führen. Um diese Effekte bei Risikoeintritt abzumildern, wurden Maßnahmen umgesetzt, um für die betroffenen Projekte einerseits die Produktion in der Ukraine selbst zu sichern, z. B. durch Erhöhung der Sicherheit der Mitarbeiterinnen oder Sicherstellung der Energieversorgung und andererseits die Produktion an anderen Standorten zu duplizieren und damit die Verantwortung in die jeweiligen Länder zu übertragen. Damit kann eine weitestgehend unterbrechungsfreie Produktion sichergestellt werden. Risiken und Chancen aus Absatzschwankungen (Konjunktur / Ukraine) - Der Großteil des LEONI-Konzernumsatzes entfällt auf Kunden aus der Automobilindustrie und deren Lieferanten. Dadurch hat die aktuelle Marktentwicklung in dieser Branche einen großen Einfluss auf das Geschäftsvolumen und das Konzernergebnis von LEONI. Es existieren Anzeichen für eine sich eintrübende Konjunktur, die sich mittelfristig möglicherweise zu einer Rezession entwickeln könnte, welche mittelbar Einfluss auf die LEONI-Gruppe haben könnte. Denn eine rückläufige Nachfrage der Endkunden bei den Automobilherstellern führt zu Produktionsanpassungen und damit voraussichtlich zu einer geringeren Anzahl von Kundenabrufen aus der Automobilindustrie bei LEONI. Gleichzeitig sehen sich die europäischen und amerikanischen Automobilhersteller einer wachsenden Konkurrenz von chinesischen Automobilherstellern gegenüber, die durch Softwarekompetenz, kürzere Entwicklungszyklen und aggressive Preisgestaltung insbesondere im Segment der E-Mobilität zusätzlich Druck auf die Nachfrage bei den LEONI-Kunden aus der Automobilindustrie ausüben. In Verbindung mit den Konsequenzen des Ukraine-Kriegs, Störungen in den Lieferketten und einer nachlassenden Halbleiterknappheit können vorübergehend verschiedene Herausforderungen auftreten, wie beispielsweise reduzierte Kundenabrufe oder Produktionsunterbrechungen, einschließlich Werksschließungen bei unseren Kunden. Ebenso kann es auch weiterhin zu Lieferengpässen bei Vormaterialien für die eigene Produktion kommen. Um die Auswirkungen zu minimieren, steht LEONI in ständigem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, um die laufende Produktion sowie die Warenflüsse und -bestände zu steuern. Diese Faktoren haben nach wie vor schwer abschätzbare Auswirkungen auf die LEONI-Gruppe und stellen somit Ereignisse dar, die über die allgemeinen Risiken im Geschäftsverkehr hinausgehen. Zusammenfassend können die Auswirkungen einer drohenden Konjunktureintrübung, des Ukraine-Kriegs, der Störungen in den Lieferketten und die nachlassende Halbleiterknappheit nach wie vor zu unplanmäßigen Umsatzausfällen und unerwarteten Ergebniseffekten führen, die die Liquiditäts- und Ertragslage von LEONI insgesamt negativ belasten könnten. Grundsätzlich besteht für LEONI die Chance, durch eine bessere Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds und eine entsprechend steigende Nachfrage in den bearbeiteten Märkten höhere Umsätze zu erzielen als erwartet. Risiken aus der Absatzpreisentwicklung - LEONI liefert seine Produkte in Märkte, die durch sehr hohen Wettbewerb gekennzeichnet sind. Der in der Automobilindustrie weiterhin herrschende Trend zur Beteiligung der Zulieferer an den Entwicklungskosten und unerwartet hohe, notwendige Preiszugeständnisse stellen damit ein Risiko dar. Dieses Risiko minimieren wir durch eine professionelle Vertriebsleistung und Verhandlungen sowohl zur Kompensation von Stückzahlreduzierungen als auch zur Weitergabe gestiegener Lohn- und Materialkosten. Risiken aus Kupferpreisschwankungen - Bei LEONI wird Kupfer als wesentliches Vormaterial eingesetzt. Daher beeinflusst der Weltmarktpreis für diesen Rohstoff, der deutlichen Schwankungen unterworfen ist, in hohem Maße die Materialkosten im Konzern, sodass diese Kupferpreisschwankungen sowohl als eigenständiges Risiko, aber auch als eigenständige Chance betrachtet werden. Bei einem über längere Zeit steigenden Kupferpreis ist durch die zeitlich verzögerte Kostenweitergabe an unsere Kunden stichtagsbezogen ein negativer Liquiditäts- und Ergebniseffekt möglich. Erhebliche Nachfragerückgänge können dazu führen, dass wir bei gleichzeitigem Kupferpreisrückgang einen Teil der von uns auf Termin zu höheren Einstandspreisen gekauften Kupferbestände zu niedrigen Preisen verkaufen müssen. Dadurch würde sich ebenfalls ein negativer Ergebniseffekt ergeben. Kupferterminkäufe werden nur mit korrespondierendem Grundgeschäft zur Absicherung der mit unseren Kunden vereinbarten Abrechnungsmodelle getätigt. Bei einem zum Stichtag stark fallenden Kupferpreis können sich Abwertungsrisiken für die Kupferbestände ergeben. Eine Verknappung der Kupferbestände kann zu Lieferengpässen und höheren Kupferpreisen führen. Um Lieferengpässe zu vermeiden, setzt LEONI auf langfristige und direkte Lieferbeziehungen mit den Kupferlieferanten. Risiken und Chancen aus Materialverfügbarkeit und -preisentwicklung (ohne Kupfer) -Anhaltende Materialknappheiten aufgrund zu geringer Produktionskapazitäten sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen (z. B. Material-, Personal-, Logistik- oder Energiekosten) können zu zusätzlichen Kostensteigerungen bei unseren wichtigsten Teile- und Rohstofflieferanten führen. Dies kann Preisforderungen und damit einen Anstieg der Einkaufspreise bei den entsprechenden Einzelteilen und zusätzlich bei Verknappung auch Lieferengpässe nach sich ziehen. Den auftretenden Materialkostensteigerungen unserer Lieferanten wird durch gezielte Gegenmaßnahmen entgegengewirkt. Hierbei handelt es sich um aufeinander abgestimmte Maßnahmenprogramme, die über verschiedene Bereiche hinweg durch konsequente Verhandlungen und daraus resultierenden Vereinbarungen sowohl mit Lieferanten als auch mit Kunden zur Risikomitigierung beitragen. Gleichwohl besteht in diesem Zusammenhang grundsätzlich das Risiko, dass die Materialkostensteigerungen von den betroffenen Lieferanten nicht vollständig reduziert werden können bzw. nicht alle Materialkostensteigerungen an die Kunden weiterbelastet werden können. Generell würde sich eine günstigere Entwicklung der Teile- und Rohstoffpreise sowie eine sich weiterhin abschwächende Inflation positiv auf die Materialkostenquote und damit auf die Margen von LEONI auswirken. Risiken und Chancen aus der Digitalisierung - Mit der Digitalisierung (Internet der Dinge, Industrie 4.0) sind Risiken verbunden, die zu neuen Wettbewerbern oder der Substitution von existierenden Lösungen führen könnten. Die Megatrends in der Automobilindustrie wie E-Mobilität, autonomes Fahren, Vernetzung (Connected Cars) oder Dekarbonisierung in Kombination mit den gesellschaftlichen Trends wie dem Wunsch nach einer Mobilitätswende und nach mehr Nachhaltigkeit ermöglichen LEONI insgesamt gute Wachstumschancen. Diese Trends werden eng von einer fortschreitenden Digitalisierung und einem wachsenden Reifegrad an Künstlicher Intelligenz begleitet und bieten LEONI die Möglichkeit, bei der Neukonzeption der klassischen Bordnetze hin zur zonalen Architektur mit intelligenten und nachhaltigen Lösungen sowie zukunftsfähigen Innovationen diese Trends mitzugestalten und damit an den Erfolgen im Zuge des Wandels zu partizipieren. Operative Risiken und ChancenProjekt- und Performancerisiken - Neben den projektübergreifenden Risiken, wie z. B. den Standort-/Länderrisiken und den Personalkostenschwankungen, gibt es auch projektspezifische Kostenrisiken. Sie können aus Sondermaßnahmen zur Sicherstellung des Produktionsstarts bei unseren Kunden während der Anlaufphase resultieren oder z. B. aus Kalkulationsfehlern, die sich eventuell auf die komplette Laufzeit auswirken. Sofern es nicht gelingt, die Vielzahl der jährlichen Fertigungsanläufe termingerecht und den Anforderungen der Kunden entsprechend sicherzustellen, könnte dies gravierende Folgen für das künftige Geschäft haben. Mit Hilfe von Risikoaggregationen für bedeutende neue Kundenprojekte vor der Projektannahme und durch ein Frühwarnsystem auf Basis der Risiken und Chancen bezogen auf die Projektlaufzeit können potentielle Risiken frühzeitig antizipiert und damit minimiert werden. Falls sich ein Projekt kundenseitig verzögert, kann dies zu Umsatz- und Ertragsverlusten führen, die über Verhandlungen erst zeitverzögert wieder teilweise oder komplett ausgeglichen werden können. Darüber hinaus bestehen neben den Kostenrisiken auch Effizienzrisiken in einzelnen bereits laufenden Kundenprojekten, die beispielsweise durch Störungen in den Lieferketten, Volatilität in den Kundenabrufen, die Organisation der Produktionsabläufe oder durch Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften verursacht werden können. Aufgrund der engmaschigen Steuerung der Kundenprojekte durch das globale Projektmanagement und der damit einhergehenden engen Verzahnung aller Funktionsbereiche mit den Produktionsstandorden werden Effizienzpotentiale fortlaufend identifiziert und die Umsetzung der notwendigen effizienzsteigernden Maßnahmen überwacht, um die Rentabilität der Kundenprojekte konsequent zu steigern. Zusätzlich ist eine zentrale Management Area (Central Project Audit), die direkt an den CEO der WSD berichtet, ausschließlich mit der unabhängigen Prüfung von großen Kundenprojekten beschäftigt, um frühzeitig Abweichungen von der Projektplanung zu identifizieren, damit diesen unmittelbar entgegengewirkt werden kann. Die auf Grundlage dieser Prüfungshandlungen gemachten Feststellungen, deren Anzahl unterjährigen Schwankungen unterliegen kann, werden darüber hinaus regelmäßig im Rahmen eines projektübergreifenden Meetings transparent gemacht und die Maßnahmenumsetzung konsequent nachverfolgt. Zudem werden die wesentlichen Kundenprojekte regelmäßig intensiv durch die Controlling-Abteilung geprüft und, soweit notwendig, drohende Verluste für einzelne Projekte erfasst bzw. Projektplanungen angepasst. Cyberrisiken - Ein weltweit operierendes Unternehmen wie LEONI kann nur mit Hilfe komplexer IT-Systeme gesteuert werden. Auch die permanente Lieferbereitschaft - insbesondere gegenüber der Automobilindustrie, die in der Regel eine Just-in-time- oder Just-in-Sequence-Lieferung fordert - hängt von der ständigen Verfügbarkeit der entsprechenden Systeme und Daten ab. Gravierende Störungen wie Systemausfälle, Angriffe auf unsere Netzwerke, der Verlust oder die Manipulation von Daten können Ausfälle in der Lieferkette zum Kunden zur Folge haben. LEONI arbeitet sowohl im konzeptionellen als auch im operativen Bereich permanent an der Optimierung des IT-Umfeldes. Ein Beispiel dafür ist das Vorhalten eines zweiten, redundanten Rechenzentrums als Notfallsystem. Darüber hinaus steigen die Bedrohungen für unsere Informationssicherheit aufgrund der weltweit zunehmenden Professionalität in der Computerkriminalität. Wie andere große multinationale Unternehmen sind wir Cyber-Angriffen von erfahrenen Gegnern ausgesetzt, die vom organisierten Verbrechen und von Nationen, die Wirtschaftsspionage betreiben, unterstützt werden. Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem die sogenannte Netzwerksegmentierung, die Schulung von Mitarbeiterinnen sowie die Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme etwa durch Firewalls und Virenscanner umfassen. Außerdem besteht eine Cybersecurity Versicherung, die einen Teil des verbleibenden Risikopotenzials abdeckt. Risiken aus Informationstechnologie - Im Geschäftsjahr wurde das Projekt zur Einführung von SAP S/4 HANA im Bereich Wiring Systems konsequent fortgeführt und mit dem ersten physischen Test im Pilotland Ägypten ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Lessons Learned aus dem Test wurden in der Folge umgesetzt. Damit lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die SAP-Funktionalitäten einschließlich der Konnektivität zu den Produktionsgeräten planmäßig funktioniert. Gleichwohl bestehen Risiken in einem Großprojekt zur Ablösung bestehender ERP-Systeme insbesondere durch die Abhängigkeit hochvernetzter Prozesse und Systeme. Daher wird jeder Projektschritt von den entsprechend notwendigen Risikoassessments begleitet. Risiken aus Produkthaftung/Rückruf - LEONI-Produkte werden überwiegend für technisch anspruchsvolle Erzeugnisse oder Systeme mit hohen Sicherheitsstandards verwendet. Ein Ausfall könnte zu weitreichenden Konsequenzen von Stillstandskosten über Vertragsstrafen bis hin zu Personenschäden führen. Die damit verbundenen Produkthaftungsrisiken minimieren wir durch Maßnahmen im Rahmen der Prozesssicherheit und des Qualitätsmanagements. Grundsätzlich sind die LEONI-Werke nach ISO 9001 zertifiziert, ein Teil der Werke in Abhängigkeit von den zu beliefernden Abnehmergruppen beispielsweise zusätzlich nach IATF 16949 (Automobilindustrie), EN/AS 9100 (Luft- und Raumfahrt) und ISO 13485 (Medizintechnik). Zudem bestehen Versicherungen für Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftung sowie für Rückrufaktionen. Um ein strukturiertes Notfallmanagement sicherzustellen, werden Produkthaftungsfälle und Rückrufe über einen Red Alert Prozess an alle betroffenen Bereiche gemeldet. Risiken aus dem Verlust eines Kunden - Der Verlust eines oder mehrerer von uns belieferter Großkunden kann übergangsweise zu Gewinn-/Deckungsbeitragsausfällen und zusätzlichen Kapazitätsanpassungskosten führen. Die langen Vertragslaufzeiten, meistens über die Lebensdauer einer Fahrzeugbaureihe, sowie der Aufbau sehr enger und stabiler Kundenbeziehungen, z. B. durch eine umfassende Entwicklungsarbeit und einen zuverlässigen Lieferservice, sorgen dafür, dass sich ein Kundenverlust in der Regel frühzeitig ankündigen würde und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden könnten. Risiken im Zusammenhang mit Personal - Veränderungen in der Verfügbarkeit von Mitarbeiter*innen in Hoch- und vielen Niedriglohnländern (z. B. durch einen wachsenden Fachkräftemangel) oder politisch initiierte Lohnanpassungen sowie ein damit einhergehender Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten an beschäftigungsintensiven Produktionsstandorten in Osteuropa, Nordafrika und Asien stellen das Personalmanagement vor Herausforderungen. Aufgrund des hohen Umfangs an Produktion in Ländern mit niedrigem Lohnniveau können sich Mindestlohnsteigerungen dort in den Personalkosten deutlich auswirken. Um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber Beschäftigte rekrutieren und binden zu können, werden in Ländern mit Neuanläufen verstärkt Anstrengungen zur Personalbeschaffung, -bindung und -förderung unternommen - zum Beispiel interne Qualifizierungs- und Integrationsprogramme sowie zusätzliche Sozialleistungen. Die oben beschriebenen Unwägbarkeiten könnten auch 2024 negative Effekte auf die Verfügbarkeit von Personal haben. Um dem vorzubeugen und entgegenzuwirken, hat LEONI an den Produktionsstandorten Maßnahmen initiiert und umgesetzt, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Chancen aus operativen Stärken - Zu den operativen Stärken des LEONI-Konzerns zählen die in den wichtigsten Märkten europaweit starke Position, unsere globale Vertriebs-, Entwicklungs- und Produktionspräsenz sowie das breite, internationale Kundenportfolio. Diese Faktoren ermöglichen es uns, weltweit von positiven Marktentwicklungen zu profitieren. Zudem fokussiert sich LEONI klar auf Kernprodukte und -märkte, verfügt entlang der gesamten Wertschöpfungskette über eine durchgehend hohe Kompetenz und deckt ein umfangreiches Technologieportfolio ab. FinanziellLiquiditäts- und FinanzierungsrisikenGrundsätzlich wird zur Sicherstellung der Liquidität ein Cash Pooling genutzt, wo dies möglich ist. Die wichtigsten Zahlungsströme im Konzern werden zentral gesteuert und durchgeführt. Der Konzern überwacht soweit notwendig täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche, währungsdifferenzierte, rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen eingesetzt. Der rollierende 12-Monats-Forecast wird um eine Prognose der Net Free Cashflow Entwicklung ergänzt und dient damit als Verbindung zur mittelfristigen Liquiditätsplanung, die ihrerseits in der Budget- und Mittelfristplanung erfolgt. Diese Planungen berücksichtigen die Laufzeiten der Finanzmittel und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. LEONI hat im Frühjahr 2023 eine finanzielle Sanierung unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) eingeleitet. Mit der rechtskräftigen Bestätigung und der Umsetzung des Restrukturierungsplans wurde in der Folge das Grundkapital der LEONI AG auf null Euro herabgesetzt. Dies führt zu einem Ausscheiden der bisherigen Aktionäre und zu einem Delisting der Aktie. Als Folge der Umsetzung der weiteren Kapitalmaßnahmen hat die LEONI AG dann neue Liquidität aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 150 Mio. € erhalten und wurde von Finanzverbindlichkeiten in Höhe eines Gesamtbetrags von 708 Mio. € entlastet. Die Umsetzung des StaRUG Restrukturierungsplans hat nach Ansicht des Vorstandes die weitere Finanzierung der LEONI-Gruppe bis mindestens Ende 2026 sichergestellt, mit Herrn Stefan Pierer einen strategischen Investor als neuen Eigentümer für das Unternehmen gewonnen und mit der Wiederherstellung bzw. Sicherung der Vergabefähigkeit hinsichtlich weiterer langfristiger und großvolumiger Auftragsvergaben durch OEMs sowie durch Entschuldung und Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität ausreichend Spielraum für die Fortsetzung der operativen Gesundung geschaffen. Durch die signifikant verbesserte Eigenkapitalquote und Liquiditätssituation werden die verbleibenden Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken nicht mehr als bestandsgefährdend bewertet. Mitte des Jahres 2023 wurden die bestehenden Finanzierungsverträge bis Ende 2026 verlängert und den Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasst. In diesem Zusammenhang hat sich die LEONI AG, als auch verschiedene Konzerngesellschaften, dazu verpflichtet, den Kreditgebern Sicherheiten zu stellen. Für die Leoni Gruppe besteht damit nach Ansicht des Vorstandes eine stabile Finanzierungsbasis bis zum Ende des Finanzierungszeitraums. Die seit diesem Zeitpunkt bestehenden Finanzierungsdokumente beinhalten bestimmte Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Financial Covenants) für die Darlehensnehmer und die verpflichteten Unternehmen. Diese Verhaltenspflichten umfassen unter anderem bestimmte Informations- und Mitteilungspflichten sowie die regelmäßige Übermittlung von Finanzinformationen an die Darlehensgeber, Beschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten sowie einer Pflichtsondertilgung bei Überschussliquidität, Verpflichtungen zur Einhaltung einer bestimmten Mindestliquidität sowie eines Verschuldungsgrades auf Gruppenebene. Die Nichteinhaltung der Verhaltenspflichten kann in letzter Konsequenz ein Kündigungsrecht der Kreditgeber auslösen. Im Berichtsjahr wurden alle Verhaltenspflichten der Finanzierungsdokumente erfüllt und auch für 2024 werden aus heutiger Sicht keine Risiken der Nichteinhaltung der Covenants sowie der weiteren Undertakings gesehen. Die neu verabschiedete Budget- und Mittelfristplanung 2024 bis 2028 basiert auf den finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen, insb. die vereinfachte Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung sowie dem Verzicht der Darlehensforderungen in Höhe von 708 Mio. €, wurden im Geschäftsjahr 2023 umgesetzt und haben zu einer Verbesserung der Verschuldungs- und Liquiditätssituation geführt. Der Restrukturierungsplan sieht neben der oben beschriebenen finanzwirtschaftlichen Sanierung auch die operative Genesung von LEONI vor. Die geplanten operativen Sanierungsmaßnahmen aus dem Restrukturierungsplan sehen unter anderem eine nachhaltige Verbesserung der Profitabilität durch beispielsweise Kostensenkungen im administrativen Bereich, Effizienzmaßnahmen im Einkauf und der Produktion sowie Absatzpreissteigerungen durch die Weitergabe von inflationsbedingten Kostensteigerungen an die Kunden vor. Die Planungsprämissen insgesamt basieren auf aktuellen Einschätzungen zum Versorgungsumfeld in der Automobilindustrie und den daraus abgeleiteten Prognosen für die Marktentwicklung. Auf Basis dieser Budget- und Mittelfristplanung wurde durch den externen Sanierungsgutachter Ende Februar 2024 eine weiterhin positive Bescheinigung zur Sanierungsfähigkeit LEONIs ausgestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Plausibilisierung der Budget- und Mittelfristplanung durch den Sanierungsgutachter vorgenommen. Gleichwohl können sich negative Abweichungen vom geplanten Umsatz und Ergebnis ergeben, die sich wiederum negativ bzw. risikoerhöhend auf die Liquidität und Ertragslage von LEONI auswirken. Diese Abweichungen können sich einerseits aus dem Verfehlen der Ziele bzw. der verzögerten Umsetzung der oben genannten operativen Sanierungsmaßnahmen von LEONI und andererseits aus unvorhergesehenen Entwicklungen ergeben, die insbesondere im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer sich eintrübenden Konjunktur, aus dem Ukraine-Krieg, der sich abmildernden Halbleiterkrise, der Effizienzrisiken in einzelnen Kundenprojekten sowie der Entwicklung der Rohstoff-, Energie-, Transport- und Personalkosten stehen. Diese unkalkulierbaren Effekte führen zu erhöhten Unsicherheiten hinsichtlich des operativen Geschäftsverlaufs und stellen, wenn diese weit über die Planungsprämissen hinausgehen, ein Risiko dar, dass zum einen die festgeschriebene Mindestliquidität unter- und/oder der Verschuldungsgrad überschritten werden könnten und zum anderen signifikante Verfehlungen bzw. Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen den Erfolg des operativen Turnarounds negativ beeinflussen und damit die Refinanzierungsfähigkeit in 2026 gefährden könnten. Risiken aus Forderungsausfällen - Der Ausfall des Forderungsbestands eines großen Kunden stellt ein Risiko dar. Zur Vorsorge werden alle Kunden, die mit dem LEONI-Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als True Sale Factoring für ausgewählte Kunden erfolgt. Im Übrigen haben einzelne Gesellschaften unter dem Aspekt der Abwägung von Risiko und Wirtschaftlichkeit eine Warenkreditversicherung zum Schutz vor Forderungsausfällen abgeschlossen. Sowohl beim Factoring als auch bei der Warenkreditversicherung für eigene Forderungen hat sich im Berichtsjahr gezeigt, dass die Warenkreditversicherer weiterhin vor dem Hintergrund der sich abkühlenden Konjunktur bedingt durch die Folgen des Ukraine-Kriegs und dem dadurch erhöhten Risiko von Unternehmensinsolvenzen und Zahlungsausfällen zurückhaltend bei der Gewährung von Kreditlinien sind. Dadurch steigt einerseits das Risiko, dass die Forderungen nicht im geplanten Umfang an die Factoringpartner verkauft werden können, und andererseits das Risiko von Ausfällen von eigenen Kundenforderungen, die nicht versichert werden konnten. Beides könnte negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis und die Liquidität haben. Wesentliche Auswirkungen daraus auf die Möglichkeit von LEONI, Forderungen zu verkaufen oder zu versichern, haben sich bislang nicht ergeben. Risiken und Chancen aus Pensionsverpflichtungen - Eine Niedrigzinsphase könnte auch Auswirkungen auf die Pensionsfonds von LEONI haben und sich in einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss zur nach lokalen Regelungen vorgeschriebenen Verminderung einer Unterdeckung auswirken. Umgekehrt bietet ein inflationsbedingt höheres Zinsniveau die Chance, dass die erforderlichen Zuwendungen von LEONI zur Absicherung der Pensionsverpflichtungen niedriger ausfallen. Risiken und Chancen aus der Währungsentwicklung - Hauptsächlich tätigen wir unsere Geschäfte in Euro oder in lokalen Märkten in der jeweiligen Landeswährung. Aufgrund der Globalisierung der Märkte sind wir jedoch mit Währungsrisiken konfrontiert. In der Konzernholding, der LEONI AG, verantwortet die Abteilung Corporate Finance & Treasury in Zusammenarbeit mit einer Währungskommission Risiken im Währungsbereich und berichtet diese an das zentrale Risikomanagement. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften bzw. den geplanten Transaktionen. Die Auswahl der einzusetzenden Sicherungsinstrumente erfolgt regelmäßig nach eingehenden Analysen des abzusichernden Grundgeschäfts. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir ausländische Tochtergesellschaften überwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung. Ökonomische Währungsrisiken ergeben sich zudem durch die Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit einzelner Standorte (Werke) infolge von Veränderungen der Währungsrelation. Schwankende Währungskurse können für die nicht mit Termingeschäften abgesicherten Umfänge auch zu einem positiven Effekt führen. ComplianceRisiken aus Compliance-Verstößen - Angesichts der weltweiten Geschäftstätigkeit von LEONI und insbesondere der Tatsache, dass Betrug, Korruption und Erpressung in bestimmten Ländern, in denen LEONI tätig ist, weit verbreitet sind, kann es grundsätzlich zu Compliance-Verstößen kommen, die zu erheblichen Bußgeldern, Reputationsverlust und Schadensersatzansprüchen führen. Je nach Land sind auch Haftstrafen für Führungskräfte und beteiligte Mitarbeiterinnen möglich. Mit einem Compliance Management System vermindert LEONI diese Risiken aus Rechts- und Richtlinienverstößen. Risiken aus dem Kartellrecht - LEONI unterliegt der kartellrechtlichen Regulierung in der EU und anderer Rechtsordnungen und ist daher Risiken in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschriften sowie die damit verbundenen Durchsetzungsmaßnahmen und Entschädigungen an private Parteien im Falle der Nichteinhaltung ausgesetzt. Die Feststellung eines Verstoßes gegen das Kartellrecht könnte negative Auswirkungen auf LEONI haben. Wie bereits im Vorjahr berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen und sonstigen Klagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Zwischenzeitlich sind sämtliche Verfahren in den USA durch Vergleich erledigt, es gab im Berichtsjahr auch keine Aktivitäten mehr zu außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen. Das verbliebene Verfahren in einer Provinz in Kanada ruht seit 2014. LEONI geht nach Einschätzung der dortigen Rechtsanwälte davon aus, dass sich dieses Verfahren durch den Abschluss in anderen Provinzen erledigt hat. Der formale Abschluss des Verfahrens steht jedoch noch immer aus. Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und hat unmittelbar eine interne Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Derzeit haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße wahrscheinlich erscheinen lassen könnten. Insbesondere gibt es derzeit keine Belege für Absprachen/Abstimmungen in den für den Verjährungsrelevanten Zeitraum der letzten fünf Jahre. Gleichzeitig gibt es Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Verteidigung gegen die derzeit bekannten Vorwürfe des Bundeskartellamts. Chancen aus Schiedsverfahren zum Verkauf BG AM - STARK Corporation Public Company Limited, Bangkok, Thailand hat im Dezember 2022 den Vollzug des im Mai 2022 unterschriebenen Kaufvertrags zur Veräußerung der Business Group Automotive Cable Solutions an STARK überraschend verweigert. LEONI hat sich nach sorgfältiger Prüfung aller juristischen Optionen entschieden, STARK vor einem Schiedsgericht auf Erfüllung des Kaufvertrags zu verklagen. Da aus Sicht von LEONI keine vertragliche Grundlage für die Verweigerung des Vollzugs besteht, verhält sich STARK nach Auffassung von LEONI vertragsbrüchig. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht hinreichend konkret, wie sich das Verfahren entwickeln wird. Der Ausgang des Verfahrens ist daher aus heutiger Sicht nicht abschließend beurteilbar. Risiken aus Exportkontrolle und Zoll - Politische oder regulatorische Änderungen z. B. bei Exportkontrollvorschriften, Embargomaßnahmen oder Zollbestimmungen, können unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen und unsere Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Bei Verstößen gegen diese Regulatorien kann es zu Strafzahlungen, Sanktionen sowie Reputationsschäden kommen. Wir achten auf die konsequente Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen und beobachten insbesondere die Entwicklungen der Sanktionen gegen Russland sowie die russischen Gegensanktionen sehr genau. Dazu sind die Verantwortlichkeiten und die Prozesse in Bezug auf die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften und Embargomaßnahmen in einer Konzern-Richtlinie festgelegt und für die Überwachung der Prozesse in den Ländern Exportkontroll-Koordinatoren benannt, die regelmäßig geschult werden. Protektionistische Maßnahmen, Handelskriege oder Sanktionen können die Geschäftstätigkeit von LEONI beeinträchtigen. Die Zunahme von regionalen oder internationalen Handelshemmnissen einschließlich Antidumping Zöllen sowie der Rückzug von Staaten aus bi- und multilateralen Handelsabkommen können sich negativ auf das weltwirtschaftliche Umfeld auswirken und damit zu einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von LEONI führen. Darüber hinaus können Handelshemmnisse oder erhöhte Zollkosten die Produktionskosten steigern und folglich die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte von LEONI beeinträchtigen sowie das operative Ergebnis negativ beeinflussen. Als globaler Zulieferer der Automobil- und Industriebranche ist LEONI Risiken ausgesetzt, die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft und den Rahmenbedingungen eines freien Handels zusammenhängen. Aus diesem Grund analysieren wir laufend die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken für LEONI. Risiken von Corporate Governance-Verstößen - Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Organe und/oder Mitarbeiterinnen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder von LEONI anerkannte Standards guter Unternehmensführung verstoßen. Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsentwicklungen - Das Thema Nachhaltigkeit nimmt eine führende Stellung für LEONI ein. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir in zunehmendem Maße Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, wie auch die damit verbundenen gesetzlichen sowie kundenspezifischen Anforderungen mit Blick auf Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange und die Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Klimabezogene Risiken können auch Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Vermögenswerte des Konzerns haben. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen und in deren Folge z. B. Beschädigungen von Produktionsanlagen und -material. Diesen Risiken begegnet LEONI durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen. Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den VorstandMit der Umsetzung des finanzwirtschaftlichen Restrukturierungskonzepts und der Sicherung der Finanzierung der LEONI-Gruppe bis mindestens Ende 2026 bestehen nunmehr keine bestandsgefährdenden Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Damit konnte die LEONIGruppe signifikant entschuldet und gleichzeitig eine Stärkung der Liquidität und des Eigenkapitals erreicht werden. Gleichzeitig wurde auch die Wiederherstellung bzw. Sicherung der Vergabefähigkeit hinsichtlich weiterer langfristiger und großvolumiger Auftragsvergaben durch OEMs erreicht. Im Ergebnis konnte damit nach Ansicht des Vorstandes ausreichend Spielraum für die Fortsetzung der operativen Genesung geschaffen werden. Wie oben beschrieben können aber zum einen negative Planabweichungen insbesondere durch weitere unvorhergesehene Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer sich eintrübenden Konjunktur, aus dem Ukraine-Krieg, der sich abmildernden Halbleiterkrise, der Effizienzrisiken in einzelnen Kundenprojekten sowie der Entwicklung der Rohstoff-, Energie-, Transport- und Personalkosten zu einem Risiko führen, dass die Ertragslage negativ beeinflusst und die die Undertakings und Financial Covenants verletzt würden. Zum anderen können signifikante Verzögerungen bei der Umsetzung bzw. das Verfehlen der Ziele der geplanten operativen Sanierungsmaßnahmen den Erfolg des operativen Turnarounds negativ beeinflussen und damit auch die Refinanzierungsfähigkeit der LEONI-Gruppe in 2026 gefährden. Zusammenfassend schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der operativen Genesung von LEONI insgesamt, trotz der Unwägbarkeiten aus der sich eintrübenden Konjunktur, aus dem Ukraine-Krieg, der sich abmildernden Halbleiterkrise, der Effizienzrisiken in einzelnen Kundenprojekten sowie, der Entwicklung der Rohstoff-, Energie-, Transport- und Personalkosten als gegeben ein. 4 NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns. 5 Prognosebericht5.1 Konjunkturelle RahmenbedingungenGesamtwirtschaftDer Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 ein Wachstum auf dem Niveau des Vorjahrs von 3,1 Prozent, das damit weiterhin unter dem langjährigen Wachstumstrend aus den Jahren vor der Corona-Pandemie verharrt (durchschnittlich 3,8 Prozent im Zeitraum 2000 bis 2019). Als übergeordnete Gründe verweist der IWF auf erhöhte Leitzinsen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung, die Rücknahme fiskalischer Unterstützung in einem Umfeld hoher Verschuldung und geringe Produktivitätssteigerungen. In Summe hat der IWF in seinem World Economic Outlook (WEO) Update vom Januar 2024 die Wachstumsprognose für 2024 leicht um 0,2 Prozentpunkte angehoben im Vergleich zum Ausblick aus Oktober 2023, was auf eine robustere Entwicklung als angenommen in den USA und mehreren großen Schwellen- und Entwicklungsländern sowie auf fiskalische Maßnahmen in China zurückzuführen ist. Die Wahrscheinlichkeit einer harten Landung für die globale Konjunktur sieht der IWF angesichts der rückläufigen Inflation und des stetigen Wachstums niedriger, wobei sich Chancen und Risiken weitgehend die Waage halten. Positiv könnten sich etwa eine lockerere Zinspolitik bei schnellerem Inflationsrückgang auswirken. Umgekehrt würden sich etwa stark erhöhte Rohstoffpreise aufgrund von geopolitischen Schocks, wie etwa jüngst den Angriffen im Roten Meer, oder von Lieferkettenprobleme negativ auswirken und die straffe Geldpolitik verlängern. Für die Gruppe der Industrieländer erwartet der IWF 2024 in Summe ein leicht rückläufiges Wachstum von 1,5 Prozent (2023: 1,6 Prozent). Dabei geht der BIP-Anstieg in den USA auf 2,1 Prozent zurück (2023: 2,5 Prozent). Hier weist der IWF auf die Straffung der Geld- und Finanzpolitik sowie einen schwächeren Arbeitsmarkt hin. Die Eurozone wird ihr Wachstum gemäß der IWF-Projektion auf 0,9 Prozent steigern (2023: 0,5 Prozent), getragen von einer höheren Konsumnachfrage bei steigenden Realeinkommen. Die deutsche Wirtschaft lässt demnach mit 0,5 Prozent Wachstum die Rezession hinter sich (2023: -0,3 Prozent), bleibt aber Schlusslicht unter den großen Wirtschaftsnationen. Die Schwellen- und Entwicklungsländer halten laut IWF ihr Wachstum bei 4,1 Prozent (2023: 4,1 Prozent), eine abflauende Konjunktur zeigt sich für China mit einem Prognosewert von 4,6 Prozent (2023: 5,2 Prozent). Grafik Weltwirtschaftswachstum 2023 bis 2025scrollen
Quelle: IWF, World Economic Outlook, Januar 2024, Schätzung Grafik Wirtschaftswachstum 2024 in ausgewählten Regionenscrollen
Quelle: IWF, World Economic Outlook, Januar 2024, Schätzung BranchenkonjunkturNach einem deutlichen Absatzanstieg auf den internationalen Automobilmärkten im Jahr 2023 von 10 Prozent prognostiziert der deutsche Branchenverband VDA für das laufende Jahr 2024 nur noch ein leichtes Plus von 2 Prozent auf dann weltweit 77,4 Mio. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Mit einer Nachfragebelebung um 2 Prozent in den USA und 4 Prozent in Europa bleiben beide Märkte noch knapp unter ihren Höchstständen vor der Corona-Pandemie. China erreicht dagegen einen neuen Absatzrekord, allerdings mit einem Wachstum im laufenden Jahr von nur noch 1 Prozent. Bei der globalen Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erwartet das Marktforschungsinstitut S&P Global Mobility (ehemals IHS Markit) für das Jahr 2024 einen minimalen Produktionsrückgang auf 89,6 Mio. Stück gegenüber 90,1 Mio. Stück im Vorjahr. Eine leichter Anstieg der Produktion wird für Nord- (1,1 Prozent) und vor allem Südamerika (3,0 Prozent) gesehen, ebenso im südasiatischen Raum (2,3 Prozent). Für China wird eine stagnierende Fahrzeugproduktion erwartet, rückläufige Volumina dagegen in Europa (-2,0 Prozent) und der Ländergruppe Japan/Südkorea (-4,3 Prozent). Der globale Anteil der Elektrofahrzeuge (BEV) an der Produktion soll dabei gegenüber dem Jahr 2023 von 11,6 Prozent auf 15,4 Prozent steigen, hinzu kommt ein ebenfalls steigender Anteil von Hybridfahrzeugen von 5,6 Prozent (2023: 4,4 Prozent). Grafik Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio. Stück)scrollen
Quelle: S&P Global Mobility Light Vehicle Production Outlook, Januar 2024 Die internationale Nutzfahrzeugindustrie wird laut Prognose von S&P Global Mobility 2024 das Produktionsniveau des Vorjahres erreichen und damit 3,5 Mio. mittlere und schwere Nutzfahrzeuge fertigen. Dabei steht einem Wachstum in Asien, wo über die Hälfte der globalen Produktion stattfindet, ein prognostizierter Rückgang in den Regionen EMEA und Amerika gegenüber. Grafik Produktion von mittleren und schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen (Mio. Stück)scrollen
Quelle: S&P Global Mobility MHCV Production, Januar 2024 5.2 Geschäftsverlauf und zukünftige AusrichtungDie folgende Prognose basiert auf den beschriebenen konjunkturellen und branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie insbesondere der Budget- und Mittelfristplanung für die Jahre 2024 bis 2028. Nach der tiefgreifenden finanziellen Restrukturierung im Jahr 2023 befindet sich der LEONI-Konzern nach Ansicht des Vorstandes in einer stabilen finanziellen und bilanziellen Situation. Dies machte sich im Berichtsjahr bereits in einem hohen Auftragseingang bei Bordnetzen von 6,7 Mrd. € (Vorjahr: 3,0 Mrd. €) bemerkbar, der das Vertrauen der Kunden in die zukünftige Entwicklung von LEONI zeigt. Für das Geschäftsjahr 2024 geht der Vorstand von herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus. Globale geopolitische Unsicherheiten bleiben bestehen und wurden Ende 2023 durch das Aufflammen des Nahostkonflikts zusätzlich verschärft. Die Weltwirtschaft bewegt sich weiterhin in einem durch Inflation und hohe Zinsen geprägten Umfeld. Auch wenn sich die Lieferketten weiterhin weitgehend stabil zeigen, wird für die weltweite Autoindustrie mit einem leichten Produktionsrückgang gerechnet. Umso mehr konzentriert sich LEONI wie im Vorjahr auf die erfolgreiche Umsetzung interner Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Kostenreduktion und Erhöhung der Transparenz der Projekte und Geschäftsprozesse. Auch die Weitergabe steigender Faktorkosten an die Kunden ist weiterhin notwendig. Zu den Risiken und Chancen verweisen wir auf die ausführlichen Ausführungen im → Risiko- und Chancenbericht. Die folgende Tabelle gibt eine zusammenfassende Übersicht über die Prognose zu den aktuellen Steuerungskennzahlen. Prognose 2024scrollen
Der Vorstand erwartet 2024 einen Konzernumsatz von rund 5,5 Mrd. € (2023: 5,5 Mrd. €). Auf vergleichbarer Konsolidierungsbasis nach dem Verkauf der BG PS wird damit ein leichtes Umsatzwachstum erwartet, das sich vor allem auf den hohen Auftragsbestand mit einer erwarteten guten Nachfrage bei Bordnetzen für junge Baureihen stützt. Auch im Bereich der Automobilkabel wird eine leichte Umsatzsteigerung, insbesondere bei Spezialkabeln, erwartet. Für das Konzern-EBIT geht der Vorstand von einem Wert von rund 100 Mio. € aus. Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 474 Mio. € war stark durch die Zuschreibungen nach der erfolgreichen finanziellen Restrukturierung des Konzerns in Höhe von 338 Mio. € geprägt. Der Net Free Cashflow wird im laufenden Geschäftsjahr 2024 bei rund -100 Mio. € erwartet und erreicht damit nicht das positive Niveau des Berichtsjahrs (2023: 20 Mio. €). Dies ist vor allem auf deutlich höhere geplante Investitionen (CAPEX) sowie höhere Zinszahlungen zurückzuführen. Gesamtaussage zur künftigen EntwicklungDer Vorstand erwartet auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung im Geschäftsjahr 2024 für den Konzern einen stabilen Umsatz von rund 5,5 Mrd. €, was auf vergleichbarer Konsolidierungsbasis einem leichten Volumen- bzw. Umsatzwachstum trotz eines herausfordernden Branchenumfelds entspricht. Das EBIT wird bei rund 100 Mio. € erwartet und der Net Free Cashflow bei rund -100 Mio. €. Damit wird operativ eine stabile Ergebnisentwicklung erwartet, während sich der Net Free Cashflow insbesondere aufgrund höherer Investitionen verringert und negativ sein wird. Nach der erfolgreichen finanziellen Restrukturierung des Konzerns im Jahr 2023 nutzt LEONI die neu gewonnene finanzielle Stabilität, um sich nun vollständig auf die weitere operative Gesundung des Geschäfts zu konzentrieren, die ein nachhaltiges profitables Wachstum ermöglicht. Die globalen wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten werden dabei eng verfolgt, um notfalls frühzeitig und konsequent zu reagieren. 6 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden. 1. Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat der LEONI AG ist gemäß § 111 Abs. 5 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand und Fristen für deren Erreichung festzulegen. Im Dezember 2023 wurden durch den Aufsichtsrat folgende Zielgrößen für den Frauenanteil und Fristen zur Erreichung festgelegt: scrollen
Zum Zeitpunkt der Festlegung der o. g. Zielgrößen betrug der Frauenanteil jeweils 25 Prozent. 2. Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des VorstandsZudem ist der Vorstand der LEONI AG gemäß § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands (Management-Level 1-3) und Fristen für deren Erreichung festzulegen. Die LEONI AG berücksichtigt bei der Festlegung der angestrebten Quoten als technisch orientiertes Unternehmen branchenspezifische Gegebenheiten sowie den aktuellen Frauenanteil in der Belegschaft. Im Februar 2023 wurden durch den Vorstand folgende Zielgrößen für den Frauenanteil und Fristen zur Erreichung festgelegt: scrollen
7 Bericht über die Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand der LEONI AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 an den Aufsichtsrat erstattet und folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die LEONI AG bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Wie unter Punkt III. Ziffer 2. des Berichts dargestellt, gab es solche Rechtsgeschäft im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG. Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG gab es im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 nicht.
Nürnberg, 28. März 2024 Der Vorstand Klaus Rinnerberger Dr. Harald Nippel Dr. Ursula Biernert Ingo Spengler Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Konzern-Gesamtergebnisrechnungscrollen
Konzern-BilanzAKTIVA scrollen
Konzern-Kapitalflussrechnungscrollen
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscrollen
scrollen
scrollen
Konzernanhang 2023GrundlagenDie LEONI AG ("Gesellschaft") wurde unter dem Namen Leonische Werke Roth-Nürnberg, Aktiengesellschaft, mit Vertrag vom 23. April 1917 in Deutschland gegründet und am 2. Februar 1918 in das Handelsregister eingetragen. Die LEONI AG wird beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRB 202 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg, Marienstraße 7. Die Hauptaktivitäten des LEONI-Konzerns ("LEONI" oder "Konzern") sind zum einen die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Kabelsätzen, kompletten Bordnetz-Systemen sowie dazugehörigen Komponenten und Steckverbindungen für die internationale Automobil- und Zulieferindustrie, zum anderen die Produktion von im Wesentlichen Standard- , Spezial- und Ladekabel für die Automobilindustrie. Der vorliegende Konzernabschluss der LEONI AG wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den damit verbundenen Auslegungen (SIC/IFRIC-Interpretationen) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Seit August 2023 ist LEONI nicht mehr börsennotiert und insofern liegt keine Kapitalmarktorientierung im Sinne des § 264d HGB mehr vor. Der Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2023 wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Gesamtergebnisrechnung wird in zwei miteinander verbundenen Darstellungen vorgenommen. Soweit zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, wurden sie im Anhang gesondert ausgewiesen. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres mit Ausnahme der erstmalig im Geschäftsjahr 2023 angewendeten neuen IFRS Vorschriften. Diese sind in der Textziffer 2 erläutert. Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde vom Vorstand am 28. März 2024 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. (1) Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. KonsolidierungsgrundsätzeZum Konzernabschluss gehören die Abschlüsse der LEONI AG und aller Tochterunternehmen, die von der LEONI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Konzernmutter eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die LEONI AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt: scrollen
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen besteht. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt dem Zeitpunkt, ab dem die LEONI AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch LEONI nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verluste werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Vorschriften des IFRS 3 nach der Akquisitionsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und ggf. der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in den Fällen, in denen sie nicht binnen zwölf Monaten nach dem Unternehmenserwerb erfolgen, in Übereinstimmung mit IFRS 9 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Andernfalls führen sie zu einer Anpassung der Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunkt. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert entsteht und wird bei der Erstkonsolidierung zu Anschaffungskosten angesetzt, wenn die übertragene Gegenleistung und der Betrag der Anteile ohne beherrschenden Einfluss die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigt. Liegt die übertragene Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach der Erstbilanzierung mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann ("Impairment-Only Approach"). Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenEin assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn LEONI einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent der Fall. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern. Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind. Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Die Anteile werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten bewertet, die in den Folgeperioden um die nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Reinvermögens des Unternehmens, wie z. B. die anteiligen Jahresergebnisse und Gewinnausschüttungen, erhöht bzw. vermindert werden. Dabei wird das anteilige Ergebnis nach den in dieser Textziffer beschriebenen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden ermittelt. Entsprechend der Behandlung von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden keine planmäßigen Abschreibungen auf im Buchwert enthaltene Geschäfts- oder Firmenwerte der at equity bewerteten Beteiligungen vorgenommen. Statt eines Werthaltigkeitstests des im Buchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerts wird der gesamte Wertansatz der at equity bewerteten Beteiligungen gemäß IAS 36 auf seine Werthaltigkeit geprüft, sofern gemäß IFRS 9 Anhaltspunkte für einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand vorliegen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils und dem Buchwert als Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen und der Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt. WährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in der Darstellungswährung Euro aufgestellt, welche die funktionale Währung der Konzernmuttergesellschaft, der LEONI AG, ist. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einzelnen Tochtergesellschaften ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Umrechnung der in der jeweiligen funktionalen Währung der Tochterunternehmen erstellten Abschlüsse erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Jahresdurchschnittskursen auf Monatsbasis umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden beim Abgang des betreffenden ausländischen Tochterunternehmens bzw. Geschäftsbetriebs zum gleichen Zeitpunkt wie auch der Gewinn oder der Verlust aus dem Abgang erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdwährungstransaktionen, das heißt Geschäftsvorfälle, die von einer in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft in einer anderen Währung als ihrer funktionalen Währung getätigt werden, werden mit dem am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung bei der Konzerngesellschaft in die funktionale Währung umgerechnet. In den Folgeperioden werden monetäre Vermögenswerte und Schulden zu jedem Berichtsstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses neu bewertet. Die daraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten werden weiterhin mit dem Transaktionskurs bewertet bzw., sofern sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Währungsgewinne und -verluste, die in einem direkten Zusammenhang mit einem operativen Geschäft stehen, werden dem operativen Ergebnis (EBIT) zugeordnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Gesellschaften haben sich wie folgt verändert: Mittelkurs zum Bilanzstichtag (1 Euro in Fremdwährungseinheiten)scrollen
Jahresdurchschnittskurs (1 Euro in Fremdwährungseinheiten)scrollen
Bemessung des beizulegenden ZeitwertsDer Konzern bewertet verschiedene Vermögenswerte an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert ("fair value"). Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder, wenn kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld erfolgt. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei wird die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Hierarchiestufen ("Fair -Value-Hierarchie") eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise. Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist. Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, überprüft. Externe Wertgutachter werden einzelfallabhängig für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen hinzugezogen. Der Konzern analysiert zu jedem Abschlussstichtag die Wertentwicklungen von Vermögenswerten und Schulden, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet oder neu beurteilt werden müssen. Bei dieser Analyse werden die wesentlichen Inputfaktoren, die bei der letzten Bewertung angewandt wurden, überprüft. UmsatzrealisierungLEONI erzielt Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement, insbesondere in der Automobilbranche. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich in Höhe der Gegenleistung, mit der der Konzern im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf seine Kunden erwartungsgemäß rechnen kann. Die Erlöse aus dem Verkauf von Fahrzeugleitungen sowie nicht-kundenspezifischen Bordnetzen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Die gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 90 Tage ab Lieferung. Im Bordnetzgeschäft werden insbesondere Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungen im Vorfeld einer Serienbelieferung der Kunden der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie und aus der anschließenden Serienfertigung und -belieferung erwirtschaftet, die jeweils separate Leistungsverpflichtungen darstellen. Die Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum erbracht, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern als inputorientiertes Verfahren die cost-to-cost-Methode an, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten. Die Schätzung der variablen Vergütung von Entwicklungsleistungen in Form von Teil- und Vollamortisation über den Teilepreis der Serie wird begrenzt auf die Höhe der Kosten ohne Marge aufgrund der immanenten Projektrisiken. Gegenstand der Serienlieferung im Bordnetzgeschäft sind überwiegend kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit, die auf Bestellung innerhalb rahmenvertraglicher Regelungen hergestellt werden. Der Rahmenvertrag erstreckt sich über die Laufzeit der Serienproduktion (ca. 5 - 7 Jahre), eine verbindliche Zusage im Sinne eines durchsetzbaren Rechts zur Lieferung einer bestimmten Menge besteht aber erst mit der Bestellung des Kunden. Daher stellt der Rahmenvertrag zusammen mit der jeweiligen Bestellung den Vertrag im Sinne des IFRS 15.9 dar. Die kundenindividuellen Produkte werden deshalb im Rahmen einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung erfasst. Die im Rahmen der Serienlieferung im Bordnetzgeschäft gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 120 Tage ab Lieferung. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen in Form von Preisnachlässen und ggf. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen (Nomination Fees). Nomination Fees, die einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zur Auftragserlangung haben und einen vorweggenommenen Rabatt für zukünftiges Geschäftsvolumen darstellen, werden aktiviert und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der aktivierte Betrag wird anhand des Verhältnisses der abgenommenen Stückzahlen zu den geplanten Stückzahlen über die Serienlaufzeit umsatzmindernd erfasst. Zins- und DividendenerträgeZinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Unter Verwendung der Effektivzinsmethode bedeutet dies, dass der Zinsertrag erfasst wird, der sich unter Verwendung des Effektivzinssatzes ergibt. Dieser ist der Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte zukünftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Zwecken der Liquiditätssteuerung gehalten werden, werden in den Finanzerträgen ausgewiesen. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Aufwendungen für Forschung und EntwicklungAufwendungen für Forschung werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Aufwendungen für Entwicklung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst, soweit es sich nicht um auftragsspezifische Entwicklungskosten handelt, die nach IFRS 15 zu bilanzieren sind, oder um Entwicklungskosten, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung gemäß IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden müssen. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Können die erfolgsbezogenen Zuwendungen nicht direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet werden, werden sie als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts gekürzt. Zuwendungen der Kunden für die Duplizierung der Produktionskapazitäten in der UkraineZuwendungen der Kunden für die Duplizierung der Produktionskapazitäten in der Ukraine an anderen Standorten fallen auf Grund ihres wirtschaftlichen Charakters nicht unter die Bilanzierungsvorgaben des IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" sondern werden in analoger Anwendung von IAS 20 bilanziert. Sie werden bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden regelmäßig in den Perioden ergebniswirksam erfasst, in denen die entsprechenden Aufwendungen anfallen. Auf Investitionen bezogene Zuwendungen werden passivisch abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der korrespondierenden Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst. In beiden Fällen findet die Ertragserfassung im entsprechenden Aufwandsposten statt. FactoringUm Zahlungseingänge frühzeitig zu realisieren, werden teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich gegenüber Automobilproduzenten und deren Zulieferern bestehen, an Factoringgesellschaften verkauft. Die betroffenen Forderungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs ausgebucht, da alle mit Eigentum an den Forderungen verbundenen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden. Der vom Factoringpartner veranschlagte Sicherheitseinbehalt wird nach den allgemeinen Vorgaben des IFRS 9 in den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfasst. Die Verbindlichkeiten aus Zahlungseingängen für verkaufte Forderungen werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Reverse-FactoringZur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung werden Reverse-Factoring-Transaktionen eingesetzt. Mit diesen Vereinbarungen kann es auch zur stärkeren Ausnutzung der bestehenden Zahlungsziele kommen. Bilanziell als auch zivilrechtlich ergeben sich jedoch keine Auswirkungen, die eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten in der Bilanz nach sich ziehen, da es sich um Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Waren handelt, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wurden und Teil des im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens genutzten Working Capitals sind. VorräteVorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Der erzielbare Nettoveräußerungswert wird aus dem geschätzten Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich eventuell noch anfallender Fertigstellungskosten und den notwendigen Vertriebskosten ermittelt. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Zur Veräußerung gehaltene langfristige VermögenswerteEin langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe wird als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und separat in der Bilanz ausgewiesen ("assets held for sale"), wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die dafür notwendigen Kriterien des IFRS 5 vorliegen. Hierfür muss der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand zu üblichen Bedingungen sofort veräußerbar sein (veräußerungsfähiger Zustand) und eine solche Veräußerung muss höchstwahrscheinlich sein. Dies ist der Fall, wenn ein Plan für den Verkauf des Vermögenswerts beschlossen und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde. IFRS 5 umfasst auch aufgegebene Geschäftsbereiche. Dies sind Unternehmensbestandteile, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden und einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellen. Sind langfristige Vermögenswerte oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert worden, werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen der langfristigen Vermögenswerte vorgenommen und es erfolgt eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Liegt der Zeitwert der zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte bzw. der Veräußerungsgruppe abzüglich der Kosten der Veräußerung unter dem Nettobuchwert der Vermögenswerte bzw. der Veräußerungsgruppe, wird eine Wertminderung auf den Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten vorgenommen. Ändert sich der Veräußerungsplan und werden die Kriterien nach IFRS 5 für einen Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe, der bzw. die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, nicht mehr erfüllt, werden diese nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern in die Bilanzpositionen zurückgegliedert, in der sie ursprünglich ausgewiesen waren. Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert, bevor der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde, bereinigt um alle planmäßigen Abschreibungen oder Neubewertungen, die ohne eine Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfasst worden wären, und dem erzielbaren Betrag zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht zu verkaufen, bewertet. Zum 31.12.2023 lag weder ein Fall von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten noch von aufgegebenen Geschäftsbereichen vor. SachanlagenSachanlagen - mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten - werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zuordenbare Fremdkapitalkosten werden bei Sachanlagen, deren Beschaffung und/oder Versetzung in den betriebsbereiten Zustand einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt ("qualifying asset"), als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 23 aktiviert. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Vermögenswerte, für die die Zuwendung gewährt wurde. In den Folgeperioden werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Sie werden über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Unbewegliches Sachanlagevermögen wird überwiegend linear und bewegliches Sachanlagevermögen je nach Einsatzart linear oder, sofern es aufgrund der tatsächlichen Nutzung geboten ist, degressiv abgeschrieben. Bei Durchführung von größeren Wartungen werden die Kosten im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: scrollen
Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum der Laufzeit des Mietvertrags oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Geschäftsjahresende überprüft und gegebenenfalls angepasst. Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen zu IAS 36 verwiesen. VertragsvermögenswerteEin Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt LEONI seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. LeasingverhältnisseLEONI beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst LEONI einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit in seiner Bilanz. Die Nutzungsrechte werden erstmalig auf Basis des Betrags aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit angesetzt, angepasst um bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen, zuzüglich etwaiger entstandener anfänglicher direkter Kosten, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Nutzungsrechte beziehen sich hauptsächlich auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben: scrollen
Dies gilt auch für die Fälle, bei denen ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem Leasingobjekt überträgt oder der Konzern die Ausübung einer im Rahmen des Leasingverhältnisses vereinbarten Kaufoption als hinreichend sicher einstuft und der Ausübungspreis damit entsprechend bereits in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist. Geht das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert über oder ist es hinreichend sicher, dass eine Kaufoption ausgeübt wird, so ist das entsprechende Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. LEONI wendet IAS 36 an, um zu bestimmen, ob ein Nutzungsrecht wertgemindert ist, und erfasst den festgestellten Wertminderungsaufwand entsprechend. Die Nutzungsrechte sind in der Konzernbilanz unter dem Sachanlagevermögen und dort in den betreffenden Positionen ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeit wird erstmalig zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht bestimmt werden kann, verwendet LEONI den Grenzfremdkapitalzinssatz, entsprechend der Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingverhältnisses, so wie im Standard vorgeschrieben. In die Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Zahlungen einbezogen: scrollen
Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Periode, in der das auslösende Ereignis oder die auslösende Bedingung eintritt, als Aufwand erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt durch eine Erhöhung des Buchwerts, um dem Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit Rechnung zu tragen (unter Verwendung der Effektivzinsmethode), und durch eine Verringerung des Buchwerts, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Die Leasingverbindlichkeiten sind innerhalb der Finanzschulden erfasst. Der Konzern nimmt für die folgenden Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten und eine entsprechende Anpassung der korrespondierenden Nutzungsrechte vor: scrollen
IFRS 16 erlaubt dem Leasingnehmer, auf eine Trennung zwischen Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten und Verträge mit zugehörigen Nicht-Leasingkomponenten entsprechend als eine einzige Vereinbarung nach IFRS 16 zu bilanzieren. Der Konzern hat diese Erleichterungsvorschrift nicht genutzt. Bei Verträgen, die eine Leasingkomponente und eine oder mehrere zusätzliche Leasing- oder Nichtleasingkomponenten enthalten, ordnet der Konzern die Gegenleistung im Vertrag jeder Vertragskomponente auf der Grundlage des relativen Einzelveräußerungspreises der Leasingkomponente und der aggregierten Einzelveräußerungspreise der Nicht- Leasingkomponente zu. LEONI hat das Wahlrecht ausgeübt, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger) und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (Neuwert des Vermögenswerts ist kleiner als 5.000 €) nicht zu erfassen. Die entsprechenden Leasingzahlungen werden als Aufwendungen in den Funktionsbereichen der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte sind Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen, Marken, Technologien und Fertigungs-Know-how. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus Entwicklungsausgaben resultiert, wird aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt eine Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und dass die weiteren Kriterien des IAS 38.57 erfüllt sind. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Bei der Bewertung in den Folgeperioden ist zwischen immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer und mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer zu differenzieren. Gemäß IAS 38 sind immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Das Unternehmen schreibt daher in Übereinstimmung mit diesen Regelungen als immaterielle Vermögenswerte aktivierte Entwicklungskosten und andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert, in der Regel auf Null ab. Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren sowie um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen mit Nutzungsdauern von zwei bis 23 Jahren und erworbene Technologie und Fertigungs-Know-how mit einer Nutzungsdauer von zwei bis 15 Jahren. Die Abschreibungsmethode und die Abschreibungsdauer werden für einen immateriellen Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sind gemäß IAS 38 nicht planmäßig abzuschreiben, sondern werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft und sind ggf. auf ihren niedrigeren erzielbaren Betrag ("recoverable amount") abzuschreiben. Die Überprüfung wird wie bei den Geschäfts - oder Firmenwerten zum 31. Dezember jeden Jahres nach den gleichen Grundsätzen vorgenommen. Die Ausführungen im folgenden Abschnitt gelten daher analog. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist. Geschäfts- oder FirmenwerteGeschäfts- oder Firmenwerte ("Goodwill") aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und SachanlagenAn jedem Bilanzstichtag wird eine Einschätzung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswerts bestimmt und seinem Buchwert gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird bei LEONI der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, da dieser über dem Nutzungswert liegt. Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten oder anderen Gruppen von Vermögenswerten weitgehend unabhängig generierten Mittelzuflüsse zugeordnet werden, wird deren Werthaltigkeit auf Basis der kleinsten übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten getestet. Wenn die Gründe für eine früher vorgenommene Abwertung weggefallen sind, werden die Vermögenswerte wieder zugeschrieben. Die Zuschreibung ist auf den Wert beschränkt, der sich bei Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte. Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte wie auch für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer einmal jährlich eine entsprechende Wertminderungsprüfung durchgeführt. Zu den durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen des Geschäftsjahres sind in der Textziffer 15 detailliertere Erläuterungen enthalten. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert ausgewiesen, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald LEONI Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, das heißt der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch LEONI geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, Beteiligungen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: scrollen
Zahlungseingänge auf verkaufte Forderungen, die am Bilanzstichtag noch nicht an den Forderungskäufer weitergeleitet waren, werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die der Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet, in die sie zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes designiert werden. Finanzielle VermögenswerteDie Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 auf Grundlage des Geschäftsmodells des Konzerns zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt: scrollen
Diese Kategorie enthält zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte designiert wurden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factorings verkauft werden sollen und dementsprechend nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" bilanziert werden, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie werden erfolgswirksam erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" kategorisiert sind, wurden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert. Andere originäre finanzielle Vermögenswerte wurden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte zu designieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Gemäß IFRS 9 werden alle Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Zeitwertbewertung resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von dem Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, macht der Konzern derzeit keinen Gebrauch. scrollen
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstige Forderungen. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: scrollen
Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. scrollen
Wertminderung von finanziellen VermögenswertenBei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Wertminderung nach IFRS 9 ("simplified approach") an und erfasst die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Daher verfolgt der Konzern Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit ("Expected Credit Loss"). Die erwarteten Verluste werden anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, indem die wesentlichen Forderungsarten nach deren Risikoeinstufungen gruppiert werden. Die Risikoeinstufungen stehen für die Fähigkeit der Kunden, die fälligen Beträge vertragsmäßig zu begleichen. Die Zuordnungen zu den Ausfallrisikoklassen erfolgen im Wesentlichen auf Basis von externen Ratings der wesentlichen Kunden unter Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen. Die Aktualisierung der Daten zum externen Rating bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeiten erfolgt vierteljährlich bzw. jährlich zum Stichtag. Zudem fließt in die Berechnung der Wertminderung eine pauschale Recovery-Rate, also eine Rate, zu der bereits abgeschriebene Forderungen doch noch einzutreiben sind, in Höhe von 20 Prozent ein. Basierend auf dieser Vorgehensweise erfolgt für diese Finanzinstrumente keine Unterscheidung zwischen der Zuordnung in Stufe 1 und Stufe 2 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9. Die Risiken der restlichen Kunden wurden anhand eines pauschalen Ansatzes zur Ermittlung der Risikoeinstufung einbezogen. Zur Berechnung der erwarteten Verluste wird die Ausfallwahrscheinlichkeit entsprechend der Ausfallrisikoklassen zugrunde gelegt, die in einer Bandbreite von "geringes Risiko" bis "ausgefallene Forderungen" kategorisiert sind. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, werden Finanzinstrumente in die Stufe 3 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 transferiert. Dabei geht der Konzern bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen erheblich überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. Für Bankguthaben sowie für sonstige den Wertminderungsvorschriften unterliegende finanzielle Vermögenswerte ist das allgemeine Wertminderungsmodell des IFRS 9 anzuwenden. Der Konzern verfolgt daher die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, um eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zu erkennen. Bei Ersterfassung werden diese Finanzinstrumente der Stufe 1 zugeordnet. Der erwartete Verlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Der identifizierte mögliche Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt: scrollen
Finanzielle Verbindlichkeiten, die unter diese Kategorie fallen, werden auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und die daraus resultierenden Gewinne und Verluste ergebniswirksam erfasst. Diese Kategorie umfasst zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten designiert wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Im Geschäftsjahr 2023 waren wie im Vorjahr keine originären finanziellen Verbindlichkeiten als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und es wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten zu designieren. scrollen
Alle finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen und keine derivativen Finanzinstrumente sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsgeschäfteIm LEONI-Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem Marktwert am Abschlussstichtag bilanziert. Abhängig von der Fälligkeit werden Derivate mit positivem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus der Marktwertänderung resultierende Gewinne oder Verluste werden grundsätzlich ergebniswirksam behandelt. Soweit Derivate, die zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme aus schwebenden Geschäften oder geplanten Transaktionen abgeschlossen werden ("Cashflow Hedges"), den Anforderungen des Rechnungslegungsstandards hinsichtlich des Hedge-Accountings genügen, werden die Wertänderungen dieser Derivate bis zur Realisierung des Ergebnisses aus den abgesicherten Grundgeschäften im sonstigen Ergebnis bzw. direkt im Eigenkapital gesondert verbucht. Diejenigen Teile der Marktwertänderungen der Derivate, die hinsichtlich des abgesicherten Risikos als ineffektiv angesehen werden, werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam verbucht. In der Folgezeit werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge zeitgleich mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Werden Zinsderivate ("Fair Value Hedges") zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Grundgeschäfts abgeschlossen, wird auch das Sicherungsinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und sowohl die Marktwertänderungen des Sicherungsderivats als auch des abgesicherten Grundgeschäfts, soweit sie aus dem gesicherten Risiko resultieren, in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen erfasst. Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung des Derivats wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchverträge), werden nicht als derivatives Finanzinstrument, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert. Enthalten hybride Verträge eingebettete Derivate mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag, werden die Derivate getrennt vom Basisvertrag bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Überprüfung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das getrennt vom Basisvertrag zu bilanzieren ist, wird zu dem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei geworden ist. Eine Neubeurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn es zu erheblichen Änderungen der Vertragsbedingungen kommt, aus denen eine signifikante Änderung der Zahlungsströme resultiert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenPensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected -Unit-Credit-Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Änderungen aus den versicherungsmathematischen Annahmen oder Unterschiede zwischen der tatsächlichen Entwicklung und den ursprünglichen Annahmen sowie Vermögensgewinne oder -verluste, die sich als Differenz zwischen dem im Nettozinsaufwand berücksichtigten und tatsächlichen Ertrag aus dem Vermögen des Pensionsfonds bzw. dem Planvermögen ("plan assets") ergeben (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste), werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird zum Zeitpunkt der Planänderung ergebniswirksam erfasst. Die als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Nettoverpflichtung umfasst den Barwert der leistungsorientierten Zusagen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf den Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Nettoverpflichtung werden unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Sonstige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn am Bilanzstichtag eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen gegenüber einem Dritten entstanden ist, deren Eintritt als wahrscheinlich anzusehen ist und deren Höhe verlässlich bestimmt werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Soweit Rückstellungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Abschätzung der Auszahlungsbeträge bzw. -zeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Teil der Barwert durch Abzinsung ermittelt. Die Aufzinsungsbeträge werden im Zinsaufwand erfasst. Verpflichtungen zur Entsorgung einer Sachanlage und Rekultivierungsverpflichtungen ihres Standorts oder ähnliche Verpflichtungen sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage zu aktivieren und gleichzeitig als Rückstellung zu passivieren. In den Folgeperioden ist dieser hinzuaktivierte Betrag über die Restnutzungsdauer der Sachanlage planmäßig abzuschreiben. Die bestmögliche Schätzung der Zahlungsverpflichtung bzw. Rückstellung wird am Ende jedes Berichtszeitraums auf ihren aktuellen Barwert angepasst. Restrukturierungsrückstellungen werden angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Abgegrenzte Schulden ("accruals") werden nicht unter den Rückstellungen, sondern unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Das Bestehen eines belastenden Vertrags wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrags den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Die unvermeidbaren Kosten stellen den niedrigeren Betrag aus Erfüllungskosten und etwaigen aus der Nichterfüllung resultierenden Entschädigungs- oder Strafzahlungen dar. Als inkrementelle Vertragserfüllungskosten erfasst werden insofern alle Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, inklusive der anteiligen direkt zurechenbaren Gemeinkosten. ErtragsteuernDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die für die entsprechende Periode zur Anwendung kommen. Unsichere laufende Ertragsteuerpositionen für noch nicht endgültig veranlagte Steuerjahre werden dabei auf der Grundlage der Regelungen zu IFRIC 23 und basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit mit der bestmöglichen Schätzung berücksichtigt. Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ("balance sheet liability method") gebildet. Danach werden aktive und passive latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen, abgesehen von den Ausnahmen des IAS 12.15, IAS 12.24, IAS 12.39 und IAS 12.44, zwischen dem Wertansatz in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge erfasst ("temporary-Konzept"). Dabei sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitig gültigen oder verabschiedeten Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode, in der das Gesetz verabschiedet wird, ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden können. Bei Vorliegen einer Verlusthistorie wird ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Die rechtlich selbständigen Gesellschaften werden in dieser Hinsicht zu jedem Bilanzstichtag einzeln überprüft; eine etwa vorliegende Verlusthistorie wird in die Betrachtung mit einbezogen. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 9 dargestellt. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 in die Bereiche betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Dabei werden die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt, indem das Periodenergebnis um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen, Rückstellungen und Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen betrieblichen Ein- und Auszahlungen sowie um Ertrags- und Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, berichtigt wird. Die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus dem Factoring und Reverse Factoring werden der operativen Tätigkeit zugerechnet. Zinszahlungen werden entsprechend in der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Unter dem Posten "Zahlungsunwirksames Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" werden dabei im Wesentlichen nicht als Gewinnausschüttung vereinnahmte Ergebnisse der at equity bilanzierten Unternehmen und aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Währungsergebnisse ausgewiesen. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Gezahlte Dividenden werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt. Der Finanzmittelbestand setzt sich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Diese beinhalten Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Wertänderungen auf den Finanzmittelbestand wird gesondert ausgewiesen, sodass der Finanzmittelbestand zu Beginn und Ende der Berichtsperiode mit dem Bilanzausweis abgestimmt werden kann. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und AnnahmenIn bestimmten Fällen ist es notwendig, schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, von denen einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Solche schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf ändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Außerdem können sie Schätzungen enthalten, die LEONI in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders hätte treffen können. LEONI weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. Dies trifft insbesondere auf die Drohverluste und die Werthaltigkeitsprüfung in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen zu. LEONI agiert in einem zunehmend komplexen und unsicheren makroökonomischen und geopolitischen Umfeld, insbesondere aufgrund des Kriegs in der Ukraine, mit fortdauernder Inflation, gestiegenen Zinssätzen, volatilen Währungskursen sowie der zunehmenden Besorgnis einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums in wichtigen Märkten im Vergleich zu den Vorjahren. Die Unsicherheiten bei Prognosen, den wesentlichen bilanziellen Schätzungen und bei den Ermessensentscheidungen des Managements nehmen zu. Diese Entwicklungen können einen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung und Zahlungsflüsse von LEONI haben. Ausmaß und Dauer der Entwicklungen sind entscheidend für das Ausmaß des Einflusses auf den Konzernabschluss von LEONI. Das Unternehmen stützte seine Schätzungen und Annahmen auf aktuell vorhandenes Wissen und die besten verfügbaren Informationen. (2) Neue RechnungslegungsvorschriftenNeue, im Geschäftsjahr erstmalig angewandte RechnungslegungsvorschriftenIm Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Standards bzw. Änderungen erstmalig angewandt, wobei sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung ergeben haben: scrollen
Neue, noch nicht angewandte RechnungslegungsvorschriftenDas IASB hat Standards und Änderungen zu Standards veröffentlicht, deren Anwendung im Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend ist und welche zum Teil noch nicht von der EU im Rahmen des Endorsements übernommen wurden. LEONI geht gegenwärtig davon aus, dass sich aus der Anwendung dieser Standards und Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung ergeben werden: scrollen
(3) KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss sind neben der LEONI AG 8 weitere inländische und 44 ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen der LEONI AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. scrollen
Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtszeitraum im Wesentlichen durch den Verkauf der Business Group Wire Products & Solutions (BG PS) und einer weiteren deutschen Gesellschaft verändert. Die Veränderungen im Konsolidierungskreis sind im folgenden Abschnitt dargestellt. Die vollständige Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2023 ist am Ende des Anhangs (Anlage zum Anhang) dargestellt. (4) Veräußerungen von TochterunternehmenLEONI verkaufte mit Vollzug am 3. April 2023 die Gesellschaft j-fiber GmbH. Das Tochterunternehmen schied am Tag des Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis aus, da zu diesem Zeitpunkt auch die Beherrschung über das Unternehmen auf den Erwerber überging. Die vom Erwerber zu erbringende Gegenleistung betrug 0,5 Mio. €. Aus dem Verkauf realisierte der Konzern keinen Ergebniseffekt. Zum Transaktionszeitpunkt gingen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 0,5 Mio. € ab. Alle anderen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten waren in voller Höhe wertberichtigt. Im Geschäftsjahr ergab sich eine Wertminderung der zu diesem Zeitpunkt zum Verkauf stehenden Geschäftseinheit in Höhe von 3,0 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist. Mit Vollzug am 13. Dezember 2023 wurden die vier Gesellschaften der Business Group Wire Products & Solutions (BG PS) sowie mit diesem Geschäft zusammenhängende Immobilien verkauft. Die Tochterunternehmen schieden am Tag des Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis aus, da zu diesem Zeitpunkt auch die Beherrschung über die Unternehmen auf den Erwerber überging. Die vom Erwerber zu erbringende Gegenleistung betrug 14,4 Mio. €. Aus dem Verkauf realisierte der Konzern einen Verlust in Höhe von insgesamt 41,4 Mio. Folgende Übersicht zeigt die im Entkonsolidierungszeitpunkt abgegangenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten inklusive des im Dezember 2023 erfassten Ergebniseffekts: scrollen
Erläuterungen(5) Umsatzerlösescrollen
Die Leistungsverpflichtungen aus Serienlieferung haben aufgrund der kurzfristigen Bestellabrufe eine Laufzeit von nur wenigen Wochen, sodass von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, auf zusätzliche Angaben zu den am Bilanzstichtag noch nicht voll erfüllten Leistungsverpflichtungen zu verzichten. Für die zum Bilanzstichtag verbleibenden Leistungsverpflichtungen aus begonnenen Entwicklungsaufträgen rechnet der Konzern mit der Erfassung von Umsatzerlösen innerhalb der nächsten zwei Jahre in Höhe von rund 61,5 Mio. € (Vorjahr: rund 47,7 Mio. €). Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 186,6 Mio. € (Vorjahr: 185,7 Mio. €) teilten sich wie folgt auf: scrollen
(6) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Erträgescrollen
Im Geschäftsjahr 2023 konnte LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 weitere 22,0 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) Versicherungsentschädigungen vereinnahmen. Im Vorjahr wurden die sonstigen betrieblichen Erträge hauptsächlich durch 125,2 Mio. € aus der Veräußerung wesentlicher Bestandteile des in der Business Group Industrial Solutions (BG IN) gebündelten Industriegeschäfts der ehemaligen Wire & Cable Solutions Division bestimmt. Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Business Group Wire Products & Solutions (BG PS) wurden 41,4 Mio. € Abgangsverlust realisiert. Im Zuge der Entkonsolidierung einer russischen Geschäftseinheit, deren Geschäftsbetrieb eingestellt und somit für den Konzern nicht mehr wesentlich ist, entstand ein Verlust in Höhe von 7,2 Mio. €. Im Vorjahr wurde im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 68,7 Mio. € vollständig wertberichtigt. Details finden sich in der Textziffer 14. (7) Zuwendungen der öffentlichen HandDer Konzern erhielt im Geschäftsjahr 2023 verschiedene erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand von insgesamt 5,5 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €). Davon wurden 2,7 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet. Weiterhin wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgsbezogene Zuwendungen in Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) abgebildet. Davon waren 1,1 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) auf die Förderung der Exportwirtschaft in Ägypten zurückzuführen und weitere 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) wurden durch den chinesischen Staat zur Förderung der Entwicklung von E-Mobilitätstechnologie gewährt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden wie im Vorjahr keine investitionsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in Sachanlagen erfasst. Darüber hinaus hatte der Konzern im April 2020 zu marktüblichen Konditionen mit den Kernbanken einen Betriebsmittelkredit abgeschlossen. Das verfügbare Gesamtvolumen in Höhe von 162,1 Mio. € wird zu 90 Prozent durch die Bundesregierung und die Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen abgesichert. (8) Finanzerträge und FinanzaufwendungenBei den Finanzerträgen in Höhe von 591,3 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) handelt es sich hauptsächlich um einen Sanierungsertrag in Folge eines Verzichts auf nichtwerthaltige Darlehensforderungen in Höhe von 585,3 Mio. €. Außerdem flossen Zinserträge und Erträge, die aus der Änderung des Abzinsungssatzes von langfristigen Rückstellungen resultierten, mit ein. Die Finanzaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen: scrollen
Der Anstieg der Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert aus höheren Zinssätzen, die nicht durch den Rückgang der Verschuldung nach dem Schuldenschnitt kompensiert werden konnten. Die Zinserträge und die Zinsaufwendungen wurden wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt. (9) Ertragsteuernscrollen
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Steueraufwand in Höhe von 95,2 Mio. € (Vorjahr Steuerertrag: 6,1 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Höhe von 2,9 Mio. € wurde ein Steuerertrag (Vorjahr Steueraufwand: -7,3 Mio. €) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind anhand der Steuersätze zu bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der der Vermögenswert oder die Schuld erfüllt werden, erwartet wird. Bei den deutschen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2023 für die Berechnung der latenten Steuern unverändert zum Vorjahr ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent angewendet. Weiterhin berücksichtigt wurde wie im Vorjahr ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Der durchschnittliche Gewerbesteuersatz wurde auf 13,3 Prozent (Vorjahr: 13,8 Prozent) angepasst, da sich für die LEONI AG aufgrund einer geänderten Zusammensetzung des Organkreises und einer geänderten Gewichtung einzelner Standorte ein niedrigerer Gewerbesteuersatz ergibt. Damit ergab sich für die Berechnung der latenten Steuern bei den inländischen Gesellschaften ein kombinierter Steuersatz von 29,1 Prozent (Vorjahr: 29,6 Prozent). Bei ausländischen Gesellschaften wurden zur Berechnung der latenten Steuern die jeweiligen landesspezifischen Steuersätze zugrunde gelegt. Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand bzw. der erwarteten zur ausgewiesenen Steuerquote. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr in Deutschland gültige kombinierte Steuersatz in Höhe von 29,1 Prozent (Vorjahr: 29,6 Prozent) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert. scrollen
Bei den Verlustvorträgen, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und den Veränderungen der Wertberichtigungen in Höhe von -29,0 Mio. € (Vorjahr: 139,4 Mio. €) handelte es sich im Einzelnen in Höhe von 55,7 Mio. € (Vorjahr: 132,3 Mio. €) um im Geschäftsjahr nicht aktivierte latente Steuern. Diese Wertberichtigungen betrafen aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen, soweit hinsichtlich der Nutzbarkeit dieser aktiven latenten Steuern aufgrund der Sach- und Rechtslage sowie der verfügbaren Informationen Unsicherheiten bestanden. In Höhe von 2,8 Mio. € (Vorjahr: 13,5 Mio. €) wurden aktive latente Steuern abgeschrieben, die in Vorperioden angesetzt worden waren. In Höhe von -87,0 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) waren in der Veränderung der Wertberichtigungen ertragswirksame Auflösungen von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern enthalten. Für die Nutzung von Verlustvorträgen, für die in Vorjahren keine Steueransprüche bilanziert waren, enthielt die Position -0,5 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €). Latente Steueransprüche sind nur in dem Maße zu bilanzieren, als das Unternehmen über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt oder soweit überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste vom Unternehmen verwendet werden können. Auf Basis von Annahmen und Einschätzungen des Managements über die zukünftige Geschäftsentwicklung liegen für die Realisierung dieser Steueransprüche überzeugende substanzielle Hinweise vor. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den aktuell vorliegenden Informationen und Prognosen. Dementsprechend wurden bei Gesellschaften, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erwirtschafteten und bei denen die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nicht durch einen Passivüberhang der latenten Steuern gedeckt sind, aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 13,0 Mio. € (Vorjahr: 7,6 Mio. €) angesetzt. In die Position Permanente Differenzen in Höhe von 19,0 Mio. € (Vorjahr: -9,9 Mio. €) sind sowohl Effekte aus konzerninternen Beteiligungsveräußerungen als auch aus Beteiligungsveräußerungen an Dritte eingegangen. Die Position Sonstiges enthält in Höhe von -171,5 Mio. € steuerfreies Einkommen, welches im Wesentlichen aus einem steuerfreien Sanierungsertrag resultiert. Zudem sind mit einem Teilbetrag von 2,3 Mio. € aufwandswirksame Änderungen ausländischer Steuersätze (Vorjahr: aufwandswirksam 0,3 Mio. €) erfasst. Die aktiven und passiven latenten Steuern ergaben sich aus Buchungsunterschieden (temporären Differenzen) in den folgenden Bilanzposten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen: scrollen
In Höhe von 248,5 Mio. € (Vorjahr: 452,4 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, da eine Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht ausreichend sicher erscheint. Der Nettobetrag der aktiven und passiven latenten Steuern ergab sich wie folgt: scrollen
Zur Ermittlung des Nettobetrags der aktiven sowie der passiven latenten Steuern ist eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern mit vergleichbarer Fristigkeit auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften bzw. ertragsteuerlichen Organkreisen erfolgt. Zum Bilanzstichtag bestanden passive latente Steuern in Bezug auf erwartete Dividendenbeschlüsse, die ausländische Quellensteuern auslösen und für die noch keine Zahlung der Dividende erfolgt ist, in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Latente Steuern auf sogenannte "Outside Basis Differences" (Differenzen zwischen dem jeweiligen Nettovermögen inklusive Geschäfts- oder Firmenwerten der Tochterunternehmen und dem jeweiligen steuerlichen Wert der Anteile an den Tochterunternehmen) wurden im Übrigen nicht gebildet, da die Umkehrung der Differenzen beispielsweise durch Ausschüttungen gesteuert werden kann und auch aus geplanten Veräußerungen für die absehbare Zukunft keine wesentlichen Steuereffekte zu erwarten sind. Die "Outside Basis Differences" betrugen zum 31. Dezember 2023 -887,7 Mio. € (Vorjahr: -1.387,5 Mio. €). Am Bilanzstichtag bestanden im Konzern ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wie auch inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Diese betrugen insgesamt 682,0 Mio. € (Vorjahr: 1.208,2 Mio. €), davon sind 573,6 Mio. € (Vorjahr: 1.096,6 Mio. €) nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig. Allerdings können in Deutschland vorgetragene Verluste nur bis zu einem Betrag von 1,0 Mio. € uneingeschränkt von den positiven Einkünften abgezogen werden. Ein verbleibender Betrag an positiven Einkünften kann bis zu 60 Prozent um vorgetragene Verluste gemindert werden. Bei US-Gesellschaften ist der Abzug von Verlustvorträgen auf 80 Prozent der positiven Einkünfte beschränkt. Die nicht unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge betrafen ausschließlich ausländische Tochtergesellschaften und werden spätestens bis zum Jahre 2033 verfallen, soweit sie nicht genutzt werden können. Folgende Tabelle zeigt die Nutzbarkeit dieser ausländischen Verlustvorträge: scrollen
Inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie ausländische Verlustvorträge für US State Tax bestanden am Bilanzstichtag im Konzern in Höhe von 309,1 Mio. € (Vorjahr: 859,4 Mio. €). Die inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, die Verrechnungsmöglichkeiten mit zukünftigen positiven Einkünften entsprechen denen der körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge. Im Geschäftsjahr wurden inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) und inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 7,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) genutzt. Ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wurden in Höhe von 4,2 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €) genutzt. Verlustvorträge für US State Tax wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) in Anspruch genommen. Globale MindestbesteuerungSeit dem Erwerb sämtlicher Anteile an der LEONI AG befindet sich die oberste Muttergesellschaft der LEONI-Gruppe in Österreich. Sowohl Österreich als auch Deutschland haben, mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2024, ein Gesetz zur Umsetzung der Globalen Mindestbesteuerung erlassen. Die LEONI-Gruppe ist dabei, die notwendigen internen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gesetze vollständig einzuhalten. In einer Simulationsrechnung wurden die Auswirkungen auf die LEONI-Gruppe getestet. Basis dieser Simulationsrechnung waren die gesetzlich geregelten übergangsweise anzuwendenden Country-by-Country-Reporting Safe-Harbor-Regelungen sowie das Country-by-Country-Reporting für die LEONI-Gruppe für das Jahr 2022, angepasst um Sondereffekte im Jahr 2022 und seitdem eingetretene Änderungen der Konzernstruktur. Auf dieser Grundlage würden Gesellschaften in allen Ländern, in denen die LEONI-Gruppe tätig ist, unter die Safe-Harbor-Regelungen fallen, mit Ausnahme der Konzerngesellschaft in Ägypten. Die Gewinne im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gruppe in Ägypten unterliegen möglicherweise einer Ergänzungssteuer. Das Ergebnis vor Steuern der Gesellschaft betrug im Jahr 2023 5,7 Mio. €. Der effektive Steuersatz in Ägypten beträgt 0 % und resultiert daraus, dass das Unternehmen in einer steuerfreien Zone tätig ist. Da die neuen gesetzlichen Reglungen jedoch erst ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, ergeben sich für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr keine steuerlichen Auswirkungen. Die LEONI-Gruppe qualifiziert die Ergänzungssteuern, die nach der Gesetzgebung von Säule-2 zu zahlen sind, als eine Ertragsteuer im Sinne von IAS 12. (10) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 376,7 Mio. € (Vorjahr: 408,7 Mio. €) waren nicht verzinslich. Am Bilanzstichtag waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch echtes Factoring in Höhe von 392,0 Mio. € (Vorjahr: 353,5 Mio. €) gemindert. Beim echten Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko der Forderungen. Der Anstieg des Factoringvolumens resultierte im Wesentlichen aus einer höheren Inanspruchnahme der Factoringlinien. Bis zu einer Höhe von 88,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) dienten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2023 als Sicherheiten für Kreditverträge. (11) Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige VermögenswerteKurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswertescrollen
Die ausgewiesenen kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 70,1 Mio. € (Vorjahr: 56,2 Mio. €) enthalten sonstige finanzielle Forderungen in Höhe von 53,7 Mio. € (Vorjahr: 36,3 Mio. €) und derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 16,4 Mio. € (Vorjahr: 19,9 Mio. €). Der Anstieg der finanziellen Vermögenswerte ist auf höhere Sicherheitseinbehalte im Zusammenhang mit Factoring sowie auf einen Anstieg der positiven Marktwerte von Cash Flow Hedges zurückzuführen. Sowohl für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Textziffer 10) als auch für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beläuft sich das maximale Kreditausfallrisiko auf den Buchwert des Forderungsbestands. Am Abschlussstichtag bestanden keine Anzeichen für über die Wertberichtigung hinausgehende Zahlungsausfälle. Kurzfristige sonstige Vermögenswertescrollen
(12) Vorrätescrollen
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst wurde, belief sich auf 18,4 Mio. € (Vorjahr: 23,7 Mio. €). Darin enthalten war eine Wertminderung in Höhe von 1,0 Mio. €, die sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ergab. Die Bestandsabwertungen waren im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr in voller Höhe in den Umsatzkosten enthalten. Die als Aufwand in den Umsatzkosten erfassten Vorräte (Materialaufwand) betrugen im Geschäftsjahr 3.301,9 Mio. € (Vorjahr: 3.160,4 Mio. €). Im Buchwert waren Vorräte in Höhe von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 22,1 Mio. €) enthalten, die zum erzielbaren Nettoveräußerungswert bewertet wurden. Bis zu einer Höhe von 142,6 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) dienten Vorräte zum 31. Dezember 2023 als Sicherheiten für Kreditverträge. (13) Sachanlagenscrollen
Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zinsen aktiviert und keine Wertminderungen auf Sachanlagen (Vorjahr: 521,1 Mio. €) erfasst. Im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (siehe hierzu Textziffer 15) ergab sich eine Zuschreibung auf Sachanlagen in Höhe von 323,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Bis zu einer Höhe von 453,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) dienten Sachanlagen zum 31. Dezember 2023 als Sicherheiten für Kreditverträge. (14) Immaterielle Vermögenswertescrollen
Im Geschäftsjahr wurden keine (Vorjahr: 23,0 Mio. €) Wertminderungen erfasst. Im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (siehe hierzu Textziffer 15) ergab sich eine Zuschreibung auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 14,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen vertraglichen und nicht-vertraglichen Kundenbeziehungen in der Position Kundenbeziehungen und Auftragsbestand hatten einen Restbuchwert von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €), die durchschnittliche Restnutzungsdauer der Kundenbeziehungen betrug rund vier Jahre. Auf diese Position entfiel im Geschäftsjahr der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung eine Zuschreibung in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). In Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) dienten immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 als Sicherheiten für Kreditverträge. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer waren in folgenden Funktionskosten enthalten: scrollen
Die Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scrollen
Im letzten Jahr wurde der Geschäfts- oder Firmenwert im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung in Höhe von 68,7 Mio. € vollständig wertberichtigt. (15) Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen VermögenswertenDie Werthaltigkeitsprüfung 2022 erforderte neben Wertberichtigungen für den Geschäfts- oder Firmenwert auch Wertberichtigungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte und aktivierte Nutzungsrechte aus Leasing in Höhe von 534,3 Mio. €. Diese Wertberichtigung war durch ein erhöhtes Insolvenzrisiko infolge der vom Käufer verweigerten Übertragung der Division Automotive Cables Solution ausgelöst, welches sich in einer verminderten Vergabefähigkeit bei Kunden sowie weiteren operativen Risiken ausdrückte. Da nach erfolgter Refinanzierung im abgelaufenen Geschäftsjahr die eingeschränkte Vergabefähigkeit nicht mehr vorlag, erfolgte eine Neuermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Bei den Werthaltigkeitstests wurde der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten herangezogen und gemäß IFRS 13 mit Parametern der Stufe drei ermittelt. Die für den Werthaltigkeitstest relevanten Cashflows entstammen grundsätzlich der vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren, für deren Erstellung und Plausibilisierung die Marktgegebenheiten berücksichtigt und ein Peer Group Vergleich durchgeführt wurde. Zusätzlich wurden weitere externe Quellen, unter anderem Daten des Marktforschungsinstituts S&P Global Mobility (ehemals IHS Markit) als Anbieter von Automotive-bezogenen Marktdaten, verwendet. In den beiden Unternehmensbereichen erfolgt die Steuerung des Geschäfts über verschiedene legale Einheiten hinweg, die für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren. Die Unternehmensbereiche bilden daher jeweils die zahlungsmittelgenerierende Einheit für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung der Vermögenswerte. Im Rahmen der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat LEONI als wesentliche Annahme und Berechnungsparameter eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1 Prozent (Vorjahr: 0,0 Prozent) zugrunde gelegt Zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)scrollen
Insgesamt beliefen sich die Wertaufholungen bei langfristigen Vermögenswerten auf 337,7 Mio. €, welche sich auf die CGU 1 in Höhe von 135,5 Mio. € und auf die CGU 2 in Höhe von 202,2 Mio. € niederschlugen. Die Wertaufholungen bei langfristigen Vermögenswerten schlugen sich in der Gewinn- und Verlustrechnung mit 334,3 Mio. € in den Umsatzkosten und mit 3,4 Mio. € in den Allgemeinen Verwaltungskosten nieder. (16) Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenDie Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betrafen wie im Vorjahr im Wesentlichen die Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. mit Sitz in Langfang, China, an der der Konzern einen Anteil von 50 Prozent besitzt und die mit diesem Anteil in den Konzernabschluss einbezogen wird. Geschäftszweck dieses Gemeinschaftsunternehmens ist die Fertigung von Kabelsätzen für Pkw-Baureihen. Für das zuvor genannte wesentliche Gemeinschaftsunternehmen lassen sich aus dem nach IFRS aufgestellten Jahresabschluss folgende Kennzahlen ableiten. Die Angaben erfolgen zu 100 Prozent und spiegeln nicht den Anteil von LEONI an diesen Beträgen wider. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Nettovermögens auf den Buchwert des Anteils von LEONI am Gemeinschaftsunternehmen. scrollen
Im Geschäftsjahr erhielt LEONI eine Dividende von der Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. in Höhe von 29,3 Mio. € (Vorjahr: 43,1 Mio. €). Der Buchwert der einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen betrug zum Stichtag 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €). (17) LeasingverhältnisseBei der Gesellschaft bestehen Leasingverträge für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten zum Stichtag für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten lagen Verträge mit Restlaufzeiten zwischen ein und 19 Jahren zugrunde, während Verbindlichkeiten für die Miete von Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Basis von Restlaufzeiten zwischen ein bis fünf Jahren berechnet wurden. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, die eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten hatten. Diese Verträge betrafen überwiegend Fahrzeuge, technische Anlagen und Maschinen, aber auch kurzfristige Gebäudemietverträge. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, bei denen der Neuwert des Vermögenswerts kleiner als 5 T€ ist. Letztere betreffen überwiegend Büro- und Geschäftsausstattung. Im Folgenden ist die nach Anlageklassen gegliederte Entwicklung der Nutzungsrechte im Vorjahr und im Berichtsjahr sowie deren Bestand zum Stichtag dargestellt: scrollen
Im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (siehe hierzu Textziffer 15) ergab sich eine Zuschreibung auf Nutzungsrechte in Höhe von 52,8 Mio. € (Vorjahr Wertminderungen auf Nutzungsrechte: 93,7 Mio. €). Die Anpassung bzw. Neueinschätzung von Mietverträgen wirkte sich im Berichtsjahr auf die Zugänge in Höhe von 17,7 Mio. € und auf die Abgänge in Höhe von 3,8 Mio. € aus. Die folgenden Beträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scrollen
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasing umfassen 62,2 Mio. € (Vorjahr: 62,1 Mio. €). Unter den Finanzschulden sind Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 221,8 Mio. € (Vorjahr: 233,2 Mio. €) erfasst. Davon sind 36,6 Mio. € kurzfristig und 185,2 Mio. € langfristig. Die künftigen (nicht abgezinsten) Mindestmietzahlungen aus während der Grundmietzeit unkündbaren Verträgen sind nach ihrer Fälligkeit in Textziffer 25 ("Risikomanagement und Finanzderivate"; Abschnitt "Liquiditätsrisiko") dargestellt. Die Gesellschaft hat Leasingverträge für die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden mit variablen Leasingzahlungen abgeschlossen, die vom Volumen der Lagerbewegungen abhängig sind. Im Berichtsjahr betrugen die nicht in den Leasingverbindlichkeiten erfassten Aufwendungen für derartige Verträge 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €), die Auszahlungen hierfür betrugen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Aufgrund von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben sich potentielle künftige Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 57,0 Mio. € (Vorjahr: 58,7 Mio. €). Diese betreffen insbesondere Verlängerungsoptionen von bis zu 19 Jahren für Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Optionen wurden nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt, da ihre Wahrnehmung aktuell nicht als hinreichend sicher beurteilt wurde. Darüber hinaus bestehen nicht bilanzierte künftige Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €), aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 8,5 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €), sowie über variable Leasingzahlungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) und aus Verträgen, die bereits abgeschlossen wurden, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag beginnen, in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €). (18) Finanzschuldenscrollen
Die Finanzschulden umfassen Betriebsmittelkredite, Schuldscheindarlehen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie Zinsabgrenzungen und sind gemindert um Transaktionskosten. Im Berichtsjahr wurden keine Finanzschulden (Vorjahr: 2,5 Mio. €) in die Bilanzposition "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" umgegliedert. Der Rückgang der Finanzschulden resultierte im Wesentlichen aus einem Schuldenschnitt. Infolge der Laufzeitverlängerung von Betriebsmittelkrediten und Schuldscheindarlehen wurden diese von den kurzfristigen in die langfristigen Finanzschulden umgegliedert. Im August 2023 reduzierten sich die Finanzverbindlichkeiten um insgesamt 708,0 Mio. € auf Basis eines StaRuG-Restrukturierungsplans. Der werthaltige Anteil des Schuldenverzichts in Höhe von 122,7 Mio. € wurde in der Kapitalrücklage, der nichtwerthaltige Anteil in Höhe von 585,3 Mio. € in den Finanzerträgen erfasst. Die Entlastung trat durch eine Sachkapitalerhöhung mit Schuldenverzicht ein, die nach Gläubigerwechsel auf die neue Eigentümergesellschaft L2 erfolgte. Die Fälligkeiten der verbliebenen Betriebsmittelkredite und Schuldscheindarlehen wurden im Rahmen der Refinanzierung zudem bis Ende 2026 verlängert. Da diese Refinanzierung eine wesentliche Modifikation der Finanzschulden darstellt, wurden diese bilanziell getilgt und, soweit verlängert, erneut erfasst. Ein Barwertsprung hat sich dabei nicht ergeben, da die Konditionen als marktgerecht eingestuft wurden. Zudem wurden Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt in Höhe von 40,9 Mio. € identifiziert, die schuldmindernd abgegrenzt und seit der Umsetzung der Refinanzierung im August 2023 linear über die Darlehenslaufzeit amortisiert werden. Der Gesamtkreditrahmen der Betriebsmittelkredite belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 683,5 Mio. €. Die Kreditlinien-Ausnutzung betrug 438,7 Mio. €, davon 398,5 Mio. € Barinanspruchnahme. Die Finanzschulden enthalten zum 31. Dezember 2023 zudem Schuldscheindarlehen in Höhe von 163,1 Mio. €. Diese sind zum Jahresende 2026 zur Rückzahlung fällig. Die auf diese Darlehen laufend fälligen Zinszahlungen sind den kurzfristigen Finanzschulden zugeordnet. Die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 221,8 Mio. € (Vorjahr: 233,2 Mio. €). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 40,9 Mio. € in kurzfristige Finanzschulden umgegliedert. Details zu den Finanzverbindlichkeiten und Sicherungsinstrumenten sind in der Textziffer 25 zu finden. (19) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenZum 31. Dezember 2023 bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 809,0 Mio. € (Vorjahr: 820,8 Mio. €). Darin enthalten waren Verbindlichkeiten aus Reverse -Factoring Verhältnissen in Höhe von 120,9 Mio. € (Vorjahr: 112,2 Mio. €). (20) Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige VerbindlichkeitenKurzfristigen sonstige finanziellen Verbindlichkeitenscrollen
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten in Höhe von 9,8 Mio. € (Vorjahr: 20,1 Mio. €) aus dem Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren, enthalten. Weiterhin sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit vorweggenommenen Preisnachlässen auf zukünftiges Geschäftsvolumen in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €) enthalten. Kurzfristigen sonstige Verbindlichkeitenscrollen
Die erhaltenen Kundenzahlungen für die vorsorgliche Duplizierung von Produktionskapazitäten an anderen Standorten, veranlasst durch den Krieg in der Ukraine, stiegen erneut an. Die Zahlungen werden korrespondierend mit dem Anfall der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 21,1 Mio. € (Vorjahr 43,9 Mio. €) ergebniswirksam saldiert in den Herstellungskosten erfasst. (21) RückstellungenDie Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
scrollen
scrollen
Bei den Rückstellungen des Personalbereichs handelte es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Zahlungen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in Höhe von 15,1 Mio. € (Vorjahr: 12,2 Mio. €) bei einer ausländischen Gesellschaft. Daneben bestanden zum Stichtag langfristige Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €) und Altersteilzeitrückstellungen in Deutschland in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Die Jubiläumsrückstellungen kommen entsprechend der Altersstruktur der Belegschaft zu den jeweiligen Dienstjubiläen der Mitarbeiter*innen zur Auszahlung. Bezogen auf den aktuellen Mitarbeiterbestand wird die Auszahlung schwerpunktmäßig in den nächsten 20 Jahren anfallen. Die Auszahlungen für die Altersteilzeitrückstellungen verteilen sich voraussichtlich auf die nächsten fünf Jahre. Die Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen wurden auf Basis von Vergangenheitswerten ermittelt, wobei auch Kulanzzugeständnisse berücksichtigt wurden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden den Rückstellungen für Gewährleistungs- und Produkthaftungsfälle 3,0 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) zugeführt. Den Gewährleistungs- und Produkthaftungsrückstellungen standen Forderungen an den Versicherer in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) gegenüber. Die Rückstellungen im Einkaufs- und Vertriebsbereich bezogen sich zum größten Teil auf Rückstellungen für mehrere belastende Verträge in Höhe von insgesamt 61,2 Mio. € (Vorjahr: 56,4 Mio. €). Zum einem konnten durch erfolgreiche Verhandlungen Rückstellungen aufgelöst werden, zum anderen mussten aufgrund erhöhter künftig erwarteter Faktorkosten in den Produktionsstandorten (i.W. Personalkosten) und Volumenrückgängen neue Rückstellungen gebildet werden, welche betragsmäßig höher als die Auflösungen waren. Die Restrukturierungsrückstellungen sind insgesamt um 0,9 Mio. € zurückgegangen. Dem Verbrauch im Zusammenhang mit der Produktionsschließung eines Standorts stehen Zuführungen aufgrund eines Restrukturierungsprogramms bei der LEONI AG gegenüber. Diese werden im Wesentlichen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres liquiditätswirksam. In den sonstigen Rückstellungen sind wie im Vorjahr Rückstellungen enthalten, die die Bodensanierung eines Grundstücks an einem deutschen Standort betreffen und die im Berichtsjahr nochmals um 1,0 Mio. € erhöht wurden. Darüber hinaus wurden Rückstellungen für Grunderwerbsteuer sowie für Risiken aus einer steuerlichen Prüfung bei einer ausländischen Gesellschaft neu gebildet. (22) PensionsrückstellungenBei LEONI existieren in verschiedenen Ländern Versorgungszusagen, die Leistungen im Falle von Invalidität, Pensionierung oder Tod vorsehen. Die wesentlichen Zusagen beschränken sich auf die Gesellschaften in England und Deutschland und sind als leistungsorientierte Versorgungszusagen konzipiert. Die Verpflichtungen und das Planvermögen der Versorgungspläne in diesen zwei Ländern machten 94,8 Prozent (Vorjahr: 95,6 Prozent) bzw. 99,1 Prozent (Vorjahr: 99,3 Prozent) des Konzernwerts aus. Der Vorsorgeplan in England wird über eine rechtlich eigenständige Einrichtung, den "LEONI UK Pension Scheme", verwaltet. Im Berichtsjahr wurden Teile der Nettoschuld vollständig entkonsolidiert, da diese im Rahmen des Verkaufs der BG PS endgültig abgegangen waren. DeutschlandIn Deutschland bietet LEONI den meisten Mitarbeiterinnen die Möglichkeit an, durch Gehaltsumwandlung Versorgungsbezüge zu erwerben ("Deferred-Compensation"-Vereinbarungen). Die Umwandlungsbeträge werden fest verzinst und führen bei Eintritt des Versorgungsfalls zu einem festgelegten Kapitalleistungsanspruch. Diese Ansprüche sind durch Kapitallebensversicherungen rückgedeckt. Diese Rückdeckungsversicherungen sind qualifizierte Versicherungspolicen und werden daher als Planvermögen berücksichtigt. Die Laufzeiten der Versicherungsverträge sind auf die Fälligkeiten der Leistungen abgestimmt. Die Verzinsung der Versorgungsbausteine richtet sich nach dem jeweils aktuell festgesetzten Höchstzinssatz gemäß § 65 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung. Sie ist gedeckelt bei 6,0 Prozent; aktuell erworbene Versorgungsbausteine werden mit 4,0 Prozent verzinst. Um das Risiko von Ausfällen von Leistungen der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung zu minimieren, wurden die Entgeltumwandlungen zum größten Teil an einen externen Treuhänder, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA), gezahlt. Der Treuhänder schließt einmal jährlich in Höhe dieser Umwandlungen Rückdeckungsversicherungen auf das Leben der jeweiligen Beschäftigten ab. Ferner wurde auch das bereits aus der Vergangenheit bestehende Planvermögen aus Rückdeckungsversicherungen in großen Teilen auf dieses Modell umgestellt. Das Treuhandvermögen und die Werte der Versicherungen sind wirtschaftliches Eigentum des jeweiligen LEONI-Unternehmens und gelten insofern als qualifiziertes Planvermögen. Aus den Plänen in Deutschland resultiert im Wesentlichen ein Zinsrisiko, ein Langlebigkeitsrisiko und zum Teil ein Risiko aus Gehaltssteigerungen. Vereinigtes KönigreichIn England besteht ein leistungsorientierter Versorgungsplan, der im Jahr 2000 eingerichtet wurde und das bis dahin gültige Versorgungswerk abgelöst hat. An diesem Plan konnten bis zu seiner Schließung für Neueintritte im Jahr 2008 alle Mitarbeiterinnen teilnehmen. Das Versorgungswerk wird von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren Verwaltungsorgan sich aus Vertreterinnen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rekrutiert. Ferner sind externe Expertinnen für Vermögensverwaltung und Versicherungsmathematik in beratender Funktion vertreten. Die Treuhandgesellschaft legt die durch LEONI einzuzahlenden Beiträge fest und beschließt über die Höhe der von LEONI zu entrichtenden Zusatzbeiträge im Falle einer Unterdeckung. Zwischen LEONI und der Treuhandgesellschaft finden in einem dreijährigen Turnus Verhandlungen statt, in denen Höhe und Zeitraum der Einzahlungen zum Ausgleich der Unterdeckung festgelegt werden. Neben den laufenden Beiträgen wurden im Geschäftsjahr Beiträge in Höhe von 6,5 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) zum Ausgleich der Unterdeckung geleistet. Die Höhe der zugesagten Leistungen richtet sich nach dem Einkommen bei Eintritt des Versorgungsfalls, nach Betriebszugehörigkeit und Zuzahlungen der Teilnehmerinnen in den Fonds. Die Rentenanpassungen sind an einen Inflationsindex gekoppelt, der die steigenden Lebenshaltungskosten widerspiegelt. LEONI unterliegt aus den Plänen in England im Wesentlichen einem Zins-, Anlage-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiko sowie einem Risiko aus Gehaltssteigerungen. Sonstige LänderIn Frankreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen und zusätzlicher Vereinbarungen. Die Leistungshöhe wird vom Tarifabkommen der französischen Metallindustrie vorgeschrieben. Sie orientiert sich an den Monatsgehältern in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit. Des Weiteren bestehen vereinzelt bei ausländischen Tochterunternehmen pensionsähnliche Leistungszusagen, vor allem für Übergangszahlungen nach Eintritt in den Ruhestand, die als leistungsorientierte Pläne gemäß IAS 19 abgebildet wurden und für den Konzern nur von untergeordneter Bedeutung waren. Die Entwicklung der Nettopensionsverpflichtung, die sich aus der Veränderung des Anwartschaftsbarwerts und der Veränderung des Marktwerts des Planvermögens ergibt, stellt sich wie folgt dar: 2023scrollen
2022scrollen
Der Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres entfiel in Höhe von 236,0 Mio. € (Vorjahr: 229,2 Mio. €) auf über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen und in Höhe von 28,6 Mio. € (Vorjahr: 26,6 Mio. €) auf nicht über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen. Die Aufteilung der Verpflichtungen auf die Kategorien aktive und ausgeschiedene Mitarbeiterinnen sowie unverfallbarer und verfallbarer Anspruch ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: scrollen
scrollen
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung wurden im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Die Entwicklung der versicherungsmathematischen Verluste des Konzerns ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: scrollen
Die zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts gesetzten Prämissen für die Abzinsung, für die Gehaltssteigerungen sowie für den Rententrend variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des Landes, in dem der Pensionsplan aufgestellt wurde. Der Abzinsungssatz wurde dabei auf Basis erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt. Dabei wurde Bezug genommen auf Anleihen, die am Bilanzstichtag eine den Pensionsverpflichtungen gleichlautende Laufzeit haben und in der entsprechenden Währung notiert sind. Als Datenbasis für die Ermittlung der Abzinsungssätze wurden Anleihen in der Ratingklasse AA verwendet. Folgende Übersicht zeigt die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts: scrollen
Für die Berechnung der Nettopensionsaufwendungen wurden die in der folgenden Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde gelegt: scrollen
Bei dem Teil der Versorgungszusagen in Deutschland, bei dem spätere Rentenzahlungen inflationsbasiert anzupassen sind, wurde im Berichtsjahr eine einmalige Anpassung in Höhe von 7,3 Prozent vorgenommen. Langfristig orientiert sich der Rententrend bei diesen Zusagen aber weiterhin am von der EZB anvisierten Inflationsziel von 2,0 Prozent. Die zugrunde gelegten Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten Statistiken und Erfahrungswerten in den jeweiligen Ländern. Bei der Bewertung der Altersversorgungsleistungen in England wird grundsätzlich die "S3NA Sterblichkeitstafel" angewendet. Sie wird aber erweitert und detailliert um das "CMI Mortality Projections Model 2022", in dem persönliche Einflussfaktoren zur Sterblichkeit sowie kurzfristige Sondereinflüsse aus der Covid 19 Pandemie und mittelfristige Effekte aus den generellen Schwierigkeiten im englischen Gesundheitssystem Berücksichtigung finden. Die Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert ist in den versicherungsmathematischen Veränderungen aus demografischen Annahmen enthalten. In Deutschland kamen wie im Vorjahr die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zur Anwendung. Der wesentliche Einflussfaktor auf die Höhe der Nettopensionsverpflichtung ist der Diskontierungssatz. Eine Erhöhung oder Verminderung um 1 Prozentpunkt hat folgende Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert: scrollen
scrollen
Die Annahmen zum Gehaltstrend, Rententrend und zur Sterbewahrscheinlichkeit haben für die Pensionspläne im Konzern folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert: scrollen
Die Entwicklung der Sterblichkeit ist durch die Verwendung von sogenannten Generationentafeln in den zwei wesentlichen Versorgungsplänen berücksichtigt. Die Berechnung der Sensitivitäten beruhte im Rahmen einer ceteris paribus Betrachtung auf der Änderung jeweils einer Annahme, während alle übrigen Annahmen unverändert bleiben, sodass Abhängigkeiten zwischen den Annahmen ausgeschlossen sind. Die Methode zur Berechnung der Sensitivitäten ist identisch mit der Berechnungsmethode der Pensionsverpflichtung. Der im Gesamtergebnis erfasste Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne setzte sich aus den im Konzernergebnis und den im sonstigen Ergebnis enthaltenen Beträgen zusammen: scrollen
Der Nettozinsaufwand, der sich aus der Anwendung des Diskontierungssatzes auf den Saldo aus Anwartschaftsbarwert abzüglich Planvermögen (Nettopensionsverpflichtung) ergab, wurde unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Der im Konzernergebnis erfasste Aufwand war in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten: scrollen
Asset-Liability-Matching-StrategienBei LEONI sind die wesentlichen Versorgungszusagen satzungsgemäß mit einem Deckungskapital ausgestattet, das in seiner Art dazu geeignet ist, die fälligen Versorgungsleistungen zeitlich und in der Höhe gegenfinanzieren zu können. Bei dem deutschen Versorgungswerk wird dies ausschließlich mittels qualifizierter Lebensversicherungsverträge bewerkstelligt, die in Laufzeit und Höhe auf die erwarteten Versorgungsleistungen synchronisiert sind. Bei dem Versorgungswerk in England sorgen die Organe der unabhängigen Stiftung für die Einhaltung der Anlagestrategien. Diese Strategien zielen darauf ab, mögliche Anlagerisiken zu minimieren, kurzfristig ausreichend Liquidität zur Bedienung der fälligen Versorgungszahlungen bereitzuhalten und langfristig eine marktgerechte Rendite zu erwirtschaften. Zur Überprüfung der Erreichung der Strategieziele werden unter Einbeziehung von unabhängigen externen Spezialisten aus den Bereichen Vermögensanlage und Versicherungsmathematik regelmäßig Bewertungen des Anlageportfolios vorgenommen und darauf aufbauend von den Organen Investitionsentscheidungen getroffen. Die Aufgliederung des Planvermögens in die verschiedenen Klassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scrollen
Das Planvermögen aus qualifizierenden Versicherungsverträgen stammte fast ausschließlich aus den Rückdeckungsversicherungen in Deutschland. Bis auf die Klasse Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden die Vermögenswerte aller weiteren genannten Klassen durch das Fondsvermögen des Versorgungsplans in England bestimmt und gliederten sich wie folgt auf: scrollen
scrollen
Bei den Schuldinstrumenten handelte es sich um nationale und internationale Unternehmens- und Staatsanleihen. Die Immobilieninvestitionen erfolgten ausschließlich in offenen Immobilienfonds. Bei den Wertpapierfonds handelte es sich um sogenannte "Diversified Growth Funds" bzw. "Liability Driven Investment Funds" (LDI). Das sonstige Planvermögen beinhaltete Investitionen in Fonds, in deren Portfolios sich internationale Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen befanden. Die Aufteilung und Anlagestrategie des Planvermögens auf die genannten Anlageklassen entspricht den in den Satzungen des Versorgungsplans definierten Zielanlageklassen und wird durch den Treuhänder laufend überwacht. Ziel ist es, bei gleichwertiger Ertragsstärke eine optimale Kongruenz hinsichtlich Langzeitstruktur und Zins- und Inflationssensitivitäten zwischen Pensionsverpflichtungen und dem Planvermögen sicherzustellen ("Liability-Driven Investments"). Von LEONI wurden keine Vermögenswerte des Planvermögens selbst genutzt. Die Beiträge in das Planvermögen betrugen 9,4 Mio. € und wurden für das folgende Geschäftsjahr mit 9,1 Mio. € angenommen. Eine Auflistung der Pensionszahlungen (ohne kompensatorische Effekte aus Auszahlungen aus dem Planvermögen) stellte sich wie folgt dar: scrollen
scrollen
Die durchschnittliche gewichtete Fälligkeit der Leistungsverpflichtungen ("Macaulay-Duration") betrug in England 14 Jahre und in Deutschland 10 Jahre. Einige ausländische Gesellschaften gewähren beitragsorientierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ("defined-contribution"-Pläne). In Deutschland und im Ausland wurden unter den beitragsorientierten Zusagen auch sogenannte "State-Plans" erfasst. Der Gesamtaufwand aus solchen Beitragsleistungen betrug im Geschäftsjahr 80,3 Mio. € (Vorjahr: 79,8 Mio. €). (23) EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital in Höhe von 50,0 Mio. € (Vorjahr: 32,7 Mio. €) entsprach dem Grund -kapital der LEONI AG und ist in 50.000.000 (Vorjahr: 32.669.000) Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils 1,00 € aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um Namensaktien. Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich aus einer im August des Berichtsjahrs durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung auf 0,00 €, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken, und einer anschließenden Kapitalerhöhung um 50,0 Mio. € durch Ausgabe von 50.000.000 Namensaktien ("Neuen Aktien") unter Bezugsrechtsausschluss. Die Zeichnung dieser Neuen Aktien erfolgte allein durch die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer als strategischem Investor. Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung sowie die Wiedererhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts waren Teil eines Restrukturierungsplans gemäß des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und wurden am 18. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage betrug 215,9 Mio. € (Vorjahr 290,9 Mio. €). Sie ergibt sich zu 100,0 Mio. € aus dem Bar-Agio bei der Ausgabe der Neuen Aktien in Höhe von 2,00 € je Aktie und zu 122,7 Mio. € aus einer Sachkapitalerhöhung in Form eines Erlasses werthaltiger Forderungen. Transaktionskosten in Höhe von 6,9 Mio. € wurden anteilig abgesetzt. Die Kapitalrücklage des Vorjahres wurde im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung auf null reduziert. Genehmigtes Kapital und Bedingtes KapitalGemäß den im Restrukturierungsplan vorgesehenen Satzungsänderungen, die mit Handelsregistereintragung am 18. August 2023 wirksam wurden, wurden das zum Jahresende 2022 bestehende Genehmigte Kapital 2022 und das Bedingte Kapital 2022 aufgehoben. Gezahlte DividendeIm Geschäftsjahr 2023 wurde keine Dividende beschlossen und ausgeschüttet. ErgebnisverwendungNachdem es im Geschäftsjahr 2023 im handelsrechtlichen Jahresabschluss der LEONI AG zu einem Bilanzgewinn kam, wird der nach dem Handelsgesetzbuch und dem Aktiengesetz (AktG) ermittelte Bilanzgewinn von 190,2 Mio. € auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen. (24) Erfolgsunsicherheiten und sonstige VerpflichtungenVerpflichtungen aus LeasingverträgenZu den nicht bilanzierten Eventualverpflichtungen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf Textziffer 17. BestellobligoAm Bilanzstichtag bestanden Bestellobligos für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 8,0 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €). Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche und EventualverbindlichkeitenEinzelne LEONI-Gesellschaften sind in Rechtsstreitigkeiten involviert oder könnten in weitere Rechtsstreitigkeiten involviert werden. Diese können Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche nach sich ziehen. Für derartige Forderungen und Ansprüche werden angemessene Beträge und ggfs. Forderungen gegenüber Versicherungsträgern bilanziell berücksichtigt. Wie berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen und sonstigen Klagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Seit 2017 wurden diese Verfahren durch Abweisung oder Vergleich ohne Anerkennung einer Schuld abgeschlossen. Zuletzt war noch ein Verfahren in einer kanadischen Provinz anhängig. Das verbliebene Verfahren ruht seit 2014. LEONI geht nach Einschätzung dortiger Rechtsanwälte davon aus, dass sich dieses Verfahren durch den Abschluss in anderen Provinzen erledigt hat. Eine entsprechende formale Anordnung steht jedoch noch aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Komplex auch in Kanada damit als abschließend erledigt anzusehen ist, wurde schon vor einigen Jahren von externen Anwälten mit 95% bewertet. Durch den weiteren Zeitablauf dürfte sich dieser Wert damit - wenn überhaupt -nur nach oben verändert haben. Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und prüft die Vorwürfe. Da sich das BKartA-Verfahren in einem sehr frühen Stadium befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden. Im Ergebnis kam der Vorstand zu der Einschätzung, dass sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben haben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße allenfalls möglich aber nicht wahrscheinlich erscheinen lassen könnten. In Bezug auf eine behauptete Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Übernahme von Mitarbeitenden in Frankreich machte ein Kläger ursprünglich einen Schaden in Höhe von 12,1 Mio. € geltend. Das Verfahren richtet sich primär gegen eine Gesellschaft, die Bestandteil der Business Group Industrial Solutions (BG IN) war und im Jahr 2022 an einen neuen Eigentümer veräußert wurde. Formal waren allerdings auch die LEONI AG und eine Gesellschaft der Division Wiring Systems beklagt. Das zuständige Gericht in Frankreich hat die Klage durch Urteil im Januar 2021 in allen Punkten abgewiesen. Der Kläger hat Berufung eingelegt und seine Forderung gleichzeitig auf 4,2 Mio. € reduziert. Auch diese hat LEONI erfolgreich abwehren können. Die Entscheidung ist im Berichtsjahr rechtskräftig geworden und LEONI von allen Ansprüchen befreit. Wie ebenfalls bereits in den Vorjahren berichtet, betreibt LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 mit externer Unterstützung die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitarbeitende. LEONI konnte im Jahr 2017 einen Betrag von 5,0 Mio. € im Rahmen der bestehenden Vertrauensschadensversicherung erlangen. LEONI hat weitergehende Versicherungsansprüche gegen den Vertrauensschadensversicherer geltend gemacht. Im Jahr 2023 konnte in diesem Zusammenhang ein Vergleich erzielt werden. Insgesamt sind daraus der LEONI AG weitere Versicherungsleistungen in Höhe von 22,0 Mio. € zugeflossen. STARK Corporation Public Company Limited, Bangkok, Thailand hat im Dezember 2022 den Vollzug des im Mai 2022 unterschriebenen Kaufvertrags zur Veräußerung der Business Group Automotive Cable Solutions verweigert. LEONI hat sich nach sorgfältiger Prüfung aller juristischen Optionen entschieden, STARK vor einem Schiedsgericht auf Erfüllung des Kaufvertrags zu verklagen. Da aus Sicht von LEONI keine vertragliche Grundlage für die Verweigerung des Vollzugs besteht, verhält sich STARK nach Auffassung von LEONI vertragsbrüchig. Zum jetzigen frühen Zeitpunkt ist noch nicht hinreichend konkret, wie sich das Verfahren entwickeln wird. Der Ausgang des Verfahrens ist daher aus heutiger Sicht nicht abschließend beurteilbar. Im Jahr 2023 wurden verschiedene gerichtliche Anträge und Klagen sowie eine Verfassungsbeschwerde gegen den im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) umgesetzten Restrukturierungsplan der LEONI AG eingereicht. Sämtliche Anträge wurden zurückgewiesen und der Restrukturierungsplan ist rechtskräftig. Darüber hinaus sind Klagen oder Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von LEONI haben, weder anhängig gewesen noch derzeit anhängig. (25) Risikomanagement und FinanzderivateÜberblick FinanzinstrumenteFolgende Tabellen zeigen die Finanzinstrumente, die zum 31. Dezember 2023 und im Vorjahr im Konzern bestanden: scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
Die in der Spalte "Buchwert" dieser Tabelle gezeigten Beträge können von denen in den anderen Spalten einer Zeile abweichen, da in den anderen Spalten alle Finanzinstrumente enthalten sind - auch solche, die in der Bilanz als Teil einer Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 in separaten Bilanzposten gezeigt werden. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der Textziffer 4 des Konzernanhangs des Vorjahres zu finden. Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstigen kurzfristigen Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten keine Bestände, die in bilateralen Vereinbarungen als Sicherheitsleistungen gestellt wurden. Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen reflektieren. Die Zeitwerte sind somit der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 201,9 Mio. €, davon 113,3 Mio. € Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und 88,6 Mio. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dienten als Sicherheiten für Kreditverträge (Vorjahr jeweils 0,0 Mio. €). KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von LEONI ist die Sicherstellung der permanenten Zahlungsfähigkeit durch Zurverfügungstellung von ausreichend frei verfügbarer Liquidität sowie eines guten Verhältnisses von Nettofinanzschulden zu Eigenkapital (Gearing). Die Kennzahlen in diesem Bereich haben sich im Rahmen des im Geschäftsjahr durchgeführten StaRUG-Verfahrens wesentlich verbessert. So wurde durch einen Schuldenschnitt, eine Kapitalherabsetzung und eine anschließende Kapitalerhöhung die Refinanzierung des Konzerns gesichert. Mit dieser soliden Kapitalstruktur wurde eine Basis geschaffen, auf der die operative Geschäftstätigkeit nun ohne Einschränkungen betrieben werden kann. scrollen
Die Entwicklung der Finanzschulden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt scrollen
scrollen
Weitere Details hierzu sind in Textziffer 18 zu finden. Nettoergebnisse der FinanzinstrumenteNach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellen sich die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente wie folgt dar: scrollen
Saldierung von FinanzinstrumentenLEONI hielt derivative Vermögenswerte und derivative Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditinstituten, die die Saldierungskriterien des IAS 32.42 nicht erfüllen. Entsprechend wurden diese derivativen Finanzinstrumente separat in der Bilanz ausgewiesen. Die abgeschlossenen Rahmenverträge beinhalten jedoch Aufrechnungsvereinbarungen im Insolvenzfall. Folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Werte scrollen
scrollen
Cashflow Hedge RücklageDie nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflow Hedge Rücklage innerhalb des Konzerneigenkapitals: scrollen
scrollen
Die zugrundeliegenden Sicherungsgeschäfte werden in den Abschnitten Währungs- und Zinsrisiken beschrieben. KreditrisikoDas Ausfallrisiko entsteht aus Guthaben bei Banken und Finanzinstitutionen, den vertraglichen Cashflows aus Schuldtiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwerkt sowie vor allem aus ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Das Debitorenmanagement ist dezentral organisiert und unterliegt den Vorgaben einer Richtlinie zum konzernweiten Debitorenmanagement. Folgende Tabelle zeigt die regionale Aufteilung der Kundenforderungen: scrollen
Die nachstehende Tabelle zeigt die Größenklassen der Kundenforderungen zum Bilanzstichtag: scrollen
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte verteilen sich wie folgt auf die Ausfallrisikoklassen. scrollen
scrollen
1) Vorjahreswerte teilweise umklassifiziert.
Dabei liegt folgende Wertminderungsmatrix zugrunde: scrollen
Die Vertragsvermögenswerte sind vergleichbar den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingestuft und besitzen ein geringes, bzw. durchschnittliches Risiko. 18 Prozent (Vorjahr: 24 Prozent) des Gesamtforderungsbestands waren durch Versicherungslimite über einen Konzernrahmenvertrag mit einem Kreditversicherer bzw. über andere lokale Kreditversicherer abgesichert. Bei der Ermittlung des versicherten Bestands wurde auf die Berücksichtigung von Selbstbehalten verzichtet. Somit lag die tatsächliche Absicherung geringfügig unter diesem Prozentsatz. Der nicht versicherte Bestand beinhaltete mit 73 Prozent (Vorjahr: 42 Prozent) Kunden, die von der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Bei den aus der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommenen Kunden handelte es sich im Wesentlichen um Großkunden aus dem Automobilbereich. Für 9 Prozent (Vorjahr: 34 Prozent) des Forderungsbestands bestanden keine Deckungen durch einen Kreditversicherer. Folgende Tabelle zeigt die Struktur von versicherten und nicht versicherten Kundenforderungen: scrollen
Kreditversicherungslimite sind von den versicherten Tochtergesellschaften beim Kreditversicherer für alle Kundenforderungen zu beantragen, die nicht aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind und die in der bestehenden Richtlinie vorgegebenen Betragsgrenzen übersteigen. Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen: Es besteht eine Anbietungspflicht von LEONI an den Kreditversicherer für alle Kundenforderungen größer 50 T€. Auch für niedrigere Forderungen kann ein Versicherungslimit eingeholt werden. Konsignationslager und Fabrikationsrisiken sind pauschal mitversichert. Die Kreditversicherung entschädigt 90 Prozent des versicherten Umfangs. Die Bewertung und Überwachung der Werthaltigkeit des nicht versicherten Forderungsbestands wird unter anderem durch Bonitätsprüfungen des Kreditversicherers und anderer Dienstleister unterstützt. Tochtergesellschaften werden in den Rahmenvertrag integriert, sofern dies aus Sicht der vorherrschenden Kundenstruktur sinnvoll ist und keine regionalen oder politischen Gründe seitens des Kreditversicherers gegen die Aufnahme sprechen. Die nicht integrierbaren Tochtergesellschaften sollen über lokale Kreditversicherer abgesichert werden. Interne Kreditlimite werden für Großkunden, die aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind, und andere nichtversicherte Kunden vergeben. Die Beantragung der Limitvergabe erfolgt zeitnah, dezentral und wird im Rahmen des zentralen Debitorenmanagements überwacht. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als "True Sale Factoring" für ausgewählte Kunden erfolgt. Auch Kunden mit guter Bonitätsbewertung werden einbezogen. Für alle weiteren Klassen von finanziellen Vermögenswerten sind die Wertberichtigungen sowie deren Veränderungen von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss der LEONI AG. LiquiditätsrisikoDer Konzern überwacht täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen sowie eine quartärliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 18 Monate eingesetzt. Die Planung berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen oder sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus analysiert LEONI auf Basis der jährlichen Mittelfristplanung die bestehenden Finanzierungen. Soweit sich hieraus ein veränderter Finanzierungsbedarf ergibt, leiten wir frühzeitig geeignete Maßnahmen in die Wege. Ziel des Konzerns ist die Sicherstellung der Finanzmittel in der jeweils benötigten Währung. Die Flexibilität bleibt gewahrt durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Finanzierungsinstrumenten wie Betriebsmittelkrediten, Schuldscheindarlehen, Leasingverhältnissen, Factoring und Reverse Factoring. Zur Sicherung der Liquidität bestanden am Bilanzstichtag Kreditlinien bei Banken in Höhe von 678,5 Mio. € (Vorjahr: 1.223,4 Mio. €) mit Laufzeiten bis Ende des Jahres 2026. Diese Kreditlinien wurden in Höhe von 446,3 Mio. € (Vorjahr: 1.066,5 Mio. €) durch Kontokorrentkonten, Termingelder und Avale in Anspruch genommen. Zusammen mit den liquiden Mitteln in Höhe von 260,7 Mio. € (Vorjahr: 210,7 Mio. €) ergibt sich am Bilanzstichtag eine verfügbare Liquidität in Höhe von 504,9 Mio. € (Vorjahr: 367,6 Mio. €). Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich: scrollen
scrollen
Im Vorjahr waren in der Veräußerungsgruppe nach IFRS 5 weitere finanzielle Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen in Höhe von 2,5 Mio. € enthalten. Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Kann LEONI wählen, zu welchem Zeitpunkt eine Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wird die Verbindlichkeit dem Zeitraster zugeordnet, in dem LEONI frühestens zur Rückzahlung aufgefordert werden kann. Zum Zwecke der Transparenz wurden bei den Devisenderivaten sowohl die Mittelabflüsse als auch die Mittelzuflüsse in vorstehender Tabelle dargestellt. Zur Absicherung von Beträgen in Währungen, die nicht frei handelbar sind, wurden "Non-Deliverable Forwards" (NDF) abgeschlossen. Bei dieser Art von Fremdwährungsgeschäften erfolgt die Erfüllung bei Fälligkeit nicht durch die Abwicklung von Zahlungsströmen in den entsprechenden Währungen, sondern in Form einer Ausgleichszahlung. WährungsrisikenObwohl wir hauptsächlich Geschäfte in Euro oder in den lokalen Märkten in Landeswährung abwickeln, sind wir aufgrund der Globalisierung der Märkte auch Währungsrisiken ausgesetzt. In der Konzernholding, der LEONI AG, kümmert sich die Abteilung Corporate Finance & Treasury zentral in Zusammenarbeit mit und anhand von Vorgaben der Währungskommission im Hinblick auf Limite und Laufzeiten um die daraus resultierenden Risiken im Währungsbereich. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften sowie den geplanten Transaktionen. Die Auswahl des einzusetzenden Sicherungsinstruments erfolgt regelmäßig nach eingehender Analyse des abzusichernden Grundgeschäfts. Im Wesentlichen bestehen Sicherungsgeschäfte in den Währungen mexikanische Pesos, rumänische RON, tunesische Dinar, US-Dollar, britische Pfund und polnische Zloty. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir grundsätzlich ausländische Tochtergesellschaften in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung. Zum Bilanzstichtag bestanden Devisensicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 600,3 Mio. € (Vorjahr: 740,9 Mio. €) und einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten. Die Summe der Marktwerte der zum Bilanzstichtag bestehenden Devisentermingeschäfte betrug per Saldo 10,5 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €). In Höhe von 453,4 Mio. € (Vorjahr: 385,7 Mio. €) erfüllten die Devisentermingeschäfte die Voraussetzungen des Hedge Accountings (Cashflow-Hedges). Diejenigen, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, wurden im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossen. Die Summe der Marktwerte von 10,1 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) wurde im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Cashflows aus den Grundgeschäften werden im Wesentlichen im Geschäftsjahr 2024 erwartet. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Marktwertänderungen werden im Zusammenhang mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten. Zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Devisenterminkontrakte denjenigen der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen entsprechen (dies ist der Fall bei Nominalbetrag, Währung und voraussichtlichem Zahlungstermin). Das zugrundeliegende Risiko der Devisenterminkontrakte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher hat der Konzern für die Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt. Die Nominalvolumina und die durchschnittlichen Sicherungskurse der Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag wie folgt dar: scrollen
scrollen
Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz: scrollen
scrollen
Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften wurden auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge bestimmt. Dem Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner als auch dem Nichterfüllungsrisiko des Konzerns trägt LEONI durch die Ermittlung von Berichtigungswerten, sogenannten "Credit Value Adjustments" (CVA) oder "Debt Value Adjustments" (DVA), auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens Rechnung. Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz: scrollen
scrollen
Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI): scrollen
scrollen
Die während des Berichtsjahres im Rahmen des Hedge-Accountings im sonstigen Ergebnis gebuchten Beträge beliefen sich auf 35,9 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €). Ein Betrag in Höhe von 36,0 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €) wurde ertragswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung in die in der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Position umgegliedert. scrollen
Weitere ErläuterungenDie Devisensicherungsgeschäfte wurden mit Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen, sodass kein signifikantes Kontrahentenrisiko vorliegt. Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. LEONI führt eine qualitative Beurteilung durch, ob die Ausgestaltungsmerkmale des Sicherungsinstruments exakt mit denen des gesicherten Grundgeschäfts übereinstimmen ("critical term match"). Bei Absicherung von Fremdwährungstransaktionen können sich Ineffektivitäten ergeben, wenn sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändert, das Grundgeschäft nicht im erwarteten Umfang eintritt oder wenn Änderungen des Ausfallrisikos des Grundgeschäfts bzw. der Gegenpartei des Derivats eintreten. Sensitivität WährungenEine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung der Wechselkurse würde das Konzernergebnis aufgrund der beizulegenden Zeitwerte der monetären Vermögenswerte und Schulden beeinflussen. Zusätzlich würden Effekte entstehen, die sich auf das Eigenkapital aufgrund der Marktwertänderung im Rahmen des Cashflow-Hedge Accountings auswirken. Die nachstehende Tabelle basiert auf den zum Bilanzstichtag festgestellten Wechselkursen. Sie veranschaulicht die Auswirkungen, die sich aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften bei einer Auf- bzw. Abwertung der zu berücksichtigenden Fremdwährungen um +10 Prozent bzw. - 10 Prozent gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung ergeben. Das Gesamtergebnis je Währung beinhaltet damit auch Effekte, die sich bei einer Auf- bzw. Abwertung des Euro für die Konzerngesellschaften errechnen, bei denen die funktionale Währung der in der Tabelle genannten entspricht. 2023scrollen
scrollen
2022scrollen
scrollen
ZinsrisikenLEONI unterliegt seit der Refinanzierung im August 2023 aus den variabel verzinslichen Bankkrediten und Schuldscheindarlehen einem Zinsrisiko. Für die bereits vor der Refinanzierung existenten variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen hatte die LEONI AG Zinsderivate zur Risikoabsicherung abgeschlossen. Zum 31.12.2023 bestanden noch drei Zinsswaps für die im November 2018 abgeschlossenen variablen Schuldscheindarlehenstranchen mit Fälligkeit Ende 2024 (87,0 Mio. €) bzw. Ende 2028 (8,0 Mio. €). Deren durchschnittlicher Sicherungskurs belief sich auf Basis des aktuellen Fixings auf 0,6027% (Vorjahr: 0,5161%). Mit der im August stattgefunden Refinanzierung haben sich Höhe und Laufzeit der Schuldscheindarlehen geändert. Der Ansatz im Rahmen des Hedge Accounting war zu diesem Zeitpunkt somit zu beenden. Die Zinsswaps wurden mit ihrem Marktwert in Höhe von 5,9 Mio. € aus dem OCI in die GuV umgebucht. Die Zinsswaps wiesen am Bilanzstichtag einen Nominalbetrag in Höhe von 95,0 Mio. € und einen positiven Marktwert von insgesamt 3,2 Mio. € (Vorjahr: 7,6 Mio.€) auf. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente (Zinsswaps) wurden auf Basis abgezinster, zukünftiger Cashflows ermittelt. Dabei wurden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten verwendet. Das Kontrahentenrisiko stufen wir als sehr gering ein, da alle Zinsderivate mit nationalen bzw. international tätigen Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen wurden. Das Kontrahentenrisiko unterliegt einem regelmäßigen Monitoring. Für die Vorjahresangaben zu den Auswirkungen der damals noch im Hedge Accounting befundenen Zinsswaps verweisen wir auf die Textziffer 29 des Geschäftsberichtes 2022. Sensitivität ZinsenDas Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis des Konzerns auswirken. Die von uns durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Zinsänderungsrisiken, die sich auf das sonstige Ergebnis auswirken, waren nicht zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Sensitivität der Zinsen gehen wir von einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve aus. Aufgrund der Erwartung eines weiterhin volatilen Zinsumfelds haben wir die Verschiebung nach oben mit 100 Basispunkten und nach unten mit 50 Basispunkten vorgenommen. Dabei wird als Untergrenze ein Zinssatz von Null angewendet. Bezüglich der für uns in diesem Zusammenhang wesentlichen Währungen führt die Verschiebung zu folgenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie (nur noch im Vorjahr) das Eigenkapital: 2023scrollen
2022scrollen
scrollen
Risiken aus RohstoffpreisenDie Geschäfte im Segment Automotive Cable Solutions sind Risiken aus der Änderung von Rohstoffpreisen, insbesondere Kupfer-, aber auch Gold- und Silberpreisen, ausgesetzt. Aus diesem Grund erfolgt für Gold, Silber und insbesondere Kupfer eine Absicherung der Einkaufspreise für bekannte zukünftige Liefermengen durch Warentermingeschäfte. Diese Warentermingeschäfte werden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bzw. Einkaufstätigkeit der benötigten Rohstoffe abgeschlossen und werden daher gemäß IFRS 9 nicht als Finanzderivat bilanziert. Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung der Derivate wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Risiken aus diesen Derivaten sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. (26) Bemessung des beizulegenden ZeitwertsDie Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden nach Hierarchiestufen stellt sich wie folgt dar: scrollen
scrollen
Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr fanden Bewegungen zwischen den einzelnen Stufen statt. Für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die entweder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die eine Angabe zum beizulegenden Zeitwert im Konzernanhang erfolgt, wurden die folgenden Bewertungsverfahren und Inputfaktoren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet: Stufe 1: Für die als Derivat bilanzierten Warentermingeschäfte wird der Börsenkurs zum Stichtag herangezogen. Stufe 2: Aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten der im Posten "Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte" enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge. Hierbei wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von "Credit Value Adjustments" (CVA) oder "Debt Value Adjustments" (DVA), auf Basis eines Auf-/ Abschlagsverfahrens berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der Finanzschulden ergibt sich als Barwert der erwarteten Zahlungsmittelzu- bzw. -abflüsse unter Berücksichtigung der für die Restlaufzeiten geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten. Stufe 3: Dieser Stufe sind die Beteiligungen zugeordnet, die für den Konzernabschluss der LEONI AG von untergeordneter Bedeutung sind. (27) Honorar des AbschlussprüfersDie Aufwendungen für Leistungen des bestellten Abschlussprüfers ergeben sich im Geschäftsjahr vor allem aus der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht des Mutterunternehmens sowie aus den Jahresabschlussprüfungen verschiedener Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2023. Der Rückgang der Abschlussprüfungsleistungen auf 1,9 Mio. € ist, neben dem Delisting, im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Geschäftsjahr 2022 zusätzliche Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit Bilanzierungsthemen zur Refinanzierung und der ursprünglich geplanten Veräußerung der BG AM enthalten waren. In den Abschlussprüfungsleistungen des Geschäftsjahres 2023 sind weiterhin Honorare für zusätzliche Prüfungsleistungen für den Vorjahresabschluss in Höhe von 0,5 Mio. € berücksichtigt, die überwiegend mit der Refinanzierung verbunden waren. Andere Bestätigungsleistungen des Vorjahres beinhalten insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit dem ursprünglich in 2022 geplanten Refinanzierungskonzepts einschließlich einer avisierten Eigenkapitalmaßnahme, welches aufgrund des von STARK verweigerten Closings des Verkaufs der BG AM nicht umgesetzt werden konnte. scrollen
(28) Personalaufwand und Mitarbeiterinnenscrollen
Im letzteren Posten sind folgende Aufwendungen für Altersversorgung enthalten: scrollen
Mitarbeiterinnen im Jahresdurchschnitt: scrollen
Am Bilanzstichtag waren im Konzern 95.222 Mitarbeiterinnen (Vorjahr: 95.090) beschäftigt, davon 92.584 Mitarbeiterinnen im Ausland (Vorjahr: 91.973). Weitere Informationen(29) Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Vorstands stellte sich wie folgt dar: Vergütung Vorstandscrollen
Die kurzfristig fälligen Leistungen enthielten neben der Festvergütung einen variablen Anteil in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Der Aufwand für die langfristige Vergütungskomponente betrug im Geschäftsjahr 2023 1,5 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen 7,6 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €). Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste im Berichtsjahr 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €), die sich ausschließlich aus kurzfristig fälligen Leistungen zusammensetzte. Arbeitnehmervergütungen von Mitgliedern des AufsichtsratsAufgrund ihrer Anstellungsverhältnisse bei LEONI bezogen die Arbeitnehmervertreter*nnen des Aufsichtsrats der LEONI AG eine Vergütung. Die Aufwendungen für LEONI daraus betrugen 0,5 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Am 31. Dezember 2023 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) aus Dienstverträgen gegenüber den Arbeitnehmervertreterinnen des Aufsichtsrats. Vergütung ehemaliger VorstandsmitgliederDie Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebener betrugen im Geschäftsjahr 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen Pensionsverpflichtungen (DBO) in Höhe von 16,7 Mio. € (Vorjahr: 15,3 Mio.). Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte UnternehmenDer Konzern hatte im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen. Die Transaktionen mit diesen nahestehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und wurden zu marktüblichen Konditionen vorgenommen. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: scrollen
Darin enthalten sind im Wesentlichen Geschäftsbeziehungen zum chinesischen Joint-Venture in Langfang. Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenDie L2-Beteiligungs GmbH mit oberstem Anteilseigner Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer ist seit dem Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalmaßnahmen, Zeichnung und Übernahme der sogenannten Neuen Aktien, im Handelsregister am 18. August 2023 Alleinaktionärin der Gesellschaft. Im Rahmen der Finanzierung hat die L2-Beteiligungs GmbH eine Barkapitalerhöhung über 150,0 Mio. € sowie eine Sachkapitalerhöhung in Höhe von 708,0 Mio. € in Form eines Schuldenverzichts bei der LEONI AG durchgeführt. Herr Hans-Joachim Ziems war vom 10. Januar bis 31. März des Geschäftsjahres 2023 Mitglied des Vorstands. LEONI bezog im Geschäftsjahr 2023 von Ziems & Partner Unternehmensberater bis zum Ausscheiden von Herrn Ziems aus dem Vorstand Dienstleistungen in Höhe von 2,4 Mio. €. Weiterhin bestanden zum Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Ziems aus dem Vorstand Verbindlichkeiten in Höhe von 0,3 Mio. €. gegenüber dieser Gesellschaft. Die Leistungen wurden zu marktüblichen Bedingungen bezogen. Darüber hinaus gab es keine berichtspflichtigen Transaktionen mit nahestehenden Personen. (30) Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns.
Nürnberg, 28. März 2024 LEONI AG Der Vorstand Klaus Rinnerberger Dr. Harald Nippel Dr. Ursula Biernert Ingo Spengler Anlage zum AnhangKonsolidierungskreis zum 31. Dezember 2023scrollen
1) Gesellschaften, die von der Befreiung nach
§ 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LEONI AG, Nürnberg PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der LEONI AG, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der LEONI AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in Abschnitt 6 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zu Zielgrößen und Fristen zum Frauenanteil) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Zielgrößen und Fristen zum Frauenanteil). Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 28. März 2024 Deloitte
GmbH
Sebastian Kiesewetter, Wirtschaftsprüfer Christian Fischer, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats 01.01.2023 bis 31.12.2023Der Aufsichtsrat überwachte und beriet den Vorstand insbesondere zu Geschäftsverlauf, Rechnungslegung und wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft. Der Vorstand berichtete uns regelmäßig schriftlich und mündlich. Es gab keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern. AufsichtsratssitzungenIn unserer ordentlichen Sitzung am 12. Juni 2023 berichtete die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH als Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der LEONI AG sowie des zusammen gefassten Lageberichts zum 31. Dezember 2022 einschließlich des Abhängigkeitsberichts für den Zeitraum vom 21. Februar bis zum 31. Dezember 2022. Nach sorgfältiger Erörterung durch den Aufsichtsrat wurden keine Einwendungen erhoben und der vom Vorstand aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2022 gebilligt und damit festgestellt. Ein Vorschlag an die Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns war nicht zu fassen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hatte der Aufsichtsrat ebenfalls keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Abs. 3 S. 1 Aktiengesetz (AktG). Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wurde zugestimmt. Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt 19 Aufsichtsratssitzungen statt. Abschlüsse und AbschlussprüfungDer Abschlussprüfer prüfte den vom Vorstand vorgelegten und aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2023 sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2023 und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer stellte die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung am 3. April 2024 im Aufsichtsrat vor. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erhoben wir keine Einwendungen. Wir schlossen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und billigten gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2023 und stellten diesen damit fest. Der Vorstand hat zudem dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorgelegt, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will, welchem der Aufsichtsrat nach entsprechender Prüfung zustimmte. Ferner erhoben wir nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Abs. 3 S. 1 AktG. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer stimmten wir zu. Veränderungen im AufsichtsratIm Geschäftsjahr 2023 ergaben sich im Aufsichtsrat der LEONI AG infolge der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. August 2023 personelle Veränderungen. Zum Bilanzstichtag setzte sich dieser wie folgt zusammen: scrollen
Folgende Mitglieder legten ihr Amt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 nieder: scrollen
Herr Friedrich Roithner wurde einstimmig zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der Aufsichtsrat bestätigte im Folgenden die Wahrnehmung des Amtes des stellvertretenden Vorsitzenden durch Herrn Franz Spieß. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern, dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihren Einsatz.
Nürnberg, 3. April 2024 Für den Aufsichtsrat Friedrich Roithner, Vorsitzender des Aufsichtsrats der LEONI AG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||