LEWAG Holding AG

Beverungen

Jahres- und Konzernabschluss 2017

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell

Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden: "LEWAG AG") fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen. Die LEWAG AG hält eine 100 %-ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (HEGLA Beverungen).

Die HEGLA-Gruppe zählt zu den international führenden Produzenten von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen sowie Fahrzeugaufbauten für die Flachglas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzende Branchen. Zur HEGLA-Gruppe zählen sechs (Vj.: fünf) inländische Unternehmen, drei Vertriebs- und Servicegesellschaften in Frankreich, Großbritannien und den USA sowie zwei Vertriebsbüros in Russland und Indien. Ende September 2017 wurde HEGLA boraident GmbH & Co. KG, als 100 %-iges Tochterunternehmen von HEGLA Beverungen, gegründet. HEGLA boraident entwickelt und vertreibt am Standort Halle / Saale Produkte für die Markierung und Strukturierung primär von Flachgläsern mittels Laser.

Darüber hinaus ist HEGLA mittels diverser Handelsvertretungen in weiteren Absatzregionen vertriebsseitig präsent. Diese Präsenz wird durch die bestehende Vertriebskooperation mit der Bystronic-Gruppe in vertraglich definierten Absatzmärkten ergänzt.

1.2 Steuerungssystem

Die Verantwortung für die strategische Entwicklung und operative Steuerung der Aktiengesellschaft obliegt dem Vorstand.

Die wirtschaftliche Planung und Steuerung der AG erfolgt über vom Vorstand festgelegte Rahmenvorgaben, die im Budgetprozess in operative, messbare Ziele umgesetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird ergänzt durch eine permanente und zeitnahe Überprüfung der Geschäftsentwicklung sowie der Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung bei etwaigen negativen Planabweichungen.

Umsatz- und Ergebnisgrößen bilden die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungskennzahlen im LEWAG-Konzern. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umsatzerlösen respektive der Gesamtleistung, dem EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern) sowie dem Brutto-Cashflow (Jahresüberschuss + Abschreibungen).

1.3 Forschung & Entwicklung

Die LEWAG AG unternimmt keine eigenen F & E-Tätigkeiten, diese werden in den operativen Tochterunternehmen - im Wesentlichen von HEGLA Beverungen - ausgeführt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das reale Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahr 2017 in den USA und der EU mit 2,3 % resp. 2,4 % in etwa gleich stark an und übertraf jeweils die Vorjahresvergleichswerte von 1,5 % resp. 2,0 %. Die konjunkturelle Lage in Deutschland war ebenfalls durch ein solides Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Das Bruttoinlandsprodukt ist nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,2 % angestiegen im Vergleich zu 1,9 % im Vorjahr. In Frankreich und Großbritannien belaufen sich die Wachstumsraten auf 1,9 % sowie 1,7 %.

Die privaten Bauinvestitionen in den USA erhöhten sich 2017 (nur) um 1,8 % gegenüber 5,5 % im Vorjahr. In Europa nahm gemäß einer aktuellen Euroconstruct-Prognose die Baunachfrage um 3,5 % zu nach rd. 2,5 % im Jahr 2016. Getragen wurde dieser Anstieg vom Wohnungsbau mit einer Wachstumsrate von annähernd 5,0 %. Die inländischen Bauinvestitionen erhöhten sich um 2,6 % und bestätigten somit den Vorjahresvergleichswert von 2,7 %. Für die Wohnungsbauinvestitionen wurde im Herbst 2017 ein Anstieg um rd. 4,7 % prognostiziert im Vergleich zu 4,0 % im Jahr 2016.

Im deutschen Maschinen- und Anlagenbau wurde nach Angaben des VDMA der Auftragseingang 2017 um 8 % ausgeweitet im Vergleich zu einem Rückgang von 2 % im Vorjahr. Während die Inlandsnachfrage um 5 % gestiegen ist, nahmen die Auslandsaufträge deutlich um 10 % im Vergleich zur Vorjahresperiode zu.

2.2 Geschäftsverlauf

Die gesamtwirtschaftliche Lage und die Branchenkonjunktur in den wichtigsten Absatzregionen der LEWAG-Tochterunternehmen entwickelten sich im Berichtsjahr zufriedenstellend. Der gruppenweite Auftragseingang verringerte sich leicht von € 83,4 Mio. um 3 % auf € 80,8 Mio. im Jahr 2017. Dieser Rückgang ist auf Wechselkurseffekte zurückzuführen (steigender Euro-Kurs im Vergleich zum Dollar); auf vergleichbarer Basis bestätigt der Auftragseingang das hohe Vorjahresniveau. Der Auftragseingang der inländischen HEGLA-Unternehmen konnte um 11 % auf € 45,6 Mio. kräftig gesteigert werden. Die ausländischen Vertriebs- und Servicegesellschaften weisen eine (währungsbedingte) Abschwächung des Auftragseingangs um 17 % auf € 35,3 Mio. aus.

Die konsolidierte Gesamtleistung (exkl. sonstige betriebliche Erträge) des LEWAG-Konzerns übertrifft mit € 81,0 Mio. die Budgetvorgabe von rd. € 75 Mio. um 8 % (Vj.: € 76,4 Mio.). Das Konzern-EGT liegt im Berichtsjahr mit € 6,8 Mio. ebenfalls deutlich über dem Budgetwert von rd. € 5,7 Mio. (Vj.: € 7,4 Mio.).

Die LEWAG AG erhielt um € 1,0 Mio. höhere Beteiligungserträge und konnte das EGT von € 3,7 Mio. um 27 % auf € 4,6 Mio. steigern.

Der Geschäftsverlauf der LEWAG AG und ihrer Tochtergesellschaften war somit 2017 erneut eindeutig positiv.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

Die LEWAG AG beschäftigt außer den Vorstandsmitgliedern keine Mitarbeiter. Die operativen Verwaltungstätigkeiten werden unverändert von der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, sowie HEGLA Beverungen ausgeführt und der LEWAG AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen berechnet.

Die Umsatzerlöse der LEWAG AG liegen mit T€ 240 auf Vorjahresniveau. Der Personalaufwand hat sich von T€ 204 auf T€ 344 erhöht, während die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 673 auf T€ 566 gesenkt werden konnten. Das positive Zinsergebnis erwies sich mit T€ 281 weitgehend stabil (Vj.: T€ 290).

Die Beteiligungserträge erhöhten sich deutlich von € 4,0 Mio. auf € 5,0 Mio. Das EGT verbesserte sich demzufolge von € 3,7 Mio. um 27 % auf € 4,6 Mio. und übertrifft zugleich die Budgetvorgabe von rd. € 3,2 Mio. um 45 %.

Der Jahresüberschuss 2017 der LEWAG AG beträgt € 4,0 Mio. im Vergleich zu € 3,0 Mio. im Jahr 2016. Die Ertragslage der LEWAG AG ist erfreulich und konnte erneut verbessert werden.

2.3.2 Finanzlage

Die finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die LEWAG AG als strategische Finanz- und Management-Holding in Abstimmung mit den Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei.

Die Fähigkeit der LEWAG AG und ihrer Tochterunternehmen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen war im Berichtszeitraum stets gegeben.

Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende in Höhe von € 0,25 je Stückaktie zzgl. einer Bonusdividende von € 0,15 beschlossen und ausgezahlt. Die gesamte Ausschüttungssumme belief sich auf € 1,9 Mio. (Vj.: € 1,2 Mio.).

Bankverbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag unverändert nicht; die liquiden Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 43 (Vj.: T€ 59).

Insgesamt zeigt die Kapitalflussrechnung das folgende Bild (Angaben gemäß DRS 21):

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2017 2016
Brutto-Cashflow1) T€ + 4.031 + 2.986
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit T€ + 3.604 + 917
Cashflow aus Investitionstätigkeit T€ - 1.719 + 291
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit T€ - 1.901 - 1.190
Veränderung Finanzmittelbestand T€ - 16 + 18

1) Jahresüberschuss + Abschreibungen

In Anbetracht der sehr erfreulichen Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Erhöhung der regulären Dividende um € 0,05 auf € 0,30 je Stückaktie vorschlagen. Somit würde sich die Ausschüttungssumme auf € 1,4 Mio. belaufen.

Der Kurs der LEWAG-Aktie notierte zum Jahresultimo 2017 mit € 13,65 je nennwertloser Stückaktie um € 5,15 oder rd. 60 % höher als zum Vorjahresstichtag (€ 8,50). Die Dividendenrendite beträgt somit 2,2 %.

Die Finanzlage der LEWAG AG ist unverändert als solide zu bezeichnen.

2.3.3 Vermögenslage und Kapitalstruktur

Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen getätigt; das Finanzanlagevermögen stieg aufgrund der Dotierung der Gewinnrücklage (mittels Umbuchung aus dem Gesellschafterdarlehenskonto) bei HEGLA Beverungen von € 18,3 Mio. auf € 20,3 Mio. an.

Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf € 38,8 Mio. (Vj.: € 36,6 Mio.). Die Eigenkapitalquote liegt mit 96,2 % (Vj.: 95,5 %) weiterhin auf einem äußerst hohen Niveau.

Die Vermögenslage der LEWAG AG ist weiterhin sehr stabil.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Risikomanagementsystem

Die LEWAG AG versucht - im Verbund mit den Konzernunternehmen - Chancen frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern. Dabei werden auch Risiken eingegangen, um Chancen bestmöglich nutzen zu können. Das Chancen- und Risikomanagement stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit in einem gut kontrollierten Unternehmensumfeld ausgeübt werden kann.

Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse im Konzern. Zudem werden in regelmäßigen Managementsitzungen mit der HEGLA-Geschäftsführung bestehende und potenzielle Risiken analysiert. Die Unternehmensleitung kann somit wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und - falls erforderlich - Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten. Mit Hilfe des installierten internen Kontrollsystems wird sichergestellt, dass die Betriebsabläufe einschließlich des Zugriffs- und Berechtigungssystems im IT-Bereich einer regelmäßigen, systematischen Überwachung unterliegen.

Sowohl das gesamtwirtschaftliche Umfeld und insbesondere die Entwicklungen in der Flachglasbranche und im Maschinenbau als auch die internen Prozesse werden fortlaufend überwacht, um Chancen und Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Einflusses auf den Ergebnisbeitrag beurteilt.

Über das monatliche, konzernweit einheitliche Berichtswesen hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, um neben der Unternehmensstrategie und der aktuellen Geschäftsentwicklung auch Fragen des Risikomanagements sowie die Entwicklung bestehender Risiken zu erörtern.

3.2 Chancen und Risiken

Nachfolgend werden die Chancen und Risiken dargestellt, die für die LEWAG AG im Berichtsjahr sowie im Prognosezeitraum von wesentlicher Bedeutung sind und die entsprechenden Maßnahmen des Risikomanagements erläutert. Die Beteiligungs- und IT-Risiken werden als mittlere Risiken sowie die Finanzrisiken als geringes Risiko klassifiziert. Nach unserer Einschätzung sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand unserer Gesellschaft und der Unternehmensgruppe in ihrer Gesamtheit gefährden.

Beteiligungschancen und -risiko

Die Chancen und Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung sowie Absatz-, Beschaffungs- und Produktionsrisiken sowie operative Chancen und Risiken betreffen vornehmlich die HEGLA-Gruppe und wirken sich über das Beteiligungsergebnis auf die Ertragslage der LEWAG AG aus. Demzufolge umfasst das Risikomanagementsystem der LEWAG AG nicht nur die Holdinggesellschaft, sondern auch die Tochterunternehmen.

Mittels des von der LEWAG aktiv unterstützten, strategischen Vertriebsansatzes einer breiten, nationalen und internationalen Marktpräsenz sollen ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen in einzelnen Absatzregionen in anderen Regionen ausgeglichen werden. Die mitunter starken Schwankungen unterliegende Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Absatzregionen konnte durch eine entsprechende Fokussierung der Vertriebsaktivitäten der HEGLA-Gruppe kompensiert werden.

Informationstechnologie (IT)-Chancen und -Risiken

Der zunehmenden Abhängigkeit wesentlicher Geschäftsprozesse von IT-Anwendungen und der IT-Infrastruktur wird durch eine eigene IT-Organisation im LEWAG/HEGLA-Konzern Rechnung getragen. Die Datensicherheit und -verfügbarkeit wird mittels redundanter Serverstrukturen gewährleistet und entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Den IT-Risiken wird mit geeigneten personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen begegnet. Das interne Kontrollsystem sieht sowohl systematische als auch manuelle bzw. halbmanuelle Kontrollen vor.

Die Ordnungsmäßigkeit der IT-Systeme und -Organisation wird im Rahmen externer IT-Systemprüfungen regelmäßig überprüft. Operationelle Risiken, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinflussen oder die Richtigkeit des Jahresabschlusses in Frage stellen, wurden in diesen Prüfungen nicht festgestellt.

Finanz- und Währungschancen und -risiken

Aufgrund der sehr hohen Eigenkapitalquote von 96 % sowie der nicht vorhandenen Verschuldung aus Bankdarlehen sehen wir bezüglich der Kreditwürdigkeit der LEWAG AG keine Risiken.

Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Die Rechnungslegungsanforderungen werden durch die LEWAG AG in den Tochtergesellschaften u. a. dadurch umgesetzt, dass im LEWAG-Konzern grundsätzlich ein einheitliches Buchhaltungssystem mit einem einheitlichen Kontenrahmen verwendet wird. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung werden die Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften sowie die Prozesse zur Datenaufbereitung analysiert, überprüft und sichergestellt. Das interne Kontrollsystem wird dabei u. a. bei Finanztransaktionen durch Genehmigungsprozesse erweitert.

Ergänzt werden die internen Kontrollsysteme durch externe Prüfungsorgane wie den Jahresabschlussprüfer sowie steuerliche Außenprüfungen. Ferner werden die Mitarbeiter in den Finanzbereichen in regelmäßigen internen wie auch externen Schulungen auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht.

3.3. Prognosebericht 2018

Risikofaktoren wie das Brexit-Votum, geopolitische Krisen (z. B. in Nordkorea oder im Iran / Naher Osten), protektionistische Maßnahmen der USA oder die Fortsetzung der Bankenkrise z. B. in Italien wirken sich dämpfend auf die Wachstumsaussichten in Europa aus. Demgegenüber dürften die weiterhin niedrigen Zinsen in Verbindung mit einer weiter verbesserten Arbeitsmarktlage die konjunkturelle Entwicklung in Europa unterstützen.

Die deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten in Ihrer Herbstprognose 2017 eine Fortsetzung der Erholung der Weltwirtschaft. Das Wirtschaftswachstum in den USA und Europa soll 2018 mit 2,3 % resp. 2,0 % auf dem Niveau des Jahres 2017 liegen. Für Deutschland (2,1 % ggü. 2,2 %), Frankreich (1,8 % ggü. 1,9 %) und Großbritannien (1,3 % ggü. 1,7 %) wird ebenfalls eine weitgehende Bestätigung der Vorjahreswerte prognostiziert.

Das europäische Wohnungsbauvolumen soll sich 2018 um rd. 2,5 % erhöhen. Die inländischen Bauinvestitionen sollen um 2,8 % zunehmen; der stärkste Anstieg wird mit 3,7 % erneut im Wohnungsbau erwartet.

Die Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen der LEWAG AG sollen im Jahr 2018 in Summe auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Demzufolge hängt die zukünftige Ertragslage der LEWAG AG im Wesentlichen von der Entwicklung der Beteiligungserträge und damit der Ertragslage der HEGLA-Gruppe ab.

In Deutschland stehen insbesondere die Isolierglas herstellenden Unternehmen unter einem anhaltenden Preisdruck durch osteuropäische Wettbewerber. Mögliche Nachfragerückgänge in diesem Absatzsegment sollen seitens der HEGLA-Gruppe durch Aufträge im Bereich der Glasbeschichtungsbetriebe kompensiert werden, sodass in Summe eine seitwärts gerichtete Nachfrage im Inland erwartet wird.

In Bezug auf die ausländischen Absatzregionen erwarten wir eine Fortsetzung der lebhaften Nachfrage nach den Produkten der HEGLA-Gruppe insbesondere in Nordamerika. In den weiteren Regionen, in denen HEGLA mit eigenen Vertriebs- und Servicegesellschaften vertreten ist (Frankreich, Großbritannien, Russland und Indien) soll der Auftragseingang in Summe leicht gesteigert werden. Insgesamt wurde mit rd. € 80 Mio. eine Bestätigung des Auftragseingangsniveaus des Jahres 2017 geplant.

Die (permanente) Überarbeitung / technische Optimierung der wesentlichen HEGLA-Produktgruppen wird auch in 2018 fortgesetzt. Von Bedeutung ist hierbei das F&E-Projekt "HEGLA Industrie 4.0", dessen Ergebnisse sukzessive in den HEGLA-Produkten Berücksichtigung finden werden.

Auf Basis der Auftragsbestände zum Jahresbeginn 2018 sowie Auftragseingängen im Januar und Februar auf Vorjahresniveau ist die Auslastung der Fertigungskapazitäten in den HEGLA-Produktionsunternehmen gegeben, sodass sich die positive Geschäftsentwicklung fortsetzen sollte.

In Summe streben wir für das Jahr 2018 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der LEWAG AG von rd. € 3,3 Mio. an.

In Zusammenhang mit den hier dargestellten Einschätzungen und Erwartungen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ereignisse in der Zukunft wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

4. Angaben gemäß 289a Abs. 1 HGB

Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil von € 2,56 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu € 6.000.000,- zu erhöhen.

Aktien mit besonderen Stimmrechten, sonstigen Sonderrechten oder Belegschaftsaktien wurden nicht ausgegeben. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien und es wurde auch keine Genehmigung von der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien eingeholt.

Folgende Aktionäre halten einen Anteil von mindestens 10 % des Kapitals und somit mindestens 10 % der Stimmrechte:

HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde / Deutschland

Herr Jochen H. Hesselbach, Meggen / Schweiz

Herr Jörn C. Hesselbach, Meggen / Schweiz

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Es liegen keine wesentlichen Vereinbarungen der LEWAG AG vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen. Des Weiteren gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

5. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB

Der Vorstand der LEWAG Holding AG hat mit Datum 30. März 2018 eine Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lewag.de; Rubrik: Corporate Governance) zusammen mit dem Corporate Governance-Bericht allgemein zugänglich gemacht.

6. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe individueller Vergütungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) unter Einbeziehung der Grundsätze des Deutschen Rechnungslegung Standards Nr. 17 (DRS 17), den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS).

6.1 Vorstandsvergütung

Die Vergütung des Vorstands wird gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vom Aufsichtsratsplenum festgelegt. Darüber hinaus beschließt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem des Vorstands und ist für dessen regelmäßige Überprüfung verantwortlich.

Der Vorstand der LEWAG AG besteht aus 2 Mitgliedern, die jeweils ein monatliches Vergütungsfixum in Höhe von T€ 6 p. a. erhalten. Aktienoptionsprogramme oder sonstige Nebenleistungen - außer der Erstattung von Reisekosten und Spesen gemäß den steuerlichen Vorschriften - werden nicht gewährt.

Aufgrund der - auch im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften - niedrigen Vergütung sieht der Aufsichtsrat in der Aufteilung des Jahresgehalts in fixe und variable Bestandteile keinen zusätzlichen Nutzen. Allerdings kann eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden, sofern die Ergebnislage der Gesellschaft besonders positiv ist. Die Höhe dieser variablen Vergütung liegt im Ermessen des Aufsichtsrats. Eine Reduzierung der fixen Vorstandsvergütung bei einer signifikanten Verschlechterung der Geschäftslage der Gesellschaft ist nicht vorgesehen.

Im Krankheitsfall erhält der Vorstand für die Dauer von 6 Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages sein Fixgehalt weiter. Im Todesfall erhalten seine erbberechtigten Hinterbliebenen das Fixgehalt noch für die Dauer von ebenfalls 6 Monaten ausbezahlt, beginnend mit dem Ablauf des Sterbemonats. Eine Pension oder sonstige Bezüge nach Beendigung des Anstellungsvertrags wurden dem Vorstand nicht zugesagt.

Für eine etwaige vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages aus wichtigen Gründen gilt § 626 BGB.

Im Geschäftsjahr 2017 hat die LEWAG AG - wie in den Vorjahren - den Vorstandsmitgliedern keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.

Vergütungstabelle gemäß Ziffer 4.2 (3) des DCGK

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Jochen H. Hesselbach Frank Schürmann
Angaben Vorstand Vorstand
in T€ Eintritt 01.07.2011 Eintritt 01.07.2011
2017 2016 2017 2016
Festvergütung 72 66 72 66
Nebenleistungen 0 0 0 0
Summe 72 66 72 66
einjährige variable Vergütung 100 36 100 36
mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Summe 100 36 100 36
Summe 172 102 172 102
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 172 102 172 102

Die variable Vergütung kommt erst jeweils zur Jahresmitte des Folgejahres zur Auszahlung. Ansonsten sind die gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr identisch mit dem Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr, sodass auf eine getrennte Darstellung verzichtet wird.

6.2 Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung unserer Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 16 der Satzung der LEWAG Holding AG geregelt. Sie orientiert sich an der Unternehmensgröße sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder erhalten nach Feststellung des Jahresabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres für ihre Tätigkeit eine Festvergütung sowie eine variable Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die während eines Geschäftsjahres nur zum Teil dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine zeitanteilig geringere Vergütung.

Die jährliche Festvergütung wurde von der Hauptversammlung am 22. Juni 2016 auf T€ 72 für den Vorsitzenden, T€ 15 für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie T€ 7,5 für weitere Mitglieder ab dem Geschäftsjahr 2016 (Auszahlung 2017) erhöht. Die variable Vergütung ist abhängig von der Dividende und beträgt € 750,- pro Prozentpunkt der Dividende bezogen auf das Grundkapital. Die variable Vergütung wird jedoch erst ab einer Dividende gewährt, die 4 % übersteigt, d. h. erst ab einer Dividende von 5 % erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich eine variable Vergütung.

Im Einzelnen wurden im Jahr 2017 die folgenden Aufsichtsratsvergütungen gezahlt:

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Festvergütung Var. Vergütung
Georg F. Hesselbach Vorsitzender € 72.000,- € 9.000,-
Albrecht Hertz-Eichenrode Stellv. Vorsitzender € 15.000,- € 9.000,-
Dr. Ulrich Bittihn Mitglied € 7.500,- € 9.000,-
Summe € 94.500,- € 27.000,-

Die Vergleichswerte für das Jahr 2016 betragen:

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Festvergütung Var. Vergütung
Georg F. Hesselbach Vorsitzender € 48.000,- € 4.500,-
Albrecht Hertz-Eichenrode Stellv. Vorsitzender € 10.000,- € 4.500,-
Dr. Ulrich Bittihn Mitglied € 5.000,- € 4.500,-
Summe € 63.000,- € 13.500,-

Im Geschäftsjahr 2017 hat die LEWAG Holding AG - wie in den Vorjahren - den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.

7. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand erklärt in dem von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen der LEWAG Holding AG zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass unsere Gesellschaft bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen wurden.

8. Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 3 WpHG i. V. m. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind."

 

Beverungen, 30. März 2018

Jochen H. Hesselbach

Frank Schürmann

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

Bilanz

AKTIVA

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31.12.2017 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 20.310.673,96 18.310.673,96
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 19.937.089,88 19.978.341,49
- davon gegen Gesellschafter: EUR 10.750.000,00 (Vj.: TEUR 11.000)
2. Sonstige Vermögensgegenstände 4.475,08 19.941.564,96 4.158,08 19.982.499,57
II. Guthaben bei Kreditinstituten 42.600,48 58.913,32
19.984.165,44 20.041.412,89
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 250,00 250,00
40.295.089,40 38.352.336,85

PASSIVA

31.12.2017 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 12.165.120,00 12.165.120,00
II. Kapitalrücklage 2.626.809,77 2.626.809,77
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 41.631,43 41.631,43
2. Andere Gewinnrücklagen 10.000.000,00 10.041.631,43 10.000.000,00 10.041.631,43
IV. Bilanzgewinn 13.917.706,18 11.787.471,64
- davon Gewinnvortrag: EUR 9.886.671,64 (Vj.: TEUR 8.801)
38.751.267,38 36.621.032,84
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 182.121,00 487.940,00
2. Sonstige Rückstellungen 374.500,00 556.621,00 255.500,00 743.440,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.974,67 2.166,18
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 3.974,67 (Vj.: TEUR 2)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vj.: TEUR 0)
- davon gegenüber Gesellschafter: EUR 0,00 (Vj.: TEUR 0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 4.798,35 14.477,83
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 4.798,35 (Vj.: TEUR 15)
- davon aus Steuern: EUR 4.798,35 (Vj.: TEUR 12) 8.773,02 16.644,01
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 978.428,00 971.220,00
40.295.089,40 38.352.336,85

Gewinn- und Verlustrechnung

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2017
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 240.000,00 240.000,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 4.449,58 4.280,74
3. Personalaufwand
Löhne und Gehälter -344.000,00 -204.000,00
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -565.725,06 -673.280,99
5. Erträge aus Beteiligungen 5.030.197,57 4.001.786,60
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 5.030.197,57 (Vj.: TEUR 4.002)
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 280.656,62 291.308,24
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 280.656,62 (Vj.: TEUR 291)
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -1.736,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -614.544,17 -672.202,49
- davon latente Steuern: EUR -7.208,00 (Vj.: TEUR -75)
9. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 4.031.034,54 2.986.156,10
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9.886.671,64 8.801.315,54
11. Bilanzgewinn 13.917.706,18 11.787.471,64
12. Ergebnis pro Aktie 0,85 0,63
13. Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien 4.752.000 4.752.000

Anhang zum Jahresabschluss 2017 (§ 242 HGB)

der LEWAG Holding Aktiengesellschaft

Beverungen

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Beverungen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 7105 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB bzw. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Finanzanlagen wurden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 HGB) angesetzt, der auch Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate enthält, für deren Eintritt ausreichend objektive Hinweise vorliegen. Sie wurden in Höhe des Betrages gebildet, mit dem die Gesellschaft eventuell in Anspruch genommen werden könnte und den sie zur Abdeckung von Risiken benötigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Der Anhang enthält gemäß § 285 Nr. 11 HGB Angaben zu Beteiligungen außerhalb des Euroraums. Dabei erfolgt die Umrechnung des Eigenkapitals mit dem historischen Kurs und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres mit dem Jahresdurchschnittskurs in EURO.

Aktive / Passive latente Steuern wurden entsprechend § 274 HGB gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Differenzen bestehen aus der zum Steuerrecht unterschiedlichen Bewertung der Beteiligungsansätze und der steuerlichen Berücksichtigung von drei Ergänzungsbilanzen. Für die Bewertung kam der Steuersatz der Körperschaftsteuer mit 15 % zzgl. SolZ zur Anwendung. Das Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde nicht ausgeübt.

Die übrigen Bilanzpositionen werden entsprechend dem Anschaffungskostenprinzip bewertet.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagengitter durch Bruttoausweis dargestellt (Anlage I, Seite 5).

Entwicklung des Anlagevermögens

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Anschaffungskosten
Stand 1.1.2017
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2017
EUR
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 18.310.673,96 2.000.000,00 0,00 20.310.673,96
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Abschreibungen Abschreibungen
Stand 1.1.2017
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2017
EUR
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
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Buchwerte
Stand 31.12.2017
EUR
Stand 31.12.2016
EUR
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 20.310.673,96 18.310.673,96

Angaben zum § 285 Nr. 11 HGB

An den nachstehend aufgeführten Unternehmen besteht seitens der LEWAG Holding AG ein Anteilsbesitz direkt oder indirekt von mindestens 20 % aller Anteile.

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Name und Sitz der Gesellschaften Beteiligungsquote
%
gezeichnetes Kapital 31.12.2017
EUR
Eigenkapital1)31.12.2017
EUR
Jahresergebnis 2017
EUR
1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen 100,00 5.500.000,00 12.005.422,001) 5.030.197,57
2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf 100,00 615.000,00 1.000.000,001) 124.431,653)
3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau 100,00 700.000,00 2.097.658,001) 1.220.388,753)
4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen 100,00 52.000,00 500.000,001) 407.238,983)
5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen 100,00 300.000,00 698.316,741) - 301.683,263)
6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen 100,00 50.000,00 118.190,89 31.251,373)
7. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) 100,00 50.000,00 174.174,114) 44.596,843)4)
8. HEGLA Machinery (UK) Limited, Milton Keynes (GB) 100,00 115.185,26 924.000,034) 247.560,363)4)
9. HEGLA Corporation, Atlanta (USA) 100,00 295.016,00 3.954.909,464) 1.467.907,773)4)
10. HEGLA Beteiligungs GmbH Beverungen 100,00 26.000,00 69.144,102) 3.679,462)
11. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf 100,00 26.000,00 47.716,962) 1.298,612) 3)
12. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen 100,00 26.000,00 45.153,592) 1.307,222) 3)
13. H - Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen 25,50 25.000,00 25.000,00 51.823,013)
14. H - Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen 25,50 25.000,00 35.376,60 1.470,463)

1) Eigenkapital nach Gewinnverwendung
2) Stand 31. Dezember 2016
3) mittelbare Beteiligung
4) Handelsbilanz II

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen berücksichtigen mit TEUR 9.187 (Vj.: TEUR 8.978) das Verrechnungskonto der Tochtergesellschaft. Auf dem Verrechnungskonto werden im Wesentlichen Einlagen, Entnahmen sowie Gutschriften der Jahresergebnisse erfasst.

Mit TEUR 10.750 (Vj.: TEUR 11.000) sind des Weiteren Darlehensforderungen gegen die Gesellschafterin mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 (Vj.: revolvierende Darlehen) enthalten. Zur Besicherung der Darlehen hat die Gesellschafterin insgesamt 60% der Anteile an der MAHRENHOLZ Fenster Holding GmbH an die LEWAG AG verpfändet.

Weitere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt EUR 12.165.120,00 und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital von EUR 2,56 pro Aktie.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2013 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 6.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.627 enthält Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt wurden.

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 42 wird in der hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen der Gesellschaft haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

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01.01.2017
TEUR
31.12.2017
TEUR
Steuerrückstellungen 488 182
sonstige Rückstellungen 255 375
insgesamt 743 557

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für die Aufsichtsratsvergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Tantiemen sowie Aufbewahrungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden Laufzeiten auf:

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Gesamt Vorjahr Restlaufzeit Restlaufzeit
TEUR TEUR bis 1 Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
mehr als 1 Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
davon mehr als 5 Jahre
TEUR
Vorjahr
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4 2 4 2 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 5 15 5 15 0 0 0 0
9 17 9 17 0 0 0 0

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Steuern TEUR 5 (Vj.: TEUR 12) sowie auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 0 (Vj.: TEUR 0).

Die Veränderung der im Geschäftsjahr 2017 passivierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

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Stand 1.1.2017
TEUR
Zugang
TEUR
Abgang
TEUR
Stand 31.12.2017
TEUR
Passive latente Steuer 971 7 0 978

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Umsatzerlöse

Der Ausweis betrifft Managementgebühren in Höhe von TEUR 240 (Vj.: TEUR 240).

Sonstige betriebliche Erträge

Der Ausweis umfasst Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 4, Vj.: TEUR 4).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 4 (Vj.: T€ 4) ausgewiesen. Erträge aus der Währungsumrechnung werden weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgewiesen. Die periodenfremden Erträge resultieren aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen.

Personalaufwand/Mitarbeiter

Der Personalaufwand betrifft die jährliche Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen, Rechts- und Beratungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten, Mieten, Kosten des Geschäftsberichts, Aufsichtsratsvergütungen sowie sonstige Gemeinkosten. Sämtliche Verträge sind kurzfristig kündbar.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr periodenfremde Aufwendungen oder Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten.

Erträge aus Beteiligungen

Im Berichtsjahr beliefen sich die Erträge aus Beteiligungen auf T€ 5.030 (Vj.: T€ 4.002) und betrafen ausschließlich verbundene Unternehmen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von T€ 614, periodenfremde Erträge (Auflösung von Rückstellungen) in Höhe von T€ 6 sowie Aufwendungen aus der Veränderung der passiven latenten Steuer in Höhe von T€ 7.

VI. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie seit dem 31. Dezember 1995 eine Mehrheitsbeteiligung an der LEWAG Holding AG hält. Diese Mitteilung wurde im Bundesanzeiger Nr. 39 am 24. Februar 1996 bekannt gemacht.

VII. Angabe zum Mutterunternehmen der Gesellschaft § 285 Nr. 14 HGB

Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, stellt einen Konzernabschluss auf. Die alleinige Gesellschafterin der HEVA, die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, stellt keinen Konzernabschluss auf.

VIII. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung eines Gewinnverwendungsvorschlags für 2017 in Höhe von EUR 0,30 je Aktie bzw. insgesamt EUR 1.425.600,00 aufgestellt.

IX. Sonstige Angaben

Honorare des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB)

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, belief sich auf TEUR 38 (Vj.: TEUR 38). Es handelt sich ausschließlich um Honorare für die Abschlussprüfungsleistungen.

Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen (§ 285 Nr. 21 HGB)

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Konditionen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.

Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind und über die zu berichten wäre, ergaben sich nicht.

Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde abgegeben und im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.

Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

Aufsichtsrat:

1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen,

CEO und Vorsitzender der Geschäftsführung der INTERPANE International Glas GmbH, Lauenförde

Vorsitzender

2. Albrecht Hertz-Eichenrode, B.A., Lic.és.sc.pol., Hannover,

Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover

stellvertretender Vorsitzender

3. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn,

Vorstandsvorsitzender der VerbundVolksbank OWL eG, Paderborn

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen neben dem Aufsichtsratsmandat bei der LEWAG Holding AG folgende weitere Aufsichtsratsmandate wahr:

Herr Georg F. Hesselbach:

INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, Lauenförde

Herr Albrecht Hertz-Eichenrode:

Commerz Unternehmensbeteiligungs-AG, Frankfurt/Hannover

Herr Dr. Ulrich Bittihn:

R+V Lebensversicherung a.G., Wiesbaden

Schwäbisch Hall Kreditservice AG, Schwäbisch Hall

Vorstand:

Dipl.-Ökonom Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen

Stellvertretender Aufsichtratsvorsitzender der INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, Lauenförde

Dipl.-Kaufmann Frank Schürmann, Vlotho

Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeiten eine monatliche Vergütung in Höhe von jeweils EUR 6.000,00 sowie eine erfolgsabhängige Vergütung in Abhängigkeit von der Ergebnislage und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betragen im Geschäftsjahr TEUR 344 (Vj.: TEUR 204).

Davon entfallen auf Herrn Jochen H. Hesselbach und Herrn Frank Schürmann jeweils erfolgsunabhängige Bezüge in Höhe von TEUR 72 und erfolgsbezogene, kurzfristig fällige Komponenten in Höhe von TEUR 100.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer jährlich festen sowie einer dividendenabhängigen variablen Vergütung. Sofern die Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende beschließt, belaufen sich die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt TEUR 113 (Vj.: TEUR 122).

Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen

Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, berechnete der LEWAG Holding AG, Beverungen, im Geschäftsjahr 2017 für erbrachte Dienstleistungen EUR 300.000,00 (Vj.: TEUR 300) zuzüglich Umsatzsteuer.

Am 6. Juli 2012 gewährte die LEWAG Holding AG, Beverungen, der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, ein Darlehen in Höhe von EUR 10.000.000,00 und am 12. April 2013 ein weiteres Darlehen in Höhe von EUR 2.250.000,00, welches am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf EUR 750.000,00 zurückgeführt war. Zinsen wurden entsprechend den Darlehensverträgen mit insgesamt EUR 209.130,01 (Vj.: TEUR 226) berechnet.

Mit der HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, bestehen keine Geschäftsbeziehungen.

Ein Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2017 gemäß § 312 AktG wurde aufgestellt.

 

Beverungen, 30. März 2018

Jochen H. Hesselbach

Frank Schürmann

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

1. Werthaltigkeit der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (verbundenes Unternehmen)

2. Werthaltigkeit der Forderungen gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde (Gesellschafterin)

WERTHALTIGKEIT DER ANTEILE AN DER HEGLA GMBH & CO. KG, BEVERUNGEN (VERBUNDENES UNTERNEHMEN)

Sachverhalt

Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft fungiert als Management- und Finanzholding für mittelständische Unternehmen. Sie hält - neben einer weiteren 100%igen Beteiligung an der HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen - eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, bzw. mittelbar über diese Gesellschaft 100%ige-Beteiligungen an deren Tochtergesellschaften. Zur HEGLA-Gruppe zählen sechs inländische Unternehmen, drei Vertriebs- und Servicegesellschaften in Frankreich, Großbritannien und den USA, zwei Vertriebsbüros in Russland und Indien sowie zwei inländische Minderheitsbeteiligungen. Die Ertragslage der LEWAG Holding Aktiengesellschaft wird maßgeblich durch die Erträge aus Beteiligungen von der HEGLA GmbH & Co. KG bestimmt. Die zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 20.311 ausgewiesenen Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG machen 50,4 % der Bilanzsumme aus.

Grundlage der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG sind die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen für die HEGLA GmbH & Co. KG bzw. deren Tochtergesellschaften ergeben. Die beizulegenden Werte der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG werden unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt und sind nicht nur von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse abhängig, sondern auch von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.

Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG war die Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Anteile im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und deren Bewertung sind in den Abschnitten III und IV auf den Seiten 4 bis 7 des Anhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die im Rahmen der Bewertung der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des beizulegenden Wertes der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben.

WERTHALTIGKEIT DER FORDERUNGEN GEGEN DIE HEVA VERWALTUNGS- UND ANLAGENGESELLSCHAFT MBH & CO KG, LAUENFÖRDE (GESELLSCHAFTERIN)

Sachverhalt

Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft hat an ihre Mehrheitsaktionärin HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, zwei Darlehen ausgereicht. Die zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 10.750 unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Darlehen machten 26,7 % der Bilanzsumme und 27,7 % des Eigenkapitals der LEWAG Holding Aktiengesellschaft aus.

Grundlage der Bewertung der Darlehen an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG sind Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zum Adressenausfallsrisiko des Geschäftspartners.

Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Forderung gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, war die Werthaltigkeit dieser Forderung im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und deren Bewertung sind in den Abschnitten III und IV auf den Seiten 4 bis 7 des Anhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die im Rahmen der Bewertung der Darlehensforderungen gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG getroffenen Ermessensentscheidungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter einer kritischen Würdigung unterzogen. In diesem Zusammenhang haben wir uns im Rahmen unserer Prüfung insbesondere durch die Einsichtnahme in den letzten verfügbaren Jahresabschluss und Lagebericht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Darlehensnehmerin und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten befasst. Zudem haben wir beurteilt, ob Hinweise auf Leistungsstörungen bzw. potenzielle Leistungsstörungen im Rahmen der Darlehensbeziehung bestehen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

auf die in Abschnitt 5. des Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließend die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1986 als Abschlussprüfer der LEWAG Holding AG, Beverungen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Susanne Sinning.

 

Kassel, 20. April 2018

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Tewes, Wirtschaftsprüfer

gez. Sinning, Wirtschaftsprüfer

Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell des Konzerns

Die LEWAG Holding AG fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen. Zum LEWAG-Konzern gehört derzeit neben der Muttergesellschaft eine 100 %-ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (HEGLA Beverungen).

Die HEGLA-Gruppe zählt zu den international führenden Produzenten von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen sowie Fahrzeugaufbauten für die Flachglas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzende Branchen. Zur HEGLA-Gruppe zählen sechs (Vj.: fünf) inländische Unternehmen, drei Vertriebs- und Servicegesellschaften in Frankreich, Großbritannien und den USA sowie zwei Vertriebsbüros in Russland und Indien. Ende September 2017 wurde HEGLA boraident GmbH & Co. KG, als 100 %-iges Tochterunternehmen von HEGLA Beverungen, gegründet. HEGLA boraident entwickelt und vertreibt am Standort Halle / Saale Produkte für die Markierung und Strukturierung primär von Flachgläsern mittels Laser.

Darüber hinaus ist HEGLA mittels diverser Handelsvertretungen in weiteren Absatzregionen vertriebsseitig präsent. Diese Präsenz wird durch die bestehende Vertriebskooperation mit der Bystronic-Gruppe in vertraglich definierten Absatzmärkten ergänzt.

1.2 Steuerungssystem

Die Verantwortung für die strategische Entwicklung und Gesamtsteuerung des Konzerns obliegt dem Vorstand, wohingegen die operative Steuerung durch die Geschäftsführungen in den Tochtergesellschaften erfolgt.

Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Konzerns erfolgt über vom Vorstand festgelegte Rahmenvorgaben, die im Budgetprozess in operative, messbare Ziele umgesetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird ergänzt durch eine permanente und zeitnahe Überprüfung der Geschäftsentwicklung sowie der Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung bei etwaigen negativen Planabweichungen.

Umsatz- und Ergebnisgrößen bilden die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungskennzahlen im LEWAG-Konzern. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umsatzerlösen respektive der Gesamtleistung, dem EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern) sowie dem Brutto-Cashflow (Konzernjahresüberschuss + Abschreibungen). Die Steuerungskennzahlen werden sowohl für jedes Konzernunternehmen als auch für den Gesamtkonzern einheitlich ermittelt; segmentspezifische Kennzahlen werden nicht eingesetzt.

Der LEWAG-Konzern umfasst die Produktbereiche Maschinenbau, Fahrzeugbau und Einrichtungsbau. Die interne Steuerungs- und Berichtsstruktur orientiert sich jedoch an geographischen Merkmalen und unterteilt nach den Regionen West, Ost, Süd, USA und übrige. Die Segmente entsprechen weitestgehend den an den Standorten Beverungen (West), Satteldorf (Süd), Kretzschau (Ost) sowie Atlanta (USA) ansässigen Unternehmen.

1.3 Forschung & Entwicklung

Die LEWAG Holding AG unternimmt keine eigenen F & E-Tätigkeiten, diese werden in den operativen Tochterunternehmen - im Wesentlichen von HEGLA Beverungen und zum Teil auch HEGLA Kretzschau - ausgeführt. Im Bereich Forschung und Entwicklung lagen die Schwerpunkte auf den folgenden Projekten:

Entwicklung eines fahrerlosen, EDV-gesteuerten Systems für den innerbetrieblichen Transport von Fächerwagen zwischen den einzelnen Flachglasbearbeitungsschritten

E-Marking, d. h. das Scannen von Flachgläsern zur Erkennung von Fehlern im Rohglas sowie der Dokumentierung dieser Fehler mittels Datamatrixcode bei der (späteren) Optimierung im Glaszuschnitt zur weiteren Reduzierung des Glasausschusses im Rahmen der Weiterverarbeitung

Optimierung der Trennung von Folien in Verbundsicherheitsgläsern mittels Lasertechnik (Fortsetzung des mehrjährigen Projektes in Zusammenarbeit mit der Fraunhofer Gesellschaft)

Umsetzung eines Projekts zur eindeutigen Kennzeichnung aller Glasprodukte (im Zusammenhang mit der neuen Bauprodukteverordnung und in Zusammenarbeit mit einem Kunden, der TU Darmstadt sowie einem Softwarehaus)

Entwicklung zusammenklappbarer Inladergestelle, die es Glasspediteuren ermöglichen, neben dem leeren Inladergestell weitere Transportgüter in den Spezialfahrzeugen zu transportieren

Erweiterung der Produktgruppe "RapidStore" um ein 12t-System, welches in Kombination mit bestehenden Glaslägern eine höhere Sortenvielfalt ermöglicht

Des Weiteren wurde das Projekt "HEGLA - Industrie 4.0" in 2017 fortgeführt; erste praktische Anwendungen sollen auf der Fachmesse "glasstec 2018" im Herbst d. J. präsentiert werden.

HEGLA verfügt nicht über eine eigenständige F & E-Abteilung oder ausschließlich im F & E-Bereich tätige Mitarbeiter. F & E-Projekte werden in der Regel durch die Geschäftsführungen von HEGLA Beverungen und HEGLA Kretzschau in Verbindung mit speziellen Markt- oder Kundenanforderungen initiiert, geleitet und anschließend von Mitarbeitern aus den Fachabteilungen (Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Informatik, etc.) umgesetzt - auch unter Einbezug von externen Beratern und/oder Forschungseinrichtungen.

Bei grundsätzlichen Neuprodukten werden auf Projektebene die Entwicklungskosten erfasst sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen aktiviert und abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von T€ 180 aktiviert (Vj.: T€ 100). Dies entspricht knapp 20 % der gesamten F & E-Aufwendungen, die sich auf rd. € 1,0 Mio. belaufen (Vj.: € 0,8 Mio.). Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten wurden 2017 in Höhe von T€ 56 (Vj.: T€ 125) vorgenommen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das reale Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahr 2017 in den USA und der EU mit 2,3 % resp. 2,4 % in etwa gleich stark an und übertraf jeweils die Vorjahresvergleichswerte von 1,5 % resp. 2,0 %. Die konjunkturelle Lage in Deutschland war ebenfalls durch ein solides Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Das Bruttoinlandsprodukt ist nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,2 % angestiegen im Vergleich zu 1,9 % im Vorjahr. In Frankreich und Großbritannien belaufen sich die Wachstumsraten auf 1,9 % sowie 1,7 %.

Die privaten Bauinvestitionen in den USA erhöhten sich 2017 (nur) um 1,8 % gegenüber 5,5 % im Vorjahr. In Europa nahm gemäß einer aktuellen Euroconstruct-Prognose die Baunachfrage um

3,5% zu nach rd. 2,5 % im Jahr 2016. Getragen wurde dieser Anstieg vom Wohnungsbau mit einer Wachstumsrate von annähernd 5,0 %. Die inländischen Bauinvestitionen erhöhten sich um

2,6% und bestätigten somit den Vorjahresvergleichswert von 2,7 %. Für die Wohnungsbauinvestitionen wurde im Herbst 2017 ein Anstieg um rd. 4,7 % prognostiziert im Vergleich zu 4,0 % im Jahr 2016.

Im deutschen Maschinen- und Anlagenbau wurde nach Angaben des VDMA der Auftragseingang 2017 um 8 % ausgeweitet im Vergleich zu einem Rückgang von 2 % im Vorjahr. Während die Inlandsnachfrage um 5 % gestiegen ist, nahmen die Auslandsaufträge deutlich um 10 % im Vergleich zur Vorjahresperiode zu.

2.2 Geschäftsverlauf

Die gesamtwirtschaftliche Lage und die Branchenkonjunktur in den wichtigsten Absatzregionen der LEWAG-Tochterunternehmen entwickelten sich im Berichtsjahr zufriedenstellend. Der gruppenweite Auftragseingang verringerte sich leicht von € 83,4 Mio. um 3 % auf € 80,8 Mio. im Jahr 2017. Dieser Rückgang ist auf Wechselkurseffekte zurückzuführen (steigender Euro-Kurs im Vergleich zum Dollar); auf vergleichbarer Basis bestätigt der Auftragseingang das hohe Vorjahresniveau. Der Auftragseingang der inländischen HEGLA-Unternehmen konnte um 11 % auf € 45,6 Mio. kräftig gesteigert werden. Die ausländischen Vertriebs- und Servicegesellschaften weisen eine (währungsbedingte) Abschwächung des Auftragseingangs um 17 % auf € 35,3 Mio. aus.

Die konsolidierte Gesamtleistung (exkl. sonstige betriebliche Erträge) des LEWAG-Konzerns übertrifft mit € 81,0 Mio. die Budgetvorgabe von rd. € 75 Mio. um 8 % (Vj.: € 76,4 Mio.). Das Konzern-EGT liegt im Berichtsjahr mit € 6,9 Mio. ebenfalls deutlich über dem Budgetwert von rd. € 5,7 Mio. (Vj.: € 7,4 Mio.).

Der Geschäftsverlauf des LEWAG-Konzerns war somit 2017 erneut eindeutig positiv.

Nachfolgend stellen wir die im Berichtsjahr bei den wesentlichen Steuerungsgrößen erreichten Werte im Vergleich zum Budget und den Vergleichswerten der Vorjahre in tabellarischer Form dar:

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- in Mio. € - (Bilanzierungsbasis: IFRS) 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Plan 2017 Ist
Konsolidierte Umsatzerlöse 59,3 68,8 72,6 75,0 80,9
Gesamtleistung 59,3 70,6 76,4 75,0 81,0
EGT 2,7 5,1 7,4 5,7 6,9
Konzernjahresüberschuss 1,9 3,4 4,8 3,8 4,6
Brutto-Cashflow1) 3,1 4,9 6,4 5,4 6,3

1) Konzernjahresüberschuss + Abschreibungen

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

Die Konzern-Umsatzerlöse erhöhten sich im Vorjahresvergleich von € 72,6 Mio. um 11 % auf € 80,9 Mio. Die Inlandserlöse (+ 12 % auf € 24,9 Mio.) und die Exporterlöse (+ 11 % auf € 56,0 Mio.) konnten gleichermaßen ausgebaut werden. Die Exportquote beträgt unverändert 69 % und spiegelt den hohen Umsatzanteil der ausländischen HEGLA-Vertriebs- und Servicegesellschaften wider.

Umsatzaufteilung nach Produktgruppen

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2017 2016
- Mio. € - - % - - Mio. € - - % -
Maschinenbau 68,1 84,1 56,2 77,4
Einrichtungsbau 3,9 4,8 5,5 7,6
Fahrzeugbau 2,7 3,4 3,4 4,7
Handel 2,7 3,4 2,1 2,8
Sonstige (i. W. Wartung & Service) 3,5 4,3 5,4 7,5
Gesamt 80,9 100,0 72,6 100,0

Den weit überwiegenden Teil der Umsatzerlöse erzielt der HEGLA-Konzern mit € 68,1 Mio. im Maschinenbau. Der Anteil am Gesamtumsatz stieg von 77 % auf 84 % weiter an und ist Ausdruck der Nachfrageentwicklung in dieser Produktsparte.

Der kräftige Umsatzanstieg im Maschinenbau um rd. € 12 Mio. ist auch durch eine konzernweite Neuordnung der Produkte zu den jeweiligen Sparten bedingt; hieraus resultieren im Wesentlichen auch die deutlichen Rückgänge im Einrichtungsbau (- 30 % oder - € 1,6 Mio. auf € 3,9 Mio.) und bei den Sonstigen Erlösen (- 36 % oder - € 1,9 Mio. auf € 3,5 Mio.).

Die (planmäßige) Abschwächung der Erlöse im Fahrzeugbau um 19 % auf € 2,7 Mio. ist auf einen im Vorjahr realisierten Großauftrag bei HEGLA Satteldorf zurückzuführen. Zugleich stiegen die Handelswarenerlöse von € 2,1 Mio. auf € 2,7 Mio. an.

Einschließlich eines Bestandsabbaus von € 0,3 Mio. (Vj.: Bestandsaufbau von € 3,3 Mio.) und unter Berücksichtigung der anderen aktivierten Eigenleistungen (€ 0,3 Mio.; Vj.: € 0,4 Mio.) erhöhte sich die Gesamtleistung (exkl. sonstige betriebliche Erträge) um € 4,6 Mio. oder 6 % auf € 81,0 Mio.

Die Materialaufwendungen stiegen von € 29,5 Mio. auf € 31,1 Mio. an, einhergehend mit einer stabilen Materialaufwandsquote von 38,5 %. Demzufolge verbesserte sich das Rohergebnis (inkl. sonstige betriebliche Erträge) von € 47,2 Mio. um 6 % auf € 50,1 Mio.

Die Personalaufwendungen nahmen ebenfalls proportional zur Gesamtleistung um € 1,8 Mio. auf € 31,3 Mio. zu, die Personalaufwandsquote beläuft sich unverändert auf 38,7 %. Im Jahresdurchschnitt stieg die Mitarbeiterzahl konzernweit um 9 % von 543 auf 591 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Im HEGLA-Konzern waren 354 gewerbliche Arbeitnehmer (Vj.: 333), 188 Angestellte (Vj.: 161) sowie unverändert 49 Auszubildende beschäftigt .

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um € 1,5 Mio. auf € 10,1 Mio., so dass sich das EBITDA mit € 8,6 Mio. errechnet (Vj.: € 9,1 Mio.). Die Abschreibungen stiegen von € 1,6 Mio. auf € 1,7 Mio. an, während die Nettozinsaufwendungen von T€ 68 auf T€ 24 gesenkt wurden.

Das EGT beläuft sich im LEWAG-Konzern auf € 6,9 Mio. im Vergleich zu € 7,4 Mio. im Vorjahr; der Konzernjahresüberschuss wird in Höhe von € 4,6 Mio. ausgewiesen nach € 4,8 Mio. Die Rendite bezogen auf die Gesamtleistung beträgt 5,7 % (Vj.: 6,3 %) und das Ergebnis je Aktie € 0,97 (Vj.: € 1,01). Die Ertragslage des LEWAG-Konzerns erreicht somit nicht ganz das Rekordniveau des Vorjahres, ist aber weiterhin als erfreulich zu bezeichnen.

Bezogen auf die einzelnen Segmente des LEWAG-Konzerns zeigt sich die folgende Entwicklung: Im größten Segment "West" konnte - bei einem Umsatzanstieg von € 54,7 Mio. um 19 % auf € 65,3 Mio. - das EGT von € 4,9 Mio. um 23 % auf € 6,0 Mio. gesteigert werden. Im Segment "Ost" wurden die Umsatzerlöse von € 8,3 Mio. auf € 8,7 Mio. und das EGT von € 1,3 Mio. auf € 1,4 Mio. ausgeweitet. Bei einem Rückgang der Umsatzerlöse von € 5,7 Mio. auf € 4,5 Mio. wird im Segment "Süd" ein EGT von € 0,2 Mio. ausgewiesen (Vj.: € 0,3 Mio.). Im Segment "USA" bestätigen die Umsatzerlöse mit € 26,9 Mio. den Vorjahresvergleichswert von € 27,1 Mio.; das EGT beläuft sich auf € 2,5 Mio. (Vj.: € 3,2 Mio.).

2.3.2 Finanzlage

Die finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die LEWAG Holding AG als strategische Finanz- und Management-Holding in Abstimmung mit den Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei.

Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungspositionen werden zur Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten im Einzelfall eingesetzt. Es wurden und werden jedoch grundsätzlich keine Finanzderivate ohne zugrunde liegendes Basisgeschäft abgeschlossen.

Die Fähigkeit der LEWAG Holding AG und ihrer Tochterunternehmen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen war im Berichtszeitraum stets gegeben.

Auf Basis eines Cashflows vor Zinsergebnis und Ertragsteuern von € 10,6 Mio. (Vj.: € 8,0 Mio.) konnte der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von + € 5,9 Mio. auf + € 7,4 Mio. verbessert werden. Aus diesem Mittelzufluss konnten u. a. die Investitionen im Berichtsjahr (€ 2,5 Mio.) finanziert werden. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird mit - € 2,2 Mio. (Vj.: - € 2,0 Mio.) ausgewiesen.

Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende in Höhe von € 0,25 je Stückaktie zzgl. einer Bonusdividende von € 0,15 beschlossen und ausgezahlt. Die gesamte Ausschüttungssumme belief sich auf € 1,9 Mio. (Vj.: € 1,2 Mio.). Die Bankdarlehen verringerten sich 2017 plangemäß um € 1,1 Mio., so dass ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von - € 3,0 Mio. (Vj.: + € 0,5 Mio.) zu verzeichnen war.

Der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2017 beträgt € 8,1 Mio. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahresstichtag um € 2,3 Mio. oder 39 % ist auf einen höheren Bestand an liquiden Mitteln zurückzuführen.

In Anbetracht der stabilen Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Erhöhung der regulären Dividende um € 0,05 auf € 0,30 je Stückaktie vorschlagen. Somit würde sich die Ausschüttungssumme auf € 1,4 Mio. belaufen.

Der Kurs der LEWAG-Aktie notierte zum Jahresultimo 2017 mit € 13,65 je nennwertloser Stückaktie um € 5,15 oder 60 % höher als zum Vorjahresstichtag (€ 8,50). Die Dividendenrendite beträgt somit 2,2 %.

Die Finanzlage des LEWAG-Konzerns ist unverändert als solide zu bezeichnen.

2.3.3 Vermögenslage und Kapitalstruktur

Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen belaufen sich auf € 2,5 Mio. (Vj.: € 2,2 Mio.) und betrafen vornehmlich den Standort Beverungen (Segment West). Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Grundstücke und Gebäude von € 0,4 Mio., in Maschinen und technische Anlagen von € 0,3 Mio. sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattungen von € 1,2 Mio. vorgenommen.

Bei Abschreibungen in Höhe von € 1,7 Mio. nahm das Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände um € 0,6 Mio. auf € 19,9 Mio. zu. Das Finanzanlagevermögen beläuft sich unverändert auf € 0,2 Mio.

Einschließlich der aktiven latenten Steuern (€ 0,2 Mio.) sowie den im Vergleich zum Vorjahr in die sonstigen langfristigen Vermögenswerte umgegliederten Darlehensforderungen gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG (€ 10,75 Mio.) ergeben sich insgesamt langfristige Vermögenswerte in Höhe von € 31,0 Mio. (Vj.: € 19,6 Mio.).

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich von € 47,4 Mio. auf € 41,4 Mio. Dabei wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um € 1,3 Mio. auf € 11,8 Mio. abgebaut, während sich die Vorräte um € 1,1 Mio. auf € 17,3 Mio. erhöhten.

Das nominelle Eigenkapital beträgt unverändert € 12,2 Mio. Die Rücklagen sind mit € 12,7 Mio. ebenfalls stabil geblieben. Der Konzernbilanzgewinn stieg von € 10,7 Mio. auf € 13,5 Mio. an. Das Konzerneigenkapital erhöhte sich von € 35,7 Mio. auf € 37,9 Mio., die Konzerneigenkapitalquote beläuft sich auf 52,4 % (Vj.: 53,3 %).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 haben sich die Bankverbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahresstichtag um € 1,4 Mio. auf € 10,7 Mio. erhöht. Die Bankverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Darlehen mit Festzinsvereinbarungen und einer Laufzeit bis maximal 2025 (€ 3,7 Mio., davon € 0,7 Mio. fällig innerhalb eines Jahres) sowie aus der Ausnutzung bestehender, kurzfristiger Kontokorrentlinien mit einer am EURIBOR orientierten Verzinsung (€ 7,0 Mio.). Die liquiden Mittel stiegen binnen Jahresfrist von € 6,4 Mio. auf € 11,2 Mio. an und übertreffen die Bankverbindlichkeiten in Summe um € 0,5 Mio.

Die Vermögenslage und Kapitalstruktur der HEGLA-Unternehmen ist somit weiterhin als stabil zu bezeichnen.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Risikomanagementsystem

Der LEWAG-Konzern versucht, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern. Dabei werden auch Risiken eingegangen, um Chancen bestmöglich nutzen zu können. Das Chancen- und Risikomanagement stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit in einem gut kontrollierten Unternehmensumfeld ausgeübt werden kann.

Sowohl das gesamtwirtschaftliche Umfeld und insbesondere die Entwicklungen in der Flachglasbranche und im Maschinenbau als auch die internen Prozesse werden fortlaufend überwacht, um Chancen und Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Einflusses auf den Ergebnisbeitrag beurteilt.

Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse im Konzern. Zudem werden in regelmäßigen Managementsitzungen mit der HEGLA-Geschäftsführung bestehende und potenzielle Risiken analysiert. Die Unternehmensleitung kann somit wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und - falls erforderlich - Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten. Mit Hilfe des installierten internen Kontrollsystems wird sichergestellt, dass die Betriebsabläufe einschließlich des Zugriffs- und Berechtigungssystems im IT-Bereich einer regelmäßigen, systematischen Überwachung unterliegen.

Über das monatliche, konzernweit einheitliche Berichtswesen hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, um neben der Unternehmensstrategie und der aktuellen Geschäftsentwicklung auch Fragen des Risikomanagements sowie die Entwicklung bestehender Risiken zu erörtern.

3.2 Chancen und Risiken

Nachfolgend werden die Chancen und Risiken dargestellt, die für den LEWAG-Konzern im Berichtsjahr sowie im Prognosezeitraum von wesentlicher Bedeutung sind und die entsprechenden Maßnahmen des Risikomanagements erläutert. Die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen betreffen grundsätzlich sämtliche Segmente, sofern dies nicht abweichend erläutert wird.

Die Absatz-, IT-, Finanz- und Währungsrisiken sowie die operativen Risiken werden als mittlere Risiken und die Beschaffungsrisiken als geringes Risiko klassifiziert. Nach unserer Einschätzung sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand unserer Unternehmensgruppe in ihrer Gesamtheit gefährden.

Absatzchancen und -risiken

Absatzrisiken sind für die HEGLA-Unternehmen von zentraler Bedeutung. Konjunkturelle Entwicklungen, die Akzeptanz der Produkte beim Kunden und angemessene Verkaufspreise haben einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftserfolg, dem durch eine permanente Weiterentwicklung des Produktportfolios Rechnung getragen wird.

Mittels des strategischen Vertriebsansatzes einer breiten, nationalen und internationalen Marktpräsenz des LEWAG-Konzerns sollen ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen in einzelnen Absatzregionen in anderen Regionen ausgeglichen werden.

Die mitunter starken Schwankungen unterliegende Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Absatzregionen konnte durch eine entsprechende Fokussierung der Vertriebsaktivitäten kompensiert werden. Die Exportquote, bezogen auf die Umsatztätigkeit lag auch im Berichtsjahr mit 69 % auf einem hohen Niveau.

Die deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten in ihrer Herbstprognose 2017 eine Fortsetzung der Erholung der Weltwirtschaft. Das Wirtschaftswachstum in den USA und Europa soll 2018 mit 2,3 % resp. 2,0 % auf dem Niveau des Jahres 2017 liegen. Für Deutschland (2,1 % ggü. 2,2 %), Frankreich (1,8 % ggü. 1,9 %) und Großbritannien (1,3 % ggü. 1,7 %) wird ebenfalls eine weitgehende Bestätigung der Vorjahreswerte prognostiziert.

Das europäische Wohnungsbauvolumen soll sich 2018 um rd. 2,5 % erhöhen. Die inländischen Bauinvestitionen sollen um 2,8 % zunehmen; der stärkste Anstieg wird mit 3,7 % erneut im Wohnungsbau erwartet (Gemeinschaftsdiagnose GD Herbst 2017).

Risiken resultieren aus dem bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU, der zu einer Verschlechterung der Exportmöglichkeiten in diesem Auslandsmarkt führen könnte. Allerdings liegt der Anteil Großbritanniens an den Gesamterlösen des LEWAG-Konzerns bei unter 5 %, so dass sich keine gravierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage ergeben sollten. Ein Rückgang der Umsatzerlöse in Großbritannien wurde im Budget 2018 antizipiert.

Des Weiteren könnte ein zunehmender Protektionismus in den USA die Absatzchancen in diesem für HEGLA wichtigen Auslandsmarkt beeinträchtigen. Momentan sind zwar keine Einfuhrzölle für HEGLA-Produkte geplant, gleichwohl wird die politische Entwicklung in den USA von der Geschäftsführung intensiv beobachtet. Andererseits sollte die US-amerikanische Tochtergesellschaft, HEGLA Corp., Atlanta, ab 2018 von den deutlich gesenkten Unternehmenssteuern profitieren.

Beschaffungschancen und -risiken

Im Berichtsjahr waren auf der Beschaffungsseite in Summe keine signifikanten Preiserhöhungen zu verzeichnen. Preissteigerungen für Vormaterialien werden, soweit möglich durch eine adäquate Anpassung der Absatzpreise aufgefangen.

Dem Risiko einer nicht ausreichenden Versorgung mit Materialien in der benötigen Qualität wird durch eine kontinuierliche Überprüfung der Lieferantenbasis begegnet. Die Versorgungssicherheit war ständig gewährleistet.

Operative Chancen und Risiken

Neben den Vertriebsaktivitäten und damit der Auftragsakquisition zur angemessenen Auslastung der vorhandenen Produktionskapazitäten besteht eine wesentliche Herausforderung im operativen Bereich in der Sicherstellung einer effizienten und termingerechten Fertigung der Produkte innerhalb vorgegebener Qualitätsstandards. Unvorhergesehene Betriebsunterbrechungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diesbezüglich bestehen Versicherungen gegen wesentliche Elementarschäden und gegen Betriebsunterbrechungen.

Im Jahr 2015 wurden die Fertigungskapazitäten durch den Kauf eines benachbarten Grundstücks einschließlich rd. 10.000 m2 Hallenflächen am Standort Beverungen ausgeweitet, so dass die Unternehmensgruppe über ausreichende Kapazitätsreserven verfügt. Der bestehende Maschinenpark wird durch permanente Instandhaltungsmaßnahmen und durch Modernisierungen auf einem hohen technischen Stand gehalten.

Die (permanente) Überarbeitung / technische Optimierung der wesentlichen HEGLA-Produktgruppen wird auch 2018 fortgesetzt. Von Bedeutung ist hierbei das F&E-Projekt "HEGLA Industrie 4.0", dessen Ergebnisse sukzessive in den HEGLA-Produkten Berücksichtigung finden werden.

Informationstechnologie (IT)-Chancen und Risiken

Der zunehmenden Abhängigkeit wesentlicher Geschäftsprozesse von IT-Anwendungen und der IT-Infrastruktur wird durch eine eigene IT-Organisation im LEWAG-/HEGLA-Konzern Rechnung getragen. Die Datensicherheit und -verfügbarkeit wird mittels redundanter Serverstrukturen gewährleistet und entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Den IT-Risiken wird mit geeigneten personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen begegnet. Das interne Kontrollsystem sieht sowohl systematische als auch manuelle bzw. halbmanuelle Kontrollen vor.

Die Ordnungsmäßigkeit der IT-Systeme und -Organisation wird im Rahmen externer IT-Systemprüfungen regelmäßig überprüft. Operationelle Risiken, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinflussen oder die Richtigkeit der Buchhaltung und des Jahresabschlusses in Frage stellen, wurden in diesen Prüfungen nicht festgestellt.

Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB werden die Rechnungslegungsanforderungen durch die LEWAG Holding AG in den Tochtergesellschaften u. a. dadurch umgesetzt, dass im LEWAG-Konzern grundsätzlich ein einheitliches Buchhaltungssystem mit einem einheitlichen Kontenrahmen verwendet wird. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung und der Konzernabschlusserstellung werden die Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften sowie die Prozesse zur Datenaufbereitung analysiert, überprüft und sichergestellt. Neue gesetzliche Regelwerke sowie die Änderung bestehender Regularien im Hinblick auf die Rechnungslegung und die dadurch entstehenden Risiken werden unmittelbar auf ihre Auswirkungen auf den LEWAG-Konzern untersucht, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen. Das interne Kontrollsystem wird dabei u. a. bei Finanztransaktionen durch Genehmigungsprozesse erweitert.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Aufgrund der soliden Konzern-Eigenkapitalquote von 52 % sehen wir bezüglich der Kreditwürdigkeit des LEWAG-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften keine Risiken. Zinsänderungsrisiken werden in Bezug auf variable Verzinsungen zeitnah überwacht.

Der LEWAG-Konzern wickelt sowohl auf der Beschaffungsseite als auch auf der Absatzseite den weit überwiegenden Teil der Geschäftsprozesse auf Eurobasis ab. Im Einzelfall werden Währungsrisiken durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Währungsschwankungen des Britischen Pfunds sowie des US-Dollars gegenüber dem Euro können die Umsatzerlöse und den Jahresüberschuss im Vergleich zur Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflussen.

Zahlungsausfälle konnten in der Vergangenheit durch eine konsequente Beachtung der Kundenbonität sowie ein stringentes Debitorenmanagement auf ein Minimum begrenzt werden.

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden durch eine zeitnahe Anforderung von Abschlagszahlungen gemäß dem Auftragsverlauf bzw. durch kurzfristige Inanspruchnahmen der offenen Kreditlinien gemindert.

Verbindlichkeiten werden generell innerhalb der vereinbarten Konditionen und soweit zulässig unter Nutzung von Skonto ausgeglichen.

3.3 Prognose 2018

Für das Geschäftsjahr 2018 sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Veränderungen im Konsolidierungskreis des LEWAG-Konzerns geplant. Die Ende September 2017 neu gegründete HEGLA boraident GmbH & Co. KG wird 2018 ganzjährig in den LEWAG-Konzern eingehen. Aufgrund des relativ geringen Anteils von HEGLA boraident an den Umsatzerlösen und den Ergebniskennzahlen des LEWAG-Konzerns ist gleichwohl eine Vergleichbarkeit der Budgetdaten 2018 mit den Ist-Werten 2017 weitestgehend gegeben.

In Deutschland stehen insbesondere die Isolierglas herstellenden Unternehmen unter einem anhaltenden Preisdruck durch osteuropäische Wettbewerber. Mögliche Nachfragerückgänge in diesem Absatzsegment sollen durch Aufträge im Bereich der Glasbeschichtungsbetriebe kompensiert werden, so dass in Summe eine seitwärts gerichtete Nachfrage im Inland erwartet wird.

In Bezug auf die ausländischen Absatzregionen erwarten wir eine Fortsetzung der lebhaften Nachfrage insbesondere in Nordamerika. In den weiteren Regionen, in denen HEGLA mit eigenen Vertriebs- und Servicegesellschaften vertreten ist (Frankreich, Großbritannien, Russland und Indien) soll der Auftragseingang in Summe leicht gesteigert werden. Insgesamt wurde mit rd. € 80 Mio. eine Bestätigung des Auftragseingangsniveaus des Jahres 2017 geplant.

Auf Basis der im Kapitel 3.2 aufgeführten Chancen und Risiken, den Auftragsbeständen zum Jahresbeginn 2018 sowie Auftragseingängen im I. Quartal 2018 auf Vorjahresniveau ist die Auslastung der Fertigungskapazitäten in den HEGLA-Produktionsunternehmen gegeben, so dass sich die positive Geschäftsentwicklung im LEWAG-Konzern fortsetzen sollte.

Für 2018 planen wir konsolidierte Umsatzerlöse von rd. € 78 Mio. sowie ein EGT von rd. € 6,4 Mio. Der Brutto-Cashflow soll sich auf etwa € 6,0 Mio. belaufen. In Bezug auf die einzelnen Unternehmenssegmente planen wir die folgende, nicht konsolidierte Umsatz- und Ertragslage:

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- in Mio. € - Jahr Segment West Segment Ost Segment Süd Segment USA übrige / Konsolidierung LEWAG-Konzern
Umsatzerlöse 2016 Ist 54,7 8,3 5,7 27,1 - 23,2 72,6
2017 Ist 65,3 8,7 4,5 26,9 - 24,5 80,9
2018 Plan 63,4 9,0 4,4 25,0 - 23,8 78,0
EGT 2016 Ist 4,9 1,3 0,3 3,2 - 2,3 7,4
2017 Ist 6,0 1,4 0,2 2,5 - 3,2 6,9
2018 Plan 5,9 1,3 0,2 2,4 - 3,4 6,4

In Zusammenhang mit den hier dargestellten Einschätzungen und Erwartungen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ereignisse in der Zukunft wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

4. Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB

Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil von € 2,56 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu € 6.000.000,-zu erhöhen.

Aktien mit besonderen Stimmrechten, sonstigen Sonderrechten oder Belegschaftsaktien wurden nicht ausgegeben. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien und es wurde auch keine Genehmigung von der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien eingeholt.

Folgende Aktionäre halten einen Anteil von mindestens 10 % des Kapitals und somit mindestens 10 % der Stimmrechte:

HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde / Deutschland

Herr Jochen H. Hesselbach, Meggen / Schweiz

Herr Jörn C. Hesselbach, Meggen / Schweiz

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84f. AktG bestellt und abberufen.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Es liegen keine wesentlichen Vereinbarungen der LEWAG Holding AG vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen. Des Weiteren gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

5. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB

Der Vorstand der LEWAG Holding AG hat mit Datum 30. März 2018 eine Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d HGB abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lewag.de; Rubrik: Corporate Governance) zusammen mit dem Corporate Governance-Bericht allgemein zugänglich gemacht.

6. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe individueller Vergütungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) unter Einbeziehung der Grundsätze des Deutschen Rechnungslegung Standards Nr. 17 (DRS 17), den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS).

6.1 Vorstandsvergütung

Die Vergütung des Vorstands wird gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vom Aufsichtsratsplenum festgelegt. Darüber hinaus beschließt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem des Vorstands und ist für dessen regelmäßige Überprüfung verantwortlich.

Der Vorstand der LEWAG AG besteht aus 2 Mitgliedern, die jeweils ein monatliches Vergütungsfixum in Höhe von T€ 6 p. a. erhalten. Aktienoptionsprogramme oder sonstige Nebenleistungen - außer der Erstattung von Reisekosten und Spesen gemäß den steuerlichen Vorschriften - werden nicht gewährt.

Aufgrund der - auch im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften - niedrigen Vergütung sieht der Aufsichtsrat in der Aufteilung des Jahresgehalts in fixe und variable Bestandteile keinen zusätzlichen Nutzen. Allerdings kann eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden, sofern die Ergebnislage der Gesellschaft besonders positiv ist. Die Höhe dieser variablen Vergütung liegt im Ermessen des Aufsichtsrats. Eine Reduzierung der fixen Vorstandsvergütung bei einer signifikanten Verschlechterung der Geschäftslage der Gesellschaft ist nicht vorgesehen.

Im Krankheitsfall erhält der Vorstand für die Dauer von 6 Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages sein Fixgehalt weiter. Im Todesfall erhalten seine erbberechtigten Hinterbliebenen das Fixgehalt noch für die Dauer von ebenfalls 6 Monaten ausbezahlt, beginnend mit dem Ablauf des Sterbemonats. Eine Pension oder sonstige Bezüge nach Beendigung des Anstellungsvertrags wurden dem Vorstand nicht zugesagt.

Für eine etwaige vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages aus wichtigen Gründen gilt § 626 BGB.

Im Geschäftsjahr 2017 hat die LEWAG AG - wie in den Vorjahren - den Vorstandsmitgliedern keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.

Vergütungstabelle gemäß Ziffer 4.2 (3) des DCGK

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Jochen H. Hesselbach Frank Schürmann
Angaben Vorstand Vorstand
in T€ Eintritt 01.07.2011 Eintritt 01.07.2011
2017 2016 2017 2016
Festvergütung 72 66 72 66
Nebenleistungen 0 0 0 0
Summe 72 66 72 66
Einjährige Variable Vergütung 100 36 100 36
Mehrjährige Variable Vergütung 0 0 0 0
Summe Variable Vergütung 100 36 100 36
Summe 172 102 172 102
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 172 102 172 102

Die variable Vergütung kommt erst jeweils zur Jahresmitte des Folgejahres zur Auszahlung. Ansonsten sind die gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr identisch mit dem Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr, so dass auf eine getrennte Darstellung verzichtet wird.

6.2 Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 16 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an der Unternehmensgröße sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder erhalten nach Feststellung des Jahresabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres für ihre Tätigkeit eine Festvergütung sowie eine variable Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die während eines Geschäftsjahres nur zum Teil dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine zeitanteilig geringere Vergütung.

Die jährliche Festvergütung wurde von der Hauptversammlung am 22. Juni 2016 auf T€ 72 für den Vorsitzenden, T€ 15 für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie T€ 7,5 für weitere Mitglieder ab dem Geschäftsjahr 2016 (Auszahlung 2017) erhöht. Die variable Vergütung ist abhängig von der Dividende und beträgt € 750,- pro Prozentpunkt der Dividende bezogen auf das Grundkapital. Die variable Vergütung wird jedoch erst ab einer Dividende gewährt, die 4 % übersteigt, d. h. erst ab einer Dividende von 5 % erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich eine variable Vergütung.

Im Einzelnen wurden im Jahr 2017 die folgenden Aufsichtsratsvergütungen gezahlt:

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Festvergütung Var. Vergütung
Georg F. Hesselbach Vorsitzender € 72.000,- € 9.000,-
Albrecht Hertz-Eichenrode Stellv. Vorsitzender € 15.000,- € 9.000,-
Dr. Ulrich Bittihn Mitglied € 7.500,- € 9.000,-
Summe € 94.500,- € 27.000,-

Die Vergleichswerte für das Jahr 2016 betragen:

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Festvergütung Var. Vergütung
Georg F. Hesselbach Vorsitzender € 48.000,- € 4.500,-
Albrecht Hertz-Eichenrode Stellv. Vorsitzender € 10.000,- € 4.500,-
Dr. Ulrich Bittihn Mitglied € 5.000,- € 4.500,-
Summe € 63.000,- € 13.500,-

Im Geschäftsjahr 2017 hat die LEWAG Holding AG - wie in den Vorjahren - den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.

7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 3 WpHG i. V. m. § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

 

Beverungen, 23. April 2018

Jochen H. Hesselbach

Frank Schürmann

IFRS - Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 IFRS-Konzernbilanz

AKTIVA

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Konzernanhang 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR
A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.1.1 619.168,29 419.536,74
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2.1.1 2.025.766,00 2.025.766,00
3. Geleistete Anzahlungen 2.1.1 775.055,66 594.569,05
4. Entwicklungskosten 2.1.1 3,00 3.419.992,95 55.975,00 3.095.846,79
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.1.4 11.773.048,86 11.924.599,99
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.1.4 2.355.675,48 2.354.015,51
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.1.4 2.359.305,48 1.917.302,93
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.1.4 22.648,32 16.510.678,14 10.142,04 16.206.060,47
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.1.2 126.974,76 126.974,76
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 2.1.3 12.750,00 12.750,00
3. Sonstige langfristige Ausleihungen 2.1.4 18.837,69 158.562,45 18.837,69 158.562,45
IV. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.1.5 10.750.000,00 0,00
V. Aktive latente Steuern 2.1.6; 3.8 190.983,54 166.612,45
31.030.217,08 19.627.082,16
B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.2.1 4.225.521,00 4.140.676,00
2. Unfertige Erzeugnisse 2.2.1 3.587.856,60 3.739.833,00
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.2.1 9.037.206,60 8.283.245,04
4. Geleistete Anzahlungen auf Bestellungen 2.2.1 416.195,46 1.861,53
17.266.779,66 16.165.615,57
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.2.2 11.806.857,97 13.059.817,85
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.2.2 0,00 11.000.000,00
3. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen 2.2.2 72.235,35 59.068,15
4. Sonstige Vermögenswerte 2.2.2 1.081.373,79 12.960.467,11 718.537,31 24.837.423,31
III. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.2.3 11.184.070,46 6.428.563,40
41.411.317,23 47.431.602,28
72.441.534,31 67.058.684,44

PASSIVA

Konzernanhang 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 2.3.1 12.165.120,00 12.165.120,00
II. Kapitalrücklage 2.3.2 2.626.809,77 2.626.809,77
III. Gewinnrücklagen 2.3.2 10.091.772,43 10.091.772,43
IV. Konzernbilanzgewinn 2.3.3 13.453.929,07 10.739.421,24
V. Ausgleichsposten für Währungsumrechnung 1.8 -413.403,11 110.913,18
37.924.228,16 35.734.036,62
B. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN
1. Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2.5 2.999.767,41 3.696.749,12
2. Passive latente Steuern 2.4.1; 3.8 639.155,85 3.638.923,26 597.459,47 4.294.208,59
C. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN
1. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2.5 7.733.172,93 5.631.749,54
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.5 11.897.597,49 10.158.460,48
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.5 3.339.013,27 2.730.160,50
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.5 174.833,90 166.074,10
5. Steuerverbindlichkeiten 2.5 715.147,00 1.069.446,00
6. Sonstige kurzfristige Rückstellungen 2.4.2 3.761.935,22 3.400.703,29
7. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.5 3.256.683,08 30.878.382,89 3.873.845,32
27.030.439,23
72.441.534,31 67.058.684,44

IFRS-Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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Konzernanhang 2017 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 3.1 80.943.867,28 72.633.109,81
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.2.1 -262.095,00 3.329.679,53
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 3.2 268.755,52 398.704,61
4. Sonstige Erträge 3.3 285.178,87 338.918,55
81.235.706,67 76.700.412,50
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -26.924.003,97 -24.990.376,72
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.218.288,74 -31.142.292,71 -4.503.275,34 -29.493.652,06
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.4 -26.130.841,78 -24.703.639,22
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.4 -5.197.722,38 -31.328.564,16 -4.817.541,52 -29.521.180,74
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.1.4 -1.687.586,35 -1.622.064,12
8. Sonstige Aufwendungen 3.5 -10.131.532,38 -8.591.749,46
9. Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 3.6 13.214,86 10.782,91
10. Erträge aus Beteiligungen 3.6 880,00 880,00
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.7 212.157,59 228.903,03
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.7 -236.529,53 -297.271,83
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.8 -2.202.737,11 -2.491.478,51
14. Ergebnis nach Steuern 4.732.716,88 4.923.581,72
15. Sonstige Steuern -117.409,05 -114.974,29
16. Konzernjahresüberschuss 4.615.307,83 4.808.607,43
17. Ergebnis pro Aktie in EUR 3.9
- unverwässert 0,97 1,01
- verwässert 0,97 1,01
18. Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien 3.9 4.752.000 4.752.000

IFRS-Konzerngesamtergebnisrechnung

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Konzernanhang 2017
EUR
Vorjahr
EUR
Konzernjahresüberschuss 4.615.307,83 4.808.607,43
direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen
in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis
- Währungsdifferenzen 1.8 -524.316,29 28.560,76
Gesamtergebnis 4.090.991,54 4.837.168,19

IFRS-Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

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Mutterunternehmen Konzern
Gezeichnetes Kapital
EUR
Kapitalrücklage
EUR
Gewinnrücklagen
EUR
Bilanzgewinn
EUR
Ausgleichsposten Währungsumrechnung
EUR
Eigenkapital
EUR
Konzernanhang 2.3.1 2.3.2 2.3.2 2.3.3 1.8 2.3
Stand 31.12.2015 12.165.120,00 2.626.809,77 10.091.772,43 7.118.813,81 82.352,42 32.084.868,43
gezahlte Dividenden 0,00 0,00 0,00 -1.188.000,00 0,00 -1.188.000,00
Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 4.808.607,43 28.560,76 4.837.168,19
Stand 31.12.2016 12.165.120,00 2.626.809,77 10.091.772,43 10.739.421,24 110.913,18 35.734.036,62
gezahlte Dividenden 0,00 0,00 0,00 -1.900.800,00 0,00 -1.900.800,00
Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 4.615.307,83 -524.316,29 4.090.991,54
Stand 31.12.2017 12.165.120,00 2.626.809,77 10.091.772,43 13.453.929,07 -413.403,11 37.924.228,16

IFRS-Konzernkapitalflussrechnung

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Konzernanhang 2017
TEUR
Vorjahr
TEUR
Konzernjahresüberschuss (vor Zinsergebnis und Ertragsteuern) +6.842 +7.368
+ Abschreibungen +1.688 +1.622
+/- Buchverluste/Buchgewinne aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen -31 +1
+/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 0 -4
+/- latente Steuern +18 +29
Cashflow +8.517 +9.016
(-) Zunahme/(+) Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -73 -6.051
(+) Zunahme/(-) Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +2.126 +5.041
Kursdifferenzen +79 +29
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Ertragsteuern +10.649 +8.035
Erhaltene Zinsen +212 +229
Gezahlte Zinsen -237 -297
Gezahlte Ertragsteuern -3.208 -2.106
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 1.10 +7.416 +5.861
(+) Einnahmen/(-) Ausgaben bzgl. Investitionstätigkeit
Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen +81 +19
Einnahmen aus Tilgung gewährter Darlehen +250 +250
Zugänge immaterielle Vermögenswerte -640 -409
Zugänge Sachanlagevermögen -1.855 -1.819
Cashflow aus Investitionstätigkeit 1.10 -2.164 -1.959
Gewinnausschüttung -1.901 -1.188
Tilgung/Aufnahme von Bankverbindlichkeiten -1.101 +1.712
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1.10 -3.002 +524
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit +7.416 +5.861
Cashflow aus Investitionstätigkeit -2.164 -1.959
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -3.002 +524
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode +5.823 +1.397
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.10 +8.073 +5.823

Anhang DES KONZERNABSCHLUSSES zum 31. Dezember 2017 der LEWAG Holding Aktiengesellschaft

Beverungen

ALLGEMEINE ANGABEN

1.1 Informationen zum Unternehmen

Die LEWAG Holding AG hat ihren Sitz in 37688 Beverungen, Industriestraße 21 und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HR B 7105 eingetragen. Ihre Aktien sind zum amtlichen Handel an der Berliner Börse zugelassen.

Die LEWAG Holding AG fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen. Die LEWAG Holding AG hält eine 100%-ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, und mittelbar an deren Tochterunternehmen.

Die Tochterunternehmen im LEWAG-Konzern zählen zu den international führenden Anbietern von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen und Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzender Branchen.

1.2 Grundlagen der Rechnungslegung

Die LEWAG Holding AG hat ihren Konzernabschluss für das Jahr 2017 auf der Grundlage der am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB), London, erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC - vormals SIC).

Die LEWAG Holding AG hat auf den Konzernabschluss alle Standards und Interpretationen angewendet, die zum 31. Dezember 2017 gültig und von der Europäischen Union übernommen waren.

Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 waren folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden:

Jährliche Verbesserungen der IFRS - Zyklus 2014 - 2016 (IFRS 12: Klarstellung zum Anwendungsbereich des Standards) Obwohl diese Änderung an IFRS 12 zum Ende des Jahres 2017 noch nicht in europäisches Recht übernommen war, ist von einer verpflichtenden Anwendung für das Geschäftsjahr 2017 auszugehen. Zum einen handelt es sich nicht um neues materielles Recht, sondern um eine Klarstellung. Zum anderen hat die EFRAG am 17. Januar 2018 verkündet, dass mit einem Endorsement noch im ersten Quartal 2018 zu rechnen ist.

Änderungen zu IAS 12: Ertragsteuern (EU-endorsement 9. November 2017)

Änderungen zu IAS 7: Kapitalflussrechnungen (EU-endorsement 9. November 2017)

Aus der Erstanwendung dieser geänderten Standards - soweit für den LEWAG-Konzern relevant - haben sich nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden:

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden inklusive Änderungen an IFRS 15 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (EU-endorsement 22. September 2016)

IFRS 9 Finanzinstrumente (EU-endorsement 22. November 2016)

IFRS 16 Leasingverhältnisse (EU-endorsement 31. Oktober 2017)

Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (EU-endorsement 31. Oktober 2017)

Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" gemeinsam mit IFRS 4 "Versicherungsverträge" (EU-endorsement 3. November 2017)

Der IASB hat bis zum 31. Dezember 2017 eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht, die allerdings noch nicht in EU-Recht überführt wurden:

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Änderung/Standard Datum der Veröffentlichung IASB effective date/ Anwendungszeitpunkt
IFRS 14: Regulatorische Abgrenzungsposten 30. Januar 2014 unbestimmt
Änderungen an IFRS10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 11. September 2014 unbestimmt
Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 20. Juni 2016 1. Januar 2018
Jährliche Verbesserungen der IFRS (AIP) Zyklus 2014 - 2016 8. Dezember 2016 1. Januar 2018 bzw. 1. Januar 2017
IFRIC Interpretation 22: Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlter Gegenleistungen 8. Dezember 2016 1. Januar 2018
Änderungen an IAS 40: Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 8. Dezember 2016 1. Januar 2018
IFRS 17: Versicherungsverträge 18. Mai 2017 1. Januar 2021
IFRIC 23: Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 7. Juni 2017 1. Januar 2019
Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 12. Oktober 2017 1. Januar 2019
Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12. Oktober 2017 1. Januar 2019
Jährliche Verbesserungen der IFRS (AIP) Zyklus 2015 - 2017 12. Dezember 2017 1. Januar 2019

Der LEWAG-Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch zu machen.

Die einzelnen Auswirkungen werden vom Vorstand fortlaufend geprüft.

Nachfolgend erfolgen Angaben zu ausgewählten Standards.

IFRS 9 Finanzinstrumente:

Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 sieht der ab dem 1. Januar 2018 anzuwendende IFRS 9, der auch alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt, ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor, während für die finanziellen Verbindlichkeiten die bestehenden Vorschriften weitgehend übernommen worden sind. Nach den neuen Regelungen werden die finanziellen Vermögenswerte in solche, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgsneutral zum "fair value through other comprehensive income" bewertet werden, klassifiziert. Der Einordnung in diese drei Kategorien liegen das Geschäftsmodell, in dem diese Finanzinstrumente gehalten werden sowie die Ausprägungen der vertraglichen Zahlungsströme der einzelnen Instrumente zugrunde. Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte sind künftig nach dem expected loss model in einem grundsätzlich dreistufigen Ansatz zu beurteilen. Basierend auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des LEWAG-Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände hat der Vorstand eine Einschätzung der Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss vorgenommen. Im Ergebnis werden alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden auch zukünftig so klassifiziert und bewertet, wie dies derzeit unter IAS 39 der Fall ist. Eine verlässliche Schätzung zur Höhe des finanziellen Effekts kann erst nach Abschluss dieser Überprüfung abgegeben werden, ein erheblicher Einfluss auf den Konzernabschluss wird aber nicht erwartet.

IFRS 15 Erlöse auf Verträgen mit Kunden:

IFRS 15 ersetzt die bisherigen Erlösstandards IAS 11 (Erlöse aus Fertigungsaufträgen) und IAS 18 (andere Umsatzerlöse). Er regelt in einem einzigen, prinzipienbasierten fünfstufigen Modell, wann und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Die Schritte umfassen die Identifikation des Vertrags / der Verträge mit dem Kunden (Schritt 1) sowie der Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag (Schritt 2), die Bestimmung des Transaktionspreises (Schritt 3) und seine Aufteilung auf die Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag (Schritt 4) und schließlich (Schritt 5) die Erfassung des Umsatzes, wenn oder sobald das Unternehmen eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Beim Abschluss eines Vertrages ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Schließlich enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind.

Der Konzern erzielt Umsätze in den folgenden Bereichen:

Verkauf von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen und Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzender Branchen. In diesem Zusammenhang werden in Einzelfällen Handelswaren zugekauft und weiter veräußert. In den Produktpreisen sind Montageleistungen sowie Garantie- und Gewährleistungsansprüche enthalten

Verkauf von Maschinen zur Verarbeitung und Veredelung von Werkstoffen, insbesondere Glas mittels Lasertechnologie

Wartungsdienstleistungen und After-Sales-Service.

Nach Einschätzung des Vorstandes stellen die Montageleistungen im Rahmen des Verkaufs von Maschinen und Systemanlagen im Gegensatz zum After-Sales-Service keine separaten Leistungsverpflichtungen dar.

Umsatzerlöse sind im Hinblick auf den Verkauf von Maschinen und Systemanlagen zeitpunktbezogen zu erfassen, wenn der Kunde die Beherrschung über den Vermögenswert erlangt, also mit Abnahme bzw. Lieferung. Inspektions-, Service- und Wartungsleistungen werden zeitraumbezogen realisiert. Sie werden outputbasiert unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel des IFRS 15.B16 erfasst. Der Anteil der zeitraumbezogenen realisierten Umsatzerlöse an den konsolidierten Gesamtumsatzerlösen des Konzerns hat im Geschäftsjahr 2017 rd. 4,8 % (Vorjahr rd. 7,7 %) betragen. Der Vorstand erwartet für keinen der oben angeführten Erlösströme wesentliche Auswirkungen und Unterschiede gegenüber den bisherigen Ansätzen. Die Erwartungshaltung besteht darin, dass sich weder der Betrag der zu realisierenden Erlöse noch deren zeitliche Verteilung ändert. Die umsatzbezogenen Garantie- und Gewährleistungszusagen können nicht separat erworben werden und stellen eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst, was der derzeitigen Bilanzierung entspricht.

IFRS 16 Leasingverhältnisse:

Der grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anwendbare IFRS 16 gibt im Gegensatz zum Vorgängerstandard IAS 17 aus Perspektive des Leasingnehmers die Unterscheidung in Miet- und Finanzierungsleasing auf. Stattdessen hat der Leasingnehmer - soweit nicht Ausnahmeregelungen zu kurzfristigen Leasingverhältnissen oder Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte greifen - künftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand ("right of use asset") zu aktivieren und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Die Höhe des "right of use assets" entspricht im Zugangszeitpunkt grundsätzlich der Höhe der Leasingverbindlichkeit. Diese wird als Barwert der während der Laufzeit des Leasingvertrages gezahlten Leasingzahlungen bemessen. Zum 31. Dezember 2017 hat der LEWAG-Konzern Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Leasingverträgen in Höhe von T€ 665. IAS 17 verlangt weder die Erfassung eines Nutzungsrechts noch einer Leasingverbindlichkeit für diese Zahlungen. Stattdessen enthält Abschnitt 4.1 die erforderlichen Anhangsangaben. Eine vorläufige Beurteilung deutet darauf hin, dass diese Vereinbarungen die Definition einer Leasingvereinbarung nach IFRS 16 erfüllen und der Konzern daher entsprechende Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bei Anwendung des IFRS 16 zu bilanzieren hätte, sofern im Einzelfall nicht Ausnahmen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder geringwertige Vermögenswerte greifen. Der Vorstand prüft derzeit die potenziellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Eine verlässliche Schätzung zur Höhe des finanziellen Effekts kann erst nach Abschluss dieser Überprüfung abgegeben werden, ein erheblicher Einfluss auf den Konzernabschluss wird aber nicht erwartet.

Der Konzernabschluss der LEWAG Holding AG entspricht daher den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage fortgeführter historischer Anschaffungskosten erstellt. Von diesem Prinzip wurde bei der Bewertung nicht abgewichen. "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" nach IAS 40 sowie zu Marktwerten zu bewertende "Finanzinstrumente" nach IAS 39 waren nicht zu bilanzieren. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Für Tochtergesellschaften außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt die Transformation in der Weise, dass die in der Landeswährung erstellten Jahresabschlüsse in Euro umgerechnet werden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge der zugrunde liegenden Vermögenswerte und Schulden können von den Beträgen im Konzernabschluss abweichen.

Die HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, die HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf, die HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau, die HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen und die HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen, haben von der Befreiung nach § 264b HGB Gebrauch gemacht.

Die Offenlegungsverpflichtung bzgl. der einbezogenen Konzerngesellschaften wird gemäß § 264b HGB durch Hinterlegung des Konzernabschlusses der Muttergesellschaft erfüllt.

1.3 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG, Beverungen, werden neben der Muttergesellschaft sechs inländische Gesellschaften sowie drei ausländische Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die LEWAG Holding AG ihre Verfügungsgewalt nutzen kann, um die variablen wirtschaftlichen Rückflüsse dieser Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Einbeziehung beginnt ab dem Zeitpunkt der Beherrschung. Sie endet, wenn diese Möglichkeit nicht mehr besteht.

Komplementär-GmbHs mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des LEWAG-Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Sie werden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss gezeigt. Die Summe der Eigenkapitalbeträge dieser Tochtergesellschaften beträgt unter 1,0 % des Konzern-Eigenkapitals; das gesamte Ergebnis nach Steuern dieser Gesellschaften liegt ebenfalls unter 1,0 % des LEWAG-Konzernergebnisses.

Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises hat sich infolge der Gründung der HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen, gegenüber dem Vorjahr um ein Unternehmen verändert. In der Gesellschaft werden die Aktivitäten im Bereich "Lasertechnologie für Glas" gebündelt.

Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses mit dem Vorjahr nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Umsatzerlöse der HEGLA boraident, die im Geschäftsjahr 2017 in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten sind, betragen TEUR 105. Der Verlust für diesen Zeitraum, der in der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten ist, beläuft sich auf TEUR 302.

Die HEGLA boraident GmbH & Co. KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. September 2017 gegründet und am 27. September 2017 in das Handelsregister eingetragen. 100%-iger Kommanditist (Einlage T€ 300) ist HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen. Das Gesellschaftskapital der HEGLA boraident GmbH & Co. KG und damit die in bar zu erbringende Einlage belief sich auf T€ 300. Die HEGLA boraident GmbH & Co. KG hat mit Vertrag vom 6. Oktober 2017 die Vermögenswerte (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Vorratsvermögen) der Boraident GmbH i.L., Halle a. d. Saale, erworben. Als Übergabestichtag wurde der 1. Oktober 2017 vertraglich vereinbart. Die übertragene Gegenleistung besteht ausschließlich in der Übertragung von Zahlungsmitteln (Kaufpreis T€ 310). Durch den Erwerb wird die Kompetenz der HEGLA-Gruppe durch das Know-how der Boraident GmbH i.L. auf dem Gebiet der Lasertechnologie für Glas gestärkt.

Gegenstand des Kaufvertrages sind gemäß § 1 dieses Vertrages immaterielle Vermögensgegenstände, insbesondere die Firma, das Know-how und der Kundenstamm, soweit der Verkäufer hierüber verfügungsbefugt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Weiterhin werden lt. Vertrag sämtliche bestehenden Rechte an Urheberrechten und gewerbliche Schutzrechte (Marken und Patente), Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Waren mitverkauft.

Gemäß § 2 des Kaufvertrages ergibt sich folgende Aufteilung des Kaufpreises:

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T€
Kurzfristige Vermögenswerte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 18
Unfertige Erzeugnisse und Waren 150
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (Kundenstamm, Know-how, Patente) 90
Sachanlagen 52
310

Außerdem tritt die HEGLA boraident GmbH & Co. KG in die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern der Boraident GmbH i.L. nach § 613a BGB ein. In der Gesamtwürdigung stellt sich die Transaktion als Erwerb eines "business" dar, da mit dem Know-how und dem Übergang der Arbeitsverhältnisse die relevanten Produktionsfaktoren übernommen werden und auch Prozesse vorhanden waren. Somit wird der Vorgang als Unternehmenszusammenschluss i.S.v. IFRS 3 qualifiziert.

Die Neueinstufung der erworbenen Vermögenswerte sowie die damit verbundene Neubewertung i.S.v. IFRS 3 stellt sich wie folgt dar:

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T€
Kurzfristige Vermögenswerte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 18
Kundenaufträge 150
Langfristige Vermögenswerte
Technologie (Lizenzen, Patente) 71
Sachanlagen 52
Geschäfts- oder Firmenwert 19
310

Die Bewertung des übernommenen Sachanlagevermögens sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte entsprechend der Bewertung im Kaufvertrag und ist durch geeignete Nachweise belegt worden. Es handelt sich insbesondere um Büromöbel und -maschinen sowie Hardware und Kleinwerkzeuge. Der Kaufpreis wurde mit Blick auf einen umfänglichen Mängelhaftungsausschluss vereinbart. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind langjährig gebraucht und entsprechend abgenutzt. Der Kaufpreis in Höhe von T€ 52 wurde mit dem Insolvenzverwalter im Sinne eines Markwerts, der den aktuellen Wert der Vermögenswerte abbildet, verhandelt.

Der übernommene Auftragsbestand ist im Kaufpreis für die unfertigen Erzeugnisse und Waren von T€ 150 anteilig enthalten. Eine Analyse der voraussichtlichen Deckungsbeiträge des übernommenen Auftragsbestandes führte zu keiner Änderung.

Bei den Kunden der Boraident GmbH i.L. handelt es sich nicht um wiederkehrende Kundenbeziehungen. Dem eigenen Kundenstamm der Boraident GmbH i.L. ist aus Sicht eines Dritten kein Wert beizumessen.

Von der Boraident GmbH i.L. wurden verschiedene Marken und Patente erworben. Tatsächlich fokussiert sich der kommerzielle Wert - auch aus Sicht eines Dritten - im Wesentlichen auf zwei Patente, die Glasmarkierungssysteme betreffen. Der Wert in Höhe von T€ 71 wurde durch eine Diskontierung der potenziellen Cashflows über einen Zeitraum von 8 Jahren unter Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten sowie Steuern ermittelt.

Schulden wurden im Rahmen der Transaktion nicht übernommen. Stille Lasten sind nicht erkennbar.

Der sich aufgrund der Neubewertung der übernommenen Vermögenswerte ergebende Geschäfts- oder Firmenwert als Residualgröße in Höhe von T€ 19 wurde nach einem zum Bilanzstichtag durchgeführten Impairmenttest in voller Höhe abgeschrieben und ausgebucht.

In den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG wurden folgende Gesellschaften aus dem In- und Ausland einbezogen:

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Name und Sitz der Gesellschaften Beteiligungsquote gezeichnetes Kapital 31.12.2017 Eigenkapital 31.12.2017
%
1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen 100,00 5.500.000,00 12.005.422,00*)
2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf 100,00 615.000,00 1.000.000,00*)
3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau 100,00 700.000,00 2.097.658,00*)
4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen 100,00 52.000,00 500.000,00*)
5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen 100,00 300.000,00 698.316,74*)
6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen 100,00 50.000,00 118.190,89*)
7. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) 100,00 50.000,00 174.174,11**)
8. HEGLA Machinery (UK) Limited, Milton Keynes (GB) 100,00 115.185,26 924.000,03**)
9. HEGLA Corporation, Atlanta (USA) 100,00 295.016,00 3.954.909,46**)

*) Eigenkapital nach Gewinnverwendung/HGB-Werte
**) Eigenkapital lt. Handelsbilanz II/HGB-Werte/umgerechnet zum Stichtagskurs

Ein Unternehmen wird at equity in den Konzernabschluss einbezogen, da ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es handelt sich um die 25,5%-Beteiligung an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen.

Wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden folgende Komplementär-GmbHs nicht in die Vollkonsolidierung einbezogen und auch nicht "at equity" bilanziert:

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Name und Sitz der Gesellschaften Beteiligungsquote
%
gezeichnetes Kapital 31.12.2017
1. HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen 100,00 26.000,00
2. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf 100,00 26.000,00
3. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen 100,00 26.000,00
4. H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen 25,50 25.000,00

1.4 Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (purchase/acquisition method) entsprechend IFRS 3. Dabei werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen sowie die bereits vor Kontrollerlangung bestehenden Anteile mit dem auf sie entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (fair value) zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die danach verbleibenden positiven Unterschiedsbeträge werden in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen.

Gemäß IFRS 3 wird der Geschäfts- oder Firmenwert ab 2004 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit, CGU), der dieser zugeordnet ist, auf eine Wertminderung hin untersucht (impairment only approach). Hierfür wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jeder einzelnen CGU zugeordnet, die voraussichtlich Synergien aus dem Zusammenschluss zieht. Der Impairment-Test erfolgt mindestens einmal im Jahr zum Bilanzstichtag (31. Dezember) und zusätzlich, sofern Anzeichen einer Wertminderung der CGU (sog. triggering events) vorliegen.

Für den Fall, dass der Buchwert der CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen nachfolgend auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag (Wertminderung) der CGU den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes, erfolgt in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrags eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der CGU zugeordneten Vermögenswerte.

Beteiligungen werden nach der Equity-Methode einbezogen, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Dies ist im Sinne einer widerlegbaren Vermutung bei einem Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % der Fall (assoziierte Unternehmen).

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Die Vorräte und das Anlagevermögen werden um Zwischengewinne bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern.

1.5 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzern einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die mit den Zuwendungen verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Sie werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungskosten der begünstigten Vermögenswerte aktivisch abgesetzt. Soweit bei Zuwendungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zur Rückzahlung besteht, werden sie unter den Rückstellungen ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte (im Wesentlichen Software) - außer Geschäfts- oder Firmenwerte - weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von 4 bis 5 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen eines Unternehmenserwerbes in 2010 erstmals bilanzierten immateriellen Vermögenswerte (Kundenstamm) werden planmäßig linear über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Entwicklungskosten für künftige Produkte müssen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden, sofern eine technische Durchführbarkeit und Absicht der Fertigstellung sowie eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung möglich ist. Falls die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 nicht vorliegen, werden Entwicklungsaktivitäten im Entstehungsjahr aufwandswirksam behandelt. Die Abschreibung der aktivierten und selbsterstellten Entwicklungskosten erfolgt linear über eine Laufzeit von drei Jahren.

Das gesamte Sachanlagevermögen unterliegt einer betrieblichen Nutzung und wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibung der Gebäude erfolgt linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von max. 50 Jahren. Technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie andere Anlagen werden linear entsprechend dem Nutzungsverlauf über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben, wobei der Mehrschichtbetrieb zu einer verkürzten Abschreibungsdauer führt.

Bei allen immateriellen Vermögenswerten sowie allen Gegenständen des Sachanlagevermögens wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs systematisch überprüft. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Der erzielbare Wert ist jeweils der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert und dem Barwert der geschätzten Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert. Sofern der Vermögenswert Teil einer selbstständigen Zahlungsmittel generierenden Einheit (cash generating unit) ist, wird die Abschreibung auf der Grundlage des erzielbaren Betrags dieser Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung bis zur Höhe der um planmäßige Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 36).

Fremdkapitalzinsen werden, bis auf Fälle, in denen die Herstellung von Vermögenswerten einen längeren Zeitraum umfasst, unmittelbar als Aufwand verrechnet (IAS 23). Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich aufwandswirksam behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswerts führen.

Leasingtransaktionen über Sachanlagen, bei denen Unternehmen des LEWAG-Konzerns alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstandes tragen, werden als finance lease gemäß IAS 17 behandelt. Alle übrigen Leasingverträge, bei denen die Unternehmen des LEWAG-Konzerns als Leasingnehmer auftreten, werden als operating lease bilanziert. Die Leasingzahlungen werden dann als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finance-Lease-Transaktionen liegen im LEWAG-Konzern derzeit nicht vor.

Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und Beteiligungen gelten in der Regel ebenfalls als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Sie werden im Konzernabschluss der LEWAG AG jedoch grundsätzlich mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten gezeigt, da für diese Gesellschaften kein aktiver Markt existiert und sich Zeitwerte nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen. Soweit Hinweise auf niedrigere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Handelstag.

IAS 39 unterteilt finanzielle Vermögenswerte in folgende Kategorien: Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente (einschließlich Derivaten) sowie sog. designierte Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, ausgereichte Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.

Im LEWAG-Konzern sind Finanzinstrumente grundsätzlich als ausgereichte Kredite und Forderungen eingeordnet. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" bestanden mit Ausnahme der vorgenannten Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen in den Jahren 2016 und 2017 nicht. Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente bestanden 2016 und 2017 ebenfalls nicht.

Finanzinstrumente, sofern vorhanden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder im Falle von zu Handelszwecken gehaltenen bzw. zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontieren der zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem

Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, stattfindet.

Ausgereichte Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten (originäre Finanzinstrumente) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie nicht mit Sicherungsinstrumenten im Zusammenhang stehen und entsprechend designiert.

Insbesondere handelt es sich dabei um

sonstige Ausleihungen,

Forderungen aus dem Finanzierungsgeschäft,

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,

kurzfristige sonstige Forderungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,

kurz- und langfristige Finanzschulden.

Unter derivativen Finanzinstrumenten sind Finanzinstrumente zu verstehen, die zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt werden. Sie dienen der Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten. Handelspositionen, das heißt Derivate ohne zu sicherndes Grundgeschäft, werden nicht eingegangen. Im Geschäftsjahr wurden Devisentermingeschäfte zur Kursabsicherung eingegangen. Weitere derivative Finanzinstrumente bestanden wie im Vorjahr insgesamt nicht.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören auch die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten der Fertigung sowie anteilige Kosten des sozialen Bereiches. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt auf Basis der Durchschnittsmethode.

Geleistete Anzahlungen werden zu Anschaffungskosten bewertet und unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. mit ihren Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine pauschalierte Einzelwertberichtigung und dem speziellen Risiko durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, so wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn eines oder mehrere Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten, eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte haben, die sich verlässlich schätzen lässt. Als objektive Hinweise werden Ausfall und Verzug eines Schuldners, Hinweise auf eine sich abzeichnende Insolvenz eines Schuldners und nachhaltige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität des Schuldners seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Eine wesentliche Konzentration des Kreditrisikos besteht nicht, da der Kundenbestand bei nicht wertberichtigten Forderungen entsprechend breit ist. Entsprechend ist der Vorstand der Überzeugung, dass keine über die bereits erfassten Wertminderungen hinausgehende Risikovorsorge notwendig ist. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht im Wesentlichen ihrem beizulegenden Zeitwert.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum Nennbetrag bilanziert.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Income taxes) auf der Grundlage der Verbindlichkeitenmethode für bestimmte temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche erfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Weiterhin werden latente Steuern aufgrund von Bewertungsunterschieden aus den steuerlichen Ergänzungsbilanzen bei den Tochterpersonengesellschaften ausgewiesen. Die latenten Steuern werden dann auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.

Soweit Einkünfte von Tochterunternehmen aufgrund besonderer lokaler steuerlicher Regelungen steuerbefreit und die Steuereffekte bei Wegfall der temporären Steuerbefreiung nicht absehbar sind, wurden keine latenten Steuern angesetzt.

Aktive und passive latente Steuern werden getrennt voneinander ausgewiesen, eine Verrechnung erfolgt nur, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 12.74 gegeben sind.

Sonstige kurzfristige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 % liegen muss. Die Bewertung erfolgt auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.

Garantierückstellungen werden entsprechend IAS 37 unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs der Produkte gebildet. Sie werden entsprechend des Garantiezeitraums und unter Berücksichtigung einer eventuellen Inanspruchnahme mit 0,5 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes des abgelaufenen Wirtschaftsjahres berechnet.

Rückstellungen für Kosten der Belegschaft werden im Wesentlichen für Tantiemen, Prämien und Provisionen, im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht beanspruchten Urlaub, Berufsgenossenschaftsbeiträge und ähnliche Verpflichtungen gebildet.

Die übrigen Rückstellungen (Rechtsstreitigkeiten, Abfindungen, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen etc.) werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.

Eine Abzinsung der sonstigen Rückstellungen wurde nicht vorgenommen, da die Mittelabflüsse im Wesentlichen kurzfristig erwartet werden.

Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Fortführung der historischen Anschaffungskosten erfolgt dabei gemäß der Effektivzinsmethode.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten entspricht im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert.

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des LEWAG-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Im Rahmen der Umsatzerlöse werden Umsätze aus Produktverkäufen dann erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übergehen. Dabei verbleibt weder ein fortgeführtes Verfügungsrecht noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden; der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens aus dem Verkauf ist hinreichend wahrscheinlich. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden mit Erbringung der Dienstleistungen zu einem Zeitpunkt über einen Zeitraum erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft hinreichend wahrscheinlich ist. Bei langfristigen Service-Verträgen erfolgt eine lineare Verteilung der Umsätze.

Im Rahmen der Ertragsrealisierung erfolgt die Erfassung von Umsatzerlösen bzw. sonstigen Erträgen grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind, d. h. der Gefahrenübergang auf den Kunden realisiert worden ist.

Erlöse aus Vermögenswerten im Konsolidierungskreis werden erst dann realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben.

1.6 Schätzungen und Annahmen

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen haben. Wesentliche Annahmen und Schätzungen werden für die erzielbaren Erträge der immateriellen Vermögenswerte, die Realisierbarkeit von Forderungen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen getroffen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzungen abweichen. Die Sensitivität der Buchwerte hinsichtlich der Annahmen und der Schätzungen, die der Berechnung der Buchwerte zugrunde liegen, wurde anhand von Sensitivitätsanalysen untersucht. Im Falle einer signifikanten Auswirkung von Schätzungsänderungen werden Angaben im Sinne von IAS 1.125 gemacht.

1.7 Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units, CGU) zugeordnet. Bei den CGUs handelt es sich um die berichtspflichtigen, geografisch abgegrenzten Geschäftssegmente:

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Segment (CGU) Geschäfts-/Firmenwert
- West T€ 1.636
- Ost T€ 390

Der im Rahmen des Erwerbs der kontrollvermittelnden restlichen Anteile der HEGLA Corp. gemäß IFRS 3 ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 468 wurde für Zwecke des Impairment-Tests ebenfalls der CGU West zugeordnet, da die CGU West maßgeblich von den Synergieeffekten des Unternehmenserwerbs profitiert.

Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer Zahlungsmittel generierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, erfolgt auf der Basis von Nutzungswerten und ist mit Schätzungen des Managements verbunden. Diese Werte werden im LEWAG-Holding-Konzern mit auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basierenden Bewertungsmethoden bestimmt. Den Berechnungen liegen 3-Jahres-Planungen zugrunde, die auf genehmigten Budgets bzw. Finanzplänen aufbauen. Ausgehend von Erfahrungswerten der Vergangenheit basieren die Cashflow-Prognosen auf den vom Management nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Bewertungen der zukünftigen Entwicklung. Die Cashflow-Prognosen in der 3-Jahresplanung unterstellen folgende Umsatzentwicklungen für die CGU-West 2018: +1,0 %; 2019: +0,4 % und 2020: +0,4 % sowie für die CGU-Ost 2018: +2,3 %, 2019: +2,3 % und 2020: +2,7 %. Cashflows jenseits der 3-jährigen Planungsperiode werden mit einer Wachstumsrate von 1,0 % (Vj.: 1,0 %) extrapoliert. Die herangeführten Vorsteuer-Diskontierungssätze werden auf Grundlage von Marktdaten ermittelt und betragen zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2017 9,38 % (Vj.: 7,73 %) bzw. 8,44 % (Vj.: 7,70 %).

Die Berechnung des Nutzungswerts basiert im Wesentlichen auf folgenden Annahmen: Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts im Jahr 2017:

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CGU-West CGU-Ost
Bruttomarge 20 % - 30 % 25 % - 35 %
Wachstumsrate 1 % 1 %
Diskontierungszins 9,38 % 8,44 %

Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts im Jahr 2016:

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CGU-West CGU-Ost
Bruttomarge 20 % - 30 % 25 % - 35 %
Wachstumsrate 1 % 1 %
Diskontierungszins 7,73 % 7,70 %

Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswertes (mittels DCF-Verfahren) der CGUs West und Ost bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich:

Bruttogewinnmargen

Diskontierungsfaktor (Zinssatz)

Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Es erfolgte eine Erhöhung der Bruttogewinnmargen um erwartete Effizienzsteigerungen im Laufe des Budgetzeitraums.

Die Abzinsungssätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) geschätzt. Der Zinssatz wurde weiter um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch der CGUs zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden.

Die Annahmen über die Wachstumsraten korrespondieren zu den Schätzungen über den Marktanteil. Sie spiegeln somit die vom Management vertretene Auffassung wieder, wie sich CGUs im Vergleich zu anderen Wettbewerbern während des Budgetzeitraums positionieren.

Die Festlegung der Annahmen und Prämissen sowie die zugrundeliegende Berechnungsmethodik können einen nicht unerheblichen Einfluss auf die jeweiligen Ergebnisse und damit auch auf die Höhe einer möglichen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts haben. Als wesentliche Annahmen für die Berechnung des Nutzungswertes sind die Umsatzentwicklung, die Brutto-Marge, die Wachstumsrate sowie der Diskontierungszinssatz zu nennen. Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der CGU West und CGU Ost getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der beiden CGUs ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt.

Bei der CGU-West überstieg der Nutzungswert (€ 28,1 Mio.) den Buchwert um € 11,1 Mio. (Vj.: € 15,0 Mio.). Selbst bei einer Begrenzung der EBIT-Marge bei der CGU-West auf 4 % (Vj.: 3 %) würde der übersteigende Betrag nicht aufgezehrt.

Bei der CGU-Ost überstieg der Nutzungswert (€ 17,6 Mio.) den Buchwert um € 14,0 Mio. (Vj.: € 14,1 Mio.). Selbst eine Begrenzung der EBIT-Marge bei der CGU-Ost auf 10 % (Vj.: 10 %) würde den übersteigenden Betrag nicht aufzehren.

1.8 Währungsumrechnung

Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der LEWAG Holding AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden in den Einzelabschlüssen zum Anschaffungskurs bzw. zum niedrigeren/höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.

In der Berichtsperiode ergaben sich Kursgewinne in Höhe von T€ 36 (Vj.: T€ 195) und Kursverluste in Höhe von T€ 22 (Vj.: T€ 1).

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse wurden in Euro aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der englischen und amerikanischen Tochtergesellschaften werden in Landeswährung aufgestellt. Die Umrechnung der Jahresabschlüsse für Zwecke der Konsolidierung erfolgt zum Stichtagskurs. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnung zu Durchschnittskursen. Der sich hieraus ergebende Unterschiedsbetrag wird im Ausgleichsposten für Währungsumrechnung ausgewiesen.

Die Fremdwährungskurse der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Raums sind und in denen die LEWAG mit konsolidierten Tochterunternehmen tätig ist, sind nachfolgend aufgeführt:

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Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2017 31.12.2016 2017 2016
Großbritannien GBP 1 € 0,89 0,86 0,88 0,82
USA USD 1 € 1,20 1,05 1,13 1,11

1.9 Segmentberichterstattung nach Konzernbereichen

Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtsformats des LEWAG-Konzerns.

Der LEWAG-Konzern umfasst die Produktbereiche Maschinenbau, Fahrzeugbau und Einrichtungsbau. Die interne Steuerungs- und Berichtsstruktur orientiert sich jedoch an den geografischen Merkmalen und unterteilt nach den Regionen West, Ost, Süd, USA und übrige. Die Segmente entsprechen weitestgehend den an den Standorten Beverungen (West), Kretzschau (Ost), Satteldorf (Süd) sowie Atlanta/USA ansässigen Unternehmen.

Die folgende Übersicht enthält eine Aufteilung der wichtigsten Unternehmensdaten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten. Bewertungsunterschiede zwischen Vermögenswerten, Schulden und Periodenergebnis eines berichtspflichtigen Segments und den Bewertungen des Konzerns ergeben sich nicht.

Geschäftsvorfälle zwischen den berichtspflichtigen Segmenten erfolgen at arm's-length.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den in Abschnitt 1.5 beschriebenen Konzernbilanzierungs- und - bewertungsmethoden.

Das EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) abzüglich der Ertragsteuern und der sonstigen Steuern ergibt das Konzernergebnis (Angaben in T€, Vorjahr kursiv):

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Angaben
in T€
West Ost Süd USA übrige/ Ausland konsolidiert Konzern
Umsatz 65.276 8.678 4.487 26.944 9.215 -33.656 80.944
(davon an übrige Segm.) 29.473 3.505 169 0 509
54.695 8.261 5.673 27.098 11.549 -34.643 72.633
(davon an übrige Segm.) 30.422 3.357 214 0 650
Wareneinsatz 28.361 3.677 2.083 22.098 7.283 -32.360 31.142
24.895 3.242 3.033 22.044 9.238 -32.958 29.494
Personalaufwand 24.099 2.732 1.614 1.385 1.499 0 31.329
22.865 2.624 1.685 1.167 1.180 0 29.521
Abschreibungen 1.270 152 64 26 33 143 1.688
1.247 164 53 22 3 133 1.622
sonstiger Aufwand 7.770 995 546 962 1.171 -1.312 10.132
6.549 967 629 807 1.303 -1.663 8.592
Zinserträge 22 0 1 1 281 -93 212
22 0 1 1 293 -88 229
Zinsaufwendungen 309 12 7 0 2 -93 237
355 18 9 0 3 -88 297
EGT/Ergebnis vor Steuern 6.002 1.369 162 2.475 4.676 -7.749 6.935
4.882 1.286 273 3.232 4.187 -6.445 7.415
Ertragsteueraufwand 486 143 31 962 641 -60 2.203
385 135 31 1.205 790 -55 2.491
Segmentvermögen
- Sachanlageverm. 11.779 994 583 442 220 2.493 16.511
11.601 979 571 484 4 2.567 16.206
- Finanzanlagen 6.772 0 0 0 20.314 -26.927 159
5.422 0 0 0 18.314 -23.577 159
- kurzfr. Verm.-werte 24.155 4.151 1.508 14.621 24.927 -27.951 41.411
26194 4.352 1.569 7.844 26.251 -18.778 47.432
Investitionen 3.030 168 88 45 2.364 -3.200 2.495
2.344 171 82 10 20 -400 2.227
Segmentschulden 31.346 3.131 1.173 11.219 4.131 -17.122 33.878
33.775 3.571 1.233 4.778 6.024 -18.654 30.727

Die in der Kategorie "übrige/Ausland" angegebenen Umsatzerlöse betreffen damit die ausländischen Konzerngesellschaften (Großbritannien: T€ 3.348, Vj.: T€ 3.572 und Frankreich: T€ 5.522, Vj.: T€ 7.737) sowie HEGLA boraident (T€ 105) und die Umsatzerlöse der Muttergesellschaft (T€ 240, Vj.: T€ 240).

Die Spalte "übrige/ Ausland" betrifft die britische und französische Konzerngesellschaft, HEGLA boraident sowie die Muttergesellschaft LEWAG Holding AG.

Externe Umsätze im Konzern nach geografischen Regionen:

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2017 2016
T€ % T€ %
Inland 24.929 30,8 22.241 30,6
EU 20.288 25,1 20.085 27,7
Übriges Ausland 35.727 44,1 30.307 41,7
Gesamt 80.944 100,0 72.633 100,0

Die Abgrenzung der geografischen Regionen erfolgte nach dem Sitz des Leistungsempfängers.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns unterschieden nach den geografischen Standorten der Kunden:

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2017
T€
2016
T€
Nordamerika / Mexico 29.489 27.178
Deutschland 24.929 22.241
Frankreich 5.120 7.545
Übrige Länder 21.406 15.669
Insgesamt 80.944 72.633

Der Konzern hat mit einer Kundengruppe im Segment USA rd. 12,8 % (EUR 10,4 Mio.) und mit einer weiteren Kundengruppe im Segment West rd. 15,6 % (EUR 12.7 Mio.) der Umsatzerlöse des Konzerns erzielt. Einschließlich der Umsatzerlöse in weiteren Segmenten machen die Umsatzerlöse dieser Kunden insgesamt 28 % der Gesamtumsatzerlöse des Konzerns aus.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Konzern nach Regionen:

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2017 2016
T€ % T€ %
Deutschland 19.015 95,3 18.240 94,5
EU 11 0,1 14 0,1
Übriges Ausland 905 4,6 1.048 5,4
Gesamt 19.931 100,0 19.302 100,0

1.10 Erläuterung zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt die Veränderung des Finanzmittelbestandes des LEWAG-Konzerns im Berichtsjahr. Dabei wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Kapitalflussrechnung) zwischen der Mittelveränderung aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, aus Investitions- sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst den Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der sich aus Kassenbeständen, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und sämtlichen hochliquiden Mitteln mit einer Restlaufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - von nicht mehr als drei Monaten zusammensetzt. Darüber hinaus werden dem Finanzmittelfonds die Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - soweit sie einen integralen Bestandteil des Cash Managements bilden - zugeordnet.

Die Veränderungen der Bilanzposten, die für die Entwicklung der Konzern-Kapitalflussrechnung betrachtet werden, werden um die nicht zahlungswirksamen Effekte aus der Währungsumrechnung und - sofern im Berichtsjahr relevant - Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Zudem werden Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von liquiden Mitteln geführt haben, nicht in die Kapitalflussrechnung einbezogen. Aufgrund der zuvor genannten Bereinigungen sind die in der KonzernKapitalflussrechnung ausgewiesenen Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen nicht unmittelbar mit den entsprechenden Werten aus der veröffentlichten Konzernbilanz abstimmbar.

Ausgehend vom Konzernergebnis vor Steuern werden die Mittelzu- und -abflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird dazu um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen korrigiert und um die Veränderungen der Aktiva und Passiva ergänzt. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden entsprechend dem Wahlrecht in IAS 7.33 als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ausgewiesen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. Er umfasst Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Herstellung und der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, die nicht Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt und umfasst neben der Aufnahme und Tilgung von Krediten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten Zahlungsströme zwischen dem Konzern und seinen Anteilseignern (wie z. B. Dividendenzahlungen).

Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr T€ 7.416 (Vj.: T€ 5.861). Nach Mittelzufluss/-abfluss aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie den sonstigen Veränderungen erhöhte sich der Saldo aus Finanzmittelbestand und kurzfristigen Kontokorrentverbindlichkeiten auf T€ 8.073.

Als Kapital gemanagt werden das Eigenkapital (TEUR 37.924, Vj.: TEUR 35.734) sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (TEUR 11.184, Vj.: TEUR 6.429).

Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten kann wie folgt übergeleitet werden:

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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
T€
übrige Finanzverbindlichkeiten
T€
Gesamt
T€
31.12.2015 7.011 0 7.011
Zahlungswirksame Veränderung Mittelzufluss (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 2.500 0 2.500
Mittelabfluss (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten -788 0 -788
Nicht zahlungswirksame Veränderung (Netto-)Effekte aus Erstkonsolidierung 0 0 0
Wechselkursänderung 0 0 0
31.12.2016 8.723 0 8.723
Gesamtveränderung 1.712 0 1.712
31.12.2016 8.723 0 8.723
Zahlungswirksame Veränderung Mittelzufluss (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten 25 0 25
Mittelabfluss (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten -1.126 0 -1.126
Nicht zahlungswirksame Veränderung (Netto-)Effekte aus Erstkonsolidierung 0 0 0
Wechselkursänderung 0 0 0
31.12.2017 7.622 0 7.622
Gesamtveränderung -1.101 0 -1.101

Der Finanzmittelfonds setzt sich zum 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016) wie folgt zusammen:

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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 11.184 (T€ 6.429)
Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ./. T€ 3.111 (./. T€ 606)
Finanzmittelfonds 31. Dezember 2017 T€ 8.073 (T€ 5.823)

2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

2.1 Langfristige Vermögenswerte

Die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten ist im Konzernanlagengitter dargestellt.

2.1.1 Unter dem Posten immaterielle Vermögenswerte werden im Konzernabschluss Software und Lizenzen sowie ein im Rahmen eines Unternehmenserwerbs in 2010 erstmals bilanzierter Kundenstamm ausgewiesen.

Der Kundenstamm als wesentlicher immaterieller Vermögenswert wird linear über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben und weist noch einen verbleibenden Amortisationszeitraum von 2 Jahren auf. Der Restbuchwert beträgt zum 31. Dezember 2017 T€ 75 (Vj.: T€ 125).

Die weiterhin in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Entwicklungskosten für künftige Produkte haben zum 31. Dezember 2016 T€ 56 betragen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden darauf Abschreibungen in Höhe von T€ 56 vorgenommen, sodass zum 31. Dezember 2017 diese Vermögenswerte vollständig abgeschrieben waren. Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten von T€ 180 (Vj.: T€ 100) in den geleisteten Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Dies entspricht etwa 18 % (Vj. 13 %) der gesamtem Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die sich auf rd. T€ 1.000 (Vj. T€ 800) belaufen.

Außerdem wird unter den immateriellen Vermögenswerten ein aus der Kapitalkonsolidierung resultierender Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen.

2.1.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

Der Ausweis betrifft die Komplementär-GmbHs der im Konzernabschluss einbezogenen Kommanditgesellschaften.

2.1.3 Anteile an assoziierten Unternehmen

Der Ausweis betrifft eine Beteiligung in Höhe von 25,5 % bzw. nominal € 6.375,00 an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen. Die unter dieser Position ebenfalls ausgewiesene Beteiligung in Höhe von 25,5 % bzw. nominal € 6.375,00 an der H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen (Komplementärgesellschaft), wird wegen untergeordneter Bedeutung nicht at Equity bilanziert.

Gegenstand der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen, ist die Gewinnung von Strom durch Solarenergie. Sie betreibt eine Photovoltaikanlage in Beverungen.

Die nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen. Angegeben sind die Finanzinformationen (Basis: Jahresabschluss HGB) zum assoziierten Unternehmen.

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2017
T€
2016
T€
Bilanzsumme 1.039 1.110
Kurzfristige Vermögenswerte 31 30
Langfristige Vermögenswerte 1.008 1.080
Kurzfristige Schulden 397 370
Langfristige Schulden 616 715
Umsatzerlöse 179 191
Jahresergebnis 52 42

2.1.4 Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte sowie des Sach- sowie Finanzanlagevermögens im Konzern ergibt sich aus dem folgenden KonzernAnlagengitter.

2.1.5 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betrafen Darlehen in Höhe von TEUR 10.750 an die Gesellschafterin mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020.

Zum Vorjahresbilanzstichtag valutierten diese Darlehen mit TEUR 11.000. Dabei handelt es sich im Vorjahr um revolvierende Darlehen, die im Unterschied zum Berichtsjahr daher als kurzfristige Vermögenswerte dargestellt wurden.

IFRS-Konzern-Anlagengitter zum 31. Dezember 2017

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Bruttobuchwerte
Stand am 1.1.2017
EUR
Kursdifferenz
EUR
Zugänge
EUR
Equity-Bewertung
EUR
Umgliederung
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2017
EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.907.465,38 -13.372,55 440.891,99 0,00 0,00 -126.365,23 2.208.619,59
- davon Kundenstamm 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 4.141.608,01 0,00 19.037,00 0,00 0,00 -19.037,00 4.141.608,01
3. Geleistete Anzahlungen 594.569,05 0,00 180.486,61 0,00 0,00 0,00 775.055,66
4. Entwicklungskosten 375.611,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 375.611,66
Summe immaterielle Vermögenswerte 7.019.254,10 -13.372,55 640.415,60 0,00 0,00 -145.402,23 7.500.894,92
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.494.691,85 -52.476,50 352.818,34 0,00 0,00 0,00 21.795.033,69
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.039.372,03 0,00 262.864,23 0,00 4.342,04 -52.034,27 6.254.544,03
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.412.385,28 -20.273,47 1.222.412,82 0,00 0,00 -490.897,34 6.123.627,29
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.142,04 0,00 16.848,32 0,00 -4.342,04 0,00 22.648,32
Summe Sachanlagen 32.956.591,20 -72.749,97 1.854.943,71 0,00 0,00 -542.931,61 34.195.853,33
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 126.974,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 126.974,76
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 12.750,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.750,00
3. Sonstige langfristige Ausleihungen 18.837,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.837,69
Summe Finanzanlagen 158.562,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 158.562,45
Summe Anlagevermögen 40.134.407,75 -86.122,52 2.495.359,31 0,00 0,00 -688.333,84 41.855.310,70
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Abschreibungen
Stand am 1.1.2017
EUR
Kursdifferenz
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2017
EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.487.928,64 -12.270,15 170.629,44 -56.836,63 1.589.451,30
- davon Kundenstamm 375.000,00 0,00 50.000,00 0,00 425.000,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2.115.842,01 0,00 19.037,00 -19.037,00 2.115.842,01
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Entwicklungskosten 319.636,66 0,00 55.972,00 0,00 375.608,66
Summe immaterielle Vermögenswerte 3.923.407,31 -12.270,15 245.638,44 -75.873,63 4.080.901,97
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.570.091,86 0,00 451.892,97 0,00 10.021.984,83
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.685.356,52 0,00 261.245,34 -47.733,31 3.898.868,55
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.495.082,35 -14.700,74 728.809,60 -444.869,40 3.764.321,81
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 16.750.530,73 -14.700,74 1.441.947,91 -492.602,71 17.685.175,19
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige langfristige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 20.673.938,04 -26.970,89 1.687.586,35 -568.476,34 21.766.077,16
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Nettobuchwerte
Stand am 31.12.2017
EUR
Stand am 31.12.2016
EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 619.168,29 419.536,74
- davon Kundenstamm 75.000,00 125.000,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2.025.766,00 2.025.766,00
3. Geleistete Anzahlungen 775.055,66 594.569,05
4. Entwicklungskosten 3,00 55.975,00
Summe immaterielle Vermögenswerte 3.419.992,95 3.095.846,79
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.773.048,86 11.924.599,99
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.355.675,48 2.354.015,51
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.359.305,48 1.917.302,93
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 22.648,32 10.142,04
Summe Sachanlagen 16.510.678,14 16.206.060,47
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 126.974,76 126.974,76
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 12.750,00 12.750,00
3. Sonstige langfristige Ausleihungen 18.837,69 18.837,69
Summe Finanzanlagen 158.562,45 158.562,45
Summe Anlagevermögen 20.089.233,54 19.460.469,71

IFRS-Konzern-Anlagengitter zum 31. Dezember 2016

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Bruttobuchwerte
Stand am 1.1.2016
EUR
Kursdifferenz
EUR
Zugänge
EUR
Equity-Bewertung
EUR
Umgliederung
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2016
EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.758.730,60 3.410,89 214.899,61 0,00 0,00 -69.575,72 1.907.465,38
- davon Kundenstamm 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 4.141.608,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.141.608,01
3. Geleistete Anzahlungen 400.911,26 0,00 193.657,79 0,00 0,00 0,00 594.569,05
4. Entwicklungskosten 375.611,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 375.611,66
Summe immaterielle Vermögenswerte 6.676.861,53 3.410,89 408.557,40 0,00 0,00 -69.575,72 7.019.254,10
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.026.283,73 13.775,08 454.633,04 0,00 0,00 0,00 21.494.691,85
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.668.957,36 0,00 367.278,55 0,00 19.898,36 -16.762,24 6.039.372,03
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000.504,80 685,84 992.511,81 0,00 4.886,41 -586.203,58 5.412.385,28
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 30.584,77 0,00 4.342,04 0,00 -24.784,77 0,00 10.142,04
Summe Sachanlagen 31.726.330,66 14.460,92 1.818.765,44 0,00 0,00 -602.965,82 32.956.591,20
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 126.974,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 126.974,76
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 12.750,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.750,00
3. Sonstige langfristige Ausleihungen 18.837,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.837,69
Summe Finanzanlagen 158.562,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 158.562,45
Summe Anlagevermögen 38.561.754,64 17.871,81 2.227.322,84 0,00 0,00 -672.541,54 40.134.407,75
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Abschreibungen
Stand am 1.1.2016
EUR
Kursdifferenz
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2016
EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.400.629,74 3.119,04 153.736,58 -69.556,72 1.487.928,64
- davon Kundenstamm 325.000,00 0,00 50.000,00 0,00 375.000,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2.115.842,01 0,00 0,00 0,00 2.115.842,01
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Entwicklungskosten 194.433,66 0,00 125.203,00 0,00 319.636,66
Summe immaterielle Vermögenswerte 3.710.905,41 3.119,04 278.939,58 -69.556,72 3.923.407,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.089.605,96 0,00 480.485,90 0,00 9.570.091,86
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.465.597,89 0,00 235.905,98 -16.147,35 3.685.356,52
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.435.371,88 -292,86 626.732,66 -566.729,33 3.495.082,35
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 15.990.575,73 -292,86 1.343.124,54 -582.876,68 16.750.530,73
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige langfristige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 19.701.481,14 2.826,18 1.622.064,12 -652.433,40 20.673.938,04
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Nettobuchwerte
Stand am 31.12.2016
EUR
Stand am 31.12.2015
EUR
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 419.536,74 358.100,86
- davon Kundenstamm 125.000,00 175.000,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 2.025.766,00 2.025.766,00
3. Geleistete Anzahlungen 594.569,05 400.911,26
4. Entwicklungskosten 55.975,00 181.178,00
Summe immaterielle Vermögenswerte 3.095.846,79 2.965.956,12
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.924.599,99 11.936.677,77
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.354.015,51 2.203.359,47
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.917.302,93 1.565.132,92
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.142,04 30.584,77
Summe Sachanlagen 16.206.060,47 15.735.754,93
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 126.974,76 126.974,76
2. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 12.750,00 12.750,00
3. Sonstige langfristige Ausleihungen 18.837,69 18.837,69
Summe Finanzanlagen 158.562,45 158.562,45
Summe Anlagevermögen 19.460.469,71 18.860.273,50

2.1.6 Aktive latente Steuern

Die Aufgliederung der unter den langfristigen Vermögenswerten in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2017
T€
Vorjahr
T€
Anpassung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 119 148
Steuerliche Verlustvorträge 56 0
Eliminierung von Zwischengewinnen 16 19
Insgesamt 191 167

Weitere Erläuterungen zu den aktiven latenten Steuern erfolgen im Rahmen der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung in Tz 3.8.

2.2 Kurzfristige Vermögenswerte inklusive Derivate

2.2.1 Vorräte

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31.12.2017
T€
Vorjahr
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.226 4.141
unfertige Erzeugnisse 3.588 3.740
fertige Erzeugnisse und Waren 9.037 8.283
geleistete Anzahlungen 416 2
Insgesamt 17.267 16.166

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren belaufen sich auf T€ 26.924 (Vj.: T€ 24.990), die Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beträgt T€ 262 (Vj.: Erhöhung T€ 3.330).

2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte inklusive Derivate

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31.12.2017
T€
Vorjahr
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.807 13.060
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0 11.000
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen 72 59
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.081 719
Insgesamt 12.960 24.838

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten in Höhe von T€ 111 (Vj.: T€ 0) zu Sicherungszwecken eingesetzte Devisentermingeschäfte. Es handelt sich um die Absicherung von Fremdwährungsrisiken durch die Tochtergesellschaft HEGLA Corporation Atlanta, USA, aus in 2018 zu erfüllenden Exportgeschäften im Umfang von USD 2,1 Mio.

Für die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte bestehen keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde entsprechen den Buchwerten. Einzelwertberichtigungen wurden in Höhe von T€ 360 (Vj.: T€ 129) gebildet, wobei Zuführungen in Höhe von T€ 160 und Auflösungen in Höhe von T€ 30 vorgenommen wurden. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen auf Basis von Erfahrungswerten wurden in Höhe von T€ 133 (Vj.: T€ 214) gebildet, wobei Zuführungen von T€ 3 und Auflösungen von T€ 20 vorgenommen wurden.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2017 überfällige Forderungen in folgenden Zeitbändern enthalten:

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31.12.2017
T€
Vorjahr
T€
1 bis 3 Monate 810 1.103
davon nicht wertgemindert 810 1.103
über 3 Monate 2.044 833
davon nicht wertgemindert 1.684 559
Insgesamt 2.854 1.936

Die sonstigen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche, Boni, debitorische Kreditoren, Forderungen gegen Mitarbeiter sowie übrige Forderungen. Weiterhin werden unter den sonstigen Vermögenswerten Abgrenzungsposten ausgewiesen, welche im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsverträge enthalten.

Die in den ausgewiesenen Abgrenzungsposten enthaltenen Mittelabflüsse werden ausschließlich im folgenden Geschäftsjahr zu Aufwendungen. Sämtliche hier ausgewiesenen Abgrenzungsposten haben somit eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig aber nicht wertgemindert/wertberichtigt sind, bestanden in 2016 und 2017 nicht.

2.2.3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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31.12.2017
T€
Vorjahr
T€
Kassenbestand 6 11
Guthaben bei Kreditinstituten 11.178 6.418
Insgesamt 11.184 6.429

2.3 Eigenkapital

2.3.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,00 und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 2,56 pro Aktie.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2013 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu € 6.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie vereinbarter Financial Covenants. Im Geschäftsjahr werden sämtliche im Rahmen verzinslicher Darlehen vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten.

Da die LEWAG Holding AG langfristigem, profitablem Wachstum verpflichtet ist, stellen der Konzernbilanzgewinn sowie das übrige Eigenkapital zentrale Größen der Unternehmenssteuerung dar. Eine hohe Eigenkapitalquote ist grundlegende Basis für weiteres internes und externes Wachstum und erhöht die Attraktivität für die Anteilseigner. Die Bemessung der Dividende soll sowohl dem Ziel der angemessenen Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg als auch der Erhöhung des Eigenkapitals dienen. Zum 31. Dezember 2017 bzw. 2016 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren der Kapitalsteuerung vorgenommen.

2.3.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt wurden.

Die Gewinnrücklagen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus der gesetzlichen Rücklage der LEWAG Holding AG (T€ 42) sowie aus Gewinnrücklagen der LEWAG Holding AG (T€ 10.000) und der HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg/ F (T€ 45).

2.3.3 Eigenkapitalmanagement

Die LEWAG Holding AG ist langfristigem profitablem Wachstum verpflichtet. Aufgrund der für Maschinenbauunternehmen typischen hohen Investitionen in Sachanlagen und kurzfristige Vermögensgegenstände, insbesondere Vorräte, steht das Eigenkapital im Fokus der Unternehmenssteuerung.

Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, den Gewinnrücklagen, dem Bilanzgewinn und dem Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung.

2.3.4 Dividendenvorschlag

Die Dividendenausschüttung der LEWAG Holding AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der LEWAG Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der LEWAG Holding AG ist ein Bilanzgewinn von € 13.917.706,18 ausschüttungsfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 1.425.600,00 zu beschließen und den danach verbleibenden Betrag in Höhe von € 12.492.106,18 auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgeschlagene Dividende je Aktie beläuft sich auf € 0,30.

2.4 Rückstellungen

2.4.1 Langfristige Rückstellungen

Die Steuerschulden sowie die latenten Steuern werden im Rahmen der Erläuterung der Anhangangabe zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Abschnitt 3.8) erläutert.

2.4.2 Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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1.1.2017
T€
Verbrauch
T€
Auflösung
T€
Zuführung
T€
31.12.2017
T€
Personalbereich
Urlaubsansprüche 637 637 0 705 705
Prämien/Tantiemen 477 477 0 556 556
Berufsgenossenschaft 87 81 6 70 70
Übriger Bereich
Ausstehende Rechnungen 918 831 5 989 1.071
Garantierückstellungen 355 49 4 105 407
Sonstige Rückstellungen 927 923 4 953 953
Insgesamt 3.401 2.998 19 3.378 3.762

Die Rückstellung für Urlaub berücksichtigt die zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Resturlaubstage. Die Bewertung des Urlaubsrückstandes erfolgt unter Einbeziehung des Bruttoarbeitsentgeltes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie der lohnabhängigen Nebenkosten.

Die Rückstellung für Tantiemen berücksichtigt die erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsführung sowie Sonderzahlungen aus vertraglichen Zusagen an Mitarbeiter.

Die Rückstellung für Prämien betrifft Zahlungen an Mitarbeiter im Folgejahr für ihre besondere Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Die Rückstellung für Berufsgenossenschaft betrifft den Berufsgenossenschaftsbeitrag des abgelaufenen Geschäftsjahrs, der anhand von Lohnnachweisen ermittelt wurde.

Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen betrifft sachlich und zeitlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr noch zuzuordnende Eingangsrechnungen.

Eine Rückstellung wurde für Gewährleistungen/Garantien aus in vergangenen Jahren verkauften Produkten passiviert. Die Bewertung wird auf Basis von Erfahrungswerten für Reparaturen und Reklamationen in der Vergangenheit vorgenommen. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellungen zugrunde liegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen haben im Wesentlichen eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, sodass die Wirkung eines eventuellen Mittelabflusses sich hinsichtlich einer Abzinsung als unwesentlich darstellt und eine Abzinsung unberücksichtigt bleibt (IAS 37.46).

Die Mittelabflüsse für die übrigen angegebenen Rückstellungen werden innerhalb eines Jahres erfolgen.

2.5 Kurz- und langfristige Verbindlichkeiten

Die folgende Gesamtdarstellung zeigt die Verbindlichkeiten des Konzerns unterteilt nach Laufzeiten (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):

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Gesamtbetrag Laufzeiten
T€ T€ >1 J.
T€
>5 J.
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.733 7.733 2.743 257
(9.328) (5.632) (2.857) (839)
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 11.898 11.898
(10.158) (10.158) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.339 3.339
(2.730) (2.730) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 175 175
(166) (166) (0) (0)
Steuerverbindlichkeiten 715 715
(1.069) (1.069) (0) (0)
sonstige Verbindlichkeiten 3.257 3.257
(3.874) (3.874) (0) (0)
Insgesamt 30.117 27.117 2.743 257
(27.325) (23.629) (2.857) (839)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

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Restzinsbindungsfrist Durchschnittliche Zinssätze Gesamtbetrag Laufzeiten
T€ < 1 J.
T€
>1 < 2 J.
T€
>2 < 3 J.
T€
>3 < 4 J.
T€
>4 < 5 J.
T€
>5 J.
T€
Darlehen 2018 - 2025 1,20 - 2,30 3.718 718 720 722 719 583 257
Kontokorrent </= 1 Jahr 1,75 - 6,75 7.015 7.015 0 0 0 0 0
Insgesamt 10.733 7.733 720 722 719 583 257

Zum Vorjahresbilanzstichtag stellen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie folgt dar:

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Restzinsbindungsfrist Durchschnittliche Zinssätze Gesamtbetrag Laufzeiten
T€ < 1 J.
T€
>1 < 2 J.
T€
>2 < 3 J.
T€
>3 < 4 J.
T€
>4 < 5 J.
T€
>5 J.
T€
Darlehen 2017 -2025 1,20 - 5,75 4.399 703 714 714 714 715 839
Kontokorrent < 1 Jahr 1,75 - 6,75 4.929 4.929 0 0 0 0 0
Insgesamt 9.328 5.632 714 714 714 715 839

Die Verbindlichkeiten des Konzerns gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 5.056 (Vj.: T€ 5.567) durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen bzw. Forderungszessionen (Buchwert der Forderungen: T€ 2.591 (Vj.: T€ 2.614)) gesichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Komplementärgesellschaften der in den Konzernabschluss einbezogenen Kommanditgesellschaften. Von einer Konsolidierung der Komplementärgesellschaften wurde wegen untergeordneter Bedeutung abgesehen.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten lassen sich wie folgt aufgliedern:

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31.12.2017
T€
Vorjahr
T€
Löhne und Gehälter 1.750 1.626
Soziale Abgaben 192 145
Lohn- und Kirchensteuer 318 296
Reisekosten 71 61
Kreditorische Debitoren 42 22
Steuern 515 1.613
Ausstehende Rechnungen / Boni 223 0
Übrige Verbindlichkeiten 146 111
Insgesamt 3.257 3.874

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

3.1 Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der konsolidierten Umsatzerlöse nach Kategorien stellt sich folgendermaßen dar:

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2017
T€
Vorjahr
T€
Veräußerung von Waren und Gütern 77.467 67.183
Dienstleistungen 3.870 5.562
Sonstige Erlöse 0 25
Erlösschmälerungen -393 -137
Insgesamt 80.944 72.633

Im Folgenden ist eine Aufgliederung der konsolidierten Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Fakturierungsort) vorgenommen worden (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):

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Inland
T€
Ausland
T€
gesamt
T€
Maschinenbau 17.361 50.737 68.098
(13.411) (42.816) (56.227)
Einrichtungsbau 2.347 1.512 3.859
(2.351) (3.174) (5.525)
Fahrzeugbau 2.471 278 2.749
(3.144) (232) (3.376)
Handel 1.032 1.729 2.761
(1.805) (250) (2.055)
Sonstiges 1.775 2.095 3.870
(1.591) (3.996) (5.587)
abzgl. Skonti/Boni -57 -336 -393
-(60) -(77) -(137)
Konzernumsatz 24.929 56.015 80.944
(22.242) (50.391) (72.633)

3.2 Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen betrafen Baumaßnahmen mit T€ 81 (Vj.: T€ 174), immaterielle Vermögenswerte mit T€ 118 (Vj. T€ 0) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit T€ 70 (Vj.: T€ 225).

3.3 Sonstige Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2017
T€
Vorjahr
T€
Auflösung von Rückstellungen 32 44
Auflösung von Wertberichtigungen 50 43
Gewinn aus Anlagenverkäufen 38 12
Kursgewinne 46 195
Aktivierung Kurssicherungsgeschäfte 111 0
Übrige Erträge 8 45
Insgesamt 285 339

Die Auflösung von Wertberichtigungen erfolgte nach Zahlungseingängen auf im Vorjahr wertberichtigte Forderungen. Kursgewinne ergaben sich aufgrund unterjähriger Zahlungsausgleiche im Liefer- und Leistungsverkehr.

3.4 Personalaufwand/Mitarbeiter

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2017
T€
Vorjahr
T€
Löhne 14.773 14.305
Gehälter 11.358 10.399
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.198 4.817
Insgesamt 31.329 29.521

Für alle Mitarbeiter von Konzerngesellschaften in Deutschland besteht ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines derzeit gültigen Beitragssatzes von 9,35 % (Vj.: 9,35 %) den Arbeitgeberanteil der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat.

Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen von insgesamt T€ 2.132 (Vj.: T€ 2.127) stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan gemäß den dort geregelten Beitragssätzen dar. Zum 31. Dezember 2017 waren für den Berichtszeitraum 2017 (2016) fällige Beiträge in Höhe von T€ 32 (Vj.: T€ 145) noch nicht in die Versorgungspläne eingezahlt worden. Diese Beiträge sind nach dem Ende der Berichtsperiode eingezahlt worden.

Die Mitarbeiterzahl hat sich im Jahresdurchschnitt folgendermaßen entwickelt:

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2017 Vorjahr
Angestellte 188 161
Gewerblich Tätige 354 333
Auszubildende 49 49
Insgesamt 591 543

3.5 Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2017
T€
Vorjahr
T€
Versicherungen, Beiträge, Gebühren 521 593
Verluste aus Anlagenverkäufen 4 15
Werbe- und Messekosten 518 535
Reisekosten 2.605 2.311
Fahrzeugkosten 842 720
Fracht- und Transportkosten 1.309 1.051
Betriebs- und Verwaltungskosten 1.426 1.395
Rechts- und Beratungskosten 421 431
Miete, Leasing 307 282
Zuführung zu Rückstellungen 3 10
Zuführung zu Wertberichtigungen 210 136
Forderungsverluste 21 44
Sonstige Personalkosten 90 57
Instandhaltungskosten 264 321
Entwicklungskosten 231 0
Kompensationszahlungen 504 0
Provisionen 299 119
Aufsichtsrat 113 122
Managementdienstleistungen HEVA Verwaltungs
und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG 300 300
Übrige Aufwendungen 144 150
Insgesamt 10.132 8.592

3.6 Erträge aus übrigen Beteiligungen

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2017
T€
Vorjahr
T€
Erträge aus assoziierten Unternehmen 13 11
Sonstige Erträge 1 1
Insgesamt 14 12

Die Erträge aus assoziierten Unternehmen betreffen den Gewinnanteil aus der Beteiligung an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen, an der eine 25,5 %-ige Beteiligung gehalten wird.

3.7 Zinsergebnis

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2017
T€
Vorjahr
T€
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge:
- Kontokorrent 2 2
- Festgeld 0 0
- verbundene Unternehmen 209 226
- sonstige 1 1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen:
- Kontokorrent - 103 - 142
- Darlehen - 88 - 119
- verbundene Unternehmen - 2 - 2
- sonstige - 43 - 34
Insgesamt - 24 - 68

Die Erträge von verbundenen Unternehmen betrafen Zinsen auf zwei an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, ausgereichte Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 10.750 (Vorjahr T€ 11.000).

Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen betrafen Zinsen der HEGLA-Tochtergesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG auf die Verrechnungskonten mit ihren jeweiligen Komplementär-GmbHs.

Auf die Anhangangaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen (Tz 4.5) wird hingewiesen.

3.8 Ertragsteuern

Im Folgenden werden die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ertragsteuerpositionen dargestellt:

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2017
T€
Vorjahr
T€
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- Inland 1.222 1.140
- Ausland 998 1.379
tatsächlicher Steueraufwand 2.220 2.519
(davon Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern) (-6) (0)
Latente Steuern
- Inland - 2 0
- Ausland - 15 - 28
- 17 - 28
Insgesamt 2.203 2.491

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag berechnen sich vom Ergebnis vor Ertragsteuern, wobei sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt wird. Abschreibungen auf aktivierte Geschäftswerte wirken nur insoweit steuermindernd, als entsprechende Geschäfts- oder Firmenwerte in steuerlichen Ergänzungsbilanzen für Personenhandelsgesellschaften auch steuerbilanziell angesetzt und abgeschrieben werden.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerentlastungen und -belastungen bilanziert.

Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein für 2017 gültiger Gewerbesteuersatz von 14,2 % und ein Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,8 % angesetzt. Daraus ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 30 %, der für die Bewertung der latenten Steuern herangezogen wird.

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden im Konzernabschluss bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

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2017 Vorjahr
Aktiv
T€
Passiv
T€
Aktiv
T€
Passiv
T€
Anpassung an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 119 0 148 0
Zwischengewinneliminierung 16 0 19 0
Steuerliche Verlustvorträge 56 0 0 0
Aktivierte Entwicklungskosten 0 38 0 24
Bewertung Kurssicherungsgeschäft 0 33 0 0
Stille Reserven HEGLA USA 0 71 0 84
Abschreibung Firmenwert 0 497 0 489
Insgesamt 191 639 167 597

Latente Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen gemäß IAS 12.15 nicht angesetzt werden. Da der Geschäfts- oder Firmenwert in der steuerlichen Ergänzungsbilanz abgeschrieben wird, reduziert sich der Bilanzansatz in der Steuerbilanz sukzessive und wird im Vergleich dazu im IFRS-Konzernabschluss nach dem impairment-only-approach fortgeführt. Dies gilt insbesondere ab dem Jahr 2004, ab dem der Geschäfts- oder Firmenwert im IFRS-Abschluss keiner planmäßigen Abschreibung mehr unterliegt, sondern nur noch im Rahmen des Impairment-Tests wertberichtigt werden kann.

Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

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2017
T€
Vorjahr
T€
Konzernergebnis vor Ertragsteuern 6.818 7.300
Erwarteter Steueraufwand (30 %) (2016: 30 %) 2.045 2.190
Differenz ausländische Tochtergesellschaften 203 258
Sonstige - 40 48
Verminderte Abschreibung im Konzern (Firmenwert) - 5 - 5
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand (T€) 2.203 2.491

3.9 Ergebnis je Aktie

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2017 Vorjahr
Konzernjahresüberschuss in T€ 4.615 4.809
Jahresüberschuss der AG in T€ 4.031 2.986
Ergebnisanteil je Aktie (4.752.000 Stück) in € 0,97 1,01
Dividende je Aktie in € 0,30 0,40

Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine neuen Aktien ausgegeben. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien beträgt 4.752.000 Stück.

4. SONSTIGE ANGABEN

4.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen beträgt T€ 665 (Vj.: T€ 507). Davon entfallen auf das folgende Geschäftsjahr 2018 T€ 282 (Vj.: T€ 190), auf den Zeitraum 2019 bis 2022 T€ 383 (Vj.: T€ 304) und auf 2023 ff. T€ 0 (Vj.: T€ 0).

Untermietverhältnisse bestehen nicht.

Für Leasingverpflichtungen wurden im Jahr 2017 T€ 266 (Vj.: T€ 228) aufgewendet.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen eine geleaste Halle, ansonsten wurden zwei Fräsen sowie diverse Büromaschinen geleast.

Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge liegt zwischen drei und sechs Jahren. Die Leasingverträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen. Dem Konzern als Leasingnehmer werden keine Beschränkungen durch die Leasingvereinbarungen auferlegt.

Sicherheiten

Die HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, hat im Zusammenhang mit der Besicherung von Verbindlichkeiten des assoziierten Unternehmens H-Solar Energy GmbH & Co. KG gegenüber Kreditinstituten eine selbstschuldnerische Bürgschaft über t€ 50 abgegeben.

Darüber hinaus dienen als Sicherheiten die selbstschuldnerischen Bürgschaften der 5 anderen Gesellschafter in jeweils gleicher Höhe (T€ 50), die Abtretung gegenwärtiger und künftiger Ansprüche aus Stromlieferungsverträgen und die Sicherungsübereignung der installierten Photovoltaikanlage zugunsten der finanzierenden Bank.

Weitere Eventualverbindlichkeiten oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen bestanden aus Konzernsicht zum Bilanzstichtag nicht.

4.2 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Aufgliederung der bilanziellen Buchwerte nach den Bewertungskategorien des IAS39/IFRS 7.8 (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):

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Ausleihungen, Darlehen
T€
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
T€
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
T€
Verbindlichkeiten
T€
Kredite und Forderungen 10.750 11.184 11.807 360 0
(11.000) (6.429) (13.060) (249) (0)
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 0 0 0 20.431
(0) (0) (0) (0) (17.593)
Insgesamt 10.750 11.184 11.807 360 20.431
(11.000) (6.429) (13.060) (249) (17.593)

Der beizulegende Wert von Ausleihungen, liquiden Mitteln, von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert, begründet in deren kurzfristiger Laufzeit bzw. marktüblicher Verzinsung. Der Ansatz der sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich in langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.000 (Vj.: T€ 3.697) und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 17.431 (Vj.: T€ 13.896).

Die Nettoverluste einschließlich der Veränderung von Wertberichtigungen aus Krediten und Forderungen betrugen T€ 231 (Vj.: T€ 140).

4.3 Finanzrisiken

Der LEWAG-Konzern ist in seiner Geschäftstätigkeit überschaubaren Währungsrisiken sowie Ausfall-, Liquiditäts-/Refinanzierungs- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.

Im Geschäftsjahr sind keine Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und Risikobewertung zu verzeichnen.

Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken sowie das Risikomanagement eingegangen.

4.3.1 Währungsrisiken

Der Konzern erzielt rund 70 % der Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands. Aufgrund von Währungsschwankungen des US-Dollars und des Britischen Pfunds zum Euro können Forderungen und Verbindlichkeiten, denominiert in diesen Währungen, sowie Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss je nach Kursentwicklung gegenüber der Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Die Vermögenswerte und Schulden der operativen ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag jeweils in die Berichtswährung umgerechnet und unterliegen daher einem Translationsrisiko. Währungsrisiken werden derzeit im LEWAG-Konzern mittels Kurssicherungsgeschäften abgesichert.

Risikoexposition

Die Risikoexposition des Konzerns hinsichtlich des Translationsrisikos war zum Abschlussstichtag wie folgt:

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Fremdwährungsexposition umgerechnet
in T€
31.12.2017 31.12.2016
USD GBP USD GBP
Zahlungsmittel und -äquivalente 7.056 667 1.925 1.110
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.424 965 3.995 1.517
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -350 -5 -242 -20
11.130 1.627 5.678 2.607

Die Bilanzexposition entspricht dabei jeweils der Netto-Exposition, da zu den AbschlussStichtagen keine Fremdwährungsswaps existierten.

Sensitivitätsanalyse

Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber den folgenden Währungen hätte zum Abschlussstichtag unter Voraussetzung sonst gleich bleibender Annahmen zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Gesamtergebnisses geführt:

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Effekt
in T€
31.12.2017 31.12.2016
USD GBP USD GBP
Gesamtergebnis -1.113 -163 -568 -261

4.3.2 Ausfallrisiko

Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den LEWAG-Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Minimierung dieses Risikos werden ausschließlich Geschäfte mit Vertragsparteien, die über eine hinreichende Bonität verfügen, sowie unter Einbehaltung der vorgegebenen Limits getätigt.

Zahlungsausfälle konnten in der Vergangenheit durch eine konsequente Beachtung der Kundenbonität sowie die konsequente Anforderung von Abschlagszahlungen und ein stringentes Debitorenmanagement auf ein Minimum begrenzt werden.

Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen.

Der Buchwert aller Forderungen und Ausleihungen zuzüglich der Nominalwerte der Haftungsverhältnisse stellt das maximale Ausfallrisiko der LEWAG AG dar.

4.3.3 Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko

Das Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko für den LEWAG-Konzern besteht grundsätzlich darin, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit Finanzplanungsinstrumente eingesetzt.

In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken und weiteren Fazilitäten sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Aufgrund der hohen Eigenkapitalquote von über 50 % wird bezüglich der Kreditwürdigkeit des LEWAG-Konzerns, der Fähigkeit bei Bedarf neue Kredite zu erhalten sowie der Einhaltung einer für ein Darlehen bestehenden Covenants-Vereinbarung kein besonderes Risiko gesehen. Daneben verfügt der LEWAG-Konzern über ausreichend bestehende sowie nicht ausgenutzte Kreditlinien.

4.3.4 Zinsänderungsrisiko

Zinsänderungsrisiken resultieren aus der variablen Verzinsung der an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG gewährten Darlehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses.

Die variable Zinsrisikoposition betrug bei den verzinslichen Forderungen zum 31. Dezember 2017 € 10,8 Mio. (Vj.: € 11,0 Mio.). Eine Veränderung um 1%-Punkt würde eine Ergebnisveränderung von T€ 108 nach sich ziehen.

Die Analyse für die variabel verzinslichen Forderungen wird unter der Annahme erstellt, dass der Betrag der ausstehenden Forderung zum Ende der Berichtsperiode für das gesamte Jahr ausstehend war.

Die Sensitivität des Konzerns in Bezug auf das Zinsänderungsrisiko unterscheidet sich nicht wesentlich vom Vorjahr.

Bei den verzinslichen Verbindlichkeiten sind Festverzinsungen und variable Verzinsungen vereinbart. Marktzinsänderungen bei fest verzinslichen Verbindlichkeiten würden sich hier nur auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum Fair Value zu bilanzieren wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzverbindlichkeiten mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Darüber hinaus sind die Betriebsmittelkredite variabel verzinst (Orientierung am Euribor). Zum Bilanzstichtag betrugen diese Kredite € 6,8 Mio., bei Veränderung des Zinssatzes um 1,0 % würde sich der Zinsaufwand um T€ 68 verändern.

Das Risiko steigender Zinsen wird zeitnah überwacht.

4.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zur Freigabe der Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 23. April 2018 ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse.

4.5 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nach IAS 24 (Related party disclosures) müssen Personen oder Unternehmen, die die LEWAG-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der LEWAG Holding AG hält oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der LEWAG-Gruppe zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der LEWAG-Gruppe ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der LEWAG-Gruppe kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der LEWAG Holding aG von 20 % oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.

a) Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Vorstand:

Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen, Dipl.-Ökonom Frank Schürmann, Vlotho, Dipl.-Kaufmann

Aufsichtsrat:

1.Georg F. Hesselbach, CH-Meggen, CEO und Vorsitzender der Geschäftsführung der INTERPANE International Glas GmbH, Lauenförde

Vorsitzender

2.Albrecht Hertz-Eichenrode, Lic.és.sc.pol., Hannover, Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover

stellvertretender Vorsitzender

3. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn, Vorstandsvorsitzender der VerbundVolksbank OWL eG, Paderborn

b) Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung hält. An dieser Gesellschaft sind über eine weitere Holdinggesellschaft die Familienmitglieder Georg, Elisabeth, Jörn und Jochen Hesselbach zu jeweils 25 % beteiligt.

Im Jahr 2017 wurden folgende Transaktionen mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen vorgenommen, wobei sämtliche Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt wurden:

Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, berechnete der LEWAG Holding AG, Beverungen, für erbrachte Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2017 € 300.000,00 zzgl. Umsatzsteuer.

Die LEWAG Holding AG, Beverungen, gewährte der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH &Co KG, Lauenförde, am 6. Juli 2012 ein Darlehen über € 10.000.000,00 und am 12. April 2013 ein weiteres Darlehen in Höhe von € 2.250.000,00, welches am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 auf € 750.000,00 zurückgeführt war. Zum 31. Dezember 2017 weist die LEWAG Holding AG, Beverungen, damit gegenüber der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, eine Forderung von € 10.750.000,00 (Vj.: T€ 11.000) aus. Der Zinssatz orientiert sich am Dreimonats-Euribor am 1. Arbeitstag jeden Quartals zzgl. einer Marge von 2,25 %-Punkten. Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr 2017 mit € 209.130,01 verzinst. Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, verpfändete zur Besicherung des Darlehens 60 % ihrer Gesellschaftsanteile an der MAHRENHOLZ Fenster Holding GmbH, Beverungen, zu Gunsten der LEWAG Holding AG, Beverungen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber Komplementärgesellschaften außerhalb des Konsolidierungskreises:

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31.12.2017
T€
31.12.2016
T€
HEGLA Beteiligungs-GmbH, Beverungen 73 68
HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf 51 49
HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen 48 46
HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen 3 3
175 166

Die Verzinsung der Verrechnungskonten mit den Komplementärgesellschaften erfolgt mit 2 % p.a. über dem Basiszinssatz zum 1. Januar des Geschäftsjahres.

Darüber hinaus haben Unternehmen der LEWAG-Gruppe mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats keinerlei berichtspflichtige Geschäfte vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

Ein Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2017 gemäß § 312 AktG wurde erstellt und geprüft.

4.6 Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

Nach IAS 24 sind Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands zu benennen: Aufsichtsrat:

1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen, CEO und Vorsitzender der Geschäftsführung der INTERPANE International Glas GmbH, Lauenförde

Vorsitzender

2. Albrecht Hertz-Eichenrode, Lic.és.sc.pol., Hannover, Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover

stellvertretender Vorsitzender

3. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn, Vorstandsvorsitzender der VerbundVolksbank OWL eG, Paderborn

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen neben dem Aufsichtsratsmandat bei der LEWAG Holding AG folgende weitere Aufsichtsratsmandate wahr:

Herr Georg F. Hesselbach:

INTERPANE Glas Industrie AG, Lauenförde

Herr Albrecht Hertz-Eichenrode:

Commerz Unternehmensbeteiligungs-AG, Frankfurt/Hannover

Herr Dr. Ulrich Bittihn:

R+V Lebensversicherung a.G., Wiesbaden

Schwäbisch Hall Kreditservice AG, Schwäbisch Hall

Vorstand:

Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen, Dipl.-Ökonom

Frank Schürmann, Vlotho, Dipl.-Kaufmann

4.7 Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats

Ein Mitglied des Vorstands ist im Besitz von Aktien der LEWAG Holding AG. Auf Herrn Jochen H. Hesselbach entfallen 653.030 Aktien bzw. 13,74 %.

4.8 Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeiten eine monatliche Vergütung in Höhe von jeweils € 6.000,00 sowie eine erfolgsabhängige Vergütung in Abhängigkeit von der Ergebnislage und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Es handelt sich dabei um ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden an die Vorstandsmitglieder somit jeweils € 72.000,00 als Festvergütung gewährt. Eine variable Vergütung von insgesamt € 200.000,00 wird zur Jahresmitte 2018 zur Auszahlung kommen.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer jährlichen festen Vergütung von € 72.000,00 für den Vorsitzenden, € 15.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie € 7.500,00 für weitere Mitglieder. Darüber hinaus wird eine dividendenabhängige variable Vergütung in Höhe von € 750,00 pro Prozentpunkt der Dividende bezogen auf das Grundkapital, jedoch erst ab einer Dividende, die 4 % übersteigt, gewährt. Das heißt, erst ab einer Dividende von 5 % erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich eine variable Vergütung.

Sofern die Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende beschließt, belaufen sich die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt T€ 113 (Vj.: T€ 122). Davon entfallen auf fixe Bestandteile T€ 95 (Vj.: T€ 95) und auf variable Bestandteile T€ 18 (Vj.: T€ 27).

4.9 Mitteilung über Beteiligungsbesitz

Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie seit dem 31. Dezember 1995 eine Mehrheitsbeteiligung an der LEWAG Holding AG hält. Alleinige Gesellschafterin der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, ist die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, deren Gesellschafter zu jeweils 25 % die Familienmitglieder Georg, Elisabeth, Jörn und Jochen Hesselbach sind.

Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, stellt einen Konzernabschluss auf. Die alleinige Gesellschafterin der HEVA, die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, stellt keinen Konzernabschluss auf.

4.10 Honorare des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr 2017 berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, belief sich auf T€ 70 (Vj.: T€ 63). Es handelt sich ausschließlich um Honorare für die Abschlussprüfung.

4.11 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde abgegeben und der Öffentlichkeit im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.

4.12 Zeitpunkt der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung

Der Vorstand der LEWAG Holding AG hat den Konzernabschluss am 23. April 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Nach Veröffentlichung kann der Abschluss nicht mehr geändert werden.

 

Beverungen, 23. April 2018

LEWAG Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung ("Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex") im Geschäftsjahr 2017 mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen entsprochen wurde und auch künftig - ebenfalls bis auf die nachstehenden Abweichungen -entsprochen werden soll.

Ziffer 3.8

Nicht relevant, da keine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen wurde.

Ziffer 4.2.2 und 4.2.3

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung, deren Höhe unabhängig von der Vergütung des oberen Führungskreises und dem Durchschnitt der Belegschaft festgelegt wird. Aufgrund der vom Aufsichtsrat festgelegten, vergleichsweise niedrigen Gesamtvergütung von T€ 72 p. a. je Vorstandsmitglied sieht der Aufsichtsrat keine zusätzlichen Motivationseffekte aus der Aufteilung der Vergütung in fixe und variable Bestandteile. Allerdings kann zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden, sofern die Ertragslage der Gesellschaft besonders positiv ist. Die Höhe dieser variablen Vergütung liegt im Ermessen des Aufsichtsrats.

Ziffer 5.1.2

Die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat als nicht erforderlich erachtet.

Ziffer 5.3

Der Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG besteht aus nur drei Personen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde deshalb und wird bis auf weiteres auch zukünftig verzichtet. Ein Prüfungsausschuss sowie ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat Wahlvorschläge zur Aufsichtsratswahl unterbreitet, sind nicht eingerichtet.

Ziffer 5.4.1

Die Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl des Aufsichtsrats berücksichtigen die unternehmensspezifische Situation, potentielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit und Vielfalt (Diversity). Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder besteht jedoch nicht, da dies unseres Erachtens nach eine nicht notwendige Einschränkung der Rechte unserer Aktionäre bei der Wahl ihrer Vertreter im Aufsichtsrat bedeuten würde. Ebenso wird die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat nicht zeitlich begrenzt. Auf eine Veröffentlichung der Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder wird verzichtet, da bei durchschnittlichen Präsenzen von über 97 % entsprechende Auskünfte im Rahmen der Hauptversammlung als ausreichend erachtet werden.

Ziffer 5.4.6

Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats erhalten neben der fixen Vergütung nur eine geringe variable Vergütung, um potenzielle Interessenkonflikte bei Entscheidungen des Aufsichtsrats, die Einfluss auf Erfolgskriterien haben könnten, zu minimieren. Die variable Vergütung orientiert sich an der Höhe der Dividende, basiert also auf der mehrheitlichen Entscheidung unserer Aktionäre im Rahmen der jährlichen, ordentlichen Hauptversammlung.

Ziffer 7.1.1 und 7.1.2

Der Konzernabschluss wird innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres und der Halbjahresbericht binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Damit hält die Gesellschaft die gemäß HGB und WpHG vorgegebenen Fristen ein. Auf eine Veröffentlichung von Quartalsmitteilungen oder sonstigen, unterjährigen Berichten wird verzichtet.

Ziffer 7.1.3

Nicht relevant, da keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme existieren.

 

Beverungen, im Dezember 2017

LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen

Für den Vorstand

gez.

J. H. Hesselbach

F. Schürmann

Für den Aufsichtsrat

gez. G. F. Hesselbach

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der IFRS-Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genanntenBestandteiledes

Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

2. Erstkonsolidierung der HEGLA boraident GmbH & Co. KG

WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Sachverhalt

Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft fungiert als Management- und Finanzholding für mittelständische Unternehmen. Sie hält eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, bzw. mittelbar über diese Gesellschaft 100%-Beteiligungen an deren Tochtergesellschaften. Zur HEGLA-Gruppe zählen sechs inländische Unternehmen, drei Vertriebs- und Servicegesellschaften in Frankreich, Großbritannien und den USA, zwei Vertriebsbüros in Russland und Indien sowie zwei inländische Minderheitsbeteiligungen. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 2 Mio. ausgewiesen) wurden von den gesetzlichen Vertretern zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Cash Generating Units (CGUs) "West" bzw. "Ost" zugeordnet. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags der jeweiligen CGU auf Basis des Nutzungswerts ist mit Schätzungen des Managements verbunden. Bei der Bewertung der CGU West wurde ein Zinssatz von 9,38 % und bei der Bewertung der CGU Ost ein Zinssatz von 8,44 % zur Abzinsung der jeweils erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse herangezogen.

Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte war deren Werthaltigkeit im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt 1.7 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der beizulegenden Zeitwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben.

ERSTKONSOLIDIERUNG DER HEGLA BORAIDENT GMBH & CO. KG

Sachverhalt

Mit Wirkung zum 27. September 2017 hat HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, die HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen, gegründet. Diese hat mit Kaufvertrag vom 6. Oktober 2017 vom Insolvenzverwalter der boraident i.L. GmbH, Halle/Saale, deren Geschäftsbetrieb erworben und die Mitarbeiter übernommen.

Aufgrund der Vielzahl an erforderlichen Ermessensentscheidungen bei der Bewertung der erworbenen Vermögenswerte im Rahmen der Kaufpreisallokation war die Erstkonsolidierung des erworbenen Unternehmens ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Die Angaben der Gesellschaft zur Erstkonsolidierung der HEGLA boraident GmbH & Co. KG sind in Abschnitt 1.3 auf Seite 10 des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben uns zunächst davon überzeugt, dass es sich bei den erworbenen Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt und die Transaktion einen Unternehmens zusammenschluss darstellt. Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Erstkonsolidierung haben wir dann die vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbs eingesehen, nachvollzogen und den gezahlten Kaufpreis mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Wir haben überprüft, ob die Transaktion richtig und vollständig im Abschluss abgebildet worden ist. Für die im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten Vermögenswerte haben wir hierfür die jeweilige Ermittlung des Fair Values nachvollzogen und uns von der Angemessenheit der Bewertungsmethoden überzeugt sowie erforderliche Annahmen plausibilisiert. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Prüfung bildete die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu der Transaktion im Konzernanhang.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

auf die in Abschnitt 4.11 des Konzernlageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZENLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZENBSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1986 als Konzernabschlussprüfer der LEWAG Holding AG, Beverungen, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Susanne Sinning.

 

Kassel, 23. April 2018

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Tewes, Wirtschaftsprüfer

gez. Sinning, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

der Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG nahm im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahr. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet.

Der Aufsichtsrat befasste sich in vier Sitzungen ausführlich mit der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Ausrichtung der LEWAG Holding AG einschließlich seiner Tochtergesellschaften. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat an mindestens drei Sitzungen teilgenommen. Die Aufsichtsratssitzungen waren durch offene, konstruktive und vertrauensvolle Diskussionen gekennzeichnet.

Die ausführliche Erläuterung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 im Beisein der Abschlussprüfer sowie die Erörterung der Geschäftsentwicklung im I. Quartal 2017 standen im Zentrum der Aufsichtsratssitzung am 24. April 2017.

In der Sitzung am 21. Juni 2017 wurde schwerpunktmäßig der Geschäftsverlauf der LEWAG-Gruppe im II. Quartal 2017 sowie die aktuelle Auftragslage zur Jahresmitte und die Marktnachfrageerwartungen für das III. Quartal 2017 erörtert. Zudem wurden finale Informationen zur am gleichen Tag stattfindenden Hauptversammlung gegeben.

In der Sitzung am 20. September 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres und der Prognose des Vorstandes für das Gesamtjahr 2017. Des Weiteren berichtete der Vorstand über die geplante Neugründung der HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Lauenförde, sowie den geplanten Erwerb der Assets der boraident GmbH i. L., Halle/Saale.

Anlässlich der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 14. Dezember 2017 wurde die aktuelle Geschäftslage besprochen sowie das Budget 2018 und die Mittelfristplanung 2018 bis 2020 erläutert und verabschiedet.

Der Vorstand unterrichtete fortlaufend den Aufsichtsrat über alle wichtigen wirtschaftlichen Kennzahlen anhand von Monats- und Quartalsberichten. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informations- und Gedankenaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Mitgliedern des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets zeitnah informiert über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz- und Investitionsplanung, die Rentabilität sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt.

Wenn für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder aufgrund von schriftlichen Informationen geprüft und verabschiedet. An den Sitzungen hat der Vorstand regelmäßig teilgenommen. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden.

Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, hat den Jahresabschluss (HGB) und den nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der LEWAG Holding AG sowie die dazugehörigen Lageberichte geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben die Abschlussprüfer teilgenommen, ihre Berichte erläutert und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden.

Nach dem abschließenden Ergebnis und den eigenen Prüfungen hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen die testierten Jahresabschlüsse und Lageberichte des Jahres 2017. Der Aufsichtsrat stimmt daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat auch den Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen geprüft und stimmt diesem ebenfalls zu.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LEWAG-Konzern für ihren engagierten und erfolgreichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Beverungen, 27. April 2018

Georg F. Hesselbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 13.917.706,18 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,30 je nennwertloser Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von € 12.165.120,00 zu verwenden.

Der Bilanzgewinn wird somit wie folgt aufgeteilt:

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€ 1.425.600,00 - Dividende
€ 5.000.000,00 - Einstellung in andere Gewinnrücklagen
€ 7.492.106,18 - Vortrag auf neue Rechnung