LEWAG Holding AktiengesellschaftBeverungenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen der Gesellschaft1.1 GeschäftsmodellDie LEWAG Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden: "LEWAG AG") fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen. Die LEWAG AG hält eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (HEGLA Beverungen). Die HEGLA-Gruppe zählt zu den international agierenden Produzenten von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen sowie Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzende Branchen. Zur HEGLA-Gruppe zählen acht inländische Unternehmen, sechs (Vorjahr: fünf) ausländische Tochtergesellschaften (USA, Frankreich, Großbritannien, Polen, Finnland, China) sowie vier (Vorjahr: drei) Vertriebsbüros in Russland, Indien, Singapur und Dubai. Darüber hinaus ist HEGLA mittels diverser Handelsvertretungen in weiteren Absatzregionen vertriebsseitig präsent. 1.2 SteuerungssystemDie Verantwortung für die strategische Entwicklung und operative Steuerung der Aktiengesellschaft obliegt dem Vorstand. Die wirtschaftliche Planung und Steuerung der AG erfolgt über vom Vorstand festgelegte Rahmenvorgaben, die im Budgetprozess in operative, messbare Ziele umgesetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird ergänzt durch eine permanente und zeitnahe Überprüfung der Geschäftsentwicklung sowie der Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung bei etwaigen negativen Planabweichungen. Umsatz- und Ergebnisgrößen bilden die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungskennzahlen im LEWAG-Konzern. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umsatzerlösen respektive der Gesamtleistung sowie dem EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern). 1.3 Forschung & EntwicklungDie LEWAG AG unternimmt keine eigenen F & E-Tätigkeiten, diese werden in den operativen Tochterunternehmen - im Wesentlichen von HEGLA Beverungen und HEGLA New Technology - ausgeführt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie konjunkturelle Entwicklung war auch im Berichtsjahr stark von der Corona-Pandemie bestimmt. Nach dem massiven Einbruch der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um - 5,9 % hat das Bruttoinlandsprodukt 2021 in der EU mit einer Wachstumsrate von 5,3 % wieder annähernd das Vorkrisenniveau erreicht (Quelle: Eurostat-Datenbank, Wachstumsrate des realen BIP / TEC00115, Stand 09.03.2022). In den USA fiel der Anstieg im Jahr 2021 mit + 5,7 % deutlich stärker aus als der Rückgang (- 3,4 %) im Jahr zuvor (bea News Release 22-05, GDP, 4th quarter and year 2021, 2 nd Estimate 24.02.2022). In Deutschland ist die Wirtschaftsleistung trotz zunehmender Liefer- und Materialengpässe im II. und III. Quartal d. J. wieder gewachsen. Hingegen wurde im IV. Quartal die wirtschaftliche Erholung infolge der 4. Corona-Welle und einer erneuten Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen gestoppt. Auf Gesamtjahresbasis hat das statistische Bundesamt eine - im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche - Wachstumsrate von + 2,9 % veröffentlicht nach - 4,9 % im Vorjahr. In Frankreich und Großbritannien war nach - im Vergleich zu Deutschland - deutlich stärkeren Rückgängen des Bruttoinlandsprodukts (2020: - 7,9 % resp. - 9,7 %) jeweils ein dynamischeres Wachstum von + 7,0 % resp. + 7,5 % im Jahr 2021 zu verzeichnen. Die privaten Bauinvestitionen in den USA sind um 9,1 % stark angestiegen nach + 6,8 % im Vorjahr (bea News Release 22-05). In Europa nahm gemäß einer EUROCONSTRUCT-Prognose die Baunachfrage 2021 um 5,6 % zu, sodass die Corona-bedingten Einbußen im Vorjahr (- 4,7 %) mehr als ausgeglichen wurden. Der Wohnungsbau verzeichnete 2020 einen Rückgang von - 4,4 % und dürfte mit einem Plus von 7,1 % im Jahr 2021 von allen Bausegmenten am kräftigsten zugelegt haben (ifo Schnelldienst 2/2022 vom 16.02.2022). Die inländische Baukonjunktur war gekennzeichnet durch ungünstige Witterungsbedingungen im I. Quartal d. J. und ab dem II. Quartal von erheblichen Lieferengpässen bei fast allen Baumaterialien sowie starken Preiserhöhungen auf den Rohstoffmärkten, die sich sukzessive auf die Preisentwicklung der Baumaterialien spürbar auswirkten. Trotz eines Anstiegs der Baugenehmigungen um 3,3 % auf einen Rekordwert in diesem Jahrhundert von rd. 381.000 Wohnungen war demzufolge im Berichtsjahr nur ein moderates Wachstum der Bauinvestitionen von 0,7 % zu verzeichnen. Im Wohnungsbau soll das Wachstum mit + 1,3 % etwas stärker ausgefallen sein (Statistisches Bundesamt, Fachserie 18 Reihe 1.4: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 2021, 04.03.2022 und Pressemitteilung Nr. 95 vom 10.03.2022). Laut VDMA sind im deutschen Maschinen- und Anlagenbau die Auftragseingänge - nach einem Rückgang um 11 % im Jahr 2020 - im Berichtsjahr um 32 % kräftig ausgeweitet worden, wobei die Auslandsnachfrage mit 39 % stärker angestiegen ist als die Inlandsnachfrage mit 18 %. 2.2 GeschäftsverlaufDie gesamtwirtschaftliche Lage und die Branchenkonjunktur in den wichtigsten Absatzregionen der LEWAG-Tochterunternehmen entwickelte sich im Berichtsjahr positiv. Nach den im Wesentlichen der Covid-19-Pandemie geschuldeten Nachfragerückgängen im Jahr 2020 hat im Berichtsjahr ein auch von Nachholeffekten geprägter Erholungsprozess eingesetzt. Der konsolidierte Auftragseingang erreichte 2021 mit rd. € 140 Mio. einen Rekordwert sowie einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (€ 81 Mio.) um 74 %. Der Auftragseingang der inländischen HEGLA-Unternehmen konnte um rd. 50 % auf rd. € 70 Mio. ausgebaut werden, während die Auslandsgesellschaften ihren Auftragseingang auf ebenfalls rd. € 70 Mio. mehr als verdoppelten. In nahezu allen wichtigen Absatzregionen konnten im Vorjahresvergleich steigende Auftragseingangswerte erzielt werden. Die Gesamtleistung im LEWAG-Konzern erhöhte sich im Vorjahresvergleich von € 86 Mio. deutlich auf € 104 Mio. und übertraf auch die Budgetvorgabe von € 98 Mio. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbesserte sich von - € 1,8 Mio. auf € 3,7 Mio. (Budget: € 4,3 Mio.). Bei einem Eigenergebnis von - € 0,5 Mio. führten die Beteiligungserträge (€ 1,9 Mio.) zu einem Anstieg im EGT der LEWAG Holding AG von - € 0,2 Mio. auf + € 1,4 Mio. Der Geschäftsverlauf der LEWAG Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften war 2021 in Summe zufriedenstellend. 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage2.3.1 ErtragslageDie LEWAG AG beschäftigt außer den Vorstandsmitgliedern keine Mitarbeiter. Die operativen Verwaltungstätigkeiten werden unverändert von der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, sowie HEGLA Beverungen ausgeführt und der LEWAG AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen berechnet. Die Umsatzerlöse der LEWAG AG liegen mit T€ 240 auf Vorjahresniveau. Der Personalaufwand erhöhte sich von T€ 144 auf T€ 362 und entsprach somit wieder dem Niveau des Jahres 2019. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen insbesondere aufgrund höherer Reisekosten und Beratungsaufwendungen um T€ 70 auf T€ 642 zu. Das positive Zinsergebnis verringerte sich von T€ 314 auf T€ 279. Die Beteiligungserträge belaufen sich auf € 1,9 Mio., nachdem im Vorjahr keine Beteiligungserträge erzielt worden sind. Das EGT verbesserte sich demzufolge von - € 0,2 Mio. auf + € 1,4 Mio., das budgetierte EGT von rd. € 3,5 Mio. wurde hingegen nicht erreicht. Die Ergebnisabweichung zur Planung resultiert im Wesentlichen aus geringeren Beteiligungserträgen, da das Eigenergebnis der LEWAG Holding AG mit - € 0,5 Mio. die Budgetvorgabe weitgehend bestätigte. Der Jahresüberschuss 2021 der LEWAG AG beträgt € 1,2 Mio. im Vergleich zu einem Jahresfehlbetrag von - € 0,2 Mio. im Vorjahr. 2.3.2 FinanzlageDie finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die LEWAG AG als strategische Finanz- und Management-Holding in Abstimmung mit den Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei. Die Fähigkeit der LEWAG AG und ihrer Tochterunternehmen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen war im Berichtszeitraum stets gegeben. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von € 0,20 je Stückaktie beschlossen und ausgezahlt. Die gesamte Ausschüttungssumme belief sich auf € 0,95 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.). Bankverbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag unverändert nicht, liquide Mittel wurden zum 31. Dezember 2021 in Höhe von T€ 16 ausgewiesen (Vorjahr: T€ 43). Insgesamt zeigt die Kapitalflussrechnung das folgende Bild: scrollen
1) Jahresüberschuss + Abschreibungen +
latente Steuern
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende von € 0,20 je Stückaktie vorschlagen. Somit würde sich die Ausschüttungssumme stabil auf € 0,95 Mio. belaufen. Der Kurs der LEWAG-Aktie notierte zum Jahresultimo 2021 mit € 15,00 je nennwertloser Stückaktie um € 1,60 oder 12 % höher als zum Vorjahresstichtag (€ 13,40). Die Dividendenrendite beträgt 1,3 % (Vorjahr: 1,5 %). Die Finanzlage der LEWAG AG ist unverändert als solide zu bezeichnen. 2.3.3 Vermögenslage und KapitalstrukturIm Berichtsjahr wurden keine Investitionen getätigt; das Finanzanlagevermögen beläuft sich wie zum Vorjahresstichtag auf € 23,3 Mio. Das Eigenkapital wird zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 mit € 42,8 Mio. ausgewiesen (31.12.2020: € 42,5 Mio.); die Eigenkapitalquote liegt mit 96,3 % (Vorjahr: 96,6 %) unverändert auf einem äußerst hohen Niveau. Die Vermögenslage der LEWAG AG ist weiterhin sehr stabil. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 RisikomanagementsystemDie LEWAG AG versucht - im Verbund mit den Konzernunternehmen - Chancen frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern. Dabei werden auch Risiken eingegangen, um Chancen bestmöglich nutzen zu können. Das Chancen- und Risikomanagement stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit in einem gut kontrollierten Unternehmensumfeld ausgeübt werden kann. Identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Einflusses auf den Ergebnisbeitrag als Schadenshöhe beurteilt und basierend auf einer Matrix anhand der Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe" in geringe, mittlere und hohe Risiken eingeordnet. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse im Konzern. Zudem werden in regelmäßigen Managementsitzungen mit der HEGLA-Geschäftsführung bestehende und potenzielle Risiken analysiert. Die Unternehmensleitung kann somit wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und - falls erforderlich - Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten. Mit Hilfe des installierten internen Kontrollsystems wird sichergestellt, dass die Betriebsabläufe einschließlich des Zugriffs- und Berechtigungssystems im IT-Bereich einer regelmäßigen, systematischen Überwachung unterliegen. Sowohl das gesamtwirtschaftliche Umfeld und insbesondere die Entwicklungen in der Flachglasbranche und im Maschinenbau als auch die internen Prozesse werden fortlaufend überwacht, um Chancen und Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Über das monatliche, konzernweit einheitliche Berichtswesen hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, um neben der Unternehmensstrategie und der aktuellen Geschäftsentwicklung auch Fragen des Risikomanagements sowie die Entwicklung bestehender Risiken zu erörtern. 3.2 Chancen und RisikenNachfolgend werden die Chancen und Risiken dargestellt, die für die LEWAG AG im Berichtsjahr sowie im Prognosezeitraum von wesentlicher Bedeutung sind und die entsprechenden Maßnahmen des Risikomanagements erläutert. Die Beteiligungs- und IT-Risiken werden als mittlere Risiken sowie das Finanzrisiko als geringes Risiko klassifiziert. Die Beurteilung der Risikotragfähigkeit erfolgt anhand der Auswirkung der Risiken auf das Eigenkapital der Gesellschaft respektive der Unternehmensgruppe. Nach unserer Einschätzung sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand unserer Gesellschaft und der Unternehmensgruppe in ihrer Gesamtheit gefährden sollten. Beteiligungschancen und -risikenDie Chancen und Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung sowie Absatz-, Beschaffungs- und Produktionsrisiken sowie operative Chancen und Risiken betreffen vornehmlich die HEGLA-Gruppe und wirken sich über das Beteiligungsergebnis unmittelbar auf die Ertragslage der LEWAG AG aus. Demzufolge umfasst das Risikomanagementsystem der LEWAG AG nicht nur die Holdinggesellschaft, sondern auch die Tochterunternehmen. Im Berichtsjahr hat sich im Zuge des weltweiten konjunkturellen Erholungsprozesses die Situation auf den Beschaffungsmärkten beginnend im Frühjahr 2021 deutlich verschlechtert. In nahezu allen wichtigen Materialgruppen sind Versorgungsengpässe zu verzeichnen verbunden mit zum Teil massiven Materialpreisverteuerungen. Die Beschaffungsrisiken werden demzufolge nicht mehr wie in den Vorjahren als geringes Risiko, sondern mindestens als mittleres Risiko eingeordnet. Den steigenden Beschaffungskosten für Rohstoffe, Vormaterialien und Energie begegneten die HEGLA-Tochterunternehmen mit Absatzpreiserhöhungen im Jahr 2021, sodass die negativen Auswirkungen der Kostensteigerungen auf der Beschaffungsseite teilweise abgemildert werden konnten. Zudem wurden Konzepte zur Ausweitung der Lieferantenbasis forciert. Die aus der Corona-Krise resultierenden Absatzrisiken sind ebenfalls als mittleres Risiko einzustufen. Insbesondere in der sehr exportorientierten Maschinenbausparte erschwerten die im Rahmen der Lockdown-Maßnahmen erlassenen Reisebeschränkungen die Abwicklung der laufenden Aufträge, wobei die Einschränkungen im Berichtsjahr deutlich geringer ausfielen als im Jahr zuvor. Die mit Beginn der Covid-19-Pandemie einsetzende starke Investitionszurückhaltung bei vielen Kunden hat sich seit dem Jahreswechsel 2020 / 2021 zum Positiven gewandelt. Die steigende Nachfrage nach Investitionsgütern führte auch in der HEGLA-Gruppe zu einem sehr kräftigen Anstieg der Auftragseingangswerte. Auch wenn die Corona-Fallzahlen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau liegen, gehen wir aufgrund der überwiegend milden Krankheitsverläufe und der sukzessiven Rücknahme der Schutzmaßnahmen davon aus, dass die Risiken aus der Corona-Pandemie 2022 tendenziell sinken werden. Gleichwohl wird die weitere Entwicklung der Pandemie unverändert intensiv beobachtet. Weitere Risiken resultieren insbesondere aus dem Krieg in der Ukraine und den gegenüber Russland verhängten Sanktionen, die zu einer Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung in Europa führen dürften. Sowohl Russland als auch die Ukraine gehören nicht zu den wesentlichen Absatzmärkten des LEWAG-Konzerns, so dass die direkten Auswirkungen des Konflikts auf die Absatzchancen unserer Unternehmensgruppe als gering einzustufen sind. Mittels des von der LEWAG aktiv unterstützten, strategischen Vertriebsansatzes einer breiten -nationalen und internationalen - Marktpräsenz sollen ungünstige wirtschaftliche Nachfrageentwicklungen in einzelnen Absatzregionen in anderen Regionen ausgeglichen werden. Die mitunter starken Schwankungen unterliegende Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Absatzregionen kann durch eine entsprechende Fokussierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten sowie einer innovativen Produktpolitik der HEGLA-Gruppe kompensiert werden; diesen Weg werden wir auch zukünftig in aller Konsequenz fortsetzen. Informationstechnologie (IT)-Chancen und -RisikenDer zunehmenden Abhängigkeit wesentlicher Geschäftsprozesse von IT-Anwendungen und der IT-Infrastruktur wird durch eine eigene IT-Organisation im LEWAG/HEGLA-Konzern Rechnung getragen. Die Datensicherheit und -verfügbarkeit wird mittels redundanter Serverstrukturen gewährleistet und entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Den IT-Risiken wird mit geeigneten personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen begegnet. Das interne Kontrollsystem sieht sowohl systematische als auch manuelle bzw. halbmanuelle Kontrollen vor. Die Ordnungsmäßigkeit der IT-Systeme und -Organisation wird im Rahmen externer IT-Systemprüfungen regelmäßig überprüft. Operationelle Risiken, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinflussen oder die Richtigkeit des Jahresabschlusses in Frage stellen, wurden in diesen Prüfungen nicht festgestellt. Finanz- und Währungschancen und -risikenAufgrund der sehr hohen Eigenkapitalquote von 96 % sehen wir bezüglich der Kreditwürdigkeit der LEWAG AG keine Risiken. Risikomanagementsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessDie Rechnungslegungsanforderungen werden durch die LEWAG AG in den Tochtergesellschaften u. a. dadurch umgesetzt, dass in den inländischen Unternehmen grundsätzlich ein einheitliches Buchhaltungssystem mit einem einheitlichen Kontenrahmen verwendet wird. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung werden die Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften sowie die Prozesse zur Datenaufbereitung analysiert, überprüft und sichergestellt. Das interne Kontrollsystem wird dabei u. a. bei Finanztransaktionen durch Genehmigungsprozesse erweitert. Ferner werden die Mitarbeiter in den Finanzbereichen in regelmäßigen internen wie auch externen Schulungen auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht. Ergänzt werden die internen Kontrollsysteme durch externe Prüfungsorgane wie den Jahresabschlussprüfer sowie steuerliche Außenprüfungen. Steuerliche Risiken bestanden zum Bilanzstichtag in Form von möglichen Gewerbe- und Körperschaftssteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden steuerlichen Außensteuerprüfung in Bezug auf die Verrechnungspreise mit den ausländischen Tochtergesellschaften für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016. Im Worst-Case-Fall könnten sich hieraus für die LEWAG AG Steuernachzahlungen für die Jahre 2015 bis 2021 in Höhe von geschätzt € 2,2 Mio. ergeben. In enger Abstimmung mit unseren externen Steuerexperten stufen wir dieses Risiko weiterhin als gering ein. 3.3 Prognosebericht 2022Nachholeffekte im Zusammenhang mit einer Rücknahme restriktiver Corona-Schutzmaßnahmen sowie ein anhaltend niedriges Zinsumfeld sollen die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2022 stützen. Demgegenüber stehen negative Effekte aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie den in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen gegen Russland sowie möglichen Gegenmaßnahmen. Insbesondere bei fossilen Energieträgern (Gas, Erdöl, Kohle) und diversen Rohstoffen sind massive Verknappungen und erhebliche Kostensteigerungen an der Tagesordnung. Die positiven Wachstumsprognosen aus dem Herbst 2021 von 3,9 % im Euroraum und 3,7 % in Deutschland (ifo-Schnelldienst Dezember 2021: "ifo Konjunkturprognose Winter 2021") wurden vor diesem Hintergrund für 2022 bereits nach unten korrigiert. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) geht in seiner jüngsten Prognose nur noch von Erhöhungen des Bruttoinlandsproduktes um 2,8 % im Euroraum sowie 2,1 % in Deutschland aus. In den USA soll das Bruttoinlandsprodukt um 3,1 % ansteigen und in Großbritannien um 2,5 % (Kieler Konjunkturberichte Nr. 90; 18.03.2022). Das europäische Bauvolumen soll sich 2022 laut EUROCONSTRUCT um 3,6 % erhöhen, während die Wohnungsfertigstellungen in Europa um 4,8 % auf 1,9 Mio. Wohneinheiten ansteigen sollen (ifo Schnelldienst 2/2022 vom 16.02.2022). Für Deutschland erwartet das IfW eine Ausweitung der Bauinvestitionen um 3,2 % im Wohnungsbau sowie 2,2 % in der gesamten Baubranche und somit um jeweils 1 Prozentpunkt niedriger als vor Kriegsbeginn. Die Umsatzerlöse aus Managementumlagen sowie die Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen der LEWAG AG sollen im Jahr 2022 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Demzufolge hängt die zukünftige Ertragslage der LEWAG AG im Wesentlichen von der Entwicklung der Beteiligungserträge und damit der Ertragslage der HEGLA-Gruppe ab. Infolge des stark gestiegenen Auftragseingangs im Jahr 2021 sowie dem hohen Auftragsbestand zum Jahresbeginn 2022 sind die Fertigungskapazitäten in den HEGLA-Gruppenunternehmen insbesondere am Standort Beverungen für das Jahr 2022 weitgehend ausgelastet. In den ersten beiden Monaten des neuen Geschäftsjahres war erneut ein Auftragseingang über dem Vorjahresvergleichswert zu verzeichnen; für den weiteren Jahresverlauf wird eine Fortsetzung der guten Auftragslage erwartet. Auf der Basis einer Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen, einer weiteren Rücknahme von Corona-Schutzmaßnahmen sowie den in Kapitel 3.2 beschriebenen Chancen und Risiken wurde ein Anstieg des EGTs der LEWAG Holding AG auf rd. € 4,0 Mio. im Jahr 2022 budgetiert. Das Budget wurde im Herbst 2021 erstellt und vom Aufsichtsrat genehmigt. Negative Effekte aus dem russischen Militäreinmarsch in die Ukraine sind in dieser Planung nicht berücksichtigt gewesen. Bei einem anhaltenden und sich gegebenenfalls noch ausweitenden Konflikt mit längerfristig weiter ansteigenden Beschaffungskosten für Material und Energie können die Beteiligungserträge und damit das EGT wesentlich niedriger ausfallen. In Zusammenhang mit den hier dargestellten Einschätzungen und Erwartungen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ereignisse in der Zukunft wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. 4. Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGBDas Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil von € 2,56 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu € 6.000.000,- zu erhöhen. Aktien mit besonderen Stimmrechten, sonstigen Sonderrechten oder Belegschaftsaktien wurden nicht ausgegeben. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien und es wurde auch keine Genehmigung von der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien eingeholt. Folgende Aktionäre halten einen Anteil von mindestens 10 % des Kapitals und somit mindestens 10 % der Stimmrechte: scrollen
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen. Es liegen keine wesentlichen Vereinbarungen der LEWAG AG vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen. Des Weiteren gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden. 5. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGBDer Vorstand der LEWAG Holding AG hat eine Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lewag.de; Rubrik: Corporate Governance) zusammen mit dem Corporate Governance-Bericht allgemein zugänglich gemacht. 6. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand erklärt in dem von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen der LEWAG Holding AG zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass unsere Gesellschaft bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen wurden. 7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 3 WpHG i. V. m. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind."
Beverungen, 6. April 2022 Jochen H. Hesselbach Frank Schürmann Bilanz zum 31. Dezember 2021der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, BeverungenAktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungenscrollen
Anhang zum Jahresabschluss 2021der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, BeverungenI. Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie LEWAG Holding Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Beverungen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 7105 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB bzw. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet. In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben). III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)Die Finanzanlagen wurden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 HGB) angesetzt, der auch Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate enthält, für deren Eintritt ausreichend objektive Hinweise vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Der Anhang enthält gemäß § 285 Nr. 11 HGB Angaben zu Beteiligungen außerhalb des Euroraums. Dabei erfolgt die Umrechnung des Eigenkapitals mit dem historischen Kurs und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres mit dem Jahresdurchschnittskurs in EURO. Aktive / Passive latente Steuern wurden entsprechend § 274 HGB gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Differenzen bestehen aus der zum Steuerrecht unterschiedlichen Bewertung der Beteiligungsansätze und der steuerlichen Berücksichtigung von drei Ergänzungsbilanzen. Für die Bewertung kam der Steuersatz der Körperschaftsteuer mit 15 % zzgl. SolZ zur Anwendung. Das Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde nicht ausgeübt. Die übrigen Bilanzpositionen werden entsprechend dem Anschaffungskostenprinzip bewertet. IV. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagengitter durch Bruttoausweis dargestellt (Anlage I, Seite 5). Anlagengitter 2021
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| Bruttobuchwerte | Abschreibungen | |||||
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Stand am 01.01.2021
€ |
Zugänge
€ |
Abgänge
€ |
Stand am 31.12.2021
€ |
Stand am 01.01.2021
€ |
Zugänge
€ |
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| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | ||||||
| a) HEGLA Beverungen | 23.230.408,76 | 23.230.408,76 | 0,00 | |||
| b) HEGLA GmbH Beverungen | 74.843,20 | 3.834,69 | 78.677,89 | 0,00 | ||
| 23.305.251,96 | 3.834,69 | 0,00 | 23.309.086,65 | 0,00 | 0,00 | |
| Summe Finanzanlagen | 23.305.251,96 | 3.834,69 | 0,00 | 23.309.086,65 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Anlagevermögen | 23.305.251,96 | 3.834,69 | 0,00 | 23.309.086,65 | 0,00 | 0,00 |
| Abschreibungen | Nettobuchwerte | |||
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Abgänge
€ |
Stand am 31.12.2021
€ |
Stand am 31.12.2021
€ |
Stand am 31.12.2020
€ |
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| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | ||||
| a) HEGLA Beverungen | 0,00 | 23.230.408,76 | 23.230.408,76 | |
| b) HEGLA GmbH Beverungen | 0,00 | 78.677,89 | 74.843,20 | |
| 0,00 | 0,00 | 23.309.086,65 | 23.305.251,96 | |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 23.309.086,65 | 23.305.251,96 |
| Summe Anlagevermögen | 0,00 | 0,00 | 23.309.086,65 | 23.305.251,96 |
An den nachstehend aufgeführten Unternehmen besteht seitens der LEWAG Holding AG ein Anteilsbesitz direkt oder indirekt von mindestens 20 % aller Anteile.
| Name und Sitz der Gesellschaften |
Beteiligungsquote
% |
gezeichnetes Kapital 31.12.2021
€ |
Eigenkapital
1) 31.12.2021
€ |
Jahresergebnis 2021
€ |
| 1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen | 100,00 | 5.500.000,00 | 15.000.000,00 1) | 3.401.953,17 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf 2) | 100,00 | 615.000,00 | 1.250.000,00 1) | 217.119,13 |
| 3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau 2) | 100,00 | 700.000,00 | 3.200.000,00 1) | 143.003,47 |
| 4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen 2) | 100,00 | 52.000,00 | 750.000,00 1) | 430.151,15 |
| 5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen 2) | 100,00 | 300.000,00 | 100.746,72 1) | - 171.015,37 |
| 6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen 2) | 100,00 | 50.000,00 | 223.889,29 1) | 32.951,62 |
| 7. HEGLA-HANIC GmbH, Bochum 2) | 65,70 | 816.326,00 | 576.368,52 | - 2.924,24 3) |
| 8. HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn 2) | 100,00 | 50.000,00 | 50.000,00 1) | 17.628,16 |
| 9. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) 2) | 100,00 | 50.000,00 | 446.943,54 3) | 120.667,94 3) |
| 10. HEGLA Machinery (UK) Limited, Burntwood (GB) 2) | 100,00 | 115.185,26 | 888.959,68 3) | - 81.136,01 3) |
| 11. HEGLA Corporation, Stockbridge (USA) 2) | 100,00 | 69.415,53 | 9.404.994,21 3) | 2.545.882,00 3) |
| 12. HEGLA-TaiFin Machinery Oy, Nokia (FI) 2) | 77,52 4) | 10.000,00 | - 182.646,30 3) | - 1.927.411,52 3) |
| 13. HEGLA-TaiFin Machinery (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou (CN) 2) | 77,52 4) | 383.384,63 | 63.683,95 3) | - 412.062,95 3) |
| 14. HEGLA Polska Sp.z.o.o, Wroclaw (PL) 2) | 80,00 4) | 147.925,78 | 236.443,20 3) | - 59.820,88 3) |
| 15. HEGLA Beteiligungs GmbH Beverungen | 100,00 | 26.000,00 | 100.381,58 | 5.620,52 |
| 16. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf 2) | 100,00 | 26.000,00 | 55.769,54 | 1.499,07 |
| 17. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen 2) | 100,00 | 26.000,00 | 53.460,97 | 1.782,43 |
| 18. HEGLA New Technology Beteiligungs GmbH, Paderborn 2) | 100,00 | 25.000,00 | 25.837,40 | 838,81 |
| 19. H - Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen 2) | 25,50 | 25.000,00 | 25.000,00 | 53.263,61 |
| 20. H - Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen 2) | 25,50 | 25.000,00 | 41.337,79 | 1.521,63 |
1) Eigenkapital nach Gewinnverwendung
2) mittelbare Beteiligung
3) Handelsbilanz II
4) 100 % im wirtschaftlichen Eigentum
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen berücksichtigen mit T€ 11.151 (Vorjahr: T€ 10.490) das Verrechnungskonto mit HEGLA Beverungen. Auf dem Verrechnungskonto werden im Wesentlichen Einlagen, Entnahmen sowie Gutschriften der Jahresergebnisse erfasst.
Mit T€ 9.750 (Vorjahr: T€ 10.000) ist des Weiteren eine Darlehensforderung gegen die Mehrheitsaktionärin HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, (kurz: HEVA) mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 enthalten. Zur Besicherung der Darlehen hat die HEVA insgesamt 50 % der Anteile an der MAHRENHOLZ Fenster Holding GmbH, Beverungen, an die LEWAG AG verpfändet.
Weitere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgewiesen.
Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,00 und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital von € 2,56 pro Aktie. Es handelt sich um Inhaberaktien.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2018 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu € 6.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 2.627 enthält Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt wurden.
Die gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 42 wird in der hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ausgewiesen.
Die Rückstellungen der Gesellschaft haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
|
01.01.2021
T€ |
31.12.2021
T€ |
|
| Steuerrückstellungen | 10 | 0 |
| sonstige Rückstellungen | 198 | 297 |
| insgesamt | 208 | 297 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für die Aufsichtsratsvergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Aufbewahrungskosten.
Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden Laufzeiten auf:
| Gesamt | Vorjahr | Restlaufzeit | ||||
| T€ | T€ |
bis 1 Jahr
T€ |
Vorjahr
T€ |
mehr als 1 Jahr
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 3 | 3 | 3 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 31 | 10 | 31 | 10 | 0 | 0 |
| 36 | 15 | 36 | 15 | 0 | 0 | |
| Restlaufzeit | ||
|
davon mehr als 5 Jahre
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Steuern T€ 31 (Vorjahr: T€ 10). Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit waren nicht auszuweisen.
Die Veränderung der im Geschäftsjahr 2021 passivierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
|
Stand 1.1.2021
T€ |
Zugang
TEUR |
Abgang
T€ |
Stand 31.12.2021
T€ |
|
| Passive latente Steuern | 1.288 | 45 | 0 | 1.333 |
Der Ausweis betrifft Managementgebühren in Höhe von T€ 240 (Vorjahr: T€ 240).
Der Ausweis betraf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 5 (Vorjahr: T€ 4).
Erträge aus der Währungsumrechnung werden weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgewiesen.
Der Personalaufwand betrifft die jährliche Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes einschließlich einer erfolgsabhängigen Vergütung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen, Rechts- und Beratungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten, Mieten, Kosten des Geschäftsberichts, Aufsichtsratsvergütungen sowie sonstige Gemeinkosten. Sämtliche Verträge sind kurzfristig kündbar.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr periodenfremde Aufwendungen oder Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten.
Im Berichtsjahr beliefen sich die Erträge aus Beteiligungen auf T€ 1.863 (Vorjahr: T€ 0) und betrafen ausschließlich verbundene Unternehmen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von T€ 136, periodenfremde Erträge (Körperschaftsteuer Vorjahr) in Höhe von T€ 1 sowie Aufwendungen aus der Veränderung der passiven latenten Steuer in Höhe von T€ 45.
Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie seit dem 31. Dezember 1995 eine Mehrheitsbeteiligung an der LEWAG Holding AG hält. Diese Mitteilung wurde im Bundesanzeiger Nr. 39 am 24. Februar 1996 bekannt gemacht.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, stellt einen Konzernabschluss auf. Die alleinige Gesellschafterin der HEVA, die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, stellt keinen Konzernabschluss auf.
Der Konzernabschluss der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG ist der Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konzernkreis.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn 2021 EUR 950.400,00 auszuschütten und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer belief sich auf T€ 53 (Vorjahr: T€ 123), wobei T€ 51 auf Abschlussprüfungsleistungen und T€ 2 auf sonstige Bestätigungsleistungen entfielen.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Konditionen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
Zum Bilanzstichtag besteht eine mögliche finanzielle Verpflichtung in Form von möglichen Körperschaftsteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2013 bis 2016 bei der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen. Im Worst-Case-Fall könnten sich hieraus inländische Steuernachzahlungen für die Jahre 2016 bis 2021 in Höhe von geschätzt € 2,2 Mio. im LEWAG-Konzern ergeben, denen Steuererstattungsansprüche in den USA in etwa der gleichen Höhe gegenüberstehen würden. Der Vorstand geht derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen
Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses am 31. Marz 2022 ergaben sich keine nennenswerten Ereignisse.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde abgegeben und im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.
1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen,
- Vorsitzender
2. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn
- stellvertretender Vorsitzender
3. Carsten Beckenbach, Korschenbroich
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen neben dem Aufsichtsratsmandat bei der LEWAG Holding AG folgende weitere Aufsichtsratsmandate wahr:
Herr Georg F. Hesselbach:
- INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, Lauenförde
Herr Dr. Ulrich Bittihn:
- Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold
Dipl.-Ökonom Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen
Dipl.-Kaufmann Frank Schürmann, Vlotho
Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeiten eine monatliche Vergütung in Höhe von jeweils € 6.000,00 bis Juni 2021 und ab Juli 2021 in Höhe von € 16.875,00 bzw. € 13.500,00 sowie eine erfolgsabhängige Vergütung in Abhängigkeit von der Ergebnislage und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betragen im Geschäftsjahr T€ 362 (Vorjahr: T€ 144). Davon entfallen für 2021 auf Herrn Jochen H. Hesselbach T€ 197 sowie auf Herrn Frank Schürmann T€ 165.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer jährlich festen sowie einer dividendenabhängigen variablen Vergütung. Sofern die Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende beschließt, belaufen sich die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt T€ 104 (Vorjahr: T€ 104).
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, berechnete der LEWAG Holding AG, Beverungen, im Geschäftsjahr 2021 für erbrachte Dienstleistungen € 300.000,00 (Vorjahr: T€ 300) zuzüglich Umsatzsteuer.
Am 6. Juli 2012 gewährte die LEWAG Holding AG, Beverungen, der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, ein Darlehen in Höhe von € 10.000.000,00, welches am Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 auf € 9.750.000,00 zurückgeführt war. Zinsen wurden entsprechend den Darlehensverträgen mit insgesamt € 168.591,88 (Vorjahr: T€ 186) berechnet.
Mit der HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, bestehen keine Geschäftsbeziehungen.
Ein Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 312 AktG wurde erstellt und geprüft.
Beverungen, 31, März 2022
Jochen H. Hesselbach
Frank Schürmann
An die LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen,
Wir haben den Jahresabschluss der LEWAG Holding Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEWAG Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besondere wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Werthaltigkeit der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (verbundenes Unternehmen)
2. Werthaltigkeit der Forderungen gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde (Gesellschafterin)
3. Risiken aufgrund einer laufenden Betriebsprüfung.
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft fungiert als Management- und Finanzholding für mittelständische Unternehmen. Sie hält neben einer weiteren 100%igen Beteiligung an der HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen, eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, bzw. mittelbar über diese Gesellschaft 100%ige Beteiligungen an deren Tochtergesellschaften. Die Ertragslage der LEWAG Holding Aktiengesellschaft wird maßgeblich durch die Erträge aus den Beteiligungen an der HEGLA-Gruppe bestimmt. Die zum 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 23.230 ausgewiesenen Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG machen 52,3 % der Bilanzsumme aus.
Grundlage der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG am Bilanzstichtag sind die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen für die HEGLA GmbH & Co. KG bzw. deren Tochtergesellschaften ergeben. Bei Vorliegen von Wertminderungsrisiken wird der beizulegende Wert der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt und ist nicht nur von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse abhängig, sondern auch von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.
Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG war die Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Anteile im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und deren Bewertung sind in den Abschnitten III und IV des Anhangs enthalten.
Wir haben die im Rahmen der Bewertung der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz und Wertminderungsrisiken hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des beizulegenden Wertes der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben.
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft hat an ihre Mehrheitsaktionärin HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, ein Darlehen ausgereicht. Das zum 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 9.750 unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesene Darlehen machte 21,9 % der Bilanzsumme aus.
Grundlage der Bewertung des Darlehens an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG sind Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zum Adressenausfallrisiko des Geschäftspartners.
Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Forderung gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, war die Werthaltigkeit dieser Forderung im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und deren Bewertungen sind in den Abschnitten III und IV enthalten.
Wir haben die im Rahmen der Bewertung der Darlehensforderung gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG getroffenen Ermessensentscheidungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter einer kritischen Würdigung unterzogen. In diesem Zusammenhang haben wir uns im Rahmen unserer Prüfung insbesondere durch die Einsichtnahme in den letzten verfügbaren Jahresabschluss und Lagebericht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Darlehensnehmerin und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten befasst. Zudem haben wir beurteilt, ob Hinweise auf Leistungsstörungen bzw. potenzielle Leistungsstörungen im Rahmen der Darlehensbeziehung bestehen.
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft übt über diverse ausländische Tochtergesellschaften, die alle über die 100%ige Tochtergesellschaft, HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, gehalten werden, wesentliche Teile der ausländischen Geschäftstätigkeit aus.
Die für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016 laufende Betriebsprüfung bei der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, ist noch nicht abgeschlossen und befasst sich auch mit der Verrechnungspreis-Methodik zwischen der HEGLA GmbH & Co. KG und ihren ausländischen Tochtergesellschaften. Auf Basis des im Entwurf vorliegenden Betriebsprüfungsberichts besteht eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG Holding Aktiengesellschaft und der Finanzverwaltung in Bezug auf die in den Jahren 2015 und 2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen der HEGLA GmbH & Co. KG und der HEGLA-Auslandstochter HEGLA Corp./USA. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers würde zum 31. Dezember 2021 zu einer ungewissen Steuerverbindlichkeit in Höhe von EUR 2,2 Mio. führen. Die gesetzlichen Vertreter gehen jedoch nicht von einer Inanspruchnahme aus und geben daher nur eine sonstige finanzielle Verpflichtung im Anhang an.
Die bilanzielle Abbildung der aus der Betriebsprüfung resultierenden Risiken waren im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da die Beurteilung der Rechtslage komplex ist, und die Einschätzung, ob eine Rückstellung anzusetzen ist oder nicht, in hohen Maßen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Das betrifft insbesondere die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, ob es wahrscheinlich ist, dass die HEGLA GmbH & Co. KG im Rahmen der zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch laufenden Betriebsprüfung einem der Betriebsprüfung nachgelagerten Rechtsbehelfsverfahren oder einem Verständigungsverfahren in Anspruch genommen wird.
Die Gesellschaft berichtet über die möglichen Risiken aus der Betriebsprüfung in Abschnitt IX des Anhangs und in der Risikoberichtserstattung im Lagebericht.
Unter Einbindung von internen Steuerspezialisten mit fundierten Kenntnissen in den steuerlichen Anforderungen an internationale Verrechnungspreise und Erfahrungen in Rechtsbehelfsverfahren in Bezug auf Auslandssachverhalte haben wir uns mit der Schlüssigkeit der von den gesetzlichen Vertretern angeführten Argumentation in Bezug auf die strittige Rechtsauffassung befasst und deren Erfolgsaussichten in einem Rechtsbehelfs- bzw. Verständigungsverfahren beurteilt. Hierzu haben unsere Steuerspezialisten die uns vorgelegte schriftliche Argumentation kritisch gewürdigt und ergänzende Befragungen der gesetzlichen Vertreter und des externen Steuerberaters vorgenommen. Wir haben Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Steuerberaters beurteilt. Ebenfalls haben wir eine Bestätigung des externen Steuerberaters der Gesellschaft zu den Erfolgsaussichten im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens und der maximal möglichen Inanspruchnahme der Gesellschaft eingeholt. Wir haben diese Bestätigung gewürdigt und die maximal mögliche Inanspruchnahme der Gesellschaft sachlich und rechnerisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir uns mit der Vollständigkeit und Richtigkeit der erforderlichen Angaben im Anhang befasst.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
auf die in Abschnitt 5 des Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich des Corporate Governance Berichts |
| ― |
die in Abschnitt 7 des Lageberichts enthaltene Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht |
| ― |
die übrigen Teile des uns zum Datum des Testats noch nicht vorliegenden Geschäftsberichts, mit Ausnahme des darin enthaltenen geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [LEWAG_JA21_ESEF_391200XPQZVMA4SFWP64-de.zip] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandard: "Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410)" durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der LEWAG Holding AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gregor Teipel.
Bielefeld, den 22. April 2022
Dr.
Stückmann und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Gäbel, Wirtschaftsprüfer
Teipel, Wirtschaftsprüfer
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft (kurz LEWAG Holding AG oder LEWAG AG) fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen; wesentliches Asset ist die 100 % Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (HEGLA Beverungen), nebst weiteren Tochterunternehmen im In- und Ausland.
HEGLA zählt zu den international agierenden Produzenten von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen sowie Fahrzeugaufbauten für die Flachglas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzende Branchen. Zur HEGLA-Gruppe zählen acht inländische Unternehmen, sechs (Vorjahr: fünf) ausländische Tochtergesellschaften (USA, Frankreich, Großbritannien, Polen, Finnland, China) sowie vier (Vorjahr: drei) Vertriebsbüros in Russland, Indien, Singapur und Dubai. Darüber hinaus ist HEGLA mittels diverser Handelsvertretungen in weiteren Absatzregionen vertriebsseitig präsent.
Im IV. Quartal 2021 wurde HEGLA Polska sp. z. o. o., Wroclaw, als Vertriebs- und Servicegesellschaft für den polnischen Absatzmarkt und 80%ige Tochtergesellschaft von HEGLA Beverungen gegründet. Des Weiteren wurde zum Jahresbeginn 2021 ein Vertriebsbüro in Dubai für die Absatzregion Naher und Mittlerer Osten sowie Nordafrika eröffnet. Zudem hat HEGLA Beverungen seine Beteiligungen an der HEGLA-TaiFin Glass Machinery OY, Nokia/Finnland, sowie der HEGLA-HANIC GmbH, Bochum/Deutschland, im Berichtsjahr auf 78 % respektive 66 % erhöht.
Die Verantwortung für die strategische Entwicklung und Gesamtsteuerung des Konzerns obliegt dem Vorstand, wohingegen die operative Steuerung durch die Geschäftsführungen in den Tochtergesellschaften erfolgt.
Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Konzerns erfolgt über vom Vorstand festgelegte Rahmenvorgaben, die im Budgetprozess in operative, messbare Ziele umgesetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird ergänzt durch eine permanente und zeitnahe Überprüfung der Geschäftsentwicklung sowie der Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung bei etwaigen negativen Planabweichungen.
Umsatz- und Ergebnisgrößen bilden die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungskennzahlen im LEWAG-Konzern. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umsatzerlösen respektive der Gesamtleistung (Umsatzerlöse + Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + Andere aktivierte Eigenleistungen) sowie dem EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern). Die Steuerungskennzahlen werden sowohl für jedes Konzernunternehmen als auch für den Gesamtkonzern einheitlich ermittelt. Segmentspezifische Kennzahlen oder nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden als Steuerungskennzahlen nicht eingesetzt.
Die Umsatzerlöse im LEWAG-Konzern werden im Wesentlichen in den Produktbereichen Maschinenbau, Fahrzeugbau und Einrichtungsbau generiert. Die interne Steuerungs- und Berichtsstruktur orientiert sich jedoch an geographischen Merkmalen und unterteilt sich in die Regionen West, Ost, USA sowie Sonstige. Die Segmente entsprechen im Wesentlichen den an den Standorten Beverungen (West), Kretzschau und Halle/Saale (Ost) sowie Stockbridge / Georgia (USA) ansässigen Unternehmen.
Die LEWAG AG unternimmt keine eigenen F & E-Tätigkeiten, diese werden in den operativen Tochterunternehmen - im Wesentlichen von HEGLA Beverungen, HEGLA New Technology und HEGLA boraident - ausgeführt.
Der Schwerpunkt der F&E-Tätigkeiten lag im Berichtszeitraum erneut im Bereich der "Ganzheitlichen Shopfloor Logistic", welche vielschichtige Themenkomplexe in der Analyse, Optimierung und ganzheitlichen Automatisierung der Produktionsabläufe bei unseren Kunden umfasst:
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Die Basis bildet das Projekt "HEGLA-Industrie 4.0" zur Umsetzung benutzerfreundlicher Bedienoberflächen, automatisierter Prozessanalysen sowie Prozesssimulationen in Echtzeit, vorausschauender Maschinenwartung sowie bidirektionaler, digitaler Konnektivität zu Systemen und Anlagen anderer Hersteller. |
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In Zusammenarbeit mit dem VDMA, externen Softwarehäusern und Marktbegleitern forciert HEGLA im Teilprojekt "OPC UA" (Open Platform Communications Unified Architecture) die Entwicklung herstellerunabhängiger Schnittstellen zur Verbindung von Maschinen und Software-Systemen. |
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Zusammen mit einem Zulieferunternehmen wird das Projekt "Verwaltungsschale" mit dem Ziel umgesetzt Sensoren, Antriebe sowie Umrichter, etc. in die Umgebung von Industrie 4.0 einzubinden. |
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Das Spektrum für fahrerlose Transportsysteme (AGV = Automated Guided Vehicles) zum automatisierten Transport von Fächerwagen im Flachglas-Verarbeitungsprozess wird weiter ausgebaut. |
Weitere nennenswerte F&E-Projekte im Jahr 2021 waren
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der Ausbau des Schneidanlagenportfolios für Verbundsicherheitsglas um mehrspuriges Schneiden, Trennen spezieller Glasaufbauten, Vollautomation sowie die kontinuierliche Produktoptimierung |
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die Erweiterung des Produktspektrums um Diodenlaser-Systeme zum schnelleren Verbundglas-Zuschnitt bis hin zu etwa 30 % Produktivitätsgewinn bei optimierter Qualität der Glaszuschnitte |
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die Entwicklung von Systemen zum vollautomatisierten Zerkleinern und Entsorgen von Resten, die beim Zuschnitt von Glas entstehen |
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der Ausbau von Lösungen zur Markierung und zur Funktionalisierung von Glasoberflächen mittels Lasertechniken durch HEGLA boraident |
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die weitere Überarbeitung und Modularisierung der Glashärteöfen zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) im Produktbereich Architekturglas. |
Die HEGLA-Produktionsunternehmen verfügen über keine eigenständigen F & E-Abteilungen. Im Hinblick auf einen Ausbau und die Fokussierung der F&E-Tätigkeiten hat HEGLA Beverungen sukzessive F & E-Aktivitäten in die 2019 gegründete HEGLA New Technology verlagert.
Die F & E-Projekte werden in der Regel durch die Geschäftsführung von HEGLA Beverungen in Verbindung mit speziellen Markt- oder Kundenanforderungen initiiert und geleitet sowie anschließend von Mitarbeitern aus den Fachabteilungen (Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik, etc.) umgesetzt - auch unter Einbezug von HEGLA-Tochterunternehmen, externen Beratern und/oder Forschungseinrichtungen.
Bei grundsätzlichen Neuprodukten werden auf Projektebene die Entwicklungskosten erfasst sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen aktiviert und abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von € 1,2 Mio. aktiviert (Vorjahr: € 1,0 Mio.). Dies entspricht etwa 40 % der gesamten F & E-Aufwendungen, die sich auf rd. € 3,1 Mio. belaufen (Vorjahr: € 2,6 Mio.). Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten wurden 2021 in Höhe von T€ 252 (Vorjahr: T€ 214) vorgenommen.
Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Berichtsjahr stark von der Corona-Pandemie bestimmt. Nach dem massiven Einbruch der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um - 5,9 % hat das Bruttoinlandsprodukt 2021 in der EU mit einer Wachstumsrate von 5,3 % wieder annähernd das Vorkrisenniveau erreicht (Quelle: Eurostat-Datenbank, Wachstumsrate des realen BIP / TEC00115, Stand 09.03.2022). In den USA fiel der Anstieg im Jahr 2021 mit + 5,7 % deutlich stärker aus als der Rückgang (- 3,4 %) im Jahr zuvor (bea News Release 22-05, GDP, 4th quarter and year 2021, 2 nd Estimate 24.02.2022).
In Deutschland ist die Wirtschaftsleistung trotz beginnender Liefer- und Materialengpässe im II. und III. Quartal d. J. wieder gewachsen. Hingegen wurde im IV. Quartal die wirtschaftliche Erholung infolge der 4. Corona-Welle und einer erneuten Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen gestoppt. Auf Gesamtjahresbasis hat das statistische Bundesamt eine - im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche - Wachstumsrate von + 2,9 % veröffentlicht nach - 4,9 % im Vorjahr. In Frankreich und Großbritannien war nach - im Vergleich zu Deutschland - deutlich stärkeren Rückgängen des Bruttoinlandsprodukts (2020: - 7,9 % resp. - 9,7 %) jeweils ein dynamischeres Wachstum von + 7,0 % resp. + 7,5 % im Jahr 2021 zu verzeichnen.
Die privaten Bauinvestitionen in den USA sind um 9,1 % stark angestiegen nach + 6,8 % im Vorjahr (bea News Release 22-05). In Europa nahm gemäß einer EUROCONSTRUCT-Prognose die Baunachfrage 2021 um 5,6 % zu, sodass die Corona-bedingten Einbußen im Vorjahr (- 4,7 %) mehr als ausgeglichen wurden. Der Wohnungsbau verzeichnete 2020 einen Rückgang von - 4,4 % und dürfte mit einem Plus von 7,1 % im Jahr 2021 von allen Bausegmenten am kräftigsten zugelegt haben (ifo Schnelldienst 2/2022 vom 16.02.2022).
Die inländische Baukonjunktur war gekennzeichnet durch ungünstige Witterungsbedingungen im I. Quartal d. J. und ab dem II. Quartal von erheblichen Lieferengpässen bei fast allen Baumaterialien sowie starken Preiserhöhungen auf den Rohstoffmärkten, die sich sukzessive auf die Preisentwicklung der Baumaterialien spürbar auswirkten. Trotz eines Anstiegs der Baugenehmigungen um 3,3 % auf einen Rekordwert in diesem Jahrhundert von rd. 381.000 Wohnungen war demzufolge im Berichtsjahr nur ein moderates Wachstum der Bauinvestitionen von 0,7 % zu verzeichnen. Im Wohnungsbau soll das Wachstum mit + 1,3 % etwas stärker ausgefallen sein (Statistisches Bundesamt, Fachserie 18 Reihe 1.4: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 2021, 04.03.2022 und Pressemitteilung Nr. 95 vom 10.03.2022).
Laut VDMA sind im deutschen Maschinen- und Anlagenbau die Auftragseingänge - nach einem Rückgang um 11 % im Jahr 2020 - im Berichtsjahr um 32 % kräftig ausgeweitet worden, wobei die Auslandsnachfrage mit 39 % stärker angestiegen ist als die Inlandsnachfrage mit 18 %
Die gesamtwirtschaftliche Lage und die Branchenkonjunktur in den wichtigsten Absatzregionen der LEWAG-Konzernunternehmen entwickelte sich im Berichtsjahr positiv. Nach den im Wesentlichen der Covid-19-Pandemie geschuldeten Nachfragerückgängen im Jahr 2020 hat im Berichtsjahr ein auch von Nachholeffekten geprägter Erholungsprozess eingesetzt. Der konsolidierte Auftragseingang erreichte 2021 mit rd. € 140 Mio. einen Rekordwert sowie einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (€ 81 Mio.) um rd. 75 %. Der Auftragseingang der inländischen HEGLA-Unternehmen konnte um rd. 50 % auf rd. € 70 Mio. ausgebaut werden, während die Auslandsgesellschaften ihren Auftragseingang auf ebenfalls rd. € 70 Mio. mehr als verdoppelten. In nahezu allen wichtigen Absatzregionen konnten im Vorjahresvergleich steigende Auftragseingangswerte erzielt werden.
Die Gesamtleistung im LEWAG-Konzern erhöhte sich im Vorjahresvergleich von € 86 Mio. deutlich auf € 104 Mio. und übertraf auch die Budgetvorgabe von € 98 Mio. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbesserte sich von - € 1,8 Mio. auf + € 3,7 Mio. (Budget: + € 4,3 Mio.).
Der Geschäftsverlauf im LEWAG-Konzern war 2021 in Summe zufriedenstellend.
Nachfolgend stellen wir die im Berichtsjahr bei den wesentlichen Steuerungsgrößen erreichten Werte im Vergleich zum Budget und den Vergleichswerten der Vorjahre in tabellarischer Form dar:
| - in Mio. € - (Bilanzierungsbasis: IFRS) | 2018 Ist | 2019 Ist | 2020 Ist | 2021 Plan | 2021 Ist |
| Konsolidierte Umsatzerlöse | 90,4 | 92,0 | 93,4 | 98,0 | 91,1 |
| Gesamtleistung | 93,3 | 101,2 | 86,3 | 98,0 | 103,5 |
| EGT | + 6,7 | + 8,2 | - 1,8 | + 4,3 | + 3,7 |
| Konzernjahresüberschuss | + 4,8 | + 5,6 | - 2,3 | + 2,7 | + 2,8 |
| Brutto-Cashflow 1) | + 6,9 | + 8,2 | + 5,1 | + 5,9 | + 5,9 |
1) Konzernjahresüberschuss + Abschreibungen
Ausgehend von den höheren Auftragseingangswerten hat sich die Auslastung der Fertigungskapazitäten im Jahresverlauf sukzessive verbessert. Der Auftragseingang konnte sich aufgrund der oft mehrmonatigen Projektlaufzeiten gleichwohl noch nicht vollumfänglich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Die Konzern-Umsatzerlöse verringerten sich im Vorjahresvergleich leicht von € 93,4 Mio. um 2,4 % auf € 91,1 Mio. Während die Inlandserlöse von € 28,0 Mio. auf € 26,1 Mio. zurückgingen, lagen die Exporterlöse mit € 65,1 Mio. auf Vorjahresniveau (€ 65,4 Mio.). Die Exportquote erhöhte sich leicht von 70,0 % auf 71,4 % und spiegelt weiterhin den hohen Umsatzanteil der ausländischen HEGLA-Tochtergesellschaften wider.
| Umsatzerlöse | 2020 | 2021 | Veränderung | |
| - in T€ - | in T€ | in % | ||
| Erlöse Maschinenbau | 79.095 | 74.224 | - 4.871 | - 6,2 |
| Erlöse Einrichtungsbau | 2.783 | 3.476 | + 693 | + 24,9 |
| Erlöse Fahrzeugbau | 3.546 | 3.915 | + 369 | + 10,4 |
| Erlöse Handel | 2.349 | 2.486 | + 137 | + 5,8 |
| Sonstige Erlöse | 5.623 | 7.048 | + 1.425 | + 25,3 |
| Erlöse gesamt | 93.396 | 91.149 | - 2.247 | - 2,4 |
Den weit überwiegenden Teil der Umsatzerlöse erzielte der LEWAG-Konzern mit € 74,2 Mio. erneut im Maschinenbau, obwohl die Umsatzerlöse um € 4,9 Mio. unter dem Vorjahresvergleichswert lagen. Der Anteil am Gesamtumsatz verringerte sich von 85 % auf 81 %. Die Sparten Einrichtungsbau und Fahrzeugbau weisen - im Vergleich zum Maschinenbau - deutlich kleinere Auftragsumfänge und kürzere Projektlaufzeiten auf. Demzufolge führten die gestiegenen Auftragseingänge in diesen Sparten bereits im Berichtsjahr zu spürbar höheren Umsatzerlösen von € 3,5 Mio. im Einrichtungsbau und € 3,9 Mio. im Fahrzeugbau. Die Anteile am Gesamtumsatz belaufen sich auf 3,8 % resp. 4,3 %.
Einschließlich eines im Wesentlichen der Sparte Maschinenbau zuzurechnenden Bestandsaufbaus von € 11,6 Mio. (Vorjahr: Bestandsabbau von € 7,9 Mio.) und unter Berücksichtigung der anderen aktivierten Eigenleistungen (€ 0,7 Mio.; Vorjahr: € 0,8 Mio.) nahm die Gesamtleistung (exkl. sonstige Erträge) um € 17,2 Mio. oder 20 % auf € 103,5 Mio. zu. Im LEWAG-Konzern wurde somit eine Gesamtleistung auf dem Niveau vor der Covid-19-Krise erreicht (Gesamtleistung 2019: € 101,2 Mio.).
Die Materialaufwendungen nahmen zugleich von € 30,3 Mio. überproportional auf € 44,2 Mio. zu, einhergehend mit einer Erhöhung der Materialaufwandsquote von 35,2 % auf 42,7 %. Demzufolge fällt der Anstieg des Rohergebnisses (inkl. sonstige Erträge) von € 56,5 Mio. um 9 % auf € 61,3 Mio. im Vergleich zur Gesamtleistung schwächer aus.
Die Personalaufwendungen erhöhten sich um € 3,2 Mio. oder 8 % auf € 43,6 Mio., einhergehend mit einer Senkung der Personalaufwandsquote um 4,7 Prozentpunkte auf 42,1 %. Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich die Mitarbeiterzahl konzernweit von 731 auf 748 Beschäftigte. Im LEWAG-Konzern waren 415 gewerbliche Arbeitnehmer (Vorjahr: 407), 282 Angestellte (Vorjahr: 269) sowie 51 Auszubildende (Vorjahr: 55) beschäftigt. Zudem nahm der 2020 massiv reduzierte Einsatz von Leiharbeitnehmern und Subunternehmen infolge der verbesserten Auftragslage und Kapazitätsauslastung wieder zu.
Die sonstigen Aufwendungen stiegen - im Wesentlichen bedingt durch höhere Transport-, Vertriebs- sowie Kfz- und Reisekosten - um € 1,3 Mio. oder 11 % auf € 12,4 Mio. an., sodass ein EBITDA in Höhe von € 5,3 Mio. erzielt werden konnte im Vergleich zu € 5,0 Mio. im Jahr zuvor.
Die Abschreibungen belaufen sich auf € 3,2 Mio. Der Vorjahresvergleichswert von € 7,4 Mio. beinhaltet die Wertberichtigung (€ 4,3 Mio.) im Rahmen der Neubewertung des Firmenwertes, der im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der TaiFin-Gruppe zum Jahresende 2019 entstanden war.
Des Weiteren erfolgte sowohl 2020 als auch 2021 eine Abwertung der Kaufpreisverbindlichkeit für die von den Altgesellschaftern an der HEGLA-TaiFin OY gehaltenen Anteile, gleichbedeutend eines positiven Effekts auf das Zinsergebnis in Höhe von rd. € 1,9 Mio. im Berichtsjahr sowie rd. € 1,0 Mio. im Vorjahr. In Summe verbesserte sich das Zinsergebnis im Vorjahresvergleich von + € 0,6 Mio. auf + € 1,5 Mio.
Im Jahr 2021 wurde ein positives EGT in Höhe von € 3,7 Mio. erzielt, während im Vorjahr die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die oben genannte Firmenwertabschreibung zu einem negativen EGT von - € 1,8 Mio. führten.
Der Konzernjahresüberschuss 2021 wird in Höhe von € 2,8 Mio. ausgewiesen im Vergleich zu einem Konzernjahresfehlbetrag im Vorjahr von - € 2,3 Mio.
Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich von - € 0,48 auf + € 0,58. Die Ertragslage des LEWAG-Konzerns hat sich somit spürbar erholt und ist in Summe als zufriedenstellend zu bezeichnen.
Bezogen auf die einzelnen Segmente des LEWAG-Konzerns zeigt sich die folgende Entwicklung: Im größten Segment "West" wird - bei einem Umsatzrückgang von € 72,4 Mio. auf € 69,4 Mio. - ein EGT in Höhe von + € 1,2 Mio. ausgewiesen nach - € 2,7 Mio. im Vorjahr (incl. der o. g. Sondereffekte). Im Segment "Ost" stiegen die Umsatzerlöse von € 9,4 Mio. auf € 12,7 Mio. an, während sich das EGT zugleich von T€ 168 auf - T€ 34 abschwächte. Im Segment "USA" nahmen die Umsatzerlöse von € 35,1 Mio. auf € 30,8 Mio. ab; zugleich verbesserte sich das EGT von € 3,4 Mio. auf € 3,8 Mio.
Die finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die LEWAG Holding AG als strategische Finanz- und Management-Holding in Abstimmung mit den Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei.
Infolge des verbesserten Jahresergebnisses erhöhte sich der Cashflow von € 4,4 Mio. um 10 % auf € 4,9 Mio.; der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit hat sich von € 4,0 Mio. auf € 12,5 Mio. mehr als verdreifacht.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird mit - € 3,3 Mio. (Vorjahr: - € 2,1 Mio.) ausgewiesen und resultiert insbesondere aus den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (- € 2,0 Mio.) und Sachanlagen (- € 1,8 Mio.).
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von € 0,20 je Stückaktie beschlossen und ausgezahlt. Die gesamte Ausschüttungssumme belief sich auf € 0,95 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.). Die Bankdarlehen verringerten sich um € 3,7 Mio. In Summe errechnet sich ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von - € 5,0 Mio. (Vorjahr: - € 4,8 Mio.).
Der Anstieg des Finanzmittelfonds um € 4,2 Mio. auf + € 10,7 Mio. zum 31. Dezember 2021 setzt sich aus höheren Guthaben bei Kreditinstituten (+ € 3,7 Mio. auf € 14,9 Mio.) sowie einer gegenüber dem Vorjahresstichtag geringeren Ausnutzung der Kontokorrentlinien (+ € 0,5 Mio. auf - € 4,3 Mio.) zusammen. Die Fähigkeit der LEWAG Holding AG und ihrer Tochterunternehmen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen war im Berichtszeitraum stets gegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende von € 0,20 je Stückaktie vorschlagen. Somit würde sich die Ausschüttungssumme stabil auf € 0,95 Mio. belaufen.
Der Kurs der LEWAG-Aktie notierte zum Jahresultimo 2021 mit € 15,00 je nennwertloser Stückaktie um € 1,60 oder 12 % höher als zum Vorjahresstichtag (€ 13,40). Die Dividendenrendite beträgt 1,3 % (Vorjahr: 1,5 %).
Die Finanzlage des LEWAG-Konzerns ist weiterhin als solide zu bezeichnen.
Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen belaufen sich im Berichtsjahr auf € 3,8 Mio. (2020: € 7,1 Mio.) und betrafen vornehmlich diverse Investitionsmaßnahmen bei HEGLA Beverungen (Segment West) in Höhe von € 1,6 Mio., Ergänzungen zum 2020 fertiggestellten Werk II von HEGLA Kretzschau (Segment Ost) mit € 0,3 Mio. sowie aktivierte Software-Entwicklungskosten bei HEGLA-HANIC mit € 0,4 Mio.
Bei Abschreibungen in Höhe von € 3,2 Mio. nahm das Sachanlagevermögen inklusive immaterieller Vermögenswerte von € 34,8 Mio. auf € 35,5 Mio. zu, während das Finanzanlagevermögen sich weiterhin auf € 0,2 Mio. beläuft.
Einschließlich der aktiven latenten Steuern (€ 1,1 Mio.) sowie der Darlehensforderung gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG (€ 9,75 Mio.) summieren sich die langfristigen Vermögenswerte auf € 46,6 Mio. (Vorjahr: € 45,9 Mio.).
Die kurzfristigen Vermögenswerte wurden von € 46,0 Mio. um 47 % auf € 67,5 Mio. deutlich aufgebaut. Dabei nahmen die Vorräte von € 22,2 Mio. auf € 36,0 Mio. zu, während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von € 9,5 Mio. auf € 13,4 Mio. anstiegen.
Das nominelle Eigenkapital und die Rücklagen betragen unverändert € 12,2 Mio. resp. € 17,7 Mio. Der Konzernbilanzgewinn erhöhte sich von € 11,9 Mio. auf € 13,7 Mio. Das Konzerneigenkapital stieg von € 41,1 Mio. per 31.12.2020 auf € 43,6 Mio. per 31.12.2021 an. Infolge einer Ausweitung der Bilanzsumme von € 91,9 Mio. auf € 114,1 Mio. verringerte sich die Eigenkapitalquote von 44,7 % auf 38,2 %.
Die Bankverbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 von € 19,4 Mio. um 22 % auf € 15,2 Mio. abgebaut. Die Bankverbindlichkeiten setzen sich aus Darlehen mit Festzinsvereinbarungen und Laufzeiten bis maximal 2029 (€ 6,7 Mio., davon € 2,3 Mio. fällig innerhalb eines Jahres) sowie aus der Ausnutzung bestehender Kontokorrentlinien mit einer am EURIBOR orientierten Verzinsung (€ 8,5 Mio.) zusammen. Die liquiden Mittel und sonstigen Finanzinstrumente nahmen binnen Jahresfrist von € 11,6 Mio. auf € 14,9 Mio. zu.
Die Vermögenslage und die Kapitalstruktur im LEWAG-Konzern sind somit weiterhin als stabil zu bezeichnen.
Der LEWAG-Konzern versucht, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern. Dabei werden auch Risiken eingegangen, um Chancen bestmöglich nutzen zu können. Das Chancen- und Risikomanagement stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit in einem gut kontrollierten Unternehmensumfeld ausgeübt werden kann.
Sowohl das gesamtwirtschaftliche Umfeld und insbesondere die Entwicklungen in der Flachglasbranche und im Maschinenbau als auch die internen Prozesse werden fortlaufend überwacht, um Chancen und Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Einflusses auf den Ergebnisbeitrag als Schadenshöhe beurteilt und basierend auf einer Matrix anhand der Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe in geringe, mittlere und hohe Risiken klassifiziert.
Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse im Konzern. Zudem werden in regelmäßigen Managementsitzungen mit der HEGLA-Geschäftsführung bestehende und potenzielle Risiken analysiert. Die Unternehmensleitung kann somit wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und - falls erforderlich - Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten. Mit Hilfe des installierten internen Kontrollsystems wird sichergestellt, dass die Betriebsabläufe einschließlich des Zugriffs- und Berechtigungssystems im IT-Bereich einer regelmäßigen, systematischen Überwachung unterliegen.
Über das monatliche, konzernweit einheitliche Berichtswesen hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, um neben der Unternehmensstrategie und der aktuellen Geschäftsentwicklung auch Fragen des Risikomanagements sowie die Entwicklung bestehender Risiken zu erörtern.
Nachfolgend werden die Chancen und Risiken dargestellt, die für den LEWAG-Konzern im Berichtsjahr sowie im Prognosezeitraum von wesentlicher Bedeutung sind und die entsprechenden Maßnahmen des Risikomanagements erläutert. Die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen betreffen grundsätzlich sämtliche Segmente, sofern dies nicht abweichend erläutert wird. Die technologischen Risiken werden als höchstes Risiko und alle weiteren Risikofelder als mittlere Risiken klassifiziert.
Das Risikotragfähigkeitssystem orientiert sich am Konzerneigenkapital sowie den liquiden Mitteln zuzüglich dem nicht in Anspruch genommenen Teil der Kontokorrentlinien im LEWAG-Konzern. Nach unserer Einschätzung sind derzeit keine Risiken erkennbar, die - einzeln oder in Summe betrachtet - das Eigenkapital und die liquiden Mittel so weit aufzehren könnten, dass der Fortbestand unserer Unternehmensgruppe akut gefährdet wäre.
Absatzrisiken sind für die HEGLA-Unternehmen von zentraler Bedeutung und ergeben sich aus dem Unternehmensumfeld sowie aus den Markt- und Wettbewerbsverhältnissen. Konjunkturelle Entwicklungen, die Akzeptanz der Produkte beim Kunden und angemessene Verkaufspreise haben einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftserfolg, dem durch eine permanente Weiterentwicklung des Produktportfolios Rechnung getragen wird.
Die mitunter starken Schwankungen unterliegende Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Absatzregionen kann durch eine entsprechende Fokussierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten sowie einer innovativen Produktpolitik kompensiert werden. Diesen Weg werden wir auch zukünftig in aller Konsequenz fortsetzen. Die Exportquote, bezogen auf die Umsatztätigkeit, lag auch im Berichtsjahr mit 71 % auf einem hohen Niveau. Zudem konnte die Kundenbasis in den vergangenen Jahren sukzessive ausgeweitet werden, so dass die Abhängigkeit von den Investitionsentscheidungen einzelner Kunden(-gruppen) deutlich reduziert wurde. Im Berichtsjahr wurden mit einer größeren Kundengruppen rd. 20 % und der nächstgrößten Kundengruppe rd. 8 % der Umsatzerlöse erzielt.
Mittels des strategischen Vertriebsansatzes einer breiten - nationalen und internationalen - Marktpräsenz des LEWAG-Konzerns sollen ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen in einzelnen Absatzregionen in anderen Regionen ausgeglichen werden.
Die aus der Corona-Krise resultierenden Absatzrisiken sind ebenfalls als mittleres Risiko einzustufen. Insbesondere in der sehr exportorientierten Maschinenbausparte erschwerten die im Rahmen der Lockdown-Maßnahmen erlassenen Reisebeschränkungen die Abwicklung der laufenden Aufträge, wobei die Einschränkungen im Berichtsjahr deutlich geringer ausfielen als im Jahr zuvor. Die 2020 zu verspürende starke Investitionszurückhaltung bei vielen Kunden hat sich im Berichtsjahr zum Positiven gewandelt. Die steigende Nachfrage nach Investitionsgütern führte auch im LEWAG-Konzern zu einem sehr erfreulichen Anstieg der Auftragseingangswerte.
Auch wenn die Corona-Fallzahlen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau liegen, gehen wir aufgrund der überwiegend milden Krankheitsverläufe und der sukzessiven Rücknahme der Schutzmaßnahmen davon aus, dass die Risiken aus der Corona-Pandemie 2022 tendenziell sinken werden. Gleichwohl wird die weitere Entwicklung der Pandemie intensiv beobachtet.
Weitere Risiken resultieren insbesondere aus dem Krieg in der Ukraine und den gegenüber Russland verhängten Sanktionen, die zu einer Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung in Europa führen dürften. Sowohl Russland als auch die Ukraine gehören aber nicht zu den wesentlichen Absatzmärkten des LEWAG-Konzerns, so dass die direkten Auswirkungen des Konflikts auf die Absatzchancen unserer Unternehmensgruppe gering sind. Im Jahr 2021 beliefen sich die in diesen beiden Ländern erzielten Umsatzerlöse in Summe auf nur € 0,6 Mio.
Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat sich nicht wesentlich auf die Auftrags- und Umsatzlage im LEWAG-Konzern ausgewirkt. Der Auftragseingang erreicht € 2,0 Mio. annähernd den Vorjahresvergleichswert (€ 2,2 Mio.) und der Anteil Großbritanniens an den Konzernumsatzerlösen liegt unverändert bei rd. 2 %.
Im Berichtsjahr hat sich im Zuge des weltweiten konjunkturellen Erholungsprozesses die Situation auf den Beschaffungsmärkten beginnend im Frühjahr 2021 deutlich verschlechtert. In nahezu allen wichtigen Materialgruppen sind Versorgungsengpässe zu verzeichnen verbunden mit zum Teil massiven Materialpreisverteuerungen. Die Beschaffungsrisiken werden demzufolge nicht mehr wie in den Vorjahren als geringes Risiko, sondern mindestens als mittleres Risiko eingeordnet.
Den steigenden Beschaffungskosten für Rohstoffe, Vormaterialien und Energie begegneten die HEGLA-Tochterunternehmen mit Absatzpreiserhöhungen im Jahr 2021, sodass die negativen Auswirkungen der Kostensteigerungen auf der Beschaffungsseite teilweise abgemildert werden konnten. Zudem wurden Konzepte zur Ausweitung der Lieferantenbasis forciert.
Infolge des Krieges in der Ukraine haben die Lieferengpässe sowie die Beschaffungskosten für Rohstoffe, Vormaterialien und Energie weiter zugenommen, sodass im Jahr 2022 weitere Absatzpreiserhöhungen zur Abfederung dieser Kostensteigerungen erforderlich werden.
Neben den Vertriebsaktivitäten und damit der Auftragsakquisition zur angemessenen Auslastung der vorhandenen Produktionskapazitäten besteht eine wesentliche Herausforderung im operativen Bereich in der Sicherstellung einer effizienten und termingerechten Fertigung der Produkte innerhalb vorgegebener Qualitätsstandards. Unvorhergesehene Betriebsunterbrechungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diesbezüglich bestehen Versicherungen gegen wesentliche Elementarschäden und gegen Betriebsunterbrechungen.
Die Erweiterungen der Montage- und Fertigungskapazitäten an den Standorten Kretzschau/D und Stockbridge/USA sind 2021 abgeschlossen worden, so dass der LEWAG-Konzern nunmehr auch an diesen Unternehmensstandsorten über ausreichende Wachstumskapazitäten verfügt.
Der bestehende Maschinenpark wird durch permanente Instandhaltungsmaßnahmen und durch Modernisierungen auf einem hohen technischen Stand gehalten. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch ein nach DIN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.
Zur Eindämmung der potenziellen Risiken aus der Coronapandemie wurden in allen Gruppenunternehmen Notfallszenarien entwickelt und umgesetzt, die die Auswirkungen auf Personal, Produktion sowie Vertrieb berücksichtigen.
Die Einführung neuer Produkte und Technologien erfordert ein starkes Engagement in Forschung und Entwicklung, das mit einem beträchtlichen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen verbunden ist. Die zukünftige Ertragslage könnte negativ von Investitionen in Technologien beeinflusst werden, die nicht planmäßig umgesetzt werden oder nicht die erwartete Marktakzeptanz finden. Demgegenüber eröffnen die laufenden Entwicklungsprojekte signifikante Marktchancen und wirken dem Risiko eines nicht mehr konkurrenzfähigen Produktportfolios aktiv entgegen.
Die Überarbeitung, technische Optimierung und auch Erweiterung der wesentlichen HEGLA-Produktgruppen wurden 2021 fortgesetzt. Von Bedeutung ist hierbei weiterhin das F&E-Projekt "Ganzheitliche Shopfloor Logistic / HEGLA Industrie 4.0", dessen Ergebnisse nach und nach in den HEGLA-Produkten Berücksichtigung finden.
Der zunehmenden Abhängigkeit wesentlicher Geschäftsprozesse von IT-Anwendungen und der IT-Infrastruktur wird durch eine eigene IT-Organisation im LEWAG-/HEGLA-Konzern Rechnung getragen. Die Datensicherheit und -verfügbarkeit wird mittels redundanter Serverstrukturen gewährleistet. Den IT-Risiken wird mit geeigneten personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen begegnet. Das interne Kontrollsystem sieht sowohl systematische als auch manuelle bzw. halbmanuelle Kontrollen vor.
Die Ordnungsmäßigkeit der IT-Systeme und -Organisation wird im Rahmen externer IT-Systemprüfungen regelmäßig überprüft. Operationelle Risiken, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinflussen oder die Richtigkeit der Buchhaltung und des Jahresabschlusses in Frage stellen, wurden in diesen Prüfungen nicht festgestellt.
Gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB werden die Rechnungslegungsanforderungen durch die LEWAG Holding AG in den Tochtergesellschaften u. a. dadurch umgesetzt, dass im LEWAG-Konzern grundsätzlich ein einheitliches Buchhaltungssystem mit einem einheitlichen Kontenrahmen verwendet wird. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung und der Konzernabschlusserstellung werden die Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften sowie die Prozesse zur Datenaufbereitung analysiert, überprüft und sichergestellt. Neue gesetzliche Regelwerke sowie die Änderung bestehender Regularien im Hinblick auf die Rechnungslegung und die dadurch entstehenden Risiken werden unmittelbar auf ihre Auswirkungen auf den LEWAG-Konzern untersucht, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen. Das interne Kontrollsystem wird dabei u. a. bei Finanztransaktionen durch Genehmigungsprozesse erweitert.
Aufgrund der soliden Konzern-Eigenkapitalquote von 38 % sehen wir bezüglich der Kreditwürdigkeit des LEWAG-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften keine Risiken. Zinsänderungsrisiken werden in Bezug auf variable Verzinsungen zeitnah überwacht.
Währungsschwankungen - insbesondere des Britischen Pfunds sowie des US-Dollars gegenüber dem Euro - können die Umsatzerlöse und die Ertragslage im Vergleich zur Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Der LEWAG-Konzern wickelt deshalb sowohl auf der Beschaffungsseite als auch auf der Absatzseite die Geschäftsprozesse soweit wie möglich auf Eurobasis ab.
Zahlungsausfälle konnten in der Vergangenheit durch eine konsequente Beachtung der Kundenbonität sowie ein stringentes Debitorenmanagement auf ein Minimum begrenzt werden. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden durch eine zeitnahe Anforderung von Abschlagszahlungen gemäß dem Auftragsverlauf bzw. durch kurzfristige Inanspruchnahmen der offenen Kreditlinien gemindert.
Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten werden generell innerhalb der vereinbarten Konditionen und soweit zulässig unter Nutzung von Skonto ausgeglichen.
Steuerliche Risiken bestanden zum Bilanzstichtag in Form von möglichen Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden steuerlichen Außensteuerprüfung in Bezug auf die Verrechnungspreise mit den ausländischen Tochtergesellschaften für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016. Im Worst-Case-Fall könnten sich hieraus inländische Steuernachzahlungen für die Jahre 2016 bis 2021 in Höhe von geschätzt € 4,4 Mio. im LEWAG-Konzern ergeben, denen Steuererstattungsansprüche in den USA in etwa der gleichen Höhe gegenüberstehen würden. In enger Abstimmung mit unseren externen Steuerexperten stufen wir dieses Risiko aber als gering ein.
Nachholeffekte im Zusammenhang mit einer Rücknahme restriktiver Corona-Schutzmaßnahmen sowie ein niedriges Zinsumfeld sollen die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2022 stützen. Demgegenüber stehen negative Effekte aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie den in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen gegen Russland und möglichen Gegenmaßnahmen. Insbesondere bei fossilen Energieträgern (Gas, Erdöl, Kohle) und diversen Rohstoffen sind massive Verknappungen und erhebliche Kostensteigerungen an der Tagesordnung.
Die positiven Wachstumsprognosen aus dem Herbst 2021 von 3,9 % im Euroraum und 3,7 % in Deutschland (ifo-Schnelldienst Dezember 2021: "ifo Konjunkturprognose Winter 2021") wurden vor diesem Hintergrund für 2022 bereits nach unten korrigiert. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) geht in seiner jüngsten Prognose nur noch von Erhöhungen des Bruttoinlandsproduktes um 2,8 % im Euroraum sowie 2,1 % in Deutschland aus. In den USA soll das Bruttoinlandsprodukt um 3,1 % ansteigen und in Großbritannien um 2,5 % (Kieler Konjunkturberichte Nr. 90; 18.03.2022).
Das europäische Bauvolumen soll sich 2022 laut EUROCONSTRUCT um 3,6 % erhöhen, während die Wohnungsfertigstellungen in Europa um 4,8 % auf 1,9 Mio. Wohneinheiten ansteigen sollen (ifo Schnelldienst 2/2022 vom 16.02.2022). Für Deutschland erwartet das IfW eine Ausweitung der Bauinvestitionen um 3,2 % im Wohnungsbau sowie 2,2 % in der gesamten Baubranche und somit um jeweils 1 Prozentpunkt niedriger als vor Kriegsbeginn.
Infolge des stark gestiegenen Auftragseingangs im Jahr 2021 sowie dem hohen Auftragsbestand zum Jahresbeginn 2022 sind die Fertigungskapazitäten in den HEGLA-Gruppenunternehmen insbesondere am Standort Beverungen für das Jahr 2022 weitgehend ausgelastet. In den ersten beiden Monaten des neuen Geschäftsjahres war erneut ein Auftragseingang über dem Vorjahresvergleichswert zu verzeichnen; für den weiteren Jahresverlauf wird eine Fortsetzung der guten Auftragslage erwartet.
Auf der Basis einer Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen, einer weiteren Rücknahme von Corona-Schutzmaßnahmen sowie den in Kapitel 3.2 beschriebenen Chancen und Risiken wurde für das Jahr 2022 eine Gesamtleistung im LEWAG-Konzern von rd. € 140 Mio. sowie ein Konzern-EGT von rd. € 7,0 Mio. budgetiert. Das Budget wurde im Herbst 2021 erstellt und vom Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG genehmigt.
Negative Effekte aus dem russischen Militäreinmarsch in die Ukraine sind in dieser Planung nicht berücksichtigt gewesen. Bei einem anhaltenden und sich gegebenenfalls noch ausweitenden Konflikt mit längerfristig weiter ansteigenden Beschaffungskosten für Rohstoffe, Materialen und Energie kann das EGT wesentlich niedriger ausfallen.
In den einzelnen Segmenten werden die folgenden Budgetziele angestrebt:
| - in Mio. € - | Jahr | Segment West | Segment Ost | Segment USA | übrige / Konsolidierung | LEWAG-Konzern |
| Umsatzerlöse | 2020 Ist | 72,4 | 9,4 | 35,1 | - 23,5 | 93,4 |
| 2021 Ist | 69,4 | 12,7 | 30,8 | - 21,8 | 91,1 | |
| 2022 Plan | 112,0 | 15,9 | 41,4 | - 29,3 | 140,0 | |
| EGT | 2020 Ist | - 2,7 | 0,2 | 3,4 | - 2,7 | - 1,8 |
| 2021 Ist | 1,2 | 0,0 | 3,8 | - 1,3 | 3,7 | |
| 2022 Plan | 5,5 | 1,0 | 4,5 | - 4,0 | 7,0 |
In Zusammenhang mit den hier dargestellten Einschätzungen und Erwartungen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ereignisse in der Zukunft wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.
Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,00 und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil von € 2,56 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu € 6.000.000,00 zu erhöhen.
Aktien mit besonderen Stimmrechten, sonstigen Sonderrechten oder Belegschaftsaktien wurden nicht ausgegeben. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien und es wurde auch keine Genehmigung von der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien eingeholt.
Folgende Aktionäre halten einen Anteil von mindestens 10 % des Kapitals und somit mindestens 10 % der Stimmrechte:
| ― |
HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde / Deutschland |
| ― |
Herr Jochen H. Hesselbach, Meggen / Schweiz |
| ― |
Herr Jörn C. Hesselbach, Meggen / Schweiz. |
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84f. AktG bestellt und abberufen.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Es liegen keine wesentlichen Vereinbarungen der LEWAG Holding AG vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen. Des Weiteren gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.
Der Vorstand der LEWAG Holding AG hat eine Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f, 315d HGB abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lewag.de; Rubrik: Corporate Governance) zusammen mit dem Corporate Governance-Bericht allgemein zugänglich gemacht. Der nichtfinanzielle Konzernbericht 2021 wurde ebenfalls auf der Internetseite der LEWAG Holding AG veröffentlicht. Zudem wurde die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären ebenfalls im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Beverungen, 21. April 2022
Jochen H. Hesselbach
Frank Schürmann
AKTIVA
| Konzernanhang |
31.12.2021
€ |
31.12.2020
€ |
|
| A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.1.1 | 734.948,00 | 716.807,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 2.1.1 | 3.375.417,28 | 2.530.697,35 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.1.1 | 5.358.753,41 | 5.752.975,75 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.1.1 | 2.099.509,13 | 1.554.609,13 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 2.1.1 | 896.045,63 | 822.662,21 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Assets) | 2.1.2 | 431.972,05 | 725.693,16 |
| III. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.1.5 | 17.595.609,38 | 17.557.117,84 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.1.5 | 2.231.870,14 | 2.348.425,97 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.1.5 | 2.699.165,51 | 2.661.518,05 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.1.5 | 108.378,88 | 83.255,88 |
| IV. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.1.3 | 155.809,45 | 151.974,76 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 2.1.4 | 12.750,00 | 12.750,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 2.1.5 | 18.837,69 | 18.837,69 |
| V. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.1.6 | 9.750.000,00 | 10.000.000,00 |
| VI. Aktive latente Steuern | 2.1.7;3.8 | 1.111.798,76 | 982.377,27 |
| 46.580.865,31 | 45.919.702,06 | ||
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.2.1 | 7.706.189,27 | 5.371.978,50 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 2.2.1 | 17.597.617,57 | 3.623.490,81 |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.2.1 | 10.152.807,93 | 12.980.150,97 |
| 4. Geleistete Anzahlungen auf Bestellungen | 2.2.1 | 547.999,54 | 204.302,14 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.2.2 | 13.430.577,42 | 9.540.074,86 |
| 2. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen | 2.2.2 | 142.298,28 | 123.253,08 |
| 3. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.2.2 | 2.983.588,41 | 2.549.065,05 |
| III. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.2.3 | 14.941.854,18 | 11.246.672,19 |
| IV. sonstige Finanzinstrumente | 4.2 | 0,00 | 376.551,03 |
| 67.502.932,60 | 46.015.538,63 | ||
| Summe AKTIVA | 114.083.797,91 | 91.935.240,69 | |
| PASSIVA | |||
| Konzernanhang |
31.12.2021
€ |
31.12.2020
€ |
|
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.3.1 | 12.165.120,00 | 12.165.120,00 |
| II. Kapitalrücklage | 2.3.2 | 2.626.809,77 | 2.626.809,77 |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. gesetzliche Rücklage | 2.3.2 | 41.631,43 | 41.631,43 |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 2.3.2 | 15.050.141,00 | 15.050.141,00 |
| IV. Konzernbilanzgewinn | 2.3.3 | 13.672.503,63 | 11.862.513,06 |
| V. Nicht beherrschende Anteile | |||
| 1. Kapitalanteil | 339.172,32 | 380.000,00 | |
| 2. Ergebnisanteil | -98.653,15 | -97.650,14 | |
| VI. Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | 1.8 | -202.547,70 | -914.835,06 |
| Summe Eigenkapital | 43.594.177,30 | 41.113.730,06 | |
| B. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.5 | 4.374.790,77 | 7.658.307,85 |
| 2. Passive latente Steuern | 3.8 | 2.501.856,03 | 2.705.780,00 |
| 3. Verbindlichkeit aus Kaufpreis | 1.3;4.2 | 2.364.900,00 | 3.672.000,00 |
| 4. Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.5 | 220.450,17 | 410.992,26 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 9.461.996,97 | 14.447.080,11 | |
| C. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.5 | 10.821.361,86 | 11.764.914,51 |
| 2. Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.5 | 233.419,66 | 352.095,82 |
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.5 | 32.832.826,18 | 11.937.546,89 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.5 | 6.007.993,01 | 3.275.148,79 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.5 | 249.719,44 | 224.583,07 |
| 6. Steuerverbindlichkeiten | 2.5 | 33.500,00 | 250.967,46 |
| 7. Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 2.4 | 6.623.659,59 | 5.005.762,07 |
| 8. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.5 | 4.225.143,90 | 3.563.411,91 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 61.027.623,64 | 36.374.430,52 | |
| Summe PASSIVA | 114.083.797,91 | 91.935.240,69 |
| Konzernanhang |
2021
€ |
2020
€ |
|
| 1. Umsatzerlöse | 3.1 | 91.149.381,52 | 93.395.832,97 |
| 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 2.2.1 | 11.638.259,96 | -7.866.620,39 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 3.2 | 744.535,12 | 797.400,71 |
| 4. Sonstige Erträge | 3.3 | 1.970.975,79 | 516.252,14 |
| 105.503.152,39 | 86.842.865,43 | ||
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -39.380.333,73 | -26.491.909,27 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -4.823.128,70 | -3.857.245,72 | |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 3.4 | -36.294.149,87 | -33.718.184,83 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 3.4 | -7.290.903,27 | -6.639.471,53 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungswerte | 2.1.5 | -3.160.616,99 | -7.433.776,75 |
| 8. Sonstige Aufwendungen | 3.5 | -12.380.506,32 | -11.115.279,03 |
| 9. Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 3.6 | 13.582,22 | 20.842,75 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 3.6 | 480,00 | 480,00 |
| 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.7 | 2.040.202,46 | 1.228.180,40 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3.7 | -504.625,37 | -594.397,20 |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 3.8 | -836.141,24 | -384.352,53 |
| 14. Konzernergebnis nach Steuern | 2.887.011,58 | -2.142.248,28 | |
| 15. Sonstige Steuern | -127.624,02 | -159.078,23 | |
| 16. Konzernjahresüberschuss (Vorjahr: Konzernjahresfehlbetrag) | 2.759.387,56 | -2.301.326,51 | |
| 17. Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | 1.003,01 | 13.054,58 | |
| 18. Konzerngewinn (Vorjahr: Konzernverlust) entfallend auf Mehrheitsgesellschafter | 2.760.390,57 | -2.288.271,93 | |
| 19. Ergebnis pro Aktie nach IAS 33 (in € / Aktie) | 3.9 | ||
| - unverwässert | 0,58 | -0.48 | |
| - verwässert | 0,58 | -0.48 | |
| 20. Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien | 4.752.000,00 | 4.752.000,00 |
| Konzernanhang | 2021 | 2020 | |
| T€ | T€ | ||
| Konzernjahresüberschuss (Vorjahr: -fehlbetrag) direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen | 2.759.387,56 | -2.301.326,51 | |
| in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | |||
| - Währungsdifferenzen | 1.8 | 712.287,36 | -857.062,17 |
| Konzerngesamtergebnis | 3.471.674,92 | -3.158.388,68 |
| Eigenkapital der Mutterunternehmens | ||||
|
Gezeichnetes Kapital
€ |
Kapitalrücklage
€ |
Gewinnrücklagen
€ |
Konzernbilanzgewinn
€ |
|
| Konzernanhang | 2.3.1 | 2.3.2 | 2.3.2 | 2.3.3 |
| Stand 31.12.2019 | 12.165.120,00 | 2.626.809,77 | 15.091.772,43 | 15.813.984,99 |
| gezahlte Dividenden | -1.663.200,00 | |||
| Konzerngesamtergebnis | -2.288.271,93 | |||
| Stand 31.12.2020 | 12.165.120,00 | 2.626.809,77 | 15.091.772,43 | 11.862.513,06 |
| gezahlte Dividenden | -950.400,00 | |||
| Änderung Beteiligungsverhältnisse | ||||
| Konzerngesamtergebnis | 2.760.390,57 | |||
| Stand 31.12.2021 | 12.165.120,00 | 2.626.809,77 | 15.091.772,43 | 13.672.503,63 |
| Eigenkapital der Mutterunternehmens | ||
|
erwirtschaftetes Konzerneigenkapital
€ |
Ausgleichsposten aus Wärungsumrechnung
€ |
|
| Konzernanhang | 1.8 | |
| Stand 31.12.2019 | 30.905.757,42 | -57.772,89 |
| gezahlte Dividenden | -1.663.200,00 | |
| Konzerngesamtergebnis | -2.288.271,93 | -857.062,17 |
| Stand 31.12.2020 | 26.954.285,49 | -914.835,06 |
| gezahlte Dividenden | -950.400,00 | |
| Änderung Beteiligungsverhältnisse | ||
| Konzerngesamtergebnis | 2.760.390,57 | 712.287,36 |
| Stand 31.12.2021 | 28.764.276,06 | -202.547,70 |
| Eigenkapital der Mutterunternehmens | Nicht beherrschende Anteile | Konzern | |||
|
Eigenkapital
€ |
Anteil am Kapital
€ |
Anteil am Konzernergebnis
€ |
Eigenkapital
€ |
Eigenkapital
€ |
|
| Konzernanhang | 2.3 | 1.3 | 1.3 | 1.3 | 2.3 |
| Stand 31.12.2019 | 45.639.914,30 | 380.000,00 | -84.595,56 | 295.404,44 | 45.935.318,74 |
| gezahlte Dividenden | -1.663.200,00 | 0,00 | -1.663.200,00 | ||
| Konzerngesamtergebnis | -3.145.334,10 | -13.054,58 | -13.054,58 | -3.158.388,68 | |
| Stand 31.12.2020 | 40.831.380,20 | 380.000,00 | -97.650,14 | 282.349,86 | 41.113.730,06 |
| gezahlte Dividenden | -950.400,00 | 0,00 | -950.400,00 | ||
| Änderung Beteiligungsverhältnisse | -40.827,68 | -40.827,68 | -40.827,68 | ||
| Konzerngesamtergebnis | 3.472.677,93 | -1.003,01 | -1.003,01 | 3.471.674,92 | |
| Stand 31.12.2021 | 43.353.658,13 | 339.172,32 | -98.653,15 | 240.519,17 | 43.594.177,30 |
| Konzernanhang |
2021
T€ |
2020
T€ |
|
| Konzernjahresüberschuss (Vorjahr: Konzernjahresfehlbetrag) (vor Zinsergebnis und Ertragsteuern) | 2.060 | -2.551 | |
| + Abschreibungen | 3.161 | 7.434 | |
| +/- Buchverluste/Buchgewinne aus Anlageabgängen | -14 | -42 | |
| +/- Veränderung latente Steuern | -334 | -414 | |
| Cashflow | 4.873 | 4.427 | |
| (-) Zunahme / (+) Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -18.169 | 11.145 | |
| (+) Zunahme / (-) Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 26.222 | -9.982 | |
| Kursdifferenzen | 712 | -857 | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Ertragsteuern | 13.638 | 4.733 | |
| Erhaltene Zinsen | 188 | 216 | |
| Gezahlte Zinsen | -505 | -595 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -836 | -384 | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 1.10 | 12.485 | 3.970 |
| (+) Einnahmen / (-) Ausgaben bzgl. Investitionstätigkeit | |||
| Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 181 | 301 | |
| Rückabwicklung Kaufpreis TaiFin | 0 | 4.000 | |
| Zugänge immaterielle Vermögenswerte | -2.038 | -1.274 | |
| Zugänge Sachanlagevermögen | -1.772 | -5.790 | |
| Zugänge Finanzanlagevermögen | -4 | 0 | |
| Kursdifferenzen Anlagevermögen | -296 | 60 | |
| Veränderung sonstige Finanzinstrumente (Fondsanlage) | 376 | 387 | |
| Einnahmen aus Tilgung gewährter Darlehen | 250 | 250 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 1.10 | -3.303 | -2.066 |
| (+) Einnahmen / (-) Ausgaben bzgl. Finanzierungstätigkeit | |||
| Gewinnausschüttung | -950 | -1.663 | |
| Tilgung Leasingverbindlichkeit | -310 | -386 | |
| Tilgung/Aufnahme von Bankverbindlichkeiten | -3.731 | -2.776 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 1.10 | -4.991 | -4.825 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | |||
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 12.485 | 3.970 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -3.303 | -2.066 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -4.991 | -4.825 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 6.476 | 9.397 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.10 | 10.667 | 6.476 |
| Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen: | |||
| Kasse | 16 | 7 | |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 14.926 | 11.240 | |
| Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -4.275 | -4.771 | |
| 10.667 | 6.476 |
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft (kurz LEWAG AG) hat ihren Sitz in 37688 Beverungen, Industriestraße 21, Deutschland und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HR B 7105 eingetragen. Ihre Aktien sind zum amtlichen Handel an der Berliner und Frankfurter Börse zugelassen.
Die LEWAG AG fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen. Die LEWAG AG hält eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, und mittelbar an deren Tochterunternehmen (kurz HEGLA-Gruppe).
Die HEGLA-Gruppe zählt zu den international agierenden Anbietern von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen und Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzender Branchen. Darüber hinaus werden ERP-Softwarelösungen für glasverarbeitende, überwiegend mittelständisch geprägte Unternehmen sowie Glashärte- und Biegeöfen zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) vermarktet.
Die LEWAG AG hat ihren Konzernabschluss für das Jahr 2021 auf der Grundlage der am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB), London, erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC - vormals SIC).
Die LEWAG AG hat auf den Konzernabschluss alle Standards und Interpretationen angewendet, die zum 31. Dezember 2021 gültig und von der Europäischen Union übernommen waren.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen beziehungsweise überarbeiteten Standards resultieren.
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 waren folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen erstmalig im Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwenden:
| ― |
Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform des Zinssatz-Benchmarks (EU-endorsement 31. Januar 2021) |
| ― |
Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen zu IFRS 4) (EU-endorsement 15. Dezember 2020) |
| ― |
Covid-19-bezogene Mietvergünstigungen über den 30. Juni 2021 hinaus (Änderungen zu IFRS 16) (EU-endorsement 30. August 2021). |
Die Erstanwendung dieser geänderten Standards hat laut Einschätzung des Vorstands keine Relevanz für den LEWAG-Konzern.
Der IASB hat bis zum 31. Dezember 2021 eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht, die erst in einer späteren Berichtsperiode verpflichtend anzuwenden sind und die nach Einschätzung des Vorstands keine Auswirkung auf den LEWAG-Konzern haben werden.
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung | IASB effective date/ Anwendungs-Zeitpunkt |
| Annual Improvements, Zyklus 2018 - 2020 (Endorsement 28. Juni 2021) | 14. Mai 2020 | 1. Januar 2022 |
| Änderung an: - IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Querverweise auf das Rahmenkonzept - IAS 16 Sachanlagen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung - IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung (Endorsement 28. Juni 2021) | 14. Mai 2020 | 1. Januar 2022 |
| IFRS 17: Versicherungsverträge sowie Änderungen an IFRS 17 (Endorsement 19. November 2021) | 18. Mai 2017 | 1. Januar 2023 |
| IAS 1: Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden (Endorsement 2. März 2022) | 12. Februar 2021 | 1. Januar 2023 |
| Änderungen von IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig zzgl. Änderungen an IAS 1 - Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts (Endorsement ausstehend) | 23. Januar 2020 | 1. Januar 2023 |
| IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Endorsement 2. März 2022) | 12. Februar 2021 | 1. Januar 2023 |
| IAS 12: Latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Endorsement ausstehend) | 7. Mai 2021 | 1. Januar 2023 |
| IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen (Endorsement ausstehend) | 9. Dezember 2021 | 1. Januar 2023 |
Die einzelnen Auswirkungen werden vom Vorstand fortlaufend überprüft.
Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage fortgeführter historischer Anschaffungskosten erstellt. Von diesem Prinzip wurde bei der Bewertung nicht abgewichen. "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" nach IAS 40 sowie zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende "Finanzinstrumente" nach IFRS 9 waren nicht zu bilanzieren. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Für Tochtergesellschaften außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt die Transformation in der Weise, dass die in der Landeswährung erstellten Jahresabschlüsse in Euro umgerechnet werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Ausweise in der Bilanz sowie der Kapitalflussrechnung erfolgten stetig.
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge der zugrundeliegenden Vermögenswerte und Schulden können von den Beträgen im Konzernabschluss abweichen.
HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf, HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau, HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen, HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen und HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn, haben von der Befreiung nach § 264b HGB Gebrauch gemacht.
Die Offenlegungsverpflichtung bzgl. der einbezogenen Konzerngesellschaften wird gemäß § 264b HGB durch Hinterlegung des Konzernabschlusses der Muttergesellschaft erfüllt.
In den Konzernabschluss der LEWAG AG, Beverungen, werden neben der Muttergesellschaft acht (Vorjahr: acht) inländische Gesellschaften sowie sechs (Vorjahr: fünf) ausländische Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die LEWAG AG ihre Verfügungsgewalt nutzen kann, um die variablen wirtschaftlichen Rückflüsse dieser Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Einbeziehung beginnt ab dem Zeitpunkt der Beherrschung. Sie endet, wenn diese Möglichkeit nicht mehr besteht.
Komplementär-GmbHs mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des LEWAG-Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Sie sind grundsätzlich zum Fair Value bewertet, der aber nicht wesentlich von deren historischen Anschaffungskosten abweicht. Die Summe der Eigenkapitalbeträge dieser Tochtergesellschaften beträgt unter 1,0 % des Konzern-Eigenkapitals; das gesamte Ergebnis nach Steuern dieser Gesellschaften liegt ebenfalls unter 1,0 % des LEWAG-Konzernergebnisses.
Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises hat sich im Geschäftsjahr 2021 um ein Unternehmen geändert, HEGLA Polska Sp.z.o.o., Wroclaw (Polen) wurde durch HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, neu gegründet und wird zunächst zu 80 % direkt gehalten. Im Zuge der Übernahme wurde auf die verbleibenden 20 % der Geschäftsanteile durch eine gegenseitige Kauf- und Verkaufsoption das wirtschaftliche Eigentum zu 100 % gesichert und daher HEGLA Polska schon bei der Erstkonsolidierung im LEWAG-Konzern ohne einen Ausweis nicht beherrschender Gesellschafter zu 100 % vollkonsolidiert. HEGLA Polska übernimmt die Funktion einer Vertriebs- und Servicegesellschaft für die HEGLA-Produkte in Polen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Rahmen eines Share Deals, der zur Erlangung der Kontrolle an der TaiFin Glass Machinery Oy, Nokia (Finnland) (kurz: TaiFin) geführt hat, der Konsolidierungskreis um zwei Unternehmen verändert. TaiFin Finnland hält 100 % der Anteile an der TaiFin Glass Machinery (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou (China) (kurz: TaiFin China). Der Erwerb fand unmittelbar durch HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, statt, an der die LEWAG AG wiederum zu 100% beteiligt ist. Der Erstkonsolidierungsstichtag war der 31. Oktober 2019.
Bei der Erstkonsolidierung von TaiFin ergab sich als Residualgröße ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 3.767. Durch den Anteilserwerb wird der strategische Ansatz im LEWAG-Konzern, die Generierung potenzieller Synergieeffekte durch technologisch komplementäre Produktportfolios sowie die gemeinsame Nutzung bestehender nationaler und internationaler Vertriebsnetzwerke, vorangetrieben. Durch die Akquisition erhält der LEWAG-Konzern Zugang zu neuen Technologien, um sein eigenes Produktportfolio zu erweitern.
Die im Zuge des Erwerbs vereinbarten, gegenseitigen Kauf- und Verkaufsoptionen in Bezug auf die verbleibenden 49 % der Geschäftsanteile ermöglichen HEGLA Beverungen den Erwerb und den bisherigen Eigentümern den Verkauf der Minderheitsanteile. Die gegenseitigen Call- und Put-Optionen sind im Hinblick auf die Ausübungspreise und die Ausübungsbedingungen wirtschaftlich identisch und daher mit einem Termingeschäft vergleichbar. In der Gesamtwürdigung der vertraglichen Regelungen liegen daher bereits zum Erwerbsstichtag die eigentümertypischen Risiken und Chancen (Present Ownership) vollständig bei HEGLA Beverungen und die Erst- / Vollkonsolidierung der TaiFin-Gruppe im LEWAG-Konzernabschluss 2019 erfolgte daher ohne den Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen.
In den Konzernabschluss der LEWAG AG wurden folgende Gesellschaften aus dem In- und Ausland im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Name und Sitz der Gesellschaft | Vom Konzern gehaltene Anteile | Von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehaltene Anteile | Gezeichnetes Kapital | |||
|
2021
% |
2020
% |
2021
% |
2020
% |
2021
€ |
2020
€ |
|
| 1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 5.500.000,00 | 5.500.000,00 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 615.000,00 | 615.000,00 |
| 3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 700.000,00 | 700.000,00 |
| 4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 52.000,00 | 52.000,00 |
| 5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 300.000,00 | 300.000,00 |
| 6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 7. HEGLA-HANIC GmbH, Bochum | 65,70 | 53,45 | 34,30 | 46,55 | 816.326,00 | 816.326,00 |
| 8. HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 9. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 10. HEGLA Machinery (UK) Limited, Burntwood (GB) | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 115.185,26 | 115.185,26 |
| 11. HEGLA Corporation, Stockbridge (USA) | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 69.415,53 | 69.415,53 |
| 12. HEGLA-Taifin Glass Machinery OY, Nokia (FI) | 100,00 *) | 100,00 *) | 0,00 | 0,00 | 10.000,00 | 10.000,00 |
| 13. HEGLA Taifin Glass Machinery (Suzhou) Co Ltd., Suzhou (CN) | 100,00 *) | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 383.384,63 | 133.384,63 |
| 14. HEGLA Polska Sp.z.o.o., Wroclaw (PL) | 100,00 *) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 147.925,78 | 0,00 |
| Name und Sitz der Gesellschaft | Eigenkapital | |
|
2021
€ |
2020
€ |
|
| 1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen | 15.000.000,00 | 13.461.027,54 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf | 1.250.000,00 | 1.250.000,00 |
| 3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau | 3.200.000,00 | 3.200.000,00 |
| 4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen | 750.000,00 | 750.000,00 |
| 5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen | 100.746,72 | 271.762,09 |
| 6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen | 223.889,29 | 190.937,67 |
| 7. HEGLA-HANIC GmbH, Bochum | 576.368,52 | 579.292,76 |
| 8. HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 9. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) | 446.943,54 | 326.275,60 |
| 10. HEGLA Machinery (UK) Limited, Burntwood (GB) | 888.959,68 | 906.803,35 |
| 11. HEGLA Corporation, Stockbridge (USA) | 9.404.994,21 | 8.211.223,59 |
| 12. HEGLA-Taifin Glass Machinery OY, Nokia (FI) | -182.646,30 | 244.765,22 |
| 13. HEGLA Taifin Glass Machinery (Suzhou) Co Ltd., Suzhou (CN) | 63.683,95 | 90.252,91 |
| 14. HEGLA Polska Sp.z.o.o., Wroclaw (PL) | 236.443,20 | 0,00 |
Ein Unternehmen wird at equity in den Konzernabschluss einbezogen, da ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es handelt sich um die 25,5%-Beteiligung an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen.
Wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden folgende Komplementär-GmbHs nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen und auch nicht "at equity" bilanziert:
| Name und Sitz der Gesellschaften |
Beteiligungsquote
% |
gezeichnetes Kapital 31.12.2021
€ |
| 1. HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf | 100,00 | 26.000,00 |
| 3. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 4. HEGLA New Technology Beteiligungs GmbH, Paderborn | 100,00 | 25.000,00 |
| 5. H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen | 25,50 | 25.000,00 |
Die Vergleichszahlen für das Jahr 2020 lauten wie folgt:
| Name und Sitz der Gesellschaften |
Beteiligungsquote
% |
gezeichnetes Kapital 31.12.2020
€ |
| 1. HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf | 100,00 | 26.000,00 |
| 3. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 4. HEGLA New Technology Beteiligungs GmbH, Paderborn | 100,00 | 25.000,00 |
| 5. H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen | 25,50 | 25.000,00 |
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (purchase/acquisition method) entsprechend IFRS 3. Dabei werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen sowie die bereits vor Kontrollerlangung bestehenden Anteile mit dem auf sie entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (fair value) zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die danach verbleibenden positiven Unterschiedsbeträge werden in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen.
Gemäß IFRS 3 wird der Geschäfts- oder Firmenwert nicht planmäßig abgeschrieben, sondern wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit, CGU), der dieser zugeordnet ist, auf eine Wertminderung hin untersucht (impairment only approach). Hierfür wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jeder einzelnen CGU zugeordnet, die voraussichtlich Synergien aus dem Zusammenschluss zieht. Der Impairment-Test erfolgt mindestens einmal im Jahr zum Bilanzstichtag (31. Dezember) und zusätzlich, sofern Anzeichen einer Wertminderung der CGU (sog. triggering events) vorliegen.
Für den Fall, dass der Buchwert der CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen nachfolgend auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag (Wertminderung) der CGU den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes, erfolgt in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrags eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der CGU zugeordneten Vermögenswerte.
Bei der Bilanzierung von Erwerben von weniger als 100 % werden die nicht beherrschten Anteile zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Beteiligungen werden nach der Equity-Methode einbezogen, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Dies ist im Sinne einer widerlegbaren Vermutung bei einem Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % der Fall (assoziierte Unternehmen).
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Die Vorräte und das Anlagevermögen werden um Zwischengewinne bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern.
Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzern einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.
Im LEWAG-Konzern werden Zuwendungen in Form von Investitions- bzw. Vermögenszuschüssen insbesondere im Bereich der immateriellen Vermögenswerte (Entwicklungskosten) sowie auch als bedingte bzw. erlassbare Darlehen (HEGLA USA) gewährt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die mit den Zuwendungen verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Sie werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungskosten der begünstigten Vermögenswerte aktivisch abgesetzt. Soweit bei Zuwendungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zur Rückzahlung besteht, werden sie unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte (im Wesentlichen Software) - außer Geschäfts- oder Firmenwerte - weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von 4 bis 7 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der TaiFin 2019 erstmals bilanzierten immateriellen Vermögenswerte (Technologie) werden planmäßig linear über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 15 Jahren und zwei Monaten abgeschrieben.
Entwicklungskosten für künftige Produkte müssen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden, sofern eine technische Durchführbarkeit und Absicht der Fertigstellung sowie eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung möglich sind. Falls die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 nicht vorliegen, werden Entwicklungsaktivitäten im Entstehungsjahr aufwandswirksam behandelt. Die Abschreibung der aktivierten und selbsterstellten Entwicklungskosten erfolgt linear über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren.
Das gesamte Sachanlagevermögen unterliegt einer betrieblichen Nutzung und wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibung der Gebäude erfolgt linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von max. 50 Jahren. Technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie andere Anlagen werden linear entsprechend dem Nutzungsverlauf über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben, wobei der Mehrschichtbetrieb zu einer verkürzten Abschreibungsdauer führt.
Bei allen immateriellen Vermögenswerten sowie allen Gegenständen des Sachanlagevermögens wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs systematisch überprüft. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Der erzielbare Wert ist jeweils der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert und dem Barwert der geschätzten Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert. Sofern der Vermögenswert Teil einer selbstständig Zahlungsmittel generierenden Einheit (cash generating unit) ist, wird die Abschreibung auf der Grundlage des erzielbaren Betrags dieser Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung bis zur Höhe der um planmäßige Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 36).
Fremdkapitalzinsen werden, bis auf Fälle, in denen die Herstellung von Vermögenswerten einen längeren Zeitraum umfasst, unmittelbar als Aufwand verrechnet (IAS 23). Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich aufwandswirksam behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswerts führen.
Leasingvereinbarungen werden ab dem 1. Januar 2019 im Einklang mit den Anforderungen des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bilanziert. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum berechtigt. Ein Nutzungsrecht für einen identifizierten Vermögenswert kann unabhängig von der formalen Ausgestaltung in vielen Verträgen bei den Unternehmen des LEWAG-Konzerns vorkommen, z. B. in Miet- und Pachtverträgen. Als Leasingnehmer bilanzieren die Unternehmen im LEWAG-Konzern nach dem sog. Nutzungsrechtsmodell ("right-of-use model") gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen (Eigentums-)Verhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit.
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Für die Leasingvereinbarungen wird eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der bestehenden Zahlungsverpflichtung bilanziert. Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Für die Barwertbestimmung erfolgt die Abzinsung mit einem risiko- und laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatz, wenn die Bestimmung des impliziten Zinssatzes nicht möglich ist.
Der Zugangswert der Verbindlichkeit ist zugleich Ausgangspunkt für die Bestimmung der Anschaffungskosten des Nutzungsrechts, welches separat als Posten in der Konzernbilanz der LEWAG AG ausgewiesen wird. Vorauszahlungen erhöhen und erhaltene Leasinganreize reduzieren den Zugangswert. Alle Nutzungsrechte werden von den Unternehmen des LEWAG-Konzerns zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 wie in den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen beschrieben.
Beim Abschluss von Leasingvereinbarungen sichern die Unternehmen im LEWAG-Konzern die betriebliche Flexibilität über Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ab. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im Wesentlichen durch die Einschätzung zur Laufzeit beeinflusst. Im Rahmen der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten. Die unterstellte Laufzeit umfasst daher auch Perioden, die von Verlängerungsoptionen abgedeckt sind, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit von einer Ausübung ausgegangen wird. Eine Änderung der Laufzeit wird berücksichtigt, wenn eine Änderung hinsichtlich der hinreichend sicheren Ausübung bzw. Nicht-Ausübung einer bestehenden Option eintritt.
Der LEWAG-Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und Beteiligungen gelten in der Regel ebenfalls als zum beizulegenden Zeitwert der zu bewertende finanzielle Vermögenswerte. Sie werden im Konzernabschluss der LEWAG Holding AG jedoch grundsätzlich mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten gezeigt, die eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwertes darstellen. Soweit Hinweise auf niedrigere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Handelstag.
IFRS 9 unterscheidet finanzielle Vermögenswerte in folgende Bewertungskategorien: Zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert sowie erfolgsneutral zum "fair value through other comprehensive income" zu bewertende finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung erfolgt anhand von Zahlungsstrom- und Geschäftsmodellbedingungen.
Im LEWAG-Konzern sind finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bestanden, mit Ausnahme der vorgenannten Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und den im Zuge des Unternehmenserwerbs erworbenen Fondsanteilen, nicht.
Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem
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Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder |
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vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, stattfindet. |
Ausgereichte Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten (originäre Finanzinstrumente) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie nicht mit Sicherungsinstrumenten im Zusammenhang stehen und entsprechend designiert.
Insbesondere handelt es sich dabei um
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sonstige Ausleihungen |
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Forderungen aus dem Finanzierungsgeschäft |
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Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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kurzfristige sonstige Forderungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten |
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kurz- und langfristige Finanzschulden. |
Unter derivativen Finanzinstrumenten sind Finanzinstrumente zu verstehen, die zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt werden. Sie dienen der Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten. Handelspositionen, das heißt Derivate ohne zu sicherndes Grundgeschäft, werden nicht eingegangen. Weitere derivative Finanzinstrumente bestanden wie im Vorjahr nicht.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören auch die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten der Fertigung sowie anteilige Kosten des sozialen Bereiches. Bedingt durch die Covid 19-Pandemie ist es 2020 und 2021 zum Teil zu einer Unterauslastung der Kapazitäten gekommen, die zu Leerkosten geführt haben. Die Bewertung der unfertigen / fertigen Erzeugnisse ist entsprechend angepasst worden. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt auf Basis der Durchschnittsmethode.
Geleistete Anzahlungen werden zu Anschaffungskosten bewertet und unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. mit ihren Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine pauschalierte Einzelwertberichtigung und dem speziellen Risiko durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, so wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.
In die Beurteilung eines etwaigen Wertminderungsbedarfes auf Basis des expected loss models finden neben bereits eingetretenen Ereignissen auch zukünftig erwartbare Ereignisse bzw. zukünftige Schätzungen Eingang. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dabei nach IFRS 9.5.15a ein vereinfachtes - auf dem lifetime expected credit loss basierendes - Verfahren angewandt.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn eines oder mehrere Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten, eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte haben, die sich verlässlich schätzen lässt. Als objektive Hinweise werden Ausfall und Verzug eines Schuldners, Hinweise auf eine sich abzeichnende Insolvenz eines Schuldners und nachhaltige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität des Schuldners seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen.
Der Konzern schreibt finanzielle Vermögenswerte ab, wenn sich abzeichnet, dass keine realistische Chance auf Einbringlichkeit mehr besteht, z. B. bei eröffnetem Insolvenzverfahren des Schuldners. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte sind ggf. Gegenstand von Vollstreckungsmaßnahmen. Aus erfolgreichen Vollstreckungsmaßnahmen resultierende Erträge werden erfolgswirksam erfasst.
Eine wesentliche Konzentration des Kreditrisikos besteht nicht, da der Kundenbestand bei nicht wertberichtigten Forderungen entsprechend breit ist. Entsprechend ist der Vorstand der Überzeugung, dass keine über die bereits erfassten Wertminderungen hinausgehende Risikovorsorge notwendig ist. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht im Wesentlichen ihrem beizulegenden Zeitwert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum Nennbetrag bilanziert.
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Income taxes) auf der Grundlage der Verbindlichkeiten-Methode für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche erfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Weiterhin werden latente Steuern aufgrund von Bewertungsunterschieden aus den steuerlichen Ergänzungsbilanzen bei den Tochterpersonengesellschaften ausgewiesen. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.
Soweit Einkünfte von Tochterunternehmen aufgrund besonderer lokaler steuerlicher Regelungen steuerbefreit und die Steuereffekte bei Wegfall der temporären Steuerbefreiung nicht absehbar sind, wurden keine latenten Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird.
Aktive und passive latente Steuern werden getrennt voneinander ausgewiesen, eine Verrechnung erfolgt nur, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 12.74 gegeben sind.
Sonstige kurzfristige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 % liegen muss. Die Bewertung erfolgt auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.
Garantierückstellungen werden entsprechend IAS 37 unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs der Produkte gebildet. Sie werden entsprechend des Garantiezeitraums und unter Berücksichtigung einer eventuellen Inanspruchnahme mit 0,5 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes des abgelaufenen Wirtschaftsjahres berechnet.
Rückstellungen für Kosten der Belegschaft werden im Wesentlichen für Tantiemen, Prämien und Provisionen, im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht beanspruchten Urlaub, Berufsgenossenschaftsbeiträge und ähnliche Verpflichtungen gebildet.
Die übrigen Rückstellungen (Rechtsstreitigkeiten, Abfindungen, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen etc.) werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.
Eine Abzinsung der sonstigen Rückstellungen wurde nicht vorgenommen, da die Mittelabflüsse im Wesentlichen kurzfristig erwartet werden.
Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Fortführung der historischen Anschaffungskosten erfolgt dabei gemäß der Effektivzinsmethode.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten entspricht im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Erfassung erfolgt, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass der LEWAG-Konzern die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des LEWAG-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Umsatzerlöse erzielt der Konzern in den folgenden Bereichen:
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Verkauf von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen und Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzender Branchen. In diesem Zusammenhang werden in Einzelfällen Handelswaren / Komponenten zugekauft und weiter veräußert. In den Produktpreisen sind Montageleistungen sowie Garantie- und Gewährleistungsansprüche enthalten |
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Verkauf von Maschinen zur Verarbeitung und Veredelung von Werkstoffen, insbesondere Glas mittels Lasertechnologie |
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Verkauf von Glashärteöfen zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) |
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Entwicklung von ERP-Softwarelösungen sowie Implementierung und Einräumung zeitlich unbegrenzter Lizenzen für ERP-Softwarelösungen, Wartungsdienstleistungen und Updates zu den Softwarelösungen |
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Wartungsdienstleistungen und After-Sales-Services. |
Im Hinblick auf den Verkauf von Maschinen und Systemanlagen sind die mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge durch eine signifikante Integration der zu erbringenden Leistungen gekennzeichnet.
Nach Einschätzung des Vorstandes stellen die Montage- und Inbetriebnahmeleistungen im Rahmen des Verkaufs von Maschinen und Systemanlagen im Gegensatz zum After-Sales-Service keine separaten Leistungsverpflichtungen dar.
Die umsatzbezogenen Garantie- und Gewährleistungszusagen im Zusammenhang mit Maschinen und Systemanlagen können nicht separat erworben werden und stellen eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dementsprechend werden die Garantieleistungen in Übereinstimmung mit IAS 37 unter den Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst.
Auch bei den Inspektions-, Wartungs- und Serviceleistungen handelt es sich jeweils um einheitliche Leistungsverpflichtungen.
Die Kundenverträge der Tochtergesellschaft HEGLA-HANIC GmbH enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen. Die Überlassung der zeitlich unbegrenzten Lizenzen für die einzelnen ERP-Softwarelösungen sowie Dienstleistungen sind regelmäßig als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen. Der jeweils zugeordnete Teil des Vertragspreises wird separat erfasst.
Optionen zum Erwerb zusätzlicher Produkte und Dienstleistungen, die dem Kunden ein wesentliches Recht verschaffen, werden nicht gewährt.
Im Rahmen des Verkaufs von Maschinen und Systemanlagen vereinbaren wir mit unseren Kunden grundsätzlich Abrechnungspreise, auf deren Basis wir Anzahlungen erhalten. Die Zahlungsbedingungen für die jeweiligen Schlussrechnungen werden individuell verhandelt und variieren zwischen 30 und 60 Tagen. Die Verträge enthalten keine signifikante Finanzierungskomponente. Durch die Vereinbarung von Anzahlungen werden Working Capital-Erfordernisse abgedeckt, so dass insoweit für den Konzern weder Finanzierungsnachteile entstehen noch diese Anzahlungen der Erzielung von Finanzvorteilen dienen.
Die Bestimmung der Transaktionspreise für die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns beinhaltet die Schätzung, ob die Kunden die vertraglich vereinbarten Entgelte den Erwartungen entsprechend zahlen werden. Im Rahmen dieser Ermessensausübung berücksichtigt der Konzern die bisherigen Erfahrungen mit den jeweiligen Kunden und überprüft die Schätzungen zu jedem Abschlussstichtag. Grundsätzlich enthalten die Verträge keine variable Gegenleistung. Im Einzelfall kann es jedoch zu nachträglichen Anpassungen des Transaktionspreises kommen, die zum Zeitpunkt der Anpassungen als Umsatzkorrektur zu erfassen sind.
Die Transaktionspreise werden grundsätzlich anhand der Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen, die aus den mit den Kunden geschlossenen Verträgen hervorgehen, verteilt.
Da es sich bei den Wartungs- und Serviceleistungen für Maschinen und Systemanlagen jeweils um einheitliche Leistungsverpflichtungen handelt, erfolgen keine Angaben zur Zuordnung des Transaktionspreises nach IFRS 15.126c.
Die Wartungsverträge für Softwareprodukte werden häufig mit Dienstleistungen kombiniert. In diesem Fall von Mehrkomponentenverträgen werden Umsätze auf Basis der einzeln identifizierbaren Vertragskomponenten realisiert.
Im Hinblick auf den Verkauf von Maschinen und Systemanlagen sowie Handelswaren und Ersatzteilen im Rahmen von After-Sales-Services werden Umsatzerlöse zeitpunktbezogen erfasst, wenn der Kunde die Beherrschung über den Vermögenswert erlangt, also mit Abnahme bzw. Lieferung.
Wartungs- und Serviceleistungen für Maschinen und Systemanlagen werden zeitraumbezogen realisiert. Sie werden Output-basiert unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel des IFRS 15.B16 erfasst. Wesentliche Ermessensentscheidungen sind mit der Bestimmung des Zeitpunktes der Erlösrealisation insoweit nicht verbunden.
Softwarelizenzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem den Kunden Zugriff auf die Software eingeräumt wurde.
Wartungserlöse werden ratierlich über die Laufzeit des Wartungsvertrages erfasst. Dienstleistungen, die auf Basis der geleisteten Stunden abgerechnet werden, werden in Abhängigkeit von den erbrachten Leistungen realisiert.
Da die Leistungsverpflichtungen jeweils Teil eines Vertrages mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr sind, sehen wir entsprechend IFRS 15.121a von den in IFRS 15.120 geforderten Angaben ab.
Erlöse aus Vermögenswerten im Konsolidierungskreis werden erst dann realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben.
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass Ermessensentscheidungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen haben. Wesentliche Ermessensentscheidungen sind insbesondere erforderlich
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bei den im Jahr 2019 getroffenen Würdigungen der bilanziellen Abbildung des Erwerbs der TaiFin-Gruppe, hierbei insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung der bedingten Gegenleistung als Teil der übertragenen Gegenleistung, sowie bei der Identifikation der erworbenen immateriellen Vermögenswerte (vgl. Abschnitt 1.3) |
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bei der Würdigung der steuerlichen Risiken aufgrund der laufenden Betriebsprüfung und hierbei insbesondere in Bezug auf die Erfolgsaussichten der gegenüber der Betriebsprüfung vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Abschnitt 4.1) |
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bei der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsphase von immateriellen Vermögenswerten (vgl. Abschnitt 2.1.1). |
Wesentliche Annahmen und Schätzungen sind erforderlich für
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die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit, die für die bedingte Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs der Taifin-Gruppe passiviert wurde (vgl. Abschnitt 4.2) |
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die Ermittlung der erzielbaren Beträge im Rahmen des Werthaltigkeitstests (vgl. Abschnitt 1.7). |
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch abweichende Entwicklungen von bei der Annahmebindung zugrunde gelegte Rahmenbedingungen, können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzungen abweichen. Die Sensitivität der Buchwerte hinsichtlich der Annahmen und der Schätzungen, die der Berechnung der Buchwerte zugrunde liegen, wurde anhand von Sensitivitätsanalysen untersucht. Im Falle einer signifikanten Auswirkung von Schätzungsänderungen werden Angaben im Sinne von IAS 1.125 gemacht.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units, CGU) zugeordnet. Bei den CGUs handelt es sich um die berichtspflichtigen, geografisch abgegrenzten Geschäftssegmente:
| Segment (CGU) | Geschäfts-/Firmenwert |
| - West | T€ 1.564 |
| - Ost | T€ 553 |
Der CGU West sind neben früheren Erwerben (T€ 505), insbesondere der im Rahmen des Erwerbs der kontrollvermittelnden restlichen Anteile der HEGLA Corp. gemäß IFRS 3 ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 468, der im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der HEGLA-HANIC GmbH ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 28 sowie der Goodwill aus dem Erwerb der HEGLA Polen mit T€ 545 zugeordnet, da die CGU West maßgeblich von den zu erwartenden Synergieeffekten dieser Unternehmenserwerbe profitiert.
Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, erfolgt auf der Basis von Nutzungswerten und ist mit Schätzungen des Managements verbunden. Diese Werte werden im LEWAG-Konzern mit auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basierenden Bewertungsmethoden bestimmt. Den Berechnungen liegen die 3-Jahres-Planungen aus den genehmigten Budgets bzw. Finanzplänen zugrunde. Ausgehend von Erfahrungswerten der Vergangenheit basieren die Cashflow-Prognosen auf den vom Management nach bestem Wissen vorgenommenen Schätzungen und Bewertungen der zukünftigen Entwicklung. Die Cashflow-Prognosen in der 3-Jahresplanung unterstellen folgende Entwicklungen der Gesamtleistung für die CGU West 2022: +36,3 %; 2023: +1,9 % und 2024: +2,0 % sowie für die CGU Ost 2022: +19,5 %, 2023: +5,3 % und 2024: +5,1 %. Das nachhaltige Wachstum der Gesamtleistung jenseits der 3jährigen Planungsperiode beträgt 1,0 % (Vorjahr: 0,5 %). Die herangeführten Vorsteuer-Diskontierungssätze werden auf Grundlage von Marktdaten ermittelt und betragen zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 für CGU West 10,8 % (Vorjahr: 11,6 %) bzw. für CGU Ost 10,8 % (Vorjahr: 11,6 %).
Die Berechnung des Nutzungswerts basiert im Wesentlichen auf folgenden weiteren Annahmen:
Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021:
| CGU-West | CGU-Ost | |
| EBIT-Marge | 1,2 % - 6,4 % | 2,5 % - 9,5 % |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1,0 % | 1,0 % |
| Diskontierungszins | 10,8 % | 10,8 % |
Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020:
| CGU-West | CGU-Ost | |
| EBIT-Marge | 2,1 % - 4,5 % | 8,9 % - 13,1 % |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1 % | 1 % |
| Diskontierungszins | 11,6 % | 11,6 % |
Bei der Berechnung des Nutzungswertes (mittels DCF-Verfahren) der CGUs West und Ost bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich:
| ― |
EBIT-Marge |
| ― |
Bruttomarge |
| ― |
Diskontierungsfaktor (Zinssatz) |
| ― |
Nachhaltige Wachstumsrate. |
Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Es erfolgte eine Erhöhung der Margen um erwartete Effizienzsteigerungen im Laufe des Budgetzeitraums.
Die Abzinsungssätze spiegeln die Marktverhältnisse zum 31. Dezember 2021 hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf einer aktualisierten Peer-Gruppe und deren Eigen- und Fremdkapitalkosten als gewichtete Kapitalkosten (WACC) geschätzt. Der Zinssatz wurde weiter um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch der CGUs zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden.
Die Wachstumsannahmen korrespondieren zu den Schätzungen über den Marktanteil. Sie spiegeln somit die vom Management vertretene Auffassung wider, wie sich CGUs im Vergleich zu anderen Wettbewerbern während des Budgetzeitraums positionieren.
Die Festlegung der Annahmen und Prämissen sowie die zugrundeliegende Berechnungsmethodik können einen nicht unerheblichen Einfluss auf die jeweiligen Ergebnisse und damit auch auf die Höhe einer möglichen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts haben. Als wesentliche Annahmen für die Berechnung des Nutzungswertes sind die Entwicklung der Gesamtleistung, die Marge, die nachhaltige Wachstumsrate sowie der Diskontierungszinssatz zu nennen.
Die zugrundeliegenden Cashflow-Prognosen basieren auf der Annahme einer erfolgreichen Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und einer Normalisierung auf den Beschaffungsmärkten. Ebenso haben wir berücksichtigt, dass 2021 wieder deutlich steigende Auftragseingangswerte zu verzeichnen waren und somit die Fertigungskapazitäten insbesondere am Standort Beverungen für das Jahr 2022 weitgehend ausgelastet sind. Bei einem anhaltenden und sich gegebenenfalls noch ausweitenden Konflikt in der Ukraine mit längerfristig weiter ansteigenden Beschaffungskosten für Rohstoffe, Material und Energie, könnten sich unsere Planungsannahmen jedoch als zu optimistisch erweisen.
Auf dieser Grundlage überschreitet der Nutzungswert (€ 64,4 Mio.) der CGU West den Buchwert um € 45,6 Mio.
Bei der CGU Ost überstieg der Nutzungswert (€ 13,8 Mio.) den Buchwert um € 6,4 Mio. (Vorjahr: € 6,4 Mio.). Selbst bei einem Rückgang des Umsatzes der CGU Ost im Jahr 2022 um bis zu 50 % im Vergleich zu 2021 und einem Umsatzwachstum für die Jahre 2023 und 2024 würde der übersteigende Betrag noch nicht vollständig aufgezehrt.
Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der LEWAG AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden in den Einzelabschlüssen zum Anschaffungskurs bzw. zum niedrigeren/höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.
In der Berichtsperiode ergaben sich Kursgewinne in Höhe von T€ 405 (Vorjahr: T€ 25) und Kursverluste in Höhe von T€ 135 (Vorjahr: T€ 383).
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse wurden in Euro aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der englischen, amerikanischen, chinesischen und polnischen Tochtergesellschaften werden in Landeswährung aufgestellt. Die Umrechnung der Jahresabschlüsse für Zwecke der Konsolidierung erfolgt zum Stichtagskurs. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnung zu Durchschnittskursen. Der sich hieraus ergebende Unterschiedsbetrag wird im Ausgleichsposten für Währungsumrechnung ausgewiesen.
Die Fremdwährungskurse der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Raums sind und in denen die LEWAG AG mit konsolidierten Tochterunternehmen tätig ist, sind nachfolgend aufgeführt:
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
| 31.12.2021 | 31.12.2020 | 2021 | 2020 | ||
| Großbritannien | GBP 1 € | 0,84 | 0,90 | 0,86 | 0,89 |
| USA | USD 1 € | 1,13 | 1,23 | 1,18 | 1,14 |
| China | RMB 1 € | 7,19 | 8,02 | 7,63 | 7,87 |
| Polen | PLN 1 € | 4,60 | 4,56 | 4,57 | 4,44 |
Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtsformats des LEWAG-Konzerns.
Der LEWAG-Konzern umfasst die Produktbereiche Maschinenbau, Fahrzeugbau, Einrichtungsbau und Software für die Flachglasbranche. Die interne Steuerungs- und Berichtsstruktur orientiert sich jedoch an den geografischen Merkmalen und unterteilte sich nach den Regionen West, Ost, USA und übrige. Die Segmente entsprechen weitestgehend den an den Standorten Beverungen (West), Kretzschau (Ost) sowie Stockbridge (USA) ansässigen Unternehmen. Die Segmentberichterstattung wurde im den Jahren 2019 und 2021 aktualisiert. Die TaiFin-Gruppe und HEGLA-HANIC wurden dem Segment "West", HEGLA boraident dem Segment "Ost" zugeordnet, während HEGLA Satteldorf sowie HEGLA Polen dem Segment "übrige/Ausland" zugeschlagen wurden.
Die folgende Übersicht enthält eine Aufteilung der wichtigsten Unternehmensdaten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten. Bewertungsunterschiede zwischen Vermögenswerten, Schulden und Periodenergebnis eines berichtspflichtigen Segments und den Bewertungen des Konzerns ergeben sich nicht.
Geschäftsvorfälle zwischen den berichtspflichtigen Segmenten erfolgen at arm`s-length.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den in Abschnitt 1.5 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im LEWAG-Konzern.
Das EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern) abzüglich der Ertragsteuern und der sonstigen Steuern ergibt das Konzernergebnis (Angaben in T€, Vorjahr kursiv):
|
Angaben
in T€ |
West | Ost | USA | übrige/Ausland | konsolidiert | Konzern |
| Umsatz | 69.388 | 12.661 | 30.801 | 14.462 | -36.163 | 91.149 |
| (davon an übrige Segm.) | 29.469 | 5.994 | 164 | 536 | ||
| 72.413 | 9.381 | 35.061 | 14.321 | -37.780 | 93.396 | |
| (davon an übrige Segm.) | 32.979 | 4.067 | 88 | 646 | ||
| Wareneinsatz | 38.232 | 7.212 | 23.624 | 9.461 | -34.326 | 44.203 |
| 25.756 | 3.921 | 27.276 | 9.555 | -36.159 | 30.349 | |
| Personalaufwand | 32.967 | 4.354 | 2.596 | 3.668 | 0 | 43.585 |
| 30.463 | 4.027 | 2.700 | 3.168 | 0 | 40.358 | |
| Abschreibungen | 1.698 | 487 | 130 | 94 | 751 | 3.160 |
| 5.987 | 371 | 68 | 85 | 923 | 7.434 | |
| sonstiger Aufwand | 9.890 | 1.464 | 1.450 | 1.835 | -2.258 | 12.381 |
| 8.568 | 1.414 | 1.660 | 1.584 | -2.111 | 11.115 | |
| Zinserträge | 65 | 0 | 7 | 281 | 1.687 | 2.040 |
| 1.077 | 0 | 4 | 315 | -168 | 1.228 | |
| Zinsaufwendungen | 546 | 70 | 23 | 10 | -144 | 505 |
| 677 | 55 | 33 | 8 | -179 | 594 | |
| EGT/Ergebnis vor Steuern | 1.248 | -34 | 3.752 | 1.669 | -2.912 | 3.723 |
| -2.650 | 168 | 3.441 | 226 | -2.943 | -1.758 | |
| Ertragsteueraufwand | -348 | -15 | 1.160 | 252 | -213 | 836 |
| -193 | 114 | 553 | 133 | -223 | 384 | |
| Segmentvermögen | ||||||
| - Sachanlageverm. | 11.476 | 4.573 | 3.691 | 699 | 2.196 | 22.635 |
| 11.688 | 4.513 | 3.502 | 676 | 2.271 | 22.650 | |
| - Finanzanlagen | 16.053 | 0 | 0 | 23.312 | -39.178 | 187 |
| 15.546 | 0 | 0 | 23.308 | -38.670 | 184 | |
| - kurzfr. Verm.-werte | 42.274 | 3.847 | 20.992 | 28.978 | -28.588 | 67.503 |
| 27.022 | 3.429 | 14.024 | 26.931 | -25.391 | 46.015 | |
| Investitionen | 4.863 | 611 | 32 | 188 | -1.880 | 3.814 |
| 2.614 | 2.010 | 3.105 | 235 | -770 | 7.194 | |
| Segmentschulden | 59.119 | 5.681 | 15.337 | 6.078 | -15.725 | 70.490 |
| 43.563 | 4.928 | 9.705 | 4.674 | -12.048 | 50.822 |
Die Spalte "übrige/Ausland" betrifft die britische, französische und polnische Tochtergesellschaft, HEGLA Satteldorf sowie die Muttergesellschaft LEWAG Holding AG.
Die in der Kategorie "übrige/Ausland" angegebenen Umsatzerlöse betreffen HEGLA UK (T€ 2.048, Vorjahr: T€ 2.521), HEGLA France (T€ 6.321, Vorjahr: T€ 5.697), HEGLA Satteldorf (T€ 5.853, Vorjahr: T€ 5.863) und die Umsatzerlöse der Muttergesellschaft (T€ 240, Vorjahr: T€ 240).
Wegen der Zusammensetzung der Umsatzerlöse externner Kunden nach Produkten und Dienstleistungen wird auf Abschnitt 3.1 hingewiesen.
Die nach Tätigkeitsgebieten sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Fakturierungsort) konsolidierten Umsatzerlöse 2021 zu den Erlösangaben in der Segmentberichterstattung ergeben sich aus der folgenden Darstellung:
| Segment |
West
T€ |
Ost
T€ |
USA
T€ |
sonstige
T€ |
Gesamt
T€ |
Konsolid.
T€ |
| Inland | ||||||
| Maschinenbau | 12.830 | 4.172 | 75 | 0 | 17.077 | -1.938 |
| Einrichtungsbau | 0 | 1.633 | 0 | 632 | 2.265 | -56 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 3.481 | 3.481 | -17 |
| Handel | 296 | 2 | 11 | 963 | 1.272 | -15 |
| Software | 1.551 | 0 | 0 | 0 | 1.551 | -66 |
| sonstiges | 5.567 | 31 | 78 | 288 | 5.964 | -3.366 |
| Skonti/Boni | -22 | -6 | 0 | -58 | -86 | 0 |
| Inland gesamt | 20.222 | 5.832 | 164 | 5.306 | 31.524 | -5.458 |
| Ausland | ||||||
| Maschinenbau | 45.111 | 4.815 | 29.970 | 7.453 | 87.349 | -28.265 |
| Einrichtungsbau | 0 | 2.012 | 0 | 678 | 2.690 | -1.423 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 564 | 564 | -111 |
| Handel | 1.274 | 0 | 9 | 81 | 1.364 | -135 |
| Software | 556 | 0 | 0 | 0 | 556 | -61 |
| sonstiges | 2.225 | 2 | 659 | 380 | 3.266 | -710 |
| Skonti/Boni | -1 | 0 | 0 | 0 | -1 | 0 |
| Ausland gesamt | 49.165 | 6.829 | 30.638 | 9.156 | 95.788 | -30.705 |
| Gesamt 2021 | 69.387 | 12.661 | 30.802 | 14.462 | 127.312 | -36.163 |
| Segment |
Konzern
T€ |
| Inland | |
| Maschinenbau | 15.139 |
| Einrichtungsbau | 2.209 |
| Fahrzeugbau | 3.464 |
| Handel | 1.257 |
| Software | 1.485 |
| sonstiges | 2.598 |
| Skonti/Boni | -86 |
| Inland gesamt | 26.066 |
| Ausland | |
| Maschinenbau | 59.084 |
| Einrichtungsbau | 1.267 |
| Fahrzeugbau | 453 |
| Handel | 1.229 |
| Software | 495 |
| sonstiges | 2.556 |
| Skonti/Boni | -1 |
| Ausland gesamt | 65.083 |
| Gesamt 2021 | 91.149 |
Die nach Tätigkeitsgebieten sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Fakturierungsort) konsolidierten Umsatzerlöse 2020 zu den Erlösangaben in der Segmentberichterstattung ergeben sich aus der folgenden Darstellung:
| Segment |
West
T€ |
Ost
T€ |
USA
T€ |
sonstige
T€ |
Gesamt
T€ |
Konsolid.
T€ |
| Inland | ||||||
| Maschinenbau | 16.020 | 3.278 | 49 | 25 | 19.372 | -1.768 |
| Einrichtungsbau | 13 | 1.379 | 0 | 579 | 1.971 | -51 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 3.134 | 3.134 | -17 |
| Handel | 346 | 2 | 0 | 1.111 | 1.459 | 0 |
| Software | 1.566 | 0 | 0 | 0 | 1.566 | -132 |
| sonstiges | 4.836 | 28 | 39 | 139 | 5.042 | -2.481 |
| Skonti/Boni | -20 | -3 | 0 | -47 | -70 | 0 |
| Inland gesamt | 22.761 | 4.684 | 88 | 4.941 | 32.474 | -4.449 |
| Ausland | ||||||
| Maschinenbau | 47.093 | 3.629 | 34.579 | 7.608 | 92.909 | -31.418 |
| Einrichtungsbau | 0 | 1.067 | 0 | 445 | 1.512 | -649 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 499 | 499 | -70 |
| Handel | 552 | 0 | 0 | 447 | 999 | -109 |
| Software | 322 | 0 | 0 | 0 | 322 | -86 |
| sonstiges | 1.688 | 2 | 394 | 149 | 2.233 | -768 |
| Skonti/Boni | -3 | 0 | 0 | 0 | -3 | 0 |
| Ausland gesamt | 49.652 | 4.698 | 34.973 | 9.148 | 98.471 | -33.100 |
| Gesamt 2020 | 72.413 | 9.382 | 35.061 | 14.089 | 130.945 | -37.549 |
| Segment |
Konzern
T€ |
| Inland | |
| Maschinenbau | 17.604 |
| Einrichtungsbau | 1.920 |
| Fahrzeugbau | 3.117 |
| Handel | 1.459 |
| Software | 1.434 |
| sonstiges | 2.561 |
| Skonti/Boni | -70 |
| Inland gesamt | 28.025 |
| Ausland | |
| Maschinenbau | 61.491 |
| Einrichtungsbau | 863 |
| Fahrzeugbau | 429 |
| Handel | 890 |
| Software | 236 |
| sonstiges | 1.465 |
| Skonti/Boni | -3 |
| Ausland gesamt | 65.371 |
| Gesamt 2020 | 93.396 |
Externe Umsätze im Konzern nach geografischen Regionen:
| 2021 | 2020 | |||
| T€ | % | T€ | % | |
| Inland | 26.066 | 28,5 | 28.025 | 30,0 |
| EU | 25.303 | 27,8 | 20.345 | 21,8 |
| Übriges Ausland | 39.780 | 43,6 | 45.026 | 48,2 |
| Gesamt | 91.149 | 100,0 | 93.396 | 100,0 |
Die Abgrenzung der geografischen Regionen erfolgte nach dem Sitz des Leistungsempfängers.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Konzern-Umsatzerlöse differenziert nach den geografischen Standorten der Kunden:
|
2021
T€ |
2020
T€ |
|
| USA / Kanada / Mexico | 33.625 | 35.186 |
| Deutschland | 26.066 | 28.108 |
| Frankreich | 6.476 | 6.077 |
| Polen | 5.713 | 6.770 |
| Übrige Länder | 19.269 | 17.255 |
| Insgesamt | 91.149 | 93.396 |
Der LEWAG-Konzern hat mit einer Kundengruppe im Segment USA rd. 19,6 % (EUR 17,8 Mio.) der Konzern-Umsatzerlöse erzielt. Mit einer weiteren Kundengruppe werden segmentübergreifend rd. 7,9 % (EUR 7,2 Mio.) der Konzern-Umsatzerlöse erzielt.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Konzern nach Regionen:
| 2021 | 2020 | |||
| T€ | % | T€ | % | |
| Deutschland | 21.703 | 83,3 | 21.215 | 84,6 |
| EU | 565 | 2,2 | 257 | 1,0 |
| Übriges Ausland | 3.769 | 14,5 | 3.604 | 14,4 |
| Gesamt | 26.037 | 100,0 | 25.076 | 100,0 |
Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt die Veränderung des Finanzmittelbestandes des LEWAG-Konzerns im Berichtsjahr. Dabei wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Kapitalflussrechnung) zwischen der Mittelveränderung aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, aus Investitions- sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst den Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der sich aus Kassenbeständen, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und sämtlichen hochliquiden Mitteln mit einer Restlaufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - von nicht mehr als drei Monaten zusammensetzt. Darüber hinaus werden dem Finanzmittelfonds die Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - soweit sie einen integralen Bestandteil des Cash Managements bilden - zugeordnet.
Die Veränderungen der Bilanzposten, die für die Entwicklung der Konzern-Kapitalflussrechnung betrachtet werden, werden um die nicht zahlungswirksamen Effekte aus der Währungsumrechnung und - sofern im Berichtsjahr relevant - Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Zudem werden Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von liquiden Mitteln geführt haben, nicht in die Kapitalflussrechnung einbezogen. Aufgrund der zuvor genannten Bereinigungen sind die in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen nicht unmittelbar mit den entsprechenden Werten aus der veröffentlichten Konzernbilanz abstimmbar.
Ausgehend vom Konzernjahresüberschuss (Vj.: Konzernjahresfehlbetrag) vor Zinsergebnis und Ertragsteuern werden die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Der Konzernjahresüberschuss (Vj.: Konzernjahresfehlbetrag) vor Zinsergebnis und Ertragsteuern wird dazu um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen korrigiert und um die Veränderungen der Aktiva und Passiva ergänzt. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden entsprechend dem Wahlrecht in IAS 7.33 als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ausgewiesen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. Er umfasst Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Herstellung und der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, die nicht Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt und umfasst neben der Aufnahme und Tilgung von Krediten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten Zahlungsströme zwischen dem Konzern und seinen Anteilseignern (wie z. B. Dividendenzahlungen).
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr T€ 12.485 (Vorjahr: T€ 3.970). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit resultiert insbesondere aus den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (- € 2,0 Mio.) und Sachanlagen (- € 1,8 Mio.).
Nach Mittelzufluss/-abfluss aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich der Saldo aus Finanzmittelbestand und kurzfristigen Kontokorrentverbindlichkeiten auf T€ 10.667 (Vorjahr: T€ 6.476).
Als Kapital gemanagt werden das Eigenkapital (T€ 43.594, Vorjahr: T€ 41.114) sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (T€ 14.942, Vorjahr: T€ 11.247).
Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten, die sich wirtschaftlich auf die Finanzierungstätigkeiten beziehen, kann wie folgt übergeleitet werden:
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
T€ |
übrige Finanzverbindlichkeiten
T€ |
Gesamt
T€ |
|||
| 31.12.2019 | 17.428 | 249 | 17.677 | ||
| Zahlungswirksame Veränderung | Mittelzufluss | (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 3.193 | 3.193 | |
| Mittelabfluss | (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten | -5.969 | -249 | -6.218 | |
| Nicht zahlungswirksame Veränderung | (Netto-) Effekte aus Erstkonsolidierung | 0 | 0 | 0 | |
| Wechselkursänderung | 0 | ||||
| 31.12.2020 | 14.652 | 0 | 14.652 | ||
| Gesamtveränderung | -2.776 | -249 | -3.025 | ||
| 31.12.2020 | 14.652 | 0 | 14.652 | ||
| Zahlungswirksame Veränderung | Mittelzufluss | (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 0 | 0 | |
| Mittelabfluss | (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten | -3.731 | 0 | -3.731 | |
| Nicht zahlungswirksame Veränderung | (Netto-) Effekte aus Erstkonsolidierung | 0 | 0 | 0 | |
| Wechselkursänderung | 0 | ||||
| 31.12.2021 | 10.921 | 0 | 10.921 | ||
| Gesamtveränderung | -3.731 | 0 | -3.731 |
Der Finanzmittelfonds setzt sich zum 31. Dezember 2021 (in Klammern: Werte zum 31. Dezember 2020) wie folgt zusammen:
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | T€ 14.942 | (T€ 11.247) |
| Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ./. T€ 4.275 | (./. T€ 4.771) |
| Finanzmittelfonds 31. Dezember 2021 | T€ 10.667 | (T€ 6.476) |
Die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten ist im Konzernanlagengitter dargestellt.
2.1.1 Unter dem Posten immaterielle Vermögenswerte werden im Konzernabschluss Software und Lizenzen, aktivierte Entwicklungskosten, in der Entwicklung befindliche Vermögenswerte, geleistete Anzahlungen sowie ein im Rahmen eines Unternehmenserwerbs 2010 erstmals bilanzierter Kundenstamm ausgewiesen, der bis einschließlich 2019 abgeschrieben worden ist.
Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte im LEWAG-Konzern setzen sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:
| Name und Bezeichnung |
Zugänge
TEUR |
Abschreibungen
TEUR |
Buchwerte
TEUR |
Vorjahr Buchwerte
TEUR |
| HEGLA Beverungen | 106 | 126 | 361 | 381 |
| HEGLA Kretzschau | 0 | 11 | 33 | 44 |
| HEGLA boraident (diverse Patente) | 118 | 52 | 267 | 195 |
| HEGLA-HANIC | 6 | 29 | 74 | 97 |
| 230 | 218 | 735 | 717 |
Die in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte im LEWAG-Konzern setzen sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:
| Name und Bezeichnung |
Zugänge
TEUR |
Abschreibungen
TEUR |
Buchwerte
TEUR |
Vorjahr Buchwerte
TEUR |
| HEGLA Beverungen | 390 | 0 | 2.199 | 1.923 |
| HEGLA boraident (diverse Patente) | 31 | 0 | 55 | 36 |
| HEGLA-HANIC | 354 | 0 | 823 | 469 |
| HEGLA TaiFin | 229 | 33 | 298 | 103 |
| 1.004 | 33 | 3.375 | 2.531 |
Neben den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerten und den in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerten werden im LEWAG-Konzern noch geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 896 (Vj. T€ 823) ausgewiesen, die ausschließlich HEGLA Beverungen betreffen.
Zusammen mit den Aktivierungen im Bereich der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte erfolgten insgesamt Aktivierungen i. H. v. T€ 1.235 (Vorjahr: T€ 1.008). Dies entspricht etwa 40 % (Vorjahr: 38 %) der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die sich auf rd. T€ 3.107 (Vorjahr: T€ 2.645) belaufen.
Aufgrund eines Unternehmenserwerbs im Jahr 2019 (TaiFin-Gruppe) wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation diverse immaterielle Vermögenswerte (im Wesentlichen Technologie) aktiviert und über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren und 2 Monaten abgeschrieben.
Im Zusammenhang mit der Herstellung selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte wurden von der öffentlichen Hand Zuschüsse gewährt, die entsprechend der Förderquote aktivisch von den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte abgesetzt wurden. Noch nicht verrechenbare Zuschussanteile wurden als sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Außerdem wird unter den immateriellen Vermögenswerten ein aus der Kapitalkonsolidierung resultierender Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen.
Die Unternehmen im LEWAG-Konzern treten als Leasingnehmer insbesondere in den Bereichen Fuhrpark, Immobilien und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Erscheinung. Konzerninterne Leasingvereinbarungen bestehen nicht. Zur Sicherstellung der unternehmerischen Flexibilität werden insbesondere für Immobilien Verlängerungs- und Kündigungsoptionen vereinbart, deren Ausübung in der Bestimmung der Laufzeit erfolgt, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Ausübung auszugehen ist. Für Leasingvereinbarungen im Bereich des Fuhrparks und der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden vorgegebene Laufzeitenden berücksichtigt. Es sind daher alle wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und korrespondierend den Nutzungsrechten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen fallen nur in unwesentlichem Umfang an, auch geben die Unternehmen im LEWAG-Konzern keine Restwertgarantien ab. Es wurden auch keine wesentlichen Leasingvereinbarungen, deren Nutzung noch nicht begonnen hat, bereits vertraglich vereinbart. Die bestehenden Leasingverbindlichkeiten sehen keine Covenant-Klauseln vor, die an bilanzielle Kennzahlen gekoppelt sind. Aus der Bilanzierung von Leasingvereinbarungen nach dem Nutzungsrechtsmodell ergeben sich daher keine Auswirkungen.
Folgende Beträge sind in der Berichtsperiode für Leasingaktivitäten im LEWAG-Konzern angefallen:
|
Gebäude
T€ |
Fahrzeuge
T€ |
BGA
T€ |
Gesamt
T€ |
|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2021 | 1.157 | 293 | 164 | 1.614 |
| Zugänge | 0 | 0 | 24 | 24 |
| Abgänge | -265 | -106 | -93 | -464 |
| Stand 31.12.2021 | 892 | 187 | 95 | 1.174 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2021 | 619 | 156 | 113 | 888 |
| Zugänge | 207 | 68 | 42 | 317 |
| Abgänge | -264 | -105 | -94 | -463 |
| 562 | 119 | 61 | 742 | |
| Stand 31.12.2021 | 330 | 68 | 34 | 432 |
Der Ausweis betrifft wie im Vorjahr die Komplementär-GmbHs der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen Kommanditgesellschaften.
Der Ausweis betrifft eine Beteiligung in Höhe von 25,5 % bzw. nominal € 6.375,00 an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen. Die unter dieser Position ebenfalls ausgewiesene Beteiligung in Höhe von 25,5 % bzw. nominal € 6.375,00 an der H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen (Komplementärgesellschaft), wird wegen untergeordneter Bedeutung nicht at Equity bilanziert.
Gegenstand der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen, ist die Gewinnung von Strom durch Solarenergie mittels einer Photovoltaikanlage am Standort Beverungen.
Die nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen. Angegeben sind die Finanzinformationen (Basis: Jahresabschluss HGB) zum assoziierten Unternehmen.
|
2021
T€ |
2020
T€ |
|
| Bilanzsumme | 725 | 824 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 7 | 33 |
| Langfristige Vermögenswerte | 718 | 791 |
| Kurzfristige Schulden | 700 | 610 |
| Langfristige Schulden | 0 | 179 |
| Umsatzerlöse | 176 | 207 |
| Jahresergebnis | 53 | 82 |
2.1.5 Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, des Sach- und Finanzanlagevermögens sowie der Nutzungsrechte im Konzern ergibt sich aus dem folgenden Konzern-Anlagengitter.
| Bruttobuchwerte | ||||||
|
Stand am 01.01.2021
€ |
Kursdifferenz
€ |
Zugänge
€ |
Umgliederung/ Umbuchung
€ |
Abgänge
€ |
Stand am 31.12.2021
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.495.801,94 | 0,00 | 230.643,38 | 6.160,14 | 0,00 | 1.732.605,46 |
| 2. in der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte | 2.582.074,31 | 0,00 | 1.004.150,29 | -6.160,14 | -119.821,26 | 3.460.243,20 |
| 3. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.348.022,93 | 10.256,34 | 158.041,59 | 0,00 | -51.841,23 | 8.464.479,63 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 7.936.451,14 | 0,00 | 544.900,00 | 0,00 | 0,00 | 8.481.351,14 |
| 5. geleistete Anzahlungen | 822.662,21 | 0,00 | 100.709,39 | 0,00 | -27.325,97 | 896.045,63 |
| Summe immaterielle | ||||||
| Vermögenswerte | 21.185.012,53 | 10.256,34 | 2.038.444,65 | 0,00 | -198.988,46 | 23.034.725,06 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 1.614.461,43 | 0,00 | 23.451,43 | 0,00 | -463.848,02 | 1.174.064,84 |
| III. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 28.675.197,16 | 278.023,56 | 433.809,51 | 25.894,85 | -2.841,60 | 29.410.083,48 |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | 7.057.680,20 | 12.780,50 | 240.522,69 | 0,00 | -35.885,08 | 7.275.098,31 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.906.481,45 | 36.411,11 | 974.906,51 | 26.773,79 | -404.876,09 | 8.539.696,77 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 110.716,17 | 14.039,30 | 99.277,44 | -52.668,64 | 0,00 | 171.364,27 |
| Summe Sachanlagen | 43.750.074,98 | 341.254,47 | 1.748.516,15 | 0,00 | -443.602,77 | 45.396.242,83 |
| IV. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 151.974,76 | 0,00 | 3.834,69 | 0,00 | 0,00 | 155.809,45 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.750,00 |
| 3. sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.837,69 |
| Summe Finanzanlagen | 183.562,45 | 0,00 | 3.834,69 | 0,00 | 0,00 | 187.397,14 |
| Summe Anlagevermögen | 66.733.111,39 | 351.510,81 | 3.814.246,92 | 0,00 | -1.106.439,25 | 69.792.429,87 |
| Abschreibungen | |||||
|
Stand am 01.01.2021
€ |
Kursdifferenz
€ |
Zugänge
€ |
Abgänge
€ |
Stand am 31.12.2021
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 778.994,94 | 0,00 | 218.662,52 | 0,00 | 997.657,46 |
| 2. in der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte | 51.376,96 | 0,00 | 33.448,96 | 0,00 | 84.825,92 |
| 3. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.595.047,18 | 9.910,61 | 552.586,66 | -51.818,23 | 3.105.726,22 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.381.842,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.381.842,01 |
| 5. geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe immaterielle | |||||
| Vermögenswerte | 9.807.261,09 | 9.910,61 | 804.698,14 | -51.818,23 | 10.570.051,61 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 888.768,27 | 0,00 | 317.172,54 | -463.848,02 | 742.092,79 |
| III. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.118.079,32 | 4.576,88 | 693.728,80 | -1.910,90 | 11.814.474,10 |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | 4.709.254,23 | 9.170,98 | 360.679,04 | -35.876,08 | 5.043.228,17 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.244.963,40 | 22.071,86 | 958.585,95 | -385.089,95 | 5.840.531,26 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 27.460,29 | 9.772,58 | 25.752,52 | 0,00 | 62.985,39 |
| Summe Sachanlagen | 21.099.757,24 | 45.592,30 | 2.038.746,31 | -422.876,93 | 22.761.218,92 |
| IV. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. sonstige langfristige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Anlagevermögen | 31.795.786,60 | 55.502,91 | 3.160.616,99 | -938.543,18 | 34.073.363,32 |
| Nettobuchwerte | ||
|
Stand am 31.12.2021
€ |
Stand am 31.12.2020
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 734.948,00 | 716.807,00 |
| 2. in der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte | 3.375.417,28 | 2.530.697,35 |
| 3. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.358.753,41 | 5.752.975,75 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.099.509,13 | 1.554.609,13 |
| 5. geleistete Anzahlungen | 896.045,63 | 822.662,21 |
| Summe immaterielle | ||
| Vermögenswerte | 12.464.673,45 | 11.377.751,44 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 431.972,05 | 725.693,16 |
| III. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 17.595.609,38 | 17.557.117,84 |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | 2.231.870,14 | 2.348.425,97 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.699.165,51 | 2.661.518,05 |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 108.378,88 | 83.255,88 |
| Summe Sachanlagen | 22.635.023,91 | 22.650.317,74 |
| IV. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 155.809,45 | 151.974,76 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 12.750,00 |
| 3. sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 18.837,69 |
| Summe Finanzanlagen | 187.397,14 | 183.562,45 |
| Summe Anlagevermögen | 35.719.066,55 | 34.937.324,79 |
| Bruttobuchwerte | ||||||
|
Stand am 01.01.2020
€ |
Kursdifferenz
€ |
Zugänge
€ |
Umgliederung/ Umbuchung
€ |
Abgänge
€ |
Stand am 31.12.2020
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.208.562,97 | 0,00 | 230.693,11 | 56.545,86 | 0,00 | 1.495.801,94 |
| 2. In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte | 1.864.869,03 | 0,00 | 777.494,92 | -56.545,86 | -3.743,78 | 2.582.074,31 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.184.732,61 | -10.679,21 | 162.623,34 | 47.394,00 | -36.047,81 | 8.348.022,93 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 7.936.451,14 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.936.451,14 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 719.743,32 | 0,00 | 102.918,89 | 0,00 | 0,00 | 822.662,21 |
| Summe immaterielle | ||||||
| Vermögenswerte | 19.914.359,07 | -10.679,21 | 1.273.730,26 | 47.394,00 | -39.791,59 | 21.185.012,53 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 1.484.485,42 | 0,00 | 129.976,01 | 0,00 | 0,00 | 1.614.461,43 |
| III. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 22.416.517,69 | -69.781,77 | 4.768.299,45 | 1.566.538,85 | -6.377,06 | 28.675.197,16 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 7.017.720,74 | -2.869,14 | 89.301,22 | 0,00 | -46.472,62 | 7.057.680,20 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.545.099,54 | -24.687,17 | 862.309,18 | 0,00 | -476.240,10 | 7.906.481,45 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.656.606,31 | -2.688,86 | 70.731,57 | -1.613.932,85 | 0,00 | 110.716,17 |
| Summe Sachanlagen | 38.635.944,28 | -100.026,94 | 5.790.641,42 | -47.394,00 | -529.089,78 | 43.750.074,98 |
| IV. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 151.974,76 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 151.974,76 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.750,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.837,69 |
| Summe Finanzanlagen | 183.562,45 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 183.562,45 |
| Summe Anlagevermögen | 60.218.351,22 | -110.706,15 | 7.194.347,69 | 0,00 | -568.881,37 | 66.733.111,39 |
| Abschreibungen | ||||||
|
Stand am 01.01.2020
€ |
Kursdifferenz
€ |
Zugänge
€ |
Wertminderungsaufwand
€ |
Abgänge
€ |
Stand am 31.12.2020
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 565.275,97 | 0,00 | 213.718,97 | 0,00 | 0,00 | 778.994,94 |
| 2. In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 51.376,96 | 0,00 | 0,00 | 51.376,96 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.074.200,73 | -10.529,85 | 567.157,71 | 0,00 | -35.781,41 | 2.595.047,18 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.115.842,01 | 0,00 | 0,00 | 4.266.000,00 | 0,00 | 6.381.842,01 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe immaterielle | ||||||
| Vermögenswerte | 4.755.318,71 | -10.529,85 | 832.253,64 | 4.266.000,00 | -35.781,41 | 9.807.261,09 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 390.746,70 | 0,00 | 498.021,57 | 0,00 | 0,00 | 888.768,27 |
| III. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.600.661,36 | -19.754,48 | 518.366,10 | 0,00 | 18.806,34 | 11.118.079,32 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 4.365.809,64 | -1.596,16 | 359.749,78 | 0,00 | -14.709,03 | 4.709.254,23 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.790.326,57 | -17.462,58 | 934.426,91 | 0,00 | -462.327,50 | 5.244.963,40 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.186,76 | -1.685,22 | 24.958,75 | 0,00 | 0,00 | 27.460,29 |
| Summe Sachanlagen | 19.760.984,33 | -40.498,44 | 1.837.501,54 | 0,00 | -458.230,19 | 21.099.757,24 |
| IV. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Anlagevermögen | 24.907.049,74 | -51.028,29 | 3.167.776,75 | 4.266.000,00 | -494.011,60 | 31.795.786,60 |
| Nettobuchwerte | ||
|
Stand am 31.12.2020
€ |
Stand am 31.12.2019
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 716.807,00 | 643.287,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte | 2.530.697,35 | 1.864.869,03 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.752.975,75 | 6.110.531,88 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 1.554.609,13 | 5.820.609,13 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 822.662,21 | 719.743,32 |
| Summe immaterielle | ||
| Vermögenswerte | 11.377.751,44 | 15.159.040,36 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 725.693,16 | 1.093.738,72 |
| III. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 17.557.117,84 | 11.815.856,33 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.348.425,97 | 2.651.911,10 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.661.518,05 | 2.754.772,97 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 83.255,88 | 1.652.419,55 |
| Summe Sachanlagen | 22.650.317,74 | 18.874.959,95 |
| IV. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 151.974,76 | 151.974,76 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 12.750,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 18.837,69 |
| Summe Finanzanlagen | 183.562,45 | 183.562,45 |
| Summe Anlagevermögen | 34.937.324,79 | 35.311.301,48 |
2.1.6 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 9.750 das an die Mehrheitsaktionärin gewährte Darlehen mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.
Zum Vorjahresbilanzstichtag valutierte dieses Darlehen mit T€ 10.000.
Die Aufgliederung der unter den langfristigen Vermögenswerten in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
|
31.12.2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Anpassung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 87 | 361 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 850 | 343 |
| Eliminierung von Zwischengewinnen | 39 | 49 |
| Leasingverbindlichkeiten | 136 | 229 |
| Insgesamt | 1.112 | 982 |
Der Vorjahresausweis der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge hat sich um T€ 304 erhöht, da bei einem ausländischen Tochterunternehmen dieser Betrag im Vorjahr unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen war.
Weitere Erläuterungen zu den aktiven latenten Steuern erfolgen im Rahmen der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung in Tz 3.8.
|
31.12.2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 7.706 | 5.372 |
| unfertige Erzeugnisse | 17.598 | 3.624 |
| fertige Erzeugnisse und Waren | 10.153 | 12.980 |
| geleistete Anzahlungen | 548 | 204 |
| Insgesamt | 36.005 | 22.180 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren belaufen sich auf T€ 39.380 (Vorjahr: T€ 26.492), die Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beträgt T€ 11.638 (Vorjahr: Verminderung T€ 7.867).
|
31.12.2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13.431 | 9.540 |
| Forderungen gegen assoziierte Unternehmen | 142 | 123 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.984 | 2.549 |
| Insgesamt | 16.557 | 12.212 |
Für die ausgewiesenen Forderungen bestehen keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde entsprechen den Buchwerten.
Aus den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten im Vorjahr wurde ein Betrag von T€ 304 in die aktiven latenten Steuern umgegliedert (siehe Tz. 2.1.7).
Der LEWAG-Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um erwartete Kreditverluste zu bemessen. Entsprechend werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf Erfahrungswerten, die aus den Zahlungsprofilen der Kunden in der Vergangenheit sowie Kreditausfällen in der Vergangenheit basieren sowie um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen angepasst werden. Im Rahmen der Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu relevanten makroökonomischen Aspekten mit Bezug zur Fähigkeit der Kunden, ihre Forderungen zu begleichen, berücksichtigt.
Die Anfangssalden der gebildeten Wertberichtigungen wurden wie folgt auf die Schlusssalden der Wertberichtigungen übergeleitet:
| Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
31.12.2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
| Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung am 01.01.2020 - gemäß IFRS 9 berechnet | 300 | 358 |
| Im Gewinn und Verlust des Geschäftsjahres erfasste Erhöhung der Wertberichtigung für Kreditverluste | 64 | 65 |
| Im Geschäftsjahr als uneinbringlich abgeschriebene Beträge | 0 | - 50 |
| Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge | - 7 | - 73 |
| 31.12.2021 | 357 | 300 |
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind überfällige Forderungen in folgenden Zeitbändern enthalten:
|
31.12.2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| 1 bis 3 Monate | 395 | 428 |
| davon nicht wertgemindert | 365 | 428 |
| über 3 Monate | 730 | 1.202 |
| davon nicht wertgemindert | 520 | 941 |
| Insgesamt | 1.125 | 1.630 |
Die Quote der 1 bis 3 Monate überfälligen Forderungen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 4,5 % auf 2,9 % vermindert. Die Quote der mehr als 3 Monate überfälligen Forderungen hat sich ebenfalls von 12,6 % auf 5,4 % vermindert.
Die sonstigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen kurzfristige finanzielle Vermögenswerte aus einer Sicherheitsleistung in Höhe von T€ 500 für ein Bankdarlehen sowie im übrigen Steuererstattungsansprüche, Boni, debitorische Kreditoren, Forderungen gegen Mitarbeiter und Abgrenzungsposten, für Vorauszahlungen im Rahmen von Wartungsverträgen.
Die in den ausgewiesenen Abgrenzungsposten enthaltenen Mittelabflüsse werden ausschließlich im folgenden Geschäftsjahr zu Aufwendungen. Sämtliche hier ausgewiesenen Abgrenzungsposten haben somit eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Ein Indikator für eine voraussichtlich nicht mehr gegebene Realisierbarkeit ist z.B. ein eröffnetes Insolvenzverfahren des Schuldners.
|
31.12.2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Kassenbestand | 16 | 7 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 14.926 | 11.240 |
| Insgesamt | 14.942 | 11.247 |
Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,00 und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 2,56 pro Aktie. Es handelt sich um Inhaberaktien.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2018 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu € 6.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie mit Banken vereinbarter Financial Covenants. Im Geschäftsjahr sind zu den Stichtagen 30.06.2021 und 31.12.2021 die im Rahmen verzinslicher Darlehen vereinbarten Finanzkennzahlen im Wesentlichen eingehalten worden.
Da der LEWAG-Konzern langfristigem, profitablem Wachstum verpflichtet ist, stellen der Konzernbilanzgewinn sowie das übrige Eigenkapital zentrale Größen der Konzernsteuerung dar. Eine hohe Eigenkapitalquote ist grundlegende Basis für weiteres internes und externes Wachstum und erhöht die Attraktivität für die Anteilseigner. Die Bemessung der Dividende soll sowohl dem Ziel der angemessenen Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg als auch der Erhöhung des Eigenkapitals dienen. Zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 wurden keine Änderungen in den Zielen, Richtlinien und Verfahren der Kapitalsteuerung vorgenommen.
Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt wurden.
Die Gewinnrücklagen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus der gesetzlichen Rücklage der LEWAG Holding AG (T€ 42) sowie aus Gewinnrücklagen der LEWAG AG (T€ 15.000) und der HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg/ F (T€ 45).
Der LEWAG-Konzern ist langfristigem profitablem Wachstum verpflichtet. Aufgrund der für Maschinenbauunternehmen typischen, hohen Investitionen in Sachanlagen und kurzfristige Vermögensgegenstände - insbesondere Vorratsvermögen - steht das Eigenkapital im Fokus der Unternehmenssteuerung.
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, den Gewinnrücklagen, dem Bilanzgewinn und dem Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung.
Die Dividendenausschüttung der LEWAG AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der LEWAG AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der LEWAG AG ist ein Bilanzgewinn von € 12.940.130,96 ausschüttungsfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 2022 vor, eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 950.400,00 (Vorjahr: € 950.400,00) zu beschließen und den danach verbleibenden Betrag in Höhe von € 11.989.730,96 auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgeschlagene Dividende je Aktie beläuft sich auf € 0,20 (Vorjahr: € 0,20).
|
1.1.2021
T€ |
Verbrauch
T€ |
Auflösung
T€ |
Zuführung
T€ |
31.12.2021
T€ |
|
| Personalbereich | |||||
| Urlaubsansprüche | 723 | 723 | 0 | 719 | 719 |
| Prämien/Tantiemen | 420 | 420 | 0 | 564 | 564 |
| Berufsgenossenschaft | 56 | 55 | 1 | 84 | 84 |
| Übriger Bereich | |||||
| Ausstehende Rechnungen | 2.941 | 2.837 | 11 | 4.255 | 4.348 |
| Garantierückstellungen | 447 | 0 | 9 | 16 | 454 |
| Sonstige Rückstellungen | 419 | 377 | 15 | 428 | 455 |
| Insgesamt | 5.006 | 4.412 | 36 | 6.066 | 6.624 |
Die Rückstellung für Urlaub berücksichtigt die zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Resturlaubstage. Die Bewertung des Urlaubsrückstandes erfolgt unter Einbeziehung des Bruttoarbeitsentgeltes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie der lohnabhängigen Nebenkosten.
Die Rückstellung für Tantiemen berücksichtigt die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands / der Geschäftsführung sowie Sonderzahlungen aus vertraglichen Zusagen an Mitarbeiter.
Die Rückstellung für Prämien betrifft Zahlungen an Mitarbeiter im Folgejahr für ihre besondere Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die Rückstellung für Berufsgenossenschaft betrifft den Berufsgenossenschaftsbeitrag des abgelaufenen Geschäftsjahrs, der anhand von Lohnnachweisen ermittelt wurde.
Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen betrifft sachlich und zeitlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr noch zuzuordnende Eingangsrechnungen.
Eine Rückstellung wurde für Gewährleistungen/Garantien aus in vergangenen Jahren verkauften Produkten passiviert. Die Bewertung wird auf Basis von Erfahrungswerten für Nacharbeiten und Reklamationen in der Vergangenheit vorgenommen. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellungen zugrundeliegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen haben im Wesentlichen eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, sodass die Wirkung eines eventuellen Mittelabflusses sich hinsichtlich einer Abzinsung als unwesentlich darstellt und eine Abzinsung unberücksichtigt bleibt (IAS 37.46).
Unter den sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen Jahresabschlusskosten (T€ 298) sowie Aufsichtsratsvergütungen (T€ 104) ausgewiesen.
Die Mittelabflüsse für die übrigen angegebenen Rückstellungen werden innerhalb eines Jahres erfolgen.
Die folgende Gesamtdarstellung zeigt die Verbindlichkeiten des Konzerns - ohne die Leasingverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeit aus Kaufpreis, die unten weiter erläutert werden - unterteilt nach Laufzeiten (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):
| Gesamtbetrag | Laufzeiten | |||
| T€ |
</= 1 J.
T€ |
> 1 J. , < 5 J
T€ |
> 5 J.
T€ |
|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 15.196 | 10.821 | 3.612 | 763 |
| (19.423) | (11.765) | (6.557) | (1.101) | |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 32.833 | 32.833 | ||
| (11.938) | (11.938) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.008 | 6.008 | ||
| (3.275) | (3.275) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 250 | 250 | ||
| (225) | (225) | (0) | (0) | |
| Steuerverbindlichkeiten | 33 | 33 | ||
| (251) | (251) | (0) | (0) | |
| sonstige Verbindlichkeiten | 4.225 | 4.225 | ||
| (3.563) | (3.563) | (0) | (0) | |
| Insgesamt | 58.545 | 54.170 | 3.612 | 763 |
| (38.675) | (31.017) | (6.557) | (1.101) | |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:
| Restzinsbindungsfrist | Durchschnittliche Zinssätze | Gesamtbetrag | Laufzeiten | |||
| T€ |
< 1 J.
T€ |
> 1 < 2 J.
T€ |
> 2 < 3 J.
T€ |
|||
| Darlehen | 2021 - 2029 | 1,20 - 2,75 | 6.662 | 2.287 | 1.471 | 1.447 |
| Kontokorrent | </= 1 Jahr | 1,75 - 6,69 | 8.534 | 8.534 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 15.196 | 10.821 | 1.471 | 1.447 | ||
| Laufzeiten | |||
|
>3 < 4 J.
T€ |
> 4 < 5 J.
T€ |
> 5 J.
T€ |
|
| Darlehen | 355 | 339 | 762 |
| Kontokorrent | 0 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 355 | 339 | 762 |
Zum Vorjahresbilanzstichtag stellen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie folgt dar:
| Restzinsbindungsfrist | Durchschnittliche Zinssätze | Gesamtbetrag | Laufzeiten | |||
| T€ |
< 1 J.
T€ |
> 1 < 2 J.
T€ |
> 2 < 3 J.
T€ |
|||
| Darlehen | 2021 - 2029 | 1,20 - 2,75 | 10.388 | 2.730 | 2.365 | 1.926 |
| Kontokorrent | </= 1 Jahr | 1,75 - 6,69 | 9.039 | 9.035 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 19.423 | 11.765 | 2.365 | 1.926 | ||
| Laufzeiten | |||
|
>3 < 4 J.
T€ |
> 4 < 5 J.
T€ |
> 5 J.
T€ |
|
| Darlehen | 1.911 | 355 | 1.101 |
| Kontokorrent | 0 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 1.911 | 355 | 1.101 |
Die Verbindlichkeiten des Konzerns gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 9.129 (Vorjahr: T€ 13.453) durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen bzw. Forderungszessionen (Buchwert der Forderungen: T€ 3.979; Vorjahr: T€ 1.963) gesichert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Komplementärgesellschaften der in den Konzernabschluss einbezogenen Kommanditgesellschaften. Von einer Konsolidierung der Komplementärgesellschaften wurde wegen untergeordneter Bedeutung abgesehen.
Zur Verbindlichkeit aus Kaufpreis wird auf Abschnitte 1.3 und 4.2. verwiesen. Die Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr.
Den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen in Höhe von T€ 432 (Vorjahr: T€ 726) stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von T€ 454 (Vorjahr: T€ 763) gegenüber. Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:
| Mindestleasingzahlungen | Enthaltener Zinsanteil | Barwerte | ||||
| in T€ | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 246 | 375 | 12 | 23 | 233 | 352 |
| Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre | 135 | 220 | 6 | 12 | 129 | 208 |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 80 | 136 | 3 | 6 | 77 | 130 |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 15 | 65 | 1 | 3 | 14 | 64 |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 1 | 10 | 0 | 1 | 1 | 9 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 477 | 806 | 22 | 45 | 454 | 763 |
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten lassen sich wie folgt gliedern:
|
31.12.2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Löhne und Gehälter | 2.171 | 1.902 |
| Soziale Abgaben | 125 | 105 |
| Lohn- und Kirchensteuer | 466 | 404 |
| Reisekosten | 92 | 65 |
| Kreditorische Debitoren | 93 | 26 |
| Ausstehende Rechnungen / Boni | 18 | 37 |
| Sonstige Steuern | 658 | 491 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 602 | 533 |
| Insgesamt | 4.225 | 3.563 |
Die Aufgliederung der konsolidierten Umsatzerlöse nach Kategorien stellt sich folgendermaßen dar:
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Veräußerung von Waren und Gütern | 84.101 | 87.773 |
| Dienstleistungen | 5.154 | 4.026 |
| Softwareentwicklung und -implementierung | 1.981 | 1.670 |
| Erlösschmälerungen | -87 | -73 |
| Insgesamt | 91.149 | 93.396 |
Im Folgenden ist eine Aufgliederung der konsolidierten Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Fakturierungsort) vorgenommen worden (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):
|
Inland
T€ |
Ausland
T€ |
gesamt
T€ |
|
| Maschinenbau | 15.139 | 59.085 | 74.224 |
| (17.604) | (61.491) | (79.095) | |
| Einrichtungsbau | 2.209 | 1.267 | 3.476 |
| (1.920) | (863) | (2.783) | |
| Fahrzeugbau | 3.463 | 452 | 3.915 |
| (3.117) | (429) | (3.546) | |
| Handel | 1.256 | 1.230 | 2.486 |
| (1.459) | (890) | (2.349) | |
| Software | 1.486 | 495 | 1.981 |
| (1.434) | (236) | (1.670) | |
| Sonstiges | 2.598 | 2.556 | 5.154 |
| (2.561) | (1.465) | (4.026) | |
| abzgl. Skonti/Boni | -86 | -1 | -87 |
| -(70) | -(3) | -(73) | |
| Konzernumsatz | 26.065 | 65.084 | 91.149 |
| (28.025) | (65.371) | (93.396) |
Die anderen aktivierten Eigenleistungen betrafen immaterielle Vermögenswerte mit T€ 549 (Vorjahr: T€ 507) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit T€ 196 (Vorjahr: T€ 290).
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Auflösung von Rückstellungen | 43 | 106 |
| Auflösung von Wertberichtigungen | 106 | 73 |
| Gewinn aus Anlagenverkäufen | 15 | 49 |
| Kursgewinne | 405 | 25 |
| Zuschüsse / Zulagen | 451 | 124 |
| Entschädigungen | 461 | 2 |
| Übrige Erträge | 490 | 137 |
| Insgesamt | 1.971 | 516 |
Die Auflösung von Wertberichtigungen erfolgte nach Zahlungseingängen auf im Vorjahr wertberichtigte Forderungen. Kursgewinne ergaben sich aufgrund unterjähriger Zahlungsausgleiche im Liefer- und Leistungsverkehr. Zuschüsse wurden für Forschungsleistungen bei HEGLA Beverungen sowie im Rahmen der Covid19-Pandemie bei HEGLA USA gezahlt. Die Entschädigungen sowie ein wesentlicher Teil der übrigen Erträge ergaben sich aus der Konsolidierung und Bewertung der TaiFin-Gruppe.
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Löhne | 17.932 | 16.777 |
| Gehälter | 18.362 | 16.941 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 7.291 | 6.640 |
| Insgesamt | 43.585 | 40.358 |
Für alle Mitarbeiter von Konzerngesellschaften in Deutschland besteht ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines derzeit gültigen Beitragssatzes von 9,35 % (Vorjahr: 9,35 %) den Arbeitgeberanteil der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat.
Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen von insgesamt T€ 2.824 (Vorjahr: T€ 2.753) stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan gemäß den dort geregelten Beitragssätzen dar. Zum 31. Dezember 2021 waren für den Berichtszeitraum 2021 fällige Beiträge in Höhe von T€ 30 (Vorjahr: T€ 23) noch nicht in die Versorgungspläne eingezahlt worden. Diese Beiträge 2021 sind zum Jahresbeginn 2022 eingezahlt worden.
Mit den Personalkosten wurden insgesamt T€ 370 (Vorjahr: T€ 599) Kurzarbeitergeld verrechnet.
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Jahresdurchschnitt folgendermaßen entwickelt:
| 2021 | Vorjahr | |
| Angestellte | 282 | 269 |
| Gewerblich Tätige | 415 | 407 |
| Auszubildende | 51 | 55 |
| Insgesamt | 748 | 731 |
Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Versicherungen, Beiträge, Gebühren | 624 | 618 |
| Verluste aus Anlagenverkäufen | 2 | 7 |
| Werbe- und Messekosten | 421 | 395 |
| Reisekosten | 2.739 | 2.561 |
| Fahrzeugkosten | 1.014 | 903 |
| Fracht- und Transportkosten | 1.344 | 1.166 |
| Betriebs- und Verwaltungskosten | 2.309 | 1.948 |
| Rechts- und Beratungskosten | 787 | 774 |
| Zuführung zu Rückstellungen | 35 | 35 |
| Zuführung zu Wertberichtigungen | 64 | 86 |
| Forderungsverluste | 22 | 48 |
| Sonstige Personalkosten | 265 | 174 |
| Entwicklungskosten | 273 | 0 |
| Instandhaltungskosten | 773 | 824 |
| Provisionen | 406 | 167 |
| Aufsichtsrat | 104 | 104 |
| Kursverluste | 135 | 383 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 92 | 106 |
| Managementdienstleistungen HEVA GmbH & Co KG | 323 | 433 |
| Managementdienstleistungen HEVA Schweiz | 180 | 180 |
| Übrige Aufwendungen | 469 | 203 |
| Insgesamt | 12.381 | 11.115 |
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Erträge aus assoziierten Unternehmen | 14 | 21 |
| Sonstige Erträge | 0 | 0 |
| Insgesamt | 14 | 21 |
Die Erträge aus assoziierten Unternehmen betreffen den Gewinnanteil aus der Beteiligung an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen, an der eine 25,5 %-ige Beteiligung gehalten wird.
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: | ||
| - Kontokorrent | 16 | 6 |
| - verbundene Unternehmen | 169 | 186 |
| - Bewertungsgewinn Fonds | 0 | 23 |
| - Neubewertung der Kaufpreisverbindlichkeit (TaiFin) | 1.852 | 1.012 |
| - sonstige | 3 | 1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen: | ||
| - Kontokorrent | - 255 | - 264 |
| - Darlehen | - 202 | - 283 |
| - verbundene Unternehmen | - 2 | - 2 |
| - Leasingverbindlichkeit | - 21 | - 32 |
| - sonstige | - 24 | - 13 |
| Insgesamt | 1.536 | 634 |
Die Erträge von verbundenen Unternehmen betrafen Zinsen auf ein an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, ausgereichtes Darlehen in Höhe von T€ 9.750 (Vorjahr: T€ 10.000).
Die Veränderung der Kaufpreisverbindlichkeit ergab sich aus der Neubewertung der Kaufpreisoption der ausstehenden 22,48 % (Vorjahr: 49 %) der Anteile an der HEGLA-TaiFin Oy, Nokia (Finnland).
Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen betrafen Zinsen der inländischen HEGLA-Tochtergesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG auf die Verrechnungskonten mit ihren jeweiligen Komplementär-GmbHs.
Auf die Anhang-Angaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen (Tz 4.5) wird hingewiesen.
Im Folgenden werden die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsteuer-Positionen dargestellt:
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||
| - Inland | 263 | 219 |
| - Ausland | 421 | 286 |
| tatsächlicher Steueraufwand | 684 | 505 |
| (davon Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern) | (0) | (0) |
| Latente Steuern | ||
| - Inland | 15 | 41 |
| - Ausland | 137 | - 162 |
| 152 | - 121 | |
| Insgesamt | 836 | 384 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag berechnen sich vom Ergebnis vor Ertragsteuern, wobei sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt wird. Abschreibungen auf aktivierte Geschäftswerte wirken nur insoweit steuermindernd, als entsprechende Geschäfts- oder Firmenwerte in steuerlichen Ergänzungsbilanzen für Personenhandelsgesellschaften auch steuerbilanziell angesetzt und abgeschrieben werden.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerentlastungen und -belastungen bilanziert.
Als erwarteter Steuersatz für die Berechnung der latenten Steuern wurde der für 2022 gültige Gewerbesteuersatz von 14,2 % und ein Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,8 % angesetzt. Daraus ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 30 %, der für die Bewertung der latenten Steuern herangezogen wird.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden im Konzernabschluss bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
| 2021 | Vorjahr | |||
|
Aktiv
T€ |
Passiv
T€ |
Aktiv
T€ |
Passiv
T€ |
|
| Anpassung an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 87 | 20 | 361 | 0 |
| Zwischengewinneliminierung | 39 | 0 | 49 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 850 | 0 | 343 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 0 | 375 | 0 | 335 |
| Technologien TaiFin | 0 | 1.477 | 0 | 1.602 |
| RoU-Asset / Leasingverbindlichkeit | 136 | 130 | 229 | 218 |
| Abschreibung Firmenwert | 0 | 500 | 0 | 551 |
| Insgesamt | 1.112 | 2.502 | 982 | 2.706 |
Latente Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen gemäß IAS 12.15 nicht angesetzt werden. Da der Geschäfts- oder Firmenwert in der steuerlichen Ergänzungsbilanz abgeschrieben wird, reduziert sich der Bilanzansatz in der Steuerbilanz sukzessive und wird im Vergleich dazu im IFRS-Konzernabschluss nach dem impairment-only-approach fortgeführt. Dies gilt insbesondere ab dem Jahr 2004, ab dem der Geschäfts- oder Firmenwert im IFRS-Abschluss keiner planmäßigen Abschreibung mehr unterliegt, sondern nur noch im Rahmen des Impairment-Tests wertberichtigt werden kann.
Zu steuerbezogenen Eventualverbindlichkeiten wird auf Abschnitt 4.1 verwiesen.
Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
|
2021
T€ |
Vorjahr
T€ |
|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 3.597 | - 1.904 |
| Erwarteter Steueraufwand (30 %; Vj: 30 %) | 1.079 | - 571 |
| Differenz ausländische Tochtergesellschaften | - 455 | 10 |
| Sonstige permanente Differenzen (2020 insb. aufgrund von nicht abzugsfähigen Beteiligungsabschreibungen) | 212 | 945 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand (T€) | 836 | 384 |
| 2021 | Vorjahr | |
| Konzernjahresüberschuss (Vorjahr: -fehlbetrag) in T€ | 2.760 | - 2.288 |
| Jahresüberschuss (Vj.: -fehlbetrag) der AG in T€ | 1.202 | - 235 |
| Ergebnisanteil je Aktie (4.752.000 Stück) in € | 0,58 | - 0,48 |
| Dividende je Aktie in € | 0,20 | 0,20 |
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine neuen Aktien ausgegeben. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien beträgt 4.752.000 Stück.
Zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird auf die Angaben nach IFRS 16 verwiesen. Von dem Wahlrecht des Verzichts auf die Einbeziehung von low-value-lease Objekten wurde beim Fahrradleasing Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang sind im Geschäftsjahr 2021 Aufwendungen in Höhe von T€ 125 angefallen. Im Folgejahr 2022 werden voraussichtlich T€ 95 anfallen, die Gesamtverpflichtung beläuft sich auf T€ 167.
Steuerliche Risiken bestehen zum Bilanzstichtag in Form von möglichen inländischen Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden steuerlichen Außensteuerprüfung in Bezug auf die Verrechnungspreise mit den ausländischen Tochtergesellschaften für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016. Auf Basis des Entwurfs des Betriebsprüfungsberichts ist eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG Holding AG und der Finanzverwaltung in Bezug auf die in den Geschäftsjahren 2015/2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen HEGLA Beverungen und der HEGLA USA erkennbar. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers könnte im Worst-Case-Fall inländische Steuernachzahlungen in Höhe von geschätzt EUR 4,4 Mio. im LEWAG-Konzern ergeben, denen Steuererstattungsansprüche in den USA in etwa der gleichen Höhe gegenüberstehen würden. In enger Abstimmung mit unseren externen Steuerexperten stufen wir dieses Risiko weiterhin als gering ein.
Weitere Eventualverbindlichkeiten oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen bestanden aus Konzernsicht zum Bilanzstichtag nicht.
Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine weiteren Eventualverbindlichkeiten oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen.
Aufgliederung der bilanziellen Buchwerte nach den Bewertungskategorien des IFRS 7.8 i.V.m. IFRS 9 (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):
|
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten
T€ |
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value
T€ |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
T€ |
Finanzielle Verbindlichkeiten zum Zeitwert
T€ |
Insgesamt
T€ |
|
| Ausleihungen, Darlehen | 9.750 | 9.750 | |||
| (10.000) | (10.000) | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.942 | 14.942 | |||
| (11.247) | (11.247) | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13.431 | 13.431 | |||
| (9.540) | (9.540) | ||||
| Fondsanteile | 0 | 0 | |||
| (377) | (377) | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.812 | 1.812 | |||
| (2.352) | (2.352) | ||||
| Kaufpreisverbindlichkeit | 2.365 | 2.365 | |||
| (3.672) | (3.672) | ||||
| Leasingverbindlichkeit | 454 | 454 | |||
| (763) | (763) | ||||
| Übrige Verbindlichkeiten | 21.454 | 21.454 | |||
| (22.923) | (22.923) |
Der beizulegende Wert von Ausleihungen, liquiden Mitteln, von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert, begründet in deren kurzfristiger Laufzeit bzw. marktüblicher Verzinsung. Der Ansatz der sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die in den übrigen Verbindlichkeiten enthaltenen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich in langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.375 (Vorjahr: T€ 7.658) und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 17.079 (Vorjahr: T€ 15.265).
Die Nettogewinne einschließlich der Veränderung von Wertberichtigungen aus Krediten und Forderungen betrugen T€ 20 (Vorjahr: Nettoverluste T€ 61).
Aufgrund der kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.
Die beizulegenden Zeitwerte der in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden als Barwerte des zukünftig erwartenden Cash-Flows unter Berücksichtigung des eigenen Kreditrisikos ermittelt (sog. Stufe 2: Zeitwerte). Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zum Stichtag wird daher angenommen, dass der Buchwert der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns sind im Folgenden beschrieben:
Stufe 1: Es sind notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten vorhanden. Der notierte Marktpreis für die vom Konzern gehaltenen finanziellen Vermögenswerte entspricht dem aktuellen Geldkurs. Diese Instrumente sind in Stufe 1 eingeordnet.
Stufe 2: Börsen- oder Markpreis für ähnliche Finanzinstrumente auf einem aktiven Markt oder für identische oder ähnliche Finanzinstrumente auf einem nicht aktiven Markt oder andere Inputfaktoren als Marktpreisnotierungen, bei denen die angewandten Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Wenn alle wesentlichen Inputfaktoren, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes eines Instruments erforderlich sind, am Markt beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingeordnet.
Stufe 3: Bewertungstechniken, bei denen die angewandten Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Die Einordnung des Instruments in Stufe 3 trifft insbesondere auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumente zu.
Ein Wechsel der Einschätzung, welche Stufe für die Bewertung der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden heranzuziehen ist, findet im Zeitpunkt des eventuellen Vorliegens neuer Sachverhalte statt.
Darüber hinaus bestehen bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben sowie Put-Optionen über Anteile an zwei Konzernunternehmen, die jeweils der Stufe 3 angehören. Diese aus vertraglich vereinbarten Bedingungen resultierenden Verbindlichkeiten werden auf Basis des im Vertrag festgelegten Bewertungsschemas als Finanzverbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert jeweils zum Bilanzstichtag neu bewertet. Für Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von Discounted Cash-Flows unter Einbeziehung von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren ermittelt. In die Bewertungsmodelle gehen die vertragsgemäß geschätzten, zukünftig erwarteten Zahlungsströme basierend auf den Zielerreichungsgrößen resultierend aus der jeweiligen kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung ein. Diese werden unter Zuhilfenahme eines risikoadjustierten Zinssatzes als wesentliche, nicht beobachtbare Annahme i.H.v. 1,81 % abgezinst. Der ermittelte beizulegende Zeitwert würde sich erhöhen (reduzieren), wenn die geschätzten Zielerreichungsgrößen höher (niedriger) wären oder der risikoadjustierte Diskontierungssatz niedriger (höher) wäre. Eine Einschätzung und eventuelle Anpassung hinsichtlich der eintretenden EBITDA-Größen wird zu jedem Abschlussstichtag durchgeführt. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird im Zinsergebnis gezeigt.
Der LEWAG-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auch Währungsrisiken sowie Ausfall-, Liquiditäts-/Refinanzierungs- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Im Geschäftsjahr sind keine Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und Risikobewertung zu verzeichnen.
Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken sowie das Risikomanagement eingegangen.
Der Konzern erzielt rund 71 % der Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands. Aufgrund von Währungsschwankungen des US-Dollars und des Britischen Pfunds zum Euro können Forderungen und Verbindlichkeiten, denominiert in diesen Währungen, sowie Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss je nach Kursentwicklung gegenüber der Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Die Vermögenswerte und Schulden der operativen ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag jeweils in die Berichtswährung umgerechnet und unterliegen daher einem Translationsrisiko. Währungsrisiken werden mitunter im LEWAG-Konzern mittels Kurssicherungsgeschäften abgesichert.
Die Risikoexposition des LEWAG-Konzerns hinsichtlich des Translationsrisikos war zum Abschlussstichtag wie folgt:
|
Fremdwährungsexposition umgerechnet
in T€ |
31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
| USD | GBP | USD | GBP | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 9.502 | 399 | 8.405 | 229 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.734 | 1.578 | 2.232 | 1.243 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 413 | - 39 | - 154 | - 20 |
| 11.823 | 1.938 | 10.483 | 1.452 | |
Die Bilanzexposition entspricht dabei jeweils der Netto-Exposition, da zu den Abschluss-Stichtagen keine Fremdwährungsswaps existierten.
Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber den folgenden Währungen hätte zum Abschlussstichtag unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen zu den folgenden Zunahmen (Abnahmen) des Gesamtergebnisses geführt:
|
Effekt
in T€ |
31.12.2021 | 31.12.2020 | ||
| USD | GBP | USD | GBP | |
| Gesamtergebnis | 1.182 | 194 | 1.048 | 145 |
Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den LEWAG-Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Minimierung dieses Risikos werden ausschließlich Geschäfte mit Vertragsparteien, die über eine hinreichende Bonität verfügen, sowie unter Einbehaltung der vorgegebenen Limits getätigt.
Zahlungsausfälle konnten in der Vergangenheit durch eine konsequente Beachtung der Kundenbonität sowie die konsequente Anforderung von Abschlagszahlungen und ein stringentes Debitorenmanagement auf ein Minimum begrenzt werden.
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Wegen der im Hinblick auf erwartete Kreditverluste im Abschluss gebildeten Einzelwertberichtigungen und deren Entwicklung wird auf Abschnitt 2.2.2 hingewiesen. Die Covid-19-Pandemie hat keinen wesentlichen Einfluss auf die beobachtbaren und erwarteten Kreditverluste.
Der Buchwert aller Forderungen und Ausleihungen zuzüglich der Nominalwerte der Haftungsverhältnisse stellt das maximale Ausfallrisiko des LEWAG-Konzerns dar.
Es gibt keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken durch Einzelkunden oder Regionen.
Das Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko für den LEWAG-Konzern besteht grundsätzlich darin, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit Finanzplanungsinstrumente eingesetzt.
In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken und weiteren Fazilitäten sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Aufgrund der Eigenkapitalquote von ca. 38 % (Vorjahr ca. 45 %) wird bezüglich der Kreditwürdigkeit des LEWAG-Konzerns sowie der Fähigkeit bei Bedarf neue Kredite zu erhalten kein besonderes Risiko gesehen. Daneben verfügt der LEWAG-Konzern über ausreichend bestehende sowie nicht ausgenutzte Kreditlinien.
Zinsänderungsrisiken resultieren aus der variablen Verzinsung des an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG gewährten Darlehens aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses.
Die variable Zinsrisikoposition betrug bei den verzinslichen Forderungen zum 31. Dezember 2021 € 9,8 Mio. (Vorjahr: € 10,0 Mio.). Eine Veränderung um 1 %-Punkt würde eine Ergebnisanpassung in Höhe von T€ 98 (Vorjahr: T€ 100) nach sich ziehen.
Die Analyse für die variabel verzinslichen Forderungen wird unter der Annahme erstellt, dass der Betrag der ausstehenden Darlehens-Forderung zum Ende der Berichtsperiode für das gesamte Jahr ausstehend war.
Die Sensitivität des Konzerns in Bezug auf das Zinsänderungsrisiko unterscheidet sich nicht wesentlich vom Vorjahr.
Bei den verzinslichen Verbindlichkeiten sind Festverzinsungen und variable Verzinsungen vereinbart. Marktzinsänderungen bei fest verzinslichen Verbindlichkeiten würden sich hier nur auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum Fair Value zu bilanzieren wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzverbindlichkeiten mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Darüber hinaus sind die Betriebsmittelkredite variabel verzinst (Orientierung am Euribor). Zum Bilanzstichtag betrugen diese Kredite € 8,5 Mio. (Vorjahr: 9,0 Mio.), bei Veränderung des Zinssatzes um 1,0 % würde sich der Zinsaufwand um T€ 85 (Vorjahr: T€ 90) anpassen. Das Risiko steigender Zinsen wird zeitnah überwacht.
Infolge des im Februar 2022 ausgebrochenen Ukraine-Kriegs haben die Lieferengpässe sowie die Beschaffungskosten für wesentliche Vormaterialien und Energie weiter zugenommen mit entsprechend negativen Einflüssen auf die Ertragslage der LEWAG-Konzernunternehmen.
Bis zur Freigabe der Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 21. April 2022 ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse.
Nach IAS 24 (Related party disclosures) müssen Personen oder Unternehmen, die den LEWAG-Konzern beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der LEWAG AG einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der LEWAG AG hält oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements des LEWAG-Konzerns zu steuern.
Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des LEWAG-Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des LEWAG-Konzerns kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der LEWAG AG von 20 % oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der LEWAG AG oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.
Vorstand:
Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen, Dipl.-Ökonom
Frank Schürmann, Vlotho, Dipl.-Kaufmann
Aufsichtsrat:
1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen
- Vorsitzender
2. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn
- stellvertretender Vorsitzender
3. Carsten Beckenbach, Korschenbroich,
Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung hält. An dieser Gesellschaft sind über eine weitere Holdinggesellschaft, der HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, die Herren Jörn C. Hesselbach und Jochen H. Hesselbach zu jeweils 50 % beteiligt.
Im Jahr 2021 wurden folgende Transaktionen mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen vorgenommen, wobei sämtliche Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt wurden:
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, berechnete der LEWAG AG, Beverungen, für erbrachte Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2021 € 300.000,00 zzgl. Umsatzsteuer.
Die LEWAG AG, Beverungen, gewährte der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, am 6. Juli 2012 ein Darlehen über € 10.000.000,00, welches im Berichtsjahr um € 250.000,00 zurückgeführt wurde. Zum 31. Dezember 2021 weist die LEWAG AG, Beverungen, damit gegenüber der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, eine Forderung von € 9.750.000,00 (Vorjahr: T€ 10.000) aus. Der Zinssatz orientiert sich am Dreimonats-Euribor am 1. Arbeitstag jeden Quartals zzgl. einer Marge von 2,25 %-Punkten. Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr 2021 mit € 168.591,88 verzinst. Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, verpfändete zur Besicherung des Darlehens 50 % ihrer Gesellschaftsanteile an der MAHRENHOLZ Fenster Holding GmbH, Beverungen, zu Gunsten der LEWAG AG, Beverungen.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, berechnete der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, für weitere erbrachte Dienstleistungen € 22.802,07 zzgl. Umsatzsteuer.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, berechnete der HEGLA TaiFin Glass Machinery OY, Nokia/Finnland, für erbrachte Managementleistungen € 291.033,35.
Die HEVA Schweiz GmbH, CH-Meggen, berechnete der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, Managementgebühren in Höhe von € 180.000,00.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber Komplementärgesellschaften außerhalb des Konsolidierungskreises:
|
31.12.2021
T€ |
31.12.2020
T€ |
|
| HEGLA Beteiligungs-GmbH, Beverungen | 102 | 92 |
| HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf | 57 | 56 |
| HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen | 55 | 53 |
| HEGLA NT Beteiligungs GmbH, Beverungen | 6 | 4 |
| HEVA GmbH & Co. KG, Lauenförde | 30 | 20 |
| 250 | 225 |
Die Verzinsung der Verrechnungskonten mit den Komplementärgesellschaften erfolgt mit 2 % p.a. über dem Basiszinssatz zum 1. Januar des Geschäftsjahres.
Darüber hinaus haben Unternehmen im LEWAG-Konzern mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats keinerlei berichtspflichtige Geschäfte vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.
Ein Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 312 AktG wurde erstellt und geprüft.
Nach IAS 24 sind Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands zu benennen:
Aufsichtsrat:
1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen,
- Vorsitzender
2. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn,
- stellvertretender Vorsitzender
3. Carsten Beckenbach, Korschenbroich,
Die Aufsichtsratsmitglieder nahmen neben dem Aufsichtsratsmandat bei der LEWAG Holding AG folgende weitere Aufsichtsratsmandate wahr:
Herr Georg F. Hesselbach:
- INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, Lauenförde
Herr Dr. Ulrich Bittihn:
- Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold
Vorstand:
Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen, Dipl.-Ökonom
Frank Schürmann, Vlotho, Dipl.-Kaufmann
Ein Mitglied des Vorstands ist im Besitz von Aktien der LEWAG Holding AG. Auf Herrn Jochen H. Hesselbach entfallen 653.030 Aktien bzw. 13,74 %.
Von den Vorstandsmitgliedern erhält Herr Jochen H. Hesselbach ab Juli 2021 ein Vergütungsfixum in Höhe von T€ 203 p.a. sowie eine Mindesttantieme von T€ 60 p.a. Herr Frank Schürmann erhält ab Juli 2021 ein Vertragsfixum in Höhe von T€ 162 p.a. sowie eine Mindesttantieme von T€ 48 p.a.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer jährlichen festen Vergütung von € 72.000,00 für den Vorsitzenden, € 15.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie € 7.500,00 für weitere Mitglieder. Darüber hinaus wird eine dividendenabhängige variable Vergütung in Höhe von € 750,00 pro Prozentpunkt der Dividende bezogen auf das Grundkapital, jedoch erst ab einer Dividende, die 4 % übersteigt, gewährt. Das heißt, erst ab einer Dividende von 5 % erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich eine variable Vergütung.
Sofern die Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende beschließt, belaufen sich die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt T€ 104 (Vorjahr: T€ 104). Davon entfallen auf fixe Bestandteile T€ 95 (Vorjahr: T€ 95) und auf variable Bestandteile T€ 9 (Vorjahr: T€ 9).
Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie seit dem 31. Dezember 1995 eine Mehrheitsbeteiligung an der LEWAG AG hält. Alleinige Gesellschafterin der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, ist die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, deren Gesellschafter zu jeweils 50 % die Herren Jörn C. Hesselbach und Jochen H. Hesselbach sind.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, stellt einen Konzernabschluss auf. Die alleinige Gesellschafterin der HEVA, die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, stellt keinen Konzernabschluss auf.
Das für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer Dr. Stückmann & Partner mbB, Bielefeld, belief sich auf T€ 96 (Vorjahr: T€ 89), wobei T€ 94 auf Abschlussprüfungsleistungen und T€ 2 auf sonstige Bestätigungsleistungen entfielen.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde abgegeben und der Öffentlichkeit im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.
Der Vorstand der LEWAG AG hat den Konzernabschluss am 21. April 2022 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Nach Veröffentlichung kann der Abschluss nicht mehr geändert werden.
Beverungen, 21. April 2022
LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung ("Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex") im Geschäftsjahr 2021 mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen entsprochen wurde und auch künftig - ebenfalls bis auf die nachstehenden Abweichungen - entsprochen werden soll.
Die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat als nicht erforderlich erachtet.
Die Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl des Aufsichtsrats berücksichtigen die unternehmensspezifische Situation, potenzielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit und Vielfalt (Diversity). Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder besteht jedoch nicht, da dies unseres Erachtens nach eine nicht notwendige Einschränkung der Rechte unserer Aktionärinnen und Aktionäre bei der Wahl ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat bedeuten würde. Ebenso wird die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat nicht zeitlich begrenzt.
Der Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG besteht aus nur drei Personen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde deshalb und wird bis auf weiteres auch zukünftig verzichtet. Ein Prüfungsausschuss sowie ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat Wahlvorschläge zur Aufsichtsratswahl unterbreitet, sind nicht eingerichtet.
Eine regelmäßige Tagung des Aufsichtsrates ohne den Vorstand erfolgt nicht, da sich dies nach Einschätzung des Aufsichtsrates nachteilig auf die Effizienz der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand auswirkt. Der Aufsichtsrat kann fallweise ohne den Vorstand tagen, wenn er dies für geboten erachtet.
Nicht relevant, da kein Prüfungsausschuss besteht
Der Konzernabschluss wird innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres und der Halbjahresbericht binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Damit hält die Gesellschaft die gemäß HGB und WpHG vorgegebenen Fristen ein. Auf eine Veröffentlichung von Quartalsmitteilungen oder sonstigen, unterjährigen Berichten wird verzichtet.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung sowie eine garantierte Mindesttantieme, deren Höhe unabhängig von der Vergütung des oberen Führungskreises, dem Durchschnitt der Belegschaft oder einer externen Peer-Group festgelegt wird. Aufgrund der vom Aufsichtsrat festgelegten, vergleichsweise niedrigen Gesamtvergütung sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit für einen Peer-Group-Vergleich und auch keine zusätzlichen Motivationseffekte aus der Aufteilung der Vergütung in fixe und variable Bestandteile. Die Empfehlungen zur Festsetzung der variablen Vergütungsbestandteile (G.6 bis G.10) sind demzufolge für die LEWAG Holding AG nicht relevant.
Allerdings kann zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden, sofern die Ertragslage der Gesellschaft besonders positiv ist. Die Höhe dieser Prämie liegt im Ermessen des Aufsichtsrats und ist nicht Bestandteil der Ziel-Gesamtvergütung.
Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats erhalten neben der fixen Vergütung nur eine geringe variable Vergütung, um potenzielle Interessenkonflikte bei Entscheidungen des Aufsichtsrats, die Einfluss auf Erfolgskriterien haben könnten, zu minimieren. Die variable Vergütung orientiert sich an der Höhe der Dividende, basiert also auf der mehrheitlichen Entscheidung unserer Aktionärinnen und Aktionäre im Rahmen der jährlichen, ordentlichen Hauptversammlung.
Beverungen, 17. Dezember 2021
LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen
Für den Vorstand:
gez.
J. H. Hesselbach
F. Schürmann
Für den Aufsichtsrat:
gez. G. F. Hesselbach
An die LEWAG Holding AG, Beverungen,
Wir haben den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LEWAG Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
2. Risiken aufgrund einer laufenden Betriebsprüfung.
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft fungiert als Management- und Finanzholding für mittelständische Unternehmen. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte (im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 in Höhe von EUR 2,1 Mio. ausgewiesen, die Konzernbilanzsumme beläuft sich auf EUR 114,1 Mio.) wurden von den gesetzlichen Vertretern zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Cash Generating Units (CGUs) "West" bzw. "Ost" zugeordnet. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags der jeweiligen CGU auf Basis des Nutzungswerts ist mit Schätzungen des Managements verbunden. Auf Grundlage des zum 31. Dezember 2021 durchgeführten Wertminderungstests ergab sich - nach einer Wertminderung im Vorjahr für die CGU West von EUR 4,3 Mio. - keine Wertminderung für das Geschäftsjahr 2021.
Aufgrund der mit den Ermessungsentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte war deren Werthaltigkeit und die Ermittlung des Wertminderungsbedarf im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt 1.7 des Konzernanhangs enthalten.
Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Dabei haben wir gewürdigt, ob die Auswirkungen der Covid-19-Krise und der Ukraine-Krise in der Planungsrechnung angemessen berücksichtigt worden sind. Ferner haben wir die bei der Ermittlung der Nutzungswerte verwendeten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der dem Aufsichtsrat vorgelegten Planungsrechnung abgeglichen. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der beizulegenden Zeitwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben. Auf dieser Basis haben wir die Ermittlung der im Berichtsjahr erfassten Wertminderung der Höhe nach nachvollzogen.
Der LEWAG-Konzern übt über diverse ausländische Tochtergesellschaften, die alle über die 100%ige Tochtergesellschaft, HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, gehalten werden, wesentliche Teile der ausländischen Geschäftstätigkeit aus.
Die für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016 laufende Betriebsprüfung bei der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, ist noch nicht abgeschlossen und befasst sich auch mit der Verrechnungspreis-Methodik zwischen der HEGLA GmbH & Co. KG und ihren ausländischen Tochtergesellschaften. Auf Basis des im Entwurf vorliegenden Betriebsprüfungsberichts besteht eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG Holding Aktiengesellschaft und der Finanzverwaltung in Bezug auf die in den Jahren 2015 und 2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen der HEGLA GmbH & Co. KG und der HEGLA-Auslandstochter HEGLA Corp./USA. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers würde zum 31. Dezember 2021 zu einer ungewissen Steuerverbindlichkeit in Höhe von EUR 4,4 Mio. führen. Die gesetzlichen Vertreter gehen jedoch nicht von einer Inanspruchnahme aus und geben daher nur eine Eventualverbindlichkeit im Anhang an.
Die bilanzielle Abbildung der aus der Betriebsprüfung resultierenden Risiken war im Rahmen unserer Prüfung ein weiterer bedeutender Prüfungssachverhalt, da die Beurteilung der Rechtlage komplex ist, und die Einschätzung, ob eine Rückstellung anzusetzen ist oder eine nicht zu passivierende Eventualverbindlichkeit vorliegt, in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Das betrifft insbesondere die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, ob es wahrscheinlich ist, dass die HEGLA GmbH & Co. KG im Rahmen der zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch laufenden Betriebsprüfung und einem der Betriebsprüfung nachgelagerten Rechtsbehelfsverfahren oder einem Verständigungsverfahren in Anspruch genommen wird.
Die LEWAG AG berichtet über die aus der Betriebsprüfung resultierende steuerliche Eventualverbindlichkeit in Abschnitt 4.1 des Konzernanhangs und in der Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht.
Unter Einbindung von internen Steuerspezialisten mit fundierten Kenntnissen in den steuerlichen Anforderungen an internationale Verrechnungspreise und Erfahrungen in Rechtsbehelfsverfahren in Bezug auf Auslandssachverhalte haben wir uns mit der Schlüssigkeit der von den gesetzlichen Vertretern angeführten Argumentation in Bezug auf die strittige Rechtsauffassung befasst und deren Erfolgsaussichten in einem Rechtsbehelfsverfahren bzw. Verständigungsverfahren beurteilt. Hierzu haben unsere Steuerspezialisten die uns vorgelegte schriftliche Argumentation kritisch gewürdigt und ergänzende Befragungen der gesetzlichen Vertreter und des externen Steuerberaters vorgenommen. Wir haben Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des externen Steuerberaters beurteilt. Ebenfalls haben wir eine Bestätigung des externen Steuerberaters zu den Erfolgsaussichten im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens und der maximal möglichen Inanspruchnahme des LEWAG-Konzerns eingeholt. Wir haben diese Bestätigung gewürdigt und die maximale mögliche Inanspruchnahme des LEWAG-Konzerns - auch vor dem Hintergrund von IFRIC 23 - sachlich und rechnerisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir uns mit der Vollständigkeit und Richtigkeit der erforderlichen Angaben im Konzernanhang befasst.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
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auf den in Abschnitt 5 des Konzernlageberichts verwiesenen, gesondert veröffentlichten nichtfinanziellen Konzernbericht (Nachhaltigkeitsbericht 2021), |
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auf die in Abschnitt 5 des Konzernlageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung einschließlich des Corporate Governance Berichts, |
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die in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltene Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht und |
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die übrigen Teile des uns zum Datum des Testats noch nicht vorliegenden Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebricht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [LEWAG_KA21_ESEF_391200XPQZVMA4SFWP64-de.zip] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der LEWAG Holding AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gregor Teipel.
Bielefeld, den 22. April 2022
Dr.
Stückmann und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Gäbel, Wirtschaftsprüfer
Teipel, Wirtschaftsprüfer
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von € 12.940.130,86 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,20 je nennwertloser Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von € 12.165.120,00 zu verwenden.
Der Bilanzgewinn wird somit wie folgt aufgeteilt:
| € 950.400,00 | Dividende |
| € 11.989.730,86 | Vortrag auf neue Rechnung. |
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
der Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG nahm im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahr. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet.
Der Aufsichtsrat befasste sich in vier Sitzungen ausführlich mit der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Ausrichtung der LEWAG Holding AG einschließlich seiner Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Aufgrund von Reisebeschränkungen und weiteren Schutzmaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erfolgte die Teilnahme an den Sitzungen teilweise per Videokonferenz. Die Aufsichtsratssitzungen waren durch offene, konstruktive und vertrauensvolle Diskussionen gekennzeichnet.
Die ausführliche Erläuterung des Jahresabschlusses 2020 im Beisein der Abschlussprüfer, die Erörterung der Geschäftsentwicklung im I. Quartal 2021 sowie die Auswahl der neuen Prüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses der LEWAG Holding AG standen im Zentrum der Aufsichtsratssitzung am 27. April 2021. Auf Basis des durchgeführten Auswahlverfahrens beschloss der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung im Juni 2021 die Dr. Stückmann & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, als Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer der LEWAG Holding AG für das Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte - nach Vorlage der finalen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers - am 30. April 2021 im Umlaufverfahren.
In der Sitzung am 29. Juni 2021 berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf der LEWAG-Gruppe im II. Quartal 2021 sowie die aktuelle Auftragslage zur Jahresmitte. Zudem wurde die Gründung einer Vertriebs- und Servicegesellschaft in Polen zur Abdeckung des für die HEGLA-Gruppe wichtigen polnischen Absatzmarktes eingehend diskutiert. Abschließend wurden finale Informationen zur am gleichen Tag stattfindenden Hauptversammlung gegeben.
In der Sitzung am 28. September 2021 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres, dem aktuellen Stand der Gründung von HEGLA Polska, Wroclaw, und dem Forecast des Vorstandes für das Gesamtjahr 2021.
Im Rahmen der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 9. Dezember 2021 wurde die aktuelle Geschäftslage besprochen sowie das Budget 2022 und die Mittelfristplanung bis 2024 erläutert und verabschiedet.
Der Vorstand unterrichtete fortlaufend den Aufsichtsrat über alle wichtigen wirtschaftlichen Kennzahlen anhand von Monats- und Quartalsberichten. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informations- und Gedankenaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Mitgliedern des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets zeitnah informiert über die Geschäftsentwicklung, das Riskmanagement, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz- und Investitionsplanung, die Rentabilität sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt.
Wenn für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder aufgrund von schriftlichen Informationen geprüft und verabschiedet. An den Sitzungen hat der Vorstand regelmäßig teilgenommen. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden.
Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Dr. Stückmann & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, hat den Jahresabschluss (HGB) und den nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der LEWAG Holding AG sowie die dazugehörigen Lageberichte geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben die Abschlussprüfer teilgenommen, ihre Berichte erläutert und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden.
Nach dem abschließenden Ergebnis und den eigenen Prüfungen hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen die testierten Jahresabschlüsse und Lageberichte des Jahres 2021. Der Aufsichtsrat stimmt daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen geprüft und stimmt diesem ebenfalls zu.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LEWAG-Konzern für ihren engagierten Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Beverungen, 29. April 2022
Georg F. Hesselbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats