Other Capital Market Information | 9 March 2010 14:07


LS telcom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

LS telcom AG / Veröffentlichung nach § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr.2 WpHG

09.03.2010 14:07

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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LS telcom AG
Lichtenau
Wertpapierkennnummer: 575 440
ISIN: DE0005754402


Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Beschlussfassung der Hauptversammlung der LS telcom AG über die
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG und sowie über den Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre
bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien und über das Recht der
Gesellschaft, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 04.03.2010 zu
Tagesordnungspunkt 5 beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Einziehung der Aktien sowie zur
Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss eines
Erwerbsrechts der Aktionäre zu ermächtigen.

Die Gesellschaft ist zur Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die
Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
Angebots ermächtigt. Sie wird ermächtigt, eine andere Form der Veräußerung
vorzunehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um
die Aktien wie folgt zu verwenden:

  - zur Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von
    Unternehmen oder Unternehmensteilen durch die Gesellschaft;

  - um die betreffenden Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit
    der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum
    Erwerb anzubieten.

In diesem Fall ist das Erwerbsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und darf
der Veräußerungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (ohne
Veräußerungsnebenkosten) den durchschnittlichen Kurs der Aktie im Handel
der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Handelstagen vor der
Veräußerung der eigenen Aktien bzw. vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses
zur Veräußerung der eigenen Aktien nicht wesentlich unterschreiten.

Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung
des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.
Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.
Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend
hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern
sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG
erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl
der Aktien in der Satzung anzupassen.

Die Ermächtigung wird am 04.03.2010 wirksam und gilt bis zum 03.03.2015. 

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 5, die
Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses und der Bericht des Vorstands
über den Ausschluss des Erwerbsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien
gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8; 186 Abs. 4 Satz 2 AktG ist in der Einladung zur
Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger am 18.
Januar 2010 veröffentlicht worden ist.

Lichtenau, im März 2010

LS telcom Aktiengesellschaft

Der Vorstand



09.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  LS telcom AG
              Im Gewerbegebiet 31-33
              77839 Lichtenau
              Deutschland
Internet:     www.LStelcom.com
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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