LS telcom AktiengesellschaftLichtenauKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre,mehr als zwei Jahre hat es gedauert, bis es der LS telcom AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 in einem weiterhin anspruchsvollen Marktumfeld gelungen ist, den Weg in die digitale Zukunft endgültig zu ebnen. 5G, lokale Industrienetze, Industrie 4.0 und das Internet der Dinge (IoT) benötigen offensichtlich ihre Zeit, bis der Markt reif ist und die notwendigen Investitionsentscheidungen auf Kundenseite getroffen werden. LS telcom hatte sich schon sehr früh auf die fundamentalen anstehenden technischen Veränderungen eingestellt und die dafür erforderlichen Produkte entwickelt. All dies hat viel Aufwand, Mühe und auch Geld gekostet. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind aber überzeugt, dass all diese Anstrengungen nicht verfrüht und erst recht nicht vergebens waren. Die kommenden Geschäftsjahre werden die Gelegenheit bieten, die seit langem vorbereitete Ernte einzufahren. Die Umsetzung des umfangreichen GOALS-Effizienzprogramms ist inzwischen vollständig erfolgt und kann als gelungen bezeichnet werden. Der Konzern ist effizienter und schlagkräftiger aufgestellt und wird die neuen Herausforderungen des weltweiten digitalen Wandels erfolgreich meistern. Die künftige verstärkte Ausrichtung auf das Geschäft in neuen Vertikalmärkten und der Industrie wird, ohne hierbei Abstriche von unserem "klassischen" Geschäftsmodell zu machen, nach der Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat für stabiles nachhaltiges Geschäft sorgen, die Abhängigkeit von Großprojekten und die im Markt regelmäßig feststellbare Verschiebung von Projekten und Ausschreibungsverfahren staatlicher bzw. regierungsnaher Auftraggeber deutlich abmildern und beständige und regelmäßige Cashflows liefern. Für die Zukunft darf deshalb wieder mit nachhaltig positiven Ergebnissen und vor allem auch mit Dividendenausschüttungen gerechnet werden. Die Behauptung der technologischen Weltmarktführung, insbesondere in den neuen Märkten, wird auch in Zukunft für Vorstand und Aufsichtsrat oberste Priorität aufweisen. Die Geschwindigkeit des technologischen Wandels und die zunehmende Disruption bestehender Geschäftsmodelle sind enorme Herausforderungen, auf die wir uns seit langem eingerichtet haben und zu deren Gewinnern wir am Ende des Tages zählen werden. Die technologischen Weichen hierfür sind gestellt. Das Aufsichtsgremium hat die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben verantwortungsvoll wahrgenommen und den Vorstand der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet. In alle wesentlichen unternehmerischen und strategischen Entscheidungen war der Aufsichtsrat unmittelbar, umfassend und frühzeitig eingebunden. Von zentraler Bedeutung waren dabei auch weiterhin die weltweite strategische Expansion des Konzerns, der Auf- und Ausbau der Geschäftsaktivitäten der Tochtergesellschaften des Konzerns, die Erschließung weiterer Geschäftsfelder zur Nutzung neuer künftiger Geschäftschancen sowie die Akquisition und Abwicklung weiterer zukunftsweisender Projekte. An der mit der Weiterentwicklung der Konzern-Strukturen verbundenen Aufgabe einer immer komplexeren Konzern-Steuerung und den damit verbundenen Mechanismen des Risikomanagements und des Risikocontrollings auf Konzern-Ebene hat auch der Aufsichtsrat entscheidend mitgewirkt. Er hat auch die Entwicklung der Konzern-Strategie mitgeprägt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand während des gesamten zurückliegenden Geschäftsjahres ständig in engstem Kontakt zum Vorstand der Gesellschaft und hat diesen bei der Entscheidungsfindung umfassend beraten und unterstützt. In seinen Sitzungen vom 30.11.2018, 25.02.2019, 23.05.2019, 19.08.2019 sowie in der Sitzung zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzern-Abschlusses (Bilanzsitzung) am 29.11.2019 hat sich der Aufsichtsrat durch den Vorstand ausführlich über die wirtschaftliche Situation des Konzerns und den Gang der Geschäfte unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat wurde darüber hinaus vom Vorstand während des gesamten Geschäftsjahres durch umfassende monatliche Berichte über die jeweilige aktuelle Geschäftsentwicklung - insbesondere den Stand der Umsetzung der Einsparungsmaßnahmen, den Auftragsbestand, die Entwicklung der Umsatzerlöse sowie die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage, das Risikomanagement, das Risikocontrolling, den Stand der Akquisition von in Verhandlungen befindlichen Aufträgen und den Zielerreichungsgrad der Geschäftsplanung - und über sämtliche Vorgänge von besonderer Tragweite und Bedeutung informiert. Die wirtschaftliche Lage und die geschäftliche Entwicklung des Konzerns wurden regelmäßig und intensiv, auch außerhalb förmlicher Sitzungen, mit dem Vorstand erörtert. Sämtliche Maßnahmen, welche einer Unterrichtung oder Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden im Aufsichtsrat frühzeitig und umfassend besprochen, vom Aufsichtsrat verantwortlich begleitet und von diesem überwacht. Das Aufsichtsgremium hat sich in umfangreichen schriftlichen monatlichen Berichten durch den Vorstand lückenlos und detailliert über die Auftrags-, Liquiditäts- und Ertragslage der LS telcom AG sowie sämtlicher Tochtergesellschaften unterrichten lassen. Er hat ferner den Soll-/Ist-Vergleich im Rahmen der Geschäftsplanung des LS telcom Konzerns, das Forderungsmanagement, das Risikomanagement, den Bestand an offenen Kundenforderungen, das Cash-Management und den Stand aller wichtigen Vertriebsaktivitäten innerhalb des Konzerns anhand der schriftlichen Berichte des Vorstands überprüft und überwacht. Der Aufsichtsrat hat auch im zurückliegenden Geschäftsjahr eine aktive Rolle bei der Überprüfung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der Gesellschaft sowie bei der Umsetzung und der Überwachung der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex übernommen. Die Funktionstüchtigkeit und Effizienz des Risikofrühwarn-Systems des LS telcom Konzerns wurde, wie auch in den Vorjahren, im Auftrag des Aufsichtsrats im Rahmen der zurückliegenden Abschlussprüfung und KonzernAbschlussprüfung 2018/2019 vom Abschlussprüfer überprüft. Alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden in den Aufsichtsratssitzungen bzw. in Telefonkonferenzen und im schriftlichen Umlaufverfahren ausführlich behandelt. Das Kontrollgremium hat in seiner Bilanzsitzung vom 29.11.2019 den Jahresabschluss des Berichtsjahres nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt, den Konzern-Abschluss gebilligt und bereits zuvor im schriftlichen Umlaufverfahren dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands in Gestalt des Vortrags auf neue Rechnung zugestimmt. Obwohl eine Dividendenausschüttung in Betracht gekommen wäre, haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, die im zurückliegenden Geschäftsjahr zusätzlich gewonnene Liquidität in den Ausbau der vielversprechenden neuen Geschäftsfelder Industriekunden, Internet der Dinge, BOS (Funksysteme für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und Drohnenmanagement zu investieren. Diese vielversprechenden neuen Geschäftsbereiche benötigen allesamt zunächst einmal eine Anschubfinanzierung, die - wenn irgend möglich - aus dem operativen Cashflow bestritten werden soll. Die Unternehmensplanung 2019/2020 sowie die Mittelfristplanung 2020 bis 2024 wurden vom Aufsichtsrat durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 13.11.2019 verabschiedet. Zu den wichtigsten Beratungsthemen des Aufsichtsgremiums im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeitsabläufe und die Prozesse der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat effizient und zielorientiert ausgerichtet sind, insbesondere, dass der Aufsichtsrat zu jeder Zeit für die Mitglieder des Vorstands erreichbar ist und diesem schnell, kompetent, unkompliziert und erfahren mit Rat und Tat zur Seite steht. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss des LS telcom Konzerns sowie der KonzernLagebericht, jeweils zum 30.09.2019, wurden durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht der LS telcom AG, der Konzern-Abschluss sowie der Lagebericht des LS telcom Konzerns und die jeweiligen Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und erläutert und von ihm gemäß § 171 Abs. 1 AktG geprüft. Die Abschlussprüfer haben im Rahmen der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 29.11.2019 ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und alle Fragen des Aufsichtsrats umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hatte vor Durchführung der Abschlussprüfung mit den Abschlussprüfern gemäß Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über jegliche während der Prüfung möglicherweise auftretenden Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich zu unterrichten war. Ferner hatte der Aufsichtsrat gemäß Ziff. 7.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Abschlussprüfer verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich zu berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung möglicherweise ergeben. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit den Abschlussprüfern vereinbart, dass diese ihn informieren und im Prüfungsbericht vermerken, wenn sie bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollten, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand bzw. Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gem. Ziff. 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft und eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, in welcher über sämtliche beruflichen, geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer bzw. seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits umfassend und detailliert Rechenschaft abgelegt wird. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der LS telcom AG sowie den Konzern-Abschluss, den Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns und den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung umfassend geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Somit ist der Jahresabschluss der Gesellschaft gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt, der Konzern-Abschluss gemäß § 171 Abs. 1; Abs. 2 Satz 4 AktG gebilligt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen. Für ihren vorbildlichen Einsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, der erweiterten Geschäftsleitung und allen Mitarbeitern der LS telcom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Stuttgart/Lichtenau, den 03. Dezember 2019 Dr. Winfried Holtermüller Rechtsanwalt Vorsitzender des Aufsichtsrats der LS telcom AG LageberichtI. GRUNDLAGEN DES KONZERNSA. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNSDie LS telcom AG ist die Muttergesellschaft des LS telcom Konzerns und steuert dessen operatives Geschäft. Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2019 bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, bei der LS telcom UK Ltd., London/ Vereinigtes Königreich, bei der LS telcom Australia Pty Ltd, Sydney/Australien, bei der Colibrex GmbH, Rheinmünster, und bei der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, in denen die LS telcom AG als Alleingesellschafterin jeweils 100 % der Anteile hält. Daneben bestehen Beteiligungen bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, mit 51 %, bei der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit 49 %, bei der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/China, mit 40 % sowie seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 bei der neu gegründeten Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH, Lichtenau, mit 50 %. Die LS telcom AG unterhält zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 zudem eine Niederlassung in Budapest. LS telcom ist einer der weltweit führenden Anbieter von Technologien und Beratungsdienstleistungen für die effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums in allen Funkdiensten. In einer zunehmend digital vernetzten Welt optimieren wir die Frequenzverwaltung und -nutzung und stellen sicher, dass alle Frequenznutzer maximal von Funkdiensten profitieren. LS telcom deckt mit ihrem Produktportfolio aus Beratungsdienstleistungen sowie integrierten Soft- und Hardwaresystemen die gesamte Wertschöpfungskette in der Nutzbarmachung des Funkspektrums ab und positioniert sich so als "One-Stop-Shop"-Anbieter. Die optimale Nutzung der begrenzten, natürlichen Funkfrequenz-Ressource, die Planung von zuverlässigen, hochverfügbaren, sicheren und kosteneffizienten Funknetzen, ihre schnelle Implementierung und die Optimierung bestehender Netze, die Minimierung von Interferenzen sowie die weitere Erschließung geeigneter Funkstandorte sind typische Aufgabenfelder, in denen das Produktspektrum von LS telcom zum Einsatz kommt. Mit ihrem Software, Hardware und Dienstleistungen umfassenden Produktportfolio befindet sich LS telcom in einem ausgesprochenen Wachstumsmarkt. Rundfunk und Mobilfunk, Flugüberwachung, Polizei- und Taxifunk, analoges und digitales Radio und Fernsehen, Richtfunk, Satellitenverbindungen und die funkbasierte Steuerung von Maschinen und Anlagen im sogenannten "Internet of Things", alle diese Dienste nutzen Funkfrequenzen für die drahtlose Übertragung von Sprache oder Daten. Weltweit - in Industrie - ebenso wie in Entwicklungsländern - führt der beständig steigende Bedarf an Sprach- und Datenkommunikation, die daraus resultierende Einführung stets neuer leistungsfähigerer Funktechnologien (z. B. GSM -> UMTS -> LTE -> 5G) und der damit einhergehende Netzausbau zu einer Verknappung des freien Funkfrequenzspektrums. Die effiziente Planung und Verwaltung dieser begrenzten Ressource wird deshalb immer wichtiger. Um das vorhandene, endliche Frequenzspektrum so nachhaltig und für ihre Belange so förderlich wie möglich ausschöpfen zu können, benötigen Regulierungsbehörden, Funknetzbetreiber und die Nutzer des Funkspektrums nicht nur spezielle Software- und Dienstleistungsangebote zur Planung und zum Management der Funknetze, sondern auch entsprechende Messsysteme zur Kontrolle und Optimierung der Spektrumnutzung. Auch die Nutzung des Frequenzspektrums durch intelligente Kommunikationskomponenten, die modernste Technologien wie dynamischen Spektrumszugang nutzen, also die sich selbst aus einer zentralen Datenbank und mit Hilfe eigener Messungen immer die für sie geeignetsten Funkfrequenzen selektieren, bedarf entsprechend unterstützender, leistungsfähiger Infrastruktur und Datenbankdiensten im Hintergrund. Daneben erwächst mit flächendeckender Nutzung der Frequenzen und Technologien in allen Lebensbereichen ein immer stärkerer Druck, den störungsfreien, gesicherten Betrieb durch engmaschige Messtechnik an kritischen Brennpunkten wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Einkaufszentren sowie für systemrelevante Anwendungen weitreichend zu garantieren. Das standardisierte Produktportfolio der LS telcom kann für nahezu jede Funklösung und in allen Funknetzen weltweit eingesetzt werden. Die Palette reicht von Mobil-, Richt- und Flugfunknetzen bis hin zu Daten-, Sicherheits-, TV- und Hörfunknetzen und deckt insbesondere auch die speziellen Anforderungen von regionalen und nationalen Regulierungsbehörden umfassend ab. B. LEITUNG UND KONTROLLEDie LS telcom AG hat ihren Sitz in Lichtenau (Baden) und unterliegt als deutsche Gesellschaft dem deutschen Aktienrecht. Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sind die Organe der Gesellschaft. Die LS telcom AG hat ein duales Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat - Geschäftsleitung und Geschäftskontrolle sind dementsprechend streng voneinander getrennt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Parteien. Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Vorständen. Jedes Mitglied ist für seinen Aufgabenbereich gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands verantwortlich. Der Gesamtvorstand hat jedoch eine gemeinschaftliche Verantwortung für die Geschäftsleitung des Konzerns. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung arbeiten die drei Vorstände in ihrem jeweils zugewiesenen Aufgabenbereich kollegial und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen. Der Vorstand ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens zuständig und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat der LS telcom AG regelmäßig über die gesetzlichen Berichterstattungspflichten hinaus über alle für das Unternehmen und den Konzern relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Aufsichtsrat der LS telcom AG berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und Konzerns. Er übt keine Geschäftsführungsfunktion aus, der Vorstand darf jedoch bestimmte Geschäfte und Maßnahmen nicht ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats ausführen. Dem Aufsichtsrat der LS telcom AG gehören derzeit drei Mitglieder an, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat tritt mindestens einmal pro Kalenderquartal zusammen. C. MARKT UND Wettbewerb1. KundenDie Dienstleistungen und Systemlösungen (bestehend aus Software und Hardware) werden von LS telcom für die gesamte Bandbreite der Unternehmen und Organisationen konzipiert, die im Bereich der drahtlosen Telekommunikation tätig sind. Das sind einerseits nationale und regionale Regulierungsbehörden, die Funklizenzen zuteilen und kontrollieren, andererseits Netzbetreiber, die als Lizenznehmer Funkfrequenzen benötigen, um Telekommunikationsdienstleistungen anbieten zu können oder Behörden, Institutionen und Firmen, die als professionelle Anwender in ihrem Kerngeschäft Produktivitätssteigerungen oder sonstige Vorteile durch die Verwendung moderner Funksysteme erzielen können. LS telcom ist weltweit aktiv, wobei aktuelle Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit in Europa, in der Golfregion, in Südostasien, in Nordamerika und im südlichen Afrika liegen. Überall legen die Kunden neben einer sorgfältigen Implementierung der von ihnen gewünschten Lösung auch großen Wert auf weitergehende Unterstützung, Wartung, Softwarepflege und Anpassung der Produkte an neue technische Entwicklungen. LS telcom unterhält diverse Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die ihrerseits jeweils über eigene gute Marktzugänge verfügen und die Marktabdeckung komplementär zur LS telcom AG ergänzen. FunknetzbetreiberFunknetzbetreiber optimieren mit der Software von LS telcom den Auf- und Ausbau ihrer Netze (Aufbau möglichst weniger Senderstationen innerhalb kürzester Zeit, um ein bestimmtes Versorgungsniveau zu erreichen). Sie sind daran interessiert, die Planung ihrer Sendestandorte so zu optimieren, dass bei hoher Qualität und hohem Versorgungsgrad die Investitionen für Sendeanlagen und die laufenden Betriebskosten möglichst gering ausfallen. LS telcom hat spezielle Softwarepakete entwickelt, die zur Erfüllung dieser Analyse- und Optimierungsanforderungen ausgezeichnet geeignet sind. Funknetzbetreiber aus allen Frequenz- und Dienstebereichen setzen die Softwarelösungen von LS telcom für die verschiedensten analogen und digitalen Systemtechnologien ein. Zu den Kunden zählen "klassische" Funknetzbetreiber, wie beispielsweise Rundfunkveranstalter (Radio und TV), Mobilfunknetzbetreiber und Anbieter von Richtfunk- sowie Point-to-Multipoint-Netzen (PMP), aber auch Behörden, Transport-, Versorgungs- und große Industrieunternehmen, die eigene Betriebs- und Sicherheitsfunknetze betreiben. Professionelle FunkanwenderProfessionelle Anwender haben hohe und vielfältige Anforderungen an ihre mobilen Kommunikationslösungen. Diese müssen sich optimal an betriebliche Organisations- und Kommunikationsstrukturen anpassen, hohe Sicherheit der Informationsübermittlung hinsichtlich Verfügbarkeit und Integrität gewährleisten und nicht zuletzt auch wirtschaftlich zu betreiben sein. Typische Anwendungsbereiche und Branchen sind insbesondere: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Einrichtungen und Unternehmen des Sektors Transport und Verkehr, Ver- und Entsorgungsunternehmen, öffentliche Verwaltungen sowie große Industrieunternehmen. Die eingesetzten professionellen Funklösungen gewährleisten eine ausfallsichere Notfallkommunikation, stellen einen reibungslosen Betriebsablauf sicher und werden zur Steuerung betrieblicher Abläufe, Überwachungsaufgaben, Flottenmanagement, Telemetrie, Ortung, Navigation und Datenübertragung eingesetzt. RegulierungsbehördenDie Aufgabe von Regulierungsbehörden besteht darin, die Nutzung der limitierten Ressource "Funkspektrum" nachhaltig, wirtschaftlich und effektiv zu gewährleisten. Dazu gehört die Erstellung eines geeigneten nationalen Frequenznutzungsplans, auf dessen Grundlage Funklizenzen zu erteilen sind. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren und gegebenenfalls durchzusetzen. Die ständige technologische Weiterentwicklung und die steigende Anzahl der Funkdienste erfordert auf Seiten der Behörden eine permanente Neuplanung und Anpassung der Frequenznutzungspläne und Regulierungsrichtlinien. Die Systeme der LS telcom versetzen Behörden in die Lage, nicht nur softwareseitig die diversen Geschäftsprozesse in den Bereichen Frequenzlizenzierung, technische Planung und Koordinierung zu automatisieren. Die integrierten Lösungen der LS telcom ermöglichen zudem, durch Einsatz entsprechend intelligenter Messtechnik, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überwachen und vermeiden so Funkstörungen im Betrieb der Netze. Die starke Marktposition von LS telcom wird dadurch unterstrichen, dass sich bereits Regulierungsbehörden und Telekommunikationsministerien aus über 100 Ländern für Lösungen (Beratungsleistungen und Systeminstallationen) von LS telcom entschieden haben. 2. ProdukteDie Softwareprodukte von LS telcom decken die gesamte Bandbreite von der Netzwerkplanung über die Netzwerkoptimierung bis zum Netzwerkmanagement ab. Darüber hinaus werden die Kunden auch durch eine Vielzahl von Beratungs- und Planungsleistungen beim Design, der Realisierung und dem Management ihrer Telekommunikationsprojekte unterstützt. Servicedienstleistungen, wie Unterstützung bei der Neubeantragung und Erneuerung von Funklizenzen für Einzelpersonen und Firmen oder der Sicherstellung der notwendigen spektralen Reinheit für die Funkinfrastruktur an Kommunikations-Hotspots, runden das Portfolio ab. SoftwareDie auf die Bedürfnisse von Funknetzbetreibern und Regulierungsbehörden zugeschnittenen Softwarelösungen von LS telcom haben sich zum Industriestandard für Anwendungssoftware im Bereich der Funknetzplanung und Funknetzkompatibilität entwickelt. Dies ist auch deshalb gelungen, weil es sich bei den Softwarepaketen von LS telcom nicht um Insellösungen handelt, sondern um eine aufeinander abgestimmte Programmarchitektur, die kundenspezifisch angepasst werden kann. Häufig löst der Erwerb eines einzigen LS-Tools den Investitionswunsch nach einer ganzen Tool-Palette aus. Dabei verkauft LS telcom nicht nur die Softwarelizenzen, sondern berät die Kunden auch intensiv bei der Planung und Einführung der Systeme und übernimmt die Schulung der Nutzer. Ein wesentlicher Kundennutzen besteht darin, dass mit Hilfe der Softwarepakete von LS telcom nicht nur die Anzahl der in einem Gebiet benötigten Sendestationen, sondern auch die zur effizienten und wirtschaftlichen Planung des Netzes benötigte Zeit auf ein Minimum reduziert wird. Für Funknetzbetreiber ergeben sich hierdurch erhebliche Einsparmöglichkeiten beim kostenintensiven Aufbau ihrer Funknetze. Der Erfolg der Softwareprodukte beruht auch auf der technischen Kernkompetenz im Bereich der Hochfrequenztechnik und der Funkkommunikation. Das im Unternehmen gebündelte große Know-how in diesen Bereichen konnte in innovative und leistungsstarke Programme umgesetzt werden, deren laufende Anpassung an aktuelle Trends von einem Spezialistenteam aus Nachrichtentechnikern, Ingenieuren, Informatikern, Physikern und Mathematikern zeitnah durchgeführt wird. Mit Hilfe der umfassenden Softwarelösungen führen Kunden zentrale Planungs- und Managementaufgaben durch. Diese reichen von Netzwerkberechnungen, -dimensionierungen und -analysen über Versorgungs-, Frequenz- und Verkehrsplanungen bis hin zu Reichweitensimulationen und Standortplanungen von Basisstationen. Eine Datenbank vorhandener Stationen kann angelegt und laufend aktualisiert werden. Die Software erlaubt daneben die Abwicklung sämtlicher sonstiger Managementaufgaben inklusive des Detail-Engineerings im Zusammenhang mit Funkstandorten und sonstigen Netzelementen. Außerdem lassen sich geografische Daten erzeugen und pflegen sowie Gelände- und Feldstärkenprofile berechnen. Bei fixen Kommunikationssystemen geht es um Funkweitverkehrsnetze sowie die Anbindung und Vernetzung zahlreicher Mobilfunk-Basisstationen, die als Alternative zu Kabelnetzen hohe Datenmengen schnell und kostengünstig transportieren. Ebenso spielt hier aber auch im Nahbereich die drahtlose Überbrückung der "letzten Meile" zu den Festnetzkunden mittels der PMP-Technologien eine wichtige Rolle. Mit einer Standardsoftware für diesen Bereich hat LS telcom ein integriertes Planungssystem für die Auslegung und Optimierung solcher Netze entwickelt, welches sowohl von Funknetzbetreibern als auch von Regulierungsbehörden eingesetzt wird. Speziell für Regulierungsbehörden bietet die Software von LS telcom seit 1995 ein inzwischen vollautomatisiertes Workflow- und Dokumenten-Management-System an, mit dem das gesamte administrative Arbeitsgebiet von Regulierungsbehörden inklusive der Lizenzvergabe softwarebasiert abgewickelt werden kann. Zusätzlich können Interferenzberechnungen durchgeführt und für nationale und internationale Koordinierungsaufgaben genutzt werden. Auch die Erstellung und Verwaltung von Frequenzplänen sowie deren Genehmigung und Zuweisung ist eine im Standardpaket von LS telcom enthaltene Funktion. Die Software deckt zudem auch das Beschwerdemanagement, die Auswertung und Koordinierung von Feldtests und die Rechnungserstellung ab. Neben Regulierungsbehörden nutzen auch Funknetzbetreiber zur optimalen Vorbereitung ihrer Lizenzanträge die speziellen Softwarelösungen der LS telcom. DienstleistungenEiner der wesentlichsten Erfolgsfaktoren von Funknetzen ist deren optimale Planung. LS telcom unterstützt ihre Kunden daher beim Design, ebenso wie bei der Planung, der Realisierung und dem Management von Telekommunikationsprojekten. Das Dienstleistungsportfolio reicht von der Unterstützung bei Ausschreibungsverfahren um neue Funklizenzen, der Konzeptentwicklung über die Erarbeitung der gesamten System-, Versorgungs- und Frequenzplanung, die Störungsanalyse, die Koordinierung und Verifizierung von Frequenzen bis zur Erstellung umfangreicher Gutachten und Machbarkeitsstudien sowie Beratung bei der Auswahl von geeigneten Sendestandorten. Auch die strategische Beratung, beispielsweise bei der Auswahl der Funktechnologie, oder die Begleitung von Beschaffungsverfahren für die komplette Netzinfrastruktur, einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Auswertung der Angebote, gehören zum Kompetenzbereich der LS telcom-Experten. Redundanzkonzepte, sozialdemografische Versorgungsanalysen, Netzoptimierung, Beratung rund um die Generierung, Konvertierung und der Handel mit kartografischen Daten sowie allgemeine Projektmanagementaufgaben runden das Leistungsspektrum ab, das für nahezu jeden Bereich der Telekommunikation angeboten werden kann. Das umfangreiche Dienstleistungsportfolio wird im Bereich Spektrum-Consulting für internationale Interessenverbände, Ministerien und Regulierungsbehörden außerdem ergänzt durch allgemeine Implementierungs- und Prozessberatung oder das spezialisierte Consulting bezüglich zukünftiger Frequenznutzungskonzepte, der Entwicklung und Überarbeitung umfassender Frequenzpläne, der Spezifikation landesweiter Funküberwachungssysteme und der Definition neuer Lizensierungsstrategien für das Funkfrequenzspektrum. Die "LS telcom Training Academy" bietet zusätzlich zu Grund- und Fortgeschrittenenkursen für LS telcom-Software in Verbindung mit Softwareprojekten auch Trainings, Seminare und Expertenkurse für spezielle Themen im Anwendungsbereich der Funktechnik. Von Kunden wird hier insbesondere die Flexibilität des LS telcom-Angebots geschätzt, das ihnen ermöglicht, zwischen standardisierten Kursen gemäß Seminar-Kalender und kundenspezifischen Trainings zu wählen. Alle Kurse können entweder als Veranstaltung direkt beim Kunden oder als komplett organisiertes Fortbildungspaket in der "LS telcom Training Academy" in Lichtenau gebucht werden. Integrierte Systeme (Hard- und Software)Ergänzend zu den reinen Softwareprodukten und reinen Dienstleistungen hat der LS telcom Konzern sein Produktportfolio um hardwarenahe Systeme ausgebaut. Diese integrierten Lösungen schließen sowohl LS telcom-Software und -Know-how als auch Hardwarekomponenten mit ein. Bei der LS telcom AG in Deutschland befasst sich ein Geschäftsfeld mit Messsystemen zur Kontrolle der Spektrumnutzung im weitesten Sinne. Hier werden nicht nur komplette landesweite Radio Monitoring-Systeme konzipiert und umgesetzt, sondern auch neue Produkte, wie beispielsweise vernetzbare Sensoren für Langzeitmessungen von Funksignalen mit intelligentem Datenmanagement, entwickelt, um in der riesigen Datenmenge die wirklich relevanten Ereignisse zielgerichtet entdecken zu können. Das jüngste Produkt in diesem Umfeld ist ein neuartiges Ortungssystem "DF Time Travel(r)", das Signale aus dem gesamten Spektrum aus allen Richtungen nahezu gleichzeitig erfasst und diese Information abspeichert. Damit lässt sich für jedes erfasste Signal, auch solche aus der Vergangenheit, eine Richtung ermitteln und mit mehreren dieser Ortungsstationen eine Ortsbestimmung für solche Signale durchführen. Derartige Funküberwachungssysteme sind notwendig, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu kontrollieren, Grenzen und sicherheitsrelevante Einrichtungen besser zu schützen und eine störungsfreie Funkübertragung zu gewährleisten. Mit den hier neuentwickelten Produkten ergänzt LS telcom die herkömmlichen Messverfahren und -produkte sinnvoll und überaus nutzbringend für den bereits bestehenden Kundenkreis der LS telcom-Softwaresysteme. In Südafrika wurde das Dienstleistungsportfolio in den letzten Jahren entsprechend der besonderen Anforderungen des afrikanischen Marktes um Installations- und Integrationsarbeiten für digitale Fernsehsender und andere Funknetze erweitert. 3. WettbewerbDie Wettbewerbssituation in den verschiedenen Kundensegmenten stellt sich sehr unterschiedlich dar. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass die Produkte von LS telcom im Vergleich zu den Lösungen anderer Unternehmen in der Regel Spitzenplätze belegen. Bei den softwaregestützten Planungssystemen für Funknetze zählt LS telcom zu den führenden Anbietern weltweit. Die Softwarelösungen von LS telcom werden weltweit in einer Vielzahl bestehender Funknetze eingesetzt. Die breite Nutzerbasis kann weiterhin als gute Startposition für die Einführung von auf neuen Funktechnologie-Generationen ausgerichteten Planungssystemen am Markt gewertet werden. In praktisch jedem Land der Erde gibt es mindestens eine für die Verwaltung des Funkspektrums und die Zuteilung von Funklizenzen zuständige Regulierungsbehörde. In Ländern mit regionalen oder besonderen administrativen Strukturen existieren oftmals mehrere Behörden mit regionaler oder dienstespezifischer Zuständigkeit. Alle diese Behörden benötigen Software und Beratungsleistungen, um die speziellen Anforderungen, die sich für Frequenzverwaltungen stellen, zu erfüllen. Dabei müssen sich diese Behörden den sich ständig wandelnden Anforderungen stellen, die sich aus der Weiterentwicklung von Funktechnologien, politischen Rahmenbedingungen, internationalen Abkommen und Regelwerken und nicht zuletzt von IT-Systemumgebungen ergeben. Die bestehenden Systeme müssen um web- und appbasierte Funktionalitäten erweitert werden, so dass auch unsere Kunden ihren Kunden neue moderne Wege zur Nutzung ihrer Leistungen anbieten können. In den großen Enterprise-Systemlösungen wird mittlerweile ein hoher Automatisierungsgrad gefordert, um beispielsweise Personalkosten zu senken und Fehlerquellen zu beseitigen. Zunehmend ist auch der Trend hin zu fremd- oder beim Kunden gehosteten Cloudlösungen zu verzeichnen. Alle diese Merkmale werden derzeit allein von LS telcom-Systemen umfassend unterstützt. In unterschiedlichen Ausbaustufen werden Systemlösungen der LS telcom Gruppe bereits in mehr als 100 Ländern genutzt. Damit ist LS telcom unbestrittener internationaler Markt- und Technologieführer im Spektrum-Management. D. UNTERNEHMENSSTRATEGIE, STEUERUNG DES UNTERNEHMENS UND UNTERNEHMENSZIELE1. UnternehmensstrategieZiel der LS telcom AG ist es, die in der Vergangenheit erarbeitete sehr gute Marktposition in Bezug auf Systemlösungen und Dienstleistungen für ein effektives Management und eine effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums weiter auszubauen. Um dies zu erreichen, verfolgt das Unternehmen folgende Strategie: Kundenzufriedenheit und verantwortungsvoller Umgang mit RessourcenSowohl mit Personalressourcen als auch mit den verfügbaren liquiden Mitteln ist umsichtig und strategisch sinnvoll zu operieren. Gerade deshalb ist Kundenzufriedenheit oberste Prämisse. Nur zufriedene Kunden werden uns weiterempfehlen und gerne weitere Systemwartung sowie neue Produkte bei uns kaufen. Unter anderem folgende Unternehmensziele der LS telcom AG sind deshalb auch im Qualitätshandbuch festgelegt und im Rahmen der Qualitätssicherungsprozesse gemäß ISO 9001:2015 implementiert:
Steigerung der ProfitabilitätEin Ziel des Unternehmens ist es, die Profitabilität über sämtliche Unternehmen des Konzerns wieder nachhaltig herzustellen und stetig zu steigern. Dies soll dadurch bewerkstelligt werden, dass unsere Kernprodukte verjüngt und konfigurationsfreundlicher gestaltet werden, wodurch vermehrt Umsatz mit Standardprodukten realisiert werden kann. Auch arbeiten wir weiter daran, eventuell noch vorhandene Ineffizienzen innerhalb der Entwicklungs- und Projektimplementierungsprozesse im Firmenverbund zu identifizieren und dann konsequent abzubauen. Konzentration auf Kernkompetenzen und Diversifikation von KundengruppenDie Entwicklungen in der Vergangenheit zielten insbesondere auf die Festigung unserer Marktposition in unseren originären Kernmärkten (Frequenzmanagement, Rundfunk, Telekommunikation) ab. Darüber hinaus hat sich die LS telcom Firmengruppe in den letzten Jahren auf der Basis der bestehenden Produkte und Kompetenzen aber auch in verwandte, neue Märkte bewegt und ihr Dienstleistungs- und Produktangebot auf integrierte Systeme auch im hardwarenahen Bereich ausgedehnt. Diese Entwicklung soll auch künftig mit Augenmaß fortgesetzt werden und der Gesellschaft aus ihrem Nischenmarkt zu weiterem Wachstum verhelfen, möglichst unter effektiver Nutzung von bereits für den Kernmarkt getätigten Investitionen. Verwandte Märkte in diesem Sinne umfassen neue Kundengruppen mit vergleichbarem Bedarfsprofil (z. B. vertikale Märkte, nicht-zivile Nutzer von Funkfrequenzen im militärischen Bereich) oder aber die bereits adressierten bestehenden Kunden mit neuen Produkten, welche bestehende Systemlösungen sinnvoll ergänzen (z. B. Funküberwachungssysteme für die Durchsetzung der Lizenzbedingungen und Störungsbeseitigung). Erklärtes Ziel der Unternehmensgruppe ist es, insbesondere die Kundenbasis in Vertikalmärkten der Industrie zu erweitern. Bei diesen Kunden spielt das Funkspektrum eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt nun im Rahmen der Digitalisierung, der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender, hochsicherer Maschine-zu-Maschine-Kommunikation immer stärker in den Fokus. Mit weitgehend replizierbaren Lösungen bestehend aus der Kombination bereits entwickelter Produkte und Services sprechen wir eine Vielzahl von Kunden einer Branche an und wollen mit diesem Schritt eine deutliche Verbreiterung des Kundestamms erreichen. Technologie- und MarktführerschaftEin hohes Maß an Forschung und Entwicklung wird weiterhin der wesentliche Motor des Erfolges bleiben. In Zeiten der digitalen Transformation mit einer sich permanent wandelnden Kommunikationsbranche ändern sich auch die Anforderungen laufend. LS telcom hat daher in der Vergangenheit jährlich stets in hohem Umfang in die Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen investiert und wird auch in Zukunft in adäquatem Umfang investieren müssen. In diesem Zusammenhang wird kontinuierlich untersucht, inwieweit sich das bestehende Produktportfolio logisch durch neue Produkte erweitern lässt, um so die Attraktivität des Gesamtangebots von LS telcom weiter zu steigern und sich gegebenenfalls auch hierdurch von temporär weniger gut laufenden Märkten zu entkoppeln. Generelles Ziel war und bleibt die Ausweitung der Technologie- und Marktführerschaft in sämtlichen Kundensegmenten und Märkten. Der Ausbau des weltweiten Vertriebs wird die Internationalisierung, insbesondere nach Asien sowie Nord- und Südamerika, vorantreiben. Der Vorstand ist grundsätzlich weiterhin bestrebt, wo möglich und sinnvoll, Unternehmen zu akquirieren, um Märkte und gegebenenfalls komplementäre Produkte hinzuzukaufen und möglichst noch marktbereinigend zu wirken. Jedoch wird dies wie in der Vergangenheit nicht vorrangiges Ziel sein, da solche Maßnahmen in der Regel mit beträchtlichen Einstandskosten verknüpft sind. Der Vorstand wird auch künftig diesbezüglich sich bietende Kooperations- und Investitionsalternativen sorgsam prüfen, allerdings in Zweifelsfällen (z. B. in punkto Integrationsfähigkeit und nachhaltiger Wertigkeit einer Akquisition) eher am Cash-Bestand festhalten und diesen für weiteres organisches Wachstum einsetzen. 2. Steuerung des UnternehmensDas Steuerungssystem der LS telcom hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die folgenden Kennzahlen stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
Diese bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden sowohl für das Mutterunternehmen als auch den LS telcom Konzern geplant, ermittelt und überwacht. Darüber hinaus wird die folgende Kennzahl vom Management laufend verfolgt, ohne jedoch hierfür einen quantifizierten Zielwert festzulegen:
3. UnternehmenszieleFinanzielle ZieleDas unternehmerische Handeln der LS telcom AG ist auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Die bedeutsamsten Ziele sind die mittel- und langfristige Steigerung des Umsatzes sowie des EBIT. Nicht-finanzielle ZieleNeben den finanziellen Zielen sind folgende nicht-finanzielle Faktoren von Relevanz für den Erfolg des Konzerns:
Für den nachhaltigen Erfolg des Konzerns spielt die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle. Mittels Umfragen bei der jährlichen Kundenkonferenz und im Rahmen der Projektabschlüsse sowie bei Besuchen im Rahmen von Wartungsverträgen erheben wir Daten zur Kundenzufriedenheit. Diese Daten bestätigen, dass wir sehr positiv wahrgenommen und geschätzt werden. Die LS telcom-Mitarbeiter betreuen die Kunden dabei in bestmöglicher Weise und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Ziel ist es, die hohe Kundenzufriedenheit zu halten und weiter zu verbessern. Voraussetzung für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine gleichbleibend hohe Qualität der Produkte und damit verbundener Dienstleistungen. Unser Qualitätsmanagement trägt Sorge dafür, dass unsere Kundenprojekte laufend operativ überwacht werden, um Fehler zu vermeiden und Schaden vom Konzern abzuwenden. Ziel ist es, das hohe Qualitätsniveau zu halten und noch weiter zu verbessern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen in erheblichem Maße zum wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns bei. Ihre Identifikation mit dem Konzern - welche sich in der hohen durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit widerspiegelt - und ihr Engagement sind die wesentlichen Grundlagen für den zukünftigen Erfolg. Die Potenziale der Mitarbeiter werden durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefordert und gefördert. Sogenannte Key-Performance-Indikatoren (KPI) werden soweit wie möglich quartalsweise, systematisch und automatisiert erhoben. Diese Messungen dienen zunächst der Schaffung einer repräsentativen Datenbasis zur Überprüfung der KPI-Definition und ggf. als späterer Basisbezug für diese KPI. Auf Grundlage dieser Datenbasis soll anhand der Verlaufswerte die Erarbeitung konkreter Ziele erfolgen. Die so quantifizierten Ziele sollen dann regelmäßig mit Ist-Daten verglichen und analysiert werden. II. WIRTSCHAFTSBERICHTA. GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGEN1. Marktumfeld und AbsatzentwicklungSämtliche LS telcom-Dienstleistungen und -Systemprodukte, wie Enterprise-Systemlösungen für das Spektrum-Management oder auch integrierte Funküberwachungs-Messsysteme, stoßen nach wie vor auf hohes Interesse bei Kunden. Die Weltfunkkonferenz WRC19 der ITU definiert aktuell (im November 2019) die technischen und frequenzpolitischen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Funkspektrums für eine Vielzahl neuer Dienst und Funkanwendungen, was auch dem LS telcom Konzern neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen wird. Die im Prognosebericht des letzten Geschäftsberichts 2017/2018 unter dem Abschnitt "Chancen der künftigen Entwicklung" publizierten Einschätzungen für die einzelnen Geschäftssegmente und zu den sich bietenden Chancen treffen weiterhin zu. Die kontinuierlich zunehmende Nutzungsintensität des Funkspektrums, vor allem getrieben durch neue Anwendungen und Nutzer im Themenumfeld Industrie 4.0, 5G-Technologie und das Internet der Dinge, bieten LS telcom-Produkten signifikantes neues Marktpotenzial. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand davon überzeugt, dass sich die in den letzten Jahren getätigten, sehr hohen Aufwendungen und Investitionen für regionale und thematische Markterschließungsmaßnahmen letztlich in dem gewünschten Erfolg niederschlagen werden und das Unternehmen auf dem Erfolg des Geschäftsjahres 2018/2019 mit weiterem Wachstum aufsetzen kann. Der für unser Produktportfolio relevante Markt zeigte im Geschäftsjahr 2018/2019 eine gute Nachfrage. Obwohl wiederum diverse Vergabeentscheidungen für höhervolumige Projekte, insbesondere in Lateinamerika und im Mittleren Osten, meist aufgrund politischer instabiler Situation, verzögert wurden, konnte das Unternehmen über die Fertigstellung entscheidender Projektmeilensteine in laufenden Projekten aus Vorjahren sowie mehrerer neu akquirierter Projekte für Frequenzmanagement- und Funküberwachungssysteme in Afrika die Umsatz- und Ergebniserwartungen für das Geschäftsjahr erfüllen. Die Auftragserwartungen aus den neu adressierten Vertikalmärkten im Industrie-Umfeld konnten vor allem aufgrund der Verzögerungen im Lizenzvergabeprozess der Bundesnetzagentur in Deutschland für die sogenannten 5G-Campus-Lizenzen leider noch nicht erfüllt werden. Nachdem nun kürzlich auf dem Digitalgipfel der Bundesregierung Ende Oktober 2019 angekündigt wurde, dass dieser Vergabeprozess zeitnah und zu industriekonformen Preisen anlaufen soll, rechnen wir erst ab dem neuen Geschäftsjahr 2019/2020 mit entsprechenden Geschäften daraus. Bei einigen der im Geschäftsjahr 2018/2019 verzögerten Vergabeverfahren rechnen wir in naher Zukunft mit positiven Entscheidungen für unsere Firmengruppe. Es herrscht sowohl im hardwarenahen Geschäft wie auch bei den Softwaresystemen erheblicher Preisdruck durch den Wettbewerb, dem das Unternehmen durch weitergehende Standardisierung von Produkten begegnet, um eine nachhaltige Schmälerung der Margen zu vermeiden. Durch die Attraktivität des Marktes versuchen sowohl neue Unternehmen in den Markt zu drängen als auch alteingesessene sich in den von LS telcom adressierten Nischen zu platzieren. Mit dem einzigartigen Funktionsumfang unserer Produkte sehen wir uns aber nach wie vor sehr gut wettbewerbsfähig positioniert. Die umsatzstärksten Projekte des abgelaufenen Geschäftsjahres betrafen die Einführung einiger Frequenzmanagement-Systeme und die Erweiterungen solcher Systeme bei Bestandskunden, Planungs- und Beratungsgroßprojekte sowie die Integration von Funkmesssystemen. Regionale Schwerpunkte dieser Projekte waren Nordamerika, Afrika, Asien und Europa. Das im Vorjahr durchgeführte GOALS-Projekt hatte zum Ziel, Geschäftsprozesse zu optimieren, laufende Kosten zu senken und den Vertrieb ausgerichtet auf neue Märkte zu stärken. Das gesamte Maßnahmenpaket sollte in der Summe mit strukturellen Korrekturen die Produktivität und Effizienz im Konzern steigern und in Verbindung mit den genannten Kosteneinsparungen den Konzern auf Sicht von zwei Jahren wieder zu einer Umsatzrendite von über 10 % führen. Die über GOALS implementierten Maßnahmen wurden während des Geschäftsjahres 2018/2019 konsequent gelebt. Im Geschäftsjahr 2018/2019 konnte der LS telcom Konzern seine zu Beginn des Geschäftsjahres gesetzten Ziele sogar übertreffen. Der Konzern erwirtschaftete Umsatzerlöse von EUR 32,33 Mio. und ein Betriebsergebnis (EBIT) von EUR 2,44 Mio. Das Konzern-Jahresergebnis (nach Minderheitenanteilen) beträgt EUR 1,92 Mio. gegenüber EUR -2,0 Mio. im Vorjahr. Um sich den technologischen Trends zu stellen und auch in Zukunft marktgerechte Produkte anbieten zu können, hat der Konzern weiter intensiv in die Entwicklung neuer Produkte, u. a. internetbasierte Lösungen sowie Enterprise-Lösungen, die umfassende Systemprodukte von Drittherstellern mit integrieren, und in das Zusammenspiel von Frequenzverwaltungs- und Funküberwachungssystemen investiert und entsprechende Entwicklungsleistungen aktiviert. Die aktivierten Eigenleistungen liegen jedoch aufgrund der intensiven Projekttätigkeit mit EUR 2,32 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres (i. V. EUR 3,23 Mio.), wobei der Umfang der insgesamt geschaffenen Innovationen nicht hinter dem früherer Jahre steht, allerdings im Geschäftsjahr vermehrt projektbezogen entstanden und daher nicht aktivierungsfähig ist. Die Gesamtleistung beträgt EUR 35,62 Mio. und liegt somit um gut 14 % über dem Vorjahresniveau (EUR 31,17 Mio.). Der Auftragseingang in Höhe von EUR 29,59 Mio. (i. V. EUR 26,28 Mio.) lag 2018/2019 über dem des Vorjahres. Der "Auftragseingang" ist hierbei definiert als die Summe aus Neuprojekt-Vertragswerten mit Kunden, Abrufen aus Rahmenverträgen und zeitlich abgegrenzten Erlösen aus Wartungsverträgen. Der Umsatz gliedert sich nach den drei Berichtssegmenten "Softwaresysteme", "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen" wie folgt auf: scroll
Die Berichtssegmente sind hierbei wie folgt definiert: Das Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte. Das Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" gehen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise der Aufbau von Sender- oder Generator-Sheltern, deren Installation und Inbetriebnahme. Unter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind. Als Kunden werden hier, unter anderem, spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient. Der Geschäftsverlauf wurde sehr stark vom Bestandskundengeschäft bestimmt. Mit Neukunden, also solchen, mit denen im Geschäftsjahr erstmalig Projekte durchgeführt wurden, ließen sich im Geschäftsjahr ca. 6 % (i. V. 20 %) der Umsatzerlöse erwirtschaften. Jeder in den Berichtssegmenten enthaltene unterschiedliche Teilmarkt bietet für sich hohes Entwicklungspotenzial und wird in den nächsten Jahren eine relevante Rolle für die Umsatzentwicklung des Konzerns spielen. Der Auslandsanteil der Umsatzerlöse liegt im Berichtszeitraum bei ca. 86 % (i. V. 89 %) und ist damit weiter rückläufig. Dies unterstreicht die verstärkten Aktivitäten auf dem deutschen Markt rund um die Themen Digitalisierung, Industrie 4.0 sowie die anstehende Einführung von 5G-Netzen für die Industrie. Die Exportumsätze innerhalb Europas liegen bei 24 % und in den restlichen Regionen bei 62 % (dabei Afrika mit 19 %, Nord- und Südamerika mit 15 %, Asien/Pazifik mit 14 % und der Mittlere Osten mit 14 %). 2. UnternehmenssituationSoftwaresystemeKlar dominant wie in alle den Vorjahren liegt der Umsatzanteil des Segments "Softwaresysteme" über den Umsatzbeiträgen der Segmente "Hardwarenahe Systeme" und "Dienstleistungen". "Softwaresysteme" erwirtschaftete 62 % (i. V. 68 %) der gesamten Umsatzerlöse. Die Nachfrage in diesem Segment war im Geschäftsjahr, speziell von Bestandskundenseite, recht ordentlich. Außerdem konnten einige der im Vorjahr noch verzögerten umsatzrelevanten Meilensteine in laufenden Projekten abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund konnte der Umsatzbeitrag aus dem Segment um 6 % gesteigert werden, wobei TEUR 514 der Umsatzerlöse und somit ca. die Hälfte des Umsatzanstiegs auf einen Bilanzierungseffekt aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 zurückzuführen ist. Diesbezüglich verweisen wir auf detaillierte Erläuterungen in Abschnitt B. des KonzernAnhangs. Die Steigerung der Profitabilität in diesem Segment resultiert aus den im Vorjahr implementierten Kostensenkungs- und Optimierungsmaßnahmen. Der Beitrag zum Betriebsergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr erheblich von TEUR -230 auf EUR 2,05 Mio. Der Umsatz im Segment "Softwaresysteme" wurde überwiegend aus der Fortführung größerer Projekte des Vorjahres sowie aus Folgegeschäft (Systemerweiterungen und Wartung) mit Bestandskunden erwirtschaftet. Die größten Beiträge resultierten aus Geschäften mit Behörden und Funknetzbetreibern in Kanada, dem Vereinigten Königreich und verschiedenen Ländern der Golfregion. Hardwarenahe SystemeUnter dem Teilsegment "Hardwarenahe Systeme" werden innerhalb der LS telcom Firmengruppe sehr unterschiedliche Produkte entwickelt und vermarktet. Diesen Produkten ist gemein, dass sie an denselben Kundenkreis wie die Produkte aus dem Geschäft mit Spektrum-Management-Softwaresystemen, Planungstools und Planungsdienstleistungen adressiert sind und eine attraktive Ergänzung zu dem früheren rein "immateriellen" Produktportfolio der LS telcom darstellen. EBIT-Entwicklung2015 - 2019 in Mio. EUR![]() Umsatz-Entwicklung2015 - 2019 in Mio. EUR![]() Am Hauptsitz der LS telcom AG werden neue Verfahren und Systeme zur kleinzelligen Überwachung der Spektrumnutzung entwickelt. Dazu gehören stationäre Langzeit-Messverfahren mit intelligenter Datenreduktion von Terabytes an Messdaten (Big Data Lösungen) ebenso wie neuartige MessSensoren für fliegende Plattformen, wie sie dann z. B. auf speziell hochgerüsteten Mehrflüglern bei der Colibrex GmbH oder der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zum Einsatz kommen. Die Umsatzerlöse dieses Segments haben sich beinahe verdoppelt und liegen um rund 84 % über dem Vorjahresniveau. Das Geschäft mit "Hardwarenahen Systeme" wurde von mehreren im Geschäftsjahr und teilweise auch bereits im Vorjahr akquirierten Kundenprojekten getragen. Der regionale Schwerpunkt der Segment-Geschäftsaktivitäten, die die Integration und Lieferung von Funküberwachungsanlagen und Rundfunksendersystemen umfassten, lag in Afrika. In geringerem Umfang wurden zudem Projekte in Asien und dem Mittleren Osten durchgeführt. Der Umsatzanstieg verringerte den negativen Beitrag zum Betriebsergebnis von EUR -1,73 Mio. auf TEUR -329. Die Tatsache, dass dieses Segment trotz erheblicher Umsatzsteigerung noch immer einen negativen Ergebnisbeitrag ausweist, ist vor allem der stärkeren Projekttätigkeit geschuldet, durch die ein deutlich negativer Saldo aus geringeren aktiviertem Entwicklungsleistungen und darauf bezogenen Abschreibungen resultiert. Zudem belasten konzerninterne Umlagen, die umsatzbezogen umverteilt werden, das Segmentergebnis. DienstleistungenAuch das Berichtssegment "Dienstleistungen" konnte in diesem Geschäftsjahr seine Umsatzerlöse deutlich um 17 % steigern. Das Geschäftsfeld wurde durch den Bedarf an Beratungs- und Planungsdienstleistungen von Systemherstellern und Betreibern von Sicherheitsfunknetzen sehr gut ausgelastet. Im Umfeld der Planung und des Aufbaus von professionellen Mobilfunknetzen (dazu gehören digitale Sicherheitsfunknetze für Behörden, Versorger, Transport- und Industrieunternehmen) sieht das Management auch für die Zukunft großes Potenzial, speziell im hochwertigen Planungs- und Beratungsbereich. In Zusammenhang mit der erforderlichen Umverteilung von Spektrum für künftige Breitbanddienste und 5G-Netze, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Weltfunkkonferenz der ITU 2019, wurden zahlreiche Consulting-Projekte für Ministerien, Regulierungsbehörden und Netzbetreiberverbände durchgeführt. Auch dieses Geschäft zeigt wachsende Beiträge und wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Überproportional zum Umsatzzuwachs hat sich der Ergebnisbeitrag aus diesem Segment von im Vorjahr TEUR 247 auf TEUR 725 verbessert. Wesentlich für den Erfolg waren diverse größere Planungs- und Beratungsprojekte im Umfeld der Sicherheitsfunknetze für Behörden sowie vor dem Hintergrund der Weltfunkkonferenz der ITU 2019 zahlreiche Consulting-Projekte für Ministerien, Regulierungsbehörden und Netzbetreiberverbände durchgeführt zur Planung bzw. Umverteilung von Spektrum für künftige Breitbanddienste und 5G-Netze. Das Segment profitierte im Geschäftsjahr vor allem von langfristigen Verträgen und Nachfolgegeschäft mit Bestandskunden. Neben der positiven Geschäftsentwicklung bei der LS telcom AG trugen auch die Umsatz- und Ergebnissteigerungen bei den Tochtergesellschaften Colibrex GmbH, Vision2Comm GmbH, LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., LS telcom UK Ltd. und auch der US-Tochter RadioSoft Inc. zum SegmentErfolg bei. Die seit 2002 etablierte Training Academy steuerte auch im vergangenen Geschäftsjahr wieder verlässlich zum Umsatz bei. Darüber hinaus ist diese Einrichtung auch als ein sehr wertvolles Marketing-Instrument für den Konzern zu sehen. Trainingsseminare fanden sowohl am Sitz des Unternehmens als auch bei Kunden statt. 3. Niederlassungen und ausländische GesellschaftenDie LS telcom AG unterhält zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 eine Niederlassung in Budapest. Das Büro in Ungarn dient vorwiegend der Vor-Ort-, Projekt- und Vertriebsunterstützung sowie der lokalen Anpassung einzelner Softwaremodule. Beteiligungen der LS telcom AG bestehen zum 30. September 2019 bei der LS telcom Limited, Ottawa/ Kanada, bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, bei der LS telcom Inc., Bowie, Maryland/USA, bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, bei der LS telcom UK Ltd., London/ Vereinigtes Königreich, bei der Colibrex GmbH, Rheinmünster, bei der Vision2Comm GmbH, Lichtenau, bei der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, bei der LS telcom Australia Pty Ltd, Sydney/ Australien sowie bei der NG Networks Co., Ltd. in Suzhou/ China. Die kanadische Tochtergesellschaft LS telcom Limited bearbeitet insbesondere den Markt für Systemlösungen und Beratungsleistungen für die Frequenzverwaltung bei Regulierungsbehörden und konzentriert sich regional vorrangig auf Kanada und Lateinamerika. Die französische Tochterfirma LS telcom SAS vertreibt das gesamte LS telcom-Produktportfolio und bedient weltweit primär den französischsprachigen Markt. Außerdem ist die LS telcom SAS hauptverantwortlich für Projekte auf Basis der sogenannten "Professional Systemlösungen" (typischerweise kleinere bis mittelgroße Projekte ohne Einsatz von SOA-Technologie, d. h. ohne Vollautomatisierung). Die LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. erbringt Beratungs- und Planungsleistungen in Afrika und unterstützt zudem auch den Vertrieb, die Wartung und das Testen von LS telcom-Softwarelösungen. Die südafrikanische Tochter hat in den vergangenen Jahren außerdem erfolgreich einen Geschäftszweig für den Aufbau und die messtechnische Validierung von Sendern und Antennenanlagen etabliert. Die Geschäfte der Vision2Comm GmbH wurden während des Geschäftsjahres aktiv ausgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich auf innovative Funkmess- und Monitoringlösungen als Dienstleistung ("as-a-Service") und führt Projekte zur schlüsselfertigen Realisierung von Funkanlagen durch. Hauptfokus der Vision2Comm GmbH sind Großnutzer von Funkfrequenzen in sogenannten Vertikalmärkten (bspw. Großindustrie, Transportunternehmen). Die Colibrex GmbH mit Sitz in Rheinmünster entwickelt und vermarktet vor allem neue messtechnische Lösungen auf fliegenden Plattformen und darauf basierende Dienstleistungen. Colibrex arbeitet dazu entwicklungstechnisch eng mit dem hardwarebasierten Geschäftsfeld der LS telcom AG sowie auf der operativen Seite mit der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. zusammen. Colibrex identifiziert und bearbeitet Märkte, strukturiert die Dienstleitungen und macht das Produkt-Management und die Abstimmung mit den Entwicklungspartnern für die Entwicklung neuer Produkte. Die LS telcom Inc. in Bowie, Maryland/USA, kümmert sich um den US-amerikanischen Markt und vermarktet dort das bestehende Produktportfolio der LS telcom Gruppe, insbesondere Messdienstleistungen, Funkplanungs- und Funkmesssysteme. Einige der LS telcom-Standardprodukte wurden mit Hilfe der LS telcom Inc. spezifisch an den US-Markt angepasst. Außerdem unterstützt die LS telcom Inc. die RadioSoft Inc. mit personellen Ressourcen im technischen Bereich. Die RadioSoft Inc. in Clarkesville, Georgia, USA, erbringt vorrangig Dienstleistungen für die Funknetzplanung von Rundfunk- und Landmobilfunkstationen, wozu auch Koordinierungs- und Frequenzzuweisungs-Dienstleistungen für unterschiedlichste Behörden, Rundfunknetzbetreiber und diverse Verkehrs- und Industriebetriebe gehören. Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden die Softwarewerkzeuge von RadioSoft modernisiert, so dass diese Dienstleistungen nun auch für Richtfunkstationen erbracht werden können und sich ein weiterer signifikanter Teilmarkt für RadioSoft erschließen lässt. Die LS telcom UK Ltd. in London betreut insbesondere die relevanten Märkte im Vereinigten Königreich, vertreibt dort das gesamte Produktportfolio der LS telcom AG und erbringt Spektrum-Consulting und Trainings-Dienstleistungen. Die Beteiligung der LS telcom AG an der LST Middle East FZ-LLC in Dubai beträgt unverändert 49 %, wobei LS telcom im Geschäftsjahr 2015/2016 mit einem davon abweichenden 60 % Anteil an den Stimmrechten die Kontrolle über das Unternehmen übernommen hat. Entsprechend wird diese Beteiligung im Konzern-Abschluss seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 voll konsolidiert. Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten heraus soll über die LST Middle East FZ-LLC das Geschäft der LS telcom in der Golfregion sowie in Indien gesteigert werden. Von dieser Beteiligung aus erfolgt der maßgebliche Vertrieb in den gesamten arabischsprachigen Raum und auf dem indischen Subkontinent sowie die zugehörige lokale Projektunterstützung. Die LS telcom Australia Pty Ltd mit Sitz in Sydney/Australien wurde als 100 % Tochter der LS telcom AG am 21. Juni 2019 gegründet. Wesentlicher Zweck dieser Gesellschaft ist die Betreuung der bestehenden Kundenprojekte in Australien sowie die Weiterentwicklung der Geschäfte mit LS telcom-Produkten in Australien, Neuseeland und den Pazifik-Staaten. An der NG Networks Co., Ltd. hält die LS telcom AG einen Anteil von 40 %. Die NG Networks Co., Ltd. ist Hauptvertriebspartner der LS telcom AG für den chinesischen Markt. Daneben erbringt die NG Networks Co., Ltd. auch Softwareentwicklungsleistungen (spezifische Auftragsentwicklungen für die LS telcom AG, Anpassungen für den chinesischen Markt und Entwicklung eigener Produkte). Über die abgeschlossene Vertriebsvereinbarung hat sich die LS telcom AG auch Vertriebsrechte an den von NG Networks Co., Ltd. entwickelten Produkten, spezielle Planungslösungen für Wimax-, LTE- und 5G-Netze, gesichert. Die NG Networks Co., Ltd. wird im IFRS-Konzern-Abschluss "at equity" bilanziert. Die wirtschaftliche Entwicklung der ausländischen Tochtergesellschaften war weitgehend positiv, obwohl die Gesellschaften Colibrex GmbH, LS telcom Inc. und LS telcom Middle East FZ LLC noch hinter den Planerwartungen zurückliegen und im Geschäftsjahr negativ zum Ergebnis beitrugen. Das Management rechnet jedoch auch hier in naher Zukunft mit der Realisierung der bei diesen Töchtern vorliegenden Geschäftspotenziale und entsprechend positiven Beiträgen zur Geschäftstätigkeit der Firmengruppe. 4. MitarbeiterIm Verlauf dieses Geschäftsjahres reduzierte sich der Personalbestand im Konzern auf durchschnittlich 225 (i. V. 255) Mitarbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 12 % entspricht. Zum 30. September 2019 waren im Konzern insgesamt 221 (i. V. 245) Mitarbeiter beschäftigt. 5. ProduktentwicklungIm Unternehmen ist unverändert die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter in der Entwicklung tätig, wobei die Schwerpunkte in der Entwicklung neuer und der Weiterentwicklung bestehender Software sowie der Integration bestehender Softwaremodule in Fremdsysteme, in der Weiterentwicklung webbasierter Funktionalität sowie in der Migration bestehender Produkte auf neue Softwaretechnologien lagen. Daneben wurden während des Geschäftsjahres 2018/2019 im Rahmen der hardwarebezogenen Systementwicklung die speziellen Softwarelösungen zur Erfassung und Prozessierung großer Messdatenmengen und auch entsprechend dazu kompatible Messsysteme weiterentwickelt. Im vergangenen Geschäftsjahr erfolgten Entwicklungen sowohl unter Einsatz von eigenen Personalressourcen als auch in geringerem Umfang unter Zuhilfenahme externer Entwicklungskapazitäten. Im Rahmen der Produktentwicklung wurden unverändert auch bestehende Kooperationen mit verschiedenen Hochschulen gepflegt. 6. Forschung und EntwicklungNeben den Aufwendungen für die Entwicklung neuer Standard-Softwareprodukte und Hardwareprodukte wurden von LS telcom Aufwendungen in Höhe von EUR 2,0 Mio. (i. V. EUR 1,9 Mio.) als Aufwand für Forschung und allgemeine Entwicklung erfasst. Dieser Wert schließt alle Aufwände für die internen entwicklungsbezogenen Projekte mit ein, die nicht als aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen sind. Die LS telcom AG hatte ihre Zusammenarbeit während des Geschäftsjahres im Rahmen eigenfinanzierter Projekte mit der Hochschule Offenburg fortgesetzt. Forschungsschwerpunkt in diesen Projekten sind datenbankunterstützte Signalanalysemethoden. Diese Projekte verfolgen das Ziel, letztlich mit den gewonnenen Erkenntnissen und Algorithmen funktionelle Erweiterungen der LS telcom-Produkte zu erreichen. Umsatzverteilung nach Regionenin %![]() Investition in InnovationDer Konzern hat damit in der Summe (nicht-aktivierbare Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und Investitionen in aktivierbare Eigenleistungen aufaddiert) insgesamt einen Betrag von EUR 4,4 Mio. (i. V. EUR 5,1 Mio.) unabhängig von Kundenprojekten in Innovationen investiert. Die Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungsprojekte liegen bei EUR 2,9 Mio. (i. V. EUR 2,7 Mio.), welche im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert wurden in Höhe von TEUR 55 (i. V. TEUR 79) vorgenommen. 7. Die LS telcom AG an der BörseDie LS telcom AG war während des Geschäftsjahres im Handelssegment "General Standard" des geregelten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Ausgehend von einem Kurs von EUR 5,20 schloss der Handel zum Geschäftsjahresende am 30. September 2019 bei einem Wert von EUR 7,70. Bedingt durch einen volatilen Kursverlauf kostete die Aktie zwischenzeitlich bis zu EUR 8,05 und hatte ihre niedrigste Bewertung bei EUR 4,40. Die Marktkapitalisierung stieg zum 30. September 2019 auf EUR 44.790.900, nachdem sie sich zu Geschäftsjahresbeginn auf EUR 30.248.400 belief. Dies entspricht einem Kursgewinn von etwa 48,1 %. Der Prime Telecommunication Index gewann im Vergleichszeitraum 11,1 % an Wert. Pro Börsentag wurden während des Geschäftsjahres täglich durchschnittlich 2.750 LS telcom-Aktien (i. V. 1.839) im Gegenwert von EUR 18.609 (i. V. EUR 11.224) an den deutschen Börsen gehandelt, was eine Zunahme des Handelsvolumens um 65,8 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Alle oben aufgeführten Kurswerte beziehen sich auf das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse. B. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DES LS TELCOM KONZERNS1. Geschäftsverlauf, Umsatz- und ErgebnisentwicklungIm Geschäftsjahr 2018/2019 hat der LS telcom Konzern die gesetzten Geschäftsziele, einen Umsatz von ca. EUR 31,0 Mio. und ein EBIT von EUR 1,6 Mio., übertroffen. Nähere Ausführungen hierzu wurden bereits in Kapitel A. dieses Lageberichts gemacht. Der Umsatz des Konzerns (EUR 32,33 Mio.) wuchs gegenüber dem Vorjahr (EUR 27,62 Mio.) um gut 17 %. Die sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 1,20 Mio. (i. V. TEUR 399) führen zusammen mit den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 2,32 Mio. (i. V. EUR 3,23 Mio.) und den Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen von TEUR -229 (i. V. TEUR -81) zu einer um 14 % höheren Gesamtleistung von EUR 35,62 Mio. als im Vorjahr (EUR 31,17 Mio.). Zur annähernden Verdreifachung der sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Vorjahr trugen vor allem Währungsgewinne (TEUR 889) bei. Saldiert mit Währungsverlusten ergaben sich positive Währungseffekte von TEUR 759. Der Materialaufwand fiel mit insgesamt EUR 5,37 Mio. um 26 % höher aus als im Vorjahr (EUR 4,27 Mio.), was den deutlich höheren Umsätzen mit Funkmesssystemen und Beratungsdienstleistungen geschuldet ist. Hinter diesen Aufwendungen stehen Entwicklungsressourcen und projektbezogene Unterbeauftragungen an Dienstleistungsunternehmen in Beratungs- und Softwaresystemprojekten. Daneben fielen im Rahmen der durchgeführten Projekte im Wesentlichen Zukäufe von Hardware zur Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen für Funküberwachungssysteme im Rahmen von Kundenprojekten und in geringerem Umfang für projektbezogene Computer-Hardware und Geodaten an. Die um ca. 10 % gestiegenen Aufwendungen für bezogenen Leistungen halten sich hierbei in etwa die Waage mit den gegenüber dem Vorjahr um 46 % höheren Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Der Personalaufwand mit EUR 18,21 Mio. hat sich nach den im Vorjahr mit dem GOALS Projekt umgesetzten Optimierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen um ca. 4 % verringert (i. V. EUR 18,89 Mio.). Der Abschreibungsaufwand von EUR 4,06 Mio. (i. V. EUR 3,87 Mio.) ist um 5 % gestiegen, was im Wesentlichen an erhöhten Abschreibungen auf aktivierbare Eigenleistungen (+ TEUR 186) liegt. Wie in den vergangenen Jahren wurde grundsätzlich eine strategisch ausgerichtete, im Kern aber konservative Investitionspolitik verfolgt. Während des Geschäftsjahres erfolgten im Wesentlichen Erhaltungsinvestitionen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit EUR 5,54 Mio. um 5 % unter denen des Vorjahres (EUR 5,85 Mio.). Wesentliche Unterschiede gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den im Rahmen des GOALS Projekts im Vorjahr einmalig angefallenen Aufwendungen für Unternehmensberatung und Abfindungen einerseits sowie den im Geschäftsjahr 2018/2019 gebuchten Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 424) und Aufwendungen für Projekt-Nachlaufkosten (TEUR 185) andererseits. Zudem wurden die Gebäude- und Grundstückskosten um TEUR 153 gesenkt. Gegenläufig sind die Vertriebsaufwendungen um TEUR 198 gestiegen. Das Betriebsergebnis (EBIT) des LS telcom Konzerns liegt damit für das Geschäftsjahr bei EUR 2,44 Mio. (i. V. EUR -1,71 Mio.). Das Finanzergebnis beträgt im Geschäftsjahr TEUR -70 (i. V. TEUR -221). Die Erträge aus der nach der "at equity"-Methode bilanzierten Minderheitenbeteiligung stiegen aufgrund einer Dividendenausschüttung der Beteiligung im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 63 (i. V. TEUR 2). Die Aufwendungen aus nach der "at equity"-Methode bilanzierten Minderheitenbeteiligung betragen TEUR 0 (i. V. TEUR 36). Der Zinsaufwand verringerte sich um TEUR 43 auf TEUR 148 (i. V. TEUR 191). Unter dem Strich ergibt sich damit ein Konzern-Jahresergebnis von EUR 1,92 Mio. (i. V. EUR -2,0 Mio.) nach Abzug der Ergebnisanteile anderer Gesellschafter (TEUR 75). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich damit auf EUR 0,33 (i. V. EUR -0,37). Etwa 60 % des Umsatzes wurden im Geschäftsjahr mit 24 (i. V. 22) Kunden erzielt. Konkrete Abhängigkeiten von Einzelkunden oder -projekten bestehen nicht. 2. Vermögenslage und InvestitionenDie Konzern-Bilanz zum 30. September 2019 weist bei einer Bilanzsumme von EUR 34,32 Mio. (i. V. EUR 33,04 Mio.) ein Eigenkapital von EUR 18,42 Mio. (i. V. EUR 16,85 Mio.) aus. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 53,7 % (i. V. 51,0 %). Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte haben sich gegenüber dem letzten Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 um EUR 1,1 Mio. auf EUR 20,61 Mio. verringert. Die immateriellen Vermögenswerte erfuhren während des Geschäftsjahres einen Rückgang um gut 10 %, der auf die höheren Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen einerseits und geringeres Neuaktivierungsvolumen von Eigenleistungen andererseits zurückzuführen ist. Der Wert des Sachanlagevermögens von EUR 5,66 Mio. ist gegenüber dem 30. September 2018 geringfügig zurückgegangen (EUR 5,69 Mio.). Investiert wurde im Geschäftsjahr in Softwareentwicklungsumgebungen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Insgesamt waren im Berichtsjahr neben Erhaltungsinvestitionen keine größeren Beschaffungsmaßnahmen erforderlich. Die Erhöhung der Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 237 ist rein währungsbedingt. Die aktiven latenten Steuern haben sich gegenüber der Vorjahresbilanz um TEUR 346 verringert. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Abbau von aktivierbaren Verlustvorträgen. VorräteDer Wert der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen (TEUR 550) liegt beim gut Fünffachen des Werts zum Ende des letzten Geschäftsjahres (TEUR 105). Den wesentlichen Anteil trägt hier ein unfertiges Projekt der französischen Tochter für ein Messsystem in Afrika. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vermögenswerte Der Wert dieses Postens (EUR 9,64 Mio.) liegt um EUR 1,0 Mio. über dem zum Ende des letzten Geschäftsjahres. Die Forderungen bestehen überwiegend gegen Kunden mit sehr guter Bonität und haben sich insbesondere aufgrund der Umsatzsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Mit der Einführung von IFRS 15 werden seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 für Projekte, welche der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unterliegen, Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Liquide MittelZum 30. September 2019 verfügt der LS telcom Konzern über kurzfristig frei verfügbare Geldmittel von EUR 2,28 Mio. (i. V. EUR 1,66 Mio.). Die LS telcom AG hatte im Geschäftsjahr 2013/2014 ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW zur Finanzierung von Investitionen über insgesamt EUR 6,0 Mio. aufgenommen. Dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde in zwei Tranchen ausgereicht, einer Fremdkapitaltranche von EUR 2,4 Mio. zu einem Nominalzins von 1,25 % und einer Nachrangtranche von EUR 3,6 Mio. zu einem Nominalzins von 2,45 %. Die Tilgung der Fremdkapitaltranche begann am 30. Juni 2016, wogegen die Tilgung der Nachrangtranche erst am 30. Juni 2021 startet. Mit dem Zinsvorteil werden bestimmte Forschungs- und Entwicklungsprojekte subventioniert. Soweit Forschungsaktivitäten betroffen sind, werden die Subventionen als Ertragszuschuss behandelt. Im Fall von Entwicklungsprojekten liegen Investitionszuschüsse vor, die mit den angefallenen Herstellungskosten verrechnet werden. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige VermögenswerteDer Anstieg dieser Posten um 60 % von TEUR 660 im Vorjahr auf EUR 1,06 Mio. zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 ist auf höhere Steuererstattungsansprüche zurückzuführen. Eigene AnteileDer Vorstand der LS telcom hatte in den Jahren 2008, 2009 und 2011 von seiner durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch gemacht. Für den Kauf des RadioSoft-Geschäfts in den USA wurden 2014 u. a. 150.000 Stück der eigenen Aktien als Akquisitionswährung eingesetzt. Der Bestand an eigenen Aktien zum 30. September 2019 beträgt insgesamt 24.000 Stück (i. V. 24.000 Stück). Die eigenen 24.000 Aktien wurden zu einem Betrag von TEUR 49 erworben. Diese werden als "Eigene Anteile" mit dem Konzern-Eigenkapital verrechnet. Langfristige SchuldenDie wertbestimmenden Posten innerhalb der langfristigen Verbindlichkeiten sind einerseits die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten von EUR 4,74 Mio. (i. V. EUR 5,55 Mio.) sowie passive latente Steuern in Höhe von EUR 1,71 Mio. (i. V. EUR 2,00 Mio.). Unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden die langfristigen Teile der Leasingverpflichtungen mit TEUR 0 (i. V. TEUR 484), das KfW-Darlehen mit einem Wert von EUR 4,63 Mio. (i. V. EUR 4,92 Mio.) und ein Darlehen zur Finanzierung der Fuhrparkmodernisierung mit TEUR 108 (i. V. TEUR 146) erfasst. Das KfW-Darlehen ist mit einem abgezinsten Wert unter Berücksichtigung eines marktgerechten Zinssatzes angesetzt. Kurzfristige SchuldenDie kurzfristigen Schulden sind von EUR 8,29 Mio. auf EUR 8,54 Mio. gestiegen. Gründe dafür sind Erhöhungen um TEUR 160 bei den Steuerrückstellungen, um TEUR 145 bei den Rückstellungen für Nachlaufkosten sowie um TEUR 165 bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die erhaltenen Anzahlungen und Vertragsverbindlichkeiten haben sich gegenläufig in Höhe von TEUR 141 verringert. 3. FinanzlageBeim Finanzmittelfonds ergab sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres eine Zunahme von EUR 1,64 Mio. auf EUR 2,28 Mio. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich um EUR 2,69 Mio. auf EUR 4,66 Mio. verbessert, wobei diese Veränderung vor allem auf das gegenüber dem Vorjahr deutlich bessere Jahresergebnis in Höhe von EUR 2,0 Mio. (i. V. EUR -2,01 Mio.) zurückzuführen ist. Im Geschäftsjahr wurden EUR 0,7 Mio. weniger investiert als im Vorjahreszeitraum. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von EUR -2,88 Mio. enthält als wesentliche Posten EUR 2,15 Mio. (i. V. EUR 2,80 Mio.) Investitionen in Entwicklungsprojekte und EUR 0,87 Mio. (i. V. EUR 0,84 Mio.) in Sachanlagen. Die Finanzierungstätigkeit zeigt einen Cashflow in Höhe von EUR -1,15 Mio. (i. V. EUR 1,26 Mio.) und ist primär durch die Tilgung von Finanzkrediten und Auszahlungen für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing geprägt. III. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTA. RISIKOBERICHT1. RisikomanagementGrundvoraussetzung zur Erreichung der Unternehmensziele ist die Nutzung von sich bietenden Chancen. Dabei geht der LS telcom Konzern bewusst Risiken ein, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg des Konzerns abhängt. Nur wer seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, kann die sich bietenden Chancen unternehmerisch verantwortlich nutzen. Dieser Erkenntnis trägt die LS telcom Firmengruppe Rechnung, indem sie die vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung in einem einheitlichen Risikomanagement-System zusammenfasst. Die Vorgaben der Konzern-Leitung an das Risikomanagement-System beinhalten:
Die nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe mit Hilfe des Schadenserwartungswerts bewerteten Risiken wurden in die drei Klassen "zu beobachtende", "zu überwachende" und "zu berichtende Risiken (wesentliche Risiken)" kategorisiert. Die Vorgaben des Vorstands zum Risikomanagement sind im Risikomanagement-Handbuch der LS telcom AG dokumentiert. Zur zentralen Koordination des Risikomanagements innerhalb der Unternehmensgruppe wurde eine Risikomanagement-Beauftragte benannt. Auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft wirkt aktiv und kontinuierlich an der Entwicklung und Fortschreibung des Risikomanagement-Systems der LS telcom Firmengruppe mit. Das Risikomanagement ist als kontinuierlicher Prozess in die Konzern-Steuerung und in das Berichtswesen integriert. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagement-Systems werden die Ergebnisse der Erhebung und Bewertung von Risiken und die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert. Neben den quartalsweisen Gesamt-Risikoberichten werden neu auftretende Risiken, die von der Risikomanagement-Beauftragten als wesentlich für die Unternehmensgruppe bzw. den betroffenen Geschäftsbereich eingestuft werden, unverzüglich in Form von Ad-hoc-Berichten an den Vorstand der LS telcom AG sowie den Leiter des betroffenen Segments gemeldet. Unterstützend zu diesem Risikoreporting werden zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie z. B. Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen, Sitzungen der Segmentleiter/Prokuristen, Ergebnisberichte der Bereichsleiter sowie ein regelmäßiges Finanzberichtswesen eingesetzt. 2. Internes Kontrollsystem (IKS)Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein die ganze Organisation umspannendes Netz, in das neben der Rechnungslegung auch weitere Geschäftsprozesse (z. B. Personalwesen, Lohnbuchhaltung, Einkauf, Vertrieb, Angebotserstellung, Projektimplementierung einschließlich der Abwicklung von Abnahmeprozeduren, Change Requests, Garantie- und Wartungsleistungen) mit ihren jeweiligen organisatorischen und technischen Abläufen eingebunden sind. Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Konzerns zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte IKS gewährleistet werden. Das konzernweit für alle wesentlichen Vorgänge geltende Vier-Augen-Prinzip, definierte Prozesse in allen wesentlichen Bereichen, das Controlling aller Gesellschaften sowie die Antizipation derjenigen Risiken, die die strategischen oder operativen Maßnahmen und damit die Realisierung von Wert- und Wachstumspotenzialen beeinträchtigen können, runden das System ab. Darüber hinaus tragen die Nutzung von praxisbewährten und kontinuierlich aktualisierten Datenverarbeitungssystemen zusammen mit klar definierten Geschäftsprozessen für die Auftragsabwicklung, Buchhaltung, Reporting, das Personalwesen, den Vertrieb und den Einkauf sowie regelmäßige Schulungen der verantwortlichen Nutzer zur Qualitätssicherung bei. Das im Konzern etablierte IKS fußt auf folgenden Prinzipien:
Der Vorstand der LS telcom Gruppe führt die einzelnen operativen Gesellschaften mithilfe effizienter Steuerungs- und Kontrollsysteme auf der Basis eines zentralen CRM-Systems und zusätzlicher Hilfswerkzeuge auf Microsoft Excel Basis (z. B. Umsatz- und Liquiditätsvorausschau). Der Vertrieb, die zentrale Finanzabteilung und die verantwortlichen Mitarbeiter der Tochtergesellschaften informieren den Vorstand kontinuierlich und zeitnah über den Stand aktueller Vertriebschancen, Umsatz-, Zahlungseingangs- und Auftragszahlen. Diese Informationen werden zentral in einem CRM-System verdichtet und stehen dem Vorstand sowie, abhängig von den Zugriffsrechten, auch den zuständigen Mitarbeitern soweit zur Verfügung, wie diese solche Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen. Rechnungslegungsbezogenes IKSDer LS telcom Konzern verfügt über umfangreiche Strukturen, Systeme und Maßnahmen, welche die Effektivität und Sicherheit des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Erstellung von Einzel- und Konzern-Abschluss gewährleisten. Grundlage des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern der Gesellschaften und dem Vorstand der LS telcom AG sowie den zentralen Abteilungen für Finanzen, Einkauf, Vertrieb, Personal und Recht. Die Kontroll- und Berichtsstrukturen beginnen auf Ebene der Tochtergesellschaften und enden beim Vorstand, der regelmäßig über alle Entwicklungen informiert wird bzw. wesentlichen Maßnahmen zustimmen muss. Die konzernweit einheitliche Anwendung der aktuellen IFRS-Standards, anderer relevanter rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien stellt LS telcom mittels verschiedener Instrumente sicher. Dazu gehören neben einer zentral vorgegebenen Bilanzierungsrichtlinie ein einheitlicher Kontenplan, ein konzernweit gültiger Terminplan für die Abschlusserstellung sowie verschiedene andere verbindliche Vorgaben. Die Anwendung und Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben innerhalb des Konzerns wird unter anderem von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern sowie der zentralen Finanzabteilung und dem KonzernAbschlussprüfer regelmäßig geprüft. Alle Verbundbeziehungen werden zudem regelmäßig zwischen den Gesellschaften abgestimmt. Die Buchführung wird für alle Konzern-Unternehmen im Konsolidierungskreis durch die zentrale Finanzabteilung am Hauptsitz der LS telcom AG übernommen. Für die Erstellung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen und des Konzern-Abschlusses ebenso wie für die Erstellung unterjähriger Finanzberichte für die Einzelunternehmen und den Konzern werden standardisierte und zentral administrierte IT-Systeme eingesetzt. Die im Rechnungswesen eingesetzten IT-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung wird auf Funktionstrennung geachtet. Es sind außerdem auf den unterschiedlichen Prozessstufen verschiedene interne Kontrollen implementiert. Eine Vielzahl von Validierungen innerhalb der IT-Systeme unterstützt den Abschlussprozess. 3. Bestand des Konzerns ist gesichertDie Gesamtrisikosituation im Konzern ist weiterhin überschaubar. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass sich bestandsgefährdende Risiken materialisieren. Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken, die sich nach wie vor in Folge der Finanzbzw. Schuldenkrise, internationalen Handelsbeschränkungen und Zollbarrieren oder eines über längere Zeit niedrigen Ölpreisniveaus und den Auswirkungen dieser Krisen ergeben könnten (z. B. regional abschwächende Wirtschaft oder auch starke kurzfristige Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen für den Konzern relevanten Währungen), stellen die politischen Gegebenheiten im gesamten Mittleren Osten, einschließlich der Golfregion, das Kräftemessen Ost/ West sowie auch die Flüchtlingsströme und ihre finanziellen und politischen Auswirkungen Risiken mit dem Potenzial dar, zumindest temporär zu starken Umsatzverwerfungen zu führen. Als weitere bedeutende Einzelrisiken sind die Verfügbarkeit von ausreichend Liquidität und qualifizierten Mitarbeitern einerseits sowie die mögliche Abhängigkeit von externen Beratern andererseits zu sehen, um das Projektgeschäft und das mögliche Wachstum zu bewältigen. In allen Bereichen besteht aber eine effiziente Risikosteuerung, so dass insgesamt die Risiken im Konzern begrenzt und handhabbar sind. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder das interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. 4. Risiken der künftigen EntwicklungDie vergangenen Jahre zeigten, dass LS telcom dem Einfluss diverser marktgegebener Risiken unterworfen ist. Unternehmerische Tätigkeit ist stets verknüpft mit Risiken, die für die nähere Zukunft geplante Investitionen, die geplante fortschreitende Internationalisierung und regionale Ausweitung des Marktes sowie die Markteinführung neuer Produkte in sich bergen. In der nachfolgenden Tabelle werden zunächst die nachstehend erläuterten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung dargestellt. Hierbei wird zwischen einer geringen, mittleren, hohen und sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe unterschieden, woraus sich die Gesamtbeurteilung ableiten lässt. Die Stufen reichen von einem zu beobachtenden Risiko über ein zu überwachendes Risiko hin zu einem wesentlichen Risiko. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bzw. Schadenshöhe wird wie folgt differenziert: scroll
Die für die Bewertung der Risiken verwendeten Eintrittswahrscheinlichkeiten werden anhand der folgenden fünf Kategorien quantifiziert: scroll
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der relevanten Risiken mit ihren jeweiligen Einschätzungen: scroll
Die dargestellten Risiken werden im Folgenden detailliert erläutert. Schneller technologischer WandelDie Märkte, in denen LS telcom agiert, sind durch raschen technologischen Wandel, veränderte Anforderungen und Präferenzen der Anwender und Kunden, häufige Neueinführungen von Produkten und Dienstleistungen sowie sich weiterentwickelnde Standards und Praktiken gekennzeichnet. Der zukünftige Erfolg von LS telcom wird davon abhängen, bestehende Produkte kontinuierlich zu verbessern und diese zeitgerecht zu wettbewerbsfähigen Preisen zu entwickeln und einzuführen. Diese neuen Produkte müssen sich an den immer komplexeren und unterschiedlicheren Bedürfnissen der Kunden orientieren sowie dem technologischen Fortschritt und den sich weiterentwickelnden Standards und Praktiken Rechnung tragen. Dieser Zustand ist einerseits ein Risiko, andererseits ein wesentliches Verkaufsargument für unsere Software-Wartungsverträge. SoftwaresicherheitDie wirtschaftliche Grundlage eines Konzerns, der Software entwickelt, liegt in den Quellcodes bereits entwickelter oder in der Entwicklung befindlicher Software. Aber auch die Rahmenprodukte der Softwareentwicklung wie Konzeption und Dokumentation zu den Softwareprodukten sind eine wesentliche Grundlage der Geschäftstätigkeit. Trotz umfangreicher getroffener Sicherheitsvorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Versagen technischer Systeme oder menschliches Fehlverhalten wertvolle Teile des Datenbestands verloren gehen. Der Konzern hat Maßnahmen ergriffen, u. a. laufende Modernisierung der Server- und Backuplandschaft, stringente Kontrolle von Zugriffsrechten, Audits durch IT-Sicherheitsunternehmen, weshalb die Einstufung der Risikoeintrittswahrscheinlichkeit unverändert auf "gering" erfolgt. InternationalisierungDer Konzern plant, in den nächsten Jahren seine Präsenz im nationalen und internationalen Markt durch entsprechende Kooperationen oder Kapitalbeteiligungen weiter auszubauen. Obwohl derartige Maßnahmen gewissenhaft vorbereitet werden, begründen sie ein unternehmerisches Risiko. Sie könnten sich aufgrund verschiedener Ursachen entgegen den Erwartungen als weniger rentabel oder für die Expansionsstrategie des Konzerns nicht geeignet erweisen. Daneben besteht die Gefahr, dass z. B. akquirierte Unternehmen nicht erfolgreich in die bestehenden Geschäftsbereiche des Konzerns integriert werden können. ProjektrisikenZiel von LS telcom ist es, in Zukunft vermehrt Umsatz mit Standardprodukten zu realisieren. Allerdings wird voraussichtlich auch im kommenden Geschäftsjahr 2019/2020 ein erheblicher Anteil des Umsatzes aus mehreren größeren Projekten erzielt werden. Eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Projekt-Implementierungspläne, Änderungen der politischen Lage oder der Sicherheitslage eines Landes (Verschiebung von Lizenzausschreibungsverfahren, Unruhen, Seuchengefahr etc.), in dem ein Projekt durchgeführt wird, oder Änderungen in der strategischen Planung von Kunden können deshalb durchaus einen gewichtigen Einfluss auf die zeitliche Realisierung von Umsätzen haben. Außerdem können zwischen der Auftragserteilung und der endgültigen Teil- oder Endabrechnung eines Auftrags längere Zeiträume liegen, in denen LS telcom in Vorleistung tritt und das Bonitätsrisiko der Kunden sowie aufgrund der teilweise langen Projektlaufzeiten ein gewisses Wechselkursrisiko tragen muss. Die LS telcom AG schließt Verträge zwar vorzugsweise in Euro ab, jedoch machen die Tochtergesellschaften üblicherweise Geschäfte in den Währungen ihrer Länder. Das bedeutet, dass erhebliche Umsatzanteile mittlerweile speziell in US-Dollar, kanadischen Dollar und südafrikanischen Rand erwirtschaftet werden. Oftmals muss aufgrund von Ausschreibungsvorgaben auch eine Vergütung in US-Dollar oder anderen, Schwankungen unterliegenden Fremdwährungen mit Kunden vereinbart werden (dazu ausführlich im Abschnitt "Finanzwirtschaftliche Risiken"). Umsetzung neuer Trends und Funktechnologien im MarktDie erfolgreiche Vermarktung der Produkte für Netzbetreiber (Dienstleistungen, Soft- und Hardware) wird auch im Geschäftsjahr 2019/2020 stark von den Telekommunikationsmärkten abhängen. Neben dem Risiko, dass sich das Marktumfeld nicht entsprechend dem erwarteten positiven Trend fortentwickelt und in neue Funknetze und Technologien nur schleppend investiert wird, besteht hier das Risiko, dass Produkte trotz umsichtiger Planung und Erhebungen im Vorfeld nicht auf die erwartete Akzeptanz im Markt stoßen. PreisdruckDer starke Wettbewerb kann in gewissen Marktbereichen zu Preisdruck führen und damit die Umsätze und Margen reduzieren. LS telcom war aufgrund der breiten Produktbasis und guten Liquiditätslage zwar in der Vergangenheit in der Lage, solche Preiskämpfe durchzufechten; eine Fortführung solcher Preiskämpfe über längere Zeit würde allerdings das Betriebsergebnis in Zukunft nachteilig beeinflussen und die Liquiditätslage belasten. In Anbetracht des aggressiveren Preisverhaltens des Wettbewerbs, evtl. durch die zögerliche Vergabepraxis im Markt und gestiegenen Erfolgsdruck begründet, sowie des geringeren Liquiditätsspielraums des Konzerns, hatten wir dieses Risiko im Vorjahr in Bezug auf die mögliche finanzielle Auswirkung auf "kritisch" hochgestuft. Durch die derzeitige Attraktivität des Marktes versuchen sowohl neue Wettbewerber in den Markt zu drängen als auch alteingesessene sich in die von der LS telcom AG adressierten Nischen zu verbreitern. Wir haben daher die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos von "mittel" auf "hoch" erhöht. WettbewerbDer Softwaremarkt für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden ist dem Wettbewerb ausgesetzt. Zwar bewegt sich die LS telcom Firmengruppe mit ihren Produktlösungen in einem recht heterogenen Wettbewerbsumfeld; einige Wettbewerber verfügen in Teilbereichen jedoch ebenfalls über langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Vermarktung von Software sowie über erhebliche Marktanteile. Mit dem Geschäftssegment "Hardwarenahe Systeme" positioniert sich die LS telcom Firmengruppe mit komplementären Systemlösungen im Vergleich zu marktgängigen Produkten etablierter Unternehmen. Der Markt scheint mittlerweile auch für etablierte Unternehmen und Newcomer ausreichend attraktiv, um hier ebenfalls vermehrt Aktivitäten zu entfalten. Sollte es LS telcom nicht gelingen, den Wettbewerb durch technologischen Vorsprung auf Distanz zu halten, könnte dies die Geschäftsentwicklung des LS telcom Konzerns nachteilig beeinflussen. Sollte es der Konzern nicht schaffen, durch beständige Innovation, d. h. die Schaffung neuer Produkte bzw. die Anpassung bestehender Produkte und Servicekonzepte an neue Marktanforderungen, schnell genug und wettbewerbsfähig am Markt zu platzieren, oder gegen den Wettbewerb aufgrund anderer kommerzieller Kriterien Vergabeverfahren verlieren und der Auftragseingang dadurch erheblich belastet werden, so könnte dies den Konzern in finanzielle Schwierigkeiten bringen. PersonalressourcenUnser Erfolg hängt davon ab, dass wir hoch qualifizierte Mitarbeiter sowohl für die LS telcom AG in Deutschland als auch für unsere internationalen Tochtergesellschaften und Beteiligungen gewinnen können, diese in unserem speziellen Nischen-Know-how entwickeln und effektiv für unsere Belange steuern und einsetzen. Sollte uns dies nicht gelingen, hätte dies negative Auswirkungen auf die Weiterentwicklung unserer Produkte und die Umsetzung bestehender Aufträge mit entsprechend nachteiligen Konsequenzen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Eine gute wirtschaftliche Lage in Deutschland erhöht das Risiko, dass insbesondere erfahrene Mitarbeiter abgeworben werden könnten und dadurch relevantes Wissen dem Unternehmen entzogen werden könnte. Zudem besteht unter diesen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch das Risiko, insbesondere hinsichtlich moderner Software Technologien und immer komplexer werdender IT-Systeme (vielseitig integrierte Enterprise-Lösungen), geeignetes Personal nicht mehr am Markt rekrutieren zu können. Die LS telcom AG wird wie in der Vergangenheit bestrebt sein, die Arbeitsplätze sowie die Vergütung der Mitarbeiter entsprechend attraktiv zu gestalten, um der Mitarbeiterfluktuation entgegen zu wirken. Dies kann effektiv zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen führen und trägt das Risiko einer Margenminderung in sich. Es besteht jedoch andernfalls in diesem Zusammenhang das Risiko von Know-how-Verlust. Ein höherer Auftragsbestand und Termindruck stellt den Konzern nicht nur vor die Herausforderung, bestehende Personalressourcen optimal einzusetzen, sondern fordert zudem an bestimmten Management-Positionen mehr Kapazität, um die vertraglichen Kundenerwartungen verlässlich erfüllen zu können. Diesem Erfordernis lässt sich durch Beauftragung externer Berater nachkommen, allerdings kann dies, sofern diese nicht anfänglich in der Kalkulation mit eingeplant wurden, zu erhöhten Kosten und entsprechender Margenschmälerung führen. Ebenso besteht hier die Gefahr einer gewissen Know-how-Abhängigkeit und einer deutlich längeren als der ursprünglich geplanten Beauftragungsnotwendigkeit, verbunden mit den damit einhergehenden höheren Aufwendungen. Die qualitative Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos haben wir, insbesondere aufgrund des Risikos geeignetes Personal am Markt rekrutieren zu können, von "mittel" auf "hoch" und damit auch das Risiko in seiner Gesamtbeurteilung von "überwachen" auf "wesentlich" erhöht. Risiken durch globale Marktverwerfungen (Finanzmarkt- bzw. Schuldenkrise; Ölpreisverfall)Die Krise an den Finanzmärkten und die Schuldenkrise haben den Geschäftsverlauf des Konzerns zwar in den letzten Geschäftsjahren nur unwesentlich über die starken Währungsschwankungen des Euro im Vergleich zu Fremdwährungen beeinflusst, jedoch in der Vergangenheit auch Auswirkungen hinsichtlich der Vergabe von Projekten gezeigt. Sollten Kunden aus der Privatwirtschaft oder auch staatliche Kunden, wie Ministerien und Regulierungsbehörden, durch eine weitere Verschärfung dieser Krise unter finanziellen Druck geraten und Aufträge zurückziehen bzw. die Erteilung und Umsetzung von Projekten verschieben, hätte dies sehr negative Auswirkungen auf das Geschäft der LS telcom Firmengruppe. Ähnliche Auswirkungen erfuhr die Unternehmensgruppe aufgrund des Ölpreisverfalls, der ab Herbst 2014 in zahlreichen erdölfördernden Ländern zu Budgetkürzungen, verstärktem Preisdruck und insbesondere auch zu Verzögerungen in Vergabeverfahren geführt hat. Die Produkte des Konzerns wirken grundsätzlich positiv auf den Staatshaushalt und versprechen einen sehr schnellen Rückfluss investierter Mittel. Insofern sollte der Bedarf auch unter erschwerten finanziellen Rahmenbedingungen gut zu vermitteln und sollten die Produkte absetzbar sein. Allerdings könnten anhaltende Budgetkürzungen aufgrund des Ölpreisverfalls dazu führen, dass die Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Ländern auch auf längere Sicht abnimmt und Projekte, die beauftragt werden, auf der Basis weniger attraktiver Finanzierungskonditionen zustande kommen. Beides wäre in Anbetracht der Relevanz der erdölfördernden Länder für das Geschäft des Konzerns sehr nachteilig. Finanzwirtschaftliche RisikenDie finanzwirtschaftlichen Risiken, denen die LS telcom Firmengruppe ausgesetzt ist, umfassen vor allem Marktpreisrisiken (Devisenkurse, Preisrisiken), Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Bedingt durch die weltweiten Geschäftsaktivitäten des Konzerns kommt den Devisenkursschwankungen von südafrikanischem Rand, US-Dollar und kanadischem Dollar gegenüber dem Euro besondere Bedeutung zu. a) Preis- und WährungsrisikoDie LS telcom Firmengruppe ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. soweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenswapgeschäfte) zum Einsatz kommen. Im Geschäftsjahr 2018/2019 bestand kein Bedarf, Projekte über Devisentermingeschäfte abzusichern. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte. b) AusfallrisikoDas Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal jeweils in Höhe des Zeitwerts der Forderung an den jeweiligen Schuldner. Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden wird als gering eingestuft, da LS telcom vorrangig Endkunden mit erstklassiger Bonität bedient und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen; Rückabsicherung bei Lieferanten) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellt, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei der LS telcom verbleibt. Da der Konzern mittlerweile auch vermehrt in Ländern mit niedrigerer Bonität Geschäfte macht, bewerten wir die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos mit "mittel". c) Cashflow- und LiquiditätsrisikoEine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau und vorhandene Kreditlinien gewährleisten eine jederzeit ausreichende Liquiditätsversorgung der LS telcom AG. Des Weiteren pflegt die LS telcom AG eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, so dass weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung gegeben sind. Aufgrund des vorliegenden Liquiditätsniveaus sowie der möglichen finanziellen Auswirkung von Projektverschiebungen wurde dieses Risiko wie in den Vorjahren bezüglich der qualitativen Eintrittswahrscheinlich auf "hoch" eingestuft und in die Klasse kritischer Risiken aufgenommen mit der Beurteilung "wesentlich". B. PROGNOSEBERICHTChancen der künftigen EntwicklungDie Chancen für die künftige Entwicklung des Konzerns werden im Wesentlichen von den Themen Umnutzung von Frequenzspektrum für die Breitbandversorgung, Netze für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Funklösungen für das Internet der Dinge, AutomotiveAnwendungen und komplexe Kommunikationsanwendungen für die Industrie 4.0 mit all ihren Vertikalmärkten bestimmt. Diese sollten im aktuellen Geschäftsjahr und den Folgejahren für eine weiter stabile Nachfrage in unserem Marktsegment sorgen. Der Vorstand ist von der Richtigkeit der strategischen Ausrichtung des Konzerns und seiner Produkte auf diese Geschäftsfelder und Themen überzeugt. Die hohen Investitionen und Vorleistungen, die in den vergangenen Jahren in entsprechende Produktentwicklungen und Markterschließungsmaßnahmen geflossen sind und die Finanzzahlen der vorangegangenen Geschäftsjahre stark belastet haben, werden sich künftig für die gesamte Firmengruppe auszahlen. Das Produktangebot des Konzerns passt zu den aktuellen und auch künftig absehbaren Forderungen des Marktes und wird kontinuierlich mit hoher Innovationskraft weiterentwickelt. Der Vorstand sieht den Konzern damit gut aufgestellt und zweifelt nicht an dessen mittel- und längerfristigem Erfolg. Aktuell stehen über diverse großvolumige und ertragsstarke Projekte noch Vergabeentscheidungen an, wobei über den Zeitpunkt diesbezüglicher Zuschlagsentscheidungen und Beauftragungen, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits erfahrenen Verzögerungen, keine gesicherten Aussagen getroffen werden können. Es wurde jedoch bereits über einige der genannten Projekte grundlegendes Einvernehmen erzielt, weshalb der Vorstand noch im laufenden Geschäftsjahr 2019/2020 mit weiteren größeren Beauftragungen rechnet, die die Geschäftsentwicklung maßgeblich positiv beeinflussen sollten. Die durch die derzeitige weltpolitische Situation, die latente Instabilität im Mittleren Osten und die Unruhen in diversen Ländern Lateinamerikas, gegebenen Risiken dürfen, was unvorhersehbare Verzögerungen bei der Auftragserteilung in Projektanbahnungen und Beschaffungsverfahren anbelangt, sicherlich nicht unterschätzt werden. Es sollte an dieser Stelle jedoch betont werden, dass die vorherrschende Unsicherheit auf der Zeitschiene bezüglich Vergabeentscheidungen für neue Aufträge und der Auflösung des Angebotsstaus nicht die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns schmälert, allerdings möglicherweise weiteres Wachstum und Geschäftserfolge verzögern könnte. Betrachtet man die einzelnen Berichtssegmente näher, so bestehen hier folgende Chancen bzgl. der künftigen Geschäftsentwicklung: Im Beratungsgeschäft behauptet sich die LS telcom national und international sehr gut. Der Vorstand sieht nach wie vor sehr gute neue Geschäftsmöglichkeiten im Umfeld der Digitalisierung bzw. Neuinstallation von Funknetzen für sicherheitsrelevante Behörden, ebenso im Zusammenhang mit der Einführung von digitaler Funktechnologie für Betriebsfunknetze (PMR) von Transport-, Versorgungs- und Industrieunternehmen. Wachstumspotenzial bietet sich im Dienstleistungsbereich unter anderem im Bereich der speziellen Objektfunkversorgung (z. B. Versorgung von Tunneln für U-Bahn-Funk, Versorgung von Stadien etc.), in gewissem Umfang regional immer noch im Umfeld der Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks speziell in Asien und in Afrika sowie insbesondere auch im höherwertigen strategischen Beratungsbereich zur allgemeinen Nutzung des Funkfrequenzspektrums, dies insbesondere in Zusammenhang mit den Themen Breitbandversorgung, Industrie 4.0, 5G und IoT. Im bisherigen Kernmarkt für LS telcom, der Frequenzverwaltung und dem Spektrum-Management, bestehen sehr gute Möglichkeiten zur Realisierung weiteren Wachstums. Der Haupttrend in diesem Kundenbereich geht unvermindert weiter in Richtung noch stärker integrierter Systeme und hochautomatisierter, webbasierter Dienste. Hervorragende Referenzprojekte für das sogenannte e-Licensing von Regulierungsbehörden sichern LS telcom aktuell eine führende Stellung im Wettbewerb in diesem Kundenkreis, verschaffen der Gesellschaft aber ebenso Vorteile bei Netzbetreibern künftiger neuer Funkdienste und Nutzern von Spektrum-Management-Dienstleistungen. Nach Abschluss einiger größerer mehrjähriger Verträge mit Behörden zur Implementierung von sogenannten Enterprise-Systemlösungen in den Vorjahren werden darauf aufbauende Nachfolge- und Wartungsprojekte die LS telcom Firmengruppe auch in den kommenden Geschäftsjahren beschäftigen. Es zeichnen sich daneben für das neue Geschäftsjahr weitere Systemprojekte für nationale Frequenzmanagement-Systeme ab. Neue Funktechnologien sowie neue Regelwerke der EU und der ITU, wie sie gerade u. a. auf der Weltfunkkonferenz WRC19 beschlossen werden, sind daneben wie in der Vergangenheit weitere "Motivatoren" für Neugeschäft, Systemanpassungen und -erweiterungen. Speziell aufbauend auf dem Kundenstamm aus diesem Teilmarkt rechnet sich der Konzern auch Zusatzgeschäft mit neuen Hardware-Produkten zur messtechnischen Unterstützung der Frequenzverwaltung und Funküberwachung aus. Auch das Kundenumfeld der nicht-zivilen Nutzung, d. h. der militärische Markt und das Umfeld der Inneren Sicherheit, bietet zunehmend gute Möglichkeiten für neues Wachstum. Insbesondere in kombinierten Projekten, bestehend aus Geräten und Software, ergänzt ggf. durch umfassende Spektrum-Management-Dienstleistungen, liegen unvermindert gute Chancen für LS telcom, sich zu etablieren und die Geschäfte weiter auszubauen. Voraussichtliche GeschäftsentwicklungDie Aussichten für das Geschäftsjahr 2019/2020 und die weitere Zukunft sind positiv. Der derzeit im Konzern vertraglich insgesamt gesicherte Auftragsbestand beträgt EUR 36,6 Mio. (i. V. EUR 38,9 Mio.), wobei unbefristet laufende Wartungsverträge lediglich mit einer maximalen Restlaufzeit von zwölf Monaten und langfristige Rahmenverträge maximal mit den während ihrer Laufzeit realistisch zu erwartenden Abrufvolumina berücksichtigt wurden. Der hier verzeichnete Rückgang des Auftragsbestands im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen durch das Abarbeiten mehrjähriger Service- und Wartungsverträge um ein Jahr begründet, wobei diese Verträge nach ihrer Vertragsdauer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder weiter verlängert werden. Insofern ist dieser Rückgang nicht sonderlich negativ zu bewerten. Diese Auftragslage des Konzerns kann in Anbetracht der hochwahrscheinlichen kurzfristigen Auftragserwartungen als befriedigend eingestuft werden. Der Auftragsbestand setzt sich sowohl aus noch abzuarbeitenden Projektverträgen als auch aus wiederkehrendem Geschäft (bspw. Wartungsverträge) zusammen, wobei letzteres jährlich mittlerweile ca. EUR 12,2 Mio. beiträgt, aufgrund der in der Vergangenheit abgeschlossenen Projekte kontinuierlich zunimmt und so für eine steigende Grundlast und Stabilität sorgt. Neben diesen vertraglich mittel- bis längerfristig als gesichert zu wertenden Geschäften werden auch signifikante Umsatzanteile aus Rahmenverträgen erwirtschaftet. Hierbei existiert zwar ein vertraglicher Rahmen, es erfolgen jedoch kurzfristige Leistungsabrufe und es bestehen keine längerfristigen Abnahmegarantien. Vor allem die Geschäfte der südafrikanischen Tochter und die Dienstleistungen der US-Tochter RadioSoft basieren auf dieser Art von Kundenbeziehungen. In den hier insgesamt und auf 12-Monatssicht angegebenen Umsatzerwartungen sind keine Umsätze im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten enthalten. Der vertraglich gesicherte Auftragsbestand wird bei planmäßiger Abarbeitung für das laufende Geschäftsjahr 2019/2020 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 22,2 Mio. (i. V. EUR 25,6 Mio.) beisteuern. In Anbetracht der in der Vergangenheit erarbeiteten und nach wie vor sehr aussichtsreichen Geschäftschancen, sowohl für bestehende Produkte des LS telcom Konzerns als auch für aktuelle Neuentwicklungen, sieht der Vorstand trotz der vorgenannten Unsicherheit auf der Zeitschiene die mittel- und langfristigen positiven Perspektiven und Geschäftschancen des Konzerns grundsätzlich ungeschmälert. Der Vorstand geht deshalb weiter davon aus, dass der nach wie vor sehr hohe Angebotsbestand des Konzerns sowie verschiedene während des vergangenen Geschäftsjahres eingegangene und angebahnte strategische Kooperationen in naher Zukunft sowohl für die Firmengruppe wie auch für die LS telcom AG in einer erheblichen Zunahme des Auftragsbestands münden und weiteres Wachstum ermöglichen werden. Ein Problem, das speziell seit den vergangenen Jahren besonders stark unsere Geschäftsentwicklung beeinflusst, ist die starke Abhängigkeit von komplexen Vergabeverfahren, denen wir uns beim Gros unserer öffentlichen Behördenkundschaft stellen müssen und die sehr häufig aus unterschiedlichsten politischen oder Haushaltsgründen Verzögerungen erfahren. Unsere jüngsten Erfolge in den sogenannten Vertikalmärkten bestärken uns darin, vertrieblich deutlich stärker auf die Industrie, also die Privatwirtschaft, zu setzen. Bei diesen Kunden aus der Privatwirtschaft spielt das Funkspektrum und eine zuverlässige, hochverfügbare und sichere Funkversorgung eine zentrale Rolle in Produktionsprozessen und rückt nun im Rahmen der Digitalisierung und Industrie 4.0 sowie des Internets der Dinge mit zunehmender Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation immer stärker in den Fokus. Hier bietet LS telcom unter Einsatz der gesamten Produktpalette Lösungen für das Spektrum-Management, teilweise auch als Outsourcing-Partner. Mit diesen weitgehend replizierbaren Lösungen, aus denen sich nachhaltiges Produktgeschäft anstatt schwer planbares Projektgeschäft ableiten lässt, sprechen wir zudem eine Vielzahl von Kunden einer Branche an. Ein großer Vorteil bei diesem Schritt in Richtung Industriekunden wird neben einer deutlichen Verbreiterung des Kundestamms auch in den Entscheidungsprozessen liegen, die in der Industrie üblicherweise schneller und besser planbar ablaufen. LS telcom hat in den letzten beiden Geschäftsjahren ein Servicepaket entwickelt und erste Referenzprojekte gewinnen können. Diese Erfolge in unterschiedlichen Industriebranchen, sogenannten Vertikalmärkten, bestärken uns darin, vertrieblich deutlich stärker auf Industriekunden zu setzen und diesen Markt mit dem bestehenden Servicekonzept aus Software, Messtechnik und Beratung zu erschließen. Wir rechnen zwar in diesen Vertikalmärkten nicht mit besonders hohen Einzelprojektvolumina, jedoch bietet sich allein aufgrund der möglichen Kundenanzahl und der Skalierbarkeit und Replizierbarkeit des Geschäfts hier für uns ein ungleich größerer Markt als im bisherigen Behördenumfeld. Der sich hier für uns in der Privatwirtschaft öffnende adressierbare Markt hat nach unserer Einschätzung ein Volumen von über EUR 1 Mrd., so dass selbst ein geringer Marktanteil für den LS telcom Konzern bereits signifikantes Wachstum verspricht. Der bevorstehende Ausbau der 5G-Netze, die neben schnellerem mobilem Internet besonders für das Internet of Things und die Industrie 4.0 wesentliche Vorteile bringen, wird LS telcom zusätzliches dauerhaftes Geschäft vermitteln. Unternehmen können basierend auf der 5G-Technologie oder sogar eigener 5G-Infrastruktur vernetzte Produktionsabläufe und somit einen höheren Automatisierungsgrad schaffen. Dies erfordert sichere Telekommunikationsverbindungen und störungsfreies Funkspektrum. Hier ist LS telcom mit seinem Know-how eine perfekte Adresse für Industriekunden. Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Ausführungen rechnet das Management des Konzerns für das laufende Geschäftsjahr 2019/2020 mit einem Umsatz von EUR 33,1 Mio. und einem Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) von EUR 2,8 Mio.; im darauffolgenden Geschäftsjahr wird eine Umsatzsteigerung auf EUR 34,8 Mio. mit einem geplanten Konzern-EBIT von EUR 3,0 Mio. erwartet. IV. BERICHTERSTATTUNG GEMÄSS § 315a ABS. 1 HGB1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital betrug zum 30. September 2019 EUR 5.817.000,00. Es ist eingeteilt in 5.817.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie und voll einbezahlt. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenBeschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Jede Aktie gewährt gemäß § 14 der Satzung eine Stimme. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am KapitalZum Ende des Geschäftsjahres bestanden die folgenden Beteiligungen mit über 10 % der Stimmrechte: scroll
4. Inhaber von Aktien mit SonderrechtenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von ArbeitnehmerbeteiligungenEine Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, ist dem Vorstand nicht bekannt. 6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über SatzungsänderungenDie Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß § 84 AktG. Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung gemäß §§ 133 und 179 AktG vorgenommen. Die Hauptversammlung hat in § 11 Abs. 2 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von AktienAusgabe von AktienDurch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 9. März 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. März 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017"). Nach teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals durch Beschluss des Vorstands vom 11.06.2018 und Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 12.06.2018 reduziert sich die verbleibende an den Vorstand in § 4 Abs. 3 Satz 1 erteilte Ermächtigung auf die Ausgabe von bis zu 2.185.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen. Das zur Ausnutzung verbleibende genehmigte Kapital beträgt zum 30. September 2019 EUR 2.185.500,00. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in solchem Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet (20 %-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 %-Grenze anzurechnen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 festzulegen. Rückkauf von AktienDie von der Hauptversammlung am 13. März 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lief am 12. März 2019 aus. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LS telcom AG vom 14. März 2019 wurde der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre ermächtigt, und zwar nach folgender Maßgabe: a) Die Gesellschaft wird im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ermächtigt, eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a AktG ff. zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. b) Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft an sämtliche Aktionäre. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen Kaufangebots vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unter schreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. c) Die Ermächtigung wird zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erteilt, insbesondere zu den folgenden Zwecken:
d) Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien hat grundsätzlich über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots zu erfolgen. Die Gesellschaft wird aber ermächtigt, eine andere Form der Veräußerung vorzunehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, um die Aktien wie folgt zu verwenden:
In diesen Fällen ist das Erwerbsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und darf der Veräußerungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (ohne Veräußerungsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor der Veräußerung der eigenen Aktien bzw. vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Veräußerung der eigenen Aktien nicht wesentlich unterschreiten. e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall berechtigt, die Angabe der Anzahl der Aktien in der Satzung anzupassen. f) Die Ermächtigungen gemäß vorstehenden lit. d) und e) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. g) Die Ermächtigung wird am 14. März 2019 mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wirksam und gilt bis zum 13. März 2024. 8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehenEs liegen zum Bilanzstichtag keine diesbezüglichen Vereinbarungen vor. 9. EntschädigungsvereinbarungenEntschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht. V. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS GEMÄSS § 315a ABS. 2 HGBDie Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes. Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung, die Sachzuwendungen, insbesondere die Überlassung von Dienstwagen, enthält. Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Daneben beinhalten die Dienstverträge (Stand 30. September 2019) eine erfolgsabhängige variable Sondervergütung, die vom wirtschaftlichen Ergebnis des Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr abhängt, sowie eine rollierende Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. 1. Aufsichtsrat und VorstandDem Aufsichtsrat gehören an die Herren:
Mandate der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht. Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/2019 Bezüge in Höhe von insgesamt EUR 66.621,80 (i. V. TEUR 67). Diese Bezüge verteilen sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt:
Für Beratungstätigkeiten außerhalb ihrer Aufsichtsratstätigkeit wurden im Berichtsjahr an die Kanzlei des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Holtermüller für diverse Beratungsleistungen EUR 22.698,50 (i. V. TEUR 1) vergütet. Zum 30. September 2019 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrates, wie im Vorjahr, 14.546 Stückaktien. Vorstandsmitglieder sind:
Zum Bilanzstichtag wurden von den Mitgliedern des Vorstands folgende Stückaktien gehalten:
Mandate der Vorstandsmitglieder in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 2 AktG bestehen nicht. 2. VergütungsberichtZuständigkeit, Zielsetzung und Struktur der Vergütung des VorstandsDie Festlegung von Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands der LS telcom AG erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät zudem über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig. Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei durch eine hohe Variabilität die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar zu berücksichtigen. Dazu weist das Vergütungssystem im Einzelnen eine fixe Grundvergütung sowie eine variable Vergütung auf. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, werden dessen Struktur, die einzelnen Komponenten und die Gesamtvergütung regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft. Die Vergütung des Vorstands setzte sich im Geschäftsjahr 2018/2019 aus den folgenden Komponenten zusammen:
Die Gesellschaft unterhält ferner eine Unfallversicherung sowie eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (D&O Versicherung), in der auch die Mitglieder des Vorstands versichert sind und die eine Selbstbeteiligung entsprechend der durch den jeweiligen Vorstand gehaltenen Anteile an der LS telcom AG vorsieht. Als weitere Nebenleistung erhält der Vorstand seine Reisekosten für Dienstreisen, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern und sonstige betrieblich bedingte Auslagen nach Beleg erstattet. Reale Aktienoptionsprogramme oder andere wertpapier-orientierte Anreizsysteme bestanden für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht. Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2018/2019Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von der LS telcom AG im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind. Die Gesamtbezüge für den Vorstand berechnen sich aus der Summe aller Vergütungen in bar und in geldwerten Vorteilen aus Sachbezügen. Letztere enthalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 1.306 (i. V. TEUR 908) erfasst. Davon betreffen TEUR 747 (i. V. TEUR 827) fixe, erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 559 (i. V. TEUR 81) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. Im Berichtsjahr wurden TEUR 559 (i. V. TEUR 89) dieser variablen Anteile im Aufwand lediglich als Zuführungen zu Rückstellungen im Geschäftsjahr für mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis vier Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Der Wert basiert auf Prognoserechnungen. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar. Die im Geschäftsjahr 2018/2019 als Aufwand erfasste Vorstandsvergütung (in Klammern Vorjahresangaben) verteilt sich auf die Mitglieder des Vorstands wie folgt: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die den Vorständen tatsächlich ausgezahlten Vergütungen (in Klammern Vorjahresangaben) im Geschäftsjahr 2018/2019: scroll
Zusagen zur AltersversorgungPensionszusagen an die Mitglieder des Vorstands bestehen nicht. Wesentliche Zusagen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung seiner TätigkeitDie Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses ist nicht vorgesehen. AktienoptionenReale Aktienoptionen sind an den Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausgegeben. VI. BERICHT ZU WESENTLICHEN GESCHÄFTEN MIT NAHESTEHENDEN PERSONENDie Geschäfte mit nahestehenden Personen des Konzerns werden im Konzern-Anhang gesondert dargestellt. VII. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist ebenso wie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im Internet auf der deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG"-"Investor Relations" - "Zahlen, Berichte, Informationen" abrufbar. Hier sind auch die Erklärungen der vergangenen Jahre zugänglich. VIII. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern-Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Lichtenau, 21. November 2019 LS telcom Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Manfred Lebherz Dr. Georg Schöne Dipl.-Ing. Roland Götz Corporate Governance Bericht 2019Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu sorgen. Die LS telcom AG unterstützt das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (der "Kodex"), die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Unternehmensführung zu erhöhen und dadurch das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen zu fördern. Vor diesem Hintergrund berichten wir gemäß Ziffer 3.10 des Kodex über die Umsetzung der Kodex-Empfehlungen in der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung sowie unter anderem auch über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Wir machen zudem Angaben zu unseren Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. 1. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der LS telcom AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG vom 29. November 2019Nach § 161 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, S. 1102) haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Ferner ist zu erklären, warum bestimmten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Governance Kodex nicht entsprochen wurde bzw. wird. Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG haben sich, und zwar jeweils in eigener Verantwortung, in der Aufsichtsratssitzung vom 29.11.2019 mit der Umsetzung der Empfehlungen, aber auch der Anregungen, im Deutschen Corporate Governance Kodex in der maßgeblichen Fassung vom 07.02.2017 befasst und gleichzeitig überprüft, ob diejenigen Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex, zu denen die Gesellschaft in ihrer zurückliegenden Entsprechenserklärung vom 30.11.2018 keinen Ausnahmevorbehalt erklärt hat, seit Abgabe dieser Entsprechenserklärung uneingeschränkt befolgt worden sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, auch im Jahr 2019 eine gemeinsame Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben, diese auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, im Geschäftsbericht zu veröffentlichen und gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1; Satz 3 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form einzureichen. Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG nach § 161 Abs. 1 AktG für das Jahr 2019, beruhend auf der Textfassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 07.02.2017, hat folgenden Wortlaut: Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten und begründeten Ausnahmen entsprochen wird, wobei die Nummerierung derjenigen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht: scroll
Darüber hinaus erklären Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 30.11.2018 den seither geltenden Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen hat, soweit sie in ihrer Entsprechenserklärung keine Vorbehalte aufgeführt hat.
Lichtenau, den 29. November 2019 Für den Aufsichtsrat der LS telcom AG gez. Dr. Winfried Holtermüller, Vorsitzender des Aufsichtsrats Für den Vorstand der LS telcom AG gez. Dr. Manfred Lebherz, Sprecher des Vorstands 2. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats (Ziffer 4.2.5 und 5.4.6 des Kodex)Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands wird in einem gesonderten Vergütungsbericht beschrieben, in dem auch die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats offengelegt werden. Dieser quantitative Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts und damit an anderer Stelle jeweils vollständig in diesem Geschäftsbericht der LS telcom AG wiedergegeben. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E, sowie im Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V. 3. Interessenkonflikte (Ziffer 4.3, 5.4.2 und 5.5 des Kodex)Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten während des Geschäftsjahres nicht auf. Dem Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E.1. sowie dem Konzern-Lagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V.1., können die von den Vorstands- und den Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommenen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen entnommen werden. Keiner der Aufsichtrats- oder Vorstandsmitglieder nimmt mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang des Konzern-Abschlusses dargestellt. 4. Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft (Ziffer 7.1.3 des Kodex)Im Geschäftsjahr 2018/2019 hatte das Unternehmen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme implementiert. Eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in den Vorstandsverträgen bezieht sich auf die Wertentwicklung der LS telcom Aktie und besitzt insofern den Charakter virtueller Aktienoptionen. Zur detaillierten Information verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht der LS telcom AG, Abschnitt E. sowie im KonzernLagebericht des LS telcom Konzerns, Abschnitt V. 5. (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f, 315 d HGBDie (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 f, 315 d HGB) beinhaltet neben der Entsprechenserklärung zum Kodex weitere Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die LS telcom AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. Die gesamte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f, 315 d HGB ist im Internet auf unserer deutschsprachigen Seite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG" - "Investor Relations" -"Zahlen, Berichte, Informationen" - "Erklärung Unternehmensführung" abrufbar. Konzern-Bilanz (IFRS) zum 30. September 2019der LS telcom Aktiengesellschaft, LichtenauAktiva scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenauscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019der LS telcom Aktiengesellschaft, LichtenauEigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmensscroll
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Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS) für das Geschäftsjahr 2018/2019der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenauscroll
Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2018/2019der LS telcom Aktiengesellschaft, LichtenauA. INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMENDie LS telcom Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) mit Sitz in Lichtenau ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 211164 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Implementierung, der Vertrieb und die Installation von Hard- und Softwarelösungen auf dem Gebiet der drahtlosen und leitungsgebundenen Telekommunikation, insbesondere der Funknetzplanung, des Frequenzmanagements und der sonstigen Systemlösungen sowie die Beratung und Schulung, insbesondere von Funknetzbetreibern, Medienunternehmen und Regulierungsbehörden. Der Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften. Der Vorstand der Gesellschaft hat den Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 sowie den Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019 am 21. November 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. B. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZEDer Konzern-Abschluss der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB). Die Auslegungen (IFRIC - International Financial Reporting Interpretations Committee und SIC - Standards Interpretations Committee) des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden beachtet. Alle am Abschlussstichtag gültigen und durch die Kommission der Europäischen Union (EU) anerkannten IFRS wurden berücksichtigt. Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2018/2019 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LS telcom AG. Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Die Betragsangaben lauten - soweit nicht anders angegeben - auf Tausend Euro (TEUR). Der konsolidierte Abschluss entspricht den Anforderungen des § 315e HGB. Die zusätzlichen Vorschriften nach deutschem Handelsrecht, für die eine Pflicht zur Anwendung besteht, wurden beachtet. Die Jahresabschlüsse der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzern-Abschlussesaufgestellt. Dem Konzern-Abschluss liegen im Vergleich zum Vorjahr mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Änderungen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu Grunde. Neue Standards und InterpretationenFolgende, von IASB und IFRS IC neu verabschiedete bzw. geänderte und durch die EU anerkannte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2018/2019 erstmalig verpflichtend anzuwenden: scroll
Die LS telcom AG hat IFRS 9 "Finanzinstrumente" erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 angewendet. Die Regelungen sehen im Vergleich zum Vorgängerstandard IAS 39 ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor, welches in D.11. beschrieben wird. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich nunmehr nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value Option. Für sie sind Fair Value Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen, sofern dadurch nicht eine Bilanzierungsinkongruenz entstehen würde. Diese Neuerung ist für den Konzern-Abschluss der LS telcom AG nicht von Bedeutung. Darüber hinaus wurde in IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell verankert. Dieses verlagert den Fokus auf eine tendenziell frühere Risikovorsorge. IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf eine Wertminderung hat zudem die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwertes zu erfolgen (Stufe 3). Ausnahmen vom allgemeinen Wertminderungsmodell bestehen z. B. für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese ist ein vereinfachtes Wertminderungsmodell vorgesehen, nach dem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen. Eine Zuordnung zu Stufe 1 ist untersagt. Von dieser zulässigen Vereinfachung hat die LS telcom AG Gebrauch gemacht. Bezüglich der Kriterien für das neue Wertminderungsmodell wird auf H.1 a) verwiesen. Der Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 1. Oktober 2018 wurde in H.1 a) von IAS 39 auf IFRS 9 übergeleitet. Auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wurde gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 9 verzichtet. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 zum 1. Oktober 2018 ergab sich eine zusätzliche Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 241, welche die Gewinnrücklagen zum 1. Oktober 2018 unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von TEUR 47 um TEUR 194 gemindert haben. Die Bezeichnungen der Bewertungskategorien wurden auf den Wortlaut des neuen Standards aktualisiert. Gemäß IFRS 9 werden ab dem Geschäftsjahr 2018/2019 den bisher den Kategorien "Kredite und Forderungen" bzw. "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden" zugeordnete Finanzinstrumente einheitlich der Kategorie "fortgeführte Anschaffungskosten" zugeordnet. Hieraus ergaben sich keine Bewertungsänderungen. Der im Mai 2014 veröffentlichte Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wurde mit der Zielsetzung veröffentlicht, die Vielzahl von in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung in einem Standard zu vereinen. Der neue Standard sieht ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums der Umsatzrealisierung kommt es nun nicht mehr auf die Übertragung der Risiken und Chancen, sondern auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden an. Für Mehrkomponentenverträge regelt IFRS 15 explizit, dass der Transaktionspreis auf die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen ist. In der Bilanz wurden durch IFRS 15 mit Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten neue Bezeichnungen eingeführt. Diese können durch auf Vertragsebene bestehende Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen entstehen. Zudem wurden die Angabevorschriften erweitert. Die LS telcom AG hat den Standard erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 angewendet. Nach den Übergangsvorschriften des IFRS 15 ist eine vollständig retrospektive sowie eine modifiziert retrospektive Erstanwendung möglich. Die LS telcom AG hat die Erstanwendung nach der modifiziert retrospektiven Methode vorgenommen. Dabei wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst, sondern es wurde der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 als Anpassung der Gewinnrücklagen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, d. h. zum 1. Oktober 2018, erfasst. Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 15 wurden im Geschäftsjahr einzelne Projekte von der zeitraumbezogenen auf die zeitpunktbezogene Gewinnrealisierung geändert. Die Umstellungseffekte resultieren im Wesentlichen daraus, dass unter IFRS 15 einzelne Projekte, welche bisher nach IAS 11 nach dem Auftragsfortschritt bilanziert wurden, zeitpunktbezogen erfüllt werden. Diese Einschätzung basiert auf der Untersuchung der individualvertraglichen Vereinbarungen sowie der allgemein gültigen rechtlichen Gegebenheiten, wobei bei den betroffenen Projekten kein durchsetzbarer Rechtsanspruch und somit kein Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden gegeben ist. Zudem wurde die Umsatzrealisierung von unfertigen Projekten mit kürzeren Projektzyklen nicht mehr nach dem Auftragsfortschritt ohne Teilgewinnrealisierung abgebildet ("zero profit margin"). Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. Oktober 2018 ergaben sich folgende Auswirkungen: scroll
Durch die Umstellung von IAS 11 auf IFRS 15 kommt es im Geschäftsjahr 2018/2019 aufgrund des Wechsels einzelner Projekte von der zeitraumbezogenen auf die zeitpunktbezogene Gewinnrealisierung zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 712. Diese betreffen in Höhe von TEUR 514 das Segment Softwaresysteme, in Höhe von TEUR 121 das Segment Hardwarenahe Systeme und in Höhe von TEUR 77 das Segment Dienstleistungen. Es handelt sich jedoch um eine erfolgsneutrale Anpassung, da sich der Umstellungseffekt gegenläufig in der Bestandsveränderung niederschlägt. Der Neubewertungseffekt in Höhe von TEUR 35 wurde erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst. Die erstmalig im laufenden Geschäftsjahr anzuwendenden neuen und geänderten IFRS führten mit Ausnahme der dargestellten Änderungen zu keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die Darstellung des Konzern-Abschlusses. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte, aber zum Teil von der EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war: scroll
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Von der Möglichkeit, vom IASB bereits verabschiedete Standards vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht. IFRS 16 "Leasing" regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den Vorgängerstandard IAS 17. Nach dem neuen Standard besteht nunmehr eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Demzufolge bilanzieren Leasingnehmer künftig das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (sog. right-of-use Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Dabei sind die Regelungen des IFRS 16 auf jeden Vertrag einzeln anzuwenden. Leasinggeber und Leasingnehmer haben allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, anstelle einer Einzelbetrachtung Portfolien anzuwenden, auf die dann die Regelungen des IFRS 16 angewendet werden. Zudem bestehen einzelne Erleichterungswahlrechte für Leasingnehmer in Hinblick auf kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Für Leasinggeber besteht auch nach dem neuen Standard unverändert eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen. IFRS 16 sieht neben Änderungen in der Bilanzierung auch eine Ausweitung der Angabepflichten sowohl für Leasinggeber als auch für Leasingnehmer vor. Die LS telcom AG wendet IFRS 16 erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2019 an. Das Management hat entschieden die modifiziert retrospektive Übergangsmethode anzuwenden. Aufgrund der gegenwärtigen Beurteilung werden voraussichtlich keine bedeutenden ergebniswirksamen Umstellungseffekte erwartet. Sollten sich unbedeutende Effekte aus der Umstellung ergeben, werden sie erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst. Das Management geht auf Basis der bisherigen Beurteilung davon aus, dass right-of-use-Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von voraussichtlich EUR 0,9 Mio. bis EUR 1,1 Mio. bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zu bilanzieren wären. Unter Anwendung der Übergangserleichterung gem. IFRS 16 Anhang C10 (a) basiert diese Ermittlung auf der Anwendung eines einheitlichen Abzinsungssatzes auf alle relevanten Leasingverhältnisse zum Umstellungszeitpunkt. Aus der Umstellung ergeben sich Auswirkungen auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, da die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen aus der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten ersetzt werden. In der Folge ergibt sich eine positive Auswirkung auf das EBITDA zulasten der Abschreibungen und des Zinsergebnisses. Darüber hinaus ergeben sich punktuell Erweiterungen der Anhangangaben. Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder überarbeiteten Standards bzw. Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet werden. Schätzungen und AnnahmenDie Aufstellung des Konzern-Abschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ansatz von Entwicklungskosten, die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Forderungen, von Rückstellungen sowie auf die Realisierung zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden nach IAS 8 zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. C. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE1. KonsolidierungskreisTochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Konzern-Abschluss einbezogen, ab dem die LS telcom AG das Unternehmen direkt oder indirekt gemäß IFRS 10 beherrscht. Beherrschung liegt dann vor, wenn die LS telcom AG aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens entscheiden kann, wenn ihr die positiven oder negativen variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen zufließen und wenn sie diese Rückflüsse durch ihre Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. In den Konzern-Abschluss sind gemäß IFRS 10 neben der Gesellschaft die folgenden Unternehmen einbezogen worden: scroll
Die LST Middle East FZ-LLC wird aufgrund des seit Beginn des Geschäftsjahres 2015/2016 vom Kapitalanteil abweichenden 60 %-igen Anteils an Stimmrechten der LS telcom AG im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-Abschluss einbezogen. LS telcom AG hat bei der LST Middle East FZ-LLC das Recht, sich ab dem 30. September 2018 durch eine einseitige Kapitalerhöhung von 50 % an dieser Gesellschaft zu beteiligen, sofern diese einen definierten Bilanzgewinn bis dahin nicht erreichen sollte. Darüber hinaus hat LS telcom AG das Recht, das an diese Gesellschaft gewährte Darlehen in Anteile an dieser Gesellschaft umzuwandeln, sofern diese eine definierte Ausschüttung bis zum 30. September 2018 nicht geleistet hat. Zum Erstbewertungszeitpunkt wurden die Optionen mit einem Fair Value von Null bewertet. Dieses Recht wurde nicht in Anspruch genommen. Die LS telcom Australia Pty Ltd wird ab dem 30. September 2019 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-Abschluss einbezogen. Die bisherige Tochtergesellschaft Leading Spectrum Telecoms Middle East (FZC), Liwa/Oman, wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 abgewickelt und entkonsolidiert. Hieraus ergab sich ein unbedeutsamer Entkonsolidierungserfolg von TEUR 18. Bei den assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd. sowie der im Geschäftsjahr 2018/2019 neu gegründeten Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH hat die Gesellschaft die Möglichkeit einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. scroll
Bei der im Geschäftsjahr 2017/2018 gegründeten Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., an der die LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd. 49 % der Anteile hält, hat die LS telcom AG eine indirekte Beteiligung mit 25 % Anteilen am Kapital. 2. KonsolidierungsmethodenGrundlage für den Konzern-Abschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 30. September 2019 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Die auf lokalen Vorschriften basierenden Jahresabschlüsse wurden von der Gesellschaft auf die geltenden IFRS übergeleitet. Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgte in der Vergangenheit nach der partiellen Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Negative Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung wurden in Vorjahren erfolgswirksam berücksichtigt. Für Fälle nach dem 31. März 2004 erfolgt die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung von Minderheitenanteilen bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert. In den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen sowie Verkäufe von Anlagevermögen zwischen Konzern-Gesellschaften wurden ebenfalls berücksichtigt. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ1. AnschaffungskostenprinzipDie Erstellung des Konzern-Abschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind die Aktiva und Passiva zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Geschäfts- oder Firmenwert, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegenden Zeitwerten des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte der jeweiligen Tochtergesellschaft, die als niedrigste Ebene für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit; CGUs), zusammengefasst. Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat. 2. Fremdwährungsumrechnunga) TransaktionenDie in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzern-Abschluss wird in Euro erstellt. Der Euro ist Berichtswährung und funktionale Währung der Gesellschaft. Transaktionen in Fremdwährung werden vom jeweiligen Konzern-Unternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kurs in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Kurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. b) Umrechnung der JahresabschlüsseBei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Da die Konzern-Gesellschaften ihr Geschäft selbstständig betreiben, sind sie als "foreign entities" im Sinne von IAS 21 berücksichtigt. Hiernach werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die bei Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung: scroll
3. Immaterielle VermögenswerteDie Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte zum Abschlussstichtag können der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: scroll
Investitionen wurden im Wesentlichen für aktivierbare Eigenleistungen getätigt. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Nutzung sämtlicher immaterieller Vermögenswerte ist als endlich eingestuft. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die drei bis acht Jahre beträgt. Soweit notwendig wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird. Außerplanmäßige Wertkorrekturen (Minderungen und Mehrungen) wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 55 erfasst (i. V. TEUR 79). Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern sowohl die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, als auch die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Erwirtschaftung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen. Die Entwicklungskosten umfassen die direkten Kosten der Entwicklungsabteilung in Relation zu den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Externe Leistungen werden mit den fakturierten Kosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über vier Jahre. Die noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte werden bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Wertkorrekturen auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte in Höhe von TEUR 55 (i. V. TEUR 79) vorgenommen. Bei Kauf, Bau oder Herstellung von Vermögenswerten, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungsprozess sich über einen erheblichen Zeitraum erstreckt (qualifizierter Vermögenswert), werden die zurechenbaren Fremdkapitalkosten aktiviert. In der Berichtsperiode wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 65 (i. V. TEUR 69) aktiviert, da die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte die Definition eines qualifizierten Vermögenswertes erfüllen. Der Berechnung wurde ein durchschnittlicher Fremdkapitalkostensatz von 3,78 % (i. V. 3,78 %) zugrunde gelegt. Kosten für die Forschung und allgemeine Entwicklung wurden in Höhe von TEUR 2.037 (i. V. TEUR 1.946) sofort als Aufwand erfasst. 4. Geschäfts- und FirmenwertDie Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwertes zum Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar: scroll
Als Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird der Betrag der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses angesetzt, der den beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der erworbenen Tochtergesellschaft zum Erwerbszeitpunkt übersteigt. Die Firmenwerte resultieren aus der Vollkonsolidierung der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, (TEUR 695), der LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 889), der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 3.502), und der LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE (TEUR 158). Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand erfasst und - auch wenn sie unterjährig in Zwischenabschlüssen der Gesellschaft erfasst wurde - in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind entsprechend der Geschäftstätigkeit der erworbenen Unternehmen einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind zum Stichtag dem Segment Hardwarenahe Systeme mit TEUR 192, dem Segment Dienstleistungen mit TEUR 2.925 sowie dem Segment Softwaresysteme mit TEUR 2.127 zugeordnet. Als Grundlage zur Ermittlung der Werthaltigkeit wird der Nutzungswert herangezogen. Die Firmenwerte wurden hierzu der jeweiligen Tochtergesellschaft, als der niedrigsten Ebene für die Cashflows separat identifiziert werden können (Zahlungsmittel generierenden Einheit; CGUs), zugeordnet. Die Cashflow-Prognose basiert auf Detailplanungen des Managements, die einen fünfjährigen Planungszeitraum umfassen. Wesentliche Planungsprämissen betreffen das zugrunde gelegte Umsatzwachstum sowie die EBIT-Marge. Für die Detailplanung werden Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen, insbesondere abgeleitet aus den aktuellen Auftragsbeständen und Vertriebsaussichten, bezüglich der künftigen Marktentwicklung berücksichtigt. Für das Umsatzwachstum wurden Werte zwischen 2 % und 11 % und für die EBIT-Marge Werte zwischen 2,5 % und 19 % verwendet. Bei der Berechnung der ewigen Rente werden, basierend auf dem jeweiligen durchschnittlichen Marktwachstum, die Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum unter Berücksichtigung geschätzter Wachstumsraten von 1,00 % extrapoliert. Das Wachstum der ewigen Rente liegt unterhalb des langfristigen durchschnittlichen organischen Wachstums und unterhalb des langfristigen durchschnittlichen erwarteten zukünftigen Marktwachstums. Die so ermittelten Zahlungsströme werden mit den gewichteten Gesamtkapitalkosten nach Steuern abgezinst, um den Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheit zu bestimmen. Der verwendete Gesamtkapitalkostensatz nach Steuern, welcher auf Basis der spezifischen Daten einer Peer Group börsennotierter Unternehmen ermittelt wurde, beträgt 6,54 %. Eine Wertminderung der Firmenwerte war nicht erforderlich. Bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, LS telcom Ltd., Ottawa/Kanada, LST Middle East FZ-LLC, Dubai/VAE sowie der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, hätte sich bei Veränderung der EBIT-Prognosen um -10 % bzw. einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte kein Abwertungsbedarf ergeben (i. V. Abwertung in Höhe von TEUR 101 bei Erhöhung des Abzinsungssatzes um +1 % bei der RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA). Die kumulierten Abschreibungen auf Firmenwerte aus Vorjahren wurden mit den Anschaffungskosten saldiert. Die Firmenwerte sind die einzigen immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. 5. SachanlagenDie Buchwerte der Sachanlagen zum Abschlussstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: scroll
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar: scroll
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungskosten verlässlich bewertet werden können. Alle anderen nachträglichen Ausgaben werden direkt als Aufwand erfasst. Instandhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt. Fremdkapitalkosten werden, soweit sie dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Nicht auf qualifizierte Vermögenswerte entfallende Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten bezüglich Sachanlagen aktiviert. Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf Letzteren abgeschrieben. Zuschreibungen, die notwendig sind, sobald die Gründe der Abschreibung auf Dauer entfallen, gab es im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, nicht. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen ein bis 35 Jahre. Wesentliche Restwerte gemäß IAS 16 par. 53 waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen. Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen werden als Differenz zwischen Nettoveräußerungserlös und Buchwert des jeweiligen Gegenstandes ermittelt und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als "Sonstige betriebliche Erträge" oder "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Gemietete bzw. geleaste Vermögenswerte, bei denen sowohl das wirtschaftliche Risiko als auch der wirtschaftliche Nutzen bei der jeweiligen Konzern-Gesellschaft liegt (finance lease), werden gemäß IAS 17 aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes durch planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Zahlungsverpflichtung wird mit dem Betrag passiviert, der dem niedrigeren Wert aus dem fair value des Vermögenswertes und dem Barwert aller künftigen Leasingraten entspricht. Der Restbuchwert aus dem Finanzierungsleasing der Immobilie ist im Folgenden dargestellt: scroll
Die Anschaffungskosten für das Immobilien-Finanzierungsleasing betragen TEUR 4.267 (i. V. TEUR 4.267). Zugänge zum Finanzierungsleasing sind nicht zu verzeichnen. Kumulierte Abschreibungen sind zum Beginn der Periode mit TEUR 2.279 und zum Ende der Periode mit TEUR 2.445, bei Zugängen von TEUR 166, gegeben. 6. Nach der Equity-Methode bewertete BeteiligungenDer Ansatz der Anteile an assoziierten Unternehmen erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem fortgeschriebenen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China, Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika, und der Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH. Die folgende Übersicht zeigt aggregierte Eckdaten zu dem nach der Equity-Methode in den Konzern-Abschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen NG Networks Co., Ltd., Suzhou/China. Zahlen der Beteiligung Radio Telecommunications Services (Pty) Ltd., Honeydew/Südafrika, werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung für den Konzern-Abschluss nicht aufgeführt. Ebenso werden die Zahlen der Bietergemeinschaft LS telcom AG & FSP-services GmbH nicht aufgeführt, da sowohl das Nettoreinvermögen sowie das Jahresergebnis EUR 0 betragen. Die Werte beziehen sich nicht auf den auf die Gesellschaft entfallenden Anteil, sondern stellen die Werte auf Basis eines fiktiven Anteilsbesitzes von 100 % dar. Zusammengefasste Finanzinformationen für das assoziierte Unternehmen NG Networks Co., Ltd., auf Basis von 100 Prozent: Bilanz der NG Networks Co., Ltd.AKTIVA scroll
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Der Buchwert der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligung kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: scroll
7. Sonstige langfristige finanzielle VermögenswerteDie Entwicklung der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: scroll
Ausgewiesen werden Festgelder mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sowie der langfristige Anteil von Leasingforderungen. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken wurden sofern nötig durch Einzelwertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. 8. Aktive latente SteuernLatente Steuern werden nach der "liability method" entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Für die steuerlich nicht abzugsfähige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wird keine latente Steuerschuld angesetzt. Latente Steuerforderungen und ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Der Buchwert der latenten Steuerforderungen wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die latente Steuerforderung zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steuerforderungen werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der latenten Steuerforderung ermöglicht. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuerobjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Die latenten Steuern auf Bewertungskorrekturen werden mit den landesspezifischen Steuersätzen aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen für die einzelnen Konzern-Unternehmen ermittelt. Hierbei handelt es sich bei der LS telcom AG um 28 % (i. V. 28 %), bei der LS telcom Limited, Ottawa/Kanada, um 26,5 % (i. V. 26,5 %), bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, um 28 % (i. V. 28 %), bei der LS telcom Inc. Bowie, Maryland/USA, um 26,45 % (i. V. 26,45 %), bei der LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika, um 28 % (i. V. 28 %) sowie bei der LS telcom UK Ltd., London/Vereinigtes Königreich, um 19 % (i. V. 19 %), bei RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA, um 25,74 % (i. V. 25,74 %). Es sind die ab 2019 gültigen Steuersätze berücksichtigt. Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und sonstige Steuervorteile betreffen die Gesellschaften LS telcom AG (TEUR 500), LS telcom Limited, Ottawa/Kanada (TEUR 70), LS telcom SAS, Paris/Frankreich (TEUR 77), LS of South Africa Radio Communication Services (Pty) Ltd., Ruimsig/Südafrika (TEUR 45), und RadioSoft Inc., Clarkesville, Georgia/USA (TEUR 211). Es wurden die jeweils landesspezifischen Steuersätze herangezogen. Die Verlustvorträge in Deutschland, Frankreich, Südafrika und dem Vereinigten Königreich sind jeweils zeitlich unbegrenzt nutzbar. In Kanada können die Verluste in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über zehn bzw. 20 Jahre vorgetragen werden. In den USA können Verluste ebenfalls in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Entstehens über 20 Jahre genutzt werden. Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird nur in dem Umfang aktiviert, in dem es innerhalb eines Planungshorizonts von fünf Jahren wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung steht. Insgesamt wurden für in Vorjahren und im aktuellen Jahr entstandene steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 11.800 (i. V. TEUR 13.382) keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträge haben folgende Verfallszeiten: scroll
Hinsichtlich der Nutzung der bilanzierten Steuervorteile aus Verlustvorträgen wird vor dem Hintergrund der guten Auftragslage und den Auftragserwartungen zukünftig mit ausreichend zu versteuernden Ergebnissen bei den einzelnen Gesellschaften gerechnet. 9. VorräteDie Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und realisierbaren Nettoveräußerungswerten bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. In den Vorräten sind unfertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 550 (i. V. TEUR 105) und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 169 (i. V. TEUR 218) enthalten. 10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und VertragsvermögenswerteDer Posten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und Wertminderungen gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell nach IFRS 9 in ausreichender Höhe berücksichtigt. Aufwendungen aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 164) zu verzeichnen. Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sind in Höhe von TEUR 9 (i. V. TEUR 0) erfasst. Aufwendungen aus der Zuführung zu den Wertminderungen nach IFRS 9 waren im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 441 zu verzeichnen (H.1.). Die Zuführung und Auflösung der Wertberichtigung für wertgeminderte Forderungen wird unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die Wertminderungen werden aufgelöst, wenn keine weiteren Zahlungseingänge erwartet werden. Forderungen in fremder Währung werden entsprechend IAS 21 par. 21 zum Stichtagskurs der Transaktion umgerechnet, später gemäß IAS 21 par. 23 zum Bilanzstichtagskurs bewertet. Der Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam verrechnet. VertragsvermögenswerteEin Vertragsvermögenswert ist der Rechtsanspruch des Konzerns auf eine Gegenleistung für von ihm an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Die Vertragsvermögenswerte sind um erhaltene Anzahlungen gemindert. Es wird regelmäßig überprüft, ob ein Vertragsvermögenswert im Wert gemindert ist. Wertberichtigungen auf die Vertragsvermögenswerte wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 115 vorgenommen (i. V. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Fertigungsaufträgen TEUR 70). 11. FinanzinstrumenteDie Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt je nach Klassifizierung entsprechend IFRS 9 grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu Marktwerten. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl aus den vertraglichen Zahlungsströmen des Instruments als auch aus dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. In Abhängigkeit der Ausprägung dieser Bedingungen ergibt sich die Folgebewertung:
Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden durch deren Buchwerte verlässlich bestimmt. Für die Absicherung von Währungsrisiken werden teilweise Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Sofern am Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte bestehen, werden diese gemäß IFRS 9 bilanziert und die Veränderung des Marktwertes erfolgswirksam behandelt. Am Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente (ebenso im Vorjahr). 12. Liquide MittelDie liquiden Mittel setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt. Zum 30. September 2019 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kontokorrentkreditlinien in Höhe von TEUR 2.650 (i. V. TEUR 2.900), für die alle für die Inanspruchnahme notwendigen Bedingungen bereits erfüllt waren. 13. ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen belaufen sich auf: scroll
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche werden mit dem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden erwartet wird. Bei der Berechnung werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze zu Grunde gelegt. 14. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige VermögenswerteDie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind zum Nennwert bilanziert. Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Miete, Wartung, Versicherungen sowie Steuern. Die übrigen Forderungen enthalten vor allem Forderungen aus Förderungen. 15. Sonstige kurzfristige finanzielle VermögenswerteSonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sind zum Nennwert oder zum beizulegenden Zeitwert (zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte) bilanziert. Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
16. EigenkapitalZur Entwicklung des Postens Eigenkapital wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung hingewiesen. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 5.817.000,00 und ist in 5.817.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017). Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde durch Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 eine Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital in Höhe von EUR 482.000,00 durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde keine Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital durchgeführt. Genehmigtes KapitalDer Vorstand wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. März 2017 dazu ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu erhöhen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2017, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.667.500,00 zu erhöhen, beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.185.500,00. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der LS telcom AG über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag nach Verrechnung mit Verlusten in den Vorjahren und von im Zusammenhang mit dem Börsengang entstandenen Aufwendungen unter Berücksichtigung von latenten Steuern. Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2018 eine Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.928.000,00 durchgeführt. Im laufenden Geschäftsjahr gab es keine weitere Änderung. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr 2018/2019 um TEUR 164 reduziert. Dies ist auf direkt in den Gewinnrücklagen gebuchte Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 zum 1. Oktober 2018 zurückzuführen. Bezüglich einer detaillierten Beschreibung der Effekte wird auf den Abschnitt B. verwiesen. Konzern-BilanzgewinnDer Konzern-Bilanzgewinn enthält die kumulierten thesaurierten Konzern-Ergebnisse. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn der LS telcom AG, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist. Eigene AnteileDie Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde am 14. März 2019 wirksam und gilt bis zum 13. März 2024. Die von der Hauptversammlung am 13. März 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien lief am 12. März 2019 aus. KapitalmanagementDas Kapitalmanagement des LS telcom Konzerns umfasst neben der Gewährleistung der finanziellen Flexibilität zur Fortsetzung des Wachstumskurses und der Erreichung angemessener Dividendenzahlungen auch die Optimierung der Kapitalstruktur. Um die Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten oder zu verändern, passt die Gesellschaft je nach Erfordernis die Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner an oder nimmt Kapitalrückzahlungen an Anteilseigner durch Rückkauf eigener Anteile vor. 17. Langfristige RückstellungenEs handelt sich um Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von leistungsorientierten Versorgungsplänen, welche bei der LS telcom SAS, Paris/Frankreich, bestehen. Die Leistungsverpflichtungen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Eintritt in den Ruhestand in Form einer Einmalzahlung fällig, wobei sich die individuelle Leistungshöhe insbesondere nach dem Gehaltsniveau sowie der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen bemisst. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt in den Ruhestand verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers. Die Leistungsansprüche aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) sowie unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehaltstrends und biometrischer Rechnungsgrundlagen bewertet. Die Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen beträgt zum 30. September 2019 TEUR 265 (i. V. TEUR 232). scroll
Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zum 30. September 2019 zugrunde gelegt wurden, sind ein Abzinsungszinssatz von 0,77 % (i. V. 1,54 %) sowie eine erwartete prozentuale Gehaltssteigerung von 2,5 % (i. V. 2,5 %). Die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten sowie die Wahrscheinlichkeiten eines vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen basieren auf landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Die mit den leistungsorientierten Versorgungsplänen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die finanziellen Risiken wie Marktpreisrisiken, durch welche der Rechnungszinsfuß beeinflusst werden kann, sowie Inflationsrisiken, die Auswirkungen auf den Gehaltstrend haben können. Zur Ermittlung des Verpflichtungsumfangs werden zum jeweiligen Bilanzstichtag der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristigen Trendannahmen für die zu erwartenden Gehaltssteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. Der Berechnung des Anwartschaftsbarwertes der Verpflichtung liegen die vorgenannten Annahmen zugrunde. Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz sowie die erwartete Gehaltserhöhung. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind. Wenn der Abzinsungssatz um 100 Basispunkte steigt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 62 (i. V. um TEUR 56) vermindern. Wenn der Abzinsungssatz um 100 Basispunkte sinkt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 85 (i. V. um TEUR 78) erhöhen. Wenn die erwartete Gehaltserhöhung um 1 % höher ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 38 (i. V. um TEUR 35) erhöhen. Wenn die erwartete Gehaltserhöhung um 1 % niedriger ausfällt, würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um TEUR 33 (i. V. um TEUR 30) vermindern. 18. Langfristige finanzielle VerbindlichkeitenEs handelt sich im Wesentlichen um finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und um Leasingverbindlichkeiten, die zum Barwert angesetzt sind: scroll
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an sieben Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2019 in Höhe von TEUR 146). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten" (D.24.). Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 hat die Gesellschaft einen Immobilien-Leasingvertrag über Büro- und Verwaltungsgebäude in Lichtenau mit einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Nach zehn bzw. 15 Jahren besteht eine Kaufoption zum Erwerb sämtlicher Anteile an den Leasingobjektgesellschaften, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet. Die zum Abschlussstichtag aus diesem Finanzierungsleasing resultierende Zahlungsverpflichtung wird in Höhe des Barwertes der zukünftigen Mindestleasingzahlungen als Verbindlichkeit bilanziert und beläuft sich zum 30. September 2019 auf TEUR 0. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Zinssatz in Höhe von 7,5 % p. a. zu Grunde gelegt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Werte: scroll
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Bei der Oberleitung vom Barwert zu den Mindestleasingzahlungen wurde ein Mieterdarlehen von insgesamt TEUR 1.316, das ratierlich aufgebaut und zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2030 zurückgeführt wird, berücksichtigt. Das Mieterdarlehen wird über die Vertragslaufzeit aufgezinst, und die zukünftigen Zinsen aus der Aufzinsung des Mieterdarlehens in Höhe von insgesamt TEUR 727 (i. V. TEUR 768) werden in den oben stehenden Tabellen separat dargestellt. Zum 4. September 2017 hat die Gesellschaft einen Leasingvertrag über fünf Server inklusive Software und Datenspeicher mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Bei diesem Vollamortisationsleasing besteht am Ende der Laufzeit eine Kaufoption. Die zum Abschlussstichtag aus diesem Finanzierungsleasing resultierende Zahlungsverpflichtung wird in Höhe des Barwertes der zukünftigen Mindestleasingzahlungen als Verbindlichkeit bilanziert. In den Folgejahren vermindern die an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlenden Leasingraten in Höhe des Tilgungsanteils die Verbindlichkeit. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei der Ermittlung des Barwertes wurde ein Zinssatz in Höhe von 1,7 % p. a. zu Grunde gelegt. scroll
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Darüber hinaus hat der Konzern am 18. Dezember 2013 ein KfW Förderdarlehen, bestehend aus einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche, über die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, in Höhe von TEUR 2.400 und TEUR 3.600 abgeschlossen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Kredit dient der langfristigen Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Das Darlehen wurde bereits zum 30. September 2015 in voller Höhe in Anspruch genommen. Das zinsvergünstigte Darlehen der öffentlichen Hand wurde gemäß IAS 20.10A i. V. m. IAS 39 zum Erstbewertungszeitpunkt mit dem beizulegenden Wert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. 19. Sonstige langfristige VerbindlichkeitenEs handelt sich in Höhe von TEUR 333 (i. V. TEUR 26) um den langfristigen Teil der Umsatzabgrenzungen aus Wartungsverträgen mit Kunden sowie Verpflichtungen aus langfristigen variablen Vergütungen TEUR 316 (i. V. TEUR 109). Die Verpflichtungen aus variablen Vergütungen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Für den darin enthaltenen langfristigen Anteil, der eine aktienkursbasierte Barvergütung betrifft (TEUR 233, i. V. TEUR 89), kommt IFRS 2 auf der Grundlage eines Binomialmodells zur Anwendung. Der andere Teil der Vergütung (TEUR 83, i. V. TEUR 20) betrifft einen vertraglich fixierten Bonus, der in Abhängigkeit von der Erreichung einer bestimmten Mindest-Konzern-Eigenkapitalrendite bezahlt wird. Die Bewertung basiert auf der erwarteten Entwicklung der relevanten Einflussfaktoren. Der kurzfristige Anteil der aktienkursbasierten Barvergütung beträgt TEUR 69 (i. V. TEUR 0). Siehe hierzu bei den "Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten" (D.25.). Die anteilsbasierte Vergütung betrifft seit Beginn des Geschäftsjahres 2016/2017 den Vorstand Herrn Dr. Lebherz und seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die Vorstände Roland Götz und Dr. Georg Schöne aufgrund der Neuregelung der Dienstverträge zum 1. Oktober 2017. Diese kann nur bar ausgeglichen werden. Die daraus resultierenden Wertsteigerungsrechte werden ausübbar, wenn nach Ablauf von zwei bis sechs Jahren ein bestimmter Aktienbasispreis überschritten wird. Die Anzahl der ausübbaren Wertsteigerungsrechte nach zwei Jahren beträgt 20.000 (R. Götz), 25.500 (Dr. Lebherz) bzw. 30.000 (Dr. Schöne) Stück. Hierfür wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von TEUR 213 berücksichtigt. Zum 30. September 2019 sind keine Wertsteigerungsrechte ausübbar. Der Ausübungspreis für die Wertsteigerungsrechte beträgt am Ende der Berichtsperiode für zwei Verträge EUR 6,41 sowie für einen Vertrag EUR 7,09. Nachfolgende Tabelle enthält die der Bewertung der Wertsteigerungsrechte zugrunde gelegten Parameter: scroll
Die antizipierte Laufzeit der Wertsteigerungsrechte basiert auf den aktuellen Erwartungen und entspricht nicht zwingend dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der Berechtigten. Der erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der Wertsteigerungsrechte ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die angegebenen Bandbreiten ergeben sich aus unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten der virtuellen Aktienoptionen für die einzelnen Vorstandsmitglieder. 20. Passive latente SteuernDie passiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede auf temporäre Differenzen zwischen der Steuerbilanz und dem Konzern-Abschluss führten in folgenden Posten zu passiven latenten Steuern: scroll
21. RückstellungenRückstellungen werden gemäß IAS 37 in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind in den Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie mit hinreichender objektiver Sicherheit vorausgesagt werden können und sofern diese Verpflichtungen aus Vorgängen der Vergangenheit resultieren. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. aus einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst. Ober die Zusammensetzung und Entwicklung des Postens gibt die nachfolgende Übersicht Auskunft: scroll
22. Erhaltene Anzahlungen und VertragsverbindlichkeitenDie auf der Passivseite ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen und Vertragsverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
Erhaltene Anzahlungen auf Vertragsvermögenswerte werden in Höhe der angearbeiteten Aufträge auf der Aktivseite mit dem Posten Vertragsvermögenswerte saldiert und im Übrigen auf der Passivseite offen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, einem Kunden Güter oder Dienstleistung zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu empfangen) hat. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatz erfasst, sobald der Konzern die vertraglichen Leistungen erfüllt. Der Gesamtbetrag der erhaltenen Anzahlungen gliedert sich wie folgt: scroll
23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
24. Kurzfristige FinanzverbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, zum Ausgleich einer Verpflichtung abfließen werden und dieser Betrag verlässlich ermittelt werden kann. Die Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen Server-Leasing sowie das Gebäude-Leasing in Lichtenau. In den Folgejahren vermindern die an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlenden Leasingraten in Höhe des Tilgungsanteils die Verbindlichkeit. Der Zinsanteil der Zahlungen wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Entwicklung der liquiden Mittel und der Kontokorrentkredite, die den Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 bilden, ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung bzw. im Konzern-Anhang unter F. dargestellt. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherungsübereignungen an sieben Fahrzeugen (Valuta zum 30. September 2019 in Höhe von TEUR 146). Ferner sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 400 durch Grundpfandrechte gesichert. Siehe hierzu auch bei "Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten" (D.18.). 25. Sonstige kurzfristige VerbindlichkeitenSie sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Personalverpflichtungen. Der kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten umfasst abgegrenzte Erlöse aus Wartungsverträgen. E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG1. Konzern-GesamtergebnisrechnungDie Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. UmsatzerlöseDie LS telcom AG erfasst die Umsätze seit dem 1. Oktober 2018 übereinstimmend mit IFRS 15. Umsätze für Produktverkäufe werden nicht mehr mit dem Eigentums- und Gefahrenübergang auf den Kunden realisiert, sondern mit Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden. Bis zum 30. September 2018 wurden daher Erlöse erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich war, dass der LS telcom AG der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird und die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden konnten. Seit dem 1. Oktober 2019 liegen der Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden die folgenden fünf Stufen zugrunde:
Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. Der Transaktionspreis wird um erwartete Rabatte und andere ähnliche Abzüge wie Skonti gekürzt. Software- und Hardwareprojekte werden auf Basis des fünf Stufen Modells bei einem Auftragsvolumen über einem bestimmten Schwellenwert einzeln untersucht und in Abhängigkeit von den individualvertraglichen Regelungen sowie der Rechtslage im jeweiligen für die Vertragsbedingungen relevanten Land beurteilt, ob die eigenständigen Leistungsverpflichtungen zeitraum- oder zeitpunktbezogen zu realisieren sind. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften (Wartung, Service und Seminare) werden mit Erbringung der Dienstleistungen zeitraumbezogen erfasst. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden TEUR 300 als Umsatzerlöse realisiert, die in den Vertragsverbindlichkeiten zu Beginn des Geschäftsjahres enthalten waren. Die Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt nach Unternehmensbereichen und Regionen und ist in den Erläuterungen zur "Segmentberichterstattung" in Abschnitt G. wiedergegeben. Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Umsatzerlöse umfassen mit EUR 12,3 Mio. (i. V. EUR 11,0 Mio.) Wartungserlöse und mit EUR 20,0 Mio. (i. V. EUR 16,6 Mio.) Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen. 3. Sonstige betriebliche Erträgescroll
4. Aktivierte EigenleistungenSie beinhalten ausschließlich aktivierte Entwicklungskosten für die im Geschäftsjahr selbst erstellte Software und Hardware. Zur Bewertung vgl. D.3. 5. MaterialaufwandDer Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
6. PersonalaufwandDer Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter sowie soziale Abgaben. scroll
7. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögensscroll
8. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
9. Finanzergebnisscroll
Das Ergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen resultiert aus dem anteiligen Jahresergebnis (TEUR 63) der NG Networks Co., Ltd., im Geschäftsjahr 2018/2019. Die Zinserträge resultieren aus Guthaben bei Kreditinstituten. Zinsaufwendungen ergeben sich aufgrund der Inanspruchnahme von Kreditlinien und Avalen sowie Zinsanteilen aus Finanzierungsleasingverträgen. 10. ErtragsteuernDie Ertragsteuern umfassen die Aufwendungen und Erträge aus tatsächlichen und latenten Steuern. Die Ertragsteuern werden erfolgswirksam erfasst, es sein denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der Aufwand (i. V. Ertrag) aus latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die Gesellschaft von 28 % (i. V. 28 %) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt im Vorjahr sowie zum Bilanzstichtag 28 % und errechnet sich wie folgt: scroll
11. Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien und Ergebnis je AktieZur Ermittlung des Ergebnisses pro Aktie nach IAS 33 wird das den Aktionären zuzurechnende Jahresergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien dividiert. Die Anzahl der Aktien betrug im Jahresdurchschnitt 5.817.000 (i. V. 5.427.208). Das Konzern-Jahresergebnis beläuft sich auf TEUR 1.925 (i. V. TEUR -1.996). Demgemäß ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von EUR 0,33 (i. V. EUR -0,37). Ein verwässertes Ergebnis je Aktie war nicht zu berechnen. F. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Zahlungsmittelbestand im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Als Mittelzufluss und -abfluss aus der betrieblichen Tätigkeit wird die Umsatztätigkeit angezeigt, durch die der Cashflow generiert wird. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Beteiligungen sind im Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit enthalten. Der Finanzmittelfonds besteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Diese enthalten neben den liquiden Mitteln auch jederzeit rückzahlbare Kontokorrentkredite von Banken. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Die Kontokorrentkredite werden in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe hierzu D.24.). Die Überleitungsrechnung zur Veränderung von Finanzverbindlichkeiten gem. IAS 7 stellt sich wie folgt dar: scroll
G. SEGMENTBERICHTERSTATTUNGDer LS telcom Konzern bildet in seinem internen Berichtswesen die Unternehmenstätigkeit differenziert ab. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als verantwortliche Unternehmensinstanz für den Erfolg der verschiedenen Geschäftsbereiche und die Zuteilung der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten. Bei der LS telcom AG werden zum Zweck der Unternehmenssteuerung die berichtspflichtigen Segmente - in Übereinstimmung mit der internen Berichtsstruktur des LS telcom Konzerns - in "Hardwarenahe Systeme", "Dienstleistungen" und "Softwaresysteme" aufgeteilt. Die einzelnen Segmente können folgendermaßen charakterisiert werden: Hardwarenahe SystemeDas Segment "Hardwarenahe Systeme" beschreibt die Teilgeschäfte mit Hardware-Systemlösungen, typischerweise mit höherem Materialeinsatz. In "Hardwarenahe Systeme" gehen die Lieferung und Implementierung von integrierten Funkmesssystemen ebenso mit ein wie auch beispielsweise der Aufbau von Sender- oder Generator-Containern, deren Installation und Inbetriebnahme. DienstleistungenUnter "Dienstleistungen" werden sämtliche Tätigkeiten zusammengefasst, die LS telcom in Form von Trainings-, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen erbringt und die nicht Teil von Software- oder Hardwareprojekten sind. Als Kunden werden hier unter anderem spezielle Nutzer von Funkfrequenzspektrum, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden bedient. Des Weiteren sind hierin auch Geschäfte enthalten, bei denen LS telcom-Dienstleistungen und Material Dritter als reiner Wiederverkäufer vermittelt, wobei diese Geschäfte in der Regel in engem Zusammenhang mit anderen Projekten des Konzerns stehen. SoftwaresystemeDas Segment "Softwaresysteme" beinhaltet das reine Softwaregeschäft, einschließlich des Projektgeschäfts (mit Regulierungsbehörden und anderen Kunden), bei dem Produkte aus allen Geschäftsbereichen (Rundfunk-, Mobilfunk- und Richtfunkplanungsmodule sowie administrative Datenbanklösungen) zum Einsatz kommen und von der LS telcom in umfassende Systemlösungen integriert werden. Dieses Berichtssegment umfasst daneben auch das Geschäft mit einzelnen, softwarebasierten Funknetzplanungsprodukten (Einzelmodule) und betrifft damit überwiegend das klassische, skalierbare Software-Lizenzgeschäft. Der Verkauf von solchen Einzelmodulen enthält typischerweise weniger Anpassungsleistungen als die vorgenannten, umfangreicheren und komplexeren Softwareprojekte. Die Aufgliederung der zu berichtenden Kennzahlen stellt sich wie folgt dar: scroll
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Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzern-Abschluss verwendeten IFRS zugrunde. Die Segmentinformationen umfassen sowohl direkt zuordenbare als auch sinnvoll verteilbare Größen. Um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Geschäftsfelder zu bestimmen, wird das Betriebsergebnis der Segmente vom Vorstand getrennt überwacht. Die Entwicklung bzw. Leistung der Geschäftsfelder wird anhand dieses Segmentergebnisses (EBIT ohne die Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen) beurteilt. Umsätze zwischen den Segmenten werden nicht getätigt. Da die Konzern-Finanzierung (Zinsaufwendungen und -erträge) sowie die Ertragsteuern und das Ergebnis aus den assoziierten Unternehmen konzerneinheitlich gesteuert werden, erfolgt keine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftssegmenten. Die Investitionen beziehen sich auf die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen werden dabei dem operativen Geschäftsbetrieb zugerechnet. Zum Segmentvermögen zählen insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte. Die Betrachtung der Vermögenswerte nach Segmenten erfolgt ohne die Angaben zum Ansatz assoziierter Unternehmen, zu aktiven latenten Steuern und zu Ertragsteuerforderungen, da diese Vermögenswerte auf Konzern-Ebene überwacht werden. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen. Die Betrachtung der Schulden nach Segmenten erfolgt ohne die Angabe zu den passiven latenten Steuern. Zusätzlich erfolgt keine Steuerung auf Segmentebene - sondern auf Ebene des Konzerns -anhand der Größen kurz- und langfristige finanzielle Verpflichtungen und den Steuerrückstellungen. Die Informationen zu den geografischen Gebieten des Konzerns stellen sich wie folgt dar: scroll
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Die vorstehenden Informationen zu den Umsätzen sind nach dem Standort des jeweiligen Kunden gegliedert. Im Geschäftsjahr 2018/2019 hat kein Kunde 10 % oder mehr zum Konzern-Umsatz beigetragen. Im Vorjahr erreichte ebenfalls kein Kunde einen Umsatzanteil von 10 %. Die langfristigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt: scroll
Die hier ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte umfassen die immateriellen Vermögenswerte, den Geschäfts- oder Firmenwert, die Sachanlagen sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte. H. SONSTIGE ANGABENI. Risiken aus Finanzinstrumenten: RisikomanagementGrundsätze des RisikomanagementsDie Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d. h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Am Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird. Aus den nachfolgenden Tabellen sind ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen den Kategorien nach IFRS 9 und der Klassifikation nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Kategorisierung der Finanzinstrumente (in TEUR)Die vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente sind folgenden Bewertungskategorien zugeordnet: scroll
In der Spalte "Buchwerte übrige" sind unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 519 (i. V. TEUR 972) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ausgewiesen, die gemäß IAS 17 bewertet werden. Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten ein zinsbegünstigtes KfW-Darlehen in Höhe von TEUR 4.627 (i. V. TEUR 4.916). Bei der Erstellung des Konzern-Abschlusses wird grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip angewandt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe. Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den aktuellen Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil. Der Zeitwert des Fremdkapitals weicht derzeit kaum vom Buchwert ab. Kategorisierung der Finanzinstrumente im VorjahrDie vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente im Vorjahr waren den folgenden Bewertungskategorien zugeordnet: scroll
Daraus ergeben sich aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 die folgenden Werte: scroll
Das in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthaltene Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar: scroll
In der Nettoposition sind Auflösungen zu Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 9 (i. V. TEUR 0) sowie aufgrund von Uneinbringlichkeit abgeschriebene Beträge in Höhe von TEUR 56 (i. V. TEUR 0) enthalten. Zuführungen waren nicht zu verzeichnen (i. V. TEUR 164). Darüber hinaus sind Wertminderungen aus der Anwendung der vereinfachten Wertminderungsmodells für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 441 (i. V. TEUR 0) enthalten. Das Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten stellt sich wie folgt dar: scroll
Risikokategorien im Sinne des IFRS 7a) Kreditrisiko/AusfallrisikoDer LS telcom Konzern ist aus seinem operativen Geschäft einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände dezentral und fortlaufend überwacht. Ab dem 1. Oktober 2018 beurteilt die LS telcom AG auf zukunftsgerichteter Basis die mit ihren Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundenen erwarteten Verluste. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Bei Stufe 3 (Eintritt eines objektiven Hinweises) ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken. Bei der Beurteilung, ob es seit erstmaliger Erfassung zu einer signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos kam, berücksichtigt die LS telcom AG sowohl qualitative als auch quantitative Informationen, die verfügbar und entscheidungsrelevant sind, eine solche Beurteilung zu unterstützen. Dies beinhaltet sowohl historische als auch zukünftige Informationen. Folgende Faktoren werden bei der Einstufung des Ausfallrisikos berücksichtigt.
Unabhängig von der oben beschriebenen Beurteilung, wird im Fall eines Rückstands vertraglich vereinbarter Zahlungen von mehr als 30 Tagen von einer signifikanten Verschlechterung des Kreditrisikos ausgegangen, sofern keine verfügbaren und entscheidungsrelevanten Informationen das Gegenteil besagen. Der Konzern überwacht in regelmäßigen Abständen, ob die genannten Kriterien bei der Beurteilung des Ausfallrisikos weiterhin angemessen sind und passt diese, sofern nicht mehr zutreffend, entsprechend an. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die LS telcom AG den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, nach dem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Das bedeutet, es erfolgt eine pauschale Zuordnung zu Stufe 2 bei Zugang und ein Transfer in Stufe 3, soweit objektive Hinweise auf Wertminderung vorliegen. Eine Zuordnung zu Stufe 1 ist untersagt. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können in folgenden Situationen bestehen:
Eine Wertminderung führt zu einer direkten Minderung des Buchwerts aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine wertberichtigte Forderung aus Lieferungen und Leistungen als uneinbringlich eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das Wertminderungskonto. Nachträgliche Eingänge auf bereits als Wertberichtigung erfasste Beträge werden ebenfalls gegen das Wertminderungskonto gebucht. Änderungen des Buchwerts des Wertminderungskontos werden erfolgswirksam über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Zur Bemessung der erwarteten Verluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis der Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf historischen Ausfällen sowie aktuellen und zukunftsorientierten Informationen zu makroökonomischen Faktoren, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Auf dieser Grundlage wurde die Wertminderung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt ermittelt: Altersstuktur der überfälligen und nicht gemäß Stufe 3 wertgeminderten Forderungenscroll
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Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Das tatsächliche Ausfallrisiko im Geschäft mit Kunden ist sehr gering, da der LS telcom Konzern vorrangig Endkunden mit erstklassiger Bonität bedient und in Zweifelsfällen durch vertragliche Gestaltung (geeignete Zahlungsbedingungen) die Minimierung dieses Risikos derart sicherstellt, dass wenigstens aufwands- und kostenseitig kein substantieller Schaden bei LS telcom AG verbleibt. Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten ist gering und es werden keine Kreditverluste erwartet, da die Vertragsparteien Banken mit ausgezeichneten Kreditratings von internationalen Kreditratingagenturen sind. b) Liquiditätsrisiko/Cashflow-RisikoEine kontinuierlich gepflegte und überwachte Liquiditätsvorausschau sowie vorhandene Kreditlinien stellen primär sicher, dass eine ausreichende Liquiditätsversorgung des LS telcom Konzerns jederzeit gewährleistet ist. Des Weiteren pflegt die Gesellschaft eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Hausbanken, sodass auch unter den Bestimmungen von Basel III weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung gegeben sind. Die Fristigkeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
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Die nachfolgende Darstellung zeigt die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen auf die am 30. September 2019 (Vorjahr 30. September 2018) bestehenden Finanzverbindlichkeiten: scroll
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c) MarktrisikoIm Bereich der Marktpreisrisiken ist die Gesellschaft Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt. ca) WährungsrisikoDer LS telcom Konzern ist aufgrund seiner internationalen Geschäftstätigkeit Preis- und Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese Risiken können, soweit sie die Abwicklung von Projekten betreffen, bereits kalkulatorisch und über geeignete vertragsgestalterische Maßnahmen in Projektverträgen weitgehend eingegrenzt werden. In Einzelfällen, d. h. insoweit diese aufgrund eines entsprechenden Projektvolumens eine maßgebliche Größenordnung annehmen, werden solche Risiken zudem durch Sicherungsgeschäfte begrenzt. Sicherungsgeschäfte werden über die Hausbanken des Unternehmens abgeschlossen, wobei marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte) zum Einsatz kommen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Finanzinstrumente. Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (EUR) abgewickelt werden. Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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Gemäß IFRS 7 erstellt die Gesellschaft Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:
Ein Anstieg sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 755 (i. V. TEUR 498) verbessert. Ein Rückgang sämtlicher für das Unternehmen relevanter Währungen um 10 % gegenüber dem Euro hätte das Jahresergebnis um TEUR 755 (i. V. TEUR 498) verschlechtert. Das Währungsrisiko des Konzerns setzt sich bei den wesentlichen Währungen wie folgt zusammen: scroll
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cb) ZinsrisikenDie Anlagen wurden im vergangenen Jahr ausschließlich in Tages- und Festgelder sowie Geldmarktfonds getätigt. Risikokonzentrationen im Finanzbereich werden des Weiteren durch die Streuung der Anlagen bei verschiedenen erstklassigen Banken vermieden. Durch diese Form der Anlage ist eine maximale Ausfall- bzw. Wertverlustrisikominimierung gegeben. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinsaufwendungen und -erträge, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegt die folgende Annahme zu Grunde:
Aus dem Bestand an Finanzmitteln und sonstigen Vermögensgegenständen mit variablen Zinssätzen würden sich das Ergebnis und das Eigenkapital per 30. September 2019 bei einer Zinsänderung um + 100 Basispunkte um TEUR 0 (i. V. TEUR 1) erhöhen. cc) Sonstige PreisrisikenIFRS 7 fordert bezüglich der Darstellung der Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes infrage. Der LS telcom Konzern hatte zum 30. September 2019 und 30. September 2018 keine wesentlichen sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand. 2. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Mietverträgen. Die sich zum Bilanzstichtag ergebenden finanziellen Verpflichtungen zeigt die nachfolgende Darstellung: scroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen in Höhe von TEUR 73 nahestehende Personen und Unternehmen (siehe auch H.3.). Im Berichtsjahr besteht kein Bestellobligo (i. V. bestand kein Bestellobligo). 3. Beziehungen zu nahestehenden PersonenNahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind der Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG sowie diesen nahestehende Personen und die assoziierten Unternehmen der Gruppe. Im Geschäftsjahr 2018/2019 bzw. 2017/2018 erfolgten folgende Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen: scroll
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Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart. 4. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers ohne Umsatzsteuerscroll
Die Abschlussprüfungsleistungen betrafen Aufwendungen für die Prüfung des Jahres- und Konzern-Abschlusses der Gesellschaft. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie laufende steuerliche Beratung. Die sonstigen Leistungen betreffen die fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit bilanziellen Fragestellungen. 5. Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktGAm 30. November 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären sowie der Öffentlichkeit auf der Website der Gesellschaft (www.LStelcom.com) dauerhaft zugänglich gemacht. 6. Angaben zum Aufsichtsrat und zum VorstandDer Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Winfried Holtermüller(Rechtsanwalt), Stuttgart (Vorsitzender) Prof. Dr. Werner Wiesbeck(Professor für Höchstfrequenztechnik und Elektronik), Keltern (stellv. Vorsitzender) Dipl.-Finw. Karl Hensinger(Finanzwirt), Laupheim Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus. Dem Vorstand gehören an die Herren: Dr. Manfred Lebherz(Vorstand Finanzen, Investor Relations, Vertrieb), Lichtenau Dr. Georg Schöne(Vorstand Forschung & Entwicklung, Personal, strategische Entwicklung Soft- und Hardwaresysteme), Lichtenau Dipl.-Ing. Roland Götz(Vorstand Consulting, Engineering Services, strategische Entwicklung Beratungsdienstleistungen), Rheinmünster Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden Gehaltsaufwendungen für den Vorstand in Höhe von insgesamt TEUR 1.306 (i. V. TEUR 908) erfasst. Davon betreffen TEUR 747 (i. V. TEUR 827) fixe, d. h. erfolgsunabhängige Vergütungen und TEUR 559 (i. V. TEUR 81) variable erfolgsbezogene Vergütungsanteile. TEUR 559 (i. V. TEUR 81) dieser variablen Anteile wurden im Aufwand lediglich als mögliche langfristige Vergütungsverpflichtungen erfasst, die sich in den künftigen ein bis vier Jahren aufgrund der langfristigen Bonusregelungen der Vorstandsverträge (virtuellen Aktienoptionen und Eigenkapitalrendite-Kriterien) ergeben können. Abhängig vom Geschäfts- und Kursverlauf wird dieser Betrag entsprechend jährlich angepasst werden und stellt nicht zwingend den an das jeweilige Vorstandsmitglied letztlich auszuzahlenden Betrag dar. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/2019 Bezüge in Höhe von TEUR 67 (i. V. TEUR 67). Herr Dr. Manfred Lebherz hält zum Bilanzstichtag 1.537.862, Herr Dr. Georg Schöne 1.614.445 und Herr Roland Götz 4.148 Aktien. Die Mitglieder des Aufsichtsrates halten 14.546 Aktien. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt Vergütungsbericht im Konzern-Lagebericht. 7. Ereignisse nach dem BilanzstichtagWesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor. 8. GewinnverwendungsvorschlagFür die Gewinnausschüttung ist der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss der LS telcom AG maßgeblich. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft beträgt EUR 2.872.158,75. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Lichtenau, 21. November 2019 LS telcom Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Manfred Lebherz Dr. Georg Schöne Dipl.-Ing. Roland Götz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau Vermerk über die Prüfung des Konzern-Abschlussesund des Konzern-LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Die auf der Internetseite des Konzerns veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf welche in Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzern-Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzern-Abschlussesund des Konzern-Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzern-Abschlussesund des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern-Abschlussesund des Konzern-Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzern-Abschlussesfür das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzern-Abschlussesals Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwertea) Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der LS telcom AG werden zum 30. September 2019 Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt EUR 5,2 Mio. ausgewiesen. Zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert verweisen wir auf die Konzern-Anhangangaben C.2, D.1 und D.4. Die Gesellschaft führt mindestens jährlich einen Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft als der niedrigsten Ebene, für die künftige Zahlungsmittelzuflüsse separat identifiziert werden können, durch. Auf Basis des durchgeführten Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte ergab sich für das Geschäftsjahr 2018/2019 kein Abwertungsbedarf. Der Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert erfolgte anhand des Nutzungswerts, der mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wurde. Dabei wurden die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Das Ergebnis der genannten Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter und von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Fünfjahresplanung überzeugt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Bewertungen aller wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Bei unserer Einschätzung haben wir uns insbesondere auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung gestützt. Dabei haben wir diese auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht. Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswerts haben können, haben wir für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Nutzungswert) auch die von der Gesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalysen sowie die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Dabei haben wir die verwendeten durchschnittlichen Kapitalkosten den Diskontierungssätzen einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) gegenübergestellt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind insgesamt nachvollziehbar und sachgerecht abgeleitet worden. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die wir vor dem Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangt haben, umfassen:
Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen die nach dem Datum des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Einzel-/Konzern-Abschlussesund Lageberichts/ Konzern-Lageberichts sowie des jeweiligen Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtrats für den Konzernabschluss und den Konzern-LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern-Abschlusseszu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlussessind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im KonzernLagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzern-Abschlussesund des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern-Abschlussesund des Konzern-LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlussesund Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzern-Abschlussesfür den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungenübrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 14. März 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 7. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2000/2001 als Konzernabschlussprüfer der LS telcom Aktiengesellschaft, Lichtenau, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Epple.
Stuttgart, 22. November 2019 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer Thomas Epple, Wirtschaftsprüfer |
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