Ad-hoc | 18 October 2001 08:30
Ludwig Beck am Rathauseck
Dividende auf Aktien der Ludwig Beck AG bleibt für den Anleger steuerfrei
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dividende auf die Aktien der LUDWIG BECK AG bleibt auch weiterhin für den
Anleger grundsätzlich steuerfrei
München, 18. Oktober 2001.
Die Dividende der LUDWIG BECK AG (WKN Nr. 519990) bleibt auch in Zukunft für den
Anleger steuerfrei.
Nachdem die Steuerreform ab 2001 das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren
eingeführt hat, war es zunächst unsicher, ob davon auch die Dividendenzahlungen
der LUDWIG BECK AG betroffen sind. Die Gewinne der LUDWIG BECK AG bleiben wegen
der bestehenden Verlustvorträge noch für die kommenden zwei bis drei Jahre
steuerfrei. Ob dies auch für den Anleger gelten konnte, blieb lange Zeit unklar.
Jetzt haben die Steuerbehörden Klarheit geschaffen: Demnach sind auch die
Dividendenzahlungen der LUDWIG BECK AG für die Anleger grundsätzlich steuerfrei.
Die LUDWIG BECK AG zahlte für das Geschäftsjahr 2000 eine Dividende von DM 1,70
je Aktie steuerfrei. Die gleiche Dividendenhöhe vorausgesetzt, ergibt sich für
die LUDWIG BECK Aktie beim augenblicklichen Kurs eine Netto-Rendite von 8%.
Kontakt:
Lothar Fiss, Pressestelle, Tel.(089) 23691-663, Fax (089) 23691-600
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 18.10.2001
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WKN: 519990; Index: SDax
Notiert: Amtlicher Handel in Frankfurt (SMAX) und München; Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
180830 Okt 01