Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG
mit Sitz in München
– ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 –
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
Donnerstag, den 12. Mai 2011, 10:30 Uhr,
in das
HOTEL HILTON MÜNCHEN PARK, Am Tucherpark 7, 80538 München
Tagesordnung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und
den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010
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2.
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Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 2.962.421,44
wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je Stückaktie (ISIN DE0005199905)
auf 3.695.000 Stückaktien
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EUR 1.293.250,00
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Einstellung in andere Gewinnrücklagen
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EUR 1.669.171,44
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Bilanzgewinn
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EUR 2.962.421,44
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3.
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Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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4.
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Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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5.
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Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BTU Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2011 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche
erfolgt.
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6.
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Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern zusammen, von denen zwei Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein Drittel von
den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Lutz
Helmig hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 04.02.2011 mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
2011 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb der Hauptversammlung die Neuwahl einer Anteilseignervertreterin für den
ausscheidenden Herrn Dr. Lutz Helmig vor.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Edda Kraft, wohnhaft in Berlin, selbstständige Medienberaterin, als Vertreterin der Aktionäre
mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2011 in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit endet mit Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Frau Edda Kraft ist Mitglied des Aufsichtsrats der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH mit Sitz in Potsdam. Hierbei handelt
es sich um die Mitgliedschaft in einem Kontrollgremium im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz AktG.
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Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet (‘Anmeldung’) und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben (‘Nachweis’). Die Anmeldung bedarf der
Textform.
Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen
und muss sich auf den Beginn des 21. April 2011 (d.h. 21. April 2011, 0:00 Uhr) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
Donnerstag, den 5. Mai 2011, 24.00 Uhr,
eingehen:
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV
80311 München
Fax: +49 (0)89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre
– ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular,
von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München
Fax: +49 (0)89 23691-600
E-Mail: info@ludwigbeck.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende
Adresse: info@ludwigbeck.de. Wird der Nachweis wie vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt, erübrigt sich ein weiterer
Nachweis der Bevollmächtigung.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach
der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht
und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bedarf ebenso wie die Erteilung der Weisungen der Textform. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie verbindliche Weisungen
für das Abstimmungsverhalten des Stimmrechtsvertreters enthält. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung,
die wie jedes Jahr bei der jeweiligen Depotbank angefordert werden kann. Ein Formular für die Vollmachtserteilung und weitere
Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Die Unterlagen können auch unmittelbar bei der Gesellschaft angefordert
werden, wobei die Anforderung zu richten ist an:
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München
Fax: +49 (0)89 23691-600
E-Mail: info@ludwigbeck.de
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt damit 3.695.000.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,- erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das
Verlangen muss bei der Gesellschaft schriftlich unter der folgenden Adresse spätestens am Montag, 11. April 2011, 24:00 Uhr
eingehen.
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens
am Mittwoch, 27. April 2011, 24:00 Uhr eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten
Adresse spätestens am Mittwoch, 27. April 2011, 24:00 Uhr eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.ludwigbeck.de (im Bereich: Das Unternehmen/Investor
Relations/Corporate Events/Hauptversammlung) zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende
Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München
Fax: +49 (0)89 23691-600
E-Mail: info@ludwigbeck.de
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ludwigbeck.de (im Bereich: Das Unternehmen/Investor
Relations/Corporate Events/Hauptversammlung) zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ludwigbeck.de
(im Bereich: Das Unternehmen/Investor Relations/Corporate Events/Hauptversammlung).
Anfragen von Aktionären
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG
– Vorstandssekretariat –
Marienplatz 11
80331 München
E-Mail: info@ludwigbeck.de
oder an folgende Telefaxnummer zu senden: +49 (0)89 23691-600.
Ausliegende Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte
Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2010, und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr
2010 zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen
erteilt.
Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet unter www.ludwigbeck.de
(im Bereich: Das Unternehmen/Investor Relations/Corporate Events/Hauptversammlung) zur Einsicht durch die Aktionäre zugänglich.
München, im März 2011
Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG, München
– Der Vorstand –
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