Ad-hoc | 10 July 1998 08:03
Ad hoc-Service: Maingas AG
——————————————————————
Ad hoc-Service: Maingas AG
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Der Aufsichtsrat der Maingas AG wird in seiner Sitzung am
14. Juli 1998 über die Empfehlung des Vorstandes und des
Wirtschafts- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats
beschließen, der am 26. August 1998 stattfindenden
Hauptversammlung vorzuschlagen, den vom Vorstand der
Gesellschaft und von der Geschäftsführung der Stadtwerke
Frankfurt am Main GmbH im Entwurf aufgestellten Vertrag über
einen Zusammenschluß des Strom-, Wasser- und
Fernwärmeversorgungsbetriebs der Stadtwerke mit der Maingas AG
zuzustimmen. Alleingesellschafter des Maingas-Hauptaktionärs
Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH ist die Stadt Frankfurt am
Main.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main
hat am 09.07.1998 dem Zusammenschluß zugestimmt.
Der Zusammenschluß soll im Wege der Ausgliederung des
Stadtwerke-Versorgungsbetriebs zur Aufnahme durch Übertragung
auf Maingas bewirkt werden (§123 Abs. 3 Nr. 1
Umwandlungsgesetz). Nach dem Entwurf des Ausgliederungs- und
Übernahmevertrags wird die Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH
rückwirkend zum 1. Januar 1998 ihren Versorgungsbetrieb (Strom-,
Wasser- und Fernwärmeversorgung) ausgliedern und in die
Maingas AG einbringen. Die Maingas AG wird zur Durchführung
der Ausgliederung ihr Grundkapital von 138.000.000 DM auf
276.482.400 DM durch Ausgabe neuer Namensaktien erhöhen. Als
Gegenleistung für die Einbringung ihres Versorgungsbetriebes
erhält die Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH die neu
geschaffenen Namensaktien mit einem Nominalbetrag von
138.482.400 DM (Sachkapitalerhöhung). Bezogen auf das
bisherige Nennkapital werden die Namensaktien auf der
Grundlage der durchgeführten Unternehmensbewertungen im
Verhältnis 1,0035:1 gewährt.
Den an der Ausgliederung nicht beteiligten Aktionären steht
ein Bezugsrecht auf neue Aktien aus Anlaß der mit der
Ausgliederung verbundenen Sachkapitalerhöhung nicht zu
(§§ 125, 69 Abs. 1 UmwG).
Dem Aufsichtsrat wird weiter empfohlen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, zur Wiederherstellung des bisherigen
Beteiligungsverhältnisses zwischen Namens- und Inhaberaktien
eine weitere Erhöhung des Grundkapitals mittels einer
Barkapitalerhöhung um 1.517.600 DM auf 278.000.000 DM zu
beschließen. Dazu sollen 30.352 Inhaberaktien im Nennbetrag
von 50 DM je Stück nach Wirksamwerden der Sachkapitalerhöhung
ausgegeben werden. Die Inhaberaktien werden zunächst von der
Deutsche Bank AG zum Nominalwert mit der Verpflichtung
übernommen, sie den bezugsberechtigten Aktionären zum
Ausgabepreis von 330 DM je Aktie im Bezugsverhältnis 1:1
anzubieten.
Bei dieser Barkapitalerhöhung soll das aus Namensaktien
resultierende Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Die Inhaber
von Namensaktien der Maingas AG haben diesem
Bezugsrechtsausschluß zugestimmt.
Frankfurt am Main, den 10. Juli 1998
Maingas Aktiengesellschaft
der Vorstand
Ende der Mitteilung