Ad-hoc | 5 April 2000 12:15
Ad hoc-Service: Mainova AG
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Seit dem 01.01.1999 besteht zwischen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding
GmbH, die mit über 75 % am Grundkapital der Mainova AG beteiligt ist, und
unserer Gesellschaft gewerbesteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Satz 2
Gewerbesteuergesetz.
Die Mainova gilt als unselbstständige Betriebsstätte der Stadtwerke Frankfurt
am Main Holding GmbH und schuldet somit seit 1999 keine Gewerbesteuer mehr.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft waren bereits vor der Hauptversammlung 1998
(S. 66 des Ausgliederungsberichts vom 14.07.1998 zur Vorbereitung des
Zusammenschlusses der Maingas AG und des Versorgungsbetriebes der Stadtwerke
Frankfurt am Main GmbH zur Mainova AG) über die Absicht der Mainova und der
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH unterrichtet worden, zu vereinbaren,
dass Mainova die Gewerbesteuer, die ohne Bestehen einer gewerbesteuerlichen
Organschaft auf ihren Gewerbebetrieb entfallen würde, im Wege der Konzernumlage
an die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH abführt.
Da aufgrund zwischenzeitlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung von der
Unzulässigkeit einer derartigen Gewerbesteuerumlagezahlung auszugehen ist, hat
der Vorstand den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1999 unter der Prämisse
aufgestellt, dass der Vorstand der Hauptversammlung vorschlagen wird, den sich
aus dem Wegfall der Gewerbesteuer ergebenden zusätzlichen Jahresüberschuss zur
Ausschüttung eines zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 DM je Stückaktie zu
verwenden.
Über die Feststellung des Jahresabschlusses 1999 wird der Aufsichtsrat
voraussichtlich am 15. Juni 2000, über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 1999 wird die voraussichtlich am 23. August 2000 stattfindende
Hauptversammlung der Mainova AG entscheiden.
Frankfurt am Main, den 5. April 2000
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ende der Mitteilung