Ad-hoc | 3 July 2001 17:14
Mainova AG
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Der am 29.08.01 stattfindenden Hauptversammlung unserer Gesellschaft soll ein
Gewinnabführungsvertrag mit unserem Hauptaktionär Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH (SWF) zur Zustimmung vorgelegt werden.
Dem von den Geschäftsleitungen aufgestellten Vertragstext haben die zuständigen
Ausschüsse beider Aufsichtsräte am 29.06./03.07. zugestimmt; der Mainova-
Aufsichtsrat (Plenum) beschließt in den nächsten Tagen.
Nach dem Vertragsentwurf gilt die Verpflichtung unserer Gesellschaft zur
Gewinnabführung erstmals für den Gewinn des am 01.01.2001 beginnenden
Geschäftsjahres. SWF ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer
entstehenden Jahresfehlbetrag soweit er nicht durch die Auflösung von Rücklagen
ausgeglichen wird, auszugleichen (§ 302 AktG).
Den außenstehenden Aktionären wird für jedes volle Geschäftsjahr ein fester
Ausgleich von 9,48 Euro je Stückaktie (§ 304 AktG) gezahlt sowie eine Abfindung
von 172 Euro je Stückaktie angeboten (§ 305).
Der Vertrag ist unbeschadet des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grunde bis
zum 31.12.2006 unkündbar.
Frankfurt am Main, den 3. Juli 2001
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c) DGAP 03.07.2001
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WKN: 655346; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt
031714 Jul 01