Ad-hoc | 7 December 2004 14:11
Mainova AG: Entflechtung; Ausgründung von Tochtergesellschaften
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
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Entflechtung; Ausgründung von Tochtergesellschaften
Nach dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts der Bundesregierung haben
Energieversorgungsunternehmen zur Gewährleistung von Transparenz sowie
diskriminierungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes
zukünftig durch Entflechtung sicherzustellen, dass Netzbetreiber auch
hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der
Energieversorgung sind.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Hinblick auf die zukünftige strategische
Ausrichtung des Unternehmens grundsätzlich entschieden, die folgend
bezeichneten Unternehmensteile:
– Anlagen- und Netzmanagement, Netzsteuerung, Betrieb Stromnetze, Betrieb
Rohrnetze und Netzwirtschaft
– abrechnungsmess- und abrechnungsbezogene Serviceleistungen
– Energiedienstleistungen
durch Ausgründungen bzw. Verpachtungen in drei Tochtergesellschaften zu
überführen.
Die Gesellschaften sollen im Jahr 2005 gegründet werden.
Zur Realisierung von Kostensenkungspotentialen durch Kooperationen kommt auch
die Beteiligung weiterer Netzbetreiber/Energieversorger an den neu zu
gründenden Gesellschaften in Betracht.
Der Vorstand wird die notwendigen Schritte zur Umsetzung der vorstehend
skizzierten Grundkonzeption einleiten. Die Konzeption darf jedoch erst
realisiert werden nachdem der Aufsichtsrat seine abschließende Zustimmung
erteilt hat. Eine entsprechende Beschlussfassung des Aufsichtsrats wird für
den 15.03.2005 angestrebt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.12.2004
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WKN: 655346; ISIN: DE0006553464; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Stuttgart
071411 Dez 04